Preis- und Leistungs-verzeichnis - DAB B2B Stand 01.01.2020, gültig bis auf weiteres - Smartbroker

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Preis- und
Leistungs-
verzeichnis
DAB B2B
Stand 01.01.2020, gültig bis auf weiteres

                                            www.dab.com
Inhalt

     A. Wertpapierdepot-Verwaltung                                         D. Zahlungsverkehr

I.    Depot-Führung                                                   I.		 Geschäftstage und Annahmefristen im Zahlungsverkehr
II. Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien                   II.		Überweisungen
                                                                            a) Überweisungsausgänge innerhalb Deutschlands und in andere
III. Verwahrung kostenintensiver Wertpapiere
                                                                            Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder
IV. Verbot der Abtretung und Verpfändung                                    in anderen EWR-Währungen sowie SEPA-Überweisungsaufträge
V. Verlustschwellen-Reporting                                               (EWR-Staaten sowie Monaco, San Marino, Saint-Pierre und Mique-
                                                                            lon und Schweiz)
VI. Quellensteuerservice
                                                                                b) Überweisungsausgänge innerhalb Deutschlands und in andere
                                                                                Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen
     B. Wertpapier-Transaktionen                                                eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie
                                                                                Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)
I.    Transaktionspreise Wertpapiere
II. Entgelt für Kapitalmaßnahmen und Stockdividende                   III.		 Sonstige Überweisungen

III. Sonderkonditionen                                                IV.		Daueraufträge
      • Teilausführungen                                              V.		Nachforschungsaufträge
      • Limiteinrichtung, Auftragsänderung, Auftragslöschung
                                                                      VI.		 Wertstellung
      • Zeichnung von Neuemissionen
      • Investmentfonds-Anteile im außerbörslichen Handel             VII.		 Scheckverkehr
      • DAB Sparplan
                                                                      VIII. SEPA-Firmen-Lastschrift Erfassung
      • DAB Auszahlplan
      • Eurex-Terminhandel                                            VIII. Vorankündigung (Pre-Notification) für Lastschrifteinzüge (SEPA)
      • DAB Wiederanlage von Wertpapiererträgen                       IX.		 DAB Postmanager
IV. Über die DAB abgeführte Fremdkosten
     • Wertpapier-Transaktionen Inland                                     E. Serviceleistungen
     • Wertpapier-Transaktionen Ausland
     • Finanztransaktionssteuer
V. Wichtige Hinweise zu unserem Leistungsangebot                           F. Devisenkonvertierungen und Abrechnungen/Eingänge in EUR
    • Zuwendungen                                                             oder Fremdwährung mit Empfängerkonto ungleich Währung des
    • Geltung börsenähnlicher Regelungen im außerbörslichen Handel;           Zahlungseinganges
      Vorsicht bei marktfernen Kursen
    • Ablehnung von Aufträgen ohne Kundenkennung,                     I.    Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr
      Transaktionsmeldungen                                           II. Sonstiger An- und Verkauf
    • Eingeschränkte Zielmarktprüfung
    • Kursanzeige im Handelssystem der DAB und auf den                III. Kursaufschlag bzw. -abschlag
      Internetseiten der DAB                                          IV. Wertpapier- und Edelmetallaufträge im Kommissionsgeschäft
    • Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages
      im Handels­system
                                                                           G. Einlagensicherung und Streitschlichtung
    • Einschränkung der Orderarten bei XETRA-, Neuemissions-
      und Optionsscheinhandel
                                                                      I.    Einlagensicherungsfonds
    • Fondsorders
    • Streichung/Änderung von Aufträgen bei Fondsorders               II. Beschwerdemöglichkeiten und Schlichtungsverfahren
    • Pilot-Handel
    • Besonderheiten beim Handel von Wertpapieren                          H. Edelmetalle
      US-amerikanischer Emittenten und für „US residents“
    • Haftungsausschluss                                              I.    Transaktionsentgelt
    • Abrechnungen
                                                                      II. Verwahrung

     C. Konten                                                        III. Auslieferung an Geschäftssitz der Bank
                                                                      IV. Wichtige Hinweise zum Leistungsangebot
I.    Kontoführung/Verwahrentgelte                                         • Kursanzeige im Handelssystem und auf den Internetseiten der DAB
       • DAB Verrechnungskonto/EUR-Konten                                  • Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages im
       • DAB Währungskonto                                                   Handelssystem
       • DAB Tagesgeldkonto/EUR-Konten
       • DAB Festgeld/ EUR-Konten
       • DAB Effektenkredit                                                I. Kontakt
Alle Preisangaben in Euro oder USD, ggf. inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt., zzgl. fremder Kosten und Spesen.
(Stand 01.01.2020, gültig bis auf weiteres)

 A. Wertpapierdepot-Verwaltung

 I. Depot-Führung                                                            zzgl. folgender Entgelte, je nach Land:

 Wertpapierverwahrung und Depot-Führung               0,07% vom Depot-           Finnland, Österreich, Schweden, Schweiz              18,85 EUR/Abrechnung
                                                       wert, mindestens          Norwegen                                            24,80 EUR/Abrechnung
                                                                50 EUR
                                                                                 Belgien, Dänemark, Frankreich, Spanien               30,75 EUR/Abrechnung
 Einlösung von fälligen Wertpapieren                           kostenlos
 aus dem Depot                                                                   Italien, Portugal                                   78,35 EUR/Abrechnung

 Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen                    kostenlos
 aus dem Depot                                                               zzgl. folgender Entgelte, je nach Lagerstelle1:
                                                                             Lagerstelle „Clearstream“
 Stimmrechtskarte für Hauptversammlung in                      kostenlos
 Deutschland                                                                     Dänemark, Frankreich, Portugal (Zinsen)                     71,40 EUR/Ertrag
                                                                                 und Italien (Dividenden)
 Einstandskurskorrektur nach Wertpapierübertrag               15,00 EUR
                                                                                 Italien (Zinsen)                                           119,00 EUR/Ertrag
 Sperr-/Hinterlegungsbescheinigung                            10,00 EUR
                                                                                 Italien (Zinsen)                                           71,40 EUR/Ertrag2
 Erstellung von Zweitschriften                                10,00 EUR
                                                                                 Spanien (Dividenden)                                      166,60 EUR/Ertrag
                                                                                 Spanien (Zinsen)                                          202,30 EUR/Ertrag
 II. Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien
                                                                                 Spanien (Zinsen, nur ES-ISIN bei CBL3)                     188,02 EUR/Ertrag
 Umschreibung wegen Kauf                              0,60 EUR/Buchung
                                                                                 Portugal (Dividenden)                                      142,80 EUR/Ertrag
 Umschreibung wegen Depot-Übertrag auf Dritte         0,60 EUR/Buchung
                                                                                 Italien, Portugal und Spanien                             71,40 EUR einmalig
 Ein- und Austragung in das Aktionärsregister                 50,00 EUR          (Einreichung PoA4)
 Schweizer Namensaktien
                                                                                 Portugal (Beantragung einer TIN5)                         71,40 EUR einmalig
 Ersteintrag von Aktien aus Kapitalveränderung        0,60 EUR/Buchung
                                                                             Lagerstelle „Euroclear“
 III. Verwahrung kostenintensiver Wertpapiere                                    Frankreich, Spanien, Italien (Dividenden)                  148,75 EUR/Ertrag
                                                                                 und Portugal
 Verwahrung von Xetra-Gold, DE000A0S9GB0                 0,0298%/Monat           Italien (Zinsen)                                          148,75 EUR/Ertrag2
                                                          inkl. MwSt (des
                                                        Bestands­wertes),
                                                          dies entspricht    Lagerstelle „Domestic“
                                                      0,025% zzgl. MwSt
                                                                                 Dänemark                                                   45,00 EUR/Ertrag
                                                                                 Italien EUR                                                23,80 EUR/Ertrag
 IV. Verbot der Abtretung und Verpfändung                                        Spanien (Dividenden)                                       119,00 EUR/Ertrag
Die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen des Kunden aus der
Geschäftsbeziehung mit der Bank sind ausgeschlossen.                         1
                                                                                  ie genaue Lagerstelle Ihrer Wertpapiere können Sie kostenlos
                                                                                 D
                                                                                 bei der DAB erfragen.
 V. Verlustschwellen-Benachrichtigung
                                                                             ² je besteuertem Zinsintervall pro Kauf/Erhalt
Abweichend von Art. 62 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565       3
                                                                                 betrifft nur ES-ISIN Anleihen mit der Verwahrart „Wertpapierrechnung“
benachrichtigt die Bank alle Kunden nicht auf Einzelfinanzinstrumentbasis,   4
                                                                                  oA bedeutet „Power of Attorney“, d.h. Vollmacht
                                                                                 P
sondern nur, wenn der Gesamtwert des jeweiligen Portfolios um 10% vom            des Antragstellers z.G. der Lagerstelle.
Ausgangswert fällt, sowie bei jedem folgenden Wertverlust in 10%-Schritten
innerhalb eines Quartals. Die vorstehende Regelung gilt nicht für EUREX-
                                                                             5
                                                                                 TIN bedeutet in diesem Zusammenhang die portugiesische Steuernummer.
Produkte. Die Benachrichtigung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart,
auf elektronischem Weg an die Empfangsbevollmächtigen der Kunden.

