Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz - der Großen Kreisstadt Görlitz
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 17. Januar 2023 Nummer 1 32. Jahrgang Neues Linien- und Tarifangebot nach Zgorzelec Seit dem 2. Januar 2023 fährt die Bus- Centrum“ besteht eine Umsteigemög- neben der Fahrt mit der Buslinie A über linie A der Görlitzer Verkehrsbetriebe lichkeit zu den Linien 3, 4 und 5 des die Grenze auch die Nutzung der Buslini- (GVB) vom bisherigen Endpunkt an der Stadtverkehrs Zgorzelec. Die Buslinie A en 3, 4 und 5 des Zgorzelecer Stadtver- Hochschule weiter nach Zgorzelec. Der fährt montags bis freitags zwischen 6:30 kehrs sowie aller Nahverkehrsmittel (Stra- Endpunkt in der Brückenstraße wurde und 19:00 Uhr im Halbstundentakt sowie ßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse dabei in die Straße „Am Stadtpark“ in an Wochenenden alle 30 bzw. 60 Minu- sowie Eisenbahnen) innerhalb des Stadt- den Bereich der ehemaligen Grenzabfer- ten. An Feiertagen verkehrt die Linie nach verkehrstarifgebiets Görlitz und den Tri- tigung verlegt, um auf direktem Linien- dem Sonntagsfahrplan. Es gelten dabei lex-Zügen zwischen den Bahnhöfen Gör- weg die Neiße zu queren. In Zgorzelec die in Sachsen gültigen Feiertagsrege- litz und Zgorzelec. Für den Umstieg in ei- verkehrt die Linie A entgegen dem Uhr- lungen. Die grenzüberschreitende Ver- ne andere Linie ist somit kein neuer Fahr- zeigersinn durch das Zgorzelecer Stadt- längerung der Linie A finanzieren beide schein notwendig. Das EuropastadtTi- zentrum. Auf dem etwa 2,5 Kilometer lan- Städte gemeinsam. cket wird als Einzelfahrt und Monatskarte gen Rundkurs werden die vier Haltestel- zum normalen Fahrpreis sowie zum er- len „Partyzantów Dom Kultury“, „Zgorze- Mit dem neuen Busangebot wird gleich- mäßigten Fahrpreis angeboten, weiterhin lec Centrum“, „Sienkiewicza Poczta“ und zeitig auch ein neues, grenzübergreifen- als Tageskarte zum Normalpreis für eine „Piłsudskiego Granica“ durch den A-Bus des Tarifangebot eingeführt. Das soge- oder fünf Personen. Das Europastadt bedient. An der Haltestelle „Zgorzelec nannte EuropastadtTicket ermöglicht Ticket ist Bestandteil des ZVON-Tarifs. Fortsetzung auf Seite 2 und 3
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 2 17. Januar 2023 | Nummer 1 Inhalt Nachrichten aus dem Rathaus Görlitzer Vornamenstatistik . . Seite 8 Statistische Monatszahlen November 2022 . . . . . . . . . . Seite 9 Der Ticketkauf ist direkt am Fahrkartenauto- www.zvon.de abrufbar. Hier ist auch eine Über- Beschlüsse des Stadtrates vom maten in den GVB-Bussen der Linie A möglich. sicht zu den Preisangeboten des Europastadt- 15.12.2022 . . . . . . . . . . . . Seite 10 Das EuropastadtTicket ist darüber hinaus in Tickets sowie der detaillierten Beförderungs- Entschädigungssatzung . . . Seite 10 Görlitz bzw. im ZVON-Gebiet auch in allen an- bedingungen einsehbar. 3. Satzung zur Änderung deren Verkehrsmitteln sowie an den stationä- der Satzung über die ren Automaten und den personenbedienten Für die Erarbeitung des grenzüberschreiten- Straßenreinigung im Gebiet Verkaufsstellen erhältlich. Ferner kann der Kauf den ÖPNV-Angebotes mit integriertem Tarif- der Großen Kreisstadt auch über die mobilen App-Anwendungen konzept wurde eine bilinguale Arbeitsgruppe Görlitz . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 13 HandyTicket Deutschland und DB Navigator eingerichtet. Die Arbeitsgruppe tagt seit Janu- vollzogen werden. Um in Zgorzelec auch eine ar 2021 in regelmäßigen Abständen. Ziel der Bargeldzahlung in Złoty zu ermöglichen, laufen Arbeitsgruppe ist die Strategieentwicklung für Impressum aktuell noch Abstimmungen mit den polni- die Etablierung eines gemeinsamen Stadtver- Amtsblatt Görlitz schen Partnern. kehrs in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec. Herausgeber: Weitere Informationen zur Linie und zum Tarif Mitglieder der Arbeitsgruppe sind neben Ver- Große Kreisstadt Görlitz Vertreten durch den Oberbürgermeister sind unter www.goerlitztakt.de sowie tretern der Städte Görlitz und Zgorzelec, der Octavian Ursu Verantwortlich für den Inhalt: Annegret Oberndorfer Görlitz - Zgorzelec: Tarifgebiet EuropastadtTicket / Obszar taryfowy biletów Europa-Miasta 6WDQGVWDQQD Redaktion: Silvia Gerlach Tarifgebiet EuropastadtTicket Telefon: 03581 671234 Gültigkeit in Görlitz: in Straßenbahn-, Stadtbus-, Regionalbus- und Nahverkehrslinien der Eisenbahn .RGHUVGRUI+RUND RB64 Hoyerswerda +RUND D10 Boles¦awiec RB65 Weißwasser-Cottbus 5RWKHQEXUJ+RUND -Legnica-Wroc¦aw Fax: 03581 671441 innerhalb des Stadtverkehrstarifgebietes Gültigkeit in Zgorzelec: nur in Stadtbuslinien +RUQEDFK PR W¿gliniec -Üary-Zielona Góra grenzüberschreitend: auf den Linien A, RE1 und RB60 E-Mail: presse@goerlitz.de 2EV]DUWDU\IRZ\ELOHWyZ(XURSD0LDVWD :DĪQRĞüZ*|UOLW]ZWUDPZDMXDXWREXVLHPLHMVNLP *'DLPOHU6WU 5HJLRQDOQHOLQLHDXWREXVRZHLUHJLRQDOQHOLQLHNROHMRZH KLINGEWALDE .OLQJHZDOGH Internet: www.goerlitz.de ZREUĊELHREV]DUXWDU\I\NRPXQLNDFMLPLHMVNLHM 2VW :DĪQRĞüZ=JRU]HOFXW\ONRZPLHMVNLFKOLQLDFK .OLQJHZDOGH D Ein Anspruch auf Veröffentlichung ein- autobusowych WUDQVJUDQLF]QHQDOLQLDFK$5(L5% =LHJHOHL =LHJHOHLZHJ D 61 gereichter lokaler Informationen besteht 1 1 Straßenbahnlinie mit Haltestelle und Endhaltestelle *HZHUEHULQJ 69 /LQLDWUDPZDMRZD]SU]\VWDQNDPL 877 Ruszów nicht. LSU]\VWDQNLHPNRĔFRZ\P $E]Z /XGZLJVGRUI JĊGU]\FKRZLFH A Stadtbuslinie mit Haltestelle A und Endhaltestelle 68 3LHĔVN Verantwortlich für Satz/Druck: 5 0LHMVNDOLQLDDXWREXVRZD ]SU]\VWDQNDPL :LQGPsKOHQZHJ 5 %LUNHQDOOHH Riedel GmbH & Co. KG, Verlag für Kom- LSU]\VWDQNLHPNRĔFRZ\P nur Rufbus 1\VD¥XÝ\FND * W\ONRDXWREXVQDWHOHIRQ $P)HLHUDEHQGKHLP -¿GU]\FKRZLFH munal- und Bürgerzeitungen Mittel- nur Abendverkehr 1RUG ULQJ C* $P:LHVHQJUXQG %ROHV¦DZLHFND W\ONRUXFKZLHF]RURZ\ )DEU\F]QD deutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1 Regionalbuslinie mit Haltestelle 1HLyH3DUN 1 2 C* 12 und Endhaltestelle :HVW 1HLyH3DUN 1 .qQLJVKXIHQ 3 5 09244 Lichtenau OT Ottendorf 12 Regionalna linia autobusowa KBS 220 RB64 0LWWH 1 877 ]SU]\VWDQNDPL KBS 229 RB65 1 5RWKHQ 879 Telefon: 037208 870 LSU]\VWDQNLHPNRĔFRZ\P KÖNIGSHUFEN $%RO]H+RI EXUJHU6WU Richtungshaltestelle Hannes Riedel, Geschäftsführer 3U]\VWDQHNNLHUXQNRZ\ %ROHV¦DZLHFND RB60 Nahverkehrslinie der Eisenbahn 68 C* 2 1 61 3ROXV]\ÇVNLHJR 