Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag - DIP21
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Deutscher Bundestag Drucksache 19/30821 19. Wahlperiode 17.06.2021 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/30016 – Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2021) Vorbemerkung der Fragesteller Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind ein wichti- ges Mittel deutscher und EU-Außenpolitik. Die Europäische Sicherheitsstrate- gie sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen. Diese Entwicklung ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus mehreren Gründen besorgniserregend. So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständig- keiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu ver- schwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Kri- sengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kom- men. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespo- lizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen. Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentari- sche Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht ein- mal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle ent- zogen. Bedenklich ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vor- handenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespoli- zeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht. Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten. Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bi- lateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. Juni 2021 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/30821 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008 (Bundes- tagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341), vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundes- tagsdrucksache 17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdruck- sache 17/3640), vom 9. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundes- tagsdrucksache 17/6598), vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdruck- sache 17/10384), vom 11. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 2. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209), vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453), vom 22. November 2013 (Bundestagsdrucksache 18/84), vom 10. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/469), vom 16. April 2014 (Bun- destagsdrucksache 18/1189), vom 18. Juli 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2148), vom 10. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2838), vom 22. Ja- nuar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3798), vom 26. Mai 2015 (Bundestags- drucksache 18/5014), vom 6. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5721), vom 14. Oktober 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6348), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7354), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 5. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9343), vom 11. No- vember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10159), vom 16. Februar 2017 (Bun- destagsdrucksache 18/11218), vom 30. Mai 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12537), vom 3. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13249), vom 3. No- vember 2017 (Bundestagsdrucksache 19/34), vom 27. April 2018 (Bundestags- drucksache 19/01912),vom 25. Juli 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3577), vom 22. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5186) vom 6. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9873), vom 6. August 2019 (Bundestagsdrucksache 19/12163), vom 18. Dezember 2019 (Bundestagsdrucksache 19/16100) sowie vom 17. Juli 2020 (Bundestagsdrucksache 19/21127). Stichtag für die Beant- wortung ist der 31. März 2021. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom 8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009 (Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010 (Bun- destagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. Novem- ber 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestags- drucksache 17/8688), vom 8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdruck- sache 17/12469), vom 10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/154), vom 27. Februar 2014 (Bundestags- drucksache18/676), vom 5. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/30821 5. August 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014 (Bun- destagsdrucksache 18/2986), vom 22. Januar 2015 (Bundestagsdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841) und vom 2. November 2015 (Bundes- tagsdrucksache 18/6532), vom 26. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8198), vom 15. No- vember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10330), vom 7. März 2017 (Bundes- tagsdrucksache 18/11391), vom 14. Juni 2017 (Bundestagsdrucksache 18/12723), vom 21. August 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13364), vom 22. November 2017 (Bundestagsdrucksache 19/115), vom 23. Februar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/892), vom 15. Mai 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2142), vom 13. August 2018 (Bundestagsdrucksache 19/3782), vom 6. No- vember 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5521), vom 23. Mai 2019 (Bundes- tagsdrucksache 19/9873), vom 21. August 2019 (Bundestagsdrucksache 19/12554), vom 21. Januar 2020 (Bundestagsdrucksache 19/16671), vom 3. April 2020 (Bundestagsdrucksache 19/19467), vom 30. Juni 2020 (Bundes- tagsdrucksache 19/21625), vom 18. Dezember 2020 (Bundestagsdrucksache 19/25444) sowie vom 24. März 2021 (Bundestagsdrucksache 19/27951) ver- wiesen. 1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zuge- hörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA aufgliedern) sowie Zoll- beamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres zivi- les Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespo- lizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit? e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein? Die Fragen 1, 1a*, 1b, 1c und 1e werden gemeinsam beantwortet; die Informa- tionen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Mission Gesamtstärke Kräfte davon davon davon Zoll davon LaPo Mandatende DEU BPOL (Ein- BKA (Einsatzort) (Einsatzort) gesamt satzort) (Einsatz- ort) UNMIK 19 1 0 0 0 1 offen Kosovo Pristina UNAMID 11.105 1 0 0 0 1 31. Dezem- Darfur/Sudan El Fasher ber 2020 UNITAMS 1 0 0 0 1 Darfur/ Nyala Sudan * Einschließlich deutscher Polizistinnen und Polizisten, die auf Vertragsbasis in Missionen im Sinne der Fragestellung tätig sind („contracted“).
