Aktionsplan für die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter Roadmap - Arbeitsstand für das Digitalradio-Board - BMVI
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Aktionsplan für die Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter Roadmap Arbeitsstand für das Digitalradio-Board
Inhalt Vorwort..................................................................................................................................................................................... 3 Management Summary......................................................................................................................................................... 4 1. Radionutzung.................................................................................................................................................................... 5 2. Übertragungswege........................................................................................................................................................... 5 2.1. UKW...............................................................................................................................................................................5 2.2. DAB+..............................................................................................................................................................................6 2.3. DRM30 und DRM+.....................................................................................................................................................7 2.4. Internet und IP-Radio...............................................................................................................................................7 2.5. Digitalradio in Europa................................................................................................................................................7 3. Die Rolle der Länder, des Bundes und der EU............................................................................................................ 8 3.1. Medienrechtliche Vorgaben im Landesrecht.......................................................................................................8 3.2. Digitalradio Board.......................................................................................................................................................9 4. Digitalisierung der Hörfunkverbreitung...................................................................................................................... 9 4.1. Rahmenbedingungen der Programmveranstalter..............................................................................................9 4.2. „Smart-Radio“-Regelung....................................................................................................................................... 10 5. Digitale Zukunft der Hörfunklandschaft................................................................................................................... 10 5.1. Strategien der Beteiligten...................................................................................................................................... 10 5.2. Maßnahmen.............................................................................................................................................................. 11 6. Infrastruktur für den digitalen Hörfunk.................................................................................................................... 12 6.1. Internetgestützte Verbreitung.............................................................................................................................. 12 6.2. DAB+-Sendernetzausbau....................................................................................................................................... 13 6.2.1. Zweiter bundesweiter Multiplex.......................................................................................................................... 13 6.2.2. Regionale und lokale DAB+-Sender.................................................................................................................... 13 6.2.3. Förderung.................................................................................................................................................................. 14 6.2.4. Verbreitung von Verkehrsinformationen und Warnhinweisen...................................................................... 14 6.2.5. Ermittlung der Zahl der Radiogeräte.................................................................................................................. 15 6.2.6. Ermittlung der Radionutzung............................................................................................................................... 15 6.2.7. Digitalradio-Büro..................................................................................................................................................... 16 7. Zukünftige Aktivitäten; Zeitplan................................................................................................................................. 16
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Vorwort Der digitale Wandel betrifft alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche. Digitale Technologien verändern die Art und Weise, wie mediale Inhalte produziert, verbreitet und konsumiert werden. Im Fernsehen wurde so schon vor Jahren die digitale Transformation angestoßen, heute ist sie nahezu vollständig abgeschlossen. Im Hörfunk jedoch sieht dies anders aus: Auch wenn die meisten Programmveranstalter inzwischen bei der Verbreitung ihrer Programme auf hybride Strategien setzen, ist die Verbreitung über UKW (Ultrakurzwelle) nach wie vor zentraler Eckpfeiler der Hörfunklandschaft in Deutschland. Diese Beliebtheit hat jedoch auch dazu geführt, dass die analoge Verbreitung über UKW bereits vor Jahren an ihre Grenzen gestoßen ist. Das Frequenzspektrum ist dicht belegt. Es bietet keine Kapazitäten für weitere Programme und zeitgemäße Zusatzangebote. Mit DAB+ (Digital Audio Broadcasting) steht eine neue terrestrische digitale Übertragungsmöglichkeit im VHF-Spektrum zur Verfügung. DAB+ startete im August 2011 mit der Ausstrahlung von 13 Hörfunkprogrammen, die seitdem über einen bundesweiten Multiplex verbreitet werden. Inzwischen senden nicht nur öffentlich-rechtliche sondern auch zahlreiche private Hörfunkveranstalter ihre Programme über DAB+. Daneben bietet auch das Internet den Radioprogrammen eine gute Möglichkeit, Hörer zu erreichen. Sowohl für klassische, lineare