Zukunftsbild "Digitales Bezahlen 2020" - Begleitende Präsentation zum Positionspapier - Bundesverband ...

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Zukunftsbild
„Digitales Bezahlen 2020“

Begleitende Präsentation zum Positionspapier

Januar 2017
Vorbemerkung

                                         Die folgenden Ausführungen enthalten Empfehlungen hinsichtlich möglicher
                                          Ergänzungen, Änderungen bestehender und Umsetzung künftiger
                                          Regulatorik sowie Initiativen der Bankenbranche in der Europäischen Union

                                         Die hierin dargestellten Thesen spiegeln die Perspektive des Bundesverbands
                                          deutscher Banken (BdB) und seiner Mitglieder wider, und wurden in
                                          Zusammenarbeit mit der Management-Beratung A.T. Kearney im Herbst 2016
                                          aufgestellt

                                         Mit diesem Blick aus der Praxis soll ein Beitrag zur kurz- bis mittelfristigen
                                          Modernisierung und Digitalisierung des europäischen Zahlungsverkehrs
                                          zum Wohle der Verbraucher und im Sinne der Wachstums- und Innovationsziele
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                          des digitalen Binnenmarkts erbracht werden

                                         Als Diskussionsbasis richtet sich dieses Papier insbesondere an gesetzgebende
                                          Instanzen auf europäischer und nationaler Ebene, aber auch an andere
                                          Banken sowie nationale und internationale Bankenverbände

                                                                                                                           2
Agenda
                                         Ausgangslage & Herausforderung

                                         Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung

                                         Ausblick & nächste Schritte
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                                                                                                    3
Finanzdienstleistungen im Fokus der Vorausset-
                                        zungen für den digitalen Binnenmarkt der EU
                                        Digitale Agenda 2020 – EU Ziele & Status Quo                                                                                     Beispiele

                                        EU-Ebene                                                                                                    Länderebene2

                                        Europa 2020 – 7 Leitziele                                                                                   • Umsetzung PSD2 in
                                        Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Europa in 2020                                                    nationales Recht

                                                                                                                                                    • Umsetzung EU-DSGVO
                                                                                                                                                      (Datenschutz-
                                           1. Leitziel – Digitaler Binnenmarkt                                                                        Verordnung) in
                                           Ziel: Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital1                                    nationales Recht

                                                                                                                                                    • BaFin-Rundschreiben
                                              Grünbuch – FDL für Privatkunden im Binnenmarkt                                                          (05/2016) zu Video-
                                              In Zusammenhang mit den laufenden Projekten der EU Kommission wurde                                     identifizierungs-
                                              Ende 2015 das Grünbuch vorgestellt, welches die folgenden Ziele verfolgt:
                                                                                                                                                      verfahren

                                                                                                                                                    • Anwendung MaSi
                                                                         Förderung von Wettbewerb
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                                                                                                                      durch BaFin basierend
                                                                                                                                                      auf SecuRe Pay (EBA)
                                                                         Erhöhung der Transparenz
                                                                                                                                                    • eIDAS-Verordnung
                                                  Verbraucher            Erhöhung der Auswahl an FDL                                                • Und weitere

                                        1. Mit einem Beitrag von 415 Mrd. Euro zur Wirtschaftsleistung soll der digitale Binnenmarkt helfen, Arbeitsplätze zu schaffen, und Wachstum,
                                        Wettbewerb sowie Innovationen ankurbeln 2. Beispielhaft für Finanzdienstleistung: Zahlungsverkehr
                                        FDL = Finanzdienstleistungen
                                        Quelle: Europäische Kommission, Projektteam

                                                                                                                                                                                        4
Digitales Bezahlen als Türöffner für die Öffnung
                                        von Finanzdienstleistungen im EU-Binnenmarkt
                                        Rolle des Zahlungsverkehrs für Finanzdienstleistungen

                                            Konto-                  Zusatz-         Versiche-                           Verbraucher-
                                                                    service                     Tagesgeld   Sparpläne
                                          leistungen              (z.B. aus XS2A)
                                                                                     rungen                                kredite

                                                                  Digitales Onboarding & Bezahlen in Europa
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                   Verlässliche Standards für Verbraucher beim Onboarding und Digitalen
                                                   Bezahlen hinsichtlich Kosten, Sicherheit & Haftung sowie Nutzung ihrer Daten
                                                   als Voraussetzung für einen digitalen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen

                                        XS2A = Kontozugang für Dritte
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                   5
Viele Anforderungen aller Akteure an Digitales
                                        Bezahlen 2020 in Europa
                                         Händler/ Unternehmen                                                     Verbraucher
                                         • Conversion (geringer Abbruch)                                          • Choice:    Wahlfreiheit beim
                                                                                                                               Bezahlen
                                         • Wahlfreiheit & Reichweite
                                                                                                                  • Control:   Sicherheit &
                                         • Kundenidentifizierung & -daten                                                      Transparenz
                                                                                                                  • Comfort:   Effizientes
                                         • Geringere Transaktionskosten                                                        Onboarding
                                                                                                                  • Cost:      Günstige
                                                                                                                               Bezahlverfahren

                                              Begünstigte von „SEPA 1.0“                              Digitales    Schwerpunkt von „SEPA 2.0“
                                                                                                      Bezahlen
                                                                                                        2020
                                         Regulator                                                                Banken & andere ZDA
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                         • Digitaler Binnenmarkt für FDL                                          • Kundenzugang
                                         • Förderung Wettbewerb                                                   • Fairer Wettbewerb
                                         • Verbraucherschutz                                                      • Bargeldversorgung
                                         • Sicherheit
                                                                                                                  • Infrastrukturzugang & -Sicherheit

                                        ZDA = Zahlungsdiensteanbieter, FDL = Finanzdienstleistungen
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                        6
Potenzial für Verbrauchernutzen und Wachstums-
                                        impulse vor allem im P2P, POS und E-Commerce
                                        Zahlungsverhalten: Beispiel Deutschland

                                                                                                                         Unternehmen
                                                                                             P2P                         & Verwaltung

                                                                                                     100            80
                                                              Dienstleistungen                                                            Wiederkehrende
                                                                                            40                                            Zahlungen
                                           Aktuell hoher                                                                    140
                                          Bargeldanteil &                                                                                               Gut abgedeckt/
                                         Innovationsbedarf                                          ~800 jährliche                                     gelöst durch SEPA
                                                                                                     Zahlungen
                                          Wichtige Rolle für                                          pro Kopf
                                          Mobile & Instant                                                                        30
                                             Payments                                                                                       E-/ M-Commerce
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                                                                           Handel-
                                                                              POS                   410

                                        Bar          Unbar
                                        POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-Person
                                        Quelle: A.T. Kearney Analyse auf Basis versch. Quellen (z.B. Zahlungsverhalten in Deutschland 2014, Deutsche Bundesbank)

