ANRECHENBARKEIT VON EMISSIONSREDUKTIONS-ZERTIFIKATEN IN DER SCHWEIZ 2013-2020 - MYCLIMATE

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ANRECHENBARKEIT VON EMISSIONSREDUKTIONS-ZERTIFIKATEN IN DER SCHWEIZ 2013-2020 - MYCLIMATE
Anrechenbarkeit von Emissionsreduktions-
zertifikaten in der Schweiz 2013-2020

Schweizer Unternehmen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen CO2-
Abgabe auf Brennstoffe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund zu einem Reduktionsziel
verpflichten. Dabei können sie einen Teil ihrer Reduktionsleistung durch die Abgabe von internationa-
len Emissionsreduktionszertifikaten (ERZs) erbringen. Abhängig von der unternehmensspezifischen
Situation kann dies eine wirtschaftlich attraktive Option darstellen. Da ab 2013 in der Schweiz neue
Regeln für die Anrechnung gelten, ist es empfehlenswert, sich durch fachkundige Spezialisten bei
myclimate beraten zu lassen.

myclimate-Dienstleistungen für Ihr Unternehmen

Spezifische Beratung                Zertifikate höchster Qualität      Umfassende Unterstützung

Die gesetzlichen Vorschriften       Als weltweit führender Anbie-      myclimate unterstützt Unter-
und Optionen im Zusammen-           ter von Reduktionszertifikaten     nehmen im Ziel, die Treib-
hang mit der Schweizer Treib-       höchster Qualität verfügt          hausgas-Emissionen über die
hausgas-Gesetzgebung sind           myclimate über eine breite         gesetzlichen Vorgaben hinaus
komplex. Die Experten von           Auswahl an in der Schweiz          nachhaltig zu reduzieren. Wir
myclimate analysieren die           anrechenbaren Zertifikaten.        analysieren unternehmensei-
spezifische Relevanz für Ihr        Die Qualität und Integrität der    gene Prozesse und Produkte
Unternehmen und zeigen die          Zertifikate wird durch unab-       auf unerschlossenes Redukti-
individuellen Handlungsoptio-       hängige Prüfung sichergestellt.    onspotential. Auch durch in-
nen auf, um die gesetzlichen        myclimate garantiert Ihnen die     novative Mitarbeiterschulun-
Auflagen vollumfänglich einzu-      Anrechenbarkeit in der             gen sind zusätzliche Einspa-
halten.                             Schweiz bis 2020.                  rungen realisierbar.

www.myclimate.org                        Compliance Schweiz                                       1
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Abgesehen von der gesetzlich erlaubten An-
Was sind Emissionsredukti-
                                                            rechnung von ERZs für obligatorische Ver-
onszertifikate (ERZ)?                                       pflichtungen steht es allen Schweizer Unter-
                                                            nehmen und Personen frei, ERZs auf freiwilli-
Im Reduktionsverpflichtungs-Bereich (Compli-                ger Basis zur Reduktion ihrer Emissionen zu
ance) gibt es Emissionsrechte und Emissionsre-              verwenden.
duktionszertifikate (ERZs). Beide entsprechen
immer einer Tonne CO2-Äquivalent. Emissions-
rechte erlauben es dem Besitzer, eine entspre-              Quantitative Beschränkun-
chende Menge an CO2-Äquivalenten auszustos-
sen und werden den Unternehmen vom Staat                    gen für ERZs
zugeteilt. Emissionsreduktionszertifikate sind
beglaubigte Emissionseinsparungen, die in                   Da der Gesetzgeber primär Reduktionen im
einem Klimaschutzprojekt realisiert wurden.                 Inland erreichen will, ist die Anrechnungsmen-
ERZs erlauben es einem Unternehmen, einen                   ge von Emissionsreduktionszertifikate für Un-
Teil der Treibhausgas-Emissionen zu neutrali-               ternehmen klar reglementiert. Die Mengenbe-
sieren (Kompensation). Damit ERZs an gesetzli-              schränkung stützt sich teilweise auf die Rechte-
che Verpflichtungen angerechnet werden kön-                 zuteilung 2008-2012 ab und gilt für den Ver-
nen, müssen sie von der UNO beglaubigt sein.                pflichtungszeitraum 2013-2020:
In der Schweiz ist für Unternehmen ausschliess-
lich die Anrechnung von Zertifikaten aus dem
                                                            – EHS-Unternehmen: max. 11 % der zugeteil-
                                                                  ten Emissionsrechte 2008-12 abzüglich der
Clean Development Mechanism (CERs) sowie
                                                                  bereits für die Periode 2008-12 verwende-
aus Joint Implementation Projekten (ERUs)
erlaubt.                                                          ten ERZs. Für neu dem EHS unterstellte An-
                                                                  lagen oder neu installierte Kapazitäten gilt
                                                                  eine Beschränkung auf 4.5 % der effektiven
                                                                  Emissionen 2013-2020.
Wer darf Zertifikate an-                                    – Abgabebefreite Unternehmen: max. 8 %
rechnen?                                                          des Frachtziels bzw. der Emissionen 2008-12
                                                                  abzüglich der bereits für die Periode 2008-
                                                                  12 verwendeten ERZs. Die für eine allfällige
Das Schweizer CO2-Gesetz erlaubt in Gleichbe-
                                                                  Ziellücke Ende 2012 verwendeten ERZs
handlung zu Firmen im europäischen Ausland
                                                                  werden nicht gezählt. Für ab 2013 neu ab-
drei Gruppen von Unternehmen die Anrech-
                                                                  gabebefreite Unternehmen gilt eine Be-
nung von internationalen Emissionsreduktions-
                                                                  schränkung auf 4.5% der effektiven Emissi-
zertifikaten zur teilweisen Erfüllung ihrer obli-
                                                                  onen 2013-2020.
gatorischen Verpflichtungen:
                                                            – Fossil-thermische Kraftwerke: max. 50 %
– EHS-Unternehmen: die emissionsintensivs-                        der jährlichen Emissionen.
   ten Firmen der Schweiz, welche am Schwei-
   zerischen Emissionshandelssystem (EHS)
   teilnehmen.                                              Qualitative Bestimmungen
– Abgabebefreite Unternehmen: Unterneh-
   men, welche sich mittels direkter Redukti-               Die Qualität von ERZs ist entscheidend, damit
   onsverpflichtungen von der CO2-Abgabe                    ein Zertifikat auch effektiv eingesparte Emissi-
   auf Brennstoffe befreit haben und nicht am               onen repräsentiert und durch das Projekt keine
   EHS teilnehmen.                                          negativen sozialen oder ökologischen Folgen
– Fossil-thermische Kraftwerke: allfällige                  entstehen. Neu hat die Schweiz deshalb für die
   neue fossile Kraftwerke wie z.B. Gas-und-                Verpflichtungsperiode 2013-2020 zusätzliche
   Dampf-Kraftwerke zur Strom- und Wärme-                   Qualitätskriterien eingeführt, welche bei der
   produktion (GuD).                                        geplanten Verwendung von Zertifikaten unbe-
                                                            dingt berücksichtigt werden müssen:

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–   Art des Reduktionsmechanismus                          zudem optimal zur Ausweisung des Firmenen-
–   Typ des Reduktionsprojektes                            gagements und für CSR-Aktivitäten nutzen.
–   Zeitpunkt der Projektregistrierung
–   Projektland
–   Geltende Verpflichtungsperiode der ERZs                Warum myclimate als Part-
–   Potentielle vorgängige Verwendung                      ner?
–   Allfällige negative soziale oder ökologische
    Folgen oder fehlende Additionalität
                                                           myclimate ist eine gemeinnützige Schweizer
ERZs von myclimate erfüllen die höchsten Qua-              Stiftung, welche sich voll und ganz dem Klima-
litätsansprüche. Wir beraten Sie gerne und                 schutz verschrieben hat und für höchste
finden mit Ihnen das passende Projekt, welches             Glaubwürdigkeit und Qualität im Klimaschutz
zu Ihrem Unternehmen passt und optimal für                 steht. Unsere Kompensationszertifikate genü-
Ihre Kommunikation verwendbar ist.                         gen den strengsten internationalen Qualitäts-
                                                           standards (CDM und/oder Gold Standard). Zu-
                                                           sätzlich zu den eigentlichen Emissionsreduktio-
                                                           nen fördern unsere Projekte nachweislich eine
Wann sind Zertifikate sinn-
                                                           nachhaltige Entwicklung in der Projektregion.
voll?                                                      Die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Vermei-
                                                           dung von gesundheitsschädlichen Rauchgasen
ERZs entbinden Sie nicht von der Pflicht, dass             oder die Verbesserung der Gesundheitsbedin-
langfristig die gesetzlichen Reduktionen im                gungen vor Ort sind nur einige der Vorteile
Betrieb realisiert werden müssen. Falls Ihr Un-            unserer Projekte. Dieser Zusatznutzen für die
ternehmen aber die geforderten Emissionsre-                lokale Bevölkerung ist der Mehrwert, welchen
duktionen kurzfristig nur mit sehr hohen Kos-              wir Ihnen weitergeben können.
ten oder gar nicht realisieren kann, ist die Ver-
wendung von Emissionsreduktionszertifikaten
eine passende Option. Mittels ERZs können
getätigte Investitionen geschützt und Redukti-
onsmassnahmen zu dem Zeitpunkt umgesetzt
werden, an dem es betriebswirtschaftlich sinn-
voll ist.

Freiwillige Reduktions-
leistungen                                                 Ihr Kontakt
Neben den gesetzlichen Reduktionsverpflich-                Eva van der Want, Projektleiterin Sales
tungen entschliessen sich immer mehr Unter-
nehmen freiwillig, einen zusätzlichen Beitrag              Stiftung myclimate – The Climate Protection
zum Klimaschutz zu leisten. Neben Massnah-                 Partnership
men im Betrieb, welche über die gesetzlichen               Sternenstrasse 12
Pflichten hinausgehen, ist die Kompensation                CH-8002 Zürich
von nicht vermeidbaren Unternehmens-                       www.myclimate.ch/compliance
Emissionen diesbezüglich eine äusserst attrak-             eva.vanderwant@myclimate.org
tive Option, die firmenintern zudem eine Be-
wusstseinskultur für Treibhausgas-Emissionen               Phone: +41 (0) 44 500 43 59
fördert. Qualitativ hochstehende Emissionsre-              Fax: +41 (0) 44 400 43 51
duktionszertifikate von myclimate lassen sich

www.myclimate.org                           Compliance Schweiz                                           3
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