Radioprogramme als auch für nichtlineare Audio- Angebote hat die Verbreitung der Programme über das Internet in den vergangenen Jahren kontinuierlich an Bedeutung hinzugewonnen. Dies belegt eine stetige Zunahme der Online-Audio-Angebote und kuratierten Playlists1 in Deutschland. Das BMVI setzt sich gemeinsam mit den Ländern dafür ein, dem Hörfunk in der digitalisierten Welt von morgen zukunfts- fähige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Dies betrifft sowohl die Versorgung mit leistungsfähigen, mobilen und sta- tionären Internetanschlüssen, als auch die Digitalisierung der terrestrischen Hörfunkverbreitung. Das Radio der Zukunft soll sich an den Interessen der Hörer ausrichten. Dies gilt sowohl für den stationären Gebrauch wie auch für den Radio- konsum unterwegs. Mit dieser Roadmap zeigen Bund und Länder einen Rahmen für den Aufbau einer nachhaltigen digitalen Hörfunkinfra- struktur in Deutschland auf, der Innovationen im Hörfunk ermöglicht, das Programmangebot verbreitert und dem Hörer deutschlandweit die digitale Klangwelt im Radio eröffnet. Zudem wird damit die Entwicklung für Zusatz-und Verkehrsin- formationsdienste ermöglicht. Dazu sind gesetzliche und organisatorische Anpassungen erforderlich. 1 „kuratierte Playlists“ sind redaktionell zusammengestellte Listen von Musiktiteln 3
Management Summary Übertragungskapazitäten nicht mehr für eine Realisie- rung von neuen oder veränderten analogen Rundfunk- UKW-Radio stellt immer noch den am stärksten genutzten bedarfen zur Verfügung stehen. Verbreitungsweg dar, das Internet und DAB+ können aber steigende Nutzungszahlen vorweisen. Die anerkannten 3. Unterstützung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindig- Standards DRM30 und DRM+ stehen für die digitale terres- keits-Breitbandnetze. trische Verbreitung ebenfalls zur Verfügung. 4. Bereitstellung der erforderlichen Übertragungskapa- Das Radio der Zukunft wird sich an den Interessen der zitäten zur Realisierung eines zweiten bundesweiten Hörer ausrichten. Wie genau die Transformation zum digi- DAB+-Multiplex durch die Bundesnetzagentur. talen Hörfunk verläuft, hängt davon ab, welchen digitalen Übertragungswegen die Hörerinnen und Hörer langfristig 5. Schaffung der Voraussetzungen für die Nutzung von ihr Vertrauen schenken werden. TPEG. Die Roadmap enthält acht Maßnahmen, die für die Trans- 6. Verständigung auf eine Methode zur Ermittlung der formation der Hörfunkverbreitung in das digitale Zeitalter DAB+-Geräteausstattung. den notwendigen Rahmen schaffen: 7. Weiterentwicklung der Messmethoden zur Radionut- 1. „Smart-Radio“-Regelung: Verpflichtende Ausstattung zung in Abstimmung mit der agma, die auch die Nut- von Hörfunkempfangsgeräten mit mindestens einer zung der digitalen terrestrischen Verbreitung umfasst. digitalen Schnittstelle. 8. Politische Begleitung des Transformationsprozesses 2. Schaffung einer Regelung, die sicherstellt, dass vom von der analogen zur digitalen Hörfunkverbreitung öffentlich-rechtlichen Rundfunk freigegebene analoge durch Evaluation und Fortschreibung der Roadmap. 4
1. Radionutzung Digitalisierung des Hörfunks bisher ein Schattendasein. Dies scheint sich nunmehr allmählich zu ändern. Nach den Die Radionutzung in Deutschland ist seit Jahren konstant Befragungsergebnissen zum Digitalisierungsbericht 2016 hoch. Drei von vier Deutschen (78,7 %) hören werktags Ra- ergibt sich zum dritten Mal in Folge ein positives Wachs- dio. Das sind 57 Mio. tägliche Hörer. Die durchschnittliche tum für Digitalradio und auch das Internetradio gewinnt Hördauer beträgt 190 Minuten, die Verweildauer 242 Mi- deutlich. Dagegen verliert der Radioempfang über Kabel nuten.2 In der Altersgruppe von 10 bis 29 Jahren sind die und Satellit.“7 werktägliche Hördauer mit 127 Minuten und die Verweil- dauer mit 181 Minuten üblicherweise geringer. 2. Übertragungswege Hauptverbreitungsweg von Radio in Deutschland ist mit Abstand immer noch die analog modulierte Ultrakurzwelle Zu Beginn des Hörfunks in den 1920er Jahren wurden die (UKW), trotz der Möglichkeit, Hörfunk stationär und mobil Programme über Mittelwelle verbreitet. Nach dem Zweiten über das Internet zu nutzen. 98 % der täglichen Audio- Weltkrieg startete in Deutschland die Übertragung mittels Nutzung entfallen auf die Offline-Nutzung von Radio und UKW. Am 28. Februar 1949 nahm der Bayerische Rundfunk Tonträgern. Die Online-Nutzung von Audio (Podcasts, den ersten UKW-Sender in Europa in Betrieb. Im Bereich Musikdaten, Radio-Streams und andere Online-Audio) UKW hat sich FM (Frequency Modulation) als Modulations- hat dagegen nur einen Anteil von 2,5 % an der Gesamt- verfahren durchgesetzt und UKW zu einem erfolgreichen nutzungsdauer. Die höchste Onlinenutzung von Audioin- Hörfunk-Verbreitungsweg gemacht. halten verzeichnen die 14- bis 19-Jährigen mit einem Anteil von 11,6 Prozent sowie die 20- bis 29-Jährigen mit Während in den USA insbesondere die Mittelwelle noch 3,8 Prozent.3 Die ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkom- ein Standardverbreitungsweg für den Hörfunk ist, wird in munikation kommt zu dem Schluss, dass Radio als ältestes Deutschland kein Programm mehr über Lang- oder Mittel- elektronisches Medium von neuen Audio-Angeboten nicht welle ausgestrahlt. Der letzte, vom öffentlich-rechtlichen verdrängt wird.4 Rundfunk in Deutschland betriebene Mittelwellensender wurde am 31.12.2015 abgeschaltet. Private Veranstalter Dennoch ist das Internet eine immer relevantere Plattform nutzen diesen Verbreitungsweg seit längerer Zeit nicht für die Radioveranstalter. Sie nutzen es zur Erweiterung mehr. ihres Angebots an die Hörerinnen und Hörer. Neben der zeitgleichen Verbreitung ihrer UKW-Programme bieten sie Die digitale Transformation stellt den traditionellen Hör- über das Internet Musik-Streams, Podcasts, Nachrichten funk vor große Herausforderungen und eröffnet neue und Informationen zu Sendungen, Moderatoren, Veran- Chancen. Mediennutzung wird mehr und mehr konver- staltungen an. 2015 lagen die Umsätze des Online-Audio- gent, die Beliebtheit nichtlinearer Audioangebote wächst Werbemarktes bei 17 Mio. Euro (Netto). Mit einem jährli- kontinuierlich, weshalb einzelne Stimmen für rein lineare chen Wachstum von +37 % soll diese Zahl auf 39 Mio. Euro Programmangebote eine eher düstere Zukunft sehen. Vor im Jahr 2018 steigen.5 diesem Hintergrund hat das BMVI im April 2015 eine beim Institut für Rundfunktechnik in Auftrag gegebene Studie Auch in den Staaten, die als Vorreiter für den digital ter- vorgestellt.8 Die seit der Veröffentlichung geführte Diskus- restrischen Hörfunk (DAB+) gelten, steigen die Anteile der sion zu den einzelnen Übertragungswegen wird im Folgen- Radionutzung über digitale Empfangswege kontinuierlich. den zusammenfassend dargestellt. 