260 D10 Anzeigen und Beilagen über Verlag Kolejowa linia regionalna D 69 35 PR $P)ULHGKRI Riedel GmbH & Co. KG Grenze Stadtverkehrstarifgebiet %ROHV¦DZLHFND $P Granica obszaru taryfy NRPXQLNDFMLPLHMVNLHM GÖRLITZ +LUVFK 3 +HQU\NRZVND E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de RB60 keine Gültigkeit EuropastadtTicket ZLQNHO /XEDÇVND E 6WDGLRQ +RKH 5 $UHQD Internet www.riedel-verlag.de 12 Bilety Europa-Miasta nie obowiązują -XQJH:HOW 6WU NIKOLAI- 879 )OXJSODW] =HSSHOLQVWU C * .XPPHUDX VORSTADT /XEDÇVND Haltestelle barrierefrei / 65 .OLQLNXP Vertrieb: Riedel GmbH & Co. KG nur in angegeb. Richtung +HLOLJHV 4 /XEDÇVND / SU]\VWDQHNEH]EDULHU B 65 .RÑFLXV]NL 4 'ZRU]HF 65 Weißenberg *UDE 345 W\ONRZSRGDQ\PNLHUXQNX 9LUFKRZVWU 68 -iJHU 6]NR¦D 0LDVWR NDVHUQH 669 Bike & Ride / Park & Ride .OLQLNXP2VW Auflagenhöhe: 7.000 Exemplare / Parkhaus +%XUMDQ 1LNRODLWXUP .RÑFLXV]NL %URQLHZ 3RQLDWRZ B 3ODW] 12AB 3DZLORQ\ VNLHJR Erscheinungsweise: einmal am 3DUNLQJ +LOJHUVWU VNLHJR =JRU]HOHF0LDVWR 3DUN Kundenbüro 61 / 65 D C* 669 0RQLXV]NL 7XZLPD 68 / 69 &KRSLQD 3. Dienstag jeden Monats. Die nächste %LXURREVáXJLNOLHQWD 877 / 879 6áDZQLNRZLFH /HLS]LJHU6WU /DQGHV 7KHDWHU 2EHUPDUNW ALTSTADT /DQJLHZLF]D 'ZRU]HF Carsharing-Station 0LDVWR Ausgabe des Amtsblattes der Großen 3XQNW&DUVKHULQJX :DJJRQEDX NURQVWU %UXQQHQVWU (OLVDEHWKVWU 7UDXJXWWD 4 7UDXJXWWD 872 877 [ %HGLHQXQJHUVWQDFK)UHLJDEH%ORFNKDXVEUsFNH 6LHQNLHZLF]D $UPLL 'HPLDQL A Stadt- Kreisstadt Görlitz erscheint am ELVGDKLQYHUNHKUW/LQLH%sEHU+DOWHVWHOOH6FKLOOHUVWUDyH 2EV¦XJDGRSLHURSRRWZDUFLXPRVWX%ORFNKDXVEUsFNH 5DXVFK ZDOGHU A $P%UDXW INNEN- 62 SODW] 6WDGW SDUN 3RF]WD .UDMRZHM .DXIODQG 890 SU]HMÑFLRZROLQLD%NXUVXMHSU]H]SU]\VWDQHN6FKLOOHUVWUDyH ZLHVHQSODW] 6ºG 3 5 21. Februar 2023, Redaktionsschluss RE1 6WU STADT D SDUN 62 Reichenbach RB60 66 /XWKHU 61 3L¦VXGVNLHJR .RGHUVGRUI1LHVN\ D 12 SODW] dafür ist am 7. Februar 2023. 0DUNHUVGRUI KBS 230 62 61 64 65 66 62 65 3RVW SODW] 0sKO ZHJ D *UDQLFD 669 870 $UPLL .UDMRZHM 4 .UDÇFRZD *qUOLW]5DXVFKZDOGH %XVEDKQKRI 68 +RFKVFKXOH A $UPLL 6FKZDU]HU:HJ 3ODWHUNRÑFLo¦ Titelfoto: F. Dreßler KBS 230 RE1 67 68 69 69 +RVSLWDO 6WDGWKDOOH A .UDMRZHM 6FKODXURWK =ZHL 5/X[HP -'UH\HU 62 VWU B %OXPHQ =JRU]HOHF&HQWUXP 4 Gestaltung: J. Zachmann RB60 *qUOLW]HU6WU 62 / 64 / 66 /LQGHQ EXUJ6WU 6WU 64 *qUOLW] %DKQKRI (PPHULFK VWU 3DUW\]DQWoZ 'RP.XOWXU\ VWU XO 3 4 5 .UDÇFRZD 3DUNLP$ :DUV] :DUV]DZVND$SWHND %RK,,$:3 B )UDXHQ ,P%RJHQ Die Amtsblätter liegen im Rathaus, in der SCHLAUROTH )1DXPDQQ6WU N EXUJVWU 0HODQFKWKRQ %I6sGDXVJDQJ D Báachanca 879 B RAUSCHWALDE :DUV]DZVND Jägerkaserne, der Stadtbibliothek, den RE1 / N & VWU /XWKHU 6FKLOOHUVWU 4 6¦RZLDÇVND FPHQWDU] ZGORZELEC RB60 .UDQNHQKDXV =HWNLQ6WU VWU %HUXIV Dresden .RSHUQLNXVVWU VFKXO]HQWUXP städtischen Gesellschaften und Einrich- 6W&DUROXV %sFKWHPDQQ =JRU]HOHF 255 ¥XÝ\FND03*. VWU 7LHUSDUN $QGHU 260 260 tungen, Apotheken, Banken, Sparkas- 66 5DXVFKZDOGH /DQGVNURQ EUDXHUHL [ RE1 D10 -6%DFK6WU RB60 D19 ¥XÝ\FND sen, Tankstellen und vielen weiteren 6FKODXURWK0LWWH B F N N 1 D10 PR %LHGURQNDNRÑFLo¦ 12 SÜDSTADT D19 255 *HVFKZ Stellen kostenlos zum Mitnehmen aus. 7K0sQW]HU5LQJ F 6FKROO6WU 67 2 *RHWKHVWU PR 5H\PRQWD D19 D19 LubaÇ UJAZD V]NR¦D -Jelenia Góra Der Verlag verwendet bei der Herstel- 6FKODXURWK*XW 9HLOFKHQZHJ A )ULHVHQVWU KBS 220 4 &]HUZRQD:RGD 2U]HV]NRZHM 5 5H\PRQWD lung des Amtsblattes Papier aus Sach- *UXQGVWU BIESNITZ RB65 3 4 5 ¥XÝ\FND 6¦RQHF]QD /DQGHVNURQ sen, welches zu 100 % aus Altpapier VLHGOXQJ (:HLQHUW6WU 2U]HV]NRZHM V]NR¦D XO5H\PRQWD hergestellt wird und das mit dem A 3 3 5H\PRQWD :HLQ 2U]HV]NRZHM &PHQWDUQD „BLAUEN ENGEL“ zertifiziert ist – unser %LHVQLW]/DQGHVNURQH *qUOLW]:HLQKsEHO KsEHO -5%HFKHU6WU &KH¦PRÇVNLHJR ¥XÝ\FND 4 /DXVLW]HU1HLyH F N 2 67 0LWWH 5 gemeinsamer Beitrag, um die Stoff- und 1 12 WEINHÜBEL *oUQLF]D 5H\PRQWD DQGHVNURQH Geldkreisläufe regional zu bündeln. / RB65 KBS 220 4 5 872 :HLQKsEHO 4 5 3IDIIHQGRUI 2UWVHLQJDQJ E F 1 (2SSHQKHLPHU6WU F 67 669 Pfaffendorf 66 E 890 5H\PRQWD www.goerlitz.de 3IDIIHQGRUI ):*HUiWHKDXV .XQQHUZLW] .XQQHUZLW] *XW .XQQHUZLW]2VW F F 12 7\OLFH 3IDIIHQGRUI7HLFK 30sKVDP6WU 872 Zawidów 67 3IDIIHQGRUI:HQGHVFKOHLIH KUNNERWITZ .XQQHUZLW] 3IDIIHQGRUI)HOGKiXVHU 1HXQGRUIHU 6WU 'HXWVFK2VVLJ 6WUDQGSURPHQDGH F %HGLHQXQJ 66 .OHLQ1HXQGRUI E E 67 12 .RĨPLQ 66 'HXWVFK2VVLJ E KLEIN NEUNDORF 669 890 )ULHGHUVGRUI0DUNHUVGRUI 67 Herrnhut -DXHUQLFN2UWVHLQJDQJ -DXHUQLFN %HU]GRUIHU6HH 6FKZDU]HU%HUJ E 12 S35 Jauernick-Buschbach +DJHQZHUGHU%DKQKRI +DJHQZHUGHU zertifiziert mit dem +DJHQZHUGHU2UW 2VLHNàXĪ\FNL .RORQLD 7DXFKULW] 7DXFKULW] 12 HAGENWERDER :HVW 2UW S35 +DJHQZHUGHU 669 +DJHQZHUGHU 890 7DXFKULW] E 6WHLQEUsFNH *HPHLQGH]HQWUXP %ODXH/DJXQH +DJHQZHUGHU 5DGRPLHU]\FH %HGLHQXQJ E E S35 %HU]GRUIHU6WU 12 +DJHQZHUGHU +DJHQZHUGHU TAUCHRITZ *HZHUEHJHELHW N C 6SRUW]HQWUXP S35 Schönau-Berzdorf RB65 Zittau 12 Ostritz-Zittau 890 Bogatynia 669 Liberec M Y K Quelle: GVB/vci GmbH
17. Januar 2023 | Nummer 1 3 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz ZVON als beteiligter Verkehrsverbund auf der Städte vom motorisierten Individual- schreitende Vernetzung des öffentlichen deutscher Seite, die Görlitzer Verkehrsbe- verkehr zu entlasten. Oberbürgermeister Personennahverkehrs steht im Einklang triebe sowie zwei externe Beraterfirmen. Octavian Ursu sagt: „Die Realisierung die- mit der Erfüllung der Klimaschutzziele und Die beiden nunmehr umgesetzten Maß- ser internationalen Verkehrsverbindung stärkt so die Entwicklung der Europastadt nahmen sind wichtige Bausteine, die stellt einen weiteren Meilenstein für unsere als Ausbildungs-, Wirtschafts-, Touris- grenzüberschreitende Nutzung öffentli- gemeinsame Europastadt Görlitz/Zgorze- mus- und Wohnstandort nachhaltig. Per- cher Verkehrsmittel für Einwohner und lec dar. Für Fahrgäste beidseits der Neiße spektivisch wird von beiden Städten in Einwohnerinnen sowie Gäste der Europa- und für Touristen ist es nun einfach und den kommenden Jahren eine weitere Ver- stadt Görlitz/Zgorzelec erheblich zu er- flexibel möglich, das jeweils andere Ver- zahnung der ÖPNV-Angebote angestrebt. leichtern und gleichzeitig die Zentren bei- kehrssystem zu nutzen.“ Die grenzüber- Görlitzer Verkehrsbetriebe GmbH | Telefon: +49 (3581) 33 95 95 | e-Mail: einsteigen@GoerlitzTakt.de | www.GoerlitzTakt.de C M Y K Statistische Zahlen und Fakten unter: www.goerlitz.de/Statistische_Zahlen.html
