ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER BAWAG P.S.K. ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER BAWAG P.S.K. ZU ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN FÜR VERBRAUCHER FASSUNG APRIL 2020 Die Allgemeinen Informationen zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher sind aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nicht geschlechterspezifisch formuliert und gelten in gleicher Weise für alle Geschlechter. Im Folgenden finden Kunden der BAWAG P.S.K., welche 2. Girokontovertrag und Kosten nach § 1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz Verbrau- cher sind, Informationen über von der BAWAG P.S.K. an- 2.1 Girokontovertrag, Allgemeine Geschäfts- gebotene Zahlungsdienstleistungen, welche aber die erfor- bedingungen (AGB), Bezugskartenbedingungen, derlichen vertraglichen Vereinbarungen nicht ersetzen. Bedingungen für die Teilnahme am BAWAG P.S.K. eBanking bzw. für die Teilnahme am SPARDA 1. BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft eBanking (kurz eBanking) und Österreichische Postsparkasse Aktiengesell- Vor Eröffnung eines Girokontos erhält der Kunde die ge- schaft, kurz BAWAG P.S.K. genständliche Zahlungsdienstebroschüre und den Giro- kontovertrag sowie folgende Bedingungen in der jeweils 1.1 Bankdaten gültigen Fassung, deren Geltung der Kunde bei Interesse BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und an den jeweiligen Zahlungsdienstleistungen der BAWAG Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft P.S.K. mit dieser zu vereinbaren hat: Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien Allgemeine Geschäftsbedingungen der BAWAG P.S.K. Internet: www.bawagpsk.com Kundenrichtlinien für die Kontokarten und die Kontakt- E-Mail: bawagpsk@bawagpsk.com los-Funktion kundenservice@bawagpsk.com Geschäftsbedingungen für Kreditkarten der BAWAG Telefonnummer: +43 (0) 5 99 05 0 P.S.K. Fax: +43 (0) 5 99 05 22840 Bedingungen für die Teilnahme am eBanking UID-Nummer: AT U 51286308 Information über die Einlagensicherung DVR-Nummer: 1075217 Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit des Allgemeiner Gerichtsstand: Handelsgericht Wien Girokontovertrages die neuerliche kostenlose Vorlage der Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien Zahlungsdienstebroschüre sowie der oben angeführten Firmenbuchnummer: 205340x (zusammenfassend kurz genannten) „Bedingungen“ in Pa- Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht Wien pierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Österreich, verlangen. Bundessparte Bank und Versicherung, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien 2.2 Änderungen des Girokontovertrages und der Bedingungen 1.2 BAWAG P.S.K. Vertriebsschiene BIC (SWIFT-Code): BAWAATWW 2.2.1 Änderungen des Girokontovertrages, der oben ange- Internet: www.bawagpsk.com führten Bedingungen oder der zu einzelnen Zahlungsdienst- E-Mail: kundenservice@bawagpsk.com leistungen getroffenen Vereinbarungen werden dem Kun- den von der BAWAG P.S.K. mindestens zwei Monate vor 1.3 SPARDA Vertriebsschiene der BAWAG P.S.K. dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens ange- BIC (SWIFT-Code): BAWAATWW boten; dabei werden die vom Änderungsangebot betroffe- nen Bestimmungen und die vorgeschlagenen Änderungen Internet: www.spardawien.at der jeweiligen Bedingungen in einer dem Änderungsange- E-Mail: spardawien@spardawien.at bot angeschlossenen Gegenüberstellung (im Folgenden „Gegenüberstellung“) dargestellt. Das Änderungsangebot 1.4 Konzession wird dem Kunden mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA), gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, hat der BAWAG P.S.K. des Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektronisch über eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen das eBanking per Internet erklärter Widerspruch des Kun- erteilt, welche die BAWAG P.S.K. berechtigt, Zahlungs- den der BAWAG P.S.K. einlangt. Die BAWAG P.S.K. wird dienstleistungen für ihre Kunden zu erbringen. den Kunden im Änderungsangebot darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen eines schriftlichen oder elektronisch über das eBanking per Internet erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den Än- derungen gilt, sowie dass der Kunde, der Verbraucher ist, das Recht hat, seine Rahmenverträge für Zahlungsdienste (insbesondere den Girokontovertrag) bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen. Außerdem wird die BAWAG P.S.K. die Gegenüberstellung sowie die vollständige Fassung der neuen AGB auf seiner Internet- seite veröffentlichen und dem Kunden über sein Ersuchen die vollständige Fassung der neuen AGB übersenden oder in den Geschäftsstellen aushändigen; auch darauf wird die BAWAG P.S.K. im Änderungsangebot hinweisen. Seite 1 / 8
2.2.2 Die Mitteilung an den Kunden über die angebote- 2.2.5.3 Auf dem in 2.2.5.1 vorgesehenen Weg werden nen Änderungen kann in jeder Form erfolgen, die mit ihm Änderungen der mit dem Kunden vereinbarten Entgelte vereinbart ist. Hat der Kunde eine Vereinbarung über sei- im Ausmaß der Entwicklung des von der Statistik Austria ne Teilnahme am eBanking abgeschlossen, ist eine solche veröffentlichten nationalen Verbraucherpreisindex 2010 Form auch die Übermittlung des Änderungsangebots samt („VPI“) oder des an seine Stelle tretenden Index ange- Gegenüberstellung an das für die Teilnahme am eBanking boten (erhöht oder gesenkt) werden, wobei jeweils eine für den Kunden eingerichtete ePostfach, wobei der Kunde kaufmännische Rundung auf ganze Cent erfolgt. Diese über das Vorhandensein des Änderungsangebots in sei- Anpassung erfolgt einmal jährlich mit Wirkung ab dem 1. nem ePostfach auf die mit ihm vereinbarte Weise (SMS, Juli jeden Jahres. Die Anpassung