Amts- & Mitteilungsblatt - Hansen|Werbung

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Amts- & Mitteilungsblatt
Nr. 8 | KW16                  Markt Mönchberg mit Schmachtenberg
21. April 2021
                              Gemeinde Röllbach
Kostenlos an alle Haushalte   Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg

                              Nicht weil die Dinge unerreichbar sind,
                                         wagen wir sie nicht.
                                     Weil wir sie nicht wagen,
                                     bleiben sie unerreichbar.
                                                     Seneca

                                       Annahmeschluss für das nächste
                                    Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 9 | KW18:
                                     Dienstag, 27. April 2021, 17.00 Uhr
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Wir bieten zum Ausbildungsbeginn 01.09.2022 folgende Stelle an:

                    Ausbildung zum/zur
            Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
                       Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
  Als Auszubildende/r bei der Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg erhalten Sie eine vielseitige,
  fundierte theoretische und praktische Ausbildung mit abwechslungsreichen und spannenden
  Aufgaben. Sie erwerben eine Vielzahl von Kenntnissen und Kompetenzen, die es Ihnen
  ermöglichen, sich für das Gemeinwohl der Bürgerinnen unserer Gemeinden zu engagieren und in
  unserer modernen Verwaltung etwas zu bewegen. Unsere bedarfsorientierte Ausbildung
  ermöglicht uns Ihre Übernahme bei entsprechender Eignung und erfolgreicher Beendigung der
  Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem TVöD, mit allen im öffentlichen Dienst
  üblichen Leistungen.
  Ihr Profil:
  • guter Realschulabschluss oder (Fach-) Abitur
  • Spaß und Freude am Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern
  • keine Angst vor Formularen, Paragraphen und Vorschriften
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Lernbereitschaft, Engagement und Zuverlässigkeit
  Ausbildungsablauf und -inhalte:
  • Die Ausbildung beginnt am 1. September und dauert 3 Jahre
  • Neben den theoretischen Inhalten an der Staatlichen Berufsschule in Aschaffenburg sowie an
     der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) lernen Sie im Rahmen der praktischen Ausbildung
     verschiedene Bereiche kennen (z.B. Bürger- und Ordnungsamt, Bauverwaltung,
     Finanzverwaltung, Personalverwaltung)
  • Ausbildungsinhalte sind u.a. Kommunalrecht, Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht,
     Privatrecht und Verwaltungswirtschaftslehre

  Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Schwerbehinderten sowie Gleichgestellten im Sinne
  des § 2 Abs. 3 SGB IX bei der Stellenvergabe bevorzugt berücksichtigt.

  Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns bitte bis spätestens 15.06.2021 Ihre
  Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen per E-Mail an personalamt@moenchberg.de oder an
  folgende Adresse:

  Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg
  -Personalverwaltung-
  Hauptstraße 44
  63933 Mönchberg

  Für Ihre Fragen stehen Ihnen gerne der Geschäftsstellenleiter, Herr Brück, unter 09374/97996-14
  oder unsere Ausbildungsbeauftragte, Frau Faulhaber, unter 09374/97996-16 zur Verfügung.

Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 2
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Amtliche
                               Amt            Nachrichten
                                   für Ländliche Entwicklung Unterfranken
                                  Verwaltungsgemeinschaft

                     Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

          Unternehmensverfahren Elsenfeld 2
          Markt Elsenfeld, Landkreis Miltenberg

          LD-B – A 7566 - 2260

        S c h l u s s f e s tElsenfeld
Unternehmensverfahren        s t e l l u n2g
Markt Elsenfeld, Landkreis Miltenberg

LD-B – ADas
         7566Verfahren
               - 2260 Flurbereinigung Elsenfeld 2 wird abgeschlossen
        (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

S c h l u sDie
            s f eAusführung
                  s t s t e l l u nach
                                  n g dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteilig-
           ten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren
           hätten berücksichtigt werden müssen.
Das Verfahren Flurbereinigung Elsenfeld 2 wird abgeschlossen
           Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Elsenfeld 2
(§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
           sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustel-
           lung dernach
Die Ausführung         unanfechtbar     gewordenen Schlussfeststellung.
                             dem Flurbereinigungsplan  ist bewirkt. Den Beteilig-
ten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren
hätten berücksichtigt werden müssen.
           Rechtsbehelfsbelehrung
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Elsenfeld 2
           Gegen diesen
sind abgeschlossen.         DieBeschluss  kann innerhalb erlischt
                                  Teilnehmergemeinschaft  eines Monats
                                                                  mit der nach  dem ers-
                                                                          Zustel-
lung der ten     Tag der öffentlichen
           unanfechtbar        gewordenenBekanntmachung
                                           Schlussfeststellung.Widerspruch eingelegt wer-
           den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim

Rechtsbehelfsbelehrung   Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
                               Zeller Str. 40, 97082 Würzburg
                     (Postanschrift:
Gegen diesen Beschluss                Postfach
                           kann innerhalb       55Monats
                                            eines  40, 97005 Würzburg)
                                                          nach dem ers-
ten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt wer-
den. Dereinzulegen.
         WiderspruchEristkann auch per
                          schriftlich    E-Mail
                                      oder      mittels eines mit
                                            zur Niederschrift beimeiner qualifizier-
        ten elektronischen Signatur versehenen Dokuments unter der Adresse
               Amt für Ländliche   Entwicklung Unterfranken
                                 poststelle@ale-ufr.bayern.de
                     Zeller Str. 40, 97082 Würzburg
        eingelegt werden. Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
            (Postanschrift:

        Sollte
einzulegen. Er über
               kann den
                    auchWiderspruch
                          per E-Mail innerhalb einermit
                                     mittels eines   Frist von qualifizier-
                                                        einer  sechs Monaten
        sachlich nicht
ten elektronischen     entschieden
                    Signatur       werden,Dokuments
                              versehenen   so kann Klage    beim
                                                        unter  derBayerischen
                                                                   Adresse
                           poststelle@ale-ufr.bayern.de
          VKZLE-702030
                         Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021
                                                                                 Seite 1 von 2
                                                                                               – Seite 3
eingelegt werden.

Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
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Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48,
       80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erho-
       ben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Mona-
       ten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben
       werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern)
       und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen be-
       stimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
       Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
       sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

                         Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

          -   Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht
              zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere In-
              formationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen kön-
              nen dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Er-
              nährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bay-
              ern.de/rechtsbehelf entnommen werden.
          -   Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in
              München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsge-
              richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen
              erhoben werden.

       Hinweis:
                     Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab
                     dem 09.04.2021 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländli-
                     che Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unter-
                     franken unter
                     „Öffentliche Bekanntmachungen – Verwaltungsakte zu öffentlich
                     rechtlichen Schritten in Flurneuordnungen und Dorferneuerun-
                     gen“ eingesehen werden.
                     (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554)

       Würzburg, 18.03.2021

       gez. Jürgen Eisentraut
       Behördenleiter

                                                                          Seite 2 von 2

Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 4
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Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
                        Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

      Dorferneuerung Rück - Schippach
      Markt Elsenfeld, Landkreis
Unternehmensverfahren   ElsenfeldMiltenberg
                                 2
Markt Elsenfeld, Landkreis Miltenberg
      LD-B – A 7566 - 2259
LD-B – A 7566 - 2260

         Schlussfeststellung
Schlussfeststellung

         Das Verfahren Flurbereinigung Rück - Schippach wird abgeschlossen
       (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
Das Verfahren  Flurbereinigung Elsenfeld 2 wird abgeschlossen
(§ 149 Flurbereinigungsgesetz).
       Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteilig-
       ten stehen
Die Ausführung    keine
                nach    Ansprüche
                      dem           mehr zu, die ist
                           Flurbereinigungsplan  im bewirkt.
                                                     Flurbereinigungsverfahren
                                                             Den Beteilig-
       hätten
ten stehen    berücksichtigt
           keine Ansprüche werden   müssen.
                             mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren
hätten berücksichtigt werden müssen.
       Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Rück -
       Schippach
Die Aufgaben  der sind  abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft
                   Teilnehmergemeinschaft  Flurbereinigung Elsenfelderlischt
                                                                      2      mit
       der ZustellungDie
sind abgeschlossen.    derTeilnehmergemeinschaft
                          unanfechtbar gewordenen   Schlussfeststellung.
                                                  erlischt mit der Zustel-
lung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

         Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsbehelfsbelehrung
      Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ers-
      ten TagBeschluss
Gegen diesen   der öffentlichen   Bekanntmachung
                         kann innerhalb              Widerspruch
                                           eines Monats  nach demeingelegt
                                                                    ers-   wer-
      den.
ten Tag derDer Widerspruch
            öffentlichen     ist schriftlich oder
                          Bekanntmachung          zur Niederschrift
                                              Widerspruch           beim
                                                            eingelegt wer-
den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
                     Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
                            ZellerEntwicklung
              Amt für Ländliche    Str. 40, 97082 Würzburg
                                               Unterfranken
                  (Postanschrift:  Postfach  55 40,
                    Zeller Str. 40, 97082 Würzburg  97005 Würzburg)
             (Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
       einzulegen. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizier-
       ten elektronischen
einzulegen. Er kann auch perSignatur
                               E-Mailversehenen
                                      mittels einesDokuments   unter der Adresse
                                                    mit einer qualifizier-
ten elektronischen Signaturpoststelle@ale-ufr.bayern.de
                           versehenen Dokuments unter der Adresse
                        poststelle@ale-ufr.bayern.de
         eingelegt werden.
eingelegt werden.
       Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten
       sachlich
Sollte über den nicht entschieden
                Widerspruch        werden,
                              innerhalb    soFrist
                                        einer kannvon
                                                   Klage  beim
                                                      sechs    Bayerischen
                                                             Monaten
sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen
         VKZLE-703210                                                            Seite 1 von 2

VKZLE-702030             Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr.  81vom
                                                                        Seite von 2 21.4.2021 – Seite 5
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Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach 34 01 48,
      80098 München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München, erho-
      ben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Mona-
      ten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben
      werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern)
      und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen be-
      stimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
      Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
      sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

                        Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

         -   Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht
             zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere In-
             formationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen kön-
             nen dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Er-
             nährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bay-
             ern.de/rechtsbehelf entnommen werden.
         -   Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in
             München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsge-
             richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen
             erhoben werden.

      Hinweis:
                     Diese Schlussfeststellung kann innerhalb von vier Monaten ab
                     dem 09.04.2021 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländli-
                     che Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unter-
                     franken unter
                     „Öffentliche Bekanntmachungen – Verwaltungsakte zu öffentlich
                     rechtlichen Schritten in Flurneuordnungen und Dorferneuerun-
                     gen“ eingesehen werden.
                     (http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/108554)

      Würzburg, 18.03.2021

      gez. Jürgen Eisentraut
      Behördenleiter

                                             Energiespartipp
                      Tauen Sie eingefrorene Lebensmittel im Kühlschrank auf! Das
                      ist nicht nur gut für die Lebensmittel, sondern hat auch noch
                      einen Energiespareffekt: Durch die Abgabe der Kälte an den
Kühlschrank, hält dieser die Temperatur länger und verbraucht weniger Strom.
                                                                         Seite 2 von 2

 Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 6
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Das Impftempo nimmt Fahrt auf

               Registrieren Sie sich unter
                www.impfzentren.bayern
  Landrat Jens Marco Scherf und Impfkoordinator Björn Bartels informieren:
  Insbesondere für Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre stehen kurzfristige Imp-
  fangebote bereit, aber auch jüngere Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. Lebens-
  jahr dürfen sich jetzt gerne registrieren! Warten Sie nicht - registrieren Sie sich
  noch heute!

  Nutzen Sie die Chance zur Impfung - schützen Sie sich vor einem
  schweren Krankheitsverlauf & Ihre Angehörigen vor einer Ansteckung!

                                      Hinweis
Die Veröffentlichung von Geburts- und Sterbefällen wie auch Jubiläen setzt auf
Grund neuer Datenschutzbestimmungen immer ihr aktuelles Einverständnis voraus.
Sollte eine Veröffentlichung gewünscht sein, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an
amtsblatt@moenchberg.de oder an Jana Zöller - 09374 97996-30.