                                                                                                                                                                           7
Digitales Bezahlen stößt heute aus Verbraucher-
                                        und Händlersicht noch oft an Grenzen
                                        Heutige Nutzererfahrung                                                                            Beispielhaft

                                                                     Teilweise aufwändige, parallele und über Ländergrenzen hinweg
                                         Onboarding                  unterschiedliche Anforderungen an Registrierung und Legitimation

                                         Standard-                   Mit SEPA-Überweisungen und Lastschriften insgesamt schnelle und günstige
                                         zahlungen            S€PA   Verfahren verfügbar, lange IBAN als einziger Komfortnachteil

                                         Handel/                     Häufige Einschränkungen für Verbraucher, bargeldlos zu zahlen und
                                         POS                         gleichzeitig Bargeldannahmezwang für Händler

                                                                     Zunehmendes Bundling von Handel und Zahlverfahren durch Anbieter/
                                         E-Commerce                  Online-Marktplätze und dadurch Vorgabe von Zahlverfahren schränkt Nutzung
                                                                     präferierter Verfahren für den Kunden ein
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                                         Mobile                      Neue Anbieter (z.B. OEMs, Betriebssysteme) zwingen Nutzer in ihre Verfahren
                                                                     und Geschäftsmodelle, gleichzeitig fehlt Verbrauchern oft die Transparenz: „Wann
                                         Zahlungen                   zahlt der Kunde mit Daten“?

                                                                     Unterschiedliche Zahlverfahren entstehen aktuell, jedoch mit mangelnder
                                         P2P-Zahlungen               Vernetzung und Erreichbarkeit

                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                          8
Wie sieht Digitales Bezahlen 2020 in Europa aus?

                                          Vision: Ein Tag im Leben des Verbrauchers                                                         Beispiele

                                                                                  Mit paydirekt im   Arztrechnungen in
                                                                                      E-Commerce     der App und Freigabe
                                                                                         einkaufen   ohne Autorisierung
                                                             Mittagessen teilen                                              Bei Bestellung der
                                                             & via paydirekt an                                         Küche wird automatisch
                                                             paylib User zahlen                                         Finanzierung angeboten

                                          Klein- & Großeinkauf mit                                                            Geld auf dem Tagesgeld-
                                          Handy bezahlen, Rech-                                                                Konto in Irland mit nur
                                          nung digital erhalten                                                                    einem Klick anlegen

                                             U-Bahn-Fahrt
                                                                                                                                         Taschengeld an
                                             kontaktlos
                                                                                                                                       Sohn ohne Konto
                                             bezahlen
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                                                                                                                                     Instant überweisen

                                        Kaffeemaschine                                                                                      Bargeld am
                                        bestellt selbst                              Digitales Bezahlen                                   Automaten in
                                                                                                                                     €
                                        Bohnen nach                                    in Europa 2020                                     Rom abheben

                                          NEU Heute noch nicht verbreitet/möglich
                                          Quelle: A.T. Kearney

                                                                                                                                                         9
Wesentliche Handlungsbedarfe zur Realisierung
                                        der Vision des Digitalen Bezahlens 2020
                                        Von „SEPA 1.0“ zu „SEPA 2.0“

                                                              • „SEPA 1.0“ begünstigte vor allem Händler und Unternehmen und
                                              Heute             ermöglichte u. a. (1) die europaweite Konsolidierung von Konten und (2) eine
                                                                breitere Dienstleisterauswahl.

                                                              • Die größten Potenziale liegen im stationären Handel (POS) und zwischen
                                                                Verbrauchern (P2P), in denen heute immer noch mehrheitlich Bargeld zum
                                                                Einsatz kommt. Tatsächlich haben Verbraucher oft gar nicht die Wahl eines
                                                                unbaren Zahlverfahrens. Mobile Zahlverfahren in Verbindung mit Instant
                                                                Payments spielen hierbei eine wesentliche Rolle.

                                            Morgen            • Auch im E-Commerce wird die Wahlfreiheit eingeschränkt, z. B. dadurch,
                                                                dass große Anbieter von Online-Marktplätzen Plattformleistungen und
                                          „SEPA 2.0“            Zahlverfahren bündeln.
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                                                              • Daneben besteht – trotz perspektivisch rückläufiger Transaktionen mit
                                                                Bargeld – weiterhin der Bedarf nach einer effizienten und flächendeckenden
                                                                Bargeldversorgung.

                                                              • Eine weitere wesentliche Herausforderung für Digitales Bezahlen besteht
                                                                darin, neuen Nutzern auf sichere, einfache und digitale Art den Zugang
                                                                (Onboarding) zu Digitalem Bezahlen zu ermöglichen.

                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                             10
Handlungsbedarf besteht in fünf Themenfeldern

                                                    Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung

                                                                                                 Instant
                                                     M-Payments             E-Commerce          Payments            Bargeld           Onboarding

                                                    • Essentielle           • Datenbasierte   • Komplementäre    • Gesetzliches      • Europäische
                                        Maßnahmen

                                                      Infrastrukturen         Geschäfts-        Einsatzgebiete     Zahlungsmittel      Dienstleister-
                                                    • Zugang und              modelle                                                  wahl
                                                                                              • Autorisierung    • Anonyme
                                                      Erreichbarkeit        • Haftung           und Sicherheit     Zahlverfahren     • Registrierung/
                                                    • Sicherheit                                                                       Legitimation
                                                                            • Wahlfreiheit                       • Effiziente Bar-
                                                                              (durch                               geldversorgung    • Volldigital
                                                                              Unbundling)
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                                          Ausschöpfung des Potenzials Digitalen Bezahlens
                                                         Steigerung des volkswirtschaftlichen Nutzen durch Innovation und Wettbewerb

                                                    Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                        11
Agenda
                                         Ausgangslage & Herausforderung

                                         Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und
                                          Regulierung
                                         Ausblick & nächste Schritte
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                                                                                        12
Mit mobilen Zahlverfahren lassen sich P2P- und
                                        POS-Bezahlsituationen effizienter lösen
                                        Zusammenfassung

                                           M-Payments                       Vorschläge & Empfehlungen

                                                                            Erforderliche Techniken, beispielsweise zur Authentifizierung (z. B.
                                             Essentielle                    Fingerabdruckscanner) oder Datenübertragung (z. B. NFC, Bluetooth
                                           Infrastrukturen                  Low Energy), sollen allen Zahlungsdiensteanbietern offen stehen

                                                                            Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein
                                             Zugang und                     Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und
                                            Erreichbarkeit                  Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer
                                                                            „paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer)

                                                                            Vertrauen der Verbraucher in Digitales Bezahlen soll gesteigert
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                                            werden durch (1) Mindestsicherheitsstandards für Endgeräte und (2)
                                                Sicherheit                  verbraucherfreundliche, alternative Formen der starken
                                                                            Authentifizierung (z. B. verhaltensbasierte, passive Verfahren)

