Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz

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Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
Amtsblatt
          Kommunales Mitteilungsblatt
          der Verwaltungsgemeinschaft

 Oberes Sprottental
   Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde -
    Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen -
               Vollmershain - Wildenbörten

10. Ausgabe                                  6. Oktober 2016                                 22. Jahrgang

Das nächste Amtsblatt erscheint am 03.11.2016. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 24.10.2016.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 

               Informationen                                                Amtlicher Teil
            VG „Oberes Sprottental“                        Hinweis: Die Veröffentlichung des Amtsblattes erfolgt auf
          Nöbdenitz, Am Gemeindeamt 4                      www.vg-sprottental.de unter Verwaltung/Amtsblätter. Damit
                                                           sind öffentl. Bekanntmachungen auch im Internet zugänglich.
Rufnummern
Zentrale/Auskunft                034496         230 - 00
Vorsitzende		                                   230 - 26
                                                             VG „Oberes Sprottental“
Hauptamt (Personal/Soziales)		                  230 - 12
Hauptamt (Beitragswesen/Allgem.)		              230 - 27                    Bekanntmachung
Liegenschaften		                                230 - 28    Öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
Bauamtsverwaltung		                             230 - 24
                                                           Werte Einwohner der Mitgliedsgemeinden der Verwal-
Kämmerei		                                      230 - 17
                                                           tungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“,
Steuern/Mieten/Pachten		                        230 - 16
Kasse		                                         230 - 15   hiermit lade ich Sie zur öffentlichen Sitzung der Gemein-
Einwohnermeldeamt		                             230 - 14   schaftsversammlung
Ordnungsamt		                                   230 - 13   Sitzungstag: 3. November 2016
KOBB		                                          230 - 21   Sitzungsort: Bürgerstube in Nöbdenitz, Dorfstraße 2
Fax                              034496           23023    Beginn:         19:00 Uhr
Öffnungszeiten VG „Oberes Sprottental“                     recht herzlich ein.
Montag          09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr    Tagesordnung öffentlicher Teil
Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr
                                                           TOP 1: Begrüßung und Feststellung
Mittwoch        geschlossen
Donnerstag      09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
                                                                   der Beschlussfähigkeit
Freitag         geschlossen                                TOP 2: Bestätigung der Tagesordnung
Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt                           TOP 3: Beschluss zur Änderung des Wirtschaftsplanes
Montag          08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr            2016 der Gemeindewerke „Oberes Sprottental“
Dienstag        09:00 – 12:00 Uhr                          TOP 4: Beschluss zur Vergabe der Baumaßnahme
Mittwoch        geschlossen                                        Abwasserentsorgung Nöbdenitz Süd 3. und 4.
Donnerstag      08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr            Bauabschnitt – Trennsystem (Raudenitzer Berg)
Freitag         nur nach Vereinbarung                              1. Teilabschnitt
                                                           Tagesordnung nicht öffentlicher Teil
                     Impressum                             Barth, VG-Vorsitzende
            Amts- und Mitteilungsblatt der
     Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
                 Kostenlose Verteilung                                      Bekanntmachung
       an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden            über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des
                                                           Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die
 Herausgeber: VG „Oberes Sprottental“
                                                           Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für
 Layout | Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR
                                                           Wehrverwaltung“
 Auflage:          1.940 Stück
                                                              Neuregelungen für 17-jährige Frauen und Männer
 Es kann in der VG „Oberes Sprottental“ zum Bezugspreis
 von 24,00 EUR jährlich, bei Einzelbezug von 2,00 EUR      Mit dem Ende der Wehrpflicht enden für Kriegsdienst-
 bei Postversand erworben werden.                          verweigerer (KDV) auch die Erfassung für die Wehr-
 Text- und Fotobeiträge bitte ausschließlich an:           pflicht, die Musterung, KDV-Antrag und Antragsprüfung
                                                           durch eine Behörde sowie die Verleihung oder Versa-
 Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
                                                           gung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung.
 „Redaktion Amts- und Mitteilungsblatt“
                                                           Ein formales KDV-Anerkennungsverfahren könnte nur
 z. H. Frau P. Scholz
                                                           durchlaufen, wer sich vorab freiwillig bei der Bundes-
 Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz
                                                           wehr meldet.
 Telefon: 034496 230-13
 E-Mail: info@vg-sprottental.de                            Nähere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst er-
                                                           halten Sie bei Ihrem Kreiswehrersatzamt unter folgender
 Inseratanfragen an:                                       Anschrift:
 NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR
                                                             Kreiswehrersatzamt Magdeburg, Musterungszentrum
 Dorfstraße �������������������
            10, 04626 Nöbdenitz
                                                             Halle, Albert-Schweitzer-Straße 40, 06114 Halle
 Telefon: 034496 60041 – Fax: 034496 64506
                                                             Tel.: 0345 5557-250, Fax: 0345 5557-408
 E-Mail: sprottental@nico-partner.de
                                                             E-Mail: MzHalle@bundeswehr.org
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 

Das Einwohnermeldeamt übermittelt zum 31. März                                                           Beschluss Nr. 25/VI/2016: Bestätigung der Niederschrift
eines Jahres die Daten (Namen, Anschrift) von den                                                        der Sitzung vom 15. Juni 2016
Frauen und Männern, die in dem Jahr 17 Jahre alt ge-                                                     Beschluss Nr. 26/VI/2016: Beschluss zur Übertragung
worden sind oder noch werden. Wer die Datenwei-                                                          der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung/
tergabe unterbinden will, muss also rechtzeitig tätig                                                    -ausbau auf den Landkreis
werden. Die Erklärung kann auch von den Erziehungs-
                                                                                                         Beschluss Nr. 27/VI/2016: Beschluss zur Anwendung
berechtigten der Kinder abgegeben werden.
                                                                                                         der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Um-
                                                                                                         satzsteuergesetz
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“
                                                                                                         Beschluss Nr. 28/VI/2016: Beteiligungsbericht der KBE
Einwohnermeldeamt
                                                                                                         für das Geschäftsjahr 2014/2015
Am Gemeindeamt 4
04626 Nöbdenitz                                                                                          Beschluss Nr. 29/VI/2016: Zustimmung zur Erweiterung
                                                                                                         des Gewerbegebietes „An der Großensteiner Straße“ im
                                                                                                         Rahmen der Erstellung eines Gewerbeflächenentwick-
.................................................................................................
Name, Vorname                                                                                            lungskonzeptes Altenburger Land
                                                                                                         Beschluss Nr. 30/VI/2016: Nicht öffentlicher Teil
......................................... . ..........................................................   Beschluss Nr. 31/VI/2016: Vergabe zum Bauvorhaben
Geburtsdatum		 Geburtsort                                                                                Erneuerung der Verbindungsstraße von Parkplatz Gast-
                                                                                                         stätte Thelitz bis Anschluss Hofweg
.................................................................................................        Beschluss Nr. 32/VI/2016: Vergabe zum Bauvorhaben
                                                                                                         teilweise Erneuerung sowie Oberflächenbehandlung am
.................................................................................................
Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer)
                                                                                                         Wiesenweg im OT Ingramsdorf vom Abzweig Kreisstraße
                                                                                                         bis Grundstück Haus Nr. 4 a
       Gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz widerspre-                                              Beschluss Nr. 33/VI/2016: Vergabe Umrüstung der NAV-
       che ich der Übermittlung meiner Daten nach § 58 c Abs. 1                                          Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie 20W
       Soldatengesetz an das Bundesamt für Wehrverwaltung.

