Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Exit aus der Corona-Krise - Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung

Die Seite wird erstellt Damian Zahn
 
WEITER LESEN
Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Exit aus der Corona-Krise - Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung
Aktuelle Positionen zur
Banken- und
Finanzmarktregulierung
JUNI 2021

Exit aus der Corona-Krise –
Unterstützung der wirtschaftlichen
Erholung
Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Exit aus der Corona-Krise - Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung
Der VÖB in Europa
BERLIN                                                  FRANKFURT
■   Hauptsitz der Interessenvertretung mit fast         ■   Regelmäßiger Austausch mit der BaFin, der Deutschen
    80 Mitarbeitern                                         Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB)
■   Fachliche Betreuung der Mitgliedsinstitute          ■   Fünf Pressekonferenzen im Jahr
■   Positionierung und Austausch in Fachgremien und     ■   Acht Mitgliedsinstitute vor Ort
    Arbeitskreisen
■   Kontakt zu Bundesregierung, Bundestag und           PARIS
    Bundesrat                                           ■   Verbindungsbüro
                                                        ■   Regelmäßiger Kontakt zur Europäischen Bankenauf-
BONN                                                        sichtsbehörde (EBA) und zur Europäischen
■   Regelmäßiger Austausch mit der Bundesanstalt für        Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)
    Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
■   Sitz unserer Tochter VÖB-Service GmbH

BRÜSSEL
■   Acht Mitarbeiter vor Ort
■   Regelmäßiger Kontakt zur Europäischen Kommission,
    zum Europäischen Parlament, zu den Ständigen
    Vertretungen der Mitgliedstaaten sowie zu anderen
    Verbänden der Kreditwirtschaft
■   Mitglied im Europäischen Verband Öffentlicher
    Banken (EAPB)
Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Exit aus der Corona-Krise - Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung
Aktuelle Positionen
des VÖB zur Banken- und
Finanzmarktregulierung
JUNI 2021
Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Exit aus der Corona-Krise - Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
FINANZMARKTREGULIERUNG

IRIS BETHGE-KRAUSS | HAUPTGESCHÄFTSFÜHRERIN

Sehr geehrte Damen und Herren,                                Den öffentlichen Banken kommt in dieser Umbruchszeit
                                                              aber auch eine weitere bedeutende Rolle zu: Sie werden
auch in der ersten Jahreshälfte hat die Corona-Pandemie       einen entscheidenden Beitrag beim Transformationsprozess
das gesellschaftliche Leben in Deutschland und Europa         hin zu mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung leisten. Mit
deutlich geprägt. Die harten Schutzmaßnahmen mit dem          entsprechenden Produktangeboten werden Landes- und
weitgehenden Runterfahren vieler Wirtschaftszweige            Förderbanken für ein gut aufgestelltes und wettbewerbs­
führten zu schweren ökonomischen Verwerfungen. Ein-           fähiges Deutschland sorgen.
schränkungen im sozialen Miteinander, in der Mobilität und
auch die Universitäts- und Schulschließungen haben viele      Als VÖB wollen wir mit fundierter Facharbeit und trans-
belastet. Mit den jetzt absehbaren Erfolgen der nationalen    parentem Informationsaustausch auf die Gestaltung der
und internationalen Impfkampagnen gibt es aber deut-          Rahmenbedingungen für die Arbeit unserer Mitgliedsinstitu-
liche Anzeichen der Hoffnung. Wichtig ist die weiterhin       te einwirken. Mit den „Aktuellen Positionen zur Banken- und
gut organisierte Durchimpfung der Bevölkerung, für die        Finanzmarktregulierung“ informieren wir Politik, Aufsicht,
unbedingt ausreichende Mengen an Impfstoff zur Verfügung      Mitgliedsinstitute und andere Stakeholder daher über die
stehen müssen. Die Menschen und die Wirtschaft brauchen       wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben und Regulierungsan-
Perspektiven und eine schnelle Rückkehr zu normaleren und     forderungen sowie unsere Bewertungen dieser Vorhaben.
stabileren Verhältnissen.                                     In dieser Ausgabe nehmen wir zum vierten Mal Bezug auf
                                                              Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie. Wir wollen nun
In Deutschland ist der ganz große wirtschaftliche Einbruch    zudem angemessene Schritte zum regulatorischen Exit aus
bislang ausgeblieben. Geholfen haben hier vor allem           der Krise und für die wirtschaftliche Erholung aufzeigen.
die beispiellosen Haushalts- und Finanzpakete mit den
Zuschuss- und Förderprogrammen von Bund und Ländern.          Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Gemeinsam
Diese haben Unternehmen unterstützt und Krisenfolgen ab-      mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle
gemildert. Dabei konnten Politik und Gesellschaft immer auf   stehen wir Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung.
die leistungsstarken öffentlichen Banken zählen, die ganz
wesentlich zur Bewältigung des Corona-Wirtschaftsschocks      Mit freundlichen Grüßen
beigetragen haben. Diese werden die Wirtschaft auch auf
ihrem Erholungspfad nach der Pandemie eng begleiten.

4
Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Exit aus der Corona-Krise - Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                 FINANZMARKTREGULIERUNG

UNSERE THEMEN

    Exit aus der Corona Krise – Unterstützung der   10 NEU: DLT Pilot Regime S. 18
    wirtschaftlichen Erholung S. 6
                                                    11 Digitalisierungsschub für das deutsche
1   Sustainable Finance S. 8                           Wertpapiergeschäft S. 19

2   NEU: Fördergeschäft post Corona S. 10           12 Digitaler Euro und die Regulierung von
                                                       Krypto-Assets S. 20
3   Kapitalmarktunion S. 11
                                                    13 Digitaler Zahlungsverkehr und
4   Diskussion über das Europäische                    Open Banking S. 21
    Einlagenversicherungssystem S. 12
                                                    14 Anforderungen an die Bank-IT S. 22
5   EU-Umsetzung von Basel IV S. 13
                                                    Übersicht Förder- und Landesbanken S. 24
6   MiFID II/MiFIR Review S. 14

7   Stärkung der deutschen Export­
    finanzierung S. 15

8   Aktuelle Entwicklungen im Kampf gegen
    Geldwäsche S. 16

9   Reform des digitalen
    Wettbewerbsrechts S. 17

                                                                                                        5
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
FINANZMARKTREGULIERUNG

Exit aus der Corona-Krise – Unterstützung der
wirtschaftlichen Erholung

In der Corona-Krise schlägt die Stunde der öffentlichen Banken. Wir setzen uns
für diese Maßnahmen in der COVID-19-Pandemie, für den Exit aus der Krise und
für den wirtschaftlichen Aufschwung ein.

Trotz der aktuell eingetretenen deutlichen Verbesse-            entscheidend, den Unternehmen Zugriff auf ausrei-
rung des Infektionsgeschehens und der damit verbun-             chende Liquidität zu ermöglichen. So wie die deutschen
denen erheblichen Aufhellung der wirtschaftlichen               öffentlichen Banken ganz wesentlich zur Bewältigung
Erwartungen hatte sich die Corona-Krise auch im ersten          des Corona-Wirtschaftsschocks beigetragen haben, so
Quartal 2021 fortgesetzt. Ihre sozialen und ökonomi-            werden sie jetzt auch einen entscheidenden Beitrag für
schen Auswirkungen sind nach wie vor groß. Die Maß-             den Exit aus der Krise und die anschließende wirtschaft-
nahmen zur Eindämmung der Pandemie stürzen sehr                 liche Erholung leisten. Auch für die Unterstützung des
viele Wirtschaftsteilnehmer noch immer in dramatische           Transformationsprozesses hin zu mehr Nachhaltigkeit
Existenzkrisen, die abgefedert werden müssen. Für die           und Digitalisierung sind sie unverzichtbar.
Fortsetzung der wirtschaftlichen Erholung ist es zudem

