AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal

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AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
AMTSBLATT
                Markt                         Roßtal
Nr. 16 - 2021

                                                                                1.22
                                                                 22.12.21 - 26.0
                           Amtliche Veröffentlichungen
                 - Termin vorbehaltlich aktueller Änderungen -

                             Dienstag, 25.01.2022
                             Öffentliche Sitzung des
                           Bau- und Umweltausschusses
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
Markt Roßtal 2021 – Ein Rückblick
  Ein weiteres verrücktes Jahr geht zu Ende.

  Die Coronapandemie verändert seit nun zwei Jahren unseren Alltag maßgeblich. Sie beeinflusst unser Den-
  ken und Handeln, wodurch vor allem das gesellschaftliche Leben stark betroffen wird. So konnten beliebte
  Veranstaltungen, allen voran die Kirchweihen und der Martinimarkt, in diesem Jahr zum wiederholten Mal,
  nicht stattfinden.

  Dies waren Entscheidungen, die niemandem leichtgefallen sind. Jedoch waren sie notwendig und wichtig,
  um das Infektionsgeschehen nicht außer Kontrolle geraten zu lassen.

  Als Bürgermeister bin ich nun seit 1,5 Jahren im Amt. Ich kenne daher keine Amtszeit ohne Pandemie.
  Dennoch habe ich in dieser Zeit, trotz aller negativer Erfahrungen, die jeder von uns gemacht hat, einiges
  Positives erleben dürfen. Immer daran beteiligt waren meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ver-
  waltung, Bauhof, Ver- und Entsorgungsbetrieben, Hort, Mittagsbetreuung und allen anderen kommunalen
  Dienststellen.

  Sie haben sich an die sich stetig verändernden Coronaregelungen angepasst und sind ihrer Arbeit mit gro-
  ßem Engagement und Zuverlässigkeit nachgegangen. So konnte der Dienstbetrieb des Rathauses sicherge-
  stellt werden. Ihnen allen danke ich dafür vielmals.
  Weiterhin bedanke ich mich bei meinem Marktgemeinderat für seine gute und konstruktive Arbeit.
  Die Markträtinnen und Markträte standen mir immer zur Seite. Auch in schwierigen Situationen haben
                   wir zusammengehalten, geschlossen gehandelt und den Mut nicht verloren.

                    Um den Markt Roßtal zukunftsfähig aufzustellen, wurden auch in diesem Jahr wieder
                     einige Bauprojekte auf den Weg gebracht oder bereits umgesetzt. Normalerweise wer-
                      den die aktuellen Projekte des Marktes Roßtal im Rahmen einer Bürgerversammlung
                        aufgezeigt. Da diese heuer coronabedingt leider ausfallen mussten, werden die Bau-
                         maßnahmen in einem Bericht vorgestellt. Diesen finden Sie auf den Seiten 694 ff.
                          Die geplanten Bürgerversammlungen werden ggf. je nach Pandemielage im Früh-
                            jahr 2022 nachgeholt.

                               Bei einem besonderen Bauprojekt sind wir sehr froh, dass sich der Bau als
                                nicht geeignet für unser südwestliches Gemeindegebiet herausgestellt hat.
                                 Die Rede ist vom geplanten ICE-Instandhaltungswerk Nürnberg, das die
                                   Landschaft zwischen Raitersaich und Buchschwabach massiv verändert
                                    hätte. Vielen Dank an die Bürgerinitiativen aus Raitersaich und den Nach-
                                      barorten für ihren unermüdlichen Einsatz sowie an meine Bürgermeis-
                                       terkollegen aus Heilsbronn und Rohr für das geschlossene Auftreten.

                                        Über ein Förderprogramm für Kleinprojekte, das Regionalbudget,
                                        konnte der Markt Roßtal Fördergelder für die Umsetzung zweier
                                        Projektideen einholen.

                                        Mit dem Geld wurden für den neuen Spielplatz in Oedenreuth ein
                                        Feuerwehr-Spielfahrzeug und eine Federwippe im Feuerlöscher-
                                        Design gekauft. Zudem wurde vom Regionalbudget ein zweites Bür-
                                        gerlastenrad, das „Robberla“, für die Bürgerinnen und Bürger des
                                        Marktes Roßtal angeschafft.

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AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
Aktionen
   Auch wenn der Großteil der Veranstaltungen, aufgrund der aktuellen Situation, nicht stattfinden konnte,
   sorgten 2021 zumindest einige kleinere Aktionen für etwas Abwechslung im Alltag.

   Zu Beginn des Jahres fand unser alljährlicher Unternehmerempfang statt - zum ersten Mal im Onlinefor-
   mat. Von Zuhause aus konnten sich die Roßtaler Unternehmerinnen und Unternehmer über das Thema
   „Digitale Transformation“ informieren und während einer digitalen Zaubershow eine leckere Brotzeit
   genießen. Diese wurde den Teilnehmenden von der Firma Zeitinger direkt nach Hause geliefert.

   Im Frühjahr veranstalteten wir einen Fairen Kochkurs. Natürlich fand auch dieser online statt. Die Zutaten
   für das Menü lieferte die Hofladenbox vor die Haustüre. Koch Moritz Roth vom Kochraum in Langenzenn
   führte die Teilnehmenden durch das Menü und erklärte die einzelnen Schritte. So kochten die Teilneh-
   merinnen und Teilnehmer gemeinsam und doch jeder für sich ein 3-Gänge-Menü mit fairen und regionalen
   Produkten.

   Ebenfalls im Frühjahr startete der Fotowettbewerb „Augenblicke“. Die Roßtalerinnen und Roßtaler wurden
   dazu aufgefordert, ihren liebsten Augenblick zu fotografieren und zu zeigen, was ihrer Liebe zum Markt
   Roßtal Ausdruck verleiht. Es sind wirklich tolle Bilder entstanden. Die besten Werke wurden prämiert und
   werden im Sommer 2022 ausgestellt.

   Auch in diesem Jahr fanden die Roßtaler Verkaufstage statt. Die sonst am Martinimarkt vertretenen Verei-
   ne präsentierten sich im kleinen Rahmen an der Spitzweed-Kulturscheune der Öffentlichkeit und verkauf-
   ten zahlreiche Leckereien an unsere Bürgerinnen und Bürger. Neu war, dass heuer auch Unternehmen an
   den Verkaufstagen teilgenommen haben.

   Im Herbst stellte der Markt Roßtal seine neue Wanderkarte „Roßtaler Wander-Runden“ fertig und präsen-
   tierte sie auf der Consumenta. Die Karte zeigt Vorschläge für Wanderungen rund um Roßtal auf.
   Das Tolle daran: das Druckwerk wird von einer digitalen Version begleitet. Über einen QR-Code kommen
   Sie dabei von der Karte auf die entsprechende Internetseite. Natürlich funktioniert das Ganze auch ohne
   Karte. Unter www.rosstal-aktiv.de können Sie alle Wanderrouten und vieles mehr abrufen. Schauen Sie
   doch vorbei und seien Sie aktiv im Markt Roßtal unterwegs.

   Der Hohenzollerntag fand im Oktober statt. Unter dem Motto „Hier spielt die Musik“ hatten die Roßtale-
   rinnen und Roßtaler die Chance, den Profis der Nürnberger Staatsphilharmonie zu lauschen. Die Musiker
   spielten in der St. Laurentius Kirche Klänge aus vergangenen Zeiten der Hohenzollern. Weiterhin fanden
   zwei Führungen über den Oberen Markt zum Thema Hohenzollern statt.

