Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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+ Amtsblatt Gemeinde Kemmern Parteiverkehr: Montag – Freitag von 8.00-12.00 Uhr, zusätzlich Dienstag von 13.00-18.00 Uhr Tel. 09544 / 9432-0 Fax 09544 / 9432-29 Postanschrift: Hauptstr. 2, 96164 Kemmern E-Mail: gemeinde@kemmern.de Internet: www.kemmern.de 41. Jahrgang Freitag, 30. Juli 2021 Nummer 07 Der Bürgermeister informiert Kostenloser BayernWLAN-Hotspot in Während der Bauzeit muss der Wirtschaftsweg Kemmern vollgesperrt werden. Die Umleitung des Fußgänger- und Radverkehrs sowie des Im Bereich des Rathauses, des Kirchplatzes landwirtschaftlichen Verkehrs erfolgt in der sowie im Erdgeschoss des Rathauses ist ab Gemarkung Kemmern über das Gewerbegebiet sofort eine kostenlose WLAN-Nutzung über (Ortsstraße Langäcker) und den nördlich BayernWLAN möglich. Mit dem WLAN-Hotspot anschließenden Wirtschaftsweg. Die besteht die Möglichkeit, aktuell rund um die Uhr, Autobahnunterführung bei Breitengüßbach wird kostenfrei, sicher und unbegrenzt mit VDSL- halbseitig gesperrt und ist nur für Fußgänger und Geschwindigkeit im Internet zu surfen. Radfahrer nutzbar. Die Umleitung wird ausgeschildert. Um sich mit BayernWLAN verbinden zu können, müssen die Endnutzer lediglich den Nutzungs- Wir bitten um Verständnis. bedingungen zustimmen. Diese sind auf der Landing Page verlinkt. Da BayernWLAN möglicherweise von mehreren Personen gleichzeitig genutzt wird, haben die Endnutzer keinen Anspruch auf eine garantierte Leistung bzw. Geschwindigkeit im Down- oder Upload. Sie erkennen den BayernWLAN-Hotspot an dem Netznamen (SSID) „@BayernWLAN“. Weitere Infos zu BayernWLAN finden Sie unter www.ldbv.bayern.de/breitband/bayernwlan.html. Alle bereits aktiven Standorte in Bayern können Sie unter www.wlan-bayern.de einsehen. Bauliche Verbesserung des Wirtschaftswegs Kemmern – Breitengüßbach Die Gemeinden Kemmern und Breitengüßbach haben gemeinsam entschieden, dass der Wirtschaftsweg von Kemmern nach Breitengüßbach in diesem Jahr durch eine Erneuerung des Unterbaus und Aufbringen einer neuen Oberdecke verbessert wird. Der Beginn der Bauarbeiten ist für die KW 32 (ab 09.08.2021) vorgesehen. Die Arbeiten werden voraussichtlich 4 Wochen dauern.
-2– Amtliche Bekanntmachung Ansprechpartner im Rathaus Kemmern Hauptstr. 2, D-96164 Kemmern Telefon: 09544/9432-0, Fax : 09544/9432-29, E-Mail : gemeinde@kemmern.de Web: www.kemmern.de, Öffnungszeiten: Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 18.00 Uhr. Erster Bürgermeister: Dipl.-Pol. Rüdiger Gerst M.A. OG, Zi. 6 Telefon : 09544/9432-18 E-Mail : gemeinde@kemmern.de Hauptverwaltung, Bauamt, Geschäftsleitung, Kämmerei, Ordnungsamt: Dipl.-Verw.Wirt (FH) Markus Diller OG, Zi. 8 Telefon : 09544/9432-13 E-Mail : diller@kemmern.de Allgemeine Verwaltung, Bauamt, Vorzimmer Bürgermeister: Denise Müller OG, Zi. 7 Telefon : 09544/9432-18 E-Mail : mueller@kemmern.de Der neue „Däumling“ erscheint am 1. Septem- Kassenverwaltung, Standesamt, EDV: ber Alfred Martin OG, Zi. 9 Telefon: 09544/9432-14 Die 13. Ausgabe des Familienpasses ist dieses E-Mail : martin@kemmern.de Jahr später erhältlich, ist dafür aber länger gültig Aufgrund der aktuellen Situation erscheint der Steueramt, Verbrauchsgebühren, Erschließung, beliebte Familienpass „Däumling“ für das Hundesteuer: Simone Postler OG, Zi. 9 Schuljahr 2021/2022 erst im September. Von der Telefon: 09544/9432-15 E-Mail: postler@kemmern.de Partnerakquise bis zum Druck werden in der Re- gel drei bis vier Monate Vorlaufzeit benötigt. Je- Einwohner-/Pass- und Meldeamt, Gewerbewesen, doch hatten die Partnerinnen und Partner, die Bürgerbüro, Homepage: überwiegend aus dem Freizeitsegment stam- Andreas West EG, Zi. 13 men, bis Pfingsten keinerlei Öffnungsperspekti- Telefon : 09544/9432-10 ven. „Der ‚Däumling‘ wäre also ziemlich leer ge- E-Mail : west@kemmern.de wesen, wenn wir am gewohnten Erscheinungs- termin festgehalten hätten“, so die zuständigen Amtsblatt, Friedhofsverwaltung, Rentenanträge, Stellen bei Stadt und Landkreis Bamberg. Die be- Sozialamt, Wahlen, Bürgerbüro: auftragte Agentur arbeitet nun mit Hochdruck an Ute Winterling EG, Zi. 12 Telefon : 09544/9432-12 der Neuauflage, so dass diese ab 1. September E-Mail : winterling@kemmern.de erhältlich ist und die Familien die Angebote noch in den Sommerferien nutzen können. Dafür ist BAUHOF: der „Däumling“ länger gültig: Er endet nicht wie Joachim Hess (Wasserwart) gewohnt nach einem Jahr, sondern umfasst die Tel. 0173 / 8636005 Sommerferien im kommenden Jahr vollumfäng- Jürgen Keller (Friedhof) lich und ist bis einschließlich 12. September 2022 Tel. 0173 / 8636007 gültig. Reinhold Haderlein Der Familienpass kann ab 20. August online un- Tel. 0173 / 8636004 ter www.daeumling-bamberg.de vorbestellt wer- Norbert Spörlein Tel. 0173 / 8636006 den und ist ab 1. September bei den Verkaufs- Bernd Müller stellen erhältlich. Tel. 0173 / 8636003