                                        Quelle: A.T. Kearney, Projektteam

                                                                                                                                               13
Zugang zu essentieller Infrastruktur soll das
                                        Angebot verfügbarer Zahlverfahren erhöhen
                                        Essentielle Infrastruktur
                                        (Beispiel Übertragungstechnik; Smartphone-Marktanteile Westeuropa 2014)

                                                                                                            • Der Verbraucher soll die Möglichkeit haben die
                                                                      iOS                                     Payment-App seiner Wahl mit dem Endgerät
                                                                      (21%)                     NFC           seiner Wahl zu nutzen
                                                                                                            • Unter Android (z. B. Samsung und andere) ist
                                                                                                              dies möglich; bei iOS-Endgeräten besteht ein
                                                                                                              Zwang zu Nutzung von ApplePay
                                                                      Android
                                                                      Samsung
                                                                                               NFC         • Verbraucher sollen ihre Payment-App frei
                                                                      (35%)                                   wählen können & nicht durch Hersteller essen-
                                          Pay-                                                                tieller Infrastrukturen eingeschränkt werden
                                          ment
                                          App                                                               • Was eine essentielle Infrastruktur1 auf Basis
                                                                      Android                                Marktdurchdringung ist, stellt regelmäßig eine
                                                                      Sonstige                  NFC           geeignete Behörde ebenso fest wie ein mögliches
                                                                      (37%)                                   und angemessenes Entgelt2 für die Nutzung
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                                                                            • Finanzdiensteanbieter erhalten darüber hinaus in
                                                                                                              angemessenen Maß Investitionssicherheit
                                                                      Andere         
                                                                      Systeme                   NFC         • Oligopolistische Strukturen bei essentiellen
                                                                      (7%)                                    Infrastrukturen sind durch ordnungspolitische
                                                                                                              Maßnahmen zu vermeiden
                                          NFC nicht für alle Payment-Apps zugänglich
                                        1. Z. B. Übertragungstechniken, Authentifizierungsverfahren, Verarbeitungs- und Speicherungselemente und andere Sicherheitsfunktionen
                                        2. Kostenorientierung bzw. effizienzbasierte Obergrenzen (Vgl. hierzu Bundesnetzagentur bei Netznutzungsentgelt)
                                        Quelle: IDC, Projektteam

                                                                                                                                                                                14
Verbraucherangebot soll durch grenz- & service-
                                        übergreifende Erreichbarkeit erhöht werden
                                        Erreichbarkeit unterschiedlicher Zahlverfahren

                                                                                                • Verbraucher kaufen immer häufiger interna-
                                                                                                  tional ein und reisen darüber hinaus häufiger
                                                                                                  ins Ausland; Erreichbarkeit zwischen
                                                                                                  unterschiedlichen Zahlverfahren
                                                                                                  (unabhängig vom Heimatland der Verbraucher
                                                                                                  bzw. Anbieter) ist daher wünschenswert
                                         E-Commerce/P2P                                         • Verbraucher haben weder unbeschränkten
                                                                                                  Zugang zu anderen Zahlverfahren noch
                                                                                                  können sie andere Zahlverfahren
                                                                                                  erreichen ohne dort registriert zu sein
                                                                                                • Ein zentrales „Registry“ für alle mobilen
                                                                                                  Zahlverfahren, das Credentials (z.B. Mobil-
                                                                                                  nummern) in Kontonummern umwandelt,
                                                                                                  ist für Anbieter und Verbraucher die
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                                                                                                  effizienteste Lösung, zur Herstellung
                                                                                                  gegenseitiger Erreichbarkeit, welche anderen
                                                                                                  Optionen (z.B. EU-weite Zahllösung oder
                                                                                                  standardisierte Schnittstellen) vorzuziehen ist
                                                                                                • „Reachability” soll analog SEPA EU-weit
                                                                                                  gewährleistet sein

                                           Keine gegenseitige Erreichbarkeit zwischen Nutzern
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                15
Verbraucher sollen mit geringerem Aufwand
                                        sicher und komfortabel digital bezahlen können
                                        Elemente für mehr Sicherheit

                                                    Gerätesicherheit                            Authentifizierung
                                        Zielbild

                                                    • Verbraucher werden entlastet und müssen   • Nutzer ist durch Sensorik der
                                                      sich weniger um die Sicherheit ihrer        mitgeführten Geräte dauerhaft
                                                      Geräte kümmern                              authentifiziert (z.B. durch Biometrie)
                                                    • Gleichzeitig soll durch geeignete         • Starke Authentifizierungsverfahren
                                                      Maßnahmen die Gerätesicherheit              werden noch sicherer und
                                                      erhöht werden                               verbraucherfreundlicher
                                        Maßnahmen

                                                    • Definition von Mindestsicherheits-        • Modernisierung SecuRe Pay durch
                                                      standards für Endgeräte                     Erweiterung um andere, verbraucher-
                                                                                                  freundliche und starke Verfahren
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                    • Verpflichtung der Hersteller, für eine
                                                      bestimmte Zeit Standards entgeltfrei      • „Level Playing Field“: Einheitliche
                                                      zu garantieren                              Anforderungen für Banken und Nicht-
                                                                                                  Banken bei Erst- und Folgelegitimation
                                                                                                • Verhaltensdaten sind ein sehr starkes
                                                                                                  Authentifizierungsmerkmal und sollten
                                                                                                  genutzt werden dürfen

                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                           16
Verbraucher sollen von mehr Wahlfreiheit und
                                        fairem Wettbewerb von Zahlverfahren profitieren
                                        Zusammenfassung

                                           E-Commerce                          Vorschläge & Empfehlungen

                                            Datenbasierte                      Alle ZDA1 sollen alternative Erlösmodelle, wie direkte Entgelte und/
                                                                               oder Nutzung von Daten, unter gleichen Bedingungen nutzen können;
                                             Geschäfts-                        dafür sollen sie in Geschäftsmodellkategorien eingeteilt werden, das
                                              modelle                          Einverständnis der Verbraucher einholen & über Folgen aufklären

                                                                               Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln beim digitalen Bezahlen sollen
                                                                               dem Verbraucher eindeutig und transparent gemacht werden; vor
                                                  Haftung                      dem Hintergrund des Kontozugangs für Dritte sollen auch Banken
                                                                               Rechtssicherheit hinsichtlich Haftung erhalten

                                              Wahlfreiheit                     Verbraucher wie Händler sollen diskriminierungsfrei aus Kosten-,
                                                                               Komfort- und/oder Sicherheitsgründen das für sie attraktivere
                                                (durch                         Zahlverfahren wählen können; insbesondere Marktplatz-Anbieter
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                              Unbundling)                      sollen die Wahlmöglichkeit nicht begrenzen2

                                                                               Mobile Zahlverfahren sollen allen EU-Kunden offenstehen (kein
                                             Zugang und                        Geoblocking) und über ein zentrales Register Zugang und
                                            Erreichbarkeit                     Erreichbarkeit untereinander herstellen (z. B. französischer
                                                                               „paylib“-Nutzer überweist Geld an deutschen „paydirekt“-Nutzer)

