Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
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Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain - Wildenbörten 10. Ausgabe 6. Oktober 2016 22. Jahrgang Das nächste Amtsblatt erscheint am 03.11.2016. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 24.10.2016.
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite Informationen Amtlicher Teil VG „Oberes Sprottental“ Hinweis: Die Veröffentlichung des Amtsblattes erfolgt auf Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4 www.vg-sprottental.de unter Verwaltung/Amtsblätter. Damit sind öffentl. Bekanntmachungen auch im Internet zugänglich. Rufnummern Zentrale/Auskunft 034496 230 - 00 Vorsitzende 230 - 26 VG „Oberes Sprottental“ Hauptamt (Personal/Soziales) 230 - 12 Hauptamt (Beitragswesen/Allgem.) 230 - 27 Bekanntmachung Liegenschaften 230 - 28 Öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung Bauamtsverwaltung 230 - 24 Werte Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwal- Kämmerei 230 - 17 tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Steuern/Mieten/Pachten 230 - 16 Kasse 230 - 15 hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Sitzung der Gemein- Einwohnermeldeamt 230 - 14 schaftsversammlung Ordnungsamt 230 - 13 Sitzungstag: 3. November 2016 KOBB 230 - 21 Sitzungsort: Bürgerstube in Nöbdenitz, Dorfstraße 2 Fax 034496 23023 Beginn: 19:00 Uhr Öffnungszeiten VG „Oberes Sprottental“ recht herzlich ein. Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Tagesordnung öffentlicher Teil Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr TOP 1: Begrüßung und Feststellung Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr der Beschlussfähigkeit Freitag geschlossen TOP 2: Bestätigung der Tagesordnung Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt TOP 3: Beschluss zur Änderung des Wirtschaftsplanes Montag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr 2016 der Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr TOP 4: Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme Mittwoch geschlossen Abwasserentsorgung Nöbdenitz Süd 3. und 4. Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr Bauabschnitt – Trennsystem (Raudenitzer Berg) Freitag nur nach Vereinbarung 1. Teilabschnitt Tagesordnung nicht öffentlicher Teil Impressum Barth, VG-Vorsitzende Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Kostenlose Verteilung Bekanntmachung an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Herausgeber: VG „Oberes Sprottental“ Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Layout | Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Wehrverwaltung“ Auflage: 1.940 Stück Neuregelungen für 17-jährige Frauen und Männer Es kann in der VG „Oberes Sprottental“ zum Bezugspreis von 24,00 EUR jährlich, bei Einzelbezug von 2,00 EUR Mit dem Ende der Wehrpflicht enden für Kriegsdienst- bei Postversand erworben werden. verweigerer (KDV) auch die Erfassung für die Wehr- Text- und Fotobeiträge bitte ausschließlich an: pflicht, die Musterung, KDV-Antrag und Antragsprüfung durch eine Behörde sowie die Verleihung oder Versa- Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ gung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung. „Redaktion Amts- und Mitteilungsblatt“ Ein formales KDV-Anerkennungsverfahren könnte nur z. H. Frau P. Scholz durchlaufen, wer sich vorab freiwillig bei der Bundes- Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz wehr meldet. Telefon: 034496 230-13 E-Mail: info@vg-sprottental.de Nähere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst er- halten Sie bei Ihrem Kreiswehrersatzamt unter folgender Inseratanfragen an: Anschrift: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Kreiswehrersatzamt Magdeburg, Musterungszentrum Dorfstraße ������������������� 10, 04626 Nöbdenitz Halle, Albert-Schweitzer-Straße 40, 06114 Halle Telefon: 034496 60041 – Fax: 034496 64506 Tel.: 0345 5557-250, Fax: 0345 5557-408 E-Mail: sprottental@nico-partner.de E-Mail: MzHalle@bundeswehr.org
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite Das Einwohnermeldeamt übermittelt zum 31. März Beschluss Nr. 25/VI/2016: Bestätigung der Niederschrift eines Jahres die Daten (Namen, Anschrift) von den der Sitzung vom 15. Juni 2016 Frauen und Männern, die in dem Jahr 17 Jahre alt ge- Beschluss Nr. 26/VI/2016: Beschluss zur Übertragung worden sind oder noch werden. Wer die Datenwei- der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung/ tergabe unterbinden will, muss also rechtzeitig tätig -ausbau auf den Landkreis werden. Die Erklärung kann auch von den Erziehungs- Beschluss Nr. 27/VI/2016: Beschluss zur Anwendung berechtigten der Kinder abgegeben werden. der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Um- satzsteuergesetz Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Beschluss Nr. 28/VI/2016: Beteiligungsbericht der KBE Einwohnermeldeamt für das Geschäftsjahr 2014/2015 Am Gemeindeamt 4 04626 Nöbdenitz Beschluss Nr. 29/VI/2016: Zustimmung zur Erweiterung des Gewerbegebietes „An der Großensteiner Straße“ im Rahmen der Erstellung eines Gewerbeflächenentwick- ................................................................................................. Name, Vorname lungskonzeptes Altenburger Land Beschluss Nr. 30/VI/2016: Nicht öffentlicher Teil ......................................... . .......................................................... Beschluss Nr. 31/VI/2016: Vergabe zum Bauvorhaben Geburtsdatum Geburtsort Erneuerung der Verbindungsstraße von Parkplatz Gast- stätte Thelitz bis Anschluss Hofweg ................................................................................................. Beschluss Nr. 32/VI/2016: Vergabe zum Bauvorhaben teilweise Erneuerung sowie Oberflächenbehandlung am ................................................................................................. Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) Wiesenweg im OT Ingramsdorf vom Abzweig Kreisstraße bis Grundstück Haus Nr. 4 a Gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz widerspre- Beschluss Nr. 33/VI/2016: Vergabe Umrüstung der NAV- che ich der Übermittlung meiner Daten nach § 58 c Abs. 1 Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie 20W Soldatengesetz an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Bekanntmachung .................................... ..................................................... Ort, Datum Unterschrift Genehmigung der Ergänzung des Flächennutzungs- planes – Teilbereich „Park Löbichau“ in der Fassung vom 20. April 2016, ausgefertigt am 26. Juli 2016 Sollten die Daten schon übermittelt worden sein, kann jederzeit deren sofortige Löschung beim Bundesamt für Wehrverwaltung verlangt werden (Bundesamt für Wehrverwaltung, Ermekeilstraße 27, 53113 Bonn, Tele- fon 0228 947-0, Fax 0228 947-2101). Die Daten werden aber spätestens ein Jahr nach der erstmaligen Speiche- rung beim Bundesamt für Wehrverwaltung automatisch gelöscht, also zum 31.03. des Jahres, in dem die Männer und Frauen 18 Jahre alt werden. Einwohnermeldeamt Gemeinde Löbichau Ergänzungsbereich Bekanntmachung In der V. öffentlichen Sitzung am 15. Juni 2016 des Ge- meinderates der Gemeinde Löbichau wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht wer- den: Beschluss Nr. 24/V/2016: Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 18. Mai 2016 Mit Bescheid vom 19. September 2016 (AZ: 310-4621- In der VI. öffentlichen Sitzung am 27. Juli 2016 des Ge- 5940/2016-16077026-FNP-Erg Park Tannenfeld) hat das meinderates der Gemeinde Löbichau wurden folgende Thüringer Landesverwaltungsamt die Ergänzung des Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht wer- Flächennutzungsplanes der Gemeinde Löbichau für den den: Teilbereich „Park Tannenfeld“ genehmigt. ►
