AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde Hausen am Bussen

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde Hausen am Bussen
Redaktionsschluss Amtsblatt: Mittwoch 08:00 Uhr             25. November 2022 Nr. 44
Gemeindeverwaltung: Telefon 07393 953516, Telefax 07393 953517
Homepage: www.hausen–am–bussen.de             E–Mail: info@hausen–am–bussen.de

                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

 Gemeinde Hausen am Bussen                                                  Alb–Donau–Kreis
                               Öffentliche Bekanntmachung
                                   Aufstellungsbeschluss
                               1. Bebauungsplan „Halde V“
                2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Halde V“
                     Gemeinde Hausen am Bussen, Alb–Donau–Kreis

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausen am Bussen hat am 21. November 2022 in öffentlicher Sit-
zung beschlossen, den Bebauungsplan „Halde V“, Gemeinde Hausen am Bussen, gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Halde V“, Ge-
meinde Hausen am Bussen, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Bauge-
setzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden–Württemberg erneut aufzustellen und gemäß
§ 13 b Baugesetzbuch i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde verfügt für die Wohnbauentwicklung derzeit über keine nennenswerten Flächenreser-
ven mehr. Es ist vorgesehen am nordwestlichen Siedlungsrand das Baugebiet „Halde V“, in Verlän-
gerung zum Baugebiet „Halde IV“ zu entwickeln.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die kon-
tinuierliche städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.
Verfahren
Seit 4. Mai 2017 besteht nach § 13b BauGB die Möglichkeit zur Erschließung von Außenbereichsflä-
chen, deren Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist und die an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an-
schließen.
Die überbaubare Grundfläche des Plangebiets liegt unterhalb dieses Grenzwertes. Zudem schließt das
Plangebiet an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil an. Da nach § 13b BauGB entsprechend der §
13a BauGB Anwendung findet, wird der Bebauungsplan „Halde V“ im beschleunigten Verfahren
aufgestellt.
Die Voraussetzungen des § 13 a BauGB sind erfüllt, da keine Vorhaben festgesetzt sind, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, es keine Anhaltspunkte
für die Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter gibt und es keine An-
haltspunkte dafür gibt, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswir-
kungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes zu beachten
sind.
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Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB ist nicht erforderlich und von der Erstellung eines Umwelt-
berichts nach § 2a BauGB wird abgesehen.
Da mit der Neueinführung des § 13 b BauGB im Juni 2021 die Frist zur Anwendung dieses Verfah-
rens verlängert wurde, wird der Bebauungsplan mit Beschluss vom 21. November 2022 rein formal
neu aufgestellt. Nach der neuen Rechtsgrundlage ist das Bebauungsplanverfahren mit Satzungsbe-
schluss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 abzuschließen.
Mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB i. V.
m. § 13 a BauGB formal neu eingeleitet.
Da die Entwässerung des Gebietes in Bezug auf Starkregenereignisse noch nicht abschließend geklärt
ist, erfolgt die weitere Planung und das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand von Hausen am Bussen. Die Fläche
wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet an das bestehende Baugebiet
„Halde IV“ an, im Norden und Westen an die offene Landschaft.
Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke Nr. 61 (Bürgeräcker, teilweise) und 62.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in dieser Abgrenzung ca. 1,00 ha.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den
Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetz-
buch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Hausen am Bussen, den 25. November 2022

Hans Rieger
Bürgermeister
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Gemeinde Hausen am Bussen

                                Friedhofsatzung
               (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
                             vom 21. November 2022

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über
das Friedhofs– und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Ge-
meindeordnung für Baden–Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes
für Baden–Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Hausen am Bussen am 21. November
2022 folgende Satzung beschlossen:

                             1. Satzung vom 21. November 2022
               zur Änderung der Friedhofsatzung vom 14. November 2016

                                                 §1
§ 16 Abs. 8 erhält folgende Fassung:
(8) Grabeinfassungen sind zugelassen. Diese sind hinsichtlich ihrer Gestaltung und Außenmaße
den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.

                                                 §2
Diese Satzung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens– oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden–
Württemberg oder auf Grund der Gemeindeordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der
Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hausen am Bussen geltend gemacht wor-
den ist. der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt
Hausen am Bussen, den 21. November 2022

Hans Rieger
Bürgermeister
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AMTLICHE MITTEILUNGEN DER GEMEINDE

                                Sprechzeiten des Bürgermeisters
In der nächsten Woche gelten folgende Öffnungszeiten in den Rathäusern in Unterwachingen und in
Hausen am Bussen:
• Rathaus Unterwachingen:                   Donnerstag von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
• Rathaus Hausen am Bussen:                 Donnerstag von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr.
Ihr Anliegen können Sie auch gerne per E–Mail unter info@hausen–am–bussen.de bzw.
info@unterwachingen.de weitergeben.
In dringenden Fällen ist Herr Bürgermeister Rieger unter der Telefon–Nr. 07393 3516 erreichbar.
                                                                                – Bürgermeisteramt –

                                  Abfuhr des „Gelben Sackes“
Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer Gemeinde erfolgt am
                             Donnerstag, den 1. Dezember 2022
durch die Firma Knettenbrech & Gurdulic, Ulm.
Wir möchten auf diesen Termin hinweisen und gleichzeitig bitten, das Sammelgut bis spätestens
06:00 Uhr bereitzulegen.

                 Überhängende Hecken, Äste und Zweige zurückschneiden
Sogenannte lebende Einfriedungen, Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen, die in die Gehwege
hineinragen, behindern oftmals die Fußgänger in nicht zumutbarer Weise. Darüber hinaus stellen sie
auch für den Kraftfahrzeugverkehr ein Verkehrshindernis dar, weil sie die erforderliche Sicht, insbe-
sondere an Einmündungen oder auch auf Verkehrszeichen, verhindern oder ganz verdecken.
Derartige Einfriedungen sowie auch Sträucher und Bäume müssen von Zeit zu Zeit auf die Grund-
stücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Die Grundstückseigentümer werden deshalb gebeten, Hecken, Sträucher und Äste von Bäumen ent-
lang von Gehwegen oder an Straßeneinmündungen unaufgefordert zu überprüfen und ggfs. zurückzu-
schneiden. Gesetzlich ist ein Rückschnitt bzw. eine komplette Fällung bis einschließlich 28. Februar
erlaubt. Bei Unfällen und Schäden, die durch einen Überwuchs entstehen, haftet der Grundstücksei-
gentümer.
Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den
Fahrbahnen bis 4,50 m, über Geh– und Radwegen bis mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen
und Zweigen freigehalten werden.
Bitte beachten Sie, dass zum öffentlichen Straßenraum auch Entwässerungs– bzw. Straßenrinnen ge-
hören. Sie sind von den Anliegern von Wildwuchs, Unkraut und Laub zu befreien, damit das Wasser
ordnungsgemäß ablaufen kann.
Wir hoffen auf Ihr Verantwortungsbewusstsein und bedanken uns bei allen, die dies bereits beherzigt
haben.

