AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha

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AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
Amtlicher Teil
                                 DER LANDKREIS                                                   Bekanntmachung
                                                                                                 des Kreiswahlleiters             S. 3

                                                                                                 Änderungssatzungen
                                                                                                 der Zweckverbände                S. 4

                                                                                                 Nichtamtlicher Teil

                               A MTSBL ATT
                                                                                                 Stellenausschreibungen           S. 7

                                                                                                 Ausschreibungen von
                                                                                                 Bau- und Dienstleistungen       S. 11

                                                                                                 Fördermittel fürs Ehrenamt
                                                                                                 stehen bereit                   S. 16
                        Ausgabe vom 16. Mai 2019 | 28. Jahrgang | Nr. 9

                                                                                                 Instrumentenkarussell: Kindern und
                                                                                                 Jugendlichen, die sich gern unverbind-
                                                                                                 lich an einem Instrument ausprobieren
                                                                                                 möchten, bietet die Kreismusikschule
                                                                                                 Louis Spohr im Juni wieder die Chance
                                                                                                 auf einen kostenfreien Schnupperunter-
                                                                                                 richt. Das so genannte Instrumentenka-
                                                                                                 russell lädt dreimal mittwochs (12., 19.
                                                                                                 und 26. Juni) jeweils ab 17 Uhr für eine
                                                                                                 Dreiviertelstunde in die Helenenstr. 4
                                                                                                 nach Gotha ein. Zur Auswahl stehen
                                                                                                 Klavier, Violine, Cello, Keltische Harfe,
                                                                                                 Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxo-
                                                                                                 phon, Akkordeon, Keyboard, Schlagzeug,
                                                                                                 Trompete, Posaune, Gitarre, Bass-Gitarre,
                                                                                                 E-Gitarre und Gesang. Anmeldungen un-
                                                                                                 ter 03621 742992 oder per E-Mail (post@
| Den Mädchen und Jungen der Klasse 3b gefällt es in den neuen Räumen.                           kreismusikschule-gotha.de).

Zw e i n e ue U n t er r i c h t s r ä u me bezo gen                                             Parkfest: Am Sonntag, 16. Juni lädt der
Schulträger investiert rund 210.000 Euro für bessere Bedingungen                                 Krügerverein Neudietendorf ab 14 Uhr
                                                                                                 zum 7. Parkfest in den Krügerpark ein.
Tambach-Dietharz | Mehr Platz zum Ler-           sieben mit rund 140 Mädchen und Jungen          Kunsthandwerk und kreatives Selber-
nen steht den Mädchen und Jungen                 ansteigen. Bereits im Schuljahr 2016/17         machen stehen diesmal im Mittelpunkt.
der Grundschule „Am Rennsteig“ in                wurde die Klassenvorgabe überschritten,         Erwartet werden bspw. die Werkstatt
Tambach-Dietharz ab sofort zur Verfü-            wobei die Schulleitung die Raumprobleme
                                                                                                 des Christophoruswerkes Erfurt und SA-
gung. In dieser Woche nehmen die Kinder          nur durch Provisorien überbrücken konnte.
                                                                                                 BIT e.V. Tröchtelborn sowie das Projekt
und Lehrer zwei neue Unterrichtsräume in         „Ein großes Dankeschön bei der Lösungs-
                                                                                                 FIT von Mitmenschen e.V. aus Erfurt.
Besitz, die auf dem zwischenzeitlich vergrö-     findung gilt der Stadt Tambach-Dietharz“,
                                                                                                 Zudem sind Kunsthandwerkerinnen, die
ßerten Schulgelände in Form von mobilen          lobt Eckert. Tatsächlich wurde vorab auch
                                                                                                 Schmuck, Keramik, Textiles und Seife
Raumsystemen entstanden sind. Insgesamt          geprüft, ob Räumlichkeiten im Bürgerhaus
                                                                                                 anbieten, vor Ort. Für das leibliche Wohl
rund 210.000 Euro ließ sich der Landkreis        – wo bereits die Mittagessenversorgung
                                                                                                 und die Kinderaktivitäten ist ebenfalls
Gotha als Schulträger diese Erweiterung          der Grundschüler untergebracht ist – für
                                                                                                 gesorgt.
kosten. Der Kreistag machte hierfür den          den Unterricht genutzt werden könnten.
Weg frei, per außerplanmäßiger Ausgabe           Die strikten Vorgaben des Baurechtes lie-
noch im Haushaltsjahr 2018. „Ursprünglich        ßen den Aufwand für diese Variante jedoch       Schüleraustausch: Der Verein Ami-
war eine Anmietung geplant, die sich aber        unrealistisch erscheinen. Dafür unterstützte    gos de la Cultura e.V. sucht noch Gastfa-
aufgrund der voraussichtlichen Laufzeit als      die Stadt mit der nach Schulfinanzierungs-      milien für bolivianische Schüler im Alter
die teurere Alternative entpuppt hatte. Des-     gesetz unentgeltlichen Bereitstellung jener     von 14 bis 16 Jahren. Der Zeitraum ihres
halb fiel die Entscheidung zugunsten eines       Flächen, auf denen die mobilen Raumsyste-       Deutschland-Aufenthaltes liegt zwischen
Kaufes aus“, blickt Landrat Onno Eckert auf      me errichtet wurden. „Ich bin froh, dass wir    dem 21. September 2019 und dem
die Vorgeschichte zurück.                        für die Grundschule nun auch eine Lösung        2. Januar 2020. Die Schüler lernen an ihrer
Der kurzfristige Ausbau des Raumpro-             gefunden haben“, sagt Tambach-Dietharz´         Heimatschule Deutsch als Fremdsprache
gramms lässt sich auf die steigenden             Bürgermeister Marco Schütz, der zudem           und können sich schon gut verständigen.
Schülerzahlen in der Zweitalsperrenstadt         Kreistagsmitglied ist. Als Träger des Kinder-   Interessenten wenden sich e an Franz-
zurückführen. Ist die Grundschule in der         gartens hat die Stadtverwaltung ähnliche Er-    Josef Michel unter 0160 98445588 oder
Burgstallstraße im laufenden Schuljahr mit       fahrungen gemacht und infolge des Zuzuges       per E-Mail an info@amigos-cultura.de.
sechs Klassen und 128 Kindern an ihrer Ka-       bei der Erweiterung der Platzkapazitäten
pazitätsgrenze angelangt, so wird die Klas-      des Kindergartens vor zwei Jahren ebenfalls
                                                 auf eine Container-Bauweise gesetzt.
                                                                                                       www.landkreis-gotha.de
senzahl im nächsten Jahr voraussichtlich auf
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
2                                                                                      Amtlicher Teil |           16. Mai 2019

                       Bekanntmachung                                                      Bekann t mac h u ng
Bek anntm achu ng en

                       Die Sitzung des Kreisausschusses der Wahlperiode 2014 - 2019 fin-   Die 35. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2014 - 2019
                       det am 20.05.2019 im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum      findet am 22.05.2019 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha, Reinhards-
                       Waltershausen statt.                                                brunner Str. 23 statt.
                       Die Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.                                   Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18:00 Uhr.

