AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT
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A MTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT Amtsblatt der Stadt Hilchenbach Ausgabe 5/2020 vom 28. April 2020 #Wirbleibenzuhause Nächster Erscheinungstag voraussichtlich 9. Juni 2020 Redaktionsschluss: 29. Mai 2020 Herausgeber: Der Bürgermeister, Stadt Hilchenbach - Bürgerdienste -, Markt 13, 57271 Hilchenbach H:
Zuständigkeit: Alina von Germeten | 02733/288-218 | A.vongermeten@hilchenbach.de Druckauflage 1.400 Exemplare; Bezug: - Kostenlose Abholung bei: Stadtverwaltung Hilchenbach (Rathaus), Stadtsparkasse sowie Volksbank und deren Filialen, Aral-Tankstelle, Bahnhof Hilchenbach, TV Holtrode in Allenbach, „Der kleine Konsum“ in Müsen - Download als PDF-Datei im Internet unter www.hilchenbach.de - Bezug im Abonnement vom Herausgeber (Telefon 02733/288-0) gegen Kostenerstattung in Höhe von zurzeit 7,00 Euro pro Jahr innerhalb Hilchenbachs und 18,00 Euro pro Jahr außerhalb Titelbild: Silvia Schwarzpaul, Fotos Innenteil: Pixabay, Rückseite: Patricia Lutter Inhalt Teil I: Amtsblatt – Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hilchenbach Allgemeinverfügung vom 15. April 2020 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung 79. zu kontaktreduzierten Maßnahmen ab dem 16. März 2020 und 17. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom 16. März 2020 Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hilchenbach über das Offenhalten 80. von Verkaufsstellen in der Stadt Hilchenbach aus besonderem Anlass vom 7. April 2020 Neufassung vom 7. April 2020 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der 81. Stadt Hilchenbach vom 6. Oktober 2010 8. Satzung vom 6. April 2020 zur Änderung der Hundesteuersatzung der 82. Stadt Hilchenbach vom 5. November 1971 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates und 83. der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Hilchenbach am 13. September 2020 – Berichtigung Teil II: Regelmäßige Angebote | Nachrichten | Veranstaltungen 84. Vorstellung der Haushaltsplanung 2020 85. Hilchenbach hilft! Miteinander – Füreinander auch in Zeiten des Corona-Virus! 86. Rund um die Breitenbach-Talsperre nur noch in eine Richtung 87. Liefer- und Abholservice gewährleistet die Nahversorgung in Hilchenbach 2
88. Kinder- und Jugendarbeit auf der Online-Plattform Discord 89. Neuauflage der Hilchenbacher Familienbroschüre 90. Neue Wanderkarte für Hilchenbach 91. Wandern in Hilchenbach – kostenlose Wanderflyer der Touristik-Information 92. Hilchenbach ist bunt 93. Neue Ortsschilder in Grund, Helberhausen und Müsen 94. Wochenmarkt in Hilchenbach 95. Umstellung von L-Gas auf H-Gas in Hilchenbach ___________________________________________________________ Teil I: Amtsblatt – Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Hilchenbach 79. Allgemeinverfügung vom 15. April 2020 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zu kontaktreduzierten Maßnahmen ab dem 16. März 2020 und 17. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom 16. März 2020 Hiermit wird folgendes angeordnet: 1. Die Allgemeinverfügung zu kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16. März 2020 und 17. März 2020 zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 vom 16. März 2020 wird aufgehoben. 2. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. 3. Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgeset- zes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) vom 12. November 1999 (GV.NRW.1999 Seite 602), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17.05.2018 (GV.NRW.2018 Seite 244), öffentlich bekannt gemacht. Diese Verfügung gilt gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG NRW mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. Begründung: Rechtsgrundlagen für die getroffenen Anordnungen in der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 waren die Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. März 2020 zur Fortschreibung der Erlasse vom 15. und 17. März 2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 18. März 2020 sowie die §§ 16 Absatz 7, 16 Absatz 1 Satz 1, 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 lnfektionsschutzgesetz (IfSG). Inzwischen wurde aufgrund der §§ 32, 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des lnfektionsschutz- gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBI I Seite 1045) sowie des § 10 der Verordnung zur Rege- lung von Zuständigkeiten nach dem lnfektionsschutzgesetz vom 28. November 2000 (GV. NRW. Seite 701), der durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. Januar 2017 (GV. NRW. Seite 3
