GEMEINDENACHRICHTEN - Gaiberg

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GEMEINDENACHRICHTEN - Gaiberg
GEMEINDENACHRICHTEN
       A M T SB L AT T D ER G EM EIND EN BA MM EN TA L , W I ES ENBAC H UND G A IB ERG

                        Wiesenbach                      Bammental                         Gaiberg

59. Jahrgang                              29. Mai 2020	Nr. 22

           Die Gemeinderäte und Gemeindeverwaltungen
          wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern
                 frohe und erholsame Pfingsttage
    Eric Grabenbauer                    Holger Karl                  Petra Müller-Vogel
        Bürgermeister                   Bürgermeister                   Bürgermeisterin
GEMEINDENACHRICHTEN - Gaiberg
hinderte Menschen. Das Darlehen Z-15 wird für einen Zeitraum von 15
    Gemeinsame amtliche Mitteilungen                                       Jahren zinslos vergeben. Die energetische Sanierung der Bestandsimmo-
                                                                           bilie kann zusätzlich mit, durch nochmals im Zins verbilligte, Darlehen
                                                                           der Kf W-Programme verknüpft werden. Voraussetzungen für eine För-
Telefonaktionstag der Berufsberatung                                       derung sind die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen sowie das
                                                                           Einbringen eines Eigenanteils.
Ausbildungssuche in Corona Zeiten nicht vernachlässigen
                                                                           Weitere Informationen gibt es beim Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Krei-
Kurzarbeit, Betriebsschließungen und steigende Arbeitslosigkeit sorgen
                                                                           ses unter der Tel. 06221 522-1291 - Ansprechpartnerin ist Karin Wiede-
bei Schulabgängern und Ausbildungsplatzsuchenden für Unsicherheit.
                                                                           mann – oder per E-Mail unter karin.wiedemann@rhein-neckar-kreis.de.
Die Entscheidung für einen Ausbildungsberuf oder Studiengang ist schon
zu normalen Zeiten für junge Menschen oft schwierig. Die Experten der      Sämtliche Informationen können auch dem Internet-Auftritt der L-Bank,
Berufsberatung unterstützen Jugendliche bei ihren Entscheidungen und       www.l-bank.de, entnommen werden. Neu ist hier der Z-15 Förderrechner
helfen bei der Ausbildungsplatzsuche. Da die sonst üblichen persönlichen   mit dem Sie vorab klären können, ob Ihr Vorhaben und Ihre persönliche
Beratungsgespräche in Schulen und der Arbeitsagentur nicht möglich         Situation zur Beantragung des Z-15-Darlehens geeignet sind.
sind, macht die Berufsberatung am 28. Mai von 10 bis 16 Uhr einen Tele-    Auch die kostenlose Hotline der L-Bank steht für alle Fragen im Einzelfall
fonaktionstag, an dem sich Jugendliche und Eltern in Sachen Berufswahl     zur Verfügung (0800 150-3030, Mo.-Fr. 8.00 -16.30 Uhr).
und Ausbildungsplatzsuche an die Experten wenden können. Im Ge-
spräch mit Berufsberatern können Jugendliche und Eltern Antworten auf
diese Fragen erhalten:                                                     „Perspektive auch in Corona-Zeiten:
• Was sind meine Stärken, Interessen und beruflichen Wünsche?              Barrierefrei reisen in Deutschland“
• Welches Studium und/oder welche Ausbildung passt zu mir?
• Wie finde ich im Moment einen geeigneten Praktikumsplatz und wie        Bundesteilhabepreis ausgeschrieben –
  bewerbe ich mich darauf?                                                 Bewerbungen bis zum 31. Juli 2020 möglich
• Wie kann ich mein Ziel erreichen und meine Chancen verbessern?
                                                                           Zum zweiten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
• Wie geht es nach der Schule weiter?
                                                                           (BMAS) den Bundesteilhabepreis aus. Mit insgesamt 17.500 Euro werden
• Wo kann ich studieren? Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?
                                                                           die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte prämiert, die
• Bei welchen Firmen kann ich mich konkret bewerben (Ausbildung, du-
                                                                           vorbildlich für einen inklusiven Sozialraum sind und bundesweit auf Kom-
   ales Studium)?
                                                                           munen oder Regionen übertragbar sind. Mehr Teilhabe für alle ist das Ziel.
• Welche Überbrückungsmöglichkeiten gibt es?
                                                                           „Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland“,
Telefonaktionstag der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Heidelberg,
                                                                           so lautet das Thema des Preises in diesem Jahr. Gesucht werden gute Bei-
Donnerstag, 28. Mai 2020 von 10 - 16 Uhr, Telefon 06221 524 777
                                                                           spiele rund um das barrierefreie Reisen, auch in der Corona-Pandemie
                                                                           und darüber hinaus. Der Anspruch ist, Reisen, Freizeit und Erholung für
                                                                           alle Menschen gleichberechtigt und ohne Hindernisse sowie Barrieren zu
„Wohnungsbau BW 2020/2021“ in Kraft getreten
                                                                           ermöglichen. Dabei sollen auch die Covid-19-gebingten Einschränkun-
Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für private Immobilien-                   gen, beispielsweise Reise- und Kontaktbeschränkungen berücksichtigt
                                                                           werden. Dies gilt sowohl für Pauschal- als auch für Individualreisen. Ange-
besitzer zur Vermietung ihrer Immobilie
                                                                           strebt wird, eine barrierefreie touristische Servicekette zu gewährleisten.
Am 1. April 2020 ist das aktuelle Förderprogramm für den Wohnungsbau
                                                                           Um den Bundesteilhabepreis bewerben können sich Akteurinnen und
Baden-Württemberg 2020/2021 mit einem Fördervolumen von über 250
                                                                           Akteure mit Bezug zum barrierefreien Reisen in Deutschland, insbe-
Millionen Euro gestartet. Mit dem aktuellen Förderprogramm soll zudem
                                                                           sondere Destinationen, touristische Leistungserbringer, Verbände und
wieder ein Anreiz für Investoren gegeben werden, sozialen Mietwohn-
                                                                           Vereine, Reisevermittler und –veranstalter, aber auch Anbieter von digi-
raum zu schaffen. Gefördert werden der Neubau sowie der Erwerb von
                                                                           talen Lösungen sowie Management- und Marketingorganisationen sowie
neuem Wohnraum im Kf W 55 Standard, aber auch Änderungs- und Er-
                                                                           Kommunen und Regionen.
weiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen - zusätzlichen - Mietwohn-
raums. Auch Miet- und Belegungsbindungen sind förderfähig in Form          Eine unabhängige Fachjury wählt die Preisträger aus. Mitglieder sind mehr-
eines Darlehens oder Zuschusses. Die sozial orientierte Modernisierungs-   heitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit
förderung im Mietwohnungsbestand ohne eine Miet- und Belegungsbin-         Behinderung, zudem Expertinnen und Experten aus Kommunen und Län-
dung kann ebenfalls gefördert werden. Hier wird die energetische Sanie-    dern. Die Preisverleihung wird im Rahmen der Inklusionstage des BMAS
rung oder der altersgerechte Umbau nach Kf W-Richtlinien gefördert.        am 30. November 2020 und am 1. Dezember 2020 in Berlin stattfinden.
Neu im Programm ist die soziale Mietwohnraumförderung zugunsten            Weitere Informationen gibt es unter www.bundesteilhabepreis.de. Bewer-
von Mitarbeitern („Wohnungsbau BW – Mitarbeiterwohnen“).                   bungsschuss ist der 31. Juli 2020.
Nähere Informationen zur sozialen Mietwohnraumförderung erhalten Sie
auf der Internetseite der L-Bank (www.l-bank.de) oder unter Tel. 0721
150-3875.                                                                  Die Deutsche Rentenversicherung
Die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften,         Baden-Württemberg
ohne Begründung von Sozialbindungen, ist wieder Bestandteil des Pro-
gramms. Gefördert werden die energetische Sanierung, der altersgerechte    Trotz Corona für die Kunden da
Umbau und die Nutzung erneuerbarer Energien. Informationen speziell                              (DRV BW) Die Kundinnen und Kunden können die
zu dieser Thematik gibt es unter der Tel. 0721 150-1760 bei der L-Bank.                          Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt-
Ebenfalls wieder im Programm ist die Förderung selbst genutzten                                  temberg bequem von zu Hause aus telefonisch, online
Wohneigentums für den Kauf von Bestandsimmobilien oder den Neubau                                und via Videoberatung erreichen und sich dabei rund
oder Kauf neuen Wohnraums im Kf W 55 Standard. Die Förderung rich-                               um das Leistungsspektrum des gesetzlichen Renten-
tet sich an Paare, Alleinerziehende mit mind. einem Kind sowie schwerbe-                         versicherungsträgers umfassend beraten lassen.