                       Tagesordnung:                                                       Tagesordnung
                       1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der     1. Verpflichtung eines Kreistagsmitgliedes gemäß § 103 Abs. 2
                           Sitzung des Kreisausschusses vom 08.04.2019                        ThürKO
                       2. Erwerb des Anlagevermögens der Regionalen Verkehrsgemein-        2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages
                           schaft Gotha GmbH i. I.                                            vom 20.03.2019
                           Vorlage: KA 02-2019                                             3. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der Ge-
                       3. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommu-            schäftsordnung des Kreistages
                           nalordnung (ThürKO)                                             4. Ergänzung des Nahverkehrsplanes für den Straßenpersonen-
                           Vorlage: KA 03-2019                                                nahverkehr des Landkreises Gotha 2017-2021 (Beschluss des
                       4. Ergänzung des Nahverkehrsplanes für den Straßenpersonen-            Kreistages Nr. 32/2016 vom 20.07.2016 i. V. m. Beschluss des
                           nahverkehr des Landkreises Gotha 2017 - 2021 (Beschluss des        Kreistages Nr. 56/2016 vom 30.11.16)
                           Kreistages Nr. 32/2016 vom 20.07.2016 i. V. m. Beschluss des       Vorlage: 05/2019
                           Kreistages Nr. 56/2016 vom 30.11.16)                            5. Beitritt des Landkreises Gotha zum Zweckverband KISA „Kom-
                           Vorlage: 05/2019                                                   munale Informationsverarbeitung Sachsen“
                       5. Beitritt des Landkreises Gotha zum Zweckverband KISA „Kom-          Vorlage: 03/2019
                           munale Informationsverarbeitung Sachsen“                        6. Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Thüringer Ge-
                           Vorlage: 03/2019                                                   setz zur freiwilligen Neugliederung der Verwaltungsgemein-
                       6. Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Thüringer Ge-              schaft „Apfelstädtaue“ und der Gemeinde Leinatal
                           setz zur freiwilligen Neugliederung der Verwaltungsgemein-         Vorlage: 06/2019
                           schaft „Apfelstädtaue“ und der Gemeinde Leinatal                7. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Gotha 2019 bis 2024
                           Vorlage: 06/2019                                                   Vorlage: 02/2019
                       7. Einführung der Gelben Tonne für Verpackungsabfälle im Land-      8. Einführung der Gelben Tonne für Verpackungsabfälle im Land-
                           kreis Gotha                                                        kreis Gotha
                           Vorlage: 04/2019                                                   Vorlage: 04/2019
                       8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Go-        9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Go-
                           tha                                                                tha
                           Vorlage: 07/2019                                                   Vorlage: 07/2019
                       9. Festsetzung der Tagesordnung zur Kreistagssitzung am
                           22.05.2019                                                      gez. Eckert                                   Gotha, 08.05.2019
                       10. Informationen                                                   Landrat
                           10.1    zur Abrechnung des Haushaltes des Landkreises Gotha
                                   I/2019
                           10.2    zum Verwendungsnachweis der Thüringen Philharmo-        Amt lic h e Bekann t mac h ung
                                   nie Gotha-Eisenach 2018
                                                                                           Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet
                       11. Verschiedenes
                                                                                           am Donnerstag, den 23.05.2019 um 17:00 Uhr
                                                                                           auf dem Gelände des Marineclubs Gotha e.V., Am Seeberg 1a,
                       gez. Eckert                                   Gotha, 08.05.2019
                                                                                           99867 Gotha statt.
                       Landrat

                                                                                           Tagesordnung:

                       Bekanntmachung                                                      TOP 1: Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Ju-
                                                                                                  gendhilfeausschusses
                       Die Sitzung des Werkausschusses KAS der Wahlperiode 2014 -          TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfe-
                       2019 findet am 21.05.2019 im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,          ausschusses vom 21.03.2019
                       Raum Waltershausen statt.                                           TOP 3: Vergabe investiver Mittel für Vorhaben des Haushaltsjahres
                       Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.                     2019 - Beschlussvorlage Nr. 03/2019
                                                                                           TOP 4: Informationen aus der Verwaltung
                       Tagesordnung:                                                       TOP 5: Anfragen und Sonstiges
                       Öffentlicher Teil
                       1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werkaus-      gez. i.V. Niebur              gez. Grensemann
                           schusses vom 19.03.2019                                         Eckert                        Ausschussvorsitzende
                       2. Einführung der Gelben Tonne für Verpackungsabfälle im Land-      Landrat
                           kreis Gotha
                           Vorlage: 04/2019
                       3. Bericht der Werkleitung entsprechend § 4 Abs. 4 der Betriebs-
                           satzung für den KAS
                       4. Verschiedenes

                       Nichtöffentlicher Teil

                       gez. Eckert                                   Gotha, 08.05.2019
                       Landrat
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
16. Mai 2019           | Amtlicher Teil                                                                                                  3
Zw e i t e Be k a n n t ma c h u n g                                   Gemarkung Schwabhausen,

                                                                                                                                                 Bek anntm achu ng en
                                                                       Fluren 3, 4, 6, 7, 8 und 9, Flurstücke verschiedene
des Kreiswahlleiters                                                   Gemarkung Uelleben,
des Landkreises Gotha                                                  Flur 9, Flurstücke 346/1, 346/2, 347, 348, 349, 350, 352, 353, 355, 361
für die Wahl zum 9. Europäischen Parlament                             Gemarkung Günthersleben,
am 26.05.2019                                                          Flur 3, Flurstücke 309/1, 315/1, 315/2, 315/3
                                                                       Gemarkung Gotha,
                                                                       Flur 22, Flurstücke 8/3, 12, 13, 15, 16
Öffentliche Sitzung Kreiswahlausschuss
im Wahlkreis 67                                                        Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen,
am      Montag, 03. Juni 2019 um 14:00 Uhr                             sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nut-
im      Landratsamt Gotha, Raum 216,                                   zungsberechtigten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
        18.-März-Str. 50, 99867 Gotha                                  verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauf-
                                                                       tragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige
Tagesordnung:                                                          durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögens-
Feststellung des Wahlergebnisses der Europawahl                        nachteile werden in Geld entschädigt.

