VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim

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VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim
VEITSHÖCHHEIM
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim
61. Jahrgang I Montag, 12. Juli 2021 I Nummer 27            aktuell
VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim
Seite 2                                                  Veitshöchheimer Mitteilungen                                         2021 · Nummer 27

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                                   Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Veitshöchheim:
                           Aktuelle Themen, Adressen, Telefonnummern und Satzungen sowie Wissenswertes
                       zu Vorhaben und Veranstaltungen, Geschichte und Sehenswürdigkeiten unserer Gemeinde.
                                                                         wird in den folgenden Tagesordnungspunkten einzeln abgewogen
  Amtliche Bekanntmachungen                                              und beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach
                                                                         § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen, so dass
Auszugsweiser Bericht aus der Sitzung des                                hierzu keine beschlussmäßige Behandlung erforderlich ist.
Hauptausschusses am 22.06.2021 (öffentlicher Teil)                      2.1. S tellungnahme des Landratsamtes Würzburg vom
Die Beschlüsse erfolgten, soweit nicht anders vermerkt, einstimmig             16.04.2021
1. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost, Teil 2, 3. Änderung“ -             Zur Stellungnahme des Landratsamtes Würzburg ergehen folgende
    Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB                         Einzelbeschlüsse:
Der Hauptausschuss beschließt, den rechtsverbindlichen Bebau-            Bauplanungsrecht/Städtebau
ungsplan „Gewerbegebiet Ost, Teil 2“ in der rechtskräftigen Fassung      – Die Voraussetzungen zur Wahl des Verfahrens nach § 13a BauGB
vom 17.12.2018 zu ändern. Der Umgriff der Planänderung umfasst              werden nachrichtlich in der Begründung zum Bebauungsplan er-
die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 800/93, 800/94, 800/96, 800/97,             läutert.
800/98, 800/99, 800/100, 800/101, 800/102, 800/103, 800/104,             – Die rechtliche Grundlage für die Sortimentsfestlegung ist bereits
800/105, 800/106, 800/107, 800/108, 800/109, 800/110, 800/111,              im Bebauungsplan angegeben (siehe B textliche Festsetzungen
800/112, 800/113, 800/114, 800/115,1999/1 der Gemarkung Veits-              Nr.1). Maßgeblich ist hier § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung
höchheim. Mit der Änderung sollen insbesondere die textlichen               mit § 11 BauNVO.
Festsetzungen zu Punkt 1 (Art der baulichen Nutzung) und die Fest-       – Darüber hinaus wird festgestellt, dass seitens der Regierung von
setzungen zu Punkt 3 (Einfriedungen) geändert werden.                       Unterfranken mit Schreiben vom 08.04.2021 mitgeteilt wurde, dass
2. Bebauungsplan „Fichtenäcker 2. Änderung“ - Beteiligung                  zu der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fichten-
    der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Beteiligung der             äcker“ keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht werden.
    Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.            Somit ist von einer vorbehaltlosen Zustimmung auszugehen.
    2 BauGB): Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen                  – Der Begriff „Mall“ wurde von der Regierung von Unterfranken
Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fichtenäcker“                schriftlich vorgegeben. Die aus dem englischen stammende Be-
wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der          zeichnung bezeichnet ursprünglich eine Einkaufsstraße. In der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.           Begründung wird nachrichtlich eine Erläuterung aufgenommen,
2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.03.2021 bis einschließ-          wonach es sich bei den hier als Mall bezeichneten Flächen um die
lich 20.04.2021 durchgeführt. Am Verfahren wurden 20 Behörden               Zugangsbereiche der einzelnen unterschiedlichen Handels- und
und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.                         Dienstleistungseinrichtungen handelt.
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher        –D  ie Festsetzung zur reduzierten Anrechnung der Verkaufsfläche
Belange haben in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass ihrerseits            und deren Anwendbarkeit wurde mehrfach mit der zuständigen
keine Anregungen und Hinweise zu den Änderungspunkten des                   Fachstelle in der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Der
Bebauungsplanes „Fichtenäcker 2. Änderung“ vorgebracht werden:              Gemeinderat verweist nochmals auf die Stellungnahmen der Re-
– Regierung von Unterfranken Würzburg vom 08.04.2021                        gierung von Unterfranken, wonach keine Anregungen oder Hin-
– Regionaler Planungsverband Karlstadt vom 08.04.2021                       weise vorgebracht werden.
– Deutsche Telekom Würzburg vom 20.04.2021                               – Die im rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellte Bepflanzung ist
– Handwerkskammer für Unterfranken Würzburg vom 16.03.2021                  nicht Gegenstand der 2. Änderung des Bebauungsplanes.
– Industrie- und Handelskammer Würzburg – Schweinfurt vom               – Im Hinblick auf die Anpassung des Bebauungsplanes an den
   20.03.2021                                                               tatsächlichen Verlauf der Leitungstrassen und die daraus resul-
– Amt für ländliche Entwicklung Würzburg vom 12.04.2021                     tierenden veränderten Leitungsrechte würde eine Darstellung der
– Team Orange Veitshöchheim vom 13.03.2021                                  Pflanzmaßnahmen die Darstellung überlagern und die Lesbarkeit
– Gemeinde Thüngersheim vom 22.03.2021                                      des Bebauungsplanes erheblich beeinträchtigen. Daher wurde
– Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen           bewusst auf eine entsprechende Darstellung verzichtet.
   der Bundeswehr Bonn vom 16.03.2021                                    – Die Leitungsrechte wurden im Rahmen der Änderung des Bebau-
– Regierung von Mittelfranken als Luftamt Nordbayern vom                   ungsplanes an die tatsächlichen Leitungsverläufe innerhalb des
   23.03.2021                                                               Geltungsbereiches der 2. Änderung angepasst. Dies betrifft auch
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher           die Kanalleitung an der südwestlichen Grenze des Geltungsberei-
Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:                                ches. Der tatsächliche Verlauf der betroffenen Leitungstrasse liegt
– Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege München                           gemäß den Bestandsunterlagen der Gemeinde Veitshöchheim
– Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg                und einer örtlichen Abgleichung außerhalb des Geltungsbereiches
– Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co.KG                der 2. Änderung des Bebauungsplanes.
– Kreisbrandrat Würzburg                                                 – Der Gemeinderat verweist auf die nachfolgende Stellungnahme
– Gemeinde Güntersleben                                                     des Staatlichen Bauamtes und die daraus resultierende Be-
– Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain Veitshöchheim                schlussfassung, wonach die bisher nicht im rechtskräftigen Bebau-
Dies wird durch den Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.                   ungsplan dargestellten Anbauverbots- bzw. Anbaubeschränkungs-
Über die gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB während der Aus-            zonen nachrichtlich in die 2. Änderung des Bebauungsplanes
legungsfrist schriftlich eingegangenen Bedenken und Anregungen              aufgenommen werden sollen.
 Herausgeber: Gemeinde Veitshöchheim, Erwin-Vornberger-Platz,
 Telefon (09 31) 98 02-6, Telefax (09 31) 98 02-7 66, E-Mail: blaettle@veitshoechheim.de
 Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils: Gemeindeverwaltung Veitshöchheim
 Verantwortlich für den Anzeigenteil: HennBauer Medien GmbH, Limbach
 Herstellung: HennBauer Medien GmbH · Neugereut 2 · 74838 Limbach · Telefon (0 62 87) 92 58-80 · Telefax (0 62 87) 92 58-84
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VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim
Nummer 27 · 2021                                         Veitshöchheimer Mitteilungen                                                   Seite 3
– Dem Landratsamt Würzburg wird im Zuge der Mitteilung des Er-          auszugehen ist. Die Bahnhofsquellen der Stadt Würzburg befinden
   gebnisses gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB die Stellungnahme der         sich in einer Entfernung von ca. 4 km Luftlinie zum Planungsbereich.
   Regierung von Unterfranken übermittelt.                               Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung von Würzburg
Wasserrecht, Wasserwirtschaft/Bodenschutz                                und der Trinkwasserversorgung von Veitshöchheim kann ausge-
Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und stellt fest,         schlossen werden. Die Vorschriften zum Grundwasserschutz sind
dass das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg am vorliegenden Ver-         auch ohne Zitieren im Bebauungsplan von jedermann zu beachten.
