Zukunftsbild "Digitales Bezahlen 2020" - Begleitende Präsentation zum Positionspapier - Bundesverband ...
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Vorbemerkung Die folgenden Ausführungen enthalten Empfehlungen hinsichtlich möglicher Ergänzungen, Änderungen bestehender und Umsetzung künftiger Regulatorik sowie Initiativen der Bankenbranche in der Europäischen Union Die hierin dargestellten Thesen spiegeln die Perspektive des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) und seiner Mitglieder wider, und wurden in Zusammenarbeit mit der Management-Beratung A.T. Kearney im Herbst 2016 aufgestellt Mit diesem Blick aus der Praxis soll ein Beitrag zur kurz- bis mittelfristigen Modernisierung und Digitalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs zum Wohle der Verbraucher und im Sinne der Wachstums- und Innovationsziele © Bundesverband deutscher Banken e.V. des digitalen Binnenmarkts erbracht werden Als Diskussionsbasis richtet sich dieses Papier insbesondere an gesetzgebende Instanzen auf europäischer und nationaler Ebene, aber auch an andere Banken sowie nationale und internationale Bankenverbände 2
Agenda Ausgangslage & Herausforderung Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung Ausblick & nächste Schritte © Bundesverband deutscher Banken e.V. 3
Finanzdienstleistungen im Fokus der Vorausset- zungen für den digitalen Binnenmarkt der EU Digitale Agenda 2020 – EU Ziele & Status Quo Beispiele EU-Ebene Länderebene2 Europa 2020 – 7 Leitziele • Umsetzung PSD2 in Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa in 2020 nationales Recht • Umsetzung EU-DSGVO (Datenschutz- 1. Leitziel – Digitaler Binnenmarkt Verordnung) in Ziel: Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital1 nationales Recht • BaFin-Rundschreiben Grünbuch – FDL für Privatkunden im Binnenmarkt (05/2016) zu Video- In Zusammenhang mit den laufenden Projekten der EU Kommission wurde identifizierungs- Ende 2015 das Grünbuch vorgestellt, welches die folgenden Ziele verfolgt: verfahren • Anwendung MaSi Förderung von Wettbewerb © Bundesverband deutscher Banken e.V. durch BaFin basierend auf SecuRe Pay (EBA) Erhöhung der Transparenz • eIDAS-Verordnung Verbraucher Erhöhung der Auswahl an FDL • Und weitere 1. Mit einem Beitrag von 415 Mrd. Euro zur Wirtschaftsleistung soll der digitale Binnenmarkt helfen, Arbeitsplätze zu schaffen, und Wachstum, Wettbewerb sowie Innovationen ankurbeln 2. Beispielhaft für Finanzdienstleistung: Zahlungsverkehr FDL = Finanzdienstleistungen Quelle: Europäische Kommission, Projektteam 4
Digitales Bezahlen als Türöffner für die Öffnung von Finanzdienstleistungen im EU-Binnenmarkt Rolle des Zahlungsverkehrs für Finanzdienstleistungen Konto- Zusatz- Versiche- Verbraucher- service Tagesgeld Sparpläne leistungen (z.B. aus XS2A) rungen kredite Digitales Onboarding & Bezahlen in Europa © Bundesverband deutscher Banken e.V. Verlässliche Standards für Verbraucher beim Onboarding und Digitalen Bezahlen hinsichtlich Kosten, Sicherheit & Haftung sowie Nutzung ihrer Daten als Voraussetzung für einen digitalen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen XS2A = Kontozugang für Dritte Quelle: Projektteam 5
Viele Anforderungen aller Akteure an Digitales Bezahlen 2020 in Europa Händler/ Unternehmen Verbraucher • Conversion (geringer Abbruch) • Choice: Wahlfreiheit beim Bezahlen • Wahlfreiheit & Reichweite • Control: Sicherheit & • Kundenidentifizierung & -daten Transparenz • Comfort: Effizientes • Geringere Transaktionskosten Onboarding • Cost: Günstige Bezahlverfahren Begünstigte von „SEPA 1.0“ Digitales Schwerpunkt von „SEPA 2.0“ Bezahlen 2020 Regulator Banken & andere ZDA © Bundesverband deutscher Banken e.V. • Digitaler Binnenmarkt für FDL • Kundenzugang • Förderung Wettbewerb • Fairer Wettbewerb • Verbraucherschutz • Bargeldversorgung • Sicherheit • Infrastrukturzugang & -Sicherheit ZDA = Zahlungsdiensteanbieter, FDL = Finanzdienstleistungen Quelle: Projektteam 6
Potenzial für Verbrauchernutzen und Wachstums- impulse vor allem im P2P, POS und E-Commerce Zahlungsverhalten: Beispiel Deutschland Unternehmen P2P & Verwaltung 100 80 Dienstleistungen Wiederkehrende 40 Zahlungen Aktuell hoher 140 Bargeldanteil & Gut abgedeckt/ Innovationsbedarf ~800 jährliche gelöst durch SEPA Zahlungen Wichtige Rolle für pro Kopf Mobile & Instant 30 Payments E-/ M-Commerce © Bundesverband deutscher Banken e.V. Handel- POS 410 Bar Unbar POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-Person Quelle: A.T. Kearney Analyse auf Basis versch. Quellen (z.B. Zahlungsverhalten in Deutschland 2014, Deutsche Bundesbank) 7
