AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
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AMTSBLATT Markt Roßtal Nr. 16 - 2021 1.22 22.12.21 - 26.0 Amtliche Veröffentlichungen - Termin vorbehaltlich aktueller Änderungen - Dienstag, 25.01.2022 Öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Markt Roßtal 2021 – Ein Rückblick Ein weiteres verrücktes Jahr geht zu Ende. Die Coronapandemie verändert seit nun zwei Jahren unseren Alltag maßgeblich. Sie beeinflusst unser Den- ken und Handeln, wodurch vor allem das gesellschaftliche Leben stark betroffen wird. So konnten beliebte Veranstaltungen, allen voran die Kirchweihen und der Martinimarkt, in diesem Jahr zum wiederholten Mal, nicht stattfinden. Dies waren Entscheidungen, die niemandem leichtgefallen sind. Jedoch waren sie notwendig und wichtig, um das Infektionsgeschehen nicht außer Kontrolle geraten zu lassen. Als Bürgermeister bin ich nun seit 1,5 Jahren im Amt. Ich kenne daher keine Amtszeit ohne Pandemie. Dennoch habe ich in dieser Zeit, trotz aller negativer Erfahrungen, die jeder von uns gemacht hat, einiges Positives erleben dürfen. Immer daran beteiligt waren meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ver- waltung, Bauhof, Ver- und Entsorgungsbetrieben, Hort, Mittagsbetreuung und allen anderen kommunalen Dienststellen. Sie haben sich an die sich stetig verändernden Coronaregelungen angepasst und sind ihrer Arbeit mit gro- ßem Engagement und Zuverlässigkeit nachgegangen. So konnte der Dienstbetrieb des Rathauses sicherge- stellt werden. Ihnen allen danke ich dafür vielmals. Weiterhin bedanke ich mich bei meinem Marktgemeinderat für seine gute und konstruktive Arbeit. Die Markträtinnen und Markträte standen mir immer zur Seite. Auch in schwierigen Situationen haben wir zusammengehalten, geschlossen gehandelt und den Mut nicht verloren. Um den Markt Roßtal zukunftsfähig aufzustellen, wurden auch in diesem Jahr wieder einige Bauprojekte auf den Weg gebracht oder bereits umgesetzt. Normalerweise wer- den die aktuellen Projekte des Marktes Roßtal im Rahmen einer Bürgerversammlung aufgezeigt. Da diese heuer coronabedingt leider ausfallen mussten, werden die Bau- maßnahmen in einem Bericht vorgestellt. Diesen finden Sie auf den Seiten 694 ff. Die geplanten Bürgerversammlungen werden ggf. je nach Pandemielage im Früh- jahr 2022 nachgeholt. Bei einem besonderen Bauprojekt sind wir sehr froh, dass sich der Bau als nicht geeignet für unser südwestliches Gemeindegebiet herausgestellt hat. Die Rede ist vom geplanten ICE-Instandhaltungswerk Nürnberg, das die Landschaft zwischen Raitersaich und Buchschwabach massiv verändert hätte. Vielen Dank an die Bürgerinitiativen aus Raitersaich und den Nach- barorten für ihren unermüdlichen Einsatz sowie an meine Bürgermeis- terkollegen aus Heilsbronn und Rohr für das geschlossene Auftreten. Über ein Förderprogramm für Kleinprojekte, das Regionalbudget, konnte der Markt Roßtal Fördergelder für die Umsetzung zweier Projektideen einholen. Mit dem Geld wurden für den neuen Spielplatz in Oedenreuth ein Feuerwehr-Spielfahrzeug und eine Federwippe im Feuerlöscher- Design gekauft. Zudem wurde vom Regionalbudget ein zweites Bür- gerlastenrad, das „Robberla“, für die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Roßtal angeschafft. 674 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Aktionen Auch wenn der Großteil der Veranstaltungen, aufgrund der aktuellen Situation, nicht stattfinden konnte, sorgten 2021 zumindest einige kleinere Aktionen für etwas Abwechslung im Alltag. Zu Beginn des Jahres fand unser alljährlicher Unternehmerempfang statt - zum ersten Mal im Onlinefor- mat. Von Zuhause aus konnten sich die Roßtaler Unternehmerinnen und Unternehmer über das Thema „Digitale Transformation“ informieren und während einer digitalen Zaubershow eine leckere Brotzeit genießen. Diese wurde den Teilnehmenden von der Firma Zeitinger direkt nach Hause geliefert. Im Frühjahr veranstalteten wir einen Fairen Kochkurs. Natürlich fand auch dieser online statt. Die Zutaten für das Menü lieferte die Hofladenbox vor die Haustüre. Koch Moritz Roth vom Kochraum in Langenzenn führte die Teilnehmenden durch das Menü und erklärte die einzelnen Schritte. So kochten die Teilneh- merinnen und Teilnehmer gemeinsam und doch jeder für sich ein 3-Gänge-Menü mit fairen und regionalen Produkten. Ebenfalls im Frühjahr startete der Fotowettbewerb „Augenblicke“. Die Roßtalerinnen und Roßtaler wurden dazu aufgefordert, ihren liebsten Augenblick zu fotografieren und zu zeigen, was ihrer Liebe zum Markt Roßtal Ausdruck verleiht. Es sind wirklich tolle Bilder entstanden. Die besten Werke wurden prämiert und werden im Sommer 2022 ausgestellt. Auch in diesem Jahr fanden die Roßtaler Verkaufstage statt. Die sonst am Martinimarkt vertretenen Verei- ne präsentierten sich im kleinen Rahmen an der Spitzweed-Kulturscheune der Öffentlichkeit und verkauf- ten zahlreiche Leckereien an unsere Bürgerinnen und Bürger. Neu war, dass heuer auch Unternehmen an den Verkaufstagen teilgenommen haben. Im Herbst stellte der Markt Roßtal seine neue Wanderkarte „Roßtaler Wander-Runden“ fertig und präsen- tierte sie auf der Consumenta. Die Karte zeigt Vorschläge für Wanderungen rund um Roßtal auf. Das Tolle daran: das Druckwerk wird von einer digitalen Version begleitet. Über einen QR-Code kommen Sie dabei von der Karte auf die entsprechende Internetseite. Natürlich funktioniert das Ganze auch ohne Karte. Unter www.rosstal-aktiv.de können Sie alle Wanderrouten und vieles mehr abrufen. Schauen Sie doch vorbei und seien Sie aktiv im Markt Roßtal unterwegs. Der Hohenzollerntag fand im Oktober statt. Unter dem Motto „Hier spielt die Musik“ hatten die Roßtale- rinnen und Roßtaler die Chance, den Profis der Nürnberger Staatsphilharmonie zu lauschen. Die Musiker spielten in der St. Laurentius Kirche Klänge aus vergangenen Zeiten der Hohenzollern. Weiterhin fanden zwei Führungen über den Oberen Markt zum Thema Hohenzollern statt. Passend zum 11.11., an dem der Pulzermärtl seine Gaben bringt, teilte der Markt etwas Leckeres an alle Kinder aus Grundschule und Kindertagesstätten des Marktes Roßtal aus. So fanden knapp 1000 Martinerli ihren Weg zu den Kindern. Vielleicht ist es ihnen dann nicht ganz so schwer gefallen, dass der Martinimarkt und damit der Besuch des Pulzermärtl in diesem Jahr leider nicht stattfinden konnte. Fair und Nachhaltig Auch in Sachen Fairtrade und Nachhaltigkeit hat sich wieder etwas bei uns getan. So war der Markt Roßtal eine der ersten Kommunen, die die Resolution „Kommunen für ein starkes Liefer- kettengesetz in Deutschland" unterzeichnet haben. Damit senden wir ein Signal an alle Verantwortlichen, jetzt zu handeln und Menschen- sowie Umweltrechte zu schützen. Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 675
