Reinhardsbrunner Amtsblatt

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Reinhardsbrunner Amtsblatt
Reinhardsbrunner Echo
       Amtsblatt
Jahrgang 29                                     Freitag, den 30. April 2021                                        Nummer 4
Nächster Redaktionsschluss: 12.05.2021		                                          Nächster Erscheinungstermin: 21.05.2021

          Mit amtlichen Bekanntmachungen des staatlich anerkannten Heilklimatischen Kurortes Stadt Friedrichroda
                und den Ortsteilen staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort Finsterbergen und Ernstroda

  Friedrichrodaer Heimatlied

                           Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung […] vom 22.04.2021
                                           ... finden Sie im Nichtamtlichen Teil
Reinhardsbrunner Amtsblatt
Reinhardsbrunner Echo                                          -2-                                                      Nr. 4/2021

Stadt Friedrichroda mit den                                        Beschluss Nr. STR/VII/2021/013
                                                                   2. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehren-
Ortsteilen Finsterbergen und                                       der Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ge-
                                                                   markung Friedrichroda - Kernstadt (Straßenausbaubeitrags-
Ernstroda                                                          satzung)
                                                                   Der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehren-
                                                                   der Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der Gemar-
                                                                   kung Friedrichroda - Kernstadt vom 04.08.2014 wird zugestimmt.

                                                                     2. Änderung der Satzung über die Erhebung wieder-
                                                                       kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrs-
Beschlüsse des Haupt- und Finanzaus-                                 anlagen in der Gemarkung Friedrichroda - Kernstadt
schusses der Stadt Friedrichroda                                               (Straßenausbaubeitragssatzung)
vom 11.03.2021
                                                                   Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kom-
Beschluss Nr. HuF/VII/2021/001                                     munalordnung (ThürKO) und der §§ 2, 7 und 21b des Thürin-
                                                                   ger Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) sowie des § 6 der
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Haupt- und
                                                                   Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die
Finanzausschusses vom 17.11.2020 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschus-       öffentlichen Verkehrsanlagen in der Gemarkung Friedrichroda -
ses vom 17.11.2020 - öffentlicher Teil wird genehmigt.             Kernstadt (Straßenausbaubeitragssatzung) in ihrer jeweils gülti-
                                                                   gen Fassung erlässt der Stadtrat in seiner Sitzung am 18. März
Beschluss Nr. HuF/VII/2021/003                                     2021 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung wieder-
                                                                   kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der
Bestätigung der Niederschrift der Sondersitzung des Haupt-         Gemarkung Friedrichroda - Kernstadt (Straßenausbaubeitrags-
und Finanzausschusses vom 26.11.2020 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sondersitzung des Haupt- und Finanzaus-      satzung) vom 4. August 2014:
schusses vom 26.11.2020 - öffentlicher Teil wird genehmigt.                                        §1
                                                                                        Änderung der Satzung
Beschluss Nr. HuF/VII/2021/002                                     Der § 4 (Anteil der Stadt) der Satzung über die Erhebung wieder-
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Haupt- und           kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der
Finanzausschusses vom 17.11.2020 - nichtöffentlicher Teil          Gemarkung Friedrichroda - Kernstadt (Straßenausbaubeitrags-
nichtöffentlicher Beschluss                                        satzung) wird um folgenden Passus ergänzt:
                                                                   „Der Anteil der Stadt Friedrichroda am beitragsfähigen In-
Beschluss Nr. HuF/VII/2021/004                                     vestitionsaufwand (Mischsatz) beträgt für die Ermittlungs-
Bestätigung der Niederschrift der Sondersitzung des Haupt-         einheit „4“:
und Finanzausschusses vom 26.11.2020 - nichtöffentlicher Teil                 EE „4“                          32,38%
nichtöffentlicher Beschluss
                                                                                                  §2
                                                                                             Inkrafttreten
Beschlüsse des Stadtrates                                          Diese Satzung tritt rückwirkend zum 15. Oktober 2020 in Kraft.
der Stadt Friedrichroda vom 18.03.2021
                                                                   Friedrichroda, den
Beschluss Nr. STR/VII/2021/001                                     Stadt Friedrichroda
                                                                   Klöppel
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates           Bürgermeister
vom 26.11.2020 - öffentlicher Teil
Die Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 26.11.2020 -      Beschluss Nr. STR/VII/2021/004
öffentlicher Teil wird genehmigt.
                                                                   Kreditaufnahme Energieversorgung Inselsberg GmbH im
Beschluss Nr. STR/VII/2021/003                                     Wirtschaftsjahr 2021
Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda beschließt beiliegende        Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda stimmt der Aufnahme eines
Artikelsatzung über das Außerkrafttreten von Satzungsrecht         Kontokorrentkredites durch die Energieversorgung Inselsberg
in der Stadt Friedrichroda.                                        GmbH bis zu einer maximalen Höhe von 3,0 Mio. € im Wirt-
                                                                   schaftsjahr 2021 zu.
Stadt Friedrichroda

  Artikelsatzung über das Außerkrafttreten von Sat-                Beschluss Nr. STR/VII/2021/021
          zungsrecht der Stadt Friedrichroda                       Gestaltung Touristische Beschilderung
Gemäß § 19 der Thüringer Kommunalordnung in der derzeit gül-       Der Stadtrat beschließt, dem Gestaltungsvorschlag der Firma
tigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner   Bernd Fischer GmbH & Co. KG zur touristischen Beschilderung
Sitzung am 18.03.2021 folgende Artikelsatzung beschlossen:         zuzustimmen.
                          Artikel 1                                Beschluss Nr. STR/VII/2021/002
                        Satzungen
Nachfolgende Satzungen der Stadt Friedrichroda werden außer        Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates
Kraft gesetzt.                                                     vom 26.11.2020 - nichtöffentlicher Teil
- 3. Änderung der Beitragssatz-Satzung zur Satzung über die        nichtöffentlicher Beschluss
   Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Ver-
   kehrsanlagen der Stadt Friedrichroda vom 15.10.2020             Beschluss Nr. STR/VII/2021/017
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die öffentlichen
   Verkehrsanlagen der Stadt Friedrichroda vom 15.12.2011.         Personalentscheidung hier: Berufung Geschäftsführerin der
                            Artikel 2                              Wohnungsverwaltungs GmbH Friedrichroda
                          Inkrafttreten                            nichtöffentlicher Beschluss
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 15.10.2020 in Kraft.