Digitales Bezahlen stößt heute aus Verbraucher- und Händlersicht noch oft an Grenzen Heutige Nutzererfahrung Beispielhaft Teilweise aufwändige, parallele und über Ländergrenzen hinweg Onboarding unterschiedliche Anforderungen an Registrierung und Legitimation Standard- Mit SEPA-Überweisungen und Lastschriften insgesamt schnelle und günstige zahlungen S€PA Verfahren verfügbar, lange IBAN als einziger Komfortnachteil Handel/ Häufige Einschränkungen für Verbraucher, bargeldlos zu zahlen und POS gleichzeitig Bargeldannahmezwang für Händler Zunehmendes Bundling von Handel und Zahlverfahren durch Anbieter/ E-Commerce Online-Marktplätze und dadurch Vorgabe von Zahlverfahren schränkt Nutzung präferierter Verfahren für den Kunden ein © Bundesverband deutscher Banken e.V. Mobile Neue Anbieter (z.B. OEMs, Betriebssysteme) zwingen Nutzer in ihre Verfahren und Geschäftsmodelle, gleichzeitig fehlt Verbrauchern oft die Transparenz: „Wann Zahlungen zahlt der Kunde mit Daten“? Unterschiedliche Zahlverfahren entstehen aktuell, jedoch mit mangelnder P2P-Zahlungen Vernetzung und Erreichbarkeit Quelle: Projektteam 8
Wie sieht Digitales Bezahlen 2020 in Europa aus? Vision: Ein Tag im Leben des Verbrauchers Beispiele Mit paydirekt im Arztrechnungen in E-Commerce der App und Freigabe einkaufen ohne Autorisierung Mittagessen teilen Bei Bestellung der & via paydirekt an Küche wird automatisch paylib User zahlen Finanzierung angeboten Klein- & Großeinkauf mit Geld auf dem Tagesgeld- Handy bezahlen, Rech- Konto in Irland mit nur nung digital erhalten einem Klick anlegen U-Bahn-Fahrt Taschengeld an kontaktlos Sohn ohne Konto bezahlen © Bundesverband deutscher Banken e.V. Instant überweisen Kaffeemaschine Bargeld am bestellt selbst Digitales Bezahlen Automaten in € Bohnen nach in Europa 2020 Rom abheben NEU Heute noch nicht verbreitet/möglich Quelle: A.T. Kearney 9
Wesentliche Handlungsbedarfe zur Realisierung der Vision des Digitalen Bezahlens 2020 Von „SEPA 1.0“ zu „SEPA 2.0“ • „SEPA 1.0“ begünstigte vor allem Händler und Unternehmen und Heute ermöglichte u. a. (1) die europaweite Konsolidierung von Konten und (2) eine breitere Dienstleisterauswahl. • Die größten Potenziale liegen im stationären Handel (POS) und zwischen Verbrauchern (P2P), in denen heute immer noch mehrheitlich Bargeld zum Einsatz kommt. Tatsächlich haben Verbraucher oft gar nicht die Wahl eines unbaren Zahlverfahrens. Mobile Zahlverfahren in Verbindung mit Instant Payments spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Morgen • Auch im E-Commerce wird die Wahlfreiheit eingeschränkt, z. B. dadurch, dass große Anbieter von Online-Marktplätzen Plattformleistungen und „SEPA 2.0“ Zahlverfahren bündeln. © Bundesverband deutscher Banken e.V. • Daneben besteht – trotz perspektivisch rückläufiger Transaktionen mit Bargeld – weiterhin der Bedarf nach einer effizienten und flächendeckenden Bargeldversorgung. • Eine weitere wesentliche Herausforderung für Digitales Bezahlen besteht darin, neuen Nutzern auf sichere, einfache und digitale Art den Zugang (Onboarding) zu Digitalem Bezahlen zu ermöglichen. Quelle: Projektteam 10
Handlungsbedarf besteht in fünf Themenfeldern Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung Instant M-Payments E-Commerce Payments Bargeld Onboarding • Essentielle • Datenbasierte • Komplementäre • Gesetzliches • Europäische Maßnahmen Infrastrukturen Geschäfts- Einsatzgebiete Zahlungsmittel Dienstleister- • Zugang und modelle wahl • Autorisierung • Anonyme Erreichbarkeit • Haftung und Sicherheit Zahlverfahren • Registrierung/ • Sicherheit Legitimation • Wahlfreiheit • Effiziente Bar- (durch geldversorgung • Volldigital Unbundling) © Bundesverband deutscher Banken e.V. Ausschöpfung des Potenzials Digitalen Bezahlens Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzen durch Innovation und Wettbewerb Quelle: Projektteam 11
Agenda Ausgangslage & Herausforderung Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung Ausblick & nächste Schritte © Bundesverband deutscher Banken e.V. 12
Mit mobilen Zahlverfahren lassen sich P2P- und POS-Bezahlsituationen effizienter lösen Zusammenfassung M-Payments Vorschläge & Empfehlungen Erforderliche Techniken, beispielsweise zur Authentifizierung (z. B. Essentielle Fingerabdruckscanner) oder Datenübertragung (z. B. NFC, Bluetooth Infrastrukturen Low Energy), sollen allen Zahlungsdiensteanbietern offen stehen Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein Zugang und Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und Erreichbarkeit Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer „paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer) Vertrauen der Verbraucher in Digitales Bezahlen soll gesteigert © Bundesverband deutscher Banken e.V. werden durch (1) Mindestsicherheitsstandards für Endgeräte und (2) Sicherheit verbraucherfreundliche, alternative Formen der starken Authentifizierung (z. B. verhaltensbasierte, passive Verfahren) Quelle: A.T. Kearney, Projektteam 13
