Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten - Gemeinde Mistelgau
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 06 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten Erscheinungsdatum: 29. Mai 2020 – Redaktionsschluss für Nr. 07/2020: Freitag, 12. Juni 2020 Zum dienstlichen Abschied von Werner Kaniewski. Eine lange Ära als 1. Bürgermeister von Glashütten mit einer Dienstzeit von 34 Jahren, 5 Monaten und 12 Tagen ging zu Ende. Vielen Dank für deine geleistete Arbeit, bleib viele weitere Jahre bei bester Gesundheit! Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische 95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.” Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: Bahnhofstraße 35 Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.30 Uhr 95490 Mistelgau Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41 Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 92 79/92 33 77 Fax 0 92 79 / 92 32 44 www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau => Silbermann, Thomas Gemeinde Glashütten Bauamt, Straßenverkehr Die Rufnummern: Tel.: 0 92 79 / 9 99-15 und Fax: 0 92 79 /9 99-315 => Lappe Karl, 1. Bürgermeister thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Privat: 0 92 79 /2 20 Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 => Wagner, Winfried Handy: 01 60/ 8 42 73 16 Kämmerer Tel.: 0 92 79 / 9 99-13 Ihr direkter Kontakt => Amschler, Dietmar Fax: 0 92 79 /9 99 313 EDV-Betreuung, Fischereischeine, winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de => ins Rathaus: Rentenangelegenheiten Tel.: 0 92 79 /9 99-11 => Waldmann, Monika Tel.: 0 92 79/4 67 Fax: 0 92 79 /9 99-311 Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- Fax: 0 92 79/92 33 77 dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de und Hundesteuer E-Mail: gemeinde@glashuetten.de Tel.: 0 92 79 / 9 99-22 Internet: www.glashuetten.de => Bärnreuther, Wolfgang Fax: 0 92 79 /9 99-322 Mitteilungsblatt, Wasser- und Kanal- monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de => in den Bauhof: gebühren Tel.: 0 92 79/82 48 Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Bauhof Mistelgau: Fax: 0 92 79/97 12 30 Fax: 0 92 79 /9 99-318 Tel.: 0 92 79/ 5 84 wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de E-Mail: bauhof@glashuetten.de In dringenden Fällen: => Bär, Arno => Grundschule Glashütten: => Bayerlein, Katja Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Handy: 01 51 / 18 05 64 41 Tel.: 0 92 79 /2 41 => Ströbel, Karl Standesamt Handy: 01 51 / 18 05 64 42 Störungsannahme Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327 => Teufel, Reiner für Wasser katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 51 / 18 05 64 43 => Zick, Michael Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43 => Huber, Mathias Standesamt, Personalangelegenheiten Handy: 01 51 / 18 05 64 48 für Strom Tel.: 0 92 79 /9 99-16 Kläranlage Truppachtal: Tel.: 0 92 06 / 2 30 Tel.: 0941/28003366 Fax: 0 92 79 /9 99-316 mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de E-Mail: info@ka-truppachtal.de rund um die Uhr! In dringenden Fällen: Bei allen weiteren Fragen => Kaniewski, Karin => Schelenz, Thomas zum Wasser Tel.-Nr: Kindergarten, Schule, Finanzver waltung, Breitbandangelegenheit Handy: 01 75 / 4 04 86 03 0 92 83 / 86 10 Kindergarten Mistelgau: Tel.: 0 92 79 /9 99-24 Tel.: 0 92 79 / 13 22 in der Zeit von Mo. - Do. Fax: 0 92 79 /9 99-324 von 08.00 - 16.00 Uhr und karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de Kindergarten Obernsees: Tel.: 0 92 06 / 7 50 Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr => Küffner, Brigitte Grundschule Mistelgau: => in die AWO-Kindertagesstätte Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 0 92 79 / 3 46 Tel.: 0 92 79 / 18 19, Tel.: 0 92 79 /9 99-17 => Hausmeister: Küffner, Roland Fax: 0 92 79 /9 99-317 E-Mail: Handy: 01 70 / 9 93 77 52 brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de Mittagsbetreuung Mistelgau: => Krug, Tanja Tel.: 0 92 79 / 92 31 73 => zu der Seniorenbeauftragten Finanzverwaltung => Wagner, Gislinde Frau Ursel Sloniowski, Tel.: 0 92 79 /9 99-21 Handy: 0171/4182778 Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00 Fax: 0 92 79 /9 99-321 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Seniorenbeauftragte: => zu dem Jugendbeauftragten => Seyferth, Angelika Herr Tobias Heidenreich, => Roder, Ute Tel.: 0 92 79 / 14 68 Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 Kassenverwaltung Jugendbeauftragte: E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com Tel.: 0 92 79 /9 99-19 => Maisel, Bernd Fax: 0 92 79 /9 99-319 => Standorte Defibrillatoren ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 71 / 9 51 22 41 => Westermann, Thomas an der Schule Glashütten, => Schaarschmidt, Klaus Handy: 01 72 / 3 47 50 03 Schulstraße 21, Glashütten Geschäftsleiter am Feuerwehrgerätehaus Glashütten, Schul- u. Kindergärtenbeauftragter: Tel.: 0 92 79 /9 99-12 => Küffner, Roland Altenhimmelstraße 4, Glashütten Fax: 0 92 79 /9 99-312 klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 70 / 9 93 77 52 am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2 Beauftragter für Frauen- und => Schmitt, Irene Verkehrsamt an der Therme Familienangelegenheiten: Glashütten => Seyferth, Jochen weltoffen und heimatverbunden Tourist Info Mistelgau – Obernsees Tel.: 0172/84 21 561 – Glashütten Notruf-Nummern: Tel.: 0 92 06/99 23 75 Störungsannahme Strom Polizei 1 10 Fax: 0 92 06/99 35 45 "Stadtwerke Bayreuth" info@tourismus-obernsees.de Tel.: 0921-600-750 Feuerwehr 1 12
Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bankverbindungen Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 8 – Informationen zu Besuchen im Rathaus Mistelgau während der Corona-Einschränkungen sowie Infos zu den weiterhin Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau geltenden Beschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie – Sparkasse Bayreuth – Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Land kreises Bayreuth in den Gemeinden Glashütten und Mistelgau IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 BIC: BYLADEM1SBT Die Gemeinden informieren S. 9 – 27 –N achrichten aus den Gemeinderäten Mistelgau und Glashütten: Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte in Mistelgau, Gemeinde Mistelgau Konstituierende Sitzungen, Vorstellung der neuen Gemeinderäte, – Sparkasse Bayreuth des neugewählten Bürgermeister von Glashütten und der IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 neugewählten Bürgermeisterstellvertreter beider Gemeinden BIC: BYLADEM1SBT –W arnung vor betrügerischen Methoden bei der Einholung von Werbeaufträgen in Zusammenhang mit der Erstellung der – VR-Bank