SENIORENNETZWERK KAISERSTUHL-TUNIBERG - GEMEINDE MERDINGEN
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Donnerstag, 03. Dezember 2020 // Nr. 49 /// Jahrgang 51 // www.merdingen.de Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Merdingen M I T T E I L U N G S B L AT T SeniorenNetzwerk Kaiserstuhl-Tuniberg Die Notfalldose, der Lebensretter im Kühlschrank In dieser, auch coronabedingt, entschleunigten Zeit sind Fahrten der Rettungsdienste irgendwie öfters und auch deut- licher zu erkennen, wenn die Retter mit Sondersignal unterwegs sind. Dabei geht es sehr oft auch um Leben oder Tod. Wie gut, wenn zum Beispiel bei der Notfallöffnung einer Wohnung der nicht mehr ansprechbare Patient vorgesorgt hat und die Rettungsdienste einen kleinen aber ungemein effizienten Helfer vorfinden, den Lebensretter im Kühlschrank, die NOTFALLDOSE. Schon an der Wohnungstür weist ein kleiner Aufkleber auf die Notfalldose hin. So gut wie in jedem Haushalt steht ein Kühl- schrank. Dort ist der zweite Aufkleber. Kühlschrank auf und schon hat der Notfalldienst eine ganz umfangreiche und lebens- rettende Information zur Verfügung. Im Kühlschrank steht die Notfalldose. Ein Medikamentenplan, Informationen zu Vorerkrankungen, Kontaktdaten zum behan- delnden Arzt, Kontaktdaten zu Verwandten und Betreuern, das alles sind ungemein wichtige Informationen für die Helfer. Und das alles ist in der Notfalldose vorhanden und hilft mit, Leben zu retten. Die Notfalldose, ein Projekt des Seniorenbeirates der Stadt Breisach. Die Dose ist jetzt bei allen Breisacher Apotheken, Breisgau-, Münster-, Europa- und Stadtapotheke erhältlich, sowie bei der Breisach Touristik und beim Seniorenbeirat (Kontakt Michael Mros, 07667 941648). Übrigens, die Notfalldose eignet sich auch als kleines äußerst sinnvolles Geschenk. Sie ist ein cleverer Helfer auch im Handschuhfach eines Autos. Wenn`s doch mal kracht ist schnelle und kundige Hilfe oft lebensrettend. Bleiben Sie ge- sund und sorgen Sie vor für den Notfall, mit der NOTFALLDOSE vom Seniorenbeirat Breisach. In Zusammenarbeit mit: beratung-senioren@gmx.de – www.beratung-senioren.de 79206 Breisach - Tel.: 07667/904899
2 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN WICHTIGE RUFNUMMERN NOTRUF GEMEINDE MERDINGEN Katholischer Kindergarten Merdingen Altbau 07668-5783 Polizeiruf 110 E-Mail: Gemeinde@Merdingen.de Neubau 07668-94727 Polizeirevier Breisach 07667 9117-0 Internet: www.merdingen.de Fax 07668-908081 Öffnungszeiten: Feuerwehr 112 Bei den Mättlezwergen e.V. Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Tel.: 07668-8649922 Gerätehaus 951264 Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr mail: info@maettlezwerge.de DRK-Rettungsdienst / Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Notfallrettung 112 Kaminfegermeister Vereinbarung. Uwe Klingenberg 07665 930297 Krankentransport 0761 19222 Zentrale 9094-0 Forstverwaltung Giftnotrufzentrale Freiburg 0761 Bürgermeister Laura Hempelmann 0162 2550711 19240 Martin Rupp 9094-20 für Gemarkung Merdingen Hauptamt Florian Frisch 07664 5051683 In Störungsfällen für Gemarkung Gündlingen badenova Störungshilfe Dietmar Siebler 9094-10 Störungshilfe 0800 2767767 Bürgerbüro Forstbezirksverwaltung Landratsamt Doris Menner 9094-11 Breisgau-Hochschwarzwald 0761 21875131 Fax 0761 21875169 APOTHEKENNOTDIENST Rechnungsamt Gordian Süßle 9094-12 Rechtsanwalt - Notdienst 0761 72773 05.12. Jede Nacht von 18.00 - 8.00 Uhr, samstags Gemeindekasse rund um die Uhr, Beratung und Vertretung Rats-Apotheke Iris Frick 9094-13 in unaufschiebbaren Straf- und Zivilsachen Hauptstraße 4, 79268 Bötzingen Tel. 07663 – 14 70 Standesamt Nachbarschaftshilfe Corona / Annika Bärmann 9094-17 Einkauf-Service: 06.12. Bauamt Tel: 9094-0 / Gemeinde Merdingen Apotheke am Rathaus Otmar Wiedensohler 9094-15 Tel: 854 / DRK Waltraud Maier Hinter den Eichen 6, 79276 Reute Flüchtlingsintegration Tel. 07641 – 91 29 12 SOZIALDIENSTE Ramona Sütterle, Roman Bukowski 9958410 Ansonsten können Sie den Notdienst über den Sprechzeiten: Aushang an der Apotheke erfahren Kirchliche Sozialstation Freitag 10.00 – 11.00 Uhr Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.: Telefax 9094-29 Pflege zu Hause, Hauswirtschaft NOTRUFNUMMERN DER Wasserversorgung Merdingen Essen auf Rädern in Breisach, Ihringen, Mer- dingen und Vogtsburg, Freiburger Straße 6, FACHÄRZTLICHEN Bereitschaftsnummer 0151 72703912 Tel. 07667 90588-0 BEREITSCHAFTSDIENSTE Öffnungszeiten der Bücherei: Fax -30 Mo 8:30 bis 10:30 Uhr, Pflegedienstleitung: P. Gebert / R. Holzer Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 17:00 bis 18:00 Uhr; Dorfhelferin über Allgemeiner Notfalldienst: Di 17:00 bis 19:00 Uhr Bürgermeisteramt Ihringen Universitätsklinikum Freiburg (nicht in Schulferien), Tel: 0151 72703923 Fr. Gündel/Fr. Ortolf 7108-14 Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg Landwirtschaftlicher Betriebshelfer- Kinderärztlicher Notfalldienst: WICHTIGE RUFNUMMERN dienst Südbaden (St. Ulrich) St. Josefskrankenhaus Tel. 07602 910126 Sautierstraße 1, 79104 Freiburg RAZ Breisgau 07634 6949385 Fax 07602 910190 Recyclinghof und Grünschnitt-Sammelstelle Frau Löffler, Einsatzleitung Augenärztlicher Notfalldienst: Ihringen: Di., 16 - 19 Uhr; Sa., 9 - 13 Uhr Hospizgruppe - Begleitung Universitätsaugenklinik Freiburg Schwerkranker und Sterbender, kostenlos, Killianstraße 5, 79106 Freiburg Katharina Mathis Stift 9964080 durch geschulte, ehrenamtliche Mitarbeiter Kontakttelefon:(M. Neunsinger 07668 9143 Zahnärztlicher „Seniorenbetreuung Regenbogen“ Vertretung: 07667 1864 Notfalldienst: 0180 3 222 555-41 Gertrud Reichert: 07668-250 Krebsinformationsdienst: 0800 4203040 und Ursula Petermann: 07668-1021 kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr Tierärztlicher krebsinformationsdienst@dkfz.de Notfalldienst 07667 9430810 Amtsgericht Emmendingen www.krebsinformationsdienst.de -Grundbuchamt- Kreuzbund-Selbsthilfegruppe Defibrillator-Standorte Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen für Suchtkranke + Angehörige Breisach Eingangsbereich Bürgerhaus, Tel.: +49 7641/96587-600 (Zentrale) Kolpingstr. 