Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters
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mit amtlichen hungen Bekanntmac g ei nd e Unterföhrin der Gem 6. Jahrgang 5. Juni 2020 Nr. 23 / 2020 Entschuldigung für die fehlerhafte Wahl des Zweiten Bürgermeisters Liebe Unterföhringerinnen und Unterföhringer! Bei der Auszählung der Stimmen zur Wahl des Zweiten Bürgermeisters ist es in der kon- stituierenden Sitzung unseres Gemeinderats am 14. Mai 2020 zu einem schweren Fehler gekommen, für den ich mich bei Ihnen allen und natürlich ganz besonders auch bei den beiden Betroffenen, den Gemeinderäten Philipp Schwarz und Manuel Prieler, in aller Form entschuldige. Hatte es im ersten Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten Philipp Schwarz (SPD) und Manuel Prieler (PWU) mit 12:12 Stimmen ein Patt gegeben, so wurden vom Wahlausschuss, dem ich vorstand, im zweiten Wahlgang 13:11 Stimmen für Herrn Prieler gezählt. Wie sich nachträglich herausgestellt hat war dies falsch, ein Wahlzettel für Herrn Schwarz war ver- sehentlich in den Stapel von Herrn Prieler geraten. Dies wurde leider erst bei einer routine- mäßigen internen Nachprüfung vergangene Woche im Rathaus entdeckt. Damit hätte es eigentlich ein erneutes Patt von 12:12 Stimmen gegeben. Laut der Gemeindeordnung und unserer Geschäftsordnung hätte damit das Los über die Wahl des Zweiten Bürgermeisters entscheiden müssen. Ich habe deshalb – nach sofortiger Rücksprache mit dem Landratsamt als unserer Rechts- aufsichtsbehörde – in der jüngsten Gemeinderatssitzung den, auf dem Zählfehler beru- henden, Beschluss zur Wahl des Zweiten Bürgermeisters als rechtswidrig beanstandet. Der Vollzug des Beschlusses wurde ausgesetzt, sodass Unterföhring derzeit keinen Zweiten Bürgermeister hat. Die Wahl des Zweiten Bürgermeisters wird vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 wiederholt. Für die Wahl des Dritten Bürgermeisters hat dieser Fehler nach Auskunft der Rechtsaufsicht keine Folgen, sie bleibt wirksam. Meine Wahlausschusskollegen und ich würden gerne das Rad zurückdrehen. Aber der Feh- ler ist geschehen. Deshalb bleibt uns bloß, diesen Fehler, der uns am allermeisten ärgert, zutiefst zu bedauern und zu versichern, dass es uns sehr leidtut und dass so etwas sicher nicht mehr vorkommen wird! Herzlichst, Ihr Andreas Kemmelmeyer Erster Bürgermeister
2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Aus Rathaus und Gemeinde Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer (amtlicher Teil) Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Tragever- Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaß- pflichtung befreit. 3. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, nahmenverordnung (5. BayIfSMV) des solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommu- Bayerischen Staatsministeriums für nikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist. Gesundheit und Pflege vom 29. Mai 2020 § 2 Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum Teil 1 Allgemeine Regelungen (1) Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum § 1 Allgemeines Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Ange- hörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, (1) 1Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu an- Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwand- deren Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen te in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines wei- Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. teren Hausstands umfasst. 2Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei (2) Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und An- Personen von 1,5 m einzuhalten. lagen ist unabhängig von den anwesenden Personen unter- (2) Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgese- sagt. hen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Masken- (3) Abs. 1 gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten pflicht), gilt: sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und 1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Trage- Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusam- pflicht befreit. menkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist. Bereitschaftsdienste Apotheken Man merkt nie, was schon getan wurde, Bitte hören Sie zur Sicherheit die Telefonansagen der jeweiligen Apotheke ab. man sieht immer nur, was noch zu tun bleibt. Freitag, 5. Juni: Feringa-Apotheke Marie Curie (1867 – 1934) Föhringer Allee 6, Unterföhring, Tel. 089/ 950 013 13 Samstag, 6. Juni: Riesenfeld-Apotheke Riesenfeldstraße 74, 80809 München, Tel. 089 / 359 16 75 Ihr Kontakt zur Gemeinde Unterföhring Sonntag, 7. Juni: Freischütz-Apotheke Rathaus, Münchner Str. 70 Feringahaus Freischützstraße 55, 81927 München, Tel. 089 / 95 60 75 Telefon 950 81 -0 Seniorenberatung Telefax 950 81 -939 Montag, 8. Juni: Barbarossa-Apotheke St.-Valentin-Weg 20 Telefon 99 57 98 -80 / -81 Wagenbauerstraße 14, 81677 München, Tel. 089 / 47 65 65 Öffnungszeiten Mo. bis Fr. 8 – 12 Uhr Bibliothek im Bürgerhaus Dienstag, 9. Juni: Luitpold-Apotheke Mo. 13.30 – 17.30 Uhr Münchner Straße 65 Ismaninger Straße 78, 81675 München, Tel. 089 / 98 01 42 Freiwillige Feuerwehr Telefon 950 81 -507 Mittwoch, 10. Juni: Domos-Apotheke Gerätehaus Kartenvorverkauf Margot-Kalinke-Straße 4, 80939 München, Tel. 089 / 461 696 90 St.-Florian-Straße 5 im Bürgerhaus Donnerstag, 11. Juni: Tassilo-Apotheke Telefon 95 82 09 40 Münchner Straße 65 Notruf 112 Richard-Strauss-Straße 65, 81677 München, Tel. 089 / 91 56 65 Telefon 950 81 -506 Bauhof, Telefon 950 81 -810 Grundschule Kläranlage Bahnhofstraße 3 Notdienste der Ärzte Notruf 0171 / 525 57 51 Telefon 94 00 33 80 Ärztlicher Notdienst, Telefon 116 117 Feringahaus Jugendfreizeitstätte FEZI (aus allen Netzen ohne Vorwahl) Seniorenbegegnung Jahnstr. 3, Telefon 950 54 86 Krankentransport, Telefon 089 / 19 222 St.-Florian-Straße 2 Kinder- und Jugendfarm Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst, Tel. 089 / 723 30 93 Telefon 950 81 -725 Jahnstr. 1, Telefon 37 95 67 67 Tiernotruf Wertstoffhof Öffnungszeiten Tierklinik Ismaning – 24h Notdienst Montag: 8 – 12 Uhr Telefon 089 / 540 456 40 Birkenhofstraße 12 Oskar-Messter-Straße 6, Ismaning Mittwoch, Freitag:14 – 18 Uhr Telefon 950 37 56 Tierrettung München e.V., Telefon 01805 / 84 37 73 Samstag: 9 – 15 Uhr Wichtige Telefonnummern Notruf Feuerwehr und Rettungsleitstelle 112 Wasserwache (Stadtwerke München) 18 20 52 Notruf Polizei 110 Gaswache (Stadtwerke München) 15 30 16 Polizeiinspektion Ismaning 962 43 10 Telefonseelsorge (katholisch) 08 00 – 1 11 02 22 Feuerwehr Einsatzzentrale LK München 66 20 23 Telefonseelsorge (evangelisch) 08 00 – 1 11 01 11 Gift-Notruf 192 40 Beratungsstelle für Suizidgefährdete 33 40 41 Notruf der GEOVOL Unterföhring GmbH 969 98 41 11 Alkohol- und Drogenberatung (24 Std./anonym) 28 28 22 Störungsstelle Strom (Bayernwerk AG) 09 41 – 28 00 33 66 Frauennotruf München (15 bis 24 Uhr und AB) 76 37 37 Gemeindeblatt Unterföhring Seite 2 Nr. 23 / 2020
