Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Gemeindeförderung Stand: 15. Juni 2018

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Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Gemeindeförderung Stand: 15. Juni 2018
Energieeffizienz und
                            erneuerbare Energien
                                    Gemeindeförderung
                                          Stand: 15. Juni 2018

CMYK: C 100 / K 0 und C40
Vorwort
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Die Gemeinden Liechtensteins wollen           Planer und Energieberater sowie Handwer-
ihren Beitrag zur Lösung des Klimaprob-       ker und Installateure des lokalen Gewerbes
lems leisten. Dazu gehört auch die finan-     werden Sie gerne bei der Planung und Re-
zielle Unterstützung und Förderung von        alisierung von Massnahmen zur Förderung
Massnahmen zur Reduktion des Energie-         energieeffizienter Lösungen mit ihrem
verbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer       Fachwissen unterstützen.
Energien. Mit diesen Fördermitteln, die
                                              Ich freue mich im Namen der Gemeinde
zusätzlich zu den auf dem Energieeffizi-
                                              mit Ihnen im Sinne des Klimaschutzes
enzgesetz basierenden Landesbeiträgen
                                              zusammenzuarbeiten und Ihre Anstren-
ausbezahlt werden, wollen wir Sie anregen,
                                              gungen für unsere Umwelt unterstützen
noch mehr Investitionen im Sinne des
                                              zu dürfen.
Klimaschutzes zu tätigen.
Ergänzend zur Broschüre «Sie bauen ener-
gieeffizient – wir fördern» des Amtes für
Volkswirtschaft bieten wir Ihnen hiermit
einen Überblick über die Massnahmen
und die jeweiligen Beiträge von Land          Günther Kranz, Vorsteher
und Gemeinde. Mittels Beispielen wird
aufgezeigt, wie sich die Fördergelder für
individuelle Massnahmen berechnen. Be-
achten Sie, dass die Beiträge verschiedener
Massnahmen kumulierbar sind. Umfasst
ein Renovationsprojekt beispielsweise eine
Wärmedämmung und eine Solaranlage, so
können Sie für beide Massnahmen Förder-
gelder beantragen.

                                                                                 3
Wärmedämmung
    bestehender Bauten

                                                                                                Die Förderbeiträge berechnen sich in Abhän-
                                                                                                gigkeit der sanierten Einzelbauteile und
                                                                                                deren Flächen. Die Gemeinde verdoppelt die
    Decke zu unbeheizten Räumen                                                                 Förderung des Landes bis zu folgenden
    CHF 30.– + 30.– = 60.– / m²                                  Dach                           Maximalbeträgen:
    (Land + Gemeinde = Gesamt)                                   CHF 55.– + 55.– = 110.– / m²
                                                                                                Land:          max.      CHF 200'000.–
    Wand / Boden zu                                                                             Gemeinde:      max.      CHF  30'000.–
    Aussenluft                                                   Fenster & Aussentüren          Gesamt         max.      CHF 230'000.–
    CHF 70.– + 70.– = 140.– / m²                                 CHF 70.– + 70.– = 140.– / m²

                                                                Innenwand zu
                                                                unbeheizten Räumen
                                                                                                Beispiele                                        Einfamilienhaus       Mehrfamilienhaus
                                                                CHF 45.– + 45.– = 90.– / m²                                   Förderung Land
                                   Wand / Boden zu                                              Wand und Boden zu Aus-
                                   Erdreich und unbeheizten Räumen                              senluft                              70.– / m2     150 m2 10'500.–       950 m2 66'500.–
                                   CHF 45.– + 45.– = 90.– / m²
                                                                                                Fenster                              70.– / m2     30 m2     2'100.–     600 m2 42'000.–
                                                                                                Dach                                 55.– / m2     100 m2    5'500.–     900 m2 49'500.–
                                                                                                Decke zu unbeheizt                   30.– / m2     15 m2       450.–     450 m2 13'500.–
                                                                                                Innenwand zu
    Die Beheizung des Altbaubestandes stellt                                                    unbeheizt                            45.– / m2     30 m2     1'350.–     270 m2 12'150.–
    den grössten Energieverbrauchssektor                                                        Wand/Boden zu
    dar. Gleichzeitig steckt darin aber auch das                                                                                     45.– / m2     60 m2     2'700.–     530 m2 23'850.–
                                                                                                Erdreich und unbeheizt
    grösste, einfach realisierbare Einsparungs-
    potenzial. Bei der Nachdämmung von Alt-                                                     Summe                                                       22'600.–            207'500.–
    bauten sind Einsparungen im Heizenergie-                                                    Land max. CHF 200'000.–                                     22'600.–     max. 200'000.–
    verbrauch bis zu 50 % und mehr erzielbar.
     Für die Bauteile gelten die energetischen                                                 Gemeinde
                                                                                                                                                            22'600.–     max.    30'000.–
      Mindestvorschriften der Baugesetzgebung                                                   max. CHF 30'000.–
     Aussenwand- und Fenstersanierungen sind                                                   Gesamt max. CHF 230'000.-                                   45'200.–     max. 230'000.–
      aufeinander abzustimmen.

