Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
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Amtsblatt 27. Jahrgang Spremberg, 24. Mai 2019 Nummer 6 für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Im Bereich der Langen Straße und des Marktplatzes zeigen die Rotdornbäume ihre volle Blütenpracht.
2 | Spremberg Nr. 6/2019 Liebe Sprembergerinnen, liebe Spremberger, es liegen ja immer ei- Besonders schön ist, dass es eine tolle Mischung nige Tage zwischen aus jungen Sprembergern ist, die ihre Heimatstadt der Zeit, wenn ich die- nicht verlassen haben und aus Rückkehrern. Und sen Beitrag schreibe sogar Spremberger, die aktuell nicht in Sprem- und dem Moment, berg wohnen, machen mit, wenn sie es einrichten wenn Sie diese Zeilen können. Das ist eine wirklich tolle Sache und ich lesen. Deshalb kann bin etwas betrübt, dass ich aufgrund vieler Termi- es sein, dass in die- ne nicht mehr regelmäßig an den Stammtischen ser Zeit schon wie- teilnehmen kann. Wer möchte, kann vorbeikom- der andere Themen men und danach entscheiden, ob er mitarbeiten interessant sind. möchte. Aber keine Bange, es sind keine Arbeits- Das, worüber ich treffen, eher Ideenschmiede und Gedankenaus- heute schreibe, sollte jedoch immer zum tausch. Wir treffen uns jeden 2. Mittwoch, immer Nachdenken anregen. Sie haben sicher die Bericht- um 19.00 Uhr bei „Wein Schulz“ in der Karl-Marx- erstattung in der Lausitzer Rundschau und in Bran- Straße und freuen uns über weitere Mitstreiter. denburg aktuell zur Schändung der gemeinsamen Zurzeit bereiten wir unser 2. Sommerfest vor. Die Gedenkstätte für die Opfer von Gewaltherrschaft Premiere im vorigen Jahr war ein voller Erfolg und und Diktatur und des sowjetischen Ehrenmals ver- wir wollen diese schöne Gelegenheit, für unsere folgt. In einer Pressemitteilung habe ich mich ganz Stadt zu werben, auch zum diesjährigen Heimat- klar positioniert. Gemeinsam mit den Fraktionen fest nutzen. der Stadtverordnetenversammlung, die in dieser Kürze eine Teilnahme absichern konnten, haben Abschließend möchte ich Sie dazu ermuntern, wir erneut Kränze an beiden Gedenkstätten nie- am 26.05.2019 Ihr Wahlrecht auszuüben. Kom- dergelegt. Das war eine deutliche Botschaft, dass munalwahl und Europawahl werden im Kleinen solche Taten verurteilt werden und zwar auch öf- wie im Großen Einfluss darauf haben, wie wir hier fentlich! Geschichtsvergessenheit ist vielleicht ein in Spremberg unsere Pläne umsetzen können. Grund für diese Taten, eine Entschuldigung gibt es dafür nicht. Auch deshalb nicht, weil dadurch unse- Seitens der Stadtverwaltung, unter Leitung des re ganze Stadt in ein schlechtes Licht gerückt wird. Wahlleiters Herrn Kulik, werden alle Vorkehrun- gen getroffen, damit am Wahltag alles gut klappt. Ohne Abstriche verurteile ich ebenso das erneu- Schon jetzt ist viel Betrieb im Wahllokal, welches te Beschmieren des Weißen Wehrs und der Hin- im City-Center eingerichtet wurde. Eine große weistafeln. Es gibt keine Rechtfertigung dafür und Anzahl von Anträgen auf Briefwahl ist bereits ein- auch keine Relativierung. Es zeugt von großer gegangen. Viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung Schwäche, dass die Verursacher dieser Schmie- werden gemeinsam mit vielen ehrenamtlichen rereien, wo und mit welcher vermeintlichen Aus- Wahlhelfern am Wahltag einen reibungslosen Ab- sage auch immer, offenbar nicht zu normaler lauf garantieren. Ich bitte Sie um Verständnis da- Kommunikation in der Lage sind. Das sagt alles für, dass das Rathaus am Montag, 27.05.2019, für über das Niveau! die Öffentlichkeit geschlossen bleibt. Gott sei Dank setzen sich viele Bürger dafür ein, dass unsere Stadt schöner und noch liebenswer- Vielleicht haben wir ja Gelegenheit, am 26.05.2019 ter wird. Seit dem vorigen Jahr gibt die Stadt- auch miteinander ins Gespräch zu kommen, denn verwaltung einen Jahresbericht heraus. Darin wie bei allen Wahlen werde ich auch dieses Mal sind viele Informationen enthalten. Der Bericht wieder alle Wahllokale aufsuchen, um den Wahl- wird auch auf unserer Homepage veröffentlicht, helfern zu danken. schauen Sie also mal rein! Bis dahin sollten wir die Zeit nutzen, uns mit den Seit 1 1/2 Jahren habe ich eine ganz besondere Programmen der Parteien, Wählervereinigungen Unterstützung bei meinem Anliegen, neue Ein- und der Kandidaten vertraut zu machen, um un- wohner für ein Leben in unserer Stadt zu gewin- sere ganz individuelle Wahlentscheidung gut vor- nen, und dabei geht es nicht nur um „Ehemalige“. zubereiten. Gestartet als Welcome Back Crew haben wir uns jetzt dazu entschlossen, die Kampagne „Heeme Ihre Bürgermeisterin fehlste“ auch zu unserem Namen zu machen. Christine Herntier
Nr. 6/2019 Spremberg | 3 In dieser Ausgabe lesen Sie A) Amtliche Bekanntmachungen - Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 08.04.2019 Seite 3 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 08.05.2019 Seite 4 - Satzung für die Stadt Spremberg zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen (Sondernutzungssatzung - SNSSpb) Seite 8 - Satzung für die Stadt Spremberg über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGebSSpb) Seite 11 - Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung der Ergänzungssatzung „Am Ring“ Seite 13 - Amtliche Bekanntmachung - Ergänzungssatzung „Am Ring“ der Stadt Spremberg Seite 13 - Amtliche Bekanntmachung - Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 106 „Wohnen Am Waldrand“ Seite 14 - Amtliche Bekanntmachung - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg Seite 14 - Amtliche Bekanntmachung - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg Seite 14 - Amtliche Bekanntmachung - Neubenennung einer Straße in der Stadt Spremberg Seite 14 - Satzung der Stadt Spremberg zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus für den Bereich „Schomberg“ Seite 15 - Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 85 „Gewerbegebiet ehemals Kraftwerk Trattendorf“ Seite 16 - Bekanntmachung: Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe über die Feststellung des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2018 des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe für das Wirtschaftsjahr 2018 Seite 17 - 24. Sitzung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe Seite 17 - Sondersitzung und Folgesitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe Seite 17 - Bekanntmachung: Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe für das Wirtschaftsjahr 2019 Seite 18 - Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden am 28. September 2019 - Wólba k Raêe za nastupnosçi Serbow w kraju Bramborska, dnja 28. septembera 2019 Seite 18 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen Seite 20 IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Spremberg Spremberger Anzeiger Verantwortlich für Amtliche Bekanntmachungen: Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0 Herausgeber, Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Tel.: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verantwortlich für die Mitteilungen und Informationen sowie Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird unentgeltlich frei Haus an alle Haushalte der Stadt Spremberg verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Jahresabopreis von 43,40 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) über den Verlag unter der o. g. An- schrift bezogen werden. Einzelexemplare des Amtsblattes können bis zu 3 Monate nach Erscheinen zum Preis von je 3,10 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) oder als PDF für 1,95 Euro pro Ausgabe oder zum Jahresabopreis von 27,30 Euro über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Kopien der Amtsblätter sind bei der Stadt Spremberg, Stadtarchiv, Bürgerhaus, Am Markt 2, 03130 Spremberg, montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr, gegen eine Gebühr i. H. v. 0,50 Euro je DIN-A4-Seite (bei bis zu 50 Seiten) bzw. i. H. v. 0,25 Euro je DlN-A4-Seite (ab der 51. Seite) erhältlich. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 08.04.2019 Gegenstand G/VI/19/0091 1. NABU Regionalverband Spremberg e. V.: Durchführungsbeschluss zur Unterhaltungspflege des Antrag auf Sachmittel zum Bau von Wiedehopf- Straßenbegleitgrüns im Stadtgebiet Spremberg für den Nistkästen für die „Slamener Heide“ Leistungszeitraum 2019 -2020 (vollständiger Antrag Siehe Anlage 1) Der Hauptausschuss beschließt die Realisierung der Unter- 2. Kleingartenverein „Walderholung“ e. V.: Einrichten eines haltungspflege des Straßenbegleitgrüns im Stadtgebiet für die „Apfelgarten“ (vollständiger Antrag siehe Anlage 2) Jahre 2019 – 2020 3. Ortsbeirat Cantdorf: Pflanzung von 3 Traubeneichen Gegenstand G/VI/19/0094 (Quercus petraea) entlang der Kochsa Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesse- (vollständiger Antrag Siehe Anlage 3) rung des Ortsbildes sowie der Artenvielfalt in Flora und 4. Kleingartenverein „Groß Buckow e. V.: Entsiegelung einer Fauna (Mikrofonds) Betonfläche von 24 m² (vollständiger Antrag Siehe Anlage 4) Auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Spremberg zur Förde- Die Maximalförderung beträgt für jede Einzelmaßnahme 500,- €. rung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Orts- Die Abrechnung erfolgt nach Rechnungslegung. bildes sowie der Artenvielfalt in Flora und Fauna (Mikrofonds) be- schließt der Hauptausschuss zu folgenden Förderanträgen:
4 | Spremberg Nr. 6/2019 Gegenstand G/VI/19/0123-1 Gegenstand G/VI/19/0093 Bestätigung der Leistungsverzeichnisse und der Wer- Bebauungsplan Nr. 106 „Wohnen Am Waldrand“ - Aufstel- tungskriterien zur Ausschreibung der Zubereitung und lungsbeschluss Lieferung von Schulessen für die Grundschule Schwarze Für das Gebiet „Wohnen Am Waldrand“ in der Gemarkung Sel- Pumpe und die BOS lessen, Flur 3, Flurstücke 311/3 tw.; 312 tw.; 315 tw. und 316/3 1. Die Vergabe zur Zubereitung und Lieferung von Schulessen tw. wird ein Bebauungsplan Nr. 106 (Anlage 2) gemäß § 13 b erfolgt auf Grundlage der vorgestellten Wertungsmatrix. i.V.m. § 13a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommu- 2. Die Ausschreibung zur Zubereitung und Lieferung von nalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) im beschleunigten Ver- Schulessen erfolgt auf Grundlage des vorgestellten Textes fahren aufgestellt. für das Leistungsverzeichnis. Planungsziel: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) Christine Herntier Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt. Bürgermeisterin Gegenstand G/VI/19/0096-1 Beschlüsse der Billigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Stadtverordnetenversammlung (INSEK) mit neuem Leitbild Die Stadtverordnetenversammlung billigt die 3. Fortschreibung der Stadt Spremberg vom 08.05.2019 des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) mit dem Gegenstand G/VI/19/0035 neuen Leitbild und die Maßnahmenlisten bis 2030. Aufgabenstellung zum Neubau einer Kleinfeldschulsport- Gegenstand G/VI/19/0100 anlage im Ortsteil Schwarze Pumpe Durchführungsbeschluss zum Abbruch/Rückbau Gara- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufgaben- genkomplex Brigittenweg, 2. BA stellung zum Neubau einer Kleinfeldschulsportanlage im Orts- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Rückbau von teil Schwarze Pumpe mit folgender Ausstattung: 268 Garagen im Garagenkomplex Brigittenweg in Spremberg. - Zwei 70 m Laufbahnen (Kunststoffbelag) - Eine Weitsprunganlage mit zwei Anlaufbahnen (Kunststoffbelag) Gegenstand G/VI/19/0101 - Ein Kunstrasen- bzw. Naturrasenplatz (mit Bewässerungs- Umsetzung des Kleingartenkonzeptes system) Größe ca. 35 m x 50 m 1 Die Stadtverordnetenversammlung befürwortet die Bildung Die planerisch zu ermittelnde wirtschaftlichste Variante ist des Kleingartenbeirates als Umsetzungsgremium für das unter Beachtung von Umweltaspekten umzusetzen. Kleingartenkonzept der Stadt Spremberg. - Regenentwässerung 2 Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Arbeitsplan - Fläche für Schlagballweitwurf mit Nutzung Rasen- oder des Kleingartenbeirates gemäß Anlage 1 für 2019. Eine an- Kunstrasenplatzfläche. gemessene Unterstützung durch die Stadtverwaltung bei der Umsetzung des Plans ist sicherzustellen. - Kreisbogenrundbahn mit zwei Bahnen (200 m); Kunststoffbelag 3 Die mit Beschluss B/II/18/17 im Jahr 1995 festgelegte Pacht - Errichtung Ballfangzaun mit 0,14 DM/m²/a (=0,07158 €) wird bestätigt. - Verlegung Beachvolleyball- und Rasenvolleyballplatz inner- 4 Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Pacht rückwir- halb des Geländes des Freischwimmbades kend zum 01.01.2019 für die Flächen zu erlassen, die die - Lagermöglichkeit für Schulsportgeräte (z. B. Container) Stadt in Umsetzung der Kleingartenentwicklungskonzepti- on zurücknehmen wird. Gegenstand G/VI/19/0038-1 Der damit einhergehende Einnahmeverlust für den Haushalt Denkmalpflegerisches Gesamtkonzept für das Denkma- der Stadt Spremberg wird seitens der Stadtverordneten- lensemble Georgenberg versammlung gebilligt. Der