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 blatt Nr. 05/2016, erschienen am 9. Mai 2016, überwun- Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser den. Weitere Mängel wurden nicht festgestellt. Bekanntmachung wird die Ergänzung des Flächennut- zungsplanes wirksam. Jedermann kann die Ergänzung des Flächennutzungs- planes, deren Begründung und den Umweltbericht so- wie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Ergän- zung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nöbde- Gemeinde Löbichau, Ortsteil Beerwalde – räumlicher Geltungsbe- nitz, Am Gemeindeamt 4, während der Öffnungszeiten reich der Satzung über den Bebauungsplan für das Wohngebiet Montag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr „Wiesenstraße“. Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr Mit Schreiben des Landratsamtes Altenburger Land, Mittwoch geschlossen Fachdienst Kommunalaufsicht, vom 23. August 2016 Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr wurde mitgeteilt, dass die im Rahmen des Anzeigever- Freitag geschlossen fahrens aufgezeigten rechtlichen Bedenken ausgeräumt einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. sind. Die Satzung für das Wohngebiet „Wiesenstraße“ im Hinweise: Auf die Voraussetzung für die Geltendma- Ortsteil Beerwalde, ausgefertigt am 26. September 2016, chung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor- wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung über den Be- schriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die bauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Jedermann kann die Satzung, deren Begründung und Unbeachtlich wird demnach: den Umweltbericht im Bauamt der Verwaltungsgemein- - eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 schaft „Oberes Sprottental“ Nöbdenitz, Am Gemeinde- BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten amt 4, während der Öffnungszeiten Verfahrens- und Formvorschriften und Montag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr - nach § 214 Abs. 3 Satz 2, 3 BauGB beachtliche Mängel Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr des Abwägungsvorgangs, Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekannt- Freitag geschlossen machung der Ergänzung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen. worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder Hinweise: Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung den Mangel begründen soll, ist darzulegen. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und Löbichau, den 6. Oktober 2016 von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich wird demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB be- zeichneten Vorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines R. Hermann, Bürgermeister Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder Bekanntmachung den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan für Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz das Wohngebiet „Wiesenstraße“ im Ortsteil Beerwalde 1 und 2 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschä- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2015 digungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB ein- (Beschluss Nr. 30/IV/2015) die Satzung über den Bebau- getretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb ungsplan für das Wohngebiet „Wiesenstraße“ im Ortsteil von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Beerwalde beschlossen. Die Satzung wurde der Kommu- die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit nalaufsichtsbehörde angezeigt. des Anspruches herbeigeführt wird. Festgestellte Verfahrensfehler in der Bekanntmachung Löbichau, den 6. Oktober 2016 der öffentlichen Auslegung wurden durch eine erneute öffentliche Auslegung vom 17. Mai 2016 bis einschließlich 16. Juni 2016, bekannt gemacht im Kommunalen Amts- R. Hermann, Bürgermeister
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite Grundstücksangebote Beschluss Nr. 30/2016: Der Gemeinderat beschließt, zum Die Gemeinde Löbichau bietet ein erschlossenes Grundstück Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes „För- im Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde sowie derung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der ein baureifes Grundstück in der Ortslage Beerwalde mit fol- Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 die genden Eckpunkten zum Verkauf an: Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge der Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde Breitbandversorgung/Breitbandausbau gem. § 87 Abs. 3 Ort: Gemarkung Beerwalde | Flur 1 | Flurstück 56/24 ThürKO auf den Landkreis Altenburger Land als eigene Auf- Größe: 7.780 m², davon ca. 5.952 m² im B-Planbereich gabe zu übertragen, da diese das Leistungsvermögen der Lage: Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ – Neue Straße; Gemeinde übersteigt. Über das Markterkundungs- und unmittelbar an der Autobahnauffahrt Ronneburg Interessenbekundungsverfahren hinaus werden alle not- Preis: nach Vereinbarung wendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich Gemeinde Löbichau OT Beerwalde der notwendigen Vollzugslegitimationen zur Beantragung der Zuwendung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zu- Ort: Gemarkung Beerwalde | Flur 1 | Flurstück 22/7 wendungsabwicklung (Erstellung des Verwendungsnach- Größe: 1.345 m² Lage: Ortslage Beerwalde – Hauptstr. / Am Kuhberg weises) mit allen Befugnissen auf den Landkreis Altenbur- ger Land übertragen. Der Landkreis kann sich bei Bedarf Preis: nach Vereinbarung zur Erfüllung einzelner Aufgabenbereiche Dritter bedie- Ihr Angebot richten Sie bitte an die Gemeinde Löbichau über nen. Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 in 04626 Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Nöbdenitz. Weitere Informationen erhalten Sie direkt über die Gemeinde Löbichau unter Tel. 034496 22230 oder über Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ die VG „Oberes Sprottental“ unter Tel. 034496 23028. Pkt. 3.1 auf die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung Gemeinde Nöbdenitz des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 und der „Richtlinie des Freistaates Einladung zur Einwohnerversammlung Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungs- Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nöb- fähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbauricht- denitz vom 8. Juli 2003 findet die nächste Einwohnerver- linie)“ vom 23. Oktober 2015 unter Berücksichtigung der sammlung am Montag, dem 14. November 2016, um von der Gemeinde zu erbringenden erforderlichen Eigen- 19:00 Uhr, im Bürgersaal der Gemeinde Nöbdenitz statt. mittelbeiträge. Die Gemeinde gewährleistet, dass der Ei- Themen - Vorstellung des Dorfentwicklungskonzeptes im genmittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes Landkreis Altenburger Land zur Verfügung gestellt wird. - Vorstellung der Baumaßnahmen Abwas- Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der serentsorgung und Wasserversorgung für den durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschlie- Bereich Nöbdenitz Süd (Dorfstraße ab Sprot- ßenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss tenbrücke, Raudenitzer Berg, Am Gemeinde- des Förderprogramms (31. Dezember 2019, siehe RL Bund amt, Waldstraße) Buchstabe H Abs. 3) festgestellten Konformität der im Rahmen der Antragstellung definierten sowie der durch Sollten Fragen, deren Beantwortung einer besonderen den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen fest- Vorbereitung bedürfen, anstehen, so bitten wir darum, die- gelegten Ziele des geförderten Projekts. Ergibt sich zum se rechtzeitig, spätestens eine Woche vor Beginn der Ver- Ende des Projektes eine Deckungslücke, wird der notwen- anstaltung, schriftlich im Gemeindeamt vorzulegen. Auch dige Betrag durch die übertragende Gemeinde bis zum für Anregungen, Hinweise und sachliche Kritik besteht die Ende des zweiten, auf die abschließende Erfolgskontrolle Möglichkeit, diese vorzubringen. Alle interessierten Ein- folgenden Jahres ausgeglichen. Verwaltungskosten für die wohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen. Wahrnehmung der Aufgabe der Breitbandversorgung/ Gampe, Bürgermeister Breitbandausbaus werden durch den Landkreis Altenbur- ger Land nicht erhoben. Beschluss Nr. 31/2016: Die Gemeinde Nöbdenitz erklärt Bekanntmachung bis zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem zuständigen Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am Finanzamt unter Anwendung der Übergangsregelung 28. Juni 2016 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz, dass sie bekannt gemacht werden: den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31. De- Beschluss Nr. 29/2016: Der Gemeinderat bestätigt die zember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem Niederschrift der Sitzung vom 24. Mai 2016. 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausge- Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am führte Leistungen weiter anwendet. 9. August 2016 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit Beschluss Nr. 32/2016: Der Gemeinderat bestätigt die bekannt gemacht werden: Niederschrift der Sitzung vom 28. Juni 2016.