Unsere Teilnahme am Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“ hat sich auch gelohnt. Wir haben zwar keinen Hauptpreis gewonnen, dennoch erhielten wir als Anerkennung unseres Engagements in diesem Be- reich einen Gewinn. So bekommt der Markt eine Strategie- und Kommunikationsberatung entlang der lo- kalen Agenda 2030 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Damit wird ein weiterer Schritt in unsere nachhaltige Zukunft gemacht. Radverkehr Hinsichtlich des Radverkehrs in Roßtal wurden auch 2021 wieder einige Projekte auf den Weg gebracht und realisiert. Neben dem bereits gut genutzten 2. Bürgerlastenrad Robberla, wurden einige Fahrrad-Anlehnbü- gel bestellt, welche die Radabstellmöglichkeiten im Gemeindegebiet verbessern werden. Auch an den Bahnhöfen Roßtal und Raitersaich sollen durch eine Kooperation mit der Bike+Ride-Offensive der DB AG diesbezüglich Verbesserungen entstehen. Außerdem wurden drei Fahrradreparaturstationen angeschafft, die ab nächstem Frühjahr Fahrradfahrern bei Pannen helfen werden. Aber auch konzeptionell hat der Markt Roßtal beim Thema Radverkehr in diesem Jahr einen großen Schritt gemacht, indem er nach einer Vorbereisung vorläufig in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kom- munen in Bayern e.V. aufgenommen wurde. Der Markt hat nun vier Jahre Zeit, die positiven Eindrücke der AGFK-Experten zu bestätigen und deren vielfältige Verbesserungsvorschläge umzusetzen. Durch die AGFK- Mitgliedschaft konnte sich die Gemeinde bereits einige Tipps zu kritischen Radverkehrsstellen im Ort bei einer Fahrrad-Planerwerkstatt holen. Beim Stadtradeln 2022 konnte der Markt Roßtal dieses Mal eine gestiegene Zahl an Mitradelnden aufweisen – ein tolles Zeichen für die Radbegeisterung in unserer Gemeinde. Ein Highlight während der Aktion war zudem das Roßtaler Lastenradtreffen am Gelände Freizeit und Erholung, das im nächsten Jahr wiederholt werden soll. Ich danke allen Roßtalerinnen und Roßtalern, allen Vereinen und besonders auch der großen Anzahl von Ehrenamtlichen für ihre tolle Arbeit in diesem Jahr. Denn 2021 war wieder ein herausforderndes und spezielles Jahr. Vieles kam anders als geplant und erwartet. Wir befinden uns noch immer im Kampf gegen die Pandemie. Doch jeder von uns kann helfen, die Lage zu verbessern und das Infektions- geschehen einzudämmen. Dies sollten wir gemeinsam angehen, so dass im nächsten Jahr vielleicht wieder Normalität eintreten kann. Lassen Sie uns also zusammen mit viel Mut, Solidarität und Optimismus auf das neue Jahr blicken. Nun wünsche ich Ihnen allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Genießen Sie Ihre Feiertage und vor allem: Bleiben Sie gesund! Ihr Rainer Gegner Erster Bürgermeister 676 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Öffentliche Sitzung des Aus der Bauverwaltung Bau- und Umweltausschusses Die nächste öffentliche Sitzung des Am Dienstag, 25.01.2022, ist um 18.30 Uhr im Bau- und Umweltausschusses findet am ehemaligen TUSPO-Sportheim, Sportplatzweg 1, Di., 25. Januar 2022 statt. Roßtal, eine Sitzung des Bau- und Umweltaus- schusses geplant. Zu behandelnde Baugesuche usw. sind bis spätestens Eine Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss Di., 11. Januar 2022 noch nicht fest. um 12.00 Uhr Achtung: einzureichen. Die Krankenhaus-Ampel steht derzeit auf Rot. Es gilt für Besucherinnen/Besucher die 3G-Regelung Diese Frist gilt nicht für geplante Bauvorhaben, die gem. § 3 der 14. BaylfSMV. 1. den Festsetzungen eines Bebauungsplans in al- Der Einlass inkl. Kontrolle beginnt um 18.15 Uhr. len Punkten entsprechen, Für Zuhörerinnen und Zuhörer der öffentlichen Teile 2. dem Freistellungsverfahren gemäß Art. 58 der der Gremiumssitzung gilt bei Betreten der Sitzungs- Bayer. Bauordnung unterliegen und / oder gebäude sowie auf den Verkehrsflächen die Pflicht 3. im unverplanten Innenbereich liegen. zum Tragen einer FFP2-Maske. Bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern kann die Maske am Platz abgenommen werden. Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth Es gelten die tagesaktuell gültigen Infektionsschutz- maßnahmen. Informieren Sie sich bitte hierzu am Tag Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und der Sitzung auf der Homepage des Marktes Roßtal. Landkreis) bietet in Zusammenarbeit mit dem Markt Roßtal, dem Evang.-Luth. und Kath. Pfarramt Soweit die Sitzung stattfindet, wird die Tagesordnung Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an. auf der Internetseite des Marktes www.rosstal.de und im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses Um telefonische Anmeldung wird gebeten. bekannt gemacht. Sozialpsychiatrischer Dienst Hilfe für Menschen in Krisen und mit psychischen Gender-Hinweis Belastungen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Frankenstraße 12 Personenbezeichnungen und personenbezogenen 90762 Fürth Hauptwörtern im Amtsblatt meist ausschließlich die Tel.: 0911 / 975 66 70 männliche Form verwendet. info@sozialpsychiatrischer-dienst-fuerth.de Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleich- behandlung grundsätzlich für alle Geschlechter Notariats-Sprechstunde (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat nur redakti- onelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Die nächste Notariatssprechstunde im Alten Rat- haus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, findet statt am Baustelle an der FÜ 22 macht Winterpause Mittwoch, 12. Januar 2022 Ab 17.12.2021 werden die Bauarbeiten an der Kreis- von 14.00 bis 17.00 Uhr. straße FÜ 22 unterbrochen, da die Baumaßnahme in die Winterpause geht. Deshalb wird die Obere Um telefonische Voranmeldung unter Tel.: 09103 / Bahnhofstraße ab diesem Zeitpunkt vorübergehend 1027 wird gebeten. wieder in beide Richtungen befahrbar sein. Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 677
