AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht

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AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
www.grimma.de                                       06/2018 | 16. Juni 2018 · 23. Jahrgang

    AMTSBLATT
    Der Großen Kreisstadt Grimma

    Urteil am Oberlandesgericht:
    Oberschule darf gebaut werden
    Grimma. Der Bebauungsplan für die Oberschule
    Böhlen in Grimma ist rechtmäßig. Das Sächsische
    Oberverwaltungsgericht hat mit Normenkontroll-
    urteil den Antrag der Stadt Colditz auf Aufhebung
    des Bebauungsplans zum Neubau der Oberschule
    im Ortsteil Böhlen der Großen Kreisstadt Grimma
    abgelehnt. Die Stadt Colditz hatte sich gegen ei-
    nen von der benachbarten Stadt Grimma be-
    schlossenen Bebauungsplan gewandt, der im Juni
    2017 zur Behebung eines Formfehlers bei der Be-
    kanntgabe erneut bekanntgemacht worden war.
    Dieser Bebauungsplan soll den Bau einer zweizü-
    gigen Oberschule mit einer Kapazität von 300 bis
    360 Schülern im Ortsteil Böhlen der Stadt Grimma
    ermöglichen.
    Oberbürgermeister Matthias Berger ist glücklich
    über die Entscheidung: „Natürlich freuen wir uns    uns, nun gegenüber Colditz in Schadenfreude aus-    gemeinsame kommunale Aufgabe begreifen. Des-
    darüber, dass uns das Oberverwaltungsgericht        zubrechen. Es ist bedauerlich, dass es überhaupt    halb wird die Stadt Grimma auch jetzt auf Colditz
    Recht gegeben und damit den Weg für den Ersatz-     zwischen zwei Städten deswegen zu einem Ge-         zugehen, um den ihr möglichen Beitrag zum Erhalt
    neubau der Oberschule in unserem Ortsteil Böhlen    richtsverfahren gekommen ist. Wir sollten die op-   der Colditzer Oberschule zu leisten.“
    frei gemacht hat. Es gibt aber keinen Grund für     timale Ausbildung der Kinder unserer Region als                              Fortsetzung auf Seite 2

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                                                                                                                         S&P Sahlmann Planungsgesellschaft
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
Seite 2                                                       Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                             Ausgabe 05 | 26. Mai 2018

                                                                                                                                          Stadthausjournal

                                                                 n Der neue Chef der Stadtwerke Grimma im Interview
   AUS DEM INHALT …
  ➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . .2–4
                                                                     Dirk Elstermann ist ab August neuer Geschäfts-
  ➜ Amtliche Bekanntmachungen . . . . . .5–10                        führer der Stadtwerke Grimma GmbH sowie
                                                                     Mitgeschäftsführer der Netzgesellschaft Grim-
  ➜ Kindertagesstätten, Schulen | Jugend . 11–14                     ma. Die Stadträtinnen und Stadträte bestellten
                                                                     den 50-Jährigen als Nachfolger von Hagen
  ➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
                                                                     Frank Böhme, der die Stadtwerke auf eigenen
  ➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16–18         Wunsch im Sommer verlässt. Seit dem 1. Juni
                                                                     2018 ist Dirk Elstermann im Energieunterneh-
  ➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . 18–20
                                                                     men tätig und arbeitet sich ein.
  ➜ Heimatkundliches . . . . . . . . . . . . . . . . .20
                                                                     Oberbürgermeister Matthias Berger (r.) gratu-
  ➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 21–24               liert Dirk Elstermann (l.)
  ➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . 25–26

  ➜ Herzlichen Glückwunsch . . . . . . . . . . . 28
                                                                 Wir nutzten die Gelegenheit und sprachen mit ihm:
                                                                 Herzlich willkommen, Herr Elstermann, beschreiben Sie uns bitte kurz Ihre Ziele: Ich möchte gemein-
                                                                 sam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Grimma, diese zu einem innovativen und
  Das nächste Amtsblatt:                                         wettbewerbsfähigen Energieversorger weiterentwickeln und den eingeschlagenen Weg seit der Grün-
  ➜ Herausgabe: 09.07.2018                                       dung im Jahr 2013 konsequent fortführen. Hierbei möchte ich die sich ergebenden Chancen eines sich
  ➜ Redaktionsschluss: 21.07.2018                                weiterhin verändernden Energiemarktes nutzen.
                                                                 Auf was freuen Sie sich am meisten? Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Gesellschafter - der
                                                                 Stadt Grimma -, auf die bisherigen und zukünftigen Kunden der Stadtwerke Grimma sowie auf eine vertrau-
 Impressum: Stadtverwaltung Grimma,                              ensvolle und wertschätzende Kooperation unter dem Stichwort „Teamwork“ mit den Mitarbeitern.
 Markt 17 | 04668 Grimma,                                        Sie haben in den letzten Jahren viel Erfahrung gesammelt, die Leser freuen sich sicherlich über eine
                                                                 kurze persönliche Vorstellung. Ich verfüge im Segment der Stadtwerke über ein großes Netzwerk an Kon-
 Redaktion Amtsblatt                                             takten zu Stadtwerken in Sachsen und Bayern sowie ein umfangreiches und breitgefächertes Fachwissen
 Email:     amtsblatt@grimma.de                                  und Branchenkenntnisse in den Bereichen Strom-, Gas- und Wärmevertrieb, einschließlich der Preis- und
                                                                 Produktgestaltung/-entwicklung. Zuletzt war ich als Key Account Manager bei der TOTAL Energie Gas GmbH
 Michaela Wächter, Tel.: 03437/ 98 58 106                        in Fellbach mit dem Arbeitsschwerpunkt Energieverkauf Strom und Gas an Stadtwerke in Deutschland tätig.
 Sebastian Bachran, Tel.: 03437/ 98 58 215                       Vielen Dank für das nette Gespräch.

 Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel KG, G.-            Dirk Elstermann lebt seit 2010 in Fremdiswalde. Neben zwei abgeschlossene Berufsausbildungen
 Schenker-Str. 1, 09244 Lichtenau, Tel.: 037208/876100.            als Elektronikfacharbeiter und Facharbeiter für Fernmeldeverkehr, absolvierte er erfolgreich ein Stu-
 Kostenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte     dium als Diplomingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt elektrische
 beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und An-       Energietechnik. Zudem war er bei der MEAG in Halle als Verkaufsleiter für den Verkauf von Strom-
 passungen vorbehält. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2017.         produkten und Dienstleistungen für Stadtwerke und Industriekunden zuständig. Bei der VNG-Ver-
                                                                   bundnetz Gas AG in Leipzig arbeitete er als Leiter Gasverkauf Süd-Ost.

Fortsetzung von Seite 1: Oberschule darf ge-                     ditz kein Bedarf. Der Bebauungsplan verstoße            Regelungen des Landesentwicklungsplans, wo-
baut werden – Im Ortsteil Böhlen an der Stadt-                   auch gegen das bauplanungsrechtliche Gebot,             nach Oberschulen als zentralörtliche Einrichtun-
grenze zwischen den Städten Colditz und Grimma                   Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzu-         gen nicht außerhalb von zentralörtlichen Lagen
befindet sich seit vielen Jahren eine Oberschule                 passen. Insbesondere habe die Stadt Grimma den          errichtet werden sollen, könne sich die Stadt Col-
mit etwa 300 Schülern, die fast ausschließlich aus               Bebauungsplan entgegen ihrer entsprechenden             ditz nicht berufen, weil diese Regelungen nicht
umliegenden Ortsteilen und Gemeinden stammen                     bauplanungsrechtlichen Verpflichtung nicht mit          verbindlich seien. Der 1. Senat des Sächsischen
und überwiegend mit Bussen zur Schule gebracht                   der Stadt Colditz abgestimmt. Die von ihr im Ver-       Oberverwaltungsgerichts hat den Normenkon-
werden. Ungefähr 50 Schüler kommen aus der                       fahren zur Aufstellung des Bebauungsplans gel-          trollantrag abgelehnt. Nach Auffassung der Rich-
Stadt Colditz. Die derzeit auf verschiedene Stand-               tend gemachten und rechtlich geschützten Inte-          ter liegen die von der Stadt Colditz geltend ge-
orte verteilten Schulgebäude sind nach Auffas-                   ressen seien von der Stadt Grimma fehlerhaft            machten Mängel des Bebauungsplans nicht vor.
sung der Stadt Grimma nicht sanierungsfähig. Der                 nicht berücksichtigt worden. Der Neubau der             Der Senat hat sich der Argumentation der Stadt
geplante Neubau soll an der Muschauer Straße                     Schule sei gegenüber der Stadt Colditz rücksichts-      Grimma angeschlossen. Insbesondere sei es der
entstehen.                                                       los. Die Stadt Grimma hat dagegen im Wesentli-          Stadt Grimma im Rahmen ihrer gemeindlichen
„Die Stadt Colditz hat mit ihrem Normenkontroll-                 chen geltend gemacht, dass sich durch einen Neu-        Planungshoheit nicht verwehrt, einen Ersatzneu-
antrag im Wesentlichen geltend gemacht, dass der                 bau des Schulgebäudes für die Stadt Colditz nichts      bau für bis zu 360 Oberschüler in unmittelbarer
Bebauungsplan im Sinne des Bauplanungsrechts                     ändere. Die Sophienschule in Colditz sei nicht im       Nähe zum bisherigen Schulstandort vorzusehen“,
nicht erforderlich sei. An einer Oberschule bestehe              Bestand gefährdet. Die Belange der Stadt Colditz        fasst der stellvertretende Pressesprecher des         C
                                                                                                                                                                               M
wegen der bestehenden Oberschulstandorte in                      seien berücksichtigt worden. Es werde nicht in die      Oberlandesgerichtes Dr. Hanns Christian John zu-      Y
                                                                                                                                                                               K

