Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro
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Oberthaler Nachrichten Wochenzeitung für Gronig, Güdesweiler, Oberthal und Steinberg-Deckenhardt Einzelpreis: 0,70 Euro 54. Jahrgang Donnerstag, 9. Januar 2020 Nr. 1/2/2020
Oberthal -2- Ausgabe 1/2/2020 Saarländischer AnwaltVerein: Wichtige rufnummern 24- Std. anwaltlicher Notdienst in Strafsachen Kinderschutzbund Projekt UFER 0172- 6806275 06851-9301889 Kreisverband St. Wendel, Astrid Schmitt-Jochum: 0171-8303496 Notrufe kinderschutzbund-wnd@gmx.de. Gemeindeverwaltung Oberthal 06854/9017-0 Landesamt für Vermessung, Geoinformation Ortsvorsteher/in der Gemeinde Oberthal: und Landentwicklung (LVGL) 0681 – 9712 400 Ortsvorsteher Gronig, Björn Gebauer 01573/7657643 E-Mail: bjoern.gebauer1@gmx.de Ortsvorsteher Güdesweiler, Timo Backes E-Mail: guedesweiler@online.de 06854/208310 bereitschaftsdienste Ortsvorsteher Oberthal, Reiner Burkholz 06854/6263 Mobil 0162/2150711 Ortsvorsteherin Steinberg-D., Inken Ruppenthal 06852/991166 Ärztlicher Notfalldienst E-Mail: inken.ruppenthal@t-online.de Krankentransporte für die Gemeinde Oberthal Rettungsleitstelle SB 0681/19222 Für die Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Oberthal und Steinberg- Krankenanstalten Deckenhardt Marien-Krankenhaus St. Wendel 06851/5901 Samstag, Sonntag, Feiertag von 08:00 bis 08:00 Uhr Kreiskrankenhaus Ottweiler 06824/3070 Bereitschaftsdienstpraxis St. Wendel, Marienkrankenhaus St. Wendel, Am Elisabethen-Krankenhaus Birkenfeld 06782/180 Hirschberg, Tel.: 01805/663007 Ambulanter Pflegedienst In dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, rufen Sie der Arbeiterwohlfahrt im Kreis St. Wendel 06851/935316 116-117! Malteser Hilfsdienst - Rettungswache Tholey Unter der Rufnummer 116117 ist der diensthabende Arzt unter der Telefon 06853/2829 Woche zu folgenden Zeiten zu erreichen: Sozialer- und Behinderten-Fahrdienst 06851 / 939680 · Montags, dienstags und donnerstags von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Feuerwehr-Notruf 112 darauffolgenden Tages Gemeindewehrführer Stephan Müller, · Mittwochs und freitags von 13:00 bis 08:00 Uhr des darauffolgenden Schwimmbadstr. 4 0175/5948924 Tages Ortsteil Güdesweiler Die Rufnummer 116117 gilt derzeit nicht für HNO-, Augen- und Kinder- und Löschbezirksführer Markus Backes, Jugendärzte. Feldstr. 19, 0178-3595103 Ortsteil Oberthal-Gronig Löschbezirksführer Tobias Schön, Zahnärztlicher Notfalldienst Wiesenstr. 10, Oberthal 0171/2663611 11./12.01.2020 WVW Wasser- und Energieversorgung Dr. P. Bach, Bliesen, Tel.: 06854/6088 Kreis St. Wendel GmbH, Telefon 06851/80030 Auch im Internet unter www.zahnaerzte-saarland.de finden Sie den aktu- Funkhilfsdienst Saar-Hochwald ellen zahnärztlichen Notfalldienst. Über Telefon täglich 06851/70682 - 06853/5243 Überwachungsgebiet Kreis St. Wendel Dienstbereite Apotheken Wochenendbereitschaft erreichbar über CB-Canal 19 von freitags 20.00 Uhr bis sonntags 22.00 Uhr. (Nacht- und Sonntagsdienst) Weißer Ring 09.01.2020 Annen-Apotheke, St. Wendel, St. Annen-Straße 10, Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Tel.: 06851/800010 zur Verhütung von Straftaten e.V. Außenstelle St. Wendel 06857/5198 Marien-Apotheke, Oberthal, Poststraße 26, Regionalbüro Saarbrücken 0681/67319 el.: 06854/6008 Zentraler kostenfreier Opfernotruf 0130/3499 10.01.2020 Allerburg-Apotheke, Namborn-Eisweiler, Allerburg 16, Giftinformationszentrale, Tel. 06841/162846 Tel.: 06857/9002979 Ansprechpartner für Bürger in Fragen der Altenhilfe Neue Apotheke, St. Wendel, St. Annen-Str. 12, Seniorenbüro Tel.: 06851/8023935 Landkreis St. Wendel 06851/801-5201 11.01.2020 Johannis-Apotheke, Marpingen, Alsweilerstr. 9, Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel Tel.: 06853/1600 Tel. 06851/801-5251 Wendalinus-Apotheke, St. Wendel, Jahnstr. 4, Betreuungsbehörde Tel.: 06851/2928 Landkreis St. Wendel 06851/801-5210 oder -5211 12.01.2020 Linden-Apotheke, Bliesen, Kirchstr. 3a, Tel.: 06854/76911 Schuldner- und Insolvenzberatung, 13.01.2020 Glocken-Apotheke, Namborn, Hauptstr. 8, Landkreis St. Wendel 06851/801-5221 Tel.: 06854/8996 Caritas Pflegedienst Schaumberg 14.01.2020 Brühl-Apotheke, Oberthal, Im Brühl 2, Tel.: 06854/802415 St. Annen Str. 43, St. Wendel, Tel.: 06851/97 93 90 15.01.2020 Mauritius-Apotheke, Alsweiler, Tholeyer Str. 27, energis GmbH (vormals Südwestgas und VSE) Tel.: 06853/922040 energis GmbH Störungsdienst Strom (24 h) 0681/9069-2611 Primstal-Apotheke, Primstal, Hauptstr. 45, Tel.: 06875/688 energis GmbH Störungsdienst Erdgas (24 h) 0681/9069-2610 16.01.2020 Hirsch-Apotheke, Tholey, Metzer Str. 10, Tel.: 06853/2203 PRO FAMILIA Süduferstr. 14, 66538 Neunkirchen 06821/27677 Christliche Hospizhilfe im Landkreis St. Wendel e.V. Rettungsleitstelle /Rettungshubschrauber Beratung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen zu erreichen unter der Tel.-Nr. 19222 Bahnhofstraße 8, 66606 St. Wendel, Telefon 06851/869701 Caritas-Verband 06851/93560 Kinderärztlicher Notfalldienst Beratungs- und Koordinierungsstelle 11.01.2020/12.01.2020 - Beratung für ältere Menschen und deren Angehörige Marienhausklinik St. Josef Kohlhof, Neunkirchen, Klinikweg 1, Dorothee Müller 06851/9356-13 Tel.: 06821/3632002 Rose Schwicker 06852/900-414 Krisentelefon des Kreisjugendamtes St. Wendel für Kinder, Jugendliche und Eltern 0172 / 6839078 Tierärztlicher Notfalldienst Arbeiterwohlfahrt Sozialstation Nord-Saar Nur in dringenden Fällen und nach telefonischer Vereinbarung Pflegedienstleiter Frank Pfeifer 06851-9353-16 11./12.01.2020 oder Julius Bettingen-Str. 5, 66606 St Wendel Tierarzt Scholz, Oststr. 74, 66386 St. Ingbert, Tel.: 06894/895050-1 Service-Telefon 0,12 Euro pro Minute 01805-409840 http://www.tss.saarland/ Seniorenheim St. Stephanus Oberthal Weitere aktuelle Notdienste der Tierärzte finden Sie unter Rosenstraße 4 06854/9016-0 www.tierarzt-saar.de
