AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT

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AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT
A MTLICHES
            BEKANNTMACHUNGSBLATT

     Amtsblatt der Stadt Hilchenbach
       Ausgabe 5/2020 vom 28. April 2020

                                     #Wirbleibenzuhause

       Nächster Erscheinungstag voraussichtlich 9. Juni 2020
       Redaktionsschluss: 29. Mai 2020

       Herausgeber: Der Bürgermeister, Stadt Hilchenbach
       - Bürgerdienste -, Markt 13, 57271 Hilchenbach
H:
AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT
Zuständigkeit:
Alina von Germeten | 02733/288-218 | A.vongermeten@hilchenbach.de

Druckauflage 1.400 Exemplare; Bezug:
- Kostenlose Abholung bei: Stadtverwaltung Hilchenbach (Rathaus), Stadtsparkasse sowie
  Volksbank und deren Filialen, Aral-Tankstelle, Bahnhof Hilchenbach, TV Holtrode in Allenbach,
  „Der kleine Konsum“ in Müsen

- Download als PDF-Datei im Internet unter www.hilchenbach.de
- Bezug im Abonnement vom Herausgeber (Telefon 02733/288-0) gegen Kostenerstattung in Höhe
  von zurzeit 7,00 Euro pro Jahr innerhalb Hilchenbachs und 18,00 Euro pro Jahr außerhalb

Titelbild: Silvia Schwarzpaul, Fotos Innenteil: Pixabay, Rückseite: Patricia Lutter

Inhalt

Teil I: Amtsblatt – Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hilchenbach

         Allgemeinverfügung vom 15. April 2020 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung
79.      zu kontaktreduzierten Maßnahmen ab dem 16. März 2020 und 17. März 2020 zur
         Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom 16. März 2020
         Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hilchenbach über das Offenhalten
80.      von Verkaufsstellen in der Stadt Hilchenbach aus besonderem Anlass vom
         7. April 2020
         Neufassung vom 7. April 2020 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der
81.
         Stadt Hilchenbach vom 6. Oktober 2010
         8. Satzung vom 6. April 2020 zur Änderung der Hundesteuersatzung der
82.
         Stadt Hilchenbach vom 5. November 1971
         Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates und
83.      der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Hilchenbach am
         13. September 2020 – Berichtigung

Teil II: Regelmäßige Angebote | Nachrichten | Veranstaltungen

84.      Vorstellung der Haushaltsplanung 2020
85.      Hilchenbach hilft! Miteinander – Füreinander auch in Zeiten des Corona-Virus!
86.      Rund um die Breitenbach-Talsperre nur noch in eine Richtung
87.      Liefer- und Abholservice gewährleistet die Nahversorgung in Hilchenbach

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88.    Kinder- und Jugendarbeit auf der Online-Plattform Discord
89.    Neuauflage der Hilchenbacher Familienbroschüre
90.    Neue Wanderkarte für Hilchenbach
91.    Wandern in Hilchenbach – kostenlose Wanderflyer der Touristik-Information
92.    Hilchenbach ist bunt
93.    Neue Ortsschilder in Grund, Helberhausen und Müsen
94.    Wochenmarkt in Hilchenbach
95.    Umstellung von L-Gas auf H-Gas in Hilchenbach

             ___________________________________________________________

Teil I: Amtsblatt – Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hilchenbach

79. Allgemeinverfügung vom 15. April 2020 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung
    zu kontaktreduzierten Maßnahmen ab dem 16. März 2020 und 17. März 2020 zur
    Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom 16. März 2020
Hiermit wird folgendes angeordnet:

1.    Die Allgemeinverfügung zu kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16. März 2020
      und 17. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom
      16. März 2020 wird aufgehoben.
2.    Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

3.    Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgeset-
      zes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999
      (GV.NRW.1999 Seite 602), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
      17.05.2018 (GV.NRW.2018 Seite 244), öffentlich bekannt gemacht. Diese Verfügung
      gilt gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG NRW mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag
      als bekannt gegeben.
Begründung:

Rechtsgrundlagen für die getroffenen Anordnungen in der Allgemeinverfügung vom 16. März
2020 waren die Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 17. März 2020 zur Fortschreibung der Erlasse vom 15. und 17.
März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18. März 2020 sowie die
§§ 16 Absatz 7, 16 Absatz 1 Satz 1, 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 lnfektionsschutzgesetz (IfSG).
Inzwischen wurde aufgrund der §§ 32, 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des lnfektionsschutz-
gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBI I Seite 1045) sowie des § 10 der Verordnung zur Rege-
lung von Zuständigkeiten nach dem lnfektionsschutzgesetz vom 28. November 2000 (GV.
NRW. Seite 701), der durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. Januar 2017 (GV. NRW. Seite
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219) geändert worden ist, die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-
virus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) erlassen (GV. NRW. 2020 Seite 177a).

Die Bestimmungen der CoronaSchVO gehen widersprechenden und inhaltsgleichen Allge-
meinverfügungen der nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem
lnfektionsschutzgesetz zuständigen Behörden vor. Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich da-
rin verfügter weitergehender Schutzmaßnahmen, bleiben bereits erfolgte oder zukünftige An-
ordnungen der nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infek-
tionsschutzgesetz zuständigen Behörden unberührt.

Weitergehende Schutzmaßnahmen ̶ als durch CoronaSchVO (GV. NRW. 2020 Seite 177a)
verordnet ̶ halte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht für notwendig, so dass ich mich aufgrund
der geänderten Sachlage entschieden habe, die Allgemeinverfügung aufzuheben.