fahren beteiligt wurde. Auf die nachfolgende Stellungnahme und die       Bei den versiegelten Flächen handelt es sich um die Zufahrts- und
daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen. Eine Ver-          Anlieferungsbereiche des Einkaufsmarktes. Hier liegt eine erhebli-
änderung an Gewässern, wasserführenden Gräben, Biotopen oder             che Frequentierung durch Liefer- und Schwerlastverkehr vor. Somit
Teichen bzw. eine Einleitung von Niederschlagswässern in Gräben          ist eine Versickerung der anfallenden Oberflächenwässer gemäß
oder Gewässer ist nicht vorgesehen. Somit ist auch nicht von der Not-    den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes nur nach einer ent-
wendigkeit eines wasserrechtlichen Verfahrens auszugehen.                sprechenden Vorreinigung zulässig. Eine direkte Versickerung durch
Immissionsschutz                                                         Entsiegelung der Zufahrten und Stellplätze ist aus wasserrechtlicher
Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis.                         Sicht ausgeschlossen. Daher wird auf eine entsprechende Festset-
Naturschutz                                                              zung verzichtet. Der Gemeinderat ist sich der vorliegenden Problema-
Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis.                         tik, insbesondere im Hinblick auf die bestehende Mischentwässerung
Denkmalschutz                                                            durchaus bewusst. Es handelt sich hier jedoch um eine Bestandssitu-
Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis.                         ation. Eine zusätzliche Versiegelung von Freiflächen ist nicht gegeben.
Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB sind andere gesetzliche Vorschriften,             Die bestehenden sowohl privaten als auch kommunalen Entwässe-
hier die Verweise auf Art. 8 BayDSchG, nachrichtlich in den Be-          rungssysteme sind ausschließlich auf eine Entsorgung im Mischsys-
bauungsplan zu übernehmen. Daher kann eine Verschiebung in die           tem ausgerichtet und besitzen insbesondere bezogen auf den privaten
textlichen Hinweise nicht erfolgen.                                      Bereich Bestandsschutz. Von einer veränderten Entwässerungssitua-
Gesundheitsamt                                                           tion ist auf absehbare Zeit nicht auszugehen. Auf die Aufnahme einer
Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis.                         entsprechenden Vorgabe in den Bebauungsplan wird verzichtet. Der
Kreisentwicklung                                                         Gemeinderat ist sich der Bedeutung von Dachbegrünungen sowohl im
Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis.                         Hinblick auf die Oberflächenwasserrückhaltung als auch die positiven
                                                                         Auswirkungen auf das örtliche Kleinklima bewusst. Aus diesem Grund
2.2. Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg vom                wurde auch bereits eine Umsetzung von Gründächern innerhalb des
      08.03.2021                                                         Geltungsbereiches ermöglicht. Dies wird sich jedoch ausschließlich
Zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes ergehen folgende              auf kleinere Anbauten beschränken. Aufgrund der Bestandssituation
Einzelbeschlüsse:                                                        ist auch langfristig nicht von einer wesentlichen Umgestaltung des be-
– Sowohl die Anbauverbots- als auch die Anbaubeschränkungszone          stehenden Gebäudedaches des Hauptgebäudes auszugehen. Es wird
   werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen.                 auf eine zwingende Festsetzung einer Dachbegrünung verzichtet, da
– Die Anmerkung zum Straßenlärm wird zur Kenntnis genommen,             hierdurch erhebliche Eingriffe in die bestehende Bebauungssubstanz
   etwaige Maßnahmen sind nicht erforderlich.                            erfolgen müssten. Das Wasserwirtschaftsamt wird gemäß § 3 Abs.
– Der Gemeinderat stellt fest, dass das überplante Grundstück an        2 Satz 4 BauGB vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis gesetzt.
   keiner Stelle an den Straßenkörper der Kreisstraße anbindet. Zwi-     Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein 2 Anwesend 9
   schen der Sondergebietsfläche und dem Fahrbahnrand befinden
   sich öffentliche Grünflächen. Eine Anbindung wird nicht erfolgen.     2.4. S tellungnahme der Stadt Würzburg vom 23.04.2021
– Eine Änderung der bestehenden Entwässerungssituation ist nicht        Der Gemeinderat stellt bezüglich der Stellungnahme der Stadt
   vorgesehen. Dadurch ist auch nicht von einer Inanspruchnahme der      Würzburg fest, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um die Neu-
   bestehenden Straßenentwässerung auszugehen. Die Entwässe-             errichtung eines Einzelhandelsgroßunternehmens handelt. Vielmehr
   rungssysteme der Kreisstraße werden durch öffentliche Grünflächen     liegt hier eine Erweiterung der vorhandenen Verkaufsfläche eines
   von den Parkplatz- und Zufahrtsbereichen abgetrennt. Eine Ablei-      bestehenden Einzelhandelsunternehmens vor. Da es sich primär
   tung von Oberflächen- bzw. Dachwässern oder sonstigen Abwäs-          um einen Lebensmitteleinzelhandel handelt und die übrigen Sorti-
   sern über diese Grünflächen ist grundsätzlich nicht zulässig. Somit   mente durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes deutlich ein-
   kann eine Beeinträchtigung der bestehenden Straßenentwässerung        geschränkt sind, ist nicht von einer relevanten Auswirkung auf die
   der Kreisstraße ebenfalls ausgeschlossen werden.                      Einzelhandelsstruktur der Stadt Würzburg auszugehen. Es handelt
– Grundsätzlich sind Werbeanlagen so zu installieren, dass eine         sich hier vorrangig um den Verkauf von Produkten des täglichen Be-
   Blendung des Verkehrs und somit eine Verkehrsgefährdung aus-          darfes, die ebenso in den Einkaufsmärkten der Stadt Würzburg bzw.
   geschlossen ist. Ein entsprechender Hinweis wird nachrichtlich in     den Stadtbezirken erhältlich sind. Somit ist nicht davon auszugehen,
   den Bebauungsplan aufgenommen. Da bereits mehrere Werbe-              dass ein verstärkter Kaufkraftabfluss aus der Stadt heraus entstehen
   einrichtungen im direkten Straßenumfeld bestehen, die nicht im        wird, da die Kunden im Hinblick auf diese Sortimentsstruktur vorran-
   Zusammenhang mit einem Gebäude errichtet sind, ist vor dem            gig die wohnortnahen Einkaufsmöglichkeiten aufsuchen. Vor dem
   Hintergrund der Gleichbehandlung eine darüber hinausgehende           Hintergrund der vorausgegangenen Abstimmung mit der Regierung
   Regulierung rechtlich angreifbar. Aufgrund dessen wird auf eine       von Unterfranken bezüglich der Strukturierung der einzelnen Sorti-
   entsprechende Regelung, die über die im Bebauungsplan bereits         mente sieht der Gemeinderat keinen zusätzlichen Bedarf an einer
   getroffenen Festsetzungen hinausgeht, verzichtet.                     Auswirkungsanalyse, zumal die Erweiterung der Verkaufsfläche
2.3. Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffen-                des vorliegenden Einzelhandelsbetriebes nur einen geringen Anteil
      burg vom 16.04.2021                                                der gesamten Einzelhandelsfläche der Gemeinde Veitshöchheim
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird beschlossen,          darstellt. Die Gemeinde Veitshöchheim sieht somit keinen weiteren
die Anregungen und Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Aschaf-           Handlungsbedarf.
fenburg vollumfänglich in den Bebauungsplan zu übernehmen.               3. Bebauungsplan Fichtenäcker 2. Änderung: Satzungsbe-
Abstimmungsergebnis: Ja 2 Nein 7 Anwesend 9                                  schluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffen-                  Der Hauptausschuss beschließt unter Berücksichtigung und Ab-
burg ergehen folgende Einzelbeschlüsse:                                  wägung der eingegangenen Stellungnahmen die 2. Änderung des
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass durch die festgesetzte Art        Bebauungsplans „Fichtenäcker“ in der Fassung vom 22.06.2021
der baulichen Nutzung nicht von einem erheblichen Gefährdungspo-         gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist
tential bezüglich eines Austretens von wassergefährdenden Stoffen        gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Seite 4                                                  Veitshöchheimer Mitteilungen                                    2021 · Nummer 27
Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 2. Ände-            7. Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit
rung des Bebauungsplans „Fichtenäcker “ in der Fassung vom                   Doppelgarage, Untere Maingasse 27, Fl.Nr. 151, Gemarkung
22.06.2021 in Kraft.                                                         Veitshöchheim
Abstimmungsergebnis: Ja 8 Nein 1 Anwesend 9                              Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und
                                                                         beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen
4. Bauantrag zur Erweiterung eines Eisverkaufsraumes und An-
                                                                         zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.
    trag auf Nutzungsänderung (Ladengeschäft in Café), Bahn-
    hofstraße 24, Fl.Nr. 316 Gemarkung Veitshöchheim                     Dem Antrag auf Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung - Über-