219) geändert worden ist, die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona- virus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) erlassen (GV. NRW. 2020 Seite 177a). Die Bestimmungen der CoronaSchVO gehen widersprechenden und inhaltsgleichen Allge- meinverfügungen der nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem lnfektionsschutzgesetz zuständigen Behörden vor. Im Übrigen, insbesondere hinsichtlich da- rin verfügter weitergehender Schutzmaßnahmen, bleiben bereits erfolgte oder zukünftige An- ordnungen der nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infek- tionsschutzgesetz zuständigen Behörden unberührt. Weitergehende Schutzmaßnahmen ̶ als durch CoronaSchVO (GV. NRW. 2020 Seite 177a) verordnet ̶ halte ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht für notwendig, so dass ich mich aufgrund der geänderten Sachlage entschieden habe, die Allgemeinverfügung aufzuheben. Der Widerruf der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 gründet sich auf § 49 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar. Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicher- heit im Hinblick auf die einheitliche Anwendung und Auslegung der verordneten Einschrän- kungen ist die sofortige Aufhebung der Allgemeinverfügung erforderlich. Rechtsmittel haben also keine aufschiebende Wirkung. Ihre Rechte: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage er- hoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge- schäftsstelle beim Verwaltungsgericht in 59821 Arnsberg, Jägerstraße 1, zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr Abschriften für die übrigen Beteiligten beige- fügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwor- tenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen be- stimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedin- gungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behör- denpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERW) vom 24. November 2017 (BGBI. I Seite 3803). Die Frist wird bei schriftlicher Klageerhebung oder, wenn die Schriftform ersetzt wird, nur ge- wahrt, wenn die Klageschrift vor Fristablauf bei Gericht eingegangen ist. Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden eines von lhnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden lhnen zugerechnet. Eine eventuell erhobene Anfechtungsklage hat gemäß § 80 Absatz 2 Nummer 3 der VwGO keine aufschiebende Wirkung. Das zuständige Verwaltungsgericht in Arnsberg kann jedoch auf Ihren Antrag hin die aufschiebende Wirkung der Klage gemäß § 80 Absatz 5 VwGO ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor der Anfechtungsklage zulässig. 4
Allgemeine Hinweise: Auskunft erteilt der Fachbereich Zentrale Dienste, Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach. Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung kann nach Bekannt- gabe im Fachbereich Zentrale Dienste der Stadt Hilchenbach, Markt 13, 57271 Hilchenbach zur Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ferner kann der verfügende Teil der Allgemeinverfügung im Internet-Auftritt der Stadt Hilchen- bach, www.hilchenbach.de, abgerufen werden. Hilchenbach, den 15. April 2020 Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde In Vertretung Hoffmann Stadtrat 80. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hilchenbach über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Hilchenbach aus besonderem Anlass vom 7. April 2020 Aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten des Landes Nord- rhein-Westfalen (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW –) vom 16. November 2006 (GV. NRW Seite 516) in Verbindung mit §§ 25 fortfolgende des Gesetzes über den Aufbau und Befug- nisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG –), jeweils in der zurzeit gel- tenden Fassung, wird durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss, anstelle des Rates der Stadt Hilchenbach, vom 1. April 2020 folgende Satzung für das Gebiet der Stadt Hilchen- bach verordnet: §1 Verkaufsstellen in den in § 2 aufgeführten Straßen dürfen aus Anlass der nachfolgend ge- nannten Märkte jeweils am Sonntag über die allgemeinen Ladenöffnungszeiten hinaus von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: Frühlingsfest: 10. Mai 2020 Herbstkirmes: 20. September 2020 Autosalon: 25. Oktober 2020 Weihnachtsmarkt: 13. Dezember 2020 §2 Der Geltungsbereich erstreckt sich im Einzelnen auf die nachstehend aufgeführten Straßen: Markt, Im Unteren Marktfeld 2 (Netto), Am Preisterbach 1 bis 15 (Einkaufszentrum Gerber Park), Gerbergasse, Rothenberger Straße 15 bis 35, Hilchenbacher Straße 2 bis 12, Bruch- straße 1 bis 12, Unterzeche, Dammstraße 2 bis 4, Ruinener Weg sowie In der Herrenwiese 4 bis 30 und Mühlenweg 7 (Dollar Hugo). 5