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses ist öffentlich. Jedermann         Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht
hat Zutritt.                                                           werden können, wird auf Ihren Antrag oder auf Antrag der Stra-
                                                                       ßenbaubehörde durch die zuständige Behörde die Entschädigung
gez. Rainer Schulz                              Gotha, 14. Mai 2019   festgesetzt.
Kreiswahlleiter
                                                                       Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung
                                                                       des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Vi e rt e Be k a n n t m a c h u n g                                   Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                       Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be-
des Wahlleiters                                                        kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei
des Landkreises Gotha                                                  dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Hallesche Straße
zur Wahl der Kreistagsmitglieder am 26.05.2019                         15/16, 99085 Erfurt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

                                                                       Thüringer Landesamt
Öffentliche Sitzung Wahlausschuss
                                                                       für Bau und Verkehr, den 30.04.2019
des Landkreises Gotha
am      Montag, 03. Juni 2019 um 16:00 Uhr                             gez. Hans-Joachim von der Osten
im      Landratsamt Gotha, Raum 216,                                   Abteilungsleiter Straßenneubau
        18.-März-Str. 50, 99867 Gotha                                  und Regionalbereiche Straße

Tagesordnung:
Feststellung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl
                                                                       Bekan n t mac h u ng
Die Sitzung des Wahlausschusses des Landkreises ist öffentlich.
                                                                       Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträg-
Jedermann hat Zutritt.
                                                                       lichkeitsprüfung (UVPG)
gez. Rainer Schulz                              Gotha, 14. Mai 2019   Die Thüringer Fernwasserversorgung will im Zuge der Erweiterung
Wahlleiter des Landkreises                                             der Leitungsstruktur des Fernwasserversorgungssystems Mittel-
                                                                       und Nordthüringens, eine neue Fernwasserleitung verlegen. Die
                                                                       Länge der neuen Fernwasserleitung beträgt ca. 15,8 km. Sie wird
                                                                       nördlich von Pferdingsleben (Entleerungsbauwerk 8 a/b), im Land-
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr                                kreis Gotha, an das zentrale Fernwassersystem angebunden und
                                                                       bis zum Anschluss an das Übergabebauwerk Aschara im Unstrut-
Bekan n t m a c h u n g                                                Hainich-Kreis geführt. Der Verlauf der Trasse wird größtenteils au-
Vorbereitung der Planung                                               ßerhalb der bebauten Ortslagen Friemar, Molschleben, Bufleben,
                                                                       Pfullendorf und Westhausen erfolgen.
für das Vorhaben B 247 OU Schwabhausen
Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
                                                                       Bei der Wasserleitung handelt es sich um ein nach § 65 Abs. 1 bzw. 2
Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, in der Gemeinde Schwab-         UVPG planfeststellungs- oder plangenehmigungsbedürftiges Vorha-
hausen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung          ben im Sinne der Nummer 19.8.1. der Anlage 1 zu § 7 Abs. 1 UVPG.
der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um
die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen            Für dieses Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit
Grundstücken in der Zeit Juni 2019 bis September 2019 Vorarbeiten      Nummer 19.8.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung
durchgeführt werden, und zwar:                                         des Einzelfalles vorzunehmen und zu prüfen, ob eine Umweltver-
                                                                       träglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die allgemeine Vorprüfung
Vermessungsarbeiten.                                                   hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachtei-
                                                                       ligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Insbesondere liegen
Folgende Grundstücke sind betroffen:                                   keine Gegebenheiten vor, aufgrund derer trotz der Größe bzw. Leis-
                                                                       tung des Vorhabens erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen
Gemarkung Petriroda,                                                   zu erwarten sind. Eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung im
Flur 4, Flurstücke 1, 29/2, 30, 31, 32/1, 32/2, 33                     Sinne des UVPG ist daher nicht erforderlich.
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
4                                                                                    Amtlicher Teil |               16. Mai 2019
                       Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG stellt die zuständige Behörde fest, ob nach             GG6,0 = Grundgebühr des Zählers 6,0
Bek anntm achu ng en

                       den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Verpflichtung zur                  GG2,5 = Grundgebühr des Zählers 2,5
                       Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht oder                 Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Qn 6
                       nicht.                                                                        monatlich 192,00 EUR.
                                                                                                 (5) Die monatlichen Grundgebühren aller weiteren Wasserzäh-
                       Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG wird bekannt gegeben:                                 ler werden nach folgender Formel berechnet:
                       Aufgrund der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7                 GGX = GGXV + Qnx * GG2,5
                       Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien                       Qn2,5
                       gemäß Anlage 3 zum UVPG wird festgestellt, dass das geplante Vor-
                       haben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben              GGX = Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn = x m³/h
                       kann und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Um-              GGXV = Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem
                       weltverträglichkeitsprüfung besteht.                                      			 nächstniedrigeren Nenndurchfluss
                                                                                                  Qnx = Nenndurchfluss für einen Wasserzähler mit
                       Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 5             			 x m³/h
                       Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungs-         Qn2,5 = Nenndurchfluss des Wasserzählers 2,5 m³/h
                       gründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thürin-           GG2,5 = Grundgebühr für einen Wasserzähler
                       ger Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10. Oktober 2006,            			 Qn = 2,5m³/h
                       das zuletzt durch Gesetz vom 28. Juni 2017 (GVBl. S. 158) geändert         x     = steht für 10; 15; 40; 60; 150
                       worden ist, im Landratsamt Gotha, Umweltamt, Sachgebiet Was-               Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen
                       serwirtschaft, Dienstgebäude 18.-März-Straße 50 in 99867 Gotha             die monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des ver-
                       zugänglich.                                                                wendeten Wasserzählers mit Nenndurchfluss:
                                                                                                       Zählergröße Qn         monatliche Grundgebühr
                       gez. Eckert                                     Gotha, 03.05.2019                     10                      240,00 EUR
                       Landrat                                                                                15                      312,00 EUR
                                                                                                              40                      504,00 EUR
                                                                                                              60                      792,00 EUR
                                                                                                             150                     1.512,00 EUR
                       Wasser- und Abwasserzweckverband Apfelstädt-Ohra                       2. § 12a Absätze 2 bis 5 erhalten folgende Fassung:
                                                                                                 (2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3 = 2,5 (nur für
                       10 . Än d er u n g s s a t z u n g                                            Einzelgärten) beträgt monatlich 3,00 EUR.
                                                                                                 (3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3 = 4 beträgt
                       zur Beitrags- und Gebührensatzung zur                                         monatlich 12,00 EUR.
                       Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Wasser-                                (4) Die monatliche Grundgebühr (netto) für einen Wasserzähler
                       und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra                                    Q3 = 10 errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen
                       Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Land-                Nutzungsäquivalente (1:30) anhand der Formel:
                       kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fas-                 GG10 = GG4 * 30
                       sung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt              GG10 = Grundgebühr des Zählers 10,0
                       mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018                 GG4 = Grundgebühr des Zählers 4
                       (GVBl. S. 74) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kom-             Somit beträgt die Grundgebühr des Wasserzählers Q3 = 10
                       munale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 S. 232) in der                monatlich 360,00 EUR.
                       Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001,                 (5) Die monatlichen Grundgebühren aller weiteren Wasserzäh-
                       S. 290), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 5 des Gesetzes               ler werden nach folgender Formel berechnet:
                       vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12, 14              GGX = GGXV + Q3x * GG4
                       und 21a (4) des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)                                Q34
                       in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S.
                       301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2017 (GVBl. S. 150)          GGX = Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3 = x m³/h
                       hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweck-                 GGXV = Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem
                       verbandes Apfelstädt-Ohra am 14.11.2018 folgende Satzungsände-            			 nächstniedrigeren Dauerdurchfluss
                       rung beschlossen:                                                          Q3x = Dauerdurchfluss für einen Wasserzähler mit
                                                                                                 			 x m³/h
                                                      §1                                          Q34 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers 4 m³/h
                                           Änderung einer Satzung                                 GG4 = Grundgebühr für einen Wasserzähler Q3 = 4 m³/h
                       Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung                 x    = steht für 16; 25; 63; 100; 250
                       (BGS-EWS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-               Unter Zugrundelegung der dargestellten Formel betragen
                       Ohra vom 04.10.2005, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr.        die monatlichen Grundgebühren in Abhängigkeit des ver-
                       41/2005 vom 10.10.2005, zuletzt geändert durch die 9. Änderungs-           wendeten Wasserzählers mit Dauerdurchfluss:
                       satzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssat-                Zählergröße Q3          monatliche Grundgebühr
                       zung (BGS-EWS) vom 05.11.2014, veröffentlicht im Amtsblatt des                         16                      408,00 EUR
                       Landkreises Gotha vom 11.12.2014, wird wie folgt geändert:                             25                      483,00 EUR
                                                                                                              63                      672,00 EUR
                                                                                                             100                      972,00 EUR
                       1. § 12 Absätze 2 bis 5 erhalten folgende Fassung:
                                                                                                             250                     1.722,00 EUR
                          (2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 1,5 (nur für          3. § 13 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
                              Einzelgärten) beträgt monatlich 3,00 EUR.                          (1) Die Einleitgebühr für die Teilleistung der Schmutzwas-
                          (3) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn 2,5 beträgt                  serentsorgung wird nach Maßgabe der nachfolgenden
                              monatlich 12,00 EUR.                                                   Absätze nach der Menge des Abwassers berechnet, das
                          (4) Die monatliche Grundgebühr für einen Wasserzähler Qn                   der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen
                              6 errechnet sich aus dem Verhältnis der minimalen Nut-                 Grundstücken zugeführt werden. Die Schmutzwasserbe-
                              zungsäquivalente (1:16) anhand der Formel:                             seitigungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2019 2,89 EUR pro
                              GG6,0 = GG2,5*16                                                       m³ Abwasser.
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
16. Mai 2019        | Amtlicher Teil                                                                                                  5
4. § 13a Abs. 1 erhält folgende Fassung:                              die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung

                                                                                                                                              Bek anntm achu ng en
   (1) Die Einleitungsgebühr für die Teilleistung Niederschlags-      und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ am 13.03.2019 fol-
       wasserentsorgung wird nach der versiegelten Grundstücks-       gende Satzungsänderung beschlossen:
       fläche bemessen, auf der Niederschlagswasser anfällt und
       von welcher in die öffentliche Entwässerungseinrichtung                                          §1
       eingeleitet wird bzw. entwässert wird. Die Niederschlags-                             Änderung der Satzung
       wassereinleitungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2019 0,66         Die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des
       EUR pro m² versiegelte Fläche und Jahr.                        Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
5. § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:                               „Schilfwasser-Leina“ vom 25.08.2017, veröffentlicht im Amtsblatt
   (2) Die Gebühr beträgt                                             des Landkreises Gotha vom 30.11.2017, wird wie folgt geändert:
       a) pro Kubikmeter Abwasser aus einer                           1. In § 4 („Verbrauchsgebühr“) werden die Absätze 3 und 4 wie
           abflusslosen Grube                        37,59 EUR           folgt neu gefasst:
       b) pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm)                          (3) Die Gebühr beträgt 1,48 € (netto) pro entnommenem Ku-
           aus einer Grundstückskläranlage/                                   bikmeter Wasser zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7 %)
           Trockenabortanlage                        53,56 EUR               i. H. von 0,10 € / m³, also insgesamt 1,58 € / m³.
                                                                          (4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher
                               §2                                             Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr inclusive
                        In-Kraft-Treten                                       der ermäßigten Umsatzsteuer 1,58 € / m³ entnommenen
Die Satzungsänderung tritt mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft.               Wassers.

gez. Günter Jobst           -Siegel-          Ohrdruf, 07.05.2019                                   §2
Verbandsvorsitzender                                                                            Inkrafttreten
                                                                      Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweck-                gez. Klöppel             -Siegel-      Friedrichroda, 07. Mai 2019
verbandes Apfelstädt-Ohra hat mit Beschluss-Nr.: 15/2018 am           Verbandsvorsitzender
14.11.2018 die 10. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS-EWS) beschlossen und am 15.11.2018          Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
dem Landratsamt Gotha als untere Rechtsaufsichtsbehörde des           1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserver-
Landkreises Gotha angezeigt.                                             sorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ hat
                                                                         mit Beschluss der Verbandsversammlung Nr. 03-03-VV-2019
Mit Schreiben vom 10.04.2019 hat der Landrat des Landkreises             am 13.03.2019 die 3. Änderungssatzung zur Wasserbenut-
gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsar-             zungssatzung (GS-WBS) beschlossen und der Rechtsaufsichts-
beit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2;      behörde des Landkreises Gotha am 20.03.2019 angezeigt.
2. Halbsatz Thüringer Kommunalordnung (ThürKO GVBl. 1993 Nr. 23,      2. Mit Schreiben vom 24.04.2019 hat der Landrat des Landkreises
S. 501), sowie § 2 Abs. 4a Thüringer Kommunalabgabengesetz               Gotha gemäß § 23 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Kommuna-
(ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. Nr. 17, S. 329) in der zur Zeit          le Gemeinschaftsarbeit i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO, den
gültigen Fassung die Änderungssatzung genehmigt.                         Eingang der oben genannten Satzung bestätigt.
                                                                      3. Die Satzung kann entsprechend § 23 Abs. 1 ThürKGG i. V. m.
Der Genehmigungsbescheid hat Bestandskraft erlangt, da auf die           § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht werden.
Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wurde. Die Änderungssat-
zungssatzung darf somit gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i.V.m.
§ 21 der Verbandssatzung des Zweckverbandes öffentlich bekannt
gemacht werden.
                                                                      Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
                                                                      „Schilfwasser-Leina“