Zugang zu essentieller Infrastruktur soll das Angebot verfügbarer Zahlverfahren erhöhen Essentielle Infrastruktur (Beispiel Übertragungstechnik; Smartphone-Marktanteile Westeuropa 2014) • Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben die iOS Payment-App seiner Wahl mit dem Endgerät (21%) NFC seiner Wahl zu nutzen • Unter Android (z. B. Samsung und andere) ist dies möglich; bei iOS-Endgeräten besteht ein Zwang zu Nutzung von ApplePay Android Samsung NFC • Verbraucher sollen ihre Payment-App frei (35%) wählen können & nicht durch Hersteller essen- Pay- tieller Infrastrukturen eingeschränkt werden ment App • Was eine essentielle Infrastruktur1 auf Basis Android Marktdurchdringung ist, stellt regelmäßig eine Sonstige NFC geeignete Behörde ebenso fest wie ein mögliches (37%) und angemessenes Entgelt2 für die Nutzung © Bundesverband deutscher Banken e.V. • Finanzdiensteanbieter erhalten darüber hinaus in angemessenen Maß Investitionssicherheit Andere Systeme NFC • Oligopolistische Strukturen bei essentiellen (7%) Infrastrukturen sind durch ordnungspolitische Maßnahmen zu vermeiden NFC nicht für alle Payment-Apps zugänglich 1. Z. B. Übertragungstechniken, Authentifizierungsverfahren, Verarbeitungs- und Speicherungselemente und andere Sicherheitsfunktionen 2. Kostenorientierung bzw. effizienzbasierte Obergrenzen (Vgl. hierzu Bundesnetzagentur bei Netznutzungsentgelt) Quelle: IDC, Projektteam 14
Verbraucherangebot soll durch grenz- & service- übergreifende Erreichbarkeit erhöht werden Erreichbarkeit unterschiedlicher Zahlverfahren • Verbraucher kaufen immer häufiger interna- tional ein und reisen darüber hinaus häufiger ins Ausland; Erreichbarkeit zwischen unterschiedlichen Zahlverfahren (unabhängig vom Heimatland der Verbraucher bzw. Anbieter) ist daher wünschenswert E-Commerce/P2P • Verbraucher haben weder unbeschränkten Zugang zu anderen Zahlverfahren noch können sie andere Zahlverfahren erreichen ohne dort registriert zu sein • Ein zentrales „Registry“ für alle mobilen Zahlverfahren, das Credentials (z.B. Mobil- nummern) in Kontonummern umwandelt, ist für Anbieter und Verbraucher die © Bundesverband deutscher Banken e.V. effizienteste Lösung, zur Herstellung gegenseitiger Erreichbarkeit, welche anderen Optionen (z.B. EU-weite Zahllösung oder standardisierte Schnittstellen) vorzuziehen ist • „Reachability” soll analog SEPA EU-weit gewährleistet sein Keine gegenseitige Erreichbarkeit zwischen Nutzern Quelle: Projektteam 15
Verbraucher sollen mit geringerem Aufwand sicher und komfortabel digital bezahlen können Elemente für mehr Sicherheit Gerätesicherheit Authentifizierung Zielbild • Verbraucher werden entlastet und müssen • Nutzer ist durch Sensorik der sich weniger um die Sicherheit ihrer mitgeführten Geräte dauerhaft Geräte kümmern authentifiziert (z.B. durch Biometrie) • Gleichzeitig soll durch geeignete • Starke Authentifizierungsverfahren Maßnahmen die Gerätesicherheit werden noch sicherer und erhöht werden verbraucherfreundlicher Maßnahmen • Definition von Mindestsicherheits- • Modernisierung SecuRe Pay durch standards für Endgeräte Erweiterung um andere, verbraucher- freundliche und starke Verfahren © Bundesverband deutscher Banken e.V. • Verpflichtung der Hersteller, für eine bestimmte Zeit Standards entgeltfrei • „Level Playing Field“: Einheitliche zu garantieren Anforderungen für Banken und Nicht- Banken bei Erst- und Folgelegitimation • Verhaltensdaten sind ein sehr starkes Authentifizierungsmerkmal und sollten genutzt werden dürfen Quelle: Projektteam 16
Verbraucher sollen von mehr Wahlfreiheit und fairem Wettbewerb von Zahlverfahren profitieren Zusammenfassung E-Commerce Vorschläge & Empfehlungen Datenbasierte Alle ZDA1 sollen alternative Erlösmodelle, wie direkte Entgelte und/ oder Nutzung von Daten, unter gleichen Bedingungen nutzen können; Geschäfts- dafür sollen sie in Geschäftsmodellkategorien eingeteilt werden, das modelle Einverständnis der Verbraucher einholen & über Folgen aufklären Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln beim digitalen Bezahlen sollen dem Verbraucher eindeutig und transparent gemacht werden; vor Haftung dem Hintergrund des Kontozugangs für Dritte sollen auch Banken Rechtssicherheit hinsichtlich Haftung erhalten Wahlfreiheit Verbraucher wie Händler sollen diskriminierungsfrei aus Kosten-, Komfort- und/oder Sicherheitsgründen das für sie attraktivere (durch Zahlverfahren wählen können; insbesondere Marktplatz-Anbieter © Bundesverband deutscher Banken e.V. Unbundling) sollen die Wahlmöglichkeit nicht begrenzen2 Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein Zugang und Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und Erreichbarkeit Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer „paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer) Vergleiche Analyse in Kapitel „M-Payment“, Punkt 2 1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Z. B. durch Bundling von Plattformleistungen und Zahlverfahren Quelle: A.T. Kearney, Projektteam 17
