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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 20 29. September 2017 Ausgabe 09/16 der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf, Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
2 29. September 2017 • Woche 39 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de Online-Dienste: https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder 27. Oktober 2017 Allgemeine Öffnungszeiten: Annahmeschluss Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr für redaktionelle Beiträge Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr und Anzeigen ist der Fr. geschlossen (Posteingang im Verlag) Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: Mo., Di. u. Do 09:00 - 12:00 Uhr 17. Oktober 2017 Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuer- wehrangelegenheiten: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Sprechstunde der Schiedspersonen Impressum An jedem 1. Donnerstag im Monat von 16:00 - 17:00 Uhr haben die Bürgerinnen und Bürger des Amtes die Möglichkeit, mit den Schiedspersonen Frau Jessica Dör- re und Frau Sophie Grimm im Amtsgebäude in Schönberg, Dassower Straße 4 zu sprechen. Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Rufnummernverzeichnis: Städte des Amtes Schönberger Land. Amtskasse 330-121, 123 und 171 Verlag + Satz: Linus Wittich Medien KG Anlagenbuchhaltung 330-126 Röbeler Straße 9 Bauanträge 330-181 17209 Sietow Druck: Druckhaus Wittich Bauleitplanung 330-150, 157 An den Steinenden 10, Bürgerinformation 330-113 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Buß- und Verwarngelder 330-135 Telefon und Fax: Einwohnermeldeamt 330-133, 134 und 137 Anzeigenannahme: Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Finanzverwaltung 330-120 und 128 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Fischereischeine 330-135 Fax: 039931/57 9-45 Feuerwehren 330-130 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-sietow.de Gebäudemanagement 330-147, 150 und 153 Gewerbeamt 330-139 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung Grünanlagen/Gewässer 330-154 des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen Hochbau 330-181 gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zei- Informationstechnik 330-111 tungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar ge- Kindertageseinrichtungen 330-116 und 119 fordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Liegenschaften 330-155 und 156 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfar- Ordnungsamt 330-130, 131 und 137 ben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei kön- nen Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter- Personalabteilung 330-132 und 142 schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie über- Rechnungsprüfung 330-161 nehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten Schulverwaltung 330-119 uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Spielplätze 330-151 Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Stadtsanierung 330-157 Urhebers. Standesamt 330-132 und 142 Verantwortlich: Steuerabteilung 330-124 und 129 Amtlicher Teil: Amt Schönberger Land Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. s. d. P.) Straßenausbaubeiträge 330-152 Anzeigenteil: Jan Gohlke Straßenbeleuchtung 330-151 Straßenunterhaltung 330-154 Erscheinungsweise: monatlich, jeweils zum letzten Freitag Tiefbau 330-182 eines Monats, wird kostenlos Vergabestelle 330-114 an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Vollstreckung 330-122 und 125 Auflage: 9.800 Exemplare Wahlen/Organisation 330-115 Winterdienst 330-131 Wohngeldstelle 330-141 zentrale Dienste 330-117 zentraler Sitzungsdienst 330-112
Amt Schönberger Land 29. September 2017 • Woche 39 3 §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungenwird festgesetzt auf 200.000 EUR. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 500.000 EUR. Haushaltssatzung der Stadt Schönberg für das Haushaltsjahr 2017 §5 Hebesätze Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung 1. Grundsteuer Schönberg vom 22.06.2017 und mit Genehmigung der Rechts- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen aufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg fol- (Grundsteuer A) 350 v. H. gende Haushaltssatzung erlassen: b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v. H. 2. Gewerbesteuer 355 v. H. §1 §7 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stellen gemäß Stellenplan Der Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- 1. im Ergebnishaushalt trägt 5,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ). a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 6.207.100 EUR §8 der Gesamtbetrag der ordentlichen Eigenkapital Aufwendungen auf 6.617.800 EUR Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. der Saldo der ordentlichen Erträge des Haushaltsvorvorjahres betrug 19.781.968 EUR. und Aufwendungen auf -410.700 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 18.238.768 EUR Erträge auf 0 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres 17.828.068 EUR. der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.08.2017 er- teilt. der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR Schönberg, 21.08.2017 c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen -410.700 EUR gez. Götze die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR Bürgermeister (Siegel) die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung Hinweis: der Rücklagen auf -410.700 EUR Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 2. im Finanzhaushalt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 a) die ordentlichen Einzahlungen auf 5.754.500 EUR KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 17.08.2017 die ordentlichen Auszahlungen auf 5.726.100 EUR durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg er- der Saldo der ordentlichen Ein- und teilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht- nahme während der Sprechzeiten in der Zeit vom 02.10.2017 Auszahlungen auf 28.400 EUR bis 17.10.2017 im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR aus. die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo aus außerordentlichen Ein- gez. Götze und Auszahlungen auf 0 EUR Bürgermeister c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.923.500 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Amt Schönberger Land auf 4.069.600 EUR Stadt Dassow der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.146.100 EUR Bauleitplanung der Stadt Dassow d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit 2.338.200 EUR Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 die Auszahlungen aus Finanzierungs- für den Bereich westlich der Hermann- tätigkeit 220.500 EUR Litzendorf-Straße der Stadt Dassow der Saldo aus Ein- und Auszahlungen hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ge- aus Finanzierungstätigkeit 2.117.700 EUR mäß § 10 Abs. 3 BauGB festgesetzt. Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am §2 18. Juli 2017 den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Dassow, be- Kredite für Investitionen und grenzt: Investitionsförderungsmaßnahmen - im Norden: durch eine Kleingartenanlage, Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- - im Osten: durch Baugrundstücke an der Hermann-Litzen- dermaßnahmen werden nicht veranschlagt. dorf-Straße und einen unbefestigten Weg,