                                                                                                                         Bekanntmachung
.................................... .....................................................
Ort, Datum		 Unterschrift                                                                                Genehmigung der Ergänzung des Flächennutzungs-
                                                                                                         planes – Teilbereich „Park Löbichau“ in der Fassung
                                                                                                         vom 20. April 2016, ausgefertigt am 26. Juli 2016
Sollten die Daten schon übermittelt worden sein, kann
jederzeit deren sofortige Löschung beim Bundesamt
für Wehrverwaltung verlangt werden (Bundesamt für
Wehrverwaltung, Ermekeilstraße 27, 53113 Bonn, Tele-
fon 0228 947-0, Fax 0228 947-2101). Die Daten werden
aber spätestens ein Jahr nach der erstmaligen Speiche-
rung beim Bundesamt für Wehrverwaltung automatisch
gelöscht, also zum 31.03. des Jahres, in dem die Männer
und Frauen 18 Jahre alt werden.
Einwohnermeldeamt

    Gemeinde Löbichau                                                                                                                      Ergänzungsbereich

                              Bekanntmachung
In der V. öffentlichen Sitzung am 15. Juni 2016 des Ge-
meinderates der Gemeinde Löbichau wurden folgende
Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht wer-
den:
Beschluss Nr. 24/V/2016: Bestätigung der Niederschrift
der Sitzung vom 18. Mai 2016                                                                             Mit Bescheid vom 19. September 2016 (AZ: 310-4621-
In der VI. öffentlichen Sitzung am 27. Juli 2016 des Ge-                                                 5940/2016-16077026-FNP-Erg Park Tannenfeld) hat das
meinderates der Gemeinde Löbichau wurden folgende                                                        Thüringer Landesverwaltungsamt die Ergänzung des
Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht wer-                                                     Flächennutzungsplanes der Gemeinde Löbichau für den
den:                                                                                                     Teilbereich „Park Tannenfeld“ genehmigt.         ►
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6        blatt Nr. 05/2016, erschienen am 9. Mai 2016, überwun-
Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser         den. Weitere Mängel wurden nicht festgestellt.
Bekanntmachung wird die Ergänzung des Flächennut-
zungsplanes wirksam.
Jedermann kann die Ergänzung des Flächennutzungs-
planes, deren Begründung und den Umweltbericht so-
wie die zusammenfassende Erklärung über die Art und
Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Ergän-
zung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden,
und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit
den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Bauamt der
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ Nöbde-         Gemeinde Löbichau, Ortsteil Beerwalde – räumlicher Geltungsbe-
nitz, Am Gemeindeamt 4, während der Öffnungszeiten          reich der Satzung über den Bebauungsplan für das Wohngebiet
Montag        09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr         „Wiesenstraße“.
Dienstag      09:00 – 12:00 Uhr                             Mit Schreiben des Landratsamtes Altenburger Land,
Mittwoch geschlossen                                        Fachdienst Kommunalaufsicht, vom 23. August 2016
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr            wurde mitgeteilt, dass die im Rahmen des Anzeigever-
Freitag       geschlossen                                   fahrens aufgezeigten rechtlichen Bedenken ausgeräumt
einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.            sind. Die Satzung für das Wohngebiet „Wiesenstraße“ im
Hinweise: Auf die Voraussetzung für die Geltendma-          Ortsteil Beerwalde, ausgefertigt am 26. September 2016,
chung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-           wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung über den Be-
schriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die         bauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.       Jedermann kann die Satzung, deren Begründung und
Unbeachtlich wird demnach:                                  den Umweltbericht im Bauamt der Verwaltungsgemein-
- eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3    schaft „Oberes Sprottental“ Nöbdenitz, Am Gemeinde-
  BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten        amt 4, während der Öffnungszeiten
  Verfahrens- und Formvorschriften und                      Montag        09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2, 3 BauGB beachtliche Mängel      Dienstag      09:00 – 12:00 Uhr
  des Abwägungsvorgangs,                                    Mittwoch geschlossen
                                                            Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekannt-
                                                            Freitag       geschlossen
machung der Ergänzung des Flächennutzungsplanes
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht          einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder       Hinweise: Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung
den Mangel begründen soll, ist darzulegen.                  der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und
Löbichau, den 6. Oktober 2016                               von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
                                                            § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich wird
                                                            demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB be-
                                                            zeichneten Vorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines
R. Hermann, Bürgermeister
                                                            Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes
                                                            schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
                                                            worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder
                Bekanntmachung                              den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan für          Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz
das Wohngebiet „Wiesenstraße“ im Ortsteil Beerwalde         1 und 2 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschä-
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2015      digungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB ein-
(Beschluss Nr. 30/IV/2015) die Satzung über den Bebau-      getretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
ungsplan für das Wohngebiet „Wiesenstraße“ im Ortsteil      von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
Beerwalde beschlossen. Die Satzung wurde der Kommu-         die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
nalaufsichtsbehörde angezeigt.                              des Anspruches herbeigeführt wird.
Festgestellte Verfahrensfehler in der Bekanntmachung        Löbichau, den 6. Oktober 2016
der öffentlichen Auslegung wurden durch eine erneute
öffentliche Auslegung vom 17. Mai 2016 bis einschließlich
16. Juni 2016, bekannt gemacht im Kommunalen Amts-          R. Hermann, Bürgermeister
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 