                                                                      3. Änd er u n gssat zu n g
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
                                                                      zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
„Schilfwasser-Leina“
                                                                      Entwässerungssatzung (BGS-EWS)des
3 . Än d e r un g s s a t z u n g                                     Zweckverbandes Wasserversorgung und
                                                                      Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“
zur Gebührensatzung zur Wasserbenutzungs-
                                                                      Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreis-
satzung (GS-WBS) des Zweckverbandes
                                                                      ordnung (ThürKO, GVBl. 1991 Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neu-
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung                               bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geän-
„Schilfwasser-Leina“                                                  dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 (GVBl. S.74) und
Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Land-           der §§ 17 und 20 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Gemein-
kreisordnung (ThürKO, GVBl. 1991 Nr. 23 S. 501) in der Fassung        schaftsarbeit (ThürKGG; GVBI. 1992 Nr. 14 S. 232), in der Fassung
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zu-          der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. 2001 Nr.
letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 (GVBl.     8, S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Ände-
S. 74), der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabenge-          rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom
setzes (ThürKAG, GVBl. 2000 S. 301) in der Fassung der Bekannt-       23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194, 201) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12,
machung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz         14 und 21a Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür-
vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) und der §§ 17 und 20 Abs. 2 des      KAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000
Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG;             (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2017 (GVBl.
GVBI. 1992 Nr. 14 S. 232), in der Fassung der Neubekanntmachung       S. 150) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Was-
vom 10. Oktober 2001 (GVBI. 2001 Nr. 8 S. 290), zuletzt geändert      serversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ am
durch Art. 5 des Gesetzes vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201) hat      13.03.2019 folgende Satzungsänderung beschlossen:
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
6                                                                                   Amtlicher Teil |                16. Mai 2019

                                                     §1                                      Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Bek anntm achu ng en

                                           Änderung der Satzung                              „Schilfwasser- Leina“
                       Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
                       (BGS-EWS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasser-           1. Än d er u n g d er S at zu n g
                       behandlung „Schilfwasser-Leina“ vom 25.08.2017, veröffentlicht im
                                                                                             für die Erhebung von Benutzungsgebühren
                       Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 30.11.2017, wird wie folgt
                                                                                             für die Einleitung von Oberflächenwasser
                       geändert:
                                                                                             von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
                       1. In § 13 („Einleitungsgebühr“) werden die Absätze 1 und 4 wie       in die öffentliche Entwässerungseinrichtung
                          folgt neu gefasst:                                                 des Zweckverbandes Wasserversorgung und
                          (1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgen-        Abwasserbehandlung „Schilfwasser- Leina“
                              den Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die         Auf Grund des § 19 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
                              der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen           vom 16.08.1993 (GVBI. Nr.23 S. 501), in der Fassung der Neube-
                              Grundstücken zugeführt werden. Die Einleitgebühr beträgt       kanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert
                              2,96 € pro Kubikmeter Abwasser.                                durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 (GVBl S.74) i. V. m.
                          (4) Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die       §§ 20, 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit
                              Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vor-         (ThürKGG) vom 11.06.1992 (GVBI. Nr. 14 S.232), in der Fassung der
                              behandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt,           Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. Nr. 8 S. 290), zuletzt
                              so ermäßigen sich die Einleitungsgebühren auf 1,38 € pro       geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194,
                              Kubikmeter Abwasser. Erfolgt die Vorklärung über eine dem      201) i. V. m. §§ 2, 12 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalabgabenge-
                              Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage (Vollbio-      setzes (ThürKAG, GVBl. 2000 S. 301) in der Fassung der Bekannt-
                              logie), beträgt die Einleitungsgebühr 0,78 € pro Kubikmeter    machung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz
                              Abwasser. Das gilt nicht für Grundstücke mit gewerblichen      vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat die Verbandsversammlung des
                              oder sonstigen Betrieben, bei denen die Vorklärung ledig-      Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
                              lich bewirkt, dass die Abwässer dem durchschnittlichen         „Schilfwasser- Leina“ am 13.03.2019 die folgende Satzungsände-
                              Verschmutzungsgrad oder der Verschmutzungsart der ein-         rung beschlossen:
                              geleiteten Abwässer entsprechen.
                       2. In § 14 („Beseitigungsgebühr“) wird der Absatz 2 wie folgt neu                                    §1
                          gefasst:                                                                                Änderung der Satzung
                          (2) Die Gebühr beträgt:                                            Die Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
                              pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm)                         Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, We-
                              aus einer Grundstückskläranlage:                    42,70 €   gen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des
                              pro Kubikmeter Abwasser                                        Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
                              aus einer abflusslosen Grube:                       25,39 €   „Schilfwasser- Leina“ vom 10.11.2015, veröffentlicht im Amtsblatt
                                                                                             des Landkreises Gotha vom 26.11.2015, wird wie folgt geändert:
                                                      §2
                                                 Inkrafttreten                               1. § 4 („Gebührensatz“) wird wie folgt neu gefasst:
                       Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.          Der Gebührensatz beträgt
                                                                                                · für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen pro Quadratmeter
                       gez. Klöppel        -Siegel-          Friedrichroda, 07. Mai 2019           angeschlossene Fläche und Jahr                 0,50 €
                       Verbandsvorsitzender                                                     · sowie für kommunale Straßen pro Quadratmeter
                                                                                                    angeschlossene Fläche und Jahr                 0,35 €.
                       Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
                       1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserver-                                             §2
                          sorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ hat                                      Inkrafttreten
                          mit Beschluss der Verbandsversammlung Nr. 04-03-VV-2019            Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
                          am 13.03.2019 die 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und
                          Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) be-             gez. Klöppel         -Siegel-        Friedrichroda, 07. Mai 2019
                          schlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises           Verbandsvorsitzender
                          Gotha am 20.03.2019 angezeigt.
                       2. Mit Schreiben vom 25.04.2019 hat der Landrat des Landkrei-         Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
                          ses Gotha gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Ge-          1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserver-
                          meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) i. V. m.       sorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ hat
                          § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz Thüringer Kommunalordnung             mit Beschluss der Verbandsversammlung Nr. 05-03-VV-2019
                          (ThürKO, GVBl. 1993 Nr. 23, S. 501) sowie § 2 Abs. 4a Thüringer       am 13.03.2019 die 1. Änderung der Satzung für die Erhebung
                          Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. 17,             von Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächen-
                          S.329), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung die oben ge-         wasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öf-
                          nannte Satzung genehmigt.                                             fentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Was-
                       3. Die Satzungsänderung kann entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1             serversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“
                          ThürKGG i. V. m. § 21 der Verbandssatzung des Zweckverban-            beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
                          des öffentlich bekannt gemacht werden.                                Gotha am 20.03.2019 angezeigt.
                                                                                             2. Mit Schreiben vom 26.04.2019 hat der Landrat des Landkreises
                                                                                                Gotha gemäß § 23 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Kommu-
                                                                                                nale Gemeinschaftsarbeit i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 1 Thüringer
                                                                                                Kommunalordnung den Eingang der oben genannten Satzung
                                                                                                bestätigt.
                                                                                             3. Die Satzung kann entsprechend § 23 Abs. 1 ThürKGG i. V. m.
                                                                                                § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht werden.
16. Mai 2019        | Nichtamtlicher Teil                                                                                        7
Landratsamt Gotha

                                                                                                                                         A u sschrei bu ng en
                                                                   tenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Daten-
Stel l e n aussc h r ei b u n g                                    schutzgrundverordnung (DSGVO).