   Passend zum 11.11., an dem der Pulzermärtl seine Gaben bringt, teilte der Markt etwas Leckeres an alle
   Kinder aus Grundschule und Kindertagesstätten des Marktes Roßtal aus. So fanden knapp 1000 Martinerli
   ihren Weg zu den Kindern. Vielleicht ist es ihnen dann nicht ganz so schwer gefallen, dass der Martinimarkt
   und damit der Besuch des Pulzermärtl in diesem Jahr leider nicht stattfinden konnte.

   Fair und Nachhaltig
   Auch in Sachen Fairtrade und Nachhaltigkeit hat sich
   wieder etwas bei uns getan.
   So war der Markt Roßtal eine der ersten Kommunen,
   die die Resolution „Kommunen für ein starkes Liefer-
   kettengesetz in Deutschland" unterzeichnet haben.
   Damit senden wir ein Signal an alle Verantwortlichen,
   jetzt zu handeln und Menschen- sowie Umweltrechte
   zu schützen.

Nr. 16 / 2021                            Amtsblatt des Marktes Roßtal                                            675
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
Unsere Teilnahme am Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“ hat sich auch gelohnt. Wir haben zwar
      keinen Hauptpreis gewonnen, dennoch erhielten wir als Anerkennung unseres Engagements in diesem Be-
      reich einen Gewinn. So bekommt der Markt eine Strategie- und Kommunikationsberatung entlang der lo-
      kalen Agenda 2030 kostenfrei zur Verfügung gestellt. Damit wird ein weiterer Schritt in unsere nachhaltige
      Zukunft gemacht.

      Radverkehr
      Hinsichtlich des Radverkehrs in Roßtal wurden auch 2021 wieder einige Projekte auf den Weg gebracht und
      realisiert. Neben dem bereits gut genutzten 2. Bürgerlastenrad Robberla, wurden einige Fahrrad-Anlehnbü-
      gel bestellt, welche die Radabstellmöglichkeiten im Gemeindegebiet verbessern werden.

      Auch an den Bahnhöfen Roßtal und Raitersaich sollen durch eine Kooperation mit der Bike+Ride-Offensive
      der DB AG diesbezüglich Verbesserungen entstehen. Außerdem wurden drei Fahrradreparaturstationen
      angeschafft, die ab nächstem Frühjahr Fahrradfahrern bei Pannen helfen werden.

      Aber auch konzeptionell hat der Markt Roßtal beim Thema Radverkehr in diesem Jahr einen großen Schritt
      gemacht, indem er nach einer Vorbereisung vorläufig in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kom-
      munen in Bayern e.V. aufgenommen wurde. Der Markt hat nun vier Jahre Zeit, die positiven Eindrücke der
      AGFK-Experten zu bestätigen und deren vielfältige Verbesserungsvorschläge umzusetzen. Durch die AGFK-
      Mitgliedschaft konnte sich die Gemeinde bereits einige Tipps zu kritischen Radverkehrsstellen im Ort bei
      einer Fahrrad-Planerwerkstatt holen.

      Beim Stadtradeln 2022 konnte der Markt Roßtal dieses Mal eine gestiegene Zahl an Mitradelnden aufweisen
      – ein tolles Zeichen für die Radbegeisterung in unserer Gemeinde. Ein Highlight während der Aktion war
      zudem das Roßtaler Lastenradtreffen am Gelände Freizeit und Erholung, das im nächsten Jahr wiederholt
      werden soll.

      Ich danke allen Roßtalerinnen und Roßtalern, allen Vereinen und besonders auch der großen Anzahl von
      Ehrenamtlichen für ihre tolle Arbeit in diesem Jahr.

      Denn 2021 war wieder ein herausforderndes und spezielles Jahr.

      Vieles kam anders als geplant und erwartet. Wir befinden uns noch immer im Kampf gegen
      die Pandemie. Doch jeder von uns kann helfen, die Lage zu verbessern und das Infektions-
      geschehen einzudämmen. Dies sollten wir gemeinsam angehen, so dass im nächsten Jahr
      vielleicht wieder Normalität eintreten kann. Lassen Sie uns also zusammen mit viel Mut,
      Solidarität und Optimismus auf das neue Jahr blicken.

      Nun wünsche ich Ihnen allen ein schönes Weihnachtsfest und
      einen guten Rutsch ins neue Jahr.
      Genießen Sie Ihre Feiertage und vor allem:
      Bleiben Sie gesund!

      Ihr

      Rainer Gegner
      Erster Bürgermeister

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AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Öffentliche Sitzung des                                    Aus der Bauverwaltung
 Bau- und Umweltausschusses
                                                            Die nächste öffentliche Sitzung des
 Am Dienstag, 25.01.2022, ist um 18.30 Uhr im               Bau- und Umweltausschusses findet am
 ehemaligen TUSPO-Sportheim, Sportplatzweg 1,               Di., 25. Januar 2022 statt.
 Roßtal, eine Sitzung des Bau- und Umweltaus-
 schusses geplant.                                          Zu behandelnde Baugesuche usw. sind bis
                                                            spätestens
 Eine Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss                        Di., 11. Januar 2022
 noch nicht fest.                                                     um 12.00 Uhr
 Achtung:                                                   einzureichen.
 Die Krankenhaus-Ampel steht derzeit auf Rot.
 Es gilt für Besucherinnen/Besucher die 3G-Regelung         Diese Frist gilt nicht für geplante Bauvorhaben, die
 gem. § 3 der 14. BaylfSMV.
                                                            1. den Festsetzungen eines Bebauungsplans in al-
 Der Einlass inkl. Kontrolle beginnt um 18.15 Uhr.
                                                                len Punkten entsprechen,
 Für Zuhörerinnen und Zuhörer der öffentlichen Teile
                                                            2. dem Freistellungsverfahren gemäß Art. 58 der
 der Gremiumssitzung gilt bei Betreten der Sitzungs-
                                                                Bayer. Bauordnung unterliegen und / oder
 gebäude sowie auf den Verkehrsflächen die Pflicht
                                                            3. im unverplanten Innenbereich liegen.
 zum Tragen einer FFP2-Maske.

 Bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern
 kann die Maske am Platz abgenommen werden.                 Sozialpsychiatrischer Dienst Fürth
 Es gelten die tagesaktuell gültigen Infektionsschutz-
 maßnahmen. Informieren Sie sich bitte hierzu am Tag        Der Sozialpsychiatrische Dienst Fürth (Stadt und
 der Sitzung auf der Homepage des Marktes Roßtal.           Landkreis) bietet in Zusammenarbeit mit dem
                                                            Markt Roßtal, dem Evang.-Luth. und Kath. Pfarramt
 Soweit die Sitzung stattfindet, wird die Tagesordnung      Sprechstunden in Roßtal im Alten Rathaus an.
 auf der Internetseite des Marktes www.rosstal.de
 und im Schaukasten an der Ostseite des Rathauses           Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
 bekannt gemacht.
                                                            Sozialpsychiatrischer Dienst
                                                            Hilfe für Menschen in Krisen und mit psychischen
 Gender-Hinweis
                                                            Belastungen
 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei               Frankenstraße 12
 Personenbezeichnungen und personenbezogenen                90762 Fürth
 Hauptwörtern im Amtsblatt meist ausschließlich die         Tel.: 0911 / 975 66 70
 männliche Form verwendet.                                  info@sozialpsychiatrischer-dienst-fuerth.de
 Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleich-
 behandlung grundsätzlich für alle Geschlechter             Notariats-Sprechstunde
 (m/w/d). Die verkürzte Sprachform hat nur redakti-
 onelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.                Die nächste Notariatssprechstunde im Alten Rat-
                                                            haus, Rathausgasse 2, Zi. 03 / EG, findet statt
                                                            am
  Baustelle an der FÜ 22 macht Winterpause
                                                                       Mittwoch, 12. Januar 2022
  Ab 17.12.2021 werden die Bauarbeiten an der Kreis-                   von 14.00 bis 17.00 Uhr.
  straße FÜ 22 unterbrochen, da die Baumaßnahme
  in die Winterpause geht. Deshalb wird die Obere           Um telefonische Voranmeldung unter Tel.: 09103 /
  Bahnhofstraße ab diesem Zeitpunkt vorübergehend           1027 wird gebeten.
  wieder in beide Richtungen befahrbar sein.

