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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL
                Ständerat • Frühjahrssession 2003 • Sechste Sitzung • 11.03.03 • 08h00 • 02.3737
           Conseil des Etats • Session de printemps 2003 • Sixième séance • 11.03.03 • 08h00 • 02.3737

02.3737

Motion Beerli Christine.
Verbot der Baujagd
und Verbesserungen
bei der Nachsuche

Motion Beerli Christine.
Interdire la chasse au terrier
et améliorer
la recherche de gibier

CHRONOLOGIE

STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 11.03.03

Antrag Maissen
Ablehnung der Motion

Proposition Maissen
Rejeter la motion

Beerli Christine (R, BE): Entgegen allen anders lautenden Unkenrufen werde ich jetzt nicht zum Halali gegen
die Jagd generell blasen. Ich habe nichts gegen die Jagd; ich weiss auch um den Wert verantwortungsbewus-
ster Jägerinnen und Jäger bei der Hege und Pflege des Waldes und des Wildbestandes. Aber ich habe zwei
Anliegen im Bereich des Tierschutzes, die ich mit diesem persönlichen Vorstoss deponiert habe. Das eine ist
ein Verbot der Baujagd, und das andere sind gewisse allgemein verbindliche Regelungen auf Bundesebene im
Bereich der Nachsuche. Da der Bundesrat die beiden Punkte separat behandelt hat und verschiedene Anträge
gestellt hat, möchte ich ganz kurz auch zu den beiden Punkten einzeln Stellung beziehen.
Zuerst zur Baujagd: Hier wird vonseiten der Gegner dieses Vorstosses dargelegt, dass sich die Baujagd aus
Gründen der Seuchenbekämpfung rechtfertige. Gerade die Tollwutbekämpfung in unserem Lande hat ganz
klar aufgezeigt, dass dem nicht so ist. Man kann Seuchen nicht mit einer Reduzierung der Bestände bekämp-
fen, sondern die Bekämpfung der Tollwut ist erst dann gelungen, als man mit Aktivimmunisierungen begonnen
hat, indem man die Füchse geimpft hat; Sie erinnern sich an diese ganzen Aktionen mit den mit Impfstoff
versehenen Hühnerköpfen, die man in den Wäldern deponiert hat. Von da an, als diese Impfungen dann ihre
Wirkung haben zeitigen können, hat die Zahl der Tollwutsfälle abgenommen. Es ist nicht richtig, wenn man
sagt, man müsse Baujagden veranstalten, um die Anzahl der Füchse zu dezimieren und damit Seuchenbe-
kämpfung zu betreiben.
Die Baujagd ist vielmehr eine sehr schwierige Angelegenheit, denn die Jäger hetzen vor allem Hunde in
die Bauten von Füchsen und Dachsen. Damit ist ein Stress für diese Wildtiere verbunden, aber gleichzeitig
natürlich auch eine Gefahr und eine grosse Qual – das liegt mir auch sehr am Herzen – für die Jagdhunde,
die sie dazu benötigen. Es ist so, dass die Dachse und die Füchse eine grosse Fertigkeit darin erlangen, die
Hunde in ihre Bauten zu locken respektive irrezuführen und dann die Gänge hinter den Tieren zuzugraben,
sodass es häufig vorkommt, dass Jagdhunde in den Gängen elendiglich zugrunde gehen. Sie ersticken oder
werden sehr schwer verletzt, wenn sie allenfalls mit dem anderen Tier in eine direkte Begegnung kommen.
Im Übrigen macht die Baujagd einen ganz kleinen Prozentsatz sämtlicher Jagden aus, und es ist ohne Scha-
den möglich, hier ein Verbot auszusprechen. Aber da ich hier nicht absolut sein möchte, bin ich auch bereit,
mich mit dem Postulat gemäss Bundesrat zufrieden zu geben: Ich bin zu einer Umwandlung in ein Postu-
lat bereit, damit man diese ganze Angelegenheit mindestens bei einer notwendig werdenden Revision des
Jagdgesetzes – das aus dem Jahre 1986 stammt und wieder einmal überprüft werden sollte – überprüft.
Ein paar Worte noch zur Nachsuche: Hier wurde fälschlicherweise angenommen, dass ich eine Kompetenz-
verschiebung von der kantonalen Ebene auf die Bundesebene verlange. Dies ist nicht so. Ich bin der Über-