§ 3 Kontaktbeschränkung im privaten Raum, Kinder- gen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer beaufsichtigung Glaubensgemeinschaften sind zulässig: • Bei Gottesdiensten und Zusammenkünften in Gebäuden 1Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutz- bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach ten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken darf der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Min- nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, destabstand von 2 m zu anderen Plätzen gewahrt wird; Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemein- zwischen den Teilnehmern ist grundsätzlich ein Mindest- schaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie An- abstand von 2 m einzuhalten. gehörige eines weiteren Hausstands umfassen. 2Abweichend • Im Freien beträgt die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen von Satz 1 ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht ge- und es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m schäftsmäßige Beaufsichtigung Minderjähriger in festen, zu wahren. familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsge- • Für alle Teilnehmer besteht Maskenpflicht, ausgenom- meinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens drei men hiervon ist das liturgische Sprechen und Predigen. Hausständen umfasst. 3§ 4 bleibt unberührt. • Der Gottesdienst oder die Zusammenkunft wird auf § 4 Spezielle Besuchsverbote höchstens 60 Minuten beschränkt. (1) Untersagt wird der Besuch von • Es besteht ein Infektionsschutzkonzept für Gottesdiens- 1. Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitati- te oder Zusammenkünfte, das die je nach Glaubensge- onseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern meinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren mi- vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Ein- nimiert; das Infektionsschutzkonzept ist auf Verlangen richtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 des Infektions- der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 2§ 5 Satz 2 gilt entsprechend. schutzgesetzes – IfSG); ausgenommen hiervon sind Ge- burts- und Kinderstationen für engste Angehörige sowie § 7 Versammlungen im Sinne des Bayerischen Ver- Palliativstationen und Hospize, sammlungsgesetzes 2. vollstationären Einrichtungen der Pflege gemäß § 71 1Öffentliche Versammlungen im Sinne des Bayerischen Ver- Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, sammlungsgesetzes sind unter folgenden Voraussetzungen 3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sin- zulässig: ne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch 1. Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 50 Teilnehmer be- (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe schränkt. über Tag und Nacht erbracht werden, 2. Zwischen allen Teilnehmern ist grundsätzlich ein Min- 4. ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. destabstand von 1,5 m zu wahren und jeder Körperkon- 2 Abs. 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zum takt mit Versammlungsteilnehmern oder Dritten zu ver- Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (Intensivpfle- meiden, wozu auch gehört, dass keine Flugblätter oder ge-WGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 sonstige Gegenstände verteilt werden. Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen, 3. Die Versammlung findet ausschließlich unter freiem 5. Altenheimen und Seniorenresidenzen. Himmel und ortsfest statt. (2) 1Abweichend von Abs. 1 darf jeder Patient oder Bewohner 4. Die Dauer der Versammlung ist auf höchstens 60 Minu- einmal täglich von einer Person aus dem Kreis der in § 3 Satz 1 ten beschränkt. genannten Familienangehörigen, bei Minderjährigen auch von 5. Seitens desselben Veranstalters oder derselben Ver- den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, oder einer wei- sammlungsteilnehmer wird höchstens eine Versamm- teren festen Person während einer festen Besuchszeit besucht lung je Kalendertag durchgeführt. werden; alle Besucher müssen namentlich bei der Einrichtung 2§ 5 Satz 2 gilt entsprechend. registriert sein. 2Weitere Ausnahmen von Abs. 1 sind zu medizi- § 8 Öffentliche Verkehrsmittel, Schülerbeförderung nischen, rechtsberatenden oder seelsorgerischen Zwecken oder 1Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den zur Erbringung sonstiger Dienstleistungen zulässig; sie sind von hierzu gehörenden Einrichtungen besteht für Fahr- und der Einrichtungsleitung vorab zu genehmigen. 3Für die Besu- Fluggäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, so- cher gilt eine Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit weit es in Kontakt mit Fahr- und Fluggästen kommt, Mas- durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. 4Die kenpflicht. 2Satz 1 gilt entsprechend für die Schülerbeförde- Einrichtung hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten rung im freigestellten Schülerverkehr. und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 5Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann im Einzelfall ergänzende Anordnungen erlassen, soweit es aus in- Teil 3 Sport, Spiel, Freizeit fektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich ist. (3) Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familien- § 9 Sport kreis ist abweichend von Abs. 1 und 2 jederzeit zulässig. (1) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sport- plätzen, Fitnessstudios und anderen Sportstätten sowie von Teil 2 Öffentliches Leben Tanzschulen und Badeanstalten sind vorbehaltlich der fol- § 5 Veranstaltungs-, Versammlungs- und Ansamm- genden Absätze untersagt. lungsverbot (2) Der Trainingsbetrieb an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportstät- 1Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung ten oder in Reithallen ist unter Einhaltung der folgenden sind Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen Voraussetzungen zulässig: landesweit untersagt. 2Ausnahmegenehmigungen können 1. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1, auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehör- 2. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf de erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektions- Personen, ab dem 8. Juni 2020 in Gruppen von bis zu schutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. 20 Personen, § 6 Gottesdienste, Zusammenkünfte von Glaubensge- 3. kontaktfreie Durchführung, meinschaften 4. keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen 1Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synago- Räumlichkeiten, Gemeindeblatt Unterföhring Seite 3 Nr. 23 / 2020
5. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfekti- 3 bis 9 und des Abs. 5 Satz 2 geöffnet werden. 2Der Betrei- onsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nut- ber hat ergänzend durch geeignete Maßnahmen sicherzu- zung von Sportgeräten, stellen, dass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste 6. keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen nicht höher ist als eine Person je 20 m2 Fläche der für Bade- Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-An- gäste zugänglichen Bereiche einschließlich der Becken. lagen ist jedoch möglich, § 10 Spielplätze 7. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen, (1) 1Spielplätze unter freiem Himmel sind für Kinder nur in 8. in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Begleitung von Erwachsenen geöffnet. 2Die begleitenden Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermei- und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der den und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Nutzung von WC-Anlagen besteht Maskenpflicht, Kinder zu achten. 9. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen und (2) Polizei und kommunale Sicherheitsbehörden sind gehal- 10. keine Zuschauer. ten, überfüllte Spielplätze vorübergehend ganz oder teil- weise zu schließen. (3) 1Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerin- nen und Berufssportler sowie der Leistungssportlerinnen § 11 Freizeiteinrichtungen und Leistungssportler der olympischen und paralympischen (1) 1Der Betrieb von Freizeitparks und vergleichbaren orts- Bundes- und Landeskader und ab dem 8. Juni 2020 auch festen Freizeiteinrichtungen ist nur im Außenbereich und der nichtolympischen Bundes- und Landeskader ist zulässig, unter folgenden Voraussetzungen zulässig: sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sicher- 1. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicher- gestellt ist, dass die Voraussetzungen nach Abs. 2 Nr. 5 bis 10 zustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 eingehalten werden. 2Trainingseinheiten dürfen bis zum 7. m zwischen den Besuchern im gesamten Betriebsbereich Juni 2020 ausschließlich allein oder in kleinen Gruppen von eingehalten werden kann. bis zu fünf Personen erfolgen. 2. Es darf nicht mehr als ein Besucher je 20 m2 zugänglicher (4) Der Spiel- und Trainingsbetrieb in Profiligen und im Fläche zugelassen werden. DFB-Pokal ist zulässig, wenn 3. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf 1. die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist und der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirt- nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die schaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesund- für den Spielbetrieb oder die mediale Berichterstattung heit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts erforderlich sind, sowie ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Ver- 2. der Veranstalter geeignete Vorkehrungen trifft, damit langen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vor- im unmittelbaren Umfeld der Sportstätte keine Veran- zulegen. staltung oder unerlaubte Versammlung stattfindet und sich auch keine sonstige Ansammlung von Personen bil- 2Für gastronomische Angebote sowie für Theateraufführun- det, denen der Zutritt nach Nr. 1 nicht gestattet ist, gen, Filmvorführungen und ähnliche Veranstaltungen gel- 3. ein Schutz- und Hygienekonzept des Veranstalters zur ten die jeweils speziellen Regelungen dieser Verordnung. Minimierung des Infektionsrisikos den Staatsministerien (2) 1Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Natur- des Innern, für Sport und Integration und für Gesund- führungen sowie Führungen in Schauhöhlen und Besucher- heit und Pflege zur Billigung vorgelegt wurde und be- bergwerken sind zulässig, wenn der Verantwortliche durch achtet wird. geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass grundsätzlich der (5) 1Der Wettkampfbetrieb an der frischen Luft im öffent- Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Teilnehmern ein- gehalten werden kann. 2Die Gruppengröße ist in geschlos- lichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluft- sportstätten ist im Übrigen zulässig, wenn die Voraussetzun- senen Räumen auf eine Person je 20 m2 und im Freien auf gen des Abs. 2 Nr. 1 bis 10 beachtet werden. 2Der Betreiber höchstens 15 Personen zu begrenzen. hat ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zuge- (3) 1Der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschiff- schnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage fahrt im Ausflugsverkehr sowie von touristischen Bahnver- eines von den Staatsministerien des Innern, für Sport und In- kehren ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: tegration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemach- Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustel- ten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der len, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwi- zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. schen den Fahrgästen eingehalten werden kann oder geeig- (6) 1Der Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen von nete Trennvorrichtungen vorhanden sind, Sportstätten sowie in Fitnessstudios ist unter Einhaltung der In geschlossenen Räumen, Fahrzeugbereichen und Kabinen Voraussetzungen des Abs. 5 zulässig. 2Für eine ausreichende gilt für die Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Serviceper- Belüftung mit Außenluft ist zu sorgen. 3Außerhalb des Trai- sonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, Masken- nings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sport- pflicht. stätte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der geschlossenen Räumen Maskenpflicht. Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft, Lan- (7) Für die Ausübung des Tanzsports gilt Abs. 6 mit der Maß- desentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege be- gabe, dass zwischen zwei festen Tanzpartnern auf die Ein- kannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Ver- haltung der Voraussetzungen von Abs. 2 Nr. 1 und 3 verzich- langen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. tet werden kann, sofern Abs. 2 Nr. 1 und 3 zwischen den (4) Für touristische Reisebusreisen gilt Abs. 3 entsprechend verschiedenen Tanzpaaren eingehalten wird. mit der Maßgabe, dass Gruppenreisen für geschlossene (8) Soweit erforderlich, kann für ärztlich verordneten Reha- Gruppen nicht durchgeführt werden dürfen. bilitationssport und Funktionstraining nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX auf die Einhaltung der Anforderungen nach (5) Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, Saunas, sonstige Abs. 2 und Abs. 6 Satz 1 verzichtet werden. Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtun- (9) 1Freibäder und Außenanlagen von Badeanstalten können gen sowie vorbehaltlich der Regelung in § 9 Abs. 9 Thermen unter Einhaltung der Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und und Wellnesszentren sind geschlossen. Gemeindeblatt Unterföhring Seite 4 Nr. 23 / 2020