Oberthal -3- Ausgabe 1/2/2020 amtliches bekanntmachungsblatt der gemeinde Oberthal Bekanntmachungen und Informationen 54. Jahrgang Donnerstag, 9. Januar 2020 Nr. 1/2/2020 bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen amtliche per E-Mail an rathaus@oberthal.de. Zur Beantwortung von Fragen steht bekanntmachungen Ihnen Frau Gerlinde Schmitt vom Personalamt unter der Telefon-Nr. 06854/9017-25 gerne zur Verfügung. Im Sinne der Zielsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Frauenförderplanes der Gemeinde Oberthal sind Frauen aufgefordert, Inhaltsverzeichnis sich zu bewerben. AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss - Stellenausschreibung Maler und Lackierer (m/w/d) des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend - Aushändigung von Reisepässen gemacht wird. Bitte reichen Sie nur Kopien ein und verzichten Sie auf - Mitteilung des Fundamtes Hefter oder Ähnliches. Die Rücksendung der Unterlagen ist nur möglich, - Niederschrift Nr. /007/2019 über die Sitzung des Gemeinderates am wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen. 05.11.2019 Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezo- - Niederschrift 1/18 über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des genen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Gemeinde Oberthal Ausschusses für Kultur, Sport, Fremdenverkehr, Natur- und Umwelt- wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der schutz am 28.11.2018 Datenschutzbestimmungen einhalten. - Niederschrift 05/2019 über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Stephan Rausch - Bürgermeister des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschusses am 22.10.2019 Bekanntmachung - Niederschrift über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werk- sausschusses am 09.04.2019 der Realsteuerhebesatzung 2020 1. Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuer- - Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt Hebesätze der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2020 am 15.10.2019 Aufgrund - Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt am 28.11.2019 - § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung - Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuer- der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt Hebesätze der Gemeinde Oberthal für das Haushaltsjahr 2020 geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsblatt I S. 639) - Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Oberthal - in Verbindung mit § 1 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. 1973 I S. 586), zuletzt geändert durch Artikel 38 des - Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Oberthal Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) - Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Oberthal und - sowie § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der seine Ausschüsse Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt Verantwortlich für den Inhalt: Der Bürgermeister geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. Mitteilung der Ortsvorsteher I S. 2338), Ortsvorsteher Gronig hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberthal in seiner Sitzung am 17. - Rückblick Neujahrsempfang Dezember 2019 folgende Satzung beschlossen: Ortsvorsteher Güdesweiler §1 - Neujahrsgrüße Realsteuerhebesätze Ortsvorsteher Oberthal Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt: - Veranstaltungskalender 2020 - Seniorenheim St. Stephanus Oberthal a) Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Ortsvorsteherin Steinberg/Deckenhardt Betriebe) auf 300 v.H. - Spendenaktion b) Grundsteuer B (für die bebauten Oberthal, 07.01.2020 und baulich nutzbaren Grundstücke) auf 400 v.H. Der Bürgermeister Stephan Rausch c) Gewerbesteuer auf 415 v.H. §2 Stellenausschreibung Kleinbeträge bei der Grundsteuer Die Gemeinde Oberthal (ca. 6.100 Einwohner) sucht zum nächstmögli- Gemäß § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes werden die Kleinbeträge bei chen Zeitpunkt der Grundsteuer wie folgt fällig: einen Maler und Lackierer (m/w/d) a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 EUR nicht für den gemeindeeigenen Baubetriebshof. übersteigt. Der Aufgabenbereich umfasst alle auf einem kommunalen Baubetriebs- b) am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte des Jahresbetrages, hof anfallenden Arbeiten. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag wenn dieser 30 EUR nicht übersteigt. für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 4 bzw. 5 mit den §3 üblichen Sozialleistungen. Inkrafttreten Wir erwarten: Die Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Am gleichen Tag verliert die - eine abgeschlossene Berufsausbildung als Maler und Lackierer Satzung vom 12. Dezember 2018 ihre Gültigkeit. - Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, kooperatives Verhalten, Eigenin- Oberthal, 17.12.2019 itiative und Flexibilität Der Bürgermeister der Gemeinde Oberthal gez. Stephan Rausch - den Besitz des Führerscheins der Klasse B (früher 3) 2. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- - Bereitschaft für den Einsatz im Winterdienst ten des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des - Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb der täglichen Arbeitszeit. KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen wie Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12 Lebenslauf, Abschlusszeugnis der Berufsausbildung in Kopie richten Sie Abs. 6 KSVG). bitte bis spätestens 12.01.2020 an die Gemeinde Oberthal, Poststraße Oberthal, 20.12.2019 20, 66649 Oberthal. Gern können Sie sich auf diese Stelle auch online Der Bürgermeister der Gemeinde Oberthal - Stephan Rausch
Oberthal -4- Ausgabe 1/2/2020 Wir sind für Sie da! Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Wenn Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten besuchen möchten, rufen Sie uns an. Gemeindeverwaltung Oberthal, Poststraße 20, 66649 Oberthal Tel.: 06854/9017-0, Fax: 06854/9017-17, E-Mail: rathaus@oberthal.de, Internet: www.oberthal.de Ihre Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung Oberthal: Fachbereich 1 - Zentrale Steuerung Sachgebiet Name Tel. Zimmer Bürgermeister Stephan Rausch - 28 21 Sekretariat des Bürgermeisters Elke Abazi - 28 19 Personal, Wirtschaftsförderung, Wahlen Gerlinde Schmitt - 25 20 Oberthaler Nachrichten, Schule, Kultur, Kapellenwiese, Kindergarten Tina Rudolphy - 27 18 EDV, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit Thomas Schmitt - 23 16 Information, Hallenvermietung, Rententermine Tanja Schirra - 11 1 Fachbereich 2 - Bürgerbüro Sachgebiet Name Tel. Zimmer Ordnungs-, Straßenverkehrs- und Gewerbeamt, Feuerwehr Esther Schön - 22 7 Meldeamt, Ausweise, Führerscheine, Fundbüro Felix Gläser - 21 3 Julia Raber - 20 3 Fachbereich 3 - Finanzverwaltung Sachgebiet Name Tel. Zimmer Finanzen, Steuern, Abfall, Abwasser Jochen Klemm - 31 10 Tobias Schön - 29 12 Finanzen, Steuern, Abfall, Friedhof Katja Herz - 30 13 Petra Finkler - 12 13 Heidrun Stemmler - 44 8 Gemeindekasse, Vollstreckung Johannes Schumacher - 37 8 Fachbereich 4 - Bauen, Wohnen, Umwelt Sachgebiet Name Tel. Zimmer Bauamt, Bauanträge Stephan Junk - 36 24 Grundstücke, Umwelt Elisabeth Scheid - 34 22 Tiefbau Hans-Dieter Hoffmann - 46 27 Gebäudeverwaltung, Hochbau Peter Müller - 35 27 Ortsvorsteher/In Gronig Björn Gebauer Tel.: 01573/7657643 bjoern.gebauer1@gmx.de Güdesweiler. Timo Backes Tel.: 06854/208310 guedesweiler@online.de Oberthal Reiner Burkholz Tel.: 06854/6263 reinerburkholz@gmx.de Steinberg-Deckenhardt Inken Ruppenthal Tel.: 06852/991166 inken.ruppenthal@t-online.de Bauhof, Gewerbegebiet Wallfeld Günter Wilhelm Tel.: 06854/6838 Fax: 06854/7090799 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle: Die Grüngutannahmestelle ist bis vorläufig März 2020 geschlossen. Kindergarten Güdesweiler, Steinberger Straße 3 Telefon: 06854/435 Leiterin Marika Laub E-Mail: kita.guedesweiler@oberthal.de Grundschule Oberthal, Schwimmbadstraße 35 Telefon: 06854/802756 Schulleiterin Sandra Schöneberger Fax: 06854/802757 Förster, Hans Michel Telefon: 06854/9017-48 Sprechstunden, Zimmer 1, im Rathaus Mittwochs 16:30 - 17:30 Uhr Rentenberatung, Wolfgang Jung, Zimmer 25, 1. Stock, im Rathaus Dienstags 08.00 - 12.00 Uhr Termine nach tel. Vereinbarung bei Tanja Schirra Telefon: 06854/9017-0 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Oberthal Telefon: 06854/3284053; Handy: 01573 7614486 Hartmut Heinke, Steffesheck 2, 66649 Oberthal E-Mail: hartmut.heinke@yahoo.de Sprechstunden jeden 1. Montag im Monat im Rathaus, Zimmer 25, 1. Stock, nach vorheriger Vereinbarung Familienberatungszentrum Telefon: 06854/3284125 Regina Leinen, Hauptstraße 78, 66649 Oberthal Handy: 0151/20324990 Sprechzeiten nach Vereinbarung! Polizeiposten Oberthal, im Rathaus Telefon: 06854/8534 Dienstag 13.30 - 15.30 Uhr und Donnerstag 10 - 12 Uhr Fax: 06854/9795-012 oder Polizeiinspektion St. Wendel Telefon: 06851/8980
Oberthal -5- Ausgabe 1/2/2020 Mitteilung des Fundamtes 2. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/19 über beim Fundamt der Gemeinde Oberthal wurde eine Halskette als gefun- die Sitzung des Gemeinderates vom 11.09.2019 den gemeldet. 3. Einleitung des Verfahrens zur Ausführung des Bebauungsplanes Besitzansprüche können beim Fundamt der Gemeinde Oberthal, Zim- „Beim Baumgarten“ in Steinberg-Deckenhardt mer 3, Poststraße 20, 66649 Oberthal, geltend gemacht werden. 4. Beschlüsse zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Ausle- Oberthal, den 07.01.2020 gung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Der Bürgermeister Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nach- Stephan Rausch bargemeinden zum Bebauungsplan „Beim Baumgarten“ in Stein- berg-Deckenhardt Aushändigung von Reisepässen 5. Mitteilugen und Anfragen Die im Zeitraum vom 29.11.2019 bis 12.12.2019 beantragten Reise- Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse: pässe können bei der Gemeindeverwaltung Oberthal, Zimmer 3, vom 1 Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/19 Antragsteller oder von einer dazu bevollmächtigten Person in Empfang über die Sitzung des Gemeinderates vom 13.08.2019 genommen werden. Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als rich- Vorhandene alte Reisepässe sind abzugeben. tig an. Oberthal, den 07.01.2020 Abstimmungsergebnis: Der Bürgermeister einstimmig dafür Stephan Rausch 2 Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 5/19 über die Sitzung des Gemeinderates vom 11.09.2019 Aushändigung von Führerscheinen Der Gemeinderat erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als rich- Nachfolgend sind die Nummern der Kartenführerscheine aufgelistet, die tig an. bei der Führerscheinstelle der Gemeinde Oberthal, Rathaus, Zimmer 3, Abstimmungsergebnis: abgeholt werden können. einstimmig dafür Die bisherige Fahrerlaubnis ist abzugeben. 3 Einleitung des Verfahrens zur Ausführung des Bebauungsplanes „Beim Baumgarten“ in Steinberg-Deckenhardt L0660073J51 L0660073I41 L0660071B41 Vorlage: BV/0057/2019 L066006KP93 L0660031033 L066001L374 Der Bürgermeister erläutert, seit Beginn der 60-er Jahren sei in der L0601005262 Willi-Bruch-Straße ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Zu den baulichen Oberthal, den 07.01.2020 Anlagen gehöre eine separate Betriebsinhaberwohnung in der Straße Der Bürgermeister „Beim Baumgarten“, in kurzer Entfernung zum gewerblich genutzten Stephan Rausch Hauptgebäude des Betriebes. Da die Betriebsinhaberwohnung nicht mehr benötigt werde, stehe diese grundsätzlich für eine Wohnnut- Niederschrift GR/007/2019 zung im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes zur Verfügung. über Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2019 Darüber hinaus ergäbe sich mit der vorliegenden Planung die Mög- Sitzungsort: Bürgersaal, OG, Poststr. 20, 66649 Oberthal lichkeit, die Bebauung im Bereich der Straße „Beim Baumgarten“ Beginn: 18:00 Uhr weiter zu verdichten. Das Plangebiet sei bereits über die „Willi-Bruch- Ende: 19:10 Uhr Straße“ und Straße „Beim Baumgarten“ vollständig erschlossen. Anwesend: Für die Fläche existiere derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Vorsitzende/r Aktuell beurteile sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Herr Bürgermeister Stephan Rausch BauGB. Danach sei eine Wohnnutzung innerhalb des Plangebietes Mitglieder nicht realisierungsfähig, da der Gewerbebetrieb angrenze. Daher bedürfe es der Aufstellung eines Bebauungsplanes; der Grundstücks- Herr Manfred Altmeyer Herr Timo Backes eigentümer habe die Firma Kernplan mit der Durchführung des Ver- Herr Dennis Baumgart Herr Reiner Burkholz fahrens beauftragt. Herr Björn Gebauer Herr Axel Haab Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Herr Frank Henkes Frau Ingrid Keiper Vorhabens zu schaffen, hat im ersten Schritt die Einleitung des Ver- Herr Matthias Maurer Herr Dennis Meisberger fahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Baumgarten“ in Herr Johann Peltzer Herr Heinz Detlev Puff Steinberg-Deckenhardt zu erfolgen. Herr Günter Raber Herr Antonius Schäfer Herr Kern von der Firma Kernplan erläutert anschließend den Rats- Herr Dirk Schäfer Herr Uwe Schäfer mitgliedern ausführlich das Verfahren zur Ausführung des Bebau- ungsplanes. Herr Gerd Schmidt Herr Frank Schön Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Vorhabenträger die Herr Frank Schröder Herr Andreas Schumacher Verfahrenskosten zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Frau Anneliese Schumacher Herr Bernd Simon übernehme und somit auf die Gemeinde keine Kosten zukommen Herr Jona Simon Herr Michael von Ehr werden. Protokollführerin Wegen der Thematik „Ausweisung weiterer Wohnhäuser und Gewer- Frau Elke Abazi beflächen“ habe die WVW die bestehende Mischwasserkanalisation von der Verwaltung der Ortslage auf ihre Abflusskapazität geprüft und festgestellt, dass Herr Stephan Junk für die Ableitung zusätzlicher Oberflächenwässer bzw. Mischwässer Herr Jochen Klemm aus Wohn- oder Gewerbeansiedlung keine Abflusskapazitäten in der Frau Gerlinde Schmitt örtlichen Kanalisation vorhanden seien. Mitunterzeichner Zusätzliche Dimensionserweiterungen durch Kanalerneuerungen Herr Manfred Altmeyer, CDUHerr Gerd Schmidt, SPD seien nur unter hohem finanziellen Aufwand zu realisieren. Hier gelte Entschuldigt: es zu berücksichtigen, dass auch die Anlagen des Entsorgungsver- Herr Christian Paulus bandes auf eine zusätzliche Erschließung hin überprüft werden müss- Herr Andreas Wita ten, da die besagte Fläche nach dem Kenntnisstand der WVW bisher Herr Christoph Wolf weder hydraulisch noch bezüglich der Schmutzfracht in den bisheri- Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er gen Berechnungen Berücksichtigung gefunden habe. stellt fest, dass Des Weiteren werde sich eine Erhöhung des Versiegelungsgrades a) die Ratsmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mitteilung der betreffenden Fläche auf den Oberflächenabfluss im Starkre- der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, genfall negativ auswirken. Hier empfehle die WVW der Gemeinde, b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und sat- das erhöhte Überflutungsrisiko im Bereich der unterhalb liegenden zungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröf- Ortslage zu betrachten und bewerten zu lassen. Weiter bleibe fest- fentlicht wurden und zuhalten, dass die Wohnhäuser in der Straße „Beim Baumgarten“ c) die Ratsmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. über eine Grundstücksanschlussleitung über deren rückwärtigen Öffentlicher Teil Grundstücke an den Kanal in der „Willi-Bruch-Straße“ angeschlossen Änderungen bzw. Ergänzungen zur Tagesordnung des öffentlichen Tei- seien. Im übrigen seiass die Abwasserbeseitigung nicht Gegenstand les werden nicht beantragt. Der Gemeinderat erkennt die vorliegende des Bebauungsplanverfahrens. Gleichwohl werden im laufenden Tagesordnung einstimmig an. Sie lautet wie folgt: Bebauungsplanverfahren die Träger öffentlicher Belange, u.a. WVW, gehört, deren Stellungnahmen sachgerecht abzuwägen seien. Dies 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/19 über sei Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan Rechtskraft erlan- die Sitzung des Gemeinderates vom 13.08.2019 gen werde.
Oberthal -6- Ausgabe 1/2/2020 Der Gemeinderat folgt der der Empfehlung des Ortsrates Steinberg- Von der Verwaltung nahmen teil: Deckenhardt und des Bauausschusses und beschließt, die Einleitung Stephan Rausch Vorsitzender des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Beim Baumgar- Weitere anwesende: ten“ im Ortsteil Steinberg-Deckenhardt gemäß Vorlage. Schriftführer: Abstimmungsergebnis: Tobias Schön einstimmig dafür Sonstige: 4 Beschlüsse zur Billigung des Entwurfes, zur öffentlichen Ausle- Michael Dorscheid, WVW gung und zur parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Mitunterzeichner: Träger öffentlicher Belange sowie zur Abstimmung mit den Nach- Anneliese Schumacher (SPD) bargemeinden zum Bebauungsplan „Beim Baumgarten“ in Stein- Andreas Schumacher (CDU) berg-Deckenhardt Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er Vorlage: BV/0058/2019 stellt fest, dass Im weiteren Verfahrensschritt, so der Vorsitzende, habe die Billigung des Planentwurfes inkl. Begründung, die öffentliche Auslegung und a) die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mit- die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli- teilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, cher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan „Beim b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und sat- Baumgarten“ zu erfolgen. zungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröf- Mit der Einladung zur heutigen Sitzung sei den Ratsmitgliedern der Pla- fentlicht wurden und nentwurf inklusive Begründung, der Beschlussvorschlag samt Lageplan c) die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen übermittelt worden. sind. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Ortsrates Steinberg-Decken- A. Beschlüsse zur Tagesordnung hardt bzw. des Bauausschusses und beschließt, den vorgelegten Entwurf Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt. des Bebauungsplanes sowie der Begründung zu billigen, den Bebau- Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt: ungsplanentwurf öffentlich auszulegen und parallel die Behörden und B. TAGESORDNUNG sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Anlage zu beteiligen. Öffentliche Sitzung: Abstimmungsergebnis: 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 2/18 über einstimmig dafür die Sitzung des Werkausschusses am 29.11.2018 5 Mitteilungen und Anfragen 2. Mitteilungen und Anfragen Der Vorsitzende teilt mit, dass am Mittwoch, den 15.01.2020, 18:00 C. Beratung und Beschlussfassung Uhr, im Bürgersaal die Schulung des neuen Ratsinformationssystems – 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 2/18 Umgang mit Tablets – stattfinde. über die Sitzung des Werkausschusses am 29.11.2018 Andreas Schumacher: Herr Schumacher weist darauf hin, dass die im Abstimmungsergebnis: Brühlcentrum stehenden Kleidercontainer komplett voll und teilweise Ja-Stimmen: 9 auch beschädigt seien. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die Entspricht: einstimmig dafür Container im Privateigentum auf Privatgelände des Brühlcentrums 2. Mitteilungen und Anfragen befänden und dies grundsätzlich keine Sache der Gemeinde sei; gerne werde die Verwaltung jedoch einen Hinweis an den Eigentümer richten. An diesem Tagesordnungspunkt geht der Vorsitzende auf das Problem der Geruchsbelästigung im Bereich Poststraße / Römerstraße ein und Dennis Meisberger: Herr Meisberger erkundigt sich nach dem Sach- berichtet darüber, dass hier an einer Lösung gearbeitet wurde. Er über- stand „Freies W-LAN“ in der Gemeinde. Der Bürgermeister erläutert, mit gibt das Wort an Herrn Michael Dorscheid und bittet ihn, den Ausschuss WiFi4EU habe die EU-Kommission ab Februar 2018 ein Programm für über die Vorgehensweise in Kenntnis zu setzen. Kommunen bereitgestellt, über das die Installation kostenloser öffentli- Herr Dorscheid berichtet, dass es in diesem Bereich in der Vergangenheit cher WLAN-Hotspots gefördert werden könne. Dabei sollten die Kosten öfters zu Geruchsbelästigungen aus der Kanalisation gekommen ist. Ein Mit- für Hardware (Access Points) und Installationsaufwände des Netzes bis verursacher der Belästigung ist das EVS-Pumpwerk Osenbachstraße, welche zu einer Höhe von 15.000 Euro auf Gutscheinbasis vollständig gefördert das dort gesammelte Abwasser in Höhe der Kreuzung Osenbachstraße / werden. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Kommune das Netz Römerstraße konzentriert an die gemeindliche Kanalisation übergibt. nach Vorgaben der EU und auf eigene Kosten mindestens 3 Jahre lang In Zusammenarbeit mit dem EVS wurden entlang des Straßenzuges betreiben werde und dass die zu versorgende Örtlichkeit noch nicht mit Römerstraße in sämtliche Schächte und Straßeneinläufe Geruchsfilter einem kostenfreien, vergleichbaren WLAN versorgt sei. Die Gemeinde eingebaut um die Belästigung zu verhindern. Oberthal habe sich zu diesem Projekt beworben und habe Ende Oktober Des Weiteren soll in trockenen Sommermonaten bei wiederum auftre- die Mitteilung erhalten, dass wir den Gutschein von 15.000,00 € erhalten tender Geruchsbelästigung die Spülzyklen in diesem Bereich erhöht werden. In Kürze, so der Vorsitzende, werde in den zuständigen Gremien werden. über das weiter Verfahren beraten werden. Axel Haab: Herr Haab zeigt sich verwundert darüber, dass man die Hei- zungsanlage im Rathaus von einer umweltfreundlichen Wärmepumpe Niederschrift 05/2019 umgestellt habe auf Gas. Seines Wissens seien die Reparaturkosten der über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Vergabe-, Wärmepumpe deutlich günstiger gewesen als der Einbau einer Gashei- Grundstücks- und Friedhofsausschusses am 22.10.2019 zung. Tagungslokal: Bürgersaal des Rathauses Oberthal Der Bürgermeister verweist auf die einstimmige Beschlussfassung im Beginn: 18:00 Uhr Bauausschuss und Gemeinderat. In beiden Gremien habe man sich für Ende: 18:45 Uhr die Umstellung auf Gas verständigt. Stimmberechtigt anwesend sind: Niederschrift Reiner Burkholz Mitglied über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werksausschusses Björn Gebauer Mitglied am 09.04.2019 Axel Haab Mitglied Frank Henkes Mitglied Tagungslokal: Bürgersaal des Rathauses Oberthal Christian Paulus Mitglied Beginn: 17:30 Uhr (in Vertretung von Altmeyer, Manfred) Ende: 17:47 Uhr Johann Peltzer Mitglied Stimmberechtigt anwesend sind: (in Vertretung von Backes, Timo) Heike Erfurt Mitglied Günter Raber Mitglied Matthias Maurer Mitglied (in Vertretung von Schäfer, Dirk) Uwe Schäfer Mitglied Antonius Schäfer Mitglied (in Vertretung von Wolf, Christoph) Andreas Schumacher Mitglied Kurt Scherer Mitglied Stimmberechtigt abwesend sind: Gerd Schmidt Mitglied Manfred Altmeyer Mitglied Andreas Schumacher Mitglied Timo Backes Mitglied Anneliese Schumacher Mitglied Dirk Schäfer Vorsitzender Bernd Simon Mitglied Von der Verwaltung nahmen teil: Bernd Stephan Mitglied Stephan Junk Sachbearbeiter Stimmberechtigt abwesend sind: Weitere Anwesende: Christoph Wolf Mitglied TOP 4 und 5: Herr Kern von der Fa. Kernplan
Oberthal -7- Ausgabe 1/2/2020 Schriftführer: 2. Ferienprogramm 2019 Elisabeth Scheid, Schriftführerin 3. Mitteilungen und Anfragen Sonstige: B. Beratung und Beschlussfassung Mitunterzeichner: 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/17 Andreas Schumacher, CDU über die Sitzung vom 25.10.2017 Björn Gebauer, SPD Der Ausschuss erkennt den öffentlichen Teil der Niederschrift als richtig Der Erster Beigeordnete, Herr Dirk Schäfer, begrüßt alle Anwesenden. Er an. stellt fest, dass Abstimmungsergebnis: a) die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mit- Ja-Stimmen: 8 teilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, Entspricht: einstimmig dafür b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und sat- 2. Ferienprogramm 2019 zungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröf- Der Bürgermeister gibt einen kurzen Rückblick über das Ferienprogramm fentlicht wurden und des laufenden Jahres: c) die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen sind. Kindertöpfern beim Töpfermarkt: A. Beschlüsse zur Tagesordnung Dieses Angebot war wiederum für die Kinder kostenlos und wurde durch Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt. Mitarbeiterinnen des Kindergartens und durch einen professionellen Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt: Töpfer betreut. B. TAGESORDNUNG Adventurewoche: Öffentliche Sitzung: Die Adventurewoche fand in der letzten Woche der Sommerferien, d. h. 