Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters

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Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
mit amtlichen
                                                                                                         hungen
                                                                                           Bekanntmac                   g
                                                                                                    ei nd e Unterföhrin
                                                                                           der Gem

6. Jahrgang                                             5. Juni 2020                                           Nr. 23 / 2020

                       Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl
                             des Zweiten Bürgermeisters

              Liebe Unterföhringerinnen und Unterföhringer!

              Bei der Auszählung der Stimmen zur Wahl des Zweiten Bürgermeisters ist es in der kon-
              stituierenden Sitzung unseres Gemeinderats am 14. Mai 2020 zu einem schweren Fehler
              gekommen, für den ich mich bei Ihnen allen und natürlich ganz besonders auch bei den
              beiden Betroffenen, den Gemeinderäten Philipp Schwarz und Manuel Prieler, in aller Form
              entschuldige.

              Hatte es im ersten Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten Philipp Schwarz (SPD) und
              Manuel Prieler (PWU) mit 12:12 Stimmen ein Patt gegeben, so wurden vom Wahlausschuss,
              dem ich vorstand, im zweiten Wahlgang 13:11 Stimmen für Herrn Prieler gezählt. Wie sich
              nachträglich herausgestellt hat war dies falsch, ein Wahlzettel für Herrn Schwarz war ver-
              sehentlich in den Stapel von Herrn Prieler geraten. Dies wurde leider erst bei einer routine-
              mäßigen internen Nachprüfung vergangene Woche im Rathaus entdeckt. Damit hätte es
              eigentlich ein erneutes Patt von 12:12 Stimmen gegeben. Laut der Gemeindeordnung und
              unserer Geschäftsordnung hätte damit das Los über die Wahl des Zweiten Bürgermeisters
              entscheiden müssen.

              Ich habe deshalb – nach sofortiger Rücksprache mit dem Landratsamt als unserer Rechts-
              aufsichtsbehörde – in der jüngsten Gemeinderatssitzung den, auf dem Zählfehler beru-
              henden, Beschluss zur Wahl des Zweiten Bürgermeisters als rechtswidrig beanstandet. Der
              Vollzug des Beschlusses wurde ausgesetzt, sodass Unterföhring derzeit keinen Zweiten
              Bürgermeister hat. Die Wahl des Zweiten Bürgermeisters wird vom Gemeinderat in seiner
              Sitzung am 18. Juni 2020 wiederholt. Für die Wahl des Dritten Bürgermeisters hat dieser
              Fehler nach Auskunft der Rechtsaufsicht keine Folgen, sie bleibt wirksam.

              Meine Wahlausschusskollegen und ich würden gerne das Rad zurückdrehen. Aber der Feh-
              ler ist geschehen. Deshalb bleibt uns bloß, diesen Fehler, der uns am allermeisten ärgert,
              zutiefst zu bedauern und zu versichern, dass es uns sehr leidtut und dass so etwas sicher
              nicht mehr vorkommen wird!

              Herzlichst, Ihr

              Andreas Kemmelmeyer
              Erster Bürgermeister
Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
2.     Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das
Aus Rathaus und Gemeinde                                                       Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer
(amtlicher Teil)                                                               Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht
                                                                               möglich oder unzumutbar ist, sind von der Tragever-
Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaß-                                         pflichtung befreit.
                                                                        3.     Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig,
nahmenverordnung (5. BayIfSMV) des                                             solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommu-
Bayerischen Staatsministeriums für                                             nikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus
                                                                               sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Gesundheit und Pflege vom 29. Mai 2020
                                                                        § 2 Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum
Teil 1 Allgemeine Regelungen                                            (1) Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum
§ 1 Allgemeines Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung                     ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Ange-
                                                                        hörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner,
(1) 1Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu an-              Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwand-
deren Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen                    te in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines wei-
Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.               teren Hausstands umfasst.
2Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei                 (2) Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und An-
Personen von 1,5 m einzuhalten.                                         lagen ist unabhängig von den anwesenden Personen unter-
(2) Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgese-              sagt.
hen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Masken-                   (3) Abs. 1 gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten
pflicht), gilt:                                                         sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und
1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Trage-               Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusam-
     pflicht befreit.                                                   menkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen
                                                                        erforderlich ist.

                                                                            Bereitschaftsdienste Apotheken
          Man merkt nie, was schon getan wurde,                             Bitte hören Sie zur Sicherheit die Telefonansagen der jeweiligen Apotheke ab.
        man sieht immer nur, was noch zu tun bleibt.
                                                                            Freitag, 5. Juni: Feringa-Apotheke
                   Marie Curie (1867 – 1934)                                Föhringer Allee 6, Unterföhring, Tel. 089/ 950 013 13
                                                                            Samstag, 6. Juni: Riesenfeld-Apotheke
                                                                            Riesenfeldstraße 74, 80809 München, Tel. 089 / 359 16 75
 Ihr Kontakt zur Gemeinde Unterföhring
                                                                            Sonntag, 7. Juni: Freischütz-Apotheke
 Rathaus, Münchner Str. 70      Feringahaus                                 Freischützstraße 55, 81927 München, Tel. 089 / 95 60 75
 Telefon 950 81 -0              Seniorenberatung
 Telefax 950 81 -939                                                        Montag, 8. Juni: Barbarossa-Apotheke
                                St.-Valentin-Weg 20
                                Telefon 99 57 98 -80 / -81                  Wagenbauerstraße 14, 81677 München, Tel. 089 / 47 65 65
 Öffnungszeiten
 Mo. bis Fr. 8 – 12 Uhr         Bibliothek im Bürgerhaus                    Dienstag, 9. Juni: Luitpold-Apotheke
 Mo. 13.30 – 17.30 Uhr          Münchner Straße 65                          Ismaninger Straße 78, 81675 München, Tel. 089 / 98 01 42
 Freiwillige Feuerwehr          Telefon 950 81 -507                         Mittwoch, 10. Juni: Domos-Apotheke
 Gerätehaus                     Kartenvorverkauf                            Margot-Kalinke-Straße 4, 80939 München, Tel. 089 / 461 696 90
 St.-Florian-Straße 5           im Bürgerhaus                               Donnerstag, 11. Juni: Tassilo-Apotheke
 Telefon 95 82 09 40            Münchner Straße 65
 Notruf 112                                                                 Richard-Strauss-Straße 65, 81677 München, Tel. 089 / 91 56 65
                                Telefon 950 81 -506
 Bauhof, Telefon 950 81 -810    Grundschule
 Kläranlage                     Bahnhofstraße 3                             Notdienste der Ärzte
 Notruf 0171 / 525 57 51        Telefon 94 00 33 80                         Ärztlicher Notdienst, Telefon 116 117
 Feringahaus                    Jugendfreizeitstätte FEZI                   (aus allen Netzen ohne Vorwahl)
 Seniorenbegegnung              Jahnstr. 3, Telefon 950 54 86               Krankentransport, Telefon 089 / 19 222
 St.-Florian-Straße 2           Kinder- und Jugendfarm                      Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst, Tel. 089 / 723 30 93
 Telefon 950 81 -725            Jahnstr. 1, Telefon 37 95 67 67
                                                                            Tiernotruf
 Wertstoffhof                   Öffnungszeiten                              Tierklinik Ismaning – 24h Notdienst
                                Montag:            8 – 12 Uhr               Telefon 089 / 540 456 40
 Birkenhofstraße 12                                                         Oskar-Messter-Straße 6, Ismaning
                                Mittwoch, Freitag:14 – 18 Uhr
 Telefon 950 37 56                                                          Tierrettung München e.V., Telefon 01805 / 84 37 73
                                Samstag:           9 – 15 Uhr

