Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 15/20 - Rahmenbedingungen der bedarfsorientierten Förderung von "Online-Tutorien" - BAMF

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Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 15/20
 Rahmenbedingungen der bedarfsorientierten Förderung von „Online-Tutorien“

I.   Allgemeine Bedingungen

Voraussetzung für die Förderung der Online-Tutorien ist, dass ein konkreter Bedarf besteht. Dies
ist der Fall, wenn die Kursdurchführung in Präsenzunterricht in einem der Unterrichtsmodelle gem.
TRS 09/20 aufgrund einer Rechtsverordnung oder Allgemeinverfügung eines Bundeslandes, eines
Landkreises oder einer Gemeinde (bzw. der zuständigen Behörde) und die Einrichtung eines virtu-
ellen Klassenzimmers für den Träger nicht möglich ist und der Berufssprachkurs mit dem Ziel-
sprachniveau A2 oder B1 daher unterbrochen ist.

Die Förderung von Online-Tutorien ist nicht möglich, sofern einzelne Kurse in einzelnen Betrieben
(Schulungsstätten) z.B. nur aufgrund einer individuellen Quarantäneanordnung (Einzelverfügung)
nicht im Präsenzunterricht durchgeführt werden können. In diesen Fällen ist nach Rücksprache
mit dem zuständigen Hauptstandort ein Wechsel in das virtuelle Klassenzimmer (Modell 2 TRS
09/20) zulässig.

Bitte beachten Sie: Im Bereich der Berufssprachkurse können Online-Tutorien ausschließlich für
Teilnehmende aus unterbrochenen Berufssprachkursen mit dem Zielsprachniveau A2 und B1 ge-
fördert werden.

Zusätzlich zu dem vhs-Lernportal wurden zum 01.11.2020 weitere LMS-basierte Lehrwerke vom
BAMF zugelassen. Hierbei handelt es sich um die Lehrwerke „Linie 1“, „Netzwerk“ (jeweils Niveau
A1 – B1) sowie „Netzwerk neu“ (Niveau A1 – A2.1). Diese können ab Versand des Trägerrund-
schreibens ebenfalls ohne vorherigen Antrag auf Prüfung der Förderfähigkeit eingesetzt werden,
d.h. es kann direkt ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die aktuelle Liste der zugelassenen
LMS-basierten Lehrwerke finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes.

Bei einem Tutorium betreut ein/e oder mehrere Tutoren oder Tutorinnen eine Lerngruppe von
Teilnehmenden aus unterbrochenen Berufssprachkursen unter Verwendung eines Lernmanage-
mentsystems mit eingebundenen Inhalten aus zugelassenen Lehrwerken. Die Rolle des Tutors/der
Tutorin umfasst dabei das gezielte Ansprechen der Teilnehmenden, das Stellen von Aufgaben, das
Korrigieren und Kommentieren von erledigten Übungen und generell das Geben eines Feedbacks
an die Teilnehmenden. Die Tutorin/der Tutor achtet darauf, nach den zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten für eine gute Mischung von verschiedenen Aktivitäten zu sorgen. Besonders wichtig
ist auch, die Teilnehmenden zu motivieren. Zu einem förderungsfähigen Tutorium gehören:

     1. Die Möglichkeit zu mündlichem Austausch: Der Tutor/die Tutorin ermöglicht mindestens
        zweimal pro Woche für interessierte Teilnehmende eine Video- oder Telefonkonferenz, in
        der die Teilnehmenden sich untereinander austauschen können und in der das Sprechen
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geübt, Ziele für die nächsten Tage festgelegt und aufgekommene Fragen beantwortet wer-
      den können. Die Konferenzen sollen jeweils mindestens eine Unterrichtseinheit (45 Minu-
      ten) dauern.
   2. Gruppenarbeit: Neben Selbstlernaufgaben im Lernportal vergibt die Tutorin/der Tutor
      mindestens einmal pro Woche Aufgaben, die die Teilnehmenden in Gruppen/gemeinsam
      erledigen sollen. Ergebnisse der Gruppenarbeit können auf einer digitalen Pinnwand kom-
      muniziert werden. Die stattgefundenen Gruppenarbeiten müssen dokumentiert werden,
      z.B. durch Screenshots.
   3. Der Tutor/die Tutorin hält Kontakt zu den Teilnehmenden und ist für sie bei Fragen er-
       reichbar. Dies kann über eine Telefonsprechstunde geschehen oder über eine zeitnahe
       Rückmeldung per Chat-Textnachricht.