              Grundstücksangebote                             Beschluss Nr. 30/2016: Der Gemeinderat beschließt, zum
Die Gemeinde Löbichau bietet ein erschlossenes Grundstück     Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes „För-
im Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde sowie     derung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
ein baureifes Grundstück in der Ortslage Beerwalde mit fol-   Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015 die
genden Eckpunkten zum Verkauf an:                             Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge der
Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ in Beerwalde              Breitbandversorgung/Breitbandausbau gem. § 87 Abs. 3
Ort: Gemarkung Beerwalde | Flur 1 | Flurstück 56/24           ThürKO auf den Landkreis Altenburger Land als eigene Auf-
Größe: 7.780 m², davon ca. 5.952 m² im B-Planbereich          gabe zu übertragen, da diese das Leistungsvermögen der
Lage: Gewerbegebiet „An der Alten Straße“ – Neue Straße;      Gemeinde übersteigt. Über das Markterkundungs- und
        unmittelbar an der Autobahnauffahrt Ronneburg         Interessenbekundungsverfahren hinaus werden alle not-
Preis: nach Vereinbarung                                      wendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich
Gemeinde Löbichau OT Beerwalde                                der notwendigen Vollzugslegitimationen zur Beantragung
                                                              der Zuwendung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zu-
Ort:     Gemarkung Beerwalde | Flur 1 | Flurstück 22/7
                                                              wendungsabwicklung (Erstellung des Verwendungsnach-
Größe: 1.345 m²
Lage: Ortslage Beerwalde – Hauptstr. / Am Kuhberg
                                                              weises) mit allen Befugnissen auf den Landkreis Altenbur-
                                                              ger Land übertragen. Der Landkreis kann sich bei Bedarf
Preis: nach Vereinbarung
                                                              zur Erfüllung einzelner Aufgabenbereiche Dritter bedie-
Ihr Angebot richten Sie bitte an die Gemeinde Löbichau über
                                                              nen. Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der
die VG „Oberes Sprottental“, Am Gemeindeamt 4 in 04626
                                                              Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung des
Nöbdenitz. Weitere Informationen erhalten Sie direkt über
die Gemeinde Löbichau unter Tel. 034496 22230 oder über       Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
die VG „Oberes Sprottental“ unter Tel. 034496 23028.          Pkt. 3.1 auf die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke.
                                                              Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage
                                                              der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung
 Gemeinde Nöbdenitz                                           des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
                                                              vom 22. Oktober 2015 und der „Richtlinie des Freistaates
   Einladung zur Einwohnerversammlung                         Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungs-
Gemäß § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Nöb-           fähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbauricht-
denitz vom 8. Juli 2003 findet die nächste Einwohnerver-      linie)“ vom 23. Oktober 2015 unter Berücksichtigung der
sammlung am Montag, dem 14. November 2016, um                 von der Gemeinde zu erbringenden erforderlichen Eigen-
19:00 Uhr, im Bürgersaal der Gemeinde Nöbdenitz statt.        mittelbeiträge. Die Gemeinde gewährleistet, dass der Ei-
Themen - Vorstellung des Dorfentwicklungskonzeptes im         genmittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem
           Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes               Landkreis Altenburger Land zur Verfügung gestellt wird.
         - Vorstellung der Baumaßnahmen Abwas-                Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der
           serentsorgung und Wasserversorgung für den         durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschlie-
           Bereich Nöbdenitz Süd (Dorfstraße ab Sprot-        ßenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss
           tenbrücke, Raudenitzer Berg, Am Gemeinde-          des Förderprogramms (31. Dezember 2019, siehe RL Bund
           amt, Waldstraße)                                   Buchstabe H Abs. 3) festgestellten Konformität der im
                                                              Rahmen der Antragstellung definierten sowie der durch
Sollten Fragen, deren Beantwortung einer besonderen
                                                              den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen fest-
Vorbereitung bedürfen, anstehen, so bitten wir darum, die-
                                                              gelegten Ziele des geförderten Projekts. Ergibt sich zum
se rechtzeitig, spätestens eine Woche vor Beginn der Ver-
                                                              Ende des Projektes eine Deckungslücke, wird der notwen-
anstaltung, schriftlich im Gemeindeamt vorzulegen. Auch
                                                              dige Betrag durch die übertragende Gemeinde bis zum
für Anregungen, Hinweise und sachliche Kritik besteht die
                                                              Ende des zweiten, auf die abschließende Erfolgskontrolle
Möglichkeit, diese vorzubringen. Alle interessierten Ein-
                                                              folgenden Jahres ausgeglichen. Verwaltungskosten für die
wohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen.
                                                              Wahrnehmung der Aufgabe der Breitbandversorgung/
Gampe, Bürgermeister                                          Breitbandausbaus werden durch den Landkreis Altenbur-
                                                              ger Land nicht erhoben.
                                                              Beschluss Nr. 31/2016: Die Gemeinde Nöbdenitz erklärt
                 Bekanntmachung                               bis zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem zuständigen
Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am            Finanzamt unter Anwendung der Übergangsregelung
28. Juni 2016 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit        nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz, dass sie
bekannt gemacht werden:                                       den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31. De-
Beschluss Nr. 29/2016: Der Gemeinderat bestätigt die          zember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem
Niederschrift der Sitzung vom 24. Mai 2016.                   31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausge-
Der Gemeinderat Nöbdenitz hat in seiner Sitzung am            führte Leistungen weiter anwendet.
9. August 2016 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit       Beschluss Nr. 32/2016: Der Gemeinderat bestätigt die
bekannt gemacht werden:                                       Niederschrift der Sitzung vom 28. Juni 2016.
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 

                                                              Beschluss Nr. III/5/2016: Die Vergabe zur Instandsetzung
 Verkauf: Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin ver-
                                                              der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dacheinde-
 kauft in Nöbdenitz folgendes Grundstück:
                                                              ckung am Herrenhaus Posterstein, Los 1: Gerüstbauar-
 Gemarkung Nöbdenitz, Lage Am Sportplatz (Turnplatz),         beiten, erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung an Ale-
 Teilfläche ca. 500 m² aus Flurstück 100/17, Flur 3           xander Richter, Gerüstbau GmbH, Dohnaer Straße 405,
 Für das Grundstück liegt eine positive Bauvoranfrage zur     01259 Dresden.
 Bebaubarkeit vor. Weitere Informationen erhalten Sie von
 Herrn Kießhauer, Tel. 034496 23028, oder direkt durch
                                                              Beschluss Nr. III/6/2016: Die Vergabe zur Instandset-
 den Bürgermeister Herrn Gampe.                               zung der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dach-
                                                              eindeckung am Herrenhaus Posterstein, Los 2: Dachde-
 Verkauf: Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin ver-
 kauft in Nöbdenitz folgende vermietete Eigentumswoh-         cker- und Klempnerarbeiten, erfolgt nach öffentlicher
 nung:                                                        Ausschreibung an Dinger Bedachung GmbH, Gauersche
                                                              Straße 6, 07580 Linda.
 2-Raum-Wohnung, Bahnhofstraße 24, DG links, Küche, WC
 mit Dusche/Bad, je 1 Kammer, Kellerraum, und Schuppen,       Beschluss Nr. III/7/2016: Die Vergabe zur Instandsetzung
 Größe 47 m²                                                  der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dacheinde-
 Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister der       ckung am Herrenhaus Posterstein, Los 3: Zimmerer- und
 Gemeinde Nöbdenitz (Do., 17:00 – 18:00 Uhr), Tel. 034496     Holzschutzarbeiten, erfolgt nach öffentlicher Ausschrei-
 22564, oder bei der VG „Oberes Sprottental“, Herrn Kieß-     bung an Zimmerermeister Klaus Reinhardt, Hauptstraße
 hauer, Tel. 034496 23028.                                    10 e, 08396 Oberwiera.
 Verkauf: Die Gemeinde Nöbdenitz als Eigentümerin ver-        Beschluss Nr. III/8/2016: Die Vergabe zur Instandset-
 kauft in der Ortslage Lohma folgendes Grundstück:            zung der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dach-
 Gemarkung Lohma, Flurstück 113/16, Flur 3 – Teilfläche       eindeckung am Herrenhaus Posterstein, Los 4: Abbruch,
 von ca. 5.500 m²                                             Maurer- und Betonarbeiten, erfolgt nach öffentlicher
 Bei dem im Außenbereich liegenden Grundstück han-            Ausschreibung an Baugeschäft Jörg Misselwitz GbR,
 delt es sich um eine nach Thüringer Naturschutzgesetz        Hauptstraße 3, 04626 Drogen.
 geschützte Streuobstwiese, die auch zwingend erhalten        Beschluss Nr. III/9/2016: Der Gemeinderat beschließt,
 werden muss. Die nötige Grundstücksvermessung geht zu        zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes
 Lasten des Erwerbers. Weitere Infos erhalten Sie von der     „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
 VG „Oberes Sprottental“, Ansprechpartner Herr Kießhauer,     der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2015,
 Tel. 034496 23028. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an
                                                              die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge
 einen bestimmten Bieter zu veräußern!
                                                              der Breitbandversorgung/Breitbandausbau gemäß § 87
                                                              Abs. 3 ThürKO auf den Landkreis Altenburger Land als
 Gemeinde Posterstein                                         eigene Aufgabe zu übertragen, da diese das Leistungs-
                                                              vermögen der Gemeinde übersteigt. Über das Markter-
                                                              kundungs- und Interessenbekundungsverfahren hinaus
                 Bekanntmachung                               werden alle notwendigen verwaltungstechnischen
In der Gemeinderatssitzung vom 10. August 2016 wur-           Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitima-
den folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt          tionen zur Beantragung der Zuwendung, Ausschreibung
gemacht werden:                                               und Vergabe sowie Zuwendungsabwicklung (Erstellung
Beschluss Nr. III/1/2016: Die erste Nachtragshaushalts-       des Verwendungsnachweises) mit allen Befugnissen auf
satzung 2016 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde               den Landkreis Altenburger Land übertragen. Der Land-
Posterstein öffentlich beraten und hiermit beschlossen.       kreis kann sich bei Bedarf zur Erfüllung einzelner Aufga-
                                                              benbereiche Dritter bedienen. Der Zuwendungsantrag
Beschluss Nr. III/2/2016: Der Finanzplan für die Haus-
                                                              stützt sich entsprechend der Richtlinie des Bundes „För-
haltsjahre 2015 – 2019 mit dem zu Grunde liegenden
                                                              derung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Investitionsprogramm 2015 – 2019 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5
                                                              Bundesrepublik Deutschland“ Pkt. 3.1 auf die Förderung
ThürGemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wurde geän-
                                                              der Wirtschaftlichkeitslücke. Die Finanzierung der Maß-
dert und hiermit neu beschlossen.
                                                              nahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundes
Beschluss Nr. III/3/2016: Die Vergabe der Planungslei-        „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
stungen zur Sanierung Herrenhaus in Posterstein, hier:        in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober
Teilleistung Elektroplanung, erfolgt an e:tec: Pohle, Berg-   2015 und der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur
straße 12, 04626 Nöbdenitz OT Lohma.                          Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breit-
Beschluss Nr. III/4/2016: Die Vergabe zur Instandsetzung      bandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie)“ vom
der Dachkonstruktion und Erneuerung der Dacheinde-            23. Oktober 2015 unter Berücksichtigung der von der
ckung am Herrenhaus Posterstein, hier: Sicherheits- und       Gemeinde zu erbringenden erforderlichen Eigenmittel-
Gesundheitsschutzkoordination, erfolgt an Ingenieur-          beiträge. Die Gemeinde gewährleistet, dass der Eigen-
büro für Arbeitssicherheit, Rolf Sattler – Sicherheitsin-     mittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem
genieur, Wiesenstraße 1 in 04639 Gößnitz.                     Landkreis Altenburger Land zur Verfügung gestellt wird.
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VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 

Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit         prüft. Die vorgebrachten Belange wurden gegeneinander
der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der ab-         und untereinander gerecht abgewogen und das Ergebnis
schließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Ab-       kann der Anlage zum Abwägungsbeschluss entnommen
schluss des Förderprogramms (31. Dezember 2019, siehe       werden.
RL Bund Buchstabe H Abs. 3) festgestellten Konformität      Beschluss Nr. III/12/2016: Für die Sanierung Herrenhaus
der im Rahmen der Antragstellung definierten sowie          in Posterstein und die Weiterentwicklung Burgberg Po-
der durch den Förderbescheid und seine Nebenbestim-         sterstein stimmt der Gemeinderat einer Aufnahme eines
mungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts. Er-     Kredites in Höhe von 230.000 Euro zu. Der Bürgermei-
gibt sich zum Ende des Projektes eine Deckungslücke,        ster wird ermächtigt, entsprechend dem Angebot der
wird der notwendige Betrag durch die übertragende           Sparkasse Altenburger Land vom 4. August 2016 den
Gemeinde bis zum Ende des zweiten, auf die abschlie-        Kreditvertrag abzuschließen.
ßende Erfolgskontrolle folgenden Jahres ausgeglichen.
                                                            Beschluss Nr. III/13/2016: Die Niederschrift der Sitzung
Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe
                                                            vom 17. Mai 2016 wird in der vorliegenden Form be-
der Breitbandversorgung/Breitbandausbaus werden
                                                            stätigt.
durch den Landkreis Altenburger Land nicht erhoben.
                                                            In der Gemeinderatssitzung vom 6. September 2016
Beschluss Nr. III/10/2016: Die Gemeinde Posterstein er-
                                                            wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt
klärt bis zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem zustän-
                                                            gemacht werden:
digen Finanzamt unter Anwendung der Übergangsrege-
lung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz, dass      Beschluss Nr. IV/1/2016: Die Beschlüsse Nr. III/1/2016
sie den § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31. De-     und III/2/2016 aus der Sitzung vom 10. August 2016 wer-
zember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem        den hiermit aufgehoben.
31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausge-         Beschluss Nr. IV/2/2016: Die erste Nachtragshaushalts-
führte Leistungen weiter anwendet.                          satzung 2016 wurde vom Gemeinderat der Gemeinde
Beschluss Nr. III/11/2016: 1. Änderung zum Bebauungs-       Posterstein öffentlich beraten und hiermit beschlos-
plan Nr. 4 „Am Hofgarten“ – Entwurf in der Fassung vom      sen.
23. November 2015, geändert März 2016, Abwägungs-           Beschluss Nr. IV/3/2016: Der Finanzplan für die Haus-
beschluss der öffentlichen und privaten Belange gemäß       haltsjahre 2015 – 2019 mit dem zu Grunde liegenden
§ 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB: Die während        Investitionsprogramm 2015 – 2019 lt. § 2 Abs. 2 Nr. 5
der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfs zum Bebau-       ThürGemHV und § 26 Abs. 2 Nr. 8 ThürKO wurde geän-
ungsplan Nr. 4 „Am Hofgarten“ vom 7. Dezember 2015          dert und hiermit neu beschlossen.
bis 15. Januar 2016 vorgebrachten Stellungnahmen der        Beschluss Nr. IV/4/2016: Die Niederschrift der Sitzung
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger      vom 10. August 2016 wird in der vorliegenden Form be-
öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung ge-         stätigt.

