SENIORENNETZWERK KAISERSTUHL-TUNIBERG - GEMEINDE MERDINGEN

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SENIORENNETZWERK KAISERSTUHL-TUNIBERG - GEMEINDE MERDINGEN
Donnerstag, 03. Dezember 2020 // Nr. 49 /// Jahrgang 51 // www.merdingen.de
                Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Merdingen

                                                        M I T T E I L U N G S B L AT T

SeniorenNetzwerk Kaiserstuhl-Tuniberg
                    Die Notfalldose, der Lebensretter im Kühlschrank
In dieser, auch coronabedingt, entschleunigten Zeit sind Fahrten der Rettungsdienste irgendwie öfters und auch deut-
licher zu erkennen, wenn die Retter mit Sondersignal unterwegs sind. Dabei geht es sehr oft auch um Leben oder Tod.
Wie gut, wenn zum Beispiel bei der Notfallöffnung einer Wohnung der nicht mehr ansprechbare Patient vorgesorgt hat
und die Rettungsdienste einen kleinen aber ungemein effizienten Helfer vorfinden, den Lebensretter im Kühlschrank, die
NOTFALLDOSE.
                                                              Schon an der Wohnungstür weist ein kleiner Aufkleber auf die
                                                              Notfalldose hin. So gut wie in jedem Haushalt steht ein Kühl-
                                                              schrank. Dort ist der zweite Aufkleber. Kühlschrank auf und
                                                              schon hat der Notfalldienst eine ganz umfangreiche und lebens-
                                                              rettende Information zur Verfügung.
                                                              Im Kühlschrank steht die Notfalldose. Ein Medikamentenplan,
                                                              Informationen zu Vorerkrankungen, Kontaktdaten zum behan-
                                                              delnden Arzt, Kontaktdaten zu Verwandten und Betreuern, das
                                                              alles sind ungemein wichtige Informationen für die Helfer. Und
                                                              das alles ist in der Notfalldose vorhanden und hilft mit, Leben
                                                              zu retten. Die Notfalldose, ein Projekt des Seniorenbeirates der
                                                              Stadt Breisach.

                                                              Die Dose ist jetzt bei allen Breisacher Apotheken, Breisgau-,
                                                              Münster-, Europa- und Stadtapotheke erhältlich, sowie bei der
                                                              Breisach Touristik und beim Seniorenbeirat (Kontakt Michael
                                                              Mros, 07667 941648). Übrigens, die Notfalldose eignet sich auch
                                                              als kleines äußerst sinnvolles Geschenk. Sie ist ein cleverer Helfer
                                                              auch im Handschuhfach eines Autos. Wenn`s doch mal kracht
                                                              ist schnelle und kundige Hilfe oft lebensrettend. Bleiben Sie ge-
                                                              sund und sorgen Sie vor für den Notfall, mit der NOTFALLDOSE
                                                              vom Seniorenbeirat Breisach.

                                                              In Zusammenarbeit mit:
                                                               beratung-senioren@gmx.de – www.beratung-senioren.de
                                                               79206 Breisach - Tel.: 07667/904899
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2 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020                                                                           Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN

WICHTIGE RUFNUMMERN
 NOTRUF                                              GEMEINDE MERDINGEN                                 Katholischer Kindergarten Merdingen
                                                                                                          Altbau                      07668-5783
Polizeiruf                               110         E-Mail: Gemeinde@Merdingen.de                        Neubau                     07668-94727
Polizeirevier Breisach          07667 9117-0         Internet: www.merdingen.de                           Fax                       07668-908081
                                                     Öffnungszeiten:
Feuerwehr                                  112                                                            Bei den Mättlezwergen e.V.
                                                     Montag - Freitag      08.00 - 12.00 Uhr              Tel.:                     07668-8649922
Gerätehaus                              951264       Dienstag              14.00 - 18.00 Uhr              mail: info@maettlezwerge.de
DRK-Rettungsdienst /                                 Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach
Notfallrettung                                 112                                                        Kaminfegermeister
                                                     Vereinbarung.                                        Uwe Klingenberg           07665 930297
Krankentransport                   0761 19222        Zentrale                         9094-0              Forstverwaltung
Giftnotrufzentrale Freiburg                   0761   Bürgermeister                                        Laura Hempelmann          0162 2550711
19240                                                Martin Rupp                     9094-20              für Gemarkung Merdingen
                                                     Hauptamt                                             Florian Frisch           07664 5051683
In Störungsfällen                                                                                         für Gemarkung Gündlingen
badenova Störungshilfe                               Dietmar Siebler                 9094-10
Störungshilfe         0800 2767767                   Bürgerbüro                                           Forstbezirksverwaltung Landratsamt
                                                     Doris Menner                    9094-11              Breisgau-Hochschwarzwald 0761 21875131
                                                                                                          Fax                         0761 21875169
 APOTHEKENNOTDIENST                                 Rechnungsamt
                                                     Gordian Süßle                   9094-12              Rechtsanwalt - Notdienst        0761 72773
05.12.                                                                                                    Jede Nacht von 18.00 - 8.00 Uhr, samstags
                                                     Gemeindekasse                                        rund um die Uhr, Beratung und Vertretung
Rats-Apotheke
                                                     Iris Frick                      9094-13              in unaufschiebbaren Straf- und Zivilsachen
Hauptstraße 4, 79268 Bötzingen
Tel. 07663 – 14 70                                   Standesamt                                           Nachbarschaftshilfe Corona /
                                                     Annika Bärmann                  9094-17              Einkauf-Service:
06.12.                                               Bauamt                                               Tel: 9094-0 / Gemeinde Merdingen
Apotheke am Rathaus                                  Otmar Wiedensohler              9094-15              Tel: 854 / DRK Waltraud Maier
Hinter den Eichen 6, 79276 Reute
                                                     Flüchtlingsintegration
Tel. 07641 – 91 29 12                                                                                      SOZIALDIENSTE
                                                     Ramona Sütterle, Roman Bukowski 9958410
Ansonsten können Sie den Notdienst über den          Sprechzeiten:
Aushang an der Apotheke erfahren                                                                          Kirchliche Sozialstation
                                                     Freitag 10.00 – 11.00 Uhr                            Kaiserstuhl-Tuniberg e.V.:
                                                     Telefax                         9094-29              Pflege zu Hause, Hauswirtschaft
 NOTRUFNUMMERN DER                                  Wasserversorgung Merdingen
                                                                                                          Essen auf Rädern in Breisach, Ihringen, Mer-
                                                                                                          dingen und Vogtsburg, Freiburger Straße 6,
  FACHÄRZTLICHEN                                     Bereitschaftsnummer    0151 72703912                 Tel.                         07667 90588-0
  BEREITSCHAFTSDIENSTE                               Öffnungszeiten der Bücherei:                         Fax                                        -30
                                                     Mo                            8:30 bis 10:30 Uhr,    Pflegedienstleitung: P. Gebert / R. Holzer
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
                                                                                  17:00 bis 18:00 Uhr;    Dorfhelferin über
Allgemeiner Notfalldienst:                           Di                           17:00 bis 19:00 Uhr     Bürgermeisteramt Ihringen
Universitätsklinikum Freiburg                        (nicht in Schulferien), Tel:     0151 72703923       Fr. Gündel/Fr. Ortolf                7108-14
Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg                                                                  Landwirtschaftlicher Betriebshelfer-
Kinderärztlicher Notfalldienst:                       WICHTIGE RUFNUMMERN                                dienst Südbaden (St. Ulrich)
St. Josefskrankenhaus                                                                                     Tel.                            07602 910126
Sautierstraße 1, 79104 Freiburg                      RAZ Breisgau                         07634 6949385   Fax                             07602 910190
                                                     Recyclinghof und Grünschnitt-Sammelstelle            Frau Löffler, Einsatzleitung
Augenärztlicher Notfalldienst:
                                                     Ihringen: Di., 16 - 19 Uhr; Sa., 9 - 13 Uhr          Hospizgruppe - Begleitung
Universitätsaugenklinik Freiburg
                                                                                                          Schwerkranker und Sterbender, kostenlos,
Killianstraße 5, 79106 Freiburg                      Katharina Mathis Stift                  9964080      durch geschulte, ehrenamtliche Mitarbeiter
                                                                                                          Kontakttelefon:(M. Neunsinger 07668 9143
Zahnärztlicher                                       „Seniorenbetreuung Regenbogen“                       Vertretung:                        07667 1864
Notfalldienst:            0180 3 222 555-41          Gertrud Reichert:          07668-250                 Krebsinformationsdienst: 0800 4203040
                                                     und Ursula Petermann:     07668-1021                 kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr
Tierärztlicher                                                                                            krebsinformationsdienst@dkfz.de
Notfalldienst                 07667 9430810          Amtsgericht Emmendingen                              www.krebsinformationsdienst.de
                                                     -Grundbuchamt-                                       Kreuzbund-Selbsthilfegruppe
Defibrillator-Standorte                              Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen               für Suchtkranke + Angehörige Breisach
Eingangsbereich Bürgerhaus,                          Tel.: +49 7641/96587-600 (Zentrale)                  Kolpingstr. 14                     07663 3946
Langgasse 14                                         Fax: +49 7641/96587-880, E-Mail:
                                                     poststelle@agemmendingen.justiz.bwl.de               Beratungsstelle für ältere Menschen und
Eingangsbereich Halle/Schule,                                                                             deren Angehörigen
Jan-Ullrich-Straße 2                                 Hermann-Brommer-Schule                               Christiane Gehring,
Schreinerei Bärmann                                  Rektorat                 07668 95297-25              Renate Brender              07667 904899
Schloßmatten 7                                       Fax                      07668 95297-29              Täglich erreichbar.
                                                     Verlässliche Grundschule 07668 95297-27              Hausbesuche nach Vereinbarung.
                                              Herausgeber: Bürgermeisteramt Merdingen
                  Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, 78333 Stockach, Meßkircher Straße 45
        Telefon 07771 9317-11, Telefax 07771-9317-40, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
SENIORENNETZWERK KAISERSTUHL-TUNIBERG - GEMEINDE MERDINGEN
Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN                                                 DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 | 3

