PFEIL 2014 - 2020 Entwicklungsprogramm für die ländlichen Räume in Niedersachsen und Bremen - Landwirtschaftskammer Niedersachsen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
PFEIL 2014 – 2020 Entwicklungsprogramm für die ländlichen Räume in Niedersachsen und Bremen FÖRDERWEGWEISER
PFEIL 2014 – 2020 Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen FÖ RDERWEGWE ISER
Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Calenberger Straße 2 Hannover www.ml.niedersachsen.de Redaktion: ELER-Verwaltungsbehörde im Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Text und Gestaltung: Dieter Meyer Consulting GmbH, Oldenburg Mensch und Umwelt GbR, Oldenburg ELER-Verwaltungsbehörde im ML Stand: Oktober 2016 Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier
Vorwort Niedersachsen hat gemeinsam mit Bremen für die Förderperiode 2014 – 2020 ein zukunfts- weisendes Entwicklungsprogramm für ländliche Räume aufgelegt. Wir fördern damit nach- haltig die sanfte Agrarwende, den Schutz von Natur und Umwelt sowie die Entwicklung unserer Regionen. Mit PFEIL, dem Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum, werden über 30 Maßnahmen angeboten, die sowohl eine innovative, umwelt- freundliche und wettbewerbsfähige Landwirtschaft vorantreiben als auch die Lebensqualität in ländlichen Dörfern und Städten verbessern und sichern. So umfasst das Förderspektrum Maßnahmen zur ökologischen Landbewirtschaftung, zum Schutz und Erhalt der Ökosysteme sowie zur Ressourceneffizienz. Gefördert werden aber auch Maßnahmen zur Dorfentwick- lung, zur Sicherung der ländlichen Nahversorgung und zur Stärkung der regionalen Zusam- menarbeit. Diese beiden Schwerpunkte sind eng miteinander verknüpft und werden neben bewährten Förderinstrumenten insbesondere durch zahlreiche neue Maßnahmen aufgewer- tet. So wird durch PFEIL erstmals die Verbesserung des Tierwohls in der Landwirtschaft ge- zielt gefördert, der Transfer von Wissen und Innovationen in die landwirtschaftliche Praxis angeregt sowie ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz durch Erhalt der Moore geleistet. Da rüber hinaus fördern wir mit PFEIL in dieser Förderperiode nun auch den Ausbau des schnellen Internets in ländlichen Räumen. Nicht nur inhaltlich wurde das Förderprogramm für die ländliche Entwicklung in Niedersach- sen und Bremen neu ausgerichtet. Auch finanziell ist unser Programm deutlich besser ausge- stattet als zuvor – noch nie standen so viele EU-Fördermittel für unsere ländlichen Räume bereit wie jetzt mit PFEIL. Für die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume sind in dieser Förderperiode somit insgesamt 2,3 Mrd. Euro an öffentlichen Mitteln verfüg- bar. Die Europäische Union stellt uns davon einen Anteil von 1,12 Mrd. Euro bereit – dies sind etwa 15 % mehr EU-Mittel als in der vorherigen Förderperiode. Niedersachsen und Bremen stellen sich mit diesem innovativen und nachhaltigen Programm den demographischen, wirtschaftlichen sowie umwelt- und klimarelevanten Herausforde- rungen der ländlichen Räume. Der erfolgreiche Start von PFEIL seit der Programmgenehmi- gung durch die EU im Mai 2015 zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Förderan- gebote von PFEIL 2014 – 2020 geben und Sie über die Förderbedingungen und Möglich- keiten der Antragstellung informieren. Im Interesse unserer ländlichen Räume habe ich die Bitte an Sie: Nutzen Sie die zahlreichen Fördermöglichkeiten, die PFEIL bietet! CHRISTIAN MEYER Niedersächsischer Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorwort | 3
Inhalt Europa fördert die Entwicklung der ländlichen Räume.....................5 Das Programm PFEIL 2014 – 2020.......................................................7 Förderbereiche......................................................................................9 Wissenstransfer und Innovation Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung..........................10 Gewässerschutzberatung..................................................................12 Einzelbetriebliche Beratung...............................................................13 Europäische Innovationspartnerschaft................................................15 Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft Flurbereinigung.................................................................................17 Ländlicher Wegebau..........................................................................18 Agrarinvestitionsförderprogramm......................................................19 Tierschutz und Risikomanagement Tierschutz.......................................................................................... 21 Hochwasserschutz im Binnenland......................................................23 Küstenschutz Bremen........................................................................24 Erhalt und Verbesserung der Ökosysteme Ökologischer Landbau.......................................................................25 Ausgleichszulage...............................................................................26 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen................................................27 Spezieller Arten- und Biotopschutz....................................................30 Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten.......................32 Landschaftspflege und Gebietsmanagement.....................................34 Fließgewässerentwicklung.................................................................36 Seenentwicklung...............................................................................38 Übergangs- und Küstengewässer......................................................39 Ressourceneffizienz und Klimaschutz Verarbeitung und Vermarktung.........................................................40 Flächenmanagement für Klima und Umwelt......................................42 Entwicklung in ländlichen Gebieten Dorfentwicklung und Dorfentwicklungspläne....................................43 Basisdienstleistungen........................................................................45 Breitbandversorgung.........................................................................47 Ländlicher Tourismus.........................................................................48 Kulturerbe.........................................................................................49 Regionalmanagement.......................................................................50 LEADER............................................................................................ 51 Transparenz schaffen.........................................................................53 Weitere Informationen und Kontakte...............................................55 4|
