Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan "GE Eckfeld", Gemeinde Rott am Inn, Landkreis Rosenheim Relevanzprüfung zur speziellen ...

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Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan "GE Eckfeld", Gemeinde Rott am Inn, Landkreis Rosenheim Relevanzprüfung zur speziellen ...
Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde
Rott am Inn, Landkreis Rosenheim

Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und
Zauneidechsenkartierung

11.12.2021

Auftraggeber:
WÜSTINGER RICKERT
Architekten und Stadtplaner PartGmbB
Nußbaumstr. 3, 83112 Frasdorf

Auftragnehmer:

Steil Landschaftsplanung
Ingenieurbüro für Landschaftsökologie und Naturschutzfachplanung
Bearbeitung: Julia Steil M. Sc. Ingenieurökologie und Umweltplanung
www.steil-landschaftsplanung.de
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Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

Inhalt
1     Anlass und Aufgabenstellung .................................................................................................................. 4
2     Charakterisierung des Plangebiets und seiner näheren Umgebung ....................................................... 4
3     Beschreibung des Vorhabens .................................................................................................................. 6
4     Prüfungsablauf der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) gemäß LfU (2020) ....................... 6
5     Datengrundlagen ..................................................................................................................................... 8
6     Darstellung der Planungsrelevanz der saP-relevanten Arten.................................................................. 9
    6.1      Säugetiere ........................................................................................................................................ 9
      6.1.1          Beschreibung der potentiell betroffenen Arten...................................................................... 9
      6.1.2          Vermeidungsmaßnahmen und weiteres Vorgehen .............................................................. 10
      6.1.3          Prognose über zu erwartende Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BnatSchG ................................. 10
    6.2      Vögel .............................................................................................................................................. 11
      6.2.1          Beschreibung der potentiell betroffenen Arten.................................................................... 11
      6.2.2          Vermeidungsmaßnahmen und weiteres Vorgehen .............................................................. 12
      6.2.3          Prognose über zu erwartende Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BnatSchG ................................. 12
    6.3      Reptilien ......................................................................................................................................... 13
      6.3.1          Beschreibung der potentiell betroffenen Arten.................................................................... 13
      6.3.2          Vermeidungsmaßnahmen ..................................................................................................... 14
      6.3.3          Prognose über zu erwartende Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG ................................. 14
    6.4      Sonstige prüfungsrelevante Arten ................................................................................................. 14
7     Zusammenfassung ................................................................................................................................. 15
8     Literatur ................................................................................................................................................. 16
9     Anhang: Prüfungsrelevantes Artenspektrum gemäß LfU für das TK-Blatt 8038 (Rott a. Inn)............... 18
10 Fotodokumentation............................................................................................................................... 24

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Abbildungen
Abbildung 1: Lage des Plangebietes (roter Kreis). (Quelle: Topographische Karte - FIS-Natur Online) ......... 5
Abbildung 2: Untersuchungsgebiet (rot umrandet). (Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung,
bearbeitet)....................................................................................................................................................... 5
Abbildung 3: Transekt zur Reptilienkartierung (gelbe Linie). ........................................................................ 14
Abbildung 4: Blick auf das Plangebiet von Norden aus. ................................................................................ 24
Abbildung 5: Blick von Westen auf die nördlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen mit
Intensivgrünland und Brennessel-Saum sowie Gewerbeflächen.................................................................. 24
Abbildung 6: Blick von Norden auf den Westrand des Plangebietes mit angrenzendem Gehölzstreifen. ... 25
Abbildung 7: Blick von Osten auf den Südrand des Plangebietes mit angrenzender Ackerfläche. .............. 25
Abbildung 8: Blick von Süden auf den Ostrand des Plangebietes mit angrenzendem Intensivgrünland. .... 25
Abbildung 9: Dichter Brennessel- und Grassaum im Norden. ...................................................................... 25
Abbildung 10: Begrünter Materialhaufen nördlich des Plangebietes. .......................................................... 25
Abbildung 11: Saum entlang der Nordgrenze des Plangebietes am 24.05.2021. ......................................... 25
Abbildung 12: Saum entlang der Westgrenze des Plangebietes am 24.05.2021.......................................... 25

