Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung - Exit aus der Corona-Krise - Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung
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Aktuelle Positionen zur Banken- und Finanzmarktregulierung JUNI 2021 Exit aus der Corona-Krise – Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung
Der VÖB in Europa BERLIN FRANKFURT ■ Hauptsitz der Interessenvertretung mit fast ■ Regelmäßiger Austausch mit der BaFin, der Deutschen 80 Mitarbeitern Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) ■ Fachliche Betreuung der Mitgliedsinstitute ■ Fünf Pressekonferenzen im Jahr ■ Positionierung und Austausch in Fachgremien und ■ Acht Mitgliedsinstitute vor Ort Arbeitskreisen ■ Kontakt zu Bundesregierung, Bundestag und PARIS Bundesrat ■ Verbindungsbüro ■ Regelmäßiger Kontakt zur Europäischen Bankenauf- BONN sichtsbehörde (EBA) und zur Europäischen ■ Regelmäßiger Austausch mit der Bundesanstalt für Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ■ Sitz unserer Tochter VÖB-Service GmbH BRÜSSEL ■ Acht Mitarbeiter vor Ort ■ Regelmäßiger Kontakt zur Europäischen Kommission, zum Europäischen Parlament, zu den Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten sowie zu anderen Verbänden der Kreditwirtschaft ■ Mitglied im Europäischen Verband Öffentlicher Banken (EAPB)
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG IRIS BETHGE-KRAUSS | HAUPTGESCHÄFTSFÜHRERIN Sehr geehrte Damen und Herren, Den öffentlichen Banken kommt in dieser Umbruchszeit aber auch eine weitere bedeutende Rolle zu: Sie werden auch in der ersten Jahreshälfte hat die Corona-Pandemie einen entscheidenden Beitrag beim Transformationsprozess das gesellschaftliche Leben in Deutschland und Europa hin zu mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung leisten. Mit deutlich geprägt. Die harten Schutzmaßnahmen mit dem entsprechenden Produktangeboten werden Landes- und weitgehenden Runterfahren vieler Wirtschaftszweige Förderbanken für ein gut aufgestelltes und wettbewerbs führten zu schweren ökonomischen Verwerfungen. Ein- fähiges Deutschland sorgen. schränkungen im sozialen Miteinander, in der Mobilität und auch die Universitäts- und Schulschließungen haben viele Als VÖB wollen wir mit fundierter Facharbeit und trans- belastet. Mit den jetzt absehbaren Erfolgen der nationalen parentem Informationsaustausch auf die Gestaltung der und internationalen Impfkampagnen gibt es aber deut- Rahmenbedingungen für die Arbeit unserer Mitgliedsinstitu- liche Anzeichen der Hoffnung. Wichtig ist die weiterhin te einwirken. Mit den „Aktuellen Positionen zur Banken- und gut organisierte Durchimpfung der Bevölkerung, für die Finanzmarktregulierung“ informieren wir Politik, Aufsicht, unbedingt ausreichende Mengen an Impfstoff zur Verfügung Mitgliedsinstitute und andere Stakeholder daher über die stehen müssen. Die Menschen und die Wirtschaft brauchen wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben und Regulierungsan- Perspektiven und eine schnelle Rückkehr zu normaleren und forderungen sowie unsere Bewertungen dieser Vorhaben. stabileren Verhältnissen. In dieser Ausgabe nehmen wir zum vierten Mal Bezug auf Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie. Wir wollen nun In Deutschland ist der ganz große wirtschaftliche Einbruch zudem angemessene Schritte zum regulatorischen Exit aus bislang ausgeblieben. Geholfen haben hier vor allem der Krise und für die wirtschaftliche Erholung aufzeigen. die beispiellosen Haushalts- und Finanzpakete mit den Zuschuss- und Förderprogrammen von Bund und Ländern. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Gemeinsam Diese haben Unternehmen unterstützt und Krisenfolgen ab- mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle gemildert. Dabei konnten Politik und Gesellschaft immer auf stehen wir Ihnen für alle Fragen gerne zur Verfügung. die leistungsstarken öffentlichen Banken zählen, die ganz wesentlich zur Bewältigung des Corona-Wirtschaftsschocks Mit freundlichen Grüßen beigetragen haben. Diese werden die Wirtschaft auch auf ihrem Erholungspfad nach der Pandemie eng begleiten. 4
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG UNSERE THEMEN Exit aus der Corona Krise – Unterstützung der 10 NEU: DLT Pilot Regime S. 18 wirtschaftlichen Erholung S. 6 11 Digitalisierungsschub für das deutsche 1 Sustainable Finance S. 8 Wertpapiergeschäft S. 19 2 NEU: Fördergeschäft post Corona S. 10 12 Digitaler Euro und die Regulierung von Krypto-Assets S. 20 3 Kapitalmarktunion S. 11 13 Digitaler Zahlungsverkehr und 4 Diskussion über das Europäische Open Banking S. 21 Einlagenversicherungssystem S. 12 14 Anforderungen an die Bank-IT S. 22 5 EU-Umsetzung von Basel IV S. 13 Übersicht Förder- und Landesbanken S. 24 6 MiFID II/MiFIR Review S. 14 7 Stärkung der deutschen Export finanzierung S. 15 8 Aktuelle Entwicklungen im Kampf gegen Geldwäsche S. 16 9 Reform des digitalen Wettbewerbsrechts S. 17 5
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG Exit aus der Corona-Krise – Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung In der Corona-Krise schlägt die Stunde der öffentlichen Banken. Wir setzen uns für diese Maßnahmen in der COVID-19-Pandemie, für den Exit aus der Krise und für den wirtschaftlichen Aufschwung ein. Trotz der aktuell eingetretenen deutlichen Verbesse- entscheidend, den Unternehmen Zugriff auf ausrei- rung des Infektionsgeschehens und der damit verbun- chende Liquidität zu ermöglichen. So wie die deutschen denen erheblichen Aufhellung der wirtschaftlichen öffentlichen Banken ganz wesentlich zur Bewältigung Erwartungen hatte sich die Corona-Krise auch im ersten des Corona-Wirtschaftsschocks beigetragen haben, so Quartal 2021 fortgesetzt. Ihre sozialen und ökonomi- werden sie jetzt auch einen entscheidenden Beitrag für schen Auswirkungen sind nach wie vor groß. Die Maß- den Exit aus der Krise und die anschließende wirtschaft- nahmen zur Eindämmung der Pandemie stürzen sehr liche Erholung leisten. Auch für die Unterstützung des viele Wirtschaftsteilnehmer noch immer in dramatische Transformationsprozesses hin zu mehr Nachhaltigkeit Existenzkrisen, die abgefedert werden müssen. Für die und Digitalisierung sind sie unverzichtbar. Fortsetzung der wirtschaftlichen Erholung ist es zudem UNSERE POSITION FÖRDERMASSNAHMEN FÜR DIE WIRTSCHAFT BANKENREGULIERUNG UND -AUFSICHT • Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die EU-beihilfe- • Wir plädieren dafür, dass sich die Unterstützung und rechtlichen Vorschriften während der COVID-19-Pandemie Beteiligung der Institute an staatlichen Fördermaßnah- gelockert bleiben. Nur so können Förderbanken mit ihren men beitragsneutral auf die EU-Bankenabgabe auswirken Förderprogrammen dazu beitragen, dass