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zeugung, dass es richtig und gut ist, dass im Bereich der Jagdgesetzgebung die Kantone nach wie vor die
Hauptverantwortung tragen und auch die Kompetenzen haben und Gesetze erlassen. Aber ich bin anderer-
seits auch der Meinung, dass es richtig und gut wäre, wenn einige grundlegende Regeln der Harmonisierung
im Bundesgesetz verankert würden; namentlich geht es um Vorgaben über die Ausbildung der Hunde und
Hundeführer oder über die Art und Weise der Nachsuche.
Auch hier möchte ich klar sagen, dass mir bewusst ist, dass die Jägerinnen und Jäger im Bereich der Nach-
suche sehr viel leisten, dass viele Kantone weit gehende Gesetze haben, dass die Jägerinnen und Jäger im
Übrigen auch die Nachsuche betreiben, nachdem Tiere bei Verkehrsunfällen verletzt worden sind. Auch das
betrifft eine grosse Anzahl von Tieren. Ich würdige das durchaus.
Aber ich glaube, dass es notwendig wäre, wenn auf der Bundesebene einige klärende, harmonisierende und
grundlegende Normen erlassen würden, wenn namentlich auch die gesetzliche Voraussetzung geschaffen
würde, um eine Nachsuchstatistik zu erstellen. Es wird im Übrigen von den Jagdverbänden durchaus als
positiv gewertet, wenn eine solche Nachsuchstatistik erstellt werden könnte. Eine solche Statistik müsste nicht
einzig die Nachsuche bei angeschossenem Wild, sondern könnte durchaus auch die Nachsuche bei Wild, das
bei Verkehrsunfällen verletzt worden ist, umfassen. Auch bei dieser Frage bitte ich, dass man sie im Rahmen
einer Überarbeitung, einer Teilrevision des Jagdgesetzes aus dem Jahre 1986 in Betracht zieht.
Ich bitte Sie hier, im Gegensatz zum Antrag des Bundesrates, auch diesen Punkt als Postulat zu überweisen.

Maissen Theo (C, GR): Ich möchte zuerst eine Nicht-Interessenbindung bekannt geben: Obwohl ich Bündner
bin, bin ich nicht Jäger.
Nun zur Sache selbst: Wir haben das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wild lebenden Säugetie-
re und Vögel; das regelt die Grundsätze der Jagdausübung, um eine angemessene Nutzung der Wildbestände
durch die Jagd zu gewährleisten, aber auch um die von wild lebenden Tieren verursachten Schäden auf ein
tragbares Mass zu begrenzen. Der Vollzug des Jagdgesetzes – und das ist nun wichtig – wird an die Kantone
delegiert. Diese regeln und planen die Jagd; das ist in Artikel 3 des eidgenössischen Jagdgesetzes festgehal-
ten. Dieses föderalistische Modell hat sich bewährt. Es nimmt Rücksicht auf die gewachsenen Strukturen in
den Kantonen und in den Regionen, insbesondere aber auch auf die Systeme der Patent- und der Revierjagd,
die in den einzelnen Kantonen unterschiedliche Voraussetzungen schaffen. Mein zentrales Anliegen ist: An
dieser Kompetenz- und Aufgabenteilung ist festzuhalten.
Nun zwei, drei Bemerkungen zum Verbot der Baujagd, wie es in der Motion gefordert wird: Bei der Baujagd
geht es vorweg um die Bejagung des Fuchses. Unbestritten ist, dass die Fuchspopulation auf ein tragbares
Mass zu begrenzen
                                        AB 2003 S 153 / BO 2003 E 153
ist, weil andernfalls Seuchen wie Tollwut, Fuchsbandwurm und Fuchsräude drohen; gerade letztere Krankheit
hat wegen fehlender Bejagung im Kanton Genf wieder Einzug gehalten. Es geht hier also um eine vorbeu-
gende Massnahme. Wenn diese dann unzureichend ist, ist klar, dass man bezüglich der Tollwut – wie das
seinerzeit gemacht worden ist – wieder mit Impfaktionen eingreifen muss. Hingegen, und das muss man auch
feststellen: Bei der letztmaligen Bekämpfung der Tollwut hat natürlich auch ein anderes Mittel gegriffen, das
mir dann weniger sympathisch ist: Das ist das Vergasen der Tiere in ihren Bauten.
Ich denke, mit einer gezielten Regulierung des Wuchsbestandes kann man auf solche weiter gehende Massnah-
men verzichten. Die Baujagd ist eine effektive Jagdtechnik; sie ist nicht unbedeutend. Derzeit werden in der
Schweiz jährlich etwa 40 000 Füchse erlegt. Etwa 10 000 Füchse sind Opfer der Strasse oder werden ander-
weitig aufgefunden. Von den bejagten Tieren wird immerhin etwa ein Drittel über die Baujagd erlegt.
Nun verläuft die Baujagd nicht so, wie sie in der Begründung der Motion dargestellt wird, sondern vielmehr
so, dass ein Hund das Tier, das gejagt werden soll, aus dem Bau hinaustreibt. Das geht sehr schnell; das ist
eine kurze Stressphase. Gleichzeitig ist es keinesfalls so, dass der Hund als Waffe gegen das zu jagende Tier
eingesetzt wird, sondern es geht wirklich nur darum, das zu jagende Tier aufzustöbern.
Auch die Gefahr, dass Hunde dabei lebendigen Leibes begraben würden, wie das angesprochen ist – ich habe
mich erkundigt –, ist praktisch nicht vorhanden. Es ist doch im Interesse des Jägers, dass er seinen Hund
wiederbekommt; er hat ja dank seiner Eigenschaften einen bestimmten Wert. Wenn so etwas passiert, dann
werden die Hundeführer ihren Hund sicher wieder ausbuddeln oder aus seiner Notlage befreien. Es kann aber
passieren, dass sich ein Hund selbstständig an nicht organisierten Bejagungen in einen solchen Bau begibt,
also ohne Auftrag; dabei kann er natürlich in diese Situation kommen. Aber dieses Problem wird mit der Motion
auch nicht verhindert.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass wir in Bezug auf die Baujagd eine vernünftige Regelung haben. Es ist

