Preis- und Leistungs-verzeichnis - DAB B2B Stand 01.01.2020, gültig bis auf weiteres - Smartbroker
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Preis- und Leistungs- verzeichnis DAB B2B Stand 01.01.2020, gültig bis auf weiteres www.dab.com
Inhalt A. Wertpapierdepot-Verwaltung D. Zahlungsverkehr I. Depot-Führung I. Geschäftstage und Annahmefristen im Zahlungsverkehr II. Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien II. Überweisungen a) Überweisungsausgänge innerhalb Deutschlands und in andere III. Verwahrung kostenintensiver Wertpapiere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder IV. Verbot der Abtretung und Verpfändung in anderen EWR-Währungen sowie SEPA-Überweisungsaufträge V. Verlustschwellen-Reporting (EWR-Staaten sowie Monaco, San Marino, Saint-Pierre und Mique- lon und Schweiz) VI. Quellensteuerservice b) Überweisungsausgänge innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen B. Wertpapier-Transaktionen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) I. Transaktionspreise Wertpapiere II. Entgelt für Kapitalmaßnahmen und Stockdividende III. Sonstige Überweisungen III. Sonderkonditionen IV. Daueraufträge • Teilausführungen V. Nachforschungsaufträge • Limiteinrichtung, Auftragsänderung, Auftragslöschung VI. Wertstellung • Zeichnung von Neuemissionen • Investmentfonds-Anteile im außerbörslichen Handel VII. Scheckverkehr • DAB Sparplan VIII. SEPA-Firmen-Lastschrift Erfassung • DAB Auszahlplan • Eurex-Terminhandel VIII. Vorankündigung (Pre-Notification) für Lastschrifteinzüge (SEPA) • DAB Wiederanlage von Wertpapiererträgen IX. DAB Postmanager IV. Über die DAB abgeführte Fremdkosten • Wertpapier-Transaktionen Inland E. Serviceleistungen • Wertpapier-Transaktionen Ausland • Finanztransaktionssteuer V. Wichtige Hinweise zu unserem Leistungsangebot F. Devisenkonvertierungen und Abrechnungen/Eingänge in EUR • Zuwendungen oder Fremdwährung mit Empfängerkonto ungleich Währung des • Geltung börsenähnlicher Regelungen im außerbörslichen Handel; Zahlungseinganges Vorsicht bei marktfernen Kursen • Ablehnung von Aufträgen ohne Kundenkennung, I. Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr Transaktionsmeldungen II. Sonstiger An- und Verkauf • Eingeschränkte Zielmarktprüfung • Kursanzeige im Handelssystem der DAB und auf den III. Kursaufschlag bzw. -abschlag Internetseiten der DAB IV. Wertpapier- und Edelmetallaufträge im Kommissionsgeschäft • Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages im Handelssystem G. Einlagensicherung und Streitschlichtung • Einschränkung der Orderarten bei XETRA-, Neuemissions- und Optionsscheinhandel I. Einlagensicherungsfonds • Fondsorders • Streichung/Änderung von Aufträgen bei Fondsorders II. Beschwerdemöglichkeiten und Schlichtungsverfahren • Pilot-Handel • Besonderheiten beim Handel von Wertpapieren H. Edelmetalle US-amerikanischer Emittenten und für „US residents“ • Haftungsausschluss I. Transaktionsentgelt • Abrechnungen II. Verwahrung C. Konten III. Auslieferung an Geschäftssitz der Bank IV. Wichtige Hinweise zum Leistungsangebot I. Kontoführung/Verwahrentgelte • Kursanzeige im Handelssystem und auf den Internetseiten der DAB • DAB Verrechnungskonto/EUR-Konten • Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages im • DAB Währungskonto Handelssystem • DAB Tagesgeldkonto/EUR-Konten • DAB Festgeld/ EUR-Konten • DAB Effektenkredit I. Kontakt
Alle Preisangaben in Euro oder USD, ggf. inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt., zzgl. fremder Kosten und Spesen. (Stand 01.01.2020, gültig bis auf weiteres) A. Wertpapierdepot-Verwaltung I. Depot-Führung zzgl. folgender Entgelte, je nach Land: Wertpapierverwahrung und Depot-Führung 0,07% vom Depot- Finnland, Österreich, Schweden, Schweiz 18,85 EUR/Abrechnung wert, mindestens Norwegen 24,80 EUR/Abrechnung 50 EUR Belgien, Dänemark, Frankreich, Spanien 30,75 EUR/Abrechnung Einlösung von fälligen Wertpapieren kostenlos aus dem Depot Italien, Portugal 78,35 EUR/Abrechnung Einlösung von Zins- und Dividendenscheinen kostenlos aus dem Depot zzgl. folgender Entgelte, je nach Lagerstelle1: Lagerstelle „Clearstream“ Stimmrechtskarte für Hauptversammlung in kostenlos Deutschland Dänemark, Frankreich, Portugal (Zinsen) 71,40 EUR/Ertrag und Italien (Dividenden) Einstandskurskorrektur nach Wertpapierübertrag 15,00 EUR Italien (Zinsen) 119,00 EUR/Ertrag Sperr-/Hinterlegungsbescheinigung 10,00 EUR Italien (Zinsen) 71,40 EUR/Ertrag2 Erstellung von Zweitschriften 10,00 EUR Spanien (Dividenden) 166,60 EUR/Ertrag Spanien (Zinsen) 202,30 EUR/Ertrag II. Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien Spanien (Zinsen, nur ES-ISIN bei CBL3) 188,02 EUR/Ertrag Umschreibung wegen Kauf 0,60 EUR/Buchung Portugal (Dividenden) 142,80 EUR/Ertrag Umschreibung wegen Depot-Übertrag auf Dritte 0,60 EUR/Buchung Italien, Portugal und Spanien 71,40 EUR einmalig Ein- und Austragung in das Aktionärsregister 50,00 EUR (Einreichung PoA4) Schweizer Namensaktien Portugal (Beantragung einer TIN5) 71,40 EUR einmalig Ersteintrag von Aktien aus Kapitalveränderung 0,60 EUR/Buchung Lagerstelle „Euroclear“ III. Verwahrung kostenintensiver Wertpapiere Frankreich, Spanien, Italien (Dividenden) 148,75 EUR/Ertrag und Portugal Verwahrung von Xetra-Gold, DE000A0S9GB0 0,0298%/Monat Italien (Zinsen) 148,75 EUR/Ertrag2 inkl. MwSt (des Bestandswertes), dies entspricht Lagerstelle „Domestic“ 0,025% zzgl. MwSt Dänemark 45,00 EUR/Ertrag Italien EUR 23,80 EUR/Ertrag IV. Verbot der Abtretung und Verpfändung Spanien (Dividenden) 119,00 EUR/Ertrag Die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen des Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit der Bank sind ausgeschlossen. 