Drucksache 19/30821 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mission Gesamtstärke Kräfte davon davon davon Zoll davon LaPo Mandatende DEU BPOL (Ein- BKA (Einsatzort) (Einsatzort) gesamt satzort) (Einsatz- ort) 12.877 Soldatin- 9 0 0 0 9 30. Juni nen/Soldaten, Bamako 4 Bamako, 1 2021 MINUSMA 1.718 Polizistin- Gao, 2 Mop- Mali nen/Polizisten, ti, 2 Tim- 1.180 Zivilbe- buktu schäftigte UNSOM 597 2 0 0 0 2 31. August Somalia Baidoa 2021 136 4 0 1 0 2 30. Septem- EUCAP Sahel Niamey Niamey, 1 ber 2022 Niger Agadez 50 7 2 0 5 0 30. Novem- EUBAM Mol- Otaci Odessa ber 2021 dau/Ukraine Giurgiulesti Chisinau, Podilsk, 170 4 0 0 0 1 Kiew 31. Mai EUAM 1 Kharkiv 2021 Ukraine 2 Mariupol EULEX 247 9 0 0 0 9 Pristina 14. Juni Kosovo 2021 211 17 2 0 0 8 14. Dezem- Gori, ber 2022 EUMM 3 Mtskheta5 Georgien Zugdidi 1 Tiflis EUAM 62 2 1 Bagdad 1 Bagdad 0 0 30. April Irak 2022 EUPOL 4 1 0 0 0 1 30. Juni COPPS Ramallah 2021 Palästina EUCAP 113 3 1 0 0 2 Hargeisa 31. Dezem- Somalia Mogadischu ber 2022 d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekom- men (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missi- onsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben? Es gibt keine Veränderung. f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hin- sichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen bzw. Einsätzen nen- nen)? Die Bundesregierung bekennt sich zum deutschen Engagement in internationa- len Polizeimissionen und beabsichtigt, dieses auszubauen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/30821 2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei bzw. zum BKA auf- gliedern)? a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres zivi- les Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespo- lizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw. waren dabei jeweils eingesetzt worden? b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)? c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit? d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekom- men, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben? Die Fragen 2 bis 2d werden gemeinsam beantwortet; die Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. davon davon davon davon davon Einsatz Gesamtstärke BPOL BKA Zoll LaPo Andere GPPT 24 8 1 0 15 0 Afghanistan Funktionen: Sicherheit, Ad- ministration, Stab, Akademie, Flughafen, Civilian Police Advisor, Gender Advisor (Standorte: Kabul, Mazar-e- Sharif) Bilaterales Projekt 5 – Funktionen: Projektlei- 5 0 0 0 0 Saudi tung und Administration Arabien (Standort: Riad) Bilaterales Projekt 3 – Funktionen: Projektlei- 3 0 0 0 0 Tunesien tung und Administration* (Standort: Projektbüro BPOL in Tunis) *Projektleiter zgl. Verbindungsbeamter in Tunesien mit Nebenakkreditierung für Libyen. 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheits- relevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten so- wie Zollbeamtinnen und Zollbeamte im ersten Quartal 2021 involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle im Sinne der Fragestellung vor.
Drucksache 19/30821 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Ge- fährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen)? Politische Lage EUBAM (Moldau/Ukraine) Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiter- hin als niedrig eingeschätzt. EUAM (Ukraine) Mit den Minsker Vereinbarungen und Folgeformaten konnte 2015 die Eskalati- onsspirale gestoppt werden. Die durch zusätzliche Maßnahmen bekräftigte Waffenruhe vom 27. Juli 2020 wird überwiegend eingehalten, gleichwohl kommt es immer wieder zu regional begrenzten Eskalationen, die auch zu Ver- letzten und Toten führen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäische Union (EU), die Vereinten Nationen und andere internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Die Ukraine hat damit begonnen, ihre Sicherheitsstrukturen grundlegend zu re- formieren. Die Bedrohungslage im Einsatzgebiet wird durch die Bundesregie- rung weiterhin als niedrig eingeschätzt. Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan) Die in Teilen des Landes bereits 2020 zu beobachtende Verschärfung der Be- drohungslage bezieht sich vor allem auf afghanische administrative Einrichtun- gen, Sicherheitsorgane sowie hochgestellte Personen der Zivilgesellschaft (Richter, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Dozenten) des Landes und setzte sich im ersten Quartal 2021 fort. Angriffe der Taliban auf internationale Kräfte wurden seit Abschluss des Abkommens zwischen den USA und den Ta- liban am 29. Februar 2020 nicht registriert. Das Warnaufkommen gegen westli- che Staatsangehörige und Truppen, Personal und Einrichtungen der Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen ist allerdings weiter hoch. UNAMA hat am 14. April 2021 den Bericht über zivile Opfer in Afghanistan für das erste Quartal 2021 herausgegeben. Laut Bericht wurden 1 783 zivile Opfer dokumentiert (573 Tote, 1 210 Verletzte). Dies ist die niedrigste Anzahl seit 2013, allerdings 29 Prozent höher als im Vergleichszeitraum 2020, der al- lerdings insbesondere von den US-Taliban-Verhandlungen geprägt war, inkl. ei- ner zeitlich befristeten Vereinbarung zur Gewaltreduzierung. Weiterhin waren regierungsfeindliche Kräfte für die Mehrzahl (61 Prozent) der zivilen Opfer verantwortlich. UNAMA schreibt den Taliban 43,5 Prozent, dem ISKP 5 Prozent und undefinierten regierungsfeindlichen Gruppen 12,5 Prozent der Opfer zu. Die ANDSF sollen für 25 Prozent und weitere pro Regierungs- kräfte für 2 Prozent verantwortlich sein. Die Zahl der