Nr. 16 / 2021                             Amtsblatt des Marktes Roßtal                                        677
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Öffnungszeiten des Rathauses, der VHS,                        Besondere Öffnungszeiten des Rathauses
 der SMS und der Bücherei Roßtal                               an Weihnachten und Silvester

 Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Öffnungs-              In den letzten beiden Wochen des Jahres entfallen
 zeiten aufgrund der Infektionsschutzmaßnah-                   die Öffnungszeiten des Rathauses am Donnerstag-
 menverordnung von den Angaben abweichen                       nachmittag.
 können.
                                                               Damit wird das Rathaus am Do., 23.12.2021 sowie
 Rathaus des Marktes Roßtal                                    am Do., 30.12.2021, jeweils um 12.00 Uhr schließen.
 Marktplatz 1 - Tel.: 09127 / 9010-0
 Öffnungszeiten:                                               An Heiligabend und Silvester ist das Rathaus nicht
 Montag bis Freitag         08.00 - 12.00 Uhr                  geöffnet.
 Dienstag		                 15.00 - 16.00 Uhr
 Donnerstag		               15.00 - 19.00 Uhr
                                                               Bereitschaftsdienst für Wasserschäden
 Bücherei des Marktes Roßtal
 Schulstr. 36 - Tel.: 09127 / 9047157                          Bei Wasserschäden sind die eingerichteten Be-
 Öffnungszeiten:                                               reitschaftsdienste für den Markt Roßtal unter der
 Montag 			                   14.00 - 18.00 Uhr                Tel.: 09127 / 57145 bzw. für den Bereich des Wasser-
 Dienstag		                   14.00 - 16.30 Uhr                zweckverbandes unter Tel.: 09127 / 95250 zu erreichen.
 Mittwoch		                   14.00 - 16.30 Uhr
 Donnerstag 		                14.00 - 19.00 Uhr
 Freitag		                    10.00 - 12.00 Uhr                Dank für Weihnachtsbaumspenden
 Volkshochschule des Marktes Roßtal                            Der Markt Roßtal bedankt sich ganz herzlich
 Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 9010-770                       bei folgenden Bürgern für ihre Weihnachtsbaum-
 Öffnungszeiten Roßtal:                                        Spende:
 Mo., Di., Mi., 		         10.00 - 12.00 Uhr
                                                               Spender			Aufstellort
 Donnerstag		              15.00 - 18.00 Uhr
                                                               Gläser, Raitersaich		    Defersdorf
 Freitag 			               geschlossen
                                                               Büttner, Roßtal 			      Marktplatz
 vhs-Geschäftsst. Oberasbach – Tel.: 0911 / 96 91 148
                                                               Kastner, Buchschwabach		 Buttendorf
                                                               Kastner, Buchschwabach		 Raitersaich
 Sing- und Musikschule südl. Landkreis Fürth                   Kastner, Buchschwabach		 Weitersdorf
 Rathausgasse 2 - Tel.: 09127 / 9010-336
 Öffnungszeiten:
                                                               Abzug der Schmutzwassergebühr des
 Montag - Donnerstag       09.00 – 12.00 Uhr
                                                               Wassers zur Gartenbewässerung
 Montag		                   14.00 – 16.00 Uhr
 Mittwoch		                 14.00 – 16.00 Uhr                  Änderung der Satzung für Gartenwasserzähler
 Freitag                          geschlossen
 Das Büro der Sing- und Musikschule bleibt                     Nach eingehender Überprüfung durch die Verwal-
 während der bayerischen Schulferien ge-                       tung des Marktes und der Rechtsaufsicht des Land-
 schlossen.                                                    ratsamtes Fürth wurde festgestellt, dass die gänz-
                                                               liche Abschaffung der Gartenwasserzähler nicht
                                                               rechtskonform ist.
 Homepage des Marktes Roßtal                                   Aus diesem Grund wird mit Beginn des neuen Jahres
                                                               wiederum die Möglichkeit eingeräumt, einen Zähler
 Alle Informationen finden Sie auch auf unserer                zu installieren, um auf diese Weise die Schmutzwas-
 Homepage                                                      sermenge gebührenmindernd bei der Berechnung
 		www.rosstal.de                                              der Abwassergebühr zu berücksichtigen.

678                                          Amtsblatt des Marktes Roßtal                                Nr. 16 / 2021
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

  Allerdings wird es eine „Bagatellgrenze“ von 10 cbm          Kernort Roßtal:
  geben. Das bedeutet, dass erst ab dem 11. Kubikme-           - Nürnberger Straße / Im Winkel
  ter entnommenen Gartenwassers die Abzugsmög-                 - Hochstraße / Am Parkplatz Schulgelände
  lichkeit bei der Schmutzwassermenge greift und               - Hofrat-Heinlein-Platz
  somit die ersten zehn Kubikmeter bei der Abzugs-             - Buchschwabacher Straße / Anlage
  menge unberücksichtigt bleiben.                              - Schulstraße / Spitzweed-Scheune
                                                               - Untere Bahnhofstraße / Trafohäuschen
  Einer der Hintergründe für diese Entscheidung
                                                               - Fürther Straße / Siebenbürgener Straße
  des Marktgemeinderates war, dass neben dem ge-
                                                               - Obere Bahnhofstraße / Containerstandplatz
  wünschten ökologischen Einspareffekt (Wasser
                                                               - Pelzleinstraße / Containerstandplatz
  ist ein kostbares und knappes Gut) auch die Re-
  duzierung des Verwaltungsaufwandes erzielt wird.             - Sichersdorfer Straße / Containerstandplatz
  Bei einem Großteil der Gartenwasserzähler standen
  zudem die Abzugsmengen in keinem wirtschaftli-               Alle Ortsteile:
  chen Verhältnis mehr zum Verwaltungsaufwand.                 Stöckach
                                                               Am Feuerwehrhaus
  Was ist künftig zu beachten?                                 Neuses
  1. Die Gartenwasserzähler sind für sechs Jahre               Neben Schulbushäuschen
     geeicht, danach müssen Sie wiederum ausge-
     tauscht und durch neue, geeichte Gartenwas-               Herboldshof
     serzähler ersetzt werden.                                 An der Hofausfahrt
  2. Es können auch Gartenwasserzähler an den                  Weitersdorf
     Außenwasserhahn angebaut werden. In diesem                Am alten sowie am neuen Feuerwehrhaus
     Fall muss der Gartenwasserzähler entweder
     durch eine Fachfirma oder durch Mitarbeiter               Buchschwabach
     unseres Wasserwerks verplombt werden. Die                 - Glascontainer am Wasserturm
     hierbei entstandenen Kosten müssen durch den              - Milchhaus am Mühlbachweg
     Antragsteller beglichen werden.                           Kleinweismannsdorf
  3. Für ein- oder angebaute Gartenwasserzähler,               Wiesenstraße - Wendehammer (Zufahrt Wiese)
     deren Eichfrist erst nach 2022 abläuft, gilt, dass
     auch diese wiederum nach Ablauf der Eichfrist             Großweismannsdorf
     ausgetauscht werden müssen.                               Am alten Schulhaus
  4. Ausgebaute Wasserzähler sind der Verwaltung               Buttendorf
     vorzulegen. Ersatzweise genügt auch ein Foto,             Kinderspielplatz neben dem Feuerwehrhaus
     auf welchem der Zählerstand des ausgebauten
     Gartenwasserzählers hervorgeht.                           Raitersaich
                                                               Schulbushäuschen
                                                               Clarsbach
  Abholung der Christbäume                                     Neben dem Feuerwehrhaus

