Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Gemeindeförderung Stand: 15. Juni 2018
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Energieeffizienz und erneuerbare Energien Gemeindeförderung Stand: 15. Juni 2018 CMYK: C 100 / K 0 und C40
Vorwort Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Die Gemeinden Liechtensteins wollen Planer und Energieberater sowie Handwer- ihren Beitrag zur Lösung des Klimaprob- ker und Installateure des lokalen Gewerbes lems leisten. Dazu gehört auch die finan- werden Sie gerne bei der Planung und Re- zielle Unterstützung und Förderung von alisierung von Massnahmen zur Förderung Massnahmen zur Reduktion des Energie- energieeffizienter Lösungen mit ihrem verbrauchs und zur Nutzung erneuerbarer Fachwissen unterstützen. Energien. Mit diesen Fördermitteln, die Ich freue mich im Namen der Gemeinde zusätzlich zu den auf dem Energieeffizi- mit Ihnen im Sinne des Klimaschutzes enzgesetz basierenden Landesbeiträgen zusammenzuarbeiten und Ihre Anstren- ausbezahlt werden, wollen wir Sie anregen, gungen für unsere Umwelt unterstützen noch mehr Investitionen im Sinne des zu dürfen. Klimaschutzes zu tätigen. Ergänzend zur Broschüre «Sie bauen ener- gieeffizient – wir fördern» des Amtes für Volkswirtschaft bieten wir Ihnen hiermit einen Überblick über die Massnahmen und die jeweiligen Beiträge von Land Günther Kranz, Vorsteher und Gemeinde. Mittels Beispielen wird aufgezeigt, wie sich die Fördergelder für individuelle Massnahmen berechnen. Be- achten Sie, dass die Beiträge verschiedener Massnahmen kumulierbar sind. Umfasst ein Renovationsprojekt beispielsweise eine Wärmedämmung und eine Solaranlage, so können Sie für beide Massnahmen Förder- gelder beantragen. 3
Wärmedämmung bestehender Bauten Die Förderbeiträge berechnen sich in Abhän- gigkeit der sanierten Einzelbauteile und deren Flächen. Die Gemeinde verdoppelt die Decke zu unbeheizten Räumen Förderung des Landes bis zu folgenden CHF 30.– + 30.– = 60.– / m² Dach Maximalbeträgen: (Land + Gemeinde = Gesamt) CHF 55.– + 55.– = 110.– / m² Land: max. CHF 200'000.– Wand / Boden zu Gemeinde: max. CHF 30'000.– Aussenluft Fenster & Aussentüren Gesamt max. CHF 230'000.– CHF 70.– + 70.– = 140.– / m² CHF 70.– + 70.– = 140.– / m² Innenwand zu unbeheizten Räumen Beispiele Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus CHF 45.– + 45.– = 90.– / m² Förderung Land Wand / Boden zu Wand und Boden zu Aus- Erdreich und unbeheizten Räumen senluft 70.– / m2 150 m2 10'500.– 950 m2 66'500.– CHF 45.– + 45.– = 90.– / m² Fenster 70.– / m2 30 m2 2'100.– 600 m2 42'000.– Dach 55.– / m2 100 m2 5'500.– 900 m2 49'500.– Decke zu unbeheizt 30.– / m2 15 m2 450.– 450 m2 13'500.– Innenwand zu Die Beheizung des Altbaubestandes stellt unbeheizt 45.– / m2 30 m2 1'350.– 270 m2 12'150.– den grössten Energieverbrauchssektor Wand/Boden zu dar. Gleichzeitig steckt darin aber auch das 45.– / m2 60 m2 2'700.– 530 m2 23'850.– Erdreich und unbeheizt grösste, einfach realisierbare Einsparungs- potenzial. Bei der Nachdämmung von Alt- Summe 22'600.– 207'500.– bauten sind Einsparungen im Heizenergie- Land max. CHF 200'000.– 22'600.– max. 200'000.– verbrauch bis zu 50 % und mehr erzielbar. Für die Bauteile gelten die energetischen Gemeinde 22'600.– max. 30'000.– Mindestvorschriften der Baugesetzgebung max. CHF 30'000.– Aussenwand- und Fenstersanierungen sind Gesamt max. CHF 230'000.- 45'200.– max. 230'000.– aufeinander abzustimmen. 4 5
