Hallo Eindrücke von der Baustelle - Stadt Neuenburg am Rhein
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Nr. 22 • Donnerstag, 03.06.2021 Hallo Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Neuenburg am Rhein mit den Stadtteilen Zienken, Grißheim und Steinenstadt Eindrücke von der Baustelle... „Die Spielstadt im Wuhrlochpark“ nimmt Gestalt an. Auf einem Areal von rund 1000 Quadratmetern entsteht Insgesamt verwendet der Entwurf nahezu ausschließlich ein Ort, an dem das mittelalterliche Leben in Neuenburg Materialien aus der näheren Umgebung: Robinienstämme am Rhein neu erwacht. Der Entwurf der Firma bau-werk aus den Abholzungen für das Integrierte Rheinprogramm, GmbH, die in Neuenburg am Rhein auch andere Spielplätze Eichenhölzer aus heimischen Wäldern, Mauerbruchsteine gestaltet hat, geht auf die in Neuenburg einst ansässigen aus dem mittelalterlichen Stadtgrundriss, der bei den ar- Zünfte ein wie Schiffbauer, Seiler, Fischer, Zimmerer und chäologischen Grabungen an der Schlüsselstraße freige- Wagner, deren Handwerk von den Kindern beim Spielen legt wurde, Rollkies aus dem Rhein als Fallschutz. erlebt werden kann. www.neuenburg.de
2 • Donnerstag, 03. Juni 2021 HALLO NEUENBURG AM RHEIN NOTRUFE Öffnungszeiten des Rathauses und der Tourist-Information Polizei 110 Rettungsdienst 112 Feuerwehr Polizeirevier Müllheim 112 07631 17880 für den Publikumsverkehr Polizeiposten Neuenburg 07631 748090 Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie ist der Zu- DRK Kreisverband Müllheim 07631 18050 gang in das Rathaus Neuenburg am Rhein insofern eingeschränkt, dass Einheitliche Störungsnummer Bürger*innen nur nach vorheriger Terminvereinbarung in das Gebäude badenova Netz 08002 767767 gelangen, d.h. der Eingang bleibt grundsätzlich geschlossen. Strom/ Wärme 0761 2792255 Alle notwendigen Behördengänge können nach vorheriger Terminab- Erdgas/ Wasser 0761 2792400 sprache per Telefon oder E-Mail vorgenommen werden. Dabei wird Familienpflege Caritasverband B.-H. 0761 8965-451 geklärt, ob ein persönliches Erscheinen erforderlich ist. Hospizgruppe Markgräflerland 07631 172682 Termine Bürgerbüro Tel. 07631/791-108 oder per E-Mail: buergerbuero@neuenburg.de ÄRZTE Termine Touristik Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Tel. 07631-9318038 oder per E-Mail: touristik@neuenburg.de Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst 01805 19292300 Termine der anderen Abteilungen über die Zentrale Bereitschaftsdienste für Zahnärzte 01803 22255540 Tel. 07631/791-0 oder per E-Mail: stadtverwaltung@neuenburg.de Helios Klinik Müllheim 07631 880 Sollten Sie bereits in Kontakt mit den jeweiligen Fachabteilungen ste- Apotheken Notdienst 0137 88822833 hen, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne direkt an die/den zustän- Vergiftungszentrale der Uni Freiburg 0761 19240 dige/n Sachbearbeiter/in wenden. Tierärztlicher Notdienst 07631 36536 Bitte beachten Sie im Rathaus Neuenburg am Rhein die Hygiene- und Abstandsregeln und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Wir bitten APOTHEKENNOTDIENST um Ihr Verständnis. Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und endet ORTSVERWALTUNGEN um 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag. Donnerstag, 03.06.2021: Fohmann‘sche Apotheke, Tel.: 07635 - 5 56, Eisenbahnstr. 13, SPRECHZEITEN ORTSVORSTEHER 79418 Schliengen Malteser Apotheke, Tel.: 07634 - 20 39, Im Stühlinger 16, Steinenstadt Dienstag 9.00 – 10.30 Uhr 79423 Heitersheim und nach Terminvereinbarung Grißheim Donnerstag 8.00 – 9.30 Uhr Freitag, 04.06.2021: und nach Terminvereinbarung Hebel-Apotheke, Tel.: 07631 - 22 53, Werderstr. 31 A, 79379 Müllheim Schneckental-Apotheke, Tel.: 07664 - 60 09 00, Schwabenmatten 3, 79292 Pfaffenweiler, Breisgau Samstag, 05.06.2021: MÜLLABFUHRTERMINE Die Rhein-Apotheke, Tel.: 07631 - 77 10, Schlüsselstr. 4, Montag, 07.06.2021 79395 Neuenburg am Rhein • Restmüll, Kernstadt und Teilorte Katharina-Barbara-Apotheke, Tel.: 07634 - 82 28, Hauptstr. 48, 79295 Sulzburg • Gelber Sack, Kernstadt und Teilorte Sonntag, 06.06.2021: Zuständig für den Abfall ist die Abfallwirtschaft des Landratsamtes Breisgau-Hoch- Rats-Apotheke, Tel.: 07633 - 37 90, Lammplatz 11, 79189 Bad Krozingen schwarzwald (Abfallberatung 0761/ 2187-9707). Bei Nichtabholung wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis: Für Rest- Montag, 07.06.2021: müll, Bio- und Papiertonne: 0761/51509-95. für gelbe Säcke: 0800/1223255 Hardt-Apotheke, Tel.: 07633 - 1 33 55, Schwarzwaldstr. 16 A, 79258 Hartheim Markgrafen-Apotheke, Tel.: 07632 - 3 76, Waldweg 2, 79410 Badenweiler Dienstag, 08.06.2021: IMPRESSUM Apotheke am Bahnhof, Tel.: 07633 - 47 47, Bahnhofstr. 6, Das Mitteilungsblatt „Hallo Neuenburg Verantwortlich für die Kirchen- & 79189 Bad Krozingen am Rhein“ mit den amtlichen Bekannt- Vereinsmitteilungen: machungen der Stadt Neuenburg am Die jeweilige Kirche bzw. der/ die Vorsit- Rhein erscheint wöchentlich donnerstags zende des jeweiligen Vereins. Mittwoch, 09.06.2021: und wird an alle erreichbaren Haushalte Linden-Apotheke, Tel.: 07631 - 39 78, Breitenweg 10 A, 79426 Buggingen der Stadt Neuenburg mit den Stadtteilen Tuniberg-Apotheke, Tel.: 07664 - 32 05, St.-Erentrudis-Str. 22, Zienken, Grißheim und Steinenstadt kos- Redaktionelle Leitung: tenlos verteilt. AMTLICHER TEIL: 79112 Freiburg Sabrina Kirner, Tel. 07631 791-101 Herausgeber: Primo-Verlag Anton Stähle REDAKTIONELLER TEIL: Primo- Donnerstag, 10.06.2021: GmbH & Co. KG, Meßkircher Str. 45, Redaktionsbüro, Tel. 07771 9317-900 78333 Stockach Breisgau-Apotheke, Tel.: 07633 - 53 93, Staufener Str. 1, 79238 Ehrenkirchen E-Mail: redaktion-neuenburg@ primo-stockach.de Flora-Apotheke, Tel.: 07631 - 3 63 40, Hauptstr. 123, 79379 Müllheim Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Joachim Schuster oder Für den Anzeigenteil: die/der von ihm Beauftragte Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, BITTE BEACHTEN: Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, & Co. KG Die Ausgabe Nr. 23 erscheint am 10. Juni 2021 www.primo-stockach.de Abgabeschluss ist am Montag, 07. Juni 2021 um 8 Uhr Verantwortlich für die Anzeigenschluss: Fraktionsmitteilungen: im Verlag. Ihren Beitrag senden Sie an Die jeweilige Fraktion bzw. der/ die montags, 15 Uhr im Verlag redaktion-neuenburg@primo-stockach.de. Vorsitzende der jeweiligen Fraktion.