entspricht der Verände- E-Mail, Post oder sonst vereinbarte Form) informiert wer- rung des Durchschnitts der Indexzahlen für das vorletzte den wird. Das Änderungsangebot gilt in jenem Zeitpunkt als Kalenderjahr vor dem Änderungsangebot gegenüber dem dem Kunden zugegangen, in dem er die Information über Durchschnitt der Indexzahlen für das letzte Kalenderjahr das Vorhandensein des Änderungsangebots in seinem vor dem Änderungsangebot. Falls die BAWAG P.S.K. in ePostfach erhält. einem Jahr von einer Entgelterhöhung absieht, lässt dies das Recht des Kreditinstituts auf künftige Entgelterhöhun- 2.2.3 Die Absätze 2.2.1 und 2.2.2 gelten auch für Ände- gen unberührt. Unterbleibt eine Entgelterhöhung in einem rungen von Rahmenverträgen für Zahlungsdienste (insbe- oder mehreren aufeinanderfolgenden Jahren, kann diese sondere des Girokontovertrags), wenn in diesen die Gel- (können diese) mit Wirkung ab der nächsten vorgenomme- tung der AGB vereinbart ist. nen Entgelterhöhung nachgeholt werden, wobei in diesem Fall die Anpassung in jenem Ausmaß erfolgt, welches der 2.2.4 Einem Kunden, der Unternehmer ist und mit dem Veränderung der für den Durchschnitt des Jahres vor der seine Teilnahme am eBanking vereinbart ist, wird das Än- Entgelterhöhung verlautbarten VPI-Indexzahl zu derje- derungsangebot samt Gegenüberstellung abweichend von nigen VPI-Indexzahl, welche die Grundlage für die letzte Abs. 2.2.1 und 2.2.2 zwei Monate vor dem vorgeschlage- durchgeführte Entgelterhöhung war, entspricht. nen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen in seinem im eBanking für ihn eingerichteten ePostfach zugänglich 2.2.5.4 Eine über die Entwicklung des VPI nach 2.2.5.3 gemacht. Das Änderungsangebot gilt in jenem Zeitpunkt als hinausgehende Entgeltanpassung kann mit dem Kunden zugegangen, in dem es im eBanking abrufbar ist. Besteht auf dem in 2.2.5.1 vorgesehenen Weg vereinbart werden, mit dem Kunden keine Vereinbarung über seine Teilnahme wenn diese Entgeltanpassung sachlich gerechtfertigt ist. am eBanking, wird ihm das Änderungsangebot auf eine an- Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbesondere dann vor, dere mit ihm vereinbarte Weise zugänglich gemacht. wenn Änderungen der gesetzlichen oder aufsichtsbehördli- chen Rahmenbedingungen oder technische Entwicklungen 2.2.5 Änderungen der in einem Rahmenvertrag für für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen (etwa er- Zahlungsdienste mit Verbrauchern vereinbarten Zahlungs- höhte Sicherheitsanforderungen oder neue Verfahren) zu dienstleistungen des Kreditinstituts und Entgelte des Kun- erhöhten Kosten für die Erbringung der vereinbarten Zah- den lungsdienstleistungen führen. Das Kreditinstitut darf eine Entgeltanpassung nach diesem 2.2.5.4 höchstens einmal 2.2.5.1 Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zah- im Kalenderjahr durchführen; im Falle einer Entgelter- lungsdienste (insbesondere des Girokontovertrags) verein- höhung ist die Summe aus den Entgelterhöhungen nach barten Entgelte (ausgenommen Zinsen), die Einführung 2.2.5.3 und 2.2.5.4 auf 10 % pro Kalenderjahr beschränkt. von Entgelten und Änderungen der in einem Rahmenver- Im Falle einer Entgeltanpassung nach 2.2.5.4 wird das trag vereinbarten Leistungen des Kreditinstituts werden Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot gemäß dem Kunden vom Kreditinstitut mindestens zwei Monate 2.2.5.1 auch darauf hinweisen, dass es sich um eine über vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens die VPI-Anpassung hinausgehende Entgeltänderung han- angeboten. Das Änderungsangebot wird dem Kunden mit- delt. geteilt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens 2.2.5.5 Die Einführung neuer Entgelte kann mit dem Kun- kein schriftlicher oder elektronisch über das eBanking per den auf dem in 2.2.5.1 vorgesehenen Weg vereinbart wer- Internet erklärter Widerspruch des Kunden beim Kreditin- den, wenn diese sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche stitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den Kunden im Än- Rechtfertigung liegt dann vor, wenn Änderungen der ge- derungsangebot auf die jeweils angebotenen Änderungen setzlichen oder aufsichtsbehördlichen Maßnahmen oder hinweisen sowie darauf aufmerksam machen, dass sein geänderte technische Vorgaben für die Erbringung von Stillschweigen durch das Unterlassen eines schriftlichen Zahlungsdienstleistungen (etwa erhöhte Sicherheitsanfor- oder elektronisch über das eBanking per Internet erklärten derungen oder neue Verfahren) das Kreditinstitut zur Erbrin- Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt. Der gung zusätzlicher Leistungen verpflichten. Das Kreditinsti- Kunde hat das Recht, den Rahmenvertrag bis zum Inkraft- tut darf neue Entgelte gemäß 2.2.5.5 höchstens einmal im treten der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen; auch Kalenderjahr einführen. Die Höhe der neuen Entgelte ist mit darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinwei- 10 % des mit dem Kunden vereinbarten jährlichen Konto- sen. führungsentgelts beschränkt. Im Falle der Einführung neuer Entgelte nach 2.2.5.5 wird die BAWAG P.S.K. dem Kunden 2.2.5.2 Die Mitteilung an den Kunden über die angebote- im Änderungsangebot gemäß 2.2.5.1 die neuen Entgelte nen Änderungen gemäß 2.2.5.1 kann in jeder Form erfol- und die mit diesen zu bezahlenden Leistungen bekannt ge- gen, die mit ihm vereinbart ist. Hat der Kunde eine Verein- ben sowie den Kunden darauf hinweisen, dass es sich um barung über seine Teilnahme am eBanking abgeschlossen, neue, bisher nicht vereinbarte Entgelte handelt. ist eine solche Form auch die Übermittlung des Änderungs- angebots an das für die Teilnahme am eBanking für den 2.2.5.6 Änderungen der im Rahmen eines Dauerschuld- Kunden