Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen der Vereinigung ...

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Antworten der
    Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
      und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU)
auf die Fragen der Vereinigung Evangelischer Freikirchen e. V.
1. Themenbereich „Ehe und Familie“
1.1. Wie werden Sie Artikel 6 im Grundgesetz zum Schutz von Ehe und Familie in Ihrem
Regierungshandeln berücksichtigen?

Antwort
Ehe und Familie sind das Fundament unserer Gesellschaft. Familie und Kinder gehören für
die große Mehrheit der Frauen und Männer in unserem Land zu einem glücklichen Leben.
In der Familie suchen und finden Menschen Liebe, Geborgenheit und gegenseitige Unter-
stützung. Auch in Ehen, die ohne Kinder bleiben, übernehmen Männer und Frauen
dauerhaft   füreinander   Verantwortung.     CDU     und   CSU    bekennen     sich   zum
Verfassungsgebot des besonderen Schutzes und der besonderen Förderung von Ehe und
Familie.    Die   Diskriminierung     anderer    Formen     der    Partnerschaft,     auch
gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, lehnen wir ab. Wir wissen, dass auch in
solchen Beziehungen Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.

1.2. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um zu vermeiden, dass
Kinder ein „Armutsrisiko“ für Familien darstellen?

Antwort
Wir können Kinder dann am besten aus sozial schwachen Verhältnissen herausholen, wenn
wir ihre Eltern in Arbeit bringen. CDU und CSU setzen sich für eine gute Vereinbarkeit von
Familie und Beruf ein, indem wir die Kinderbetreuung weiter ausbauen (Betriebs-Kitas,
Ganztagsschulen), flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle befördern (u.a. vollzeitnahe
Teilzeit) und den Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Pause erleichtern.

Gerade Frauen sind oft in Teilzeit beschäftigt, obwohl sie gerne in größerem Umfang
arbeiten würden. CDU und CSU wollen das gemeinsam mit den Sozialpartnern im Inte-
resse von Beschäftigten und Unternehmen ändern. Dabei werden wir einen Schwerpunkt
darauf setzen, die Rückkehr aus einer Familienphase oder von der Teilzeit- zur Vollzeitbe-
schäftigung zu erleichtern. Wir wollen Frauen und Männern nach einer Erziehungs- oder
Pflegephase die Rückkehr in Vollzeit mit Hilfe eines Rechtsanspruchs ermöglichen.
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Zudem werden Familien durch vielfältige finanzielle Unterstützung vom Staat in Form von
Elterngeld, Landeserziehungsgeld z. B. in Bayern, Thüringen oder Sachsen, Betreuungs-
geld, Kindergeld oder Kinderfreibetrag sowie Vorteile im Bereich der Sozialversicherung
und im Steuerrecht unterstützt. Um Kinder steuerlich noch besser zu berücksichtigen,
werden wir das bestehende Ehegattensplitting um ein Familiensplitting ergänzen. Dazu
werden wir die steuerliche Berücksichtigung von Kindern schrittweise auf die Höhe des
Freibetrags für Erwachsene anheben.

1.3. Welche Maßnahmen zur Förderung einer familienfreundlichen Gesellschaft wollen
Sie ergreifen?

Antwort
Ein zentraler Punkt für Familien ist der Faktor Zeit. Eltern brauchen Zeit für ihre Kinder.
Nachhaltige Familienpolitik heißt für CDU und CSU deshalb, mehr Zeit für Familie zu
ermöglichen.

Wir wollen eine familienfreundliche Arbeitswelt. Deshalb unterstützen wir Unternehmen
dabei, Arbeitsplätze besser auf die Bedürfnisse von Familien anzupassen. Dazu zählen fle-
xible Arbeitszeiten, Teilzeit und Telearbeit wie auch Betriebs-Kitas und die Zusammen-
arbeit mit Kinderbetreuungseinrichtungen mit flexiblen Betreuungszeiten. Wir sind über-
zeugt, dass Modelle, bei denen beide Elternteile eine sogenannte vollzeitnahe Teilzeit –
also gut 30 Stunden pro Woche – arbeiten, auch in Deutschland noch öfter möglich sind.

CSU und CSU wollen, dass unsere Städte für Familien mit Kindern lebenswert sind. Sie
sollen dort gute Wohn- und Lebensmöglichkeiten finden. Familien brauchen bezahlbaren
Wohnraum in ausreichender Größe mit einem kindgerechten Umfeld. Das gilt es bei der
Stadtplanung zu berücksichtigen. Wir wollen mit gezielten Anreizen im Steuerrecht und
bei der Förderung mehr bezahlbaren Familienwohnraum schaffen.

Familien brauchen Freiräume: Wir haben dafür gesorgt, dass Kinderlärm durch Kitas und
Spielplätze in Wohngebieten künftig kein Klagegrund mehr ist.
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Wir wollen weitere Signale für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen. Dafür werben
wir auch bei Kommunen und Arbeitgebern. Der Alltag junger Eltern soll entspannter wer-
den. Wir wollen einen „Familientakt“ erproben: Ämter und Behörden, Schulen, Betreu-
ungseinrichtungen, Dienstleistungsanbieter, Arbeitgeber und Verkehrsbetriebe sollen die
zeitlichen Bedürfnisse von Familien besser berücksichtigen und ihre Öffnungs- und
Sprechzeiten aufeinander abstimmen. Mit dem Familientakt haben Kommunen die Mög-
lichkeit, ihrer Familienfreundlichkeit ein weiteres Kapitel hinzuzufügen. Wir wollen dafür
werben und anhand von Pilotprojekten in Stadt und Land zeigen, wie ein Familientakt mit
möglichst vielen Partnern umgesetzt werden kann.

Auch wollen wir uns für familienfreundlichere Studienbedingungen einsetzen. Studium
und Elternschaft sollen sich nicht ausschließen. Wir wollen, dass junge Menschen sich
nicht zwischen Studium und Kind entscheiden müssen, sondern beides miteinander ver-
einbaren. Dazu gehören bezahlbares Wohnen, eine flexible Gestaltung des Unialltags, wie
beispielsweise kindgerechte Sprechzeiten, Kinderbetreuung in der Bibliothek oder Kinder-
essen in der Mensa. In einem Wettbewerb wollen wir besonders familienfreundliche Hoch-
schulen mit guten Ideen ermitteln und sie dafür auszeichnen.

2. Themenbereich „älter werdende Gesellschaft“
2.1. Welche Maßnahmen werden Sie einbringen, um sicher zu stellen, dass Menschen in
Würde altern können?

Antwort
CDU und CSU stehen dafür ein, dass die gesetzliche Rente auch in Zukunft stabil und
sicher ist. Wir wollen auch zukünftig eine Entwicklung der Renten, die Rentner verlässlich
an der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligt, ohne der jüngeren Generation
Chancen auf Entfaltung und Wohlstand zu nehmen.