Arbeitsplätze sollte. Dringenden Nachbesserungsbedarf sehen wir bei und Unternehmen gerettet werden. der Weiterleitung von Förderdarlehen an einen Endkun- • Wir setzen uns für eine Verstetigung der Start-up-Förderung den oder von Treuhandkrediten, die von der Bemessungs- und damit für eine Fortsetzung des erfolgreichen Koopera- grundlage zur Berechnung der EU-Bankenabgabe ausge- tionsmodells zwischen KfW und Landesförderbanken ein, schlossen werden sollten. Ferner sollte die Ende 2023 zu das erstmals im Rahmen der Säule II des Maßnahmenpa- erreichende Zielausstattung des Abwicklungsfonds (SRF) kets der Bundesregierung zum Tragen kam. Damit können auf die Höhe der Einlagen zum Zeitpunkt des Inkrafttre- die erfolgreichen Förderangebote fortgesetzt werden. tens der SRM-Verordnung (1. Januar 2016) abstellen. Wir fordern eine rasche Implementierung der Verordnun- • Wir sprechen uns für die Verschiebung von belastenden gen und Genehmigung der Planungsdokumente zu den Regulierungsvorhaben aus. So sollten beispielsweise die EU-Strukturfonds ein, damit die Förderung mit EU-Mitteln bereits in Kraft getretenen Anforderungen an die Mindest- spätestens Anfang 2022 an den Start gehen kann. risikovorsorge für leistungsgestörte Kredite („NPL-Back- • Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Kommission ihre stop“) lediglich auf Forderungen angewendet werden, die Verhandlungen mit der EIB-Gruppe und den Durchfüh- nach dem 1. Januar 2022 begründet wurden. Auch sollten rungspartnern zur Umsetzung von InvestEU finalisiert. die neuen Regelungen zum Substitutionsansatz im Groß- Förderbanken brauchen Planungssicherheit, welche kreditregime frühestens ein Jahr nach Veröffentlichung InvestEU-Finanzprodukte in die regionalen und nationalen der ausstehenden Auslegungsentscheidung der EBA (Q&A) Förderangebote integriert werden können. angewendet werden müssen. 6
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG • Wir sind der Ansicht, dass die Erstanwendung der ARBEITSRECHT Basel-III-Finalisierung (Basel IV) über 2023 hinaus ver- • Wir setzen uns dafür ein, dass im Bundespersonalvertre- schoben werden sollte, bis die wirtschaftlichen Auswir- tungsgesetz und flächendeckend in allen Landesperso- kungen der Umsetzung auf der Grundlage tatsächlicher nalvertretungsgesetzen möglichst zeitnah ein Mitbestim- Daten ermittelt werden können. mungsrecht des Personalrats zu Kurzarbeit aufgenommen • Wir fordern eine Verlängerung der Ausnahme von Zentral- wird, damit die Dienststellen eigenständig mit ihren bankguthaben (Laufzeit bis 27. Juni 2021) von der Berech- Personalvertretungen Arbeitsplätze durch vorübergehen- nung der Leverage Ratio. Das Einhalten der Frist würde die de Anordnung von Kurzarbeit erhalten können. Wirkung geldpolitischer Maßnahmen aushebeln, bevor eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung eintritt. STEUERRECHT • Wir plädieren für ein Aussetzen von weiteren nicht • Wir fordern hinsichtlich der Auswirkungen der zwingend erforderlichen Meldeverpflichtungen und COVID-19-Pandemie für die Teilwertabschreibungen eine Statistikanforderungen sowie die Verschiebung von kurzfristige Klarstellung durch das Bundesministerium Datenlieferungen. der Finanzen: Für die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 ist • Wir plädieren dafür, belastende Verlautbarungen der es erforderlich, dass die handelsrechtlich erforderlichen Aufsichtsbehörden auszusetzen bzw. entsprechende Wertberichtigungen auch in der Steuerbilanz voraussicht- legislative Klarstellungen vorzunehmen. lich dauerhaft anerkannt werden, ohne dass zusätzliche • Wir fordern die Einräumung einer Frist von einem Jahr für Nachweise nötig sind. die Umsetzung neuer Anforderungen ab Veröffentlichung bzw. Inkrafttreten (z. B. für die Novellierungen der MaRisk und der BAIT). • Wir sprechen uns dafür aus, aus den im Zuge der Krise gewährten Erleichterungen, beispielsweise hinsichtlich der Nutzung der Liquiditäts- und Kapitalpuffer, behutsam auszusteigen, um mögliche Klippeneffekte zu vermeiden und die wirtschaftliche Erholung nicht zu gefährden. KAPITALMÄRKTE • Wir setzen uns dafür ein, Kapitalmarktregulierung (MiFID II/MiFIR, MAD/MAR) weiterhin im Rahmen der anstehenden Reviews ernsthaft auf die effiziente Funk- tionsweise der Kapitalmärkte hindernde Regelungen zu prüfen, um eine nachhaltige Markterholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen. Insoweit begrüßen wir die mit dem MiFID Quick Fix Ende 2020 verabschiedeten Erleichterungen bei den Informationsvorgaben im Wert- papiergeschäft als einen ersten wichtigen Schritt. Weitere Schritte sind jedoch notwendig, um effektive Verbesse- rungen zu schaffen. Insbesondere dürfen in der weiteren Überarbeitung der Regelwerke keine neuen bürokrati- schen Belastungen geschaffen werden. 7
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 1 Sustainable Finance Die COVID-19-Pandemie wertet die EU-Kommission als mie. Hervorzuheben sind die sog. „soziale“ und „schädli- „Nachhaltigkeitskrise“. Diesen Aspekt stellt sie auch bei der che“ Taxonomie. Dem Vernehmen nach sollen hierzu zwei Novellierung ihrer für den Zwischenberichte im Juni 2021 veröffentlicht und anschlie- Marktbasierte Lösungen im 6. Juli 2021 erwarteten Sus- ßend öffentlich konsultiert werden. Die finalen SFP-Berichte europäischen Kontext integrie- tainable-Finance-Strategie werden für Herbst 2021 erwartet. ren, pragmatische Taxonomie für heraus. Green-Finance-Produkte, Einbin- Die Anforderungen an die Integration von ESG-Faktoren dung in das Risikomanagement Im Fokus der EU-Sustain im Anlageprozess einschließlich deren Offenlegung (SFDR, mit Augenmaß. able-Finance-Regulierung anwendbar ab Frühjahr 2021) sowie an die Ausgestaltung steht ein EU-weites Nachhal- von Nachhaltigkeits-Benchmarks (sofort anwendbar) sind tigkeitsklassifizierungssys- bereits im Dezember 2019 in Kraft getreten. Die ESAs haben tem (Taxonomie), das ab 2022 anwendbar ist. Der Rechtsakt Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) zur zur Konkretisierung der ersten zwei Klima-Umweltziele konkreten Ausgestaltung der Offenlegungspflichten nach wurde aufgrund zahlreicher industriepolitischer Diskussio- der SFDR veröffentlicht und schlagen deren Anwendbar- nen unter den Mitgliedstaaten verspätet im April 2021 ver- keit zum 1. Januar 2022 vor. Ein delegierter Rechtsakt der öffentlicht. Ebenfalls legte die EU-Kommission im Mai 2021 EU-Kommission steht noch aus. Darüber hinaus haben die den Entwurf eines zweiten Rechtsaktes zur Offenlegung von ESAs Entwürfe für Offenlegungsplichten bei Produkten kon- Taxonomie-Kennzahlen auf Unternehmensebene (Art. 8) vor. sultiert, die die Vorgaben der Taxonomie erfüllen. Schließ- Der Entwurf weist eine hohe Granularität auf hinsichtlich