Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.

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Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 20
                                      29. September 2017
                                      Ausgabe 09/16
                                                                               der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf,
                                                                           Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow
                                                                                       sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
2    29. September 2017 • Woche 39 		                                                                                      Amt Schönberger Land
                                                                Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                                Verwaltung:       Amt Schönberger Land
                                                                Anschrift:        Am Markt 15, 23923 Schönberg
                                                                Telefon:          038828 330-0
                 Die nächste Ausgabe                            Fax:              038828 330-175

               Uns Amtsblatt                                    E-Mail:
                                                                Web:
                                                                                  info@schoenberger-land.de
                                                                                  www.schoenberger-land.de
                                                                Online-Dienste:   https://www.schoenberger-land.de/online
                       erscheint am                             Mängelmelder:     https://schoenberger-land.de/mängelmelder
                    27. Oktober 2017
                                                                Allgemeine Öffnungszeiten:
                     Annahmeschluss                             Mo. - Do.       09:00 - 12:00 Uhr
               für redaktionelle Beiträge                       Di. u. Do.      14:00 - 18:00 Uhr
                  und Anzeigen ist der                          Fr.             geschlossen

                (Posteingang im Verlag)                         Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
                                                                Mo., Di. u. Do 09:00 - 12:00 Uhr
                     17. Oktober 2017                           Di. u. Do.     14:00 - 18:00 Uhr

                                                                Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuer-
                                                                wehrangelegenheiten:
                                                                Di. u. Do.     09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

                                                                Sprechstunde der Schiedspersonen
    Impressum
                                                                An jedem 1. Donnerstag im Monat von 16:00 - 17:00 Uhr haben die Bürgerinnen
                                                                und Bürger des Amtes die Möglichkeit, mit den Schiedspersonen Frau Jessica Dör-
                                                                re und Frau Sophie Grimm im Amtsgebäude in Schönberg, Dassower Straße 4 zu
                                                                sprechen.
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
    Bekanntmachungen der Gemeinden und
                                                                Rufnummernverzeichnis:
    Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                                Amtskasse                           330-121, 123 und 171
    Verlag + Satz:       Linus Wittich Medien KG                Anlagenbuchhaltung                  330-126
                         Röbeler Straße 9                       Bauanträge                          330-181
                         17209 Sietow
    Druck:               Druckhaus Wittich                      Bauleitplanung                      330-150, 157
                         An den Steinenden 10,                  Bürgerinformation                   330-113
                         04916 Herzberg/Elster
    	Tel. 03535/489-0
                                                                Buß- und Verwarngelder              330-135
    Telefon und Fax:                                            Einwohnermeldeamt                   330-133, 134 und 137
    Anzeigenannahme:	Tel.: 039931/57 90
                         Fax: 039931/5 79-30
                                                                Finanzverwaltung                    330-120 und 128
    Redaktion:	Tel.: 039931/57 9-16                             Fischereischeine                    330-135
                         Fax: 039931/57 9-45                    Feuerwehren                         330-130
    Internet und E-Mail: www.wittich.de,
                         E-Mail: info@wittich-sietow.de         Gebäudemanagement                   330-147, 150 und 153
                                                                Gewerbeamt                          330-139
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung        Grünanlagen/Gewässer                330-154
    des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für
    Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen         Hochbau                             330-181
    gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
    zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zei-   Informationstechnik                 330-111
    tungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse
    kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar ge-
                                                                Kindertageseinrichtungen            330-116 und 119
    fordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere       Liegenschaften                      330-155 und 156
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfar-           Ordnungsamt                         330-130, 131 und 137
    ben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei kön-
    nen Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter-      Personalabteilung                   330-132 und 142
    schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir
    für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie über-
                                                                Rechnungsprüfung                    330-161
    nehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten          Schulverwaltung                     330-119
    uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und
    Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder,     Spielplätze                         330-151
    Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag.
    Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des      Stadtsanierung                      330-157
    Urhebers.
                                                                Standesamt                          330-132 und 142
    Verantwortlich:                                             Steuerabteilung                     330-124 und 129
    Amtlicher Teil:          Amt Schönberger Land
    Außeramtlicher Teil:     Mike Groß (V. i. s. d. P.)
                                                                Straßenausbaubeiträge               330-152
    Anzeigenteil:            Jan Gohlke                         Straßenbeleuchtung                  330-151
                                                                Straßenunterhaltung                 330-154
    Erscheinungsweise:       monatlich,
                             jeweils zum letzten Freitag        Tiefbau                             330-182
                             eines Monats, wird kostenlos       Vergabestelle                       330-114
                             an alle erreichbaren Haushalte
                             im Amtsbereich verteilt
                                                                Vollstreckung                       330-122 und 125
    Auflage:                 9.800 Exemplare                    Wahlen/Organisation                 330-115
                                                                Winterdienst                        330-131
                                                                Wohngeldstelle                      330-141
                                                                zentrale Dienste                    330-117
                                                                zentraler Sitzungsdienst            330-112
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
Amt Schönberger Land		                                                                     29. September 2017 • Woche 39         3
                                                                  §3
                                                                  Verpflichtungsermächtigungen
                                                                  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
                                                                  ermächtigungenwird festgesetzt auf                200.000 EUR.

                                                                  §4
                                                                  Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
                                                                  Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
                                                                  der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf  500.000 EUR.
Haushaltssatzung der Stadt Schönberg
für das Haushaltsjahr 2017                                        §5
                                                                  Hebesätze
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Meck-        Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
lenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung        1. Grundsteuer
Schönberg vom 22.06.2017 und mit Genehmigung der Rechts-              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
aufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg fol-         		 (Grundsteuer A)                                     350 v. H.
gende Haushaltssatzung erlassen:                                      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)             360 v. H.