14 07663 3946 Langgasse 14 Fax: +49 7641/96587-880, E-Mail: poststelle@agemmendingen.justiz.bwl.de Beratungsstelle für ältere Menschen und Eingangsbereich Halle/Schule, deren Angehörigen Jan-Ullrich-Straße 2 Hermann-Brommer-Schule Christiane Gehring, Schreinerei Bärmann Rektorat 07668 95297-25 Renate Brender 07667 904899 Schloßmatten 7 Fax 07668 95297-29 Täglich erreichbar. Verlässliche Grundschule 07668 95297-27 Hausbesuche nach Vereinbarung. Herausgeber: Bürgermeisteramt Merdingen Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, 78333 Stockach, Meßkircher Straße 45 Telefon 07771 9317-11, Telefax 07771-9317-40, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 | 3 genden Strukturen zu erhalten, haben sich die Verwaltung und der AMTLICHE Gemeinderat für die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Ei- genart des Ortskerns von Merdingen aufgrund seiner städtebau- BEKANNTMACHUNGEN lichen Gestalt (Erhaltungssatzung) ausgesprochen. Diese Satzung ist am 07.03.2019 in Kraft getreten. Öffentliche Bekanntmachung Ergänzend zu dieser Satzung soll nun für den Bereich des histo- rischen Ortskerns ein sogenannter „Einfacher Bebauungsplan“ aufgestellt werden. D.h., dass sich im Geltungsbereich des Bebau- ungsplans, der die Voraussetzungen nach § 30 Absatz 1 BauGB Bebauungsplan nicht erfüllt, die Zulässigkeit von Vorhaben vorrangig nach den mit örtlichen Bauvorschriften Festsetzungen des Bebauungsplans und im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB richtet. „Historischer Ortskern Merdingen“ hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Eine wichtige Zielsetzung für die Aufstellung des vorliegenden Gesamtbebauungsplanes ist, dass insbesondere eine für den Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat am 17.11.2020 Ortskern städtebaulich verträgliche und angemessene Nachver- in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Histori- dichtung im Hinblick auf die Anzahl der Wohnungen erreicht wer- scher Ortskern Merdingen“ und den Entwurf der zusammen mit den soll. Damit einhergehend können insbesondere verkehrliche ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und be- Probleme sowohl im öffentlichen Straßenraum als auch auf dem schlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Grundstück selber wirkungsvoll vermieden werden. Ziele und Zwecke der Planung In Ergänzung zur Erhaltungssatzung sollen die vorhandenen, ort- Merdingen mit seinem historischen Ortskern ist aufgrund seiner stypischen Strukturen durch verbindliche Regelungen zur Bau- noch sehr gut erhaltenen, historischen Strukturen von besonderer weise (einseitige bzw. zweiseitige Grenzbebauung) und zur über- geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung für die Region. baubaren Grundstücksfläche in Form von straßenbegleitenden Baulinien und Baugrenzen im hinteren Teil der Grundstücke fixiert Kennzeichnend für den historischen Ortskern ist überwiegend werden. eine sehr dichte, fast geschlossene Straßenrandbebauung in Form einer einseitigen und teilweise zweiseitigen Grenzbebauung mit Ebenso sollen bedeutsame Grünbereiche gesichert und Regelun- Zwei- und Dreiseithöfen, welche noch sehr gut ablesbar ist. gen zur Erdgeschossfußbodenhöhe, KFZ-Stellplätzen, Ausführung von Stellplatzflächen, Freiflächen und Beleuchtungsanlagen ge- Die Höfe selber sind straßenseitig durch Mauern, meist mit rund- troffen werden. bogigen Toreinfahrten begrenzt, wodurch sich ein klar abgegrenz- ter Straßenraum ergibt, der die Geschlossenheit unterstützt und Daneben sollen im Plangebiet Vergnügungsstätten grundsätzlich den besonderen Charakter noch deutlicher hervorhebt. ausgeschlossen werden um, unabhängig von anderen Regelun- gen, auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung insbesondere Prägend für den historischen Ortskern sind neben der baulichen den typischen Charakter des historischen Ortskern zu erhalten Substanz viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe, welche meis- und damit einhergehend langfristig eine negative Gebietsverän- tens im Nebenerwerb betrieben werden. Ziel der Gemeinde ist, derung zu vermeiden. diese Betriebe auch zukünftig zu fördern, um neben dem eigentli- chen Wohnen die typische Dorfstruktur im Sinne einer gemischten Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes werden Nutzung (Dorfgebiet) zu erhalten. Hierzu zählen auch die für die somit folgende wesentlichen Ziele und Zwecke verfolgt: Versorgung von Merdingen dienenden Einzelhandelsbetriebe und nahversorgungsrelevante Dienstleister sowie Gaststätten, welche • Regelung der Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden als wichtige Infrastruktureinrichtungen den Ortskern stärken und • Festsetzung einer Erdgeschossfußbodenhöhe (Sockel) zu einer gewünschten Belebung bzw. Aufenthaltsqualität auch im • Ausführung von Stellplatzflächen Sinne des Tourismus beitragen. • Sicherung von Grünflächen • Ausschluss von Vergnügungsstätten Im Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Betrieben ist • Bauweise festzustellen, dass aufgrund des Strukturwandels in der Landwirt- • Überbaubare Grundstücksfläche schaft in den letzten Jahren einige Bewohner die landwirtschaft- liche Nutzung aufgegeben haben. Folge hiervon ist, dass damit Das Plangebiet umfasst den Bereich des historisch geprägten Orts- einhergehend viele Neben- bzw. Ökonomiegebäude ihre Funk- kerns und entspricht im Wesentlichen der Abgrenzung der Erhal- tion verloren haben. Stattdessen werden diese Gebäude immer tungssatzung bzw. der Ortsbausatzung. häufiger zu Wohnzwecken oder auch zu Garagen umgebaut bzw. Der Planbereich wird begrenzt: umgenutzt. Zum einen wird diese Entwicklung im Sinne einer flä- • Im Norden durch angrenzende Wohngebiete und das Gelände chensparenden Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum der Schule im Bestand positiv gesehen. Zum anderen besteht jedoch die • Im Osten durch den Tuniberg bzw. freie Landschaft Gefahr, dass die historischen Strukturen durch solche Umbauten • Im Süden und Westen durch angrenzende Wohngebiete / Änderungen verloren gehen. Erst Recht gilt dies dann, wenn der vorhandene bauliche Bestand beseitigt und durch Neubauten er- Im Einzelnen ist der Lageplan vom 17.11.2020 maßgebend. Der setzt wird, die sich nicht mehr an der historischen Bau- bzw. Nut- Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne zungsstruktur, sondern an Erwägungen der Wirtschaftlichkeit oder Maßstab): der Flächeneffizienz orientieren. Um diese Entwicklung zu steuern und gleichzeitig die ortsbildprä-
4 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit ge- meinsamer Begründung, Umweltprüfung (Umweltbericht), artenschutzrechtlicher Einschätzung und der Luftbildauswertung historische Kampfmittel vom 14.12.2020 bis einschließlich 22.01.2021 (Ausle- gungsfrist) im Rathaus (Bürgerbüro) der Gemeinde in Merdingen, Langgasse 14, 79291 Merdingen, während der üblichen Dienststunden zur kostenlosen Einsichtnah- me ausgelegt. Gerne kann ergänzend auch ein Termin für die Einsichtnahme vereinbart werden. Sofern der Entwurf des Bebauungs- plans eingesehen werden möchte, wird dar- um gebeten, die Klingel im Eingangsbereich zu betätigen. Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird um Beach- tung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen ge- gen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) gebeten. Es wird weiter gebeten, die hierfür ausge- hängten Hinweise bezüglich der Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu beachten und den Raum nur einzeln zu betreten. Alle Unterlagen können auch auf der Home- page der Gemeinde Merdingen unter https://www.merdingen.de/wirtschaft+_+- bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene eingesehen werden. Für weitere Fragen zur Offenlage stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 07668 909415 gerne zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungs- stelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen (Zusammenfassung nach The- menblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakteristik): • Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 21.07.2020 und 6. Landschafts- und Ortsbild artenschutzrechtliche Einschätzung vom 02.04.2020 (Büro Informationen über mögliche Auswirkungen der Planung auf das Wermuth in Eschbach und Büro Kunz in Todtnau). Landschafts- und Ortsbild. • Diese Unterlagen enthalten folgende Arten von umweltbezogenen 7. Erholungsfunktion Informationen mit der Darstellung wesentlicher Auswirkungen auf Informationen über mögliche Auswirkungen der Planung auf die Er- die Schutzgüter und Maßnahmen zur Minderung und zum Aus- holungsfunktion. gleich dieser Auswirkungen. 