der lich hat die EU-Kommission Ende April die langerwarteten Berechnung und Darstellung der neuen Kennzahlen wie u. a. delegierten Rechtsakte zur MiFID II veröffentlicht, mit denen der Green Asset Ratio. die Vorgaben für die Bestimmung eines Zielmarkts für nach- haltige Produkte bei deren Konzeption und für die Anlage- Unterdessen arbeitet die EU-Sustainable-Finance-Plattform beratung zu nachhaltigen Finanzinstrumenten konkretisiert (SFP) kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Taxono- werden. UNSERE POSITION • Wir sprechen uns dafür aus, dass vor dem Hintergrund gung können die Praxistauglichkeit der Taxonomie massiv der aktuellen Covid-19-Krise im Rahmen von langfristigen erhöhen. Eine Harmonisierung der zeitlichen Anwendung Konjunkturprogrammen zur Stärkung des Wirtschafts- mit der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglicht standortes Deutschland Nachhaltigkeitserwägungen die für die Taxonomie-Umsetzung dringend notwendigen aufgegriffen werden sollten. Dies gilt insbesondere für die standardisierten Daten der Realwirtschaft. Stärkung des Gesundheitswesens und die Bereitstellung • Wir begrüßen die Weiterentwicklung der Taxonomie, vor von klimafreundlichen Infrastrukturen und Leitindustrien. allem hinsichtlich der Einbeziehung sozialer Aspekte. Wir • Wir sind überzeugt, dass einheitliche Klassifizierungen sind der Überzeugung, dass ein breiter Nachhaltigkeitsan- und Standards für nachhaltige Finanzprodukte die Trans- satz notwendig ist und keine Einengung auf Umwelt- und parenz für Investoren erhöhen, Unklarheiten seitens der Klimathemen erfolgen sollte. Wir setzen uns dafür ein, Emittenten abbauen und langfristig zum Marktwachstum dass eine Komplexität der aktuell in der Entwicklung und zur Finanzstabilität beitragen. befindlichen „sozialen“ und „schädlichen“ Taxonomie • Wir setzen uns für eine Beachtung der Besonderheiten reduziert und die Praktikabilität ihrer Kriterien sicherge- des deutschen Kreditmarktes im Zusammenhang mit der stellt wird. Entwicklung von Transparenzanforderungen für Banken • Wir begrüßen den EBA-Vorschlag, sich dem Thema schritt- im Rahmen der Taxonomie ein. Optionale Schwellenwer- weise zu nähern. Insbesondere setzen wir uns für längere te, eine temporäre Begrenzung der Vorgaben auf das Neu- Umsetzungszeiträume ein. Wir weisen auch darauf hin, geschäft sowie technische Vereinfachungen der Offenle- dass geeignete Verfahren und Methoden noch entwickelt 8
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG Über die Definition von Nachhaltigkeitsrisiken und deren reich der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung Berücksichtigung im Eigenkapitalregime sowie im aufsicht- auf alle großen Unternehmen einschließlich Banken und die lichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) wird meisten kapitalmarktorientierten Unternehmen ausgeweitet weiter intensiv diskutiert. Ein erster Bericht der EBA hierzu werden. Die Taxonomie-Verordnung ist mit Angabepflichten wird im Juni 2021 erwartet. Im Dezember 2019 hatte die nach Art. 8, die erstmals in der nichtfinanziellen Erklärung BaFin ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken für das Geschäftsjahr 2021 gefordert werden, der NFRD-No- veröffentlicht. Im November 2020 hat die EZB einen Leitfa- vellierung zuvorgekommen. Granulare Templates für den zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken veröffent- Kreditinstitute lehnen sich an die Empfehlung der EBA an. licht. Anfang 2021 hat sie alle betroffenen Institute (SIs) um Die Nachhaltigkeitsdaten müssen mit iXBRL ausgezeichnet eine Selbsteinschätzung gebeten, inwieweit sie die werden und sollen später in den inhaltlichen Anwendungs- 13 aufsichtlichen Erwartungen des Leitfadens erfüllen. Die bereich des geplanten European Single Access Point (ESAP) EBA hat Ende 2020 ein Diskussionspapier zum Management aufgenommen werden. und zur Überwachung von ESG-Risiken zur Konsultation gestellt. Im ersten Halbjahr 2021 hat die EBA auch den tech- Die EU-Kommission plant zudem einen Legislativvorschlag nischen Durchführungsstandard (ITS) zur ESG-Offenlegung zum Thema „nachhaltige Corporate Governance“. Die im aufsichtlichen Säule-3-Bericht konsultiert. Unternehmen sollen dazu ermutigt werden, nachhaltig- keitsbezogene Aspekte, wie beispielsweise Menschenrechte, Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 einen Vorschlag Klimawandel und Umwelt, bei ihren Geschäftsentscheidun- zur Novellierung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Be- gen zu berücksichtigen und sich stärker auf eine langfristige richterstattung beginnend mit dem ersten Berichtsjahr 2023 nachhaltige Wertschöpfung zu konzentrieren. vorgelegt. Mit dieser sog. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD oder CSR-Richtlinie) sollen mehrere Richtli- nien und die Abschlussprüferverordnung angepasst werden. Neben der Erweiterung der Inhalte soll der Anwendungsbe- werden und sich Marktstandards erst noch herausbilden keitsdaten in der handelsrechtlichen Berichterstattung, müssen. Kapitalerleichterungen für grüne Kredite darf es beseitigt sowie fehlende bzw. unklare Definitionen struk- nur auf Grundlage messbar niedriger Risiken geben. Wir turiert ausgearbeitet werden. unterstützen einen Garantierahmen der Bundesregierung • Wir halten für eine verpflichtende Einbeziehung von für nachhaltige Finanzierungen. ESG-Kriterien in der Anlageberatung und Finanzportfolio- • Wir sind der Überzeugung, dass eine nicht produktspezi- verwaltung die Standardisierung und Vergleichbarkeit von fische ESG-Offenlegung transparent und einheitlich in der ESG-Kriterien für notwendig. Die Vorgaben für nachhaltige jährlichen nichtfinanziellen Erklärung im bzw. optional Produkte nach der SFDR und die im Rahmen der Anla- außerhalb des Lageberichts erfolgen sollte. Das Ausmaß geberatung geltenden Vorgaben nach der delegierten der Berichterstattung soll dabei dem Risikomanagement Verordnung zur MiFID II sind unterschiedlich ausgestaltet. folgen. Prinzipienorientierte globale Berichterstattungs- Dies erschwert eine einheitliche Offenlegung und Pro- standards sollten angestrebt werden. Die Granularität duktgestaltung. der neuen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichter- • Wir sind überzeugt, dass es eines branchenspezifischen stattung der Institute erscheint zu hoch und die Zeitlinie Übergangszeitraumes sowie einer wirtschafts-, umwelt- für die Umsetzung ambitioniert. Zudem müssen gewisse und fiskalpolitischen Flankierung bedarf, damit die Wirt- Inkonsistenzen der Legislativtexte, wie z. B. divergierende schaft nachhaltig transformiert werden kann. Zeitpunkte der Erstanwendung und das Heranziehen des aufsichtlichen Konsolidierungskreises für die Nachhaltig- 9