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 4 17. Januar 2023 | Nummer 1 Fördermittelbescheid für Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2023“ „ÖPNV-Modellstadt Görlitz“ Die Erforschung der alltäglichen Mobilität Verfügung. Auch eine Tele- Ministerpräsident Michael Kretschmer hat der Bevölkerung in der Stadt Görlitz ist Ge- fonhotline und ein Webchat am 4. Februar einen Fördermittelbescheid in genstand einer Haushaltsbefragung, die von sind eingerichtet. Höhe von rund 33 Mio. Euro für das Projekt der Technischen Universität Dresden zu Be- Mit der Durchführung der "ÖPNV-Modellstadt Görlitz" an die Görlitzer ginn des Jahres 2023 gestartet wird. Die Un- Erhebung hat die TU Dres- Verkehrsbetriebe übergeben. Diese Zuwen- tersuchung ist Teil des Forschungsprojektes den das Leipziger Institut O.trend GmbH dung wird für die Beschaffung von acht in- „Mobilität in Städten – SrV 2023“, das in beauftragt. Dort werden alle Daten erfasst, novativen Straßenbahnen inklusive Ausstat- mehr als 500 deutschen Städten und Ge- anonymisiert und zur Auswertung an die TU tung verwendet, die den ersten Teil des Ge- meinden zeitgleich läuft. Das Projekt liefert Dresden übergeben. samtvorhabens „ÖPNV-Modellstadt Gör- wichtige Erkenntnisse und Grunddaten für Die Einhaltung der Bestimmungen des Da- litz“ darstellen. Diese Straßenbahnen wer- die örtliche und regionale Verkehrsplanung tenschutzes gemäß Datenschutzgrundver- den schrittweise in den bestehenden Fahr- sowie die Verkehrspolitik. ordnung (DSGVO) ist gewährleistet. zeugpool der GVB aufgenommen und mit Die Befragung richtet sich an Bürgerinnen Das als „System repräsentativer Verkehrs- innovativen technologischen Elementen und Bürger aus allen Bevölkerungsgruppen. befragungen“ (SrV) konzipierte Projekt wur- aus- und aufgerüstet. Im Rahmen weiterer Es geht u. a. darum, ob und mit welchen de an der TU Dresden bereits 1972 begrün- Teilprojekte erfolgt die komplementäre, Verkehrsmitteln sie im Alltag unterwegs sind det. Durch die regelmäßige Wiederholung technisch innovative Anpassung der zuge- und welche Entfernungen dabei zurückge- dieser Untersuchung im Abstand von fünf hörigen Verkehrs- und Energieinfrastruktur, legt werden. Da die Voraussetzungen für die Jahren liegen Erkenntnisse zur Verkehrsent- wie Wasserstofftankstellen und später auch Mobilität individuell sehr unterschiedlich wicklung über einen Zeithorizont von nahe- die Beschaffung autonomer Fahreinheiten sein können, wird beispielsweise auch nach zu 50 Jahren vor. Sie zeigen unter anderem, im Quartierverkehr. Führerscheinbesitz, Erreichbarkeit von Hal- dass Mobilität und Verkehr stadt- und ge- testellen und dem Zeitaufwand für die tägli- meindespezifisch große Unterschiede auf- chen Wege gefragt. weisen können. Umso wichtiger ist es, die örtliche Verkehrsplanung durch regelmäßige Die Adressen der ausgewählten Haushalte Aktualisierung der Datengrundlagen zu un- terstützen. wurden per Zufallsverfahren aus dem Mel- deregister gezogen. Diese Haushalte erhal- Die Stadtverwaltung Görlitz bittet alle aus- ten ein Ankündigungsschreiben, das sie gewählten Haushalte, sich an der Befragung über die Befragung informiert und um ihre der TU Dresden zu beteiligen. Jeder Haus- Mitwirkung bittet. Die Teilnahme an der Er- halt steht stellvertretend für einen Teil der hebung ist freiwillig. gesamten Bevölkerung und wird deshalb gebraucht. Nur durch die aktive Mitwirkung Die anonymisierte Auswertung der erhobe- möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger nen Daten liefert ein differenziertes Bild der können repräsentative Daten gewonnen jeweils stadt- bzw. gemeindespezifischen werden, die für eine bedarfsgerechte Ver- Mobilität. Ein zusätzlicher Nutzen entsteht kehrsplanung unerlässlich sind. durch den Vergleich mit Städten bzw. Ge- Auch Personen, die nur selten unterwegs meinden ähnlicher Größenordnung. Die gro- sind, werden ausdrücklich zur Mitwirkung ße Gesamtstichprobe des Projekts von aufgerufen, da das Verkehrsverhalten der mehr als 270.000 Personen ermöglicht es gesamten Wohnbevölkerung erfasst werden auch, Erkenntnisse zu stadtübergreifenden soll. Trends zu gewinnen, die für die Verkehrspla- Allen Teilnehmenden sei schon jetzt für ihre nung und Verkehrspolitik bedeutsam sind. Mitwirkung herzlich gedankt. Hierzu gehört die Entwicklung der Verkehrs- Weiterführende Informationen sind unter mittelwahl, die in der Diskussion um klima- https://tu-dresden.de/srv zu finden. Für die oder auch pandemiebedingte Änderungen angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger der Mobilität eine große Rolle spielt. Aber steht unter 0800 830 1 830 ein kostenloses Mit diesem Vorhaben wird eine zukunftswei- auch die allgemeine Nutzung von Carsha- Infotelefon zur Verfügung. sende, klimaneutrale und barrierefreie Ver- ring-Angeboten und Elektrofahrrädern so- kehrslösung für die Stadt Görlitz geschaffen wie die Mobilität von Kindern, Jugendlichen und die Region als Energie- und Wirt- und Senioren werden analysiert. Kontakt: schaftsstandort sowie als Wasserstoffkom- Die Befragung beginnt im Januar 2023 und Dr. Stefan Hubrich petenzregion entwickelt. Das wiederum läuft über zwölf Monate. Die Fragen können Tel.: 0351 463-34126 wird die Ansiedlung von Unternehmen und flexibel über einen Online-Zugang im Inter- E-Mail: stefan.hubrich@tu.dresden.de Forschungseinrichtungen anstoßen. net beantwortet werden. Alternativ steht am Foto: Juliane Zachmann Telefon geschultes Interviewpersonal zur Fundsachen Dezember 2022 – 6 Schlüsselbunde sich in der Jägerkaserne. Hier können Fund- ge unter 03581 671836 oder per – 1 einzelner Schlüssel sachen abgegeben werden. Die Herausga- E-Mail e.miesner@goerlitz.de gebeten. – 4 Handys „Ulefon“, „Beafon“, „Xiaomi“, be von Fundsachen sowie die Ausstellung „Samsung“ von Bestätigungen über nicht aufgefundene Frau Miesner, Telefon: 03581 671836 C – 1 Paar Damenhandschuhe Sachen für Versicherungen erfolgen dort Hugo-Keller-Straße 14, M – 1 Damenpullover ebenfalls. Zimmer 5 (Erdgeschoss), 02826 Görlitz Y K Das Fundbüro der Stadt Görlitz befindet Es wird um vorherige telefonische Nachfra-