Bayreuth-Hof eG neuen Bürgerinformationsbroschüre der VG Mistelgau IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 –B ekanntmachung der Gemeinde Glashütten über die geänderten BIC: GENODEF1HO1 Öffnungszeiten des Rathauses Glashütten –N achrichten aus den Pfarrämtern und Kirchengemeinden Gemeinde Glashütten Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 28 – 32 – Sparkasse Bayreuth – Spendenaufruf der Helfer vor Ort Mistelgau IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 Anzeigen S. 33 – 52 BIC: BYLADEM1SBT – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Impressum: IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 BIC: GENODEF1HO1 Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungs- gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist Abwasserzweckverband Truppachtal die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. – Sparkasse Bayreuth IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe BIC: BYLADEM1SBT Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau kostenlos zugestellt. IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- BIC: GENODEF1HO1 rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Stückzahl: 2.500 Schulverband Mistelgau-Glashütten Druck: – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Hofmann – Druck. Werbung. Medien. IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 BIC: GENODEF1HO1 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net Untersuchungsergebnis des Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau Gemeinde Glashütten Am 06.03.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) Am 13.02.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: Gesamthärte: 5,49°dH Gesamthärte: 6,34°dH Nitrat: < 1 mg/l Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,10 ph-Wert: 8,50 Härtebereich: weich (1) Härtebereich: weich (1) 3
Amtliche Bekanntmachungen Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau ist für Ihre Anliegen zu den gewohnten Öffnungszeiten w ieder für Sie da. Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist die Vermeidung von nicht unbe- dingt notwendigen persönlichen Kontakten von Menschen untereinander, ein wichtiger Beitrag. Deshalb appellieren wir an Sie, sich daran zu halten, bis Entwarnung gegeben wird. Wir bitten Sie darum, dass jeweils nur eine Person das jeweilige Amtszimmer b etritt und dass auch die empfohlene Abstandsregelung von mindestens 1,50 m eingehalten wird. Für Ihre und unsere Sicherheit ist es wünschenswert, dass Sie einen Mundschutz tragen. Die Bolzplätze in den Gemeindegebieten und die FUN-Arena in Mistelgau sind weiterhin gesperrt. Die Spielplätze sind seit 6. Mai wieder zugänglich. Auch auf dem Spielplatz muss ein Abstand von mindesten 1,5 Metern zu Menschen außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden. Veranstaltungen: Sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen sind laut Allgemeinverfügung des Baye- rischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsminis teriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G80000-2020/122-67 weiterhin untersagt. Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Wir bitten um Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund! gez. Karl Lappe VG-Vorsitzender 4
Amtliche Bekanntmachungen Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … wo Sie Druckerpatronen und Tonerkartuschen entsorgen können? In der Grünen Umweltbox des Sammeldrachens können Sie Patronen und Kartuschen aus La- ser- und Tintenstrahldruckern sowie Faxgeräten umweltfreundlich entsorgen: Annahmestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6 Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im Letterer 2 Fr 11-17 Uhr Landratsamt Bayreuth, Abfallwirtschaft, 2. Stock, Zimmer 209 Markgrafenallee 5, Bayreuth Aktuelle Liste der Abgabestellen in den Stadt– und Gemeindeverwaltungen unter www.landkreis-bayreuth.de/abfall Bitte beachten Sie, dass Tintentanks (Nachfüllbehälter), Farbbänder und Resttonerbehälter über den Restmüll zu entsorgen sind. Refillpatronen sind über die Elektroaltgeräteabgabestellen zu entsorgen . Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst: Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach. Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden. Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten: 1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 ! 2) M obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen Bereitschaftspraxen: – Bereitschaftspraxis Bayreuth, Spinnereistraße 5b, 95447 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr – Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz oder – Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10, 95326 Kulmbach, beide mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr 3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche angefragt und vermittelt werden. 5
Amtliche Bekanntmachungen Pressedienst der Sozialversicherung für Blutspende in Bayern Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Aktuelle Informationen und Termine Die Blutspende erfreut sich in Bayern aktuell enorm großer Solidarität. Dies war auch dringend notwendig, da sich das Hygiene und Abstand oberstes Gebot Aufkommen zu Beginn der Krise am unteren Rand im Die Arbeitgeber in der „Grünen Branche“ tragen gera- Grenzbereich bewegt hat. Dank der erfolgten Appelle durch de in dieser Zeit eine besondere Verantwortung für den Blutspendedienst, die Medien sowie die Politik und des ihre Mitarbeiter. Hygiene- und Abstandsregeln sowie daraus resultierenden, herausragenden Engagements der Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, ist aktuell Menschen, kann die Versorgung im Moment wieder das Wichtigste. problemlos gewährleistet werden. Dafür gebührt schon jetzt Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und allen Beteiligten im Namen der vielen Patientinnen und Gartenbau (SVLFG) unterstützt in allen Fragen des Patienten, die nach wie vor auf überlebenswichtige Blut Arbeitsschutzes und der Hygiene. Klar sollte sein: Wer die präpate angewiesen sind, großer Dank. Ein sehr starkes, Regeln nicht einhält, gefährdet die Gesundheit seiner positives Signal in diesen schwierigen Zeiten. Arbeitskräfte, der eigenen Familie und letztendlich die Hinzu kommt ein besonders hoher Anteil junger Menschen Arbeitsfähigkeit seines Betriebes und auch das Ansehen und Erstspender, den wir derzeit verzeichnen können. Nicht einer ganzen Branche. Das sollte jedem bewusst sein. zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Seit Beginn der Corona-Krise werden über Empfehlun- und der damit einhergehenden, großen Herausforderung für gen, Leitlinien, Informationsschreiben und Allgemeinverfü- die Blutspende, ist dies ein überaus erfreulicher