Vereinbarung zur Organisation der Schmerztherapie chirurgischer Patienten - DGAI

 
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V48                 Aus den Verbänden                   BDAktuell

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        BDAktuell                                        Vereinbarung zur Organisation der
                                                         Schmerztherapie chirurgischer Patienten
                                                         des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) und
                                                         des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)
                                                         Neufassung 2019*

   Präambel                                              Systeme der Krankenhäuser zu im­
                                                                                                        Fachliche Zuständigkeit
                                                         plementieren, wie z.B. analog zu den
   Die schmerzmedizinische Versorgung
                                                         übergeordneten Strukturen der Hygiene         Zuständig für die Therapie von Schmer­
   gehört zu den bedeutsamen interdiszi­
                                                         [5]. Die beiden Berufsverbände empfeh­        zen ist
   plinären Aufgaben der modernen Me­
                                                         len solche Organisationsformen für eine
   dizin. Sie verbessert die Lebensqualität                                                            • auf der chirurgischen Station und auf
                                                         interdisziplinäre und interprofessionelle
   des Patienten, kann den Heilungsprozess                                                               chirurgisch geleiteten Intensivein­
                                                         Kooperation ausdrücklich. Chirurgen und
   beschleunigen, reduziert das Auftreten                                                                heiten der Chirurg,
                                                         Anästhesisten bleibt es dabei überlassen,
   postoperativer Komplikationen und trägt               durch lokale Absprachen „vor Ort“ die         • in den Aufwachräumen und auf
   zu einer ressourcenoptimierten Patien­                Organisationsform zu wählen, die sich           Intensivstationen, die unter anäs­
   tenversorgung bei [1].                                für sie am besten eignet.                       thesiologischer Leitung stehen, der
   In der 1992 veröffentlichten „Vereinba­               Die beiden Berufsverbände fordern die           Anästhesist in Zusammenarbeit mit
   rung des Berufsverbandes Deutscher                    Krankenhausträger und die Kostenträger          dem Chirurgen.
   Anästhesisten und des Berufsverbandes                 auf, die notwendigen strukturellen und        Auf Stationen, die weder von Anäs­
   der Deutschen Chirurgen zur Organi­                   budgetären Voraussetzungen für eine           the­sisten noch von Chirurgen geleitet
   sation der postoperativen Schmerzthe­                 adäquate schmerzmedizinische Versor­          werden, sollte der ärztliche Leiter dieser
   rapie“ [2] waren verschiedene Orga­‑                  gung in den Kliniken und Krankenhäu­          Station in Zusammenarbeit mit Anästhe­
   nisationsmodelle wertungsfrei neben­                  sern zu schaffen.                             sisten und Chirurgen die schmerzme­
   einandergestellt worden. Die jetzt durch­                                                           dizinische Versorgung organisieren.
   geführte Neubewertung erfolgte auf
                                                         Definition
   der Grundlage mittlerweile verfügbarer
   Evidenz, daraus abgeleiteter Leitlinien­              Die Therapie akuter Schmerzen bein­            Organisationsform interdiszi-
   empfehlungen und den zunehmend an                     haltet die (symptomatische) Behandlung         plinärer Zusammenarbeit
   Bedeutung gewonnenen interprofessio­                  von akuten Schmerzzuständen, die
   nell gestalteten Behandlungsprozessen                 (primär) auf eine akute Verletzung oder       Neben der Kooperation in der operati­
   [1,3,4].                                              Erkrankung, ein Operationstrauma oder         ven Routineversorgung zwischen Anäs­
                                                         eine behandlungsbedingte Prozedur             thesisten und Chirurgen benötigt eine
   Diese aktualisierte Vereinbarung steht
                                                         zurückzuführen sind.                          Schmerzbehandlung bei bestimmten
   im Geist des Beschlusses des Deutschen
                                                         Die perioperative Schmerztherapie dient       Eingriffen oder Indikationen eine engere
   Ärztetags 2014. Dort wurde empfohlen,
                                                         zugleich der Prävention der Chronifizie­      Kooperation in der Unterstützung der
   ein übergeordnetes interdisziplinäres
                                                         rung von Schmerzen. Weist der akute           allgemeinen Versorgung durch be­
   und interprofessionelles Schmerzma­
                                                         Schmerz auf Befunde hin, die einer wei­       sondere, auf die Schmerzbehandlung
   nagement in die Qualitätsmanagement-­
                                                         terführenden Diagnostik bedürfen oder         spezialisierte Strukturen. Alle an der
                                                         bedürfen könnten (z. B. akutes Abdomen,       Schmerzbehandlung Beteiligten sollten
   * Konsentiert im Präsidialgespräch Anästhesiologie/
     Chirurgie am 28.01.2019;                            intra- oder postoperative Komplikatio­        dem Patienten gegenüber als ein interdis­
     Ersetzt die Vereinbarung des Berufsverbandes        nen), so soll die akute Schmerztherapie       ziplinäres Behandlungsteam auftreten.
     Deutscher Anasthesisten und des Berufsver­          immer in Absprache mit den für eine           Übergeordnete Behandlungsprozesse
     bandes der Deutschen Chirurgen zur Organisation
     der postoperativen Schmerztherapie. Anästh          kausale Therapie zuständigen Fachge­          sollten stets gemeinsam abgestimmt und
     Intensivmed 1993;34:28–32.                          bietsvertretern durchgeführt werden.          gestaltet werden.