CDU und CSU haben die Kindererziehungszeit in der Rente eingeführt und schrittweise
verbessert. Ab 2014 wollen wir für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren
wurden, die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Rentenpunkt in der Alterssiche-
rung berücksichtigen. Das entspricht bei zwei Kindern durchschnittlich 650 Euro mehr
Rente im Jahr.
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Ebenso wollen wir die Zeiten der Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung besser
berücksichtigen. Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen begleitet, betreut und
pflegt, leistet einen großen mitmenschlichen Dienst, den wir besser anerkennen wollen.

CDU und CSU wollen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen selbstständig und
selbstbestimmt leben und – so weit wie möglich – am gesellschaftlichen Leben teilhaben
können. Wir wollen, dass sie ihren Alltag in der eigenen Wohnung weitgehend ohne
fremde Hilfe bewältigen können. Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Beglei-
tung wollen wir daher weiter fördern. Sie sind für ein gesundes und unabhängiges Leben
im Alter immer wichtiger.

Unser Ziel ist es, ein hohes Niveau der Pflegeleistungen sicherzustellen. Gleichzeitig
wollen wir einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihrer
Angehörigen und der Sozialhilfeträger verhindern.

Wir wissen, dass mit den gegenwärtigen Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit der
Hilfe- und Betreuungsbedarf gerade von Menschen mit Demenz, aber auch von Menschen
mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen, oftmals nicht ausreichend
erfasst werden kann. Deshalb wollen wir eine besser abgestufte Bestimmung der Pflege-
bedürftigkeit, die den Grad der Selbstständigkeit der Betroffenen berücksichtigt.

Unsere Politik der Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme insgesamt und damit der
Begrenzung der Lohnzusatzkosten sowie eine moderate Erhöhung des Beitrags zur Pflege-
versicherung werden es in den nächsten Jahren möglich machen, diese Verbesserungen
umzusetzen.

CDU und CSU wollen, dass auch in Zukunft jeder in Deutschland Zugang zu einer guten
medizinischen Versorgung hat, unabhängig von seinem Einkommen, Alter oder gesund-
heitlichen Zustand. Wir stehen für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen, das Mensch-
lichkeit, Qualität und Bezahlbarkeit zusammenführt und zu einer hohen Lebensqualität in
Deutschland beiträgt.
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Wir stehen ebenso für ein solidarisches Gesundheitswesen, in dem Hilfe für Kranke und
Ältere sowie Eigenverantwortung zwei Seiten ein und derselben Medaille sind. Wir sichern
ein Gesundheitswesen, in dem die Menschen darauf vertrauen können, dass alle Beteilig-
ten in Medizin und Pflege ihre Verantwortung gegenüber Patienten sorgsam wahrnehmen.

Die wachsende Zahl älterer Menschen in unserem Land wie auch der rasche Fortschritt in
der medizinischen Forschung erfordern fortlaufend Anpassungen unseres Gesundheits-
wesens. CDU und CSU wollen eine gut erreichbare Versorgung durch Ärzte und Kranken-
häuser, auch in ländlichen Regionen und in strukturschwächeren Stadtteilen, sichern und
dafür zum Beispiel die Attraktivität des Hausarztberufs steigern. Wir wollen, dass überall
in unserem Land Ärzte jederzeit erreichbar sind. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz
haben wir wichtige Anreize gesetzt, die es für Ärztinnen und Ärzte attraktiver machen,
sich an der Versorgung von Regionen mit zu wenigen Ärzten zu beteiligen.

2.2. Welche konkrete Förderung von altersgerechten Wohnformen, generationsüber-
greifenden Begegnungsmöglichkeiten und ähnlichen Projekten haben Sie vor?

Antwort
Unser Ziel ist es, dass die Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben
können. Dafür wollen wir mehr generationengerechten Wohnraum, der den Alltags-
bedürfnissen von Familien mit Kindern bis hin zu denen von Senioren entspricht. Dazu
kann auch der Umbau von vorhandenem Wohnraum beitragen. Ebenso sehen wir, dass
gemeinschaftliche Wohnformen auch bei älteren Menschen zunehmend Zuspruch
erhalten. Das wollen wir unterstützen. Wohnungsnahe Dienstleistungsangebote entlasten
Menschen im Alltag und sollen gezielt ausgebaut werden. Für die verbesserte technische
Ausstattung von generationengerechten Wohnungen werden wir die Forschung und
Entwicklung in diesem Bereich unterstützen. Auch generationenübergreifende Projekte
wie die erfolgreichen Mehrgenerationenhäuser wollen wir weiter fördern, in denen sich
Menschen verschiedenen Alters begegnen und gegenseitig unterstützen. Wir wollen diese
Mehrgenerationenhäuser zu Bürgerhäusern weiterentwickeln. Sie bieten ein breites
Spektrum an Angeboten für alle Altersgruppen an und sind Drehscheibe für
unterschiedliche Dienstleistungen und Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement.
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Nach dem Grundgedanken der „Sorgenden Gemeinschaften“ sollen Nachbarschaftshilfen
mit professionellen Dienstleistungen besser verknüpft werden. So wird zum Beispiel die
Pflege älterer Mitbürger stärker zur Gemeinschaftsaufgabe. Freiwilliges Engagement,
Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe werden dann mit familiärer und professioneller
Fürsorge verbunden.

2.3. Welche Erwartungen haben Sie in diesem Bereich an Kirchen im Allgemeinen und
Freikirchen im Besonderen und wie können Sie uns in der Wahrnehmung dieser Aufga-
ben (im Rahmen der Subsidiarität) unterstützen?

Antwort
CDU und CSU erkennen ausdrücklich an, dass christlichen Kirchen, darunter die
Freikirchen, und andere Religionsgemeinschaften nicht nur durch ihre zahlreichen
unterschiedlichen Einrichtungen, vor allem im Sozial- und Bildungsbereich, sondern
insbesondere auch durch ehrenamtlich Tätige im seelsorgerischen und im wohltätigen
Bereich oder auch in Fragen der Bildung enorme Leistungen erbringen.