-3– Gemeinderatssitzungen IMPRESSUM Das „AMTSBLATT" wird in der Regel einmal am Ende des Monats Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung fin- (Ausnahmen werden rechtzeitig mitgeteilt) kostenlos an alle Haus- den voraussichtlich am Donnerstag, 26. August halte der Gemeinde Kemmern verteilt. Für unverlangt eingesandte 2021 um 18.30 Uhr statt. Der Sitzungsort wird ge- Manuskripte, Fotos, Zeichnungen usw. wird keine Haftung über- nommen. Im Fall der Veröffentlichung akzeptiert der Schreiber Text- sondert bekanntgegeben. Anträge für diese Ge- kürzungen. Für eine korrekte Wiedergabe der Texte übernimmt die meinderatssitzung müssen spätestens 10 Tage Gemeinde keine Haftung, auch dann nicht, wenn dadurch irgend- welche Folgeschäden für den Verein bzw. Schreiber entstehen soll- vorher in der Gemeindeverwaltung abgegeben ten. werden. Herausgeber: Gemeindeverwaltung Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, Erster Bürgermeister Rüdiger Gerst, Das gesamte Amtsblatt ist urheberrechtlich geschützt, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz und sonstigen Vorschriften nichts an- Alle aktuellen Informationen zur Corona Pande- deres ergibt. Die Aufgabe der Privatanzeigen erfolgt direkt über die Gemeinde. mie können sie jederzeit auf unserer Homepage Es ist zu beachten, dass gleichzeitig die Begleichung der Kosten in unter (www.kemmern.de) – Aktuelles nachlesen bar zu erfolgen hat. Nächster Erscheinungstag des Amtsblattes: Dienstag, 31. August 2021 Anzeigenschluss: Dienstag, 17. August 2021 E-Mails senden Sie bitte an: winterling@kemmern.de Infotafel Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe Notruf-Nummern (Sommerzeit) Feuer-Notruf 112 Breitengüßbach Polizei-Notruf 110 Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr Unfall-Rettungsdienst-Notruf 112 Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr Polizei Bamberg-Land 0951 9129315 Samstag: 10:00 - 15:00 Uhr Ärztlicher Notfallruf 116117 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 0800 6649289 Hallstadt Giftzentrale Nürnberg 0911 3982451 Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr Wichtige Telefonnummern Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr Telefonseelsorge 0800 1110111 Samstag: 09:00 - 14:00 Uhr (kostenlos, 24h abrufbar) 0800 1110222 Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333 Zentrum Bayern Familie und Soziales (kostenlos, Montag bis Samstag 14.00 - 20.00 Uhr) Außensprechtag im Rathaus der Stadt Bamberg, Familienpflegewerk Bamberg 0951 502661 Maxplatz 3, 2. OG, Zi.-Nr. 215, „Kapelle“ – Nur mit telefoni- Hospizverein Bamberg 0951 955070 scher Vereinbarung möglich! – Service für Multimediastörungen 0171 5133675 Sie erreichen das ZBFS – Region Ofr. – unter Telefon 0921 Apotheke Kemmern 4895 605-1 bzw. die Beratungskräfte an den Außensprechtagen Arztpraxis Gräf, praktischer Arzt 5101 unter Telefon 0160 5928887. Zahnarztpraxis Bramann, Zahnärztin 2600 Arztpraxis Dr. Vogt, Breitengüßbach 9850989 Müllabfuhrtermine Forstrevier Baunach 984550 Restmüll: 04.08.2021 (Sprechtag: Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr) Biomüll/Gelber Sack: 11.08.2021 Papier: 12.08.2021 Apothekennotdienst an Wochenenden und Feiertagen Restmüll: 18.08.2021 01.08. Seehof-Apotheke, Memmelsdorf, Hauptstr. 8, Biomüll: 25.08.2021 Tel. 0951 44082 07.08. Brücken-Apotheke, Bamberg, Heinrichsdamm 6, Kehrzeiten der Straßenkehrmaschine Tel. 0951 3020740 Voraussichtliche Termine: 08.08. Hof-Apotheke, Bamberg, Karolinenstr. 20, Dienstag, 03.08. und 17.08.2021 Tel. 0951 57075 Bei unvorhergesehenen Ereignissen bzw. witterungsbedingt 14.08. Stern-Apotheke, Bamberg, Kloster-Langheim-Str. 1, können sich die Kehrtage jedoch verschieben bzw. entfallen. Tel. 0951 131213 15.08. St. Kilian-Apotheke, Hallstadt, Bamberger Str. 20, Postfiliale in Kemmern Tel. 0951 73133 Breitengüßbacher Str. 59, Kemmern 21.08. Linden-Apotheke, Bamberg, Promenadestr. 2, Öffnungszeiten: Tel. 0951 62810 Mo – Fr von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 22.08. Vita-Apotheke, Bamberg, Promenadestr. 2, Tel. Sa von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 0951 22797 28.08. Hubertus-Apotheke, Bamberg, Hauptsmoorstr. 56, Energieberatungstermine der Stadt und des Landkrei- Tel. 0951 45000 ses Bamberg 29.08. St. Bartolomäus-Apotheke, Oberhaid, Schweinfurter 04.08. – Keine Beratung Str. 7, Tel. 09503 673 11.08. – Keine Beratung 18.08. – Stadt Bamberg Tel. 0951 871724 Standort Defibrillator 25.08. – Landkreis Bamberg Tel. 0951 85590 Jeweils von 12.00 bis 18.00 Uhr – tel. Anmeldung erforderlich! Sparkasse Vorraum, Breitengüßbacher Str. 1a
-4– Gleis mit dem funkangesteuerten automati- schen Warnsystem. Die Hauptsicherungs- maßnahme dabei ist die Feste Absperrung. Nur bei den Arbeiten, bei denen die Feste Absperrung hinderlich ist oder Beschäftigte sich dauerhaft im Gleisbereich des Nach- bargleises (also im gefährlichen Bereich) aufhalten, müssen wir die Feste Absperrung abbauen und dafür automatische Warnsig- nalgeber zur Sicherung der Beschäftigten einsetzen. Die am Bahnhof Hallstadt als Parkplatz ge- nutzte Fläche, westliche Seite der Gleise, Einfahrt von Bahnhofstraße, ist weiterhin für die Nutzung gesperrt. Vorankündigung bisher geplanter Sperrungen im Jahr 2021 mit Einfluss auf den Zugverkehr Totalsperrungen: Arbeiten zum viergleisigen Ausbau der Bahn- 01.12.2021 bis 06.12.2021 strecke im August 2021 Eingleisigkeit vom 05.10.21 - 01.12.2021 Im August finden hauptsächlich Arbeiten im Nachtsperrpausen: Gleisbau statt. An den Eisenbahnüberführungen 20./21.09.2021 bis 01./02.10.2021 EÜ Gründleinsbach und EÜ Leitenbach wird der Weitere Informationen zum Gesamtprojekt und Bau des westlichen Teils der Brücken fertigge- zum Bauabschnitt unter https://www.vde8.de/ab- stellt. Die Arbeiten an der Lärmschutzwand schnitt-hallstadt Hallstadt West werden fortgesetzt. In den Berei- chen Hallstadt und Breitengüßbach werden dar- über hinaus im Erd- und Kabeltiefbau, sowie zur Errichtung von Signalanlagen Tätigkeiten durch- Landratsamt Bamberg geführt. Vorsprachen wieder möglich Seit dem 01. Juli sind Vorsprachen im Bauarbeiten finden im August teilweise auch an Landratsamt Bamberg mit vorheriger den Wochenenden statt. Wir sind bemüht, die Terminvereinbarung wieder uneingeschränkt von den Tätigkeiten ausgehenden Störungen so möglich. Bisher hatte die gering wie möglich zu halten. Eventuelle Beein- Kreisverwaltungsbehörde pandemiebedingt trächtigungen sind jedoch nicht gänzlich auszu- empohlen, Angelegenheiten so weit wie möglich schließen. Dafür bitten wir um Entschuldigung. schriftlich oder