Trend, der gungen Regelungen und Hinweise für das Alltagsleben, sich hoffentlich über die Krise hinweg fortsetzen wird. aber auch für die Arbeitswelt erlassen, die auch die „Grüne Aufgrund der geringen Haltbarkeit ist es nun elementar Branche“ betreffen. Grundsätzlich gelten alle Schutzmaß- wichtig, kontinuierlich und dabei verteilt auf die kommenden nahmen für die deutsche Bevölkerung auch für die Wochen und Monate weiterzuspenden. Augenblicklich sind Saisonarbeit. Wichtig sind dabei Hygienestandards, unsere angebotenen Termine sehr gut besucht. Wer jetzt Abstandsregelungen und Ausgangsbeschränkungen. also keine Zeit oder keinen passenden Termin findet, um Oft sind die Vorgaben der verschiedenen Behörden sehr Blut zu spenden, rettet auch in den folgenden Sommer- unterschiedlich und in der schnelllebigen Zeit kaum über- Monaten mit einer Spende noch bis zu drei Menschenleben. blickbar. Die SVLFG steht deshalb seit Beginn der Krise Gerade im Hochsommer geht die Bereitschaft Blut zu spen- im intensiven Austausch mit den Bundes- und Landes den erfahrungsgemäß immer etwas zurück. Es wäre behörden und den verschiedensten Verbänden. Sie hat wünschenswert, den aktuellen Schwung auch in diese Zeit Handlungsempfehlungen und eine Reihe von Hilfen für mitnehmen zu können. die Unternehmen erstellt und publiziert: Da die Situation noch immer sehr dynamisch ist, müssen • Gefährdungsbeurteilung Corona wir äußerst flexibel reagieren – mitunter kommt es sehr • Musterbetriebsanweisung Corona in 13 Sprachen kurzfristig zu Terminlokaländerungen oder -verschie- • Betriebliche Pandemieplanung bungen. • FAQs zu Corona Aus diesem Grund verweisen wir hinsichtlich der angebote- • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei nen Termine auf unsere Homepage oder auf die kostenfreie der Saisonarbeit Hotline. • Checkliste Saisonarbeit Es wird empfohlen, kurz vor dem Blutspendetermin noch- • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos auf mals auf www.blutspendedienst.com/termine oder kosten- Baustellen frei unter 0800 11 949 11 zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr • Checkliste Baustellen zu prüfen, ob und wann der Termin stattfindet. • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei der Forstarbeit • Checkliste Forstarbeit • Infektionsschutz Corona – Plakat in 8 Sprachen Alle Infos sind unter www.svlfg.de/corona-saisonarbeit einsehbar und können herunter geladen werden. Die In- formationen werden ständig aktualisiert. Die SVLFG appelliert an die Betriebe, insbesondere die Quarantäneregeln in den ersten 14 Tagen nach Ankunft der Saisonarbeiter einzuhalten. Aber auch danach gelten die Abstands- und Hygienevorschriften bei der Arbeit, beim Transport vom und zum Feld und ganz besonders bei der 6
Amtliche Bekanntmachungen Unterbringung weiterhin. Es gilt stets auf die Einteilung von Der aktuelle Rentenwert (Ost) in der GRV steigt auf 97,2 kleinen Gruppen bei der Arbeit und beim Wohnen zu ach- Prozent des aktuellen Rentenwerts West und beträgt ten („Zusammen arbeiten – zusammen wohnen“), um die 33,23 Euro (bisher 31,89 Euro). Übertagungsgefahren möglichst gering zu halten. Alle Rentenbezieher werden im Juni durch die SVLFG Die Außendienstmitarbeiter der SVLFG-Prävention bera- schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Rentenanpassung ten zurzeit telefonisch die Mitgliedsbetriebe zu allen Anfra- informiert. gen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, speziell auch zu COVID-19. Die Ansprechpartner stehen unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention. Seit der ersten Maiwoche erfolgen auch wieder vermehrt Vor-Ort-Besichtigungen. Pressedienst der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Pressedienst Stehleitern durch sichere der Sozialversicherung für Treppenpodeste ersetzen Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Stehleitern sind gefährlich, bieten keinen Halt und kippen sehr leicht. Mit einem Treppenpodest können viele Arbei- Höhere Renten in der „Grünen ten in der Höhe viel sicherer durchgeführt werden. Branche“ Seit dem 1. April 2020 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau den Kauf von fahr- Auch für die Rentenbezieher der Landwirtschaftlichen baren Arbeitspodesten. Die Förderung beträgt 30 % des Alterskasse und Berufsgenossenschaft gibt es ab Anschaffungspreises, maximal werden 300 Euro bezu- dem 1. Juli 2020 mehr Geld. Die Renten erhöhen sich schusst. um 3,45 Prozent (West) bzw. 4,20 Prozent (Ost). Auf dem Podest stehend ist man auf drei Seiten mit einem Der in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu berück- Geländer gesichert. Das Podest hat durch seine Platt- sichtigende allgemeine Rentenwert wird von gegenwärtig formgröße auch den Vorteil, dass Werkzeug, Ersatzteile 15,26 Euro auf 15,79 Euro (West) bzw. von 14,70 Euro auf oder auch ein Eimer Seifenwasser zum Scheibenputzen 15,32 Euro (Ost) angehoben. Die durchschnittliche mo- nebenan abgestellt werden kann. Mit einem Treppen natliche Regelaltersrente in der AdL erhöht sich dadurch podest sind Sie klar im Vorteil: Komfortabel, schneller und von aktuell 502,56 Euro auf 520,01 Euro. vor allem sicherer. Ein Beispiel, wo das Podest im Einsatz Der aktuelle Rentenwert (West) in der gesetzlichen Ren- zu sehen ist, finden Sie unter www.youtube.de Suchwort tenversicherung (GRV) erhöht sich zum 1. Juli 2020 von „Maschinen sicher waschen mit dem Treppenpodest“. 33,05 Euro auf 34,19 Euro. Hierdurch ergibt sich in der Falls der Fördertopf bald leer ist – auch ohne Förderung GRV ein sogenanntes Sicherungsniveau vor Steuern von lohnt sich der Kauf eines Arbeitspodestes immer: Die be- 48,21 Prozent. Damit wird das gesetzlich vorgegebene triebliche Sicherheit wird erhöht, der Komfort bei Arbeiten Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten. in der Höhe steigt deutlich. Interkommunale Allianz (ILE) – Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz Imagefilm für die Region Rund um die Neubürg – eine starke Region entdecken Die zehn Städte und Gemeinden Rund um die Neubürg sind Heimat für rund 25.000 Menschen. Landschaft und Kultur dieses Teils der Fränkischen Schweiz werden von einer wachsenden Zahl an Besuchern und Touristen geschätzt. Die natürliche Schönheit von Land und Leuten ist mit dem Glashüttener Filmemacher David Sünderhauf und einer Reihe freiwilliger Statisten in bewegten Bildern eingefangen worden. Der daraus entstandene Imagefilm zeigt die Flüsse, Felsen, Wälder, Burgen, Ortschaften, Auen sowie die herzliche Gastlich- keit, Lebensfreude und das Brauchtum ihrer Bewohner. Er soll künftig als Aushängeschild für die Vielfalt und Einzigartigkeit der Region „Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz“ dienen und kann von den Mitgliedsgemeinden (z.B. auf deren Homepage) verwendet werden. Das Bildmaterial besteht zum Großteil aus hochauflösenden Drohnenaufnahmen, wodurch besonders die Landschaft und die Ausblicke mit Panorama-Sicht zur Geltung kommen. Zum Download-Link bei Youtube https://www.youtube.com/watch?v=Eap67czVLRk 7