2                                                                                            Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020
GEMEINDENACHRICHTEN - Gaiberg
Wer aktuell einen Antrag stellen will, muss dies ebenfalls nicht hinaus-      sollen ambulanten Pflegediensten, vollstationären sowie teilstationären
schieben: Einige für die Antragsaufnahme zuständigen Stellen der Bür-         Einrichtungen Sicherheit geben und die häusliche Pflege soll gesichert
germeisterämter (Ortsbehörden) haben bereits unter Einhaltung der             werden: Pflegende und sorgende Angehörige sollen Entlastung erhalten.
coronabedingten Schutzvorkehrungen und nur nach vorheriger Termin-            Das Gesetz gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Der Pflegestütz-
vereinbarung wieder geöffnet. Alternativ können Renten- und Reha-An-          punkt des Rhein-Neckar-Kreises berät Ratsuchende gerne über die Verän-
träge jederzeit über den Online-Dienst »eAntrag« der DRV (www.                derungen. Die Aufgaben des Pflegestützpunktes reichen von Information
deutsche-rentenversicherung.de/eantrag  ) gestellt werden. Hierbei stehen die Ortsbe-        Die Beratungsstellen des Pflegstützpunktes sind wie folgt erreichbar:
hörden sowie die DRV selbst den Ratsuchenden telefonisch zur Seite und        Neckargemünd: Rathaus (Zimmer 133), Bahnhofstr. 54, Tel: 06221
unterstützen, wenn notwendig bei der Antragstellung. Die Beratungsstel-       522-2624, Alexander.kiss@rhein-neckar-kreis.de, Ulrike.steinbrenner@
len der DRV sind weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.              rhein-neckar-kreis.de
Telefonisch ist das Regionalzentrum Mannheim der DRV Baden-Würt-              Sinsheim: Rathaus (Zimmer 6), Wilhelmstr. 14-18, Tel. 06221 522-2622,
temberg unter der Rufnummer 0621 820050 Montag bis Mittwoch von               karl-heinz.bitz@rhein-neckar-kreis.de
8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr er-
                                                                              Wiesloch: Rathaus (Zimmer B 205), Marktplatz 11, Tel. 06221 522
reichbar. Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten der Ortsbehörden finden
                                                                              2625, irene.thomas@rhein-neckar-kreis.de
Interessierte auf der Internetseite des jeweiligen Wohnortes.
Ohne persönliche Vorsprache bei der DRV haben die Versicherten und
Rentner auch keine finanziellen Nachteile zu erwarten. Wichtig ist ledig-
lich, dass ein Antrag oder das sonstige Anliegen telefonisch oder schrift-    Gemeinsame NichTamtliche Mitteilungen
lich an den Rentenversicherungsträger gerichtet wurde. Insofern bleibt
die Deutsche Rentenversicherung auch in Zeiten der aktuellen Pande-           Abfuhrsamstag am Pfingstwochenende
mie-Situation ein verlässlicher Partner für ihre Versicherten und Rentne-
rinnen und Rentner sowie die Arbeitgeber.                                     Die AVR Kommunal bittet um Beachtung der Abfuhr am 30. Mai
                                                                                               Infolge der Corona-Krise musste der für Samstag, den 06.
                                                                                               Juni, geplante „Tag der of-fenen Tür“ der AVR Unterneh-
Pflegestützpunkt                                                              men in Sinsheim leider abgesagt werden. Die dafür ein-geplante Vorfahrt
                                                                              in einigen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises am Samstag,
Angehörige und Pflegende können sich spontan bis zu zehn                      den 30. Mai, findet trotzdem statt. Diese ist im Abfallkalender mit einem
Tage von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie Zeit für die                 roten Ausrufezeichen markiert.
Organisation der Pflege in einer akut aufgetretenen Pflege-                   Die AVR Kommunal bittet alle Bürgerinnen und Bürger, den Termin im
situation benötigen                                                           Abfallkalender oder auf der AVR Abfall-App genau zu beachten.
Durch die Ausbreitung des Coronavirus hat sich unser Leben sehr verän-
dert. Auch in den kommenden Wochen und Monaten wird unser Alltag
nicht wieder so sein wie zuvor. Diese Veränderungen sind notwendig, um
diejenigen, die durch Covid-19 besonders gefährdet sind, so gut wie mög-
lich zu schützen. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, ihre
Angehörigen und Pflegende ist diese Phase der Veränderungen beunru-
higend. Durch die Schließung von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
sowie den Ausfall vieler Betreuungskräfte aus dem Ausland müssen viele
Menschen die Pflege ihrer zu Hause lebenden Angehörigen aktuell neu
organisieren. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist eine Möglichkeit,
kurzfristig die Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen sicher-
zustellen, informiert der Pflegestützpunkt des Rhein-Neckar-Kreises. Alle
Arbeitnehmer haben ein Recht auf bis zu zehn Tage kurzzeitige Arbeits-
verhinderung – und zwar unabhängig von der Größe ihres Unternehmens.          Die AVR Kommunal bittet um Beachtung der Abfuhr am 30. Mai.
Angehörige und Pflegende können sich spontan bis zu zehn Tage von der
Arbeit freistellen lassen, wenn sie Zeit für die Organisation der Pflege in
                                                                                                   Elsenztalschule Bammental
einer akut aufgetretenen Pflegesituation benötigen. Eine bestimmte An-
kündigungsfrist gibt es nicht. Sie ist also sofort möglich. Jedoch sind die   Kreativer Motivationsschub für Prüflinge
Angehörigen verpflichtet, ihrem Arbeitgeber den Verhinderungsgrund
und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.                                                                       Die Realschulprüfungen an der El-
                                                                                                                  senztalschule haben begonnen.
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist nur in einer akuten Pflegesitua-                                          Was für die Schüler*innen unter
tion möglich, d.h. wenn sich die Pflegesituation unerwartet und unver-                                            normalen Bedingungen bereits
mittelt ändert. Bei der Schließung der Tagespflegeeinrichtungen liegt eine                                        eine Zeit großer Aufregung und
solche akute Situation vor – insbesondere dann, wenn ein pflegebedürfti-                                          Anspannung darstellt und mit hef-
ger Angehöriger mehrfach in der Woche eine Tagespflege aufsucht, wäh-                                             tigem Stress verbunden ist, war in
rend die Angehörigen zur Arbeit gehen und diese Tagespflege nun ausfällt.                                         diesem Jahr besonders herausfor-
Hintergrund: Der Pflege-Rettungsschirm nach §150 SGB XI ist aus dem                                               dernd. Coronabedingt blieb die
Krankenhausentlastungsgesetz entstanden. Die Pflegeversicherung un-                                               Schule während der Vorbereitungs-
terstützt die Pflegebedürftigen und stabilisiert die bestehende Pflegeinf-                                        zeit für mehrere Wochen geschlos-
rastruktur. Die Kassen verzichten vorübergehend auf verschiedene For-                                             sen, der Unterricht im Klassenver-
malien. Die Hilfen sollen möglichst unbürokratisch erfolgen. Diese Hilfen     band fiel aus und Aufgaben mussten zuhause erledigt werden. Auch wenn

Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020                                                                                               3
GEMEINDENACHRICHTEN - Gaiberg
Pflegedienst
Notrufe                                                                    Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung der AWO       06223 2188
                                                                           Mobiler Sozialer Dienst der AWO                         06223 74443
Notruf, Unfall                                                   110       Neckarsteinacher Str. 14 in 69151 Neckargemünd
Feuerwehr und Rettungsdienst                                     112
                                                                           Malteser-Hilfsdienst e.V.                          Tel. 06222 92250
Kinderschutz-Notruf im Rhein-Neckar-Kreis                        112
                                                                           Wiesloch, Baiertaler Str. 26, Essen auf Rädern (Mahlzeitendienst):
Polizeiposten Meckesheim                                06226 1336
                                                                           Tägliche Anlieferung von warmen Mahlzeiten (auch am Wochenende).
Polizeirevier Neckargemünd                                    9254-0
Kläranlage                                               Tel. 972125       Frauenhaus Heidelberg                            Tel. 06221 833088
Wassermeister                      Tel. 06223 92556-0, Fax 92556-22
MVV Energie - Erdgas Notfall-Hotline             Tel. 0621 2903573         Ärztliche Bereitschaftsdienste
Bei Unterbrechung der Stromversorgung            Tel.0800 7962787
und stromausfall.de                                                        Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt brau-
Technische Meldungsannahme                      Tel. 06223 963-300        chen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärzt-
Unity Media Baden-Württemberg                   Tel. 0221 46619100         liche Bereitschaftsdienst für Sie da. Wenn Sie die Rufnummer 116 117
                                                                           wählen, hören Sie in der Regel eine Bandansage, die Ihnen die Adresse
                                                                           der nächstgelege­nen Notfallpraxis und die Öffnungszeiten nennt. Falls
Telefonseelsorge Rhein-Neckar                                              Sie aus medizi­nischen Gründen einen Hausbesuch benötigen, bleiben
                                                                           Sie in der Lei­tung. Sie werden sodann an die zuständige Rettungsleitstelle
Notrufnummer der Telefonseelsorge                                          weiter­geleitet, welche die Hausbesuche koordiniert. Der ärztliche Bereit-
Tag und Nacht (bundesweit – gebührenfrei)                0800 1110111      schaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Ret­tungsdienst, der in
Integrationsfachdienst                                                     lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Nötfäl­len alarmieren Sie bitte
Hebelstr. 22, 69115 Heidelberg, Eingang C         Tel. 06221 8901510      sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Psychosoziale Beratungsstelle (PSB)                 Tel. 06221 882673      Den zahnärztlichen Notdienst finden Sie unter Tel. 06221 3544917.
Sekretariatssprechzeiten: Gespräche nach Vereinbarung                      Notrufnummer des ärztl. Bereitschaftdienstes Rufnummer 116117
Mo, Di, Do, Fr                                         9.00 - 12.00 Uhr    Notfallpraxis in der GRN-Klinik Eberbach, Scheuerbergstr. 3:
Mo - Do                                              13.00 - 15.00 Uhr     Öffnungszeiten: Sa/So 8.00 Uhr - Mo 7.00 Uhr; Feiertag 8.00 Uhr - Fol-
Beratungsstelle für Hörbehinderte (BfH) Mo - Di und Do - Fr 9.00 -         getag 7.00 Uhr
12.00 Uhr, Tel.-Nr.                                     06221 88-3561      Notfallpraxis in der GRN-Klinik Schwetzingen:
St-Nr. / Fax-Nr.                      06221 88-2124 / 06221 88-2112        Öffnungszeiten: Mo/Di/Do/Fr 19.00 Uhr – 24.00 Uhr; Mi 13.00 Uhr –
Sozialstation f. Ambulante Pflegedienste Neckargemünd, Mühlgasse           24.00 Uhr, Sa/So/Feiertag 8.00 Uhr - 24.00 Uhr
8/1 (Seniorenwohnanlage), Tel./Fax                    9221-0/9221-44       Notfallpraxis in der GRN-Klinik Sinsheim:
Pflegenotdienst:                                        0171 7916506       Öffnungszeiten: Mo/Di/Do 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr; Mi 13.00
Kreisseniorenrat des Rhein-Neckar-Kreises e.V.                             Uhr – Folgetag 7.00 Uhr, Freitag 19.00 Uhr – Mo 7.00 Uhr; Feiertag Vor-
Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd               Tel. 06223 8681223      tag 19.00 Uhr – Folgetag 7.00 Uhr
Ambulanter Pflegedienst, Tagespflege, Pflegeheim Anna-Scherer-Haus         Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die
Reilsheimer Mühlweg 2 Tel 06223 966-0                                      nächstliegende Notfallpraxis kommen.
Ambulanter Pflegedienst KUR Scholl,                Tel. 06223 865630      Kinderärztlicher Notdienst, Kinderärztliche Notfallpraxis im Zentrum
Tag u. Nacht erreichbar                             Tel. 0173 3234875      für Jugendmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer
Pflegedienst Kompass,                             Tel. 06223 8689840      Feld 430, 69120 Heidelberg
                                                 Mobil 0170 5593821        Öffnungszeiten:
Ambulanter Hospizdienst Elsenztal e.V.                                     Mi, Fr: 16.00 - 22.00 Uhr; Sa, So, Feiertag: 9.00 - 22.00 Uhr
                                   Tel. 06226 429002, 01525 2845875       Patienten können ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten in die Not-
                                                                           fallpraxis kommen
Sozialpsychiatrischer Dienst
                                                                           Notdienst der Apotheken täglich ab 8.30 Uhr
Sozialpsychiatrischer Dienst im GPZ (Gemeindepsychiatrisches Zent-
                                                                           Freitag, 29.05.: Markt-Apotheke, Marktplatz 10,
rum) - Hilfe und Beratung für psychisch Kranke - Wiesloch, Heidelberger
                                                                           Neckargemünd                                         Tel. 06223 3919
Str. 51, Tel. 06222 8019/Außensprechstunde Neckargemünd: Prinz
                                                                           Samstag, 30.05.: Stadt-Apotheke, Hauptstraße 12,
Carl, Hauptstr. 56, Besprechungszimmer im OG. Mo. 15.30 - 17.00 Uhr        Schönau                                              Tel. 06228 8241
und nach Vereinbarung.                              Tel. 06223 861227     Sonntag, 31.05.: Brücken-Apotheke, Bahnhofstraße 34,
Der Caritasverband hält jeden Donnerstagnachmittag von 14 bis 17 Uhr       Neckargemünd                                    Tel. 06223 9728400
im kath. Kirchenzentrum der Pfarrgemeinde St. Nepomuk (Pfarrbüro)          Montag, 01.06.: Christoph-Apotheke, Hauptstraße 47,
Hauptstr. 29, 69151 Neckargemünd, Tel. 3554, Sprechstunde ab.              Bammental                                          Tel. 06223 95170
                                                                           Dienstag, 02.06.: Weinberg-Apotheke, Sinsheimer Straße 5,
Die Nummer des AVR-Abfalltelefons lautet:                  07261 931-0     Mauer                                           Tel. 06226 9939340
Web: info@avr-kommunal.de/www.avr-kommunal.de                              Mittwoch, 03.06.: Steinach-Apotheke, Hauptstraße 12,
AVR Energie GmbH, Dietmar-Hopp-Str., 74889 Sinsheim 0800 28755462         Neckarsteinach                                        Tel. 06229 444
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Außenstelle Sinsheim, Muthstr. 4           Donnerstag, 04.06.: Römer-Apotheke, Bammentaler Straße 13,
Zulassungsstelle            Tel. 07261 9466-5514/Fax: 07261 9466-5520      Wiesenbach                                       Tel. 06223 970074
Führerscheinstelle        Tel. 07261 9466-5504/Fax: 07261 9466-95521
Öffnungszeiten der Zulassungsstellen/Führerscheinstelle                              Der Apotheken-Notdienstfinder 22 8 33*
Mo, Di, Do, Fr 7.30 - 12.00 Uhr, Mittwoch 7.30 - 17.00 Uhr                                  von jedem Handy ohne Vorwahl · *max. 69 ct/Min/SMS
Krankentransport - Taxi
Bammental, Gaiberg und Wiesenbach                         5598; 970323       Der Apotheken-Notdienstfinder 0800 00 22 8 33
                                                                                                                                     kostenlos aus dem Festnetz
Hebammendienst                Bammental , Tel. 5998; Gaiberg Tel. 47202                                   www.aponet.de
GEMEINDENACHRICHTEN - Gaiberg
es in den letzten drei Wochen wieder Präsenzunterricht in der Schule gab,
war die Situation für die Prüflinge sehr schwierig. Die Eltern und Freunde                   Kirchliche Nachrichten
durchlitten mit ihnen das emotionale Auf und Ab in dieser verrückten,
belastenden und anstrengenden Zeit und ließen sich immer wieder neue           Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen
Motivationsspritzen einfallen, um die Schwierigkeiten zu meistern.             Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth.                 (Sach. 4,6b)
Auch für die Prüfungstage an der Elsenztalschule hatten sich die Angehö-
rigen eine besondere Form der Unterstützung überlegt. Um ihren Lieben
die nötige Zuversicht zu vermitteln und die Nervosität zu nehmen, haben                        Evangelische Kirchengemeinde
sie bunten Plakate und Leintücher gestaltet und über dem Eingang des                           Bammental
Schulgebäudes aufgehängt. Ganz liebevoll und individuell auf den jeweili-      Ev Pfarramt Bammental, Bürozeiten: Mo, Mi u. Fr: 9.00 bis 11.30 Uhr,
gen Prüfling abgestimmt, haben sie dafür großflächige Banner gemalt und        Tel. 5084; Fax 971718, E-Mail: pfarramt@evkiba.de, Internet: www.ev-
mit Texten versehen.                                                           kiba.de
Der Kreativität waren dabei keine Grenzen gesetzt. Die Banner zeigten          Pfingstsonntag, 31. Mai: 10.00 Uhr Gottesdienst
Fotodrucke, persönliche Bilder, künstlerische Ausführungen sowie lus-
                                                                               Wie bereits in den vergangenen Wochen werden wir Gottesdienst unter
tige und motivierende Sprüche. Ob Verwandte, Mitschüler*innen oder
                                                                               gewissen Einschränkungen feiern. Die möglichen Sitzplätze in der Kirche
Freunde – sie alle stehen hinter den Zehntklässler*innen und wünschen
                                                                               sind markiert, sodass der Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten
ihnen Zuversicht und viel Glück.
                                                                               werden kann. Damit ist die Anzahl der Gottesdienstbesucher begrenzt.
                                       So sind ermutigende Anlehnungen
                                                                               Unsere Ältesten sind Ihnen behilflich, unser Sicherheitskonzept einzuhalten.
                                       an Star Wars, Sherlock Holmes,
                                       Gipfelstürmer und den Lieblings-        Pfingstmontag, 01. Juni: 10.00 Uhr gemeinsamer ökumenische Gottes-
                                       fußballverein, aber auch die traditi-   dienst in Wiesenbach auf der Wiese hinter der kath. Kirche statt (mit bis
                                       onellen Glückssymbole wie               zu 100 TN/ Pfr..Endisch und Pfarrerin Gnändinger.)
                                       Kleeblätter und Glückschweinchen        Groß und Klein sind dazu eingeladen. Wer kann, bringt ein ca. 2 m langes
                                       zu sehen und motivierende Zu-           Band mit. Wir haben damit eine Überraschung vor. Stühle stehen bereit.
                                       sprüche wie “Du schaffst das!“, „Yes    Familien können eine Decke mitbringen, um darauf zu sitzen. Der Gottes-
                                       you can“, “Wir glauben an dich“,        dienst wird von Mitgliedern des Posaunenchors Bammental musikalisch
                                       „Du bist im Finale. Die Prüfungen       gestaltet.
                                       flasht du locker“ zu lesen. Auch die    Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kirche statt mit
                                       Abbildungen von Prüflingen, z. B.       der dafür zugelassenen Anzahl der Gottesdienstbesucher.
                                       als Erstklässlerin oder in Meditati-    Offene Kirche: Unsere Kirche bleibt weiterhin täglich ab 10.30 Uhr ge-
                                       onshaltung nebst beruhigendem           öffnet und lädt ein zum Verweilen, zum Nachdenken und zum Beten.
                                       Mantra, waren unter den Plakaten
                                       zu entdecken. Selbst aktuelle An-       Eine-Weltwaren Verkauf: Eine-Welt-Waren und fair gehandelte Bana-
                                       spielungen auf ein (Corona-) Test-      nen (diese bitte vorbestellen) können Sie donnerstags von 15.00 Uhr bis
                                       zentrum mit dem Wunsch „Be po-          16.00 Uhr im Café „Alte Kirchenbank“ im Ev. Gemeindehaus kaufen.
sitve“ durften nicht fehlen und wollen den Glauben an sich selbst
vermitteln.
Mit ihren liebevoll gemeinten Wünschen und Darstellungen sind die Pla-                    Evangelische Kirchengemeinde
kate ein echter Hingucker. Die Prüflinge finden die Aktion toll und sind                  Gaiberg
überzeugt: „Die Unterstützung durch unsere Angehörigen hilft uns, in der
Prüfung gelassen zu denken und auf das Gelernte zugreifen zu können.“          Pfarramt Ochsenbacher Str. 4, Gauangelloch, www.gau-gai-go.de, Tel.
                                                                               06226 2656, Fax: 06226 991953, E-Mail: pfarramt@gau-gai-go.de.
Wenn die Schüler*innen bei ihrer Abschlussprüfung so kreativ sind, wie         Bürozeiten: Dienstag und Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr.
die Eltern und Freunde beim Basteln, dann kann eigentlich nichts mehr
schiefgehen.                                                                   Sonntag, 31. Mai (Pfingstsonntag): 10.00 Uhr Klappstuhlgottesdienst
                                                                               in der Ortsmitte von Gaiberg
                                                                               Montag, 1. Juni (Pfingstmontag): 10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer
                                                                               Klaus Zimmermann in Gauangelloch
                                                                               Sonntag, 7. Juni (Trinitatis): 10.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikant Dr.
                                                                               Peter Bueß in Gaiberg, 11.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikant Dr. Peter
                                                                               Bueß in Gauangelloch
                                                                               Wir freuen uns, dass wir nun wieder Gottesdienste feiern dürfen, wenn
                                                                               auch unter den Bedingungen eines speziellen Infektionsschutzkonzeptes.
                                                                               Dazu gehören: Gottesdienstbesucher werden gebeten, einen Mund-Na-
                                                                               sen-Schutz zu tragen. Sie sollen zwei Meter Abstand voneinander halten
                                                                               und möglichst nichts anfassen. Es gibt einen Ordnungsdienst, der die
                                                                               Plätze zuweist, in der Regel von vorne nach hinten. An den Plätzen ist ein
                                                                               Liedblatt für den Gottesdienst hinterlegt. Im Gottesdienst darf nicht ge-
                                                                               sungen, wohl aber gesummt werden. Opfer und Kollekte werden am Aus-
                                                                               gang gesammelt. Vor und nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit
                                                                               zur Handdesinfektion. Bitte wahren Sie auch nach dem Gottesdienst den
                                                                               gebotenen Abstand.
                                                                               Viele weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage
                                                                               www.gau-gai-go.de

Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020                                                                                                   5
Montag, 1. Juni (Pfingstmontag): 10.00 Uhr Ökumenischer Gottes-
                                                                             dienst hinter der katholischen Kirche – bitte bringen Sie zu diesem Got-
                                                                             tesdienst ein Band oder eine Schnur in 2 Meter Länge mit.
                                                                             Freitags von 15-17 Uhr Verkauf von Waren aus fairem Handel im
                                                                             Welt-Laden im evang. Pfarrhaus Wiesenbach, Schlossberg 2.

                                                                              Am Pfingstmontag findet der gemeinsame Ökumenische Gottesdienst
                                                                              um 10.00 Uhr in Wiesenbach auf der Wiese hinter der kath. Kirche
                                                                              statt (mit bis zu 100 Teilnehmern) mit Pfr. K. Endisch und Pfarrerin F.
                                                                              Gnändinger. Groß und Klein sind dazu eingeladen. Wer kann, bringt
                                                                              ein ca. 2 m langes Band mit. Wir haben damit eine Überraschung vor.
                                                                              Stühle stehen bereit. Familien können eine Decke mitbringen, um da-
                                                                              rauf zu sitzen. Der Gottesdienst wird von Mitgliedern des Posaunen-
                                                                              chors Bammental musikalisch gestaltet.
                                                                              Bei schlechtem Wetter findet der Gottesdienst in der kath. Kirche statt
    „Klappstuhl-Gottesdienst“ im Freien – das heißt, alle Gottesdienst-       mit der dafür zugelassenen Anzahl der Gottesdienstbesucher.
    besucher bringen sich nach Möglichkeit als Sitzgelegenheit einen eige-
                                                                             Gottesdienste sind wieder erlaubt, wenn das Schutzkonzept eingehalten
    nen Klappstuhl oder eine Decke mit. Außerdem ist bei regnerischem
                                                                             wird. Dieses finden Sie auf unserer Homepage. Der Gottesdienst dauert
    Wetter wie bei Sonnenschein ein Regenschirm nützlich. Der Gottes-
                                                                             30 Minuten und es gibt keinen Gemeindegesang, aber Orgelmusik. Der
    dienst hat einen improvisierten Charakter, auch weil diejenigen, die
                                                                             Abstand von 2 m wird eingehalten. Bitte bringen Sie, wenn möglich, - au-
    den Gottesdienst musikalisch begleiten, vorher keine Möglichkeit ha-
                                                                             ßer am Pfingstmontag -Ihr Gesangbuch zum Mitlesen mit. Das Tragen ei-
    ben zu üben.
                                                                             nes Mund- und Nasenschutzes wird empfohlen, der ebenfalls mitzubrin-
    Auch hier gelten die Bedingungen des Infektionsschutzkonzeptes.          gen ist. Sie sind herzlich eingeladen.
    Weitere Klappstuhlgottesdienste wird es geben am: 21. Juni 10 Uhr
    Gemeindehaus Gauangelloch, 5. Juli am Bärenbrunnen in Gaiberg,            Auf der Homepage und in der Kirche finden Sie einen Wohnzimmer-
    12. Juli am Gemeindehaus Gauangelloch, 26. Juli am Gemeindehaus           gottesdienst zum kommenden Pfingstfest.
    Gauangelloch, jeweils um 10.00 Uhr                                        Die Kirche ist täglich geöffnet für das stille Gebet von 10.00-19.00
                                                                              Uhr.
Unter dem Motto „Wir sorgen füreinander“ gibt es folgende Angebote:
                                                                              Täglich um 19.00 laden die Glocken ein zum Gebet zu Hause: dem
• Gebete, Andachten und Ansprachen finden Sie in Papierform im
                                                                              Gebet für Kranke und Helfer und zum Vaterunser.
Milchhäuschen neben der Evang. Kirche
• Klänge des Glaubens                                                         Auf unserer Homepage finden Sie unter „Kirche begleitet“ einen Link
Auch weiterhin werden um 18:30 Uhr mittwochs und samstags von der             zum Gottesdienst aus der Landeskirche und Angebote für Kinder und
Kirche aus Choräle geblasen. Mit dieser Aktion ist auch der Dank an die       Jugendliche. Dort finden sie auch ein geistliches Wort und Gebete.
weltweit tätigen Ärzte und Pflegekräfte verbunden. Außerdem soll die          Links zu Gottesdiensten aus der Region finden Sie auf der Homepage
Hoffnung auf ein Abebben der Pandemie zum Ausdruck kommen. Wer                des Kirchenbezirks www.kbz-ne-eb.de
mag kann aus diesem Grund eine Kerze ins Fenster stellen oder einen           Wenn Sie krank sind, unter Quarantäne stehen oder zu einer Risiko-
Regenbogen basteln oder malen, der dann irgendwo am Haus befestigt            gruppe gehören und Hilfe brauchen, melden Sie sich im Pfarramt un-
werden kann.                                                                  ter: 40733. Sie sind nicht alleine. Es gibt Freiwillige, die bereit sind, für
• Hilfsangebote                                                               Sie die Einkäufe zu übernehmen.
Generell sammeln wir Hilfsangebote auf der einen Seite und Hilfsbedürf-
                                                                             Jugendliche die bis 31.10.2007 geboren sind und noch nicht konfir-
tige auf der anderen Seite. Machen Sie davon Gebrauch!
                                                                             miert sind, können sich zum Konfirmandenunterricht und zur Konfir-
• Gesprächsangebot                                                           mation 2021 anmelden. Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit dem Pfarr-
Selbstverständlich bietet sich Pfarrer Beisel als Gesprächspartner an.       amt auf.
Scheuen Sie sich nicht, anzurufen (06226 2656) oder eine E-Mail zu
schreiben (johannes.beisel@kbz.ekiba.de)!
• Auf unserer Homepage finden Sie u.a.: unter der Rubrik Zugabe fin-                     Katholische Seelsorgeeinheit Neckar-Elsenz
den Sie verschiedene kleine Aufmunterungen – Anregungen für Gottes-
dienste, Andachten und Gebete – eine Andacht für jeden Tag                   Katholisches Pfarramt, Fischersberg 3a, 69245 Bammental, Tel.
Werden oder bleiben Sie gesund und behütet!                                  489010, Fax 489011, bammental@kath-neckar-elsenz.de, www.kath-
Gottes Segen möge Sie auch weiterhin begleiten!                              neckar-elsenz.de. Bürozeiten BTL: Mo, Di, Do, Fr 9.00 - 11.00 Uhr; Di
                                                                             17.00 - 19.00 Uhr.
                                                                             Katholisches Pfarramt, Hauptstr. 54, 69257 Wiesenbach, Tel. 4410,
             Evangelische Kirchengemeinde                                    Fax 80 50 86, wiesenbach@kath-neckar-elsenz.de. Bürozeiten WB: Mo
             Wiesenbach                                                      9.00 - 11.00 Uhr
                                                                             Pfarrer Karl Endisch, Tel. 06223 489010, k.endisch@kath-neckar-el-
Evangelisches Pfarramt Wiesenbach – Schlossberg 2 – Tel. 40733 – Fax:        senz.de – Gemeindereferentin Tatjana Abele, Tel. 06223 805087, t.abe-
970792 – E-Mail: wiesenbach@kbz.ekiba.de – www.evangelisch-in-wie-           le@kath-neckar-elsenz.de
senbach.de. Bürozeiten Frau Elke Paulus: montags und freitags von 9 bis      In diesen Monaten wird uns in einem Ausmaß wie nie zuvor bewusst,
12 Uhr und mittwochs von 17 bis 19 Uhr. Termine mit Pfarrerin Fran-          wie wertvoll Gemeinschaft ist – in der Familie, im Freundeskreis, viel-
ziska Gnändinger nach Vereinbarung – auch gerne per Telefon.                 fach auch im kirchlichen Leben! Kirchliche Solidarität erbittet in diesen
Sonntag, 31. Mai (Pfingstsonntag): 09.30 Uhr Gottesdienst – Kollekte         Tagen das Osteuropa-Hilfswerk Renovabis. Denn die Folgen des Coro-
für die Aufgaben der Badischen Landesbibelgesellschaft                       na-Virus treffen auch die Renovabis-Pfingstaktion. Die Pfingstkollekte

