Allen eine schöne, und sorgenfreie

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Allen eine schöne, und sorgenfreie
Der Ostritzer Stadtanzeiger
                               Informations- und Amtsblatt
                          der Stadt Ostritz mit Ortsteil Leuba

Nr. 11 / 30. Jahrgang                          27. November 2020             Preis: 60 Cent

Inhalt

Seite 2
                                                Allen eine schöne,
Öffentliche Bekanntmachung der
Beteiligungsberichte 2013 bis
                                                   besinnliche
2018 der Stadt Ostritz

Bericht aus der Sondersitzung des
                                                 und sorgenfreie
Stadtrates am 5. November 2020

Öffentliche Bekanntmachung
                                                   Adventszeit.
über Melderegisterauskünfte
in besonderen Fällen
                                         Herzlichst, Ihre Bürgermeisterin Marion Prange
Das Bauamt informiert

Seite 3

Notdienste

Ortschronik

Seite 5

Infos aus unseren Schulen

Seite 6

Vereinshaus Ostritz
OBC-Nachrichten

Seite 7

FFw Ostritz

Nachrichten der Ev. Kirche

Friedhofsgebührenordnung
ab 1. Januar 2021 für die Fried-
höfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde
Siebenkirchen, Hirschfelde,
Dittelsdorf, Schlegel, Oberseifers-
dorf, Wittgendorf, Ostritz, Leuba

Seite 9

Katholische Kirche Ostritz

Seite 10

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bitte bis 7.12. einreichen

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                                       Foto: Gerhard G. auf Pixabay
Allen eine schöne, und sorgenfreie
Seite 2                                              27. November 2020                              Der Ostritzer Stadtanzeiger

             Amtliche / Öffentliche                                a) Familienname,
                                                                   b) Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchli-
             Bekanntmachungen                                         chen Vornamens,
                                                                   c) Doktorgrad,
                                                                   d) derzeitige Anschriften und
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungs-                       e) sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
berichte 2013 bis 2018 der Stadt Ostritz                       2. Laut § 50 Abs. 2 BMG darf die Meldebehörde Man-
Gemäß § 99 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung               datsträgern und den Medien aus dem Melderegister
des Freistaates Sachsen ist die Stadt Ostritz verpflichtet,       über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern Aus-
die Auslegung der Beteiligungsberichte ortsüblich be-             kunft erteilen über:
kannt zu geben. Der Stadtrat hat die Beteiligungsberichte         a) Familienname,
der Haushaltsjahre 2013 bis 2018 in der Sitzung am                b) Vornamen,
24.9.2020 zur Kenntnis genommen.                                  c) Doktorgrad,
Der Beteiligungsbericht, entsprechend § 99 SächsGemO              d) Anschrift sowie
dient der Berichterstattung über mittelbare und unmittel-         e) Datum und Art des Jubiläums.
bare Beteiligungen der Stadt Ostritz an Unternehmen und           Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte
Zweckverbänden.                                                   weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Beteili-           folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und je-
gungsberichte                                                     des folgende Ehejubiläum.

                vom 30.11.2020 – 9.00 Uhr                      3. Die Meldebehörde darf laut § 50 Abs. 3 BMG Adress-
                 bis 9.12.2020 – 9.00 Uhr                         buchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Le-
          im Ratssaal der Stadtverwaltung Ostritz                 bensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über deren
                                                                  a) Familienname,
zur Einsicht öffentlich ausliegen. Die Einsicht ist aufgrund      b) Vornamen,
der aktuellen COVID19-Pandemie von Montag bis Freitag             c) Doktorgrad und
nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.                       d) derzeitige Anschriften.
Ostritz, 5.11.2020            M. Prange, Bürgermeisterin          Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausga-
                                                                  be von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buch-
                                                                  form) verwendet werden.
Bericht aus der Sondersitzung des Stadtrates
                                                               4. Die Meldebehörde hat dem Eigentümer der Wohnung
am 5. November 2020                                               und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch
Am Donnerstag, dem 5. November 2020, 19.00 Uhr                    dem Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines
fand eine Sondersitzung des Stadtrates (unter Ein-                rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über
haltung der vorgegebenen Hygienevorschriften) im                  Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der
Katholischen Pfarrgemeindesaal statt. Es waren                    in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu ertei-
11+1 Stadträte und die Bürgermeisterin anwesend.                  len. Die Auskunft kann auf Antrag des Auskunftsbe-
Ein Stadtrat fehlte entschuldigt. Nach Eröffnung                  rechtigten im elektronischen Verfahren erteilt wer-
und Begrüßung der anwesenden Gäste erfolgte                       den; § 10 Abs. 2 und 3 BMG gilt entsprechend.
(nach den ersten beiden Vorstellungen in den Stadt-
ratssitzungen am 24.9.2020 und 15.10.2020) im                  Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ih-
                                                               rer Daten nach den Nummern 1 bis 3 zu widersprechen.
Tagesordnungspunkt 2 durch Herrn Stephan Ristau
                                                               Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine
und Karolina Saro und der P.A.U.L. GmbH aus Ker-               Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt. Eine Auskunft
pen die Vorstellung und Präsentation ihres Kon-                nach Nummer 3 darf außerdem nicht erteilt werden,
zeptes zur Belebung der Villa Heinrichwerk. Im An-             wenn ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 BMG einge-
schluss stand Herr Ristau für Anfragen und Mein-               tragen ist.
ungsäußerungen der Stadträte zur Verfügung.                    Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei-
Die Sondersitzung endete gegen 19.20 Uhr. Im An-               zulegen bei der Stadtverwaltung Ostritz, Einwohner-
schluss erfolgte die gemeinsame Sitzung des                    meldeamt, Markt 1, 02899 Ostritz und gilt bis auf Wi-
Haupt-, Finanz- und Bauausschusses.                            derruf. Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen
                              M. Prange, Bürgermeisterin       Auskünfte gelten fort.
                                                                                           gez. Prange, Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung über Melde-
registerauskünfte in besonderen Fällen                                   Das Bauamt informiert
1. Die Meldebehörde darf lt. § 50 Abs. 1 Bundesmelde-
   gesetz (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen            Fördergebiet »Historische Altstadt« wird für zwei
   Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
   Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kom-
                                                               Jahre weitergeführt
   munaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstim-            Nach den bisherigen Zuwendungsbescheiden im Bund-
   mung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem                 Länder-Programm »Städtebaulicher Denkmalschutz« en-
   Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlbe-            det für das Fördergebiet »Historische Altstadt« in Ostritz
   rechtigten erteilen, soweit für deren Zusammenset-          die Bereitstellung von Finanzhilfen für öffentliche und pri-
   zung das Lebensalter bestimmend ist.                        vate Maßnahmen zur städtebaulichen Aufwertung des In-
   Übermittelt werden:                                         nenstadtbereiches am 31.12.2020. Die Stadt Ostritz hat
Allen eine schöne, und sorgenfreie
Der Ostritzer Stadtanzeiger                         27. November 2020                                               Seite 3