1 ie genaue Lagerstelle Ihrer Wertpapiere können Sie kostenlos D bei der DAB erfragen. V. Verlustschwellen-Benachrichtigung ² je besteuertem Zinsintervall pro Kauf/Erhalt Abweichend von Art. 62 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 3 betrifft nur ES-ISIN Anleihen mit der Verwahrart „Wertpapierrechnung“ benachrichtigt die Bank alle Kunden nicht auf Einzelfinanzinstrumentbasis, 4 oA bedeutet „Power of Attorney“, d.h. Vollmacht P sondern nur, wenn der Gesamtwert des jeweiligen Portfolios um 10% vom des Antragstellers z.G. der Lagerstelle. Ausgangswert fällt, sowie bei jedem folgenden Wertverlust in 10%-Schritten innerhalb eines Quartals. Die vorstehende Regelung gilt nicht für EUREX- 5 TIN bedeutet in diesem Zusammenhang die portugiesische Steuernummer. Produkte. Die Benachrichtigung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf elektronischem Weg an die Empfangsbevollmächtigen der Kunden. VI. Quellensteuerservice Nachträgliche Erstattung ausländischer Quellensteuerabzüge auf Zins- und Dividendenzahlungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Beantragung von Einzelerstattungen 10,00 EUR/Abrechnung Auftrag zur eigenständigen Beantragung 130,00 EUR/Ertragsjahr von Erstattungen durch DAB als Bevoll- mächtigte 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 3 von 11
B. Wertpapier-Transaktionen I. Transaktionspreise Wertpapiere Neue Orders und Streichungsaufträge, die in der Zeit zwischen ca. 02:15 bis 03:07 Uhr (MEZ) erteilt werden, werden aus systemtechnischen Preise je Buchung. Prozentangaben: Der Preis ergibt sich prozentual aus Gründen erst ab ca. 03:00 Uhr weitergeleitet. Dies betrifft die Börsen dem Transaktionsvolumen. Australien und Japan als auch während der Winterzeit Singapur und Die Haftung für die Erfüllung von im Kundenauftrag abgeschlossenen Hong Kong. Ausführungen, die in diesem Zeitraum an den betroffenen Geschäften ist ausgeschlossen. Börsen erfolgen, sind im System ebenfalls erst ab ca. 03:07 Uhr sicht- bar. Weitere Handelsplätze auf Anfrage. Bitte beachten Sie die wichtigen Inländische Handelsplätze Hinweise am Ende dieses Verzeichnisses oder auf unserer Homepage. Basisprovision: 29,00 EUR II. Entgelt für Kapitalmaßnahmen und Stockdividende Zuzüglich 1,00% Kapitalmaßnahmen siehe I. Grundentgelt Ausländische Handelsplätze Die Transaktionspreise für den Handel über ausländische Handelsplätze Stockdividende 0,25% berechnen sich nach den Preisen für Transaktionen an inländischen (Reinvestierung Aktien) aber mind. 2,50 EUR Handelsplätzen, in jedem Fall zzgl. der ausländischen Abwicklungs- und max. 59,95 EUR kosten (Handelsplatzentgelt). Dieses Handelsplatzentgelt beträgt für folgende Börsen: III. Sonderkonditionen Land Provisionssatz Min Teilausführungen Belgien1 0,10% 20,00 EUR Bei Teilausführungen werden die Transaktionspreise pro Order und Ausführungstag nur einmal berechnet. Dänemark1 0,10% 250,00 DKK Finnland1 0,10% 25,00 EUR Limiteinrichtung, Auftragsänderung, Auftragslöschung Frankreich 0,10% 20,00 EUR Limit einrichten kostenlos Griechenland 0,15% 30,00 EUR Orderauftrag ändern/löschen kostenlos Irland¹ 0,10% 20,00 EUR Zeichnung von Neuemissionen Italien1 0,10% 20,00 EUR Bei Zuteilung werden die vorgenann- kostenlos Niederlande1 0,10% 20,00 EUR ten Preise für Wertpapier-Transaktionen Norwegen1 0,10% 300,00 NOK berechnet. Beachten Sie einen ggf. anfal- lenden Ausgabeaufschlag. Österreich1 0,10% 20,00 EUR Portugal 1 0,10% 25,00 EUR Investmentfonds-Anteile im außerbörslichen Handel Schweden 1 0,10% 250,00 SEK Das Transaktionsentgelt beim Erwerb von Fonds-Anteilen im außerbörs- lichen Handel mit der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Schweiz (SWX) 0,05% 20,00 HW2 richtet sich nach deren Ausgabeaufschlag. Für die ausserbörsliche Spanien 0,10% 25,00 EUR Veräußerung von Fondsanteilen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft England (GBP notiert) 0,075% 12,00 GBP oder über die Börse gelten die entsprechenden Transaktionspreise. England (EUR notiert) 0,075% 18,00 EUR Je nach Investmentfonds bestehen Mindest-Transaktionsvolumen je Kaufauftrag. England (USD notiert) 0,075% 19,00 USD DAB Sparplan Hongkong 0,10% 400,00 HKD min./max. Sparbetrag Japan 0,10% 3.000,00 JPY Fonds 50,00/-1 Singapur (SGD notiert) 0,20% 100,00 SGD max. 50% des AA2 Singapur (USD notiert) 0,20% 76,00 USD Exchange Traded Funds („ETF“) 50,00/3.000,00 Australien 0,20% 75,00 AUD 2,50 zzgl. 0,25% Kanada 0,075% 15,00 CAD Zertifikate 50,00/3.000,00 USA 0,06% 25,00 USD 2,50 zzgl. 0,25% andere Aktien 125,00/3.000,00 Für jeden Betrag, der EUR 150.000 (DDK 1.150.000/NOK 1.400.000/SEK 1.450.000) 1 2,50 zzgl. 0,25% übersteigt, wird ein reduzierter Provisionssatz i.H.v. 0,05% in Rechnung gestellt Bsp. EUR: EUR 3.000,00 bei Fonds mit 100% Discount auf den 1 Ordervolumen 140.000 EUR = 140.000 EUR *0,1% = 140 EUR regulären Ausgabeaufschlag im Sparplan. Ordervolumen 250.000 EUR = 150.000 EUR*0,1% Ausgabeaufschlag der KVG laut Verkaufsprospekt. 2 + 100.000 EUR*0,05% = 150 EUR + 50 EUR = 200 EUR Bsp. NOK: Ordervolumen 1.300.000 NOK = 1.300.000 NOK*0,1% = 1.300 NOK Ordervolumen 2.500.000 NOK = 1.400.000 NOK*0,1% + 1.100.000 NOK *0,05% = 1.300 NOK + 550 NOK = 1.850 NOK Handelswährung 2 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 4 von 11
DAB Auszahlplan Finanztransaktionssteuer min./max. Auszahlbetrag Französische Finanztransaktionssteuer 0,30% bei Kauf Fonds 50,00/- Besteuert wird der entgeltliche, einen Eigentumsübergang begrün- 2,50 zzgl. 0,25% dende Erwerb von Aktien von Unternehmen mit Sitz in Frankreich mit einer Marktkapitalisierung von über 1 Mrd. EUR. Die Steuer wird unab- Eurex-Terminhandel (nur mit gesonderter Vereinbarung) hängig vom Handelsplatz, an dem die jeweilige Transaktion ausgeführt min./max. Auszahlbetrag wird, erhoben. Erwerb im vorgenannten Sinne umfasst auch den Kauf Optionen (Aktien-, Indexoptionen, 2,00 EUR/Kontrakt im Rahmen der Ausübung einer Option oder eines Termingeschäfts Optionen auf Futures) zzgl. EUR 14,50/Buchung sowie den Tausch oder die Zuteilung von Wertpapieren gegen Entgelt. Maßgeblich für die Belastung der Steuer sind die jeweils gültigen Vorga- Futures (Index-, Zinsfutures) 3,00 EUR/Kontrakt ben der französischen Finanzbehörde. zzgl. EUR 14,50/Buchung EXTF-Optionen EUR 2,00/Kontrakt Italienische Finanztransaktionssteuer 0,10% bzw. 0,20% bei Kauf EXTF-Futures EUR 