GEMEINDENACHRICHTEN - Gaiberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
GEMEINDENACHRICHTEN A M T SB L AT T D ER G EM EIND EN BA MM EN TA L , W I ES ENBAC H UND G A IB ERG Wiesenbach Bammental Gaiberg 59. Jahrgang 29. Mai 2020 Nr. 22 Die Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe und erholsame Pfingsttage Eric Grabenbauer Holger Karl Petra Müller-Vogel Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeisterin
hinderte Menschen. Das Darlehen Z-15 wird für einen Zeitraum von 15 Gemeinsame amtliche Mitteilungen Jahren zinslos vergeben. Die energetische Sanierung der Bestandsimmo- bilie kann zusätzlich mit, durch nochmals im Zins verbilligte, Darlehen der Kf W-Programme verknüpft werden. Voraussetzungen für eine För- Telefonaktionstag der Berufsberatung derung sind die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen sowie das Einbringen eines Eigenanteils. Ausbildungssuche in Corona Zeiten nicht vernachlässigen Weitere Informationen gibt es beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Krei- Kurzarbeit, Betriebsschließungen und steigende Arbeitslosigkeit sorgen ses unter der Tel. 06221 522-1291 - Ansprechpartnerin ist Karin Wiede- bei Schulabgängern und Ausbildungsplatzsuchenden für Unsicherheit. mann – oder per E-Mail unter karin.wiedemann@rhein-neckar-kreis.de. Die Entscheidung für einen Ausbildungsberuf oder Studiengang ist schon zu normalen Zeiten für junge Menschen oft schwierig. Die Experten der Sämtliche Informationen können auch dem Internet-Auftritt der L-Bank, Berufsberatung unterstützen Jugendliche bei ihren Entscheidungen und www.l-bank.de, entnommen werden. Neu ist hier der Z-15 Förderrechner helfen bei der Ausbildungsplatzsuche. Da die sonst üblichen persönlichen mit dem Sie vorab klären können, ob Ihr Vorhaben und Ihre persönliche Beratungsgespräche in Schulen und der Arbeitsagentur nicht möglich Situation zur Beantragung des Z-15-Darlehens geeignet sind. sind, macht die Berufsberatung am 28. Mai von 10 bis 16 Uhr einen Tele- Auch die kostenlose Hotline der L-Bank steht für alle Fragen im Einzelfall fonaktionstag, an dem sich Jugendliche und Eltern in Sachen Berufswahl zur Verfügung (0800 150-3030, Mo.-Fr. 8.00 -16.30 Uhr). und Ausbildungsplatzsuche an die Experten wenden können. Im Ge- spräch mit Berufsberatern können Jugendliche und Eltern Antworten auf diese Fragen erhalten: „Perspektive auch in Corona-Zeiten: • Was sind meine Stärken, Interessen und beruflichen Wünsche? Barrierefrei reisen in Deutschland“ • Welches Studium und/oder welche Ausbildung passt zu mir? • Wie finde ich im Moment einen geeigneten Praktikumsplatz und wie Bundesteilhabepreis ausgeschrieben – bewerbe ich mich darauf? Bewerbungen bis zum 31. Juli 2020 möglich • Wie kann ich mein Ziel erreichen und meine Chancen verbessern? Zum zweiten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Wie geht es nach der Schule weiter? (BMAS) den Bundesteilhabepreis aus. Mit insgesamt 17.500 Euro werden • Wo kann ich studieren? Was sind die Zulassungsvoraussetzungen? die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte prämiert, die • Bei welchen Firmen kann ich mich konkret bewerben (Ausbildung, du- vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind und bundesweit auf Kom- ales Studium)? munen oder Regionen übertragbar sind. Mehr Teilhabe für alle ist das Ziel. • Welche Überbrückungsmöglichkeiten gibt es? „Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland“, Telefonaktionstag der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Heidelberg, so lautet das Thema des Preises in diesem Jahr. Gesucht werden gute Bei- Donnerstag, 28. Mai 2020 von 10 - 16 Uhr, Telefon 06221 524 777 spiele rund um das barrierefreie Reisen, auch in der Corona-Pandemie und darüber hinaus. Der Anspruch ist, Reisen, Freizeit und Erholung für alle Menschen gleichberechtigt und ohne Hindernisse sowie Barrieren zu „Wohnungsbau BW 2020/2021“ in Kraft getreten ermöglichen. Dabei sollen auch die Covid-19-gebingten Einschränkun- Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für private Immobilien- gen, beispielsweise Reise- und Kontaktbeschränkungen berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für Pauschal- als auch für Individualreisen. Ange- besitzer zur Vermietung ihrer Immobilie strebt wird, eine barrierefreie touristische Servicekette zu gewährleisten. Am 1. April 2020 ist das aktuelle Förderprogramm für den Wohnungsbau Um den Bundesteilhabepreis bewerben können sich Akteurinnen und Baden-Württemberg 2020/2021 mit einem Fördervolumen von über 250 Akteure mit Bezug zum barrierefreien Reisen in Deutschland, insbe- Millionen Euro gestartet. Mit dem aktuellen Förderprogramm soll zudem sondere Destinationen, touristische Leistungserbringer, Verbände und wieder ein Anreiz für Investoren gegeben werden, sozialen Mietwohn- Vereine, Reisevermittler und –veranstalter, aber auch Anbieter von digi- raum zu schaffen. Gefördert werden der Neubau sowie der Erwerb von talen Lösungen sowie Management- und Marketingorganisationen sowie neuem Wohnraum im Kf W 55 Standard, aber auch Änderungs- und Er- Kommunen und Regionen. weiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen - zusätzlichen - Mietwohn- raums. Auch Miet- und Belegungsbindungen sind förderfähig in Form Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus. Mitglieder sind mehr- eines Darlehens oder Zuschusses. Die sozial orientierte Modernisierungs- heitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit förderung im Mietwohnungsbestand ohne eine Miet- und Belegungsbin- Behinderung, zudem Expertinnen und Experten aus Kommunen und Län- dung kann ebenfalls gefördert werden. Hier wird die energetische Sanie- dern. Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage des BMAS rung oder der altersgerechte Umbau nach Kf W-Richtlinien gefördert. am 30. November 2020 und am 1. Dezember 2020 in Berlin stattfinden. Neu im Programm ist die soziale Mietwohnraumförderung zugunsten Weitere Informationen gibt es unter www.bundesteilhabepreis.de. Bewer- von Mitarbeitern („Wohnungsbau BW – Mitarbeiterwohnen“). bungsschuss ist der 31. Juli 2020. Nähere Informationen zur sozialen Mietwohnraumförderung erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank (www.l-bank.de) oder unter Tel. 0721 150-3875. Die Deutsche Rentenversicherung Die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften, Baden-Württemberg ohne Begründung von Sozialbindungen, ist wieder Bestandteil des Pro- gramms. Gefördert werden die energetische Sanierung, der altersgerechte Trotz Corona für die Kunden da Umbau und die Nutzung erneuerbarer Energien. Informationen speziell (DRV BW) Die Kundinnen und Kunden können die zu dieser Thematik gibt es unter der Tel. 0721 150-1760 bei der L-Bank. Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- Ebenfalls wieder im Programm ist die Förderung selbst genutzten temberg bequem von zu Hause aus telefonisch, online Wohneigentums für den Kauf von Bestandsimmobilien oder den Neubau und via Videoberatung erreichen und sich dabei rund oder Kauf neuen Wohnraums im Kf W 55 Standard. Die Förderung rich- um das Leistungsspektrum des gesetzlichen Renten- tet sich an Paare, Alleinerziehende mit mind. einem Kind sowie schwerbe- versicherungsträgers umfassend beraten lassen. 2 Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020