Amtliche Veröffentlichungen Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS, Besondere Öffnungszeiten des Rathauses der SMS und der Bücherei Roßtal an Weihnachten und Silvester Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Öffnungs- In den letzten beiden Wochen des Jahres entfallen zeiten aufgrund der Infektionsschutzmaßnah- die Öffnungszeiten des Rathauses am Donnerstag- menverordnung von den Angaben abweichen nachmittag. können. Damit wird das Rathaus am Do., 23.12.2021 sowie Rathaus des Marktes Roßtal am Do., 30.12.2021, jeweils um 12.00 Uhr schließen. Marktplatz 1 - Tel.: 09127 / 9010-0 Öffnungszeiten: An Heiligabend und Silvester ist das Rathaus nicht Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Dienstag 15.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr Bereitschaftsdienst für Wasserschäden Bücherei des Marktes Roßtal Schulstr. 36 - Tel.: 09127 / 9047157 Bei Wasserschäden sind die eingerichteten Be- Öffnungszeiten: reitschaftsdienste für den Markt Roßtal unter der Montag 14.00 - 18.00 Uhr Tel.: 09127 / 57145 bzw. für den Bereich des Wasser- Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr zweckverbandes unter Tel.: 09127 / 95250 zu erreichen. Mittwoch 14.00 - 16.30 Uhr Donnerstag 14.00 - 19.00 Uhr Freitag 10.00 - 12.00 Uhr Dank für Weihnachtsbaumspenden Volkshochschule des Marktes Roßtal Der Markt Roßtal bedankt sich ganz herzlich Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 9010-770 bei folgenden Bürgern für ihre Weihnachtsbaum- Öffnungszeiten Roßtal: Spende: Mo., Di., Mi., 10.00 - 12.00 Uhr Spender Aufstellort Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Gläser, Raitersaich Defersdorf Freitag geschlossen Büttner, Roßtal Marktplatz vhs-Geschäftsst. Oberasbach – Tel.: 0911 / 96 91 148 Kastner, Buchschwabach Buttendorf Kastner, Buchschwabach Raitersaich Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth Kastner, Buchschwabach Weitersdorf Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 9010-336 Öffnungszeiten: Abzug der Schmutzwassergebühr des Montag - Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr Wassers zur Gartenbewässerung Montag 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr Änderung der Satzung für Gartenwasserzähler Freitag geschlossen Das Büro der Sing- und Musikschule bleibt Nach eingehender Überprüfung durch die Verwal- während der bayerischen Schulferien ge- tung des Marktes und der Rechtsaufsicht des Land- schlossen. ratsamtes Fürth wurde festgestellt, dass die gänz- liche Abschaffung der Gartenwasserzähler nicht rechtskonform ist. Homepage des Marktes Roßtal Aus diesem Grund wird mit Beginn des neuen Jahres wiederum die Möglichkeit eingeräumt, einen Zähler Alle Informationen finden Sie auch auf unserer zu installieren, um auf diese Weise die Schmutzwas- Homepage sermenge gebührenmindernd bei der Berechnung www.rosstal.de der Abwassergebühr zu berücksichtigen. 678 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Allerdings wird es eine „Bagatellgrenze“ von 10 cbm Kernort Roßtal: geben. Das bedeutet, dass erst ab dem 11. Kubikme- - Nürnberger Straße / Im Winkel ter entnommenen Gartenwassers die Abzugsmög- - Hochstraße / Am Parkplatz Schulgelände lichkeit bei der Schmutzwassermenge greift und - Hofrat-Heinlein-Platz somit die ersten zehn Kubikmeter bei der Abzugs- - Buchschwabacher Straße / Anlage menge unberücksichtigt bleiben. - Schulstraße / Spitzweed-Scheune - Untere Bahnhofstraße / Trafohäuschen Einer der Hintergründe für diese Entscheidung - Fürther Straße / Siebenbürgener Straße des Marktgemeinderates war, dass neben dem ge- - Obere Bahnhofstraße / Containerstandplatz wünschten ökologischen Einspareffekt (Wasser - Pelzleinstraße / Containerstandplatz ist ein kostbares und knappes Gut) auch die Re- duzierung des Verwaltungsaufwandes erzielt wird. - Sichersdorfer Straße / Containerstandplatz Bei einem Großteil der Gartenwasserzähler standen zudem die Abzugsmengen in keinem wirtschaftli- Alle Ortsteile: chen Verhältnis mehr zum Verwaltungsaufwand. Stöckach Am Feuerwehrhaus Was ist künftig zu beachten? Neuses 1. Die Gartenwasserzähler sind für sechs Jahre Neben Schulbushäuschen geeicht, danach müssen Sie wiederum ausge- tauscht und durch neue, geeichte Gartenwas- Herboldshof serzähler ersetzt werden. An der Hofausfahrt 2. Es können auch Gartenwasserzähler an den Weitersdorf Außenwasserhahn angebaut werden. In diesem Am alten sowie am neuen Feuerwehrhaus Fall muss der Gartenwasserzähler entweder durch eine Fachfirma oder durch Mitarbeiter Buchschwabach unseres Wasserwerks verplombt werden. Die - Glascontainer am Wasserturm hierbei entstandenen Kosten müssen durch den - Milchhaus am Mühlbachweg Antragsteller beglichen werden. Kleinweismannsdorf 3. Für ein- oder angebaute Gartenwasserzähler, Wiesenstraße - Wendehammer (Zufahrt Wiese) deren Eichfrist erst nach 2022 abläuft, gilt, dass auch diese wiederum nach Ablauf der Eichfrist Großweismannsdorf ausgetauscht werden müssen. Am alten Schulhaus 4. Ausgebaute Wasserzähler sind der Verwaltung Buttendorf vorzulegen. Ersatzweise genügt auch ein Foto, Kinderspielplatz neben dem Feuerwehrhaus auf welchem der Zählerstand des ausgebauten Gartenwasserzählers hervorgeht. Raitersaich Schulbushäuschen Clarsbach Abholung der Christbäume Neben dem Feuerwehrhaus Die nicht mehr benötigten Christbäume werden Trettendorf Oedenreuth ab Montag, 1o. Januar 2022 Schulbushäuschen ab 7.00 Uhr Wimpashof von den Mitarbeitern des Bauhofs des Marktes Roß- Defersdorf tal je nach Witterung und Verfügbarkeit von Perso- Neben dem Feuerwehrhaus nal und Fahrzeugen abgeholt - die Ausführung des Winterdienstes geht im Zweifelsfall natürlich vor! Bitte beachten: Es werden nur die Bäume an den oben genann- ten Sammelplätzen abgeholt! Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 679