17. Januar 2023 | Nummer 1 5 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Information zur 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Großen Kreisstadt Görlitz (Straßenreinigungssatzung – StRS) Am 15.12.2022 hat der Stadtrat die o. g. Änderungssatzung be- findlichen Hans-Georg-Dehmelt-Straße ab 2024 gemäß § 1 b). Bis schlossen. Die Satzung umfasst lediglich Änderungen im Reini- dahin sind für die Reinigung der bereits fertig gestellten Abschnitte gungsklassenverzeichnis. Dabei sind die in § 1 a) beschlossenen die Anlieger verantwortlich. Änderungen nur klarstellend. Die dort enthaltenen Straßen werden bereits gereinigt, sie hatten jedoch bisher einen anderen Straßenna- Das ab Inkrafttreten der Änderungssatzung (diese tritt am Tag nach men bzw. gehörten zu anderen Straßen. Es ändert sich daher für die der Bekanntmachung in Kraft) – siehe Seite 13 – geltende Reini- Anlieger dieser Straßen bzw. Straßenabschnitte nichts. gungsklassenverzeichnis wird zur Information mit veröffentlicht. Neu ist lediglich die Reinigung der Fahrbahn der noch im Bau be- Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung Reinigungsklassenverzeichnis – gültig mit Inkrafttreten der 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung – Reinigungsklasse 1 Jakobstraße einschließlich baulich getrennte Reinigung am Montag, Mittwoch und Freitag* Parkflächen Reinigungsflächen gemäß § 2 Abs. 2 Jakobstunnel Straßenname Abschnitt bzw. Bemerkung James-von-Moltke-Straße An der Frauenkirche Fußgängerbereich Jauernicker Straße zwischen Reichertstraße und Berliner Straße zwischen Schulstraße und Post- Biesnitzer Straße platz Joliot-Curie-Straße Marienplatz Karl-Eichler-Straße Platz der Friedlichen Revolution Fußgängerbereich Klosterplatz Postplatz Fußgängerbereich Klosterstraße Salomonstraße Haus Nr. 41 bis Hospitalstraße Krölstraße Luisenstraße * Wenn einer dieser Tage ein Feiertag ist, dann wird statt dessen Lutherstraße einschließlich baulich getrennte am nächsten Werktag gereinigt. Werktag in diesem Sinne ist Parkflächen auch der Samstag. Mühlweg zwischen James-von-Moltke- Straße und Schützenstraße Reinigungsklasse 3 Nieskyer Straße zwischen Zeppelinstraße und eine Reinigung je Monat (10 Reinigungsmonate) nördliche Einfahrt Gewerbege- Reinigungsflächen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 biet Hopfenfeld Straßenname Abschnitt bzw. Bemerkung Nikolaigraben nur Fahrbahn K 6334 Am Brautwiesentunnel Nonnenstraße Am Hirschwinkel Fahrbahn K 6334 zwischen Am Obermarkt ohne innere Parkflächen Stockborn und Nikolaigraben Otto-Buchwitz-Platz Am Stadtpark Platz des 17. Juni Am Stockborn Pontestraße einschließlich baulich getrennte Bahnhofstraße zwischen Brautwiesenplatz und Parkflächen Schillerstraße Promenadenstraße Bahnhofsvorplatz ohne Fußgängerbereich (sh. RK 5) Rauschwalder Straße zwischen Reichenbacher Stra- Biesnitzer Straße einschließlich baulich getrennte ße und Cottbuser Straße, ein- Parkflächen schließlich baulich getrennte Bismarckstraße Parkflächen Blockhausstraße Reichenbacher Straße Brautwiesenplatz Reichertstraße einschließlich baulich getrennte Brautwiesenstraße einschließlich baulich getrennte Parkflächen Parkflächen Sattigstraße zwischen Goethestraße und Breite Straße einschließlich baulich getrennte Melanchthonstraße Parkflächen, zwischen Langen- Schillerstraße straße und Obermarkt Schlesische Straße zwischen Zufahrtsweg Haus-Nr. Christoph-Lüders-Straße zwischen Cottbuser und Ponte- 85 bis 113 und Nieskyer Straße straße (Fahrbahn B 99 bzw. Schulstraße K 6334) Wiesbadener Straße zwischen Kreisverkehr Reichen- Cottbuser Straße Fahrbahn B 99 bacher Straße und Abzweig Demianiplatz Stadtgraben Dr.-Friedrichs-Straße Wilhelmsplatz Dr.-Kahlbaum-Allee Zeppelinstraße Elisabethstraße Zittauer Straße zwischen Paul-Mühsam-Straße Friesenstraße zwischen Karl-Eichler-Straße und Sattigstraße und Promenadenstraße Goethestraße Reinigungsklasse 4 Grüner Graben zwischen Demianiplatz und Reinigung einmal pro Quartal Pontestraße Reinigungsflächen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Heilige-Grab-Straße zwischen Girbigsdorfer Straße Straßenname Abschnitt bzw. Bemerkung C M und Zeppelinstraße Albert-Blau-Straße Y K Hospitalstraße Alexander-Bolze-Hof Hugo-Keller-Straße einschließlich Parkflächen Alfred-Fehler-Straße
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 6 17. Januar 2023 | Nummer 1 Am Feierabendheim Hans-Nathan-Straße Am Flugplatz Hartmannstraße Am Hirschwinkel zwischen K 6334 und Rothen- Heilige-Grab-Straße zwischen Zeppelinstraße und burger Straße Lunitz Am Jugendborn Heinrich-Heine-Straße zwischen Reichertstraße und Am Museum Finkenweg Am Stadtgarten Helle Gasse Am Wiesengrund zwischen Schlesische Straße Heynestraße und Wendeschleife Hilde-Coppi-Straße An der Jakobuskirche Hildegard-Burjan-Platz An der Landskronbrauerei Hilgerstraße An der Pließnitz Hohe Straße An der Terrasse Hotherstraße An der Weißen Mauer Hussitenstraße Antonstraße Jahnstraße einschließlich baulich getrennte Arndtstraße Parkflächen Arthur-Ullrich-Straße Jakob-Böhme-Straße einschließlich baulich getrennte Augustastraße Parkflächen August-Bebel-Straße Jauernicker Straße zwischen Reichertstraße und Bäckerstraße Sattigstraße Bahnhofstraße zwischen Schillerstraße und Jochmannstraße Blockhausstraße Johanna-Dreyer-Straße Bautzener Straße einschließlich baulich getrennte Johannes-R.-Becher-Straße westlich der Zittauer Straße Parkflächen Johannes-Wüsten-Straße Bergstraße Johann-Haß-Straße Berzdorfer Straße Beginn Bebauung bis Lorenz- Jonas-Cohn-Straße straße Jüdenstraße Blumenstraße Julius-Motteler-Straße Bogstraße Kamenzer Straße zwischen Jauernicker Straße Bolko-von-Hochberg-Straße und Biesnitzer Straße Brückenstraße Karl-Marx-Straße Brunnenstraße Klingewalder Weg Büchtemannstraße Konsulplatz Büttnerstraße Konsulstraße Carl-von-Ossietzky-Straße Kopernikusstraße zwischen Karl-Eichler-Straße Christoph-Lüders-Straße zwischen Cottbuser Straße (Ab- und Friedrich-Naumann-Straße schnitt Gemeindestraße) und B 99 Kränzelstraße Clara-Zetkin-Straße Krischelstraße Cottbuser Straße ohne Fahrbahn B 99 (sh. RK 3) Kummerau zwischen Heilige-Grab-Straße Daniel-Riech-Straße und Jahnstraße Diesterwegplatz Kunnerwitzer Straße Diesterwegstraße Landeskronstraße einschließlich baulich getrennte Dresdener Straße Parkflächen Emmerichstraße Langenstraße einschließlich baulich getrennte Erich-Mühsam-Straße Parkflächen Erich-Weinert Straße Lausitzer Straße