zivilen Opfer, infolge von Luftangriffen der afghanischen Luftwaffe, stieg dabei um 31 Prozent. Insge- samt werden 12 Prozent der Opfer mit Schießereien und sonstigen Verursa- chern in Verbindung gebracht. Laut UNAMA haben Internationale Streitkräfte keine zivilen Opfer zu verantworten. Der regionale Ableger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) konnte durch den hohen Verfolgungsdruck der ANDSF, mit maßgeblicher Unterstüt- zung internationaler Kräfte, sowie dem gleichzeitigen Vorgehen der Taliban ge- gen den IS zurückgedrängt werden. Der IS ist jedoch weiter in der Lage, medienwirksame Anschläge insbesondere in Kabul zu verüben. Dieses Potential besitzen auch die Taliban. Für westliche Staatsangehörige, internationale und nationale Sicherheitskräfte sowie Angehö-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/30821 rige der staatlichen Administration wird die Bedrohungslage in der Hauptstadt unverändert mit „erheblich“ bewertet. Projekt Saudi-Arabien Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklungen der Ereignisse vor Ort. Die Sicherheitslage im Südwesten des Landes (Grenzgebiet zu Jemen) ist sta- bil, bleibt aber angespannt. Im Grenzgebiet zu Jemen kommt es immer wieder zu Beschuss von saudischem Territorium durch die jemenitischen Huthi- Rebellen. Seit Ende Januar 2021 kommt es vermehrt zu Drohnen- und Raketen- angriffen auf sensible staatliche Infrastruktur im Inneren des Landes, nach An- gaben der saudischen Regierung durch die Huthi-Rebellen, die jedoch in den meisten Fällen abgewehrt werden. Der Verfolgungsdruck gegen den sogenannten IS und Al-Qaida bleibt insge- samt hoch. UNMIK, EULEX (Kosovo) Die Bedrohungslage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich niedrig und wird für den Norden des Kosovo als mittel eingeschätzt. Die Kosovo Police ist grundsätzlich in der Lage, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewähr- leisten. UNAMID (Sudan) Die Sicherheitslage in Darfur bleibt volatil, die humanitäre Lage ist weiterhin angespannt. In Folge der jahrzehntelangen Plünderung des Landes unter dem Regime von Omar al-Bashir befindet sich das Land in einer tiefgreifenden Wirtschafts- und Finanzkrise, verstärkt durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise. Die Übergangsregierung ist weiterhin bemüht, Fortschritte im politischen und wirtschaftlichen Reformprozess zu erreichen, die Vereinba- rungen des Friedensvertrages vom 3. Oktober 2020 in Dschuba umzusetzen und auch Verbesserungen der Menschenrechtslage zu erzielen. Hierunter zählen die im Februar erfolgte umfassende Kabinettsumbildung unter Einbeziehung der Unterzeichner des Friedensabkommens sowie die dringend nötige Wechsel- kursreform. Zwei Rebellengruppen haben sich dem Friedensprozess noch nicht angeschlossen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 22. Dezember 2020 in Resolution 2559 das Auslaufen des operativen UNAMID-Mandats zum 31. Dezember 2020 und anschließend den Abbau und die Schließung der Mis- sion bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. Deutschland unterstützt den Abbau mit einem Polizisten, dieser ist als Assistent des Leiters der Polizeikomponente ein- gesetzt. UNSOM/EUCAP Somalia Die seit Monaten andauernde politische Krise aufgrund der verzögerten Wahlen wirkt sich negativ auf die Sicherheitslage aus und droht nach Ablauf der verfas- sungsgemäßen Amtszeit von Präsident Farmajo im Februar erreichte Fortschrit- te bei Stabilisierung und Staatsaufbau zu gefährden. Hinzu kommt das Risiko einer Fragmentierung der Sicherheitskräfte entlang von Clanzugehörigkeiten. Neben Gefechten zwischen regierungsfreundlichen und -feindlichen Kräften kommt es weiterhin zu terroristischen Anschlägen, unter anderem in der soma- lischen Hauptstadt Mogadischu, die in jüngerer Zeit anstiegen. Die humanitäre Lage droht sich angesichts Heuschreckenplage, COVID-19 und Naturkatastrophen („triple threat“) massiv zu verschlechtern. Seit 2007 leistet die vom VN-Sicherheitsrat mandatierte AU Friedensoperation AMISOM (Afri-
Drucksache 19/30821 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode can Union Mission in Somalia) einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Shabaab-Terrormiliz, zur Stabilität und zum Schutz der Bevölkerung in Somalia. Der im Februar vorgelegte somalische Transi- tionsplan nicht vor 2022 sieht nunmehr 2023 statt 2021 als neues Zieldatum für die schrittweise Übergabe der Sicherheitsverantwortung an Somalia vor. Bei der Verlängerung des AMISOM-Mandats im VN-Sicherheitsrat im März bis Ende 2021 wurde ein Zeitplan eingeführt, der die weitere Diskussion diesbe- züglich festlegt, um auch unter Einbeziehung der Afrikanischen Union eine Neuausrichtung und Neumandatierung von AMISOM ab Januar 2022 zu errei- chen. EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete) Die Sicherheitslage in der Region bleibt angespannt. Die Normalisierung der diplomatischen Beziehungen zwischen Israel und einigen arabischen Staaten der Region haben den Handlungsspielraum der palästinensischen Autonomie- verwaltung bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber Israel stark einge- schränkt. Dieser Effekt verstärkt sich weiter durch die Rivalität zwischen FA- TAH und HAMAS im Zuge der geplanten Wahlen in den palästinensischen Ge- bieten. Die Sicherheitslage in den Palästinensischen Gebieten war im Berichtszeitraum von der Covid-19-Pandemie und den Vorbereitungen für geplante Wahlen am 22. Mai 2021 zum palästinensischen Parlament geprägt. Auch die palästinensischen Gebiete wurden von einer dritten Infektionswelle