                                             Vergleiche Analyse in Kapitel „M-Payment“, Punkt 2
                                        1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Z. B. durch Bundling von Plattformleistungen und Zahlverfahren
                                        Quelle: A.T. Kearney, Projektteam

                                                                                                                                                      17
Verbraucher sollen mehr Kontrolle und Kenntnis
                                         darüber haben, wann sie mit Daten bezahlen
                                         Datenbasierte Geschäftsmodelle
                                                                                                            • Banken & andere ZDA müssen i. R. der AGB
                                                                                                              und Datenschutzregelung über Leistung und
                                                                                                              Gegenleistung (z. B. Entgelte) aufklären,
                                                                                                             rechtlich ist „Level-Playing-Field“ erfüllt
                                                          NameGeschlecht                      Banken &
                                                                                    €
                                        „Klassisch“

                                                                      
                                                                      Vermögen                andere ZDA1   • In der Praxis besteht jedoch Ungleichheit:
                                                         Ort                                                 Einwilligung zur Datennutzung wird von
                                                                       Produkte                              Verbrauchern als ein Schritt von vielen oft
                                                         Beruf        Status                                nicht bewusst wahrgenommen
                                                         Verhaltensdaten          Services          • ZDA sollen durch Bankenaufsicht hinsichtlich
                                                                                                       Nutzung von Verbraucherdaten in Geschäfts-
                                                                                                       modellkategorien eingeteilt werden:
                                                                                                       a) Nutzung zur Geschäftsabwicklung
                                                                                        Fintechs,      b) Nutzung für zusätzliche, interne Zwecke
                                        „Datenbasiert“

                                                                
                                                           NameGeschlecht            Unternehmen      c) (Kommerzielle) Weitergabe an Dritte
                                                                           Daten
                                                                  Vermögen            wie AGFA2 etc.
                                                                                                     • Bei datenbasierten Modellen sollen Verbraucher
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                          Ort      
                                                                    Produkte                           über Umfang der Datenverwendung und
                                                         Beruf    Status                             Folgen auch außerhalb AGB & Datenschutz-
                                                                                                      regelung stärker aufgeklärt werden z.B.:
                                                         Verhaltensdaten     Services
                                                                                                        in Form von Geschäftsmodell-Siegeln in
                                                                                                         Dokumenten zur Produktinformation, oder
                                                                                                               durch Einholen expliziter, widerrufbarer
                                                                                                                Zustimmungen zur Datennutzung
                                        : Daten zur Nutzung freigegeben/ nicht freigegeben
                                         1. Zahlungsdiensteanbieter 2. Amazon, Google, Facebook, Apple
                                         Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                            18
Transparente Sorgfaltspflichten & Haftungsregeln
                                        sollen Verbrauchern Digitales Bezahlen erleichtern
                                        Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (1/2)

                                                                                                              • Verbraucher nutzen verschiedene digitale
                                             Verbraucher                                                        Bezahlverfahren und sind für Geheimhaltung
                                                                                                                ihrer sensiblen Zugangsdaten verantwortlich
                                                                    AISP/ PISP
                                                                                                              • Steigende Anzahl von Diensteanbietern haben
                                                                                                                Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der
                                                                                       Zahlungs-                Verbraucher & Haftungsübernahme der Banken
                                                                                       dienstean-
                                                                                       bieter treten          • Analog PIN & TAN definierte Anforderungen
                                                                                       zwischen                 an Sorgfaltspflichten helfen Verbrauchern
                                                                                       Verbraucher              beim sicheren Umgang mit neuen Zahlungs-
                                                                                       und Banken               diensten (hier insbesondere AISP und PISP1)
                                                                                       auf (n:n               • Eindeutige und transparente Regeln zur Haftung
                                                                                       Beziehungen)             und einheitlichen Haftungsbegrenzung stärken
                                                                            …
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                                                                                Vertrauen der Verbraucher in digitale
                                                                                                                Bezahlverfahren
                                                                                                              • Zahlungsdiensteanbieter verpflichten sich zur
                                                Banken                                                          Veröffentlichung von Datenlecks („Data
                                                                                                                Breaches“) binnen einer angemessenen Frist

                                             Früher          Heute
                                        1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service Providers
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                                19
Verbraucher & Banken sollen direkt und indirekt
                                        von klaren Haftungsübernahmeregeln profitieren
                                        Sorgfalt und Haftung beim Digitalen Bezahlen (2/2)
                                                                                                              • Steigende Anzahl von Diensteanbietern hat
                                                                                                                Auswirkungen auf Sorgfaltspflichten der
                                                  Verbraucher                                                   Verbraucher und insbesondere der
                                                                                                                Haftungsübernahme der Banken
                                                                                                              • Bisher sind keine klaren und allgemein gültigen
                                                                                          Bank 1
                                                                                                                Regelungen zur Haftungsübernahme getroffen
                                                                                                              • Eindeutige Regeln zur Haftungsübernahme im
                                                                                                                Schadensfall (z. B. irrtümlich oder vorsätzlich)
                                                                                                                stärken Vertrauen der Verbraucher
                                                                                          Bank 2              • Für Zahlungsdiensteanbieter, die als „Dritte“ (z.
                                                                                                                B. für AISP & PISP) auf Konto- und Zahlungs-
                                                  Drittanbieter                                                 informationen zugreifen, soll eine allg. Haft-
                                                 (AISP oder PISP)                                               pflichtversicherung gelten, deren Ausgestal-
                                              Bank 1     Bank 2    Bank 3                                       tung (u. a. Mindestdeckung) zu definieren ist
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                                                          Bank 3              • Die Versicherungsdeckung soll Voraussetzung
                                                                                                                für den Zugang des Drittanbieters sein & eine
                                                                                                                vollständige Entschädigung der kontoführenden
                                                   Wer ist Besitzer der Kunden-                                 Bank für die vom Zahlungsauslösedienst zu
                                              beziehung & haftet folglich in welchem                            verantwortenden Schäden sicherstellen
                                                    Umfang im Schadensfall?
                                                                                                              • Für die Bank soll jederzeit eindeutig sein, wer
                                                                                                                auf das Konto zugreift (Kunde o. Drittanbieter)
                                             Authentifizierung          Zahlungsausführung (PISP) bzw. Kontoinformationen (AISP)
                                        1. AISP = Account Information Service Providers, PISP = Payment Initiation Service Providers
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                                   20
Verbraucher sollen künftig auch online nicht in
                                        der Wahl des Zahlverfahrens eingeschränkt sein
                                        Wettbewerb von Zahlverfahren: Beispiel E-Commerce
                                        (Online-Handelsumsatz 2015, Deutschland, in Mrd. Euro)