Europa fördert die Entwicklung der ländlichen Räume Die Europäische Union (EU) verfolgt das Ziel, Europa wirtschaftlich und nachhaltig weiterzuentwickeln und zu stärken. Eine wichtige Rolle spielen hierbei auch die ländlichen Räume. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu verbessern, die natürlichen Ressourcen zu erhalten und die Lebensqualität in ländlichen Räumen zu sichern, gewährt die EU finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Europas Strategie Breites Instrumentarium Die EU unterstützt mit Hilfe von Förderprogrammen die Die zentralen Förderinstrumente für die Umsetzung der zielgerichtete strategische Entwicklung von Europa. Hier- „Europa 2020“-Strategie sind die „Europäischen Struktur- für wurde 2010 von der Europäischen Kommission die und Investitionsfonds (ESI-Fonds)“. Es handelt sich da- Strategie „Europa 2020“ entwickelt, deren Ziel es ist, ein bei um fünf Fonds: intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in allen EU-Staaten zu schaffen. Um ein hohes Maß an • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung Beschäftigung, Produktivität sowie sozialem Zusam- des ländlichen Raums (ELER) menhalt bis 2020 zu erreichen, hat die EU die folgenden • Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Ziele für Beschäftigung, Innovation, Bildung, soziale Inte- • Europäischer Sozialfonds (ESF) gration und Klima/Energie definiert: • Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) • Kohäsionsfonds (KF). Intelligentes Wachstum Mit Ausnahme des Kohäsionsfonds, der sich an beson- • Ausbau von Forschung und Innovation ders strukturschwache Mitgliedstaaten richtet, kommen in • Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Deutschland alle ESI Fonds zum Einsatz. Informations- und Kommunikations technologien Mit dem Fonds ELER unterstützt die EU die wettbe- • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von werbsfähige und umweltfreundliche Entwicklung des kleinen- und mittleren Unternehmen sowie Agrarsektors und die strukturelle Stärkung der ländli- des Agrarsektors chen Gebiete. Der ELER ist ein wichtiger Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und bildet die sog. zweite Säule der GAP. Die erste Säule umfasst dage- Nachhaltiges Wachstum gen die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unter- • CO2-Reduzierung in allen Wirtschaftsbranchen nehmen sowie Maßnahmen zur Marktstützung für Agrar- • Anpassung an den Klimawandel sowie Risiko- produkte. Im Zusammenhang mit der Gemeinsamen prävention und -management, Agrarpolitik strebt die ELER-Förderung an: • Umweltschutz und Ressourceneffizienz • Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von • Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, infrastrukturellen Engpässen • nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz, • ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Integratives Wachstum Wirtschaft und Gemeinschaft einschließlich der Schaf- • nachhaltige und hochwertige Beschäftigungs- fung und des Erhalts von Arbeitsplätzen. entwicklung sowie Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte Damit diese, Ziele erreicht werden, hat die EU sechs Prio- • Verbesserung der sozialen Eingliederung und ritäten für die Förderung aus dem ELER definiert: Armutsbekämpfung • Investitionen in Bildung, Ausbildung und in Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der lebenslanges Lernen Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten. • Verbesserung der institutionellen Kapazitäten Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten und effizientere öffentliche Verwaltung von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Öko systeme. Europa fördert die Entwicklung der Regionen | 5
Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung Ergänzend zum ELER-Programm, das bereits eine ge- des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Über- naue Beschreibung der Fördermaßnahmen enthält, wer- gang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten den in der Regel weitere spezifische Förderrichtlinien Wirtschaft. erstellt, die Details für die Umsetzung einzelner Maßnah- Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung men festschreiben, etwa zu möglichen Fördergegen- der Armut und der Wirtschaftlichen Entwicklung in ständen, Fördervoraussetzungen und Förderhöhen. Teil den ländlichen Gebieten. der Förderrichtlinien sind i.d.R. auch spezifische Aus- wahlkriterien, anhand derer die eingereichten Projektan- träge bewertet werden. Auf Grundlage dieser Bewertung Entwicklung der Förderprogramme wird eine Rangliste („Ranking“) der gesamten Projekte Wie die europaweit gesetzten Ziele konkret erreicht wer- erstellt – je besser ein Förderantrag bewertet wird, umso den sollen, wird zunächst in Partnerschaftsvereinbarun- besser sind die Aussichten für eine positive Förderent- gen zwischen der Europäischen Kommission und den scheidung. Mitgliedstaaten festgelegt. Auf dieser Grundlage stellen die Mitgliedstaaten und in Deutschland die Bundeslän- Die von der EU zur Verfügung gestellten ELER-Mittel der ihre sog. Entwicklungsprogramme für die ELER-För- werden überwiegend für die Finanzierung von Fördervor- derung auf. Die Entwicklungsprogramme beinhalten haben eingesetzt. In geringem Umfang können diese eine umfassende Stärken-Schwächen-Analyse und Ermitt- Mittel als sog. „Technische Hilfe“ aber auch für die Ver- lung der Förderbedarfe. Hierauf bauen eine Förderstra- waltung und Umsetzung eines ELER-Entwicklungspro- tegie für das Programm, bedarfsgerechte regionale Ziele grammes eingesetzt werden, z. B. für die Beteiligung der und die Beschreibung von ganz konkreten Fördermaß- Wirtschafts- und Sozialpartner, für die wissenschaftliche nahmen auf. Die Bundesländer entscheiden eigenständig Bewertung der Fördererfolge oder für die Öffentlichkeits- über die Prioritätensetzung und die Mittelausstattung arbeit des Programms. der von ihnen definierten Maßnahmen. Die Programm aufstellung und auch Durchführung erfolgt unter enger Einbindung von regionalen Wirtschafts- und Sozialpart- Erhebliche Mittelausstattung nern, wie z. B. Natur- und Umweltschutzverbänden, Für die 48 Programme der Struktur- und Investitionsfonds Akteuren aus der Landwirtschaft, gesellschaftlichen Ein- stehen Deutschland für den Förderzeitraum von 2014 richtungen sowie Kommunen, um so vielfältige und bis 2020 insgesamt 27,9 Mrd. Euro EU-Mittel zur Verfü- auch zivilgesellschaftliche Belange mit einzubeziehen. gung. Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen stellen weitere 16,7 Mrd. Euro zur Mitfi- In Niedersachsen wird die ELER-Förderung eng mit den nanzierung der Programme bereit. anderen Struktur- und Investitionsfonds abgestimmt. So gibt es fondsübergreifend koordinierte Förderange- Niedersachsen hat an diesen Mitteln einen ganz erheb- bote in den Themenfeldern Innovation, Demografie / lichen Anteil. Bei der Förderung der ländlichen Räume Daseinsvorsorge, Mobilität sowie Klimawandel und CO2- profitieren Niedersachsen und Bremen sowie die anderen Minderung. Dies ermöglicht Synergien zwischen den Länder davon, dass die von der EU zur Verfügung ge- Förderbausteinen der verschiedenen EU-Fonds. stellten ELER-Mittel durch eine Umschichtung von Gel- dern aus der ersten Säule der EU-Agrarpolitik ganz er- heblich aufgestockt worden sind. Für die Förderung der ländlichen Räume in Niedersachsen und Bremen bedeu- tet dies unterm Strich ein Mehr von 144 Mio. Euro EU- Mitteln im Vergleich zur vorherigen Gesamt davon Nds Förderperiode. 9380000000 288000000 ESF 9092000000 Nds. 288000000 EFRE ESF Gesamt 10.770 Mio. € Gesamt 9.380 Mio. € davon Nds. 691 Mio. € Gesamt davon Nds 9380000000 1119000000 288 Mio. € davon Nds. ESF Nds. ELER 8261000000 Nds. 1119000000 ELER EMFF Gesamt 9.380 Mio. € Gesamt 220 Mio. € davon Nds. ELER davon Nds. 22 Mio. € und Bremen 1.119 Nds. Mio. € Mittelausstattung der ESI-Fonds für Deutschland 2014 – 2020 Europäische Union (Hrsg.): Europäische Struktur- und Investitionsfonds. Brüssel, April 2016 (Angaben gerundet) 6 | Europa fördert die Entwicklung der Regionen
Das Programm PFEIL 2014 – 2020 Niedersachsen und Bremen fördern die ländlichen Räume im Zeitraum von 2014 bis 2020 mit dem gemeinsam aufgestellten ELER-Programm PFEIL („Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Nieder- sachsen und Bremen 2014-2020“). Damit setzen sie wichtige Impulse für eine umweltverträgliche Landwirtschaft und die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. • die Stärkung der Innovationen in der landwirtschaft Strategische Neuausrichtung lichen Produktionskette (Europäische Innovationspart- Um eine positive Entwicklung der ländlichen Räume in nerschaften EIP-Agri), Niedersachsen und Bremen weiter voranzubringen, setzt • die Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung, das ELER-Entwicklungsprogramm PFEIL neue Förder- • die Förderung der Zusammenarbeit von Akteuren des schwerpunkte und bietet neue Fördermöglichkeiten. PFEIL Agrarsektors, des Naturschutzes und der Landschafts- zielt mit zahlreichen Fördermaßnahmen auf eine nach- pflege, haltige, umwelt- und tiergerechte Landwirtschaft und die • die Entwicklung von Seen und von Übergangs- und Verbesserung der Ökosysteme ab. Dies wird z. B. durch Küstengewässern sowie die Stärkung des Ökolandbaus oder durch Maßnahmen • die Erstellung von Plänen zur Dorfentwicklung oder zum Erhalt von Arten und natürlichen Lebensräumen zum Schutz von Lebensräumen und Arten. erreicht. Ein Förderschwerpunkt bildet auch die struktu- relle Stärkung der ländlichen Räume. Durch Maßnahmen In verschiedenen Förderbereichen, etwa beim Breitband- zur Dorferneuerung, zur Sicherung von Versorgungs ausbau, aber auch im Tourismus, der Moorentwicklung einrichtungen sowie zur Förderung von lokaler und regio- sowie in Fragen des Städtebaus bestehen Schnittstellen naler Zusammenarbeit kann die Lebensqualität in ländli- zu den anderen Förderangeboten in Niedersachsen und chen Räumen erhalten und verbessert werden. Bremen. Von den aktuell 30 Fördermaßnahmen sind etwa ein Drittel neu konzipiert worden. Diese neuen Maßnahmen Zielgerichtete Prioritätensetzung sind ausgerichtet auf: Insgesamt haben Niedersachsen und Bremen für alle • den Breitbandausbau, sechs Prioritäten der ELER-Verordnung Maßnahmen • den Klimaschutz durch Erhalt der Moore (Flächen entwickelt. management für Klima und Umwelt), PFEIL – Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014–2020 (ELER) Priorität 1: Wissenstransfer und Priorität 4: Verbesserung land- und Priorität 5: Ressourceneffizienz und Innovation forstwirtschaftlicher Ökosysteme kohlenstoffarme und klimaresistente • Bildungsmaßnahmen zur beruflichen • Ökologischer Landbau Wirtschaft Qualifizierung • Ausgleichszulage • Verarbeitung und Vermarktung landwirt- • Gewässerschutzberatung Landbewirt- • Agrarumweltmaßnahmen – Biodiversität, schaftlicher Erzeugnisse schaftung Wasser, Boden • Agrarumweltmaßnahmen – Klima • Einzelbetriebliche Beratung • Spezieller Arten- und Biotopschutz • Flächenmanagement für Klima und • Europäische Innovationspartnerschaften • Erhalt und Entwicklung von Lebens Umwelt „Produktivität und Nachhaltigkeit in der räumen und Arten Landwirtschaft“ • Landschaftspflege und Gebiets management Priorität 6: Soziale Inklusion, • Fließgewässerentwicklung Armutsbekämpfung und wirtschaftliche Priorität 2: Wettbewerbsfähigkeit • Seenentwicklung Entwicklung der Land-und Forstwirtschaft • Übergangs- und Küstengewässer • Dorfentwicklung • Flurbereinigung • Dorfentwicklungspläne • Ländlicher Wegebau • Basisdienstleistungen • Agrarinvestitionsförderprogramm • Breitbandversorgung • Ländlicher Tourismus • Kulturerbe Priorität 3: Verarbeitung und • Regionalmanagement Vermarktung der Ernährungswirtschaft • LEADER • Tierschutz • Transparenz schaffen • Hochwasserschutz im Binnenland • Küstenschutz Bremen Das Programm PFEIL 2014 – 2020 | 7
