AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
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www.grimma.de 06/2018 | 16. Juni 2018 · 23. Jahrgang AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma Urteil am Oberlandesgericht: Oberschule darf gebaut werden Grimma. Der Bebauungsplan für die Oberschule Böhlen in Grimma ist rechtmäßig. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Normenkontroll- urteil den Antrag der Stadt Colditz auf Aufhebung des Bebauungsplans zum Neubau der Oberschule im Ortsteil Böhlen der Großen Kreisstadt Grimma abgelehnt. Die Stadt Colditz hatte sich gegen ei- nen von der benachbarten Stadt Grimma be- schlossenen Bebauungsplan gewandt, der im Juni 2017 zur Behebung eines Formfehlers bei der Be- kanntgabe erneut bekanntgemacht worden war. Dieser Bebauungsplan soll den Bau einer zweizü- gigen Oberschule mit einer Kapazität von 300 bis 360 Schülern im Ortsteil Böhlen der Stadt Grimma ermöglichen. Oberbürgermeister Matthias Berger ist glücklich über die Entscheidung: „Natürlich freuen wir uns uns, nun gegenüber Colditz in Schadenfreude aus- gemeinsame kommunale Aufgabe begreifen. Des- darüber, dass uns das Oberverwaltungsgericht zubrechen. Es ist bedauerlich, dass es überhaupt halb wird die Stadt Grimma auch jetzt auf Colditz Recht gegeben und damit den Weg für den Ersatz- zwischen zwei Städten deswegen zu einem Ge- zugehen, um den ihr möglichen Beitrag zum Erhalt neubau der Oberschule in unserem Ortsteil Böhlen richtsverfahren gekommen ist. Wir sollten die op- der Colditzer Oberschule zu leisten.“ frei gemacht hat. Es gibt aber keinen Grund für timale Ausbildung der Kinder unserer Region als Fortsetzung auf Seite 2 C M Y K S&P Sahlmann Planungsgesellschaft
Seite 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 05 | 26. Mai 2018 Stadthausjournal n Der neue Chef der Stadtwerke Grimma im Interview AUS DEM INHALT … ➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . .2–4 Dirk Elstermann ist ab August neuer Geschäfts- ➜ Amtliche Bekanntmachungen . . . . . .5–10 führer der Stadtwerke Grimma GmbH sowie Mitgeschäftsführer der Netzgesellschaft Grim- ➜ Kindertagesstätten, Schulen | Jugend . 11–14 ma. Die Stadträtinnen und Stadträte bestellten den 50-Jährigen als Nachfolger von Hagen ➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Frank Böhme, der die Stadtwerke auf eigenen ➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16–18 Wunsch im Sommer verlässt. Seit dem 1. Juni 2018 ist Dirk Elstermann im Energieunterneh- ➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . 18–20 men tätig und arbeitet sich ein. ➜ Heimatkundliches . . . . . . . . . . . . . . . . .20 Oberbürgermeister Matthias Berger (r.) gratu- ➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 21–24 liert Dirk Elstermann (l.) ➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . 25–26 ➜ Herzlichen Glückwunsch . . . . . . . . . . . 28 Wir nutzten die Gelegenheit und sprachen mit ihm: Herzlich willkommen, Herr Elstermann, beschreiben Sie uns bitte kurz Ihre Ziele: Ich möchte gemein- sam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Grimma, diese zu einem innovativen und Das nächste Amtsblatt: wettbewerbsfähigen Energieversorger weiterentwickeln und den eingeschlagenen Weg seit der Grün- ➜ Herausgabe: 09.07.2018 dung im Jahr 2013 konsequent fortführen. Hierbei möchte ich die sich ergebenden Chancen eines sich ➜ Redaktionsschluss: 21.07.2018 weiterhin verändernden Energiemarktes nutzen. Auf was freuen Sie sich am meisten? Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Gesellschafter - der Stadt Grimma -, auf die bisherigen und zukünftigen Kunden der Stadtwerke Grimma sowie auf eine vertrau- Impressum: Stadtverwaltung Grimma, ensvolle und wertschätzende Kooperation unter dem Stichwort „Teamwork“ mit den Mitarbeitern. Markt 17 | 04668 Grimma, Sie haben in den letzten Jahren viel Erfahrung gesammelt, die Leser freuen sich sicherlich über eine kurze persönliche Vorstellung. Ich verfüge im Segment der Stadtwerke über ein großes Netzwerk an Kon- Redaktion Amtsblatt takten zu Stadtwerken in Sachsen und Bayern sowie ein umfangreiches und breitgefächertes Fachwissen Email: amtsblatt@grimma.de und Branchenkenntnisse in den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmevertrieb, einschließlich der Preis- und Produktgestaltung/-entwicklung. Zuletzt war ich als Key Account Manager bei der TOTAL Energie Gas GmbH Michaela Wächter, Tel.: 03437/ 98 58 106 in Fellbach mit dem Arbeitsschwerpunkt Energieverkauf Strom und Gas an Stadtwerke in Deutschland tätig. Sebastian Bachran, Tel.: 03437/ 98 58 215 Vielen Dank für das nette Gespräch. Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel KG, G.- Dirk Elstermann lebt seit 2010 in Fremdiswalde. Neben zwei abgeschlossene Berufsausbildungen Schenker-Str. 1, 09244 Lichtenau, Tel.: 037208/876100. als Elektronikfacharbeiter und Facharbeiter für Fernmeldeverkehr, absolvierte er erfolgreich ein Stu- Kostenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte dium als Diplomingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt elektrische beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und An- Energietechnik. Zudem war er bei der MEAG in Halle als Verkaufsleiter für den Verkauf von Strom- passungen vorbehält. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2017. produkten und Dienstleistungen für Stadtwerke und Industriekunden zuständig. Bei der VNG-Ver- bundnetz Gas AG in Leipzig arbeitete er als Leiter Gasverkauf Süd-Ost. Fortsetzung von Seite 1: Oberschule darf ge- ditz kein Bedarf. Der Bebauungsplan verstoße Regelungen des Landesentwicklungsplans, wo- baut werden – Im Ortsteil Böhlen an der Stadt- auch gegen das bauplanungsrechtliche Gebot, nach Oberschulen als zentralörtliche Einrichtun- grenze zwischen den Städten Colditz und Grimma Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzu- gen nicht außerhalb von zentralörtlichen Lagen befindet sich seit vielen Jahren eine Oberschule passen. Insbesondere habe die Stadt Grimma den errichtet werden sollen, könne sich die Stadt Col- mit etwa 300 Schülern, die fast ausschließlich aus Bebauungsplan entgegen ihrer entsprechenden ditz nicht berufen, weil diese Regelungen nicht umliegenden Ortsteilen und Gemeinden stammen bauplanungsrechtlichen Verpflichtung nicht mit verbindlich seien. Der 1. Senat des Sächsischen und überwiegend mit Bussen zur Schule gebracht der Stadt Colditz abgestimmt. Die von ihr im Ver- Oberverwaltungsgerichts hat den Normenkon- werden. Ungefähr 50 Schüler kommen aus der fahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gel- trollantrag abgelehnt. Nach Auffassung der Rich- Stadt Colditz. Die derzeit auf verschiedene Stand- tend gemachten und rechtlich geschützten Inte- ter liegen die von der Stadt Colditz geltend ge- orte verteilten Schulgebäude sind nach Auffas- ressen seien von der Stadt Grimma fehlerhaft machten Mängel des Bebauungsplans nicht vor. sung der Stadt Grimma nicht sanierungsfähig. Der nicht berücksichtigt worden. Der Neubau der Der Senat hat sich der Argumentation der Stadt geplante Neubau soll an der Muschauer Straße Schule sei gegenüber der Stadt Colditz rücksichts- Grimma angeschlossen. Insbesondere sei es der entstehen. los. Die Stadt Grimma hat dagegen im Wesentli- Stadt Grimma im Rahmen ihrer gemeindlichen „Die Stadt Colditz hat mit ihrem Normenkontroll- chen geltend gemacht, dass sich durch einen Neu- Planungshoheit nicht verwehrt, einen Ersatzneu- antrag im Wesentlichen geltend gemacht, dass der bau des Schulgebäudes für die Stadt Colditz nichts bau für bis zu 360 Oberschüler in unmittelbarer Bebauungsplan im Sinne des Bauplanungsrechts ändere. Die Sophienschule in Colditz sei nicht im Nähe zum bisherigen Schulstandort vorzusehen“, nicht erforderlich sei. An einer Oberschule bestehe Bestand gefährdet. Die Belange der Stadt Colditz fasst der stellvertretende Pressesprecher des C M wegen der bestehenden Oberschulstandorte in seien berücksichtigt worden. Es werde nicht in die Oberlandesgerichtes Dr. Hanns Christian John zu- Y K Wermsdorf, Leisnig, Trebsen, Großbardau und Col- Planungshoheit der Stadt Colditz eingegriffen. Auf sammen.