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Sache der Kantone, dass sie korrekt abgewickelt wird, und es ist auch die Ethik der Jägerschaft, dass man das
korrekt macht. Ich denke, es braucht hier kein Verbot, sondern Regelungen der Kantone, die das waidgerecht
und auch tierschutzgerecht vollziehen.
Und nun zum zweiten Punkt, zur Nachsuche. Die Nachsuche ist, soweit ich das überblicke, in jedem Kan-
ton geregelt, auch im Kanton Bern. In Artikel 28 des bernerischen Jagdgesetzes heisst es: "Beschossenes
Wild ist zeitgerecht und fachgemäss nachzusuchen." In Artikel 65 der Verordnung des Kantons Bern dazu
wird die Nachsuche im Detail geregelt. Es sind auch die Wildhüter einzuschalten, sodass es an und für sich
funktionieren sollte.
Entscheidend ist nun allerdings nicht die gesetzliche Regelung, sondern wie das in der Praxis gehandhabt
wird. Man darf feststellen, dass es überall in der Regel gut funktioniert. Dort, wo Defizite vorhanden sind, ist
es an den Kantonen, das zu verbessern.
Ich gebe Ihnen dazu zwei, drei Zahlen aus dem Kanton Graubünden. Im Kanton Graubünden gibt es einen
Schweisshundeclub, der sich mit der Nachsuche beschäftigt. Er hat 130 geprüfte und einsatzbereite Gespan-
ne. Diese Gespanne – also Meister und Hund – machen pro Jagdsaison etwa 700 bis 800 Nachsuchen bei
einem erlegten Bestand von gegen 12 000 Stück Schalenwild pro Jagdsaison. Nicht einmal 10 Prozent der
Tiere müssen also nachgesucht werden.
Heute ist es gesamtschweizerisch so, dass mehr Nachsuchen bei Tieren gemacht werden müssen, die im
Verkehr angefahren werden und verletzt sind.
Alles in allem auch hier: Die kantonalen Strukturen genügen; eidgenössische Vorschriften würden die Admini-
stration unnötig aufblähen.
Ich bitte Sie also aus folgenden Gründen, die Motion abzulehnen:
1. Es betrifft Kompetenzen der Kantone, die generell gut geregelt sind. Wo Defizite vorhanden sind, ist es
Sache der Kantone, diese zu beheben.
2. Das Verbot der Baujagd wäre nicht im Dienst des Tierschutzes; es geht hier um Seuchenbekämpfung und
letztlich, bei der Tollwut, auch um die Gesundheit der Menschen.
3. Die Nachsuche ist geregelt; gesetzliche Grundlagen sind da. Mängel, wenn sie in der Praxis bestehen,
können wir nicht mit einer bundesgesetzlichen Regelung beheben, sondern da müssen die Kantone eingreifen.
4. Die Motion ist abzulehnen, und es ist auch kein Postulat daraus zu machen, weil das sinnlos ist; damit
wird nur die Zuständigkeit der Kantone tangiert. Es ist in diesem Fall, in diesen beiden Bereichen unnötig, die
Kompetenzen der Kantone zu beschneiden.