                      Sirenenprobenalarmierung im Alb–Donau–Kreis
                           Samstag, 3. Dezember 2022, 11:30 Uhr
Am Samstag, den 3. Dezember 2022, findet in unseren Gemeinden der nächste Probealarm statt.
Die Rettungsleitstelle in Ulm wird den Probealarm um ca. 11:30 Uhr auslösen.
Um Beachtung des Probealarms wird freundlichst gebeten.
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Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats vom Montag, dem 21. November 2022
                                 in Hausen am Bussen

       Bürgermeister Hans Rieger verpflichtet die Feuerwehrkommandanten Gerhard Missel
    und Wolfgang Ziegler sowie den Stellv. Feuerwehrkommandant Wolfram Kräutle (von links).
                                                                                         Foto: Gemeinde

In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hausen am Bussen am 5. November
2022 wurde die Feuerwehrführung neu gewählt: Kommandant Gerhard Missel auf zwei Jahre,
Kommandant Wolfgang Ziegler auf fünf Jahre und stellv. Kommandant Wolfram Kräutle
ebenfalls auf fünf Jahre.
Nach § 8 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung ist der Kommandant und sein Stellvertreter nach der Wahl
und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister zu bestellen. In dieser Sitzung
stimmte der Gemeinderat der Wahl der oben genannten Personen einstimmig zu. Der Vorsitzende be-
glückwünschte die drei Gewählten zu ihrer Wahl.
Er bedankte sich bei der Feuerwehr für ihren zuverlässigen und wichtigen Dienst für die Gemeinde
Hausen am Bussen sowie für die gute Kameradschaft innerhalb der Wehr. Es hat sich schon oft ge-
zeigt, dass eine örtliche Feuerwehr unbedingt notwendig ist und einen raschen Einsatz ermöglicht.
Auch wurde in den letzten Jahren für die örtliche Feuerwehr viel investiert, so dass sie mit ihren Ge-
rätschaften aber auch mit ihrer Unterbringung jetzt auf dem neuesten Stand ist.
Kommandant Gerhard Missel (seit 10 Jahren im Amt) und Kommandant Wolfgang Ziegler (seit 15
Jahren im Amt) sind ein gutes Team an der Spitze der örtlichen Feuerwehr, und hierzu gehört auch
der stellv. Kommandant Wolfram Kräutle, der dieses Amt auch schon 15 Jahre begleitet. „Ja, man
kann sagen, es sind die richtigen Männer an der richtigen Stelle! Sie engagieren sich und bringen sich
ein. Nur so ist es möglich, eine große Zahl Feuerwehrmännern, die letztlich doch Individualisten sind,
zu einer harmonischen Einheit zu verschweißen“, so der Vorsitzende.
Mit einem Handschlag vom Vorsitzenden wurden alle Drei wieder in ihre Ämter verpflichtet und be-
stellt.

Ferner hat der Gemeinderat in dieser Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Halde V“, Ge-
meinde Hausen am Bussen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den
örtlichen Bauvorschriften „Halde V“ Gemeinde Hausen am Bussen nach dem Verfahren für den Be-
bauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden–Württemberg
erneut aufzustellen und gemäß § 13 b Baugesetzbuch i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch ein beschleunig-
tes Verfahren durchzuführen. Auf die Veröffentlichung in diesem Amtsblatt wird verwiesen. Mit dem
erneuten Aufstellungsbeschluss wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a
BauGB formal neu eingeleitet und Rechtssicherheit erlangt. Das Plangebiet soll über eine als Stich-
straße ausgebildete Verlängerung der Straße „Bürgeräcker“ erschlossen werden. Mit diesem Be-
schluss soll auch Bauland für Bauwillige in nächster Zeit in Hausen am Bussen wieder bereitgestellt
werden.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde Hausen am Bussen
Darüber hinaus wurde die Friedhofssatzung dahingehend geändert, dass künftig auch Grabein-
fassungen auf dem Friedhof zugelassen werden.
Dieser Wunsch wurde von einigen Bürgern an die Gemeinde herangetragen, und der Gemeinderat hat
bei einer Ortsbesichtigung am 28. Juli 2022 diesem Anliegen bereits zugestimmt. Die Grabeinfassung
sorgt für ein sich abgeschlossenes Grab und eine klare Abtrennung zur Nachbargrabstätte. Eine Sat-
zungsänderung wurde daher notwendig. Auf die Veröffentlichung der Änderung der Friedhofssatzung
in diesem Amtsblatt wird verwiesen.

Für die Tätigkeit als Tagesmutter bezahlte die Gemeinde Hausen am Bussen bisher bereits einen
Zuschuss von 1,10 € je nachgewiesener Betreuungsstunde und qualifizierter Tagesmutter.
Um die Tätigkeit als Tagesmutter zu würdigen und um auf die gestiegenen allgemeinen Kosten zu
reagieren, ist dieser Betrag unbedingt zu niedrig. Deshalb hat der Gemeinderat einer Erhöhung von
1,10 € auf 2,00 € pro Stunde zugestimmt.

Unter Punkt „Bekanntgaben“ berichtete der Vorsitzende vom erneuten Gemeindebesuch unserer
Wahlkreisabgeordneten, Frau Ronja Kemmer MdB (CDU). Im letzten Amtsblatt wurde darüber
bereits ausführlich berichtet.
Bezüglich der Abfallbeseitigung, die ab Januar auf den Landkreis übergeht, teilte Bürgermeister
Hans Rieger mit, dass die Glaserfassung und die Leerung der Restmülltonnen weiterhin von der
Firma Gebr. Braig durchgeführt werden. Sperrmüll werde ab dem kommenden Jahr von der Firma
Knettenbrech und Gurdulic abgeholt, die auch für die Entsorgung der gelben Säcke zuständig ist.
Die Betriebskostenumlage 2022, 4. Rate an den Abwasserverband Raum Munderkingen, wurde
mit 2.200,00 € bekanntgegeben sowie die 3. Rate auf die Verwaltungs– und Betriebskostenumlage
2022 an den Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen mit 400,00 €.
Schließlich gab der Vorsitzende bekannt, dass ein aufmerksamer Bürger die Gemeindeverwaltung in-
formierte, dass der Wegweiser Richtung Obermarchtal an der Kreisstraße nach Oberwachingen
fehlt. Er wurde einfach abmontiert. Wer kann hier sachdienliche Hinweise geben, der soll sich bei
der Gemeindeverwaltung melden.

Unter Punkt „Verschiedenes“ wurden verschiedene Schachtregulierungen in der Gemeinde Hausen
am Bussen im nächsten Jahr durch die Firma reoplan GmbH aus Senden angesprochen.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
                                                                       Hans Rieger – Bürgermeister

                           Abwasserverband Raum Munderkingen
Zur Verstärkung unseres Teams auf der Sammelkläranlage Rottenacker sucht der Abwasserverband
Raum Munderkingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/–n
                                      Mitarbeiter (m/w/d)
Der Beschäftigungsumfang ist als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorgesehen, das auf Stun-
denbasis vergütet wird.
Zum Aufgabengebiet gehört:
• Unterstützung der Klärwärter bei Wartung, Reparatur, Instandhaltung
• Reinigungstätigkeiten
• Außenbereichspflege
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 26. Dezember 2022 an den Abwasserverband Raum Munderkin-
gen, Marktstraße 1, 89597 Munderkingen oder per mail an mussotter@munderkingen.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Klärwärter Herr Roland Butz und Herr Claus Geier (Tel. 07393
3522) in technischen Fragen und in personalrechtliche Fragen Frau Sophia Aßfalg (Tel. 07393 598–
230, mail: assfalg@munderkingen.de) gerne zur Verfügung.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde Hausen am Bussen
Kinderhaus St. Maria Munderkingen
In den vergangenen Wochen hatten wir auf dem Kinderhausgelände vermehrt unerwünschten Besuch
in der Nacht und am Wochenende.
Anscheinend finden es einige Personen lustig, sich in unserem Garten zu treffen und Alkohol zu trin-
ken. Die Hinterlassenschaften von solchen Treffen sind leere und kaputte Alkoholflaschen und teil-
weise noch Alkoholflaschen mit Inhalt.
Dies birgt für die Kinder vom Kinderhaus eine sehr große Gefahrenquelle.
Ebenso haben wir auch kleinere Sachbeschädigungen am Kinderhausgebäude festgestellt.
Wir bitten dies in Zukunft zu unterlassen, da das Kinderhausgelände KEIN öffentlicher Spielplatz ist.
Sollten Sie eine solche Situation beobachten, bitten wir Sie entsprechende Schritte zu gehen (Mel-
dung bei der Polizei und bei uns im Kinderhaus)
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