Ausgabe 05 | 26. Mai 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 3 Stadthausjournal n Ute Kabitzsch erneut zur Beigeordneten gewählt Grimma. Die Stadträtinnen und Stadträte bestellten Amtsinhaberin Ute Ka- bitzsch für weitere sieben Jahre zur Beigeordneten der Großen Kreisstadt. Ihre erste Amtszeit läuft zum 30. September 2018 aus. Zur Stadtratssitzung be- dankte sie sich für das entgegengebrachte Vertrauen und die bisherige Zu- sammenarbeit. Sie freut sich auf die nächsten Jahre und sieht die Schwer- punkte in der Digitalisierung der Verwaltung, den Breitbandausbau und der interkommunalen Zusammenarbeit. Ihr Geschäftsbereich umfasst: Allgemei- ne Verwaltung, Ordnung, Bürgerservice, Personal, Gesundheitsmanagement, Feuerwehr, Bevölkerungsschutz und Digitalstrategie, Archiv, Verwaltungsmo- dernisierung und Straßenverkehr. Ute Kabitzsch und Oberbürgermeister Matthias Berger n Unternehmensbesuch des Landrates führte nach Grimma Grimma. Im Rahmen der Unternehmensbesuche von Landrat Henry Graichen besuchte dieser Anfang Juni die Elektroschaltanlagen ESA GmbH Grimma. Beglei- tet wurde der Landrat von Oberbürgermeister Matthi- as Berger, dem Wirtschaftsförderer des Landkreises Markus Schmidt und dem Wirtschaftsförderer der Stadt Grimma Jörg Böttger. Das größte inhabergeführ- te, mittelständische Unternehmen im Landkreis arbei- tet mit seinen rund 350 Mitarbeitern an der Entwick- lung und Herstellung von Niederspannungsschaltan- lagen, elektrischen Weichenheizungsanlagen für den Foto: Manuela Krause Schienenverkehr, sicherer Stromversorgung in Kran- kenhäusern und Komplettlösungen im Bereich der Au- tomatisierung von Produktionsanlagen der Automo- bilindustrie. Die Zahl von 42 Millionen Jahresumsatz spricht für sich. Die Geschäftsführer Jörg Gaitzsch und Jörg Reinker wissen, dass der Erfolg des Unternehmens maßgeblich vom Engagement der Mitarbeiter ab- hängt. Und die Unternehmensspitze tut einiges dafür, Sorgenfalten auf der Stirn bereiten dem Unter- Pflanze vor Ort gewachsen“, so Jörg Gaitzsch „und dass sich ihre Mitarbeiterschaft bei ihnen wohlfühlt. nehmen der Handelskrieg der USA und die Sank- sehen dies als unsere regionale Verpflichtung an, Zum Mittagessen gibt es selbst gekochtes Kantinenes- tionen gegen Russland. Deshalb streben die inno- gerade die Kindereinrichtungen zu unterstützen.“ sen, die Arbeitskleidung wird im Betrieb gewaschen, vativen Anbieter für Elektroschaltanlagen einen Die Kinder sind die Ingenieure von morgen, des- Gleitarbeitszeit und eine flache Firmenhierarchie sind gemeinsamen Besuch in Russland mit dem Sächsi- halb wollen die Geschäftsführer das Projekt „Tech- entscheidende gute Arbeitsbedingungen, um die schen Staatsminister für Arbeit, Wirtschaft und nik für Kinder“ demnächst mit den 5. und 6. Kläss- Fachkräfte zu halten. Die innovativen Lösungen der Verkehr, Martin Dulig, an. lern der Region starten. „Wir möchten die Kinder ESA sind weltweit gefragt. Erfolgreiche Handelspart- Ein explizites Dankeschön an die Firmeninhaber wieder für Technik begeistern“, ist der Tenor der nerschaften hält die Elektroschaltanlagenfirma zu für das Sponsoring in der Region gab es sowohl Unternehmensspitze, welche die Elektromonteure, Märkten in Asien und dem vereinigten englischen Kö- vom Landrat als auch vom Grimmaer Stadtober- Softwareentwickler und Industrieelektriker für die nigreich. 2015 eröffneten die Inhaber der ESA bereits haupt. Dazu gehören unter anderem der „Mulden- Zukunft ausbildet. Manuela Krause vom Landkreis ein Büro in Shanghai, um nah an der vielversprechen- tal-Triathlon“ sowie die zahlreichen Spenden an Leipzig Journal begleitete den Unternehmensbe- den chinesischen Entwicklung zu sein. die Kitas und Horte in Grimma. „Wir sind als kleine such. n Angelika Sallat zur Botschafterin der Wärme ernannt Dresden. Das "Verbundnetz der Wärme" zeichnete die Grimmaerin Angelika Sallat als "Botschafterin der Wärme" aus. Damit ehrte das Unternehmen VNG AG sechs Menschen aus Ostdeutschland, die sich in besonderem Maße durch ihr Engagement für die Gesellschaft auszeichnen. „Angelika Sallat vom Mehrgenera- tionenwohnen PH 9 e.V. engagiert sich für gesellschaftliche Teilhabe und Integration von Kindern, Jugendlichen, Senioren und Familien. Unsere Gesellschaft lebt von Menschen wie ihnen, die viel mehr tun als ihre Pflicht, die Mitverantwortung für das Gemeinwesen übernehmen und die für den Zusammenhalt der Gesell- schaft sorgen", betonte Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz. Die Ernennung zum "Botschafter der Wärme" ist mit C einer finanziellen Unterstützung von jeweils 5.000 Euro verbunden, mit denen die Botschafter ihre Vereinsprojekte voranbringen sollen. Darüber hinaus würdigt M Y K das "Verbundnetz der Wärme" den Einsatz der Botschafter mit der Fotowanderausstellung "Engagement zeigt Gesicht", die in Grimma gezeigt wird. Die Samm- lung mit großformatigen Fotografien und kurzen Porträts veranschaulicht das breite Spektrum ehrenamtlicher Tätigkeit.