60 % der Norweger, 53 % der Schweizer und 45,5 % der Bri- ten hören Radio digital.6 2.1. UKW Der Digitalisierungsbericht 2016 der Medienanstalten Die Diskussion in Bezug auf den Verbreitungsweg UKW stellt daher fest: „Im Vergleich zum Fernsehen führte die konzentriert sich in erster Linie auf dessen wirtschaftliche Bedeutung. 2 https://www.agma-mmc.de/fileadmin/user_upload/Pressemit- teilungen/2016/PM_ma_2016_Radio_II.pdf Zuspruch zu und die Bedeutung der analogen Verbreitung 3 Gattringer/Mai; Radio bleibt der Soundtrack des Tages; Media über UKW sind nach wie vor ungebrochen. Der Verband Perspektive 4/2016; S. 209 4 Gattringer/Mai (FN 2); S. 214 7 Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten GbR: Digitali- 5 http://webradiomonitor.de/studie/webradiomonitor-2016/ sierungsbericht 2016 6 Zur DAB+-Nutzung in den einzelnen Ländern vgl. http://www. 8 Institut für Rundfunktechnik: Terrestrischer Hörfunk: Zukünfti- worlddab.org/country-information ge Entwicklung im Hinblick konkurrierender Übertragungswege 5
privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) betont, dass Erst nach der RRC-0610, nachdem das gesamte VHF-Band sich Privatradio auf Basis von Nutzung und Reichweite für DAB freigegeben wurde und durch Einführung von finanziere. Eine Abschaltung dieses Übertragungsweges DAB+ mit einer verbesserten Audiocodierung mit MPEG 4 stehe daher nicht zur Diskussion. Gegenüber der Politik versehen wurde, konnten mehr Programme in einem bestehe die Erwartung, dass sie die Voraussetzungen schaf- Multiplex und mehrere Multiplexe an einem Ort mit einer fe, damit der Markt frei zwischen Übertragungswegen und wesentlich höheren Sendeleistung zur Sicherstellung des -standards entscheiden könne. Indoor-Empfang verbreitet werden. Erst dadurch konnte eine marktrelevante Attraktivität erreicht werden. Die Arbeitsgemeinschaft privater Rundfunk (APR) tritt ebenfalls für eine marktgerechte Lösung ein, in der Die Befürworter von DAB+ betonen die Möglichkeit der Entscheidungen im Wettbewerb der Radioveranstalter größeren Programmvielfalt, besseren Klangqualität, einfa- getroffen werden. Aufgabe der Politik sei es, die Handlungs- chen Bedienbarkeit der Empfangsgeräte und kostengüns- optionen der Marktteilnehmer zu erweitern und nicht tigeren Verbreitung bei gleichzeitig geringerem Energie- einzuengen. verbrauch. Nach Angaben der Bayern Digital Radio GmbH wird für die bayernweite Verbreitung eines Programms Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund- über 40 UKW-Sender eine elektrische Leistung von 116 kW funkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) und benötigt, während für die Verbreitung eines Programms das Deutschlandradio verfolgen das Ziel, Digitalradio über über 60 Sender mittels DAB+ nur 22,4 kW erforderlich DAB+ als Teil einer Hybridstrategie konsequent einzufüh- sind.11 ren. Die Beendigung einer Simulcastphase, während der UKW und DAB+ parallel betrieben werden, und damit die Des Weiteren bietet die digitale Verbreitung über DAB+ ge- Beendigung der UKW-Verbreitung könnten nur im Zusam- genüber einer analogen Verbreitung Kostenvorteile. Nach menwirken aller Marktbeteiligten und nur zeitgleich mit Angaben der ARD sollen die Kosten bei einer Verbreitung den privaten Programmveranstaltern erfolgen. über DAB+ nach Abschaltung von UKW zwischen 75 % und 80 % der bisherigen UKW-Verbreitungskosten liegen.12 Die In ihrem 20. Bericht hat die Kommission zur Ermittlung Medienanstalten haben in einem Bericht die Eignung di- des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die die gitaler Hörfunksysteme für die lokale/regionale Hörfunk- Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten versorgung untersucht und Handlungsempfehlungen dazu überprüft und eine Empfehlung über die Höhe des Rund- abgegeben.13 funkbeitrags abgibt, das Entwicklungsprojekt „Digitaler Hörfunk (DAB+)“ bewertet. Dabei kam sie zu dem Schluss, Kritiker bemängeln dagegen die zum jetzigen Zeitpunkt dass es ist nicht wirtschaftlich sei, zwei Verbreitungswege noch relativ geringe Marktdurchdringung und die im Ver- für den Hörfunk über die von ARD und Deutschlandradio gleich zu UKW-Empfängern nur geringe Ausstattungsquo- geplante Zeitdauer parallel zu betreiben. Der Umstieg auf te von Fahrzeugen und Haushalten mit DAB+-Empfängern. das im Vergleich zu UKW kostengünstigere DAB+ kön- Zudem wird bezweifelt, dass eine kostengünstigere Verbrei- ne nicht gelingen, wenn es nicht zu klaren Festlegungen tung mittels DAB+ für Veranstalter lokaler oder regionali- von Bundesregierung, Bundestag und Ländern zu DAB+ sierter Programme möglich sei. So setze der Kostenvorteil komme und ein realistischer Abschaltzeitpunkt für UKW einen gut ausgelasteten Multiplex voraus. Die Zusammen- beschlossen werde.9 legung mehrerer, benachbarter UKW-Versorgungsgebiete zu einem DAB+-Versorgungsgebiet – wie von den Medien- 2.2. DAB+ anstalten vorgeschlagen – berge das Risiko einer Kannibali- sierung wegen der räumlichen Nähe auf dem Werbemarkt. Seit 1999 wurden in Deutschland die ersten Programme im DAB-Modus überwiegend im VHF-Kanal 12 und im sog. L-Band bei 1,5 GHz mit einer begrenzten Sendeleistung 10 Regional Radiocommunication Conference der ITU, 2006 ausgestrahlt. Aufgrund der benachbarten militärischen 11 Bayern Digital Radio GmbH: Green Broadcast – the economic Nutzung unterlag der Kanal 12 einer Leistungsbeschrän- and ecological benefits of DAB+; Veröffentlicht unter http:// kung, das L-Band ließ ebenfalls keine ausreichende Leis- www.worlddab.org/technology-rollout/business-case tungsausstattung zu. Die Übertragung mittels DAB konnte 12 19. Bericht der KEF, S. 133, Tz. 251 sich daher und wegen der geringen Programmanzahl pro 13 Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Fachaus- Multiplex nicht durchsetzen. schuss 2, hier: Technische Konferenz der Landesmedienanstal- ten (TKLM): Digitale terrestrische Verbreitung des lokalen/regi- onalen Hörfunks – Bewertung und Empfehlung von digitalen 9 20. Bericht der KEF, Eingangsbemerkung zu Kapitel 6, 1. Ab- Hörfunksystemen für die lokale/regionale Hörfunkversorgung, schnitt, S. 187 Bericht vom 20.10.2015 6