Verbraucher sollen mehr Kontrolle und Kenntnis darüber haben, wann sie mit Daten bezahlen Datenbasierte Geschäftsmodelle • Banken & andere ZDA müssen i. R. der AGB und Datenschutzregelung über Leistung und Gegenleistung (z. B. Entgelte) aufklären, rechtlich ist „Level-Playing-Field“ erfüllt NameGeschlecht Banken & € „Klassisch“ Vermögen andere ZDA1 • In der Praxis besteht jedoch Ungleichheit: Ort Einwilligung zur Datennutzung wird von Produkte Verbrauchern als ein Schritt von vielen oft Beruf Status nicht bewusst wahrgenommen Verhaltensdaten Services • ZDA sollen durch Bankenaufsicht hinsichtlich Nutzung von Verbraucherdaten in Geschäfts- modellkategorien eingeteilt werden: a) Nutzung zur Geschäftsabwicklung Fintechs, b) Nutzung für zusätzliche, interne Zwecke „Datenbasiert“ NameGeschlecht Unternehmen c) (Kommerzielle) Weitergabe an Dritte Daten Vermögen wie AGFA2 etc. • Bei datenbasierten Modellen sollen Verbraucher © Bundesverband deutscher Banken e.V. Ort Produkte über Umfang der Datenverwendung und Beruf Status Folgen auch außerhalb AGB & Datenschutz- regelung stärker aufgeklärt werden z.B.: Verhaltensdaten Services in Form von Geschäftsmodell-Siegeln in Dokumenten zur Produktinformation, oder durch Einholen expliziter, widerrufbarer Zustimmungen zur Datennutzung : Daten zur Nutzung freigegeben/ nicht freigegeben 1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Amazon, Google, Facebook, Apple Quelle: Projektteam 18
Transparente Sorgfaltspflichten & Haftungsregeln sollen Verbrauchern Digitales Bezahlen erleichtern Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (1/2) • Verbraucher nutzen verschiedene digitale Verbraucher Bezahlverfahren und sind für Geheimhaltung ihrer sensiblen Zugangsdaten verantwortlich AISP/ PISP • Steigende Anzahl von Diensteanbietern haben Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der Zahlungs- Verbraucher & Haftungsübernahme der Banken dienstean- bieter treten • Analog PIN & TAN definierte Anforderungen zwischen an Sorgfaltspflichten helfen Verbrauchern Verbraucher beim sicheren Umgang mit neuen Zahlungs- und Banken diensten (hier insbesondere AISP und PISP1) auf (n:n • Eindeutige und transparente Regeln zur Haftung Beziehungen) und einheitlichen Haftungsbegrenzung stärken … © Bundesverband deutscher Banken e.V. Vertrauen der Verbraucher in digitale Bezahlverfahren • Zahlungsdiensteanbieter verpflichten sich zur Banken Veröffentlichung von Datenlecks („Data Breaches“) binnen einer angemessenen Frist Früher Heute 1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service Providers Quelle: Projektteam 19
Verbraucher & Banken sollen direkt und indirekt von klaren Haftungsübernahmeregeln profitieren Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (2/2) • Steigende Anzahl von Diensteanbietern hat Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der Verbraucher Verbraucher und insbesondere der Haftungsübernahme der Banken • Bisher sind keine klaren und allgemein gültigen Bank 1 Regelungen zur Haftungsübernahme getroffen • Eindeutige Regeln zur Haftungsübernahme im Schadensfall (z. B. irrtümlich oder vorsätzlich) stärken Vertrauen der Verbraucher Bank 2 • Für Zahlungsdiensteanbieter, die als „Dritte“ (z. B. für AISP & PISP) auf Konto- und Zahlungs- Drittanbieter informationen zugreifen, soll eine allg. Haft- (AISP oder PISP) pflichtversicherung gelten, deren Ausgestal- Bank 1 Bank 2 Bank 3 tung (u. a. Mindestdeckung) zu definieren ist © Bundesverband deutscher Banken e.V. Bank 3 • Die Versicherungsdeckung soll Voraussetzung für den Zugang des Drittanbieters sein & eine vollständige Entschädigung der kontoführenden Wer ist Besitzer der Kunden- Bank für die vom Zahlungsauslösedienst zu beziehung & haftet folglich in welchem verantwortenden Schäden sicherstellen Umfang im Schadensfall? • Für die Bank soll jederzeit eindeutig sein, wer auf das Konto zugreift (Kunde o. Drittanbieter) Authentifizierung Zahlungsausführung (PISP) bzw. Kontoinformationen (AISP) 1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service Providers Quelle: Projektteam 20