                                                                                   © Anästh Intensivmed 2019;60:V48–V50 Aktiv Druck & Verlag GmbH
BDAktuell        Aus den Verbänden                        V49

                                                                                                    News | Information | Events

Eine interdisziplinäre Zusammenar­                      1. Ein abteilungs- und fachübergreifend     schen den verschiedenen Fachdisziplinen
beit (einvernehmliche Entscheidungen,                   tätiger ärztlich geleiteter SD kann fol­    de­finiert werden. Grundsätzlich ist der
wech­selseitige Informationen) ist schon                gende Aufgaben haben:                       primär die Behandlung übernehmende
des­halb unerlässlich, weil die Schmerz­                a. Durchführung und Überwachung             Arzt auch für die Therapie von Schmerz
therapie                                                   kontinuierlicher regionalanalgesio­      verantwortlich. Da die Mehrzahl der
• die Vigilanz und Mobilität des                           logischer Techniken zur peripheren       Patienten mit einer standardisierten,
    Patienten nicht unnötig beeinträch­                    oder rückenmarksnahen Nerven­            systemischen Schmerztherapie ausrei­
    tigen soll,                                            blockade auf Normalstationen             chend behandelt ist, übernimmt der
• die Warn- und Leitfunktion des post­                  b. Durchführung einer systemischen          Chirurg hier die Verantwortung, sobald
    operativen Schmerzes ausschalten                       PCA-Therapie mit Opioiden                der Patient auf seine Station verlegt wird.
    kann und damit spezielle Maß­                       c. Anwendung anderer spezieller             Wird bei einer schmerzmedizinischen
    nahmen zum Schutz des Patienten,                       schmerztherapeutischer Methoden          Beurteilung oder Mitbehandlung ein
    z. B. gegen Schäden durch den                       d. perioperative Betreuung von Patien­      entsprechend qualifizierter Arzt hinzu­
    Druck fester Verbände, notwendig                       ten, die ein erhöhtes Risiko post­       gezogen, gelten, soweit in einer Verein­
    werden können sowie                                    operativer Schmerzen haben (u.a.         barung nichts Abweichendes geregelt
• wegen der potentiellen Neben­                            präoperative chronische Schmerzen,       wird, die allgemeinen Grundsätze der
    wirkungen der Analgetika und                           präoperative Opioideinnahme,             interdisziplinären Kooperation, der
    Lokalanästhetika die Sicherstellung                    Substanzmissbrauch und Substitu­         Grundsatz der strikten Arbeitsteilung,
    der sorgfältigen Überwachung der                       tion, Durchführung bestimmter            der Vertrauensgrundsatz und die Pflicht
    Patienten durch Chirurgen und/                         Operationen)                             zur gegenseitigen Information und Ab­
    oder Anästhesisten erfordert (je                    e. schmerzmedizinische Beurteilung          stimmung. Dabei hat der unmittelbar
                                                           und/oder Mitbehandlung von               Handelnde nach dem Prinzip der Eigen­
    nach Therapieverfahren und hierzu
                                                           Patienten auf Anforderung durch          verantwortung für die ordnungsgemäße
    notwendiger Facharztkompetenz).
                                                           den primär behandelnden Arzt;            Erfüllung der primären Sorgfaltspflichten
Als Organisationsform wird ausdrück­                       insbesondere bei Patienten, die trotz    einzustehen.
lich von beiden Berufsverbänden ein                        bestehender systemischer Schmerz­
abteilungs- und fachübergreifend tä­tiger                  therapie starke Schmerzen oder eine
ärztlich geleiteter Schmerzdienst (SD)                     schmerzbedingte Beeinträchtigung
                                                                                                    Die Überwachung des Patienten
empfohlen. Die Präsenz eines SD ver­                       wichtiger Funktionen haben.              nach schmerztherapeutischer
bessert die postoperative Analgesie und
                                                        2. Falls nicht auf einen SD zurückge­
                                                                                                    Behandlung
vermindert die Häufigkeit von Neben­                    griffen werden kann, ergeben sich Ein-      Die zentrale Herausforderung der inter­
wirkungen bei chirurgischen Pa­tienten.                 schränkungen hinsichtlich der Umset­        disziplinären Kooperation liegt in der
Der SD steht unter der Leitung eines                    zung von Leistungen auf Normalstatio­       Verantwortung für die Überwachung der
Facharztes eines der beteiligten Fachge­                nen. Ohne SD müssen Patienten mit kon­      Nach- und Nebenwirkungen schmerz­
biete mit entsprechender schmerzmedi­                   tinuierlichen regionalanalgesiologischen    therapeutischer Maßnahmen. Bei der
zinischer Qualifikation (Zusatzbezeich­                 Techniken (siehe a) auf solchen Stationen   Betreuung durch einen SD erfolgt die
nung „Spezielle Schmerztherapie“1,                      betreut werden, die eine engmaschige        Überwachung in enger Zusammenarbeit
möglichst 50-Stundenkurs „psychoso­                     Überwachung der Schmerztherapie er­         zwischen dem Personal des SD und dem
matische Grundversorgung“). Dieser wird                 lauben (PACU, IMC, Intensivstation).        Personal der betreuenden Station. Der
in der Regel durch andere Ärzte und                                                                 SD muss kontinuierlich erreichbar sein
                                                        Ein abgegrenztes Programm an schmerz­
Fachkrankenpflegekräfte unterstützt.                    therapeutischen Leistungen (siehe b-e)      und das Stationspersonal regelmäßig
Der jeweilige Arzt des SD ist berechtigt,               kann im Einzelfall auf dem Boden loka­      geschult werden.
medizinische Anordnungen auf Statio­                    ler interdisziplinärer Absprachen durch     Wenn nicht auf einen SD zurückgegrif­
nen und in den Behandlungseinheiten                     den Anästhesisten als mitbehandelndem       fen werden kann, obliegt die Über­
zu treffen, wo die von ihm betreuten                    Arzt auf der Normalstation erfolgen.        wachung dem Personal der für diesen
Patienten lokalisiert sind.                                                                         Fall empfohlenen Überwachungsstation
                                                                                                    (siehe 2.).
                                                        Ärztliche und rechtliche Verant-
                                                                                                    Führt der Anästhesist postoperativ auf
1 Da die Qualifikation Spezielle Schmerztherapie        wortung
  bisher nicht flächendeckend sichergestellt wird,
                                                                                                    Hinzuziehung durch den Chirurgen (siehe
  ist die Erfüllung dieser Empfehlung innerhalb eines   Die Patientenversorgung in der peri­        2.) ein abgegrenztes Programm schmerz­
  Zeithorizontes von 5 Jahren anzustreben. Die Kom­     operativen Medizin fußt auf einem           therapeutischer Leistungen durch, gelten
  petenz zur Betreuung von invasiven Analgesie­
  verfahren ist im Rahmen der anästhesiologischen       arbeitsteiligen Zusammenwirken. Somit       die allgemeinen Grundsätze der inter­
  Facharztkompetenz sichergestellt.                     müssen in der Regel Schnittstellen zwi­     disziplinären arbeitsteiligen Kooperation

© Anästh Intensivmed 2019;60:V48–V50 Aktiv Druck & Verlag GmbH
V50             Aus den Verbänden              BDAktuell