                                                                     genden Strukturen zu erhalten, haben sich die Verwaltung und der
 AMTLICHE                                                            Gemeinderat für die Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Ei-
                                                                     genart des Ortskerns von Merdingen aufgrund seiner städtebau-
 BEKANNTMACHUNGEN                                                    lichen Gestalt (Erhaltungssatzung) ausgesprochen. Diese Satzung
                                                                     ist am 07.03.2019 in Kraft getreten.

    Öffentliche Bekanntmachung                                       Ergänzend zu dieser Satzung soll nun für den Bereich des histo-
                                                                     rischen Ortskerns ein sogenannter „Einfacher Bebauungsplan“
                                                                     aufgestellt werden. D.h., dass sich im Geltungsbereich des Bebau-
                                                                     ungsplans, der die Voraussetzungen nach § 30 Absatz 1 BauGB
                    Bebauungsplan                                    nicht erfüllt, die Zulässigkeit von Vorhaben vorrangig nach den
             mit örtlichen Bauvorschriften                           Festsetzungen des Bebauungsplans und im Übrigen nach § 34
                                                                     oder § 35 BauGB richtet.
         „Historischer Ortskern Merdingen“
       hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB                        Eine wichtige Zielsetzung für die Aufstellung des vorliegenden
                                                                     Gesamtbebauungsplanes ist, dass insbesondere eine für den
Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat am 17.11.2020             Ortskern städtebaulich verträgliche und angemessene Nachver-
in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Histori-     dichtung im Hinblick auf die Anzahl der Wohnungen erreicht wer-
scher Ortskern Merdingen“ und den Entwurf der zusammen mit           den soll. Damit einhergehend können insbesondere verkehrliche
ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und be-        Probleme sowohl im öffentlichen Straßenraum als auch auf dem
schlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.       Grundstück selber wirkungsvoll vermieden werden.

Ziele und Zwecke der Planung                                         In Ergänzung zur Erhaltungssatzung sollen die vorhandenen, ort-
Merdingen mit seinem historischen Ortskern ist aufgrund seiner       stypischen Strukturen durch verbindliche Regelungen zur Bau-
noch sehr gut erhaltenen, historischen Strukturen von besonderer     weise (einseitige bzw. zweiseitige Grenzbebauung) und zur über-
geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung für die Region.        baubaren Grundstücksfläche in Form von straßenbegleitenden
                                                                     Baulinien und Baugrenzen im hinteren Teil der Grundstücke fixiert
Kennzeichnend für den historischen Ortskern ist überwiegend          werden.
eine sehr dichte, fast geschlossene Straßenrandbebauung in Form
einer einseitigen und teilweise zweiseitigen Grenzbebauung mit       Ebenso sollen bedeutsame Grünbereiche gesichert und Regelun-
Zwei- und Dreiseithöfen, welche noch sehr gut ablesbar ist.          gen zur Erdgeschossfußbodenhöhe, KFZ-Stellplätzen, Ausführung
                                                                     von Stellplatzflächen, Freiflächen und Beleuchtungsanlagen ge-
Die Höfe selber sind straßenseitig durch Mauern, meist mit rund-     troffen werden.
bogigen Toreinfahrten begrenzt, wodurch sich ein klar abgegrenz-
ter Straßenraum ergibt, der die Geschlossenheit unterstützt und      Daneben sollen im Plangebiet Vergnügungsstätten grundsätzlich
den besonderen Charakter noch deutlicher hervorhebt.                 ausgeschlossen werden um, unabhängig von anderen Regelun-
                                                                     gen, auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung insbesondere
Prägend für den historischen Ortskern sind neben der baulichen       den typischen Charakter des historischen Ortskern zu erhalten
Substanz viele kleinere landwirtschaftliche Betriebe, welche meis-   und damit einhergehend langfristig eine negative Gebietsverän-
tens im Nebenerwerb betrieben werden. Ziel der Gemeinde ist,         derung zu vermeiden.
diese Betriebe auch zukünftig zu fördern, um neben dem eigentli-
chen Wohnen die typische Dorfstruktur im Sinne einer gemischten      Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes werden
Nutzung (Dorfgebiet) zu erhalten. Hierzu zählen auch die für die     somit folgende wesentlichen Ziele und Zwecke verfolgt:
Versorgung von Merdingen dienenden Einzelhandelsbetriebe und
nahversorgungsrelevante Dienstleister sowie Gaststätten, welche      •   Regelung der Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden
als wichtige Infrastruktureinrichtungen den Ortskern stärken und     •   Festsetzung einer Erdgeschossfußbodenhöhe (Sockel)
zu einer gewünschten Belebung bzw. Aufenthaltsqualität auch im       •   Ausführung von Stellplatzflächen
Sinne des Tourismus beitragen.                                       •   Sicherung von Grünflächen
                                                                     •   Ausschluss von Vergnügungsstätten
Im Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Betrieben ist           •   Bauweise
festzustellen, dass aufgrund des Strukturwandels in der Landwirt-    •   Überbaubare Grundstücksfläche
schaft in den letzten Jahren einige Bewohner die landwirtschaft-
liche Nutzung aufgegeben haben. Folge hiervon ist, dass damit        Das Plangebiet umfasst den Bereich des historisch geprägten Orts-
einhergehend viele Neben- bzw. Ökonomiegebäude ihre Funk-            kerns und entspricht im Wesentlichen der Abgrenzung der Erhal-
tion verloren haben. Stattdessen werden diese Gebäude immer          tungssatzung bzw. der Ortsbausatzung.
häufiger zu Wohnzwecken oder auch zu Garagen umgebaut bzw.           Der Planbereich wird begrenzt:
umgenutzt. Zum einen wird diese Entwicklung im Sinne einer flä-      • Im Norden durch angrenzende Wohngebiete und das Gelände
chensparenden Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraum               der Schule
im Bestand positiv gesehen. Zum anderen besteht jedoch die           • Im Osten durch den Tuniberg bzw. freie Landschaft
Gefahr, dass die historischen Strukturen durch solche Umbauten       • Im Süden und Westen durch angrenzende Wohngebiete
/ Änderungen verloren gehen. Erst Recht gilt dies dann, wenn der
vorhandene bauliche Bestand beseitigt und durch Neubauten er-        Im Einzelnen ist der Lageplan vom 17.11.2020 maßgebend. Der
setzt wird, die sich nicht mehr an der historischen Bau- bzw. Nut-   Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne
zungsstruktur, sondern an Erwägungen der Wirtschaftlichkeit oder     Maßstab):
der Flächeneffizienz orientieren.

Um diese Entwicklung zu steuern und gleichzeitig die ortsbildprä-
4 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020                                                              Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN

                                                                                             Der Entwurf des Bebauungsplans sowie
                                                                                             der örtlichen Bauvorschriften wird mit ge-
                                                                                             meinsamer Begründung, Umweltprüfung
                                                                                             (Umweltbericht),      artenschutzrechtlicher
                                                                                             Einschätzung und der Luftbildauswertung
                                                                                             historische Kampfmittel vom 14.12.2020
                                                                                             bis einschließlich 22.01.2021 (Ausle-
                                                                                             gungsfrist) im Rathaus (Bürgerbüro) der
                                                                                             Gemeinde in Merdingen, Langgasse 14,
                                                                                             79291 Merdingen, während der üblichen
                                                                                             Dienststunden zur kostenlosen Einsichtnah-
                                                                                             me ausgelegt. Gerne kann ergänzend auch
                                                                                             ein Termin für die Einsichtnahme vereinbart
                                                                                             werden. Sofern der Entwurf des Bebauungs-
                                                                                             plans eingesehen werden möchte, wird dar-
                                                                                             um gebeten, die Klingel im Eingangsbereich
                                                                                             zu betätigen.
                                                                                             Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick
                                                                                             auf die Corona-Pandemie wird um Beach-
                                                                                             tung der Verordnung der Landesregierung
                                                                                             über infektionsschützende Maßnahmen ge-
                                                                                             gen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
                                                                                             (Corona-Verordnung – CoronaVO) gebeten.
                                                                                             Es wird weiter gebeten, die hierfür ausge-
                                                                                             hängten Hinweise bezüglich der Einhaltung
                                                                                             der Hygienemaßnahmen zu beachten und
                                                                                             den Raum nur einzeln zu betreten.
                                                                                             Alle Unterlagen können auch auf der Home-
                                                                                             page der Gemeinde Merdingen unter
                                                                                             https://www.merdingen.de/wirtschaft+_+-
                                                                                             bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene
                                                                                             eingesehen werden.

