Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten - Gemeinde Mistelgau

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Amts- und Mitteilungsblatt                                                              Nr. 06 2020
der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten
        Erscheinungsdatum: 29. Mai 2020 – Redaktionsschluss für Nr. 07/2020: Freitag, 12. Juni 2020

                                                                          Zum dienstlichen Abschied
                                                                          von Werner Kaniewski.
                                                                          Eine lange Ära als
                                                                          1. Bürgermeister von Glashütten
                                                                          mit einer Dienstzeit von
                                                                          34 Jahren, 5 Monaten und
                                                                          12 Tagen ging zu Ende.

                                                                          Vielen Dank für deine geleistete
                                                                          Arbeit, bleib viele weitere Jahre
                                                                          bei bester Gesundheit!

Rathaus Mistelgau                    Rathaus Glashütten                   Verein für Regionalentwicklung
Bahnhofstraße 35                     Schloßstraße 2                       „Rund um die Neubürg – Fränkische
95490 Mistelgau                      95496 Glashütten                     Schweiz e. V.”
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr   Donnerstag:                         Bahnhofstraße 35
Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr          15.30 – 18.30 Uhr                    95490 Mistelgau
Telefon 0 92 79/ 9 99-0              Telefon 0 92 79/4 67                 Telefon 0 92 79 / 92 32 41
Fax      0 9279/ 9 99-33             Fax     0 92 79/92 33 77             Fax     0 92 79 / 92 32 44
www.mistelgau.de                     www.glashuetten.de                   www.neubuerg.de
poststelle@vg-mistelgau.bayern.de    gemeinde@glashuetten.de              info@neubuerg.de
Gemeinde Mistelgau                          => Silbermann, Thomas
                                                                                          Gemeinde Glashütten
                                               Bauamt, Straßenverkehr
   Die Rufnummern:                             Tel.: 0 92 79 / 9 99-15                                    und
                                               Fax: 0 92 79 /9 99-315
=> Lappe Karl, 1. Bürgermeister                thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de
Privat: 0 92 79 /2 20
Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0                    => Wagner, Winfried
Handy: 01 60/ 8 42 73 16                       Kämmerer
                                               Tel.: 0 92 79 / 9 99-13                    Ihr direkter Kontakt
=> Amschler, Dietmar                           Fax: 0 92 79 /9 99 313
EDV-Betreuung, Fischereischeine,               winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de     => ins Rathaus:
Rentenangelegenheiten
Tel.: 0 92 79 /9 99-11                         => Waldmann, Monika                        Tel.: 0 92 79/4 67
Fax: 0 92 79 /9 99-311                         Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe-          Fax: 0 92 79/92 33 77
dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de        und Hundesteuer                            E-Mail: gemeinde@glashuetten.de
                                               Tel.: 0 92 79 / 9 99-22                    Internet: www.glashuetten.de
=> Bärnreuther, Wolfgang                       Fax: 0 92 79 /9 99-322
Mitteilungsblatt, Wasser- und Kanal-           monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de     => in den Bauhof:
gebühren                                                                                  Tel.: 0 92 79/82 48
Tel.: 0 92 79 /9 99-18                         Bauhof Mistelgau:                          Fax: 0 92 79/97 12 30
Fax: 0 92 79 /9 99-318                         Tel.: 0 92 79/ 5 84
wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de
                                                                                          E-Mail: bauhof@glashuetten.de
                                               In dringenden Fällen:
                                               => Bär, Arno                               => Grundschule Glashütten:
=> Bayerlein, Katja
Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle,                Handy: 01 51 / 18 05 64 41                       Tel.: 0 92 79 /2 41
                                               => Ströbel, Karl
Standesamt
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 42
                                                                                          Störungsannahme
Tel.: 0 92 79 /9 99-27
Fax: 0 92 79 /9 99-327                         => Teufel, Reiner                              für Wasser
katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de         Handy: 01 51 / 18 05 64 43
                                               => Zick, Michael
                                                                                          Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43
=> Huber, Mathias
Standesamt, Personalangelegenheiten
                                               Handy: 01 51 / 18 05 64 48                         für Strom
Tel.: 0 92 79 /9 99-16                         Kläranlage Truppachtal:
                                               Tel.: 0 92 06 / 2 30
                                                                                          Tel.: 0941/28003366
Fax: 0 92 79 /9 99-316
mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de           E-Mail: info@ka-truppachtal.de                   rund um die Uhr!
                                                In dringenden Fällen:                     Bei allen weiteren Fragen
=> Kaniewski, Karin
                                               => Schelenz, Thomas                        zum Wasser Tel.-Nr:
Kindergarten, Schule, Finanz­ver­
waltung, Breitbandangelegenheit
                                               Handy: 01 75 / 4 04 86 03                  0 92 83 / 86 10
                                               Kindergarten Mistelgau:
Tel.: 0 92 79 /9 99-24
                                               Tel.: 0 92 79 / 13 22
                                                                                          in der Zeit von Mo. - Do.
Fax: 0 92 79 /9 99-324                                                                    von 08.00 - 16.00 Uhr und
karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de         Kindergarten Obernsees:
                                               Tel.: 0 92 06 / 7 50                       Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr
=> Küffner, Brigitte
                                               Grundschule Mistelgau:                     => in die AWO-Kindertagesstätte
Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit
                                               Tel.: 0 92 79 / 3 46                       Tel.: 0 92 79 / 18 19,
Tel.: 0 92 79 /9 99-17                         => Hausmeister: Küffner, Roland
Fax: 0 92 79 /9 99-317                                                                    E-Mail:
                                               Handy: 01 70 / 9 93 77 52
brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de                                                  awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de
                                               Mittagsbetreuung Mistelgau:
=> Krug, Tanja                                 Tel.: 0 92 79 / 92 31 73                   => zu der Seniorenbeauftragten
Finanzverwaltung                               => Wagner, Gislinde                        Frau Ursel Sloniowski,
Tel.: 0 92 79 /9 99-21                         Handy: 0171/4182778                        Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00
Fax: 0 92 79 /9 99-321
tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de              Seniorenbeauftragte:                       => zu dem Jugendbeauftragten
                                               => Seyferth, Angelika                      Herr Tobias Heidenreich,
=> Roder, Ute                                  Tel.: 0 92 79 / 14 68                      Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75
Kassenverwaltung
                                               Jugendbeauftragte:                         E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com
Tel.: 0 92 79 /9 99-19
                                               => Maisel, Bernd
Fax: 0 92 79 /9 99-319                                                                    => Standorte Defibrillatoren
ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de               Handy: 01 71 / 9 51 22 41
                                               => Westermann, Thomas                      an der Schule Glashütten,
=> Schaarschmidt, Klaus                        Handy: 01 72 / 3 47 50 03                   Schulstraße 21, Glashütten
Geschäftsleiter                                                                           am Feuerwehrgerätehaus Glashütten,
                                               Schul- u. Kindergärtenbeauftragter:
Tel.: 0 92 79 /9 99-12                         => Küffner, Roland                          Altenhimmelstraße 4, Glashütten
Fax: 0 92 79 /9 99-312
klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de     Handy: 01 70 / 9 93 77 52                  am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2
                                               Beauftragter für Frauen- und
=> Schmitt, Irene
Verkehrsamt an der Therme
                                               Familienangelegenheiten:                          Glashütten
                                               => Seyferth, Jochen                        weltoffen und heimatverbunden
Tourist Info Mistelgau – Obernsees            Tel.: 0172/84 21 561
– Glashütten                                                                              Notruf-Nummern:
Tel.: 0 92 06/99 23 75                            Störungsannahme Strom
                                                                                          Polizei 			  1 10
Fax: 0 92 06/99 35 45                              "Stadtwerke Bayreuth"
info@tourismus-obernsees.de                          Tel.: 0921-600-750                   Feuerwehr    1 12
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
                                                                                Bankverbindungen
Amtl. Bekanntmachungen                             S. 3 – 8
– Informationen zu Besuchen im Rathaus Mistelgau während
   der Corona-Einschränkungen sowie Infos zu den weiterhin            Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau
   geltenden Beschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie
                                                                      – Sparkasse Bayreuth
– Problemmüll-Sammlung mit dem Umweltmobil des Land­
   kreises Bayreuth in den Gemeinden Glashütten und Mistelgau
                                                                        IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98
                                                                        BIC:   BYLADEM1SBT
Die Gemeinden informieren                        S. 9 – 27
–N
  achrichten aus den Gemeinderäten Mistelgau und Glashütten:
 Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte in Mistelgau,
                                                                      Gemeinde Mistelgau
 Konstituierende Sitzungen, Vorstellung der neuen Gemeinderäte,       – Sparkasse Bayreuth
 des neugewählten Bürgermeister von Glashütten und der                 IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01
 neu­gewählten Bürgermeisterstellvertreter beider Gemeinden
                                                                        BIC:   BYLADEM1SBT
–W
  arnung vor betrügerischen Methoden bei der Einholung von
 Werbeaufträgen in Zusammenhang mit der Erstellung der                – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
 neuen Bürgerinformationsbroschüre der VG Mistelgau                     IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15
–B
  ekanntmachung der Gemeinde Glashütten über die geänderten            BIC:  GENODEF1HO1
 Öffnungszeiten des Rathauses Glashütten
–N
  achrichten aus den Pfarrämtern und Kirchengemeinden
                                                                      Gemeinde Glashütten
Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 28 – 32                       – Sparkasse Bayreuth
– Spendenaufruf der Helfer vor Ort Mistelgau
                                                                        IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08
Anzeigen                                        S. 33 – 52             BIC:   BYLADEM1SBT
                                                                      – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Impressum:                                                              IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90
                                                                        BIC:  GENODEF1HO1
Offizielles Amts- und Mitteilungs­blatt der Verwaltungs-
gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich
für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungs­blattes ist
                                                                      Abwasserzweckverband Truppachtal
die Ver­wal­tungsgemeinschaft Mistelgau.                              – Sparkasse Bayreuth
                                                                        IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11
Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe
                                                                        BIC:   BYLADEM1SBT
Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus­     halt in der
                                                                      – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Verwaltungsge­mein­schaft Mistel­gau kostenlos zugestellt.
                                                                        IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42
Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh-
                                                                        BIC:  GENODEF1HO1
rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stückzahl: 2.500                                                      Schulverband Mistelgau-Glashütten
Druck:                                                                – VR-Bank Bayreuth-Hof eG
Hofmann – Druck. Werbung. Medien.                                       IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55
Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau,
Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23
                                                                        BIC:  GENODEF1HO1
E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net