Seite 4 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 05 | 26. Mai 2018 Stadthausjournal n Grimmas Kindertagesstätten n Zeitkapsel in Großbardau sind die günstigsten Großbardau. „Im kommenden Frühjahr soll die neue Kindertagesstätte Parthenzwerge fertig sein“, ver- Grimma. Die Bertelsmann-Stiftung veröffentlich- kündete Hagen Weidemüller. Er ist mit seinem Architekturbüro für die Planung zuständig. Im Rahmen der te kürzlich die Studie „ElternZOOM“. Die Erhebung Radtour mit dem Oberbürgermeister machten sich zahlreiche Interessierte auf, um unter anderem auf der untersuchte die finanzielle Belastung der Familien Baustelle in Großbardau vorbeizuschauen. Bevor der Estrich eingelassen wird, nutzten die Großbardauer durch Kindertagesstättenbeiträge. Wie viel Eltern die Gelegenheit, eine Zeitkapsel zu versenken. Bauplanungsskizzen, aktuelle Zeitungen, eine Plakette der für die Kinderbetreuung monatlich bis zur Ein- 800-Jahrfeier und Fotos der Kinder der Einrichtung von 1948 und 2018 verschwanden in der Kapsel. schulung zahlen, hängt oft vom Wohnort ab. Je nach Bundesland schlagen die Kinderbetreuungs- gebühren unterschiedlich zu Buche. In Schleswig- Holstein geben Eltern 8,9 Prozent ihres Nettoein- kommens für die Kita aus. In Sachsen sind es durchschnittlich 6,3 Prozent, das ist auch der Mit- telwert in Deutschland. Die Leipziger Volkszeitung verglich die Zahlen anhand der Krippenplatzge- bühren in der Leipziger Region und stellte fest, dass Eltern im Kreis Leipzig weniger als im Sach- sen-Schnitt zahlen. Am günstigsten kommen die Eltern in Grimma weg. 5 Prozent des durchschnitt- lichen Haushaltseinkommens zahlen Eltern für Ki- ta-Gebühren in der Muldestadt. In Kitzscher ist es am teuersten, 6,2 Prozent des Einkommens fallen für die Kinderbetreuung an. In Leipzig sind es 6,4 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung flossen das durchschnittliche Haushalteinkommen (Stand 2015) und die Gebühren für einen Vollzeit-Krip- penplatz in einer kommunalen Einrichtung ein. Zusatzkosten für Verpflegung, Hygieneartikel und Ausflüge kommen noch einmal hinzu. Nach Um- frage der Bertelsmann-Stiftung liegt der Mittel- wert in Sachsen bei 60 Euro im Monat. Die Studie „Elternzoom“ ist unter www.bertelsmann-stif- tung.de zu finden. n Schulbezirke neu zugeschnitten Grimma. Ab dem Schuljahr 2019/20 gelten neue Schulbezirksgrenzen in Grimma. Erstklässler aus den Grimmaer Ortsteilen Höfgen, Kaditzsch, Schkortitz und Naundorf suchen ab dem neuen Schuljahr die Grundschule Großbothen auf. Von der Schulbezirksänderung sind Geschwisterkinder generell nicht be- troffen. Der Grimmaer Stadtrat gab seinen Segen. Dieser notwendigen Neustrukturierung geht ein Stadt- ratsbeschluss der Stadt Colditz voraus, den gemeinsamen Grundschulbezirk Großbothen mit der Stadt Grimma aufzuheben. Momentan handelt es sich um 39 Schüler, die aus Leisenau, Schönbach, Sermuth und Zschetzsch in Großbothen zur Schule gehen - und künftig in Colditz eingeschult werden. „Die Höf- gener Gemeindeteile, die zum Schulbezirk Hohnstädt gehören, liegen näher an der Grundschule Großbo- then. Die Busverbindungen in den Höfgener Ortsteilen sind gut. Der Bus der Linie 632 hält direkt vor der Großbothener Grundschule. Öffentliche Nahverkehrsverbindungen können ausgebaut werden. Wenn die Kinder den Schulbus nutzen, sind die Fahrzeiten sogar kürzer, als nach Hohnstädt. Die Stadtverwaltung rechnet in den nächsten Jahren mit einem Zuzug junger Familien im Stadtteil Hohnstädt, da hier neue Wohngebiete entstehen sollen“, fasste Schulamtsleiterin Jana Kutscher zusammen. „Die Stadt Grimma geht davon aus, dass sich dadurch die Nachfrage nach Krippen, Kita- und Schulplätzen in den nächsten Jahren erhöhen wird“. Grimma. Treue wird belohnt. Wer auf dem Fri- schemarkt in der Klosterkirche bei neun unter- Am gemeinsamen Schulbezirk Otterwisch/Großbardau wird festgehalten. Für den Fall, dass Eltern für ihre schiedlichen Händlern einkauft, landet im Kinder eine andere Schule auswählen möchten, besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Schulbezirks- Lostopf. Die Glücksfee zog eine Gewinnerin wechsel. Die Entscheidung zur Einschulung trifft der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Landesamt für aus der Box: Sandra Lachmann aus Grimma Bildung und Schule. Berücksichtigt werden dabei die Aufnahmekapazitäten, die Beschulung von Ge- freut sich über den vollgepackten Korb mit schwisterkindern und die Schulweglängen- und sicherheit. Produkten, die auf dem Markt angeboten wer- den. Der nächste Frischemarkt um und in der Die Bekanntmachung zum Beschluss steht auf Seite 5. C Klosterkirche findet am 16. Juni statt. M Y K
Ausgabe 05 | 26. Mai 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen n Öffentliche Bekanntmachung zur Festlegung der Schulbezirke der Stadt Grimma, für die ab dem Schuljahr 2019/2020 einzuschulenden Kinder entsprechend § 25 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen Der Stadtrat Grimma beschloss am 24.05.2018 in seiner öffentlichen Sitzung, den Schulbezirk der Grundschule Großbothen zu erweitern und nachfolgende Ortsteile aus dem Schulbezirk der Grundschule Hohnstädt herauszulösen: Höfgen, Kaditzsch, Schkortitz und Naundorf. Die Grundschulbezirke und das Stra- ßenverzeichnis werden in der Anlage, wie folgt bekanntgegeben. Die Kinder aus den Ortsteilen Großbardau, Kleinbardau, Waldbardau und Bernbruch besuchen die Grundschule Otterwisch. Grimma, den 31.05.2018 Matthias Berger, Oberbürgermeister Siegel Aufteilung der Schulbezirke in der Stadt Grimma ab Schuljahr 2019/2020 Grundschule „Bücherwurm“ in Grimma-West rich-Mühe-Straße n Vorwerkstraße n Waldweg Georg-Henning-Straße n Göschenstraße n n Adolf-Damaschke-Straße n Am Hohen Stein n Wallgraben n Weberstraße n Westring n Großmühle n Karl-Marx-Straße n Katharina- n Am Kalkberg n Am Münchteich n Am Rum- Wolfshöhe n Ziegelweg von-Bora-Straße n Kellerhäuser n Köhlerstraße berg n Am Schomerberg n Am Thostgrund n n Lausicker Straße n Leipziger Platz n Leipzi- Am Wolfsgraben n August-Bebel-Straße n Ba- Grundschule Hohnstädt: n Ahornweg n Alte ger Straße n Neschwitzweg n Nimbschener derplan n Beiersdorfer Straße n Birkenwäld- Bergstraße n Am Anger n Am Hang n Am Rap- Landstraße n Platz der Einheit n Prophetenberg chen n Blumenstraße n Bonhoefferstraße n penberg n Am Rinderkombinat n Am Wall n An n Stecknadelallee n Südstraße n Tops n Töp- Broner Ring n Brückenstraße n Clara-Zetkin- der Gartenmühle n Bahrener Straße n Beiers- ferstraße n Vogelberg n Waldwinkel n Wasser- Straße n Döbener Weg n Dornaer Weg n Fich- dorf n Brauereiweg n Döben n Dorna n Elf- werksweg n Weingartener Straße teweg n Frauenkirchhof n Frauenstraße n ackerweg n Erlenweg n Fährstraße n Florian- Friedrich-Oettler-Straße n Füllkrußstraße n Geyer-Straße n Fünfhäuserweg n Gänseberg n Grundschule Großbothen: n Förstgen n Groß- Gerbergasse n Gerhardt-Hauptmann-Ring n Grechwitz n Grenzstraße