Arbeitsplatz Schule Wichtige und aktuelle Informationen zum Nachschlagen - GEW Rheinland-Pfalz
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Arbeitsplatz Schule Wichtige und aktuelle Informationen zum Nachschlagen
2 zum Inhaltsverzeichnis Inhalt Abordnung / Versetzung / Ländertausch.............................................................................. 4 Altersteilzeit (ATZ).............................................................................................................. 6 Anrechnungen und Stundenermäßigungen....................................................................... 7 Arbeits- und Gesundheitsschutz/Betriebliches Gesundheitsmanagement........................ 9 Aufsicht ............................................................................................................................ 10 Beihilfe ............................................................................................................................. 12 Beihilfe bei Heilkur, Sanatorium und Anschlussheilbehandlung...................................... 13 Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen)................................................................................. 14 Beschwerde/Mittel der Gegenwehr / Remonstration ...................................................... 16 Besoldung von Beamt*innen........................................................................................... 17 Datenschutz ..................................................................................................................... 18 Dienstbefreiung / Urlaub................................................................................................... 20 Dienstliche Beurteilung.................................................................................................... 22 Einstellungen.................................................................................................................... 24 Fort- und Weiterbildung................................................................................................... 25 Gleichstellung von Frauen und Männern......................................................................... 27 Konferenzen..................................................................................................................... 28 Mehrarbeit / Vertretungsunterricht / PES........................................................................... 30 Mutterschutz / Elternzeit / Elterngeld / Stillzeit................................................................... 32 Nebentätigkeit.................................................................................................................. 34 Personalakte..................................................................................................................... 36 Personalrat ...................................................................................................................... 37 Rechtsschutz der GEW..................................................................................................... 38 Schuletat/Budgetierung................................................................................................... 39 Schulfahrten..................................................................................................................... 40 Schwerbehinderte Menschen.......................................................................................... 41 Teilzeit / Beurlaubung / Sabbatjahr..................................................................................... 43 Urheberrecht (Unterrichtsmaterialien)............................................................................ 46 Versetzung von Beamt*innen in den Ruhestand (Pensionierung) .................................. 48 Versetzung von Tarifbeschäftigten in den Ruhestand (Verrentung)................................. 49 Kontakt............................................................................................................................. 51 Folgende Abkürzungen werden u. a. benutzt: ADD – Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz in Trier BM – Ministerium für Bildung BPR – Bezirkspersonalrat DO-Schulen – Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen DSGVO – Datenschutzgrundverordnung HPR – Hauptpersonalrat KonfO – Konferenzordung LBG – Landesbeamtengesetz LPersVG – Landespersonalvertretungsgesetz ÖPR – Örtlicher Personalrat SchulG – Schulgesetz TV-L – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder UrlVO – Urlaubsverordnung VV – Verwaltungsvorschrift GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
zum Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, der „Arbeitsplatz Schule“ der GEW Rhein- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tragen wir land-Pfalz ist neu aufgelegt. Dieser Ratgeber aktiv zur Meinungs- und Willensbildung bei. richtet sich als Nachschlagewerk zu vielfäl- tigen Rechtsthemen aus dem Arbeitsalltag Die GEW informiert kompetent! wie bisher an alle Kolleg*innen, die an den Jedes Mitglied wird über die beiden Ge- rheinland-pfälzischen Schulen arbeiten. werkschaftszeitungen „Erziehung und Wis- senschaft“ (Bundes-GEW) und „GEW-Zeitung Unser „Arbeitsplatz Schule“ enthält wichti- Rheinland-Pfalz“ kontinuierlich informiert. ge Hilfen auch für die Arbeit der Personal Alle aktuellen Nachrichten und eine Fülle von rät*innen und Schulleitungen. Denn die Informationen sind auf unserer GEW-Seite wirkungsvolle Vertretung der Interessen der im Internet unter www.gew-rlp.de zu finden. Beamt*innen und Tarifbeschäftigten beginnt Dort kann auch unser GEW-Newsletter be- am Arbeitsplatz Schule. Die wichtigste Vor- stellt werden. Zudem sind wir auf Facebook aussetzung für den Erfolg der Kolleg*innen aktiv. Weitere Informationsmaterialien zu ist die Kenntnis aller Beteiligten und Entschei- einer Vielzahl von Themen können über die dungspersonen über Beschäftigtenrechte GEW-Geschäftsstelle in Mainz angefordert und -einwirkungsmöglichkeiten. Hierzu werden. wollen wir mit unserer Publikation einen Beitrag leisten. Die GEW berät und schützt! Alle GEW-Mitglieder erhalten in beruflichen Wir informieren über relevante Rechts- und Angelegenheiten Rechtsschutz. Er umfasst Verwaltungsvorschriften zum rheinland- die Beratung und Übernahme von Anwalts- pfälzischen Schulrecht und geben dazu prak- und Gerichtskosten. Auch eine Berufshaft- tische Hinweise für den Arbeitsalltag. Zudem pflicht- und eine Dienstschlüsselversicherung geben wir Einschätzungen zu politischen und sind mit eingeschlossen. gesellschaftlichen Fragestellungen, die auf den Arbeitsplatz Schule Einfluss haben und Die GEW steht für: benennen die jeweiligen bildungspolitischen Bildungsgerechtigkeit, Mitbestimmung, sozi- Positionen der GEW. ale Sicherheit und Demokratie. Hierfür setzen wir uns gemeinsam mit den anderen DGB- Der Rückhalt der GEW hilft den Kolleg*innen Gewerkschaften ein. sowie den Personalrät*innen, Rechte zu wah- ren und Interessen durchzusetzen. Es lohnt Verantwortlich für das Zustandekommen die- sich, in der GEW zu sein, denn: ses Ratgebers waren unsere fünf Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand Udo Küssner, Die GEW gestaltet Politik aktiv mit! Dieter Roß, Hans Adolf Schäfer, Erika Schmitt- Wir setzen uns für bessere Arbeitsbedin- Neßler und Annelie Strack, die in vielen ge- gungen an den Schulen ein und kämpfen meinsamen Sitzungen die Texte bearbeitet gegen ständig zunehmende Belastungen. und aktualisiert haben. Ihnen gilt unser ganz Wir vertreten als Personalrät*innen die In- besonderer Dank. Ein herzliches Dankeschön teressen der Beschäftigten am Arbeitsplatz. auch allen anderen Mitarbeitenden an unse- In Tarifverhandlungen und Tarifauseinander- rem neuen „Arbeitsplatz Schule“. setzungen streiten wir gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften für gute Ta- Mit kollegialen Grüßen rifabschlüsse und Lohnerhöhungen. Mit vie- Klaus-Peter Hammer len Veranstaltungen, öffentlichen Aktionen, GEW-Vorsitzender GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