                                                                  2. Gewerbesteuer                                       355 v. H.
§1
                                                                  §7
Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                  Stellen gemäß Stellenplan
Der Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
                                                                  Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
1. im Ergebnishaushalt                                            trägt 5,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
    a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
		 Erträge auf                                   6.207.100 EUR    §8
 		 der Gesamtbetrag der ordentlichen                             Eigenkapital
		 Aufwendungen auf                              6.617.800 EUR    Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
 		 der Saldo der ordentlichen Erträge                            des Haushaltsvorvorjahres betrug             19.781.968 EUR.
		 und Aufwendungen auf                           -410.700 EUR    Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
    b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen                     zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 18.238.768 EUR
		 Erträge auf                                           0 EUR    und zum 31.12. des Haushaltsjahres           17.828.068 EUR.
 		 der Gesamtbetrag der außerordentlichen
		 Aufwendungen auf                                      0 EUR    Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.08.2017 er-
                                                                  teilt.
 		 der Saldo der außerordentlichen
		 Aufwendungen und Erträge auf                          0 EUR
                                                                  Schönberg, 21.08.2017
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung
		 der Rücklagen                                  -410.700 EUR    gez. Götze
 		 die Einstellung der Rücklagen auf                    0 EUR    Bürgermeister                       (Siegel)
 		 die Entnahmen aus Rücklagen auf                      0 EUR
 		 das Jahresergebnis nach Veränderung                           Hinweis:
		 der Rücklagen auf                              -410.700 EUR    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
2. im Finanzhaushalt                                              wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf         5.754.500 EUR    KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 17.08.2017
 		 die ordentlichen Auszahlungen auf            5.726.100 EUR    durch die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg er-
 		 der Saldo der ordentlichen Ein- und                           teilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsicht-
                                                                  nahme während der Sprechzeiten in der Zeit vom 02.10.2017
		 Auszahlungen auf                                 28.400 EUR
                                                                  bis 17.10.2017 im Rathaus, Am Markt 15, Zimmer 29 öffentlich
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf            0 EUR
                                                                  aus.
 		 die außerordentlichen Auszahlungen auf               0 EUR
 		 der Saldo aus außerordentlichen Ein-                          gez. Götze
		 und Auszahlungen auf                                  0 EUR    Bürgermeister
    c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
		 auf                                           1.923.500 EUR
 		 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                    Amt Schönberger Land
		 auf                                           4.069.600 EUR    Stadt Dassow
 		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
		 aus Investitionstätigkeit auf               -2.146.100 EUR     Bauleitplanung der Stadt Dassow
    d) die Einzahlungen aus Finanzierungs-
		 tätigkeit                                     2.338.200 EUR    Betrifft: Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30
 		 die Auszahlungen aus Finanzierungs-                                     für den Bereich westlich der Hermann-
		 tätigkeit                                       220.500 EUR              Litzendorf-Straße der Stadt Dassow
 		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
                                                                  hier:      Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ge-
		 aus Finanzierungstätigkeit                    2.117.700 EUR
                                                                             mäß § 10 Abs. 3 BauGB
festgesetzt.
                                                                  Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am
§2                                                                18. Juli 2017 den Bebauungsplan Nr. 23 der Stadt Dassow, be-
Kredite für Investitionen und                                     grenzt:
Investitionsförderungsmaßnahmen                                   - im Norden: durch eine Kleingartenanlage,
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-   - im Osten: durch Baugrundstücke an der Hermann-Litzen-
dermaßnahmen werden nicht veranschlagt.                                           dorf-Straße und einen unbefestigten Weg,
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
4    29. September 2017 • Woche 39 		                                                                        Amt Schönberger Land
- im Süden: durch Kleingärten am Ulmenweg,                          Bekanntmachung
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil
                                                                    der Grundstücksgesellschaft
B) sowie den Örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlos-       Stadt Schönberg mit beschränkter Haftung
sen. Die Begründung wurde gebilligt.                                (GGSmbH)
Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind nachfolgendem Über-            Die     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  mercurius     GmbH,
sichtsplan zu entnehmen.                                            Schweriner Straße 10/11 in 18069 Rostock erteilte aufgrund der
                                                                    Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie
                                                                    des Lageberichtes der Grundstücksgesellschaft Stadt Schön-
                                                                    berg mit beschränkter Haftung folgenden Bestätigungsvermerk:
                                                                    „Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben
                                                                    wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 (Anlagen 1
                                                                    bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 (Anla-
                                                                    ge 4) der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH, Ga-
                                                                    debusch, unter dem Datum vom 08. Mai 2017 in Rostock den
                                                                    folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der
                                                                    hier wiedergegeben wird:

                                                                    Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
                                                                    Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ge-
                                                                    winn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung
                                                                    der Buchführung und den Lagebericht der Grundstücksgesell-
                                                                    schaft Stadt Schönberg mbH, Gadebusch, für das Geschäfts-
                                                                    jahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft.
                                                                    Durch § 15 Absatz 1 Nr. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegen-
                                                                    stand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die
                                                                    wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführung
                                                                    und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
                                                                    den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergän-
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3
                                                                    zenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden
Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
                                                                    Regelungen des Gesellschaftsvertrages und die wirtschaft-
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Dassow          lichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der gesetz-
für den Bereich westlich der Hermann-Litzendorf-Straße tritt mit    lichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der
dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in             Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurtei-
Kraft.                                                              lung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buch-
Alle Interessierten können die Satzung über den Bebauungs-          führung und über den Landbericht sowie über die wirtschaftli-
plan Nr. 30 der Stadt Dassow, die Begründung und die zu-            chen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben.
sammenfassende Erklärung von diesem Tage an im Amt                  Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB
Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 23923          und § 15 Absatz 1 Nr. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom
Schönberg, während der Öffnungszeiten für den Publikumsver-         Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
kehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.               Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis       men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie         dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden          des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsät-
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die-       ze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht
                                                                    vermittelten Bildes der Vermögens,- Finanz, und Ertragsla-
ser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Dassow
                                                                    ge wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214
                                                                    werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvor-
                                                                    kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft An-
gangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den       lass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prü-
Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).             fungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäfts-
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.        tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent-           der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
schädigungsansprüche für Eingriffe durch den Bebauungsplan          berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksam-
Nr. 30 in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen      keit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsy-
von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.                      stems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jah-
Ein Verstoß gegen die Verfahrens- und Formvorschriften, die in      resabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpom-             Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
mern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) ent-            angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
halten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind,          Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdi-
kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung            gung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
nicht mehr geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 KV M-V). Diese        Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ha-
Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Frist eines   ben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestell-
                                                                    ten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge-
Jahres schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
                                                                    schäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß §
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
                                                                    53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere
der Stadt Dassow geltend gemacht wird. Eine Verletzung von          Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurtei-
Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften            lung bildet.
kann abweichend hiervon stets geltend gemacht werden.               Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
                                                                    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge-
Dassow, den 19. September 2017                                      wonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
                                                                    gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen
gez. A. Pahl                                (Siegel)                des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der
Erste stellvertretende Bürgermeisterin                              Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch-
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
Amt Schönberger Land		                                                                     29. September 2017 • Woche 39      5
lichen Verhältnisse entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-       Haushaltssatzung der Gemeinde Lüdersdorf
nanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht
im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetz-       für das Haushaltsjahr 2017
lichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
                                                                  Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me-
von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Ri-
siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.                 cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever-
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach     tretung vom 30.05.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf-
unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstan-       sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
dungen.                                                           Haushaltssatzung erlassen:

mercurius gmbh
                                                                  §1
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                                  Ergebnis- und Finanzhaushalt
Hafke                                                             Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
Wirtschaftsprüfer                                                 1.		 im Ergebnishaushalt
                                                                      a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstim-    		 Erträge auf                                   5.904.100 EUR
mung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen         		 der Gesamtbetrag der ordentlichen
ordnungsmäßiger Berichterstattung der Abschlussprüfung (IDW       		 Aufwendungen auf                              6.864.800 EUR
PS 450).