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 03. Juni 2021 • 3 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sitzung des Ausschusses 7.5. Bauantrag, Entscheidung über die Erteilung des ge- für Umwelt und Technik meindlichen Einvernehmens, Am Alten Zoll, Flst. Nr. 4532/12, Gemarkung Neuenburg Die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt 7.6. Bauantrag, Entscheidung über die Erteilung des ge- und Technik findet am Montag, 07.06.2021, 17.00 Uhr im Sit- meindlichen Einvernehmens, Am Alten Zoll, Flst. Nr. zungssaal des Rathauses statt. 4532/12, Gemarkung Neuenburg Tagesordnung 7.7. Bauantrag, Entscheidung über die Erteilung des ge- meindlichen Einvernehmens, Basler Straße/Schlüssel- 1. Aktuelles aus der Verwaltung straße, Flst. Nr. 4327/1, Gemarkung Neuenburg 2. Genehmigung der Niederschrift 7.8. Bauantrag, Entscheidung über die Erteilung des ge- 3. Parkhaus am Rheintor; Vergabe der Stahltüren mit meindlichen Einvernehmens, Colmarer Straße, Flst. Nr. Brandschutz 4533/10, Gemarkung Neuenburg 4. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB, 7.9. Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Entscheidung Rathausplatz, Flst. Nr. 4308/1, Gemarkung Neuenburg über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, 5. Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB, Öleweg, Flst.Nr. 4404, Gemarkung Grißheim Schlüsselstraße, Flst. Nr. 4312, Gemarkung Neuenburg 7.10. Bauantrag, Entscheidung über die Erteilung des ge- 6. Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung meindlichen Einvernehmens, Rathausplatz, Flst. Nr. von Niederschlagswasser der Dach- und Verkehrsflä- 4279/2, Gemarkung Neuenburg chen über acht Versickerungsmulden auf dem Grund- 7.11. Antrag im Kenntnisgabeverfahren, Danziger Straße, stück Flst. Nr. 4560/57, Gemarkung Neuenburg Flst. Nrn. 4393/67, 4393/6, 4393/47, 4393/48, 4393/57, 7. Bauanträge und Antrag im Kenntnisgabeverfahren, Ent- 4393/58, Gemarkung Neuenburg scheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einver- nehmens Die Sitzung findet unter Beachtung der vorgegebenen Hygie- 7.1. Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Entscheidung ne- und Abstandsregeln statt. Der Raum ist gut gelüftet und über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, Desinfektionsmittel stehen bereit. Beethovenstraße, Flst. Nr. 5431, Gemarkung Neuen- burg Sitzungen der Gremien unterliegen nicht den Beschränkungen 7.2. Bauantrag, Entscheidung über die Erteilung des ge- der Corona-Verordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass si- meindlichen Einvernehmens, Müllheimer Straße, Flst. cherheitsbedingt nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern an Nr. 4232, Gemarkung Neuenburg der Sitzung teilnehmen kann. 7.3. Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, Grundsätzlich möchten wir Interessierte bitten, sich recht- Thuner Ring, Flst. Nr. 5514/1, Gemarkung Neuenburg zeitig vor der Sitzung im Rathaus bei Frau Nicole Frommherz, 7.4. Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Entscheidung Tel. 07631/791-107 oder per E-Mail: nicole.frommherz@ über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, neuenburg.de anzumelden. Thuner Ring, Flst. Nr. 5508, Gemarkung Neuenburg Öffentlich-rechtliche der Gemeinde Eschbach vertreten durch Herrn Bürgermeister Mario Schlafke Vereinbarung der Gemeinde Gottenheim vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Riesterer zur Bildung eines gemeinsamen der Stadt Heitersheim Gutachterausschusses vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Zachow „Markgräflerland-Breisgau“ der Gemeinde Ihringen zwischen vertreten durch Herrn Bürgermeister Benedikt Eckerle der Stadt Müllheim der Gemeinde March vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Löffler vertreten durch Herrn Bürgermeister Helmut Mursa (im Folgenden: „übernehmende Gemeinde“) der Gemeinde Merdingen und vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Rupp der Gemeinde Ballrechten-Dottingen der Gemeinde Münstertal vertreten durch Herrn Bürgermeister Patrick Becker vertreten durch Herrn Bürgermeister Rüdiger Ahlers der Gemeinde Bötzingen der Stadt Neuenburg am Rhein vertreten durch Herrn Bürgermeister Dieter Schneckenburger vertreten durch Herrn Bürgermeister Joachim Schuster der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl der Gemeinde Umkirch vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Bruder vertreten durch Herrn Bürgermeister Walter Laub
4 • Donnerstag, 03. Juni 2021 HALLO NEUENBURG AM RHEIN und der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl heim (übernehmende Gemeinde) in Abstimmung mit den vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Bohn abgebenden Städten/Gemeinden bzw. ggf. weiteren ab- gebenden Städten/Gemeinden festgelegt. Die Benennung (im Folgenden: „abgebende Städte/Gemeinden“) erfolgt in der Weise, dass die Beteiligten, d.h. abgebende Städte/Gemeinden und die Stadt Müllheim (übernehmende Stand: 06.05.2021 (Endfassung) Gemeinde), berechtigt sind, pro angefangene 5.000 Ein- AZ: 625.21:0001/3/4 wohner je eine/n Gutachter*in vorzuschlagen. Für die Er- mittlung der Einwohnerzahl findet § 143 Gemeindeordnung Vorbemerkung: (GemO) entsprechend Anwendung. Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und die Städ- (3) Wächst eine Stadt/Gemeinde und erreicht innerhalb der te/Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten Amtsperiode die nächsthöhere Größenklasse, so stellt sie am Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, Heitersheim, Ihringen, trotzdem erst in der darauffolgenden Amtsperiode eine/n March, Merdingen, Münstertal, Neuenburg am Rhein, Umkirch Gutachter*in mehr. Schrumpft eine Stadt/Gemeinde und und Vogtsburg im Kaiserstuhl (abgebende Städte/Gemeinden) schließen zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses fällt innerhalb der Amtsperiode in die nächstniedrigere „Markgräflerland-Breisgau“ aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 2 der Größenklasse, so stellt sie trotzdem erst in der darauffol- Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, genden Amtsperiode eine/n Gutachter*in weniger. Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Bauge- (4) Der/die Vorsitzende, seine/ihre zwei Stellvertreter*innen setzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) in Verbin- sollen vom Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmen- dung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit de Gemeinde) für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperi- (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung: ode auf Basis eines rollierenden Systems bestellt werden: Legislaturperiode 1 (1.1.2021 – 31.12.2024) Vorsitz: Vorschlagsrecht Bad Krozingen § 1: Gegenstand der Vereinbarung: 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein (1) Die abgebenden Städte/Gemeinden übertragen die Bildung 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Müllheim von Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO auf die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde). Legislaturperiode 2 (1.1.2025 – 31.12.2028) (2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erfüllt Vorsitz: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein anstelle der abgebenden Städte/Gemeinden die nach 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Müllheim Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch nach der 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad Krozingen Gutachterausschussverordnung (GuAVO) sowie nach dem Legislaturperiode 3 (1.1.2029 – 31.12.2032) Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Aufgaben des Gut- Vorsitz: Vorschlagsrecht Müllheim achterausschusses, in eigener Zuständigkeit. 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad Krozingen Sie übernimmt die übertragenen Aufgaben uneinge- 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein schränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche mit den Nach Ablauf Legislaturperiode 3 beginnt das rollierende Sys- übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten tem wieder wie oben beschrieben von vorne (Beginn bei Le- gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die Stadt gislaturperiode 1 über 2 und 3 in einer „Endlosschleife“). Müllheim (übernehmende Gemeinde) über. Sie erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen. (5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) gewähr- (3) Die abgebenden Städte/Gemeinden verpflichten sich, ihre leistet, dass bei Belangen der beteiligten Städte/Gemein- jeweiligen Gutachterausschussgebührensatzungen sowie den (z.B. Bodenrichtwerte, Gutachten etc.) vorrangig die die maßgeblichen Ziffern des Gebührenverzeichnisses der bestellten Gutachter*innen der Wohnsitzkommune heran- jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung zum 01.07.2021 gezogen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des aufzuheben. Der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein- gemeinsamen Gutachterausschusses. de) ist ein Protokollauszug der entsprechenden Gremiums- (6) Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gutachter*in- sitzung zu übersenden. nen zu bestellenden Vertreter*innen des Finanzamtes und (4) Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Städte/ dessen/deren Stellvertreter*innen obliegt der zuständigen Gemeinden erweitert werden, soweit die Städte/Gemein- Finanzbehörde (§ 2 Absatz 2 GuAVO). den im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Städte/Gemein- den bedarf der Zustimmung der Stadt Müllheim (überneh- § 3: Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses mende Gemeinde) sowie der jeweils abgebenden Stadt/ (1) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus- Gemeinde. ses wird bei der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein- de) eingerichtet (§ 8 Absatz 1 GuAVO). Diese trägt die Be- zeichnung § 2: Zusammensetzung des Gutachterausschusses, Gutach- „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus- terbestellung ses „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müll- (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Müllheim heim“ (übernehmende Gemeinde) ein Gutachterausschuss gebil- (nachstehend „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutach- det. Dieser trägt die Bezeichnung terausschusses" genannt). „Gemeinsamer Gutachterausschuss „Markgräfler- (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsit- land-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim“ zenden des Gutachterausschusses die Erledigung der lau- (nachstehend "gemeinsamer Gutachterausschuss" ge- fenden Verwaltungsaufgaben. nannt). (3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen in Abstim- sich, die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforder- mung mit der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutach- liche und geeignete Personal- und Sachmittelausstattung zu terausschusses nach Maßgabe von § 192 Absatz 3 Bauge- gewährleisten (§ 1a GuAVO). Die Stadt Müllheim (überneh- setzbuch (BauGB) in der Grundstückswertermittlung und mende Gemeinde) besetzt die Geschäftsstelle mit eigenem sonstigen Wertermittlungen erfahrene Personen, die vom Personal. Die hierfür erforderlichen Personalentscheidungen Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein- obliegen der Stadt Müllheim. Die Stadt Müllheim (überneh- de) zu ehrenamtlichen Gutachter*innen bestellt werden. mende Gemeinde) verpflichtet sich weiter, eine regelmäßige Die Anzahl der Mitglieder*innen (Gutachter*innen) des ge- fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*innen der Geschäfts- meinsamen Gutachterausschusses wird von der Stadt Müll- stelle und der Gutachter*innen sicherzustellen.