                   Standesamtliche Mitteilungen
Sterbefälle:
10.03.2021       Erwin Eduard Konrad, geb. 19.04.1932 in Mönchberg
		               Keimersweg 8, 63933 Mönchberg

                  Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 7
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Amtliche Nachrichten
                Gemeinde Röllbach

      Kurzinformation aus der Gemeinderatssitzung
                    vom 12.04.2021
Gestaltung der Südfassade des Rathauses Röllbach
Der Gemeinderat beschließt, keine direkte Gestaltung an der Wand vorzunehmen.
Stattdessen soll ein Fahnenmast angebracht werden. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Möglichkeiten zur Installation eines Beamers zu prüfen, um auf saisonale Ereig-
nisse oder örtliche Veranstaltungen hinzuweisen.

                 Kindergarten – digital und analog
                                        Der Kindergarten „Spatzennest“ ist breit auf-
                                        gestellt. Seit geraumer Zeit sind die Eltern
                                        unserer Kindergarten-Kinder digital vernetzt.
                                        So können sie sich über die Kita-App sowohl
                                        untereinander als auch mit dem Personal
                                        „auf kurzem Weg“ austauschen, d. h. z. B.
                                        Krankmeldungen oder geänderte Abhol-
                                        zeiten laufen einfach übers Handy.
                                        Die Kindergarten-Kinder hingegen bevorzu-
                                        gen eher die „langen Wege“. Immer wieder
                                        sieht man die Bollerwagen im Ort herumfah-
                                        ren. Sie machen sich, immer wenn es die
                                        Wetterlage zulässt, auf den Weg. An den
                                        Stellen, an denen nicht mit Verkehr zu rech-
nen ist, krabbeln alle Kinder aus den komfortablen Fahrzeugen und toben sich nach
Herzenslust aus. Danach geht es dann sicher und warm eingepackt wieder zurück
zum Kindergarten, um neue Abenteuer in Angriff zu nehmen.

                           Müllabfuhr in Röllbach
Donnerstag, 22.04.2021 braune Biotonne, gelber Wertstoffsack
Donnerstag, 29.04.2021 graue Restmülltonne
Donnerstag, 06.05.2021 braune Biotonne, blaue Papiertonne

 Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 8
Öffnungszeiten Grüngutplatz Röllbach
                        Sommerzeit
Ab April:  Montag        15.00 - 18.00 Uhr
           Samstag       11.00 - 16.00 Uhr
Bei Sonderbedarf bitte an Frau Alma Reinhardt wenden. Handy 0151/50751471

                            Bauhof Röllbach
Bauhof Röllbach: Spessartstraße 22
Email: bauhofroellbach@t-online.de
Bei Störungen in der Wasserversorgung oder
Abwasserentsorgung in Röllbach: Tel. 09372/940670
Bauhofleiter: Christian Speth   0171/3365710
Wasserwart: Karlheinz Speth     0178/4483102

             Amtliche Nachrichten
             Markt Mönchberg mit OT Schmachtenberg

                               Schwimmbad

                                                              Ab dem 15. Mai 2021 steht
                                                              das Schwimmbad in den
                                                              Startlöchern, auch die
                                                              neue Rutsche ist fertig
                                                              und freut sich auf die er-
                                                              sten Gäste.
                                                              Sobald es die Infektions-
                                                              lage zulässt werden wir
                                                              auch dieses Jahr wieder
                                                              unsere Pforten öffnen.

                Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 9
Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmäler auf
  dem Friedhof in Mönchberg und Schmachtenberg
Gem. der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft müssen Grabsteine
jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Nicht standfeste
Grabsteine müssen gesichert oder entfernt werden. Die Gründe für solche Schäden
sind meist im Alter und in der Witterung begründet: Grabsteine können durch Witte-
rungseinflüsse (Frost, Hitze, Regen) aber auch „arbeitendes Erdreich“ oder das Aus-
heben benachbarter Gräber ihre Standhaftigkeit verlieren.
Am Dienstag, den 27. April 2021 von 09.00 – 12.00 Uhr in Mönchberg und von
13.00 – 15.00 Uhr in Schmachtenberg findet die jährlich durchzuführende „Druck-
Probe“ an Grabsteinen durch unseren Bauhof statt.
Dabei werden alle Grabmäler auf deren Standfestigkeit überprüft. Bei der „Druck-
Probe“ wird keinesfalls mit „Brachialgewalt“, sondern mit der vorgeschriebenen Kraft
von ungefähr 50 Kilo gegen das obere Ende jedes Grabmals gedrückt. Hält ein Stein
dieser Prozedur ohne jegliches Schwanken stand, ist er auch sicher im Sinne des
Gesetzes.
Um Missverständnissen vorbeugen zu können, haben alle Nutzungsberechtigte die
Möglichkeit an der Prüfung teilzunehmen.
Wir möchten auch bitten, immer wieder selbst die Standfestigkeit der Grabmale im
Jahreslauf zu prüfen und bei nicht gegebener Standsicherheit einen Steinmetz mit der
entsprechenden Reparatur zu beauftragen.
Wir bitten um Verständnis hierfür.
Markt Mönchberg / Friedhofsverwaltung

                                         Rehkitz
Liebe Tier- und Naturfreunde, liebe Mitbürger,
trotz der momentanen Situation werden bald wieder Rehkitze geboren und die Wiesen
in gewohnter Weise gemäht. Freiwillige Helfer dürfen unter Einhaltung der Sicher-
heitsvorschriften in Aktion treten um Jägern und Landwirten zu helfen die Wiesen vor
der Mahd nach versteckten Kitzen abzusuchen.
Helfen auch Sie und lassen Sie sich im Rathaus Ihrer Heimatgemeinde in die Liste
der freiwilligen Helfer eintragen. Ein Anruf genügt!
Melden Sie sich bei Frau Wassum Tel. 09374/97996-34
oder per Mail an Claudia.wassum@moenchberg.de.
Ihr dringend benötigter Einsatz ist zwischen Mai und Juli erforderlich. Sie werden im
Bedarfsfall vom zuständigen Jagdpächter verständigt und um Mithilfe gebeten. Er wird
Ihnen vor Ort die notwendige Einweisung geben.
Informationen erhalten Sie auch auf: www.action-for-kitz.de
Durch Ihre Mithilfe und die gute Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jägern
gelingt es sicher auch in unserer Gemeinde viele Rehkitze zu retten.

 Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 10
Müllabfuhr in Mönchberg
Donnerstag, 22.04.2021 braune Biotonne, blaue Papiertonne
Donnerstag, 29.04.2021 graue Restmülltonne
Donnerstag, 06.05.2021 braune Biotonne, gelber Wertstoffsack

             Öffnungszeiten Grüngutplatz Mönchberg
                          Sommerzeit
Von 1. April bis 31. Oktober:   Mittwoch     15.30 - 18.30 Uhr
                                Samstag      12.00 - 17.00 Uhr
Aufgrund des Feiertages am 01. Mai ist der Grüngutplatz am Freitag, den 30.04.2021
von 15:30 – 18:30 Uhr geöffnet!

               Öffnungszeiten der Gemeindebücherei
Montag, 15.30 – 17.00 Uhr und Donnerstag, 17.30 – 18.30 Uhr

 Impressum:
 Herausgeber u. Vertrieb,                        Verwaltungsgemeinschaft Mönchberg, Hauptstraße 44,
 Verantwortlich für den amtlichen                63933 Mönchberg Tel. 0 93 74 / 97 99 6-0, E-Mail: info@moenchberg.de
 und nichtamtlichen Teil (V.i.S.d.P.):           Gemeinde Röllbach, Kirchgasse 10, 63934 Röllbach,
                                                 Tel. 0 93 72 / 92 36 53, E-Mail: poststelle@roellbach.de
                                                 Markt Mönchberg, Hauptstraße 44, 63933 Mönchberg,
                                                 Tel. 0 93 74 / 97 99 6-0, E-Mail: info@moenchberg.de
 Anzeigenleitung, Satz und Layout:               Hansen|Werbung GmbH & Co. KG, Hauptstr. 8, 63924 Kleinheubach
                                                 Tel.: 09371/4407, Fax: 09371/69659, E-Mail: mail@hansenwerbung.de
 Auflage:                                        2.000 Exemplare
 Druck:                                          Dauphin-Druck, Großheubach
 Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Verantwortlich für Bild- und Textbeiträge sowie übermittelte Grafiken
 sind die jeweiligen Verfasser. Weiterverwendung der Beiträge oder der Werbung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
 Herausgeber oder von Hansen|Werbung.

                      - Es folgt der nicht amtliche Teil -

                                   ANNAHMESCHLUSS
                                für das nächste Amtsblatt (KW 18):
                               Dienstag, 27.04.2021, 17.00 Uhr.
                    Bitte senden Sie Ihre Textveröffentlichungen
               amtsblatt@roellbach.de oder amtsblatt@moenchberg.de.
                         Anzeigen können Sie direkt an
                HANSEN|WERBUNG (mail@hansenwerbung.de) senden.

                      Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 11
B a uer
   ... nah und gut                                          Mar t i n
                                                                  Mönch
                                                                         rg    be

             Lebensmittel • Zeitschriften • Handykarten
             Wochenangebote abrufbar unter: www.spessartland.de

Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 12
Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 13
Am Tag betreut, abends daheim.
                                         Wir haben noch freie Plätze!
                                         Vereinbaren Sie einen kostenlosen Schnuppertag!

                                                                                  Tagespflege
                                                                                  Wörth am Main

 Tagespflege Wörth am Main | Tel. 09372 982-146 | www.tagespflege-woerth.de

                                                                    SPARGEL & WEIN TO-GO
                                                          Die Auswahl unter www.weingut-wengerter.de
                                                          Einfach telefonisch vorbestellen und die frisch
                                                           zubereiteten Gerichte bei uns abholen.
         WINZERSTUBE
                                                          Samstag & Sonntag 12:00-14:00 Uhr 17:00-20:00 Uhr
                                                          Nur mit telefonischer Vorbestellung - 09372-921154
   Himmeltaler Straße 42 63911                            Die genaue Abholzeit teilen wir Ihnen mit.
      Klingenberg-Röllfeld                                Vielen Dank und bleiben Sie gesund
     Telefon 0 93 72/9211 54                              Ihr Team Rainer Wengerter

                                                      *

                                                                                                       *

                                                                                        *abhängig der Pandemieverordnung

Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 14
Vereinsnachrichten
              Markt Mönchberg mit OT Schmachtenberg

              BBM – Bürgerblock Mönchberg e.V.
Herzlichen Dank für die rege Teilnahme unseres Preisausschreibens im „BürgerBrief-
Mönchberg“, Ausgabe 12, Dezember 2020.
Die Sieger stehen nun fest:
1. Preis: Christa Schurig, Birkenheckenweg 28, Mönchberg
Mönchberger Schatzkarte im Wert von 30,00 €
2. Preis: Andreas Grimm, Am Hohen Bild 9, Mönchberg
Mönchberger Schatzkarte im Wert von 20,00 €
3. Preis: Karl-Heinz Schwarze, Spitzensteinweg 10, Mönchberg
Mönchberger Schatzkarte im Wert von 10,00 €
Das Lösungswort lautete LEBKUCHEN.
Herzlichen Glückwunsch allen Gewinner*innen!

ABSAGE – Jahreshauptversammlung bis auf Weiteres
Leider ist aktuell kein Ende des Lockdowns in Aussicht, im Gegenteil, man denkt über
etwaige Verlängerungen nach. Daher sagen wir heute die geplante Jahreshauptver-
sammlung vom 20.05.2021 bis auf weiteres ab und melden uns wieder, sobald sich
Lockerungen/Öffnungen abzeichnen.
Selbstverständlich werden wir dann auf diesem Weg fristgerecht einladen.
Wir danken für Ihr/Euer Verständnis – bitte bleibt/bleiben Sie gesund!
Die Vorstandschaft

                Kultur- und Geschichtsverein
               Mönchberg-Schmachtenberg e.V.
Zum 30.04.21 wird die Abbuchung der Vereinsbeiträge unserer Mitgliederinnen und
Mitglieder vorgenommen! Wir wünschen allen Freunden und Gönnern des Vereins
eine gute und gesunde Zeit!

                Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 15
Pfarreiengemeinschaft
                    St. Wendelinus
                        Röllbach - Mönchberg -
                          Schmachtenberg

                         24.04.2021 bis 09.05.2021

Samstag, 24.04.          Hl. Fidelis von Sigmaringen
Mönchberg      18:30      Vorabendmesse
                        ▪ Requiem für Erwin Konrad
                        ▪ Christoph Miltenberger - 2. Seelengottesdienst
                        ▪ Marga u. Erich Fried, Eltern, leb. u. verst. Angeh.
                        ▪ Erwin u. Rosa Baumann u. Angeh.
                        ▪ Edlen von Aulenbach
                        ▪ Alois & Frieda Sommer u. Sohn Ernst
                        ▪ Barbara Hegmann, Jhrtg, leb. u. verst. Angeh.

Sonntag, 25.04.          4. SONNTAG DER OSTERZEIT
Schmachtbg.      9:00  Messfeier
                     ▪ Heinz Stapf
                     ▪ Anna Becker, leb. u. verst. Angeh.
                     ▪ Friedrich Ludwig Alfons Zöller, Eltern u. Angeh./Jahrtag
                     ▪ Georg Hofmann, leb. u. verst. Angeh.
Röllbach       10:15   Messfeier für die Pfarrgemeinde
                     ▪ Franz u. Antonia Elbert
                     ▪ Urban/Jahrtag, Mathilde u. Justin Ackermann
                     ▪ Josef u. Margaretha Zoll
                     ▪ Leb. und Verst. der Familie Ackermann, Zoll und Zöller
                     ▪ Angeh. d. Fam. Bronnbauer, Lang u. Schmitt
                     ▪ Anton u. Koletta Wolz, Eltern u. Geschwister
                     ▪ zur Muttergottes von der immerwährenden Hilfe
                     ▪ Franz/Jahrtag u. Rita Grimm, Franz u. Rita Hilpert

Samstag, 01.05.          MARIA - SCHUTZFRAU VON BAYERN
Mönchberg      18:30   Messfeier
                     ▪ Requiem für Reinhilde Wienand
                     ▪ zur Danksagung anl. 40-jähr. Ehejubiläum
                       Elke u. Hubertus Scheiermacher
                     ▪ Rosa Möser, leb. u. verst. Angeh.
                     ▪ Karl u. Katharina Hagel u. Angeh.
                     ▪ Josef Fries, leb. u. verst. Angeh.
Röllbach       18:30   Vorabendmesse mit Eröffnung des Marienmonats
                     ▪ Ivo u. Margarete Hofmann
                     ▪ Marianne Zoll/Jahrtag
                     ▪ Adolf Neuberger

Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 16
Sonntag, 02.05.           5. SONNTAG DER OSTERZEIT
Schmachtbg.       9:00     Messfeier
                         ▪ zum Dank für große Hilfe
                         ▪ Angelika u. Hermann Schmitt, Wolfgang u. Maritta u.
                           Angeh.

Donnerstag, 06.05.        Ewige Anbetung in Röllbach
Röllbach      18:00        Betstunde zur Ewigen Anbetung
Röllbach      19:00        Messfeier zum Abschluss der Ewigen Anbetung
                         ▪ Auguste Ackermann u. Angeh.
                         ▪ Josef und Rosa Breunig, Rita und Franz Grimm,
                         ▪ Horst Zimlich/Jahrtag u. Angeh.

Freitag, 07.05.           Ewige Anbetung in Mönchberg
Mönchberg     18:00        Betstunde zur Ewigen Anbetung
Mönchberg     19:00        Messfeier zur Ewigen Anbetung mit Abschluss
                           an der Grotte
                         ▪ zur Mutter Gottes als Dank mit der Bitte um weitere Hilfe
                         ▪ Isabella u. Albrecht Zöller u. Tochter

Samstag, 08.05.           Ewige Anbetung in Schmachtenberg und
                          Hobbach
Schmachtbg. 17:30          Betstunde zur Ewigen Anbetung
Schmachtbg. 18:30          Vorabendmesse z. Abschluss der Ewigen Anbetung
                         ▪ Hildegard Scholz
                         ▪ zur Danksagung
                         ▪ Karolina Wolz/Jahrtag u. Maria Mühling

Hobbach       17:30       Betstunde zur Ewigen Anbetung
Hobbach       18:30       Vorabendmesse zum Abschluss der Ewigen
                          Anbetung

Mönchberg     18:30        Vorabendmesse
                         ▪ Leb. u. verst. Mitglieder der FFW Mönchberg, Röllbach
                           u. Schmachtenberg
                         ▪ Richard Eilbacher - Jhrtg u. Eduard Wolz - Jhrtg, leb. u.
                           verst. Angeh.
                         ▪ Anna u. Martin Sobeck u. Enkelin Sandra
                         ▪ Leb. u. Verst. d. Fam. Weis, Link, Feuerbach, Schwind
                           u. Hagel
Sonntag, 09.05.           Ewige Anbetung in Sommerau

Sommerau      10:15       Messfeier für die Pfarrgemeinde zur Eröffnung der
                          Ewigen Anbetung
Sommerau      11:00       Betstunde zur Ewigen Anbetung
Sommerau      12:00       Feierlicher Abschluss der Ewigen Anbetung

              Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 17
Sonntag, 09.05.             6. SONNTAG IN DER OSTERZEIT

Röllbach         10:15      Messfeier für die Pfarrgemeinde
                          ▪ Maria und Kurt Bohlender/Jahrtag
                          ▪ Antonia Wolz
                          ▪ Margareta Fries, Eltern u. Schwiegereltern
                          ▪ Siegbert,Isolde u.Pfr.Karlheinz Buhleier,Eltern u Angeh.
                          ▪ Monika/Jahrtag u. Felix Speth
                          ▪ Walthera u. Elmar Eisert
                          ▪ leb. u. verst. Angeh. der Fam. Hofmann, Müller,
                            Zimmermann u. Schwind
                          ▪ Sonja Ackermann
                          ▪ Mathilde/Jahrtag, Albert, Otto u. Anna Hofmann, leb. u.
                            verst. Angeh.

