Amts- und Mitteilungsblatt - der Marktgemeinde Flachslanden - Markt Flachslanden
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Ausgabe 01/2021 27.02.2021 JAHRGANG 36 Amts- und Mitteilungsblatt der Marktgemeinde Flachslanden Winterlicher Sonnenuntergang am Rosenbacher Weiher. Foto: Ulrich Meßlinger Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021 1
Notruf für Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Dr. med. Markus Raster Für alle medizinischen Notfälle und alle Feuer- INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS wehreinsätze, vorwahlfrei aus Festnetz und Marktplatz 2 Handy. 91604 Flachslanden Ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel. 09829/ 93 27 99 - 7 116 117 außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Öffnungszeiten Montag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Dienstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Zahnärzte Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr Den allgemeinen Zahnnotdienst finden Sie im Inter- Donnerstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr net unter www.zahnnotdienst.de bzw. unter Freitag 08:00 – 13:00 Uhr www.zahnnotdienst.info. 24 h-Rezept-Telefon: 09829/ 93 27 99 – 8 Zahnarztpraxis Nutzen Sie auch unseren besonderen Service der Dr. Gerd-Klaus Zoellner durchgehenden telefonischen Erreichbarkeit und Wiesenstraße 2 Anwesenheit einer Arzthelferin auch zwischen der 91604 Flachslanden regulären Sprechstundenzeiten. Sie erreichen un- Tel. 09829/555 oder 09824/92770 sere Praxis also telefonisch immer Mo./Di./Do. von Sprechzeiten in Flachslanden: 08.00 – 18.00 h und Mi./Fr. von 08.00 – 13.00 h. Mittwoch und Freitag www.arztpraxis-raster.de 8:00 – 12:00 Uhr Nachmittags nur nach Vereinbarung Unsere Praxis ist vom 15. März 2021 – 19. März 2021 wegen einer Fortbildung geschlossen Sprechzeiten in Dietenhofen: Montag, Dienstag und Donnerstag Vertretung: 8:00 -12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr Dr. Bernd Rettig, Markersbacher Straße 7, 91619 Obernzenn, Tel. 09844 976 570 Dr. Uwe Keppler Internistische Hausarztpraxis Äußere Ansbacher Straße 14, 91629 Weihenzell, Tel. 09802 958 1560 Papiertonne Freitag, 05.03.2021 Praxis Rettig Markersbacher Str. 7 91619 Obernzenn Dienstag, 06.04.2021 Die Praxis bleibt wegen Urlaub vom 01.03.21 bis Gelber Sack 05.03.21 geschlossen. Montag, 08.03.2021 Am Montag, 08.03.21 ist die Praxis wie gewohnt be- Dienstag, 06.04.2021 setzt. Restmüll Vertretung: Montag, 01.03.2021 Praxis Möller/Netal Obernzenn: 09844-355 Montag, 15.03.2021 Dr. Raster Flachslanden: 09829-9327997 Montag, 29.03.2021 und alle anwesenden Ärzte Montag, 12.04.2021 Biomüll Bereitschaftsdienste Dienstag, 02.03.2021 Erkrankungen, derentwegen ich meinen Hausarzt Dienstag, 16.03.2021 anrufen würde, dieser jedoch nicht erreichbar ist: Dienstag, 30.03.2021 Dienstag 13.04.2021 2 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021
Wertstoffhof Waldrand, die dann Gemeindearbeiter ordnungsge- Jeden Samstag von 09:30 bis 11:30 Uhr mäß entsorgten. Immer wieder sind am Straßenrand auch Bierfla- Bauschuttannahme am Wertstoffhof schen zu finden, die anscheinend einfach aus dem Bauschutt in Kleinmengen bis 1 cbm („normaler“ Auto geworfen werden. Dass beim Mähen der Stra- oder gipshaltiger Bauschutt) kann im Wertstoffhof, ßenränder Schäden entstehen können oder ein Rad- zu den üblichen Öffnungszeiten (Samstag von 09.30 fahrer wegen der Glasscherben einen Platten fahren Uhr bis 11.30 Uhr), abgegeben werden. kann, bedenken die Werfer wohl nicht. Gebühren: Normaler Bauschutt: 1 cbm 25,00 € ½ cbm 12,50 € Kleinstmenge 5,00 € Gipshaltiger Bauschutt: 1 cbm 60,00 € ½ cbm 30,00 € Hinweis zum Osterfeuer 2021 Kleinstmenge 10,00 € Die Anlieferung des Astmaterials an den Osterfeu- Die Entsorgung größerer Mengen Bauschutt muss erplätzen ist vom 22.03. bis zum 01.04 zwei Wo- über private Entsorger erfolgen: chen lang möglich. Bitte beachten Sie die Anliefe- Fa. Tremel, Waizendorf, Tel. 09822/83530 rungszeiten zuverlässig. Fa. Schneider Sohn, Leutershausen, Tel. Da der Osterfeuerplatz in Flachslanden sehr beengt 09823/437 ist, wird empfohlen, nach Neustetten auszuweichen. Fa. FNB, Unterheßbach, Tel. 09820/918-560 Fa. Herz, Feuchtwangen, Tel. 09852/6789-0 Das gemeinsame Abbrennen am Ostersonntag oder Gründeponie Ostermontag ist aufgrund der anhaltenden Pande- mie-Lage nicht möglich. Ab 01.02.2021 können Gartenabfälle jeden Samstag von 15.00 bis 16.00 Uhr in das Fahrsilo an der Hoch- Das Abbrennen erfolgt durch den Bauhof in Zusam- menarbeit mit den Freiwilligen Feuerwehren. straße gebracht werden. Im Dezember und Ja- nuar bleibt die Deponie geschlossen. Hans Henninger 1. Bürgermeister Gebühren: 1 cbm 9,50 € ½ cbm 5,00 € Kleinstmenge 2,50 € Amts- und Mitteilungsblatt des Marktes Flachslanden Zigaretten und Flaschen am Straßenrand Herausgeber: Markt Flachslanden, 1. Bürgermeister Hans Henninger, Schulstraße 2, 91604 Flachslanden, Tel. 09829/9111-11, Mobil: 0172/1741704, E-Mail: hans.henninger@flachslanden.de Anzeigenannahme: Markt Flachslanden, Schulstr. 2, 91604 Flachslanden, Tel.: 09829/9111-0, Fax: 09829/9111-21, E-Mail: poststelle@flachslanden.de katharina.naus@flachslanden.de karin.zink@flachslanden.de gabriele.kuhn@flachslanden.de Zigarttenstummel am Kellerholz Druck: Druckerei Feuerlein, Hauptstraße 29, 91459 Markt Erlbach Es gibt Mülleimer, Altglascontainer und die Rück- nahme von Pfandflaschen. Doch manchen Raucher Auflage: 1 100 pro Ausgabe und Trinker schert das nicht. So wurde jetzt nahe des Verteilungsgebiet: Alle Haushalte in der Gemeinde Kellerholzes ein übervoller Aschenbecher am Stra- ßenrand ausgelehrt und im Wald zwischen Ketten- Das Mitteilungsblatt für den Markt Flachslanden höfstetten und Borsbach warfen Unbekannte eine erscheint am letzten Samstag des vorhergehenden größere Anzahl von Weinschorle-Flaschen an den Monats Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021 3