Der VPRT mahnt deshalb eine technisch und publizistisch Es ist nicht ausgeschlossen, dass DRM+ in Zukunft eine sinnhafte und zugleich wirtschaftlich darstellbare Lösung bedeutendere Rolle bei der Verbreitung von Hörfunk für die Weiterentwicklung des Lokalfunks in DAB+ an. einnehmen könnte. Allerdings werden – abgesehen von Diese sei vorab für die jeweils unterschiedlichen Struktu- softwarebasierten Lösungen – derzeit keine Endgeräte auf ren in den betroffenen Ländern (z. B. Baden-Württemberg, dem Markt angeboten, die für den Empfang von DRM+ Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) zu geeignet wären. finden. 2.4. Internet und IP-Radio Die APR verweist darauf, dass die für DAB+ propagierten Vorteile in Bezug auf den Programmvertrieb bei jedem Nach dem Digitalisierungsbericht 2016 der Medienanstal- Unternehmen unter den eigenen Randbedingungen als ten ist Internetradio nach UKW die am zweithäufigsten Begründung für das Engagement in DAB+ und erst recht genutzte Empfangsart (34,1 % gegenüber 94,1 % bei der für die Aufgabe des bisherigen Vertriebsweges ausschlagge- UKW-Nutzung). Allerdings entfallen nur 2,9 % auf speziel- bend sein müssen. Das Gegenteil wäre der Fall, wenn ohne le, über WLAN angebundene Radiogeräte. Zumeist werden Verbesserung für das jeweilige Unternehmen regulatori- Smartphones, PCs, Laptops und Tablet-Computer für den scher Zwang ausgeübt würde, sich in DAB+ zu engagieren Empfang genutzt. Nur 0,7 % der Nutzung entfallen auf fest- oder UKW aufzugeben, obwohl für das Unternehmen die installierte IP-Radiogeräte im Auto.14 Vorteile nicht ersichtlich seien. Die Vielfalt der Audio-Angebote im Internet ist unüber- In diesem Zusammenhang unterstützt das BMVI ein Pro- troffen: Nach dem Webradiomonitor 2016 existierten jektvorhaben mit Modellversuch der Niedersächsischen insgesamt 10139 verschiedene Online-Audio-Angebote Landesmedienanstalt (NLM), in dem die Erweiterung des und kuratierte Playlists in Deutschland, darunter 2453 ver- Systems DAB/DAB+ um die Möglichkeit der lokalen Ausei- schiedene Webradio-Streams. Von den Webradio-Streams nanderschaltung innerhalb von Gleichwellennetzen unter- waren 1781 Streams Online-Only-Angebote, 415 Streams sucht wird. Das Projekt ist Ende 2015 gestartet worden und Simulcast-Angebote15 und 257 Streams Online-Submarken soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. der Simulcast-Angebote.16 Auf diese Weise verknüpfen die klassischen Programmveranstalter die Verbreitungswege 2.3. DRM30 und DRM+ im Rahmen ihrer Hybrid-Strategien und nutzen beide Ver- breitungswege. Digital Radio Mondiale (DRM) ist ein schmalbandiges, digi- tales Übertragungssystem, das zunächst für die Digitalisie- Bei einer Verbreitung über das Internet sind die Pro- rung des Hörfunks auf den Frequenzen der Lang-, Mit- grammveranstalter allerdings auf gut ausgebaute Tele- tel- und Kurzwelle entwickelt worden ist. Für den Einsatz kommunikationsnetze angewiesen. Dies betrifft neben bis 30 MHz wurden hierzu die Modi A bis D im Jahr 2001 dem Festnetz-Internet insbesondere die Mobilfunknetze. standardisiert. Diese Varianten werden auch zusammenge- Rundfunkveranstalter weisen diesbezüglich darauf hin, fasst als „DRM30“ bezeichnet. dass die Geschäftsmodelle der Mobilfunkunternehmen mit gewinnorientierten Preismodellen, nutzerabhängigem Im Jahr 2009 wurde der DRM-Standard um einen Mode Netzausbau, begrenzten Volumentarifen, etc. sich nicht mit E erweitert, der für den Einsatz im VHF-Frequenzbereich dem Ziel des öffentlich-rechtlichen Rundfunks deckten, (Frequenzbereich von 30 MHz bis 300 MHz) geeignet ist. einen durchgehend freien und unbegrenzten Zugang zu Diese Variante wird auch als „DRM+“ bezeichnet. Hörfunkangeboten mit einer stabilen flächendeckenden Versorgung zu gewährleisten. Das Deutsche DRM-Forum weist auf die besondere Eig- nung des Standards für den lokalen Hörfunk hin. Die 2.5. Digitalradio in Europa lokalen Hörfunkstrukturen seien mit DAB bzw. DAB+ nicht abbildbar. Es wird herausgestellt, dass DRM+ mit seinem Auch in Europa ist die analoge Hörfunkübertragung über schmalbandigen Sendesignal (96 kHz) sowohl im VHF- UKW ungebrochen hoch, während es in Bezug auf DRM+ Band II (87,5 MHz – 108 MHz), als auch im VHF-Band III (174 MHz – 230 MHz) eingesetzt werden könne. Dabei ist insbesondere für das VHF-Band II die Verträglichkeit mit 14 Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten GbR: Digitali- sierungsbericht 2016 bestehenden Funkdiensten oberhalb 108 MHz und unter- halb 87,5 MHz noch zu klären. 15 Unter Simulcast-Angeboten wurden die Eins-zu-Eins-Übertra- gungen klassischer UKW/DAB+-Radioprogramme im Internet zusammengefasst. 16 http://webradiomonitor.de/studie/webradiomonitor-2016/ 7
lediglich Überlegungen zu dessen Einführung gibt. Zur gungen für einen Umstieg von analoger auf eine digitale Nutzung des Internets als Übertragungsweg für die Hör- Verbreitung geschaffen. Die vorliegende Roadmap soll den funkverbreitung lassen sich für Europa insgesamt keine Weg bereiten, die digitale Transformation des Radios zu eindeutigen Aussagen treffen. DAB+ ist inzwischen in begleiten und entsprechende Rahmenbedingungen auszu- Großbritannien, Norwegen, der Schweiz, Dänemark, den gestalten. Niederlanden und Italien ein etablierter Hörfunkverbrei- tungsweg.17 Rundfunk ist im föderalen System der Bundesrepub- lik Deutschland Angelegenheit der Länder. Der Bund ist Norwegen wird im Laufe des Jahres 2017 auf DAB+ umstel- nach dem Grundgesetz nur zuständig für die technischen len und UKW weitgehend abschalten. Die Schweiz plant Belange der Telekommunikation und der Endgeräte. Die den digitalen Umstieg zwischen 2020 und 2024. Großbri- Transformation der Hörfunkverbreitung in das digitale tannien baut seine nationalen und lokalen DAB-Sendernet- Zeitalter setzt deshalb ein Zusammenwirken von Bund und ze weiter aus und hat die Kriterien zum Ausstieg aus UKW Ländern voraus. definiert. In Dänemark wurde eine konsequente Roadmap für Digitalradio vorgelegt, die einen vollständigen Umstieg In der regulären Praxis gestaltet sich dieses Zusammenwir- vorsieht. In den Niederlanden ist – nach dem Start der ken wie folgt: Die Länder geben die Grundstruktur für die nationalen Angebote 2013-2015 – eine neue Bedeckung Rundfunklandschaft vor, entscheiden also, ob Programme mit regionalen Services in Betrieb genommen worden. In bundesweit, landesweit, regional und/oder lokal verbreitet Italien wurde das Digitalradionetz auf Süditalien, Sardi- werden sollen und formulieren diesbezügliche Versor- nien und Sizilien ausgeweitet. Bereits jetzt werden 43 % gungsbedarfe. Auf Grundlage dieser Festlegungen stellt der Bevölkerung erreicht. Die Zahl der Digitalprogramme die Bundesnetzagentur zur Erfüllung der Versorgungsbe- wächst kontinuierlich. Die Rundfunkanstalt Südtirol hat darfe die erforderlichen Frequenzen für die terrestrische angekündigt, Ende 2017 erste, kleinere UKW-Sendeanlagen Verbreitung zur Verfügung. Die Länder oder die von ihnen