Der Widerruf der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 gründet sich auf § 49 Absatz 1 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar. Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicher-
heit im Hinblick auf die einheitliche Anwendung und Auslegung der verordneten Einschrän-
kungen ist die sofortige Aufhebung der Allgemeinverfügung erforderlich. Rechtsmittel haben
also keine aufschiebende Wirkung.

Ihre Rechte:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage er-
hoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge-
schäftsstelle beim Verwaltungsgericht in 59821 Arnsberg, Jägerstraße 1, zu erheben.

Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr Abschriften für die übrigen Beteiligten beige-
fügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an
die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument
muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten,
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwor-
tenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht werden.

Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen be-
stimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedin-
gungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behör-
denpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERW) vom 24. November 2017
(BGBI. I Seite 3803).
Die Frist wird bei schriftlicher Klageerhebung oder, wenn die Schriftform ersetzt wird, nur ge-
wahrt, wenn die Klageschrift vor Fristablauf bei Gericht eingegangen ist. Falls die Frist zur
Klageerhebung durch das Verschulden eines von lhnen Bevollmächtigten versäumt werden
sollte, würde dessen Verschulden lhnen zugerechnet.

Eine eventuell erhobene Anfechtungsklage hat gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 3 der VwGO
keine aufschiebende Wirkung. Das zuständige Verwaltungsgericht in Arnsberg kann jedoch
auf Ihren Antrag hin die aufschiebende Wirkung der Klage gemäß § 80 Absatz 5 VwGO ganz
oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor der Anfechtungsklage zulässig.
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Allgemeine Hinweise:

Auskunft erteilt der Fachbereich Zentrale Dienste, Stadt Hilchenbach, Markt 13,
57271 Hilchenbach.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann nach Bekannt-
gabe im Fachbereich Zentrale Dienste der Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach
zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ferner
kann der verfügende Teil der Allgemeinverfügung im Internet-Auftritt der Stadt Hilchen-
bach, www.hilchenbach.de, abgerufen werden.
Hilchenbach, den 15. April 2020
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
In Vertretung
Hoffmann
Stadtrat

80. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hilchenbach über das Offenhalten
    von Verkaufsstellen in der Stadt Hilchenbach aus besonderem Anlass vom
    7. April 2020

Aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten des Landes Nord-
rhein-Westfalen (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW –) vom 16. November 2006 (GV. NRW
Seite 516) in Verbindung mit §§ 25 fortfolgende des Gesetzes über den Aufbau und Befug-
nisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG –), jeweils in der zurzeit gel-
tenden Fassung, wird durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss, anstelle des Rates
der Stadt Hilchenbach, vom 1. April 2020 folgende Satzung für das Gebiet der Stadt Hilchen-
bach verordnet:
                                           §1

Verkaufsstellen in den in § 2 aufgeführten Straßen dürfen aus Anlass der nachfolgend ge-
nannten Märkte jeweils am Sonntag über die allgemeinen Ladenöffnungszeiten hinaus von
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
Frühlingsfest: 10. Mai 2020
Herbstkirmes: 20. September 2020
Autosalon: 25. Oktober 2020
Weihnachtsmarkt: 13. Dezember 2020
                                           §2
Der Geltungsbereich erstreckt sich im Einzelnen auf die nachstehend aufgeführten Straßen:
Markt, Im Unteren Marktfeld 2 (Netto), Am Preisterbach 1 bis 15 (Einkaufszentrum Gerber
Park), Gerbergasse, Rothenberger Straße 15 bis 35, Hilchenbacher Straße 2 bis 12, Bruch-
straße 1 bis 12, Unterzeche, Dammstraße 2 bis 4, Ruinener Weg sowie In der Herrenwiese 4
bis 30 und Mühlenweg 7 (Dollar Hugo).
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§3

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der durch
diese Verordnung zugelassenen Zeit (§ 1) und Örtlichkeit (§ 2) offen hält.

Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 Absatz 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000
Euro geahndet werden.
                                            §4
Diese Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

                                 ____________________

Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Verordnung mache ich hiermit öffentlich bekannt.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

-    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
     wurde nicht durchgeführt,
-    diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

-    der Bürgermeister hat den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vorher bean-
     standet oder

-    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hilchenbach vorher gerügt
     und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
     Mangel ergibt.

Hilchenbach, den 7. April 2020

Der Bürgermeister
Menzel

Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der Gefährdungslage muss das Frühlingsfest
in diesem Jahr ausfallen. Ob die weiteren Veranstaltungen stattfinden werden, hängt von der
zukünftigen Entwicklung ab. Über eventuelle Terminabsagen wird die Stadt Hilchenbach
rechtzeitig informieren.

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81. Neufassung vom 7. April 2020 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der
    Stadt Hilchenbach vom 6. Oktober 2010

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 1. April 2020 anstelle des Rates
der Stadt Hilchenbach die nachfolgende Neufassung der Anlage zur Verwaltungsgebühren-
satzung der Stadt Hilchenbach vom 6. Oktober 2010 beschlossen, die am Tage nach ihrer
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt:
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilchenbach (Tarifliste)

Tarif-             Gegenstand                                                     Gebühr
Nummer                                                                            in Euro

A. Allgemeine Dienststellen

1     Vervielfältigungen, Lichtbilder und Auszüge
1a    Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4
      für die ersten 10 Seiten jeweils                                            0,70
      ab der 11. Seite jeweils                                                    0,50

1b    Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A3 je Seite                     1,00
1c    Farbkopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 je Seite                     1,40
      Farbkopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A3 je Seite                     2,00
1d    Lichtbilderstellung zur Dokumentenbeantragung                               5,00