8. Mensch 1. Arten und Biotope Informationen zur Hitzebelastungen sowie Informationen über Informationen zum Bestand und zu geschützten Arten, welche im Maßnahmen zur Minderung dieser Auswirkungen. Zuge der Baugenehmigungsplanung berücksichtigt werden müs- sen. Informationen zu allgemeinen Vermeidungsmaßnahmen, um 9. Kulturgüter artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden. Informationen zu ge- setzlich geschützten Biotopen und Naturdenkmälern im Geltungs- Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf Kultur- bereich. güter. • Luftbildauswertung historische Kampfmittel (Büro LBA Luft- 2. Boden bildauswertung in Stuttgart) Informationen zu den potentiellen Auswirkungen der Planung auf • Hinweise auf eine erhöhte potentielle Belastung durch Kampfmit- den Boden im Hinblick auf den Verlust natürlicher Bodenfunktionen tel aus dem 2.Weltkrieg (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserreislauf, • Umweltbezogenen Stellungnahmen Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen) durch Versiegelung. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschät- 3. Fläche zung der Gemeinde Merdingen wesentlichen, bereits vorliegenden Informationen zur Flächennutzung und zum möglichen Flächenver- umweltbezogenen Stellungnahmen: brauch im Zuge der Planung. • Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald – FB 420 Naturschutz, Stellungnahme vom 10.02.2020: 4. Klima Informationen über mögliche Beeinträchtigungen des Lokalklimas Aussagen zum Vorkommen einer existierenden Wochenstube des durch zusätzliche Flächenversiegelung. Informationen zu Maßnah- „Großen Mausohrs“. men zur Minderung der Belastungswirkungen durch Begrünung im Hinweise zur anlassbezogenen Untersuchung auf ein mögliches Vor- Plangebiet. kommen von Vögeln und/oder Fledermäusen bei den markierten historischen Gebäuden. 5. Gewässer Hinweis zur verpflichtenden Abschätzung des Brutbestands von Informationen zur möglichen Beeinträchtigung von Grundwasser- Haussperlingen durch entsprechende Begehungen und vorgezoge- neubildungen durch zusätzliche Versiegelungen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 | 5 ne Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) bei Abriss oder Sanie- rung von Gebäuden. Öffentliche Bekanntmachung Hinweis zur Erfassung des Potentials im Rahmen des Baugenehmi- gungsverfahrens. Hinweis auf die nach § 30 Absatz 2 BNatSchG besonders geschützten 1. Änderung der Satzung Biotope (Löss- und Lehmwände) unter besonderer Berücksichtigung zur Erhaltung baulicher Anlagen des Artenschutzes. und über Gestaltungsvorschriften Kennzeichnung der Flächen mit besonderer Nutzung im Übersichts- lageplan „Artenschutzrechtliche Einschätzung“ und Hinweis auf eine im Innerortsbereich Bestandsaufnahme der vorkommenden Reptilienfauna im Vorfeld (Ortsbausatzung) von geplanten (erheblichen) Eingriffen. Hinweis, dass die im Übersichtsplan („Artenschutzrechtliche Ein- schätzung“) dargestellten Flächen im Vorfeld eines Eingriffs eine hier: Offenlage gemäß qualifizierte Bestandsaufnahme der dort vorkommenden Reptilien- § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB fauna durchzuführen ist. Hierbei können die spezifischen Nahrungs- pflanzen für seltene und zum Teil streng geschützte Schmetterlings- arten miterfasst werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat am 17.11.2020 in öf- Hinweis, dass die als Naturdenkmal geschützte Linde auf dem Kirch- fentlicher Sitzung die 1. Änderung der Satzung zur Erhaltung bauli- platz zwingend zu erhalten und im Zuge von Bautätigkeiten im Um- cher Anlagen und über Gestaltungsvorschriften im Innerortsbereich feld entsprechend zu schützen ist. (Ortsbausatzung) gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB be- • Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald – FB 430/440 Umwelt- schlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde recht, Wasser und Boden, Stellungnahme vom 10.02.2020: Merdingen den Änderungsentwurf gebilligt und beschlossen, die Hinweis, dass beim möglichen Auftreten von Altlasten bzw. schädli- Offenlage gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 (2) BauGB (Beteiligung chen Bodenveränderungen die Bauarbeiten vorübergehend einzu- der Öffentlichkeit) durchzuführen. stellen sind und umgehend der Fachbereich 440 Wasser und Boden des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zu informieren ist. Hinweis dass bei den nach HQ extrem überfluteten Bereichen insbe- Ziele und Zwecke der Änderung sondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung Im Zusammenhang mit der Abgrenzung des in Aufstellung befind- erheblicher Sachschäden in der Abwägung zu berücksichtigen sind. lichen Bebauungsplans „Historischer Ortskern Merdingen“ ist ge- Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz, d. h. inwieweit der plant, Teilbereiche im Osten bzw. Südosten in den Geltungsbereich Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher der bestehenden Ortsbausatzung miteinzubeziehen. Hintergrund Sachschäden zu berücksichtigen sind (Abwägung). ist der, dass es sich hierbei um sehr sensible Bereiche handelt, wel- • Regierungspräsidium Stuttgart – Kampfmittelbeseitigungsdienst, che zwischen der Hangkante am Tuniberg und der unmittelbar an- Stellungnahme vom 08.01.2020 grenzenden historischen Bebauung liegen. Es wird befürchtet, dass Hinweis, dass aufgrund der ausgedehnten Kampfhandlungen und sich zukünftig bauliche Entwicklungen vollziehen könnten, welche Bombardierungen, die während des 2. Weltkrieges stattfanden, im sich aufgrund der exponierten Lage im Hinblick auf die Gestaltung Vorfeld von jeglichen Bau-(Planungs-)verfahren eine Gefahrenver- dachtserforschung in Form einer Auswertung von Luftbildern der wie z.B. Dachformen negativ auf das gesamte historische Ortsbild Alliierten durchgeführt werden soll. sowie auf das Landschaftsbild auswirken. Hinweis, dass alle nicht vorab untersuchten Bauflächen als potentiel- le Kampfmittelverdachtsflächen einzustufen sind. Insgesamt wird mit der Erweiterung des Geltungsbereichs der er- haltenswürdigen Gesamtanlage „Historischer Ortskern“ auch unter • Bürger 2 bis 5, Bürger 7 bis 12 und Bürger 14 Wunsch zur Zurücknahme privater Grünflächen. Hierzu werden in denkmalschützerischen Gesichtspunkten in positiver Weise Rech- der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen zum Ziel und Zweck nung getragen. sowie der Auswirkung dieser Ausweisung getroffen. Während der Auslegungsfrist können zum Bebauungsplanentwurf Neben der Änderung bzw. Erweiterung des Geltungsbereichs sollen und dem Entwurf über die örtlichen Bauvorschriften Stellungnah- § 16 der Satzung (Ausnahmen und Befreiungen) aufgehoben und § men im Bürgerbüro der Gemeinde Merdingen, Langgasse 14, 79291 Merdingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung 17 (Ordnungswidrigkeiten) der Satzung neu gefasst werden. der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der bestehenden Ortsbausatzung, Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene welche am 21.10.2003 beschlossen wurde, umfasst im Wesentlichen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan un- berücksichtigt bleiben können. den historischen Ortskern von Merdingen und wird im östlichen bzw. südöstlichen Teilbereich entsprechend erweitert. Für diese Erweite- Merdingen, den 24.11.2020 rungsbereiche gelten zukünftig die Vorschriften dieser Satzung. Der Planbereich wird begrenzt: • Im Norden durch angrenzende Wohngebiete und das Gelände der Schule • Im Osten durch den Tuniberg bzw. freie Landschaft • Im Süden und Westen durch angrenzende Wohngebiete Im Einzelnen ist der Lageplan vom 17.11.2020 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne Maßstab): Martin Rupp Bürgermeister