Wermsdorf, Leisnig, Trebsen, Großbardau und Col-                 Planungshoheit der Stadt Colditz eingegriffen. Auf      sammen.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
Ausgabe 05 | 26. Mai 2018                                    Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                         Seite 3

         Stadthausjournal

    n Ute Kabitzsch erneut zur Beigeordneten
      gewählt
    Grimma. Die Stadträtinnen und Stadträte bestellten Amtsinhaberin Ute Ka-
    bitzsch für weitere sieben Jahre zur Beigeordneten der Großen Kreisstadt. Ihre
    erste Amtszeit läuft zum 30. September 2018 aus. Zur Stadtratssitzung be-
    dankte sie sich für das entgegengebrachte Vertrauen und die bisherige Zu-
    sammenarbeit. Sie freut sich auf die nächsten Jahre und sieht die Schwer-
    punkte in der Digitalisierung der Verwaltung, den Breitbandausbau und der
    interkommunalen Zusammenarbeit. Ihr Geschäftsbereich umfasst: Allgemei-
    ne Verwaltung, Ordnung, Bürgerservice, Personal, Gesundheitsmanagement,
    Feuerwehr, Bevölkerungsschutz und Digitalstrategie, Archiv, Verwaltungsmo-
    dernisierung und Straßenverkehr.

                                Ute Kabitzsch und Oberbürgermeister Matthias Berger

    n Unternehmensbesuch des Landrates führte nach Grimma
    Grimma. Im Rahmen der Unternehmensbesuche von
    Landrat Henry Graichen besuchte dieser Anfang Juni
    die Elektroschaltanlagen ESA GmbH Grimma. Beglei-
    tet wurde der Landrat von Oberbürgermeister Matthi-
    as Berger, dem Wirtschaftsförderer des Landkreises
    Markus Schmidt und dem Wirtschaftsförderer der
    Stadt Grimma Jörg Böttger. Das größte inhabergeführ-
    te, mittelständische Unternehmen im Landkreis arbei-
    tet mit seinen rund 350 Mitarbeitern an der Entwick-
    lung und Herstellung von Niederspannungsschaltan-
    lagen, elektrischen Weichenheizungsanlagen für den

                                                                                                                                                                         Foto: Manuela Krause
    Schienenverkehr, sicherer Stromversorgung in Kran-
    kenhäusern und Komplettlösungen im Bereich der Au-
    tomatisierung von Produktionsanlagen der Automo-
    bilindustrie. Die Zahl von 42 Millionen Jahresumsatz
    spricht für sich. Die Geschäftsführer Jörg Gaitzsch und
    Jörg Reinker wissen, dass der Erfolg des Unternehmens
    maßgeblich vom Engagement der Mitarbeiter ab-
    hängt. Und die Unternehmensspitze tut einiges dafür,      Sorgenfalten auf der Stirn bereiten dem Unter-        Pflanze vor Ort gewachsen“, so Jörg Gaitzsch „und
    dass sich ihre Mitarbeiterschaft bei ihnen wohlfühlt.     nehmen der Handelskrieg der USA und die Sank-         sehen dies als unsere regionale Verpflichtung an,
    Zum Mittagessen gibt es selbst gekochtes Kantinenes-      tionen gegen Russland. Deshalb streben die inno-      gerade die Kindereinrichtungen zu unterstützen.“
    sen, die Arbeitskleidung wird im Betrieb gewaschen,       vativen Anbieter für Elektroschaltanlagen einen       Die Kinder sind die Ingenieure von morgen, des-
    Gleitarbeitszeit und eine flache Firmenhierarchie sind    gemeinsamen Besuch in Russland mit dem Sächsi-        halb wollen die Geschäftsführer das Projekt „Tech-
    entscheidende gute Arbeitsbedingungen, um die             schen Staatsminister für Arbeit, Wirtschaft und       nik für Kinder“ demnächst mit den 5. und 6. Kläss-
    Fachkräfte zu halten. Die innovativen Lösungen der        Verkehr, Martin Dulig, an.                            lern der Region starten. „Wir möchten die Kinder
    ESA sind weltweit gefragt. Erfolgreiche Handelspart-      Ein explizites Dankeschön an die Firmeninhaber        wieder für Technik begeistern“, ist der Tenor der
    nerschaften hält die Elektroschaltanlagenfirma zu         für das Sponsoring in der Region gab es sowohl        Unternehmensspitze, welche die Elektromonteure,
    Märkten in Asien und dem vereinigten englischen Kö-       vom Landrat als auch vom Grimmaer Stadtober-          Softwareentwickler und Industrieelektriker für die
    nigreich. 2015 eröffneten die Inhaber der ESA bereits     haupt. Dazu gehören unter anderem der „Mulden-        Zukunft ausbildet. Manuela Krause vom Landkreis
    ein Büro in Shanghai, um nah an der vielversprechen-      tal-Triathlon“ sowie die zahlreichen Spenden an       Leipzig Journal begleitete den Unternehmensbe-
    den chinesischen Entwicklung zu sein.                     die Kitas und Horte in Grimma. „Wir sind als kleine   such.

    n Angelika Sallat zur Botschafterin der Wärme ernannt
    Dresden. Das "Verbundnetz der Wärme" zeichnete die Grimmaerin Angelika Sallat als "Botschafterin der Wärme" aus. Damit ehrte das Unternehmen VNG AG
    sechs Menschen aus Ostdeutschland, die sich in besonderem Maße durch ihr Engagement für die Gesellschaft auszeichnen. „Angelika Sallat vom Mehrgenera-
    tionenwohnen PH 9 e.V. engagiert sich für gesellschaftliche Teilhabe und Integration von Kindern, Jugendlichen, Senioren und Familien. Unsere Gesellschaft lebt
    von Menschen wie ihnen, die viel mehr tun als ihre Pflicht, die Mitverantwortung für das Gemeinwesen übernehmen und die für den Zusammenhalt der Gesell-
    schaft sorgen", betonte Barbara Klepsch, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz. Die Ernennung zum "Botschafter der Wärme" ist mit
C   einer finanziellen Unterstützung von jeweils 5.000 Euro verbunden, mit denen die Botschafter ihre Vereinsprojekte voranbringen sollen. Darüber hinaus würdigt
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    das "Verbundnetz der Wärme" den Einsatz der Botschafter mit der Fotowanderausstellung "Engagement zeigt Gesicht", die in Grimma gezeigt wird. Die Samm-
    lung mit großformatigen Fotografien und kurzen Porträts veranschaulicht das breite Spektrum ehrenamtlicher Tätigkeit.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
Seite 4                                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                            Ausgabe 05 | 26. Mai 2018