                                             Bekanntmachung
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Posterstein hat in seiner Sitzung am 6. September 2016 die nachfolgende Nach-
tragshaushaltssatzung der Gemeinde Posterstein für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbe-
hörde des Landratsamtes Altenburger Land hat mit Schreiben vom 23. September 2016, AZ: 092.sch 251/2016, die
Nachtragshaushaltssatzung 2016 gewürdigt und der öffentlichen Bekanntmachung zugestimmt.
2. Die Nachtragshaushaltssatzung wird hiermit gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 60 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.
          1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Posterstein (Landkreis Altenburger Land)
                                      für das Haushaltsjahr 2016
Auf Grund des § 60 ThürKO erlässt die Gemeinde Posterstein folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1 Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
                                   erhöht        vermindert      und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
                                    um €            um €         einschließlich der Nachträge
                                                                 gegenüber bisher €     verändert auf nunmehr €
a) im Verwaltungshaushalt mit
   Einnahmen                       16.025             500               511.963                   527.488
   Ausgaben                        32.847          17.322               511.963                   527.488
b) im Vermögenshaushalt mit
   Einnahmen                       16.200          15.520               925.002                   925.682
   Ausgaben                       206.680         206.000               925.002                   925.682         ►
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                          §2                               1. Die Fertigstellung des Ausbaus der Teileinrichtung Be-
Die Nachtragshaushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar          leuchtung dieser Anlage wird bestätigt.
2016 in Kraft.                                             2. Die Erschließungsanlage wird entsprechend der Stra-
Posterstein, den 23. September 2016                           ßenausbaubeitragssatzung als Anliegerstraße eingestuft
                                                              und nach Straßenausbaubeitragsrecht abgerechnet.
                                                           Beschluss Nr. VII/4/2016: Der Gemeinderat beschließt,
Jakubek, Bürgermeister                                     dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung in Schön-
                                                           haide von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 27 gesondert (Kosten-
Auslegungshinweis zur Nachtragshaushaltssatzung
                                                           spaltung) abgerechnet wird.
Die Auslegung erfolgt auf der Grundlage § 57 Abs. 3
                                                           Beschluss Nr. VII/5/2016: Der Gemeinderat beschließt,
ThürKO. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt am
                                                           dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung in Schön-
Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“,     haide von Haus Nr. 18/19 bis Haus Nr. 22 Richtung Um-
Am Gemeindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, in der Zeit vom         gehungsstraße wie folgt abgerechnet wird:
10. bis 27. Oktober 2016 während der üblichen Dienst-
stunden zur Einsichtnahme in der Kämmerei aus.             1. Die Fertigstellung des Ausbaus der Teileinrichtung Be-
                                                              leuchtung dieser Anlage wird bestätigt.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jah-
resrechnung 2016 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO steht      2. Die Erschließungsanlage wird entsprechend der Stra-
sie zur Einsichtnahme zu den Geschäftszeiten der Ver-         ßenausbaubeitragssatzung als Anliegerstraße eingestuft
                                                              und nach Straßenausbaubeitragsrecht abgerechnet.
waltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“, Am Ge-
meindeamt 4, 04626 Nöbdenitz, in der Kämmerei zur          Beschluss Nr. VII/6/2016: Der Gemeinderat beschließt,
Verfügung.                                                 dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung in Schönhaide
                                                           von Haus Nr. 18/19 bis Haus Nr. 22 Richtung Umgehungs-
Posterstein, den 23. September 2016
                                                           straße gesondert (Kostenspaltung) abgerechnet wird.
                                                           Beschluss Nr. VII/7/2016: Der Gemeinderat beschließt,
Jakubek, Bürgermeister                                     dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung an der An-
                                                           liegerstraße bei Junghanns wie folgt abgerechnet wird:
                                                           1. Die Fertigstellung des Ausbaus der Teileinrichtung Be-
  Gemeinde Thonhausen                                         leuchtung dieser Anlage wird bestätigt.
                                                           2. Die Erschließungsanlage wird entsprechend der Stra-
                Bekanntmachung                                ßenausbaubeitragssatzung als Anliegerstraße eingestuft
In der Sitzung vom 11. Juli 2016 wurden folgende Be-          und nach Straßenausbaubeitragsrecht abgerechnet.
schlüsse gefasst, die hiermit bekannt gemacht werden.      Beschluss Nr. VII/8/2016: Der Gemeinderat beschließt,
Beschluss Nr. VII/1/2016: Aus dem Gewinn der 725-Jahr-     dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung an der An-
Feier erhalten die nachfolgenden mitwirkenden Vereine      liegerstraße bei Junghanns gesondert (Kostenspaltung)
und Einrichtungen einen Zuschuss von 440,00 Euro:          abgerechnet wird.
- Kirchgemeinde Thonhausen                                 Beschluss Nr. VII/9/2016: Die Niederschrift der Sitzung
- Freiwillige Feuerwehr Thonhausen                         vom 28. Juni 2016 wird bestätigt.
- Kindergarten Thonhausen
- Grundschule Thonhausen
- Heimatverein Thonhausen – Schönhaide –
                                                            Gemeinde Vollmershain
  Wettelswalde
- Sportverein Thonhausen 1901 e. V.                                        Bekanntmachung
- Landfrauen Thonhausen.                                   Der Gemeinderat der Gemeinde Vollmershain hat in
Der Zuschuss steht zur freien Verfügung.                   seiner Sitzung am 22. Juni 2016 folgende Beschlüsse ge-
                                                           fasst:
Beschluss Nr. VII/2/2016: Die Vergabe der Oberflächen-
behandlung im Patchmatikverfahren im Gewerbepark           Beschluss Nr. IV/1/2016: Der Gemeinderat beschließt,
Thonhausen erfolgt nach freihändiger Vergabe an die        dass die Straßenbeleuchtung an der Ortsstraße Vollmer-
Firma Bitunova GmbH, Am Wasserturm 5, 04617 Ro-            shain von Kreuzung Vollmershain/Nöbdenitz (Haus Nr.
sitz, mit einer Bruttosumme von 22.793,37 €, in Worten:    10 a) bis Ortsausgang Richtung Posterstein Haus Nr. 1
zweiundzwanzigtausendsiebenhundertdreiundneunzig           wie folgt abgerechnet wird:
37/100 Euro.                                               1. Die Fertigstellung der Verbesserung der Straßenbe-
Beschluss Nr. VII/3/2016: Der Gemeinderat beschließt,         leuchtung wird bestätigt.
dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung in Schön-      2. Die Anlage wird entsprechend der Straßenausbaubei-
haide von Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 27 wie folgt abgerech-      tragssatzung als Hauptverkehrsstraße abgerechnet.
net wird:                                                  3. Die Versendung der Beitragsbescheide erfolgt.
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Beschluss Nr. IV/2/2016: Der Gemeinderat beschließt,         schließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach
dass der Beitrag für die Straßenbeleuchtung an der Orts-     Abschluss des Förderprogramms (31. Dezember 2019,
straße Vollmershain von Kreuzung Vollmershain/Nöbde-         siehe RL Bund Buchstabe H Abs. 3) festgestellten Kon-
nitz (Haus Nr. 10 a) bis Ortsausgang Richtung Posterstein    formität der im Rahmen der Antragstellung definierten
Haus Nr. 1 gesondert (Kostenspaltung) abgerechnet            sowie der durch den Förderbescheid und seine Ne-
wird.                                                        benbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten
Beschluss Nr. IV/3/2016: Die Vergabe zur Reparatur Ge-       Projekts. Ergibt sich zum Ende des Projektes eine De-
länder an der Brücke nach Heukewalde erfolgt nach frei-      ckungslücke, wird der notwendige Betrag durch die
händiger Vergabe an die Firma Stahlbau Lorenz GmbH           übertragende Gemeinde bis zum Ende des zweiten, auf
& Co.KG, Bahnhofstraße 2, 04626 Nöbdenitz, mit einer         die abschließende Erfolgskontrolle folgenden Jahres
Bruttosumme von 9.007,13 €, in Worten: neuntausend-          ausgeglichen.
sieben 13/100 Euro.                                          Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe
Beschluss Nr. IV/4/2016: Die Niederschrift der Sitzung       der Breitbandversorgung/Breitbandausbaus werden
vom 11. Mai 2016 wird in der vorliegenden Form bestä-        durch den Landkreis Altenburger Land nicht erhoben.
tigt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Vollmershain hat in              Gemeinde Wildenbörten
seiner Sitzung am 16. August 2016 folgende Beschlüsse
gefasst:                                                                     Bekanntmachung
Beschluss Nr. V/1/2016: Der Gemeinderat beschließt,          Der Gemeinderat der Gemeinde Wildenbörten hat in sei-
zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes           ner Sitzung am 5. Juli 2016 folgende Beschlüsse gefasst:
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus
in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober           Beschluss Nr. 32/IV/2016: Zustimmung zur Ergänzung
2015, die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im            der Tagesordnung
Zuge der Breitbandversorgung/Breitbandausbau ge-             Beschluss Nr. 33/IV/2016: Bestätigung der Niederschrift
mäß § 87 Abs. 3 ThürKO auf den Landkreis Altenbur-           der Sitzung vom 10. Mai 2016 – öffentlicher Teil
ger Land als eigene Aufgabe zu übertragen, da diese          Beschluss Nr. 33a/IV/2016: Bestätigung der Nieder-
das Leistungsvermögen der Gemeinde übersteigt. Über          schrift der Sitzung vom 10. Mai 2016 – nicht öffentlicher
das Markterkundungs- und Interessenbekundungsver-            Teil
fahren hinaus werden alle notwendigen verwaltungs-           Beschluss Nr. 34/IV/2016: Zustimmung zum 2. Entwurf
technischen Schritte einschließlich der notwendigen          Bebauungsplan „Park Tannenfeld“
Vollzugslegitimationen zur Beantragung der Zuwen-
dung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungs-            Beschluss Nr. 35/IV/2016: Mitverlegung Straßenbe-
abwicklung (Erstellung des Verwendungsnachweises)            leuchtungskabel in Hartroda im Bereich Bushaltestelle
mit allen Befugnissen auf den Landkreis Altenburger          Beschluss Nr. 36/IV/2016: Beschluss zur Anwendung
Land übertragen.                                             der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Um-
Der Landkreis kann sich bei Bedarf zur Erfüllung einzelner   satzsteuergesetz
Aufgabenbereiche Dritter bedienen. Der Zuwendungsan-         Beschluss Nr. 37/IV/2016: Beschluss zur Übertragung
trag stützt sich entsprechend der Richtlinie des Bundes      der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung/
„Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in         -ausbau auf den Landkreis
der Bundesrepublik Deutschland“ Pkt. 3.1 auf die Förde-      Beschluss Nr. 38/IV/2016: Beschluss zur Abwicklung über
rung der Wirtschaftlichkeitslücke.                           den Abschluss von Kaufverträgen an der Ortsdurchfahrt
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage          Wildenbörten
der Richtlinie des Bundes „Förderung zur Unterstützung       Beschluss Nr. 39/IV/2016: Verzicht auf Vorkaufsrecht
des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutsch-          Beschluss Nr. 40/IV/2016: Zustimmung zum Vertrag mit
land“ vom 22. Oktober 2015 und der „Richtlinie des
                                                             envia zur „Förderung Energieeffizienz Kommunen“
Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von
hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breit-        Beschluss Nr. 41/IV/2016: Ablehnung Trassenführung
bandausbaurichtlinie)“ vom 23. Oktober 2015 unter Be-        für Windpark Mohlis
rücksichtigung der von der Gemeinde zu erbringenden          Beschluss Nr. 42/IV/2016: Beschaffung von Arbeitsgerä-
erforderlichen Eigenmittelbeiträge. Die Gemeinde ge-         ten für den Bauhof
währleistet, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie er-       Beschluss Nr. 43/IV/2016: Ersetzung Fenster in der
bracht und mit Fälligkeit dem Landkreis Altenburger          Sporthalle
Land zur Verfügung gestellt wird.
Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit
der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der ab-
                                                                         Ende amtlicher Teil
Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Nöbdenitz
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 10