 Wichtige Telefonnummern
 Notruf Feuerwehr und Rettungsleitstelle             112                    Wasserwache (Stadtwerke München)                18 20 52
 Notruf Polizei                                      110                    Gaswache (Stadtwerke München)                   15 30 16
 Polizeiinspektion Ismaning                     962 43 10                   Telefonseelsorge (katholisch)         08 00 – 1 11 02 22
 Feuerwehr Einsatzzentrale LK München            66 20 23                   Telefonseelsorge (evangelisch)        08 00 – 1 11 01 11
 Gift-Notruf                                      192 40                    Beratungsstelle für Suizidgefährdete            33 40 41
 Notruf der GEOVOL Unterföhring GmbH        969 98 41 11                    Alkohol- und Drogenberatung (24 Std./anonym) 28 28 22
 Störungsstelle Strom (Bayernwerk AG) 09 41 – 28 00 33 66                   Frauennotruf München (15 bis 24 Uhr und AB) 76 37 37

Gemeindeblatt Unterföhring                                        Seite 2                                                                    Nr. 23 / 2020
Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
§ 3 Kontaktbeschränkung im privaten Raum, Kinder-                    gen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer
beaufsichtigung                                                      Glaubensgemeinschaften sind zulässig:
                                                                     • Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden
1Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutz-
                                                                          bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach
ten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken darf
                                                                          der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Min-
nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten,
                                                                          destabstand von 2 m zu anderen Plätzen gewahrt wird;
Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemein-
                                                                          zwischen den Teilnehmern ist grundsätzlich ein Mindest-
schaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie An-
                                                                          abstand von 2 m einzuhalten.
gehörige eines weiteren Hausstands umfassen. 2Abweichend
                                                                     • Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen
von Satz 1 ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht ge-
                                                                          und es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m
schäftsmäßige Beaufsichtigung Minderjähriger in festen,
                                                                          zu wahren.
familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsge-
                                                                     • Für alle Teilnehmer besteht Maskenpflicht, ausgenom-
meinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens drei
                                                                          men hiervon ist das liturgische Sprechen und Predigen.
Hausständen umfasst. 3§ 4 bleibt unberührt.
                                                                     • Der Gottesdienst oder die Zusammenkunft wird auf
§ 4 Spezielle Besuchsverbote                                              höchstens 60 Minuten beschränkt.
(1) Untersagt wird der Besuch von                                    • Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdiens-
1. Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitati-                       te oder Zusammenkünfte, das die je nach Glaubensge-
     onseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern                   meinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren mi-
     vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Ein-                  nimiert; das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen
     richtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 des Infektions-              der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
                                                                     2§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.
     schutzgesetzes – IfSG); ausgenommen hiervon sind Ge-
     burts- und Kinderstationen für engste Angehörige sowie          § 7 Versammlungen im Sinne des Bayerischen Ver-
     Palliativstationen und Hospize,                                 sammlungsgesetzes
2. vollstationären Einrichtungen der Pflege gemäß § 71
                                                                     1Öffentliche Versammlungen im Sinne des Bayerischen Ver-
     Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
                                                                     sammlungsgesetzes sind unter folgenden Voraussetzungen
3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sin-
                                                                     zulässig:
     ne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
                                                                     1. Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 50 Teilnehmer be-
     (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe
                                                                          schränkt.
     über Tag und Nacht erbracht werden,
                                                                     2. Zwischen allen Teilnehmern ist grundsätzlich ein Min-
4. ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art.
                                                                          destabstand von 1,5 m zu wahren und jeder Körperkon-
     2 Abs. 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zum
                                                                          takt mit Versammlungsteilnehmern oder Dritten zu ver-
     Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (Intensivpfle-
                                                                          meiden, wozu auch gehört, dass keine Flugblätter oder
     ge-WGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23
                                                                          sonstige Gegenstände verteilt werden.
     Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen,
                                                                     3. Die Versammlung findet ausschließlich unter freiem
5. Altenheimen und Seniorenresidenzen.
                                                                          Himmel und ortsfest statt.
(2) 1Abweichend von Abs. 1 darf jeder Patient oder Bewohner          4. Die Dauer der Versammlung ist auf höchstens 60 Minu-
einmal täglich von einer Person aus dem Kreis der in § 3 Satz 1           ten beschränkt.
genannten Familienangehörigen, bei Minderjährigen auch von           5. Seitens desselben Veranstalters oder derselben Ver-
den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, oder einer wei-              sammlungsteilnehmer wird höchstens eine Versamm-
teren festen Person während einer festen Besuchszeit besucht              lung je Kalendertag durchgeführt.
werden; alle Besucher müssen namentlich bei der Einrichtung          2§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.
registriert sein. 2Weitere Ausnahmen von Abs. 1 sind zu medizi-
                                                                     § 8 Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung
nischen, rechtsberatenden oder seelsorgerischen Zwecken oder
                                                                     1Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den
zur Erbringung sonstiger Dienstleistungen zulässig; sie sind von
                                                                     hierzu gehörenden Einrichtungen besteht für Fahr- und
der Einrichtungsleitung vorab zu genehmigen. 3Für die Besu-
                                                                     Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, so-
cher gilt eine Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit
                                                                     weit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt, Mas-
durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. 4Die
                                                                     kenpflicht. 2Satz 1 gilt entsprechend für die Schülerbeförde-
Einrichtung hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten
                                                                     rung im freigestellten Schülerverkehr.
und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde
vorzulegen. 5Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann im
Einzelfall ergänzende Anordnungen erlassen, soweit es aus in-
                                                                     Teil 3 Sport, Spiel, Freizeit
fektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich ist.
(3) Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familien-            § 9 Sport
kreis ist abweichend von Abs. 1 und 2 jederzeit zulässig.
                                                                     (1) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sport-
                                                                     plätzen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten sowie von
Teil 2 Öffentliches Leben                                            Tanzschulen und Badeanstalten sind vorbehaltlich der fol-
§ 5 Veranstaltungs-, Versammlungs- und Ansamm-                       genden Absätze untersagt.
lungsverbot                                                          (2) Der Trainingsbetrieb an der frischen Luft im öffentlichen
                                                                     Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportstät-
1Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung
                                                                     ten oder in Reithallen ist unter Einhaltung der folgenden
sind Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen
                                                                     Voraussetzungen zulässig:
landesweit untersagt. 2Ausnahmegenehmigungen können
                                                                     1. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1,
auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehör-
                                                                     2. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf
de erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektions-
                                                                          Personen, ab dem 8. Juni 2020 in Gruppen von bis zu
schutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
                                                                          20 Personen,
§ 6 Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensge-                    3. kontaktfreie Durchführung,
meinschaften                                                         4. keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen
1Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synago-                 Räumlichkeiten,