4 29. September 2017 • Woche 39 Amt Schönberger Land - im Süden: durch Kleingärten am Ulmenweg, Bekanntmachung - im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil der Grundstücksgesellschaft B) sowie den Örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlos- Stadt Schönberg mit beschränkter Haftung sen. Die Begründung wurde gebilligt. (GGSmbH) Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind nachfolgendem Über- Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mercurius GmbH, sichtsplan zu entnehmen. Schweriner Straße 10/11 in 18069 Rostock erteilte aufgrund der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des Lageberichtes der Grundstücksgesellschaft Stadt Schön- berg mit beschränkter Haftung folgenden Bestätigungsvermerk: „Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 (Anla- ge 4) der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH, Ga- debusch, unter dem Datum vom 08. Mai 2017 in Rostock den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ge- winn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Grundstücksgesell- schaft Stadt Schönberg mbH, Gadebusch, für das Geschäfts- jahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Durch § 15 Absatz 1 Nr. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegen- stand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergän- Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 zenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Regelungen des Gesellschaftsvertrages und die wirtschaft- Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Dassow lichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der gesetz- für den Bereich westlich der Hermann-Litzendorf-Straße tritt mit lichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei- Kraft. lung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buch- Alle Interessierten können die Satzung über den Bebauungs- führung und über den Landbericht sowie über die wirtschaftli- plan Nr. 30 der Stadt Dassow, die Begründung und die zu- chen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben. sammenfassende Erklärung von diesem Tage an im Amt Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923 und § 15 Absatz 1 Nr. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsver- Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen kehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom- Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsät- unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die- ze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens,- Finanz, und Ertragsla- ser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Dassow ge wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvor- kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft An- gangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den lass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prü- Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler schädigungsansprüche für Eingriffe durch den Bebauungsplan berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksam- Nr. 30 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen keit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsy- von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. stems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jah- Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in resabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpom- Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der mern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) ent- angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen halten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdi- kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des nicht mehr geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ha- Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines ben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestell- ten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge- Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere der Stadt Dassow geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurtei- Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften lung bildet. kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge- Dassow, den 19. September 2017 wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen gez. A. Pahl (Siegel) des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Erste stellvertretende Bürgermeisterin Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
Amt Schönberger Land 29. September 2017 • Woche 39 5 lichen Verhältnisse entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi- Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf nanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetz- für das Haushaltsjahr 2017 lichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me- von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Ri- siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever- Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach tretung vom 30.05.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf- unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstan- sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende dungen. Haushaltssatzung erlassen: mercurius gmbh §1 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ergebnis- und Finanzhaushalt Hafke Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird Wirtschaftsprüfer 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstim- Erträge auf 5.904.100 EUR mung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen der Gesamtbetrag der ordentlichen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Abschlussprüfung (IDW Aufwendungen auf 6.864.800 EUR PS 450). der Saldo der ordentlichen Erträge Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungs- vermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer und Aufwendungen auf -960.700 EUR vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von Erträge auf 0 EUR der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Gesamtbetrag der außerordentlichen der Übersetzung in anderer Sprache) bedarf es zuvor unserer Aufwendungen auf 0 EUR erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungs- der Saldo der außerordentlichen vermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR 328 HGB wird verwiesen. c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen -960.700 EUR Rostock, den 08. Mai 2017 die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR mercurius gmbh das Jahresergebnis nach