                                                                                     • Für Verbraucher haben E-Commerce Marktplätze
                                                                                       eine hohe Relevanz; Händler sind mittlerweile auf
                                                 Amazon und Ebay                       besonders relevante Plattformen angewiesen und
                                                 13 Mrd. Euro                          sollten in der Wahl der Zahlverfahren frei sein
                                                                    Hier wird
                                                                                     • In bestimmten Fällen wird diese Wahl jedoch
                                                                    Händlern das
                                                                                       eingeschränkt; Kunden wird das Angebot an Zahl-
                                                                    Angebot an
                                                                                       verfahren vorgeschrieben, die Zahlfunktion steht
                                                                    Zahlverfahren
                                                                                       nicht mehr im Wettbewerb zu anderen Zahlverfahren:
                                                                    vorgeschrieben
                                                                                        Händler dürfen nur solche Zahlverfahren
                                                                                         anbieten, die von der Plattform angeboten werden
                                                                                        Verbraucher können daher nur aus der somit
                                                                                         eingeschränkten Auswahl an Zahlverfahren wählen
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                                                     • Für Kunden und für Händler sollen Zahlverfahren
                                                                                       im Wettbewerb stehen. Marktakteure sollen daher:
                                         Andere Online-Marktplätze                     – Händlern und Verbrauchern nicht vorschreiben,
                                         und Plattformen                                 welche Zahlverfahren verwendet werden dürfen
                                         34 Mrd. Euro
                                                                                       – eigene Verfahren nur diskriminierungsfrei anbieten

                                        Quelle: BEVH, Projektteam

                                                                                                                                           21
Instant Payments adressieren vor allem in
                                        bestimmten Situationen Verbraucherbedarf
                                        Zusammenfassung

                                               Instant                      Vorschläge & Empfehlungen
                                              Payments
                                                                            Echtzeitzahlverfahren sollen die D+1 SEPA-Verfahren nur in
                                           Komplementäre                    Situationen ergänzen, in denen diese Verfahren den
                                            Einsatzgebiete                  Verbraucherbedarf unzureichend decken (z. B. P2P, POS) und nicht
                                                                            universell verpflichtend für alle Situationen zur Verfügung stehen

                                                                            Sämtliche Verfahren, bei denen – unabhängig vom Clearing und
                                            Autorisierung                   Settlement – die Autorisierung in Echtzeit erfolgt, sollen als
                                            und Sicherheit                  Echtzeitverfahren betrachtet werden; dadurch soll die Möglichkeit
                                                                            zur Entwicklung alternativer Systeme bestehen bleiben
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                                                             Aus der Perspektive des Marktes aktuell kein regulatorischer Bedarf
                                                        – alternative Echtzeitzahlverfahren sollten weiterhin im Markt möglich sein –

                                               Vorschläge und Empfehlungen sind als Leitplanken im Rahmen der aktuellen Entwicklung
                                                           des pan-europäischen Instant-Payments-System zu verstehen

                                        Quelle: A.T. Kearney, Projektteam

                                                                                                                                                 22
Für Verbraucher sind Instant Payments in P2P-
                                        und POS-Situationen eine sinnvolle Alternative
                                        Relevante Einsatzgebiete
                                                                                                             • Probleme für Unternehmen und Verwaltung sowie
                                         POS (DL &           • Z. B. Einkauf, Restaurant,                      wiederkehrende Zahlungen durch „SEPA 1.0“ gut
                                         Handel)               haushaltsnahe DL,                              gelöst, hier besteht kein Bedarf
                                                               Zug-um-Zug-Geschäfte
                                                   ~2/3 der                                                  • Aus Verbrauchersicht besteht in anderen
                                                   Bezahl-
                                                     vor-                                                      Bereichen expliziter Bedarf für Echtzeitzahlungen
                                         P2P        gänge • Z. B. Teilen von Restaurant-                    • Instant Payments sind eine wichtige, jedoch
                                                               Rechnungen, Begleichen
                                                               sofort fälliger Schulden                        nicht verpflichtende Alternative z. B. in P2P
                                                                                                               Bezahlsituationen
                                                                                                             • Im POS bietet der Einsatz insb. eine Settlement-
                                         E-/M-               • Alternative zu Karten- und ~
                                                               Wallet-Zahlungen, Händler-                      Alternative hinter Kartenzahlungen
                                         Commerce
                                                               vorteil: sofortige Begleichung                • Die Bereitstellung von Instant Payments
                                                                                                               sollte mittelfristig nicht universell für alle
                                                                                                               Bezahlsituationen verpflichtend sein
                                         Unter-     • Kein signifikanter Bedarf
                                                                                                     
                                         nehmen,    • D+1 ausreichend                                        • Neben der pan-europäischen Lösung (SCTinst) soll
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                                         Verwaltung                                                            die Möglichkeit bestehen bleiben, dass der Markt
                                                                                                               auch alternative Echtzeitverfahren entwickelt
                                         Wieder-             • Kein signifikanter Bedarf
                                                                                                            • Sicherstellung von grenz- und serviceüber-
                                         kehrende            • D+1 ausreichend                                 greifendem Zugang und Erreichbarkeit
                                         Zahlungen                                                             verschiedener Echtzeitzahlsysteme (z. B. über
                                                                                                               zentrales Register, vgl. hierzu M-Payments) soll
                                                                                                               die Nutzung und Akzeptanz erhöhen

                                        POS = Point-of-Sale; P2P = Person-to-Person; DL = Dienstleistungen
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                                  23
Aus Verbraucher- und Bankensicht ist eine
                                        pragmatische Implementierung zu empfehlen
                                        Implementierungsoptionen für Instant Payments

                                         Option 1: „Instant Autorisierung“                            Option 2: „Instant Autorisierung, C&S“

                                         NUR Autorisierung1 erfolgt in Echtzeit;                      Sowohl Autorisierung als auch Clearing &
                                         keine Friständerung für Clearing & Settlement                Settlement erfolgen in Echtzeit
                                         •X Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld erst                   
                                                                                                      • Verfügbarkeit beim Empfänger: Geld ist
                                            D+1 verfügbar; potentielles Risiko des                      sofort nach Ausführung verfügbar
                                            unbegründeten Rückrufs
                                         
                                         • Sicherheit des Absenders: Zahlung kann
                                           theoretisch, begründet, allerdings nur mit
                                                                                                      •X Sicherheit des Absenders: Keine Rückruf-
                                                                                                         möglichkeit bei Irrtum bzgl. Empfänger oder
                                             hohem Aufwand vor dem Clearing &                            Betrag; Überweisungen sind final; insbeson-
                                             Settlement zurückrufen werden                               dere bei universellem Einsatz risikoreicher
                                         
                                         • Systemeingriff: Investitionsbedarf                         •X Systemeingriff: Massiver Investitions-
                                             gegeben, Höhe und Umfang jedoch                             bedarf der Bankwirtschaft; signifikante
                                             niedriger als bei Option 2                                  Systemumstellung und -umbau mit mehr-
                                                                                                         jähriger Implementierungsphase erwartet
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                                                                                Ansatz alternativer   Aktueller Ansatz
                                                                                 Echtzeitverfahren      von SCTinst

                                                        Deckt vollständig
                                                   die Verbraucherbedürfnisse