6                                                                                              Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020
ist eine wesentliche Säule der Renovabis-Projektarbeit. Aber duch die
weiterhin starken Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind kaum                     Kath. Kirchengemeinde Wiesenbach
Veranstaltungen in unseren Gemeinden möglich und die Zahl der Got-
tesdienstbesucher bleibt eingeschränkt. Dennoch geht die Arbeit in den      Pfarrbüro geschlossen
zahlreichen Hilfsprojekten weiter. Menschen in der Ukraine, dem Bei-        Das Pfarrbüro ist bis einschließlich Montag, 15. Juni geschlossen. Bitte
spielland der diesjährigen Pfingstaktion, aber auch in zahlreichen ande-    wenden Sie sich an das Pfarrbüro in Bammental 06223 489010
ren Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas, sind auf unsere Solidatität
angewiesen.                                                                 Marienkapelle Wiesenbach
                      Daher wenden wir uns heute mit folgender Bitte an     Die Kapelle ist wieder an Sonn- und Feiertagen geöffnet.
                      Sie: Unterstützen Sie die Kollekte großzügig bzw.     Liebe Besucher unserer Marienkapelle, aufgrund der aktuellen Coro-
                      spenden Sie Ihre Kollekte direkt an Renovabis. Das    na-Lage und den einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen können wir
geht per: www.renovabis.de/pfingstspende oder                               leider in diesem Jahr unsere Maiandachten nicht wie gewohnt feiern.
Renovabis e.V., Bank für Kirch und Caritas EG, DE94 4726 0307 0000          Um Ihnen dennoch als Besucher eine Möglichkeit und einen Impuls zur
0094 00, GENODEM1BKC                                                        Andacht und des Gebetes zur Gottesmutter Maria zu geben, stellen wir
                                                                            Ihnen an den Sonn- und Feiertagen verschiedene Impulse zur Verfügung.
                     Altpapiersammlung im Mai                               Diese finden Sie auf den Stufen vor dem Marienaltar.     Sabine Mayer
                      Liebe Sammlerinnen und Sammler, die derzeitige        Liebe Sammlerinnen und Sammler, die derzeitige Situation erlaubt leider
                      Situation erlaubt leider nicht die Frühjahrssamme-    nicht die Frühjahrssammelaktion in der üblichen Form durchzuführen.
                      laktion in der üblichen Form durchzuführen. Eine      Eine flächendeckende Abholaktion kann derzeit nicht stattfinden. Aller-
                      flächendeckende Abholaktion kann derzeit nicht        dings gibt es dennoch die Möglichkeit, das bisher gesammelte Altpapier
                      stattfinden.                                          abzugeben.
                  Allerdings gibt es dennoch die Möglichkeit, das bisher    Es wird vom 30.04. bis 6.06. ein Altpapiercontainer am Bauhof Wiesen-
                  gesammelte Altpapier abzugeben. Es wird vom 30.04.        bach, Am Sportzentrum 4, stehen, in den man an folgenden Samstagen
                  bis 6.06. ein Altpapiercontainer am Bauhof Wiesen-        30. Mai und 6. Juni jeweils von 9.00 - 13.00 Uhr sein Altpapier einwer-
                  bach, Am Sportzentrum 4, stehen, in den man an fol-       fen kann.
                  genden Samstagen, 30. Mai und 6. Juni jeweils von
9.00 - 13.00 Uhr sein Altpapier einwerfen kann. In dringenden Fällen,
können Sie auch telefonisch unter 06223 970264 eine Abholung anmel-                    Neuapostolische Kirche
den. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass dies nur in geringem Umfang
und nur ausnahmsweise möglich sein wird. Für alle, die genügend Platz       Neuapostolische Kirche 69245 Bammental, Dammweg 22, www.nak-
haben und das Altpapier nicht einwerfen können, empfehlen wir, die          eberbach.de
Sammelaktion im Herbst abzuwarten. Wem der Platz inzwischen knapp           Termine der Woche:
wird, möchte bitte das Sammeln vorübergehend einzustellen.                  Sonntag, 31. Mai kann ein Gottesdienst per Livestream bzw Telefonein-
Bitte unterstützen Sie uns!                            Ihre Ministranten   wahl miterlebt werden. Tagesaktuell Infos dazu unter: www.nak-heidel-
                                                                            berg.de
                 Complet – Complet für die Osterzeit
                 Zwei Familien haben sich in Zeiten von Corona zusam-
                 mengetan und für uns eine Complet aufgenommen.                        Mennonitengemeinde Bammental
                 Nutzen Sie die Möglichkeit, die Complet in der Oster-
                 zeit für sich zu Hause zu feiern.                          Gemeindeadresse: Hauptstr. 86, 69245 Bammental, MennGemBtl@gmx.
                                                                            de – Barbara Hege-Galle, Tel. 06223 971008
Sie finden die Aufzeichnung auf unserer Homepage www.kath-neck-
ar-elsenz.de. Im Artikel Complet To Go. Und dort auch das Heft, zum         „Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen,
Mitbeten und -singen-                                                       spricht der HERR Zebaoth.“                                (Sacharja 4,6b)
Gottesdienste der Seelsorgeeinheit                                          Den Pfingstgottesdienst mit Abendmahl werden wir dieses Jahr um 10.00
                                                                            Uhr in der kath. Kirche St. Dionysius (Fischersberg 3, Bammental) feiern.
DONNERSTAG, 28. MAI: 9.00 MECK Eucharistiefeier (S)
FREITAG, 29. MAI: 8.30 BTL Eucharistiefeier (E)                             Weitere Informationen unter: www.mennonitenbammental.de
SAMSTAG, 30. MAI: RENOVABIS-KOLLEKTE, 17.30 MECK Rosen-
kranz, 18.00 MECK Eucharistiefeier (S), 18.00 GB Eucharistiefeier (SZ)
PFINGSTSONNTAG, 31. MAI: RENOVABIS-KOLLEKTE, 9.15
MAU Eucharistiefeier (E), 9.15 NGD Eucharistiefeier (SZ), 9.15 MÜCK           I M PR E SSUM
                                                                              Herausgeber:	           Gemeinden Bammental, Wiesenbach
Eucharistiefeier (S), 10.45 ARCHE Ökum. Gottesdienst (Jo), 10.45 MÖ                                    und Gaiberg
Eucharistiefeier (S), 11.00 WB Eucharistiefeier (E)                           Internet-Adressen:       Bammental: www.bammental.de
PFINGSTMONTAG, 1. JUNI: 10.00 WB Ökum. Gottesdienst auf der                                            Wiesenbach: www.wiesenbach-online.de
Wiese hinter der Kirche (E), 10.45 MECK Eucharistiefeier † Irma Boppre                                 Gaiberg: www.gaiberg.de
(S)                                                                           Verantwortlich:	        für den amtlichen und redaktionellen Teil
                                                                                                       die Bürgermeister oder Vertreter im Amt der
DIENSTAG, 2. JUNI: 18.30 LO Eucharistiefeier (S)                                                       jeweiligen Gemeinde
MITTWOCH, 3. JUNI: 10.00 NGD Eucharistiefeier (S), 18.30 MAU                  Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint wöchentlich.
Eucharistiefeier (S)                                                          Redaktionsschluss: Für Textbeiträge dienstags, 10.00 Uhr
DONNERSTAG, 4. JUNI: 9.00 MECK Eucharistiefeier (S)                           Druck, Anzeigen und Vertrieb
FREITAG, 5. JUNI: Herz-Jesu-Freitag, 8.30 BTL Eucharistiefeier (E),           metropolmedia Häß & Schmitt OHG · Industriestr. 27 · 69245 Bammen-
18.30 MÖ Eucharistiefeier (S)                                                 tal · Telefon 06223 8684727 · E-Mail: info@metropol.media
SAMSTAG, 6. JUNI: 17.30 MECK Rosenkranz, 18.00 MECK Eucharis-                 Abonnentenpreis:         jährlich: 24,– Euro
                                                                              Kündigung:               Halbjährlich zum Quartalsende
tiefeier (E)

