Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger

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Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Amtsblatt
                                                27. Jahrgang
                                                Spremberg, 24. Mai 2019
                                                Nummer 6

für die Stadt Spremberg
Spremberger Anzeiger

      Im Bereich der Langen Straße und des Marktplatzes zeigen die
      Rotdornbäume ihre volle Blütenpracht.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
2    | Spremberg                                                                                       Nr. 6/2019

            Liebe Sprembergerinnen, liebe Spremberger,
                                  es liegen ja immer ei-    Besonders schön ist, dass es eine tolle Mischung
                                  nige Tage zwischen        aus jungen Sprembergern ist, die ihre Heimatstadt
                                  der Zeit, wenn ich die-   nicht verlassen haben und aus Rückkehrern. Und
                                  sen Beitrag schreibe      sogar Spremberger, die aktuell nicht in Sprem-
                                   und dem Moment,          berg wohnen, machen mit, wenn sie es einrichten
                                   wenn Sie diese Zeilen    können. Das ist eine wirklich tolle Sache und ich
                                   lesen. Deshalb kann      bin etwas betrübt, dass ich aufgrund vieler Termi-
                                   es sein, dass in die-    ne nicht mehr regelmäßig an den Stammtischen
                                    ser Zeit schon wie-     teilnehmen kann. Wer möchte, kann vorbeikom-
                                    der andere Themen       men und danach entscheiden, ob er mitarbeiten
                                    interessant sind.       möchte. Aber keine Bange, es sind keine Arbeits-
                                    Das, worüber ich        treffen, eher Ideenschmiede und Gedankenaus-
                heute schreibe, sollte jedoch immer zum     tausch. Wir treffen uns jeden 2. Mittwoch, immer
    Nachdenken anregen. Sie haben sicher die Bericht-       um 19.00 Uhr bei „Wein Schulz“ in der Karl-Marx-
    erstattung in der Lausitzer Rundschau und in Bran-      Straße und freuen uns über weitere Mitstreiter.
    denburg aktuell zur Schändung der gemeinsamen           Zurzeit bereiten wir unser 2. Sommerfest vor. Die
    Gedenkstätte für die Opfer von Gewaltherrschaft         Premiere im vorigen Jahr war ein voller Erfolg und
    und Diktatur und des sowjetischen Ehrenmals ver-        wir wollen diese schöne Gelegenheit, für unsere
    folgt. In einer Pressemitteilung habe ich mich ganz     Stadt zu werben, auch zum diesjährigen Heimat-
    klar positioniert. Gemeinsam mit den Fraktionen         fest nutzen.
    der Stadtverordnetenversammlung, die in dieser
    Kürze eine Teilnahme absichern konnten, haben           Abschließend möchte ich Sie dazu ermuntern,
    wir erneut Kränze an beiden Gedenkstätten nie-          am 26.05.2019 Ihr Wahlrecht auszuüben. Kom-
    dergelegt. Das war eine deutliche Botschaft, dass       munalwahl und Europawahl werden im Kleinen
    solche Taten verurteilt werden und zwar auch öf-        wie im Großen Einfluss darauf haben, wie wir hier
    fentlich! Geschichtsvergessenheit ist vielleicht ein    in Spremberg unsere Pläne umsetzen können.
    Grund für diese Taten, eine Entschuldigung gibt es
    dafür nicht. Auch deshalb nicht, weil dadurch unse-     Seitens der Stadtverwaltung, unter Leitung des
    re ganze Stadt in ein schlechtes Licht gerückt wird.    Wahlleiters Herrn Kulik, werden alle Vorkehrun-
                                                            gen getroffen, damit am Wahltag alles gut klappt.
    Ohne Abstriche verurteile ich ebenso das erneu-         Schon jetzt ist viel Betrieb im Wahllokal, welches
    te Beschmieren des Weißen Wehrs und der Hin-            im City-Center eingerichtet wurde. Eine große
    weistafeln. Es gibt keine Rechtfertigung dafür und      Anzahl von Anträgen auf Briefwahl ist bereits ein-
    auch keine Relativierung. Es zeugt von großer           gegangen. Viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung
    Schwäche, dass die Verursacher dieser Schmie-           werden gemeinsam mit vielen ehrenamtlichen
    rereien, wo und mit welcher vermeintlichen Aus-         Wahlhelfern am Wahltag einen reibungslosen Ab-
    sage auch immer, offenbar nicht zu normaler             lauf garantieren. Ich bitte Sie um Verständnis da-
    Kommunikation in der Lage sind. Das sagt alles          für, dass das Rathaus am Montag, 27.05.2019, für
    über das Niveau!                                        die Öffentlichkeit geschlossen bleibt.
    Gott sei Dank setzen sich viele Bürger dafür ein,
    dass unsere Stadt schöner und noch liebenswer-          Vielleicht haben wir ja Gelegenheit, am 26.05.2019
    ter wird. Seit dem vorigen Jahr gibt die Stadt-         auch miteinander ins Gespräch zu kommen, denn
    verwaltung einen Jahresbericht heraus. Darin            wie bei allen Wahlen werde ich auch dieses Mal
    sind viele Informationen enthalten. Der Bericht         wieder alle Wahllokale aufsuchen, um den Wahl-
    wird auch auf unserer Homepage veröffentlicht,          helfern zu danken.
    schauen Sie also mal rein!
                                                            Bis dahin sollten wir die Zeit nutzen, uns mit den
    Seit 1 1/2 Jahren habe ich eine ganz besondere          Programmen der Parteien, Wählervereinigungen
    Unterstützung bei meinem Anliegen, neue Ein-            und der Kandidaten vertraut zu machen, um un-
    wohner für ein Leben in unserer Stadt zu gewin-         sere ganz individuelle Wahlentscheidung gut vor-
    nen, und dabei geht es nicht nur um „Ehemalige“.        zubereiten.
    Gestartet als Welcome Back Crew haben wir uns
    jetzt dazu entschlossen, die Kampagne „Heeme            Ihre Bürgermeisterin
    fehlste“ auch zu unserem Namen zu machen.               Christine Herntier
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Nr. 6/2019                                                                                                                                              Spremberg |            3

 In dieser Ausgabe lesen Sie
 A)   Amtliche Bekanntmachungen
 -    Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 08.04.2019                                                        Seite 3
 -    Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Spremberg vom 08.05.2019                                                                             Seite 4
 -    Satzung für die Stadt Spremberg zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen
      (Sondernutzungssatzung - SNSSpb)                                                                                                                          Seite 8
 -    Satzung für die Stadt Spremberg über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung
      von öffentlichen Straßen und Plätzen (Sondernutzungsgebührensatzung - SNGebSSpb)                                                                          Seite 11
 -    Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung der Ergänzungssatzung „Am Ring“                                                                               Seite 13
 -    Amtliche Bekanntmachung - Ergänzungssatzung „Am Ring“ der Stadt Spremberg                                                                                 Seite 13
 -    Amtliche Bekanntmachung - Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 106 „Wohnen Am Waldrand“                                                                  Seite 14
 -    Amtliche Bekanntmachung - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg                                                                       Seite 14
 -    Amtliche Bekanntmachung - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Spremberg                                                                      Seite 14
 -    Amtliche Bekanntmachung - Neubenennung einer Straße in der Stadt Spremberg                                                                                Seite 14
 -    Satzung der Stadt Spremberg zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus
      für den Bereich „Schomberg“                                                                                                                               Seite 15
 -    Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 85 „Gewerbegebiet ehemals Kraftwerk Trattendorf“                                               Seite 16
 -    Bekanntmachung: Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe
      über die Feststellung des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan 2018 des Zweckverbandes Industriepark
      Schwarze Pumpe für das Wirtschaftsjahr 2018                                                                                                               Seite 17
 -    24. Sitzung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe                                                                                               Seite 17
 -    Sondersitzung und Folgesitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe                                                    Seite 17
 -    Bekanntmachung: Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe
      über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Industriepark Schwarze Pumpe
      für das Wirtschaftsjahr 2019                                                                                                                              Seite 18
 -    Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden am 28. September 2019 -
      Wólba k Raêe za nastupnosçi Serbow w kraju Bramborska, dnja 28. septembera 2019                                                                           Seite 18