                                                                   		 der Saldo der ordentlichen Erträge
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungs-
vermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer        		 und Aufwendungen auf                           -960.700 EUR
vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe           b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von      		 Erträge auf                                           0 EUR
der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich          		 der Gesamtbetrag der außerordentlichen
der Übersetzung in anderer Sprache) bedarf es zuvor unserer       		 Aufwendungen auf                                      0 EUR
erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungs-         		 der Saldo der außerordentlichen
vermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf §   		 Aufwendungen und Erträge auf                          0 EUR
328 HGB wird verwiesen.                                               c) das Jahresergebnis vor Veränderung
                                                                  		 der Rücklagen                                  -960.700 EUR
Rostock, den 08. Mai 2017                                          		 die Einstellung der Rücklagen auf                    0 EUR
                                                                   		 die Entnahmen aus Rücklagen auf                      0 EUR
mercurius gmbh
                                                                   		 das Jahresergebnis nach Veränderung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                                  		 der Rücklagen auf                              -960.700 EUR
Hafke                                                             2. im Finanzhaushalt
Wirtschaftsprüfer                                                     a) die ordentlichen Einzahlungen auf         5.392.000 EUR
                                                                   		 die ordentlichen Auszahlungen auf            6.038.500 EUR
Dem Gesellschafter wurde in der Gesellschaftsversammlung           		 der Saldo der ordentlichen Ein- und
am 11.07.2017 folgender Beschlussvorschlag des Aufsichts-         		 Auszahlungen auf                               -646.500 EUR
rates zur Genehmigung vorgelegt.                                      b) die außerordentlichen Einzahlungen auf            0 EUR
„Der Aufsichtsrat erklärt nach dem Ergebnis seiner abschlie-       		 die außerordentlichen Auszahlungen auf               0 EUR
ßenden Prüfung, dass gegen den Jahresabschluss der Gesell-         		 der Saldo aus außerordentlichen Ein-
schaft auf den 31.12.2016 keine Einwendungen zu erheben           		 und Auszahlungen auf                                  0 EUR
sind. Die Bilanz auf den 31.12.2016, die Gewinn- und Verlust-
                                                                      c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
rechnung für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
                                                                  		 auf                                             889.200 EUR
sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 werden aus-
drücklich gebilligt.                                               		 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2016 wird gemäß der Re-         		 auf                                           2.473.100 EUR
gelung im § 13 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages, verhandelt      		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
vor dem Notar Dr. jur. Friedrich Bergmann in Lübeck, durch den    		 aus Investitionstätigkeit auf               -1.583.900 EUR
Aufsichtsrat festgestellt.                                            d) die Einzahlungen aus Finanzierungs-
                                                                  		 tätigkeit                                     4.598.600 EUR
Gewinnvortrag vom 31.12.2015                    1.065.382,20 €
                                                                   		 die Auszahlungen aus Finanzierungs-
Jahresüberschuss vom 01.01.2016 bis
zum 31.12.2016                                    196.244,20 €    		 tätigkeit                                     2.368.200 EUR
Gewinnvortrag auf das Folgejahr                 1.261.626,40 €     		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
                                               ============       		 aus Finanzierungstätigkeit                    2.230.400 EUR
                                                                  festgesetzt.
Der Jahresüberschuss wird als Gewinnvortrag auf das Folge-
jahr vorgetragen.                                                 §2
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin der Gesellschaft,      Kredite für Investitionen und
Frau Heike Post, wird für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis         Investitionsförderungsmaßnahmen
31.12.2016 Entlastung erteilt.“                                   Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
                                                                  Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
Der Beschlussvorschlag wird durch die Gesellschafterver-
                                                                  (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf    1.148.000 EUR.
sammlung am 11.07.2017 einstimmig genehmigt. Der Jah-
resabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016
werden in der Zeit vom 29.09.2016 bis zum 30.09.2016 im Amt       §3
Schönberger Land, Am Markt 15 in 23923 Schönberg, Zimmer          Verpflichtungsermächtigungen
19 öffentlich ausgelegt und sind während der Sprechzeiten von     Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
jemanden einsehbar.
                                                                  §4
Schönberg, den 05.09.2017                                         Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
gez. Götze                                                        Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
Bürgermeister                                                     der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf  536.700 EUR.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
6    29. September 2017 • Woche 39 		                                                                     Amt Schönberger Land
§5                                                                    b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Hebesätze                                                         		 Erträge auf                                           0 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:    		 der Gesamtbetrag der außerordentlichen
1. Grundsteuer                                                    		 Aufwendungen auf                                      0 EUR
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                     		 der Saldo der außerordentlichen
		 Flächen (Grundsteuer A)                            292 v. H.   		 Aufwendungen und Erträge auf                          0 EUR
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)            365 v. H.       c) das Jahresergebnis vor Veränderung
2. Gewerbesteuer                                      350 v. H.   		 der Rücklagen                                  -176.600 EUR
                                                                   		 die Einstellung der Rücklagen auf                    0 EUR
§6                                                                 		 die Entnahmen aus Rücklagen auf                      0 EUR
Stellen gemäß Stellenplan                                          		 das Jahresergebnis nach Veränderung
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-       		 der Rücklagen auf                              -176.600 EUR
trägt 8,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                            2. im Finanzhaushalt
                                                                      a) die ordentlichen Einzahlungen auf           273.400 EUR
§7                                                                 		 die ordentlichen Auszahlungen auf              348.500 EUR
Eigenkapital                                                       		 der Saldo der ordentlichen Ein- und
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals                      		 Auszahlungen auf                                -75.100 EUR
zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres                                  b) die außerordentlichen Einzahlungen auf            0 EUR
betrug                                       14.701.973 EUR.       		 die außerordentlichen Auszahlungen auf               0 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales                      		 der Saldo aus außerordentlichen Ein-
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 14.671.973 EUR          		 und Auszahlungen auf                                  0 EUR
und zum 31.12. des Haushaltsjahres           14.511.975 EUR.          c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
                                                                  		 auf                                               2.900 EUR
§8
                                                                   		 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Weitere Vorschriften
                                                                  		 auf                                               5.000 EUR
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 sind möglich.