n Grundmühlenweg bothen n Kleinbothen n Kössern n Schaddel n Gerichtsring n Gerichtsweg n Gerichtswiesen n Hengstbergstraße n Hopfenberg n Kasta- Schkortitz n Kaditzsch n Höfgen n Naundorf n Goethestraße n Gorkistraße n Grimmaer nienweg n Kiefernweg n Krautteichweg n Kur- Wiesenstraße n Harthweg n Hegelstraße n ze Straße n Mittelstraße n Muldenstraße n Grundschule Zschoppach: n Böhlen n Bröhsen n Heinrich-Heine-Straße n Heinrich-Zille-Straße Neubauernmark n Neunitz n Nordstraße n Draschwitz n Dürrweitzschen n Frauendorf n n Herderweg n Hohe Straße n Hohnstädter Oberwerder n Oststraße n Paul-Nikusch-Stra- Haubitz n Keiselwitz n Kuckeland n Leipnitz n Straße n Husarenstraße n Im Steingarten n ße n Querstraße n Rappenbergring n Robert- Motterwitz n Muschau n Nauberg n Ostrau n Kantstraße n Käthe-Kollwitz-Straße n Kleist- Blum-Straße n Rosa-Luxemburg-Straße n Papsdorf n Poischwitz n Pöhsig n Ragewitz n straße n Klosterstraße n Kreuzstraße n Lange Schillerstraße n Seelingstädter Straße n Seu- Seidewitz n Zaschwitz n Zeunitz n Zschoppach Straße n Leibnizweg n Leisniger Straße n Les- meparkweg n Seumestraße n Tempelbergstra- singstraße n Lorenzstraße n Luise-Urbaniak- ße n Thomas-Müntzer-Straße n Turmstraße n gemeinsamer Schulbezirk Grundschule Ner- Straße n Malzhausgasse n Malzmühlstraße n Wasserturmstraße n Wedniger Straße n Wein- chau/Grundschule Mutzschen: n Bahren n Can- Markt n Marktgasse n Mühlstraße n Nerchau- bergstraße n Wielandstraße n Windmühlen- newitz n Deditz n Denkwitz n Golzern n Gorne- er Straße n Nicolaigasse n Nicolaiplatz n Ni- weg n Winzerweg n Wurzener Straße komplett witz n Grottewitz n Löbschütz n Nerchau n colaistraße n Pappershainer Weg n Pappisches Schmorditz n Serka n Thümmlitz n Würschwitz Anlage zur Bekanntmachung Tor n Paul-Gerhardt-Straße n Paul-Gey-Straße Grundschule „Wilhelm Ostwald" in Grimma- n Fremdiswalde n Gastewitz n Gaudichsroda n n Poststraße n Pufendorfstraße n Robert- Süd: n Am Hirschberg n Am Holzwinkel n Am Göttwitz n Jeesewitz n Köllmichen n Mutzschen Koch-Straße n Röntgenweg n Schloßgasse n Lerchenberg n Am Pulverturm n Am Wespen- n Prösitz n Roda n Wagelwitz n Wetteritz Schloßgraben n Schmidtstraße n Schreberstra- grund n An der Fähre n An der Holzecke n An ße n Schulstraße n Siedlerstraße n Stollegasse der Königsnase n Bahnhofstraße n Bockenberg Grundschule Otterwisch insbesondere: n n Straße der Jugend n Straße des Aufbaus n n Buchenweg n Colditzer Straße n Colditzer Großbardau n Kleinbardau n Bernbruch n Straße des Friedens n Tuchmachergasse n Ul- Weg n Forststraße n Gabelsbergerstraße n Waldbardau Bekanntmachungsanordnung – Die Öffentliche Be- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, schrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung kanntmachung zur Festlegung der Schulbezirke der die Genehmigung oder Bekanntmachung der Sat- des Sachverhalts, der die Verletzung begründen Stadt Grimma, für die ab dem Schuljahr 2019/2020 ein- zung verletzt worden sind, soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. zuschulenden Kinder entsprechend § 25 Schulgesetz für 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 den Freistaat Sachsen wird hiermit öffentlich bekannt Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider- Grimma, den 30.05.2018 gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Ge- sprochen hat, meindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen ein Jahr 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge- nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig nannten Frist C M zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be- Y K 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft anstandet hat oder Matthias Berger Siegel erfolgt ist, b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- Oberbürgermeister
Seite 6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 05 | 26. Mai 2018 Amtliche Bekanntmachungen n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 „Wohngebiet Neichener Straße, Ortsteil Nerchau“ in Grimma Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öf- chung der erheblichen Auswirkungen der fentlichen Sitzung am 24.05.2018 mit Beschluss- Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt. Nr. SR 05.18 – V 577 den Entwurf des Bebauungs- • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Be- planes Nr. 92 „Wohngebiet Neichener Straße, standteil der Begründung zum Bebauungsplan, Ortsteil Nerchau“ in der Fassung vom 20.03.2018 Stand März 2018 in Form einer artenschutz- samt Begründung sowie den Entwurf des Umwelt- rechtlichen Prüfung auf der Grundlage der Po- berichtes und die nach Einschätzung der Stadt tentialabschätzung der Bestandsflächen. wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezo- • Schalltechnische Untersuchung zum Entwurf genen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Bauge- des Bebauungsplans, Institut für Immissions- setzbuch (BauGB) gebilligt und zur öffentlichen schutz und Bauakustik, Taucha vom März 2018. Auslegung bestimmt. • Stellungnahmen aus der Beteiligung nach §§ Entsprechend der Grundlage der strategischen 3, 4 Abs.1 BauGB Entwicklung der Kernstadt Grimma sowie der - Landkreis Leipzig, LRA, 14.07.2017 Ortsteile Nerchau, Mutzschen, Großbothen, Groß- - Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten bardau und ehemals Thümmlitzwalde mit ihrer Naturschutzvereinigungen, 20.07.2017 herausgehobenen Stellung im Gefüge der Stadt, - BUND Regionalgruppe Muldental, 17.07.2017 sollen Flächen nördlich der Alfred-Ackermann- - NABU Landesverband Sachsen, 05.07.2017 Straße zum Zweck der Wohnbebauung entstehen. Die Entwicklung erfolgt auf ehemaligen Gewerbe- Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Infor- flächen nach Nutzungsaufgabe und auf landwirt- mationen beinhalten Aussagen und Erkenntnisse schaftlich genutzten Flächen im Außenbereich. zu den Schutzgütern Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 561/8; » Schutzgut Mensch, inkl. menschliche Gesund- 561/14; 561/15; 561/16 und 819/14 (teilweise) heit und Bevölkerung insgesamt der Gemarkung Nerchau mit einer Fläche von ca. » Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Pla- 13.070 m². Die Abgrenzung des Plangebietes ist im » Schutzgut Boden nungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungspla- beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. » Schutzgut Wasser nes Nr. 92 „Wohngebiet Neichener Straße, Ortsteil Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der » Schutzgut Luft Nerchau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil Bauleitplanung mit der Begründung und den we- » Schutzgut Klima A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezoge- » Schutzgut Landschaft Begründung, dem Umweltbericht sowie die we- nen Stellungnahmen für die Dauer von mindestens » Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter sentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen einem Monat öffentlich auszulegen. » Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. sind zusätzlich im Internet auf der Website der Gleichzeitig werden die Behörden und sonstige Stadt Grimma unter www.grimma.de sowie auf Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbe- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 „Wohn- den Internetseiten des Landesportals des Freistaa- reich durch die Planung berührt werden kann, ge- gebiet Neichener Straße, Ortsteil Nerchau“ in der tes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sach- mäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Abstim- Fassung vom 20.03.2018, bestehend aus der Plan- sen.de oder www.bauleitplanung.sachsen.de. zur mung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzun- Einsichtnahme eingestellt. Für Rückfragen steht 2 BauGB durchgeführt. Die Umweltverbände wer- gen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbe- das beauftragte Planungsbüro VIRIDIS, Gorkistra- den von der öffentlichen Auslegung informiert. richt sowie den wesentlichen umweltbezogenen ße 11, 04416 Markkleeberg, Frau Wiesner, Telefon Folgende Arten von umweltbezogenen Informa- Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in 0341 3366675, E-Mail ineswiesner@gmx.de zur tionen sind verfügbar: der Zeit vom 25.06.2018 bis zum 31.07.2018 Verfügung. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs- • Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme in der gerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit Begründung zum Bebauungsplan, Stand März Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt, ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die 2018 mit Beurteilung der Schutzgüter: Mensch, Zimmer 2.03, Markt 17 in 04668 Grimma während vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, der Dienststunden oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät- Landschaft mit Beschreibung des Vorhabens, ten geltend gemacht werden können. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestand- Montag 9.00 – 16.00 Uhr teile, Bestandsaufnahme, Beschreibung der Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr Grimma, den 01.06.2018 umweltrelevanten Maßnahmen, Prognose über Mittwoch geschlossen die Entwicklung des Umweltzustandes bei Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Durchführung der Planung, Prognose über die Freitag 9.00 – 12.00 Uhr Matthias Berger Siegel Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht- Oberbürgermeister durchführung der Planung, Verminderungs- aus. Während dieser Auslegungsfrist können Be- und Schutzmaßnahmen, Kompensationsmaß- troffenheiten, die durch diesen Bebauungsplan Bekanntmachungsanordnung – Die Öffentliche nahmen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, möglicherweise entstehen, sowie Anregungen Bekanntmachung der Stadt Grimma über die Öf- Beschreibung der verbleibenden erheblichen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer- fentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebau- nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- ungsplanes Nr. 92 „Wohngebiet Neichener Straße, C M Y die Umwelt sowie Maßnahmen zur Überwa- men können bei der Beschlussfassung über den Ortsteil Nerchau“ in Grimma wird hiermit öffent- K
Ausgabe 05 | 26. Mai 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen lich bekannt gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen ein Jahr nach ihrer Bekanntma- über das Inkrafttreten des vorzeitigen Bebauungsplans chung als von Anfang an gültig zustande gekom- Nr. 63 „Wohnbebauung Leisniger Straße I“ men. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder feh- Der vom Stadtrat der Stadt Grimma in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2017 (Beschluss Nr. SR 06.17 lerhaft erfolgt ist, – V 461) nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossene vorzeitige Bebauungsplan Nr. 63 „Wohnbe- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- bauung Leisniger Straße I“ wurde durch das Landratsamt Landkreis Leipzig mit Schreiben vom 10.04.2018 zungen, die Genehmigung oder Bekanntma- unter dem Aktenzeichen PG 02/18 genehmigt. Der vorzeitige Bebauungsplan Nr. 63 „Wohnbebauung chung der Satzung verletzt worden sind, Leisniger Straße I“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der vorzeitige 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § Bebauungsplan Nr. 63 „Wohnbebauung Leisniger Straße I“ kann einschließlich seiner Begründung sowie 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrig- der Zusammenfassenden Erklärung bei der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, 04668 Grimma, Stadt- keit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO entwicklungsamt, Zimmer 2.03 während der Öffnungszeiten (Montag 09.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 09.00 genannten Frist - 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr) eingesehen a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. schluss beanstandet hat oder Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften b) die Verletzung der Verfahrens- oder und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Be- Formvorschrift gegenüber der Stadt unter rücksichtigt werden demnach: Bezeichnung des Sachverhalts, der die (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver- Verletzung begründen soll, schriftlich gel- fahrens- und Formvorschriften, tend gemacht worden ist. (2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Grimma, den 01.06.2018 (3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Matthias Berger Siegel Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen Oberbürgermeister kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 des BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- SITZUNGSTERMINE lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht in- nerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Ver- • Sitzung des Stadtrates mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Donnerstag, 21.6., 17.00 Uhr, Rathaussaal, Markt 27 Grimma, den 30.05.2018 • Sitzung des Technischen Ausschusses Montag, 21.6., 16.30 Uhr, Sitzungszimmer des Rathauses, Markt 27 Matthias Berger Siegel Sitzungen der Oberbürgermeister Ortschaftsräte: • Böhlen: 25.6., 19.30 Uhr, Bekanntmachungsanordnung – Die Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über das Inkrafttreten Feuerwehrraum Böhlen, Am Rodelberg 7 des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 63 „Wohnbebauung Leisniger Straße I“ wird hiermit öffentlich bekannt ge- • Döben: 12.7., 19.30 Uhr, macht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen ein Jahr Begegnungsstätte Döben, Kirchberg 19 nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn • Dürrweitzschen: 11.7., 19.00 Uhr, 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Bürgerbüro Dürrweitzschen, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Sat- Obstland-Straße 30 zung verletzt worden sind, • Großbardau: 3.7., 18.30 Uhr, FFW Kleinbardau, Zur Alten Schmiede 9 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider- • Kössern: 9.7., 19.00 Uhr, sprochen hat, Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstraße 1 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist • Leipnitz: 18.7., 19.30 Uhr, a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Gasthof "Zur Linde" Leipnitz, b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Leipnitzer Hauptstraße 9 Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. • Mutzschen: 5.7., 19.00 Uhr, Bürgerbüro Mutzschen, Grimma, den 30.05.2018 Untere Hauptstraße 9 • Nerchau: 11.7., 18.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Fremdiswalde, C M Y Fremdiswalde 4 Matthias Berger Siegel K Änderungen vorbehalten! Oberbürgermeister