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/19 über vom 30.07. bis 04.08.2018 im Schullandheim statt. Das Angebot für die die Sitzung des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsaus- Altersgruppe 6 - 10 Jahre wurde von 36 Kindern wahrgenommen, das schusses am 04.09.2019 Angebot für die 11-15jährigen wurde von 23 Kindern gebucht. Das Ange- 2. Mitteilungen und Anfragen bot ist für beide Altersklassen auf 40 Personen beschränkt. Es erreichten C. Beratung und Beschlussfassung uns wieder durchweg positive Rückmeldungen bezüglich dieser Ferien- 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 4/19 freizeit. über die Sitzung des Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhof- Städtefahrten: sausschusses am 04.09.2019 Es wurden Tagesfahrten nach Aschaffenburg, Maastricht, Darmstadt, Abstimmungsergebnis: Speyer und Frankfurt angeboten. Alle Fahren waren in kürzester Zeit aus- Ja-Stimmen: 9 gebucht. Seitens der Fahrgäste erhielten wir eine positive Resonanz. Entspricht: einstimmig dafür Zaubervorstellung Saarbra-Kadabra: 2. Mitteilungen und Anfragen Am Freitag, den 09.11.2018, haben im Dorfgemeinschaftshaus in Gronig Mitteilungen wurden keine gegeben, Anfragen wurden keine gestellt. zwei Zaubervorstellungen stattgefunden. Es wurde um 15:00 Uhr eine Vorstellung für Kinder der Altersgruppe 3 - 6 Jahren angeboten und um 17:00 Uhr eine Zauberveranstaltung für Kinder von 6 - 10 Jahren. Der Ein- Niederschrift Nr. 1/18 tritt war kostenlos. Beide Vorführungen waren mit jeweils ca. 50 Kindern über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses gut besucht. für Kultur, Sport, Fremdenverkehr, Natur- und Umweltschutz am Für beide Zaubervorstellungen sind der Gemeinde Kosten in Höhe von 28.11.2018 530,00 € entstanden. Tagungslokal: Bürgersaal des Rathauses Oberthal Spielenachmittag mit „Spielelagune Saar e. V.“: Beginn: 17:30 Uhr Am Samstag, den 17.11.2018, hat die „Spielelagune Saar“ im Auftrag der Ende: 17:45 Uhr Gemeinde im Dorfgemeinschaftshaus in Gronig einen Spielenachmittag Stimmberechtigt anwesend sind: veranstaltet. Das DRK Gronig hat die Veranstaltung durch den Verkauf von Kaffee und Kuchen unterstützt. Das Angebot wurde von ca. 50 Per- Matthias Maurer Mitglied sonen, vor allem Eltern mit ihren Kindern, angenommen. Die Teilnahme Günter Raber Mitglied war kostenlos. Inken Ruppenthal Mitglied Die Spielelagune Saar berechnet sich für den Spielenachmittag zwischen Gerd Schmidt Mitglied 250,00 und 300,00 €, je nachdem, wie lange gespielt wird und wie viele (in Vertretung von Schmidt, Katrin) Helfer vor Ort benötigt werden. Paul Schmidt Mitglied Beschluss: Andreas Schumacher Mitglied Die Gemeinde bietet folgende Aktivitäten im Jahr 2019 an: (in Vertretung von Scheid, Margarete) · Kindertöpfern beim Töpfermarkt Anneliese Schumacher Mitglied · Adventurewoche vom 05.08. bis 10.08.2019 Bernd Simon Mitglied · Tagesfahrten nach Karlsruhe, Limburg/Lahn, Europapark, Worms, Stimmberechtigt abwesend sind: Straßburg Uwe Schäfer Mitglied · Zaubervorstellung Margarete Scheid Mitglied · Spielenachmittag Katrin Schmidt Mitglied Abstimmungsergebnis: Von der Verwaltung nahmen teil: Ja-Stimmen: 8 Gerlinde Schmitt, Sachbearbeiterin Entspricht: einstimmig dafür Schriftführerin: 3. Mitteilungen und Anfragen Elke Abazi Es werden weder Mitteilungen noch Anfragen vorgebracht. Mitunterzeichner: Andreas Schumacher, CDU Niederschrift Anneliese Schumacher, SPD Sitzung des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt am Dienstag, den Der Bürgermeister, Herr Stephan Rausch, begrüßt alle Anwesenden. Er 15.10.2019 im Gasthaus Benno Stephan, Güdesweilerstraße 12 stellt fest, dass a) die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß und fristgerecht und Mit- Beginn: 18.00 Uhr teilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden, Ende: 19.33 Uhr b) der Sitzungstermin und die Tagesordnung fristgerecht und sat- Die Ortsvorsteherin eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Orts- zungsgemäß im amtlichen Teil der Oberthaler Nachrichten veröf- rates, die anwesenden Zuhörer und Herrn Kern von der Firma Kernplan. fentlicht wurden und Sie stellt fest, dass die Tagesordnung den einzelnen Ortsratsmitgliedern c) die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl erschienen frist- und formgerecht zugegangen ist und diese im Nachrichtenblatt sind. veröffentlicht wurde. A. Beschlüsse zur Tagesordnung Weiterhin wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Anwesend sind die Änderungen und Ergänzung der Tagesordnung werden nicht beantragt. Ortsratsmitglieder Die Tagesordnung der heutigen Sitzung lautet somit wie folgt: Altmeyer Karin Altmeyer Manfred B. TAGESORDNUNG Klee Karl-Heinz Koch Christian Öffentliche Sitzung: Koch Fred Leonhardt Peter 1. Anerkennung des öffentlichen Teiles der Niederschrift Nr. 1/17 über Ruppenthal Inken Schmitt Kevin die Sitzung vom 25.10.2017 Wack Hans-Peter.
Oberthal -8- Ausgabe 1/2/2020 Tagesordnung betreiben zur Verfügung. Von drei Vereinen wurde hierzu ein Antrag Öffentlicher Teil gestellt. Die Verteilung der Mittel wird vom Ortsrat wie folgt festgelegt: Punkt 1: Vereidigung des Ortsratsmitgliedes Karl-Heinz Klee 1. Musikverein 725€ Da Herr Klee in der konstituierenden Sitzung des Ortsrates Steinberg-D. 2. Sportverein 560€ nicht anwesend war wird die Vereidigung von der Ortsvorsteherin Inken Ruppenthal vorgenommen. 3. Feuerwehr 155€ Punkt 2: Verabschiedung langjähriger Ortsratsmitglieder Der Ortsrat beschließt dies einstimmig. Dieser Punkt wird in die nächste Sitzung verschoben Punkt 3: Mitteilungen und Anfragen Punkt 3: Stellungnahme zum einleitenden Verfahren zur Aufstellung - Herr Hans-Peter Wack berichtet, dass die Arbeiten am Dorftreffpunkt des Bebauungsplanes „Beim Baumgarten“ in Steinberg-Decken- bis auf wenige Maßnahmen abgeschlossen sind. Es gab eine Bege- hardt - Vorstellung des Bebauungsplanes hung zur Endabnahme mit Mitarbeitern der Gemeinde und des Herr Kern von der Firma Kernplan stellt dem Ortsrat den Bebauungsplan Ministeriums. Hierbei wurde beschlossen, dass im Frühjahr der unge- und die weitere Vorgehensweise diesbezüglich mittels einer Power-Point pflasterte Bereich der Überdachung an der Leichenhalle seitens der Präsentation vor. Gemeinde ausgekoffert und geschottert wird. Auch die Beschinde- Nach kurzer Diskussion wurde das Verfahren für gut befunden so dass lung des Daches der Grillhütte wird dann vorgenommen. Weiterhin der Ortsrat empfiehlt das Verfahren für den Bebauungsplan einzuleiten. berichtet er, dass im Bereich der Sportplatzstraße, hoch zum Sport- Punkt 4: Entwicklung im ehemaligen Max Braun Zentrum platz sich ein großes Schlagloch befindet, das seitens der Gemeinde Die Ortsvorsteherin berichtet über das Treffen mit Herrn Dieter Simon ausgebessert werden muss. Die Ortsvorsteherin wird dieses an die (Projektleiter „Waldritter“ ehemaliges Max Braun Zentrum). Dieser berich- Gemeinde melden. tete über den seit einem Jahr im Umbau befindlichen Max Braun Zen- - Inken Ruppenthal erinnert an den Termin 30 November 2019, Einla- trum und bat