in ihren Anträgen an die Bewilligungsstelle SAB in den zu-    mengefasst. Das Bauamt der Stadt Ostritz stellt Ihnen
rückliegenden Jahren einen über das Jahr 2020 hinaus-         diese Informationen sowie die Kontaktdaten der Unteren
gehenden Bedarf für Maßnahmen mehrfach dargestellt.           Naturschutzbehörde gern zur Verfügung.
Mit der Umstellung der Programme der Städtebauförde-
rung durch die Bundesregierung ab dem Jahr 2020 wurde
nun entschieden, die städtebauliche Gesamtmaßnahme            Feuerholzverkauf
im Fördergebiet »Historische Altstadt« für zwei Jahre im
neuen Bund-Länder-Programm »Lebendige Zentren« wei-           Wir bitten alle Interessierten, die Holz aus dem Ostritzer
terzuführen. Der Zuwendungsbescheid über Bundes- und          Stadtwald selbst schlagen oder geschlagenes Holz erwer-
Landesmittel mit einer Laufzeit bis 31.12.2022 liegt der      ben wollen, um Kontaktaufnahme mit dem Bauamt der
Stadtverwaltung seit Ende Oktober 2020 vor.                   Stadt Ostritz. Es besteht die Möglichkeit, regionales Holz
Damit können weitere Maßnahmen verbindlich vorberei-          auf kürzestem Wege und zu attraktiven Preisen zu erhal-
tet und hoffentlich zügig umgesetzt werden.                   ten. Voraussetzung für die Arbeit mit der Motorsäge ist
Für private Gebäudeeigentümer besteht damit in                die Vorlage eines Befähigungsnachweises (Zertifikat)
den Jahren 2021 und 2022 die Möglichkeit, für not-            über einen Motorsägen-Lehrgang, technisch einwandfrei-
wendige Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäu-                   es Werkzeug sowie eine vollständige Schutzausrüstung.
den Zuschüsse zu beantragen.                                  Ansprechpartner für die vorbeschriebenen Themen: Gun-
Die Gewährung dieser Zuschüsse erfolgt auf der Grund-         del Mitter, Tel. 035823 88425, E-Mail: bauamt@ostritz.de
lage der im Freistaat geltenden Richtlinie über die Förde-
rung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sach-
sen (RL StBauE) vom 14.8.2018, geändert am 6.9.2019.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Beseitigung
                                                                                 Notdienste
von Missständen und Mängeln. Dabei können umfassen-
de Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Kos-
tenerstattungsbetragsberechnung im Gesamtertragsver-
fahren oder Maßnahmen zur Instandsetzung / Moderni-
                                                                Erreichbarkeit Regionalleitstelle Hoyerswerda
sierung von Dach und Fassade mit einer Pauschale geför-         Die für den Landkreis Görlitz zuständige Integrierte
dert werden. In jedem Einzelfall erfolgt eine Prüfung auf       Regionalleitstelle Ostsachsen (IRLS) in Hoyerswerda
Nachhaltigkeit der Maßnahme und die Erfüllung weiterer          ist telefonisch wie folgt zu erreichen.
Voraussetzungen entsprechend der Förderbedingungen.
                                                                Notruf 112     für Feuerwehr, Rettungsdienst u. Notarzt
Auf die Veröffentlichung im Stadtanzeiger vom 18.4.2019
zum Beschluss Nr. 2019-013 wird verwiesen.                      116 117        Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst,
Interessierte Eigentümer wenden sich bitte an das Bau-                         erreichbar:
amt der Stadtverwaltung, Frau Mitter (Tel. 035823 88425,                       Mo., Di., Do.  19.00 – 7.00 Uhr
E-Mail: bauamt@ostritz.de) oder den Sanierungsbeauf-                           Mi., Fr.       14.00 – 7.00 Uhr
tragten der Stadt, GSL Sachsen / Thüringen GmbH & Co.                          Sa., So.         0.00 – 24.00 Uhr
KG, Frau Schreyer (Tel. 03725 23347, E-Mail: schreyer
                                                                03571 19222 Anmeldung Krankentransport
@gsl-sachsen-thueringen.de).
                                                                03571 19296 Allg. Erreichbarkeit IRLS / Feuerwehr