                                                             Bei Hochwassergefahr
             Nichtamtlicher Teil                             - Möbel in höhere Stockwerke umlagern
                                                             - Chemikalien, Farben, Benzin etc. in höhere Stockwerke
        Zur Warnung der Bevölkerung                            umlagern
          vor besonderen Gefahren                            - Informationen einholen
118 Sirenen im Landkreis mit Extra-Platine ausgestattet
                                                                           Alarmierung der Feuerwehr
„Durch dieses Modul soll die Bevölkerung vor besonde-
ren Gefahren gewarnt werden“, erklärt Ronny Thieme,                           1 Minute Dauerton,
zuständiger Fachbereichsleiter für Ordnungs- und Bür-                        zweimal unterbrochen
gerangelegenheiten im Landratsamt und Leiter des Ka-
tastrophenschutzstabes. Auch kündigt er an: „Jährlich an                    12 sec      12 sec      12 sec
jedem ersten Samstag im September und jedem ersten
                                                                                     1 Minute
Samstag im März wird es einen Probealarm geben. Das
Signal ist ein einminütiger Heulton.“                        Probealarm
Mit der Umrüstung der Sirenen gibt es nun mehrere            jeden Samstag, 11:30 Uhr
Möglichkeiten: Es kann die gesamte Bevölkerung des           Verhaltensregeln
Landkreises per neuem Platinen-Ton vor besonderen            - Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf
Gefahren gewarnt werden, aber auch regionale Signale           Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn
– für die Bevölkerung an der Pleiße und der Sprotte – sind   Anmerkung
möglich. „Denn dass die Ergänzung der Sirenen notwen-        Normalerweise erfolgt die Alarmierung über Funkalarm-
dig ist, war eine Schlussfolgerung im Rahmen der Aus-        empfänger („Piepser“), welche die Feuerwehrangehörigen
wertung der Hochwasserereignisse im Jahr 2013 sowie          mitführen; in Störungsfällen kann die Alarmierung jedoch
der Jahre zuvor“, begründet Thieme.                          auch mittels Sirene erfolgen.
Dieses Jahr wurden dann die dafür notwendigen Mittel         Im Auftrag Tom Kleinfeld, Öffentlichkeitsarbeit
von ca. 50.000 Euro in den Landkreis-Haushalt einge-
stellt. Der Umbau bzw. die Erweiterung der 118 Sirenen
wurde von Januar bis Juli dieses Jahres umgesetzt.                             Lust auf Besuch?
Im Gefahrenfall kommt das Kommando, dass der Warn-           Paraguayische Austauschschüler suchen Gastfamilien!
ton gegeben werden soll, direkt aus dem Landratsamt          Die Schüler der Goetheschule Asunción (Paraguay) wol-
und geht in der zentralen Rettungsleitstelle in Gera ein,    len gerne einmal deutsche Weihnachten erleben und
von wo aus die Sirenen im Altenburger Land gesteu-           den Verlauf von Jahreszeiten kennen lernen. Dazu sucht
ert werden. Im Ernstfall kann zudem auf die Warn-App         das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind,
„NINA“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Ka-          einen paraguayischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt)
tastrophenhilfe zugegriffen werden. „Diese meldet lo-        aus dem glücklichsten Land der Welt als „Kind auf Zeit“
kale Warnungen auf das Smartphone“, bemerkt Thieme           aufzunehmen.
abschließend.                                                Spannend ist es, mit und durch den Austauschschüler,
Folgende Sirenensignale werden offiziell ab September        den eigenen Alltag neu zu erleben. Warum Fußball in Pa-
2016 im Landkreis Altenburger Land verwendet:                raguay Religion ist? Warum die Paraguayer das subjektiv
                                                             größte Glücksgefühl aller Erdbewohner haben? Erfahren
        Allgemeine Warnung der Bevölkerung                   Sie aus erster Hand, von einem Land fernab ausgetre-
                  1 Minute Heulton                           tener Touristenpfade.
                                                             Die paraguayischen Jugendlichen lernen schon mehrere
                                                             Jahre Deutsch, so dass eine Grundkommunikation ge-
                                                             währleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schul-
                       1 Minute                              pflichtig und soll eine Schule in der Nähe Ihres Wohn-
                                                             ortes besuchen.
Probealarm
jeden 1. Samstag im September und im März, 10:00 Uhr
                                                             Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, dem
                                                             26. November 2016, bis zum Samstag, dem 25. März
Verhaltensregeln
                                                             2017. Wenn Ihre Kinder Paraguay entdecken möchten,
- Ruhe bewahren                                              laden wir ein, an einem Gegenbesuch unter Verwendung
- Gebäude/Wohnung aufsuchen
                                                             der Sommerferien 2017 teilzunehmen. Für Fragen und
- Türen und Fenster schließen
- Radio einschalten (Bitte Regionalsender benutzen)
                                                             weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte das Hum-
- Informationen beachten                                     boldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Königs-
- Nachbarn informieren                                       traße 20, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 2221400, E-Mail:
- Nur im Notfall anrufen! (Telefon 110 oder 112)             ute.borger@humboldteum.de, www.humboldteum.de
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 11