Verbraucher sollen künftig auch online nicht in der Wahl des Zahlverfahrens eingeschränkt sein Wettbewerb von Zahlverfahren: Beispiel E-Commerce (Online-Handelsumsatz 2015, Deutschland, in Mrd. Euro) • Für Verbraucher haben E-Commerce Marktplätze eine hohe Relevanz; Händler sind mittlerweile auf Amazon und Ebay besonders relevante Plattformen angewiesen und 13 Mrd. Euro sollten in der Wahl der Zahlverfahren frei sein Hier wird • In bestimmten Fällen wird diese Wahl jedoch Händlern das eingeschränkt; Kunden wird das Angebot an Zahl- Angebot an verfahren vorgeschrieben, die Zahlfunktion steht Zahlverfahren nicht mehr im Wettbewerb zu anderen Zahlverfahren: vorgeschrieben Händler dürfen nur solche Zahlverfahren anbieten, die von der Plattform angeboten werden Verbraucher können daher nur aus der somit eingeschränkten Auswahl an Zahlverfahren wählen © Bundesverband deutscher Banken e.V. • Für Kunden und für Händler sollen Zahlverfahren im Wettbewerb stehen. Marktakteure sollen daher: Andere Online-Marktplätze – Händlern und Verbrauchern nicht vorschreiben, und Plattformen welche Zahlverfahren verwendet werden dürfen 34 Mrd. Euro – eigene Verfahren nur diskriminierungsfrei anbieten Quelle: BEVH, Projektteam 21
Instant Payments adressieren vor allem in bestimmten Situationen Verbraucherbedarf Zusammenfassung Instant Vorschläge & Empfehlungen Payments Echtzeitzahlverfahren sollen die D+1 SEPA-Verfahren nur in Komplementäre Situationen ergänzen, in denen diese Verfahren den Einsatzgebiete Verbraucherbedarf unzureichend decken (z. B. P2P, POS) und nicht universell verpflichtend für alle Situationen zur Verfügung stehen Sämtliche Verfahren, bei denen – unabhängig vom Clearing und Autorisierung Settlement – die Autorisierung in Echtzeit erfolgt, sollen als und Sicherheit Echtzeitverfahren betrachtet werden; dadurch soll die Möglichkeit zur Entwicklung alternativer Systeme bestehen bleiben © Bundesverband deutscher Banken e.V. Aus der Perspektive des Marktes aktuell kein regulatorischer Bedarf – alternative Echtzeitzahlverfahren sollten weiterhin im Markt möglich sein – Vorschläge und Empfehlungen sind als Leitplanken im Rahmen der aktuellen Entwicklung des pan-europäischen Instant-Payments-System zu verstehen Quelle: A.T. Kearney, Projektteam 22
Für Verbraucher sind Instant Payments in P2P- und POS-Situationen eine sinnvolle Alternative Relevante Einsatzgebiete • Probleme für Unternehmen und Verwaltung sowie POS (DL & • Z. B. Einkauf, Restaurant, wiederkehrende Zahlungen durch „SEPA 1.0“ gut Handel) haushaltsnahe DL, gelöst, hier besteht kein Bedarf Zug-um-Zug-Geschäfte ~2/3 der • Aus Verbrauchersicht besteht in anderen Bezahl- vor- Bereichen expliziter Bedarf für Echtzeitzahlungen P2P gänge • Z. B. Teilen von Restaurant- • Instant Payments sind eine wichtige, jedoch Rechnungen, Begleichen sofort fälliger Schulden nicht verpflichtende Alternative z. B. in P2P Bezahlsituationen • Im POS bietet der Einsatz insb. eine Settlement- E-/M- • Alternative zu Karten- und ~ Wallet-Zahlungen, Händler- Alternative hinter Kartenzahlungen Commerce vorteil: sofortige Begleichung • Die Bereitstellung von Instant Payments sollte mittelfristig nicht universell für alle Bezahlsituationen verpflichtend sein Unter- • Kein signifikanter Bedarf nehmen, • D+1 ausreichend • Neben der pan-europäischen Lösung (SCTinst) soll © Bundesverband deutscher Banken e.V. Verwaltung die Möglichkeit bestehen bleiben, dass der Markt auch alternative Echtzeitverfahren entwickelt Wieder- • Kein signifikanter Bedarf • Sicherstellung von grenz- und serviceüber- kehrende • D+1 ausreichend greifendem Zugang und Erreichbarkeit Zahlungen verschiedener Echtzeitzahlsysteme (z. B. über zentrales Register, vgl. hierzu M-Payments) soll die Nutzung und Akzeptanz erhöhen POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-Person; DL = Dienstleistungen Quelle: Projektteam 23
Aus Verbraucher- und Bankensicht ist eine pragmatische Implementierung zu empfehlen Implementierungsoptionen für Instant Payments Option 1: „Instant Autorisierung“ Option 2: „Instant Autorisierung, C&S“ NUR Autorisierung1 erfolgt in Echtzeit; Sowohl Autorisierung als auch Clearing & keine Friständerung für Clearing & Settlement Settlement erfolgen in Echtzeit •X Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld erst • Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld ist D+1 verfügbar; potentielles Risiko des sofort nach Ausführung verfügbar unbegründeten Rückrufs • Sicherheit des Absenders: Zahlung kann theoretisch, begründet, allerdings nur mit •X Sicherheit des Absenders: Keine Rückruf- möglichkeit bei Irrtum bzgl. Empfänger oder hohem Aufwand vor dem Clearing & Betrag; Überweisungen sind final; insbeson- Settlement zurückrufen werden dere bei universellem Einsatz risikoreicher • Systemeingriff: Investitionsbedarf •X Systemeingriff: Massiver Investitions- gegeben, Höhe und Umfang jedoch bedarf der Bankwirtschaft; signifikante niedriger als bei Option 2 Systemumstellung und -umbau mit mehr- jähriger Implementierungsphase erwartet © Bundesverband deutscher Banken e.V. Ansatz alternativer Aktueller Ansatz Echtzeitverfahren von SCTinst Deckt vollständig die Verbraucherbedürfnisse 1. Allerdings mit Interbankengarantie Quelle: Projetteam 24
