AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde Hausen am Bussen
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Redaktionsschluss Amtsblatt: Mittwoch 08:00 Uhr 25. November 2022 Nr. 44 Gemeindeverwaltung: Telefon 07393 953516, Telefax 07393 953517 Homepage: www.hausen–am–bussen.de E–Mail: info@hausen–am–bussen.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Gemeinde Hausen am Bussen Alb–Donau–Kreis Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss 1. Bebauungsplan „Halde V“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Halde V“ Gemeinde Hausen am Bussen, Alb–Donau–Kreis Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen am Bussen hat am 21. November 2022 in öffentlicher Sit- zung beschlossen, den Bebauungsplan „Halde V“, Gemeinde Hausen am Bussen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Halde V“, Ge- meinde Hausen am Bussen, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Bauge- setzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden–Württemberg erneut aufzustellen und gemäß § 13 b Baugesetzbuch i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Ziel und Zweck der Planung Die Gemeinde verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine nennenswerten Flächenreser- ven mehr. Es ist vorgesehen am nordwestlichen Siedlungsrand das Baugebiet „Halde V“, in Verlän- gerung zum Baugebiet „Halde IV“ zu entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die kon- tinuierliche städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Verfahren Seit 4. Mai 2017 besteht nach § 13b BauGB die Möglichkeit zur Erschließung von Außenbereichsflä- chen, deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an- schließen. Die überbaubare Grundfläche des Plangebiets liegt unterhalb dieses Grenzwertes. Zudem schließt das Plangebiet an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Da nach § 13b BauGB entsprechend der § 13a BauGB Anwendung findet, wird der Bebauungsplan „Halde V“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine An- haltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswir- kungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umwelt- berichts nach § 2a BauGB wird abgesehen. Da mit der Neueinführung des § 13 b BauGB im Juni 2021 die Frist zur Anwendung dieses Verfah- rens verlängert wurde, wird der Bebauungsplan mit Beschluss vom 21. November 2022 rein formal neu aufgestellt. Nach der neuen Rechtsgrundlage ist das Bebauungsplanverfahren mit Satzungsbe- schluss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 abzuschließen. Mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB formal neu eingeleitet. Da die Entwässerung des Gebietes in Bezug auf Starkregenereignisse noch nicht abschließend geklärt ist, erfolgt die weitere Planung und das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Hausen am Bussen. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet an das bestehende Baugebiet „Halde IV“ an, im Norden und Westen an die offene Landschaft. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke Nr. 61 (Bürgeräcker, teilweise) und 62. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in dieser Abgrenzung ca. 1,00 ha. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetz- buch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht. Hausen am Bussen, den 25. November 2022 Hans Rieger Bürgermeister
Gemeinde Hausen am Bussen Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 21. November 2022 Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs– und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Ge- meindeordnung für Baden–Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden–Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Hausen am Bussen am 21. November 2022 folgende Satzung beschlossen: 1. Satzung vom 21. November 2022 zur Änderung der Friedhofsatzung vom 14. November 2016 §1 § 16 Abs. 8 erhält folgende Fassung: (8) Grabeinfassungen sind zugelassen. Diese sind hinsichtlich ihrer Gestaltung und Außenmaße den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. §2 Diese Satzung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden– Württemberg oder auf Grund der Gemeindeordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hausen am Bussen geltend gemacht wor- den ist. der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Hausen am Bussen, den 21. November 2022 Hans Rieger Bürgermeister
AMTLICHE MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Sprechzeiten des Bürgermeisters In der nächsten Woche gelten folgende Öffnungszeiten in den Rathäusern in Unterwachingen und in Hausen am Bussen: • Rathaus Unterwachingen: Donnerstag von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr • Rathaus Hausen am Bussen: Donnerstag von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Ihr Anliegen können Sie auch gerne per E–Mail unter info@hausen–am–bussen.de bzw. info@unterwachingen.de weitergeben. In dringenden Fällen ist Herr Bürgermeister Rieger unter der Telefon–Nr. 07393 3516 erreichbar. – Bürgermeisteramt – Abfuhr des „Gelben Sackes“ Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer Gemeinde erfolgt am Donnerstag, den 1. Dezember 2022 durch die Firma Knettenbrech & Gurdulic, Ulm. Wir möchten auf diesen Termin hinweisen und gleichzeitig bitten, das Sammelgut bis spätestens 06:00 Uhr bereitzulegen. Überhängende Hecken, Äste und Zweige zurückschneiden Sogenannte lebende Einfriedungen, Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen, die in die Gehwege hineinragen, behindern oftmals die Fußgänger in nicht zumutbarer Weise. Darüber hinaus stellen sie auch für den Kraftfahrzeugverkehr ein Verkehrshindernis dar, weil sie die erforderliche Sicht, insbe- sondere an Einmündungen oder auch auf Verkehrszeichen, verhindern oder ganz verdecken. Derartige Einfriedungen sowie auch Sträucher und Bäume müssen von Zeit zu Zeit auf die Grund- stücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Grundstückseigentümer werden deshalb gebeten, Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen ent- lang von Gehwegen oder an Straßeneinmündungen unaufgefordert zu überprüfen und ggfs. zurückzu- schneiden. Gesetzlich ist ein Rückschnitt bzw. eine komplette Fällung bis einschließlich 28. Februar erlaubt. Bei Unfällen und Schäden, die durch einen Überwuchs entstehen, haftet der Grundstücksei- gentümer. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen bis 4,50 m, über Geh– und Radwegen bis mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Bitte beachten Sie, dass zum öffentlichen Straßenraum auch Entwässerungs– bzw. Straßenrinnen ge- hören. Sie sind von den Anliegern von Wildwuchs, Unkraut und Laub zu befreien, damit das Wasser ordnungsgemäß ablaufen kann. Wir hoffen auf Ihr Verantwortungsbewusstsein und bedanken uns bei allen, die dies bereits beherzigt haben. Sirenenprobenalarmierung im Alb–Donau–Kreis Samstag, 3. Dezember 2022, 11:30 Uhr Am Samstag, den 3. Dezember 2022, findet in unseren Gemeinden der nächste Probealarm statt. Die Rettungsleitstelle in Ulm wird den Probealarm um ca. 11:30 Uhr auslösen. Um Beachtung des Probealarms wird freundlichst gebeten.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom Montag, dem 21. November 2022 in Hausen am Bussen Bürgermeister Hans Rieger verpflichtet die Feuerwehrkommandanten Gerhard Missel und Wolfgang Ziegler sowie den Stellv. Feuerwehrkommandant Wolfram Kräutle (von links). Foto: Gemeinde In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hausen am Bussen am 5. November 2022 wurde die Feuerwehrführung neu gewählt: Kommandant Gerhard Missel auf zwei Jahre, Kommandant Wolfgang Ziegler auf fünf Jahre und stellv. Kommandant Wolfram Kräutle ebenfalls auf fünf Jahre. Nach § 8 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung ist der Kommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister zu bestellen. In dieser Sitzung stimmte der Gemeinderat der Wahl der oben genannten Personen einstimmig zu. Der Vorsitzende be- glückwünschte die drei Gewählten zu ihrer Wahl. Er bedankte sich bei der Feuerwehr für ihren zuverlässigen und wichtigen Dienst für die Gemeinde Hausen am Bussen sowie für die gute Kameradschaft innerhalb der Wehr. Es hat sich schon oft ge- zeigt, dass eine örtliche Feuerwehr unbedingt notwendig ist und einen raschen Einsatz ermöglicht. Auch wurde in den letzten Jahren für die örtliche Feuerwehr viel investiert, so dass sie mit ihren Ge- rätschaften aber auch mit ihrer Unterbringung jetzt auf dem neuesten Stand ist. Kommandant Gerhard Missel (seit 10 Jahren im Amt) und Kommandant Wolfgang Ziegler (seit 15 Jahren im Amt) sind ein gutes Team an der Spitze der örtlichen Feuerwehr, und hierzu gehört auch der stellv. Kommandant Wolfram Kräutle, der dieses Amt auch schon 15 Jahre begleitet. „Ja, man kann sagen, es sind die richtigen Männer an der richtigen Stelle! Sie engagieren sich und bringen sich ein. Nur so ist es möglich, eine große Zahl Feuerwehrmännern, die letztlich doch Individualisten sind, zu einer harmonischen Einheit zu verschweißen“, so der Vorsitzende. Mit einem Handschlag vom Vorsitzenden wurden alle Drei wieder in ihre Ämter verpflichtet und be- stellt. Ferner hat der Gemeinderat in dieser Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Halde V“, Ge- meinde Hausen am Bussen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften „Halde V“ Gemeinde Hausen am Bussen nach dem Verfahren für den Be- bauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden–Württemberg erneut aufzustellen und gemäß § 13 b Baugesetzbuch i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch ein beschleunig- tes Verfahren durchzuführen. Auf die Veröffentlichung in diesem Amtsblatt wird verwiesen. Mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a BauGB formal neu eingeleitet und Rechtssicherheit erlangt. Das Plangebiet soll über eine als Stich- straße ausgebildete Verlängerung der Straße „Bürgeräcker“ erschlossen werden. Mit diesem Be- schluss soll auch Bauland für Bauwillige in nächster Zeit in Hausen am Bussen wieder bereitgestellt werden.
Darüber hinaus wurde die Friedhofssatzung dahingehend geändert, dass künftig auch Grabein- fassungen auf dem Friedhof zugelassen werden. Dieser Wunsch wurde von einigen Bürgern an die Gemeinde herangetragen, und der Gemeinderat hat bei einer Ortsbesichtigung am 28. Juli 2022 diesem Anliegen bereits zugestimmt. Die Grabeinfassung sorgt für ein sich abgeschlossenes Grab und eine klare Abtrennung zur Nachbargrabstätte. Eine Sat- zungsänderung wurde daher notwendig. Auf die Veröffentlichung der Änderung der Friedhofssatzung in diesem Amtsblatt wird verwiesen. Für die Tätigkeit als Tagesmutter bezahlte die Gemeinde Hausen am Bussen bisher bereits einen Zuschuss von 1,10 € je nachgewiesener Betreuungsstunde und qualifizierter Tagesmutter. Um die Tätigkeit als Tagesmutter zu würdigen und um auf die gestiegenen allgemeinen Kosten zu reagieren, ist dieser Betrag unbedingt zu niedrig. Deshalb hat der Gemeinderat einer Erhöhung von 1,10 € auf 2,00 € pro Stunde zugestimmt. Unter Punkt „Bekanntgaben“ berichtete der Vorsitzende vom erneuten Gemeindebesuch unserer Wahlkreisabgeordneten, Frau Ronja Kemmer MdB (CDU). Im letzten Amtsblatt wurde darüber bereits ausführlich berichtet. Bezüglich der Abfallbeseitigung, die ab Januar auf den Landkreis übergeht, teilte Bürgermeister Hans Rieger mit, dass die Glaserfassung und die Leerung der Restmülltonnen weiterhin von der Firma Gebr. Braig durchgeführt werden. Sperrmüll werde ab dem kommenden Jahr von der Firma Knettenbrech und Gurdulic abgeholt, die auch für die Entsorgung der gelben Säcke zuständig ist. Die Betriebskostenumlage 2022, 4. Rate an den Abwasserverband Raum Munderkingen, wurde mit 2.200,00 € bekanntgegeben sowie die 3. Rate auf die Verwaltungs– und Betriebskostenumlage 2022 an den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen mit 400,00 €. Schließlich gab der Vorsitzende bekannt, dass ein aufmerksamer Bürger die Gemeindeverwaltung in- formierte, dass der Wegweiser Richtung Obermarchtal an der Kreisstraße nach Oberwachingen fehlt. Er wurde einfach abmontiert. Wer kann hier sachdienliche Hinweise geben, der soll sich bei der Gemeindeverwaltung melden. Unter Punkt „Verschiedenes“ wurden verschiedene Schachtregulierungen in der Gemeinde Hausen am Bussen im nächsten Jahr durch die Firma reoplan GmbH aus Senden angesprochen. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. Hans Rieger – Bürgermeister Abwasserverband Raum Munderkingen Zur Verstärkung unseres Teams auf der Sammelkläranlage Rottenacker sucht der Abwasserverband Raum Munderkingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/–n Mitarbeiter (m/w/d) Der Beschäftigungsumfang ist als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorgesehen, das auf Stun- denbasis vergütet wird. Zum Aufgabengebiet gehört: • Unterstützung der Klärwärter bei Wartung, Reparatur, Instandhaltung • Reinigungstätigkeiten • Außenbereichspflege Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 26. Dezember 2022 an den Abwasserverband Raum Munderkin- gen, Marktstraße 1, 89597 Munderkingen oder per mail an mussotter@munderkingen.de. Für Rückfragen stehen Ihnen die Klärwärter Herr Roland Butz und Herr Claus Geier (Tel. 07393 3522) in technischen Fragen und in personalrechtliche Fragen Frau Sophia Aßfalg (Tel. 07393 598– 230, mail: assfalg@munderkingen.de) gerne zur Verfügung.