Amtliche Veröffentlichungen Satzung zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal (BGS-EWS) Vom 09.12.2021 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- (BayRS 2024-1-I) erlässt der Markt Roßtal folgende Satzung zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal: §1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal vom 31.10.2006 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 20/2006 vom 11.11.2006) zuletzt geändert durch Satzung vom 12.04.2021 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05/2021 vom 28.04.2021) wird wie folgt geändert: 1. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die Zahl „3,30“ wir durch die Zahl „3,42“ ersetzt. 2. § 10a Abs. 8 wird wie folgt geändert: Die Zahl „0,44“ wird durch die Zahl „0,47“ ersetzt. 3. § 10 Abs. 3, 4 wird wie folgt geändert: (3) Auf schriftlichen Antrag bleibt das aus der öffentlichen Wasserversorgungs- einrichtung bezogene Wasser für Zwecke der Gartenbewässerung bei der Gebührenberechnung nach Maßgabe nachstehender Regelungen unberücksichtigt, wenn es der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung nicht zugeführt wird. • Die abzugsfähige Wassermenge ist durch eine zweite Wasseruhr, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen muss, nachzuweisen. • Der Einbau der zweiten Wasseruhr hat ausschließlich durch einen anerkannten Fachbetrieb des Gas-, Wasser- und Installationshandwerks zu erfolgen. Angebaute Wasserzähler sind vom anerkannten Fachbetrieb oder von den Gemeindewerken, auf Antrag, zu verplomben. Ihr Einbau bzw. Anbau ist dem Markt unverzüglich mit Bekanntgabe des Zählerstandes und Tag des Einbaus schriftlich anzuzeigen. Zum Nachweis ist eine Rechnung des Fachbetriebs beizulegen. Die 680 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Gebührenberechnung nach Maßgabe nachstehender Regelungen unberücksichtigt, wenn es der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung nicht zugeführt wird. Amtliche Veröffentlichungen • Die abzugsfähige Wassermenge ist durch eine zweite Wasseruhr, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen muss, nachzuweisen. • Der Einbau der zweiten Wasseruhr hat ausschließlich durch einen anerkannten Fachbetrieb des Gas-, Wasser- und Installationshandwerks zu erfolgen. Angebaute Wasserzähler sind vom anerkannten Fachbetrieb oder von den Gemeindewerken, auf Antrag, zu verplomben. Ihr Einbau bzw. Anbau ist dem Markt unverzüglich mit Bekanntgabe des Zählerstandes und Tag des Einbaus schriftlich anzuzeigen. Zum Nachweis ist eine Rechnung des Fachbetriebs beizulegen. Die Kosten für den Einbau, den Anbau, die Verplombung und spätere Erneuerung der zweiten Wasseruhr trägt der Gebührenpflichtige. • Der Zählerstand ist dem Markt jeweils im Dezember schriftlich mitzuteilen. Kommt der Gebührenpflichtige dieser Mitteilungspflicht nicht nach, kann der Markt den Verbrauch schätzen oder gegen Kostenerstattung selbst ablesen. (4) Vom Abzug sind stets ausgeschlossen: Wassermengen bis zu 10 m³ jährlich sowie hauswirtschaftlich genutztes Wasser, zur Speisung von Heizungsanlagen oder Schwimmbecken verbrauchtes Wasser sowie für Baumaßnahmen oder Reinigungszwecke genutztes Wasser. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Marktgemeinderat am 07.12.2021 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Roßtal, 09.12.2021 Markt Roßtal Gegner Erster Bürgermeister Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 681
Amtliche Veröffentlichungen Infoabend der Ansbacher Gymnasien Informationen von der vhs Am Dienstag, 18. Januar 2022, um 19.00 Uhr fin- Aktuell pausieren alle Bewegungskurse der vhs, alle det in der Sporthalle des Theresien-Gymnasiums, anderen Kurse finden unter 2G statt. Schreibmüllerstraße 10, 91522 Ansbach, der gemein- same Informationsabend der drei Ansbacher Gym- Das neue vhs-Programmheft erscheint am 14.01.2022 nasien statt. und liegt dann an den bekannten Auslagestellen zur Abholung bereit, u.a. im Rathaus Roßtal. Zeitgleich Eingeladen sind alle interessierten Eltern und Erzie- finden Sie die Kurse auch alle online auf www.vhs- hungsberechtigten, deren Kinder in die Jahrgangs- oberasbach-rosstal.de zur Anmeldung bereit. stufe 5 eines Gymnasiums in Ansbach übertreten wollen. Das neue Semester startet dann am 14. Februar 2022. Über die dann gültigen Hygieneregeln infor- Angesichts der aktuellen Situation wird darum ge- mieren wir Sie immer aktuell, wenn Sie in einem beten, dass jeweils nur ein Elternteil pro Kind an der Kurs angemeldet sind oder auf unserer Webseite. Veranstaltung teilnimmt. Das gesamte Team der vhs Oberasbach & Roßtal Neben der Verpflichtung zum Tragen einer medizi- wünscht eine ruhige, besinnliche Zeit und einen gu- nischen Maske bitten wir darum, nur geimpft bzw. ten Rutsch ins neue Jahr. negativ getestet oder nachweislich von Corona ge- nesen vom persönlichen Informationsangebot in der Schule Gebrauch zu machen. Bücherei Markt Roßtal FREIWILLIGEN AGENTUR ROSSTAL Die Freiwilligen Agentur Roßtal Entdecke die Welt wünscht geruhsame Weihnachten und Komm derundTonies. ein gesundes und erfolgreiches 2022 hol‘ Dir Deine Einfach ausleihen und Ohren spitzen! Liebe Hilfesuchende, liebe Hilfegebende, Lieblings-Tonies für die Schulferienzeit in der Bücherei.. er kümmern wir uns wieder ausschließlich ein ! In d iothek um unsere eigenen Familien. Bibl Ab dem 10. Januar 2022 sind wir wieder in gewohnter Weise für Sie da. Andrea Wimmer, Doris Stumpe und Maria Dotzler-Schmidt Kontaktadresse: Das Bürgerbüro in Roßtal Tel.: 09127 / 9010-0 E-Mail: far-rosstal@web.de www.tonies.de 682 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Der Markt Roßtal sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für seine Liegenschaften drei Reinigungskräfte (m/w/d) Der Tätigkeitsbereich der Stellen umfasst