Wer aktuell einen Antrag stellen will, muss dies ebenfalls nicht hinaus- sollen ambulanten Pflegediensten, vollstationären sowie teilstationären schieben: Einige für die Antragsaufnahme zuständigen Stellen der Bür- Einrichtungen Sicherheit geben und die häusliche Pflege soll gesichert germeisterämter (Ortsbehörden) haben bereits unter Einhaltung der werden: Pflegende und sorgende Angehörige sollen Entlastung erhalten. coronabedingten Schutzvorkehrungen und nur nach vorheriger Termin- Das Gesetz gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Der Pflegestütz- vereinbarung wieder geöffnet. Alternativ können Renten- und Reha-An- punkt des Rhein-Neckar-Kreises berät Ratsuchende gerne über die Verän- träge jederzeit über den Online-Dienst »eAntrag« der DRV (www. derungen. Die Aufgaben des Pflegestützpunktes reichen von Information deutsche-rentenversicherung.de/eantrag ) gestellt werden. Hierbei stehen die Ortsbe- Die Beratungsstellen des Pflegstützpunktes sind wie folgt erreichbar: hörden sowie die DRV selbst den Ratsuchenden telefonisch zur Seite und Neckargemünd: Rathaus (Zimmer 133), Bahnhofstr. 54, Tel: 06221 unterstützen, wenn notwendig bei der Antragstellung. Die Beratungsstel- 522-2624, Alexander.kiss@rhein-neckar-kreis.de, Ulrike.steinbrenner@ len der DRV sind weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. rhein-neckar-kreis.de Telefonisch ist das Regionalzentrum Mannheim der DRV Baden-Würt- Sinsheim: Rathaus (Zimmer 6), Wilhelmstr. 14-18, Tel. 06221 522-2622, temberg unter der Rufnummer 0621 820050 Montag bis Mittwoch von karl-heinz.bitz@rhein-neckar-kreis.de 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr er- Wiesloch: Rathaus (Zimmer B 205), Marktplatz 11, Tel. 06221 522 reichbar. Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten der Ortsbehörden finden 2625, irene.thomas@rhein-neckar-kreis.de Interessierte auf der Internetseite des jeweiligen Wohnortes. Ohne persönliche Vorsprache bei der DRV haben die Versicherten und Rentner auch keine finanziellen Nachteile zu erwarten. Wichtig ist ledig- lich, dass ein Antrag oder das sonstige Anliegen telefonisch oder schrift- Gemeinsame NichTamtliche Mitteilungen lich an den Rentenversicherungsträger gerichtet wurde. Insofern bleibt die Deutsche Rentenversicherung auch in Zeiten der aktuellen Pande- Abfuhrsamstag am Pfingstwochenende mie-Situation ein verlässlicher Partner für ihre Versicherten und Rentne- rinnen und Rentner sowie die Arbeitgeber. Die AVR Kommunal bittet um Beachtung der Abfuhr am 30. Mai Infolge der Corona-Krise musste der für Samstag, den 06. Juni, geplante „Tag der of-fenen Tür“ der AVR Unterneh- Pflegestützpunkt men in Sinsheim leider abgesagt werden. Die dafür ein-geplante Vorfahrt in einigen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises am Samstag, Angehörige und Pflegende können sich spontan bis zu zehn den 30. Mai, findet trotzdem statt. Diese ist im Abfallkalender mit einem Tage von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie Zeit für die roten Ausrufezeichen markiert. Organisation der Pflege in einer akut aufgetretenen Pflege- Die AVR Kommunal bittet alle Bürgerinnen und Bürger, den Termin im situation benötigen Abfallkalender oder auf der AVR Abfall-App genau zu beachten. Durch die Ausbreitung des Coronavirus hat sich unser Leben sehr verän- dert. Auch in den kommenden Wochen und Monaten wird unser Alltag nicht wieder so sein wie zuvor. Diese Veränderungen sind notwendig, um diejenigen, die durch Covid-19 besonders gefährdet sind, so gut wie mög- lich zu schützen. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, ihre Angehörigen und Pflegende ist diese Phase der Veränderungen beunru- higend. Durch die Schließung von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sowie den Ausfall vieler Betreuungskräfte aus dem Ausland müssen viele Menschen die Pflege ihrer zu Hause lebenden Angehörigen aktuell neu organisieren. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist eine Möglichkeit, kurzfristig die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen sicher- zustellen, informiert der Pflegestützpunkt des Rhein-Neckar-Kreises. Alle Arbeitnehmer haben ein Recht auf bis zu zehn Tage kurzzeitige Arbeits- verhinderung – und zwar unabhängig von der Größe ihres Unternehmens. Die AVR Kommunal bittet um Beachtung der Abfuhr am 30. Mai. Angehörige und Pflegende können sich spontan bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie Zeit für die Organisation der Pflege in Elsenztalschule Bammental einer akut aufgetretenen Pflegesituation benötigen. Eine bestimmte An- kündigungsfrist gibt es nicht. Sie ist also sofort möglich. Jedoch sind die Kreativer Motivationsschub für Prüflinge Angehörigen verpflichtet, ihrem Arbeitgeber den Verhinderungsgrund und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Die Realschulprüfungen an der El- senztalschule haben begonnen. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist nur in einer akuten Pflegesitua- Was für die Schüler*innen unter tion möglich, d.h. wenn sich die Pflegesituation unerwartet und unver- normalen Bedingungen bereits mittelt ändert. Bei der Schließung der Tagespflegeeinrichtungen liegt eine eine Zeit großer Aufregung und solche akute Situation vor – insbesondere dann, wenn ein pflegebedürfti- Anspannung darstellt und mit hef- ger Angehöriger mehrfach in der Woche eine Tagespflege aufsucht, wäh- tigem Stress verbunden ist, war in rend die Angehörigen zur Arbeit gehen und diese Tagespflege nun ausfällt. diesem Jahr besonders herausfor- Hintergrund: Der Pflege-Rettungsschirm nach §150 SGB XI ist aus dem dernd. Coronabedingt blieb die Krankenhausentlastungsgesetz entstanden. Die Pflegeversicherung un- Schule während der Vorbereitungs- terstützt die Pflegebedürftigen und stabilisiert die bestehende Pflegeinf- zeit für mehrere Wochen geschlos- rastruktur. Die Kassen verzichten vorübergehend auf verschiedene For- sen, der Unterricht im Klassenver- malien. Die Hilfen sollen möglichst unbürokratisch erfolgen. Diese Hilfen band fiel aus und Aufgaben mussten zuhause erledigt werden. Auch wenn Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020 3