                                                                                                                             Stadthausjournal

n Grimmas Kindertagesstätten                          n Zeitkapsel in Großbardau
  sind die günstigsten
                                                      Großbardau. „Im kommenden Frühjahr soll die neue Kindertagesstätte Parthenzwerge fertig sein“, ver-
Grimma. Die Bertelsmann-Stiftung veröffentlich-       kündete Hagen Weidemüller. Er ist mit seinem Architekturbüro für die Planung zuständig. Im Rahmen der
te kürzlich die Studie „ElternZOOM“. Die Erhebung     Radtour mit dem Oberbürgermeister machten sich zahlreiche Interessierte auf, um unter anderem auf der
untersuchte die finanzielle Belastung der Familien    Baustelle in Großbardau vorbeizuschauen. Bevor der Estrich eingelassen wird, nutzten die Großbardauer
durch Kindertagesstättenbeiträge. Wie viel Eltern     die Gelegenheit, eine Zeitkapsel zu versenken. Bauplanungsskizzen, aktuelle Zeitungen, eine Plakette der
für die Kinderbetreuung monatlich bis zur Ein-        800-Jahrfeier und Fotos der Kinder der Einrichtung von 1948 und 2018 verschwanden in der Kapsel.
schulung zahlen, hängt oft vom Wohnort ab. Je
nach Bundesland schlagen die Kinderbetreuungs-
gebühren unterschiedlich zu Buche. In Schleswig-
Holstein geben Eltern 8,9 Prozent ihres Nettoein-
kommens für die Kita aus. In Sachsen sind es
durchschnittlich 6,3 Prozent, das ist auch der Mit-
telwert in Deutschland. Die Leipziger Volkszeitung
verglich die Zahlen anhand der Krippenplatzge-
bühren in der Leipziger Region und stellte fest,
dass Eltern im Kreis Leipzig weniger als im Sach-
sen-Schnitt zahlen. Am günstigsten kommen die
Eltern in Grimma weg. 5 Prozent des durchschnitt-
lichen Haushaltseinkommens zahlen Eltern für Ki-
ta-Gebühren in der Muldestadt. In Kitzscher ist es
am teuersten, 6,2 Prozent des Einkommens fallen
für die Kinderbetreuung an. In Leipzig sind es 6,4
Prozent. Als Grundlage für die Berechnung flossen
das durchschnittliche Haushalteinkommen (Stand
2015) und die Gebühren für einen Vollzeit-Krip-
penplatz in einer kommunalen Einrichtung ein.
Zusatzkosten für Verpflegung, Hygieneartikel und
Ausflüge kommen noch einmal hinzu. Nach Um-
frage der Bertelsmann-Stiftung liegt der Mittel-
wert in Sachsen bei 60 Euro im Monat. Die Studie
„Elternzoom“ ist unter www.bertelsmann-stif-
tung.de zu finden.

                                                      n Schulbezirke neu zugeschnitten
                                                      Grimma. Ab dem Schuljahr 2019/20 gelten neue Schulbezirksgrenzen in Grimma. Erstklässler aus den
                                                      Grimmaer Ortsteilen Höfgen, Kaditzsch, Schkortitz und Naundorf suchen ab dem neuen Schuljahr die
                                                      Grundschule Großbothen auf. Von der Schulbezirksänderung sind Geschwisterkinder generell nicht be-
                                                      troffen. Der Grimmaer Stadtrat gab seinen Segen. Dieser notwendigen Neustrukturierung geht ein Stadt-
                                                      ratsbeschluss der Stadt Colditz voraus, den gemeinsamen Grundschulbezirk Großbothen mit der Stadt
                                                      Grimma aufzuheben. Momentan handelt es sich um 39 Schüler, die aus Leisenau, Schönbach, Sermuth
                                                      und Zschetzsch in Großbothen zur Schule gehen - und künftig in Colditz eingeschult werden. „Die Höf-
                                                      gener Gemeindeteile, die zum Schulbezirk Hohnstädt gehören, liegen näher an der Grundschule Großbo-
                                                      then. Die Busverbindungen in den Höfgener Ortsteilen sind gut. Der Bus der Linie 632 hält direkt vor der
                                                      Großbothener Grundschule. Öffentliche Nahverkehrsverbindungen können ausgebaut werden. Wenn die
                                                      Kinder den Schulbus nutzen, sind die Fahrzeiten sogar kürzer, als nach Hohnstädt. Die Stadtverwaltung
                                                      rechnet in den nächsten Jahren mit einem Zuzug junger Familien im Stadtteil Hohnstädt, da hier neue
                                                      Wohngebiete entstehen sollen“, fasste Schulamtsleiterin Jana Kutscher zusammen. „Die Stadt Grimma
                                                      geht davon aus, dass sich dadurch die Nachfrage nach Krippen, Kita- und Schulplätzen in den nächsten
                                                      Jahren erhöhen wird“.
  Grimma. Treue wird belohnt. Wer auf dem Fri-
  schemarkt in der Klosterkirche bei neun unter-
                                                      Am gemeinsamen Schulbezirk Otterwisch/Großbardau wird festgehalten. Für den Fall, dass Eltern für ihre
  schiedlichen Händlern einkauft, landet im
                                                      Kinder eine andere Schule auswählen möchten, besteht die Möglichkeit eines Antrages auf Schulbezirks-
  Lostopf. Die Glücksfee zog eine Gewinnerin
                                                      wechsel. Die Entscheidung zur Einschulung trifft der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Landesamt für
  aus der Box: Sandra Lachmann aus Grimma
                                                      Bildung und Schule. Berücksichtigt werden dabei die Aufnahmekapazitäten, die Beschulung von Ge-
  freut sich über den vollgepackten Korb mit
                                                      schwisterkindern und die Schulweglängen- und sicherheit.
  Produkten, die auf dem Markt angeboten wer-
  den. Der nächste Frischemarkt um und in der
                                                      Die Bekanntmachung zum Beschluss steht auf Seite 5.                                                          C
  Klosterkirche findet am 16. Juni statt.                                                                                                                          M
                                                                                                                                                                   Y
                                                                                                                                                                   K
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
Ausgabe 05 | 26. Mai 2018                                    Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                               Seite 5

         Amtliche Bekanntmachungen

    n Öffentliche Bekanntmachung zur Festlegung der Schulbezirke der Stadt Grimma,
      für die ab dem Schuljahr 2019/2020 einzuschulenden Kinder entsprechend
      § 25 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen
    Der Stadtrat Grimma beschloss am 24.05.2018 in seiner öffentlichen Sitzung, den Schulbezirk der Grundschule Großbothen zu erweitern und nachfolgende
    Ortsteile aus dem Schulbezirk der Grundschule Hohnstädt herauszulösen: Höfgen, Kaditzsch, Schkortitz und Naundorf. Die Grundschulbezirke und das Stra-
    ßenverzeichnis werden in der Anlage, wie folgt bekanntgegeben. Die Kinder aus den Ortsteilen Großbardau, Kleinbardau, Waldbardau und Bernbruch besuchen
    die Grundschule Otterwisch.

    Grimma, den 31.05.2018

                                               Matthias Berger, Oberbürgermeister                                             Siegel