 VI. Quellensteuerservice
Nachträgliche Erstattung ausländischer Quellensteuerabzüge auf Zins-
und Dividendenzahlungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen

 Beantragung von Einzelerstattungen              10,00 EUR/Abrechnung
 Auftrag zur eigenständigen Beantragung           130,00 EUR/Ertragsjahr
 von Erstattungen durch DAB als Bevoll-
 mächtigte

4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020
DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München                                                                                                 Seite 3 von 11
B. Wertpapier-Transaktionen

         I. Transaktionspreise Wertpapiere                                             Neue Orders und Streichungsaufträge, die in der Zeit zwischen ca. 02:15
                                                                                       bis 03:07 Uhr (MEZ) erteilt werden, werden aus systemtechnischen
Preise je Buchung. Prozentangaben: Der Preis ergibt sich prozentual aus
                                                                                       Gründen erst ab ca. 03:00 Uhr weitergeleitet. Dies betrifft die Börsen
dem Transaktionsvolumen.
                                                                                       Australien und Japan als auch während der Winterzeit Singapur und
Die Haftung für die Erfüllung von im Kundenauftrag abgeschlossenen                     Hong Kong. Ausführungen, die in diesem Zeitraum an den betroffenen
Geschäften ist ausgeschlossen.                                                         Börsen erfolgen, sind im System ebenfalls erst ab ca. 03:07 Uhr sicht-
                                                                                       bar. Weitere Handelsplätze auf Anfrage. Bitte beachten Sie die wichtigen
Inländische Handelsplätze                                                              Hinweise am Ende dieses Verzeichnisses oder auf unserer Homepage.
         Basisprovision:                                              29,00 EUR
                                                                                              II. Entgelt für Kapitalmaßnahmen und Stockdividende
         Zuzüglich                                                           1,00%
                                                                                          Kapitalmaßnahmen                                  siehe I. Grundentgelt
Ausländische Handelsplätze
Die Transaktionspreise für den Handel über ausländische Handels­plätze                    Stockdividende                                                  0,25%
berechnen sich nach den Preisen für Transaktionen an inländischen                         (Reinvestierung Aktien)                           aber mind. 2,50 EUR
Handelsplätzen, in jedem Fall zzgl. der ausländischen Abwicklungs-                                                                          und max. 59,95 EUR
kosten (Handelsplatzentgelt). Dieses Handelsplatzentgelt beträgt für
folgende Börsen:
                                                                                              III. Sonderkonditionen
         Land                       Provisionssatz                            Min      Teilausführungen
         Belgien1                              0,10%                  20,00 EUR        Bei Teilausführungen werden die Transaktionspreise pro Order und
                                                                                       Ausführungstag nur einmal berechnet.
         Dänemark1                             0,10%                250,00 DKK
         Finnland1                             0,10%                  25,00 EUR        Limiteinrichtung, Auftragsänderung, Auftragslöschung
         Frankreich                            0,10%                  20,00 EUR           Limit einrichten                                             kostenlos

         Griechenland                          0,15%                  30,00 EUR           Orderauftrag ändern/löschen                                  kostenlos

         Irland¹                               0,10%                  20,00 EUR
                                                                                       Zeichnung von Neuemissionen
         Italien1
                                               0,10%                  20,00 EUR
                                                                                          Bei Zuteilung werden die vorgenann-                          kostenlos
         Niederlande1                          0,10%                  20,00 EUR           ten Preise für Wertpapier-Transaktionen
         Norwegen1                             0,10%                300,00 NOK            berechnet. Beachten Sie einen ggf. anfal-
                                                                                          lenden Ausgabeaufschlag.
         Österreich1                           0,10%                  20,00 EUR
         Portugal   1
                                               0,10%                  25,00 EUR        Investmentfonds-Anteile im außerbörslichen Handel
         Schweden       1
                                               0,10%                 250,00 SEK        Das Transaktionsentgelt beim Erwerb von Fonds-Anteilen im außerbörs-
                                                                                       lichen Handel mit der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)
         Schweiz (SWX)                        0,05%                   20,00 HW2
                                                                                       richtet sich nach deren Ausgabeaufschlag. Für die ausserbörsliche
         Spanien                               0,10%                  25,00 EUR        Veräußerung von Fondsanteilen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft
         England (GBP notiert)               0,075%                      12,00 GBP     oder über die Börse gelten die entsprechenden Transaktionspreise.

         England (EUR notiert)               0,075%                      18,00 EUR     Je nach Investmentfonds bestehen Mindest-Transaktionsvolumen je
                                                                                       Kaufauftrag.
         England (USD notiert)               0,075%                   19,00 USD
                                                                                       DAB Sparplan
         Hongkong                              0,10%                400,00 HKD
                                                                                                                                           min./max. Sparbetrag
         Japan                                 0,10%               3.000,00 JPY
                                                                                          Fonds                                                        50,00/-1
         Singapur (SGD notiert)               0,20%                  100,00 SGD
                                                                                                                                              max. 50% des AA2
         Singapur (USD notiert)               0,20%                   76,00 USD
                                                                                          Exchange Traded Funds („ETF“)                         50,00/3.000,00
         Australien                           0,20%                   75,00 AUD                                                                 2,50 zzgl. 0,25%
         Kanada                              0,075%                   15,00 CAD           Zertifikate                                           50,00/3.000,00
         USA                                  0,06%                   25,00 USD                                                                 2,50 zzgl. 0,25%
                                                                                          andere Aktien                                         125,00/3.000,00
   Für jeden Betrag, der EUR 150.000 (DDK 1.150.000/NOK 1.400.000/SEK 1.450.000)
1 
                                                                                                                                                2,50 zzgl. 0,25%
   übersteigt, wird ein reduzierter Provisionssatz i.H.v. 0,05% in Rechnung gestellt
    Bsp. EUR:
    
                                                                                        EUR 3.000,00 bei Fonds mit 100% Discount auf den
                                                                                       1 
    Ordervolumen 140.000 EUR = 140.000 EUR *0,1%                     =      140 EUR     regulären Ausgabeaufschlag im Sparplan.
    Ordervolumen 250.000 EUR = 150.000 EUR*0,1%                                          Ausgabeaufschlag der KVG laut Verkaufsprospekt.
                                                                                       2 
    + 100.000 EUR*0,05% = 150 EUR + 50 EUR                           =     200 EUR
  Bsp. NOK:
    