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 03. Juni 2021 • 5 § 4: Übergang der Aufträge die jeweilige abgebende Stadt/Gemeinde zurückgegeben, (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachteraus- soweit es sich um Originale handelt. schüsse der abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer (6) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die Mit- Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband arbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- Müllheim-Badenweiler) beantragten und noch nicht fertig achterausschusses auf das elektronische Grundbuch und gestellten Verkehrswertgutachten gehen auf den gemein- die Grundakten für die Grundstücke im Gebiet der jeweili- samen Gutachterausschuss über. Auf § 6 Absatz 7 dieser gen abgebenden Stadt/Gemeinde zuzugreifen, soweit dies Vereinbarung wird verwiesen. zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. Entsprechende Anträge zum automatisierten Abrufverfah- ren aus den maschinell geführten Grundbüchern der abge- §5 Mitwirkung der abgebenden Städte/Gemeinden bei der benden Städte/Gemeinden und der Stadt Müllheim (über- Erfüllung der Aufgabe nehmende Gemeinde) bei der Grundbuchdatenzentrale (1) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäfts- Baden-Württemberg werden von der Geschäftsstelle des stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Inkraft- gemeinsamen Gutachterausschusses gestellt. treten dieser Vereinbarung ihren Geodatenbestand, wenn (7) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die Mit- möglich in digitaler Form, zur Erfüllung der Aufgabe kos- arbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- tenfrei zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem: achterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit • Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformati- dies zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich oder sachdien- onssystems (ALKIS), lich ist. • Daten über Altlasten, (8) Die bei den abgebenden Städten/Gemeinden oder ihrer • Bodenrichtwertkarten, Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband • Flächennutzungsplan, March-Umkirch) eingehenden Urkunden, die für den ge- • Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Ab- meinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden wasser...), von den abgebenden Städten/Gemeinden spätestens in- • Höhenlinien, nerhalb einer Woche in verschlossenem Umschlag an die • Orthofotos, Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses • Schutzgebiete, weitergeleitet. • Karten und Lagepläne zu kommunalen Satzungen, ins- besondere Bebauungspläne (zeichnerischer Teil), alte (9) Die abgebenden Städte/Gemeinden tragen dafür Sorge, Ortsbaupläne, Sanierungsgebiete, dass mit Ablauf des auf das Wirksamwerden dieser Ver- • Bauakten, einbarung vorangegangenen Tages die Dienststempel der • Baulasten, jeweiligen Gutachterausschüsse entwertet werden. Die • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, Bestellung von ehrenamtlichen Gutachter*innen durch die • Daten zum Denkmalschutz, abgebenden Städte/Gemeinden ist mit dem Wirksamwer- • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bo- den dieser Vereinbarung durch den/die jeweilige/n Bürger- denordnungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzrege- meister*in zu widerrufen (§ 4 Absatz 1 GuAVO). Der Stadt lungen, Flurbereinigungen), Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist ein durch den/die • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick- jeweilige/n Bürgermeister*in bestätigter Nachweis zu § 5 lungsmaßnahmen, Absatz 9 Satz 1 und 2 zu übersenden. • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren. (2) Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den abgeben- den Städten/Gemeinden aktualisiert werden, übergeben § 6: Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung diese das entsprechende Update / den aktualisierten Da- (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erhebt für tenbestand spätestens zwei Wochen nach dem Update an Amtshandlungen im Rahmen der ihr übertragenen Auf- die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus- gabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener ses. Zuständigkeit. Sie kann im Rahmen der ihr übertragenen (3) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäfts- Aufgabengebiete Satzungen erlassen, die für das gesamte stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses den jeweili- Gebiet der Beteiligten gelten; dies gilt nicht für die Erhe- gen amtlichen Straßenschlüssel in Papierform und als elek- bung von Steuern. tronische Datei (Excel-Format) zur Verfügung. (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden beteiligen sich an den (4) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermöglichen den Mit- nicht durch Gebühren und Auslagen nach Absatz 1 gedeck- arbeiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- ten laufenden Personal- und Sachaufwendungen der Stadt achterausschusses kostenfrei Zugriff auf alle bei ihr vor- Müllheim (übernehmende Gemeinde), die durch die Auf- handenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen gabenerfüllung des gemeinsamen Ausschusses und der Daten. Hierzu gehören unter anderem die Geschäftsstelle des gemeinsamen Ausschusses entstehen, • Bauakten, entsprechend den nach § 6 Abs. 6 dieser Vereinbarung. • Baulasten, festgelegten Kostenverteilungsschlüsseln. • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, (3) Da zur Einnahme der Arbeitsbereitschaft unstreitig eine • Daten zum Denkmalschutz, Vorbereitungsphase nötig ist, für die noch keine Daten • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bo- als Grundlage für die Berechnung der Kostenverteilungs- denordnungsmaßnahmen, schlüssel vorliegen, ist es vorgesehen, dass den beteilig- • Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), ten Städten/Gemeinden – d.h. neben den diese öffent- • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwick- lich-rechtlich Vereinbarung zu Beginn schließenden Städte/ lungsmaßnahmen, Gemeinden (die Beteiligten) auch weitere beitrittswillige • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, Städte/Gemeinden in den jeweiligen Erweiterungspha- • Einwohnermeldedaten. sen - im gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräfler- (5) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen der Ge- land-Breisgau“ nur die tatsächlich anfallenden Kosten der schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses ei- Stadt Müllheim für die Anschubfinanzierung am Projekten- ne/n ständige/n Ansprechpartner*in, welche/r die Unterla- de in Rechnung gestellt werden („Spitzabrechnung“). gen bei der jeweiligen abgebenden Stadt/Gemeinde erhebt a. Die beteiligten Städte/Gemeinden vereinbaren im Vor- und der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- griff auf die vorgenannte Spitzabrechnung eine An- schusses innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung schubfinanzierung als pauschale Einmalzahlung i.H.v. 2 übersendet. Die Unterlagen werden nach Gebrauch von der € pro Einwohner*in. Mit dieser Anschubfinanzierung ist Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses an gleichzeitig der Aufwand für die rückwirkende Erfassung