die tägli- che Reinigung der Räume der Liegenschaften des Marktes Roßtal. GEMEINSAM Die Arbeit ist von Montag bis Freitag überwiegend MEHR „ ERREICHEN am Nachmittag zu erledigen. Wir bieten Ihnen • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Werden Sie Stifter, Arbeitszeit von 17,5 Stunden (2 Stellen) bzw. wenn... 20 Stunden (1 Stelle) und …Ihnen das Roßtaler Gemeinwohl • Entgelt, Sozialleistungen sowie zusätzliche am Herzen liegt… Altersvorsorge (Zusatzversorgung) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). …Sie von sozialer Arbeit überzeugt sind… …Sie ein persönliches Zeichen für Wir erwarten von Ihnen insbesondere Roßtaler helfen Roßtalern setzen möchten… • ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Flexibilität und Einsatzbereitschaft, • Bereitschaft zur Mehrarbeit außerhalb der …Sie sich für den Markt Roßtal regulären Arbeitszeit engagieren möchten! • Freude im Team zu arbeiten sowie • den Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) und ein eigener PKW Informieren Sie sich! „ Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte Markt Roßtal • Marktplatz 1 • 90574 Roßtal bis 02.01.2022 Tel.: 09127 / 9010-31 • markt@rathaus.rosstal.de bevorzugt an die E-Mailadresse hauptverwaltung@ rathaus.rosstal.de oder den Markt Roßtal, Markt- platz 1, 90574 Roßtal. Bitte verwenden Sie nur Kopien, da eine Rücksen- dung der Unterlagen nicht erfolgt. Nähere Auskünfte zu der Stelle erhalten Sie gerne vom Kämmerer Herrn Witt (Tel.: 09127 9010-222). Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 683
Amtliche Veröffentlichungen Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Roßtal folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer: § 1 Steuertatbestand (1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. (2) Für die Zwecke der Besteuerung werden Hunde unterschieden in: a) Kampfhunde (entsprechend der jeweils gültigen Fassung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 GVBI. S. 268) und b) Hunde. (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist der Markt Roßtal erhebungsberechtigt, wenn der Hundehalter den Hauptwohnsitz in Roßtal hat. § 2 Steuerfreiheit (1) Steuerfrei ist das Halten von Hunden 1. ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben 2. der freiwilligen Hilfsorganisationen nach Art. 2 Abs. 12 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes und des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen 3. für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „BL“, „GL“, „TBI“ oder „H“) Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn der Hund auf Grund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Folgen der Schwerbehinderung zu mildern 4. die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden. Als Herde gilt eine Gruppe von mehr als neun gleichen, in Gemeinschaft lebenden Säugetieren 5. die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind 6. die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen 7. in Tierhandlungen (2) Für Kampfhunde im Sinne von § 5a Abs. 2, 3 und 4 wird eine Steuerbefreiung nach § 2 nicht gewährt. § 3 Steuerschuldner; Haftung (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat oder in einen Haushalt mit bestehender Hundehaltung einzieht. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. 684 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer. § 4 Wegfall der Steuerpflicht; Anrechnung (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzung nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden. (2) Wurde das Halten eines Hundes für den Erhebungszeitraum bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so wird die nachweislich dort für diesen Zeitraum erhobene Steuer auf die Steuer angerechnet, die nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet. Der Nachweis über die bereits entrichtete Hundesteuer erfolgt durch Vorlage des Hundesteuer-Änderungsbescheids der Gemeinde, in der der Hund im Erhebungszeitraum besteuert war. (3) Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht. § 5 Steuermaßstab und Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr: a. für den ersten Hund 90,- Euro b. für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund 180,- Euro c. für Kampfhunde i. S. des §5a Abs. 2,3 und 4 beträgt die Steuer im Kalenderjahr 700,- Euro (2) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die nach § 6 die Hundesteuer ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. § 5a Kampfhunde (1) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. (2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird bei den nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBI. S. 268 BayRS 2011-2-7-1) in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden stets vermutet: • Pitbull • Bandog • American Staffordshire Terrier • Staffordshire Bullterrier • Tosa-Inu Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 685
Amtliche Veröffentlichungen (3) Bei den in § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-l) in der jeweils gültigen Fassung genannten Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht dem Ordnungsamt als der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen: • Alano • American Bulldog • Bullmastiff • Bullterrier • Cane Corso • Dog Agentino • Dogue de Bordeaux • Fila Brasileiro • Mastiff • Mastin Espanol • Mastino Napoletano • Perro de Presa Canario (Dogo Canario) • Perro de Presa Mallorquin • Rottweiler Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Abs. 2 erfassten Hunden. (4) Unabhängig von § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBI. S. 268 BayRS 2011-2-7-1) in der jeweils gültigen Fassung kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben. Für jeden von der örtlich zuständigen Sicherheitsbehörde (Ordnungsamt) festgestellten Hund mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren für den eine Einzelanordnung nach Art. 18 Abs. 2 LSTVG getroffen wurde, gelten die Steuersätze für Kampfhunde. (5) Der erhöhte Steuersatz nach §5 Abs. 1 entfällt bei Tatbeständen nach §5a Abs. 3 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem eine Bescheinigung des Marktes ausgestellt wurde. Bei Fällen nach Abs. 4 entsteht der erhöhte Steuersatz mit Beginn des folgenden Kalendermonats, in dem der Markt als zuständige Behörde die Eigenschaften als Kampfhund festgestellt hat. § 6 Steuerermäßigungen (1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für a) Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 3) gehalten werden b) Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach §58 der Landesverordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 10. Dezember 1968 (GVBI S. 343) mit Erfolg abgelegt haben. c) Therapiehunde nach §39 a Abs. 8a BBG, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegt haben und nachweislich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden. 686 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen (2) Hundehalter, die ihren Hund von einem Tierheim übernommen haben, sind für die ersten 12 Monate der Haltung von der Hundesteuer befreit. Als Nachweis ist der Anmeldung eine Bescheinigung des Tierheims beizulegen. (3) Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. § 7 Züchtersteuer (1) Für Hundezüchter, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, nachweislich zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Abs. 1 Nr. 7 bleibt unberührt. (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 Abs.1. § 8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) (1) Steuervergünstigung werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuervergünstigung begehrt wird. In dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung darzulegen und auf Verlangen der Gemeinde glaubhaft zu machen. Maßgebend für die Steuervergünstigung ist der Kalendermonat. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Kalendermonats, wird die Steuerermäßigung im Folgemonat nach Erfüllung der Ermäßigungsvoraussetzung berechnet. (2) In Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. (3) Bescheinigungen für Steuerfreiheit nach § 2 sowie Steuerermäßigungen nach § 6 sind unaufgefordert einzureichen. § 9 Entstehung der Steuerschuld; Beginn und Ende der Steuerpflicht Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. § 10 Fälligkeit der Steuer (1) Die Hundesteuer wird, soweit nicht anders bestimmt, jeweils zum 1. April eines Kalenderjahres fällig. (2) Im Übrigen wird die Steuer einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids fällig. Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 687
Amtliche Veröffentlichungen § 11 Anzeigepflicht und sonstige Pflichten (1) Wer im Gemeindegebiet einen noch nicht beim Markt gemeldeten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats – unter Angabe von Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers, Zeitpunkt der Inbesitznahme sowie Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes – anmelden. Bei Mischlingshunden sind die Rassen des Mischlings anzugeben. (2) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb eines Monats beim Steueramt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. Bei Besitzwechsel sind der Name und die Anschrift des neuen Besitzers anzugeben; für getötete, verendete oder veräußerte Hunde ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. (3) Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an den Markt Roßtal zurückzugeben. Ebenso ist dem Steueramt jede Wohnungsänderung innerhalb eines Monats mitzuteilen. (4) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist dies innerhalb eines Monats anzuzeigen. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Durch ordnungswidriges Handeln kann nach Art. 16 Nr. 2 KAG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro belegt werden, wer als steuerpflichtiger Hundehalter (§ 3) vorsätzlich oder leichtfertig entgegen 1. § 11 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet 2. § 11 Abs. 4 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt 3. § 14 Abs. 3 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne befestigte Steuermarke umherlaufen lässt 4. § 14 Abs. 5 die Steuermarke auf Verlangen eines Beauftragten der Stadt nicht vorzeigt. § 13 Steuerüberwachung (1) Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann der Markt Roßtal nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des KAG in Verbindung mit Art. 16 des BayDSG und § 93 der AO Kontrollen durchführen sowie Auskünfte von Beteiligten und anderen Personen einholen. (2) Wird im Rahmen der Besteuerung festgestellt, dass der Halter eines oder mehrerer Hunde seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt oder den Hund/ die Hunde an einen, in einer anderen Gemeinde ansässigen Erwerbern übereignet, so ist der Markt Roßtal berechtigt, Kontrollermittlungen zu versenden. § 14 Hundekennzeichen (1) Der Markt Roßtal gibt für jeden Hund ein Hundekennzeichen (Steuermarke) aus. Das Hundekenn- zeichen ist Eigentum des Marktes Roßtal und ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben. Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen eine Gebühr ausgehändigt. 688 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen (2) Die Hundesteuermarken bleiben (sofern keine Geltungsdauer vorgesehen ist) für die Dauer der Hundehaltung gültig. Der Markt Roßtal kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuer- marken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben. (3) Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der befestigten Steuermarke umherlaufen lassen. (4) Jagdhunde sind während der Ausübung der Jagd in den Jagdrevieren im Gemeindegebiet von der Anlegepflicht befreit. (5) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. § 15 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt die Hundesteuersatzung des Marktes Roßtal vom 01.01.2005 außer Kraft. Roßtal, 09.12.2021 Rainer Gegner Erster Bürgermeister Informationsveranstaltung zum Übertritt 2022 an das Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach Informationsveranstaltung zum Übertritt 2022 Alle Erziehungsberechtigten, die den Übertritt ihres Kindes in das Gymnasium an das Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbachin Erwägung ziehen, laden wir zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet statt am Alle Erziehungsberechtigten, die den Übertritt ihres Kindes in das Gymnasium in Erwägung ziehen, laden wir Donnerstag, zu einer Informationsveranstaltung 20.findet ein. Diese Januar 2022 statt am um 19.00 Uhr in unserer Aula Donnerstag, 20. Januar 2022 Um 18.00 Uhr besteht die Möglichkeit, an einem geführten Rundgang durch die Schule teilzunehmen. um 19.00 Uhr in unserer Aula Um 18.00 Uhr besteht die Möglichkeit, an einem geführten Rundgang durch die Schule teilzunehmen. Sollte aufgrund des Infektionsgeschehens die Veranstaltung nicht stattfinden können, bieten wir im März einen Ausweichtermin Sollte an. Der Termin aufgrund wird rechtzeitigdiebekannt des Infektionsgeschehens gegeben. Veranstaltung nicht stattfinden können, bieten wir im März einen Ausweichtermin an. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Wir laden Sie jetzt Wir schon zu einem virtuellen Rundgang in unser Gymnasium ein. Besuchen Sie uns hierzu auf laden Sie jetzt schon zu einem virtuellen Rundgang in unser Gymnasium ein. Besuchen Sie uns hierzu auf www.jsbg.de. unserer Homepageunserer Dort könnenDort Homepage www.jsbg.de. Siekönnen weitere Informationen Sie weitere unter Informationen dem unter demMenüpunkt „Aktuelles“ Menüpunkt „Aktuelles“ – Wegweiser „Übertritt“ finden. – Wegweiser „Übertritt“ finden. Die Anmeldung zum Übertritt erfolgt in der Woche vom 09.05. bis 13.05.2022. Die Anmeldung zum Übertritt erfolgt in der Woche vom 09.05. bis 13.05.2022. Nähere Informationen erhalten Sie direkt über das Sekretariat unserer Schule. Nähere Informationen erhalten Sie direkt über das Sekretariat unserer Schule. gez. B. Veeh-Drexler, OStDin gez. B. Veeh-Drexler, OStDinNaturwissenschaftlich-technologisches und Humanistisches Gymnasium, Musikgymnasium Sprachliches, Moosbacher Str. 9, 91575 Windsbach, Tel. 09871/706666-0, FAX 09871/706666-70 Sprachliches, Naturwissenschaftlich-technologisches und Humanistisches Gymnasium, Musikgymnasium E-mail: jsbg.windsbach@t-online.de, Homepage: www.jsbg.de Moosbacher Str. 9, 91575 Windsbach, Tel. 09871/706666-0, FAX 09871/706666-70 E-mail: jsbg.windsbach@t-online.de, Homepage: www.jsbg.de Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 689
Amtsblatt - Termine 2022 Redaktionsschluss immer montags , wenn nicht anders angegeben. Nr. Erscheinungstermin Anzeigenschluss (mittwochs) (jeweils 12.00 Uhr) 01 26.01.2022 10.01.2022 02 16.02.2022 31.01.2022 03 09.03.2022 Do., 17.02.2022 04 06.04.2022 21.03.2022 05 27.04.2022 Do., 07.04.2022 06 18.05.2022 02.05.2022 07 08.06.2022 23.05.2022 08 29.06.2022 13.06.2022 09 20.07.2022 04.07.2022 10 10.08.2022 25.07.2022 11 07.09.2022 22.08.2022 12 28.09.2022 12.09.2022 13 19.10.2022 Do., 29.09.2022 14 09.11.2022 24.10.2022 15 30.11.2022 14.11.2022 16 21.12.2022 05.12.2022 Änderungen vorbehalten! Anzeigen bitte ausschließlich an redaktion@amtsblatt-rosstal.de senden! 690 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen Redaktionsschluss des kommenden IMPRESSUM Amtsblattes Herausgeber und verantwortlich für den Nächste Ausgabe des Amtsblattes: amtlichen und redaktionellen Inhalt: Nr. 01 / 2022 Markt Roßtal Erster Bürgermeister Rainer Gegner Erscheinungstermin: Marktplatz 1 Mittwoch, 26.01.2022 90574 Roßtal Anzeigenschluss: Redaktion: Montag, 10.01.2022 - 12.00 Uhr Barbara von Grotthuss Tel.: 09127 / 9010-448 Senden Sie bitte Ihre Inserate und Anfragen Abo- / Anzeigenverwaltung & Satz: ausschließlich an folgende Mail-Adresse: Fa. Andreas Wagner PRINT-WERKSTATT redaktion@amtsblatt-rosstal.de Frau Susanne Wagner Tel.: 09127 / 9031878 Reklamationen Amtsblatt redaktion@amtsblatt-rosstal.de Sollten Sie kein Amtsblatt erhalten, oder andere Be- Anzeigenpreisliste: sonderheiten bei der Zustellung zu beachten sein, ab 01.07.2017 die die Austräger der Firma DWF nicht kennen kön- nen, wenden Sie sich bitte direkt an Firma DWF, Tel.: Hinweis zum Datenschutz 0911 / 969810 oder Mail: info@dwfranken.de Gem. Art. 13 DSGVO weisen wir Sie auf Informati- onen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent- nehmen:https://www.rosstal.de/informationen- zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo MOBILE Beratungs Auflage: STELLE im Fürther Landkreis 5.000 Exemplare, kostenlose Verteilung an die Haushalte des Marktes Roßtal. WIR BIETEN Erscheinungsdatum des Amtsblattes: FACHLICHE BERATUNG DIE BERATUNG IST: 3-wöchig, jeweils Mittwoch UND INFORMATION … • kostenlos • telefonisch • RUND UM DAS THEMA Druck: oder persönlich HÄUSLICHE GEWALT Gutenberg Druck + Medien GmbH, Uttenreuth; • vertraulich • BEI STALKING, • auch anonym, MOBBING und FGM Druck auf Umweltpapier, für evtl. Druckfehler wird wenn gewünscht keine Haftung übernommen. Aufgrund der derzeitigen Situation sind persönliche Beratungen nur mit vorheriger Coverfoto / Motiv: Anmeldung möglich. Geschmückter Tannenbaum in Buttendorf Katharina Betz, Buttendorf SO ERREICHEN SIE UNS IM LANDKREIS 0911 - 1 30 90 50 6 WÄHREND DER BERATUNGSSZEITEN MI 9:30 - 11:30 Uhr DO 15:00 - 17:00 Uhr FR 11:00 - 13:00 Uhr Mail: beratungsstelle@frauenhaus-fuerth.de Sie erreichen uns rund um die Uhr: 0911 - 72 90 08 www.frauenhaus-fuerth.de Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 691