Amts- und Mitteilungsblatt April 2021 Schadensregulierungsstelle, Regionalbüro Süd Nürn- Redaktionsschluss: 18.03.2021 berg, Rudolphstraße 28 - 30, 90489 Nürnberg, Tel: Erscheinungstermin: 27.03.2021 0911/99261-0, Fax: 0911/99261-185, hingewiesen. Die Handblätter können dort angefordert werden. Bürgerversammlung und Ortsteilver- Vollzug der Wassergesetze und des sammlungen 2021 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes; Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Einleiten von Abwasser aus der Kläran- normalerweise würden im Februar und März die vier lage Borsbach in den Borsbach durch den Ortsteilversammlungen in Kettenhöfstetten, Neu- Markt Flachslanden, Landkreis Ansbach stetten, Sondernohe und Virnsberg stattfinden und anschließend die offizielle Bürgerversammlung in Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom Flachslanden. 18.01.2021, Az. 632-20 SG 43gr die gehobene Er- laubis für die Einleitung von Abwasser aus der Kläran- Aufgrund der immer noch anhaltenden Corona-Pan- lage Borsbach in den Borsbach durch den Markt demie können die Versammlungen derzeit nicht Flachslanden, Landkreis Ansbach befristet bis stattfinden. Aktuell wurde im Bayerischen Landtag 31.12.2039 erteilt. Eine Ausfertigung des Bescheides der Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- mit Rechtsbehelfs-belehrung und den zugrundelie- ordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und genden Antragsunter-lagen liegt zur allgemeinen Ein- weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pande- sicht bei der Marktge-meinde Flachslanden in der mie von den Regierungsfraktionen eingebracht. Da- Zeit vom 01.03.2021 bis 12.03.2021 während der nach wird die Pflicht zum Abhalten der Bürgerver- Dienststunden aus. Der Be-scheid wurde dem Antrag- sammlung nach Art. 18 GO für 2021 ausgesetzt. Aller- steller zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist dings muss die Bürgerversammlung für 2021 dann bis gilt der Bescheid auch ge-genüber den übringen Be- spätestens 31. März 2022 nachgeholt werden. troffenen als zugestellt. Falls es die Pandemielage zulässt, wird die Bürgerver- Flachslanden, 27.02.2021 sammlung und evtl. auch die Ortsteilversammlungen 2021 zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Wir Hans Henninger werden uns dabei an den rechtlichen Vorgaben und 1. Bürgermeister den Absprachen mit dem Landratsamt orientieren. Hans Henninger Verordnung über die Reinhaltung und 1. Bürgermeister Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) Manöver und Übungen der US-Streit- kräfte; Anmeldung gem. der Bekanntma- Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fas- chung vom 04.12.2008 (StAnz Nr. 51/52 sung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 vom 19.12.2008) (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Geset- Folgende Übung wurde angemeldet: zes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 375), erlässt der Markt Flachslanden folgende Verordnung: Art der Übung: Tag- und Nachtübungen mit Außenlandungen Allgemeine Vorschriften Zeitraum: 01.04.2021 – 30.04.2021 § 1 Inhalt der Verordnung Besonderheiten: keine Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Rein- Die Einheiten sind generell angewiesen, Manöver- haltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf schäden möglichst zu vermeiden. Es wird gebeten, den öffentlichen Straßen im Markt Flachslanden. Einwendungen gem. Ziff. III Nr. 3 der obengenannten § 2 Begriffsbestimmungen Bekanntmachung unverzüglich mitzuteilen. Hinsicht- Öffentliche Straßen, Gehbahnen, geschlossene Orts- lich des Verfahrens bei der Anmeldung von Ersatzan- lage sprüchen bei Manöverschäden wird auf das Hand- blatt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, 4 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung 3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durch- sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stra- lässe oder offene Abzugsgräben der öffentli- ßen, Wege und Plätze mit ihren Bestandteilen im chen Straßen zu schütten oder einzubringen. Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 (3) Das Abfallrecht bleibt unberührt. Nr. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Reinigung der öffentlichen Straßen Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicher- § 4 Reinigungspflicht heitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsa- (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlich- men Geh- und Radwege und die der Straße dienen- keit haben die Eigentümer und die zur Nutzung ding- den Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grün- lich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb streifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentli- der geschlossenen Ortslage an die öffentlichen Stra- chen Straßen im Sinne dieser Verordnung. ßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffent- (2) Gehbahnen sind lichen Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinter- a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befes- lieger), die in § 6 bestimmten Reinigungsflächen ge- tigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen meinsam auf eigene Kosten zu reinigen. Grundstücke Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemein- werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlos- same Geh- und Radwege) und die selbstständigen sen, zu denen über dazwischen - liegende Grundstü- Gehwege sowie die selbstständigen gemeinsa- cke in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt men Geh- und Radwege genommen werden darf. oder (2) Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere derartige Stra- b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder ßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine der- Abgrenzung, die dem Fußgängerverkehr dienen- artige Straße an, während es über eine andere mit- den Teile am Rande der öffentlichen Straßen c) telbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung in einer Breite von 1,20 Meter, gemessen vom begeh- für jede dieser Straßen. baren Straßenrand aus. (3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße (3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeinde- nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder gebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise aus rechtlichen Gründen keinen Zugang und keine zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grund- Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr stück aus nur unerheblich verschmutzt werden kann. entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unter- (4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- o- brechen den Zusammenhang nicht (Art. 4 Abs. 1 Satz der Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentli- 2 und 3 BayStrWG). chen Verkehr gewidmet sind, soweit auf diesen Reinhaltung der öffentlichen Straßen Grundstücken keine Gebäude stehen. § 3 Verbote (5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Ab- (1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlich- satzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbrau- keit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als cher, die Dauerwohn- und Dauernutzungsberechtig- nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen ten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach § oder verunreinigen zu lassen. 