der Covid-19-Pandemie erfasst. Zu Hoch-Zeiten wurden 2 500 bis 3 000 Neu- infektionen pro Tag gezählt (bei ca. 4,5 Millionen Einwohnern). Nach Beginn der Impfkampagne und Lockdown-Maßnahmen im Westjordanland als auch Gaza konnte die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen deutlich reduziert wer- den. Im Januar 2021 kündigte Präsident Abbas Parlamentswahlen für den 22. Mai 2021 und Präsidentschaftswahlen für den 31. Juli 2021 an. Die folgenden Wo- chen waren politisch von den Vorbereitungen der Wahlen geprägt, inklusive Annährungsbemühungen zwischen Fatah und Hamas. Im Berichtszeitraum wurden nach Angaben der Vereinten Nationen im israelisch-palästinensischen Konflikt fünf Palästinenser getötet. Zusätzlich wur- den bei Auseinandersetzungen 408 Palästinenser und 16 Israelis verletzt. Weiterhin wurden in diesem Zeitraum von der israelischen Armee im Westjor- danland und Ost-Jerusalem 293 Strukturen in palästinensischem Besitz zerstört und 455 Personen vertrieben. Die abstrakte Gefährdungslage (im Meldezeitraum) gegenüber deutschen Per- sonen, Organisationen und Einrichtungen hat sich nicht verändert. Eine konkre- te Gefährdungslage bestand durch die hohen Infektionszahlen in der Bevölke- rung in den Palästinensischen Gebieten mit COVID-19. Dieser Gefährdungsla- ge konnte aber durch persönliche und organisatorische Schutzmaßnahmen be- gegnet werden. EUMM (Georgien) Die Lage an den Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt ange- spannt, aber ruhig. Weiterhin ungelöst ist die seit Ende August 2019 ange- spannte Lage an der Verwaltungslinie mit Südossetien, da südossetische Kräfte dort unter Bezugnahme auf eine Landkarte von 1922 weit jenseits der Verwal- tungslinie agieren und Südossetien öffentlich Gebietsansprüche stellt. Jedoch finden seit Juli 2020 wieder Treffen des Incident Prevention and Response Me- chanism (IPRM) an der Verwaltungslinie zu Südossetien statt. Die IPRM-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/30821 Treffen an der Verwaltungslinie zu Abchasien sind weiterhin suspendiert, der Zeitpunkt der Wiederaufnahme ist derzeit offen. Die IPRM-Treffen, bei denen unter anderem sicherheitsrelevante Zwischenfälle behandelt werden sollen, un- terstützen die Bemühungen, Fortschritte bei Alltagsproblemen und vertrauens- bildenden Maßnahmen zu finden (grenzüberschreitende medizinische Notfall- versorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven). Die zeitweise oder dauerhafte Schließung von Übergängen an den Verwal- tungslinien sowohl mit Abchasien als auch Südossetien haben direkte Auswir- kungen auf humanitäre Fragen, etwa bei medizinischen Notfällen (in einem Fall in Südossetien mit Todesfolge). MINUSMA (Mali) Die Sicherheitslage in Mali ist regional unterschiedlich. Im Zentrum des Landes hat sich die Sicherheitslage vor dem Hintergrund der Ausweitung ethni- scher und sozialer Konflikte, terroristischer Angriffe und Organisierter Krimi- nalität verschärft. EUCAP Sahel Niger In den Grenzgebieten zu Mali und Burkina Faso im Westen sowie Nigeria und Tschad im Südosten stellen Angriffe jihadistischer Gruppen eine erhebliche Ge- fahr für Angehörige der Sicherheitskräfte und staatliche Bedienstete, aber zu- nehmend auch für die nigrische Bevölkerung (hier auch Dorfälteste und Ange- hörige), dar. Für Ausländer gilt fast im gesamten Land eine Teilreisewarnung u. a. aufgrund von Entführungsgefahr. Für Überlandfahrten ist den in Niger tä- tigen Ausländern von der nigrischen Regierung eine Polizeieskorte vorge- schrieben. Die Hauptstadt Niamey ist durch eine hohe Konzentration nigrischer Sicherheitskräfte bestmöglich gesichert. Allerdings hat die Ermordung von sechs französischen NGO-Mitarbeitern am 9. August 2020 in einem als sicher eingeschätzten Giraffenpark gezeigt, dass sich das Operationsgebiet der in die- sem Raum agierenden Terroristen weiter in Richtung Niamey ausgedehnt hat. Sicherheitsmaßnahmen für das Personal von EUCAP tragen der Sicherheitslage in Form von nächtlichen Ausgangssperren, Charterflügen zwischen Niamey und Agadez und durch weitere Auflagen Rechnung. EUAM Irak Die Sicherheitslage in Irak blieb im ersten Quartal 2021 volatil. Der sog. Isla- mische Staat setzte im Berichtszeitraum seine Angriffe in Irak fort. Schwer- punkt der Aktivitäten des sog. Islamischen Staats bildeten weiterhin Anschläge und Angriffe auf irakische Sicherheitskräfte und kritische Infrastruktur. Am 21. Januar 2021 forderte zudem ein Doppelanschlag auf Zivilisten in Bagdad 32 Tote und mindestens 110 Verletzte. Die irakische Regierung bekräftigte die weiterhin hohe Gefahr durch den sog. Islamischen Staat. Die seit Oktober 2019 andauernden, teils gewaltsamen Proteste in Bagdad und in den südlichen Lan- desteilen intensivierten sich zeitweise wiederholt. Die Einhegungsversuche der irakischen Regierung unter PM Kadhimi gegen Iran-nahe Milizen der Volks- mobilisierungseinheiten (PMF) gingen weiterhin mit Einschüchterungen, Ent- führungen und auch Tötungen von Kritikern der Milizen einher. Die Türkei setzte ihre Militäroperationen gegen Angehörige der PKK in Nord-Irak fort. Durch den resultierenden Verdrängungseffekt auf die PKK kam es gelegentlich zu bewaffneten Auseinandersetzung zwischen der PKK und kurdischen PESH- MERGA. Auch kam es nach vorübergehender relativer Lageberuhigung im letzten Quartal 2020 weiterhin vereinzelt zu Raketenangriffen auf von westli- chen Nationen genutzte Einrichtungen auf etwa gleichbleibendem Niveau so- wie zu Sprengfallenangriffen auf Versorgungskonvois der USA bzw. der inter- nationalen Anti-IS-Koalition.