                                                                   Beschluss Nr. STR/VII/2021/019
Friedrichroda, den
Klöppel                                                            Antrag auf Stundung der Grundsteuer 10-00100755
Bürgermeister                                                      nichtöffentlicher Beschluss
Reinhardsbrunner Amtsblatt
Reinhardsbrunner Echo                                        -3-                                                      Nr. 4/2021
Beschluss Nr. STR/VII/2021/020                                   2. Die Satzung wurde bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit der
                                                                    Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3
abgelehnt                                                           ThürKO vorgelegt.
Antrag auf Stundung der Abrechnung der Kurbeiträge Okto-         3. Mit Datum vom 14.04.2021 hat die Rechtsaufsichtsbehörde
ber 2020 Bescheid vom 16.12.2020 PK-10-00010397 AZ FR-              beim Landratsamt Gotha die Eingangsbestätigung gem. § 21
KT 0337/2020                                                        Abs. 3 Satz 2, 2 Halbsatz ThürKO i. V. § 2 Abs. 5 ThürKAG in
nichtöffentlicher Beschluss                                         der jeweils geltenden Fassung zu o. g. Satzung ohne Aufla-
                                                                    gen erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO
Beschluss Nr. STR/VII2021/005                                       i. V. mit § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats
Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda,            nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht wer-
Flur 2, Flurstück 431/8                                             den.
nichtöffentlicher Beschluss                                      4. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver-
                                                                    fahrens- u. Formvorschriften, die in der Thüringer Kommu-
Beschluss Nr. STR/VII/2021/006                                      nalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommu-
                                                                    nalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen
Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichro-              vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
da, Flur 2, Flurstücke 437/6, 437/7, 437/8 und 437/10 (gem.         Bekanntmachung gem. § 100 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 21 Abs.
Kaufvertrag UR Nr. 1850/2020 Notariat Döbereiner vom                4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
15.10.2020)                                                         denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausferti-
nichtöffentlicher Beschluss                                         gung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt
                                                                    worden oder Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der
Beschluss Nr. STR/VII/2021/010                                      Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift
Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Finsterbergen,            und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Flur 4, Flurstücke 700 und 700/1 zwei noch zu vermessende        Friedrichroda, den 20.04.2021
Teilflächen von ca. 111 m² sowie 34 m²                           Klöppel
nichtöffentlicher Beschluss                                      Bürgermeister
                                                                 Stadt Friedrichroda
Beschluss Nr. STR/VII/2021/011
Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda,                            Artikelsatzung
Flur 3, Flurstück 608/1                                                        über das Außerkrafttreten
nichtöffentlicher Beschluss                                            von Satzungsrechtder Stadt Friedrichroda
                                                                 Gemäß § 19 der Thüringer Kommunalordnung in der derzeit gül-
Beschluss Nr. STR/VII/2021/016                                   tigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Friedrichroda in seiner
Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Friedrichroda,         Sitzung am 18.03.2021 folgende Artikelsatzung beschlossen:
Flur 10, Flurstück 2236/4, 2236/5, 2236/6, 2236/7, 2236/8                                   Artikel 1
nichtöffentlicher Beschluss                                                               Satzungen
                                                                 Nachfolgende Satzungen der Stadt Friedrichroda werden außer
Beschluss Nr. STR/VII/2021/007                                   Kraft gesetzt.
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Fried-              - 3. Änderung der Beitragssatz-Satzung zur Satzung über die
richroda, Flur 7, Flst. 1420                                         Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Ver-
nichtöffentlicher Beschluss                                          kehrsanlagen der Stadt Friedrichroda vom 15.10.2020
                                                                 - Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die öffentlichen
Beschluss Nr. STR/VII/2021/009                                       Verkehrsanlagen der Stadt Friedrichroda vom 15.12.2011.
abgelehnt
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Finsterber-                                     Artikel 2
gen, Flur 3, zwei noch zu vermessende Teilflächen aus den                                  Inkrafttreten
Flurstücken 1159/8, 1165/1 und 1166                              Diese Satzung tritt rückwirkend zum 15.10.2020 in Kraft.
nichtöffentlicher Beschluss                                      Friedrichroda, den 20.04.2021
                                                                 Klöppel
Beschluss Nr. STR/VII/2021/018                                   Bürgermeister
Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Ernstroda,
Flur 3, Flurstücke: 660, 661, 662, 663/2, 664/1, 668/2, 669/4,
670/4, 671/7, 672/4, 673/4, 646/5 mit einer Gesamtfläche von
                                                                 Amtliche Bekanntmachung
17.870 m²                                                        Hiermit wird die
nichtöffentlicher Beschluss                                          2. Änderung der Satzung über die
                                                                     Erhebung wiederkehrender Beiträge für die
Beschluss Nr. STR/VII/2021/012                                       öffentlichen Verkehrsanlagen
Grundstücksneuordnung Struthsgasse Friedrichroda                     der Stadt Friedrichroda - Kernstadt
1. Kauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Fried-              öffentlich bekannt gemacht.
    richroda, Flur 1, Flurstücke 52/1, 59/5, 59/7, 60/1, 62/1,
    65/2, 65/4, 66/1 mit einer Gesamtfläche von 85,1 m²          Beschluss- u. Genehmigungsvermerk:
2. Verkauf von Grund und Boden; hier: Gemarkung Fried-           1. Durch den Stadtrat der Stadt Friedrichroda wurde am
    richroda, Flur 1, Flurstücke 278/1, 278/2, 278/3, 278/4,        18.03.2021 mit Beschluss Nr. VII/2021/013 o. g. Satzung be-
    278/5, 278/6, 278/7 mit einer Gesamtfläche von 92 m²            schlossen.
nichtöffentlicher Beschluss                                      2. Die Satzung wurde bei der Rechtsaufsichtsbehörde mit der
                                                                    Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3
                                                                    ThürKO vorgelegt.
Amtliche Bekanntmachung                                          3. Mit Datum vom 14.04.2021 hat die Rechtsaufsichtsbehörde
Hiermit wird die                                                    beim Landratsamt Gotha die Eingangsbestätigung gem. § 21
                                                                    Abs. 3 Satz 2, 2 Halbsatz ThürKO i. V. § 2 Abs. 5 ThürKAG in
    Artikelsatzung über das Außerkrafttreten
                                                                    der jeweils geltenden Fassung zu o. g. Satzung ohne Aufla-
    von Satzungsrecht der Stadt Friedrichroda
                                                                    gen erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO
öffentlich bekannt gemacht.                                         i. V. mit § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats
Beschluss- u. Genehmigungsvermerk:                                  nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht wer-
1. Durch den Stadtrat der Stadt Friedrichroda wurde am              den.
   18.03.2021 mit Beschluss Nr. VII/2021/003 o. g. Satzung be-   4. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Ver-
   schlossen.                                                       fahrens- u. Formvorschriften, die in der Thüringer Kommu-
Reinhardsbrunner Amtsblatt
Reinhardsbrunner Echo                                            -4-                                                                                     Nr. 4/2021
   nalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommu-                Antragsberechtigt sind Vereine sowie soziale und kulturelle
   nalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen                   Vereinigungen mit Sitz in der Stadt Friedrichroda und ihren
   vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser              Ortsteilen.