§3 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der durch diese Verordnung zugelassenen Zeit (§ 1) und Örtlichkeit (§ 2) offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 12 Absatz 2 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. §4 Diese Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. ____________________ Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Verordnung mache ich hiermit öffentlich bekannt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn - eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, - diese Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, - der Bürgermeister hat den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vorher bean- standet oder - der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hilchenbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hilchenbach, den 7. April 2020 Der Bürgermeister Menzel Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der Gefährdungslage muss das Frühlingsfest in diesem Jahr ausfallen. Ob die weiteren Veranstaltungen stattfinden werden, hängt von der zukünftigen Entwicklung ab. Über eventuelle Terminabsagen wird die Stadt Hilchenbach rechtzeitig informieren. 6
81. Neufassung vom 7. April 2020 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilchenbach vom 6. Oktober 2010 Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 1. April 2020 anstelle des Rates der Stadt Hilchenbach die nachfolgende Neufassung der Anlage zur Verwaltungsgebühren- satzung der Stadt Hilchenbach vom 6. Oktober 2010 beschlossen, die am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt: Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilchenbach (Tarifliste) Tarif- Gegenstand Gebühr Nummer in Euro A. Allgemeine Dienststellen 1 Vervielfältigungen, Lichtbilder und Auszüge 1a Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für die ersten 10 Seiten jeweils 0,70 ab der 11. Seite jeweils 0,50 1b Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A3 je Seite 1,00 1c Farbkopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 je Seite 1,40 Farbkopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A3 je Seite 2,00 1d Lichtbilderstellung zur Dokumentenbeantragung 5,00 1e Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene 15 Minuten 11,00 2 Beglaubigungen und Zeugnisse 2a Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen 3,00 2b Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite 4,00 3 Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist jede angefangene halbe Stunde 27,00 7
4a Für die Erteilung von Vorrangseinräumungen, Löschungsbewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist jede angefangene halbe Stunde 27,00 4b Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufs- rechts nach § 28 Absatz 1 Seite 3 Baugesetzbuch (BauGB) jede angefangene halbe Stunde 27,00 5 Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen und so weiter, soweit im Wege der Fotokopie hergestellt (vergleiche Ziffer 1) 4,00 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt 6a Kostenpauschale für Versendung Versand innerhalb Hilchenbach jährlich 7,00 Versand außerhalb Hilchenbach jährlich 18,00 6b Veröffentlichungen Dritter (zum Beispiel Bekanntmachungen) je angefangene Seite DIN A 4 (verkleinert auf DIN A 5) 40,00 6c Mehrfachhinweise Dritter im Veranstaltungskalender des Amtlichen Bekanntmachungsblattes je Eintrag 6,00 6d Werbeanzeigen 1/2 Seite im Innenteil (schwarz/weiß) 50,00 1/2 Umschlagseite (farbig) 100,00 7 Ersatz für eine verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarke 6,00 8 Zweitausfertigung eines Abgabebescheides 7,00 8
9 Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde 27,00 B. Archiv 10 Für familiengeschichtliche Auskünfte wird die Gebühr nach dem Zeitlauf erhoben. Sie beträgt je angefangene halbe Stunde 27,00 11 Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen jede angefangene Seite nach Schwierigkeit mindestens 13,00 höchstens 60,00 Von der Erhebung der Gebühren unter Nummer 10 und 11 kann abgesehen werden, wenn die Inanspruchnahme des Archivs wissenschaftlichen Zwecken dient. C. Bauwesen 12 Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden je angefangene halbe Stunde 27,00 13 Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für 13 a Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 27,00 13 b Soweit durch gehobenen technischen Dienst je angefangene halbe Stunde 35,00 9
13 c Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde 27,00 13 d Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene Stunde und Person 18,00 14 Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen bis 40 Seiten für jede angefangene Seite 0,60 für jede weitere Seite 0,40 15 Plots (Computerausdrucke) 15 a DIN A 4 8,50 DIN A 4 farbig 17,00 15 b DIN A 3 11,00 DIN A 3 farbig 20,00 15 c DIN A 2 13,00 DIN A 2 farbig 25,00 15 d DIN A 1 16,00 DIN A 1 farbig 30,00 15 e DIN A 0 20,00 DIN A 0 farbig 40,00 16 Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 Minuten 10,00 D. Stadtwerke 17 Ausleihe eines Standrohres zur Entnahme von Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung 10