4                                                                                                                                                                                     5
Minergie-A/Minergie-P

                                                   Altbauten
                                                   Die Förderbeiträge für die Standards Minergie-A und Minergie-P richten
                                                   sich nach der Energiebezugsfläche. Die Gemeinde ergänzt die Förderung
                                                   des Landes bis zu folgenden Maximalbeträgen:

                                                   MINERGIE-A/MINERGIE-P
                                                   bis 500 m2 EBF = pauschal
                                                   Land:                  CHF         15'000.–
                                                   Gemeinde Altbau:       CHF          5'000.–
                                                   Gesamt:                CHF        20'000.–
                                                   grösser 500 m2 EBF =
                                                   Land:            pro m2 CHF          30.–
                                                   bis max.                CHF      60'000.–
                                                   Gemeinde:               CHF max. 10'000.–
                                                   Gesamt:           max. CHF     70'000.–

                                                                                                  Minergie-A oder Minergie-P.
                                                   Beispiele                        Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus         Bürogebäude
                                                   Energiebezugsfläche EBF                    170 m2            1'200 m2          5'000m2
                                                   saniert nach
    Minergie-Bauten erfüllen erhöhte Anforde-      Minergie-A/Minergie-P
    rungen an die Energieeffizienz. Diese wird     Land mindestens 15'000.–,
    durch eine verbesserte Wärmedämmung, ein       maximal 60'000.–                        15'000.–            36'000.– max.     60'000.–
    Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung
    und die Nutzung erneuerbarer Energien          Gemeinde mindestens
    erreicht. Neubauten und Sanierungen nach       5'000.–, maximal 10'000.–                 5'000.– max.      10'000.– max.     10'000.–
    Minergie-A und Minergie-P werden geför-        Gesamt                                  20'000.–            46'000.–         70'000.–
    dert, wenn
     ein Minergie-Zertifikat vorliegt;            Neubauten
     das kontrollierte Lüftungssystem über eine   Kostenanteil CHF 2'500.– pauschal für
      Wärmerückgewinnung verfügt;
     der Antrag auf Förderung innert drei Mo-
      naten nach Zertifizierung gestellt wurde.

6                                                                                                                                     7
Thermische Sonnenkollektoren
    Haustechnikanlagen zur umweltscho-                                                                und Wärmepumpenboiler
    nenden Wärmeerzeugung                                                                             zur Brauchwassererwärmung

                                                                                                                                                                    250.– + 250.– = 500.– / m2
                                                                                                                                                                    (Land + Gemeinde = Gesamt)