   Bekanntmachung gem. § 100 Abs. 4 ThürKO i. V. m. § 21 Abs.             Anträge mit Projektvorstellung sowie Finanzierungsplan sind
   4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei                formlos bis zum 15.05.2021 bei der Stadt Friedrichroda,
   denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausferti-             Hauptverwaltung, Frau Siede, einzureichen.
   gung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt
   worden oder Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der        II. Projektgebundene Förderung
   Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift     zur Seniorenbetreuung in der Stadt Friedrichroda
   und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.           Im Haushaltsjahr 2021 stehen für einzelne projektgebundene
                                                                        Vorhaben in der Seniorenbetreuung ins. 500,00 € zur Verfü-
Friedrichroda, den 20.04.2021                                           gung.
Klöppel                                                                 Antragsberechtigt sind Vereine oder Wohlfahrtsträger mit Sitz
Bürgermeister                                                           in der Stadt Friedrichroda und ihren Ortsteilen, welche sich
Stadt Friedrichroda                                                     der Seniorenarbeit widmen.
                                                                        Anträge mit Projektvorstellung sowie Finanzierungsplan sind
               2. Änderung der Satzung                                  formlos bis zum 15.05.2021 bei der Stadt Friedrichroda,
     über die Erhebung wiederkehrender Beiträge                         Hauptverwaltung, Frau Siede, einzureichen.
         für die öffentlichen Verkehrsanlagen                       Klöppel
     in der Gemarkung Friedrichroda - Kernstadt                     Bürgermeister
           (Straßenausbaubeitragssatzung)
Auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kom-             Vereinsförderung 2021
munalordnung (ThürKO) und der §§ 2, 7 und 21b des Thürin-
                                                                        In diesem Jahr ist es der Stadt Friedrichroda wieder möglich,
ger Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) sowie des § 6 der
                                                                        im Rahmen ihrer freiwilligen Leistungen Mittel für die Ver-
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die
                                                                        eins- und Jugendarbeit in der Stadt Friedrichroda mit ihren
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Gemarkung Friedrichroda             Ortsteilen zur Verfügung zu stellen.
– Kernstadt (Straßenausbaubeitragssatzung) in ihrer jeweils
gültigen Fassung erlässt der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.          Die Anträge für die Vereine sind bis zum 30.08.2021 beim
März 2021 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung               Bürgermeister der Stadt im Rathaus, gern auch per FAX un-
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen           ter 03623/330-211 einzureichen. Im Antrag müssen folgende
in der Gemarkung Friedrichroda - Kernstadt (Straßenausbaubei-           Angaben ersichtlich sein:
tragssatzung) vom 4. August 2014:
                                                                              Antragsteller, Vereinsvorsitzender
                                §1                                            Anzahl der Vereinsmitglieder am Tage der Antragstellung:
                     Änderung der Satzung                                     - darunter Kinder und Jugendliche:
Der § 4 (Anteil der Stadt) der Satzung über die Erhebung wieder-              Aktivitäten des vergangenen Jahres, aus denen das Wir-
kehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der                ken für die Stadt erkennbar ist (unter Berücksichtigung
Gemarkung Friedrichroda - Kernstadt (Straßenausbaubeitrags-                   der Corona-Beschränkungen)
satzung) wird um folgenden Passus ergänzt:                                    Angabe der Konto-Nr. und Bankverbindung
„Der Anteil der Stadt Friedrichroda am beitragsfähigen In-
vestitionsaufwand (Mischsatz) beträgt für die Ermittlungs-              Das Formular ist auf der städtischen Website unter
einheit „4“:                                                            https://www.friedrichroda.info/fileadmin/Mediendatenbank/
           EE „4“                           32,38 %                     Rathaus/02_Verwaltung/Formulare/F_blatt_Vereinsfoerde-
                                                                        rung2011.pdf
                               §2
                          Inkrafttreten                                 herunterladbar.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 15. Oktober 2020 in Kraft.          Einsendeschluss: 30.08.2021
Friedrichroda, den 20.04.2021                                           Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt wer-
                                                                        den.
Stadt Friedrichroda
Klöppel                                                                 Klöppel
Bürgermeister                                                           Bürgermeister

Beschlüsse des Ortsteilrates Finsterbergen
vom 23.03.2021
Beschluss Nr. FIN/VII/2021/001
                                                                                    Impressum
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Ortsteilrates
Finsterbergen vom 03.11.2020 - öffentlicher Teil                       Amtsblatt der Stadt „Friedrichroda“
Die Niederschrift der Sitzung des Ortsteilrates Finsterbergen          mit den Ortsteilen Finsterbergen und und Ernstroda
vom 03.11.2020 - öffentlicher Teil wird genehmigt.                     Herausgeber: Stadt „Friedrichroda“, Gartenstraße 9, 99894 Friedrichroda
                                                                       Geltungsbereich: Stadt Friedrichroda und den o.g. Ortsteilen
                                                                       Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wit-
Beschluss Nr. FIN/VII/2021/002                                         tich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
                                                                       Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Carola Mietle, erreichbar unter Tel.: 0175 / 5951011,
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Ortsteilrates            E-Mail: c.mietle@wittich-langewiesen.de
                                                                       Verantwortlich für den amtlicher Teil: Stadt „Friedrichroda“
Finsterbergen vom 03.11.2020 - nichtöffentlicher Teil                  Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau
nichtöffentlicher Beschluss                                            Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verla-
                                                                       ges. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte
                                                                       Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen
                                                                       und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die
Ausschreibung                                                          z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben wer-
                                                                       den von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie
                                                                       bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwieder-
I. Vorhabenbezogene Projektförderung                                   gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner
für Vereine in der Stadt Friedrichroda                                 Ersatzleistung.