Amtliche Bekanntmachungen Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth Sammeltermine 2020 Gemeinde Glashütten 20.06.2020 11.50 Uhr – 12.30 Uhr Schulparkplatz (Schulstraße) Gemeinde Mistelgau 20.06.2020 11.00 Uhr – 11.30 Uhr Wohnsgehaig (Parkplatz Ortsausgang) 27.06.2020 10.15 Uhr – 10.35 Uhr Obernsees (Am Sportplatz) 10.10.2020 10.40 Uhr – 11.40 Uhr Mistelgau (Festplatz am FW-Haus) Corona-Krise: Diese Anbieter liefern nach Hause und bieten Abholung an Stadt und Landkreis Bayreuth erstellen Liste mit allen Liefer- und Abholservices für Lebensmittel Auch wenn zum individuellen und gegenseitigen Schutz der zwischenmenschliche Kontakt auf ein Mindestmaß reduziert wer- den muss, steht das Leben doch nicht gänzlich still. Im Privatleben ebenso wenig wie bei den Betrieben in der Region: Viele Geschäfte sind geschlossen oder haben beschränkte Öffnungszeiten. Stadt und Landkreis Bayreuth haben eine Online- Infosammlung für Bürgerinnen und Bürger mit einer umfassenden Übersicht der aktuellen Lieferservice- und Abholangebote im Lebensmittel- und Gastronomiebereich zusammengestellt. Die Angebote sind nicht nur wichtig, um durch den weiter aufrechterhaltenen Betrieb wichtige Arbeitsplätze in der Region zu erhalten, sondern auch, um die Menschen in der Umgebung weiter mit Notwendigem zu versorgen. Umso wichtiger ist es, durch regionalen Konsum regionale Unternehmen und damit regionale Arbeitsplätze zu unterstützen. Die Liste wird laufend aktualisiert und ist kostenlos abrufbar unter folgender Webadresse: www.bayreuth.de/lieferservices_region_bayreuth bzw. https://zukunft.landkreis-bayreuth.de/arbeiten-leben/lieferservices/ Weitere Angebote können jederzeit per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt.bayreuth.de gemeldet werden. Einkaufen während der Corona-Krise: Abholmöglichkeiten, Lieferdienste und Einkaufsservice Auch der Verein für Regionalentwicklung „Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V.“ bietet auf seiner Internet- seite eine Auflistung von Einkaufs- und Abholmöglichkeiten, Lieferdiensten und weiteren Anbietern des täglichen Bedarfs in unserer Region. Die Liste wird fortwährend aktualisiert, Hin- weise dazu sind jederzeit willkommen. Geben Sie dazu folgende Adresse in Ihrem Browser ein: https://neubuerg-fraenkische-schweiz.de/ service/gastro-dienste 8
Die Gemeinden informieren 2.3 Bauantrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf Fl.Nr. 1193/2, Gemar- kung Mistelgau, Mashalderring 17 Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mashalder Mistelgau“ soll Befreiung erteilt werden für: – Dachneigung Pultdach 3° statt 7° – Eindeckung mit Glas statt Dachziegeln, Dachsteinen oder Metallprofilen. Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. Von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird Befreiung erteilt. (16 : 0) 3. Sonstiges und Informationen NAC H R I C H TE N 3.1 Finanzlage und Baustellen aus dem Mistelgauer Gemeinderat Der Bgm. informiert die Gemeinderäte über die derzeitige Finanzlage der Gemeinde. Es müssen knapp 200.000,– € Sitzung vom Montag, 27.04.2020, an Gewerbesteuer zurückgezahlt werden. Die Voraus im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau zahlungen bei den entsprechenden Gewerbebetrieben Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr wurden zwischenzeitlich deutlich reduziert bzw. auf 0,– € Ende der Sitzung: 20:40 Uhr gestellt. Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe Die momentanen Schulschließungen aufgrund der Coro- und 15 Gemeinderatsmitglieder napandemie können für die Baumaßnahmen in der Mis Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: telgauer Schule gut genutzt werden, teilt der Bgm. mit. Die Herr Hans Sturm Renovierungsarbeiten, insbesondere die Sanitärmaßnah- Von der Presse: Herr Dieter Jenß men in der Turnhalle, können nacheinander ausgeführt Zuhörer: 2 werden, was bei normalem Schulbetrieb so nicht möglich gewesen wäre. 1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau Zu der Baumaßnahme „Kindergarten“ erklärt der Bgm., ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit dass die Winkelstützwände im Grenzbereich versetzt sind 16 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit ge- und die groben Erdarbeiten und die Bodenstabilisierung geben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderats ausgeführt sind. mitglieder und die weiteren Anwesenden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bau- stellen laufen. Allerdings kommen dadurch auch vermehrt A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Rechnungen auf die Gemeinde zu, die ansonsten auf das ganze Jahr verteilt gewesen wären. Er hofft, dass trotz 1. Genehmigung der Niederschrift vom 06.04.2020 „Corona“, auch die staatlichen Stellen die Fördermittel Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung zeitnah auszahlen. vom 06.04.2020. (16 : 0) Gemeinderat Fichtel schlägt vor, die staatlichen Stellen jetzt schon vorab zu informieren, dass die Baumaß 2. Bauanträge nahmen schneller vorangehen und dass daher auch die 2.1 Bauantrag auf Anbau eines Wintergartens an ein be- Fördermittel wahrscheinlich eher abgerufen werden. stehendes Wohnhaus auf Fl.Nr. 1250/3, Gemarkung Mistelgau, Krippleinstraße 27 Bgm. Lappe informiert die Gemeinderäte, dass in nächs ter Zeit auch noch der Glasfaserausbau beginnen wird Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kripplein“ und die anteiligen Kosten der Gemeinde mit einzukalku- soll Befreiung für Anbau außerhalb der Baugrenze erteilt lieren sind. werden. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch den Nachbarn der 3.2 Sprunggrube am Sportplatz Fl.Nr. 1250/4, Gem. Mistelgau erteilt. Gemeinderat Richter fragt nach, ob es noch notwendig Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. sei, eine Sprunggrube zu bauen oder ob die Sportanlagen Von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird Befreiung der Gemeinde Glashütten für den Schulsport mit genutzt erteilt. (16 : 0) werden können. Der Bgm. antwortet, dass eine Sprung- 2.2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses grube wieder errichtet werden soll, aber diesbezüglich erst mit integrierter Doppelgarage und Teilabbruch des noch Gespräche mit der Schulleitung geführt werden Anwesens Waldsteinring 25 auf Fl.Nr. 124/0, Gemar- müssen. Dies wird aber erst nach den großen Ferien er kung Obernsees folgen. Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (16 : 0) 9