Gemeindeblatt Unterföhring                                     Seite 3                                                 Nr. 23 / 2020
Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
5.  konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfekti-             3 bis 9 und des Abs. 5 Satz 2 geöffnet werden. 2Der Betrei-
    onsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nut-                 ber hat ergänzend durch geeignete Maßnahmen sicherzu-
    zung von Sportgeräten,                                          stellen, dass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste
6. keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen                 nicht höher ist als eine Person je 20 m2 Fläche der für Bade-
    Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-An-              gäste zugänglichen Bereiche einschließlich der Becken.
    lagen ist jedoch möglich,
                                                                    § 10 Spielplätze
7. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder
    Verlassen von Anlagen,                                          (1) 1Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in
8. in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim               Begleitung von Erwachsenen geöffnet. 2Die begleitenden
    Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme             Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermei-
    und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der            den und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der
    Nutzung von WC-Anlagen besteht Maskenpflicht,                   Kinder zu achten.
9. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen und          (2) Polizei und kommunale Sicherheitsbehörden sind gehal-
10. keine Zuschauer.                                                ten, überfüllte Spielplätze vorübergehend ganz oder teil-
                                                                    weise zu schließen.
(3) 1Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerin-
nen und Berufssportler sowie der Leistungssportlerinnen             § 11 Freizeiteinrichtungen
und Leistungssportler der olympischen und paralympischen            (1) 1Der Betrieb von Freizeitparks und vergleichbaren orts-
Bundes- und Landeskader und ab dem 8. Juni 2020 auch                festen Freizeiteinrichtungen ist nur im Außenbereich und
der nichtolympischen Bundes- und Landeskader ist zulässig,          unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sicher-          1. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicher-
gestellt ist, dass die Voraussetzungen nach Abs. 2 Nr. 5 bis 10          zustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5
eingehalten werden. 2Trainingseinheiten dürfen bis zum 7.                m zwischen den Besuchern im gesamten Betriebsbereich
Juni 2020 ausschließlich allein oder in kleinen Gruppen von              eingehalten werden kann.
bis zu fünf Personen erfolgen.                                      2. Es darf nicht mehr als ein Besucher je 20 m2 zugänglicher
(4) Der Spiel- und Trainingsbetrieb in Profiligen und im                 Fläche zugelassen werden.
DFB-Pokal ist zulässig, wenn                                        3. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf
1. die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und                 der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirt-
     nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die           schaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesund-
     für den Spielbetrieb oder die mediale Berichterstattung             heit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts
     erforderlich sind,                                                  sowie ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Ver-
2. der Veranstalter geeignete Vorkehrungen trifft, damit                 langen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vor-
     im unmittelbaren Umfeld der Sportstätte keine Veran-                zulegen.
     staltung oder unerlaubte Versammlung stattfindet und
     sich auch keine sonstige Ansammlung von Personen bil-          2Für gastronomische Angebote sowie für Theateraufführun-
     det, denen der Zutritt nach Nr. 1 nicht gestattet ist,         gen, Filmvorführungen und ähnliche Veranstaltungen gel-
3. ein Schutz- und Hygienekonzept des Veranstalters zur             ten die jeweils speziellen Regelungen dieser Verordnung.
     Minimierung des Infektionsrisikos den Staatsministerien        (2) 1Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Natur-
     des Innern, für Sport und Integration und für Gesund-          führungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucher-
     heit und Pflege zur Billigung vorgelegt wurde und be-          bergwerken sind zulässig, wenn der Verantwortliche durch
     achtet wird.                                                   geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass grundsätzlich der
(5) 1Der Wettkampfbetrieb an der frischen Luft im öffent-           Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Teilnehmern ein-
                                                                    gehalten werden kann. 2Die Gruppengröße ist in geschlos-
lichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluft-
sportstätten ist im Übrigen zulässig, wenn die Voraussetzun-        senen Räumen auf eine Person je 20 m2 und im Freien auf
gen des Abs. 2 Nr. 1 bis 10 beachtet werden. 2Der Betreiber         höchstens 15 Personen zu begrenzen.
hat ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zuge-             (3) 1Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschiff-
schnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage            fahrt im Ausflugsverkehr sowie von touristischen Bahnver-
eines von den Staatsministerien des Innern, für Sport und In-       kehren ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
tegration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemach-             Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustel-
ten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der              len, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwi-
zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.                     schen den Fahrgästen eingehalten werden kann oder geeig-
(6) 1Der Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen von               nete Trennvorrichtungen vorhanden sind,
Sportstätten sowie in Fitnessstudios ist unter Einhaltung der       In geschlossenen Räumen, Fahrzeugbereichen und Kabinen
Voraussetzungen des Abs. 5 zulässig. 2Für eine ausreichende         gilt für die Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Serviceper-
Belüftung mit Außenluft ist zu sorgen. 3Außerhalb des Trai-         sonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, Masken-
nings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sport-          pflicht.
stätte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in             Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der
geschlossenen Räumen Maskenpflicht.                                 Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft, Lan-
(7) Für die Ausübung des Tanzsports gilt Abs. 6 mit der Maß-        desentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege be-
gabe, dass zwischen zwei festen Tanzpartnern auf die Ein-           kannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Ver-
haltung der Voraussetzungen von Abs. 2 Nr. 1 und 3 verzich-         langen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
tet werden kann, sofern Abs. 2 Nr. 1 und 3 zwischen den
                                                                    (4) Für touristische Reisebusreisen gilt Abs. 3 entsprechend
verschiedenen Tanzpaaren eingehalten wird.
                                                                    mit der Maßgabe, dass Gruppenreisen für geschlossene
(8) Soweit erforderlich, kann für ärztlich verordneten Reha-
                                                                    Gruppen nicht durchgeführt werden dürfen.
bilitationssport und Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr.
3 und 4 SGB IX auf die Einhaltung der Anforderungen nach            (5) Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, Saunas, sonstige
Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1 verzichtet werden.                         Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtun-
(9) 1Freibäder und Außenanlagen von Badeanstalten können            gen sowie vorbehaltlich der Regelung in § 9 Abs. 9 Thermen
unter Einhaltung der Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und           und Wellnesszentren sind geschlossen.

Gemeindeblatt Unterföhring                                    Seite 4                                                  Nr. 23 / 2020
Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
Teil 4 Wirtschaftsleben                                              für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Ge-
                                                                     sundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts
§ 12 Handels- und Dienstleistungsbetriebe                            für die Gastronomie auszuarbeiten und auf Verlangen der
(1) 1Für Betriebe des Groß- und Einzelhandels mit Kunden-            zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
verkehr gilt:                                                        (5) 1Zulässig ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum
1.   Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicher-             Verzehr an Ort und Stelle durch Speisewirtschaften nach §
     zustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5        1 Abs. 1 Nr. 2 des Gaststättengesetzes, soweit der Verzehr
     m zwischen den Kunden eingehalten werden kann.                  nicht im Freien erfolgt, in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr,
2.   Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicher-             wenn gewährleistet ist, dass zwischen allen Gästen, die im
     zustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladenge-           Verhältnis zueinander nicht zu dem in § 2 Abs. 1 bezeich-
     schäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde          neten Personenkreis gehören, ein Mindestabstand von 1,5
     je 20 m2 Verkaufsfläche.                                        m eingehalten wird oder geeignete Trennvorrichtungen vor-
3.   Für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen           handen sind. 2Abs. 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
     gilt Maskenpflicht.
                                                                     § 14 Beherbergung
4.   Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept und,
     falls Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden,           1Der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schul-
     ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Verlangen            landheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und die
     der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.             Zurverfügungstellung sonstiger Unterkünfte jeder Art ist
                                                                     nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
2Für Einkaufszentren gilt:
1. Hinsichtlich der einzelnen Ladengeschäfte gilt Satz 1.            1.   Der Betreiber stellt durch geeignete Maßnahmen sicher,
2. Hinsichtlich der verbindenden Kundenpassagen gilt:                     dass zwischen Gästen, die im Verhältnis zueinander nicht
    a) Satz 1 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass das                 zu dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehö-
       Schutz- und Hygienekonzept sowie das Parkplatzkon-                 ren, und zwischen Gästen und Personal grundsätzlich
       zept die gesamten Kundenströme des Einkaufszent-                   ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
       rums berücksichtigen müssen.                                  2.   Gäste, die im Verhältnis zueinander nicht zu dem in §
    b) Es dürfen keine Aufenthaltsbereiche angeboten wer-                 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, dürfen
       den.                                                               nicht zusammen in einem Zimmer oder einer Wohnein-
                                                                          heit untergebracht werden.
3Satz 1 Nr. 3 und 4 gelten entsprechend für Verkaufsstellen          3.   Für das Personal im Servicebereich oder in Bereichen, in
auf Märkten.                                                              denen ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten
(2) Für Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr gilt Abs.               werden kann, sowie für die Gäste, solange sie sich nicht
1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 mit der Maßgabe entsprechend, dass                am Tisch des Restaurantbereichs oder in ihrer Wohnein-
die Maskenpflicht entfällt, soweit die Art der Dienstleistung             heit befinden, gilt Maskenpflicht.
sie nicht zulässt.                                                   4.   Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf
                                                                          der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirt-
(3) 1In Arzt- und Zahnarztpraxen und in allen sonstigen Pra-
                                                                          schaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesund-
xen, in denen medizinische, therapeutische und pflegerische
                                                                          heit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts
Leistungen erbracht werden, gilt Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3
                                                                          für Beherbergungsbetriebe sowie, falls Gästeparkplätze
mit der Maßgabe entsprechend, dass die Maskenpflicht ent-
                                                                          zur Verfügung gestellt werden, ein Parkplatzkonzept
fällt, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt. 2Weiterge-
                                                                          auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreis-
hende Pflichten zum Tragen eines medizinischen Mund-Na-
                                                                          verwaltungsbehörde vorzulegen.
sen-Schutzes bleiben unberührt.
                                                                     2Für gastronomische Angebote sowie für Sport- und Frei-
§ 13 Gastronomie
                                                                     zeitangebote gelten die jeweils speziellen Regelungen die-
(1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der fol-        ser Verordnung.
genden Absätze untersagt.
(2) Zulässig ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähi-
                                                                     Teil 5 Bildung und Kultur
gen Speisen und Getränken.                                           § 15 Prüfungswesen
(3) 1Zulässig ist der Betrieb von nicht öffentlich zugängli-         1Die Abnahme von Prüfungen ist nur zulässig, wenn zwi-
chen Betriebs- und Schulkantinen, wenn gewährleistet ist,            schen allen Teilnehmern ein ständiger Mindestabstand von
dass zwischen den Gästen ein Mindestabstand von 1,5 m ein-           1,5 m gewahrt ist. 2Soweit die Einhaltung des Mindestab-
gehalten wird. 2Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygiene-           stands aufgrund der Art der Prüfung nicht möglich ist, sind
konzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen              gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen
Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.                                  zu treffen. 3Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Zuschau-
(4) 1Zulässig ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum           er sind nicht zugelassen. 4§ 5 Satz 2 gilt entsprechend.
Verzehr an Ort und Stelle im Freien, insbesondere in Wirts-          § 16 Ausbildung, Fort- und Weiterbildung; Erwachse-
oder Biergärten und auf Freischankflächen, in der Zeit zwi-          nenbildung
schen 6 und 22 Uhr, wenn gewährleistet ist, dass zwischen
                                                                     (1) 1Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ist nur zu-
allen Gästen, die im Verhältnis zueinander nicht zu dem in §
                                                                     lässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand
2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, entweder ein
                                                                     von 1,5 m gewahrt ist. 2§ 15 Satz 2 gilt entsprechend.
Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird oder geeigne-
te Trennvorrichtungen vorhanden sind. 2Für das Personal im           (2) 1Angebote der Erwachsenenbildung im Sinn des Art. 1
Servicebereich oder in Bereichen, in denen ein Mindestab-            Abs. 1 des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungs-
stand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie für             gesetzes, der Sprach- und Integrationsförderung, der Fa-
die Gäste, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden, gilt      milienbildungsstätten, der Jugendarbeit zu Zwecken der
Maskenpflicht. 3Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygiene-           Bildungsarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch,
konzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien            der außerschulischen Umweltbildung und vergleichbare Bil-