6 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und über Gestaltungsvorschriften im Innerortsbe- reich (Ortsbausatzung) wird mit Begrün- dung vom 14.12.2020 bis einschließlich 22.01.2021 (Auslegungsfrist) im Rathaus (Bürgerbüro) der Gemeinde in Merdingen, Langgasse 14, 79291 Merdin- gen, während der üblichen Dienststunden zur kostenlosen Einsichtnahme ausgelegt. Gerne kann ergänzend auch ein Termin für die Einsichtnahme vereinbart werden. So- fern der Entwurf der 1. Änderung der Sat- zung zur Erhaltung baulicher Anlagen und über Gestaltungsvorschriften im Innerorts- bereich (Ortsbausatzung) eingesehen wer- den möchte, wird darum gebeten, die Klin- gel im Eingangsbereich zu betätigen. Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird um Beach- tung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen ge- gen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) gebeten. Es wird weiter gebeten, die hierfür ausge- hängten Hinweise bezüglich der Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu beachten und den Raum nur einzeln zu betreten. Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Merdingen unter https://www.merdingen.de/wirtschaft+_+bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene eingesehen werden. Für weitere Fragen zur Offenlage stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 07668-909415 gerne zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können zur 1. Änderung der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und über Gestaltungsvorschriften im Innerortsbereich (Ortsbausatzung) Stellungnahmen im Bürgerbüro der Gemeinde Merdingen, Langgasse 14, 79291 Merdingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und über Gestaltungsvorschriften im Innerortsbereich (Ortsbausatzung) unberücksichtigt bleiben können. Merdingen, den 24.11.2020 Martin Rupp Bürgermeister HEIMATBLATT, WIE SIE ES KENNEN. HEIMATBLATT, WIE SIE ES MÖCHTEN. BLÄTTERN SIE ONLINE! www.myeblättle.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 | 7 Voraussetzungen und nähere Informa- Grundsatzentscheidung am 26.05.2020 tionen erhalten Sie über das Informati- In der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020 onsblatt welches mit dem Meldebogen wurde die Aufstellung eines Gemeindeent- verschickt wird. Das Informationsblatt wicklungskonzeptes zur Vorbereitung städ- finden Sie auch auf unserer Homepage tebaulicher Maßnahmen beschlossen und unter www.tsk-bw.de. mit dem Ziel verbunden, eine Förderantrag- stellung zur Aufnahme in ein Städtebaupro- Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Es wird noch auf die Meldepflicht von Bie- gramm noch in diesem Jahr vorzubereiten. (TSK) Baden-Württemberg nenvölkern hingewiesen. Die Völkermel- Ein Gemeindeentwicklungskonzept ist we- - Anstalt des öffentlichen Rechts - dungen der Imker an ihren örtlichen Im- sentlicher Bestandteil und Grundlage einer Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart kerverein werden von diesem an einen der Antragstellung zur Aufnahme in ein Städte- beiden Landesverbände weiter gemeldet. bauförderprogramm. Meldestichtag zur Veranlagung zum Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Tierseuchenkassenbeitrag 2021 ist der Verein, der keinem der beiden Landesver- Antrag auf Aufnahme der städtebauli- 01.01.2021 bände angeschlossen ist, müssen die Völker chen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern“ Die Meldebögen werden Mitte Dezember bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. in das Städtebauförderprogramm 2021 2020 versandt. Auf unserer Homepage erhalten Sie weite- In der Gemeinderatssitzung am 22.09.2020 Sollten Sie bis zum 01.01.2021 keinen Mel- re Informationen zur Melde- und Beitrags- wurde über den Aufnahmeantrag in das debogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte pflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse Städtebauförderprogramm beraten und ent- an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich sowie über die einzelnen Tiergesundheits- schieden. Die Gemeindeverwaltung hat mit auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des dienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Unterstützung des beauftragten Fachbüros Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft der Beitragssatzung. Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einse- mbH den Aufnahmeantrag vorbereitet. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwer- hen. Dazu wurde bei einem Ortstermin mit ei- tungsgenossenschaften) sind zum 1. Febru- Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – nem Vertreter des Regierungspräsidiums die ar 2021 meldepflichtig. 710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, grundlegenden Absichten der städtebauli- Die uns bekannten Viehhändler, Viehein- Internet: www.tsk-bw.de chen Entwicklung im Ortskern erläutert und kaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf- die Vorbereitung des Aufnahmeantrags be- ten erhalten Mitte Januar 2021 einen Melde- sprochen. Der Aufnahmeantrag musste am bogen. 01. Oktober 2020 dem Regierungspräsidium vorliegen. Im Städtebauförderantrag sind Melde- und beitragspflichtige sind: Tiere AKTUELLES die wesentlichen städtebaulichen Ziele zu beschreiben, die man erreichen möchte. Im • Pferde Förderantrag muss zudem dargelegt wer- • Schweine den, mit welchen baulichen Maßnahmen • Schafe die aufgeführten städtebaulichen Ziele er- • Hühner reicht werden können oder vorhandenen • Truthühner/Puten Aus dem Gemeinderat städtebaulichen Missständen kurz-, mittel- vom 17.11.2020 oder langfristig entgegengewirkt werden Meldepflichtige Tiere sind: Bürgermeister Rupp begrüßt den Gemein- soll. Um den Städtebauförderantrag korrekt • Bienenvölker (sofern nicht über einen derat und die teilnehmenden Einwohnerin- und überzeugend zu erstellen, wurden von Landesverband gemeldet) nen und Einwohner in der Turn- und Festhal- der Gemeindeverwaltung mögliche städ- le zur öffentlichen Gemeinderatssitzung. Er tebauliche Maßnahmen aufgeführt. Dabei Nicht zu melden sind: bittet um Einhaltung der Sitzabstände und hat sich die Gemeindeverwaltung an die bis • Rinder einschließlich Bisons, Wisenten Verhaltens- und Hygieneregeln. Die Daten dahin gewonnenen Erkenntnisse aus dem und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der Zuhörer*innen werden gemäß § 6 Co- Prozess zur Aufstellung des Gemeindeent- der HIT Datenbank (Herkunfts- und Infor- ronaVO erhoben. wicklungskonzeptes gehalten. Dem Förder- mationssystem für Tiere) herangezogen. Die 10. öffentliche Gemeinderatssitzung im antrag ist ein gebietsbezogen integriertes, Jahr 2020 am 17. November dauerte von städtebauliches Entwicklungskonzept – GI- Nicht meldepflichtig sind u.a. 19:02 bis 21:28 Uhr. Es waren 8 Zuhörerin- SEK - zur Begründung und Erläuterung des • Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. nen und Zuhörer anwesend. In der Frage- Förderantrages beizufügen. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, viertelstunde werden keine Fragen gestellt. Gänse und Enten Das Sitzungsprotokoll der Sitzung vom Erarbeitung und Aufstellung des Gemein- 20.10.2020 wird anerkannt und unterzeich- deentwicklungskonzeptes Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthüh- net. Der Prozess zur Aufstellung des Gemein- ner und keine anderen beitragspflichtigen deentwicklungskonzeptes sieht vor, dass Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Mel- TOP 3 Bekanntgabe der Beschlüsse aus nach gefasstem Grundsatzbeschluss eine de- und Beitragspflicht für die Hühner und/ nichtöffentlicher Sitzung vom 20.10.2020 Gemeinderatsklausur als Analyseworkshop oder Truthühner. In dieser nichtöffentlichen Gemeinderatssit- stattfindet. Basierend auf den in diesem Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die zung wurden keine Beschlüsse gefasst. Workshop analysierten Grundlagen (Stär- Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb ken/Schwächen/Chancen/Risiken in der stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu mel- TOP 4 Gemeindeentwicklungskonzept Gemeinde) findet eine breite Öffentlich- den ist immer der gemeinsam gehaltene „Unser Merdingen“ keitsbeteiligung statt. Corona-Pandemie Gesamttierbestand je Standort. – Festlegungsbeschluss bedingt wurde die Einwohnerschaft auf Unabhängig von der Meldepflicht an die Sachverhalt zwei Arten beteiligt. Es fand einerseits eine Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei Das Gemeindeentwicklungskonzept Unser Bürgerumfrage über Internet und alternativ dem für Sie zuständigen Veterinäramt ge- Merdingen soll die Frage beantworten, in Papierform statt, die nach Auswertung meldet werden. wie Merdingen als liebens- und lebenswer- digital weiter mit Kommentaren versehen Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen ter Ort erhalten und gestärkt werden kann werden konnte und es gab als zweite Form sind, unabhängig von der Stichtagsmel- und wo die Chancen und Aufgaben für die der Öffentlichkeitsbeteiligung einen „Bür- dung an die Tierseuchenkasse BW, bis Zukunft liegen. Gemeinsam mit der Bürger- ger*innenrat*, der sich aus zufällig ausge- 15.01.2021 an HIT zu melden. Die Tier- schaft sollen die Weichen für die zukünfti- wählten Einwohner*innen am 15.09.2020 in seuchenkasse BW bietet an, die Stich- ge Entwicklung unserer Gemeinde gestellt der Turnhalle zusammenfand. In der Tagung tagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die werden. des „Bürger*innenrats“ wurden zunächst
8 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN die Ergebnisse der in der Zeit vom 26. Juni gegenwärtig nichts anderes als eine Ideen- 2018 ein Bebauungsplan aufgestellt, der bis 31. Juli 2020 durchgeführten Bürgerum- sammlung, wie man die formulierten Ziele sich aktuell kurz vor der Offenalge befindet. frage präsentiert und anschließend zu den erreichen kann. Die Umsetzung jeder Ein- Der Geltungsbereich dieses Bebauungs- fünf Handlungsfelder (1. städtebauliche zelmaßnahme bedarf zu gegebener Zeit der plans orientiert sich im Wesentlichen am Entwicklung; 2. soziale Infrastruktur; 3. Mo- ausführlichen Erläuterung, Abwägung und Geltungsbereich der Ortsbausatzung, wo- bilität und Verkehr; 4. Nahversorgung, Wirt- Beschlussfassung des Gemeinderats. Heute bei im Osten bzw. Südosten zusätzlich noch schaft, Tourismus; 5. Natur, Nachhaltigkeit wolle man den Grundstein mit Beschrei- historisch geprägte Teilbereiche miteinbe- und Infrastruktur) mögliche Stärken, Schwä- bung der Visionen und Ziele für die Gesam- zogen wurden, für welche zusätzlicher Re- chen, Ziele und Maßnahmen diskutiert und tentwicklung der Gemeinde für die nächs- gelungsbedarf besteht. formuliert. Es wurde auch erörtert, welche ten 10 Jahre und darüber hinaus festlegen Ziele und Maßnahmen aus Sicht der Ein- ohne konkrete Maßnahmen zu beschließen. Für diese sensiblen Teilbereiche zwischen wohnerschaft wichtig sind. In der weiteren Beratung wird das Konzept der Hangkante zum Tuniberg und der un- In einer weiteren Gemeinderatsklausur am einhellig befürwortet und begrüßt und ab- mittelbar angrenzenden historischen Be- 06.10.2020 – Masterplanworkshop – wurden schließende Fragen beantwortet und Anre- bauung, sollen zukünftig auch die Vorschrif- zunächst die aus den Öffentlichkeitsbeteili- gungen zu kleineren redaktionellen Ände- ten der Ortsbausatzung gelten, weshalb gungen eingegangenen Ideen, Vorschläge rungen gemacht. Die Verwaltung sichert zu, nach § 1 der räumliche Geltungsbereich und Bewertungen zu den 5 Handlungsfel- diese noch einzuarbeiten. Umfangreicher dieser Satzung entsprechend erweitert wer- dern vorgestellt, analysiert und qualifiziert. oder grundsätzlicher Änderungsbedarf be- den soll. Dieser Arbeitsschritt dient der Vorbereitung steht nicht. Hintergrund ist der, dass sich insbesondere der anstehenden Beschlussfassung des Ge- im Hinblick auf Dachformen, bauliche Ent- meindeentwicklungskonzeptes. Der Gemeinderat beschließt einstimmig wicklungen vollziehen könnten, welche sich Das Gemeindeentwicklungskonzept wird das Gemeindeentwicklungskonzept Un- aufgrund der exponierten Lage insgesamt künftig maßgeblicher Leitfaden für die Ge- ser Merdingen als Handlungsgrundlage negativ auf das historische Orts-und Land- meinde sein und städtebauliche und gesell- für die zukünftigen strategischen Ent- schaftsbild auswirken. schaftliche Ziele formulieren. Weil sich städ- scheidungen der Gemeinde. tebauliche und gesellschaftspolitische Ziele Der Gemeinderat beschließt einstimmig Neben der Änderung bzw. Erweiterung des immer wieder ändern, wird das Gemeinde- das vorgestellte GISEK (Gebietsbezogen Geltungsbereichs wird § 16 der Satzung entwicklungskonzept keine statisch binden- integriertes, städtebauliches Entwick- (Ausnahmen und Befreiungen) aufgeho- de sondern eine dynamische Arbeitsgrund- lungskonzept) als Handlungsgrundlage ben, da die Regelungen über Ausnahmen lage für die Gemeinde sein, die von Zeit zu für die zukünftigen strategischen Ent- und Befreiungen grundsätzlich gelten, ohne Zeit orientiert an sich ändernden Bedürfnis- scheidungen der Gemeinde. dass die Satzung dies anordnen müsste. sen unter verstetigtem Bürgerbeteiligungs- Nicht zuletzt wird § 17 der Satzung neu ge- prozess fortzuschreiben ist. fasst, da nach aktueller Rechtsgrundlage TOP 5 Änderung der Satzung zur Erhal- (§ 75 Absatz 4 LBO) sich das Bußgeld von Beratung tung baulicher Anlagen und über Gestal- 50.000,- Euro