Pauschale für Standrohrausleihe für den 1. Monat 45,00 Für den 2. Monat pro Stück und Tag 1,00 (zuzüglich Wasser- und Schmutzwassergebühren) Kaution für Standrohrausleihe 300,00 18 Beantragte Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, technische Arbeiten a) Büroarbeiten, je angefangene halbe Stunde 27,00 b) Außenarbeiten, je angefangene halbe Stunde 27,00 c) technische Dienste, je angefangene halbe Stunde 27,00 19 Stellungnahme für Löschwassersicherheit gewerblicher Objekte Erstellung von Plänen, Messungen vor Ort inklusive Spülungen 400,00 Bei Berechnungen aus dem Bereich Wasserversorgung (Ziffern 17, 18 und 19) erhöhen sich die Beträge um die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Anmerkungen: Für Veröffentlichungen im Veranstaltungskalender des Amtlichen Bekanntmachungsblattes sind neben der Tarifstelle 6 c die Verwaltungsgebühren nach Tarifstelle 6 b zu erheben, wenn es sich erkennbar um eine Veröffentlichung handelt, die in den amtlichen oder redakti- onellen Teil gehört. Für die Veränderung von Bebauungsplänen sind Verwaltungsgebühren dann zu erheben, wenn sie im überwiegenden Interesse des oder der Antragsteller/in liegen. ____________________ Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung mache ich hiermit öffentlich bekannt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn 11
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, - diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, - der Bürgermeister hat den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vorher be- anstandet oder - der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hilchenbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hilchenbach, den 7. April 2020 Der Bürgermeister Menzel 82. 8. Satzung vom 6. April 2020 zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Hilchenbach vom 5. November 1971 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 1 bis 3 und § 20 Absatz 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW Seite 712/SGV NRW 610), jeweils in der geltenden Fassung, hat der der Haupt- und Finanzausschuss anstelle des Rates der Stadt Hilchenbach in seiner Sitzung am 1. April 2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 2 erhält folgende Fassung: Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Hundehalterin/einem Hundehalter oder von meh- reren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 96,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 108,00 Euro c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 120,00 Euro Hunde, für die Steuerfreiheit nach § 3 besteht oder für die Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird, sowie Hunde, die zum Bestand eines Zwingers nach § 6 oder zu den für gewerbliche Zwecke nach § 7 gehaltenen Tieren gehören, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt. Artikel II Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. ____________________ 12
Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung mache ich hiermit öffentlich bekannt. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn - eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, - diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, - der Bürgermeister hat den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vorher be- anstandet oder - der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hilchenbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Hilchenbach, den 6. April 2020 Der Bürgermeister In Vertretung Hoffmann Stadtrat 83. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Rates und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Hilchenbach am 13. September 2020 – Berichtigung Im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Hilchenbach Ausgabe 4/2020 vom 31. März 2020 wurde mit der Nummer 56 die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor- schlägen für die Wahl des Rates und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Kom- munalwahl 2020 bekannt gemacht. Dabei wurde bei den Hinweisen zum Wahlvorschlag für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters unter Punkt 4.4 die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften mit „mindestens 160 Wahlberechtigten“ angegeben. Da der Rat der Stadt Hilchenbach aktuell 40 Stadtverordnete als Mitglieder hat, muss der Wahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unter- zeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Hiermit erfolgt die Berichtigung der oben genannten Bekanntmachung. Hilchenbach, den 17. April 2020 Der Bürgermeister als Wahlleiter 13
Teil II: Regelmäßige Angebote | Nachrichten | Veranstaltungen 84. Vorstellung der Haushaltsplanung 2020 Besondere Situationen erfordern beson- dere Maßnahmen. Aufgrund der aktuellen Gefährdungssituation durch den Corona- Virus hat diesmal nicht der Rat der Stadt Hilchenbach den Haushaltsplan 2020 be- schlossen. Ausnahmsweise erfolgte die Beratung und Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss, in deutlich kleinerer Runde, am 1. April 2020 einstimmig mit 14 Ja-Stimmen. Dieser Haushaltsplan liegt zurzeit der Kommu- nalaufsicht des Kreises Siegen- Wittgenstein zur Genehmigung vor. Die Haushaltsplanung weist für 2020 ein Defizit von rund 5,6 Millionen Euro auf. Das Jahr 2022 rückt näher. Dann soll der Haushaltsausgleich der Stadt Hilchen- bach erfolgen. Dieses kann aber nur gelingen, wenn in den Jahren 2021 