4 zum Inhaltsverzeichnis Abordnung/Versetzung/Ländertausch Problem Im Lehrerzimmer geht es heute in der Pause besonders hektisch zu. Sehr erregt diskutieren die Kolleg*innen die Mitteilung der Schulleiterin, dass eine Lehrkraft abgeordnet bzw. versetzt werden muss. • Wird es die Kollegin A. treffen, die der Schulleitung auf Grund ihrer „kritischen Aktivitäten“ unbequem war? • Oder bietet sich eine Versetzung des Kollegen B. an, der erst 10 Monate im Dienst ist? Abordnung von Beamt*innen • Versetzung/Übernahme im Ländertausch- Im Rahmen des Portals „Portal VERSETZUNG Bei einer Abordnung sind folgende von der verfahren online“ kann ein Versetzungsantrag innerhalb Versetzung abweichende Regelungen zu des Landes Rheinland-Pfalz eingereicht wer- beachten: Versetzung aus dienstlichen Gründen den. Dafür wird die IPEMA-Personalnummer • Eine Abordnung ist immer ein vorüberge- Beamt*innen können auch ohne ihre Zu- benötigt. hendes und kein endgültiges Ausscheiden stimmung in ein Amt mit mindestens dem- https://add.rlp.de/de/themen/schule/ aus der Dienststelle. Die Planstelle an der selben Grundgehalt versetzt werden. Hier lehrerin-oder-lehrer-werden/versetzung- bisherigen Schule bleibt erhalten. Vor der ist allerdings das persönliche Interesse der und-lehrertauschverfahren/ Abordnung sind die Betroffenen zu hören. Kolleg*innen gegenüber den dienstlichen • Versetzungen zum 1. August sollen in der • Abordnungen von mehr als zwei Mona- Bedürfnissen der Schulaufsicht abzuwägen. Regel vor dem 1. Februar des laufenden ten, auch Teilabordnungen, unterliegen Kriterien, z.B. Freiwilligkeit, soziale Gründe, Jahres beantragt werden. der Mitbestimmung durch den Bezirks- Funktion in der Schule, die maßgeblich als • Versetzungen zum 1. Februar sind entspre- personalrat (BPR), der Örtliche Personalrat Begründung für eine Versetzung aus dienst- chend vor dem 1. August des Vorjahres zu (ÖPR) wird vorher um eine Stellungnahme lichen Gründen dienen, sind mit dem ÖPR beantragen. gebeten. zu erörtern. • Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der • Ist erkennbar, dass eine kurzfristige Ab- Die Mitbestimmung liegt beim BPR, der vor vollständig ausgefüllte, abgesendete und ordnung mit dem Ziel einer späteren seiner Entscheidung den ÖPR nach § 53 bestätigte Antrag im Rahmen des Portals. Versetzung vorgenommen wird, unter- LPersVG anhört. Verweigert der BPR seine liegt auch diese Abordnung der Mitbe- Zustimmung, so ist das Einigungsverfahren Versetzung in ein anderes Bundes- stimmung. nach § 74 LPersVG einzuleiten. land (Lehreraustauschverfahren) • Ggf. kann ein Anspruch auf Trennungsgeld Eine Umzugskostenvergütung kann evtl. nach Neben der Teilnahme am Bewerbungs- und oder Reisekosten vorliegen (Ansprechpart- dem Landesumzugskostengesetz gewährt Auswahlverfahren eines anderen Landes ha- ner ADD, Reisekostenstelle). werden (Ansprechpartner ADD). ben Lehrkräfte die Möglichkeit im Rahmen des Lehrertauschverfahrens das Bundesland Nach § 28 Abs. 2 Landesbeamtengesetz Versetzung auf Antrag zu wechseln. (LBG) ist eine Abordnung vorübergehend Beamt*innen können auf ihren Antrag hin Maßgebliche Gründe hierfür können sein: ganz oder teilweise aus dienstlichen Grün- versetzt werden. Versetzungen erfolgen erst • persönliche Gründe, den auch dann zulässig, wenn die neuen Tä- dann, wenn eine unbefristete Tätigkeit im • soziale Gründe, z.B. Familienzusammen- tigkeiten nicht dem Amt der Beamt*innen Schuldienst von Rheinland-Pfalz vorliegt. führung. entsprechen, sie aber aufgrund der Vorbil- Eine Versetzung aus persönlichen Gründen Abordnung / Versetzung / Ländertausch dung oder der Berufsausbildung zuzumuten während der ersten drei Jahre nach der Ein- Voraussetzung für die Teilnahme am Tausch- sind. Dabei ist auch die Abordnung zu einer stellung ist nur dann möglich, wenn außeror- verfahren ist die Freigabeerklärung der ADD. Tätigkeit, die nicht einem Amt mit demselben dentlich schwerwiegende Gründe vorliegen. Diese Freigabeerklärung ist auf der Grund- Grundgehalt entspricht, zulässig. Diese Art Zeiten im Beschäftigungsverhältnis können lage des KMK-Beschlusses vom 10.05.2001 der Abordnung bedarf der Zustimmung der berücksichtigt werden. großzügig zu erteilen. Eine KMK-Arbeits- Beamt*innen, wenn sie die Dauer von zwei Der Dienstherr hat bei der Versetzung auf gruppe „Lehrertausch“ entscheidet über Jahren übersteigt. Antrag zu beachten, dass „im Rahmen des die Versetzung bzw. Übernahme. Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl Der Antrag hierfür ist online zu stellen. Für Versetzung von Beamt*innen des Beamten und seiner Familie zu sorgen“ die Genehmigung muss der Dienstweg einge- Bei Versetzungen muss unterschieden ist. Ein Rechtsanspruch auf Versetzung lässt halten werden. Dazu müssen zusätzlich vier werden: sich hieraus jedoch nicht ableiten. Der Dienst- unterschriebene Ausfertigungen bei der ADD • Versetzung aus dienstlichen Gründen herr hat bei seiner Entscheidung sowohl die Trier, Referat 31, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 (§ 29 LBG) schulischen Interessen (Personal- und Fä- Trier auf dem Postweg eingereicht werden. • Versetzung auf Antrag (§ 29 LBG) cherbedarf) als auch soziale und familiäre Es gelten die gleichen Antragstermine wie Gesichtspunkte zu berücksichtigen. bei dem Verfahren „Versetzung auf Antrag“. A – C GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