1e    Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken
      oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben,
      der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
      Die Gebühr beträgt je angefangene 15 Minuten                                11,00

2     Beglaubigungen und Zeugnisse
2a    Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen                            3,00

2b    Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen,
      Zeichnungen, Plänen je Seite                                                4,00

3     Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen
      und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder
      Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
      jede angefangene halbe Stunde                                               27,00

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4a   Für die Erteilung von Vorrangseinräumungen, Löschungsbewilligungen
     und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder
     Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
     jede angefangene halbe Stunde                                      27,00

4b   Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufs-
     rechts nach § 28 Absatz 1 Seite 3 Baugesetzbuch (BauGB)
     jede angefangene halbe Stunde                                      27,00

5    Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen und so weiter,
     soweit im Wege der Fotokopie hergestellt (vergleiche Ziffer 1)       4,00

6    Amtliches Bekanntmachungsblatt

6a   Kostenpauschale für Versendung
     Versand innerhalb Hilchenbach jährlich                               7,00
     Versand außerhalb Hilchenbach jährlich                             18,00

6b   Veröffentlichungen Dritter (zum Beispiel Bekanntmachungen)
     je angefangene Seite DIN A 4 (verkleinert auf DIN A 5)             40,00

6c   Mehrfachhinweise Dritter im Veranstaltungskalender des
     Amtlichen Bekanntmachungsblattes
     je Eintrag 6,00

6d   Werbeanzeigen
     1/2 Seite im Innenteil (schwarz/weiß)                              50,00
     1/2 Umschlagseite (farbig)                                        100,00

7    Ersatz für eine verlorene oder unbrauchbar gewordene
     Hundesteuermarke                                                     6,00

8    Zweitausfertigung eines Abgabebescheides                             7,00

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9     Feststellungen aus Konten und Akten
      je angefangene halbe Stunde                                          27,00

B.    Archiv

10    Für familiengeschichtliche Auskünfte wird die Gebühr nach dem
      Zeitlauf erhoben.
      Sie beträgt je angefangene halbe Stunde                              27,00

11    Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut,
      Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen
      jede angefangene Seite nach Schwierigkeit
      mindestens                                                           13,00
      höchstens                                                            60,00

      Von der Erhebung der Gebühren unter Nummer 10 und 11 kann
      abgesehen werden, wenn die Inanspruchnahme des Archivs
      wissenschaftlichen Zwecken dient.

C.    Bauwesen

12    Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter
      von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen
      ausgeführt werden je angefangene halbe Stunde                        27,00

13    Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge,
      technische Arbeiten, und zwar für

13 a Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde                              27,00

13 b Soweit durch gehobenen technischen Dienst
      je angefangene halbe Stunde                                          35,00

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13 c   Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde                             27,00

13 d Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten
       je angefangene Stunde und Person                                      18,00

14     Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen
       bis 40 Seiten für jede angefangene Seite                               0,60
       für jede weitere Seite                                                 0,40

15     Plots (Computerausdrucke)
15 a DIN A 4                                                                  8,50
       DIN A 4 farbig                                                        17,00

15 b DIN A 3                                                                 11,00
       DIN A 3 farbig                                                        20,00

15 c   DIN A 2                                                               13,00
       DIN A 2 farbig                                                        25,00

15 d DIN A 1                                                                 16,00
       DIN A 1 farbig                                                        30,00

15 e DIN A 0                                                                 20,00
       DIN A 0 farbig                                                        40,00

16     Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger
       je angefangene 10 Minuten                                             10,00

D. Stadtwerke

17     Ausleihe eines Standrohres zur Entnahme von Wasser aus der
       öffentlichen Wasserleitung
                                                                                     10
Pauschale für Standrohrausleihe für den 1. Monat                        45,00
      Für den 2. Monat pro Stück und Tag                                       1,00
      (zuzüglich Wasser- und Schmutzwassergebühren)

      Kaution für Standrohrausleihe                                          300,00

18    Beantragte Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, technische Arbeiten

      a) Büroarbeiten, je angefangene halbe Stunde                            27,00
      b) Außenarbeiten, je angefangene halbe Stunde                           27,00
      c) technische Dienste, je angefangene halbe Stunde                      27,00

19    Stellungnahme für Löschwassersicherheit gewerblicher Objekte
      Erstellung von Plänen, Messungen vor Ort inklusive Spülungen            400,00

Bei Berechnungen aus dem Bereich Wasserversorgung (Ziffern 17, 18 und 19) erhöhen sich
die Beträge um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Anmerkungen:

Für Veröffentlichungen im Veranstaltungskalender des Amtlichen Bekanntmachungsblattes
sind neben der Tarifstelle 6 c die Verwaltungsgebühren nach Tarifstelle 6 b zu erheben,
wenn es sich erkennbar um eine Veröffentlichung handelt, die in den amtlichen oder redakti-
onellen Teil gehört.

Für die Veränderung von Bebauungsplänen sind Verwaltungsgebühren dann zu erheben,
wenn sie im überwiegenden Interesse des oder der Antragsteller/in liegen.