telefonisch zu klären. Die Notwendigkeit, auch künftig Termine zu Hinweise: vereinbaren, ergibt sich daraus, dass die Behörde sicherstellen möchte, dass die Es kann im Baustellenbereich durch eine au- gewünschten Ansprechpartner (siehe tomatische Warnanlage zu erhöhtem Ge- www.landkreis-bamberg.de) im Dienst erreichbar räuschpegel kommen. Diese Anlage ist nur (und nicht in Besprechungen, im Homeoffice oder bei bestimmten Bauarbeiten in Betrieb. Urlaub) sind und Wartezeiten vermieden werden Um die Beschäftigten im Gleisbereich vor sollen. Im Gebäude sind für Vorsprachen FFP2- den Gefahren von Fahrten zu schützen, sind Masken nötig. Die Maskenpflicht im Freien bei einigen Arbeiten akustische Warnsignale entfällt. mit Erinnerungsleuchten vorgeschrieben. Wir möchten jedoch die Lärm-Belastung so gering wie möglich halten. Um die Anzahl der Warnsignalgeber auf das notwendige Maß zu beschränken, kombinieren wir des- halb eine Feste Absperrung zum befahrenen
-5– Gemeinde Kemmern Hauptstr. 2 96164 Kemmern Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinde Kemmern für die Wahlbezirke der Gemeinde/Stadt wird in der Zeit von bis Montag, 06.09.2021 bis Freitag, 10.09.2021 wird während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, EG, Bürgerbüro, barrierefrei, für Wahl- berechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlbe- rechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Da- tensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 06.09.2021, bis spätestens Freitag, 10.09.2021 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, EG, Bürgerbüro, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wäh- lerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 240 Kulmbach • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder • durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 24.09.2021, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, EG, Bürgerbüro, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefo- nisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschien noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen.
-6– 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeich- nis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, 05.09.2021) oder die Einspruchs- frist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Freitag, 10.09.2021) versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststel- lung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. Der Wahlschein kann in den oben genannten Fällen bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stellen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. 6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antrag- stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und - ein Merkblatt für die Briefwahl. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt wer- den. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte ver- tritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. 9. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheim- haltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. 10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus- schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahl- brief angegebenen Stelle abgegeben werden. Kemmern, 29.07.2021 gez. Diller
-7– Landratsamt Bamberg Staatliches Landratsamt Veterinärwesen Allgemeinverfügung des Landkreises Bamberg zur Ernennung von hinzugezogenen Tier- ärzten zu amtlichen Tierärzten für die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen Aufgrund von § 2a der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Le- bensmittel-Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV) über die Anforderung an amtliche Tierärzte für Kon- trollaufgaben nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 2019/624 erlässt das Landratsamt Bamberg folgende Allgemeinverfügung: 1. Alle Personen, die nach § 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt sind, werden für den Fall, dass sie im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Bamberg (ausgenommen in Betrieben im Zuständigkeitsbereich der KBLV) von einer für ein Tier verantwortlichen Person im Rahmen der Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs für eine Schlachttieruntersuchung gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/624 hinzugezogen wer- den, im Hinblick - auf die Schlachttieruntersuchung dieses Tieres und - die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung nach Anhang IV Kapitel 5 Durchführungsver- ordnung (EU) 2020/2235 zu amtlichen Tierärzten und Tierärztinnen und zu Bescheinigungsbefugten im Sinne des Art. 3 Nr. 32 und Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625, ernannt. 2. Für den Erlass dieser Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. 3. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Gründe: I. Nach EU-Recht müssen auch die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen durch einen amtlichen Tierarzt durchgeführt werden. Nach § 2a Tier-LMÜV besteht dabei die Möglichkeit, Tierärzte und Tier- ärztinnen für bestimmte Tätigkeiten zu amtlichen Tierärzten zu ernennen. Diese Möglichkeit soll für den Bereich der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen deutschlandweit genutzt und alle Tierärzte und Tierärztinnen durch Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde zu amtlichen Tierärzten nur für die Durchführung der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen ernannt werden. Die bisher beste- hende Möglichkeit im Sinne des Tierschutzes, eine sehr zeitnahe Schlachttieruntersuchung bei frisch verunfallten Tieren durchzuführen, soll damit erhalten bleiben. II. Das Landratsamt Bamberg ist gemäß Art. 3 Abs. 2 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ört- lich zuständig.
