ANGEBOT - AGRARMARKT AUSTRIA

Die Seite wird erstellt Julia Engelhardt
 
WEITER LESEN
Wien, im Juni 2018

                            Agrarmarkt Austria

 Bekanntmachung eines offenen Verfahrens im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer
 Rahmenvereinbarung gemäß § 25 Abs. 7 Bundesvergabegesetz 2006, BGBl. I Nr. 17/2006,
                    und den dazu ergangenen Verordnungen idgF.

                                     Angebot
                    samt Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibung
  “Überlassung von Softwareentwicklern 2019 – 2022“

In der Fassung der Berichtigung vom 25.07.2018

                                                                              Seite 1 von 33
Ausschreibungsunterlage für ein Angebot
                  Vom Bieter sind die grau hinterlegten Felder auszufüllen.

Firma und Adresse des Bieters                Einreichung des Angebots
(bei Bietergemeinschaften von allen Mitglie- in einer Originalausfertigung und drei Kopien
dern)                                        (jeweils gebunden) in deutscher Sprache in einem
                                                verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift:

                                                          Angebot – Nicht öffnen!
                                                   „Überlassung von Softwareentwicklern
                                                               2019 – 2022“
                                                           Persönlich/Vertraulich
                                                          zH Herrn Paul Hudson
                                                   Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70,
Sachbearbeiter:                                                 1200 Wien
Name:
Tel.:                                           Ort der Abgabe des Angebots
                                                Agrarmarkt Austria,
Fax:
                                                Dresdner Straße 70,
E-Mail:                                         1200 Wien oder
                                                persönlich am angegeben Ort im Zimmer Nr.
                                                216 B, 2. Stock
                                                Anfragen bis spätestens
                                                10.08.2018, 10:00 Uhr (Einlangen)
                                                Ende der Angebotsfrist
                                                17.08.2018, 9:20 Uhr (Einlangen)
                                                Termin der Angebotsöffnung:
                                                17.08.2018, 9:30 Uhr,
                                                p.A. der AMA im Sitzungssaal E 4

Auftraggeber                     Agrarmarkt Austria,
                                 Dresdner Straße 70, 1200 Wien
Gegenstand                       Dienstleistungsauftrag „Überlassung von Softwareentwicklern“
Verfahren                        Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zum Abschluss ei-
                                 ner Rahmenvereinbarung gemäß § 25 Abs. 7 Bundesvergabege-
                                 setz 2006 – BVergG 2006, BGBl. I Nr. 17/2006, und den dazu er-
                                 gangenen Verordnungen idgF.
Erfüllungsort                    Dresdner Straße 70, 1200 Wien
Leistungsbeginn                  Voraussichtlich Jänner 2019
Anfragen                         Siehe Punkt 1.10

                                                                                      Seite 2 von 33
0.1 Ich (Wir) anerkenne(n), dass meinem (unserem) Angebot insbesondere die nachfolgenden Bestim-
    mungen zugrunde liegen:
            die gegenständlichen Bietererklärungen (Punkt 0.1 bis Punkt 0.8 der Ausschreibungsunter-
             lagen);
            die Ausschreibungsbestimmungen (Punkt 1 der Ausschreibungsunterlagen);
            die Leistungsbeschreibung (Punkt 1 der Ausschreibungsunterlagen);
            die Vertragsbestimmungen (Punkt 5 der Ausschreibungsunterlagen);
            die von mir/uns im Zusammenhang mit der Überprüfung der Befugnis, der Leistungsfähig-
             keit und der Zuverlässigkeit gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen (Punkt 2
             der Ausschreibungsunterlagen).

   Für ein ausschreibungsgemäßes Angebot darf der vorgegebene Text der Ausschreibungsunterlagen
   weder geändert noch ergänzt werden. Vom Bieter sind die grau unterlegten Felder mit Eintragungen
   zu versehen und die allenfalls erforderlichen Beilagen anzuschließen. Die von einem Bieter seinem
   Angebot gegebenenfalls beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.

0.2 Folgende Unterlagen bilden einen integrierenden Bestandteil meines (unseres) Angebots:
                      Beigeschlossene Unterlagen (bitte ankreuzen)                Ja           nein
           Begleitschreiben zum Angebot

           Nachweis der Befugnis (Gewerbeberechtigung oder sonstige Nach-
           weise, Punkt 2.1)

           Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit
           (Punkt 2.2) insbesondere durch folgende Nachweise (wenn nicht Deutsch, mit
           beglaubigter Übersetzung):
              -        Angaben zu Umsatz und -entwicklung der letzten drei Ge-
                       schäftsjahre (siehe Punkt 2.2.1, Beilage 1)
              -        Personalausstattung (siehe Punkt 2.2.2, Beilage 2)

              -        Referenzliste (siehe Punkt 2.2.3, Beilage 3)

              -        Berufshaftpflichtversicherung (siehe Punkt 2.2.4)

                  -    Bankerklärung (siehe Punkt. 2.2.5)

           Vorliegen der Zuverlässigkeit (Punkt 2.3) insbesondere durch folgende Nach-
           weise (wenn nicht Deutsch, mit beglaubigter Übersetzung):

              -       Firmenbuchauszug (aktuell, max. 1 Monat alt)

              -       Letztgültige Rückstandsbescheinigung der zuständigen Fi-
                      nanzbehörde (max. 3 Monate alt) oder gleichwertiges Do-
                      kument der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des
                      Unternehmers

              -       Letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversiche-
                      rungsanstalt (max. 3 Monate alt) oder gleichwertiges Do-
                      kument der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des
                      Unternehmers

                                                                                            Seite 3 von 33
-   Strafregisterauszug aller in der Geschäftsführung tätigen
                 physischen Personen (max. 6 Monate alt) oder einer gleich-
                 wertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungs-
                 behörde des Herkunftslandes des Unternehmers

         Handlungsvollmacht (siehe Punkt 1.9)

         Erklärung der Bietergemeinschaft (Beilage 4)

         Liste allfälliger Subunternehmer mit Verfügbarkeits- und Solidar-
         haftungserklärung (Beilage 5)

         Bewertungsverfahren Skill (Beilage 6)

0.3 Ich (Wir) erkläre(n), dass ich (wir) alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragspflichten er-
    fülle(n). Die Erstellung meines (unseres) Angebotes hat unter Berücksichtigung der in Österreich
    geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Ich (Wir) verpflichte(n) mich
    (uns), diese Vorschriften bei Auftragsabwicklung einzuhalten.

0.4 Ich (Wir) verpflichte(n) mich (uns), die Ausführung der mir (uns) übertragenen Leistungen zu dem
    (den) angegebenen Termin(en) und innerhalb der angegebenen Frist(en) durchzuführen. Mit der
    Ausführung der Leistungen darf erst nach schriftlicher Beauftragung begonnen werden.

0.5 Ich (Wir) biete(n) die Ausführung der in der Leistungsbeschreibung angeführten Leistungen unter
    Berücksichtigung der gesamten Ausschreibungsunterlagen an.