Gemäß den Förderschwerpunkten PFEIL ist eine Vielzahl der Maßnahmen der Priorität 4 für den Erhalt und die Verbesserung der Ökosysteme zugeordnet. Die Agrar- umwelt- und Klimamaßnahmen sowie die Förderung des ökologischen Landbaus haben dabei die höchsten Mit- telansätze. Ein breites und bedarfsgerechtes Maßnahmen- spektrum weist auch die Priorität 6 zur Entwicklung in ländlichen Gebieten auf. Der Mitteleinsatz ist dabei we- sentlich auf die Dorfentwicklung und auf die Kooperation von lokalen Akteuren im ländlichen Raum ausgerichtet. Daneben bieten aber auch die vier anderen Prioritäten teils völlig neue Möglichkeiten zur Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen. Hoher Mitteleinsatz Für die Umsetzung von PFEIL stehen Niedersachsen und Bremen in der aktuellen Förderperiode etwa 1,12 Mrd. Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Dies entspricht einem Zuwachs um etwa 15 % gegenüber der vorherigen Förderperiode, obwohl die ELER-Mittel für Deutschland insgesamt gesunken sind. Die angewachsene Finanz- ausstattung des ELER-Programms für Niedersachsen und Bremen resultiert aus einer geänderten Verteilung der Mittel zwischen den Bundesländern und insbesondere aus der Umschichtung von der ersten (Direktzahlungen) in die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Zusätzlich zu diesen EU-Mitteln steuern der Bund, die beiden Länder, die Kommunen und andere öffentliche Stellen weitere finanzielle Mittel für die Programmum- setzung bei. Somit stehen für die Förderung der Landwirt- schaft und der ländlichen Entwicklung insgesamt etwa 2,3 Mrd. Euro öffentliche Mittel zur Verfügung. EU-Mittel Kofinanzierung Zusätzl. Beihilfen 800.000 Mio. € 600.000 Mio. € 400.000 Mio. € 200.000 Mio. € 0 Mio. € d it d ng z ng fen un ke un eru me ien klu iete Hil s f er tion f ä hig haft u tz ent e s s e e f fiz hutz i c e an va rbs rtsc h m rsc ge t n c tw b ch str Inno erb sys rce as En r Ge nis s en e we ndwi T ie ana n d V Öko s ou Klim c h e e ch s t b m u r s i T Wi t We der La iko alt de Re und län dl Ris Erh 8 | Das Programm PFEIL 2014 – 2020
Förderbereiche Priorität 1: 10 Wissenstransfer und Innovation Priorität 2: 17 Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft Priorität 3: 21 Tierschutz und Risikomanagement Priorität 4: 25 Erhalt und Verbesserung der Ökosysteme Priorität 5: 40 Ressourceneffizienz und Klimaschutz Priorität 6: 43 Entwicklung ländlicher Gebiete Förderbereiche | 9
Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung Dieses Förderinstrument zur Berufsbildung und Qualifizierung richtet sich an Erwerbstätige und Beratende in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau sowie an Landfrauen, Dorf- moderatorinnen und Dorfmoderatoren. Diese Zielgruppe profitiert von vergünstigten Angeboten zur Weiterbildungen etwa zu betriebswirtschaftlichen, ökologischen oder techni- schen Themen. Zielsetzung Wesentliches Ziel ist es, durch Wissenstransfer eine Erhöhung der fachlichen Qualifikationen zu erreichen und auf diese Weise langfris- tig Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu sichern sowie neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Was wird gefördert? Gefördert werden Lehrgänge, Workshops, Coaching sowie Exkur sionen und Betriebsbesuche im Rahmen einer mehrtägigen Qualifi- zierungsmaßnahme. Förderfähige Weiterbildungsmaßnahmen müssen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation in einem der folgenden Schwerpunkte beitragen: • Erwerbstätige der Land- oder Forstwirtschaft oder des Gartenbaus sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern oder befähigt werden neue Unternehmensfelder auf- und auszubauen, • Beratende sollen ihre Fähigkeiten und Kompetenzen für land-, forst- und gartenbauwirtschaftliche Themen erweitern, • Landfrauen und Frauen in der Landwirtschaft sollen Fähigkeiten und Kompetenzen zur Regionalvermarktung, zur Unterstützung des Dialogs zwischen Erzeugern und Verbrauchern sowie zur Etablie- rung neuer Einkommensmöglichkeiten außerhalb der Landwirt- schaft aufgezeigt bekommen, • Dorfmoderatorinnen und Dorfmoderatoren sollen befähigt werden, Dorfentwicklungsprozesse fachgerecht zu moderieren und zu be- gleiten. Wie wird gefördert? Bildungsträger erhalten für Personal- und Sachausgaben, die bei der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme entstehen, eine Förde- rung von 60 %. Pro teilnehmender Person und Unterrichtstag mit acht Unterrichtseinheiten wird ein Zuschuss von höchstens 100 Euro je Teilnehmenden gewährt. In Einzelfällen kann die Bemessungs- 10 | Wissenstransfer und Innovation
Antragsberechtigte Träger von berufsbezogenen Weiterbildungs- maßnahmen: • Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme von Gebietskörperschaften), • Öffentliche und private Organisationen und Einrichtungen. Antragstellung Anträge zur Förderung einer Qualifizierungs- obergrenze pro Person und Unterrichtseinheit angehoben werden. maßnahme können zweimal jährlich gestellt Die Bildungsanbieter geben diese Förderung durch vergünstigte werden. Kursgebühren an die Teilnehmenden weiter. Antragsstichtage sind der 1. Mai und der 1. November. Interessierte Teilnehmende an diesen Qualifizierungsmaßnahmen können sich direkt an den Bildungsanbieter wenden und bekommen Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen dort die Weiterbildungsmaßnahme vergünstigt angeboten. werden bei den Bildungsträgern als solche ausgewiesen. Eine Antragstellung auf Anerkennung als Fördervoraussetzungen Bildungsträger im Sinne der Richtlinie ist Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen müssen sich zunächst bei jederzeit möglich. der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als Bildungsträger anerkennen lassen, um Bildungsmaßnahmen durchführen und eine Förderung beantragen zu können. An den Qualifizierungsmaßnahmen müssen i. d. R. mindestens sechs förderfähige Teilnehmer und insgesamt maximal 30 Personen teil- Bewilligungsstelle nehmen (mindestens 24 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten an min- Landwirtschaftskammer Niedersachsen destens drei Tagen). (LWK) o www.lwk-niedersachsen.de Teilnehmende gelten dann als förderfähig, wenn sie in Niedersach- sen oder Bremen entweder wohnen oder arbeiten sowie Mitarbeiter bzw. Einzelunternehmer eines Kleinstunternehmens oder eines Weitere Hinweise kleinen und mittleren Unternehmens (KMU) sind. o www.pfeil.niedersachsen.de Wissenstransfer und Innovation | 11