             MITTEILUNGEN VON ÄMTER UND BEHÖRDEN

                      Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags
Am Mittwoch, den 30. November 2022, findet im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Alb–
Donau–Kreis in der Schillerstraße 30 in 89077 Ulm eine
                     Sitzung des Verwaltungsausschusses des Kreistags
statt. Beginn ist um 14:30 Uhr.
                                          Tagesordnung
Öffentliche Beratung
1. Verlängerung der Finanzierungszusage für die Mitgliedschaft im Verein Digitalisierungsregion
    Ulm I Alb–Donau I Biberach e. V. für die Jahre 2023 bis 2025
2. Vorberatung Haushaltsplan 2023
3. Landesweites Jugendticket („365–Euro–Ticket“) – Vorberatung
4. Geflüchtete aus der Ukraine – Bericht zu den Aufgaben der Ausländerbehörde
5. Einrichtung einer E–Government–Koordination im Landratsamt: Projektvorstellung
6. Bekanntgaben
                                                                      Heiner Scheffold – Landrat

         Veterinäramt rät dringend zu Vorsichtsmaßnahmen gegen Vogelgrippe
Bisher wurde die Vogelgrippe nicht im Alb–Donau–Kreis nachgewiesen – dennoch ist eine ausrei-
chende Vorsorge wichtig. Darauf weist das Veterinäramt des Landratsamtes Alb–Donau–Kreis hin.
Denn die Geflügelpest ist hochansteckend und verläuft bei den betroffenen Tieren häufig tödlich.
Deutschland erlebte zwischen Oktober 2020 und April 2021 den bisher schwersten Ausbruch der Ge-
flügelpest. Obwohl die Fälle im Laufe des Frühjahrs 2022 deutlich zurückgegangen sind, wurde die
Krankheit auch über den Sommer hinweg immer wieder bei Wasser– und Greifvögeln an den Küsten
Deutschlands und Europas nachgewiesen. Auch Funde von infizierten Wildvögeln in anderen Regio-
nen, besonders in gewässerreichen Gegenden, sind möglich.
Zudem kam es bereits zu Einträgen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Im Alb–Donau–Kreis wur-
den bereits Geflügelhaltungen kontrolliert und beprobt, die als Kontaktbetriebe zu einem Ausbruch in
Nordrhein–Westfalen gemeldet wurden. Das Veterinäramt empfiehlt daher dringend, die Sicherheits-
maßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und zu verbessern, sodass das Geflügel im Seu-
chenfall sofort aufgestallt werden kann.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde Hausen am Bussen
Meldepflicht für Geflügelhalterinnen und –halter
Damit das Veterinäramt für den Fall eines Ausbruchs weiß, wo sich weitere Geflügelhaltungen im
Umkreis befinden, gilt eine Meldepflicht: Jede und jeder der Geflügel hält, muss dieses beim Veteri-
näramt anmelden. Die Meldepflicht gilt ohne Ausnahme ab dem ersten Tier und ist kostenlos. Der
Antrag zur Registrierung von Landtieren kann auf der Homepage des Landratsamts heruntergeladen
werden.
Das Veterinäramt kann im Risikofall zudem anordnen, dass sämtliches Geflügel im Alb–Donau–
Kreis zeitweise nur im Stall gehalten werden darf.
Das beigefügte Merkblatt des Friedrich–Löffler–Instituts „Nutzgeflügel schützen“ stellt dar, welche
Biosicherheitsmaßnamen in einer Geflügelhaltung erforderlich sind. Geflügelhalterinnen und –halter
im Alb–Donau–Kreis können sich bei Fragen auch von den Amtstierärztinnen und –ärzten des Fach-
dienstes Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten beraten lassen (Telefon: 0731/185–1740; E–
Mail: veterinaeramt@alb–donau–kreis.de).
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Friedrich–Löffler–Instituts
(https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere–influenza–ai–gefluegelpest/) sowie auf
der Homepage des Landratsamtes (https://www.alb–donau–kreis.de/startseite/dienstleistungen+ser-
vice/vogelgrippe+h5n8.html) zu finden.

                   Am 4. Dezember 2022 im „Wald Erleben“–Programm:
                           Waldwanderung in der Dunkelheit!