Pflegedienst Notrufe Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung der AWO 06223 2188 Mobiler Sozialer Dienst der AWO 06223 74443 Notruf, Unfall 110 Neckarsteinacher Str. 14 in 69151 Neckargemünd Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Malteser-Hilfsdienst e.V. Tel. 06222 92250 Kinderschutz-Notruf im Rhein-Neckar-Kreis 112 Wiesloch, Baiertaler Str. 26, Essen auf Rädern (Mahlzeitendienst): Polizeiposten Meckesheim 06226 1336 Tägliche Anlieferung von warmen Mahlzeiten (auch am Wochenende). Polizeirevier Neckargemünd 9254-0 Kläranlage Tel. 972125 Frauenhaus Heidelberg Tel. 06221 833088 Wassermeister Tel. 06223 92556-0, Fax 92556-22 MVV Energie - Erdgas Notfall-Hotline Tel. 0621 2903573 Ärztliche Bereitschaftsdienste Bei Unterbrechung der Stromversorgung Tel.0800 7962787 und stromausfall.de Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt brau- Technische Meldungsannahme Tel. 06223 963-300 chen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärzt- Unity Media Baden-Württemberg Tel. 0221 46619100 liche Bereitschaftsdienst für Sie da. Wenn Sie die Rufnummer 116 117 wählen, hören Sie in der Regel eine Bandansage, die Ihnen die Adresse der nächstgelegenen Notfallpraxis und die Öffnungszeiten nennt. Falls Telefonseelsorge Rhein-Neckar Sie aus medizinischen Gründen einen Hausbesuch benötigen, bleiben Sie in der Leitung. Sie werden sodann an die zuständige Rettungsleitstelle Notrufnummer der Telefonseelsorge weitergeleitet, welche die Hausbesuche koordiniert. Der ärztliche Bereit- Tag und Nacht (bundesweit – gebührenfrei) 0800 1110111 schaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in Integrationsfachdienst lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Nötfällen alarmieren Sie bitte Hebelstr. 22, 69115 Heidelberg, Eingang C Tel. 06221 8901510 sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Psychosoziale Beratungsstelle (PSB) Tel. 06221 882673 Den zahnärztlichen Notdienst finden Sie unter Tel. 06221 3544917. Sekretariatssprechzeiten: Gespräche nach Vereinbarung Notrufnummer des ärztl. Bereitschaftdienstes Rufnummer 116117 Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 12.00 Uhr Notfallpraxis in der GRN-Klinik Eberbach, Scheuerbergstr. 3: Mo - Do 13.00 - 15.00 Uhr Öffnungszeiten: Sa/So 8.00 Uhr - Mo 7.00 Uhr; Feiertag 8.00 Uhr - Fol- Beratungsstelle für Hörbehinderte (BfH) Mo - Di und Do - Fr 9.00 - getag 7.00 Uhr 12.00 Uhr, Tel.-Nr. 06221 88-3561 Notfallpraxis in der GRN-Klinik Schwetzingen: St-Nr. / Fax-Nr. 06221 88-2124 / 06221 88-2112 Öffnungszeiten: Mo/Di/Do/Fr 19.00 Uhr – 24.00 Uhr; Mi 13.00 Uhr – Sozialstation f. Ambulante Pflegedienste Neckargemünd, Mühlgasse 24.00 Uhr, Sa/So/Feiertag 8.00 Uhr - 24.00 Uhr 8/1 (Seniorenwohnanlage), Tel./Fax 9221-0/9221-44 Notfallpraxis in der GRN-Klinik Sinsheim: Pflegenotdienst: 0171 7916506 Öffnungszeiten: Mo/Di/Do 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr; Mi 13.00 Kreisseniorenrat des Rhein-Neckar-Kreises e.V. Uhr – Folgetag 7.00 Uhr, Freitag 19.00 Uhr – Mo 7.00 Uhr; Feiertag Vor- Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd Tel. 06223 8681223 tag 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr Ambulanter Pflegedienst, Tagespflege, Pflegeheim Anna-Scherer-Haus Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die Reilsheimer Mühlweg 2 Tel 06223 966-0 nächstliegende Notfallpraxis kommen. Ambulanter Pflegedienst KUR Scholl, Tel. 06223 865630 Kinderärztlicher Notdienst, Kinderärztliche Notfallpraxis im Zentrum Tag u. Nacht erreichbar Tel. 0173 3234875 für Jugendmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Pflegedienst Kompass, Tel. 06223 8689840 Feld 430, 69120 Heidelberg Mobil 0170 5593821 Öffnungszeiten: Ambulanter Hospizdienst Elsenztal e.V. Mi, Fr: 16.00 - 22.00 Uhr; Sa, So, Feiertag: 9.00 - 22.00 Uhr Tel. 06226 429002, 01525 2845875 Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die Not- fallpraxis kommen Sozialpsychiatrischer Dienst Notdienst der Apotheken täglich ab 8.30 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst im GPZ (Gemeindepsychiatrisches Zent- Freitag, 29.05.: Markt-Apotheke, Marktplatz 10, rum) - Hilfe und Beratung für psychisch Kranke - Wiesloch, Heidelberger Neckargemünd Tel. 06223 3919 Str. 51, Tel. 06222 8019/Außensprechstunde Neckargemünd: Prinz Samstag, 30.05.: Stadt-Apotheke, Hauptstraße 12, Carl, Hauptstr. 56, Besprechungszimmer im OG. Mo. 15.30 - 17.00 Uhr Schönau Tel. 06228 8241 und nach Vereinbarung. Tel. 06223 861227 Sonntag, 31.05.: Brücken-Apotheke, Bahnhofstraße 34, Der Caritasverband hält jeden Donnerstagnachmittag von 14 bis 17 Uhr Neckargemünd Tel. 06223 9728400 im kath. Kirchenzentrum der Pfarrgemeinde St. Nepomuk (Pfarrbüro) Montag, 01.06.: Christoph-Apotheke, Hauptstraße 47, Hauptstr. 29, 69151 Neckargemünd, Tel. 3554, Sprechstunde ab. Bammental Tel. 06223 95170 Dienstag, 02.06.: Weinberg-Apotheke, Sinsheimer Straße 5, Die Nummer des AVR-Abfalltelefons lautet: 07261 931-0 Mauer Tel. 06226 9939340 Web: info@avr-kommunal.de/www.avr-kommunal.de Mittwoch, 03.06.: Steinach-Apotheke, Hauptstraße 12, AVR Energie GmbH, Dietmar-Hopp-Str., 74889 Sinsheim 0800 28755462 Neckarsteinach Tel. 06229 444 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Außenstelle Sinsheim, Muthstr. 4 Donnerstag, 04.06.: Römer-Apotheke, Bammentaler Straße 13, Zulassungsstelle Tel. 07261 9466-5514/Fax: 07261 9466-5520 Wiesenbach Tel. 06223 970074 Führerscheinstelle Tel. 07261 9466-5504/Fax: 07261 9466-95521 Öffnungszeiten der Zulassungsstellen/Führerscheinstelle Der Apotheken-Notdienstfinder 22 8 33* Mo, Di, Do, Fr 7.30 - 12.00 Uhr, Mittwoch 7.30 - 17.00 Uhr von jedem Handy ohne Vorwahl · *max. 69 ct/Min/SMS Krankentransport - Taxi Bammental, Gaiberg und Wiesenbach 5598; 970323 Der Apotheken-Notdienstfinder 0800 00 22 8 33 kostenlos aus dem Festnetz Hebammendienst Bammental , Tel. 5998; Gaiberg Tel. 47202 www.aponet.de
es in den letzten drei Wochen wieder Präsenzunterricht in der Schule gab, war die Situation für die Prüflinge sehr schwierig. Die Eltern und Freunde Kirchliche Nachrichten durchlitten mit ihnen das emotionale Auf und Ab in dieser verrückten, belastenden und anstrengenden Zeit und ließen sich immer wieder neue Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Motivationsspritzen einfallen, um die Schwierigkeiten zu meistern. Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth. (Sach. 4,6b) Auch für die Prüfungstage an der Elsenztalschule hatten sich die Angehö- rigen eine besondere Form der Unterstützung überlegt. Um ihren Lieben die nötige Zuversicht zu vermitteln und die Nervosität zu nehmen, haben Evangelische Kirchengemeinde sie bunten Plakate und Leintücher gestaltet und über dem Eingang des Bammental Schulgebäudes aufgehängt. Ganz liebevoll und individuell auf den jeweili- Ev Pfarramt Bammental, Bürozeiten: Mo, Mi u. Fr: 9.00 bis 11.30 Uhr, gen Prüfling abgestimmt, haben sie dafür großflächige Banner gemalt und Tel. 5084; Fax 971718, E-Mail: pfarramt@evkiba.de, Internet: www.ev- mit Texten versehen. kiba.de Der Kreativität waren dabei keine Grenzen gesetzt. Die Banner zeigten Pfingstsonntag, 31. Mai: 10.00 Uhr Gottesdienst Fotodrucke, persönliche Bilder, künstlerische Ausführungen sowie lus- Wie bereits in den vergangenen Wochen werden wir Gottesdienst unter tige und motivierende Sprüche. Ob Verwandte, Mitschüler*innen oder gewissen Einschränkungen feiern. Die möglichen Sitzplätze in der Kirche Freunde – sie alle stehen hinter den Zehntklässler*innen und wünschen sind markiert, sodass der Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten ihnen Zuversicht und viel Glück. werden kann. Damit ist die Anzahl der Gottesdienstbesucher begrenzt. So sind ermutigende Anlehnungen Unsere Ältesten sind Ihnen behilflich, unser Sicherheitskonzept einzuhalten. an Star Wars, Sherlock Holmes, Gipfelstürmer und den Lieblings- Pfingstmontag, 01. Juni: 10.00 Uhr gemeinsamer ökumenische Gottes- fußballverein, aber auch die traditi- dienst in Wiesenbach auf der Wiese hinter der kath. Kirche statt (mit bis onellen Glückssymbole wie zu 100 TN/ Pfr..Endisch und Pfarrerin Gnändinger.) Kleeblätter und Glückschweinchen Groß und Klein sind dazu eingeladen. Wer kann, bringt ein ca. 2 m langes zu sehen und motivierende Zu- Band mit. Wir haben damit eine Überraschung vor. Stühle stehen bereit. sprüche wie “Du schaffst das!