                                                                 - Änderungen vorbehalten -

Kontaktadressen
Pfarrbüro Röllbach
Telefon: 09372-2133
E-Mail: pfarrei.roellbach@bistum-wuerzburg.de
Öffnungszeiten: jeden Montag, 14.30 - 18.30 Uhr tel. zu erreichen
Pfarrbüro Mönchberg
Telefon: 09374-1260
E-Mail: pfarrei.moenchberg@bistum-wuerzburg.de
Öffnungszeiten: jeden Mittwoch, 13.00 - 18.00 Uhr tel. zu erreichen
Pfarrer Franz Leipold
Telefon: 09372-2133
E-Mail: franz.leipold@bistum-wuerzburg.de

Diakon Peter Ricker
Telefon: 06022-623045 / 0151-70103226
E-Mail: peter.ricker@bistum-wuerzburg.de

Homepage der Pfarreiengemeinschaft
www.pg-wendelinus.de

                            Ewige Anbetungstage
Die Anbetungsstunden zu den Tagen der Ewigen Anbetung müssen in allen
Gemeinden dieses Jahr eingeschränkt werden.

Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 18
Herzlichen Dank!
Ein herzliches Dankeschön sei allen Helferinnen und Helfern gesagt, die zur
würdigen Feier und Übertragung der Kar- und Oster-Gottesdienste auf vielfältige
Art und Weise beigetragen haben.

                                  Firmung 2021
Bitte geben Sie baldmöglichst die Anmeldung zur Firmung 2021 im Pfarrbüro ab.

Aufgrund der Pandemie muss auch die Vorbereitung zur Firmung dieses Jahr
stark eingeschränkt werden. Die angemeldeten Bewerber/Innen erhalten
persönlich alle Informationen auf dem Postweg.

                   Wallfahrten zum Kloster Engelberg
Die geplanten Wallfahrten zum Kloster Engelberg müssen dieses Jahr entfallen.

                 Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 19
EVANGELISCH-LUTHERISCHE
  KIRCHENGEMEINDE ESCHAU

  Gottesdienstliche Feiern
  Zu folgenden gottesdienstlichen Feiern laden wir Sie herzlich ein:
   Datum       Tag           Uhrzeit      GottesdienstArt
   25.04.2021 Sonntag        09.00 Uhr JUBILATE: Vorstellungsgottesdienst
                                          der Konfis 2021 Teil 1, Eschau, Pfrin
                                          Englert und Team
                             10.00 Uhr JUBILATE: Vorstellungsgottesdienst
                                          der Konfis 2021 Teil 2, Eschau, Pfrin
                                          Englert und Team
                             10.00 Uhr Kinderkirche, Eschau, Kinderkirchen-
                                          Team
   02.05.2021 Sonntag        09.00 Uhr KANTATE: Gottesdienst und Musik,
                                          Eschau, Pfrin Englert
                             18.00 Uhr KANTATE: Musikalischer
                                          Abendgottesdienst, Mönchberg, Pfrin
                                          Englert und Team
                                                          Stand bei Redaktionsschluss (13.04.2021)

  Während des Gottesdienstes müssen folgende Regeln beachtet werden:
  1. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten!
  2. Die Emporen der Epiphaniaskirche müssen bis zu einem Inzidenzwert von 35
      geschlossen bleiben. Aus diesem Grund steht nur eine begrenzte Anzahl an
      Sitzplätzen zu Verfügung. Bitte verteilen sich auf die verschiedenen
      Gottesdienstzeiten.
  3. Wir sind angehalten die Heizung vor dem Gottesdienstbeginn auszuschalten.
  4. Es besteht eine Mund-Nase-Bedeckungs-Pflicht mit Ausnahme von Kindern
      unter sechs Jahren (FFP2-Maske für Personen ab dem 15. Lebensjahr).
  5. Der Gemeindegesang ist aktuell staatlicherseits untersagt. Kirchenmusik gibt es
      momentan nur als Vortragsmusik in den Gottesdiensten.
  Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie sind zum Wohle aller!

  Für kurzfristige Änderungen auf Grund neuer staatlicher Regelungen
  beachten Sie bitte die Tagespresse oder informieren Sie sich an einem
  unserer Schaukästen, im Internet unter www.eschau-evangelisch.de oder
  über Instagram https://www.instagram.com/eschauevangelisch/.

  Kasualien
  Bei Taufen, Trauungen, Ehejubiläen und anderen anlassbezogenen Segensfeiern
  belgeiten wir Sie gerne. Nach Absprache können diese auch aktuell im kleineren Kreis
  stattfinden. Folgende Termine bieten wir für Taufen in den kommenden Wochen an:
  15. Mai / 22. Mai / 06. Juni / 19. Juni / 04. Juli / 18. Juli. Für nähere Informationen
  wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.

Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 20
Hausbesuche
                   Auf Grund der aktuellen Situation nehmen wir Abstand von
                   automatischen Hausbesuchen anlässlich von Geburtstagen oder
                   anderen Jubelfeiern. Viele Menschen wollen weiterhin Kontakte so
                   gut es geht beschränken. Dies respektieren wir. Wenn Sie sich
                   jedoch einen Besuch wünschen – auch unabhängig von
                   besonderen Anlässen – melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Wir
                   besuchen Sie unter Einhaltung der offiziellen Hygiene- und
                   Abstandsregeln gerne!

Teamerkurs 2021/2022
Du bist mindestens 14 Jahre alt, kannst mit dem Glauben was anfangen und willst dich
vielleicht sozial engagieren? Dann entdecke deine Möglichkeiten als Teamer*in und
lerne neue Leute kennen. Du bekommst am Ende ein aussagekräftiges Zertifikat über
den Kurs – viele Betriebe und Hochschulen achten bei Bewerbungen auf solche
Bescheinigungen! In mehreren Abend-Einheiten erfährst du Wichtiges über
Leitungsverhalten, Kommunikation und Gruppenbegleitung.
Am Schluss steht ein Segnungs-Gottesdienst. Anmeldungen, die Terminliste und
weitere Infos bekommst du bei Diakon Jörg Fecher.