        Aufteilung der Schulbezirke in der Stadt Grimma ab Schuljahr 2019/2020

       Grundschule „Bücherwurm“ in Grimma-West               rich-Mühe-Straße n Vorwerkstraße n Waldweg                 Georg-Henning-Straße n Göschenstraße n
       n Adolf-Damaschke-Straße n Am Hohen Stein             n Wallgraben n Weberstraße n Westring n                    Großmühle n Karl-Marx-Straße n Katharina-
       n Am Kalkberg n Am Münchteich n Am Rum-               Wolfshöhe n Ziegelweg                                      von-Bora-Straße n Kellerhäuser n Köhlerstraße
       berg n Am Schomerberg n Am Thostgrund n                                                                          n Lausicker Straße n Leipziger Platz n Leipzi-
       Am Wolfsgraben n August-Bebel-Straße n Ba-            Grundschule Hohnstädt: n Ahornweg n Alte                   ger Straße n Neschwitzweg n Nimbschener
       derplan n Beiersdorfer Straße n Birkenwäld-           Bergstraße n Am Anger n Am Hang n Am Rap-                  Landstraße n Platz der Einheit n Prophetenberg
       chen n Blumenstraße n Bonhoefferstraße n              penberg n Am Rinderkombinat n Am Wall n An                 n Stecknadelallee n Südstraße n Tops n Töp-
       Broner Ring n Brückenstraße n Clara-Zetkin-           der Gartenmühle n Bahrener Straße n Beiers-                ferstraße n Vogelberg n Waldwinkel n Wasser-
       Straße n Döbener Weg n Dornaer Weg n Fich-            dorf n Brauereiweg n Döben n Dorna n Elf-                  werksweg n Weingartener Straße
       teweg n Frauenkirchhof n Frauenstraße n               ackerweg n Erlenweg n Fährstraße n Florian-
       Friedrich-Oettler-Straße n Füllkrußstraße n           Geyer-Straße n Fünfhäuserweg n Gänseberg n                 Grundschule Großbothen: n Förstgen n Groß-
       Gerbergasse n Gerhardt-Hauptmann-Ring n               Grechwitz n Grenzstraße n Grundmühlenweg                   bothen n Kleinbothen n Kössern n Schaddel n
       Gerichtsring n Gerichtsweg n Gerichtswiesen           n Hengstbergstraße n Hopfenberg n Kasta-                   Schkortitz n Kaditzsch n Höfgen n Naundorf
       n Goethestraße n Gorkistraße n Grimmaer               nienweg n Kiefernweg n Krautteichweg n Kur-
       Wiesenstraße n Harthweg n Hegelstraße n               ze Straße n Mittelstraße n Muldenstraße n                  Grundschule Zschoppach: n Böhlen n Bröhsen n
       Heinrich-Heine-Straße n Heinrich-Zille-Straße         Neubauernmark n Neunitz n Nordstraße n                     Draschwitz n Dürrweitzschen n Frauendorf n
       n Herderweg n Hohe Straße n Hohnstädter               Oberwerder n Oststraße n Paul-Nikusch-Stra-                Haubitz n Keiselwitz n Kuckeland n Leipnitz n
       Straße n Husarenstraße n Im Steingarten n             ße n Querstraße n Rappenbergring n Robert-                 Motterwitz n Muschau n Nauberg n Ostrau n
       Kantstraße n Käthe-Kollwitz-Straße n Kleist-          Blum-Straße n Rosa-Luxemburg-Straße n                      Papsdorf n Poischwitz n Pöhsig n Ragewitz n
       straße n Klosterstraße n Kreuzstraße n Lange          Schillerstraße n Seelingstädter Straße n Seu-              Seidewitz n Zaschwitz n Zeunitz n Zschoppach
       Straße n Leibnizweg n Leisniger Straße n Les-         meparkweg n Seumestraße n Tempelbergstra-
       singstraße n Lorenzstraße n Luise-Urbaniak-           ße n Thomas-Müntzer-Straße n Turmstraße n                  gemeinsamer Schulbezirk Grundschule Ner-
       Straße n Malzhausgasse n Malzmühlstraße n             Wasserturmstraße n Wedniger Straße n Wein-                 chau/Grundschule Mutzschen: n Bahren n Can-
       Markt n Marktgasse n Mühlstraße n Nerchau-            bergstraße n Wielandstraße n Windmühlen-                   newitz n Deditz n Denkwitz n Golzern n Gorne-
       er Straße n Nicolaigasse n Nicolaiplatz n Ni-         weg n Winzerweg n Wurzener Straße komplett                 witz n Grottewitz n Löbschütz n Nerchau n
       colaistraße n Pappershainer Weg n Pappisches                                                                     Schmorditz n Serka n Thümmlitz n Würschwitz               Anlage zur Bekanntmachung
       Tor n Paul-Gerhardt-Straße n Paul-Gey-Straße          Grundschule „Wilhelm Ostwald" in Grimma-                   n Fremdiswalde n Gastewitz n Gaudichsroda n
       n Poststraße n Pufendorfstraße n Robert-              Süd: n Am Hirschberg n Am Holzwinkel n Am                  Göttwitz n Jeesewitz n Köllmichen n Mutzschen
       Koch-Straße n Röntgenweg n Schloßgasse n              Lerchenberg n Am Pulverturm n Am Wespen-                   n Prösitz n Roda n Wagelwitz n Wetteritz
       Schloßgraben n Schmidtstraße n Schreberstra-          grund n An der Fähre n An der Holzecke n An
       ße n Schulstraße n Siedlerstraße n Stollegasse        der Königsnase n Bahnhofstraße n Bockenberg                Grundschule Otterwisch insbesondere: n
       n Straße der Jugend n Straße des Aufbaus n            n Buchenweg n Colditzer Straße n Colditzer                 Großbardau n Kleinbardau n Bernbruch n
       Straße des Friedens n Tuchmachergasse n Ul-           Weg n Forststraße n Gabelsbergerstraße n                   Waldbardau

    Bekanntmachungsanordnung – Die Öffentliche Be-          2.    Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen,            schrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung
    kanntmachung zur Festlegung der Schulbezirke der              die Genehmigung oder Bekanntmachung der Sat-                   des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
    Stadt Grimma, für die ab dem Schuljahr 2019/2020 ein-         zung verletzt worden sind,                                     soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    zuschulenden Kinder entsprechend § 25 Schulgesetz für   3.    der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52
    den Freistaat Sachsen wird hiermit öffentlich bekannt         Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider-         Grimma, den 30.05.2018
    gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Ge-          sprochen hat,
    meindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen ein Jahr     4.    vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ge-
    nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig            nannten Frist
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    zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn                      a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be-
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    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft             anstandet hat oder                                 Matthias Berger                  Siegel
        erfolgt ist,                                              b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-        Oberbürgermeister
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
Seite 6                                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                              Ausgabe 05 | 26. Mai 2018

                                                                                                              Amtliche Bekanntmachungen

n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die Öffentlichkeitsbeteiligung
  zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 „Wohngebiet Neichener Straße, Ortsteil Nerchau“
  in Grimma