            News | Information | Events

   (siehe „Ärztliche und rechtliche Verant­
                                                Dokumentation                                  Literatur
   wortung“) auch in der Überwachung
   und Nachsorge fachspezifischer Eingriffe     Akute Schmerzen, die Schmerzakzep­            1. Schug SA, Palmer GM, Scott D, Halliwell R,
                                                tanz, ihre Auswirkungen auf wichtige             Trinca J: Acute Pain Management: Scientific
   und Therapiemethoden.
                                                                                                 Evidence (4th edition). Melbourne:
                                                Funktionen, deren Therapie und Kom­              Working Group of the Australian and
                                                plikationen sind standardisiert zu doku­         New Zealand College of Anaesthetists
   Delegation auf nicht-ärztliche               mentieren.                                       and Faculty of Pain Medicine 2015
   Mitarbeiter                                                                                2. Zinganell K, Hempel K: Vereinbarung des
                                                Die Häufigkeit der Dokumentation hängt
                                                                                                 Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten
   In Deutschland gilt der Arztvorbehalt.       von der Akuität des Krankheitszustandes          und des Berufsverbandes der Deutschen
   Dies bedeutet, dass medizinische Leis­       ab.                                              Chirurgen zur Organi­sation der post­
   tungen, deren Erbringung dem Arzt                                                             operativen Schmerztherapie. Chirurg
                                                                                                 1992;63:suppl 232–234
   eigene Fähigkeiten erfordern, von einem      Wissenschaftlicher und prakti-                3. Laubenthal H: Leitlinie „Behandlung aku­
   approbierten Arzt erbracht werden müs­       scher Fortschritt                                ter perioperativer und posttrauma­tischer
   sen. Delegationsfähige medizinische                                                           Schmerzen“. Berlin: Arbeits­gemeinschaft
   Leistungen können nur dann an ent­           Die Anästhesie und die Chirurgie sollten         der Wissenschaftlichen Medizinischen
                                                gemeinsam die wissenschaftliche For­             Fachgesellschaften 2007
   sprechend qualifiziertes nicht-ärztliches
                                                schung auf dem Gebiet der postope­            4. Chou R, Gordon DB, de Leon-Casasola OA,
   Personal übertragen werden, wenn der                                                          et al: Management of Postoperative Pain:
   Arzt diese Tätigkeit 1. anordnet, 2. ihre    rativen Schmerztherapie fördern und
                                                                                                 A Clinical Practice Guideline From the
   Umsetzung anleitet und 3. überwacht          Verfahren entwickeln, die das Risiko             American Pain Society, the American
                                                unerwünschter Wirkungen reduzieren.              Society of Regional Anesthesia and Pain
   und kontrolliert.
                                                                                                 Medicine, and the American Society of
   Nicht delegierbar sind Tätigkeiten des                                                        Anesthesiologists‘ Committee on Regional
   ärztlichen Kernbereichs: hierzu zählen       Lokale interdisziplinäre Abspra-                 Anesthesia, Executive Committee, and
                                                chen und Verantwortung des                       Administrative Council. J Pain 2016;17:
   die ärztliche Anamnese, die Be­fund­                                                          131–157
   erhebung und -bewertung, die Indi­           Krankenhausträgers                            5. Brösicke K, Köppen J, Regel A, Rudolphi M,
   kationsstellung, die Therapieplanung                                                          Schenkel J, Schnicke-Sasse P: Beschluss­
                                                Die nähere Regelung von Art und In­              protokoll 117. Deutscher Ärztetag. Berlin:
   (Auswahl, Dosierung und Festlegung),
                                                tensität der Zusammenarbeit sowie die            Bundesärztekammer 2014.
   die Therapieentscheidung (z.B. Ände­         konkrete Aufgabenverteilung sind der
   rung oder Beendigung der Therapie) und       interkollegialen Absprache „vor Ort“           An der Erstellung dieser Vereinbarung
   die Aufklärung.                              vorbehalten.                                   zwischen den Berufsverbänden haben als
   Delegierbar ist dagegen die Durchfüh­                                                       gemeinsame Arbeitsgruppe mitgewirkt
                                                Eine Einbeziehung des Krankenhaus­
   rung intravenöser Injektionen und Infu­                                                     für den BDA (alphabetisch):
                                                trägers in solche Absprachen ist schon
                                                                                               Priv.-Doz. Dr. Joachim Erlenwein
   sionen auf qualifizierte Pflegende, soweit   deshalb unerlässlich, weil es seine            Klinik für Anästhesiologie, Universitäts­
   die Applikation nicht ausnahmsweise          Aufgabe als Betriebsinhaber ist, den           medizin Göttingen
   (z.B. wegen der Art des Medikamentes,        nach der jeweiligen Kooperationsform           Prof. Dr. Wolfgang Koppert
   technischer Schwierigkeiten oder dem         benötigten Personal- und Sachaufwand           Klinik für Anästhesiologie und Intensivme­
                                                bereitzustellen. Darüber hinaus muss er        dizin, Medizinische Hochschule Hannover
   Zustand des Patienten) ärztliche Kennt­
                                                die Grundstrukturen für eine klinikweite,      Prof. Dr. Winfried Meißner
   nisse und Erfahrung erfordert.                                                              Klinik für Anästhesiologie und Intensivme­
                                                standardisierte Schmerzerfassung und           dizin, Sektion Schmerztherapie, Universi­
   Die Durchführung von Regional- und
                                                -dokumentation vorgeben und sicher­            tätsklinikum Jena
   Leitungsanästhesien ist Sache des Arztes.
                                                stellen.                                       Prof. Dr. Esther Pogatzki-Zahn
   Ärztlich angeordnete Nachinjektionen                                                        Klinik für Anästhesiologie, operative
   in den liegenden Katheter zur konti­                                                        Intensivmedizin und Schmerztherapie,
                                                Prof. Dr. med. Götz Geldner
   nuierlichen Regionalanalgesie können                                                        Universitätsklinikum Münster
                                                Präsident BDA
   nichtärztlichen Mitarbeitern übertragen                                                     für den BDC (alphabetisch):
                                                für den Berufsverband Deutscher                Prof. Dr. Stephan Freys
   werden, wenn diese spezielle Kenntnisse      Anästhesisten e.V.                             Chirurgische Klinik, DIAKO Ev. Diakonie-
   und Erfahrung in Bezug auf die mögli­                                                       Krankenhaus gemeinnützige GmbH,
   chen Komplikationen der Applikation,         Prof. Dr. med. Hans-Joachim Meyer              Bremen
   Nebenwirkungen der Medikamente und           Präsident BDC                                  Prof. Dr. Wolfgang Schwenk
   erste Maßnahmen bei Zwischenfällen                                                          Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäß­
                                                für den Berufsverband der Deutschen            chirurgie, Städtisches Klinikum Solingen
   besitzen. Eine Prüfung dieser Qualifi­       Chirurgen e.V.                                 Prof. Dr. Christian Simanski
   kation vor der Aufgabendelegation ist                                                       Klinik für Orthopädie und Unfall-, Hand-
   unerlässlich. Während des Verfahrens                                                        und Fußchirurgie, St. Martinus Kranken­
                                                                                               haus, Langenfeld
   muss ein Arzt jederzeit verfügbar sein.