Kontakt
Gemeindebüro der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Eschau
Rathausstr. 17, 63863 Eschau
Tel.: 09374/1270 und Fax: 09374/1220
E-Mail: pfarramt.eschau@elkb.de
Homepage: www.eschau-evangelisch.de
Öffnungszeiten:
      Dienstag und Mittwoch von 09.00-12.00 Uhr
      Donnerstag von 14.30-18.00 Uhr
HAUPTAMTLICHE:
     Jugenddiakon Jörg Fecher – 0152/57186792
     Pfarrerin Romina Englert – 09374/970740 oder 01520/4477637

                Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 21
Ackerland zu kaufen gesucht!
                        Tel. 0178 / 26 97 300

   Suche in Mönchberg ein Gartengrundstück
  zu Pachten. Mar�n Zöller, Tel. 0171-7155473

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   Ca. 140 qm, 2 Abstellplätze, EBK, EVA 152 kWh,
   Öl, Bj. 1990 in Mönchberg, Hauptstraße 26-28,
                   ehem. Sparkasse
            Preis VB, von privat, Tel. 06021/55410

Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 22
Allgemeine Nachrichten
                           Verwaltungsgemeinschaft

              Die blaue Papiertonne und Tapeten –
                 zwei ungleiche „Geschwister“
„Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass…“ heißt es dann, wenn etwas an
sich Bekanntes wieder vermehrt nicht beachtet oder falsch gemacht wird.
So auch bei der aktuellen Problematik der Entsorgung über unsere blauen Papierton-
nen. Die blauen Tonnen sind die Mülltonnen, die im Landkreis Miltenberg am besten
sortiert sind.
Fehlwürfe, wie Kunststoffe, Bioabfall oder Restmüll sind recht selten. Häufiger zu
finden sind Verbundpapiere: Verpackungspapiere für Lebensmittel mit Kunststoffbe-
schichtung oder Geschenkpapiere, die mit Kunststoff, Metall, Schaumstoffen o. a. be-
schichtet sind. Diese Papiere lassen sich kaum oder gar nicht in ihre Papierfasern
auflösen und sind damit nicht recycelbar. Sie müssen als Restmüll entsorgt werden.
Die größte Masse an Fehlwürfen sind jedoch Tapeten!
Deren Vorkommen im Altpapier wird in letzter Zeit wieder vermehrt festgestellt.
Tapeten werden aus dem minderwertigsten Papierrecyclat mit den kürzesten Papier-
fasern hergestellt. Oft sind sie mit feinen Holzsplittern („Raufasertapeten“) oder Kunst-
stoffschaum und Fäden verschiedener Art strukturiert, teils auch mit wasserfesten An-
strichen versehen. Deshalb stören Tapeten die Papierverwertung.
Tapeten, egal ob als unverbrauchte Reste auf der Rolle oder von der Wand ab-
gezogen, müssen als Restmüll entsorgt werden.
Kleine Mengen können natürlich in die Restmülltonne gegeben werden! Sie kön-
nen zusätzlich auch Restmüllsäcke des Landkreises zur Tapetenentsorgung ver-
wenden. Die gekennzeichneten Restmüllsäcke sind an Ihrem Rathaus, an den Wert-
stoffhöfen des Landkreises oder am Landratsamt in Miltenberg für eine Gebühr von
€ 4,80 pro Sack zu erwerben. Sie haben ein Volumen von ca. 70 L. Die gefüllten
Restmüllsäcke werden am Restmüllabfuhrtag zusammen mit der grauen Tonne zur
Entsorgung bereitgestellt! Tapeten, vor allem in großen Mengen, können auch direkt
an den Wertstoffhöfen des Landkreises, angeliefert werden. Sie werden dort gebüh-
renpflichtig als brennbare Abfälle angenommen.
Also: Richtige Abfallsortierung daheim - ein kleiner Schritt für Sie, aber ein gro-
ßer Schritt zur optimalen Abfallverwertung!
Bei Fragen wenden Sie sich an die Abfallberatung am Landratsamt Miltenberg, gerne
auch telefonisch:		         Herr Fischer, Tel.: 09371 501-380
			                         Frau Röhlke, Tel.: 09371 501-385
			                         Frau Dr. Vieth, Tel.: 09371 501-384

                 Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 23
Aufstallung von Geflügel
               im Landkreis Miltenberg angeordnet
Seit dem ersten Nachweis von hochpathogenem aviären Influenzavirus (HPAIV) vom
Typ H5N8 bei Wildenten im Landkreis Passau mit Befund des Friedrich-Loeffler-Insti-
tuts (FLI) vom 19.11.2020 wurde HPAIV in Bayern bei mittlerweile 23 Wildvögeln und
in acht Hausgeflügelbeständen nachgewiesen, zuletzt am 15. März 2021 in einem
Tierpark in Würzburg. Deshalb ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren HPAI-
Funden bei Wildvögeln in Bayern und damit auch im Landkreis Miltenberg zu rechnen.
Die Verbreitung über Zugvögel ist dabei ein wichtiger Faktor. Die sehr kalten Winter-
wochen Anfang Februar, die unter anderem zum Einfrieren von Wasserflächen geführt
haben, können in Folge eines Versammlungseffekts („Crowding“) an eisfrei gebliebe-
nen Gewässern und wegen der körperlichen Schwächung der Tiere zu weiteren An-
steckungen zwischen Wildvögeln beigetragen haben. Zudem kommt es seit Februar
mit Beginn des Frühjahrvogelzuges zu starken Wanderbewegungen innerhalb Euro-
pas. In den angrenzenden Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg wurde
die Aufstallungspflicht landkreisweit oder lokal bereits angeordnet. Aufgrund dieses
anhaltend hoch-dynamischen HPAI-Geschehens in Bayern und Deutschland wurde
auf Empfehlung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
im Landkreis Miltenberg am 08.03.2021 über eine Aufstallungspflicht für Haus- und
Nutzgeflügel verfügt.
So müssen Tierhalter, die privat oder gewerblich Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2
Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühner, Truthühner, Perlhühner,
Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft
aufgezogen oder gehalten werden) halten, ihr Geflügel ab sofort
1. in geschlossenen Ställen unterbringen oder
2.	unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
     gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln
     gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel im Land-
kreis Miltenberg haben ab sofort im Bestandregister nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-
Verordnung ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten
Tiere zu machen.
Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren im Landkreis
Miltenberg haben ab sofort nach § 2 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung ergänzende Auf-
zeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen.
Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen
Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur
Schau gestellt werden, sind im Landkreis Miltenberg derzeit verboten.