eingerichtete ePostfach, wobei der Kunde über verhältnisses mit Verbrauchern vereinbarten Leistungen das Vorhandensein des Änderungsangebots in seinem der BAWAG P.S.K. können auf dem in 2.2.5.1 vorgesehe- ePostfach auf die mit ihm vereinbarte Weise (SMS, E-Mail, nen Weg vereinbart werden, wenn diese sachlich gerecht- Post oder sonst vereinbarte Form) informiert werden wird. fertigt sind. Eine sachliche Rechtfertigung liegt insbeson- Das Änderungsangebot gilt in jenem Zeitpunkt als dem dere dann vor, wenn die Änderung durch gesetzliche bzw. Kunden zugegangen, in dem er die Information über das aufsichtsbehördliche Maßnahmen oder durch die Entwick- Vorhandensein des Änderungsangebots in seinem ePost- lung der Judikatur notwendig ist, die Änderung die Sicher- fach erhält. heit des Bankbetriebs oder die Abwicklung der Geschäfts- verbindung mit dem Kunden fördert oder die Änderung zur Umsetzung technischer Entwicklungen erforderlich ist. Seite 2 / 8
2.2.6 Änderung von Zinssätzen die Beachtung eines Widerrufes und die Bemühungen um Wiederbeschaffung eines wegen fehlerhafter Kundeniden- 2.2.6.1 Bindet eine Anpassungsklausel einen Zinssatz an tifikatoren fehlgeleiteten Überweisungsbetrages. Änderun- einen Referenzzinssatz (wie z.B. den EURIBOR), so wer- gen der Entgelte sind wie in Punkt 2.2 beschrieben mög- den Änderungen unmittelbar ohne vorherige Benachrich- lich. Neben den im Preisblatt ausgewiesenen Entgelten der tigung des Kunden wirksam. Der Verbraucher wird über BAWAG P.S.K. fallen unter Umständen noch Barauslagen wirksam gewordene Änderungen des Zinssatzes spätes- an, welche die BAWAG P.S.K. in Ausführung von Kunden- tens im folgenden Kalenderquartal informiert. aufträgen an Dritte zu bezahlen hat. Auch diese sind vom Kunden zu tragen. 2.2.6.2 Wurde im Geschäft mit Verbrauchern für ein Konto keine Anpassungsklausel betreffend Zinssätze vereinbart, 2.5 Fremdwährungstransaktionen so werden Änderungen der Zinssätze dem Kunden vom Ist es im Rahmen einer von der BAWAG P.S.K. zu erbringen- Kreditinstitut mindestens zwei Monate vor dem vorgeschla- den Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in frem- genen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angeboten. Das Ände- der Währung zu kaufen oder zu verkaufen, erfolgt der Kauf rungsangebot wird dem Kunden mitgeteilt. Die Zustimmung oder Verkauf durch die BAWAG P.S.K. anhand des im Zeit- des Kunden gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen punkt der Auftragsdurchführung aktuellen marktkonformen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher oder elektro- Devisenkurses, den die BAWAG P.S.K. ihren Kunden allge- nisch über das eBanking per Internet erklärter Widerspruch mein in Rechnung stellt. Diese Kurse stehen spätestens am des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut nächsten Geschäftstag in einer BAWAG P.S.K. Filiale zum wird den Kunden im Änderungsangebot auf die jeweils an- Abruf bereit und sind unmittelbar anwendbar. Die anläss- gebotenen Änderungen hinweisen sowie darauf aufmerk- lich dieses Vorganges anfallenden weiteren Entgelte der sam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlas- BAWAG P.S.K. sind dem Preisblatt zu entnehmen. sen eines schriftlichen oder elektronisch über das eBanking per Internet erklärten Widerspruchs als Zustimmung zu den 2.6 Zinsen Änderungen gilt. Der Kunde hat das Recht, den Rahmen- Die für Guthaben und Debetsalden vereinbarten Zinssätze vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos sind der Konditionenübersicht zu entnehmen. Eine Ände- fristlos zu kündigen; auch darauf wird das Kreditinstitut im rung der Zinssätze ist wie in Punkt 2.2 beschrieben mög- Änderungsangebot hinweisen. lich. 2.2.6.3 Die Mitteilung an den Kunden über die angebote- 3. Kommunikation mit der BAWAG P.S.K. nen Änderungen gemäß 2.2.6.2 kann in jeder Form erfol- gen, die mit ihm vereinbart ist. Hat der Kunde eine Verein- 3.1 Sprache barung über seine Teilnahme am eBanking abgeschlossen, Beim Abschluss von Verträgen und im Verkehr mit ihren ist eine solche Form auch die Übermittlung des Änderungs- Kunden im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen angebots an das für die Teilnahme am eBanking für den bedient sich die BAWAG P.S.K. der deutschen Sprache. Kunden eingerichtete ePostfach, wobei der Kunde über das Vorhandensein des Änderungsangebots in seinem 3.2 Kommunikationsmöglichkeiten ePostfach auf die mit ihm vereinbarte Weise (SMS, E-Mail, Neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungs- Post oder sonst vereinbarte Form) informiert werden wird. zeiten der Bankstellen stehen dem Kunden die unter Punkt Das Änderungsangebot gilt in jenem Zeitpunkt als dem 1.1 „Bankdaten“ genannten Möglichkeiten zur Kontaktauf- Kunden zugegangen, in dem er die Information über das nahme mit der BAWAG P.S.K. offen. Vorhandensein des Änderungsangebots in seinem ePost- fach erhält. 