    Moderne Holzheizungen und Wärmepum-                die Grösse des Bauobjektes. Die Gemeinde       Das Land unterstützt thermische Son-             Werden thermische Sonnenkollektoren dar-
    pen sind umweltschonende und energieeffi-          verdoppelt die Förderung des Landes bis zu     nenkollektoranlagen zur Erwärmung des            über hinaus nachweislich zu einem erhebli-
    ziente Heizsysteme für Neu- und Altbauten.         folgenden Maximalbeträgen:                     Brauchwassers mit einem Beitrag von CHF          chen Teil zur Heizunterstützung eingesetzt,
    Idealerweise werden diese Haustechnikan-                              Altbau   Neubau             250.– pro m2 Bruttokollektorfläche. Die          kann dieser Anteil im Rahmen der Förderung
    lagen mit einer gut gedämmten Gebäude-             Land:     max. CHF 20'000.– 20'000.–           Gemeinde verdoppelt die Förderung des            von Haustechnikanlagen berücksichtigt
    hülle kombiniert.                                  Gemeinde: max. CHF 10'000.– 5'000.–            Landes bis zu folgenden Maximalbeträgen:         werden.
    Die Antwort, ob Ihr Haus in einem für Erd-         Gesamt    max. CHF 30'000.– 25'000.–           Land:     max.          CHF 10'000.–             Das Land und die Gemeinde unterstützt
    sonden geeigneten Gebiet liegt, gibt die Erd-      Auf www.energiebuendel.li finden Sie eine      Gemeinde: max.          CHF 10'000.–             Wärmepumpenboiler zur Erwärmung
    sondenkarte des Amtes für Umweltschutz             vollständige Liste der geförderten Anlagen     Gesamt    max.          CHF 20'000.–             des Brauchwassers mit einem Beitrag von
    (http://geodaten.llv.li/geoportal/erdsonden.       und eine Tabelle zur Berechnung des Förder-    Für Anlagen mit mehr als 40 m2 Kollek-           jeweils CHF 750.– pro Stück.
    html).                                             beitrages.                                     torfläche kann beim Land ein Antrag auf
    Massgebend für die Höhe der Förderung                                                             Förderung für «andere Anlagen und andere
    ist die Art der Haustechnikanlage sowie                                                           Massnahmen» gestellt werden (siehe Seite
                                                                                                      13).
    Beispiele Altbau                 Einfamilienhaus                    Mehrfamilienhaus
    Energiebezugsfläche                   150 m2
                                                                            1'200 m2                  Beispiele                    Einfamilienhaus      Mehrfamilienhaus      Wärmepumpenboiler
                              Land       Gemeinde    Gesamt      Land       Gemeinde       Gesamt     Bruttokollektorfläche                     8 m2                 30 m2              1 (Anzahl)
    Stückholzheizung          7'840.–      7'840.– 15'680.–      13'182.– max. 10'000.–    23'182.–
                                                                                                      Land (max. 10'000.–)                   2'000.–                7'500.–                 750.–
    Pelletsfeuererung          5'935.–     5'935.– 11'870.–      10'862.– max. 10'000.–    20'862.–
                                                                                                      Gemeinde (max. 10'000.–)               2'000.–                7'500.–                 750.–
    Wärmepumpe Erdwärme        4'504.–     4'504.–     9'008.–    9'121.–   max. 9'121.–   18'242.–
    Wärmepumpe Luft            3'394.–     3'394.–     6'788,–    7'767.–   max. 7'767.–   15'534.–   Gesamt                                 4'000.–              15'000.–                1'500.–

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Photovoltaikanlagen zur
     Stromerzeugung

                                                Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich aus zwei
                                                Elementen zusammen:
                                                 Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der elektrischen Leistung;
                                                 Einspeisevergütung laut angaben der Energieeffizienzverordnung (Der Strom kann so weit
                                                   möglich, selber verbraucht werden.

                                                Investitionsbeitrag Land:        CHF      400.–/650.–/750.– pro kWp max. CHF 100'000.–
                                                Investitionsbeitrag Gemeinde:    CHF      400.–/650.–/750.– pro kWp  max. CHF 10'000.–
                                                Investitionsbeitrag Gesamt:      CHF 800.–/1'300.–/1'500.– pro kWp max. CHF 110'000.–
                                                Einspeisevergütung: Aktueller Satz ist unter www.energiebuendel.li abrufbar.

                                                Beispiele                                                10kWp                   40kWp
                                                (vereinfachte Darstellung der Grössenordnungen)

                                                Investitionskosten                                            25'000.–              80'000.–

                                                Investitionsbeitrag Land (max. 100 '000.–)                     4'000.–              16'000.–
                                                Investitionsbeitrag Gemeinde (max. 10' 000.–)                  4'000.–         max. 10'000.–
     Photovoltaik ist die Technik der Um-       Gesamt                                                         8'000.–              26'000.–
     wandlung des Sonnenlichts mittels So-
     larzellen in elektrisch verfügbare Ener-
     gie. Betreiber von Photo­voltaikanlagen    Einspeisevergütung pro kWh                         Berechnung gemäss aktuellem Satz des Landes
     erzeugen quasi ihren eigenen
     Strom, der ins öffentliche Netz einge-     Für Anlagen mit mehr als 250 kWp kann           «andere Anlagen und andere Massnah-
     speist wird.                               beim Land ein Antrag auf Förderung für          men» gestellt werden (siehe Seite 13).