Gemeindeblatt Unterföhring                                     Seite 5                                                 Nr. 23 / 2020
Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
dungsangebote sind vorbehaltlich speziellerer Regelungen
in dieser Verordnung nur zulässig, wenn zwischen allen Teil-            Hilfen für Eltern – rufen Sie uns an!
nehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. 2§15
Satz 2 gilt entsprechend. 3Der Betreiber hat ein Schutz- und            Als Mama und Papa dem Kind gerecht zu werden, ist
Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsmi-                schon schwer – in Corona Zeiten noch viel mehr!
nisterien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und
Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten                   Was fangen wir alle miteinander an
und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehör-                – wenn man sich nicht ausreichend bewegen und auch
de vorzulegen.                                                          mal voneinander entfernen kann.

(3) 1An Musikschulen darf nur Einzelunterricht erteilt wer-             Wo gibt es jetzt Beratung für Eltern, werdende Eltern
den. 2Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.                 und alleinerziehende Eltern?
3Satz 1 und 2 gelten entsprechend für Musikunterricht au-               Schwangere und Eltern mit Kindern bis drei Jahre kön-
ßerhalb von Schulen.                                                    nen die kostenlose MAMA-Beratung der Gemeinde Un-
(4) § 5 Satz 2 gilt entsprechend.                                       terföhring per Telefon, aber auch als vereinbarten Ter-
                                                                        min im Rathaus nutzen. Wir hören Ihnen zu und beraten
§ 17 Fahrschulen                                                        Sie, wenn Sie Sorgen rund um Ihre Familie haben oder
1Für theoretischen Fahrschulunterricht, Nachschulungen,                 sich in einer Konfliktsituation befinden. Unser neben-
Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen gilt §                stehendes Faltblatt können Sie heraustrennen und
15 entsprechend. 2Praktischer Fahrschulunterricht und prak-             aufheben.
tische Fahrprüfungen sind nur für die Dauer von jeweils                 Rufen Sie uns gern an! Tel. 950 81 -153 oder schreiben
höchstens 60 Minuten zulässig; für alle Beteiligten gilt Mas-           Sie uns an fellermayer@unterfoehring.de
kenpflicht.
§ 18 Hochschulen                                                   4.     entgegen § 4 eine der genannten Einrichtungen besucht
                                                                          oder als Betreiber einer Einrichtung kein Schutz- und Hy-
1An allen Hochschulen Bayerns finden vorläufig keine Prä-
                                                                          gienekonzept vorlegen kann,
senzveranstaltungen statt. 2Praxisveranstaltungen, die be-
                                                                   5.     entgegen §§ 4, 8, 9, 11 und 17 oder entgegen §§ 12 bis
sondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen er-
                                                                          14 als Kunde, Begleitperson oder Gast der Maskenpflicht
fordern, sind abweichend von Satz 1 zulässig, wenn dabei
                                                                          nicht nachkommt,
zwischen den Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m ein-
                                                                   6.     entgegen § 5 Satz 1 oder § 7 eine Veranstaltung oder
gehalten wird.
                                                                          Versammlung durchführt oder hieran teilnimmt,
§ 19 Bibliotheken, Archive                                         7.     entgegen § 9 Sporthallen, Sportplätze, Fitnessstudios
                                                                          und andere Sportstätten, Tanzschulen oder Badeanstal-
In öffentlichen Bibliotheken einschließlich Leih- und Hoch-
                                                                          ten betreibt oder nutzt,
schulbibliotheken sowie staatlichen Archiven darf nicht
                                                                   8.     entgegen § 11 Einrichtungen betreibt oder touristische
mehr als ein Besucher je 20 m2 zugänglicher Bibliotheks-
                                                                          Führungen oder Reisebusreisen durchführt,
oder Archivfläche zugelassen werden.
                                                                   9.     entgegen § 12 als Betreiber eines Ladengeschäfts, einer
§ 20 Kulturstätten                                                        Verkaufsstelle auf einem Markt oder eines Einkaufszen-
(1) Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Baye-               trums oder als Verantwortlicher eines Dienstleistungs-
rischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und                  betriebs oder einer Praxis den dort genannten Pflichten
Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie die Außenanla-                 nicht nachkommt oder nicht sicherstellt, dass das Perso-
gen von zoologischen und botanischen Gärten können unter                  nal der Maskenpflicht nachkommt,
folgenden Voraussetzungen öffnen:                                  10.    entgegen § 13 ein Gastronomiebetrieb öffnet, ohne den
                                                                          dort genannten Pflichten nachzukommen oder nicht
1.   Für gastronomische Angebote gilt § 13.                               sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht nach-
2.   Für Führungen gilt § 11 Abs. 2.                                      kommt,
3.   Es darf nicht mehr als ein Besucher je 20 m2 zugänglicher     11.    entgegen § 14 Unterkünfte zur Verfügung stellt, ohne
     Fläche zugelassen werden.                                            den dort genannten Pflichten nachzukommen, oder
4. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept und,                  nicht sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht
     falls Besucherparkplätze zur Verfügung gestellt werden,              nachkommt,
     ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Verlangen          12.    entgegen § 15 Prüfungen durchführt,
     der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.           13.    entgegen § 16 Bildungsangebote betreibt oder Musik-
(2) 1Theater und Kinos sind geschlossen. 2Für Aufführungen                unterricht erteilt,
unter freiem Himmel können Ausnahmegenehmigungen                   14.    entgegen § 17 Fahrschulunterricht durchführt,
von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt wer-           15.    entgegen § 20 Kulturstätten betreibt.
den, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher
Sicht vertretbar ist.                                              § 22 Örtliche Maßnahmen und ergänzende Anordnungen
                                                                   1Weiter gehende Anordnungen der örtlich für den Vollzug
Teil 6 Schlussvorschriften                                         des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden blei-
                                                                   ben unberührt. 2Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
                                                                   können, auch soweit in dieser Verordnung Schutzmaßnah-
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG han-          men oder Schutz- und Hygienekonzepte vorgeschrieben
delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig                              sind, im Einzelfall ergänzende Anordnungen erlassen, so-
1. entgegen § 2 Abs. 1 sich mit weiteren Personen im öf-           weit es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich ist.
    fentlichen Raum aufhält,
                                                                   § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2. entgegen § 2 Abs. 2 auf öffentlichen Plätzen oder Anla-
    gen feiert oder grillt,                                        1Diese Verordnung tritt am 30. Mai 2020 in Kraft und mit
3. entgegen § 3 im privaten Raum Personen empfängt                 Ablauf des 14. Juni 2020 außer Kraft. 2Abweichend von
    oder andere Personen besucht,                                  Satz 1 treten § 9 Abs. 5 bis 9 am 8. Juni 2020 in Kraft.