Bürgerbrief zum Winterdienst Liebe Bürgerinnen und Bürger, welche Ausmaße der nächste Winter annehmen und welche Verkehrsbehinderungen er mit sich bringen wird, ist nicht vorhersehbar. Sicher wird es wieder Behinderungen durch Glätte und Schnee geben. Solche Einschrän- kungen sind mit dieser Jahreszeit zwangsläufig verbunden und nicht vermeidbar. Die rechtzeitige und ausreichende Vorbereitung auf die winterlichen Straßenverhältnisse hilft Unfallgefahren zu verringern und die Unannehmlichkeiten des Lebens im Winter in der Marktgemeinde erträglich zu machen. Gefordert sind neben dem Markt auch die Haus- und Grundbesitzer, ihre Pflichten im Winterdienst zuverlässig zu erfüllen. Alle sollten bedenken, dass Verkehrsbehinderungen selbst bei perfektem Winterdienst auftreten werden. Jeder ist gut beraten, wenn er in dieser Jahreszeit mehr Zeit als sonst für Wege einplant. Die Folgen von Wintereinbrüchen lassen sich am besten dadurch mildern, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich der Situation anpassen, sich entsprechend ausrüsten und sich im Straßenverkehr besonders vorsichtig und partnerschaftlich verhalten. Diese Veröffentlichung ist als Information für Sie gedacht. Sie soll Ihnen darstellen, welche Maßnahmen der Markt Roßtal im Winterdienst durchführt und welche Aufgaben und Pflichten von den Anliegern, den Grund- und Hausbesitzern erfüllt werden müssen. Nur gemeinsam können wir im Winter sichere Straßen und Wege, die ohne erhebliche Unfallgefahren benutzt werden können, gewährleisten. ÖFFENTLICHE FAHRBAHNEN UND RADWEGE 1. Winterdienst auf Fahrbahnen Der Bauhof des Marktes Roßtal ist im Winter besonders gefordert. Denn er sorgt mit seinen Mitarbeitern, dem LKW, dem Traktor, den Schmalspurfahrzeugen und den Handtrupps dafür, dass der innerörtliche Verkehr im Kernort und den Außenorten sowie auf den Gemeindeverbindungsstraßen trotz Eis und Schnee so gut wie möglich weiterfließt und öffentliche Flächen und Radwege benutzbar bleiben. Wo wird geräumt? Dem Bau- und Umweltausschuss wurden am 21.10.2014 die Entscheidungskriterien aufgrund der rechtlichen Grundlagen vorgestellt, bei welchen Straßen eine Räum- und Streupflicht besteht. Diese Pflicht besteht nur bei Straßen, die verkehrswichtig sind und gefährliche Passagen besitzen. Aufgrund dieser Kriterien erkennt man, dass der Markt Roßtal bei seinem bisherigen Winterdienst weit über das geforderte Maß hinausgeht. Es besteht ein Dringlichkeitsplan. Als erstes werden verkehrswichtige und gefährliche Straßen sowie Schul- busstrecken geräumt und gestreut. Anschließend kümmert man sich um sonstige verkehrswichtige Straßen. Oberste Priorität haben auch die Schulbushaltestellen und Fußgängerüberwege. Fahrbahnen von Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, das bedeutet, Straßen in Wohngebieten werden nicht regelmäßig gestreut. Bei extremen Wetterverhältnissen entscheidet nur der Einsatzleiter „Winterdienst“ über die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes. Ein Anrecht auf regelmäßiges Räumen und Streuen besteht nicht. Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich im Übrigen darauf einstellen, dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit von 20 Uhr bis 5 Uhr kein Räum- und Streudienst stattfindet. Während der Nachtzeit sind nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichte weder die öffentlichen Stellen noch die Anlieger zum Räum- und Streudienst verpflichtet. 692 Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 16 / 2021
Bürgerbrief zum Winterdienst 2. Winterdienst auf Radwegen Bei winterlichen Wetterverhältnissen sind erfahrungsgemäß nur noch wenige Radfahrer unterwegs. Trotzdem bemüht sich der Bauhof auch die Radwege morgens zu räumen und zu streuen. ÖFFENTLICHE GEHWEGE 3. Räum- und Streupflicht durch Anlieger Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen ist Anliegerpflicht – überall im Marktgebiet. Rechtsgrundlage dafür ist die gemeindliche Straßenreinigungsverordnung. Die öffentlichen Gehwege und Gehbahnen müssen auf der ganzen Länge bei Schneefall oder Glatteis werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, d.h. wenn nötig auch mehrmals geräumt und gestreut werden. Wenn Gehwege und Gehbahnen so breit geräumt und gestreut werden, wie es dem Fußgängerverkehr entspricht, ist die Anliegerpflicht erfüllt. Dabei müssen Fußgängerüberwege (Wege zum Überqueren von Fahrbahnen) ungehindert nutzbar sein. Abgeschobene Schnee- und Eismengen sollen am Rande des Gehweges so gelagert werden, dass Fußgänger noch ungehindert gehen können. Es ist untersagt, die abgeschobenen Eis- und Schneemengen auf die Fahr- bahn zu räumen. Unterflurhydranten, Straßenrinnen, Regeneinläufe und evtl. vorhandene Fahrradwege müssen unbedingt frei- gehalten werden. Denken Sie auch daran, beim abgelagerten Schnee dort Durchgänge anzulegen, wo es für die Fußgänger notwendig ist (zum Beispiel bei abgesenktem Randstein für Rollstuhlfahrer). SERVICE UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die für den Winterdienst zuständigen Einrichtungen verwenden auf Fahrbahnen sowie den Geh- und Radwegen Streusalz. Dabei gilt der Grundsatz „So wenig wie möglich und so viel wie nötig“, denn Streusalz ist vor allem für Straßenbäume eine Belastung. Räum- und streupflichtige Anlieger dürfen jedoch aus Umweltgründen auf öffentlichen Gehwegen kein Streu- salz verwenden. Aus ökologischer Sicht sollte auch auf Privatgrund und Privatwegen außer bei besonderen Gefahrenpunkten wie Treppen und starken Steigungen auf Salz verzichtet werden. Verwendet werden dürfen nur Streumittel, die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung versprechen, das sind zum Beispiel Sand, Splitt oder Granulat. Bitte beschaffen Sie sich rechtzeitig vor Winterbeginn geeignetes Streugut, denn der Markt ist nicht zur Lieferung von Streumitteln verpflichtet. Der Markt Roßtal stellt dennoch eine begrenzte Menge in eigens dafür aufgestellten, wettergeschützten Be- hältern zur Verfügung. Daraus darf bei Winterglätte nur zum Bestreuen der Gehwege Material entnommen werden. Vom Angebot des Streuguts können alle Verpflichteten (Hausbesitzer, Mieter) Gebrauch machen. Nicht jedoch Unternehmer oder Dienstleister, die im Auftrag für die Verpflichteten den Winterdienst ausführen. Ihnen ist die Entnahme von Streugut aus den markteigenen Streugutbehältern nicht erlaubt. Um einen geregelten Winterdienst zu gewährleisten, ist es äußerst wichtig, dass in Kurvenbereichen und an Engstellen so geparkt wird, dass die Räumfahrzeuge, deren Breite mit Räumschild bis zu 3,20 m und einer Länge von ca. 9.00 m beträgt, ungehindert ihre Arbeit verrichten können. Sollten Straßen nicht befahren werden können, wird kein erneuter Räum- und Streudienst verrichtet. Nr. 16 / 2021 Amtsblatt des Marktes Roßtal 693
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