0.6 Mit der Angebotsabgabe erkläre ich meine ausdrückliche Zustimmung zu den in den Punkten 2.1,
    2.2.3 und 2.3 genannten Abfragen.

0.7 Ich (Wir) bieten folgende Skillgruppen – Tagessätze (Personentag á 8 Stunden) an:

Teilleistung/Los 1 – ORACLE-Entwickler:

              Analytiker (Entwicklung von ORACLE-Anwendungen mit-
              tels SQL, PL/SQL und APEX, mindestens 3 Jahre Erfahrung
              und fundiertes Wissen in der Anwendungsentwicklung, min-
     Gruppe 1                                                             EUR ___________
              destens 1 Jahr Erfahrung in der Anforderungsanalyse und De-
              tail Design)

              Analytiker/Projektleiter (Entwicklung von ORACLE An-
              wendungen mittels SQL, PL/SQL und APEX, mindestens 3
              Jahre Erfahrung und fundiertes Wissen in der Anwendungs-
     Gruppe 2 entwicklung, mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Anforde-         EUR ___________
              rungsanalyse und Detail Design, mindestens 2 Jahre Erfah-
              rung im IT-Projektmanagement)

                                                                                         Seite 4 von 33
Teilleistung/Los 2 – JAVA-Entwickler:

              Analytiker (Entwicklung von Web-Anwendungen mittels
              JAVA, JavaScript, XML, HTML und Web-Frameworks (inkl.
              Android), mindestens 3 Jahre Erfahrung und fundiertes Wis-
     Gruppe 1                                                            EUR ___________
              sen in der Anwendungsentwicklung, mindestens 1 Jahr Erfah-
              rung in der Anforderungsanalyse und Detail Design)

              Analytiker/Projektleiter (Entwicklung von Web-Anwen-
              dungen mittels JAVA, JavaScript, XML, HTML und Web-
              Frameworks (inkl. Android), mindestens 3 Jahre Erfahrung
              und fundiertes Wissen in der Anwendungsentwicklung, min-
     Gruppe 2                                                             EUR ___________
              destens 3 Jahr Erfahrung in der Anforderungsanalyse und De-
              tail Design,
              mindestens 2 Jahre Erfahrung im IT-Projektmanagement)

Teilleistung/Los 3 – Methodik und Prozesse:

              Analytiker (Ausgezeichnete Methoden- und Prozesskennt-
              nisse einer Disziplin im Bereich der Anwendungsentwicklung
              (Disziplin: Business Analyse, Requirements Engineering,
     Gruppe 1 Agile/Scrum/Kanban, Testmanagement), vorzugsweise mit          EUR ___________
              einem international anerkannten Ausbildungszertifikat, min-
              destens 3 Jahre Erfahrung und fundiertes Wissen in der jewei-
              ligen Disziplin)
              Analytiker/System- und Technologiearchitekt (Ausge-
              zeichnete Methoden- und Prozesskenntnisse einer Disziplin
              im Bereich der Anwendungsentwicklung (Disziplin: Business
              Analyse, Requirements Engineering, Scrum/Kanban, Testma-
              nagement), vorzugsweise mit einem international anerkannten
     Gruppe 2                                                                EUR ___________
              Ausbildungszertifikat, mindestens 5 Jahre Erfahrung und fun-
              diertes Wissen in der jeweiligen Disziplin, mindestens 5 Jahre
              Erfahrung in der Entwicklung von ORACLE- und/oder
              JAVA-Anwendungen, mindestens 5 Jahre Erfahrung in der
              Systemanalyse und Technologieinnovation)

    Diese Gesamtpreise (ohne Umsatzsteuer) sind im ersten Vertragsjahr Festpreise.

0.8 Mein (Unser) Angebot schließt mit den unter Punkt 0.7 angeführten Preisen (exkl. USt). Ich (Wir)
    erkläre(n), dass meinem (unserem) Angebot nur meine (unsere) eigenen Preisermittlungen zugrunde
    liegen und dass für die AMA keine nachteiligen, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz
    des freien und lauteren Wettbewerbes verstoßenden Abreden mit anderen Unternehmungen, insbe-
    sondere über die Preisbildung oder über Ausfallentschädigungen, noch Preisbindungen und sonstige
    Abreden, soweit es sich nicht um Vereinbarungen im Rahmen eines eingetragenen Kartells handelt,
    vorliegen. Es ist mir (uns) bekannt, dass bei Vorliegen einer der obgenannten Umstände von der
    AMA der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden kann und ich (wir) für den Schaden aufzukommen
    habe (haben)t, welcher aus der Verletzung dieser Erklärung entsteht.

Ich (Wir) verzichte(n) ab dem Beginn der Zuschlagsfrist ausdrücklich auf die Anfechtung des Angebotes
(Vertrages) wegen Irrtums und hafte(n) bei Nichtannahme des Auftrages für alle Mehrkosten, die der
AMA hierdurch entstehen.

                                                                                         Seite 5 von 33
Datum und rechtgültige Unterschrift(en):
(bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern)

...................................................................................................................................................................
                       Datum                                                                     Unterschrift und
                                                                                               Name/Funktion in Blockbuchstaben

...................................................................................................................................................................
                       Datum                                                                     Unterschrift und
                                                                                               Name/Funktion in Blockbuchstaben

...................................................................................................................................................................
                       Datum                                                                     Unterschrift und
                                                                                               Name/Funktion in Blockbuchstaben

...................................................................................................................................................................
                       Datum                                                                     Unterschrift und
                                                                                               Name/Funktion in Blockbuchstaben

UID-Nummer(n):
(nur von nichtösterreichischen Bietern aus EU-Mitgliedstaaten)
(bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern)

                                                                                                                                    Seite 6 von 33
INHALTSVERZEICHNIS
                                              der Ausschreibungsunterlagen