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1            Anlass und Aufgabenstellung
Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Erläuterungen
zum Prüfungsablauf, s. Kap. 4) ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „GE Eckfeld“ der Gemeinde Rott am
Inn, Landkreis Rosenheim. Es wird abgeschätzt, ob durch die geplante Maßnahme mit Verstößen gegen die
Verbote des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der europäischen Vogelarten sowie der Arten
des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu rechnen ist. 1

2            Charakterisierung des Plangebiets und seiner näheren Umgebung
Das Plangebiet befindet sich im Gemeindegebiet Rott am Inn, Landkreis Rosenheim. Es hat eine Fläche von
ca. 3,6 ha und wird landwirtschaftlich genutzt (2020: Maisanbau). Im Norden schließt ein ca. zwei Meter
breiter Saum die Fläche ab. Dieser ist im östlichen Bereich von Brennessel (Urtica dioica) und im westlichen
Bereich grasdominiert. An diesen Saum grenzen nördlich Gewerbeflächen an. Westlich wird das Plangebiet
durch einen Feldgehölzstreifen von der angrenzenden an Gewerbe- und Wohnbebauung getrennt. Dieses
Feldgehölz besteht aus den folgenden einheimischen Arten: Feldahorn (Acer campestre), Spitzahorn (Acer
platanoides), Gemeine Hasel (Corylus avellana), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Brombeere (Rubus
spec.) und Landreitgras (Calamagrostis epigejos). Im Süden und Osten des Plangebietes befinden sich
Ackerflächen und Intensivgrünland, ca. 280 m östlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße B15.
Das Plangebiet liegt im Naturraum „Voralpines Moor- und Hügelland“ (Nr. D66 nach Ssymank, siehe
FisNatur) und damit in der kontinentalen biogeographischen Region. Es befindet sich im Bereich des TK-
Blattes 8038 (Rott am Inn) und liegt weder in einem Schutzgebiet noch auf einer Fläche der
Flachlandbiotopkartierung. Ca. 400 m östlich des Plangebietes beginnt das FFH-Gebiet „Innauen und
Leitenwälder“ (Nr. 7939-301.01) mit dem Landschaftsschutzgebiet LSG-00006.01 (Schutz von
Landschaftsteilen im Bereich der Griesstätter Brücke, Gemarkung Feldkirchen, Griesstätt, Holzhausen,
Ramerberg), das ab ca. 1,7 km nordöstlich des Plangebietes mit dem Vogel- bzw. Naturschutzschutzgebiet
„Vogelfreistaette Innstausee bei Attel und Freiham“ (Nr. 7939-401 bzw. NSG-00163.01)) zusammenfällt.
Etwa 2 km westlich des Plangebietes beginnt das FFH-Gebiet „Rotter Forst und Rott“ (Nr. 8038-371.01),
dass das Landschaftsschutzgebiet LSG-00010.01 (Schutz des sog. "Weitfilz" in der Staatswaldunterabteilung
I 1f Jägerwald) beinhaltet. Ca. 1,2 km südwestlich des Plangebietes liegt das Trinkwasserschutzgebiet „Rott
am Inn“ (Nr. 2210803800109). Etwa 50 m nördlich des Plangebietes beginnt die biotopkartierte Fläche
„Naßwiesenbrachen nördlich von Lengdorf“ (Nr. 8038-0144), die zwei schmale, meist seggenreiche
Nasswiesenreste im Bereich einer wasserzügigen Hangkante und einer Geländemulde beinhaltet. Ca. 200
m westlich des Plangebietes liegen die biotopkartieren „Gehölze entlang der Bahnlinie Rosenheim-
Wasserburg zwischen Leiten und Feldkirchen“ (Nr. 8038-0143) mit Hecken und linienhaften Feldgehölzen
entlang der Gleise.