Baumfällungen
Uns erreichen auch in diesem Jahr vermehrt Anfragen
hinsichtlich von Gehölzrückschnitten bzw. Baumfällun-
                                                                                Ortschronik
gen. Arbeiten dieser Art sind aufgrund naturschutzrecht-
licher Bestimmungen nur im Zeitraum 1.10. bis 28./29.2.       Berichtigung zum Chronik-Artikel
des Folgejahres auszuführen. Eine Genehmigung der
Stadtverwaltung Ostritz ist dazu nicht erforderlich. Sollte
                                                              im Stadtanzeiger 10-2020
jedoch eine öffentliche Straße / ein Gehweg in die Fällung    30 Jahre deutsche Einheit waren im Oktober 2020 so all-
einbezogen werden (Aufstellung Hubbühne oder zeitwei-         gegenwärtig, dass die Chronistin leider im letzten Stadt-
lige Sperrung aufgrund herabfallender Äste/Verschmut-         anzeiger auch die Expo-Woche um 10 Jahre zurückver-
zungen), ist mindestens 14 Tage vor der geplanten Fäl-        legt hat. Natürlich war das große Ereignis in Ostritz vor
lung ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bei der      20 Jahren anlässlich der Weltausstellung EXPO 2000.
Stadt Ostritz zu stellen.
Gleichzeitig bitten wir darum, gefällte Bäume durch re-
gionaltypische und insektenfördernde Neuanpflanzungen         Rückschau auf die Heimatliteratur
zu ersetzen, um den grünen Charakter unserer Kommune
weiter zu erhalten.
                                                              nach der politischen Wende
Sollte es Gründe für eine/n Gehölzbeseitigung / -rück-        30 Jahre stimmen aber im Rückblick auf das Aufblühen
schnitt innerhalb der naturschutzrechtlichen Sperrzeit        der heimatkundlichen Literatur in Ostritz nach der politi-
(also vom 1.3. bis 30.9. eines jeden Jahres) geben, ist       schen Wende 1989. Hier sollen nur einige Beispiele in Er-
durch den Grundstückseigentümer oder Nutzer der ent-          innerung gerufen werden. Als erster Bildband erschien
sprechenden Fläche bei der Unteren Naturschutzbehörde         1995 »Ostritz – eine Kleinstadt an der Neiße«. Für den
des Landkreises rechtzeitig vor Beauftragung / Ausfüh-        Heimatverein Ostritz zeichnete Veit Michel dafür verant-
rung der Arbeiten eine formblattgebundene Genehmi-            wortlich. Veit Michel wurde am 30. August 1958 geboren.
gung einzuholen.                                              Er starb leider viel zu früh am 21. Oktober 2000. Er übte
Der Landkreis Görlitz hat auf seiner Homepage die recht-      den Beruf eines Orthopädieschuhmachers aus. Durch sei-
lichen Bedingungen in einer Informationsschrift zusam-        ne Vorfahren war er eng mit der Heimatgeschichte ver-
Allen eine schöne, und sorgenfreie
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bunden. Mütterlicherseits stammte er aus der Nießner-         Werk herausgebracht. Da Taute 1941 in Dresden starb,
Familie. Sein Onkel Johannes Michel war im Bischöflichen      mag auch dort manches verlorengegangen sein. Oswald
Ordinariat in Görlitz verantwortlich für die Bautätigkeit     Springer setzte seinen Ehrgeiz darein und gab viel Geld
und kannte daher viele Fakten. Dem ersten Band mit dem        aus, um möglichst viele Texte von Dr. Gustav Taute zu
Untertitel »Heimatbilder aus vergangener Zeit« folgten        finden, der 1862 in Blumberg bei Ostritz geboren war. Er
vier weitere Bände. Marita und Tilo Böhmer veröffentlich-     war wie Julius Rolle Lehrer von Beruf. Ossi konnte eine
ten aus ihrer reichen Sammlung nicht nur Fotos, die           Sammlung der Taute-Texte drucken lassen. Das Heft
schon alleine informativ waren. Sie schrieben auch zu je-     heißt »Dr. Gustav Taute, Schuldirektor i. R., Historisches
dem Bild historische Fakten, die vielen Ostritzern nicht      aus der südlichen Oberlausitz.« Außer den Schriften zur
mehr geläufig waren. Unter anderem erschien im Jahr           Heimatgeschichte lag den Springers auch das Wohl von
2000 »Historischer Streifzug durch Ostritz und seine Dör-     Ostritz am Herzen. Unter anderem spendeten sie für den
fer beiderseits der Neiße«. Eine erweiterte Auflage er-       Marktbrunnen. Aber noch viel wichtiger war ihnen ein
schien 2006 »Historischer Streifzug durch Ostritz und sei-    Denkmal für die gefallenen Kameraden. Hatte in der alten
ne Dörfer«. Im Vorwort heißt es: »Erstmals seit 1945 wird     BRD jeder Ort selbstverständlich ein Ehrenmal für die
versucht, eine historische Darstellung eines Teils der        Kriegsopfer, so wurden in der DDR die jungen Männer, die
sächsischen Ortschaften östlich der Neiße zu geben. Eine      meist auf Gestellungsbefehl in den Krieg mussten, als
Vielzahl an Literatur wurde ausgewertet, um ähnlich ei-       »Kriegsverbrecher« bezeichnet. Für all die Opfer des
nem Puzzle aus den Einzelstücken ein Gesamtbild des je-       Zweiten Weltkriegs in Ostritz und seinen ehemaligen Dör-
weiligen Ortes zu formen.« Zuletzt konnte der Fotoband        fern konnte am 19. November 2000 das Denkmal vor der
»Wanderung durch Ostritz gestern und heute« vorge-            Totenhalle feierlich enthüllt werden. Ossi Springer hat die
stellt werden.                                                Namen von 361 Gefallenen aus dem ehemaligen Amts-
Sehr viele Interessenten fanden sich für die zwei Bro-        gerichtsbezirk Ostritz, zum Teil mit Fotos, dem Ostritzer
schüren von Margit Müller. 2008 kam das Heft heraus           Rathaus übergeben.
»Von Kinderbewahranstalten und späten Erinnerungen«,          Für all seine Bemühungen verlieh Herr Bürgermeister
zuvor erschien »Die Schulgeschichte von Ostritz«. Dieses      Vallentin die Ehrenbürgerwürde der Stadt Ostritz am
Heft fand einen ebenso guten und raschen Absatz wie die       11. April 2001 an Oswald Springer, auch in Dankbarkeit
Broschüre von Josefine Schmacht »Ostritz einst und heu-       gegenüber seiner Frau Inge, die ihn stets unterstützte.
te«. Klaus-Dieter Fabisch und die Mitarbeiter vom Kultur-     Herr Springer starb am 7. Oktober 2011 in Cuxhaven.
büro Ostritz übernahmen die Gestaltung der Broschüren.
Einen besonderen Platz in der Erforschung der Heimat-
geschichte nimmt Oswald Springer ein. »Ossi«, wie er
überall genannte wurde, war 1921 geboren. Er schrieb in
seinen Erinnerungen: »Meine Mutter war zu dieser Zeit in
der Jute und sie verdiente um die 15,– Mark in der Woche.
Donnerstags gab es Lohn und da holte ich sie in der Fabrik
ab, weil wir dann zu Jary-Fleischer gingen und dort gab
es für mich ein Rädel Knoblauchwurst. Mein Vater war von
Beruf Schweizer (Melker) und er erlernte den Beruf vor
dem Ersten Weltkrieg. Nach dem Krieg gab es keine Ar-
beit und so ging er einige Jahre in Pethau in die Schleife-
rei, wo er gut verdiente, aber sich auch durch den Eisen-
staub eine Lungentuberkulose zuzog. Er machte sich in
Ostritz selbstständig und verdiente sein Geld als Sche-
renschleifer.« 1930 verstarb der Vater, die Mutter heira-
tete später wieder. Nach dem Besuch der evangelischen
Volksschule erlernte Ossi den Gerberberuf in Ostritz und
legte in der Gerberschule in Freiberg 1938 seine Gesel-
lenprüfung ab. Sein weiteres Leben wurde durch den
Zweiten Weltkrieg bestimmt. 1945 wurde er aus der eng-
lischen Kriegsgefangenschaft entlassen und meldete sich
bei seinem Onkel in Cuxhaven. Dort erhielt er eine An-
stellung als Polizist im Hafenrevier. Nachdem er in Ostritz
die nunmehr kommunistische Verwaltung erlebt hatte,
fuhr er zurück nach Cuxhaven, wohin ihm seine Braut In-
ge Kurze folgte. Beide konnten dort ein Haus bauen und
bekamen drei Söhne und eine Tochter. Da Reisen in die
Oberlausitz schwierig waren, sammelten die Springers
die ehemaligen Ostritzer, die nun in Westdeutschland leb-
ten und sich zu den »Kirmsttreffen« zusammenfanden.
                                                                   Freude auf beiden Seiten: Ortschronistin Josefine Schmacht
Vom Schwiegersohn von Julius Rolle konnten die Sprin-                       spricht die Laudatio für Oswald Springer
gers das Manuskript vom »Heimatbuch der Stadt Ostritz«
kaufen. Nach der politischen Wende brachten es Sprin-         Nach der politischen Wende konnten die Ostritzer viel
gers mit nach Ostritz und hier konnte es gedruckt werden      Neues zu ihrer Stadtgeschichte erfahren. War in der DDR
und ist eine gute Quelle der Heimatliteratur bis zum Ers-     vor allem die Geschichte der Arbeiterklasse wichtig, so
ten Weltkrieg. In Archiven in Ost- und Westdeutschland        erfuhr man nun auch vom Anteil des Klosters St. Marien-
suchte Ossi Springer nach Beiträgen von Dr. Gustav Tau-       thal, von sozial engagierten Unternehmern und vom Ein-
te. Er hatte viele Zeitungsbeiträge geschrieben und Vor-      satz vieler Bürgerlicher für das Wohl unseres Ortes.
träge gehalten, aber wahrscheinlich kein gesammeltes                                                 Josefine Schmacht
Allen eine schöne, und sorgenfreie
Der Ostritzer Stadtanzeiger                         27. November 2020                                                Seite 5