Bammental · Wiesenbach · Gaiberg · Nr. 22 · 29.05.2020                                                                                               7
Bammental
                                                       www.bammental.de

                                                                          nau, Schönbrunn, Schriesheim, Sinsheim, Spechbach, St. Leon-Rot,
            amtliche Mitteilungen                                         Waibstadt, Walldorf, Weinheim, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld
                                                                          und Zuzenhausen,
                                                                          jeweils vertreten durch ihren (Ober-)Bürgermeister / ihre Bürgermeis-
                                                                          terin (nachfolgend Kommunen). Kommunen und Landkreis werden ge-
                                                                          meínsam auch Beteiligte genannt.
                                                                                                         Präambel
                                                                          Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirt-
                                                                          schaftung des Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Wald-
Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 25 Abs.
                                                                          besitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für
5 GKZ; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Kommu-
                                                                          den Körperschaftswald (S 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtli-
nen Altlußheim, Angelbachtal, Bammental, Brühl, Dielheim, Dossen-
                                                                          chen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung
heim, Epfenbach, Eppelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heilig-
                                                                          wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhal-
kreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Hirschberg, Hockenheim,
                                                                          tiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunk-
Laudenbach, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen,
                                                                          tionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbescha-
Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Oftersheim, Rauen-
                                                                          det der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens
berg, Reichartshausen, Reilingen, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn,
                                                                          und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich
Schriesheim, Sinsheim, Spechbach, St. Leon-Rot, Waibstadt, Walldorf,
                                                                          ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die
Weinheim, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen und dem
                                                                          Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz-
Rhein-Neckar-Kreis
                                                                          und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Zielsetzungen und deren
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 06.03.2020                         Priorisierungen finden sich im Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen kör-
Genehmigung                                                               perschaftlichen Forstbetrieb. Die Ausrichtung der Waldpflege im Rahmen
Die zwischen den waldbesitzenden Kommunen Altlußheim, Angel-              der betriebsindividuellen Zielsetzungen auf die Produktion möglichst
bachtal, Bammental, Brühl, Dielheim, Dossenheim, Epfenbach, Ep-           wertvollen Holzes erfordert eine wertschöpfende Vermarktung der Hölzer
pelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach,           über Verkaufsstrukturen, die einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur
Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Hirschberg, Hockenheim, Laudenbach,           so können die gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG)
Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofs-           und das Vermögen der Körperschaft wirtschaftlich und für die Zwecke der
heim, Neckargemünd, Neidenstein, Oftersheim, Rauenberg, Reicharts-        Kommune zu venrvalten (GemO), sinnigenreise zusammengeführt und
hausen, Reilingen, Sandhausen, Schönau, Schönbrunn, Schriesheim,          umgesetzt werden. Die Beteiligten verfolgen mit der Vereinbarung daher
Sinsheim, Spechbach, St. Leon-Rot, Waibstadt, Walldorf, Weinheim, Wie-    die gemeinsamen Ziele, das in den Forstbetrieben produzierte Holz mög-
senbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen und dem Rhein-Neckar-        lichst wertschöpfend zugunsten des jeweiligen Waldbesitzers zu vermark-
Kreis am 06.03.2020 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur   ten und mit einer nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Wälder
Übertragung der Aufgabe des kommunalen Holzverkaufs wird gemäß §          durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder
25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit genehmigt.           im Rhein-Neckar-Kreis zu erhalten und zu fördern.
Gez. Yvonne Ratzel                                                        Vor diesem Hintergrund schließen die Beteiligten die nachfolgende dele-
                                                                          gierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung i. S. d. S 25 Abs. 1 S. 1 1. Alt
                                                                          GKZ.
Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen                                                  §1 Gegenstand der Vereinbarung
Vereinbarung nach § 25 Abs. 5 GKZ für die                                 (1) Die Kommunen übertragen dem Landkreis zur Erfüllung die ihnen
Gemeinden Bammental, Gaiberg und Wiesenbach                               gem. S 47 Abs.2 LWaldG obliegende Aufgabe, das Holz aus ihren Körper-
                                                                          schaftswäldern zu verkaufen.
  Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 25 Abs. I des                 (2) Der Landkreis erfüllt anstelle der Kommunen die übertragene Auf-
      Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit                          gabe nach Absatz 1 in eigener Zuständigkeit, mit eigenem Personal und
 Baden-Württemberg (GKZ) zur Übertragung der Aufgabe                      eigenen Arbeitsmitteln nach Maßgabe dieser Vereinbarung.
                                                                          (3) Der Holzverkauf im Sinne des Abs. 1 umfasst die Vermarktung des
              des kommunalen Holzverkaufs                                 Holzes einschließlich des Abschlusses von Holzlieferungs- und - verkaufs-
    zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis, vertreten durch den Landrat          verträgen sowie von Verträgen über zugehörige Logistikdienstleistungen,
 (nachfolgend Landkreis) sowie folgenden waldbesitzenden Kommunen         jeweils im Namen und auf Rechnung der Kommunen sowie die Fakturie-
                       im Rhein-Neckar-Kreis                              rung und die Übenruachung der Holzabfuhr.
AItlußheim, Angelbachtal, Bammental, Brühl, Dielheim, Dossen-             (4) Die Erlöse aus dem Verkauf des Holzes einer Kommune stehen eben
heim, Epfenbach, Eppelheim, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach,             dieser Kommune zu.
Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Hemsbach, Hirschberg,              (5) Die haushalts- und kassenrechtliche Abwicklung, wie zum Beispiel die
Hockenheim, Laudenbach, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim,               erforderlichen Buchungen der Zahlungen im Haushaltssystem der Kom-
Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Of-            munen, Zahlungstibenryachung und Mahnverfahren und Beitreibungen,
tersheim, Rauenberg, Reichartshausen, Reilingen, Sandhausen, Schö-        sind nicht Teil des Holzverkaufes und verbleiben bei den Kommunen.