Seite 8 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 05 | 26. Mai 2018 Ausschreibungen Pachtflächen in der Nähe zum „Roten Vorwerk/Müncherteich“ n Verkauf Grundstück Zur Alten Schmiede 4 - Die Stadt Grimma schreibt folgende Flächen zur Pacht aus: Grimma Kleinbardau Gemarkung Flurstück Grundstücksgröße Pachtfläche Bonität Nutzungsart Bodenpunkt Die Stadt Grimma beabsichtigt ein Wohngebäude Grimma 1665/1 9.375 qm 9.375 qm 60 Dauergrünland in der Straße Zur Alten Schmiede 4, Kleinbardau, 1699/66 52.634 qm 52.634 qm 60 Dauergrünland 04668 Grimma zu veräußern. Das Gebäude ist 1702/3 342.181 qm 332.540 qm 60 Dauergrünland nicht vermietet. Es besteht erheblicher Instand- 1712/3 114.397 qm 10.430 qm 60 Dauergrünland setzungs- und Modernisierungsstau. Das Gebäude (wahrscheinlich) steht unter Denkmalschutz. Der bisherige Pachtvertrag endet zum Wohngebäude: Wohnhaus: ca. 460 qm Brut- 31.12.2018. Die Ausschreibung er- togrundfläche (ungeprüft), Nebengelass: ca. folgt für den Pachtzeitraum vom 112 qm Bruttogrundfläche (ungeprüft), Flur- 01.01.2019 bis 31.12.2029. Bei den stücke: 32/2 (573 qm); 33 (328 qm) Flächen handelt es sich um landwirt- schaftliche Nutzflächen, welche der- Das Wohngebäude ist ortsüblich erschlossen, alle zeitig der o.g. Nutzung unterliegen. Versorgungsmedien (Wasser, Strom, Telekom) lie- Eine Verpachtung der Flächen ist nur gen an. Die Abwasserentsorgung ist im Rahmen an einen landwirtschaftlichen Betrieb einer eigenen Lösung in Abstimmung mit dem Ver- oder einen Verein mit Tierhaltung sorgungsverband Grimma-Geithain herbeizufüh- möglich. Mitverpachtet werden die ren. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten auf dem Pachtland befindlichen Anla- wurde erstellt. Das Gutachten liegt in der Stadt gen (soweit sie im Besitz des Verpäch- Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und ter stehen), Bäume, Hecken und Liegenschaften, Zi. 2.12, Herr Krüger, Markt 16/17, Sträucher. Ausgenommen von der 04668 Grimma zur Einsichtnahme während der Verpachtung sind das Jagd- und Fischereirecht sowie das Recht auf Gewinnung von Bruchsteinen, Kalk, ordentlich Geschäftszeiten vor. Der aktuelle Ver- Ton, Gips Lehm, Mergel, Sand, Kies und anderen Bodenbestandteilen. Teile der zu verpachtenden Flächen kehrswert wird derzeitig mit 11.500 Euro ange- befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Parthenaue“. Die dargestellten Bodenpunkte ergeben sich aus setzt. Das Grundstück Gemarkung Kleinbardau, der Bodenrichtwertkarte 2016, dargestellt im Geoportal Landkreis Leipzig (www.geoportal-lkl.de) Die Flurstück 33 wird mit einem Wert von 6.560 Euro oben stehende Flächenaufteilung erfolgt ausschließlich zur Groborientierung. Wegen der tatsächlichen berechnet. Das Grundstück wird meistbietend ver- Flächengröße, der jeweiligen Nutzungsart sowie der Bewirtschaftungsmöglichkeiten übernimmt die Ver- äußert. Das Kaufpreismindestgebot beträgt pächterin keine Gewähr. Das Gebotsverfahren ist nicht mit dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertrags- 18.060 Euro. Das Gebotsverfahren ist nicht mit ordnung (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) bzw. mit dem Vergaberechtsmodernisie- dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertrags- rungsgesetz (VergRModG) vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Ab- ordnung (VOB) oder der Verdingungsordnung für schluss eines Landpachtvertrags. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit dem Inhalt die- Leistungen (VOL) bzw. mit dem Vergaberechtsmo- ser allgemeinen Informationen ausdrücklich einverstanden sind. Pachtangebote sind unter dem Kennwort dernisierungsgesetz (VergRModG) vergleichbar. „Grimma, Pacht Nahe Rotes Vorwerk/Müncherteich“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein An- 15.7.2018 an folgende Adresse zu richten: Große Kreisstadt Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude spruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mit der und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit dem Inhalt dieser allgemeinen Informationen aus- Weitere Anfragen zu den Pachtflächen können Sie direkt an das Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, drücklich einverstanden sind. Es liegt kein Ener- Herr Holger Krüger, Telefon 03437/9858-424 oder per Email: krueger.holger@grimma.de richten. gieausweis für das Gebäude vor. Sofern ein Ener- gieausweis von Seiten des Bieters gefordert wird, werden die entstehenden Kosten hierzu dem Bie- ter/Erwerber in Rechnung gestellt. Stellenausschreibung n Sachbearbeiter Landschaftsplanung und Umweltschutz (m/w) Kaufpreisangebote sind unter dem Kennwort „ANGEBOT Kleinbardau, Zur Alten Schmiede 4“ In der Stadtverwaltung Grimma ist zum 01.10.2018 eine Stelle als Sachbearbeiter Landschaftsplanung in einem geschlossenen Umschlag bis zum und Umweltschutz (m/w) im Stadtentwicklungsamt zu besetzen. Die Stelle ist unbefristet. Das Arbeits- 15.07.2018 an folgende Adresse zu richten: Gro- verhältnis wird jedoch vorerst auf zwei Jahre befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. ße Kreisstadt Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Wesentliche Inhalte der Stelle sind unter anderem die Wahrnehmung von Aufgaben zur Unterhaltung Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 von Gewässern II. Ordnung, die Planung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, die Mitwirkung bei Grimma. städteplanerischen Studien und Fachkonzepten und das Planen und Verwalten von Kompensationsmaß- nahmen (Ökokonto). Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach TVöD. Weitere Anfragen zum Objekt können Sie di- rekt an Herrn Holger Krüger, Telefon Bitte schicken Sie Ihre vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 2. Juli 2018 an 03437/9858-424 oder per Email: krueger.hol- die Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt, Markt 16/17, 04668 Grimma oder per E-Mail an ger@grimma.de richten. Fotos und Lage unter C M kirchner.alexander@grimma.de (im PDF-Format). Die gesamte Ausschreibung finden Sie unter www.grimma.de Y K www.grimma.de.