  Die nicht mehr benötigten Christbäume werden                 Trettendorf
                                                               Oedenreuth
                ab Montag, 1o. Januar 2022                     Schulbushäuschen
                      ab 7.00 Uhr                              Wimpashof

  von den Mitarbeitern des Bauhofs des Marktes Roß-            Defersdorf
  tal je nach Witterung und Verfügbarkeit von Perso-           Neben dem Feuerwehrhaus
  nal und Fahrzeugen abgeholt - die Ausführung des
  Winterdienstes geht im Zweifelsfall natürlich vor!           Bitte beachten:
                                                               Es werden nur die Bäume an den oben genann-
                                                               ten Sammelplätzen abgeholt!

Nr. 16 / 2021                                Amtsblatt des Marktes Roßtal                                     679
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

                                                Satzung
                                                    zur
           9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
                                    des Marktes Roßtal (BGS-EWS)
                                             Vom 09.12.2021

      Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- (BayRS 2024-1-I)
      erlässt der Markt Roßtal folgende Satzung zur 9. Änderung der Beitrags- und
      Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal:

                                                    §1
      Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Roßtal vom
      31.10.2006 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 20/2006 vom 11.11.2006) zuletzt geändert
      durch Satzung vom 12.04.2021 (Amtsblatt des Marktes Roßtal Nr. 05/2021 vom 28.04.2021)
      wird wie folgt geändert:

         1. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

             Die Zahl „3,30“ wir durch die Zahl „3,42“ ersetzt.

         2. § 10a Abs. 8 wird wie folgt geändert:

             Die Zahl „0,44“ wird durch die Zahl „0,47“ ersetzt.

         3. § 10 Abs. 3, 4 wird wie folgt geändert:

             (3) Auf schriftlichen Antrag bleibt das aus der öffentlichen Wasserversorgungs-
             einrichtung bezogene Wasser für Zwecke der Gartenbewässerung bei der
             Gebührenberechnung nach Maßgabe nachstehender Regelungen unberücksichtigt,
             wenn es der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung nicht zugeführt wird.

             • Die abzugsfähige Wassermenge ist durch eine zweite Wasseruhr, die den
             eichrechtlichen Vorschriften entsprechen muss, nachzuweisen.
             • Der Einbau der zweiten Wasseruhr hat ausschließlich durch einen
             anerkannten Fachbetrieb des Gas-, Wasser- und Installationshandwerks zu erfolgen.
             Angebaute Wasserzähler sind vom anerkannten Fachbetrieb oder von den
             Gemeindewerken, auf Antrag, zu verplomben. Ihr Einbau bzw. Anbau ist dem Markt
             unverzüglich mit Bekanntgabe des Zählerstandes und Tag des Einbaus schriftlich
             anzuzeigen. Zum Nachweis ist eine Rechnung des Fachbetriebs beizulegen. Die
680                                    Amtsblatt des Marktes Roßtal                            Nr. 16 / 2021
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
Gebührenberechnung nach Maßgabe nachstehender Regelungen unberücksichtigt,
                wenn es der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung nicht zugeführt wird.

                                                             Amtliche Veröffentlichungen
                • Die abzugsfähige Wassermenge ist durch eine zweite Wasseruhr, die den
                eichrechtlichen Vorschriften entsprechen muss, nachzuweisen.
                • Der Einbau der zweiten Wasseruhr hat ausschließlich durch einen
                anerkannten Fachbetrieb des Gas-, Wasser- und Installationshandwerks zu erfolgen.
                Angebaute Wasserzähler sind vom anerkannten Fachbetrieb oder von den
                Gemeindewerken, auf Antrag, zu verplomben. Ihr Einbau bzw. Anbau ist dem Markt
                unverzüglich mit Bekanntgabe des Zählerstandes und Tag des Einbaus schriftlich
                anzuzeigen. Zum Nachweis ist eine Rechnung des Fachbetriebs beizulegen. Die
                Kosten für den Einbau, den Anbau, die Verplombung und spätere Erneuerung der
                zweiten Wasseruhr trägt der Gebührenpflichtige.
                • Der Zählerstand ist dem Markt jeweils im Dezember schriftlich mitzuteilen.
                Kommt der Gebührenpflichtige dieser Mitteilungspflicht nicht nach, kann der Markt
                den Verbrauch schätzen oder gegen Kostenerstattung selbst ablesen.

                (4) Vom Abzug sind stets ausgeschlossen: Wassermengen bis zu 10 m³ jährlich
                sowie hauswirtschaftlich genutztes Wasser, zur Speisung von Heizungsanlagen oder
                Schwimmbecken verbrauchtes Wasser sowie für Baumaßnahmen oder
                Reinigungszwecke genutztes Wasser.

                                                     §2
                                                 Inkrafttreten
       Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

       Vorstehende Satzung wurde vom Marktgemeinderat am 07.12.2021 beschlossen. Sie wird
       hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

       Roßtal, 09.12.2021
       Markt Roßtal

       Gegner
       Erster Bürgermeister

Nr. 16 / 2021                            Amtsblatt des Marktes Roßtal                               681
AMTSBLATT Markt Roßtal - Nr. 16 2021 - Grundschule Roßtal
Amtliche Veröffentlichungen

 Infoabend der Ansbacher Gymnasien                           Informationen von der vhs

 Am Dienstag, 18. Januar 2022, um 19.00 Uhr fin-             Aktuell pausieren alle Bewegungskurse der vhs, alle
 det in der Sporthalle des Theresien-Gymnasiums,             anderen Kurse finden unter 2G statt.
 Schreibmüllerstraße 10, 91522 Ansbach, der gemein-
 same Informationsabend der drei Ansbacher Gym-              Das neue vhs-Programmheft erscheint am 14.01.2022
 nasien statt.                                               und liegt dann an den bekannten Auslagestellen zur
                                                             Abholung bereit, u.a. im Rathaus Roßtal. Zeitgleich
 Eingeladen sind alle interessierten Eltern und Erzie-       finden Sie die Kurse auch alle online auf www.vhs-
 hungsberechtigten, deren Kinder in die Jahrgangs-           oberasbach-rosstal.de zur Anmeldung bereit.
 stufe 5 eines Gymnasiums in Ansbach übertreten
 wollen.                                                     Das neue Semester startet dann am 14. Februar
                                                             2022. Über die dann gültigen Hygieneregeln infor-
 Angesichts der aktuellen Situation wird darum ge-           mieren wir Sie immer aktuell, wenn Sie in einem
 beten, dass jeweils nur ein Elternteil pro Kind an der      Kurs angemeldet sind oder auf unserer Webseite.
 Veranstaltung teilnimmt.
                                                             Das gesamte Team der vhs Oberasbach & Roßtal
 Neben der Verpflichtung zum Tragen einer medizi-            wünscht eine ruhige, besinnliche Zeit und einen gu-
 nischen Maske bitten wir darum, nur geimpft bzw.            ten Rutsch ins neue Jahr.
 negativ getestet oder nachweislich von Corona ge-
 nesen vom persönlichen Informationsangebot in
 der Schule Gebrauch zu machen.

