Amtsblatt Gemeinde Kemmern

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Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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                      Amtsblatt
                                Gemeinde Kemmern
                          Parteiverkehr: Montag – Freitag von 8.00-12.00 Uhr,
                                 zusätzlich Dienstag von 13.00-18.00 Uhr
                               Tel. 09544 / 9432-0     Fax 09544 / 9432-29
                                Postanschrift: Hauptstr. 2, 96164 Kemmern
                      E-Mail: gemeinde@kemmern.de Internet: www.kemmern.de

41. Jahrgang                                Freitag, 30. Juli 2021                                Nummer 07

                              Der Bürgermeister informiert
Kostenloser BayernWLAN-Hotspot in                          Während der Bauzeit muss der Wirtschaftsweg
Kemmern                                                    vollgesperrt werden. Die Umleitung des
                                                           Fußgänger- und Radverkehrs sowie des
Im Bereich des Rathauses, des Kirchplatzes                 landwirtschaftlichen Verkehrs erfolgt in der
sowie im Erdgeschoss des Rathauses ist ab                  Gemarkung Kemmern über das Gewerbegebiet
sofort eine kostenlose WLAN-Nutzung über                   (Ortsstraße Langäcker) und den nördlich
BayernWLAN möglich. Mit dem WLAN-Hotspot                   anschließenden         Wirtschaftsweg.        Die
besteht die Möglichkeit, aktuell rund um die Uhr,          Autobahnunterführung bei Breitengüßbach wird
kostenfrei, sicher und unbegrenzt mit VDSL-                halbseitig gesperrt und ist nur für Fußgänger und
Geschwindigkeit im Internet zu surfen.                     Radfahrer nutzbar. Die Umleitung wird
                                                           ausgeschildert.
Um sich mit BayernWLAN verbinden zu können,
müssen die Endnutzer lediglich den Nutzungs-               Wir bitten um Verständnis.
bedingungen zustimmen. Diese sind auf der
Landing Page verlinkt. Da BayernWLAN
möglicherweise von mehreren Personen
gleichzeitig genutzt wird, haben die Endnutzer
keinen Anspruch auf eine garantierte Leistung
bzw. Geschwindigkeit im Down- oder Upload.

Sie erkennen den BayernWLAN-Hotspot an dem
Netznamen (SSID) „@BayernWLAN“.

Weitere Infos zu BayernWLAN finden Sie unter
www.ldbv.bayern.de/breitband/bayernwlan.html.
Alle bereits aktiven Standorte in Bayern können
Sie unter www.wlan-bayern.de einsehen.

Bauliche Verbesserung des Wirtschaftswegs
        Kemmern – Breitengüßbach

Die Gemeinden Kemmern und Breitengüßbach
haben gemeinsam entschieden, dass der
Wirtschaftsweg    von     Kemmern       nach
Breitengüßbach in diesem Jahr durch eine
Erneuerung des Unterbaus und Aufbringen einer
neuen Oberdecke verbessert wird.

Der Beginn der Bauarbeiten ist für die KW 32 (ab
09.08.2021) vorgesehen. Die Arbeiten werden
voraussichtlich 4 Wochen dauern.
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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                                 Amtliche Bekanntmachung

                                                             Ansprechpartner im Rathaus Kemmern
                                                             Hauptstr. 2, D-96164 Kemmern
                                                             Telefon: 09544/9432-0, Fax : 09544/9432-29,
                                                             E-Mail : gemeinde@kemmern.de
                                                             Web: www.kemmern.de, Öffnungszeiten:
                                                             Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 18.00 Uhr.

                                                             Erster Bürgermeister:
                                                             Dipl.-Pol. Rüdiger Gerst M.A. OG, Zi. 6
                                                             Telefon :      09544/9432-18
                                                             E-Mail :       gemeinde@kemmern.de

                                                             Hauptverwaltung, Bauamt, Geschäftsleitung,
                                                             Kämmerei, Ordnungsamt:
                                                             Dipl.-Verw.Wirt (FH) Markus Diller OG, Zi. 8
                                                             Telefon :      09544/9432-13
                                                             E-Mail :       diller@kemmern.de

                                                             Allgemeine Verwaltung, Bauamt,
                                                             Vorzimmer Bürgermeister:
                                                             Denise Müller               OG, Zi. 7
                                                             Telefon :     09544/9432-18
                                                             E-Mail :      mueller@kemmern.de
Der neue „Däumling“ erscheint am 1. Septem-                  Kassenverwaltung, Standesamt, EDV:
ber                                                          Alfred Martin               OG, Zi. 9
                                                             Telefon:      09544/9432-14
Die 13. Ausgabe des Familienpasses ist dieses                E-Mail :      martin@kemmern.de
Jahr später erhältlich, ist dafür aber länger gültig
Aufgrund der aktuellen Situation erscheint der               Steueramt, Verbrauchsgebühren, Erschließung,
beliebte Familienpass „Däumling“ für das                     Hundesteuer:
                                                             Simone Postler                  OG, Zi. 9
Schuljahr 2021/2022 erst im September. Von der               Telefon:        09544/9432-15
                                                             E-Mail: postler@kemmern.de
Partnerakquise bis zum Druck werden in der Re-
gel drei bis vier Monate Vorlaufzeit benötigt. Je-           Einwohner-/Pass- und Meldeamt, Gewerbewesen,
doch hatten die Partnerinnen und Partner, die                Bürgerbüro, Homepage:
überwiegend aus dem Freizeitsegment stam-                    Andreas West                EG, Zi. 13
men, bis Pfingsten keinerlei Öffnungsperspekti-              Telefon :     09544/9432-10
ven. „Der ‚Däumling‘ wäre also ziemlich leer ge-             E-Mail :      west@kemmern.de
wesen, wenn wir am gewohnten Erscheinungs-
termin festgehalten hätten“, so die zuständigen              Amtsblatt, Friedhofsverwaltung, Rentenanträge,
Stellen bei Stadt und Landkreis Bamberg. Die be-             Sozialamt, Wahlen, Bürgerbüro:
auftragte Agentur arbeitet nun mit Hochdruck an              Ute Winterling               EG, Zi. 12
                                                             Telefon :      09544/9432-12
der Neuauflage, so dass diese ab 1. September
                                                             E-Mail :       winterling@kemmern.de
erhältlich ist und die Familien die Angebote noch
in den Sommerferien nutzen können. Dafür ist                 BAUHOF:
der „Däumling“ länger gültig: Er endet nicht wie             Joachim Hess (Wasserwart)
gewohnt nach einem Jahr, sondern umfasst die                 Tel. 0173 / 8636005
Sommerferien im kommenden Jahr vollumfäng-                   Jürgen Keller (Friedhof)
lich und ist bis einschließlich 12. September 2022           Tel. 0173 / 8636007
gültig.                                                      Reinhold Haderlein
Der Familienpass kann ab 20. August online un-               Tel. 0173 / 8636004
ter www.daeumling-bamberg.de vorbestellt wer-                Norbert Spörlein
                                                             Tel. 0173 / 8636006
den und ist ab 1. September bei den Verkaufs-
                                                             Bernd Müller
stellen erhältlich.                                          Tel. 0173 / 8636003
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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Gemeinderatssitzungen                                                IMPRESSUM
                                                                     Das „AMTSBLATT" wird in der Regel einmal am Ende des Monats
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung fin-                     (Ausnahmen werden rechtzeitig mitgeteilt) kostenlos an alle Haus-
den voraussichtlich am Donnerstag, 26. August                        halte der Gemeinde Kemmern verteilt. Für unverlangt eingesandte
2021 um 18.30 Uhr statt. Der Sitzungsort wird ge-                    Manuskripte, Fotos, Zeichnungen usw. wird keine Haftung über-
                                                                     nommen. Im Fall der Veröffentlichung akzeptiert der Schreiber Text-
sondert bekanntgegeben. Anträge für diese Ge-                        kürzungen. Für eine korrekte Wiedergabe der Texte übernimmt die
meinderatssitzung müssen spätestens 10 Tage                          Gemeinde keine Haftung, auch dann nicht, wenn dadurch irgend-
                                                                     welche Folgeschäden für den Verein bzw. Schreiber entstehen soll-
vorher in der Gemeindeverwaltung abgegeben                           ten.
werden.                                                              Herausgeber: Gemeindeverwaltung Kemmern, Hauptstr. 2,
                                                                     96164 Kemmern, Erster Bürgermeister Rüdiger Gerst,
                                                                     Das gesamte Amtsblatt ist urheberrechtlich geschützt, soweit sich
                                                                     aus dem Urheberrechtsgesetz und sonstigen Vorschriften nichts an-
Alle aktuellen Informationen zur Corona Pande-                       deres ergibt.
                                                                     Die Aufgabe der Privatanzeigen erfolgt direkt über die Gemeinde.
mie können sie jederzeit auf unserer Homepage                        Es ist zu beachten, dass gleichzeitig die Begleichung der Kosten in
unter (www.kemmern.de) – Aktuelles nachlesen                         bar zu erfolgen hat.
                                                                        Nächster Erscheinungstag des Amtsblattes:
                                                                                Dienstag, 31. August 2021
                                                                        Anzeigenschluss: Dienstag, 17. August 2021
                                                                               E-Mails senden Sie bitte an:
                                                                                 winterling@kemmern.de