                               ____________________

Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung mache ich hiermit öffentlich bekannt.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Be-
kanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
11
-     eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
      wurde nicht durchgeführt,
-     diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

-     der Bürgermeister hat den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vorher be-
      anstandet oder

-     der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hilchenbach vorher gerügt
      und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
      Mangel ergibt.
Hilchenbach, den 7. April 2020

Der Bürgermeister
Menzel

82. 8. Satzung vom 6. April 2020 zur Änderung der Hundesteuersatzung der
    Stadt Hilchenbach vom 5. November 1971

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
14. Juli 1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 1 bis 3 und §
20 Absatz 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV
NRW Seite 712/SGV NRW 610), jeweils in der geltenden Fassung, hat der der Haupt- und
Finanzausschuss anstelle des Rates der Stadt Hilchenbach in seiner Sitzung am 1. April
2020 folgende Satzung beschlossen:

                                           Artikel I
§ 2 erhält folgende Fassung:

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Hundehalterin/einem Hundehalter oder von meh-
reren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 96,00 Euro
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 108,00 Euro
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 120,00 Euro

Hunde, für die Steuerfreiheit nach § 3 besteht oder für die Steuerbefreiung nach § 4 gewährt
wird, sowie Hunde, die zum Bestand eines Zwingers nach § 6 oder zu den für gewerbliche
Zwecke nach § 7 gehaltenen Tieren gehören, werden bei der Berechnung der Anzahl der
Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden
mitgezählt.
                                           Artikel II
Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.
                                 ____________________
                                                                                         12
Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung mache ich hiermit öffentlich bekannt.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Be-
kanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn

-     eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
      wurde nicht durchgeführt,
-     diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

-     der Bürgermeister hat den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vorher be-
      anstandet oder

-     der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hilchenbach vorher gerügt
      und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
      Mangel ergibt.
Hilchenbach, den 6. April 2020

Der Bürgermeister
In Vertretung
Hoffmann
Stadtrat

83. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates und
    der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Hilchenbach am 13. September
    2020 – Berichtigung
Im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hilchenbach Ausgabe 4/2020 vom
31. März 2020 wurde mit der Nummer 56 die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor-
schlägen für die Wahl des Rates und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Kom-
munalwahl 2020 bekannt gemacht.

Dabei wurde bei den Hinweisen zum Wahlvorschlag für die Wahl der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters unter Punkt 4.4 die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften mit
„mindestens 160 Wahlberechtigten“ angegeben.

Da der Rat der Stadt Hilchenbach aktuell 40 Stadtverordnete als Mitglieder hat, muss der
Wahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unter-
zeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Hiermit erfolgt die Berichtigung der oben genannten Bekanntmachung.

Hilchenbach, den 17. April 2020

Der Bürgermeister
als Wahlleiter

13
Teil II: Regelmäßige Angebote | Nachrichten | Veranstaltungen

84. Vorstellung der Haushaltsplanung 2020

                                                   Besondere Situationen erfordern beson-
                                                   dere Maßnahmen. Aufgrund der aktuellen
                                                   Gefährdungssituation durch den Corona-
                                                   Virus hat diesmal nicht der Rat der Stadt
                                                   Hilchenbach den Haushaltsplan 2020 be-
                                                   schlossen. Ausnahmsweise erfolgte die
                                                   Beratung und Beschlussfassung durch
                                                   den Haupt- und Finanzausschuss, in
                                                   deutlich kleinerer Runde, am 1. April 2020
                                                   einstimmig mit 14 Ja-Stimmen. Dieser
                                                   Haushaltsplan liegt zurzeit der Kommu-
                                                   nalaufsicht     des    Kreises    Siegen-
                                                   Wittgenstein zur Genehmigung vor.
                                                   Die Haushaltsplanung weist für 2020 ein
                                                   Defizit von rund 5,6 Millionen Euro auf.

                                                   Das Jahr 2022 rückt näher. Dann soll der
                                                   Haushaltsausgleich der Stadt Hilchen-
                                                   bach erfolgen.

                                                   Dieses kann aber nur gelingen, wenn in
                                                   den Jahren 2021 und folgende höhere
                                                   Hebesätze bei der Grundsteuer B be-
                                                   schlossen   oder    andere     finanzielle
                                                   Verbesserungen erzielt werden.
Foto: Stadtkämmerer Udo Hoffmann präsentiert
den letzten von ihm aufgestellten Haushaltsplan.

Ebenso bleibt der Druck durch die zu zahlende Umlage an den Kreis Siegen-Wittgenstein
bestehen.

Auf der Einnahmeseite erhält die Stadt Hilchenbach in diesem Jahr Schlüsselzuweisungen
des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Gewerbesteuer ist kaum berechenbar. Für 2019 waren 5 Millionen Euro geplant. Tat-
sächlich hat die Stadt Hilchenbach aber unter 3 Millionen Euro eingenommen. Für 2020 sind
rund 4 Millionen Euro vorgesehen.

Die Einkommensteuer steigt um 573.000 Euro leicht an und bleibt mit 8,82 Millionen Euro die
größte Einnahme.
Die Erstattung aus dem Einheitslastenausgleich beträgt 578.000 Euro.

                                                                                          14
Mit 618.000 Euro zeigt sich ein großes Defizit bei den Ausgaben der Kosten für die Asyl-
bewerberinnen und Asylbewerber.
Die mit Abstand höchste Position ist weiterhin die Kreisumlage mit rund 12 Millionen Euro.

Trotz der angespannten Finanzlage sind im Haushaltsjahr 2020 feste Investitionen einge-
plant. Schwerpunkt ist dabei weiterhin das Projekt zur Realisierung und zur Attraktivitäts-
steigerung des Kultur-, Sport- und Freizeitzentrums in Dahlbruch. Für 2020 sind für den
„Kulturellen Marktplatz“ 700.000 Euro im Haushalt eingeplant.

Weitere Investitionen sind die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Vormwald mit
360.000 Euro, die Erweiterung der Technikräume der Carl-Kraemer Realschule mit 140.000
Euro, der Ausbau der Bundesstraße B 508 mit 252.000 Euro sowie die Renaturierung des
Wälderbachs mit 355.000 Euro.