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG neu 2 Fördergeschäft post Corona Im Jahr 2020 und auch im ersten Halbjahr 2021 stand die För- So werden sie maßgeblich in die Umsetzung der EU-Struktur- derung durch Förderbanken auf nationaler und europäischer fondsmittel, das sind rund 24 Mrd. Euro für Deutschland, ein- Ebene ganz im Zeichen der gebunden sein. Neben dem Europäischen Fonds für regionale Bund, Länder und ihre Förder- Bewältigung der Pandemie- Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds und Interreg banken müssen die Förderung auswirkungen. Die deutschen werden die Förderbanken zusätzlich Mittel aus dem neuen nach der Pandemie in den Fokus Förderbanken wurden von EU-Wiederaufbaufonds und dem neuen Fonds für einen stellen. ihren Eigentümern mit der gerechten Übergang ausreichen. Dabei bewährt sich, dass Umsetzung der zahlreichen die Förderbanken langjährige Expertise bei der Umsetzung Corona-Hilfsprogramme be- von EU-Mitteln aufgebaut haben. Auch in der kommenden auftragt. Sie konnten dank der bestehenden Förderstrukturen Förderperiode werden neben Zuschussprogrammen wieder schnell und flexibel ein umfangreiches Angebot an Zuschüs- Darlehen und Beteiligungen aus den EU-Strukturfonds und sen, haftungsfreigestellten Krediten und weiteren Finanzin- auch aus InvestEU angeboten, die Unternehmen unterschied- strumenten für die betroffenen Unternehmen, Kommunen, lichster Branchen und Größenordnungen zugutekommen. Selbstständigen und Organisationen unterbreiten. Noch schneller als vor der Krise gedacht, werden Nachhaltig- Auf EU-Ebene verzögerte sich durch die Pandemie die keitsaspekte und Digitalisierungserfordernisse die Förderung Vorbereitung der neuen EU-Förderperiode 2021 bis 2027. Die in ganzer Breite bestimmen. Die Transformation der Wirt- kurzfristige Umschichtung verbleibender Mittel, regulato- schaft muss daher durch eine adäquate Förderung begleitet rische Lockerungen und das Ringen um einen EU-Wieder- werden. aufbaufonds bestimmten das Tagesgeschehen. Inzwischen stehen die europäischen Budgets und die Programminhalte fest, sodass die Förderbanken neue bzw. angepasste Produkte entwickeln können. UNSERE POSITION • Förderbanken können einen wesentlichen Beitrag leisten, Pandemie werden noch lange in den Förderbanken nachwirken. das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben nach der Nicht nur die weitere Antragsbearbeitung, sondern auch die Pandemie anzukurbeln. Verwendungsnachweiskontrollen, Berichtspflichten u. v. a. m. • Wir setzen uns dafür ein, dass die erfolgreiche Kooperation verursachen sehr hohe Aufwände in den Förderbanken. zwischen KfW und Landesförderbanken im Rahmen der • Wir plädieren in der Strukturfondsförderung 2021 bis 2027 Säule II des Start-up-Maßnahmenpakets der Bundesregie- dafür, keine neuen regulatorischen Hürden wie zusätzliche rung verstetigt werden kann und die daraus resultierenden Transparenzanforderungen und Prüfpflichten aufzubauen und Förderangebote nach der Pandemie aufrechterhalten wer- den erfolgreichen Weg, den die Förderbanken mit Finanzins- den. Bund und Länder sollten die aufgebauten Kapazitäten trumenten aus den EU-Strukturfonds eingeschlagen haben, effektiv nutzen und kontinuierlich entsprechende Budgets fortzusetzen. Die Strategiedokumente und operationellen für die Start-up-Förderung vorsehen. Programme müssen im zweiten Halbjahr 2021 verabschiedet • Wir appellieren an alle Beteiligten, das Neugeschäft der För- werden. derbanken nach der Pandemie und seine Bedeutung für eine • Wir fordern die EU-Kommission auf, ihre Verhandlungen mit zukunftsorientierte wirtschaftliche Entwicklung vorrangig der EIB-Gruppe und den Durchführungspartnern zu InvestEU zu im Blick zu haben. Grundsätzlich darf das Förderbankenge- finalisieren. Förderbanken brauchen Planungssicherheit, welche schäft nicht durch unverhältnismäßige Verwaltungsanforde- InvestEU-Finanzprodukte in die regionalen und nationalen rungen behindert werden. Das außerordentliche Förder- Förderangebote integriert werden können. volumen und die sehr hohe Anzahl an Förderungen in der 10
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 3 Kapitalmarktunion Die EU-Kommission hat am 24. September 2020 einen wei- für die Verbriefung von Krediten soll erneut überprüft werden teren Aktionsplan zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion und die grenzüberschreitende Abwicklung innerhalb der EU (CMU) vorgestellt, der insgesamt 16 legislative und nicht verbessert werden. Geplant legislative Einzelmaßnahmen in verschiedenen Bereichen sind schließlich auch Maßnah- Die Kapitalmarktunion kann vorsieht, zu denen in den kommenden zwei Jahren konkrete men für eine standardisierte neue Finanzierungsquellen über Gesetzesvorschläge erarbeitet werden sollen. Die wichtigen EU-weite Quellensteuer und weiter integrierte Kapitalmärkte europäischen Ziele der Nachhaltigkeit und der Digitalisierung die Mindestharmonisierung in der EU erschließen. Von zen- werden als weitere Treiber für die Entwicklung gesehen. oder der Gleichlauf bestimm- traler Bedeutung ist aber, dass ter Insolvenzregelungen für die Finanzierung über Banken Der neue Aktionsplan sieht u. a. vor, einen European Sing- Nichtbanken. Gerade die weiterhin gleichberechtigt erhal- le Access Point – eine Art zentrale EU-Datenbank – für alle in den EU-Mitgliedstaaten ten bleibt. relevanten öffentlich zugänglichen Pflichtinformationen zu vorhandenen unterschiedli- europäischen Unternehmen einzurichten. Außerdem sollen chen Vorgaben im Bereich des Investitionen von Privatanlegern weiter gefördert werden Steuer- und vor allem Insolvenzrechts wurden bisher als große und soll insoweit der aus den wertpapieraufsichtsrechtlichen Hindernisse für eine echte Kapitalmarktunion gesehen. Vorgaben herrührende sog. „information overload“ abgebaut werden. Die Kommission möchte in diesem Zusammenhang EU-Rat und EU-Parlament haben den CMU-Aktionsplan begrüßt auch die Vorgaben für Provisionen überprüfen und sicher- und eine schnellere Integration der Kapitalmärkte in der EU stellen, dass Anlegern klare und vergleichbare Produktin- gefordert. In den nächsten zwei Jahren ist daher mit verstärkten formationen zugänglich gemacht werden. Ferner sind die Aktivitäten bei der CMU zu rechnen. Erste Konsultationen wurden Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren bereits durchgeführt, so z. B. zum sog. ESA-Review, der alle drei Unternehmen (SME) und die Vereinfachung von regulato- Jahre Struktur und Aufgaben der EU-Aufsichtsbehörden über- rischen Vorgaben für diese vorgesehen. Der Rechtsrahmen prüft, oder zur Retail Investment Strategy der EU-Kommission. UNSERE POSITION • Wir begrüßen den neuen Aktionsplan der EU-Kommissi- rer Stelle (z. B. im Bereich