Mit Waldpädagoge Alexander Rothenbacher geht es im Rahmen des Walderleben Programms am
Sonntag, den 4. Dezember 2022 von 16:00 bis 20:00 Uhr für alle Nachteulen ab 7 Jahren auf eine
besondere Nachtwanderung. Hier erlebt man den Wald zu einer ganz anderen Uhrzeit als gewohnt.
Was war das für ein Geräusch? Vielleicht ein Fuchs oder gar ein Dachs? Man muss gut aufpassen, dass
man sich nicht verläuft. Treffpunkt ist der Parkplatz unterhalb vom Schloss in Ehingen–Mochental.
Anmeldungen und weitere Informationen
Anmeldungen werden per E–Mail über walderleben@alb–donau–kreis.de noch bis zum 1. Dezember
2022 entgegengenommen. Das aktuelle Programm ist auf der Homepage des Landratsamtes Alb–Do-
nau–Kreis unter https://www.alb–donau–kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/den+wald+erle-
ben+–+das+aktuelle+programm.html veröffentlicht. Auf der ersten Seite des Programmes finden Sie
die notwendigen Angaben, die in der Anmeldemail vorhanden sein müssen. Das erleichtert den An-
meldeprozess.
Zu allen Veranstaltungen muss eine wettergerechte Kleidung, festes Schuhwerk, Getränke und, wenn
nötig, ein Vesper im Rucksack mitgebracht werden.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde Hausen am Bussen
Ausbildungsmarktbilanz 2021/2022
                        Schere am Ausbildungsplatz öffnet sich weiter
Zum Stichtag 30. September zieht die Agentur für Arbeit Ulm Bilanz zum Ausbildungsmarkt
2021/2022. „Zusammengefasst kann man sagen, dass es mehr Ausbildungsstellen gab und auch mehr
Ausbildungssuchende. Letztere jedoch keinesfalls ausreichend. Bis Ende September konnten 543
Ausbildungsstellen nicht vergeben werden und damit mehr als im Vorjahr“, berichtet Dr. Torsten
Denkmann, Leiter der Agentur für Arbeit Ulm. „Betrachtet man die Entwicklung über die letzten
Jahre hinweg, so ist eindeutig zu erkennen, dass sich die Schere zwischen Ausbildungsstellenangebot
und –nachfrage immer weiter öffnet“, ergänzt der Agenturleiter und konkretisiert: „Für Ausbildungs-
suchende ist der Ausbildungsmarkt chancenreich wie nie zuvor. Hingegen spitzt sich die Situation für
manch ein Ausbildungsbetrieb weiter zu. Denn wenn heute die Azubis fehlen, dann fehlen morgen
die Fachkräfte.“
Erfreut sieht der Agenturleiter, dass nach zwei Jahren unter Pandemiebedingungen wieder verstärkt
berufliche Orientierung an Schulen angeboten werden konnte: „Die Rückkehr der Berufsberatung an
den Schulen vor Ort macht sich zweifelsohne positiv bemerkbar. Persönliche Beratungsgespräche
und Unterrichtseinheiten zur Berufsorientierung wurden im zurückliegenden Schuljahr wieder ver-
stärkt und freudig angenommen, von Schule und Schülern.“ Als Konsequenz haben mehr Schulabsol-
venten als im Vorjahr für die Ausbildungssuche die Berufsberatung in Anspruch genommen. Gleich-
zeitig nahm die Zahl der sogenannten unversorgten Bewerber ab. Also die Zahl derjenigen, die für die
Zeit nach der Schule weder Ausbildungsstelle noch Alternative finden konnten.
Der Ausbildungsmarkt in Zahlen
Von Oktober 2021 bis September 2022 wurden der Agentur für Arbeit Ulm insgesamt 4 091 Ausbil-
dungsstellen gemeldet, 72 oder 1,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig nahmen
2 548 Bewerberinnen und Bewerber die Unterstützung der Berufsberatung der Arbeitsagentur bei der
Ausbildungsplatzsuche in Anspruch, 248 oder 10,8 Prozent mehr als im Vorjahr. In Relation kamen
1,61 Ausbildungsstellen auf jeden Bewerber.
543 Ausbildungsstellen blieben unbesetzt, 46 oder 9,3 Prozent mehr als im Vorjahr.
„Je mehr Angebot und Nachfrage auseinanderdriften, desto wichtiger wird es, allen Bewerben eine
Chance zu ermöglichen. Auch wenn sie auf den ersten Blick als weniger geeignet erscheinen“, sagt
Denkmann. Um Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren können nicht nur Auszubildende unterstützt
werden, sondern auch Ausbildungsbetriebe. Beispielsweise durch die Assistierte Ausbildung, womit
eine professionelle Begleitung des gesamten Ausbildungsprozesses ermöglicht werden kann.
38 Bewerber waren zum Stichtag noch unversorgt, vier oder 9,5 Prozent weniger als im Jahr davor.
Auch wenn die Aussichten auf den Wunschberuf im Wunschunternehmen größer seien als je zuvor,
bleibe es weiterhin wichtig, Alternativen bei der Berufswahl zu entwickeln, so der Agenturleiter. „Es
ist immer ratsam mehr als ein Eisen im Feuer zu haben, egal wie die Lage am Ausbildungsmarkt ist“,
weiß der Agenturleiter und empfiehlt jungen Menschen hinsichtlich ihrer Berufswahl frühzeitig mit
der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zu sprechen.
Die beliebtesten Ausbildungsberufe
Abgesehen von der Reihenfolge ändern sich die Berufswünsche junger Menschen seit Jahren kaum.
Jungen wollen Kfz–Mechatroniker (Vorjahr Rang 2) oder Industriemechaniker (Vorjahr Rang 1) wer-
den. Auf Rang 3 hat sich der Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik (Vorjahr Rang 9) an Stelle
des Fachinformatikers Systemintegration geschoben.
Bei den jungen Frauen stehen wie im Vorjahr die Berufe Medizinische Fachangestellte und Kauffrau
für Büromanagement auf Rang 1 und 2. Der Beruf Verkäuferin (Vorjahr Rang 5) löst die Industrie-
kauffrau auf Listenplatz 3 ab.
Von den 543 unbesetzten Ausbildungsstellen fielen die meisten auf die Berufe Kaufmann/–frau im
Einzelhandel, Medizinische Fachangestellte/r und Verkäufer/in. Im Vorjahr waren es die Berufe Ver-
käufer/in, Kaufmann/–frau im Einzelhandel und Bäckereifachverkäufer/in.
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Bildquellen: Agentur für Arbeit Ulm

                 BiZ & Donna – Die Vortragsreihe (nicht nur) für Frauen
                                Ausbildung im Teilzeit
Am Mittwoch, den 7. Dezember 2022 findet die nächste Online–Veranstaltung im Rahmen von BiZ
& Donna statt. Dann referiert und informiert Regina Wortmann, Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Neu–Ulm zum Thema Teilzeitausbildung. Die Veranstaltung
richtet sich an alle am Thema interessierten Personen jeder Altersgruppe, sei es um den beruflichen
Anschluss nicht zu verpassen oder um einen Türöffner für den (Wieder–)einstieg ins Berufsleben zu
finden.
Die zweistündige Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhr, die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmel-
dung ist erforderlich unter Ulm.BCA@arbeitsagentur.de. Der Link zum Videokonferenzportal wird
nach bestätigter Anmeldung zugesandt. Zur Teilnahme werden ein Computer mit Headset und Ka-
mera oder ersatzweise ein Notebook, Tablet oder Smartphone benötigt.
Durchgeführt wird die Vortragsreihe BiZ&Donna von den Arbeitsagenturen Ulm und Neu–Ulm, in
Kooperation mit den Jobcentern Alb–Donau, Neu–Ulm und Ulm.
300 Euro automatisch für Rentnerinnen und Rentner:
                        Energiepreispauschale kommt automatisch
Alle Personen, die am 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Rente beziehen, erhalten automatisch die
Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Der Renten Service der Deutschen Post AG überweist die Energiepreispauschale bis zum 15. Dezem-
ber 2022 als gesonderte Einmalzahlung auf das Konto, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlun-
gen erfolgen. Personen, die erstmals Ende Dezember eine Rente bekommen, erhalten die Energie-
preispauschale voraussichtlich Anfang 2023. Auch diese Auszahlung erfolgt automatisch.
Gut zu wissen:
• Der Anspruch auf die Energiepreispauschale setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.
• Eheleute erhalten jeweils 300 Euro, sofern beide eine eigene Rente beziehen.
• Es ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.
• Erhält eine Person mehrere Renten – zum Beispiel eine Altersrente und eine Witwenrente – wird
   die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Energiepreispauschale hat die Deutsche Renten-
versicherung in einem FAQ–Katalog zusammengefasst. Interessierte finden ihn auf www.deutsche–
rentenversicherung–bw.de.

                           VEREINSNACHRICHTEN

                           Sport und Freizeit Unterwachingen e. V.
Am Sonntag, den 11. Dezember 2022 um 17:30 Uhr findet unsere diesjährige Advents– und Weih-
nachtsfeier statt. Die Feier ist in der Kirche, anschl. im Gemeindehaus gemütliches Zusammensein.
Am Samstag, den 17. Dezember 2022 gehen wir zum Hochzeitssuppe– bzw. Haxen–Essen nach
Oberwachingen ins Gasthaus „Neuhaus“. Wir marschieren gemeinsam los in Unterwachingen.
Anmeldung bitte bis spätestens 11. Dezember 2022 bei Roland Porombka unter der Telefon–Nr. 4757.
Am Samstag, den 7. Januar 2023 ist unsere Jahreshauptversammlung im Gemeindehaus in Unter-
wachingen.
                                                            Roland Porombka – 1.Vorsitzender

                                Musikkapelle Emerkingen e. V.
                           Probentermine:
                           Vororchester:      Montag, 28. November 2022, 17:15 Uhr Unterstadion
                           Jugendkapelle:     Freitag, 25. November 2022, 18:00 Uhr Probe
                                              Mittwoch, 30. November 2022, 19:00 Uhr Probe
                           Aktive Kapelle: Probenwochenende
                                           Freitag, 25. November 2022, 20:00 Uhr Probe
                  Samstag, 26. November 2022, 09:00 Uhr Registerproben, 15:30 Uhr Gesamtprobe
                                           Sonntag, 27. November 2022, 10:00 Uhr Probe
Jahreskonzert – save the date
Am Samstag, 10. Dezember 2022 findet unser Jahreskonzert statt! Wir möchten Sie heute schon
ganz herzlich einladen. Weitere Details werden wir in Kürze bekannt geben!
                                                                       Peter Pflug – 1. Vorsitzender
S S V Emerkingen e. V.