                                                                          © Anästh Intensivmed 2019;60:V48–V50 Aktiv Druck & Verlag GmbH
Organisation der Schmerztherapie chirurgischer Patienten

                                                 Mustervereinbarung 1

Die Klinik / Abteilung .............................................................................................
                                                     (Chirurgische Einheit)
             und
die Klinik / Abteilung...............................................................................................
                                                     (Anästhesiologische Einheit)

vereinbaren folgende interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Schmerztherapie chirurgischer
Patienten:

1. Aufgabenabgrenzung

Es wird ein abteilungs- und fachübergreifend tätiger ärztlich geleiteter Schmerzdienst
(SD) eingerichtet.
Der SD steht unter der Leitung eines Facharztes eines der beteiligten Fachgebiete mit
entsprechender              schmerzmedizinischer                  Qualifikation           (Zusatzbezeichnung            „Spezielle
Schmerztherapie“, möglichst 50-Stundenkurs „psychosomatische Grundversorgung“). Dieser
wird in der Regel durch andere Ärzte und Fachkrankenpflegekräfte unterstützt.
Der jeweilige Arzt des SD ist berechtigt, medizinische Anordnungen auf Stationen und in den
Behandlungseinheiten zu treffen, wo die von ihm betreuten Patienten lokalisiert sind.
Es werden folgende Aufgaben verabredet:

     □     Durchführung und Überwachung kontinuierlicher regionalanalgesiologischer Techniken
           zur peripheren oder rückenmarksnahen Nervenblockade auf betreuenden Stationen

     □     Durchführung einer systemischen PCA-Therapie mit Opioiden

     □     Anwendung anderer spezieller schmerztherapeutischer Methoden

     □     perioperative Betreuung von Patienten, die ein erhöhtes Risiko postoperativer
           Schmerzen haben (u.a. präoperative chronische Schmerzen, präoperativ Opioid-
           einnahme, Substanzmißbrauch und Substitution, Durchführung bestimmter
           Operationen)