Kinderhaus St. Maria Munderkingen In den vergangenen Wochen hatten wir auf dem Kinderhausgelände vermehrt unerwünschten Besuch in der Nacht und am Wochenende. Anscheinend finden es einige Personen lustig, sich in unserem Garten zu treffen und Alkohol zu trin- ken. Die Hinterlassenschaften von solchen Treffen sind leere und kaputte Alkoholflaschen und teil- weise noch Alkoholflaschen mit Inhalt. Dies birgt für die Kinder vom Kinderhaus eine sehr große Gefahrenquelle. Ebenso haben wir auch kleinere Sachbeschädigungen am Kinderhausgebäude festgestellt. Wir bitten dies in Zukunft zu unterlassen, da das Kinderhausgelände KEIN öffentlicher Spielplatz ist. Sollten Sie eine solche Situation beobachten, bitten wir Sie entsprechende Schritte zu gehen (Mel- dung bei der Polizei und bei uns im Kinderhaus) Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. MITTEILUNGEN VON ÄMTER UND BEHÖRDEN Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags Am Mittwoch, den 30. November 2022, findet im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Alb– Donau–Kreis in der Schillerstraße 30 in 89077 Ulm eine Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags statt. Beginn ist um 14:30 Uhr. Tagesordnung Öffentliche Beratung 1. Verlängerung der Finanzierungszusage für die Mitgliedschaft im Verein Digitalisierungsregion Ulm I Alb–Donau I Biberach e. V. für die Jahre 2023 bis 2025 2. Vorberatung Haushaltsplan 2023 3. Landesweites Jugendticket („365–Euro–Ticket“) – Vorberatung 4. Geflüchtete aus der Ukraine – Bericht zu den Aufgaben der Ausländerbehörde 5. Einrichtung einer E–Government–Koordination im Landratsamt: Projektvorstellung 6. Bekanntgaben Heiner Scheffold – Landrat Veterinäramt rät dringend zu Vorsichtsmaßnahmen gegen Vogelgrippe Bisher wurde die Vogelgrippe nicht im Alb–Donau–Kreis nachgewiesen – dennoch ist eine ausrei- chende Vorsorge wichtig. Darauf weist das Veterinäramt des Landratsamtes Alb–Donau–Kreis hin. Denn die Geflügelpest ist hochansteckend und verläuft bei den betroffenen Tieren häufig tödlich. Deutschland erlebte zwischen Oktober 2020 und April 2021 den bisher schwersten Ausbruch der Ge- flügelpest. Obwohl die Fälle im Laufe des Frühjahrs 2022 deutlich zurückgegangen sind, wurde die Krankheit auch über den Sommer hinweg immer wieder bei Wasser– und Greifvögeln an den Küsten Deutschlands und Europas nachgewiesen. Auch Funde von infizierten Wildvögeln in anderen Regio- nen, besonders in gewässerreichen Gegenden, sind möglich. Zudem kam es bereits zu Einträgen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Im Alb–Donau–Kreis wur- den bereits Geflügelhaltungen kontrolliert und beprobt, die als Kontaktbetriebe zu einem Ausbruch in Nordrhein–Westfalen gemeldet wurden. Das Veterinäramt empfiehlt daher dringend, die Sicherheits- maßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und zu verbessern, sodass das Geflügel im Seu- chenfall sofort aufgestallt werden kann.
Meldepflicht für Geflügelhalterinnen und –halter Damit das Veterinäramt für den Fall eines Ausbruchs weiß, wo sich weitere Geflügelhaltungen im Umkreis befinden, gilt eine Meldepflicht: Jede und jeder der Geflügel hält, muss dieses beim Veteri- näramt anmelden. Die Meldepflicht gilt ohne Ausnahme ab dem ersten Tier und ist kostenlos. Der Antrag zur Registrierung von Landtieren kann auf der Homepage des Landratsamts heruntergeladen werden. Das Veterinäramt kann im Risikofall zudem anordnen, dass sämtliches Geflügel im Alb–Donau– Kreis zeitweise nur im Stall gehalten werden darf. Das beigefügte Merkblatt des Friedrich–Löffler–Instituts „Nutzgeflügel schützen“ stellt dar, welche Biosicherheitsmaßnamen in einer Geflügelhaltung erforderlich sind. Geflügelhalterinnen und –halter im Alb–Donau–Kreis können sich bei Fragen auch von den Amtstierärztinnen und –ärzten des Fach- dienstes Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten beraten lassen (Telefon: 0731/185–1740; E– Mail: veterinaeramt@alb–donau–kreis.de). Weitere Informationen sind auf der Homepage des Friedrich–Löffler–Instituts (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere–influenza–ai–gefluegelpest/) sowie auf der Homepage des Landratsamtes (https://www.alb–donau–kreis.de/startseite/dienstleistungen+ser- vice/vogelgrippe+h5n8.html) zu finden. Am 4. Dezember 2022 im „Wald Erleben“–Programm: Waldwanderung in der Dunkelheit! Mit Waldpädagoge Alexander Rothenbacher geht es im Rahmen des Walderleben Programms am Sonntag, den 4. Dezember 2022 von 16:00 bis 20:00 Uhr für alle Nachteulen ab 7 Jahren auf eine besondere Nachtwanderung. Hier erlebt man den Wald zu einer ganz anderen Uhrzeit als gewohnt. Was war das für ein Geräusch? Vielleicht ein Fuchs oder gar ein Dachs? Man muss gut aufpassen, dass man sich nicht verläuft. Treffpunkt ist der Parkplatz unterhalb vom Schloss in Ehingen–Mochental. Anmeldungen und weitere Informationen Anmeldungen werden per E–Mail über walderleben@alb–donau–kreis.de noch bis zum 1. Dezember 2022 entgegengenommen. Das aktuelle Programm ist auf der Homepage des Landratsamtes Alb–Do- nau–Kreis unter https://www.alb–donau–kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/den+wald+erle- ben+–+das+aktuelle+programm.html veröffentlicht. Auf der ersten Seite des Programmes finden Sie die notwendigen Angaben, die in der Anmeldemail vorhanden sein müssen. Das erleichtert den An- meldeprozess. Zu allen Veranstaltungen muss eine wettergerechte Kleidung, festes Schuhwerk, Getränke und, wenn nötig, ein Vesper im Rucksack mitgebracht werden.