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Demonstrationsobjekte und «andere
     Kraft-Wärme-Kopplung                                                                          Anlagen» und andere Massnahmen

                                                                                                   Demonstrationsobjekte sollen der Mark-       Die Förderhöhe des Landes kann bis zu CHF
     Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)            Die maximalen Investitionsförderbeiträ-         terprobung der energetischen Nutzung         400'000.– betragen. Über eine Gemeinde-
     werden Strom und die dabei entstehende        ge an die elektrische Leistung bis 250 kW       erneuerbarer Energien wie beispielsweise     förderung von Demonstrationsobjekten und
     Wärme gleichermassen genutzt. Dies im         betragen:                                       nachwachsender Rohstoffe oder der Son-       «andere Anlagen» entscheidet der Gemein-
     Gegensatz zu thermischen Grosskraftwer-                                                       nenenergie dienen.                           derat für jedes Projekt individuell.
                                                   Land:     max.        CHF    100'000.–
     ken zur Stromproduktion, bei denen die
                                                   Gemeinde: max.        CHF     10'000.–          Unter «andere Anlagen» sind Grossanlagen     Der maximale Förderbeitrag der Gemeinde
     Wärme ungenutzt in die Umwelt abgegeben
                                                   Gesamt    max.        CHF    110'000.–          zu verstehen, die in besonderer Weise dem    für Demonstrationsobjekte und «andere
     wird. Eine KWK ist vor allem dann wirt-
                                                                                                   Zweck des Energieeffizienzgesetzes dienen.   Anlagen» ist mit CHF 30'000 festgelegt.
     schaftlich, wenn ganzjährig ein Wärmebe-      Für Anlagen mit mehr als 250 kW kann beim
                                                                                                   Als Grossanlagen gelten beispielsweise
     darf vorhanden ist. Dies ist beispielsweise   Land ein Antrag auf Förderung für «andere
                                                                                                   Holz-Hackschnitzelfeuerungen, thermische
     beim Warmwasserbedarf eines Hotels oder       Anlagen und andere Massnahmen» gestellt
                                                                                                   Sonnenkollektoren mit mehr als 40 m2,
     einer Wäscherei der Fall.                     werden (siehe Seite 13).
                                                                                                   KWK-Anlagen mit mehr als 250kW Leistung
                                                   Unter www.energiebuendel.li finden Sie wei-     sowie Photovoltaikanlagen mit mehr als
                                                   tere Details zur Berechnung des Investitions-   250kWp Leistung.
                                                   förderbeitrages und zur Einspeisevergütung.

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Hier erhalten Sie weitere
     Vorgehen                                                                                     Informationen