    UNSERE POSITION

FÖRDERMASSNAHMEN FÜR DIE WIRTSCHAFT                             BANKENREGULIERUNG UND -AUFSICHT
• Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die EU-beihilfe-     • Wir plädieren dafür, dass sich die Unterstützung und
  rechtlichen Vorschriften während der COVID-19-Pandemie          Beteiligung der Institute an staatlichen Fördermaßnah-
  gelockert bleiben. Nur so können Förderbanken mit ihren         men beitragsneutral auf die EU-Bankenabgabe auswirken
  Förderprogrammen dazu beitragen, dass Arbeitsplätze             sollte. Dringenden Nachbesserungsbedarf sehen wir bei
  und Unternehmen gerettet werden.                                der Weiterleitung von Förderdarlehen an einen Endkun-
• Wir setzen uns für eine Verstetigung der Start-up-Förderung     den oder von Treuhandkrediten, die von der Bemessungs-
  und damit für eine Fortsetzung des erfolgreichen Koopera-       grundlage zur Berechnung der EU-Bankenabgabe ausge-
  tionsmodells zwischen KfW und Landesförderbanken ein,           schlossen werden sollten. Ferner sollte die Ende 2023 zu
  das erstmals im Rahmen der Säule II des Maßnahmenpa-            erreichende Zielausstattung des Abwicklungsfonds (SRF)
  kets der Bundesregierung zum Tragen kam. Damit können           auf die Höhe der Einlagen zum Zeitpunkt des Inkrafttre-
  die erfolgreichen Förderangebote fortgesetzt werden.            tens der SRM-Verordnung (1. Januar 2016) abstellen.
  Wir fordern eine rasche Implementierung der Verordnun-        • Wir sprechen uns für die Verschiebung von belastenden
  gen und Genehmigung der Planungsdokumente zu den                Regulierungsvorhaben aus. So sollten beispielsweise die
  EU-Strukturfonds ein, damit die Förderung mit EU-Mitteln        bereits in Kraft getretenen Anforderungen an die Mindest-
  spätestens Anfang 2022 an den Start gehen kann.                 risikovorsorge für leistungsgestörte Kredite („NPL-Back-
•   Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Kommission ihre         stop“) lediglich auf Forderungen angewendet werden, die
    Verhandlungen mit der EIB-Gruppe und den Durchfüh-            nach dem 1. Januar 2022 begründet wurden. Auch sollten
    rungspartnern zur Umsetzung von InvestEU finalisiert.         die neuen Regelungen zum Substitutionsansatz im Groß-
    Förderbanken brauchen Planungssicherheit, welche              kreditregime frühestens ein Jahr nach Veröffentlichung
    InvestEU-Finanzprodukte in die regionalen und nationalen      der ausstehenden Auslegungsentscheidung der EBA (Q&A)
    Förderangebote integriert werden können.                      angewendet werden müssen.

6
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                    FINANZMARKTREGULIERUNG

•   Wir sind der Ansicht, dass die Erstanwendung der              ARBEITSRECHT
    Basel-III-Finalisierung (Basel IV) über 2023 hinaus ver-      • Wir setzen uns dafür ein, dass im Bundespersonalvertre-
    schoben werden sollte, bis die wirtschaftlichen Auswir-         tungsgesetz und flächendeckend in allen Landesperso-
    kungen der Umsetzung auf der Grundlage tatsächlicher            nalvertretungsgesetzen möglichst zeitnah ein Mitbestim-
    Daten ermittelt werden können.                                  mungsrecht des Personalrats zu Kurzarbeit aufgenommen
•   Wir fordern eine Verlängerung der Ausnahme von Zentral-         wird, damit die Dienststellen eigenständig mit ihren
    bankguthaben (Laufzeit bis 27. Juni 2021) von der Berech-       Personalvertretungen Arbeitsplätze durch vorübergehen-
    nung der Leverage Ratio. Das Einhalten der Frist würde die      de Anordnung von Kurzarbeit erhalten können.
    Wirkung geldpolitischer Maßnahmen aushebeln, bevor
    eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung eintritt.           STEUERRECHT
•   Wir plädieren für ein Aussetzen von weiteren nicht            • Wir fordern hinsichtlich der Auswirkungen der
    zwingend erforderlichen Meldeverpflichtungen und                ­COVID-19-Pandemie für die Teilwertabschreibungen eine
    Statistikanforderungen sowie die Verschiebung von                kurzfristige Klarstellung durch das Bundesministerium
    Datenlieferungen.                                                der Finanzen: Für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 ist
•   Wir plädieren dafür, belastende Verlautbarungen der              es erforderlich, dass die handelsrechtlich erforderlichen
    Aufsichtsbehörden auszusetzen bzw. entsprechende                 Wertberichtigungen auch in der Steuerbilanz voraussicht-
    legislative Klarstellungen vorzunehmen.                          lich dauerhaft anerkannt werden, ohne dass zusätzliche
•   Wir fordern die Einräumung einer Frist von einem Jahr für        Nachweise nötig sind.
    die Umsetzung neuer Anforderungen ab Veröffentlichung
    bzw. Inkrafttreten (z. B. für die Novellierungen der MaRisk
    und der BAIT).
•   Wir sprechen uns dafür aus, aus den im Zuge der Krise
    gewährten Erleichterungen, beispielsweise hinsichtlich
    der Nutzung der Liquiditäts- und Kapitalpuffer, behutsam
    auszusteigen, um mögliche Klippeneffekte zu vermeiden
    und die wirtschaftliche Erholung nicht zu gefährden.

KAPITALMÄRKTE
• Wir setzen uns dafür ein, Kapitalmarktregulierung
  (MiFID II/MiFIR, MAD/MAR) weiterhin im Rahmen der
  anstehenden Reviews ernsthaft auf die effiziente Funk-
  tionsweise der Kapitalmärkte hindernde Regelungen zu
  prüfen, um eine nachhaltige Markterholung nach der
  COVID-19-Krise zu unterstützen. Insoweit begrüßen wir
  die mit dem MiFID Quick Fix Ende 2020 verabschiedeten
  Erleichterungen bei den Informationsvorgaben im Wert-
  papiergeschäft als einen ersten wichtigen Schritt. Weitere
  Schritte sind jedoch notwendig, um effektive Verbesse-
  rungen zu schaffen. Insbesondere dürfen in der weiteren
  Überarbeitung der Regelwerke keine neuen bürokrati-
  schen Belastungen geschaffen werden.

                                                                                                                             7
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
          FINANZMARKTREGULIERUNG

          1       Sustainable Finance

         Die COVID-19-Pandemie wertet die EU-Kommission als                 mie. Hervorzuheben sind die sog. „soziale“ und „schädli-
         „Nachhaltigkeitskrise“. Diesen Aspekt stellt sie auch bei der      che“ Taxonomie. Dem Vernehmen nach sollen hierzu zwei
                                         Novellierung ihrer für den         Zwischenberichte im Juni 2021 veröffentlicht und anschlie-
Marktbasierte Lösungen im                6. Juli 2021 erwarteten Sus-       ßend öffentlich konsultiert werden. Die finalen SFP-Berichte
europäischen Kontext integrie-           tainable-Finance-Strategie         werden für Herbst 2021 erwartet.
ren, pragmatische Taxonomie für          heraus.
Green-Finance-Produkte, Einbin-                                             Die Anforderungen an die Integration von ESG-Faktoren
dung in das Risikomanagement                Im Fokus der EU-Sustain­        im Anlageprozess einschließlich deren Offenlegung (SFDR,
mit Augenmaß.                               able-Finance-Regulierung        anwendbar ab Frühjahr 2021) sowie an die Ausgestaltung
                                            steht ein EU-weites Nachhal-    von Nachhaltigkeits-Benchmarks (sofort anwendbar) sind
                                            tigkeitsklassifizierungssys-    bereits im Dezember 2019 in Kraft getreten. Die ESAs haben
          tem (Taxonomie), das ab 2022 anwendbar ist. Der Rechtsakt         Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) zur
          zur Konkretisierung der ersten zwei Klima-Umweltziele             konkreten Ausgestaltung der Offenlegungspflichten nach
          wurde aufgrund zahlreicher industriepolitischer Diskussio-        der SFDR veröffentlicht und schlagen deren Anwendbar-
          nen unter den Mitgliedstaaten verspätet im April 2021 ver-        keit zum 1. Januar 2022 vor. Ein delegierter Rechtsakt der
          öffentlicht. Ebenfalls legte die EU-Kommission im Mai 2021        EU-Kommission steht noch aus. Darüber hinaus haben die
          den Entwurf eines zweiten Rechtsaktes zur Offenlegung von         ESAs Entwürfe für Offenlegungsplichten bei Produkten kon-
          Taxonomie-Kennzahlen auf Unternehmensebene (Art. 8) vor.          sultiert, die die Vorgaben der Taxonomie erfüllen. Schließ-
          Der Entwurf weist eine hohe Granularität auf hinsichtlich der     lich hat die EU-Kommission Ende April die langerwarteten
          Berechnung und Darstellung der neuen Kennzahlen wie u. a.         delegierten Rechtsakte zur MiFID II veröffentlicht, mit denen
          der Green Asset Ratio.                                            die Vorgaben für die Bestimmung eines Zielmarkts für nach-
                                                                            haltige Produkte bei deren Konzeption und für die Anlage-
          Unterdessen arbeitet die EU-Sustainable-Finance-Plattform         beratung zu nachhaltigen Finanzinstrumenten konkretisiert
          (SFP) kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Taxono-         werden.