 B) Inhaltsverzeichnis der Mitteilungen und Informationen                                                                                                      Seite 20

 IMPRESSUM Amtsblatt für die Stadt Spremberg
 		Spremberger Anzeiger

 Verantwortlich für Amtliche Bekanntmachungen:
 Die Bürgermeisterin der Stadt Spremberg, Am Markt 1, 03130 Spremberg, Tel.: (03563) 340-0
 Herausgeber, Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Tel.: (03535) 489-0
 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 Verantwortlich für die Mitteilungen und Informationen sowie Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster),
 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird unentgeltlich frei Haus an alle Haushalte der Stadt Spremberg verteilt.
 Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Jahresabopreis von 43,40 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand) über den Verlag unter der o. g. An-
 schrift bezogen werden. Einzelexemplare des Amtsblattes können bis zu 3 Monate nach Erscheinen zum Preis von je 3,10 Euro (inklusive MwSt., Porto und Versand)
 oder als PDF für 1,95 Euro pro Ausgabe oder zum Jahresabopreis von 27,30 Euro über den Verlag unter der o. g. Anschrift bezogen werden. Kopien der Amtsblätter
 sind bei der Stadt Spremberg, Stadtarchiv, Bürgerhaus, Am Markt 2, 03130 Spremberg, montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags
 von 13.00 bis 18.00 Uhr, gegen eine Gebühr i. H. v. 0,50 Euro je DIN-A4-Seite (bei bis zu 50 Seiten) bzw. i. H. v. 0,25 Euro je DlN-A4-Seite (ab der 51. Seite) erhältlich.
 Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte
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 insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 Amtliche Bekanntmachungen
                  Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung
                                 der Stadt Spremberg vom 08.04.2019
Gegenstand G/VI/19/0091                                                                 1.  NABU Regionalverband Spremberg e. V.:
Durchführungsbeschluss zur Unterhaltungspflege des                                          Antrag auf Sachmittel zum Bau von Wiedehopf-
Straßenbegleitgrüns im Stadtgebiet Spremberg für den                                        Nistkästen für die „Slamener Heide“
Leistungszeitraum 2019 -2020                                                                (vollständiger Antrag Siehe Anlage 1)
Der Hauptausschuss beschließt die Realisierung der Unter-                               2. Kleingartenverein „Walderholung“ e. V.: Einrichten eines
haltungspflege des Straßenbegleitgrüns im Stadtgebiet für die                               „Apfelgarten“ (vollständiger Antrag siehe Anlage 2)
Jahre 2019 – 2020                                                                       3. Ortsbeirat Cantdorf: Pflanzung von 3 Traubeneichen
Gegenstand G/VI/19/0094                                                                     (Quercus petraea) entlang der Kochsa
Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesse-                                        (vollständiger Antrag Siehe Anlage 3)
rung des Ortsbildes sowie der Artenvielfalt in Flora und                                4. Kleingartenverein „Groß Buckow e. V.: Entsiegelung einer
Fauna (Mikrofonds)                                                                          Betonfläche von 24 m² (vollständiger Antrag Siehe Anlage 4)
Auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Spremberg zur Förde-                         Die Maximalförderung beträgt für jede Einzelmaßnahme 500,- €.
rung von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Orts-                             Die Abrechnung erfolgt nach Rechnungslegung.
bildes sowie der Artenvielfalt in Flora und Fauna (Mikrofonds) be-
schließt der Hauptausschuss zu folgenden Förderanträgen:
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
4   | Spremberg                                                                                                         Nr. 6/2019

Gegenstand G/VI/19/0123-1                                          Gegenstand G/VI/19/0093
Bestätigung der Leistungsverzeichnisse und der Wer-                Bebauungsplan Nr. 106 „Wohnen Am Waldrand“ - Aufstel-
tungskriterien zur Ausschreibung der Zubereitung und               lungsbeschluss
Lieferung von Schulessen für die Grundschule Schwarze              Für das Gebiet „Wohnen Am Waldrand“ in der Gemarkung Sel-
Pumpe und die BOS                                                  lessen, Flur 3, Flurstücke 311/3 tw.; 312 tw.; 315 tw. und 316/3
1. Die Vergabe zur Zubereitung und Lieferung von Schulessen        tw. wird ein Bebauungsplan Nr. 106 (Anlage 2) gemäß § 13 b
    erfolgt auf Grundlage der vorgestellten Wertungsmatrix.        i.V.m. § 13a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommu-
2. Die Ausschreibung zur Zubereitung und Lieferung von             nalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) im beschleunigten Ver-
    Schulessen erfolgt auf Grundlage des vorgestellten Textes      fahren aufgestellt.
    für das Leistungsverzeichnis.                                  Planungsziel: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA)
                                                                                 gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Christine Herntier
                                                                   Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Bürgermeisterin
                                                                   Gegenstand G/VI/19/0096-1
                Beschlüsse der                                     Billigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
        Stadtverordnetenversammlung                                (INSEK) mit neuem Leitbild
                                                                   Die Stadtverordnetenversammlung billigt die 3. Fortschreibung
     der Stadt Spremberg vom 08.05.2019                            des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) mit dem
Gegenstand G/VI/19/0035                                            neuen Leitbild und die Maßnahmenlisten bis 2030.
Aufgabenstellung zum Neubau einer Kleinfeldschulsport-
                                                                   Gegenstand G/VI/19/0100
anlage im Ortsteil Schwarze Pumpe
                                                                   Durchführungsbeschluss zum Abbruch/Rückbau Gara-
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufgaben-
                                                                   genkomplex Brigittenweg, 2. BA
stellung zum Neubau einer Kleinfeldschulsportanlage im Orts-
                                                                   Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Rückbau von
teil Schwarze Pumpe mit folgender Ausstattung:
                                                                   268 Garagen im Garagenkomplex Brigittenweg in Spremberg.
- Zwei 70 m Laufbahnen (Kunststoffbelag)
- Eine Weitsprunganlage mit zwei Anlaufbahnen (Kunststoffbelag)    Gegenstand G/VI/19/0101
- Ein Kunstrasen- bzw. Naturrasenplatz (mit Bewässerungs-          Umsetzung des Kleingartenkonzeptes
    system) Größe ca. 35 m x 50 m                                  1 Die Stadtverordnetenversammlung befürwortet die Bildung
    Die planerisch zu ermittelnde wirtschaftlichste Variante ist       des Kleingartenbeirates als Umsetzungsgremium für das
    unter Beachtung von Umweltaspekten umzusetzen.                     Kleingartenkonzept der Stadt Spremberg.
- Regenentwässerung                                                2 Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Arbeitsplan
- Fläche für Schlagballweitwurf mit Nutzung Rasen- oder                des Kleingartenbeirates gemäß Anlage 1 für 2019. Eine an-
    Kunstrasenplatzfläche.                                             gemessene Unterstützung durch die Stadtverwaltung bei
                                                                       der Umsetzung des Plans ist sicherzustellen.
- Kreisbogenrundbahn mit zwei Bahnen (200 m); Kunststoffbelag
                                                                   3 Die mit Beschluss B/II/18/17 im Jahr 1995 festgelegte Pacht
- Errichtung Ballfangzaun
                                                                       mit 0,14 DM/m²/a (=0,07158 €) wird bestätigt.
- Verlegung Beachvolleyball- und Rasenvolleyballplatz inner-
                                                                   4 Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Pacht rückwir-
    halb des Geländes des Freischwimmbades
                                                                       kend zum 01.01.2019 für die Flächen zu erlassen, die die
- Lagermöglichkeit für Schulsportgeräte (z. B. Container)
                                                                       Stadt in Umsetzung der Kleingartenentwicklungskonzepti-
                                                                       on zurücknehmen wird.
Gegenstand G/VI/19/0038-1
                                                                       Der damit einhergehende Einnahmeverlust für den Haushalt
Denkmalpflegerisches Gesamtkonzept für das Denkma-
                                                                       der Stadt Spremberg wird seitens der Stadtverordneten-
lensemble Georgenberg
                                                                       versammlung gebilligt. Der Pachterlass erfolgt im Einzelfall
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Denkmal-
                                                                       und ist bis zu einer Höhe von 900 € pro Jahr ein Geschäft
pflegerische Gesamtkonzept für das Denkmalensemble Geor-               der laufenden Verwaltung.
genberg