3,00/Kontrakt Besteuert wird jede entgeltliche Transaktion in Wertpapieren, die einen Ausübung/Auslosung von Optionen 0,15% Eigentumsübertrag (z.B. Aktien) eines italienischen Unternehmens zzgl. Transaktionskosten Underlying begründen, wenn der Firmensitz in Italien liegt und im November des Einrichtung/Änderung/Streichung kostenlos Vorjahres eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens eines Limits 500 Millionen Euro erreicht wurde, sowie entgeltliche Transaktionen in bestimmten Derivaten solcher Wertpapiere. Die Höhe der Finanztrans- aktionssteuer wird nach dem gewählten Handelsplatz unterschieden: Wichtiger Hinweis: Börsliche Transaktionen unterliegen einer Steuer in Höhe von 0,10% des Im Geld befindliche Optionen werden bei Fälligkeit NICHT auto Handelsvolumens und außerbörsliche Transaktionen unterliegen einer matisch verkauft oder ausgeübt; bitte überwachen Sie daher die Steuer in Höhe von 0,20% des Handelsvolumens. Maßgeblich für die Verfallstermine. Ausnahme: Im Geld befindliche US-Optionen, diese Belastung der Steuer sind die jeweils gültigen Vorgaben der italienischen werden automatisch ausgeübt. Finanzbehörden. V. Wichtige Hinweise zu unserem Leistungsangebot DAB Wiederanlage von Wertpapiererträgen Wiederanlage von Fonds min. 50,00 EUR Besonderheiten zu unserem Leistungsangebot, mögliche Einschrän- kungen, unser jeweils gültiges Preis- und Leistungsverzeichnis sowie Kosten EUR 2,50 + 0,25% unsere Allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen teilen wir Ihnen max. 100,00 EUR auch auf unserer Website (b2b.dab-bank.de/wichtige-hinweise) sowie im Kundenbereich unserer Website unter der Rubrik „Wichtige Hinweise“ mit. IV. Über die DAB abgeführte Fremdkosten Zuwendungen Zusätzlich zu den oben aufgeführten Transaktionsentgelten reichen wir Zum Zwecke der Qualitätsverbesserung der angebotenen Dienstleis- unter anderem folgende Kosten Dritter, auf deren Höhe und Gestaltung tungen (u.A. der Bereitstellung einer effizienten und qualitativ hoch- wir keinen Einfluss haben, weiter. Diese Aufstellung dient lediglich Ihrer wertigen Infrastruktur) sowie zur Reduktion der Transaktionskosten Orientierung, da wir auf Änderungen keinen Einfluss haben und diese gewähren Anlagegesellschaften (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaft uns nicht mitgeteilt werden. Eine Kundeninformation bei Bekanntwerden bei Investmentfonds-Anteilen, Emittent bei Zertifikaten oder sonstigen von Änderungen erfolgt nicht. Wertpapieren, Beteiligungsgesellschaft bei Beteiligungen an Geschlos- senen Fonds) und Handelspartner der DAB sog. Zuwendungen, z. B. Wertpapier-Transaktionen Inland als Vertriebsfolgeprovisionen oder Platzierungsprovisionen. Ihre Höhe Kosten Xetra und Börse Frankfurt unter www.deutsche-boerse.com richtet sich nach dem jeweiligen Umsatz im oder nach der Höhe des für Kosten Handel bei anderen deutschen Börsen auf deren Webpräsenzen den Kunden verwahrten Bestandes im jeweiligen Produkt und kann bis zu im Internet abrufbar. 100% der für das Produkt ausgewiesenen Verwaltungskosten, Ausgabe- aufschläge oder üblichen Transaktionskosten betragen. Produkte, für die Wertpapier-Transaktionen Ausland solche Zuwendungen gewährt werden, können z.B. Wertpapiere, Betei- ligungen/Geschlossene Fonds, Edelmetalle, Kontoguthaben, Konten Land Steuern oder Depots sein. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovisionen variiert und Großbritannien hängt von der Höhe des gesamten Orderbestandes der DAB bei den jeweiligen Anlagegesellschaften ab. Sie beträgt bei Fonds (z. B. Renten-, TAV1 bis einschließl. GBP Aktien- und Immobilienfonds etc.) zwischen 0% und 1,8% p.a. (in der Regel 10.000,00 0,50% bei Kauf ca. 0,3%) sowie bei Zertifikaten, strukturierten Anleihen und Aktien-Emis- TAV1 über GBP 10.000,002 0,50% bei Kauf sionen (IPO) zwischen 0% und 1,5% p.a.(in der Regel 0%). Die Höhe der TAV über GBP 10.000,00 1 1,00 GBP Platzierungsprovisionen bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen beträgt zwischen 0,0% und 3,0% (in der Regel ca. 1,5%) wobei der Emit- Irland 1,00% bei Kauf tent der DAB gegebenenfalls einen entsprechenden Abschlag auf den USA 002070% bei Verkauf Emissionspreis einräumt. Im außerbörslichen ETF-Handel erhält die DAB Zuwendungen, sofern der Auftraggeber/Kunde günstiger gestellt wird als China 0,1077% bei Kauf & Verkauf am Referenzmarkt. Diese betragen 0% bis 0,5% des Abrechnungsbetra- Singapur ges. Bei Wertpapieraufträgen, welche über Lang & Schwarz ausgeführt werden, beträgt die Umsatzvergütung zwischen 0,015% und 0,002% aus TAV1 bis 199.999,99 0,04% dem Handelsvolumen für Anleihen, Fonds und ETF´s, sowie 0,00 EUR TAV1 ab 200.000 0,13% und 2,00 EUR pro Auftrag volumensunabhängig bei Aktien. Die DAB gewährt kundenbetreuenden Kooperations partnern (Vermögensverwal- Transaktionsvolumen, Angaben in Prozent beziehen 1 ter, Anlageberater, Vermittler) Zuwendungen für den Vertrieb von Finanz- sich auf das jeweilige Transaktionsvolumen. und sonstigen Produkten. Die Höhe der Zuwendungen variiert und orien- 2 Börsengebühren GBP 1,00 tiert sich meist am Wert der für Kunden gehaltenen Bestände bzw. am Umsatz in einem Produkt oder an der Höhe der vom Kunden gezahlten Transaktions- oder sonstiger Entgelte. 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 5 von 11