1093 BGB (2) Insbesondere ist es verboten, § 5 Reinigungsarbeiten a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vor- Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkei- dergrund Hinterlieger die im Straßenreinigungsver- ten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahr- zeichnis (Anlage) aufgeführten öffentlichen Straßen, zeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säu- und zwar innerhalb der in § 6 genannten Reinigungs- bern, Tierfutter auszubringen; flächen, zu reinigen. Sie haben dabei die Gehwege, b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen; die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege c) Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Ver- und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen packungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee Teile der Fahrbahn (einschließlich der Parkstreifen) 1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen nach Bedarf oder zu lagern, a) zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonsti- 2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzu- gen Unrat zu entfernen (soweit eine Entsorgung in stellen oder zu lagern, wenn dadurch die üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Straßen verunreinigt werden können, Restmüll oder in Wertstoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021 5
auf den Grünstreifen. Im Herbst sind die Reini- (2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann gungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situ- der Gemeinde über die Reihenfolge und die Zeit- ation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, dauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, ebenfalls durchzuführen. beantragen. Unterscheiden sich die Grundstücke der b) von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hin- sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Rit- sichtlich der Flächen wesentlich, kann die Entschei- zen und Rissen im Straßenkörper wächst. dung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in c) insbesondere nach einem Unwetter sowie bei gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, sondern Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe dass die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zuei- freizumachen, soweit diese innerhalb der Reini- nander stehen, wie die Grundstücksflächen. gungsfläche (§ 6) liegen. Sicherung der Gehbahnen im Winter § 6 Reinigungsfläche § 9 Sicherungspflicht (1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesund- Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des heit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrund- Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der stück, und Gehbahnen (Sicherungsfläche) der öffentlichen Stra- a) bei den nicht gemeindlichen Straßen (Staats- ßen, die an ihr Grundstück angrenzen oder ihr Grund- straße 2253, Kreisstraße AN17 und AN24) der Flä- stück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten in si- che außerhalb der Fahrbahn, cherem Zustand zu erhalten. b) bei Gemeindestraßen, die Ortsdurchfahrtsstraßen sind, einer parallel zum Fahrbahnrand in einem (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten Abstand von 1 Meter verlaufenden Linie innerhalb sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle öf- der Fahrbahn, fentlichen Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der ge- c) bei allen anderen Gemeindestraßen der Fahr- schlossenen Ortslage (§ 2 Abs. 3) auch wenn diese bahnmitte bzw. der Straßenmitte liegt, wobei An- nicht aufgeführt sind. fang und Ende der Reinigungsfläche vor einem § 10 Sicherungsarbeiten Grundstück jeweils durch die von den Grund- (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Siche- stücksgrenzen aus senkrecht zur Straße gezoge- rungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und nen Linien bestimmt werden. gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räu- (2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entspre- men und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeig- chend für jede öffentliche Straße, an die das Grund- neten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt), stück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu be- einer Straßenkreuzung liegenden Flächen. streuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigun- § 7 Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und gen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Siche- Hinterlieger rungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederho- (1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen len, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. ihre Reinigungsflächen. Sie bleiben auch dann ge- meinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) ihrer Pflichten anderer Personen oder Unternehmer sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Ver- bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass zwi- kehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrin- schen Vorder- und Hinterliegern Vereinbarungen nen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgän- nach § 8 (Aufteilung der Reinigungsarbeiten) abge- gerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. schlossen sind. § 11 Sicherungsfläche (2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, (1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderlieger- über dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu grundstück innerhalb der in § 6 genannten Reini- derselben öffentlichen Straße nehmen darf, an die gungsfläche liegende Gehbahn nach § 2 Abs. 2. (2) § auch das Vorderliegergrundstück angrenzt. 6 Abs. 2 gilt sinngemäß. § 8 Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- Schlussbestimmungen und Hinterliegern § 12 Befreiung und abweichende Regelungen (1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlas- (1) Befreiungen vom Verbot der Straßenverunreini- sen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten gung nach § 3 gewährt die Gemeinde, wenn der An- untereinander durch Vereinbarung zu regeln. tragsteller die unverzügliche Reinigung besorgt. 6 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021