              UNSERE POSITION

          •   Wir sprechen uns dafür aus, dass vor dem Hintergrund              gung können die Praxistauglichkeit der Taxonomie massiv
              der aktuellen Covid-19-Krise im Rahmen von langfristigen          erhöhen. Eine Harmonisierung der zeitlichen Anwendung
              Konjunkturprogrammen zur Stärkung des Wirtschafts-                mit der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht
              standortes Deutschland Nachhaltigkeitserwägungen                  die für die Taxonomie-Umsetzung dringend notwendigen
              aufgegriffen werden sollten. Dies gilt insbesondere für die       standardisierten Daten der Realwirtschaft.
              Stärkung des Gesundheitswesens und die Bereitstellung         •   Wir begrüßen die Weiterentwicklung der Taxonomie, vor
              von klimafreundlichen Infrastrukturen und Leitindustrien.         allem hinsichtlich der Einbeziehung sozialer Aspekte. Wir
          •   Wir sind überzeugt, dass einheitliche Klassifizierungen           sind der Überzeugung, dass ein breiter Nachhaltigkeitsan-
              und Standards für nachhaltige Finanzprodukte die Trans-           satz notwendig ist und keine Einengung auf Umwelt- und
              parenz für Investoren erhöhen, Unklarheiten seitens der           Klimathemen erfolgen sollte. Wir setzen uns dafür ein,
              Emittenten abbauen und langfristig zum Marktwachstum              dass eine Komplexität der aktuell in der Entwicklung
              und zur Finanzstabilität beitragen.                               befindlichen „sozialen“ und „schädlichen“ Taxonomie
          •   Wir setzen uns für eine Beachtung der Besonderheiten              reduziert und die Praktikabilität ihrer Kriterien sicherge-
              des deutschen Kreditmarktes im Zusammenhang mit der               stellt wird.
              Entwicklung von Transparenzanforderungen für Banken           •   Wir begrüßen den EBA-Vorschlag, sich dem Thema schritt-
              im Rahmen der Taxonomie ein. Optionale Schwellenwer-              weise zu nähern. Insbesondere setzen wir uns für längere
              te, eine temporäre Begrenzung der Vorgaben auf das Neu-           Umsetzungszeiträume ein. Wir weisen auch darauf hin,
              geschäft sowie technische Vereinfachungen der Offenle-            dass geeignete Verfahren und Methoden noch entwickelt

          8
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                      FINANZMARKTREGULIERUNG

Über die Definition von Nachhaltigkeitsrisiken und deren          reich der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung
Berücksichtigung im Eigenkapitalregime sowie im aufsicht-         auf alle großen Unternehmen einschließlich Banken und die
lichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) wird            meisten kapitalmarktorientierten Unternehmen ausgeweitet
weiter intensiv diskutiert. Ein erster Bericht der EBA hierzu     werden. Die Taxonomie-Verordnung ist mit Angabepflichten
wird im Juni 2021 erwartet. Im Dezember 2019 hatte die            nach Art. 8, die erstmals in der nichtfinanziellen Erklärung
BaFin ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken         für das Geschäftsjahr 2021 gefordert werden, der NFRD-No-
veröffentlicht. Im November 2020 hat die EZB einen Leitfa-        vellierung zuvorgekommen. Granulare Templates für
den zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken veröffent-            Kreditinstitute lehnen sich an die Empfehlung der EBA an.
licht. Anfang 2021 hat sie alle betroffenen Institute (SIs) um    Die Nachhaltigkeitsdaten müssen mit iXBRL ausgezeichnet
eine Selbsteinschätzung gebeten, inwieweit sie die                werden und sollen später in den inhaltlichen Anwendungs-
13 aufsichtlichen Erwartungen des Leitfadens erfüllen. Die        bereich des geplanten European Single Access Point (ESAP)
EBA hat Ende 2020 ein Diskussionspapier zum Management            aufgenommen werden.
und zur Überwachung von ESG-Risiken zur Konsultation
gestellt. Im ersten Halbjahr 2021 hat die EBA auch den tech-      Die EU-Kommission plant zudem einen Legislativvorschlag
nischen Durchführungsstandard (ITS) zur ESG-Offenlegung           zum Thema „nachhaltige Corporate Governance“. Die
im aufsichtlichen Säule-3-Bericht konsultiert.                    Unternehmen sollen dazu ermutigt werden, nachhaltig-
                                                                  keitsbezogene Aspekte, wie beispielsweise Menschenrechte,
Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 einen Vorschlag           Klimawandel und Umwelt, bei ihren Geschäftsentscheidun-
zur Novellierung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Be-     gen zu berücksichtigen und sich stärker auf eine langfristige
richterstattung beginnend mit dem ersten Berichtsjahr 2023        nachhaltige Wertschöpfung zu konzentrieren.
vorgelegt. Mit dieser sog. Corporate Sustainability Reporting
Directive (CSRD oder CSR-Richtlinie) sollen mehrere Richtli-
nien und die Abschlussprüferverordnung angepasst werden.
Neben der Erweiterung der Inhalte soll der Anwendungsbe-

    werden und sich Marktstandards erst noch herausbilden             keitsdaten in der handelsrechtlichen Berichterstattung,
    müssen. Kapitalerleichterungen für grüne Kredite darf es          beseitigt sowie fehlende bzw. unklare Definitionen struk-
    nur auf Grundlage messbar niedriger Risiken geben. Wir            turiert ausgearbeitet werden.
    unterstützen einen Garantierahmen der Bundesregierung         •   Wir halten für eine verpflichtende Einbeziehung von
    für nachhaltige Finanzierungen.                                   ESG-Kriterien in der Anlageberatung und Finanzportfolio-
•   Wir sind der Überzeugung, dass eine nicht produktspezi-           verwaltung die Standardisierung und Vergleichbarkeit von
    fische ESG-Offenlegung transparent und einheitlich in der         ESG-Kriterien für notwendig. Die Vorgaben für nachhaltige
    jährlichen nichtfinanziellen Erklärung im bzw. optional           Produkte nach der SFDR und die im Rahmen der Anla-
    außerhalb des Lageberichts erfolgen sollte. Das Ausmaß            geberatung geltenden Vorgaben nach der delegierten
    der Berichterstattung soll dabei dem Risikomanagement             Verordnung zur MiFID II sind unterschiedlich ausgestaltet.
    folgen. Prinzipienorientierte globale Berichterstattungs-         Dies erschwert eine einheitliche Offenlegung und Pro-
    standards sollten angestrebt werden. Die Granularität             duktgestaltung.
    der neuen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichter-          •   Wir sind überzeugt, dass es eines branchenspezifischen
    stattung der Institute erscheint zu hoch und die Zeitlinie        Übergangszeitraumes sowie einer wirtschafts-, umwelt-
    für die Umsetzung ambitioniert. Zudem müssen gewisse              und fiskalpolitischen Flankierung bedarf, damit die Wirt-
    Inkonsistenzen der Legislativtexte, wie z. B. divergierende       schaft nachhaltig transformiert werden kann.
    Zeitpunkte der Erstanwendung und das Heranziehen des
    aufsichtlichen Konsolidierungskreises für die Nachhaltig-