und folgende höhere Hebesätze bei der Grundsteuer B be- schlossen oder andere finanzielle Verbesserungen erzielt werden. Foto: Stadtkämmerer Udo Hoffmann präsentiert den letzten von ihm aufgestellten Haushaltsplan. Ebenso bleibt der Druck durch die zu zahlende Umlage an den Kreis Siegen-Wittgenstein bestehen. Auf der Einnahmeseite erhält die Stadt Hilchenbach in diesem Jahr Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gewerbesteuer ist kaum berechenbar. Für 2019 waren 5 Millionen Euro geplant. Tat- sächlich hat die Stadt Hilchenbach aber unter 3 Millionen Euro eingenommen. Für 2020 sind rund 4 Millionen Euro vorgesehen. Die Einkommensteuer steigt um 573.000 Euro leicht an und bleibt mit 8,82 Millionen Euro die größte Einnahme. Die Erstattung aus dem Einheitslastenausgleich beträgt 578.000 Euro. 14
Mit 618.000 Euro zeigt sich ein großes Defizit bei den Ausgaben der Kosten für die Asyl- bewerberinnen und Asylbewerber. Die mit Abstand höchste Position ist weiterhin die Kreisumlage mit rund 12 Millionen Euro. Trotz der angespannten Finanzlage sind im Haushaltsjahr 2020 feste Investitionen einge- plant. Schwerpunkt ist dabei weiterhin das Projekt zur Realisierung und zur Attraktivitäts- steigerung des Kultur-, Sport- und Freizeitzentrums in Dahlbruch. Für 2020 sind für den „Kulturellen Marktplatz“ 700.000 Euro im Haushalt eingeplant. Weitere Investitionen sind die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Vormwald mit 360.000 Euro, die Erweiterung der Technikräume der Carl-Kraemer Realschule mit 140.000 Euro, der Ausbau der Bundesstraße B 508 mit 252.000 Euro sowie die Renaturierung des Wälderbachs mit 355.000 Euro. Im Übrigen hält Kämmerer Udo Hoffmann für die Zukunft eine Verbesserung in der kommu- nalen Finanzsituation für dringend erforderlich. Die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Sozialkosten, insbesondere an den Kosten für die Flüchtlinge, kommt zum Teil nicht an. So werden zum Beispiel die Entlastungen bei den Kosten für Unterkunft über die Kreise und somit über die Kreisumlage abgebildet, aber durch andere Sozialleistungen aufgezehrt. Er- gänzend dazu hofft der Kämmerer auf eine vollständige Weiterleitung der Integrationspau- schale des Bundes an die Städte und Gemeinden durch das Land NRW. Die Stadt Hilchen- bach muss auch eigene Anstrengungen unternehmen, um die Finanzsituation zu verbessern. Große Risiken bestehen besonders durch Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Zum einen bleibt die gesamtwirtschaftliche Entwicklung abzuwarten und zum anderen sind die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen sowie die Zinsentwicklung kaum vorhersehbar. Ebenso bleibt die Verteilung der Soziallasten ein Hauptproblem. Bereits zum Stand 1. Januar 2020 konnte die Stadt Hilchenbach die langfristigen Schulden auf rund 2,75 Millionen Euro und damit vergleichsweise niedrige 185 Euro pro Einwohner weiter senken. Allerdings muss die Stadt Hilchenbach für die laufenden Zahlungen Liquidi- tätskredite in Höhe von 14,5 Millionen Euro aufnehmen. Der Haushaltsplan steht im Inter- net-Auftritt der Stadt Hilchenbach unter www.hilchenbach.de in der Rubrik Bürgerservice/Rathaus und Politik unter dem Menüpunkt Stadtverwaltung Fachbereich 2-Zentrale Dienste Haushaltsplanung in der Rand- spalte im PDF-Format zum Her- unterladen bereit. Zu finden ist er am einfachsten durch Eingabe des Suchbegriffs „Haushalt“. 15
85. Hilchenbach hilft! „Miteinander ̶ Füreinander“ auch in Zeiten des Corona-Virus! Die Corona-Pandemie schränkt für längere Zeit erheblich den All- tag der Menschen ein. Vor allem Seniorinnen und Senioren sowie chronisch Kranken wird dringend empfohlen zuhause zu bleiben, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Darum sind für diese Risikogruppe, Alleinlebende, Menschen in Quarantäne und an Corona- Erkrankte Hilfsangebote von Freiwilligen besonders wichtig. Wie zum Beispiel Einkaufshilfe, Botengänge zum Arzt oder Besorgungen aus der Apotheke. Dabei sollte sehr auf den persön- lichen Schutz der Helfer/innen geachtet werden, indem der direkte persönliche Kontakt soweit wie möglich vermieden wird. Manchmal wird aber auch einfach nur mal jemand zum Reden benötigt. Da können Gesprächsangebote per Telefon gegen die Einsamkeit helfen. Bürgermeister Holger Menzel appelliert in dieser Zeit der Krise an die Mitmenschlich- keit, Nächstenliebe und Solidarität der Hil- chenbacher Bürgerinnen und Bürger, diese Werte auch praktisch zu leben und sich der Initiative der Stadt Hilchenbach anzu- schließen. Sie stellt seit November 2005 unter dem Motto „Miteinander - Füreinan- der“ Kontakt zwischen Helfer/innen und Hilfesuchenden her und sorgt so dafür, dass Hilfe an der richtigen Stelle ankommt. Machen Sie mit ̶ Helfen Sie mit! Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind zu helfen und in einen Unterstützerpool aufgenommen werden möchten, werden gebeten sich bei Gudrun Roth, Ehren- amts- und Seniorenbeauftragte der Stadt Hilchenbach, Telefon 02733 288-229, E-Mail ehrenamt@hilchenbach.de zu melden. Ebenso werden diejenigen Per- sonen, die von dem Unterstützungsangebot Gebrauch machen möchten, aus- drücklich ermutigt, sich bei ihr zu melden. 86. Rund um die Breitenbach-Talsperre nur noch in eine Richtung Die attraktive Spazier-, Rad- und Jogging-Runde um die in Hilchenbach- Allenbach gelegene Talsperre ist bei schönem Wetter auch in Corona- Zeiten gut besucht. Um eine dauerhafte Sperrung zu vermeiden, hat die Ordnungsbehörde der Stadt Hilchenbach sich über folgende Maßnahme mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt: 16