“, „Yes Familien können eine Decke mitbringen, um darauf zu sitzen. Der Gottes- you can“, “Wir glauben an dich“, dienst wird von Mitgliedern des Posaunenchors Bammental musikalisch „Du bist im Finale. Die Prüfungen gestaltet. flasht du locker“ zu lesen. Auch die Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kirche statt mit Abbildungen von Prüflingen, z. B. der dafür zugelassenen Anzahl der Gottesdienstbesucher. als Erstklässlerin oder in Meditati- Offene Kirche: Unsere Kirche bleibt weiterhin täglich ab 10.30 Uhr ge- onshaltung nebst beruhigendem öffnet und lädt ein zum Verweilen, zum Nachdenken und zum Beten. Mantra, waren unter den Plakaten zu entdecken. Selbst aktuelle An- Eine-Weltwaren Verkauf: Eine-Welt-Waren und fair gehandelte Bana- spielungen auf ein (Corona-) Test- nen (diese bitte vorbestellen) können Sie donnerstags von 15.00 Uhr bis zentrum mit dem Wunsch „Be po- 16.00 Uhr im Café „Alte Kirchenbank“ im Ev. Gemeindehaus kaufen. sitve“ durften nicht fehlen und wollen den Glauben an sich selbst vermitteln. Mit ihren liebevoll gemeinten Wünschen und Darstellungen sind die Pla- Evangelische Kirchengemeinde kate ein echter Hingucker. Die Prüflinge finden die Aktion toll und sind Gaiberg überzeugt: „Die Unterstützung durch unsere Angehörigen hilft uns, in der Prüfung gelassen zu denken und auf das Gelernte zugreifen zu können.“ Pfarramt Ochsenbacher Str. 4, Gauangelloch, www.gau-gai-go.de, Tel. 06226 2656, Fax: 06226 991953, E-Mail: pfarramt@gau-gai-go.de. Wenn die Schüler*innen bei ihrer Abschlussprüfung so kreativ sind, wie Bürozeiten: Dienstag und Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr. die Eltern und Freunde beim Basteln, dann kann eigentlich nichts mehr schiefgehen. Sonntag, 31. Mai (Pfingstsonntag): 10.00 Uhr Klappstuhlgottesdienst in der Ortsmitte von Gaiberg Montag, 1. Juni (Pfingstmontag): 10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Klaus Zimmermann in Gauangelloch Sonntag, 7. Juni (Trinitatis): 10.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikant Dr. Peter Bueß in Gaiberg, 11.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikant Dr. Peter Bueß in Gauangelloch Wir freuen uns, dass wir nun wieder Gottesdienste feiern dürfen, wenn auch unter den Bedingungen eines speziellen Infektionsschutzkonzeptes. Dazu gehören: Gottesdienstbesucher werden gebeten, einen Mund-Na- sen-Schutz zu tragen. Sie sollen zwei Meter Abstand voneinander halten und möglichst nichts anfassen. Es gibt einen Ordnungsdienst, der die Plätze zuweist, in der Regel von vorne nach hinten. An den Plätzen ist ein Liedblatt für den Gottesdienst hinterlegt. Im Gottesdienst darf nicht ge- sungen, wohl aber gesummt werden. Opfer und Kollekte werden am Aus- gang gesammelt. Vor und nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Bitte wahren Sie auch nach dem Gottesdienst den gebotenen Abstand. Viele weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.gau-gai-go.de Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020 5
Montag, 1. Juni (Pfingstmontag): 10.00 Uhr Ökumenischer Gottes- dienst hinter der katholischen Kirche – bitte bringen Sie zu diesem Got- tesdienst ein Band oder eine Schnur in 2 Meter Länge mit. Freitags von 15-17 Uhr Verkauf von Waren aus fairem Handel im Welt-Laden im evang. Pfarrhaus Wiesenbach, Schlossberg 2. Am Pfingstmontag findet der gemeinsame Ökumenische Gottesdienst um 10.00 Uhr in Wiesenbach auf der Wiese hinter der kath. Kirche statt (mit bis zu 100 Teilnehmern) mit Pfr. K. Endisch und Pfarrerin F. Gnändinger. Groß und Klein sind dazu eingeladen. Wer kann, bringt ein ca. 2 m langes Band mit. Wir haben damit eine Überraschung vor. Stühle stehen bereit. Familien können eine Decke mitbringen, um da- rauf zu sitzen. Der Gottesdienst wird von Mitgliedern des Posaunen- chors Bammental musikalisch gestaltet. Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kirche statt „Klappstuhl-Gottesdienst“ im Freien – das heißt, alle Gottesdienst- mit der dafür zugelassenen Anzahl der Gottesdienstbesucher. besucher bringen sich nach Möglichkeit als Sitzgelegenheit einen eige- Gottesdienste sind wieder erlaubt, wenn das Schutzkonzept eingehalten nen Klappstuhl oder eine Decke mit. Außerdem ist bei regnerischem wird. Dieses finden Sie auf unserer Homepage. Der Gottesdienst dauert Wetter wie bei Sonnenschein ein Regenschirm nützlich. Der Gottes- 30 Minuten und es gibt keinen Gemeindegesang, aber Orgelmusik. Der dienst hat einen improvisierten Charakter, auch weil diejenigen, die Abstand von 2 m wird eingehalten. Bitte bringen Sie, wenn möglich, - au- den Gottesdienst musikalisch begleiten, vorher keine Möglichkeit ha- ßer am Pfingstmontag -Ihr Gesangbuch zum Mitlesen mit. Das Tragen ei- ben zu üben. nes Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen, der ebenfalls mitzubrin- Auch hier gelten die Bedingungen des Infektionsschutzkonzeptes. gen ist. Sie sind herzlich eingeladen. Weitere Klappstuhlgottesdienste wird es geben am: 21. Juni 10 Uhr Gemeindehaus Gauangelloch, 5. Juli am Bärenbrunnen in Gaiberg, Auf der Homepage und in der Kirche finden Sie einen Wohnzimmer- 12. Juli am Gemeindehaus Gauangelloch, 26. Juli am Gemeindehaus gottesdienst zum kommenden Pfingstfest. Gauangelloch, jeweils um 10.00 Uhr Die Kirche ist täglich geöffnet für das stille Gebet von 10.00-19.00 Uhr. Unter dem Motto „Wir sorgen füreinander“ gibt es folgende Angebote: Täglich um 19.00 laden die Glocken ein zum Gebet zu Hause: dem • Gebete, Andachten und Ansprachen finden Sie in Papierform im Gebet für Kranke und Helfer und zum Vaterunser. Milchhäuschen neben der Evang. Kirche • Klänge des Glaubens Auf unserer Homepage finden Sie unter „Kirche begleitet“ einen Link Auch weiterhin werden um 18:30 Uhr mittwochs und samstags von der zum Gottesdienst aus der Landeskirche und Angebote für Kinder und Kirche aus Choräle geblasen. Mit dieser Aktion ist auch der Dank an die Jugendliche. Dort finden sie auch ein geistliches Wort und Gebete. weltweit tätigen Ärzte und Pflegekräfte verbunden. Außerdem soll die Links zu Gottesdiensten aus der Region finden Sie auf der Homepage Hoffnung auf ein Abebben der Pandemie zum Ausdruck kommen. Wer des Kirchenbezirks www.kbz-ne-eb.de mag kann aus diesem Grund eine Kerze ins Fenster stellen oder einen Wenn Sie krank sind, unter Quarantäne stehen oder zu einer Risiko- Regenbogen basteln oder malen, der dann irgendwo am Haus befestigt gruppe gehören und Hilfe brauchen, melden Sie sich im Pfarramt un- werden kann. ter: 40733. Sie sind nicht alleine. Es gibt Freiwillige, die bereit sind, für • Hilfsangebote Sie die Einkäufe zu übernehmen. Generell sammeln wir Hilfsangebote auf der einen Seite und Hilfsbedürf- Jugendliche die bis 31.10.2007 geboren sind und noch nicht konfir- tige auf der anderen Seite. Machen Sie davon Gebrauch! miert sind, können sich zum Konfirmandenunterricht und zur Konfir- • Gesprächsangebot mation 2021 anmelden. Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit dem Pfarr- Selbstverständlich bietet sich Pfarrer Beisel als Gesprächspartner an. amt auf. Scheuen Sie sich nicht, anzurufen (06226 2656) oder eine E-Mail zu schreiben (johannes.beisel@kbz.ekiba.de)! • Auf unserer Homepage finden Sie u.a.: unter der Rubrik Zugabe fin- Katholische Seelsorgeeinheit Neckar-Elsenz den Sie verschiedene kleine Aufmunterungen – Anregungen für Gottes- dienste, Andachten und Gebete – eine Andacht für jeden Tag Katholisches Pfarramt, Fischersberg 3a, 69245 Bammental, Tel. Werden oder bleiben Sie gesund und behütet! 489010, Fax 489011, bammental@kath-neckar-elsenz.de, www.kath- Gottes Segen möge Sie auch weiterhin begleiten! neckar-elsenz.de. Bürozeiten BTL: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 11.00 Uhr; Di 17.00 - 19.00 Uhr. Katholisches Pfarramt, Hauptstr. 54, 69257 Wiesenbach, Tel. 4410, Evangelische Kirchengemeinde Fax 80 50 86, wiesenbach@kath-neckar-elsenz.de. Bürozeiten WB: Mo Wiesenbach 9.00 - 11.00 Uhr Pfarrer Karl Endisch, Tel. 06223 489010, k.endisch@kath-neckar-el- Evangelisches Pfarramt Wiesenbach – Schlossberg 2 – Tel. 40733 – Fax: senz.de – Gemeindereferentin Tatjana Abele, Tel. 06223 805087, t.abe- 970792 – E-Mail: wiesenbach@kbz.ekiba.de – www.evangelisch-in-wie- le@kath-neckar-elsenz.de senbach.de. Bürozeiten Frau Elke Paulus: montags und freitags von 9 bis In diesen Monaten wird uns in einem Ausmaß wie nie zuvor bewusst, 12 Uhr und mittwochs von 17 bis 19 Uhr. Termine mit Pfarrerin Fran- wie wertvoll Gemeinschaft ist – in der Familie, im Freundeskreis, viel- ziska Gnändinger nach Vereinbarung – auch gerne per Telefon. fach auch im kirchlichen Leben! Kirchliche Solidarität erbittet in diesen Sonntag, 31. Mai (Pfingstsonntag): 09.30 Uhr Gottesdienst – Kollekte Tagen das Osteuropa-Hilfswerk Renovabis. Denn die Folgen des Coro- für die Aufgaben der Badischen Landesbibelgesellschaft na-Virus treffen auch die Renovabis-Pfingstaktion. Die Pfingstkollekte 6 Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020
ist eine wesentliche Säule der Renovabis-Projektarbeit. Aber duch die weiterhin starken Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind kaum Kath. Kirchengemeinde Wiesenbach Veranstaltungen in unseren Gemeinden möglich und die Zahl der Got- tesdienstbesucher bleibt eingeschränkt. Dennoch geht die Arbeit in den Pfarrbüro geschlossen zahlreichen Hilfsprojekten weiter. Menschen in der Ukraine, dem Bei- Das Pfarrbüro ist bis einschließlich Montag, 15. Juni geschlossen. Bitte spielland der diesjährigen Pfingstaktion, aber auch in zahlreichen ande- wenden Sie sich an das Pfarrbüro in Bammental 06223 489010 ren Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas, sind auf unsere Solidatität angewiesen. Marienkapelle Wiesenbach Daher wenden wir uns heute mit folgender Bitte an Die Kapelle ist wieder an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Sie: Unterstützen Sie die Kollekte großzügig bzw. Liebe Besucher unserer Marienkapelle, aufgrund der aktuellen Coro- spenden Sie Ihre Kollekte direkt an Renovabis. Das na-Lage und den einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen können wir geht per: www.renovabis.de/pfingstspende oder leider in diesem Jahr unsere Maiandachten nicht wie gewohnt feiern. Renovabis e.V., Bank für Kirch und Caritas EG, DE94 4726 0307 0000 Um Ihnen dennoch als Besucher eine Möglichkeit und einen Impuls zur 0094 00, GENODEM1BKC Andacht und des Gebetes zur Gottesmutter Maria zu geben, stellen wir Ihnen an den Sonn- und Feiertagen verschiedene Impulse zur Verfügung. Altpapiersammlung im Mai Diese finden Sie auf den Stufen vor dem Marienaltar. Sabine Mayer Liebe Sammlerinnen und Sammler, die derzeitige Liebe Sammlerinnen und Sammler, die derzeitige Situation erlaubt leider Situation erlaubt leider nicht die Frühjahrssamme- nicht die Frühjahrssammelaktion in der üblichen Form durchzuführen. laktion in der üblichen Form durchzuführen. Eine Eine flächendeckende Abholaktion kann derzeit nicht stattfinden. Aller- flächendeckende Abholaktion kann derzeit nicht dings gibt es dennoch die Möglichkeit, das bisher gesammelte Altpapier stattfinden. abzugeben. Allerdings gibt es dennoch die Möglichkeit, das bisher Es wird vom 30.04. bis 6.06. ein Altpapiercontainer am Bauhof Wiesen- gesammelte Altpapier abzugeben. Es wird vom 30.04. bach, Am Sportzentrum 4, stehen, in den man an folgenden Samstagen bis 6.06. ein Altpapiercontainer am Bauhof Wiesen- 30. Mai und 6. Juni jeweils von 9.00 - 13.00 Uhr sein Altpapier einwer- bach, Am Sportzentrum 4, stehen, in den man an fol- fen kann. genden Samstagen, 30. Mai und 6. Juni jeweils von 9.00 - 13.00 Uhr sein Altpapier einwerfen kann. In dringenden Fällen, können Sie auch telefonisch unter 06223 970264 eine Abholung anmel- Neuapostolische Kirche den. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass dies nur in geringem Umfang und nur ausnahmsweise möglich sein wird. Für alle, die genügend Platz Neuapostolische Kirche 69245 Bammental, Dammweg 22, www.nak- haben und das Altpapier nicht einwerfen können, empfehlen wir, die eberbach.de Sammelaktion im Herbst abzuwarten. Wem der Platz inzwischen knapp Termine der Woche: wird, möchte bitte das Sammeln vorübergehend einzustellen. Sonntag, 31. Mai kann ein Gottesdienst per Livestream bzw Telefonein- Bitte unterstützen Sie uns! Ihre Ministranten wahl miterlebt werden. Tagesaktuell Infos dazu unter: www.nak-heidel- berg.de Complet – Complet für die Osterzeit Zwei Familien haben sich in Zeiten von Corona zusam- mengetan und für uns eine Complet aufgenommen. Mennonitengemeinde Bammental Nutzen Sie die Möglichkeit, die Complet in der Oster- zeit für sich zu Hause zu feiern. Gemeindeadresse: Hauptstr. 86, 69245 Bammental, MennGemBtl@gmx. de – Barbara Hege-Galle, Tel. 06223 971008 Sie finden die Aufzeichnung auf unserer Homepage www.kath-neck- ar-elsenz.de. Im Artikel Complet To Go. Und dort auch das Heft, zum „Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, Mitbeten und -singen- spricht der HERR Zebaoth.