                                                                                                                                  9
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
         FINANZMARKTREGULIERUNG

         neu
         2        Fördergeschäft post Corona

         Im Jahr 2020 und auch im ersten Halbjahr 2021 stand die För-         So werden sie maßgeblich in die Umsetzung der EU-Struktur-
         derung durch Förderbanken auf nationaler und europäischer            fondsmittel, das sind rund 24 Mrd. Euro für Deutschland, ein-
                                          Ebene ganz im Zeichen der           gebunden sein. Neben dem Europäischen Fonds für regionale
Bund, Länder und ihre Förder-             Bewältigung der Pandemie-           Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und Interreg
banken müssen die Förderung               auswirkungen. Die deutschen         werden die Förderbanken zusätzlich Mittel aus dem neuen
nach der Pandemie in den Fokus            Förderbanken wurden von             EU-Wiederaufbaufonds und dem neuen Fonds für einen
stellen.                                  ihren Eigentümern mit der           gerechten Übergang ausreichen. Dabei bewährt sich, dass
                                          Umsetzung der zahlreichen           die Förderbanken langjährige Expertise bei der Umsetzung
                                          Corona-Hilfsprogramme be-           von EU-Mitteln aufgebaut haben. Auch in der kommenden
         auftragt. Sie konnten dank der bestehenden Förderstrukturen          Förderperiode werden neben Zuschussprogrammen wieder
         schnell und flexibel ein umfangreiches Angebot an Zuschüs-           Darlehen und Beteiligungen aus den EU-Strukturfonds und
         sen, haftungsfreigestellten Krediten und weiteren Finanzin-          auch aus InvestEU angeboten, die Unternehmen unterschied-
         strumenten für die betroffenen Unternehmen, Kommunen,                lichster Branchen und Größenordnungen zugutekommen.
         Selbstständigen und Organisationen unterbreiten.                     Noch schneller als vor der Krise gedacht, werden Nachhaltig-
         Auf EU-Ebene verzögerte sich durch die Pandemie die                  keitsaspekte und Digitalisierungserfordernisse die Förderung
         Vorbereitung der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027. Die           in ganzer Breite bestimmen. Die Transformation der Wirt-
         kurzfristige Umschichtung verbleibender Mittel, regulato-            schaft muss daher durch eine adäquate Förderung begleitet
         rische Lockerungen und das Ringen um einen EU-Wieder-                werden.
         aufbaufonds bestimmten das Tagesgeschehen. Inzwischen
         stehen die europäischen Budgets und die Programminhalte
         fest, sodass die Förderbanken neue bzw. angepasste Produkte
         entwickeln können.

             UNSERE POSITION

         •    Förderbanken können einen wesentlichen Beitrag leisten,             Pandemie werden noch lange in den Förderbanken nachwirken.
              das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben nach der            Nicht nur die weitere Antragsbearbeitung, sondern auch die
              Pandemie anzukurbeln.                                               Verwendungsnachweiskontrollen, Berichtspflichten u. v. a. m.
         •    Wir setzen uns dafür ein, dass die erfolgreiche Kooperation         verursachen sehr hohe Aufwände in den Förderbanken.
              zwischen KfW und Landesförderbanken im Rahmen der               •   Wir plädieren in der Strukturfondsförderung 2021 bis 2027
              Säule II des Start-up-Maßnahmenpakets der Bundesregie-              dafür, keine neuen regulatorischen Hürden wie zusätzliche
              rung verstetigt werden kann und die daraus resultierenden           Transparenzanforderungen und Prüfpflichten aufzubauen und
              Förderangebote nach der Pandemie aufrechterhalten wer-              den erfolgreichen Weg, den die Förderbanken mit Finanzins-
              den. Bund und Länder sollten die aufgebauten Kapazitäten            trumenten aus den EU-Strukturfonds eingeschlagen haben,
              effektiv nutzen und kontinuierlich entsprechende Budgets            fortzusetzen. Die Strategiedokumente und operationellen
              für die Start-up-Förderung vorsehen.                                Programme müssen im zweiten Halbjahr 2021 verabschiedet
         •    Wir appellieren an alle Beteiligten, das Neugeschäft der För-       werden.
              derbanken nach der Pandemie und seine Bedeutung für eine        •   Wir fordern die EU-Kommission auf, ihre Verhandlungen mit
              zukunftsorientierte wirtschaftliche Entwicklung vorrangig           der EIB-Gruppe und den Durchführungspartnern zu InvestEU zu
              im Blick zu haben. Grundsätzlich darf das Förderbankenge-           finalisieren. Förderbanken brauchen Planungssicherheit, welche
              schäft nicht durch unverhältnismäßige Verwaltungsanforde-           InvestEU-Finanzprodukte in die regionalen und nationalen
              rungen behindert werden. Das außerordentliche Förder-               Förderangebote integriert werden können.
              volumen und die sehr hohe Anzahl an Förderungen in der

         10
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                   FINANZMARKTREGULIERUNG

3       Kapitalmarktunion

Die EU-Kommission hat am 24. September 2020 einen wei-          für die Verbriefung von Krediten soll erneut überprüft werden
teren Aktionsplan zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion      und die grenzüberschreitende Abwicklung innerhalb der EU
(CMU) vorgestellt, der insgesamt 16 legislative und nicht       verbessert werden. Geplant
legislative Einzelmaßnahmen in verschiedenen Bereichen          sind schließlich auch Maßnah-      Die Kapitalmarktunion kann
vorsieht, zu denen in den kommenden zwei Jahren konkrete        men für eine standardisierte       neue Finanzierungsquellen über
Gesetzesvorschläge erarbeitet werden sollen. Die wichtigen      EU-weite Quellensteuer und         weiter integrierte Kapitalmärkte
europäischen Ziele der Nachhaltigkeit und der Digitalisierung   die Mindestharmonisierung          in der EU erschließen. Von zen-
werden als weitere Treiber für die Entwicklung gesehen.         oder der Gleichlauf bestimm-       traler Bedeutung ist aber, dass
                                                                ter Insolvenzregelungen für        die Finanzierung über Banken
Der neue Aktionsplan sieht u. a. vor, einen European Sing-      Nichtbanken. Gerade die            weiterhin gleichberechtigt erhal-
le Access Point – eine Art zentrale EU-Datenbank – für alle     in den EU-Mitgliedstaaten          ten bleibt.
relevanten öffentlich zugänglichen Pflichtinformationen zu      vorhandenen unterschiedli-
europäischen Unternehmen einzurichten. Außerdem sollen          chen Vorgaben im Bereich des
Investitionen von Privatanlegern weiter gefördert werden        Steuer- und vor allem Insolvenzrechts wurden bisher als große
und soll insoweit der aus den wertpapieraufsichtsrechtlichen    Hindernisse für eine echte Kapitalmarktunion gesehen.
Vorgaben herrührende sog. „information overload“ abgebaut
werden. Die Kommission möchte in diesem Zusammenhang            EU-Rat und EU-Parlament haben den CMU-Aktionsplan begrüßt
auch die Vorgaben für Provisionen überprüfen und sicher-        und eine schnellere Integration der Kapitalmärkte in der EU
stellen, dass Anlegern klare und vergleichbare Produktin-       gefordert. In den nächsten zwei Jahren ist daher mit verstärkten
formationen zugänglich gemacht werden. Ferner sind die          Aktivitäten bei der CMU zu rechnen. Erste Konsultationen wurden
Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren        bereits durchgeführt, so z. B. zum sog. ESA-Review, der alle drei
Unternehmen (SME) und die Vereinfachung von regulato-           Jahre Struktur und Aufgaben der EU-Aufsichtsbehörden über-
rischen Vorgaben für diese vorgesehen. Der Rechtsrahmen         prüft, oder zur Retail Investment Strategy der EU-Kommission.