Um Begegnung der Menschen am Spazierweg um die Breitenbach-Talsperre zu minimieren, soll der Rundweg nur in eine Richtung begangen werden. Da die Mehrzahl der Ausflugsgäste Ihren Spazierweg nach rechts gehend über die Staumauer beginnt, ist, dem folgend, der Weg auch so ausgeschildert. Die Stadt Hilchenbach hofft auf Verständnis für die Maß- nahme und auf Einhaltung der Regelung. 87. Liefer- und Abholservice gewährleistet die Nahversorgung in Hilchenbach Aufgrund der Coronavirus-Pandemie müssen die Gastronomen ihre Betriebe geschlossen halten. Vie- le Gastronomiebetriebe haben jedoch ihren Service erweitert und bieten nun einen Liefer- und/oder Abholservice an. Der Einzelhandel hat jedoch ̶ bis auf einige Ein- schränkungen ̶ wieder regulär geöffnet. Unterstüt- zen Sie die örtlichen Geschäfte und nutzen Sie den Liefer- und Abholservice der Gastronomiebetriebe. Im Internet-Auftritt der Stadt Hilchenbach können Sie unter dem Link „Gut versorgt in Hil- chenbach“ eine tagesaktuelle Liste der teilnehmenden Betriebe herunterladen: www.hilchenbach.de/Stadtentwicklung-Wirtschaft/Wirtschaft/Nahversorgung 88. Kinder- und Jugendarbeit auf der Online-Plattform Discord Offene Jugendarbeit ist aufgrund des Corona-Virus absolut nicht abgesagt, sondern im Ge- genteil sehr angesagt! Gemeinsam mit fast allen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Krei- ses Siegen-Wittgenstein ist das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Hilchenbach unter dem Einladungslink https://discord.gg/cFk38ef erreichbar. Im virtuellen Jugendzentrum können Jugendliche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sprechen, sich mit Freunden im Sprachkanal verabre- den und ihre Freizeit verbringen. Für viele Interessen haben die Aktiven den richtigen Kanal. Zum Beispiel gibt es einen Mädchentreff, eine Schülerhilfe, die Dirtbike-Gruppe und natürlich auch ein Jugendzentrum. 17
Das Team freut sich über bekannte und neue Besucherinnen und Besucher, die vorbei- schauen, miteinander ins Gespräch kommen oder einfach nur zusammen „abhängen“ wollen. Das Angebot hat Öffnungszeiten, die sogar umfangreicher sind, als in den bestehenden Ein- richtungen: Montag: 11.00 bis 19.00 Uhr Dienstag: 12.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch: 11.00 bis 19.00 Uhr Donnerstag: 12.00 bis 15.00 Uhr Freitag: 12.00 bis 17.00 Uhr Sonntag: 14.00 bis 16.30 Uhr Die App sollte natürlich mit Einverständnis der Eltern benutzt werden. Selbstverständlich gelten auf Discord die Regeln des Kinder- und Jugendschutzes und des res- pektvollen Miteinanders. Falls es Probleme mit dem „Log in“ gibt, schreibt dem Kinder- und Jugendbüro über: Facebook: www.facebook.com/KinderundJugendbueroHilchenbach Instagram: https://www.instagram.com/kjbhilchenbach/ E-Mail: h.kuehn@hilchenbach.de 89. Neuauflage der Hilchenbacher Familienbroschüre Aktuelle Informationen rund um das Familienleben liefert die vierte Neuauflage, die das Familienbüro der Stadt Hilchen- bach herausgibt. Die Inhalte wurden komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht. In sechs Rubriken finden Eltern alles Wissenswertes rund um die Geburt eines Kindes, Informationen von der Kinder- tagesstätte, über die Tagespflege bis hin zu Beratungsstel- len sowie nützliche Tipps und Adressen für finanzielle Hilfen und Informationen zu Spiel,- Spaß- und Bewegungsangebo- ten der Vereine und Verbände. Die Hilchenbacher Familienbroschüre wurde im Jahre 2010 erstmals vom Arbeitskreis „Familie, Bildung und Integration“ entwickelt und wird seitdem kontinuierlich entwickelt und ergänzt. Die Stadt Hilchenbach möchte mit den Informati- onsmaterialien und verschiedenen Angeboten junge Eltern besonders in den ersten Lebensjahren begleiten und unterstützen. 18