  Ordervolumen 1.300.000 NOK = 1.300.000 NOK*0,1%                    = 1.300 NOK
  Ordervolumen 2.500.000 NOK = 1.400.000 NOK*0,1%
  + 1.100.000 NOK *0,05% = 1.300 NOK + 550 NOK                       = 1.850 NOK
  Handelswährung
2 

4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020
DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München                                                                                                   Seite 4 von 11
DAB Auszahlplan                                                                 Finanztransaktionssteuer
                                                      min./max. Auszahlbetrag    Französische Finanztransaktionssteuer                   0,30% bei Kauf
   Fonds                                                             50,00/-
                                                                                Besteuert wird der entgeltliche, einen Eigentumsübergang begrün-
                                                            2,50 zzgl. 0,25%
                                                                                dende Erwerb von Aktien von Unternehmen mit Sitz in Frankreich mit
                                                                                einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. EUR. Die Steuer wird unab-
Eurex-Terminhandel (nur mit gesonderter Vereinbarung)
                                                                                hängig vom Handelsplatz, an dem die jeweilige Transaktion ausgeführt
                                                      min./max. Auszahlbetrag   wird, erhoben. Erwerb im vorgenannten Sinne umfasst auch den Kauf
   Optionen (Aktien-, Indexoptionen,                        2,00 EUR/Kontrakt   im Rahmen der Ausübung einer Option oder eines Termingeschäfts
   Optionen auf Futures)                             zzgl. EUR 14,50/Buchung    sowie den Tausch oder die Zuteilung von Wertpapieren gegen Entgelt.
                                                                                Maßgeblich für die Belastung der Steuer sind die jeweils gültigen Vorga-
   Futures (Index-, Zinsfutures)                            3,00 EUR/Kontrakt   ben der französischen Finanzbehörde.
                                                     zzgl. EUR 14,50/Buchung
   EXTF-Optionen                                           EUR 2,00/Kontrakt     Italienische Finanztransaktionssteuer        0,10% bzw. 0,20% bei Kauf
   EXTF-Futures                                            EUR 3,00/Kontrakt
                                                                                Besteuert wird jede entgeltliche Transaktion in Wertpapieren, die einen
   Ausübung/Auslosung von Optionen                                   0,15%      Eigentumsübertrag (z.B. Aktien) eines italienischen Unternehmens
                                        zzgl. Transaktionskosten Underlying     begründen, wenn der Firmensitz in Italien liegt und im November des
   Einrichtung/Änderung/Streichung                                  kostenlos   Vorjahres eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens
   eines Limits                                                                 500 Millionen Euro erreicht wurde, sowie entgeltliche Transaktionen in
                                                                                bestimmten Derivaten solcher Wertpapiere. Die Höhe der Finanztrans-
                                                                                aktionssteuer wird nach dem gewählten Handelsplatz unterschieden:
       Wichtiger Hinweis:                                                       Börsliche Transaktionen unterliegen einer Steuer in Höhe von 0,10% des
       Im Geld befindliche Optionen werden bei Fälligkeit NICHT auto­           Handelsvolumens und außerbörsliche Transaktionen unterliegen einer
       matisch verkauft oder ausgeübt; bitte überwachen Sie daher die           Steuer in Höhe von 0,20% des Handelsvolumens. Maßgeblich für die
       Verfallstermine. Ausnahme: Im Geld befindliche US-Optionen, diese        Belastung der Steuer sind die jeweils gültigen Vorgaben der italienischen
       werden automatisch ausgeübt.                                             Finanzbehörden.

                                                                                 V. Wichtige Hinweise zu unserem Leistungsangebot
DAB Wiederanlage von Wertpapiererträgen
   Wiederanlage von Fonds                                    min. 50,00 EUR     Besonderheiten zu unserem Leistungsangebot, mögliche Einschrän-
                                                                                kungen, unser jeweils gültiges Preis- und Leistungsverzeichnis sowie
   Kosten                                                  EUR 2,50 + 0,25%     unsere Allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen teilen wir Ihnen
                                                            max. 100,00 EUR     auch auf unserer Website (b2b.dab-bank.de/wichtige-hinweise) sowie im
                                                                                Kundenbereich unserer Website unter der Rubrik „Wichtige Hinweise“ mit.
       IV. Über die DAB abgeführte Fremdkosten
                                                                                Zuwendungen
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Transaktionsentgelten reichen wir           Zum Zwecke der Qualitätsverbesserung der angebotenen Dienstleis-
unter anderem folgende Kosten Dritter, auf deren Höhe und Gestaltung            tungen (u.A. der Bereitstellung einer effizienten und qualitativ hoch-
wir keinen Einfluss haben, weiter. Diese Aufstellung dient lediglich Ihrer      wertigen Infrastruktur) sowie zur Reduktion der Transaktionskosten
Orientierung, da wir auf Änderungen keinen Einfluss haben und diese             gewähren Anlagegesellschaften (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaft
uns nicht mitgeteilt werden. Eine Kundeninformation bei Bekanntwerden           bei Investmentfonds-Anteilen, Emittent bei Zertifikaten oder sonstigen
von Änderungen erfolgt nicht.                                                   Wertpapieren, Beteiligungsgesellschaft bei Beteiligungen an Geschlos-
                                                                                senen Fonds) und Handelspartner der DAB sog. Zuwendungen, z. B.
Wertpapier-Transaktionen Inland
                                                                                als Vertriebsfolgeprovisionen oder Platzierungsprovisionen. Ihre Höhe
Kosten Xetra und Börse Frankfurt unter www.deutsche-boerse.com
                                                                                richtet sich nach dem jeweiligen Umsatz im oder nach der Höhe des für
Kosten Handel bei anderen deutschen Börsen auf deren Webpräsenzen               den Kunden verwahrten Bestandes im jeweiligen Produkt und kann bis zu
im Internet abrufbar.                                                           100% der für das Produkt ausgewiesenen Verwaltungskosten, Ausgabe-
                                                                                aufschläge oder üblichen Transaktionskosten betragen. Produkte, für die
Wertpapier-Transaktionen Ausland                                                solche Zuwendungen gewährt werden, können z.B. Wertpapiere, Betei-
                                                                                ligungen/Geschlossene Fonds, Edelmetalle, Kontoguthaben, Konten
   Land                                                              Steuern
                                                                                oder Depots sein. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen variiert und
   Großbritannien                                                               hängt von der Höhe des gesamten Orderbestandes der DAB bei den
                                                                                jeweiligen Anlagegesellschaften ab. Sie beträgt bei Fonds (z. B. Renten-,
   TAV1 bis einschließl. GBP
                                                                                Aktien- und Immobilienfonds etc.) zwischen 0% und 1,8% p.a. (in der Regel
   10.000,00                                                  0,50% bei Kauf
                                                                                ca. 0,3%) sowie bei Zertifikaten, strukturierten Anleihen und Aktien-Emis-
   TAV1 über GBP 10.000,002                                   0,50% bei Kauf    sionen (IPO) zwischen 0% und 1,5% p.a.(in der Regel 0%). Die Höhe der
   TAV über GBP 10.000,00
          1
                                                                    1,00 GBP    Platzierungsprovisionen bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen
                                                                                beträgt zwischen 0,0% und 3,0% (in der Regel ca. 1,5%) wobei der Emit-
   Irland                                                      1,00% bei Kauf   tent der DAB gegebenenfalls einen entsprechenden Abschlag auf den
   USA                                                 002070% bei Verkauf      Emissionspreis einräumt. Im außerbörslichen ETF-Handel erhält die DAB
                                                                                Zuwendungen, sofern der Auftraggeber/Kunde günstiger gestellt wird als
   China                                       0,1077% bei Kauf & Verkauf
                                                                                am Referenzmarkt. Diese betragen 0% bis 0,5% des Abrechnungsbetra-
   Singapur                                                                     ges. Bei Wertpapieraufträgen, welche über Lang & Schwarz ausgeführt
                                                                                werden, beträgt die Umsatzvergütung zwischen 0,015% und 0,002% aus
   TAV1 bis 199.999,99                                                 0,04%
                                                                                dem Handelsvolumen für Anleihen, Fonds und ETF´s, sowie 0,00 EUR
   TAV1 ab 200.000                                                     0,13%    und 2,00 EUR pro Auftrag volumensunabhängig bei Aktien. Die DAB
                                                                                gewährt kundenbetreuenden Kooperations partnern (Vermögensverwal-
  Transaktionsvolumen, Angaben in Prozent beziehen
1                                                                             ter, Anlageberater, Vermittler) Zuwendungen für den Vertrieb von Finanz-
  sich auf das jeweilige Transaktionsvolumen.                                   und sonstigen Produkten. Die Höhe der Zuwendungen variiert und orien-
2 
       Börsengebühren GBP 1,00                                                  tiert sich meist am Wert der für Kunden gehaltenen Bestände bzw. am
                                                                                Umsatz in einem Produkt oder an der Höhe der vom Kunden gezahlten
                                                                                Transaktions- oder sonstiger Entgelte.