Minergie-A/Minergie-P Altbauten Die Förderbeiträge für die Standards Minergie-A und Minergie-P richten sich nach der Energiebezugsfläche. Die Gemeinde ergänzt die Förderung des Landes bis zu folgenden Maximalbeträgen: MINERGIE-A/MINERGIE-P bis 500 m2 EBF = pauschal Land: CHF 15'000.– Gemeinde Altbau: CHF 5'000.– Gesamt: CHF 20'000.– grösser 500 m2 EBF = Land: pro m2 CHF 30.– bis max. CHF 60'000.– Gemeinde: CHF max. 10'000.– Gesamt: max. CHF 70'000.– Minergie-A oder Minergie-P. Beispiele Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Bürogebäude Energiebezugsfläche EBF 170 m2 1'200 m2 5'000m2 saniert nach Minergie-Bauten erfüllen erhöhte Anforde- Minergie-A/Minergie-P rungen an die Energieeffizienz. Diese wird Land mindestens 15'000.–, durch eine verbesserte Wärmedämmung, ein maximal 60'000.– 15'000.– 36'000.– max. 60'000.– Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung und die Nutzung erneuerbarer Energien Gemeinde mindestens erreicht. Neubauten und Sanierungen nach 5'000.–, maximal 10'000.– 5'000.– max. 10'000.– max. 10'000.– Minergie-A und Minergie-P werden geför- Gesamt 20'000.– 46'000.– 70'000.– dert, wenn ein Minergie-Zertifikat vorliegt; Neubauten das kontrollierte Lüftungssystem über eine Kostenanteil CHF 2'500.– pauschal für Wärmerückgewinnung verfügt; der Antrag auf Förderung innert drei Mo- naten nach Zertifizierung gestellt wurde. 6 7
Thermische Sonnenkollektoren Haustechnikanlagen zur umweltscho- und Wärmepumpenboiler nenden Wärmeerzeugung zur Brauchwassererwärmung 250.– + 250.– = 500.– / m2 (Land + Gemeinde = Gesamt) Moderne Holzheizungen und Wärmepum- die Grösse des Bauobjektes. Die Gemeinde Das Land unterstützt thermische Son- Werden thermische Sonnenkollektoren dar- pen sind umweltschonende und energieeffi- verdoppelt die Förderung des Landes bis zu nenkollektoranlagen zur Erwärmung des über hinaus nachweislich zu einem erhebli- ziente Heizsysteme für Neu- und Altbauten. folgenden Maximalbeträgen: Brauchwassers mit einem Beitrag von CHF chen Teil zur Heizunterstützung eingesetzt, Idealerweise werden diese Haustechnikan- Altbau Neubau 250.– pro m2 Bruttokollektorfläche. Die kann dieser Anteil im Rahmen der Förderung lagen mit einer gut gedämmten Gebäude- Land: max. CHF 20'000.– 20'000.– Gemeinde verdoppelt die Förderung des von Haustechnikanlagen berücksichtigt hülle kombiniert. Gemeinde: max. CHF 10'000.– 5'000.– Landes bis zu folgenden Maximalbeträgen: werden. Die Antwort, ob Ihr Haus in einem für Erd- Gesamt max. CHF 30'000.– 25'000.– Land: max. CHF 10'000.– Das Land und die Gemeinde unterstützt sonden geeigneten Gebiet liegt, gibt die Erd- Auf www.energiebuendel.li finden Sie eine Gemeinde: max. CHF 10'000.– Wärmepumpenboiler zur Erwärmung sondenkarte des Amtes für Umweltschutz vollständige Liste der geförderten Anlagen Gesamt max. CHF 20'000.– des Brauchwassers mit einem Beitrag von (http://geodaten.llv.li/geoportal/erdsonden. und eine Tabelle zur Berechnung des Förder- Für Anlagen mit mehr als 40 m2 Kollek- jeweils CHF 750.– pro Stück. html). beitrages. torfläche kann beim Land ein Antrag auf Massgebend für die Höhe der Förderung Förderung für «andere Anlagen und andere ist die Art der Haustechnikanlage sowie Massnahmen» gestellt werden (siehe Seite 13). Beispiele Altbau Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Energiebezugsfläche 150 m2 1'200 m2 Beispiele Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Wärmepumpenboiler Land Gemeinde Gesamt Land Gemeinde Gesamt Bruttokollektorfläche 8 m2 30 m2 1 (Anzahl) Stückholzheizung 7'840.– 7'840.– 15'680.– 13'182.– max. 10'000.– 23'182.– Land (max. 10'000.–) 2'000.– 7'500.– 750.– Pelletsfeuererung 5'935.– 5'935.– 11'870.– 10'862.– max. 10'000.– 20'862.– Gemeinde (max. 10'000.–) 2'000.– 7'500.– 750.– Wärmepumpe Erdwärme 4'504.– 4'504.– 9'008.– 9'121.– max. 9'121.– 18'242.– Wärmepumpe Luft 3'394.– 3'394.– 6'788,– 7'767.– max. 7'767.– 15'534.– Gesamt 4'000.– 15'000.– 1'500.– 8 9
Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung Die Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen setzen sich aus zwei Elementen zusammen: Investitionsbeitrag unter Berücksichtigung der elektrischen Leistung; Einspeisevergütung laut angaben der Energieeffizienzverordnung (Der Strom kann so weit möglich, selber verbraucht werden. Investitionsbeitrag Land: CHF 400.–/650.–/750.– pro kWp max. CHF 100'000.– Investitionsbeitrag Gemeinde: CHF 400.–/650.–/750.– pro kWp max. CHF 10'000.– Investitionsbeitrag Gesamt: CHF 800.–/1'300.–/1'500.– pro kWp max. CHF 110'000.– Einspeisevergütung: Aktueller Satz ist unter www.energiebuendel.li abrufbar. Beispiele 10kWp 40kWp (vereinfachte Darstellung der Grössenordnungen) Investitionskosten 25'000.– 80'000.– Investitionsbeitrag Land (max. 100 '000.–) 4'000.– 16'000.– Investitionsbeitrag Gemeinde (max. 10' 000.–) 4'000.– max. 10'000.– Photovoltaik ist die Technik der Um- Gesamt 8'000.– 26'000.– wandlung des Sonnenlichts mittels So- larzellen in elektrisch verfügbare Ener- gie. Betreiber von Photovoltaikanlagen Einspeisevergütung pro kWh Berechnung gemäss aktuellem Satz des Landes erzeugen quasi ihren eigenen Strom, der ins öffentliche Netz einge- Für Anlagen mit mehr als 250 kWp kann «andere Anlagen und andere Massnah- speist wird. beim Land ein Antrag auf Förderung für men» gestellt werden (siehe Seite 13). 10 11
Demonstrationsobjekte und «andere Kraft-Wärme-Kopplung Anlagen» und andere Massnahmen Demonstrationsobjekte sollen der Mark- Die Förderhöhe des Landes kann bis zu CHF Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Die maximalen Investitionsförderbeiträ- terprobung der energetischen Nutzung 400'000.– betragen. Über eine Gemeinde- werden Strom und die dabei entstehende ge an die elektrische Leistung bis 250 kW erneuerbarer Energien wie beispielsweise förderung von Demonstrationsobjekten und Wärme gleichermassen genutzt. Dies im betragen: nachwachsender Rohstoffe oder der Son- «andere Anlagen» entscheidet der Gemein- Gegensatz zu thermischen Grosskraftwer- nenenergie dienen. derat für jedes Projekt individuell. Land: max. CHF 100'000.– ken zur Stromproduktion, bei denen die Gemeinde: max. CHF 10'000.– Unter «andere Anlagen» sind Grossanlagen Der maximale Förderbeitrag der Gemeinde Wärme ungenutzt in die Umwelt abgegeben Gesamt max. CHF 110'000.– zu verstehen, die in besonderer Weise dem für Demonstrationsobjekte und «andere wird. Eine KWK ist vor allem dann wirt- Zweck des Energieeffizienzgesetzes dienen. Anlagen» ist mit CHF 30'000 festgelegt. schaftlich, wenn ganzjährig ein Wärmebe- Für Anlagen mit mehr als 250 kW kann beim Als Grossanlagen gelten beispielsweise darf vorhanden ist. Dies ist beispielsweise Land ein Antrag auf Förderung für «andere Holz-Hackschnitzelfeuerungen, thermische beim Warmwasserbedarf eines Hotels oder Anlagen und andere Massnahmen» gestellt Sonnenkollektoren mit mehr als 40 m2, einer Wäscherei der Fall. werden (siehe Seite 13). KWK-Anlagen mit mehr als 250kW Leistung Unter www.energiebuendel.li finden Sie wei- sowie Photovoltaikanlagen mit mehr als tere Details zur Berechnung des Investitions- 250kWp Leistung. förderbeitrages und zur Einspeisevergütung. 12 13