zum Inhaltsverzeichnis 5 Wechsel aus einem anderen Bundes- rechtlichen Grundlagen (§ 4 TV-L). Auch sie • GEW-Mitglieder können Beratung bei der land nach Rheinland-Pfalz können aus dienstlichen oder betrieblichen GEW-Rechtsschutzstelle in Mainz oder Wegen unterschiedlicher Bestimmungen Gründen unter Fortsetzung des bestehen- beim zuständigen BPR bzw. HPR erhalten. der einzelnen Bundesländer wird empfoh- den Arbeitsverhältnisses versetzt oder ab- • Bei Versetzungswünschen empfiehlt es len, sich auf den jeweiligen Internetseiten geordnet werden. Diese Maßnahmen sind sich, dem BPR eine Kopie des Versetzungs- der Länder zu informieren. Bei Versetzungen nach § 78 LPersVG mitbestimmungspflich- antrages zuzuleiten und sich auch mit ei- nach Rheinland-Pfalz sollte beachtet wer- tig. Die Zustimmung kann nur aus wichti- nem GEW-Personalratsmitglied rechtzeitig den, dass sich das Gehalt der Beamt*innen gem Grund verweigert werden. persönlich in Verbindung zu setzen. nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Kolleg*innen im Beschäftigungsverhältnis • Ein Personalratsmitglied kann sich noch verändern kann. (TV-L), die das Bundesland wechseln wollen, besser für die Belange der Kolleg*innen Die endgültige Entscheidung einer Über- müssen darauf achten, dass sie eine Einstel- einsetzen, wenn es die Beweggründe im nahme in das Beamt*innenverhältnis ist lungszusage mit Angabe der Entgeltgruppe Detail kennt. abhängig vom Ergebnis einer in Rheinland- und der Erfahrungsstufe vom aufnehmen- • Beamtete Kolleg*innen, denen im Länder- Pfalz durchgeführten amtsärztlichen Unter- den Land erhalten, bevor sie im abgebenden tausch eine Stelle im Beschäftigungsver- suchung. Es kann sein, dass Beamt*innen aus Land kündigen bzw. einen Auflösungsvertrag hältnis angeboten wird, sollten dringend gesundheitlichen Gründen die Übernahme unterschreiben. die Rechtsberatung durch die GEW in An- im Beamt*innenverhältnis verweigert und spruch nehmen. stattdessen eine Übernahme im Beschäfti- Besondere Schutzbestimmungen bei gungsverhältnis angeboten wird. Abordnung bzw. Versetzung GEW-Meinung • Bei schwerbehinderten Menschen dürfen • Abordnung und Versetzung sollten in ei- Antrag auf Versetzung durch Ver Versetzungen und Abordnungen nur mit nem frühzeitig eingeleiteten und trans- fahren zur schulischen Personalge- deren Zustimmung oder aus zwingenden parenten Verfahren vollzogen werden. winnung (VSP) dienstlichen Gründen oder in besonde- Versetzungswünsche aus persönlichen Es gibt Bundesländer, die Stellen im VSP be- ren Ausnahmefällen durchgeführt werden. Gründen sollten Vorrang vor Einstellun- setzen. Hierbei werden die zu besetzenden Bei einer Versetzung oder Abordnung gen haben. Stellen direkt von den am Bewerbungsver- gegen den Willen der oder des Betroffe- • Abgeordnete oder versetzte Kolleg*innen fahren teilnehmenden Schulen entsprechend nen ist die Schwerbehindertenvertretung sollten einen befristeten Schutz vor einer eines speziell festgelegten Anforderungs- hinzuzuziehen (» siehe Schwerbehinderte erneuten Abordnung oder Versetzung aus profils – in der Regel auf der Homepage des Menschen). dienstlichen Gründen erhalten. Bei Einsatz ausschreibenden Landes – ausgeschrieben. • Personalratsmitglieder können gegen ih- an mehreren Schulen sollen die Fahrzei- Auf diese Stellen können sich Kolleg*innen ren Willen nur abgeordnet oder versetzt ten und die zusätzliche Belastung durch bewerben, wenn sie die erforderliche Frei- werden, wenn ihr Personalrat zustimmt Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung gabeerklärung erhalten. (§ 70 Abs. 4 LPersVG). ausgeglichen werden. • Wenn an einer Schule eine Versetzung oder Lehrer*innen im Tipps für die Praxis Abordnung ansteht, soll die Schulleitung Beschäftigungsverhältnis • Betroffene sollten bei der Schulleitung um mit dem ÖPR Kriterien entwickeln, nach Für Kolleg*innen im Beschäftigungsver- Bedenkzeit bitten, wenn sie mit der Abord- denen die Person als Vorschlag für die ADD hältnis nach dem Tarifvertrag für den öf- nung oder Versetzung nicht einverstanden ausgewählt wird. fentlichen Dienst der Länder (TV-L) gelten sind, und sich umgehend mit ihrem ÖPR bei Abordnung bzw. Versetzung die tarif- in Verbindung setzen. Abordnung / Versetzung / Ländertausch Problemlösung * Fundstellen • Die Versetzung der Kollegin A. kann nicht auf Grund ihrer „kritischen Aktivitäten“ Landesbeamtengesetz (LBG), GEW-Hand- geschehen. Eine „Strafversetzung“ gibt es nicht. Meinungsverschiedenheiten zwi- buch Nr. 380 | Verwaltungsverfahrensgesetz schen Schulleitung und einer Lehrkraft sind kein Grund für eine Versetzung. Für eine (VwVfG) | Landespersonalvertretungsgesetz mögliche Versetzung von Kollegin A. können nur Gründe herangezogen werden, (LPersVG) | Tarifvertrag für den öffentlichen die für das gesamte Kollegium gelten (z.B. Fächerkombination, Klassenleitung, Dienst der Länder (TV-L) | Organisatorische soziale Gesichtspunkte, u.a. Familienstand, Kinder, Pflege naher Angehöriger, und personalrechtliche Handreichungen für zumutbare Fahrtwege usw.). Eine Begründung wie z.B. fachspezifischer Bedarf Schulleitungen und Lehrkräfte, ADD vom ist genau zu hinterfragen. Sie hat umso weniger Gewicht, je mehr fachfremder 26.11.2019 bzw. aktuelle Fassung Unterricht an den beteiligten Schulen üblich ist. • Gegen die Versetzung des Kollegen B. spricht u.a., dass er sich noch in der Probezeit befindet. Diese sollte nicht durch eine mögliche Versetzung erschwert werden. A – C GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
6 zum Inhaltsverzeichnis Altersteilzeit (ATZ) Altersteilzeit (ATZ) ist eine besondere Form Auswirkungen auf die Beihilfe Sollte das Ausscheiden während der Ar- der Teilzeitbeschäftigung. Die gesetzlichen Der Beihilfeanspruch bleibt für die Ge- beitsphase des Blockmodells durch Tod der Grundlagen für die beamteten Lehrkräfte samtlaufzeit der ATZ erhalten, also auch Lehrkraft erfolgt sein, dann steht der Diffe- sind in den §§ 75a und 75b des Landesbe- für die Freistellungsphase im Blockmodell. renzbetrag den Erben zu. amtengesetzes (LBG) zu finden. Der früheste Für die gesamte Zeit der ATZ bleiben die Sollten gravierende Umstände während der Eintritt kann mit Beginn des Schuljahres nach Beamt*innen im aktiven Dienst des Lan- Arbeitsphase des Blockmodells eintreten, die Vollendung des 56. Lebensjahres erfolgen. des, erst dann wechseln sie in den Status die Lehrkraft hindern, die zu erbringende Für die Beendigung der ATZ gibt es zwei Mög- der Pensionär*innen. Unterrichtsverpflichtung zu leisten, so kann lichkeiten: Regelaltersgrenze der Lehrkraft in Absprache mit der ADD ein Umstieg auf oder bis zum Ablauf von drei Jahren über die Dienstbezüge während der ATZ eine verringerte Unterrichtsverpflichtung bei Regelaltersgrenze hinaus. Schwerbehinderte Endet die ATZ mit der Regelaltersgrenze der entsprechender Verlängerung der Arbeits- Lehrkräfte können als Beendigungszeitpunkt Lehrkräfte (Ende des Schuljahres nach Voll- phase erfolgen. auch das Ende des Schuljahres nach Vollen- endung des 65. Lebensjahres), berechnen dung des 63. Lebensjahres wählen. sich die Dienstbezüge wie folgt: Tipps für die Praxis Für Tarifbeschäftigte (auch Pädagogische Der durch die ATZ halbierte Beschäftigungs- Bevor ein ATZ-Antrag gestellt wird, sollte eine Fachkräfte) gibt es eine spezielle Regelung umfang (halbes Bruttogehalt) wird versteu- gründliche Beratung zu allen Aspekten der für die ATZ. Interessierte Kolleg*innen sollten ert, hinzu kommen steuerfrei bei Zufluss 20% ATZ erfolgen. sich direkt bei der GEW-Rechtsschutzstelle des halben Bruttogehalts (Altersteilzeitzu- Die GEW bietet Informationsveranstaltun- bzw. bei der ADD beraten lassen. schlag). gen an und kann in Einzelberatungen auch ATZ für die beamteten Lehrkräfte muss nach Endet die ATZ drei Jahre nach der Regelal- detaillierte Berechnungen auf der Grundlage der Vorgabe im LBG vor dem 01.02.2022 tersgrenze, werden die Dienstbezüge wie der Laufbahndaten der jeweiligen Lehrkraft angetreten sein. Als Antragstermin ist der folgt berechnet: durchführen. 