Gegenstand G/VI/19/0077                                            Gegenstand G/VI/19/0103
                                                                   Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der
Bestätigung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Sprem-
                                                                   Stadt Spremberg - 10. Änderung
berg
                                                                   Der am 14.02.2018 von der Stadtverordnetenversammlung der
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt den geprüften
                                                                   Stadt Spremberg beschlossene und am 27.04.2018 wirksam
Jahresabschluss 2013 der Stadt Spremberg.
                                                                   gewordene Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg soll in
Gegenstand G/VI/19/0078                                            Anwendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommu-
Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haus-               nalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) geändert werden:
haltsjahr 2013                                                     Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 105 „Schwimmbad
Die Stadtverordnetenversammlung entlastet den Hauptverwal-         Kochsagrund“, dessen Aufstellung beschlossen ist, ist im gel-
tungsbeamten für das Haushaltsjahr 2013.                           tenden Flächennutzungsplan teils als Fläche für die Landwirt-
                                                                   schaft, Wald und Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Frei-
Gegenstand G/VI/19/0081                                            bad“ dargestellt (Anlage)
Ergänzungssatzung „Am Ring“ - Abwägungsbeschluss                   Planungsziel: Ausweisung als Fläche für Sport- und Spielanla-
Der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen (siehe Anla-                        gen mit der Zweckbestimmung „Schwimmbad“
ge) wird gebilligt.                                                Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.
                                                                   Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich
Gegenstand G/VI/19/0082                                            bekannt zu machen.
Ergänzungssatzung „Am Ring“ - Satzungsbeschluss
Die Ergänzungssatzung „Am Ring“ in Spremberg wird gemäß            Gegenstand G/VI/19/0104
§ 34 Abs. 4 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung be-            Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der
schlossen.                                                         Stadt Spremberg - 8. Änderung
Die Begründung wird gebilligt.                                     Der am 14.02.2018 von der Stadtverordnetenversammlung der
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Ergänzungssatzung         Stadt Spremberg beschlossene und am 27.04.2018 wirksam
„Am Ring“ ortsüblich bekannt zu machen.                            gewordene Flächennutzungsplan der Stadt Spremberg soll in
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Nr. 6/2019                                                                                                          Spremberg |    5

Anwendung von § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 3 Kommu-              Gegenstand G/VI/19/0127-2
nalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) geändert werden:               Berufsorientierende Oberschule Spremberg – Vergabe
Planungsziel: ist die Erarbeitung des Flächennutzungsplanes         von Planungsleistungen im Rahmen der Zielfindungs-
für die Ortsteile Hornow und Wadelsdorf mit Begründung, Um-         phase – Leistungsphase Null unter Betrachtung der Wirt-
weltbericht und Landschaftsplan.                                    schaftlichkeit
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.                               Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe
Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich           von Planungsleistungen an ein Schulbauberaterteam im Rah-
bekannt zu machen.                                                  men der Leistungsphase Null, der sogenannten Zielfindungs-
                                                                    phase.
Gegenstand G/VI/19/0107                                             Ziel ist es, eine Projektbeschreibung zu erarbeiten, in der die
Bebauungsplan Nr. 85 „Gewerbegebiet ehemals Kraftwerk
                                                                    Nutzungsbedarfe und Entwicklungsziele definiert werden und
Trattendorf“ - Billigungs- und Offenlagebeschluss
                                                                    ein Nutzungskonzept mit Erkenntnissen zur Umsetzbarkeit inkl.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 „Gewerbegebiet
                                                                    Auswirkungen auf die finanziellen Belastungen enthält. Diese
ehemals Kraftwerk Trattendorf“ mit der Begründung wird in der
                                                                    bildet die Grundlage für einen Maßnahmenbeschluss mit de-
vorliegenden Fassung gebilligt.
                                                                    taillierten Angaben zu Raumprogramm sowie Entwurfsziele mit
Der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung sind
                                                                    Gestaltungskriterien, Kosteneinschätzung und Zeitplan.
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen
                                                                    Entsprechend der Ergebnisse und gutachterlichen Empfeh-
und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Ausle-
gung zu benachrichtigen. Eine Umweltprüfung wurde durchge-          lungen der CIMA aus der Quartiersbetrachtung Innenstadt (G/
führt, der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung.   VI/19/0125), erfolgt die Betrachtung sowohl für den Standort
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Offenlage ortsüblich       Wirthstraße als auch den Standort Schomberg.
bekannt zu machen.                                                  Es ist auch die Möglichkeit zu untersuchen, am bisherigen
                                                                    Standort eine zweizügige BOS fortzuführen und am Schul-
Gegenstand G/VI/19/0108
                                                                    standort Schomberg ein weiteres Schulgebäude, welches eine
Grundsatzbeschluss zum ersatzlosen Abbruch der Brücke
                                                                    zweizügige Beschulung zulässt, zu errichten.
über die Kohlebahn in Pulsberg
                                                                    Es ist auch die Möglichkeit zu untersuchen, den Neubau der
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Abbruch
                                                                    BOS auf den Grundstücken Wirthstraße und den angrenzenden
der Brücke über die Kohlebahn in Pulsberg unter der Voraus-
                                                                    privaten Flächen umzusetzen.
setzung, dass
1. die Straße „Zu den Brüchen“ zwischen der Tagebaurand-            Gegenstand G/VI/19/0130-1
     straße und der Dorfstraße (K 7118) als Kompensations-          Durchführungsbeschluss zur barrierefreien Erschließung
     maßnahme durch die LMBV ertüchtigt wird,                       des Gesundheitszentrums (Lustgartenstraße/Fröbelstraße)
und                                                                 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die barrierefreie
2. die von der LMBV bereitgestellten Mittel für die Übernahme       Erschließung des Gesundheitszentrums mit folgenden Be-
     des Gesamtstraßensystems von der L 52 bis zur K 7118) in       standteilen:
     derzeitiger Höhe von 392.700 € ausschließlich für die Er-      1. Der Ausbau aller Fahrbahnen erfolgt in Asphaltbauweise.
     tüchtigung der Werkstraße im Abschnitt „Sabrodter Stra-              Die Fahrbahnbreite variiert in Abschnitten. Zwischen 7,00 m
     ße“ bis Gemarkungsgrenze und der Tagebaurandstraße im                und 5,50 m. Die Fröbelstraße wird mit einem 2,00 m breiten
     Abschnitt „Am Schacht Drei“ bis „Zu den Brüchen“ ver-                Parkstreifen ausgestattet. Die Durchfahrt zwischen dem
     wendet werden können.                                                Ärztehaus und der Zufahrt zu den Städtischen Werken
                                                                          wird weiterhin durch Poller verhindert, die nur Fahrzeuge
Gegenstand G/VI/19/0115-1                                                 der Ver- und Entsorgung passieren lassen.
Satzung für die Stadt Spremberg zur Sondernutzung von               2. Bau von beidseitigen Gehwegen in einer Ausbaubrei-
öffentlichen Straßen und Plätzen (Sondernutzungssat-                      te von 1,80 m – 2,30 m in Betonpflasterausführung. Die
zung – SNSSpb)                                                            18 PKW-Stellflächen zwischen Fröbelstraße und Einfahrt
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung für die            Notaufnahme bleiben vorerst erhalten. Der Gehweg wird
Stadt Spremberg zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen und            in diesem Bereich unterbrochen, bis zu einem späteren
Plätzen (Sondernutzungssatzung – SNSSpb) gemäß Anlage 1.                  Zeitpunkt eine Entspannung der Parksituation baulich her-
                                                                          gestellt werden kann.
Gegenstand G/VI/19/0116                                             3. Anlage von Baumpflanzungen.
Satzung für die Stadt Spremberg über die Erhebung von Ge-           4. Für die Straßenbeleuchtung kommen gestaltete LED-Auf-
bühren für die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und                 satzleuchten zum Einsatz.
Plätzen (Sondernutzungsgebührensatzung – SNGebSSpb)                 5. Straßenentwässerung erfolgt über Regeneinläufe mit An-
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung für                bindung an neuen Regen-/Mischwasserkanal.
die Stadt Spremberg über die Erhebung von Gebühren für die          6. Die Planung berücksichtigt die Vorgaben zur Gewährleis-
Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen (Sonder-               tung der Barrierefreiheit
nutzungsgebührensatzung – SNGebSSpb) gemäß Anlage 1.                7. Querungshilfen sind in Form von Zebrastreifen nach Mög-
                                                                          lichkeit anzulegen.
Gegenstand G/VI/19/0120
                                                                    Die Stadtverwaltung wird beauftragt, vor Baubeginn ein Kon-
Neubenennung einer Straße
                                                                    zept für neue Parkplätze vorzulegen.
Benennung einer Straße in der Stadt Spremberg (siehe Anlage 1)
in:                                                                 Gegenstand G/VI/19/0131-1
„Am Drehpunkt Süd“                                                  Energetische Sanierung Kita „Grünschnäbel“ – Wirtschaft-
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den neuen Straßennamen         lichkeitsbetrachtung
ortsüblich bekannt zu machen.                                       1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Planung
                                                                          und bauliche Umsetzung der in der Variantenstudie her-
Gegenstand G/VI/19/0125                                                   ausgearbeiteten, wirtschaftlichsten Variante:
Quartiersbetrachtung Innenstadt                                           Variante 3 – Ersatzneubau Kita „Grünschnäbel“ auf dem
Die Ergebnisse und gutachterlichen Empfehlungen der CIMA                  vorhandenen Flurstück.
aus der Quartiersbetrachtung Innenstadt gemäß Anlage werden
zur Kenntnis genommen und bilden die strategische Grundlage         Gegenstand G/VI/19/0133-1
für die weitere Arbeit. Die jeweiligen Aussagen fließen in zu-      Bezuschussung 2019 - KSB Spree-Neiße
künftige weitergehende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ein.        Bezuschussung in Höhe von 450,00 € für
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
6   | Spremberg                                                                                                     Nr. 6/2019