                                                                   		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
                                                                  		 aus Investitionstätigkeit auf                    -2.100 EUR
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 01.09.2017 er-
                                                                      d) die Einzahlungen aus Finanzierungs-
teilt.
                                                                  		 tätigkeit                                       145.500 EUR
                                                                   		 die Auszahlungen aus Finanzierungs-
Lüdersdorf, den 01.09.2017
                                                                  		 tätigkeit                                        68.300 EUR
gez. Prof. Dr. Huzel                                               		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
Bürgermeister                                                     		 aus Finanzierungstätigkeit                       77.200 EUR
                                                                  festgesetzt.
Hinweis:
                                                                  §2
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
                                                                  Kredite für Investitionen und
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs.
                                                                  Investitionsförderungsmaßnahmen
3 KV M-V erforderliche Genehmigung wurde am 02.10.2017
                                                                  Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
                                                                  Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen
Nordwestmecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ih-
                                                                  (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf          54.000 EUR.
ren Anlagen vom 29.09.2017 bis 17.10.2017 während der Öff-
nungszeiten im Rathaus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 zur Ein-         §3
sichtnahme öffentlich aus.
                                                                  Verpflichtungsermächtigungen
                                                                  Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Lüdersdorf, den 01.09.2017
                                                                  §4
gez. Dr. Huzel                                                    Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Bürgermeister                                                     Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
                                                                  der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf          20.000 EUR.

                                                                  §5
Haushaltssatzung                                                  Hebesätze
der Gemeinde Groß Siemz                                           Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                  1. Grundsteuer
für das Haushaltsjahr 2017                                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
                                                                  		 (Grundsteuer A)                                     270 v. H.
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me-
                                                                      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)             340 v. H.
cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever-
                                                                  2. Gewerbesteuer                                       320 v. H.
tretung vom 30.05.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf-
sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende        §6
Haushaltssatzung erlassen:                                        Stellen gemäß Stellenplan
                                                                  Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
§1                                                                trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird                 §7
1. im Ergebnishaushalt                                            Eigenkapital
   a) der Gesamtbetrag der ordentlichen                           Der Stand des voraussichtlichen Eigenkapitales
		 Erträge auf                                   283.600 EUR      zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.499.681 EUR.
 		 der Gesamtbetrag der ordentlichen                             Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
		 Aufwendungen auf                              460.200 EUR      zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt     1.350.017 EUR
 		 der Saldo der ordentlichen Erträge und                        und zum 31.12. des Haushaltsjahres
		 Aufwendungen auf                             -176.600 EUR      voraussichtlich                               1.176.317 EUR.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
Amt Schönberger Land		                                                                     29. September 2017 • Woche 39        7
§8                                                                    d) die Einzahlungen aus Finanzierungs-
Weitere Vorschriften                                              		 tätigkeit                                      377.600 EUR
Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.            		 die Auszahlungen aus Finanzierungs-
                                                                  		 tätigkeit                                       95.000 EUR
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.08.2017 er-        		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
teilt.                                                            		 aus Finanzierungstätigkeit                     282.600 EUR
                                                                  festgesetzt.
Groß Siemz, den 22.08.2017
gez. Berger                                                       §2
Bürgermeister                      (Siegel)                       Kredite für Investitionen und
                                                                  Investitionsförderungsmaßnahmen
Hinweis:                                                          Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017       Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3     (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        240.000 EUR.
KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 21.08.2017
durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest-        §3
mecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anla-   Verpflichtungsermächtigungen
gen zur Einsichtnahme vom 02.10.2017 bis 17.10.2017 im Rat-       Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
haus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.
                                                                  §4
Groß Siemz, den 22.08.2017                                        Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
gez. Berger                                                       Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
Bürgermeister                                                     der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf   170.000 EUR.

                                                                  §5
                                                                  Hebesätze
Haushaltssatzung der Gemeinde Lockwisch                           Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                  1. Grundsteuer
für das Haushaltsjahr 2017                                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
                                                                  		 (Grundsteuer A)                                     280 v. H.
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me-
                                                                      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)             350 v. H.
cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever-
                                                                  2. Gewerbesteuer                                       320 v. H.
tretung vom 22.06.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf-
sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
                                                                  §6
Haushaltssatzung erlassen:
                                                                  Stellen gemäß Stellenplan
§1                                                                Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                      trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnishaushalt                                            §7
   a) der Gesamtbetrag der ordentlichen                           Eigenkapital
		 Erträge auf                                    378.400 EUR     Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
 		 der Gesamtbetrag der ordentlichen                             des Haushaltsvorvorjahres betrug                774.963 EUR.
		 Aufwendungen auf                               420.700 EUR     Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
 		 der Saldo der ordentlichen Erträge und                        zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt       749.893 EUR
		 Aufwendungen auf                               -42.300 EUR     und zum 31.12. des Haushaltsjahres
   b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen                      voraussichtlich                                 711.493 EUR.
		 Erträge auf                                          0 EUR
 		 der Gesamtbetrag der außerordentlichen                        §8
		 Aufwendungen auf                                     0 EUR     Weitere Vorschriften
 		 der Saldo der außerordentlichen                               Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
		 Aufwendungen und Erträge auf                         0 EUR
   c) das Jahresergebnis vor Veränderung                          Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 21.08.2017 er-
		 der Rücklagen                                  -42.300 EUR     teilt.
 		 die Einstellung der Rücklagen auf                   0 EUR
 		 die Entnahmen aus Rücklagen auf                     0 EUR     Lockwisch, den 22.08.207
 		 das Jahresergebnis nach Veränderung
		 der Rücklagen auf                              -42.300 EUR     gez. Behrens
2. im Finanzhaushalt                                              Bürgermeister                       (Siegel)
   a) die ordentlichen Einzahlungen auf           357.600 EUR
 		 die ordentlichen Auszahlungen auf             377.900 EUR     Hinweis:
 		 der Saldo der ordentlichen Ein- und                           Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
		 Auszahlungen auf                               -20.300 EUR     wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
   b) die außerordentlichen Einzahlungen auf            0 EUR     KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 21.08.2017
 		 die außerordentlichen Auszahlungen auf              0 EUR     durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest-
 		 der Saldo aus außerordentlichen Ein-                          mecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anla-
		 und Auszahlungen auf                                 0 EUR     gen zur Einsichtnahme vom 02.10.2017 bis 17.10.2017 im Rat-
   c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                  haus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.