30.01. vor dem Eintrittsdatum zu beachten. Der durch die ATZ halbierte Beschäftigungs- Durch einen funktionierenden Arbeits- und Bei der Entscheidung über den ATZ-Antrag umfang (halbes Bruttogehalt) wird versteu- Gesundheitsschutz samt Prävention muss wird durch die ADD auch geprüft, ob keine ert, hinzu kommen bis zur Regelaltersgrenze altersgerechtes Arbeiten gewährleistet wer- dienstlichen Belange dem Antrag entgegen- steuerfrei bei Zufluss 40% des halben Brut- den, damit die pädagogische Arbeit bis zur stehen. togehalts. Für die letzten drei ATZ-Jahre gilt: Regelaltersgrenze gut geleistet werden kann. Die ATZ kann grundsätzlich im konventionel- Halbes Bruttogehalt + 40% des halben Brut- len Modell (Teilzeitmodell) oder im Block- togehalts + 8% des halben Bruttogehalts. Der GEW-Meinung modell absolviert werden. Teilzeitbeschäf- so entstehende Gesamtbetrag wird direkt Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die gesetz- tigte, Schul- oder Seminarleiter*innen und 1. versteuert. liche Befristung der ATZ aufzuheben. Stellvertreter*innen sowie Fachleiter*innen Bei Zufluss steuerfrei bedeutet: Erfolgt nach Verbesserungen bei der Altersermäßigung können nur das Blockmodell nutzen. Ablauf des Kalenderjahres die Einkommens- sollen einen Betrag leisten für altersgerechtes Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte können auch steuererklärung, dann wird für die Besteue- Arbeiten in der Schule. das konventionelle Modell wählen. Hierbei rung auch der Altersteilzeitzuschlag als Ein- wechseln sie für die gesamte Laufzeit der ATZ kommen gewertet. * Fundstellen von der bisherigen Vollzeit auf eine halbe Landesbeamtengesetz (LBG), GEW-Hand- Stelle. Versetzung in den Ruhestand wegen buch Nr. 380 | Landesbesoldungsgesetz Beim Blockmodell wird die Gesamtlaufzeit Dienstunfähigkeit im Rahmen der ATZ (LBesG) der ATZ in zwei Hälften geteilt. In der ersten Kommt es während der Arbeitsphase des Hälfte wird mit der bisherigen Arbeitszeit Blockmodells wegen Dienstunfähigkeit zur weiter gearbeitet, in der zweiten Hälfte ist die Pensionierung, dann wird die Lehrkraft so beamtete Lehrkraft voll freigestellt, danach gestellt, als ob sie nicht in ATZ gewesen wäre. erfolgt die Pensionierung. Das bedeutet, dass berechnet wird, welche Altersteilzeit (ATZ) Bruttobezüge die Lehrkraft für ihre tatsäch- Auswirkungen auf den liche Unterrichtsverpflichtung hätte bekom- Ruhegehaltssatz men müssen und welche Bruttobezüge sie Die Gesamtzeit der ATZ ist nur zu dem Teil durch das halbe Bruttogehalt plus Altersteil- ruhegehaltsfähig, der dem Verhältnis der re- zeitzuschlag erhalten hat. Der Differenzbe- duzierten zur Vollzeitarbeit entspricht. trag steht also der Lehrkraft dann noch zu. A – C GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
zum Inhaltsverzeichnis 7 Anrechnungen und Stundenermäßigungen Probleme • Kollegin U. ist an einer Realschule plus. Sie widerspricht ihrem Schulleiter, als er ihre Frei- stellung für Personalratstätigkeit aus der Anrechnungspauschale der Schule nehmen will. • Die Schulleiterin einer Berufsbildenden Schule verteilt die Anrechnungsstunden unter den Sammlungsleiter*innen ihrer Schule. Kollege M., der in diesem Jahr vier Deutsch- und drei Englischklassen unterrichtet, beantragt zu seiner Entlastung eine Anrechnungs- stunde – vergeblich. Jetzt wendet sich M. an seinen ÖPR. Rechtsgrundlagen Umfang und Berechnung der entspricht die Anrechnungspauschale ei- Grundlage für die Berechnung, Anerkennung Anrechnungspauschale nem Drittel, bei berufsbildenden Schulen, und Verteilung von Anrechnungsstunden ist Die Zahl der Anrechnungsstunden, die ei- Abendgymnasien und Kollegs der Hälfte der die Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (Lehr- ner Schule als Pauschale zur Verfügung ge- Zahl der Vollzeitlehrer*innenfälle. ArbZVO) mit den entsprechenden Anlagen. stellt werden, errechnet sich aus der Zahl Bei organisatorisch verbundenen Realschulen Für Tarifbeschäftigte gelten die gleichen Re- der Vollzeitlehrer*innenfälle. plus und Fachoberschulen, Gymnasien und gelungen wie für beamtete Lehrkräfte. Integrierten Gesamtschulen entspricht die Im Einzelnen ergibt sich diese Zahl aus Anrechnungspauschale in der Sekundarstufe I Anrechnungen für Kolleg*innen • der Zahl der vollbeschäftigten Lehrkräfte einem Drittel und in der Sekundarstufe II der Zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher • plus der Zahl der in Vollzeitlehrer*innenfälle Hälfte der Zahl der Vollzeitlehrer*innenfälle. Belastungen und für schulbezogene Son- umgerechneten Stellenteile der teilzeitbe- deraufgaben steht jeder Schule – außer der schäftigten Lehrkräfte Die Anrechnungspauschale entspricht in der Grundschule – eine Anrechnungspauschale • plus der Zahl der in Vollzeitlehrer*innenfälle • Aufbauphase für das 1. und 2. Schuljahr zur Verfügung. Unter dem Begriff „beson- umgerechneten tatsächlich erteilten Un- bei Gymnasien und dere unterrichtliche Belastungen“ kann bei- terrichtsstunden der Fachleiter*innen, • für die ersten 6 Schuljahre bei Integrier- spielsweise verstanden werden: mehrere der selbstständig erteilten Unterrichts- ten Gesamtschulen der Hälfte der Zahl der Korrekturfächer, umfangreiche Vor- und stunden der Lehramtsanwärter*innen/ Vollzeitlehrer*innenfälle. Nachbereitung bei Experimentalunterricht. Referendar*innen, der regelmäßigen Bei Realschulen plus, organisatorisch ver- „Schulbezogene Sonderaufgaben“ können Mehrarbeit und des nebenberuflich/ne- bundenen Grund- und Realschulen plus, sein: Betreuung von Lehr- und Lernmittel- benamtlich erteilten Unterrichts. organisatorisch verbundenen Realschulen sammlungen, der Bibliothek, der Media- plus und Fachoberschulen, Gymnasien und thek, Tätigkeit als Fachbereichsleiter*innen, Die Unterrichtsstunden von Feuerwehrlehrer Integrierten Gesamtschulen als Ganztags- Verbindungslehrer*innen, Sicherheitsbeauf- *innen dürfen dabei nicht eingerechnet wer- schulen in verpflichtender Form entspricht tragte, Drogenberatungslehrer*innen. den. Die Anrechnungen für Pädagogische die Anrechnungspauschale der Hälfte der Anrechnungen und Stundenermäßigungen Die Freistellungen für die Örtlichen Fachkräfte sind der VV Beschäftigung von Zahl der Vollzeitlehrer*innenfälle. Personalrät*innen dürfen nicht aus der An- Pädagogischen Fachkräften im Schuldienst zu Zusätzliche Anrechnungsstunden gelten für rechnungspauschale entnommen werden. entnehmen. Bei teilabgeordneten Lehrkräf- Gym und IGS im Aufbau, Sek. I als Schwer- (» siehe Personalrat) Sie richten sich nach ten sind die Stunden gemäß dem Einsatz an punktschule, für Förderschulen mit der Funk- dem LPersVG. Auch sonstige vom Bildungsmi- der jeweiligen Schule zuzurechnen. tion einer Stammschule für integrierte För- nisterium genehmigte Anrechnungsstunden Bei Förderschulen (G) wird für jede Klasse, dermaßnahmen und für besondere Aufgaben (Mentor*innen, Koordinator*innen für die die von einer oder mehreren Pädagogischen (Anlage Nr. 1.2.1, 1.2.6). Ausbildung der Lehramtsanwärter*innen, Fachkräften geleitet wird, eine Vollzeitkraft Mitarbeit in Schulversuchen oder fachdi- gerechnet. Verteilung der Anrechnungspauschale daktischen Kommissionen u.a.) werden Die so ermittelte Summe wird dann durch das Die Gesamtkonferenz beschließt die Grund- gesondert vergeben und dürfen nicht mit für die jeweilige Schulart geltende Regelstun- sätze für die Verteilung der Anrechnungspau- der schulinternen Anrechnungspauschale denmaß dividiert. Bei Integrierten Gesamt- schale. Von der Konferenz kann beispiels- verrechnet werden. schulen wird der Teiler 25 zu Grunde gelegt. weise der Grundsatz aufgestellt werden, Bei Realschulen plus und Förderschulen Anrechnungsstunden zu halbieren oder für A – C GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