abzuschalten. bestimmten Stellen legen fest, welche der Übertragungs- kapazitäten bzw. Bedarfe dem öffentlich-rechtlichen und Frankreich, Belgien, Polen, Österreich und die Slowakei welche dem privaten Rundfunk zugeordnet werden. Die haben mit der Ausstrahlung von Programmen über DAB+ für den privaten Hörfunk vorgesehenen Kapazitäten wer- inzwischen ebenfalls begonnen. den von den Landesmedienanstalten als Plattform oder als einzelne Programmplätze ausgeschrieben. Aktuell sind in In Frankreich sind bereits seit 2014 DAB+-Services in Paris, allen Bundesländern Versorgungsbedarfe für analogen und Nizza und Marseille in Betrieb. Eine Weiterentwicklung digitalen terrestrischen Hörfunk formuliert. von Digitalradio in ganz Frankreich ist geplant. In Belgien senden Veranstalter seit 2015 in Brüssel über DAB+. Die 3.1. Medienrechtliche Vorgaben im Landesrecht Ausweitung auf Flandern ist für das Jahr 2016 geplant. In Polen hat das polnische Radio seine Digitalradiobedeckung In einzelnen Ländern enthalten die Mediengesetze aktuell ausgeweitet und erreicht inzwischen 55 % der Bevölkerung. konkrete Bestimmungen zu einer geplanten Ablösung In Österreich wurde im Großraum Wien im Mai 2015 ein von UKW. In Sachsen dürfen Hörfunkprogramme bis Versuchsbetrieb mit 15 DAB+-Programmen begonnen. Seit Ende 2025 über UKW verbreitet werden. Ab 2026 soll die Dezember 2015 gibt es auch in der Slowakei einen DAB+- terrestrische Rundfunkübertragung ausschließlich digital Versuch in Bratislava. Und in Slowenien wurde 2016 eine erfolgen.18 In Sachsen-Anhalt ist als spätestes Abschaltda- Lizenz für den ersten nationalen DAB+-Multiplex an den tum, das bereits einmal verschoben wurde, ebenfalls der öffentlich-rechtlichen Rundfunk vergeben. 31.12.2025 festgelegt. Eine Einstellung von UKW vor diesem Datum ist möglich, wenn schon vorher die im Gesetz auf- geführten Kriterien erfüllt werden.19 3. Die Rolle der Länder, des Bundes und der EU In Bayern werden Genehmigungen für die digitale und analoge Verbreitung von Hörfunk seit dem 01.09.2016 un- befristet erteilt. Es besteht eine Widerrufsmöglichkeit der Bund, Länder und die EU haben schon bei der Digitalisie- UKW-Genehmigung, falls das Programm nicht auch digital rung des Fernsehrundfunks erfolgreich die Rahmenbedin- verbreitet wird. In Sachsen-Anhalt wird die Verlängerung von UKW-Lizenzen an die Bedingung gekoppelt, dass der 17 Zu den einzelnen europäischen Ländern vgl. EBU; Market Report – Digital Radio 2016; http://www.ebu.ch/files/live/sites/ ebu/files/Publications/EBU-MIS%20-%20Digital%20Radio%20 18 § 4 Abs. 6 Sächsisches Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) Report%202016.pdf 19 § 35 Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA) 8
jeweilige Anbieter sein Programm auch über DAB+ verbrei- Die Roadmap beschreibt Maßnahmen, die den weiteren tet. Insgesamt ist die rundfunkrechtliche Lizensierungspra- Weg von der analogen zur digitalen Hörfunkverbreitung xis der Länder unterschiedlich. ebnen. Auf Bundes- und EU-Ebene existieren dagegen derzeit keine rechtlichen Vorgaben zur Zukunft des analogen ter- 4. Digitalisierung der Hörfunk- restrischen Hörfunks bzw. einer verbindlichen Einführung des terrestrischen digitalen Hörfunks. verbreitung 4.1. Rahmenbedingungen der Programmveran- Beim Fernsehen hat sich die Europäische Kommission in einem Aktionsplan und in zwei Mitteilungen20 für die stalter Ablösung der analogen TV-Verbreitung im Jahr 2012 ein- Ihrem gesetzlichen Auftrag, durch die Herstellung und gesetzt.21 Zur Unterstützung dieses Prozesses wurde 2002 Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des EU-weit In der Universaldienstrichtlinie22 geregelt, dass nur Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungs- noch Fernsehgeräte in den Markt gebracht werden dürfen, bildung zu wirken, können die öffentlich-rechtlichen die über eine digitale Schnittstelle nach EU-Norm verfügen. Rundfunkanstalten durch Nutzung geeigneter Übertra- gungswege nachkommen. Bei der Auswahl des Übertra- 3.2. Digitalradio Board gungsweges haben sie die Grundsätze der Wirtschaftlich- keit und Sparsamkeit zu beachten. Zur Beurteilung der Das BMVI hat gemeinsam mit den Ländern 2015 das Di- Wirtschaftlichkeit zieht die Kommission zur Ermittlung gitalradio Board eingerichtet, um mit Vertreterinnen und des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) unter an- Vertretern der privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- derem die Verfügbarkeit von Empfangsgeräten in Haushal- veranstalter, den Landesmedienanstalten, den Automo- ten und die serienmäßige Ausstattung von Automobilen bil- und Geräteherstellern sowie den Netzbetreibern den heran. durch die Digitalisierung begründeten Wandel des Radios zu diskutieren und eine entsprechende Weiterentwicklung Der private Rundfunk finanziert sich durch Werbeein- gemeinsam zu gestalten. In der vorliegenden „Roadmap“ nahmen auf der Grundlage von Nutzung und Reichwei- beschreibt das Digitalradio Board die Aufgaben, Maßnah- te. Hierzu müssen entsprechende Empfangsgeräte bei men, Zuständigkeiten und den zeitlichen Ablauf für ein den jeweiligen Zielgruppen verfügbar und die Angebote koordiniertes Vorgehen. Zugleich begleitet das Digitalradio empfangbar sein. Der VPRT fordert daher, den Eintritt in Board die Umsetzung der Roadmap. Migrationsphasen erst anzudenken, wenn eine nachgewie- sene technische Nutzung – und nicht eine bloße technische Dabei berücksichtigt es u. a. Positionen der Arbeitsgemein- Reichweite – eines Digitalstandards von 40 % bei flächen- schaft der Landesmedienanstalten (ALM), der ARD, des deckendem und im Verhältnis zu den ARD-Anstalten Deutschlandradios, des Verbandes Privater Rundfunk und gleichberechtigtem Netzausbau nach betriebswirtschaftli- Telemedien e.V. (VPRT), der Arbeitsgemeinschaft Privater chen Gesichtspunkten erreicht wird. Bei Start des bundes- Rundfunk (APR), des Zentralverbandes Elektrotechnik- und weiten DAB+-Multiplexes im Jahr 2011 hatte der VPRT von Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) und des Verbandes der Au- Planungen gesprochen, nach denen für einen Erfolg des tomobilindustrie e.V. (VDA). DAB+-Angebots 16 Mio. Endgeräte innerhalb von vier Jah- ren bei den Nutzern etabliert werden müssten. Nach dem Digitalisierungsbericht der Medienanstalten aus 2016 gibt es zurzeit im Markt rund 139,4 Mio. UKW-Radio- geräte, dem stehen 8,2 Mio. DAB+-Geräte und 4,6 Mio. 20 KOM(2002) 263 endg.; Europe 2005: Eine Informationsgesell- schaft für alle; KOM(2003) 541 endg.; Mitteilung der Kommissi- IP-Radiogeräte gegenüber. 12,6 % der Haushalte verfügen on über den Übergang vom analogen zum digitalen Rundfunk über mindestens ein DAB+-Gerät. (digitaler Übergang und Analogabschaltung) und KOM(2005) 204 endg.; Mitteilung der Kommission über die Beschleunigung des Nach dem DAT-Report 2017 orderten bzw. kauften 21 % al- Übergangs vom analogen zum digitalen Rundfunk ler Neuwagenkäufer und 10 % aller Gebrauchtwagenkäufer 21 KOM(2005) 229 endg.; 1. Juni 2005 ein Auto mit einem DAB+-Autoradio. PKW-Halter verfügen 22 Anhang VI zu Art. 24; Richtlinie 2009/136/EG des europäischen zu 22 % über ein entsprechendes Gerät. Dem stehen 76 % Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Ände- rung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und der Neuwagen-, 85 % der Gebrauchtwagenkäufer und 75 % Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten 9