Drucksache 19/30821 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Militärische Gefährdungslage Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum vierten Quartal 2020. Zusätzlich wird bei der Bewertung der Bedrohungs- und Sicherheitslage auf die wöchentliche „Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr“ durch das Bundesministerium der Verteidigung verwiesen. 5. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als a) Dokumentenberater, Zum Stichtag waren 52 Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespo- lizei an 30 Einsatzorten in 24 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht im Ein- satz. Land Einsatzort Anzahl DVB Ägypten Kairo 3 Algerien Algier 1 Äthiopien Addis Abeba 1 China Kanton 1 China Peking 3 China Shanghai 2 Indien Delhi 2 Indien Mumbai 2 Malaysia Kuala Lumpur 1 Irak Erbil 2 Iran Teheran 2 Jordanien Amman 2 Katar Doha 1 Kosovo Pristina 1 Libanon Beirut 2 Marokko Rabat 1 Nigeria Lagos 2 Russland Moskau 3 Russland St. Petersburg 1 Sri Lanka Colombo 1 Südafrika Pretoria 2 Thailand Bangkok 1 Türkei Ankara 2 Türkei Istanbul 4 V.A.E. Dubai 3 Vietnam Hanoi 2 Weißrussland Minsk 1 Panama Panama City 1 USA Miami 1 USA New York 1 Gesamt 52 b) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte, Zum Stichtag waren 40 Verbindungsbeamte der Bundespolizei (VB BPOL) so- wie ein VB BPOL als temporäre Verstärkung im Ausland gemäß der nachste- henden Übersicht eingesetzt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/30821 Land Anzahl Land Anzahl Ägypten 1 Äthiopien 1 Albanien 1 Algerien 1 Belgien 1 Bosnien- 1 Herzegowina Bulgarien 1 China 1 Frankreich 1 Ghana 1 Griechenland 2 Großbritannien 1 Italien 1 Jordanien 1 Katar 1 Kroatien 1 Libanon 1 Litauen 1 Marokko 1 Niger 1 Nigeria 1 Nordmazedonien 1 Österreich 1 Polen 1 Rumänien 1 Russland 1 Schweden 1 Senegal 1 Serbien 1 Spanien 1 Tschechische 1 Republik Tunesien 2 Türkei 2 Ungarn 1 Ukraine 1 USA 1 Vereinigte 1 Arabische Emirate Zusätzlich haben VB BPOL Nebenzuständigkeiten in folgenden 24 Ländern: Dänemark, Finnland, Norwegen, Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Schweiz, Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Kosovo, Luxemburg, Belarus, Ka- nada, Zypern, Libyen, Niederlande, Sudan, Gambia, Tschad, Irland, Georgien und Oman. c) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, von der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)? Zum Stichtag waren 19 Polizeibeamte als Grenzpolizeiliche Unterstützungsbe- amte Ausland (GUA) und ein Polizeibeamter als Polizeiberater auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen bzw. als Berater im Ausland eingesetzt. Die Kräfte wurden ausschließlich durch Beamte der Bundespolizei gestellt. Einsatzland Einsatzort Anzahl Einsatzart Griechenland Athen 7 GUA Griechenland Thessaloniki 2 GUA Griechenland Patras 2 GUA Italien Rom 2 GUA Italien Mailand 1 GUA Palästinensische Gebie- Ramallah 1 Polizeiberater te Spanien Madrid 2 GUA Spanien Las Palmas 2 GUA Spanien Barcelona 1 GUA
Drucksache 19/30821 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) In welche der durch die Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen ge- schaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbin- dungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden? VB BPOL in Drittstaaten nehmen an den sog. International Liaison Officer (ILO) -Netzwerken gemäß der Verordnung VO (EU) 2019/1240 (ILO-VO) in den Staaten Ägypten, Äthiopien, China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldau, Albanien, Ghana, Großbritannien, Jordanien, Liba- non, Nigeria, Republik Nordmazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine, Tu- nesien, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate und USA teil. 6. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal 2021 im Rahmen der „Europäischen Grenz- und Küstenwache“ (FRONTEX) a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an wel- chen Standorten, Es erfolgten keine Einsätze von DVB im Rahmen von Frontex-Operationen. b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten), Die Zahl der in der Zentrale von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland sowie deren Funktionen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Funktion Anzahl European Centre for Returns 1 Capability Programming Office 1 Vulnerability Assessment 1 Risk Analysis Unit 3 Field Deployment Unit 3 Training Unit 2 Task Force Deployment Management 1 International Cooperation Unit 1 c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX- Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit Ein- satzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben), d) die im Einsatzstaat Maßnahmen zum Screening (Identitätsfeststellung etc.) von Personen einsetzen, die ohne erforderliche Einreise- oder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden, e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen und angeben, inwie- weit diese Polizeibeamten bereits in der Antwort zu Frage 6c einge- schlossen sind), Die Beantwortung der Fragen 6c bis 6e kann nicht offen erfolgen. Das verfas- sungsrechtlich garantierte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundes- tages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Die Fragen betreffen Informationen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbe- dürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu konkreten Einsatzmitteln und Personal im Sinne der Fragestellungen könnte für die von