                     I. Mannschaft + Reserve:
                     Ergebnisse
                     SGM Emerkingen / Ehingen–Süd – FC Marchtal Res. 5:2
                     Tore: A. Murseli 2; D. Fiderer 2; J. Striebel 1;
                     SGM Emerkingen / Ehingen–Süd – FC Marchtal I 4:2
                     Tore: 49. Min. 0:1; 52. Min. 1:1 A. Akhabue; 65. Min. 1:2; 67. Min. 2:2
                     Wenger; 70. Min. 3:2 T. Seifried; 80. Min. 4:2 A. Akhabue;
Erfolgreicher Abschluss der Hinrunde
Eine furiose 1. Halbzeit legten die Hausherren auf den Rasen. Zu einem Torerfolg reichte es trotz
Torchancen nicht. Im Mittelpunkt stand des Öfteren der FC–Torwart. In der 49. Minute wurde der
Spielverlauf auf den Kopf gestellt. Nach einem Eckstoß das 0:1. Den Ausgleich schaffte die SGM mit
einer Einzelleistung. Die Führung für die SGM lag in der Luft. Doch es kam anders. Mit einem lan-
gen Ball wurde die SGM–Abwehr ausgehebelt und der FC führte mit 1:2. Der Gastgeber gab nicht
auf. Ein Abpraller wurde per Hacke zum 2:2 verwertet. Die erstmalige Führung für die SGM durch
Seifried war so wohl nicht geplant. Zehn Minuten vor Spielende wurde mit dem 4:2 „der Sack zuge-
macht“.
Erklärung: Das Spiel wurde kurzfristig auf der Friz–Roth–Anlage ausgetragen, weil: a) auf dem
Platz in Kirchbierlingen am Samstag ein Spiel der C–Junioren Landesstaffel und das Spiel der Ver-
bandsliga ausgetragen wurde; b) der Platz in Kirchbierlingen eben nicht in dem erhofften Zustand
präsentiert hat; c) die frühe Anspielzeit, weil die FC–Spieler am Nachmittag einer Verpflichtung
nachkommen mussten.
Erstes Rückrundenspiel am Sonntag, 27. November 2022
SGM Emerkingen / Ehingen–Süd – SG Ersingen (ohne Reserve) 14:30 Uhr
Nach dem Heimsieg gegen den FC Marchtal muss die SGM dort anknüpfen. Die SG Ersingen will
zeigen, wie schwer die Gegner aus der unteren Tabellenhälfte zu bespielen sind.
Das Spiel wird in Emerkingen ausgetragen und ist zugleich die letzte Begegnung in der Herbstsaison.

SSV – Junioren
B–Junioren: Punkterunde
Sonntag, 13. November 2022
SGM Unterstadion / Donau–Winkel – SGM Lauterach / Marchtal 3:0 gewertet
Tabelle Herbstrunde
Bezirkshallenmeisterschaft im Bezirk Donau beginnt / Vorrunde
B / C / D– und E–Junioren nehmen an der Meisterschaft teil.am Samstag, 26. November 2022
E–Junioren I SGM Unterstadion / Emerkingen ab 13:00 Uhr in Ehingen / Längenfeldhalle
D–Junioren SGM Emerkingen / Unterstadion ab 09:00 Uhr in Allmendingen
Sonntag, 27. November 2022
E–Junioren II SGM Unterstadion / Emerkingen ab 09:00 Uhr in Ehingen, Längenfeldhalle
C–Junioren SGM Dettingen / Donau–Winkel ab 09:00 Uhr in Allmendingen
B–Junioren SGM Unterstadion / Donau–Winkel ab 14:00 Uhr in Ehingen, Längenfeldhalle

                  Jahresabschlussfeier des SSV Emerkingen
                  Liebe SSV’ler,
                  wir laden Euch mit Partner/in herzlich zur Jahresabschlussfeier des SSV Emerkin-
                  gen ein.
                         Verbringen wir gemeinsam gemütliche Stunden bei gutem Essen und Trin-
                         ken im Kreis der SSV–Familie. Dies soll Dank und Anerkennung für die
                         geleistete Arbeit und Treue zum Verein sein.
                         Wir treffen uns am Freitag, den 2. Dezember 2022 ab 19:00 Uhr im
                         Sportheim Emerkingen.
                         Um besser planen zu können, bitten wir um Anmeldung bis spätestens
                         25. November 2022. Anmeldung bitte über den beigefügten QR–Code
                         oder schriftlich über den Briefkasten am Sportheim.
Wir freuen uns auf Euer Kommen.
                                                           Die Vorstandschaft des SSV Emerkingen

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 Ich möchte mich zur Jahresabschlussfeier des SSV Emerkingen am 2. Dezember 2022 im Sport-
 heim anmelden.

 Name: _______________________________            Personenanzahl: _______________________

                                       SONSTIGES

                                 Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117    Feuerwehr / Rettungsdienst: 112       Polizei: 110
Bereitschaftsdienst–Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages
Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages,
Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages.
Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen
Nur am Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
An allen normalen Werktagen (Montag – Freitag) ist die Notfallpraxis nicht besetzt.
Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen
Sie keinen Termin.
Bereitschaftsdienst an den Wochenenden / Feiertagen
Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die oben
angegebene Nummer erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und
medizinisch notwendige Hausbesuche immobiler Patienten zur Verfügung.
Bereitschaftsdienst an den Werktagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage)
Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die o. g. Nummer er-
reichbar. Ort und Zeitpunkt der Behandlung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen.
Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im Zweifelsfall ist umgehend die Rettungs-
leitstelle Ulm auf der Notrufnummer 112 anzurufen.
Sozialstation Raum Munderkingen:                      Telefon 38 82.
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst:                   Telefon 01805 911601.
Apotheken–Notdienst: 25.11.2022: Rats–Apotheke Laupheim, 26.11.2022: Apotheke Dr. Mack
Munderkingen, 27.11.2022: Apotheke Dr. Mack am Wenzelstein Ehingen, 28.11.2022: Rats–Apo-
theke Ehingen, 29.11.2022: Linden–Apotheke am Sternplatz Ehingen, 30.11.2022: Apotheke Dr.
Mack Rottenacker, 01.12.2022: Neue–Apotheke Laupheim.
Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH Alb–Donau–Kreis: Wir sind immer für Sie da!
89584 Ehingen, Spitalstraße 29:           Telefon 07391 586–586, Telefax 07391 586–587,
89143 Blaubeuren, Ulmer Straße 26:        Telefon 07344 170110, Telefax 07344 170111.
Telefon 0800 0586586 – Ihr Anruf ist gebührenfrei.
MR Soziale Dienste gGmbH:
Haushaltshilfe und Familienpflege im Raum Ehingen: Tel.: 07351 18826–20, Telefax 18826–30.
Pflegestützpunkt Alb–Donau–Kreis, Sternplatz 5, 89584 Ehingen
Claudia Litzbarski, Tel.: 07391 779–2476, E–Mail: claudia.litzbarski@alb–donau–kreis.de
Kontaktzeiten: Dienstag und Donnerstag.