Die Gemeinden informieren 4. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinde derat weitere 6 Jahre gute Zusammenarbeit für die ratsmitglieder Bevölkerung, für das Lebensgefühl, die Freiheit und auch Die Gemeinderäte Gerhard Leykam, Joachim Bursian, vor allem für die Gesundheit von uns allen. In diesem Sin- Werner Eisenhuth und Werner Böhner haben sich bei der ne: bleiben Sie bitte gesund. letzten Kommunalwahl nicht mehr als Gemeinderäte auf- stellen lassen, so dass ihre Amtsperiode zum 30.04.2020 endet. A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Bgm. Lappe hebt die besonderen Leistungen eines jeden 1. Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder ausscheidenden einzelnen Gemeinderatsmitgliedes her- durch 1. Bürgermeister Karl Lappe vor und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe vereidigt die neugewähl- Überreichung einer Urkunde und eines Bierkruges. ten Gemeinderatsmitglieder mit dem vorgeschriebenen Gemeinderat Böhner, der in vielen örtlichen Vereinen inte- Amtseid. Die neuen Gemeinderatsmitglieder sind: griert ist, bittet darum, den Vereinen ein Schriftstück der Herr Berno Baumann, Culmer Straße 2, 95490 Mistelgau, Gemeinde zukommen zu lassen, dass aufgrund der Herr Roland Küffner, Frankenhaag 25 A, „Coronasituation“ Veranstaltungen, wie z. B. die Kerwas, 95490 Mistelgau, abgesagt werden, damit diese die bereits geschlossenen Verträge, z. B. mit Musikgruppen, leichter auflösen können. Herr Dr. Tim Kraemer, Mashalderring 21 A, Der Bgm. erklärt, dass die Gemeinde nicht zuständig sei, 95490 Mistelgau, sondern derjenige, der diese Veranstaltungen verbiete, Herr Thomas Westermann, Mengersdorf 40, was in diesem Fall der Freistaat Bayern sei. Er schlägt vor, 95490 Mistelgau. dass die Vereine, die Probleme mit Stornierungen haben, Alle legen gemeinsam den vorgeschriebenen Amtseid ab. sich an die Gemeinde wenden sollen, um dann gemein- Somit ist der neue Gemeinderat vollzählig und beschluss- sam eine Lösung zu finden. fähig. 2. Genehmigung der letzten Niederschrift über die B) NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG Gemeinderatssitzung vom 27.04.2020 Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die Sitzung vom 27.04.2020. (17 : 0) 3. Beratung und Beschlussfassung über die Zahl NAC H R I C H TE N der Stellvertreter des 1. Bürgermeisters Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe schlägt vor, dass wie aus dem Mistelgauer Gemeinderat bereits in den vorhergehenden Perioden zwei weitere Bür- Konstituierende Sitzung vom Montag, 11.05. germeister gewählt werden sollen. Der Gemeinderat ist 2020, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau hiermit vollständig einverstanden und beschließt, dass es 2 Stellvertreter für den 1. Bürgermeister geben wird. Beginn der Sitzung: 20:00 Uhr Ende der Sitzung: 22:33 Uhr (17 : 0) Anwesend waren: 1. Bürgermeister Karl Lappe 4. Beschlussfassung über das Fortbestehen der und 16 Gemeinderatsmitglieder bisherigen genehmigten Geschäftsordnung für Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: – den Gemeinderat Mistelgau bis zum Erlass einer Von der Presse: Herr Dieter Jenß neuen Geschäftsordnung Weitere Anwesende: Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die Ge- von der Verwaltung Herr Mathias Huber (ab TOP B 1.) schäftsordnung 2014 – 2020 bis zum Erlass einer neuen Zuhörer: 1 Geschäftsordnung 2020 – 2026 fortgeführt wird, damit der Gemeinderat geschäftsfähig ist. (17 : 0) 1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wur- den. Der Gemeinderat ist mit 17 Mitgliedern anwesend, so 5. Bildung eines Wahlausschusses zur Wahl der dass Beschlussfähigkeit gegeben ist. weiteren Bürgermeister Zu dieser konstituierenden Gemeinderatssitzung begrüßt Herr Lappe schlägt sich selbst als Vorsitzenden und Herrn er alle Gemeinderatsmitglieder, insbesondere die vier Schaarschmidt von der Verwaltungsgemeinschaft Mistel neuen Gemeinderatsmitglieder, sowie Herrn Jenß von der gau als weiteres Mitglied des Wahlausschusses vor. Der Presse, Herrn Schaarschmidt von der Verwaltung und ei- Gemeinderat beschließt dies nach dem Vorschlag. nen Zuhörer. Herr Huber wird später noch zu uns kom- (17 : 0) men. Weiterhin geht er auf die Corona-Problematik bei uns in Mistelgau, in Bayern und weltweit ein. Die gesund- 6. Wahl des 2. Bürgermeisters heitlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Auswirkun- Zur Wahl des 2. Bürgermeisters schlägt Herr Bürgermeister gen waren so nicht vorstellbar. Er wünscht dem Gemein- Karl Lappe das Gemeinderatsmitglied Heinrich Richter 10
Die Gemeinden informieren vor. Ansonsten wird kein weiterer Vorschlag aus der Mitte 8. Vereidigung des 2. Bürgermeisters des Gemeinderates vorgebracht. und des 3. Bürgermeisters Herr Lappe geht kurz auf die gemeinsamen Vorgespräche Der soeben gewählte 2. Bürgermeister, Herr Heinrich ein und stellt dem Gemeinderat die vorbereiteten Richter, übt sein Amt im Anschluss an seine letzte Stimmzettel für die Wahlen zum zweiten und zum dritten Amtszeit, ebenfalls als 2. Bürgermeister, wieder fort Bürgermeister vor. folgend in der 2. Periode aus, wodurch sein Amtseid ent- Diese sind mit einer Zeile mit Namensangabe und einer fällt (Art. 27 Abs. 4 KWBG). offenen Zeile mit Eintragungsmöglichkeit und den Der soeben gewählte 3. Bürgermeister, Herr Stefan dazugehörigen Ankreuzfeldern vorbereitet worden. Er Seyferth-Zapf, wird von Herrn 1. Bürgermeister Karl bittet den Gemeinderat um seine Zustimmung zu diesen Lappe in seinem neuen Ehrenamt vereidigt (Art. 27 Abs. 1 Wahlzetteln. KWBG). Der Gemeinderat stimmt den vorbereiteten Wahlzetteln für die Wahlen zum zweiten und dritten Bürgermeister zu. 9. Beratung und Erlass einer Satzung zur Regelung (17 : 0) des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Anschließend findet die geheime Wahl mit den vorberei Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe verweist auf den mit der teten Stimmzetteln und unter Nutzung des nicht einseh Sitzungseinladung versandten Text für die Satzung zur baren Wahltisches im Ausschankbereich nacheinander Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der statt. Die Stimmzettel werden anschließend der Wahlurne Gemeinde Mistelgau. entnommen und ausgezählt. Es kann folgendes Ergebnis Heute soll dieser Text als neue Satzung beschlossen wer- der Wahl festgestellt werden: den. Der Gemeinderat fasst den folgenden Beschluss: Für das Gemeinderatsmitglied Heinrich Richter: Der Gemeinderat Mistelgau erlässt auf Grund der Art. 16 gültige Stimmen 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Ein leerer und damit ungültiger Stimmzettel. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ent- Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeinde ver fällt damit auf das vorgeschlagene Gemeinderatsmitglied fassungsrechts der Gemeinde Mistelgau. Der anliegende Heinrich Richter. Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses. (17 : 0) Auf Nachfrage des Vorsitzenden des Wahlausschusses erklärt Herr Heinrich Richter, dass er die Wahl zum 2. 10. Beratung und Erlass einer Geschäftsordnung für Bürgermeister annimmt. Er ist damit der 2. Bürgermeister. den Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau Der Vorsitzende des Wahlausschusses gratuliert Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe verweist auf den mit der Herrn Heinrich Richter zu seinem Ehrenamt als 2. Sitzungseinladung versandten Text für die Geschäfts Bürgermeister der Gemeinde Mistelgau. ordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau. Diese Geschäftsordnung soll dem Gemeinderat Mistelgau 7. Wahl des 3. Bürgermeisters für die Legislaturperiode 2020 bis 2026 zu Grunde liegen. Zur Wahl des 3. Bürgermeisters schlägt Herr Bürgermeister Der Gemeinderat ist mit dieser Geschäftsordnung gemäß Karl Lappe das Gemeinderatsmitglied Stefan Seyferth- dem vorliegenden Entwurf vorbehaltlos einverstanden Zapf vor. Ansonsten wird kein weiterer Vorschlag aus der und fasst den folgenden Beschluss: Mitte des Gemeinderates vorgebracht. Der Gemeinderat Mistelgau gibt sich auf Grund des Art. Anschließend findet die geheime Wahl mit den vorbereite- 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ten Stimmzetteln und unter Nutzung des nicht einsehba- (GO) die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der ren Wahltisches im Ausschankbereich nacheinander statt. Gemeinde Mistelgau. Der beiliegende Geschäfts Die Stimmzettel werden anschließend der Wahlurne ent- ordnungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses. (17 : 0) nommen und ausgezählt. Es kann folgendes Ergebnis der Wahl festgestellt werden: 11. Bestellung der Mitglieder für die Ausschüsse: Für das Gemeinderatsmitglied Stefan Seyferth-Zapf: Für die Legislaturperiode des neuen Gemeinderates 2020 16 gültige Stimmen bis 2026 soll es einen vorberatenden Bauausschuss und Ein leerer und damit ungültiger Stimmzettel. auch den gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungs prü Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ent- fungsausschuss geben. Dies wurde bereits zuvor im fällt damit auf das vorgeschlagene Gemeinderatsmitglied gesamten Gemeinderat besprochen und festgelegt. Stefan Seyferth-Zapf. Auf Nachfrage des Vorsitzenden des Wahlausschusses 11. 1 Bestellung der Mitglieder für den Rechnungs erklärt Herr Stefan Seyferth-Zapf, dass er die Wahl prüfungsausschuss zum 3. Bürgermeister annimmt. Er ist damit der 3. Für den Rechnungsprüfungsausschuss sind 4 Mitglieder Bürgermeister. sowie deren Vertreter und ein Vorsitzender des Der Vorsitzende des Wahlausschusses gratuliert Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen. Herrn Stefan Seyferth-Zapf zu seinem Ehrenamt als Es wurden folgende Mitglieder und Vertreter vorgeschla- 3. Bürgermeister der Gemeinde Mistelgau. gen und bestellt: 11
Die Gemeinden informieren Rechnungsprüfungsausschuss (4 Mitglieder): Mitglieder Stellvertreter Mitglieder Vertreter Karl Lappe Heinrich Richter Jürgen Kailer Sven Gössl Roland Krug Jürgen Kailer Bernd Maisel Stefan Seyferth-Zapf Sven Gössl Stefan Seyferth-Zapf Berno Baumann Matthias Rühr Roland Küffner Hans Sturm Jörg Ebert Angelika Seyferth Angelika Seyferth Bernd Maisel Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss: Jürgen Kailer Thomas Westermann Tim Kraemer (17 : 0) Matthias Rühr Berno Baumann Jochen Seyferth Gerald Fichtel 11. 2 Bestellung der Mitglieder für den vorbera- (17 : 0) tenden Bauausschuss Für den vorberatenden Bauausschuss sind 6 Mitglieder 12. 3 Zweckverbandsversammlung des sowie deren Vertreter zu bestellen. Zweckverbandes Therme Obernsees Vorsitzender des vorberatenden Bauausschusses ist der Zweckverbandsversammlung Therme Obernsees 1. Bürgermeister Karl Lappe und Stellvertretender Vor (BGM + 3 Mitglieder): sitzender ist der gesetzliche Vertreter und 2. Bürgermeis Mitglieder Stellvertreter ter Heinrich Richter (siehe Art. 33 Abs. 2 BayGO). Jörg Ebert Stefan Seyferth-Zapf Es wurden folgende Mitglieder und Vertreter vorgeschla- Roland Krug Hans Sturm gen und bestellt: Berno Baumann Thomas Westermann Vorberatender Bauausschuss (6 Mitglieder): (17 : 0) Vorsitz Stellvertretender Vorsitz Gemeinderatsmitglied Herr Dr. Tim Kraemer fragt nach, Karl Lappe Heinrich Richter ob keines der Zweckverbandsmitglieder des Zweck verbandes Therme Obernsees persönliche Interessens Mitglieder Vertreter kollisionen mit dem Thermenbetrieb und diesem Zweck Jürgen Kailer Angelika Seyferth verband hat und möchte diese von den Räten verneinte Berno Baumann Matthias Rühr Situation im Protokoll festgehalten haben. Stefan Seyferth-Zapf Sven Gössl Roland Küffner Bernd Maisel 12. 4 Schulverbandsversammlung des Roland Krug Thomas Westermann Schulverbandes Mistelgau-Glashütten: Gerald Fichtel Jörg Ebert Schulverbandsversammlung Mistelgau-Glashütten (17 : 0) (2 Mitglieder): Mitglieder Stellvertreter 12. Berufung der Vertreter der Gemeinde Mistelgau Thomas Westermann Hans Sturm Über die Berufung von Vertretern aus dem Gemeinderat Roland Küffner Tim Kraemer Mistelgau in die Organe der Körperschaften, denen die (17 : 0) Gemeinde Mistelgau mit angehört, wurden die folgenden Beschlüsse gefasst und damit folgende Vertreter und Stellvertreter berufen: 12. 5 Zweckverbandsversammlung des Zweck- verbands Staatliche Gesamtschule Hollfeld: 12. 1 Gemeinschaftsversammlung der Zweckverbandsversammlung Staatliche Gesamtschule Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau: Hollfeld (1 Mitglied): Verwaltungsgemeinschaftsversammlung Mistelgau Mitglied Stellvertreter (BGM + 4 Mitglieder): Hans Sturm Jochen Seyferth Mitglieder Stellvertreter (17 : 0) Jochen Seyferth Sven Gössl 13. Z uteilung bestimmter Aufgabengebiete an ein- Gerald Fichtel Jörg Ebert zelne Gemeinderatsmitglieder: Bernd Maisel Angelika Seyferth Matthias Rühr Berno Baumann 13. 1 Jugendbeauftragte (17 : 0) Jugendbeauftragte: Bernd Maisel Thomas Westermann 12. 2 Zweckverbandsversammlung des (17 : 0) Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Truppachtal: 13. 2 Seniorenbeauftragte Zweckverbandsversammlung Truppachtal Seniorenbeauftragte: Angelika Seyferth (8 Mitglieder): (17 : 0) 12