Pachterlass erfolgt im Einzelfall Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Denkmal- und ist bis zu einer Höhe von 900 € pro Jahr ein Geschäft pflegerische Gesamtkonzept für das Denkmalensemble Geor- der laufenden Verwaltung. genberg Gegenstand G/VI/19/0077 Gegenstand G/VI/19/0103 Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Bestätigung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Sprem- Stadt Spremberg - 10. Änderung berg Der am 14.02.2018 von der Stadtverordnetenversammlung der Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den geprüften Stadt Spremberg beschlossene und am 27.04.2018 wirksam Jahresabschluss 2013 der Stadt Spremberg. gewordene Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg soll in Gegenstand G/VI/19/0078 Anwendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommu- Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haus- nalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) geändert werden: haltsjahr 2013 Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 105 „Schwimmbad Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Hauptverwal- Kochsagrund“, dessen Aufstellung beschlossen ist, ist im gel- tungsbeamten für das Haushaltsjahr 2013. tenden Flächennutzungsplan teils als Fläche für die Landwirt- schaft, Wald und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Frei- Gegenstand G/VI/19/0081 bad“ dargestellt (Anlage) Ergänzungssatzung „Am Ring“ - Abwägungsbeschluss Planungsziel: Ausweisung als Fläche für Sport- und Spielanla- Der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen (siehe Anla- gen mit der Zweckbestimmung „Schwimmbad“ ge) wird gebilligt. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich Gegenstand G/VI/19/0082 bekannt zu machen. Ergänzungssatzung „Am Ring“ - Satzungsbeschluss Die Ergänzungssatzung „Am Ring“ in Spremberg wird gemäß Gegenstand G/VI/19/0104 § 34 Abs. 4 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung be- Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der schlossen. Stadt Spremberg - 8. Änderung Die Begründung wird gebilligt. Der am 14.02.2018 von der Stadtverordnetenversammlung der Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Ergänzungssatzung Stadt Spremberg beschlossene und am 27.04.2018 wirksam „Am Ring“ ortsüblich bekannt zu machen. gewordene Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg soll in
Nr. 6/2019 Spremberg | 5 Anwendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommu- Gegenstand G/VI/19/0127-2 nalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) geändert werden: Berufsorientierende Oberschule Spremberg – Vergabe Planungsziel: ist die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes von Planungsleistungen im Rahmen der Zielfindungs- für die Ortsteile Hornow und Wadelsdorf mit Begründung, Um- phase – Leistungsphase Null unter Betrachtung der Wirt- weltbericht und Landschaftsplan. schaftlichkeit Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich von Planungsleistungen an ein Schulbauberaterteam im Rah- bekannt zu machen. men der Leistungsphase Null, der sogenannten Zielfindungs- phase. Gegenstand G/VI/19/0107 Ziel ist es, eine Projektbeschreibung zu erarbeiten, in der die Bebauungsplan Nr. 85 „Gewerbegebiet ehemals Kraftwerk Nutzungsbedarfe und Entwicklungsziele definiert werden und Trattendorf“ - Billigungs- und Offenlagebeschluss ein Nutzungskonzept mit Erkenntnissen zur Umsetzbarkeit inkl. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Gewerbegebiet Auswirkungen auf die finanziellen Belastungen enthält. Diese ehemals Kraftwerk Trattendorf“ mit der Begründung wird in der bildet die Grundlage für einen Maßnahmenbeschluss mit de- vorliegenden Fassung gebilligt. taillierten Angaben zu Raumprogramm sowie Entwurfsziele mit Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sind Gestaltungskriterien, Kosteneinschätzung und Zeitplan. nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen Entsprechend der Ergebnisse und gutachterlichen Empfeh- und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Ausle- gung zu benachrichtigen. Eine Umweltprüfung wurde durchge- lungen der CIMA aus der Quartiersbetrachtung Innenstadt (G/ führt, der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung. VI/19/0125), erfolgt die Betrachtung sowohl für den Standort Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Offenlage ortsüblich Wirthstraße als auch den Standort Schomberg. bekannt zu machen. Es ist auch die Möglichkeit zu untersuchen, am bisherigen Standort eine zweizügige BOS fortzuführen und am Schul- Gegenstand G/VI/19/0108 standort Schomberg ein weiteres Schulgebäude, welches eine Grundsatzbeschluss zum ersatzlosen Abbruch der Brücke zweizügige Beschulung zulässt, zu errichten. über die Kohlebahn in Pulsberg Es ist auch die Möglichkeit zu untersuchen, den Neubau der Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abbruch BOS auf den Grundstücken Wirthstraße und den angrenzenden der Brücke über die Kohlebahn in Pulsberg unter der Voraus- privaten Flächen umzusetzen. setzung, dass 1. die Straße „Zu den Brüchen“ zwischen der Tagebaurand- Gegenstand G/VI/19/0130-1 straße und der Dorfstraße (K 7118) als Kompensations- Durchführungsbeschluss zur barrierefreien Erschließung maßnahme durch die LMBV ertüchtigt wird, des Gesundheitszentrums (Lustgartenstraße/Fröbelstraße) und Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die barrierefreie 2. die von der LMBV bereitgestellten Mittel für die Übernahme Erschließung des Gesundheitszentrums mit folgenden Be- des Gesamtstraßensystems von der L 52 bis zur K 7118) in standteilen: derzeitiger Höhe von 392.700 € ausschließlich für die Er- 1. Der Ausbau aller Fahrbahnen erfolgt in Asphaltbauweise. tüchtigung der Werkstraße im Abschnitt „Sabrodter Stra- Die Fahrbahnbreite variiert in Abschnitten. Zwischen 7,00 m ße“ bis Gemarkungsgrenze und der Tagebaurandstraße im und 5,50 m. Die Fröbelstraße wird mit einem 2,00 m breiten Abschnitt „Am Schacht Drei“ bis „Zu den Brüchen“ ver- Parkstreifen ausgestattet. Die Durchfahrt zwischen dem wendet werden können. Ärztehaus und der Zufahrt zu den Städtischen Werken wird weiterhin durch Poller verhindert, die nur Fahrzeuge Gegenstand G/VI/19/0115-1 der Ver- und Entsorgung passieren lassen. Satzung für die Stadt Spremberg zur Sondernutzung von 2. Bau von beidseitigen Gehwegen in einer Ausbaubrei- öffentlichen Straßen und Plätzen (Sondernutzungssat- te von 1,80 m – 2,30 m in Betonpflasterausführung. Die zung – SNSSpb) 18 PKW-Stellflächen