4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020
DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München                                                                                           Seite 5 von 11
Produkte, für die solche Zuwendungen gewährt werden, können z. B.            Kursanzeige im Handelssystem der DAB und auf den Internetseiten
Wertpapiere, Beteiligungen/Geschlossene Fonds, Edelmetalle, Konto-           der DAB
guthaben, Konten oder Depots sein. Die Höhe der gewährten Vertriebs-         Kursinformationsdaten, die über das Online-Handelssystem oder auf den
folgeprovisionen beträgt bei Fonds (z.B. Renten-, Aktien- und Immobi-        Internetseiten der DAB angezeigt werden, erhält die DAB von Dritten. Auf
lienfonds etc.) zwischen 0% und 1,8% p.a. (in der Regel ca. 0,225%), bei     den Inhalt dieser Daten hat die DAB keinen Einfluss, insbesondere prüft
Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0% und 1,5% p.a. (in der   sie nicht deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und haftet auch nicht für
Regel 0%), sowie bei Edelmetallen zwischen 0% und 0,28% p.a. (in der         Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kursinformations-
Regel 0%). Die Höhe der gewährten Umsatzprovisionen beträgt bei Wert-        daten entstehen.
papieren zwischen 0% und 100% des von der DAB vereinnahmten Trans-
aktionsentgeltes (in der Regel ca. 85%), bei Edelmetallen zwischen 0%        Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages im Handelssystem
und 0,25% des Kurswertes (in der Regel 0%). Bei Sparplänen betragen          Das Handelssystem der DAB stellt Ihnen Verkaufserlöse aus bereits
die gewährten Zuwendungen zwischen 0% und 100% des vereinnahmten             bestätigten Wertpapierverkäufen schon vor deren Eingang zur Verfü-
Entgeltes (in der Regel ca. 100%). Die Höhe der gewährten Provisionen        gung. Hierdurch kann es bei sofortiger Wiederanlage des Betrages in
auf Depotführungsentgelte beträgt zwischen 0% bis 80% (in der Regel          Einzelfällen vorkommen, dass Ihr Geldkonto bis zum Eingang des Erlöses
0%) des von der DAB vereinnahmten Depotführungsentgeltes. Art und            kurzfristig ins Soll gerät.
Höhe der Zuwendung je Produkt können kostenlos bei der DAB oder
dem kundenbetreuenden Kooperationspartner erfragt werden. Es ist             Einschränkung der Orderarten bei XETRA-, Neuemissions- und
nicht auszuschließen, dass diese Zuwendungen als Anreiz für den Sie          Optionsscheinhandel
betreuenden Kooperationspartner verstanden werden, in diese Produkte         Im Optionsscheinhandel und beim Handel mit Neuemissionen am ersten
verstärkt zu investieren, zu beraten oder zu vermitteln, was zu Nachteilen   Handelstag behält sich die DAB vor, nur limitierte Aufträge auszuführen.
für Sie führen kann. Die DAB erhält und gewährt im Rahmen des sozial         Gleiches gilt für den XETRA-Handel – mit Ausnahme der DAX 30 Werte
Üblichen zudem geldwerte Vorteile mit Bezug zu Wertpapierdienstleis-         und der Exchange Traded Funds (ETF).
tungen, z. B. Durchführung von oder Einladungen zu Fortbildungs- oder
                                                                             Fondsorders
kulturellen Veranstaltungen.
                                                                             Fondsorders erreichen die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur gleichtägi-
Geltung börsenähnlicher Regelungen im außerbörslichen Handel;                gen Berücksichtigung, sofern sie uns, je nach Fonds, mindestens 30 – 120
Vorsicht bei marktfernen Kursen                                              Minuten vor der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft angegebenen
Ebenso wie die Satzungen der deutschen Börsen Regelungen zur                 Annahmeschlusszeit erteilt werden. Auf die Abrechnungsmodalitäten der
Behandlung nicht marktgerechter Transaktionen enthalten (z.B. in den         einzelnen Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche teilweise nach dem
EUWAX-Richtlinien der Stuttgarter Börse oder den jeweils an der Frankfur-    Forward-Pricing-Prinzip oder nur einmal wöchentlich abrechnen, hat die
ter Wertpapierbörse (FWB) gültigen Regelwerken), gelten gleichlautende       DAB keinen Einfluss.
oder ähnliche Regelungen auch für das außerbörsliche Handelsangebot          Der Verkauf der Fondsanteile ist erst nach der Lieferung durch die jewei-
der DAB. Kommen dabei Transaktionen zustande, bei denen die Kurse            lige Kapitalverwaltungsgesellschaft möglich.
um mindestens 10% (bzw. 1% bei Aktien oder Wertpapieren, die in Prozent
notiert werden) oder um mehr als EUR 2,50 vom marktgerechten Preis           Streichung/Änderung von Aufträgen bei Fondsorders
(z.B. Börsenpreis) abweichen, so haben die außerbörslichen Handels-          Aufträge zur Streichung oder Änderung eines vorherigen Auftrages
partner das Recht, die fehlerhafte Transaktion bis um 13:00 Uhr des auf      werden vorbehaltlich der zwischenzeitlichen Ausführung des Ursprungs-
den Handelstag folgenden Börsenhandelstages der Frankfurter Wertpa-          auftrages, bei Fondsorders nur bis zur Weiterleitung des Ursprungsauf-
pierbörse rückabzuwickeln. Soweit auf das außerbörsliche Geschäft eine       trages an die Kapitalanlagegesellschaft entgegengenommen.
Regelung anzuwenden ist, die inhaltsgleich mit einer Regelung eines
Regelwerks einer deutschen Börse ist – bzw. wenn auf diese verwiesen         Pilot-Handel
wird – gelten die dort festgelegten Abweichungsgrenzen. Beachten Sie         Alle Transaktionen erfolgen seitens der Handelspartner der DAB vorbe-
bei Ihren Dispositionen, dass solche Transaktionen vom Handelspartner        haltlich der tatsächlichen, termingerechten Durchführung des Börsen-
rückabgewickelt werden können. Verfügen Sie daher über aus diesen            ganges; die Handelspartner der DAB sind zur Rückabwicklung der Trans-
Geschäften erlangte Gewinne nicht vor dem übernächsten Bankarbeits-          aktionen bei nicht nur geringfügiger Verschiebung oder Absage der
tag, da unter Umständen erst dann eine Rückabwicklung in Ihrem Depot         Emission berechtigt.
ausgewiesen wird.
                                                                             Besonderheiten beim Handel von Wertpapieren US-amerikanischer
Ablehnung von Aufträgen ohne Kundenkennung, Transaktionsmeldungen            Emittenten und für „US residents“
Die Bank ist nach Art. 26. MIFIR verpflichtet, getätigte Wertpapier-         Die DAB führt beim Handel von Wertpapieren amerikanischer Emit-
geschäfte an die Aufsichtsbehörde zu melden. Zu den zu meldenden             tenten durch Kunden mit Bezug zu den USA („US persons“) bis zu 28% der
Daten gehören auch Angaben zur Identifizierung des Kunden (Nationale         ausgeschütteten Erträge an die US-Steuerbehörde ab, sofern bestimmte
Kennung bzw. LEI bei „legal entities“). Die Bank wird daher Wertpapier-      Angaben durch den Kunden nicht erfolgen. Bei Konten von Personen-
aufträge von Kunden, deren Nationale Kennung bzw. LEI ihr nicht bekannt      gesellschaften werden 30% dieser Erträge als Pauschalbesteuerung an
sind, nicht ausführen.                                                       die US-Steuerbehörde
                                                                             abgeführt. Die Kontoführung zu einem reduzierten US-Quellensteuersatz
Eingeschränkte Zielmarktprüfung
                                                                             bietet die DAB aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes für Perso-
Die Bank ist verpflichtet, für die von ihr vertriebenen Finanzinstrumente
                                                                             nengesellschaften NICHT an. Für in den USA ansässige Kunden („US
einen Zielmarkt zu bestimmen und abzugleichen, ob erwerbswillige
                                                                             residents“) gilt diese vorweggenommene Pauschalbesteuerung auch
Kunden zu diesem gehören. Im beratungsfreien Geschäft führt die Bank
                                                                             für Erträge aus Ausschüttungen von Wertpapieren sonstiger Emittenten
nur eine eingeschränkte Zielmarktprüfung anhand der Kategorie, Kennt-
                                                                             sowie für alle Erträge aus Verkaufserlösen.
nisse und Erfahrungen des Kunden durch. Die finanziellen Verhältnisse,
Risikotoleranz, Bedürfnisse und Ziele des Kunden werden hierbei nicht        Haftungsausschluss
berücksichtigt.                                                              Die Haftung für die Erfüllung von im Kundenauftrag abgeschlossenen
                                                                             Geschäften ist ausgeschlossen.