-8– Begründung für Nr. 1 Gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EU) 2019/624 müssen amtliche Tierärzte, die die in Artikel 18 der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Aufgaben wahrnehmen, die in Anhang II Kapitel I der vorlie- genden Verordnung aufgeführten spezifischen Mindestanforderungen erfüllen. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Ver- ordnung (EU) 2019/624 erlaubt den Mitgliedstaaten, bei den in der Vorschrift genannten Tätigkeiten von diesen Anforderungen Ausnahmen zu machen. Von dieser Ausnahmemöglichkeit hat Deutschland mit der Regelung des § 2a Tier-LMÜV Gebrauch gemacht und den zuständigen Behörden die Möglichkeit eröffnet, Personen, die nach § 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt sind, für die in der Vorschrift genannten Tätigkeiten zu amtlichen Tierärzten zu ernennen. Davon erfasst ist unter anderem die Durchführung der Schlachttieruntersuchung außerhalb eines Schlachtbe- triebes im Falle der Notschlachtung. Aufgrund dieser Vorschrift erfolgt die vorliegende Ernennung. Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EU) 2017/625 stellt Anforderungen an die Ernennung von amtlichen Tierärz- ten. Die Ernennung hat in schriftlicher Form unter Angabe der amtlichen Kontrollen und anderen amtli- chen Tätigkeiten sowie der damit zusammenhängenden Aufgaben, auf die sich die Ernennung bezieht, zu erfolgen. Ziffer I dieser Allgemeinverfügung erfüllt diese Voraussetzungen. Ziel der Regelung ist die Wahrung des Tierschutzes. Voraussetzung für eine Notschlachtung ist gemäß Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, dass ein ansonsten gesundes Tier einen Unfall erlitten hat, der seine Beförderung zum Schlachtbetrieb aus Gründen des Tierschutzes verhindert. Nachdem die Notschlachtung nur bei frisch verunfallten Tieren möglich ist und den Tieren langes Leiden erspart werden muss, ist in derartigen Situationen schnelles Handeln erforderlich. Dies kann insbesondere dadurch gewährleistet werden, dass die rechtlich erforderliche Schlachttieruntersu- chung für die Notschlachtung durch Tierärzte durchgeführt wird, welche innerhalb kurzer Zeit vor Ort sein können. Eine andere Möglichkeit, dem Tierschutz in gleichem Maße Rechnung tragen zu können, ist nicht ersichtlich. Insbesondere eine Durchführung der Schlachttieruntersuchung durch im Amt ange- stellte amtliche Tierärzte oder Amtstierärzte ist im Hinblick auf das Erfordernis der schnellen Handlungs- fähigkeit nicht gleich geeignet. Durch die Regelung wird neben dem Interesse des Tierschutzes auch dem Interesse der Tierhalter Rechnung getragen, da ohne die Notschlachtung das Tier nicht mehr in die Lebensmittekette eingebracht werden könnte. Begründung Nr. 2 Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Kostengesetzes. Begründung Nr. 3 Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Be- kanntmachung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer All- gemeinverfügung kann nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon abweichender Tag, jedoch frü- hestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. Von dieser Vorschrift wird Ge- brauch gemacht, sodass diese Allgemeinverfügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg als bekannt gegeben gilt. Hinweis: Die Tätigkeit der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen und die damit verbundene Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen werden als eine privatrechtliche Dienstleistung eines Tierarztes ge- genüber dem Auftraggeber (Tierhalter) angesehen. Eine Übertragung behördlicher Aufgaben in Form der Beleihung oder der Beauftragung als Verwaltungshelfer ist nicht erforderlich. Die Vergütung für die Dienstleistung (Schlachttieruntersuchung in Verbindung mit der Ausstellung der Gesundheitsbescheini- gung) ist im Rahmen des Privatrechts (z. B. nach der Gebührenordnung für Tierärzte - GOT) direkt zwi- schen Tierhalter und Tierarzt abzurechnen.
-9– Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayeri- schen Verwaltungsgericht in Bayreuth erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: a. Schriftlich oder zur Niederschrift Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Anschrift lautet: Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth b. Elektronisch Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth auch elektronisch nach Maß- gabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sol- len angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGOÄndG) vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO). Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzule- gen. - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageer- hebung eine Verfahrensgebühr fällig. Bamberg 22. Juni 2021 Dr. Juntunen
- 10 – Landratsamt Bamberg Staatliches Landratsamt Veterinärwesen Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bamberg vom 25. Februar 2019 zur Festlegung eines Sperrgebietes nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit Das Landratsamt Bamberg erlässt folgende Allgemeinverfügung: 1. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bamberg vom 25. Februar 2019 zur Festlegung ei- nes Sperrgebietes nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit wird aufgehoben. 2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 25. Juni 2021 in Kraft. Gründe: I. Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 hat die Europäische Kommission ganz Bayern als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem BT-Virus veröffentlicht. Aus diesem Grund kann die Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrgebietes zum 25. Juni 2021 aufgehoben werden. II. Das Landratsamt Bamberg ist für den Erlass dieser Allgemeinverfügung sachlich und örtlich zuständig (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). III. Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Be- kanntmachung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer All- gemeinverfügung kann nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon abweichender Tag, jedoch frü- hestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. Von dieser Vorschrift wird Ge- brauch gemacht, sodass diese Allgemeinverfügung am 25. Juni 2021 in Kraft treten kann.