II. Höhe der Förderung:

Die Förderung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

   •   Pauschale in Höhe von 350 € pro Woche (bis zu 1.400 € in einem 4-Wochen-Zeitraum) als
       Förderung der erfolgten Unterrichtsstunden durch die Lehrkraft:
       Ausgehend von einem Aufwand von bis zu 2 Unterrichtsstunden à 45 Minuten am Tag pro
       Lerngruppe werden maximal 40 Unterrichtsstunden in 4 Wochen gefördert, die soweit
       möglich gleichmäßig auf 20 Werktage (möglich Montag bis Samstag) verteilt sein sollen.
   •   Pauschale in Höhe von 75 € pro Woche (bis zu 300 € im 4-Wochen-Zeitraum) für sonstige
       Aufwendungen des Trägers:
       Damit wird die Kontaktherstellung des Trägers mit den Teilnehmenden der unterbroche-
       nen Kurse, die Klärung der Formalitäten mit den Teilnehmenden, die Einführung der Teil-
       nehmenden in die Nutzung des Lernportals und sonstiger Verwaltungsaufwand abgegol-
       ten.

III. Online-Tutorien unter Verwendung der vom BAMF zugelassenen LMS-basierten Lehrwerke

Die Förderung der Durchführung von Online-Tutorien soll der Erhaltung des Lernstands von Teil-
nehmenden der unterbrochenen Kurse dienen. Ein Online-Tutorium stellt keinen Ersatz für den
Berufssprachkurs dar, weswegen das Online-Tutorium auch nicht als Berufssprachkurs abgerech-
net wird. Die Förderung der Durchführung von Online-Tutorien unter Verwendung vom BAMF
zugelassener LMS-basierter Lehrwerke wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

   1. Folgende Teilnehmende werden bei der Förderung berücksichtigt:
         • Teilnehmende aus unterbrochenen Berufssprachkursen mit dem Zielsprachniveau
            A2 oder B1

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•   Teilnehmende, die nach Beendigung der Unterrichtsphase eines Berufssprachkur-
           ses mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 auf ihre Zertifikatsprüfung warten.
2. Bei Antragstellung (Formular 641-1059-BSK) sind die geplante Zusammensetzung der
   Lerngruppe und die jeweiligen Teilnehmenden mit Personenkennziffer (PKZ) des BAMF
   anzugeben. Soweit möglich soll sich eine Lerngruppe aus den Teilnehmenden einer Kurs-
   gruppe, also aus einem unterbrochenen Kurs zusammensetzen. Eine Lerngruppe kann aber
   auch aus Teilnehmenden verschiedener Berufssprachkurse eines Trägers bestehen, jedoch
   nicht zugleich aus Teilnehmenden aus Integrations- und Berufssprachkursen.
   Nach Beginn des Online-Tutoriums dürfen Teilnehmende nicht die Lerngruppe wechseln,
   d.h. die Zusammensetzung der Lerngruppe, wie sie im Antrag auf Förderung (Formular
   641-1059-BSK) angegeben wird, ist für den Abrechnungszeitraum (4 Wochen, s.u.) verbind-
   lich.
   Teilnehmende der unter 1. genannten Zielgruppe, die erst nach der ersten Antragstellung
   in die Lerngruppe des Online-Tutoriums aufgenommen werden, können im Rahmen des
   Antrags auf Auszahlung (Formular 641-1060-BSK) mit den entsprechenden Angaben nach-
   träglich gemeldet werden. Teilnehmende dürfen sich nicht zeitgleich in mehreren geför-
   derten Lerngruppen befinden.
3. Der Träger bzw. die einzusetzenden Lehrkräfte sowie die Teilnehmenden verfügen über die
   notwendige technische Ausstattung zur Nutzung des Lernportals.
4. Die eingesetzte Lehrkraft verfügt über eine Zulassung nach § 15 Abs. 1 oder 2 IntV und ist
   beim Lernportal registriert.
5. Der Träger hat alle Teilnehmenden zuvor über die Verarbeitung ihrer Daten informiert und
   deren Einwilligung eingeholt. Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der
   Träger verantwortlich.
6. Es darf keine Gegenleistung von den Teilnehmenden für die Teilnahme am Online-Tuto-
   rium verlangt oder angenommen werden.
7. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag (Formular 641-1060-BSK) am Ende eines 4-Wochen-
   Zeitraums, wobei eine Woche nicht zwingend montags beginnen muss. Jede Woche wird
   separat bewertet, d.h. eine Auszahlung erfolgt anteilig für jede Woche, in der die beschrie-
   benen Voraussetzungen erfüllt waren.
   WICHTIG: Eine geplante Lerngruppe muss mindestens aus 8 geförderten Teilnehmenden
   bestehen. Um eine Auszahlung zu erhalten, müssen in der jeweiligen Woche mindestens 4
   Teilnehmenden pro Lerngruppe aktiv am Online-Tutorium teilgenommen haben. Daher
   wird empfohlen, eine Lerngruppe, wenn möglich mit mehr als 8 Teilnehmenden zu begin-
   nen, damit auch am Ende der 4 Wochen zumindest noch 4 Teilnehmende aktiv sind. Bei
   weniger als 4 aktiven Teilnehmenden erfolgt nur für die betroffene Woche keine Auszah-
   lung.