Etkar-Andre'-Straße Leipziger Straße Fichtestraße Leschwitzer Straße durchgehende Fahrbahn zwi- Fischerstraße schen Zittauer Straße und Fischmarkt Martin-Ephraim-Straße Fischmarktstraße Lessingstraße Fleischerstraße Lilienthalstraße Frauenburgstraße Löbauer Straße einschließlich baulich getrennte Friedrich-Engels-Straße zwischen Zittauer Straße und Parkflächen Am Bahnhof Weinhübel Louis-Braille-Straße Fritz-Heckert-Straße zwischen Zittauer Straße und Lunitz zwischen Heilige-Grab-Straße Einfahrt Gärtnerei und Einfahrt Parkplatz Lunitz 10 Furtstraße Lutherplatz Gartenstraße Martin-Ephraim-Straße Gerda-Boenke-Straße Melanchthonstraße einschließlich baulich getrennte Gersdorfstraße Parkflächen Gewerbering ohne Abschnitt vor Gewerbering Mittelstraße 1 bis 11 sowie ohne Stichstraße Mühlweg zwischen James-von-Moltke- bei Gewerbering 22 bis 24 Straße und Blumenstraße Gobbinstraße Nickrischer Straße Gottlieb-Daimler-Straße Nikolaigraben außer Fahrbahn K 6334 (sh. RK 3) Grüner Graben zwischen Pontestraße und Nikolaistraße Heilige-Grab-Straße Nikolaus-Otto-Straße C Gutenbergstraße Nordring M Handwerk Obersteinweg zwischen Heilige-Grab-Straße Y K Hans-Beimler-Straße und Steinweg
17. Januar 2023 | Nummer 1 7 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Ostring Thomas-Müntzer-Straße zwischen B 99 und Straße der Otto-Müller-Straße Freundschaft Parsevalstraße zwischen Zeppelinstraße und Uferstraße Haus-Nr. 23 Weberstraße Paul-Taubadel-Straße zwischen Rosa-Luxemburg- Wendel-Roskopf-Straße Straße und Diesterwegplatz Wielandstraße Peter-Liebig-Hof Zentraler Busbahnhof Bahnhofstraße Pomologische Gartenstraße Zittauer Straße Teilabschnitt Haus Nr. 106 bis 114 Rauschwalder Straße zwischen Cottbuser Straße und Bautzener Straße, einschließlich Reinigungsklasse 5 baulich getrennte Parkflächen wöchentliche Reinigung Robert-Bosch-Straße Reinigungsflächen gemäß § 2 Abs. 2 Robert-Koch-Straße Straßenname Abschnitt bzw. Bemerkung Rosenstraße An der Frauenkirche außer Fußgängerbereich (RK 1) Rothenburger Straße zwischen Nikolaigraben und Am Annengasse Stockborn Bahnhofsvorplatz Fußgängerbereich vor Eingang Salomonstraße zwischen Bahnhofstraße und Bahnhof Dresdener Straße, einschließ- Bei der Peterskirche einschließlich Platzflächen vor lich baulich getrennte Parkflä- und hinter dem Waidhaus chen Berliner Straße zwischen Bahnhofstraße und Schanze zwischen Heilige-Grab-Straße Schulstraße und Luthersteig Brüderstraße Schützenstraße Gottfried-Kiesow-Platz Scultetusstraße Neißstraße Sechsstädteplatz Peterstraße Sohrstraße Platz der Friedlichen Revolution außer Fußgängerbereich (RK 1) Sonnenstraße Postplatz außer Fußgängerbereich (RK 1) Spremberger Straße Salomonstraße zwischen Dresdener Straße und Stauffenbergstraße Haus-Nr. 41 Steinweg Steinstraße Straße der Freundschaft zwischen August-Bebel-Straße Struvestraße zwischen Marienplatz und Bis- und Thomas-Müntzer-Straße marckstraße Struvestraße zwischen Bismarckstraße und Untermarkt Joliot-Curie-Straße Teichstraße Hinweis: Ab 01.01.2024 wird die Hans-Georg-Dehmelt-Straße in Theodor-Körner-Straße die Reinigungsklasse 4 aufgenommen. Was wurde im Kinderhaus „Sonnenschein“ verändert? Vis-a-vis dem Stadtpark Görlitz, zwischen Grundschule am Fischmarkt eine Küche, in großen und kleinen Villen aus verschiede- der die Kinder gemeinsam mit den Erziehe- nen historischen Epochen, hat sich das Kin- rinnen und Erziehern kochen und backen derhaus mit dem fröhlichen Namen „Son- können. Daneben wurden weitere Möbel für nenschein“ angesiedelt. Seit vielen Jahren die Hortzeit angeschafft. beherbergt eine der prachtvollen Villen Kin- dergarten und Hort unter ihrem Dach und Im Hauptgebäude am Lindenweg 7 gab es bietet 34 Kindergarten- und 40 Hortkindern zahlreiche Sanierungsarbeiten. So wurde im Platz zum gemeinsamen Spielen, Toben, Keller unter anderem ein Sportraum einge- Lachen und Forschen. richtet. Zugleich entstand ein Experimen- tierzimmer, in dem die Kinder sich auspro- In den letzten Jahren wurden einige wertvol- bieren können. Auch das Außengelände le Veränderungen in verschiedenen Berei- wurde in diesem und im vergangenen Jahr chen umgesetzt. Eine der umfangreichsten erneuert. Der Sandkasten verwandelte sich Foto: Oliver Nitschke Neuerungen war die Erweiterung des Hor- in ein Piratenschiff. Außerdem gibt es nun tes. Dank der Kooperation zwischen dem eine Fahrstrecke für Roller und andere Fahr- gelmäßig am Projekt „Haus der kleinen For- Kinderhaus und der Grundschule am Fisch- zeuge. Zudem konnten eine Reckanlage, ei- scher“ teil und erhält alle zwei Jahre eine markt konnte die Außenstelle in den Räu- ne Kletterstrecke, eine Rutsche sowie ein entsprechende Zertifizierung. Die dort vor- men der Grundschule am Fischmarkt im Trampolin errichtet werden. Die Realisierung gestellten Methoden und Materialien binden Jahr 2018 eröffnet werden. Seitdem können des Projekts erfolgte Mithilfe von Fördermit- die Fachkräfte eng in ihre tägliche Arbeit ein. 51 Mädchen und Jungen aus verschiede- teln des Landkreises sowie des Freistaates Experimente mit Wasser und Farben, das nen Klassenstufen in drei Gruppen ihren Sachsen. Züchten von Schmetterlingen oder das Er- Hortalltag mit den pädagogischen Fachkräf- kunden des Erdreichs stellen nur einige Ak- ten gestalten. Eine Kooperationsvereinba- Im gesamten Kinderhaus „Sonnenschein“ tivitäten der Kinder im Kinderhaus „Sonnen- rung regelt die Zusammenarbeit zwischen arbeiten die pädagogischen Fachkräfte schein“ dar. den beiden Partnern und gewährleistet eine nach dem situationsorientierten Ansatz. Die C M kontinuierliche Weiterentwicklung der orga- Gestaltung des pädagogischen Alltags ist Das Team freut sich auf viele weitere span- Y K nisatorischen und pädagogischen Arbeit. an die Interessen und Ideen der Kinder an- nende Momente mit den Kindern im Kinder- 2019 erhielt ein Raum der Außenstelle gelehnt. Zudem nimmt das Kinderhaus re- haus.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 8 17. Januar 2023 | Nummer 1 Görlitzer Vornamenstatistik 2023 Herzlichen Glückwunsch Die Stadt Görlitz gratuliert den Die beliebtesten Vornamen im Jahr 2023 sind für Mädchen Emma, Hanna, Alma, Anna und Clara. Bei den Jungennamen liegen Leon, Anton, Karl, Lio und Emil auf den vordersten Plät- neuen Erdenbürgern und deren zen. Die vorliegende Statistik beinhaltet die ersten Vornamen der durch das Görlitzer Stan- Eltern desamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 beurkundeten Kinder. Die Anzahl der beurkundeten Kinder liegt bei 610, davon haben 403 einen Vornamen, 193 Im Dezember 2022 wurden im Standesamt Görlitz 37 Kinder beurkundet, davon sind zwei und 13 drei Vornamen, ein Kind hat mehr als drei Vornamen. 