- 11 – Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayeri- schen Verwaltungsgericht in Bayreuth erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: a. Schriftlich oder zur Niederschrift Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Anschrift lautet: Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth b. Elektronisch Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth auch elektronisch nach Maß- gabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sol- len angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGOÄndG) vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO). Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzule- gen. - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). - Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageer- hebung eine Verfahrensgebühr fällig. Bamberg 23. Juni 2021 Dr. Juntunen
- 12 – Aus dem Gemeinderat Protokoll der öffentlichen Sitzung des wurden. Für die Schulsportanlage wurde für den Gemeinderates vom 17.06.2021 gleichen Zeitraum eine Summe von 110.000,- € bewilligt. Erster Bürgermeister Gerst stellte fest, dass zur Für die Folgejahre sind Restbewilligungen zu er- Sitzung ordnungsgemäß und fristgerecht einge- warten. laden wurde. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben. Gegen die festgelegte Tagesordnung wurden c) Maskenpflicht Friedhof keine Einwände vorgebracht. Aufgrund geänderter Rechtslage durch fallende 1. Genehmigung des öffentlichen Teils Inzidenzzahlen herrscht auf dem Friedhof Kem- der Sitzungsniederschrift vom 20.05.2021 mern ab dem 01.06.2021 Maskenpflicht nur noch bei der Teilnahme an Beisetzungen. Die Aus- Gegen die Sitzungsniederschrift für den öffentli- hänge wurden entsprechend geändert. chen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2021, die den Gemeinderatsmitgliedern d) Gemeindlicher Traktor defekt zugestellt worden war, wurden Einwendungen er- Der gemeindliche Traktor (Fendt) befindet sich hoben. aufgrund eines Schadens am Kabelbaum mo- mentan in Reparatur. Die voraussichtlichen Kos- GRM Wild beantragte bei TOP 3 im fünften Ab- ten belaufen sich auf ca. 8.500,- €. satz nach dem Wort „Basketball“ das Wort „Eis- Aus diesem Grund sind momentan keine Mulch- hockey“ zu ergänzen. Auch im letzten Absatz arbeiten möglich. solle nach dem Wort „Tischtennisplatte“ das Wort „Eishockey“ eingefügt werden. 3. Tekturplanung zum Bauantrag zur Er- Zur Begründung führte GRM Wild an, dass dies richtung eines Wohnhauses mit Pkw-Garage von Herrn Oliver Weber im dargelegten Sachver- auf dem Grundstück FlNr. 1212/1 halt genannt worden sei. (Gartenstr. 5) Gegen die Ergänzung des Wortes „Eishockey“ im Beschluss: 12:1 fünften Absatz bestehen keine Einwände. Die Einfügung des Wortes „Eishockey“ im letzten Zur Tekturplanung zum Bauantrag zur Errich- Absatz wird nicht befürwortet, da ein bereits er- tung eines Wohnhauses mit PKW-Garage auf folgter Versuch lt. GRM Pflaum gezeigt hatte, dem Grundstück FlNr. 1212/1 (Gartenstr. 5) dass das Wasser sich in dem angesprochenen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bereich nicht halten könne und somit keine Eis- fläche möglich sei. 4. Zulassung von (teil-)anonymen Urnen- bestattungen mit Schaffung eines (teil-)ano- GRM Wild verzichtet auf eine Ergänzung im letz- nymen Grabfelds (Urnengemeinschaftsan- ten Absatz. lage) auf dem Friedhof 2. Allgemeiner Bericht Es besteht eine Nachfrage bei Urnenbestattun- gen, auch eine anonyme Bestattungsform auf a) Spatenstich für neue Kita der AWO Bamberg dem Friedhof anzubieten. Die Friedhofsverwal- tung hat daher Überlegungen hierzu angestellt, BM Gerst informierte, dass coronabedingt recht wo und in welcher Form dies umgesetzt werden kurzfristig am Montag, 14.06.2021, 10:00 Uhr, ein könnte. Termin zum Spatenstich für die neu zu bauende Kita der AWO Bamberg möglich geworden und Die Reihengräber 187 bis 190 sind inzwischen aufgrund der Größe und Bedeutung des Projekts nicht mehr belegt und leergeräumt, da die Nut- auch durchgeführt worden war. zungszeiten der Reihengräber abgelaufen sind. Eingeladen hatte hierzu die AWO Bamberg. Die Stelle würde sich als anonymes Grabfeld für Urnenbestattungen eignen. Das Grabfeld liegt b) FAG-Mittel für Neubau Kita, Schulsportanlage eine Reihe hinter dem Ehrenmal und könnte mit und Pausenhof Tieferlegung Platz für ca. 200 Urnen bieten. Weiterhin berichtete BM Gerst über die erfreuli- Das Grabfeld soll als Rasenfeld ausgelegt wer- che Mitteilung, dass für das Haushaltsjahr 2021 den. Individuelle Grabsteine können nicht gesetzt für den Neubau der Kita 400.000,- € bewilligt werden. Es kann vorgesehen werden, an einer
- 13 – gut zugänglichen Stelle am Grabfeld ein Grabge- Auf die Schaffung einer Stelle für Blumen- meinschaftszeichen (Stele) zu setzen, an der die schmuck und Trauerutensilien wird verzich- Nutzungsberechtigten ggf. die Möglichkeit ha- tet. ben, den Namen des Verstorbenen auf einer klei- nen Tafel anbringen zu lassen. Um eine einheitli- Die Verwaltung wird beauftragt, die Friedhofs- che Gestaltung der Namenstafeln sicherzustel- und Bestattungssatzung sowie die Gebühren- len, sind dafür im Falle einer Anbringung durch satzung entsprechend zu überarbeiten und die Angehörigen konkrete Vorgaben erforderlich dem Gemeinderat zur Beratung und Entschei- oder die Tafeln wären durch die Friedhofsverwal- dung vorzulegen. tung zu beschaffen. Die Kosten der Tafel hat der Bestattungspflichtige im Rahmen der Bestattung 5. Sachstandsinformation Anschluss der zu tragen. Abwasseranlage an die Kläranlage Bamberg Die Kosten für ein solches Grabgemeinschafts- Die Vergabe der Bauleistungen für den offenen zeichen (Stele) und einen Entwurf dazu wurde Leitungsbau und die Rohrvortriebsarbeiten im von der Fa. Natursteine Brehm ausgearbeitet. Bereich der Autobahnanschlussstelle Bamberg Die Kosten liegen bei ca. 3.300 € brutto. Hafen sind erfolgt. Grabnutzungsgebühren wären noch festzulegen, ebenso wie eine Investitionsumlage für die Her- Die Arbeiten im Bereich der Autobahn haben im stellungskosten nach Abrechnung der Maß- Mai begonnen. Der Leitungsbau soll im Lauf des nahme. Juni beginnen und mit dem Versetzen der Schächte bis Ende November abgeschlossen Zu den Kosten für die Grabstele kommen nach sein. Anschließend folgen noch die Druckprüfun- einem ersten Überschlag noch Kosten für das gen der Doppelrohrleitung sowie die Inbetrieb- Fundament der Stele i. H. von ca. 200,- bis 300,- nahmephase von Pumpwerk und Leitung, so €. Außerdem Kosten für Erdarbeiten (Aushub für dass, wenn alles gut läuft, voraussichtlich bis KG-Rohre ca. 1200,- €), Materialkosten für zum Jahresende/Anfang nächsten Jahres die 250dn-KG-Rohre, (für ca. 100 Stück) 5.100 ,-€) Kläranlage Kemmern außer Betrieb genommen ca. 6.600,- € plus (ca. 3.300,- € für die werden kann. Stele) Die Arbeiten zum Verlegen der Leitungen begin- Zu beraten wäre, ob eine befestigte Stelle ge- nen mit dem Auslegen und Verschweißen der schaffen werden sollte, wo Blumenschmuck ab- Rohrleitungen und dem Abtrag des Mutterbo- gelegt werden kann. Es sollte vermieden werden, dens. Anschließend folgen das eigentliche Ein- dass die Blumen direkt im Rasen an der Bestat- pflügen der Rohrleitungen und das Wiederher- tungsstelle abgelegt werden, da dies für Pflege- stellen der Oberflächen. In einigen Abschnitten maßnahmen hinderlich ist. werden die Leitungen durch Spülbohren einge- baut. Hier entfallen die beschriebenen Erdarbei- Nach reger Diskussion wurde folgender Grund- ten. satzbeschluss gefasst: Der aktuelle Bauzeitenplan sieht für die einzelnen Beschluss: 13:0 Trassenabschnitte folgende Bauzeiten vor: Die Gemeinde Kemmern lässt künftig ano- zwischen Kemmern und Hallstadt: nyme und teilanonyme Urnenbestattungen Ende Juli bis Anfang November auf dem Friedhof zu. Der Schaffung eines Grabfelds (Friedwiese) für (teil-)anonyme Ur- Mainvorland Hallstadt: nenbestattungen nach dem vorgestellten Ent- Mitte Juli bis Ende September wurf wird zugestimmt. Es soll grundsätzlich die Variante 2 des Stelenentwurfs mit einem Hallstadt bis Autobahn: Steinsockel zur Ausführung kommen. Anfang Juli bis Ende September Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weite- Abhängig von den Boden- und Witterungsverhält- ren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme nissen können Arbeiten manchmal schneller, vorzunehmen. aber auch langsamer als geplant voranschreiten, so dass der Plan als ein Konzept verstanden wer- Der Kostenrahmen wird vorläufig mit ca. den muss, das sich immer leicht verschieben 10.000,- € angesetzt. Diese sind im Haushalt kann. vorzusehen. Die Sachstandsinformation dient der Kenntnis- nahme.