1
 Auch die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG aufgeführten „Verantwortungs“-Arten (§ 44
Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) sind im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen. Jedoch müssen
diese Arten erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit bestimmt werden. Erst dann können diese Arten in das prüfungsrelevante
Artenspektrum einbezogen werden.

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Abbildung 1: Lage des Plangebietes (roter Kreis). (Quelle: Topographische Karte - FIS-Natur Online)

Abbildung 2: Untersuchungsgebiet (rot umrandet). (Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung, bearbeitet).

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3            Beschreibung des Vorhabens
Im Plangebiet ist gewerbliche Nutzung vorgesehen. Dadurch kommt es zur Versiegelung von Flächen.
Gehölzfällungen sind nicht erforderlich. In den westlichen Gehölzstreifen wird nicht eingegriffen.

4            Prüfungsablauf der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
             gemäß LfU (2020)
Die Vorgaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sehen zunächst eine Relevanzprüfung (1. Schritt)
vor. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass saP-relevante Arten vom Vorhaben potentiell in der ein oder
anderen Weise betroffen sind, muss eine Bestandserhebung der potentiell betroffenen Arten durchgeführt
werden (2. Schritt). Die Ergebnisse dieser Erhebung werden dann der (eigentlichen) artenschutzrechtlichen
Prüfung (Prüfung der Verbotstatbestände) gemäß § 44 BNatSchG zugrunde gelegt.

1. Schritt: Relevanzprüfung

Die saP-relevanten Tier- und Pflanzenarten
In Bayern kommen 386 Vogelarten (Brut- und Gastvogelarten) als wildlebende, heimische Vogelarten im
Sinne des Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie vor. Darunter sind viele weit verbreitete Arten ("Allerweltsarten"),
bei denen in der Regel davon ausgegangen werden kann, dass durch Vorhaben keine relevanten
Beeinträchtigungen dieser Arten zu erwarten sind, da die ökologische Funktion der von einem Vorhaben
betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird und
durch Vorhaben auch keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes erfolgt. Dennoch gilt für diese Arten
das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) z. B. im Hinblick auf Gehölzfällungen. Es verbleiben folgende
saP-relevanten Vogel-Arten:
     -    RL-Arten Deutschland (2008) und Bayern (2003) ohne RL-Status "0" (ausgestorben oder
          verschollen) und RL-Status "V" (Arten der Vorwarnliste)
     -    Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
     -    Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL
     -    Streng geschützt nach BArtSchVO
     -    Koloniebrüter
     -    Arten, für die Deutschland oder Bayern eine besondere Verantwortung tragen.
     -    Arten mit kollisionsgeneigtem Verhalten, die nicht flächendeckend verbreitet sind.
Ferner zählen zu den saP-relevanten Arten alle 94 Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der europäischen
FFH-Richtlinie (FFH = Flora-Fauna-Habitat).

Das projektspezifische Artenspektrum kann wie folgt eingegrenzt („abgeschichtet“) werden:
(A) Mittels der Online-Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) kann das
prüfungsrelevante Artenspektrum nach Naturraum, Landkreis oder TK25-Blatt abgefragt werden. (Die
vollständige Liste der prüfungsrelevanten Arten findet sich im Anhang.)