Wir würdigen besonders, dass diese Leistungen allen Menschen in unserer Gesellschaft
zugutekommen und sich nicht nur an Angehörige der jeweiligen Glaubensgemeinschaft
richten. Darüber hinaus ist das generationenübergreifende Miteinander, das in den
örtlichen Kirchengemeinden gelebt wird, ein unerlässlicher Faktor für ein gelingendes
Miteinander in unserer Gesellschaft. CDU und CSU sind froh und dankbar über diesen
Einsatz. Wir wollen daher die Rahmenbedingungen erhalten, damit sie diese wichtige
gesellschaftspolitische Aufgabe auch zukünftig wahrnehmen. Hierbei wollen wir sie im
Sinne des subsidiären Staates unterstützen. Dies ist ein Grund, warum wir am geltenden
Staatskirchenrecht festhalten, das im Rahmen der kirchlichen Selbständigkeit die
Gestaltung des eigenen Arbeitsrechtes (inklusive des so genannten „Dritten Weges“)
ermöglicht. Wir wollen auch an der Kirchensteuer festhalten, damit die Kirchen, die von
ihrem Recht, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, Kirchensteuern zu erheben,
Gebrauch machen, mit dieser einen verlässliche Grundlage für einen wichtigen Baustein
ihrer Finanzierung haben.
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Die von CDU und CSU geführte Bundesregierung hat auf die Herausforderungen des
Bevölkerungswandels mit einer umfassenden Demografiestrategie reagiert, die wir
gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Sozialpartnern weiterentwickeln werden.
Uns ist klar: Nur wenn wir gemeinsam, als gesamte Gesellschaft, anpacken, können wir
diese Aufgaben meistern. Und nur gemeinsam können wir auch die Chancen nutzen, die
sich daraus ergeben. Dabei spielen unter den Sozialpartnern die Glaubensgemeinschaften
eine ganz besonders wichtige Rolle, da sie schon aufgrund ihres Selbstverständnisses für
den Zusammenhalt der Gesellschaft und für die Fürsorge für die Schwächeren eine
besondere Verantwortung empfinden. Für den Staat – auf allen Ebenen – sind sie daher
insbesondere im Hinblick auf die älter werdende Gesellschaft ein wichtiger
Ansprechpartner.

3. Themenbereich „Migration“
3.1. Welche Rolle können aus Ihrer Sicht Kirchen und Freikirchen bei der Integration
von Menschen aus anderen Kulturen und Nationen spielen und wie wollen Sie sie darin
unterstützen?

Antwort
Die Bereitschaft vieler Menschen in unserem Land, für sich und andere Verantwortung zu
übernehmen und Gemeinsinn zu zeigen, gründet in der Orientierung an Werten, die häufig
Ausdruck einer persönlichen Glaubensüberzeugung und Weltanschauung sind. Insofern
leisten die Kirchen und Religionsgemeinschaften auch einen wichtigen Beitrag für unser
Gemeinwesen insgesamt. Kirchliche Aktivitäten fördern vielfach die Solidarität vor Ort.
Aber auch darüber hinaus stärken sie die Beziehungen mit vielen Teilen der Welt. Zudem
hat auch die Zuwanderung in den letzten Jahrzehnten zu einer größeren Vielfalt christli-
cher Kirchen und Gemeinden in unserem Land geführt. Der Staat unterstützt zu Recht
diese kirchlichen Dienste umfangreich.

Die Kontakte und Freundschaften zwischen Einheimischen und Zugewanderten wollen wir
durch mehr Begegnung unterstützen und ausbauen. Gerade bürgerschaftliches,
freiwilliges und ehrenamtliches Engagement, wie etwa in Kirchen, stärkt den gesellschaft-
lichen Zusammenhalt und leistet dafür einen wichtigen Beitrag. Austausch und
Begegnungsmöglichkeiten fördern nicht nur die soziale Integration, sondern zugleich
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Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Bürgerschaftliches Engagement zur Integration
von Zuwanderern wollen wir daher besonders fördern. CDU und CSU treten dafür ein, dass
der ehrenamtliche integrationsfördernde Einsatz von Zuwanderern und Einheimischen
sehr viel stärker öffentlichkeitswirksam gewürdigt wird.

3.2. Welche Maßnahmen zur Steuerung der Einwanderung und der Aufnahme von
Flüchtlingen planen Sie?

Antwort
CDU und CSU stehen für eine an den Bedürfnissen und Interessen unseres Landes ausge-
richtete Zuwanderungspolitik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen auch
künftig die Zuständigkeit behalten, über Zuwanderung in nationaler Verantwortung ent-
scheiden zu können.

Wir treten zugleich für den Schutz politisch Verfolgter ein, wie es unserem Grundgesetz
und der aus unserem christlich geprägten Menschenbild entspringenden Verantwortung
entspricht. Wer politisch verfolgt wird und schutzbedürftig ist, muss auf Deutschland ver-
trauen können. Deshalb bekennen wir uns zum Grundrecht auf Asyl. Wir setzen uns auch
im Interesse der Betroffenen für zügige Verfahren bei Ausländerbehörden und Verwal-
tungsgerichten ein.

Was   die   Aufnahme     von   Flüchtlingen       anbelangt,   so   hat   die   unionsgeführte
Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern für die Jahre 2012 bis 2014
ein Resettlement-Programm aufgelegt, über das jährlich 300 Flüchtlinge dauerhaft in
Deutschland aufgenommen werden. Über dieses Programm hinaus hat sie mit ihrer
Initiative zur vorübergehenden Aufnahme von 5 000 syrischen Flüchtlingen bewiesen, dass
sie in der Lage ist, auch kurzfristig Programme zur Aufnahme von Flüchtlingen aufzulegen,
wenn die humanitäre Lage in einer Krisenregion dies erfordert.

Auch in Zukunft werden wir Flüchtlingen helfen. Dabei setzen wir uns auch für neue For-
men des Schutzes ein, wie der Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten, wenn ihnen
eine baldige Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist oder wenn sie nicht dauer-
haft in das Land, das sie zuerst aufgenommen hat, eingegliedert werden können. Dabei
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bauen wir weiterhin, ebenso wie bei der Hilfe für Flüchtlinge weltweit, auf die enge und
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshochkommissar der Vereinten
Nationen.

Eine Zuwanderung, die darauf gerichtet ist, die europäische Freizügigkeit zu missbrauchen
und die sozialen Sicherungssysteme unseres Landes auszunutzen, lehnen wir ab. Es bedarf
einer europäischen Lösung, um die Lage in den Herkunftsländern zu verbessern und Miss-
brauch zu verhindern. Insbesondere müssen Lebensbedingungen und Integration der
Menschen in ihren Heimatländern deutlich verbessert werden, sodass sie dort eine Per-
spektive haben.

Bürger aus EU-Staaten mit hoher Arbeitslosigkeit können und sollen die Chancen der Frei-
zügigkeit innerhalb der Europäischen Union nutzen. Bürokratische Hindernisse, die diesen
Zielen entgegenstehen, wollen wir konsequent abbauen. Auch Hochqualifizierte aus Län-
dern außerhalb Europas sind uns willkommen. Für sie und ihre Familien muss unser Land
zum Leben und Arbeiten noch viel attraktiver werden. Für sie haben wir mit der „Blauen
Karte“ die Weichen für den deutschen Arbeitsmarkt bereits richtig gestellt. Wir machen
damit deutlich, dass uns all diejenigen willkommen sind, die es hier durch besondere
Leistungen zu etwas bringen wollen. Ausländischen Studenten haben wir es einfacher
gemacht, nach erfolgreichem Abschluss in Deutschland zu bleiben, Arbeit aufzunehmen
oder ein Unternehmen zu gründen. Diese Instrumente wollen wir regelmäßig überprüfen
und bedarfsorientiert fortentwickeln.