8                                                                                                                   Bammental · Nr. 22 · 29.05.2020
§2 Gesamthafte Verkaufsoptim ierung

                                                                             G E M E I N D E N AC H R IC HTE N
                                                                                                             Bürgermeisteramt Bammental
Der Landkreis strebt beim Holzverkauf eine größtmögliche Wertschöp-                                          Sprechzeiten im Rathaus
fung über die gesamte Holzmenge aller Kommunen an. Dazu kann er                                              Mo - Fr                                           8.30 - 12.00 Uhr
Holz über die Forstbetriebe der Kommunen hinweg bündeln und zum                                              Dienstags                                       14.00 - 16.00 Uhr
                                                                                                             Donnerstags                                     14.00 - 18.00 Uhr
Verkauf anbieten. Verkaufspreisoptimierung für eine Kommune darf                                             Kassenstunden
nicht zu Lasten der anderen Kommunen erfolgen.                                                               Donnerstags               9.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                             IBAN:                             DE02 6725 0020 0007 6020 57
            §3 Rechte und Pflichten der Beteiligten                                                          BIC:                                              SOLADES1HDB
(1) Der Landkreis ist für die Erfüllung der Aufgabe des Holzverkaufes                                        Bank                                       Sparkasse Heidelberg
                                                                                                             Telefonisch zu erreichen:
für die Kommunen in dem in § 1 Abs. 3 genannten Umfang zuständig.                                            Gemeindeverwaltung                                         9530-0
Für sämtlichen Schriftverkehr werden die Briefköpfe des Landratsamtes                                        Fax-Nr.                                                   9530-88
Rhein-Neckar venruendet.                                                                                     Elsenztalschule                                            9523-0
                                                                                                             Gymnasium                                                  9521-0
(2) Das notwendige Personal und die erforderlichen Arbeitsmittel wer-                                        Kindertageseinrichtungen                  Kleine Helden 484-533
den durch den Landkreis bereitgestellt. Der Landkreis kann mit Zustim-                                                                    Regenbogenkindergarten 484-233
mung der betroffenen Kommune auch Personal einer Kommune gegen                                                                                     Waldorfkindergarten 46888
Kostenersatz entsprechend § 10 Abs. 1 S.3 einsetzen.                                                                                  Familienzentrum Kinderreich 9725470
                                                                                                             Gemeindebücherei Bammental, Reilsheimer Str. 15
(3) Die Kommunen bevollmächtigen den Landkreis unwiderruflich zum                                            Öffnungszeiten:
Abschluss sämtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Holzverkauf.                                           Montag und Donnerstag                           16.00 - 19.00 Uhr
(4) Ein Verkauf der Hölzer auf dem Stock (sogenannte Selbstwerbungs-                                         Telefon:                                                  9252790
                                                                                                             Polizeiposten Meckesheim                              06226 1336
kaufuerträge) findet nur in begründeten Ausnahmefällen statt und ist mit                                     Polizeirevier Neckargemünd                                 9254-0
den betroffenen Kommunen abzustimmen.                                                                        Feuerwehrgerätehaus                                        970770
(5) Der Landkreis wird den Kommunen die erforderlichen Daten für die                                         Elsenzhalle                                                484432
                                                                                                             Waldschwimmbad                                             484333
haushaltsund kassenrechtliche Abwicklung zur Verfügung stellen.                                              Förster/Hr. Reinhard                                 06223 73755
(6) Die Kommunen haben dem Landkreis sämtliche zur Erfüllung der                                             Kläranlage                                        Telefon 972125
übertragenen Aufgabe erforderlichen lnformationen rechtzeitig zur Ver-                                       Wassermeister                   Tel. 06223 92556-0 Fax 92556-22
fügung zu stellen.                                                                                           MVV Energie - Erdgas Notfall-Hotline           Tel. 0800 2901000
                                                                                                             Bei Unterbrechung der Stromversorgung          Tel.0800 7962787
(7) Die Kommunen verpflichten sich, die Hölzer im Rahmen der jeweili-                                        und stromausfall.de
gen Jahresplanung und der vom Landkreis geschlossenen Verträge bereit                                        Technische Meldungsannahme                    Tel. 06223 963-300
zu stellen.                                                                                                  Kabel BW – Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
                                                                                                             www.kabelbw.de.Kundenservice:                  Tel. 01806 888150
               §4 Abschluss von Lieferverträgen                                                                                                            Fax: 0800 8888115
                                                                                                             Seniorentreff - Hauptstraße 89
Der Landkreis ist berechtigt, Holzlieferverpflichtungen (Holzlieferverträ-                                   Dienstag:                               Seniorenkaffee ab 14 Uhr
ge) über einen längeren Zeitraum einzugehen (in der Regel ein Jahr). Die                                     Freitag:                    AWO-Handarbeitsgruppe ab 14 Uhr
Lieferverpflichtungen haben sich an der nachhaltigen Holzproduktion                                                                               im Rathaus, Hauptstraße 71
der Kommunen zu orientieren, die sich aus der jeweiligen Jahresplanung                                       Nachbarschaftshilfe, Diakonieverein Bammental e.V.,
                                                                                                             Hauptstraße 71
und der periodischen Betriebsplanung ergeben.                                                                Sprechzeiten:
                                                                                                             Montag                                          10.00 - 12.00 Uhr
            §5 Verkaufsmanagement; Fakturierung                                                              Donnerstag                                      15.00 -17.00 Uhr
Für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Verkaufsgeschäfte und der                                             Telefon:                                                  9530-91
                                                                                                             Krankentransport
Fakturierung erlässt der Landkreis Allgemeine Verkaufs- und Zahlungs-                                        Bammental, Wiesenbach, Gaiberg                               5598
bedingungen sowie eine Holzverkaufsvorschrift für die Durchführung                                           Bürgerauto (Fahrten telefonisch am Vortag anmelden) 9530950
des Holzverkaufes und die Fakturierung.                                                                      Dienstag                                     13.00 - 17.00 Uhr
Den Kommunen werden diese bekannt gegeben.                                                                   Freitag                                       8.00 - 12.00 Uhr
                                                                                                             Fahrten telefonisch anmelden:                         9530950
                 §6 Holzverkaufskooperationen                                                                Fahrten zum Waldfriedhof
                                                                                                             Der Bus fährt montags und donnerstags zum Waldfriedhof
Der Landkreis wird ermächtigt, zur Erfüllung der Aufgaben aus dieser
                                                                                                             Abfahrtszeiten:
Vereinbarung - im Besonderen nach den §§ 2 und 3 - Kooperationen zum
                                                                                                             Haltestellen                                       Abfahrzeiten
Holzverkauf einzugehen.                                                                                      Oberdorfstraße/Herm.-Löns-Weg                         13.40 Uhr
                                                                                                             Gasthaus Eisenbahn (Alte Schmiede)                    13.45 Uhr
                       §7 Berichterstattung                                                                  Hochhaus                                              13.50 Uhr
(1) Der Landkreis ist zur Berichterstattung l¡ber das Verkaufsgeschehen                                      Fa. Reindl                                            13.55 Uhr
                                                                                                             Langheckenstr./Alte Steigstraße                       14.00 Uhr
einmaljährlich verpflichtet. Er berichtet im Besonderen über die Holz-                                       Bäcker Fromm                                          14.05 Uhr
marktlage, die erzielten durchschnittlichen Holzerlöse, differenziert nach                                   Rathaus                                               14.10 Uhr
den wichtigsten Sortimenten. Die Berichterstattung kann schriftlich oder                                     Waldfriedhof                                          14.15 Uhr
mündlich erfolgen. Möglich ist letzteres zum Beispiel im Rahmen einer                                        Die Rückfahrt vom Friedhof erfolgt um                  15.00 Uhr
Kreisverbandsversammlung des Gemeindetags im Gesamtüberblick oder                                            Auch bei Beerdigungen/Trauerfeiern fährt der Bus
jeweils für die Kommunen im Rahmen des jährlichen Vollzugsberichts                                           zum Waldfriedhof.
                                                                                                             Abfahrtzeiten
des Kreisforstamtes vor einem Organ der Kommune.                                                             bei Beerdigungen, Trauerfeiern        14.00 Uhr         14.30 Uhr
(2) lm Rahmen der Berichterstattung informiert der Landkreis auch über                                       Oberdorfstraße/Herm.-Löns-Weg         13.00 Uhr         13.30 Uhr
die Zusammenarbeit und Kooperationen mit anderen Holzverkaufsorga-                                           Gasthaus Eisenbahn (Alte Schmiede) 13.05 Uhr            13.35 Uhr
nisationen.                                                                                                  Hochhaus                              13.10 Uhr         13.40 Uhr
                                                                                                             Fa. Reindl                            13.15 Uhr         13.45 Uhr
                                                                                                             Langheckenstr./Alte Steigstraße       13.20 Uhr         13.50 Uhr
                           §8 Kalamitäten                                                                    Bäcker Fromm                          13.25 Uhr         13.55 Uhr
Treten lokale, regionale oder überregionale Kalamitäten auf, die den Holz-                                   Rathaus                               13.30 Uhr         14.00 Uhr
markt erheblich stören, ist die Holzverkaufstätigkeit der dann gegebenen                                     Waldfriedhof                          13.35 Uhr         14.05 Uhr