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8. Jede/jeder Teilnehmende, die/der mindestens 10 Übungen pro Woche absolviert, gilt als
      aktiv. Bei interaktiven Aufgaben gelten nur richtig gelöste als absolviert. Alternativ zu in-
      teraktiven Übungen im Lernportal können auch Schreibaufgaben oder andere dokumen-
      tierbare Übungsaktivitäten (beispielsweise Tonaufnahmen/Videos) angerechnet werden,
      die nicht Teil des Lernportals sind. Hierzu zählen auch die Gruppenarbeiten von I.2.
   9. Eine Tutoriums-Lerngruppe kann Aktivitäten in verschiedenen Niveaustufen des Lernpor-
      tals umfassen. Im Lernportal können somit pro Tutorium mehrere dort angelegte „Kurse“
      zur selben Tutoriums-Lerngruppe gehören.
      Die jeweilige Lehrkraft dokumentiert den Lernfortschritt einmal wöchentlich durch
       Screenshots oder PDF-Versionen der Übersicht der Aktivitäten der Teilnehmenden. Aus
       diesen muss sich ergeben, wie viele Übungen (mindestens 10, s.o.) die Teilnehmenden je-
       weils absolviert haben. Die Dokumentation der Übungen ist als zahlungsbegründende Un-
       terlage nach Ende des Online-Tutoriums für fünf Jahre beim Träger aufzubewahren und
       dem Bundesamt auf Anfrage vorzulegen. Eine Aufbewahrung in digitaler Form ist ausrei-
       chend.
   10. Am Ende eines 4-Wochen-Zeitraums ist ein kurzer Bericht über den Verlauf der Maßnahme
       zu erstellen (Formular 641-1064-BSK). Der Bericht ist dem Antrag auf Auszahlung (Formu-
       lar 641-1060-BSK) in Kopie beizufügen.

IV. Andere Online-Tutorien

Auch andere Online-Tutorien, bei denen es sich nicht um ein vom BAMF zugelassenes LMS-ba-
siertes Lehrwerk handelt, können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Hier ist
allerdings zunächst eine Vorprüfung durch das Bundesamt erforderlich. Das Bundesamt überprüft
dabei folgende Kriterien:

   1. Die verwendeten Online-Materialien sind an den Niveaustufen des Gemeinsamen Europä-
      ischen Referenzrahmens (GER) ausgerichtet.
   2. Das Lernmanagementsystem basiert auf einem vom Bundesamt nach § 16 IntV zugelasse-
      nen Lehrwerk. Die verwendeten Inhalte eignen sich grundsätzlich für den Unterricht in ei-
      nem Berufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1.
   3. Die Teilnehmenden können bei der Verwendung dieser Materialien tutoriert werden.
   4. Der Träger hat eine Übersicht über die Aktivitäten der Teilnehmenden und kann diese dem
      Bundesamt nachvollziehbar darstellen.