auf 100.000,- Euro erhöht hat. Bürgermeister Rupp begrüßt Herrn We- tungsvorschriften im Innerortsbereich ber von KommunalKonzept Sanierungs- (Ortsbausatzung) Beratung gesellschaft mbH. Herr Weber stellt den a) Beratung und Beschlussfassung über Bürgermeister Rupp begrüßt den Fach- Sachverhalt ausführlich vor und erläutert die 1. Änderung der Ortsbausatzung planer, Herr Schill, vom Planungsbüro den bisherigen Ablauf zur Erstellung des gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1 Abs. 3 fsp-stadtplanung. Herr Schill stellt den Gemeindeentwicklungskonzeptes und der BauGB Sachverhalt umfassend vor. Anlass für die Antragstellung auf Aufnahme in die Städ- b) Billigung des geänderten Geltungsbe- beabsichtigte Änderung ist die Anpassung tebauförderung. Es schließt sich eine breite reichs der Ortsbausatzung und Beschluss des Geltungsbereichs der Ortsbausatzung und ausführliche Beratung mit zahlreichen zur Durchführung der Offenlage gemäß an den Geltungsbereich des in Aufstellung Fragen aus dem Gemeinderatsgremium an § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 (2) BauGB (Be- befindlichen Bebauungsplanes „Historischer und es werden inhaltliche und redaktionelle teiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (2) Ortskern Merdingen“. Auf Nachfrage von Hinweise zu den Texten im Gemeindeent- BauGB (Beteiligung der Behörden sowie Gemeinderat U. Landmann wird bestätigt, wicklungskonzept (GEK) als auch dem ge- Träger öffentlicher Belange) dass die Geltungsbereiche nach Änderung bietsbezogen integriertes, städtebauliches Sachverhalt der Ortsbausatzung nahezu identisch sind. Entwicklungskonzept (GISEK), das für den Für den historischen Ortskern von Mer- Eine geringfügige Abweichung besteht in Städtebauförderantrag die Ziele und Maß- dingen wurde bereits im Jahr 1986 eine einem Überlagerungsbereich mit dem Be- nahmen im vorgesehenen Sanierungsbe- Ortsbausatzung erlassen, welche im Jahr bauungsplan „Inneres Gratzfeld, Brühl und reich (alter Ortskern) umfasst, gegeben. Herr 2003/2004 fortgeschrieben wurde. Diese Binke“. Gemeinderat Dr. Prucker möchte Weber erläutert auf Nachfrage, dass ein An- Satzung soll entsprechend der Wertigkeit wissen, ob es einen konkreten Anlass für die tragsgebiet für ein Städtebauförderantrag des historischen Ortsbildes zum Schutz ort- Planänderung gebe. Bürgermeister Rupp nicht größer als 20 ha betragen soll. Diese stypischer Gebäude und Anlagen sowie zur bestätigt diese Annahme. Die Gemeinderäte Flächenangabe stelle eine absolute Ober- Gestaltung des Orts- und Straßenbildes bei- Reisenberger und Schopp mahnen die bal- grenze dar. Vielfach seien die Gebiete klei- tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden dige inhaltliche Anpassung der Ortsbausat- ner, da man gezielt anvisierte Maßnahmen in dieser Satzung gestalterische Vorschriften zung an. Weitere Fragen zum anstehenden fördern möchte. Bei Erstellung des Städte- zu Dächern und Dachaufbauten, Fassaden, Änderungsverfahren werden nicht gestellt. bauförderantrags der Gemeinde habe man Fenstern, Türen und Toren, Einfriedigungen Herr Schill bestätigt den Bedarf zur inhalt- sich in Absprache mit Behördenvertretern und Vorgärten, Nebengebäuden und Gara- lichen Überarbeitung der Ortsbausatzung auf den beantragten Bereich verständigt. gen, Werbeanlagen, Automaten und Schau- und regt dazu eine umfassende und breit Wichtig sei zu wissen, dass ein Sanierungs- kästen, Vorbauten und Balkonen, Antennen angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung an. In gebiet erst nach Durchführung eingehen- und Satellitenantennen sowie Anlagen zur einer anderen Gemeinde in der Region sei der Voruntersuchungen festgelegt wird Nutzung von Sonnenenergie erlassen. Die- dazu ein runder Tisch mit Sachverständigen, und selbst danach im Verlauf des auf 8 bis se Gestaltungsvorschriften gelten für alle Verwaltungsmitarbeitern und der Bevölke- maximal 10 Jahre andauernden Förderzeit- Maßnahmen, welche vom (öffentlichen rung eingerichtet worden. Die Meinungen raums angepasst werden kann. Bürgermeis- und privaten) Verkehrsraum und von den aus der einheimischen Bevölkerung seien ter Rupp weist wie schon in den Beratungen angrenzenden Rebbergen unmittelbar aus sehr wichtig bei der Gewichtung der anzu- vergangener Sitzungen darauf hin, dass sichtbar sind. strebenden inhaltlichen Überarbeitung der man zum jetzigen Zeitpunkt keine Einzel- Neben dieser Ortsbausatzung wurde im Ortsbausatzung. maßnahmen diskutieren sollte. Die im GEK Jahr 2019 für den historischen Ortskern eine und GISEK aufgeführten Maßnahmen seien Erhaltungssatzung erlassen und im Jahr • Der Gemeinderat der Gemeinde Mer-
Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 | 9 dingen beschließt mit 10 Ja-Stimmen und Ausführung von Stellplatzflächen fort- gen gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1 und 1 Enthaltung die 1. Änderung der geschrieben. In der Sitzung des Gemeinde- Abs. 3 BauGB. Ortsbausatzung der Gemeinde Merdin- rats vom 21.07.2020 erfolgte die Abwägung • Der Gemeinderat billigt mit den 10 gen gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1 über die während der frühzeitigen Beteili- Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den ge- Abs. 3 BauGB. gung eingegangenen Stellungnahmen der änderten Geltungsbereich der Orts- • Der Gemeinderat billigt mit den 10 Öffentlichkeit sowie der Behörden und Trä- bausatzung und beschließt die Durch- Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den ge- ger öffentlicher Belange. führung der Offenlage gemäß § 74 Abs. änderten Geltungsbereich der Orts- In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat 6 LBO i.V.m. § 3 (2) BauGB (Beteiligung bausatzung und beschließt die Durch- den Bebauungsplanentwurf gebilligt und der Öffentlichkeit) und 4 (2) BauGB (Be- führung der Offenlage gemäß § 74 Abs. die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § teiligung der Behörden sowie Träger 6 LBO i.V.m. § 3 (2) BauGB (Beteiligung 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. öffentlicher Belange) der Öffentlichkeit) und 4 (2) BauGB (Be- Vor dem Hintergrund von zwei Bauvoranfra- teiligung der Behörden sowie Träger gen regelt dieser Entwurf u.a. für die Teilbe- öffentlicher Belange) reiche A und B die Bauweise und die über- TOP 7 Vorbereitung und Durchführung baubare Grundstücksfläche. der Erschließungsarbeiten für das „Sola- Nach weiterer, interner Diskussion zwischen renergie-Testfeld“ TOP 6 Bebauungsplanverfahren „Histo- der Verwaltung, dem Juristen und dem a) Vorbereitung der Vergabe rischer Ortskern Merdingen“ – Billigung Stadtplaner ist nun die Überlegung, den b) Vergabe der Planungsleistung des geänderten Bebauungsplanentwurfs Bebauungsplanentwurf im Hinblick auf die c) Abschluss eines städtebaulichen Ver- und erneuter Beschluss zur Durchfüh- Bauweise und überbaubare Grundstücksflä- trags rung der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB che einheitlich für den Gesamtbereich fort- Sachverhalt (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 zuschreiben, um für weitere Bauvorhaben Das Bebauungsplanverfahren zur Aufstel- (2) BauGB (Beteiligung der Behörden so- eindeutige Regelungen zu