1       Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen................................................................................... 8
    1.1     Auftraggeber ............................................................................................................................ 8
    1.2     Ausschreibungsunterlagen....................................................................................................... 8
    1.3     Verschwiegenheit .................................................................................................................... 8
    1.4     Beschaffungsziel und Anforderungen ..................................................................................... 8
    1.5     Leistungsbild ........................................................................................................................... 9
    1.6     Verfahrensart und Verfahrensablauf ..................................................................................... 10
    1.7     Teilvergabe und Teilangebote ............................................................................................... 10
    1.8     Subunternehmer..................................................................................................................... 10
    1.9     Bietergemeinschaft ................................................................................................................ 11
    1.10 Anfragen ................................................................................................................................ 11
    1.11 Alternativangebote und Abänderungsangebote ..................................................................... 12
    1.12 Vergütung von Angebotsunterlagen ...................................................................................... 12
    1.13 Preise ..................................................................................................................................... 12
    1.14 Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen .................................................................... 12
    1.15 Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen .............................................. 13
    1.16 Angebotsabgabe und Einreichungsform................................................................................ 13
    1.17 Termin der Angebotsöffnung ................................................................................................ 14
    1.18 Offenlegung der Kalkulation ................................................................................................. 15
    1.19 Ausscheiden von Angeboten ................................................................................................. 15
    1.20 Wesentliche Änderungen der rechtlichen bzw. technischen Rahmenbedingungen .............. 15
    1.21 Beschränkung der Haftung für Schadenersatz ...................................................................... 15
    1.22 Zuschlagsfrist ........................................................................................................................ 15
    1.23 Beendigung des Verfahrens................................................................................................... 16
2       Eignungskriterien und -nachweise............................................................................................... 17
    2.1     Befugnis ................................................................................................................................ 17
    2.2     Wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit ............................................ 17
       2.2.1 Gesamtumsatzentwicklung und leistungsspezifische Umsatzentwicklung ..................... 17
       2.2.2 Personalausstattung ......................................................................................................... 18
       2.2.3 Referenzen ....................................................................................................................... 18
       2.2.4 Berufshaftpflichtversicherung ......................................................................................... 19
       2.2.5 Bankerklärung ................................................................................................................. 19
    2.3     Berufliche Zuverlässigkeit .................................................................................................... 19
3       Leistungsbeschreibung ............................................................................................................... 21
    3.1     Muss-Anforderungen an den Bieter ...................................................................................... 23
    3.2     Muss-Anforderungen an die Projektmitarbeiter .................................................................... 24
    3.3     Persönliche Qualifikation des vertragsspezifischen Schlüsselpersonals ............................... 25
4   Zuschlagskriterien und Gewichtung ................................................................................................. 26
    4.1     Durchführung des Bewertungsverfahrens ............................................................................. 26
    4.2     Punktebewertung ................................................................................................................... 27
    4.3     Bildung des fiktiven Preises .................................................................................................. 27
5       Vertragsbestimmungen ................................................................................................................ 28
6       Beilagen ....................................................................................................................................... 33

                                                                                                                                         Seite 7 von 33
1 ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN

1.1       Auftraggeber
Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70
1200 Wien

1.2       Ausschreibungsunterlagen
Das Angebot ist auf Basis folgender Ausschreibungsunterlagen zu erstellen:
          der allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen (Punkt 1 der Ausschreibungsunterlagen);
          der Leistungsbeschreibung (Punkt 1 der Ausschreibungsunterlagen);
          der Zuschlagskriterien der technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebote (Punkt 4 der
           Ausschreibungsunterlagen);
          der Vertragsbestimmungen (Punkt 5 der Ausschreibungsunterlagen);
          der Beilagen (Punkt 6 der Ausschreibungsunterlagen);
          allfälliger Fragenbeantwortungen und Berichtigungen zu den Ausschreibungsunterlagen.

Die Ausschreibungsunterlagen samt Beilagen sind unter http://www.ama.at, Startseite, Ausschreibun-
gen frei, direkt und vollständig zugänglich sowie kostenfrei abrufbar. Die Ausschreibungsunterlagen
sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Weitergabe an Dritte im Original oder als Kopie – auch auszugs-
weise – ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Soweit in den Ausschreibungsunterlagen auf Gesetze oder Verordnungen Bezug genommen wird sind
diese in ihrer jeweils geltenden Fassung (idgF.) anzuwenden. Diese sind unter www.ris.bka.gv.at/bun-
desrecht frei abrufbar. Verwendete personenbezogene Bezeichnungen gelten im Sinne von Art. 7 B-VG
gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.

Die AMA weist darauf hin, dass die Bestimmungen des BVergG 2018 (derzeit noch in parlamentari-
scher Behandlung) für dieses Vergabeverfahren keine Anwendung finden. Relevanter Zeitpunkt für die
Geltung der anzuwenden vergaberechtlichen Bestimmungen ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Ausschreibungsunterlage (Einleitung des Vergabeverfahrens) und somit das BVergG 2006.

1.3       Verschwiegenheit
Der Bieter nimmt zur Kenntnis, dass der Text der gegenständlichen Ausschreibungsunterlage urheber-
rechtlich geschützt ist.

Der Bieter verpflichtet sich während und auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vergabe-
verfahrens zur Geheimhaltung der erhaltenen Ausschreibungsunterlagen. Diese Verpflichtung des Bie-
ters gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit dem Bieter verbundenen Unterneh-
men.

1.4       Beschaffungsziel und Anforderungen
Die AMA ist eine juristische Person öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien und als Marktordnungs-, In-
terventions- und Zahlstelle im Agrarbereich tätig.

                                                                                            Seite 8 von 33
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu zehn Unterneh-
mern für drei Teilleistungen/Lose, um damit für vier Jahre den Bedarf für die Überlassung von EDV-
Fachkräften (Verschiedene Rollen im Rahmen der Softwareentwicklungsprozesse) zu decken. Beschaf-
fungsgegenstand ist daher die Überlassung von Softwareentwicklungspersonal im Rahmen des AÜG1.
Dabei werden Fachkräfte für die Teilleistungen/Lose:
     ORACLE-Entwickler,
     JAVA-Entwickler und
     Methodik- und Prozesspersonal
jener Aufgaben und Anforderungen gesucht, wie sie in Punkt 3 näher beschrieben sind.

Diese Teilleistungen sind von EDV-Fachkräften mit unterschiedlicher Erfahrung in den Qualitätsstufen
„Analytiker" und „Analytiker/Projektleiter" anzubieten und auszuführen.

Die Auftragserteilung (Zuschlag) für Teilmengen der in der Rahmenvereinbarung vorgesehen Leistun-
gen erfolgt unmittelbar auf Grund der Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneutem Aufruf
zum Wettbewerb (§ 152 Abs. 4 Z 1 BVergG 2006).

Mit den jeweils ausgewählten Partnern der Rahmenvereinbarung wird bei Bedarf ein Einzelvertrag unter
Zugrundelegung der Rahmenvereinbarung abgeschlossen.

Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet für den Auftraggeber keine Pflicht zum Abruf der
darin vorgesehen Leistungen (§ 25 Abs. 7 BVergG 2006).

Die AMA hat als Marktordnungs-, Interventions- und Zahlstelle für die Republik Österreich im über-
tragenen Wirkungsbereich insb. die Abwicklung der Förderungsverwaltung im Rahmen der Gemeinsa-
men Agrarpolitik der Europäischen Union zu vollziehen. Der aktuelle Finanzrahmen der EU läuft bis
2020. Mit 2021 beginnt der neue Finanzrahmen. Aufgrund der mehrjährigen Projektdauer, bei der die
Unterstützung von EDV-Fachkräften benötigt wird, wurde mit der vierjährigen Laufzeit die Option der
sachlich begründeten Laufzeitverlängerung innerhalb der gesetzlich max. zulässigen Fünfjahresgrenze
von § 151 Abs. 6 BVergG 2006 gewählt.