zwischen Fröbelstraße und Einfahrt Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung für die Notaufnahme bleiben vorerst erhalten. Der Gehweg wird Stadt Spremberg zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen und in diesem Bereich unterbrochen, bis zu einem späteren Plätzen (Sondernutzungssatzung – SNSSpb) gemäß Anlage 1. Zeitpunkt eine Entspannung der Parksituation baulich her- gestellt werden kann. Gegenstand G/VI/19/0116 3. Anlage von Baumpflanzungen. Satzung für die Stadt Spremberg über die Erhebung von Ge- 4. Für die Straßenbeleuchtung kommen gestaltete LED-Auf- bühren für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und satzleuchten zum Einsatz. Plätzen (Sondernutzungsgebührensatzung – SNGebSSpb) 5. Straßenentwässerung erfolgt über Regeneinläufe mit An- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung für bindung an neuen Regen-/Mischwasserkanal. die Stadt Spremberg über die Erhebung von Gebühren für die 6. Die Planung berücksichtigt die Vorgaben zur Gewährleis- Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen (Sonder- tung der Barrierefreiheit nutzungsgebührensatzung – SNGebSSpb) gemäß Anlage 1. 7. Querungshilfen sind in Form von Zebrastreifen nach Mög- lichkeit anzulegen. Gegenstand G/VI/19/0120 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, vor Baubeginn ein Kon- Neubenennung einer Straße zept für neue Parkplätze vorzulegen. Benennung einer Straße in der Stadt Spremberg (siehe Anlage 1) in: Gegenstand G/VI/19/0131-1 „Am Drehpunkt Süd“ Energetische Sanierung Kita „Grünschnäbel“ – Wirtschaft- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den neuen Straßennamen lichkeitsbetrachtung ortsüblich bekannt zu machen. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Planung und bauliche Umsetzung der in der Variantenstudie her- Gegenstand G/VI/19/0125 ausgearbeiteten, wirtschaftlichsten Variante: Quartiersbetrachtung Innenstadt Variante 3 – Ersatzneubau Kita „Grünschnäbel“ auf dem Die Ergebnisse und gutachterlichen Empfehlungen der CIMA vorhandenen Flurstück. aus der Quartiersbetrachtung Innenstadt gemäß Anlage werden zur Kenntnis genommen und bilden die strategische Grundlage Gegenstand G/VI/19/0133-1 für die weitere Arbeit. Die jeweiligen Aussagen fließen in zu- Bezuschussung 2019 - KSB Spree-Neiße künftige weitergehende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ein. Bezuschussung in Höhe von 450,00 € für
6 | Spremberg Nr. 6/2019 - 4. Sportabzeichentag am 04.09.2019 in Spremberg Teilnah- Gegenstand G/VI/19/0142-1 me durch Schulen und Bürger 150,00 € Bezuschussung 2019 - 1. Spremberg GeSV - 10. Spremberger Herbstlauf im Rahmen des Diabetes-Tages Bezuschussung in Höhe von 3.750,00 € für am 28.09.2019 150,00 € - Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten 2.350,00 € - 5. Hortolympiade am 16.10.2019 für alle Spremberger Hort- - Kirschblüten-Cup Judo in Spremberg; kinder 150,00 € Fußballturnier für Kinder/Jugendliche in Spremberg; Tischtennisturnier für Kinder/Jugendliche in Spremberg; Gegenstand G/VI/19/0134-1 Judoanfängerturnier für Kinder/Jugendliche in Spremberg; Bezuschussung 2019 - VfL Spremberg Fußballturnier für Erwachsene in Spremberg; Bezuschussung in Höhe von 2.325,00 € für Tischtennisturnier für Erwachsene in Spremberg 900,00 € - Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten - Kauf von 2 Tischtennisplatten, Erweiterung Angb. 500,00 € Gegenstand G/VI/19/0135-1 Gegenstand G/VI/19/0143-1 Bezuschussung 2019 - Schwimmverein Spremberg 1921 Bezuschussung 2019 - KSC ASAHI Spremberg Bezuschussung in Höhe von 2.425,00 € für Bezuschussung in Höhe von 8.475,00 € für - Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten 1.525,00 € - Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten 6.275,00 € - Spree-Neiße-Schwimmmarathon (ganzjährige Breitensport- - Bezirksmeisterschaft Judo U11/13 in Spremberg; maßnahme); 1. Bundesliga Judo (4 Veranstaltungen) in Spremberg; jährliches Neujahrsschwimmen am 01.01., Lausitzer Mehr- Ranglistenturnier Karate in Spremberg; kämpfer am 09.03.2019, offener Lausitzpokal am 18.05.2019, Offene Kreismeisterschaften Beachvolleyball Spremberg; Lausitzer Bestenermittlung am 14.09.2019, Zwergencup am Kreismeisterschaften Schüler-/Jugendbeach in Spremberg; 14.12.2019 900,00 € 14. Internationales Mammut-Cup Judo U9/U11 in Spremberg; Gegenstand G/VI/19/0136-1 5. Sichtungsturnier Judo U13/U15 in Spremberg 900,00 € Bezuschussung 2019 - SV Blau-Weiß 07 Spremberg - Kauf einer Weichbodenmatte und Bezuschussung in Höhe von 2.300,00 € für einem Rudergerät 1.000,00 € - Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten 1.300,00 € - 1 Teilnehmer Deutsche Meisterschaften; - Kauf eines neuen Radballrades & Anschaffung von neuen 2 Teilnehmer Deutsche Meisterschaften Ü30; Trainingsbällen für Abt. Fußball 1.000,00 € 1 Teilnehmer Europameisterschaft Ü30; Deutsche Pokalmeisterschaften; Gegenstand G/VI/19/0137-1 Deutsche Mannschaftsmeisterschaft 1. Bundesliga und Bezuschussung 2019 - SV Grün-Weiß 1921 Sellessen 2. Bundesliga Frauen 300,00 € Bezuschussung in Höhe von 1.625,00 € für - Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten 1.075,00 € Gegenstand G/VI/19/0144-1 - jährliches Sportfest der Sportgemeinde Bezuschussung 2019 - DRK Niederlausitz Wasserwacht aus Sellessen 150,00 € Bezuschussung in Höhe von 4.861,24 € für - Anschaffung von Sportgeräten für den Trainings- & Wett- - Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten 4.093,26 € kampfbetrieb (Bsp. Bälle, Netze) 400,00 € - 24-h-arena-Schwimmen vom 15. und 16.06.19 150,00 € - Kauf von Sportgeräten und Ausrüstung (wie z. B. Lehrbü- Gegenstand G/VI/19/0138-1 cher, Decken, Masken usw.) 617,98 € Bezuschussung 2019 - SG Einheit Spremberg Bezuschussung in Höhe von 5.000,00 € für Gegenstand G/VI/19/0145-1 - Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten Bezuschussung 2019 - Freunde der Familien Bezuschussung in Höhe von 150,00 € für den Spremberger Gegenstand G/VI/19/0139-1 Fußballcup am 03. und 04.08.19, Zeichen gegen Rassismus Bezuschussung 2019 - FSV Spremberg 1895 (Kosten für Sportplatzgebühren). Bezuschussung in Höhe von 2.100,00 € für - Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten 1.800,00 € Gegenstand G/VI/19/0146-1 - Teilnahme der 1. Mannschaft Billard an der Bezuschussung 2019 - Lausitzer Verein reinrassiger Bundesmannschaftsmeisterschaft 300,00 € Schlittenhunde Bezuschussung in Höhe von 150,00 € für das 25. Internationa- Gegenstand G/VI/19/0140-1 les Schlittenhunderennen. Bezuschussung 2019 - SSV 