3.3 Rechtsverbindliche Erklärungen und Mitteilungen 2.2.6.4 Auf dem in 2.2.6.2 vereinbarten Weg darf eine Än- Erklärungen und Informationen, die die BAWAG P.S.K. dem derung von Zinssätzen einmal jährlich und nur dann vorge- Kunden mitzuteilen oder zugänglich zu machen hat, erhält nommen werden, wenn diese unter Berücksichtigung aller der Kunde auf Papier (insbesondere mittels Kontoauszug), Umstände sachlich gerechtfertigt ist. Als sachlich gerecht- sofern mit ihm nicht die Abrufbarkeit oder Übermittlung auf fertigt gelten Zinssatzänderungen aufgrund der Änderung elektronischem Weg vereinbart wurde. Für die Autorisie- gesetzlicher, aufsichtsbehördlicher und geldpolitischer rung von Zahlungsaufträgen sowie für Anzeigen und Infor- (Leitzinssatz der EZB) Rahmenbedingungen. Eine Ände- mationen im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen wird rung des Zinssatzes darf 0,5 Prozentpunkte im einzelnen die für die jeweilige Zahlungsdienstleistung vereinbarte Änderungsangebot nicht übersteigen. Form der Kommunikation verwendet. Dafür kommen neben der schriftlichen Kommunikation – sofern der Kunde über 2.3 Laufzeit und Kündigung die dafür erforderliche technische Ausstattung wie Com- Die Rahmenverträge für Zahlungsdienste, insbesondere puter und Fernmeldeanschluss verfügt – insbesondere in der Girovertrag, werden auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sen. Sie können vom Kunden jederzeit zum letzten Tag Betracht: des laufenden Monats kostenlos gekündigt werden, wobei eBanking unter Verwendung der dazu vereinbarten Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats persönlichen Identifikationsmerkmale (insbesonde- ausgesprochen werden, erst zum ersten Geschäftstag des re Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN, TAN) folgenden Monats wirken. Die BAWAG P.S.K. kann auf un- Telefax, E-Mail und Telefon (unter Nennung von Konto- bestimmte Zeit abgeschlossene Rahmenverträge für Zah- nummer bzw. Folgenummer, PIN, TAN) lungsdienste, insbesondere Girokontoverträge, ohne Vor- sonstige elektronische Datenübermittlung, Datenträger, liegen eines wichtigen Grundes jederzeit unter Einhaltung Postfach im eBanking unter Beachtung der dafür verein- einer Frist von zwei Monaten kündigen. barten Sicherheitsvorkehrungen 2.4 Entgelte und Kosten Die dem Kunden von der BAWAG P.S.K. für Kontoführung und für vom Girokontovertrag erfasste Zahlungsdienst- leistungen in Rechnung gestellten Entgelte und Kosten sind der Konditionenübersicht zu entnehmen, welche dem Kunden zusammen mit dieser Zahlungsdienstebroschü- re ausgehändigt und Teil des Girokontovertrages wird. Diese Konditionenübersicht enthält auch Entgelte für die Mitteilung über die Ablehnung eines Zahlungsauftrages, Seite 3 / 8
4. Dienstleistungen der BAWAG P.S.K. im SEPA Direct Debit ist die grenzüberschreitende Einzugs- Bereich des Zahlungsverkehrs ermächtigung in EURO für den gesamten SEPA Raum (Single Euro Payments Area). Lastschriften zu Lasten von 4.1 Allgemeine Beschreibung „Zahlungsdienste“ Konten von Verbrauchern werden im Wege des SEPA Direct Debit CORE-Verfahrens (als SEPA-Lastschrift) 4.1.1 Ein- und Auszahlungsgeschäft abgewickelt. Wenn ein Unternehmer zu Lasten eines Un- Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ternehmers Lastschriften durchführt, kann dies im Wege oder Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht des finalen SEPA Direct Debit B2B-Verfahrens (als SEPA- werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos Firmenlastschrift) erfolgen. Im SEPA Direct Debit-Verfahren erforderlichen Vorgänge. erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ei- nen direkten Auftrag zur Durchführung der Lastschriften. 4.1.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen Die BAWAG P.S.K. als kontoführende Bank des Zahlungs- Die Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des pflichtigen wird in dieses Verfahren nicht involviert und führt Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim hier ausschließlich die Buchung durch. Im SEPA Direct Kreditinstitut des Nutzers oder bei einem anderen Kredit- Debit CORE-Verfahren beträgt die Rückrechnungsfrist 56 institut: Kalendertage. Kunden, von deren Zahlungskonto eingezo- gen wurde, können innerhalb dieser Frist auf Grund eines 4.1.2.1 Lastschriftgeschäft Widerspruches jeden gebuchten Einzug ohne Angabe von Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Gründen rückrechnen lassen. Lastschriften. 4.2.2.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels 4.1.2.2 Zahlungskartengeschäft einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zah- Instrumentes lungskarte oder eines ähnlichen Instrumentes. a) Bezugskarte 4.1.2.3 Überweisungsgeschäft Mittels einer Bezugskarte ist es dem Kunden möglich, in- Ausführung von Überweisungen einschließlich Dauerauf- nerhalb seines vereinbarten Limits, nach Eingabe des trägen. persönlichen Codes, das Kontokarten-Service zu nutzen. Das Kontokarten-Service ist ein Bargeldbezugssystem und bargeldloses Zahlungssystem, welches mit speziell 4.2 Beschreibung der wesentlichen Merkmale der ausgegebenen Zugangsinstrumenten Bargeldbezüge und/ oben angeführten Zahlungsdienste oder bargeldlose Zahlungen an gekennzeichneten Akzep- tanzstellen ermöglicht. Der Karteninhaber ist insbesondere 4.2.1 Führung von Zahlungskonten („Girokonten“) berechtigt, einschließlich Abwicklung der Bareinzahlungen und an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland mit der Barauszahlungen zu diesen Konten Bezugskarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu Zahlungskonten sind Konten, die ausschließlich dem Zah- dem vereinbarten Limit zu beziehen; lungsverkehr und nicht der Anlage von Geldern dienen. Bei Eröffnung eines Zahlungskontos hat der künftige Kontoin- an Geldeinzahlungsautomaten im Inland mit der haber seine Identität nachzuweisen. Zahlungskonten wer- Bezugskarte und dem persönlichen Code Bargeld auf den unter dem Namen oder der Firma des Kontoinhabers eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher einzuzah- und einer Nummer geführt. Diejenigen Personen, die für len und Überweisungen von dem/den Konto/Konten, ein Zahlungskonto verfügungsberechtigt bzw. zeichnungs- welchem/welchen die Bezugskarte zugeordnet ist, auf berechtigt sein sollen, haben beim Kreditinstitut ihre Un- eigene oder fremde Konten bzw. Sparbücher durchzu- terschrift zu hinterlegen. Das Kreditinstitut wird schriftliche führen; Dispositionen im Rahmen der Kontoverbindung mit dem an Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte ange- Kunden auf Grund der hinterlegten Unterschriften zulas- führten Symbol