Nach 3-jähriger Bauzeit wird das neue Amt für Ernäh- (2) Für Vorder- und Hinterlieger, die an die gemeind- rung, Landwirtschaft und Forsten in Ansbach im März liche Straßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, dieses Jahres bezogen. Vorbei ist damit auch die Zeit erfüllt die Gemeinde für die angeschlossenen Teile der Interimsquartiere und einiger Außenstellen des der Reinigungsflächen die in § 5 aufgeführten Reini- Amtes. Der überwiegende Teil der Mitarbeiter wird gungsarbeiten nach Maßgabe der Straßenreinigungs- künftig am alten Standort in einem neuen größeren satzung. Gebäude zusammenziehen. Die Planungen zum (3) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verord- Amtsneubau begannen im Jahr 2015. Im Januar 2018 nung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen wurde das alte Gebäude abgerissen. Der Spatenstich würden, die dem Betroffenen auch unter Berücksich- durch Staatsministerin Michaela Kaniber fand am 09. tigung der öffentlichen Belange und der Interessen Mai 2018 statt. Noch sind Restarbeiten zu erledigen. der übrigen Vordergrund Hinterlieger nicht zugemu- Doch in der zweiten Märzwoche soll alles fertig sein tet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag und der Umzug stattfinden. Wir bitten um Verständ- durch Bescheid eine Befreiung aus oder trifft unbe- nis, wenn die Mitarbeiter in dieser Phase kurzfristig schadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Rege- nicht erreichbar sind. lung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu Mit dem Einzug wird sich auch die Anschrift ändern. treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung Da der Eingang verlegt wurde, lautet ab 15. März auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung 2021 die Adresse Mariusstraße 26, 91522 Ansbach. trifft. Die Entscheidung kann befristet, unter Bedin- Die Rufnummer des Amtes wird sich nicht ändern, gungen, Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt aber die Durchwahl für die einzelnen Mitarbeiter. Wir werden. werden die Kontaktdaten auf unserer Homepage ak- § 13 Ordnungswidrigkeiten tuell halten. Natürlich wollen wir Ihnen bzw. der Öf- Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geld- fentlichkeit das neue Gebäude gerne zeigen. Eine Ein- buße bis zu eintausend Euro belegt werden, wer vor- weihungsfeier ist (coronabedingt) im Herbst dieses sätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 eine öffentli- Jahres vorgesehen. che Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt, 2. LLD Wolfgang Kerwagen die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungs- Behördenleiter pflicht nicht erfüllt, 3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert. § 14 Inkrafttreten Freiwillige Hilfskräfte für pflegerische (1) Diese Verordnung tritt am 01.03.2021 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhal- Versorgung während der Corona-Pande- tung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Stra- mie gesucht ßen vom 07.12.2009 außer Kraft. Um die pflegerische Versorgung im stationären und Flachslanden, den 03.02.2021 ambulanten Bereich auch unter erschwerten Bedin- gungen sicherzustellen, suchen Landkreis Ansbach Hans Henninger und Stadt Ansbach weiterhin nach freiwilligen Pflege- 1. Bürgermeister fachkräften, Pflegehelfern und Pflegehilfskräften. Pflegeeinrichtungen stehen während der Corona- Pandemie vor großen personellen Herausforderun- gen. Immer wieder führen Krankheitsausfälle und Quarantänemaßnahmen zu personellen Engpässen. Freiwillige Helferinnen und Helfer werden daher ge- Amtsneubau wird im März bezogen sucht, die Registrierung im Pflegepool Bayern ist un- ter www.pflegepool-bayern.de möglich. Ein entsprechender Einsatz kann auch dann erfolgen, wenn sich der/die Freiwillige in einem anderen akti- ven Arbeitsverhältnis befindet. Dabei besteht für den Helfer bzw. die Helferin während des Arbeitseinsat- zes Anspruch auf Lohnfortzahlung und auch der ab- stellende Arbeitgeber hat Anspruch auf Erstattung der Lohnkosten. Notwendig hierfür ist eine Mitglied- schaft in einer freiwilligen Hilfsorganisation. Das Bay- Das neue Gebäude in der Mariusstraße 26 in Ansbach erische Rote Kreuz hat dazu ein vereinfachtes Bei- trittsverfahren speziell für die Pflegepoolkräfte ins Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021 7
Leben gerufen, das explizit den Rahmenbedingungen Holzablagerungen auf Schafweiden des Pflegepools angepasst wurde. müssen entfernt werden Die Bundesregierung ruft Freiwillige ebenfalls dazu Auch wenn durch Trockenheit und auf, Pflegeeinrichtungen bei Corona-Schnelltests in Käferbefall im Augenblick in den stationären Pflegeeinrichtungen zu unterstützen. Die Wäldern der Frankenhöhe viel Holz zusätzlichen Kräfte sollen dabei helfen, die Ausbrei- anfällt, darf es nicht auf Schafwei- tung von Infektionen zu verhindern und Besuche zu den gelagert werden, insbesondere nicht während ermöglichen. Aktuell besteht hier Bedarf in Pflegeein- der Vegetationsperiode von März bis Oktober.Die richtungen in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach. Flächen sind an den Schäfer verpachtet und nur die- Neben Personen aus medizinischen, pflegerischen ser hat das Nutzungsrecht. Es besteht kein allgemei- und sonstigen Heilberufen können sich auch geeig- nes Nutzungsrecht für andere Personen, Ablagerun- nete Personen ohne medizinische Vorbildung mel- gen jeglicher Art sind hier nicht gestattet. den. Registrierungen können hierzu unter der gebüh- renfreien Hotline 0800 4555532 montags bis freitags Durch Ablagerungen auf den Weiden wird die Mager- von 08 bis 18 Uhr erfolgen. Vor dem Einsatz erfolgt rasenvegetation geschädigt, außerdem wird dadurch eine Einweisung in die vor Ort durchführbaren Anti- auch die Bewirtschaftung beeinträchtigt. Letzteres gentests. Weitere Informationen dazu finden sich un- führt dazu, dass der Schäfer die Auflagen der Bewirt- ter www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe. schaftung, die durch Programme der Unteren Natur- schutzbehörde festgelegt sind, nicht erfüllen kann. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zum Pflegepool Sollte Stamm- oder Astholz derzeit auf Schafweiden Bayern oder zur freiwilligen Corona-Test-Unterstüt- gelagert sein, ist es bis spätestens Mitte März 2021 zung, können sich Bürgerinnen und Bürger an den sauber abzuräumen! Bitte nutzen Sie möglichst ei- Pflegeberater und Pflegeleiter FüGK am Landratsamt gene Flächen zur Lagerung Ihres Holzes. Ansbach, Herr Lechler, Telefon: 0981/468-5220 wen- den. Landschaftspflegeverband Mittelfranken e.V. FrauenStärken! – Veranstaltungsreihe im März Den Internationaler Frauentag am 08. März und den Gemeinderatssitzung vom 18.01.2021 – Equal Pay Day am 10. März haben die Gleichstellungs- öffentlicher Teil beauftragen von Stadt und Landkreis Ansbach, die Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach und die Be- 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- auftragten für Chancengleichheit von Jobcenter und schlussfähigkeit Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg als Anlass für eine Online-Vortragsreihe genommen. Die Vor- Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen wor- träge greifen Themen auf, die sowohl in der aktuellen den. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit Situation, als auch langfristig Familien und insbeson- der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. dere Frauen unterstützen sollen. Folgende Seminare Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Vorsit- werden angeboten: zende erklärt die Sitzung für eröffnet. 10.03.2021, 09:30-11:00 Uhr Gehaltsverhandlung Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich durch und Entwicklungsgespräche führen den Vorsitzenden, sollte in der Niederschrift kein anderer oder zusätzlicher Berichterstatter be- 23.03.2021, 18:30-20:00 Uhr So komme ich durch die nannt sein. Krise – HomeOffice und Mehrfachbelastung 25.03.2021, 18:30-20:00 Uhr Wirtschaftliche Unab- 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom hängigkeit? Stolpersteine im Erwerbsleben von 22.12.2020 – öffentlicher Teil Frauen Erster Bürgermeister Henninger bittet um Geneh- Die Seminare finden als Online-Vorträge statt und migung der Niederschrift der Sitzung vom können einzeln und unabhängig voneinander ge- 22.12.2020 – öffentlicher Teil. Der Marktgemein- bucht werden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vor- derat erhebt keine Einwände. herige Anmeldung ist erforderlich. Anmeldungen Beschluss: einstimmig bitte an Ansbach-Weissenburg.bca@arbeitsagen- tur.de Anmeldeschluss ist zwei Tage vor dem jeweili- gen Termin. Rückfragen gerne unter 0981-182 360. 8 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021
Die Niederschrift der Sitzung vom 22.12.2020 – öf- bewirken die Änderungen im Regionalplan keine fentlicher Teil wird genehmigt. Änderungen bezüglich des bestehenden NorA- Bürgerwindparks und der weiteren Planung zum 3. Baupläne Ausbau der Windenergie in der Marktgemeinde. 3.1. Bauantrag Brünner – Isolierter Befreiungsan- Der Abschnitt Wasserwirtschaft ist nochmals in trag zum Bauvorhaben „Neubau eines Einfami- drei Unterthemen (Wasserversorgung, Abwasser- lienhauses“, Georg-Pfründt-Straße, Flachslan- entsorgung und Hochwasserschutz) untergliedert. den Im Bereich der Wasserversorgung sind seit der Über das Bauvorhaben hat der Marktgemeinde- letzten Änderung aus Vorrang- und Vorbehaltsge- rat bereits in der Sitzung vom 17.11.2020 ent- bieten mittlerweile Wasserschutzgebiete gewor- schieden. Nach Mitteilung des Landratsamtes den. Der Regionalplan wird dahingehend ange- Ansbach ist zu dem Bauantrag noch ein Befrei- passt. Die Abwasserentsorgung wird vollständig ungsantrag von den Festsetzungen des Bauge- aus den Festsetzungen des Regionalplans ent- biets Wolfsgruben I erforderlich. Die 1. Ände- fernt, da sie mittlerweile in Fachgesetzen ab- rung des Bebauungsplans Wolfsgruben setzt für schließend geregelt ist. Gem. Art. 14 Abs. 2 Satz 3 das Grundstück eine Grünfläche fest. Für eine BayLplG (Bayer. Landesplanungsgesetz) bestimmt Bebauung ist daher ein Befreiungsantrag erfor- das LEP die Belange für die Festsetzung von Vor- derlich, ansonsten müsste der Bebauungsplan rang- und Vorbehaltsgebieten für den Hochwas- Wolfsgruben I im Verfahren geändert werden. serschutz. Der Planungsauftrag wurde durch das Die beantragten Befreiungen betreffen die Fest- LEP nicht weiter für den Regionalplan erteilt, so- setzung als Grünfläche, die Festsetzung der Bau- dass die Gebiete mit der 27. Änderung aus dem grenzen und die Festsetzung der Vollgeschoss- Regionalplan gestrichen werden. Auch diese Än- zahl. Da der Marktgemeinderat dem Bauvorha- derung hat keine weiteren Auswirkungen auf die ben bereits zugestimmt hat und sich an der Be- gemeindliche Hochwasserschutzplanung und die bauung nichts weiter ändert, wird empfohlen bisher entwickelten Hochwasserschutzkonzepte. auch den beantragten Befreiungen zuzustim- Die Planungen zum Integrierten Hochwasser- men. schutzkonzept und dem Hochwasserschutz im Rahmen von boden:ständig laufen unverändert Beschluss: einstimmig weiter. Der Marktgemeinderat stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- Beschluss: einstimmig ungsplans Wolfsgruben I zu und erteilt das ge- Der Marktgemeinderat nimmt die Aufstellung der meindliche Einvernehmen. 27. Änderung des Regionalplans der Region West- mittelfranken, Teilabschnitt Bodenschätze, Wind- 4. Regionalplanung – Beteiligung an der 27. Ände- energie und Wasserwirtschaft zur Kenntnis und rung des Regionalplans der Region Westmittel- erhebt keine Einwände. franken, Teilabschnitt Bodenschätze, Windener- gie und Wasserwirtschaft 5. Bauleitplanung – Beschluss über das Verfahren zur Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Der Regionalplan wird durch den Regionalen Pla- Wolfsgruben II und Festlegung der Grundstücks- nungsverband Westmittelfranken in drei Unterab- preise schnitten überarbeitet. Der Bereich „Boden- schätze“ dient vorrangig zur Sicherung der Roh- Die Verwaltung hat einen Vorschlag für die Krite- stoffgewinnung. Im Gebiet der Stadt Bad Winds- rien zur Grundstücksvergabe erarbeitet und ein heim werden hier Teilflächen im Südwesten des Punktesystem zur Bewertung der Interessenten Vorranggebiets GI (Gips) 18 reduziert, Teilflächen festgelegt. Dabei wurden die bereits in der Sitzung im Vorranggebiet 19 im Norden reduziert und im vom 22.12.2020 getroffenen Anregungen best- Vorbehaltsgebiet GI 126 mittig ebenfalls redu- möglich berücksichtigt. Familien mit Kindern und ziert. Die Anpassungen betreffen nur das Stadtge- Alleinerziehende wurden stärker berücksichtigt. biet Bad Windsheim. Der Markt Flachslanden ist Der Familienstand der einzelnen Bewerberinnen davon nicht betroffen. und Bewerber fällt hingegen nicht mehr ins Ge- wicht. Grundsätzlich wurde das Einheimischen- Die Änderung im Abschnitt Windenergie betrifft Modell gewählt. Bewerberinnen und Bewerber, die Stadt Herrieden und die Stadt Ansbach. Hier die heimisch sind oder Rückkehrer nach Flachslan- wird das Vorbehaltsgebiet für Windenergie leicht den können leichter einen hohen Punktestand er- erweitert. Negative Auswirkungen sind auf den reichen. Markt Flachslanden nicht zu erwarten. Vor allem Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021 9