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(B) Im nächsten Schritt werden alle Arten ausgeschlossen, für die im Untersuchungsgebiet keine geeigneten
Existenzbedingungen gegeben sind (Kriterium L = Lebensraum). Dafür wird eine Habitatstruktur-Kartierung
durchgeführt, um potentielle Habitate der relevanten Arten zu identifizieren. Eine Art wird grundsätzlich
als prüfungsrelevant erachtet, wenn sich das Untersuchungsgebiet als faktisches (Kriterium NW = Art wurde
nachgewiesen) oder potentielles (Kriterium PO = Existenzbedingungen sind gegeben) Habitat erweist
(Kriterium F/R: Fortpflanzung-/Ruhestätte; Kriterium N/J: Nahrungs-/Jagdhabitat). Zudem werden Arten
berücksichtigt, die aufgrund direkter biotischer Interaktionen oder indirekter Wechselwirkungen für die
Existenz der zu prüfenden Arten wesentlich sind.
(C) In einem dritten Schritt werden die Arten ausgeschlossen, bei denen keine Empfindlichkeit gegenüber
den (bau-, anlage- und/oder betriebsbedingten) Wirkungen des Vorhabens anzunehmen ist.
„Empfindlichkeit“ ist gegeben, wenn durch die Realisierung des Vorhabens artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände („Schädigung“, „Tötung“, „Störung“, s. u.) ausgelöst werden.
Das Ergebnis dieses Abschichtungsprozesses ist eine Artenliste, die nur noch die Arten enthält, die (a) im
Planungsraum vorkommen können und (b) gegenüber Wirkungen des Vorhabens empfindlich reagieren
könnten: die für das jeweilige Vorhaben prüfungsrelevanten Arten. Diese sind in den Tabellen des Anhang
1 fett markiert.
Wenn sich nach diesem Arbeitsschritt zeigt, dass entsprechend der einzelnen Prüfschritte nicht mit
relevanten Arten zu rechnen ist, sind alle weiteren Schritte (Bestanderfassung) entbehrlich. Kann jedoch
nicht ausgeschlossen werden, dass eine oder mehrere Arten empfindlich auf das Vorhaben reagieren, sind
Bestandserhebungen der betroffenen Arten notwendig.

2. Schritt: Bestandserfassung am Eingriffsort
Für die im Rahmen der Relevanzprüfung (1. Schritt) bestimmten Arten, muss untersucht werden, ob sie im
Wirkungsbereich des Vorhabens tatsächlich vorkommen und in welchem Umfang sie betroffen sind. Lassen
sich gewisse Unsicherheiten aufgrund verbleibender (methodisch bedingter) Erkenntnislücken nicht
ausschließen, können im Zweifelsfall worst-case-Betrachtungen angestellt werden.

Prüfung der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
Für die in den ersten beiden Schritten als saP-relevant erkannten Arten erfolgt die Prüfung der
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG. Dabei ist für jede Art zu prüfen, ob durch das
Vorhaben gegen die folgenden Verbote verstoßen wird:
     1. Es ist verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
        zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
        beschädigen oder zu zerstören. (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) („Tötungs- und Verletzungsverbot“)

     2. Es ist verboten, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
        während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
        erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Zustand der
        lokalen Population einer Art verschlechtert. (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) („Störungsverbot“)

     3. Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders
        geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 Abs. 1 Nr. 3

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          BNatSchG). Zu den Fortpflanzungs- und Ruhestätten zählen z. B. Balz-, Paarungs-, Schlaf-, Mauser-
          und Rasthabitate. („Schädigungsverbot“)

     4. Es ist verboten, wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre
        Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu
        zerstören. (§ 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG) („Schädigungsverbot“)
Ein Verstoß gegen 3. und 4. liegt vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (der Tiere) bzw. Standorte (der Pflanzen) im räumlichen Zusammenhang
nicht mehr erfüllt wird. Neben dem Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (von Tieren) bzw.
Standorten (von Pflanzen) kann auch die Beeinträchtigung von Nahrungshabitaten sowie anderer
wesentlicher biotischer wie abiotischer Wechselwirkungen zu Verstößen gegen die Zugriffsverbote führen,
wenn diese für die Art existenznotwendig sind. (BfN 2011)
Mithilfe geeigneter Maßnahmen können Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote abgewendet
werden. Neben herkömmlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (z. B. Änderungen bei der
Projektgestaltung, Bauzeitenbeschränkung) gestattet § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG darüber hinaus die
Durchführung von sogenannten "vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen" (CEF-Maßnahmen, continuous
ecological functionality measures). CEF-Maßnahmen können zur Sicherung der ökologischen Funktionen
betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren bzw. Standorte von Pflanzen (§ 44 Abs. 5 Satz 2,
Satz 4 BNatSchG) festgesetzt werden.
Ist schließlich ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG unvermeidbar, kann eine Ausnahme von Verboten
bei der Höheren Naturschutzbehörde (HNB) beantragt werden. Zur Bewilligung der Ausnahme müssen
(nach § 45 Abs. 7 BNatSchG) allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein: (A) Es liegen zwingende Gründen
des überwiegenden öffentlichen Interesses vor. (B) Eine zumutbare Alternative ist nicht gegeben. (C) Der
Zustand der Population der betroffenen Art verschlechtert sich nicht.