Cornu Jean-Claude (R, FR): Mme Beerli nous donne l'occasion de tenir un débat que ne renieraient pas les
plus vieux parlements européens. En Angleterre, il y aurait de quoi faire descendre un prince dans la rue,
et en France, de quoi faire voter une motion de censure contre tout gouvernement qui présenterait une telle
proposition. En Suisse, cette affaire ne me semble pas passionner outre mesure notre Chambre, à voir le
nombre de sièges vides qu'on a maintenant!
Plaisanterie mise à part, je précise que je ne représente aucun intérêt particulier en la matière. Comme M.
Maissen, je ne suis pas chasseur. Tout au plus, dans le canton de Fribourg, ce sont les préfets qui délivrent
les permis de chasse et de pêche, mais ils ne touchent aucunes royalties pour cette tâche bien agréable.
Si j'interviens dans ce dossier, c'est simplement parce que l'argumentation sur laquelle se fonde Mme Beerli
est à mon sens erronée. Elle ne se vérifie pas dans la réalité, à tout le moins, elle doit être nuancée selon
les régions et les us et coutumes en la matière. En cela, je rejoins M. Maissen: cette diversité suffit à elle
seule pour confirmer tout l'intérêt, toute l'importance qu'il y a, dans cette matière, à laisser une large marge de
manoeuvre aux cantons.
La chasse au terrier est très pratiquée dans les cantons à chasse à permis. Ce sont donc tous les cantons
romands et les cantons alpins en général. Dans ces cantons, c'est la méthode de chasse du renard la plus
efficace. D'autres méthodes, telles que l'affût, conviennent mieux aux cantons qui connaissent le régime de la
chasse affermée. L'espèce renard a besoin d'être régulée car, après une phase d'augmentation – reconstitu-
tion, on l'a évoqué, après l'épizootie de rage –, elle s'est stabilisée à un haut niveau. Comme le relève la Diana
Suisse dans le papier que nous avons tous reçu, "la régulation suivie du renard reste indispensable et n'est
pas critiquable. Cet animal prolifère de plus en plus, notamment dans les grandes agglomérations urbaines,
symptôme évident de l'augmentation de l'espèce." Et c'est vrai, à certaines heures de la nuit, il y a plus de
renards dans les rues et arrière-cours de certaines agglomérations que de gendarmes! Le malheur est que
dans notre société moderne, on tire plus volontiers sur les gendarmes que sur les renards.
Cela dit, à part l'échinococcose, la population vulpine est saine. Si l'on réduisait fortement, voire si l'on sup-
primait, la régulation par la chasse, la population augmenterait à brève et à moyenne échéance et les pertes

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dues aux maladies redeviendraient très importantes. On pourrait notamment craindre l'apparition de la gale
jusqu'ici cantonnée au canton de Genève où on a du reste déjà relevé qu'il n'y avait plus de chasse. La rage
aurait toutes les chances de réapparaître. La chasse des renards est la façon la plus efficace de prévenir ces
épizooties.
Sous cet aspect, il serait totalement erroné d'interdire la méthode de chasse du renard la plus efficace, à savoir
celle au terrier.
Pour ne pas encombrer le Conseil fédéral avec cette motion, je pense qu'elle ne doit même pas être transmise
sous forme de postulat. J'en veux pour preuve que dans le canton
                                         AB 2003 S 154 / BO 2003 E 154
de Fribourg, les chasseurs tirent environ 2200 renards par année, les gardes-faune environ 500, et on trouve
un millier de renards morts, surtout sur les routes. La part des renards tirés lors de la chasse au terrier n'est
pas connue statistiquement, mais cette méthode est de loin la plus pratiquée. Renseignements pris auprès
de mes chasseurs glânois, on considère que 80 pour cent des renards abattus en chasse le sont par cette
méthode de chasse au terrier.
Quant à l'autre partie de la motion Beerli, soit de donner à la Confédération la compétence de légiférer en
matière de recherche du gibier blessé, elle devrait être écartée pour les raisons données par le Conseil fédéral
lui-même. Il s'agit d'un domaine où la répartition des compétences entre Confédération et cantons est optimale.
Il ne faut rien y changer.
Dès lors, je vous invite à suivre la proposition Maissen, à savoir à rejeter purement et simplement cette motion
dans ses deux parties.