                          Infotafel
                                                                     Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
Notruf-Nummern                                                       (Sommerzeit)
Feuer-Notruf                                             112
                                                                     Breitengüßbach
Polizei-Notruf                                           110
                                                                      Dienstag:                      15:00 - 18:00 Uhr
Unfall-Rettungsdienst-Notruf                             112
                                                                      Donnerstag:                    15:00 - 18:00 Uhr
Polizei Bamberg-Land                            0951 9129315
                                                                      Samstag:                       10:00 - 15:00 Uhr
Ärztlicher Notfallruf                                 116117
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst              0800 6649289         Hallstadt
Giftzentrale Nürnberg                           0911 3982451          Dienstag:                      15:00 - 18:00 Uhr
Wichtige Telefonnummern                                               Donnerstag:                    15:00 - 18:00 Uhr
Telefonseelsorge                                0800 1110111          Samstag:                       09:00 - 14:00 Uhr
(kostenlos, 24h abrufbar)                       0800 1110222
Kinder- und Jugendtelefon                       0800 1110333         Zentrum Bayern Familie und Soziales
(kostenlos, Montag bis Samstag 14.00 - 20.00 Uhr)                    Außensprechtag im Rathaus der Stadt Bamberg,
Familienpflegewerk Bamberg                       0951 502661         Maxplatz 3, 2. OG, Zi.-Nr. 215, „Kapelle“ – Nur mit telefoni-
Hospizverein Bamberg                             0951 955070         scher Vereinbarung möglich! –
Service für Multimediastörungen                 0171 5133675         Sie erreichen das ZBFS – Region Ofr. – unter Telefon 0921
Apotheke Kemmern                                        4895         605-1 bzw. die Beratungskräfte an den Außensprechtagen
Arztpraxis Gräf, praktischer Arzt                       5101         unter Telefon 0160 5928887.
Zahnarztpraxis Bramann, Zahnärztin                      2600
Arztpraxis Dr. Vogt, Breitengüßbach                  9850989         Müllabfuhrtermine
Forstrevier Baunach                                   984550         Restmüll:                                        04.08.2021
(Sprechtag: Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr)                         Biomüll/Gelber Sack:                             11.08.2021
                                                                     Papier:                                          12.08.2021
Apothekennotdienst an Wochenenden und Feiertagen                     Restmüll:                                        18.08.2021
01.08. Seehof-Apotheke, Memmelsdorf, Hauptstr. 8,                    Biomüll:                                         25.08.2021
       Tel. 0951 44082
07.08. Brücken-Apotheke, Bamberg, Heinrichsdamm 6,                   Kehrzeiten der Straßenkehrmaschine
       Tel. 0951 3020740                                             Voraussichtliche Termine:
08.08. Hof-Apotheke, Bamberg, Karolinenstr. 20,                      Dienstag, 03.08. und 17.08.2021
       Tel. 0951 57075                                               Bei unvorhergesehenen Ereignissen bzw. witterungsbedingt
14.08. Stern-Apotheke, Bamberg, Kloster-Langheim-Str. 1,             können sich die Kehrtage jedoch verschieben bzw. entfallen.
       Tel. 0951 131213
15.08. St. Kilian-Apotheke, Hallstadt, Bamberger Str. 20,            Postfiliale in Kemmern
       Tel. 0951 73133                                               Breitengüßbacher Str. 59, Kemmern
21.08. Linden-Apotheke, Bamberg, Promenadestr. 2,                    Öffnungszeiten:
       Tel. 0951 62810                                               Mo – Fr von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
22.08. Vita-Apotheke, Bamberg, Promenadestr. 2, Tel.                 Sa       von 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
       0951 22797
28.08. Hubertus-Apotheke, Bamberg, Hauptsmoorstr. 56,                Energieberatungstermine der Stadt und des Landkrei-
       Tel. 0951 45000                                               ses Bamberg
29.08. St. Bartolomäus-Apotheke, Oberhaid, Schweinfurter             04.08. – Keine Beratung
       Str. 7, Tel. 09503 673                                        11.08. – Keine Beratung
                                                                     18.08. – Stadt Bamberg        Tel. 0951 871724
Standort Defibrillator                                               25.08. – Landkreis Bamberg    Tel. 0951 85590
                                                                     Jeweils von 12.00 bis 18.00 Uhr – tel. Anmeldung erforderlich!
Sparkasse Vorraum, Breitengüßbacher Str. 1a
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
-4–

                                                             Gleis mit dem funkangesteuerten automati-
                                                             schen Warnsystem. Die Hauptsicherungs-
                                                             maßnahme dabei ist die Feste Absperrung.
                                                             Nur bei den Arbeiten, bei denen die Feste
                                                             Absperrung hinderlich ist oder Beschäftigte
                                                             sich dauerhaft im Gleisbereich des Nach-
                                                             bargleises (also im gefährlichen Bereich)
                                                             aufhalten, müssen wir die Feste Absperrung
                                                             abbauen und dafür automatische Warnsig-
                                                             nalgeber zur Sicherung der Beschäftigten
                                                             einsetzen.

                                                            Die am Bahnhof Hallstadt als Parkplatz ge-
                                                             nutzte Fläche, westliche Seite der Gleise,
                                                             Einfahrt von Bahnhofstraße, ist weiterhin für
                                                             die Nutzung gesperrt.