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öf-           chung der erheblichen Auswirkungen der
fentlichen Sitzung am 24.05.2018 mit Beschluss-           Durchführung des Vorhabens auf die Umwelt.
Nr. SR 05.18 – V 577 den Entwurf des Bebauungs-       •   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Be-
planes Nr. 92 „Wohngebiet Neichener Straße,               standteil der Begründung zum Bebauungsplan,
Ortsteil Nerchau“ in der Fassung vom 20.03.2018           Stand März 2018 in Form einer artenschutz-
samt Begründung sowie den Entwurf des Umwelt-             rechtlichen Prüfung auf der Grundlage der Po-
berichtes und die nach Einschätzung der Stadt             tentialabschätzung der Bestandsflächen.
wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezo-         •   Schalltechnische Untersuchung zum Entwurf
genen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Bauge-              des Bebauungsplans, Institut für Immissions-
setzbuch (BauGB) gebilligt und zur öffentlichen           schutz und Bauakustik, Taucha vom März 2018.
Auslegung bestimmt.                                   •   Stellungnahmen aus der Beteiligung nach §§
Entsprechend der Grundlage der strategischen              3, 4 Abs.1 BauGB
Entwicklung der Kernstadt Grimma sowie der                - Landkreis Leipzig, LRA, 14.07.2017
Ortsteile Nerchau, Mutzschen, Großbothen, Groß-           - Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten
bardau und ehemals Thümmlitzwalde mit ihrer                    Naturschutzvereinigungen, 20.07.2017
herausgehobenen Stellung im Gefüge der Stadt,             - BUND Regionalgruppe Muldental, 17.07.2017
sollen Flächen nördlich der Alfred-Ackermann-             - NABU Landesverband Sachsen, 05.07.2017
Straße zum Zweck der Wohnbebauung entstehen.
Die Entwicklung erfolgt auf ehemaligen Gewerbe-       Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Infor-
flächen nach Nutzungsaufgabe und auf landwirt-        mationen beinhalten Aussagen und Erkenntnisse
schaftlich genutzten Flächen im Außenbereich.         zu den Schutzgütern
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 561/8;          » Schutzgut Mensch, inkl. menschliche Gesund-
561/14; 561/15; 561/16 und 819/14 (teilweise)             heit und Bevölkerung insgesamt
der Gemarkung Nerchau mit einer Fläche von ca.        » Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt        Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Pla-
13.070 m². Die Abgrenzung des Plangebietes ist im     » Schutzgut Boden                                        nungsunterlagen zum Entwurf des Bebauungspla-
beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.               » Schutzgut Wasser                                       nes Nr. 92 „Wohngebiet Neichener Straße, Ortsteil
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der          » Schutzgut Luft                                         Nerchau“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil
Bauleitplanung mit der Begründung und den we-         » Schutzgut Klima                                        A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), der
sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezoge-        » Schutzgut Landschaft                                   Begründung, dem Umweltbericht sowie die we-
nen Stellungnahmen für die Dauer von mindestens       » Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter           sentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
einem Monat öffentlich auszulegen.                    » Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.            sind zusätzlich im Internet auf der Website der
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstige                                                                  Stadt Grimma unter www.grimma.de sowie auf
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbe-        Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 „Wohn-            den Internetseiten des Landesportals des Freistaa-
reich durch die Planung berührt werden kann, ge-      gebiet Neichener Straße, Ortsteil Nerchau“ in der        tes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sach-
mäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und die Abstim-        Fassung vom 20.03.2018, bestehend aus der Plan-          sen.de oder www.bauleitplanung.sachsen.de. zur
mung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.          zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzun-        Einsichtnahme eingestellt. Für Rückfragen steht
2 BauGB durchgeführt. Die Umweltverbände wer-         gen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbe-           das beauftragte Planungsbüro VIRIDIS, Gorkistra-
den von der öffentlichen Auslegung informiert.        richt sowie den wesentlichen umweltbezogenen             ße 11, 04416 Markkleeberg, Frau Wiesner, Telefon
Folgende Arten von umweltbezogenen Informa-           Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in           0341 3366675, E-Mail ineswiesner@gmx.de zur
tionen sind verfügbar:                                der Zeit vom 25.06.2018 bis zum 31.07.2018               Verfügung. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungs-
• Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der       öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme in der        gerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit
     Begründung zum Bebauungsplan, Stand März         Stadtverwaltung Grimma, Stadtentwicklungsamt,            ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
     2018 mit Beurteilung der Schutzgüter: Mensch,    Zimmer 2.03, Markt 17 in 04668 Grimma während            vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
     Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft,     der Dienststunden                                        oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hät-
     Landschaft mit Beschreibung des Vorhabens,                                                                ten geltend gemacht werden können.
     Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestand-           Montag           9.00 – 16.00 Uhr
     teile, Bestandsaufnahme, Beschreibung der            Dienstag         9.00 – 18.00 Uhr                    Grimma, den 01.06.2018
     umweltrelevanten Maßnahmen, Prognose über            Mittwoch         geschlossen
     die Entwicklung des Umweltzustandes bei              Donnerstag       9.00 – 16.00 Uhr
     Durchführung der Planung, Prognose über die          Freitag          9.00 – 12.00 Uhr                    Matthias Berger               Siegel
     Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-                                                                Oberbürgermeister
     durchführung der Planung, Verminderungs-         aus. Während dieser Auslegungsfrist können Be-
     und Schutzmaßnahmen, Kompensationsmaß-           troffenheiten, die durch diesen Bebauungsplan            Bekanntmachungsanordnung – Die Öffentliche
     nahmen, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,   möglicherweise entstehen, sowie Anregungen               Bekanntmachung der Stadt Grimma über die Öf-
     Beschreibung der verbleibenden erheblichen       schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht wer-      fentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebau-
     nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf      den. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-          ungsplanes Nr. 92 „Wohngebiet Neichener Straße,       C
                                                                                                                                                                     M
                                                                                                                                                                     Y
     die Umwelt sowie Maßnahmen zur Überwa-           men können bei der Beschlussfassung über den             Ortsteil Nerchau“ in Grimma wird hiermit öffent-      K
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
Ausgabe 05 | 26. Mai 2018                                 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                           Seite 7

          Amtliche Bekanntmachungen
    lich bekannt gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1          n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma
    der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
    gelten Satzungen ein Jahr nach ihrer Bekanntma-          über das Inkrafttreten des vorzeitigen Bebauungsplans
    chung als von Anfang an gültig zustande gekom-           Nr. 63 „Wohnbebauung Leisniger Straße I“
    men. Dies gilt nicht, wenn
    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder feh-        Der vom Stadtrat der Stadt Grimma in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2017 (Beschluss Nr. SR 06.17
        lerhaft erfolgt ist,                               – V 461) nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossene vorzeitige Bebauungsplan Nr. 63 „Wohnbe-
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
                                                           bauung Leisniger Straße I“ wurde durch das Landratsamt Landkreis Leipzig mit Schreiben vom 10.04.2018
        zungen, die Genehmigung oder Bekanntma-
                                                           unter dem Aktenzeichen PG 02/18 genehmigt. Der vorzeitige Bebauungsplan Nr. 63 „Wohnbebauung
        chung der Satzung verletzt worden sind,
                                                           Leisniger Straße I“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der vorzeitige
    3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach §
                                                           Bebauungsplan Nr. 63 „Wohnbebauung Leisniger Straße I“ kann einschließlich seiner Begründung sowie
        52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrig-
                                                           der Zusammenfassenden Erklärung bei der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, 04668 Grimma, Stadt-
        keit widersprochen hat,
    4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO       entwicklungsamt, Zimmer 2.03 während der Öffnungszeiten (Montag 09.00 - 16.00 Uhr, Dienstag 09.00
        genannten Frist                                    - 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 09.00 - 16.00 Uhr, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr) eingesehen
        a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-              werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
             schluss beanstandet hat oder                  Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
        b) die Verletzung der Verfahrens- oder             und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Be-
             Formvorschrift gegenüber der Stadt unter      rücksichtigt werden demnach:
             Bezeichnung des Sachverhalts, der die         (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver-
             Verletzung begründen soll, schriftlich gel-        fahrens- und Formvorschriften,
             tend gemacht worden ist.                      (2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-
                                                                hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    Grimma, den 01.06.2018                                 (3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
                                                           wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter
                                                           Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
    Matthias Berger                 Siegel                 Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen
    Oberbürgermeister                                      kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 des BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er
                                                           kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schrift-
      SITZUNGSTERMINE                                      lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht in-
                                                           nerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Ver-
      •    Sitzung des Stadtrates
                                                           mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
           Donnerstag, 21.6., 17.00 Uhr,
           Rathaussaal, Markt 27
                                                           Grimma, den 30.05.2018
      •    Sitzung des Technischen Ausschusses
           Montag, 21.6., 16.30 Uhr,
           Sitzungszimmer des Rathauses, Markt 27

                                                           Matthias Berger                                     Siegel
      Sitzungen der
                                                           Oberbürgermeister
      Ortschaftsräte:
      •  Böhlen: 25.6., 19.30 Uhr,                         Bekanntmachungsanordnung – Die Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über das Inkrafttreten
         Feuerwehrraum Böhlen, Am Rodelberg 7
                                                           des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 63 „Wohnbebauung Leisniger Straße I“ wird hiermit öffentlich bekannt ge-
      • Döben: 12.7., 19.30 Uhr,
                                                           macht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen ein Jahr
         Begegnungsstätte Döben, Kirchberg 19
                                                           nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
      • Dürrweitzschen: 11.7., 19.00 Uhr,
                                                           1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
         Bürgerbüro Dürrweitzschen,
                                                           2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Sat-
         Obstland-Straße 30
                                                               zung verletzt worden sind,
      • Großbardau: 3.7., 18.30 Uhr,
         FFW Kleinbardau, Zur Alten Schmiede 9             3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit wider-
      • Kössern: 9.7., 19.00 Uhr,                              sprochen hat,
         Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstraße 1          4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
      • Leipnitz: 18.7., 19.30 Uhr,                            a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
         Gasthof "Zur Linde" Leipnitz,                         b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des
         Leipnitzer Hauptstraße 9                                  Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
      • Mutzschen: 5.7., 19.00 Uhr,
         Bürgerbüro Mutzschen,                             Grimma, den 30.05.2018
         Untere Hauptstraße 9
      • Nerchau: 11.7., 18.30 Uhr,
         Dorfgemeinschaftshaus Fremdiswalde,
C
M
Y
         Fremdiswalde 4                                    Matthias Berger                                     Siegel
K
      Änderungen vorbehalten!                              Oberbürgermeister
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
Seite 8                                                 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                              Ausgabe 05 | 26. Mai 2018

                                                                                                                                 Ausschreibungen

Pachtflächen in der Nähe zum „Roten Vorwerk/Müncherteich“                                                      n Verkauf Grundstück
                                                                                                                 Zur Alten Schmiede 4 -
Die Stadt Grimma schreibt folgende Flächen zur Pacht aus:
                                                                                                                 Grimma Kleinbardau
 Gemarkung       Flurstück       Grundstücksgröße Pachtfläche     Bonität            Nutzungsart
                                                                  Bodenpunkt                                   Die Stadt Grimma beabsichtigt ein Wohngebäude
 Grimma          1665/1          9.375 qm           9.375 qm      60                 Dauergrünland             in der Straße Zur Alten Schmiede 4, Kleinbardau,
                 1699/66         52.634 qm          52.634 qm     60                 Dauergrünland             04668 Grimma zu veräußern. Das Gebäude ist
                 1702/3          342.181 qm         332.540 qm    60                 Dauergrünland             nicht vermietet. Es besteht erheblicher Instand-
                 1712/3          114.397 qm         10.430 qm     60                 Dauergrünland             setzungs- und Modernisierungsstau. Das Gebäude
                                                                  (wahrscheinlich)                             steht unter Denkmalschutz.