                                                                             Bücherei Markt Roßtal

                   FREIWILLIGEN
                   AGENTUR ROSSTAL

          Die Freiwilligen Agentur Roßtal                      Entdecke die Welt
      wünscht geruhsame Weihnachten und                       Komm derundTonies.
       ein gesundes und erfolgreiches 2022
                                                              hol‘ Dir Deine
                                                                 Einfach ausleihen und Ohren spitzen!

      Liebe Hilfesuchende, liebe Hilfegebende,
                                                              Lieblings-Tonies
             für die Schulferienzeit                          in der Bücherei..
                                                                              er
       kümmern wir uns wieder ausschließlich                              ein          !
                                                                          In d
                                                                               iothek
          um unsere eigenen Familien.                                     Bibl

      Ab dem 10. Januar 2022 sind wir wieder in
            gewohnter Weise für Sie da.

         Andrea Wimmer, Doris Stumpe und
              Maria Dotzler-Schmidt

                  Kontaktadresse:
              Das Bürgerbüro in Roßtal
                Tel.: 09127 / 9010-0
             E-Mail: far-rosstal@web.de                        www.tonies.de

682                                        Amtsblatt des Marktes Roßtal                                 Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen

 Der Markt Roßtal sucht

 ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für seine
 Liegenschaften

       drei Reinigungskräfte (m/w/d)

 Der Tätigkeitsbereich der Stellen umfasst die tägli-
 che Reinigung der Räume der Liegenschaften des
 Marktes Roßtal.
                                                              GEMEINSAM
 Die Arbeit ist von Montag bis Freitag überwiegend               MEHR

                                                            „
                                                               ERREICHEN
 am Nachmittag zu erledigen.

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    mit einer durchschnittlichen wöchentlichen
                                                                  Werden Sie Stifter,
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    und Einsatzbereitschaft,
 • Bereitschaft zur Mehrarbeit außerhalb der                      …Sie sich für den Markt Roßtal
    regulären Arbeitszeit                                                  engagieren möchten!
 • Freude im Team zu arbeiten sowie
 • den Führerschein Klasse B (früher Klasse 3)
    und ein eigener PKW                                                     Informieren Sie sich!               „
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                    bis 02.01.2022                                Tel.: 09127 / 9010-31 • markt@rathaus.rosstal.de

 bevorzugt an die E-Mailadresse hauptverwaltung@
 rathaus.rosstal.de oder den Markt Roßtal, Markt-
 platz 1, 90574 Roßtal.

 Bitte verwenden Sie nur Kopien, da eine Rücksen-
 dung der Unterlagen nicht erfolgt.

 Nähere Auskünfte zu der Stelle erhalten Sie gerne
 vom Kämmerer Herrn Witt (Tel.: 09127 9010-222).

Nr. 16 / 2021                             Amtsblatt des Marktes Roßtal                                               683
Amtliche Veröffentlichungen

                           Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
      Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt
      Roßtal folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer:

      § 1 Steuertatbestand

      (1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer
          gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das
          Kalenderjahr.
      (2) Für die Zwecke der Besteuerung werden Hunde unterschieden in: a) Kampfhunde (entsprechend
          der jeweils gültigen Fassung der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
          Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 GVBI. S. 268) und b) Hunde.
      (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist der Markt Roßtal
          erhebungsberechtigt, wenn der Hundehalter den Hauptwohnsitz in Roßtal hat.

      § 2 Steuerfreiheit

      (1) Steuerfrei ist das Halten von Hunden
              1. ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
              2. der freiwilligen Hilfsorganisationen nach Art. 2 Abs. 12 des Bayerischen
                  Rettungsdienstgesetzes und des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der
                  Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen
              3. für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Schwerbehindertenausweis
                  mit Merkzeichen „BL“, „GL“, „TBI“ oder „H“) Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt,
                  wenn der Hund auf Grund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Folgen der
                  Schwerbehinderung zu mildern
              4. die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden notwendig sind und zu
                  diesem Zwecke gehalten werden. Als Herde gilt eine Gruppe von mehr als neun gleichen,
                  in Gemeinschaft lebenden Säugetieren
              5. die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen
                  Einrichtungen untergebracht sind
              6. die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als
                  Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur
                  Verfügung stehen
              7. in Tierhandlungen
      (2) Für Kampfhunde im Sinne von § 5a Abs. 2, 3 und 4 wird eine Steuerbefreiung nach § 2 nicht
          gewährt.

      § 3 Steuerschuldner; Haftung

      (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse
          oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat oder in einen
          Haushalt mit bestehender Hundehaltung einzieht. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in
          Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen
          Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam
          gehalten.

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Amtliche Veröffentlichungen

       (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie
           Gesamtschuldner.
       (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer.

       § 4 Wegfall der Steuerpflicht; Anrechnung

       (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzung nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden
           Kalendermonaten erfüllt werden.
       (2) Wurde das Halten eines Hundes für den Erhebungszeitraum bereits in einer anderen Gemeinde
           der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so wird die nachweislich dort für diesen Zeitraum
           erhobene Steuer auf die Steuer angerechnet, die nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge
           werden nicht erstattet. Der Nachweis über die bereits entrichtete Hundesteuer erfolgt durch
           Vorlage des Hundesteuer-Änderungsbescheids der Gemeinde, in der der Hund im
           Erhebungszeitraum besteuert war.
       (3) Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die Steuerpflicht
           besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine
           neue Steuerpflicht.

       § 5 Steuermaßstab und Steuersatz

       (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr:
               a. für den ersten Hund 90,- Euro
               b. für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund 180,- Euro
               c. für Kampfhunde i. S. des §5a Abs. 2,3 und 4 beträgt die Steuer im Kalenderjahr 700,- Euro
       (2) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl
           der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die nach § 6 die Hundesteuer ermäßigt wird, gelten als
           erste Hunde.