der PKW-Halter gegenüber, die ein Auto besitzen, das allge- Maßnahme 1: mein mit einem Autoradio ausgestattet ist.23 Um die Digitalisierung des Hörfunks zu unterstützen, schlägt das Bundesministerium für Verkehr und digita- Die zitierten Aussagen und Zahlen zeigen: Der aus dem le Infrastruktur vor, im Telekommunikationsgesetz eine Werbemarkt generierte Erlös der privaten Rundfunkver- Bestimmung aufzunehmen, nach der die große Mehrheit anstalter ist ebenso von der Verfügbarkeit von Endgerä- von Hörfunkempfangsgeräten künftig mindestens auch ten in den Haushalten und Fahrzeugen abhängig wie die mit einer digitalen Schnittstelle ausgestattet sein muss, die Wirtschaftlichkeit des Verbreitungsweges DAB+ für den den Empfang und die Wiedergabe digital codierter Inhal- öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Erfolg der Digita- te ermöglicht, soweit dies europarechtlich zulässig ist. Zur lisierung hängt damit im Hörfunk ganz wesentlich von Erreichung von Mengenvorteilen bei der Produktion wird der Verfügbarkeit digitaler Endgeräte in Haushalten und Deutschland außerdem für eine Übernahme der Regelung in Fahrzeugen ab. die Rechtsrahmen der anderen EU-Mitgliedsstaaten werben. 4.2. „Smart-Radio“-Regelung Das BMVI und die Länder hatten zunächst im Frühjahr 2016 die Europäische Kommission aufgefordert, den digi- Die Einführung von DVB-T innerhalb von einem Jahrzehnt talen Hörfunk in die Digitale Agenda für Europa aufzu- ist ein gelungenes Beispiel für eine erfolgreiche Analog- nehmen und bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens Digital-Migration. Eine Voraussetzung für die Schaffung für die elektronische Kommunikation eine Verpflichtung digitaler Empfangsmöglichkeiten war die seit 1997 beste- für die Interoperabilität von Radiogeräten zu aufzuneh- hende Verpflichtung des Handels, nur noch Fernsehgeräte men. In ihren Stellungnahmen im Rahmen der geplanten mit einer Schnittstelle für digitale Empfänger in den Markt Novellierung des Rechtsrahmens für die elektronische zu bringen.24 In der Universaldienstrichtlinie hatte die EU Kommunikation der Europäischen Kommission haben dies europaweit vorgeschrieben. Großbritannien26 und die Niederlande27 jeweils eine ähnli- che Forderung erhoben. Die Europäische Kommission hat Um die digitale Verbreitung von Hörfunk zu stärken, bedarf dem Anliegen, eine solche Regelung in den Rechtsrahmen es einer vergleichbaren Vorschrift für Audio-Empfangsge- für die elektronische Kommunikation28 aufzunehmen, räte. Diese sollte technologieneutral ausgestaltet sein und nicht entsprochen. Eine EU-weite „Smart-Radio“-Regelung die Interoperabilität von Endgeräten gewährleisten. ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisierbar. Die Europäi- sche Kommission hat sich gegenüber nationalen Vorhaben Eine solche Maßnahme fördert die technische Basis zum aber offen gezeigt. Empfang digital verbreiteter Programme und schafft gleichzeitig Planungssicherheit für die Hersteller und den Handel. Dabei sind auch passende Übergangsfristen vor- 5. Digitale Zukunft der Hörfunk- zusehen. Der ZVEI fordert für die Geräte-Industrie einen landschaft Vorlauf von 1,5 bis 2 Jahren. Diese Frist sei sowohl für die Entwicklung und Produktion neuer Geräte als auch für 5.1. Strategien der Beteiligten den Abverkauf von Bestands-Geräten durch den Handel erforderlich.25 Die ARD und das Deutschlandradio verfolgen das stra- tegische Ziel, einen eigenständigen terrestrischen Ver- Eine Verpflichtung zum Einbau digitaler Schnittstellen in breitungsweg für die Gattung Hörfunk zu erhalten und neue Audio-Empfangsgeräte soll allerdings nicht als Vor- Digitalradio über DAB+ im Rahmen einer Hybridstrategie wegnahme einer UKW-Abschaltung zu verstehen sein oder konsequent einzuführen. Langfristig setzen sie ausschließ- ein Präjudiz für einen bestimmen Übertragungsstandard lich auf die digitale Verbreitung und die Abschaltung aller festschreiben. Sie unterstützt aber die Digitalisierung der Hörfunkverbreitung. 26 UK Government response to the European Commission consul- tation on the review of the Audiovisual Media Services Directive (AVMSD); S. 2 23 Deutsche Automobil-Treuhand GmbH, DAT-Report 2017; http:// 27 POSITION PAPER OF THE NETHERLANDS ON THE REVIEW www.dat.de/report OF THE REGULATORY FRAMEWORK FOR ELECTRONIC 24 Gesetz über die Anwendung von Normen für die Übertragung COMMUNICATIONS NETWORKS AND SERVICES; S. 6 von Fernsehsignalen (Fernsehsignalübertragungs-Gesetz – FÜG) 28 Proposal for a directive establishing the European Electronic vom 14. November 1997; jetzt § 48 TKG Communications Code: https://ec.europa.eu/digital-single- 25 ZVEI; Positionspapier zur vollständigen Digitalisierung im Hör- market/en/news/proposed-directive-establishing-european- funk; Juli 2015; S. 4 electronic-communications-code 10
analogen Verbreitungswege für den Hörfunk. Der Parallel- Die ARD und das Deutschlandradio sind bereit, bereits betrieb analoger und digitaler Ausstrahlung (Simulcastbe- vor einer endgültigen Umstellung auf DAB+ schrittweise trieb) soll so kurz wie möglich und nur so lang wie nötig UKW-Sender außer Betrieb zu nehmen. Sie möchten dabei erfolgen. Sie haben die für einen Parallelbetrieb erfor- gewährleistet wissen, dass freiwerdende UKW-Frequenzen derlichen Mittel bei der Kommission zur Ermittlung des nicht an private Wettbewerber vergeben werden. Gleiches Finanzbedarfs (KEF) für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 gilt, wenn private Veranstalter entscheiden, ihre UKW- angemeldet. Die KEF hat zwar entsprechende finanzielle Verbreitung einzustellen und vollständig oder gebietsweise Mittel anerkannt, gleichzeitig aber festgestellt, dass es nicht nur noch über DAB+ zu senden. Mit Blick auf die Ver- wirtschaftlich sei, zwei Verbreitungswege für den Hörfunk breitung auf dem bundesweiten DAB+-Multiplex hat z. B. über die von ARD und Deutschlandradio