                                                                             Abrechnungen
                                                                             Der Kunde erhält über Wertpapiergeschäfte unverzüglich eine Abrechnung.

4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020
DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München                                                                                        Seite 6 von 11
C. Konten

    I. Kontoführung/Verwahrentgelte                                             DAB Effektenkredit                                              Sollzinssätze,
                                                                                (für DAB Depotkonto)                                             veränderlich
    DAB Verrechnungskonto/         0,50% p.a. auf den die Einlagenquote*
    EUR-Konten                          von 15% übersteigenden Betrag           Innerhalb des eingeräum-
                                                                                ten Kreditrahmens:
    Einlagenquote* ab 15%
                                                                                EUR:                                                                5,45% p.a.
    DAB Währungskonto
                                                                                USD:                                                   FedRate + 3,00% p.a.
    CHF                                                          0,75% p.a.
                                                                                CHF                                SARON (SNB) Special rate + 4,00% p.a.
    DKK                                                         0,60% p.a.
                                                                                Geduldete Überziehungen:
    JPY                                                          0,10% p.a.
                                                                                EUR:                                                               10,45% p.a.
    SEK                                                          0,25% p.a.
                                                                                USD:                                                    FedRate + 7,50% p.a.
    DAB Tagesgeldkonto/
    EUR-Konto                                                                   CHF:                               SARON (SNB) Special rate + 5,50% p.a.

    Einlagenquote* ab 15%          0,50% p.a. auf den die Einlagenquote*        Die Sollzinssätze ändern
                                        von 15% übersteigenden Betrag           wir gemäß den jeweiligen
                                                                                vertraglichen Regelungen
    Zinssatz (Standard)                      0,00% p.a. (Zinssatz variabel)     sowie den Allgemeinen
    Zinsgutschrift                       Vierteljährlich zum 31.03., 30.06.,    Geschäftsbedingungen.
                                   30.09. und 31.12. auf das Tagesgeldkonto
                                                                               * Die Einlagenquote wird auf Basis der unter einer Konto-Depot-Stammnummer
    DAB Festgeld/EUR-Konten
                                                                                 geführten Konten und Wertpapierepots ermittelt. D.h. es werden diejenigen
    Einlagenquote* ab 15%          0,50% p.a. auf den die Einlagenquote*         Konten und Wertpapierdepots zusammengefasst, deren erste 7 Ziffern identisch
                                        von 15% übersteigenden Betrag            sind. Die Einlagenquote berechnet sich aus dem Verhältnis der durchschnittlichen
                                                                                 Kontosalden der in EUR geführten Konten zum Gesamtvermögen exkl. Währungs­
    Mindestanlagesumme EUR
                                                                                 konten [Ø EUR Kontensalden / (Gesamtvermögen = Ø Depotwert + Ø EUR
    5.000,00 oder Gegenwert                                                      Kontensalden)]. Beispiel: Kontosaldo 150,- EUR geteilt durch Gesamtvermögen
    in USD, CHF, GBP. Fällt das                                                  1.000,- EUR = 0,15 -> Einlagenquote 15%. Die Einlagenquote wird quartalsweise
    Laufzeitende nicht auf einen                                                 auf Basis des Mittels der Tagessalden ermittelt.
    Bankarbeitstag, verlängert
    sich die Laufzeit bis zum
    nächsten Bankarbeitstag.

    D. Zahlungsverkehr

    I. Geschäftstage und Annahmefristen im Zahlungsverkehr und                 II. Überweisung
       Ausführungsfristen
                                                                               a) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des
                                                                               Europäischen Wirtschaftsraums1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-
Geschäftstage der Bank
                                                                               Währungen2 sowie SEPA-Überweisungsaufträge3
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungs-
vor-gangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von
                                                                               Ausführungsfristen
Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die
                                                                               Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlung-
Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforder-
                                                                               sauftrages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie
lichen Geschäftsbetrieb wie folgt:
                                                                               folgt eingeht:
Überweisung, Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsemfänger.
                                                                                Überweisungen in Euro
Alle Werktage außer:
                                                                                belegloser 4 Überweisungsauftrag                  maximal ein Geschäftstag
•   Sonnabende
•   24. und 31. Dezember                                                        beleghafter Überweisungsauftrag                maximal zwei Geschäftstage
•   25. und 26. Dezember                                                        Zahlungsaufträge in anderen
•   1. Januar                                                                   EWR-Währungen
•   Karfreitag
•   Ostermontag                                                                 belegloser4 Überweisungsauftrag                              4 Geschäftstage
•   1. Mai                                                                      beleghafter Überweisungsauftrag                              4 Geschäftstage
•   Christi Himmelfahrt
•   Pfingstmontag                                                              Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen
•   3. Oktober
An Tagen, die keine Geschäftstage der Bank sind, kann es trotzdem zur           Höhe der Entgelte
Ausführung einer Zahlung kommen. Diese sind:                                    SEPA-Überweisungen5                                                    in Euro
•   Christi Himmelfahrt                                                         per Internet                                                        kostenlos
•   Pfingstmontag
•   03. Oktober                                                                 beleghaft (per Brief/Fax)                                           EUR 5,00
•   24. Dezember
•   31. Dezember                                                               Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr
                                                                               Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltweisungen wählen:
Annahmefristen
Annahmefristen für Zahlungsaufträge                                            • Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungs-
                                                                                 dienstleister erhobenen Entgelte („SHA“)
    beleglose Aufträge         vor 16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank        • Zahler trägt alle Entgelte („OUR“)
    beleghafte Aufträge        vor 14:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank        Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung, tragen Zahler und
                                                                               Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobe-
    Eilüberweisungen           vor 14:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank
                                                                               nen Entgelte („SHA“).