                                                                       Verlagsleiter: Mirko Reise
    Der Stadtrat der Stadt Friedrichroda hat im Haushalt 2021          Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos verteilt an alle Haushalte der Stadt „Fried-
    neben der Vereinsförderung zusätzliche Mittel in Höhe von          richroda“ und den Ortsteilen Finsterbergen und Ernstroda. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstü-
                                                                       cke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen.
    ges. 4.000,00 € für projektbezogene Vorhaben zur Verfügung         Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen
    gestellt. Damit sollen einzelne Projekte der Vereine zur Auf-      mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwort-
                                                                       lich.
    rechterhaltung des Vereinslebens unterstützt werden.
Reinhardsbrunner Amtsblatt
Reinhardsbrunner Echo                                             -5-                                                      Nr. 4/2021
                                                                    1. private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum
                                                                       sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehöri-
                                                                       gen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich
                                                                       der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung
                                                                       des 14. Lebensjahres teilnehmen; Zusammenkünfte, die aus-
                                                                       schließlich zwischen den Angehörigen desselben Haushalts,
     Informationen aus dem Rathaus                                     ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und
                                                                       -partnern, oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge-
                                                                       oder Umgangsrechts oder im Rahmen von Veranstaltungen
                                                                       bis 30 Personen bei Todesfällen stattfinden, bleiben unbe-
  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                  rührt;
  Das von der Bundesregierung verkündete „Vierte Gesetz
  zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage            2. der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder
  von nationaler Tragweite“ ist nun eine Woche in Kraft.               einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten
  Da die Inzidenzlage in unserem Landkreis weiterhin hoch ist          Besitztum ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt;
  bedeutet das für uns, alle weitere Einschränkungen im priva-         dies gilt nicht für Aufenthalte, die folgenden Zwecken dienen:
  ten und öffentlichen Leben einzuhalten.                              a) der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigen-
  Aus diesem Grund müssen wir leider alle geplanten öf-                   tum, insbesondere eines medizinischen oder veterinär-
  fentlichen Veranstaltungen bis auf Weiteres absagen. Es                 medizinischen Notfallsoder anderer medizinisch unauf-
  wird also kein Maibaumsetzen, Pfingstkonzerte im Kurpark                schiebbarer Behandlungen,
  Friedrichroda oder auf dem Hüllrod in Finsterbergen geben,           b) der Berufsausübung im Sinne des Artikels 12 Absatz 1
  die Museen und die Marienglashöhle bleiben weiterhin ge-                des Grundgesetzes, soweit diese nicht gesondert einge-
  schlossen.                                                              schränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Man-
  Wir haben Ihnen das Gesetz in Gesamtheit zu Ihrer Informa-              dats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Ver-
  tion abgedruckt. Für uns alle ist es eine beschwerliche Zeit.           treter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,
  Unser Ort, unsere Gewerbetreibenden sind ohne Tourismus              c) der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts,
  und Geschäftsbetrieb besonders hart getroffen und ich hoffe          d) der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürf-
  sehr, dass wir alle diese Zeit überstehen.                              tiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung
  Deshalb bitte ich Sie die angeordneten Maßnahmen einzu-                 Sterbender,
  halten, um dem Virus die Kraft zu nehmen, sich weiter zu ver-        e) der Versorgung von Tieren,
  breiten. Damit unterstützen Sie uns alle und ich hoffe sehr,         f) aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken
  dass wir unser normales Leben mit Arbeit, Kultur, Schule,               oder
  Tourismus und Gaststättenbetrieb bald zurück haben.                  g) zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden al-
                                                                          lein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in
  Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben oder werden Sie ge-               Sportanlagen;
  sund.
  Ihr Thomas Klöppel                                                3. die Öffnung von Freizeiteinrichtungen wie insbesondere Frei-
  Bürgermeister                                                        zeitparks, Indoorspielplätzen, von Einrichtungen wie Bade-
                                                                       anstalten, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Thermen und
                                                                       Wellnesszentren sowie Saunen, Solarien und Fitnessstudi-
                  Viertes Gesetz                                       os, von Einrichtungen wie insbesondere Diskotheken, Clubs,
                                                                       Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutions-
           zum Schutz der Bevölkerung                                  stätten und Bordellbetrieben, gewerblichen Freizeitaktivitä-
           bei einer epidemischen Lage                                 ten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, Seilbahnen,
             von nationaler Tragweite                                  Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen
                                                                       Bahn- und Busverkehren und Flusskreuzfahrten, ist unter-
                                                                       sagt;
                     Vom 22. April 2021
                                                                    4. die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kun-
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                     denverkehr für Handelsangebote ist untersagt; wobei der
                            Artikel 1                                  Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung,
           Änderung des Infektionsschutzgesetzes                       ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),        Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker,
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. März 2021             Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen,
(BGBl. I S. 370) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:         Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärk-
                                                                       te, Gartenmärkte und der Großhandel mit den Maßgaben
1. In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu § 28a die         ausgenommen sind, dass
   folgenden Angaben zu den §§ 28b und 28c eingefügt:                  a) der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment
   „     §Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Ver-                 des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, untersagt ist,
   28b hinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krank-                b) für die ersten 800 Quadratmeter Gesamtverkaufsfläche
          heit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsge-                eine Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden
          schehen, Verordnungsermächtigung                                 je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und oberhalb einer
   § 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen                  Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern eine
          für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“.             Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 40
2. Nach § 28a wird folgender § 28b eingefügt:                              Quadratmeter Verkaufsfläche eingehalten wird, wobei es
                                                                           den Kundinnen und Kunden unter Berücksichtigung der
                                „§ b                                       konkreten Raumverhältnisse grundsätzlich möglich sein
          Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen                          muss, beständig einen Abstand von mindestens 1,5 Me-
              zur Verhinderung der Verbreitung der                         tern zueinander einzuhalten und
            Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)                      c) in geschlossenen Räumen von jeder Kundin und jedem
             bei besonderem Infektionsgeschehen,                           Kunden eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)
                     Verordnungsermächtigung                               oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nase-
(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt          Schutz) zu tragen ist;
an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-         abweichend von Halbsatz 1 ist
Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coro-       a) die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften zu-
navirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben               lässig, wobei die Maßgaben des Halbsatzes 1 Buchstabe
Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so                 a bis c entsprechend gelten und Maßnahmen vorzuse-
gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnah-                  hen sind, die, etwa durch gestaffelte Zeitfenster, eine An-
men:                                                                       sammlung von Kunden vermeiden;
Reinhardsbrunner Amtsblatt
Reinhardsbrunner Echo                                             -6-                                                        Nr. 4/2021
   b) bis zu dem übernächsten Tag, nachdem die Sieben-                   ausgenommen von der Untersagung sind ferner die Ausliefe-
      Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den              rung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum
      Schwellenwert von 150 überschritten hat, auch die Öff-             Mitnehmen; erworbene Speisen und Getränke zum Mitneh-
      nung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach                  men dürfen nicht am Ort des Erwerbs oder in seiner näheren
      vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten                 Umgebung verzehrt werden; der Abverkauf zum Mitnehmen
      Zeitraum zulässig, wenn die Maßgaben des Halbsat-                  ist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt; die Auslieferung von
      zes 1 Buchstabe a und c beachtet werden, die Zahl der              Speisen und Getränken bleibt zulässig;
      gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht
      höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter Verkaufsflä-         8. die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen,
      che, die Kundin oder der Kunde ein negatives Ergebnis              bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar
      einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der             ist, ist untersagt; wobei Dienstleistungen, die medizinischen,
      Leistung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten            therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwe-
      Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-               cken dienen, sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege jeweils
      CoV-2 vorgelegt hat und der Betreiber die Kontaktdaten             mit der Maßgabe ausgenommen sind, dass von den Betei-
      der Kunden, mindestens Name, Vorname, eine sichere                 ligten unbeschadet der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmun-
      Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder             gen und, soweit die Art der Leistung es zulässt, Atemschutz-
      Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthaltes, erhebt;            masken (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen sind und vor der
                                                                        Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebs
5. die Öffnung von Einrichtungen wie Theatern, Opern, Konzert-           oder der Fußpflege durch die Kundin oder den Kunden ein
   häusern, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Ge-               negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inan-
   denkstätten sowie entsprechende Veranstaltungen sind un-              spruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten
   tersagt; dies gilt auch für Kinos mit Ausnahme von Autokinos;         Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Co-
   die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gär-               ronavirus SARS-CoV-2 vorzulegen ist;
   ten dürfen geöffnet werden, wenn angemessene Schutz- und
   Hygienekonzepte eingehalten werden und durch die Besu-             9. bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personen-
   cherin oder den Besucher, ausgenommen Kinder, die das 6.              nah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder
   Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein negatives Ergeb-           geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahr-
   nis einer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs             zeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahr-
   mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf            gäste sowohl während der Beförderung als auch während
   eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt               des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehören-
   wird;                                                                 den Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutz-
                                                                         maske (FFP2 oder vergleichbar); eine Höchstbesetzung der
6. die Ausübung von Sport ist nur zulässig in Form von kon-              jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässi-
   taktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu           gen Fahrgastzahlen ist anzustreben; für das Kontroll- und
   zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands                 Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt,
   ausgeübt werden sowie bei Ausübung von lndividual- und                gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmas-
   Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trai-              ke (Mund-Nase-Schutz);
   ningsbetriebs der Berufssportler und der Leistungssportler
   der Bundes- und Landeskader, wenn                                  10. die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu
   a) die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,                  touristischen Zwecken ist untersagt.
   b) nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den
       Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Be-          Das Robert Koch-Institut veröffentlicht im Internet unter https://
       richterstattung erforderlich sind, und                         www.rki.de/inzidenzen für alle Landkreise und kreisfreien Städte
   c) angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten             fortlaufend die Sieben-Tage-lnzidenz der letzten 14 aufeinan-
       werden;                                                        der folgenden Tage. Die nach Landesrecht zuständige Behörde
   für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die         macht in geeigneter Weise die Tage bekannt, ab dem die jewei-
   Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser        ligen Maßnahmen nach Satz 1 in einem Landkreis oder einer
   Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern;          kreisfreien Stadt gelten. Die Bekanntmachung nach Satz 3 er-
   Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Lan-            folgt unverzüglich, nachdem aufgrund der Veröffentlichung nach
   desrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer          Satz 2 erkennbar wurde, dass die Voraussetzungen des Satzes
   innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels ei-         1 eingetreten sind.
   nes anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine In-          (2) Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt
   fektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen;                   ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des Absatzes
                                                                      1 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-ln-
7. die Öffnung von Gaststätten im Sinne des Gaststättengeset-         zidenz den Schwellenwert von 100, so treten an dem übernächs-
   zes ist untersagt; dies gilt auch für Speiselokale und Betriebe,   ten Tag die Maßnahmen des Absatzes 1 außer Kraft. Sonn- und
   in denen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben           Feiertage unterbrechen nicht die Zählung der nach Satz 1 maß-
   werden; von der Untersagung sind ausgenommen:                      geblichen Tage.
   a) Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrich-         Für die Bekanntmachung des Tages des Außerkrafttretens gilt
       tungen oder Einrichtungen der Betreuung,                       Absatz 1 Satz 3 und 4 entsprechend. Ist die Ausnahme des Ab-
   b) gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben,              satzes 1 Satz 1 Nummer 4 Halbsatz 2 Buchstabe b wegen Über-
       die ausschließlich der Bewirtung der zulässig beherberg-       schreitung des Schwellenwerts von 150 außer Kraft getreten,
       ten Personen dienen,                                           gelten die Sätze 1 bis 3 mit der Maßgabe entsprechend, dass
   c) Angebote, die für die Versorgung obdachloser Menschen           der relevante Schwellenwert bei 150 liegt.