                                                         Vorankündigung bisher geplanter Sperrungen im
                                                         Jahr 2021 mit Einfluss auf den Zugverkehr

                                                         Totalsperrungen:

Arbeiten zum viergleisigen Ausbau der Bahn-              01.12.2021 bis 06.12.2021
strecke im August 2021                                   Eingleisigkeit vom 05.10.21 - 01.12.2021
Im August finden hauptsächlich Arbeiten im               Nachtsperrpausen:
Gleisbau statt. An den Eisenbahnüberführungen            20./21.09.2021 bis 01./02.10.2021
EÜ Gründleinsbach und EÜ Leitenbach wird der             Weitere Informationen zum Gesamtprojekt und
Bau des westlichen Teils der Brücken fertigge-           zum Bauabschnitt unter https://www.vde8.de/ab-
stellt. Die Arbeiten an der Lärmschutzwand               schnitt-hallstadt
Hallstadt West werden fortgesetzt. In den Berei-
chen Hallstadt und Breitengüßbach werden dar-
über hinaus im Erd- und Kabeltiefbau, sowie zur
Errichtung von Signalanlagen Tätigkeiten durch-          Landratsamt Bamberg
geführt.                                                 Vorsprachen wieder möglich
                                                         Seit dem 01. Juli sind Vorsprachen im
Bauarbeiten finden im August teilweise auch an           Landratsamt        Bamberg       mit     vorheriger
den Wochenenden statt. Wir sind bemüht, die              Terminvereinbarung wieder uneingeschränkt
von den Tätigkeiten ausgehenden Störungen so             möglich.           Bisher          hatte         die
gering wie möglich zu halten. Eventuelle Beein-          Kreisverwaltungsbehörde           pandemiebedingt
trächtigungen sind jedoch nicht gänzlich auszu-          empohlen, Angelegenheiten so weit wie möglich
schließen. Dafür bitten wir um Entschuldigung.           schriftlich oder telefonisch zu klären.
                                                         Die Notwendigkeit, auch künftig Termine zu
Hinweise:                                                vereinbaren, ergibt sich daraus, dass die
                                                         Behörde sicherstellen möchte, dass die
   Es kann im Baustellenbereich durch eine au-          gewünschten           Ansprechpartner        (siehe
    tomatische Warnanlage zu erhöhtem Ge-                www.landkreis-bamberg.de) im Dienst erreichbar
    räuschpegel kommen. Diese Anlage ist nur             (und nicht in Besprechungen, im Homeoffice oder
    bei bestimmten Bauarbeiten in Betrieb.               Urlaub) sind und Wartezeiten vermieden werden
    Um die Beschäftigten im Gleisbereich vor             sollen. Im Gebäude sind für Vorsprachen FFP2-
    den Gefahren von Fahrten zu schützen, sind           Masken nötig. Die Maskenpflicht im Freien
    bei einigen Arbeiten akustische Warnsignale          entfällt.
    mit Erinnerungsleuchten vorgeschrieben.
    Wir möchten jedoch die Lärm-Belastung so
    gering wie möglich halten. Um die Anzahl
    der Warnsignalgeber auf das notwendige
    Maß zu beschränken, kombinieren wir des-
    halb eine Feste Absperrung zum befahrenen
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
-5–

Gemeinde Kemmern
Hauptstr. 2
96164 Kemmern

                                  Bekanntmachung
                       über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
                                und die Erteilung von Wahlscheinen
                            für die Wahl zum Deutschen Bundestag am
                                      26. September 2021

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl
   für die Gemeinde Kemmern
   für die Wahlbezirke der Gemeinde/Stadt

   wird in der Zeit von bis Montag, 06.09.2021 bis Freitag, 10.09.2021
   wird während der allgemeinen Öffnungszeiten

im Rathaus der Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, EG, Bürgerbüro, barrierefrei, für Wahl-
berechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollstän-
digkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlbe-
rechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit
oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht
hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß
§ 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

   Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Da-
tensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Montag, 06.09.2021, bis
spätestens Freitag, 10.09.2021 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kemmern, Hauptstr. 2, 96164
Kemmern, EG, Bürgerbüro, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum
05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr
laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wäh-
lerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt
haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 240 Kulmbach

   •   durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
       oder
   •   durch Briefwahl

teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person

Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 24.09.2021, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Kemmern,
Hauptstr. 2, 96164 Kemmern, EG, Bürgerbüro, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefo-
nisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur
unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschien noch bis zum Wahltag,
15:00 Uhr, beantragen.
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
    a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeich-
       nis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Sonntag, 05.09.2021) oder die Einspruchs-
       frist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum Freitag,
       10.09.2021) versäumt hat,
    b) ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist,
    c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststel-
       lung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

Der Wahlschein kann in den oben genannten Fällen bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stellen noch bis zum
Wahltag, 15:00 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

6. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antrag-
stellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich
   - einen amtlichen Stimmzettel,
   - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
   - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden
       ist, und
   - ein Merkblatt für die Briefwahl.

8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt wer-
den. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung
zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen
Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte ver-
tritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

9. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe
ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der
Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung
beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die
selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der stimmberechtigten Person ersetzt oder
verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheim-
haltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt
hat.

10. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die
angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr
eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform aus-
schließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahl-
brief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Kemmern, 29.07.2021

gez. Diller
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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Landratsamt Bamberg
Staatliches Landratsamt

Veterinärwesen

Allgemeinverfügung des Landkreises Bamberg zur Ernennung von hinzugezogenen Tier-
ärzten zu amtlichen Tierärzten für die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen

Aufgrund von § 2a der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des
Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Le-
bensmittel-Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV) über die Anforderung an amtliche Tierärzte für Kon-
trollaufgaben nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 2019/624

erlässt das Landratsamt Bamberg folgende

                                   Allgemeinverfügung:
1.     Alle Personen, die nach § 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs
       befugt sind, werden für den Fall, dass sie im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes
       Bamberg (ausgenommen in Betrieben im Zuständigkeitsbereich der KBLV) von einer für ein Tier
       verantwortlichen Person im Rahmen der Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs für
       eine Schlachttieruntersuchung gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/624 hinzugezogen wer-
       den, im Hinblick

       -   auf die Schlachttieruntersuchung dieses Tieres und
       -   die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung nach Anhang IV Kapitel 5 Durchführungsver-
           ordnung (EU) 2020/2235

       zu amtlichen Tierärzten und Tierärztinnen und zu Bescheinigungsbefugten im Sinne des Art.
       3 Nr. 32 und Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625, ernannt.

2.     Für den Erlass dieser Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

3.     Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Gründe:
                                                  I.

Nach EU-Recht müssen auch die Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen durch einen amtlichen
Tierarzt durchgeführt werden. Nach § 2a Tier-LMÜV besteht dabei die Möglichkeit, Tierärzte und Tier-
ärztinnen für bestimmte Tätigkeiten zu amtlichen Tierärzten zu ernennen. Diese Möglichkeit soll für den
Bereich der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen deutschlandweit genutzt und alle Tierärzte
und Tierärztinnen durch Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde zu amtlichen Tierärzten nur für
die Durchführung der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen ernannt werden. Die bisher beste-
hende Möglichkeit im Sinne des Tierschutzes, eine sehr zeitnahe Schlachttieruntersuchung bei frisch
verunfallten Tieren durchzuführen, soll damit erhalten bleiben.