Teil 4 Wirtschaftsleben für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Ge- sundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts § 12 Handels- und Dienstleistungsbetriebe für die Gastronomie auszuarbeiten und auf Verlangen der (1) 1Für Betriebe des Groß- und Einzelhandels mit Kunden- zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. verkehr gilt: (5) 1Zulässig ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum 1. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicher- Verzehr an Ort und Stelle durch Speisewirtschaften nach § zustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gaststättengesetzes, soweit der Verzehr m zwischen den Kunden eingehalten werden kann. nicht im Freien erfolgt, in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr, 2. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicher- wenn gewährleistet ist, dass zwischen allen Gästen, die im zustellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladenge- Verhältnis zueinander nicht zu dem in § 2 Abs. 1 bezeich- schäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde neten Personenkreis gehören, ein Mindestabstand von 1,5 je 20 m2 Verkaufsfläche. m eingehalten wird oder geeignete Trennvorrichtungen vor- 3. Für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen handen sind. 2Abs. 4 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. gilt Maskenpflicht. § 14 Beherbergung 4. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept und, falls Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, 1Der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schul- ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Verlangen landheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und die der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Zurverfügungstellung sonstiger Unterkünfte jeder Art ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 2Für Einkaufszentren gilt: 1. Hinsichtlich der einzelnen Ladengeschäfte gilt Satz 1. 1. Der Betreiber stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, 2. Hinsichtlich der verbindenden Kundenpassagen gilt: dass zwischen Gästen, die im Verhältnis zueinander nicht a) Satz 1 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass das zu dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehö- Schutz- und Hygienekonzept sowie das Parkplatzkon- ren, und zwischen Gästen und Personal grundsätzlich zept die gesamten Kundenströme des Einkaufszent- ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. rums berücksichtigen müssen. 2. Gäste, die im Verhältnis zueinander nicht zu dem in § b) Es dürfen keine Aufenthaltsbereiche angeboten wer- 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, dürfen den. nicht zusammen in einem Zimmer oder einer Wohnein- heit untergebracht werden. 3Satz 1 Nr. 3 und 4 gelten entsprechend für Verkaufsstellen 3. Für das Personal im Servicebereich oder in Bereichen, in auf Märkten. denen ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten (2) Für Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr gilt Abs. werden kann, sowie für die Gäste, solange sie sich nicht 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 mit der Maßgabe entsprechend, dass am Tisch des Restaurantbereichs oder in ihrer Wohnein- die Maskenpflicht entfällt, soweit die Art der Dienstleistung heit befinden, gilt Maskenpflicht. sie nicht zulässt. 4. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirt- (3) 1In Arzt- und Zahnarztpraxen und in allen sonstigen Pra- schaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesund- xen, in denen medizinische, therapeutische und pflegerische heit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts Leistungen erbracht werden, gilt Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 für Beherbergungsbetriebe sowie, falls Gästeparkplätze mit der Maßgabe entsprechend, dass die Maskenpflicht ent- zur Verfügung gestellt werden, ein Parkplatzkonzept fällt, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt. 2Weiterge- auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreis- hende Pflichten zum Tragen eines medizinischen Mund-Na- verwaltungsbehörde vorzulegen. sen-Schutzes bleiben unberührt. 2Für gastronomische Angebote sowie für Sport- und Frei- § 13 Gastronomie zeitangebote gelten die jeweils speziellen Regelungen die- (1) Gastronomiebetriebe jeder Art sind vorbehaltlich der fol- ser Verordnung. genden Absätze untersagt. (2) Zulässig ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähi- Teil 5 Bildung und Kultur gen Speisen und Getränken. § 15 Prüfungswesen (3) 1Zulässig ist der Betrieb von nicht öffentlich zugängli- 1Die Abnahme von Prüfungen ist nur zulässig, wenn zwi- chen Betriebs- und Schulkantinen, wenn gewährleistet ist, schen allen Teilnehmern ein ständiger Mindestabstand von dass zwischen den Gästen ein Mindestabstand von 1,5 m ein- 1,5 m gewahrt ist. 2Soweit die Einhaltung des Mindestab- gehalten wird. 2Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygiene- stands aufgrund der Art der Prüfung nicht möglich ist, sind konzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen gleichermaßen wirksame anderweitige Schutzmaßnahmen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. zu treffen. 3Nicht zum Prüfungsbetrieb gehörende Zuschau- (4) 1Zulässig ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum er sind nicht zugelassen. 4§ 5 Satz 2 gilt entsprechend. Verzehr an Ort und Stelle im Freien, insbesondere in Wirts- § 16 Ausbildung, Fort- und Weiterbildung; Erwachse- oder Biergärten und auf Freischankflächen, in der Zeit zwi- nenbildung schen 6 und 22 Uhr, wenn gewährleistet ist, dass zwischen (1) 1Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung ist nur zu- allen Gästen, die im Verhältnis zueinander nicht zu dem in § lässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, entweder ein von 1,5 m gewahrt ist. 2§ 15 Satz 2 gilt entsprechend. Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird oder geeigne- te Trennvorrichtungen vorhanden sind. 2Für das Personal im (2) 1Angebote der Erwachsenenbildung im Sinn des Art. 1 Servicebereich oder in Bereichen, in denen ein Mindestab- Abs. 1 des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungs- stand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie für gesetzes, der Sprach- und Integrationsförderung, der Fa- die Gäste, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden, gilt milienbildungsstätten, der Jugendarbeit zu Zwecken der Maskenpflicht. 3Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygiene- Bildungsarbeit nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, konzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien der außerschulischen Umweltbildung und vergleichbare Bil- Gemeindeblatt Unterföhring Seite 5 Nr. 23 / 2020