Bereits bei Antragsstellung muss der Träger darstellen, wie das verwendete Material aufgebaut ist
und wie er die oben genannten Bedingungen sicherstellt und nachweist. Ausgeschlossen sind reine
Selbstlernangebote. Auch gelten reine Textchatgruppen nicht als Online-Tutorium.

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Bitte verwenden Sie den Antrag auf Prüfung (Formular 641-1061-BSK) und warten zunächst die
Entscheidung des Bundesamtes ab. Erst wenn die Vorprüfung positiv ausgefallen ist, stellen Sie
den eigentlichen Antrag auf Förderung (Formular 641-1062-BSK). Die Auszahlung erfolgt auf An-
trag (Formular 641-1063-BSK) am Ende eines 4-Wochen-Zeitraums. Mit dem Antrag auf Auszah-
lung ist ein kurzer Bericht (Formular 641-1064-BSK) über den Verlauf der Maßnahme zu erstellen
und einzureichen.

V. Bezüglich des Antragsverfahrens beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Anträge können beim Bundesamt gestellt werden, sobald eine Rechtsverordnung/Allgemeinver-
fügung eines Bundeslandes, eines Landkreises oder einer Gemeinde (bzw. der zuständigen Be-
hörde) bekannt ist, die die Durchführung von Berufssprachkursen in Präsenzunterricht untersagt.
Eine Förderung ist frühestens ab dem Versand dieses Trägerrundschreibens möglich.

Bei Maßnahmen nach III. handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren (Antrag auf Förderung und
Antrag auf Auszahlung), bei den Maßnahmen nach IV. um ein dreistufiges Verfahren (Antrag auf
Prüfung, Antrag auf Förderung und Antrag auf Auszahlung).

Für jede Lerngruppe ist ein eigener Förderantrag erforderlich. Der Antrag auf Prüfung anderer On-
line-Tutorien muss nur einmal vorab gestellt und bewilligt werden.

Der Antrag auf Förderung soll vor Beginn der Nutzung des Lernportals beim Bundesamt einge-
reicht werden. Für die Durchführung von Online-Tutorien, die unter Verwendung eines vom BAMF
zugelassenen LMS-basierten Lehrwerkes begonnen haben und die sämtliche o.g. Voraussetzungen
erfüllen, kann der Antrag auf Förderung rückwirkend bewilligt werden.

Am Ende eines 4-Wochen-Zeitraums kann sodann der Antrag auf Auszahlung des Online-Tutori-
ums gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Antragstel-
lung (Eingang des Antrags beim BAMF).

Die Auszahlung kann für eine Dauer von 4 Wochen beantragt werden. Bei Fortsetzung des Tutori-
ums für den Fall, dass Berufssprachkurse in Präsenz weiterhin untersagt sind, ist ein erneuter För-
derantrag zu stellen. Bei Maßnahmen nach IV. entfällt bei einer Fortführung des Online-Tutoriums
der Antrag auf Prüfung anderer Online-Tutorien. Die Förderung erfolgt für alle bis zum 31.12.2020
beginnenden vierwöchigen Online-Tutorien, dabei jedoch stets unter Vorbehalt der verfügbaren
Haushaltsmittel. Das Bundesamt informiert den Träger umgehend nach Antragseingang des För-
derantrages, ob hierfür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Online-Tutorien, die bis zum
31.12.2020 beginnen, sind spätestens bis zum 31.01.2021 zu beenden. Der Antrag auf Auszahlung
ist innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Online-Tutoriums, spätestens jedoch bis zum
28.02.2021 beim BAMF einzureichen.
Die unterzeichneten Anträge senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an: online-tutorien-
bsk@bamf.bund.de .
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WICHTIG: Bitte geben Sie in der Betreffzeile der E-Mail den zuständigen BAMF-Hauptstandort
und Ihre Standortnummer an, damit die Anträge den richtigen Bearbeitenden zugeordnet und
zügig bearbeitet werden können.

Bitte achten Sie auch darauf, Anträge generell an die jeweils genannten zuständigen Stellen zu
schicken, damit die Bearbeitung zeitnah erfolgen kann.

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