darum, dieses im Ortsrat vorstellen zu dürfen. Als Termin dung zum Bürgerdialog und zur Vorstellung der neuen Konzeption wird der 30. Oktober 2019 um 16:30 Uhr festgelegt. im ehemaligen Max Braun Zentrum. Punkt 5: Seniorennachmittag Der Seniorennachmittag soll wie in den letzten Jahre auch, mit Walhau- - Manfred Altmeter berichtet man habe von seitens der CDU einen sen zusammen veranstaltet werden. Es soll eine Terminabfrage beim Brief verfasst um seitens der Gemeinde prüfen zu lassen, ob ggf Musikverein Steinberg-Deckenhardt, wegen Anmieten der Räumlichkei- Fördermittel aus dem Landesförderprogramm „Dorf- und Regio- ten, erfolgen. Weitere Planungen werden in die nächste Sitzung gescho- nalentwicklung im Saarland“ beantragt werden können. Hierzu soll ben. die Gemeinde eine Einschätzung der Kosten und des notwendigen Punkt 6: Mitteilungen und Anfragen Arbeitsaufwandes in einem Planungsvorschlag zu erarbeiten, sowie notwendige Maßnahmen auf den Weg bringen. Des weiteren wird - Seitens des Ortsrates wird beschlossen, dass in diesem Jahr keine von Herrn Altmeter der Zustand der Steinmarstraße bemängelt, da Kriegsgräbersammlung durchgeführt wird. diese sich in einem schlechten Zustand befindet. - Herr Koch Fred hat die Anfrage über das weitere Vorgehen im Bereich „alter Sportplatz“ gestellt, da das weitere Vorgehen nicht bekannt ist, wird eine Anfrage an die Gemeinde gestellt. Geschäftsordnung für den Gemeinderat der - Herr Schmitt Kevin teilt mit, dass im Bereich der hinteren Einfahrt des Gemeinde Oberthal und seine Ausschüsse Friedhofes sich erhebliche Schäden im Bodenbelag befinden, so dass Gemäß § 39 des Kommunalselbstverwaltungsgesetze - KSVG - in der Fas- der Weg fast nicht mehr zu befahren ist. Eine Mitteilung, um Ausbes- sung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S.682), zuletzt serung des Bodenbelages, an die Gemeinde wird gestellt. Des weite- geändert durch das Gesetz vom 19.Juni 2019 (Amtsblatt S. 693), erlässt ren wird von ihm die Frage gestellt, wann eine Verlegung/Abriss des der Gemeinderat aufgrund der Beschlüsse vom 17. Dezember 2019 fol- Denkmales geplant ist. Diesbezüglich ist noch kein konkreter Termin gende Geschäftsordnung: bekannt. Es wird geprüft, ob ggf. Fördergelder für eine Neugestal- tung des Denkmalplatzes beantragt werden können. I. Abschnitt - Es kam zu Nachfragen wegen Müll- und Schuttablagerungen im Rechte und Pflichten der Mitglieder des Gemeinderates Bereich der unteren Straße Auf der Mess. Dieses konnte aufgeklärt §1 werden, da hier ein Abriss einer Barracke erfolgte und der Abtransport Treue- und Verschwiegenheitspflicht der Müll- und Schuttreste noch nicht durch die Gemeinde erfolgt ist. (§ 26 KSVG) Mit der Verpflichtung zum Mitglied des Gemeinderates entsteht eine Niederschrift besondere Treuepflicht der Mitglieder des Gemeinderates gegenüber Sitzung des Ortsrates Steinberg-Deckenhardt am Dienstag, den der Gemeinde. Sie umfasst das Verbot von Handlungen gegen das Inte- 28.11.2019 im Gasthaus Benno Stephan, Güdesweilerstraße 12 resse der Gemeinde, welche die objektive, unparteiische und einwand- freie Führung der Gemeindegeschäfte gefährden. Sie erstreckt sich auch Beginn: 17.30 Uhr auf eine Mitteilungspflicht gegenüber der Gemeinde, wenn Tatsachen Ende: 18.38 Uhr bekannt werden, welche den Interessen der Gemeinde entgegenstehen. Die Ortsvorsteherin eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder des Orts- In vertraulichen Angelegenheiten unterliegen die Mitglieder einer rates und die anwesenden Zuhörer. besonderen Verschwiegenheitspflicht. Vertrauliche Angelegenheiten, Sie stellt fest, dass die Tagesordnung den einzelnen Ortsratsmitgliedern auf welche sich diese Pflicht bezieht, sind solche, deren Geheimhaltung frist- und formgerecht zugegangen ist und diese im Nachrichtenblatt gesetzlich vorgeschrieben ist oder die vom Bürgermeister innerhalb sei- veröffentlicht wurde. ner Zuständigkeit angeordnet oder vom Gemeinderat beschlossen sind. Weiterhin wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Entschuldigt ist Herr Angelegenheiten, bei denen die persönlichen oder finanziellen oder Koch Christian. betriebsinternen Verhältnisse natürlicher oder juristischer Personen erör- Anwesend sind die Ortsratsmitglieder tert werden, sind stets vertraulich zu behandeln. Altmeyer Karin Altmeyer Manfred Hierzu gehören insbesondere: Klee Karl-Heinz Koch Fred 1. Personalangelegenheiten, Leonhardt Peter Ruppenthal Inken 2. Stundungs-, Ermäßigungs- oder Niederschlagungsgesuche von Schmitt Kevin Wack Hans-Peter Abgabepflichtigen, Tagesordnung 3. Gewährung von Darlehen und Bürgschaftsübernahmen. Öffentlicher Teil 4. Grundstücksangelegenheiten, soweit sie in nichtöffentlicher Sit- Punkt 1: Verabschiedung verdienter Ortsratsmitglieder zung behandelt werden, Inken Ruppenthal verabschiedet die langjährigen Ortsratsmitglieder Bri- 5. Rechtsstreitigkeiten, welche die Gemeinde berühren. gitte Will und Herbert Wendel, überreicht ihnen ein kleines Präsent und dankt ihnen für ihr Engagement im Ort. Herbert Wendel gehörte 25 Jahre Schriftliche Unterlagen in vertraulichen Angelegenheiten sind von den und Brigitte Will 20 Jahre dem Ortsrat an. Die Ortsvorsteherin wünscht Ratsmitgliedern für andere Personen unzugänglich aufzubewahren und beiden Gesundheit und alles Gute für die Zukunft. unverzüglich zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Zur Punkt 2: Planung Seniorentag ordnungsgemäßen Entsorgung können die Unterlagen bei der Gemein- Der Seniorentag wird am 07 Dezember 2019 um 15:00 Uhr in der Musik- deverwaltung abgegeben werden. werkstatt stattfinden. Es erfolgte die komplette Planung hierzu. §2 Punkt 4 wurde aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil vor den Ausschluss wegen Befangenheit Punkt Mitteilungen und Anfragen verschoben. Die Ortsratsmitglieder stim- (zu § 27 KSVG) men diesem zu. Mitglieder des Gemeinderates, die nach § 27 KSVG von der Mitwirkung Punkt 4: Verteilung Zuschuss jugendfördernder Maßnahmen bei Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen sein können, haben Seitens der Gemeinde stehen dem Ortsrat 1440€ für jugendfördernde vor Beginn der Beratung des Tagesordnungspunktes den Vorsitzenden Maßnahmen zur Verteilung an die jeweiligen Vereine die Jugendarbeit unaufgefordert darauf hinzuweisen.