Provisionen) neue Pflichten on von September 2020, werden die weiteren Entwick- einzuführen. Zudem sollte auf eine konsistente Regulie- lungen im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion rung hingewirkt und sollten Widersprüche und Mehr- aber auch kritisch begleiten. Wir weisen darauf hin, dass fachregulierungen („regulatorischer Flickenteppich“) die COVID-19-Krise in Deutschland gezeigt hat, wie wich- vermieden werden. tig die Finanzierung über Banken weiterhin ist. Insoweit • Wir begrüßen die grundsätzliche Idee eines European sollten auch im Rahmen der CMU verschiedene Finanzie- Single Access Points als zentrale Anlaufstelle für alle rungsformen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. relevanten Pflichtinformationen. Allerdings haben wir • Wir unterstützen die Reduzierung des wertpapierauf- Zweifel mit Blick auf die Realisierbarkeit eines solchen sichtsrechtlich bedingten „information overload“ für die Vorhabens. Zum jetzigen Zeitpunkt sind beim ESAP auch Anleger und halten den Anfang 2021 in Kraft getretenen viele Fragen und Aspekte noch offen. Hierzu zählen z. B. MiFID Quick Fix für richtig und wichtig. Hier wurden Governance, Anwendungsbereich, Verantwortlichkeit bürokratische Anforderungen für Banken und Anleger und Haftung, Kosten und die konkrete Befüllung. Wichtig abgebaut und wurde das Wertpapiergeschäft insbeson- ist aber in jedem Fall, eine Implementierung von doppel- dere für Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien und ten Melde- oder Publikationswegen zu vermeiden und professionellen Kunden erleichtert. Wichtig ist, den stattdessen auf vorhandenen Systemen aufzusetzen. eingeschlagenen Weg auch mit der Retail Investment Strategy konsequent weiterzugehen und nicht an ande- 11
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 4 Diskussion über das Europäische Einlagenversicherungssystem Im letzten Quartal des Jahres plant die EU-Kommission ihre zung leisten (eingeschränkte Rückversicherung) und erst Vorschläge zur Überarbeitung der Rahmenwerke für das zu einem späteren Zeitpunkt auch Verluste von nationalen Bankenabwicklungsregime Einlagensicherungssystemen übernehmen (eingeschränkte Befürwortung der anvisierten und die Einlagensicherung Mitversicherung). Die dritte Etappe der Vollversicherung Stärkung der Rolle von natio- vorzulegen. Anders als bei sollte zurückgestellt – aber nicht fallengelassen – werden. nalen Einlagensicherungssyste- ihrem ursprünglichen Ver- men. Ablehnung des konkreten ordnungsvorschlag für die Darauf aufbauend stieß ein Kompromissvorschlag der Vorschlags der EU-Kommission Errichtung eines Europäi- österreichischen Ratspräsidentschaft Ende 2018 auf breitere zu einem Europäischen Einlagen- schen Einlagensicherungs- Zustimmung. Das sog. Hybridmodell stützt sich zum einen versicherungssystem (EDIS). systems (EDIS) aus dem Jahr auf das Rückversicherungsmodell, das auf die Vorschläge 2015 ist diesmal ein öffentli- der Kommission zurückgeht, und zum anderen auf ein Sys- ches Konsultationsverfahren tem der verpflichtenden Kreditvergabe unter den nationalen der Unterbreitung der Legislativvorschläge vorausgegangen. Einlagensicherungssystemen (sog. mandatory lending). Die portugiesische Ratspräsidentschaft hat in ihrem Fort- Danach soll bei Feststellung eines Entschädigungsfalles schrittsbericht im Juni das Hybridmodell als Zwischenschritt in erster Stufe eine Auszahlung auf Ebene der nationalen zu einem „vollumfänglichen“ („fully fledged“) EDIS wieder Einlagensicherungssysteme erfolgen. In zweiter Stufe soll aufgegriffen. Der Bericht wurde vom BMF stark kritisiert. Es das nationale Einlagensicherungssystem vor seinem Ausfall sei ein einseitiger Bericht und spiegele nicht die Meinung zunächst außerordentliche Eex-post-Beiträge erheben. von Deutschland und anderen Mitgliedstaaten wider. Wenn dies nicht möglich oder ausreichend ist, könnte auf liquide Mittel des Europäischen Einlagensicherungsfonds Der Verordnungsvorschlag des Jahres 2015, der den zurückgegriffen werden. Reichen jedoch die Mittel aus der stufenweisen Übergang von einer Rück- über eine Mit- bis zweiten Stufe nicht aus, sollen in dritter Stufe die nationalen hin zu einer Vollversicherung vorsah, wurde aufgrund des Einlagensicherungssysteme zur Liquiditätsbereitstellung fehlenden politischen Konsenses vorerst auf Eis gelegt. Im verpflichtet werden. Letzteres würde eine Abkehr vom heuti- Jahr 2017 schlug die EU-Kommission einen verwässerten gen Modell der freiwilligen Unterstützung bedeuten. EDIS-Ansatz vor: EDIS solle zuerst nur Liquiditätsunterstüt- UNSERE POSITION • Wir setzen uns dafür ein, dass während der COVID-19-Kri- • Wir halten jedoch unverändert an unserer ablehnenden se Entscheidungen von erheblicher Tragweite – wie die Position gegenüber den konkreten Vorschlägen der Kom- Einführung einer Europäischen Einlagensicherung – wohl mission für ein EDIS fest. Die Vertiefung der Bankenunion überdacht werden sollten. Eine Verunsicherung der Einle- kann nach erfolgreich durchgeführten Schritten der Risi- ger muss vermieden werden. koreduzierung sinnvoll sein, darf aber die Funktionsfähig- • Wir begrüßen die Eröffnung des öffentlichen Konsultati- keit der bewährten deutschen Sicherungssysteme nicht onsverfahrens und fordern die Durchführung einer Aus- gefährden. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung wirkungsanalyse, bevor Legislativvorschläge unterbreitet ist von erheblicher Bedeutung, welche Vorbedingungen werden. erfüllt sein müssen, bevor eine Europäische Einlagensi- • Wir befürworten das von der EU-Kommission verfolgte cherung aufgebaut werden kann. Ziel einer weiteren Stärkung der Rolle der nationalen • Wir stehen einer übermäßigen Neugestaltung der institu- Einlagensicherungssysteme und fordern die Klärung der tionellen Architektur im Bereich des Krisenmanagements bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die Verein- und der Einlagensicherung nach dem US-amerikanischen barkeit von alternativen Maßnahmen der Einlagensiche- Vorbild kritisch gegenüber, denn hierfür fehlen die staats- rungssysteme mit dem EU-Beihilferecht. rechtlichen Grundlagen. 12