4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020
DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München                                                                                                Seite 7 von 11
Sofern der Zahler als Entgeltregelung „BEN“ (Zahlungsempfänger trägt         Höhe der Entgelte
alle Entgelte) gewählt hat, wird diese Überweisung von der Bank als SHA-
Überweisung ausgeführt. Die Entgeltregelung "BEN" ist aufgrund Vorga-            SHA Überweisung                                   0,10% der Auftragssumme
ben der Payment Service Directive (PSD2) des Europäischen Gesetzge-                                                        (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00)
bers nicht zulässig.                                                             OUR-Überweisung
                                                                                 Eigene Entgelte                                    0,10% der Auftragssumme
Höhe                              der                             Entgelte
                                                                                                                           (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00)
 SHA-Überweisung                        0,10% der Auftragssumme                  Fremde Entgelte                                   0,20% der Auftragssumme
                                        (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00)                                                  (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00)
 OUR-Überweisung                                                                 BEN-Überweisung
 Eigene Entgelte                        0,10% der Auftragssumme                  Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt
                                        (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00)        einer SHARE-Überweisung und wird vom Zahlungsbetrag einbehalten.
 Fremde Entgelte                        0,20% der Auftragssumme
                                        (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00)
                                                                                  Wichtiger Hinweis:
b) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des                Bei der Entgeltweisung „SHA“ können durch zwischengeschaltete
   Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates                 Zahlungsdienstleister mit Sitz in einem Staat außerhalb des EWR
   außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung6) sowie Überweisungen in                und durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom
   Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten7)                                      Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.                                  Bei der Entgeltweisung „BEN“ können von jedem der beteiligten
                                                                             Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte
Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen                        abgezogen werden.

Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des                   Telegrafische Überweisungen                                           EUR 10,00
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates
außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung⁶)                                          Wichtiger Hinweis:
                                                                                  Voraussetzung für die Ausführung einer telegrafischen Eilüberwei-
Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr
                                                                                  sung ist die Teilnahme der Empfängerbank am Eilüberweisungsver-
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltweisungen wählen:
                                                                                  fahren TARGET2 der Deutschen Bundesbank. Die Ausführung der
• Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungs-             Zahlung ist nur in EUR möglich, die Abrechnung erfolgt immer mit
  dienstleister erhobenen Entgelte („SHA“)                                        Entgeltteilung (Gebührenweisung SHA).
• Zahler trägt alle Entgelte („OUR“)
Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung, tragen Zahler und             DAB-intern Zahlungsaufträge
Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobe-            (EUR und Währungen)                                                    kostenlos
nen Entgelte („SHA“)
                                                                                 Überweisungseingänge                                                   kostenlos
Sofern der Zahler als Entgeltregelung „BEN“ (Zahlungsempfänger trägt
alle Entgelte) gewählt hat, wird diese Überweisung von der Bank als SHA-
Überweisung ausgeführt. Die Entgeltregelung "BEN" ist aufgrund Vorga-
                                                                             1
                                                                                 EWR bedeutet Europäischer Wirtschaftsraum. Hierzu gehören derzeit die
                                                                                 EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich
ben der Payment Service Directive (PSD2) des Europäischen Gesetzge-
                                                                                 (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion),
bers nicht zulässig.                                                             Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
                                                                                 Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Höhe der Entgelte                                                                Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
                                                                                 Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein
 SHA-Überweisung                        0,10% der Auftragssumme                  und Norwegen.

                                        (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00)    2
                                                                                 u den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling,
                                                                                 Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna,
 OUR-Überweisung                                                                 Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone,
 Eigene Entgelte                        0,10% der Auftragssumme                  Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
                                        (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00)    3
                                                                                 SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro
 Fremde Entgelte
                                        0,20% der Auftragssumme                  Payments Area)
                                        (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00)        Zum SEPA-Raum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark,
                                                                                 Deutschland, Estland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana,
                                                                                 Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Finnland, Griechenland, Irland,
  Wichtiger Hinweis:                                                             Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
  Bei der Entgeltweisung „SHA“ können durch zwischengeschaltete                  Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
                                                                                 Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Groß-britannien
  Zahlungsdienstleister und durch den Zahlungsdienstleister des
                                                                                 und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen,
  Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls                       Monaco, San Marino, Saint-Pierre und Miquelon sowie die Schweiz sowie
  Entgelte abgezogen werden.                                                     Vatikanstadt und Andorra.
                                                                             4
                                                                                 Überweisung per Online-Banking
Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten7)                   5
                                                                                 Voraussetzungen für die Erteilung einer SEPA-Überweisung: Der Überweisende
                                                                                 hat eine korrekte IBAN des Zahlungsempfängers angegeben und das
Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr
                                                                                 Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltweisungen wählen:                      teil
• Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungs-        6
                                                                                 Zum Beispiel US-Dollar
  dienstleister erhobenen Entgelte („SHA“)                                   7
                                                                                  rittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. III.
                                                                                 D
• Zahler trägt alle Entgelte („OUR“)                                             Sonstige Überweisungen
• Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („BEN“)
Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung, tragen Zahler und
Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erho-
benen Entgelte („SHA“).

4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020
DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München                                                                                                   Seite 8 von 11
IV. SEPA-Daueraufträge                                                       Belastungen

   Dauerauftrag einrichten, ändern,                                                  Überweisung, Dauerauftrag                           bei Zahlungsausgang
   löschen
                                                                                     Barauszahlung                                            Auszahlungstag
   per Internet                                                        kostenlos
                                                                                     Lastschrift                                                 Buchungstag
   per Telefon (Kundenbetreuung)                                       kostenlos
                                                                                     vom bezogenen Kreditinstitut                         wie Wertstellung der
   beleghaft (Brief, Fax)                                              kostenlos     zurückgegebene Schecks                                Gutschriftsbuchung
   Dauerauftragseingänge                                               kostenlos
   Dauerauftragsrückruf                                                8,00 EUR      VII. Scheckverkehr

   Entgelt für Wiederbeschaffung                                       8,00 EUR     Inländische Scheckeinreichung
   des Zahlungsbetrages bei
                                                                                     Scheckeinzahlung in Euro                                        kostenlos
   Angabe falscher Kundenken-
   nung durch Kunden                                                                 Scheckeinzahlung in                              0,10% der Schecksumme
                                                                                     Fremdwährung                                    (min. EUR 10,00, max. EUR
                                                                                                                                                        50,00)
       V. Nachforschungsaufträge
                                                                                     Bearbeitung von                                                 EUR 8,00
   SEPA-Zahlungsverkehr/                                               EUR 8,00      Rückschecks2
   EWR-Ausland2                                 (Zzgl. evtl. anfallender fremder
                                                                         Spesen)    Ausländische Scheckeinreichung

   Auslandsschecks/                                                   EUR 50,00     Scheckeinzahlungen in Euro                         0,10% der Schecksumme
   Auslandsüberweisungen8                                (Zzgl. evtl. anfallender   oder Fremdwährung                          (min. EUR 10,00, max. 50,00 EUR)
                                                               fremder Spesen)
                                                                                    Bearbeitung von                                                  EUR 8,00
   Eilüberweisungen⁸                                                  EUR 50,00     Rückschecks2
                                                         (Zzgl. evtl. anfallender
                                                               fremder Spesen)       VIII. SEPA-Firmen-Lastschrift Erfassung