“ (Sacharja 4,6b) Gottesdienste der Seelsorgeeinheit Den Pfingstgottesdienst mit Abendmahl werden wir dieses Jahr um 10.00 Uhr in der kath. Kirche St. Dionysius (Fischersberg 3, Bammental) feiern. DONNERSTAG, 28. MAI: 9.00 MECK Eucharistiefeier (S) FREITAG, 29. MAI: 8.30 BTL Eucharistiefeier (E) Weitere Informationen unter: www.mennonitenbammental.de SAMSTAG, 30. MAI: RENOVABIS-KOLLEKTE, 17.30 MECK Rosen- kranz, 18.00 MECK Eucharistiefeier (S), 18.00 GB Eucharistiefeier (SZ) PFINGSTSONNTAG, 31. MAI: RENOVABIS-KOLLEKTE, 9.15 MAU Eucharistiefeier (E), 9.15 NGD Eucharistiefeier (SZ), 9.15 MÜCK I M PR E SSUM Herausgeber: Gemeinden Bammental, Wiesenbach Eucharistiefeier (S), 10.45 ARCHE Ökum. Gottesdienst (Jo), 10.45 MÖ und Gaiberg Eucharistiefeier (S), 11.00 WB Eucharistiefeier (E) Internet-Adressen: Bammental: www.bammental.de PFINGSTMONTAG, 1. JUNI: 10.00 WB Ökum. Gottesdienst auf der Wiesenbach: www.wiesenbach-online.de Wiese hinter der Kirche (E), 10.45 MECK Eucharistiefeier † Irma Boppre Gaiberg: www.gaiberg.de (S) Verantwortlich: für den amtlichen und redaktionellen Teil die Bürgermeister oder Vertreter im Amt der DIENSTAG, 2. JUNI: 18.30 LO Eucharistiefeier (S) jeweiligen Gemeinde MITTWOCH, 3. JUNI: 10.00 NGD Eucharistiefeier (S), 18.30 MAU Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich. Eucharistiefeier (S) Redaktionsschluss: Für Textbeiträge dienstags, 10.00 Uhr DONNERSTAG, 4. JUNI: 9.00 MECK Eucharistiefeier (S) Druck, Anzeigen und Vertrieb FREITAG, 5. JUNI: Herz-Jesu-Freitag, 8.30 BTL Eucharistiefeier (E), metropolmedia Häß & Schmitt OHG · Industriestr. 27 · 69245 Bammen- 18.30 MÖ Eucharistiefeier (S) tal · Telefon 06223 8684727 · E-Mail: info@metropol.media SAMSTAG, 6. JUNI: 17.30 MECK Rosenkranz, 18.00 MECK Eucharis- Abonnentenpreis: jährlich: 24,– Euro Kündigung: Halbjährlich zum Quartalsende tiefeier (E) Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020 7
Bammental www.bammental.de nau, Schönbrunn, Schriesheim, Sinsheim, Spechbach, St. Leon-Rot, amtliche Mitteilungen Waibstadt, Walldorf, Weinheim, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld und Zuzenhausen, jeweils vertreten durch ihren (Ober-)Bürgermeister / ihre Bürgermeis- terin (nachfolgend Kommunen). Kommunen und Landkreis werden ge- meínsam auch Beteiligte genannt. Präambel Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirt- schaftung des Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Wald- Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 25 Abs. besitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für 5 GKZ; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Kommu- den Körperschaftswald (S 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtli- nen Altlußheim, Angelbachtal, Bammental, Brühl, Dielheim, Dossen- chen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung heim, Epfenbach, Eppelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heilig- wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhal- kreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Hirschberg, Hockenheim, tiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunk- Laudenbach, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, tionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbescha- Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Oftersheim, Rauen- det der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens berg, Reichartshausen, Reilingen, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich Schriesheim, Sinsheim, Spechbach, St. Leon-Rot, Waibstadt, Walldorf, ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Weinheim, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen und dem Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- Rhein-Neckar-Kreis und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und deren Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 06.03.2020 Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen kör- Genehmigung perschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Waldpflege im Rahmen Die zwischen den waldbesitzenden Kommunen Altlußheim, Angel- der betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Produktion möglichst bachtal, Bammental, Brühl, Dielheim, Dossenheim, Epfenbach, Ep- wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer pelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, über Verkaufsstrukturen, die einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Hirschberg, Hockenheim, Laudenbach, so können die gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofs- und das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und für die Zwecke der heim, Neckargemünd, Neidenstein, Oftersheim, Rauenberg, Reicharts- Kommune zu venrvalten (GemO), sinnigenreise zusammengeführt und hausen, Reilingen, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Schriesheim, umgesetzt werden. Die Beteiligten verfolgen mit der Vereinbarung daher Sinsheim, Spechbach, St. Leon-Rot, Waibstadt, Walldorf, Weinheim, Wie- die gemeinsamen Ziele, das in den Forstbetrieben produzierte Holz mög- senbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen und dem Rhein-Neckar- lichst wertschöpfend zugunsten des jeweiligen Waldbesitzers zu vermark- Kreis am 06.03.2020 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur ten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder Übertragung der Aufgabe des kommunalen Holzverkaufs wird gemäß § durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit genehmigt. im Rhein-Neckar-Kreis zu erhalten und zu fördern. Gez. Yvonne Ratzel Vor diesem Hintergrund schließen die Beteiligten die nachfolgende dele- gierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. S 25 Abs. 1 S. 1 1. Alt GKZ. Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen §1 Gegenstand der Vereinbarung Vereinbarung nach § 25 Abs. 5 GKZ für die (1) Die Kommunen übertragen dem Landkreis zur Erfüllung die ihnen Gemeinden Bammental, Gaiberg und Wiesenbach gem. S 47 Abs.2 LWaldG obliegende Aufgabe, das Holz aus ihren Körper- schaftswäldern zu verkaufen. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 25 Abs. I des (2) Der Landkreis erfüllt anstelle der Kommunen die übertragene Auf- Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit gabe nach Absatz 1 in eigener Zuständigkeit, mit eigenem Personal und Baden-Württemberg (GKZ) zur Übertragung der Aufgabe eigenen Arbeitsmitteln nach Maßgabe dieser Vereinbarung. (3) Der Holzverkauf im Sinne des Abs. 1 umfasst die Vermarktung des des kommunalen Holzverkaufs Holzes einschließlich des Abschlusses von Holzlieferungs- und - verkaufs- zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis, vertreten durch den Landrat verträgen sowie von Verträgen über zugehörige Logistikdienstleistungen, (nachfolgend Landkreis) sowie folgenden waldbesitzenden Kommunen jeweils im Namen und auf Rechnung der Kommunen sowie die Fakturie- im Rhein-Neckar-Kreis rung und die Übenruachung der Holzabfuhr. AItlußheim, Angelbachtal, Bammental, Brühl, Dielheim, Dossen- (4) Die Erlöse aus dem Verkauf des Holzes einer Kommune stehen eben heim, Epfenbach, Eppelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, dieser Kommune zu. Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Hirschberg, (5) Die haushalts- und kassenrechtliche Abwicklung, wie zum Beispiel die Hockenheim, Laudenbach, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, erforderlichen Buchungen der Zahlungen im Haushaltssystem der Kom- Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Of- munen, Zahlungstibenryachung und Mahnverfahren und Beitreibungen, tersheim, Rauenberg, Reichartshausen, Reilingen, Sandhausen, Schö- sind nicht Teil des Holzverkaufes und verbleiben bei den Kommunen. 8 Bammental · Nr. 22 · 29.05.2020