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befris-   Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des
tet für die Dauer der Beschäftigungsverbote nach dem Mutter-       Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/aktuelles/aus-
schutzgesetz und einer sich ggf. daran anschließenden Elternzeit   schreibungen/stellenausschreibungen).
ohne Erwerbstätigkeit nachfolgende Stelle aus:
                                                                   gez. i.V. Niebur                           Gotha, den 24.04.2019
„Mitarbeiter Haushalt“ (m/w/d) im Sozialamt                        Eckert
                                                                   Landrat
Die Tätigkeit umfasst die
· Mitwirkung bei der Bewirtschaftung von Haushaltsansätzen
    und Wahrnehmung von Aufgaben des Haushaltsvollzuges im         Landratsamt Gotha
    laufenden Haushaltsjahr zur Gewährleistung einer ordnungsge-
    mäßen Haushaltsführung;                                        S t ellenau ssc h r eib u ng
· Mitwirkung bei der Haushaltsüberwachung und Erarbeitung
    von Haushaltsanalysen und Statistiken;                         Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach-
· Führung und Abstimmung von Haushaltsüberwachungslisten;          folgende Stelle aus:
· Soll-Buchhaltung mittels elektronischer Haushaltsüberwa-
    chungslisten;                                                  „Mitarbeiter Gebäudedokumentation / Statistik“
· Bewirtschaftung der Kassenkarten des Kassenautomaten;            (m/w/d) im Amt für Gebäude- und Straßen-
· Überwachung von Mahn- und Vollstreckungsvorgängen im             management
    Amtsbereich;.
· Akten- und Belegarchivierung;                                    Die Tätigkeit umfasst die
· Bearbeitung und Abrechnung von Dienstreisen.                     · Mitwirkung bei der Koordinierung und Optimierung der techni-
                                                                       schen, infrastrukturellen und betriebswirtschaftlichen Vorgänge
Von dem Bewerber (m/w/d) werden erwartet:                              von der Planung bis zum laufenden Unterhalt eines Gebäudes;
· Abgeschlossene Ausbildung als                                    · Mitwirkung bei der Entwicklung von Bewirtschaftungskonzepten;
   - Kaufmann für Büromanagement (m/w/d) bzw. Bürokauf-            · Bewirtschaftung der Dokumentation über die im Eigentum und
       mann (m/w/d) oder                                               in der Nutzung des Landkreises befindlichen Liegenschaften
   - Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder vergleichbare            mit den Schwerpunkten der Gebäudesubstanz bis zur Erstel-
       Ausbildung;                                                     lung eines Raumbuches, des Straßenverzeichnisses der Kreis-
· Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht;                          straßen, der Verträge zu den Liegenschaften und des Baumbe-
· Kenntnisse im SGB II, IX, XII sind wünschenswert;                    standes auf den Grundstücken;
· Umfassende Kenntnisse im Gemeindehaushaltsrecht und an-          · Führen des Raumbuches für die vom Landkreis in Nutzung be-
   grenzender Bestimmungen;                                            findlichen Gebäude mit den Schwerpunkten der Bewirtschaf-
· Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbar-        tungsverträge, der gebäudebezogenen Schlüsselbücher und
   keit;                                                               der Miet- und Vermietungsverträge;
· Kommunikations- und Teamfähigkeit;                               · Mitwirkung beim Führen der Anlagennachweise und der Erstel-
· Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-              lung der Vermögensübersicht des Landkreises im Zuständig-
   Technik.                                                            keitsbereich;
                                                                   · Mitwirkung bei der Bearbeitung von Versicherungsschäden;
Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen     · Erstellen von Statistiken sowie Auswertungen.
Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen
Voraussetzungen in Entgeltgruppe 7 gemäß Anlage 1 der Entgelt-     Von dem Bewerber (m/w/d) werden erwartet:
ordnung (VKA).                                                     · Abschluss als Fachkraft für Gebäudebewirtschaftung (m/w/d)
                                                                      oder Fachwirt–Facility Management (m/w/d)
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen         oder
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Be-   · Abschluss als Betriebswirt (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung
werbungsunterlagen sind bis einschließlich 31.05.2019 zu rich-        oder
ten an das                                                         · Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d);
                                                                   · Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Gemeindehaus-
          Landratsamt Gotha                                           haltsrecht, im Finanz- und Rechnungswesen, im Beschaffungs-
          Rechts-/Personalamt                                         wesen, Vergaberecht und BGB;
          18.-März-Straße 50                                       · wünschenswert sind mehrjährige berufspraktische Erfah-
          99867 Gotha.                                                rungen in der Verwaltung von Objekten / Einrichtungen oder
                                                                      Kenntnisse in Gebäudeleittechnik oder Energiemanagement;
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige   · hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, Flexibilität,
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen               Teamfähigkeit sowie Organisationsvermögen;
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück         · sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-
senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.          Technik;
                                                                   · Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und grundsätzliche Bereit-
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer       schaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW.
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss
des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.                    Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen
                                                                   Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen
Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen    Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a gemäß Anlage 1 der Entgelt-
des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Da-       ordnung (VKA).
8                                                                        Nichtamtlicher Teil |                        16. Mai 2019
                       Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen        ·   Fahrerlaubnis der Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur
A u sschrei bu ng en

                       inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Be-         Nutzung des Privat-Pkw.
                       werbungsunterlagen sind bis einschließlich 31.05.2019 zu rich-
                       ten an das                                                           Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen
                                                                                            Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen
                                   Landratsamt Gotha                                        Voraussetzungen in Entgeltgruppe 5 gemäß Anlage 1 der Entgelt-
                                   Rechts-/Personalamt                                      ordnung (VKA).
                                   18.-März-Straße 50                                       Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Ar-
                                   99867 Gotha.                                             beitszeit von 30 Stunden.