3.3. Welche grundlegenden Aspekte für die Anerkennung von Asylbewerbern sind für
Sie wesentlich?

Antwort
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte in Deutschland Asyl.
Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politi-
sche Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare
Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt. Sie muss in
ihrer Intensität darauf gerichtet sein, den Betreffenden aus der Gemeinschaft auszugren-
zen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass
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sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des jeweili-
gen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.

Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektiv-
losigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Das
Asylverfahren verfolgt ausschließlich den Zweck, festzustellen, ob ein Ausländer Schutz
vor Verfolgung oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen in seinem
Herkunftsstaat bzw. dem Zielstaat einer möglichen Abschiebung benötigt. Die in diesem
Verfahren getroffene Entscheidung des hierfür zuständigen Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge über die Schutzgewährung unterliegt weder politischem noch sonstigem
Ermessen; ablehnende Entscheidungen sind gerichtlich voll nachprüfbar.

Deutschland hat eine lange Tradition umfangreicher Aufnahme schutzbedürftiger Perso-
nen aus Krisenregionen. 2012 hatte Deutschland die höchste Zahl von Flüchtlingen
innerhalb der EU zu verzeichnen (77 500 Asylanträge). Das sind 23 Prozent der EU-weit
gestellten Asylanträge. Wir werden unsere Verpflichtungen gegenüber Menschen in Not
auch weiterhin sehr ernst nehmen.

Lösungen bei humanitären Aufnahmeaktionen in Fällen besonderen Schützbedürfnisses
können nur im Verbund mit unseren europäischen Partnern erfolgen. Wir haben immer
wieder geholfen und besonders schutzbedürftige Menschen, insbesondere auch Minder-
jährige, in Deutschland aufgenommen. CDU und CSU sehen auch künftig die besonderen
Herausforderungen bei der Aufnahme und gesundheitlichen Versorgung verletzlicher
Flüchtlingsgruppen, insbesondere mit Blick auf die Behandlung von Minderjährigen und
Folteropfer.

Im Geiste der gegenseitigen Verantwortung zwischen den EU-Staaten hat Deutschland im
Jahr 2008 den „Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl“ mit unterzeichnet. Dieser
legt unter anderem fest, dass die EU und somit auch Deutschland die Zusammenarbeit mit
dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen noch weiter verstärken will.
Dadurch soll auch denjenigen Personen ein besserer Schutz geboten werden, die außer-
halb der EU Asyl beantragen.
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4. Themenbereich „Gerechtigkeit“
4.1. Wie wollen Sie „prekäre“ Anstellungsverhältnisse verhindern? Wie stehen Sie zum
„Mindestlohn“? Welche Kontrollen und Maßnahmen bei Verstößen gegen die Men-
schenwürde in Handel und Beschäftigung werden Sie ergreifen?

Antwort
Deutschland steht heute gut da. Es gibt fast 42 Millionen Männer und Frauen, die Arbeit
haben. Seit dem Ende der Regierungszeit von Rot-Grün hat sich die Arbeitslosenquote
nahezu halbiert. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat mit knapp 30
Millionen einen absoluten Rekordstand erreicht. Heute sind rund 800 000 Erwachsene und
270   000   Kinder    weniger    in   Bezug   von   Arbeitslosengeld    II   als   2007.   Die
Jugendarbeitslosigkeit ist mit etwas über fünf Prozent die niedrigste in Europa. Mehr Men-
schen als je zuvor können heute in unserem Land durch Arbeit für sich und ihre Familien
sorgen und ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten.

Entgegen mancher Unterstellungen hat es durch die Bundesregierung keine rechtlichen
Verschlechterungen für die Arbeitnehmer gegeben. Ganz im Gegenteil: Da, wo es, insbe-
sondere infolge von Aktivitäten der rot-grünen Bundesregierung bis 2005, zu Missständen
gekommen ist, haben wir gegengesteuert. Durch Initiativen wie die Verhinderung von
Lohndumping und das erfolgreiche Hinwirken auf Angleichungstarifverträge in der Zeitar-
beit, aber auch durch den laufenden Ausbau des Netzes allgemeinverbindlicher
Branchenmindestlöhne sind die Rahmenbedingungen für eine gerechte Arbeitswelt in den
Jahren der unionsgeführten Bundesregierung deutlich besser geworden.

Für CDU und CSU gilt: Wer hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden. Deshalb wollen
wir für die Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die
Pflicht nehmen. Sie sollen gemeinsam in einer Kommission einen tariflichen Mindestlohn
festlegen, wobei die unterschiedlichen Situationen in den Regionen und Branchen
berücksichtigt werden können. Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen wir ab. Aber
es ist Sache der Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in
Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben.

Wir arbeiten für noch mehr Arbeitsplätze. Unser Ziel lautet: Vollbeschäftigung! Dazu
setzen wir auf Fleiß, neue Ideen und technischen Fortschritt als Grundlage für den Erhalt
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und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Und dazu setzen wir auf gelebte Sozialpartner-
schaft in den Betrieben und zwischen den Tarifpartnern. Wir wollen die Leistungsträger in
der Mitte unserer Gesellschaft – anders als Rot-Grün – nicht mit Steuererhöhungen für
ihre Anstrengungen und tägliche Arbeit bestrafen, sondern sie entlasten. Wir wollen, dass
Lohnerhöhungen, die dem Ausgleich von Preissteigerungen dienen, nicht mehr automa-
tisch von einem höheren Steuertarif aufgezehrt werden. Mit der Abmilderung dieser soge-
nannten „kalten Progression“ schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit und helfen gerade
Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen.

4.2. Wie vermeiden Sie Altersarmut? Wie stellen Sie eine Altersversorgung sicher, die
jedem (Vollzeit-)Arbeitnehmer eine ausreichende soziale Absicherung gewährleistet?

Antwort
Wir wollen, dass sich Lebensleistung in der Rente auszahlt. Wer jahrzehntelang gearbeitet,
in den Generationenvertrag eingezahlt und zusätzlich vorgesorgt hat, muss im Alter eine
auskömmliche Rente haben und darf nicht auf Grundsicherung angewiesen sein. Wer 40
Jahre versichert ist und privat vorgesorgt hat, soll einen Zuschuss zur Rente auf 850 Euro
erhalten. Die Leistung von Menschen, die Kinder erzogen oder/und Angehörige gepflegt
haben, wollen wir dabei in stärkerem Maße anerkennen. Ebenso wollen wir die Erwerbs-
biografie der Menschen in den neuen Ländern besonders berücksichtigen.

CDU und CSU werden weiter dafür sorgen, dass Lebensleistung sowie private und
betriebliche Vorsorge durch Freibeträge im Alter anerkannt wird. Wer für sein Alter
vorgesorgt hat, muss aufgrund dieser Vorsorge besser dastehen, als jemand, der nicht
entsprechend vorgesorgt hat. Damit können auch Geringverdiener eine auskömmliche
Rente aus eigener Kraft beziehen.