Ausbildungsmarktbilanz 2021/2022 Schere am Ausbildungsplatz öffnet sich weiter Zum Stichtag 30. September zieht die Agentur für Arbeit Ulm Bilanz zum Ausbildungsmarkt 2021/2022. „Zusammengefasst kann man sagen, dass es mehr Ausbildungsstellen gab und auch mehr Ausbildungssuchende. Letztere jedoch keinesfalls ausreichend. Bis Ende September konnten 543 Ausbildungsstellen nicht vergeben werden und damit mehr als im Vorjahr“, berichtet Dr. Torsten Denkmann, Leiter der Agentur für Arbeit Ulm. „Betrachtet man die Entwicklung über die letzten Jahre hinweg, so ist eindeutig zu erkennen, dass sich die Schere zwischen Ausbildungsstellenangebot und –nachfrage immer weiter öffnet“, ergänzt der Agenturleiter und konkretisiert: „Für Ausbildungs- suchende ist der Ausbildungsmarkt chancenreich wie nie zuvor. Hingegen spitzt sich die Situation für manch ein Ausbildungsbetrieb weiter zu. Denn wenn heute die Azubis fehlen, dann fehlen morgen die Fachkräfte.“ Erfreut sieht der Agenturleiter, dass nach zwei Jahren unter Pandemiebedingungen wieder verstärkt berufliche Orientierung an Schulen angeboten werden konnte: „Die Rückkehr der Berufsberatung an den Schulen vor Ort macht sich zweifelsohne positiv bemerkbar. Persönliche Beratungsgespräche und Unterrichtseinheiten zur Berufsorientierung wurden im zurückliegenden Schuljahr wieder ver- stärkt und freudig angenommen, von Schule und Schülern.“ Als Konsequenz haben mehr Schulabsol- venten als im Vorjahr für die Ausbildungssuche die Berufsberatung in Anspruch genommen. Gleich- zeitig nahm die Zahl der sogenannten unversorgten Bewerber ab. Also die Zahl derjenigen, die für die Zeit nach der Schule weder Ausbildungsstelle noch Alternative finden konnten. Der Ausbildungsmarkt in Zahlen Von Oktober 2021 bis September 2022 wurden der Agentur für Arbeit Ulm insgesamt 4 091 Ausbil- dungsstellen gemeldet, 72 oder 1,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig nahmen 2 548 Bewerberinnen und Bewerber die Unterstützung der Berufsberatung der Arbeitsagentur bei der Ausbildungsplatzsuche in Anspruch, 248 oder 10,8 Prozent mehr als im Vorjahr. In Relation kamen 1,61 Ausbildungsstellen auf jeden Bewerber. 543 Ausbildungsstellen blieben unbesetzt, 46 oder 9,3 Prozent mehr als im Vorjahr. „Je mehr Angebot und Nachfrage auseinanderdriften, desto wichtiger wird es, allen Bewerben eine Chance zu ermöglichen. Auch wenn sie auf den ersten Blick als weniger geeignet erscheinen“, sagt Denkmann. Um Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren können nicht nur Auszubildende unterstützt werden, sondern auch Ausbildungsbetriebe. Beispielsweise durch die Assistierte Ausbildung, womit eine professionelle Begleitung des gesamten Ausbildungsprozesses ermöglicht werden kann. 38 Bewerber waren zum Stichtag noch unversorgt, vier oder 9,5 Prozent weniger als im Jahr davor. Auch wenn die Aussichten auf den Wunschberuf im Wunschunternehmen größer seien als je zuvor, bleibe es weiterhin wichtig, Alternativen bei der Berufswahl zu entwickeln, so der Agenturleiter. „Es ist immer ratsam mehr als ein Eisen im Feuer zu haben, egal wie die Lage am Ausbildungsmarkt ist“, weiß der Agenturleiter und empfiehlt jungen Menschen hinsichtlich ihrer Berufswahl frühzeitig mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zu sprechen. Die beliebtesten Ausbildungsberufe Abgesehen von der Reihenfolge ändern sich die Berufswünsche junger Menschen seit Jahren kaum. Jungen wollen Kfz–Mechatroniker (Vorjahr Rang 2) oder Industriemechaniker (Vorjahr Rang 1) wer- den. Auf Rang 3 hat sich der Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik (Vorjahr Rang 9) an Stelle des Fachinformatikers Systemintegration geschoben. Bei den jungen Frauen stehen wie im Vorjahr die Berufe Medizinische Fachangestellte und Kauffrau für Büromanagement auf Rang 1 und 2. Der Beruf Verkäuferin (Vorjahr Rang 5) löst die Industrie- kauffrau auf Listenplatz 3 ab. Von den 543 unbesetzten Ausbildungsstellen fielen die meisten auf die Berufe Kaufmann/–frau im Einzelhandel, Medizinische Fachangestellte/r und Verkäufer/in. Im Vorjahr waren es die Berufe Ver- käufer/in, Kaufmann/–frau im Einzelhandel und Bäckereifachverkäufer/in.
Bildquellen: Agentur für Arbeit Ulm BiZ & Donna – Die Vortragsreihe (nicht nur) für Frauen Ausbildung im Teilzeit Am Mittwoch, den 7. Dezember 2022 findet die nächste Online–Veranstaltung im Rahmen von BiZ & Donna statt. Dann referiert und informiert Regina Wortmann, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Neu–Ulm zum Thema Teilzeitausbildung. Die Veranstaltung richtet sich an alle am Thema interessierten Personen jeder Altersgruppe, sei es um den beruflichen Anschluss nicht zu verpassen oder um einen Türöffner für den (Wieder–)einstieg ins Berufsleben zu finden. Die zweistündige Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhr, die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmel- dung ist erforderlich unter Ulm.BCA@arbeitsagentur.de. Der Link zum Videokonferenzportal wird nach bestätigter Anmeldung zugesandt. Zur Teilnahme werden ein Computer mit Headset und Ka- mera oder ersatzweise ein Notebook, Tablet oder Smartphone benötigt. Durchgeführt wird die Vortragsreihe BiZ&Donna von den Arbeitsagenturen Ulm und Neu–Ulm, in Kooperation mit den Jobcentern Alb–Donau, Neu–Ulm und Ulm.
300 Euro automatisch für Rentnerinnen und Rentner: Energiepreispauschale kommt automatisch Alle Personen, die am 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Rente beziehen, erhalten automatisch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Der Renten Service der Deutschen Post AG überweist die Energiepreispauschale bis zum 15. Dezem- ber 2022 als gesonderte Einmalzahlung auf das Konto, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlun- gen erfolgen. Personen, die erstmals Ende Dezember eine Rente bekommen, erhalten die Energie- preispauschale voraussichtlich Anfang 2023. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch. Gut zu wissen: • Der Anspruch auf die Energiepreispauschale setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. • Eheleute erhalten jeweils 300 Euro, sofern beide eine eigene Rente beziehen. • Es ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. • Erhält eine Person mehrere Renten – zum Beispiel eine Altersrente und eine Witwenrente – wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt. Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Energiepreispauschale hat die Deutsche Renten- versicherung in einem FAQ–Katalog zusammengefasst. Interessierte finden ihn auf www.deutsche– rentenversicherung–bw.de. VEREINSNACHRICHTEN Sport und Freizeit Unterwachingen e. V. Am Sonntag, den 11. Dezember 2022 um 17:30 Uhr findet unsere diesjährige Advents– und Weih- nachtsfeier statt. Die Feier ist in der Kirche, anschl. im Gemeindehaus gemütliches Zusammensein. Am Samstag, den 17. Dezember 2022 gehen wir zum Hochzeitssuppe– bzw. Haxen–Essen nach Oberwachingen ins Gasthaus „Neuhaus“. Wir marschieren gemeinsam los in Unterwachingen. Anmeldung bitte bis spätestens 11. Dezember 2022 bei Roland Porombka unter der Telefon–Nr. 4757. Am Samstag, den 7. Januar 2023 ist unsere Jahreshauptversammlung im Gemeindehaus in Unter- wachingen. Roland Porombka – 1.Vorsitzender Musikkapelle Emerkingen e. V. Probentermine: Vororchester: Montag, 28. November 2022, 17:15 Uhr Unterstadion Jugendkapelle: Freitag, 25. November 2022, 18:00 Uhr Probe Mittwoch, 30. November 2022, 19:00 Uhr Probe Aktive Kapelle: Probenwochenende Freitag, 25. November 2022, 20:00 Uhr Probe Samstag, 26. November 2022, 09:00 Uhr Registerproben, 15:30 Uhr Gesamtprobe Sonntag, 27. November 2022, 10:00 Uhr Probe Jahreskonzert – save the date Am Samstag, 10. Dezember 2022 findet unser Jahreskonzert statt! Wir möchten Sie heute schon ganz herzlich einladen. Weitere Details werden wir in Kürze bekannt geben! Peter Pflug – 1. Vorsitzender