Epiney Simon (C, VS): Pour une fois, je vous demande de suivre la proposition Maissen, ce en tant que
chasseur, mais ne pratiquant pas la chasse au terrier.
Je partage, en effet, l'avis de M. Maissen selon lequel la chasse au terrier est utile. Dès lors, la motion doit être
rejetée pour les raisons suivantes.
D'abord, l'auteur de la motion affirme que la chasse au terrier est dépassée. Il s'agit là d'une affirmation
purement subjective et parfaitement infondée. Concernant le renard d'abord, la chasse avec des chiens terriers
est pratiquée par des spécialistes. Le rôle du chien n'est absolument pas de saisir le renard, mais de provoquer
sa sortie du terrier. L'avis de chasseurs chevronnés confirme que rares sont les cas où le renard préfère la
lutte, comme rares sont les blessures graves survenant tant aux chiens qu'aux renards. Les chiens sont de
race particulière, agissant avant tout par instinct et dressés spécialement pour ce genre d'activités. On l'a
dit tout à l'heure, la régulation suivie du renard reste indispensable puisque cet animal tend à proliférer et à
constituer un vecteur important de maladies.
Ensuite, concernant le lapin de garenne, il ne peut se chasser qu'avec l'aide du furet. Cette espèce est interdite
de réintroduction de par la loi fédérale sur la chasse en raison des dégâts importants qu'elle occasionne,
notamment aux arbres fruitiers. Abandonner sa chasse serait un non-sens si l'on tient compte des dommages
causés aux cultures.
Enfin, concernant le blaireau, il ne se chasse pas par intrusion du chien dans le terrier. Dès lors, la motion
tombe également à faux en ce qui le concerne.
Concernant le deuxième aspect, soit la recherche des animaux blessés, Mme Beerli méconnaît totalement la
pratique. Les législations cantonales prévoient expressément l'obligation de rechercher le gibier blessé. Les
chasseurs sont d'ailleurs les premiers intéressés à tout mettre en oeuvre pour retrouver un animal blessé.
Les associations de chasse favorisent le dressage des chiens spécialisés destinés à la recherche du gibier.
Chaque canton procède tant à la formation qu'à des examens pour ces chiens, qu'on appelle les chiens de
rouge. La plupart des gardes-chasse – c'est le cas dans mon canton, celui du Valais – disposent de tels chiens.
Introduire dans la loi fédérale l'obligation de rechercher le gibier blessé est non seulement superfétatoire
mais est contraire à l'article 3 alinéa 1er première phrase de la loi sur la chasse qui spécifie: "Les cantons
réglementent et organisent la chasse."
Dès lors, je vous demande également de rejeter ce point de la motion.

Jenny This (V, GL): Ich verstehe die ganze Aufregung über die eingereichte Motion nicht. Wenn man die
Zuschriften und Interventionen ansieht, dann könnte man meinen, in Zukunft werde die Jagd europaweit ver-
boten. Wissen Sie, wann ein Jäger definitiv weiss, ob er nun einen Hirsch oder einen Motormäher geschossen
hat? Antwort: Wenn ihm beim Abtransport das Motorenöl den Rücken hinunterläuft.
Wenn ich bezüglich Baujagd die Reaktionen noch einigermassen nachvollziehen kann, so verstehe ich nun