       § 5a Kampfhunde

       (1) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht und
           Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder
           Tieren auszugehen ist.
       (2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird bei den nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über Hunde mit
           gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBI. S. 268 BayRS 2011-2-7-1) in
           der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder
           mit anderen Hunden stets vermutet:
           • Pitbull
           • Bandog
           • American Staffordshire Terrier
           • Staffordshire Bullterrier
           • Tosa-Inu

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Amtliche Veröffentlichungen

      (3) Bei den in § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
          Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-l) in der jeweils gültigen Fassung
          genannten Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht dem
          Ordnungsamt als der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass
          diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren
          aufweisen:
          • Alano
          • American Bulldog
          • Bullmastiff
          • Bullterrier
          • Cane Corso
          • Dog Agentino
          • Dogue de Bordeaux
          • Fila Brasileiro
          • Mastiff
          • Mastin Espanol
          • Mastino Napoletano
          • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
          • Perro de Presa Mallorquin
          • Rottweiler
          Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Abs. 2
          erfassten Hunden.
      (4) Unabhängig von § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
          Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBI. S. 268 BayRS 2011-2-7-1) in der jeweils gültigen Fassung
          kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit
          dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben. Für jeden von der örtlich
          zuständigen Sicherheitsbehörde (Ordnungsamt) festgestellten Hund mit gesteigerter
          Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren für den eine Einzelanordnung
          nach Art. 18 Abs. 2 LSTVG getroffen wurde, gelten die Steuersätze für Kampfhunde.
      (5) Der erhöhte Steuersatz nach §5 Abs. 1 entfällt bei Tatbeständen nach §5a Abs. 3 mit Ablauf des
          Kalendermonats, in dem eine Bescheinigung des Marktes ausgestellt wurde. Bei Fällen nach Abs.
          4 entsteht der erhöhte Steuersatz mit Beginn des folgenden Kalendermonats, in dem der Markt
          als zuständige Behörde die Eigenschaften als Kampfhund festgestellt hat.

      § 6 Steuerermäßigungen

      (1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
          a) Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 3) gehalten werden
          b) Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines
          ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes
          gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der
          Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung
          nach §58 der Landesverordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 10. Dezember
          1968 (GVBI S. 343) mit Erfolg abgelegt haben.
          c) Therapiehunde nach §39 a Abs. 8a BBG, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegt
          haben und nachweislich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden.

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Amtliche Veröffentlichungen

     (2) Hundehalter, die ihren Hund von einem Tierheim übernommen haben, sind für die ersten 12
         Monate der Haltung von der Hundesteuer befreit. Als Nachweis ist der Anmeldung eine
         Bescheinigung des Tierheims beizulegen.
     (3) Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen
         Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die
         zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m
         Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.

     § 7 Züchtersteuer

     (1) Für Hundezüchter, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem
         Alter, darunter eine Hündin, nachweislich zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde
         dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Abs. 1 Nr. 7 bleibt unberührt.
     (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des
         Steuersatzes nach § 5 Abs.1.

     § 8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)

     (1) Steuervergünstigung werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres
         zu stellen, für das die Steuervergünstigung begehrt wird. In dem Antrag sind die
         Voraussetzungen für die Steuervergünstigung darzulegen und auf Verlangen der Gemeinde
         glaubhaft zu machen. Maßgebend für die Steuervergünstigung ist der Kalendermonat. Beginnt
         die Hundehaltung erst im Laufe des Kalendermonats, wird die Steuerermäßigung im Folgemonat
         nach Erfüllung der Ermäßigungsvoraussetzung berechnet.
     (2) In Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen
         beansprucht werden.
     (3) Bescheinigungen für Steuerfreiheit nach § 2 sowie Steuerermäßigungen nach § 6 sind
         unaufgefordert einzureichen.

     § 9 Entstehung der Steuerschuld; Beginn und Ende der Steuerpflicht

     Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der
     Steuertatbestand verwirklicht wird.

     § 10 Fälligkeit der Steuer

     (1) Die Hundesteuer wird, soweit nicht anders bestimmt, jeweils zum 1. April eines Kalenderjahres
         fällig.
     (2) Im Übrigen wird die Steuer einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids fällig.

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Amtliche Veröffentlichungen

      § 11 Anzeigepflicht und sonstige Pflichten

      (1) Wer im Gemeindegebiet einen noch nicht beim Markt gemeldeten Hund hält, muss ihn innerhalb
          eines Monats – unter Angabe von Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers,
          Zeitpunkt der Inbesitznahme sowie Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes – anmelden. Bei
          Mischlingshunden sind die Rassen des Mischlings anzugeben.
      (2) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb eines Monats beim Steueramt
          abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund
          abhandengekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen
          ist. Bei Besitzwechsel sind der Name und die Anschrift des neuen Besitzers anzugeben; für
          getötete, verendete oder veräußerte Hunde ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
      (3) Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an den Markt Roßtal
          zurückzugeben. Ebenso ist dem Steueramt jede Wohnungsänderung innerhalb eines Monats
          mitzuteilen.
      (4) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist dies
          innerhalb eines Monats anzuzeigen.

      § 12 Ordnungswidrigkeiten

      (1) Durch ordnungswidriges Handeln kann nach Art. 16 Nr. 2 KAG mit einer Geldbuße bis zu
          fünftausend Euro belegt werden, wer als steuerpflichtiger Hundehalter (§ 3) vorsätzlich oder
          leichtfertig entgegen
         1. § 11 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet
         2. § 11 Abs. 4 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht
              rechtzeitig anzeigt
         3. § 14 Abs. 3 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes
              ohne befestigte Steuermarke umherlaufen lässt
         4. § 14 Abs. 5 die Steuermarke auf Verlangen eines Beauftragten der Stadt nicht vorzeigt.

      § 13 Steuerüberwachung

      (1) Zur Überprüfung der Hundehaltungen und zur allgemeinen Aufnahme des Hundebestandes kann
          der Markt Roßtal nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a des KAG in Verbindung mit Art. 16 des
          BayDSG und § 93 der AO Kontrollen durchführen sowie Auskünfte von Beteiligten und anderen
          Personen einholen.
      (2) Wird im Rahmen der Besteuerung festgestellt, dass der Halter eines oder mehrerer Hunde seinen
          Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt oder den Hund/ die Hunde an einen, in einer anderen
          Gemeinde ansässigen Erwerbern übereignet, so ist der Markt Roßtal berechtigt,
          Kontrollermittlungen zu versenden.

      § 14 Hundekennzeichen

      (1) Der Markt Roßtal gibt für jeden Hund ein Hundekennzeichen (Steuermarke) aus. Das Hundekenn-
          zeichen ist Eigentum des Marktes Roßtal und ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.
          Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke
          gegen eine Gebühr ausgehändigt.

688                                     Amtsblatt des Marktes Roßtal                                 Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen

     (2) Die Hundesteuermarken bleiben (sofern keine Geltungsdauer vorgesehen ist) für die Dauer der
         Hundehaltung gültig. Der Markt Roßtal kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuer-
         marken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben.
     (3) Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes
         nur mit der befestigten Steuermarke umherlaufen lassen.
     (4) Jagdhunde sind während der Ausübung der Jagd in den Jagdrevieren im Gemeindegebiet von der
         Anlegepflicht befreit.
     (5) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde die Steuermarke auf Verlangen
         vorzuzeigen.

     § 15 Inkrafttreten

     Die Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

     Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt die Hundesteuersatzung des Marktes Roßtal vom 01.01.2005
     außer Kraft.