               Informationen                                  Aber auch allen anderen Sportlern, die diesen Crosslauf
                                                              gelaufen sind und durchgehalten haben, gratulieren wir
             aus unseren Schulen                              zu dieser Leistung!
                                                              Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Aust vom Zit-
                                                              tauer Sportverein für die Durchführung des Sprintcups
           Grundschule Hirschfelde                            und bei unseren Bauhofmitarbeitern, die uns bei den
                                                              technischen Problemen, wie immer, eine große Hilfe wa-
                                                              ren!                            E. Fiedler, Schulleiterin
Sporttag im Herbst
Am Dienstag, dem 6.10.2020, trafen wir uns alle zum
Sporttag. Früh am Morgen versprach das Wetter noch ein        Liebe Leserinnen und Leser,
bisschen Sonnenschein, sodass wir alle geplanten Statio-      ein Jahr geht wieder zu Ende. Dieses Jahr 2020 wird uns
nen nach draußen verlegen konnten: Büchsenwerfen, Ke-         allen in besonderer Erinnerung bleiben, hatte es doch viel
geln, Geschicklichkeitsspiele mit dem Ball, Tischtennis,      Belastendes im Gepäck. Ich hoffe, Sie haben die Zeit gut
Sackhüpfen und Eierlaufen, Seilspringen, Zielwerfen,          und vor allem gesund überstanden und konnten trotz al-
Basketball und noch das ein oder andere sportliche Klein-     len Widrigkeiten Ihre Pläne und Ziele zum Teil verfolgen.
gerät dazu. Für diesen Tag hatten wir uns auch Herrn Aust     In unserer Grundschule sind wir im Jahr 2020 ganz schön
vom Zittauer Sportverein eingeladen, der in den Klassen       ausgebremst worden. Nicht nur, dass wir im Frühjahr
1 – 3 den Sprintcup durchführen sollte.                       schließen mussten und dann nur mit verminderter Kraft
Nach dem Frühstück und einer kurzen Erwärmung ging’s          weiter lernen konnten, auch alle geplanten Events und
los. Alle Kinder erhielten einen Laufzettel und konnten die   Projekte mussten abgesagt werden. Aber das ging ja
Stationen selbst anlaufen und auswählen. Es war viel Tru-     nicht nur uns so.
bel auf dem Schulhof zu hören und auch die ersten Re-         Ich möchte die Adventszeit zum Anlass nehmen und mich
gentropfen hielten uns nicht ab, den Stationsbetrieb auf-     bei allen, die uns in diesem Jahr trotz Corona unterstützt
rechtzuerhalten. Beim Sprintcup ging es mit den Klassen       haben, bedanken. Ich kann es nicht oft genug sagen, oh-
3a und 4a, b noch gut. Die Schüler mussten eine kurze         ne diese Unterstützer im Hintergrund aber auch die, die
Strecke mit maximalem Tempo laufen, die Zeit wurde            sich gern aktiv einbringen, wäre Manches nicht machbar.
elektronisch gestoppt. Aber gegen halb 10 wurde der Re-       Herzlichen Dank!
gen dann zu stark. Wir verlegten alle Stationen in das        Wir wünschen allen ein frohes und gesundes Weihnachts-
Haus und in die Turnhalle und so hatten die Kinder die        fest mit Zeit für die Familie, Zeit für sich selbst, Zeit für
Möglichkeit, Angefangenes zu Ende zu bringen bzw. noch        Heimlichkeiten, Zeit für Freunde, Zeit um Innezuhalten.
nicht besuchte Stationen noch zu absolvieren. Der Sprint-     Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen vor allem Gesund-
cup blieb draußen und für die kurze Zeit des Laufens          heit, Kraft und Mut alles zu bewältigen und viele glückli-
spielte zum Glück auch die Technik mit. Auch die Kinder       che Tage mit all Ihren Lieben.
der Klassen 3a und 2a, b konnten so ihre Sprintfähigkeit                      E. Fiedler im Namen aller Lehrerinnen und
austesten.                                                              SchülerINNEN sowie des technischen Personals
Aber wie das mit dem Wetter so ist, die Sonne kam dann
wieder raus und so konnten wir unseren letzten Teil des
Sporttags, den Herbstcrosslauf, doch noch draußen durch-
führen. Wie in jedem Schuljahr laufen die Kinder der                            Schkola Ostritz
Klassen 1 und 2 eine Schulrunde und die Klassen 3 und
4 jeweils zwei Runden. Alle waren hoch motiviert und so
gab es auch heiße Kämpfe um die begehrten Plätze.
                                                              Advent, Advent ... er kommt schon bald
                                                              Einmal an die Menschen denken, sich für jene Zeit neh-
Unsere Sieger sind:                                           men, für die sonst keiner da ist.
Klassen 1 Jungen:                                             Fast jeder von uns hat schon mal einen Brief geschrieben,
Tobias Sieber, Lukas Ullrich und Tyll Jungmichel              eine Postkarte verschickt, kleine Geschenke fü�       r die
                                                              gemü� tliche Adventszeit vorbereitet. Auch die kleinen und
Klassen 1 Mädchen:
                                                              großen Schü�  ler und Schü�lerinnen der SCHKOLA Ostritz
Jette Kregel, Mia-Sophie Schulze und Lena Ehrentraut
                                                              werden in den kommenden Tagen sich solchen Dingen
Klassen 2 Jungen:                                             widmen, um Freude zu bereiten. Wollen wir es gemein-
Devin-Logan Sienkiewicz,                                      sam versuchen, einmal an jene zu denken und etwas zu
Bastian Para und Hannes Schönberner                           verschenken, an die sonst keiner denkt. Natü�  rlich freuen
                                                              sich Mama, Papa, Oma, Opa und Geschwister ü�      ber schö-
Klassen 2 Mädchen:
                                                              ne Dinge, aber was ist mit Tante lnge, die ganz alleine
Emma Pawelski, Lea-Sophie Laqua und Emma Rimpler
                                                              lebt, oder mit dem netten Nachbarn, der immer freund-
Klassen 3 Jungen:                                             lich grüßt, was ist mit der Cousine, der ich schon ewig
Noah Kaminsky, John Fobe und Paul Altmann                     nicht geschrieben habe, oder dem Schulfreund, der
                                                              frü�her mein bester Begleiter war. Wagen wir doch mal ei-
Klassen 3 Mädchen:
                                                              nen Advent der Überraschungen, für all jene, die damit
Lotta Kirsche, Melina Strecker und Paula Lochner
                                                              nicht gerechnet hätten. Die Freude wird bestimmt groß
Klassen 4 Jungen:                                             sein!
Leon Herrmann, Emil Vallentin und Benny Rudel
                                                              ln diesem Sinne wünschen allen Mitarbeitern und
Klassen 4 Mädchen:                                            Schülerinnen der SCHKOLA Ostritz JEDEM eine
Colline Schneider, Anna-Sophie Kiesow und Anni Kehsler        ü�berraschende und gemü�
                                                                                     tliche Adventszeit.
Allen herzlichen Glückwunsch!                                           Birgit Deckwart, Teamleiterin SCHKOLA Ostritz
Allen eine schöne, und sorgenfreie
Seite 6                                            27. November 2020                              Der Ostritzer Stadtanzeiger