Gemeindeblatt Unterföhring                                   Seite 6                                                    Nr. 23 / 2020
Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
WIR sind für Sie da!                                                    Gemeinde
                                                                        Unterföhring

                                Ansprechpartnerin
                                       Sabine Fellermayer
                                    Telefon: 089 / 950 81-153
                              E-Mail: fellermayer@unterfoehring.de
                                     Rathaus EG, Zimmer 008

                                   Öffnungszeiten
                          Montag:       8 – 12 Uhr, 13.30 – 17.30 Uhr
                          Dienstag:     8 – 12 Uhr
                          Mittwoch:     8 – 12 Uhr
                          Donnerstag:   8 – 12 Uhr
                          Freitag:      8 – 12 Uhr
Ihre Unterstützung beim                                                     MAMA
      Elternwerden                Wir vereinbaren auch gerne
                                                                          geMeinsAM
     und Elternsein             individuelle Gesprächstermine
                                                                            stArk
Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
Offenes und kostenloses                              Umfassende, professionelle                             Beratung auch zu Hause
 Beratungsangebot für alle                                    Beratung
werdenden Eltern und Eltern                           MAMA hat sich zum Ziel gesetzt, umfassend zu
                                                                                                          Sie haben weitere Fragen? Gemeinsam mit
 mit Kindern von 0-3 Jahren                           beraten sowie professionell und unbürokratisch zu
                                                                                                          Ihnen werden wir sicherlich Antworten darauf
                                                      helfen. Entsprechend vielfältig sind die Themen,
                                                                                                          finden! Schnell, unbürokratisch und professio-
                                                      zu denen Sie unsere Ansprechpartner befragen
                                                                                                          nell. Kommen Sie einfach zu uns ins Büro. Wenn
                                                      können:
                                                                                                          Sie wollen, besuchen wir Sie aber auch gerne bei
                                                                                                          Ihnen zu Hause. Alle Beratungsleistungen und
                                                               • Schwangerschaft                          Hausbesuche sind unverbindlich und kostenfrei.
                                                               • Babysprechstunde                         Sie können von uns absolute Vertraulichkeit er-
                                                                                                          warten. Wir unterliegen schließlich der Schweige-
                                                               • Eltern- und Kindergeld                   pflicht.
                                                               • Betreuungsangebote
                                                               • Elternschaft                             Unsere weiterführenden Kooperationspartner:
                                                               • Partnerschaft                            • AndErl
Wenn ein Kind das Licht der Welt erblickt, be-
ginnt für Sie als Eltern ein neuer Lebensabschnitt,            • Entwicklung des Kindes                   • Familienzentrum Ismaning
in dem sich viele Fragen stellen. Wir beraten
nach der Entbindung und bereits während der                    • Erziehung                                • Erziehungsberatungsstelle Garching
Schwangerschaft.
                                                               • Vernetzung
Und selbstverständlich sind wir auch noch wäh-
rend der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes
für Sie da. Schließlich wollen wir, dass es nicht
nur unserem neuen Erdenbürger gut geht, son-
dern auch Ihnen.
Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
Einsätze der Feuerwehr                                               derzeit ein gewachsenes Haus aus den Jahren 2015, 1996
                                                                     und sogar 1964, das für immer noch mehr Klassen ausge-
im Mai                                                               baut und optimiert wurde. In Unterföhring sollen aber allen
                                                                     Grundschulkindern die gleichen Standards in Erziehung und
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Unterföhring rück-
                                                                     Bildung ermöglicht werden.
te im Mai zu 32 Einsätzen aus. Unter anderem wurde neun-
mal der First Responder benötigt. Dreimal mussten Wohnun-            Deshalb wurde von der Verwaltung zusätzlich zu notwen-
gen geöffnet werden, einmal halfen die Floriansjünger bei            digen Sanierungen von Brandschutz und energetischen Ge-
einer Wasserrettung am Feringasee und retteten ein ande-             gebenheiten, auch eine Modernisierung der Grundschule
res Mal ein Tier. Zweimal musste jeweils ein Baum von einer          an der Bahnhofstraße ins Auge gefasst. Am besten dann,
Fahrbahn entfernt werden. Gleich mehrere Male musste die             wenn sämtliche Schülerinnen und Schüler während der Sa-
Feuerwehr im Mai ihrer ureigenen Aufgabe nachkommen                  nierungszeit noch in die neue und noch nicht ausgelastete
und Brände löschen; darunter einen Dehnfugenbrand, einen             Grundschule an der Mitterfeldallee ausweichen können (sie-
Lkw-Brand auf der A99, einen Pkw-Brand im Ortsgebiet so-             he auch Gemeindeblatt Ausgabe 8/2020). Unter der Leitung
wie einen Zimmerbrand.                                               der Schulberaterin Andrea Lehner erarbeiteten daher seit
                                                                     März Verwaltung und Schulleitung ein pädagogisches Schul-
Wir möchten die Einsätze in diesem Monat zum Anlass neh-
                                                                     raumkonzept, das in der jüngsten Sitzung dem Gemeinderat
men, nochmals darauf hinzuweisen, dass bereits seit 2018
                                                                     vorgestellt wurde.
Rauchmelder-Pflicht in Privatwohnungen und -häusern be-
steht. Diese sollten in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie        Im Großen und Ganzen sollen hiernach die drei Schulhäuser
in Fluren, die als Rettungsweg dienen, installiert und regel-        an der Bahnhofstraße in ihrer Grundstruktur belassen wer-
mäßig gewartet werden, um den größtmöglichen Schutz zu               den. In ihrem Inneren werden aber die beiden Gebäudetei-
bieten. Helfen Sie mit, Brände zu verhindern!                        le „Blauer und Gelber Kasten“ deutlich umgestaltet. Unter
                                                                     anderem ist vorgesehen, ehemalige Pausenhallen im Altbau
                                                                     („Blauer Kasten“), die zu Klassenzimmern umgebaut wur-
 Coronavirus – Hilfe und Unterstützung                               den, wieder zu öffnen und insbesondere zu Gemeinschafts-
                                                                     räumen zu machen. Auch die Schulbücherei soll hier ihren
 Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
                                                                     Platz finden. Die Verwaltung soll nach dem Konzept aus dem
 Einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum
                                                                     „Gelben Kasten“ ins Erdgeschoss des Altbaus umziehen, der
 Corona-Geschehen
                                                                     dortige Eingang dient, wiedereröffnet, dann als Verwal-
 Tel. 089 / 122 220. Täglich von 8 bis 18 Uhr.
                                                                     tungseingang, der einen ganz eigenen und zur Schule hin
 Bürgertelefon des Landkreises München                               abtrennbaren Bereich erschließt. Die Klassenzimmer sind
 Tel. 089 / 6221-1234. Montag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr           nach dem Konzept so angelegt, dass es in einer Klassenstufe
 Staatliches Gesundheitsamt im Landratsamt München                   keine Trennung mehr von Ganztags- und Regelklassen gibt.
 Tel. 089 / 6221-1000                                                Inklusion soll möglich gemacht werden. Pflanzen sollen als
                                                                     Gestaltungskonzept alles beleben, im ganzen Haus verteilt
 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst                                soll es Möglichkeiten zu balancieren, klettern oder hüpfen
 Tel. 116 117                                                        geben.
 Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche                 Auf Wunsch der Schulleitung soll die Verwaltung prüfen
 Tel. 089 / 329 46 30                                                lassen, ob es möglich ist, die Aula ebenerdig zu gestal-
 E-Mail: eb.garching@kijuhi.awo-obb.de                               ten, ohne dass Sitzplätze verloren gehen. Geprüft werden
 www.eb-garching.awo-obb.de.                                         soll auch, in welcher Form die sanierungsbedürftige Licht-
 Schwangerenkonfliktberatung                                         kuppel über der Aula und die unter ihr liegenden Lichthö-
 Tel. 089 / 6221-1148                                                fe neu gestaltet und eventuell sogar geschlossen werden
                                                                     können, um mehr Raum zu gewinnen. Farben und Licht
 Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt
                                                                     sollen durchdacht, die Akustik in hohem Standard und die
 Tel. 089 / 6221 -1221. Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
                                                                     Wege gut strukturiert und überschaubar gestaltet sein.
 E-Mail: interventionsstelle@lra-m.bayern.de
                                                                     Ziel sei es, so schilderte es die Schulberaterin Lehner, auch
 Bundesweites Hilfe-Telefon: Tel. 08000-116 016
                                                                     an der Bahnhofstraße eine zukunftsfähige, inklusive, kind-
 In Notfällen immer Notruf 110 anrufen!                              orientierte Ganztagsschule zu schaffen, die für die pädago-
                                                                     gische, schulpolitische und auch gesellschaftliche Lage von
                                                                     heute aber auch von morgen Bestand haben könne.
                                                                     Im Grundsatz stießen das geschilderte Raumkonzept und
Aus Rathaus und Gemeinde                                             die damit verbundenen pädagogischen Ansätze auf große
(nichtamtlicher Teil)                                                Zustimmung im Gremium, einzig ein Umbau der Aula oder
                                                                     ein Schließen der Lichtkuppel wollten die Räte nicht so ohne
                                                                     weiteres hinnehmen. Als Spielstätte für das Unterföhringer
Bericht aus der Gemeinderatssitzung                                  Kulturprogramm – das stellte Bürgermeister Andreas Kem-
                                                                     melmeyer klar – werde die Aula auch weiterhin zur Verfü-
am 28. Mai 2020 – Teil 1
                                                                     gung stehen. Einstimmig und mit Beifall stimmten die Ge-
Ein Zukunftskonzept für „unsere Schule“                              meinderäte dem Konzept grundsätzlich zu. Es wird die Basis
Mit dem Schuljahr 2020/2021 wird es in Unterföhring zwei             eines von der Schulleitung auszuarbeitenden pädagogischen
Grundschulen geben. Die Grundschule an der Bahnhofstraße             Konzepts bilden. Nun muss die Verwaltung eine detaillier-
und die Grundschule im Schulcampus an der Mitterfeldallee.           te Kostenschätzung und einen Bauablaufplan ausarbeiten,
Während letztere ein hochmoderner Bau ist, der auf Jahr-             die dem Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen zur
zehnte hinaus sämtliche Möglichkeiten eines modernen Un-             Entscheidung vorgelegt werden.
terrichts bietet, ist die Grundschule an der Bahnhofstraße                                               Fortsetzung auf Seite 10