Mehr Freiheit für Verbraucher und Händler bei der Wahl der Zahlverfahren Zusammenfassung Bargeld Vorschläge & Empfehlungen Weitverbreitete unbare Zahlverfahren (z. B. Überweisung, Lastschrift, Gesetzliches Debitkarte) sollen als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt Zahlungsmittel werden In geeigneten, unbaren Zahlverfahren sollen Verbraucher die Wahl- Anonyme möglichkeit am POS erhalten, ohne Übermittlung persönlicher Zahlverfahren Daten an den Zahlungsempfänger (insb. Händler) zu zahlen1 Verbraucher sollen weiter günstig und nah mit Bargeld versorgt © Bundesverband deutscher Banken e.V. Effiziente Bar- werden (z. B. auch in Tankstellen, Supermärkten); Banken sollen hierzu weitreichende Kooperationen ermöglicht werden, sowohl geldversorgung bankübergreifend als auch mit Dritten, z. B. durch Aufhebung kartellrechtlicher Schranken 1. Außer die Übertragung persönlicher Daten ist erforderlich (z. B. um Rückrufe zu ermöglichen) Quelle: A.T. Kearney, Projektteam 25
Mehr Freiheit beim Bezahlen für Verbraucher und Händler durch erweiterten „Legal Tender“-Begriff Erweiterung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels • Verbraucher & Händler sollen ihr Zahlverfahren Händler Verbraucher in jeder Situation frei wählen können • Heute haben weder Verbraucher noch Händler die freie Wahl. Händler müssen immer Bargeld akzeptieren (Legal Tender)1, unabhängig von dem damit verbunden Aufwand und Kosten von bis zu ca. 4% der Transaktionskosten2 • Um diese Situation zu lösen ist der Begriff des Legal Tenders zu erweitern. Weitere, unbare Akzeptanz Präferenz gesetzliche Zahlungsmittel sollen von der EZB in regelmäßigen Zeitintervallen festgelegt werden (z. B. andere, weit verbreitete unbare Zahlverfahren wie SEPA Cards, SCT, SDD) Legal Tender Definition führt zu geringerer Akzeptanz anderer, • Händler sollen damit frei sein, in welcher © Bundesverband deutscher Banken e.V. weit verbreiteter Zahlverfahren Situation sie eines oder mehrere gesetzliche Zahlungsmittel akzeptieren (unabhängig davon, ob es sich bei dem akzeptierten Verfahren um Bargeld oder unbare Mittel handelt) 1. Sofern vor dem Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde (z. B. expliziter Hinweis des Händlers) 2. Z. B. verursacht durch Kosten im Umgang mit Bargeld, Vandalismus, Raub und Diebstahl Quelle: A.T. Kearney Befragung, Projektteam 26
Verbraucher sollen auch ohne Übermittlung ihrer Daten an den Empfänger unbar zahlen können Datenübermittlung bei Zahlverfahren am POS Nicht bekannt Keine weitverbreitete Bekannt Möglichkeit für € Verbraucher, unbar anonym zu bezahlen @ Aus Sicherheit für einzelne Verbraucher1 soll die Möglichkeit angeboten werden, offline sicher, Barzahlung ermöglicht anonym und unbar zu bezahlen Eindeutige Zuordnung absolute Anonymität bei elektronischen © Bundesverband deutscher Banken e.V. • Keine Übermittlung persönlicher Daten des Verbrauchers gegenüber dem Händler (d. h. keine Voll- Zahlverfahren möglich identifikation des Zahlungsabsenders) – wie z. B. aktuell bei paydirekt funktional verfügbar • Davon nicht betroffen ist die Datenüber- mittlung an Banken (anders als bei digitalen Währungen)2 1. Z. B. zur Reduktion des digitalen Fußabdrucks 2. Geldwäscheanforderungen werden hierdurch somit nicht beeinträchtigt Quelle: Projektteam 27
Alternative Wege sollen zur effizienten Bargeld- versorgung der Verbraucher ermöglicht werden Entwicklung Bargeldabhebungen (# Abhebungen pro Kopf, 2006-2024F) 34 • Durch Verwendung u. a. unbarer Zahl- verfahren reduziert sich die Anzahl der Prognose 32 Bargeldabhebungen in einigen EU-Ländern signifikant 30 • Bei fallender Wirtschaftlichkeit sollte dennoch eine flächendeckende 28 Bargeldversorgung für Verbraucher Deutschland gewährleistet sein 26 • Um weiterhin eine effiziente Versorgung 24 sicherzustellen, sollen alternative Wege u. a. durch Kooperationen ermöglicht werden: 22 Frankreich Reduktion regulatorischer Anforderungen (Lizenzen u. ä.) und Förderung der © Bundesverband deutscher Banken e.V. 20 Bargeldversorgung über den Handel Schweden 18 Niederlande Aufhebung von kartellrechtlichen Spanien Schranken für einen bankübergreifen- 16 den Geldautomatenbetrieb • Davon nicht betroffen ist die Bepreisung 14 der Bargeldversorgung 2006 2010 2014 2018F 2022F Quelle: Deutsche Bundesbank, EZB, A.T. Kearney Payments Market Model 2016, Projektteam 28