Unser Ostritzer Schkola-Apfeltag                                          OBC-Nachrichten
… sah in diesem Jahr etwas anders aus – ohne helfende                     Neuer Vorstand des
Hände unserer Eltern, ohne das leckere Buffet für alle                    »Ostritzer Ballspiel-Club e. V.«
Helfer. Aber die Äpfel mussten trotzdem geerntet werden.                   Am 2. Oktober 2020 wurde die Ordentliche
                                                                           Mitgliederversammlung des Ostritzer Ball-
                                                                           spiel-Club e.V. durchgeführt, in welcher auch
                                                             ein neuer Vorstand gewählt wurde. Die Satzung schreibt
                                                             vor, dass der gewählte Vorstand durch eine vorstandsin-
                                                             terne Wahl die zu vergebenen geschäftsführenden Posi-
                                                             tionen besetzt. Im Zuge der ersten Vorstandsitzung wur-
                                                             den die Positionen wie folgt besetzt:
                                                             Präsident:         Riccardo Bittner
                                                             Schatzmeister:     Jörg Müller
                                                             Jugendleiter:      Steffen Gottwald
                                                             Beisitzer:         Steffen Dittmann und Julian Köhler
                                                             Dem Vorstand ist es wichtig, im engen Austausch mit al-
                                                             len Mitgliedern des Vereins zu bleiben. Bei Anliegen jeg-
                                                             licher Art stehen Euch alle fünf Vorstandsmitglieder, sei
                                                             es im persönlichen Gespräch oder per Telefon sowie E-
                                                             Mail, gern zur Verfügung. Noch ein abschließender Hin-
                                                             weis: In der Mitgliederversammlung am 2. Oktober 2020
                                                             wurde der Wunsch geäußert, einen E-Mail-Verteiler für al-
                                                             le Vereinsmitglieder einzurichten, sodass wichtige Infor-
                                                             mationen des Vereinslebens möglichst viele der Mitglie-
                                                             der schnell erreichen. Der Vorstand arbeitet an einem sol-
                                                             chen E-Mail-Verteiler. Um diesen zu vervollständigen, be-
                                                             nötigen wir aber noch einige E-Mail-Adressen. Daher un-
                                                             sere Bitte an alle Vereinsmitglieder: Teilt uns, wenn vor-
                                                             handen, Eure aktuelle E-Mail-Adresse mit, damit wir die-
                                                             se in den Verteiler aufnehmen können. Bestenfalls sendet
                                                             uns Eure Adresse an: ostritzer-bc@web.de. Vielen Dank.

                                                             Neue Corona-Schutz-Verordnung für November
                                                             Der Vorstand des Ostritzer Ballspiel Club e. V. weist darauf
                                                             hin, dass in Folge der ab dem 2. bis 30. November 2020
                                                             geltenden »Corona-Schutz-Verordnung« der Freizeit-
                                                             und Breitensport ruht. Demzufolge ergeben sich in die-
                                                             sem Zeitraum für unseren Verein folgende Regelungen:

Und so packten alle Schüler mit an. In unserem Keller ste-   1. Es findet kein Trainingsbetrieb statt.
hen nun 430 Liter Apfelsaft. Dieser schmeckt natürlich       2. Die angesetzten Spiele aller Mannschaften sind abge-
nach eigener Ernte besonders lecker.                            setzt. Es werden keine Fußballspiele ausgetragen.
Danke für den schnellen Transport zur Apfelpresse an Mi-     3. Alle anderen Vereinsaktivitäten sind eingestellt.
chael.
           Cathrin Wendler, Lernbegleiterin Max-Klasse       Wir als Vorstand hoffen, dass die Maßnahmen der Bun-
                                                             desregierung helfen, die Ausbreitung des Virus einzu-
                                                             dämmen, sodass nach diesen vier Wochen das Vereins-
                      Vereine                                leben langsam wieder beginnen kann. Ein wichtiger Hin-
                                                             weis noch: Im Zuge der Corona-Pandemie und der unge-
                                                             wissen Weiterentwicklung der Lage hat sich der Vorstand
                                                             schweren Herzens mit der ENSO darauf verständigt, den
                                                             traditionellen und beliebten Ostritzer Wintercup in dieser
                           Vereinshaus
                                                             Saison abzusagen. Des Weiteren hat der Oberlausitzer
                           Ostritz e. V.                     Fußballverband bekanntgegeben, dass es diese Saison
                           Ostritz, Markt 2                  aus gegebenem Anlass keine Hallenkreismeisterschaften
                           www.vereinshaus-ostritz.de        geben wird. Auch alle anderen Hallenturniere sind wei-
                                                             testgehend abgesagt oder werden nicht durchgeführt.
                                                             Sobald es die Situation erlaubt, sind wir aber bestrebt,
Vereinshaus Ostritz                                          mit allen Mannschaften wieder in das Training einzustei-
Seniorenberatung für Senioren und pflegende Angehörige       gen.
Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminab-       Bleibt Ihr / bleiben Sie alle gesund und übersteht den fuß-
sprache. Ansprechpartnerin: Birgit Heidrich, Dipl.-Sozial-   ballfreien November möglichst gut.
arbeiterin (FH), Telefon: 035823 77892                                                                         Vorstand
Der Ostritzer Stadtanzeiger                                27. November 2020                                                   Seite 7