-   4. Sportabzeichentag am 04.09.2019 in Spremberg Teilnah-      Gegenstand G/VI/19/0142-1
    me durch Schulen und Bürger                    150,00 €      Bezuschussung 2019 - 1. Spremberg GeSV
-   10. Spremberger Herbstlauf im Rahmen des Diabetes-Tages       Bezuschussung in Höhe von 3.750,00 € für
    am 28.09.2019                                  150,00 €      - Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten  2.350,00 €
-   5. Hortolympiade am 16.10.2019 für alle Spremberger Hort-     - Kirschblüten-Cup Judo in Spremberg;
    kinder                                         150,00 €         Fußballturnier für Kinder/Jugendliche in Spremberg;
                                                                     Tischtennisturnier für Kinder/Jugendliche in Spremberg;
Gegenstand G/VI/19/0134-1                                            Judoanfängerturnier für Kinder/Jugendliche in Spremberg;
Bezuschussung 2019 - VfL Spremberg                                   Fußballturnier für Erwachsene in Spremberg;
Bezuschussung in Höhe von 2.325,00 € für                             Tischtennisturnier für Erwachsene in Spremberg  900,00 €
-  Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten                   - Kauf von 2 Tischtennisplatten, Erweiterung Angb. 500,00 €
Gegenstand G/VI/19/0135-1                                         Gegenstand G/VI/19/0143-1
Bezuschussung 2019 - Schwimmverein Spremberg 1921                 Bezuschussung 2019 - KSC ASAHI Spremberg
Bezuschussung in Höhe von 2.425,00 € für                          Bezuschussung in Höhe von 8.475,00 € für
- Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten  1.525,00 €       - Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten  6.275,00 €
- Spree-Neiße-Schwimmmarathon (ganzjährige Breitensport-          - Bezirksmeisterschaft Judo U11/13 in Spremberg;
  maßnahme);                                                        1. Bundesliga Judo (4 Veranstaltungen) in Spremberg;
  jährliches Neujahrsschwimmen am 01.01., Lausitzer Mehr-           Ranglistenturnier Karate in Spremberg;
  kämpfer am 09.03.2019, offener Lausitzpokal am 18.05.2019,        Offene Kreismeisterschaften Beachvolleyball Spremberg;
  Lausitzer Bestenermittlung am 14.09.2019, Zwergencup am           Kreismeisterschaften Schüler-/Jugendbeach in Spremberg;
  14.12.2019                                       900,00 €        14. Internationales Mammut-Cup Judo U9/U11 in Spremberg;
Gegenstand G/VI/19/0136-1                                           5. Sichtungsturnier Judo U13/U15 in Spremberg  900,00 €
Bezuschussung 2019 - SV Blau-Weiß 07 Spremberg                    - Kauf einer Weichbodenmatte und
Bezuschussung in Höhe von 2.300,00 € für                            einem Rudergerät                               1.000,00 €
- Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten  1.300,00 €       - 1 Teilnehmer Deutsche Meisterschaften;
- Kauf eines neuen Radballrades & Anschaffung von neuen             2 Teilnehmer Deutsche Meisterschaften Ü30;
  Trainingsbällen für Abt. Fußball              1.000,00 €         1 Teilnehmer Europameisterschaft Ü30;
                                                                    Deutsche Pokalmeisterschaften;
Gegenstand G/VI/19/0137-1                                           Deutsche Mannschaftsmeisterschaft 1. Bundesliga und
Bezuschussung 2019 - SV Grün-Weiß 1921 Sellessen                    2. Bundesliga Frauen                             300,00 €
Bezuschussung in Höhe von 1.625,00 € für
- Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten  1.075,00 €       Gegenstand G/VI/19/0144-1
- jährliches Sportfest der Sportgemeinde                          Bezuschussung 2019 - DRK Niederlausitz Wasserwacht
  aus Sellessen                                   150,00 €       Bezuschussung in Höhe von 4.861,24 € für
- Anschaffung von Sportgeräten für den Trainings- & Wett-         - Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten  4.093,26 €
  kampfbetrieb (Bsp. Bälle, Netze)                400,00 €       - 24-h-arena-Schwimmen vom 15. und 16.06.19        150,00 €
                                                                  - Kauf von Sportgeräten und Ausrüstung (wie z. B. Lehrbü-
Gegenstand G/VI/19/0138-1                                           cher, Decken, Masken usw.)                       617,98 €
Bezuschussung 2019 - SG Einheit Spremberg
Bezuschussung in Höhe von 5.000,00 € für                          Gegenstand G/VI/19/0145-1
-  Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten                   Bezuschussung 2019 - Freunde der Familien
                                                                  Bezuschussung in Höhe von 150,00 € für den Spremberger
Gegenstand G/VI/19/0139-1                                         Fußballcup am 03. und 04.08.19, Zeichen gegen Rassismus
Bezuschussung 2019 - FSV Spremberg 1895                           (Kosten für Sportplatzgebühren).
Bezuschussung in Höhe von 2.100,00 € für
- Übungsleiter, Fahrt-/Start & Wettkampfkosten  1.800,00 €       Gegenstand G/VI/19/0146-1
- Teilnahme der 1. Mannschaft Billard an der                      Bezuschussung 2019 - Lausitzer Verein reinrassiger
  Bundesmannschaftsmeisterschaft                  300,00 €       Schlittenhunde
                                                                  Bezuschussung in Höhe von 150,00 € für das 25. Internationa-
Gegenstand G/VI/19/0140-1                                         les Schlittenhunderennen.
Bezuschussung 2019 - SSV 1862
Bezuschussung in Höhe von 6.075,00 € für                          Gegenstand G/VI/19/0147-1
- Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten  4.175,00 €      Bezuschussung 2019 - Heideschützen Haidemühl
- Kräftigung und Koordination mit dem Softball Abt. Turnen am     Bezuschussung in Höhe von 1.250,00 € für
  15.04.2019; Sportfest des Vereins (alle Abt.) im Aug./Sep.;     - Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten     50,00 €
  Budenzauber/Hallennachwuchsturniere Fußball (4 Tage/            - Jährliches Schützenfest, Pokalwettkampf Damen  200,00 €
  Spremberg); Sportfest mit Trainingscamp (Fechten); Anfän-       - Anschaffung einer Lang- & Kurzwaffe für
  gerturnier im Fechten am 29.06.19 in Spremberg; Sportfest         Lichtpunktschießen für Kinder/Jugendliche      1.000,00 €
  i. V. m. Nachwuchscamp Fußball in Spremberg  900,00 €
- Anschaffung von Sportgeräten                                    Gegenstand G/VI/19/0148-1
  (wie z. B. Bälle, Trefferanzeige Fechten usw.)     1000,00 €   Bezuschussung 2019 - RC Racing Club
                                                                  Bezuschussung in Höhe von 506,25 € für die Anschaffung von
Gegenstand G/VI/19/0141-1
                                                                  5 vereinseigenen Modelfahrzeugen für die jugendlichen Mit-
Bezuschussung 2019 - SC Spremberg 1896
                                                                  glieder.
Bezuschussung in Höhe von 1.677,95 €
- für Übungsleiter, Fahrt-/Start- & Wettkampfkosten               Gegenstand G/VI/19/0150-1
                                                 1.225,00 €      Bezuschussung 2019 - ASF
- Anschaffung von Sportgeräten (wie z. B. 2 Minitore & Sla-       Bezuschussung in Höhe von 3.000,00 € für Personalkosten
  lomstangen)                                      452,95 €      Spremberger Tafel
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Nr. 6/2019                                                                                                         Spremberg |   7