                                                                         schreitung der zulässigen Höhe des Kniestocks (max. zulässig von
Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und            Oberkannte Decke bis zum Schnittpunkt Unterkante Dachsparren
beurteilt sich gemäß § 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen           sind 40 cm) – um 60 cm und damit einer Gesamthöhe des Knie-
zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.                                 stocks von 1 m wird zugestimmt.
Zusätzlich wird hinsichtlich der beantragten Abweichung von der          Abstimmungsergebnis: Ja 8 Nein 1 Anwesend 9
gemeindlichen Stellplatzsatzung folgendes beschlossen:
Der beantragten Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsat-          8. Bauantrag für den Umbau eines Reihenhauses mit Abbruch
zung wird zugestimmt. Demgemäß werden die gemäß der Stellplatz-              der Garage und Neubau eines Carports, Friedenstr. 27, Fl.Nr.
satzung der Gemeinde Veitshöchheim anzuwendenden Richtzahlen                 916/234, Gemarkung Veitshöchheim
der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des In-            Das Bauvorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und
neren vom 12.02.1978, welche für die Errichtung von Gaststätten          beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen
(Punkt 6.1) den Nachweis von 1 Stellplatz je 10 qm Nettogastraum-        zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.
fläche vorsieht, nicht angewandt.                                        9. Bauantrag zur Nutzungsänderung von Keller in Wohnraum
Als Berechnungsgrundlage soll in diesem Fall abweichend von                  und Anpassung der Wohnung im 1. OG zu zwei Wohnein-
Punkt 6.1 der anzuwendenden Richtzahlen des BayStMI, auf die                 heiten, Goethestraße 6, Fl.Nr.628, Gemarkung Veitshöchheim
die gemeindliche Stellplatzsatzung verweist, 1 Stellplatz je 20 qm       Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungs-
Nettogastraumfläche angewandt werden.                                    planes „In der Setz, Teil II“. Das gemeindliche Einvernehmen zum
Auf die Nettogastraumfläche für das Café, die laut aktuellem Bau-        vorliegenden Bauantrag wird erteilt.
antrag 80,38 qm beträgt, entfallen somit 4,019 Stellplätze. Für den      Der Stellplatznachweis für die durch die Nutzungsänderung ent-
vorliegenden Bauantrag sind daher (aufgerundet) noch 5 Stellplätze       stehenden weiteren Wohneinheiten wird erbracht.
nachzuweisen bzw. abzulösen.                                             10. Bauantrag für die Erweiterung des Wohnraums und Neubau
Durch die vorstehende abweichende Anwendung der Stellplatz-                   einer Dachgaube, Rückertstraße 3, Fl.Nr. 1182/2, Gemar-
satzung reduziert sich der Stellplatzbedarf von 11 zusätzlich nach-           kung Veitshöchheim
zuweisenden Stellplätzen (bei „regulärer“ Anwendung der Stell-           Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich und be-
platzsatzung für die Erweiterung der Eisdiele und die Umnutzung          urteilt sich nach § 34 BauGB. Dem Bauantrag wird zugestimmt. Das
des bisherigen Ladengeschäfts in ein Café) auf nunmehr 5 nach-           gemeindliche Einvernehmen zum vorgelegten Bauantrag wird erteilt.
zuweisende Stellplätze für diesen Bauantrag, da nur die Nettogast-       11. Bauantrag für den Neubau eines Carports, Helen-Keller-
raumfläche für das Café zugrunde gelegt wird. Die Erweiterung der             Straße 40, Fl.Nr. 1501/36 Gemarkung Veitshöchheim
Eisdiele wird nicht in Ansatz gebracht.                                  Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsver-
Mit der Ablöse der erforderlichen Stellplätze, die weder auf dem Bau-    bindlichen Bebauungsplanes „Schulzentrum Speckert“ in der 5.Än-
grundstück selbst, noch in der näheren Umgebung erstellt werden          derung und hält die Festsetzung des Bebauungsplanes in Bezug auf
können, besteht Einverständnis.                                          die Baugrenze nicht ein.
5. Bauantrag für die Nutzungsänderung eines bestehenden                 Dem Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Er-
    Betriebsgebäudes mit Neubau eines Waschplatzes und einer             richtung des Carports außerhalb der festgesetzten Baugrenzen wird
    Betriebstankstelle, Raiffeisenstraße 25, Fl.Nr. 800/4 Gemar-         das Einverständnis erteilt.
    kung Veitshöchheim                                                   Mit dem beantragten Stauraumverzicht besteht aufgrund der ört-
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungs-          lichen Gegebenheiten ebenfalls Einverständnis.
planes „Am Spitalholz Teil 2“ (1. Änderung).                             12. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be-
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag auf                  bauungsplanes „Gewerbegebiet Ost Teil 2, 2.Änderung“,
Nutzungsänderung eines bestehenden Betriebsgebäudes mit Neu-                  Schleehofstraße 16 + 18, Fl.Nr. 800/103 und 800/104
bau eines Waschplatzes und einer Betriebstankstelle wird erteilt.        Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsver-
6. Bauantrag für die Umnutzung einer Einliegerwohnung in eine           bindlichen, qualifizierten Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost Teil
    Psychotherapiepraxis, Nikolaus-Fey-Straße 2, Fl.Nr. 1372,            2, 2. Änderung“.
    Gemarkung Veitshöchheim                                              Der beantragten Befreiung hinsichtlich der Festsetzung „6.3.2 Ran-
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes             deingrünung entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze“ für die
„In der Setz Teil II, in der Fassung der 12. Teiländerung“, die als      Errichtung eines Wendehammers für die Feuerwehr außerhalb der
Nutzungsart „WR“ festsetzt. Das gemeindliche Einvernehmen zum            Baugrenzen mit einer Größe von 48 m² wird zugestimmt.
vorliegenden Bauantrag wird erteilt.                                     13. Genehmigungsfreistellungsverfahren im Baugebiet „Sand-
Eine ggf. erforderliche Zustimmung für die ausnahmsweise Zulas-               äcker“
sung der beantragten Psychotherapie-Praxis wird erteilt.                 Der Hauptausschuss nimmt die folgenden geplanten Vorhaben im
Der beantragten Abweichung von der gemeindlichen Stellplatz-             Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sandäcker“, die seit der
satzung in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bayerischen             letzten Sitzung des Hauptausschusses am 18.05.2021 im Rahmen
Staatsministeriums des Inneren über die Richtzahlen für die Berech-      eines sog. Genehmigungsfreistellungsverfahrens gemäß Art. 58
nung der Stellplätze vom 12.02.1978 wird zugestimmt.                     BayBO eingereicht wurden, zur Kenntnis:
Bei der angestrebten Nutzungsänderung einer bisherigen Einlieger-        Bauvorhaben                 Lage                   Fl.Nr.  BV-Nr.
wohnung in eine Psychotherapiepraxis ist gemäß der Tätigkeits-           Neubau einer
beschreibung, die dem Bauantrag beiliegt, kein erheblicher Be-           Doppelgarage                Spitalfeld 33          856/5   57/2021
sucherverkehr zu erwarten. Deshalb kann auf die Forderung eines          Neubau eines
zusätzlichen Stellplatzes in diesem Fall verzichtet werden.              Einfamilienhauses
Abstimmungsergebnis: Ja 8 Nein 1 Anwesend 9                              mit Carport und Garage      An den Sandäckern 10 866/10 51/2021
VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim
Nummer 27 · 2021                                        Veitshöchheimer Mitteilungen                                                 Seite 5
14. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfami-           Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis
     lienhauses, Theodor-Heuss-Straße 13, Fl.Nr. 658/20, Ge-            42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
     markung Veitshöchheim                                              von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ver-
Das Grundstück Fl.Nr. 658/20 befindet sich im Geltungsbereich des       mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches
Bebauungsplanes „Schenkenfeld“. Das gemeindliche Einvernehmen           herbeigeführt wird.             Veitshöchheim, den 12.07.2021
zum vorliegenden Bauantrag wird nicht erteilt.                                                       Jürgen Götz, Erster Bürgermeister
Da der überwiegend geplante Gebäudeteil außerhalb der fest-
gesetzten Baugrenzen entstehen soll, ist eine Befreiung von den         Gemeinde Veitshöchheim                      Bekanntmachung
Festsetzungen des Bebauungsplanes (massive Überschreitung der           Die Gemeinde Veitshöchheim hat ab 01.09.2021 nachstehende
Baugrenzen) bauplanungsrechtlich nicht zulässig.                        Wohnung zur Weitervermietung frei:
Die durch die Antragstellerin beantragte Bebauung ist nur mit einer     Anwesen Würzburger Str. 45a, im 1. Obergeschoss eine 3-Zim-
Änderung des Bebauungsplanes „Schenkenfeld“ möglich.                    merwohnung mit 58,77 qm
Bei entsprechender Begründung der Antragstellerin könnte ggf.           Die monatliche Miete beträgt 430,00 € zuzüglich einer Betriebs-
einer vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Schen-             kostenvorauszahlung in Höhe von 90,00 €, somit insgesamt 520,00
kenfeld zugestimmt werden.                                              €. Es ist eine Mietkaution von 850,00 € zu hinterlegen. Zu der Woh-
Sollte diese Möglichkeit in Anspruch genommen werden, wäre              nung gehört ein Stellplatz mit einer monatlichen Pacht von 13,50 €.