Im Übrigen hält Kämmerer Udo Hoffmann für die Zukunft eine Verbesserung in der kommu-
nalen Finanzsituation für dringend erforderlich. Die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den
Sozialkosten, insbesondere an den Kosten für die Flüchtlinge, kommt zum Teil nicht an.
So werden zum Beispiel die Entlastungen bei den Kosten für Unterkunft über die Kreise und
somit über die Kreisumlage abgebildet, aber durch andere Sozialleistungen aufgezehrt. Er-
gänzend dazu hofft der Kämmerer auf eine vollständige Weiterleitung der Integrationspau-
schale des Bundes an die Städte und Gemeinden durch das Land NRW. Die Stadt Hilchen-
bach muss auch eigene Anstrengungen unternehmen, um die Finanzsituation zu verbessern.

Große Risiken bestehen besonders durch Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Zum einen bleibt die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abzuwarten und zum anderen sind
die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen sowie die Zinsentwicklung kaum vorhersehbar.
Ebenso bleibt die Verteilung der Soziallasten ein Hauptproblem.

Bereits zum Stand 1. Januar 2020 konnte die Stadt Hilchenbach die langfristigen Schulden
auf rund 2,75 Millionen Euro und damit vergleichsweise niedrige 185 Euro pro Einwohner
weiter senken. Allerdings muss die Stadt Hilchenbach für die laufenden Zahlungen Liquidi-
tätskredite in Höhe von 14,5 Millionen Euro aufnehmen.

Der Haushaltsplan steht im Inter-
net-Auftritt der Stadt Hilchenbach
unter www.hilchenbach.de in der
Rubrik Bürgerservice/Rathaus
und Politik unter dem Menüpunkt
Stadtverwaltung
Fachbereich 2-Zentrale Dienste
Haushaltsplanung in der Rand-
spalte im PDF-Format zum Her-
unterladen bereit.

Zu finden ist er am einfachsten
durch Eingabe des Suchbegriffs
„Haushalt“.

15
85.   Hilchenbach hilft! „Miteinander ̶ Füreinander“ auch in
                        Zeiten des Corona-Virus!

                        Die Corona-Pandemie schränkt für längere Zeit erheblich den All-
                        tag der Menschen ein. Vor allem Seniorinnen und Senioren sowie
                       chronisch Kranken wird dringend empfohlen zuhause zu bleiben, um
                      das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

Darum sind für diese Risikogruppe, Alleinlebende, Menschen in Quarantäne und an Corona-
Erkrankte Hilfsangebote von Freiwilligen besonders wichtig. Wie zum Beispiel Einkaufshilfe,
Botengänge zum Arzt oder Besorgungen aus der Apotheke. Dabei sollte sehr auf den persön-
lichen Schutz der Helfer/innen geachtet werden, indem der direkte persönliche Kontakt soweit
wie möglich vermieden wird. Manchmal wird aber auch einfach nur mal jemand zum Reden
benötigt. Da können Gesprächsangebote per Telefon gegen die Einsamkeit helfen.

                                                Bürgermeister Holger Menzel appelliert in
                                                dieser Zeit der Krise an die Mitmenschlich-
                                                keit, Nächstenliebe und Solidarität der Hil-
                                                chenbacher Bürgerinnen und Bürger, diese
                                                Werte auch praktisch zu leben und sich der
                                                Initiative der Stadt Hilchenbach anzu-
                                                schließen. Sie stellt seit November 2005
                                                unter dem Motto „Miteinander - Füreinan-
                                                der“ Kontakt zwischen Helfer/innen und
                                                Hilfesuchenden her und sorgt so dafür,
                                                dass Hilfe an der richtigen Stelle ankommt.

Machen Sie mit ̶ Helfen Sie mit!
          Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind zu helfen und in einen Unterstützerpool
          aufgenommen werden möchten, werden gebeten sich bei Gudrun Roth, Ehren-
          amts- und Seniorenbeauftragte der Stadt Hilchenbach, Telefon 02733 288-229,
          E-Mail ehrenamt@hilchenbach.de zu melden. Ebenso werden diejenigen Per-
          sonen, die von dem Unterstützungsangebot Gebrauch machen möchten, aus-
          drücklich ermutigt, sich bei ihr zu melden.

86. Rund um die Breitenbach-Talsperre nur noch in eine Richtung

Die attraktive Spazier-, Rad- und Jogging-Runde um die in Hilchenbach-
Allenbach gelegene Talsperre ist bei schönem Wetter auch in Corona-
Zeiten gut besucht. Um eine dauerhafte Sperrung zu vermeiden, hat die Ordnungsbehörde
der     Stadt    Hilchenbach      sich    über   folgende     Maßnahme      mit   der
Straßenverkehrsbehörde abgestimmt:
                                                                                         16
Um Begegnung der Menschen am Spazierweg um die
Breitenbach-Talsperre zu minimieren, soll der Rundweg
nur in eine Richtung begangen werden.

Da die Mehrzahl der Ausflugsgäste Ihren Spazierweg
nach rechts gehend über die Staumauer beginnt, ist,
dem folgend, der Weg auch so ausgeschildert.

Die Stadt Hilchenbach hofft auf Verständnis für die Maß-
nahme und auf Einhaltung der Regelung.

87. Liefer- und Abholservice gewährleistet die Nahversorgung in Hilchenbach

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie müssen die
Gastronomen ihre Betriebe geschlossen halten. Vie-
le Gastronomiebetriebe haben jedoch ihren Service
erweitert und bieten nun einen Liefer- und/oder
Abholservice an.