5            Datengrundlagen
Folgende Datengrundlagen wurden zur Erarbeitung des Gutachtens verwendet:
• Internet-Arbeitshilfe (LfU 2020): Arteninformationen zu speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung -
  relevanten Arten – online-Abfrage,
• Daten der Artenschutzkartierung (ASK) im Umkreis von 2 km um das Plangebiet. Die Daten wurden vom
  LfU zur Verfügung gestellt.
• Bayerische Flachland-Biotopkartierung (FIS-Natur),
• Rote Listen gefährdeter Tierarten Bayerns,
• Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Entwurf vom 12.03.2021, Wüstinger & Rickert.
• Gebietsbegehung der Gutachter am 09.08.2020, 26.04.2021, 10.05.2021, 24.05.2021.

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6            Darstellung der Planungsrelevanz der saP-relevanten Arten
Im Folgenden wird die Empfindlichkeit der Arten gegenüber den Wirkungen des Vorhabens geprüft, die bei
der Abschichtung in Anhang 9 als prüfungsrelevante Arten bestimmt wurden.

6.1          Säugetiere

6.1.1       Beschreibung der potentiell betroffenen Arten

Fledertiere (Chiroptera)
Artnachweise im Rahmen der Artenschutzkartierung (ASK)
Es gibt folgende relevante ASK-Nachweise von Fledermäusen im 2 km Umkreis um das Plangebiet:
      •   Etwa 220 m westlich des Plangebietes wurden 2016 am Bahnhof von Rott am Inn durch Lautanalyse
          die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und
          ein Individuum der Gattung Myotis nachgewiesen.
      •   Ca. 660 m westlich des Plangebietes wurde 2018 an einem Haus eine Zwergfledermaus
          nachgewiesen (evtl. Wochenstube).
      •   Ca. 700 m südlich des Plangebietes wurden 2015 jeweils ein Totfund von Braunem Langohr
          (Plecotus auritus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und Zwergfledermaus gemacht.
      •   Ca. 780 m südwestlich des Plangebietes wurden 2010 und 2019 jeweils Einzelfunde von Rauhaut-
          und Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) nachgewiesen.
      •   Ca. 780 m nördlich des Plangebietes wurden 2007 und 2019 jeweils 5 unbestimmte Fledermäuse
          nachgewiesen. In den Jahren 1999 und 1996 wurden am selben Fundort Zwergfledermäuse
          gefunden, so dass es sich vermutlich um diese Art handelt.
      •   Ca. 1,1 km südwestlich des Plangebietes wurde 2018 eine juvenile Zwergfledermaus nachgewiesen.
      •   Ca. 1,8 km östlich des Plangebietes wurde 2008 in der Kirche in Berg Fledermauskot einer
          unbestimmten Art gefunden.
      •   Ca. 1,9 km südwestlich des Plangebietes wurden 2004 jeweils eine juvenile und eine tote adulte
          Zwergfledermaus sowie eine unbestimmte Fledermaus nachgewiesen, im Jahr 2019 nochmals ein
          unbestimmtes Tier.
Potentielle Ruhe- und Fortpflanzungsstätten im Eingriffsbereich
Als Fortpflanzungsstätten werden bei Fledermäusen die Wochenstuben und deren Ein- und
Ausflugbereiche bezeichnet. Des Weiteren gehören alle Paarungsquartiere zu den Fortpflanzungsstätten
(Runge et al. 2010). Je nach Fledermausart befinden sich Quartiere für Fortpflanzungsstätten in unseren
Breiten zumeist in Baumhöhlen oder -spalten sowie an oder in Bauwerken (z. B. Spalten am Gebäude, in
Dachstühlen, an der Fassade, an Brücken). Zu den Ruhestätten von Fledermäusen gehören sowohl
Tagesschlafplätze einzelner Tiere und Kolonien sowie Winterquartiere (ebd.). Quartiere für Ruhestätten
können zum einen denen der Fortpflanzungsstätten entsprechen. Winterquartiere befinden sich zudem
häufig in (überwiegend) frostfreien Höhlen, Stollen, Gewölben oder Kellern. Die Fortpflanzungsstätten und
Sommer-Ruhestätten werden unter der Bezeichnung „Sommerquartiere“ zusammengefasst.