Für weitere Fragen zur Offenlage stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 07668 909415 gerne zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungs-
stelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen (Zusammenfassung nach The-
menblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakteristik):
• Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 21.07.2020 und               6. Landschafts- und Ortsbild
   artenschutzrechtliche Einschätzung vom 02.04.2020 (Büro            Informationen über mögliche Auswirkungen der Planung auf das
   Wermuth in Eschbach und Büro Kunz in Todtnau).                     Landschafts- und Ortsbild.
•
Diese Unterlagen enthalten folgende Arten von umweltbezogenen         7. Erholungsfunktion
Informationen mit der Darstellung wesentlicher Auswirkungen auf       Informationen über mögliche Auswirkungen der Planung auf die Er-
die Schutzgüter und Maßnahmen zur Minderung und zum Aus-              holungsfunktion.
gleich dieser Auswirkungen.
                                                                      8. Mensch
1. Arten und Biotope                                                  Informationen zur Hitzebelastungen sowie Informationen über
Informationen zum Bestand und zu geschützten Arten, welche im         Maßnahmen zur Minderung dieser Auswirkungen.
Zuge der Baugenehmigungsplanung berücksichtigt werden müs-
sen. Informationen zu allgemeinen Vermeidungsmaßnahmen, um            9. Kulturgüter
artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden. Informationen zu ge-
setzlich geschützten Biotopen und Naturdenkmälern im Geltungs-        Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf Kultur-
bereich.                                                              güter.
                                                                      • Luftbildauswertung historische Kampfmittel (Büro LBA Luft-
2. Boden                                                                 bildauswertung in Stuttgart)
Informationen zu den potentiellen Auswirkungen der Planung auf        • Hinweise auf eine erhöhte potentielle Belastung durch Kampfmit-
den Boden im Hinblick auf den Verlust natürlicher Bodenfunktionen        tel aus dem 2.Weltkrieg
(natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserreislauf,   • Umweltbezogenen Stellungnahmen
Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen) durch Versiegelung.
                                                                      Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschät-
3. Fläche                                                             zung der Gemeinde Merdingen wesentlichen, bereits vorliegenden
Informationen zur Flächennutzung und zum möglichen Flächenver-        umweltbezogenen Stellungnahmen:
brauch im Zuge der Planung.                                           • Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald – FB 420 Naturschutz,
                                                                        Stellungnahme vom 10.02.2020:
4. Klima
Informationen über mögliche Beeinträchtigungen des Lokalklimas        Aussagen zum Vorkommen einer existierenden Wochenstube des
durch zusätzliche Flächenversiegelung. Informationen zu Maßnah-       „Großen Mausohrs“.
men zur Minderung der Belastungswirkungen durch Begrünung im          Hinweise zur anlassbezogenen Untersuchung auf ein mögliches Vor-
Plangebiet.                                                           kommen von Vögeln und/oder Fledermäusen bei den markierten
                                                                      historischen Gebäuden.
5. Gewässer                                                           Hinweis zur verpflichtenden Abschätzung des Brutbestands von
Informationen zur möglichen Beeinträchtigung von Grundwasser-         Haussperlingen durch entsprechende Begehungen und vorgezoge-
neubildungen durch zusätzliche Versiegelungen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN                                                     DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 | 5

ne Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) bei Abriss oder Sanie-
rung von Gebäuden.                                                          Öffentliche Bekanntmachung
Hinweis zur Erfassung des Potentials im Rahmen des Baugenehmi-
gungsverfahrens.
Hinweis auf die nach § 30 Absatz 2 BNatSchG besonders geschützten                       1. Änderung der Satzung
Biotope (Löss- und Lehmwände) unter besonderer Berücksichtigung                     zur Erhaltung baulicher Anlagen
des Artenschutzes.                                                                 und über Gestaltungsvorschriften
Kennzeichnung der Flächen mit besonderer Nutzung im Übersichts-
lageplan „Artenschutzrechtliche Einschätzung“ und Hinweis auf eine                         im Innerortsbereich
Bestandsaufnahme der vorkommenden Reptilienfauna im Vorfeld                                 (Ortsbausatzung)
von geplanten (erheblichen) Eingriffen.
Hinweis, dass die im Übersichtsplan („Artenschutzrechtliche Ein-
schätzung“) dargestellten Flächen im Vorfeld eines Eingriffs eine                       hier: Offenlage gemäß
qualifizierte Bestandsaufnahme der dort vorkommenden Reptilien-                 § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
fauna durchzuführen ist. Hierbei können die spezifischen Nahrungs-
pflanzen für seltene und zum Teil streng geschützte Schmetterlings-
arten miterfasst werden.                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat am 17.11.2020 in öf-
Hinweis, dass die als Naturdenkmal geschützte Linde auf dem Kirch-      fentlicher Sitzung die 1. Änderung der Satzung zur Erhaltung bauli-
platz zwingend zu erhalten und im Zuge von Bautätigkeiten im Um-        cher Anlagen und über Gestaltungsvorschriften im Innerortsbereich
feld entsprechend zu schützen ist.                                      (Ortsbausatzung) gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB be-
• Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald – FB 430/440 Umwelt-             schlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde
  recht, Wasser und Boden, Stellungnahme vom 10.02.2020:                Merdingen den Änderungsentwurf gebilligt und beschlossen, die
Hinweis, dass beim möglichen Auftreten von Altlasten bzw. schädli-      Offenlage gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 (2) BauGB (Beteiligung
chen Bodenveränderungen die Bauarbeiten vorübergehend einzu-            der Öffentlichkeit) durchzuführen.
stellen sind und umgehend der Fachbereich 440 Wasser und Boden
des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zu informieren ist.
Hinweis dass bei den nach HQ extrem überfluteten Bereichen insbe-       Ziele und Zwecke der Änderung
sondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung          Im Zusammenhang mit der Abgrenzung des in Aufstellung befind-
erheblicher Sachschäden in der Abwägung zu berücksichtigen sind.        lichen Bebauungsplans „Historischer Ortskern Merdingen“ ist ge-
Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz, d. h. inwieweit der           plant, Teilbereiche im Osten bzw. Südosten in den Geltungsbereich
Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher          der bestehenden Ortsbausatzung miteinzubeziehen. Hintergrund
Sachschäden zu berücksichtigen sind (Abwägung).
                                                                        ist der, dass es sich hierbei um sehr sensible Bereiche handelt, wel-
• Regierungspräsidium Stuttgart – Kampfmittelbeseitigungsdienst,        che zwischen der Hangkante am Tuniberg und der unmittelbar an-
   Stellungnahme vom 08.01.2020                                         grenzenden historischen Bebauung liegen. Es wird befürchtet, dass
Hinweis, dass aufgrund der ausgedehnten Kampfhandlungen und             sich zukünftig bauliche Entwicklungen vollziehen könnten, welche
Bombardierungen, die während des 2. Weltkrieges stattfanden, im         sich aufgrund der exponierten Lage im Hinblick auf die Gestaltung
Vorfeld von jeglichen Bau-(Planungs-)verfahren eine Gefahrenver-
dachtserforschung in Form einer Auswertung von Luftbildern der          wie z.B. Dachformen negativ auf das gesamte historische Ortsbild
Alliierten durchgeführt werden soll.                                    sowie auf das Landschaftsbild auswirken.
Hinweis, dass alle nicht vorab untersuchten Bauflächen als potentiel-
le Kampfmittelverdachtsflächen einzustufen sind.                        Insgesamt wird mit der Erweiterung des Geltungsbereichs der er-
                                                                        haltenswürdigen Gesamtanlage „Historischer Ortskern“ auch unter
• Bürger 2 bis 5, Bürger 7 bis 12 und Bürger 14
Wunsch zur Zurücknahme privater Grünflächen. Hierzu werden in           denkmalschützerischen Gesichtspunkten in positiver Weise Rech-
der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen zum Ziel und Zweck            nung getragen.
sowie der Auswirkung dieser Ausweisung getroffen.
Während der Auslegungsfrist können zum Bebauungsplanentwurf             Neben der Änderung bzw. Erweiterung des Geltungsbereichs sollen
und dem Entwurf über die örtlichen Bauvorschriften Stellungnah-         § 16 der Satzung (Ausnahmen und Befreiungen) aufgehoben und §
men im Bürgerbüro der Gemeinde Merdingen, Langgasse 14, 79291
Merdingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung              17 (Ordnungswidrigkeiten) der Satzung neu gefasst werden.
der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des
Verfassers zweckmäßig.                                                  Geltungsbereich
                                                                        Der räumliche Geltungsbereich der bestehenden Ortsbausatzung,
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene          welche am 21.10.2003 beschlossen wurde, umfasst im Wesentlichen
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan un-
berücksichtigt bleiben können.                                          den historischen Ortskern von Merdingen und wird im östlichen bzw.
                                                                        südöstlichen Teilbereich entsprechend erweitert. Für diese Erweite-
Merdingen, den 24.11.2020                                               rungsbereiche gelten zukünftig die Vorschriften dieser Satzung.
                                                                        Der Planbereich wird begrenzt:
                                                                        • Im Norden durch angrenzende Wohngebiete und das Gelände der
                                                                          Schule
                                                                        • Im Osten durch den Tuniberg bzw. freie Landschaft
                                                                        • Im Süden und Westen durch angrenzende Wohngebiete