1.5       Leistungsbild
Ziel dieser Ausschreibung ist es, im Rahmen eines offenen Verfahrens jene Unternehmer zu finden,
welche für den Zeitraum vom 1. Jänner 2019 bis längstens 31. Dezember 2022 unter den Bedingungen
der Rahmenvereinbarung der AMA EDV-Fachkräfte entsprechend dem Rollenbild der Bietererklärung
bereit stellen, wobei folgende Rahmenbedingungen gegeben sind bzw. folgende Bedingungen gelten:

          Der nach derzeitigem Wissensstand geschätzte gesamte Auftragswert beträgt mehr als
           EUR 221.000,-- (keine Abnahmegarantie).

          Die Entwickler müssen in der AMA mit den Entwicklungssystemen der AMA und unter Leitung
           eines Projektleiters aus der AMA-EDV arbeiten. Die Abgeltung der Leistungen erfolgt daher
           nach erbrachten Stunden. Diese werden mit dem von der AMA verwendeten Zeiterfassungssys-
           temen erfasst.

          Um eine optimale Zusammenarbeit in den Projektteams zu ermöglichen, ist es notwendig, dass
           die Entwickler in der Kernzeit der AMA-Gleitzeitregelung (Mo-Do 09:00 – 15:00 Uhr, Fr 09:00
           – 12:00 Uhr) am Standort der AMA anwesend sind.

1
 Bundesgesetz vom 23. März 1988, mit dem die Überlassung von Arbeitskräften geregelt (Arbeitskräfteüberlas-
sungsgesetz – AÜG, BGBl. Nr. 196/1988 idgF.

                                                                                               Seite 9 von 33
    Der AMA ist es wichtig, dass es in laufenden Projekten zur Vermeidung von Verzögerungen
           durch Einarbeitungszeiten zu möglichst geringen Personaländerungen kommt und eingearbei-
           tete Entwickler bei entsprechendem Bedarf der AMA längerfristig zur Verfügung gestellt wer-
           den.

Dazu sollen Mitarbeiter mit unterschiedlichen Skills bereitgestellt werden (siehe Punkt 3 der Ausschrei-
bung.

1.6       Verfahrensart und Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Rah-
menvereinbarung mit mehreren Unternehmern gemäß §§ 25 Abs. 7, 33, 151 und 152 BVergG 2006,
BGBl. I Nr. 17/2006, und den dazu ergangenen Verordnungen durchgeführt.

Beabsichtigt ist, je Teilleistung Aufträge auf Grund der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung mit bis
zu zehn Unternehmern nach § 151 Abs. 3 BVergG 2006, nach § 152 Abs. 4 Z 1 BVergG 2006 ohne
erneuten Aufruf zum Wettbewerb, unmittelbar auf Grund der Bedingungen der Rahmenvereinbarung
zu erteilen.

Zuständige Vergabekontrollbehörde für dieses Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht – BVwG,
Erdbergstraße 192-196, 1030 Wien, www.bvwg.gv.at.

Nach Einlangen der Angebote und deren Öffnung (Punkte 1.16 und 1.17) prüft die AMA die Eignung
der Bieter und anschließend die Angebote auf die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Kri-
terien und gemäß den Vorgaben der §§ 122 ff BVergG 2006. Die erforderlichen Angebotsprüfungen
werden durch eine Kommission der AMA durchgeführt, deren Mitglieder die erforderlichen fachlichen
Voraussetzungen erfüllen.

Die Angebote, bei denen die Eignungskriterien erfüllt sind, werden nach den in den Ausschreibungsun-
terlagen angeführten Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird den technisch und wirtschaftlich
günstigsten Angeboten erteilt (Bestbieterprinzip).

Als Parteien der Rahmenvereinbarung werden jene Unternehmer ausgewählt, die nach den festgelegten
Zuschlagskriterien (siehe Punkt 4) in der jeweiligen Sparte (Teilleistungen) an den Rängen 1 bis 10 zu
reihen sind. Wenn mehrere Bieter nach den festgelegten Zuschlagskriterien exakt gleich bewertet wer-
den (denselben Rang belegen), so werden entsprechend der Anzahl der gleichrangigen Bieter auch die
nachfolgenden Ränge belegt. Wenn mehrere Bieter den Rang 10 belegen, so werden auch alle Bieter
auf Rang 10 als Parteien der Rahmenvereinbarung ausgewählt.

1.7       Teilvergabe und Teilangebote
Teilangebote sind zugelassen. Der Bieter ist berechtigt, nach seiner Wahl für jede einzelne Teilleistung
/Los (ORACLE-Entwickler, JAVA-Entwickler und/oder Methodik/Prozesspersonal ein Angebot abzu-
geben. Je Teilleistung/Los ist aber zwingend für beide Gruppen (1 und 2)) anzubieten. Unvollständige
Angebote werden ausgeschlossen.

1.8       Subunternehmer
Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ist zulässig. Die Weitergabe des gesamten
Auftrages ist unzulässig. Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist überdies nur insoweit zulässig, als
der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielle
und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit besitzt.

Der Bieter hat hinsichtlich aller Teile des Auftrages die beabsichtigte Vergabe von Subaufträgen be-
kannt zu geben.

                                                                                           Seite 10 von 33
Werden Subunternehmer eingesetzt, ist gemäß der Beilage 5 jeweils:
          die Person des Subunternehmers anzugeben (Vollständiger Name und Anschrift),
          der Einsatzbereich (Leistungsteil bzw. Tätigkeitsbereich) zu beschreiben und
          der Wert der Subunternehmerleistung in Prozent vom Gesamtauftragswert anzugeben.

Der Nachweis, dass dem Bieter für die Ausführung des Auftrages die beim Subunternehmer vorhande-
nen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen sowie die Erklärung über die solidarische Haftung des
Subunternehmers gegenüber dem Auftraggeber, falls sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen
und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten des Subunternehmers stützt sind durch Un-
terfertigung der Beilage 5 durch den/die Subunternehmer zu erbringen.

Des Weiteren sind alle Eignungsnachweise die vom Bieter gefordert sind – soweit sie für den Leistungs-
teil des Subunternehmers relevant sind und den Subunternehmer betreffen – dem Angebot beizulegen.

Ein Wechsel des Subunternehmers während der Dauer des Vergabeverfahrens ist nur mit Zustimmung
des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber wird einem Wechsel des Subunternehmers nach § 83 Abs.
5 BVergG 2006 zustimmen, wenn die Gleichwertigkeit der Subunternehmer gewährleistet ist, wofür der
Bieter beweispflichtig ist.

1.9       Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften sind zulässig. Diese haben aus ihrer Mitte einen bevollmächtigten Vertreter zu
benennen der die Mitglieder der Bietergemeinschaft rechtsgeschäftlich vertreten kann (zustellbevoll-
mächtigter Federführer). Der Federführer hat die Bevollmächtigung durch die Mitglieder der Bieterge-
meinschaft schriftlich nachzuweisen. Er ist am Deckblatt des Angebots anzuführen. Bietergemeinschaf-
ten haben die Beilage 4 auszufüllen und dem Angebot beizulegen.

Dem Angebot ist eine Handlungsvollmacht beizulegen, wenn der Bieter bzw. die jeweiligen Mitglieder
einer Bietergemeinschaft im Firmenbuch eingetragen sind und sich die Vertretungsbefugnis nicht be-
reits aus dem Firmenbuch ergibt.