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite Beschluss Nr. III/5/2016: Die Vergabe zur Instandsetzung Verkauf: Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin ver- der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dacheinde- kauft in Nöbdenitz folgendes Grundstück: ckung am Herrenhaus Posterstein, Los 1: Gerüstbauar- Gemarkung Nöbdenitz, Lage Am Sportplatz (Turnplatz), beiten, erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung an Ale- Teilfläche ca. 500 m² aus Flurstück 100/17, Flur 3 xander Richter, Gerüstbau GmbH, Dohnaer Straße 405, Für das Grundstück liegt eine positive Bauvoranfrage zur 01259 Dresden. Bebaubarkeit vor. Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Kießhauer, Tel. 034496 23028, oder direkt durch Beschluss Nr. III/6/2016: Die Vergabe zur Instandset- den Bürgermeister Herrn Gampe. zung der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dach- eindeckung am Herrenhaus Posterstein, Los 2: Dachde- Verkauf: Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin ver- kauft in Nöbdenitz folgende vermietete Eigentumswoh- cker- und Klempnerarbeiten, erfolgt nach öffentlicher nung: Ausschreibung an Dinger Bedachung GmbH, Gauersche Straße 6, 07580 Linda. 2-Raum-Wohnung, Bahnhofstraße 24, DG links, Küche, WC mit Dusche/Bad, je 1 Kammer, Kellerraum, und Schuppen, Beschluss Nr. III/7/2016: Die Vergabe zur Instandsetzung Größe 47 m² der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dacheinde- Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister der ckung am Herrenhaus Posterstein, Los 3: Zimmerer- und Gemeinde Nöbdenitz (Do., 17:00 – 18:00 Uhr), Tel. 034496 Holzschutzarbeiten, erfolgt nach öffentlicher Ausschrei- 22564, oder bei der VG „Oberes Sprottental“, Herrn Kieß- bung an Zimmerermeister Klaus Reinhardt, Hauptstraße hauer, Tel. 034496 23028. 10 e, 08396 Oberwiera. Verkauf: Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin ver- Beschluss Nr. III/8/2016: Die Vergabe zur Instandset- kauft in der Ortslage Lohma folgendes Grundstück: zung der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dach- Gemarkung Lohma, Flurstück 113/16, Flur 3 – Teilfläche eindeckung am Herrenhaus Posterstein, Los 4: Abbruch, von ca. 5.500 m² Maurer- und Betonarbeiten, erfolgt nach öffentlicher Bei dem im Außenbereich liegenden Grundstück han- Ausschreibung an Baugeschäft Jörg Misselwitz GbR, delt es sich um eine nach Thüringer Naturschutzgesetz Hauptstraße 3, 04626 Drogen. geschützte Streuobstwiese, die auch zwingend erhalten Beschluss Nr. III/9/2016: Der Gemeinderat beschließt, werden muss. Die nötige Grundstücksvermessung geht zu zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes Lasten des Erwerbers. Weitere Infos erhalten Sie von der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in VG „Oberes Sprottental“, Ansprechpartner Herr Kießhauer, der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015, Tel. 034496 23028. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge einen bestimmten Bieter zu veräußern! der Breitbandversorgung/Breitbandausbau gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO auf den Landkreis Altenburger Land als Gemeinde Posterstein eigene Aufgabe zu übertragen, da diese das Leistungs- vermögen der Gemeinde übersteigt. Über das Markter- kundungs- und Interessenbekundungsverfahren hinaus Bekanntmachung werden alle notwendigen verwaltungstechnischen In der Gemeinderatssitzung vom 10. August 2016 wur- Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitima- den folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt tionen zur Beantragung der Zuwendung, Ausschreibung gemacht werden: und Vergabe sowie Zuwendungsabwicklung (Erstellung Beschluss Nr. III/1/2016: Die erste Nachtragshaushalts- des Verwendungsnachweises) mit allen Befugnissen auf satzung 2016 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde den Landkreis Altenburger Land übertragen. Der Land- Posterstein öffentlich beraten und hiermit beschlossen. kreis kann sich bei Bedarf zur Erfüllung einzelner Aufga- benbereiche Dritter bedienen. Der Zuwendungsantrag Beschluss Nr. III/2/2016: Der Finanzplan für die Haus- stützt sich entsprechend der Richtlinie des Bundes „För- haltsjahre 2015 – 2019 mit dem zu Grunde liegenden derung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Investitionsprogramm 2015 – 2019 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5 Bundesrepublik Deutschland“ Pkt. 3.1 auf die Förderung ThürGemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wurde geän- der Wirtschaftlichkeitslücke. Die Finanzierung der Maß- dert und hiermit neu beschlossen. nahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundes Beschluss Nr. III/3/2016: Die Vergabe der Planungslei- „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus stungen zur Sanierung Herrenhaus in Posterstein, hier: in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober Teilleistung Elektroplanung, erfolgt an e:tec: Pohle, Berg- 2015 und der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur straße 12, 04626 Nöbdenitz OT Lohma. Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breit- Beschluss Nr. III/4/2016: Die Vergabe zur Instandsetzung bandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie)“ vom der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dacheinde- 23. Oktober 2015 unter Berücksichtigung der von der ckung am Herrenhaus Posterstein, hier: Sicherheits- und Gemeinde zu erbringenden erforderlichen Eigenmittel- Gesundheitsschutzkoordination, erfolgt an Ingenieur- beiträge. Die Gemeinde gewährleistet, dass der Eigen- büro für Arbeitssicherheit, Rolf Sattler – Sicherheitsin- mittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem genieur, Wiesenstraße 1 in 04639 Gößnitz. Landkreis Altenburger Land zur Verfügung gestellt wird.