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/30821 Deutschland vorgesehenen Unterstützungsleistungen im Rahmen von Frontex- Operationen zum Schutz der EU-Außengrenzen nachteilig sein. Eine uneinge- schränkte Weitergabe könnte sich für die innere und äußere Sicherheit Deutsch- lands sowie auch für die Beziehungen zu den beteiligten Mitgliedstaaten der EU nachteilig oder gar schädlich auswirken. Die angefragten Informationen können deshalb nicht offen, sondern nur eingestuft übermittelt werden. Deswe- gen wird hier auf die beigefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuf- te Anlage verwiesen.* f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordi- nation von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maß- nahme, teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher Seite entstanden sind, auflisten), Die Zahl der im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Ko- ordination von Frontex eingesetzten Polizeivollzugsbeamten aus Deutschland ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht: Zielstaaten Teilnehmende EU- Eingesetzte Staaten Polizeivollzugsbeamte des Bundes Albanien, Kosovo Deutschland, Österreich 52 Pakistan Deutschland, Rumänien 98 Deutschland, Österreich, Nigeria 63 Ungarn Albanien, Moldau Deutschland, Frankreich 58 Äthiopien Deutschland, Schweiz 12 Deutschland, Schweiz, Georgien 2 Österreich Guinea Deutschland, Belgien 77 Deutschland, Schweden, Gambia 101 Finnland Deutschland, Belgien, Guinea 75 Schweden Pakistan Deutschland, Polen 114 Albanien, Kosovo Deutschland, Schweden 44 Äthiopien Deutschland, Schweden 76 Ukraine Deutschland, Norwegen 58 Sri Lanka Deutschland, Schweiz 81 Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenan- teil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt. g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und jeweilige Tätigkeit angeben) eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium (bitte jeweils Einsatzland zuordnen), und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen? Die GUA der Bundespolizei beraten im Rahmen ihres Einsatzes die Behörden im jeweiligen Gastland bei der Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhal- ten. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene Erkenntnismitteilungen. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einge- stuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 19/30821 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. März 2021 wurden insgesamt 242 Erkenntnismitteilungen verfasst. Diese enthaltenen Informationen zu ei- nem Delikt bzw. einer Deliktkategorie, eine kurze Schilderung zum Sachver- halt, sowie eine Information zur Nationalität bzw. zu Reisedokument/Fahrer- laubnis von überprüften Personen. Im Einzelnen erfolgten die Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit den nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen: 67 Fälle Schleusungskriminalität/Urkundendelikte-Verhinderung der unerlaubten Einreise 47 Fälle Urkundendelikte – Ausweismissbrauch 28 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer 18 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/ Zurückweisung 14 Fälle Kfz – Kriminalität 12 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe 3 Fälle Reise in den Verfolgerstaat 2 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug 8 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertritts Bescheinigung, Ausreise in DEU registrierter Asylantragsteller an Schengenaußengrenze, Fundsachen) 4 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß Waf- fengesetz, Verdacht Geldwäsche 8 Fälle Fahren ohne Fahrerlaubnis 0 Fälle Verdacht Visumerschleichung 31 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme 7. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstiger Behörden oder staatlichen Institutionen im vergangenen Quartal 2021 dem FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern ist dieser benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeit- raum und Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)? Im ersten Quartal 2021 wurden zwei Kontroll- und Streifenboote der Bundes- polizei den griechischen Behörden für die Überwachung der Seegrenze im Rah- men des gemeinsamen Frontex Einsatzes JO Poseidon zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6c verwiesen. 8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausge- nommen die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal 2021 teilgenommen? a) Wann, und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben, Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)? b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze? c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach Länderpolizeien, Bundespolizei, BKA angeben)? d) Von wem ging das Ersuchen aus? e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur An- wendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/30821 f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wur- den jeweils mitgeführt? Die Fragen 8 bis 8f werden gemeinsam beantwortet. Polizeivollzugsbeamte aus Deutschland haben im ersten Quartal 2021 an fol- genden weiteren internationalen Einsätzen im Sinne der Fragestellung teilge- nommen: Zusatz zu Frage 8c: Bundeskriminalamt Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des Bundeskriminalamtes an internationalen Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entspre- chender bilateraler Abkommen teilgenommen. Bundespolizei UZwG Führungs-/ Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen Ja/Nein Einsatzmittel Im grenzüberschreiten- den Zugverkehrgrund- sätzlich täglich im Grenzgebiet + je mind. einmal pro Monat auf Die Beamten waren den genannten Fern- grundsätzlich in Uni- Gemischte bilaterale Streifen bahnstrecken; Streifen- form eingesetzt. Die einschl. Zugstreifen zur Wahr- teams aus mind. 2 FRA Ausstattung umfasst nehmung bahn- und grenzpo- + mind. 2 DEU PVB die dienstlich zuge- lizeilicher Aufgaben im DEU- (ab 16. Oktober 2020 lassenen Ausrüs- FRA Grenzgebiet sowie auf schrittweise aufgrund tungsgegenstände Frank- den Fernbahnstrecken Paris – der Corona-Pandemie DEU/FRA Nein einschließlich reich Stuttgart/Frankfurt (Ziel: Er- vorübergehend ausge- Schusswaffen (u. a. höhung der Bahnsicherheit setzt) Pistole P30, Einsatz- und die Verbesserung des Si- stock, Pfefferspray, cherheitsgefühls der Reisen- Seit dem 16. Oktober Handfesseln, Ta- den, Bekämpfung grenzüber- 2020 wöchentlich schenlampe und per- schreitender Kriminalität) mind. 1 motorisierte sönliche Schutzwes- Streife im Grenzgebiet te). und an Grenzübergän- gen.