Die Bevollmächtigung und deren Nachweise müssen spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung
vorliegen.

Im Falle der Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft erklären sich diese bereit, eine Arbeitsge-
meinschaft (ARGE, Gesellschaft nach bürgerlichen Recht gem. § 1175 ABGB) zu bilden, in der alle
Mitglieder der gegenständlichen Bietergemeinschaft zur vertragsgemäßen Erbringung der gesamten
Leistungen solidarisch haften.

Bevollmächtigter Vertreter der ARGE ist der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft (Feder-
führer). Sollte dieser bevollmächtigte Vertreter aus welchem Grund auch immer nicht mehr zur Verfü-
gung stehen, wird die ARGE unverzüglich und schriftlich ein anderes Mitglied der ARGE als bevoll-
mächtigten Vertreter benennen. Sollte eine derartige Benennung unterbleiben, verpflichtet sich jedes
Mitglied der ARGE auf erstmalige schriftliche Aufforderung durch die AMA den Vertrag mit Wirk-
samkeit für sämtliche Mitglieder derselben abzuwickeln.

1.10 Anfragen
Anfragen sind in deutscher Sprache schriftlich per E-Mail bis spätestens 10.08.2018, 10:00 Uhr einlan-
gend an folgende Stelle zu richten:

                                                                                          Seite 11 von 33
Hrn. Paul Hudson, MBA
eMail: paul.hudson@ama.gv.at

Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert – unter der vom Fragesteller bei Stellung der Frage
genannten Zustelladresse – per eMail beantwortet. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die AMA
die Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den Fragesteller nicht möglich ist. Die Liste der ge-
stellten Fragen und der Antworten wird allen Fragestellern übermittelt und unter www.ama.at veröffent-
licht.

1.11 Alternativangebote und Abänderungsangebote
Alternativangebote und Abänderungsangebote sind unzulässig.

1.12 Vergütung von Angebotsunterlagen
Die Ausarbeitung des Angebotes samt den erforderlichen Vorleistungen und Kalkulationen sowie die
Anfertigung sonstiger in diesen Unterlagen angeführten Beilagen und Nachweise werden nicht vergütet.

1.13 Preise
1.13.1 Festpreise
Die Preise (Personen-Tagessätze) sind im Preisangebotsverfahren (= Bieter geben auf Grund der Aus-
schreibungsunterlagen die Preise für vom Auftraggeber beschriebene Leistungen in ihren Angeboten
bekannt) zu erstellen. Gefordert werden Einheitspreise in EUR und Cent inklusive aller Gebühren und
Abgaben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen.

Im ersten Vertragsjahr sind die Preise Festpreise, d. h. es müssen alle Kosten für eine Leistungserbrin-
gung enthalten sein.

Bei der Berechnung der anzugebenden Stunden ist von einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 39
Stunden auszugehen. Die näheren Bestimmunen zur Normal-, Kern- und Gleitarbeitszeit finden Sie im
Auszug des Kollektivertrages für die Angestellten der AMA (Beilage 7). Der Kollektivvertrag liegt am
Arbeits- und Sozialgericht Wien, Althangasse 39-45, 1090 Wien, öffentlich zur Einsicht auf und kann
auf Anfrage durch die AMA auszugsweise übermittelt werden.

In den angebotenen Personentagsätzen sind sämtliche Nebenkosten, die auf Seiten des Bieters bei Er-
füllung der durch diesen Vertrag geregelten Tätigkeiten anfallen, einzukalkulieren, insbesondere Fahrt-
und Reise- sowie Gehaltskosten des vom Auftragnehmer unmittelbar zu entlohnenden Personals, ein-
schließlich der darauf entfallenden steuerlichen und sozialen Lasten, Betriebsratsumlage, Pensionskas-
senbeiträge sowie die Abgeltung von Überstunden im maximal zulässigen Ausmaß gem. AZG2.

Die gesonderte Abgeltung von Überstunden im Rahmen der Überlassung ist nicht vorgesehen.

1.13.2 Veränderlicher Preis
ist der Preis, der bei Änderung vereinbarter Grundlagen geändert werden kann (§ 2 Z 26 lit. g BVergG
2006, siehe Punkte 5.26. und 5.27.).

1.14 Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen
Der Auftraggeber behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen
innerhalb der Angebotsfrist vorzunehmen und diese allen Bietern schriftlich mitzuteilen. Sofern der

2
 Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über die Regelung der Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz – AZG), StF:
BGBl. Nr. 461/1969.

                                                                                             Seite 12 von 33
Umfang der Ergänzungen oder der Zeitpunkt der Ergänzung es erforderlich macht, wird der Auftragge-
ber die Angebotsfrist erstrecken. Der Bieter ist verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen bei
seiner Angebotslegung zu berücksichtigen.

Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Bieter bestätigt mit der
Abgabe des Angebotes, dass die Leistungen in den Ausschreibungsunterlagen vollständig beschrieben
sind und auch keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung des Vertrages notwendig
sind. Bestehen nach Ansicht des Bieters bei der Auslegung des Ausschreibungstextes mehrere Möglich-
keiten bzw. erscheint etwas unklar, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes eine Klärung mit dem
Auftraggeber herbeizuführen.

Sollten sich bei der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen Widersprüche, sonstige Unklarheiten oder
(vermutete) Verstöße gegen Vergabebestimmungen ergeben, so hat der Bieter dies umgehend dem Auf-
traggeber mitzuteilen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die Ausschreibungsunterlagen
einer vollständigen Prüfung unterzogen worden sind, dass die Ausschreibungsbestimmungen den ge-
setzlichen Vorgaben (insbesondere dem BVergG 2006) entsprechen, dass die Ausschreibungsunterlagen
für seine Kalkulation ausreichend sind und dass der Bieter die zu erbringenden Leistungen sowie alle
damit verbundenen Kosten mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann. Mit Abgabe des Ange-
botes bestätigt der Bieter darüber hinaus, dass (Kalkulations-) Irrtümer sowie Fehleinschätzungen des
Bieters in Zusammenhang mit der Erstellung seines Angebotes einen Teil des Unternehmensrisikos bil-
den und zu seinen Lasten gehen. Eine Irrtumsanfechtung aus diesen Gründen ist daher ausgeschlossen.

1.15 Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen
Bei der Erstellung des Angebotes ist zu berücksichtigen, dass für in Österreich zu erbringende Leistun-
gen die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, insb. jene des AÜG, einzu-
halten sind. Im Auftragsfall hat der Bieter diese Vorschriften, soweit die Leistungen in Österreich er-
bracht werden, einzuhalten.