		 auf                                            433.900 EUR
 		 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                    Lockwisch, den 22.08.2017
		 auf                                            696.200 EUR
 		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen                           gez. Behrens
		 aus Investitionstätigkeit auf                 -262.300 EUR     Bürgermeister
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
8    29. September 2017 • Woche 39 		                                                                    Amt Schönberger Land
Haushaltssatzung der Gemeinde Menzendorf                         §5
                                                                 Hebesätze
für das Haushaltsjahr 2017                                       Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me-         1. Grundsteuer
cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever-            a) für die land- und forstwirtschaftlichen
                                                                 		 Flächen(Grundsteuer A)                             300 v. H.
tretung vom 27.06.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf-
                                                                     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)            350 v. H.
sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
                                                                 2. Gewerbesteuer                                      330 v. H.
Haushaltssatzung erlassen:
                                                                 §6
§1
                                                                 Stellen gemäß Stellenplan
Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                 Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird                trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
1. im Ergebnishaushalt
    a) der Gesamtbetrag der ordentlichen                         §7
		 Erträge auf                                     240.400 EUR   Eigenkapital
 		 der Gesamtbetrag der ordentlichen                            Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
		 Aufwendungen auf                                438.700 EUR   zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres beträgt 1.370.554 EUR.
 		 der Saldo der ordentlichen Erträge                           Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales
		 und Aufwendungen auf                           -198.300 EUR   zum 31.12. des Haushaltsvorjahresbeträgt      1.213.554 EUR
    b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen                    und zum 31.12. des Haushaltsjahres
		 Erträge auf                                           0 EUR   voraussichtlich                               1.018.754 EUR.
 		 der Gesamtbetrag der außerordentlichen
		 Aufwendungen auf                                      0 EUR   §8
 		 der Saldo der außerordentlichen                              Weitere Vorschriften
		 Aufwendungen und Erträge auf                          0 EUR   Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung
		 der Rücklagen                                  -198.300 EUR   Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.09.2017 er-
 		 die Einstellung der Rücklagen auf                    0 EUR   teilt.
 		 die Entnahmen aus Rücklagen auf                      0 EUR
 		 das Jahresergebnis nach Veränderung                          Menzendorf, den 15.09.2017
		 der Rücklagen auf                              -198.300 EUR
2. im Finanzhaushalt                                             gez. Goerke
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf           216.700 EUR   Bürgermeisterin                    Siegel
 		 die ordentlichen Auszahlungen auf              302.000 EUR
 		 der Saldo der ordentlichen Ein- und                          Hinweis:
		 Auszahlungen auf                                -85.300 EUR   Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf            0 EUR   wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
 		 die außerordentlichen Auszahlungen auf               0 EUR   KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 14.09.2017
 		 der Saldo aus außerordentlichen Ein-                         durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest-
		 und Auszahlungen auf                                  0 EUR   mecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anla-
                                                                 gen zur Einsichtnahme vom 02.10.2017 bis 17.10.2017 im Rat-
    c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
                                                                 haus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.
		 auf                                              62.500 EUR
 		 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
                                                                 Menzendorf, den 15.09.2017
		 auf                                             123.800 EUR
 		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
                                                                 gez. Goerke
		 aus Investitionstätigkeit auf                   -61.300 EUR
                                                                 Bürgermeisterin
    d) die Einzahlungen aus Finanzierungs-
		 tätigkeit                                       308.500 EUR
 		 die Auszahlungen aus Finanzierungs-
		 tätigkeit                                       161.900 EUR
                                                                 Haushaltssatzung der Gemeinde Niendorf
 		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
		 aus Finanzierungstätigkeit                      146.600 EUR   für das Haushaltsjahr 2017
festgesetzt.
                                                                 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Me-
                                                                 cklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindever-
§2                                                               tretung vom 25.07.2017 und mit Genehmigung der Rechtsauf-
Kredite für Investitionen und                                    sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
Investitionsförderungsmaßnahmen                                  Haushaltssatzung erlassen:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen ohneUmschuldungen                                §1
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf        54.000 EUR.     Ergebnis- und Finanzhaushalt
                                                                 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
§3                                                               1. im Ergebnishaushalt
Verpflichtungsermächtigungen                                        a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-                             		 Erträge auf                                   320.600 EUR
ermächtigungenwird festgesetzt auf                    0 EUR.      		 der Gesamtbetrag der ordentlichen
                                                                 		 Aufwendungen auf                              433.900 EUR
§4                                                                		 der Saldo der ordentlichen Erträge
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit                      		 und Aufwendungen auf                         -113.300 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung                          b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf       370.000 EUR      		 Erträge auf                                         0 EUR
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
Amt Schönberger Land		                                                                       29. September 2017 • Woche 39     9
 		 der Gesamtbetrag der außerordentlichen                        §8
		 Aufwendungen auf                                      0 EUR    Weitere Vorschriften
 		 der Saldo der außerordentlichen                               Weitere Vorschriften nach § 45 KV M-V Absatz 3 möglich.
		 Aufwendungen und Erträge auf                          0 EUR
                                                                  Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.09.2017 er-
    c) das Jahresergebnis vor Veränderung
                                                                  teilt.
		 der Rücklagen                                  -113.300 EUR
 		 die Einstellung der Rücklagen auf                    0 EUR    Niendorf, den 15.09.2017
 		 die Entnahmen aus Rücklagen auf                      0 EUR    gez. Bentin
 		 das Jahresergebnis nach Veränderung                           Bürgermeisterin                      Siegel
		 der Rücklagen auf                              -113.300 EUR
2. im Finanzhaushalt                                              Hinweis:
    a) die ordentlichen Einzahlungen auf           306.000 EUR    Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
 		 die ordentlichen Auszahlungen auf              338.300 EUR    wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3
 		 der Saldo der ordentlichen Ein- und                           KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 14.09.2017
		 Auszahlungen auf                                -32.300 EUR    durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwest-
    b) die außerordentlichen Einzahlungen auf            0 EUR    mecklenburg erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anla-
 		 die außerordentlichen Auszahlungen auf               0 EUR    gen zur Einsichtnahme vom 02.10.2017 bis 17.10.2017 im Rat-
 		 der Saldo aus außerordentlichen Ein-                          haus, Am Markt 15 a, Zimmer 29 öffentlich aus.