     □     schmerzmedizinische Beurteilung und/oder Mitbehandlung von Patienten auf
           Anforderung durch den primär behandelnden Arzt; insbesondere bei Patienten,
           die trotz bestehender systemischer Schmerztherapie starke Schmerzen oder eine
           schmerzbedingte Beeinträchtigung wichtiger Funktionen haben

     □     …………………………………………………………………………..…………………………
           (weitere)

(Zutreffendes bitte ankreuzen)
2

2. Anwendung der Grundsätze für die interdisziplinäre Arbeitsteilung
Für die Abgrenzung der Aufgaben und der Verantwortung zwischen den Kliniken/Abteilungen
gelten die in der interdisziplinären „Vereinbarung zur Organisation der Schmerztherapie
chirurgischer   Patienten   des     Berufsverbandes     Deutscher    Anästhesisten   und      des
Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen“ festgelegten Grundsätze.

3. Inkrafttreten und Aufhebung der Vereinbarung

    •   Diese Vereinbarung        sowie   ihre    Aufhebung   bedürfen   der   Zustimmung     des
        Krankenhausträgers.

    •   Die Vereinbarung tritt mit der Zustimmung des Krankenhausträgers in Kraft.

    •   Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Monaten zum
        Quartalsende gekündigt werden.

    •   Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

……………………..........                        ……………                  ……………………..........
Unterschrift/Stempel                      Datum                  Unterschrift/Stempel
Chirurgische Einheit                                             Anästhesiologische Einheit
Organisation der Schmerztherapie chirurgischer Patienten

                                                 Mustervereinbarung 2

Die Klinik / Abteilung .............................................................................................
                                                     (Chirurgische Einheit)
             und
die Klinik / Abteilung...............................................................................................
                                                     (Anästhesiologische Einheit)

vereinbaren folgende interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Schmerztherapie chirurgischer
Patienten:

1. Aufgabenabgrenzung

Ein abteilungs- und fachübergreifender ärztlich geleiteter Schmerzdienst ist nicht vorhanden.
Patienten mit kontinuierlichen regionalanalgesiologischen Techniken müssen auf Stationen
betreut werden, die eine engmaschige Überwachung der Schmerztherapie erlauben (PACU,
IMC, Intensivstation).
Andere schmerztherapeutische Leistungen können durch lokale interdisziplinäre Absprachen
durch den Anästhesisten als mitbehandelndem Arzt auch auf der betreuenden Station
übernommen werden.
Es werden folgende Aufgaben verabredet:

     □     Durchführung einer systemischen PCA-Therapie mit Opioiden

     □     Anwendung anderer spezieller schmerztherapeutischer Methoden

     □     perioperative Betreuung von Patienten, die ein erhöhtes Risiko postoperativer
           Schmerzen haben (u.a. präoperative chronische Schmerzen, präoperative
           Opioideinnahme, Substanzmißbrauch und Substitution, Durchführung bestimmter
           Operationen)

     □     schmerzmedizinische Beurteilung und/oder Mitbehandlung von Patienten auf
           Anforderung durch den primär behandelnden Arzt; insbesondere bei Patienten,
           die trotz bestehender systemischer Schmerztherapie starke Schmerzen oder eine
           schmerzbedingte Beeinträchtigung wichtiger Funktionen haben

     □     ……………………………………………………………………...………………………………
           (weitere)

(Zutreffendes bitte ankreuzen)
2

2. Anwendung der Grundsätze für die interdisziplinäre Arbeitsteilung
Für die Abgrenzung der Aufgaben und der Verantwortung zwischen den Kliniken/Abteilungen
gelten die in der interdisziplinären „Vereinbarung zur Organisation der Schmerztherapie
chirurgischer   Patienten   des     Berufsverbandes     Deutscher    Anästhesisten   und      des
Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen“ festgelegten Grundsätze.

3. Inkrafttreten und Aufhebung der Vereinbarung

    •   Diese Vereinbarung        sowie   ihre    Aufhebung   bedürfen   der   Zustimmung     des
        Krankenhausträgers.

    •   Die Vereinbarung tritt mit der Zustimmung des Krankenhausträgers in Kraft.

    •   Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Monaten zum
        Quartalsende gekündigt werden.

    •   Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

……………………..........                        ……………                  ……………………..........
Unterschrift/Stempel                      Datum                  Unterschrift/Stempel
Chirurgische Einheit                                             Anästhesiologische Einheit
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