Dies schließt die Pflicht des Bieters zur Entrichtung der Betriebsumlage für die überlassenen Mitarbeiter
gem. § 73 ArbVG3 in Höhe eines halben Prozents vom Bruttoarbeitsentgelts an den „Betriebsratsfonds
der Agrarmarkt Austria“ mit ein. Die Betriebsratsumlage ist monatlich zum gesetzlichen Fälligkeitszeit-
punkt auf das Konto des Betriebsratsfonds bei der Erste Bank (IBAN: AT57 2011 1826 8689 7000, BIC:
GIBAATWWXXX) zu überweisen. Bis zum 15. des Folgemonats ist eine Liste jener überlassenen Mit-
arbeiter an betriebsrat@ama.gv.at zu übermitteln, für welche die monatliche Betriebsratsumlage ent-
richtet wurde.

Der Bieter hat im Auftragsfall darüber hinaus die sich aus den Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98,
100, 105, 111, 138, 182 und 183 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. Nr. 228/1950, Nr.
20/1952, Nr. 39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973 und BGBl. III Nr. 200/2001, BGBl. III
Nr. 41/2002 und BGBl. III Nr. 105/2004 ergebenden Verpflichtungen einzuhalten.

Auskünfte über die bei der Durchführung des Auftrages geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vor-
schriften erteilen die örtlich zuständigen Gliederungen der gesetzlichen Interessensvertretungen der Ar-
beitgeber und der Arbeitnehmer.

1.16 Angebotsabgabe und Einreichungsform
Das gegenständliche Angebot ist in deutscher Sprache in einer gebundenen Originalausfertigung und
drei gebundenen Kopien in einem fest verschlossenen Kuvert/Karton mit der Aufschrift (Kennwort)

                                       Angebot – Nicht öffnen!

3
 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1973 betreffend die Arbeitsverfassung (Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG),
StF: BGBl. Nr. 22/1974.

                                                                                            Seite 13 von 33
„Überlassung von Softwareentwicklern 2019-2022“
                                      Persönlich/Vertraulich
                                     z. H. Herrn Paul Hudson
                         Agrarmarkt Austria, Dresdner Straße 70, 1200 Wien

bis 17.08.2018, 9:20 Uhr (Einlangen) an die AMA zu senden oder persönlich am angegebenen Ort im
2. Stock, Zimmer 216B, abzugeben.

Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Angebots trägt der Bieter. Verspätet eingelangte Angebote
werden als solche gekennzeichnet und ausgeschieden. Die elektronische Einreichung oder die Einrei-
chung per Fax sind unzulässig. Das Kuvert des Angebotes ist außen so zu kennzeichnen, dass die Person
und Anschrift des Bieters für den Auftraggeber ohne Öffnung des Angebotes feststellbar ist.

Der Bieter hat die grau hinterlegten Felder des gegenständlichen Angebots auszufüllen (insb. die Preis-
angaben unter 0.6) und die unter Punkt 0.2 angeführten Unterlagen beizulegen. Das Angebot ist vom
Bieter an der dafür vorgesehenen Stelle (Punkt 0.8 unten) einmal rechtsgültig zu unterfertigen. Dem
Angebot ist eine Handlungsvollmacht beizulegen, wenn der Bieter im Firmenbuch eingetragen ist und
sich die Vertretungsbefugnis nicht bereits aus dem Firmenbuch ergibt. Darüber hinaus sind alle Seiten
des Angebots (einschließlich der Beilagen) in der rechten unteren Ecke mit dem Firmenstempel des
Bieters zu versehen, sodass eine eindeutige Zuordnung der Angebotsunterlagen zum jeweiligen Bieter
möglich ist.

Mit der rechtsgültigen Unterfertigung anerkennt der Bieter ohne Einschränkungen alle Bestimmungen
dieser Ausschreibung (insbesondere die verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die Angaben zu den
Leistungsbereichen und die vertraglichen Vorgaben).

Das Angebot ist durch Ausfüllen der Vordrucke des Auftraggebers in kopierfähiger, farbbeständiger
Block- oder Maschinenschrift ohne Korrekturen zu erstellen. Die Verwendung von Korrekturlack oder
Radierungen und dergleichen ist unzulässig. Korrekturen müssen deutlich erkennbar sein und vom Bie-
ter unter Angabe des Datums gesondert rechtsgültig unterfertigt sowie im Begleitschreiben angeführt
werden. Falls bei einem Punkt zu wenig Platz vorhanden ist, sind Ergänzungsblätter zu verwenden.

Der Auftraggeber macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen
Beilagen versehene Angebote bewertet werden. Die Bieter haften für die Vollständigkeit und Richtigkeit
aller in den Angeboten gemachten Angaben. Falsche Angaben und fehlende Nachweise führen – gege-
benenfalls nach einer Nachfristsetzung – zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.

Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden dann nicht weiter berücksichtigt, wenn die Summe aller Be-
richtigungen – erhöhend oder vermindernd – zwei Prozent oder mehr des ursprünglichen Gesamtpreises
ohne Umsatzsteuer beträgt. Berichtigungen von allfälligen Seitenüberträgen der Zwischensummen im
Angebot (Übertragungsfehler), mit denen nicht weitergerechnet wurde, bleiben dabei unberücksichtigt.
Eine Vorreihung infolge der Berichtigung eines Rechenfehlers ist jedenfalls unzulässig.

Die Beilagen, Unterlagen oder sonstigen Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Stehen diese
nur in einer Fremdsprache zur Verfügung, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizu-
legen.

1.17 Termin der Angebotsöffnung
Die Angebotsöffnung findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist am 17.08.2018, 9:30 Uhr statt.
Die Angebotsöffnung wird in der AMA, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, Sitzungssaal E 4, durchgeführt
und darüber eine Niederschrift verfasst.

                                                                                          Seite 14 von 33
Die Angebotsöffnung wird gemäß § 118 BVergG 2006 durch eine Kommission des Auftraggebers vor-
genommen. An der formalen Öffnung der Angebote kann je ein ausgewiesener Vertreter (z.B. Perso-
nalausweis und Vollmacht) jedes Bieters teilnehmen.

Im Rahmen der Angebotsöffnung wird festgestellt, ob das Angebot unter Punkt 0.8 der Ausschreibungs-
unterlagen rechtsgültig unterfertigt ist, aus wie vielen Teilen es besteht und ob in der Ausschreibung
verlangte Bestandteile im Angebot enthalten sind. Aus den Angeboten werden der Name und der Ge-
schäftssitz sowie der Preis exkl. Umsatzsteuer unter Berücksichtigung allfälliger Nachlässe und Auf-
schläge mit Angabe ihres Ausmaßes sowie wesentliche Vorbehalte und Erklärungen der Bieter verlesen.

Jeder Bieter ist verpflichtet, ihm erkennbare Mängel bei der Verlesung der ihn betreffenden Angebots-
teile unverzüglich zu rügen.

1.18 Offenlegung der Kalkulation
Im Fall einer vertieften Angebotsprüfung gemäß § 125 BVergG 2006 hat der Bieter seine Kalkulation
offen zu legen. Auf Aufforderung des Auftraggebers hat der Bieter insbesondere sämtliche Positionen
seiner Angebotspreise anzugeben (wesentliche Positionen).