Oberthal -9- Ausgabe 1/2/2020 Die erforderliche Abstimmung über das Vorliegen der Befangenheit Ratsmitglieder, die die Informationsmöglichkeiten dieses Systems (Abruf erfolgt vor Beginn der Beratung der Angelegenheit. Vor der Beratung von Vorlagen, Niederschriften, Sitzungsterminen) nutzen wollen, müs- über das Vorliegen der Befangenheit ist dem betroffenen Ratsmitglied sen dies gegenüber dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin schriftlich Gelegenheit zu einer Erklärung zur Frage der Befangenheit zu geben. erklären und sich hierbei zum sorgfältigen und verantwortungsbewuss- Bei nichtöffentlichen Sitzungen muss der Betroffene den Sitzungsraum ten Umgang mit den zugänglich gemachten Daten, insbesondere zur verlassen. Bei öffentlichen Sitzungen genügt es, wenn der Betroffene sich Umsetzung der gebotenen technischen Sicherheitsvorkehrungen in den Zuhörerraum begibt. und zum Einsatz der notwendigen technischen Hilfsmittel (Schutz der §3 Zugriffs-daten, sichere Benutzerverwaltung, Einsatz und Pflege aktueller Teilnahme an Sitzungen Virenschutz- und Firewall-Produkte) verpflichten. (zu § 33 Abs. 1 KSVG) Ratsmitglieder, die zukünftig auf die Zusendung schriftlicher Sitzungs- Die Verhinderung der Teilnahme an einer Sitzung sollen die Ratsmitglie- vorlagen verzichten und sich auf die Nutzung des Ratsinformationssys- der dem Bürgermeister frühzeitig, spätestens am Vormittag des Sitzungs- tems beschränken wollen, können dies gegenüber dem Bürgermeister/ tages anzeigen. der Bürgermeisterin schriftlich erklären. Mitglieder, welche sich wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen länger Der Einladung zu Ratssitzungen sind grundsätzlich die zum Verständnis als 7 Tage außerhalb der Gemeinde aufhalten, sollen dies dem Bürger- der Tagesordnung erforderlichen Erläuterungen beizufügen. Sind auf- meister zuvor mitteilen. wendige Planunterlagen oder umfangreiche Vorlagen zu erstellen oder §4 besondere Kennzeichnungen vorzunehmen, so reicht es aus, wenn diese Ersatz barer Auslagen den Fraktionsvorsitzenden zugesandt werden. Dasselbe gilt für Broschü- (zu § 51 KSVG) ren, Druckstücke usw. Fraktionslose Mitglieder können die Unterlagen im Zur Abdeckung der mit dem Mandat verbundenen Auslagen erhalten die Rathaus während der Dienstzeiten einsehen. Mitglieder des Gemeinderates, die Fraktionen und die Fraktionsführung Den Mitgliedern des Gemeinderates ist während den Geschäftsstunden folgende Pauschalbeträge: der Gemeindeverwaltung die Einsichtnahme in die Unterlagen zu den 1. Sitzungsgeld (Gemeinderat, Ausschüsse, Kommissionen). Tagesordnungspunkten gestattet. § 37 Abs. 1 und Abs. 2 KSVG gilt ent- Jedes Ratsmitglied erhält für die Teilnahme an Sitzungen (Gemeinderat, sprechend. Ausschüsse, Kommissionen) ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 €. § 10 Daneben erhält jedes Ratsmitglied einen monatlichen Grundbetrag von Öffentlichkeit von Sitzungen 40,00 €. (zu § 40 KSVG) Damit sind auch die zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Die Öffentlichkeit ist nach § 40 Abs. 1 KSVG insbesondere auszuschlie- baren Auslagen (Telefon- und Schreibkosten, Drucker, Papier, Besuchs- ßen, wenn der Beratungsgegenstand die Erörterung finanzieller oder und Besichtigungsauslagen usw.) abgegolten. persönlicher Verhältnisse einzelner erfordert. 1. Die Entschädigung an die Fraktionsführung (Vorsitzender bzw. Grundsätzlich sind in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln: Fraktionsgeschäftsführer) beträgt pro Monat 90,00 €. Personalangelegenheiten Die Entschädigungsregelungen über den Verdienstausfall bleiben hier- Befangenheitsfragen von unberührt. Grundstücksangelegenheiten, soweit sie ihrer Natur nach vertraulich zu §5 behandeln sind Fraktionen Rechtsstreitigkeiten, welche die Gemeinde berührt. (zu § 30 Abs. 5 KSVG) § 11 Die Mitglieder des Gemeinderates können Fraktionen mit Benennung Weitere Ordnungsbestimmungen eines Fraktionsvorsitzenden bilden. Ein Mitglied kann nur einer Fraktion (zu § 43 KSVG) angehören. Die Mitglieder des Gemeinderates sollen sich jederzeit der Würde als Ver- Die Bildung der Fraktionen und ihre Bezeichnung, die Namen des Vorsit- treter der Bürger in einer verfassungsmäßigen Einrichtung bewusst sein. zenden und seiner Stellvertreter sowie Veränderungen sind dem Bürger- Der Vorsitzende kann Ratsmitglieder, die vom Verhandlungsgegenstand meister durch den Fraktionsvorsitzenden schriftlich mitzuteilen. abweichen, „zur Sache“ rufen. Ist ein Mitglied dreimal „zur Sache“ geru- fen worden, so kann ihm der Vorsitzende das Wort entziehen. Nach dem II. Abschnitt zweiten Ruf „zur Sache“ muss der Vorsitzende das Mitglied auf diese Fol- Ausschüsse gen hinweisen. §6 Die Ahndung von grober Ungebühr oder Zuwiderhandlung gegen die Bildung von Ausschüssen zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen erfolgt (zu § 48 KSVG) nach § 43 Abs. 2 KSVG mit der Maßgabe, dass: Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse: - der Vorsitzende nach einem zweiten Ordnungsruf den Ausschluss von 1. Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, kurz Hauptausschuss dieser oder weiteren Sitzungen anzudrohen hat, genannt - der Vorsitzende in schweren Fällen den Ausschluss auch für eine oder 2. Bau-, Vergabe-, Grundstücks- und Friedhofsausschuss, kurz Bauaus- zwei weitere Sitzungen aussprechen darf. schuss genannt § 12 3. Ausschuss für Kultur, Sport, Fremdenverkehr, Natur- und Umwelt- Sitzungsverlauf schutz, kurz Kulturausschuss genannt, Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden sind die Ordnungs- 4. Rechnungsprüfungsausschuss mäßigkeit der Einberufung und deren Bekanntmachung sowie die 5. Werksausschuss Beschlussfähigkeit festzustellen. Das Ergebnis ist in der Niederschrift auf- zunehmen. In den Ausschüssen 1 bis 3 und 5 sind 9 Mitglieder, im Rechnungsprü- Anschließend ist über Anträge nach § 41 Abs. 5 KSVG zu befinden (Dring- fungsausschuss 5 Mitglieder. lichkeit). Es schließt sich die Behandlung der Tagesordnung an, wobei §7 auch Einwendungen zur Niederschrift der letzten Sitzung behandelt Geschäftsbereich werden. Der Geschäftsbereich der Ausschüsse ergibt sich aus der Bezeichnung. Der Vorsitzende kann die Sitzung auf höchstens eine halbe Stunde unter- Im Übrigen ist die Zuständigkeit der Ausschüsse und des Bürgermeisters brechen oder die Sitzung schließen, wenn sie durch Unruhe gestört wird - beratend oder beschließend - in der Anlage zu dieser Geschäftsordnung oder wenn die Anordnungen, die er zur Aufrechterhaltung der Ordnung geregelt. Sie ist Bestandteil dieser Geschäftsordnung. trifft, nicht befolgt werden. §8 Kann der Vorsitzende sich kein Gehör verschaffen, so verlässt er seinen Anzuwendende Vorschriften Platz. Die Sitzung ist damit für eine Viertelstunde unterbrochen. (zu § 48 Abs. 5 KSVG) § 13 Die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung gelten für die Ausschüsse des Gemeinderates sinngemäß. Beschlussfähigkeit (zu § 44 KSVG) III. Abschnitt Die Beschlussfähigkeit ist vor jeder Abstimmung festzustellen. Ein Rats- Sitzungsordnung mitglied, das den Sitzungsraum verlässt, hat dem Vorsitzenden oder dem §9 Schriftführer den Beginn und das Ende der Abwesenheit anzuzeigen. Tagesordnung § 14 (zu § 41 KSVG) Anträge zur Geschäftsordnung Der Gemeinderat wird schriftlich unter Angabe des Ortes, des Beginns Anträge zur Geschäftsordnung sind solche Anträge, die sich auf Verfah- und der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung kann auch elektro- rensfragen zur Durchführung der Sitzung beziehen. nisch erfolgen, sofern das Ratsmitglied hierfür einen Zugang eröffnet. Jedes Ratsmitglied kann durch Zuruf „zur Geschäftsordnung“ grund- Die Erstellung der Sitzungsunterlagen und Niederschriften für die Sit- sätzlich jederzeit, jedoch nicht während einer Abstimmung, Anträge zur zungen erfolgt mit Hilfe eines elektronischen Ratsinformationssystems. Geschäftsordnung stellen.
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