geplante Zeitdau- Klassik-Radio im Jahr 2015 bereits leistungsschwächere er parallel zu betreiben.29 UKW-Sender aufgegeben. Die ARD plant im Zeitraum zwischen 2018 und 2020 eine Die Landesmediengesetze bestimmen für diesen Fall, dass nahezu flächendeckende Versorgung von 95 % der Bevöl- sich die Bedarfsträger über die Aufteilung freier analoger kerung mittels DAB+ zu erreichen. Für den Netzausbau und Übertragungsmöglichkeiten verständigen müssen. Im die begleitenden Marketing-Maßnahmen hatte sie einen Streitfall entscheidet die jeweilige Landesregierung bzw. Finanzbedarf in Höhe von 122,7 Mio. EUR angemeldet und Landesmedienanstalt über die Zuordnung. Diese könnten Szenarien für eine UKW-Abschaltung nach 2025 bzw. nach also im Hinblick auf die geplante Transformation zu DAB+ 2028 vorgelegt. grundsätzlich auf eine neue Zuordnung freiwerdender UKW-Frequenzen verzichten. Da sie aber derzeit gesetzlich Das Deutschlandradio plant den weiteren Ausbau seines verpflichtet sind, verfügbare Frequenzen zuzuordnen, ist in Sendernetzes und hatte dafür 73,7 Mio. EUR einschließ- der Regel eine Anpassung der medienrechtlichen Geset- lich 4 Mio. EUR für Marketing angemeldet. Es hat erklärt, ze erforderlich, um eine weitere Zuordnung bzw. Zuwei- spätestens ab 2025 seine UKW-Sender abschalten zu sung auszuschließen. Hierzu bestehen in den einzelnen wollen. Bundesländern durchaus unterschiedliche Positionen, so dass zum jetzigen Zeitpunkt eine einheitliche Vorgehens- Für DAB+ hat die KEF bei der ARD einen Finanzbedarf weise der Länder, mit der den berechtigten Interessen von von 89,4 Mio. EUR und beim Deutschlandradio von öffentlich-rechtlichen und privaten Programmveranstal- 63,6 Mio. EUR anerkannt. Verbunden ist dies jedoch mit tern Rechnung getragen werden könnte, nicht realisierbar der eindeutigen Forderung an die Politik, „klare Rahmen- erscheint. bedingungen für die Einführung von DAB+ und die spätere Beendigung eines Simulcast“30 festzulegen. 5.2. Maßnahmen Die KEF erwartet deshalb, dass bei den Anmeldungen für Das im Hinblick auf den Umgang mit den für die analoge ihren 22. Bericht im Jahr 2019 folgende Meilensteine er- Verbreitung im UKW-Band genutzten Frequenzen beste- reicht wurden: hende Meinungsbild stellt sich als vielschichtig und zum Teil gegenläufig dar. Vertreter des privaten Rundfunks „1. Die Entscheidung des Bundes und der Länder zum erheben die Forderung, dass der Markt frei zwischen Konzept der UKW-Abschaltung liegt vor, Übertragungswegen und -standards entscheiden können 2. eine zwischen den Marktpartnern verabredete Metho- muss. ARD und Deutschlandradio verweisen darauf, dass dik zur Ermittlung der DAB+-Nutzung existiert und die Beendigung der Simulcastphase bei einem Übergang Nutzungszahlen wurden publiziert, der terrestrischen Hörfunkverbreitung von UKW-FM zu 3. durch geeignete, evtl. regulatorische Maßnahmen wur- DAB+ nur im Zusammenwirken aller Marktbeteiligten den bedeutende Automobil-Hersteller bewegt, DAB+- und nur zeitgleich mit den privaten Programmveranstal- Radios als Serienausstattung anzubieten, tern erfolgen kann. Andere sind der Auffassung, dass ein 4. mindestens 27 % der Haushalte besitzen DAB+-Emp- sinnvoller Übergang in eine digitale terrestrische Hör- fänger (10 % 2015 sowie 3,5 jährliche Steigerungsraten funkversorgung in Verbindung mit der damit beabsichtig- von jeweils 33 %).“31 ten Förderung der Medienpluralität nicht gelingen kann, wenn nicht mehr benötigte, analoge Übertragungskapa- zitäten nicht erneut zur Aufschaltung neuer UKW-An- gebote vergeben werden. Um einen Interessensausgleich 29 20. KEF-Bericht; Tz. 299 ff herzustellen, schlägt das Digitalradio-Board die nachfol- gende Maßnahme vor: 30 20. KEF-Bericht; Tz. 310 31 20. KEF-Bericht; Tz. 317 11
Maßnahme 2: Alternative 1: Alternative 2: In die Frequenzverordnung wird eine Regelung aufgenom- Die Länder prüfen, inwieweit eine Regelung im Landesrecht men, die folgendes vorsieht: geschaffen wird, die folgendes vorsieht: Entscheidet ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter, die Verbreitung seines Programms über UKW ganz oder teilwei- se einzustellen, stehen die hierdurch frei werdenden Übertragungskapazitäten für eine Realisierung von zusätzlichen oder veränderten Bedarfen für analoge Rundfunkübertragung nicht mehr zur Verfügung.32 32 Für den Hörfunk mittels Frequenzmodulation wurde Internetprotokoll (IP), als auch die rundfunkeigenen Sen- zunächst der Bereich von 87,5 MHz bis 100 MHz auf Basis dernetze des Hörfunks. Dementsprechend adressieren wei- des Stockholmer Wellenplans 1961 für Europa und Afrika33 tere Maßnahmen sowohl den Breitbandausbau allgemein, genutzt. Die Zuweisung für den Rundfunkdienst wurde von daneben treten spezielle Maßnahmen für den digitalen der ITU auf der WARC 1979 auf den Bereich bis 108 MHz terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+. erweitert34 und im Genfer Plan 198435 umgesetzt, der 1987 in Kraft trat. Erst mit dieser Erweiterung, dem Aufbau von 6.1. Internetgestützte Verbreitung Breitband-Kabelanlagen und mit dem Satelliten-Direkt- empfang standen genügend Ressourcen zur Verfügung, um Deutschland hat den Anspruch, eine Vorreiterrolle bei der in Deutschland privaten Rundfunk in der heutigen Breite Durchdringung und Nutzung digitaler Dienste einzuneh- zu ermöglichen.36 men. Die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen steigt rasant: Durch verstärkte Bewegtbildkommunikation Heute ist der private Rundfunk eine zweite, tragende Säule und -übertragung, durch gleichzeitige Nutzung digitaler der dualen Rundfunkordnung. Daher können medien- Geräte in den Haushalten, durch Anwendungen wie das rechtliche Bestimmungen vorsehen, dass parallel zur digitale Lernen, stärkere Vernetzung im Heim, Telearbeit terrestrischen UKW-Verbreitung ein digitaler terrestri- oder durch Audio-Dienste und internetbasierten Hörfunk. scher Verbreitungsweg ergänzend hinzutreten muss. Diese Jeder soll die Vorteile der Digitalisierung nutzen können. Bestimmungen sollen auch dazu beitragen, die zum Teil Deshalb braucht Deutschland flächendeckend Hochge- historisch bedingte, ungleiche Verteilung der Ressource schwindigkeitsnetze. Das Ziel der Bundesregierung ist es, Frequenz zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem dass in einem ersten Schritt auf Basis eines effizienten privaten Rundfunk auszugleichen. Technologiemix bis Ende 2018 eine flächendeckende Breit- bandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 50 Mbit/s bereitsteht. In einem zweiten Schritt 6. Infrastruktur für den digitalen sollen die Breitbandnetze nachhaltig auf die Bedürfnisse Hörfunk der Gigabit-Gesellschaft ausgerichtet und weiterentwickelt werden. Damit die Digitalisierung des Hörfunks gelingen kann, Da ein allein privatwirtschaftlich getriebener Auf- und bedarf es einer gut ausgebauten Infrastruktur. Dies betrifft Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze flächendeckend sowohl den Internetausbau für die Verbreitung mittels nicht realisierbar ist, braucht es staatliche Impulse. Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die digitale Infrastruk- tur hat der Bund zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um optimale Rahmenbedingungen für einen marktwirt- schaftlich getriebenen Netzausbau zu schaffen. So wurde 32 Anpassungen der Übertragungskapazitäten zur Erfüllung der Versorgungszielstellungen von unverändert bestehenden Ver- beispielsweise mit der Bereitstellung weiterer, insbesonde- sorgungsbedarfen der Länder sind in dem dazu erforderlichen re für eine Versorgung in der Fläche geeigneter vormaliger Maße möglich. Rundfunkfrequenzbereiche die Grundlage dafür geschaf- 33 Regional Agreement for the European Broadcasting Area, fen, in sehr ländlichen Regionen Zugang zu mobilen Stockholm, 1961 (ST61) Breitbanddiensten und bundesweit eine stetig ansteigen- 34 Final Acts of WARC-79 (Geneva, 1979); http://handle.itu. de Durchdringung mit intelligenten Mobilitätsdiensten int/11.1004/020.1000/4.101 zu ermöglichen. Außerdem unterstützen der Bund und 35 Plan for use of the band 87.5-108 MHz for FM sound broadcast- die Länder den Breitbandausbau dort, wo ein rein wirt- ing in Region 1 and part of Region 3, Geneva, 1984 (GE84) schaftlicher Ausbau einen flächendeckenden Ausbau nicht 36 Siehe hierzu auch 3. Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsge- möglich macht. richts; BVerfGE 57, 295 FRAG (1981) 12
Maßnahme 3: Es ist zu erwarten, dass ein zweiter bundesweiter Multiplex Der Bund fördert den Ausbau digitaler Hochgeschwindig- weitere wichtige Impulse für die DAB+-Entwicklung setzen keits-Breitbandnetze aktuell mit 4 Milliarden Euro. Eine wird. Dies zeigen auch die Erfahrungen in Großbritannien Fortsetzung der Fördermaßnahmen ist vorgesehen. Daneben und in den Niederlanden. In diesen Ländern haben sich treten Fördermaßnahmen der Länder. Netzbetreiber und Programmveranstalter zusammenge- schlossen, um eine nationale DAB+-Plattform zu betreiben. 6.2. DAB+-Sendernetzausbau Die Kommission zur Zulassung und Aufsicht der Medien- Seit Ende 2016 können 82 % der Einwohner Deutschlands anstalten hat am 15.11.2016 die Ausschreibung für einen die Programme des bundesweiten DAB+-Multiplexes zu- zweiten, bundesweiten DAB+-Multiplex bekannt gegeben. hause empfangen. Die Bundesautobahnen werden zu 98 % Der entsprechende Bedarf ist bei der Bundesnetzagentur versorgt. Weitere Sender sind in Planung, um eine nahezu angemeldet und die Realisierungsmöglichkeit von dieser flächendeckende Versorgung zu erreichen. In den einzel- bestätigt worden. Die medienrechtliche Zuordnung wurde nen Bundesländern ist der Ausbau des Sendernetzes unter- auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 8. Dezember schiedlich weit vorangeschritten. 2016 getroffen. Die ARD-Anstalten verfügen in ihren Ländern bereits über Gemäß der Bedarfsanmeldung soll der Bedarf mit mög- eine gute DAB+-Infrastruktur, die sie schrittweise bis zur lichst großflächigen Gleichwellennetzen umgesetzt wer- Flächendeckung vorantreiben. den. Soweit dies aufgrund des kurzfristigen Realisierungs- zeitraums und technischer Randbedingungen gegenwärtig Bei den Sendern für lokale, regionale und landesweite noch nicht möglich ist, sollen zunächst andere Frequenzen private Programme tritt grundsätzlich ein Nord-Süd-Ge- übergangsweise genutzt werden. fälle zu Tage. Die beste Versorgung besteht in Bayern und Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten Hamburg Maßnahme 4: und Berlin. In anderen Bundesländern, beispielsweise in Für die Realisierung eines zweiten bundesweiten DAB+- Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, gibt es kei- Multiplex stellt die Bundesnetzagentur die erforderlichen ne entsprechenden Netze von privaten Veranstaltern. Übertragungskapazitäten bereit. Dies schließt optional auch die Nutzung des Kanals 5A mit ein, wo dies ohne eine Beein- Seit der Regionalen Funkkonferenz RRC 06 (2006) haben trächtigung der benachbarten BOS-Nutzungen möglich ist. sich die Bedarfsanforderungen im VHF-Band III (Frequenz- bereich von 174 MHz bis 230 MHz) in Deutschland verän- 6.2.2. Regionale und lokale DAB+-Sender dert. So wird inzwischen die ursprünglich geplante teilwei- se Nutzung für DVB-T nicht mehr verfolgt. Die Ressourcen Lokalradio bzw. regionales Radio hat in Deutschland unter- im VHF-Band III sollen stattdessen vollständig für die Ver- schiedliche räumliche und organisatorische Ausprägungen. breitung von DAB+ genutzt werden. Um die gewünschten In manchen Bundesländern haben die Verbreitungsgebiete Bedeckungen zu erreichen, müssen die Frequenzen mit den einen Durchmesser von bis zu 150 km (regional), in ande- deutschen Nachbarstaaten entsprechend verhandelt und ren Gebieten beträgt er nur 10 km (lokal). Neben kommer- koordiniert werden. Dies basiert darauf, dass die Länder der ziellen Lokalradios gibt es Bürger- und Ausbildungsfunk Bundesnetzagentur ihre Vorstellungen zur Bedarfsstruktur sowie Campusradios. im September 2016 mitgeteilt haben. Nach einer Untersuchung der technischen Konferenz der 6.2.1. Zweiter bundesweiter Multiplex Landesmedienanstalten (TKLM) erscheint es möglich, die Verbreitungsgebiete für lokale Hörfunkangebote auch mit- Der erste bundesweite DAB+-Multiplex hat einen wichti- tels DAB+ zu versorgen. Damit könnte jedes Lokalradio min- gen Beitrag zum Erfolg von DAB+ geleistet. Ihm ist es zu destens sein bisheriges UKW-Verbreitungsgebiet abdecken. verdanken, dass der Handel in einem größeren Umfang DAB+-Radiogeräte in sein Sortiment aufgenommen hat, Aus wirtschaftlichen Gründen ist es jedoch nicht zweck- dass Hörerinnen und Hörer unabhängig vom Ausbau in mäßig, für jedes Verbreitungsgebiet eines einzelnen den einzelnen Ländern die Möglichkeit haben, digitale Programms einen Multiplex zu installieren, mit dem ca. Programme zu empfangen, und dass durch die verstärkte 15 Programme ausgestrahlt werden können. Aus frequenz- Berichterstattung in den Medien die Aufmerksamkeit für ökonomischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten soll- DAB+ gestiegen ist. ten mehrere lokale Verbreitungsbiete zu einem größeren DAB+-Gebiet zusammengefasst und über einen gemeinsa- men Multiplex ausgestrahlt werden. Dadurch reduzieren 13
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