Drucksache 19/30821 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode UZwG Führungs-/ Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen Ja/Nein Einsatzmittel Täglich ein bis zwei Die Beamten waren Streifen (je Streife ein grundsätzlich in Uni- PVB), partielle Beteili- form eingesetzt. Die Zugstreifen trilateral DEU- gung von Beamten des Ausstattung umfasst AUT-ITA (Ziel: Erhöhung der Freistaates Bayern die dienstlich zuge- Bahnsicherheit und die Ver- lassenen Ausrüs- besserung des Sicherheitsge- tungsgegenstände Italien fühls der Reisenden, Bekämp- DEU Nein einschließlich fung grenzüberschreitender Schusswaffen (u. a. (seit 10. März 2020 Kriminalität/Schleusungskri- Pistole P30, Einsatz- aufgrund der Corona- minalität/Unerlaubte Binnen- stock, Pfefferspray, Pandemie vorüberge- migration) Handfesseln, Ta- hend ausgesetzt) schenlampe und per- sönliche Schutzwes- te). Tägliche Streife (je Die Beamten waren Zugstreifen trilateral DEU- Streife ein PVB aus grundsätzlich in Uni- AUT-HUN DEU, AUT und HUN) form eingesetzt. Die (Ziel: Erhöhung der Bahnsi- Ausstattung umfasst (seit ca. 13. KW auf- cherheit und die Verbesserung die dienstlich zuge- grund der Corona- des Sicherheitsgefühls der lassenen Ausrüs- Pandemie vorüberge- Reisenden, Bekämpfung tungsgegenstände hend ausgesetzt). Kurz- Ungarn grenzüberschreitender Krimi- DEU Nein einschließlich fristige Aufnahme der nalität/Schleusungskriminali- Schusswaffen (u. a. Streifen für drei Wo- tät/Unerlaubte Binnenmigrati- Pistole P30, Einsatz- chen im September. on) stock, Pfefferspray, Handfesseln, Ta- Daran anschließend er- schenlampe und per- neute pandemie- sönliche Schutzwes- bedingte Aussetzung. te). Güterzugkontrollen trilateral Die Beamten waren DEU-AUT-ITA am Bahnhof grundsätzlich in Uni- Brenner form eingesetzt. Die Mittwoch – Freitag je- Ausstattung umfasst weils vier PVB, unter die dienstlich zuge- (Ziel: Erhöhung der Bahnsi- Beteiligung von Beam- lassenen Ausrüs- cherheit und die Verbesserung ten ITA und Beamten tungsgegenstände Italien des Sicherheitsgefühls der AUT (seit 31. März DEU/AUT Nein einschließlich Reisenden, Bekämpfung 2020 aufgrund der Schusswaffen (u. a. grenzüberschreitender Krimi- Corona-Pandemie vo- Pistole P30, Einsatz- nalität/Schleusungskriminali- rübergehend ausge- stock, Pfefferspray, tät/Unerlaubte Binnenmigrati- setzt) Handfesseln, Ta- on) schenlampe und per- sönliche Schutzwes- te).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/30821 UZwG Führungs-/ Land Anlass/Zweck Anzahl DEU Kräfte Ersuchen Ja/Nein Einsatzmittel Güterzugkontrollen trilateral Montag oder Dienstag Die Beamten waren DEU-AUT-ITA an der Kon- und Freitag oder Sams- grundsätzlich in Uni- trollstelle Brennersee tag – form eingesetzt. Die (Ziel: Erhöhung der Bahnsi- Ausstattung umfasst cherheit und die Verbesserung die dienstlich zuge- des Sicherheitsgefühls der lassenen Ausrüs- Leitung AUT unter Be- Reisenden, Bekämpfung tungsgegenstände Öster- teiligung DEU (vier grenzüberschreitender Krimi- DEU/AUT Nein einschließlich reich PVB) und ITA nalität/Schleusungskriminali- Schusswaffen (u. a. tät/Unerlaubte Binnenmigra- Pistole P30, Einsatz- tion) stock, Pfefferspray, (seit 31. März 2020 Handfesseln, Ta- aufgrund der Corona- schenlampe und per- Pandemie vorüberge- sönliche Schutzwes- hend ausgesetzt) te). Täglich eine Gruppe Die Beamten waren Stationäre Grenzkontrolle am im Wechsel (acht bis grundsätzlich in Uni- Bahnhof Salzburg, zehn PVB) form eingesetzt. Die (seit 31. März 2020 Ausstattung umfasst aufgrund der Corona- die dienstlich zuge- Pandemie vorüberge- lassenen Ausrüs- gem. Art. 23 DÖPJV hend ausgesetzt) Kon- tungsgegenstände Öster- trollen finden b. a. w. DEU Nein einschließlich reich am Bhf. Freilassing Schusswaffen (u. a. statt. Pistole P30, Einsatz- stock, Pfefferspray, (Ziel: Bekämpfung grenzüber- Handfesseln, Ta- schreitender Kriminalität/ schenlampe und per- Schleusungskriminalität/ sönliche Schutzwes- Unerlaubte Binnenmigration) te). 9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte ha- ben deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal 2021 durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte so- wohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortge- setzte Maßnahmen angeben)? a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt? b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum er- strecken sie sich? c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt? d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie ver- treten? e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren je- weils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnah- men detailliert ausweisen)? f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten?
Drucksache 19/30821 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Fragen 9 bis 9f werden gemeinsam beantwortet. Das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und der Inspekteur der Bereit- schaftspolizeien der Länder haben im ersten Quartal 2021 folgende Ausbil- dungsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt bzw. waren daran beteiligt: Bundeskriminalamt Land Art der Maßnahme Bezeichnung Zeitraum/Ort Anzahl Anzahl Kosten/HH- auslän- deut- Stelle discher scher Kräfte Kräfte Ukraine Lehrgang Sprachkurs 25.03.2021 – 1.500,00 €/ Deutsch 31.12.2021 06.10-687 Ukraine 07/21UKR101 Ukraine Lehrgang Sprachkurs 26.03.2021 – 4.000,00 €/ Deutsch 31.12.2021 06.10-687 Ukraine 07/21UKR102 Anmerkungen des Bundeskriminalamtes zu den ausländischen und deutschen Kräften: In der Regel setzen ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten des Bundes- kriminalamtes und/oder unterstützende Länderkollegen/andere Behörden die Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Ar- beitsbesuchen in Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Ab- hängigkeit von den unterschiedlichen Gesprächsthemen. Es wird darüber hinaus nicht erfasst, wie viele ausländische Kräfte an den ein- zelnen Maßnahmen beteiligt sind. Lediglich beim Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamtes könnten detaillierte Angaben gemacht werden. Allge- mein können bei vorrangig im Empfängerland umgesetzten Aktivitäten größere Teilnehmerkreise partizipieren, wohingegen bei in Deutschland organisierten PAH-Maßnahmen aufgrund der zusätzlich entstehenden Reisekosten eher klei- nere Teilnehmerzahlen üblich sind. EU-Projekt mit Beteiligung des Bundeskriminalamtes (Innenhilfe): Aus der folgenden Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, deren Ziele und die Laufzeiten der Maßnahmen hervor. Die Maßnahmen finden wechselsei- tig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei und zehn. Die Kosten wurden bis zu 90 Prozent von der EU-Kommission getragen – der restliche Betrag wur- de von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert. Förderprogramm Ausgaben Bezeichnung (HH-Titel 53202) ISF-Dezentral 2017 0,00 € IZ25-5793-2017-50 Cyber Police Training (CPT) 01.01.2018 – 30.06.2022 ISF-Dezentral 2018 ca. 70.000,00 € IK25-5793-2018-50 KOK-Prozess 2.0 – Teilprojekt „Organisierte Rauschgiftkri- minalität Kosovo Albanien (ORKA) 01.11.2018 – 31.08.2021