8 zum Inhaltsverzeichnis einen geringeren Zeitraum als ein Schuljahr Anrechnungsstunden für die Wochenstunde (25 Minuten) aus der zu gewähren. Entlastungen, die durch eine Praktikant*innenbetreuung Lehrer*innenstundenzuweisung einsetzen frühere Entlassung der Schüler*innen von Für die Betreuung von Praktikant*innen im (§ 5 Abs. 1 LehrArbZVO). Abschlussklassen entstehen, sind zu berück- Orientierenden Praktikum beträgt die An- Für Grundschulen im sozialen Brenn- sichtigen. Eine gleichmäßige Verteilung der rechnung 0,02 Lehrer*innenwochenstunden punkt kann die Schulbehörde eine Anrech- Anrechnungspauschale auf alle Lehrer*innen pro Praktikant*in und Praktikumswoche. nungspauschale bis zu 3/10 der Zahl der ist unzulässig. Unter Beachtung der von der Wenn an einer Schule erstmals mindestens Vollzeitlehrer*innen gewähren. Gesamtkonferenz festgelegten Grundsätze eine Praktikantin/ein Praktikant betreut (z.B. Liste mit wichtigen Aufgaben der Schule) wurde, stehen der Schule im darauffolgenden Stundenermäßigungen bei und nach Erörterung mit dem ÖPR verteilt Schuljahr 0,5 Wochenstunden zur Verfügung. Altersermäßigung die Schulleitung die Anrechnungsstunden Diese werden mit den Wochenstundenantei- Die Bestimmungen für Altersermäßigung gel- im Einzelnen. Die Verteilung ist schriftlich len aus dem vergangenen, laufenden und den ten nicht für Lehrkräfte in Altersteilzeit und festzuhalten und die Gesamtkonferenz ist folgenden Schuljahren verrechnet, bis die 0,5 richten sich nach § 9 LehrArbZVO. Danach über die Verteilung zu unterrichten. WStd. verbraucht sind (VV Stundenanrech- wird Lehrkräften, die mindestens die Hälfte nungen für Ausbildungsschulen). des Regelstundenmaßes (ohne Berücksich- Anrechnungsstunden für tigung der Altersermäßigung) Unterricht er- Schulleitungen Anrechnungsstunden für teilen, mit Beginn des Schuljahres der letzten Für die nicht unterrichtlichen Tätigkei- Mentor*innen und schulische beiden Schuljahre vor Erreichen der gesetz- ten der Schulleitung (Schulleiter*innen/ Ausbildungsleiter*innen lichen Altersgrenze, eine Altersermäßigung Stellvertreter*innen) sowie für weitere Lei- Die Ausbildungspauschale errechnet sich von drei Wochenstunden gewährt, d.h. ab tungsaufgaben steht jeder Schule eine Ge- jeweils zum Unterrichtsbeginn eines jeden Beginn des Schuljahres, in dem das 64. Le- samtzahl von Anrechnungsstunden zur Ver- Schulhalbjahres je Zahl der Anwärter*innen. bensjahr vollendet wird. fügung. Diese werden von der Schulleiterin/ Sie beträgt je Anwärter*in an Gymnasien und Für Pädagogische Fachkräfte gelten die Re- dem Schulleiter im Benehmen mit den ande- Realschulen plus 0,75 WStd., an Grund- und gelungen der VV Beschäftigung von pädago- ren Schulleitungsmitgliedern entsprechend Förderschulen und Berufsbildenden Schulen gischen Fachkräften im Schuldienst. dem Umfang ihrer Aufgabenbereiche verteilt. 1,5 WStd. Ein Bruchteil unter 0,5 wird auf Die Verteilung sowie die Aufgabenzuordnung ganze WStd. aufgerundet. Über die Verteilung GEW-Meinung sollte in einem Protokoll festgehalten wer- entscheidet die Schulleitung. Die Verteilung Die GEW wird sich weiter einsetzen für den und ist dem ÖPR sowie dem Kollegium ist schriftlich festzuhalten. Die Mentor*innen • die Wiedereinführung der Anrechnungs- bekannt zu geben. Müssen Aufgaben we- sind vorrangig zu berücksichtigen. Der ÖPR pauschale für die Grundschule gen Erkrankung oder Pensionierung eines ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise • gleiche Anrechnungen und Anhebungen Mitglieds der Schulleitung kommissarisch zu beteiligen (VV Stundenanrechnung für der Stundenermäßigungen für alle Schul- übernommen werden, so stehen die Anrech- Ausbildungsschulen). arten und deren Schulleitungen nungsstunden in entsprechendem Umfang • Regelungen der Altersermäßigung ab dem weiter zur Verfügung. Sofern Lehrkräften, die Weitere Besonderheiten für 55. Lebensjahrund der Schwerbehinder- nicht der Schulleitung angehören, einzelne die Grundschule tenermäßigung Schulleitungsaufgaben übertragen werden Das betreute Frühstück wird mit 25 Minuten • Erhöhung der Anrechnungsstunden für (etwa bei der Stundenplanerstellung), kön- pro Woche auf die Lehrer*innenzuweisung Mentor*innen und fürLehrkräfte, die nen ihnen aus der Schulleitungsanrechnung angerechnet. Schulen, die das Angebot ei- Praktikant*innen betreuen – nicht aus der Anrechnungspauschale der nes Offenen Anfangs eingerichtet haben, • Erhöhung der Anrechnungsstunden für Schule – Anrechnungsstunden gewährt wer- können je Klasse bis zu einer halben Schulen mit besonderen Aufgaben und in Anrechnungen und Stundenermäßigungen den. sozialen Brennpunkten * Fundstellen Problemlösungen Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (Lehr- • Die Personalrätin widerspricht ihrem Schulleiter zu Recht. Die Freistellung für ArbZVO), GEW-Handbuch Nr. 395, GEW-In- den Örtlichen Personalrat darf nicht aus der Anrechnungspauschale der Schule fodienst B 2 | Landespersonalvertretungs- genommen werden. gesetz (LPersVG) | VV Beschäftigung von • Es kommt darauf an, welche Grundsätze die Gesamtkonferenz für die Verteilung Pädagogischen Fachkräften im Schuldienst, der Anrechnungspauschale beschlossen hat. GEW-Infodienst B 10, B 10.1 | VV Stunden- anrechnungen für Ausbildungsschulen, GEW- Handbuch Nr. 555 A – C GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