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Im Plangebiet gibt es weder Gebäude noch Bäume, so dass keine Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse
bestehen.

Potentielle Nahrungshabitate im Eingriffsbereich
Fledermäuse jagen je nach Art in Gehölzen, Wäldern, Offenland und an Gewässern. Prüfungsrelevante
Arten können dort zur Nahrungssuche nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund seiner Habitat-Ausstattung
(Maisacker) sowie der geringen Größe gehen wir jedoch nicht davon aus, dass es sich bei dem Plangebiet
um ein essentielles Nahrungshabitat handelt. Es sollten jedoch die Hinweise zur Beleuchtung (s. u.)
berücksichtigt werden.
Weitere Säugetierarten
Weitere prüfungsrelevante Säugetierarten wie der Biber (Castor fiber) können aufgrund fehlender
Habitatstrukturen (Gewässer) im Plangebiet ausgeschlossen werden.

6.1.2       Vermeidungsmaßnahmen und weiteres Vorgehen

Da im Plangebiet weder Quartierpotential noch ein essentielles Nahrungshabitat für Fledermäuse
vorhanden ist, halten wir Bestandserhebungen zu Fledermäusen nicht für erforderlich.
Zum Schutz von Fledermäusen (und Insekten) sind folgende Vermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen:
1.        Es sind Lampen mit einem hohen gelben Lichtanteil wie Natrium-Niederdruckdampflampen oder
          LEDs mit bernsteingelber oder warmweißer Farbe zu verwenden, da diese einen geringen UV- und
          Blauanteil haben. Empfehlenswert ist eine Farbtemperatur < 3 000 K (= Kelvin). (Diese ist für
          Insekten weniger attraktiv als neutralweißes Licht mit 6 000 K.)
2.        Es sind voll abgeschirmte Leuchten zu verwenden, die nur in einem Winkel von 20° unterhalb der
          Horizontalen strahlen („Full-Cut-Off-Leuchten“).
3.        Die Lampenmasthöhe ist so niedrig wie möglich zu halten (Lichtpunkthöhe bei Straßenlampen
          4,5 m).
4.        Lampen sollen in der zweiten Nachthälfte gedimmt und in den frühen Morgenstunden (zwei
          Stunden vor Sonnenaufgang) abgeschaltet werden.
5.        Es sind insektendichte und eingekofferte Lampenkonstruktionen auswählen, die sich nicht zu
          Insektenfallen entwickeln können.
6.        Bodenstrahler und Kugellampen sind unzulässig.
7.        Die Gehäusetemperaturen dürfen 60° C nicht überschreiten, um eine Tötung anfliegender Insekten
          zu vermeiden.
8.        Werbe- bzw. Firmenleuchttafeln dürfen eine Leuchtdichte von 50 cd/m² nicht überschreiten. Sie
          sind eine Stunde nach Geschäftsschluss abzuschalten.