19 männlich und 18 weiblich. Ebenfalls gratulieren die Stadt Rang Mädchen Anzahl Knaben Anzahl Görlitz und der Seniorenbeirat 1 Emma 6 Leon 6 allen Jubilaren zu ihren 2 Hanna 6 Anton 5 Geburtstagen. 3 Alma 5 Karl 5 (Aufgrund der Bestimmungen der Daten- 4 Anna 4 Lio 5 schutzverordnung müssen wir leider auf die 5 Clara 4 Emil 4 namentliche Erwähnung der Jubilare 6 Helena 4 Liam 4 verzichten.) 7 Lea 4 Alexander 3 8 Leonie 4 Arthur 3 9 Martha 4 Fred 3 10 Mia 4 Frederik 3 11 Nele 4 Jonah 3 12 Alicja 3 Lennard 3 13 Amelie 3 Leonard 3 Information des 14 Charlotte 3 Linus 3 Ordnungsamtes und des 15 Ella 3 Theo 3 16 Elsa 3 Adam 2 Eigenbetriebes „Städtischer 17 Ida 3 Alan 2 Friedhof Görlitz“ 18 Lena 3 Armin 2 19 Luisa 3 Ben 2 Am Mittwoch, dem 08.02.2023, werden um 20 Luna 3 Colin 2 10:00 Uhr (Treffpunkt am Krematorium) die 21 Marie 3 David 2 Urnen der Verstorbenen Lutz Schmidt, Karl- 22 Mathilde 3 Egon 2 Heinz Neumann, Bernd Hentzschel und 23 Merle 3 Elias 2 Christa Hagemann beigesetzt. 24 Mila 3 Erwin 2 Freunde und Lebensbegleiter der Verstor- benen sind herzlich willkommen. Sternsinger im Rathaus tragen und anschließend Geld für Kinder in Not gesammelt. Einladung zum Gedenken Die Sternsinger aus der Pfarrei Heiliger Die „Aktion Dreikönigssingen“ ist die welt- weit größte Sammlung von Kindern für Kin- an die Opfer des Wenzel kamen am 5. Januar ins Görlitzer der. So steht der Kinderschutz im Fokus der Rathaus, um den Segen für das neue Jahr Nationalsozialismus zu bringen. Aktion Dreikönigssingen in diesem Jahr un- In den Gewändern der Heiligen Drei Könige ter dem Motto „Kinder stärken, Kinder Vor 78 Jahren, am 27. Januar 1945, haben sie den Mitarbeiterinnen und Mitar- schützen – in Indonesien und weltweit“. fand die Befreiung des Konzentra- beitern der Stadtverwaltung Lieder vorge- Foto: Silvia Gerlach tions- und Vernichtungslagers Auschwitz statt. Jährlich gedenkt die Stadt Görlitz der Opfer, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherr- schaft entrechtet, verfolgt und ermor- det wurden. Die Gedenkveranstaltung findet am Freitag, den 27. Januar 2023, um 15:00 Uhr, am Mahnmal auf dem Wilhelmsplatz statt. Neben Ober- bürgermeister Octavian Ursu werden Schülerinnen und Schüler der 9. Klas- se des Augustum-Annen-Gymnasi- ums eine Ansprache an die Anwesen- den halten. Die musikalische Umrah- mung gestaltet das Görlitzer Bläser- quartett. Im Anschluss an die Redebei- träge erfolgt die gemeinsame Kranz- C M niederlegung. Y K
17. Januar 2023 | Nummer 1 9 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz Auszug aus den Statistischen Monatszahlen der Stadt Görlitz – November 2022 Hinweis: Die vollständigen Berichte liegen an der Bürgerinformation in der Jägerkaserne aus bzw. können unter http://www.goerlitz.de /Statistische_Zahlen.html eingesehen werden. Sachgebiet Einheit Zeitraum Bevölkerung November 2022 November 2021 Bevölkerung insgesamt (nur Hauptwohnsitz) Personen 56.917 55.820 davon: Biesnitz Personen 3.843 3.878 Hagenwerder Personen 931 880 Historische Altstadt Personen 2.586 2.542 Innenstadt Personen 17.552 16.862 Klein Neundorf Personen 141 143 Klingewalde Personen 607 609 Königshufen Personen 7.443 7.390 Kunnerwitz Personen 525 535 Ludwigsdorf Personen 768 765 Nikolaivorstadt Personen 1.713 1.689 Ober-Neundorf Personen 279 267 Rauschwalde Personen 5.739 5.656 Schlauroth Personen 413 401 Südstadt Personen 9.154 8.988 Tauchritz Personen 198 192 Weinhübel Personen 5.025 5.023 darunter: Ausländische Bevölkerung Personen 8.349 6.809 Natürliche Bevölkerungsbewegung Lebendgeborene insgesamt Personen 37 48 Gestorbene insgesamt Personen 73 110 Räumliche Bevölkerungsbewegung 5) Zuzüge insgesamt 1) Personen 360 153 Fortzüge insgesamt 2) Personen 297 211 Umzüge insgesamt 3) Personen 567 325 Arbeitsmarkt Arbeitslose nach SGB III Personen 865 745 Arbeitslose nach SGB II Personen 2.412 2.170 Arbeitslose insgesamt Personen 3.277 2.915 und zwar4) unter 25 Jahre Personen 263 188 50 Jahre und älter Personen 1.426 1.352 Langzeitarbeitslose Personen 1.557 1.623 Ausländer Personen 793 539 Schwerbehinderte Menschen Personen 165 130 Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivile Erwerbspersonen) Prozent 12,3 11,0 Arbeitslosenquote (bezogen auf abhängig zivile Erwerbspersonen) Prozent 13,4 12,0 Gewerbe Gewerbeanmeldungen insgesamt Anzahl 101 81 Gewerbeabmeldungen insgesamt Anzahl 114 105 Gewerbebestand insgesamt Anzahl 6.956 7.023 1) Summe aller Zuzüge in die einzelnen Stadt- und Ortsteile, sowohl aus anderen Stadt- und Ortsteilen von Görlitz als auch von außerhalb des Stadtgebietes. 2) Summe aller Fortzüge aus den einzelnen Stadt- und Ortsteilen, sowohl in andere Stadt- und Ortsteile von Görlitz als auch nach außerhalb des Stadtgebietes. 3) Summe aller Umzüge innerhalb der einzelnen Stadt- und Ortsteile. 4) Hierbei handelt es sich um eine teilweise Ausgliederung mit verschiedenen, nicht summierbaren Merkmalen. C M 5) Im November 2021 wurde im Einwohnermeldewesen eine neue Software eingeführt. In dessen Folge können die Daten nicht mit den Vor- Y jahresergebnissen verglichen werden. Zudem ist zu beachten, dass aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkte Öffnungszeiten im K Einwohnermeldeamt galten und An- und Ummeldungen nicht zwingend erforderlich waren. Herausgeber: Stadtverwaltung Görlitz, Kommunale Statistikstelle, Telefon: 03581 671513 oder 671507.