gekennzeichnet sind („POS-Kassen”), sen. Zur Verfügung über das Zahlungskonto ist lediglich mit der Bezugskarte und dem persönlichen Code der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienst- nur jene Personen befugt, deren Vertretungsberechtigung leistungsunternehmen im In- und Ausland bis zu dem sich aus dem Gesetz ergibt oder denen ausdrücklich und vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen; im Ausland schriftlich eine Vollmacht zur Verfügung über dieses Zah- kann an Stelle der Eingabe des persönlichen Codes die lungskonto erteilt wurde. Sie haben ihre Identität und Ver- Unterschriftsleistung erforderlich sein; tretungsberechtigung nachzuweisen. Der Kontoinhaber dann, wenn die Bezugskarte mit der jeweiligen Kontakt- kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine los-Funktion ausgestattet ist, an POS-Kassen, die mit Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberech- dem auf der Bezugskarte angeführten Symbol „Kon- tigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf taktlos” gekennzeichnet sind, mit der Bezugskarte ohne von Dispositionen über die Kontoforderung befugt. Bei Einstecken der Bezugskarte, ohne Unterschriftsleistung einer Bareinzahlung auf ein Zahlungskonto ist eine Legi- und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch blo- timierung des Einzahlers ab einem Einzahlungsbetrag von ßes Hinhalten der Bezugskarte zur POS-Kasse Liefe- EUR 1.000,– vorgesehen. Eine Barbehebung von einem rungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im Zahlungskonto ist durch eine berechtigte Person (Konto- In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 25,– pro inhaber, Zeichnungsberechtigter, Bevollmächtigter usw.) Einzeltransaktion kontaktlos und bargeldlos bezahlen. nach entsprechender Legitimierung bzw. Feststellung der Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die Berechtigung möglich. mit direkt aufeinander folgenden Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden 4.2.2 Ausführung von Zahlungsvorgängen können, auf insgesamt EUR125,– beschränkt. Nach Erreichen dieser Beschränkung muss der Karteninhaber 4.2.2.1 Lastschriftgeschäft eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Bei einer Lastschrift erteilt der Kunde die Zustimmung ge- Code durchführen, um weitere Kleinbetragszahlungen genüber dem Zahlungsempfänger, dessen Kreditinstitut freizuschalten. oder seinem eigenen Kreditinstitut, welche den Zahlungs- Bei der unter Verwendung der Kontokarte erfolgenden empfänger berechtigt, das Zahlungskonto des Kunden in Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeldlosen Zah- weiterer Folge zu belasten. lungen an POS-Kassen im Ausland wird der jeweilige Be- Verfahren für die Durchführung von Lastschriften: trag der ausländischen Währung bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum jeweiligen Fixkurs und SEPA Direct Debit – Verfahren bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der Seite 4 / 8
Europäischen Währungsunion sind, zu dem BAWAG P.S.K. f) eBanking per eps online-Überweisung Kontokarten-Fremdwährungskurs abgerechnet. Die Bil- ermöglicht dem Kunden als Teil von eBanking, durch Ein- dung des BAWAG P.S.K. Kontokarten-Fremdwährungskurs gabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfüger- vereinbart die BAWAG P.S.K. mit den Kontokarteninhabern nummer, PIN bzw. Einmal PIN und TAN) Aufträge zu er- in den „Kundenrichtlinien für die Kontokarten und die Kon- teilen. taktlos-Funktion“, die ein Bestandteil des Kontokartenver- trags sind. 4.2.2.3 Überweisungsgeschäft (auch in Form von Daueraufträgen) b) Kreditkarte Bei Überweisungsaufträgen zugunsten eines Empfängers, Mittels einer Kreditkarte ist der Karteninhaber berechtigt, dessen Konto bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb nach Eingabe des persönlichen Codes – auch PIN (Per- Österreichs, anderer Staaten des Europäischen Wirt- sönliche Identifizierungsnummer) schaftsraums (EWR) oder der Schweiz geführt wird, hat der genannt – oder gegen Abgabe seiner Unterschrift Kunde den Empfänger mit dessen International Bank Ac- innerhalb des vereinbarten Einkaufsrahmens count Number (IBAN) zu bezeichnen. Bei Überweisungs- bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen durch aufträgen zugunsten eines Empfängers, dessen Konto bei Vorlage der Karte ohne Barzahlung Waren und Dienst- einem Zahlungsdienstleister außerhalb des EWR und der leistungen zu beziehen; Schweiz geführt wird, hat der Kunde den Empfänger zu be- zeichnen, und zwar entweder bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen ohne Vorlage der Karte und ohne Barzahlung deren Leistun- mit Namen und Kontonummer des Empfängers sowie gen im Rahmen des Fernabsatzes über schriftliche oder entweder Name, Bankleitzahl oder BIC des Zahlungs- telefonische Bestellungen zu beziehen, falls dies das dienstleisters des Empfängers oder jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht; dies gilt auch mit der IBAN des Empfängers und dem BIC des Zah- für den Abschluss von Rechtsgeschäften im Internet lungsdienstleisters des Empfängers. oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes Die Angaben zu IBAN bzw. zu IBAN und BIC stellen den (eCommerce, mCommerce); Kundenidentifikator des Empfängers dar, anhand dessen dann, wenn die Kreditkarte mit der jeweiligen Kontakt- der Überweisungsauftrag ausgeführt wird. Darüber hin- los-Funktion ausgestattet ist, an POS-Kassen, die mit ausgehende Angaben zum Empfänger wie insbesondere dem auf der Kreditkarte angeführten Symbol „Kon- der Name des Empfängers sind nicht Teil dieses Kundeni- taktlos“ gekennzeichnet sind, mit der Kreditkarte ohne dentifikators und bleiben bei Ausführung der Überweisung Einstecken der Kreditkarte, ohne Unterschriftsleistung