Einheitliche, volldigitale Verbraucher-Legitimation für vereinfachten Zugang zu Digitalem Bezahlen Zusammenfassung Onboarding Vorschläge & Empfehlungen Europäische a) Verbraucher sollen nicht aufgrund ihres Standorts in der Wahl ihres Diensteanbieters beschränkt werden, sofern mit vertretbarem Dienstleister- Aufwand technisch möglich; b) Anbieter sollen EU-weit grenz- wahl überschreitenden Zugang zu nationalen Auskunfteien erhalten Verbraucher sollen sich einmalig bei ihrer Hausbank („Erstlegitimierer“) legitimieren können; Dritte, die ihrerseits Registrierung/ zur Legitimation verpflichtet sind, sollen sich – ohne Enthebung Legitimation ihrer Haftung – auf diese Legitimation beim Erstlegitimierer, der hierfür ein angemessenes Entgelt erheben darf, stützen können Verbraucher sollen auf rein digitale, papierlose Weise digitale © Bundesverband deutscher Banken e.V. Zahlverfahren end-to-end nutzen können, von erstmaliger Volldigital Registrierung mit digitaler Legitimation sowie Dokumentation, über digitale Nutzung bis Vertragsverwaltung und KYC-Erneuerung Quelle: A.T. Kearney, Projektteam 29
Grenzüberschreitende Nutzung von Zahlungsdiensten soll allen offen stehen Formen der Zugangsbeschränkung • Unabhängig vom Standort wollen Verbraucher Geo- Content-Blocking: diskriminierungsfreien Zugang zu grafisch Deutschem Verbraucher wird Zahlungsdiensten französisches Angebot nicht angezeigt • Heutzutage ist ein diskriminierungsfreier Zugang nicht allen EU-Verbrauchern möglich • Hierfür sollen Anbieter nötige Voraus- Inhaltlich Zugriffsbeschränkung: setzungen schaffen, um andere Banken und Italienische Bank hat keinen Zahlungsdienstleister an bestehende Zugriff auf Daten bei belgischer Systeme anschließen zu können2 Bank des Kunden/Auskunftei • Nutzer sollen weder technisch noch ver- traglich von einem Zahlungsdienst aus einem (anderen) EU-Land ausgeschlossen werden Vertraglich Länderdiskriminierung: Zugang zu spanischem • Bei grenzüberschreitenden Angeboten sollen Zahlungsdienst erfordert oft Verbraucher nach dem Standard des Wohnsitz im Land des Anbieters1 Wohnlandes oder dem Anbieterland © Bundesverband deutscher Banken e.V. legitimiert werden • Mittel- bis langfristig werden die Voraus- Technisch Schnittstellenproblematik: setzungen für ein pan-europäisches Österreichische Bank kann Angebot geschaffen paydirekt nicht anbinden • Mittelfristig ist auch die europäische Harmonisierung der Kredithistorie und Auskunftei anzustreben 1. Das bedeutet nicht, dass die Betreiber die Dienste sofort in allen EU-Ländern anbieten müssen 2. Bereits im Grünbuch behandelt; gemeint ist dabei nicht Content- oder Browser-Geoblocking, sondern die fehlende Möglichkeit für Verbraucher, Verträge einzugehen. Quelle: Projektteam 30
Wieder- und Weiterverwendung vorhandener Legitimationsdaten soll Onboarding erleichtern Zugang Dritter zu Legitimationen • Legitimationen werden aktuell bei jedem neuen Verbraucher Bank DL auf Basis geltender Anforderungen erfasst; keine Möglichkeit von Verbrauchern, auf bereits bei anderen DL getätigten Legitimationen zu verweisen • Banken/DL, die zur Legitimation verpflichtet sind, sollen bereits vorgenommene 2. Legitimationsanfrage 3. Legitimationsdaten Legitimationen untereinander und grenzüberschreitend anerkennen: 1. Auftrag – Neben der direkten Legitimierung beim Dritten, sollen Verbraucher die Möglichkeit haben, Dritte zur Abfrage der bereits erfolgten Erstlegitimation bei Banken (= vertrauenswürdige Dritte) zu beauftragen Dritte – Es erfolgt keine Haftungsübernahme der © Bundesverband deutscher Banken e.V. Bank ggü. dem Dritten hinsichtlich potenziell unvollständiger bzw. fehlerhafter Daten – Europäischer Standard für den Legitimationsprozess, insb. für Verbraucher beauftragt Dritten, sich Mindestanforderungen nötig auf die Erstlegitimation bei der • Es darf ein angemessenes Entgelt für die Hausbank zu stützen Legitimation verlangt werden DL = Dienstleister Quelle: Projektteam 31
Verbraucher sollen künftig rein digital & papierlos am Digitalen Bezahlen teilnehmen können Digitalisierungsgrad „Onboarding“ Für Erstlegitimation oft Schriftform nötig • Im Bereich Onboarding und Legitimation • Physischer letzter Schritt (z. B. Unterschrift) können Verbraucher bereits auf viele rein • Video-Legitimation wird erschwert1 digitale Verfahren zurückgreifen (z. B. N26) Ø 7,5 Tage bis Ø 11 Tage bis Ø 10 Kanal- • In bestimmten Situationen verhindern erste Überweisung erste Kreditkarten- wechsel während häufig Medienbrüche rein digitale Verfahren möglich ist zahlung möglich ist des Onboardings • Durch EU-weite harmonisierte Mindeststandards bei der digitalen Nutzung flächendeckend papierlos möglich Legitimation wird ein weiterer Schritt in • Zahlvorgang online (z.B. Überweisung) und