Gegenstand G/VI/19/0151-1                                            Kammermusik, Honorar Konzert 07.07.19 Orgelkonzert von
Bezuschussung 2019 - ASF                                             Frantisek Vanicek, Honorar Konzert 10.08.19 Mary & Mandy-
Bezuschussung in Höhe von 1.565,00 € für Familienhilfe im Verbund    Liedermacherinnen aus Berlin, Honorar Konzert 01.09.19 em-
Gegenstand G/VI/19/0152-1                                            BRASSment, Honorar Konzert 13.10.19 Friedens-Gottesdienst
Bezuschussung 2019 - Arbeitslosenverband/Arbeitslosen-               und Karl Jenkins Choral Suite aus der „Mass of Peace“)
serviceeinrichtung                                                   Gegenstand G/VI/19/0168-1
Bezuschussung in Höhe von 4.300,00 € für                             Bezuschussung 2019 - Pfarrei St. Benno
- Kosten Veranstaltungsraum „Hilfe zur Selbsthilfe“                  Bezuschussung in Höhe von 366,66 € für Martinsfeier am
                                                       1.600,00 €   11.11.19 (Pferd, Beschallung, Martinshörnchen, Werbung/Pla-
- Aufwandsentschädigung ehrenamtliche Helfer/-innen                  kate, Feuerwehr für Sicherung der Veranstaltung)
                                                      2.400,00 €
- Sachkosten für verwaltungstechnische Aufgaben  300,00 €           Gegenstand G/VI/19/0169-1
                                                                     Bezuschussung 2019 - Musikverein „Trachtenkapelle Sprem-
Gegenstand G/VI/19/0153-1                                            berg“ e. V.
Bezuschussung 2019 - BWS Behindertenwerk GmbH                        Bezuschussung in Höhe von 860,00 € für Durchführung des
Bezuschussung in Höhe von 500,00 € für Sportfest für Men-            20. Jahreskonzertes
schen mit Behinderung                                                - Kauf Noten                                     80,00 €
                                                                     - Werbungskosten (Aushänge, Programme)          146,67 €
Gegenstand G/VI/19/0154-1                                            - Nutzungsentgelt Kreuzkirche                   200,00 €
Bezuschussung 2019 - DRK
                                                                     - Programmbegleitung                            100,00 €
Bezuschussung in Höhe von 287,34 € für Supervision und
                                                                     - Technik und Bühne                             333,33 €
Fahrtkosten Supervision
                                                                     Gegenstand G/VI/19/0170-1
Gegenstand G/VI/19/0155-1
                                                                     Bezuschussung 2019 - MC Spremberg e. V.
Bezuschussung 2019 - Diakonisches Werk
                                                                     Bezuschussung in Höhe von 3.000,00 € für
Bezuschussung in Höhe von 2.600,00 € für anteilige Miet- und
                                                                     - Präsentation der Stadt Spremberg außerhalb (Transport-
Stromkosten
                                                                       kosten (Mietfahrzeuge), Überführungskosten, Ausgestal-
Gegenstand G/VI/19/0156-1                                              tung des Bildes, Scherzartikel,
Bezuschussung 2019 - Hospizdienst Malteser                             Teilnahmegebühren in Cottbus – Rosenmontagsumzug, in
Bezuschussung in Höhe von 3.000 € für Sachkosten                       der Region und darüber hinaus)                     750,00 €
                                                                     - Regionalmarketing in Gestalt von Motorsport-Events sofern
Gegenstand G/VI/19/0157-1                                              diese in Spremberg stattfinden (Bilddokumentation, Filme,
Bezuschussung 2019 - Lebenshilfe                                       technische Sicherstellung, Transportkosten, Genehmigung,
Bezuschussung in Höhe von 6.011,58 € für PK-Zuschuss ein-              Absperrungen, Versicherung, Fahrtkosten Org. Team) Ver-
schließlich Personalnebenkosten FuD                                    anstaltungen in Spremberg u. a. Unimog Treffen, Oldtimer-
                                                                       Fahrt B96, Oldtimerausstellungen im öff. Raum: NSU-2 Rad-
Gegenstand G/VI/19/0158-1                                              Treffen                                         1.000,00 €
Bezuschussung 2019 - Landeskirchliche Gemeinschaft                   - Unterstützung Sommerfest für 30 Jahre ehrenamtlich Tätige
Bezuschussung in Höhe von 200,00 € für Fahrtkosten zum                 (z. B. für Programmgestaltung – Einkauf Künstler)  700,00 €
Suchthilfegruppentreffen                                             - Unterstützung durch Trachtenkapelle zum Teilemarkt (tech-
                                                                       nische Sicherstellung, Transportkosten, Gema, Versiche-
Gegenstand G/VI/19/0159-1                                              rung, Aufwendungen)                                150,00 €
Bezuschussung 2019 - Örtliche Liga Spremberg                         - Öffentliche Grützwurst Rallye (technische Sicherstellung,
Bezuschussung in Höhe von 500,00 € für BFW im März und                 Transportkosten für den Betrieb von ca. 10 Stationen im
Gesundheitswochen im September                                         Umland, Genehmigungen, Absperrungen, Versicherung,
                                                                       Fahrtkosten Org-Teams zur Vorbereitung, Versorgung des
Gegenstand G/VI/19/0160-1
                                                                       Stationspersonals über ca. 10 h)                   400,00 €
Bezuschussung 2019 - Volkssolidarität Brandenburg
Bezuschussung in Höhe von 1.400,00 € für die Betreuung de-           Gegenstand G/VI/19/0171-1
mentiell Erkrankter in Betreuungsgruppen                             Bezuschussung 2019 - NABU RV Spremberg e. V.
                                                                     Bezuschussung in Höhe von 1.400,00 € für
Gegenstand G/VI/19/0161-1
                                                                     - Kinderveranstaltungen in der Naturschutzstation  250,00 €
Bezuschussung 2019 - Volkssolidarität Brandenburg
                                                                     - „Spremberger Wasser- und Naturschutztag“           200,00 €
Bezuschussung in Höhe von 1.500,00 € für die mobile Betreu-
                                                                     - Ausstattung/Vervollständigung „Grünes Klassenzimmer“
ung von Senioren
                                                                       (betrifft den Außenbereich des Grünen Klassenzimmers,
Gegenstand G/VI/19/0162-1                                              Ausstattung/Arbeitsmaterialen, z. B. Ferngläser für Gruppen
Bezuschussung 2019 - Volkssolidarität Brandenburg                      und Schulprojekte oder Darstellung „Zur Natur und Ihren Ar-
Bezuschussung in Höhe von 1.215,00 € für Betriebskosten Klei-          ten in den Kuthen vervollständigen“)               250,00 €
derkammer für Flüchtlinge und Bedürftige                             - Arbeitsmittel „Grünes Klassenzimmer“ (Mittel zum Basteln
                                                                       und Lernen)                                        150,00 €
Gegenstand G/VI/19/0163-1                                            - Zuschuss zu Naturschutzeinrichtungen (Kosten für Pflege
Bezuschussung 2019 - Volkssolidarität Brandenburg                      und Ersatz von Fledermaus und Vogelbrutanlagen insbes.
Bezuschussung in Höhe von 1.500,00 € für die Ausrichtung des           die Anlage in Graustein)                           300,00 €
Ehrenamtstages am 05.12.2019                                         - Ausstellungen des NABU RV in der Region            250,00 €