                       Feuerwehr                                     24.12. 18.00      Gottesdienst in Ostritz,
                                                                                       Gp. Hirsch
                                                                     24.12. 23.00      Christnacht in Dittelsdorf,
Dienstplan der                                                                         Pfr. Wappler
Freiwilligen Feuerwehr Ostritz                                       25.12. 10.00      Regionalgottesdienst in Wittgendorf,
Monat Dezember 2020                                                                    Pfr. Wappler
Aufgrund der geltenden Corona-Schutz-Verordnung                      27.12. 10.00      Gottesdienst in Ostritz
finden im Dezember keine Ausbildungs- sowie an-                                        mit Kindergottesdienst,
dere Feuerwehrdienste statt. Bei Änderungen wer-                                       Pfrn. Herbig
den wir alle intern informieren.
                                                                     Bezüglich unserer Veranstaltungen – insbesondere der
                                                  Wir                Christvespern – informieren Sie sich bitte auch über un-
                                                  wünschen           sere Webseite, unsere Schaukästen und über unser Pfarr-
                                                  allen              amt.
                                                  Feuerwehr-
                                                  angehörigen        Das Konzert des Annen-Gymnasiums findet aufgrund
                                                  und ihren          von Corona leider dieses Jahr nicht in Ostritz statt.
                                                  Familien
                                                  sowie allen        Posaunenchor
                                                  Bürgern            jeden Montag 19.15 Uhr im Gemeindehaus Ostritz
                                                  unserer
                                                  Stadt              Alles hat seine Zeit
                                                  eine frohe         So lehrt der Prediger die Weltgeschichte und eigene Er-
                                                  Advents-           fahrungen: schwere Zeiten kommen und gehen. »Ein
                                                  zeit.              jegliches hat seine Zeit: geboren werden hat seine Zeit,
                                                                     sterben hat seine Zeit; weinen hat seine Zeit, lachen hat
                                                                     seine Zeit« (aus Prediger 3), Corona hat seine Zeit und
                                                                     Beschränkungen haben ihre Zeit. Auch, wenn manches
                                                                     unabänderlich erscheint und sich einiges lange hinzieht –
              Kirchennachrichten                                     alles hat seine Zeit. Es kommt, bleibt und vergeht! Dem-
                                                                     nach scheint es sinnvoll, in guten Zeiten nicht zu ausge-
                                                                     lassen und in harten Zeiten nicht zu niedergeschlagen zu
                                                                     sein; sowohl das Schöne dankbar zu genießen als auch
                              Ev.-Luth. Kirchgemeinde                zu wissen, das Bittere wird nicht dauerhaft bleiben. Nach-
                              Ostritz-Leuba                          denkenswert steht zudem geschrieben: »Trauern ist bes-
                              Vakanzvertretung:                      ser als Lachen; denn durch Trauern wird das Herz gebes-
                              Pastorin Barbara Herbig                sert.« (Prediger 7,3). Soll heißen: auch in schmerzlichen
                              Am Butterhübel 3, 02785 Olbersdorf,    Situationen etwas Positives sehen und den Mut nicht sin-
                              Tel. 03583 690367, Fax 03583 693550,
                              E-Mail: barbara.herbig@evlks.de        ken lassen. Wer mit Jesus durch das Leben geht, der weiß
                                                                     sich selbst in dunklen Tälern geborgen, behütet und ge-
Unser Gemeindehaus mit der Friedhofsverwaltung                       tröstet wunderbar. Dies wünsche ich Ihnen allen!
befindet sich in der Kirchstraße 4 in Ostritz. Es ist geöffnet                                             Pfr. Martin Wappler
dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr. Tel. 035823 77849
Das zuständige Pfarrbüro ist in Dittelsdorf,
Hirschfelder Straße 5. Frau Ebermann ist dort zu erreichen:
dienstags 9.00 bis 11.00 und 15.00 bis 17.00 Uhr.                    Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO)
E-Mail: KG.Siebenkirchen-Dittelsdorf@evlks.de
                                                                     ab 1. Januar 2021 für die Friedhöfe der Ev.-Luth.
Gottesdienste und Veranstaltungen                                    Kirchgemeinden Siebenkirchen, Hirschfelde,
29.11. 10.00        Regionaler Gottesdienst zur                      Dittelsdorf, Schlegel, Oberseifersdorf,
                    Verabschiedung und Einführung
                    des Kirchenvorstandes mit
                                                                     Wittgendorf, Ostritz, Leuba
                    Kindergottesdienst in Dittelsdorf,               Aufgrund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2
                    Pfr. Wappler                                     Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-
                                                                     Lutherischen Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983
 6.12. 10.00        Regionaler Familiengottesdienst im
                                                                     (ABl. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz
                    Advent und zum Nikolaustag in Ostritz,
                                                                     1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in
                    Gp. Langenbruch / Gp. Hirsch                     der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Fried-
13.12.     8.30     Gottesdienst in Leuba, Herr Köhler               hofsverordnung – FriedhVO) vom 9. Mai 1995 (Amtsblatt 1995,
          10.00     Gottesdienst in Schlegel                         S. A 81) hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Siebenkirchen Dittels-
                    mit Kindergottesdienst,                          dorf die folgende Gebührenordnung für ihre Friedhöfe beschlossen:
                    Herr Köhler
                                                                                            § 1 Allgemeines
20.12.     8.30     Gottesdienst in Ostritz,
                                                                     Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen so-
                    Präd. Hannemann
                                                                     wie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsver-
24.12. 15.00        Gottesdienst in Leuba,                           waltung werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erho-
                    Pfr. Wappler                                     ben.
Seite 8                                                 27. November 2020                                 Der Ostritzer Stadtanzeiger

                   § 2 Gebührenschuldner                          1.3       Ruhezeit 20 Jahre bei Sarg
(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist                              auf den Friedhöfen Ostritz, Leuba             700,00 €
    1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige
       Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm      2.        Wahlgrabstätten
       zurechenbares Verhalten ausgelöst hat,                     2.1     für Sargbestattungen (Ruhezeit 25 Jahre)
    2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben         2.1.1   Einzelstelle                             1.000,00 €
       oder verlängert hat,                                       2.1.2   Doppelstelle                             2.000,00 €
    3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsver-         2.1.3   Einzelstelle
       waltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat                (Ruhezeit 20 Jahre s. Pkt. 1.3)            800,00 €
       oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft        2.1.3.1 Doppelstelle
       Gesetzes haftet.                                                   (Ruhezeit 20 Jahre s. Pkt. 1.3)          1.600,00 €
(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist
    1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen      2.2       für Urnenbeisetzungen
       Interesse sie vorgenommen wird,                                      (Ruhezeit 20 Jahre)
    2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsver-         2.2.1     Einzelstelle                                  800,00 €
       waltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat        2.2.2     Doppelstelle                                1.600,00 €
       oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft
       Gesetzes haftet.                                           2.3       Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungsrechts
(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.                         an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr)
                                                                            pro Jahr für Grabstätten
             § 3 Entstehen der Gebührenschuld                               nach 2.1.1.                                 40,00      €
                                                                            nach 2.1.2                                  80,00      €
Die Gebührenschuld entsteht
                                                                            nach 2.1.3                                  40,00      €
•   für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der je-
                                                                            nach 2.1.3.1                                80,00      €
    weiligen gebührenpflichtigen Leistung
                                                                            nach 2.2.1                                  40,00      €
•   für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhaltungs-
                                                                            nach 2.2.2                                  80,00      €
    gebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die
    gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Fest-
    legung der Verlängerung des Nutzungsrechtes für den Zeit-     II.       Gebühren für die Bestattung
    raum der gesamten Verlängerung der Grabstätte                           (Verwaltungs- und Organisationsaufwand
•   für Bestattungsgebühren mit der Bestattung                              im Zusammenhang mit der Bestattung,
•   für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Verwal-                    Aufwand für Grabherstellung etc.)
    tungshandlung.                                                1.1       Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre)           0€
                                                                  1.2       Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre)       540,00 €
               § 4 Festsetzung und Fälligkeit                     1.3       Urnenbeisetzung                               280,00 €
(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schriftlichen
    Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort ange-    III.      Umbettungen, Ausbettungen
    gebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.              Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 ver-
(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entsprechender Si-               fahren.
    cherheiten können Bestattungen nicht verlangt werden.
(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemeinschaftsgrä-         IV.       Friedhofsunterhaltungsgebühr
    ber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erho-
                                                                            Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhal-
    ben.
                                                                            tung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen
(4) Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist bis zum 30.6. des je-
                                                                            Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungs-
    weiligen Jahres fällig.
                                                                            rechts) auf Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche
                                                                            Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben.
              § 5 Mahnung und Vollstreckung                                 Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr
                  rückständiger Gebühren                                    beträgt                        25,00 € pro Grablager.
(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand
    durch den Gebührenschuldner zu erstatten.                     V.        Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsver-                   – entfällt –
    fahren eingezogen. Die Kosten der Vollstreckung hat der
    Vollstreckungsschuldner zu tragen.                            VI.       Gebühren für Gemeinschaftsanlagen
                                                                            Die Gebühren enthalten die Kosten für Nutzung, FUG,
          § 6 Stundung und Erlass von Gebühren
                                                                            Bestattung, Steinmetz und Gärtner für die Dauer der
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen              Ruhezeit.
persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder
teilweise erlassen werden.                                        1.        Gemeinschaftseinzelgräber, sowie
                                                                            einheitlich gestaltete Reiheneinzelgräber
                      § 7 Gebührentarif                           1.1       für Sargbestattung (Ruhezeit 25 Jahre)      5.460,00 €
A.        BENUTZUNGSGEBÜHREN                                      1.2.      für Urnenbestattung (Ruhezeit 20 Jahre)     3.405,00 €
I.        Gebühren für die Verleihung von Nutzungs-               1.3.      für Sargbestattung
          rechten an Grabstätten                                            (Friedhöfe Ostritz, Leuba –
                                                                            Ruhezeit 20 Jahre)                          4.720,00 €
1.        Reihengrabstätten                                       1.4.      Urnengemeinschaftsanlage pro Bestattung     3.225,00 €
1.1       für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres
          Ruhezeit 10 Jahre                           350,00 €    B.        VERWALTUNGSGEBÜHREN
1.2       für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres       1.        Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals
          Ruhezeit 25 Jahre bei Sarg                  875,00 €              sowie anderer baulicher Anlagen
          Ruhezeit 20 Jahre bei Urne                  700,00 €              (z. B. Einfassungen)                       24,00 €
Der Ostritzer Stadtanzeiger                                              27. November 2020                                                Seite 9