Der Einzelhandel hat jedoch ̶ bis auf einige Ein-
schränkungen ̶ wieder regulär geöffnet. Unterstüt-
zen Sie die örtlichen Geschäfte und nutzen Sie den
Liefer- und Abholservice der Gastronomiebetriebe.

Im Internet-Auftritt der Stadt Hilchenbach können Sie unter dem Link „Gut versorgt in Hil-
chenbach“ eine tagesaktuelle Liste der teilnehmenden Betriebe herunterladen:
www.hilchenbach.de/Stadtentwicklung-Wirtschaft/Wirtschaft/Nahversorgung

88. Kinder- und Jugendarbeit auf der Online-Plattform Discord

Offene Jugendarbeit ist aufgrund des Corona-Virus absolut nicht abgesagt, sondern im Ge-
genteil sehr angesagt! Gemeinsam mit fast allen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Krei-
ses Siegen-Wittgenstein ist das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Hilchenbach unter dem
Einladungslink https://discord.gg/cFk38ef erreichbar.

Im virtuellen Jugendzentrum können Jugendliche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sprechen, sich mit Freunden im Sprachkanal verabre-
den und ihre Freizeit verbringen. Für viele Interessen haben die Aktiven den richtigen Kanal.
Zum Beispiel gibt es einen Mädchentreff, eine Schülerhilfe, die Dirtbike-Gruppe und natürlich
auch ein Jugendzentrum.

17
Das Team freut sich über bekannte und neue Besucherinnen und Besucher, die vorbei-
schauen, miteinander ins Gespräch kommen oder einfach nur zusammen „abhängen“ wollen.
Das Angebot hat Öffnungszeiten, die sogar umfangreicher sind, als in den bestehenden Ein-
richtungen:

Montag:       11.00 bis 19.00 Uhr
Dienstag:     12.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch:     11.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstag:   12.00 bis 15.00 Uhr
Freitag:      12.00 bis 17.00 Uhr
Sonntag:      14.00 bis 16.30 Uhr

Die App sollte natürlich mit Einverständnis der Eltern
benutzt werden. Selbstverständlich gelten auf Discord die
Regeln des Kinder- und Jugendschutzes und des res-
pektvollen Miteinanders. Falls es Probleme mit dem
„Log in“ gibt, schreibt dem Kinder- und Jugendbüro über:

              Facebook: www.facebook.com/KinderundJugendbueroHilchenbach
              Instagram: https://www.instagram.com/kjbhilchenbach/
              E-Mail: h.kuehn@hilchenbach.de

89. Neuauflage der Hilchenbacher Familienbroschüre

                                    Aktuelle Informationen rund um das Familienleben liefert die
                                    vierte Neuauflage, die das Familienbüro der Stadt Hilchen-
                                    bach herausgibt. Die Inhalte wurden komplett überarbeitet
                                    und auf den neusten Stand gebracht.

                                    In sechs Rubriken finden Eltern alles Wissenswertes rund
                                    um die Geburt eines Kindes, Informationen von der Kinder-
                                    tagesstätte, über die Tagespflege bis hin zu Beratungsstel-
                                    len sowie nützliche Tipps und Adressen für finanzielle Hilfen
                                    und Informationen zu Spiel,- Spaß- und Bewegungsangebo-
                                    ten der Vereine und Verbände.

                               Die Hilchenbacher Familienbroschüre wurde im Jahre 2010
                               erstmals vom Arbeitskreis „Familie, Bildung und Integration“
                               entwickelt und wird seitdem kontinuierlich entwickelt und
                               ergänzt. Die Stadt Hilchenbach möchte mit den Informati-
                               onsmaterialien und verschiedenen Angeboten junge Eltern
besonders in den ersten Lebensjahren begleiten und unterstützen.

                                                                                              18
In der Familienbroschüre gibt es auch etwas Neues!
Die Neuauflage bietet Interessierten eine Landkarte, in der alle Hilchenbacher Spielplätze zu
finden sind. Über einen QR-Code gelangt man bequem zu einer Anfahrtsbeschreibung auf
der Seite https://spielplaetze.kjb-angebote.de. Die Informationen auf der Internetseite werden
in Kürze durch Fotografien der Spielplätze ergänzt.
Die Familienbroschüre wird im Rahmen des Willkommen-Paketes (WiKi) in den Kindertages-
stätten überreicht oder ist im Familienbüro der Stadt Hilchenbach und als Download auf der
Internet-Seite der Stadt Hilchenbach, www.hilchenbach.de, erhältlich.

           Für Fragen oder Aktualisierungswünsche steht Ihnen Heike Kühn gerne zur
           Verfügung. Kontakt per E-Mail: familienbuero@hilchenbach.de.

90. Neue Wanderkarte für Hilchenbach
Der Tourismus- und Kneipp-Verein Hilchenbach e.V. freut sich sehr, denn pünktlich zum Be-
ginn der Wandersaison liegt sie vor: die 3. Auflage der Wanderkarte Hilchenbach!

Nachdem rückgebaute Wege aus der bisherigen Karte gelöscht, neue Wege eingetragen und
die bisherigen Wegeführungen überprüft und korrigiert waren, konnte die Druckerei Vorlän-
der GmbH & Co. KG Siegen mit dem Druck beauftragt werden.

Die Wanderkarte im Maßstab 1:25.000 ist die perfekte
Grundlage für unbeschwertes Wandervergnügen in Hil-
chenbach und in die angrenzenden Orten. Kreuztal,
Netphen, Erndtebrück, das Kirchhundemer Gebiet bis hin
nach Welschen-Ennest zu Fuß zu erreichen, ist mit der
neuen Wanderkarte kein Problem.