Nach der Entscheidung des Marktgemeinderats tenfeld bewerben sollten bzw. mehrere Bewer- über die Vergabekriterien sollen diese veröffent- bungen für dasselbe Grundstück erfolgen. licht und so das Vergabeverfahren gestartet wer- Auch für das Baugebiet Gartenfeld hat die Verwal- den. Die Bewerberinnen und Bewerber auf der tung alle bisher angefallenen Kosten für Grunder- Warteliste werden gesondert angeschrieben und werb inklusive Nebenkosten, Planungskosten und müssen sich ebenfalls mit Fragebogen bewerben. die voraussichtlichen Erschließungskosten ermit- Sie erhalten jedoch je nach Dauer auf der Warte- telt. Danach errechnet sich ein Durchschnittspreis liste einen Punktebonus. Weiterhin sollen die pro m² von 115,28 €. Es wird vorgeschlagen, auch Preise für die jeweiligen Grundstücke festgesetzt für das Baugebiet Gartenfeld eine Preisstaffelung werden. Die Verwaltung hat hierzu alle bisher an- vorzunehmen. Wenn die beiden direkt an der gefallenen Kosten für Grunderwerb inklusive Ne- Ringstraße liegenden Grundstücke (rote Zone) benkosten, Planungskosten und die voraussichtli- 100 € und für die Randgrundstücke blaue Zone) chen Erschließungskosten ermittelt. Danach er- 120 € festgelegt werden, könnten die übrigen rechnet sich für das Baugebiet Wolfsgruben, BA II Grundstücke (grüne Zone) kostendeckend für ein Durchschnittspreis pro m² von 128,30 €. Es 115,50 € verkauft werden. wird vorgeschlagen, verschiedene Preiskategorien festzulegen. Für die im beigefügten Lageplan blau Erster Beschluss: einstimmig eingefärbten Bauplätze könnte aufgrund ihrer Für den Verkauf der Baugrundstücke wird die fol- Lage ein höherer Preis festgesetzt werden. Ebenso gende Preisstaffelung festgelegt: könnte für die rot eingefärbten Bauplätze für zwei Für die beiden direkt an der Ringstraße liegenden bis vier Mehrfamilienhäuser ein höherer Preis Grundstücke (rote Zone) 100 € festgesetzt werden. Damit könnte für die orange Für die Randgrundstücke nach Norden (blaue eingefärbten „normalen“ Bauplätze ein Preis von Zone) 120 € 120 € bis 125 pro m² festgesetzt werden. Für die übrigen Grundstücke (grüne Zone) 115,50 € Erster Beschluss: einstimmig Der Marktgemeinderat beschließt die Variante 2 Zweiter Beschluss: einstimmig (Platz für vier Mehrfamilienhäuser) des Bebau- Für das Baugebiet Gartenfeld wird grundsätzlich ungsplans für die Vergabe der Bauplätze. dasselbe Vergabeverfahren wie für das Baugebiet Für den Verkauf der Baugrundstücke wird die fol- Wolfsgruben, BA II durchgeführt. gende Preisstaffelung festgelegt: Für die in der orangenen Zone liegenden Grund- 7. Vergabe von Straßennamen im Baugebiet Wolfs- stücke 120 € gruben, BA II Für die Randgrundstücke nach Norden Es wird vorgeschlagen, im Baugebiet Wolfsgru- (blaue Zone) 140 € ben, BA II nicht die Nummerierung Wolfsgruben Für die Grundstücke für Mehrfamilienhäuser (rote 50 bis Wolfsgruben 104 weiterzuführen, sondern Zone) 155 € neue Straßennamen zu vergeben. Denkbar wäre Seitens des Marktgemeinderats wird angefragt, z.B. der Straßenname „Am Himmelreich“ für die ob eine Mitgliedschaft in einem auswärtigen Ver- nördliche Straße und Friedrich-Güll-Straße für die ein berücksichtigt werden kann. Der Vorschlag südliche Straße. Die beiden kleinen Querstraßen wird jedoch verworfen. könnten z.B. nach unseren Partnergemeinden be- nannt werden, z.B. Cornil-Straße, Sainte-For- Zweiter Beschluss: einstimmig tunade-Straße oder Corrèze-Straße. Der Marktge- Die Richtlinien für die Vergabe werden wie vorge- meinderat unterbreitet weitere Vorschläge für die schlagen angewendet. Straßennamen. Möglich wären auch „Am Baum- acker“ oder „Wippenauer Weg“. Die Benennung 6. Bauleitplanung - Beschluss über das Verfahren der Straßen nach den französischen Partnerge- zur Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Gar- meinden wird hingegen verworfen. tenfeld und Festlegung der Grundstückspreise Beschluss: 2 Ja-Stimmen / 11 Nein-Stimmen Es wird vorgeschlagen, dass für das Baugebiet Der Marktgemeinderat beschließt für das ge- Gartenfeld dieselben Vergabekriterien festgesetzt samte Baugebiet Wolfsgruben, BA II den Straßen- werden wie für das Baugebiet Wolfsgruben, BA II. namen „Am Himmelreich“ zu vergeben. Wenn keine Vergabekriterien festgelegt werden, könnte es zu rechtlichen Problemen kommen, Damit ist der Vorschlag abgelehnt. falls sich Bewerber/innen aus der Warteliste des Beschluss: 7 Ja-Stimmen / 6 Nein-Stimmen Baugebiets Wolfsgruben für das Baugebiet Gar- Im Baugebiet Wolfsgruben, BA II werden folgende 10 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021
Straßennamen vergeben: Für die nördliche Straße Vorhaben mit 80 % (jeweils höchstens 10.000 €) „Am Himmelreich“. Für die südliche Ringstraße gefördert bekommen. Die Maßnahmen dürfen „Friedrich-Güll-Straße“. Bei den beiden kleineren höchstens 20.000 € kosten, der höchste Förder- Verbindungsstraßen wird für die nördlichen satz wird bei einem Betrag von knapp 15.000 € Grundstücke der Straßenname „Am Himmelreich“ brutto erreicht. Die Maßnahmenanträge sollen und für die südlichen Grundstücke der Straßen- heute beschlossen werden. Aktuell gibt es fol- name „Friedrich-Güll-Straße“ vergeben. gende Anregungen, für die von der Gemeindever- waltung Angebote eingeholt wurden: 8. Bekanntgaben/Sonstiges Seniorenfitnessgeräte am Labyrinth (Fit-Parcours, Es ist ein anonymes Schreiben eingegangen, in Fa. eibe): 14.994,60 € brutto welchem der Erhalt der alten Eichen in Ketten- Spielgeräte für den Spielplatz Sondernohe (Fa. höfstetten (Bauvoranfrage Pfeiffer) gefordert eibe): 15.866,83 € brutto wird. Der Bund Naturschutz spricht sich ebenfalls Ruhebänke und Tische für das Gemeindegebiet dafür aus, die Eichen zu erhalten. Auch der Markt- (Fa. Planex): 11.600,00 € brutto gemeinderat ist der Meinung, dass die Eichen er- Das Angebot für die Ruhebänke wurde von der halten werden sollten. Gemeinde Oberdachstetten für das Regional- budget 2020 eingeholt und soll dem Marktge- meinderat als Orientierung dienen. Ein Angebot Gemeinderatssitzung vom 02.02.2021 – hierfür wird noch nachgereicht. Aus dem Markt- öffentlicher Teil gemeinderat wird angeregt, verschiedene Ange- bote mit unterschiedlichen Bänken einzuholen. 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Be- Die Bänke sollen auch optisch ansprechend sein. schlussfähigkeit Außerdem wird angefragt, ob weiterhin geplant ist, eine Außendusche am Beachvolleyballplatz zu Alle Mitglieder sind ordnungsgemäß geladen wor- realisieren. Dies sei im Rahmen des letzten Regio- den. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Mehrheit nalbudgets 2020 – Sanierung der Toiletten am der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Beachvolleyballfeld – aufgeschoben worden, weil Das Gremium ist daher beschlussfähig. Der Vorsit- die Maßnahme nicht mehr ins Budget gepasst zende erklärt die Sitzung für eröffnet. hätte. Die Anschaffung einer Außendusche für Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich durch den Sportplatz könnte evtl. für das Regional- den Vorsitzenden, sollte in der Niederschrift kein budget 2022 geplant werden. Das Aufstellen soll anderer oder zusätzlicher Berichterstatter be- im Fall des Spielplatzes Sondernohe von Eltern nannt sein. bzw. der Dorfgemeinschaft Sondernohe erfolgen, im Fall der Fit Parcours-Geräte und der Ruhe- 2. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom bänke/Tische vom Bauhof. 