dungsangebote sind vorbehaltlich speziellerer Regelungen in dieser Verordnung nur zulässig, wenn zwischen allen Teil- Hilfen für Eltern – rufen Sie uns an! nehmern ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt ist. 2§15 Satz 2 gilt entsprechend. 3Der Betreiber hat ein Schutz- und Als Mama und Papa dem Kind gerecht zu werden, ist Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsmi- schon schwer – in Corona Zeiten noch viel mehr! nisterien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten Was fangen wir alle miteinander an und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehör- – wenn man sich nicht ausreichend bewegen und auch de vorzulegen. mal voneinander entfernen kann. (3) 1An Musikschulen darf nur Einzelunterricht erteilt wer- Wo gibt es jetzt Beratung für Eltern, werdende Eltern den. 2Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. und alleinerziehende Eltern? 3Satz 1 und 2 gelten entsprechend für Musikunterricht au- Schwangere und Eltern mit Kindern bis drei Jahre kön- ßerhalb von Schulen. nen die kostenlose MAMA-Beratung der Gemeinde Un- (4) § 5 Satz 2 gilt entsprechend. terföhring per Telefon, aber auch als vereinbarten Ter- min im Rathaus nutzen. Wir hören Ihnen zu und beraten § 17 Fahrschulen Sie, wenn Sie Sorgen rund um Ihre Familie haben oder 1Für theoretischen Fahrschulunterricht, Nachschulungen, sich in einer Konfliktsituation befinden. Unser neben- Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen gilt § stehendes Faltblatt können Sie heraustrennen und 15 entsprechend. 2Praktischer Fahrschulunterricht und prak- aufheben. tische Fahrprüfungen sind nur für die Dauer von jeweils Rufen Sie uns gern an! Tel. 950 81 -153 oder schreiben höchstens 60 Minuten zulässig; für alle Beteiligten gilt Mas- Sie uns an fellermayer@unterfoehring.de kenpflicht. § 18 Hochschulen 4. entgegen § 4 eine der genannten Einrichtungen besucht oder als Betreiber einer Einrichtung kein Schutz- und Hy- 1An allen Hochschulen Bayerns finden vorläufig keine Prä- gienekonzept vorlegen kann, senzveranstaltungen statt. 2Praxisveranstaltungen, die be- 5. entgegen §§ 4, 8, 9, 11 und 17 oder entgegen §§ 12 bis sondere Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen er- 14 als Kunde, Begleitperson oder Gast der Maskenpflicht fordern, sind abweichend von Satz 1 zulässig, wenn dabei nicht nachkommt, zwischen den Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m ein- 6. entgegen § 5 Satz 1 oder § 7 eine Veranstaltung oder gehalten wird. Versammlung durchführt oder hieran teilnimmt, § 19 Bibliotheken, Archive 7. entgegen § 9 Sporthallen, Sportplätze, Fitnessstudios und andere Sportstätten, Tanzschulen oder Badeanstal- In öffentlichen Bibliotheken einschließlich Leih- und Hoch- ten betreibt oder nutzt, schulbibliotheken sowie staatlichen Archiven darf nicht 8. entgegen § 11 Einrichtungen betreibt oder touristische mehr als ein Besucher je 20 m2 zugänglicher Bibliotheks- Führungen oder Reisebusreisen durchführt, oder Archivfläche zugelassen werden. 9. entgegen § 12 als Betreiber eines Ladengeschäfts, einer § 20 Kulturstätten Verkaufsstelle auf einem Markt oder eines Einkaufszen- (1) Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Baye- trums oder als Verantwortlicher eines Dienstleistungs- rischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und betriebs oder einer Praxis den dort genannten Pflichten Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie die Außenanla- nicht nachkommt oder nicht sicherstellt, dass das Perso- gen von zoologischen und botanischen Gärten können unter nal der Maskenpflicht nachkommt, folgenden Voraussetzungen öffnen: 10. entgegen § 13 ein Gastronomiebetrieb öffnet, ohne den dort genannten Pflichten nachzukommen oder nicht 1. Für gastronomische Angebote gilt § 13. sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht nach- 2. Für Führungen gilt § 11 Abs. 2. kommt, 3. Es darf nicht mehr als ein Besucher je 20 m2 zugänglicher 11. entgegen § 14 Unterkünfte zur Verfügung stellt, ohne Fläche zugelassen werden. den dort genannten Pflichten nachzukommen, oder 4. Der Betreiber hat ein Schutz- und Hygienekonzept und, nicht sicherstellt, dass das Personal der Maskenpflicht falls Besucherparkplätze zur Verfügung gestellt werden, nachkommt, ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Verlangen 12. entgegen § 15 Prüfungen durchführt, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. 13. entgegen § 16 Bildungsangebote betreibt oder Musik- (2) 1Theater und Kinos sind geschlossen. 2Für Aufführungen unterricht erteilt, unter freiem Himmel können Ausnahmegenehmigungen 14. entgegen § 17 Fahrschulunterricht durchführt, von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt wer- 15. entgegen § 20 Kulturstätten betreibt. den, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. § 22 Örtliche Maßnahmen und ergänzende Anordnungen 1Weiter gehende Anordnungen der örtlich für den Vollzug Teil 6 Schlussvorschriften des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden blei- ben unberührt. 2Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden § 21 Ordnungswidrigkeiten können, auch soweit in dieser Verordnung Schutzmaßnah- Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG han- men oder Schutz- und Hygienekonzepte vorgeschrieben delt, wer vorsätzlich oder fahrlässig sind, im Einzelfall ergänzende Anordnungen erlassen, so- 1. entgegen § 2 Abs. 1 sich mit weiteren Personen im öf- weit es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich ist. fentlichen Raum aufhält, § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 2. entgegen § 2 Abs. 2 auf öffentlichen Plätzen oder Anla- gen feiert oder grillt, 1Diese Verordnung tritt am 30. Mai 2020 in Kraft und mit 3. entgegen § 3 im privaten Raum Personen empfängt Ablauf des 14. Juni 2020 außer Kraft. 2Abweichend von oder andere Personen besucht, Satz 1 treten § 9 Abs. 5 bis 9 am 8. Juni 2020 in Kraft. Gemeindeblatt Unterföhring Seite 6 Nr. 23 / 2020
WIR sind für Sie da! Gemeinde Unterföhring Ansprechpartnerin Sabine Fellermayer Telefon: 089 / 950 81-153 E-Mail: fellermayer@unterfoehring.de Rathaus EG, Zimmer 008 Öffnungszeiten Montag: 8 – 12 Uhr, 13.30 – 17.30 Uhr Dienstag: 8 – 12 Uhr Mittwoch: 8 – 12 Uhr Donnerstag: 8 – 12 Uhr Freitag: 8 – 12 Uhr Ihre Unterstützung beim MAMA Elternwerden Wir vereinbaren auch gerne geMeinsAM und Elternsein individuelle Gesprächstermine stArk