                                                  II.

Das Landratsamt Bamberg ist gemäß Art. 3 Abs. 2 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz
(GDVG) sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ört-
lich zuständig.
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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Begründung für Nr. 1

Gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EU) 2019/624 müssen amtliche Tierärzte, die die in Artikel 18
der Verordnung (EU) 2017/625 genannten Aufgaben wahrnehmen, die in Anhang II Kapitel I der vorlie-
genden Verordnung aufgeführten spezifischen Mindestanforderungen erfüllen. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Ver-
ordnung (EU) 2019/624 erlaubt den Mitgliedstaaten, bei den in der Vorschrift genannten Tätigkeiten von
diesen Anforderungen Ausnahmen zu machen. Von dieser Ausnahmemöglichkeit hat Deutschland mit
der Regelung des § 2a Tier-LMÜV Gebrauch gemacht und den zuständigen Behörden die Möglichkeit
eröffnet, Personen, die nach § 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs
befugt sind, für die in der Vorschrift genannten Tätigkeiten zu amtlichen Tierärzten zu ernennen. Davon
erfasst ist unter anderem die Durchführung der Schlachttieruntersuchung außerhalb eines Schlachtbe-
triebes im Falle der Notschlachtung. Aufgrund dieser Vorschrift erfolgt die vorliegende Ernennung.

Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EU) 2017/625 stellt Anforderungen an die Ernennung von amtlichen Tierärz-
ten. Die Ernennung hat in schriftlicher Form unter Angabe der amtlichen Kontrollen und anderen amtli-
chen Tätigkeiten sowie der damit zusammenhängenden Aufgaben, auf die sich die Ernennung bezieht,
zu erfolgen. Ziffer I dieser Allgemeinverfügung erfüllt diese Voraussetzungen.

Ziel der Regelung ist die Wahrung des Tierschutzes. Voraussetzung für eine Notschlachtung ist gemäß
Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, dass ein ansonsten gesundes
Tier einen Unfall erlitten hat, der seine Beförderung zum Schlachtbetrieb aus Gründen des Tierschutzes
verhindert. Nachdem die Notschlachtung nur bei frisch verunfallten Tieren möglich ist und den Tieren
langes Leiden erspart werden muss, ist in derartigen Situationen schnelles Handeln erforderlich. Dies
kann insbesondere dadurch gewährleistet werden, dass die rechtlich erforderliche Schlachttieruntersu-
chung für die Notschlachtung durch Tierärzte durchgeführt wird, welche innerhalb kurzer Zeit vor Ort
sein können. Eine andere Möglichkeit, dem Tierschutz in gleichem Maße Rechnung tragen zu können,
ist nicht ersichtlich. Insbesondere eine Durchführung der Schlachttieruntersuchung durch im Amt ange-
stellte amtliche Tierärzte oder Amtstierärzte ist im Hinblick auf das Erfordernis der schnellen Handlungs-
fähigkeit nicht gleich geeignet. Durch die Regelung wird neben dem Interesse des Tierschutzes auch
dem Interesse der Tierhalter Rechnung getragen, da ohne die Notschlachtung das Tier nicht mehr in die
Lebensmittekette eingebracht werden könnte.

Begründung Nr. 2

Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Kostengesetzes.

Begründung Nr. 3
Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Be-
kanntmachung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer All-
gemeinverfügung kann nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon abweichender Tag, jedoch frü-
hestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. Von dieser Vorschrift wird Ge-
brauch gemacht, sodass diese Allgemeinverfügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt
des Landkreises Bamberg als bekannt gegeben gilt.

Hinweis:

Die Tätigkeit der Schlachttieruntersuchung bei Notschlachtungen und die damit verbundene Ausstellung
von Gesundheitsbescheinigungen werden als eine privatrechtliche Dienstleistung eines Tierarztes ge-
genüber dem Auftraggeber (Tierhalter) angesehen. Eine Übertragung behördlicher Aufgaben in Form
der Beleihung oder der Beauftragung als Verwaltungshelfer ist nicht erforderlich. Die Vergütung für die
Dienstleistung (Schlachttieruntersuchung in Verbindung mit der Ausstellung der Gesundheitsbescheini-
gung) ist im Rahmen des Privatrechts (z. B. nach der Gebührenordnung für Tierärzte - GOT) direkt zwi-
schen Tierhalter und Tierarzt abzurechnen.
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
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                                        Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayeri-
schen Verwaltungsgericht in Bayreuth erhoben werden.
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    a. Schriftlich oder zur Niederschrift

       Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben
       werden. Die Anschrift lautet:

                              Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth

                        Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth
                         Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth

    b. Elektronisch

       Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth auch elektronisch nach Maß-
       gabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden
       Bedingungen erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und
soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sol-
len angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

   -   Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
       (AGVwGOÄndG) vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das Widerspruchsverfahren (Art. 15
       Abs. 2 AGVwGO). Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzule-
       gen.
   -   Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
       rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen
       entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit
       (www.vgh.bayern.de).
   -   Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageer-
       hebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Bamberg 22. Juni 2021

Dr. Juntunen
Amtsblatt Gemeinde Kemmern
- 10 –

Landratsamt Bamberg
Staatliches Landratsamt

Veterinärwesen

Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bamberg vom
25. Februar 2019 zur Festlegung eines Sperrgebietes nach Ausbruch der
Blauzungenkrankheit

Das Landratsamt Bamberg erlässt folgende

                                      Allgemeinverfügung:

1.     Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bamberg vom 25. Februar 2019 zur Festlegung ei-
       nes Sperrgebietes nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit wird aufgehoben.

2.     Diese Allgemeinverfügung tritt am 25. Juni 2021 in Kraft.

                                                Gründe:

                                                    I.

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 hat die Europäische Kommission ganz Bayern
als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem BT-Virus veröffentlicht.
Aus diesem Grund kann die Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrgebietes zum 25. Juni 2021
aufgehoben werden.

                                                   II.

Das Landratsamt Bamberg ist für den Erlass dieser Allgemeinverfügung sachlich und örtlich zuständig
(Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) und Art. 3
Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG).

                                                   III.

Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Be-
kanntmachung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer All-
gemeinverfügung kann nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon abweichender Tag, jedoch frü-
hestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. Von dieser Vorschrift wird Ge-
brauch gemacht, sodass diese Allgemeinverfügung am 25. Juni 2021 in Kraft treten kann.
- 11 –

                                        Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayeri-
schen Verwaltungsgericht in Bayreuth erhoben werden.
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

    a. Schriftlich oder zur Niederschrift

       Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben
       werden. Die Anschrift lautet:

                              Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth

                        Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth
                         Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth

    b. Elektronisch

       Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth auch elektronisch nach Maß-
       gabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden
       Bedingungen erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und
soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sol-
len angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

   -   Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
       (AGVwGOÄndG) vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das Widerspruchsverfahren (Art. 15
       Abs. 2 AGVwGO). Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzule-
       gen.
   -   Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine
       rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen
       entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit
       (www.vgh.bayern.de).
   -   Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageer-
       hebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Bamberg 23. Juni 2021