                                                                                                 10
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

6.1.3       Prognose über zu erwartende Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BnatSchG

Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot kann ausgeschlossen werden.
Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BatSchG
Ein Verstoß gegen das Störungsverbot kann ausgeschlossen werden, wenn die Hinweise zur Beleuchtung
berücksichtigt werden.
Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Ein essentielles Nahrungshabitat für Fledermäuse ist im Plangebiet nicht vorhanden. Darüber hinaus gehen
wir im Hinblick auf die Überbauung eines potentiellen Nahrungshabitats nicht von einem Verstoß gegen
das Schädigungsverbot aus, da nach Zahn & Hammer (2011) erhebliche Beeinträchtigungen von
Jagdhabitaten von Fledermäusen in der Regel erst durch großflächige Vorhaben von mehreren Hektar
Fläche zu erwarten sind.

6.2          Vögel

6.2.1       Beschreibung der potentiell betroffenen Arten

Artnachweise im Rahmen der Artenschutzkartierung (ASK)
Es gibt folgende relevante ASK-Nachweise von Vögeln im 2 km Umkreis um das Plangebiet:
      •   Ca. 1 km bis 1,5 km südlich des Plangebietes wurden 2015 bis 2018 auf insgesamt sieben
          verschiedenen Ackerflächen brütende Kiebitze (Vanellus vanellus) nachgewiesen.
      •   Ca. 1,3 km südlich des Plangebietes gibt es auf einem Wohnhauskamin von 2012 bis 2019
          Nachweise brütender Weißstörche (Ciconia ciconia).
      •   Ca. 1,5 km südöstlich des Plangebietes wurde 2015 ein sicher brütendes und 2016 ein vermutlich
          brütendes Brutpaar des Uhus (Bubo bubo) in einem Felsen in der Nähe des Inn-Ufers nachgewiesen,
          das 2017 jedoch nicht mehr angetroffen wurde.

Potentielle Ruhe- und Fortpflanzungsstätten im Eingriffsbereich
Im Norden und Westen grenzt das Plangebiet direkt an bebaute Flächen an, im Osten verläuft ca. 280 m
entfernt die Bundesstraße B15. Aufgrund dieser nahegelegenen Strukturen muss im Plangebiet von einer
gewissen Scheuchwirkung ausgegangen werden, so dass wiesenbrütende Vogelarten, wie der Kiebitz,
auszuschließen sind.
Da im Plangebiet selbst weder Gehölze noch Hecken vorhanden sind, sind frei- und höhlenbrütende
Vogelarten vom Eingriff grundsätzlich nicht betroffen. Dasselbe gilt für Gebäudebrüter. Darüber hinaus wird
davon ausgegangen, dass im Rahmen der Planung neue Gehölze zur Eingrünung gepflanzt werden, so dass
für Vögel neue Habitatstrukturen entstehen.

                                                                                                   11
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

Potentielle Nahrungshabitate im Eingriffsbereich
Nahrungssuchende Tiere wie Sperber (Accipiter nisus), Turmfalke (Falco tinnunculus) und Feldsperling
(Passer montanus) können im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der geringen Größe des
Eingriffs und der aktuellen Nutzung als Maisacker ist jedoch nicht von einem essentiellen Nahrungshabitat
für Vögel auszugehen.