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 5 EU-Umsetzung von Basel IV Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat die Basel IV soll zudem das Risikogewicht für Forderungen an Frist für die Umsetzung der im Dezember 2017 abgeschlosse- nicht extern geratete Institute, das derzeit vom Rating der nen Arbeiten an der Basel-III-Finalisierung (Basel IV) wegen Zentralregierung abhängt der COVID-19-Pandemie um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 (Sitzlandprinzip), im Regel- Maßvolle Umsetzung in der EU. verschoben. Hierdurch sollen in den Instituten und Aufsichts- fall auf 40 Prozent ansteigen behörden Ressourcen zur Bewältigung der Krise freigesetzt und sich damit verdoppeln. werden. Absehbar ist, dass sich auch die Umsetzung von Betroffen wären hiervon insbesondere Förderbanken, da sie Basel IV in europäisches Recht deutlich verzögern wird. Die Förderkredite häufig über kleinere Hausbanken ausreichen, Europäische Kommission hat die Vorlage eines entsprechen- die über kein Rating einer Ratingagentur verfügen. den Legislativvorschlags zuletzt auf Ende September 2021 verschoben. DAS NEUE BASELER REFORMPAKET (BASEL IV) IM ÜBERBLICK Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in ihrem Überarbeitung des Kreditrisikostandardansatzes (KSA) zweiten Bericht an die EU-Kommission zur Umsetzung Kreditrisiko Überarbeitung des auf internen Ratings beruhenden Ansatzes (IRBA) von Basel IV vom Dezember 2020 einen Anstieg der Kapi- Operationelles Einführung eines neu konzipierten Standardansatzes talanforderungen für europäische Banken von 18,5 Prozent Risiko Abschaffung aller alternativen Ansätze prognostiziert. Für deutsche Kreditinstitute ermittelte sie Überarbeitung des Standardansatzes sogar einen Anstieg von über 35 Prozent. In der EU entfallen CVA-Risiko Einführung eines Basisansatzes Abschaffung des Internen Modellansatzes (IMA-CVA) 6,7 Prozentpunkte des Gesamtanstiegs auf den sogenannten Output-Floor. Mit diesem sollen die Kapitalanforderungen Marktpreis- Überarbeitung des Standardansatzes Risiko Überarbeitung des Internen Modellansatzes von Banken, die interne Verfahren verwenden, auf mindes- Schrittweise Einführung über Zeitraum von fünf Jah- tens 72,5 Prozent des mit aufsichtlichen Standardansätzen ren, beginnend mit 50 % in 2022 (2027: final 72,5 %) Output-Floor Wird auf Basis institutsbezogener RWAs gem. Standard berechneten Wertes angehoben werden. Dieser Beitrag fällt ansätzen der Risikoarten berechnet für deutsche Banken deutlich höher aus. Hier dürfte rund Einführung eines Aufschlags für global systemrelevante die Hälfte des ohnehin starken Anstiegs der Kapitalanfor- Leverage Ratio Banken (G-SIBs) Überarbeitung des Rahmenwerks derungen auf den Output-Floor zurückzuführen sein. Mit Quelle: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB UNSERE POSITION • Wir befürchten, dass die neuen Regelungen von Basel IV die chungen von den Baseler Vereinbarungen (z. B. Unterstützungsfaktor für Banken in der Phase nach der Corona-Krise treffen werden. Kredite an kleine und mittlere Unternehmen oder die bewährte Die massiven Kapitalerhöhungen könnten dazu führen, EU-Praxis zur Behandlung von Immobilienkrediten) auch nach der Um- dass sich die Wiedergenesung der Realwirtschaft deutlich setzung von Basel IV fortgeführt werden. verzögert oder sogar die Konjunktur erneut kippt. Die EU-In- • Wir weisen darauf hin, dass die deutschen Banken maßgeblich die Ener- stitutionen sollten erst nach einer umfassenden Folgenab- giewende in Deutschland finanzieren. Wird die europäische Kreditwirt- schätzung darüber diskutieren, wann und wie Basel IV in der schaft, wie zu befürchten ist, belastet, stellt sich die Frage, ob die EU ihre EU umgesetzt wird. ehrgeizigen Klima- und Nachhaltigkeitsziele erreichen kann. • Wir sind der Auffassung, dass der Output-Floor in der EU • Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die neuen Regelungen zur neben der Leverage Ratio als zweite gesonderte Kapitalan- Behandlung von Forderungen an Banken das Fördergeschäft nicht forderung („Backstop“) für die risikobasierte Kapitalunter- erschweren. Daher sollten Durchleitungskredite im Standardansatz pau- legung umgesetzt werden sollte. Hierdurch ließen sich nach schal mit einem Risikogewicht von 20 Prozent angerechnet werden. Im Berechnungen der EBA die negativen Auswirkungen des Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRBA) sollten Floors deutlich verringern. an Förderbanken abgetretene Forderungen an den Endkreditnehmer als • Wir sprechen uns dafür aus, dass gut begründete Abwei- Sicherheit anerkannt werden. 13
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 6 MiFID II/MiFIR Review Die Überarbeitung des europäischen Aufsichtsrechts zu Jahr. So sollen etwa die Regeln für Provisionen erneut den Finanzmärkten, der Richtlinie über Märkte für Finanz überprüft werden. instrumente (Markets in Von großer Bedeutung für Anle- Financial Instruments In diesem Jahr wird die Überprüfung und Überarbeitung ger und Finanzindustrie ist die Directive, MiFID II) sowie der einzelner Vorgaben im Rahmen der MiFIR erfolgen. Für Ende Überprüfung der MiFID II/MiFIR. Verordnung über Märkte für 2021 wird diesbezüglich ein Vorschlag der EU-Kommission Der MiFID Quick Fix hat erste Finanzinstrumente (Markets erwartet. Im Bereich des Meldewesens für Wertpapier- bürokratische Hürden abgebaut. in Financial Instruments transaktionen hat die ESMA ihren Bericht vorgelegt, der Nun kommt es darauf an, den Regulation, MiFIR) nimmt umfangreiche Änderungen vorsieht. So ist eine Abkehr von Weg konsequent weiterzugehen. konkrete Formen an. dem Konzept geplant, dass nur handelsplatzgehandelte Finanzinstrumente gemeldet werden müssen. Vielmehr soll Anfang dieses Jahres trat für Meldepflichten an die Eigenschaft als systematischer der sog. MiFID Quick Fix in Kraft, durch den mittels geziel- Internalisierer angeknüpft werden. Auch wird angeregt, die ter Änderungen eine Reihe bürokratischer Erfordernisse Kundenklassifizierung (Privatkunde oder institutioneller insbesondere bei Wertpapiergeschäften mit professio- Kunde) in die Meldung mit aufzunehmen. Dies wird damit nellen Kunden und geeigneten Gegenparteien verringert begründet, dass das Meldewesen verstärkt nicht nur der Auf- werden sollen. Auch werden die Product-Governance- deckung von Marktmissbrauch, sondern auch der Überwa- Vorgaben für Anleihen mit Make-whole-Klausel aufge- chung der Marktintegrität dienen solle. Weitere Themen, für hoben. Ebenfalls wird der regulär vorgesehene MiFID II/ die im Kommissionsvorschlag Neuerungen erwartet werden, MiFIR-Review fortgesetzt, bezogen auf weitere anleger- sind die Vor- und Nachhandelstransparenz (Stichwort: um- schützende Vorgaben schwerpunktmäßig im nächsten fassendes Consolidated Tape). UNSERE POSITION • Wir begrüßen den MiFID Quick Fix und das Ziel, durch • Wir bewerten die von der ESMA vorgeschlagenen, umfangreichen den Abbau bürokratischer Anforderungen für Banken und Änderungen am Meldewesen für Wertpapiertransaktionen sehr Anleger das Wertpapiergeschäft zu erleichtern, wie etwa kritisch. Unter anderem sprechen wir uns deutlich gegen die Auf- bei Geschäften mit geeigneten Gegenparteien und profes- nahme der Kundenklassifizierung aus. Dadurch besteht die Gefahr, sionellen Kunden. Hier wären weitergehende Ausnahmen dass Aspekte der Anlageberatung