Der bisherige Pachtvertrag endet zum                                                                            Wohngebäude: Wohnhaus: ca. 460 qm Brut-
31.12.2018. Die Ausschreibung er-                                                                               togrundfläche (ungeprüft), Nebengelass: ca.
folgt für den Pachtzeitraum vom                                                                                 112 qm Bruttogrundfläche (ungeprüft), Flur-
01.01.2019 bis 31.12.2029. Bei den                                                                              stücke: 32/2 (573 qm); 33 (328 qm)
Flächen handelt es sich um landwirt-
schaftliche Nutzflächen, welche der-                                                                           Das Wohngebäude ist ortsüblich erschlossen, alle
zeitig der o.g. Nutzung unterliegen.                                                                           Versorgungsmedien (Wasser, Strom, Telekom) lie-
Eine Verpachtung der Flächen ist nur                                                                           gen an. Die Abwasserentsorgung ist im Rahmen
an einen landwirtschaftlichen Betrieb                                                                          einer eigenen Lösung in Abstimmung mit dem Ver-
oder einen Verein mit Tierhaltung                                                                              sorgungsverband Grimma-Geithain herbeizufüh-
möglich. Mitverpachtet werden die                                                                              ren. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten
auf dem Pachtland befindlichen Anla-                                                                           wurde erstellt. Das Gutachten liegt in der Stadt
gen (soweit sie im Besitz des Verpäch-                                                                         Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und
ter stehen), Bäume, Hecken und                                                                                 Liegenschaften, Zi. 2.12, Herr Krüger, Markt 16/17,
Sträucher. Ausgenommen von der                                                                                 04668 Grimma zur Einsichtnahme während der
Verpachtung sind das Jagd- und Fischereirecht sowie das Recht auf Gewinnung von Bruchsteinen, Kalk,            ordentlich Geschäftszeiten vor. Der aktuelle Ver-
Ton, Gips Lehm, Mergel, Sand, Kies und anderen Bodenbestandteilen. Teile der zu verpachtenden Flächen          kehrswert wird derzeitig mit 11.500 Euro ange-
befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Parthenaue“. Die dargestellten Bodenpunkte ergeben sich aus          setzt. Das Grundstück Gemarkung Kleinbardau,
der Bodenrichtwertkarte 2016, dargestellt im Geoportal Landkreis Leipzig (www.geoportal-lkl.de) Die            Flurstück 33 wird mit einem Wert von 6.560 Euro
oben stehende Flächenaufteilung erfolgt ausschließlich zur Groborientierung. Wegen der tatsächlichen           berechnet. Das Grundstück wird meistbietend ver-
Flächengröße, der jeweiligen Nutzungsart sowie der Bewirtschaftungsmöglichkeiten übernimmt die Ver-            äußert. Das Kaufpreismindestgebot beträgt
pächterin keine Gewähr. Das Gebotsverfahren ist nicht mit dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertrags-        18.060 Euro. Das Gebotsverfahren ist nicht mit
ordnung (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) bzw. mit dem Vergaberechtsmodernisie-           dem Verfahren nach der Vergabe- und Vertrags-
rungsgesetz (VergRModG) vergleichbar. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Ab-            ordnung (VOB) oder der Verdingungsordnung für
schluss eines Landpachtvertrags. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit dem Inhalt die-     Leistungen (VOL) bzw. mit dem Vergaberechtsmo-
ser allgemeinen Informationen ausdrücklich einverstanden sind. Pachtangebote sind unter dem Kennwort           dernisierungsgesetz (VergRModG) vergleichbar.
„Grimma, Pacht Nahe Rotes Vorwerk/Müncherteich“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum                        Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein An-
15.7.2018 an folgende Adresse zu richten: Große Kreisstadt Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude              spruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mit der
und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma                                                                  Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit
                                                                                                               dem Inhalt dieser allgemeinen Informationen aus-
 Weitere Anfragen zu den Pachtflächen können Sie direkt an das Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften,          drücklich einverstanden sind. Es liegt kein Ener-
 Herr Holger Krüger, Telefon 03437/9858-424 oder per Email: krueger.holger@grimma.de richten.
                                                                                                               gieausweis für das Gebäude vor. Sofern ein Ener-
                                                                                                               gieausweis von Seiten des Bieters gefordert wird,
                                                                                                               werden die entstehenden Kosten hierzu dem Bie-
                                                                                                               ter/Erwerber in Rechnung gestellt.
Stellenausschreibung
n Sachbearbeiter Landschaftsplanung und Umweltschutz (m/w)                                                     Kaufpreisangebote sind unter dem Kennwort
                                                                                                               „ANGEBOT Kleinbardau, Zur Alten Schmiede 4“
In der Stadtverwaltung Grimma ist zum 01.10.2018 eine Stelle als Sachbearbeiter Landschaftsplanung             in einem geschlossenen Umschlag bis zum
und Umweltschutz (m/w) im Stadtentwicklungsamt zu besetzen. Die Stelle ist unbefristet. Das Arbeits-           15.07.2018 an folgende Adresse zu richten: Gro-
verhältnis wird jedoch vorerst auf zwei Jahre befristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.      ße Kreisstadt Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet
Wesentliche Inhalte der Stelle sind unter anderem die Wahrnehmung von Aufgaben zur Unterhaltung                Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668
von Gewässern II. Ordnung, die Planung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, die Mitwirkung bei               Grimma.
städteplanerischen Studien und Fachkonzepten und das Planen und Verwalten von Kompensationsmaß-
nahmen (Ökokonto). Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 9b nach TVöD.                                     Weitere Anfragen zum Objekt können Sie di-
                                                                                                                rekt an Herrn Holger Krüger, Telefon
Bitte schicken Sie Ihre vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 2. Juli 2018 an             03437/9858-424 oder per Email: krueger.hol-
die Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt, Markt 16/17, 04668 Grimma oder per E-Mail an                ger@grimma.de richten. Fotos und Lage unter           C
                                                                                                                                                                      M
kirchner.alexander@grimma.de (im PDF-Format). Die gesamte Ausschreibung finden Sie unter                        www.grimma.de                                         Y
                                                                                                                                                                      K
www.grimma.de.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
Ausgabe 05 | 26. Mai 2018                              Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                        Seite 9