                                                                        Im Einzelnen ist der Lageplan vom 17.11.2020 maßgebend. Der
                                                                        Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne
                                                                        Maßstab):
Martin Rupp
Bürgermeister
6 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020                                                             Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN

                                                                                            Der Entwurf der 1. Änderung der Satzung
                                                                                            zur Erhaltung baulicher Anlagen und über
                                                                                            Gestaltungsvorschriften im Innerortsbe-
                                                                                            reich (Ortsbausatzung) wird mit Begrün-
                                                                                            dung vom

                                                                                            14.12.2020 bis einschließlich 22.01.2021
                                                                                                       (Auslegungsfrist)

                                                                                            im Rathaus (Bürgerbüro) der Gemeinde in
                                                                                            Merdingen, Langgasse 14, 79291 Merdin-
                                                                                            gen, während der üblichen Dienststunden
                                                                                            zur kostenlosen Einsichtnahme ausgelegt.
                                                                                            Gerne kann ergänzend auch ein Termin für
                                                                                            die Einsichtnahme vereinbart werden. So-
                                                                                            fern der Entwurf der 1. Änderung der Sat-
                                                                                            zung zur Erhaltung baulicher Anlagen und
                                                                                            über Gestaltungsvorschriften im Innerorts-
                                                                                            bereich (Ortsbausatzung) eingesehen wer-
                                                                                            den möchte, wird darum gebeten, die Klin-
                                                                                            gel im Eingangsbereich zu betätigen.
                                                                                            Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick
                                                                                            auf die Corona-Pandemie wird um Beach-
                                                                                            tung der Verordnung der Landesregierung
                                                                                            über infektionsschützende Maßnahmen ge-
                                                                                            gen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
                                                                                            (Corona-Verordnung – CoronaVO) gebeten.
                                                                                            Es wird weiter gebeten, die hierfür ausge-
                                                                                            hängten Hinweise bezüglich der Einhaltung
                                                                                            der Hygienemaßnahmen zu beachten und
                                                                                            den Raum nur einzeln zu betreten.
Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Merdingen unter
https://www.merdingen.de/wirtschaft+_+bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene
eingesehen werden.
Für weitere Fragen zur Offenlage stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 07668-909415 gerne zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können zur 1. Änderung der Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und über Gestaltungsvorschriften im
Innerortsbereich (Ortsbausatzung) Stellungnahmen im Bürgerbüro der Gemeinde Merdingen, Langgasse 14, 79291 Merdingen abgegeben
werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung
zur Erhaltung baulicher Anlagen und über Gestaltungsvorschriften im Innerortsbereich (Ortsbausatzung) unberücksichtigt bleiben können.

Merdingen, den 24.11.2020

Martin Rupp
Bürgermeister

                                                             HEIMATBLATT,
                                                    WIE SIE ES KENNEN.
                                               HEIMATBLATT, WIE SIE ES MÖCHTEN.
                                                         BLÄTTERN SIE ONLINE! www.myeblättle.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN                                                           DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 | 7

                                                   Voraussetzungen und nähere Informa-              Grundsatzentscheidung am 26.05.2020
                                                   tionen erhalten Sie über das Informati-          In der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020
                                                   onsblatt welches mit dem Meldebogen              wurde die Aufstellung eines Gemeindeent-
                                                   verschickt wird. Das Informationsblatt           wicklungskonzeptes zur Vorbereitung städ-
                                                   finden Sie auch auf unserer Homepage             tebaulicher Maßnahmen beschlossen und
                                                   unter www.tsk-bw.de.                             mit dem Ziel verbunden, eine Förderantrag-
                                                                                                    stellung zur Aufnahme in ein Städtebaupro-
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse                Es wird noch auf die Meldepflicht von Bie-       gramm noch in diesem Jahr vorzubereiten.
(TSK) Baden-Württemberg                            nenvölkern hingewiesen. Die Völkermel-           Ein Gemeindeentwicklungskonzept ist we-
- Anstalt des öffentlichen Rechts -                dungen der Imker an ihren örtlichen Im-          sentlicher Bestandteil und Grundlage einer
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart               kerverein werden von diesem an einen der         Antragstellung zur Aufnahme in ein Städte-
                                                   beiden Landesverbände weiter gemeldet.           bauförderprogramm.
Meldestichtag        zur Veranlagung zum           Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem
Tierseuchenkassenbeitrag 2021 ist der              Verein, der keinem der beiden Landesver-         Antrag auf Aufnahme der städtebauli-
01.01.2021                                         bände angeschlossen ist, müssen die Völker       chen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern“
Die Meldebögen werden Mitte Dezember               bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.        in das Städtebauförderprogramm 2021
2020 versandt.                                     Auf unserer Homepage erhalten Sie weite-         In der Gemeinderatssitzung am 22.09.2020
Sollten Sie bis zum 01.01.2021 keinen Mel-         re Informationen zur Melde- und Beitrags-        wurde über den Aufnahmeantrag in das
debogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte        pflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse         Städtebauförderprogramm beraten und ent-
an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich        sowie über die einzelnen Tiergesundheits-        schieden. Die Gemeindeverwaltung hat mit
auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des           dienste. Zudem können Sie, als gemeldeter        Unterstützung des beauftragten Fachbüros
Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit          Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter      KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft
der Beitragssatzung.                               Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einse-    mbH den Aufnahmeantrag vorbereitet.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwer-         hen.                                             Dazu wurde bei einem Ortstermin mit ei-
tungsgenossenschaften) sind zum 1. Febru-          Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 –     nem Vertreter des Regierungspräsidiums die
ar 2021 meldepflichtig.                            710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de,                  grundlegenden Absichten der städtebauli-
Die uns bekannten Viehhändler, Viehein-            Internet: www.tsk-bw.de                          chen Entwicklung im Ortskern erläutert und
kaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-                                                            die Vorbereitung des Aufnahmeantrags be-
ten erhalten Mitte Januar 2021 einen Melde-                                                         sprochen. Der Aufnahmeantrag musste am
bogen.                                                                                              01. Oktober 2020 dem Regierungspräsidium
                                                                                                    vorliegen. Im Städtebauförderantrag sind
Melde- und beitragspflichtige
sind:
                                          Tiere     AKTUELLES                                       die wesentlichen städtebaulichen Ziele zu
                                                                                                    beschreiben, die man erreichen möchte. Im
• Pferde                                                                                            Förderantrag muss zudem dargelegt wer-
• Schweine                                                                                          den, mit welchen baulichen Maßnahmen
• Schafe                                                                                            die aufgeführten städtebaulichen Ziele er-
• Hühner                                                                                            reicht werden können oder vorhandenen
• Truthühner/Puten
                                                   Aus dem Gemeinderat
                                                                                                    städtebaulichen Missständen kurz-, mittel-
                                                   vom 17.11.2020                                   oder langfristig entgegengewirkt werden
Meldepflichtige Tiere sind:                        Bürgermeister Rupp begrüßt den Gemein-           soll. Um den Städtebauförderantrag korrekt
• Bienenvölker (sofern nicht über einen            derat und die teilnehmenden Einwohnerin-         und überzeugend zu erstellen, wurden von
  Landesverband gemeldet)                          nen und Einwohner in der Turn- und Festhal-      der Gemeindeverwaltung mögliche städ-
                                                   le zur öffentlichen Gemeinderatssitzung. Er      tebauliche Maßnahmen aufgeführt. Dabei
Nicht zu melden sind:                              bittet um Einhaltung der Sitzabstände und        hat sich die Gemeindeverwaltung an die bis
• Rinder einschließlich Bisons, Wisenten           Verhaltens- und Hygieneregeln. Die Daten         dahin gewonnenen Erkenntnisse aus dem
  und Wasserbüffel. Die Daten werden aus           der Zuhörer*innen werden gemäß § 6 Co-           Prozess zur Aufstellung des Gemeindeent-
  der HIT Datenbank (Herkunfts- und Infor-         ronaVO erhoben.                                  wicklungskonzeptes gehalten. Dem Förder-
  mationssystem für Tiere) herangezogen.           Die 10. öffentliche Gemeinderatssitzung im       antrag ist ein gebietsbezogen integriertes,
                                                   Jahr 2020 am 17. November dauerte von            städtebauliches Entwicklungskonzept – GI-
Nicht meldepflichtig sind u.a.                     19:02 bis 21:28 Uhr. Es waren 8 Zuhörerin-       SEK - zur Begründung und Erläuterung des
• Gefangengehaltene Wildtiere (z.B.                nen und Zuhörer anwesend. In der Frage-          Förderantrages beizufügen.
  Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen,            viertelstunde werden keine Fragen gestellt.
  Gänse und Enten                                  Das Sitzungsprotokoll der Sitzung vom            Erarbeitung und Aufstellung des Gemein-
                                                   20.10.2020 wird anerkannt und unterzeich-        deentwicklungskonzeptes
Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthüh-          net.                                             Der Prozess zur Aufstellung des Gemein-
ner und keine anderen beitragspflichtigen                                                           deentwicklungskonzeptes sieht vor, dass
Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die Mel-   TOP 3 Bekanntgabe der Beschlüsse aus             nach gefasstem Grundsatzbeschluss eine
de- und Beitragspflicht für die Hühner und/        nichtöffentlicher Sitzung vom 20.10.2020         Gemeinderatsklausur als Analyseworkshop
oder Truthühner.                                   In dieser nichtöffentlichen Gemeinderatssit-     stattfindet. Basierend auf den in diesem
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die      zung wurden keine Beschlüsse gefasst.            Workshop analysierten Grundlagen (Stär-
Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb                                                         ken/Schwächen/Chancen/Risiken in der
stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu mel-         TOP 4 Gemeindeentwicklungskonzept                Gemeinde) findet eine breite Öffentlich-
den ist immer der gemeinsam gehaltene              „Unser Merdingen“                                keitsbeteiligung statt. Corona-Pandemie
Gesamttierbestand je Standort.                      – Festlegungsbeschluss                          bedingt wurde die Einwohnerschaft auf
Unabhängig von der Meldepflicht an die             Sachverhalt                                      zwei Arten beteiligt. Es fand einerseits eine
Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei          Das Gemeindeentwicklungskonzept Unser            Bürgerumfrage über Internet und alternativ
dem für Sie zuständigen Veterinäramt ge-           Merdingen soll die Frage beantworten,            in Papierform statt, die nach Auswertung
meldet werden.                                     wie Merdingen als liebens- und lebenswer-        digital weiter mit Kommentaren versehen
Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen                  ter Ort erhalten und gestärkt werden kann        werden konnte und es gab als zweite Form
sind, unabhängig von der Stichtagsmel-             und wo die Chancen und Aufgaben für die          der Öffentlichkeitsbeteiligung einen „Bür-
dung an die Tierseuchenkasse BW, bis               Zukunft liegen. Gemeinsam mit der Bürger-        ger*innenrat*, der sich aus zufällig ausge-
15.01.2021 an HIT zu melden. Die Tier-             schaft sollen die Weichen für die zukünfti-      wählten Einwohner*innen am 15.09.2020 in
seuchenkasse BW bietet an, die Stich-              ge Entwicklung unserer Gemeinde gestellt         der Turnhalle zusammenfand. In der Tagung
tagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die              werden.                                          des „Bürger*innenrats“ wurden zunächst
8 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020                                                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN

die Ergebnisse der in der Zeit vom 26. Juni      gegenwärtig nichts anderes als eine Ideen-      2018 ein Bebauungsplan aufgestellt, der
bis 31. Juli 2020 durchgeführten Bürgerum-       sammlung, wie man die formulierten Ziele        sich aktuell kurz vor der Offenalge befindet.
frage präsentiert und anschließend zu den        erreichen kann. Die Umsetzung jeder Ein-        Der Geltungsbereich dieses Bebauungs-
fünf Handlungsfelder (1. städtebauliche          zelmaßnahme bedarf zu gegebener Zeit der        plans orientiert sich im Wesentlichen am
Entwicklung; 2. soziale Infrastruktur; 3. Mo-    ausführlichen Erläuterung, Abwägung und         Geltungsbereich der Ortsbausatzung, wo-
bilität und Verkehr; 4. Nahversorgung, Wirt-     Beschlussfassung des Gemeinderats. Heute        bei im Osten bzw. Südosten zusätzlich noch
schaft, Tourismus; 5. Natur, Nachhaltigkeit      wolle man den Grundstein mit Beschrei-          historisch geprägte Teilbereiche miteinbe-
und Infrastruktur) mögliche Stärken, Schwä-      bung der Visionen und Ziele für die Gesam-      zogen wurden, für welche zusätzlicher Re-
chen, Ziele und Maßnahmen diskutiert und         tentwicklung der Gemeinde für die nächs-        gelungsbedarf besteht.
formuliert. Es wurde auch erörtert, welche       ten 10 Jahre und darüber hinaus festlegen
Ziele und Maßnahmen aus Sicht der Ein-           ohne konkrete Maßnahmen zu beschließen.         Für diese sensiblen Teilbereiche zwischen
wohnerschaft wichtig sind.                       In der weiteren Beratung wird das Konzept       der Hangkante zum Tuniberg und der un-
In einer weiteren Gemeinderatsklausur am         einhellig befürwortet und begrüßt und ab-       mittelbar angrenzenden historischen Be-
06.10.2020 – Masterplanworkshop – wurden         schließende Fragen beantwortet und Anre-        bauung, sollen zukünftig auch die Vorschrif-
zunächst die aus den Öffentlichkeitsbeteili-     gungen zu kleineren redaktionellen Ände-        ten der Ortsbausatzung gelten, weshalb
gungen eingegangenen Ideen, Vorschläge           rungen gemacht. Die Verwaltung sichert zu,      nach § 1 der räumliche Geltungsbereich
und Bewertungen zu den 5 Handlungsfel-           diese noch einzuarbeiten. Umfangreicher         dieser Satzung entsprechend erweitert wer-
dern vorgestellt, analysiert und qualifiziert.   oder grundsätzlicher Änderungsbedarf be-        den soll.
Dieser Arbeitsschritt dient der Vorbereitung     steht nicht.                                    Hintergrund ist der, dass sich insbesondere
der anstehenden Beschlussfassung des Ge-                                                         im Hinblick auf Dachformen, bauliche Ent-
meindeentwicklungskonzeptes.                     Der Gemeinderat beschließt einstimmig           wicklungen vollziehen könnten, welche sich
Das Gemeindeentwicklungskonzept wird             das Gemeindeentwicklungskonzept Un-             aufgrund der exponierten Lage insgesamt
künftig maßgeblicher Leitfaden für die Ge-       ser Merdingen als Handlungsgrundlage            negativ auf das historische Orts-und Land-
meinde sein und städtebauliche und gesell-       für die zukünftigen strategischen Ent-          schaftsbild auswirken.
schaftliche Ziele formulieren. Weil sich städ-   scheidungen der Gemeinde.
tebauliche und gesellschaftspolitische Ziele     Der Gemeinderat beschließt einstimmig           Neben der Änderung bzw. Erweiterung des
immer wieder ändern, wird das Gemeinde-          das vorgestellte GISEK (Gebietsbezogen          Geltungsbereichs wird § 16 der Satzung
entwicklungskonzept keine statisch binden-       integriertes, städtebauliches Entwick-          (Ausnahmen und Befreiungen) aufgeho-
de sondern eine dynamische Arbeitsgrund-         lungskonzept) als Handlungsgrundlage            ben, da die Regelungen über Ausnahmen
lage für die Gemeinde sein, die von Zeit zu      für die zukünftigen strategischen Ent-          und Befreiungen grundsätzlich gelten, ohne
Zeit orientiert an sich ändernden Bedürfnis-     scheidungen der Gemeinde.                       dass die Satzung dies anordnen müsste.
sen unter verstetigtem Bürgerbeteiligungs-                                                       Nicht zuletzt wird § 17 der Satzung neu ge-
prozess fortzuschreiben ist.                                                                     fasst, da nach aktueller Rechtsgrundlage
                                                 TOP 5 Änderung der Satzung zur Erhal-           (§ 75 Absatz 4 LBO) sich das Bußgeld von
Beratung                                         tung baulicher Anlagen und über Gestal-         50.000,- Euro auf 100.000,- Euro erhöht hat.
Bürgermeister Rupp begrüßt Herrn We-             tungsvorschriften im Innerortsbereich
ber von KommunalKonzept Sanierungs-              (Ortsbausatzung)                                Beratung
gesellschaft mbH. Herr Weber stellt den          a) Beratung und Beschlussfassung über           Bürgermeister Rupp begrüßt den Fach-
Sachverhalt ausführlich vor und erläutert        die 1. Änderung der Ortsbausatzung              planer, Herr Schill, vom Planungsbüro
den bisherigen Ablauf zur Erstellung des         gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1 Abs. 3         fsp-stadtplanung. Herr Schill stellt den
Gemeindeentwicklungskonzeptes und der            BauGB                                           Sachverhalt umfassend vor. Anlass für die
Antragstellung auf Aufnahme in die Städ-         b) Billigung des geänderten Geltungsbe-         beabsichtigte Änderung ist die Anpassung
tebauförderung. Es schließt sich eine breite     reichs der Ortsbausatzung und Beschluss         des Geltungsbereichs der Ortsbausatzung
und ausführliche Beratung mit zahlreichen        zur Durchführung der Offenlage gemäß            an den Geltungsbereich des in Aufstellung
Fragen aus dem Gemeinderatsgremium an            § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 3 (2) BauGB (Be-       befindlichen Bebauungsplanes „Historischer
und es werden inhaltliche und redaktionelle      teiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (2)       Ortskern Merdingen“. Auf Nachfrage von
Hinweise zu den Texten im Gemeindeent-           BauGB (Beteiligung der Behörden sowie           Gemeinderat U. Landmann wird bestätigt,
wicklungskonzept (GEK) als auch dem ge-          Träger öffentlicher Belange)                    dass die Geltungsbereiche nach Änderung
bietsbezogen integriertes, städtebauliches       Sachverhalt                                     der Ortsbausatzung nahezu identisch sind.
Entwicklungskonzept (GISEK), das für den         Für den historischen Ortskern von Mer-          Eine geringfügige Abweichung besteht in
Städtebauförderantrag die Ziele und Maß-         dingen wurde bereits im Jahr 1986 eine          einem Überlagerungsbereich mit dem Be-
nahmen im vorgesehenen Sanierungsbe-             Ortsbausatzung erlassen, welche im Jahr         bauungsplan „Inneres Gratzfeld, Brühl und
reich (alter Ortskern) umfasst, gegeben. Herr    2003/2004 fortgeschrieben wurde. Diese          Binke“. Gemeinderat Dr. Prucker möchte
Weber erläutert auf Nachfrage, dass ein An-      Satzung soll entsprechend der Wertigkeit        wissen, ob es einen konkreten Anlass für die
tragsgebiet für ein Städtebauförderantrag        des historischen Ortsbildes zum Schutz ort-     Planänderung gebe. Bürgermeister Rupp
nicht größer als 20 ha betragen soll. Diese      stypischer Gebäude und Anlagen sowie zur        bestätigt diese Annahme. Die Gemeinderäte
Flächenangabe stelle eine absolute Ober-         Gestaltung des Orts- und Straßenbildes bei-     Reisenberger und Schopp mahnen die bal-
grenze dar. Vielfach seien die Gebiete klei-     tragen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden     dige inhaltliche Anpassung der Ortsbausat-
ner, da man gezielt anvisierte Maßnahmen         in dieser Satzung gestalterische Vorschriften   zung an. Weitere Fragen zum anstehenden
fördern möchte. Bei Erstellung des Städte-       zu Dächern und Dachaufbauten, Fassaden,         Änderungsverfahren werden nicht gestellt.
bauförderantrags der Gemeinde habe man           Fenstern, Türen und Toren, Einfriedigungen      Herr Schill bestätigt den Bedarf zur inhalt-
sich in Absprache mit Behördenvertretern         und Vorgärten, Nebengebäuden und Gara-          lichen Überarbeitung der Ortsbausatzung
auf den beantragten Bereich verständigt.         gen, Werbeanlagen, Automaten und Schau-         und regt dazu eine umfassende und breit
Wichtig sei zu wissen, dass ein Sanierungs-      kästen, Vorbauten und Balkonen, Antennen        angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung an. In
gebiet erst nach Durchführung eingehen-          und Satellitenantennen sowie Anlagen zur        einer anderen Gemeinde in der Region sei
der Voruntersuchungen festgelegt wird            Nutzung von Sonnenenergie erlassen. Die-        dazu ein runder Tisch mit Sachverständigen,
und selbst danach im Verlauf des auf 8 bis       se Gestaltungsvorschriften gelten für alle      Verwaltungsmitarbeitern und der Bevölke-
maximal 10 Jahre andauernden Förderzeit-         Maßnahmen, welche vom (öffentlichen             rung eingerichtet worden. Die Meinungen
raums angepasst werden kann. Bürgermeis-         und privaten) Verkehrsraum und von den          aus der einheimischen Bevölkerung seien
ter Rupp weist wie schon in den Beratungen       angrenzenden Rebbergen unmittelbar aus          sehr wichtig bei der Gewichtung der anzu-
vergangener Sitzungen darauf hin, dass           sichtbar sind.                                  strebenden inhaltlichen Überarbeitung der
man zum jetzigen Zeitpunkt keine Einzel-         Neben dieser Ortsbausatzung wurde im            Ortsbausatzung.
maßnahmen diskutieren sollte. Die im GEK         Jahr 2019 für den historischen Ortskern eine
und GISEK aufgeführten Maßnahmen seien           Erhaltungssatzung erlassen und im Jahr          • Der Gemeinderat der Gemeinde Mer-
Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN                                                         DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020 | 9