 Herbstball im Ronneburger Schützenhaus                             Ostthüringer Vogelausstellung
Im Wandel der Zeit lud der große Saal im Ronneburger                                   Am 8. und 9. Oktober 2016
Schützenhaus schon oft zum Ball ein. Die gute Resonanz                                 findet in der Ronneburger
der Herbstbälle in den letzten Jahren hat die Stadtver-                                Bogenbinderhalle, Rosa-
waltung Ronneburg erwogen, auch in diesem Jahr zum                                     Luxemburg-Straße 24, die
Herbstball einzuladen und diesen selbst durchzuführen.                                 10. Ostthüringer Vogelaus-
                                Am Samstag, 8. Okto-                                   stellung statt. Besucher kön-
                                ber 2016, ab 19:30 Uhr,                                nen sich am Samstag, 09:00
                                heißt es wieder einmal                                 – 18:00 Uhr, und Sonntag,
                                in „Schale“ schmeißen                                  09:00 – 17:00 Uhr, eine ar-
                                und den Partner ins Ron-                               tenreiche Vogelausstellung,
                                neburger Schützenhaus                                  die Vogelbörse sowie das ne-
                                ausführen. Bei Live-Musik   benan geöffnete Bergbaumuseum der Wismut anschauen.
                                mit der Allround-Show-      Außerdem erwarten Sie eine Tombola und für das leib-
                                band aus Jena kann bis      liche Wohl leckeres Gebratenes, Kaffee und Kuchen.
                                in die Nacht das Tanzbein   Für Vorschulkinder ist der Eintritt frei und es gibt freie
geschwungen werden. Einige Showeinlagen werden den          Parkplätze.
Abend in den Musikpausen auflockern.                        Tel. 036695 20822 | E-Mail: kurtkroeber@freenet.de
Sichern Sie sich Ihre Eintrittskarte im Vorverkauf in der
Stadtverwaltung Ronneburg, Stadtkasse bzw. Stadtbibli-
othek Ronneburg, August-Bebel-Straße 4 (VVK: 8,- Euro,
Abendkasse: 10,- Euro).

           Museum Burg Posterstein
Sonderausstellungen bis 31. Oktober 2016: Im Dienste
der Ernestiner – Hans Wilhelm von Thümmels Aufstieg
vom Pagen zum Minister
31. Oktober 2016: Finissage der Ausstellung „Im Diens-
te der Ernestiner – Hans Wilhelm von Thümmels Auf-
stieg vom Pagen zum Minister“ | 15:00 Uhr: Kurzvortrag        Löbichau und Ortsteile
über das Alter der 1.000-jährigen Eiche von Dr. Matthias      Leitzsch, Ingeburg         01.10.          90 Jahre
Schütze                                                       Hermann, Rosel             02.10.          70 Jahre
                                                              Lorenz, Claus              17.10.          70 Jahre
Öffnungszeiten März bis Oktober
                                                              Köhler, Renate             30.10.          75 Jahre
Dienstag – Samstag: 10:00 – 17:00 Uhr                         Hahn, Helmut               30.10.          75 Jahre
Sonntag/Feiertag: 10:00 – 18:00 Uhr
                                                              Nöbdenitz und Ortsteile
Internet: www.burg-posterstein.de
Blog:     www.burgposterstein.wordpress.com                   Rüger, Erika            06.10.             85 Jahre
                                                              Junghanns, Johannes     07.10.             90 Jahre
                                                              Jahn, Karin             25.10.             75 Jahre
          Beratung der Rheuma-Liga                            Posterstein und Ortsteile
Die Deutsche Rheuma-Liga, Arbeitsgemeinschaft                 Angermann, Gerhard       16.10.            70 Jahre
Schmölln bietet ehrenamtliche Beratungen für Rheuma-          Thonhausen und Ortsteile
Kranke und Menschen mit Einschränkungen des Be-
                                                              Weidlich, Christine    08.10.               75 Jahre
wegungsapparates an. Die nächste Beratung (nur mit
Voranmeldung) mit der ehrenamtlichen Beraterin, Frau
Sabine Kühn, findet am Donnerstag, 27. Oktober 2016,
von 17:00 bis 18:00 Uhr, in der Praxisgemeinschaft Lie-
bold/Wildenhain, Mittelstraße 9 in Schmölln statt.
Terminvereinbarungen für eine persönliche Beratung
sind i. d. R. Montag bis Donnerstag, 18:00 bis 19:00 Uhr,
unter der Tel.-Nr. 0160 98214641 oder 034491 83487
möglich.
Sabine Kühn, ehrenamtliche Beraterin
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 12

                                                                                           Dank zahlreicher Spon-
      Aus den Gemeinden                                                                    soren konnten den Gäs-
  der VG „Oberes Sprottental“                                                              ten viele Attraktionen
                                                                                           geboten werden. Gleich
                                                                                           mit drei Traktoren wur-
               Gemeinde Heukewalde                                                         den kleine und große
                                                                                           Gäste übers Feld chauf-
                                                                                           fiert – dies war für viele
                                                                                           ein besonderes Erlebnis.
                                                                                           Geschicklichkeitsfah-
                                                                                           ren im Traktor-Parcours,
                                                            Balance halten auf der Traktorwippe oder geschicktes
                                                            „Einlochen“ mit dem Minibagger wurden gern auspro-
                                                            biert. Weniger technikbegeisterte Besucher konnten ihr
                                                            Geschick beim Kegeln oder Bogenschießen unter Be-
                                                            weis stellen. Die Kinder tobten auf den Hüpfburgen. Die
                                                            Strohburg fand besonderen Anklang, denn wo kann man
                                                            heutzutage noch so ausgelassen im Stroh toben. Eben-
                                                            falls ständig im Einsatz waren die Trettraktoren.

              Gemeinde Jonaswalde

         7. Traktorkino in Jonaswalde
                                                            In einem eigens für die Kinder aufgestellten Bastelzelt
Zahlreiche Gäste waren am 10. September 2016 zum
                                                            konnten diese sich unter fachkundiger Anleitung krea-
Traktorkino nach Jonaswalde gekommen. Hat es sich
                                                            tiv betätigen. Sie bastelten zum Beispiel mit Edelsteinen
doch schon längst herumgesprochen, dass die Jonas-
                                                            besetzte Schatzkisten, bedruckten Stoffbeutel mit Trak-
walder galante Gastgeber sind und Außergewöhnliches
                                                            tor-Motiven, probierten verschiedene Maltechniken aus
bieten. Das Traktorkino ist ein Treffpunkt für alle Gene-
                                                            oder ließen sich das Gesicht bemalen.
rationen und kulinarisch gibt es Besonderes zu fairen
Preisen.

Wochenlange Planung und Vorbereitungen, an denen
sich Vereinsmitglieder und viele freiwillige Helfer be-     Die Knopfprinzessin aus Schmölln überreichte den Ge-
teiligten, führten zu einer gelungenen Veranstaltung.       winnern aller Kategorien die ausgelobten Preise. Eine
Sogar aus den Nachbardörfern kam tatkräftige Unter-         kleine Versteigerung verschiedener alter Gegenstände
stützung.                                                   gab es zu Gunsten der sanierungsbedürftigen Jonas-
VG „Oberes Sprottental“ | 06.10.2016 | Seite 13

walder Kirchenorgel. Pünktlich mit Einbruch der Dun-        Restaurierung der Jonaswalder Opitz Orgel
kelheit begann die Filmvorführung. Die Mehrheit der
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Besucher hatte sich für den Animationsfilm „Zoomania“
entschieden. Ein grandioses Feuerwerk erstrahlte nach       Bereits 1767 hatte sich die Kirchgemeinde entschlossen,
Filmende am Jonaswalder Himmel.                             eine Orgel anzuschaffen. Ein Kostenvoranschlag des Or-
                                                            gelbauers Schramm aus Mülsen St. Nicolai belief sich auf
Ein Team von Hobbyköchen und Küchenhelfern kochte
                                                            450 Taler. Doch zuerst musste der marode Turm saniert
und backte nicht alltägliche Spezialitäten für die Gäste.
                                                            werden. Im Jahr 1771 kaufte die Kirchgemeinde für nur
Es gab Flammkuchen aus dem Holzbackofen, Sau am
                                                            80 Taler eine fertige Orgel von Friedrich Faust aus Len-
Spieß, Nudeln mit Tomatensauce, Gulasch, Rostbratwür-
                                                            gefeld/Vogtl. Ein vermeintliches „Schnäppchen“. Doch
ste, Fischbrötchen und Fettbemmen. Am Nachmittag gab
                                                            trotz der Gewährleistung von zwei Jahren konnte Faust
es Kaffee und hausbackenen Kuchen.
                                                            auch nach mehrmaligen Reparaturen die erheblichen
             Mittagessen für das ganze Dorf                 Mängel nicht abstellen. Es ist nicht überliefert, ob die
Es ist schon Tradition, dass am Sonntag nach dem Trak-      Orgel bespielbar war. Im Jahr 1810 wurde die Orgel ab-
torkino der Gottesdienst im Festzelt stattfindet. Roll-     gebaut und auf dem Dachboden eingelagert.
braten, Rotkohl und Klöße gab es im Anschluss daran
zum Mittagessen. Zahlreiche Einwohner und Gäste des
Gottesdienstes nutzen das Angebot. Der Erlös der ver-
kauften Portionen wird für die Förderung der Kinder und
Jugendfeuerwehr Jonaswalde/Nischwitz verwendet.