§2 Gesamthafte Verkaufsoptim ierung G E M E I N D E N AC H R IC HTE N Bürgermeisteramt Bammental Der Landkreis strebt beim Holzverkauf eine größtmögliche Wertschöp- Sprechzeiten im Rathaus fung über die gesamte Holzmenge aller Kommunen an. Dazu kann er Mo - Fr 8.30 - 12.00 Uhr Holz über die Forstbetriebe der Kommunen hinweg bündeln und zum Dienstags 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr Verkauf anbieten. Verkaufspreisoptimierung für eine Kommune darf Kassenstunden nicht zu Lasten der anderen Kommunen erfolgen. Donnerstags 9.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr IBAN: DE02 6725 0020 0007 6020 57 §3 Rechte und Pflichten der Beteiligten BIC: SOLADES1HDB (1) Der Landkreis ist für die Erfüllung der Aufgabe des Holzverkaufes Bank Sparkasse Heidelberg Telefonisch zu erreichen: für die Kommunen in dem in § 1 Abs. 3 genannten Umfang zuständig. Gemeindeverwaltung 9530-0 Für sämtlichen Schriftverkehr werden die Briefköpfe des Landratsamtes Fax-Nr. 9530-88 Rhein-Neckar venruendet. Elsenztalschule 9523-0 Gymnasium 9521-0 (2) Das notwendige Personal und die erforderlichen Arbeitsmittel wer- Kindertageseinrichtungen Kleine Helden 484-533 den durch den Landkreis bereitgestellt. Der Landkreis kann mit Zustim- Regenbogenkindergarten 484-233 mung der betroffenen Kommune auch Personal einer Kommune gegen Waldorfkindergarten 46888 Kostenersatz entsprechend § 10 Abs. 1 S.3 einsetzen. Familienzentrum Kinderreich 9725470 Gemeindebücherei Bammental, Reilsheimer Str. 15 (3) Die Kommunen bevollmächtigen den Landkreis unwiderruflich zum Öffnungszeiten: Abschluss sämtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Holzverkauf. Montag und Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr (4) Ein Verkauf der Hölzer auf dem Stock (sogenannte Selbstwerbungs- Telefon: 9252790 Polizeiposten Meckesheim 06226 1336 kaufuerträge) findet nur in begründeten Ausnahmefällen statt und ist mit Polizeirevier Neckargemünd 9254-0 den betroffenen Kommunen abzustimmen. Feuerwehrgerätehaus 970770 (5) Der Landkreis wird den Kommunen die erforderlichen Daten für die Elsenzhalle 484432 Waldschwimmbad 484333 haushaltsund kassenrechtliche Abwicklung zur Verfügung stellen. Förster/Hr. Reinhard 06223 73755 (6) Die Kommunen haben dem Landkreis sämtliche zur Erfüllung der Kläranlage Telefon 972125 übertragenen Aufgabe erforderlichen lnformationen rechtzeitig zur Ver- Wassermeister Tel. 06223 92556-0 Fax 92556-22 fügung zu stellen. MVV Energie - Erdgas Notfall-Hotline Tel. 0800 2901000 Bei Unterbrechung der Stromversorgung Tel.0800 7962787 (7) Die Kommunen verpflichten sich, die Hölzer im Rahmen der jeweili- und stromausfall.de gen Jahresplanung und der vom Landkreis geschlossenen Verträge bereit Technische Meldungsannahme Tel. 06223 963-300 zu stellen. Kabel BW – Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG www.kabelbw.de.Kundenservice: Tel. 01806 888150 §4 Abschluss von Lieferverträgen Fax: 0800 8888115 Seniorentreff - Hauptstraße 89 Der Landkreis ist berechtigt, Holzlieferverpflichtungen (Holzlieferverträ- Dienstag: Seniorenkaffee ab 14 Uhr ge) über einen längeren Zeitraum einzugehen (in der Regel ein Jahr). Die Freitag: AWO-Handarbeitsgruppe ab 14 Uhr Lieferverpflichtungen haben sich an der nachhaltigen Holzproduktion im Rathaus, Hauptstraße 71 der Kommunen zu orientieren, die sich aus der jeweiligen Jahresplanung Nachbarschaftshilfe, Diakonieverein Bammental e.V., Hauptstraße 71 und der periodischen Betriebsplanung ergeben. Sprechzeiten: Montag 10.00 - 12.00 Uhr §5 Verkaufsmanagement; Fakturierung Donnerstag 15.00 -17.00 Uhr Für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verkaufsgeschäfte und der Telefon: 9530-91 Krankentransport Fakturierung erlässt der Landkreis Allgemeine Verkaufs- und Zahlungs- Bammental, Wiesenbach, Gaiberg 5598 bedingungen sowie eine Holzverkaufsvorschrift für die Durchführung Bürgerauto (Fahrten telefonisch am Vortag anmelden) 9530950 des Holzverkaufes und die Fakturierung. Dienstag 13.00 - 17.00 Uhr Den Kommunen werden diese bekannt gegeben. Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Fahrten telefonisch anmelden: 9530950 §6 Holzverkaufskooperationen Fahrten zum Waldfriedhof Der Bus fährt montags und donnerstags zum Waldfriedhof Der Landkreis wird ermächtigt, zur Erfüllung der Aufgaben aus dieser Abfahrtszeiten: Vereinbarung - im Besonderen nach den §§ 2 und 3 - Kooperationen zum Haltestellen Abfahrzeiten Holzverkauf einzugehen. Oberdorfstraße/Herm.-Löns-Weg 13.40 Uhr Gasthaus Eisenbahn (Alte Schmiede) 13.45 Uhr §7 Berichterstattung Hochhaus 13.50 Uhr (1) Der Landkreis ist zur Berichterstattung l¡ber das Verkaufsgeschehen Fa. Reindl 13.55 Uhr Langheckenstr./Alte Steigstraße 14.00 Uhr einmaljährlich verpflichtet. Er berichtet im Besonderen über die Holz- Bäcker Fromm 14.05 Uhr marktlage, die erzielten durchschnittlichen Holzerlöse, differenziert nach Rathaus 14.10 Uhr den wichtigsten Sortimenten. Die Berichterstattung kann schriftlich oder Waldfriedhof 14.15 Uhr mündlich erfolgen. Möglich ist letzteres zum Beispiel im Rahmen einer Die Rückfahrt vom Friedhof erfolgt um 15.00 Uhr Kreisverbandsversammlung des Gemeindetags im Gesamtüberblick oder Auch bei Beerdigungen/Trauerfeiern fährt der Bus jeweils für die Kommunen im Rahmen des jährlichen Vollzugsberichts zum Waldfriedhof. Abfahrtzeiten des Kreisforstamtes vor einem Organ der Kommune. bei Beerdigungen, Trauerfeiern 14.00 Uhr 14.30 Uhr (2) lm Rahmen der Berichterstattung informiert der Landkreis auch über Oberdorfstraße/Herm.-Löns-Weg 13.00 Uhr 13.30 Uhr die Zusammenarbeit und Kooperationen mit anderen Holzverkaufsorga- Gasthaus Eisenbahn (Alte Schmiede) 13.05 Uhr 13.35 Uhr nisationen. Hochhaus 13.10 Uhr 13.40 Uhr Fa. Reindl 13.15 Uhr 13.45 Uhr Langheckenstr./Alte Steigstraße 13.20 Uhr 13.50 Uhr §8 Kalamitäten Bäcker Fromm 13.25 Uhr 13.55 Uhr Treten lokale, regionale oder überregionale Kalamitäten auf, die den Holz- Rathaus 13.30 Uhr 14.00 Uhr markt erheblich stören, ist die Holzverkaufstätigkeit der dann gegebenen Waldfriedhof 13.35 Uhr 14.05 Uhr Bammental · Nr. 22 · 29.05.2020 9