unbeachtet. Der im Überweisungsauftrag angegebene und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch Verwendungszweck ist für die BAWAG P.S.K. in jedem Fall bloßes Hinhalten der Kreditkarte zur POS-Kasse Lie- unbeachtlich. Überweisungsaufträge können vom Kunden ferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im schriftlich oder elektronisch mittels eBanking, wie mit der In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 25,– pro BAWAG P.S.K. vereinbart, erteilt werden. Die BAWAG Einzeltransaktion, maximal jedoch 5 Einzeltransaktionen P.S.K. ist jedoch auch berechtigt, mittels Telekommunika- in Folge, kontaktlos und bargeldlos bezahlen. tion (insbesondere telefonisch, mittels Telefax oder Daten- bei den dazu ermächtigten Banken Bargeld im verein- fernübertragung) erteilte Überweisungsaufträge durchzu- barten Ausmaß zu beheben; führen. Zur Durchführung solcher Aufträge ist die BAWAG P.S.K. nur dann verpflichtet, wenn der Kunde dies mit der bei speziell zur Abhebung mit der Karte gekennzeichne- BAWAG P.S.K. vereinbart hat. Die BAWAG P.S.K. ist nur ten Geldausgabeautomaten im In- und Ausland mit der dann zur Durchführung eines Überweisungsauftrages ver- Bezugskarte und dem persönlichen Code Bargeld bis pflichtet, wenn dafür auf dem Konto des Kunden vollständi- zum vereinbarten Limit zu beziehen. ge Deckung (Guthaben, Kontorahmen) vorhanden ist. Die SEPA Überweisung ist das einheitliche europäische Zah- c) eBanking per Internet lungsverkehrsprodukt für Inlands- sowie grenzüberschrei- ermöglicht dem Kunden als Teil von eBanking, durch Ein- tende Euro-Überweisungen im gesamten SEPA Raum gabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (Single Euro Payments Area). Ein Dauerauftrag ist ein ein- (Verfügernummer, PIN bzw. Einmal PIN, TAN) Abfragen maliger, schriftlicher oder elektronischer Auftrag eines Kun- zu tätigen, Aufträge zu erteilen und rechtsverbindliche den, einen gleichbleibenden Betrag in regelmäßigen Ab- Willenserklärungen sowie sonstige Er-klärungen ständen oder zu fixen Terminen auf ein bestimmtes Konto abzugeben sowie durch Eingabe der Mobilte- zu überweisen. Er kann befristet oder unbefristet erteilt lefonnummer und der mobile TAN oder secTAN Aufträge werden. Ein Abschöpfungsdauerauftrag ist ein einmaliger, („Geld senden“ und „Geld empfangen“) an die Western Uni- schriftlicher oder elektronischer Auftrag eines Kunden, ein on Payment Services Ireland Limited zu erteilen zu einem bestimmten Termin eventuell am Konto befindli- ches Guthaben zur Gänze oder bis zu einem bestimmten d) eBanking per APP Restbetrag auf ein bestimmtes Konto zu übertragen. Er ermöglicht dem Kunden als Teil von eBanking, durch Ein- kann befristet oder unbefristet erteilt werden. gabe der persönlichen Identifikationsmerkmale (Verfüger- nummer, PIN bzw. Einmal PIN oder Fingerprint/ Touch ID 5. Sorgfaltspflichten bei Zahlungsinstrumenten und TAN) Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und und Sperre von Zahlungsinstrumenten rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie sonstige Er- klärungen über ein mobiles Endgerät (z.B. Smartphone, 5.1 Sorgfaltspflichten des Kunden bei Zahlungs- Tablet) abzugeben. instrumenten Der Kunde hat bei der Nutzung und nach Erhalt eines e) eBanking per Telefon Zahlungsinstrumentes alle zumutbaren Vorkehrungen zu ermöglicht dem Kunden als Teil von eBanking, durch Einga- treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale (ins- be oder Bekanntgabe der persönlichen Identifikationsmerk- besondere PIN, TAN, mobile TAN usw.) und das male (IBAN bzw. Teile davon sowie nach Aufforderung Zahlungsinstrument (z.B. Bezugskarte) vor un-befugtem zweier Stellen seiner PIN oder TAN und die Folgenummer) Zugriff zu schützen (eine genaue Beschreibung der telefonisch Abfragen zu tätigen, Aufträge zu erteilen und Zahlungsinstrumente und der personalisierten Si- rechtsverbindliche Willenserklärungen sowie sonstige Er- cherheitsmerkmale ist dem Punkt 4.2.2.2 zu entnehmen). klärungen abzugeben. Der Kunde ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, das Zahlungsinstrument sorgfältig zu verwahren. Eine Wei- tergabe des Zahlungsinstrumentes an dritte Personen ist nicht zulässig. Die personalisierten Sicherheitsmerk- male sind geheim zu halten. Diese dürfen nicht auf dem Seite 5 / 8
Zahlungsinstrument notiert werden. Die personalisierten 6. Autorisierung und Durchführung von Sicherheitsmerkmale dürfen niemandem, insbesondere Zahlungsaufträgen auch nicht Angehörigen, anderen Kontoinhabern oder an- deren Karteninhabern bekanntgegeben werden. Bei der 6.1 Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von Zah- Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale ist lungsaufträgen darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht Ein Zahlungsauftrag gilt für die BAWAG P.S.K. nur dann werden können. als autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungs- vorgang in der mit ihm für diesen Zweck vereinbarten Form 5.2 Sperre von Zahlungsinstrumenten und unter Verwendung eines dafür mit ihm vereinbarten Zahlungsinstrumentes zugestimmt hat. Gerichtliche oder 5.2.1 Sperre durch die BAWAG P.S.K. behördliche Aufträge können diese Zustimmung ersetzen. Die BAWAG P.S.K. kann ein Zahlungsinstrument sperren, Die Zustimmung kann vom Kunden widerrufen werden wenn bis der Zahlungsauftrag des Kunden bei der BAWAG objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit P.S.K. eingelangt ist des Zahlungsinstrumentes dies rechtfertigen; oder – im Fall einer Vereinbarung eines Ausführungsda- der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügeri- tums in der Zukunft – vor dem Ende des Geschäftsta- schen Verwendung des Zahlungsinstrumentes besteht; ges, der vor dem vereinbarten Tag liegt. Lastschrift und wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten im Zusam- Einzugsermächtigungen können vom Kunden spätes- menhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbun- tens zum Ende des Geschäftstages vor dem vereinbar- denen Kreditlinie nicht nachgekommen ist, und ent- ten Belastungstag widerrufen werden. weder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund Die BAWAG P.S.K. kann die Ausführung eines autorisierten einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermö- Zahlungsauftrages nur ablehnen, wenn gensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichte- dieser nicht alle im Girokontovertrag und den Bedingun- ten gefährdet ist oder beim Kunden die Zahlungsunfä- gen festgelegten Voraussetzungen erfüllt (insbesondere, higkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. wenn die erforderlichen Angaben fehlen oder es an der notwendigen Deckung durch Kontoguthaben oder Die BAWAG P.S.K. wird den Kunden möglichst vor, spä- offene Kreditlinie fehlt), oder testens unverzüglich nach der Sperre davon unterrichten. die Ausführung gegen gemeinschaftsrechtliche oder Diese Unterrichtung kann jedoch unterbleiben, wenn sie innerstaatliche Regelungen oder gegen eine richterliche objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen oder eine oder behördliche Anordnung verstoßen würde, oder gerichtliche oder behördliche Anordnung verletzen würde. ein begründeter Verdacht besteht, dass die Ausführung Der Kunde hat bei der Nutzung eines Zahlungsinstrumen- eine strafbare Handlung darstellen würde. tes die Bedingungen für dessen Ausgabe und Nutzung ein- zuhalten. 6.2 Durchführung/Dauer von Zahlungsaufträgen Bei Zahlungsvorgängen in einer Währung des Europäi- 5.2.2 Sperre durch den Kunden schen Wirtschaftsraums („EWR-Währung“) stellt die BA- Den Verlust oder Diebstahl, die missbräuchliche Verwen- WAG P.S.K. sicher, dass der Betrag, der Gegenstand des dung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung eines Zahlungsvorganges ist, spätestens einen Geschäftstag Zahlungsinstrumentes sowie des eBanking hat der Kunde nach Einlangen des Zahlungsauftrages beim Zahlungs- unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, der BA- dienstleister des Zahlungsempfängers mit Sitz im Europä- WAG P.S.K. persönlich, schriftlich oder telefonisch anzuzei- ischen Wirtschaftsraum einlangt. Für in Papierform erteilte gen. Für die Entgegennahme von Sperrmeldungen stehen Zahlungsaufträge wird die oben angeführte Frist jeweils um folgende Telefonnummern zur Verfügung: einen weiteren Geschäftstag verlängert. Für InhaberInnen von BAWAG P.S.K. Konten: 6.3 Haftung der BAWAG P.S.K. für nicht erfolgte oder Montag bis Sonntag von 00.00 bis 24.00 Uhr fehlerhafte Ausführung von Zahlungsaufträgen Kontokarten Sperrservice +43 (0) 5 99 05 83320 Die BAWAG P.S.K. haftet ihrem Kunden bei Zahlungsauf- Kreditkarten Sperrservice +43 (0) 5 99 05 83330 trägen in Euro oder der Währung eines EWR-Vertragsstaa- Shoppingkarte PLUS +43 (0) 5 99 05 995 tes Wenn der Zahlungsvorgang vom Zahler direkt ausgelöst Alle Kunden, die am KontoBox Service teilnehmen, kön- wird für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungs- nen die von der BAWAG P.S.K. ausgegebenen Kontokarten vorgangs bis zum Eingang beim Zahlungsdienstleister bzw. Kreditkarten rund um die Uhr unter des Empfängers +43 (0) 5 99 05 9595 sperren lassen. Wenn er Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst wird für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungs auftrags an den Zahlungs- Für InhaberInnen von SPARDA Konten: dienstleister des Zahlers sowie +43 (0) 5 99 05 995 Der Zugang zu eBanking kann durch den Kunden selbst Für alle von ihm zu verantwortenden Entgelte und gesperrt werden, indem er viermal aufeinanderfolgend die Zinsen, die dem Verbraucher infolge der nicht erfolgten PIN oder einen TAN falsch eingibt. oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorgangs in Rechnung gestellt werden. Ab dem Eingang des Betrages haftet der Zahlungsdienst- leister des Zahlungsempfängers diesem gegenüber für die ordnungsgemäße weitere Ausführung des Zahlungsvor- ganges. Wird ein Zahlungsauftrag vom Zahlungsempfän- ger oder über diesen ausgelöst, haftet dessen Zahlungs- dienstleister gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauf- trages an den Zahlungsdienstleister des Zahlers und für die Bearbeitung des Zahlungsvorganges entspre- chend seinen Pflichten betreffend Wertstellung und Verfügbarkeit. Seite 6 / 8
6.4 Information zu einzelnen Zahlungsvorgängen Die BAWAG P.S.K. wird dem Kunden unmittelbar nach Durchführung einer Zahlungstransaktion auf dem mit ihm für diesen Zweck vereinbarten Kommunikationsweg nach- folgende Informationen je nach Vereinbarung zum Abruf über eBanking oder Kontoauszugsdrucker bereithalten oder per Post zusenden: eine Referenz, die die Identifizierung des betreffenden Zahlungsvorganges ermöglicht, sowie gegebenenfalls Angaben zum Zahlungsempfänger; den gegenständlichen Betrag in der Währung, in der das Zahlungskonto des Kunden belastet wird, oder in der Währung, die im Zahlungsauftrag verwendet wird; gegebenenfalls den dem Zahlungsvorgang zu Grunde gelegten Wechselkurs; das Wertstellungsdatum der Belastung oder das Datum des Einganges des Zahlungsauftrages. Des Weiteren wird die BAWAG P.S.K. dem Kunden auf dem gleichen Weg eine Aufstellung der im Vormonat für die Abwicklung von Zahlungstransaktionen angefallenen Ent- gelte auf Anfrage zur Verfügung stellen. Diese Informatio- nen werden dem Kunden sowohl als Auftraggeber als auch als Zahlungsempfänger zur Verfügung gestellt. 