In der Familienbroschüre gibt es auch etwas Neues! Die Neuauflage bietet Interessierten eine Landkarte, in der alle Hilchenbacher Spielplätze zu finden sind. Über einen QR-Code gelangt man bequem zu einer Anfahrtsbeschreibung auf der Seite https://spielplaetze.kjb-angebote.de. Die Informationen auf der Internetseite werden in Kürze durch Fotografien der Spielplätze ergänzt. Die Familienbroschüre wird im Rahmen des Willkommen-Paketes (WiKi) in den Kindertages- stätten überreicht oder ist im Familienbüro der Stadt Hilchenbach und als Download auf der Internet-Seite der Stadt Hilchenbach, www.hilchenbach.de, erhältlich. Für Fragen oder Aktualisierungswünsche steht Ihnen Heike Kühn gerne zur Verfügung. Kontakt per E-Mail: familienbuero@hilchenbach.de. 90. Neue Wanderkarte für Hilchenbach Der Tourismus- und Kneipp-Verein Hilchenbach e.V. freut sich sehr, denn pünktlich zum Be- ginn der Wandersaison liegt sie vor: die 3. Auflage der Wanderkarte Hilchenbach! Nachdem rückgebaute Wege aus der bisherigen Karte gelöscht, neue Wege eingetragen und die bisherigen Wegeführungen überprüft und korrigiert waren, konnte die Druckerei Vorlän- der GmbH & Co. KG Siegen mit dem Druck beauftragt werden. Die Wanderkarte im Maßstab 1:25.000 ist die perfekte Grundlage für unbeschwertes Wandervergnügen in Hil- chenbach und in die angrenzenden Orten. Kreuztal, Netphen, Erndtebrück, das Kirchhundemer Gebiet bis hin nach Welschen-Ennest zu Fuß zu erreichen, ist mit der neuen Wanderkarte kein Problem. Auf der Rückseite der Karte finden Wanderfreunde weite- re Informationen zu Sehenswertem in Hilchenbach sowie den Wanderwegen. So werden die Hilchenbacher The- menwanderwege ausführlich dargestellt. Ortsunkundige Wanderer können anhand der Erläuterungen ihre Wan- derroute individuell zusammenstellen, da übersichtlich dargestellt ist, ob es sich um Rund- oder Streckenwande- rungen handelt und wie lang die gezeichneten Wander- wege sind. Auf der Karte eingetragene Schutzhütten oder Rastplätze erleichtern die Tourenplanung ebenfalls. Ein so umfangreiches Wegenetz kann natürlich nicht ohne fremde Hilfe entstehen. Und so gebührt der Dank den SGV-Abteilungen Hilchenbach und Müsen. Ehrenamtliche Wege- und Bänkepaten kümmern sich darum, dass die Wanderwege in Hilchenbach immer gut gekenn- zeichnet und vorhandene Rastplätze und Bänke in einwandfreiem Zustand sind. 19
Das Kartographiebüro Müller & Richert setzte die Änderungen in der 3. Auflage der Wander- karte um. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie ist das Rathaus zwar geschlossen, aber dennoch kann die Wanderkarte telefonisch oder per E-Mail zum Preis von 5,00 Euro angefordert werden. Im Buchladen „Bücher buy Eva“ können Bürgerinnen und Bürger die Wanderkarte wie ge- wohnt kaufen. Touristikinformation Hilchenbach – Susanne Träger, touristinfo@hilchenbach.de , Telefon 02733 288-133 91. Wandern in Hilchenbach – kostenlose Wanderflyer der Touristik-Information Nicht nur die neue Wanderkarte von Hilchenbach mit einem Preis von 5 Euro gibt den Naturfreunden unzählige Möglich- keiten, sich draußen in der Natur aufzuhalten. Die Touristik- Information der Stadt Hilchenbach weist darauf hin, dass sie insgesamt zehn kostenlose Flyer für jeweils einen Themen- wanderweg in Hilchenbach anbietet. Die Wanderflyer halten neben einem Kartenausschnitt auch weitere Informationen für den Wanderer wie Anfahrt und Ein- kehrmöglichkeiten bereit. Da aufgrund der Coronavirus- Pandemie jedoch zahlreiche Einkehrmöglichkeiten geschlos- sen sind, wird angeraten, genügend Proviant im Rucksack da- bei zu haben. Auf diese Art zu Wandern ist ursprünglich und gemütlich und macht gerade Kindern großen Spaß. Die Wanderwege sind zwischen 4 km und 24 km lang. Insbe- sondere die neue 1A-Familientour ist für Familien spannend. Die Flyer können - wie die Wanderkarte auch - bei der Touris- tikinformation unter der Telefonnummer 02733 288-133 oder per E-Mail an touristinfo@hilchenbach.de angefordert werden. Sie werden per Post versandt. Im Internet www.hilchenbach.de/Tourismus/Wandern stehen die Flyer unter der Rubrik Tourismus/Wandern kostenlos als Download-Dokumente zur Verfügung. Alternativ liegen sie auch in der DB Agentur Hilchenbach, Rosenthal Ticket & More, gegenüber dem Bahnhof in Hilchenbach kostenlos aus. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag: 6:30 bis 10:30 Uhr und 14:30 bis 18:30 Uhr. 20
92. Hilchenbach ist bunt! Seit ein paar Tagen blühen Stiefmütterchen in den schönsten Farben in den Beeten rund um den Marktplatz, denn die Mitarbeiter des Baubetriebshofes haben in feinster Weise hunderte junger Pflänzchen eingepflanzt. Auch der Stadtbrunnen wurde in gewohnter Weise bunt ge- staltet. „Auch wenn in diesem Jahr die Osterfeierlichkeiten ausgefallen sind, konnten sich die Besucherinnen und Besucher des Marktplatzes an dem bunten Brunnenschmuck erfreuen.“, so Susanne Träger von der Stadtverwaltung. Doch nicht nur der Blumenschmuck und der Brun- nen leuchten in fröhlichen Farben. Julian Irlich aus Brachbach hat in den letzten Tagen drei Versor- gungskästen am Hilchenbacher Marktplatz neu gestaltet. So haben die Kästen im Gurgelgäss- chen, im Florenburgweg und einer der Kästen vor dem Buchladen „Bücher buy Eva“ neue Motive erhalten. 93. Neue Ortsschilder in Grund, Helberhausen und Müsen Aufgrund der eingegangenen Wünsche aus den 12 Stadtteilen hat der Rat der Stadt Hil- chenbach in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 folgende Ergänzung der Hauptsatzung beschlossen, die seit dem 18. Dezember 2019 gültig ist: "Der Stadtteil Grund führt zusätzlich die Bezeichnung „Jung-Stilling-Dorf“, der Stadtteil Helberhausen „Löffelstadt“ und der Stadtteil Müsen „öwerm Wasser“. 21