Offenes und kostenloses Umfassende, professionelle Beratung auch zu Hause Beratungsangebot für alle Beratung werdenden Eltern und Eltern MAMA hat sich zum Ziel gesetzt, umfassend zu Sie haben weitere Fragen? Gemeinsam mit mit Kindern von 0-3 Jahren beraten sowie professionell und unbürokratisch zu Ihnen werden wir sicherlich Antworten darauf helfen. Entsprechend vielfältig sind die Themen, finden! Schnell, unbürokratisch und professio- zu denen Sie unsere Ansprechpartner befragen nell. Kommen Sie einfach zu uns ins Büro. Wenn können: Sie wollen, besuchen wir Sie aber auch gerne bei Ihnen zu Hause. Alle Beratungsleistungen und • Schwangerschaft Hausbesuche sind unverbindlich und kostenfrei. • Babysprechstunde Sie können von uns absolute Vertraulichkeit er- warten. Wir unterliegen schließlich der Schweige- • Eltern- und Kindergeld pflicht. • Betreuungsangebote • Elternschaft Unsere weiterführenden Kooperationspartner: • Partnerschaft • AndErl Wenn ein Kind das Licht der Welt erblickt, be- ginnt für Sie als Eltern ein neuer Lebensabschnitt, • Entwicklung des Kindes • Familienzentrum Ismaning in dem sich viele Fragen stellen. Wir beraten nach der Entbindung und bereits während der • Erziehung • Erziehungsberatungsstelle Garching Schwangerschaft. • Vernetzung Und selbstverständlich sind wir auch noch wäh- rend der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes für Sie da. Schließlich wollen wir, dass es nicht nur unserem neuen Erdenbürger gut geht, son- dern auch Ihnen.
Einsätze der Feuerwehr derzeit ein gewachsenes Haus aus den Jahren 2015, 1996 und sogar 1964, das für immer noch mehr Klassen ausge- im Mai baut und optimiert wurde. In Unterföhring sollen aber allen Grundschulkindern die gleichen Standards in Erziehung und Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Unterföhring rück- Bildung ermöglicht werden. te im Mai zu 32 Einsätzen aus. Unter anderem wurde neun- mal der First Responder benötigt. Dreimal mussten Wohnun- Deshalb wurde von der Verwaltung zusätzlich zu notwen- gen geöffnet werden, einmal halfen die Floriansjünger bei digen Sanierungen von Brandschutz und energetischen Ge- einer Wasserrettung am Feringasee und retteten ein ande- gebenheiten, auch eine Modernisierung der Grundschule res Mal ein Tier. Zweimal musste jeweils ein Baum von einer an der Bahnhofstraße ins Auge gefasst. Am besten dann, Fahrbahn entfernt werden. Gleich mehrere Male musste die wenn sämtliche Schülerinnen und Schüler während der Sa- Feuerwehr im Mai ihrer ureigenen Aufgabe nachkommen nierungszeit noch in die neue und noch nicht ausgelastete und Brände löschen; darunter einen Dehnfugenbrand, einen Grundschule an der Mitterfeldallee ausweichen können (sie- Lkw-Brand auf der A99, einen Pkw-Brand im Ortsgebiet so- he auch Gemeindeblatt Ausgabe 8/2020). Unter der Leitung wie einen Zimmerbrand. der Schulberaterin Andrea Lehner erarbeiteten daher seit März Verwaltung und Schulleitung ein pädagogisches Schul- Wir möchten die Einsätze in diesem Monat zum Anlass neh- raumkonzept, das in der jüngsten Sitzung dem Gemeinderat men, nochmals darauf hinzuweisen, dass bereits seit 2018 vorgestellt wurde. Rauchmelder-Pflicht in Privatwohnungen und -häusern be- steht. Diese sollten in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie Im Großen und Ganzen sollen hiernach die drei Schulhäuser in Fluren, die als Rettungsweg dienen, installiert und regel- an der Bahnhofstraße in ihrer Grundstruktur belassen wer- mäßig gewartet werden, um den größtmöglichen Schutz zu den. In ihrem Inneren werden aber die beiden Gebäudetei- bieten. Helfen Sie mit, Brände zu verhindern! le „Blauer und Gelber Kasten“ deutlich umgestaltet. Unter anderem ist vorgesehen, ehemalige Pausenhallen im Altbau („Blauer Kasten“), die zu Klassenzimmern umgebaut wur- Coronavirus – Hilfe und Unterstützung den, wieder zu öffnen und insbesondere zu Gemeinschafts- räumen zu machen. Auch die Schulbücherei soll hier ihren Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung Platz finden. Die Verwaltung soll nach dem Konzept aus dem Einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum „Gelben Kasten“ ins Erdgeschoss des Altbaus umziehen, der Corona-Geschehen dortige Eingang dient, wiedereröffnet, dann als Verwal- Tel. 089 / 122 220. Täglich von 8 bis 18 Uhr. tungseingang, der einen ganz eigenen und zur Schule hin Bürgertelefon des Landkreises München abtrennbaren Bereich erschließt. Die Klassenzimmer sind Tel. 089 / 6221-1234. Montag bis Sonntag von 8 bis 18 Uhr nach dem Konzept so angelegt, dass es in einer Klassenstufe Staatliches Gesundheitsamt im Landratsamt München keine Trennung mehr von Ganztags- und Regelklassen gibt. Tel. 089 / 6221-1000 Inklusion soll möglich gemacht werden. Pflanzen sollen als Gestaltungskonzept alles beleben, im ganzen Haus verteilt Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst soll es Möglichkeiten zu balancieren, klettern oder hüpfen Tel. 116 117 geben. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche Auf Wunsch der Schulleitung soll die Verwaltung prüfen Tel. 089 / 329 46 30 lassen, ob es möglich ist, die Aula ebenerdig zu gestal- E-Mail: eb.garching@kijuhi.awo-obb.de ten, ohne dass Sitzplätze verloren gehen. Geprüft werden www.eb-garching.awo-obb.de. soll auch, in welcher Form die sanierungsbedürftige Licht- Schwangerenkonfliktberatung kuppel über der Aula und die unter ihr liegenden Lichthö- Tel. 089 / 6221-1148 fe neu gestaltet und eventuell sogar geschlossen werden können, um mehr Raum zu gewinnen. Farben und Licht Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt sollen durchdacht, die Akustik in hohem Standard und die Tel. 089 / 6221 -1221. Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr. Wege gut strukturiert und überschaubar gestaltet sein. E-Mail: interventionsstelle@lra-m.bayern.de Ziel sei es, so schilderte es die Schulberaterin Lehner, auch Bundesweites Hilfe-Telefon: Tel. 08000-116 016 an der Bahnhofstraße eine zukunftsfähige, inklusive, kind- In Notfällen immer Notruf 110 anrufen! orientierte Ganztagsschule zu schaffen, die für die pädago- gische, schulpolitische und auch gesellschaftliche Lage von heute aber auch von morgen Bestand haben könne. Im Grundsatz stießen das geschilderte Raumkonzept und Aus Rathaus und Gemeinde die damit verbundenen pädagogischen Ansätze auf große (nichtamtlicher Teil) Zustimmung im Gremium, einzig ein Umbau der Aula oder ein Schließen der Lichtkuppel wollten die Räte nicht so ohne weiteres hinnehmen. Als Spielstätte für das Unterföhringer Bericht aus der Gemeinderatssitzung Kulturprogramm – das stellte Bürgermeister Andreas Kem- melmeyer klar – werde die Aula auch weiterhin zur Verfü- am 28. Mai 2020 – Teil 1 gung stehen. Einstimmig und mit Beifall stimmten die Ge- Ein Zukunftskonzept für „unsere Schule“ meinderäte dem Konzept grundsätzlich zu. Es wird die Basis Mit dem Schuljahr 2020/2021 wird es in Unterföhring zwei eines von der Schulleitung auszuarbeitenden pädagogischen Grundschulen geben. Die Grundschule an der Bahnhofstraße Konzepts bilden. Nun muss die Verwaltung eine detaillier- und die Grundschule im Schulcampus an der Mitterfeldallee. te Kostenschätzung und einen Bauablaufplan ausarbeiten, Während letztere ein hochmoderner Bau ist, der auf Jahr- die dem Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen zur zehnte hinaus sämtliche Möglichkeiten eines modernen Un- Entscheidung vorgelegt werden. terrichts bietet, ist die Grundschule an der Bahnhofstraße Fortsetzung auf Seite 10 Gemeindeblatt Unterföhring Seite 9 Nr. 23 / 2020