                       Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige     Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
                       Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen              inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Be-
                       werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück-          werbungsunterlagen sind bis einschließlich 31.05.2019 zu rich-
                       senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.         ten an das
                       Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer
                       Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss                   Landratsamt Gotha
                       des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.                                  Rechts-/Personalamt
                                                                                                        18.-März-Straße 50
                       Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen                  99867 Gotha.
                       des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Da-
                       tenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Daten-      Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
                       schutzgrundverordnung (DSGVO).                                       Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
                       Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des   werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück-
                       Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/aktuelles/aus-     senden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag
                       schreibungen/stellenausschreibungen).                                enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rück-
                                                                                            gabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des
                       gez. i.V. Niebur                          Gotha, den 07.05.2019     Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.
                       Eckert                                                               Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz
                       Landrat                                                              (BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage ei-
                                                                                            nes erweiterten Führungszeugnisses gefordert.
                       Landratsamt Gotha
                                                                                            Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen
                       S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g                               des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Da-
                       Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung be-         tenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Daten-
                       fristet für die Dauer einer Krankheitsvertretung nachfolgende        schutzgrundverordnung (DSGVO).
                       Stelle aus:                                                          Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des
                                                                                            Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/aktuelles/aus-
                       „Hausmeister“ (m/w/d) im Amt für Gebäude-                            schreibungen/stellenausschreibungen).
                       und Straßenmanagement, Arbeitsbereich
                                                                                            gez. i.V. Niebur                            Gotha, den 08.05.2019
                       Schulobjekte - Standort Grundschule Dachwig
                                                                                            Eckert
                                                                                            Landrat
                       Die Tätigkeit umfasst die
                       · Hausmeisterliche Betreuung des Schulobjektes entsprechend
                           der Dienstanweisung für Schulhausmeister;                        Landratsamt Gotha
                       · Überwachung des baulichen Zustandes und Koordinierung von
                           objektbezogenen Baumaßnahmen;
                                                                                            S t ellen au ssc h r eib u ng
                       · Wartung, Instandhaltung und Pflege des Gebäudes sowie der          Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung
                           technischen Anlagen;                                             befristet zur Krankheitsvertretung nachfolgende Stelle aus:
                       · Pflege der objektbezogenen Außenanlagen;
                       · Bedienung und Steuerung der Haustechnikanlagen;                    „Mitarbeiter Ausländer-/Asylrecht“ (m/w/d)
                       · Überwachung und Koordinierung von jeglichen Dienst-/Fremd-         im Amt für Sicherheit und Ordnung, Sachgebiet
                           leistungen;                                                      Ausländerbehörde.
                       · Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Zu-
                           ständigkeitsbereich;
                       · Hilfeleistung bei der Absicherung des Schulbetriebes;              Die Tätigkeit umfasst
                       · Energie- und Verbrauchsmaterialkontrollen.                         · Antragsbearbeitung und Datenerfassung über Einreisen und
                                                                                                Aufenthalte von Asylbewerbern und Flüchtlingen;
                       Von dem Bewerber (m/w/d) werden erwartet:                            · Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und
                       · Abgeschlossene handwerkliche oder technische einschlägige              Duldungen;
                          Berufsausbildung;                                                 · Vorbereitung von Maßnahmen zur Veranlassung räumlicher Be-
                       · Kenntnisse im Bereich Haustechnik;                                     schränkungen;
                       · Wünschenswert sind berufspraktische Erfahrungen in der Be-         · Bearbeitung von Umverteilungsanträgen, länderübergreifend,
                          wirtschaftung von Objekten;                                           innerhalb Thüringens, innerhalb des Landkreises und Erlass der
                       · Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und            entsprechenden Bescheide;
                          Jugendlichen;                                                     · Identitätsprüfungen, ID-Behandlung;
                       · Flexible Arbeitszeiteinteilung;                                    · Vorbereitung und Durchführung von Fahndungsausschreibun-
                       · Hohes Maß an Einsatzbereitschaft und selbständige Aufgaben-            gen und Mitwirkung bei der Einleitung von Abschiebungsver-
                          wahrnehmung;                                                          fahren;
16. Mai 2019         | Nichtamtlicher Teil                                                                                           9
·   Durchführung von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen im Be-          Landratsamt Gotha

                                                                                                                                             A u sschrei bu ng en
    reitschaftsdienst;
·   Auswertung ausländerrechtlicher Daten zur Erstellung von Sta-    Lust auf soziales Engagement?
    tistiken;                                                        ·   Alle, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, können sich im Bundes-
·   Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitserlaubnis anhand der Be-         freiwilligendienst sozial engagieren.
    schäftigungsverordnung in Zusammenarbeit mit der ZAV und         ·   Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlus-
    Erlass der entsprechenden Bescheide;                                 ses spielen dabei keine Rolle.
·   Absicherung der Sprechzeiten in der Ausländerbehörde;            ·   Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit
·   Zusammenarbeit mit den Sozialarbeitern in den Gemein-                (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden.
    schaftsunterkünften;                                             ·   Der Bundesfreiwilligendienst richtet sich an Menschen, die
·   Erfassung und Weiterbearbeitung von nachgeborenen Kindern            nach Schule oder Studium praktisch tätig sein wollen und sich
    (u.a. Anforderung Geburtsurkunden, Asylanträge, Zuweisungs-          gerne sozial engagieren,
    entscheidungen, Ausstellung von entsprechenden Dokumen-          ·   Zeit bis zum Studium- oder Ausbildungsbeginn sinnvoll über-
    ten);                                                                brücken möchten,
·   Wochenendbereitschaft.                                           ·   noch nicht genau wissen, in welche Richtung es beruflich ge-
                                                                         hen soll und neue Arbeitsgebiete kennen lernen möchten,
Von dem Bewerber (m/w/d) werden erwartet:                            ·   berufstätig sind, aber sich umorientieren möchten,
· Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter          ·   ohne Druck Arbeitserfahrungen sammeln möchten,
   (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung;                            ·   im Rahmen einer Auszeit etwas für andere Menschen tun
· Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht;         möchten oder
· vertiefte Kenntnisse im Ausländer- und Asylrecht mit den ent-      ·   sich nach dem Berufsleben für das Gemeinwohl engagieren
   sprechenden Durchführungsverordnungen sowie angrenzen-                möchten.
   den Bestimmungen;
· Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Fähigkeit zur Be-       Was bietet der Bundesfreiwilligendienst?
   wältigung von Konfliktsituationen sowie Durchsetzungsvermö-       · Freiwillige können wertvolle Erfahrungen sammeln, interes-
   gen;                                                                 sante Menschen kennenlernen und sich in Ihrer Persönlichkeit
· Hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit gemäß den dienst-      weiterentwickeln!
   lichen Erfordernissen;                                            · Freiwillige legen den ersten Stein für die Zukunft in einem so-
· Sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-               zialen Beruf, denn der Bundesfreiwilligendienst kann als Prakti-
   Technik;                                                             kum anerkannt werden!
· Besitz des Führerscheins Klasse B und grundsätzliche Bereit-       · Alle Freiwilligen erhalten kostenlose Seminare.
   schaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW.                 · Freiwillige bekommen ein Taschengeld!
                                                                     · Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst
Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen          einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt, es werden Beiträ-
Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen        ge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversi-
Voraussetzungen in Entgeltgruppe 7 gemäß Anlage 1 der Entgelt-          cherung gezahlt!
ordnung (VKA).                                                       · Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes erhalten die
                                                                        Freiwilligen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen
inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Be-     Das Landratsamt Gotha sucht für das Schuljahr 2019/2020 Frei-
werbungsunterlagen sind bis einschließlich 31.05.2019                willige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) im
zu richten an das                                                    sozialen Bereich für die Einsatzstellen in den Regionalen Förderzen-
                                                                     tren „Lucas-Cranach-Schule“ und „Regenbogenschule“. Ihre aussa-
            Landratsamt Gotha                                        gefähige Bewerbung (bestehend aus einem Bewerbungsschreiben,
            Rechts-/Personalamt                                      Lebenslauf und Zeugnissen) können Sie ab sofort richten an das
            18.-März-Straße 50                                                    Landratsamt Gotha, Rechts-/Personalamt
            99867 Gotha.                                                          18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.
                                                                     Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Bewerbungskosten vom
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige     Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen              wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankier-
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück-          ten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon
senden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten.         aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und
Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer      werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen
Unterlagen verzichten und werden die Unterlagen nach Abschluss       ordnungsgemäß vernichten.
des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten.                      Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz
                                                                     (BZRG) i. V. m. § 30a BZRG wird im Falle des Abschlusses einer Ver-
Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen      einbarung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes die
des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Da-         Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.
tenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Daten-      Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen
schutzgrundverordnung (DSGVO).                                       des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Da-
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des   tenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Daten-
Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/aktuelles/aus-     schutzgrundverordnung (DSGVO).
schreibungen/stellenausschreibungen).                                Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des
                                                                     Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/aktuelles/aus-
gez. i.V. Niebur                          Gotha, den 07.05.2019     schreibungen/stellenausschreibungen).
Eckert
Landrat                                                              gez. Eckert                                      Gotha, 25.03.2019
                                                                     Landrat
10                                                                       Nichtamtlicher Teil |                     16. Mai 2019
                       Stadt Ohrdruf                                                        Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Zusendung der Bewer-
A u sschrei bu ng en