Bezieher von Erwerbsminderungsrenten werden wir mit einer spürbaren Erhöhung ihrer
Rentenansprüche besser stellen und ihnen damit eine sichere Versorgung ermöglichen.
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4.3. Welche Maßnahmen für einen fairen Handel unterstützen Sie?

Antwort
CDU und CSU wollen die Globalisierung so gestalten, dass weltweit Demokratie und
Menschenrechte gestärkt und soziale und ökologische Ziele gefördert werden. Europa ist
gegenüber anderen Macht- und Wirtschaftszentren der Welt ein starker Akteur in der
Durchsetzung eines gerechten Ordnungsrahmens für die globalisierte Wirtschaft. Wir
wollen die Europäische Union für die Wahrnehmung dieser wichtigen Zukunftsaufgabe
stärken.

In diesen Zusammenhang wollen wir die Handlungsfähigkeit, Stärke, Transparenz und
Effizienz der zuständigen internationalen Organisationen verbessern. Sie sind die
geeigneten Institutionen, um die Gestaltung einer fairen, freien und menschlichen
Weltordnung voranzubringen. Wirtschaftlich starke Staaten müssen ihre Verantwortung
wahrnehmen, um auch den Interessen wirtschaftlich schwacher Staaten zu mehr Geltung
zu verhelfen. CDU und CSU wollen die Einrichtungen der Völkergemeinschaft für die
weltweite Durchsetzung ökologischer und sozialer Mindeststandards nutzen. Kinderarbeit
und die Ausbeutung von Arbeitnehmern dürfen nicht hingenommen werden.

Parallel dazu ist aber auch das Verhalten der Verbraucher wichtig. Sie sind Mitgestalter der
Globalisierung. Durch ihre Kauf- und Anlageentscheidungen nehmen sie ständig auch
Einfluss auf den Markterfolg einzelner Produkte und Hersteller. Viele in Deutschland
angebotene ausländische Produkte werden nicht unter den gleichen sozialen, rechtlichen
und ökologischen Bedingungen hergestellt wie Produkte aus Deutschland. Wir wollen
deshalb die Entscheidungsgrundlage für den verantwortungsbewussten Verbraucher
verbessern. Dafür ist mehr Transparenz nötig. Daher begrüßen und - wo möglich –
unterstützen wir die Einführung von verlässlichen Gütesiegeln, die internationale Sozial-
und Nachhaltigkeitsstandards beinhalten.
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4.4. Wie wollen Sie „Bildungsgerechtigkeit“ als Chancengleichheit und Förderung der
Schwachen sicherstellen?

Antwort
Eine gute frühkindliche Bildung zeigt im späteren Lebenslauf positive Effekte. Um gleiche
Chancen von Anfang zu ermöglichen, haben wir den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz
für unter Dreijährige durchgesetzt. Zudem hilft er Müttern und Vätern dabei, Familie und
Beruf besser zu vereinbaren: Junge Mütter müssen ihre Ausbildung nicht abbrechen und
Alleinerziehende können weiter einer Berufstätigkeit nachgehen, ohne Nachteile für ihre
Kinder befürchten zu müssen. Außerdem setzen wir uns für einen bedarfsgerechten
Ausbau von Ganztagsschulen ein. Gerade Kinder aus bildungsferneren Schichten
profitieren von Ganztagsschulen, da sie nachmittags Hilfe bei den Hausaufgaben
bekommen können, aber auch sportliche, musische und kulturelle Angebote erhalten.

Besonders wichtig ist uns, dass alle Jugendlichen einen guten Übergang von der Schule in
die Ausbildung haben. Deshalb werden wir eine praxisnahe Berufsorientierung in allen
Schulformen ausbauen. Außerdem wollen wir mehr Angebote für praktisches Lernen
schaffen: Im Unterschied zum „normalen“ Unterricht wird beim praktischen Lernen die
betriebliche Arbeitserfahrung stärker berücksichtigt. Auch längere berufsvorbereitende
Praktika für schwächere Jugendliche können einen wichtigen Beitrag für einen guten Start
ins Berufsleben leisten.

Jugendliche, die es besonders schwer haben, wollen wir mit der „assistierten Ausbildung“
unterstützen. Das heißt, wir werden kleinen und mittleren Betrieben im Bereich des
Handwerks und des Mittelstands eine Betreuungskraft zur Verfügung stellen, die sich um
einen bestimmten Auszubildenden kümmert. Darunter verstehen wir zum Beispiel Hilfe
bei Problemen in der Berufsschule oder im Betrieb, aber auch Unterstützung beim
Deutschlernen, bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Kitaplatz, wenn ein kleines
Kind da ist.
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5. Themenbereich „Frieden“
5.1. Wie werden Sie den Rüstungsexport steuern und besonders die Waffenlieferungen
in Krisenregionen unterbinden?

Antwort
Die CDU/CSU-geführte Bundesregierung führt - wie jede andere Bundesregierung zuvor
auch – eine verantwortungsvolle Kontrolle von Rüstungsexporten durch. Sie richtet sich
dabei nach den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 und dem im Dezember
2008 verabschiedeten rechtlich verbindlichen „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP
des Rates der Europäischen Union betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der
Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern". An diesen Grundsätzen werden wir uns
auch in der Zukunft orientieren.

In der Vergangenheit haben alle Bundesregierungen Rüstungsexporte aus unterschied-
lichen Überlegungen zugelassen. Es besteht Kontinuität im Regierungshandeln bezüglich
der Genehmigungspraxis für Rüstungsexporte.

Die überwiegende Zahl der deutschen Rüstungsexporte erfolgt innerhalb der EU und der
NATO, wie zuletzt der Rüstungsexportbericht 2011 (Bundestags-Drucksache 17/11785)
widerspiegelt.

Die „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern“ sehen vor:
„Die Lieferung von Kriegswaffen und kriegswaffennahen sonstigen Rüstungsgütern wird nicht
genehmigt in Länder,
      die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht,
      in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende
       Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder
       verschärft würden.
      Lieferungen an Länder, die sich in bewaffneten äußeren Konflikten befinden oder bei
       denen eine Gefahr für den Ausbruch solcher Konflikte besteht, scheiden deshalb
       grundsätzlich aus, sofern nicht ein Fall des Artikels 51 der VN-Charta vorliegt.“
Diese Bestimmungen sind klar.
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CDU    und    CSU     halten    an   dem    langfristigen   Ziel   der   Abrüstung    aller
Massenvernichtungswaffen fest und befürworten eine Stärkung der Arbeit internationaler
Organisationen. Die vertraglich gestützte Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie die
Nichtverbreitungspolitik müssen weiterentwickelt und auf neue Herausforderungen
eingestellt werden.