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit prüft. Die vorgebrachten Belange wurden gegeneinander der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der ab- und untereinander gerecht abgewogen und das Ergebnis schließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Ab- kann der Anlage zum Abwägungsbeschluss entnommen schluss des Förderprogramms (31. Dezember 2019, siehe werden. RL Bund Buchstabe H Abs. 3) festgestellten Konformität Beschluss Nr. III/12/2016: Für die Sanierung Herrenhaus der im Rahmen der Antragstellung definierten sowie in Posterstein und die Weiterentwicklung Burgberg Po- der durch den Förderbescheid und seine Nebenbestim- sterstein stimmt der Gemeinderat einer Aufnahme eines mungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts. Er- Kredites in Höhe von 230.000 Euro zu. Der Bürgermei- gibt sich zum Ende des Projektes eine Deckungslücke, ster wird ermächtigt, entsprechend dem Angebot der wird der notwendige Betrag durch die übertragende Sparkasse Altenburger Land vom 4. August 2016 den Gemeinde bis zum Ende des zweiten, auf die abschlie- Kreditvertrag abzuschließen. ßende Erfolgskontrolle folgenden Jahres ausgeglichen. Beschluss Nr. III/13/2016: Die Niederschrift der Sitzung Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe vom 17. Mai 2016 wird in der vorliegenden Form be- der Breitbandversorgung/Breitbandausbaus werden stätigt. durch den Landkreis Altenburger Land nicht erhoben. In der Gemeinderatssitzung vom 6. September 2016 Beschluss Nr. III/10/2016: Die Gemeinde Posterstein er- wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt klärt bis zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem zustän- gemacht werden: digen Finanzamt unter Anwendung der Übergangsrege- lung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz, dass Beschluss Nr. IV/1/2016: Die Beschlüsse Nr. III/1/2016 sie den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31. De- und III/2/2016 aus der Sitzung vom 10. August 2016 wer- zember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem den hiermit aufgehoben. 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausge- Beschluss Nr. IV/2/2016: Die erste Nachtragshaushalts- führte Leistungen weiter anwendet. satzung 2016 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Beschluss Nr. III/11/2016: 1. Änderung zum Bebauungs- Posterstein öffentlich beraten und hiermit beschlos- plan Nr. 4 „Am Hofgarten“ – Entwurf in der Fassung vom sen. 23. November 2015, geändert März 2016, Abwägungs- Beschluss Nr. IV/3/2016: Der Finanzplan für die Haus- beschluss der öffentlichen und privaten Belange gemäß haltsjahre 2015 – 2019 mit dem zu Grunde liegenden § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB: Die während Investitionsprogramm 2015 – 2019 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5 der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfs zum Bebau- ThürGemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wurde geän- ungsplan Nr. 4 „Am Hofgarten“ vom 7. Dezember 2015 dert und hiermit neu beschlossen. bis 15. Januar 2016 vorgebrachten Stellungnahmen der Beschluss Nr. IV/4/2016: Die Niederschrift der Sitzung Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger vom 10. August 2016 wird in der vorliegenden Form be- öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung ge- stätigt. Bekanntmachung 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Posterstein hat in seiner Sitzung am 6. September 2016 die nachfolgende Nach- tragshaushaltssatzung der Gemeinde Posterstein für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbe- hörde des Landratsamtes Altenburger Land hat mit Schreiben vom 23. September 2016, AZ: 092.sch 251/2016, die Nachtragshaushaltssatzung 2016 gewürdigt und der öffentlichen Bekanntmachung zugestimmt. 2. Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 60 ThürKO öffentlich bekannt gemacht. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Posterstein (Landkreis Altenburger Land) für das Haushaltsjahr 2016 Auf Grund des § 60 ThürKO erlässt die Gemeinde Posterstein folgende Nachtragshaushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes um € um € einschließlich der Nachträge gegenüber bisher € verändert auf nunmehr € a) im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen 16.025 500 511.963 527.488 Ausgaben 32.847 17.322 511.963 527.488 b) im Vermögenshaushalt mit Einnahmen 16.200 15.520 925.002 925.682 Ausgaben 206.680 206.000 925.002 925.682 ►
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite §2 1. Die Fertigstellung des Ausbaus der Teileinrichtung Be- Die Nachtragshaushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar leuchtung dieser Anlage wird bestätigt. 2016 in Kraft. 2. Die Erschließungsanlage wird entsprechend der Stra- Posterstein, den 23. September 2016 ßenausbaubeitragssatzung als Anliegerstraße eingestuft und nach Straßenausbaubeitragsrecht abgerechnet. Beschluss Nr. VII/4/2016: Der Gemeinderat beschließt, Jakubek, Bürgermeister dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung in Schön- haide von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 27 gesondert (Kosten- Auslegungshinweis zur Nachtragshaushaltssatzung spaltung) abgerechnet wird. Die Auslegung erfolgt auf der Grundlage § 57 Abs. 3 Beschluss Nr. VII/5/2016: Der Gemeinderat beschließt, ThürKO. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt am dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung in Schön- Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, haide von Haus Nr. 18/19 bis Haus Nr. 22 Richtung Um- Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, in der Zeit vom gehungsstraße wie folgt abgerechnet wird: 10. bis 27. Oktober 2016 während der üblichen Dienst- stunden zur Einsichtnahme in der Kämmerei aus. 1. Die Fertigstellung des Ausbaus der Teileinrichtung Be- leuchtung dieser Anlage wird bestätigt. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jah- resrechnung 2016 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO steht 2. Die Erschließungsanlage wird entsprechend der Stra- sie zur Einsichtnahme zu den Geschäftszeiten der Ver- ßenausbaubeitragssatzung als Anliegerstraße eingestuft und nach Straßenausbaubeitragsrecht abgerechnet. waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Am Ge- meindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, in der Kämmerei zur Beschluss Nr. VII/6/2016: Der Gemeinderat beschließt, Verfügung. dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung in Schönhaide von Haus Nr. 18/19 bis Haus Nr. 22 Richtung Umgehungs- Posterstein, den 23. September 2016 straße gesondert (Kostenspaltung) abgerechnet wird. Beschluss Nr. VII/7/2016: Der Gemeinderat beschließt, Jakubek, Bürgermeister dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung an der An- liegerstraße bei Junghanns wie folgt abgerechnet wird: 1. Die Fertigstellung des Ausbaus der Teileinrichtung Be- Gemeinde Thonhausen leuchtung dieser Anlage wird bestätigt. 2. Die Erschließungsanlage wird entsprechend der Stra- Bekanntmachung ßenausbaubeitragssatzung als Anliegerstraße eingestuft In der Sitzung vom 11. Juli 2016 wurden folgende Be- und nach Straßenausbaubeitragsrecht abgerechnet. schlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht werden. Beschluss Nr. VII/8/2016: Der Gemeinderat beschließt, Beschluss Nr. VII/1/2016: Aus dem Gewinn der 725-Jahr- dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung an der An- Feier erhalten die nachfolgenden mitwirkenden Vereine liegerstraße bei Junghanns gesondert (Kostenspaltung) und Einrichtungen einen Zuschuss von 440,00 Euro: abgerechnet wird. - Kirchgemeinde Thonhausen Beschluss Nr. VII/9/2016: Die Niederschrift der Sitzung - Freiwillige Feuerwehr Thonhausen vom 28. Juni 2016 wird bestätigt. - Kindergarten Thonhausen - Grundschule Thonhausen - Heimatverein Thonhausen – Schönhaide – Gemeinde Vollmershain Wettelswalde - Sportverein Thonhausen 1901 e. V. Bekanntmachung - Landfrauen Thonhausen. Der Gemeinderat der Gemeinde Vollmershain hat in Der Zuschuss steht zur freien Verfügung. seiner Sitzung am 22. Juni 2016 folgende Beschlüsse ge- fasst: Beschluss Nr. VII/2/2016: Die Vergabe der Oberflächen- behandlung im Patchmatikverfahren im Gewerbepark Beschluss Nr. IV/1/2016: Der Gemeinderat beschließt, Thonhausen erfolgt nach freihändiger Vergabe an die dass die Straßenbeleuchtung an der Ortsstraße Vollmer- Firma Bitunova GmbH, Am Wasserturm 5, 04617 Ro- shain von Kreuzung Vollmershain/Nöbdenitz (Haus Nr. sitz, mit einer Bruttosumme von 22.793,37 €, in Worten: 10 a) bis Ortsausgang Richtung Posterstein Haus Nr. 1 zweiundzwanzigtausendsiebenhundertdreiundneunzig wie folgt abgerechnet wird: 37/100 Euro. 1. Die Fertigstellung der Verbesserung der Straßenbe- Beschluss Nr. VII/3/2016: Der Gemeinderat beschließt, leuchtung wird bestätigt. dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung in Schön- 2. Die Anlage wird entsprechend der Straßenausbaubei- haide von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 27 wie folgt abgerech- tragssatzung als Hauptverkehrsstraße abgerechnet. net wird: 3. Die Versendung der Beitragsbescheide erfolgt.
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite Beschluss Nr. IV/2/2016: Der Gemeinderat beschließt, schließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung an der Orts- Abschluss des Förderprogramms (31. Dezember 2019, straße Vollmershain von Kreuzung Vollmershain/Nöbde- siehe RL Bund Buchstabe H Abs. 3) festgestellten Kon- nitz (Haus Nr. 10 a) bis Ortsausgang Richtung Posterstein formität der im Rahmen der Antragstellung definierten Haus Nr. 1 gesondert (Kostenspaltung) abgerechnet sowie der durch den Förderbescheid und seine Ne- wird. benbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten Beschluss Nr. IV/3/2016: Die Vergabe zur Reparatur Ge- Projekts. Ergibt sich zum Ende des Projektes eine De- länder an der Brücke nach Heukewalde erfolgt nach frei- ckungslücke, wird der notwendige Betrag durch die händiger Vergabe an die Firma Stahlbau Lorenz GmbH übertragende Gemeinde bis zum Ende des zweiten, auf & Co.KG, Bahnhofstraße 2, 04626 Nöbdenitz, mit einer die abschließende Erfolgskontrolle folgenden Jahres Bruttosumme von 9.007,13 €, in Worten: neuntausend- ausgeglichen. sieben 13/100 Euro. Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe Beschluss Nr. IV/4/2016: Die Niederschrift der Sitzung der Breitbandversorgung/Breitbandausbaus werden vom 11. Mai 2016 wird in der vorliegenden Form bestä- durch den Landkreis Altenburger Land nicht erhoben. tigt. Der Gemeinderat der Gemeinde Vollmershain hat in Gemeinde Wildenbörten seiner Sitzung am 16. August 2016 folgende Beschlüsse gefasst: Bekanntmachung Beschluss Nr. V/1/2016: Der Gemeinderat beschließt, Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in sei- zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes ner Sitzung am 5. Juli 2016 folgende Beschlüsse gefasst: „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober Beschluss Nr. 32/IV/2016: Zustimmung zur Ergänzung 2015, die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im der Tagesordnung Zuge der Breitbandversorgung/Breitbandausbau ge- Beschluss Nr. 33/IV/2016: Bestätigung der Niederschrift mäß § 87 Abs. 3 ThürKO auf den Landkreis Altenbur- der Sitzung vom 10. Mai 2016 – öffentlicher Teil ger Land als eigene Aufgabe zu übertragen, da diese Beschluss Nr. 33a/IV/2016: Bestätigung der Nieder- das Leistungsvermögen der Gemeinde übersteigt. Über schrift der Sitzung vom 10. Mai 2016 – nicht öffentlicher das Markterkundungs- und Interessenbekundungsver- Teil fahren hinaus werden alle notwendigen verwaltungs- Beschluss Nr. 34/IV/2016: Zustimmung zum 2. Entwurf technischen Schritte einschließlich der notwendigen Bebauungsplan „Park Tannenfeld“ Vollzugslegitimationen zur Beantragung der Zuwen- dung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungs- Beschluss Nr. 35/IV/2016: Mitverlegung Straßenbe- abwicklung (Erstellung des Verwendungsnachweises) leuchtungskabel in Hartroda im Bereich