zum Inhaltsverzeichnis 9 Arbeits- und Gesundheitsschutz/ Betriebliches Gesundheitsmanagement Problem Steigende Arbeitsbelastungen, gesundheitsbeeinträchtigende Arbeitsbedingungen, Stress und Burnout nehmen in der Schule zu. Die Folgen sind hohe Fehlzeiten, Teilzeit wegen Überlastung oder gesundheitlicher Beeinträchtigung, begrenzte Dienstfähig- keit, Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit etc. Die Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verlangt für den Schulbereich, das Ziel „Gesund aufwachsen“ und das Ziel „Gesund leben und arbeiten“ anzusteuern. Der Örtliche Personalrat (ÖPR) und die Schulleitung verabreden, sich mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz intensiv zu befassen. Rechtsgrundlagen Die Schulleitung sowie der ÖPR können zur alle Hauptpersonalräte vertreten sind, On- Mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat Beratung und Unterstützung das Institut für line-Selbstchecklisten zur Durchführung der der Gesetzgeber eine einheitliche gesetzliche Lehrergesundheit und die Unfallkasse Rhein- Gefährdungsbeurteilung an Schulen. Auf der Regelung für Sicherheit und Gesundheits- land-Pfalz heranziehen. Grundlage der Ergebnisse der Online-Befra- schutz aller Beschäftigten bei der Arbeit ge- § 86 Landespersonalvertretungsgesetz gung des gesamten Kollegiums, der Online- schaffen. Es gilt auch für die Lehrkräfte und (LPersVG) listet im Einzelnen die Beteiligungs- Befragung zur Arbeitsschutz-Organisation Pädagogischen Fachkräfte in den Schulen. rechte und -pflichten des ÖPR auf (z.B. Hin- und ggf. einer Schulbegehung fertigt das IfL Der Arbeitgeber/Dienstherr ist verpflichtet, zuziehen bei Begehungen, Untersuchungen, ein Protokoll, das auch Hinweise für Maß- die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefähr- Besichtigungen und Besprechungen). nahmen enthält. Für die Umsetzung ist die dung für das Leben sowie die physische und Der ÖPR bestimmt mit bei Maßnahmen des Schulleitung zusammen mit dem Personalrat die psychische Gesundheit möglichst ver- Arbeits- und Gesundheitsschutzes einschließ- verantwortlich. mieden und bleibende Gefährdungen mög- lich der Erstellung von Arbeitsschutzprogram- Das IfL hat weitere Angebote zur Unter- lichst gering gehalten werden. Der Stand der men sowie Einzelreglungen, die, sei es auch stützung der Schulen und Studienseminare arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ist mittelbar, der Verhütung von Arbeitsunfäl- entwickelt, beispielweise Studientage zur zu berücksichtigen. Die Beteiligung der Be- len und Berufskrankheiten sowie dem Ge- Lehrergesundheit. Es kann die Federfüh- schäftigten ist gesetzlich verankert. sundheitsschutz dienen (§ 80 Abs. 2 Nr. 7 rung bei der Durchführung eines Betrieb- Der Präventionsauftrag der gesetzlichen Un- LPersVG). lichen Eingliederungsmanagements (BEM) fallversicherung wurde erheblich erweitert: Mit dem erweiterten Initiativrecht nach § 74 übernehmen. Es bietet einen Gesundheits- Arbeits- und Gesundheitsschutz/Betr. Gesundheitsmanagement Von der Verhütung von Arbeitsunfällen und Abs. 3 LPersVG besteht die Chance, dass Check-Up und leistet die Arbeitsmedizinische Berufskrankheiten zur Vorbeugung aller ar- der ÖPR Maßnahmen nach § 80 Abs. 2 Nr. 7 Vorsorge. Schulische Mitarbeiter*innen kön- beitsbedingten Gesundheitsgefahren. LPersVG beantragen kann, die bei Ablehnung nen eine arbeitsmedizinische Sprechstunde Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Ar- durch die Schulleitung im Stufenverfahren wahrnehmen. Nach Kontaktaufnahme und beitgeber/Dienstherrn alle arbeitsbedingten durchgesetzt werden können. Terminvergabe kann sich die Lehrkraft bzw. Gefährdungen präventiv zu vermeiden bzw. Die Umsetzung der gesetzlichen Verpflich- die Pädagogische Fachkraft dort individuell zu minimieren. Nach § 5 ArbSchG sind die tung ging das Bildungsministerium bisher beraten lassen und es können Schritte fest- mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu nur sehr zögerlich an. gelegt werden zur Verbesserung der arbeits- ermitteln, die Maßnahmen zur Vermeidung Gemäß 2.13 in der Dienstordnung für Lehr- medizinischen Situation. Der Datenschutz festzulegen sowie diese auf ihre Wirksamkeit kräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter an und das Arztgeheimnis sind gewährleistet. hin zu überprüfen. § 6 verpflichtet dazu, die öffentlichen Schulen (DO-Schulen) ist aus- Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die drücklich festgeschrieben, dass die Schullei- IfL Unterstützungsleistungen anbietet und durchzuführenden Maßnahmen und deren tung für die Sicherheit und die Gesundheit diese weiterentwickelt. Letztlich sind die Wirksamkeit zu dokumentieren. in der konkreten Schule verantwortlich ist. Schul- und die Seminarleitung (neben dem Die Gefährdungsbeurteilung hat sich sowohl 2011 beauftragte das Bildungsministerium ÖPR) für das betriebliche Gesundheitsma- auf den sicherheitstechnischen Bereich als (mit Zustimmung der schulischen Hauptper- nagement, den Arbeits- und Gesundheits- auch auf die psycho-sozialen Belastungen zu sonalräte) das Institut für Lehrergesundheit schutz sowie die Prävention verantwortlich beziehen (§ 5 Abs. 3 ArbSchG). (IfL) mit der arbeitsmedizinischen und der und in der Pflicht, diese im Schulalltag zu Die Pflicht zur Umsetzung des Arbeitsschutz- sicherheitstechnischen Betreuung aller verankern. gesetzes liegt sowohl beim Bildungsministe- Mitarbeiter*innen im staatlichen Schuldienst rium als auch bei der Schulleitung sowie beim in Rheinland-Pfalz. Schulträger. Die Schulleitung ist primär für Seitdem entwickelt das Institut unter Betei- die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. ligung des Arbeitsschutzausschusses, in dem A – C GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
10 zum Inhaltsverzeichnis GEW-Meinung * Fundstellen • Das Bildungsministerium als Arbeitgeber/Dienstherr der Lehrkräfte und der Pädagogischen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), GEW-Info Fachkräfte in Rheinland-Pfalz muss sicherstellen, dass es den Arbeits- und Gesundheits- dienst B 5 | Arbeitssicherheitsgesetz | schutz als seine Pflichtaufgabe umfassend wahrnimmt und ihn auch jeder Schule und Präventionsgesetz | VO zur Arbeitsmedizi- jedem Seminar als Dienstaufgabe zuordnet. nischen Vorsorge | Landespersonalvertre- • Für den Schulbereich wurde in 2.13 der DO-Schulen eine verbindliche Festlegung getroffen. tungsgesetz (LPersVG) | Institut für Lehrer- • Die zeitlichen und finanziellen Mittel sind bereitzustellen, damit sich die Schul- und Se- gesundheit (www.unimedizin-mainz.de/ifl/ minarleitungen sowie die Örtlichen Personalräte zum Thema Arbeits- und Gesundheits- startseite.html) | Pädagogisches Landesins- schutz, betriebliches Gesundheitsmanagement umfassend fortbilden. titut, Projektgruppe Berufszufriedenheit und • Referent*innen, Moderator*innen, Mediator*innen, Geldmittel und Anrechnungsstunden Gesundheit | Unfallkasse Rheinland-Pfalz in sind zur Verfügung zu stellen, damit Schulen und Studienseminare Maßnahmen, die im Andernach (www.ukrlp.de) | Dienstordnung Gefolge von Gefährdungsbeurteilungen erforderlich sind (z.B. Supervision und Coaching) für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schul- durchführen können sowie gesundheitsgefährdende Arbeitsverhältnisse geändert werden. leiter an öffentlichen Schulen (DO-Schulen), • Die Fahrtkosten, die bei der Inanspruchnahme der arbeitsmedizinischen Sprechstunde GEW-Handbuch Nr. 120, GEW-Infodienst A 9 entstehen, sind vom Dienstherrn zu tragen, wie auch die Hilfsmittel bereit zu stellen, die aufgrund der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchungen erforderlich sind. • Lehrkräfte sollten zu Fachkräften für Arbeitssicherheit weiterqualifiziert und teilfreigestellt