Gewässerschutz- beratung Die Gewässerschutzberatung leistet einen wichtigen Beitrag zum Trinkwasserschutz. Durch Informations- und Beratungs- angebote für Akteure aus der Land- und Forstwirtschaft sowie Antragsberechtigte aus dem Produktionsgartenbau soll die Reduzierung der Nähr- • Unternehmen und Zusammenschlüsse der stoffeinträge in die Gewässer vorangetrieben werden. öffentlichen Wasserversorgung • Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Umsetzung der EG-WRRL Zielsetzung zuständig sind Eine Aufklärung und Sensibilisierung land- und forstwirtschaftlicher Akteure durch zertifizierte Beratungseinrichtungen soll auch künftig eine hohe Qualität des Trinkwassers sowie des Grund- und Oberflä- chenwassers sicherstellen. Antragstellung Was wird gefördert? Anträge können fortlaufend eingereicht Gefördert werden Veranstaltungen, Feldversuche und -besichtigungen, werden. Gruppenberatungen und einzelbetriebliche Beratungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus. Dazu gehören insbesondere auch: • Erstellung von Beratungsgrundlagen (Pläne und Konzepte), • Begleitende Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern, Bewilligungsstelle • Informationen zum Gewässerschutz und Qualifizierungen für Niedersächsischer Landesbetrieb für Landbewirtschaftende und zentrale Akteure, Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur- • Unterstützende Öffentlichkeitsarbeit. schutz (NLWKN) o www.nlwkn.niedersachsen.de Darüber hinaus werden Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Maß- nahmen und Landbewirtschaftungssysteme gefördert. Weitere Hinweise o www.pfeil.niedersachsen.de Wie wird gefördert? Der Fördersatz für diese Maßnahme beträgt 100 %. Für Informations- und Beratungsleistungen in Trinkwassergewinnungs- gebieten müssen die förderfähigen voraussichtlichen Ausgaben mindestens 20.000 Euro pro Jahr betragen. Leistungen in Zielgebie- ten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) müssen eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben. Fördervoraussetzungen Informations- und Beratungsleistungen müssen in Trinkwasserge- winnungsgebieten oder Gebieten der Zielkulisse nach der EG WRRL durchgeführt werden. Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebie- ten müssen sich u. a. in ein Schutzkonzept einfügen. Modell- und Pilotprojekte müssen innovative Landbewirtschaftungs- verfahren verbreiten oder neue Ansätze zur Erfolgsbewertung oder Verbesserung von Gewässerschutzmaßnahmen entwickeln. Zudem soll damit die Effektivität und / oder Effizienz der Gewässerschutz- beratungen landesweit verbessert werden. Hierzu muss ein Arbeits- konzept bei der Antragstellung vorgelegt werden. Es dürfen bisher keine vergleichbaren Untersuchungsergebnisse oder Projekte mit öffentlichen Mitteln unterstützt worden sein. 12 | Wissenstransfer und Innovation
Einzelbetriebliche Beratung Die steigenden Anforderungen an die Landwirtschaft erfor- dern von den landwirtschaftlichen Akteuren immer mehr Spezialwissen. Mit PFEIL werden deshalb einzelbetriebliche Beratungen durch ausgewählte und qualifizierte Beratungs- anbieter und Beratungskräfte gefördert, um so Landwirtinnen und Landwirten für gesellschaftlich relevante Themen, wie Umwelt- oder Tierschutz, zu sensibilisieren und die landwirt- schaftliche Praxis nachhaltig zu verbessern. Zielsetzung Ziel der Förderung ist es, die Kompetenzen in der Landwirtschaft so zu stärken, dass die Betriebe aktuellen und künftigen gesellschaft- lichen Anforderungen entsprechen können. Die Nachhaltigkeit land- wirtschaftlicher Betriebe soll insbesondere durch ökologischen Land- bau, die Verbesserung des Tierschutzes und einen effizienten Umgang mit Ressourcen verbessert werden. Mit dieser PFEIL-Maßnahme wird eine qualifizierte einzelbetriebliche Beratung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus zu folgenden Themen- bereichen gefördert: • Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, • Ökologischer Landbau, • Agrarumweltmaßnahmen, • Tierschutz, Tiergesundheit und Minimierung des Antibiotikaeinsatzes, • „Greening“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) • Eindämmung des Klimawandels und Anpassungsmöglichkeiten an seine Folgen, • nachhaltiger Umgang mit Boden, Wasser und Luft • Erhalt der biologischen Vielfalt, • neue Einkommensmöglichkeiten, • Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben in Krisensituationen sowie bei der Hofnachfolge, • Fördermöglichkeiten über PFEIL. Mit Hilfe der einzelbetrieblichen Beratung sollen vorhandene Schwachstellen in der betrieblichen Praxis identifiziert bzw. Ansätze zur Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Leistungs- fähigkeit aufgezeigt werden. Darüber hinaus wird ein Bewusstsein Wissenstransfer und Innovation | 13
Antragsberechtigte Ausgewählte Beratungsanbieter Antragstellung Förderaufrufe mit individuellen Antrags fristen für interessierte Beratungsanbieter werden von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) bekanntgegeben. Interessierte, die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen, können sich für die Bedeutung einer nachhaltigen Betriebsführung geschaffen, jederzeit direkt an die anerkannten Bera- Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit des Betriebes tungsanbieter wenden. gegeben und die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik bzw. die An- Eine Liste der anerkannten Beratungsorgani- forderungen der Gesellschaft vermittelt. sationen ist auf der Webseite der LWK ver- öffentlicht. Was wird gefördert? Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch landwirtschaftliche Unternehmen zu den o. g. Themenbereichen. Bewilligungsstelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen Wie wird gefördert? (LWK) Interessierte Betriebe können sich direkt an einen der ausgewählten o www.lwk-niedersachsen.de Beratungsanbieter wenden, um eine geförderte Beratung in Anspruch zu nehmen. Weitere Hinweise Die Zuwendungen werden als Projektförderung an die ausgewählten o www.pfeil.niedersachsen.de Beratungsanbieter gewährt. Je nach Themenbereich beträgt der Förderhöchstsatz 80 bzw. 100 % der förderfähigen Beratungsausga- ben (Beratungshonorarsätze netto). Landwirtschaftliche Betriebe können maximal 1.500 Euro pro Bewilligungszeitraum als Förderung erhalten. Fördervoraussetzungen Die Beratungen dürfen nur durch qualifizierte Beratungsanbieter durchgeführt werden, die durch ein Vergabeverfahren ausgewählt und regelmäßig weitergebildet werden. Diese müssen ausreichend qualifiziertes Personal vorhalten, Erfahrung in der Beratungstätigkeit mitbringen sowie unabhängig und verlässlich arbeiten. Über die einzelnen Beratungen muss ein aussagefähiges Protokoll erstellt werden, um die Leistung zu dokumentieren und die Bera- tungsqualität zu belegen. 14 | Wissenstransfer und Innovation