Veränderung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Rücklagen auf -960.700 EUR Hafke 2. im Finanzhaushalt Wirtschaftsprüfer a) die ordentlichen Einzahlungen auf 5.392.000 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 6.038.500 EUR Dem Gesellschafter wurde in der Gesellschaftsversammlung der Saldo der ordentlichen Ein- und am 11.07.2017 folgender Beschlussvorschlag des Aufsichts- Auszahlungen auf -646.500 EUR rates zur Genehmigung vorgelegt. b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR „Der Aufsichtsrat erklärt nach dem Ergebnis seiner abschlie- die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR ßenden Prüfung, dass gegen den Jahresabschluss der Gesell- der Saldo aus außerordentlichen Ein- schaft auf den 31.12.2016 keine Einwendungen zu erheben und Auszahlungen auf 0 EUR sind. Die Bilanz auf den 31.12.2016, die Gewinn- und Verlust- c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit rechnung für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 auf 889.200 EUR sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 werden aus- drücklich gebilligt. die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Der Jahresabschluss auf den 31.12.2016 wird gemäß der Re- auf 2.473.100 EUR gelung im § 13 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages, verhandelt der Saldo aus Ein- und Auszahlungen vor dem Notar Dr. jur. Friedrich Bergmann in Lübeck, durch den aus Investitionstätigkeit auf -1.583.900 EUR Aufsichtsrat festgestellt. d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit 4.598.600 EUR Gewinnvortrag vom 31.12.2015 1.065.382,20 € die Auszahlungen aus Finanzierungs- Jahresüberschuss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 196.244,20 € tätigkeit 2.368.200 EUR Gewinnvortrag auf das Folgejahr 1.261.626,40 € der Saldo aus Ein- und Auszahlungen ============ aus Finanzierungstätigkeit 2.230.400 EUR festgesetzt. Der Jahresüberschuss wird als Gewinnvortrag auf das Folge- jahr vorgetragen. §2 Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin der Gesellschaft, Kredite für Investitionen und Frau Heike Post, wird für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis Investitionsförderungsmaßnahmen 31.12.2016 Entlastung erteilt.“ Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen Der Beschlussvorschlag wird durch die Gesellschafterver- (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.148.000 EUR. sammlung am 11.07.2017 einstimmig genehmigt. Der Jah- resabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 werden in der Zeit vom 29.09.2016 bis zum 30.09.2016 im Amt §3 Schönberger Land, Am Markt 15 in 23923 Schönberg, Zimmer Verpflichtungsermächtigungen 19 öffentlich ausgelegt und sind während der Sprechzeiten von Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. jemanden einsehbar. §4 Schönberg, den 05.09.2017 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit gez. Götze Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung Bürgermeister der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 536.700 EUR.
6 29. September 2017 • Woche 39 Amt Schönberger Land §5 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Hebesätze Erträge auf 0 EUR Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: der Gesamtbetrag der außerordentlichen 1. Grundsteuer Aufwendungen auf 0 EUR a) für die land- und forstwirtschaftlichen der Saldo der außerordentlichen Flächen (Grundsteuer A) 292 v. H. Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v. H. c) das Jahresergebnis vor Veränderung 2. Gewerbesteuer 350 v. H. der Rücklagen -176.600 EUR die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR §6 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR Stellen gemäß Stellenplan das Jahresergebnis nach Veränderung Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- der Rücklagen auf -176.600 EUR trägt 8,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 273.400 EUR §7 die ordentlichen Auszahlungen auf 348.500 EUR Eigenkapital der Saldo der ordentlichen Ein- und Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals Auszahlungen auf -75.100 EUR zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR betrug 14.701.973 EUR. die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales der Saldo aus außerordentlichen Ein- zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 14.671.973 EUR und Auszahlungen auf 0 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres 14.511.975 EUR. c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.900 EUR §8 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Weitere Vorschriften auf 5.000 EUR Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 sind möglich. der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.100 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 01.09.2017 er- d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- teilt. tätigkeit 145.500 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungs- Lüdersdorf, den 01.09.2017 tätigkeit 68.300 EUR gez. Prof. Dr. Huzel der Saldo aus Ein- und Auszahlungen Bürgermeister aus Finanzierungstätigkeit 77.200 EUR festgesetzt. Hinweis: §2 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Kredite für Investitionen und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. Investitionsförderungsmaßnahmen 3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 02.10.2017 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ih- (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 54.000 EUR. ren Anlagen vom 29.09.2017 bis 17.10.2017 während der Öff- nungszeiten im Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 zur Ein- §3 sichtnahme öffentlich aus. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Lüdersdorf, den 01.09.2017 §4 gez. Dr. Huzel Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Bürgermeister Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 20.000 EUR. §5 Haushaltssatzung Hebesätze der Gemeinde Groß Siemz Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2017 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 270 v. H. Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever- 2. Gewerbesteuer 320 v. H. tretung vom 30.05.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf- sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende §6 Haushaltssatzung erlassen: Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- §1 trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird §7 1. im Ergebnishaushalt Eigenkapital a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Der Stand des voraussichtlichen Eigenkapitales Erträge auf 283.600 EUR zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.499.681 EUR. der Gesamtbetrag der ordentlichen Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales Aufwendungen auf 460.200 EUR zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 1.350.017 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und und zum 31.12. des Haushaltsjahres Aufwendungen auf -176.600 EUR voraussichtlich 1.176.317 EUR.