Dr. Juntunen
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                                   Aus dem Gemeinderat
Protokoll der öffentlichen Sitzung           des             wurden. Für die Schulsportanlage wurde für den
Gemeinderates vom 17.06.2021                                 gleichen Zeitraum eine Summe von 110.000,- €
                                                             bewilligt.
Erster Bürgermeister Gerst stellte fest, dass zur            Für die Folgejahre sind Restbewilligungen zu er-
Sitzung ordnungsgemäß und fristgerecht einge-                warten.
laden wurde. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
Gegen die festgelegte Tagesordnung wurden                    c) Maskenpflicht Friedhof
keine Einwände vorgebracht.
                                                             Aufgrund geänderter Rechtslage durch fallende
1.     Genehmigung des öffentlichen Teils                    Inzidenzzahlen herrscht auf dem Friedhof Kem-
der Sitzungsniederschrift vom 20.05.2021                     mern ab dem 01.06.2021 Maskenpflicht nur noch
                                                             bei der Teilnahme an Beisetzungen. Die Aus-
Gegen die Sitzungsniederschrift für den öffentli-            hänge wurden entsprechend geändert.
chen Teil der Gemeinderatssitzung vom
20.05.2021, die den Gemeinderatsmitgliedern                  d) Gemeindlicher Traktor defekt
zugestellt worden war, wurden Einwendungen er-               Der gemeindliche Traktor (Fendt) befindet sich
hoben.                                                       aufgrund eines Schadens am Kabelbaum mo-
                                                             mentan in Reparatur. Die voraussichtlichen Kos-
GRM Wild beantragte bei TOP 3 im fünften Ab-                 ten belaufen sich auf ca. 8.500,- €.
satz nach dem Wort „Basketball“ das Wort „Eis-               Aus diesem Grund sind momentan keine Mulch-
hockey“ zu ergänzen. Auch im letzten Absatz                  arbeiten möglich.
solle nach dem Wort „Tischtennisplatte“ das Wort
„Eishockey“ eingefügt werden.
                                                             3.     Tekturplanung zum Bauantrag zur Er-
Zur Begründung führte GRM Wild an, dass dies                 richtung eines Wohnhauses mit Pkw-Garage
von Herrn Oliver Weber im dargelegten Sachver-               auf dem Grundstück FlNr. 1212/1
halt genannt worden sei.                                     (Gartenstr. 5)

Gegen die Ergänzung des Wortes „Eishockey“ im                Beschluss:           12:1
fünften Absatz bestehen keine Einwände.
Die Einfügung des Wortes „Eishockey“ im letzten              Zur Tekturplanung zum Bauantrag zur Errich-
Absatz wird nicht befürwortet, da ein bereits er-            tung eines Wohnhauses mit PKW-Garage auf
folgter Versuch lt. GRM Pflaum gezeigt hatte,                dem Grundstück FlNr. 1212/1 (Gartenstr. 5)
dass das Wasser sich in dem angesprochenen                   wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bereich nicht halten könne und somit keine Eis-
fläche möglich sei.                                          4.     Zulassung von (teil-)anonymen Urnen-
                                                             bestattungen mit Schaffung eines (teil-)ano-
GRM Wild verzichtet auf eine Ergänzung im letz-              nymen Grabfelds (Urnengemeinschaftsan-
ten Absatz.                                                  lage) auf dem Friedhof

2.     Allgemeiner Bericht                                   Es besteht eine Nachfrage bei Urnenbestattun-
                                                             gen, auch eine anonyme Bestattungsform auf
a) Spatenstich für neue Kita der AWO Bamberg                 dem Friedhof anzubieten. Die Friedhofsverwal-
                                                             tung hat daher Überlegungen hierzu angestellt,
BM Gerst informierte, dass coronabedingt recht               wo und in welcher Form dies umgesetzt werden
kurzfristig am Montag, 14.06.2021, 10:00 Uhr, ein            könnte.
Termin zum Spatenstich für die neu zu bauende
Kita der AWO Bamberg möglich geworden und                    Die Reihengräber 187 bis 190 sind inzwischen
aufgrund der Größe und Bedeutung des Projekts                nicht mehr belegt und leergeräumt, da die Nut-
auch durchgeführt worden war.                                zungszeiten der Reihengräber abgelaufen sind.
Eingeladen hatte hierzu die AWO Bamberg.                     Die Stelle würde sich als anonymes Grabfeld für
                                                             Urnenbestattungen eignen. Das Grabfeld liegt
b) FAG-Mittel für Neubau Kita, Schulsportanlage              eine Reihe hinter dem Ehrenmal und könnte mit
und Pausenhof                                                Tieferlegung Platz für ca. 200 Urnen bieten.

Weiterhin berichtete BM Gerst über die erfreuli-             Das Grabfeld soll als Rasenfeld ausgelegt wer-
che Mitteilung, dass für das Haushaltsjahr 2021              den. Individuelle Grabsteine können nicht gesetzt
für den Neubau der Kita 400.000,- € bewilligt                werden. Es kann vorgesehen werden, an einer
- 13 –

gut zugänglichen Stelle am Grabfeld ein Grabge-              Auf die Schaffung einer Stelle für Blumen-
meinschaftszeichen (Stele) zu setzen, an der die             schmuck und Trauerutensilien wird verzich-
Nutzungsberechtigten ggf. die Möglichkeit ha-                tet.
ben, den Namen des Verstorbenen auf einer klei-
nen Tafel anbringen zu lassen. Um eine einheitli-            Die Verwaltung wird beauftragt, die Friedhofs-
che Gestaltung der Namenstafeln sicherzustel-                und Bestattungssatzung sowie die Gebühren-
len, sind dafür im Falle einer Anbringung durch              satzung entsprechend zu überarbeiten und
die Angehörigen konkrete Vorgaben erforderlich               dem Gemeinderat zur Beratung und Entschei-
oder die Tafeln wären durch die Friedhofsverwal-             dung vorzulegen.
tung zu beschaffen. Die Kosten der Tafel hat der
Bestattungspflichtige im Rahmen der Bestattung               5.   Sachstandsinformation Anschluss der
zu tragen.                                                   Abwasseranlage an die Kläranlage Bamberg