Auf der Rückseite der Karte finden Wanderfreunde weite-
re Informationen zu Sehenswertem in Hilchenbach sowie
den Wanderwegen. So werden die Hilchenbacher The-
menwanderwege ausführlich dargestellt. Ortsunkundige
Wanderer können anhand der Erläuterungen ihre Wan-
derroute individuell zusammenstellen, da übersichtlich
dargestellt ist, ob es sich um Rund- oder Streckenwande-
rungen handelt und wie lang die gezeichneten Wander-
wege sind. Auf der Karte eingetragene Schutzhütten oder
Rastplätze erleichtern die Tourenplanung ebenfalls.

Ein so umfangreiches Wegenetz kann natürlich nicht ohne fremde Hilfe entstehen. Und so
gebührt der Dank den SGV-Abteilungen Hilchenbach und Müsen. Ehrenamtliche Wege- und
Bänkepaten kümmern sich darum, dass die Wanderwege in Hilchenbach immer gut gekenn-
zeichnet und vorhandene Rastplätze und Bänke in einwandfreiem Zustand sind.

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Das Kartographiebüro Müller & Richert setzte die Änderungen in der 3. Auflage der Wander-
karte um.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist das Rathaus zwar geschlossen, aber dennoch kann
die Wanderkarte telefonisch oder per E-Mail zum Preis von 5,00 Euro angefordert werden.
Im Buchladen „Bücher buy Eva“ können Bürgerinnen und Bürger die Wanderkarte wie ge-
wohnt kaufen.

          Touristikinformation Hilchenbach – Susanne Träger, touristinfo@hilchenbach.de ,
          Telefon 02733 288-133

91. Wandern in Hilchenbach – kostenlose Wanderflyer der Touristik-Information
                            Nicht nur die neue Wanderkarte von Hilchenbach mit einem
                            Preis von 5 Euro gibt den Naturfreunden unzählige Möglich-
                            keiten, sich draußen in der Natur aufzuhalten. Die Touristik-
                            Information der Stadt Hilchenbach weist darauf hin, dass sie
                            insgesamt zehn kostenlose Flyer für jeweils einen Themen-
                            wanderweg in Hilchenbach anbietet.

                            Die Wanderflyer halten neben einem Kartenausschnitt auch
                            weitere Informationen für den Wanderer wie Anfahrt und Ein-
                            kehrmöglichkeiten bereit. Da aufgrund der Coronavirus-
                            Pandemie jedoch zahlreiche Einkehrmöglichkeiten geschlos-
                            sen sind, wird angeraten, genügend Proviant im Rucksack da-
                            bei zu haben. Auf diese Art zu Wandern ist ursprünglich und
                            gemütlich und macht gerade Kindern großen Spaß.

                            Die Wanderwege sind zwischen 4 km und 24 km lang. Insbe-
                            sondere die neue 1A-Familientour ist für Familien spannend.
                            Die Flyer können - wie die Wanderkarte auch - bei der Touris-
                            tikinformation unter der Telefonnummer 02733 288-133 oder
                            per E-Mail an touristinfo@hilchenbach.de angefordert werden.
                            Sie werden per Post versandt.

                            Im Internet www.hilchenbach.de/Tourismus/Wandern stehen
                            die Flyer unter der Rubrik Tourismus/Wandern kostenlos als
                            Download-Dokumente zur Verfügung.
Alternativ liegen sie auch in der DB Agentur Hilchenbach,
Rosenthal Ticket & More, gegenüber dem Bahnhof in Hilchenbach
kostenlos aus. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag:
6:30 bis 10:30 Uhr und 14:30 bis 18:30 Uhr.

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92. Hilchenbach ist bunt!

Seit ein paar Tagen blühen Stiefmütterchen in den schönsten Farben in den Beeten rund um
den Marktplatz, denn die Mitarbeiter des Baubetriebshofes haben in feinster Weise hunderte
junger Pflänzchen eingepflanzt. Auch der Stadtbrunnen wurde in gewohnter Weise bunt ge-
staltet.

„Auch wenn in diesem Jahr die Osterfeierlichkeiten
ausgefallen sind, konnten sich die Besucherinnen
und Besucher des Marktplatzes an dem bunten
Brunnenschmuck erfreuen.“, so Susanne Träger
von der Stadtverwaltung.

Doch nicht nur der Blumenschmuck und der Brun-
nen leuchten in fröhlichen Farben. Julian Irlich aus
Brachbach hat in den letzten Tagen drei Versor-
gungskästen am Hilchenbacher Marktplatz neu
gestaltet. So haben die Kästen im Gurgelgäss-
chen, im Florenburgweg und einer der Kästen vor
dem Buchladen „Bücher buy Eva“ neue Motive
erhalten.

93. Neue Ortsschilder in Grund, Helberhausen und Müsen
Aufgrund der eingegangenen Wünsche aus den 12 Stadtteilen hat der Rat der Stadt Hil-
chenbach in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 folgende Ergänzung der Hauptsatzung
beschlossen, die seit dem 18. Dezember 2019 gültig ist:
"Der Stadtteil Grund führt zusätzlich die Bezeichnung „Jung-Stilling-Dorf“, der Stadtteil
Helberhausen „Löffelstadt“ und der Stadtteil Müsen „öwerm Wasser“.

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Aufgrund dieser Beschlussfassung hat
                                                  die Stadtverwaltung die Ergänzung der
                                                  Ortseingangsschilder für die drei genann-
                                                  ten Ortschaften um die Zusatzbezeich-
                                                  nungen eingeleitet. Die Umsetzung ist
                                                  auf Anordnung des Kreises Siegen-
                                                  Wittgenstein dann letztlich Aufgabe des
                                                  Landesbetriebes Straßen NRW.