     Roßtal, 09.12.2021

     Rainer Gegner

     Erster Bürgermeister

         Informationsveranstaltung zum Übertritt 2022
         an das Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach
                              Informationsveranstaltung zum Übertritt 2022
         Alle Erziehungsberechtigten, die den Übertritt ihres Kindes in das Gymnasium
                           an das Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium            Windsbachin Erwägung ziehen, laden wir
         zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet statt am
                              Alle Erziehungsberechtigten, die den Übertritt ihres Kindes in das Gymnasium in Erwägung ziehen, laden wir
                                                       Donnerstag,
                              zu einer Informationsveranstaltung         20.findet
                                                                 ein. Diese    Januar     2022
                                                                                   statt am
                                                       um 19.00 Uhr in unserer Aula
                                                              Donnerstag, 20. Januar 2022
                  Um 18.00 Uhr besteht die Möglichkeit, an einem geführten Rundgang durch die Schule teilzunehmen.
                                                             um 19.00 Uhr in unserer Aula
                                      Um 18.00 Uhr besteht die Möglichkeit, an einem geführten Rundgang durch die Schule teilzunehmen.
         Sollte aufgrund des Infektionsgeschehens die Veranstaltung nicht stattfinden können, bieten wir im März
         einen Ausweichtermin
                          Sollte an. Der Termin
                                  aufgrund         wird rechtzeitigdiebekannt
                                           des Infektionsgeschehens            gegeben.
                                                                       Veranstaltung nicht stattfinden können, bieten wir im März
                              einen Ausweichtermin an. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
         Wir laden Sie jetzt Wir
                             schon   zu einem virtuellen Rundgang in unser Gymnasium ein. Besuchen Sie uns hierzu auf
                                 laden Sie jetzt schon zu einem virtuellen Rundgang in unser Gymnasium ein. Besuchen Sie uns hierzu auf
                               www.jsbg.de.
         unserer Homepageunserer                  Dort könnenDort
                                     Homepage www.jsbg.de.       Siekönnen
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         – Wegweiser „Übertritt“     finden.
                             – Wegweiser   „Übertritt“ finden.
                         Die Anmeldung zum Übertritt erfolgt in der Woche vom 09.05. bis 13.05.2022.
         Die Anmeldung zum  Übertritt erfolgt in der Woche vom 09.05. bis 13.05.2022.
                              Nähere Informationen erhalten Sie direkt über das Sekretariat unserer Schule.
         Nähere Informationen erhalten Sie direkt über das Sekretariat unserer Schule.
                              gez. B. Veeh-Drexler, OStDin
         gez. B. Veeh-Drexler, OStDinNaturwissenschaftlich-technologisches und Humanistisches Gymnasium, Musikgymnasium
                           Sprachliches,
                              Moosbacher Str. 9, 91575 Windsbach, Tel. 09871/706666-0, FAX 09871/706666-70
         Sprachliches, Naturwissenschaftlich-technologisches       und Humanistisches Gymnasium, Musikgymnasium
                             E-mail: jsbg.windsbach@t-online.de, Homepage: www.jsbg.de
         Moosbacher Str. 9, 91575 Windsbach, Tel. 09871/706666-0, FAX 09871/706666-70
         E-mail: jsbg.windsbach@t-online.de, Homepage: www.jsbg.de

Nr. 16 / 2021                                       Amtsblatt des Marktes Roßtal                                                           689
Amtsblatt - Termine 2022
      Redaktionsschluss immer montags , wenn nicht anders angegeben.

         Nr.            Erscheinungstermin                      Anzeigenschluss
                                (mittwochs)                  (jeweils 12.00 Uhr)
         01                      26.01.2022                          10.01.2022

         02                      16.02.2022                         31.01.2022

         03                      09.03.2022                     Do., 17.02.2022

         04                      06.04.2022                         21.03.2022

         05                      27.04.2022                     Do., 07.04.2022

         06                      18.05.2022                         02.05.2022

         07                      08.06.2022                         23.05.2022

         08                      29.06.2022                         13.06.2022

         09                      20.07.2022                         04.07.2022

         10                      10.08.2022                         25.07.2022

         11                      07.09.2022                         22.08.2022

         12                      28.09.2022                         12.09.2022

         13                      19.10.2022                     Do., 29.09.2022

         14                      09.11.2022                         24.10.2022

         15                      30.11.2022                         14.11.2022

         16                      21.12.2022                         05.12.2022

                                                       Änderungen vorbehalten!

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690                           Amtsblatt des Marktes Roßtal                     Nr. 16 / 2021
Amtliche Veröffentlichungen

  Redaktionsschluss des kommenden                                  IMPRESSUM
  Amtsblattes
                                                                   Herausgeber und verantwortlich für den
  Nächste Ausgabe des Amtsblattes:                                 amtlichen und redaktionellen Inhalt:
  Nr. 01 / 2022                                                    Markt Roßtal
                                                                   Erster Bürgermeister Rainer Gegner
  Erscheinungstermin:                                              Marktplatz 1
  Mittwoch, 26.01.2022                                             90574 Roßtal
  Anzeigenschluss:
                                                                   Redaktion:
  Montag, 10.01.2022 - 12.00 Uhr
                                                                   Barbara von Grotthuss Tel.: 09127 / 9010-448
  Senden Sie bitte Ihre Inserate und Anfragen
                                                                   Abo- / Anzeigenverwaltung & Satz:
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  redaktion@amtsblatt-rosstal.de
                                                                   Frau Susanne Wagner
                                                                   Tel.: 09127 / 9031878
  Reklamationen Amtsblatt                                          redaktion@amtsblatt-rosstal.de

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                                                                   onen zum Datenschutz hin. Diese können Sie auf
                                                                   der Homepage des Marktes Roßtal wie folgt ent-
                                                                   nehmen:https://www.rosstal.de/informationen-
                                                                   zum-datenschutz-nach-art.-13-dsgvo
     MOBILE
 Beratungs                                                         Auflage:
       STELLE
       im Fürther Landkreis
                                                                   5.000 Exemplare, kostenlose Verteilung an die
                                                                   Haushalte des Marktes Roßtal.

                                       WIR BIETEN                  Erscheinungsdatum des Amtsblattes:
                                       FACHLICHE BERATUNG
          DIE BERATUNG IST:                                        3-wöchig, jeweils Mittwoch
                                       UND INFORMATION …
          • kostenlos
          • telefonisch                • RUND UM DAS THEMA         Druck:
            oder persönlich              HÄUSLICHE GEWALT
                                                                   Gutenberg Druck + Medien GmbH, Uttenreuth;
          • vertraulich                • BEI STALKING,
          • auch anonym,                 MOBBING und FGM
                                                                   Druck auf Umweltpapier, für evtl. Druckfehler wird
            wenn gewünscht                                         keine Haftung übernommen.
          Aufgrund der derzeitigen Situation sind
          persönliche Beratungen nur mit vorheriger                Coverfoto / Motiv:
          Anmeldung möglich.                                       Geschmückter Tannenbaum in Buttendorf
                                                                   Katharina Betz, Buttendorf
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  MI     9:30 - 11:30 Uhr
  DO 15:00 - 17:00 Uhr
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  Sie erreichen uns rund um die Uhr:
  0911 - 72 90 08
  www.frauenhaus-fuerth.de

Nr. 16 / 2021                                   Amtsblatt des Marktes Roßtal                                       691
Bürgerbrief zum Winterdienst
  Liebe Bürgerinnen und Bürger,

  welche Ausmaße der nächste Winter annehmen und welche Verkehrsbehinderungen er mit sich bringen wird,
  ist nicht vorhersehbar. Sicher wird es wieder Behinderungen durch Glätte und Schnee geben. Solche Einschrän-
  kungen sind mit dieser Jahreszeit zwangsläufig verbunden und nicht vermeidbar.