Bushaltestelle mit allen Befugnissen auf den Landkreis Altenburger Beschluss Nr. 36/IV/2016: Beschluss zur Anwendung Land übertragen. der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Um- Der Landkreis kann sich bei Bedarf zur Erfüllung einzelner satzsteuergesetz Aufgabenbereiche Dritter bedienen. Der Zuwendungsan- Beschluss Nr. 37/IV/2016: Beschluss zur Übertragung trag stützt sich entsprechend der Richtlinie des Bundes der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung/ „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in -ausbau auf den Landkreis der Bundesrepublik Deutschland“ Pkt. 3.1 auf die Förde- Beschluss Nr. 38/IV/2016: Beschluss zur Abwicklung über rung der Wirtschaftlichkeitslücke. den Abschluss von Kaufverträgen an der Ortsdurchfahrt Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage Wildenbörten der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung Beschluss Nr. 39/IV/2016: Verzicht auf Vorkaufsrecht des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch- Beschluss Nr. 40/IV/2016: Zustimmung zum Vertrag mit land“ vom 22. Oktober 2015 und der „Richtlinie des envia zur „Förderung Energieeffizienz Kommunen“ Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breit- Beschluss Nr. 41/IV/2016: Ablehnung Trassenführung bandausbaurichtlinie)“ vom 23. Oktober 2015 unter Be- für Windpark Mohlis rücksichtigung der von der Gemeinde zu erbringenden Beschluss Nr. 42/IV/2016: Beschaffung von Arbeitsgerä- erforderlichen Eigenmittelbeiträge. Die Gemeinde ge- ten für den Bauhof währleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie er- Beschluss Nr. 43/IV/2016: Ersetzung Fenster in der bracht und mit Fälligkeit dem Landkreis Altenburger Sporthalle Land zur Verfügung gestellt wird. Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der ab- Ende amtlicher Teil
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 10 Bei Hochwassergefahr Nichtamtlicher Teil - Möbel in höhere Stockwerke umlagern - Chemikalien, Farben, Benzin etc. in höhere Stockwerke Zur Warnung der Bevölkerung umlagern vor besonderen Gefahren - Informationen einholen 118 Sirenen im Landkreis mit Extra-Platine ausgestattet Alarmierung der Feuerwehr „Durch dieses Modul soll die Bevölkerung vor besonde- ren Gefahren gewarnt werden“, erklärt Ronny Thieme, 1 Minute Dauerton, zuständiger Fachbereichsleiter für Ordnungs- und Bür- zweimal unterbrochen gerangelegenheiten im Landratsamt und Leiter des Ka- tastrophenschutzstabes. Auch kündigt er an: „Jährlich an 12 sec 12 sec 12 sec jedem ersten Samstag im September und jedem ersten 1 Minute Samstag im März wird es einen Probealarm geben. Das Signal ist ein einminütiger Heulton.“ Probealarm Mit der Umrüstung der Sirenen gibt es nun mehrere jeden Samstag, 11:30 Uhr Möglichkeiten: Es kann die gesamte Bevölkerung des Verhaltensregeln Landkreises per neuem Platinen-Ton vor besonderen - Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf Gefahren gewarnt werden, aber auch regionale Signale Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn – für die Bevölkerung an der Pleiße und der Sprotte – sind Anmerkung möglich. „Denn dass die Ergänzung der Sirenen notwen- Normalerweise erfolgt die Alarmierung über Funkalarm- dig ist, war eine Schlussfolgerung im Rahmen der Aus- empfänger („Piepser“), welche die Feuerwehrangehörigen wertung der Hochwasserereignisse im Jahr 2013 sowie mitführen; in Störungsfällen kann die Alarmierung jedoch der Jahre zuvor“, begründet Thieme. auch mittels Sirene erfolgen. Dieses Jahr wurden dann die dafür notwendigen Mittel Im Auftrag Tom Kleinfeld, Öffentlichkeitsarbeit von ca. 50.000 Euro in den Landkreis-Haushalt einge- stellt. Der Umbau bzw. die Erweiterung der 118 Sirenen wurde von Januar bis Juli dieses Jahres umgesetzt. Lust auf Besuch? Im Gefahrenfall kommt das Kommando, dass der Warn- Paraguayische Austauschschüler suchen Gastfamilien! ton gegeben werden soll, direkt aus dem Landratsamt Die Schüler der Goetheschule Asunción (Paraguay) wol- und geht in der zentralen Rettungsleitstelle in Gera ein, len gerne einmal deutsche Weihnachten erleben und von wo aus die Sirenen im Altenburger Land gesteu- den Verlauf von Jahreszeiten kennen lernen. Dazu sucht ert werden. Im Ernstfall kann zudem auf die Warn-App das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, „NINA“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Ka- einen paraguayischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) tastrophenhilfe zugegriffen werden. „Diese meldet lo- aus dem glücklichsten Land der Welt als „Kind auf Zeit“ kale Warnungen auf das Smartphone“, bemerkt Thieme aufzunehmen. abschließend. Spannend ist es, mit und durch den Austauschschüler, Folgende Sirenensignale werden offiziell ab September den eigenen Alltag neu zu erleben. Warum Fußball in Pa- 2016 im Landkreis Altenburger Land verwendet: raguay Religion ist? Warum die Paraguayer das subjektiv größte Glücksgefühl aller Erdbewohner haben? Erfahren Allgemeine Warnung der Bevölkerung Sie aus erster Hand, von einem Land fernab ausgetre- 1 Minute Heulton tener Touristenpfade. Die paraguayischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch, so dass eine Grundkommunikation ge- währleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schul- 1 Minute pflichtig und soll eine Schule in der Nähe Ihres Wohn- ortes besuchen. Probealarm jeden 1. Samstag im September und im März, 10:00 Uhr Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, dem 26. November 2016, bis zum Samstag, dem 25. März Verhaltensregeln 2017. Wenn Ihre Kinder Paraguay entdecken möchten, - Ruhe bewahren laden wir ein, an einem Gegenbesuch unter Verwendung - Gebäude/Wohnung aufsuchen der Sommerferien 2017 teilzunehmen. Für Fragen und - Türen und Fenster schließen - Radio einschalten (Bitte Regionalsender benutzen) weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte das Hum- - Informationen beachten boldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Königs- - Nachbarn informieren traße 20, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 2221400, E-Mail: - Nur im Notfall anrufen! (Telefon 110 oder 112) ute.borger@humboldteum.de, www.humboldteum.de