                       Zusammen lässt sich viel erreichen –
        Übernachtungszahlen nach starkem August nahezu auf Vorkrisenniveau
Die jährliche Mitgliederversammlung des Schwäbische Alb Tourismus (SAT) führte rund 85 Touris-
musschaffende der Region auf die Festungsruine Hohenneuffen nahe Erkenbrechtsweiler. Zu verkün-
den gab es erfreuliche Zahlen bei den touristischen Übernachtungen.
Mike Münzing, erster SAT–Vorsitzender und Bürgermeister der Stadt Münsingen, konnte neben den
SAT–Mitgliedern auch Michael Donth, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Reutlingen, Den-
nis Birnstock, Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Nürtingen, sowie den Esslinger Landrat
Heinz Eininger und Michael Hörmann, Geschäftsführer der Staatliche Schlösser und Gärten Baden–
Württemberg, begrüßen. Der gastgebende Landrat Eininger und Michael Hörmann, dessen Institution
die Festungsruine Hohenneuffen seitens des Landes Baden–Württemberg verwaltet, sprachen Gruß-
worte.
In seiner Begrüßungsrede betonte Mike Münzing, wie wichtig es ist, als Kommunen, Städte und
Landkreise zusammenzuarbeiten und die gemeinsame Identität zu leben. „Die Marke der Schwäbi-
schen Alb hat in den vergangenen Jahren eine große Schlagkraft entwickelt, sodass auch Wirtschafts-
unternehmen einen Mehrwert darin sehen, mit ihr zu kooperieren.“ Als Beispiel nannte Mike
Münzing, dass alle Biere der Berg Brauerei aus Ehingen das Verbands–Emblem „Ein Stück Schwäbi-
sche Alb“ auf ihren Etiketten tragen. „Tourismus bringt Wertschöpfung und Identifikation auch in
andere Wirtschaftsbereiche“, so sein Resümee.
Gleich zu Beginn seines Berichts über das Geschäftsjahr 2022 konnte SAT–Geschäftsführer Louis
Schumann mit erfreulichen Statistiken aufwarten:
Im laufenden Jahr wurden bis einschließlich August 3.523.800 Übernachtungen im Gebiet der
Schwäbischen Alb gezählt*, das entspricht einem Plus von 59 % zum Jahr 2021 und erneut einem
überdurchschnittlichen Zuwachs im Vergleich zum Landesschnitt. Das Übernachtungsniveau, das vor
der Corona–Krise bestand, ist damit zu über 90 % erreicht. Die Monate Juni und Juli 2022 übertrafen
die Vergleichsmonate im Jahr 2019 um 14 % beziehungsweise 15 %. „Es zeigt sich: Die Schwäbi-
sche Alb profitiert vom Megatrend zum Urlaub im eigenen Land.
Wir gehen davon aus, dass wir das Vorkrisenniveau bald erreichen.“, prognostizierte der SAT–Ge-
schäftsführer. „Einen großen Anteil an dieser Entwicklung hat die AlbCard, die den Schlüssel zu 160
Attraktionen im Albgebiet darstellt und für Urlaubsgäste nach Auskunft vieler Gastgeber ein schla-
gendes Argument für eine Buchung ist. Im ersten Halbjahr 2022 wurden 15.000 Gästekarten ausgege-
ben, 20.000 Mal wurde eine Sehenswürdigkeit oder Aktivität bei einem AlbCard–Erlebnispartner be-
sucht.“
Die Studie „Destination Brand 2020“ des Deutschen Instituts für Tourismusforschung bestätigt den
Aufwind für die Schwäbische Alb: 70 % aller Deutschen kennen die Region als Reiseziel und 35 %
sie besuchen. möchten. Letztere Zahl entspricht der enormen Steigerung um 118 % im Vergleich zur
letzten Studienerhebung im Jahr 2009.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der Markenstärke der Schwäbischen Alb haben seit mehre-
ren Jahren groß angelegte Werbekampagnen. Auch in diesem Jahr setzte der SAT seine Aktivitäten in
diesem Feld fort: Die multimediale, bundesweite Kampagne „Von Fernsehen nach Fern sehen“, hin-
ter der eine Kooperation mit der Deutschen Bahn stand, erreichte 89 Millionen Menschen in Metro-
polen wie Hamburg und Frankfurt.
Für eine Kampagne mit Fokussierung auf Rad–, Wander– und Städtetourismus gab sich der SAT das
Motto „100 % Alb“. Eindrucksvolle Videos und Bilder, ein Influencernetzwerk, sowie Wander– und
Radtipps ergänzten die Anzeigen auf Instagram und Facebook. Ein echter Coup der Kampagne mit
entsprechendem Medienecho war der Auftritt von Ministerpräsident und Älbler Winfried Kretsch-
mann im 100 %–Alb–Shirt beim Deutschen Wandertag in Fellbach.
„100 % Alb“ war auf die Gemeinschaft durch Mitglieder und Partner ausgelegt und auch in einer an-
deren Sache galt es, Kräfte zu bündeln. Bis Juni 2022 konnten Fans beim Wandermagazin, dem Fach-
magazin für Outdoorfans in Deutschland, für den Albschäferweg, sowie die DonauWelle Eichfelsen–
Panorama abstimmen und sie zu Deutschlands schönsten Wanderwegen küren. Im August stand fest:
Der Albschäferweg ist Deutschlands schönste Mehrtages–Wandertour 2022. „Ein großartiger Erfolg
für den Landkreis Heidenheim, der aus der verbandsinternen Zusammenarbeit resultiert und eine
Blaupause für zukünftige Projekte ist. Getreu dem Motto: Gemeinsam geht’s besser.“, so Louis Schu-
mann.
Die Bilanz der Social Media Arbeit zur Gästebindung fiel 2022 ebenfalls äußerst positiv aus. Die Ka-
näle des SAT wuchsen stetig: Die Fanseiten auf Facebook und Instagram wurden bis Mitte Oktober
2022 mindestens 10,8 Millionen Mal betrachtet und wuchsen durchschnittlich um 8 % pro Monat auf
21.800 (Facebook, + 37 % zum Vorjahr) bzw. 10.800 Follower (Instagram, + 135 % zum Vorjahr).
Zur Interaktion mit Albfans und SAT–Mitgliedern wurden die Hashtags #albzeit, #schwäbischealb
und #albcard sowie die Markierung @schwaebischealbtourismus eingeführt.
*Anmerkung: Die touristischen Übernachtungszahlen der Schwäbischen Alb entsprechen dem SAT–
Gebiet, das heißt, sie sind nicht identisch mit den Daten, die vom Statistischen Landesamt Baden–
Württemberg veröffentlicht werden.