- 14 – 6. Gemeinde Breitengüßbach, Aufstel- Aufstellung des Bebauungsplans „Brücken- lung des Bebauungsplans „Brückenweg weg Nord“. Gegen die Maßnahme bestehen Nord“ - Beteiligung der Behörden gem. § 4 seitens der Gemeinde Kemmern keine Ein- Abs. 1 BauGB wendungen oder Bedenken. Mit Schreiben vom 28.05.2021 teilt die Planungs- 7. Gemeinde Breitengüßbach, Aufstel- gruppe Strunz mit, dass die Gemeinde Breiten- lung des Bebauungsplans „Brückenweg Süd“ güßbach die Aufstellung des Bebauungsplans - Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 „Brückenweg Nord“ beschlossen hat. BauGB Es handelt sich um eine Fläche westlich der Mit Schreiben vom 28.05.2021 teilt die Planungs- Bahnlinie, die dem Bedarf bzw. der Nachfrage gruppe Strunz mit, dass die Gemeinde Breiten- nach Bauland einerseits und andererseits, den güßbach die Aufstellung des Bebauungsplans demographischen Entwicklungen folgend, dem „Brückenweg Süd“ beschlossen hat. Aspekt „Wohnen im Alter“ durch Überlegungen für eine Seniorenanlage Rechnung tragen soll. Es handelt sich um eine Fläche westlich der Bahnlinie, die dem Bedarf bzw. der Nachfrage Mit dem Bebauungsplan soll eine Seniorenwohn- nach Bauland Rechnung tragen soll. anlage ermöglicht werden. Das Plangebiet um- fasst eine Fläche von 7.153 qm. Festgesetzt wird Mit dem Bebauungsplan sollen Wohnbauflächen ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 ermöglicht werden. Das Plangebiet umfasst eine BauNVO. Die Fläche teilt sich in die Erschlie- Fläche von 6.476 qm. Festgesetzt wird ein Allge- ßungsfläche von 1.220 qm und Nettowohnfläche meines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO. Die von 5.933 qm. Fläche teilt sich in die Erschließungsfläche von 1.504 qm, Nettowohnfläche von 2.576 qm, Öf- Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer fentliches Grün (Spielplatz) mit 1.875 qm und Pri- GRZ von 0,45 und einer GFZ von 1,2 festgesetzt. vates Grün mit 521 qm. Die geplante Seniorenwohnanlage soll in 3 Ge- Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer bäudebereiche unterteilt werden. Im Osten, pa- GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7 festgesetzt. rallel zur Bahnlinie, ist ein ca. 60 m langer Gebäu- Die max. Firsthöhe darf 11 m, die max. Traufhöhe deriegel mit max. 4 Vollgeschossen vorgesehen. 7 m betragen. Im überplanten Gebiet sind insge- Westlich davon sind 2 Baukörper mit max. 3 Voll- samt 4 Wohneinheiten zugelassen. geschossen angedacht. Mit diesen von Ost nach West fallenden Geschossigkeiten wird eine An- Die Verkehrserschließung erfolgt von Süden über passung an den sich anschließenden Gebäude- die Bahnhofstraße. Im Nordwesten besteht eine bestand erzielt. Dabei wirken die viergeschossi- Fußwegverbindung nach Westen zur Bamberger gen Bereiche im Osten zusätzlich lärmabschir- Straße. Nach Norden besteht eine nicht für Kfz mend für die niedrigere Bebauung im Westen. gedachte Verbindung zum geplanten Senioren- Das viergeschossige Gebäude soll max. 14 m wohnheim im Baugebiet „Brückenweg Nord“. hoch werden, die dreigeschossigen Gebäude max. 11 m. Der Flächennutzungsplan des Gebiets wird auf- grund des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege Parkplätze für die Wohnanlage befinden sich am der Berichtigung angepasst. Ostrand bzw. am Nordrand der Bebauung. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Ein- Die Verkehrserschließung erfolgt von Norden wendungen oder Bedenken gegen die Planun- über den Brückenweg. gen. Der Flächennutzungsplan des Gebiets wird Beschluss: 13:0 aufgrund des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Pla- nungen der Gemeinde Breitengüßbach zur Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Ein- Aufstellung des Bebauungsplans „Brücken- wendungen oder Bedenken gegen die weg Süd“. Gegen die Maßnahme bestehen Planungen. seitens der Gemeinde Kemmern keine Ein- wendungen oder Bedenken. Beschluss: 13:0 8. Sonstiges Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Pla- nungen der Gemeinde Breitengüßbach zur Hierzu lag nichts vor.