² SEPA-Überweisungen sind grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb              SEPA-Firmen-Lastschriftmandat                                   EUR 8,00
  der Europäischen Union, der EWR-Staaten und der Schweiz, in Euro, bei der
  die Internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl des Kreditinstituts
  (BIC) des Überweisenden und des Begünstigten angegeben werden.                     IX. Vorankündigung (Pre-Notification) für Lastschrifteinzüge (SEPA)
8
   Jeweils nur, sofern und soweit die Ursache nicht von der Bank zu vertreten       Die DAB als Zahlungsempfänger (Creditor) von aus der Geschäftsbezie-
   ist oder der Kunde nichteinen geringeren Schaden nachweist.                      hung resultierenden Lastschrifteinzügen wird den Kunden mithilfe einer
                                                                                    Vorankündigung min. 5 Tage vor der Belastung der Lastschrift über die
       VI. Wertstellung                                                             anstehende Lastschriftabbuchung informieren. In dieser Vorankündigung
Gutschriften                                                                        wird ein Fälligkeitstag und der genaue Betrag der Lastschriftabbuchung
                                                                                    genannt. Für wiederkehrende Einzüge mit gleichem Betrag wird nur
   Überweisung                                            bei Zahlungseingang       einmalig eine Vorankündigung versandt. Die Vorankündigung geht dem
   Bareinzahlung                                                 Einzahlungstag     Kunden auf dem mit ihm vereinbarten Kommunikationsweg zu (Postver-
                                                                                    sand oder DAB Postmanager).
   Scheck
   auf Inlandsbank gezogen                                Buchungstag = Valuta       X. DAB Postmanager

   auf Auslandsbank gezogen                                                          Einrichtung und Nutzung des                                     kostenlos
   USD                                                    Buchungstag = Valuta       DAB Postmanagers

   GBP                                                    Buchungstag = Valuta       Portokosten bei Postversand                            anfallendes Porto
                                                                                                                                           wird weitergereicht
   CHF                                                    Buchungstag = Valuta
   JPY                                                    Buchungstag = Valuta
   CAD                                                    Buchungstag = Valuta
   Lastschriftrückgabe                                        wie Wertstellung
                                                       der Belastungsbuchung

       E. Serviceleistungen

   Erstellung einer Erträgnisaufstellung                              EUR 10,00      mobileTAN                                                       kostenlos
   Anschriftenermittlung,                                             EUR 15,00      Die Nutzung und der Versand wird
   pro Ermittlung1                                                                   von der DAB kostenlos zur Verfügung
                                                                                     gestellt. Evtl. sonstige Kosten (z.B. Weit-
  Jeweils nur, sofern und soweit die Ursache nicht von der Bank zu vertreten
1 
                                                                                     erleitung auf ein Drittgerät, Auslands-
  ist oder der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.                       und Providergebühren) werden nicht
Wir stellen Ihnen mit dem mTAN ein kostenloses Autorisierungsverfah-                 von der DAB übernommen.
ren zur Verfügung. Die für den Versand anfallenden SMS-Kosten über-                  iTAN                                                            kostenlos
nimmt die DAB. Evtl. sonstige Kosten (z.B. Weiterleitung auf ein Drittgerät,
Auslandsgebühren usw.) werden durch die DAB nicht übernommen.                        Nutzung und Versand wird von der
                                                                                     DAB kostenlos zur Verfügung gestellt.

4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020
DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München                                                                                                 Seite 9 von 11
F. D
     evisenkonvertierungen und Abrechnungen/Eingänge in EUR oder Fremdwährung
     mit Empfängerkonto ungleich Währung des Zahlungseinganges

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt bei Devisenkonver-          III. Kursaufschlag bzw. -abschlag
tierungen Folgendes:
                                                                             Der Kursaufschlag (Verkauf) bzw. -abschlag (Ankauf) bei Devisenkonver-
                                                                             tierungen variiert je Währung und beträgt:
 I. Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr
Die Bank rechnet die ihr bis 12.00 Uhr des jeweiligen Handelstages            Währung                                  Auf- bzw. Abschlag
erteilten Aufträge für Kundengeschäfte in fremder Währung beim grenz-         USD                                      0,0030
überschreitenden Zahlungsverkehr zu den um 16.00 Uhr des aktuellen
Handelstages von der European Central Bank (ECB) ermittelten Kursen           GBP                                      0,0020
des internationalen Devisenmarktes zzgl. eines Kursaufschlages bzw.           CHF                                      0,0020
-abschlages ab (siehe III.). Danach erteilte Aufträge rechnet die Bank zum
                                                                              AUD                                      0,0240
so ermittelten Kurs des Folgetages ab. Bei Kursen die nicht durch die
ECB geliefert werden, erfolgt die Ermittlung anhand der BNP Paribas S.A.      CAD                                      0,0060
Devisenkurse von 13.00 Uhr.                                                   CZK                                      0,5000
Überweisungseingänge in EUR oder Fremdwährung, bei denen das                  DKK                                      0,0200
Empfängerkonto ungleich der Währung des Zahlungseinganges ist,
können diesem Empfängerkonto nur gutgeschrieben werden, wenn die              HKD                                      0,1000
Zahlung als Blitzüberweisung oder Auslandszahlung beauftragt wurde            HUF                                      5,0000
(Eingang per SWIFT System). Ansonsten erfolgt die Gutschrift auf einem
EUR-Konto des Kunden. Bitte beachten Sie, dass Eingänge in ungleicher         JPY                                      0,2400
Empfängerkontowährung bis EUR 500,00 automatisiert abgewiesen werden          NOK                                      0,0240
und es somit zu einer Rücküberweisung an den Auftraggeber kommt.
                                                                              SEK                                      0,0240
Eingänge, bei denen eine Konvertierung vorgenommen werden muss,
                                                                              SGD                                      0,0200
werden zu den um 16.00 Uhr des aktuellen Handelstages von der Euro-
pean Central Bank (ECB) ermittelten Kursen des internationalen Devi-          ZAR                                      0,1500
senmarktes zzgl. eines Kursaufschlages bzw. -abschlages abgerechnet           MXN                                      0,2400
(siehe III.). Bei Kursen die nicht durch die ECB geliefert werden, erfolgt
die Ermittlung anhand der BNP Paribas S.A. Devisenkurse von 13.00 Uhr.        PLN                                      0,0800
                                                                              NZD                                      0,0280
 II. Sonstiger An- und Verkauf
                                                                              TRY                                      0,0500
Aufträge in sofort handelbaren Währungspaaren
Die Bank rechnet die ihr im Zeitraum von 03.00 Uhr bis 22.15 Uhr des
jeweiligen Handelstages erteilten Aufträge für Kundengeschäfte zum            IV. Wertpapier- und Edelmetallaufträge im Kommissionsgeschäft
sonstigen An- oder Verkauf von Devisen zu den aktuell von der Bank
ermittelten Währungskursen des internationalen Devisenmarktes zzgl.          Weltbörsenhandel und Edelmetallaufträge
eines Kursaufschlages bzw. -abschlages (siehe III. Auf- bzw. Abschlag) am    Devisengeschäfte (nur EUR gegen Fremdwährung, nicht Fremdwährung
jeweiligen Handelstag ab.                                                    gegen Fremdwährung) im Rahmen von Ausführungen (Wertpapierkäu-
                                                                             fen und -verkäufen) im Weltbörsenhandel, Handel von Wertpapieren in
Sofort handelbare Währungspaare sind derzeit:                                Fremdwährung im Inland sowie Edelmetallaufträge im Kommissionsge-
                                                                             schäft ab einem Gegenwert von EUR 1,00 rechnet die Bank unmittelbar
 EUR/AUD        EUR/HKD        EUR/PLN        CHF/CAD        GBP/JPY         nach Ausführung am jeweiligen Handelstag in der Zeit von 06:00 Uhr
 EUR/CAD        EUR/HUF        EUR/SEK        CHF/GBP        USD/AUD         bis 22:15 Uhr in fremder Währung zum An- oder Verkauf von Devisen
                                                                             zum Handelstag von der Bank ermittelten aktuellen Marktkurses zzgl.
 EUR/CHF        EUR/JPY        EUR/SGD        CHF/JPY        USD/CHF         eines Kursaufschlages bzw. –abschlages (siehe III. Kursaufschlag bzw.
 EUR/CZK        EUR/MXN        EUR/TRY        EUR/ZAR        USD/GBP         -abschlag) ab. Nach 22:15 Uhr ausgeführte Aufträge rechnet die Bank
                                                                             zum so ermittelten Kurs am nächsten Handelstages zzgl. eines Kursauf-
 EUR/DKK        EUR/NOK        EUR/USD        GBP/AUD        USD/JPY         schlages bzw. -abschlages ab. Bei Kursen die nicht durch die Bank gelie-
 EUR/GBP        EUR/NZD        CHF/AUD        GBP/CAD                        fert werden, erfolgt die Ermittlung anhand der European Central Bank
                                                                             (ECB) oder HSBC Trinkaus & Burkhardt AG – (siehe Kursaufschlag bzw.
Eine Erweiterung oder Reduktion der sofort handelbaren Währungs-             -abschlag „Sonstige Wertpapiergeschäfte“).
paare kann die Bank jederzeit nach billigem Ermessen vornehmen. Ist
ein Währungspaar hiernach nicht sofort handelbar, wird der Auftrag wie       Sonstige Wertpapiergeschäfte
ein „Auftrag in anderen Währungspaaren“ abgerechnet. Der Mindestor-          Devisengeschäfte im Rahmen von Ausführungen sonstiger Wertpapier-
dergegenwert beträgt EUR 1,00.                                               aufträge (Kapitalmaßnahmen, Ausschüttungen, Investmentfonds über
                                                                             die Kapitalverwaltungsgesellschaft und Weltbörsenhandel in anderen
Aufträge in anderen Währungspaaren                                           Währungen als unter III. Auf- bzw. Abschlag aufgeführt, oder der Gegen-
Die Bank rechnet die ihr bis 12.00 Uhr des jeweiligen Handelstages           wert unter EUR 1,00 entspricht) im Kommissionsgeschäft über die HSBC
erteilten Aufträge für Kundengeschäfte in fremder Währung zum An- oder       Trinkaus & Burghardt AG (HSBC) werden zum Devisenkurs der HSBC mit
Verkauf von Devisen zu den um 16.00 Uhr des Handelstages von der             Übermittlung der Schlussnote des Wertpapiergeschäftes abgerechnet.
European Central Bank (ECB) ermittelten Mittelkursen des internationalen     Die Geld- und Briefkurse bestimmt die HSBC nach billigem Ermessen
Devisenmarktes zzgl. eines Kursaufschlages bzw. -abschlages (siehe III.)     (§315 BGB) und kann eine Marge enthalten, welche von der Bank in voller
ab. Danach erteilte Aufträge rechnet die Bank zum so ermittelten Kurs        Höhe vereinnahmt werden kann.
des nächsten Handelstages zzgl. eines Kursaufschlages bzw. -abschla-
ges ab. Bei Kursen die nicht durch die ECB geliefert werden, erfolgt die
Ermittlung anhand der BNP Paribas S.A. Devisenkurse von 13.00 Uhr.