18.01.2021 – öffentlicher Teil Die Vergabe der Maßnahmen wird noch einmal Erster Bürgermeister Henninger bittet um Geneh- beschlossen, der Marktgemeinderat soll heute be- migung der Niederschrift der Sitzung vom schließen, welche Priorität die Vorschläge in Ihrer 18.01.2021 – öffentlicher Teil. Der Marktgemein- Umsetzung haben. Außerdem soll der Standort derat erhebt keine Einwände. für die Fit-Parcours-Geräte festgelegt werden. Ge- Beschluss: einstimmig plant war ursprünglich die Geräte am Labyrinth an Die Niederschrift der Sitzung vom 18.01.2021 – öf- der Rosenbacher Straße aufzustellen. Der Markt- fentlicher Teil wird genehmigt. gemeinderat regt an, die Geräte am Spielplatz am Hammerweg aufzustellen. Hier wäre die Erreich- 3. Baupläne barkeit größer. Außerdem würden sich der Beach- 3.1. Entfällt – Es ist kein Bauantrag eingegangen volleyballplatz und der Fit-Parcours sehr gut er- gänzen. Es ist wahrscheinlich, dass an dem Stand- 4. Regionalbudget NorA – Angebote für die Maß- ort mehr Leute die Geräte nutzen. Es folgt eine nahmen 2021; Fit-Parcours, Ruhebänke, Spiel- Abstimmung über den Standort der Fit Parcours- platz Sondernohe Geräte. Wie dem Gemeinderat bereits bekannt ist, hat das Beschluss: 11 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen ALE den NorA-Gemeinden auch für 2021 ein Regi- Der Marktgemeinderat beschließt, die Fit Par- onalbudget in Aussicht gestellt. Hier kann der cours-Geräte am Spielplatz des Sportplatzes auf- Markt Flachslanden wahrscheinlich zwei bis drei zustellen. Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021 11
Des Weiteren wird der Beschluss über die Priori- Das günstigste Angebot hat dabei die Firma Jahn täten der Maßnahmen gefasst. GmbH abgegeben. Beschluss: 11 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen Jahn GmbH 13.203,73 € brutto Der Marktgemeinderat beschließt für das Regio- Weiteres Angebot 13.367,45 € brutto nalbudget 2021 die Umsetzung der genannten Weiteres Angebot 13.431,79 € brutto Maßnahmen in folgender Reihenfolge: Beschluss: einstimmig 1. Seniorenfitnessgeräte am Sportplatz Der Marktgemeinderat vergibt den Auftrag zur 2. Spielgeräte für den Spielplatz Sondernohe Beschaffung der Feuerwehrausrüstung an die 3. Ruhebänke und Tische für das Gemeindegebiet Firma Jahn GmbH zu den oben genannten Bedin- Die Vorschläge sollen mit dieser Priorisierung be- gungen entsprechend dem Angebot vom antragt werden. 19.01.2021. 5. Ortsrecht - Neufassung der Verordnung über die 7. Bekanntgaben/Sonstiges Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Stra- Ladevorgänge an der E-Ladestation am Marktplatz ßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter 10 Auf Grund einer geänderten Gesetzeslage des Art. Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und We- 15.12.2020 angefragt wie oft die E-Ladesäule der gegesetzes (BayStrWG) besteht die Möglichkeit, N-ERGIE am Marktplatz genutzt wird. Laut der N- dass bisher erlassene Verordnungen ihre Gültig- ERGIE gab es im 2. Halbjahr 2020 22 Ladevor- keit verlieren, bzw. einer gerichtlichen Überprü- gänge. Hierbei wurden 219,5 kWh Strom abgege- fung nicht mehr standhalten. Aus diesem Grund ben. hat der Bayerische Gemeindetag eine neue Mus- Seitens des Marktgemeinderats wird angefragt, terverordnung entwickelt und den Gemeinden zur ob dieses Jahr eine Bürgerversammlung stattfin- Verfügung gestellt. Die aktuelle Fassung bietet det. Die Bürgerversammlung wird wegen der ak- neben den Aktualisierungen zum Gesetzestext tuellen Corona-Pandemie wahrscheinlich auf keine inhaltlichen Änderungen. Kehr- und Räum- Sommer verschoben. Eine Bürgerversammlung pflichten, sowie Nutzungsrechte an den öffentli- wird nach heutigem Stand jedoch stattfinden. Es chen Straßen und Wegen bleiben für die Nutzer wird weiterhin angeregt, die offenen Punkte aus gleich. Es handelt sich lediglich um eine formale den letzten Bürgerversammlungen möglichst zeit- Neufassung. nah abzuarbeiten. Beschluss: einstimmig Es wird weiter angefragt, ob die zusätzlichen Hun- Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung dekotbehälter bereits aufgestellt sind. Die zusätz- über die Reinhaltung und Reinigung der öffentli- lichen Hundekotbehälter sind bereits seit Länge- chen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen rem an viel begangenen Wegen angebracht. im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverord- nung) in der aktuell vorgelegten Fassung. Es wird angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Fläche des Wertstoffhofs zu asphaltieren. Hinter- 6. Feuerwehrangelegenheiten – Ausrüstungsbe- grund ist, dass der Boden bei der aktuellen Witte- schaffung für das Jahr 2021 rung sehr schlammig ist. Eine Befestigung des Un- tergrundes würde hier Abhilfe schaffen. Die Be- In der Sitzung der Feuerwehrkommandanten zur festigung des Untergrundes wird durch die Ver- aktuellen Bedarfsplanung 2021 wurde die Be- waltung geprüft. schaffungs- und Bedarfsplanung für 2021 vorge- stellt. Die hieraus sich ergebenden Kostenansätze werden wie üblich im Haushalt 2021 aufgenom- men und im Haushalts und Finanzausschuss und anschließend im Gemeinderat vorgestellt. Für ei- nen Teil der zu beschaffenden Ausrüstung liegt bereits jetzt ein Angebot vor. Diese Ausrüstung Für alle Kinder und Jugendliche soll möglichst zeitnah beschafft werden, da es ak- tuell zu langen Lieferzeiten kommt und die Aus- Nun will der L e n z uns g r ü ß e n, ... rüstung kurzfristig gebraucht wird. Aus diesem Kennt ihr dieses Lied? Grund sollen bereits vor der Haushaltslegung die Ausrüstungsteile aus der beiliegenden Tabelle be- stellt werden. 12 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021
Was denkt ihr ist der Lenz? Ein selten gewordener Einschulung auf Antrag Jungenname? Nein. Es ist ein anderes Wort für Früh- Auf Antrag schulpflichtig mit Gutachten: ling. Der kalendarische Frühlingsbeginn ist auf den Geburtsdatum ab 01.01.2016 20. März datiert. Schulpsychologisches Gutachten erforderlich Grüßen. Zu diesem Thema fällt mir folgendes ein: Im Kinder, die im Einschulungsjahr vom 1. Juli bis 30. Lied bedeutet es, der Frühling kommt, es wird wär- September sechs Jahre alt werden, können schul- mer, bleibt länger hell, wir können uns an der Natur pflichtig werden. Diese Kinder durchlaufen das An- erfreuen, gehen mehr in den Garten usw. melde- und Einschulungsverfahren an den Schulen Wie grüßt ihr euch? "Hallo", "Servus", "Hey" oder ebenso wie alle anderen Vorschulkinder. Auf Grund- "Grüß Gott"? " Hallo" lage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule klingt zwar locker, aber irgendwie auch allgemein. die Erziehungsberechtigten dieser Kinder und spricht Schön wäre es wenn alle