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wirklich nicht, weshalb beim Thema Nachsuche die Anliegen der Motionärin derart verteufelt werden. In dieser
Frage kann ich nun wirklich zu 100 Prozent hinter Frau Beerli stehen. Für einen verantwortungsbewussten
Jäger ist es doch heute schon eine Selbstverständlichkeit, dass auf alles beschossene Wild eine Nachsuche
gemacht wird, und zwar unabhängig davon, ob dieses nun verletzt ist oder eben nicht; das hat auch Herr
Maissen ausgeführt. Warum es dann nicht im Gesetz verankern? Gerade darum geniesst das Schweisshun-
dewesen in der ganzen Schweiz einen derart hohen Stellenwert, weil man eben weiss, dass das Nachsuchen
wichtig ist.
Es ist nicht so, dass es in allen Kantonen geregelt ist; das stimmt eben nicht ganz. Es ist deshalb notwendig,
dass diese Praxis einheitlich gehandhabt wird und die Jäger auf diesem Gebiet eine aktive Haltung einnehmen.
Das ist, wie gesagt, heute leider noch nicht überall der Fall. Fehlbare sollen – auch wenn es nur wenige sind
– zur Rechenschaft gezogen werden. Verschiedene Kantone haben seit der Verschärfung dieser Betriebs-
vorschriften sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Das zeigt eindeutig, dass auch Jäger erzogen werden
können.
Ich möchte Sie deshalb bitten, vor allem den zweiten Teil der Anliegen der Motion als Postulat zu überweisen,
denn der scheint mir viel wichtiger zu sein als der erste Teil. Über den ersten Teil kann man in guten Treuen
geteilter Meinung sein, jedoch der zweite Teil ist ein Anliegen, das grundsätzlich zu unterstützen ist. Wenn es
nicht in allen Kantonen so gehandhabt wird, dann muss man es eben vereinheitlichen.

Leuenberger Moritz (, ): Also bei der Baujagd ist es ja so, dass speziell gezüchtete Füchse – (Heiterkeit)
man muss eben auf beide Tiere achten, ich komme nachher noch darauf zurück –, dass speziell gezüchtete
Hunde Füchse in ihren Bauten aufstöbern, sie herausjagen und dann die Füchse vom Jäger über der Erde
abgeschossen werden können. Bauten, in denen Dachse hausen, werden nicht mit Hunden bejagt, und die
Baujagd auf Wildkaninchen wird in der Schweiz auch nicht mehr praktiziert. Die Baujagd ist eine effiziente
Methode und trägt massgeblich dazu bei, die hohen Fuchsbestände zu kontrollieren.
Da muss ich sagen, dass die hohen Fuchsbestände wahrhaftig ein Problem darstellen: erstens wegen der
Seuchen, zweitens in den Städten. Herr Cornu hat plastisch geschildert, wie es heute in den Städten ist. Sie
öffnen sämtliche Mistkübel und Papiersäcke; das muss nachher wieder weggeputzt werden. Eine andere Folge
ist – gerade an Ostern –, dass sich die Osterhasen nicht mehr in die Städte getrauen, um Eier zu bringen, weil
es so viele Füchse hat. (Heiterkeit) Sie bleiben lieber im Wald. Da hat es viel weniger Füchse.
Aus diesen Gründen ist der Bundesrat dafür, dass die Baujagd weiterhin praktiziert werden kann, aber – und
jetzt komme ich wieder auf die Hunde – es gibt tatsächlich Fälle von Verletzungen, von gegenseitigen Verlet-
zungen; auch Hunde sind schon verletzt worden. Deswegen möchten wir mittels eines Postulates überprüfen,
ob diese Jagdmethode mit dem heutigen Tierschutz noch vereinbar ist oder nicht.
Im zweiten Teil allerdings geht es um etwas viel Heiligeres, nämlich um den Föderalismus, und der ist bei
der Jagd so wichtig, dass wir uns einfach nicht getrauen, hier Hand an eine kantonale Autonomie anzulegen.
Wenn der Ständerat anders entscheidet, sei uns das ein Indiz, aber wir hätten uns nie getraut, hier Annahme
zu empfehlen.

Plattner Gian-Reto (S, BS): Sie sind damit einverstanden, dass wir über die beiden Punkte Baujagd und
Nachsuche separat abstimmen. Frau Beerli ist mit Bezug auf beide Punkte mit der Umwandlung in ein Postulat
einverstanden. Herr Maissen bekämpft auch das Postulat.

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Baujagd – Chasse au terrier

Abstimmung – Vote
Für Überweisung des Postulates .... Minderheit
Dagegen .... offensichtliche Mehrheit

Nachsuche – Recherche des animaux sauvages blessés

Abstimmung – Vote
Für Überweisung des Postulates .... Minderheit
Dagegen .... offensichtliche Mehrheit

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