Ausgabe 05 | 26. Mai 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen / Beschlüsse Der Verwaltungsausschuss fasste in licher Denkmalschutz Programm (SDP) "Östli- Beschluss: TA 05.18 – V 377 seiner Sitzung am 16.04.2018 che Altstadt Grimma" Sanierung des Gebäudes, Stellungnahme der Stadt Grimma zum berg- nachfolgende Beschlüsse: Großmühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 rechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Grimma, TO: Rohbauarbeiten, Vergabenummer: Vorhaben "Steinbruch Klengelsberg", Gemar- Beschluss: VA 05.18 – V 133 SVA 170/18, Planung: Ingenieurbüro Kupsch kungen Altenhain, Beiersdorf und Seelingstädt, Annahme von Spenden für die Feuerwehr der und Schmutzler, Wehrweg 15, 08064 Zwickau. Stadt Trebsen und Stadt Grimma, hier: Ände- Großen Kreisstadt Grimma. Der Verwaltungsaus- Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleis- rung der 4. Ergänzung zum obligatorischen schuss beschließt die Annahme von Spenden in tungen an die Firma Lechner Bau GmbH, Oberwer- Rahmenbetriebsplan. Der Technische Ausschuss Höhe von 1.459,99 Euro. der 2c, 04668 Grimma, Auftragssumme: stimmt der beantragten Änderung der 4. Ergän- 767.142,09 Euro (brutto). Der Beschluss gilt vor- zung zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan Beschluss: VA 05.18 – V 134 behaltlich des widerspruchslosen Ablaufs der Ein- für das Vorhaben „Steinbruch Klengelsberg“, Ge- Annahme von Zuwendungen im Amt für Schu- spruchsfrist gem. VOB. markungen Altenhain, Beiersdorf und Seelingstädt len, Soziales, Kultur. Der Verwaltungsausschuss vom 09.02.2018 zu. Die Änderung beinhaltet die beschließt in seiner Sitzung am 16. April 2018 die Beschluss: SR 05.18 – V 567 Neufestlegung der Abbaugrenzen. Die Abbauflä- Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Errichtung eines öffentlich zugänglichen Hot che wird in östliche Richtung um 1,6 ha erweitert. Höhe von insgesamt 4.184,05 Euro sowie Sach- Spot / WLAN zur Ausstattung von touristisch spenden im Gesamtwert von 79,98 Euro. relevanten Bereichen. Der Stadtrat beschließt die Beschluss: TA 05.18 – V 378 Planung und Errichtung öffentlich zugänglicher Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Der Technische Beschluss: VA 05.18 – V 135 Hot Spots / WLAN zur Ausstattung von touristisch Ausschuss beschließt den Verzicht auf das gesetz- Außerplanmäßige Bereitstellung von Haus- relevanten Bereichen mit gesamt Ausgaben in Hö- liche Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr. 0818/2018 haltsmitteln für die Rückzahlung von Förder- he von max. 80.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt vom 14.04.2018, Notar Dr. Klaus Nitzsche, Grund- mitteln der Baumaßnahme "Bahnübergang Ro- aus Fördermitteln in Höhe von 64.000 Euro und stück Pappisches Tor 5, 04668 Grimma, Flurstück tes Vorwerk". Der Verwaltungsausschuss be- Eigenmitteln in Höhe von 16.000 Euro. Die Eigen- 242 Gemarkung Grimma gem. § 28 BauGB. schließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung mittel werden aus Einsparungen bei der Beschaf- im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 33.674,98 fung der Drehleiter zur Verfügung gestellt. Beschluss: TA 05.18 – V 379 Euro für das Bauvorhaben „Bahnübergang Rotes Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Der Technische Vorwerk“, finanziert durch vorhandene Mittel aus Beschluss: SR 05.18 – V 568 Ausschuss beschließt den Verzicht auf das gesetzli- Straßenentwässerungsanteilen und Mittel der Personalangelegenheit che Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr. 427/2018 vom Straßenunterhaltung. 13.04.2018, Notar Jens Wessel, Grundstück Paul- Gerhardt-Str. 29 in 04668 Grimma, Flurstück 377 der Der Technische Ausschuss fasste in Gemarkung Grimma (Blatt 329) gem. § 28 BauGB. Der Stadtrat fasste in seiner Sit- seiner Sitzung am 07.05.2018 zung am 26.04.2018 nachfolgende nachfolgende Beschlüsse: Beschluss: TA 05.18 – V 380 Beschlüsse: Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Der Technische Beschluss: TA 05.18 – V 375 Ausschuss beschließt den Verzicht auf das gesetz- Beschluss: SR 05.18 – V 565 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des liche Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr. 0361/2018 Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplans Nimbschener Straße, 2. Ände- vom 09.04.2018, Notar Joachim Kukral, Grund- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 "Wohnbe- rung. Der Technische Ausschuss beschließt für das stück Lorenzstr. 7, 04668 Grimma, Flurstück 363 bauung Seelingstädter Straße" der Stadt Grim- Grundstück Am Sandberg 20 in Großbardau, Flur- der Gemarkung Grimma gem. § 28 BauGB. ma als Bebauungsplan der Innenentwicklung stück 1215/31 Gem. Großbardau folgende Befrei- unter Einbeziehung der Außenbereichsflächen ung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Beschluss: TA 05.18 – V 381 in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b „Nimbschener Straße, 2. Änderung“: Errichtung ei- Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- i.V.m. § 13a BauGB. Der Stadtrat billigt den Ent- nes straßenseitigen Zaunes aus Vollkunststoff. sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. wurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „Wohnbebau- der UR-Nr. 314/2018 vom 29.03.2018, Notar Tilo ung Seelingstädter Straße“ in der Fassung vom Beschluss: TA 05.18 – V 376 Richter, Grundstück Brückenstr. 22, 04668 Grim- 26.03.2018 samt Begründung und bestimmt die- Bauantrag der Erlebnishotel "Zur Schiffsmüh- ma, Flurstück 33 der Gem. Grimma gem. § 144 sen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der le" GmbH: Hochwassersanierung 2013, TO: Än- BauGB - Belastung mit einem Grundpfandrecht. Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 2 derung letztes Teilstück der Hochwasserschutz- BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öf- wand, Umbau Balkon am Ferienhaus, Errich- Beschluss: TA 05.18 – V 382 fentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB tung Entsorgungsraum, Umbau vorhandene Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äu- Kläranlage - Antrag auf Befreiung von den sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. ßerung aufzufordern. Die Verwaltung wird beauf- Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebau- der UR-Nr. 0818/2018 vom 14.04.2018, Notar Dr. tragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, ungsplans Nr. 85 "Erlebnishotel Zur Schiffs- Klaus Nitzsche, Grundstück Pappisches Tor 5, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, die mühle". Der Technische Ausschuss beschließt für 04668 Grimma, Flurstück 242 Gemarkung Grimma Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentli- das Grundstück in Höfgen, Zur Schiffsmühle 2, be- gem. § 144 BauGB - Kaufvertrag. cher Belange zu benachrichtigen, um die Abgabe stehend aus den Flurstücken 56/22 und 56/25 der einer Stellungnahme zu bitten und die Planung Gemarkung Höfgen und 94/9, 94/14, 94/15, 184/1 Beschluss: TA 05.18 – V 383 beim Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen. der Gemarkung Kaditzsch, die folgende Befreiung Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 85 Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der Beschluss: SR 05.18 – V 566 „Erlebnishotel Zur Schiffsmühle“: Der aus stati- UR-Nr. 427/2018 vom 13.04.2018, Notar Jens C Vergabe von Bauleistungen, Objekt: Ersatzneu- schen und betrieblichen Erfordernissen zu errich- Wessel, Grundstück Paul-Gerhardt-Str. 29 in M Y K bau Seesportvereinsgebäude "Albin Köbis" e. V. tende Entsorgungsraum befindet sich außerhalb 04668 Grimma, Flurstück 377 der Gem. Grimma an anderer Stelle einschl. Abbruch; Städtebau- der Baugrenze. (Blatt 329) gem. § 144 BauGB - Kaufvertrag.