Der erfolgreiche Einsatz von CDU und CSU gegen einen unkontrollierten und damit
destabilisierenden Waffenhandel zeigt sich auch im Gesetz zum Vertrag über den
internationalen Waffenhandel, das vom Deutschen Bundestag am 27. Juni 2013
beschlossen wurde. Mit der Ratifizierung des von den Gremien der Vereinten Nationen
ausgehandelten Vertrags, an dessen Entstehung die unionsgeführte Bundesregierung eng
beteiligt war, machen wir einen wichtigen Schritt hin zur erstmaligen Festlegung
international verbindlicher Regeln und einheitlicher Mindeststandards zum Transfer von
konventionellen Rüstungsgütern. Das Abkommen, das von mindestens 50 Staaten der
Weltgemeinschaft ratifiziert werden muss, um in Kraft zu treten, kann in Zukunft dazu
dienen, bewaffneten Konflikten vorzubeugen, den Schutz der Menschenrechte
durchzusetzen aber auch Terrorismus und Kriminalität einzudämmen. Das ist ein
Meilenstein in unserem weltweiten Bemühen um Rüstungskontrolle und Sicherheit.

5.2. Welche Perspektiven für den Auslandseinsatz der Bundeswehr haben Sie?
Die Bundeswehr ist ein Schlüssel für die Sicherheit Deutschlands und seiner
Bündnispartner. Deutschland wird im Rahmen des Konzeptes der vernetzten Sicherheit –
unter Einbindung außen- und entwicklungspolitischer Akteure sowie der Bundeswehr -
seine sicherheitspolitischen Aufgaben und Verpflichtungen im internationalen Rahmen
auch in Zukunft verlässlich wahrnehmen. Der militärische Einsatz der Bundeswehr kommt
dabei erst dann in Frage kommen, wenn alle nicht-militärischen Mittel ausgeschöpft sind.
Solche Einsätze müssen in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und Völkerrecht
erfolgen und der Bewahrung oder Wiederherstellung des Friedens und der internationalen
Sicherheit dienen. Der Einsatz muss in seinen Risiken vertretbar sein und klar festgelegte,
erreichbare Ziele verfolgen. Die Bundeswehr muss einen glaubwürdigen Beitrag dazu
leisten können, diese Ziele zu erreichen.
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5.3. Welche konkreten Maßnahmen zur Friedenserziehung in öffentlichen Schulen und
Gesellschaft wollen Sie unterstützen?

Antwort
Seit der Föderalismusreform des Jahres 2006 liegt die Zuständigkeit für die Bildungspolitik
allein bei den 16 Bundesländern. Die Lehrpläne werden von den Kultusministerien der
Länder für die einzelnen Schulformen erlassen.

Gleichwohl gehen CDU und CSU davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler in allen
Schulen einen Geist des Friedens und des gegenseitigen Respekts erleben und einüben.
Als Querschnittsthema sollte Friedenserziehung sowohl in den Schulen praktiziert werden
als auch in den einzelnen Fächern – explizit oder implizit – stattfinden. Indem die Schüler
einen Einblick in andere Kulturen, Gesellschaftsformen und Wertvorstellungen erhalten,
leisten   die   Schulen   insgesamt     einen        wichtigen   Beitrag   zur    Toleranz-   und
Friedenserziehung.

Darüber hinaus begrüßen CDU und CSU Ansätze, die den Schülern, insbesondere in den
Fächern Religion, Sozialkunde, Politik oder Geographie, Inhalte der Friedens- und
Konfliktforschung nahebringen. Mögliche Themen sind in diesem Zusammenhang die
Einhaltung der Menschenrechte, der Respekt vor anderen Kulturen, die Nord-Süd-
Beziehungen, der Erhalt der Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung sowie
sicherheitspolitische Fragestellungen. Dabei sollte auch die Möglichkeit eines freiwilligen
zivilen Friedensdienstes sowie der freiwillige Wehrdienst eine Rolle spielen.

6. Themenbereich „Bewahrung der Schöpfung“
6.1 Welche Maßnahmen zur raschen Umsetzung der Energiewende werden Sie konkret
in den nächsten Monaten umsetzen?

Antwort:
Die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für die
kommenden       Generationen    ist   ein   Herzstück       unserer   Politik    aus   christlicher
19

Verantwortung. Wir wollen im Einklang mit Natur und Umwelt leben und arbeiten. CDU
und CSU wollen die Schönheit von Natur und Landschaft für die Zukunft erhalten.

CDU und CSU setzen sich deshalb für eine sichere, bezahlbare und saubere
Energieversorgung ein. Deutschland hat eine Spitzenposition beim Ausbau Erneuerbarer
Energien: Schon jede vierte Kilowattstunde wird aus Wind, Sonne, Bioenergie, Wasserkraft
und Erdwärme gewonnen. Damit Strom auch künftig für Verbraucher und Unternehmen
bezahlbar bleibt, wollen wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz weiterentwickeln. Es gilt
den Ausbau Erneuerbarer Energien eng mit dem beschleunigten Ausbau der Stromnetze
und den anderen Energieträgern zu verzahnen. CDU und CSU wollen verlässliche
Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren und werden daher keine rückwirkenden
Eingriffe in bestehende Anlagen vornehmen. Unser Ziel sind wettbewerbsfähige Preise für
Erneuerbare Energien. Zugleich sollen sie mehr Verantwortung für eine stabile
Stromversorgung übernehmen.

CDU und CSU werden den Ausbau der Stromnetze vorantreiben. Die Entwicklung neuer
Speichertechnologien, die für eine zuverlässige Stromversorgung benötigt werden, wollen
wir durch Maßnahmen im Rahmen der Hightech-Strategie unterstützen.

CDU und CSU wollen erreichen, dass die Bürger sich auch finanziell am Ausbau und
Nutzen der Netze im Rahmen einer „Bürgerdividende“ beteiligen können. Gleichzeitig
wollen wir beim notwendigen Bau neuer Stromtrassen eine frühzeitige Einbindung der
Bürger vor Ort sicherstellen.

6.2 Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastung, Kohlendioxid-
emission und anderen umweltbelastenden Faktoren werden Sie umsetzen?

Antwort:
CDU und CSU haben sich im Energiekonzept ehrgeizige Ziele für einen geringeren
Schadstoffausstoß gesetzt – insbesondere bei Feinstaub und Stickoxiden – sowie einen
verminderten Flächen- und Ressourcenverbrauch. Zur weiteren Verbesserung der
Luftqualität setzen wir uns dafür ein, die Schadstoffe bereits an der Quelle zu vermindern.
Die Feinstaubbelastung in den Städten wollen wir senken und dazu die Förderung von
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Rußpartikelfiltern weiterführen. Wir wollen, dass alle Verkehrsträger in den kommenden
Jahren einen eigenen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz erbringen. Eine besonders
vielversprechende und umweltverträgliche Lösung ist die Elektromobilität. Wir halten an
dem Ziel fest, in Deutschland bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu
bringen.