                                                                                            bungsunterlagen per E-Mail nicht erwünscht.
                       S t e l l e n a u s s c h r ei b u n g                               Bewerbungs-/Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
                       Die Stadt Ohrdruf ist Träger der Kindertageseinrichtungen in Ohrd-   Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Be-
                       ruf und den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis.             werbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerbender gemäß §
                       Für unsere Kindertagesstätte in Ohrdruf suchen wir zum nächst-       27 Abs. 4 ThürDSG i. V. m. Art. 17 Abs. 1 a DSGVO ordnungsgemäß
                       möglichen Zeitpunkt                                                  vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir
                                                                                            um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
                       eine/n Leiter/in (m/w/d)
                                                                                            Informationen zum Datenschutz
                       und alternativ eine/n stellvertretende/n Leiter/in
                                                                                            Die Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutz-
                       in Vollzeit                                                          Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzge-
                                                                                            setz verarbeitet. Eine entsprechende Information gemäß Art. 13
                       In der Kindertagesstätte „Kleine Rasselbande“ werden während ei-
                                                                                            DSGVO erfolgt nach Einreichung Ihrer Unterlagen.
                       ner Öffnungszeit von 6:00 bis 17:00 Uhr 170 Kinder im Alter von 4
                       Monaten bis zum Schuleintritt von derzeit 26 pädagogischen Fach-
                                                                                            gez.
                       kräften in 11 Gruppen betreut.
                                                                                            Stefan Schambach
                                                                                            Bürgermeister
                       Aufgabenschwerpunkte sind:
                       · pädagogische, organisatorische sowie wirtschaftliche Leitung
                          der Kindertageseinrichtung
                       · konzeptionelle und inhaltliche Gestaltung sowie innovative         Stadt Ohrdruf
                          Entwicklung des pädagogischen Alltags auf der Grundlage des
                          Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahren sowie den einschlägi-      S t ellen au ssc h r eib u ng
                          gen Gesetzen und Verordnungen
                                                                                            Die Stadt Ohrdruf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                       · Personalführung und -entwicklung
                       · Personalmanagement, Qualitätsmanagement
                       · Zusammenarbeit mit dem Träger, den Eltern sowie mit anderen
                                                                                            eine/n wissenschaftliche/n Volontär/in (m/w/d)
                          Behörden und Kooperationspartnern                                 in Vollzeit für das Museum des Schlosses
                       · für die Stellvertretung verstehen sich die vorgenannten Punkte     Ehrenstein.
                          immer in Zusammenarbeit mit der Leitung
                                                                                            Nach dem Brand des Schlosses Ehrenstein im Jahre 2013 ist die
                       Anforderungsprofil:                                                  Stadt Ohrdruf derzeit mit dem Wiederaufbau beschäftigt. Nachdem
                       · abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik       die Gebäudehülle inzwischen weitestgehend wieder hergestellt ist,
                          o.ä. i.S.d. § 17 Abs. 2 ThürKitaG                                 wird nun mit Hochdruck am Innenausbau gearbeitet. Parallel dazu
                       · hohe Fach- und Sozialkompetenz sowie Teamfähigkeit                 schreiten die Arbeiten zur Verfeinerung und Umsetzung des Mu-
                       · einschlägige Berufserfahrung in einer Leitungsposition bzw. ei-    semskonzeptes voran.
                          ner stellvertretenden Leitungsposition
                       · ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit         Zur Unterstützung dieser Arbeiten sucht die Stadt eine/n
                       · Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Kommunikations-           wissenschaftliche/n Volontär/in.
                          stärke
                       · Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen             Aufgabenschwerpunkte sind:
                                                                                            · Mitarbeit an der Verfeinerung und Umsetzung der Muse-
                       Sie erwartet:                                                           umskonzeption des wiederaufgebauten Schlosses Ehrenstein
                       · Vergütung nach dem TVöD Entgeltgruppe S 17                            bis zur Neueröffnung und darüber hinaus
                       · Vergütung nach dem TVöD Entgeltgruppe S 16 für die Stellver-       · Verzeichnung und Digitalisierung der Bestände
                           tretung
                       · eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit        Ziele des Volontariats:
                       · vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten                              · Umsetzung der theoretischen Richtlinien der ICOM an prakti-
                       · eine betriebliche Altersvorsorge                                       schen Beispielen
                                                                                            · Einarbeitung in Spezialgebiete /J. S. Bach, Übungsplatzge-
                       Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen            schichte, Industriegeschichte, Geologie)
                       inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse.             · Aneignung vertiefter Kenntnisse zu Recherche
                       Bewerbungsschluss ist der 24. Mai 2019.                              · Aneignung vertiefter Kenntnisse zur Erschließung und Digitali-
                                                                                                sierung von Beständen mittels Datenbanken und Fotobearbei-
                       Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen senden Sie an:                    tungsprogrammen
                                                                                            · Erlernen der Prozessabläufe zur Ausstellungsplanung, -gestal-
                                 Stadt Ohrdruf                                                  tung, -umsetzung
                                 Hauptamt
                                 Marktplatz 1                                               Anforderungsprofil:
                                 99885 Ohrdruf                                              · abgeschlossenes Studium einschlägiger Fachrichtungen (Eu-
                                                                                               rop. Ethnologie/Volkskunde, Geschichte, Technikgeschichte,
                       Hinweise:                                                               Kulturgeschichte, Sammlungsbezogene Wissens- und Kulturge-
                       Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte                schichte, Museumspädagogik)
                       werden - bei gleicher Eignung und Qualifikation - im Rahmen der      · Organisations- sowie Teamfähigkeit
                       geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt (bitte Nachweis        · Erste praktische Erfahrungen sind wünschenswert
                       beifügen).                                                           · Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
                       Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen          · Kommunikationsstärke
                       werden nicht berücksichtigt.                                         · Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen
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