diesen Punkten lung des Bebauungsplanes „Solarener- wie Träger öffentlicher Belange) vorgeben zu können. Dadurch können mög- gie-Testfeld“ nähert sich dem Ende. Im Sachverhalt liche Teiländerungen des Bebauungsplans Parallelverfahren zur Änderung des Flä- Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen in Zukunft vermieden werden. chennutzungsplanes läuft gegenwärtig die hat am 24.07.2018 für den Bereich des Be- Daneben wurden die Festsetzungen zu Offenlage. Es zeichnet sich ab, dass es in bauungsplans „Historischer Ortskern Mer- Kfz-Stellplätzen und private Grünflächen beiden bauplanungsrechtlichen Verfahren dingen“ den Aufstellungsbeschluss mit fol- nochmals geprüft und in einigen Punkten keine unüberwindbaren Belange gibt, die genden Zielen gefasst: modifiziert. zu einer Verzögerung der anvisierten Fest- • Regelung der Anzahl der Wohneinheiten Aufgrund dieser inhaltlichen Änderungen stellungsbeschlüsse führen und damit dem in Wohngebäuden wird es notwendig, die Offenlage mit den eingeschlagenen Zeitplan zuwider laufen • Festsetzung einer Erdgeschossfußboden- modifizierten Festsetzungen nochmals neu könnten. Die Vertreter des Fraunhofer ISE höhe (Sockel) zu beschließen. haben die Absicht, schon in wenigen Tagen • Ausführung von Stellplatzflächen Beratung oder Wochen einen Bauantrag einzureichen. • Sicherung von Grünflächen Bürgermeister Rupp begrüßt den Fach- Vorbehaltlich der Erteilung einer Baugeneh- • Ausschluss von Vergnügungsstätten planer, Herr Schill, vom Planungsbüro migung ist geplant, das Solarenergie-Test- • Bauweise (Teilbereiche A und B) fsp-stadtplanung. Herr Schill stellt den feld ab April 2021 einzurichten. • Überbaubare Grundstücksfläche (Teilbe- Sachverhalt umfassend vor. Anlass für die Damit die Baustellenzufahrt gewährleistet reiche A und B) beabsichtigte Änderung ist die Anpassung ist, sollte der zur Zu- und Abfahrt vorgesehe- des Geltungsbereichs der Ortsbausatzung ne Wirtschaftsweg zügig ertüchtigt und die Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele hat an den Geltungsbereich des in Aufstellung weiteren Voraussetzungen zum Betrieb des der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen befindlichen Bebauungsplanes „Historischer Testgeländes (Strom, Glasfaser, Löschwas- in gleicher Sitzung eine Veränderungssper- Ortskern Merdingen“. Auf Nachfrage von ser) eingerichtet werden. Zudem ist auf dem re als Satzung erlassen. Diese wurde inzwi- Gemeinderat U. Landmann wird bestätigt, Areal des Sportzentrums ein Fußweg ent- schen um ein Jahr verlängert. dass die Geltungsbereiche nach Änderung lang des Kunstrasenplatzes bis an die nörd- Der Gemeinderat hat am 19.11.2019 den der Ortsbausatzung nahezu identisch sind. liche Grenze des Sportzentrum-Grundstücks Planentwurf gebilligt und die Frühzeitige Eine geringfügige Abweichung besteht in anzulegen. Der im nördlichen Bereich be- Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) einem Überlagerungsbereich mit dem Be- findliche Erdwall ist zum fußläufigen Errei- BauGB sowie der Behörden und Träger öf- bauungsplan „Inneres Gratzfeld, Brühl und chen des Testgeländes zu öffnen. In diesem fentlicher Belange nach § 3 (2) BauGB be- Binke“. Gemeinderat Dr. Prucker möchte Bereich soll ein Unterflurhydrant eingesetzt schlossen. wissen, ob es einen konkreten Anlass für die werden, der im Brandfall für Löschzwecke Die frühzeitige Beteiligung der Öffent- Planänderung gebe. Bürgermeister Rupp zur Verfügung steht. Zudem sind Leerrohre lichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde vom bestätigt diese Annahme. Die Gemeinderäte von der Trafostation im Bereich Kleinsteinen 13.01.2020 bis 14.02.2020 sowie die Beteili- Reisenberger und Schopp mahnen die bal- bis zum Testgelände für Stromkabel und gung der Behörden und Träger öffentlicher dige inhaltliche Anpassung der Ortsbausat- Glasfaserkabel zu verlegen. In den vergan- Belange mit Anschreiben vom 17.12.2019 zung an. Weitere Fragen zum anstehenden genen Tagen fanden dazu Gespräche mit bis 14.02.2020 durchgeführt. Im Rahmen Änderungsverfahren werden nicht gestellt. den Vertretern des Fraunhofer ISE, den Ver- der frühzeitigen Bürgerbeteiligung hat zu- Herr Schill bestätigt den Bedarf zur inhalt- sorgungsträgern für Strom, einem Vertreter dem ergänzend zur öffentlichen Auslegung lichen Überarbeitung der Ortsbausatzung des ASV Merdingen sowie unserem Fachpla- am 21.01.2020 im Bürgersaal der Gemeinde und regt dazu eine umfassende und breit ner, Herrn Manzke, statt, damit eine fundier- Merdingen eine Informationsveranstaltung angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung an. In te Planungsgrundlage erstellt und die erfor- stattgefunden. einer anderen Gemeinde in der Region sei derlichen Tiefbauarbeiten ausgeschrieben Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung dazu ein runder Tisch mit Sachverständigen, werden können. Eine überschlägige Kosten- wurden sowohl von den Behörden und Trä- Verwaltungsmitarbeitern und der Bevölke- schätzung wurde erstellt. Die Bruttokosten ger öffentlicher Belange als auch von der Öf- rung eingerichtet worden. Die Meinungen incl. der Kosten für Planung und Bauleitung fentlichkeit Anregungen und Stellungnah- aus der einheimischen Bevölkerung seien betragen demnach 202.000,00 €. men vorgetragen. sehr wichtig bei der Gewichtung der anzu- a) Vorbereitung der Vergabe Inhaltlich wurde im Rahmen der frühzeitigen strebenden inhaltlichen Überarbeitung der Auf Grundlage des bereits bestehenden Beteiligung der Planentwurf insbesondere Ortsbausatzung. Pachtvertrages zwischen der Gemeinde im Hinblick auf die Bauweise bzw. überbau- • Der Gemeinderat der Gemeinde Mer- und der Fraunhofer-Gesellschaft bereitet bare Grundstücksfläche für die Teilbereiche dingen beschließt mit 10 Ja-Stimmen die Gemeinde die Ausschreibung der Tief- A und B als auch der privaten Grünflächen, und 1 Enthaltung die 1. Änderung der bauarbeiten vor und holt Angebote ein. Das Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe Ortsbausatzung der Gemeinde Merdin- Ausschreibungsergebnis wird zu gegebener
10 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN Zeit dem Gemeinderat zur Auftragsvergabe kanntlich wurde zum Start des Kindergar- stellte überschlägige Kostenberechnung präsentiert. tenjahres 2019/2020 eine neu eingerichtete könne durchaus höher ausfallen, weil sich b) Das Planungsbüro Manzke + Müller, Kleinkindbetreuungsgruppe in Betrieb ge- die Kalkulation aus Variablen wie z.B. die Herr Manzke, hat die Gemeindeverwal- nommen. Dies war in Anbetracht der Bedarf- Einstufung in den Sozialversicherungszwei- tung und Vertreter des Fraunhofer ISE bei sentwicklung bei der Kleinkindbetreuung gen oder die Zahl der Betreuungsstunden den bisher geführten Gesprächen beraten. dringend geboten um den Betreuungsbe- aber auch bezüglich dem Besuch von Fort- Herr Manzke kennt die Verhältnisse und darf abzudecken. Es ist davon auszugehen, bildungsveranstaltungen ergibt. Herr Sieb- Anforderungen für die benötigten Erschlie- dass der Betreuungsbedarf weiter zunimmt. ler weist zudem darauf hin, dass in anderen ßungsanlagen. Es wird vorgeschlagen, das Außerdem werden im Zusammenhang mit Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 