CDU und CSU wollen, dass Deutschland auch in Zukunft einen wirksamen Beitrag zum
weltweiten Klimaschutz leistet. Wir setzen uns dafür ein, dass das europäische Klimaziel
angehoben und der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase in Europa bis 2020 um
30 Prozent gegenüber 1990 vermindert wird. Deutschland als Hochtechnologieland soll
seine größeren technischen Möglichkeiten voll ausschöpfen und eine Minderung von
40 Prozent erreichen. Wir setzen dabei auf einen europaweiten, marktwirtschaftlich orga-
nisierten Emissionshandel. Bestehende Schwächen am jetzigen Handelssystem sollen
behoben und wirksame Anreize gesetzt werden, damit klimaschädliche Treibhausgase
vermieden werden können.

CDU und CSU wollen den Schutz der Bürger vor Lärm und schädlichen Stoffen
sicherstellen. Um vor allem die Nachtruhe der Menschen besser zu schützen, werden wir
den Lärmschutz durch ein einheitliches Lärmschutzprogramm verbessern und die
Berechnungsgrundlagen bei den Lärmbelastungswerten anpassen und vereinheitlichen.

6.3. Wie wollen Sie die Verkehrspolitik im Sinne einer schöpfungsgemäßen Verant-
wortlichkeit weiter entwickeln?

Antwort
Der Mensch ist Teil der Schöpfung. Sie zu schützen ist unser Auftrag. Das Prinzip der
Nachhaltigkeit ist fester Bestandteil unserer Politik. Wir wollen unseren Nachkommen
eine Welt bewahren und hinterlassen, die auch morgen noch lebenswert ist.

CDU und CSU treten für eine lebenswerte Heimat und gute Zukunftsperspektiven überall
in Deutschland ein - gleichgültig ob in der Stadt oder auf dem Land. Wir wollen, dass die
Menschen in einem funktionierenden öffentlichen Verkehr unterwegs sind und ordent-
liche Straßen benutzen können. Wir unterstützen ein Miteinander der verschiedenen Ver-
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kehrssysteme. Ziele in der Stadt müssen zu Fuß, per Auto, per Rad und mit dem öffentli-
chen Nahverkehr gut erreichbar sein. Zudem setzen wir auf neue Mobilitätskonzepte wie
beispielsweise die Elektromobilität, das Car-Sharing und Mietfahrräder.

Wir bekennen uns zu einem integrierten Ansatz, der Fahrzeugtechnologie, Kraftstoffe,
Infrastruktur, intelligente Verkehrssysteme, Fahrverhalten und Vernetzung der Verkehrs-
träger gleichermaßen berücksichtigt. Der Ausbau alternativer Antriebskonzepte bietet
große Chancen für den Standort Deutschland – auch weil er uns unabhängiger von Erdöl
als Treibstoff macht und bei Nutzung erneuerbarer Energien einen Beitrag leistet, die
Treibhausgasemissionen zu verringern. CDU und CSU werden Deutschland zu einem
Leitmarkt und Leitanbieter für umweltfreundliche Antriebstechnologien machen.

Jeder kann eigenverantwortlich zur Reduzierung der verkehrsbedingten Umweltbelastun-
gen beitragen. Das Fahrrad spielt als umweltfreundliches Verkehrsmittel eine wichtige
Rolle. Wir wollen den Anteil des Fahrradverkehrs als attraktive und umweltfreundliche
Alternative zum Auto weiter steigern. Die wachsende Attraktivität des Fahrradverkehrs
fördern wir weiter und setzen dabei neben dem Ausbau von Radwegen vor allem auf eine
bessere Sicherheit für Radfahrer.

Auch aus umweltpolitischen Gründen streben wir an, dass Autobahnengpässe zügiger als
bisher beseitigt werden und Lücken im Straßennetz rasch geschlossen werden. Schließlich
bedeutet jeder Stau auch eine große Umweltbelastung. Zur weiteren Verbesserung der
Luftqualität setzen wir uns dafür ein, die Schadstoffe bereits an der Quelle zu vermindern.
Auch die Feinstaubbelastung in den Städten wollen wir senken und dazu die Förderung
von Rußpartikelfiltern weiterführen.

Jeder zweite Mensch in Deutschland fühlt sich durch Lärm gestört. Das wollen wir ändern.
Vor allem die Nachtruhe der Menschen wollen wir besser schützen. Beim Ausbau und der
Sanierung von Straßen und Eisenbahntrassen wollen wir dafür sorgen, dass die
Lärmbelastung der Bevölkerung dauerhaft vermindert wird. Dazu tragen Lärmsanie-
rungsprogramme und technische Neuerungen, wie Flüsterasphalt, bei. Auch bei Großpro-
jekten wie Flughäfen steht für uns als Union der Mensch im Mittelpunkt. Wettbewerbs-
fähigkeit und Lärmschutz müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Wir werden
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daher das Fluglärmgesetz weiterentwickeln und uns dafür einsetzen, die Lärmbelastung
für die Menschen zum Beispiel durch leisere Flugzeuge zu vermindern.

6.4. Welche Förderung von Maßnahmen geringerer Umweltbelastung im privaten
Bereich werden Sie fördern?

Antwort
Entscheidende Beiträge zur Verringerung der Umweltbelastungen und für einen wirksa-
men Klimaschutz sind Energiesparen und eine höhere Energieeffizienz. Daher werden CDU
und CSU Investitionen in Energiesparmaßnahmen finanziell fördern, damit sie sich für
Eigentümer und Mieter lohnen. CDU und CSU werden das erfolgreiche CO2-Gebäudesan-
ierungsprogramm fortsetzen. Wir halten auch am Plan der steuerlichen Förderung der
energetischen Gebäudesanierung fest, die durch die ablehnende Haltung der Ministerprä-
sidenten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bisher nicht erreicht werden konnte. Sie ist
für die angestrebte umfassende Sanierung von Eigenheimen unverzichtbar und stärkt auch
das Handwerk, das die Maßnahmen vor Ort umsetzt. CDU und CSU werden dazu erneut
einen Gesetzesentwurf vorlegen.

CDU und CSU streben eine weitere Entkopplung von Wachstum und Rohstoffverbrauch
an. Wir wollen Anreize und Beratungsangebote für die Unternehmen weiterentwickeln,
um den Rohstoff- und Energieverbrauch weiter zu senken. Mehr Wiederverwertung und
weniger Abfälle sind unser Ziel. Um künftig noch mehr Wertstoffe der Wiederverwertung
zuzuführen und den Bürgern ein einfaches und komfortables Wertstofferfassungssystem
anzubieten, wollen wir die Verpackungstonne zu einer einheitlichen Wertstofftonne wei-
terentwickeln.

7. Themenbereich „Kirche und Staat“
7.1. Welchen Bedarf zur Weiterentwicklung der Staat-Kirchen-Verträge sehen Sie?

Antwort
Das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland beruht auf einer langen, gut begrün-
deten Tradition. In Deutschland gibt es aus gutem Grund eine wohlwollende Neutralität
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des Staates gegenüber den Kirchen, doch keine rigorose Trennung. Kirchen und Staat sind
autonom und unabhängig voneinander. Aber: Sie wirken partnerschaftlich zusammen.
Dieses Verhältnis hat sich bewährt. Wir wollen es bewahren!