Gegenstand G/VI/19/0167-1                                            Gegenstand G/VI/19/0172-1
Bezuschussung 2019 - Evangelische Kreuzkirchengemeinde               Bezuschussung 2019 - Spremberger Kulturbund e. V.
Bezuschussung in Höhe von 1.270,00 € für 32. Spremberger             Bezuschussung in Höhe von 740,00 € für
Musiksommer Durchführung von 24 Konzerten im Zeitraum                - Beschaffung von Ausstellungsgegenständen Reparaturen
von April bis Dezember 2019 (Honorar Konzert 22.04.19 Or-              und Neuanschaffungen                             300,00 €
gel-Festkonzert zum Ostermontag, Honorar Konzert 11.05.19            - Fachliteratur und Kataloge für die Fachbereiche  200,00 €
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
8   | Spremberg                                                                                                          Nr. 6/2019

-   Unkosten bei Veranstaltung und Ausstellungen z. B. Mietau-       Gegenstand G/VI/19/0183
    to, Fahrkosten, Gebühren, Werbung               180,00 €        Vorbereitung Nachnutzung Schwimmhalle Puschkinplatz
-   Erhaltung bzw. Neuanschaffung von Sorbischen Trachten            Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
    und historischen Gewändern                        60,00 €       1. Das Gebäude der Schwimmhalle am Alexander-Puschkin-
                                                                         Platz wird auf seine Nutzungsmöglichkeiten nach dem
Gegenstand G/VI/19/0173-1                                                Ende des Schwimmhallenbetriebes untersucht.
Bezuschussung 2019 - ASF Brandenburg e. V.                           2. Im Rahmen eines geeigneten Beteiligungsverfahrens wer-
Bezuschussung in Höhe von 500,00 € für Offene Treffpunkt-                den die Wünsche der Einwohner in erster Linie hinsichtlich
arbeit                                                                   zusätzlicher Freizeitmöglichkeiten in der Stadt gesammelt.
Kosten für inhaltliche Arbeit
- div. Aktivitäten als Ferienangebote im Jahr 2019 (geplant          Gegenstand G/VI/19/0189
   sind Sport- und Mitmach-Angebote sowie Ferienfahrten für          Berufsorientierende Oberschule Spremberg - Zuschlags-
   Kinder und Jugendliche)                       400,00 €           kriterien und deren Bewertungsmatrix für das Vergabever-
Fahrkosten                                                           fahren der Leistungsphase Null
- für Fahrkosten zum JC Graustein (offene Treffpunktarbeit)          Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1
   und Fahrten im Stadtgebiet Spremberg (Aufsuchende Ju-             aufgeführten Zuschlagskriterien sowie deren Wertungsmatrix.
   gendarbeit)                                   100,00 €
                                                                     Gegenstand G/VI/19/0197
Gegenstand G/VI/19/0174-1                                            Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen
Bezuschussung 2019 - JC EREBOS e. V.                                 des Stadtumbaus für den Bereich „Schomberg“
Bezuschussung in Höhe von 300,00 € für                               Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der
- Integrative Ferienspiele (Zeitraum 2 Wochen in den Som-            Stadt Spremberg zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen
  merferien, 1 Woche in den Herbstferien)
                                                                     des Stadtumbaus für den Bereich „Schomberg“ gemäß Anlage.
- Paddeln im Spreewald (Bootsmiete, Fahrtkosten Burg)
- Paddeln auf der Spree (Bootsmiete, Fahrtkosten Bootsan-            Christine Herntier
  hänger)                                                            Bürgermeisterin
- Bowling in Spremberg (Bahnmiete)
- Minigolfturnier (Kosten Minigolf, Fahrtkosten)
- Go Kart in Löschen (Go Kart Miete, Fahrtkosten Löschen)                   Satzung für die Stadt Spremberg
- Sommerrodeln in Teichland (Schlittenmiete, Fahrkosten)
- Tagesausflug nach Dresden mit Museum (Fahrtkosten, ev.                           zur Sondernutzung
  Eintritt)                                                               von öffentlichen Straßen und Plätzen
- Tagesausflug in die Tschechei (Fahrtkosten (300 km, mit                 (Sondernutzungssatzung - SNSSpb)
  Kleinbus, 9 Personen), Bergbesteigung (Sessellift), Tierpark-
  besuch (Eintritt), Eintritt mit Lasershow im Schwimmbad)           Inhaltsübersicht
                                                                     Teil l - Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand G/VI/19/0182                                              § 1 Räumlicher Geltungsbereich
Gründung einer Tochtergesellschaft der Projektgesell-                § 2 Begriffsbestimmung – Sondernutzung
schaft Am Markt mbH                                                  § 3 Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen
Die Stadtverordnetenversammlung weist die Bürgermeisterin an,        § 4 Erlaubnisfreie Sondernutzungen
dass sie als Vertreterin der Gesellschafterin Stadt Spremberg in     § 5 Beschränkungen für Sondernutzungen in der Langen Stra-
der Gesellschaft für Wohnungsbau mbH -GeWoBa- Spremberg                   ße und Am Markt
(GeWoBa) darauf hinwirkt, dass die GeWoBa als Gesellschaf-           § 6 Rechte und Pflichten des Erlaubnisnehmers
ter der Projektgesellschaft Am Markt mbH die Gründung einer          § 7 Haftung
neuen Kapitalgesellschaft zur Auslagerung der Sparte Kinobe-
trieb vornimmt.                                                      TEIL II – Erlaubnisverfahren
Der Gesellschaftsvertrag der neuen Kapitalgesellschaft soll          § 8 Erlaubnisantrag
mindestens nachfolgende Regelungen beinhalten:                       § 9 Ausnahmeregelung
Der Gegenstand des Unternehmens soll unter anderem auf den           § 10 Erlaubniserteilung
Kinobetrieb ausgerichtet sein. Die Dauer der Gesellschaft wird       § 11 Erlaubnisversagung und -widerruf
                                                                     § 12 Erlaubnisverlängerung
nicht begrenzt.
                                                                     § 13 Nicht genehmigte Sondernutzungen
Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
                                                                     § 14 Gebühren
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Eine
                                                                     § 15 Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner, Geneh-
Personalunion mit dem Geschäftsführer der Projektgesell-
                                                                           migungsfiktion
schaft Am Markt mbH oder dem Geschäftsführer der Gesell-
schaft für Wohnungsbau mbH -GeWoBa- Spremberg ist nicht              TEIL III – Schlussbestimmungen
vorgesehen.                                                          § 16 Ordnungswidrigkeiten
Für die Gesellschaft soll ein fakultativer Aufsichtsrat eingerich-   § 17 Zuständigkeiten
tet werden.                                                          § 18 Übergangsregelungen
Er soll paritätisch aus Mitgliedern der Fraktionen der Stadtver-     § 19 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
ordnetenversammlung besetzt sein.
                                                                                              TEIL l
Die Regelungen des § 96 Abs. 1 Nr. 1 – 7 der BbgKVerf sind im
Gesellschaftsvertrag zu berücksichtigen. Auf eine Zustimmung
                                                                                    Allgemeine Bestimmungen
der Stadtverordnetenversammlung an Art und Umfang der Be-
teiligung an weiteren Unternehmen verzichtet die Stadtverord-
                                                                                               §1
netenversammlung gem. § 96 Abs. 1 Nr. 8 BbgKVerf.                                  Räumlicher Geltungsbereich
Im Gesellschaftsvertrag ist zu regeln, dass der Beteiligungs-        (1) Diese Satzung gilt für alle in der Gemeinde liegenden Stra-
verwaltung gemäß § 98 BbgKVerf ein aktives Teilnahmerecht            ßen (einschließlich Wege und Plätze) sowie für die Ortsdurch-
entsprechend § 30 Abs. 3 der BbgKVerf bei den Aufsichtsrats-         fahrten im Zuge der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die
sitzungen eingeräumt wird.                                           dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
Nr. 6/2019                                                                                                         Spremberg |    9