		 und Auszahlungen auf                                  0 EUR    Niendorf, den 15.09.2017
    c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
                                                                  gez. Bentin
		auf                                                    0 EUR
                                                                  Bürgermeisterin
 		 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
		auf                                                    0 EUR
 		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus
		 Investitionstätigkeit auf                         3.300 EUR
    d) die Einzahlungen aus Finanzierungs-
		 tätigkeit                                        89.400 EUR
                                                                  Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
 		 die Auszahlungen aus Finanzierungs-
                                                                  Westmecklenburg
		 tätigkeit                                        60.400 EUR
                                                                  - Flurneuordnungsbehörde -
 		 der Saldo aus Ein- und Auszahlungen
                                                                  Bleicherufer 13
		 aus Finanzierungstätigkeit                       29.000 EUR
                                                                  19053 Schwerin
festgesetzt.
                                                                  Flurneuordnungsverfahren Utecht
§2                                                                Landkreis Nordwestmecklenburg
Kredite für Investitionen und                                     Gemeinden Lüdersdorf, Schlagsdorf, Thandorf und Utecht
Investitionsförderungsmaßnahmen                                   Aktenzeichen: 5433.3-74-34300
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsför-   (bitte bei Schriftverkehr angeben)
derungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                                                                 Schwerin, 19.09.2017

§3                                                                Ausfertigung
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.           Öffentliche Bekanntmachung
                                                                  für die Gemeinden Lüdersdorf, Schlagsdorf,
§4                                                                Thandorf, Utecht
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeitwird festgesetzt auf         30.000 EUR.     I.
                                                                  vorzeitige Ausführungsanordnung
§5                                                                1. Im Flurneuordnungsverfahren Utecht, Gemeinden Lüders-
Hebesätze                                                            dorf, Schlagsdorf, Thandorf und Utecht, Landkreis Nord-
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:      westmecklenburg wird nach §§ 61 (1) und 63 (2) Land-
1. Grundsteuer                                                       wirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 3. Juli 1991
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                       (BGBI. I S. 1418) mit späteren Änderungen i. V. m. §§ 62 (1)
		 Flächen (Grundsteuer A)                            250 v. H.      und 63 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)            330 v. H.      (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen die Ausführung
2. Gewerbesteuer                                      300 v. H.      des Flurneuordnungsplans angeordnet.
                                                                  2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und
§6                                                                   damit der rechtlichen Wirkungen des Flurneuordnungsplans
Stellen gemäß Stellenplan                                            wird der 01.10.2017 festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen be-          Die Rechtswirkungen bestimmen sich im Übrigen nach § 68
                                                                     FlurbG. Unter anderem tritt mit Beginn dieses Tages die im
trägt 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
                                                                     Flurneuordnungsplan in der Fassung des 3. Nachtrages -
                                                                     nachfolgend Flurneuordnungsplan genannt - ausgewiesene
§7
                                                                     Landabfindung an die Stelle der alten Grundstücke. Inso-
Eigenkapital                                                         fern gehen die Rechte und die Rechtsverhältnisse an den
Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12.                              alten Grundstücken, die nicht aufgehoben werden, auf die
des Haushaltsvorvorjahres beträgt                                    Landabfindung über.
vorausssichtlich                              1.217.407 EUR.      3. Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grund-
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales                        stücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes,
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt     1.142.407 EUR          soweit die Teilnehmer nichts Abweichendes vereinbart ha-
und zum 31.12. des Haushaltsjahres            1.029.107 EUR.         ben.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. Oktober 2017.
10    29. September 2017 • Woche 39 		                                                                     Amt Schönberger Land
4. Haben Festsetzungen des Flurneuordnungsplans Einfluss              ßerem von Grundstücken. Diese Tatsache hat bereits Ver-
   auf Nießbrauch und Pachtverhältnisse, können Anträge auf           fahrensverzögerungen nach sich gezogen. Die Mehrzahl
    a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger           der rd. 227 zufriedenen Teilnehmer des Flurneuordnungs-
       der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch un-              verfahrens sowie die Nebenbeteiligten (insbesondere Kre-
       terliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69        ditinstitute) haben daher ein dringendes Interesse an einer
       FlurbG),                                                       kurzfristigen Ausführung und einem sofortigen Vollzug der
    b) Veränderung des Pachtzinses oder Ähnliches bei einem           Neugestaltungen. (Baulasten)
       Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz       •   Ein Aufschieben der Planausführung wirkt Investitionen im
       (§ 70 FlurbG) und                                              Wohnungsbau entgegen und kann auch bei bestehender
    c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Er-          Gebäudesubstanz gleichermaßen hindernd sein, weil Kre-
       schwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes             ditinstitute eine grundbuchliche Sicherung verlangen. Eine
       aufgrund der Änderungen durch die Flurbereinigung (§           ausreichende Sicherungsgrundlage liegt deshalb erst mit
       70 (2) FlurbG)                                                 der Berichtigung der öffentlichen Bücher vor.
   nur binnen einer Frist von 3 Monaten - beginnend mit dem       •   Die gemäß den Festlegungen im Flurneuordnungsplan an
   ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung - schrift-             die Teilnehmergemeinschaft zu leistenden Geldausgleiche
   lich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Land-         sind in der Mehrzahl erbracht. Die Anweisung Ihrer Auszah-
   wirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13,            lung bedingt die Vollziehung der vorzeitigen Ausführung des
   19053 Schwerin, gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur       Flurneuordnungsplans, die infolge der anhängigen Wider-
   der Pächter antragsberechtigt.                                     sprüche gegen den Flurneuordnungsplan auf unbekannte
Gründe:                                                               Zeit verschoben wäre.