                  „Macht hoch die Tür“ – Orgelkonzert mit neuer CD
      Adventliche und weihnachtliche Orgelmusik in Obermarchtal und Aulendorf
Am 2. Adventssonntag, 4. Dezember 2022 gibt es um 17:00 Uhr im Münster in Obermarchtal
und am 3. Advent, 11. Dezember 2022, ebenfalls um 17:00 Uhr, in der Pfarrkirche St. Martin in
Aulendorf folgendes Konzert:
Auf einer von Gregor Simon an der historischen Holzhey–Orgel eingespielten und bei dem renom-
mierten Label „Ambiente–Audio“ neu erschienenen CD „Macht hoch die Tür“ sind 29 Orgelwerke zu
Advent und Weihnachten zu hören.
Der aus Aulendorf stammende Gregor Simon, A–Musiker und von der Diözese beauftragter Kustos
der Holzhey–Orgel in Obermarchtal, wird etwa zwei Drittel des CD–Programmes zu Gehör bringen.
Den gesamten Advents–Teil und auch einige Stücke aus dem Weihnachts–Teil. Dabei handelt es sich
um Bearbeitungen von Liedern wie auch um freie Kompositionen zu Advent und Weihnachten.
Eine Auswahl aus dem Programm:
• Johann Pachelbel: Nun komm der Heiden Heiland, Vom Himmel hoch
•   Bernard Wayne Sanders: Maria durch ein‘ Dornwald ging, A Candle for Advent
•   Max Reger: Wachet auf, ruft uns die Stimme
•   Elias Oechsler: Macht hoch die Tür
•   Johann Michael Bach: In dulci jubilo
•   Arnold Joseph Monar: Das heilige Weihnachtsfest
•   Michel Corrette: À la venue de Noël, Noël provençal
•   Pastoralen verschiedener Komponisten
In dem ansprechend gestalteten Booklet heißt es:
„Die Botschaft von Weihnachten ist so aktuell und brisant wie seit eh und je. Gott ist Mensch gewor-
den zu unserem Heil. Dieses Wunder, diese Freude, diesen immer neuen Trost und himmlischen Frie-
den auszudrücken macht den Inhalt dieser CD aus.
Mit der 1777–1780 von Johann Nepomuk Holzhey erbauten und 2011–2012 von der Orgelbaufirma
Rohlf vollständig restaurierten Orgel im Münster zu Obermarchtal steht dafür ein Instrument einzig-
artiger Qualität zur Verfügung. Charaktervoll ein jedes Register und reich an verschiedensten Farben
und Schattierungen ist ihr Klang im Zarten anrührend, im Kräftigen klar und charmant. Ihre Mi-
schung aus Elementen des süddeutschen, französischen und italienischen Orgelbaus zwischen Barock
und Frühromantik ergibt eine einzigartige Komposition des Schönen und Edlen.“
Auch auf dem farben– und nuancenreichen Instrument in der Kirche St. Martin in Aulendorf, erbaut
1981 von „Mönch Orgelbau Überlingen“, ist das vielfältige Programm sehr gut darzustellen.
Die CD, bestens geeignet auch als Weihnachtsgeschenk, ist direkt vor und nach dem Konzert erhält-
lich zu einem einmaligen Sonderpreis von 10 € (regulär 15 €).
Der Eintritt beträgt 5 €, Schüler bis 14 Jahre sind frei. Das Konzert dauert eine knappe Stunde.

                    LandFrauenverein Obermarchtal und Umgebung
                                         Zeit der Hoffnung
Am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, laden wir ganz herzlich zu unserer Adventsfeier ein.
Neben Gesang und Gemütlichkeit gibt´s einen Impulsvortrag von Diakon Straub über das Thema
„Hoffnung“. Wir treffen uns um 14:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Obermarchtal.
Gerne dürfen auch Nicht–Mitglieder zu unseren Veranstaltungen kommen. Wir erlauben uns, 5,00 €
zu kassieren (für Referent + Getränke).
Anmeldung bei der Vorsitzenden (Tel.: 07375 1367) bis 6. Dezember 2022.
                                                                         Andrea Fischer – Vorsitzende

     Schlaflos in Ulm und im Alb–Donau–Kreis – Schlafstörungen nehmen weiter zu
Psychischer Stress, hormonelle Veränderungen, Medikamente, Alkohol oder der schnarchende Part-
ner: Schlafprobleme können viele Ursachen haben. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Für Betroffene
wird die Nacht zur Qual – sie liegen im Bett, können nicht abschalten und fühlen sich am nächsten
Tag wie gerädert. Laut einer Forsa–Befragung der AOK Baden–Württemberg kann fast die Hälfte der
Menschen im Land mindestens ab und zu nicht einschlafen.
Im Alb–Donau–Kreis befanden sich im vergangenen Jahr 4.729 AOK–Versicherte aufgrund einer
Schlafstörung in ärztlicher Behandlung. Die Zahl der Betroffenen ist zwischen 2017 und 2021 durch-
schnittlich um 6,5 % pro Jahr gestiegen. Damit liegt der Kreis über dem Landesdurchschnitt – hier
betrug der Anstieg im jährlichen Mittel 4,7 %. Auch im Stadtkreis Ulm sind die Behandlungszahlen
jährlich um überdurchschnittliche 6,6 % gestiegen. Im Jahr 2021 wurden in Ulm 2.431 Versicherte
aufgrund von Schlafproblemen ärztlich behandelt.
Laut einer Forsa–Umfrage im Auftrag der AOK Baden–Württemberg kann fast die Hälfte der Befrag-
ten (42 %) im Ländle abends mindestens ab und zu nicht einschlafen.
Frauen haben häufiger Schlafprobleme (50 %) als Männer (34 %). Rund ein Drittel der Befragten
schätzt ihre allgemeine Schlafqualität sogar als eher schlecht (27 %) oder sehr schlecht (zwei %) ein.
„Schlafstörungen zu haben bedeutet, keinen erholsamen Schlaf zu finden und sich deshalb tagsüber
müde und abgeschlagen zu fühlen“, sagt Dr. Alexandra Isaksson, Fachärztin für Psychiatrie und Psy-
chotherapie bei der AOK Baden–Württemberg. „Das kann zum Beispiel daran liegen, dass man sehr
lange braucht, um einzuschlafen, nachts unruhig schläft und oft aufwacht, lange wach liegt oder mor-
gens viel zu früh aufwacht und nicht wieder einschlafen kann.“
                                                     Ein Viertel (25 %) der Befragten schläft im
                                                     Durchschnitt unter der Woche in etwa sechs
                                                     Stunden, 40 % etwa sieben Stunden und 18 %
                                                     um die acht Stunden. Auf fünf Stunden oder
                                                     weniger Schlaf pro Nacht kommen elf % der
                                                     Befragten. Bei der Umfrage gaben zwei Drittel
                                                     (67 %) der Menschen in Baden–Württemberger
                                                     an, dass sie mindestens ab und zu nachts mehr-
                                                     mals wach werden. Bei 38 % kommt es vor,
                                                     dass sie nachts aufwachen und dann nur schwer
                                                     wieder einschlafen können.
                                                     Welche Auswirkungen Schlafprobleme auf den
                                                     Alltag der Betroffenen im Südwesten haben,
                                                     zeigen die Ergebnisse der Forsa–Befragung
                                                     ebenfalls: 59 % der Menschen mit Einschlaf–
                                                     oder Durchschlafproblemen sind erschöpft und
                                                     weniger leistungsfähig, wenn diese auftreten
                                                     und rund ein Drittel (35 %) ist in diesem Fall
                                                     tagsüber unkonzentriert. Von einer erhöhten
                                                     Reizbarkeit und Ungeduld berichten 31 % der
                                                     Baden–Württemberger mit Einschlaf– und
                                                     Durchschlafproblemen. 21 % der Betroffenen
                                                     fühlen sich mental schlecht bzw. haben depres-
                                                     sive Stimmungen, wenn Schlafprobleme auftre-
                                                     ten oder klagen über Kopfschmerzen (19 %).
Äußere Einflüsse sorgen ebenfalls für schlaflose Nächte. Etwas mehr als ein Drittel (36 %) hatte
schon einmal das Gefühl, dass sich globale Ereignisse auf ihre Schlafqualität auswirken: 73 % derje-
nigen, die ihre Schlafqualität durch globale Ereignisse beeinflusst erachten, nennen den Ukraine–
Krieg, gefolgt von der Corona–Pandemie mit 70 %. Deutlich weniger Befragte geben an, dass Wirt-
schaft–, Finanz bzw. Energiekrisen (41 %) und Naturkatastrophen in Folge des Klimawandels (38 %)
ihre Schlafqualität beeinflussten.
„Schlafmangel beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität. Er kann auch riskant sein, weil er zum
Beispiel Unfälle wahrscheinlicher macht“, so Dr. Isaksson. „Außerdem erhöhen chronische Schlaf-
störungen längerfristig das Risiko für Herzinfarkte und Bluthochdruck sowie für das spätere Auftre-
ten von depressiven Episoden. Für Menschen, die regelmäßig schlecht schlafen, ist es daher wichtig,
den Ursachen auf den Grund zu gehen.“
Mit einer aktuellen Kampagne (www.aok.de/bw/gesunderschlaf) möchte die AOK Baden–Württem-
berg aufklären, was Schlaf fördert oder erschwert und wann Schlafstörungen behandlungsbedürftig
sind. Dabei geht es einerseits möglichst individuell um Schlafbedürfnisse und andererseits um eine
positive Perspektive auf das Thema Schlaf.