(2) Zu den öffentlichen Straßen im Sinne des Absatzes 1 gehören                               §4
die im § 2 Absatz 2 BbgStrG definierten Bestandteile des Stra-                 Erlaubnisfreie Sondernutzungen
ßenkörpers, der Luftraum über dem Straßenkörper bis zu einer
                                                                   (1) Eine Sondernutzungserlaubnis ist nicht erforderlich für:
Höhe von 4,50 Metern, das Zubehör und die Nebenanlagen.
                                                                   1. Gebäudeteile, sofern diese baurechtlich genehmigt sind,
                                                                        wie Gebäudesockel, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Er-
                        §2                                              ker, Kellerlichtschächte etc.;
         Begriffsbestimmung Sondernutzung                          2. Sonnenschutzdächer (Markisen) mit einer lichten Höhe von
(1) Der Gebrauch der öffentlichen Straßen ist jedermann im              2,30 Metern im ausgefahrenen Zustand und einen Mindest-
Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschrif-               abstand zur Gehwegkante von 0,50 Metern;
ten gestattet (Gemeingebrauch).                                    3. die Ausschmückung von Straßen- und Häuserfronten für
                                                                        ortsübliche Feste, Feiern, Umzüge und ähnliche Veranstal-
(2) Jegliche Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch
                                                                        tungen;
hinaus, stellt eine Sondernutzung dar.
                                                                   4. kirchliche Prozessionen und damit im Zusammenhang ste-
(3) Sondernutzungen sind insbesondere:
                                                                        hende Nutzung des Straßenkörpers;
1. Durchführung von Werbe- und Informationsveranstaltun-           5. die vorübergehende nicht gewerbliche Nutzung des Stra-
     gen mit oder ohne Verteilung von Werbematerial;                    ßenkörpers zur Lagerung von Brennstoffen, Baumaterialien
2. Aufstellen von Schildern, Tafeln u. ä. zur Aufnahme von Pla-         und Umzugsgut bis 24 Stunden;
     katen, Werbeschriften usw.;                                   6. Informationsveranstaltungen von politischen Parteien und
3. Verkauf oder Ankauf von Waren sowie das Anbieten von                 Vereinigungen sowie Wählergruppen auch unter Verwen-
     gewerblichen Leistungen ohne Verkaufsstand;                        dung von Informationsständen, Infomobilen und Werbeauf-
4. Aufstellen von Verkaufseinrichtungen (Kiosk, Imbissstand,            stellern am Veranstaltungsort – für die Dauer der Veranstal-
     Warenautomaten und sonstige Verkaufseinrichtungen);                tung, wenn die zur Nutzung vorgesehene öffentliche Fläche
5. Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten für gewerbli-           dafür geeignet ist;
     che Zwecke (z. B. Straßencafés, Stehtische), einschließlich   7. Plakatwerbung aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volks-
     deren Umfriedung und Überdachung;                                  begehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürge-
6. Märkte und sonstige Veranstaltungen durch Dritte;                    rentscheiden im Land Brandenburg entsprechend § 18 (3)
7. Aufstellen/Aufhängen von Werbeträgern/Warenständern                  BbgStrG unter Beachtung der Bestimmungen des § 5 die-
     (z.B. Schaukästen, Präsentation von Waren an der Stätte            ser Satzung;
     der Leistung, Auslagen [u. a. Tische]), hierzu gehört auch    8. Warenständer an der Stätte der Leistung (unmittelbar vor
     das Aufhängen von Werbeträgern im Luftraum über dem                dem Geschäft), sofern eine ungehinderte Durchgangsbreite
     Straßenkörper, an Brücken und sonstigen Einrichtungen              von 1,50m gewährleistet ist, Orientierungshilfen für Blinde
     über der Straße, gleichgültig in wessen Eigentum diese Ein-        und Sehbehinderte nicht einschränkt werden und ein seit-
     richtungen stehen;                                                 licher Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zur Fahr-
8. Lichtmastwerbung;                                                    bahn freigelassen wird;
9. Aufstellen von Containern;                                      9. ein Fahrradständer an der Stätte der Leistung (unmittelbar
10. Abstellen oder Lagern von sonstigen Gegenständen                    vor dem Geschäft) mit der Maßgabe, dass die Werbung
     (u. a. Müllbehälter, Brennstoffe), soweit eine Zeitdauer           eine untergeordnete Rolle spielt, sofern eine ungehinder-
     von 24 Stunden überschritten wird und kein gewerblicher            te Durchgangsbreite von 1,50 m gewährleistet ist, Orien-
     Zweck vorliegt;                                                    tierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte nicht einge-
11. Aufstellen von Gerüsten oder Baustelleneinrichtungen;               schränkt werden und ein seitlicher Sicherheitsabstand von
12. Aufgraben des Straßenkörpers, außer für Zwecke der öf-              mindestens 0,50 m zur Fahrbahn freigelassen wird;
     fentlichen Ver- und Entsorgung (z. B. Gas-, Wasser-, Ab-      10. ein mobiler Werbereiter während der Öffnungszeiten an
     wasser- u. Fernwärmeleitungen zur Eigenversorgung ge-              der Stätte der Leistung (unmittelbar vor dem Geschäft)
     werblicher Anlagen sowie innerbetriebliche Leitungen der           oder ein mobiler Werbereiter, der in unmittelbarer Nähe
     Versorgungsunternehmen, sog. Werksleitungen);                      des Geschäfts auf dieses hinweist, sofern eine ungehin-
13. Gebäudeteile wie Eingangsstufen, Hauseingangsüberda-                derte Durchgangsbreite von 1,50 m gewährleistet ist, Ori-
     chungen, Rollstuhlauffahrten, Markisen;                            entierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte nicht einge-
14. Fassadenbegrünung unter Inanspruchnahme des öffentli-               schränkt werden und ein seitlicher Sicherheitsabstand von
     chen Verkehrsraumes;                                               0,50 m zur Fahrbahn freigelassen wird;
15. Aufstellen von Blumenkübeln und Fahrradständern;               11. Blumenkübel unmittelbar vor dem Grundstück des Anlie-
16. Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen und Kraft-              gers, sofern eine ungehinderte Durchgangsbreite von
     fahrzeuganhängern, einschließlich Wohnwagen;                       1,50 m gewährleistet ist, Orientierungshilfen für Blinde
17. Abstellen von zugelassenen Wohnwagen und Anhängern                  und Sehbehinderte nicht eingeschränkt werden und ein
     nach Ablauf von 14 Tagen;                                          seitlicher Sicherheitsabstand von 0,50 m zur Fahrbahn frei-
18. Abstellen von zugelassenen Fahrzeugen, Anhängern und                gelassen wird;
     sonstigen Fuhrwerken zu Werbezwecken (d. h. wenn die          12. Straßenunterhaltungsmaßnahmen, die durch den Anlieger
     Reklame dem alleinigen oder überwiegenden Zweck gilt);             unmittelbar vor dem Grundstück ausgeführt werden, sofern
19. Briefkastenanlagen;                                                 die Zustimmung des Straßenbaulastträgers vorliegt;
20. Ladestationen für elektrobetriebene Fortbewegungsmittel        13. Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten anliegen-
     und sonstige Ladeinfrastruktur.                                    der Gaststätten, sofern die Nutzung nicht nur kurzzeitig,
                                                                        z. B. während einer Veranstaltung erfolgt, eine Fläche von
                         §3                                             20 m² nicht überschritten wird und eine ungehinderte
        Erlaubnisbedürftige Sondernutzungen                             Durchgangsbreite von 1,50 m gewährleistet ist, Orien-
                                                                        tierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte nicht einge-
(1) Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Spremberg,
                                                                        schränkt werden und ein seitlicher Sicherheitsabstand von
soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Die Ausübung der
                                                                        mindestens 0,50 m zur Fahrbahn freigelassen wird.
Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
                                                                        Sofern die vorgenannte Fläche überschritten wird oder mit
(2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Geneh-
                                                                        baulichen Veränderungen an der Fläche (z.B. Hülsen für
migungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen werden durch die
                                                                        Sonnenschirme) einhergeht, ist hierfür eine Erlaubnis erfor-
Sondernutzungserlaubnis nicht ersetzt (z. B. Baugenehmigung,            derlich.
verkehrsrechtliche Anordnung).
Amtsblatt für die Stadt Spremberg - Spremberger Anzeiger
10 | Spremberg                                                                                                             Nr. 6/2019