Produkte, für die solche Zuwendungen gewährt werden, können z. B. Kursanzeige im Handelssystem der DAB und auf den Internetseiten Wertpapiere, Beteiligungen/Geschlossene Fonds, Edelmetalle, Konto- der DAB guthaben, Konten oder Depots sein. Die Höhe der gewährten Vertriebs- Kursinformationsdaten, die über das Online-Handelssystem oder auf den folgeprovisionen beträgt bei Fonds (z.B. Renten-, Aktien- und Immobi- Internetseiten der DAB angezeigt werden, erhält die DAB von Dritten. Auf lienfonds etc.) zwischen 0% und 1,8% p.a. (in der Regel ca. 0,225%), bei den Inhalt dieser Daten hat die DAB keinen Einfluss, insbesondere prüft Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0% und 1,5% p.a. (in der sie nicht deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und haftet auch nicht für Regel 0%), sowie bei Edelmetallen zwischen 0% und 0,28% p.a. (in der Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kursinformations- Regel 0%). Die Höhe der gewährten Umsatzprovisionen beträgt bei Wert- daten entstehen. papieren zwischen 0% und 100% des von der DAB vereinnahmten Trans- aktionsentgeltes (in der Regel ca. 85%), bei Edelmetallen zwischen 0% Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages im Handelssystem und 0,25% des Kurswertes (in der Regel 0%). Bei Sparplänen betragen Das Handelssystem der DAB stellt Ihnen Verkaufserlöse aus bereits die gewährten Zuwendungen zwischen 0% und 100% des vereinnahmten bestätigten Wertpapierverkäufen schon vor deren Eingang zur Verfü- Entgeltes (in der Regel ca. 100%). Die Höhe der gewährten Provisionen gung. Hierdurch kann es bei sofortiger Wiederanlage des Betrages in auf Depotführungsentgelte beträgt zwischen 0% bis 80% (in der Regel Einzelfällen vorkommen, dass Ihr Geldkonto bis zum Eingang des Erlöses 0%) des von der DAB vereinnahmten Depotführungsentgeltes. Art und kurzfristig ins Soll gerät. Höhe der Zuwendung je Produkt können kostenlos bei der DAB oder dem kundenbetreuenden Kooperationspartner erfragt werden. Es ist Einschränkung der Orderarten bei XETRA-, Neuemissions- und nicht auszuschließen, dass diese Zuwendungen als Anreiz für den Sie Optionsscheinhandel betreuenden Kooperationspartner verstanden werden, in diese Produkte Im Optionsscheinhandel und beim Handel mit Neuemissionen am ersten verstärkt zu investieren, zu beraten oder zu vermitteln, was zu Nachteilen Handelstag behält sich die DAB vor, nur limitierte Aufträge auszuführen. für Sie führen kann. Die DAB erhält und gewährt im Rahmen des sozial Gleiches gilt für den XETRA-Handel – mit Ausnahme der DAX 30 Werte Üblichen zudem geldwerte Vorteile mit Bezug zu Wertpapierdienstleis- und der Exchange Traded Funds (ETF). tungen, z. B. Durchführung von oder Einladungen zu Fortbildungs- oder Fondsorders kulturellen Veranstaltungen. Fondsorders erreichen die Kapitalverwaltungsgesellschaft zur gleichtägi- Geltung börsenähnlicher Regelungen im außerbörslichen Handel; gen Berücksichtigung, sofern sie uns, je nach Fonds, mindestens 30 – 120 Vorsicht bei marktfernen Kursen Minuten vor der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft angegebenen Ebenso wie die Satzungen der deutschen Börsen Regelungen zur Annahmeschlusszeit erteilt werden. Auf die Abrechnungsmodalitäten der Behandlung nicht marktgerechter Transaktionen enthalten (z.B. in den einzelnen Kapitalverwaltungsgesellschaften, welche teilweise nach dem EUWAX-Richtlinien der Stuttgarter Börse oder den jeweils an der Frankfur- Forward-Pricing-Prinzip oder nur einmal wöchentlich abrechnen, hat die ter Wertpapierbörse (FWB) gültigen Regelwerken), gelten gleichlautende DAB keinen Einfluss. oder ähnliche Regelungen auch für das außerbörsliche Handelsangebot Der Verkauf der Fondsanteile ist erst nach der Lieferung durch die jewei- der DAB. Kommen dabei Transaktionen zustande, bei denen die Kurse lige Kapitalverwaltungsgesellschaft möglich. um mindestens 10% (bzw. 1% bei Aktien oder Wertpapieren, die in Prozent notiert werden) oder um mehr als EUR 2,50 vom marktgerechten Preis Streichung/Änderung von Aufträgen bei Fondsorders (z.B. Börsenpreis) abweichen, so haben die außerbörslichen Handels- Aufträge zur Streichung oder Änderung eines vorherigen Auftrages partner das Recht, die fehlerhafte Transaktion bis um 13:00 Uhr des auf werden vorbehaltlich der zwischenzeitlichen Ausführung des Ursprungs- den Handelstag folgenden Börsenhandelstages der Frankfurter Wertpa- auftrages, bei Fondsorders nur bis zur Weiterleitung des Ursprungsauf- pierbörse rückabzuwickeln. Soweit auf das außerbörsliche Geschäft eine trages an die Kapitalanlagegesellschaft entgegengenommen. Regelung anzuwenden ist, die inhaltsgleich mit einer Regelung eines Regelwerks einer deutschen Börse ist – bzw. wenn auf diese verwiesen Pilot-Handel wird – gelten die dort festgelegten Abweichungsgrenzen. Beachten Sie Alle Transaktionen erfolgen seitens der Handelspartner der DAB vorbe- bei Ihren Dispositionen, dass solche Transaktionen vom Handelspartner haltlich der tatsächlichen, termingerechten Durchführung des Börsen- rückabgewickelt werden können. Verfügen Sie daher über aus diesen ganges; die Handelspartner der DAB sind zur Rückabwicklung der Trans- Geschäften erlangte Gewinne nicht vor dem übernächsten Bankarbeits- aktionen bei nicht nur geringfügiger Verschiebung oder Absage der tag, da unter Umständen erst dann eine Rückabwicklung in Ihrem Depot Emission berechtigt. ausgewiesen wird. Besonderheiten beim Handel von Wertpapieren US-amerikanischer Ablehnung von Aufträgen ohne Kundenkennung, Transaktionsmeldungen Emittenten und für „US residents“ Die Bank ist nach Art. 26. MIFIR verpflichtet, getätigte Wertpapier- Die DAB führt beim Handel von Wertpapieren amerikanischer Emit- geschäfte an die Aufsichtsbehörde zu melden. Zu den zu meldenden tenten durch Kunden mit Bezug zu den USA („US persons“) bis zu 28% der Daten gehören auch Angaben zur Identifizierung des Kunden (Nationale ausgeschütteten Erträge an die US-Steuerbehörde ab, sofern bestimmte Kennung bzw. LEI bei „legal entities“). Die Bank wird daher Wertpapier- Angaben durch den Kunden nicht erfolgen. Bei Konten von Personen- aufträge von Kunden, deren Nationale Kennung bzw. LEI ihr nicht bekannt gesellschaften werden 30% dieser Erträge als Pauschalbesteuerung an sind, nicht ausführen. die US-Steuerbehörde abgeführt. Die Kontoführung zu einem reduzierten US-Quellensteuersatz Eingeschränkte Zielmarktprüfung bietet die DAB aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes für Perso- Die Bank ist verpflichtet, für die von ihr vertriebenen Finanzinstrumente nengesellschaften NICHT an. Für in den USA ansässige Kunden („US einen Zielmarkt zu bestimmen und abzugleichen, ob erwerbswillige residents“) gilt diese vorweggenommene Pauschalbesteuerung auch Kunden zu diesem gehören. Im beratungsfreien Geschäft führt die Bank für Erträge aus Ausschüttungen von Wertpapieren sonstiger Emittenten nur eine eingeschränkte Zielmarktprüfung anhand der Kategorie, Kennt- sowie für alle Erträge aus Verkaufserlösen. nisse und Erfahrungen des Kunden durch. Die finanziellen Verhältnisse, Risikotoleranz, Bedürfnisse und Ziele des Kunden werden hierbei nicht Haftungsausschluss berücksichtigt. Die Haftung für die Erfüllung von im Kundenauftrag abgeschlossenen Geschäften ist ausgeschlossen. Abrechnungen Der Kunde erhält über Wertpapiergeschäfte unverzüglich eine Abrechnung. 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 6 von 11