    UNSERE POSITION

•   Wir begrüßen den neuen Aktionsplan der EU-Kommissi-             rer Stelle (z. B. im Bereich Provisionen) neue Pflichten
    on von September 2020, werden die weiteren Entwick-             einzuführen. Zudem sollte auf eine konsistente Regulie-
    lungen im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion                rung hingewirkt und sollten Widersprüche und Mehr-
    aber auch kritisch begleiten. Wir weisen darauf hin, dass       fachregulierungen („regulatorischer Flickenteppich“)
    die COVID-19-Krise in Deutschland gezeigt hat, wie wich-        vermieden werden.
    tig die Finanzierung über Banken weiterhin ist. Insoweit    •   Wir begrüßen die grundsätzliche Idee eines European
    sollten auch im Rahmen der CMU verschiedene Finanzie-           Single Access Points als zentrale Anlaufstelle für alle
    rungsformen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.            relevanten Pflichtinformationen. Allerdings haben wir
•   Wir unterstützen die Reduzierung des wertpapierauf-             Zweifel mit Blick auf die Realisierbarkeit eines solchen
    sichtsrechtlich bedingten „information overload“ für die        Vorhabens. Zum jetzigen Zeitpunkt sind beim ESAP auch
    Anleger und halten den Anfang 2021 in Kraft getretenen          viele Fragen und Aspekte noch offen. Hierzu zählen z. B.
    MiFID Quick Fix für richtig und wichtig. Hier wurden            Governance, Anwendungsbereich, Verantwortlichkeit
    bürokratische Anforderungen für Banken und Anleger              und Haftung, Kosten und die konkrete Befüllung. Wichtig
    abgebaut und wurde das Wertpapiergeschäft insbeson-             ist aber in jedem Fall, eine Implementierung von doppel-
    dere für Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien und             ten Melde- oder Publikationswegen zu vermeiden und
    professionellen Kunden erleichtert. Wichtig ist, den            stattdessen auf vorhandenen Systemen aufzusetzen.
    eingeschlagenen Weg auch mit der Retail Investment
    Strategy konsequent weiterzugehen und nicht an ande-

                                                                                                                           11
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
          FINANZMARKTREGULIERUNG

          4        Diskussion über das Europäische
                   Einlagenversicherungssystem
         Im letzten Quartal des Jahres plant die EU-Kommission ihre        zung leisten (eingeschränkte Rückversicherung) und erst
         Vorschläge zur Überarbeitung der Rahmenwerke für das              zu einem späteren Zeitpunkt auch Verluste von nationalen
                                          Bankenabwicklungsregime          Einlagensicherungssystemen übernehmen (eingeschränkte
Befürwortung der anvisierten              und die Einlagensicherung        Mitversicherung). Die dritte Etappe der Vollversicherung
Stärkung der Rolle von natio-             vorzulegen. Anders als bei       sollte zurückgestellt – aber nicht fallengelassen – werden.
nalen Einlagensicherungssyste-            ihrem ursprünglichen Ver-
men. Ablehnung des konkreten              ordnungsvorschlag für die        Darauf aufbauend stieß ein Kompromissvorschlag der
Vorschlags der EU-Kommission              Errichtung eines Europäi-        österreichischen Ratspräsidentschaft Ende 2018 auf breitere
zu einem Europäischen Einlagen-           schen Einlagensicherungs-        Zustimmung. Das sog. Hybridmodell stützt sich zum einen
versicherungssystem (EDIS).               systems (EDIS) aus dem Jahr      auf das Rückversicherungsmodell, das auf die Vorschläge
                                          2015 ist diesmal ein öffentli-   der Kommission zurückgeht, und zum anderen auf ein Sys-
                                          ches Konsultationsverfahren      tem der verpflichtenden Kreditvergabe unter den nationalen
         der Unterbreitung der Legislativvorschläge vorausgegangen.        Einlagensicherungssystemen (sog. mandatory lending).
         Die portugiesische Ratspräsidentschaft hat in ihrem Fort-         Danach soll bei Feststellung eines Entschädigungsfalles
         schrittsbericht im Juni das Hybridmodell als Zwischenschritt      in erster Stufe eine Auszahlung auf Ebene der nationalen
         zu einem „vollumfänglichen“ („fully fledged“) EDIS wieder         Einlagensicherungssysteme erfolgen. In zweiter Stufe soll
         aufgegriffen. Der Bericht wurde vom BMF stark kritisiert. Es      das nationale Einlagensicherungssystem vor seinem Ausfall
         sei ein einseitiger Bericht und spiegele nicht die Meinung        zunächst außerordentliche Eex-post-Beiträge erheben.
         von Deutschland und anderen Mitgliedstaaten wider.                Wenn dies nicht möglich oder ausreichend ist, könnte auf
                                                                           liquide Mittel des Europäischen Einlagensicherungsfonds
          Der Verordnungsvorschlag des Jahres 2015, der den                zurückgegriffen werden. Reichen jedoch die Mittel aus der
          stufenweisen Übergang von einer Rück- über eine Mit- bis         zweiten Stufe nicht aus, sollen in dritter Stufe die nationalen
          hin zu einer Vollversicherung vorsah, wurde aufgrund des         Einlagensicherungssysteme zur Liquiditätsbereitstellung
          fehlenden politischen Konsenses vorerst auf Eis gelegt. Im       verpflichtet werden. Letzteres würde eine Abkehr vom heuti-
          Jahr 2017 schlug die EU-Kommission einen verwässerten            gen Modell der freiwilligen Unterstützung bedeuten.
          EDIS-Ansatz vor: EDIS solle zuerst nur Liquiditätsunterstüt-

              UNSERE POSITION

          •    Wir setzen uns dafür ein, dass während der COVID-19-Kri-    •   Wir halten jedoch unverändert an unserer ablehnenden
               se Entscheidungen von erheblicher Tragweite – wie die           Position gegenüber den konkreten Vorschlägen der Kom-
               Einführung einer Europäischen Einlagensicherung – wohl          mission für ein EDIS fest. Die Vertiefung der Bankenunion
               überdacht werden sollten. Eine Verunsicherung der Einle-        kann nach erfolgreich durchgeführten Schritten der Risi-
               ger muss vermieden werden.                                      koreduzierung sinnvoll sein, darf aber die Funktionsfähig-
          •    Wir begrüßen die Eröffnung des öffentlichen Konsultati-         keit der bewährten deutschen Sicherungssysteme nicht
               onsverfahrens und fordern die Durchführung einer Aus-           gefährden. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung
               wirkungsanalyse, bevor Legislativvorschläge unterbreitet        ist von erheblicher Bedeutung, welche Vorbedingungen
               werden.                                                         erfüllt sein müssen, bevor eine Europäische Einlagensi-
          •    Wir befürworten das von der EU-Kommission verfolgte             cherung aufgebaut werden kann.
               Ziel einer weiteren Stärkung der Rolle der nationalen       •   Wir stehen einer übermäßigen Neugestaltung der institu-
               Einlagensicherungssysteme und fordern die Klärung der           tionellen Architektur im Bereich des Krisenmanagements
               bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die Verein-          und der Einlagensicherung nach dem US-amerikanischen
               barkeit von alternativen Maßnahmen der Einlagensiche-           Vorbild kritisch gegenüber, denn hierfür fehlen die staats-
               rungssysteme mit dem EU-Beihilferecht.                          rechtlichen Grundlagen.