Die in § 63 FlurbG genannten Voraussetzungen zum Erlass der       •   Für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten
vorzeitigen Ausführungsanordnung liegen vor. Die verbliebenen         Grundstücke in dem rd. 1.151 ha großen Verfahrensgebiet
Widersprüche gegen den Flurneuordnungsplan sind der oberen            mit 10 dort tätigen Landwirtschaftsbetrieben ist eine vorzei-
Flurneuordnungsbehörde, dem Ministerium für Landwirtschaft            tige Ausführung des Flurneuordnungsplans vor Beginn des
und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin nach § 60 (2)             neuen Wirtschafts- und Pachtjahres 2017/2018 von beson-
FlurbG zur Entscheidung vorgelegt worden. Ihre Entscheidung           derer Bedeutung. Es gilt, für sie die Bewirtschaftung der im
steht noch aus. Aus einem längeren Aufschub der Ausführung            Flurneuordnungsplan ausgewiesenen landwirtschaftlichen
des Bo-denordnungsplans werden voraussichtlich erhebliche             Grundstücke für das im Herbst des laufenden Jahres be-
Nachteile für die Mehrheit der zufriedenen Verfahrensteilneh-         ginnende neue Wirtschaftsjahr schon im Hinblick auf die
mer erwachsen. Die vorzeitige Ausführungsanordnung liegt so-          Herbstbestellung rechtzeitig zu sichern. Dies umso mehr,
wohl im öffentlichen als auch im privaten Interesse der am Ver-       als die in der Feldlage liegenden Grundstücke ohne die Pla-
fahren beteiligten Grundeigentümer.                                   nausführung zersplittert und vielfach nicht erschlossen blie-
Den Widerspruchsführern entstehen durch den Eintritt des neu-         ben.
en Rechtszustandes keine Nachteile, da der Flurneuordnungs-       Im Übrigen beruht die sofortige Vollziehung auf einem einer
plan im Rechtsbehelfsverfahren geändert werden kann. Die Än-      vorzeitigen Ausführungsanordnung bereits innewohnenden
derungen wirken dann in rechtlicher Hinsicht auf den in dieser    besonderen Vollzugsinteresse (vgl. dazu: Flurbereinigungsge-
Anordnung festgesetzten Tag zurück (§ 63 (2) FlurbG).             richt München, Beschluss vom 04. Januar 1982- 13 AS 81 A.
Ein kurzfristiger Abschluss des Flurneuordnungsverfahrens         1266/A. 1268, ; Flurbereinigungsge-
ist erforderlich, um zukünftig Planungssicherheit für die neuen   richt Magdeburg, Beschluss vom 12. September 1996 - C8 S
Grundstücke aller Teilnehmer sowie eine rechtliche sichere Er-    4/96, ).
schließung aller Grundstücke durch öffentliche Wege zu errei-     Das besondere Vollzugsinteresse wird durch den Umstand ver-
chen.                                                             stärkt, dass im vorliegenden Verfahren weder eine vorläufige
                                                                  Besitzeinweisung i. S. d. § 65 FlurbG noch eine vorläufige Be-
II.
                                                                  sitzregelung i. S. d. § 61a LwAnpG verfügt wurde.
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung der vorzeitigen Ausführung des Flur-
                                                                  III.
neuordnungsplans wird angeordnet mit der Folge, dass Rechts-      Überleitungsbestimmungen
behelfe gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung keine auf-      Unabhängig vom Tag des neuen Rechtszustandes (Eigentums-
schiebende Wirkung haben.                                         übergang) wird nach § 63 (2) FlurbG ein Stichtag für den Über-
Gründe:                                                           gang des Besitzes und der Nutzung auf die neuen Grundstücke
Sie beruht auf § 80 (2) Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsord-      für die Acker- und Grünlandflächen in der Feldlage (unbebauter
nung (VwGO) und soll vermeiden, dass durch Widersprüche           Bereich) festgesetzt:
die im öffentlichen Interesse und im Interesse der Mehrheit der   Die Teilnehmer bzw. die landwirtschaftlichen Pächter nehmen
Beteiligten liegende Ausführung des Flurneuordnungsplans ge-      ihre neuen Flächen in Besitz, sobald die darauf stehenden
hemmt wird, wodurch der Mehrheit der Beteiligten schwerwie-       Früchte oder Gräser von dem Vorbesitzer abgeerntet sind. Der
gende Nachteile entstehen können.                                 späteste Termin für die Räumung der bewirtschafteten Flächen
Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollzie-    ist:
hung der vorzeitigen Ausführungsanordnung folgt aus der vom       • bei Ackerland und Feldfutterbau der 01.10.2017
Gesetzgeber definierten Flurneuordnung, als vordringlich zu be-   • für Hackfrüchte der 30.11.2017
treibenden Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur. Sie       • für Wiesen und Weiden der 01.10.2017
ist insbesondere in den neuen Bundesländern unverzichtbar für     • für Ölsaaten der 01.09.2017
eine Schaffung und Gewährleistung von gesicherten Bewirt-
schaftungsgrundlagen. Die sofortige Vollziehung ist aus agrar-    Die Ackerflächen sind im abgeernteten und geschälten Zustand
struktureller und eigentumsrechtlicher Sicht dringend geboten:    zu übergeben. Die Acker- und Grünlandflächen müssen frei von
• Die in den öffentlichen Büchern (Liegenschaftskataster          Mieten, Silos, Zäunen, Dung-, Strohlager u. ä. sein.
     und Grundbuch) nachgewiesenen Eigentumsgrenzen bzw.          Nach dem o. a. Termin gehen die noch nicht abgefahrenen
     -flächen entsprechen überwiegend nicht den im Flurneu-       Reste der Ernte und sonst auf dem Grundstück sich befin-
     ord-nungsplan festgelegten zukünftigen Grenzen und so-       denden Gegenstände bzw. Bestandteile, insbesondere Mieten,
     mit nicht dem örtlichen Besitzstand. Die neuen Grenzen       Silos, Zäune, Dung-, Strohlager u. ä. entschädigungslos in das
     sind mit den Beteiligten einvernehmlich verhandelt und in    Eigentum des nachfolgenden Teilnehmers bzw. landwirtschaft-
     den Ortslagen bereits seit 2013 abgemarkt. Aufgrund des      lichen Pächters über und können von diesem auf Gefahr und
     starken Grundstücksverkehrs in den Ortslagen führen die      Kosten des Vorbesitzers entfernt werden. Bestehende Rechte
     Abweichungen in den rechtlichen und tatsächlichen Eigen-     Dritter an Ernteerträgen werden hierdurch nicht berührt.