Holzmarktsituation und den Schadholzmengen, die bei den Kommunen § 13 Geltungsdauer angefallen sind, anzupassen § 4 Satz 2 wird in solchen Fällen ausgesetzt. Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2024. Wird die Ver- §9 Holzverkauf für Dritte einbarung nicht vom Landkreis 12 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer Dieser Vereinbarung steht nicht entgegen, dass der Landkreis Dritten gegenüber sämtlichen Kommunen schriftlich gekündigt, verlängert sich Dienstleistungen zum Holzverkauf anbietet. ln diesem Fall darf eine Ver- die Vereinbarung um weitere fünf Jahre. kaufspreisoptimierung zugunsten des Holzverkaufs aus dem Wald nicht § 14 Ausscheiclen einer Kommune zulasten der Kommunen gehen. Kündigt eine Kommune die Vereinbarung 15 Monate vor dem Ende der §10 Kostenverteilung Geltungsdauer schriftlich, dann scheidet diese zum Ende der Geltungs- (1) Die Kommunen sind verpflichtet dem Landkreis den Aufwand zu er- dauer aus. Für die anderen Kommunen bleibt die Vereinbarung bestehen. setzen, der ihm bei der Erfüllung der übertragenen Aufgabe entsteht. Der Der Landkreis informiert die übrigen Kommunen. Landkreis erhält für die Aufgabenerfüllung nach dieser Vereinbarung von § 15 Schriftform den jeweiligen Kommunen einen Aufiryandsersatz pro verkauften Fest- Anderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu dieser Vereinbarung meter Holz aus deren Wald. Setzt der Landkreis Personal einer Kommune bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Anderung dieses Schrift- ein, wird dies bei der Berechnung des Aufwandsersatzes für diese Kom- formerfordernisses. Im Falle der Einbeziehung weiterer Aufgaben oder mune angemessen berücksichtigt. der Aufhebung der Vereinbarung bedarf es der Genehmigung der Rechts- (2) Der Aufi¡vandsersatz errechnet sich aus den jährlichen Personal- und aufsichtsbehörde nach 28 Abs. 2 GKZ. sonstigen sächlichen Aufwendungen, die für die Aufgabenerfüllung er- forderlich sind, geteilt durch die jährlich verkaufte Holzmenge für alle § 16 Salvatorische Klausel Beteiligten. Die Berechnung erfolgt zum Stichtag 1. Juli jedes Jahres (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein rückwirkend für 12 Monate. Bei Vertragsabschluss erfolgt die erste Be- oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Be- rechnung zunächst für 6 Monate ab Vertragsbeginn; danach gilt S. 2. Die stimmungen dieser Vereinbarung nicht. Abrechnung für jede Kommune erfolgt in der Regel binnen drei Monaten (2) Die Beteiligten verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch auf den Stichtag durch den Landkreis. Anfallende gesetzlich geschuldete neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in der unwirksamen Bestim- Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen. Der Landkreis darf dazu die erforderli- mung enthaltenen Regelung in rechtlicher Weise gerecht werden. chen Daten erheben und auswerten. (3) Der Landkreis legt den Kommunen mit der Abrechnung den Perso- § 17 lnkrafttreten nal- und sonstigen sächlichen Auñ¡rand für den Holzverkauf offen. (1) Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. (4) Der Auñryandsersatz ist 10 Tage nach schriftlicher Zahlungsaufforde- (2) Die Beteiligten haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zusammen rung durch den Landkreis fällig. mit der rechtsaufsichtsbehördlichen Genehmigung nach den für ihre Satzun- gen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. Eine Anderung §11 Versammlung der Beteiligten; Schiedsvereinbarung oder Aufhebung der Vereinbarung ist mit der Genehmigung, sofern eine sol- (1) Fordern mindestens 5 Beteiligte unter Nennung mindestens eines Ta- che erforderlich ist, von den Beteiligten öffentlich bekannt zu machen. Die gesordnungspunktes eine Versammlung aller Beteiligten gegenüber dem Kosten der Bekanntmachung behalten die Beteiligten jeweils für sich. Landkreis ein, lädt dieser die Beteiligten mit vierwöchigem Vorlauf unter (3) Die Vereinbarung wird am Tage nach der letzten öffentlichen Be- zeitgleicher Zuleitung der Tagesordnung ein. kanntmachung nach Abs. 2 rechtswirksam. (2) Die Versammlung ist beschlussfähig, sofern mindestens die Hälfte 6.3.2020, gez. Uwe Grempels, Bürgermeister der Gemeinde Altlußheim der Beteiligten anwesend ist. Jeder Beteiligte kann sein Stimmrecht mit 6.3.2020, gez. Frank Werner, Bürgermeister der Gemeinde Angelbachtal schriftlicher Vollmacht auf einen anderen Beteiligten übertragen. 6.3.2020, gez. Holger Karl, Bürgermeister der Gemeinde Bammental (3) Die Versammlung wählt unter den anwesenden Beteiligten einen Ver- 6.3.2020, gez. Dr. Ralf Göck, Bürgermeister der Gemeinde Brühl sammlungsleiter. Die Wahl des Versammlungsleiters wird vom Landrat 6.3.2020, gez. Thomas Glasbrenner, Bürgermeister der Gemeinde Dielheim geleitet. 6.3.2020, gez. David Faulhaber, Bürgermeister der Gemeinde Dossenheim (4) Die Versammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwe- 6.3.2020, gez. Joachim Bösenecker, Bürgermeister der Gemeinde Epfenbach senden Beteiligten. Der gefasste Beschluss stellt eine Empfehlung dar. 6.3.2020, gez. Patricia Rebmann, Bürgermeisterin der Stadt Eppelheim (5) Kommt es unter den Beteiligten zu Unstimmigkeiten - im Besonde- 6.3.2020, gez. Marco Siesing, Bürgermeister der Gemeinde Eschelbronn ren in Bezug auf § 2 oder § 10 Absätze 2 und 3 - können ein oder meh- 6.3.2020, gez. Petra Müller-Vogel, Bürgermeisterin der Gemeinde Gaiberg rere Beteiligte ein Schiedsverfahren einleiten. Die beschwerdeführenden 6.3.2020, gez. Volker Reibold, Bürgermeister der Gemeinde Heddesbach Beteiligten teilen dies den anderen Beteiligten und dem Leiter der Kom- 6.3.2020, gez. Sieglinde Pfahl, Bürgermeisterin der Gemeinde Heiligkreuzsteinach munalaufsicht des Landkreises unter Nennung der Beschwerdegründe 6.3.2020, gez. Wolfgang Jürriens, Bürgermeister der Gemeinde Helmstadt-Bargen formlos mit. 6.3.2020, gez. Jürgen Kirchner, Bürgermeister der Stadt Hemsbach (6) Das Schiedsverfahren wird vom Leiter der Kommunalaufsicht im 6.3.2020, gez. Ralf Gänshirt, Bürgermeister der Gemeinde Hirschberg Landkreis geleitet und zeitnah durchgeführt. Er bestimmt hierzu fünf 6.3.2020, gez. Marcus Zeitler, Oberbürgermeister der Kreisstadt Hockenheim weitere nicht betroffene Beteiligte. lm Schiedsverfahren können weitere 6.3.2020, gez. Benjamin Köpfle, Bürgermeister der Gemeinde Laudenbach sachverständige Dritte zur Beratung durch den Leiter der Kommunal- 6.3.2020, gez. Edgar Knecht, Bürgermeister der Gemeinde Lobbach aufsicht hínzugezogen werden. Die fünf Beteiligten am Schiedsverfahren 6.3.2020, gez. Sibylle Würfel, Bürgermeisterin der Gemeinde Malsch entscheiden mit einfacher Mehrheit. Die beschwerdeführenden Beteilig- 6.3.2020, gez. John Ehret, Bürgermeister der Gemeinde Mauer ten erkennen den Beschluss des Schiedsverfahrens an. Der Rechtsweg 6.3.2020, gez. Maik Brandt, Bürgermeister der Gemeinde Meckesheim bleibt davon unberührt. 6.3.2020, gez. Jens Spanberger, Bürgermeister der Gemeinde Mühlhausen § 12 Haftung 6.3.2020, gez. Tanja Grether, Bürgermeisterin der Stadt Neckarbischofsheim 6.3.2020, gez. Frank Volk, Bürgermeister der Stadt Neckargemünd Die Kommunen verzichten auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber 6.3.2020, gez. Frank Gobernatz, Bürgermeister der Gemeinde Neidenstein dem Landkreis und seinen Bediensteten, die sich im Zusammenhang mit 6.3.2020, gez. Jens Geiß, Bürgermeister, der Gemeinde Oftersheim der übertragenen Aufgabe ergeben, soweit nicht vorsätzliches oder grob 6.3.2020, gez. Peter Seithel, Bürgermeister der Stadt Rauenberg fahrlässiges Verhalten vorliegt. 10 Bammental · Nr. 22 · 29.05.2020
Sie können auch lesen