          12
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                         FINANZMARKTREGULIERUNG

5       EU-Umsetzung von Basel IV

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat die            Basel IV soll zudem das Risikogewicht für Forderungen an
Frist für die Umsetzung der im Dezember 2017 abgeschlosse-         nicht extern geratete Institute, das derzeit vom Rating der
nen Arbeiten an der Basel-III-Finalisierung (Basel IV) wegen       Zentralregierung abhängt
der COVID-19-Pandemie um ein Jahr auf den 1. Januar 2023           (Sitzlandprinzip), im Regel-       Maßvolle Umsetzung in der EU.
verschoben. Hierdurch sollen in den Instituten und Aufsichts-      fall auf 40 Prozent ansteigen
behörden Ressourcen zur Bewältigung der Krise freigesetzt          und sich damit verdoppeln.
werden. Absehbar ist, dass sich auch die Umsetzung von             Betroffen wären hiervon insbesondere Förderbanken, da sie
Basel IV in europäisches Recht deutlich verzögern wird. Die        Förderkredite häufig über kleinere Hausbanken ausreichen,
Europäische Kommission hat die Vorlage eines entsprechen-          die über kein Rating einer Ratingagentur verfügen.
den Legislativvorschlags zuletzt auf Ende September 2021
verschoben.
                                                                   DAS NEUE BASELER REFORMPAKET (BASEL IV)
                                                                   IM ÜBERBLICK
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in ihrem                               ƒ Überarbeitung des Kreditrisikostandardansatzes (KSA)
zweiten Bericht an die EU-Kommission zur Umsetzung                     Kreditrisiko     ƒ Überarbeitung des auf internen Ratings beruhenden
                                                                                          Ansatzes (IRBA)
von Basel IV vom Dezember 2020 einen Anstieg der Kapi-
                                                                       Operationelles   ƒ Einführung eines neu konzipierten Standardansatzes
talanforderungen für europäische Banken von 18,5 Prozent               Risiko           ƒ Abschaffung aller alternativen Ansätze
prognostiziert. Für deutsche Kreditinstitute ermittelte sie
                                                                                        ƒ Überarbeitung des Standardansatzes
sogar einen Anstieg von über 35 Prozent. In der EU entfallen           CVA-Risiko       ƒ Einführung eines Basisansatzes
                                                                                        ƒ Abschaffung des Internen Modellansatzes (IMA-CVA)
6,7 Prozentpunkte des Gesamtanstiegs auf den sogenannten
Output-Floor. Mit diesem sollen die Kapitalanforderungen               Marktpreis-      ƒ Überarbeitung des Standardansatzes
                                                                       Risiko           ƒ Überarbeitung des Internen Modellansatzes
von Banken, die interne Verfahren verwenden, auf mindes-
                                                                                        ƒ Schrittweise Einführung über Zeitraum von fünf Jah-
tens 72,5 Prozent des mit aufsichtlichen Standardansätzen                                 ren, beginnend mit 50 % in 2022 (2027: final 72,5 %)
                                                                       Output-Floor     ƒ Wird auf Basis institutsbezogener RWAs gem. Standard­
berechneten Wertes angehoben werden. Dieser Beitrag fällt                                 ansätzen der Risikoarten berechnet
für deutsche Banken deutlich höher aus. Hier dürfte rund                                ƒ Einführung eines Aufschlags für global systemrelevante
die Hälfte des ohnehin starken Anstiegs der Kapitalanfor-              Leverage Ratio     Banken (G-SIBs)
                                                                                        ƒ Überarbeitung des Rahmenwerks
derungen auf den Output-Floor zurückzuführen sein. Mit
                                                                   Quelle: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB

    UNSERE POSITION

•   Wir befürchten, dass die neuen Regelungen von Basel IV die         chungen von den Baseler Vereinbarungen (z. B. Unterstützungsfaktor für
    Banken in der Phase nach der Corona-Krise treffen werden.          Kredite an kleine und mittlere Unternehmen oder die bewährte
    Die massiven Kapitalerhöhungen könnten dazu führen,                EU-Praxis zur Behandlung von Immobilienkrediten) auch nach der Um-
    dass sich die Wiedergenesung der Realwirtschaft deutlich           setzung von Basel IV fortgeführt werden.
    verzögert oder sogar die Konjunktur erneut kippt. Die EU-In-   •   Wir weisen darauf hin, dass die deutschen Banken maßgeblich die Ener-
    stitutionen sollten erst nach einer umfassenden Folgenab-          giewende in Deutschland finanzieren. Wird die europäische Kreditwirt-
    schätzung darüber diskutieren, wann und wie Basel IV in der        schaft, wie zu befürchten ist, belastet, stellt sich die Frage, ob die EU ihre
    EU umgesetzt wird.                                                 ehrgeizigen Klima- und Nachhaltigkeitsziele erreichen kann.
•   Wir sind der Auffassung, dass der Output-Floor in der EU       •   Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die neuen Regelungen zur
    neben der Leverage Ratio als zweite gesonderte Kapitalan-          Behandlung von Forderungen an Banken das Fördergeschäft nicht
    forderung („Backstop“) für die risikobasierte Kapitalunter-        erschweren. Daher sollten Durchleitungskredite im Standardansatz pau-
    legung umgesetzt werden sollte. Hierdurch ließen sich nach         schal mit einem Risikogewicht von 20 Prozent angerechnet werden. Im
    Berechnungen der EBA die negativen Auswirkungen des                Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRBA) sollten
    Floors deutlich verringern.                                        an Förderbanken abgetretene Forderungen an den Endkreditnehmer als
•   Wir sprechen uns dafür aus, dass gut begründete Abwei-             Sicherheit anerkannt werden.

                                                                                                                                               13
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
         FINANZMARKTREGULIERUNG

         6        MiFID II/MiFIR Review

         Die Überarbeitung des europäischen Aufsichtsrechts zu              Jahr. So sollen etwa die Regeln für Provisionen erneut
         den Finanzmärkten, der Richtlinie über Märkte für Finanz­          überprüft werden.
                                       instrumente (Markets in
Von großer Bedeutung für Anle-         Financial Instruments                In diesem Jahr wird die Überprüfung und Überarbeitung
ger und Finanzindustrie ist die        Directive, MiFID II) sowie der       einzelner Vorgaben im Rahmen der MiFIR erfolgen. Für Ende
Überprüfung der MiFID II/MiFIR.        Verordnung über Märkte für           2021 wird diesbezüglich ein Vorschlag der EU-Kommission
Der MiFID Quick Fix hat erste          Finanzinstrumente (Markets           erwartet. Im Bereich des Meldewesens für Wertpapier-
bürokratische Hürden abgebaut.         in Financial Instruments             transaktionen hat die ESMA ihren Bericht vorgelegt, der
Nun kommt es darauf an, den            Regulation, MiFIR) nimmt             umfangreiche Änderungen vorsieht. So ist eine Abkehr von
Weg konsequent weiterzugehen.          konkrete Formen an.                  dem Konzept geplant, dass nur handelsplatzgehandelte
                                                                            Finanzinstrumente gemeldet werden müssen. Vielmehr soll
                                        Anfang dieses Jahres trat           für Meldepflichten an die Eigenschaft als systematischer
         der sog. MiFID Quick Fix in Kraft, durch den mittels geziel-       Internalisierer angeknüpft werden. Auch wird angeregt, die
         ter Änderungen eine Reihe bürokratischer Erfordernisse             Kundenklassifizierung (Privatkunde oder institutioneller
         insbesondere bei Wertpapiergeschäften mit professio-               Kunde) in die Meldung mit aufzunehmen. Dies wird damit
         nellen Kunden und geeigneten Gegenparteien verringert              begründet, dass das Meldewesen verstärkt nicht nur der Auf-
         werden sollen. Auch werden die Product-Governance-                 deckung von Marktmissbrauch, sondern auch der Überwa-
         Vorgaben für Anleihen mit Make-whole-Klausel aufge-                chung der Marktintegrität dienen solle. Weitere Themen, für
         hoben. Ebenfalls wird der regulär vorgesehene MiFID II/            die im Kommissionsvorschlag Neuerungen erwartet werden,
         MiFIR-Review fortgesetzt, bezogen auf weitere anleger-             sind die Vor- und Nachhandelstransparenz (Stichwort: um-
         schützende Vorgaben schwerpunktmäßig im nächsten                   fassendes Consolidated Tape).