         Amtliche Bekanntmachungen / Beschlüsse

      Der Verwaltungsausschuss fasste in                 licher Denkmalschutz Programm (SDP) "Östli-         Beschluss:           TA 05.18 – V 377
      seiner Sitzung am 16.04.2018                       che Altstadt Grimma" Sanierung des Gebäudes,        Stellungnahme der Stadt Grimma zum berg-
      nachfolgende Beschlüsse:                           Großmühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668               rechtlichen Planfeststellungsverfahren zum
                                                         Grimma, TO: Rohbauarbeiten, Vergabenummer:          Vorhaben "Steinbruch Klengelsberg", Gemar-
    Beschluss:         VA 05.18 – V 133                  SVA 170/18, Planung: Ingenieurbüro Kupsch           kungen Altenhain, Beiersdorf und Seelingstädt,
    Annahme von Spenden für die Feuerwehr der            und Schmutzler, Wehrweg 15, 08064 Zwickau.          Stadt Trebsen und Stadt Grimma, hier: Ände-
    Großen Kreisstadt Grimma. Der Verwaltungsaus-        Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleis-    rung der 4. Ergänzung zum obligatorischen
    schuss beschließt die Annahme von Spenden in         tungen an die Firma Lechner Bau GmbH, Oberwer-      Rahmenbetriebsplan. Der Technische Ausschuss
    Höhe von 1.459,99 Euro.                              der 2c, 04668 Grimma, Auftragssumme:                stimmt der beantragten Änderung der 4. Ergän-
                                                         767.142,09 Euro (brutto). Der Beschluss gilt vor-   zung zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan
    Beschluss:           VA 05.18 – V 134                behaltlich des widerspruchslosen Ablaufs der Ein-   für das Vorhaben „Steinbruch Klengelsberg“, Ge-
    Annahme von Zuwendungen im Amt für Schu-             spruchsfrist gem. VOB.                              markungen Altenhain, Beiersdorf und Seelingstädt
    len, Soziales, Kultur. Der Verwaltungsausschuss                                                          vom 09.02.2018 zu. Die Änderung beinhaltet die
    beschließt in seiner Sitzung am 16. April 2018 die   Beschluss:           SR 05.18 – V 567               Neufestlegung der Abbaugrenzen. Die Abbauflä-
    Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in           Errichtung eines öffentlich zugänglichen Hot        che wird in östliche Richtung um 1,6 ha erweitert.
    Höhe von insgesamt 4.184,05 Euro sowie Sach-         Spot / WLAN zur Ausstattung von touristisch
    spenden im Gesamtwert von 79,98 Euro.                relevanten Bereichen. Der Stadtrat beschließt die   Beschluss:          TA 05.18 – V 378
                                                         Planung und Errichtung öffentlich zugänglicher      Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Der Technische
    Beschluss:           VA 05.18 – V 135                Hot Spots / WLAN zur Ausstattung von touristisch    Ausschuss beschließt den Verzicht auf das gesetz-
    Außerplanmäßige Bereitstellung von Haus-             relevanten Bereichen mit gesamt Ausgaben in Hö-     liche Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr. 0818/2018
    haltsmitteln für die Rückzahlung von Förder-         he von max. 80.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt   vom 14.04.2018, Notar Dr. Klaus Nitzsche, Grund-
    mitteln der Baumaßnahme "Bahnübergang Ro-            aus Fördermitteln in Höhe von 64.000 Euro und       stück Pappisches Tor 5, 04668 Grimma, Flurstück
    tes Vorwerk". Der Verwaltungsausschuss be-           Eigenmitteln in Höhe von 16.000 Euro. Die Eigen-    242 Gemarkung Grimma gem. § 28 BauGB.
    schließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung    mittel werden aus Einsparungen bei der Beschaf-
    im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 33.674,98          fung der Drehleiter zur Verfügung gestellt.         Beschluss:            TA 05.18 – V 379
    Euro für das Bauvorhaben „Bahnübergang Rotes                                                             Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Der Technische
    Vorwerk“, finanziert durch vorhandene Mittel aus     Beschluss:        SR 05.18 – V 568                  Ausschuss beschließt den Verzicht auf das gesetzli-
    Straßenentwässerungsanteilen und Mittel der          Personalangelegenheit                               che Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr. 427/2018 vom
    Straßenunterhaltung.                                                                                     13.04.2018, Notar Jens Wessel, Grundstück Paul-
                                                                                                             Gerhardt-Str. 29 in 04668 Grimma, Flurstück 377 der
                                                           Der Technische Ausschuss fasste in                Gemarkung Grimma (Blatt 329) gem. § 28 BauGB.
      Der Stadtrat fasste in seiner Sit-                   seiner Sitzung am 07.05.2018
      zung am 26.04.2018 nachfolgende                      nachfolgende Beschlüsse:                          Beschluss:           TA 05.18 – V 380
      Beschlüsse:                                                                                            Verzicht auf das Vorkaufsrecht. Der Technische
                                                         Beschluss:           TA 05.18 – V 375               Ausschuss beschließt den Verzicht auf das gesetz-
    Beschluss:            SR 05.18 – V 565               Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des      liche Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr. 0361/2018
    Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum            Bebauungsplans Nimbschener Straße, 2. Ände-         vom 09.04.2018, Notar Joachim Kukral, Grund-
    Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 "Wohnbe-          rung. Der Technische Ausschuss beschließt für das   stück Lorenzstr. 7, 04668 Grimma, Flurstück 363
    bauung Seelingstädter Straße" der Stadt Grim-        Grundstück Am Sandberg 20 in Großbardau, Flur-      der Gemarkung Grimma gem. § 28 BauGB.
    ma als Bebauungsplan der Innenentwicklung            stück 1215/31 Gem. Großbardau folgende Befrei-
    unter Einbeziehung der Außenbereichsflächen          ung von den Festsetzungen des Bebauungsplans        Beschluss:          TA 05.18 – V 381
    in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b           „Nimbschener Straße, 2. Änderung“: Errichtung ei-   Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-
    i.V.m. § 13a BauGB. Der Stadtrat billigt den Ent-    nes straßenseitigen Zaunes aus Vollkunststoff.      sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.
    wurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „Wohnbebau-                                                              der UR-Nr. 314/2018 vom 29.03.2018, Notar Tilo
    ung Seelingstädter Straße“ in der Fassung vom        Beschluss:          TA 05.18 – V 376                Richter, Grundstück Brückenstr. 22, 04668 Grim-
    26.03.2018 samt Begründung und bestimmt die-         Bauantrag der Erlebnishotel "Zur Schiffsmüh-        ma, Flurstück 33 der Gem. Grimma gem. § 144
    sen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der     le" GmbH: Hochwassersanierung 2013, TO: Än-         BauGB - Belastung mit einem Grundpfandrecht.
    Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 2     derung letztes Teilstück der Hochwasserschutz-
    BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öf-     wand, Umbau Balkon am Ferienhaus, Errich-           Beschluss:         TA 05.18 – V 382
    fentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB      tung Entsorgungsraum, Umbau vorhandene              Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-
    die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äu-     Kläranlage - Antrag auf Befreiung von den           sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.
    ßerung aufzufordern. Die Verwaltung wird beauf-      Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebau-          der UR-Nr. 0818/2018 vom 14.04.2018, Notar Dr.
    tragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen,        ungsplans Nr. 85 "Erlebnishotel Zur Schiffs-        Klaus Nitzsche, Grundstück Pappisches Tor 5,
    diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen, die   mühle". Der Technische Ausschuss beschließt für     04668 Grimma, Flurstück 242 Gemarkung Grimma
    Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentli-      das Grundstück in Höfgen, Zur Schiffsmühle 2, be-   gem. § 144 BauGB - Kaufvertrag.
    cher Belange zu benachrichtigen, um die Abgabe       stehend aus den Flurstücken 56/22 und 56/25 der
    einer Stellungnahme zu bitten und die Planung        Gemarkung Höfgen und 94/9, 94/14, 94/15, 184/1      Beschluss:           TA 05.18 – V 383
    beim Landratsamt Landkreis Leipzig anzuzeigen.       der Gemarkung Kaditzsch, die folgende Befreiung     Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische
                                                         von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 85     Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der
    Beschluss:          SR 05.18 – V 566                 „Erlebnishotel Zur Schiffsmühle“: Der aus stati-    UR-Nr. 427/2018 vom 13.04.2018, Notar Jens
C   Vergabe von Bauleistungen, Objekt: Ersatzneu-        schen und betrieblichen Erfordernissen zu errich-   Wessel, Grundstück Paul-Gerhardt-Str. 29 in
M
Y
K
    bau Seesportvereinsgebäude "Albin Köbis" e. V.       tende Entsorgungsraum befindet sich außerhalb       04668 Grimma, Flurstück 377 der Gem. Grimma
    an anderer Stelle einschl. Abbruch; Städtebau-       der Baugrenze.                                      (Blatt 329) gem. § 144 BauGB - Kaufvertrag.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Urteil am Oberlandesgericht
Seite 10                                              Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                Ausgabe 05 | 26. Mai 2018

                                                         Amtliche Bekanntmachungen | Beschlüsse | BürgerService
Beschluss:         TA 05.18 – V 384                  Beschluss:           TA 05.18 – V 385                    Beschluss:             TA 05.18 – V 386
Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-            Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische             Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische
sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.       Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR-        Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. des befris-
der UR-Nr. 0361/2018 vom 09.04.2018, Notar           Nr. 0362/2018 vom 09.04.2018, Notar Joachim Ku-          teten Mietvertrages vom 13.02.2018/ 03.03.2018,
Joachim Kukral, Grundstück Lorenzstr. 7, 04668       kral Grundstück Lorenzstr. 7, 04668 Grimma, Flur-        Grundstück Lange Str. 22, 24 und 26 (Weberstraße,
Grimma, Flurstück 363 der Gem. Grimma gem. §         stück 363 der Gem. Grimma, gem. § 144 BauGB - Be-        Tuchmachergasse), 04668 Grimma, Flurstücke 438/a,
144 BauGB - Kaufvertrag.                             lastung mit einem Grundpfandrecht.                       437/ 438, 439, 433 (Teilflächen) gem. § 144 BauGB.