C. Konten I. Kontoführung/Verwahrentgelte DAB Effektenkredit Sollzinssätze, (für DAB Depotkonto) veränderlich DAB Verrechnungskonto/ 0,50% p.a. auf den die Einlagenquote* EUR-Konten von 15% übersteigenden Betrag Innerhalb des eingeräum- ten Kreditrahmens: Einlagenquote* ab 15% EUR: 5,45% p.a. DAB Währungskonto USD: FedRate + 3,00% p.a. CHF 0,75% p.a. CHF SARON (SNB) Special rate + 4,00% p.a. DKK 0,60% p.a. Geduldete Überziehungen: JPY 0,10% p.a. EUR: 10,45% p.a. SEK 0,25% p.a. USD: FedRate + 7,50% p.a. DAB Tagesgeldkonto/ EUR-Konto CHF: SARON (SNB) Special rate + 5,50% p.a. Einlagenquote* ab 15% 0,50% p.a. auf den die Einlagenquote* Die Sollzinssätze ändern von 15% übersteigenden Betrag wir gemäß den jeweiligen vertraglichen Regelungen Zinssatz (Standard) 0,00% p.a. (Zinssatz variabel) sowie den Allgemeinen Zinsgutschrift Vierteljährlich zum 31.03., 30.06., Geschäftsbedingungen. 30.09. und 31.12. auf das Tagesgeldkonto * Die Einlagenquote wird auf Basis der unter einer Konto-Depot-Stammnummer DAB Festgeld/EUR-Konten geführten Konten und Wertpapierepots ermittelt. D.h. es werden diejenigen Einlagenquote* ab 15% 0,50% p.a. auf den die Einlagenquote* Konten und Wertpapierdepots zusammengefasst, deren erste 7 Ziffern identisch von 15% übersteigenden Betrag sind. Die Einlagenquote berechnet sich aus dem Verhältnis der durchschnittlichen Kontosalden der in EUR geführten Konten zum Gesamtvermögen exkl. Währungs Mindestanlagesumme EUR konten [Ø EUR Kontensalden / (Gesamtvermögen = Ø Depotwert + Ø EUR 5.000,00 oder Gegenwert Kontensalden)]. Beispiel: Kontosaldo 150,- EUR geteilt durch Gesamtvermögen in USD, CHF, GBP. Fällt das 1.000,- EUR = 0,15 -> Einlagenquote 15%. Die Einlagenquote wird quartalsweise Laufzeitende nicht auf einen auf Basis des Mittels der Tagessalden ermittelt. Bankarbeitstag, verlängert sich die Laufzeit bis zum nächsten Bankarbeitstag. D. Zahlungsverkehr I. Geschäftstage und Annahmefristen im Zahlungsverkehr und II. Überweisung Ausführungsfristen a) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR- Geschäftstage der Bank Währungen2 sowie SEPA-Überweisungsaufträge3 Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungs- vor-gangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Ausführungsfristen Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Betrag des Zahlung- Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforder- sauftrages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie lichen Geschäftsbetrieb wie folgt: folgt eingeht: Überweisung, Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsemfänger. Überweisungen in Euro Alle Werktage außer: belegloser 4 Überweisungsauftrag maximal ein Geschäftstag • Sonnabende • 24. und 31. Dezember beleghafter Überweisungsauftrag maximal zwei Geschäftstage • 25. und 26. Dezember Zahlungsaufträge in anderen • 1. Januar EWR-Währungen • Karfreitag • Ostermontag belegloser4 Überweisungsauftrag 4 Geschäftstage • 1. Mai beleghafter Überweisungsauftrag 4 Geschäftstage • Christi Himmelfahrt • Pfingstmontag Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen • 3. Oktober An Tagen, die keine Geschäftstage der Bank sind, kann es trotzdem zur Höhe der Entgelte Ausführung einer Zahlung kommen. Diese sind: SEPA-Überweisungen5 in Euro • Christi Himmelfahrt per Internet kostenlos • Pfingstmontag • 03. Oktober beleghaft (per Brief/Fax) EUR 5,00 • 24. Dezember • 31. Dezember Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltweisungen wählen: Annahmefristen Annahmefristen für Zahlungsaufträge • Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungs- dienstleister erhobenen Entgelte („SHA“) beleglose Aufträge vor 16:30 Uhr an Geschäftstagen der Bank • Zahler trägt alle Entgelte („OUR“) beleghafte Aufträge vor 14:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobe- Eilüberweisungen vor 14:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank nen Entgelte („SHA“). 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 7 von 11
Sofern der Zahler als Entgeltregelung „BEN“ (Zahlungsempfänger trägt Höhe der Entgelte alle Entgelte) gewählt hat, wird diese Überweisung von der Bank als SHA- Überweisung ausgeführt. Die Entgeltregelung "BEN" ist aufgrund Vorga- SHA Überweisung 0,10% der Auftragssumme ben der Payment Service Directive (PSD2) des Europäischen Gesetzge- (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) bers nicht zulässig. OUR-Überweisung Eigene Entgelte 0,10% der Auftragssumme Höhe der Entgelte (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) SHA-Überweisung 0,10% der Auftragssumme Fremde Entgelte 0,20% der Auftragssumme (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) OUR-Überweisung BEN-Überweisung Eigene Entgelte 0,10% der Auftragssumme Das von der Bank in Abzug gebrachte Entgelt entspricht dem Entgelt (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) einer SHARE-Überweisung und wird vom Zahlungsbetrag einbehalten. Fremde Entgelte 0,20% der Auftragssumme (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) Wichtiger Hinweis: b) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Bei der Entgeltweisung „SHA“ können durch zwischengeschaltete Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates Zahlungsdienstleister mit Sitz in einem Staat außerhalb des EWR außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung6) sowie Überweisungen in und durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten7) Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei der Entgeltweisung „BEN“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen abgezogen werden. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Telegrafische Überweisungen EUR 10,00 Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung⁶) Wichtiger Hinweis: Voraussetzung für die Ausführung einer telegrafischen Eilüberwei- Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr sung ist die Teilnahme der Empfängerbank am Eilüberweisungsver- Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltweisungen wählen: fahren TARGET2 der Deutschen Bundesbank. Die Ausführung der • Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungs- Zahlung ist nur in EUR möglich, die Abrechnung erfolgt immer mit dienstleister erhobenen Entgelte („SHA“) Entgeltteilung (Gebührenweisung SHA). • Zahler trägt alle Entgelte („OUR“) Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung, tragen Zahler und DAB-intern Zahlungsaufträge Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobe- (EUR und Währungen) kostenlos nen Entgelte („SHA“) Überweisungseingänge kostenlos Sofern der Zahler als Entgeltregelung „BEN“ (Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte) gewählt hat, wird diese Überweisung von der Bank als SHA- Überweisung ausgeführt. Die Entgeltregelung "BEN" ist aufgrund Vorga- 1 EWR bedeutet Europäischer Wirtschaftsraum. Hierzu gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich ben der Payment Service Directive (PSD2) des Europäischen Gesetzge- (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), bers nicht zulässig. Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Höhe der Entgelte Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein SHA-Überweisung 0,10% der Auftragssumme und Norwegen. (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) 2 u den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatischer Kuna, OUR-Überweisung Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Eigene Entgelte 0,10% der Auftragssumme Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) 3 SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Fremde Entgelte 0,20% der Auftragssumme Payments Area) (mind. EUR 10,00, max. EUR 50,00) Zum SEPA-Raum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Finnland, Griechenland, Irland, Wichtiger Hinweis: Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Bei der Entgeltweisung „SHA“ können durch zwischengeschaltete Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Groß-britannien Zahlungsdienstleister und durch den Zahlungsdienstleister des und Nordirland sowie Zypern und die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Monaco, San Marino, Saint-Pierre und Miquelon sowie die Schweiz sowie Entgelte abgezogen werden. Vatikanstadt und Andorra. 4 Überweisung per Online-Banking Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten7) 5 Voraussetzungen für die Erteilung einer SEPA-Überweisung: Der Überweisende hat eine korrekte IBAN des Zahlungsempfängers angegeben und das Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltweisungen wählen: teil • Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungs- 6 Zum Beispiel US-Dollar dienstleister erhobenen Entgelte („SHA“) 7 rittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. III. D • Zahler trägt alle Entgelte („OUR“) Sonstige Überweisungen • Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („BEN“) Gibt der Zahler ausdrücklich keine andere Weisung, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erho- benen Entgelte („SHA“). 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 8 von 11
IV. SEPA-Daueraufträge Belastungen Dauerauftrag einrichten, ändern, Überweisung, Dauerauftrag bei Zahlungsausgang löschen Barauszahlung Auszahlungstag per Internet kostenlos Lastschrift Buchungstag per Telefon (Kundenbetreuung) kostenlos vom bezogenen Kreditinstitut wie Wertstellung der beleghaft (Brief, Fax) kostenlos zurückgegebene Schecks Gutschriftsbuchung Dauerauftragseingänge kostenlos Dauerauftragsrückruf 8,00 EUR VII. Scheckverkehr Entgelt für Wiederbeschaffung 8,00 EUR Inländische Scheckeinreichung des Zahlungsbetrages bei Scheckeinzahlung in Euro kostenlos Angabe falscher Kundenken- nung durch Kunden Scheckeinzahlung in 0,10% der Schecksumme Fremdwährung (min. EUR 10,00, max. EUR 50,00) V. Nachforschungsaufträge Bearbeitung von EUR 8,00 SEPA-Zahlungsverkehr/ EUR 8,00 Rückschecks2 EWR-Ausland2 (Zzgl. evtl. anfallender fremder Spesen) Ausländische Scheckeinreichung Auslandsschecks/ EUR 50,00 Scheckeinzahlungen in Euro 0,10% der Schecksumme Auslandsüberweisungen8 (Zzgl. evtl. anfallender oder Fremdwährung (min. EUR 10,00, max. 50,00 EUR) fremder Spesen) Bearbeitung von EUR 8,00 Eilüberweisungen⁸ EUR 50,00 Rückschecks2 (Zzgl. evtl. anfallender fremder Spesen) VIII. SEPA-Firmen-Lastschrift Erfassung ² SEPA-Überweisungen sind grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb SEPA-Firmen-Lastschriftmandat EUR 8,00 der Europäischen Union, der EWR-Staaten und der Schweiz, in Euro, bei der die Internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl des Kreditinstituts (BIC) des Überweisenden und des Begünstigten angegeben werden. IX. Vorankündigung (Pre-Notification) für Lastschrifteinzüge (SEPA) 8 Jeweils nur, sofern und soweit die Ursache nicht von der Bank zu vertreten Die DAB als Zahlungsempfänger (Creditor) von aus der Geschäftsbezie- ist oder der Kunde nichteinen geringeren Schaden nachweist. hung resultierenden Lastschrifteinzügen wird den Kunden mithilfe einer Vorankündigung min. 5 Tage vor der Belastung der Lastschrift über die VI. Wertstellung anstehende Lastschriftabbuchung informieren. In dieser Vorankündigung Gutschriften wird ein Fälligkeitstag und der genaue Betrag der Lastschriftabbuchung genannt. Für wiederkehrende Einzüge mit gleichem Betrag wird nur Überweisung bei Zahlungseingang einmalig eine Vorankündigung versandt. Die Vorankündigung geht dem