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz 10 17. Januar 2023 | Nummer 1 Öffentliche Bekanntmachungen §2 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Beschlüsse des Stadtrates vom 15.12.2022 §3 Zeitaufwandsentschädigung §4 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme Beschluss-Nr.: STR/0513/19-24 §5 Entschädigung für Personen nach § 21 Abs. 2 SächsGemO Klimaneutrale Stadt §6 Entschädigung für ehrenamtlich Tätige in den Schiedsstellen 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, innerhalb der nächsten §7 Entschädigung bei Wahlen drei Monate den Stadtrat über das Ziel einer kommunalen Klima- §8 Entschädigung für Schulweg-, Hortweg- und Schulhelfer neutralität abstimmen zu lassen. Hierzu ist eine entsprechende §9 Reisekosten Vorlage durch den Oberbürgermeister einzubringen. § 10 Befugnis zur Datenverarbeitung 2. In der Beschlussvorlage sollen wesentliche klimapolitische Ziele § 11 Schlussbestimmungen für Görlitz formuliert sein. § 1 Anwendungsbereich Beschluss-Nr.: STR/0520/19-24 (1) Diese Satzung regelt die Entschädigung für die ehrenamtliche Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamt- Tätigkeit der Stadträte, Ortschaftsräte, sonstige vom Stadtrat in liche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) beratende und beschließende Ausschüsse sowie Beiräte beru- Der Stadtrat beschließt die als Anlagen 1), 2) und 3) beigefügte Neu- fene Mitglieder, ehrenamtlich Tätige in den Schiedsstellen, eh- fassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche renamtlich tätige Wahlhelfer, ehrenamtlich tätige Schulweg-, Tätigkeit (Entschädigungssatzung) der Großen Kreisstadt Görlitz. Hortweg- und Schulhelfer, der Mitglieder des Umlegungsaus- schusses und der sonstigen ehrenamtlich Tätigen. Anlage 1) (2) Diese Satzung findet nur dann Anwendung, wenn keine sonder- Auf Grund von §§ 4 Abs. 1 i. V. m. 21, 28 Abs. 1 der Sächsischen Ge- gesetzlichen Regelungen für ehrenamtlich Tätige gegeben sind. meindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung Insbesondere gehen folgende Sonderregelungen dieser Satzung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) zuletzt geändert durch Artikel vor: 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), § 52 Abs. 1. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuer- 2 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchieds- wehren und Helfer im Katastrophenschutz erhalten Entschä- GütStG) vom 27. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 247) zuletzt geändert digungen nach §§ 62 ff. SächsBRKG und §§ 22 ff. der Feuer- durch Artikel 2 Absatz 13 des Gesetzes vom 5. April 2019 wehrsatzung der Stadt Görlitz. (SächsGVBl. S. 245), § 11 Satz 1, Halbsatz 2 des Sächsischen Kom- 2. Die ehrenamtlichen Ortsvorsteher erhalten nach der Auf- munalwahlgesetzes (KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung wandsentschädigungsverordnung (KomAEVO vom 15. Fe- vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 298), zuletzt geändert durch bruar 1996 (SächsGVBl. S. 84), die zuletzt durch die Verord- Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) nung vom 26. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 670) geändert sowie der Hauptsatzung der Stadt Görlitz vom 28. Mai 2020 (veröf- worden ist, entsprechende Aufwandsentschädigungen. Sie fentlicht im Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 7 am 21. Juli 2020) zuletzt beträgt 30 vom Hundert der Aufwandsentschädigung, die geändert mit der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom nach § 2 Abs. 1 KomAEVO ein ehrenamtlicher Bürgermeister 19.04.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 05 vom in einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl der Ortschaft erhält. 18.05.2021) hat der Stadtrat der Stadt Görlitz in seiner Sitzung am 3. Für Mitglieder des Umlegungsausschusses, die nicht dem 15.12.2022 folgende Neufassung der bisherigen Entschädigungs- Stadtrat angehören, sowie sachverständige Personen, die satzung vom 30. September 2011 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 21 der Umlegungsausschuss hinzugezogen hat, richtet sich die vom 11.10.2011) beschlossen: Aufwandsentschädigung nach der Sächsischen Umlegungs- ausschussverordnung (SächsUAVO) in der jeweils geltenden Satzung der Großen Kreisstadt Görlitz über die Fassung. Für Mitglieder des Umlegungsausschusses, die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit dem Stadtrat angehören, wird ein Sitzungsgeld nach § 5 Abs. 1 Nr. 1.1.2 dieser Satzung gewährt. (Entschädigungssatzung) § 2 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Präambel (1) Ehrenamtlich Tätige (selbständig bzw. unselbständig Tätige) er- Die o. g. Regelungen zum Ehrenamt gehen davon aus, dass der eh- halten den Ersatz ihrer Auslagen und den Ersatz des Verdienst- renamtlich Tätige durch seine unbesoldete Tätigkeit keinen finan- ausfalls nach getrennten Durchschnittssätzen. ziellen Schaden erleiden soll. Das kommunale Ehrenamt ist nach wie (2) Der Durchschnittssatz für den Ersatz der Auslagen beträgt bei vor ein Dienst für die kommunale Gemeinschaft der Großen Kreis- einer zeitlichen Inanspruchnahme stadt Görlitz, der unentgeltlich und nicht berufsmäßig geleistet wird. bis zu 3 Stunden 5,00 EUR, Den ehrenamtlich Tätigen wird allerdings nicht zugemutet, wegen von mehr als 3 bis 6 Stunden 7,50 EUR, ihres kommunalen Engagements finanzielle Nachteile zu erleiden. von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 11,25 EUR. Die mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen Einbußen sollen (3) Der Durchschnittssatz für den Ersatz des Verdienstausfalls be- durch die Entschädigungsansprüche ausgeglichen werden. Diese trägt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme Satzung legt Durchschnittssätze der Entschädigungen sowohl für bis zu 3 Stunden 15,00 EUR, Auslagenersatz als auch für den Verdienstausfall, Zeitaufwandsent- von mehr als 3 bis 6 Stunden 22,50 EUR, schädigungen sowie Aufwandsentschädigungen fest. Die Höhe der von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 33,75 EUR. Entschädigungen berücksichtigt die tatsächlichen Verhältnisse so- wie den Zweck der Entschädigung, auch ein etwaiges Haftungsrisi- § 3 Zeitaufwandsentschädigung ko wird damit abgegolten. Bei denjenigen ehrenamtlich Tätigen, bei denen kein Verdienstaus- Personen-, Dienst-, Amts- und Funktionsbezeichnungen, die in die- fall entsteht, wird eine Entschädigung für entgangenen Zeitaufwand ser Entschädigungssatzung sprachlich in der männlichen Form ver- gewährt. Der Entschädigungssatz für den Zeitaufwand beträgt bei wendet werden, gelten sinngemäß auch in weiblicher Form. einer zeitlichen Inanspruchnahme C bis zu 3 Stunden 10,00 EUR, M Inhalt von mehr als 3 bis 6 Stunden 15,00 EUR, Y K § 1 Anwendungsbereich von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 22,50 EUR.