S S V Emerkingen e. V. I. Mannschaft + Reserve: Ergebnisse SGM Emerkingen / Ehingen–Süd – FC Marchtal Res. 5:2 Tore: A. Murseli 2; D. Fiderer 2; J. Striebel 1; SGM Emerkingen / Ehingen–Süd – FC Marchtal I 4:2 Tore: 49. Min. 0:1; 52. Min. 1:1 A. Akhabue; 65. Min. 1:2; 67. Min. 2:2 Wenger; 70. Min. 3:2 T. Seifried; 80. Min. 4:2 A. Akhabue; Erfolgreicher Abschluss der Hinrunde Eine furiose 1. Halbzeit legten die Hausherren auf den Rasen. Zu einem Torerfolg reichte es trotz Torchancen nicht. Im Mittelpunkt stand des Öfteren der FC–Torwart. In der 49. Minute wurde der Spielverlauf auf den Kopf gestellt. Nach einem Eckstoß das 0:1. Den Ausgleich schaffte die SGM mit einer Einzelleistung. Die Führung für die SGM lag in der Luft. Doch es kam anders. Mit einem lan- gen Ball wurde die SGM–Abwehr ausgehebelt und der FC führte mit 1:2. Der Gastgeber gab nicht auf. Ein Abpraller wurde per Hacke zum 2:2 verwertet. Die erstmalige Führung für die SGM durch Seifried war so wohl nicht geplant. Zehn Minuten vor Spielende wurde mit dem 4:2 „der Sack zuge- macht“. Erklärung: Das Spiel wurde kurzfristig auf der Friz–Roth–Anlage ausgetragen, weil: a) auf dem Platz in Kirchbierlingen am Samstag ein Spiel der C–Junioren Landesstaffel und das Spiel der Ver- bandsliga ausgetragen wurde; b) der Platz in Kirchbierlingen eben nicht in dem erhofften Zustand präsentiert hat; c) die frühe Anspielzeit, weil die FC–Spieler am Nachmittag einer Verpflichtung nachkommen mussten. Erstes Rückrundenspiel am Sonntag, 27. November 2022 SGM Emerkingen / Ehingen–Süd – SG Ersingen (ohne Reserve) 14:30 Uhr Nach dem Heimsieg gegen den FC Marchtal muss die SGM dort anknüpfen. Die SG Ersingen will zeigen, wie schwer die Gegner aus der unteren Tabellenhälfte zu bespielen sind. Das Spiel wird in Emerkingen ausgetragen und ist zugleich die letzte Begegnung in der Herbstsaison. SSV – Junioren B–Junioren: Punkterunde Sonntag, 13. November 2022 SGM Unterstadion / Donau–Winkel – SGM Lauterach / Marchtal 3:0 gewertet Tabelle Herbstrunde
Bezirkshallenmeisterschaft im Bezirk Donau beginnt / Vorrunde B / C / D– und E–Junioren nehmen an der Meisterschaft teil.am Samstag, 26. November 2022 E–Junioren I SGM Unterstadion / Emerkingen ab 13:00 Uhr in Ehingen / Längenfeldhalle D–Junioren SGM Emerkingen / Unterstadion ab 09:00 Uhr in Allmendingen Sonntag, 27. November 2022 E–Junioren II SGM Unterstadion / Emerkingen ab 09:00 Uhr in Ehingen, Längenfeldhalle C–Junioren SGM Dettingen / Donau–Winkel ab 09:00 Uhr in Allmendingen B–Junioren SGM Unterstadion / Donau–Winkel ab 14:00 Uhr in Ehingen, Längenfeldhalle Jahresabschlussfeier des SSV Emerkingen Liebe SSV’ler, wir laden Euch mit Partner/in herzlich zur Jahresabschlussfeier des SSV Emerkin- gen ein. Verbringen wir gemeinsam gemütliche Stunden bei gutem Essen und Trin- ken im Kreis der SSV–Familie. Dies soll Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit und Treue zum Verein sein. Wir treffen uns am Freitag, den 2. Dezember 2022 ab 19:00 Uhr im Sportheim Emerkingen. Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung bis spätestens 25. November 2022. Anmeldung bitte über den beigefügten QR–Code oder schriftlich über den Briefkasten am Sportheim. Wir freuen uns auf Euer Kommen. Die Vorstandschaft des SSV Emerkingen -------------------------------------------------------------------------------------------- Ich möchte mich zur Jahresabschlussfeier des SSV Emerkingen am 2. Dezember 2022 im Sport- heim anmelden. Name: _______________________________ Personenanzahl: _______________________ SONSTIGES Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Feuerwehr / Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Bereitschaftsdienst–Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages. Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen Nur am Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr An allen normalen Werktagen (Montag – Freitag) ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin. Bereitschaftsdienst an den Wochenenden / Feiertagen Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die oben angegebene Nummer erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und medizinisch notwendige Hausbesuche immobiler Patienten zur Verfügung.
Bereitschaftsdienst an den Werktagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage) Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die o. g. Nummer er- reichbar. Ort und Zeitpunkt der Behandlung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen. Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im Zweifelsfall ist umgehend die Rettungs- leitstelle Ulm auf der Notrufnummer 112 anzurufen. Sozialstation Raum Munderkingen: Telefon 38 82. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefon 01805 911601. Apotheken–Notdienst: 25.11.2022: Rats–Apotheke Laupheim, 26.11.2022: Apotheke Dr. Mack Munderkingen, 27.11.2022: Apotheke Dr. Mack am Wenzelstein Ehingen, 28.11.2022: Rats–Apo- theke Ehingen, 29.11.2022: Linden–Apotheke am Sternplatz Ehingen, 30.11.2022: Apotheke Dr. Mack Rottenacker, 01.12.2022: Neue–Apotheke Laupheim. Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH Alb–Donau–Kreis: Wir sind immer für Sie da! 89584 Ehingen, Spitalstraße 29: Telefon 07391 586–586, Telefax 07391 586–587, 89143 Blaubeuren, Ulmer Straße 26: Telefon 07344 170110, Telefax 07344 170111. Telefon 0800 0586586 – Ihr Anruf ist gebührenfrei. MR Soziale Dienste gGmbH: Haushaltshilfe und Familienpflege im Raum Ehingen: Tel.: 07351 18826–20, Telefax 18826–30. Pflegestützpunkt Alb–Donau–Kreis, Sternplatz 5, 89584 Ehingen Claudia Litzbarski, Tel.: 07391 779–2476, E–Mail: claudia.litzbarski@alb–donau–kreis.de Kontaktzeiten: Dienstag und Donnerstag. Zusammen lässt sich viel erreichen – Übernachtungszahlen nach starkem August nahezu auf Vorkrisenniveau Die jährliche Mitgliederversammlung des Schwäbische Alb Tourismus (SAT) führte rund 85 Touris- musschaffende der Region auf die Festungsruine Hohenneuffen nahe Erkenbrechtsweiler. Zu verkün- den gab es erfreuliche Zahlen bei den touristischen Übernachtungen. Mike Münzing, erster SAT–Vorsitzender und Bürgermeister der Stadt Münsingen, konnte neben den SAT–Mitgliedern auch Michael Donth, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Reutlingen, Den- nis Birnstock, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Nürtingen, sowie den Esslinger Landrat Heinz Eininger und Michael Hörmann, Geschäftsführer der Staatliche Schlösser und Gärten Baden– Württemberg, begrüßen. Der gastgebende Landrat Eininger und Michael Hörmann, dessen Institution die Festungsruine Hohenneuffen seitens des Landes Baden–Württemberg verwaltet, sprachen Gruß- worte. In seiner Begrüßungsrede betonte Mike Münzing, wie wichtig es ist, als Kommunen, Städte und Landkreise zusammenzuarbeiten und die gemeinsame Identität zu leben. „Die Marke der Schwäbi- schen Alb hat in den vergangenen Jahren eine große Schlagkraft entwickelt, sodass auch Wirtschafts- unternehmen einen Mehrwert darin sehen, mit ihr zu kooperieren.“ Als Beispiel nannte Mike Münzing, dass alle Biere der Berg Brauerei aus Ehingen das Verbands–Emblem „Ein Stück Schwäbi- sche Alb“ auf ihren Etiketten tragen. „Tourismus bringt Wertschöpfung und Identifikation auch in andere Wirtschaftsbereiche“, so sein Resümee. Gleich zu Beginn seines Berichts über das Geschäftsjahr 2022 konnte SAT–Geschäftsführer Louis Schumann mit erfreulichen Statistiken aufwarten: Im laufenden Jahr wurden bis einschließlich August 3.523.800 Übernachtungen im Gebiet der Schwäbischen Alb gezählt*, das entspricht einem Plus von 59 % zum Jahr 2021 und erneut einem überdurchschnittlichen Zuwachs im Vergleich zum Landesschnitt. Das Übernachtungsniveau, das vor der Corona–Krise bestand, ist damit zu über 90 % erreicht. Die Monate Juni und Juli 2022 übertrafen die Vergleichsmonate im Jahr 2019 um 14 % beziehungsweise 15 %. „Es zeigt sich: Die Schwäbi- sche Alb profitiert vom Megatrend zum Urlaub im eigenen Land.