- 15 – 9. Anfragen e) Patrozinium am 27.06.2021 a) Rückschnitt von Hecken bzw. Ästen Breitengüß- Zweiter BM Pflaum informiert über das Patrozi- bacher Str. 41 nium „Peter und Paul“ (Fischkerwa) am Sonntag, 27.06.2021. GRM Schwank bemängelt die jährlich wiederkeh- Aus diesem Anlass findet um 10:15 Uhr ein Got- rende Tatsache, dass der Gehweg vor den An- tesdienst auf dem Kirchplatz statt. wesen Breitengüßbacher Straße 41 und 43 auf- Es ergeht herzliche Einladung. grund von aus dem Grundstück herausragenden Sträuchern und Ästen fast nicht passierbar sei. f) AWO Kita – Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme BM Gerst teilt mit, dass seitens der Gemeinde in solchen Fällen ein Aufforderungsschreiben an GRM Wild wundert sich hinsichtlich des in der die jeweiligen Grundstückseigner gehe. Darin Einladung der AWO zum Spatenstich für die wird aufgefordert, die in den öffentlichen Grund neue Kita benannten Zeitpunkts der Inbetrieb- ragenden Äste, Sträucher, etc. bis auf die Grund- nahme. In dieser Einladung sei für den Zeitpunkt stücksgrenze zurückzuschneiden. der Inbetriebnahme September 2022 genannt worden. b) Allerdings sei im Gemeinderat berichtet worden, Sonnensegel Spielplatz Brückenstraße dass die Kita bereits zum 30.06.2022 fertigge- stellt und in Betrieb genommen sein muss, um GRM Schatkowski-Amtmann fragt im Auftrag ih- eine entsprechende Sonderförderung zu erhal- rer Tochter, ob das Sonnensegel im Spielplatz ten. Brückenstraße wieder angebracht werden könne. BM Gerst erläutert, dass die angesprochene BM Gerst sichert zu, dass bei Einsetzbarkeit des Sonderförderung „Kinderbetreuungsfinanzie- Segels dies gerne bald geschehen werde. rung“ dann in Anspruch genommen werden könne, wenn der Kita-Neubau bis zum c) 30.06.2022 fertiggestellt sei. Tartanbahn an der Schulsportanlage Dies geschehe unabhängig von der Aufnahme der Kinderbetreuung, die voraussichtlich zum Ebenfalls im Auftrag ihrer Tochter fragt GRM neuen Kindergartenjahr im September 2022 er- Schatkowski-Amtmann nach einem Zeitpunkt für folgen wird. den Abbruch der Tartanbahn auf dem Schul- sportgelände. Auf weitere Nachfrage von GRM Wild, wer für eine etwaige Nichteinhaltung des genannten Ter- BM Gerst teilte mit, dass der restliche Bereich der mins verantwortlich sei, verwies BM Gerst darauf, Tartanbahn im Zuge der Umsetzung der Plan- dass eine Fertigstellung zum 30.06.2022 ange- straße C entfernt werde. Dies könne voraussicht- strebt sei und nach derzeitigem Stand auch ein- lich im 1. Halbjahr 2022 erfolgen, evtl. aber auch gehalten werden wird. Allerdings sind Verzöge- schon dieses Jahr. rungen durch coronabedingte Lieferschwierigkei- Die Tartanbahn ist zuletzt vom Bauhof gereinigt ten nicht auszuschließen. worden und extra durch Rabattensteine von der Auf weitere Nachfrage von GRM Wild teilt BM Baumaßnahme abgegrenzt worden, um die Nut- Gerst mit, dass, falls die Fertigstellung der Kita zung zu sichern. nicht bis zum 30.06.2022 erfolgen könne, die Sonderförderung nicht ausgezahlt werde. Verant- d) wortlich für den Bau ist der Arbeiterwohlfahrt Einladung zum Spatenstich Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V. GRM Schatkowski-Amtmann bedauert die späte Bei dieser Sonderförderung handelt es sich um Einladung der AWO Bamberg für die Gemeinde- eine zusätzliche zeitlich befristete Förderoption ratsmitglieder zum Spatenstich für die neue Kita. (über die normale FAG-Förderung hinaus), die man natürlich gerne in Anspruch nehmen wolle. BM Gerst verwies auf seine Erläuterung im allge- Zuwendungsempfänger ist die Gemeinde Kem- meinen Bericht. mern. gez. Gerst Erster Bürgermeister
- 16 – Grundschule Kemmern Kemmern, im Juli 2021 Schulnachrichten 1. Besetzung der Schulleitung während der Sommerferien Die Schulleitung Kemmern ist während der Sommerferien 2021 jeweils am Mittwoch von 8.00 bis 9.00 Uhr besetzt. 2. Schuljahresbeginn 2021/2022 Der Unterricht für das Schuljahr 2021/2022 beginnt am D i e n s t a g, 14. September 2021. 8.oo Uhr: Unterricht für die Klassen 2, 3 und 4 9.oo Uhr: Wortgottesdienst für Schulneulinge in der Turnhalle 9.45 Uhr: Einschulung in der Turnhalle – Aus gegebenem Anlass bitten wir darum, dass die Schulneulinge nur von den Eltern und evtl. einer weiteren Person begleitet werden. Schulschluss ist für alle Klassen von Dienstag bis Donnerstag um 11.20 Uhr, ab Freitag beginnt der stundenplanmäßige Unterricht. 3. Ferien im Schuljahr 2021/2022 erster freier Tag letzter freier Tag Herbstferien: 30.10.2021 07.11.2021 Weihnachtsferien: 24.12.2021 09.01.2022 Frühjahrsferien: 26.02.2022 06.03.2022 Osterferien: 09.04.2022 24.04.2022 Pfingstferien: 04.06.2022 19.06.2022 Sommerferien: 30.07.2022 12.09.2022 Folgende Tage sind unterrichtsfrei: Buß- und Bettag: 17.11.2021 Christi Himmelfahrt: 26.05.2022 Sehr geehrte Eltern, planen Sie bitte Ihren Urlaub nach diesen Angaben 4. Aktion „Das Buch und das Lesen lebt“ Unter diesem Motto startete der Wirtschaftsclub Bamberg und die Bayerische Gesellschaft für Wohneigentum in einer Zeit des Virtuellen und des Digitalisierens eine Offensive für Kinder und Jugendliche. Alle Grund- und Mittelschulen der Stadt und des Landkreises Bamberg erhielten die Möglichkeit, sich für Bücherpakete nach eigenen Wünschen für den Verbleib in Schul- bzw. Klassenbibliotheken zu bewerben. Auch unsere Grundschule bewarb sich für diese Aktion und erhielt 75 Bücher zur Verwendung als Klassenlektüren. Ganz gespannt sind wir auch auf die Durchführung einer Schreibwerkstatt und den Einsatz von Lesepaten. Wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich. gez. Gisela Koschwitz, Rektorin