2.        Genehmigung für die Veränderung eines
                                                                                                          Katholische Kirche
          Grabmales oder der Ergänzung von Inschriften
          oder anderer baulicher Maßnahmen             24,00                      €                       Gemeinde Ostritz
3.        Erteilung einer Berechtigungskarte                                                              Pfarrei St. Marien Zittau
          an einen Gewerbetreibenden                   35,00                      €                       Spanntigstr. 3, 02899 Ostritz
4.        Zweitausfertigungen von Bescheinigungen                                                         Tel. 035823 86357 (Pfarrbüro)
          der Friedhofsverwaltung                      10,00                      €                       oder 035823 779587
5.        Ausfertigung einer Kopie der Friedhofsordnung                                                   (Gemeindereferent Stephan Kupka)
          oder Friedhofsgebührenordnung                 5,00                      €                       E-Mail: gemref.ostritz@wegkreuz.de
                                                                                                          www.sankt-marien-zittau.de
6.        Bei vorzeitiger Aufgabe einer Grabstelle ist
          die gültige Friedhofsunterhaltungsgebühr
                                                                                      Gottesdienste und Veranstaltungen im Dezember
          bis zum Ende der Liegezeit zu entrichten.
          Vorher ist eine schriftliche Genehmigung                                    Alle Termine sind derzeit unter Vorbehalt, daher im-
          des Kirchenvorstandes einzuholen.                                           mer auch die Vermeldungen und anderen Informa-
                                                                                      tionen im Aushang und Internet (s. o.) beachten!
            § 8 Besondere zusätzliche Leistungen
                                                                                      29.11.           1. Adventssonntag
Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Ge-                                 10.00   Hl. Messe
bührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung                                 17.00   Musikalische Andacht
nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.
                                                                                      2.12.     5.30   Roratemesse
              § 9 Öffentliche Bekanntmachungen
                                                                                      6.12.            2. Adventssonntag
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen hier-                                   10.00   Hl. Messe
    zu bedürfen der öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut                          9.12.    5.30    Roratemesse
    im Zittauer Stadtanzeiger.
                                                                                      13.12.           3. Adventssonntag
(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebührenord-
                                                                                               10.00   Hl. Messe
    nung liegt zur Einsichtnahme bei der Friedhofsverwaltung in
    Dittelsdorf und den Kirchvorstehern aus.                                          16.12.   5.30    Roratemesse

             § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                                                                                      19.12. 15.30     Beichtgelegenheit
                                                                                      20.12.           4. Adventssonntag
(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Änderungen tre-
                                                                                             10.00     Hl. Messe
    ten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth.
    Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach der öffentlichen                          24.12.           Hl. Abend
    Bekanntmachung in Kraft.                                                                   16.00   Krippenandacht (geplant im Heizwerk)
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung treten                                   22.00   Feier der Christnacht
    die Friedhofsgebührenordnungen von Hirschfelde, Dittels-                                           (geplant im Heizwerk)
    dorf, Schlegel vom 5. März 2014, von Oberseifersdorf, Witt-
    gendorf vom 15. August 2014 und von Ostritz, Leuba vom                            25.12.           Weihnachten
    7. Mai 2014 außer Kraft.                                                                   10.00   Hl. Messe (in der Kirche)
                                                                                      26.12.           Hl. Stephanus
                                                                                               10.00   Hl. Messe
                                                                                      27.12.           Fest der Hl. Familie
                                                                                               10.00   Hl. Messe
                                                                                      31.12. 17.00     Andacht zum Jahreswechsel
                                                                                        1.1.           Neujahr
                                                                                               10.00   Hl. Messe
                                                                                      Die Sternsinger sind am 30.12. und 4.1. unterwegs.