im Ausschuss erneut zu entscheiden. Die Kostentragung und die           Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 6. August 2021
Durchführung des Bauleitplanverfahrens läge bei der Antragstellerin.    schriftlich bei der Gemeinde Veitshöchheim zu bewerben.
Abstimmungsergebnis: Ja 7 Nein 2 Anwesend 9                             Mit der Wohnungsbewerbung ist eine Mieterselbstauskunft vorzule-
                                                                        gen. Diese können Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-veits-
15. Baugenehmigung - Erweiterung des katholischen Kinder-
                                                                        hoechheim.de unter Formulare Online ausdrucken. Wir weisen dar-
     gartens Heiligste Dreifaltigkeit der Kuratie in der Egerland-
                                                                        auf hin, dass Bewerber, die keine Mieterselbstauskunft vorlegen, bei
     straße 1, Fl.Nrn. 916/458 und 916/457
                                                                        der Vergabe der Wohnung nur nachrangig berücksichtigt werden.
Das Bauvorhaben befindet im unbeplanten Innenbereich (§ 34
                                                                        Telefonische Auskunft erteilt Frau Heller, Tel. 0931/9802-727.
BauGB). Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau-
                                                                                                            Veitshöchheim, den 30.06.2021
antrag wird erteilt.
                                                                                                             Jürgen Götz, 1. Bürgermeister
16. Protokollgenehmigung
Die Niederschrift vom 18.05.2021 – öffentlicher Teil - wird geneh-
migt.                                                                               Büchereinachrichten
2. Änderung des Bebauungsplanes „Fichtenäcker“
Veitshöchheim Bekanntmachung des Satzungsbe-
schlusses
Der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim hat in seiner
Sitzung am 22.06.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Fich-
                                                                        Liebe Leserinnen und Leser,
tenäcker“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
                                                                        Deutschland ist fußballtechnisch leider aus dem Rennen, Frankreich
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
                                                                        ebenfalls. Literarisch hat die Grande Nation in diesem Jahr aber auf
ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplans
                                                                        jeden Fall noch ein Schwergewicht im Rennen. Nachdem unser
„Fichtenäcker“ tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
                                                                        Dante-Rätsel vor einiger Zeit so viel positive Resonanz erfahren hat,
Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Fichtenäcker“ liegt mit Be-
                                                                        gibt es in dieser Woche erneut eine literarische Ratenuss.
gründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus
                                                                        Der »Jahrhundertschriftsteller«, nach dem wir suchen, hätte in die-
Veitshöchheim, Erwin-Vornberger-Platz 1, 97209 Veitshöchheim
                                                                        sem Jahr seinen 150. Geburtstag gefeiert, um es genau zu nehmen,
während der allgemeinen Dienststunden (von Montag bis Freitag
                                                                        am 10. Juli. Sein mehrfach verfilmtes Hauptwerk besteht aus nicht
jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 bis
                                                                        weniger als sieben Bänden und zum Teil ellenlangen Sätzen, an
16.00 Uhr, sowie Donnerstag von 14.30 bis 18.00 Uhr) öffentlich aus
                                                                        denen selbst manche Literaturwissenschaftler verzweifeln. Es geht
und kann dort eingesehen werden.
                                                                        darin um Erinnerungen, verschiedene Bewusstseinszustände und
Zudem liegen die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behörden-
                                                                        um Zeit in vielfacher Hinsicht. Den ersten Band des Werks ließ unser
beteiligung, die in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und
                                                                        Autor auf eigene Kosten produzieren, weil kein Verlag das Buch
aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in
                                                                        drucken wollte. Zumindest einer der zuständigen Lektoren, niemand
Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt
                                                                        geringerer als der spätere Nobelpreisträger André Gide, hat dies im
wurde, den Unterlagen bei. Auf die Voraussetzungen für die Gel-
                                                                        Nachhinein jedoch schwer bereut.
tendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
                                                                                  Unser Autor hat Jura studiert, allerdings ohne Abschluss,
und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215
                                                                                  als Bibliothekar gearbeitet und sich auch als Übersetzer
Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
                                                                                  versucht. Aus seinen homosexuellen Neigungen machte er
Unbeachtlich werden demnach                                                       nie ein Hehl, jedoch soll er auch Beziehungen zu Frauen
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver-                unterhalten haben. Nach dem Tod seiner Mutter verfiel er
    letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften                in so schwere Depressionen, dass er sein Zimmer 5 Monate
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche                lang nicht verließ – ein Hang zum Nachdenklich-Tragischen
    Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-                hat ihn wohl ein Leben lang begleitet. Etwas davon lässt
    plans und des Flächennutzungsplans,                                           sich vielleicht in der bekanntesten Fotografie von ihm er-
3. gemäß § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-                      ahnen, von der Sie hier einen Ausschnitt sehen. Sie wissen,
    wägungsvorgangs und                                                           wen wir meinen? Dann schicken Sie die Lösung wie beim
4. gemäß § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren be-                     letzten Mal per Mail an buecherei@veitshoechheim.de!
    achtliche Fehler,                                                             Und nun mal ganz ehrlich: Was ist süßer – das Rätseln an
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Be-       sich oder das Gewinnen? Denen, die sich nicht entscheiden können,
bauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht         sei versichert, dass zumindest in Bezug auf dieses Literaturrätsel
worden sind; der Sachverhalt der die Verletzung oder den Mangel         beides der Fall sein wird, denn die ersten 5 Zusendungen können
begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften      bei uns ein muschelförmiges Gebäck abholen, das einen Mädchen-
des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim
Seite 6                                                  Veitshöchheimer Mitteilungen                                        2021 · Nummer 27
namen trägt und dem unser Autor in seinem oben beschriebenen
Werk gleich mehrere Seiten gewidmet hat. Den Ich-Erzähler erinnert                        Umwelt und Klima
es nämlich stante pede an seine Kindheit.
Apropos Kindheit: Die GewinnerInnen des Kinderrätsels zum Thema
Rabe Socke haben wir inzwischen ausgelost. Sie heißen: Lina Ber-
ger, William Easter und Marie Gauger.
Für alle drei gibt es eine kleine Überraschung an unserer Ausleih-
theke. Und für alle anderen immer wieder die Überraschung eines
großen Lesevergnügens! Auzusuchen bei uns in der Bücherei.               Fairtrade-Malwettbewerb: Auszeichnung der Siegerbilder am
                                Herzliche Grüße, Ihre Astrida Wallat    Fairtrade-Shop
Unsere Öffnungszeiten:                                                   Am Freitag, den 16. Juli 2021 werden ab 15 Uhr die von der Jury
Dienstag		        10:00 bis 18:00 Uhr                                    gekürten Siegerbilder am Veitshöchheimer Fairtrade-Shop (Würz-
Mittwoch          10:00 bis 18:00 Uhr                                    burger Straße 2) ausgezeichnet. Herzlich eingeladen sind auch
Donnerstag        10:00 bis 18:00 Uhr                                    das Vorbereitungsteam sowie die Multiplikatoren an den Schulen,
Freitag		         10:00 bis 18:00 Uhr                                    Kindergärten und weiteren Einrichtungen, die zum Erfolg des Mal-
Samstag		         10:00 bis 13:00 Uhr                                    wettbewerbs beigetragen haben! Bedingt durch die Corona-Aufla-
Immer erreichbar ist unser E-Book-Portal emu.overdrive.com und           gen bitten wir um eine kurze Anmeldung per E-Mail an fairtrade@
unsere Homepage www.bib.veitshoechheim.de                                veitshoechheim.de bzw. telefonisch unter 0931/9802-731.