                                                  Dieses ist auch erfolgt, so dass die drei
                                                  Stadtteile nun mit neuen Ortsschildern
                                                  glänzen können.

94. Wochenmarkt in Hilchenbach

Auf dem Wochenmarkt in Hilchenbach gibt es ein vielfältiges Angebot regionaler Lebensmit-
tel wie Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst, Eier, Backwaren oder Käse zu relativ günstigen Prei-
sen. Seit längerem sind auf dem Markt erweiterte Angebote von regionalem, handgemach-
tem Senf bis zu einer großen Auswahl an Kleidern sowie leckere Backwaren von einer
Bio-/Vollwertbäckerei zu finden.

Der Wochenmarkt bietet eine besondere Atmosphäre unter freiem Himmel. Es lohnt sich, das
bunte Treiben zu genießen.

Er findet - mit Ausnahme von Feiertagen - auf dem Marktplatz in Hilchenbach jeden Freitag
von 8.00 bis 12.30 Uhr statt. Angebot: Obst, Gemüse, Fleisch und Wurstwaren, Käse, Bio-
Metzgerei, Bio-Backwaren, Bekleidung, Senf und Spirituosen (jeden ersten Freitag im Mo-
nat), Waffeln, Kaffee und Kuchen (jeden letzten Freitag) und vieles mehr.

95. Umstellung von L-Gas auf H-Gas in Hilchenbach

 Neue Gasqualität erfordert Anpassung aller Gasgeräte

 Vorbereitende Arbeiten beginnen ab November 2020

In Hilchenbach wird im April 2022 die Erdgasversorgung durch Westnetz auf H-Gas umge-
stellt. Dazu informiert der Verteilnetzbetreiber ab November 2020 alle Erdgaskunden über
Ablauf und Details.

Bisher bezogen die mit Erdgas versorgten Kundinnen und Kunden das sogenannte L-Gas.
Weil dieses langsam zur Neige geht, wird das Erdgasnetz nach und nach auf H-Gas umge-
stellt. Alle Gasgeräte, wie beispielsweise Heizungsanlagen, Gasherde oder Warmwasserbe-
reiter, und Gasanlagen in Gewerbe- und Industriebetrieben müssen auf das höherkalorische
H-Gas angepasst werden.

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Stephan Birtner, verantwortlicher Teilprojekteiler für die technische Anpassung der soge-
nannten Marktraumumstellung bei Westnetz, erklärt: „H-Gas hat einen höheren Brennwert
als L-Gas. Deshalb ist es notwendig, alle Gasgeräte sowohl in Haushalten als auch in Unter-
nehmen rechtzeitig an die neue Gasqualität anzupassen.“ In vielen Fällen müssen nur die
Düsen der Gasgeräte ausgetauscht oder eine Einstellung am Gerät vorgenommen werden.
Diese erforderliche Geräteanpassung übernimmt Westnetz und ist für die Kundinnen und
Kunden kostenfrei. Ausgenommen sind die Gasgeräte, die aus Technik- oder Altersgründen
nicht mehr angepasst werden können. Dann können Kosten entstehen. In diesen Fällen wer-
den die Kundinnen und Kunden nach der Geräteerhebung gesondert informiert und haben
gegebenenfalls Anspruch auf eine anteilige Kostenerstattung.

„Damit alle Geräte rechtzeitig auf H-Gas umgestellt werden können, werden wir ab Novem-
ber 2020 in Hilchenbach beginnen, alle häuslichen, gewerblichen und industriellen Gasgeräte
zu erfassen“, erklärt Stephan Birtner und führt weiter aus: „Das bedeutet, dass zertifizierte
Fachfirmen in unserem Auftrag zunächst alle Haushalte und Gewerbetriebe für die Erfassung
besuchen, um rechtzeitig für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile bestellen zu können.
Ab Februar 2022 erhalten die Kunden erneut Besuch von den Monteuren. Ausgestattet mit
den notwendigen Ersatzteilen tauschen sie Düsen, Brenner oder andere Einbauteile aus.“

Wichtig ist, dass während der Erhebungs- und Anpassungsphase die Kundinnen und Kunden
den Gasmonteuren Zugang zu allen Gasgeräten ermöglichen. Dafür wird Westnetz diese
rechtzeitig schriftlich informieren. Alle Monteure können sich mit Lichtbildausweisen legitimie-
ren.

Weitere Informationen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Marktraumumstellung
sind im Internet unter www.westnetz.de („Für Energieverbraucher“ → „Erdgasumstellung“)
und unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-66469070-03 für Hilchenbach abrufbar.

Hintergrund

In Deutschland wird die Versorgung mit Erdgas durch zwei verschiedene Gas-Arten gewähr-
leistet, die sich vor allem durch ihren Methangehalt und den Brennwert unterscheiden: Erd-
gas L (englisch: low calorific gas, also niedriger Brennwert) und Erdgas H (englisch: high
calorific gas, also hoher Brennwert). Der kontinuierliche Rückgang der L-Gasaufkommen in
Deutschland und den Niederlanden ist der Grund für die notwendige Umstellung von Erdgas
L auf Erdgas H, die sogenannte Marktraumumstellung. Die demgegenüber nachgewiesenen
H-Gas-Reserven erlauben auch in Zukunft eine sichere Erdgasversorgung. Für die bundes-
weite Umstellung auf das energiereiche H-Gas haben die Gasnetzbetreiber gemeinsam mit
der Bundesnetzagentur einen Netzentwicklungsplan abgestimmt.

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