             UNSERE POSITION

         •    Wir begrüßen den MiFID Quick Fix und das Ziel, durch          •   Wir bewerten die von der ESMA vorgeschlagenen, umfangreichen
              den Abbau bürokratischer Anforderungen für Banken und             Änderungen am Meldewesen für Wertpapiertransaktionen sehr
              Anleger das Wertpapiergeschäft zu erleichtern, wie etwa           kritisch. Unter anderem sprechen wir uns deutlich gegen die Auf-
              bei Geschäften mit geeigneten Gegenparteien und profes-           nahme der Kundenklassifizierung aus. Dadurch besteht die Gefahr,
              sionellen Kunden. Hier wären weitergehende Ausnahmen              dass Aspekte der Anlageberatung automatisiert über Transaktions-
              wünschenswert.                                                    daten hinterfragt werden.
         •    Wir halten die Ausnahme für Anleihen mit Make-whole-­         •   Wir bewerten den von der ESMA vorgeschlagenen Ansatz, für
              Klausel von den Product-Governance-Anforderungen für              viele Aspekte an die Eigenschaft als systematischer Internalisierer
              richtig. Sie sollten auch in der PRIIPs-Verordnung mit den        anzuknüpfen, kritisch. Wir setzen uns für angemessenere Schwel-
              entsprechenden Dokumentationserfordernissen ausge-                lenwerte zur Bestimmung der Eigenschaft als systematischer
              nommen werden. Wir sprechen uns dafür aus, auch andere            Internalisierer ein.
              „einfache“ Finanzinstrumente, wie Aktien und Anleihen, von
              den Product-Governance-Anforderungen auszunehmen. Vor
              einer Verschärfung der Regelungen für Provisionen warnen
              wir. Provisionen ermöglichen es, Retailkunden – und damit
              auch den Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen –
              eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen, wie u. a. die
              Anlageberatung, flächendeckend anzubieten. Die aktuellen
              Regeln sorgen für sehr hohe Transparenz und vermeiden
              Interessenkonflikte.

         14
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                    FINANZMARKTREGULIERUNG

7       Stärkung der deutschen Exportfinanzierung

Die COVID-19-Pandemie setzt den deutschen Export erheb-          deutschen Mittelstandes anbieten. Im Kern geht es deshalb darum, die
lich unter Druck. Durch die enge internationale Verflechtung     Zusammenarbeit zwischen Banken und Exporteuren hinsichtlich der
der Wirtschaft treffen die Exportunternehmen auch die            Nutzung der Exportgarantien
Auswirkungen der Pandemie an anderen Orten der Welt.             zu erleichtern.                    Der Bund hat im Lichte der
Lieferketten werden unterbrochen und Projektabwicklungen         Um Unternehmen und                 ­COVID-19-Pandemie das
im Ausland erheblich beeinträchtigt. Auch die Finanzie-          Beschäftigte in der Export-         Deckungs­instrumentarium der
rungsbedingungen verschlechtern sich. Der mittelständisch        branche zu schützen, hat der        Euler Hermes für deutsche Expor-
geprägte Maschinen- und Anlagenbau wird von der Pande-           Bund im Juli 2020 mit einem         te in wichtige Auslandsmärkte
mie besonders hart getroffen. Gerade klein- und mittelstän-      fünf Punkte umfassenden             ausgebaut. Weitere strukturelle
dische Unternehmen benötigen deshalb in der Post-COVID-          Maßnahmenpaket bereits              Verbesserungen sind sinnvoll.
19-Zeit Unterstützung durch staatliche Exportgarantien. Sie      erste Schritte eingeleitet
schützen Exporteur und finanzierende Bank bei Zahlungs-          und die Auswirkungen der
schwierigkeiten ausländischer Kunden insbesondere in             Pandemie abgemildert. Die Finanzierungsbedingungen für die deutsche
Schwellen- und Entwicklungsländern.                              Exportwirtschaft wurden weiter ausgebaut. Unter anderem reduzierte
                                                                 der Bund die Anzahlungen und verzögerte die Rückzahlungen für be-
Die Pandemie hat die Diskussion über eine angemessene            stimmte Exportgeschäfte. Zudem lockerte er die Entgeltbestimmungen
Weiterentwicklung der staatlichen Hermes-Bürgschaften            für Hermes-Bürgschaften und schuf neue Refinanzierungsmöglichkeiten
stark befördert. Sie gelangen dort zum Zuge, wo private          für die Kreditinstitute. Diese Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige
Versicherer keine ausreichende Deckung leisten können.           Richtung. Dennoch geraten deutsche Exportunternehmen im internatio-
Öffentliche Banken wollen als Partner der mittelständischen      nalen Wettbewerb unter Druck, wenn andere europäische Exportkredit­
deutschen Investitionsgüterindustrie passgenaue hermesge-        agenturen im Licht der COVID-19-Pandemie den Deckungsumfang ihrer
deckte Finanzierungslösungen für ausländische Kunden des         Deckungsinstrumente weiter anheben.

    UNSERE POSITION

•   Wir setzen uns für eine strukturelle Weiterentwicklung der   •   Wir setzen und zudem dafür ein, im Zeichen der
    Hermes-Bürgschaften ein, um damit auch die Auswir-               ­COVID-19-Pandemie die Beteiligung des Bundes an der
    kungen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Vor dem                 Avalgarantie vorübergehend auf 95 Prozent zu erhöhen,
    Hintergrund, dass auch der Bund mehr Exportgeschäft               um mittelständischen Exporteuren, deren Banklinien
    generieren will, kommt es jetzt darauf an, die Rahmen-            bei ihren Hausbanken weitestgehend ausgeschöpft sind,
    bedingungen für die Finanzierung des deutschen Exports            mehr Raum für Neugeschäft zu verschaffen. Dadurch stün-
    flexibler zu gestalten und für mehr Liquiditätszuflüsse zu        den die Rahmenbedingungen für die Avalgarantie auch im
    sorgen.                                                           Einklang mit anderen Deckungsinstrumenten des Bundes.
•   Wir plädieren dafür, eine sorgsam ausgestaltete Forfaitie-
    rungsgarantie des Bundes für den Ankauf von hermesge-
    deckten Forderungen durch Kreditinstitute einzuführen.
    Durch den Ankauf können Lieferantenkredite von mit-
    telständischen Exportunternehmen leichter refinanziert
    werden und die Exportunternehmen können ihre Bilanzen
    schneller entlasten.

                                                                                                                              15
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
          FINANZMARKTREGULIERUNG

          8        Aktuelle Entwicklungen im Kampf gegen Geldwäsche

           Die BaFin hat den Entwurf der „Auslegungs- und Anwen-              soll dem Register künftig der wirtschaftlich Berechtigte bei
           dungshinweise – Besonderer Teil: Kreditinstitute“ (AuAs BT-E)      allen Rechtsträgern in Deutschland direkt und unmittelbar
                                           zur Konsultation gestellt. Im      entnommen werden können. Zudem sollen mit dem Ende
Die BaFin hat den besonderen               Rahmen des Konsultations-          Mai 2021 zur Konsultation gestellten Entwurf zur Krypto-
Teil ihrer Auslegungs- und Anwen-          verfahrens haben wir uns           wertetransferverordnung Beteiligte bei der Übertragung
dungshinweise zum Geldwäsche-              insbesondere für die Sonder-       von Kryptowerten Informationen über Auftraggeber und
gesetz (AuAs BT) veröffentlicht.           stellung von Förderbanken          Begünstigte übermitteln, damit – wie bei Geldüberweisun-
Entwurf zum Transparenzregister-           stark gemacht. Am 8. Juni          gen – die Transaktionen auch in Bezug auf die Berechtigten
und Finanzinformationsgesetz               2021 folgte die Veröffentli-       nachverfolgt werden können.
(TraFinG) vor Verabschiedung.              chung der finalen AuAs BT
                                           auf der BaFin-Website. Mit         Maßnahmen auf europäischer Ebene:
                                           diesen Hinweisen legt die          Nachdem die EU-Kommission im Mai 2020 ihren Aktions-
           BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf die besonderen           plan zur verstärkten Geldwäschebekämpfung vorgelegt
           geldwäscherechtlichen Pflichten von Kreditinstituten dar.          hatte und auch die Mitgliedstaaten sich in ihren Rats-
           Die Ausführungen zu den einzelnen Regelungen stützen sich          schlussfolgerungen für eine verstärkte Zusammenarbeit
           dabei insbesondere auf die Ergebnisse der Ersten Nationalen        in Sachen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf
           Risikoanalyse des Bundesministeriums für Finanzen („NRA“).         europäischer Ebene ausgesprochen hatten, indem sie nicht
                                                                              nur ein einheitliches Regelwerk in diesem Bereich, sondern
          Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des               auch eine zentrale EU-Aufsichtsbehörde fordern, plant die
          Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinfor-           EU-Kommission nun einen Vorschlag dazu am 6. Juli 2021
          mationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw) liegt vor und war            vorzulegen. Zur Erreichung eines einheitlichen Regelwerks
          am 26. April 2021 Gegenstand einer Anhörung im Finanzaus-           sollen dazu Teile aus der Anti-Geldwäsche-Richtlinie in
          schuss des Bundestages. Grundlage der geplanten Ände-               eine – direkt von den Mitgliedstaaten anzuwendende – Ver-
          rungen ist die europarechtlich vorgesehene Vernetzung der           ordnung überführt werden. Der geplante EU-Aufseher soll
          Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Dazu wird das           weitreichende Kompetenzen erhalten, u. a. auch direkte
          deutsche Register zu einem Vollregister umgestaltet. Damit          Durchgriffsrechte auf die nationalen Aufsichten.