Wir gehen davon aus, dass wir das Vorkrisenniveau bald erreichen.“, prognostizierte der SAT–Ge- schäftsführer. „Einen großen Anteil an dieser Entwicklung hat die AlbCard, die den Schlüssel zu 160 Attraktionen im Albgebiet darstellt und für Urlaubsgäste nach Auskunft vieler Gastgeber ein schla- gendes Argument für eine Buchung ist. Im ersten Halbjahr 2022 wurden 15.000 Gästekarten ausgege- ben, 20.000 Mal wurde eine Sehenswürdigkeit oder Aktivität bei einem AlbCard–Erlebnispartner be- sucht.“ Die Studie „Destination Brand 2020“ des Deutschen Instituts für Tourismusforschung bestätigt den Aufwind für die Schwäbische Alb: 70 % aller Deutschen kennen die Region als Reiseziel und 35 % sie besuchen. möchten. Letztere Zahl entspricht der enormen Steigerung um 118 % im Vergleich zur letzten Studienerhebung im Jahr 2009. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der Markenstärke der Schwäbischen Alb haben seit mehre- ren Jahren groß angelegte Werbekampagnen. Auch in diesem Jahr setzte der SAT seine Aktivitäten in diesem Feld fort: Die multimediale, bundesweite Kampagne „Von Fernsehen nach Fern sehen“, hin- ter der eine Kooperation mit der Deutschen Bahn stand, erreichte 89 Millionen Menschen in Metro- polen wie Hamburg und Frankfurt. Für eine Kampagne mit Fokussierung auf Rad–, Wander– und Städtetourismus gab sich der SAT das Motto „100 % Alb“. Eindrucksvolle Videos und Bilder, ein Influencernetzwerk, sowie Wander– und Radtipps ergänzten die Anzeigen auf Instagram und Facebook. Ein echter Coup der Kampagne mit entsprechendem Medienecho war der Auftritt von Ministerpräsident und Älbler Winfried Kretsch- mann im 100 %–Alb–Shirt beim Deutschen Wandertag in Fellbach. „100 % Alb“ war auf die Gemeinschaft durch Mitglieder und Partner ausgelegt und auch in einer an- deren Sache galt es, Kräfte zu bündeln. Bis Juni 2022 konnten Fans beim Wandermagazin, dem Fach- magazin für Outdoorfans in Deutschland, für den Albschäferweg, sowie die DonauWelle Eichfelsen– Panorama abstimmen und sie zu Deutschlands schönsten Wanderwegen küren. Im August stand fest: Der Albschäferweg ist Deutschlands schönste Mehrtages–Wandertour 2022. „Ein großartiger Erfolg für den Landkreis Heidenheim, der aus der verbandsinternen Zusammenarbeit resultiert und eine Blaupause für zukünftige Projekte ist. Getreu dem Motto: Gemeinsam geht’s besser.“, so Louis Schu- mann. Die Bilanz der Social Media Arbeit zur Gästebindung fiel 2022 ebenfalls äußerst positiv aus. Die Ka- näle des SAT wuchsen stetig: Die Fanseiten auf Facebook und Instagram wurden bis Mitte Oktober 2022 mindestens 10,8 Millionen Mal betrachtet und wuchsen durchschnittlich um 8 % pro Monat auf 21.800 (Facebook, + 37 % zum Vorjahr) bzw. 10.800 Follower (Instagram, + 135 % zum Vorjahr). Zur Interaktion mit Albfans und SAT–Mitgliedern wurden die Hashtags #albzeit, #schwäbischealb und #albcard sowie die Markierung @schwaebischealbtourismus eingeführt. *Anmerkung: Die touristischen Übernachtungszahlen der Schwäbischen Alb entsprechen dem SAT– Gebiet, das heißt, sie sind nicht identisch mit den Daten, die vom Statistischen Landesamt Baden– Württemberg veröffentlicht werden. „Macht hoch die Tür“ – Orgelkonzert mit neuer CD Adventliche und weihnachtliche Orgelmusik in Obermarchtal und Aulendorf Am 2. Adventssonntag, 4. Dezember 2022 gibt es um 17:00 Uhr im Münster in Obermarchtal und am 3. Advent, 11. Dezember 2022, ebenfalls um 17:00 Uhr, in der Pfarrkirche St. Martin in Aulendorf folgendes Konzert: Auf einer von Gregor Simon an der historischen Holzhey–Orgel eingespielten und bei dem renom- mierten Label „Ambiente–Audio“ neu erschienenen CD „Macht hoch die Tür“ sind 29 Orgelwerke zu Advent und Weihnachten zu hören. Der aus Aulendorf stammende Gregor Simon, A–Musiker und von der Diözese beauftragter Kustos der Holzhey–Orgel in Obermarchtal, wird etwa zwei Drittel des CD–Programmes zu Gehör bringen. Den gesamten Advents–Teil und auch einige Stücke aus dem Weihnachts–Teil. Dabei handelt es sich um Bearbeitungen von Liedern wie auch um freie Kompositionen zu Advent und Weihnachten. Eine Auswahl aus dem Programm: • Johann Pachelbel: Nun komm der Heiden Heiland, Vom Himmel hoch
• Bernard Wayne Sanders: Maria durch ein‘ Dornwald ging, A Candle for Advent • Max Reger: Wachet auf, ruft uns die Stimme • Elias Oechsler: Macht hoch die Tür • Johann Michael Bach: In dulci jubilo • Arnold Joseph Monar: Das heilige Weihnachtsfest • Michel Corrette: À la venue de Noël, Noël provençal • Pastoralen verschiedener Komponisten In dem ansprechend gestalteten Booklet heißt es: „Die Botschaft von Weihnachten ist so aktuell und brisant wie seit eh und je. Gott ist Mensch gewor- den zu unserem Heil. Dieses Wunder, diese Freude, diesen immer neuen Trost und himmlischen Frie- den auszudrücken macht den Inhalt dieser CD aus. Mit der 1777–1780 von Johann Nepomuk Holzhey erbauten und 2011–2012 von der Orgelbaufirma Rohlf vollständig restaurierten Orgel im Münster zu Obermarchtal steht dafür ein Instrument einzig- artiger Qualität zur Verfügung. Charaktervoll ein jedes Register und reich an verschiedensten Farben und Schattierungen ist ihr Klang im Zarten anrührend, im Kräftigen klar und charmant. Ihre Mi- schung aus Elementen des süddeutschen, französischen und italienischen Orgelbaus zwischen Barock und Frühromantik ergibt eine einzigartige Komposition des Schönen und Edlen.