1862 Bezuschussung in Höhe von 6.075,00 € für Gegenstand G/VI/19/0147-1 - Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten 4.175,00 € Bezuschussung 2019 - Heideschützen Haidemühl - Kräftigung und Koordination mit dem Softball Abt. Turnen am Bezuschussung in Höhe von 1.250,00 € für 15.04.2019; Sportfest des Vereins (alle Abt.) im Aug./Sep.; - Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten 50,00 € Budenzauber/Hallennachwuchsturniere Fußball (4 Tage/ - Jährliches Schützenfest, Pokalwettkampf Damen 200,00 € Spremberg); Sportfest mit Trainingscamp (Fechten); Anfän- - Anschaffung einer Lang- & Kurzwaffe für gerturnier im Fechten am 29.06.19 in Spremberg; Sportfest Lichtpunktschießen für Kinder/Jugendliche 1.000,00 € i. V. m. Nachwuchscamp Fußball in Spremberg 900,00 € - Anschaffung von Sportgeräten Gegenstand G/VI/19/0148-1 (wie z. B. Bälle, Trefferanzeige Fechten usw.) 1000,00 € Bezuschussung 2019 - RC Racing Club Bezuschussung in Höhe von 506,25 € für die Anschaffung von Gegenstand G/VI/19/0141-1 5 vereinseigenen Modelfahrzeugen für die jugendlichen Mit- Bezuschussung 2019 - SC Spremberg 1896 glieder. Bezuschussung in Höhe von 1.677,95 € - für Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten Gegenstand G/VI/19/0150-1 1.225,00 € Bezuschussung 2019 - ASF - Anschaffung von Sportgeräten (wie z. B. 2 Minitore & Sla- Bezuschussung in Höhe von 3.000,00 € für Personalkosten lomstangen) 452,95 € Spremberger Tafel
Nr. 6/2019 Spremberg | 7 Gegenstand G/VI/19/0151-1 Kammermusik, Honorar Konzert 07.07.19 Orgelkonzert von Bezuschussung 2019 - ASF Frantisek Vanicek, Honorar Konzert 10.08.19 Mary & Mandy- Bezuschussung in Höhe von 1.565,00 € für Familienhilfe im Verbund Liedermacherinnen aus Berlin, Honorar Konzert 01.09.19 em- Gegenstand G/VI/19/0152-1 BRASSment, Honorar Konzert 13.10.19 Friedens-Gottesdienst Bezuschussung 2019 - Arbeitslosenverband/Arbeitslosen- und Karl Jenkins Choral Suite aus der „Mass of Peace“) serviceeinrichtung Gegenstand G/VI/19/0168-1 Bezuschussung in Höhe von 4.300,00 € für Bezuschussung 2019 - Pfarrei St. Benno - Kosten Veranstaltungsraum „Hilfe zur Selbsthilfe“ Bezuschussung in Höhe von 366,66 € für Martinsfeier am 1.600,00 € 11.11.19 (Pferd, Beschallung, Martinshörnchen, Werbung/Pla- - Aufwandsentschädigung ehrenamtliche Helfer/-innen kate, Feuerwehr für Sicherung der Veranstaltung) 2.400,00 € - Sachkosten für verwaltungstechnische Aufgaben 300,00 € Gegenstand G/VI/19/0169-1 Bezuschussung 2019 - Musikverein „Trachtenkapelle Sprem- Gegenstand G/VI/19/0153-1 berg“ e. V. Bezuschussung 2019 - BWS Behindertenwerk GmbH Bezuschussung in Höhe von 860,00 € für Durchführung des Bezuschussung in Höhe von 500,00 € für Sportfest für Men- 20. Jahreskonzertes schen mit Behinderung - Kauf Noten 80,00 € - Werbungskosten (Aushänge, Programme) 146,67 € Gegenstand G/VI/19/0154-1 - Nutzungsentgelt Kreuzkirche 200,00 € Bezuschussung 2019 - DRK - Programmbegleitung 100,00 € Bezuschussung in Höhe von 287,34 € für Supervision und - Technik und Bühne 333,33 € Fahrtkosten Supervision Gegenstand G/VI/19/0170-1 Gegenstand G/VI/19/0155-1 Bezuschussung 2019 - MC Spremberg e. V. Bezuschussung 2019 - Diakonisches Werk Bezuschussung in Höhe von 3.000,00 € für Bezuschussung in Höhe von 2.600,00 € für anteilige Miet- und - Präsentation der Stadt Spremberg außerhalb (Transport- Stromkosten kosten (Mietfahrzeuge), Überführungskosten, Ausgestal- Gegenstand G/VI/19/0156-1 tung des Bildes, Scherzartikel, Bezuschussung 2019 - Hospizdienst Malteser Teilnahmegebühren in Cottbus – Rosenmontagsumzug, in Bezuschussung in Höhe von 3.000 € für Sachkosten der Region und darüber hinaus) 750,00 € - Regionalmarketing in Gestalt von Motorsport-Events sofern Gegenstand G/VI/19/0157-1 diese in Spremberg stattfinden (Bilddokumentation, Filme, Bezuschussung 2019 - Lebenshilfe technische Sicherstellung, Transportkosten, Genehmigung, Bezuschussung in Höhe von 6.011,58 € für PK-Zuschuss ein- Absperrungen, Versicherung, Fahrtkosten Org. Team) Ver- schließlich Personalnebenkosten FuD anstaltungen in Spremberg u. a. Unimog Treffen, Oldtimer- Fahrt B96, Oldtimerausstellungen im öff. Raum: NSU-2 Rad- Gegenstand G/VI/19/0158-1 Treffen 1.000,00 € Bezuschussung 2019 - Landeskirchliche Gemeinschaft - Unterstützung Sommerfest für 30 Jahre ehrenamtlich Tätige Bezuschussung in Höhe von 200,00 € für Fahrtkosten zum (z. B. für Programmgestaltung – Einkauf Künstler) 700,00 € Suchthilfegruppentreffen - Unterstützung durch Trachtenkapelle zum Teilemarkt (tech- nische Sicherstellung, Transportkosten, Gema, Versiche- Gegenstand G/VI/19/0159-1 rung, Aufwendungen) 150,00 € Bezuschussung 2019 - Örtliche Liga Spremberg - Öffentliche Grützwurst Rallye (technische Sicherstellung, Bezuschussung in Höhe von 500,00 € für BFW im März und Transportkosten für den Betrieb von ca. 10 Stationen im Gesundheitswochen im September Umland, Genehmigungen, Absperrungen, Versicherung, Fahrtkosten Org-Teams zur Vorbereitung, Versorgung des Gegenstand G/VI/19/0160-1 Stationspersonals über ca. 10 h) 400,00 € Bezuschussung 2019 - Volkssolidarität Brandenburg Bezuschussung in Höhe von 1.400,00 € für die Betreuung de- Gegenstand G/VI/19/0171-1 mentiell Erkrankter in Betreuungsgruppen Bezuschussung 2019 - NABU RV Spremberg e. V. Bezuschussung in Höhe von 1.400,00 € für Gegenstand G/VI/19/0161-1 - Kinderveranstaltungen in der Naturschutzstation 250,00 € Bezuschussung 2019 - Volkssolidarität Brandenburg - „Spremberger Wasser- und Naturschutztag“ 200,00 € Bezuschussung in Höhe von 1.500,00 € für die mobile Betreu- - Ausstattung/Vervollständigung „Grünes Klassenzimmer“ ung von Senioren (betrifft den Außenbereich des Grünen Klassenzimmers, Gegenstand G/VI/19/0162-1 Ausstattung/Arbeitsmaterialen, z. B. Ferngläser für Gruppen Bezuschussung 2019 - Volkssolidarität Brandenburg und Schulprojekte oder Darstellung „Zur Natur und Ihren Ar- Bezuschussung in Höhe von 1.215,00 € für Betriebskosten Klei- ten in den Kuthen vervollständigen“) 250,00 € derkammer für Flüchtlinge und Bedürftige - Arbeitsmittel „Grünes Klassenzimmer“ (Mittel zum Basteln und Lernen) 150,00 € Gegenstand G/VI/19/0163-1 - Zuschuss zu Naturschutzeinrichtungen (Kosten für Pflege Bezuschussung 2019 - Volkssolidarität Brandenburg und Ersatz von Fledermaus und Vogelbrutanlagen insbes. Bezuschussung in Höhe von 1.500,00 € für die Ausrichtung des die Anlage in Graustein) 300,00 € Ehrenamtstages am 05.12.2019 - Ausstellungen des NABU RV in der Region 250,00 € Gegenstand G/VI/19/0167-1 Gegenstand G/VI/19/0172-1 Bezuschussung 2019 - Evangelische Kreuzkirchengemeinde Bezuschussung 2019 - Spremberger Kulturbund e. V. Bezuschussung in Höhe von 1.270,00 € für 32. Spremberger Bezuschussung in Höhe von 740,00 € für Musiksommer Durchführung von 24 Konzerten im Zeitraum - Beschaffung von Ausstellungsgegenständen Reparaturen von April bis Dezember 2019 (Honorar Konzert 22.04.19 Or- und Neuanschaffungen 300,00 € gel-Festkonzert zum Ostermontag, Honorar Konzert 11.05.19 - Fachliteratur und Kataloge für die Fachbereiche 200,00 €