Aufgrund dieser Beschlussfassung hat die Stadtverwaltung die Ergänzung der Ortseingangsschilder für die drei genann- ten Ortschaften um die Zusatzbezeich- nungen eingeleitet. Die Umsetzung ist auf Anordnung des Kreises Siegen- Wittgenstein dann letztlich Aufgabe des Landesbetriebes Straßen NRW. Dieses ist auch erfolgt, so dass die drei Stadtteile nun mit neuen Ortsschildern glänzen können. 94. Wochenmarkt in Hilchenbach Auf dem Wochenmarkt in Hilchenbach gibt es ein vielfältiges Angebot regionaler Lebensmit- tel wie Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst, Eier, Backwaren oder Käse zu relativ günstigen Prei- sen. Seit längerem sind auf dem Markt erweiterte Angebote von regionalem, handgemach- tem Senf bis zu einer großen Auswahl an Kleidern sowie leckere Backwaren von einer Bio-/Vollwertbäckerei zu finden. Der Wochenmarkt bietet eine besondere Atmosphäre unter freiem Himmel. Es lohnt sich, das bunte Treiben zu genießen. Er findet - mit Ausnahme von Feiertagen - auf dem Marktplatz in Hilchenbach jeden Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr statt. Angebot: Obst, Gemüse, Fleisch und Wurstwaren, Käse, Bio- Metzgerei, Bio-Backwaren, Bekleidung, Senf und Spirituosen (jeden ersten Freitag im Mo- nat), Waffeln, Kaffee und Kuchen (jeden letzten Freitag) und vieles mehr. 95. Umstellung von L-Gas auf H-Gas in Hilchenbach Neue Gasqualität erfordert Anpassung aller Gasgeräte Vorbereitende Arbeiten beginnen ab November 2020 In Hilchenbach wird im April 2022 die Erdgasversorgung durch Westnetz auf H-Gas umge- stellt. Dazu informiert der Verteilnetzbetreiber ab November 2020 alle Erdgaskunden über Ablauf und Details. Bisher bezogen die mit Erdgas versorgten Kundinnen und Kunden das sogenannte L-Gas. Weil dieses langsam zur Neige geht, wird das Erdgasnetz nach und nach auf H-Gas umge- stellt. Alle Gasgeräte, wie beispielsweise Heizungsanlagen, Gasherde oder Warmwasserbe- reiter, und Gasanlagen in Gewerbe- und Industriebetrieben müssen auf das höherkalorische H-Gas angepasst werden. 22
Stephan Birtner, verantwortlicher Teilprojekteiler für die technische Anpassung der soge- nannten Marktraumumstellung bei Westnetz, erklärt: „H-Gas hat einen höheren Brennwert als L-Gas. Deshalb ist es notwendig, alle Gasgeräte sowohl in Haushalten als auch in Unter- nehmen rechtzeitig an die neue Gasqualität anzupassen.“ In vielen Fällen müssen nur die Düsen der Gasgeräte ausgetauscht oder eine Einstellung am Gerät vorgenommen werden. Diese erforderliche Geräteanpassung übernimmt Westnetz und ist für die Kundinnen und Kunden kostenfrei. Ausgenommen sind die Gasgeräte, die aus Technik- oder Altersgründen nicht mehr angepasst werden können. Dann können Kosten entstehen. In diesen Fällen wer- den die Kundinnen und Kunden nach der Geräteerhebung gesondert informiert und haben gegebenenfalls Anspruch auf eine anteilige Kostenerstattung. „Damit alle Geräte rechtzeitig auf H-Gas umgestellt werden können, werden wir ab Novem- ber 2020 in Hilchenbach beginnen, alle häuslichen, gewerblichen und industriellen Gasgeräte zu erfassen“, erklärt Stephan Birtner und führt weiter aus: „Das bedeutet, dass zertifizierte Fachfirmen in unserem Auftrag zunächst alle Haushalte und Gewerbetriebe für die Erfassung besuchen, um rechtzeitig für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile bestellen zu können. Ab Februar 2022 erhalten die Kunden erneut Besuch von den Monteuren. Ausgestattet mit den notwendigen Ersatzteilen tauschen sie Düsen, Brenner oder andere Einbauteile aus.“ Wichtig ist, dass während der Erhebungs- und Anpassungsphase die Kundinnen und Kunden den Gasmonteuren Zugang zu allen Gasgeräten ermöglichen. Dafür wird Westnetz diese rechtzeitig schriftlich informieren. Alle Monteure können sich mit Lichtbildausweisen legitimie- ren. Weitere Informationen sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Marktraumumstellung sind im Internet unter www.westnetz.de („Für Energieverbraucher“ → „Erdgasumstellung“) und unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-66469070-03 für Hilchenbach abrufbar. Hintergrund In Deutschland wird die Versorgung mit Erdgas durch zwei verschiedene Gas-Arten gewähr- leistet, die sich vor allem durch ihren Methangehalt und den Brennwert unterscheiden: Erd- gas L (englisch: low calorific gas, also niedriger Brennwert) und Erdgas H (englisch: high calorific gas, also hoher Brennwert). Der kontinuierliche Rückgang der L-Gasaufkommen in Deutschland und den Niederlanden ist der Grund für die notwendige Umstellung von Erdgas L auf Erdgas H, die sogenannte Marktraumumstellung. Die demgegenüber nachgewiesenen H-Gas-Reserven erlauben auch in Zukunft eine sichere Erdgasversorgung. Für die bundes- weite Umstellung auf das energiereiche H-Gas haben die Gasnetzbetreiber gemeinsam mit der Bundesnetzagentur einen Netzentwicklungsplan abgestimmt. 23
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