   Untersuchungsergebnis des                                            Untersuchungsergebnis des
        Trinkwassers der                                                     Trinkwassers der
      Gemeinde Mistelgau                                                  Gemeinde Glashütten
Am 06.03.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)                      Am 13.02.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser)
der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub-                   der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub-
mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-                     mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent-
spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige                  spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige
vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:                            vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis:
    Gesamthärte:          5,49°dH                                        Gesamthärte:       6,34°dH
    Nitrat:		             < 1 mg/l                                       Nitrat:		          < 1 mg/l
    ph-Wert:		            8,10                                           ph-Wert:		         8,50
    Härtebereich:         weich (1)                                      Härtebereich:      weich (1)
                                                                  3
Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,

die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau ist für Ihre ­Anliegen zu den gewohnten
­Öffnungszeiten w
                ­ ieder für Sie da.
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ist die Vermeidung von nicht unbe-
dingt notwendigen persönlichen Kontakten von Menschen unterein­ander, ein wichtiger
Beitrag.
Deshalb appellieren wir an Sie, sich daran zu halten, bis Entwarnung gegeben wird.
Wir bitten Sie darum, dass jeweils nur eine Person das jeweilige Amtszimmer b
                                                                            ­ etritt und
dass auch die empfohlene Abstandsregelung von mindestens 1,50 m einge­halten wird.
Für Ihre und unsere Sicherheit ist es wünschenswert, dass Sie einen Mundschutz t­ragen.

Die Bolzplätze in den Gemeindegebieten und die FUN-Arena in Mistelgau sind weiterhin
gesperrt.
Die Spielplätze sind seit 6. Mai wieder zugänglich.
Auch auf dem Spielplatz muss ein Abstand von mindesten 1,5 Metern zu Menschen
­außerhalb des eigenen Haushalts eingehalten werden.

Veranstaltungen:
Sämtliche Veranstaltungen und Versammlungen sind laut Allgemeinverfügung des Baye-
rischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsminis­
teriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51-G80000-2020/122-67
weiterhin untersagt.
Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

Wir bitten um Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund!

gez. Karl Lappe
VG-Vorsitzender

                                           4
Amtliche Bekanntmachungen

Abfallwirtschaft

            Wussten Sie schon …
              … wo Sie Druckerpatronen und Tonerkartuschen entsorgen können?
                      In der Grünen Umweltbox des Sammeldrachens können Sie Patronen und Kartuschen aus La-
                      ser- und Tintenstrahldruckern sowie Faxgeräten umweltfreundlich entsorgen:
                           Annahmestelle Pegnitz, Kleiner Johannes 4-6
                            Do 14-20 Uhr / Letzter Samstag im Monat 8-12 Uhr
                           Elektroaltgeräteabgabestelle Bindlach, Im Letterer 2
                            Fr 11-17 Uhr
                           Landratsamt Bayreuth, Abfallwirtschaft, 2. Stock, Zimmer 209
                            Markgrafenallee 5, Bayreuth
                           Aktuelle Liste der Abgabestellen in den Stadt– und Gemeindeverwaltungen unter
                            www.landkreis-bayreuth.de/abfall

                      Bitte beachten Sie, dass Tintentanks (Nachfüllbehälter), Farbbänder und Resttonerbehälter über den
                      Restmüll zu entsorgen sind. Refillpatronen sind über die Elektroaltgeräteabgabestellen zu entsorgen .

Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.

            Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst:
Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach.
Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert
werden.
Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten:

1) 	Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die
    Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 !
2) M
    obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen
   Bereitschaftspraxen:
   – 	Bereitschaftspraxis Bayreuth, Spinnereistraße 5b, 95447 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten:
        Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
        Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr
        Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
   – 	Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz
       oder
   – 	Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10,
       95326 Kulmbach, beide mit folgenden Öffnungszeiten:
       Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr
       Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr
       Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
3) 	Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche
     angefragt und vermittelt werden.