Gemeindeblatt Unterföhring                                     Seite 9                                                 Nr. 23 / 2020
Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
Fortsetzung von Seite 9                                                    Jeder kann ein Stadtradeln-Team gründen oder einem bei-
                                                                                                                                                                                        treten, um am Wettbewerb teilzunehmen. Dabei sollten die
                                                                                                                                                                                        Radelnden so oft wie möglich das Fahrrad nutzen.
                                                                                                                                                                                        Die NordAllianz veranstaltet heuer wegen der Corona-Lage
                                                                                                                                                                                        am Freitag, 3. Juli, anstelle einer Sternfahrt eine Staffel-
                                                                                                                                                                                        fahrt nach Oberschleißheim. Diese beginnt um 14.30 Uhr
                                                                                                                                                                                        vor dem Bürgerhaus Unterföhring und endet am Ismaninger
                                                                                                                                                                                        Rathaus, wo der Staffelstab an das dortige Stadtradel-Team
                                                                                                                                                                                        übergeben wird. So wird eine zu große Ansammlung von
                                                                                                                                                                                        Radlern am Zielort der Staffel vermieden.
                                                                                                                                                                                        Für weitere Fragen können Sie gerne Patrizia Baumgartner
                                                                                                             Dafür, dass sie lange Jahre das Amt der Vorsitzenden des Rech-             im Rathaus unter Tel. 950 81 -350 oder per E-Mail kontaktie-
                                                                                                             nungsprüfungsausschusses innehatte und mit großer Sorgfalt aus-
                                                                                                                                                                                        ren: radln@unterfoehring.de
                                                                                                             geübt hat, dankte Bürgermeister Andreas Kemmelmeyer der Ge-
                                                                                                             meinderätin Jutta Schödl. Vor der Gemeinderatssitzung überreichte
                                                                                                             er ihr einen Blumenstrauß und eine Flasche Wein. Foto: Gemeinde
                                                                                                             UFG/bue                                                                    Energieberatung der Verbraucher-
                                                                                                                                                                                        zentrale wieder im Rathaus möglich
                                                                                                                        FERINGER                                                        Liebe Unterföhringerinnen und Unterföhringer,
                                                                                                                                                                                        die kostenlosen Beratungstermine der Verbraucherzentrale
                                                                                                                                       CORONA, CORONA                                   finden ab sofort wieder im Rathaus statt. Die Hygiene- und
                                                                                                                                                                                        Abstandsregeln zum Infektionsschutz sind zu beachten.
                                                                                                                                da konnst de net dro gwohna,
                                                                                                                         d’Leit kennt ma kaum mehr, kon ma sag’n,                       Die Terminvereinbarung wird über die Verbraucherzentrale
                                                                                                                            weils an Lappn vor da Lätschn tragn,                        organisiert. Online können Sie sich über die Internetseite der
                                                                                                                                des Ganze is a bläde Gschicht,                          Verbraucherzentrale,
                                                                                                                             denn Abstand hoitn is jetzt Pflicht,                       www.verbraucherzentraleenergieberatung.de, anmelden oder
                                                                                                                                  hoffentlich hoit des net o,                           kostenfrei unter Tel. 0800 / 809 802 400.
                                                                                                                                weil ma net alloans bleim ko.
                                                                                                                            Übersetzt hoaßt des Virus – KRONE,
                                                                                                                           de braucht ma net, ma lebt gern ohne.                        Vollsperrung der Straßäckerallee im
                                                                                                                                              Walter Riess                              Einmündungsbereich Mitterfeldallee
                                                                                                                                                                                        Die Straßäckerallee ist im Einmündungsbereich der Mit-
                                                                                                                                                                                        terfeldallee von Montag, 15. Juni, bis voraussichtlich
                                                                                                             Stadtradeln 2020 – Ein Zeichen für den                                     Montag, 31. August, wegen Arbeiten im Straßenraum
                                                                                                             Klimaschutz                                                                vollständig gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über die Hof-
                                                                                                                                                                                        äckerallee und die Münchner Straße. Der Gehweg ist an
                                                                                                             Trotz Corona – das diesjährige                                             der Einfahrt zum Baulager gesperrt. Fußgänger nutzen hier
                                                                                                             Stadtradeln findet statt. Seit 2008 treten Kommunalpoliti-                 bitte die gegenüberliegende Straßenseite. In Abhängigkeit
                                                                                                             kerinnen und Kommunalpolitiker sowie Bürgerinnen und                       vom Baufortschritt kann es kurzfristig zu Änderungen des
                                                                                                             Bürger gemeinsam für mehr Klimaschutz und Radverkehr in                    Zeitraumes kommen.
                                                                                                             die Pedale. Beim Wettbewerb Stadtradeln geht es um Spaß
                                                                                                                                                                                        Infolge der Bauarbeiten fährt die Ortsbuslinie 232 die
                                                                                                             am Fahrradfahren und tolle Preise, aber vor allem darum,
                                                                                                                                                                                        Haltestellen „Straßäckerallee“ und „Mitterfeldallee“
                                                                                                             möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahr-
                                                                                                                                                                                        im oben genannten Zeitraum nicht an. Als Ersatzhalt
                                                                                                             rad im Alltag zu gewinnen und dadurch einen Beitrag zum
                                                                                                                                                                                        dient die Haltestelle „Alte Münchner Straße“. Der Bus fährt
                                                                                                             Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig ist Radeln auch noch für
                                                                                                                                                                                        über die Münchner Straße direkt in die Hofäckerallee hinein
                                                                                                             den einzelnen Radler gesund und macht glücklich.
                                                                                                                                                                                        bzw. heraus.
                                                                                                                                           Die Gemeinde Unterföhring ist dieses
                                                                                                                                           Jahr ab Sonntag, 28. Juni, bis Sams-
                                                                                                                                           tag, 18. Juli, bereits zum sechsten Mal      GEOVOL – Regenerative
                                                                                                                                           mit von der Partie. 21 Tage lang heißt
                                                                                                                                            es Helm auf und in die Pedalen tre-
                                                                                                                                                                                        Energie Unterföhring
                                                                                                                                            ten. In diesem Zeitraum können alle,        www.geovol.de
                                                                                                                                            die in Unterföhring leben, arbeiten,
ündnis
                                                                                                                                             einem Verein angehören oder eine           Behinderungen wegen der Verlegung
                                                                                                                                             (Hoch-)Schule besuchen, bei der Ak-        von Fernwärmeleitungen
                                                                                                                                             tion mitmachen und möglichst viele
                                                                                                                                             Radkilometer sammeln. Anmelden             Wegen der Verlegung von Fernwärmeleitungen kommt es
                                                                                                                                              können sich Interessierte schon jetzt     derzeit zu folgenden Behinderungen:
                                                                                                                                              online unter www.stadtradeln.de/
                                                                                                                                              unterfoehring. Hier finden Sie auch       • Münchner Straße – Die Abfahrt zum Föhringer Ring
                                                                                    dem Blauen Umweltengel