                                                            Endlich, im Oktober 1856 beauftragte die Jonaswalder
                                                            Kirchgemeinde den Orgelbauer Christoph Opitz aus
                                                            Dobra mit der „Aufstellung eines neuen Orgelwerkes“.
                                                            Die Gemeinde kam für den Transport der Materialien
                                                            sowie für Kost und Logis während des Aufbaus auf. Die
                                                            Orgel kostete 562 Taler, der weitere Bauaufwand 104
Der Feuerwehrverein möchte sich hiermit bei allen Ver-      Taler. Da die Kirchgemeinde über eine Einlage von 5.023
einsmitgliedern und den vielen freiwilligen Helfern recht   Talern verfügte, gab es keine „Fördermittel“. Im Novem-
herzlich für die große Unterstützung bedanken! Für alle     ber 1857 wurde die Orgel übergeben. (Auszug: Wolfgang
                                                            Bauer, Der Orgelbauer Christoph Opitz)
war es eine große Herausforderung und sie haben es
besser als manch Profi gemeistert.                          Weder Opitz noch unsere Vorfahren hätten gedacht,
Feuerwehrverein Nischwitz                                   dass das Instrument 160 Jahre lang bespielbar wäre.
                                                            Fachleute bestätigen den bemerkenswerten Klang, die
                                                            hohe Qualität und den fast originalen Zustand dieser ro-
                                                            mantischen Orgel.
Einladung für Vorbereitungsversammlung                      Doch nach fast 160 Jahren ist eine Restaurierung der
    zum Nischwitzer Weihnachtsmarkt                         Orgel dringend notwendig. Verschiedene Kostenvoran-
Kaum ist der Sommer um, schon laufen die Vorberei-          schläge wurden eingeholt. Je nach Reparaturaufwand lie-
tungen für den diesjährigen Weihnachtsmarkt in Nisch-       gen die Kosten bei 50.000 bis 60.000 Euro. Diese Summe
witz wieder an. Daher laden wir alle Feuerwehrver-          ist für unsere kleine Kirchgemeinde nicht zu stemmen.
einsmitglieder, aktive Kameraden und Interessierte für      Deshalb haben wir Fördermittel-Anträge an verschie-
Freitag, 28. Oktober 2016, um 19:30 Uhr, in den Ge-         dene Institutionen gestellt. Für die zeitnahe Umsetzung
meinderaum von Nischwitz herzlich zu einer ersten Ver-      der Arbeiten benötigen wir jedoch weiteres Eigenkapi-
sammlung zur Planung dieser Veranstaltung ein.              tal und bitten deshalb um große und kleine Spenden zu
Bitte unbedingt diesen Termin vormerken und die Teil-       Gunsten unserer Opitz Orgel.
nahme ermöglichen, damit wir auch in diesem Jahr wie-       Konto: Jonaswalder Kirchgemeinde
der unseren Weihnachtsmarkt auf die Beine stellen kön-      Bank: VR-Bank Altenburger Land
nen. Wir hoffen auf rege Teilnahme!                         IBAN: DE20 8306 5408 0000 416398
Feuerwehrverein Nischwitz                                   Gemeindekirchenrat Jonaswalde
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                                                           von Familie Schittko begrüßt. Die Kinder wurden in ei-
               Kita „Kunterbunt“                           nen großen Raum geführt und erlebten dort eine tolle
                                                           Tiershow. Gezeigt wurden uns kleine Hoftiere, wie das
      Kunterbunter Kindergartenreport                      chinesische Seidenhuhn „Goldie“ mit ihren Küken oder
                   Oma liebt Opapa                         ganz süße flauschige Hasen. Drei Ziegen sorgten für
Dieses Jahr luden wir unsere Großeltern schon im Au-       amüsante Unterhaltung. Unsere Erzieherin Anika durfte
gust zum Oma-Opa-Tag ein. Bei herrlichstem Wetter          „herhalten“, als es hieß: „Die Ziegen können Kunststücke
wurde eine große Kaffeetafel unten den hohen Bäumen        vorführen.“
auf der Wiese vorm Kindergarten eingedeckt. Die Kinder     Danach wurde uns der Chef des Hofes angekündigt.
überraschten ihre Gäste mit einem Programm. Es wurde       „Egon“, der Lama-Chef. Mit Stolz betrat er den Raum
gesungen, Bewegungs- und Fingerspiele gezeigt, ein         und sorgte für großes Staunen.
Gedicht aufgesagt und zwei gespielte Oma-Opa-Witze
sorgten für den ein oder anderen Lacher.                   Herr und Frau Schittko erklärten uns in ihrer Tiershow
                                                           so einiges Interessantes über die auf dem Hof lebenden
                                                           Tiere.

Danach gingen wir zum gemütlichen Kaffeetrinken über.
Vielen lieben Dank an die fleißigen Kuchenbäcker für den
leckeren Schmaus. Wer wollte, konnte dann mit seinen
Enkeln auf den Spielplatz gehen, Schmunzelsteine anma-     Aber nicht nur die Ziegen konnten Kunststücke vorfüh-
len oder einfach nur nett plaudern. Ein gemeinsames Be-    ren. Nein, auch die Lamas nahmen uns die Basecaps ganz
wegungsspiel zeigte uns, dass wir ganz schön sportliche    sacht mit ihren Lippen vom Kopf. Da war ruhig Dastehen
Omas haben.                                                angesagt. Was für ein Spaß!
                                                           Nach einer Getränke- und Eispause konnten wir ins Ge-
                                                           hege der Alpakas. Dort streichelten wir die Jungtiere
                                                           und mussten feststellen, dass wir gern welche mit in den
                                                           Kindergarten nehmen würden. Ein großes Highlight war
                                                           auch, dass wir auf den Pferden und Lamas reiten durften
                                                           – ein großes Abenteuer und Erlebnis.

Abgerundet wurde dieser schöne Nachmittag mit der
Überreichung unserer selbstgebastelten Geschenke.
Wir möchten uns auch bei allen edlen Spendern bedan-
ken, die unseren Sparfrosch etwas zu futtern gegeben
haben. Dankeschön!
Liebe Omas und Opas, bleibt alle schön gesund, dass
wir noch viele schöne Tage miteinander verbringen kön-
nen.
          Ausflug auf den Lama- und Ponyhof
Am 13. September 2016 fuhren die Kinder der Kindergar-     Aber auch so ein schöner Vormittag geht einmal zu Ende.
tengruppe mit Unterstützung von Frau Winkler, Frau Beil    So hieß es, auf Wiedersehen zu sagen. Wir bedankten
und Oma Risch Richtung Langenbernsdorf auf den Lama-       uns für die tolle Zeit auf dem Hof.
und Ponyhof. Dort angekommen, wurden wir herzlichst        Kita „Kunterbunt“
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