  dingen beschließt mit 10 Ja-Stimmen           und Ausführung von Stellplatzflächen fort-          gen gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1
  und 1 Enthaltung die 1. Änderung der          geschrieben. In der Sitzung des Gemeinde-           Abs. 3 BauGB.
  Ortsbausatzung der Gemeinde Merdin-           rats vom 21.07.2020 erfolgte die Abwägung         • Der Gemeinderat billigt mit den 10
  gen gemäß § 74 Abs. 6 LBO i.V.m. § 1          über die während der frühzeitigen Beteili-          Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den ge-
  Abs. 3 BauGB.                                 gung eingegangenen Stellungnahmen der               änderten Geltungsbereich der Orts-
• Der Gemeinderat billigt mit den 10            Öffentlichkeit sowie der Behörden und Trä-          bausatzung und beschließt die Durch-
  Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den ge-           ger öffentlicher Belange.                           führung der Offenlage gemäß § 74 Abs.
  änderten Geltungsbereich der Orts-            In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat         6 LBO i.V.m. § 3 (2) BauGB (Beteiligung
  bausatzung und beschließt die Durch-          den Bebauungsplanentwurf gebilligt und              der Öffentlichkeit) und 4 (2) BauGB (Be-
  führung der Offenlage gemäß § 74 Abs.         die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und §           teiligung der Behörden sowie Träger
  6 LBO i.V.m. § 3 (2) BauGB (Beteiligung       4 Abs. 2 BauGB beschlossen.                         öffentlicher Belange)
  der Öffentlichkeit) und 4 (2) BauGB (Be-      Vor dem Hintergrund von zwei Bauvoranfra-
  teiligung der Behörden sowie Träger           gen regelt dieser Entwurf u.a. für die Teilbe-
  öffentlicher Belange)                         reiche A und B die Bauweise und die über-         TOP 7 Vorbereitung und Durchführung
                                                baubare Grundstücksfläche.                        der Erschließungsarbeiten für das „Sola-
                                                Nach weiterer, interner Diskussion zwischen       renergie-Testfeld“
TOP 6 Bebauungsplanverfahren „Histo-            der Verwaltung, dem Juristen und dem              a) Vorbereitung der Vergabe
rischer Ortskern Merdingen“ – Billigung         Stadtplaner ist nun die Überlegung, den           b) Vergabe der Planungsleistung
des geänderten Bebauungsplanentwurfs            Bebauungsplanentwurf im Hinblick auf die          c) Abschluss eines städtebaulichen Ver-
und erneuter Beschluss zur Durchfüh-            Bauweise und überbaubare Grundstücksflä-          trags
rung der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB          che einheitlich für den Gesamtbereich fort-       Sachverhalt
(Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4        zuschreiben, um für weitere Bauvorhaben           Das Bebauungsplanverfahren zur Aufstel-
(2) BauGB (Beteiligung der Behörden so-         eindeutige Regelungen zu diesen Punkten           lung des Bebauungsplanes „Solarener-
wie Träger öffentlicher Belange)                vorgeben zu können. Dadurch können mög-           gie-Testfeld“ nähert sich dem Ende. Im
Sachverhalt                                     liche Teiländerungen des Bebauungsplans           Parallelverfahren zur Änderung des Flä-
Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen          in Zukunft vermieden werden.                      chennutzungsplanes läuft gegenwärtig die
hat am 24.07.2018 für den Bereich des Be-       Daneben wurden die Festsetzungen zu               Offenlage. Es zeichnet sich ab, dass es in
bauungsplans „Historischer Ortskern Mer-        Kfz-Stellplätzen und private Grünflächen          beiden bauplanungsrechtlichen Verfahren
dingen“ den Aufstellungsbeschluss mit fol-      nochmals geprüft und in einigen Punkten           keine unüberwindbaren Belange gibt, die
genden Zielen gefasst:                          modifiziert.                                      zu einer Verzögerung der anvisierten Fest-
• Regelung der Anzahl der Wohneinheiten         Aufgrund dieser inhaltlichen Änderungen           stellungsbeschlüsse führen und damit dem
   in Wohngebäuden                              wird es notwendig, die Offenlage mit den          eingeschlagenen Zeitplan zuwider laufen
• Festsetzung einer Erdgeschossfußboden-        modifizierten Festsetzungen nochmals neu          könnten. Die Vertreter des Fraunhofer ISE
   höhe (Sockel)                                zu beschließen.                                   haben die Absicht, schon in wenigen Tagen
• Ausführung von Stellplatzflächen              Beratung                                          oder Wochen einen Bauantrag einzureichen.
• Sicherung von Grünflächen                     Bürgermeister Rupp begrüßt den Fach-              Vorbehaltlich der Erteilung einer Baugeneh-
• Ausschluss von Vergnügungsstätten             planer, Herr Schill, vom Planungsbüro             migung ist geplant, das Solarenergie-Test-
• Bauweise (Teilbereiche A und B)               fsp-stadtplanung. Herr Schill stellt den          feld ab April 2021 einzurichten.
• Überbaubare Grundstücksfläche (Teilbe-        Sachverhalt umfassend vor. Anlass für die         Damit die Baustellenzufahrt gewährleistet
   reiche A und B)                              beabsichtigte Änderung ist die Anpassung          ist, sollte der zur Zu- und Abfahrt vorgesehe-
                                                des Geltungsbereichs der Ortsbausatzung           ne Wirtschaftsweg zügig ertüchtigt und die
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele hat     an den Geltungsbereich des in Aufstellung         weiteren Voraussetzungen zum Betrieb des
der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen          befindlichen Bebauungsplanes „Historischer        Testgeländes (Strom, Glasfaser, Löschwas-
in gleicher Sitzung eine Veränderungssper-      Ortskern Merdingen“. Auf Nachfrage von            ser) eingerichtet werden. Zudem ist auf dem
re als Satzung erlassen. Diese wurde inzwi-     Gemeinderat U. Landmann wird bestätigt,           Areal des Sportzentrums ein Fußweg ent-
schen um ein Jahr verlängert.                   dass die Geltungsbereiche nach Änderung           lang des Kunstrasenplatzes bis an die nörd-
Der Gemeinderat hat am 19.11.2019 den           der Ortsbausatzung nahezu identisch sind.         liche Grenze des Sportzentrum-Grundstücks
Planentwurf gebilligt und die Frühzeitige       Eine geringfügige Abweichung besteht in           anzulegen. Der im nördlichen Bereich be-
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)     einem Überlagerungsbereich mit dem Be-            findliche Erdwall ist zum fußläufigen Errei-
BauGB sowie der Behörden und Träger öf-         bauungsplan „Inneres Gratzfeld, Brühl und         chen des Testgeländes zu öffnen. In diesem
fentlicher Belange nach § 3 (2) BauGB be-       Binke“. Gemeinderat Dr. Prucker möchte            Bereich soll ein Unterflurhydrant eingesetzt
schlossen.                                      wissen, ob es einen konkreten Anlass für die      werden, der im Brandfall für Löschzwecke
Die frühzeitige Beteiligung der Öffent-         Planänderung gebe. Bürgermeister Rupp             zur Verfügung steht. Zudem sind Leerrohre
lichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde vom           bestätigt diese Annahme. Die Gemeinderäte         von der Trafostation im Bereich Kleinsteinen
13.01.2020 bis 14.02.2020 sowie die Beteili-    Reisenberger und Schopp mahnen die bal-           bis zum Testgelände für Stromkabel und
gung der Behörden und Träger öffentlicher       dige inhaltliche Anpassung der Ortsbausat-        Glasfaserkabel zu verlegen. In den vergan-
Belange mit Anschreiben vom 17.12.2019          zung an. Weitere Fragen zum anstehenden           genen Tagen fanden dazu Gespräche mit
bis 14.02.2020 durchgeführt. Im Rahmen          Änderungsverfahren werden nicht gestellt.         den Vertretern des Fraunhofer ISE, den Ver-
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung hat zu-      Herr Schill bestätigt den Bedarf zur inhalt-      sorgungsträgern für Strom, einem Vertreter
dem ergänzend zur öffentlichen Auslegung        lichen Überarbeitung der Ortsbausatzung           des ASV Merdingen sowie unserem Fachpla-
am 21.01.2020 im Bürgersaal der Gemeinde        und regt dazu eine umfassende und breit           ner, Herrn Manzke, statt, damit eine fundier-
Merdingen eine Informationsveranstaltung        angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung an. In       te Planungsgrundlage erstellt und die erfor-
stattgefunden.                                  einer anderen Gemeinde in der Region sei          derlichen Tiefbauarbeiten ausgeschrieben
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung          dazu ein runder Tisch mit Sachverständigen,       werden können. Eine überschlägige Kosten-
wurden sowohl von den Behörden und Trä-         Verwaltungsmitarbeitern und der Bevölke-          schätzung wurde erstellt. Die Bruttokosten
ger öffentlicher Belange als auch von der Öf-   rung eingerichtet worden. Die Meinungen           incl. der Kosten für Planung und Bauleitung
fentlichkeit Anregungen und Stellungnah-        aus der einheimischen Bevölkerung seien           betragen demnach 202.000,00 €.
men vorgetragen.                                sehr wichtig bei der Gewichtung der anzu-         a) Vorbereitung der Vergabe
Inhaltlich wurde im Rahmen der frühzeitigen     strebenden inhaltlichen Überarbeitung der         Auf Grundlage des bereits bestehenden
Beteiligung der Planentwurf insbesondere        Ortsbausatzung.                                   Pachtvertrages zwischen der Gemeinde
im Hinblick auf die Bauweise bzw. überbau-      • Der Gemeinderat der Gemeinde Mer-               und der Fraunhofer-Gesellschaft bereitet
bare Grundstücksfläche für die Teilbereiche        dingen beschließt mit 10 Ja-Stimmen            die Gemeinde die Ausschreibung der Tief-
A und B als auch der privaten Grünflächen,         und 1 Enthaltung die 1. Änderung der           bauarbeiten vor und holt Angebote ein. Das
Festsetzung der Erdgeschossfußbodenhöhe            Ortsbausatzung der Gemeinde Merdin-            Ausschreibungsergebnis wird zu gegebener
10 | DONNERSTAG, 03. DEZEMBER 2020                                                                Mitteilungsblatt der Gemeinde MERDINGEN