werden, damit sie den Schulen zur Unterstützung und Beratung zur Verfügung stehen. Aufsicht Grundsätze der Aufsichtsführung Da es in der Schulpraxis unmöglich ist, eine nennahverkehr) auf dem Schulgelände bzw. Aufsicht in der Schule hat den Zweck, ständige unmittelbare Beaufsichtigung zu grenzt unmittelbar daran an, wird auch dort Schüler*innen „vor Schaden zu bewahren, gewährleisten, kommt es darauf an, Maßnah- Aufsicht geführt. Benachbarte Schulen, die aber auch zu verhindern, dass andere durch men zu treffen, die Schüler*innen das Gefühl dieselbe Haltestelle nutzen, sollen die Auf- sie einen Schaden erleiden“ (VV Aufsicht in vermitteln, nicht unbeaufsichtigt zu sein. sicht so verabreden, dass die Aufsichtsfüh- Schulen). Dazu müssen Lehrkräfte ihre Auf- renden einer Schule jeweils die Aufsicht für sichtspflicht präventiv wahrnehmen, indem Umfang der Aufsicht Schüler*innen dieser Schulen gewährleisten. sie Vorkehrungen und Maßnahmen treffen Aufsicht wird grundsätzlich während des Findet der Sportunterricht an einer Sport- bzw. mit Schüler*innen Verhaltensregeln Unterrichts, der Pausen und Schüler*innen- stätte außerhalb des Schulgeländes statt, gilt vereinbaren, die Gefährdungen nach Mög- Freistunden, auf Unterrichtsgängen und der Weg dorthin als Schulweg und muss nicht lichkeit ausschließen. Die aktive Aufsichtsfüh- Klassenfahrten, während der Teilnahme an beaufsichtigt werden, wenn der Unterricht rung richtet sich nach dem Ausmaß bestimm- sonstigen schulischen Veranstaltungen und dort mit der ersten Stunde beginnt. Entspre- ter Gefahren und reicht von Belehrungen, an Unterrichtsveranstaltungen außerhalb der chend wird verfahren, wenn der Unterricht über die Kontrolle der Befolgung von An- Schule ausgeübt. Dabei gilt die Aufsichts- an diesem Tag dort mit der letzten Stunde ordnungen bis hin zum aktiven Eingreifen pflicht auch für den Hin- und Rückweg, nicht für die Lerngruppe endet. Dagegen muss bei erkennbarem Fehlverhalten. jedoch, wenn Schüler*innen unbemerkt und der Weg zwischen Schule und Sportstätte Maßstäbe für die Aufsichtsführung sind unerlaubt das Schulgelände verlassen. Der (Unterrichtsweg) grundsätzlich durch eine neben den örtlichen Gegebenheiten und Weg zur und von der Schule liegt im Verant- Aufsichtsperson begleitet werden. Dies gilt möglichen Gefahren auch das Alter und wortungsbereich der Eltern. auf jeden Fall bis einschließlich der Klas- der Entwicklungsstand von Kindern und Ju- Aufsicht erstreckt sich darüber hinaus auf sen fünf und sechs. Für Schüler*innen der gendlichen. Zusätzlich sollten ihr natürliches einen angemessenen Zeitraum vor Beginn Klassen sieben und acht kann es nach ent- Bedürfnis nach Spiel- und Bewegungsfrei- und nach Ende schulischer Veranstaltungen sprechender Unterweisung und einer Ein- räumen sowie das Erziehungsziel, die wach- bzw. des Unterrichts. Eine Aufsicht von ca. verständniserklärung der Sorgeberechtigten Aufsicht sende Fähigkeit zu selbstständigem und ver- 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn ist als aus- ermöglicht werden, auch ohne unmittelbare antwortungsbewusstem Handeln zu fördern, reichend anzusehen. Nach Beendigung des Beaufsichtigung den Weg zwischen Schule berücksichtigt werden. Schulbetriebs findet eine schulische Aufsicht und Sportstätte in Kleingruppen zurückzule- Übrigens: Auch volljährige Schüler*innen un- auf dem Schulgrundstück nicht mehr statt. gen. Ab der Klassenstufe neun überwiegt das terliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht Liegt allerdings eine Schulbushaltestelle oder Zutrauen in die Selbstverantwortlichkeit der der Schule. Haltestelle des ÖPNV (Öffentlicher Perso- Schüler*innen. Im Schreiben der ADD heißt A – C GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
zum Inhaltsverzeichnis 11 es an dieser Stelle: Ab Klassenstufe 9 erhalten die Schüler*innen keine Anweisung mehr, in Kleingruppen zu gehen. Sie können allein gehen und werden nicht mehr beaufsichtigt. Finden nachmittags Unterricht, AGs oder an- dere Schulveranstaltungen statt und können Schüler*innen über Mittag nicht nach Hause gehen, muss ihnen ein Aufenthaltsraum zur Verfügung stehen. An Grundschulen ist dort eine zusätzliche Beaufsichtigung erforderlich. In Ganztagsschulen wird auch während der Mittagspause Aufsicht geführt. Die Auf- sichtszeit einer Lehrkraft, z.B. während des gemeinsamen Mittagessens, wird dabei zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung ange- rechnet. Bei vorzeitigem Unterrichtsschluss sind Schüler*innen der Klassen 1 – 8 bis zum Ende des laut Stundenplan vorgesehenen Unterrichts zu beaufsichtigen, es sei denn, die Sorgeberechtigten haben sich zu Beginn des Schuljahres schriftlich damit einverstanden erklärt, dass ihre Kinder das Schulgelände gen werden. Zur Vermeidung unmittelbar sichtspflicht schuldhaft verletzt wurde. Erst auch vorzeitig verlassen dürfen. Auch bei Ver- drohender Gefahren oder Schäden können bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit anstaltungen der Schüler*innenvertretung jedoch auch sie Aufsichtsmaßnahmen er- oder Vorsatz kann die Lehrkraft in Regress (SV) besteht für die Schule grundsätzlich greifen. genommen werden. Bei Nichtbeachtung Aufsichtspflicht. Ältere Schüler*innen (ab Auf der Grundlage von „Personalmanage- von Vorschriften sind dienstrechtliche Kon- 16 Jahren) können aber im Einvernehmen ment im Rahmen erweiterter Selbstständig- sequenzen möglich. Wird die Verletzung der mit der SV von der Schulleitung mit der keit von Schulen (PES)“ sind auch außerschu- Aufsichtspflicht durch ein Gericht festgestellt, Aufsichtsführung beauftragt werden. In lische Lehr-, Fach- und Betreuungskräfte im sind auch strafrechtliche Folgen denkbar. begründeten Fällen kann eine Sitzung der Rahmen der von ihnen gestalteten Angebote Mit dem satzungsgemäßen GEW-Beitrag ist SV zeitweise auch ohne die Anwesenheit zur Aufsicht verpflichtet. Dies erfordert aller- die GEW-Berufshaftpflichtversicherung ver- einer Lehrkraft durchgeführt werden. Die dings, dass die einstellende Schule solche bunden. Ihre Hauptaufgabe ist die gegen das Verbindungslehrer*innen sind in der Regel Beschäftigte auf diese Aufgabe vorbereitet GEW-Mitglied erhobenen Regressansprüche von der Pausenaufsicht sowie von den Auf- und sie über mögliche Gefährdungen, über des Dienstherrn oder Arbeitgebers zu prüfen, sichten vor und nach dem Unterricht frei- schulinterne Regelungen und vereinbarte berechtigte Ansprüche zu befriedigen und gestellt, damit sie die ihnen übertragenen Verhaltensregeln informiert. unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen. Aufgaben wahrnehmen können. Haftung Fortbildung in Erster Hilfe Weitere Aufsichtspersonen Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann Verantwortlich für die durchzuführenden Neben Schulleitung und Lehrkräften können dienstrechtliche, strafrechtliche oder ver- Maßnahmen ist die Schulleitung. Der Bun- auch Eltern oder ältere Schüler*innen mit der mögensrechtliche Folgen haben. Zunächst desgerichtshof (BGH) hat 2019 entschieden, Aufsicht betraut werden. Hausmeister*innen