“ Auch auf dem farben– und nuancenreichen Instrument in der Kirche St. Martin in Aulendorf, erbaut 1981 von „Mönch Orgelbau Überlingen“, ist das vielfältige Programm sehr gut darzustellen. Die CD, bestens geeignet auch als Weihnachtsgeschenk, ist direkt vor und nach dem Konzert erhält- lich zu einem einmaligen Sonderpreis von 10 € (regulär 15 €). Der Eintritt beträgt 5 €, Schüler bis 14 Jahre sind frei. Das Konzert dauert eine knappe Stunde. LandFrauenverein Obermarchtal und Umgebung Zeit der Hoffnung Am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, laden wir ganz herzlich zu unserer Adventsfeier ein. Neben Gesang und Gemütlichkeit gibt´s einen Impulsvortrag von Diakon Straub über das Thema „Hoffnung“. Wir treffen uns um 14:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Obermarchtal. Gerne dürfen auch Nicht–Mitglieder zu unseren Veranstaltungen kommen. Wir erlauben uns, 5,00 € zu kassieren (für Referent + Getränke). Anmeldung bei der Vorsitzenden (Tel.: 07375 1367) bis 6. Dezember 2022. Andrea Fischer – Vorsitzende Schlaflos in Ulm und im Alb–Donau–Kreis – Schlafstörungen nehmen weiter zu Psychischer Stress, hormonelle Veränderungen, Medikamente, Alkohol oder der schnarchende Part- ner: Schlafprobleme können viele Ursachen haben. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Für Betroffene wird die Nacht zur Qual – sie liegen im Bett, können nicht abschalten und fühlen sich am nächsten Tag wie gerädert. Laut einer Forsa–Befragung der AOK Baden–Württemberg kann fast die Hälfte der Menschen im Land mindestens ab und zu nicht einschlafen. Im Alb–Donau–Kreis befanden sich im vergangenen Jahr 4.729 AOK–Versicherte aufgrund einer Schlafstörung in ärztlicher Behandlung. Die Zahl der Betroffenen ist zwischen 2017 und 2021 durch- schnittlich um 6,5 % pro Jahr gestiegen. Damit liegt der Kreis über dem Landesdurchschnitt – hier betrug der Anstieg im jährlichen Mittel 4,7 %. Auch im Stadtkreis Ulm sind die Behandlungszahlen jährlich um überdurchschnittliche 6,6 % gestiegen. Im Jahr 2021 wurden in Ulm 2.431 Versicherte aufgrund von Schlafproblemen ärztlich behandelt. Laut einer Forsa–Umfrage im Auftrag der AOK Baden–Württemberg kann fast die Hälfte der Befrag- ten (42 %) im Ländle abends mindestens ab und zu nicht einschlafen.
Frauen haben häufiger Schlafprobleme (50 %) als Männer (34 %). Rund ein Drittel der Befragten schätzt ihre allgemeine Schlafqualität sogar als eher schlecht (27 %) oder sehr schlecht (zwei %) ein. „Schlafstörungen zu haben bedeutet, keinen erholsamen Schlaf zu finden und sich deshalb tagsüber müde und abgeschlagen zu fühlen“, sagt Dr. Alexandra Isaksson, Fachärztin für Psychiatrie und Psy- chotherapie bei der AOK Baden–Württemberg. „Das kann zum Beispiel daran liegen, dass man sehr lange braucht, um einzuschlafen, nachts unruhig schläft und oft aufwacht, lange wach liegt oder mor- gens viel zu früh aufwacht und nicht wieder einschlafen kann.“ Ein Viertel (25 %) der Befragten schläft im Durchschnitt unter der Woche in etwa sechs Stunden, 40 % etwa sieben Stunden und 18 % um die acht Stunden. Auf fünf Stunden oder weniger Schlaf pro Nacht kommen elf % der Befragten. Bei der Umfrage gaben zwei Drittel (67 %) der Menschen in Baden–Württemberger an, dass sie mindestens ab und zu nachts mehr- mals wach werden. Bei 38 % kommt es vor, dass sie nachts aufwachen und dann nur schwer wieder einschlafen können. Welche Auswirkungen Schlafprobleme auf den Alltag der Betroffenen im Südwesten haben, zeigen die Ergebnisse der Forsa–Befragung ebenfalls: 59 % der Menschen mit Einschlaf– oder Durchschlafproblemen sind erschöpft und weniger leistungsfähig, wenn diese auftreten und rund ein Drittel (35 %) ist in diesem Fall tagsüber unkonzentriert. Von einer erhöhten Reizbarkeit und Ungeduld berichten 31 % der Baden–Württemberger mit Einschlaf– und Durchschlafproblemen. 21 % der Betroffenen fühlen sich mental schlecht bzw. haben depres- sive Stimmungen, wenn Schlafprobleme auftre- ten oder klagen über Kopfschmerzen (19 %). Äußere Einflüsse sorgen ebenfalls für schlaflose Nächte. Etwas mehr als ein Drittel (36 %) hatte schon einmal das Gefühl, dass sich globale Ereignisse auf ihre Schlafqualität auswirken: 73 % derje- nigen, die ihre Schlafqualität durch globale Ereignisse beeinflusst erachten, nennen den Ukraine– Krieg, gefolgt von der Corona–Pandemie mit 70 %. Deutlich weniger Befragte geben an, dass Wirt- schaft–, Finanz bzw. Energiekrisen (41 %) und Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels (38 %) ihre Schlafqualität beeinflussten. „Schlafmangel beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität. Er kann auch riskant sein, weil er zum Beispiel Unfälle wahrscheinlicher macht“, so Dr. Isaksson. „Außerdem erhöhen chronische Schlaf- störungen längerfristig das Risiko für Herzinfarkte und Bluthochdruck sowie für das spätere Auftre- ten von depressiven Episoden. Für Menschen, die regelmäßig schlecht schlafen, ist es daher wichtig, den Ursachen auf den Grund zu gehen.“ Mit einer aktuellen Kampagne (www.aok.de/bw/gesunderschlaf) möchte die AOK Baden–Württem- berg aufklären, was Schlaf fördert oder erschwert und wann Schlafstörungen behandlungsbedürftig sind. Dabei geht es einerseits möglichst individuell um Schlafbedürfnisse und andererseits um eine positive Perspektive auf das Thema Schlaf. Hundertjähriger Kalender: Monat Dezember 2022 01.–10. Nebel mit Schnee 10. Heute bleibt es trocken 11.–18. Raues und frostiges Wetter 19.–28. Es fällt an diesen Tagen Regen 30.–31. Nochmals kommen zwei schöne Tage