6 • Donnerstag, 03. Juni 2021 HALLO NEUENBURG AM RHEIN und Auswertung der Kauffälle auf dem Gebiet der abge- der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Gesamtzahl benden Städte/Gemeinden ab sechs Monate vor Inkraft- aller erfassten Kauffälle eines Jahrgangs. treten der Vereinbarung abgegolten. Die Anschubfinan- (ii) Für den privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb ge- zierung wird vier Wochen nach Vertragsschluss fällig, werblicher Art“): Verzug ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Das Verhältnis der Anzahl der Gutachten eines Jahrgangs auf geregelt. dem Gebiet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Ge- b. Die Einwohnerzahl richtet sich dabei nach den zuletzt samtzahl aller erstatteten Gutachten eines Jahrgangs. Als Kauf- vor Vertragsschluss vorliegenden Zahlen des Statisti- fall im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüssels gelten alle schen Landesamtes (Ergebnisse der Bevölkerungsfort- Flurstücke bzw. Flur-stücksanteile (Miteigentumsanteile), die schreibung auf Basis des Zensus). in Verträgen behandelt werden, die dem Gutachterausschuss c. Am Projektende kann es so zu Rückzahlungen oder nach § 195 BauGB übersandt werden. Als Gutachten im Sinne Nachforderungen der tatsächlich angefallenen Kosten dieses Kostenverteilungsschlüssels gelten alle in einem Jahr- der Stadt Müllheim für die Anschubfinanzierung an die gang bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bean- beteiligten Städte/Gemeinden kommen. Projektende ist tragten Gutachten im Sinne des § 193 Absatz 1 BauGB, die unter hierbei die Einnahme der Zielgliederung unter Herstel- einem Jahrgang geführt werden, unabhängig vom Zeitpunkt lung deren Arbeitsbereitschaft. ihrer Fertigstellung. d. Ein klarer zeitlicher Schnitt zwischen den notwendigen Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten und die Fi- Vorarbeiten in den jeweiligen Erweiterungsphasen und nanzierungsbeiträge des privatwirtschaftlichen Bereichs dem operativen Betrieb ist hierbei zwingend notwendig („Betrieb gewerblicher Art“) und die hierfür anfallenden Fi- und wird aus Transparenzgründen klar kommuniziert so- nanzierungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der gesetz- wie laufend durch die buchhalterische Erfassung „ope- lichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen. rativer Betrieb“/“Anschubfinanzierung“ sichergestellt. (7) Hinsichtlich der Gebühren für Verkehrswertgutachten, die Für den Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten bis zum Inkrafttreten dieser Vereinbarung bei den abge- der Stadt Müllheim für die Anschubfinanzierung hat benden Städten/Gemeinden bzw. ihrer Zusammenschlüsse die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) geeig- (z.B. Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenwei- nete Kostennachweise zu führen. Anstelle eines Ein- ler) beantragt wurden, vereinbaren die Stadt Müllheim zelnachweises können Personal- und Sachkosten auch (übernehmende Gemeinde) und die abgebenden Städte/ mit Pauschalwerten angesetzt werden, die gemäß den Gemeinden im Innenverhältnis, dass der Stadt Müllheim anerkannten Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (übernehmende Gemeinde) die eingenommenen Gebüh- der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungs- ren auf der Grundlage der Gutachterausschussgebühren- management (KGSt) in der jeweils gültigen Fassung er- satzung des gemeinsamen Gutachterausschusses zustehen. mittelt wurden. Auf § 4 Absatz 1 dieser Vereinbarung wird verwiesen. e. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der An- schubfinanzierung und die hierfür anfallenden Finan- (8) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haushaltsjahr. zierungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der gesetz- Grundlage für die Ermittlung der Personal- und Sachauf- lichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen, soweit sie dem wendungen nach den vorgenannten Absätzen bilden dabei privatwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen sind. insbesondere: • die tatsächlichen Personalaufwendungen für die zur (4) Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des gemein- Aufgabenerfüllung notwendigen Beschäftigten und Be- samen Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, amten, sowohl in der Vorbereitungsphase (Anschubfinanzierung) • die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtli- als auch im operativen Betrieb, werden von der Stadt Müll- chen Gutachter gemäß § 14 GuAVO, heim wie folgt gebucht: • die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildun- (i) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“): gen, Hierzu gehören alle mit • die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushalts- • der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Absatz 5 führung aus dem notwendigen Personaleinsatz erge- BauGB), benden Sachkosten aller Arbeitsplätze des gemeinsa- • der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) und men Gutachterausschusses sowie der gemeinsamen der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Da- Geschäftsstelle, ermittelt auf Grundlage der Perso- ten (§ 193 Absatz 5 BauGB) sowie nal- und Versorgungsaufwendungen im Gutachteraus- • der Erteilung von Auskünften jeglicher Art schusswesen des abzurechnenden Jahres unter Berück- einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten) sichtigung der anteiligen Verwaltungsgemeinkosten und Gebühreneinnahmen der Verwaltungsgebührensat- nach den anerkannten Grundsätzen „Kosten eines Ar- zung (Erträge). beitsplatzes“ der KGSt, (ii) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerblicher • die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Pro- Art“): gramme im Gutachterausschuss (Kaufpreissammlung, Hierzu gehören alle mit Wertermittlungsprogramm). • der Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert Für den Nachweis der Personal- und Sachaufwendungen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von hat die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) geeig- Rechten an Grundstücken nete Kostennachweise zu führen. Anstelle eines Einzel- einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten) nachweises können Personal- und Sachkosten auch mit und Gebühreneinnahmen der Gutachterausschussgebüh- Pauschalwerten angesetzt werden, die gemäß den an- ren- und Verwaltungsgebührensatzung (Erträge). erkannten Grundsätzen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der (5) Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Abmangel) wird KGSt in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden. für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“) und den (9) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist be- privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb gewerblicher Art“) rechtigt, Vorauszahlungen je in der Mitte eines Kalender- jeweils getrennt ermittelt. Es findet aus Gründen der Um- vierteljahres (15.02./15.05./15.08. und 15.11.) in Höhe eines satzbesteuerung des privatwirtschaftlichen Bereichs („Be- Viertels des sich nach dem Haushaltsplan ergebenden Um- trieb gewerblicher Art“) keine Verrechnung untereinander lagebedarfs von den Beteiligten zu erheben. statt. (10) Bis zum 30. September des Folgejahres erstellt die Stadt (6) Für die Weiterberechnung des Abmangels (Saldo aus Ein- Müllheim (übernehmende Gemeinde) eine Abrechnung der nahmen und Ausgaben) werden zur Kostenverteilung fol- im vorausgegangenen Haushaltsjahr im Zusammenhang gende zwei Kostenverteilungsschlüssel vereinbart: mit der Aufgabenerfüllung angefallenen Aufwendungen (i) Für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“): nach § 6 dieser Vereinbarung und der geltend gemachten Das Verhältnis der Kauffälle eines Jahrgangs auf dem Gebiet Gebühren und Auslagen. Die Erstattung des sich nach Ab-
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 03. Juni 2021 • 7 zug der Gebühren und Auslagen aus der Abrechnung er- § 9: Haftung gebenen Betrages erfolgt durch die beteiligten Städte/Ge- (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet meinden nach Zugang der Abrechnung nach Satz 1, Verzug sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. (11) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträ- (2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) haftet für ge nach den für Gebühren geltenden kommunalabgaben- die von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Beauftrag- rechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschlä- ten nach den gesetzlichen Bestimmungen. ge zu entrichten. § 10: Kündigung § 7: Verpflichtungen der beteiligten Städte/Gemeinden (1) Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung ist nicht befristet. (1) Den beteiligten Städten/Gemeinden obliegt die Verpflich- (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden haben das Recht, diese tung zur gegenseitigen Information und sonstigen ver- Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Als Kündigungsfrist werden 24 Monate zum Jahresende (31.12.) vereinbart (§ 25 tragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignis- Absatz 4 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)). sen haben sich die beteiligten Städte/Gemeinden jeweils (3) Die Kündigung erfolgt durch Schriftform. unaufgefordert zu unterrichten. (4) Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt Müllheim (2) Die beteiligten Städte/Gemeinden verpflichten sich, diese (übernehmende Gemeinde) Anspruch auf Kostenbeteiligung Vereinbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach den für die bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. Leistungen. (3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist verpflich- tet, den abgebenden Städten/Gemeinden jederzeit (soweit zulässig) Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zu- § 11: Erfüllungsort und Gerichtsstand sammenhang mit der Erfüllung der Aufgabe stehen. Erfüllungsort ist Müllheim. Gerichtsstand ist das zuständige Verwaltungsgericht. (4) Die beteiligten Städte/Gemeinden werden, soweit recht- lich zulässig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen § 12: Wirksamkeit, in Kraft treten vornehmen, die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Ballrechten-Dottingen hat oder sachdienlich sind. dieser Vereinbarung am 25.02.2021 zugestimmt. (5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) benennt (2) Der Gemeinderat der Gemeinde Bötzingen hat dieser Ver- den abgebenden Städten/Gemeinden eine/n ständigen An- einbarung am 09.02.2021 zugestimmt. sprechpartner*in für die Erfüllung der Aufgabe. (3) Der Gemeinderat der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl hat dieser Vereinbarung am 18.02.2021 zugestimmt. § 8: Datenschutz (4) Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbach hat dieser Ver- einbarung am 25.03.2021 zugestimmt. (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) stellt durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen sicher, (5) Der Gemeinderat der Gemeinde Gottenheim hat dieser Ver- dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt wer- einbarung am 25.03.2021 zugestimmt. den. Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbe- (6) Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim hat dieser Verein- richt des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Ba- barung am 16.03.2021 zugestimmt. den-Württemberg, Landtagsdrucksacke 13/4910 S. 59 ff.), (7) Der Gemeinderat der Gemeinde Ihringen hat dieser Verein- dass barung am 15.02.2021 zugestimmt. • erkennbar an den gemeinsamen Gutachterausschuss (8) Der Gemeinderat der Gemeinde March hat dieser Vereinba- gerichtete Schreiben von der zentralen Poststelle der rung am 08.03.2021 zugestimmt. Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde), der Ge- schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses (9) Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat dieser Ver- ungeöffnet vorgelegt werden; einbarung am 27.04.2021 zugestimmt. • die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass (10) Der Gemeinderat der Gemeinde Münstertal hat dieser Ver- sie die personenbezogenen Daten, die sie aufgrund ihrer einbarung am 22.03.2021 zugestimmt. Tätigkeit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätig- (11) Der Gemeinderat der Stadt Neuenburg am Rhein hat dieser keit geheim zu halten haben; Vereinbarung am 12.04.2021 zugestimmt. • Gutachten nicht vom/von der Vorsitzenden oder anderen (12) Der Gemeinderat der Gemeinde Umkirch hat dieser Verein- Personen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeig- barung am 08.02.2021 zugestimmt. nete Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnis- (13) Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl hat nahme und Nutzung der Daten durch Mitbewohner*in- dieser Vereinbarung am 26.01.2021 zugestimmt. nen oder Besucher*innen ausschließt; • beim Transport personenbezogener Unterlagen zwi- (14) Der Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende schen Behörde und häuslichem Arbeitsplatz oder zwi- Gemeinde) hat dieser Vereinbarung am 21.04.2021 zuge- schen Behörden untereinander verschlossene Behält- stimmt. nisse zur Aufbewahrung verwendet werden; (15) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Ge- • die in der Registratur der erfüllenden Körperschaft auf- nehmigung der Rechtsaufsichtbehörde. bewahrten Gutachten (Bürofertigungen), Urkunden und (16) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Geneh- Akten nur dem gemeinsamen Gutachterausschuss und migung von allen beteiligten Städten und Gemeinden öf- den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des gemeinsamen fentlich bekanntzumachen. Sie wird am Tag nach der letz- Gutachterausschusses zugänglich sind; ten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch am • Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*in- 01.07.2021, rechtswirksam. nen aufbewahrt werden; (17) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) teilt der • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch Zentralen Geschäftsstelle die Bildung des gemeinsamen erteilt werden und Gutachterausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymi- den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach sierter Form erteilt werden. Inkrafttreten dieser Vereinbarung mit.
8 • Donnerstag, 03. Juni 2021 HALLO NEUENBURG AM RHEIN § 13: Salvatorische Klausel Für die Gemeinde Merdingen, Für die Gemeinde Münstertal, Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung un- [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksam- Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Martin Rupp, Bürgermeister Rüdiger Ahlers, Bürgermeister keit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten Städte/Gemeinden werden in einem solchen Fall die un- wirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem Für die Stadt Für die Gemeinde Umkirch, sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Neuenburg am Rhein, [Ihringen, 11. Mai 2021] Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Walter Laub, Bürgermeister gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung er- Joachim Schuster, Bürgermeister gibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. Für die Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl, [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Benjamin Bohn, Bürgermeister Für die Stadt Müllheim, (übernehmende Gemeinde) [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Martin Löffler, Bürgermeister 79104 Freiburg, den 21. Mai 2021 Für die Gemeinde Ballrech- Für die Gemeinde Bötzingen, ten-Dottingen, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Genehmigung Im Original gezeichnet Dieter Schneckenburger, Bürger- Patrick Becker, Bürgermeister meister Die am 11.05.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinba- rung zwischen der Stadt Müllheim und den Städten Heitersheim, Für die Gemeinde Eichstetten am Für die Gemeinde Eschbach, Neuenburg am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie den Kaiserstuhl, [Ihringen, 11. Mai 2021] Gemeinden Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten am [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Mario Schlafke, Bürgermeister Kaiserstuhl, Eschbach, Gottenheim, lhringen, March, Merdingen, Michael Bruder, Bürgermeister Münstertal und Umkirch, zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Ba- den-Württemberg und Bildung des gemeinsamen Gutachteraus- Für die Gemeinde Gottenheim, Für die Stadt Heitersheim, schusses „Markgräflerland-Breisgau'', wird nach § 25 Abs. 5 des [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt. Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Christian Riesterer, Bürgermeister Christoph Zachow, Bürgermeister Für die Gemeinde Ihringen, Für die Gemeinde March, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Dr. Barth Benedikt Eckerle, Bürgermeister Helmut Mursa, Bürgermeister Erster Landesbeamter ENDE DER ÖFFENTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN NEUENBURG AKTUELL Corona-Testzentrum in Chalampé Seit dem 3. Mai 2021 besteht die Möglichkeit, sich auf französischer Seite in Chalampé testen zu lassen. Das Angebot umfasst sowohl Schnelltests als auch PCR-Tests. Geöffnet hat das Testzentrum von Montag bis Samstag in der Zeit von 11 bis 18 Uhr. Das Ergebnis des Nasen-Schnelltests erhält der Getestete innerhalb einer Viertelstunde, nur wenige Stunden dauert die Wartezeit beim PCR-Test. Testen lassen kann sich jedermann, ohne Termin. Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte mit. Das Testzentrum ist ausgeschildert: Centre de dépistage, Salle des Galets, Avenue de la gare, Chalampé.