Sa, 10. Juli
10:30 – 11:30     SVV: Jugendfußball „Bambini-Spielstunde“			                             Sportplatz des SVV
11:00 – 12:00     Öffentliche Führung: „Sommerfreuden des Fürstbischofs“			               Eingang Fasanentor, Obere Maingasse/Würzburger Straße
So, 11. Juli
09:00             NaturFreunde: Wandern „auf den Höhen rund um Leinach“			                Mainfrankensäle, Fahrgemeinschaften
11:00 – 18:00     NaturFreunde: Hütteneröffnung			                                        „Am Kalten Brunnen“, Sendelbachstr. 146
Mo, 12. Juli
15:00 – 17:00     Kidsclub im JUZ			                                                      Jugendzentrum
17:00 – 19:00     Tanz-Sport-Garde: Schnuppertraining Junioren (11 – 14 Jahren)           TSG Trainingsraum, Benzstr. 3
19:30 – 21:00     Tanz-Sport-Garde: Schnuppertraining Ü15 Garde (15+ Jahren)		            TSG Trainingsraum, Benzstr. 3
Di, 13. Juli
14:00 – 16:00     Seniorenkreis der evangelischen Christuskirche			                       Christuskirche, Gemeinderäume
Mi, 14. Juli
10:00             Einkaufsfahrt für Senioren
10:45             Wandern mit dem AKS: Waldwanderung			                                   Weingut Hessler
17:00 – 18:30     Tanz-Sport-Garde: Schnuppertraining Jugend (6 – 11 Jahren)		            TSG Trainingsraum, Benzstr. 3
19:00 – 21:30     Tanz-Sport-Garde: Schnuppertraining Ü25 Tanzfieber (25+ Jahren)         TSG Trainingsraum, Benzstr. 3
Do, 15. Juli
10:00             Tagesfahrt des AKS nach Bad Brückenau			                                Mainfrankensäle, Parkplatz
14:00 – 15:00     BRK Gymnastik 60 Plus			                                                Sporthalle der Vitusschule
19:00             Spieleabend Skatclub Herzbube			                                        Restaurant „Etna“
20:00             TGV: Abteilung Leichtathletik - Abteilungsversammlung			                TGV-Sporthalle
Fr, 16. Juli
09:00 – 13:00     Grüner Markt			                                                         Dreschplatz an der Mainlände
15:00             Fairtrade Malwettbewerb: Auszeichnung der Sieger			                     Fairtrade-Shop, Würzburger Str. 2
15.30 - 16.30     Verkauf von Fair-Kaffee durch Bürgermeister Jürgen Götz			              Fairtrade-Shop Veitshöchheim
16:00 – 17:00     Tanz-Sport-Garde: Schnuppertraining Tanzmäuse (3 – 6 Jahren)            TSG Trainingsraum, Benzstr. 3
18:30             Freiwillige Feuerwehr: Jugendfeuerwehr Jahreshauptversammlung 2021      Feuerwehrgerätehaus
19:30             Freiwillige Feuerwehr: Jahreshauptversammlung 2021			                   Feuerwehrgerätehaus
Sa, 17. Juli
10:30 – 11:30     SVV: Jugendfußball „Bambini-Spielstunde“			                             Sportplatz des SVV
11:00 – 12:00     Öffentliche Führung: „Sommerfreuden des Fürstbischofs“			               Eingang Fasanentor, Obere Maingasse/Würzburger Straße
19:00             Theater & Wein …so soll was sein – Update – (Ausverkauft)		             Weingut Hessler
So, 18. Juli
18:30             Theater & Wein …so soll was sein – Update			                            Weingut Hessler
Mo, 19. Juli
15:00 – 17:00     Kidsclub im JUZ			                                                      Jugendzentrum
20:00             Tanz-Sport-Garde: Mitgliederversammlung			                              Mainfrankensäle
Bevor Sie einen dieser Termine wahrnehmen, überprüfen Sie bitte die jeweils aktuellen Corona-Regeln sowie spezielle Hin-
weise des Veranstalters, hier im Gemeindeblatt oder auf der entsprechenden Homepage.
VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim
Nummer 27 · 2021                                         Veitshöchheimer Mitteilungen                                            Seite 7
Jetzt mit Kaffee eindecken: Bürgermeister Jürgen Götz über-              Deshalb freuen wir uns sehr, nun auch den Schlagzeugschüler*in-
nimmt am 16. Juli den Verkauf!                                           nen der Sing- und Musikschule Veitshöchheim auf unserem You-
Fair gehandelten Kaffee verkauft Bürgermeister Jürgen Götz im            tube-Kanal eine Plattform für ihr Video zu bieten.Unser neuestes
Zeitraum von ca. 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Fairtrade-Shop Veits-        Video finden Sie wie immer auf unserer Homepage www.musik-
höchheim. Auch das weitere Fairtrade-Sortiment von Gewürzen              schule.veitshoechheim.de oder in unserem Youtube-Kanal.
über Tee bis hin zu Nüssen und Süßigkeiten kann käuflich erworben        Erinnern Sie sich noch an Kochlöffel und ausgeräumte Küchen-
werden. Die Steuerungsgruppe und natürlich der Bürgermeister             schränke? Schauen Sie doch mal ´rein ;)
der Fairtrade-Gemeinde Veitshöchheim freuen sich über viele Be-          Christina Stibi | 0931-45232660 | musikschule@veitshoechheim.de
sucherinnen und Besucher – eine Anmeldung ist nicht erforderlich!
Aktuelle Öffnungszeiten des Fairtrade-Shops                                                Jugendarbeit
Derzeit hat der Fairtrade-Shop Montag bis Freitag von 11 bis 16 Uhr
geöffnet. Es ist zusätzlich möglich per Vorbestellung per E-Mail oder
Telefon die Produkte mit Terminvereinbarung im Reisebüro abzu-
holen: mail@depatoura.de oder 0931/71 055 82