KIRCHLICHE MITTEILUNGEN EVANGELISCHES PFARRAMT MUNDERKINGEN Wochenspruch zum 1. Sonntag im Advent: „Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer.“ (Sacharja 9, 9a) Predigttext: Offenbarung 3, 14–22 Samstag, 26. November 2022 17:00 Uhr Orgelkonzert, Christuskirche Sonntag, 27. November 2022 (1. Advent) 10:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Hain 10:30 Uhr Kinderkirche Montag, 28. November 2022 18:30 Uhr Von Frauen für Frauen, Rottenacker 19:00 Uhr Friedensgebet, Christuskirche Dienstag, 29. November 2022 19:00 Uhr Stündle fürs Wort, Gemeindehaus Mittwoch, 30. November 2022 12:45 Uhr Frauenkreis, Weihnachtsmarkt Ulm 17:00 Uhr Konfirmandenunterricht 19:30 Uhr AA–Meeting, Gemeindehaus Donnerstag, 1. Dezember 2022 09:30 Uhr Mutter–Kind–Gruppe Samstag, 3. Dezember 2022 19:00 Uhr Gottesdienst in Obermarchtal, Pfarrer Hain Kinderkirche Du bist zwischen 3 und 13 Jahren alt und hast Lust, mit anderen zusammen zu basteln, singen und Geschichten von Gott und Jesus zu hören? Dann komm doch am Sonntag, 27. November 2022 um 10:30 Uhr zu uns zur Kinderkirche! Wir treffen uns ca. alle 2 Wochen, um gemeinsam Gottesdienst zu feiern. Gerne kannst du auch deine Freundin/deinen Freund mitbringen. Wir freuen uns auf euch! Derzeit proben wir das Krippenspiel für den Gottesdienst an Heiligabend. Von Frauen für Frauen Die Ökumenischen Frauen laden herzlich zu einem kreativen Abend im Advent ein. Einge- laden sind alle, die gerne Transparent – Sterne basteln. Mit dem ersten Advent machen wir uns auf den Weg. Mitzubringen: Scharfe Schere, Klebstift, Tesa glasklar, Geodreieck und wer hat eine Unterlage? Wir treffen uns am Montag, 28. November 2022 um 18:30 Uhr im Evang. Ge- meindehaus in Rottenacker. Wir freuen uns auf Sie / Dich. Stündle fürs Wort Das Stündle fürs Wort trifft sich in der Regel am dienstags um 19:00 Uhr im Gemein- dehaus. In diesem „Stündle“ geben wir der Bibel einen Freiraum in unserem Leben und wollen Gottes Wesen und Größe nachgehen. Kurz gesagt: Unser Herz bilden. Eine Arbeit und Schulung, die sich lohnt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich und außer einem Interesse an Gott und dem Christsein müs- sen Sie nichts mitbringen. Es kann auch an einzelnen Abenden teilgenommen werden. Pfarrer Hain freut sich über jeden, der sich auf dieses „Stündle“ einlässt!
Friedensgebet Da der Krieg mitten in Europa immer noch andauert, suchen wir Halt im Gebet und treffen uns weiterhin montags um 19:00 Uhr zum Friedensgebet in der Christus– kirche. Frauenkreis Am Mittwoch, 30. November 2022 trifft sich der Frauenkreis um 12:45 Uhr am Bahnhof. Von dort aus geht es mit dem Zug nach Ulm auf den Weihnachtsmarkt. Wer Lust hat, ist herzlich willkommen, sich dem Frauenkreis anzuschließen. Mutter–Kind–Gruppe Wir wollen gemeinsam spielen, krabbeln, singen und vieles mehr. „Unsere“ Kinder sind ca. 6 Monate – 3 Jahre alt. Wir treffen uns immer donnerstags (außer in den Ferien) ab 09:30 Uhr im evange- lischen Gemeindehaus und freuen uns auch über neue Gesichter. Gerne könnt Ihr euch vorab im Pfarramt informieren. Taizégebet St. Jakobus in Emerkingen Sonntag, 4. Dezember 2022 um 18:00 Uhr Herzliche Einladung zum ökumenischen Taizégebet nach Emerkingen. Zur Ruhe kommen bei meditativer Musik und Texten, Zeit der Stille im Alltag und Gemeinschaft im Gebet – Raum für das Gebet um Frieden und Versöhnung finden. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit am Abend, um die wohltuende At- mosphäre von Klang und Wort aufzunehmen und einen Ruhepunkt in dieser besonderen Zeit zu fin- den. Seelsorgeeinheit Donau–Winkel, Evangelische Kirchengemeinden Rottenacker und Munderkingen Geschichten im Advent Die Adventszeit naht in großen Schritten, und wir möchten in diesem Jahr wie- der unsere „Geschichten im Advent“ anbieten. In der Zeit vom 6. Dezember bis zum 16. Dezember 2022 treffen wir uns je- weils dienstags bis freitags um 18:30 Uhr in unserer Christuskirche, um in- nezuhalten und uns mit einer kleinen Geschichte und Musik auf Weihnachten einzustimmen. Die Montage sind dem Friedensgebet vorbehalten. Eingeladen sind alle, die sich Zeit für sich und für Gott nehmen wollen! Hierzu suchen wir noch Geschichtenleser! Haben Sie Lust, uns an einem Abend ihrer Wahl mit Ihrer Geschichte zu erfreuen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail im Pfarrbüro an! Wir freuen uns auf Ihre Geschichte. Diese Termine stehen zur Wahl: 06.12. / 07.12. / 08.12. / 09.12. / 13.12. / 14.12. / 15.12. / 16.12. Öffnungszeiten des Pfarrbüros Das Pfarrbüro in der Prälat–Rieger–Straße 29, eingebettet zwischen der evangelischen Christus- kirche und dem evangelischen Gemeindehaus, hat wie folgt geöffnet: • dienstags 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr, • mittwochs 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, • donnerstags 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr. Bitte bringen Sie einen Mund–Nasen–Schutz mit und desinfizieren Sie sich bei uns die Hände. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte sprechen Sie uns Ihren Na- men und Ihre Telefonnummer auf. Wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück. Telefonnummer: 07393 4997 E–Mail: Pfarramt.Munderkingen@elkw.de Homepage: www.kirche–munderkingen.de
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