8 | Spremberg Nr. 6/2019 - Unkosten bei Veranstaltung und Ausstellungen z. B. Mietau- Gegenstand G/VI/19/0183 to, Fahrkosten, Gebühren, Werbung 180,00 € Vorbereitung Nachnutzung Schwimmhalle Puschkinplatz - Erhaltung bzw. Neuanschaffung von Sorbischen Trachten Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: und historischen Gewändern 60,00 € 1. Das Gebäude der Schwimmhalle am Alexander-Puschkin- Platz wird auf seine Nutzungsmöglichkeiten nach dem Gegenstand G/VI/19/0173-1 Ende des Schwimmhallenbetriebes untersucht. Bezuschussung 2019 - ASF Brandenburg e. V. 2. Im Rahmen eines geeigneten Beteiligungsverfahrens wer- Bezuschussung in Höhe von 500,00 € für Offene Treffpunkt- den die Wünsche der Einwohner in erster Linie hinsichtlich arbeit zusätzlicher Freizeitmöglichkeiten in der Stadt gesammelt. Kosten für inhaltliche Arbeit - div. Aktivitäten als Ferienangebote im Jahr 2019 (geplant Gegenstand G/VI/19/0189 sind Sport- und Mitmach-Angebote sowie Ferienfahrten für Berufsorientierende Oberschule Spremberg - Zuschlags- Kinder und Jugendliche) 400,00 € kriterien und deren Bewertungsmatrix für das Vergabever- Fahrkosten fahren der Leistungsphase Null - für Fahrkosten zum JC Graustein (offene Treffpunktarbeit) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 und Fahrten im Stadtgebiet Spremberg (Aufsuchende Ju- aufgeführten Zuschlagskriterien sowie deren Wertungsmatrix. gendarbeit) 100,00 € Gegenstand G/VI/19/0197 Gegenstand G/VI/19/0174-1 Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Bezuschussung 2019 - JC EREBOS e. V. des Stadtumbaus für den Bereich „Schomberg“ Bezuschussung in Höhe von 300,00 € für Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der - Integrative Ferienspiele (Zeitraum 2 Wochen in den Som- Stadt Spremberg zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen merferien, 1 Woche in den Herbstferien) des Stadtumbaus für den Bereich „Schomberg“ gemäß Anlage. - Paddeln im Spreewald (Bootsmiete, Fahrtkosten Burg) - Paddeln auf der Spree (Bootsmiete, Fahrtkosten Bootsan- Christine Herntier hänger) Bürgermeisterin - Bowling in Spremberg (Bahnmiete) - Minigolfturnier (Kosten Minigolf, Fahrtkosten) - Go Kart in Löschen (Go Kart Miete, Fahrtkosten Löschen) Satzung für die Stadt Spremberg - Sommerrodeln in Teichland (Schlittenmiete, Fahrkosten) - Tagesausflug nach Dresden mit Museum (Fahrtkosten, ev. zur Sondernutzung Eintritt) von öffentlichen Straßen und Plätzen - Tagesausflug in die Tschechei (Fahrtkosten (300 km, mit (Sondernutzungssatzung - SNSSpb) Kleinbus, 9 Personen), Bergbesteigung (Sessellift), Tierpark- besuch (Eintritt), Eintritt mit Lasershow im Schwimmbad) Inhaltsübersicht Teil l - Allgemeine Bestimmungen Gegenstand G/VI/19/0182 § 1 Räumlicher Geltungsbereich Gründung einer Tochtergesellschaft der Projektgesell- § 2 Begriffsbestimmung – Sondernutzung schaft Am Markt mbH § 3 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen Die Stadtverordnetenversammlung weist die Bürgermeisterin an, § 4 Erlaubnisfreie Sondernutzungen dass sie als Vertreterin der Gesellschafterin Stadt Spremberg in § 5 Beschränkungen für Sondernutzungen in der Langen Stra- der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH -GeWoBa- Spremberg ße und Am Markt (GeWoBa) darauf hinwirkt, dass die GeWoBa als Gesellschaf- § 6 Rechte und Pflichten des Erlaubnisnehmers ter der Projektgesellschaft Am Markt mbH die Gründung einer § 7 Haftung neuen Kapitalgesellschaft zur Auslagerung der Sparte Kinobe- trieb vornimmt. TEIL II – Erlaubnisverfahren Der Gesellschaftsvertrag der neuen Kapitalgesellschaft soll § 8 Erlaubnisantrag mindestens nachfolgende Regelungen beinhalten: § 9 Ausnahmeregelung Der Gegenstand des Unternehmens soll unter anderem auf den § 10 Erlaubniserteilung Kinobetrieb ausgerichtet sein. Die Dauer der Gesellschaft wird § 11 Erlaubnisversagung und -widerruf § 12 Erlaubnisverlängerung nicht begrenzt. § 13 Nicht genehmigte Sondernutzungen Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. § 14 Gebühren Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Eine § 15 Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner, Geneh- Personalunion mit dem Geschäftsführer der Projektgesell- migungsfiktion schaft Am Markt mbH oder dem Geschäftsführer der Gesell- schaft für Wohnungsbau mbH -GeWoBa- Spremberg ist nicht TEIL III – Schlussbestimmungen vorgesehen. § 16 Ordnungswidrigkeiten Für die Gesellschaft soll ein fakultativer Aufsichtsrat eingerich- § 17 Zuständigkeiten tet werden. § 18 Übergangsregelungen Er soll paritätisch aus Mitgliedern der Fraktionen der Stadtver- § 19 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten ordnetenversammlung besetzt sein. TEIL l Die Regelungen des § 96 Abs. 1 Nr. 1 – 7 der BbgKVerf sind im Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. Auf eine Zustimmung Allgemeine Bestimmungen der Stadtverordnetenversammlung an Art und Umfang der Be- teiligung an weiteren Unternehmen verzichtet die Stadtverord- §1 netenversammlung gem. § 96 Abs. 1 Nr. 8 BbgKVerf. Räumlicher Geltungsbereich Im Gesellschaftsvertrag ist zu regeln, dass der Beteiligungs- (1) Diese Satzung gilt für alle in der Gemeinde liegenden Stra- verwaltung gemäß § 98 BbgKVerf ein aktives Teilnahmerecht ßen (einschließlich Wege und Plätze) sowie für die Ortsdurch- entsprechend § 30 Abs. 3 der BbgKVerf bei den Aufsichtsrats- fahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die sitzungen eingeräumt wird. dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Nr. 6/2019 Spremberg | 9 (2) Zu den öffentlichen Straßen im Sinne des Absatzes 1 gehören §4 die im § 2 Absatz 2 BbgStrG definierten Bestandteile des Stra- Erlaubnisfreie Sondernutzungen ßenkörpers, der Luftraum über dem Straßenkörper bis zu einer (1) Eine Sondernutzungserlaubnis ist nicht erforderlich für: Höhe von 4,50 Metern, das Zubehör und die Nebenanlagen. 