Bareinzahlung Einzahlungstag Kunden auf dem mit ihm vereinbarten Kommunikationsweg zu (Postver- sand oder DAB Postmanager). Scheck auf Inlandsbank gezogen Buchungstag = Valuta X. DAB Postmanager auf Auslandsbank gezogen Einrichtung und Nutzung des kostenlos USD Buchungstag = Valuta DAB Postmanagers GBP Buchungstag = Valuta Portokosten bei Postversand anfallendes Porto wird weitergereicht CHF Buchungstag = Valuta JPY Buchungstag = Valuta CAD Buchungstag = Valuta Lastschriftrückgabe wie Wertstellung der Belastungsbuchung E. Serviceleistungen Erstellung einer Erträgnisaufstellung EUR 10,00 mobileTAN kostenlos Anschriftenermittlung, EUR 15,00 Die Nutzung und der Versand wird pro Ermittlung1 von der DAB kostenlos zur Verfügung gestellt. Evtl. sonstige Kosten (z.B. Weit- Jeweils nur, sofern und soweit die Ursache nicht von der Bank zu vertreten 1 erleitung auf ein Drittgerät, Auslands- ist oder der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist. und Providergebühren) werden nicht Wir stellen Ihnen mit dem mTAN ein kostenloses Autorisierungsverfah- von der DAB übernommen. ren zur Verfügung. Die für den Versand anfallenden SMS-Kosten über- iTAN kostenlos nimmt die DAB. Evtl. sonstige Kosten (z.B. Weiterleitung auf ein Drittgerät, Auslandsgebühren usw.) werden durch die DAB nicht übernommen. Nutzung und Versand wird von der DAB kostenlos zur Verfügung gestellt. 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 9 von 11
F. D evisenkonvertierungen und Abrechnungen/Eingänge in EUR oder Fremdwährung mit Empfängerkonto ungleich Währung des Zahlungseinganges Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt bei Devisenkonver- III. Kursaufschlag bzw. -abschlag tierungen Folgendes: Der Kursaufschlag (Verkauf) bzw. -abschlag (Ankauf) bei Devisenkonver- tierungen variiert je Währung und beträgt: I. Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr Die Bank rechnet die ihr bis 12.00 Uhr des jeweiligen Handelstages Währung Auf- bzw. Abschlag erteilten Aufträge für Kundengeschäfte in fremder Währung beim grenz- USD 0,0030 überschreitenden Zahlungsverkehr zu den um 16.00 Uhr des aktuellen Handelstages von der European Central Bank (ECB) ermittelten Kursen GBP 0,0020 des internationalen Devisenmarktes zzgl. eines Kursaufschlages bzw. CHF 0,0020 -abschlages ab (siehe III.). Danach erteilte Aufträge rechnet die Bank zum AUD 0,0240 so ermittelten Kurs des Folgetages ab. Bei Kursen die nicht durch die ECB geliefert werden, erfolgt die Ermittlung anhand der BNP Paribas S.A. CAD 0,0060 Devisenkurse von 13.00 Uhr. CZK 0,5000 Überweisungseingänge in EUR oder Fremdwährung, bei denen das DKK 0,0200 Empfängerkonto ungleich der Währung des Zahlungseinganges ist, können diesem Empfängerkonto nur gutgeschrieben werden, wenn die HKD 0,1000 Zahlung als Blitzüberweisung oder Auslandszahlung beauftragt wurde HUF 5,0000 (Eingang per SWIFT System). Ansonsten erfolgt die Gutschrift auf einem EUR-Konto des Kunden. Bitte beachten Sie, dass Eingänge in ungleicher JPY 0,2400 Empfängerkontowährung bis EUR 500,00 automatisiert abgewiesen werden NOK 0,0240 und es somit zu einer Rücküberweisung an den Auftraggeber kommt. SEK 0,0240 Eingänge, bei denen eine Konvertierung vorgenommen werden muss, SGD 0,0200 werden zu den um 16.00 Uhr des aktuellen Handelstages von der Euro- pean Central Bank (ECB) ermittelten Kursen des internationalen Devi- ZAR 0,1500 senmarktes zzgl. eines Kursaufschlages bzw. -abschlages abgerechnet MXN 0,2400 (siehe III.). Bei Kursen die nicht durch die ECB geliefert werden, erfolgt die Ermittlung anhand der BNP Paribas S.A. Devisenkurse von 13.00 Uhr. PLN 0,0800 NZD 0,0280 II. Sonstiger An- und Verkauf TRY 0,0500 Aufträge in sofort handelbaren Währungspaaren Die Bank rechnet die ihr im Zeitraum von 03.00 Uhr bis 22.15 Uhr des jeweiligen Handelstages erteilten Aufträge für Kundengeschäfte zum IV. Wertpapier- und Edelmetallaufträge im Kommissionsgeschäft sonstigen An- oder Verkauf von Devisen zu den aktuell von der Bank ermittelten Währungskursen des internationalen Devisenmarktes zzgl. Weltbörsenhandel und Edelmetallaufträge eines Kursaufschlages bzw. -abschlages (siehe III. Auf- bzw. Abschlag) am Devisengeschäfte (nur EUR gegen Fremdwährung, nicht Fremdwährung jeweiligen Handelstag ab. gegen Fremdwährung) im Rahmen von Ausführungen (Wertpapierkäu- fen und -verkäufen) im Weltbörsenhandel, Handel von Wertpapieren in Sofort handelbare Währungspaare sind derzeit: Fremdwährung im Inland sowie Edelmetallaufträge im Kommissionsge- schäft ab einem Gegenwert von EUR 1,00 rechnet die Bank unmittelbar EUR/AUD EUR/HKD EUR/PLN CHF/CAD GBP/JPY nach Ausführung am jeweiligen Handelstag in der Zeit von 06:00 Uhr EUR/CAD EUR/HUF EUR/SEK CHF/GBP USD/AUD bis 22:15 Uhr in fremder Währung zum An- oder Verkauf von Devisen zum Handelstag von der Bank ermittelten aktuellen Marktkurses zzgl. EUR/CHF EUR/JPY EUR/SGD CHF/JPY USD/CHF eines Kursaufschlages bzw. –abschlages (siehe III. Kursaufschlag bzw. EUR/CZK EUR/MXN EUR/TRY EUR/ZAR USD/GBP -abschlag) ab. Nach 22:15 Uhr ausgeführte Aufträge rechnet die Bank zum so ermittelten Kurs am nächsten Handelstages zzgl. eines Kursauf- EUR/DKK EUR/NOK EUR/USD GBP/AUD USD/JPY schlages bzw. -abschlages ab. Bei Kursen die nicht durch die Bank gelie- EUR/GBP EUR/NZD CHF/AUD GBP/CAD fert werden, erfolgt die Ermittlung anhand der European Central Bank (ECB) oder HSBC Trinkaus & Burkhardt AG – (siehe Kursaufschlag bzw. Eine Erweiterung oder Reduktion der sofort handelbaren Währungs- -abschlag „Sonstige Wertpapiergeschäfte“). paare kann die Bank jederzeit nach billigem Ermessen vornehmen. Ist ein Währungspaar hiernach nicht sofort handelbar, wird der Auftrag wie Sonstige Wertpapiergeschäfte ein „Auftrag in anderen Währungspaaren“ abgerechnet. Der Mindestor- Devisengeschäfte im Rahmen von Ausführungen sonstiger Wertpapier- dergegenwert beträgt EUR 1,00. aufträge (Kapitalmaßnahmen, Ausschüttungen, Investmentfonds über die Kapitalverwaltungsgesellschaft und Weltbörsenhandel in anderen Aufträge in anderen Währungspaaren