Europäische Innovations- partnerschaft Mit der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri) hat die Europäische Kommission ein neues Förderinstrument geschaf- fen, um den Austausch von Wissen zwischen Landwirtschaft und Wissenschaft zu verbessern. Ziel ist es, den Transfer von Innovationen in die Praxis zu unterstützen. Zielsetzung Mit der Fördermaßnahme EIP Agri wird ein Beitrag zu einer wett- bewerbsfähigen, nachhaltig wirtschaftenden und tierartgerechten Land- und Ernährungswirtschaft geleistet. Thematische Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen: • Wettbewerbsfähige, ressourcenschonende und artgerechte Pro- duktionssysteme in der konventionellen und ökologischen Tier- haltung, • Weiterentwicklung von wettbewerbsfähigen Ackerbau-, Grünland- und Dauerkulturbewirtschaftungssystemen, • Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungs systemen zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz und • Produkt- und Prozessinnovationen entlang der gesamten landwirt- schaftlichen Wertschöpfungskette einschließlich zugehöriger Geschäftsmodelle. Dazu werden sogenannte „Operationelle Gruppen“ (OGs) unter- stützt, die die relevanten Akteure in den jeweiligen Themenbereichen zusammenführen und im Rahmen eines konkreten Projekts den Transfer von Innovationen in die land- und ernährungswirtschaftliche Praxis vorantreiben. Was wird gefördert? Gefördert werden die Einrichtung der Operationellen Gruppen und deren Tätigkeit, d. h. • laufende Ausgaben der Zusammenarbeit der OGs sowie • Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten in Form von Entwicklungs- und / oder Pilotprojekten. Die Operationelle Gruppe ist für die Koordinierung der Projektpartner, die ordnungsgemäße Umsetzung und finanzielle Abwicklung des Projekts sowie die Beteiligung am nationalen und EU weiten Netzwerk der EIP Agri zuständig. Wissenstransfer und Innovation | 15
Antragsberechtigte Operationelle Gruppen • in der Trägerschaft bestehender rechts fähiger Unternehmen/Einrichtungen, oder als • eigenständige rechtsfähige Organisation, die einen für Inhalt und Finanzen haupt verantwortlichen Projektkoordinator benannt haben. Antragstellung Wie wird gefördert? Das Verfahren ist zweistufig. Nach Vorlage Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Tätigkeit der Opera- und Begutachtung einer Projektskizze tionellen Gruppe und kann bis zu 100 % der förderfähigen Ausga- werden die ausgewählten Operationellen ben betragen. Gruppen zur Antragstellung aufgefordert. Auf Grundlage des Antrags werden anschlie- ßend die OGs ausgewählt. Fördervoraussetzungen Projekte müssen den oben genannten thematischen Schwerpunkten Die Antragsfristen werden im Niedersäch entsprechen und u. a. die Niedersächsische „Regionale Innovations- sischen Ministerialblatt und auf der Webseite strategie für intelligente Spezialisierung“ (RIS3) berücksichtigen. der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) und des Niedersächsischen Ministe Eine Operationelle Gruppe muss aus mindestens drei Mitgliedern riums für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- bestehen. Dabei muss mindestens ein Mitglied der OG ein landwirt- braucherschutz (ML) veröffentlicht. schaftliches oder gartenbauliches Unternehmen oder ein Unter- nehmen aus dem Bereich Verarbeitung und Vermarktung sein. Zu- gelassen sind außerdem: • der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte Unternehmen, • Forschungs- und Versuchseinrichtungen sowie Hochschulen, Bewilligungsstelle • Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen • Verbände, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften (LWK) des öffentlichen Rechts. o www.lwk-niedersachsen.de Bei der Antragstellung sind ein Geschäftsplan vorzulegen und eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, in der die Zusammenarbeit Weitere Hinweise zwischen den Beteiligten umfassend zu regeln ist. o www.pfeil.niedersachsen.de 16 | Wissenstransfer und Innovation
Flurbereinigung Die Flurbereinigung ist ein langjährig bewährtes Förderinstru- ment zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes. Bei der Neu- ordnung bzw. Umstrukturierung werden meist kleinere ver- streute Flächen zu größeren Einheiten zusammengefasst. Antragsberechtigte Dadurch werden Flächen effektiver nutzbar und es sinken die Je nach Fördertatbestand: Kosten für den Einsatz der landwirtschaftlichen Maschinen • Teilnehmergemeinschaften und deren und des Personals. Flurbereinigungen sollen aber auch zu einer Zusammenschlüsse, ökologischen Aufwertung der Landschaft führen. • Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften, • einzelne Akteure (z. B. Partner für Land- Zielsetzung und Nutzungstausch), Ziel der Förderung sind die Verbesserung der Agrarstruktur sowie die • Gemeinden und Gemeindeverbände. Pflege und der Erhalt der Kultur- und Erholungslandschaft im Zuge einer anstehenden Flurbereinigung. Durch die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes soll außerdem ein Beitrag zum Naturschutz geleistet werden. Antragstellung Was wird gefördert? Förderanträge zu eingeleiteten Flurbereini- Gefördert werden folgende Maßnahmen: gungsverfahren können bis zum • Vorarbeiten (Untersuchungen, Erhebungen etc.), 15. Februar eines Jahres eingereicht werden. • Ausführungsmaßnahmen (z. B. Planung und Anlage von Wegen, Gewässergestaltung und bodenschützende Maßnahmen), • freiwilliger Grundstückstausch, • Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Kultur- und Erholungs- landschaft, die in Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden (z. B. Bepflanzungen, Anlage von Wander-, Rad- und Reitwegen). Bewilligungsstelle Amt für regionale Landesentwicklung (ArL): Wie wird gefördert? • ArL Braunschweig Der Fördersatz richtet sich nach der Art der Maßnahme sowie dem o www.arl-bs.niedersachsen.de Zuwendungsempfänger und beträgt bis zu 75 %. Für Verfahren mit • ArL Leine-Weser besonderer ökologischer Zielsetzung oder mit hoher Bedeutung für o www.arl-lw.niedersachsen.de die Kulturlandschaft kann der Fördersatz unter bestimmten Bedin- • ArL Lüneburg gungen erhöht werden. o www.arl-lg.niedersachsen.de • ArL Weser-Ems o www.arl-we.niedersachsen.de Fördervoraussetzungen Wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Flurbereinigung und von Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Kultur- und Erho- Weitere Hinweise lungslandschaft sind: o www.pfeil.niedersachsen.de o www.zile.niedersachsen.de • Aufnahme des Verfahrens in das niedersächsische Flurbereinigungs- programm, • Einleitung des Verfahrens von der Landentwicklungsverwaltung, • das zur Förderung beantragte Projekt muss Bestandteil des Wege- und Gewässerplans nach § 41 Flurbereinigungsgesetz sein. Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft | 17