                                        1. Allerdings mit Interbankengarantie
                                        Quelle: Projetteam

                                                                                                                                                   24
Mehr Freiheit für Verbraucher und Händler bei
                                        der Wahl der Zahlverfahren
                                        Zusammenfassung

                                                Bargeld                         Vorschläge & Empfehlungen

                                                                                Weitverbreitete unbare Zahlverfahren (z. B. Überweisung, Lastschrift,
                                             Gesetzliches                       Debitkarte) sollen als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt
                                            Zahlungsmittel                      werden

                                                                                In geeigneten, unbaren Zahlverfahren sollen Verbraucher die Wahl-
                                              Anonyme
                                                                                möglichkeit am POS erhalten, ohne Übermittlung persönlicher
                                            Zahlverfahren                       Daten an den Zahlungsempfänger (insb. Händler) zu zahlen1

                                                                                Verbraucher sollen weiter günstig und nah mit Bargeld versorgt
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                                            Effiziente Bar-                     werden (z. B. auch in Tankstellen, Supermärkten); Banken sollen
                                                                                hierzu weitreichende Kooperationen ermöglicht werden, sowohl
                                           geldversorgung                       bankübergreifend als auch mit Dritten, z. B. durch Aufhebung
                                                                                kartellrechtlicher Schranken

                                        1. Außer die Übertragung persönlicher Daten ist erforderlich (z. B. um Rückrufe zu ermöglichen)
                                        Quelle: A.T. Kearney, Projektteam

                                                                                                                                                        25
Mehr Freiheit beim Bezahlen für Verbraucher und
                                        Händler durch erweiterten „Legal Tender“-Begriff
                                        Erweiterung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels

                                                                                                             • Verbraucher & Händler sollen ihr Zahlverfahren
                                          Händler                        Verbraucher                           in jeder Situation frei wählen können
                                                                                                             • Heute haben weder Verbraucher noch Händler die
                                                                                                               freie Wahl. Händler müssen immer Bargeld
                                                                                                               akzeptieren (Legal Tender)1, unabhängig von
                                                                                                               dem damit verbunden Aufwand und Kosten
                                                                                                               von bis zu ca. 4% der Transaktionskosten2
                                                                                                             • Um diese Situation zu lösen ist der Begriff des
                                                                                                               Legal Tenders zu erweitern. Weitere, unbare
                                          Akzeptanz                           Präferenz                        gesetzliche Zahlungsmittel sollen von der EZB in
                                                                                                               regelmäßigen Zeitintervallen festgelegt werden
                                                                                                               (z. B. andere, weit verbreitete unbare
                                                                                                               Zahlverfahren wie SEPA Cards, SCT, SDD)
                                         Legal Tender Definition führt zu
                                          geringerer Akzeptanz anderer,                                      • Händler sollen damit frei sein, in welcher
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                                         weit verbreiteter Zahlverfahren                                       Situation sie eines oder mehrere gesetzliche
                                                                                                               Zahlungsmittel akzeptieren (unabhängig davon,
                                                                                                               ob es sich bei dem akzeptierten Verfahren um
                                                                                                               Bargeld oder unbare Mittel handelt)

                                        1. Sofern vor dem Vertragsabschluss nichts anderes vereinbart wurde (z. B. expliziter Hinweis des Händlers)
                                        2. Z. B. verursacht durch Kosten im Umgang mit Bargeld, Vandalismus, Raub und Diebstahl
                                        Quelle: A.T. Kearney Befragung, Projektteam

                                                                                                                                                              26
Verbraucher sollen auch ohne Übermittlung ihrer
                                        Daten an den Empfänger unbar zahlen können
                                        Datenübermittlung bei Zahlverfahren am POS

                                                  Nicht bekannt                            Keine weitverbreitete                                         Bekannt
                                                                                              Möglichkeit für
                                                                €                           Verbraucher, unbar
                                                                                           anonym zu bezahlen
                                                                                                                                                                   @

                                                                            Aus Sicherheit für einzelne Verbraucher1 soll die
                                                                            Möglichkeit angeboten werden, offline sicher,
                                         Barzahlung ermöglicht              anonym und unbar zu bezahlen                                              Eindeutige Zuordnung
                                          absolute Anonymität                                                                                           bei elektronischen
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                                                                            • Keine Übermittlung persönlicher Daten
                                           des Verbrauchers                   gegenüber dem Händler (d. h. keine Voll-                                Zahlverfahren möglich
                                                                              identifikation des Zahlungsabsenders) – wie z.
                                                                              B. aktuell bei paydirekt funktional verfügbar
                                                                            • Davon nicht betroffen ist die Datenüber-
                                                                              mittlung an Banken (anders als bei digitalen
                                                                              Währungen)2

                                        1. Z. B. zur Reduktion des digitalen Fußabdrucks 2. Geldwäscheanforderungen werden hierdurch somit nicht beeinträchtigt
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                                          27
Alternative Wege sollen zur effizienten Bargeld-
                                        versorgung der Verbraucher ermöglicht werden
                                        Entwicklung Bargeldabhebungen
                                        (# Abhebungen pro Kopf, 2006-2024F)

                                        34                                                                      • Durch Verwendung u. a. unbarer Zahl-
                                                                                                                  verfahren reduziert sich die Anzahl der
                                                                   Prognose
                                        32                                                                        Bargeldabhebungen in einigen EU-Ländern
                                                                                                                  signifikant
                                        30
                                                                                                          • Bei fallender Wirtschaftlichkeit sollte
                                                                                                            dennoch eine flächendeckende
                                        28
                                                                                                            Bargeldversorgung für Verbraucher
                                                                                              Deutschland
                                                                                                            gewährleistet sein
                                        26
                                                                                                          • Um weiterhin eine effiziente Versorgung
                                        24                                                                  sicherzustellen, sollen alternative Wege u. a.
                                                                                                            durch Kooperationen ermöglicht werden:
                                        22
                                                                                              Frankreich            Reduktion regulatorischer Anforderungen
                                                                                                                     (Lizenzen u. ä.) und Förderung der
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                                        20
                                                                                                                     Bargeldversorgung über den Handel
                                                                                              Schweden
                                        18                                                    Niederlande           Aufhebung von kartellrechtlichen
                                                                                              Spanien
                                                                                                                     Schranken für einen bankübergreifen-
                                        16                                                                           den Geldautomatenbetrieb
                                                                                                                • Davon nicht betroffen ist die Bepreisung
                                        14
                                                                                                                  der Bargeldversorgung
                                         2006       2010      2014      2018F     2022F

                                        Quelle: Deutsche Bundesbank, EZB, A.T. Kearney Payments Market Model 2016, Projektteam

                                                                                                                                                            28
Einheitliche, volldigitale Verbraucher-Legitimation
                                        für vereinfachten Zugang zu Digitalem Bezahlen