Richtung Digitaler Binnenmarkt gemacht offline (z.B. Karte am POS) volldigitalisiert • Förderung der Industrie zur Entwicklung innovativer, softwarebasierter Legitimationsverfahren (z. B. Biometrie, Folgelegitimation oft in Schriftform künstliche Intelligenz) • Teilw. für Dispositionsrahmen erforderlich • Folgelegitimations-Daten sind bereits © Bundesverband deutscher Banken e.V. • Im Rahmen Vollmachtserteilung2 sinnvoll erfasst bzw. können sich auf Daten vertrauenswürdiger Dritte stützen Archivierung und Dokumentation beleghaft • Papierhafte Archivierung und Dokumentation • Papierhafte Dokumentations- und Archi- (z.B. Kontoauszüge, Steuererklärung) vierungspflichten sollen durch alternative elektronische Lösungen ersetzt werden Volldigitalisiert Teildigitalisiert 1. Vgl. BaFin Rundschreiben 04/2016 (GW) - Videoidentifizierungsverfahren 2. Beispiel Vollmacht: Gutglaubensschutz ausschließlich an papierhafte Originale geknüpft Quelle: Bank-Blog, Projektteam 32
Agenda Ausgangslage & Herausforderung Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung Ausblick & nächste Schritte © Bundesverband deutscher Banken e.V. 33
Für das Digitale Bezahlen 2020 sind aus Sicht des BdB fünf Maßnahmen besonders relevant Ableitung konkreter, erster Maßnahmen Priorisierte Maßnahmen 1 Registrierung/ Schaffung einer einheitlichen Basis für Legitimation Digitales Mobile und E-Commerce-Zahlverfahren 2 Bezahlen in Europa Gesetzliche 2020 Zahlungsmittel Freie Wahl für Verbraucher 3 Verbraucher- Datenbasierte und Händler bei Zahlverfahren orientiertes Geschäftsmodelle „SEPA 2.0“ in allen Situationen 4 Wahlfreiheit © Bundesverband deutscher Banken e.V. Gleiche Voraussetzungen bei Zugang (durch Unbundling) und der Nutzung von baren und unbaren Zahlungsdiensten 5 Essentielle Infrastrukturen Quelle: Projektteam 34
Den fünf priorisierten Maßnahmen lassen sich konkrete Umsetzungsschritte zuordnen Maßnahmen im Detail Mögliches Detailmaßnahmen Instrument 1 • Definition europaweiter Standards für Legitimationen Registrierung/ • Wieder- und Weiterverwendung vorhandener • Nächste AML Richtlinie Legitimation Legitimationsdaten 2 • Definitionserweiterung gesetzlicher Zahlungsmittel (Legal Gesetzliche • AEUV Art. 128 Abs. 1 Tender) um weit verbreitete auf SEPA basierende unbare Zahlungsmittel Zahlverfahren • VO 974/98/EC Art. 10+11 3 • Definition verschiedener Geschäftsmodellkategorien • Ergänzung EU-DSGVO und Datenbasierte • Zuordnung von Zahlungsdiensten zu einer der drei Kategorien nächste PSD sowie EBA- Geschäftsmodelle • Explizite Aufklärungspflicht zum Wohle des Verbrauchers Konsult. (XS2A-Standards) 4 © Bundesverband deutscher Banken e.V. • Identifizierung marktbeherrschender Online-Marktplatz-Anbieter Wahlfreiheit • Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Angebot verschie- • Neue DG COMP-Initiative (durch Unbundling) dener Zahlverfahren (kein Bundling von Zahlung und Handel) 5 • Definition essentieller Infrastrukturen Essentielle • Neue DG COMP-Initiative • Verpflichtung der Hersteller zur Zugangsgewährung Infrastrukturen • Investitionssicherheit durch Sicherstellung von Standards • Nächste PSD ZDA = Zahlungsdiensteanbieter Quelle: Projektteam 35
Unmittelbarer Nutzen entsteht für alle Akteure Nutzen für Stakeholder Banken Händler/ Verbraucher & andere ZDA Unternehmen 1 Einmalige medienbruch- Kostenreduzierung und Erhöhung der Conversion Registrierung/ bessere Schnittstellen- sowie Reduzierung des freie Legitimation, auf die Legitimation sich Anbieter stützen können nutzung für neue Services Betrugsrisikos 2 Freie Wahl des Förderung von SEPA- und Freie Gestaltung des Akzep- Gesetzliche anderen, weit verbreiteten tanzmixes zur Optimierung Zahlverfahrens - Kunde trifft Zahlungsmittel Entscheidung nach Präferenz unbaren Zahlverfahren von Reichweite & Kosten 3 Transparenz und Fairer Wettbewerb und Möglichkeit zur Erschließung Datenbasierte einheitliche Bedingungen für neuer Kundensegmente Kontrolle über Verwendung Geschäftsmodelle persönlicher Daten alle Zahlungsdiensteanbieter (z. B. Digital Deniers) 4 © Bundesverband deutscher Banken e.V. Kunde kann uneingeschränkt Fairer Wettbewerb der Freie Gestaltung des Akzep- Wahlfreiheit Online-Zahlverfahren und tanzmixes zur Optimierung präferiertes Zahlverfahren (durch Unbundling) im E-Commerce nutzen Zahlungsdiensteanbieter von Reichweite & Kosten 5 Freie Wahl des präferierten Mehr Flexibilität und Infrastruktur funktioniert Essentielle Reichweite bei der Entwick- immer, möglichst universell Zahlinstruments unabhängig Infrastrukturen vom Gerätehersteller/-typ lung eigener Verfahren für verschiedene Verfahren ZDA = Zahlungsdiensteanbieter Quelle: Projektteam 36
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