1.19 Ausscheiden von Angeboten
Unbeschadet der gesetzlichen Ausscheidungs- und Ausschlussgründe gem. BVergG 2006 werden of-
fensichtliche Spekulationsangebote ausnahmslos ausgeschieden. Nach Ausscheiden der Angebote ent-
sprechend den Bestimmungen der gegenständlichen Ausschreibung werden die verbleibenden Angebote
nach dem Bestbieterprinzip bewertet. Der Zuschlag für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung wird
entsprechend den Zuschlagskriterien den technisch und wirtschaftlich günstigsten Angeboten erteilt.
Die AMA behält sich vor, eine Ausscheidungsentscheidung zugleich mit der Zuschlagsentscheidung zu
übermitteln.

1.20 Wesentliche Änderungen der rechtlichen bzw. technischen Rahmenbedingungen
Der Auftraggeber unterliegt bei seiner Finanzgebarung den Vorschriften für die Budgetierung der öf-
fentlichen Haushalte. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer wesentlichen Änderung der rechtlichen
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (insbesondere bei einer Einschränkung der aus derzeitiger
Sicht vorliegenden Mittelfreigabe oder einer wesentlichen Änderung seiner Organisationsstruktur) von
einer Vergabe der Leistung Abstand zu nehmen und das Verfahren zu widerrufen. Diese Bestimmung
berührt nicht das Recht des Auftraggebers, die Ausschreibung allenfalls aus anderen Gründen zu wider-
rufen.

1.21 Beschränkung der Haftung für Schadenersatz
Der Auftraggeber haftet im Rahmen des Vergabeverfahrens ausschließlich im Falle nachgewiesener
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schadenersatz.

1.22 Zuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist beträgt 5 Monate, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist. Während dieser Zu-
schlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter verpflichtet sich, innerhalb der Zu-
schlagsfrist dem Auftraggeber alle geforderten Unterlagen innerhalb der jeweils gesetzten Frist ohne
Kosten zur Verfügung zu stellen.

                                                                                          Seite 15 von 33
1.23 Beendigung des Verfahrens
Soweit nicht der Widerruf erklärt wird, wird die Rahmenvereinbarung durch die Bekanntgabe der Aus-
wahlentscheidung an die berücksichtigten Bieter abgeschlossen. Die nicht berücksichtigten Bieter wer-
den von dieser Entscheidung ebenfalls verständigt.

                                                                                        Seite 16 von 33
2      EIGNUNGSKRITERIEN UND -NACHWEISE
Die Bieter müssen spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung über die zur Leistungsbeschreibung
erforderliche Eignung (Befugnis, finanzielle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, beruf-
liche Zuverlässigkeit) verfügen. Die von den Bietern vorzulegenden Eignungsnachweise und zu erfül-
lenden Eignungskriterien sind im Folgenden festgelegt.

Die geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind vorzulegen. Die Angabe der ANKÖ-Num-
mer (Auftragnehmerkataster Österreich) ersetzt nicht die Vorlageverpflichtung.

Ist beabsichtigt, Subunternehmer einzusetzen, so sind von diesen ebenfalls die Nachweise vorzulegen.

Werden die Eignungskriterien nicht erfüllt bzw. deren Nachweise nicht vorgelegt bzw. – soweit diese
verbesserungsfähig sind – nicht nach Nachfristsetzung nachgereicht, wird das Angebot ausgeschieden.

2.1      Befugnis
Der Bieter muss über alle für die Erbringung des gegenständlichen Projektes notwendigen gesetzlichen
Befugnisse (insbesondere allfällig erforderliche gewerberechtliche Befugnisse, wie jenes der Überlas-
sung von Arbeitskräften nach § 94 Z 72 GewO 19944) verfügen (bei ausländischen EU-Bietern bzw.
EWR-Bietern gemäß Anhang VII BVergG 2006). Der Bieter hat den Nachweis seiner Befugnis durch
die Vorlage der entsprechenden Berechtigungsnachweise (z. B. Gewerberegisterauszug) mit seinem An-
gebot zu führen.

Ausländische Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens ansässig sind
  und die ein Anerkennungs- bzw. Gleichhaftungsverfahren gemäß den §§ 373c, 373d und 373e GewO
  idgF. durchführen, haben die entsprechenden Anträge möglichst umgehend zu stellen. Der Bescheid
  über die Erteilung der Anerkennung bzw. den Anspruch der Gleichhaltung oder eine Bestätigung
  gemäß der EWR-Architektenverordnung oder der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung muss spä-
  testens im Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung vorliegen. Es ist vor Ablauf der Angebotsfrist der
  Nachweis beizubringen, dass ein Antrag gemäß den genannten Rechtsvorschriften eingebracht
  wurde.

Der Auftraggeber hat über für die Zuschlagserteilung in Betracht kommende Bewerber, Bieter und deren
Subunternehmer eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz der Wiener Gebietskrankenkasse als
Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping Bekämpfung (Kompetenzzentrum LSDB) gemäß § 7n
des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993, einzuholen, ob diesen
eine rechtskräftige Entscheidung gemäß § 7k AVRAG zuzurechnen ist. Die Bieter und Subunternehmer
erteilen ihre Zustimmung zu einer solchen Abfrage.

2.2      Wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit
2.2.1     Gesamtumsatzentwicklung und leistungsspezifische Umsatzentwicklung
Der Bieter hat gemäß Beilage 1 dem Angebot auch einen Nachweis über die Gesamtumsatzentwicklung
und die leistungsspezifische Umsatzentwicklung für die letzten 3 Jahre (bzw. für den seit Unterneh-
mensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als 3 Jahre sind) vorzulegen. Auf
gesondertes Verlangen der AMA sind weiters Bilanzen für diesen Zeitraum vorzulegen.

Als Mindestanforderung muss der Bieter (bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen) in
diesem Zeitraum für jedes Jahr einen jährlichen Gesamtumsatz von mindestens EUR 230.000 exkl. Um-
satzsteuer nachweisen.

4
    Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, idgF.

                                                                                          Seite 17 von 33
2.2.2   Personalausstattung
Es ist gemäß Beilage 2 der Nachweis des jährlichen Mittels der Mitarbeiter mit Entwicklungs-Know-
how im Allgemeinen und mit speziellem Know-how gem. einer der 3 definierten Skillgruppen (je an-
gebotener Teilleistung) und Erfahrungen in den letzten drei Jahren (bzw. für den seit Unternehmens-
gründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind).

Als Mitarbeiter gelten Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen die Entwicklungs-Know-how
besitzen und mit einer jeweiligen Gesamtvertragslaufzeit von zumindest sechs Monaten beim Unterneh-
men oder zumindest sechs Monate bei einem Projekt beschäftigt waren.

Als Mindestanforderung für die Teilleistungen 1 und 2 (siehe Pkt. 3) wird festgelegt, dass der Bieter
den Nachweis über mindestens 10 Mitarbeiter insgesamt und davon mindestens 2 Mitarbeiter mit spe-
ziellem Know-how und Erfahrung in den unter Pkt. 3 beschriebenen Leistungen (je angebotener Teil-
leistung) im oben genannten Zeitraum für die Teilleistungen 1, 2 und 3, die angeboten werden, erbrin-
gen muss.