    Kultur und Veranstaltungen

         Sing- und Musikschule

DrumsExplosion
Als wir im März endlich wieder in Präsenz unterrichten durften, war
die Freude bei unseren Schüler*innen und Lehrer*innen unend-
lich groß sich wieder live zu sehen und vor allem gemeinsam zu
musizieren.
Unser Schlagzeuglehrer Achim von Bassen hat diese wahre GE-
FÜHLSFREUDENEXPLOSION seiner Schlagzeugklasse mit der
Handykamera festgehalten und daraus nun ein Erinnerungsvideo
produziert.
VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim
Seite 8                                                 Veitshöchheimer Mitteilungen                                            2021 · Nummer 27

                                                                                         Mitteilungen für
                                                                                         unsere Senioren
                                                                                         Arbeitskreis Senioren und
                                                                                         Seniorenbeirat Veitshöchheim
                                                                                         Ursula Heidinger, Tel. 32092131 · Gertraud Azar, Tel. 95380

                                                                                         Einkaufsfahrt
                                                                                         mit dem Gemeindebus
                                                                                         jeden Mittwoch von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                        EINKAUFSFAHRT FÜR SENIOREN
                                                                        Am Mittwoch, den 14. Juli holt unser Fahrer Martin Klug Seniorinnen
                                                                        und Senioren mit dem Gemeindebus an der Haustüre ab und fährt
                                                                        sie zu Veitshöchheimer Einkaufszentren. Bitte um 10.00 Uhr an der
                                                                        Strasse warten. Anmeldung im Rathaus bis Dienstag, 13. Juli bis
                                                                        12.00 Uhr unter Telefon 9802721. Bitte vergessen Sie nicht Mund-
                                                                        schutz und Impfbescheinigung mitzubringen. Wir wollen doch alle
                                                                        möglichst jedes Risiko ausschließen.
                                                                        TAGESFAHRT des Arbeitskreis Senioren
                                                                        Am Donnerstag, 15. Juli nach Bad Brückenau. Abfahrt um 10.00 Uhr
                                                                        an den Mainfrankensälen. Bitte Impfbescheinigungen und Mundschutz
                                                                        mitbringen. Anfragen und Buchung bei Ursel Heidinger Tel 32092131

                                                                                         Liebe Wanderfreunde, wer rastet, der rostet!
                                                                                         Die Wandergruppe des AKS
                                                                                         trifft sich jeden Mittwoch.