Bammental · Nr. 22 · 29.05.2020                                                                                                                                                   9
Holzmarktsituation und den Schadholzmengen, die bei den Kommunen                                       § 13 Geltungsdauer
angefallen sind, anzupassen § 4 Satz 2 wird in solchen Fällen ausgesetzt.   Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2024. Wird die Ver-
                    §9 Holzverkauf für Dritte                               einbarung nicht vom Landkreis 12 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer
Dieser Vereinbarung steht nicht entgegen, dass der Landkreis Dritten        gegenüber sämtlichen Kommunen schriftlich gekündigt, verlängert sich
Dienstleistungen zum Holzverkauf anbietet. ln diesem Fall darf eine Ver-    die Vereinbarung um weitere fünf Jahre.
kaufspreisoptimierung zugunsten des Holzverkaufs aus dem Wald nicht                          § 14 Ausscheiclen einer Kommune
zulasten der Kommunen gehen.
                                                                            Kündigt eine Kommune die Vereinbarung 15 Monate vor dem Ende der
                       §10 Kostenverteilung                                 Geltungsdauer schriftlich, dann scheidet diese zum Ende der Geltungs-
(1) Die Kommunen sind verpflichtet dem Landkreis den Aufwand zu er-         dauer aus. Für die anderen Kommunen bleibt die Vereinbarung bestehen.
setzen, der ihm bei der Erfüllung der übertragenen Aufgabe entsteht. Der    Der Landkreis informiert die übrigen Kommunen.
Landkreis erhält für die Aufgabenerfüllung nach dieser Vereinbarung von                                   § 15 Schriftform
den jeweiligen Kommunen einen Aufiryandsersatz pro verkauften Fest-
                                                                            Anderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu dieser Vereinbarung
meter Holz aus deren Wald. Setzt der Landkreis Personal einer Kommune
                                                                            bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Anderung dieses Schrift-
ein, wird dies bei der Berechnung des Aufwandsersatzes für diese Kom-
                                                                            formerfordernisses. Im Falle der Einbeziehung weiterer Aufgaben oder
mune angemessen berücksichtigt.
                                                                            der Aufhebung der Vereinbarung bedarf es der Genehmigung der Rechts-
(2) Der Aufi¡vandsersatz errechnet sich aus den jährlichen Personal- und
                                                                            aufsichtsbehörde nach 28 Abs. 2 GKZ.
sonstigen sächlichen Aufwendungen, die für die Aufgabenerfüllung er-
forderlich sind, geteilt durch die jährlich verkaufte Holzmenge für alle                           § 16 Salvatorische Klausel
Beteiligten. Die Berechnung erfolgt zum Stichtag 1. Juli jedes Jahres       (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein
rückwirkend für 12 Monate. Bei Vertragsabschluss erfolgt die erste Be-      oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Be-
rechnung zunächst für 6 Monate ab Vertragsbeginn; danach gilt S. 2. Die     stimmungen dieser Vereinbarung nicht.
Abrechnung für jede Kommune erfolgt in der Regel binnen drei Monaten        (2) Die Beteiligten verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch
auf den Stichtag durch den Landkreis. Anfallende gesetzlich geschuldete     neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in der unwirksamen Bestim-
Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen. Der Landkreis darf dazu die erforderli-    mung enthaltenen Regelung in rechtlicher Weise gerecht werden.
chen Daten erheben und auswerten.
(3) Der Landkreis legt den Kommunen mit der Abrechnung den Perso-                                        § 17 lnkrafttreten
nal- und sonstigen sächlichen Auñ¡rand für den Holzverkauf offen.           (1) Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
(4) Der Auñryandsersatz ist 10 Tage nach schriftlicher Zahlungsaufforde-    (2) Die Beteiligten haben die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zusammen
rung durch den Landkreis fällig.                                            mit der rechtsaufsichtsbehördlichen Genehmigung nach den für ihre Satzun-
                                                                            gen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. Eine Anderung
 §11 Versammlung der Beteiligten; Schiedsvereinbarung                       oder Aufhebung der Vereinbarung ist mit der Genehmigung, sofern eine sol-
(1) Fordern mindestens 5 Beteiligte unter Nennung mindestens eines Ta-      che erforderlich ist, von den Beteiligten öffentlich bekannt zu machen. Die
gesordnungspunktes eine Versammlung aller Beteiligten gegenüber dem         Kosten der Bekanntmachung behalten die Beteiligten jeweils für sich.
Landkreis ein, lädt dieser die Beteiligten mit vierwöchigem Vorlauf unter   (3) Die Vereinbarung wird am Tage nach der letzten öffentlichen Be-
zeitgleicher Zuleitung der Tagesordnung ein.                                kanntmachung nach Abs. 2 rechtswirksam.
(2) Die Versammlung ist beschlussfähig, sofern mindestens die Hälfte
                                                                            6.3.2020,   gez. Uwe Grempels, Bürgermeister der Gemeinde Altlußheim
der Beteiligten anwesend ist. Jeder Beteiligte kann sein Stimmrecht mit
                                                                            6.3.2020,   gez. Frank Werner, Bürgermeister der Gemeinde Angelbachtal
schriftlicher Vollmacht auf einen anderen Beteiligten übertragen.
                                                                            6.3.2020,   gez. Holger Karl, Bürgermeister der Gemeinde Bammental
(3) Die Versammlung wählt unter den anwesenden Beteiligten einen Ver-
                                                                            6.3.2020,   gez. Dr. Ralf Göck, Bürgermeister der Gemeinde Brühl
sammlungsleiter. Die Wahl des Versammlungsleiters wird vom Landrat
                                                                            6.3.2020,   gez. Thomas Glasbrenner, Bürgermeister der Gemeinde Dielheim
geleitet.
                                                                            6.3.2020,   gez. David Faulhaber, Bürgermeister der Gemeinde Dossenheim
(4) Die Versammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwe-
                                                                            6.3.2020,   gez. Joachim Bösenecker, Bürgermeister der Gemeinde Epfenbach
senden Beteiligten. Der gefasste Beschluss stellt eine Empfehlung dar.
                                                                            6.3.2020,   gez. Patricia Rebmann, Bürgermeisterin der Stadt Eppelheim
(5) Kommt es unter den Beteiligten zu Unstimmigkeiten - im Besonde-
                                                                            6.3.2020,   gez. Marco Siesing, Bürgermeister der Gemeinde Eschelbronn
ren in Bezug auf § 2 oder § 10 Absätze 2 und 3 - können ein oder meh-
                                                                            6.3.2020,   gez. Petra Müller-Vogel, Bürgermeisterin der Gemeinde Gaiberg
rere Beteiligte ein Schiedsverfahren einleiten. Die beschwerdeführenden
                                                                            6.3.2020,   gez. Volker Reibold, Bürgermeister der Gemeinde Heddesbach
Beteiligten teilen dies den anderen Beteiligten und dem Leiter der Kom-
                                                                            6.3.2020,   gez. Sieglinde Pfahl, Bürgermeisterin der Gemeinde Heiligkreuzsteinach
munalaufsicht des Landkreises unter Nennung der Beschwerdegründe
                                                                            6.3.2020,   gez. Wolfgang Jürriens, Bürgermeister der Gemeinde Helmstadt-Bargen
formlos mit.
                                                                            6.3.2020,   gez. Jürgen Kirchner, Bürgermeister der Stadt Hemsbach
(6) Das Schiedsverfahren wird vom Leiter der Kommunalaufsicht im
                                                                            6.3.2020,   gez. Ralf Gänshirt, Bürgermeister der Gemeinde Hirschberg
Landkreis geleitet und zeitnah durchgeführt. Er bestimmt hierzu fünf
                                                                            6.3.2020,   gez. Marcus Zeitler, Oberbürgermeister der Kreisstadt Hockenheim
weitere nicht betroffene Beteiligte. lm Schiedsverfahren können weitere
                                                                            6.3.2020,   gez. Benjamin Köpfle, Bürgermeister der Gemeinde Laudenbach
sachverständige Dritte zur Beratung durch den Leiter der Kommunal-
                                                                            6.3.2020,   gez. Edgar Knecht, Bürgermeister der Gemeinde Lobbach
aufsicht hínzugezogen werden. Die fünf Beteiligten am Schiedsverfahren
                                                                            6.3.2020,   gez. Sibylle Würfel, Bürgermeisterin der Gemeinde Malsch
entscheiden mit einfacher Mehrheit. Die beschwerdeführenden Beteilig-
                                                                            6.3.2020,   gez. John Ehret, Bürgermeister der Gemeinde Mauer
ten erkennen den Beschluss des Schiedsverfahrens an. Der Rechtsweg
                                                                            6.3.2020,   gez. Maik Brandt, Bürgermeister der Gemeinde Meckesheim
bleibt davon unberührt.
                                                                            6.3.2020,   gez. Jens Spanberger, Bürgermeister der Gemeinde Mühlhausen
                            § 12 Haftung                                    6.3.2020,   gez. Tanja Grether, Bürgermeisterin der Stadt Neckarbischofsheim
                                                                            6.3.2020,   gez. Frank Volk, Bürgermeister der Stadt Neckargemünd
Die Kommunen verzichten auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber
                                                                            6.3.2020,   gez. Frank Gobernatz, Bürgermeister der Gemeinde Neidenstein
dem Landkreis und seinen Bediensteten, die sich im Zusammenhang mit
                                                                            6.3.2020,   gez. Jens Geiß, Bürgermeister, der Gemeinde Oftersheim
der übertragenen Aufgabe ergeben, soweit nicht vorsätzliches oder grob
                                                                            6.3.2020,   gez. Peter Seithel, Bürgermeister der Stadt Rauenberg
fahrlässiges Verhalten vorliegt.

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