Die Kosten für ein solches Grabgemeinschafts-                Die Vergabe der Bauleistungen für den offenen
zeichen (Stele) und einen Entwurf dazu wurde                 Leitungsbau und die Rohrvortriebsarbeiten im
von der Fa. Natursteine Brehm ausgearbeitet.                 Bereich der Autobahnanschlussstelle Bamberg
Die Kosten liegen bei ca. 3.300 € brutto.                    Hafen sind erfolgt.
Grabnutzungsgebühren wären noch festzulegen,
ebenso wie eine Investitionsumlage für die Her-              Die Arbeiten im Bereich der Autobahn haben im
stellungskosten nach Abrechnung der Maß-                     Mai begonnen. Der Leitungsbau soll im Lauf des
nahme.                                                       Juni beginnen und mit dem Versetzen der
                                                             Schächte bis Ende November abgeschlossen
Zu den Kosten für die Grabstele kommen nach                  sein. Anschließend folgen noch die Druckprüfun-
einem ersten Überschlag noch Kosten für das                  gen der Doppelrohrleitung sowie die Inbetrieb-
Fundament der Stele i. H. von ca. 200,- bis 300,-            nahmephase von Pumpwerk und Leitung, so
€. Außerdem Kosten für Erdarbeiten (Aushub für               dass, wenn alles gut läuft, voraussichtlich bis
KG-Rohre ca. 1200,- €), Materialkosten für                   zum Jahresende/Anfang nächsten Jahres die
250dn-KG-Rohre, (für ca. 100 Stück) 5.100 ,-€)               Kläranlage Kemmern außer Betrieb genommen
       ca. 6.600,- € plus (ca. 3.300,- € für die             werden kann.
Stele)
                                                             Die Arbeiten zum Verlegen der Leitungen begin-
Zu beraten wäre, ob eine befestigte Stelle ge-               nen mit dem Auslegen und Verschweißen der
schaffen werden sollte, wo Blumenschmuck ab-                 Rohrleitungen und dem Abtrag des Mutterbo-
gelegt werden kann. Es sollte vermieden werden,              dens. Anschließend folgen das eigentliche Ein-
dass die Blumen direkt im Rasen an der Bestat-               pflügen der Rohrleitungen und das Wiederher-
tungsstelle abgelegt werden, da dies für Pflege-             stellen der Oberflächen. In einigen Abschnitten
maßnahmen hinderlich ist.                                    werden die Leitungen durch Spülbohren einge-
                                                             baut. Hier entfallen die beschriebenen Erdarbei-
Nach reger Diskussion wurde folgender Grund-                 ten.
satzbeschluss gefasst:
                                                             Der aktuelle Bauzeitenplan sieht für die einzelnen
Beschluss:           13:0                                    Trassenabschnitte folgende Bauzeiten vor:

Die Gemeinde Kemmern lässt künftig ano-                      zwischen Kemmern und Hallstadt:
nyme und teilanonyme Urnenbestattungen                       Ende Juli bis Anfang November
auf dem Friedhof zu. Der Schaffung eines
Grabfelds (Friedwiese) für (teil-)anonyme Ur-                Mainvorland Hallstadt:
nenbestattungen nach dem vorgestellten Ent-                  Mitte Juli bis Ende September
wurf wird zugestimmt. Es soll grundsätzlich
die Variante 2 des Stelenentwurfs mit einem                  Hallstadt bis Autobahn:
Steinsockel zur Ausführung kommen.                           Anfang Juli bis Ende September

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weite-                Abhängig von den Boden- und Witterungsverhält-
ren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme                      nissen können Arbeiten manchmal schneller,
vorzunehmen.                                                 aber auch langsamer als geplant voranschreiten,
                                                             so dass der Plan als ein Konzept verstanden wer-
Der Kostenrahmen wird vorläufig mit ca.                      den muss, das sich immer leicht verschieben
10.000,- € angesetzt. Diese sind im Haushalt                 kann.
vorzusehen.                                                  Die Sachstandsinformation dient der Kenntnis-
                                                             nahme.
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6.     Gemeinde Breitengüßbach, Aufstel-                        Aufstellung des Bebauungsplans „Brücken-
lung des Bebauungsplans „Brückenweg                             weg Nord“. Gegen die Maßnahme bestehen
Nord“ - Beteiligung der Behörden gem. § 4                       seitens der Gemeinde Kemmern keine Ein-
Abs. 1 BauGB                                                    wendungen oder Bedenken.

Mit Schreiben vom 28.05.2021 teilt die Planungs-                7.     Gemeinde Breitengüßbach, Aufstel-
gruppe Strunz mit, dass die Gemeinde Breiten-                   lung des Bebauungsplans „Brückenweg Süd“
güßbach die Aufstellung des Bebauungsplans                      - Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1
„Brückenweg Nord“ beschlossen hat.                              BauGB

Es handelt sich um eine Fläche westlich der                     Mit Schreiben vom 28.05.2021 teilt die Planungs-
Bahnlinie, die dem Bedarf bzw. der Nachfrage                    gruppe Strunz mit, dass die Gemeinde Breiten-
nach Bauland einerseits und andererseits, den                   güßbach die Aufstellung des Bebauungsplans
demographischen Entwicklungen folgend, dem                      „Brückenweg Süd“ beschlossen hat.
Aspekt „Wohnen im Alter“ durch Überlegungen
für eine Seniorenanlage Rechnung tragen soll.                   Es handelt sich um eine Fläche westlich der
                                                                Bahnlinie, die dem Bedarf bzw. der Nachfrage
Mit dem Bebauungsplan soll eine Seniorenwohn-                   nach Bauland Rechnung tragen soll.
anlage ermöglicht werden. Das Plangebiet um-
fasst eine Fläche von 7.153 qm. Festgesetzt wird                Mit dem Bebauungsplan sollen Wohnbauflächen
ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4                        ermöglicht werden. Das Plangebiet umfasst eine
BauNVO. Die Fläche teilt sich in die Erschlie-                  Fläche von 6.476 qm. Festgesetzt wird ein Allge-
ßungsfläche von 1.220 qm und Nettowohnfläche                    meines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO. Die
von 5.933 qm.                                                   Fläche teilt sich in die Erschließungsfläche von
                                                                1.504 qm, Nettowohnfläche von 2.576 qm, Öf-
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer                    fentliches Grün (Spielplatz) mit 1.875 qm und Pri-
GRZ von 0,45 und einer GFZ von 1,2 festgesetzt.                 vates Grün mit 521 qm.

Die geplante Seniorenwohnanlage soll in 3 Ge-                   Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer
bäudebereiche unterteilt werden. Im Osten, pa-                  GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7 festgesetzt.
rallel zur Bahnlinie, ist ein ca. 60 m langer Gebäu-            Die max. Firsthöhe darf 11 m, die max. Traufhöhe
deriegel mit max. 4 Vollgeschossen vorgesehen.                  7 m betragen. Im überplanten Gebiet sind insge-
Westlich davon sind 2 Baukörper mit max. 3 Voll-                samt 4 Wohneinheiten zugelassen.
geschossen angedacht. Mit diesen von Ost nach
West fallenden Geschossigkeiten wird eine An-                   Die Verkehrserschließung erfolgt von Süden über
passung an den sich anschließenden Gebäude-                     die Bahnhofstraße. Im Nordwesten besteht eine
bestand erzielt. Dabei wirken die viergeschossi-                Fußwegverbindung nach Westen zur Bamberger
gen Bereiche im Osten zusätzlich lärmabschir-                   Straße. Nach Norden besteht eine nicht für Kfz
mend für die niedrigere Bebauung im Westen.                     gedachte Verbindung zum geplanten Senioren-
Das viergeschossige Gebäude soll max. 14 m                      wohnheim im Baugebiet „Brückenweg Nord“.
hoch werden, die dreigeschossigen Gebäude
max. 11 m.                                                      Der Flächennutzungsplan des Gebiets wird auf-
                                                                grund des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege
Parkplätze für die Wohnanlage befinden sich am                  der Berichtigung angepasst.
Ostrand bzw. am Nordrand der Bebauung.
                                                                Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Ein-
Die Verkehrserschließung erfolgt von Norden                     wendungen oder Bedenken gegen die Planun-
über den Brückenweg.                                            gen.