Fortsetzung von Seite 9 Jeder kann ein Stadtradeln-Team gründen oder einem bei- treten, um am Wettbewerb teilzunehmen. Dabei sollten die Radelnden so oft wie möglich das Fahrrad nutzen. Die NordAllianz veranstaltet heuer wegen der Corona-Lage am Freitag, 3. Juli, anstelle einer Sternfahrt eine Staffel- fahrt nach Oberschleißheim. Diese beginnt um 14.30 Uhr vor dem Bürgerhaus Unterföhring und endet am Ismaninger Rathaus, wo der Staffelstab an das dortige Stadtradel-Team übergeben wird. So wird eine zu große Ansammlung von Radlern am Zielort der Staffel vermieden. Für weitere Fragen können Sie gerne Patrizia Baumgartner Dafür, dass sie lange Jahre das Amt der Vorsitzenden des Rech- im Rathaus unter Tel. 950 81 -350 oder per E-Mail kontaktie- nungsprüfungsausschusses innehatte und mit großer Sorgfalt aus- ren: radln@unterfoehring.de geübt hat, dankte Bürgermeister Andreas Kemmelmeyer der Ge- meinderätin Jutta Schödl. Vor der Gemeinderatssitzung überreichte er ihr einen Blumenstrauß und eine Flasche Wein. Foto: Gemeinde UFG/bue Energieberatung der Verbraucher- zentrale wieder im Rathaus möglich FERINGER Liebe Unterföhringerinnen und Unterföhringer, die kostenlosen Beratungstermine der Verbraucherzentrale CORONA, CORONA finden ab sofort wieder im Rathaus statt. Die Hygiene- und Abstandsregeln zum Infektionsschutz sind zu beachten. da konnst de net dro gwohna, d’Leit kennt ma kaum mehr, kon ma sag’n, Die Terminvereinbarung wird über die Verbraucherzentrale weils an Lappn vor da Lätschn tragn, organisiert. Online können Sie sich über die Internetseite der des Ganze is a bläde Gschicht, Verbraucherzentrale, denn Abstand hoitn is jetzt Pflicht, www.verbraucherzentraleenergieberatung.de, anmelden oder hoffentlich hoit des net o, kostenfrei unter Tel. 0800 / 809 802 400. weil ma net alloans bleim ko. Übersetzt hoaßt des Virus – KRONE, de braucht ma net, ma lebt gern ohne. Vollsperrung der Straßäckerallee im Walter Riess Einmündungsbereich Mitterfeldallee Die Straßäckerallee ist im Einmündungsbereich der Mit- terfeldallee von Montag, 15. Juni, bis voraussichtlich Stadtradeln 2020 – Ein Zeichen für den Montag, 31. August, wegen Arbeiten im Straßenraum Klimaschutz vollständig gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über die Hof- äckerallee und die Münchner Straße. Der Gehweg ist an Trotz Corona – das diesjährige der Einfahrt zum Baulager gesperrt. Fußgänger nutzen hier Stadtradeln findet statt. Seit 2008 treten Kommunalpoliti- bitte die gegenüberliegende Straßenseite. In Abhängigkeit kerinnen und Kommunalpolitiker sowie Bürgerinnen und vom Baufortschritt kann es kurzfristig zu Änderungen des Bürger gemeinsam für mehr Klimaschutz und Radverkehr in Zeitraumes kommen. die Pedale. Beim Wettbewerb Stadtradeln geht es um Spaß Infolge der Bauarbeiten fährt die Ortsbuslinie 232 die am Fahrradfahren und tolle Preise, aber vor allem darum, Haltestellen „Straßäckerallee“ und „Mitterfeldallee“ möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahr- im oben genannten Zeitraum nicht an. Als Ersatzhalt rad im Alltag zu gewinnen und dadurch einen Beitrag zum dient die Haltestelle „Alte Münchner Straße“. Der Bus fährt Klimaschutz zu leisten. Gleichzeitig ist Radeln auch noch für über die Münchner Straße direkt in die Hofäckerallee hinein den einzelnen Radler gesund und macht glücklich. bzw. heraus. Die Gemeinde Unterföhring ist dieses Jahr ab Sonntag, 28. Juni, bis Sams- tag, 18. Juli, bereits zum sechsten Mal GEOVOL – Regenerative mit von der Partie. 21 Tage lang heißt es Helm auf und in die Pedalen tre- Energie Unterföhring ten. In diesem Zeitraum können alle, www.geovol.de die in Unterföhring leben, arbeiten, ündnis einem Verein angehören oder eine Behinderungen wegen der Verlegung (Hoch-)Schule besuchen, bei der Ak- von Fernwärmeleitungen tion mitmachen und möglichst viele Radkilometer sammeln. Anmelden Wegen der Verlegung von Fernwärmeleitungen kommt es können sich Interessierte schon jetzt derzeit zu folgenden Behinderungen: online unter www.stadtradeln.de/ unterfoehring. Hier finden Sie auch • Münchner Straße – Die Abfahrt zum Föhringer Ring dem Blauen Umweltengel alle weiteren Informationen rund um (Leinthaler Straße) ist bis Ende Juli immer wieder kurzfris- Unterföhring g tig halbseitig gesperrt. Die Mietradstation ist zugänglich. er, ausgezeichne t mit ist dabei! die Kampagne. 28. Juni – 18. Juli 2020 • St.-Florian-Straße 2 und 3 – noch bis 10. Juni halbseiti- auf 100 % Recyclingpapi Unser Faltblatt finden Sie an ge Fahrbahnsperrung (im Wechsel) und Teilsperrung im Unterföhring Umweltfreund lich gedruckt der Bürgerinfo im Rathaus Bildnachweis: Gemeinde Gehweg. und in der Bibliothek. um für ehr Gemeindeblatt Unterföhring Seite 10 Nr. 23 / 2020
• Neubruchstraße (ab Einmündung Wilhelm-Kemmel- meyer-Bogen bis Haus Nr. 34) – noch bis 31. Juli ab- Kinder und Jugend schnittsweise halbseitige Fahrbahnsperrung. • Lindenstraße 2 und Eschenweg 4, Birkenstraße 2 – KJR München – Land noch bis 26. Juni halbseitige Fahrbahnsperrungen Jugend-Freizeitstätte FEZI • Kanalstraße (Nähe Haus Nr. 3) – ab dem 8. bis zum 26. Juni, Einengung der Fahrbahn und Halteverbot. Kinder- und Jugendfarm Unterföhring www.fezi-ufg.de, Tel. 950 54 86 • Münchner Straße 105 und 111d – bis 26. Juni, halbsei- www.farm-ufg.de, Tel. 379 567 67 tige Sperrung Die ausführenden Firmen sind bemüht, die eventuellen Stö- Fezi und Farm können schrittweise wie- rungen durch die Baustelle so gering wie möglich zu halten. der Angebote machen! Für trotzdem auftretende, unvermeidbare Beeinträchtigun- gen und Einschränkungen bitten wir um Ihr Verständnis. Ab der zweiten Pfingstferienwoche können im Fezi und auf Peter Lohr (Geschäftsführer) der Farm wieder Angebote stattfinden. Was genau wir euch bieten können, findet ihr spätestens am Wochenende auf unserer Website und im Buchungssystem von Fezi und Farm. Unsere Spätzlepfanne kochen wir online am Samstag, 6. Juni, von 11.30 bis 12.30 Uhr. Liebe Grüße, Euer Fezi- und Farmteam Senioren pen von maximal acht Personen gebildet und im 14-tägli- chen Rhythmus gewechselt (wir halten es wie die Schulkin- der ). Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gemeinde Unterföhring Teilnehmenden ist einzuhalten, dazu wird der Sportbereich Feringahaus mit Flatterband abgesperrt und Pylonen/markierte Farbfle- Seniorenberatung: Mo bis Fr 9-12 Uhr, cken als Orientierung in der Wiese positioniert. Bitte bringen St.-Valentin-Weg 20, Tel. 99 57 98-80, -81 und -89, Sie selbst alles Nötige für den Sport im Freien mit (Erscheinen E-Mail seniorenberatung@unterfoehring.de in Trainingskleidung – kein Umziehen im Feringahaus mög- Seniorenbegegnung: Mo, Mi 9-16 Uhr, Di, Fr 9-12 Uhr, lich, Mitbringen der eigenen Übungsmatte, Getränke etc.). Do 9-14 Uhr, St.