                                                            5
Amtliche Bekanntmachungen

                                                                     Pressedienst
                                                                     der Sozialversicherung für
Blutspende in Bayern                                                 Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Aktuelle Informationen und Termine
Die Blutspende erfreut sich in Bayern aktuell enorm großer
Solidarität. Dies war auch dringend notwendig, da sich das
                                                                     Hygiene und Abstand oberstes Gebot
Aufkommen zu Beginn der Krise am unteren Rand im                     Die Arbeitgeber in der „Grünen Branche“ tragen gera-
Grenzbereich bewegt hat. Dank der erfolgten Appelle durch            de in dieser Zeit eine besondere Verantwortung für
den Blutspendedienst, die Medien sowie die Politik und des           ihre Mitarbeiter. Hygiene- und Abstandsregeln sowie
daraus resultierenden, herausragenden Engagements der                Ausgangsbeschränkungen einzuhalten, ist aktuell
Menschen, kann die Versorgung im Moment wieder                       das Wichtigste.
­problemlos gewährleistet werden. Dafür gebührt schon jetzt          Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
 allen Beteiligten im Namen der vielen Patientinnen und              Gartenbau (SVLFG) unterstützt in allen Fragen des
 ­Patienten, die nach wie vor auf überlebenswichtige Blut­           ­Arbeitsschutzes und der Hygiene. Klar sollte sein: Wer die
  präpate angewiesen sind, großer Dank. Ein sehr starkes,             Regeln nicht einhält, gefährdet die Gesundheit seiner
  positives Signal in diesen schwierigen Zeiten.                      Arbeitskräfte, der eigenen Familie und letztendlich die
                                                                      ­
  Hinzu kommt ein besonders hoher Anteil junger Menschen              ­Arbeitsfähigkeit seines Betriebes und auch das Ansehen
  und Erstspender, den wir derzeit verzeichnen können. Nicht           einer ganzen Branche. Das sollte jedem bewusst sein.
  zuletzt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels               Seit Beginn der Corona-Krise werden über Empfehlun-
  und der damit einhergehenden, großen Herausforderung für             gen, Leitlinien, Informationsschreiben und Allgemeinverfü-
  die Blutspende, ist dies ein überaus erfreulicher Trend, der         gungen Regelungen und Hinweise für das Alltagsleben,
  sich hoffentlich über die Krise hinweg fortsetzen wird.              aber auch für die Arbeitswelt erlassen, die auch die ­„Grüne
  Aufgrund der geringen Haltbarkeit ist es nun elementar               Branche“ betreffen. Grundsätzlich gelten alle Schutzmaß-
  wichtig, kontinuierlich und dabei verteilt auf die kommenden         nahmen für die deutsche Bevölkerung auch für die
  Wochen und Monate weiterzuspenden. Augenblicklich sind               Saisonarbeit. Wichtig sind dabei Hygienestandards,
                                                                       ­
  unsere angebotenen Termine sehr gut besucht. Wer jetzt               ­Abstandsregelungen und Ausgangsbeschränkungen.
  also keine Zeit oder keinen passenden Termin findet, um               Oft sind die Vorgaben der verschiedenen Behörden sehr
  Blut zu spenden, rettet auch in den folgenden Sommer-­                unterschiedlich und in der schnelllebigen Zeit kaum über-
  Monaten mit einer Spende noch bis zu drei Menschenleben.              blickbar. Die SVLFG steht deshalb seit Beginn der Krise
  Gerade im Hochsommer geht die Bereitschaft Blut zu spen-              im intensiven Austausch mit den Bundes- und Landes­
  den erfahrungsgemäß immer etwas zurück. Es wäre                       behörden und den verschiedensten Verbänden. Sie hat
  ­wünschenswert, den aktuellen Schwung auch in diese Zeit              Handlungsempfehlungen und eine Reihe von Hilfen für
   mitnehmen zu können.                                                 die Unternehmen erstellt und publiziert:
   Da die Situation noch immer sehr dynamisch ist, müssen               • Gefährdungsbeurteilung Corona
   wir äußerst flexibel reagieren – mitunter kommt es sehr              • Musterbetriebsanweisung Corona in 13 Sprachen
   kurzfristig zu Terminlokaländerungen oder -verschie-                 • Betriebliche Pandemieplanung
   bungen.                                                              • FAQs zu Corona
   Aus diesem Grund verweisen wir hinsichtlich der angebote-            • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei
   nen Termine auf unsere Homepage oder auf die kostenfreie               der Saisonarbeit
   Hotline.                                                             • Checkliste Saisonarbeit
   Es wird empfohlen, kurz vor dem Blutspendetermin noch-               • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos auf
   mals auf www.blutspendedienst.com/termine oder kosten-                 Baustellen
   frei unter 0800 11 949 11 zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr            • Checkliste Baustellen
   zu prüfen, ob und wann der Termin stattfindet.
                                                                        • Informationen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei
                                                                          der Forstarbeit
                                                                        • Checkliste Forstarbeit
                                                                        • Infektionsschutz Corona – Plakat in 8 Sprachen
                                                                     Alle Infos sind unter www.svlfg.de/corona-­saisonarbeit
                                                                     einsehbar und können herunter geladen werden. Die In-
                                                                     formationen werden ständig aktualisiert.
                                                                     Die SVLFG appelliert an die Betriebe, insbesondere die
                                                                     Quarantäneregeln in den ersten 14 Tagen nach Ankunft
                                                                     der Saisonarbeiter einzuhalten. Aber auch danach gelten
                                                                     die Abstands- und Hygienevorschriften bei der Arbeit, beim
                                                                     Transport vom und zum Feld und ganz besonders bei der
                                                                 6
Amtliche Bekanntmachungen
Unterbringung weiterhin. Es gilt stets auf die Einteilung von       Der aktuelle Rentenwert (Ost) in der GRV steigt auf 97,2
kleinen Gruppen bei der Arbeit und beim Wohnen zu ach-              Prozent des aktuellen Rentenwerts West und beträgt
ten („Zusammen arbeiten – zusammen wohnen“), um die                 33,23 Euro (bisher 31,89 Euro).
Übertagungsgefahren möglichst gering zu halten.                     Alle Rentenbezieher werden im Juni durch die SVLFG
Die Außendienstmitarbeiter der SVLFG-Prävention bera-               schriftlich über die jeweilige Höhe ihrer Rentenanpassung
ten zurzeit telefonisch die Mitgliedsbetriebe zu allen Anfra-       informiert.
gen aus dem Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz,
speziell auch zu COVID-19. Die Ansprechpartner stehen
unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.
Seit der ersten Maiwoche erfolgen auch wieder vermehrt
Vor-Ort-Besichtigungen.                                             Pressedienst
                                                                    der Sozialversicherung für
                                                                    Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Pressedienst                                                        Stehleitern durch sichere
der Sozialversicherung für                                          Treppenpodeste ersetzen
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
                                                                    Stehleitern sind gefährlich, bieten keinen Halt und kippen
                                                                    sehr leicht. Mit einem Treppenpodest können viele Arbei-
Höhere Renten in der „Grünen                                        ten in der Höhe viel sicherer durchgeführt werden.
­Branche“                                                           Seit dem 1. April 2020 fördert die Sozialversicherung für
                                                                    Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau den Kauf von fahr-
Auch für die Rentenbezieher der Landwirtschaftlichen                baren Arbeitspodesten. Die Förderung beträgt 30 % des
Alterskasse und Berufsgenossenschaft gibt es ab                     Anschaffungspreises, maximal werden 300 Euro bezu-
dem 1. Juli 2020 mehr Geld. Die Renten erhöhen sich                 schusst.
um 3,45 Prozent (West) bzw. 4,20 Prozent (Ost).                     Auf dem Podest stehend ist man auf drei Seiten mit einem
Der in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) zu berück-           Geländer gesichert. Das Podest hat durch seine Platt-
sichtigende allgemeine Rentenwert wird von gegenwärtig              formgröße auch den Vorteil, dass Werkzeug, Ersatzteile
15,26 Euro auf 15,79 Euro (West) bzw. von 14,70 Euro auf            oder auch ein Eimer Seifenwasser zum Scheibenputzen
15,32 Euro (Ost) angehoben. Die durchschnittliche mo-               nebenan abgestellt werden kann. Mit einem Treppen­
natliche Regelaltersrente in der AdL erhöht sich dadurch            podest sind Sie klar im Vorteil: Komfortabel, schneller und
von aktuell 502,56 Euro auf 520,01 Euro.                            vor allem sicherer. Ein Beispiel, wo das Podest im Einsatz
Der aktuelle Rentenwert (West) in der gesetzlichen Ren-             zu sehen ist, finden Sie unter www.youtube.de Suchwort
tenversicherung (GRV) erhöht sich zum 1. Juli 2020 von              „Maschinen sicher waschen mit dem Treppenpodest“.
33,05 Euro auf 34,19 Euro. Hierdurch ergibt sich in der             Falls der Fördertopf bald leer ist – auch ohne Förderung
GRV ein sogenanntes Sicherungsniveau vor Steuern von                lohnt sich der Kauf eines Arbeitspodestes immer: Die be-
48,21 Prozent. Damit wird das gesetzlich vorgegebene                triebliche Sicherheit wird erhöht, der Komfort bei Arbeiten
Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten.                 in der Höhe steigt deutlich.

   Interkommunale Allianz (ILE) – Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz
   Imagefilm für die Region Rund um die Neubürg –
   eine starke Region entdecken
   Die zehn Städte und Gemeinden Rund um die Neubürg sind Heimat für rund 25.000 Menschen. Landschaft und Kultur
   dieses Teils der Fränkischen Schweiz werden von einer wachsenden Zahl an Besuchern und Touristen geschätzt. 
   Die natürliche Schönheit von Land und Leuten ist mit dem Glashüttener Filmemacher David Sünderhauf und einer Reihe
   freiwilliger Statisten in bewegten Bildern eingefangen worden.
   Der daraus entstandene Imagefilm zeigt die Flüsse, Felsen, Wälder, Burgen, Ortschaften, Auen sowie die herzliche Gastlich-
   keit, Lebensfreude und das Braucht­um ihrer Bewohner.
   Er soll künftig als Aushängeschild für die Vielfalt und Einzigartigkeit der Region „Rund um die Neubürg – Fränkische
   Schweiz“ dienen und kann von den Mitgliedsgemeinden (z.B. auf deren Homepage) verwendet werden.
   Das Bildmaterial besteht zum Großteil aus hochauflösenden Drohnenaufnahmen, wodurch besonders die Landschaft und
   die Ausblicke mit Panorama-Sicht zur Geltung kommen.
   Zum Download-Link bei Youtube        https://www.youtube.com/watch?v=Eap67czVLRk

                                                                7
Amtliche Bekanntmachungen

                      Problemmüll-Sammlung
            mit dem Umweltmobil des Landkreises Bayreuth

                                  Sammeltermine 2020
 Gemeinde Glashütten           20.06.2020        11.50 Uhr – 12.30 Uhr        Schulparkplatz (Schulstraße)