- 17 – GEMEINDEBÜCHEREI St. Peter und Paul Hauptstraße 2. 96164 Kemmern. 09544/982736 Ferienprogramm der Bücherei "Malen mit Energie – Jackson Painting“ zusammen mit dem Kulturmobil des Kreisjugendrings Bamberg-Land Du hast keine Lust auf Basteln und Malen? Aber auf Farben und spannende Experimente? Dann bist du beim „Jackson Painting“ genau richtig! Hier kannst du dich austoben und dich mit Farben und ver- schiedenen Techniken ausprobieren. Du erfährst, wer Jackson Pollock war und was Action-Painting überhaupt ist. Am Ende nimmst du dir sogar ein Stück eures gemeinsamen Kunstwerkes mit nach Hause! Wann? Freitag, 27. August 2021, Beginn 13.30 (Dauer ca. 3 Std.) Wo? Jugendheim Kemmern Alter: 6 bis 12 Jahre Anmeldung in der Gemeinde bei Herrn Andreas West 09544/9432-10, west@kemmern.de Achtung wichtig: Bitte alte Schuhe und Kleidung tragen, die farbig werden dürfen!!! Euer Team von der Gemeindebücherei Kemmern freut sich auf viele Teilnehmer! Bitte beachten Sie aber trotzdem immer die aktuellen Coronabedingungen, sie können sich jederzeit ändern. Aktuelles erfahren Sie stets über Facebook, Instagram oder unseren Aushängen an der Bücherei…
- 18 – Sonstiges 6-tägiger Ferien-/Intensivkurs des Die Caritas Schwangerschaftsbe- FZO für die staatlichen ratung informiert, begleitet und Fischerprüfung hilft – kostenfrei, vertraulich und BAYREUTH unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit. Das Fischereizentrum Oberfranken (FZO), größter Anbieter von Vorbereitungslehrgängen In Bamberg und in Forchheim. zur staatl. Fischerprüfung in Nordbayern, bietet in Telefonisch, Persönlich oder per Video den Sommerferien 2021 die Möglichkeit, die • In der Schwangerschaft und bis zum 3. Vorbereitung zur staatl. Fischerprüfung während Geburtstag des Kindes der Schulferien an nur sechs Tagen zu • Bei der Vorbereitung auf einen neuen Le- absolvieren und damit den staatl. Fischereischein bensabschnitt in Partnerschaft, Familie zu erlangen. und als Alleinerziehende Die Ferien/Intensivkurse des FZO eröffnen für • Über rechtliche Regelungen wie Mutter- Schüler die Gelegenheit, den Fischereischein schutz, Elternzeit und Sorgerecht ohne gleichzeitigen Schul-/Lernstreß zu • Über finanzielle Hilfen und Ansprüche wie erlangen. In sechs Tage mit kompakten Elterngeld, Familiengeld, Unterhalt, Ar- Unterricht und anschließender staatl. beitslosengeld II und Landesstiftung „Hilfe Fischerprüfung. Übrigens eine gute Gelegenheit für Mutter und Kind“ für Vater/Mutter und Kind sich gemeinsam auf die • Zur Unterstützung vor, während und nach staatl. Fischerprüfung vorzubereiten. vorgeburtlichen Untersuchungen Natürlich sind unsere Intensivkurse auch für • In schwierigen Lebensphasen wie z.B. Erwachsene gedacht und geeignet, die den nach Trennung, Vorbereitungslehrgang in „einem Rutsch“ nach Fehlgeburt oder bei unerfülltem Kin- absolvieren wollen. Stattfinden wird der vom derwunsch Fischereizentrum Oberfranken (FZO) als • Krise und Depression nach der Geburt Ferienkurs (Sommerferien) konzipierte • In Not- und Konfliktsituationen Lehrgang von Mo. 16.08.2021 – Sa. 21.08.2021 • Zur vertraulichen Geburt im Sportheim des TSV Bindlach, 95463 • Zum Thema Sexualität und Familienpla- Bindlach, Am Sportplatz 1 nung Vereinbaren Sie gerne einen Termin: 6-tägiger Ferien-/Intensivkurs 0951/29957-50 oder per e-mail: schwangeren- des beratung@caritas-bamberg-forchheim.de FZO für die staatlichen Montag vormittags – Sprechstunde in Forch- Fischerprüfung heim MAINLEUS Ferienkurs (Sommerferien) konzipierte Lehrgang von Mo. 23.08.2021 – Sa. 28.08.2021 Bayerischer Bauernverband – BBV Bildungs- im Gasthaus „Zur Linde“ in 95336 Mainleus, werk im Bezirk Oberfranken OT Willmersreuth HsNr.10 Während der beiden Ferien-/Intensivkurse wird PRÄSENZ-Veranstaltung - Landwirtschaftli- es an sechs aufeinander folgenden Tagen che Buchführung und Steuern in Bamberg ganztägigen Unterricht geben. Der erfolgreich 3 Tage immer donnerstags 07.10. / 14.10. / absolvierte Lehrgang berechtigt zur Teilnahme 21.10.21 jeweils von 09:00 bis 16:30 Uhr an jeder beliebigen Onlineprüfung in Bayern, die Anmeldefrist: 23.09.2021 zwischen zeitlich ganzjährig und flächendeckend Anmeldung und Infos unter: https://www.bil- in Bayern durchgeführt werden. dung-beratung-bayern.de/?tid=908493 Die Anmeldung zu diesen Veranstaltungsort: Sitzungssaal BBV Hauptge- Vorbereitungslehrgängen zur Onlineprüfung schäftsstelle in Bamberg, Weide 28, 96047 in der Region Stadt und Lkrs. Bayreuth / HO Bamberg WUN / NEW / KU / PEG / ESB / AS / TIR / erfolgt Ansprechpartner: Hauptgeschäftsstelle Ober- über die Webseite des FZO unter franken, Tel. 0951/ 965170 www.fischereizentrum-oberfranken.de Teilnahmegebühr: 95,00 Euro Online-Veranstaltung - Vom perfekten Chaos im Büro zur kreativen Ordnung Mo. 08.11.2021 14:00 - 17:00 Uhr An- meldefrist: 25.10.2021
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