Der Flächennutzungsplan des Gebiets wird                        Beschluss:               13:0
aufgrund des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege
der Berichtigung angepasst.                                     Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Pla-
                                                                nungen der Gemeinde Breitengüßbach zur
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Ein-                    Aufstellung des Bebauungsplans „Brücken-
wendungen oder Bedenken gegen die                               weg Süd“. Gegen die Maßnahme bestehen
Planungen.                                                      seitens der Gemeinde Kemmern keine Ein-
                                                                wendungen oder Bedenken.
Beschluss:             13:0
                                                                8.     Sonstiges
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Pla-
nungen der Gemeinde Breitengüßbach zur                          Hierzu lag nichts vor.
- 15 –

9.     Anfragen                                                e)
                                                               Patrozinium am 27.06.2021
a)
Rückschnitt von Hecken bzw. Ästen Breitengüß-                  Zweiter BM Pflaum informiert über das Patrozi-
bacher Str. 41                                                 nium „Peter und Paul“ (Fischkerwa) am Sonntag,
                                                               27.06.2021.
GRM Schwank bemängelt die jährlich wiederkeh-                  Aus diesem Anlass findet um 10:15 Uhr ein Got-
rende Tatsache, dass der Gehweg vor den An-                    tesdienst auf dem Kirchplatz statt.
wesen Breitengüßbacher Straße 41 und 43 auf-                   Es ergeht herzliche Einladung.
grund von aus dem Grundstück herausragenden
Sträuchern und Ästen fast nicht passierbar sei.                f)
                                                               AWO Kita – Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme
BM Gerst teilt mit, dass seitens der Gemeinde in
solchen Fällen ein Aufforderungsschreiben an                   GRM Wild wundert sich hinsichtlich des in der
die jeweiligen Grundstückseigner gehe. Darin                   Einladung der AWO zum Spatenstich für die
wird aufgefordert, die in den öffentlichen Grund               neue Kita benannten Zeitpunkts der Inbetrieb-
ragenden Äste, Sträucher, etc. bis auf die Grund-              nahme. In dieser Einladung sei für den Zeitpunkt
stücksgrenze zurückzuschneiden.                                der Inbetriebnahme September 2022 genannt
                                                               worden.
b)                                                             Allerdings sei im Gemeinderat berichtet worden,
Sonnensegel Spielplatz Brückenstraße                           dass die Kita bereits zum 30.06.2022 fertigge-
                                                               stellt und in Betrieb genommen sein muss, um
GRM Schatkowski-Amtmann fragt im Auftrag ih-                   eine entsprechende Sonderförderung zu erhal-
rer Tochter, ob das Sonnensegel im Spielplatz                  ten.
Brückenstraße wieder angebracht werden könne.
                                                               BM Gerst erläutert, dass die angesprochene
BM Gerst sichert zu, dass bei Einsetzbarkeit des               Sonderförderung      „Kinderbetreuungsfinanzie-
Segels dies gerne bald geschehen werde.                        rung“ dann in Anspruch genommen werden
                                                               könne, wenn der Kita-Neubau bis zum
c)                                                             30.06.2022 fertiggestellt sei.
Tartanbahn an der Schulsportanlage                             Dies geschehe unabhängig von der Aufnahme
                                                               der Kinderbetreuung, die voraussichtlich zum
Ebenfalls im Auftrag ihrer Tochter fragt GRM                   neuen Kindergartenjahr im September 2022 er-
Schatkowski-Amtmann nach einem Zeitpunkt für                   folgen wird.
den Abbruch der Tartanbahn auf dem Schul-
sportgelände.                                                  Auf weitere Nachfrage von GRM Wild, wer für
                                                               eine etwaige Nichteinhaltung des genannten Ter-
BM Gerst teilte mit, dass der restliche Bereich der            mins verantwortlich sei, verwies BM Gerst darauf,
Tartanbahn im Zuge der Umsetzung der Plan-                     dass eine Fertigstellung zum 30.06.2022 ange-
straße C entfernt werde. Dies könne voraussicht-               strebt sei und nach derzeitigem Stand auch ein-
lich im 1. Halbjahr 2022 erfolgen, evtl. aber auch             gehalten werden wird. Allerdings sind Verzöge-
schon dieses Jahr.                                             rungen durch coronabedingte Lieferschwierigkei-
Die Tartanbahn ist zuletzt vom Bauhof gereinigt                ten nicht auszuschließen.
worden und extra durch Rabattensteine von der                  Auf weitere Nachfrage von GRM Wild teilt BM
Baumaßnahme abgegrenzt worden, um die Nut-                     Gerst mit, dass, falls die Fertigstellung der Kita
zung zu sichern.                                               nicht bis zum 30.06.2022 erfolgen könne, die
                                                               Sonderförderung nicht ausgezahlt werde. Verant-
d)                                                             wortlich für den Bau ist der Arbeiterwohlfahrt
Einladung zum Spatenstich                                      Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V.

GRM Schatkowski-Amtmann bedauert die späte                     Bei dieser Sonderförderung handelt es sich um
Einladung der AWO Bamberg für die Gemeinde-                    eine zusätzliche zeitlich befristete Förderoption
ratsmitglieder zum Spatenstich für die neue Kita.              (über die normale FAG-Förderung hinaus), die
                                                               man natürlich gerne in Anspruch nehmen wolle.
BM Gerst verwies auf seine Erläuterung im allge-               Zuwendungsempfänger ist die Gemeinde Kem-
meinen Bericht.                                                mern.

                                                               gez. Gerst
                                                               Erster Bürgermeister
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Grundschule Kemmern                                                       Kemmern, im Juli 2021
Schulnachrichten

1. Besetzung der Schulleitung während der Sommerferien

  Die Schulleitung Kemmern ist während der Sommerferien 2021 jeweils am Mittwoch
  von 8.00 bis 9.00 Uhr besetzt.

2. Schuljahresbeginn 2021/2022

  Der Unterricht für das Schuljahr 2021/2022 beginnt am
                 D i e n s t a g, 14. September 2021.
  8.oo Uhr:      Unterricht für die Klassen 2, 3 und 4
  9.oo Uhr:      Wortgottesdienst für Schulneulinge in der Turnhalle
  9.45 Uhr:      Einschulung in der Turnhalle – Aus gegebenem Anlass bitten wir
                 darum, dass die Schulneulinge nur von den Eltern und evtl. einer
                 weiteren Person begleitet werden.

                 Schulschluss ist für alle Klassen von Dienstag bis Donnerstag
                 um 11.20 Uhr, ab Freitag beginnt der stundenplanmäßige Unterricht.

3. Ferien im Schuljahr 2021/2022

                                             erster freier Tag              letzter freier Tag

         Herbstferien:                       30.10.2021                     07.11.2021
         Weihnachtsferien:                   24.12.2021                     09.01.2022
         Frühjahrsferien:                    26.02.2022                     06.03.2022
         Osterferien:                        09.04.2022                     24.04.2022
         Pfingstferien:                      04.06.2022                     19.06.2022
         Sommerferien:                       30.07.2022                     12.09.2022

   Folgende Tage sind unterrichtsfrei:
   Buß- und Bettag:                         17.11.2021
   Christi Himmelfahrt:                     26.05.2022

   Sehr geehrte Eltern, planen Sie bitte Ihren Urlaub nach diesen Angaben

4. Aktion „Das Buch und das Lesen lebt“

  Unter diesem Motto startete der Wirtschaftsclub Bamberg und die Bayerische Gesellschaft
  für Wohneigentum in einer Zeit des Virtuellen und des Digitalisierens eine Offensive für
  Kinder und Jugendliche.
  Alle Grund- und Mittelschulen der Stadt und des Landkreises Bamberg erhielten die
  Möglichkeit, sich für Bücherpakete nach eigenen Wünschen für den Verbleib in Schul-
  bzw. Klassenbibliotheken zu bewerben. Auch unsere Grundschule bewarb sich für diese
  Aktion und erhielt 75 Bücher zur Verwendung als Klassenlektüren.
  Ganz gespannt sind wir auch auf die Durchführung einer Schreibwerkstatt und den Einsatz
  von Lesepaten.
  Wir bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich.

gez.