     tums- bzw. Besitzbeständen regelmäßig zu Rechtsunsicher-     Sollte eine termingerechte Übergabe aufgrund eines Härtefalls
     heiten sowohl bei den Erwerbern als auch bei den Veräu       nicht möglich sein, hat der Räumungspflichtige diesen Umstand
Amt Schönberger Land		                                                                     29. September 2017 • Woche 39     11
dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westme-            Festsetzungen im Flurneuordnungsplan ersetzt. Bis zu den
cklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin rechtzeitig anzuzei-      tatsächlichen Berichtigungen der öffentlichen Bücher weisen
gen. Härtefälle liegen insbesondere dann vor, wenn die Acker-        die entsprechenden Auszüge aus dem Flurneuordnungsplan
oder Grünlandfläche einem mehrjährigen landwirtschaftlichen          eines jeden Teilnehmers sein neues Eigentum gegenüber
Förderprogramm unterliegt oder die Räumung der landwirt-             Dritten nach.
schaftlichen Fläche sich wegen schlechter Witterung verzögert     4. Nach dem Eintritt des Tages des neuen Rechtszustandes
oder nicht durchgeführt werden kann. Einigen sich Nach- und          übersendet die Flurneuordnungsbehörde zeitnah die not-
Vorbesitzer nicht auf einen Räumungstermin, entscheidet das          wendigen Planauszüge an die zuständige Kataster- und
Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklen-            Vermessungsbehörde sowie das zuständige Amtsgericht
burg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin nach sachverständigem          (Grundbuchamt) mit dem Ersuchen der Berichtigung der
Ermessen.                                                            entsprechenden Katasternachweise und Grundbücher.
Im Übrigen sind für die Durchsetzung der Überleitungsbestim-      6. Das Flurneuordnungsverfahren ist nach der Berichtigung
mungen die Vorschriften des § 137 FlurbG i. V. m. §§ 6 bis 18        der öffentlichen Bücher erst mit dem gesonderten Verwal-
Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) vom 27. April 1953            tungsakt der Schlussfeststellung beendet. Diese wird öf-
(BGBl. I S. 157) anzuwenden.                                         fentlich bekannt gegeben. Sie erfolgt frühestens nach der
                                                                     Erfüllung der im sogenannten Maßnahmenplan für die Teil-
Rechtsbehelfsbelehrungen                                             nehmergemeinschaft enthaltenen Verbindlichkeiten.
Gegen die vorzeitige Ausführungsanordnung und die Über-
leitungsbestimmungen kann innerhalb eines Monats nach Be-
kanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirt-
schaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053
Schwerin, erhoben werden.
Gegen die sofortige Vollziehung kann gemäß § 80 Abs. 5 Vw-        Vermessungsstelle               Auftragsnummer: 5636-00-3
GO beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in          (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
17489 Greifswald, Domstraße 7, ein Antrag auf Wiederherstel-
                                                                  ÖbVI Lothar Bauer
lung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.
                                                                  Bauer und Siwek
Im Auftrag                                                        Kanalstraße 20
                                                                  23970 Wismar
gez.
A. Winkelmann                      (LS)                           Vermessungsobjekt:
Abteilungsleiterin                                                Gemeinde:                Dassow, Stadt
Ausfertigungsvermerk:                                             Gemarkung:               Dassow
Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde       Flur:                    1
zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt.                              Flurstück:               298
                                                                  Lagebezeichnung:         R.-Breitscheid-Straße

                                                                  Ortsübliche Bekanntmachung
                                                                  der Offenlegung der Niederschrift
                                                                  über den Grenztermin
                                                                  Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenz-
                                                                  feststellungs- und Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über
Allgemeine Hinweise                                               das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geo-
                                                                  informations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom
zur vorzeitigen Ausführungsanordnung und zum weiteren             16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt.
Verfahrensablauf                                                  Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, de-
1. Die Empfänger von Geldabfindungen und -ausgleichen wer-        nen die Grenzfeststellung und Abmarkung nicht im Grenztermin
   den hiermit aufgefordert, ihre Kontoverbindung dem Staatli-    oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung
   chen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,        und Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den
   Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, mitzuteilen. Mit dem Tag      Grenztermin bekannt gegeben.
   des neuen Rechtszustandes tritt die gesetzliche Vorausset-     Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermes-
   zung zur Auszahlung der Abfindungs- bzw. Ausgleichsbeträ-      sungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
   ge an die Zahlungsempfänger ein.
2. Die vorzeitige Ausführungsanordnung bestimmt nur, wann         ÖbVI Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar
   der neue Rechtszustand eintritt. Wie dieser Rechtszu-          und Anschrift der Stelle nach § 5 Abs. 2 GeoVermG M-V
   stand aussieht regelt allein der Flurneuordnungsplan. Für      während der Geschäftszeiten:
   die Widerspruchsführer ist insofern die rechtliche Umset-      Montag - Freitag    08:00 - 17:00 Uhr
   zung der von ihnen angefochtenen Festlegungen aus dem                              (nach telefonischer Vereinbarung)
   Flurneuordnungsplan bis zum Abschluss des Rechtsweges          in der Zeit         vom 11.10.2017 bis zum 08.11.2017
   vorläufig und steht unter der auflösenden Bedingung einer
   späteren Planänderung. Wird in dem Zusammenhang der            Rechtsbehelfsbelehrung:
   vorzeitig ausgeführte Flurneuordnungsplan zu einem spä-        Gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung kann innerhalb
   teren Zeitpunkt durch eine rechtskräftige Entscheidung un-     eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur
   anfechtbar geändert, wirkt diese Änderung in rechtlicher       Niederschrift Widerspruch beim ÖbVI Lothar Bauer, Kanalstra-
   Hinsicht auf den in der vorzeitigen Ausführungsanordnung       ße 20, 23970 Wismar erhoben werden. Es wird darauf hinge-
   festgesetzten Tag zurück.                                      wiesen, dass:
   Diese Änderungen können sich grundsätzlich auch auf bis-       1. bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Wider-
   herige Festsetzungen gegenüber Dritten auswirken. Die Be-         spruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch in-
                                                                     nerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle
   teiligten sind vor der Änderung dazu anzuhören: der Rechts-
                                                                     nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist,
   weg bleibt unberührt.
                                                                  2. die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist,
3. Der Eigentumsübergang auf die neuen Grundstücke am
                                                                     wenn sich die Grenzfeststellung und Abmarkung als richtig
   Tag des neuen Rechtszustandes findet für alle Teilnehmer
                                                                     bestätigt.
   gleichermaßen statt. Die entsprechenden bisherigen An-
   gaben in den öffentlichen Büchern (Liegenschaftskataster       Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntma-
   und Grundbuch) werden ab diesem Tag rechtlich durch die        chungen mit Ablauf des 21.10.2017 bekannt gemacht.
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