                                        Zusammenfassung

                                            Onboarding                      Vorschläge & Empfehlungen

                                             Europäische                    a) Verbraucher sollen nicht aufgrund ihres Standorts in der Wahl
                                                                            ihres Diensteanbieters beschränkt werden, sofern mit vertretbarem
                                             Dienstleister-                 Aufwand technisch möglich; b) Anbieter sollen EU-weit grenz-
                                                 wahl                       überschreitenden Zugang zu nationalen Auskunfteien erhalten

                                                                            Verbraucher sollen sich einmalig bei ihrer Hausbank
                                                                            („Erstlegitimierer“) legitimieren können; Dritte, die ihrerseits
                                            Registrierung/                  zur Legitimation verpflichtet sind, sollen sich – ohne Enthebung
                                             Legitimation                   ihrer Haftung – auf diese Legitimation beim Erstlegitimierer, der
                                                                            hierfür ein angemessenes Entgelt erheben darf, stützen können

                                                                            Verbraucher sollen auf rein digitale, papierlose Weise digitale
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                                                                            Zahlverfahren end-to-end nutzen können, von erstmaliger
                                                Volldigital                 Registrierung mit digitaler Legitimation sowie Dokumentation,
                                                                            über digitale Nutzung bis Vertragsverwaltung und KYC-Erneuerung

                                        Quelle: A.T. Kearney, Projektteam

                                                                                                                                                29
Grenzüberschreitende Nutzung von
                                        Zahlungsdiensten soll allen offen stehen
                                        Formen der Zugangsbeschränkung
                                                                                                                 • Unabhängig vom Standort wollen Verbraucher
                                         Geo-                Content-Blocking:                                     diskriminierungsfreien Zugang zu
                                         grafisch            Deutschem Verbraucher wird                            Zahlungsdiensten
                                                             französisches Angebot nicht
                                                             angezeigt                                           • Heutzutage ist ein diskriminierungsfreier
                                                                                                                   Zugang nicht allen EU-Verbrauchern möglich
                                                                                                                 • Hierfür sollen Anbieter nötige Voraus-
                                         Inhaltlich          Zugriffsbeschränkung:                                 setzungen schaffen, um andere Banken und
                                                             Italienische Bank hat keinen                          Zahlungsdienstleister an bestehende
                                                             Zugriff auf Daten bei belgischer                      Systeme anschließen zu können2
                                                             Bank des Kunden/Auskunftei                          • Nutzer sollen weder technisch noch ver-
                                                                                                                   traglich von einem Zahlungsdienst aus einem
                                                                                                                   (anderen) EU-Land ausgeschlossen werden
                                         Vertraglich Länderdiskriminierung:
                                                     Zugang zu spanischem                                        • Bei grenzüberschreitenden Angeboten sollen
                                                     Zahlungsdienst erfordert oft                                  Verbraucher nach dem Standard des
                                                     Wohnsitz im Land des Anbieters1                               Wohnlandes oder dem Anbieterland
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                                                                                                                   legitimiert werden
                                                                                                                 • Mittel- bis langfristig werden die Voraus-
                                         Technisch           Schnittstellenproblematik:                            setzungen für ein pan-europäisches
                                                             Österreichische Bank kann                             Angebot geschaffen
                                                             paydirekt nicht anbinden                            • Mittelfristig ist auch die europäische
                                                                                                                   Harmonisierung der Kredithistorie und
                                                                                                                   Auskunftei anzustreben
                                        1. Das bedeutet nicht, dass die Betreiber die Dienste sofort in allen EU-Ländern anbieten müssen
                                        2. Bereits im Grünbuch behandelt; gemeint ist dabei nicht Content- oder Browser-Geoblocking, sondern die fehlende Möglichkeit für Verbraucher,
                                        Verträge einzugehen. Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                                                         30
Wieder- und Weiterverwendung vorhandener
                                        Legitimationsdaten soll Onboarding erleichtern
                                        Zugang Dritter zu Legitimationen
                                                                                                                            • Legitimationen werden aktuell bei jedem neuen
                                         Verbraucher                       Bank                                               DL auf Basis geltender Anforderungen erfasst;
                                                                                                                              keine Möglichkeit von Verbrauchern, auf
                                                                                                                              bereits bei anderen DL getätigten
                                                                                                                              Legitimationen zu verweisen
                                                                                                                            • Banken/DL, die zur Legitimation verpflichtet
                                                                                                                              sind, sollen bereits vorgenommene

                                                                          2. Legitimationsanfrage

                                                                                                    3. Legitimationsdaten
                                                                                                                              Legitimationen untereinander und
                                                                                                                              grenzüberschreitend anerkennen:
                                                    1. Auftrag

                                                                                                                              – Neben der direkten Legitimierung beim
                                                                                                                                Dritten, sollen Verbraucher die Möglichkeit
                                                                                                                                haben, Dritte zur Abfrage der bereits
                                                                                                                                erfolgten Erstlegitimation bei Banken
                                                                                                                                (= vertrauenswürdige Dritte) zu beauftragen
                                                                 Dritte                                                       – Es erfolgt keine Haftungsübernahme der
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                                                                                                                                Bank ggü. dem Dritten hinsichtlich potenziell
                                                                                                                                unvollständiger bzw. fehlerhafter Daten
                                                                                                                              – Europäischer Standard für den
                                                                                                                                Legitimationsprozess, insb. für
                                           Verbraucher beauftragt Dritten, sich                                                 Mindestanforderungen nötig
                                             auf die Erstlegitimation bei der
                                                                                                                            • Es darf ein angemessenes Entgelt für die
                                                  Hausbank zu stützen
                                                                                                                              Legitimation verlangt werden

                                        DL = Dienstleister
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                                             31
Verbraucher sollen künftig rein digital & papierlos
                                        am Digitalen Bezahlen teilnehmen können
                                        Digitalisierungsgrad „Onboarding“

                                             Für Erstlegitimation oft Schriftform nötig
                                                                                                                        • Im Bereich Onboarding und Legitimation
                                             • Physischer letzter Schritt (z. B. Unterschrift)                            können Verbraucher bereits auf viele rein
                                             • Video-Legitimation wird erschwert1                                         digitale Verfahren zurückgreifen (z. B. N26)