Die Gemeinden informieren 13. 3 Verkaufsbeauftragter ausgegeben und die Berichterstattung Bayreuther Umland Verkaufsbeauftragter: Heinrich Richter fehlt. Weitgehend tagesaktuell stand zum Beispiel die (17 : 0) Ankündigung der heutigen konstituierenden Sitzung der Gemeinde Mistelgau nicht in den in Mistelgau zugestellten 13. 4 Beauftragter für die Schulen und Kinder- Zeitungen, während es zum Beispiel in Gesees, gärten: Hummeltal, Mistelbach und Eckersdorf stand. Viele Beauftragter für die Schulen und Kindergärten: Berichte von Glashütten und Mistelgau erscheinen im hier Roland Küffner zugestellten Pegnitzteil gar nicht oder einen Tag nach (17 : 0) dem Abdruck im Bayreuther Umland-Teil, wie zum Beispiel die Haushaltssitzung der Gemeinde Mistelgau. 13. 5 Feuerwehrbeauftragte: Da wir mit einem Brief der beiden Bürgermeister Sven Feuerwehrbeauftragte: Matthias Rühr Ruhl und Karl Lappe nicht weitergekommen sind, wird Sven Gössl Herr Bürgermeister Lappe morgen Herrn Verlags (17 : 0) geschäftsführer Dr. Schäfers anrufen, um die für unsere Bevölkerung unbefriedigende Situation abzustellen. 13. 6 Vereinsbeauftragte: Vereinsbeauftragte: Jörg Ebert 15. 2 Geburtenglückwünsche und Geschenküber- Stefan Seyferth-Zapf gabe, sowie neue Glückwunschschreiben (17 : 0) bei Nichtantreffen in 2 Varianten Der 1. Bürgermeister geht kurz auf die bisher praktizierte 13. 7 Beauftragter für Frauen- und Familien Vorgehensweise ein und teilt in 2 Varianten neue Glück angelegenheiten: wunschschreiben an die Eltern zum Einwerfen in den Beauftragter für Frauen- und Briefkasten bei Nichtantreffen in den Umlauf aus. Familienangelegenheiten: Jochen Seyferth Jedes Gemeinderatsmitglied könne sich je nach Bedarf (17 : 0) gleich einige Schreiben in beiden Varianten mitnehmen. Auf Wunsch können in der Verwaltung weitere Schreiben 14. Bauanträge: nachbestellt werden. 14. 1 Bauantrag auf Erweiterung/Aufstockung 15. 3 Antrag des Sportvereins Mistelgau 1950 e.V. der bestehenden Doppelgarage um einen auf Zustimmung zur Wiederaufnahme Abstellraum für Zweiräder und Garten des eingeschränkten Trainingsbetriebs geräte auf Fl. Nr. 7/1, Gemarkung Obern- Der 1. Bürgermeister liest dem Gemeinderat das sees, St.-Rupertus-Str. 1 a Antragschreiben des Sportvereins Mistelgau 1950 e. V. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. vom 11.05.2020 auf Zustimmung zur Wiederaufnahme Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der des eingeschränkten Trainingsbetriebs vor. Voraussetzung Fl. Nrn. 7/0, Gem. Obernsees erteilt. hierfür ist demnach die Einhaltung der vierten Bayerischen Beschluss: Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die behörd Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. (17 : 0) liche Gestattung durch die Kommune. Diese Gestattung kann auch widerruflich erteilt werden. 14. 2 Bauantrag auf Neubau eines Gartenhauses Zu diesem Antrag entwickelt sich im Gemeinderat eine auf Fl. Nr. 1158/102, Gemarkung Mistelgau, lebhafte Corona-Diskussion. Es wird nach der Verant Mashalderring 2 wortung für die Einhaltung der Auflagen und im Falle eines Wiederhochschnellens der Corona-Infektionszahlen Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erste gefragt. Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn durch Änderung und Erweiterung Mashalder Mistelgau“ soll diese Gestattung die Infektionszahlen wieder hochschnel- Befreiung erteilt werden für: len, dies dann auch auf andere Bereiche, beispielsweise – Geringfügige Überschreitung der Baulinie um 15 cm die Gaststätten, Auswirkungen haben kann. Beschluss: Der Vorsitzende des SV Mistelgau und gleichzeitig Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu. Gemeinderatsmitglied erklärt, dass der Verein das Von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird Befreiung Schreiben des Bayerischen Fußball-Verbandes über- erteilt. (17 : 0) haupt erst am Freitag erhalten hat und daher kein früherer Antrag möglich war. Er setzt sich positiv für die Erteilung 15. Informationen und Sonstiges: der Gestattung ein und berichtet, dass die Fußballspieler schon gerne nach und nach wieder ins Training einsteigen 15. 1 Beschwerden vieler Bürger über die Lokal- würden. Diese Woche würde aber nichts geschehen. Es berichterstattung werden derzeit auch die Konzepte zur Einhaltung der Der 1. Bürgermeister berichtet über die Beschwerden vie- Infektionsschutzmaßnahmen geprüft. ler Bürgerinnen und Bürger zur Lokalberichterstattung des Der Gemeinderat spricht sich für ein jederzeitiges, alleini- Nordbayerischen Kuriers. Hier wird in den Gemeinden ges Widerrufsrecht des 1. Bürgermeisters aus, damit im Glashütten und Mistelgau der Pegnitz- und Auerbachteil negativen Falle flexibel und schnell reagiert werden kann. 13
Die Gemeinden informieren Die Gestattung soll erst zum 25.05.2020 erfolgen. Es soll genommen werden. Die Planungen für die Zeit ab ein positives Signal gesetzt werden. September 2020 müssen der entsprechenden Sachlage angepasst werden.Wir werden Sie weiterhin informieren. Beschluss: Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe merkt an dieser Stelle Der Gemeinderat beschließt, unter der Auflage der an, dass auch für die Jugendfahrt analog zu handeln ist. Einhaltung der vierten Bayerischen Infektions schutz maßnahmenverordnung und unter dem jederzeitigen, Der Gemeindetrat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis. sofortigen Widerrufsrecht durch den 1. Bürgermeister die beantragte gemeindliche Gestattung ab dem Montag, 15. 5 Wegebau und Splitt-Aufbringung auf dem 25.05.2020, zu erteilen. Dieser Beschluss gilt für jeden unteren Neubürgrundweg Fußballverein oder jede Fußballabteilung im Gemeinde Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Zustand des gebiet Mistelgau. (15 : 1) unteren Neubürgrundweges angesprochen. Hier soll Herr Jörg Ebert, als Vorstand des SV Mistelgau, nimmt Feinsplitt aufgebracht werden, damit dieser Weg durch wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil. Radfahrer besser genutzt werden kann. 15. 4 Seniorenausflug Mistelgau – Nicht bis Ende August aus Corona Gründen Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation muss zumin- dest bis Ende August von einer Seniorenfahrt Abstand B) NICHTÖFFENTLICHER TEIL Die vier neuen Gemeinderäte werden von Bgm. Lappe vereidigt (Foto oben), ebenso der neugewählte 3. Bürgermeister Stefan Seyferth-Zapf (Foto links unten). Foto rechts unten, der 1. Bürgermeister mit seinen beiden Stellvertretern: 2. Bgm. Heinrich Roder (rechts) und 3. Bgm. Stefan Seyferth- Zapf (mitte). Fotos Dieter Jenß 14