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 11 Herbstball im Ronneburger Schützenhaus Ostthüringer Vogelausstellung Im Wandel der Zeit lud der große Saal im Ronneburger Am 8. und 9. Oktober 2016 Schützenhaus schon oft zum Ball ein. Die gute Resonanz findet in der Ronneburger der Herbstbälle in den letzten Jahren hat die Stadtver- Bogenbinderhalle, Rosa- waltung Ronneburg erwogen, auch in diesem Jahr zum Luxemburg-Straße 24, die Herbstball einzuladen und diesen selbst durchzuführen. 10. Ostthüringer Vogelaus- Am Samstag, 8. Okto- stellung statt. Besucher kön- ber 2016, ab 19:30 Uhr, nen sich am Samstag, 09:00 heißt es wieder einmal – 18:00 Uhr, und Sonntag, in „Schale“ schmeißen 09:00 – 17:00 Uhr, eine ar- und den Partner ins Ron- tenreiche Vogelausstellung, neburger Schützenhaus die Vogelbörse sowie das ne- ausführen. Bei Live-Musik benan geöffnete Bergbaumuseum der Wismut anschauen. mit der Allround-Show- Außerdem erwarten Sie eine Tombola und für das leib- band aus Jena kann bis liche Wohl leckeres Gebratenes, Kaffee und Kuchen. in die Nacht das Tanzbein Für Vorschulkinder ist der Eintritt frei und es gibt freie geschwungen werden. Einige Showeinlagen werden den Parkplätze. Abend in den Musikpausen auflockern. Tel. 036695 20822 | E-Mail: kurtkroeber@freenet.de Sichern Sie sich Ihre Eintrittskarte im Vorverkauf in der Stadtverwaltung Ronneburg, Stadtkasse bzw. Stadtbibli- othek Ronneburg, August-Bebel-Straße 4 (VVK: 8,- Euro, Abendkasse: 10,- Euro). Museum Burg Posterstein Sonderausstellungen bis 31. Oktober 2016: Im Dienste der Ernestiner – Hans Wilhelm von Thümmels Aufstieg vom Pagen zum Minister 31. Oktober 2016: Finissage der Ausstellung „Im Diens- te der Ernestiner – Hans Wilhelm von Thümmels Auf- stieg vom Pagen zum Minister“ | 15:00 Uhr: Kurzvortrag Löbichau und Ortsteile über das Alter der 1.000-jährigen Eiche von Dr. Matthias Leitzsch, Ingeburg 01.10. 90 Jahre Schütze Hermann, Rosel 02.10. 70 Jahre Lorenz, Claus 17.10. 70 Jahre Öffnungszeiten März bis Oktober Köhler, Renate 30.10. 75 Jahre Dienstag – Samstag: 10:00 – 17:00 Uhr Hahn, Helmut 30.10. 75 Jahre Sonntag/Feiertag: 10:00 – 18:00 Uhr Nöbdenitz und Ortsteile Internet: www.burg-posterstein.de Blog: www.burgposterstein.wordpress.com Rüger, Erika 06.10. 85 Jahre Junghanns, Johannes 07.10. 90 Jahre Jahn, Karin 25.10. 75 Jahre Beratung der Rheuma-Liga Posterstein und Ortsteile Die Deutsche Rheuma-Liga, Arbeitsgemeinschaft Angermann, Gerhard 16.10. 70 Jahre Schmölln bietet ehrenamtliche Beratungen für Rheuma- Thonhausen und Ortsteile Kranke und Menschen mit Einschränkungen des Be- Weidlich, Christine 08.10. 75 Jahre wegungsapparates an. Die nächste Beratung (nur mit Voranmeldung) mit der ehrenamtlichen Beraterin, Frau Sabine Kühn, findet am Donnerstag, 27. Oktober 2016, von 17:00 bis 18:00 Uhr, in der Praxisgemeinschaft Lie- bold/Wildenhain, Mittelstraße 9 in Schmölln statt. Terminvereinbarungen für eine persönliche Beratung sind i. d. R. Montag bis Donnerstag, 18:00 bis 19:00 Uhr, unter der Tel.-Nr. 0160 98214641 oder 034491 83487 möglich. Sabine Kühn, ehrenamtliche Beraterin
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 12 Dank zahlreicher Spon- Aus den Gemeinden soren konnten den Gäs- der VG „Oberes Sprottental“ ten viele Attraktionen geboten werden. Gleich mit drei Traktoren wur- Gemeinde Heukewalde den kleine und große Gäste übers Feld chauf- fiert – dies war für viele ein besonderes Erlebnis. Geschicklichkeitsfah- ren im Traktor-Parcours, Balance halten auf der Traktorwippe oder geschicktes „Einlochen“ mit dem Minibagger wurden gern auspro- biert. Weniger technikbegeisterte Besucher konnten ihr Geschick beim Kegeln oder Bogenschießen unter Be- weis stellen. Die Kinder tobten auf den Hüpfburgen. Die Strohburg fand besonderen Anklang, denn wo kann man heutzutage noch so ausgelassen im Stroh toben. Eben- falls ständig im Einsatz waren die Trettraktoren. Gemeinde Jonaswalde 7. Traktorkino in Jonaswalde In einem eigens für die Kinder aufgestellten Bastelzelt Zahlreiche Gäste waren am 10. September 2016 zum konnten diese sich unter fachkundiger Anleitung krea- Traktorkino nach Jonaswalde gekommen. Hat es sich tiv betätigen. Sie bastelten zum Beispiel mit Edelsteinen doch schon längst herumgesprochen, dass die Jonas- besetzte Schatzkisten, bedruckten Stoffbeutel mit Trak- walder galante Gastgeber sind und Außergewöhnliches tor-Motiven, probierten verschiedene Maltechniken aus bieten. Das Traktorkino ist ein Treffpunkt für alle Gene- oder ließen sich das Gesicht bemalen. rationen und kulinarisch gibt es Besonderes zu fairen Preisen. Wochenlange Planung und Vorbereitungen, an denen sich Vereinsmitglieder und viele freiwillige Helfer be- Die Knopfprinzessin aus Schmölln überreichte den Ge- teiligten, führten zu einer gelungenen Veranstaltung. winnern aller Kategorien die ausgelobten Preise. Eine Sogar aus den Nachbardörfern kam tatkräftige Unter- kleine Versteigerung verschiedener alter Gegenstände stützung. gab es zu Gunsten der sanierungsbedürftigen Jonas-