Währungen als unter III. Auf- bzw. Abschlag aufgeführt, oder der Gegen- Die Bank rechnet die ihr bis 12.00 Uhr des jeweiligen Handelstages wert unter EUR 1,00 entspricht) im Kommissionsgeschäft über die HSBC erteilten Aufträge für Kundengeschäfte in fremder Währung zum An- oder Trinkaus & Burghardt AG (HSBC) werden zum Devisenkurs der HSBC mit Verkauf von Devisen zu den um 16.00 Uhr des Handelstages von der Übermittlung der Schlussnote des Wertpapiergeschäftes abgerechnet. European Central Bank (ECB) ermittelten Mittelkursen des internationalen Die Geld- und Briefkurse bestimmt die HSBC nach billigem Ermessen Devisenmarktes zzgl. eines Kursaufschlages bzw. -abschlages (siehe III.) (§315 BGB) und kann eine Marge enthalten, welche von der Bank in voller ab. Danach erteilte Aufträge rechnet die Bank zum so ermittelten Kurs Höhe vereinnahmt werden kann. des nächsten Handelstages zzgl. eines Kursaufschlages bzw. -abschla- ges ab. Bei Kursen die nicht durch die ECB geliefert werden, erfolgt die Ermittlung anhand der BNP Paribas S.A. Devisenkurse von 13.00 Uhr. 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 10 von 11
Währung Auf- bzw. Abschlag Währung Auf- bzw. Abschlag AUD 0,0240 MXN 0,1500 CAD 0,0060 NOK 0,0240 CHF 0,0030 NZD 0,0300 CZK 0,5000 PLN 0,0800 DKK 0,0200 SEK 0,0240 GBP 0,0020 SGD 0,0150 HKD 0,0750 TRY 0,0300 HUF 5,0000 USD 0,0045 JPY 0,2400 ZAR 0,1500 G. Einlagensicherung und Streitschlichtung I. Einlagensicherungsfonds einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deut- der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung scher Banken e.V. angeschlossen. Von der Bank ausgegebene Inhaber- für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- schuldverschreibungen werden nicht geschützt. Näheres zu den Einla- werbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter gensicherungsfonds entnehmen Sie bitte römisch I, Absatz G, Punkt Nr. www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform 20 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem „Informationsbo- (zum Beispiel mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwer- gen für den Einleger“ und der Internetseite der Entschädigungseinrich- destelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 tung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de. 07, 10062 Berlin, Fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten. II. Außergerichtliche Beschwerdemöglichkeiten und Schlichtungsverfahren Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die DAB BNP Paribas, leistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, über Verstöße Landsberger Straße 300, 80687 München wenden. Die Bank wird der Bank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdienst- bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel everträgen erfolgt dies in Textform (zum Beispiel mittels Brief, Telefax 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) oder E-Mail). zu beschweren. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlich- Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/ tungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombuds- odr/eine Europäische OnlineStreitbeilegungsplattform (OS-Plattform) mann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtli- einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken che Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über niedergelassenen Unternehmen nutzen. H. Edelmetalle Prozentangaben: Der Preis ergibt sich prozentual aus dem Trans III. Auslieferung an Privat- oder Versandadresse des Kunden aktionsvolumen. Abholung bei Lagerstelle (UBS AG in Zürich) I. Transaktionsentgelt Eine persönliche Abholung ist möglich in den Geschäftsräumen der UBS AG in Zürich (Schweiz) gegen ein Entgelt von 125 CHF (Stand: 01.10.2017). Goldbarren 20g OEAU05 0,50% min. 20,00 EUR Goldbarren 1oz OEAU06 0,50% min. 20,00 EUR Versand direkt an Kundenadresse (innerhalb Deutschlands) Auf Wunsch des Kunden können die Edelmetalle an die hinterlegte Goldbarren 50g 0EAU07 0,50% min. 20,00 EUR Haupt- oder Versandadresse zugesandt werden. Der Versand erfolgt Goldbarren 100g 0EAU08 0,50% min. 20,00 EUR dabei über die pro aurum KG und einen Wertelogistiker. Die Kosten Goldbarren 250g 0EAU09 0,50% min. 20,00 EUR Dritter, auf deren Höhe und Gestaltung wir keinen Einfluss haben, reichen wir weiter. Die Transport- und Versicherungskosten belaufen sich auf ca. Goldbarren 500g 0EAU10 0,50% min. 20,00 EUR 1.100 EUR (die Kosten können höher sein und richten sich nach Waren- Goldbarren 1kg 0EAU11 0,50% min. 20,00 EUR wert und Gewicht, Stand: 01.10.2017) IV. Wichtige Hinweise zum Leistungsangebot II. Verwahrung Kursanzeige im Handelssystem der DAB und auf den Internetseiten der DAB Verwahrungsentgelte bezogen auf 0,339% p.a. inkl. MwSt Kursinformationsdaten, die über das Online-Handelssystem oder auf den Depotvolumen zum Monatsultimo (monatliche Belastung) Internetseiten der DAB angezeigt werden, erhält die DAB von Dritten. Dies entspricht 0,285% Auf den Inhalt dieser Daten hat die DAB keinen Einfluss, insbesondere p.a. zzgl. MwSt prüft sie nicht deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und haftet auch nicht für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kursinforma- tionsdaten entstehen. Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages im Handelssystem Das Handelssystem der DAB stellt Ihnen Verkaufserlöse aus bereits bestätigten Edelmetallverkäufen schon vor deren Eingang zur Verfü- gung. Hierdurch kann es bei sofortiger Wiederanlage des Betrages in Einzelfällen vorkommen, dass Ihr Geldkonto bis zum Eingang des Erlöses kurzfristig ins Soll gerät. 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 11 von 11
I. Kontakt DAB BNP Paribas Landsberger Straße 300 80687 München Bankleitzahl (BLZ): 701 204 00 Bank Identifier Code (BIC): DABBDEMM Internet: www.dab.com E-Mail: information@dab.com 4637 | 03/2020 | DA.80.004_11 | 100829 | Stand: 01.01.2020 DAB BNP PARIBAS • Postfach 20 05 51 • 80005 München Seite 12 von 11
Sie können auch lesen