Hier erhalten Sie weitere Vorgehen Informationen INFORMIEREN UND PLANEN ABNAHME UND ANTRAG BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG ENERGIEBERATUNG DURCH Umfassende Informationen durch die Ener- GEMEINDE ESCHEN-NENDELN PRIVATE PLANUNGSBÜROS giefachstelle und die Fachberatung eines Die Energiefachstelle ist über die Fertig- Ihr Ansprechpartner zu den Förderbeiträgen Die Erarbeitung einer energetisch und wirt- Planungsbüros ergeben eine individuelle stellung der baulichen Massnahmen zu der Gemeinde Eschen-Nendeln und baurecht- schaftlichen optimalen Gesamtlösung erfor- und optimale Lösung. Förderbeiträge wer- informieren. Nach erfolgter technischer lichen Fragen im Zusammenhang mit dem Bau dert die Beratung durch eine Fachperson. Unter den nur ausgerichtet, wenn eine fachkundi- Abnahme erhalten Sie die Zusicherung für von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energi- www.lia.li finden Sie eine Liste der in Liechten- ge Planung und Ausführung der Massnahme die Auszahlung der Fördermittel des Landes. en, sowie Wärmedämmmassnahmen ist: stein tätigen Ingenieur- und Architekturbüros, gewährleistet ist. Die Zusicherung zur Auszahlung der Förder- die eine Energieberatung anbieten. mittel des Landes kann nun in Kopie bei der Fritz Eggenberger BAUBEWILLIGUNG Telefon +423 377 50 21 Gemeinde eingereicht werden. Die För- Um Förderbeiträge beantragen zu können, E-Mail: fritz.eggenberger@eschen.li dermittel der Gemeinde werden Ihnen auf ALLGEMEINES muss in den meisten Fällen eine rechtskräf- der Grundlage der Zusicherung des Landes tige Baubewilligung vorliegen. Ihr Ansprech- Die Zusicherungen der Förderbeiträge erfolgen ausbezahlt. ENERGIEFACHSTELLE partner bei der Gemeinde kann Ihnen zu immer auf der Grundlage der aktuellen, vom baurechtlichen Fragestellungen Auskunft ZU BEACHTEN Die Energiefachstelle des Amtes für Volkswirt- Land festgelegten Förderbeiträge. Bauten und geben. Die Förderbeiträge werden je Objekt für schaft erteilt kostenlos Informationen über Anlagen der öffentlichen Hand (Gemeinde und jede Massnahme nur einmal ausgerich- Energiesparmassnahmen und erneuerbare Land sowie deren angeschlossene Instituti- ANTRAG BEI DER ENERGIEFACHS TELLE Energien. Sie ist auch zuständig für die Zusiche- onen) sind von Fördermassnahmen ausge- tet, auch wenn der Maximalbetrag nicht DES LANDES rung von Förderbeiträgen des Landes. schlossen. Besondere Gebäude und Anlagen ausgeschöpft wurde (z.B. nur eine So- Je nach angestrebter Fördermassnahme wie Gewächshäuser, Wintergärten, ähnlich laranlage oder nur eine Dachsanierung, ist das vorgesehene Antragsformular zu Jürg Senn auch wenn in einer ersten Phase nur ein verglaste Zu- und Anbauten, Hallenbäder und verwenden und bei der Energiefachstelle Telefon +423 236 64 32 Teil des Daches saniert wurde) . aussenliegende Schwimmbäder sowie Whirl- einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen E-Mail: info.energie@llv.li Förderbeiträge der unterschiedlichen pools und dgl., die den eigenen Energiebedarf wird über die Berechtigung und die Höhe www.avw.llv.li Kategorien sind kumulierbar. durch verstärkte planerische und energietech- der Fördermittel entschieden. Die not- nische Massnahmen gemäss den gesetzlichen wendigen Antragsformulare finden Sie auf: Vorgaben zu kompensieren haben, sind von www.energiebuendel.li ENERGIEBÜNDEL Fördermassnahmen ausgeschlossen. ZUSICHERUNG UND REALISIERUNG Unter www.energiebuendel.li erhalten Sie Die Zusicherung für den Erhalt der Förde- weitere Informationen zu den verschiedenen rung wird von der Energiefachstelle erteilt. geförderten Massnahmen. Auf der Webseite Mit der Umsetzung der förderberechtigten des Energiebündels finden Sie auch Links zu Massnahme darf – mit Ausnahme von weiteren Informationsquellen. Minergie – erst nach Erhalt dieser Zusiche- rung begonnen werden. Wird vorzeitig mit Impressum der Massnahme begonnen, kann diese nicht Herausgeber: Gemeinde Eschen-Nendeln mehr gefördert werden. Gestaltung und Umsetzung: Screenlounge.com, Vaduz Angepasst durch Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2014 Revidiert laut AVW am 15. Juli 2018 14 15
www.eschen.li
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