denken würden, "Hallo" be- eine Empfehlung bezüglich der Einschulung aus. Die deutet Erziehungsberechtigten entscheiden nach der Bera- tung selbst, ob ihr schulfähiges Kind bereits zum kom- H ab dich lieb, menden oder erst zum darauffolgenden Schul-jahr A lles wird gut eingeschult wird. L iebe soll dich umgeben Wenn die Eltern die Einschulung auf das folgende L eiden sollen fern gehalten werden Schuljahr verschieben möchten, müssen Sie dies der O h, wie schön, daß es dich gibt. Schule bis spätestens 9. April 2021 schriftlich mittei- len. Liegt die Erklärung nicht fristgerecht vor, wird Das "Grüß Gott" hört man leider nur noch selten. Ei- das Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig. gentlich ist das "Grüß Gott" ein kleiner Segenswunsch Es wird geraten auch mit dem Kindergarten Rück- für den Menschen, den man gerade trifft. In der heu- sprache zu halten, ob das Kind gegebenenfalls noch tigen Zeit, wo wir uns alle einschränken müssen und ein Jahr dort verbleiben kann. Wird ein Kind als noch Covid unser Leben zum Teil bestimmt, finde ich es nicht schulreif eingestuft, kann die Einschulung von schön, meinem Gegenüber zu zeigen, daß er mir den Erziehungsberechtigten nicht erzwungen wer- wichtig ist. Denkt einfach mal darüber nach, gute den. Wünsche schaden nicht. Die bisherigen Regelungen zur Zurückstellung gelten Eine gute Zeit wünscht Euch Euere Jugendbeauf- für alle Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren wur- tragte den. Edeltraud Imschloß Falls die Covid19-Pandemie es zulässt, findet am Montag, 22.03.2021 ab 13:30 Uhr die Schuleinschrei- bung an unserer Schule statt. Ihre Einladung mit ge- nauer Uhrzeit sollten Sie bis 12.03.2021 per Mail be- kommen haben. Dieser Termin ist verpflichtend. Ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit dem Grundschule Flachslanden Kind zur Schuleinschreibung kommen, falls diese stattfinden kann. Sehr geehrte Eltern der Einschulungskinder, Folgende Unterlagen sind mitzubringen: folgende Einschulungsregelung gilt für das Schuljahr Geburtsurkunde 2021/22: Impfpass Nachweis der U9 durch gelbes Untersuchungsheft Im Vorjahr zurückgestellt (Wichtig, da in diesem Jahr keine Schuleingangs- Geburtsdatum: 01.10.2013 – 30.09.2014 untersuchung durch das Gesundheitsamt durch- Schulpflichtig, keine weitere Zurückstellung möglich geführt wird.) Regulär schulpflichtig Sorgerechtsbeschluss bei alleinerziehenden El- Geburtsdatum: 01.10.2014 – 30.06.2015 ternteilen Zurückstellung auf Antrag Herzliche Grüße Geburtsdatum: 01.07.2015 – 30.09.2015 Korridor-Kinder, Beratungsgespräch mit der Schule Tanja Schleußinger Schulleitung Auf Antrag schulpflichtig: Geburtsdatum: 01.10.2015 – 31.12.2015 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021 13
Allgemeine Informationen rund um den Weitere Infos unter www.digital-und-regional.de der per Email an doris.rieder@hs-augsburg.de Quali für externe Bewerber: Da wir Sie in diesem Jahr pandemiebedingt nicht bei uns in der Schule vorab informieren können, bieten Digitaler Info-Tag des BSZ Ans- wir dies online an. Am 01.03.2021 findet um 17:00 Uhr eine Videokon- bach-Triesdorf ferenz statt, in der wir die wichtigsten Regularien er- Das Staatliche Berufsliche Schulzentrum Ansbach- klären und ihre Fragen klären können.Falls Sie an die- Triesdorf verstaltet für alle Interessierten an einer ser Konferenz teilnehmen möchten, schicken Sie uns Ausbildung an seinen Schulen einen digitalen Info- bitte bis zum 28.02.2021 eine e-mail an sekreta- Tag. Dieser findet am Samstag, 27. Februar 2021 riat@vs-lehrberg.de. Sie erhalten dann ebenfalls per statt. mail die Zugangsdaten zur Videokonferenz. Zu verschiedenen Zeiten erhalten Sie Informationen Anmeldung: über folgende Ausbildungsmöglichkeiten: Der Anmeldetermin für externe Bewerberinnen und 10.00 Uhr Assistent/in für Ernährung und Bewerber wurde vom 01.03.2021 auf den 10.03.2021 Versorgung; Hauswirtschafter/in verschoben. 11.00 Uhr Kinderpfleger/in Melden Sie sich daher bis spätestens zu diesem Ter- 12.00 Uhr Sozialbetreuer/in und min bei uns, wenn Sie oder ihr Kind planen, bei uns Pflegefachhelfer/in als externer Prüfling an der Prüfung teilzunehmen. 13.00 Uhr Landwirt/in und weitere Ein Nachmeldung ist nicht möglich! Das Anmeldefor- agrarwirtschaftliche Berufe mular sowie alle bisher bekannten Prüfungstermine 14.00 Uhr Techniker/in für Umweltschutztech- finden Sie auf unserer Homepage: www.vs-lehr- nik und regenerative Energien (Vo- berg.de. Zur Anmeldung bringen Sie bitte neben dem raussetzung: abgeschlossene Berufs- ausgefüllten Anmeldeformular auch einen Personal- ausbildung) ausweis oder eine Geburtsurkunde mit. Außerdem ist 15.00 Uhr Familienpfleger/in (Voraussetzung: bei der Anmeldung eine Verwaltungsgebühr in Höhe abgeschlossene Berufsausbildung) von 25,- € bar zu entrichten. Informationen zur Teilnahme an den einzelnen Info- Kontakt: Veranstaltungen finden Sie unter www.bsz-ans- www.vs-lehrberg.de bach.de . sekretariat@vs-lehrberg.de 09820 919880 „Systems Engineering“ in Teilzeit in Nördlingen studieren: 3 Tage arbeiten + Einladung zur Tagung 2 Tage studieren Inklusion vor Ort Das innovative Studienmodell „Digital und Regional“ Das selbstverständliche Miteinander der den Kinder- der Hochschule Augsburg in Nördlingen bietet Abitu- tagesstätten und den Schulen anvertrauten Kinder rienten als auch beruflich Qualifizierten (Techniker, und Jugendlichen, unabhängig von Schwächen, För- Meister) mit dem dualen Teilzeitstudium „Systems derbedarfen, Behinderungen und Stärken, ist in un- Engineering“ eine einzigartige Studienmöglichkeit: seren Bildungseinrichtungen gewollt. Aufgabe ist es, 3 Tage im Betrieb + 2 Tage Studium im Zukunftsbe- die Herausforderung einer inklusiven Begleitung un- reich vernetzte technische Systeme (Mechatronik serer Kinder und Jugendlichen gerade auch bei den und Informatik), d.h. Einkommen bei gleichzeitig fle- Übergängen in der individuellen Bildungslaufbahn xiblem Studium (E-Learning kombiniert mit projekt- anzunehmen. basiertem Lernen) ohne Studiengebühren. Um diese Entwicklung als wichtigen Grundstein der Start: 1. Oktober 2021 Inklusiven Region Ansbach inhaltlich zu unterstützen, Bewerbungsfrist: 2. Mai – 15. Juli 2021 veranstaltet das Staatliche Schulamt in diesem Jahr die Themenwoche ‚Inklusion vor Ort‘ mit dem Infoabend: Donnerstag, den 25. März 2021 ab 17:30 Schwerpunkt ‚Von der Frühförderung bis zum Berufs- Uhr online per Zoom (Meeting-ID 9733724032) oder einstieg‘. Erfahrene Referentinnen und Referenten vor Ort am Hochschulzentrum Donau-Ries, Emil-Eig- ner-Str. 1, 86720 Nördlingen 14 Amts- und Mitteilungsblatt Markt Flachslanden 03/2021
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