Seite 10 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 05 | 26. Mai 2018 Amtliche Bekanntmachungen | Beschlüsse | BürgerService Beschluss: TA 05.18 – V 384 Beschluss: TA 05.18 – V 385 Beschluss: TA 05.18 – V 386 Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR- Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. des befris- der UR-Nr. 0361/2018 vom 09.04.2018, Notar Nr. 0362/2018 vom 09.04.2018, Notar Joachim Ku- teten Mietvertrages vom 13.02.2018/ 03.03.2018, Joachim Kukral, Grundstück Lorenzstr. 7, 04668 kral Grundstück Lorenzstr. 7, 04668 Grimma, Flur- Grundstück Lange Str. 22, 24 und 26 (Weberstraße, Grimma, Flurstück 363 der Gem. Grimma gem. § stück 363 der Gem. Grimma, gem. § 144 BauGB - Be- Tuchmachergasse), 04668 Grimma, Flurstücke 438/a, 144 BauGB - Kaufvertrag. lastung mit einem Grundpfandrecht. 437/ 438, 439, 433 (Teilflächen) gem. § 144 BauGB. n Stadthaus, Markt 17: Mo. 9.00-16.00 Uhr 14.00-18.00 Uhr • Do. 14.00-16.00 Uhr, Tel.: n Stadtarchiv, August-Bebel-Straße 10, • Di. 9.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 034384/ 91 910 • Fax: 034384/ 91928 • An- Di. 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr • Do. 9.00- 9.00-16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: sprechpartnerin: Andrea Döring • E-Mail: buer- 12.00 und 13.00-16.00 Uhr • sowie nach Ver- 03437/ 98 58 0 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E- gerbuero.grossbothen@t-online.de einbarung • Tel.: 03437/ 98 58 217 • Fax: Mail: info@grimma.de Vom 9. bis 27. Juli geschlossen. 03437/ 98 58 226 • E-Mail: stadtarchiv@grim- ma.de n Bürgerbüro Grimma, Markt 17, Pass- und n Wohngeldbehörde, Markt 17, Mo. 9.00- Meldewesen: Mo. 9.00-16.00 Uhr • Di. 9.00- 16.00 Uhr • Di. 9.00-18.00 Uhr • Mi. geschlos- Mieterverein Meißen und Umgebung e.V., Be- 18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 9.00-16.00 sen • Do. 9.00-16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr, ratungsstelle Grimma, Markt 22: jeden 2., 3. Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Sa. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 -481 /-482 • Fax: 03437/ 98 und 4. Donnerstag, ab 14.00 Uhr, nach vorheriger Tel.: 03437/ 98 58 258 • Fax: 03437/ 98 58 226 58 480 • E-Mail: info@grimma.de Terminvereinbarung (Tel.: 03521/ 45 36 02 oder • E-Mail: buergerbuero@grimma.de. Fundbü- E-Mail: sekretariat@mieterverein-meissen.de) n Standesamt, Sachgebiet Steuern, Sach- ro: Erreichbar ist das Fundbüro zu den üblichen gebiet Vollstreckung im Bürgerzentrum Ner- Sprechzeiten des Bürgerbüros oder telefonisch Deutsche Rentenversicherung, Beratungsstel- chau, Nerchauer Hauptstraße 18, Mo. 9.00- unter der Rufnummer 03437/ 98 58 272. le Grimma, Markt 15 (Hintereingang über Ni- 12.00 Uhr • Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 colaiplatz), montags, dienstags und donners- Uhr • Mi. geschlossen • Do. 9.00-12.00 Uhr und n Bürgerbüro Nerchau, Nerchauer Haupt- tags, Terminvereinbarung unter Tel.: 0341/ 550- 13.00-16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr, Tel.: straße 18, Pass- und Meldewesen: Di. 9.00- 55 oder per E-Mail unter leipzig-aub@drv- 03437/ 98 58 265 (Standesamt), 03437/ 98 58 12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Tel.: 03437/ 98 md.de. Allgemeine Auskunfts- und Beratungs- 311 (Steuern) • Fax: 03437/ 98 58 227 • E-Mail: 58 134 • Fax: 03437/ 98 58 227 stelle | Georg-Schumann-Straße 146 | 04159 info@grimma.de Leipzig | Tel.: 0341/ 550-55 | Öffnungszeiten: n Bürgerbüro Mutzschen, Untere Haupt- Mo. 8.00-15.00 Uhr; Di., Do. 8.00-18.00 Uhr; Mi. n Amt für Schulen, Soziales und Kultur, Ni- straße 9, Pass- und Meldewesen: Do. 9.00- 8.00-13.00 Uhr; Fr. 8.00-12.00 Uhr colaiplatz 13, Öffnungszeiten wie Stadthaus, 12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Tel.: 034385/ Tel.: 03437/ 98 58 230 • Fax.: 03437/ 98 58 226 807 0 • Fax: 034385/ 807 22 Schiedsstelle, Markt 15, Hofeingang, jeden 1. • E-Mail: info@grimma.de und 3. Mittwoch im Monat jeweils von 16.00- n Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland- Ordnungsamt mit Gewerbeamt, Marktgasse 18.00 Uhr, Friedensrichter: Dirk Langner, stell- Straße 30, Pass- und Meldewesen: Mo. 9.00- 2, Mo. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr • vertretende Friedensrichterin: Eva-Luise Müller 12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Tel.: 034386/ Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Mi. Terminreservierung unter Tel.: 03437/ 98 58 50 921 • Fax. 034386/ 50 923 geschlossen • Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00- 250. Zudem sind die Schlichter zu den genann- 16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr, Tel.: 03437/ 98 ten Zeiten unter der Telefonnummer 03437/ 98 n Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Land- 58 250 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: in- 58 165 erreichbar. straße 1, (Kein Pass- und Meldewesen), Mo. fo@grimma.de n Online-Umfrage zum ÖPNV n Mitteldeutsche Regiobahn baut Fahrgastinformation aus im Muldental Bei nicht vorhersehbaren Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr sind betroffene Fahrgäste auf schnelle und zutreffende Informationen zu Verspätungen oder Zugausfällen angewiesen. Damit dies Studie zur Nutzung und Akzeptanz des ÖPNV im gewährleistet werden kann, hat die Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) ihre eigenen Informationska- Muldental – Im Rahmen des Projektes "quer denken - näle ausgebaut. Zwischen Wirtschaft und Hochschule" arbeiten Geis- Die für mobile Endgeräte optimierte Website des Unternehmens bietet als erster Anlaufpunkt für tes- und Sozialwissenschaftler der Universität Leipzig Auskunftssuchende beste Voraussetzungen zur Integration neuer Funktionen, die den Kundenser- an einer Studie zur Nutzung und Akzeptanz des ÖPNV vice stärken. im Muldental. Mit dem Ziel, konkrete Handlungsemp- Die Einbindung von Echtzeitdaten auf dem Abfahrtsmonitor ermöglicht nun die Anzeige von aktuel- fehlungen und kreative, praxisbezogene Lösungsansät- len Verspätungsminuten oder Zugausfällen auf allen von der MRB betriebenen Strecken. Die Funkti- ze für den ÖPNV abzuleiten, startete dazu eine Online- on „Abfahrtszeiten“ ist unter www.mitteldeutsche-regiobahn.de in die Verbindungsauskunft auf der Umfrage. Alle Altersgruppen sind herzlich willkommen, Startseite eingegliedert. Alternativ kann unter Menüpunkt „Strecken“ auf die einzelnen Linien zuge- die Projektgruppe bei der Erhebung ihrer Daten zu un- griffen werden. Eine weitere Neuerung hält die Website im Bereich „Service“ bereit: einen interakti- terstützen. Unter den Teilnehmern werden 2 x 50 Euro ven Liniennetzplan zur einfacheren Orientierung im Bediengebiet der Mitteldeutschen Regiobahn. verlost. Die Umfrage findet sich unter www.soscisur- Diese Karte ist sowohl für die Nutzung am Desktop-PC als auch für mobile Endgeräte wie Smartpho- C M vey.de/Verkehrsnutzung_Muldental/. nes oder Tablets optimiert. Y K
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