              UNSERE POSITION

          •    Wir befürworten, dass die nationale Aufsicht die Anforde-          drücklich. Allerdings muss im Detail das Zusammenspiel
               rungen an die Geldwäscheprävention der Kreditinstitute             der von den geldwäscherechtlich Verpflichteten zu erfüllen-
               durch die Erstellung eines besonderen Teils der Ausle-             den Sorgfaltspflichten mit den Pflichten der Unternehmen
               gungs- und Anwendungshinweise (AuAs BT) konkretisiert.             zur Meldung an das Transparenzregister betrachtet werden.
               Wir sehen bei der Ausgestaltung der AuAs BT weiteren               Es muss sichergestellt werden, dass die in der Begründung
               Verbesserungsbedarf.                                               des Gesetzentwurfs eingangs angekündigte Erleichterung
          •     Wir setzen uns dafür ein, dass die förderbankspezifischen         für die Verpflichteten bei der Ermittlung des wirtschaftlich
               Besonderheiten auch in der geldwäscherelevanten Auf-               Berechtigten (wB) auch tatsächlich eintritt.
               sichtspraxis der BaFin Beachtung finden.                       •   Wir unterstützen einen risikobasierten, europäischen
          •    Wir begrüßen den konstruktiven Austausch mit der                   Regulierungsansatz und wünschen uns, dass risikoarme
               Aufsicht. Dieser ermöglicht uns praxisgerechte Lösungen            Tätigkeiten entsprechend national beaufsichtigt bleiben.
               hinsichtlich des Umfangs der GwG-Pflichten zusammen                Der Bankenmarkt unterliegt bereits strenger Anti-Geldwä-
               mit Verpflichteten und Behörden zu erarbeiten.                     sche-Aufsicht; es sollte sichergestellt werden, dass auch
          •    Wir begrüßen die geplante Umstellung des Transparenzre-            andere, gefährdete Märkte entsprechend beaufsichtigt
               gisters von einem Auffangregister zu einem Vollregister aus-       und reguliert werden.

          16
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND
                                                                                                     FINANZMARKTREGULIERUNG

9       Reform des digitalen Wettbewerbsrechts

Mit der zehnten Novelle zur Änderung des Gesetzes                bestimmten Geboten und Verboten unterworfen, im Fall von
gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes,            Zuwiderhandlungen drohen erhebliche Sanktionen.
proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Di-
gitalisierungsgesetz), das am 19. Januar 2021 in Kraft           Erfasst werden sollen            Mit der zehnten Novelle zur Ände-
getreten ist, wurde ein erster Schritt zur Schaffung eines       im DMA nur sehr große            rung des Gesetzes gegen Wettbe-
Ordnungsrahmens für digitale Märkte sowie marktbeherr-           Plattformen. Diese werden        werbsbeschränkungen wurde ein
schende Digital­unternehmen eingeführt. Neu ist, dass dem        zu einem Risikomanage-           erster Ordnungsrahmen für die
Bundeskartellamt eine effektivere Vorab-Kontrolle über           ment verpflichtet, müssen        Digitalisierung der Wirtschaft in
Digitalkonzerne mit überragender marktübergreifender Be-         einen Compliance-Manager         Deutschland geschaffen. Wichtig
deutung für den Wettbewerb ermöglicht wird. So wird ein          bestimmen und auf Anfrage        ist nun, auch auf Ebene der EU
kartellrechtlicher Anspruch auf Datenzugang eingeführt,          nationaler Aufsichtsbehör-       einheitliche Rahmenbedingun-
wenn dem Zugang zu Daten aus wettbewerblicher Sicht              den oder der EU-Kommis-          gen für den Wettbewerb digitaler
eine besondere Bedeutung zukommt.                                sion Zugang zu ihren Daten       Dienste zu schaffen.
                                                                 gewähren. Mitgliedstaaten
Auch auf EU-Ebene sollen zentrale Spielregeln der Digi-          sollen jeweils einen Digi-
talwirtschaft eingeführt werden, die EU-Kommission hat           tal-Services-Koordinator bestimmen, der für die Beaufsichti-
dazu im Dezember 2020 ein Regulierungspaket mit Digital          gung der in seinem Mitgliedstaat niedergelassenen Vermitt-
Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) vorgelegt.      lungsdienste und die Koordinierung mit den zuständigen
Anfang Juni 2021 hat der Berichterstatter des federführen-       Fachbehörden verantwortlich ist.
den Ausschusses im Europäischen Parlament (EP) seinen
Berichtsentwurf zum DMA vorgelegt.                               Der EP-Berichtsentwurf geht dabei noch weiter. So soll die
                                                                 EU-Kommission Marktuntersuchungen durchführen, damit
Der DMA-Vorschlag sieht Verhaltensregeln für große On-           passende Abhilfen zum Schutz des Marktes untersucht wer-
line-Plattformen vor mit dem Ziel, harmonisierte Regeln          den können. Zudem wird die Einführung eines europäischen
für digitale Dienste im Binnenmarkt zu gewährleisten. Nach       Gremiums von digitalen Regulatoren vorgesehen.
Einstufung durch die EU-Kommission sind Gatekeeper

    UNSERE POSITION

•   Wir befürworten Anpassungen am EU-Wettbewerbsrecht,              gleiche Chancen für alle Marktteilnehmer gewährleisten.
    die u. a. im Bericht zum Wettbewerbsrecht 4.0 bereits im         Dies ist gleichzeitig auch die Grundlage für den Erfolg von
    Jahr 2019 gefordert wurden. Dazu gehören insbesondere            Open Banking und branchenübergreifende Open-
    die EU-weit einheitliche Definition des jeweils relevanten       Data-Konzepte. Für den Zugang zu Schnittstellen müssen
    Marktes mit konkreten Kriterien zur Bestimmung sowie             neutral und offen standardisierte Schnittstellenzugän-
    ein offener Zugang zu Schnittstellen großer Digitalanbie-        ge und Formate referenziert und genutzt werden. Die
    ter als wichtige Grundanforderungen.                             zwangsweise Nutzung von proprietären Zugängen fördert
•   Wir unterstützen die Forderung nach einem gleichberech-          den Tipping-Effekt.
    tigten Zugang zu Schnittstellen und Diensten bei markt-      •   Wir begrüßen es, dass durch eine gesetzliche Referenz
    bedeutenden Digitalanbietern. Dabei müssen – für die             auf einheitliche technische Standards und Formate eine
    Schaffung neuer Ökosysteme – analog zu den aktuellen             wettbewerbsrechtlich wünschenswerte Öffnung tatsäch-
    Änderungen des deutschen Gesetzgebers (ZAG) kostenba-            lich ihre Wirkung entfalten kann. Eine Harmonisierung
    sierte Entgelte für den Zugang zu Daten und Diensten bei         des wettbewerbsrechtlichen Rahmens für den gesamten
    marktwesentlichen Anbietern umfasst sein. Der Rahmen             EU-Binnenmarkt ist notwendig, um keine Gesetzesarbitra-
    muss Investitionen und Innovationen sowie wettbewerbs-           ge zu erzeugen.

                                                                                                                              17
Sie können auch lesen