                      Tierärztliche Rufbereitschaft
Ab sofort finden Sie die aktuelle tierärztliche Rufbereitschaft auf der Homepage
www.tierarztpraxis-erlenbach.de/notfallplan.php

 Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 24
Ferienspaß mit Abstand und Maske –
        Tagesbetreuung „Englisch in Unterfranken“
             im Jugendgästehaus Klotzenhof
Eine besondere Ferienwoche konnten 10 Kinder aus dem Umkreis von Miltenberg
trotz Pandemie im Jugendgästehaus Klotzenhof erleben. Die Ferienfreizeit „Englisch
in Unterfranken“ des Bezirksjugendwerks der Arbeiterwohlfahrt Unterfranken e.V.
konnte mit Unterstützung des Kreisverbandes der AWO Miltenberg Corona-bedingt
in eine Tagesbetreuungsmaßnahme umgewandelt werden. An insgesamt 7 Tagen
konnten 10 Kinder gemeinsam mit 3 Teamenden spielend Englisch lernen und ab-
wechslungsreiche Ferien verbringen. Unterstützung kam auch von der örtlichen Gas-
tronomie, die Pizzeria Odenwaldquelle in Klingenberg sorgte täglich für ein warmes
Mittagessen für die Gruppe.
Gerade in der aktuellen Situation sind Angebote für Kinder und Jugendliche umso
wichtiger, dazu möchte das Bezirksjugendwerk mit seinem Freizeitprogramm einen
Beitrag leisten. Die Einhaltung der aktuellen Regelungen und Hygienerichtlinien ist
dabei natürlich selbstverständlich. Weitere Informationen zum Pfingst- und Sommer-
programm unter www.awo-jw.de. Corona-bedingte Änderungen im Programm sind
möglich und werden jeweils auf der Webseite bekannt gegeben.
Bezirksjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Unterfranken e.V.
Kantstraße 42a, 97074 Würzburg, Tel.: 0931-299 38 264

         Anmeldung an der Main-Limes-Realschule
           Obernburg zum Schuljahr 2021/2022
Die Schule lädt auf ihrer Homepage unter www.realschule-obernburg.de zum inter-
aktiven Tag der Offenen Tür ein. Hier besteht die Möglichkeit, das Gebäude mit allen
Angeboten selbstständig zu erkunden.
Wegen vermehrter Nachfrage besteht auch die Möglichkeit, die Schule persönlich und
einzeln zu besichtigen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail (sekretariat@rsobernburg.de)
oder rufen Sie uns an zur Terminvereinbarung.
Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum Montag, 10. Mai 2021 bis Freitag, 14. Mai 2021.
Weitere Infos unter www.realschule-obernburg.de

           Technische Hochschule Aschaffenburg
Für Studieninteressierte! Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen –
das Studium, das in dein Leben passt!
Wir laden Sie recht herzlich zu unserer Online-Informationsveranstaltung ein:
Wann? 28.04.2021 ab 17:30 Uhr
Wo?     Link an diesem Tag unter www.studiereninab.de/bw-kmu
Unser Team der TH freut sich schon sehr auf Sie!

                 Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 25
NOTDIENSTE
                           Notdienst der Apotheken
                            Notdienst-Hotline 0800 00 22 8 33
  Ermitteln Sie per Telefon die Bereitschaftsapotheken unter der kostenlosen Rufnummer
   0800 00 22 8 33 aus dem deutschen Festnetz oder per Kurzwahl 22 8 33 von jedem
        Handy (69 Cent/Min). Bitte geben Sie Ihren Standort an, der Dienst ermittelt
                  die nächstgelegenen, geöffneten Notdienst-Apotheken.
                    Schneller geht es im Internet unter www.aponet.de

                               Ärztlicher Notdienst
                 Fr ab 13 Uhr bis Mo 8 Uhr und Mi 13 Uhr bis Do 8 Uhr
                              Bereitschafts-Tel.-Nr. 116 117
          Unter dieser Nummer wird in dringenden Fällen ein diensthabender Arzt
                    des hausärztlichen Bereitschaftsdienstes vermittelt.
 Für lebensbedrohliche Fälle (Feuerwehr und Rettungsdienst) weiterhin die 112 wählen.
                             Gemeinschaftspraxis Mönchberg
 Notfall-Handy-Nr. für akute Notfälle: 0175/9148522 (nur während der Praxisöffnungszeiten!)
                 Bereitschaftspraxis Erlenbach für hausärztliche Notfälle
           am Klinikum Erlenbach, Krankenhausstr. 41, 63906 Erlenbach a. Main
            Öffnungszeiten: Mo, Di, Do von 18 - 21 Uhr • Mi, Fr von 16 - 21 Uhr,
                             Sa, So, Feiertage von 9 - 21 Uhr

                           Zahnärztlicher Notdienst
          Ab sofort finden Sie den aktuellen Notdienst auf unserer Homepage
    www.notdienst-zahn.de – Presse – immer für die kommenden 6 Wochen im Voraus.
     Notfalldienstzeiten: von 10 - 12 Uhr und 18 - 19 Uhr Anwesenheit in der Praxis,
                        in der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft.

                                 Servicenummern
                            Stromversorgung Bayernwerk:
                    Störungsnummer Strom: Tel. 09 41 / 28 00 33 66
                           Gasversorgung Unterfranken GmbH:
                        Störungsnummer: Tel. 0941 / 28 00 33 55
                      Landratsamt Miltenberg: Tel. 0 93 71 / 5 01-0
             Service-Center Bayerisches Rotes Kreuz: Tel. 0 93 71 / 97 22 22
                       Notruf Polizei: 110 Notruf Feuerwehr: 112
                Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige
 Brückenstr. 19, Miltenberg, Tel. 09371/6694920, Sprechzeiten: MO 9-11 Uhr, DI 15-17 Uhr
  und DO 9 -11 Uhr. Bahnstr. 22, Erlenbach, Tel. 09372/9400075, Sprechzeit: MI 9-12 Uhr
   und 14-16 Uhr, E-Mail: info@seniorenberatung-mil.de; www.seniorenberatung-mil.de
                         Caritas Sozialstation St. Johannes e.V.
         Barbarossastr. 5, Erlenbach, kostenlose Servicenummer Tel. 09372/10960

Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 26
Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 27
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       Amts- und Mitteilungsblatt Mönchberg/Röllbach Nr. 8 vom 21.4.2021 – Seite 28
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