-Florian-Straße 2, Tel. 950 81-725, Kommen und gehen Sie bitte pünktlich, vermeiden Sie län- E-Mail seniorenbegegnung@unterfoehring.de geres Verweilen und Gespräche vor, während oder nach der Sportstunde. Dauer jeweils 45 Minuten. Erste Angebote des Feringahauses Auch regelmäßige Vormittagsspaziergänge (täglich) Da in Bayern die Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni 2020 oder Walken (immer dienstags) in kleinen Gruppen in verlängert wurden, müssen die Veranstaltungen des Ferin- Unterföhrings Natur sind uns ein Anliegen. Jeweils eine gahauses leider auch weiterhin entfallen. Dies betrifft ne- Mitarbeiterin der Seniorenbegegnung wird mit bis zu vier ben den Ausflügen und Wanderungen auch sämtliche in- Personen für maximal eine Stunde Unterföhrings Umgebung terne Veranstaltungen sowie diejenigen im Bewegungsbad, „erkunden“. Wichtig ist, dass Sie dabei den Mindestabstand St.-Valentin-Weg 20. von 1,5 Metern einhalten und einen Mund-Nasen-Schutz mitnehmen. Diese Angebote richten wir vorrangig an allein Wir freuen uns allerdings, dass wir unter Beachtung der er- lebende und mobile Personen oder an die, die sich gern wie- forderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen die Fußpflege der etwas in der Gemeinschaft bewegen möchten. Melden durch Birgit Lapiniak am Montag und Dienstag, 8. und 9. Sie sich bitte gern ab Montag, 8. Juni, zu den bekann- Juni, im Pflegebad (St.-Valentin-Weg 20) durchführen kön- ten Sprechzeiten unter Tel. 950 81 -725 oder per E-Mail an nen. seniorenbegegnung@unterfoehring.de für die Spazier- Folgende Punkte sind zu beachten: Es besteht eine unbe- gangs- oder Walkinggruppe an. dingte Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes für alle Betei- Bitte erscheinen Sie zur Anmeldung nicht persönlich ligten. Erscheinen Sie bitte pünktlich, vermeiden Sie längeres im Feringahaus. Die Räumlichkeiten bleiben leider Verweilen und Gespräche vor, während oder nach der Be- auch weiterhin geschlossen. Melden Sie sich gern, wir handlung. Bitte warten Sie im Freien, bis Frau Lapiniak Sie freuen uns über jede Kontaktaufnahme! an der Eingangstür abholt. Eine Handdesinfektion vor Be- handlungsbeginn ist unumgänglich. Nach der Behandlung werden Sie aus dem Haus geführt. PC-Stammtisch hilft bei Ab Montag, 15. Juni, möchten wir bei gutem Wetter im Computer-Problemen Garten verschiedene Sportangebote anbieten. Vielen Dank Gerade jetzt zu Corona-Zeiten ist der Computer eine wich- an die Übungsleiterinnen Alexandra Wick, Irmi Hahn und tige Verbindung nach draußen. Wenn Ihr Computer gerade Christina Gylek, dass sie das Experiment mit uns wagen! mal wieder nicht mitspielen will, bietet der PC-Stammtisch Bitte beachten Sie hierzu: Sie werden als Teilnehmende der des Feringahauses kostenlose telefonische Hilfe an: Montag jeweiligen Gruppen in den nächsten Tagen angerufen und bis Freitag von 10 bis 17 Uhr unter der Mobilnummer von auf Wunsch in eine Gruppe eingeteilt. Es werden feste Grup- Herrn Rudi, 0177 / 707 12 48. Gemeindeblatt Unterföhring Seite 11 Nr. 23 / 2020
Unterföhring HÄLT Abstand und trotzdem ZUSAMMEN HILFE-NETZWERK für Betroffene der Corona-Pandemie • Lebensmittel einkaufen Hier finden Sie Hilfe: • Botengänge erledigen Tel. 950 81 -723 • Rezepte einlösen Tel. 950 81 -724 • Mahlzeiten herstellen Tel. 950 81 -725 • Essen liefern E-Mail: hilfen@unterfoehring.de • Isolation vorbeugen Montag und Mittwoch von 9 bis 16 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 14 Uhr Seniorenbeirat der Vom 15. bis 28. Juni hat das Café Valentin Betriebsfe- rien. Gemeinde Unterföhring Wir sind für Sie da, auch wenn unser Büro unregelmäßig seniorenbeirat@unterfoehring.de besetzt ist. Sie erreichen uns telefonisch unter 39 29 18 16. Wenn Sie uns nicht antreffen, hinterlassen Sie bitte Ihr Anlie- Sprechstunden nach Pfingsten gen auf dem Anrufbeantworter. Der Seniorenbeirat wird nach den Pfingstferien wieder G’sund bleiben – Ihre Nachbarschaftshilfe Sprechstunden anbieten. Die erste Sprechstunde nach der Corona bedingten Pause findet am Dienstag, 16. Juni, von 11 bis 12 Uhr im Büro des Seniorenbeirats, St.-Valentin-Weg Förderverein Soziale Dienste 20/EG links, statt. Dabei achten wir selbstverständlich auf die vorgesehenen Abstandsregeln. Auch ist ausreichend Desin- Unterföhring fektionsmittel vorhanden. www.fsd-unterfoehring.de Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass nur jeweils eine Per- FSD-Programm son das Büro betreten kann. Für Sitzgelegenheit im Warte- bereich wird gesorgt. Wir freuen uns, von Ihnen persönlich Liebe Mitglieder und Freunde des FSD, soweit es der Infek- wieder Tipps und Anregungen entgegennehmen zu können tionsschutz erlaubt, starten wir die ersten Versuche, unser sowie Fragen zu beantworten. wöchentliches Angebot wiederaufzunehmen. Bis dahin sind wir für Sie natürlich wie immer jederzeit tele- FSD-Mittagessen fonisch oder per E-Mail erreichbar: Tel. 92 379 107, Dienstag, 9. Juni, 12.30 Uhr, Gasthof zur Post. seniorenbeirat@unterfoehring.de Bei schönem Wetter findet das gemeinsame Mittagessen Ihr Seniorenbeirat im Garten statt. Bei schlechtem Wetter können auch im Gastraum die gebotenen Abstandsregeln eingehalten wer- Rita Koller-Goertz, Jahrgang 1950, den. Eine Anmeldung unter Tel. 950 46 99 bei Edith Tel. 0151 / 41 453 730 Michal ist zwingend notwendig, da die Plätze im Lo- Ziele im Seniorenbeirat: Die älteren, gebrechlichen, kal von der FSD-Vorsitzenden auf die jeweiligen Teil- kranken und einsamen Bürgerinnen und Bürger nehmer namentlich reserviert und vom Personal im sollen im Herbst ihres Lebens ihre Würde behalten dürfen. Gasthof entsprechend vorbereitet werden müssen. Die Tische stehen dort im vorgeschriebenen Abstand, außer- dem werden sie nach jedem Besucher desinfiziert. Man geht Vereinsleben durch den Haupteingang in den Garten oder ins Lokal und geht auf der Rückseite des Gartens wieder hinaus. Nachbarschaftshilfe FSD-Walken Donnerstag, 11. Juni, 11 Uhr, Treffpunkt Parkplatz Au- Unterföhring e.V. meister. Tel. 39 29 18 16, Fax 39 29 15 09 Auch hier gilt es, die Aktivität unter Beachtung der Ab- standsregeln wieder aufzunehmen. Bei einem gemeinsamen Essen „to go“ im Café Valentin – Walk an der frischen Luft ist dies sicher nicht allzu schwer umsetzbar. Der gebührende Abstand von 1,50 Metern kann Kleiderbügel geschlossen sozusagen im „Gänsemarsch“ eingehalten werden. Für die- se Aktivität ist ebenfalls die vorherige Anmeldung bei Auch in den Pfingstferien geöffnet: der Vorsitzenden unter Tel. 950 46 99 notwendig. Kinderpark, Essensangebot „to go“ des Café Valentin un- ter der Woche zwischen 12 und 13 Uhr und Unterföhringer Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch unsere Tisch. Homepage. Geschlossen ist derzeit der Kleiderbügel. Gertrud Mörike (Öffentlichkeitsarbeit) Gemeindeblatt Unterföhring Seite 12 Nr. 23 / 2020
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