haftet jedoch der Dienstherr für einen ent- dass für Sport eine Fortbildung in Erster Hilfe können grundsätzlich nicht dazu herangezo- standenen Schaden, auch wenn die Auf- im Rahmen der Dienstpflicht erforderlich ist. GEW-Meinung * Fundstellen Die GEW ist der Ansicht, dass sich die Aufsichtspflicht nur auf das Schulgelände und die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterin- schulischen Veranstaltungen beschränken sollte. Sie hält insbesondere die Aufsicht an von nen und Schulleiter an öffentlichen Schu- der Allgemeinheit genutzten Haltestellen des ÖPNV für problematisch. len (DO-Schulen), GEW-Handbuch Nr. 120, Beschäftigte sollten eine Rechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Allen GEW-Infodienst A 9 | VV Aufsicht in Schulen, Aufsicht Lehrkräften wird empfohlen, an der Ausbildung in Erster Hilfe teilzunehmen. Für GEW- GEW-Handbuch Nr. 30, GEW-Infodienst C 1 Mitglieder sind die Berufshaftpflicht und der gewerkschaftliche Rechtsschutz im Mitglieds- | Schülervertretungen, GEW-Handbuch Nr. beitrag enthalten. Darüber hinaus bietet die GEW ihren Mitgliedern persönliche Beratung. 680 | Organisatorische und personalrecht- liche Handreichungen für Schulleitungen und Lehrkräfte, ADD vom 26.11.2019 bzw. aktuelle Fassung A – C GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
12 zum Inhaltsverzeichnis Beihilfe Anstelle des bei den Arbeitnehmer*innen • berechtigte Ehegatt*innen 70% • Für Beihilfeberechtigte ist die Direktab- zu zahlenden Arbeitgeber*innenbeitrages • ein berechtigtes Kind sowie Waisen 80 % rechnung zwischen der Beihilfestelle und zahlt das Land für Beamt*innen Beihilfen zu • Berechtigte mit zwei und mehr Kindern zugelassenen Krankenhäusern über Bei- den Aufwendungen im Krankheits-, Pflege-, 70 % hilfe für stationäre Krankenhausleistun- Geburtsfall sowie für die Säuglings- und Klein- gen zulässig. Beihilfeberechtigte müssen kinderausstattung, in Fällen des nicht rechts- Private Krankenversicherung (PKV) oder einen Antrag auf Direktabrechnung vorab widrigen Schwangerschaftsabbruchs und bei ggf. Verbleib in der Gesetzlichen Kran- stellen, die Beihilfestelle wird damit er- nicht rechtswidriger Sterilisation sowie für kenkasse (GKV) bei der Verbeamtung? mächtigt, die Beihilfe unmittelbar an das Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und In Rheinland-Pfalz müssen Beamt*innen die Krankenhaus zu zahlen. Beihilfeberechtigte zur Früherkennung von Krankheiten. Die Kosten als freiwillig Versicherte in der GKV zu erhalten einen Beihilfebescheid. Höhe und der Umfang der Leistungen des 100% aus eigener Tasche zahlen. Eine Kos- • Sanatoriumsaufenthalt und Heilkur müs- Dienstherrn sind in der Beihilfenverordnung tenbeteiligung gibt es bisher nicht. Die GEW sen vor Antritt der Behandlung durch die (BVO) geregelt. Die Beihilfe hat ergänzende setzt sich für die Wahlfreiheit ein! Beihilfestelle genehmigt werden. Darü- Funktion neben der Eigenvorsorge in einer ber hinaus ist die Beurlaubung durch die privaten Krankenkasse, wobei ein Kranken- In welchen Fällen gibt es Beihilfe? Dienststelle erforderlich (» siehe Beihilfe kassentarif individuell zu prüfen ist, der einen Beihilfefähig sind die notwendigen Auf- bei Kur und Sanatorium). durch die Beihilfe nicht gedeckten Anteil der wendungen in angemessenem Umfang bei • Die Belege werden bei der Beihilfestelle Kosten versichert, damit eine nahezu 100 %- Krankheitsfällen (auch Heilkuren, Sanatori- eingescannt und anschließend vernichtet. Erstattung der anfallenden Kosten erreicht umsaufenthalten und Anschlussheilbehand- • Bei einer Krankenbehandlung im Ausland werden kann. lungen), bei Geburten, für Maßnahmen der gilt, dass außerhalb der Bundesrepublik Gesundheitsvorsorge und zur Früherkennung entstandene Aufwendungen nur bis zu der Für wen wird Beihilfe gewährt? von Krankheiten sowie bei dauernder Pfle- Höhe beihilfefähig sind, wie sie in der Bun- • Beamt*innen gebedürftigkeit. desrepublik entstanden und beihilfefähig • für Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner Für die Angemessenheit der ärztlichen gewesen wären. Ausnahmen gibt es für *innen, bei Ehen bzw. Lebenspartnerschaf- und zahnärztlichen Leistungen gelten die innerhalb der Europäischen Union entstan- ten, die vor dem 01.01.2012 geschlossen Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) bzw. dene Aufwendungen. Eine Auslandskran- wurden, soweit die Einkünfte im zweiten für Zahnärzte (GOZ). Für Leistungen von kenversicherung ist für Reisen ins Ausland Kalenderjahr vor der Stellung des Beihil- Heilpraktiker*innen wird Beihilfe bis zur Höhe zu empfehlen. feantrags 20.450,- € nicht überstiegen. Bei der Höchstbeträge geleistet, die zwischen • Die Beihilfefähigkeit bei Aufwendungen in Ehen bzw. Lebenspartnerschaften, die seit den Heilpraktiker*innenverbänden und dem Rechnungen und Rezepten erlischt zwei dem 01.01.2012 geschlossen wurden, ist Bundesministerium des Innern vereinbart Jahre nach der ersten Ausstellung (BVO die Grenze bei 9.168,- € (Steuerrechtlicher wurden. Zu der BVO gehören Anlagen. § 64). Grundfreibetrag nach § 32a, Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz 2019) Was ist zu beachten? Was ist die Kostendämpfungs • für Kinder, wenn sie im Familienzuschlag • Rechnungen und Rezepte müssen inner- pauschale? berücksichtigungsfähig sind halb von zwei Jahren beim Landesamt Die Beihilfe wird je Kalenderjahr, in dem die für Finanzen (LfF), Beihilfestelle Koblenz, Aufwendungen in Rechnung gestellt wurden, Beamt*innen, die wegen einer Beurlaubung eingereicht werden. Auf den Rechnungen um die Kostendämpfungspauschale gekürzt. länger als 30 Tage keine Dienst-, Amts- oder muss das Datum der Behandlung (auch Diese hat folgende Höhe: Anwärter*innenbezüge erhalten (unbezahl- bei Krankengymnastik und Massage) an- ter Urlaub), erhalten keine Beihilfe. gegeben sein. Beamt*innen, die nach § 76 Landesbeamten- • Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus Kostendämpfungs- Besoldungsgruppen pauschale gesetz (LBG) beurlaubt sind, können unter und damit verbundene Chefarztbehand- A 9 – A 11 150 € gewissen Voraussetzungen Leistungen der lungen werden nur erstattet, wenn freiwillig A 12 – A 15 300 € Krankheitsfürsorge – entsprechend den Be- ein monatlicher Beitrag von 26 € geleistet stimmungen der BVO – erhalten nach § 76 wird, der bei der Überweisung der Bezüge A 16 – B 3 450 € Abs. 2 LBG. einbehalten wird. Dabei muss jedoch vor ab B 4 600 € bzw. 750 € Beihilfe Beginn der Behandlung eine Wahlleis- In welcher Höhe wird Beihilfe gezahlt? tungsvereinbarung mit dem Krankenhaus Die Beihilfe beträgt für: und den Mediziner*innen abgeschlossen Je Kind vermindert sich die Kostendämp- • Beihilfeberechtigte 50 % worden sein, die von Patient*innen und fungspauschale um 40 €. Die Beträge • berechtigte Versorgungsempfänger den Leistungserbringer*innen zu unter- werden bei Teilzeitbeschäftigung im glei- *innen 70 % schreiben ist. chen Verhältnis wie die Arbeitszeit ge- A – C GEW Rheinland-Pfalz | Arbeitsplatz Schule 2020
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