                                                                        Wir wandern bei jedem Wetter Ca. 6 km durch unsere schöne frän-
                                                                        kische Heimat. Am Mittwoch 15. Juli treffen wir uns um 10.45 am
                                                                        Weingut Hessler. Waldwanderung ist angesagt. Danach ist Einkehr
                                                                        im Bistro Mehlig. Es ist so schön, wieder alte Freunde zu treffen!!
                                                                        Eure Ursel

Günstigere ÖPNV-Tickets für Schüler/innen und Azubis                                               Touristik
ab August: Jahresabo jetzt für 165 statt für 365 Euro!
Für viele Schüler/innen und Azubis wird die ÖPNV-Fahrkarte ab           Tourist-Information in den Mainfrankensälen
1. August 2021 noch günstiger! Denn zusammen mit allen teilneh-                                    Genießen Sie an warmen Sommertagen
menden Gemeinden aus dem Landkreis Würzburg – darunter dank                                        ein Glas kühlen EU-MittelPunktWein
eines Gemeinderatsbeschlusses auch Veitshöchheim – startet der                                     (Müller-Thurgau vom Sonnenschein,
Landkreis Würzburg eine Initiative, um Busfahren noch attraktiver                                  Weingut Gebr. Geiger jun.)! Durch die
zu machen: Statt wie bisher 365 Euro kostet das Jahresabo dann                                     Berichterstattung im MOMA zur EURO
nur noch 165 Euro. Sie zahlen jetzt somit den gleichen Preis wie                                   2020 ist der EU-Mittelpunkt wieder ein
Studierende. Noch dazu handelt es sich um eine Netzkarte, die im                                   Stück bekannter geworden, der Wein
gesamten VVM-Tarifgebiet gültig ist und somit unbegrenzt auch           somit auch ein besonderes Gastgeschenk. In unserem Shop finden
Fahrten in der Freizeit (z.B. den Ferien) ermöglicht. Denn wer schon    Sie neben weiteren Weinen Souvenirs und verschiedene Buchtitel
früh ÖPNV als Normalität kennenlernt, wird auch als Erwachsener         zu Veitshöchheim und zur Umgebung.
vermehrt auf diese Verkehrsmittel zurückgreifen.
                                                                        Freizeit
Das neue APG-Ticket wird ausschließlich bei der APG im Kunden-
                                                                        Alle, die das Sommerwetter genießen und ihre Freizeit in der Natur
zentrum in der Juliuspromenade 40 – 44 in Würzburg erhältlich
                                                                        verbringen möchten, finden in unserem Shop regionale Wanderkar-
sein. Der neue Preis gilt erst ab 1. August 2021. Das Ticket kann
                                                                        ten und Freizeitführer. Außerdem stellen wir kostenloses Informa-
allerdings ab sofort bei der APG gekauft werden. Alle Informationen
                                                                        tionsmaterial mit vielen Empfehlungen für die nähere Umgebung in
zum Ticket und zum Verkaufsstart finden Interessierte unter www.
                                                                        unserer Prospektauslage im Außenbereich zur Verfügung.
apg-info.de/Aktion.
Sommerferienkarte ab dem 19. Juli 2021                                  Gästeführungen
Für Schüler/innen und Azubis, die unter die Schulwegkostenfreiheit      Regelmäßig: „Sommerfreuden des Fürstbischofs“
fallen bzw. nicht obiges Angebot nutzen, gibt es weiterhin auch die     Geschichte und Geschichten zum Hofgarten
Möglichkeit, verbundweit gültige Sommerferienkarten für 30,50           Termine: samstags, 11.00 Uhr
Euro zu erwerben. Braucht man die Sommerferienkarte nur für die         Dauer: ca. 1 Stunde, Kosten: 6 € p.P.; erm. 5 € p.P.
Großwabe, so kostet diese 17,75 Euro. Die Wertmarken für die            Treffpunkt: Fasanentor, Obere Maingasse/Würzburger Straße
Sommerferienkarte gibt es ab dem 19.07.2021 an allen WVV-Fahr-          Panoramablick-Wanderung
kartenautomaten und im WVV-Kundenzentrum sowie bei der APG              Geführte Wanderung am Edelmannswald entlang zur Ruine Ra-
in Würzburg.                                                            vensburg mit Christiane Brandt, Gebietsbetreuerin Muschelkalk.
VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim
Nummer 27 · 2021                                        Veitshöchheimer Mitteilungen                                               Seite 9
Erläuterungen zu Flora und Fauna und zu den Maßnahmen zur               Sterbefälle
Erhaltung der Vielfalt.                                                 03.06.2021 Jürgen Pischel, Stifterstraße 14
Termin: Sonntag, 25. Juli, 10 Uhr, Dauer: ca. 1,5 Stunden                          – 64 Jahre –
Kostenloses Angebot                                                     16.06.2021 Franz Glaser, Sendelbachstraße 90
Treffpunkt: Parkplatz Talbergweg, am oberen Ende des Birkentals                    – 82 Jahre –
Wegstrecke: 2-3 km, kurzzeitig Treppenaufstieg bzw. Anstieg im
Gelände                                                                 UNSERE JUBILARE
„Licht und Schatten“                                                    Wir gratulieren herzlich:
Geführte Weinbergswanderung am „Sonnenschein“ mit Claudia               13.07.2021 Melvin Cochran, Stifterstraße 14
Schönmüller                                                                          zum 90. Geburtstag
Termin: Freitag, 30. Juli 2021, 14:30 Uhr, Dauer: ca. 2 Stunden         13.07.2021 Günter Schüttenberg, Kirchstraße 17A
Kosten: 12,50 € (incl. 2 Wein-Kostproben)                                            zum 80. Geburtstag
                                                                        13.07.2021 Dagmar Bernhold, Am Schenkenfeld 35
Treffpunkt: Talbergweg, Start Weinlehrpfad
                                                                                     zum 80. Geburtstag
Weingeschichten von Veitshöchheim - Dorf, Wein und Fastnacht            17.07.2021 Sylvia und Peter Englert, Schauffenbergstraße 21
Wissenswertes zum Wein und zur Umgebung erfahren Sie bei die-                        zur Goldenen Hochzeit
sem unterhaltsamen Spaziergang mit Weinverkostung von Martina           17.07.2021 Luise Feichtinger, Am Hölzlein 11
Edelmann.                                                                            zum 85. Geburtstag
Termin: Samstag, 31. Juli 2021, um 15.00 Uhr                            19.07.2021 Bernd Janocha, Scheffelstraße 27
Dauer: 2 – 2,5 Stunden                                                               zum 80. Geburtstag
Kosten: 18 € pro Person (incl. 4 Proben Wein)                            Wir wünschen den Jubilaren vor allen Dingen Gesundheit, Glück
Treffpunkt: Tourist-Information                                          und Zufriedenheit sowie einen schönen Verlauf ihres Festtages
Anmeldung erforderlich: 0931 – 780900-25
Für alle Führungen gilt: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine An-
meldung für die Aufnahme der Kontaktdaten erforderlich (auch mög-                   Bereitschaftsdienste
lich über die Luca-App). Tickets gibt es in der Tourist-Information.
Auf jeden Fall nehmen Sie bitte eine Maske mit.
Informationen zum Ticketservice:
Tickets für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie verschoben
wurden, behalten in der Regel jeweils ihre Gültigkeit, können aber
zurückgegeben werden, wenn eine Teilnahme am neuen Termin
nicht möglich ist.
Wenn Sie Ihr Ticket bei uns gekauft haben, können Sie es auch
hier in einen Gutschein umtauschen bzw. zurückgeben, je nach
Vorgabe des Veranstalters. Unter www.tourismus-veitshoechheim.
de (Service & Information/Kartenvorverkauf) finden Sie ein Formular,
in dem Sie alle nötigen Angaben eintragen können.
Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch bei uns oder über das
Internet über Ihre Veranstaltung und melden sich zeitnah, falls Sie     Apotheken:
Ihr Ticket zurückgeben möchten. Eine Liste der verschobenen und         Täglicher Wechsel der Notdienstbereitschaft - jeweils 8.00 Uhr früh
stornierten Veranstaltungen mit aktuellen Informationen finden Sie      Sa., 10. Juli
unter www.tourismus-veitshoechheim.de (Service & Information/           – Glocken-Apotheke, Kaiserstr. 13, Würzburg, Tel. 50166
Kartenvorverkauf).                                                      – Brunnen-Apotheke, Am Tiefenweg 2, Karlstadt, Tel. 09353/3637
Demnächst startet der Vorverkauf für die Sommerkonzerte im              So., 11. Juli
Synagogenhof (diesmal nur im Hof!), Restkarten gibt es noch für         – Röntgen-Apotheke, Juliuspromenade 58, Würzburg, Tel. 56905
das Kulturpicknick auf der Festung (15.07. – 01.08.) und für die        – Turm-Apotheke, Billingshäuser Str.2, Zellingen, Tel. 09364/9946
Kulturtage auf Gut Wöllried, evtl. auch für den Volkacher KABA-         Mo., 12. Juli
RETT SOMMER 2021 (wir arbeiten daran…)                                  – Karmeliten-Apotheke, Marienplatz 1, Würzburg, Tel. 5 92 07
Tourist-Information Veitshöchheim                                       – Markt-Apotheke, Turmstr.1, Zellingen, Tel. 09364 / 14 15
Mainlände 1, 97209 Veitshöchheim, Tel. 0931 – 780 900-25                Di., 13. Juli
Mail: touristik@veitshoechheim.de, www.tourismus-veitshoechheim.de      – Vitasano-Apotheke, Juliuspromenade 64, Würzburg, Tel. 54177
Facebook: Veitshöchheim.Tourismus                                       – Nikolaus-Apotheke, Nikolaus-Fey-Str., Veitshöchheim, Tel. 92133
Instagram: veitshoechheim.tourismus                                     Mi., 14. Juli
Unsere Öffnungszeiten:                                                  – Apotheke am Bahnhof, Kaiserstr. 33, Würzburg, Tel. 15215
Montag bis Freitag:          10:00 – 18:00 Uhr                          – St.-Mauritius-Apotheke, St.-Mauritius-Str. 21, Estenfeld, Tel.
Samstag: 		                  10:00 – 14:00 Uhr                             09305/422
                                                                        Do., 15. Juli
  Standesamtliche Nachrichten                                           – Eulen-Apotheke, Augustinerstr. 5, Würzburg, Tel. 54242
                                                                        – St. Laurentius-Apotheke, Rathausplatz 4, Zell, Tel. 0931/461354
Wir weisen darauf hin, dass diese Daten auch über unsere Web-           Fr., 16. Juli
Seite www.veitshoechheim.de eingesehen werden können                    – Anker-Apotheke, Friedrich-Spee-Str. 11, Würzburg, Tel. 8805767
                                                                        – St. Margareten-Apotheke, Zeller Str.2, Margetshöchheim, Tel.
Eheschließungen                                                            46984
29.06.2021 Katharina Baumann und Daniel Zinser                          Sa., 17. Juli
01.07.2021 Janina Bäumel und Marcel Cooper-Glanert                      – Grombühl-Apotheke, Brückner Str. 3, Würzburg, Tel. 2 87 70 11
02.07.2021 Julia Bellemann und Thomas Musacchio                         – Falken-Apotheke, Kirchstr. 30, Veitshöchheim, Tel. 9 15 40
VEITSHÖCHHEIM aktuell - Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Veitshöchheim - Gemeinde Veitshöchheim
Seite 10                                                    Veitshöchheimer Mitteilungen                                      2021 · Nummer 27
So., 18. Juli                                                               Kuratie
– Adalbero-Apotheke, Neubergstr. 2, Würzburg,72624                         Sonntag, 11.07. HL. BENEDIKT VON NURSIA
– Apotheke am Dürrbach, St.Josef-Str. 4, Wü-Oberdürrbach, Tel.             10:00         Messfeier; Adolf und Hildegard Emler und Angeh.,
   97414                                                                                  Theo Friedrich, Hiltrud Aut und † Angeh., Familien
– Mohren-Apotheke, Karlstadt, Hauptstr. 39, Tel. 09353/2341                              Schimpl und Schreyer
Mo., 19. Juli                                                               Sonntag, 18.07. 16. SONNTAG IM JAHRESKREIS
– Theater-Apotheke, Ludwigstr.1, Würzburg, 52888                           10:00         Messfeier; 3. SG für Wolfgang Landgraf, Bruno Reis,
– VitaFit-Apotheke am Krankenhaus, Karlstadt, Gemündener Str.                            Paul und Karola Schätzlein
   10, Tel. 09353 / 983074                                                  Kommen Sie rechtzeitig vor Gottesdienstbeginn, damit wir Ihnen in
              AMBULANTER PFLEGEDIENST                                       Ruhe Ihren Platz zeigen können. Das Tragen einer FFP2-Maske
              Caritas Sozialstation St. Stephanus gGmbH                     (ab dem 15. Lebensjahr) während des Gottesdienstes ist aktuell
              Bahnhofstraße 11a, 97209 Veitshöchheim                        zwingend erforderlich. Bitte melden Sie sich für die Wochenend-
              Sie erreichen uns unter Telefon 0931/9701809                  gottesdienste telefonisch an.
              Im Internet: www.sozialstation-veitshoechheim.de              Anmeldung: Kuratie-Kirche: bei Frau Kuhn unter Tel. Nr. 0152-09
                                                                            89 16 67
                                                                            Vitus-Kirche: bei Frau Mengling-Lutz unter Tel. Nr. 0931 - 95 298
           Kirchliche Nachrichten                                           Seelsorge: Pfr. Robert Borawski, Pfr. i.R. Josef Kraft, Gemeinde-
                                                                            referentin Roswitha Hofmann
                                                                            Für Krankensalbungen und in Notfällen, bei denen ein Priester ge-
                                                                            wünscht wird, rufen Sie bitte im Pfarrhaus Veitshöchheim, Herrnstr.
                                                                            1 an: Tel. 0931 / 9 21 50
                                                                            Aufgrund der niedrigen Inzidenzen haben wir ab sofort unsere Pfarr-
                                                                            büros wieder geöffnet. Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske, halten Sie
                                                                            Abstand und treten Sie einzeln ins Pfarrbüro ein. Natürlich können
                                                                            Sie auch weiterhin Ihr Anliegen per Telefon oder per Mail regeln.
                                                                            Sprechzeiten in den Pfarrbüros
                                                                            St. Vitus (Tel. 0931 / 9 21 50 / Fax 0931 / 99 123 45)
                                                                            Dienstag von 09:30 bis 11:30 Uhr / Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr
                                                                            Kuratie (Tel. 9 17 88 nur zu Sprechzeiten)
                                                                            Mittwoch von 17:00 bis 18:00 Uhr / Freitag von 09:30 bis 10:30 Uhr
                                                                            Gemeindereferentin Frau Hofmann erreichen Sie werktags tele-
                                                                            fonisch unter 0931 / 46 55 98 65
                                                                            Unsere Bankverbindungen:
                                                                            Pfarramtskonto St. Vitus
                                                                            VR-Bank, IBAN DE15 7909 0000 0005 7083 03
                                                                            Pfarramtskonto Kuratie
                                                                            VR-Bank, IBAN DE93 7909 0000 0207 1309 88
                                                                            E-Mail-Adresse: st-vitus.veitshoechheim@bistum-wuerzburg.de
                                                                            Internet: www.veitshoechheim-kirchen.de