(2) Eine nach Absatz 1 Nr. 4, 6 und 7 erlaubnisfreie Sondernutzung   (6) Fallen im Zusammenhang mit der Ausübung der Sondernut-
ist rechtzeitig, nach Möglichkeit jedoch spätestens 48 Stunden       zung Abfälle an oder treten Verunreinigungen ein, sind diese
vor deren Beginn bei der Stadt anzuzeigen. Bei mehreren An-          durch den Erlaubnisnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen.
zeigen bzw. Anträgen zu erlaubnispflichtigen Sondernutzungen
der gleichen Örtlichkeit hat bei gleicher oder überschneidender                                   §7
Durchführungszeit derjenige das Vorrecht der Nutzung, dessen                                    Haftung
Anzeige/Antrag bei der Stadt zuerst vorlag.                          (1) Die Stadt haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die
(3) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Genehmi-          sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten
gungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen werden durch die An-          Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die
zeige nicht ersetzt (z. B. straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis       von ihm erstellten Anlagen ergeben. Mit der Einräumung der
oder Ausnahmegenehmigung).                                           Sondernutzung übernimmt die Stadt keinerlei Haftung, insbe-
(4) Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder besonde-        sondere nicht für die Sicherheit der von den Benutzern einge-
ren überwiegenden Interesses eines Beteiligten kann die Stadt        brachten Sachen.
verlangen, dass erlaubnisfreie Sondernutzungen nach Absatz 1         (2) Der Erlaubnisnehmer haftet der Stadt für alle von ihm, seinen
vorübergehend oder dauerhaft zu beseitigen sind.                     Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm beauftragten Per-
                                                                     sonen verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige
                         §5                                          oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Er haftet der Stadt da-
        Beschränkungen für Sondernutzungen                           für, dass die von ihm geübte Benutzung die Verkehrssicherheit
         in der Langen Straße und Am Markt                           nicht beeinträchtigt. Er haftet ferner für sämtliche Schäden, die
(1) Für den Bereich Lange Straße und Am Markt gelten un-             sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichti-
beschadet der Erlaubnispflicht oder der Erlaubnisfreiheit Be-        gung seiner Bediensteten oder aus der Verrichtung der von ihm
schränkungen.                                                        beauftragten Personen ergeben. Er hat die Stadt von allen An-
In diesem Bereich sind folgende Sondernutzungen nicht zuläs-         sprüchen freizustellen, die von dritter Seite aus der Art der Be-
sig:                                                                 nutzung gegen die Stadt erhoben werden können.
                                                                     (3) Die Stadt kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer zur De-
1. Plakatierungen jeglicher Art;
                                                                     ckung sämtlicher Haftpflichtrisiken vor der Inanspruchnahme
2. Abstellen von nicht zugelassenen Fahrzeugen und Kraft-
                                                                     der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflicht-
     fahrzeuganhängern, einschließlich Wohnwagen;
                                                                     versicherung nachweist und diese Versicherung für die Dauer
3. Informationsstände und Ausstellungen, die eine Dauer von
                                                                     der Sondernutzung aufrechterhält. Auf Verlangen sind Versi-
     drei aufeinander folgenden Tagen überschreiten.
                                                                     cherungsschein und Prämienquittungen der Stadt vorzulegen.
                         §6                                                                     TEIL II
     Rechte und Pflichten des Erlaubnisnehmers                                            Erlaubnisverfahren
(1) Die Erlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer erteilt. Als Erlaub-
nisnehmer gilt unabhängig von der Person des Antragstellers                                      §8
derjenige, der die Sondernutzung letztlich veranlasst und dem                              Erlaubnisantrag
die Sondernutzung wirtschaftlich zuzurechnen ist. Der Erlaub-
                                                                     (1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt.
nisnehmer ist berechtigt und verpflichtet, die Sondernutzung
                                                                     Dieser ist schriftlich, spätestens 2 Wochen vor der beabsichtig-
entsprechend der Erlaubnis und nur im festgelegten Umfang            ten Ausübung bei der Stadt Spremberg zu stellen.
auszuführen. Wird eine genehmigte Sondernutzung vorzeitig
aufgegeben, so ist dies unverzüglich bei der Erlaubnisbehörde        Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
anzuzeigen.                                                          - Ort
(2) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernut-     - Art
zung im Zusammenhang stehenden Anlagen nach den gesetz-              - Umfang und
lichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik           - Dauer der Sondernutzung
in ordnungsgemäßem und verkehrssicherem Zustand zu er-               - Lageplan.
richten und zu unterhalten. Er hat sein Verhalten sowie den Zu-      Soweit erforderlich, kann eine Erläuterung durch textliche Be-
stand seiner Sache so einzurichten, dass niemand gefährdet,          schreibung oder in sonst geeigneter Weise verlangt werden.
geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar             (2) Soweit es sich um Sondernutzungen in Ortsdurchfahrten
behindert oder belästigt wird.                                       handelt, deren Träger der Straßenbaulast nicht die Stadt Sp-
(3) Der Erlaubnisnehmer hat darauf zu achten, dass bei Bedarf        remberg ist, hat der Antragsteller die schriftliche Zustimmung
ein ungehinderter Zugang zu allen im Straßenkörper befindli-         des entsprechenden Straßenbaulastträgers vorzulegen.
chen Einrichtungen (z. B. Hydranten, Lichtschächten, Kanalde-        (3) Wird durch die Sondernutzung ein im Eigentum eines Drit-
ckeln) möglich ist. Soweit beim Aufstellen, Anbringen und Ent-       ten stehenden Grundstückes in seiner Nutzung beeinträchtigt,
fernen von Gegenständen ein Aufgraben des Straßenkörpers             so wird die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis von der mit
erforderlich ist, muss die Arbeit so vorgenommen werden, dass        einzureichenden schriftlichen Zustimmung des Berechtigten
jeder nachhaltige Schaden am Straßenkörper und den dort ein-         abhängig gemacht.
gebauten Einrichtungen, insbesondere an den Wasserabzugs-
                                                                                               §9
rinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen sowie eine
                                                                                         Ausnahmeregelung
Änderung ihrer Lage vermieden wird.
(4) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt dem Träger       In Havariefällen ist die Sondernutzung sofort nach Bekanntwer-
der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem durch         den, spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag anzuzei-
die Sondernutzung entstehen, insbesondere können angemes-            gen. Innerhalb von 3 Tagen sind eine schriftliche Begründung
sene Vorschüsse und Sicherheiten verlangt werden.                    der Maßnahme sowie ein Lageplan einzureichen.
(5) Nach Ablauf der Dauer der Sondernutzungserlaubnis oder
                                                                                                 § 10
bei Widerruf der Sondernutzungserlaubnis hat der Erlaubnis-
nehmer die Sondernutzung unverzüglich zu entfernen und die                                Erlaubniserteilung
genutzte Fläche entsprechend dem ursprünglichen Zustand              (1) Die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis liegt im pflicht-
wiederherzurichten. Soweit eine Abnahme durch die Stadt              gemäßen Ermessen der Stadt. Diese wird schriftlich, unbe-
festgelegt wurde, gilt die Sondernutzung erst nach dieser als        schadet anderer erforderlicher Erlaubnisse, auf Zeit oder auf
beendet.                                                             Widerruf erteilt.
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