                                                                                                                                              alle weiteren Informationen rund um         (Leinthaler Straße) ist bis Ende Juli immer wieder kurzfris-
                                                                                                                Unterföhring
g

                                                                                                                                                                                          tig halbseitig gesperrt. Die Mietradstation ist zugänglich.
                                                             er, ausgezeichne t mit

                                                                                                                 ist dabei!                   die Kampagne.
                                                                                                                28. Juni – 18. Juli 2020                                                • St.-Florian-Straße 2 und 3 – noch bis 10. Juni halbseiti-
                                     auf 100 % Recyclingpapi

                                                                                                                                             Unser Faltblatt finden Sie an                ge Fahrbahnsperrung (im Wechsel) und Teilsperrung im
                                  Unterföhring
          Umweltfreund lich gedruckt

                                                                                                                                             der Bürgerinfo im Rathaus
          Bildnachweis: Gemeinde

                                                                                                                                                                                          Gehweg.
                                                                                                                                             und in der Bibliothek.
 um für
ehr

                                                                                                             Gemeindeblatt Unterföhring                                           Seite 10                                                 Nr. 23 / 2020
• Neubruchstraße (ab Einmündung Wilhelm-Kemmel-
  meyer-Bogen bis Haus Nr. 34) – noch bis 31. Juli ab-            Kinder und Jugend
  schnittsweise halbseitige Fahrbahnsperrung.
• Lindenstraße 2 und Eschenweg 4, Birkenstraße 2 –                KJR München – Land
  noch bis 26. Juni halbseitige Fahrbahnsperrungen
                                                                  Jugend-Freizeitstätte FEZI
• Kanalstraße (Nähe Haus Nr. 3) – ab dem 8. bis zum 26.
  Juni, Einengung der Fahrbahn und Halteverbot.
                                                                  Kinder- und Jugendfarm Unterföhring
                                                                  www.fezi-ufg.de, Tel. 950 54 86
• Münchner Straße 105 und 111d – bis 26. Juni, halbsei-
                                                                  www.farm-ufg.de, Tel. 379 567 67
  tige Sperrung
Die ausführenden Firmen sind bemüht, die eventuellen Stö-         Fezi und Farm können schrittweise wie-
rungen durch die Baustelle so gering wie möglich zu halten.
                                                                  der Angebote machen!
Für trotzdem auftretende, unvermeidbare Beeinträchtigun-
gen und Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis.            Ab der zweiten Pfingstferienwoche können im Fezi und auf
Peter Lohr (Geschäftsführer)                                      der Farm wieder Angebote stattfinden. Was genau wir euch
                                                                  bieten können, findet ihr spätestens am Wochenende auf
                                                                  unserer Website und im Buchungssystem von Fezi und Farm.
                                                                  Unsere Spätzlepfanne kochen wir online am Samstag, 6.
                                                                  Juni, von 11.30 bis 12.30 Uhr.
                                                                  Liebe Grüße, Euer Fezi- und Farmteam