Amt Schönberger Land 29. September 2017 • Woche 39 7 §8 d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- Weitere Vorschriften tätigkeit 377.600 EUR Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit 95.000 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.08.2017 er- der Saldo aus Ein- und Auszahlungen teilt. aus Finanzierungstätigkeit 282.600 EUR festgesetzt. Groß Siemz, den 22.08.2017 gez. Berger §2 Bürgermeister (Siegel) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Hinweis: Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 240.000 EUR. KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 21.08.2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest- §3 mecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anla- Verpflichtungsermächtigungen gen zur Einsichtnahme vom 02.10.2017 bis 17.10.2017 im Rat- Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. haus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. §4 Groß Siemz, den 22.08.2017 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit gez. Berger Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung Bürgermeister der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 170.000 EUR. §5 Hebesätze Haushaltssatzung der Gemeinde Lockwisch Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2017 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) 280 v. H. Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever- 2. Gewerbesteuer 320 v. H. tretung vom 22.06.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf- sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende §6 Haushaltssatzung erlassen: Stellen gemäß Stellenplan §1 Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- Ergebnis- und Finanzhaushalt trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt §7 a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Eigenkapital Erträge auf 378.400 EUR Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. der Gesamtbetrag der ordentlichen des Haushaltsvorvorjahres betrug 774.963 EUR. Aufwendungen auf 420.700 EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales der Saldo der ordentlichen Erträge und zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 749.893 EUR Aufwendungen auf -42.300 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen voraussichtlich 711.493 EUR. Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen §8 Aufwendungen auf 0 EUR Weitere Vorschriften der Saldo der außerordentlichen Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.08.2017 er- der Rücklagen -42.300 EUR teilt. die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR Lockwisch, den 22.08.207 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -42.300 EUR gez. Behrens 2. im Finanzhaushalt Bürgermeister (Siegel) a) die ordentlichen Einzahlungen auf 357.600 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 377.900 EUR Hinweis: der Saldo der ordentlichen Ein- und Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Auszahlungen auf -20.300 EUR wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 21.08.2017 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest- der Saldo aus außerordentlichen Ein- mecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anla- und Auszahlungen auf 0 EUR gen zur Einsichtnahme vom 02.10.2017 bis 17.10.2017 im Rat- c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit haus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. auf 433.900 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Lockwisch, den 22.08.2017 auf 696.200 EUR der Saldo aus Ein- und Auszahlungen gez. Behrens aus Investitionstätigkeit auf -262.300 EUR Bürgermeister
8 29. September 2017 • Woche 39 Amt Schönberger Land Haushaltssatzung der Gemeinde Menzendorf §5 Hebesätze für das Haushaltsjahr 2017 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me- 1. Grundsteuer cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever- a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) 300 v. H. tretung vom 27.06.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Haushaltssatzung erlassen: §6 §1 Stellen gemäß Stellenplan Ergebnis- und Finanzhaushalt Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen §7 Erträge auf 240.400 EUR Eigenkapital der Gesamtbetrag der ordentlichen Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales Aufwendungen auf 438.700 EUR zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres beträgt 1.370.554 EUR. der Saldo der ordentlichen Erträge Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales und Aufwendungen auf -198.300 EUR zum 31.12. des Haushaltsvorjahresbeträgt 1.213.554 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen und zum 31.12. des Haushaltsjahres Erträge auf 0 EUR voraussichtlich 1.018.754 EUR. der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR §8 der Saldo der außerordentlichen Weitere Vorschriften Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen -198.300 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.09.2017 er- die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR teilt. die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung Menzendorf, den 15.09.2017 der Rücklagen auf -198.300 EUR 2. im Finanzhaushalt gez. Goerke a) die ordentlichen Einzahlungen auf 216.700 EUR Bürgermeisterin Siegel die ordentlichen Auszahlungen auf 302.000 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Hinweis: Auszahlungen auf -85.300 EUR Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 14.09.2017 der Saldo aus außerordentlichen Ein- durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest- und Auszahlungen auf 0 EUR mecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anla- gen zur Einsichtnahme vom 02.10.2017 bis 17.10.2017 im Rat- c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit haus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. auf 62.500 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Menzendorf, den 15.09.2017 auf 123.800 EUR der Saldo aus Ein- und Auszahlungen gez. Goerke aus Investitionstätigkeit auf -61.300 EUR Bürgermeisterin d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit 308.500 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit 161.900 EUR Haushaltssatzung der Gemeinde Niendorf der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 146.600 EUR für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt. Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me- cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever- §2 tretung vom 25.07.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf- Kredite für Investitionen und sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende Investitionsförderungsmaßnahmen Haushaltssatzung erlassen: Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen §1 (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 54.000 EUR. Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird §3 1. im Ergebnishaushalt Verpflichtungsermächtigungen a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- Erträge auf 320.600 EUR ermächtigungenwird festgesetzt auf 0 EUR. der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 433.900 EUR §4 der Saldo der ordentlichen Erträge Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und Aufwendungen auf -113.300 EUR Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 370.000 EUR Erträge auf 0 EUR
Amt Schönberger Land 29. September 2017 • Woche 39 9 der Gesamtbetrag der außerordentlichen §8 Aufwendungen auf 0 EUR Weitere Vorschriften der Saldo der außerordentlichen Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich. Aufwendungen und Erträge auf 0 EUR Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.09.2017 er- c) das Jahresergebnis vor Veränderung teilt. der Rücklagen -113.300 EUR die Einstellung der Rücklagen auf 0 EUR Niendorf, den 15.09.2017 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR gez. Bentin das Jahresergebnis nach Veränderung Bürgermeisterin Siegel der Rücklagen auf -113.300 EUR 2. im Finanzhaushalt Hinweis: a) die ordentlichen Einzahlungen auf 306.000 EUR Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 die ordentlichen Auszahlungen auf 338.300 EUR wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 der Saldo der ordentlichen Ein- und KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 14.09.2017 Auszahlungen auf -32.300 EUR durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest- b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR mecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anla- die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR gen zur Einsichtnahme vom 02.10.2017 bis 17.10.2017 im Rat- der Saldo aus außerordentlichen Ein- haus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus. und Auszahlungen auf 0 EUR Niendorf, den 15.09.2017 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gez. Bentin auf 0 EUR Bürgermeisterin die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.300 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit 89.400 EUR Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt die Auszahlungen aus Finanzierungs- Westmecklenburg tätigkeit 60.400 EUR - Flurneuordnungsbehörde - der Saldo aus Ein- und Auszahlungen Bleicherufer 13 aus Finanzierungstätigkeit 29.000 EUR 19053 Schwerin festgesetzt. Flurneuordnungsverfahren Utecht §2 Landkreis Nordwestmecklenburg Kredite für Investitionen und Gemeinden Lüdersdorf, Schlagsdorf, Thandorf und Utecht Investitionsförderungsmaßnahmen Aktenzeichen: 5433.3-74-34300 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför- (bitte bei Schriftverkehr angeben) derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Schwerin, 19.09.2017 §3 Ausfertigung Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Lüdersdorf, Schlagsdorf, §4 Thandorf, Utecht Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf 30.000 EUR. I. vorzeitige Ausführungsanordnung §5 1. Im Flurneuordnungsverfahren Utecht, Gemeinden Lüders- Hebesätze dorf, Schlagsdorf, Thandorf und Utecht, Landkreis Nord- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: westmecklenburg wird nach §§ 61 (1) und 63 (2) Land- 1. Grundsteuer wirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991 a) für die land- und forstwirtschaftlichen (BGBI. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. §§ 62 (1) Flächen (Grundsteuer A) 250 v. H. und 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen die Ausführung 2. Gewerbesteuer 300 v. H. des Flurneuordnungsplans angeordnet. 2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und §6 damit der rechtlichen Wirkungen des Flurneuordnungsplans Stellen gemäß Stellenplan wird der 01.10.2017 festgesetzt. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be- Die Rechtswirkungen bestimmen sich im Übrigen nach § 68 FlurbG. Unter anderem tritt mit Beginn dieses Tages die im trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Flurneuordnungsplan in der Fassung des 3. Nachtrages - nachfolgend Flurneuordnungsplan genannt - ausgewiesene §7 Landabfindung an die Stelle der alten Grundstücke. Inso- Eigenkapital fern gehen die Rechte und die Rechtsverhältnisse an den Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. alten Grundstücken, die nicht aufgehoben werden, auf die des Haushaltsvorvorjahres beträgt Landabfindung über. vorausssichtlich 1.217.407 EUR. 3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grund- Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales stücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 1.142.407 EUR soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart ha- und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.029.107 EUR. ben.