1. Gebäudeteile, sofern diese baurechtlich genehmigt sind, wie Gebäudesockel, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Er- §2 ker, Kellerlichtschächte etc.; Begriffsbestimmung Sondernutzung 2. Sonnenschutzdächer (Markisen) mit einer lichten Höhe von (1) Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im 2,30 Metern im ausgefahrenen Zustand und einen Mindest- Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschrif- abstand zur Gehwegkante von 0,50 Metern; ten gestattet (Gemeingebrauch). 3. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für ortsübliche Feste, Feiern, Umzüge und ähnliche Veranstal- (2) Jegliche Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch tungen; hinaus, stellt eine Sondernutzung dar. 4. kirchliche Prozessionen und damit im Zusammenhang ste- (3) Sondernutzungen sind insbesondere: hende Nutzung des Straßenkörpers; 1. Durchführung von Werbe- und Informationsveranstaltun- 5. die vorübergehende nicht gewerbliche Nutzung des Stra- gen mit oder ohne Verteilung von Werbematerial; ßenkörpers zur Lagerung von Brennstoffen, Baumaterialien 2. Aufstellen von Schildern, Tafeln u. ä. zur Aufnahme von Pla- und Umzugsgut bis 24 Stunden; katen, Werbeschriften usw.; 6. Informationsveranstaltungen von politischen Parteien und 3. Verkauf oder Ankauf von Waren sowie das Anbieten von Vereinigungen sowie Wählergruppen auch unter Verwen- gewerblichen Leistungen ohne Verkaufsstand; dung von Informationsständen, Infomobilen und Werbeauf- 4. Aufstellen von Verkaufseinrichtungen (Kiosk, Imbissstand, stellern am Veranstaltungsort – für die Dauer der Veranstal- Warenautomaten und sonstige Verkaufseinrichtungen); tung, wenn die zur Nutzung vorgesehene öffentliche Fläche 5. Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten für gewerbli- dafür geeignet ist; che Zwecke (z. B. Straßencafés, Stehtische), einschließlich 7. Plakatwerbung aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volks- deren Umfriedung und Überdachung; begehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürge- 6. Märkte und sonstige Veranstaltungen durch Dritte; rentscheiden im Land Brandenburg entsprechend § 18 (3) 7. Aufstellen/Aufhängen von Werbeträgern/Warenständern BbgStrG unter Beachtung der Bestimmungen des § 5 die- (z.B. Schaukästen, Präsentation von Waren an der Stätte ser Satzung; der Leistung, Auslagen [u. a. Tische]), hierzu gehört auch 8. Warenständer an der Stätte der Leistung (unmittelbar vor das Aufhängen von Werbeträgern im Luftraum über dem dem Geschäft), sofern eine ungehinderte Durchgangsbreite Straßenkörper, an Brücken und sonstigen Einrichtungen von 1,50m gewährleistet ist, Orientierungshilfen für Blinde über der Straße, gleichgültig in wessen Eigentum diese Ein- und Sehbehinderte nicht einschränkt werden und ein seit- richtungen stehen; licher Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zur Fahr- 8. Lichtmastwerbung; bahn freigelassen wird; 9. Aufstellen von Containern; 9. ein Fahrradständer an der Stätte der Leistung (unmittelbar 10. Abstellen oder Lagern von sonstigen Gegenständen vor dem Geschäft) mit der Maßgabe, dass die Werbung (u. a. Müllbehälter, Brennstoffe), soweit eine Zeitdauer eine untergeordnete Rolle spielt, sofern eine ungehinder- von 24 Stunden überschritten wird und kein gewerblicher te Durchgangsbreite von 1,50 m gewährleistet ist, Orien- Zweck vorliegt; tierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte nicht einge- 11. Aufstellen von Gerüsten oder Baustelleneinrichtungen; schränkt werden und ein seitlicher Sicherheitsabstand von 12. Aufgraben des Straßenkörpers, außer für Zwecke der öf- mindestens 0,50 m zur Fahrbahn freigelassen wird; fentlichen Ver- und Entsorgung (z. B. Gas-, Wasser-, Ab- 10. ein mobiler Werbereiter während der Öffnungszeiten an wasser- u. Fernwärmeleitungen zur Eigenversorgung ge- der Stätte der Leistung (unmittelbar vor dem Geschäft) werblicher Anlagen sowie innerbetriebliche Leitungen der oder ein mobiler Werbereiter, der in unmittelbarer Nähe Versorgungsunternehmen, sog. Werksleitungen); des Geschäfts auf dieses hinweist, sofern eine ungehin- 13. Gebäudeteile wie Eingangsstufen, Hauseingangsüberda- derte Durchgangsbreite von 1,50 m gewährleistet ist, Ori- chungen, Rollstuhlauffahrten, Markisen; entierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte nicht einge- 14. Fassadenbegrünung unter Inanspruchnahme des öffentli- schränkt werden und ein seitlicher Sicherheitsabstand von chen Verkehrsraumes; 0,50 m zur Fahrbahn freigelassen wird; 15. Aufstellen von Blumenkübeln und Fahrradständern; 11. Blumenkübel unmittelbar vor dem Grundstück des Anlie- 16. Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen und Kraft- gers, sofern eine ungehinderte Durchgangsbreite von fahrzeuganhängern, einschließlich Wohnwagen; 1,50 m gewährleistet ist, Orientierungshilfen für Blinde 17. Abstellen von zugelassenen Wohnwagen und Anhängern und Sehbehinderte nicht eingeschränkt werden und ein nach Ablauf von 14 Tagen; seitlicher Sicherheitsabstand von 0,50 m zur Fahrbahn frei- 18. Abstellen von zugelassenen Fahrzeugen, Anhängern und gelassen wird; sonstigen Fuhrwerken zu Werbezwecken (d. h. wenn die 12. Straßenunterhaltungsmaßnahmen, die durch den Anlieger Reklame dem alleinigen oder überwiegenden Zweck gilt); unmittelbar vor dem Grundstück ausgeführt werden, sofern 19. Briefkastenanlagen; die Zustimmung des Straßenbaulastträgers vorliegt; 20. Ladestationen für elektrobetriebene Fortbewegungsmittel 13. Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten anliegen- und sonstige Ladeinfrastruktur. der Gaststätten, sofern die Nutzung nicht nur kurzzeitig, z. B. während einer Veranstaltung erfolgt, eine Fläche von §3 20 m² nicht überschritten wird und eine ungehinderte Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen Durchgangsbreite von 1,50 m gewährleistet ist, Orien- tierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte nicht einge- (1) Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Spremberg, schränkt werden und ein seitlicher Sicherheitsabstand von soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Ausübung der mindestens 0,50 m zur Fahrbahn freigelassen wird. Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Sofern die vorgenannte Fläche überschritten wird oder mit (2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Geneh- baulichen Veränderungen an der Fläche (z.B. Hülsen für migungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen werden durch die Sonnenschirme) einhergeht, ist hierfür eine Erlaubnis erfor- Sondernutzungserlaubnis nicht ersetzt (z. B. Baugenehmigung, derlich. verkehrsrechtliche Anordnung).