Gisela Koschwitz, Rektorin
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GEMEINDEBÜCHEREI St. Peter und Paul
Hauptstraße 2. 96164 Kemmern. 09544/982736

                                       Ferienprogramm der Bücherei
                                    "Malen mit Energie – Jackson Painting“

                       zusammen mit dem Kulturmobil des Kreisjugendrings Bamberg-Land
            Du hast keine Lust auf Basteln und Malen? Aber auf Farben und spannende Experimente?
  Dann bist du beim „Jackson Painting“ genau richtig! Hier kannst du dich austoben und dich mit Farben und ver-
                                        schiedenen Techniken ausprobieren.
  Du erfährst, wer Jackson Pollock war und was Action-Painting überhaupt ist. Am Ende nimmst du dir sogar ein
                             Stück eures gemeinsamen Kunstwerkes mit nach Hause!
Wann?                   Freitag, 27. August 2021, Beginn 13.30 (Dauer ca. 3 Std.)
 Wo?                                     Jugendheim Kemmern
                                          Alter: 6 bis 12 Jahre
            Anmeldung in der Gemeinde bei Herrn Andreas West 09544/9432-10, west@kemmern.de
                Achtung wichtig: Bitte alte Schuhe und Kleidung tragen, die farbig werden dürfen!!!
                  Euer Team von der Gemeindebücherei Kemmern freut sich auf viele Teilnehmer!

    Bitte beachten Sie aber trotzdem immer die aktuellen Coronabedingungen, sie können sich jederzeit ändern.
                  Aktuelles erfahren Sie stets über Facebook, Instagram oder unseren Aushängen
                                               an der Bücherei…
- 18 –

                                            Sonstiges
6-tägiger Ferien-/Intensivkurs des                             Die Caritas Schwangerschaftsbe-
FZO      für    die     staatlichen                            ratung informiert, begleitet und
Fischerprüfung                                                 hilft – kostenfrei, vertraulich und
BAYREUTH                                                       unabhängig von Nationalität oder
                                                               Religionszugehörigkeit.
Das Fischereizentrum Oberfranken (FZO),
größter Anbieter von Vorbereitungslehrgängen                   In Bamberg und in Forchheim.
zur staatl. Fischerprüfung in Nordbayern, bietet in            Telefonisch, Persönlich oder per Video
den Sommerferien 2021 die Möglichkeit, die                         • In der Schwangerschaft und bis zum 3.
Vorbereitung zur staatl. Fischerprüfung während                       Geburtstag des Kindes
der Schulferien an nur sechs Tagen zu                              • Bei der Vorbereitung auf einen neuen Le-
absolvieren und damit den staatl. Fischereischein                     bensabschnitt in Partnerschaft, Familie
zu erlangen.                                                          und als Alleinerziehende
Die Ferien/Intensivkurse des FZO eröffnen für                      • Über rechtliche Regelungen wie Mutter-
Schüler die Gelegenheit, den Fischereischein                          schutz, Elternzeit und Sorgerecht
ohne      gleichzeitigen    Schul-/Lernstreß    zu                 • Über finanzielle Hilfen und Ansprüche wie
erlangen. In sechs Tage mit kompakten                                 Elterngeld, Familiengeld, Unterhalt, Ar-
Unterricht      und      anschließender     staatl.                   beitslosengeld II und Landesstiftung „Hilfe
Fischerprüfung. Übrigens eine gute Gelegenheit                        für Mutter und Kind“
für Vater/Mutter und Kind sich gemeinsam auf die                   • Zur Unterstützung vor, während und nach
staatl. Fischerprüfung vorzubereiten.                                 vorgeburtlichen Untersuchungen
Natürlich sind unsere Intensivkurse auch für                       • In schwierigen Lebensphasen wie z.B.
Erwachsene gedacht und geeignet, die den                              nach                            Trennung,
Vorbereitungslehrgang in „einem Rutsch“                               nach Fehlgeburt oder bei unerfülltem Kin-
absolvieren wollen. Stattfinden wird der vom                          derwunsch
Fischereizentrum Oberfranken (FZO) als                             • Krise und Depression nach der Geburt
Ferienkurs       (Sommerferien)       konzipierte                  • In Not- und Konfliktsituationen
Lehrgang von Mo. 16.08.2021 – Sa. 21.08.2021                       • Zur vertraulichen Geburt
im Sportheim des TSV Bindlach, 95463                               • Zum Thema Sexualität und Familienpla-
Bindlach, Am Sportplatz 1                                             nung
                                                               Vereinbaren Sie gerne einen Termin:
6-tägiger     Ferien-/Intensivkurs                             0951/29957-50 oder per e-mail: schwangeren-
des                                                            beratung@caritas-bamberg-forchheim.de
FZO      für    die     staatlichen                            Montag vormittags – Sprechstunde in Forch-
Fischerprüfung                                                 heim
MAINLEUS
Ferienkurs      (Sommerferien)       konzipierte
Lehrgang von Mo. 23.08.2021 – Sa. 28.08.2021                   Bayerischer Bauernverband – BBV Bildungs-
im Gasthaus „Zur Linde“ in 95336 Mainleus,                     werk im Bezirk Oberfranken
OT Willmersreuth HsNr.10
Während der beiden Ferien-/Intensivkurse wird                  PRÄSENZ-Veranstaltung - Landwirtschaftli-
es an sechs aufeinander folgenden Tagen                        che Buchführung und Steuern in Bamberg
ganztägigen Unterricht geben. Der erfolgreich                  3 Tage immer donnerstags 07.10. / 14.10. /
absolvierte Lehrgang berechtigt zur Teilnahme                  21.10.21      jeweils von 09:00 bis 16:30 Uhr
an jeder beliebigen Onlineprüfung in Bayern, die               Anmeldefrist:                      23.09.2021
zwischen zeitlich ganzjährig und flächendeckend                Anmeldung und Infos unter: https://www.bil-
in      Bayern        durchgeführt      werden.                dung-beratung-bayern.de/?tid=908493
Die         Anmeldung           zu       diesen                Veranstaltungsort: Sitzungssaal BBV Hauptge-
Vorbereitungslehrgängen zur Onlineprüfung                      schäftsstelle in Bamberg, Weide 28, 96047
in der Region Stadt und Lkrs. Bayreuth / HO                    Bamberg
WUN / NEW / KU / PEG / ESB / AS / TIR / erfolgt                Ansprechpartner: Hauptgeschäftsstelle Ober-
über die Webseite des FZO unter                                franken,        Tel.      0951/        965170
www.fischereizentrum-oberfranken.de                            Teilnahmegebühr:           95,00         Euro

                                                               Online-Veranstaltung - Vom perfekten
                                                               Chaos im Büro zur kreativen Ordnung
                                                               Mo. 08.11.2021     14:00 - 17:00 Uhr     An-
                                                               meldefrist:                       25.10.2021
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