4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020
DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München                                                                                     Seite 10 von 11
Währung                              Auf- bzw. Abschlag                    Währung                               Auf- bzw. Abschlag
 AUD                                  0,0240                                MXN                                   0,1500
 CAD                                  0,0060                                NOK                                   0,0240
 CHF                                  0,0030                                NZD                                   0,0300
 CZK                                  0,5000                                PLN                                   0,0800
 DKK                                  0,0200                                SEK                                   0,0240
 GBP                                  0,0020                                SGD                                   0,0150
 HKD                                  0,0750                                TRY                                   0,0300
 HUF                                  5,0000                                USD                                   0,0045
 JPY                                  0,2400                                ZAR                                   0,1500

 G. Einlagensicherung und Streitschlichtung

 I. Einlagensicherungsfonds                                                einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches),
                                                                           können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deut-         der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung
scher Banken e.V. angeschlossen. Von der Bank ausgegebene Inhaber-         für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge-
schuldverschreibungen werden nicht geschützt. Näheres zu den Einla-        werbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter
gensicherungsfonds entnehmen Sie bitte römisch I, Absatz G, Punkt Nr.      www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform
20 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem „Informationsbo-
                                                                           (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwer-
gen für den Einleger“ und der Internetseite der Entschädigungseinrich-
                                                                           destelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03
tung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.
                                                                           07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de,
                                                                           zu richten.
 II. Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten
 und Schlichtungsverfahren                                                 Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich
                                                                           oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst-
Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die DAB BNP Paribas,           leistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße
Landsberger Straße 300, 80687 München wenden. Die Bank wird                der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c
Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienst-           bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel
everträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax   248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
oder E-Mail).                                                              zu beschweren.
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlich-        Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/
tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombuds-            odr/eine Europäische OnlineStreitbeilegungsplattform (OS-Plattform)
mann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung     errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtli-
einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken         che Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU
anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über        niedergelassenen Unternehmen nutzen.

 H. Edelmetalle

Prozentangaben: Der Preis ergibt sich prozentual aus dem Trans­             III. Auslieferung an Privat- oder Versandadresse des Kunden
aktionsvolumen.
                                                                           Abholung bei Lagerstelle (UBS AG in Zürich)
 I. Transaktionsentgelt
                                                                           Eine persönliche Abholung ist möglich in den Geschäftsräumen der UBS
                                                                           AG in Zürich (Schweiz) gegen ein Entgelt von 125 CHF (Stand: 01.10.2017).
 Goldbarren 20g           OEAU05        0,50% min. 20,00 EUR
 Goldbarren 1oz           OEAU06        0,50% min. 20,00 EUR               Versand direkt an Kundenadresse (innerhalb Deutschlands)
                                                                           Auf Wunsch des Kunden können die Edelmetalle an die hinterlegte
 Goldbarren 50g           0EAU07        0,50% min. 20,00 EUR
                                                                           Haupt- oder Versandadresse zugesandt werden. Der Versand erfolgt
 Goldbarren 100g          0EAU08        0,50% min. 20,00 EUR               dabei über die pro aurum KG und einen Wertelogistiker. Die Kosten
 Goldbarren 250g          0EAU09        0,50% min. 20,00 EUR               Dritter, auf deren Höhe und Gestaltung wir keinen Einfluss haben, reichen
                                                                           wir weiter. Die Transport- und Versicherungskosten belaufen sich auf ca.
 Goldbarren 500g          0EAU10        0,50% min. 20,00 EUR               1.100 EUR (die Kosten können höher sein und richten sich nach Waren-
 Goldbarren 1kg           0EAU11        0,50% min. 20,00 EUR               wert und Gewicht, Stand: 01.10.2017)

                                                                            IV. Wichtige Hinweise zum Leistungsangebot
 II. Verwahrung
                                                                           Kursanzeige im Handelssystem der DAB und auf den Internetseiten
                                                                           der DAB
 Verwahrungsentgelte bezogen auf                  0,339% p.a. inkl. MwSt   Kursinformationsdaten, die über das Online-Handelssystem oder auf den
 Depotvolumen zum Monatsultimo                   (monatliche Belastung)    Internetseiten der DAB angezeigt werden, erhält die DAB von Dritten.
                                                 Dies entspricht 0,285%    Auf den Inhalt dieser Daten hat die DAB keinen Einfluss, insbesondere
                                                         p.a. zzgl. MwSt   prüft sie nicht deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und haftet auch nicht
                                                                           für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kursinforma-
                                                                           tionsdaten entstehen.

                                                                           Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages im Handelssystem
                                                                           Das Handelssystem der DAB stellt Ihnen Verkaufserlöse aus bereits
                                                                           bestätigten Edelmetallverkäufen schon vor deren Eingang zur Verfü-
                                                                           gung. Hierdurch kann es bei sofortiger Wiederanlage des Betrages in
                                                                           Einzelfällen vorkommen, dass Ihr Geldkonto bis zum Eingang des Erlöses
                                                                           kurzfristig ins Soll gerät.
4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020
DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München                                                                                       Seite 11 von 11
I. Kontakt
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