Antragsberechtigte • Gemeinden und Gemeindeverbände • Wasser- und Bodenverbände (oder ver- gleichbare Körperschaften) • Natürliche Personen / Personengesellschaf- ten und juristische Personen des privaten Rechts Ländlicher Wegebau Antragstellung Förderanträge können bis zum 15. Februar eines Jahres eingereicht werden. Mit diesem Förderinstrument wird die Erneuerung und Befes- tigung landwirtschaftlicher Wege außerhalb von Ortslagen zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen unterstützt. Die ländliche Infrastruktur soll hierdurch modernisiert und an die heutigen Anforderungen durch landwirtschaftliche Maschinen und Transportfahrzeuge angepasst werden. Zudem wird das Bewilligungsstelle ländliche Wegenetz auch durch Radfahrer und Spaziergänger Amt für regionale Landesentwicklung genutzt und ist deshalb auch wichtig für Tourismus und Nah (ArL): erholung. Ein bedarfsgerechter Ausbau des Wegenetzes leis- • ArL Braunschweig tet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Wettbe- o www.arl-bs.niedersachsen.de werbsfähigkeit der ländlichen Räume. • ArL Leine-Weser o www.arl-lw.niedersachsen.de • ArL Lüneburg Zielsetzung o www.arl-lg.niedersachsen.de Durch die Unterstützung des ländlichen Wegebaus sollen insbeson- • ArL Weser-Ems dere die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert o www.arl-we.niedersachsen.de und Wettbewerbsnachteile aufgrund einer mangelhaften Verkehrs infrastruktur beseitigt bzw. vermieden werden. Weitere Hinweise Was wird gefördert? o www.pfeil.niedersachsen.de o www.zile.niedersachsen.de Gefördert werden der Neubau oder die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege und landwirtschaftlicher Wege einschließlich erforderlicher Brücken. Mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes werden ebenfalls bezuschusst. Wie wird gefördert? Der Zuschuss kann abhängig vom Zuwendungsempfänger und Region bis zu 73 % betragen. Fördervoraussetzungen Es werden lediglich Wege außerhalb von Ortslagen unterstützt, nur unter bestimmten Bedingungen auch in Ortsrandlagen. Bei Eingriffen in die Natur – etwa durch Verbreiterung oder Neubau von Wegen – ist eine Stellungnahme der zuständigen Naturschutz- behörde vorzulegen. Außerdem muss bei einer Vergrößerung der Wegebreite i. d. R. eine hinreichende Begründung der Notwendig- keit geliefert werden. 18 | Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
Agrarinvestitions förderungsprogramm Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm werden Inves- titionen landwirtschaftlicher Betriebe angeregt, die ihre Wett- bewerbsfähigkeit verbessern wollen und dabei Aspekte des Umwelt- und Tierschutzes berücksichtigen. So werden z. B. Investitionen in tiergerechte Ställe oder klimaschonende Lager- hallen unterstützt. Zielsetzung In erster Linie dient das Agrarinvestitionsförderungsprogramm der Modernisierung und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe. Dabei wird aber auch großer Wert auf die gesellschaftlich bedeutsamen Aspekte Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierschutz gelegt. In diesen Bereichen müssen besondere An- forderungen erfüllt werden. Was wird gefördert? Gefördert werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter z. B. in tiergerechte Ställe, Güllelagerstätten oder klimaschonende Obst- lagerhallen. Darüber hinaus können auch bestimmte Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Emissionsmin- derung bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger oder zu einer deutlichen Verminderung von Umweltbelastungen bei der Anwen- dung von Pflanzenschutzmitteln führen mit PFEIL unterstützt werden. Daneben sind u. a. Aufwendungen für Architekturleistungen, Inves- titionskonzepte sowie bei baulichen Maßnahmen auch Betreuungs- leistungen förderfähig. Wie wird gefördert? Abhängig von der Art des Vorhabens liegt der Fördersatz zwischen 20 und 40 %. Junglandwirtinnen und Junglandwirte unter 40 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung des Zu- schusses erhalten. Förderfähig sind Investitionskosten zwischen 20.000 und 1 Mio. Euro. Die Obergrenze kann während der Förderperiode 2014 bis 2020 nur einmal ausgeschöpft werden. Fördervoraussetzungen Antragsteller müssen ihre beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungs- gemäße Bewirtschaftung des Betriebes nachweisen. Für Existenzgrün- derinnen und Existenzgründer gibt es Sonderregelungen. Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft | 19
Antragsberechtigte Landwirtschaftliche Unternehmen, die mehr als 25 % ihrer Umsatzerlöse aus der Bodenbewirtschaftung oder damit verbun- dener Tierhaltung erwirtschaften. Antragstellung Das Antragsverfahren wird einmal jährlich, in der Regel im Frühjahr, durchgeführt. Die Antragsfristen werden auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Betriebe können nicht gefördert werden, wenn der Viehbestand (LWK) veröffentlicht. nach Durchführung der Investition über zwei Großvieheinheiten je Hektar (2,0 GV/ha landwirtschaftlicher Fläche) liegt oder bestimmte Obergrenzen bei den Tierzahlen überschritten werden. Alle Vorhaben müssen besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz bzw. Verbraucherschutz erfüllen: Bewilligungsstelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen • Viehhaltende Betriebe müssen eine Güllelagerkapazität für min- (LWK) destens neun Monate vorweisen. Bestehende und geförderte o www.lwk-niedersachsen.de Güllebehälter müssen abdeckt werden. • Für klimatisierte Obstlagerhallen etc. muss eine Verbesserung der Effizienz und des Ressourceneinsatzes oder eine Verringerung Weitere Hinweise der Stoffausträge oder Emissionen gegenüber dem Standard um o www.pfeil.niedersachsen.de mindestens 20 % belegt werden. • Investitionen in Direktvermarktung oder Verarbeitung sind im Rahmen der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten förderfähig. • Stallbauten müssen zusätzlich Anforderungen im Bereich Tier- schutz erfüllen. Mit dem Förderantrag ist ein Investitionskonzept vorzulegen, bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen auch die Baugenehmi- gung. 20 | Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