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 13 walder Kirchenorgel. Pünktlich mit Einbruch der Dun- Restaurierung der Jonaswalder Opitz Orgel kelheit begann die Filmvorführung. Die Mehrheit der zum 160. Geburtstag Besucher hatte sich für den Animationsfilm „Zoomania“ entschieden. Ein grandioses Feuerwerk erstrahlte nach Bereits 1767 hatte sich die Kirchgemeinde entschlossen, Filmende am Jonaswalder Himmel. eine Orgel anzuschaffen. Ein Kostenvoranschlag des Or- gelbauers Schramm aus Mülsen St. Nicolai belief sich auf Ein Team von Hobbyköchen und Küchenhelfern kochte 450 Taler. Doch zuerst musste der marode Turm saniert und backte nicht alltägliche Spezialitäten für die Gäste. werden. Im Jahr 1771 kaufte die Kirchgemeinde für nur Es gab Flammkuchen aus dem Holzbackofen, Sau am 80 Taler eine fertige Orgel von Friedrich Faust aus Len- Spieß, Nudeln mit Tomatensauce, Gulasch, Rostbratwür- gefeld/Vogtl. Ein vermeintliches „Schnäppchen“. Doch ste, Fischbrötchen und Fettbemmen. Am Nachmittag gab trotz der Gewährleistung von zwei Jahren konnte Faust es Kaffee und hausbackenen Kuchen. auch nach mehrmaligen Reparaturen die erheblichen Mittagessen für das ganze Dorf Mängel nicht abstellen. Es ist nicht überliefert, ob die Es ist schon Tradition, dass am Sonntag nach dem Trak- Orgel bespielbar war. Im Jahr 1810 wurde die Orgel ab- torkino der Gottesdienst im Festzelt stattfindet. Roll- gebaut und auf dem Dachboden eingelagert. braten, Rotkohl und Klöße gab es im Anschluss daran zum Mittagessen. Zahlreiche Einwohner und Gäste des Gottesdienstes nutzen das Angebot. Der Erlös der ver- kauften Portionen wird für die Förderung der Kinder und Jugendfeuerwehr Jonaswalde/Nischwitz verwendet. Endlich, im Oktober 1856 beauftragte die Jonaswalder Kirchgemeinde den Orgelbauer Christoph Opitz aus Dobra mit der „Aufstellung eines neuen Orgelwerkes“. Die Gemeinde kam für den Transport der Materialien sowie für Kost und Logis während des Aufbaus auf. Die Orgel kostete 562 Taler, der weitere Bauaufwand 104 Der Feuerwehrverein möchte sich hiermit bei allen Ver- Taler. Da die Kirchgemeinde über eine Einlage von 5.023 einsmitgliedern und den vielen freiwilligen Helfern recht Talern verfügte, gab es keine „Fördermittel“. Im Novem- herzlich für die große Unterstützung bedanken! Für alle ber 1857 wurde die Orgel übergeben. (Auszug: Wolfgang Bauer, Der Orgelbauer Christoph Opitz) war es eine große Herausforderung und sie haben es besser als manch Profi gemeistert. Weder Opitz noch unsere Vorfahren hätten gedacht, Feuerwehrverein Nischwitz dass das Instrument 160 Jahre lang bespielbar wäre. Fachleute bestätigen den bemerkenswerten Klang, die hohe Qualität und den fast originalen Zustand dieser ro- mantischen Orgel. Einladung für Vorbereitungsversammlung Doch nach fast 160 Jahren ist eine Restaurierung der zum Nischwitzer Weihnachtsmarkt Orgel dringend notwendig. Verschiedene Kostenvoran- Kaum ist der Sommer um, schon laufen die Vorberei- schläge wurden eingeholt. Je nach Reparaturaufwand lie- tungen für den diesjährigen Weihnachtsmarkt in Nisch- gen die Kosten bei 50.000 bis 60.000 Euro. Diese Summe witz wieder an. Daher laden wir alle Feuerwehrver- ist für unsere kleine Kirchgemeinde nicht zu stemmen. einsmitglieder, aktive Kameraden und Interessierte für Deshalb haben wir Fördermittel-Anträge an verschie- Freitag, 28. Oktober 2016, um 19:30 Uhr, in den Ge- dene Institutionen gestellt. Für die zeitnahe Umsetzung meinderaum von Nischwitz herzlich zu einer ersten Ver- der Arbeiten benötigen wir jedoch weiteres Eigenkapi- sammlung zur Planung dieser Veranstaltung ein. tal und bitten deshalb um große und kleine Spenden zu Bitte unbedingt diesen Termin vormerken und die Teil- Gunsten unserer Opitz Orgel. nahme ermöglichen, damit wir auch in diesem Jahr wie- Konto: Jonaswalder Kirchgemeinde der unseren Weihnachtsmarkt auf die Beine stellen kön- Bank: VR-Bank Altenburger Land nen. Wir hoffen auf rege Teilnahme! IBAN: DE20 8306 5408 0000 416398 Feuerwehrverein Nischwitz Gemeindekirchenrat Jonaswalde
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 14 von Familie Schittko begrüßt. Die Kinder wurden in ei- Kita „Kunterbunt“ nen großen Raum geführt und erlebten dort eine tolle Tiershow. Gezeigt wurden uns kleine Hoftiere, wie das Kunterbunter Kindergartenreport chinesische Seidenhuhn „Goldie“ mit ihren Küken oder Oma liebt Opapa ganz süße flauschige Hasen. Drei Ziegen sorgten für Dieses Jahr luden wir unsere Großeltern schon im Au- amüsante Unterhaltung. Unsere Erzieherin Anika durfte gust zum Oma-Opa-Tag ein. Bei herrlichstem Wetter „herhalten“, als es hieß: „Die Ziegen können Kunststücke wurde eine große Kaffeetafel unten den hohen Bäumen vorführen.“ auf der Wiese vorm Kindergarten eingedeckt. Die Kinder Danach wurde uns der Chef des Hofes angekündigt. überraschten ihre Gäste mit einem Programm. Es wurde „Egon“, der Lama-Chef. Mit Stolz betrat er den Raum gesungen, Bewegungs- und Fingerspiele gezeigt, ein und sorgte für großes Staunen. Gedicht aufgesagt und zwei gespielte Oma-Opa-Witze sorgten für den ein oder anderen Lacher. Herr und Frau Schittko erklärten uns in ihrer Tiershow so einiges Interessantes über die auf dem Hof lebenden Tiere. Danach gingen wir zum gemütlichen Kaffeetrinken über. Vielen lieben Dank an die fleißigen Kuchenbäcker für den leckeren Schmaus. Wer wollte, konnte dann mit seinen Enkeln auf den Spielplatz gehen, Schmunzelsteine anma- Aber nicht nur die Ziegen konnten Kunststücke vorfüh- len oder einfach nur nett plaudern. Ein gemeinsames Be- ren. Nein, auch die Lamas nahmen uns die Basecaps ganz wegungsspiel zeigte uns, dass wir ganz schön sportliche sacht mit ihren Lippen vom Kopf. Da war ruhig Dastehen Omas haben. angesagt. Was für ein Spaß! Nach einer Getränke- und Eispause konnten wir ins Ge- hege der Alpakas. Dort streichelten wir die Jungtiere und mussten feststellen, dass wir gern welche mit in den Kindergarten nehmen würden. Ein großes Highlight war auch, dass wir auf den Pferden und Lamas reiten durften – ein großes Abenteuer und Erlebnis. Abgerundet wurde dieser schöne Nachmittag mit der Überreichung unserer selbstgebastelten Geschenke. Wir möchten uns auch bei allen edlen Spendern bedan- ken, die unseren Sparfrosch etwas zu futtern gegeben haben. Dankeschön! Liebe Omas und Opas, bleibt alle schön gesund, dass wir noch viele schöne Tage miteinander verbringen kön- nen. Ausflug auf den Lama- und Ponyhof Am 13. September 2016 fuhren die Kinder der Kindergar- Aber auch so ein schöner Vormittag geht einmal zu Ende. tengruppe mit Unterstützung von Frau Winkler, Frau Beil So hieß es, auf Wiedersehen zu sagen. Wir bedankten und Oma Risch Richtung Langenbernsdorf auf den Lama- uns für die tolle Zeit auf dem Hof. und Ponyhof. Dort angekommen, wurden wir herzlichst Kita „Kunterbunt“
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