 Gemeinde Mistelgau            20.06.2020        11.00 Uhr – 11.30 Uhr        Wohnsgehaig (Parkplatz Ortsausgang)
                               27.06.2020        10.15 Uhr – 10.35 Uhr        Obernsees (Am Sportplatz)
                               10.10.2020        10.40 Uhr – 11.40 Uhr        Mistelgau (Festplatz am FW-Haus)

Corona-Krise:
Diese Anbieter liefern nach Hause und bieten Abholung an
Stadt und Landkreis Bayreuth erstellen Liste mit allen Liefer- und Abholservices für Lebensmittel
Auch wenn zum individuellen und gegenseitigen Schutz der zwischenmenschliche Kontakt auf ein Mindestmaß reduziert wer-
den muss, steht das Leben doch nicht gänzlich still. Im Privatleben ebenso wenig wie bei den Betrieben in der Region:
Viele Geschäfte sind geschlossen oder haben beschränkte Öffnungszeiten. Stadt und Landkreis Bayreuth haben eine Online-
Infosammlung für Bürgerinnen und Bürger mit einer umfassenden Übersicht der aktuellen Lieferservice- und Abholangebote im
Lebensmittel- und Gastronomiebereich zusammengestellt.
Die Angebote sind nicht nur wichtig, um durch den weiter aufrechterhaltenen Betrieb wichtige Arbeitsplätze in der Region zu
erhalten, sondern auch, um die Menschen in der Umgebung weiter mit Notwendigem zu versorgen. Umso wichtiger ist es, durch
regionalen Konsum regionale Unternehmen und damit regionale Arbeitsplätze zu unterstützen.
Die Liste wird laufend aktualisiert und ist kostenlos abrufbar unter folgender Webadresse:
www.bayreuth.de/lieferservices_region_bayreuth bzw. https://zukunft.landkreis-bayreuth.de/arbeiten-leben/lieferservices/
Weitere Angebote können jederzeit per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt.bayreuth.de gemeldet werden.

Einkaufen während der Corona-Krise:
Abholmöglichkeiten,
Lieferdienste
und Einkaufsservice
Auch der Verein für Regionalentwicklung
„Rund um die Neubürg – Fränkische
Schweiz e. V.“ bietet auf seiner Internet-
seite eine Auflistung von Einkaufs- und
Abholmöglichkeiten, Lieferdiensten und
weiteren Anbietern des täglichen Bedarfs
in unserer Region.

Die Liste wird fortwährend aktualisiert, Hin-
weise dazu sind jederzeit willkommen.
Geben Sie dazu folgende Adresse in Ihrem
Browser ein:
https://neubuerg-fraenkische-schweiz.de/
service/gastro-dienste

                                                             8
Die Gemeinden                              informieren

                                                                  2.3	Bauantrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung an
                                                                       ein bestehendes Wohnhaus auf Fl.Nr. 1193/2, Gemar-
                                                                       kung Mistelgau, Mashalderring 17
                                                                  Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mashalder
                                                                  Mistelgau“ soll Befreiung erteilt werden für:
                                                                  – Dachneigung Pultdach 3° statt 7°
                                                                  –	Eindeckung mit Glas statt Dachziegeln, Dachsteinen
                                                                      oder Metallprofilen.
                                                                  Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.
                                                                  Von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird Befreiung
                                                                  erteilt.                                      (16 : 0)

                                                                  3. Sonstiges und Informationen
        NAC H R I C H TE N                                        3.1	Finanzlage und Baustellen
 aus dem Mistelgauer Gemeinderat                                  Der Bgm. informiert die Gemeinderäte über die derzeitige
                                                                  Finanzlage der Gemeinde. Es müssen knapp 200.000,– €
Sitzung vom Montag, 27.04.2020,
                                                                  an Gewerbesteuer zurückgezahlt werden. Die Voraus­
im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau
                                                                  zahlungen bei den entsprechenden Gewerbebetrieben
Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr                                     wurden zwischenzeitlich deutlich reduziert bzw. auf 0,– €
Ende der Sitzung:   20:40 Uhr                                     gestellt.
Anwesend waren:       1. Bürgermeister Karl Lappe                 Die momentanen Schulschließungen aufgrund der Coro-
		                    und 15 Gemeinderatsmitglieder
                                                                  napandemie können für die Baumaßnahmen in der Mis­
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder:                            telgauer Schule gut genutzt werden, teilt der Bgm. mit. Die
Herr Hans Sturm                                                   Renovierungsarbeiten, insbesondere die Sanitärmaßnah-
Von der Presse:	Herr Dieter Jenß                                 men in der Turnhalle, können nacheinander aus­geführt
Zuhörer:		          2                                             werden, was bei normalem Schulbetrieb so nicht möglich
                                                                  gewesen wäre.
1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt
fest, dass alle Mitglieder des Gemeinderates Mistelgau            Zu der Baumaßnahme „Kindergarten“ erklärt der Bgm.,
ordnungsgemäß geladen wurden. Der Gemeinderat ist mit             dass die Winkelstützwände im Grenzbereich versetzt sind
16 Mitgliedern anwesend, so dass Beschlussfähigkeit ge-           und die groben Erdarbeiten und die Bodenstabilisierung
geben ist. Im Anschluss begrüßt er alle Gemeinderats­             ausgeführt sind.
mitglieder und die weiteren Anwesenden.                           Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bau-
                                                                  stellen laufen. Allerdings kommen dadurch auch vermehrt
A) ÖFFENTLICHE SITZUNG                                            Rechnungen auf die Gemeinde zu, die ansonsten auf das
                                                                  ganze Jahr verteilt gewesen wären. Er hofft, dass trotz
1. Genehmigung der Niederschrift vom 06.04.2020                   „Corona“, auch die staatlichen Stellen die Fördermittel
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung           zeitnah auszahlen.
vom 06.04.2020.                                 (16 : 0)
                                                                  Gemeinderat Fichtel schlägt vor, die staatlichen Stellen
                                                                  jetzt schon vorab zu informieren, dass die Baumaß­
2. Bauanträge
                                                                  nahmen schneller vorangehen und dass daher auch die
2.1	Bauantrag auf Anbau eines Wintergartens an ein be-
                                                                  Fördermittel wahrscheinlich eher abgerufen werden.
    stehendes Wohnhaus auf Fl.Nr. 1250/3, Gemarkung
    Mistelgau, Krippleinstraße 27                                 Bgm. Lappe informiert die Gemeinderäte, dass in nächs­
                                                                  ter Zeit auch noch der Glasfaserausbau beginnen wird
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kripplein“
                                                                  und die anteiligen Kosten der Gemeinde mit einzukalku-
soll Befreiung für Anbau außerhalb der Baugrenze erteilt
                                                                  lieren sind.
werden. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme
gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch den Nachbarn der             3.2	Sprunggrube am Sportplatz
Fl.Nr. 1250/4, Gem. Mistelgau erteilt.
                                                                  Gemeinderat Richter fragt nach, ob es noch notwendig
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.
                                                                  sei, eine Sprunggrube zu bauen oder ob die Sportanlagen
Von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird Befreiung
                                                                  der Gemeinde Glashütten für den Schulsport mit genutzt
erteilt.                                       (16 : 0)
                                                                  werden können. Der Bgm. antwortet, dass eine Sprung-
2.2	Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses             grube wieder errichtet werden soll, aber diesbezüglich erst
    mit integrierter Doppelgarage und Teilabbruch des             noch Gespräche mit der Schulleitung geführt werden
    ­Anwesens Waldsteinring 25 auf Fl.Nr. 124/0, Gemar-           ­müssen. Dies wird aber erst nach den großen Ferien er­
     kung Obernsees                                                folgen.
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.         (16 : 0)
                                                              9
Die Gemeinden                                 informieren

4. Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinde­                       derat weitere 6 Jahre gute Zusammenarbeit für die
     ratsmitglieder                                                  Bevölkerung, für das Lebensgefühl, die Freiheit und auch
Die Gemeinderäte Gerhard Leykam, Joachim Bursian,                    vor allem für die Gesundheit von uns allen. In diesem Sin-
Werner Eisenhuth und Werner Böhner haben sich bei der                ne: bleiben Sie bitte gesund.
letzten Kommunalwahl nicht mehr als Gemeinderäte auf-
stellen lassen, so dass ihre Amtsperiode zum 30.04.2020
endet.                                                               A) ÖFFENTLICHE SITZUNG
Bgm. Lappe hebt die besonderen Leistungen eines jeden                1. Vereidigung der neuen Gemeinderatsmitglieder
ausscheidenden einzelnen Gemeinderatsmitgliedes her-                     durch 1. Bürgermeister Karl Lappe
vor und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit
                                                                     Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe vereidigt die neugewähl-
Überreichung einer Urkunde und eines Bierkruges.
                                                                     ten Gemeinderatsmitglieder mit dem vorgeschriebenen
Gemeinderat Böhner, der in vielen örtlichen Vereinen inte-           Amtseid. Die neuen Gemeinderatsmitglieder sind:
griert ist, bittet darum, den Vereinen ein Schriftstück der
                                                                     Herr Berno Baumann, Culmer Straße 2, 95490 Mistelgau,
Gemeinde zukommen zu lassen, dass aufgrund der
                                                                     Herr Roland Küffner, Frankenhaag 25 A,
­„Coronasituation“ Veranstaltungen, wie z. B. die Kerwas,
                                                                     95490 Mistelgau,
 abgesagt werden, damit diese die bereits geschlossenen
 Verträge, z. B. mit Musikgruppen, leichter auflösen ­können.        Herr Dr. Tim Kraemer, Mashalderring 21 A,
 Der Bgm. erklärt, dass die Gemeinde nicht zuständig sei,            95490 Mistelgau,
 sondern derjenige, der diese Veranstaltungen verbiete,              Herr Thomas Westermann, Mengersdorf 40,
 was in diesem Fall der Freistaat Bayern sei. Er schlägt vor,        95490 Mistelgau.
 dass die Vereine, die Probleme mit Stornierungen haben,             Alle legen gemeinsam den vorgeschriebenen Amtseid ab.
 sich an die Gemeinde wenden sollen, um dann gemein-                 Somit ist der neue Gemeinderat vollzählig und beschluss-
 sam eine Lösung zu finden.                                          fähig.

                                                                     2. Genehmigung der letzten Niederschrift über die
B) NICHT ÖFFENTLICHE SITZUNG                                             Gemeinderatssitzung vom 27.04.2020
                                                                     Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die
                                                                     Sitzung vom 27.04.2020.                      (17 : 0)

                                                                     3. Beratung und Beschlussfassung über die Zahl
        NAC H R I C H TE N                                               der Stellvertreter des 1. Bürgermeisters
                                                                     Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe schlägt vor, dass wie
 aus dem Mistelgauer Gemeinderat                                     bereits in den vorhergehenden Perioden zwei weitere Bür-
Konstituierende Sitzung vom Montag, 11.05.                           germeister gewählt werden sollen. Der Gemeinderat ist
2020, im Feuerwehrgerätehaus Mistelgau                               hiermit vollständig einverstanden und beschließt, dass es
                                                                     2 Stellvertreter für den 1. Bürgermeister geben wird.
Beginn der Sitzung: 20:00 Uhr
Ende der Sitzung:   22:33 Uhr                                                                                           (17 : 0)

Anwesend waren:        1. Bürgermeister Karl Lappe
                                                                     4. Beschlussfassung über das Fortbestehen der
		                     und 16 Gemeinderatsmitglieder
                                                                        bisherigen genehmigten Geschäftsordnung für
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: –                                 den Gemeinderat Mistelgau bis zum Erlass einer
Von der Presse:	Herr Dieter Jenß                                       neuen Geschäftsordnung
Weitere Anwesende:                                                  Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die Ge-
von der Verwaltung	Herr Mathias Huber (ab TOP B 1.)                 schäftsordnung 2014 – 2020 bis zum Erlass einer neuen
Zuhörer:		          1                                                Geschäftsordnung 2020 – 2026 fortgeführt wird, damit der
                                                                     Gemeinderat geschäftsfähig ist.                 (17 : 0)
1. Bürgermeister Karl Lappe eröffnet die Sitzung und stellt
fest, dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wur-
den. Der Gemeinderat ist mit 17 Mitgliedern anwesend, so             5. Bildung eines Wahlausschusses zur Wahl der
dass Beschlussfähigkeit gegeben ist.                                    weiteren Bürgermeister
Zu dieser konstituierenden Gemeinderatssitzung begrüßt               Herr Lappe schlägt sich selbst als Vorsitzenden und Herrn
er alle Gemeinderatsmitglieder, insbesondere die vier                Schaarschmidt von der Verwaltungsgemeinschaft Mistel­
neuen Gemeinderatsmitglieder, sowie Herrn Jenß von der               gau als weiteres Mitglied des Wahlausschusses vor. Der
Presse, Herrn Schaarschmidt von der Verwaltung und ei-               Gemeinderat beschließt dies nach dem Vorschlag.
nen Zuhörer. Herr Huber wird später noch zu uns kom-                                                                   (17 : 0)
men. Weiterhin geht er auf die Corona-Problematik bei
uns in Mistelgau, in Bayern und weltweit ein. Die gesund-            6. Wahl des 2. Bürgermeisters
heitlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Auswirkun-           Zur Wahl des 2. Bürgermeisters schlägt Herr Bürgermeister
gen waren so nicht vorstellbar. Er wünscht dem Gemein-               Karl Lappe das Gemeinderatsmitglied Heinrich Richter
                                                                10
Die Gemeinden                                 informieren

vor. Ansonsten wird kein weiterer Vorschlag aus der Mitte            8. Vereidigung des 2. Bürgermeisters 
des Gemeinderates vorgebracht.                                            und des 3. Bürgermeisters
Herr Lappe geht kurz auf die gemeinsamen Vorgespräche                Der soeben gewählte 2. Bürgermeister, Herr Heinrich
ein und stellt dem Gemeinderat die vorbereiteten                     Richter, übt sein Amt im Anschluss an seine letzte
Stimmzettel für die Wahlen zum zweiten und zum dritten               Amtszeit, ebenfalls als 2. Bürgermeister, wieder fort­
Bürgermeister vor.                                                   folgend in der 2. Periode aus, wodurch sein Amtseid ent-
Diese sind mit einer Zeile mit Namensangabe und einer                fällt (Art. 27 Abs. 4 KWBG).
offenen Zeile mit Eintragungsmöglichkeit und den                     Der soeben gewählte 3. Bürgermeister, Herr Stefan
dazugehörigen Ankreuzfeldern vorbereitet worden. Er                  Seyferth-Zapf, wird von Herrn 1. Bürgermeister Karl
bittet den Gemeinderat um seine Zustimmung zu diesen                 Lappe in seinem neuen Ehrenamt vereidigt (Art. 27 Abs. 1
Wahlzetteln.                                                         KWBG).
Der Gemeinderat stimmt den vorbereiteten Wahlzetteln
für die Wahlen zum zweiten und dritten Bürgermeister zu.
                                                                     9. Beratung und Erlass einer Satzung zur Regelung
                                                    (17 : 0)
                                                                         des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Anschließend findet die geheime Wahl mit den vorberei­
                                                                     Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe verweist auf den mit der
teten Stimmzetteln und unter Nutzung des nicht einseh­
                                                                     Sitzungseinladung versandten Text für die Satzung zur
baren Wahltisches im Ausschankbereich nacheinander
                                                                     Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der
statt. Die Stimmzettel werden anschließend der Wahlurne
                                                                     Gemeinde Mistelgau.
entnommen und ausgezählt. Es kann folgendes Ergebnis
                                                                     Heute soll dieser Text als neue Satzung beschlossen wer-
der Wahl festgestellt werden:
                                                                     den. Der Gemeinderat fasst den folgenden Beschluss:
   Für das Gemeinderatsmitglied Heinrich Richter:
                                                                     Der Gemeinderat Mistelgau erlässt auf Grund der Art.
                                       16 gültige Stimmen
                                                                     20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der
   Ein leerer und damit ungültiger Stimmzettel.                      Ge­meindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die
   Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ent-                Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeinde­          ver­
   fällt damit auf das vorgeschlagene Gemeinderatsmitglied           fassungsrechts der Gemeinde Mistelgau. Der anliegende
   Heinrich Richter.                                                 Satzungstext ist Bestandteil dieses Beschlusses.  (17 : 0)
   Auf Nachfrage des Vorsitzenden des Wahlausschusses
   erklärt Herr Heinrich Richter, dass er die Wahl zum 2.            10. Beratung und Erlass einer Geschäftsordnung für
   Bürgermeister annimmt. Er ist damit der 2. Bürgermeister.             den Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau
   Der Vorsitzende des Wahlausschusses gratuliert                    Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe verweist auf den mit der
   Herrn Heinrich Richter zu seinem Ehrenamt als 2.                  Sitzungseinladung versandten Text für die Geschäfts­
   Bürgermeister der Gemeinde Mistelgau.                             ordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Mistelgau.
                                                                     Diese Geschäftsordnung soll dem Gemeinderat Mistelgau
7. Wahl des 3. Bürgermeisters                                        für die Legislaturperiode 2020 bis 2026 zu Grunde liegen.
Zur Wahl des 3. Bürgermeisters schlägt Herr Bürgermeister            Der Gemeinderat ist mit dieser Geschäftsordnung gemäß
Karl Lappe das Gemeinderatsmitglied Stefan Seyferth-                 dem vorliegenden Entwurf vorbehaltlos einverstanden
Zapf vor. Ansonsten wird kein weiterer Vorschlag aus der             und fasst den folgenden Beschluss:
Mitte des Gemeinderates vorgebracht.                                 Der Gemeinderat Mistelgau gibt sich auf Grund des Art.
Anschließend findet die geheime Wahl mit den vorbereite-             45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
ten Stimmzetteln und unter Nutzung des nicht einsehba-               (GO) die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der
ren Wahltisches im Ausschankbereich nacheinander statt.              Gemeinde Mistelgau. Der beiliegende Geschäfts­
Die Stimmzettel werden anschließend der Wahlurne ent-                ordnungs­text ist Bestandteil dieses Beschlusses. (17 : 0)
nommen und ausgezählt. Es kann folgendes Ergebnis der
Wahl festgestellt werden:                                            11. Bestellung der Mitglieder für die Ausschüsse:
   Für das Gemeinderatsmitglied Stefan Seyferth-Zapf:               Für die Legislaturperiode des neuen Gemeinderates 2020
                                       16 gültige Stimmen           bis 2026 soll es einen vorberatenden Bauausschuss und
   Ein leerer und damit ungültiger Stimmzettel.                      auch den gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungs­    prü­
   Die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ent-                fungs­ausschuss geben. Dies wurde bereits zuvor im
   fällt damit auf das vorgeschlagene Gemeinderatsmitglied           gesamten Gemeinderat besprochen und festgelegt.
   Stefan Seyferth-Zapf.
   Auf Nachfrage des Vorsitzenden des Wahlausschusses                11. 1 Bestellung der Mitglieder für den Rechnungs­
   erklärt Herr Stefan Seyferth-Zapf, dass er die Wahl                      prüfungsausschuss
   zum 3. Bürgermeister annimmt. Er ist damit der 3.                 Für den Rechnungsprüfungsausschuss sind 4 Mitglieder
   Bürgermeister.                                                    sowie deren Vertreter und ein Vorsitzender des
   Der Vorsitzende des Wahlausschusses gratuliert                    Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen.
   Herrn Stefan Seyferth-Zapf zu seinem Ehrenamt als                 Es wurden folgende Mitglieder und Vertreter vorgeschla-
   3. Bürgermeister der Gemeinde Mistelgau.                          gen und bestellt:
                                                                11
Die Gemeinden                                 informieren