Tierschutz Mit diesem Förderinstrument werden freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls in der Nutztierhaltung un- terstützt. Die Förderung richtet sich damit an landwirtschaft- liche Betriebe, die Nutztiere besonders tiergerecht halten oder halten wollen. Der Fokus liegt auf der Legehennen- und Schweinehaltung, da hier besonderer Handlungsbedarf für mehr Tierschutz besteht. Zielsetzung Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Legehennen und Schweinen, z. B. durch tiergerechtere Ställe und Beschäftigungsmöglichkeiten, um Kannibalismus und andere tier- schutzrelevante Probleme zu vermeiden. Mit dieser Fördermaßnahme erhalten landwirtschaftliche Betriebe eine Prämie, um die Mehrkos- ten auszugleichen, die durch die besonders tiergerechte Haltung der Tiere entstehen. Mehraufwendungen ergeben sich etwa durch ein höheres Platzangebot in den Ställen und mehr Arbeitsaufwand. Wichtige Grundbedingungen für die Förderung sind insbesondere der Verzicht auf das Kürzen der Schnäbel bei Legehennen oder das Kupieren der Schwänze bei Mastschweinen. Was wird gefördert? Gefördert wird die besonders tiergerechte Haltung von Legehennen mit ungekürzten Schnäbeln und Schweinen mit einem intakten Rin- gelschwanz. Ab 2017 ist zudem eine Erweiterung dieser Tierwohlförderung auf die besonders tiergerechte Haltung von Sauen und Ferkeln vorge- sehen. Wie wird gefördert? Landwirtschaftliche Betriebe erhalten für einen Verpflichtungszeit- raum von einem Jahr folgende Prämien: • Für die tiergerechte Haltung von Legehennen: jährlich 500 Euro je Großvieheinheit (maximal 6.000 Tiere). Käfighaltung und Halten von Tieren mit kupiertem Körpergewebe sind dabei untersagt. • Für die tiergerechte Haltung von Mastschweinen mit unkupierten Schwänzen: 16,50 Euro je geschlachtetem Tier (maximal 3.000 Tiere). Die Förderung erfolgt erfolgsorientiert, d. h. es müssen jeder- zeit mindestens 70 % der unkupierten Mastschweine einen intak- ten Ringelschwanz ohne (Teil-)Verluste aufweisen. Der Zuwendungsbetrag muss über 500 Euro pro Jahr liegen. Tierschutz und Risikomanagement | 21
Antragsberechtigte Landwirtinnen und Landwirte, die nach EU-Vorgaben die Bezeichnung „aktiver Betriebsinhaber“ erfüllen und den Betrieb selbst bewirtschaften. Antragstellung Die Einreichung von Anträgen erfolgt in jähr- lich festgelegten Antragszeiträumen. Die Antragsfristen werden auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) sowie des Fördervoraussetzungen Niedersächsischen Ministeriums für Ernäh- Grundvoraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass die Tiere in rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen gehalten und die Maßnahmen freiwillig durchge- (ML) veröffentlicht. führt werden, d. h. es dürfen keine vergleichbaren Verpflichtungen aus gesetzlichen Vorgaben oder aus anderen Förderungen beste- hen. Für den Zeitraum der Verpflichtungen muss der Betrieb selbst bewirtschaftet werden. Darüber hinaus gelten jeweils weitere, spezifische Anforderungen: Bewilligungsstelle So gilt für die Förderung von Legehennen u. a., dass bei Haltung auf Landwirtschaftskammer Niedersachsen einer Ebene maximal sieben Tiere je qm nutzbarer Stallgrundfläche (LWK) gehalten werden dürfen und bei Haltung auf mehreren Ebenen maxi- o www.lwk-niedersachsen.de mal 14 Tiere je qm. Für die Förderung von Mastschweinen gilt u. a., dass Antragssteller Weitere Hinweise vor Beginn des Verpflichtungszeitraums an einer Beratung zum Tier- o www.pfeil.niedersachsen.de wohl teilgenommen haben müssen. Zudem müssen mit dem Antrag o www.tierwohl.niedersachsen.de u. a. spezifische Kriterien zur Verbesserung des Tierwohls für die konkrete Umsetzung im Betrieb festgelegt werden, die verbindlich einzuhalten sind. 22 | Tierschutz und Risikomanagement
Hochwasserschutz im Binnenland Mit der Förderung von Hochwasserschutzanlagen und Über- schwemmungsgebieten wird der Hochwasserschutz im Bin- nenland gewährleistet. Diese Fördermaßnahme dient insbe- sondere dem Schutz landwirtschaftlich genutzter Bereiche, Antragsberechtigte jedoch profitieren hiervon auch die Kommunen mit ihren be- • Gebietskörperschaften siedelten Bereichen. • Körperschaften des öffentlichen Rechts • Juristische Personen mit Unterhaltungs- pflichten an Gewässern Zielsetzung Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infra- struktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Pro- duktionspotenzial zu schützen. Außerdem sollen die Konsequenzen von Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen ver- ringert werden. Antragstellung Anträge können jährlich gestellt werden. Antragsfristen werden auf der Webseite des Was wird gefördert? Niedersächsischen Landesbetriebs für Folgende Vorhaben werden gefördert: Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (NLWKN) veröffentlicht. (insbesondere Deiche), • Rückbau von Deichen zur Wiedergewinnung von Überschwem- mungsgebieten, • Instandsetzung vorhandener Schöpfwerke, • Konzepte, Studien und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maß- Bewilligungsstelle nahmen (auch reine Hochwasserschutzkonzepte), Niedersächsischer Landesbetrieb für • Beratungen. Wasserwirtschaft, Küsten- und Natur- schutz (NLWKN) o www.nlwkn.niedersachsen.de Wie wird gefördert? Der Fördersatz unterscheidet sich je nach Maßnahme, Fördergebiet sowie Zuwendungsempfänger und beträgt bis zu 70 %. Unter Weitere Hinweise bestimmten Voraussetzungen kann der Fördersatz erhöht werden. o www.pfeil.niedersachsen.de o www.umwelt.niedersachsen.de Fördervoraussetzungen Zu beachten ist u. a. dass der Neubau und die Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie der Rückbau von Deichen nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes oder bei entsprechenden konzeptionellen Vorarbeiten gefördert werden. Flächenrelevante Maßnahmen sind vorab mit betroffenen Grund- stückseigentümern zu besprechen. Tierschutz und Risikomanagement | 23
Sie können auch lesen