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/30821 Förderprogramm Ausgaben Bezeichnung (HH-Titel 53202) ISF-Zentral 2017 ca. 5.200,00 € ISFP-2017-AG-BeCanet-821962 Best practice, capacity building and networking-initiative among public and private actors against Terrorism Financing (BeCaNet) 01.11.2018 – 30.11.2021 ISF-Zentral 2017 ca. 1.000,00 € ISFP-2017-AG-IBA-UMF-827944 Universal Message Format 3plus (UMF3plus) 03.09.2018 – 02.09.2021 Bundespolizei Land Bezeichnung der Maß- Zeitraum/Ort Begünstigte Partner- HH-Stelle/ nahme behörde Kosten Tunesien Schulung MTU Motoren 1 1.-12.02.2021/ Nationalgarde 0501 68734/noch DEU nicht abgerechnet Tunesien Schulung MTU Motoren 2 15.-26.02.2021 Nationalgarde 0501 68734/noch /DEU nicht abgerechnet Tunesien Installation/ Einweisung 5.03.2021/TU TUN Grenzpolizei 0501 68734/noch Ausweisleser via VSK N nicht abgerechnet Tunesien Mentoring Multiplikatoren 8.-12.03.2021/ TUN Grenzpolizei 0501 68734/keine Urkundenfälschung TUN Kosten Ergänzung: Die Anzahl von deutschen und ausländischen Kräften kann nicht erhoben wer- den. Das grenzpolizeiliche Projekt zugunsten des saudischen Grenzschutzes (Trai- ningsmaßnahmen ruhen derzeit), der tunesischen Grenzpolizei und National- garde sowie das bilaterale Projekt mit Afghanistan (GPPT) dauern weiterhin an. Inspekteur der Bundesbereitschaftspolizeien Dolmetscherkosten im Rahmen einer Videoschalt- DEU/CHL 952,00 € konferenz am 20. Januar 2021 mit der DEU Bot- schaft Chile sowie Vertretern der CHL Polizei 10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)? Die für das zweite Quartal 2021 geplanten Maßnahmen befinden sich in der Abstimmung/bzw. Umsetzung.
Drucksache 19/30821 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und Zollbeamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -orten sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA, Bundespolizei auf- gliedern)? Zoll Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE, der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von Verwaltungszusammenarbeit- sprojekten, kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese die- nen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den begünstigten Ländern. Zudem waren im angefragten Quartal 20 Zollverbin- dungsbeamtinnen und -beamte in 19 Ländern eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder angestrebt wird. Bundeskriminalamt davon davon davon davon Land Ort Funktion Andere BKA BPol Zoll LaPo BKA- Albanien Tirana 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Beratungstätigkeit für Albanien Tirana das albanische Innen- 0 0 0 0 1 ministerium BKA- Algerien Algier 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Buenos BKA- Argentinien 1 0 0 0 0 Aires Verbindungsbeamter BKA- Ägypten Kairo 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter BKA- Belgien Brüssel 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Interpol – Entsandter Belgien Brüssel 1 0 0 0 0 Beamter (seconded) EU-KOM – Belgien Brüssel 2 0 0 0 0 Personen-schutz Brasilien Brasilia BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Brasilien Sao Paulo BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Bulgarien Sofia BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter China Peking BKA- 2 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Dominikani- Santo BKA- 1 0 0 0 0 sche Repub- Domingo Verbindungsbeamter lik Frankreich Paris BKA- 2 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Frank-reich Lyon Interpol – Entsandte 4 0 1 4 0 Beamte (seconded)
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/30821 davon davon davon davon Land Ort Funktion Andere BKA BPol Zoll LaPo Frankreich Lyon Interpol – Vertrags- 2 0 0 0 0 personal Georgien Tiflis BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Griechenland Athen BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Großbritan- London BKA- 2 0 0 0 0 nien Verbindungsbeamter Indien Neu-Delhi BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Indonesien Jakarta BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Italien Rom BKA- 2 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Jordanien Amman BKA- 2 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Jordanien Zarqa Beteiligung des BKA 2 2 0 0 0 an einer internationa- len Mission Kasachstan Nur-Sultan BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Kenia Nairobi BKA- 2 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Kolumbien Bogotá BKA- 2 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Kosovo Pristina BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Kroatien Zagreb BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Lettland Riga BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Libanon Beirut BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Litauen Vilnius BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbemater Luxemburg Luxemburg Europäische Investi- 1 0 0 0 0 tionsbank Marokko Rabat BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Mexiko Mexiko- BKA- 1 0 0 0 0 Stadt Verbindungsbeamter Niederlande Den Haag BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Nieder-lande Den Haag Europol – Verbin- 6 1 1 3 0 dungsbeamte Niederlande Den Haag Europol-Tätigkeit als 7 0 0 0 0 Europol-Seconded National Expert Nigeria Lagos BKA- 1 0 0 0 0 Verbindungsbeamter Nord- Skopje BKA- 1 Mazedonien Verbindungsbeamter
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