HALLO NEUENBURG AM RHEIN Donnerstag, 03. Juni 2021 • 9 Kommunales Schnelltestzentrum Corona-Schnelltests für Einwohner*innen der Gesamtstadt Neuenburg am Rhein sowie Pendler aus Neuenburger Unternehmen Die Stadt Neuenburg am Rhein betreibt in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Müllheim e.V. seit Montag, 22. März 2021, ein kommunales Schnelltestzentrum im Staufersaal (EG) des Stadthauses in Neuenburg am Rhein. Aufgrund der derzeitigen Lage möchten wir nochmals darauf hinweisen, Kostenlose Schnelltests Für Einwohner*innen der Gesamtstadt Neuenburg am dass das Schnelltestzentrum der Stadt Neuenburg am Rhein nur für Ein- Rhein sowie Pendler aus Neuenburger Unternehmen wohner*innen der Gesamtstadt Neuenburg am Rhein sowie Pendler aus Neuenburger Unternehmen vorgesehen ist. Online-Terminvereinbarung Keine Warteschlangen Es gelten folgende Öffnungszeiten: Max. 5 Minuten für Testvorgang Montag: 11.00 – 14.00 Uhr Mittwoch: 16.00 – 19.00 Uhr Ergebnis nach 15 - 30 Minuten Donnerstag: 11.00 - 14.00 Uhr per App inkl. PDF oder im Internet Freitag: 16.00 – 19.00 Uhr Einsatz geprüfter, qualitativ hochwertigster Schnelltests An Feiertagen ist das Testzentrum geschlossen. Bitte vereinbaren Sie vorab online und ganz einfach einen Termin un- Kommunales Schnelltestzentrum ter www.corona-schnelltest-neuenburg.de. Den für die Anmeldung erforderlichen QR-Code aus der Bestätigungsmail bringen Sie in ausge- der Stadt Neuenburg am Rhein druckter Form mit oder zeigen diesen einfach per Smartphone vor der Stadthaus Testung vor. Marktplatz 2 79395 Neuenburg am Rhein Weitere Informationen unter: corona-schnelltest-neuenburg.de www.corona-schnelltest-neuenburg.de Kriminalstatistik eines der Häufigkeitszahl 5044 auf 3040 sei ebenfalls der Pandemie ge- schuldet: Die dortige Diskothek war das ganze Jahr über geschlos- außergewöhnlichen Jahres sen. Die Häufigkeitszahl bezeichnet das Verhältnis der bekannt gewordenen Straftaten bezogen auf 100.000 Einwohner. Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Zahl und Art der Sorgen machen dem Leiter des Polizeireviers besonders die 14 Straftaten aus Sexualdelikte, die in Neuenburg angezeigt wurden. „Das ist zu Das Jahr 2020 war wegen der Pandemie für die Arbeit der Polizei viel“, sagte er. Und das könne auch nicht mit der Pandemie erklärt ein Jahr der Ausnahmen. Das wurde auch deutlich beim Bericht werden. Hier appellierte Müller an das Umfeld der Betroffenen. zur Kriminalstatistik, den Polizeioberrat Thomas Müller, Leiter des „Schauen Sie hin. Es wäre schön, wenn Sie uns helfen könnten“, Polizeireviers Müllheim, dem Neuenburger Gemeinderat unter bat er. Zu den Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung ge- besonderer Berücksichtigung der Zahlen für Neuenburg am Rhein höre auch der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie. vorlegte. Bei der Präsentation dabei war auch Polizeihauptkom- „Solche Bilder wollen Sie nicht sehen“, sagte er. missar Miguel Santamaria-Zons, der Leiter des Polizeipostens Neuenburg, der dem Polizeirevier Müllheim unterstellt ist. Ins- Von den 485 Personen, die in Neuenburg insgesamt als Tatver- gesamt liegen im Einzugsbereich des Polizeireviers Müllheim 13 dächtige festgestellt wurden, sind 324 mit ausländischem Pass. Kommunen. Der größte Teil dieser Gruppe sind Franzosen, gefolgt von Rumä- nen, Türken, Italienern und Kosovaren. Eine kleine Zahl kommt Bei der Interpretation der Zahlen greifen die üblichen Vergleichs- aus Gambia. 110 haben ihren Wohnort in Frankreich. Von einer muster mit den Vorjahren nicht immer, betonte Müller. So ist die Ausländerkriminalität könne man hier nicht sprechen, betonte Zahl der Straftaten in Neuenburg gegenüber 2019 um 102 Fälle Müller. Ebenso wenig wie von einer auffälligen Kriminalitätsrate zurückgegangen, die Aufklärungsquote mit 68,3 Prozent auf ei- bei Asylsuchenden und Geflüchteten, die in der statistischen Er- nem neuen Höchststand im Fünfjahresvergleich. Die tatortbe- hebung künftig deswegen auch nicht mehr gesondert aufgeführt zogene Kriminalitätsbelastung zeigt für alle 13 Kommunen zum werden sollen. Vorjahresvergleich Rückgänge, doch liegen Hartheim, Müllheim und Neuenburg deutlich über dem Schnitt. Grund dafür sind nach Ein Anliegen war Müller die Interpretation der Zahlen für die Ju- Müller zum einen die Grenzlage, zum anderen für Hartheim und gendkriminalität: 16,9 Prozent der Tatverdächtigen 2020 sind unter Neuenburg auch die Lage an der Autobahn: An den Tank- und 21 Jahre alt. „Wenn erst einmal eine Freundin da ist, macht man Rastanlagen werden nicht nur jene Verkehrsdelikte aufgenom- keine Dummheiten mehr“, folgert Müller. Auch die Zugehörigkeit men, die auf der A5 selbst begangen werden, hier gibt es auch zu einem Verein wirke sich positiv auf das Verhalten der Jugendli- Tankbetrügereien und andere Straftaten, die in die Statistik ein- chen aus. „Wenn Sie für die Jugendarbeit in den Vereinen Geld aus- fließen. Ein signifikanter Rückgang der Straftaten in Auggen von geben, helfen Sie uns“, appellierte Müller an das Gremium.