                                                                                             Evang.-Luth. Kirchengemeinde
                                                                                             Veitshöchheim mit Güntersleben
                                                                                             und Thüngersheim
                                                                            Wochenspruch: So spricht der Herr, der dich geschaffen hat:
                                                                            Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei
                                                                            deinem Namen gerufen, du bist mein.                   Jes. 43, 1

                      Gemeinsame                                            Gottesdienste
                  Gottesdienstordnung                                       11.7., 6. Sonntag nach Trinitatis:
             St. Vitus – Kuratie Heiligste Dreifaltigkeit                   10.00 Uhr, Christuskirche, J. Riedel
                      Veitshöchheim/Gadheim                                 11.15 Uhr Taufgottesdienst, J. Riedel
                   vom 10. 7. 2021 bis 18. 7. 2021                          17.7., Samstag:
                                                                            12.00 Uhr Trauung, A. Männer
St. Vitus                                                                   18.7., 7. Sonntag nach Trinitatis:
Samstag, 10.07.
                                                                            10.00 Uhr, Christuskirche, C. Kaufhold
18:00        Vorabendmessfeier; Maria Martin, Dagmar Sartorius
                                                                            Hinweise: Bitte bringen Sie zum Gottesdienst einen Mund-Nasen-
             und Familie Grages, Alfred und Imelda Ankenbrand,
                                                                            Schutz (FFP2) und nach Möglichkeit ihr eigenes Gesangbuch mit.
             Familien Borawski und Wurbs
                                                                            Aktuelle Hinweise ggf. auf der Homepage.
Dienstag, 13.07.
9:00         Messfeier                                                      Die Standortgottesdienste finden erst wieder im September statt.
Samstag, 17.07.                                                             Termine:
18:00        Vorabendmessfeier; 2. SG für Günther Horn, 1. SG               Seniorenkreis: Di 13.7. um 14 Uhr. Mit Pfr. Riedel. Bitte anmelden
             für Maria Markert, Anna und Wilhelm Löhe und An-               bis 8.7. Auch über die Homepage möglich: www.veitshoechheim-
             gehörige, Oswald u. Klara Füller u. Angeh.                     evangelisch.de
Nummer 27 · 2021                                      Veitshöchheimer Mitteilungen                                                  Seite 11
Wochenschluss in Güntersleben: Fr 30.7. um 18.00 Uhr. Kirche          Neben der Einführung in die Kunst des Slammen, haben sich die
St. Maternus. An der Schwelle vom Werktag zum Wochenende gibt         Teilnehmenden inhaltlich mit der Corona Pandemie beschäftigt.
es Gelegenheit bei Gott und mit Gott zur Ruhe zu kommen, sich zu      Dabei entstand zum Beispiel folgender Text:
besinnen und mit Liedern, Gebeten und gutem Segen die Woche           Zusammen.
zu Ende zu bringen. Jeden Monat steht die Andacht unter einem         Corona hat uns allen gezeigt: wir müssen zusammenhalten. Dann
bestimmten Motto wie z.B. „Konzentrieren“, „Achten statt Ächten“      können wir die Pandemie meistern. Wir sollten die härtesten Be-
oder „Geben und Nehmen“.                                              schränkungen annehmen und einhalten, dann können wir Leben
Für Familien, Kinder und Jugendliche:                                 retten. Denkt an andere. Denkt an die Auswirkungen, die eure Ver-
Jugend-Kirchennacht vom 30.-31.7., Beginn Fr 18 Uhr, Ende Sa          halten auf andere haben kann. Corona ist ein Beispiel. Wenn wir
11 Uhr. Ein fröhlicher Abend, eine gute Nacht, Spiel und Spaß und     uns nicht an die Regeln halten, müssen andere mit ihren Leben
die Candle-Light-Andacht sind geplant. Alter 13-16 Jahre, Kosten:     dafür bezahlen. Das gleiche mit dem Klimawandel. Wenn wir nicht
5,-Euro. Infos und Anmeldung bis 25.07.! über die Homepage.           jetzt einig werden und etwas gegen die Erderwärmung tun, ist es
Konfis 2020/21 haben Vorrang.                                         zu spät. Klar bekommt ihr dann davon nichts mehr mit. Aber was ist
                                                                      mit uns? Dann müssen wir das ausbaden, was ihr hättet verhindern
Gottesdienst für Kleine und Große mit Sommer-Reise-Segen: So
                                                                      können. Denkt an andere. Und seht doch auch mal die positiven
01.8. um 10 Uhr im Garten der KiTa Menschenskinder Veitshöch-
                                                                      Seiten einer Situation wie Corona: weniger Stress in der Schule, die
heim, Leichtackerstr. 4. Bitte Picknick-Decke mitbringen.
                                                                      Digitalisierung schreitet schneller voran, ein Impfstoff ist gefunden.
Kleiner Samen – große Botschaft, unter diesem Motto findet vom        Es gibt Licht am Ende des Tunnels. Darum lasst uns die Hoffnung
07.-10.9. die ökumenische Kinderbibelwoche 2021 statt.                nicht aufgeben, die Lage zu meistern. Zusammen können wir den
Weitere Informationen und Anmeldung (bis 29. Juli!) über die Home-    Klimawandel stoppen. Zusammen können wir das Virus bekämpfen.
page der Christuskirche. www.veitshoechheim-evangelisch.de Alt-       Zusammen schaffen wir das.                                  Phil Käfer
bewährte und neue Helfer*innen sind jederzeit willkommen. Ob
                                                                      Das Projekt ‚JumS –Jugendarbeit macht Schule‘ soll auch im Schul-
für einen Tag oder die ganze Woche. Bitte bei Diakonin Grunwald
                                                                      jahr 2021/2022 am Gymnasium Veitshöchheim sein.
melden. Nächstes Treffen: Fr 30.7., 11.00 Uhr, Christuskirche.
                                                                      Deshalb hier ein kleiner Aufruf:
Offene Kirche: Die Christuskirche ist Freitag bis Sonntag tagsüber    Alle Vereine in und um Veitshöchheim sind herzlich eingeladen
geöffnet (10- 18 Uhr)                                                 beim Projekt mitzumachen. Bei Interesse können Sie sich an die
Ev.-Luth. Pfarramt, Günterslebener Str. 15, Veitshöchheim, an         beiden Ansprechpartnerinnen des Projekts Pamela Freudensprung
der Christuskirche:                                                   & Charlotte Schindler wenden.
Bürozeiten: Mi: 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00-17.00; Do: 10.00-13.00    Kreisjugendring Würzburg, Wittelsbacherstr. 1 97074 Würzburg
Uhr. Zum Schutz vor Corona bitte das Büro derzeit mit FFP2-Maske      Tel.: 0931/87899, Email: jums@kjr-wuerzburg.de
besuchen.                                                             Homepage: www.kjr-wuerzburg.de
Kontakt:                                                              Ein großer Dank geht an alle Ehrenamtlichen, den Schulleiter
Pfarrer Johannes Riedel: 0931-700648; Johannes.Riedel2@elkb.de        Herrn Brückner und die Lehrerin Frau Paulics für die großartige
Diakonin Claudia Grunwald: 0931-46547847, claudia.grunwald@           Zusammenarbeit und ihr Engagement, durch die das Projekt über-
elkb.de (Hinweis: vom 1.7. bis 25.7. nicht im Dienst)                 haupt möglich ist.
Pfarramt (0931) 91313; Fax 91319; pfarramt.veitshoechheim@elkb.de     Charlotte Schindler
Homepage: www.veitshoechheim-evangelisch.de                           Redaktion: Charlotte Schindler, Projektleitung ‚JumS – Jugendarbeit
Spenden-Konto: IBAN: DE 15 7909 0000 0005 758840, BIC: GE-            macht Schule‘ KJR Würzburg
NODEF 1WU1, VR-Bank                                                   V.i.S.d.P.: Manuela Schneider, Vorsitzende KJR Würzburg

Worte zum Nachdenken: In den Wäldern sind Dinge, über die                              Vereinsnachrichten
nachzudenken man jahrelang im Moos liegen könnte. (Franz Kafka)

              Schulnachrichten
                                                                                        FC Bayern Fans Veitshöchheim 03 e.V.

               Gymnasium Veitshöchheim

‚JumS – Jugendarbeit macht Schule‘
JumS zum sechsten Mal am Gymnasium Veitshöchheim
Seit dem Jahr 2013 gibt es das Projekt ‚JumS – Jugendarbeit macht
Schule‘ im Landkreis Würzburg beim Kreisjugendring Würzburg.
JumS möchte die beiden Bildungspartner Schule und Jugendarbeit
zusammenbringen und sie in gemeinsamen Projekten unterstützen.
In einmaligen oder regelmäßigen Angeboten, haben alle Kinder und
Jugendlichen ganz ungezwungen die Möglichkeit vereinstypische
Tätigkeiten auszuprobieren. Die Schule kann so ihr Bildungsangebot
erweitern und die Vereine haben die Möglichkeit Jugendarbeit zu
machen und Mitglieder zu werben.
Das Gymnasium Veitshöchheim ist seit dem Jahr 2015 dabei. Auch        Endlich konnten wir die Spenden aus der Rückerstattung unse-
im Schuljahr 2020/2021 fand trotz der erschwerten Bedingungen         rer Jahreskarten für die Bundesligasaison 2019/20 an die Veits-
aufgrund der Corona-Pandemie eine online AG Poetry Slam statt.        höchheimer Kindergärten auch symbolisch übergeben. Weil wegen
Die Profi-Slammerin Pauline Füg von Großraumdichten hat für           Corona ein Besuch der Heimspiele nicht möglich war, hat der FC
alle 7. Klassen einen online Poetry Slam Workshop angeboten.          Bayern die zuviel gezahlten Gelder für die Jahreskarten rücküber-
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