10 | Spremberg Nr. 6/2019 (2) Eine nach Absatz 1 Nr. 4, 6 und 7 erlaubnisfreie Sondernutzung (6) Fallen im Zusammenhang mit der Ausübung der Sondernut- ist rechtzeitig, nach Möglichkeit jedoch spätestens 48 Stunden zung Abfälle an oder treten Verunreinigungen ein, sind diese vor deren Beginn bei der Stadt anzuzeigen. Bei mehreren An- durch den Erlaubnisnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen. zeigen bzw. Anträgen zu erlaubnispflichtigen Sondernutzungen der gleichen Örtlichkeit hat bei gleicher oder überschneidender §7 Durchführungszeit derjenige das Vorrecht der Nutzung, dessen Haftung Anzeige/Antrag bei der Stadt zuerst vorlag. (1) Die Stadt haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die (3) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Genehmi- sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten gungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen werden durch die An- Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die zeige nicht ersetzt (z. B. straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis von ihm erstellten Anlagen ergeben. Mit der Einräumung der oder Ausnahmegenehmigung). Sondernutzung übernimmt die Stadt keinerlei Haftung, insbe- (4) Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder besonde- sondere nicht für die Sicherheit der von den Benutzern einge- ren überwiegenden Interesses eines Beteiligten kann die Stadt brachten Sachen. verlangen, dass erlaubnisfreie Sondernutzungen nach Absatz 1 (2) Der Erlaubnisnehmer haftet der Stadt für alle von ihm, seinen vorübergehend oder dauerhaft zu beseitigen sind. Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm beauftragten Per- sonen verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige §5 oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Er haftet der Stadt da- Beschränkungen für Sondernutzungen für, dass die von ihm geübte Benutzung die Verkehrssicherheit in der Langen Straße und Am Markt nicht beeinträchtigt. Er haftet ferner für sämtliche Schäden, die (1) Für den Bereich Lange Straße und Am Markt gelten un- sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichti- beschadet der Erlaubnispflicht oder der Erlaubnisfreiheit Be- gung seiner Bediensteten oder aus der Verrichtung der von ihm schränkungen. beauftragten Personen ergeben. Er hat die Stadt von allen An- In diesem Bereich sind folgende Sondernutzungen nicht zuläs- sprüchen freizustellen, die von dritter Seite aus der Art der Be- sig: nutzung gegen die Stadt erhoben werden können. (3) Die Stadt kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer zur De- 1. Plakatierungen jeglicher Art; ckung sämtlicher Haftpflichtrisiken vor der Inanspruchnahme 2. Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen und Kraft- der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflicht- fahrzeuganhängern, einschließlich Wohnwagen; versicherung nachweist und diese Versicherung für die Dauer 3. Informationsstände und Ausstellungen, die eine Dauer von der Sondernutzung aufrechterhält. Auf Verlangen sind Versi- drei aufeinander folgenden Tagen überschreiten. cherungsschein und Prämienquittungen der Stadt vorzulegen. §6 TEIL II Rechte und Pflichten des Erlaubnisnehmers Erlaubnisverfahren (1) Die Erlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer erteilt. Als Erlaub- nisnehmer gilt unabhängig von der Person des Antragstellers §8 derjenige, der die Sondernutzung letztlich veranlasst und dem Erlaubnisantrag die Sondernutzung wirtschaftlich zuzurechnen ist. Der Erlaub- (1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. nisnehmer ist berechtigt und verpflichtet, die Sondernutzung Dieser ist schriftlich, spätestens 2 Wochen vor der beabsichtig- entsprechend der Erlaubnis und nur im festgelegten Umfang ten Ausübung bei der Stadt Spremberg zu stellen. auszuführen. Wird eine genehmigte Sondernutzung vorzeitig aufgegeben, so ist dies unverzüglich bei der Erlaubnisbehörde Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: anzuzeigen. - Ort (2) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernut- - Art zung im Zusammenhang stehenden Anlagen nach den gesetz- - Umfang und lichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik - Dauer der Sondernutzung in ordnungsgemäßem und verkehrssicherem Zustand zu er- - Lageplan. richten und zu unterhalten. Er hat sein Verhalten sowie den Zu- Soweit erforderlich, kann eine Erläuterung durch textliche Be- stand seiner Sache so einzurichten, dass niemand gefährdet, schreibung oder in sonst geeigneter Weise verlangt werden. geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar (2) Soweit es sich um Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten behindert oder belästigt wird. handelt, deren Träger der Straßenbaulast nicht die Stadt Sp- (3) Der Erlaubnisnehmer hat darauf zu achten, dass bei Bedarf remberg ist, hat der Antragsteller die schriftliche Zustimmung ein ungehinderter Zugang zu allen im Straßenkörper befindli- des entsprechenden Straßenbaulastträgers vorzulegen. chen Einrichtungen (z. B. Hydranten, Lichtschächten, Kanalde- (3) Wird durch die Sondernutzung ein im Eigentum eines Drit- ckeln) möglich ist. Soweit beim Aufstellen, Anbringen und Ent- ten stehenden Grundstückes in seiner Nutzung beeinträchtigt, fernen von Gegenständen ein Aufgraben des Straßenkörpers so wird die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis von der mit erforderlich ist, muss die Arbeit so vorgenommen werden, dass einzureichenden schriftlichen Zustimmung des Berechtigten jeder nachhaltige Schaden am Straßenkörper und den dort ein- abhängig gemacht. gebauten Einrichtungen, insbesondere an den Wasserabzugs- §9 rinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen sowie eine Ausnahmeregelung Änderung ihrer Lage vermieden wird. (4) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt dem Träger In Havariefällen ist die Sondernutzung sofort nach Bekanntwer- der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem durch den, spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag anzuzei- die Sondernutzung entstehen, insbesondere können angemes- gen. Innerhalb von 3 Tagen sind eine schriftliche Begründung sene Vorschüsse und Sicherheiten verlangt werden. der Maßnahme sowie ein Lageplan einzureichen. (5) Nach Ablauf der Dauer der Sondernutzungserlaubnis oder § 10 bei Widerruf der Sondernutzungserlaubnis hat der Erlaubnis- nehmer die Sondernutzung unverzüglich zu entfernen und die Erlaubniserteilung genutzte Fläche entsprechend dem ursprünglichen Zustand (1) Die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis liegt im pflicht- wiederherzurichten. Soweit eine Abnahme durch die Stadt gemäßen Ermessen der Stadt. Diese wird schriftlich, unbe- festgelegt wurde, gilt die Sondernutzung erst nach dieser als schadet anderer erforderlicher Erlaubnisse, auf Zeit oder auf beendet. Widerruf erteilt.
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