automatisiert über Transaktions- wünschenswert. daten hinterfragt werden. • Wir halten die Ausnahme für Anleihen mit Make-whole- • Wir bewerten den von der ESMA vorgeschlagenen Ansatz, für Klausel von den Product-Governance-Anforderungen für viele Aspekte an die Eigenschaft als systematischer Internalisierer richtig. Sie sollten auch in der PRIIPs-Verordnung mit den anzuknüpfen, kritisch. Wir setzen uns für angemessenere Schwel- entsprechenden Dokumentationserfordernissen ausge- lenwerte zur Bestimmung der Eigenschaft als systematischer nommen werden. Wir sprechen uns dafür aus, auch andere Internalisierer ein. „einfache“ Finanzinstrumente, wie Aktien und Anleihen, von den Product-Governance-Anforderungen auszunehmen. Vor einer Verschärfung der Regelungen für Provisionen warnen wir. Provisionen ermöglichen es, Retailkunden – und damit auch den Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen – eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen, wie u. a. die Anlageberatung, flächendeckend anzubieten. Die aktuellen Regeln sorgen für sehr hohe Transparenz und vermeiden Interessenkonflikte. 14
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 7 Stärkung der deutschen Exportfinanzierung Die COVID-19-Pandemie setzt den deutschen Export erheb- deutschen Mittelstandes anbieten. Im Kern geht es deshalb darum, die lich unter Druck. Durch die enge internationale Verflechtung Zusammenarbeit zwischen Banken und Exporteuren hinsichtlich der der Wirtschaft treffen die Exportunternehmen auch die Nutzung der Exportgarantien Auswirkungen der Pandemie an anderen Orten der Welt. zu erleichtern. Der Bund hat im Lichte der Lieferketten werden unterbrochen und Projektabwicklungen Um Unternehmen und COVID-19-Pandemie das im Ausland erheblich beeinträchtigt. Auch die Finanzie- Beschäftigte in der Export- Deckungsinstrumentarium der rungsbedingungen verschlechtern sich. Der mittelständisch branche zu schützen, hat der Euler Hermes für deutsche Expor- geprägte Maschinen- und Anlagenbau wird von der Pande- Bund im Juli 2020 mit einem te in wichtige Auslandsmärkte mie besonders hart getroffen. Gerade klein- und mittelstän- fünf Punkte umfassenden ausgebaut. Weitere strukturelle dische Unternehmen benötigen deshalb in der Post-COVID- Maßnahmenpaket bereits Verbesserungen sind sinnvoll. 19-Zeit Unterstützung durch staatliche Exportgarantien. Sie erste Schritte eingeleitet schützen Exporteur und finanzierende Bank bei Zahlungs- und die Auswirkungen der schwierigkeiten ausländischer Kunden insbesondere in Pandemie abgemildert. Die Finanzierungsbedingungen für die deutsche Schwellen- und Entwicklungsländern. Exportwirtschaft wurden weiter ausgebaut. Unter anderem reduzierte der Bund die Anzahlungen und verzögerte die Rückzahlungen für be- Die Pandemie hat die Diskussion über eine angemessene stimmte Exportgeschäfte. Zudem lockerte er die Entgeltbestimmungen Weiterentwicklung der staatlichen Hermes-Bürgschaften für Hermes-Bürgschaften und schuf neue Refinanzierungsmöglichkeiten stark befördert. Sie gelangen dort zum Zuge, wo private für die Kreditinstitute. Diese Maßnahmen sind ein Schritt in die richtige Versicherer keine ausreichende Deckung leisten können. Richtung. Dennoch geraten deutsche Exportunternehmen im internatio- Öffentliche Banken wollen als Partner der mittelständischen nalen Wettbewerb unter Druck, wenn andere europäische Exportkredit deutschen Investitionsgüterindustrie passgenaue hermesge- agenturen im Licht der COVID-19-Pandemie den Deckungsumfang ihrer deckte Finanzierungslösungen für ausländische Kunden des Deckungsinstrumente weiter anheben. UNSERE POSITION • Wir setzen uns für eine strukturelle Weiterentwicklung der • Wir setzen und zudem dafür ein, im Zeichen der Hermes-Bürgschaften ein, um damit auch die Auswir- COVID-19-Pandemie die Beteiligung des Bundes an der kungen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Vor dem Avalgarantie vorübergehend auf 95 Prozent zu erhöhen, Hintergrund, dass auch der Bund mehr Exportgeschäft um mittelständischen Exporteuren, deren Banklinien generieren will, kommt es jetzt darauf an, die Rahmen- bei ihren Hausbanken weitestgehend ausgeschöpft sind, bedingungen für die Finanzierung des deutschen Exports mehr Raum für Neugeschäft zu verschaffen. Dadurch stün- flexibler zu gestalten und für mehr Liquiditätszuflüsse zu den die Rahmenbedingungen für die Avalgarantie auch im sorgen. Einklang mit anderen Deckungsinstrumenten des Bundes. • Wir plädieren dafür, eine sorgsam ausgestaltete Forfaitie- rungsgarantie des Bundes für den Ankauf von hermesge- deckten Forderungen durch Kreditinstitute einzuführen. Durch den Ankauf können Lieferantenkredite von mit- telständischen Exportunternehmen leichter refinanziert werden und die Exportunternehmen können ihre Bilanzen schneller entlasten. 15
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 8 Aktuelle Entwicklungen im Kampf gegen Geldwäsche Die BaFin hat den Entwurf der „Auslegungs- und Anwen- soll dem Register künftig der wirtschaftlich Berechtigte bei dungshinweise – Besonderer Teil: Kreditinstitute“ (AuAs BT-E) allen Rechtsträgern in Deutschland direkt und unmittelbar zur Konsultation gestellt. Im entnommen werden können. Zudem sollen mit dem Ende Die BaFin hat den besonderen Rahmen des Konsultations- Mai 2021 zur Konsultation gestellten Entwurf zur Krypto- Teil ihrer Auslegungs- und Anwen- verfahrens haben wir uns wertetransferverordnung Beteiligte bei der Übertragung dungshinweise zum Geldwäsche- insbesondere für die Sonder- von Kryptowerten Informationen über Auftraggeber und gesetz (AuAs BT) veröffentlicht. stellung von Förderbanken Begünstigte übermitteln, damit – wie bei Geldüberweisun- Entwurf zum Transparenzregister- stark gemacht. Am 8. Juni gen – die Transaktionen auch in Bezug auf die Berechtigten und Finanzinformationsgesetz 2021 folgte die Veröffentli- nachverfolgt werden können. (TraFinG) vor Verabschiedung. chung der finalen AuAs BT auf der BaFin-Website. Mit Maßnahmen auf europäischer Ebene: diesen Hinweisen legt die Nachdem die EU-Kommission im Mai 2020 ihren Aktions- BaFin ihre Verwaltungspraxis in Bezug auf die besonderen plan zur verstärkten Geldwäschebekämpfung vorgelegt geldwäscherechtlichen Pflichten von Kreditinstituten dar. hatte und auch die Mitgliedstaaten sich in ihren Rats- Die Ausführungen zu den einzelnen Regelungen stützen sich schlussfolgerungen für eine verstärkte Zusammenarbeit dabei insbesondere auf die Ergebnisse der Ersten Nationalen in Sachen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Risikoanalyse des Bundesministeriums für Finanzen („NRA“). europäischer Ebene ausgesprochen hatten, indem sie nicht nur ein einheitliches Regelwerk in diesem