6.5 Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen Ein Zahlungsauftrag ist bei der BAWAG P.S.K. noch am sel- ben Tag eingegangen, wenn der Auftrag bei der BAWAG P.S.K. an einem Geschäftstag bis zu den aus der nach- stehenden Aufstellung ersichtlichen Zeitpunkten einlangt. Langt ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag oder nach den nachstehend genannten Uhrzeiten ein, so gilt dieser als erst am nächsten Geschäftstag eingegangen. Geschäftstage der BAWAG P.S.K. sind Montag bis Freitag, ausgenommen (Landes-)Feiertage und der 24. Dezember. Karfreitag ist kein Geschäftstag (im Sinne des Zahlungs- verkehrs). Annahmezeit für Auftragsart Währung taggleiche Bearbeitung SEPA - Überweisung - bei Abgabe einer Zahlungsanweisung EUR bis 15.30 Uhr in einer BAWAG P.S.K. Filiale SEPA - Überweisung - postalische Übermittlung EUR bis 14.00 Uhr einer Zahlungsanweisung Inlandsüberweisung per eBanking EUR bis 20.00 Uhr Finanzamtszahlung per eBanking EUR bis 14.30 Uhr SEPA - Überweisung per eBanking oder am Schalter einer EUR bis 15.00 Uhr BAWAG P.S.K. Filiale Inlandsüberweisung „dringend“ am Schalter einer EUR bis 16.00 Uhr BAWAG P.S.K. Filiale Auslandsüberweisung in EUR per eBanking oder EUR bis 15.00 Uhr am Schalter einer BAWAG P.S.K. Filiale Auslandsüberweisung in Fremdwährung per Fremdwährung bis 12.00 Uhr eBanking oder am Schalter einer BAWAG P.S.K. Filiale Auslandsüberweisung „dringend“ in allen Währungen per alle Währungen bis 15.00 Uhr eBanking oder am Schalter einer BAWAG P.S.K. Filiale Seite 7 / 8
7. Haftung und Erstattungspflicht im 8. Beschwerden Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen Die BAWAG P.S.K. bemüht sich selbstverständlich, die 7.1 Von Kunden nicht autorisierte Kunden hinsichtlich aller Anliegen, Wünsche und Bedürf- Zahlungsvorgänge nisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Be- 7.1.1 Berichtigung der Kontobelastung schwerde haben, wird die BAWAG P.S.K. dieser Beschwer- Wurde ein Zahlungsauftrag zu Lasten eines Kundenkon- de umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck mögen sich tos ohne Autorisierung durch den Kunden durchgeführt, die Kunden entweder an ihren Kundenberater oder – wenn so wird die BAWAG P.S.K. dem Kunden den Betrag, der auf diesem Weg keine zufriedenstellende Erledigung er- Gegenstand des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs war, reicht werden kann – an das Beschwerdemanagement der unverzüglich, spätestens aber bis zum Ende des folgenden BAWAG P.S.K. wenden. Geschäftstages erstatten, nachdem die BAWAG P.S.K. von dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang Kenntnis erlangt BAWAG P.S.K. Beschwerdemanagement hat oder dieser der BAWAG P.S.K. angezeigt worden ist. 1100 Wien, Wiedner Gürtel 11 Die BAWAG P.S.K. wird das belastete Konto des Kunden Mo - Do 8.00 - 16.30 Uhr und Fr 8.00 - 15.00 Uhr. wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte, d.h. Telefon: +43 5 99 05 905 insbesondere die Belastung des Kontos mit dem Betrag Fax: +43 5 99 05 31718 des Zahlungsvorganges mit Wertstellung zum Datum der Belastung rückgängig machen. Dies gilt auch, wenn der nicht vom Kunden autorisierte Zahlungsvorgang über einen Ferner hat der Kunde die Möglichkeit, sich mit seiner Be- Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wurde. Der Kunde schwerde an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der hat die BAWAG P.S.K. zur Erwirkung dieser Berichtigung Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße unverzüglich zu unterrichten, sobald er einen von ihm nicht 63, 1045 Wien zu wenden bzw. die Österreichische autorisierten Zahlungsvorgang festgestellt hat. Das Recht Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, des Kunden auf Berichtigung endet 13 Monate nach dem 1090 Wien damit zu befassen. Für die Entscheidung von Tag der Belastung, sofern die BAWAG P.S.K. dem Kunden Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kontoführung oder die Informationen gemäß Punkt 6.4 zur Verfügung gestellt Zahlungsdienstleistungen sind die ordentlichen Gerichte hat. zuständig, die dabei österreichisches Recht anzuwenden haben. Der allgemeine Gerichtsstand der BAWAG P.S.K. 7.1.2 Haftung des Kunden ist aus dem weiter oben angeführten Punkt 1.1 „Bankdaten“ Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge ersichtlich. auf der missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungs- instrumentes, so ist der Kunde der BAWAG P.S.K. zum Ersatz des gesamten ihr daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Kunde den Eintritt des Schadens (i) in betrügerischer Absicht ermöglicht hat, oder (ii) durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der ihn im Zusammenhang mit der sorgfältigen Verwahrung von Zah- lungsinstrumenten treffenden Pflichten herbeigeführt hat. Hat der Kunde diese Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt (beging er eine Sorgfaltswidrigkeit, die auch bei einem durchschnittlich sorgfältigen Menschen nicht immer auszu- schließen ist), so ist die Haftung des Kunden für den Scha- den auf den Betrag von € 50,– beschränkt. Die Haftung des Kunden entfällt (ausgenommen im oben in (i) angesprochenen Fall) für Zahlungsvorgänge, die nach seinem Auftrag an die BAWAG P.S.K., das Zahlungsinst- rument zu sperren, mittels dieses Zahlungsinstrumentes veranlasst werden. 7.2 Erstattung eines autorisierten, durch den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorganges Beim SEPA Direct Debit CORE – Lastschriftsverfahren hat der Kunde bei Reklamation gegen die BAWAG P.S.K. einen Anspruch auf Erstattung des vollständigen Betrages eines autorisierten, von einem oder über einen Zahlungsempfän- ger ausgelösten und bereits ausgeführten Zahlungsvorgan- ges ohne Angabe von Gründen innerhalb von 56 Tagen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Kontos mit dem betref- fenden Betrag. 200-0354 / 4.2020 Seite 8 / 8
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