       erforderlich sind,                                             (3) Die Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbilden-
   d) die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfah-            den und berufsbildenden Schulen ist nur zulässig bei Einhaltung
       rern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern, die beruflich      angemessener Schutz- und Hygienekonzepte; die Teilnahme am
       bedingt Waren oder Güter auf der Straße befördern und          Präsenzunterricht ist nur zulässig für Schülerinnen und Schüler
       dies jeweils durch eine Arbeitgeberbescheinigung nach-         sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines an-
       weisen können,                                                 erkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-
   e) nichtöffentliche Personalrestaurants und nichtöffentliche       CoV-2 getestet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder
       Kantinen, wenn deren Betrieb zur Aufrechterhaltung der         einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die
       Arbeitsabläufe beziehungsweise zum Betrieb der jeweili-        Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die
       gen Einrichtung zwingend erforderlich ist, insbesondere,       Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag
       wenn eine individuelle Speiseneinnahme nicht in getrenn-       für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschu-
       ten Räumen möglich ist;                                        len, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und
Reinhardsbrunner Amtsblatt
Reinhardsbrunner Echo                                             -7-                                                        Nr. 4/2021
ähnliche Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zuläs-       3. Nach § 28b wird folgender § 28c eingefügt:
sig. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt
                                                                                                  㤠28c
an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz                            Verordnungsermächtigung
den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für              für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete
allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen,                             und vergleichbare Personen
außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und              Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht         für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das
untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen können durch            Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negati-
die nach Landesrecht zuständige Behörde von der Untersagung           ves Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus
nach Satz 3 ausgenommen werden. Die nach Landesrecht zu-              SARS-CoV-2 vorlegen können, Erleichterungen oder Ausnah-
ständigen Stellen können nach von ihnen festgelegten Kriterien        men von Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt
eine Notbetreuung einrichten.                                         dieses Gesetzes oder von aufgrund der Vorschriften im fünften
Für das Außerkrafttreten der Untersagung nach Satz 3 gilt Ab-         Abschnitt dieses Gesetzes erlassenen Geboten und Verboten zu
satz 2 Satz 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der            regeln. Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1
relevante Schwellenwert bei 165 liegt. Für die Bekanntmachung         bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.“
des Tages, ab dem die Untersagung nach Satz 3 in einem Land-
kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt, gilt Absatz 1 Satz 3 und 4
entsprechend. Für die Bekanntmachung des Tages des Außer-             4. § 32 wird wie folgt gefasst:
krafttretens nach Satz 6 gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend. Für                                      „§ 32
Einrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 gelten die Sätze 3 und                         Erlass von Rechtsverordnungen
5 bis 7 entsprechend.                                                 Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraus-
(4) Versammlungen im Sinne des Artikels 8 des Grundgesetzes           setzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28, 28a und 29
sowie Zusammenkünfte, die der Religionsausübung im Sinne              bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen ent-
des Artikels 4 des Grundgesetzes dienen, unterfallen nicht den        sprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer
Beschränkungen nach Absatz 1.                                         Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Er-
(5) Weitergehende Schutzmaßnahmen auf Grundlage dieses                mächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen über-
Gesetzes bleiben unberührt.                                           tragen. Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel
(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverord-          2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person
nung folgende Gebote und Verbote zu erlassen sowie folgende           (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügig-
Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestim-             keit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes), der Versamm-
men:                                                                  lungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit
1. für Fälle, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellen-        der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) und des
    wert von 100 überschreitet, zusätzliche Gebote und Verbote        Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes)
    nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 28a Absatz 1 zur Ver-       können insoweit eingeschränkt werden.“
    hinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019
    (COVID-19),                                                       5. § 73 Absatz 1a wird wie folgt geändert:
2. Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu den in              a) Nach Nummer 11a werden die folgenden Nummern 11b
    den Absätzen 1, 3 und 7 genannten Maßnahmen und nach                    bis 11m eingefügt:
    Nummer 1 erlassenen Geboten und Verboten.                               „11b. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erster
Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen                       Halbsatz an einer Zusammenkunft teilnimmt,
der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.                                 11c. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erster
(7) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit                  Halbsatz sich außerhalb einer Wohnung, einer Un-
oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in                  terkunft oder des jeweils dazugehörigen befriede-
deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebs-                        ten Besitztums aufhält,
bedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben                    11d. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 eine
dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe                         dort genannte Einrichtung öffnet,
entgegenstehen. Die zuständigen Behörden für den Vollzug der                11e. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster
Sätze 1 und 2 bestimmen die Länder nach § 54 Satz 1.                              Halbsatz ein Ladengeschäft oder einen Markt öff-
(8) Das Land Berlin und die Freie und Hansestadt Hamburg gel-                     net,
ten als kreisfreie Städte im Sinne dieser Vorschrift.                       11f. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 erster
(9) Anerkannte Tests im Sinne dieser Vorschrift sind In-vitro-Dia-                Halbsatz, auch in Verbindung mit Nummer 5 zwei-
                                                                                  ter Halbsatz, eine dort genannte Einrichtung öffnet
gnostika, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus
                                                                                  oder eine Veranstaltung durchführt,
SARS-CoV-2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kenn-
                                                                            11g. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 erster
zeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Me-
                                                                                  Halbsatz Sport ausübt,
dizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig
                                                                            11h. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 erster
sind. Soweit nach dieser Vorschrift das Tragen einer Atemschutz-                  Halbsatz, auch in Verbindung mit Nummer 7 zweiter
maske oder einer medizinischen Gesichtsmaske vorgesehen ist,                      Halbsatz, eine Gaststätte öffnet,
sind hiervon folgende Personen ausgenommen:                                 11i. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 fünfter
1. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,                      Halbsatz eine Speise oder ein Getränk verzehrt,
2. Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesund-                11j. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 sechs-
    heitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten                     ter Halbsatz eine Speise oder ein Getränk abver-
    chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine                           kauft,
    Atemschutzmaske tragen können und                                       11k. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 erster
3. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die                          Halbsatz eine Dienstleistung ausübt oder in An-
    mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.                         spruch nimmt,
(10) Diese Vorschrift gilt nur für die Dauer der Feststellung einer         11l. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ers-
epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1                      ter oder dritter Halbsatz eine dort genannte Atem-
Satz 1 durch den Deutschen Bundestag, längstens jedoch bis                        schutzmaske oder Gesichtsmaske nicht trägt,
zum Ablauf des 30. Juni 2021. Dies gilt auch für Rechtsverord-              11m. entgegen § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 ein
nungen nach Absatz 6.                                                             Übernachtungsangebot zur Verfügung stellt,“.
(11) Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2          b) In Nummer 24 werden nach den Wörtern „§ 23 Absatz
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person                 8 Satz 1 oder Satz 2“ ein Komma und die Wörter „§ 28b
(Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versamm-                 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1“ eingefügt.
lungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit
(Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlich-        6. Dem § 77 werden die folgenden Absätze 6 und 7 angefügt:
keit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wer-         „(6) Für die Zählung der nach § 28b Absatz 1 Satz 1 und Ab-
den eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen            satz 3 Satz 2 maßgeblichen Tage werden die drei unmittelbar vor
nach Absatz 6 eingeschränkt werden.“                                  dem 23. April 2021 liegenden Tage mitgezählt. In Landkreisen
Reinhardsbrunner Amtsblatt
Reinhardsbrunner Echo                                          -8-                                                       Nr. 4/2021
und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-lnzidenz an
den drei unmittelbar vor dem 23. April 2021 liegenden Tagen den      Stellenausschreibung
nach § 28b Absatz 1 und 3 jeweils maßgeblichen Schwellenwert
überschritten hat, gelten die Maßnahmen nach § 28b Absatz 1          Die Wohnungsverwaltungs GmbH Friedrichroda verwal-
und 3 ab dem 24. April 2021. In den Fällen des Satzes 2 macht        tet und bewirtschaftet derzeit 603 eigene Wohnungen und
die nach Landesrecht zuständige Behörde den Tag, ab dem die          Gewerbeeinheiten sowie 35 Wohnungen in Fremd- und
Maßnahmen nach § 28b Absatz 1 und 3 gelten, am 23. April             WEG-Verwaltungen. Ein Hauptziel ihres unternehmerischen
2021 bekannt.                                                        Handelns ist die Bereitstellung von angemessenem und
(7) Bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 28c bleiben         preisgünstigem Wohnraum für die Bewohner der Stadt. In
landesrechtlich geregelte Erleichterungen oder Ausnahmen von         gleicher Weise trägt sie durch die Übernahme infrastruktu-
Geboten und Verboten nach dem fünften Abschnitt dieses Ge-           reller und städtebaulicher Aufgaben Verantwortung für die
setzes für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen         weitere Entwicklung von Friedrichroda.
das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, unberührt.“
                              Artikel 2                              Im Rahmen einer Nachfolgeregelung suchen wir zum
                          Änderung des                               nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 1. Juli 2021 eine
               Dritten Buches Sozialgesetzbuch                       erfahrene Führungspersönlichkeit als
In § 421d Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997,                     Geschäftsführer (m/w/d)
BGBl. 1 S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird die
Angabe „20“ durch die Angabe „30“, die Angabe „40“ durch die
Angabe „60“, die Angabe „45“ durch die Angabe „65“ und die           Ihr Aufgabengebiet:
Angabe „90“ durch die Angabe „130“ ersetzt.                          Mit der Übernahme der unternehmerischen Gesamtverant-
                                                                     wortung nach dem Ausscheiden der langjährigen Geschäfts-
                             Artikel 3                               führerin gestalten Sie aktiv die Fortführung und Entwicklung
                          Änderung des                               der Wohnungsgesellschaft auch in Zusammenarbeit mit
              Fünften Buches Sozialgesetzbuch                        weiteren kommunalen Unternehmen der Stadt. Sie stellen
§ 45 Absatz 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetz-
                                                                     insbesondere eine nachhaltige Pflege des Immobilienbe-
liche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. De-
                                                                     standes durch Bewirtschaftungsstrategien und gezielte In-
zember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel
11 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. 1 S. 591) geändert          standhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sicher. Sie
worden ist, wird wie folgt geändert:                                 repräsentieren das Unternehmen nach außen, wobei Sie
                                                                     einen kooperativen und vertrauensvollen Umgang mit allen
1. In Satz 1 wird die Angabe „20“ durch die Angabe „30“ und die      beteiligten Gremien und Partnern pflegen.
    Angabe „40“ durch die Angabe „60“ ersetzt.
2. In Satz 2 wird die Angabe „45“ durch die Angabe „65“ und die      Die Kooperation mit weiteren kommunalen Unternehmen
    Angabe „90“ durch die Angabe „130“ ersetzt.
                                                                     im Sinne der Beförderung der Entwicklung der Stadt Fried-
3. In Satz 3 werden nach den Wörtern „oder Einrichtungen für         richroda soll unter kommunalen und betriebswirtschaftlichen
    Menschen mit Behinderungen“ die Wörter „von der zuständi-        Aspekten zukünftig an Bedeutung gewinnen.
    gen Behörde“ gestrichen.
                             Artikel 4                               Ihr Profil:
                           Inkrafttreten                             Sie haben ein technisches oder betriebswirtschaftliches
(1) Die Artikel 2 und 3 treten mit Wirkung vom 5. Januar 2021 in     (Fach-)Hochschulstudium - vorzugsweise auch eine immo-
Kraft.                                                               bilienwirtschaftliche Zusatzqualifikation - erfolgreich abge-
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung        schlossen oder verfügen über eine vergleichbare Ausbildung.
in Kraft.                                                            Sie bringen mehrjährige Berufs- und Leitungserfahrung, ide-
                                                                     alerweise in einem Unternehmen der Wohnungs- bzw. Im-
  Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind ge-             mobilienwirtschaft mit und sind Allrounder, der mit tiefgrei-
                           wahrt.                                    fendem technischen Fachwissen ausgestattet ist.
      Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.
          Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
                                                                     In persönliche Hinsicht verfügen Sie über ausgeprägte
                   Berlin, den 22. April 2021                        kommunikative Fähigkeiten, Durchsetzungsvermögen und
                    Der Bundespräsident                              unternehmerischen Weitblick - auch über die Grenzen des
                         Steinmeier                                  Unternehmens hinaus. Engagement, Eigeninitiative und eine
                                                                     hohe Leistungsbereitschaft zeichnen Sie aus. Als empathi-
                    Die Bundeskanzlerin                              sche Persönlichkeit pflegen Sie einen motivierenden und
                     Dr. Angela Merkel                               wertschätzenden Führungsstil, der die derzeit drei Mitarbei-
            Der Bundesminister für Gesundheit                        terinnen und Mitarbeiter einbindet und weiterentwickelt.
                      Jens Spahn
                     Der Bundesminister
               des Innern, für Bau und Heimat                        Unser Angebot:
                       Horst Seehofer                                Es erwartet Sie eine anspruchsvolle, interessante und ab-
                                                                     wechslungsreiche Tätigkeit in einem kommunalen Wohnungs-
                                                                     unternehmen, die mit vielfältigen Gestaltungsspielräumen
                                                                     ausgestattet ist. Aufgeschlossenheit und partnerschaftliche
                                                                     Zusammenarbeit prägen das Agieren der Stadt im Verbund
                                                                     mit ihren Unternehmen.

                                                                     Wir freuen uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunter-
                                                                     lagen mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und des mögli-
                                                                     chen Eintrittstermins bis zum 31. Mai 2021. Die vertrauliche
                                                                     Behandlung Ihrer Bewerbung ist für uns selbstverständlich.