Die Gemeinden informieren Verabschiedung der bisherigen Gemeinderäte im Gemeinderat Mistelgau am 27.04.2020: Werner Böhner Gemeinderat und 3. Bürgermeister Er gehörte von 2002 bis 2020 dem Gemeinderat Mistelgau an und war ab 2014 der 3. Bürgermeister. In dieser Zeit hat er viel wertvolle Arbeit geleistet. Unter anderem: • die Neugestaltung des Grüngutcontainers mit Aufstiegshilfe beim Bauhof Mistelgau • die Generalsanierung der FUN-ARENA Besonderes Augenmerk galt seinem Lebensmittelpunkt, der ehemaligen Gemeinde Frankenhaag-Streit mit den aktiven Vereinen wo er lange FF Vorstand war. • die Verbesserung der Infrastruktur im Bereich Straßenbau und Ortsbeleuchtung • die Spiel- und Bolzplatzanlage • das Buswartehaus, die Dorfplatzgestaltung mit Dorfbrunnen u.v.m. Werner war ein verlässlicher loyaler Bürgermeistervertreter für unsere Gemeinde. Joachim Bursian Gemeinderat von 2002 bis 2020 Er war 18 Jahre Gemeinderat und lange Zeit davon Fraktionssprecher der CSU. Der Bau des Verkehrskreisel am Rathaus war ihm ein wichtiges Anliegen. Seit 2008 war er Vereinsbeauftragter des Gemeinderates. Joachim brachte sich in der FF-Mistelgau als 1. Vorsitzender in der Zeit des Feuerwehrhausneubaues und im SV Mistelgau aktiv in unterschiedlichen Funktionen in die Vereinsarbeit ein. Werner Eisenhuth Gemeinderat von 2002 bis 2020 Auch er fungierte 18 Jahre lang als Gemeinderat. In diese Zeit fiel die Ortskernsanierung Mengersdorf und das anschließend von ihm mit aus der Taufe gehobene Dorffest, der Feuerwehrhausanbau sowie der Bau der Spielplätze und weitere Infrastrukturmaßnahmen in Truppach/Mengersdorf sowie der Fischerhüttenanbau am Eisweiher. Gerhard Leykam Gemeinderatsmitglied von 2014 bis 2020 Gerhard war der örtliche Vermittler zwischen Kirchengemeinde Obernsees und politischer Gemeinde Mistelgau. Mit ihm konn- ten die Kirchturm- und Kirchensanierung in guter Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden auf den Weg gebracht werden. Weiterhin trägt er Verantwortung bei vielen Obernseeser Vereinen und kümmert sich mit um den Barockgarten. Die aus dem Gemeinderat Mistelgau ausscheidenden Gemeinderäte bei ihrer Verabschiedung durch Bürgermeister Karl Lappe am 27. April 2020: (von links) Joachim Bursian, Bürgermeister Karl Lappe, Werner Böhner, Gerhard Leykam und Werner Eisenhuth Foto: Dieter Jenß 15
Die Gemeinden informieren Die vier Neuen im Gemeinderat Mistelgau: Berno Baumann Dr. Tim Kraemer Roland Küffner Thomas Westermann Fotos: Dieter Jenß Seniorenausflug 2020 der Gemeinde Mistelgau Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation muss zumindest bis Ende August von einer Seniorenfahrt Abstand genommen werden. Die Planungen für die Zeit ab September 2020 müssen der entsprechenden Sachlage angepasst werden. Wir werden Sie weiterhin informieren. gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister gez. Angelika Seyferth, Seniorenbeauftragte Seniorencafé Mistelgau Auf Grund der aktuellen Situation findet auch unsere Fahrt ins Grüne zum Abschluss vor der Sommerpause nicht statt. Wir hoffen, wie gewohnt im Oktober wieder zu öffnen. Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund. Ihr Team vom Seniorencafé 16
Die Gemeinden informieren 2. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderats- mitglieder Der 1. Bürgermeister Sven Ruhl bittet die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder nach vorn zur Eidesleistung. Herr Oliver Becker (CSU), Herr Andreas Opel (CSU), Herr Simon Krauß (CSU), Herr Martin Zeilmann (AFW) und Herr Lars Hammer (AFW) legen die Eidesformel nach Art. 31 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung ab. Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder erheben die rechte Hand und sprechen folgende Eidesformel: Info über die konstituierende Sitzung des „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepu- Gemeinderates der Gemeinde Glashütten am blik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bay- Montag, 11.05.2020, im Veranstaltungsraum ern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und der Mehrzweckhalle Glashütten meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwö- re, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen. So wahr mir Gott helfe.“ Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr Ende der Sitzung: 20.14 Uhr 3. Genehmigung der Niederschrift Anwesend waren: 1. Bürgermeister Sven Ruhl Die Niederschrift über die Sitzung vom 27.04.2020 wird und 12 Gemeinderatsmitglieder vom Gemeinderat vollinhaltlich genehmigt. (13 : 0) Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: – 4. Beratung und Beschlussfassung über die Zahl Von der Presse: Herr Dieter Jenß der Stellvertreter des 1. Bürgermeisters Von der VG Mistelgau: Herr Winfried Wagner und Gemeinderatsmitglied Michael Neuner regt an, dass ein Herr Mathias Huber 2. und ein 3. Bürgermeister gewählt wird, dem schließt sich Gemeinderatsmitglied Werner Schubert an. Zuhörer: 10 Es wird beschlossen, einen 2. und einen 3. Bürgermeister Der 1. Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest, zu wählen. (13 : 0) dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend, so dass Be- 5. Bildung eines Wahlausschusses zur Wahl schlussfähigkeit gegeben ist. des/der weiteren Bürgermeister 1. Bürgermeister Sven Ruhl schlägt vor, dass der Käm merer der VG Mistelgau, Herr Winfried Wagner, die Schrift- A. Öffentliche Sitzung führerin, Frau Brigitte Küffner und er selbst den Wahlaus- 1. Bürgermeister Sven Ruhl begrüßt alle Anwesenden und schuss bilden. liest ein Informationsschreiben des Bayerischen Staats Hierzu wird eine geheime Wahl mittels Stimmzettel durch- ministerium des Innern für Sport und Integration über die geführt. Maskenpflicht vor – diese ist bei genügend Abstand nicht Der Stimmzettel wird an einem separaten Tisch einzeln erforderlich, so im Schreiben der Staatsregierung. Die und der Reihe nach ausgefüllt und in eine dafür vorgese- nötige Abstandsregelung wird eingehalten. hene Urne geworfen. Mit besten Wünschen für eine gute Zusammenarbeit geht Für diesen Vorschlag stimmt der Gemeinderat mit (13 : 0) er zur Tagesordnung über. 6. Wahl des 2. Bürgermeisters 1. Vereidigung des neugewählten Gemeinderatsmitglied Michael Neuner schlägt als 2. Bür- 1. Bürgermeisters germeister das Gemeinderatsmitglied Oliver Becker vor. Der 1. Bürgermeister erklärt, dass das älteste anwesende Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Mitglied vom Gemeinderat das Amt zur Vereidigung über- Dem wird zugestimmt (13 : 0) nehmen muss. Ergebnis der Wahl: Gemeinderatsmitglied Werner Schubert nimmt die Verei- Abgegebene Stimmzettel: 13 digung vor und bittet den 1. Bürgermeister Sven Ruhl nach 12 gültige Stimmen für Oliver Becker vorne zu kommen. Dieser hebt die rechte Hand und legt 1 ungültige Stimme/Stimmzettel wurde leer abgegeben. die Eidesformel nach Art. 27, Abs. 1, Satz 2, KWBG ab. Gemeinderatsmitglied Oliver Becker bedankt sich für das „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepu- Vertrauen und nimmt die Wahl an. blik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein 7. Wahl des 3. Bürgermeisters und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. So Gemeinderatsmitglied Egon Ruckriegel schlägt zum 3. wahr mir Gott helfe.“ Bürgermeister Herrn Marco Bernt vor. Dem wird zugestimmt (13 : 0) 17
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