2.2.3   Referenzen
Die Erfahrung des Bieters ist durch Angabe von mindestens 2 Referenzen bei der Entwicklung und
Realisierung von vergleichbaren Projekten (siehe dazu sogleich weiter unten) innerhalb der letzten 3
Jahre nachzuweisen (Beilage 3).

Die Referenzen müssen jedenfalls folgende Angaben enthalten:
       Name und Sitz des Referenzauftraggebers sowie Name der Auskunftsperson;
       Wert der Leistung;
       Zeit und Ort der Leistungserbringung;
       Vom Bieter erbrachter Anteil an der Leistungserbringung (Anteil am Referenzauftragswert),
        wenn die Referenz in einer Arbeitsgemeinschaft erbracht wurde;
       Angabe, ob die Leistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde;
       sonstige in Beilage 3 abgefragte Angaben.

Die Erbringung der in Beilage 3 beschriebenen Leistungen ist durch eine Bescheinigung des Refe-
renzauftraggebers nachzuweisen (z.B. Bestätigungsvermerk des Referenzauftraggebers auf der Beilage
3). Das gilt dann nicht, wenn der Referenzauftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber ist und von die-
sem eine Bescheinigung nicht erhältlich ist. In diesem Fall genügt die in Beilage 3 abgegebene Erklä-
rung des Unternehmers, die vom Auftraggeber überprüft werden kann.

Die Referenzaufträge müssen, um mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar zu sein, je-
denfalls folgende Leistungen/Merkmale enthalten/aufweisen:
       Leistungserbringung in jener Sparte (Teilleistung), für die ein Angebot abgegeben wird (Ent-
        wicklung ORACLE, Entwicklung JAVA, Methodik & Prozesse),
       Mindestens dreijährige Projektdauer und
       Pro Jahr mindestens 50 Personentage Umfang.

Aktuell laufende Projekte oder Arbeitskräfteüberlassungen sind als Referenzen zugelassen, sofern der
aktuelle Projektstatus oder die Dauer und der Umfang der Überlassung (durch Angabe bisher aufgewen-
deter Personentage, abgenommener Projektteile etc.) detailliert nachgewiesen wird und bei Projekten
im Ergebnis mit einem bereits abgeschlossenen Projekt gleichwertig sind und bei Überlassungen min-
destens 50 Personentage pro Jahr vom Beschäftiger nachgefragt wurden. Projekte oder Überlassungen,

                                                                                         Seite 18 von 33
die (gemessen vom Ende der Teilnahmeantragsfrist) vor mehr als 3 Jahren (Zeitpunkt des Projektab-
schlusses/Projektabnahme) abgeschlossen wurden oder die mangels Detailangaben nicht überprüfbar
sind, werden nicht als Referenzen gewertet.

Der Bieter erteilen ihre Zustimmung, dass der Auftraggeber zur Überprüfung der angegebenen Refe-
renzdaten mit dem entsprechenden Referenzpartner (Ansprechpartner beim ehemaligen Auftraggeber)
Kontakt aufnimmt.

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat unabhängig von der Zahl der Mitglieder der Bietergemein-
schaft und/oder der Zahl der Subunternehmer mindestens 2 Referenzaufträge nachzuweisen, die den
obigen Anforderungen entsprechen. Legt ein Bieter für mehrere Teilleistungen (Lose) ein Angebot, ist
mindestens ein Referenzauftrag je angebotene Teilleistung vorzulegen. Wird nur ein Angebot für eine
Teilleistung (Los) gelegt, sind aus dem Bereich dieser Teilleistung mindestens 2 Referenzaufträge vor-
zulegen.

2.2.4    Berufshaftpflichtversicherung
Es ist als Mindestanforderung der Nachweis über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung in
Höhe von zumindest EUR 200.000,-- zu erbringen.

2.2.5    Bankerklärung
Es ist als Mindestanforderung eine Bankerklärung (Bonitätsauskunft, aktuell, max. 1 Monat alt) vorzu-
legen.

2.3     Berufliche Zuverlässigkeit
Die berufliche Zuverlässigkeit der Bieter wird vom Auftraggeber durch eine Auskunft aus der zentralen
Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß § 72 BVergG 2006 iVm § 28b des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, geprüft. Die Bieter und Subunter-
nehmer erteilen ihre Zustimmung zu einer solchen Abfrage. Die besondere berufliche Zuverlässigkeit
muss grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Einladung zur Angebotsabgabe vorliegen.

Bieter werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren gemäß § 68 BVergG 2006 ausgeschlossen,
wenn

a) der Auftraggeber Kenntnis von einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie oder – sofern es sich
   um juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt
   – gegen physische Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, eine rechtskräftige Verurteilung
   ergangen ist, die einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Or-
   ganisation, Bestechung, Betrug, Untreue, Geschenkannahme, Förderungsmissbrauch, Geldwäsche-
   rei oder einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vorschriften des Landes in dem der Un-
   ternehmer seinen Sitz hat;

b) über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
   mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde;

c) sie sich in Liquidation befinden oder ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen oder eingestellt haben;

d) gegen sie oder – sofern es sich um juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts,
   eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische Perso-
   nen, die in der Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre berufli-
   che Zuverlässigkeit in Frage stellt;

                                                                                            Seite 19 von 33
e) sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesondere gegen Bestim-
   mungen des Arbeits-, Sozial- oder Umweltrechts, begangen haben, die vom Auftraggeber nachweis-
   lich festgestellt wurde;

f) sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder der Steuern und Abga-
   ben in Österreich oder nach den Vorschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind, nicht
   erfüllt haben;

g) sie bei der Erteilung von Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die
   technische Leistungsfähigkeit sowie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheb-
   lichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.

Der Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit kann durch Vorlage folgender Nachweise erfolgen:
     Einen Auszug aus dem Firmenbuch (aktuell, max. 1 Monat alt) oder eine gleichwertige Beschei-
       nigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters aus der her-
       vorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß lit. b und c vorliegen;
     Strafregisterauszug (maximal 6 Monate alt);
     Letztgültigen Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (maximal 3 Monate alt),
       die letztgültige Rückstandsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde gem. § 229a BAO5
       (maximal 3 Monate alt) oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Bieters, um
       nachzuweisen, dass kein in lit. f genannter Ausschlussgrund besteht.

Werden die oben genannten Bescheinigungen, Lastschriftanzeigen oder Kontoauszüge im Herkunfts-
land des Unternehmers nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle der in lit. a bis c und e vorgesehenen
Fälle erwähnt, kann eine entsprechende, vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar
oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmers abgegebene
Erklärung vorgelegt werden.

5
 Bundesgesetz über allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bun-
des, der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung – BAO). StF: BGBl. Nr.
194/1961.

                                                                                             Seite 20 von 33
Sie können auch lesen