                                                                     Thomas Klöppel
                                                                     Bürgermeister und Vorsitzender des Beirates
                                                                     Wohnungsverwaltungs GmbH Friedrichroda
                                                                     Am Schwarzbach 30, 99894 Friedrichroda
Reinhardsbrunner Amtsblatt
Reinhardsbrunner Echo                                            -9-                                                      Nr. 4/2021
                                                                   Sobald diese Karte ausgestellt wurde, sind die Eltern berechtigt
  Stellenausschreibung                                             die jeweilige gewünschte Einrichtung
                                                                       AWO Kita Purzelbaum,
  Der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Hörsel/ Nes-                  Max-Küstner-Str. 1, 99894 Friedrichroda,
  se KdöR sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Unter-              IB Kita „Waldwichtel“,
  stützung im Bereich Gewässerentwicklung-Fördermaßnah-                Wolfsgasse 2, 99894 Friedrichroda OT Finsterbergen
  men nach Wasserrahmenrichtlinie.                                     oder
                                                                       Evangelische Kindertagesstätte „Kirchbergknirpse“ ,
           Verbandsingenieur/ Bauingenieur                             An der alten Trift 20, 99894 Friedrichroda OT Ernstroda
          mit Schwerpunkt Wasserbau (m/w/d)                        aufzusuchen und Ihr Kind dort anzumelden.
                  (Dipl.-Ing./FH/Bachelor                          Die Kita-Karte ist notwendig geworden, damit die Vergabe freier
             aus der Fachrichtung Wasserbau                        Kita-Plätze besser koordiniert werden kann und keine Doppelan-
             oder vergleichbarer Studiengang)                      meldungen mehr vorkommen.
  Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum               Für Fragen zur Kita-Karten können Sie Frau Anders gerne unter
  30.04.2021 an den GUV Hörsel/Nesse.                              der Telefonnummer 03623/330129 anrufen oder im Rathaus auf-
  per E-Mail:  info@guv-hoersel-nesse.de                           suchen. Letzteres ist, coronabedingt, momentan ausschließlich
  per Post:    Ortsstraße 10,                                      mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
               99887 Georgenthal OT Schönau v. d. W.               Ihre Ordnungsverwaltung
  Bei Interesse finden Sie die vollständigen Stellenausschrei-
  bung auf unserer Website unter: www.guv-hoerseI-nesse.de         Der Untersuchungsberechtigungsschein
  (Offene Stellen)                                                 (kurz UB-Schein)
  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
  gez. Heiner Both                                                 Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen,
  Verbandsvorsteher                                                benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen
                                                                   Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen Untersuchungs-
                                                                   berechtigungsschein, kurz UB-Schein genannt, wird bei der
                                                                   Hauptwohnsitzgemeinde beantragt. Der Antrag kann persönlich
Bekanntmachung der Finanzverwaltung                                oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. UB-Scheine
                                                                   werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Per-
Öffentliche Erinnerung an den Steuerzahlungstermin                 sonensorgeberechtigten ausgehändigt. Neben dem UB-Schein
für das 2. Quartal 2021                                            wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom
Am 15.05.2021 werden folgende Steuern für das 2. Quartal 2021      Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) zu
fällig:                                                            Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind
                                                                   zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Die Arztwahl ist frei.
        Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.                Die Ausstellung eines solchen UB-Scheines ist gebührenfrei.
Bei Nichtzahlung fälliger Abgaben sind wir gesetzlich verpflich-   Die Ausstellung eines weiteren UB-Scheines für eine Nachunter-
tet, verwaltungsvollstreckungsrechtliche Maßnahmen einzulei-       suchung ist spätestens bis zum Ablauf des 1. Beschäftigungsjah-
ten. Diese Maßnahmen sind kostenpflichtig.                         res möglich, allerdings dürfen sie das 18. Lebensjahr noch nicht
Wir bitten deshalb - unter Angabe des Kassenzeichens - um eine     vollendet haben.
termingerechte Zahlung.
                                                                   In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur
Konten der Stadt Friedrichroda:                                    einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatz-
                                                                   schein ausgehändigt werden. Mehrfachausgaben von Untersu-
          Kreissparkasse             VR Bank
                                                                   chungsscheinen sind jedoch möglich, wenn:
          Gotha                      Westthüringen e.G.
                                                                   - der/die Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unter-
IBAN:     DE02 8205 2020             DE65 8206 4038                    zogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine
          0400 0000 40               0000 4755 05                      Beschäftigung aufgenommen hat,
BIC:      HELADEF1GTH BIC            GENODEF1MU2                   - die letzte Untersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung
                                                                       länger als ein Jahr zurückliegt,
Allen Steuerzahlern empfehlen wir, sich                            - der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachun-
dem Lastschriftenverfahren (Einzugs-                                   tersuchung erforderlich wird.
ermächtigung) anzuschließen. Die Ein-                              Ihr Einwohnermeldeamt
zugsermächtigung ist jederzeit widerruf-
bar.
Nähere Auskunft erhalten Sie unter
                                                                                         Wir suchen Sie -
der Rufnummer der Stadtkasse 03623/                                                    als Wahlhelfer/innen!
330107 oder 330108.                                                    Für die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag u. voraus-
Die Einzugsermächtigung finden Sie auf                                 sichtlich dem Thüringer Landtag am 26.09.2021 werden
unserer Internetseite:
www.friedrichroda.info/rathaus/verwal-                                                    Wahlhelfer/innen
tung/formulare                                                                    zur Besetzung der Wahlvorstände
                                                                       in den Wahllokalen in Friedrichroda und den Ortsteilen Fins-
Die Kita-Karte                                                         terbergen und Ernstroda sowie in den Briefwahllokalen ge-
                                                                       sucht. Sie sichern damit den reibungslosen Ablauf unserer
Die Kita-Karte ist von allen Eltern zu beantragen, die ihr Kind        Wahlen im Stadtgebiet. Für die Tätigkeit erhalten die Wahl-
in einer der 3 Kindertageseinrichtungen der Stadt Friedrichroda        helfer/innen eine Aufwandsentschädigung.
betreuen lassen wollen.
Eine Beantragung der Karte ist ab Geburt des Kindes bei der            Wenn Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit oder
Ordnungsverwaltung der Stadt Friedrichroda, Gartenstraße 9,            Fragen haben, melden Sie sich bitte bei:
99894 Friedrichroda, Frau Anders möglich. Gerne kann die Be-             Frau Siede, Tel. 03623/330-113 (siede@friedrichroda.de)
antragung auch über den Postweg oder per E-Mail erfolgen. Ein-           oder
zig für die Ausstellung notwendige Voraussetzung ist der Wohn-           Herrn Ranke, Tel. 03623/330-127 (ranke@friedrichroda.de)
sitz in unserer Stadt.                                                   oder per FAX 03623/330-211
Auf der Kita-Karte werden Name des Kindes sowie Anschrift,
Geburtsdatum und gewünschtes Aufnahmedatum vermerkt.                   Klöppel
                                                                       Bürgermeister
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