Bereich, sondern Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des auch eine zentrale EU-Aufsichtsbehörde fordern, plant die Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinfor- EU-Kommission nun einen Vorschlag dazu am 6. Juli 2021 mationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw) liegt vor und war vorzulegen. Zur Erreichung eines einheitlichen Regelwerks am 26. April 2021 Gegenstand einer Anhörung im Finanzaus- sollen dazu Teile aus der Anti-Geldwäsche-Richtlinie in schuss des Bundestages. Grundlage der geplanten Ände- eine – direkt von den Mitgliedstaaten anzuwendende – Ver- rungen ist die europarechtlich vorgesehene Vernetzung der ordnung überführt werden. Der geplante EU-Aufseher soll Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Dazu wird das weitreichende Kompetenzen erhalten, u. a. auch direkte deutsche Register zu einem Vollregister umgestaltet. Damit Durchgriffsrechte auf die nationalen Aufsichten. UNSERE POSITION • Wir befürworten, dass die nationale Aufsicht die Anforde- drücklich. Allerdings muss im Detail das Zusammenspiel rungen an die Geldwäscheprävention der Kreditinstitute der von den geldwäscherechtlich Verpflichteten zu erfüllen- durch die Erstellung eines besonderen Teils der Ausle- den Sorgfaltspflichten mit den Pflichten der Unternehmen gungs- und Anwendungshinweise (AuAs BT) konkretisiert. zur Meldung an das Transparenzregister betrachtet werden. Wir sehen bei der Ausgestaltung der AuAs BT weiteren Es muss sichergestellt werden, dass die in der Begründung Verbesserungsbedarf. des Gesetzentwurfs eingangs angekündigte Erleichterung • Wir setzen uns dafür ein, dass die förderbankspezifischen für die Verpflichteten bei der Ermittlung des wirtschaftlich Besonderheiten auch in der geldwäscherelevanten Auf- Berechtigten (wB) auch tatsächlich eintritt. sichtspraxis der BaFin Beachtung finden. • Wir unterstützen einen risikobasierten, europäischen • Wir begrüßen den konstruktiven Austausch mit der Regulierungsansatz und wünschen uns, dass risikoarme Aufsicht. Dieser ermöglicht uns praxisgerechte Lösungen Tätigkeiten entsprechend national beaufsichtigt bleiben. hinsichtlich des Umfangs der GwG-Pflichten zusammen Der Bankenmarkt unterliegt bereits strenger Anti-Geldwä- mit Verpflichteten und Behörden zu erarbeiten. sche-Aufsicht; es sollte sichergestellt werden, dass auch • Wir begrüßen die geplante Umstellung des Transparenzre- andere, gefährdete Märkte entsprechend beaufsichtigt gisters von einem Auffangregister zu einem Vollregister aus- und reguliert werden. 16
AKTUELLE POSITIONEN ZUR BANKEN- UND FINANZMARKTREGULIERUNG 9 Reform des digitalen Wettbewerbsrechts Mit der zehnten Novelle zur Änderung des Gesetzes bestimmten Geboten und Verboten unterworfen, im Fall von gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, Zuwiderhandlungen drohen erhebliche Sanktionen. proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Di- gitalisierungsgesetz), das am 19. Januar 2021 in Kraft Erfasst werden sollen Mit der zehnten Novelle zur Ände- getreten ist, wurde ein erster Schritt zur Schaffung eines im DMA nur sehr große rung des Gesetzes gegen Wettbe- Ordnungsrahmens für digitale Märkte sowie marktbeherr- Plattformen. Diese werden werbsbeschränkungen wurde ein schende Digitalunternehmen eingeführt. Neu ist, dass dem zu einem Risikomanage- erster Ordnungsrahmen für die Bundeskartellamt eine effektivere Vorab-Kontrolle über ment verpflichtet, müssen Digitalisierung der Wirtschaft in Digitalkonzerne mit überragender marktübergreifender Be- einen Compliance-Manager Deutschland geschaffen. Wichtig deutung für den Wettbewerb ermöglicht wird. So wird ein bestimmen und auf Anfrage ist nun, auch auf Ebene der EU kartellrechtlicher Anspruch auf Datenzugang eingeführt, nationaler Aufsichtsbehör- einheitliche Rahmenbedingun- wenn dem Zugang zu Daten aus wettbewerblicher Sicht den oder der EU-Kommis- gen für den Wettbewerb digitaler eine besondere Bedeutung zukommt. sion Zugang zu ihren Daten Dienste zu schaffen. gewähren. Mitgliedstaaten Auch auf EU-Ebene sollen zentrale Spielregeln der Digi- sollen jeweils einen Digi- talwirtschaft eingeführt werden, die EU-Kommission hat tal-Services-Koordinator bestimmen, der für die Beaufsichti- dazu im Dezember 2020 ein Regulierungspaket mit Digital gung der in seinem Mitgliedstaat niedergelassenen Vermitt- Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) vorgelegt. lungsdienste und die Koordinierung mit den zuständigen Anfang Juni 2021 hat der Berichterstatter des federführen- Fachbehörden verantwortlich ist. den Ausschusses im Europäischen Parlament (EP) seinen Berichtsentwurf zum DMA vorgelegt. Der EP-Berichtsentwurf geht dabei noch weiter. So soll die EU-Kommission Marktuntersuchungen durchführen, damit Der DMA-Vorschlag sieht Verhaltensregeln für große On- passende Abhilfen zum Schutz des Marktes untersucht wer- line-Plattformen vor mit dem Ziel, harmonisierte Regeln den können. Zudem wird die Einführung eines europäischen für digitale Dienste im Binnenmarkt zu gewährleisten. Nach Gremiums von digitalen Regulatoren vorgesehen. Einstufung durch die EU-Kommission sind Gatekeeper UNSERE POSITION • Wir befürworten Anpassungen am EU-Wettbewerbsrecht, gleiche Chancen für alle Marktteilnehmer gewährleisten. die u. a. im Bericht zum Wettbewerbsrecht 4.0 bereits im Dies ist gleichzeitig auch die Grundlage für den Erfolg von Jahr 2019 gefordert wurden. Dazu gehören insbesondere Open Banking und branchenübergreifende Open- die EU-weit einheitliche Definition des jeweils relevanten Data-Konzepte. Für den Zugang zu Schnittstellen müssen Marktes mit konkreten Kriterien zur Bestimmung sowie neutral und offen standardisierte Schnittstellenzugän- ein offener Zugang zu Schnittstellen großer Digitalanbie- ge und Formate referenziert und genutzt werden. Die ter als wichtige Grundanforderungen. zwangsweise Nutzung von proprietären Zugängen fördert • Wir unterstützen die Forderung nach einem gleichberech- den Tipping-Effekt. tigten Zugang zu Schnittstellen und Diensten bei markt- • Wir begrüßen es, dass durch eine gesetzliche Referenz bedeutenden Digitalanbietern. Dabei müssen – für die auf einheitliche technische Standards und Formate eine Schaffung neuer Ökosysteme – analog zu den aktuellen wettbewerbsrechtlich wünschenswerte Öffnung tatsäch- Änderungen des deutschen Gesetzgebers (ZAG) kostenba- lich ihre Wirkung entfalten kann. Eine Harmonisierung sierte Entgelte für den Zugang zu Daten und Diensten bei des wettbewerbsrechtlichen Rahmens für den gesamten marktwesentlichen Anbietern umfasst sein. Der Rahmen EU-Binnenmarkt ist notwendig, um keine Gesetzesarbitra- muss Investitionen und Innovationen sowie wettbewerbs- ge zu erzeugen. 17
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