Rechnungsprüfungsausschuss (4 Mitglieder):                            Mitglieder             Stellvertreter
Mitglieder             Vertreter                                      Karl Lappe             Heinrich Richter
Jürgen Kailer          Sven Gössl                                     Roland Krug            Jürgen Kailer
Bernd Maisel           Stefan Seyferth-Zapf                           Sven Gössl             Stefan Seyferth-Zapf
Berno Baumann          Matthias Rühr                                  Roland Küffner         Hans Sturm
Jörg Ebert             Angelika Seyferth                              Angelika Seyferth      Bernd Maisel
Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss: Jürgen Kailer                  Thomas Westermann      Tim Kraemer
                                            (17 : 0)                 Matthias Rühr          Berno Baumann
                                                                      Jochen Seyferth        Gerald Fichtel
11. 2 Bestellung der Mitglieder für den vorbera-                                                                  (17 : 0)
         tenden Bauausschuss
Für den vorberatenden Bauausschuss sind 6 Mitglieder                  12. 3 Zweckverbandsversammlung des
sowie deren Vertreter zu bestellen.                                          Zweckverbandes Therme Obernsees
Vorsitzender des vorberatenden Bauausschusses ist der                 Zweckverbandsversammlung Therme Obernsees
1. Bürgermeister Karl Lappe und Stellvertretender Vor­                (BGM + 3 Mitglieder):
sitzen­der ist der gesetzliche Vertreter und 2. Bür­ger­mei­s­        Mitglieder             Stellvertreter
ter Heinrich Richter (siehe Art. 33 Abs. 2 BayGO).
                                                                      Jörg Ebert             Stefan Seyferth-Zapf
Es wurden folgende Mitglieder und Vertreter vorgeschla-               Roland Krug            Hans Sturm
gen und bestellt:
                                                                      Berno Baumann          Thomas Westermann
Vorberatender Bauausschuss (6 Mitglieder):                                                                         (17 : 0)
Vorsitz                    Stellvertretender Vorsitz                  Gemeinderatsmitglied Herr Dr. Tim Kraemer fragt nach,
Karl Lappe                 Heinrich Richter                           ob keines der Zweckverbandsmitglieder des Zweck­
                                                                      verbandes Therme Obernsees persönliche Interessens­
Mitglieder                 Vertreter                                  kollisionen mit dem Thermenbetrieb und diesem Zweck­
Jürgen Kailer              Angelika Seyferth                          verband hat und möchte diese von den Räten verneinte
Berno Baumann              Matthias Rühr                              Situation im Protokoll festgehalten haben.
Stefan Seyferth-Zapf       Sven Gössl
Roland Küffner             Bernd Maisel                               12. 4 Schulverbandsversammlung des
Roland Krug                Thomas Westermann                                   ­Schulverbandes Mistelgau-Glashütten:
Gerald Fichtel             Jörg Ebert                                 Schulverbandsversammlung Mistelgau-Glashütten
                                                     (17 : 0)        (2 Mitglieder):
                                                                      Mitglieder             Stellvertreter
12. Berufung der Vertreter der Gemeinde Mistelgau
                                                                      Thomas Westermann      Hans Sturm
Über die Berufung von Vertretern aus dem Gemeinderat
                                                                      Roland Küffner         Tim Kraemer
Mistelgau in die Organe der Körperschaften, denen die
                                                                                                                   (17 : 0)
Gemeinde Mistelgau mit angehört, wurden die folgenden
Beschlüsse gefasst und damit folgende Vertreter und
Stellvertreter berufen:                                               12. 5 Zweckverbandsversammlung des Zweck-
                                                                              verbands Staatliche Gesamtschule Hollfeld:
12. 1 Gemeinschaftsversammlung der                                   Zweckverbandsversammlung Staatliche Gesamt­schule
       Ver­wal­tungs­gemeinschaft Mistelgau:                          Hollfeld (1 Mitglied):
Verwaltungsgemeinschaftsversammlung Mistelgau                         Mitglied               Stellvertreter
(BGM + 4 Mitglieder):                                                 Hans Sturm             Jochen Seyferth
Mitglieder                 Stellvertreter                                                                          (17 : 0)
Jochen Seyferth            Sven Gössl
                                                                      13. Z
                                                                           uteilung bestimmter Aufgabengebiete an ein-
Gerald Fichtel             Jörg Ebert
                                                                          zelne Gemeinderatsmitglieder:
Bernd Maisel               Angelika Seyferth
Matthias Rühr              Berno Baumann                              13. 1 Jugendbeauftragte
                                                     (17 : 0)        Jugendbeauftragte: Bernd Maisel
                                                                      		                  Thomas Westermann
12. 2 Zweckverbandsversammlung des                                                                                (17 : 0)
         Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung
         Truppachtal:                                                 13. 2 Seniorenbeauftragte
Zweckverbandsversammlung Truppachtal                                  Seniorenbeauftragte: Angelika Seyferth
(8 Mitglieder):                                                                                                    (17 : 0)
                                                                 12
Die Gemeinden                               informieren