                                                                                      Regelmäßige Termine im Dezember
                                                                                      jeden Montag 18.00 Uhr Friedensgebet
                                                                                      jeden Dienstag und Donnerstag
                                                                                                     17.30 Uhr Rosenkranz
                                                                                      jeden Freitag 10.00 Uhr Gottesdienst im Antonistift
                                                                                      jeden Sonntag 9.30 – 9.45 Beichtgelegenheit
 Impressum                                                                            Offener Kinder- und Familientreff
 Amtsblatt »Ostritzer Stadtanzeiger«
 Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
 Die Bürgermeisterin der Stadt Ostritz, Frau M. Prange, Markt 1, 02899 Ostritz,
                                                                                      donnerstags ab 15.00 Uhr
 Tel. 035823 8840, Fax 035823 86584, E-Mail: post@ostritz.de
 Verantwortlich für den Anzeigenteil:
 Gustav Winter Druckerei und Verlagsgesellschaft mbH, Gewerbestraße 2,                Musikalische Andacht zum Start in den Advent
 02747 Herrnhut, Tel. 035873 418-0, E-Mail: ostritz@gustavwinter.de
 Satz und Druck:
 Gustav Winter Druckerei und Verlagsgesellschaft mbH, Gewerbestraße 2,
                                                                                      Gemeindemitglieder musizieren zu besinnlichen Texten in
 02747 Herrnhut, Tel. 035873 418-0, Fax 035873 41888, post@gustavwinter.de            einer Andachtsstunde am ersten Advent und laden dazu
 Verkaufsstellen:
 Den Ostritzer Stadtanzeiger können Sie erwerben:                                     herzlich ein. Auch wenn der Chor derzeit nicht proben
 –     in der Quelle am Markt Silke Neumann
 –     in der Bäckerei Geißler (Klosterstraße 12 und Penny-Markt),                    kann und somit auch nicht mitgestaltet, so gibt es neben
 –     im Getränkehandel »Die Bierfabrik« (Nähe Penny-Markt)
                                                                                      der Orgel doch noch einige Instrumente mehr, die erklin-
 Der Verkaufspreis beträgt 60 Cent.
 Redaktionsschluss für nächste Ausgabe:       7. 12. 2020                             gen werden. Herzliche Einladung am Sonntag, 29.11.,
                                                                                      17.00 Uhr in der katholischen Kirche Ostritz.
Seite 10                                           27. November 2020                                 Der Ostritzer Stadtanzeiger

Heiligabend in der Halle vom Heizwerk                        Seien wir kreativ und verantwortungsvoll zugleich – so
statt in der Kirche                                          viel Begegnung von Herz zu Herz wie möglich und so we-
Wir bereiten die Feier des Heiligen Abends im Heizwerk       nig Kontakt mit Ansteckungsrisiko wie nötig.
vor und hoffen, dass es möglich sein wird. Es würden         Bleiben Sie behütet und gesegnet!
mehr Personen nach den derzeitigen Regeln (Stand                                  Stephan Kupka, Gemeindereferent
15.11.) teilnehmen können, das Atmen an der frischen
Luft fällt leichter und auch Singen im begrenzten Umfang
wäre möglich. Der Zugang befindet sich in der Heinrich-
Kretschmer-Straße 14, Ostritz. Wir planen so die Krip-
penandacht 16.00 Uhr und die Christnacht 22.00 Uhr.

Senioren erhalten Besuch                                       Bestellformular für Familienanzeigen
entgegen der letzten Veröffentlichung werden nun gar           Hiermit bestelle ich eine Anzeige
keine Feiern für die Senioren im Advent und der Weih-          im Ostritzer Stadtanzeiger Nr. _______ in der Größe
nachtszeit stattfinden. Als Zeichen der Verbundenheit
werden die Mitglieder des Caritaskreises zu Besuchen un-               90 ×30 mm        90 × 50 mm            90 × 63 mm
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Präsent überreichen.

Wahlergebnisse des Ortskirchenrates                                    90 × 96 mm       90 × 130 mm           186 × 130 mm
und Kirchenvorstands                                                   37,50 €          50,00 €               100,00 €
Am 14. und 15. November waren insgesamt 950 Wahl-

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ren! – ihre Stimme abzugeben. 124 Stimmzettel wurden                   200,00 €             _______ × ______ mm
per Briefwahl und an den drei Wahlorten in Bernstadt,
dem Kloster und Gemeindehaus Ostritz abgegeben. Das
ergibt eine Wahlbeteiligung von 13,05 Prozent. Wahr-           Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
scheinlich ist das unter Coronabedingungen gar nicht so
schlecht, kam doch unsere wesentlich größere Nachbar-          Text:
gemeinde Zittau nur auf den halben Prozentwert. Herzli-
chen Dank allen Kandidierenden und Wahlhelfern.
Das sind die gewählten Mitglieder des Ortskirchen-
rates: Andreas Blaschke, Cornelia Meier, Sabine
Zöllner, Martha Deckwart, Anja Salditt, Marie-Luise
Fabisch, Mechthild Klimt und Bernd Dittrich.
Nachrückekandidaten sind Nathalie Prechel, Klara-Johan-
na Fabisch und Sebastian Kliche. Zum Ortskirchenrat ge-
hören neben den Gewählten auch Stephan Kupka als vom
Pfarrer Beauftragter und noch zu berufende Mitglieder.
Die Sitzungen werden bekannt gegeben und sind zukünf-
tig zum Teil öffentlich.
Unterstützen Sie den Ortskirchenrat durch ihre Ideen,
Mitwirkung und ihr Gebet.
Für den Kirchenvorstand wurden beide Ostritzer Kandi-
dierenden auf die ersten beiden Plätze gewählt: Anett
Kupka und Matthias Schwarzbach. Außerdem wurde
Andreas Ast aus Zittau gewählt. Weitere drei Mitglieder
                                                               Korrekturabzug an E-Mail:
werden in dieses Gremium berufen und entscheiden ge-
meinsam mit dem Pfarrer und den Gewählten über die
wirtschaftlichen Belange der gesamten Pfarrei Zittau mit       oder Fax:
Ostritz und Löbau. Hier kam unseren Ostritzern offen-
sichtlich die deutlich geringere Wahlbeteiligung in Zittau     Schmuckwunsch:
zugute. Herzlichen Glückwunsch und Gottes Segen für
diese Aufgabe.                                                 Rechnungsanschrift:
Genauere Zahlen nur im Aushang und auf unserer Inter-
netseite.
Die begonnene Adventszeit scheint genau das zu bringen,
was manche von uns immer ersehnt haben: weniger Tru-
bel, mehr Ruhe und Zeit zur Besinnung und der inneren
Vorbereitung auf des Fest. Wird uns das gut tun oder doch
mehr alles andere fehlen? Die große Begegnung Gottes           Gustav Winter Druckerei und Verlagsgesellschaft mbH
mit uns Menschen, durch die er nicht nur einen Abend           Gewerbestraße 2 · 02747 Herrnhut
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Der Ostritzer Stadtanzeiger                                                        27. November 2020                                                                   Seite 11

                                                                                                                                   Und w waann
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 Am Schloß 20, 02829 Deutsch Paulsdorf
                                                                                              reparatur • Fensterwartung
 Telefon: 035829 64760, Fax: 035829 64766
 E­Mail: rd@finanzconsultant­domke.de
                                                                                              Öffnungs-    Mo und Fr 6.30 – 11.00 Uhr      GLAS 24h
                                                                                              zeiten:      Di und Do 13.30 – 16.30 Uhr     NOTDIENST

                                                                                                                  Dein Partner
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                                       MOBIL                                                                             Klaus Wöll
                      LIF T SYS T E M E                                                                                  Steuerberater
                                                                                                 Uferweg 2 · 02779 Großschönau · % 035841/ 307-0
                                                                                                         E-Mail klaus.woell@woell-intax.de
                                                                 KOSTENLOSER
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      Berndt Mobilitätsprodukte GmbH   Äußere Lauenstraße 19   02625 Bautzen                                                                  besser
                                                                                                                                           zu machen.
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