  Die rechtzeitige und ausreichende Vorbereitung auf die winterlichen Straßenverhältnisse hilft Unfallgefahren
  zu verringern und die Unannehmlichkeiten des Lebens im Winter in der Marktgemeinde erträglich zu machen.
  Gefordert sind neben dem Markt auch die Haus- und Grundbesitzer, ihre Pflichten im Winterdienst zuverlässig
  zu erfüllen. Alle sollten bedenken, dass Verkehrsbehinderungen selbst bei perfektem Winterdienst auftreten
  werden. Jeder ist gut beraten, wenn er in dieser Jahreszeit mehr Zeit als sonst für Wege einplant.
  Die Folgen von Wintereinbrüchen lassen sich am besten dadurch mildern, dass alle Bürgerinnen und Bürger
  sich der Situation anpassen, sich entsprechend ausrüsten und sich im Straßenverkehr besonders vorsichtig und
  partnerschaftlich verhalten.

  Diese Veröffentlichung ist als Information für Sie gedacht. Sie soll Ihnen darstellen, welche Maßnahmen der
  Markt Roßtal im Winterdienst durchführt und welche Aufgaben und Pflichten von den Anliegern, den Grund-
  und Hausbesitzern erfüllt werden müssen. Nur gemeinsam können wir im Winter sichere Straßen und Wege,
  die ohne erhebliche Unfallgefahren benutzt werden können, gewährleisten.

  ÖFFENTLICHE FAHRBAHNEN UND RADWEGE

  1. Winterdienst auf Fahrbahnen
  Der Bauhof des Marktes Roßtal ist im Winter besonders gefordert. Denn er sorgt mit seinen Mitarbeitern, dem
  LKW, dem Traktor, den Schmalspurfahrzeugen und den Handtrupps dafür, dass der innerörtliche Verkehr im
  Kernort und den Außenorten sowie auf den Gemeindeverbindungsstraßen trotz Eis und Schnee so gut wie
  möglich weiterfließt und öffentliche Flächen und Radwege benutzbar bleiben.

  Wo wird geräumt?
  Dem Bau- und Umweltausschuss wurden am 21.10.2014 die Entscheidungskriterien aufgrund der rechtlichen
  Grundlagen vorgestellt, bei welchen Straßen eine Räum- und Streupflicht besteht.
  Diese Pflicht besteht nur bei Straßen, die verkehrswichtig sind und gefährliche Passagen besitzen.
  Aufgrund dieser Kriterien erkennt man, dass der Markt Roßtal bei seinem bisherigen Winterdienst weit über das
  geforderte Maß hinausgeht.
  Es besteht ein Dringlichkeitsplan. Als erstes werden verkehrswichtige und gefährliche Straßen sowie Schul-
  busstrecken geräumt und gestreut. Anschließend kümmert man sich um sonstige verkehrswichtige Straßen.
  Oberste Priorität haben auch die Schulbushaltestellen und Fußgängerüberwege.

  Fahrbahnen von Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, das bedeutet, Straßen in Wohngebieten werden
  nicht regelmäßig gestreut.
  Bei extremen Wetterverhältnissen entscheidet nur der Einsatzleiter „Winterdienst“ über die Notwendigkeit
  eines Räum- und Streueinsatzes.
  Ein Anrecht auf regelmäßiges Räumen und Streuen besteht nicht.

  Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich im Übrigen darauf einstellen, dass beim Auftreten von Eisglätte oder
  Schneefall während der Nachtzeit von 20 Uhr bis 5 Uhr kein Räum- und Streudienst stattfindet.

  Während der Nachtzeit sind nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichte weder die öffentlichen Stellen
  noch die Anlieger zum Räum- und Streudienst verpflichtet.

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Bürgerbrief zum Winterdienst
   2. Winterdienst auf Radwegen
   Bei winterlichen Wetterverhältnissen sind erfahrungsgemäß nur noch wenige Radfahrer unterwegs.
   Trotzdem bemüht sich der Bauhof auch die Radwege morgens zu räumen und zu streuen.

   ÖFFENTLICHE GEHWEGE

   3. Räum- und Streupflicht durch Anlieger
   Räumen und Streuen auf öffentlichen Gehwegen ist Anliegerpflicht – überall im Marktgebiet.

   Rechtsgrundlage dafür ist die gemeindliche Straßenreinigungsverordnung. Die öffentlichen Gehwege und
   Gehbahnen müssen auf der ganzen Länge bei Schneefall oder Glatteis werktags von 7.00 Uhr bis 20.00
   Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, d.h. wenn nötig auch mehrmals geräumt
   und gestreut werden. Wenn Gehwege und Gehbahnen so breit geräumt und gestreut werden, wie es dem
   Fußgängerverkehr entspricht, ist die Anliegerpflicht erfüllt. Dabei müssen Fußgängerüberwege (Wege zum
   Überqueren von Fahrbahnen) ungehindert nutzbar sein.

   Abgeschobene Schnee- und Eismengen sollen am Rande des Gehweges so gelagert werden, dass Fußgänger
   noch ungehindert gehen können. Es ist untersagt, die abgeschobenen Eis- und Schneemengen auf die Fahr-
   bahn zu räumen.

   Unterflurhydranten, Straßenrinnen, Regeneinläufe und evtl. vorhandene Fahrradwege müssen unbedingt frei-
   gehalten werden. Denken Sie auch daran, beim abgelagerten Schnee dort Durchgänge anzulegen, wo es für die
   Fußgänger notwendig ist (zum Beispiel bei abgesenktem Randstein für Rollstuhlfahrer).

   SERVICE UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN

   Die für den Winterdienst zuständigen Einrichtungen verwenden auf Fahrbahnen sowie den Geh- und Radwegen
   Streusalz. Dabei gilt der Grundsatz „So wenig wie möglich und so viel wie nötig“, denn Streusalz ist vor allem
   für Straßenbäume eine Belastung.

   Räum- und streupflichtige Anlieger dürfen jedoch aus Umweltgründen auf öffentlichen Gehwegen kein Streu-
   salz verwenden. Aus ökologischer Sicht sollte auch auf Privatgrund und Privatwegen außer bei besonderen
   Gefahrenpunkten wie Treppen und starken Steigungen auf Salz verzichtet werden.

   Verwendet werden dürfen nur Streumittel, die eine nachhaltige abstumpfende Wirkung versprechen, das sind
   zum Beispiel Sand, Splitt oder Granulat. Bitte beschaffen Sie sich rechtzeitig vor Winterbeginn geeignetes
   Streugut, denn der Markt ist nicht zur Lieferung von Streumitteln verpflichtet.

   Der Markt Roßtal stellt dennoch eine begrenzte Menge in eigens dafür aufgestellten, wettergeschützten Be-
   hältern zur Verfügung. Daraus darf bei Winterglätte nur zum Bestreuen der Gehwege Material entnommen
   werden. Vom Angebot des Streuguts können alle Verpflichteten (Hausbesitzer, Mieter) Gebrauch machen.

   Nicht jedoch Unternehmer oder Dienstleister, die im Auftrag für die Verpflichteten den Winterdienst ausführen.
   Ihnen ist die Entnahme von Streugut aus den markteigenen Streugutbehältern nicht erlaubt.

   Um einen geregelten Winterdienst zu gewährleisten, ist es äußerst wichtig, dass in Kurvenbereichen und an
   Engstellen so geparkt wird, dass die Räumfahrzeuge, deren Breite mit Räumschild bis zu 3,20 m und einer Länge
   von ca. 9.00 m beträgt, ungehindert ihre Arbeit verrichten können.

   Sollten Straßen nicht befahren werden können, wird kein erneuter Räum- und Streudienst verrichtet.

Nr. 16 / 2021                            Amtsblatt des Marktes Roßtal                                               693
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