Die Kirchen hatten und haben große Bedeutung für unser Gemeinwesen. Unser Staat,
unser Grundgesetz, unsere ganze Gesellschaft beruhen zu einem großen Teil auf christli-
chem Gedankengut und der jüdisch-christlichen Tradition. Dazu gehören zum Beispiel
auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe und unsere über viele Jahrhunderte gewach-
sene Festtagskultur. Nicht wegzudenken sind die Kirchen als wichtige Leistungserbringer
im Bildungs- und Sozialwesen. Die Bedeutung der religiösen Wurzeln für unseren Staat
haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes dadurch hervorgehoben, dass sie
einen Gottesbezug in der Präambel verankert haben.

Forderungen von Politikern anderer Parteien, die das bewährte Verhältnis von Staat und
Kirche in Frage stellen, weisen CDU und CSU deshalb entschieden zurück. Wir stehen zum
geltenden Staatskirchenrecht auf seiner bewährten verfassungsrechtlichen Grundlage.
Dies kann weiterentwickelt werden, aber nicht gegen, sondern nur mit den Kirchen und
Religionsgemeinschaften.

Dies gilt auch im Hinblick auf die so genannten Staatsleistungen an die Kirchen. Einer
bundesweiten Regelung, Staatsleistungen abzulösen, stehen die vollkommen unterschied-
lichen Gegebenheiten in den Bundesländern entgegen. Innerhalb der bestehenden Spiel-
räume konnten in einigen Bundesländern aber bereits einzelne Staatsleistungen einver-
nehmlich mit den Kirchen abgelöst werden. Wir begrüßen es, wenn diese Möglichkeit wei-
ter genutzt wird.

7.2. Welche Maßnahmen zur Gleichbehandlung und gleichen Förderung aller Religi-
onsgemeinschaften in der Bundesrepublik werden Sie ergreifen?

Antwort
CDU und CSU halten an der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität des Staates in
religiösen und weltanschaulichen Fragen fest. Die aus der Religionsfreiheit erwachsenden
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Rechte gelten selbstverständlich für die Angehörigen aller in Deutschland vertretenen
Religionen ebenso wie auch die positiven Rechte der verfassten Religionsgemeinschaften.

Als Christlich Demokratische und Christlich Soziale Union ist uns wichtig, dass Religion
auch in der Öffentlichkeit präsent ist und Religionsgemeinschaften aktiv am gesellschaftli-
chen Leben teilnehmen können. Wir setzen uns daher dafür ein, Rahmenbedingungen zu
schaffen, die den Religionsgemeinschaften dies ermöglichen: Eine besondere Herausfor-
derung ist dies für die über vier Millionen Menschen, die dem Islam angehören. Wir möch-
ten daher den begonnenen konstruktiven Dialog in der Deutschen Islamkonferenz fort-
führen. Die Einrichtung der vier islamischen Zentren an deutschen Universitäten, die von
der Bundesregierung mit 20 Millionen Euro Anschubfinanzierung unterstützt wird,
begrüßen wir ebenso wie die Gründung des Jüdischen Zentrums in Berlin, das mit
6,9 Millionen Euro vom Bund bezuschusst wird. Damit wollen wir theologische Forschung
an staatlichen Universitäten stärken.

Ebenso halten wir am Recht von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften fest,
eigene Schulen und Ausbildungsstätten in Deutschland zu gründen und zu erhalten. Ein
wichtiger   Schritt   zur   gleichberechtigten   Wahrnehmung       verschiedener    Religi-
onsgemeinschaften ist zudem der konfessionelle Religionsunterricht.

7.3. Welche Konzeption für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen haben Sie?

Antwort
Nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz ist der Religionsunterricht an den öffentlichen
Schulen ordentliches Lehrfach. Er wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Reli-
gionsgemeinschaften erteilt. Diese haben daher Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung der
Lehrpläne, der Auswahl der Lehrbücher und der Bestellung der Religionslehrer.

CDU und CSU bekennen sich sowohl in ihrer Parteiprogrammatik als auch im Regierungs-
programm „Gemeinsam erfolgreich für Deutschland.“ uneingeschränkt zu diesem
Verfassungsgrundsatz. Wer - wie z. B. zahlreiche Vertreter von Bündnis 90 / Die Grünen -
die Abschaffung des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts fordert, ebnet den Weg
zu einer Aushöhlung der für unsere Gesellschaft prägenden christlichen Werte. Dem
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stellen wir uns entschieden entgegen. Andere Unterrichtsinhalte wie Philosophie oder
Ethik sind kein Ersatz für den Religionsunterricht und erfüllen schwerlich den Auftrag
unseres Grundgesetzes.

7.4. Welchen Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung erwarten Sie von Frei-
kirchen?

Antwort
Der frühere Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hat zu Recht festgestellt,
dass der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht
garantieren kann. Es sind nicht zuletzt die Kirchen und Religionsgemeinschaften in
Deutschland, die dazu beitragen, dass Werte vermittelt und gelebt werden, die zu den
Voraussetzungen unseres demokratischen, rechtsstaatlichen und die Würde des Menschen
achtenden Staates gehören. In einer Gesellschaft, die den Pluralismus als einen Wert an
sich sieht, spielen die Freikirchen hierbei eine wichtige Rolle.

Religion und Glauben sind sinnstiftend, schaffen Zusammenhalt und haben damit eine
konstruktive Qualität für die staatliche Gemeinschaft über die Glaubensgemeinschaft hin-
aus. Religion und Glauben bleiben wichtig als Orientierungsrahmen. Es ist wichtig, dass es
einen ethisch-moralischen Kompass gibt, an dem Menschen ihr Handeln ausrichten
können und sollen.

CDU und CSU erhoffen von den Freikirchen, dass sie auch künftig ihre Stimme in gesell-
schaftspolitische Diskussionen einbringen. Angesichts neuer technologischer Möglichkei-
ten sind wir mit neuen ethischen Fragestellungen konfrontiert. Angesichts einer sich in
vielfacher Sicht verändernden Gesellschaft müssen wir für neue Herausforderungen neue
Antworten finden. Bei diesen Frage- und Problemstellungen sollten die Freikirchen nicht
nur Ansprechpartner, sondern auch Partner bei der jeweiligen Problemlösung sein.

Ein gutes Miteinander zwischen den Angehörigen verschiedener Religionen ist unerläss-
lich für eine gute Zukunft in unserem Land. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften tra-
gen durch interreligiösen Dialog erheblich zum Gelingen unseres Zusammenlebens bei.
Die Freikirchen können Begegnungen zwischen Menschen verschiedenen Glaubens gerade
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auf der Ebene der gemeindlichen Nachbarschaft schaffen. Diese kann die Politik nicht
ersetzen.
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