Senioren                                                          pen von maximal acht Personen gebildet und im 14-tägli-
                                                                  chen Rhythmus gewechselt (wir halten es wie die Schulkin-
                                                                  der ). Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den
Gemeinde Unterföhring                                             Teilnehmenden ist einzuhalten, dazu wird der Sportbereich
Feringahaus                                                       mit Flatterband abgesperrt und Pylonen/markierte Farbfle-
Seniorenberatung: Mo bis Fr 9-12 Uhr,                             cken als Orientierung in der Wiese positioniert. Bitte bringen
St.-Valentin-Weg 20, Tel. 99 57 98-80, -81 und -89,               Sie selbst alles Nötige für den Sport im Freien mit (Erscheinen
E-Mail seniorenberatung@unterfoehring.de                          in Trainingskleidung – kein Umziehen im Feringahaus mög-
Seniorenbegegnung: Mo, Mi 9-16 Uhr, Di, Fr 9-12 Uhr,              lich, Mitbringen der eigenen Übungsmatte, Getränke etc.).
Do 9-14 Uhr, St.-Florian-Straße 2, Tel. 950 81-725,               Kommen und gehen Sie bitte pünktlich, vermeiden Sie län-
E-Mail seniorenbegegnung@unterfoehring.de
                                                                  geres Verweilen und Gespräche vor, während oder nach der
                                                                  Sportstunde. Dauer jeweils 45 Minuten.
Erste Angebote des Feringahauses
                                                                  Auch regelmäßige Vormittagsspaziergänge (täglich)
Da in Bayern die Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni 2020          oder Walken (immer dienstags) in kleinen Gruppen in
verlängert wurden, müssen die Veranstaltungen des Ferin-          Unterföhrings Natur sind uns ein Anliegen. Jeweils eine
gahauses leider auch weiterhin entfallen. Dies betrifft ne-       Mitarbeiterin der Seniorenbegegnung wird mit bis zu vier
ben den Ausflügen und Wanderungen auch sämtliche in-              Personen für maximal eine Stunde Unterföhrings Umgebung
terne Veranstaltungen sowie diejenigen im Bewegungsbad,           „erkunden“. Wichtig ist, dass Sie dabei den Mindestabstand
St.-Valentin-Weg 20.                                              von 1,5 Metern einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz
                                                                  mitnehmen. Diese Angebote richten wir vorrangig an allein
Wir freuen uns allerdings, dass wir unter Beachtung der er-
                                                                  lebende und mobile Personen oder an die, die sich gern wie-
forderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen die Fußpflege
                                                                  der etwas in der Gemeinschaft bewegen möchten. Melden
durch Birgit Lapiniak am Montag und Dienstag, 8. und 9.
                                                                  Sie sich bitte gern ab Montag, 8. Juni, zu den bekann-
Juni, im Pflegebad (St.-Valentin-Weg 20) durchführen kön-
                                                                  ten Sprechzeiten unter Tel. 950 81 -725 oder per E-Mail an
nen.
                                                                  seniorenbegegnung@unterfoehring.de für die Spazier-
Folgende Punkte sind zu beachten: Es besteht eine unbe-           gangs- oder Walkinggruppe an.
dingte Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes für alle Betei-
                                                                  Bitte erscheinen Sie zur Anmeldung nicht persönlich
ligten. Erscheinen Sie bitte pünktlich, vermeiden Sie längeres
                                                                  im Feringahaus. Die Räumlichkeiten bleiben leider
Verweilen und Gespräche vor, während oder nach der Be-
                                                                  auch weiterhin geschlossen. Melden Sie sich gern, wir
handlung. Bitte warten Sie im Freien, bis Frau Lapiniak Sie
                                                                  freuen uns über jede Kontaktaufnahme!
an der Eingangstür abholt. Eine Handdesinfektion vor Be-
handlungsbeginn ist unumgänglich. Nach der Behandlung
werden Sie aus dem Haus geführt.                                  PC-Stammtisch hilft bei
Ab Montag, 15. Juni, möchten wir bei gutem Wetter im
                                                                  Computer-Problemen
Garten verschiedene Sportangebote anbieten. Vielen Dank           Gerade jetzt zu Corona-Zeiten ist der Computer eine wich-
an die Übungsleiterinnen Alexandra Wick, Irmi Hahn und            tige Verbindung nach draußen. Wenn Ihr Computer gerade
Christina Gylek, dass sie das Experiment mit uns wagen!           mal wieder nicht mitspielen will, bietet der PC-Stammtisch
Bitte beachten Sie hierzu: Sie werden als Teilnehmende der        des Feringahauses kostenlose telefonische Hilfe an: Montag
jeweiligen Gruppen in den nächsten Tagen angerufen und            bis Freitag von 10 bis 17 Uhr unter der Mobilnummer von
auf Wunsch in eine Gruppe eingeteilt. Es werden feste Grup-       Herrn Rudi, 0177 / 707 12 48.

Gemeindeblatt Unterföhring                                  Seite 11                                                 Nr. 23 / 2020
Unterföhring   HÄLT Abstand und trotzdem ZUSAMMEN
                         HILFE-NETZWERK für Betroffene der Corona-Pandemie
                         • Lebensmittel einkaufen          Hier finden Sie Hilfe:
                         • Botengänge erledigen            Tel. 950 81 -723
                         • Rezepte einlösen                Tel. 950 81 -724
                         • Mahlzeiten herstellen           Tel. 950 81 -725
                         • Essen liefern                   E-Mail: hilfen@unterfoehring.de
                         • Isolation vorbeugen             Montag und Mittwoch von 9 bis 16 Uhr
                                                           Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 14 Uhr

Seniorenbeirat der                                                    Vom 15. bis 28. Juni hat das Café Valentin Betriebsfe-
                                                                      rien.
Gemeinde Unterföhring
                                                                      Wir sind für Sie da, auch wenn unser Büro unregelmäßig
seniorenbeirat@unterfoehring.de                                       besetzt ist. Sie erreichen uns telefonisch unter 39 29 18 16.
                                                                      Wenn Sie uns nicht antreffen, hinterlassen Sie bitte Ihr Anlie-
Sprechstunden nach Pfingsten                                          gen auf dem Anrufbeantworter.
Der Seniorenbeirat wird nach den Pfingstferien wieder                 G’sund bleiben – Ihre Nachbarschaftshilfe
Sprechstunden anbieten. Die erste Sprechstunde nach der
Corona bedingten Pause findet am Dienstag, 16. Juni, von
11 bis 12 Uhr im Büro des Seniorenbeirats, St.-Valentin-Weg           Förderverein Soziale Dienste
20/EG links, statt. Dabei achten wir selbstverständlich auf die
vorgesehenen Abstandsregeln. Auch ist ausreichend Desin-
                                                                      Unterföhring
fektionsmittel vorhanden.                                             www.fsd-unterfoehring.de
Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass nur jeweils eine Per-
                                                                      FSD-Programm
son das Büro betreten kann. Für Sitzgelegenheit im Warte-
bereich wird gesorgt. Wir freuen uns, von Ihnen persönlich            Liebe Mitglieder und Freunde des FSD, soweit es der Infek-
wieder Tipps und Anregungen entgegennehmen zu können                  tionsschutz erlaubt, starten wir die ersten Versuche, unser
sowie Fragen zu beantworten.                                          wöchentliches Angebot wiederaufzunehmen.
Bis dahin sind wir für Sie natürlich wie immer jederzeit tele-        FSD-Mittagessen
fonisch oder per E-Mail erreichbar: Tel. 92 379 107,                  Dienstag, 9. Juni, 12.30 Uhr, Gasthof zur Post.
seniorenbeirat@unterfoehring.de                                       Bei schönem Wetter findet das gemeinsame Mittagessen
Ihr Seniorenbeirat                                                    im Garten statt. Bei schlechtem Wetter können auch im
                                                                      Gastraum die gebotenen Abstandsregeln eingehalten wer-
              Rita Koller-Goertz, Jahrgang 1950,                      den. Eine Anmeldung unter Tel. 950 46 99 bei Edith
              Tel. 0151 / 41 453 730                                  Michal ist zwingend notwendig, da die Plätze im Lo-
              Ziele im Seniorenbeirat: Die älteren, gebrechlichen,    kal von der FSD-Vorsitzenden auf die jeweiligen Teil-
              kranken und einsamen Bürgerinnen und Bürger
                                                                      nehmer namentlich reserviert und vom Personal im
              sollen im Herbst ihres Lebens ihre Würde behalten
              dürfen.
                                                                      Gasthof entsprechend vorbereitet werden müssen.
                                                                      Die Tische stehen dort im vorgeschriebenen Abstand, außer-
                                                                      dem werden sie nach jedem Besucher desinfiziert. Man geht
Vereinsleben                                                          durch den Haupteingang in den Garten oder ins Lokal und
                                                                      geht auf der Rückseite des Gartens wieder hinaus.

Nachbarschaftshilfe                                                   FSD-Walken
                                                                      Donnerstag, 11. Juni, 11 Uhr, Treffpunkt Parkplatz Au-
Unterföhring e.V.                                                     meister.
Tel. 39 29 18 16, Fax 39 29 15 09                                     Auch hier gilt es, die Aktivität unter Beachtung der Ab-
                                                                      standsregeln wieder aufzunehmen. Bei einem gemeinsamen
Essen „to go“ im Café Valentin –                                      Walk an der frischen Luft ist dies sicher nicht allzu schwer
                                                                      umsetzbar. Der gebührende Abstand von 1,50 Metern kann
Kleiderbügel geschlossen                                              sozusagen im „Gänsemarsch“ eingehalten werden. Für die-
                                                                      se Aktivität ist ebenfalls die vorherige Anmeldung bei
Auch in den Pfingstferien geöffnet:
                                                                      der Vorsitzenden unter Tel. 950 46 99 notwendig.
Kinderpark, Essensangebot „to go“ des Café Valentin un-
ter der Woche zwischen 12 und 13 Uhr und Unterföhringer               Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch unsere
Tisch.                                                                Homepage.
Geschlossen ist derzeit der Kleiderbügel.                             Gertrud Mörike (Öffentlichkeitsarbeit)

Gemeindeblatt Unterföhring                                      Seite 12                                                 Nr. 23 / 2020
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