Zeit dem Gemeinderat zur Auftragsvergabe        kanntlich wurde zum Start des Kindergar-         stellte überschlägige Kostenberechnung
präsentiert.                                    tenjahres 2019/2020 eine neu eingerichtete       könne durchaus höher ausfallen, weil sich
b) Das Planungsbüro Manzke + Müller,            Kleinkindbetreuungsgruppe in Betrieb ge-         die Kalkulation aus Variablen wie z.B. die
Herr Manzke, hat die Gemeindeverwal-            nommen. Dies war in Anbetracht der Bedarf-       Einstufung in den Sozialversicherungszwei-
tung und Vertreter des Fraunhofer ISE bei       sentwicklung bei der Kleinkindbetreuung          gen oder die Zahl der Betreuungsstunden
den bisher geführten Gesprächen beraten.        dringend geboten um den Betreuungsbe-            aber auch bezüglich dem Besuch von Fort-
Herr Manzke kennt die Verhältnisse und          darf abzudecken. Es ist davon auszugehen,        bildungsveranstaltungen ergibt. Herr Sieb-
Anforderungen für die benötigten Erschlie-      dass der Betreuungsbedarf weiter zunimmt.        ler weist zudem darauf hin, dass in anderen
ßungsanlagen. Es wird vorgeschlagen, das        Außerdem werden im Zusammenhang mit              Gemeinde ein Zuschuss in Höhe von 1,50 €
Planungsbüro Manzke + Müller mit den Pla-       der baulichen Entwicklung im Neubauge-           je Betreuungsstunde gewährt werde.
nungsleistungen und der Bauüberwachung          biet „Inneres Gratzfeld – Neuweg“ und der        Der Gemeinderat beschließt einstimmig
zu beauftragen.                                 daraus resultierenden Bevölkerungszunah-         die Förderung von Tagespflegepersonen
c) Wie bereits erwähnt sind im geschlosse-      me ergänzende Bedarfe entstehen. Deshalb         und unterstützt das Jugendamt bei der
nen Pachtvertrag zwischen Gemeinde und          sollte die Möglichkeit der Betreuung mit Ta-     Suche nach geeigneten „Tageseltern“.
Fraunhofer ISE grundlegende Kostenüber-         gespflegeeltern eingeführt und unterstützt       Die Vereinbarung mit den Landkreis
nahmeregelungen für die Herstellung der         werden. Die Form der Tageselternbetreuung        Breisgau-Hochschwarzwald wird wie vor-
Erschließungsanlagen enthalten. Die Ge-         ist auch als ideale Ergänzung zu den Betreu-     gestellt geschlossen.
meinde hat sich verpflichtet, die Erschlie-     ungsangeboten in den vorhandenen Ein-
ßungsanlagen herzustellen und tritt in Vor-     richtungen zu sehen, denn die Betreuungs-        TOP 9 Festlegung einer Straßenbezeich-
leistung. Die Herstellungskosten werden         zeiten für Kleinkinder können individuell        nung für den Weg zum Solartestfeld
vom Fraunhofer ISE nach deren Fertigstel-       zwischen den Eltern und den Tagesbetreu-         Sachverhalt
lung ersetzt. Damit diese im Pachtvertrag       ungseltern vereinbart werden.                    Vom Betreiber des Solartestfeldes wurde
getroffene Regelung im Sinne des BauGB          Tageseltern können bis zu 5 Kleinkinder be-      mitgeteilt, dass eine Postadresse benötigt
formal korrekt umgesetzt wird und damit         treuen. Ziel der Gemeinde sollte sein, mittel-   werde. Deshalb sollte der Zufahrtsweg zum
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen         fristig zwei Tageselternbetreuungen in der       Solartestfeld eine Straßenbezeichnung er-
entfällt, ist ein städtebaulicher Vertrag zu    Gemeinde zu etablieren. Damit könnte die         halten. Folgende Vorschläge werden ge-
schließen.                                      Betreuungsquote auf bis zu 87 % gesteigert       macht:
                                                werden.                                          • Solarisweg
Beratung                                        Die administrative Abwicklung der Tagesel-       • Sol
Bürgermeister Rupp und Hauptamtsleiter          ternentlohnung wird vom Jugendamt des            • Prometheusweg
Siebler stellen den Sachverhalt vor. Nach       Landkreises vollzogen. In beigefügter Ver-       • Zum Testfeld
kurzer Beratung wird getrennt nach den Un-      einbarung sind die Zuzahlungsleistungen          • In der Energiewende
terpunkten abgestimmt.                          der Gemeinde und die Zuständigkeiten und         • Zum Solartestfeld
a) Der Gemeinderat beschließt einstim-          Abläufe abgebildet. Die Gemeinde sollte
   mig die Vorbereitung der Vergabe und         danach einen Zuschuss in Höhe von 1,00 €         Beratung
   beauftragt die Verwaltung zur Durch-         je geleisteter Betreuungsstunde sowie Teile      Bürgermeister Rupp erläutert den Sach-
   führung der Ausschreibung;                   der Sozialversicherungsleistungen überneh-       verhalt und ergänzt die Vorschlagsliste der
b) Der Gemeinderat beschließt mit 8             men. Unter der Annahme, dass max. 5 Kin-         Straßenbezeichnungen mit den Namen
   Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen das            der zu je 5 Std./d von einer Tagespflegeper-     „Sonnenweg“ und „Fraunhoferweg“. In einer
   Planungsbüro Manzke + Müller aus             son betreut werden, kann sich ein Zuschuss       regen Diskussion werden die Vorschläge
   Freiburg mit der Planung und Bau-            für die Betreuungszeiten auf ca. 500 € je        bewertet und sortiert. Es ergibt sich eine
   überwachung der heute vorgestellten          Monat aufsummieren. Dazu kommen dann             Favorisierung der Straßenbezeichnung
   Erschließungsplanungen zu beauftra-          die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge       „Solarfeld“. Bei dieser Bezeichnung sei eine
   gen;                                         von der Gemeinde, die das Jugendamt nach         sprachliche Beziehung zu anderen Straßen-
c) Der Gemeinderat beschließt einstim-          individueller Einkommenssituation der Ta-        namen wie „Gratzfeldweg“ oder „Kapellen-
   mig einen städtebaulichen Vertrag mit        gespflegeperson berechnet und festlegt.          feld“ gegeben.
   der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förde-       Außerdem wären sporadisch Aus- und Fort-         Der Gemeinderat legt einstimmig die
   rung der angewandten Forschung e.V.          bildungskosten zu übernehmen. Die jährlich       Straßenbezeichnung „Solarfeld“ für den
   zur Regelung der Erschließungsbaulast        zu leistende Zuwendung an eine Tagespfle-        Zufahrtsweg zum Solartestfeld fest.
   zu fassen. Die Verwaltung wird ermäch-       gebetreuungsperson kann sich überschlä-
   tigt, den städtebaulichen Vertrag abzu-      gig auf ca 10.000 €, je nach individueller       TOP 10 Corona- Pandemie – mündlicher
   fassen und durchzuführen.                    sozialversicherungsrechtlicher Einstufung        Bericht
                                                und Teilnahmen an Aus- und Fortbildungen         Bürgermeister Rupp stellt die aktuellen Ge-
TOP 8 Ergänzung der Kindertagesbetreu-          auch darüber, einpendeln. Im Vergleich zu        meindezahlen vor. Danach sind 7 Personen
ungsmöglichkeiten durch Einrichtung             eingerichteten Betreuungsplätzen im Kin-         infiziert und zahlreich weitere Personen be-
der Kindertagespflege in der Gemeinde           dergarten St.Elisabeth und bei den Mättle-       finden sich als Kontaktperson in Quarantä-
Sachverhalt                                     zwergen e.V. ist der Finanzaufwand gerin-        ne. Die Datenübermittlung vom Gesund-
In der Gemeinde gibt es im Kindergarten         ger, zumal keine Raumkosten entstehen.           heitsamt zum Ordnungsamt findet teils mit
St.Elisabeth und den Mättlezwergen e.V.         Beratung                                         erheblicher Zeitverzögerung statt. Der ver-
Kleinkindbetreuungsangebote. Im Kinder-         Bürgermeister Rupp und Hauptamtsleiter           ordnete Teillockdown habe den exponenti-
garten St. Elisabeth sind 20 Betreuungsplät-    Siebler stellen den Sachverhalt vor. Herr        ellen Anstieg gekappt. Die Infektionszahlen
ze eingerichtet, wovon 2 Plätze im Sharing      Siebler weist ergänzend darauf hin, dass bei     verharren auf sehr hohem Niveau. Die Ge-
2 Tage/3 Tage aufgeteilt sind. Die Betreu-      den Mättlezwergen insgesamt 20 Kinder be-        meindeverwaltung achtet auch weiterhin
ungszeit beträgt bis zu 7 Std. täglich. Bei     treut werden können. Auf Nachfragen von          sehr genau auf die Einhaltung der Verhal-
den Mättlezwergen e.V. sind 10 Betreuungs-      Gemeinderat U. Landmann und Gemeinde-            tens- und Hygieneregeln. Glücklicherweise
plätze eingerichtet, die auf 2 bzw. 3 Tage      rätin Schnurr erläutert Herr Siebler, dass es    habe man bis jetzt weder in der Schule noch
aufgeteilt sind. Die Betreuungszeit beträgt 5   noch keine konkreten Angebote von Eltern         in den Kindertagesstätten einen Infektions-
Stunden täglich. In der Gemeinde bestehen       zur Einrichtung einer Kindertagespflegestel-     fall zu verzeichnen.
somit aktuell 30 Kleinkindbetreuungsplätze.     le gibt und der Betreuungsumfang durchaus
In der Gemeinde gibt es je Jahrgang durch-      umfangreicher und zu anderen Tageszeiten         TOP 11 Bauanträge
schnittlich 20 bis 25 Geburten. Bei einem       als in den eingerichteten Kindertagesbe-         Dieser Tagesordnungspunkt ist abgesetzt.
rechnerischen Ansatz von 23 Kindern/Jahr-       treuungsstätten (Kindergarten St. Elisabeth
gang beträgt die Betreuungsquote mit den        und Mättlezwerge e.V.) von Tagespflegeel-        TOP 12 Informationen der Verwaltung
vorhandenen Betreuungsplätzen 65%. Be-          tern angeboten werden kann. Die darge-           Bürgermeister Rupp informiert über:
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