                                              Ø 7,5 Tage bis           Ø 11 Tage bis           Ø 10 Kanal-              • In bestimmten Situationen verhindern
                                             erste Überweisung       erste Kreditkarten-     wechsel während              häufig Medienbrüche rein digitale Verfahren
                                                 möglich ist         zahlung möglich ist     des Onboardings
                                                                                                                        • Durch EU-weite harmonisierte
                                                                                                                          Mindeststandards bei der digitalen
                                             Nutzung flächendeckend papierlos möglich                                     Legitimation wird ein weiterer Schritt in
                                             • Zahlvorgang online (z.B. Überweisung) und                                  Richtung Digitaler Binnenmarkt gemacht
                                               offline (z.B. Karte am POS) volldigitalisiert                            • Förderung der Industrie zur Entwicklung
                                                                                                                          innovativer, softwarebasierter
                                                                                                                          Legitimationsverfahren (z. B. Biometrie,
                                             Folgelegitimation oft in Schriftform                                         künstliche Intelligenz)
                                             • Teilw. für Dispositionsrahmen erforderlich
                                                                                                                        • Folgelegitimations-Daten sind bereits
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                                             • Im Rahmen Vollmachtserteilung2 sinnvoll
                                                                                                                          erfasst bzw. können sich auf Daten
                                                                                                                          vertrauenswürdiger Dritte stützen
                                             Archivierung und Dokumentation beleghaft
                                             • Papierhafte Archivierung und Dokumentation                               • Papierhafte Dokumentations- und Archi-
                                               (z.B. Kontoauszüge, Steuererklärung)                                       vierungspflichten sollen durch alternative
                                                                                                                          elektronische Lösungen ersetzt werden

                                            Volldigitalisiert     Teildigitalisiert
                                        1. Vgl. BaFin Rundschreiben 04/2016 (GW) - Videoidentifizierungsverfahren
                                        2. Beispiel Vollmacht: Gutglaubensschutz ausschließlich an papierhafte Originale geknüpft
                                        Quelle: Bank-Blog, Projektteam

                                                                                                                                                                         32
Agenda
                                         Ausgangslage & Herausforderung

                                         Themenfelder für Innovation, Wettbewerb und Regulierung

                                         Ausblick & nächste Schritte
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                                                                                                    33
Für das Digitale Bezahlen 2020 sind aus Sicht
                                        des BdB fünf Maßnahmen besonders relevant
                                        Ableitung konkreter, erster Maßnahmen
                                                                                                        Priorisierte Maßnahmen

                                                                                                        1
                                                                                                             Registrierung/
                                                              Schaffung einer einheitlichen Basis für         Legitimation

                                              Digitales       Mobile und E-Commerce-Zahlverfahren       2
                                              Bezahlen                      in Europa                         Gesetzliche
                                                2020                                                         Zahlungsmittel

                                                                   Freie Wahl für Verbraucher           3
                                            Verbraucher-                                                     Datenbasierte
                                                                  und Händler bei Zahlverfahren
                                             orientiertes                                                   Geschäftsmodelle
                                             „SEPA 2.0“                in allen Situationen
                                                                                                        4
                                                                                                               Wahlfreiheit
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                               Gleiche Voraussetzungen bei Zugang           (durch Unbundling)
                                                                    und der Nutzung von baren
                                                                  und unbaren Zahlungsdiensten          5
                                                                                                              Essentielle
                                                                                                            Infrastrukturen

                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                 34
Den fünf priorisierten Maßnahmen lassen sich
                                        konkrete Umsetzungsschritte zuordnen
                                        Maßnahmen im Detail

                                                                                                                                           Mögliches
                                                                        Detailmaßnahmen
                                                                                                                                           Instrument
                                        1
                                                                        • Definition europaweiter Standards für Legitimationen
                                             Registrierung/             • Wieder- und Weiterverwendung vorhandener                         • Nächste AML Richtlinie
                                              Legitimation                Legitimationsdaten

                                        2
                                                                        • Definitionserweiterung gesetzlicher Zahlungsmittel (Legal
                                              Gesetzliche                                                                                  • AEUV Art. 128 Abs. 1
                                                                          Tender) um weit verbreitete auf SEPA basierende unbare
                                             Zahlungsmittel               Zahlverfahren
                                                                                                                                           • VO 974/98/EC Art. 10+11

                                        3
                                                                        • Definition verschiedener Geschäftsmodellkategorien               • Ergänzung EU-DSGVO und
                                             Datenbasierte              • Zuordnung von Zahlungsdiensten zu einer der drei Kategorien        nächste PSD sowie EBA-
                                            Geschäftsmodelle            • Explizite Aufklärungspflicht zum Wohle des Verbrauchers            Konsult. (XS2A-Standards)

                                        4
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                                        • Identifizierung marktbeherrschender Online-Marktplatz-Anbieter
                                               Wahlfreiheit             • Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Angebot verschie-       • Neue DG COMP-Initiative
                                            (durch Unbundling)            dener Zahlverfahren (kein Bundling von Zahlung und Handel)

                                        5
                                                                        • Definition essentieller Infrastrukturen
                                              Essentielle                                                                                  • Neue DG COMP-Initiative
                                                                        • Verpflichtung der Hersteller zur Zugangsgewährung
                                            Infrastrukturen             • Investitionssicherheit durch Sicherstellung von Standards
                                                                                                                                           • Nächste PSD

                                        ZDA = Zahlungsdiensteanbieter
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                                       35
Unmittelbarer Nutzen entsteht für alle Akteure

                                        Nutzen für Stakeholder

                                                                                                        Banken                         Händler/
                                                                        Verbraucher
                                                                                                        & andere ZDA                   Unternehmen
                                        1
                                                                         Einmalige medienbruch-          Kostenreduzierung und         Erhöhung der Conversion
                                             Registrierung/                                               bessere Schnittstellen-       sowie Reduzierung des
                                                                        freie Legitimation, auf die
                                              Legitimation              sich Anbieter stützen können     nutzung für neue Services          Betrugsrisikos

                                        2
                                                                               Freie Wahl des           Förderung von SEPA- und        Freie Gestaltung des Akzep-
                                              Gesetzliche                                                anderen, weit verbreiteten    tanzmixes zur Optimierung
                                                                        Zahlverfahrens - Kunde trifft
                                             Zahlungsmittel              Entscheidung nach Präferenz     unbaren Zahlverfahren          von Reichweite & Kosten

                                        3
                                                                            Transparenz und               Fairer Wettbewerb und        Möglichkeit zur Erschließung
                                             Datenbasierte                                              einheitliche Bedingungen für    neuer Kundensegmente
                                                                        Kontrolle über Verwendung
                                            Geschäftsmodelle                persönlicher Daten          alle Zahlungsdiensteanbieter      (z. B. Digital Deniers)

                                        4
© Bundesverband deutscher Banken e.V.

                                                                        Kunde kann uneingeschränkt       Fairer Wettbewerb der         Freie Gestaltung des Akzep-
                                               Wahlfreiheit                                              Online-Zahlverfahren und      tanzmixes zur Optimierung
                                                                        präferiertes Zahlverfahren
                                            (durch Unbundling)           im E-Commerce nutzen            Zahlungsdiensteanbieter        von Reichweite & Kosten

                                        5
                                                                        Freie Wahl des präferierten       Mehr Flexibilität und          Infrastruktur funktioniert
                                              Essentielle                                               Reichweite bei der Entwick-    immer, möglichst universell
                                                                        Zahlinstruments unabhängig
                                            Infrastrukturen              vom Gerätehersteller/-typ        lung eigener Verfahren        für verschiedene Verfahren

                                        ZDA = Zahlungsdiensteanbieter
                                        Quelle: Projektteam

                                                                                                                                                                  36
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