13. 3 Verkaufsbeauftragter                                       ausgegeben und die Berichterstattung Bayreuther Umland
Verkaufsbeauftragter:			   Heinrich Richter                      fehlt. Weitgehend tagesaktuell stand zum Beispiel die
                                                 (17 : 0)        Ankündigung der heutigen konstituierenden Sitzung der
                                                                  Gemeinde Mistelgau nicht in den in Mistelgau zugestellten
13. 4 Beauftragter für die Schulen und Kinder-                   Zeitungen, während es zum Beispiel in Gesees,
       gärten:                                                    Hummeltal, Mistelbach und Eckersdorf stand. Viele
Beauftragter für die Schulen und Kindergärten:                    Berichte von Glashütten und Mistelgau erscheinen im hier
				                          Roland Küffner                      zugestellten Pegnitzteil gar nicht oder einen Tag nach
                                              (17 : 0)           dem Abdruck im Bayreuther Umland-Teil, wie zum Beispiel
                                                                  die Haushaltssitzung der Gemeinde Mistelgau. 
13. 5 Feuerwehrbeauftragte:                                       Da wir mit einem Brief der beiden Bürgermeister Sven
Feuerwehrbeauftragte:    Matthias Rühr                            Ruhl und Karl Lappe nicht weitergekommen sind, wird
				                     Sven Gössl                               Herr Bürgermeister Lappe morgen Herrn Verlags­
                                                 (17 : 0)        geschäftsführer Dr. Schäfers anrufen, um die für unsere
                                                                  Bevölkerung unbefriedigende Situation abzustellen.
13. 6 Vereinsbeauftragte:
Vereinsbeauftragte:			    Jörg Ebert                              15. 2 Geburtenglückwünsche und Geschenküber-
				                      Stefan Seyferth-Zapf                           gabe, sowie neue Glückwunschschreiben
                                           (17 : 0)                     bei Nichtantreffen in 2 Varianten
                                                                  Der 1. Bürgermeister geht kurz auf die bisher praktizierte
13. 7 Beauftragter für Frauen- und Familien­                     Vorgehensweise ein und teilt in 2 Varianten neue Glück­
       angelegenheiten:                                           wunschschreiben an die Eltern zum Einwerfen in den
Beauftragter für Frauen- und                                      Briefkasten bei Nichtantreffen in den Umlauf aus.
Familienan­gelegen­heiten:   Jochen Seyferth                      Jedes Gemeinde­ratsmitglied könne sich je nach Bedarf
                                            (17 : 0)             gleich einige Schreiben in beiden Varianten mitnehmen.
                                                                  Auf Wunsch können in der Verwaltung weitere Schreiben
14. Bauanträge:                                                   nachbestellt werden.

14. 1 Bauantrag auf Erweiterung/Aufstockung                      15. 3 Antrag des Sportvereins Mistelgau 1950 e.V.
         der bestehenden Doppelgarage um einen                            auf Zustimmung zur Wiederaufnahme
         Abstellraum für Zweiräder und Garten­                            des eingeschränkten Trainingsbetriebs
         geräte auf Fl. Nr. 7/1, Gemarkung Obern-
                                                                  Der 1. Bürgermeister liest dem Gemeinderat das
         sees, St.-Rupertus-Str. 1 a
                                                                  Antragschreiben des Sportvereins Mistelgau 1950 e. V.
Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem.                  vom 11.05.2020 auf Zustimmung zur Wiederaufnahme
Art. 6 Abs. 2 BayBO wurde durch die Nachbarn der                  des eingeschränkten Trainingsbetriebs vor. Voraussetzung
Fl. Nrn. 7/0, Gem. Obernsees erteilt.                             hierfür ist demnach die Einhaltung der vierten Bayerischen
Beschluss:                                                        Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die behörd­
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.         (17 : 0)        liche Gestattung durch die Kommune. Diese Gestattung
                                                                  kann auch widerruflich erteilt werden.
14. 2 Bauantrag auf Neubau eines Gartenhauses                    Zu diesem Antrag entwickelt sich im Gemeinderat eine
        auf Fl. Nr. 1158/102, Gemarkung Mistel­gau,               lebhafte Corona-Diskussion. Es wird nach der Verant­
        Mashalderring 2                                           wortung für die Einhaltung der Auflagen und im Falle
                                                                  eines Wiederhochschnellens der Corona-Infektionszahlen
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erste
                                                                  gefragt. Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn durch
Änderung und Erweiterung Mashalder Mistelgau“ soll
                                                                  diese Gestattung die Infektionszahlen wieder hochschnel-
Befreiung erteilt werden für:
                                                                  len, dies dann auch auf andere Bereiche, beispielsweise
 – Geringfügige Überschreitung der Baulinie um 15 cm
                                                                  die Gaststätten, Auswirkungen haben kann.
Beschluss:                                                        Der Vorsitzende des SV Mistelgau und gleichzeitig
Dem Bauantrag stimmt der Gemeinderat zu.                         Gemeinderatsmitglied erklärt, dass der Verein das
Von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird Befreiung            Schreiben des Bayerischen Fußball-Verbandes über-
erteilt.                                      (17 : 0)           haupt erst am Freitag erhalten hat und daher kein früherer
                                                                  Antrag möglich war. Er setzt sich positiv für die Erteilung
15. Informationen und Sonstiges:                                  der Ge­stattung ein und berichtet, dass die Fußballspieler
                                                                  schon gerne nach und nach wieder ins Training einsteigen
15. 1 Beschwerden vieler Bürger über die Lokal-                  würden. Diese Woche würde aber nichts geschehen. Es
       berichterstattung                                          werden derzeit auch die Konzepte zur Einhaltung der
Der 1. Bürgermeister berichtet über die Beschwerden vie-          Infektionsschutzmaßnahmen geprüft.
ler Bürgerinnen und Bürger zur Lokalberichterstattung des         Der Gemeinderat spricht sich für ein jederzeitiges, alleini-
Nordbayerischen Kuriers. Hier wird in den Gemeinden               ges Widerrufsrecht des 1. Bürgermeisters aus, damit im
Glashütten und Mistelgau der Pegnitz- und Auerbachteil            negativen Falle flexibel und schnell reagiert werden kann.
                                                             13
Die Gemeinden                                informieren

Die Gestattung soll erst zum 25.05.2020 erfolgen. Es soll             genommen werden. Die Planungen für die Zeit ab
ein positives Signal gesetzt werden.                                  September 2020 müssen der entsprechenden Sachlage
                                                                      angepasst werden.Wir werden Sie weiterhin informieren.
Beschluss:
                                                                      Herr 1. Bürgermeister Karl Lappe merkt an dieser Stelle
Der Gemeinderat beschließt, unter der Auflage der                     an, dass auch für die Jugendfahrt analog zu handeln ist.
Einhaltung der vierten Bayerischen Infektions­     schutz­
maßnahmenverordnung und unter dem jederzeitigen,                      Der Gemeindetrat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
sofortigen Widerrufsrecht durch den 1. Bürgermeister die
beantragte gemeindliche Gestattung ab dem Montag,                     15. 5 Wegebau und Splitt-Aufbringung auf dem
25.05.2020, zu erteilen. Dieser Beschluss gilt für jeden                     unteren Neubürgrundweg
Fußballverein oder jede Fußballabteilung im Gemeinde­                 Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Zustand des
gebiet Mistelgau.                                  (15 : 1)          unteren Neubürgrundweges angesprochen. Hier soll
Herr Jörg Ebert, als Vorstand des SV Mistelgau, nimmt                 Feinsplitt aufgebracht werden, damit dieser Weg durch
wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.          Radfahrer besser genutzt werden kann.

15. 4 Seniorenausflug Mistelgau –
       Nicht bis Ende August aus Corona Gründen
Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation muss zumin-
dest bis Ende August von einer Seniorenfahrt Abstand                  B) NICHTÖFFENTLICHER TEIL

Die vier neuen Gemeinderäte werden von Bgm. Lappe vereidigt (Foto oben), ebenso der neugewählte 3. Bürgermeister Stefan
Seyferth-Zapf (Foto links unten).
Foto rechts unten, der 1. Bürgermeister mit seinen beiden Stellvertretern: 2. Bgm. Heinrich Roder (rechts) und 3. Bgm. Stefan Seyferth-
Zapf (mitte).                                                                                                       Fotos Dieter Jenß
                                                                 14
Die Gemeinden                                   informieren

Verabschiedung der bisherigen Gemeinderäte im Gemeinderat Mistelgau am 27.04.2020:
Werner Böhner Gemeinderat und 3. Bürgermeister
Er gehörte von 2002 bis 2020 dem Gemeinderat Mistelgau an und war ab 2014 der 3. Bürgermeister.
In dieser Zeit hat er viel wertvolle Arbeit geleistet.
Unter anderem:
   • die Neugestaltung des Grüngutcontainers mit Aufstiegshilfe beim Bauhof Mistelgau
   • die Generalsanierung der FUN-ARENA
Besonderes Augenmerk galt seinem Lebensmittelpunkt, der ehemaligen Gemeinde Frankenhaag-Streit mit den aktiven Vereinen
wo er lange FF Vorstand war.
  • die Verbesserung der Infrastruktur im Bereich Straßenbau und Ortsbeleuchtung
  • die Spiel- und Bolzplatzanlage
  • das Buswartehaus, die Dorfplatzgestaltung mit Dorfbrunnen u.v.m.
Werner war ein verlässlicher loyaler Bürgermeistervertreter für unsere Gemeinde.