10 29. September 2017 • Woche 39 Amt Schönberger Land 4. Haben Festsetzungen des Flurneuordnungsplans Einfluss ßerem von Grundstücken. Diese Tatsache hat bereits Ver- auf Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können Anträge auf fahrensverzögerungen nach sich gezogen. Die Mehrzahl a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der rd. 227 zufriedenen Teilnehmer des Flurneuordnungs- der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch un- verfahrens sowie die Nebenbeteiligten (insbesondere Kre- terliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 ditinstitute) haben daher ein dringendes Interesse an einer FlurbG), kurzfristigen Ausführung und einem sofortigen Vollzug der b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem Neugestaltungen. (Baulasten) Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz • Ein Aufschieben der Planausführung wirkt Investitionen im (§ 70 FlurbG) und Wohnungsbau entgegen und kann auch bei bestehender c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Er- Gebäudesubstanz gleichermaßen hindernd sein, weil Kre- schwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes ditinstitute eine grundbuchliche Sicherung verlangen. Eine aufgrund der Änderungen durch die Flurbereinigung (§ ausreichende Sicherungsgrundlage liegt deshalb erst mit 70 (2) FlurbG) der Berichtigung der öffentlichen Bücher vor. nur binnen einer Frist von 3 Monaten - beginnend mit dem • Die gemäß den Festlegungen im Flurneuordnungsplan an ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung - schrift- die Teilnehmergemeinschaft zu leistenden Geldausgleiche lich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Land- sind in der Mehrzahl erbracht. Die Anweisung Ihrer Auszah- wirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, lung bedingt die Vollziehung der vorzeitigen Ausführung des 19053 Schwerin, gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur Flurneuordnungsplans, die infolge der anhängigen Wider- der Pächter antragsberechtigt. sprüche gegen den Flurneuordnungsplan auf unbekannte Gründe: Zeit verschoben wäre. Die in § 63 FlurbG genannten Voraussetzungen zum Erlass der • Für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten vorzeitigen Ausführungsanordnung liegen vor. Die verbliebenen Grundstücke in dem rd. 1.151 ha großen Verfahrensgebiet Widersprüche gegen den Flurneuordnungsplan sind der oberen mit 10 dort tätigen Landwirtschaftsbetrieben ist eine vorzei- Flurneuordnungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft tige Ausführung des Flurneuordnungsplans vor Beginn des und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin nach § 60 (2) neuen Wirtschafts- und Pachtjahres 2017/2018 von beson- FlurbG zur Entscheidung vorgelegt worden. Ihre Entscheidung derer Bedeutung. Es gilt, für sie die Bewirtschaftung der im steht noch aus. Aus einem längeren Aufschub der Ausführung Flurneuordnungsplan ausgewiesenen landwirtschaftlichen des Bo-denordnungsplans werden voraussichtlich erhebliche Grundstücke für das im Herbst des laufenden Jahres be- Nachteile für die Mehrheit der zufriedenen Verfahrensteilneh- ginnende neue Wirtschaftsjahr schon im Hinblick auf die mer erwachsen. Die vorzeitige Ausführungsanordnung liegt so- Herbstbestellung rechtzeitig zu sichern. Dies umso mehr, wohl im öffentlichen als auch im privaten Interesse der am Ver- als die in der Feldlage liegenden Grundstücke ohne die Pla- fahren beteiligten Grundeigentümer. nausführung zersplittert und vielfach nicht erschlossen blie- Den Widerspruchsführern entstehen durch den Eintritt des neu- ben. en Rechtszustandes keine Nachteile, da der Flurneuordnungs- Im Übrigen beruht die sofortige Vollziehung auf einem einer plan im Rechtsbehelfsverfahren geändert werden kann. Die Än- vorzeitigen Ausführungsanordnung bereits innewohnenden derungen wirken dann in rechtlicher Hinsicht auf den in dieser besonderen Vollzugsinteresse (vgl. dazu: Flurbereinigungsge- Anordnung festgesetzten Tag zurück (§ 63 (2) FlurbG). richt München, Beschluss vom 04. Januar 1982- 13 AS 81 A. Ein kurzfristiger Abschluss des Flurneuordnungsverfahrens 1266/A. 1268, ; Flurbereinigungsge- ist erforderlich, um zukünftig Planungssicherheit für die neuen richt Magdeburg, Beschluss vom 12. September 1996 - C8 S Grundstücke aller Teilnehmer sowie eine rechtliche sichere Er- 4/96, ). schließung aller Grundstücke durch öffentliche Wege zu errei- Das besondere Vollzugsinteresse wird durch den Umstand ver- chen. stärkt, dass im vorliegenden Verfahren weder eine vorläufige Besitzeinweisung i. S. d. § 65 FlurbG noch eine vorläufige Be- II. sitzregelung i. S. d. § 61a LwAnpG verfügt wurde. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführung des Flur- III. neuordnungsplans wird angeordnet mit der Folge, dass Rechts- Überleitungsbestimmungen behelfe gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung keine auf- Unabhängig vom Tag des neuen Rechtszustandes (Eigentums- schiebende Wirkung haben. übergang) wird nach § 63 (2) FlurbG ein Stichtag für den Über- Gründe: gang des Besitzes und der Nutzung auf die neuen Grundstücke Sie beruht auf § 80 (2) Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsord- für die Acker- und Grünlandflächen in der Feldlage (unbebauter nung (VwGO) und soll vermeiden, dass durch Widersprüche Bereich) festgesetzt: die im öffentlichen Interesse und im Interesse der Mehrheit der Die Teilnehmer bzw. die landwirtschaftlichen Pächter nehmen Beteiligten liegende Ausführung des Flurneuordnungsplans ge- ihre neuen Flächen in Besitz, sobald die darauf stehenden hemmt wird, wodurch der Mehrheit der Beteiligten schwerwie- Früchte oder Gräser von dem Vorbesitzer abgeerntet sind. Der gende Nachteile entstehen können. späteste Termin für die Räumung der bewirtschafteten Flächen Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollzie- ist: hung der vorzeitigen Ausführungsanordnung folgt aus der vom • bei Ackerland und Feldfutterbau der 01.10.2017 Gesetzgeber definierten Flurneuordnung, als vordringlich zu be- • für Hackfrüchte der 30.11.2017 treibenden Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur. Sie • für Wiesen und Weiden der 01.10.2017 ist insbesondere in den neuen Bundesländern unverzichtbar für • für Ölsaaten der 01.09.2017 eine Schaffung und Gewährleistung von gesicherten Bewirt- schaftungsgrundlagen. Die sofortige Vollziehung ist aus agrar- Die Ackerflächen sind im abgeernteten und geschälten Zustand struktureller und eigentumsrechtlicher Sicht dringend geboten: zu übergeben. Die Acker- und Grünlandflächen müssen frei von • Die in den öffentlichen Büchern (Liegenschaftskataster Mieten, Silos, Zäunen, Dung-, Strohlager u. ä. sein. und Grundbuch) nachgewiesenen Eigentumsgrenzen bzw. Nach dem o. a. Termin gehen die noch nicht abgefahrenen -flächen entsprechen überwiegend nicht den im Flurneu- Reste der Ernte und sonst auf dem Grundstück sich befin- ord-nungsplan festgelegten zukünftigen Grenzen und so- denden Gegenstände bzw. Bestandteile, insbesondere Mieten, mit nicht dem örtlichen Besitzstand. Die neuen Grenzen Silos, Zäune, Dung-, Strohlager u. ä. entschädigungslos in das sind mit den Beteiligten einvernehmlich verhandelt und in Eigentum des nachfolgenden Teilnehmers bzw. landwirtschaft- den Ortslagen bereits seit 2013 abgemarkt. Aufgrund des lichen Pächters über und können von diesem auf Gefahr und starken Grundstücksverkehrs in den Ortslagen führen die Kosten des Vorbesitzers entfernt werden. Bestehende Rechte Abweichungen in den rechtlichen und tatsächlichen Eigen- Dritter an Ernteerträgen werden hierdurch nicht berührt. tums- bzw. Besitzbeständen regelmäßig zu Rechtsunsicher- Sollte eine termingerechte Übergabe aufgrund eines Härtefalls heiten sowohl bei den Erwerbern als auch bei den Veräu nicht möglich sein, hat der Räumungspflichtige diesen Umstand
Amt Schönberger Land 29. September 2017 • Woche 39 11 dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westme- Festsetzungen im Flurneuordnungsplan ersetzt. Bis zu den cklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin rechtzeitig anzuzei- tatsächlichen Berichtigungen der öffentlichen Bücher weisen gen. Härtefälle liegen insbesondere dann vor, wenn die Acker- die entsprechenden Auszüge aus dem Flurneuordnungsplan oder Grünlandfläche einem mehrjährigen landwirtschaftlichen eines jeden Teilnehmers sein neues Eigentum gegenüber Förderprogramm unterliegt oder die Räumung der landwirt- Dritten nach. schaftlichen Fläche sich wegen schlechter Witterung verzögert 4. Nach dem Eintritt des Tages des neuen Rechtszustandes oder nicht durchgeführt werden kann. Einigen sich Nach- und übersendet die Flurneuordnungsbehörde zeitnah die not- Vorbesitzer nicht auf einen Räumungstermin, entscheidet das wendigen Planauszüge an die zuständige Kataster- und Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklen- Vermessungsbehörde sowie das zuständige Amtsgericht burg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin nach sachverständigem (Grundbuchamt) mit dem Ersuchen der Berichtigung der Ermessen. entsprechenden Katasternachweise und Grundbücher. Im Übrigen sind für die Durchsetzung der Überleitungsbestim- 6. Das Flurneuordnungsverfahren ist nach der Berichtigung mungen die Vorschriften des § 137 FlurbG i. V. m. §§ 6 bis 18 der öffentlichen Bücher erst mit dem gesonderten Verwal- Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. April 1953 tungsakt der Schlussfeststellung beendet. Diese wird öf- (BGBl. I S. 157) anzuwenden. fentlich bekannt gegeben. Sie erfolgt frühestens nach der Erfüllung der im sogenannten Maßnahmenplan für die Teil- Rechtsbehelfsbelehrungen nehmergemeinschaft enthaltenen Verbindlichkeiten. Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung und die Über- leitungsbestimmungen kann innerhalb eines Monats nach Be- kanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirt- schaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden. Gegen die sofortige Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 Vw- Vermessungsstelle Auftragsnummer: 5636-00-3 GO beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) 17489 Greifswald, Domstraße 7, ein Antrag auf Wiederherstel- ÖbVI Lothar Bauer lung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Bauer und Siwek Im Auftrag Kanalstraße 20 23970 Wismar gez. A. Winkelmann (LS) Vermessungsobjekt: Abteilungsleiterin Gemeinde: Dassow, Stadt Ausfertigungsvermerk: Gemarkung: Dassow Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde Flur: 1 zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. Flurstück: 298 Lagebezeichnung: R.-Breitscheid-Straße Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenz- feststellungs- und Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über Allgemeine Hinweise das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geo- informations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom zur vorzeitigen Ausführungsanordnung und zum weiteren 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt. Verfahrensablauf Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, de- 1. Die Empfänger von Geldabfindungen und -ausgleichen wer- nen die Grenzfeststellung und Abmarkung nicht im Grenztermin den hiermit aufgefordert, ihre Kontoverbindung dem Staatli- oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung chen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, und Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, mitzuteilen. Mit dem Tag Grenztermin bekannt gegeben. des neuen Rechtszustandes tritt die gesetzliche Vorausset- Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermes- zung zur Auszahlung der Abfindungs- bzw. Ausgleichsbeträ- sungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) ge an die Zahlungsempfänger ein. 2. Die vorzeitige Ausführungsanordnung bestimmt nur, wann ÖbVI Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar der neue Rechtszustand eintritt. Wie dieser Rechtszu- und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V stand aussieht regelt allein der Flurneuordnungsplan. Für während der Geschäftszeiten: die Widerspruchsführer ist insofern die rechtliche Umset- Montag - Freitag 08:00 - 17:00 Uhr zung der von ihnen angefochtenen Festlegungen aus dem (nach telefonischer Vereinbarung) Flurneuordnungsplan bis zum Abschluss des Rechtsweges in der Zeit vom 11.10.2017 bis zum 08.11.2017 vorläufig und steht unter der auflösenden Bedingung einer späteren Planänderung. Wird in dem Zusammenhang der Rechtsbehelfsbelehrung: vorzeitig ausgeführte Flurneuordnungsplan zu einem spä- Gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung kann innerhalb teren Zeitpunkt durch eine rechtskräftige Entscheidung un- eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur anfechtbar geändert, wirkt diese Änderung in rechtlicher Niederschrift Widerspruch beim ÖbVI Lothar Bauer, Kanalstra- Hinsicht auf den in der vorzeitigen Ausführungsanordnung ße 20, 23970 Wismar erhoben werden. Es wird darauf hinge- festgesetzten Tag zurück. wiesen, dass: Diese Änderungen können sich grundsätzlich auch auf bis- 1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Wider- herige Festsetzungen gegenüber Dritten auswirken. Die Be- spruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch in- nerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle teiligten sind vor der Änderung dazu anzuhören: der Rechts- nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist, weg bleibt unberührt. 2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, 3. Der Eigentumsübergang auf die neuen Grundstücke am wenn sich die Grenzfeststellung und Abmarkung als richtig Tag des neuen Rechtszustandes findet für alle Teilnehmer bestätigt. gleichermaßen statt. Die entsprechenden bisherigen An- gaben in den öffentlichen Büchern (Liegenschaftskataster Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntma- und Grundbuch) werden ab diesem Tag rechtlich durch die chungen mit Ablauf des 21.10.2017 bekannt gemacht.
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