     INFORMIEREN UND PLANEN                         ABNAHME UND ANTRAG BEI DER                    GEMEINDEVERWALTUNG                                  ENERGIEBERATUNG DURCH
     Umfassende Informationen durch die Ener-       GEMEINDE                                      ESCHEN-NENDELN                                      PRIVATE PLANUNGSBÜROS
     giefachstelle und die Fachberatung eines       Die Energiefachstelle ist über die Fertig-    Ihr Ansprechpartner zu den Förderbeiträgen          Die Erarbeitung einer energetisch und wirt-
     Planungsbüros ergeben eine individuelle        stellung der baulichen Massnahmen zu          der Gemeinde Eschen-Nendeln und baurecht-           schaftlichen optimalen Gesamtlösung erfor-
     und optimale Lösung. Förderbeiträge wer-       informieren. Nach erfolgter technischer       lichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau           dert die Beratung durch eine Fachperson. Unter
     den nur ausgerichtet, wenn eine fachkundi-     Abnahme erhalten Sie die Zusicherung für      von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energi-        www.lia.li finden Sie eine Liste der in Liechten-
     ge Planung und Ausführung der Massnahme        die Auszahlung der Fördermittel des Landes.   en, sowie Wärmedämmmassnahmen ist:                  stein tätigen Ingenieur- und Architekturbüros,
     gewährleistet ist.                             Die Zusicherung zur Auszahlung der Förder-                                                        die eine Energieberatung anbieten.
                                                    mittel des Landes kann nun in Kopie bei der   Fritz Eggenberger
     BAUBEWILLIGUNG                                                                               Telefon +423 377 50 21
                                                    Gemeinde eingereicht werden. Die För-
     Um Förderbeiträge beantragen zu können,                                                      E-Mail: fritz.eggenberger@eschen.li
                                                    dermittel der Gemeinde werden Ihnen auf                                                           ALLGEMEINES
     muss in den meisten Fällen eine rechtskräf-
                                                    der Grundlage der Zusicherung des Landes
     tige Baubewilligung vorliegen. Ihr Ansprech-                                                                                                     Die Zusicherungen der Förderbeiträge erfolgen
                                                    ausbezahlt.                                   ENERGIEFACHSTELLE
     partner bei der Gemeinde kann Ihnen zu                                                                                                           immer auf der Grundlage der aktuellen, vom
     baurechtlichen Fragestellungen Auskunft        ZU BEACHTEN                                   Die Energiefachstelle des Amtes für Volkswirt-      Land festgelegten Förderbeiträge. Bauten und
     geben.                                          Die Förderbeiträge werden je Objekt für     schaft erteilt kostenlos Informationen über         Anlagen der öffentlichen Hand (Gemeinde und
                                                      jede Massnahme nur einmal ausgerich-        Energiesparmassnahmen und erneuerbare               Land sowie deren angeschlossene Instituti-
     ANTRAG BEI DER ENERGIEFACH­S TELLE                                                           Energien. Sie ist auch zuständig für die Zusiche-   onen) sind von Fördermassnahmen ausge-
                                                      tet, auch wenn der Maximalbetrag nicht
     DES LANDES                                                                                   rung von Förderbeiträgen des Landes.                schlossen. Besondere Gebäude und Anlagen
                                                      ausgeschöpft wurde (z.B. nur eine So-
     Je nach angestrebter Fördermassnahme                                                                                                             wie Gewächshäuser, Wintergärten, ähnlich
                                                      laranlage oder nur eine Dachsanierung,
     ist das vorgesehene Antragsformular zu                                                       Jürg Senn
                                                      auch wenn in einer ersten Phase nur ein                                                         verglaste Zu- und Anbauten, Hallenbäder und
     verwenden und bei der Energiefachstelle                                                      Telefon +423 236 64 32
                                                      Teil des Daches saniert wurde) .                                                                aussenliegende Schwimmbäder sowie Whirl-
     einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen                                                    E-Mail: info.energie@llv.li
                                                     Förderbeiträge der unterschiedlichen                                                            pools und dgl., die den eigenen Energiebedarf
     wird über die Berechtigung und die Höhe                                                      www.avw.llv.li
                                                      Kategorien sind kumulierbar.                                                                    durch verstärkte planerische und energietech-
     der Fördermittel entschieden. Die not-                                                                                                           nische Massnahmen gemäss den gesetzlichen
     wendigen Antragsformulare finden Sie auf:                                                                                                        Vorgaben zu kompensieren haben, sind von
     www.energiebuendel.li                                                                        ENERGIEBÜNDEL                                       Fördermassnahmen ausgeschlossen.
     ZUSICHERUNG UND REALISIERUNG                                                                 Unter www.energiebuendel.li erhalten Sie
     Die Zusicherung für den Erhalt der Förde-                                                    weitere Informationen zu den verschiedenen
     rung wird von der Energiefachstelle erteilt.                                                 geförderten Massnahmen. Auf der Webseite
     Mit der Umsetzung der förderberechtigten                                                     des Energiebündels finden Sie auch Links zu
     Massnahme darf – mit Ausnahme von                                                            weiteren Informationsquellen.
     Minergie – erst nach Erhalt dieser Zusiche-
     rung begonnen werden. Wird vorzeitig mit                                                     Impressum
     der Massnahme begonnen, kann diese nicht                                                     Herausgeber: Gemeinde Eschen-Nendeln
     mehr gefördert werden.                                                                       Gestaltung und Umsetzung: Screenlounge.com, Vaduz
                                                                                                  Angepasst durch Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2014
                                                                                                  Revidiert laut AVW am 15. Juli 2018
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