1,50 € Planungsbüro Manzke + Müller mit den Pla- der baulichen Entwicklung im Neubauge- je Betreuungsstunde gewährt werde. nungsleistungen und der Bauüberwachung biet „Inneres Gratzfeld – Neuweg“ und der Der Gemeinderat beschließt einstimmig zu beauftragen. daraus resultierenden Bevölkerungszunah- die Förderung von Tagespflegepersonen c) Wie bereits erwähnt sind im geschlosse- me ergänzende Bedarfe entstehen. Deshalb und unterstützt das Jugendamt bei der nen Pachtvertrag zwischen Gemeinde und sollte die Möglichkeit der Betreuung mit Ta- Suche nach geeigneten „Tageseltern“. Fraunhofer ISE grundlegende Kostenüber- gespflegeeltern eingeführt und unterstützt Die Vereinbarung mit den Landkreis nahmeregelungen für die Herstellung der werden. Die Form der Tageselternbetreuung Breisgau-Hochschwarzwald wird wie vor- Erschließungsanlagen enthalten. Die Ge- ist auch als ideale Ergänzung zu den Betreu- gestellt geschlossen. meinde hat sich verpflichtet, die Erschlie- ungsangeboten in den vorhandenen Ein- ßungsanlagen herzustellen und tritt in Vor- richtungen zu sehen, denn die Betreuungs- TOP 9 Festlegung einer Straßenbezeich- leistung. Die Herstellungskosten werden zeiten für Kleinkinder können individuell nung für den Weg zum Solartestfeld vom Fraunhofer ISE nach deren Fertigstel- zwischen den Eltern und den Tagesbetreu- Sachverhalt lung ersetzt. Damit diese im Pachtvertrag ungseltern vereinbart werden. Vom Betreiber des Solartestfeldes wurde getroffene Regelung im Sinne des BauGB Tageseltern können bis zu 5 Kleinkinder be- mitgeteilt, dass eine Postadresse benötigt formal korrekt umgesetzt wird und damit treuen. Ziel der Gemeinde sollte sein, mittel- werde. Deshalb sollte der Zufahrtsweg zum die Erhebung von Erschließungsbeiträgen fristig zwei Tageselternbetreuungen in der Solartestfeld eine Straßenbezeichnung er- entfällt, ist ein städtebaulicher Vertrag zu Gemeinde zu etablieren. Damit könnte die halten. Folgende Vorschläge werden ge- schließen. Betreuungsquote auf bis zu 87 % gesteigert macht: werden. • Solarisweg Beratung Die administrative Abwicklung der Tagesel- • Sol Bürgermeister Rupp und Hauptamtsleiter ternentlohnung wird vom Jugendamt des • Prometheusweg Siebler stellen den Sachverhalt vor. Nach Landkreises vollzogen. In beigefügter Ver- • Zum Testfeld kurzer Beratung wird getrennt nach den Un- einbarung sind die Zuzahlungsleistungen • In der Energiewende terpunkten abgestimmt. der Gemeinde und die Zuständigkeiten und • Zum Solartestfeld a) Der Gemeinderat beschließt einstim- Abläufe abgebildet. Die Gemeinde sollte mig die Vorbereitung der Vergabe und danach einen Zuschuss in Höhe von 1,00 € Beratung beauftragt die Verwaltung zur Durch- je geleisteter Betreuungsstunde sowie Teile Bürgermeister Rupp erläutert den Sach- führung der Ausschreibung; der Sozialversicherungsleistungen überneh- verhalt und ergänzt die Vorschlagsliste der b) Der Gemeinderat beschließt mit 8 men. Unter der Annahme, dass max. 5 Kin- Straßenbezeichnungen mit den Namen Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen das der zu je 5 Std./d von einer Tagespflegeper- „Sonnenweg“ und „Fraunhoferweg“. In einer Planungsbüro Manzke + Müller aus son betreut werden, kann sich ein Zuschuss regen Diskussion werden die Vorschläge Freiburg mit der Planung und Bau- für die Betreuungszeiten auf ca. 500 € je bewertet und sortiert. Es ergibt sich eine überwachung der heute vorgestellten Monat aufsummieren. Dazu kommen dann Favorisierung der Straßenbezeichnung Erschließungsplanungen zu beauftra- die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge „Solarfeld“. Bei dieser Bezeichnung sei eine gen; von der Gemeinde, die das Jugendamt nach sprachliche Beziehung zu anderen Straßen- c) Der Gemeinderat beschließt einstim- individueller Einkommenssituation der Ta- namen wie „Gratzfeldweg“ oder „Kapellen- mig einen städtebaulichen Vertrag mit gespflegeperson berechnet und festlegt. feld“ gegeben. der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förde- Außerdem wären sporadisch Aus- und Fort- Der Gemeinderat legt einstimmig die rung der angewandten Forschung e.V. bildungskosten zu übernehmen. Die jährlich Straßenbezeichnung „Solarfeld“ für den zur Regelung der Erschließungsbaulast zu leistende Zuwendung an eine Tagespfle- Zufahrtsweg zum Solartestfeld fest. zu fassen. Die Verwaltung wird ermäch- gebetreuungsperson kann sich überschlä- tigt, den städtebaulichen Vertrag abzu- gig auf ca 10.000 €, je nach individueller TOP 10 Corona- Pandemie – mündlicher fassen und durchzuführen. sozialversicherungsrechtlicher Einstufung Bericht und Teilnahmen an Aus- und Fortbildungen Bürgermeister Rupp stellt die aktuellen Ge- TOP 8 Ergänzung der Kindertagesbetreu- auch darüber, einpendeln. Im Vergleich zu meindezahlen vor. Danach sind 7 Personen ungsmöglichkeiten durch Einrichtung eingerichteten Betreuungsplätzen im Kin- infiziert und zahlreich weitere Personen be- der Kindertagespflege in der Gemeinde dergarten St.Elisabeth und bei den Mättle- finden sich als Kontaktperson in Quarantä- Sachverhalt zwergen e.V. ist der Finanzaufwand gerin- ne. Die Datenübermittlung vom Gesund- In der Gemeinde gibt es im Kindergarten ger, zumal keine Raumkosten entstehen. heitsamt zum Ordnungsamt findet teils mit St.Elisabeth und den Mättlezwergen e.V. Beratung erheblicher Zeitverzögerung statt. Der ver- Kleinkindbetreuungsangebote. Im Kinder- Bürgermeister Rupp und Hauptamtsleiter ordnete Teillockdown habe den exponenti- garten St. Elisabeth sind 20 Betreuungsplät- Siebler stellen den Sachverhalt vor. Herr ellen Anstieg gekappt. Die Infektionszahlen ze eingerichtet, wovon 2 Plätze im Sharing Siebler weist ergänzend darauf hin, dass bei verharren auf sehr hohem Niveau. Die Ge- 2 Tage/3 Tage aufgeteilt sind. Die Betreu- den Mättlezwergen insgesamt 20 Kinder be- meindeverwaltung achtet auch weiterhin ungszeit beträgt bis zu 7 Std. täglich. Bei treut werden können. Auf Nachfragen von sehr genau auf die Einhaltung der Verhal- den Mättlezwergen e.V. sind 10 Betreuungs- Gemeinderat U. Landmann und Gemeinde- tens- und Hygieneregeln. Glücklicherweise plätze eingerichtet, die auf 2 bzw. 3 Tage rätin Schnurr erläutert Herr Siebler, dass es habe man bis jetzt weder in der Schule noch aufgeteilt sind. Die Betreuungszeit beträgt 5 noch keine konkreten Angebote von Eltern in den Kindertagesstätten einen Infektions- Stunden täglich. In der Gemeinde bestehen zur Einrichtung einer Kindertagespflegestel- fall zu verzeichnen. somit aktuell 30 Kleinkindbetreuungsplätze. le gibt und der Betreuungsumfang durchaus In der Gemeinde gibt es je Jahrgang durch- umfangreicher und zu anderen Tageszeiten TOP 11 Bauanträge schnittlich 20 bis 25 Geburten. Bei einem als in den eingerichteten Kindertagesbe- Dieser Tagesordnungspunkt ist abgesetzt. rechnerischen Ansatz von 23 Kindern/Jahr- treuungsstätten (Kindergarten St. Elisabeth gang beträgt die Betreuungsquote mit den und Mättlezwerge e.V.) von Tagespflegeel- TOP 12 Informationen der Verwaltung vorhandenen Betreuungsplätzen 65%. Be- tern angeboten werden kann. Die darge- Bürgermeister Rupp informiert über:
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