10 • Donnerstag, 03. Juni 2021 HALLO NEUENBURG AM RHEIN Ein Ausreißer nach unten war das Jahr 2020 in der Statistik der Rohheitsdelikte. Die Zahl der angezeigten Straftaten ist in Neu- Straßenlaterne defekt? enburg von 146 auf 85 gesunken. Müller erklärte das mit dem Meldung defekter Straßenbeleuchtung Ausfall von Festen und vergleichbaren Anlässen. Gesunken sind über den neuen Online-Service auch die Fallzahlen von Straßenkriminalität. Vermehrt angezeigt aber wurden Fälle von häuslicher Gewalt, auch das eine Folge der Ab sofort bietet die Stadt Neuenburg am Rhein zusammen mit Pandemie. Hier appellierte Müller an Nachbarn und Mitbewoh- dem regionalen Energie- und Umweltdienstleister Badenova eine ner, nicht wegzusehen oder wegzuhören, wenn sie Zeugen sol- neue Möglichkeit für die Meldung defekter Straßenbeleuchtung cher Straftaten werden. über einen Online-Service für die Bürgerinnen und Bürger an. Auch die Zahl der Diebstähle und Wohnungseinbrüche hat sich Dies funktioniert ganz einfach über die Homepage der bnNETZE im Corona-Jahr im Bereich des Polizeireviers Müllheim drastisch GmbH: Auf einer Stadtkarte kann jede Straßenlaterne von Neu- verringert. Die Gründe: mehr Homeoffice, geschlossene Grenzen, enburg, Grißheim, Zienken und Steinenstadt standortgenau aus- geschlossene Schulen, mehr Menschen zu Hause. gewählt werden und die Störungsmeldung übermittelt werden. Bei der Rauschgiftkriminalität gehen dagegen die Zahlen nach Dazu wählt man die entsprechende Laterne aus, wodurch sich oben, weil die Polizei ihre Kontrollen intensiviert hat. 498 Fälle ein Eingabefeld öffnet, in welches man Angaben wie beispiels- verzeichnete das Polizeirevier, im Vorjahr waren es 480. Die Zahl weise die Art des Defektes angeben kann. Dies kann ein defektes für Neuenburg in dieser Rubrik ist indessen von 115 auf 84 gefal- Glas sein, eine Beschädigung am Mast sowie eine flackernde oder len. „Wir schauen genau hin“, betonte Müller. Auch wenn sich 93 nicht brennende Lampe. Prozent dieser Delikte auf Cannabis beziehen, seien das Anfänge, Durch die Pflichteingabefelder von Name, Adresse und Telefon- die weitere Kriminalität generieren und Existenzen vernichten nummer werden Falschmeldungen verhindert. könnten. Die Störungsmeldung kann zu jeder Tageszeit bequem und un- kompliziert erfolgen. Durch die bnNETZE wird jede Störungsmel- Zum Schluss ging Müller auf die Statistik der Verkehrsunfälle im dung zeitnah bearbeitet, denn die bnNETZE-Verbundwarte ist Revierbereich ein. Besonderes Augenmerk legte er auf die Ein- rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr besetzt. mündung der so genannten Richtbergspange in die Kreisstraße Zusätzlich ist über die Stadtkarte ersichtlich, ob eine Störung be- 4946, ein Unfallschwerpunkt, an dem 2020 bei sechs Unfäl- reits gemeldet wurde. Eine rote Straßenlaterne bedeutet: hier len fünf Menschen leicht und zwei schwer verletzt wurden und wurde eine Störung gemeldet. Eine grüne hingegen bedeutet: 620.000 Euro an Unfallkosten zusammengekommen waren. Das hier liegt keine Störung vor oder die Störung wurde behoben. Tempolimit auf der K 4946 an dieser Stelle könne nur eine erste Über nachfolgenden Link können Sie eine defekte Straßenbe- Maßnahme sein, um zu verhindern, dass es bei Verkehrsunfällen leuchtung melden: hier auch Tote gibt. Er stimmte Bürgermeister Schuster zu, dass www.bnnetze.de/service/strassenbeleuchtung-stoerung nur ein Kreisverkehr eine dauerhafte und sichere Lösung verspre- -melden/ che. 467 Einsätze des Müllheimer Polizeireviers standen 2020 in Zu- Den Link und die Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auch auf sammenhang mit der Corona-Verordnung. „Ich hoffe, dass das unserer Homepage unter www.neuenburg.de. bald vorbei ist“, meinte Müller mit Blick auf die wenigen Unbe- lehrbaren. 99 Prozent der Bevölkerung dagegen halte sich an die Regeln. Straßenbeleuchtungspunkte auf der Stadtkarte Neuenburg am Rhein Quellen: bnNETZE, Basiskarte und Daten von OpenStreetMap und OpenStreetMap Foundation, Google Maps Weitere Informationen bei: Sandrine Jordan Technische Dienste Tel. +49 (0) 76 31 - 791-209, Fax +49 (0) 76 31 - 791-216 sandrine.jordan@neuenburg.de oder bei Daniel Haberstroh Der Leiter des Müllheimer Polizeireviers, Polizeioberrat Thomas Müller (r.), Technische Dienste und der Leiter des Polizeipostens Neuenburg am Rhein, Polizeihauptkom- Tel. +49 (0) 76 31 – 791-214, Fax +49 (0) 76 31 – 791-222 missar Miguel Santamaria-Zons daniel.haberstroh@neuenburg.de © Bundesregierung
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