17. Januar 2023 | Nummer 1 11 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Görlitz § 4 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme 2. bei Protokollführern (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine als monatlicher Betrag in Höhe von 20,00 EUR. halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hin- (2) Mit dieser Pauschale sind insbesondere der Verdienstausfall und zugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitab- Auslagen wie zum Beispiel private Telefonkosten, Portokosten, stand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als ei- Fahrten innerhalb des Stadtgebietes abgegolten. ne Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen (3) Zusätzlich werden die Kosten für eine angemessene und geneh- Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zuge- migte Fortbildung von der Stadt Görlitz erstattet. rechnet werden. (4) Die Beträge der Aufwandsentschädigung werden jeweils am An- (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, fang des Monats gezahlt. notwendigerweise für die Verrichtung der ehrenamtlichen Tätig- (5) Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsbe- keit entstandenen Zeitaufwand berechnet. rechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tat- (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzun- sächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende gen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwe- Zeit. senheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschrift des Absatzes 1 bleibt unberührt. Besichtigungen, die im Rahmen der § 7 Entschädigung bei Wahlen ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen und die unmittelbar vor oder Bei der Durchführung von allgemeinen Wahlen und Abstimmungen nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerech- (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen; Volksent- net. scheide, Bürgerentscheide) in der Stadt Görlitz erhalten ehrenamt- (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben lich tätige Wahlhelfer abweichend von den Regelungen nach §§ 2, 3 Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach §§ 2 eine Entschädigung (sog. „Erfrischungsgeld“) nach Anlage 1. Die Abs. (2) und (3), 3 nicht übersteigen. Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. § 5 Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit § 8 Entschädigung für Schulweg-, Hortweg- und Schulhelfer nach § 21 Abs. 2 SächsGemO Ehrenamtlich tätige Schulweghelfer, Hortweghelfer und Schulhelfer (1) Stadträte und Ortschaftsräte erhalten für die Ausübung ihres erhalten für die Ausübung ihrer Tätigkeit abweichend von den Rege- Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt: lungen nach §§ 2, 3 eine Entschädigung nach Anlage 2. Die Anlage 1. bei Stadträten ist Bestandteil dieser Satzung. 1.1 als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 40,00 EUR 1.2 als Sitzungsgeld je Sitzung Stadtrat bzw. § 9 Reisekostenersatz beschließender Ausschuss in Höhe von 50,00 EUR Bei Verrichtungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätig- 1.3 als Sitzungsgeld je Sitzung beratender Ausschuss keit außerhalb des Stadtgebietes erhalten ehrenamtlich Tätige ne- in Höhe von 20,00 EUR ben der Entschädigung nach §§ 2, 3, 5, 6, 7 und 8 einen Reisekos- 1.4 als zusätzliche monatliche Funktionszulage bei tenersatz in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des gewählten Ausschussvorsitzenden in Höhe Sächsischen Reisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fas- von 50,00 EUR sung, SächsRKG. Die Erstattung ist entsprechend §§ 4, 5, 7 und 9 1.5 als Zulage für die Vertretung des SächsRKG begrenzt. Ausschussvorsitzenden in den beratenden Ausschüssen je Sitzung 15,00 EUR § 10 Befugnis zur Datenverarbeitung 2. bei Ortschaftsräten (1) Zur Berechnung der Höhe und Zahlung der Aufwandsentschädi- 2.1 als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 30,00 EUR gung für die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit nach dieser Sat- 2.2 als Sitzungsgeld für die Teilnahme von zung ist die Erhebung folgender Daten von den ehrenamtlich Tä- gewählten Mitgliedern am Ortschaftsrat je Sitzung tigen zulässig: 20,00 EUR 1. Name und Anschrift des ehrenamtlich Tätigen (2) Vom Stadtrat in beratende und beschließende Ausschüsse beru- 2. Daten zur Berechnung der Höhe der Aufwandsentschädi- fene sonstige Mitglieder erhalten ein Sitzungsgeld in gleicher gung, insbesondere die Einsatzzeit und die ausgeübte Tätig- Höhe wie Stadträte. Vom Stadtrat in Beiräte berufene Mitglieder keit erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 EUR. 3. das Kfz.-Kennzeichen sowie (3) Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 4. Daten zur Zahlung der Entschädigung, insbesondere die Nr. 1. und 2. werden jeweils am Anfang des Monats und die Auf- Bankverbindung. wandsentschädigungen nach Abs. 1 Nr. 1.1.4 und 1.1.5 werden (2) Die personenbezogenen Daten werden 10 Jahre aufbewahrt. jeweils am Ende des Monats gezahlt. (3) Bei der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten sind die (4) Die Zahlung des Sitzungsgeldes nach Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Abs. 2 erfolgt unter der Maßgabe, dass bei mehreren, unmittel- Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natür- bar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums nur licher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, ein Sitzungsgeld gezahlt wird. Das Sitzungsgeld nach Abs. 1 und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2 wird für die im jeweiligen Monat entschädigungspflichtigen 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in der jeweils gelten- Sitzungen im Folgemonat gezahlt. den Fassung zu beachten. (5) Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberech- tigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich § 11 Schlussbestimmungen nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. (1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. (6) Neben dieser Aufwandsentschädigung besteht kein zusätzlicher (2) Die Satzung der Stadt Görlitz über die Entschädigung der in den Anspruch auf Entschädigung nach §§ 2, 3 dieser Satzung. Schiedsstellen tätigen Amtsinhaber (Entschädigungssatzung Schiedsstellen) vom 30. Mai 2008 (veröffentlicht im Amtsblatt § 6 Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Görlitz Nr. 13 vom 17.06.2008) tritt außer Kraft. in den Schiedsstellen (3) Die Satzung der Stadt Görlitz über die Aufwandsentschädigung (1) Die ehrenamtlich tätigen Friedensrichter und die Protokollführer der ehrenamtlich tätigen Schulweghelfer, Hortweghelfer und erhalten monatlich für die Ausübung ihres Amtes eine Auf- Schulhelfer vom 30. September 2016 (veröffentlicht im Amtsblatt wandsentschädigung abweichend von den Regelungen nach der Stadt Görlitz Nr. 10 vom 18.10.2016) tritt außer Kraft. C M §§ 2, 3. Diese wird gezahlt: Görlitz, den 16.12.2022 Y K 1. bei Friedensrichtern als monatlicher Betrag in Höhe von 40,00 EUR Octavian Ursu, Oberbürgermeister
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