Joachim Bursian Gemeinderat von 2002 bis 2020
Er war 18 Jahre Gemeinderat und lange Zeit davon Fraktionssprecher der CSU.
Der Bau des Verkehrskreisel am Rathaus war ihm ein wichtiges Anliegen.
Seit 2008 war er Vereinsbeauftragter des Gemeinderates.
Joachim brachte sich in der FF-Mistelgau als 1. Vorsitzender in der Zeit des Feuerwehrhausneubaues und im SV Mistelgau aktiv
in unterschiedlichen Funktionen in die Vereinsarbeit ein.

Werner Eisenhuth Gemeinderat von 2002 bis 2020
Auch er fungierte 18 Jahre lang als Gemeinderat.
In diese Zeit fiel die Ortskernsanierung Mengersdorf und das anschließend von ihm mit aus der Taufe gehobene Dorffest, der
Feuerwehrhausanbau sowie der Bau der Spielplätze und weitere Infrastrukturmaßnahmen in ­Truppach/Mengersdorf sowie der
Fischerhüttenanbau am Eisweiher.

Gerhard Leykam Gemeinderatsmitglied von 2014 bis 2020
Gerhard war der örtliche Vermittler zwischen Kirchengemeinde Obernsees und politischer Gemeinde Mistelgau. Mit ihm konn-
ten die Kirchturm- und Kirchensanierung in guter Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden auf den Weg gebracht
werden.
Weiterhin trägt er Verantwortung bei vielen Obernseeser Vereinen und kümmert sich mit um den Barockgarten.

Die aus dem Gemeinderat Mistelgau ausscheidenden Gemeinderäte bei ihrer Verabschiedung durch Bürgermeister Karl Lappe am 27. April 2020:
(von links) Joachim Bursian, Bürgermeister Karl Lappe, Werner Böhner, Gerhard Leykam und Werner Eisenhuth                   Foto: Dieter Jenß

                                                                    15
Die Gemeinden                informieren

Die vier Neuen im Gemeinderat ­Mistelgau:

Berno Baumann             Dr. Tim Kraemer    Roland Küffner         Thomas Westermann
                                                                             Fotos: Dieter Jenß

     Seniorenausflug 2020 der Gemeinde Mistelgau
    Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation muss zumindest bis Ende August von
    einer Senioren­fahrt Abstand genommen werden.
    Die Planungen für die Zeit ab September 2020 müssen der entsprechenden Sachlage
    angepasst werden.
    Wir werden Sie weiterhin informieren.

    gez. Karl Lappe, 1. Bürgermeister      gez. Angelika Seyferth, Seniorenbeauftragte

  Seniorencafé Mistelgau
  Auf Grund der aktuellen Situation findet auch unsere
  Fahrt ins Grüne zum Abschluss vor der Sommerpause
  nicht statt.
  Wir hoffen, wie gewohnt im
  Oktober wieder zu öffnen.
  Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.
  Ihr Team vom Seniorencafé

                                            16
Die Gemeinden                               informieren

                                                                  2. Vereidigung der neu gewählten Gemeinderats-
                                                                       mitglieder
                                                                  Der 1. Bürgermeister Sven Ruhl bittet die neu gewählten
                                                                  Gemeinderatsmitglieder nach vorn zur Eidesleistung.
                                                                  Herr Oliver Becker (CSU), Herr Andreas Opel (CSU), Herr
                                                                  Simon Krauß (CSU), Herr Martin Zeilmann (AFW) und
                                                                  Herr Lars Hammer (AFW) legen die Eidesformel nach Art.
                                                                  31 Abs. 5 Satz 1 der Gemeindeordnung ab.
                                                                  Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder erheben die
                                                                  rechte Hand und sprechen folgende Eidesformel:
Info über die konstituierende Sitzung des
                                                                  „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepu-
Gemeinderates der Gemeinde Glashütten am                          blik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bay-
Montag, 11.05.2020, im Veranstaltungsraum                         ern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und
der Mehrzweckhalle Glashütten                                     meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwö-
                                                                  re, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren
                                                                  Pflichten nachzukommen. So wahr mir Gott helfe.“
Beginn der Sitzung:     19.00 Uhr
Ende der Sitzung:       20.14 Uhr                                 3. Genehmigung der Niederschrift
Anwesend waren: 1. Bürgermeister Sven Ruhl                        Die Niederschrift über die Sitzung vom 27.04.2020 wird
		und 12 Gemeinderatsmitglieder                                   vom Gemeinderat vollinhaltlich genehmigt.      (13 : 0)
Entschuldigte Gemeinderatsmitglieder: –
                                                                  4. Beratung und Beschlussfassung über die Zahl
Von der Presse:	Herr Dieter Jenß                                     der Stellvertreter des 1. Bürgermeisters
Von der VG Mistelgau:	Herr Winfried Wagner und                   Gemeinderatsmitglied Michael Neuner regt an, dass ein
                       Herr Mathias Huber                         2. und ein 3. Bürgermeister gewählt wird, dem schließt
                                                                  sich Gemeinderatsmitglied Werner Schubert an.
Zuhörer:                10
                                                                  Es wird beschlossen, einen 2. und einen 3. Bürgermeister
Der 1. Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt fest,        zu wählen.                                      (13 : 0)
dass alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden. Die
Mehrheit der Mitglieder ist anwesend, so dass Be-                 5. Bildung eines Wahlausschusses zur Wahl
schlussfähigkeit gegeben ist.                                         des/der weiteren Bürgermeister
                                                                  1. Bürgermeister Sven Ruhl schlägt vor, dass der Käm­
                                                                  merer der VG Mistelgau, Herr Winfried Wagner, die Schrift-
A. Öffentliche Sitzung                                            führerin, Frau Brigitte Küffner und er selbst den Wahlaus-
1. Bürgermeister Sven Ruhl begrüßt alle Anwesenden und            schuss bilden.
liest ein Informationsschreiben des Bayerischen Staats­           Hierzu wird eine geheime Wahl mittels Stimmzettel durch-
ministerium des Innern für Sport und Integration über die         geführt.
Maskenpflicht vor – diese ist bei genügend Abstand nicht          Der Stimmzettel wird an einem separaten Tisch einzeln
erforderlich, so im Schreiben der Staatsregierung. Die            und der Reihe nach ausgefüllt und in eine dafür vorgese-
­nötige Abstandsregelung wird eingehalten.                        hene Urne geworfen.
 Mit besten Wünschen für eine gute Zusammenarbeit geht            Für diesen Vorschlag stimmt der Gemeinderat mit (13 : 0)
 er zur Tagesordnung über.
                                                                  6. Wahl des 2. Bürgermeisters
1. Vereidigung des neugewählten                                   Gemeinderatsmitglied Michael Neuner schlägt als 2. Bür-
    1. Bürger­meisters                                            germeister das Gemeinderatsmitglied Oliver Becker vor.
Der 1. Bürgermeister erklärt, dass das älteste anwesende          Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Mitglied vom Gemeinderat das Amt zur Vereidigung über-            Dem wird zugestimmt                            (13 : 0)
nehmen muss.                                                      Ergebnis der Wahl:
Gemeinderatsmitglied Werner Schubert nimmt die Verei-
                                                                  Abgegebene Stimmzettel: 13
digung vor und bittet den 1. Bürgermeister Sven Ruhl nach
                                                                  12 gültige Stimmen für Oliver Becker
vorne zu kommen. Dieser hebt die rechte Hand und legt
                                                                  1 ungültige Stimme/Stimmzettel wurde leer abgegeben.
die Eidesformel nach Art. 27, Abs. 1, Satz 2, KWBG ab.
                                                                  Gemeinderatsmitglied Oliver Becker bedankt sich für das
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepu-            Vertrauen und nimmt die Wahl an.
blik Deutschland und der Verfassung des Freistaates
­Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein               7. Wahl des 3. Bürgermeisters
 und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. So             Gemeinderatsmitglied Egon Ruckriegel schlägt zum 3.
 wahr mir Gott helfe.“                                            Bür­germeister Herrn Marco Bernt vor.
                                                                  Dem wird zugestimmt                          (13 : 0)
                                                             17
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