                      Hundertjähriger Kalender: Monat Dezember 2022

                                    01.–10. Nebel mit Schnee
                                   10. Heute bleibt es trocken
                               11.–18. Raues und frostiges Wetter
                             19.–28. Es fällt an diesen Tagen Regen
                          30.–31. Nochmals kommen zwei schöne Tage
KIRCHLICHE MITTEILUNGEN

                EVANGELISCHES PFARRAMT MUNDERKINGEN
Wochenspruch zum 1. Sonntag im Advent:
„Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer.“ (Sacharja 9, 9a)
Predigttext: Offenbarung 3, 14–22
Samstag, 26. November 2022
17:00 Uhr    Orgelkonzert, Christuskirche
Sonntag, 27. November 2022 (1. Advent)
10:30 Uhr     Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrer Hain
10:30 Uhr     Kinderkirche
Montag, 28. November 2022
18:30 Uhr    Von Frauen für Frauen, Rottenacker
19:00 Uhr    Friedensgebet, Christuskirche
Dienstag, 29. November 2022
19:00 Uhr     Stündle fürs Wort, Gemeindehaus
Mittwoch, 30. November 2022
12:45 Uhr    Frauenkreis, Weihnachtsmarkt Ulm
17:00 Uhr    Konfirmandenunterricht
19:30 Uhr    AA–Meeting, Gemeindehaus
Donnerstag, 1. Dezember 2022
09:30 Uhr    Mutter–Kind–Gruppe
Samstag, 3. Dezember 2022
19:00 Uhr    Gottesdienst in Obermarchtal, Pfarrer Hain

              Kinderkirche
              Du bist zwischen 3 und 13 Jahren alt und hast Lust, mit anderen zusammen zu basteln,
              singen und Geschichten von Gott und Jesus zu hören? Dann komm doch am Sonntag,
              27. November 2022 um 10:30 Uhr zu uns zur Kinderkirche!
              Wir treffen uns ca. alle 2 Wochen, um gemeinsam Gottesdienst zu feiern. Gerne kannst
du auch deine Freundin/deinen Freund mitbringen. Wir freuen uns auf euch!
Derzeit proben wir das Krippenspiel für den Gottesdienst an Heiligabend.

          Von Frauen für Frauen
          Die Ökumenischen Frauen laden herzlich zu einem kreativen Abend im Advent ein. Einge-
          laden sind alle, die gerne Transparent – Sterne basteln.
Mit dem ersten Advent machen wir uns auf den Weg.
Mitzubringen: Scharfe Schere, Klebstift, Tesa glasklar, Geodreieck und wer hat
eine Unterlage?
Wir treffen uns am Montag, 28. November 2022 um 18:30 Uhr im Evang. Ge-
meindehaus in Rottenacker. Wir freuen uns auf Sie / Dich.

              Stündle fürs Wort
              Das Stündle fürs Wort trifft sich in der Regel am dienstags um 19:00 Uhr im Gemein-
              dehaus.
              In diesem „Stündle“ geben wir der Bibel einen Freiraum in unserem Leben und wollen
              Gottes Wesen und Größe nachgehen. Kurz gesagt: Unser Herz bilden.
              Eine Arbeit und Schulung, die sich lohnt.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich und außer einem Interesse an Gott und dem Christsein müs-
sen Sie nichts mitbringen. Es kann auch an einzelnen Abenden teilgenommen werden.
Pfarrer Hain freut sich über jeden, der sich auf dieses „Stündle“ einlässt!
Friedensgebet
                Da der Krieg mitten in Europa immer noch andauert, suchen wir Halt im Gebet und
                treffen uns weiterhin montags um 19:00 Uhr zum Friedensgebet in der Christus–
                kirche.

                  Frauenkreis
                  Am Mittwoch, 30. November 2022 trifft sich der Frauenkreis um 12:45 Uhr am
                  Bahnhof. Von dort aus geht es mit dem Zug nach Ulm auf den Weihnachtsmarkt.
                  Wer Lust hat, ist herzlich willkommen, sich dem Frauenkreis anzuschließen.

                 Mutter–Kind–Gruppe
                 Wir wollen gemeinsam spielen, krabbeln, singen und vieles mehr.
                 „Unsere“ Kinder sind ca. 6 Monate – 3 Jahre alt.
                Wir treffen uns immer donnerstags (außer in den Ferien) ab 09:30 Uhr im evange-
                lischen Gemeindehaus und freuen uns auch über neue Gesichter. Gerne könnt Ihr
euch vorab im Pfarramt informieren.

           Taizégebet St. Jakobus in Emerkingen
           Sonntag, 4. Dezember 2022 um 18:00 Uhr
           Herzliche Einladung zum ökumenischen Taizégebet nach
Emerkingen.
Zur Ruhe kommen bei meditativer Musik und Texten, Zeit der Stille
im Alltag und Gemeinschaft im Gebet – Raum für das Gebet um
Frieden und Versöhnung finden.
Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit am Abend, um die wohltuende At-
mosphäre von Klang und Wort aufzunehmen und einen Ruhepunkt in dieser besonderen Zeit zu fin-
den.
 Seelsorgeeinheit Donau–Winkel, Evangelische Kirchengemeinden Rottenacker und Munderkingen

                      Geschichten im Advent
                      Die Adventszeit naht in großen Schritten, und wir möchten in diesem Jahr wie-
                      der unsere „Geschichten im Advent“ anbieten.
                       In der Zeit vom 6. Dezember bis zum 16. Dezember 2022 treffen wir uns je-
                       weils dienstags bis freitags um 18:30 Uhr in unserer Christuskirche, um in-
                       nezuhalten und uns mit einer kleinen Geschichte und Musik auf Weihnachten
einzustimmen. Die Montage sind dem Friedensgebet vorbehalten.
Eingeladen sind alle, die sich Zeit für sich und für Gott nehmen wollen!
Hierzu suchen wir noch Geschichtenleser! Haben Sie Lust, uns an einem Abend ihrer Wahl mit Ihrer
Geschichte zu erfreuen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail im Pfarrbüro an!
Wir freuen uns auf Ihre Geschichte.
Diese Termine stehen zur Wahl: 06.12. / 07.12. / 08.12. / 09.12. / 13.12. / 14.12. / 15.12. / 16.12.

    Öffnungszeiten des Pfarrbüros
    Das Pfarrbüro in der Prälat–Rieger–Straße 29, eingebettet zwischen der evangelischen Christus-
kirche und dem evangelischen Gemeindehaus, hat wie folgt geöffnet:
• dienstags           09:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
• mittwochs           08:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
• donnerstags         08:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Bitte bringen Sie einen Mund–Nasen–Schutz mit und desinfizieren Sie sich bei uns die Hände.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Bitte sprechen Sie uns Ihren Na-
men und Ihre Telefonnummer auf. Wir rufen Sie dann so schnell wie möglich zurück.
Telefonnummer:                      07393 4997
E–Mail:                             Pfarramt.Munderkingen@elkw.de
Homepage:                           www.kirche–munderkingen.de
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