  n Stadthaus, Markt 17: Mo. 9.00-16.00 Uhr          14.00-18.00 Uhr • Do. 14.00-16.00 Uhr, Tel.:            n Stadtarchiv, August-Bebel-Straße 10,
  • Di. 9.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do.       034384/ 91 910 • Fax: 034384/ 91928 • An-               Di. 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr • Do. 9.00-
  9.00-16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.:        sprechpartnerin: Andrea Döring • E-Mail: buer-          12.00 und 13.00-16.00 Uhr • sowie nach Ver-
  03437/ 98 58 0 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-        gerbuero.grossbothen@t-online.de                        einbarung • Tel.: 03437/ 98 58 217 • Fax:
  Mail: info@grimma.de                               Vom 9. bis 27. Juli geschlossen.                        03437/ 98 58 226 • E-Mail: stadtarchiv@grim-
                                                                                                             ma.de
  n Bürgerbüro Grimma, Markt 17, Pass- und           n Wohngeldbehörde, Markt 17, Mo. 9.00-
  Meldewesen: Mo. 9.00-16.00 Uhr • Di. 9.00-         16.00 Uhr • Di. 9.00-18.00 Uhr • Mi. geschlos-          Mieterverein Meißen und Umgebung e.V., Be-
  18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 9.00-16.00       sen • Do. 9.00-16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr,          ratungsstelle Grimma, Markt 22: jeden 2., 3.
  Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Sa. 9.00-12.00 Uhr •    Tel.: 03437/ 98 58 -481 /-482 • Fax: 03437/ 98          und 4. Donnerstag, ab 14.00 Uhr, nach vorheriger
  Tel.: 03437/ 98 58 258 • Fax: 03437/ 98 58 226     58 480 • E-Mail: info@grimma.de                         Terminvereinbarung (Tel.: 03521/ 45 36 02 oder
  • E-Mail: buergerbuero@grimma.de. Fundbü-                                                                  E-Mail: sekretariat@mieterverein-meissen.de)
                                                     n Standesamt, Sachgebiet Steuern, Sach-
  ro: Erreichbar ist das Fundbüro zu den üblichen
                                                     gebiet Vollstreckung im Bürgerzentrum Ner-
  Sprechzeiten des Bürgerbüros oder telefonisch                                                              Deutsche Rentenversicherung, Beratungsstel-
                                                     chau, Nerchauer Hauptstraße 18, Mo. 9.00-
  unter der Rufnummer 03437/ 98 58 272.                                                                      le Grimma, Markt 15 (Hintereingang über Ni-
                                                     12.00 Uhr • Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00
                                                                                                             colaiplatz), montags, dienstags und donners-
                                                     Uhr • Mi. geschlossen • Do. 9.00-12.00 Uhr und
  n Bürgerbüro Nerchau, Nerchauer Haupt-                                                                     tags, Terminvereinbarung unter Tel.: 0341/ 550-
                                                     13.00-16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr, Tel.:
  straße 18, Pass- und Meldewesen: Di. 9.00-                                                                 55 oder per E-Mail unter leipzig-aub@drv-
                                                     03437/ 98 58 265 (Standesamt), 03437/ 98 58
  12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Tel.: 03437/ 98                                                             md.de. Allgemeine Auskunfts- und Beratungs-
                                                     311 (Steuern) • Fax: 03437/ 98 58 227 • E-Mail:
  58 134 • Fax: 03437/ 98 58 227                                                                             stelle | Georg-Schumann-Straße 146 | 04159
                                                     info@grimma.de
                                                                                                             Leipzig | Tel.: 0341/ 550-55 | Öffnungszeiten:
  n Bürgerbüro Mutzschen, Untere Haupt-                                                                      Mo. 8.00-15.00 Uhr; Di., Do. 8.00-18.00 Uhr; Mi.
                                                     n Amt für Schulen, Soziales und Kultur, Ni-
  straße 9, Pass- und Meldewesen: Do. 9.00-                                                                  8.00-13.00 Uhr; Fr. 8.00-12.00 Uhr
                                                     colaiplatz 13, Öffnungszeiten wie Stadthaus,
  12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Tel.: 034385/
                                                     Tel.: 03437/ 98 58 230 • Fax.: 03437/ 98 58 226
  807 0 • Fax: 034385/ 807 22                                                                                Schiedsstelle, Markt 15, Hofeingang, jeden 1.
                                                     • E-Mail: info@grimma.de
                                                                                                             und 3. Mittwoch im Monat jeweils von 16.00-
  n Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland-             Ordnungsamt mit Gewerbeamt, Marktgasse                  18.00 Uhr, Friedensrichter: Dirk Langner, stell-
  Straße 30, Pass- und Meldewesen: Mo. 9.00-         2, Mo. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr •             vertretende Friedensrichterin: Eva-Luise Müller
  12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Tel.: 034386/       Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Mi.            Terminreservierung unter Tel.: 03437/ 98 58
  50 921 • Fax. 034386/ 50 923                       geschlossen • Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-             250. Zudem sind die Schlichter zu den genann-
                                                     16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr, Tel.: 03437/ 98         ten Zeiten unter der Telefonnummer 03437/ 98
  n Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Land-           58 250 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: in-            58 165 erreichbar.
  straße 1, (Kein Pass- und Meldewesen), Mo.         fo@grimma.de

n Online-Umfrage zum ÖPNV                                 n Mitteldeutsche Regiobahn baut Fahrgastinformation aus
  im Muldental
                                                          Bei nicht vorhersehbaren Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr sind betroffene Fahrgäste auf
                                                          schnelle und zutreffende Informationen zu Verspätungen oder Zugausfällen angewiesen. Damit dies
Studie zur Nutzung und Akzeptanz des ÖPNV im              gewährleistet werden kann, hat die Mitteldeutsche Regiobahn (MRB) ihre eigenen Informationska-
Muldental – Im Rahmen des Projektes "quer denken -        näle ausgebaut.
Zwischen Wirtschaft und Hochschule" arbeiten Geis-        Die für mobile Endgeräte optimierte Website des Unternehmens bietet als erster Anlaufpunkt für
tes- und Sozialwissenschaftler der Universität Leipzig    Auskunftssuchende beste Voraussetzungen zur Integration neuer Funktionen, die den Kundenser-
an einer Studie zur Nutzung und Akzeptanz des ÖPNV        vice stärken.
im Muldental. Mit dem Ziel, konkrete Handlungsemp-        Die Einbindung von Echtzeitdaten auf dem Abfahrtsmonitor ermöglicht nun die Anzeige von aktuel-
fehlungen und kreative, praxisbezogene Lösungsansät-      len Verspätungsminuten oder Zugausfällen auf allen von der MRB betriebenen Strecken. Die Funkti-
ze für den ÖPNV abzuleiten, startete dazu eine Online-    on „Abfahrtszeiten“ ist unter www.mitteldeutsche-regiobahn.de in die Verbindungsauskunft auf der
Umfrage. Alle Altersgruppen sind herzlich willkommen,     Startseite eingegliedert. Alternativ kann unter Menüpunkt „Strecken“ auf die einzelnen Linien zuge-
die Projektgruppe bei der Erhebung ihrer Daten zu un-     griffen werden. Eine weitere Neuerung hält die Website im Bereich „Service“ bereit: einen interakti-
terstützen. Unter den Teilnehmern werden 2 x 50 Euro      ven Liniennetzplan zur einfacheren Orientierung im Bediengebiet der Mitteldeutschen Regiobahn.
verlost. Die Umfrage findet sich unter www.soscisur-      Diese Karte ist sowohl für die Nutzung am Desktop-PC als auch für mobile Endgeräte wie Smartpho-            C
                                                                                                                                                                      M
vey.de/Verkehrsnutzung_Muldental/.                        nes oder Tablets optimiert.
                                                                                                                                                                      Y
                                                                                                                                                                      K
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