6.2.2       Vermeidungsmaßnahmen und weiteres Vorgehen

Bestandserhebungen zu Vögeln halten wir nicht für erforderlich.
Um Beeinträchtigungen durch Glasscheiben (Kollision) an neuen Gebäuden zu vermeiden, sind folgende
Vermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen:
       1. Übereckverglasungen und Durchsichten sind unzulässig.
       2. Es sind Glasscheiben mit einem geringen Reflexionsgrad (mglst. < 15 %) zu verwenden.
       3. Bei Glasflächen größer 2 m² ist zu prüfen, ob Maßnahmen zum Vogelschutz notwendig und
          umsetzbar sind (z. B. Bemusterung).
       4. Die Anlage von für Vögel attraktiven Grünflächen im Bereich großer Glasflächen ist zu vermeiden.
          (Dieser Punkt entfällt, wenn die Punkte 1 - 3 berücksichtigt wurden).
Im Hinblick auf eine mögliche Verwendung von Vogelschutzglas sollte auf die geprüften Muster der Wiener
Umweltanwaltschaft (Rössler & Doppler 2014) zurückgegriffen werden. Ferner möchten wir diesbezüglich
auf die folgenden Leitfäden verweisen (s. auch Kap. 8):
   •     Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten 2019: Vermeidung von Vogelverluste an
         Glasscheiben. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Ref. 55, Arten- und Lebensraumschutz –
         Vogelschutzwarte, Garmisch-Partenkirchen.
  •      Bayerisches Landesamt für Umwelt 2014: Vogelschlag an Glasflächen vermeiden. UmweltWissen –
         Natur.
  •      Schmid, H., W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht.
         2., überarbeitete Auflage. Schweizerische Vogelwarte Sempach.

6.2.3       Prognose über zu erwartende Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BnatSchG

Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot kann ausgeschlossen werden.
Ob durch ein erhöhtes Kollisionsrisiko durch Glas am Gebäude von einem Verstoß gegen das Tötungsverbot
auszugehen ist, sollte im Rahmen der Baugenehmigung durch Prüfung der Entwurfsunterlagen
abschließend geklärt werden.
Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BatSchG
Ein Verstoß gegen das Störungsverbot kann ausgeschlossen werden.
Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Im Hinblick auf die Überbauung eines potentiellen Nahrungshabitats gehen wir nicht von einem Verstoß
gegen das Schädigungsverbot aus.

                                                                                                    12
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

6.3          Reptilien

6.3.1       Beschreibung der potentiell betroffenen Arten

Artnachweise im Rahmen der Artenschutzkartierung (ASK)
Es gibt folgende relevante ASK-Nachweise von Reptilien im 2 km Umkreis um das Plangebiet:
      •   ca. 400 m nördlich des Plangebietes am Bahndamm 2013 zwei juvenile Zauneidechsen,
      •   ca. 800 m südlich am Ufer der Rott 2013 eine adulte Zauneidechse.

Potentielle Habitate im Eingriffsbereich
Auf der Ackerfläche fehlen die für Reptilien erforderlichen Eiablage- und Sonnenplätze sowie
Nahrungshabitate. Durch den Nachweis der Art im Bereich der Bahngleise, die im Westen in nur 200 m
Entfernung zum Plangebiet verlaufen, konnten im Rahmen der Relevanzprüfung jedoch randlich am
Gehölzsaum und dem nördlichen Saum Individuen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Allerdings war
die Vegetation dort im August so dicht, dass allenfalls für den Frühsommer eine Eignung angenommen
wurde, wenn die Vegetation noch lichter ist. Verstecke oder Winterquartiere sind dort sicher
auszuschließen.
Nordöstlich des Plangebietes befindet sich auf der Nachbarfläche ein Materialhaufen mit sandigem
Material und Ruderalvegetation. Dort konnten Verstecke (Ruhestätten) nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt erschienen die Flächen mit Habitateignung im Umfeld des Plangebietes relativ klein und verinselt
(durch Bebauung, Straßen und landwirtschaftlichen Flächen), so dass allenfalls von einzelnen Tieren entlang
des westlichen und nördlichen Plangebiets-Randes auszugehen war.
Vorgehen und Ergebnisse der Reptilienkartierung
Potentielle Habitate an den Plangebietsgrenzen wurden an drei Terminen während der Fortpflanzungszeit
bei geeigneter Witterung (s. Tab. 1) langsam abgeschritten. Als geeignete Strukturen wurden v. a. die
nördliche und die westliche Plangebietsgrenze identifiziert (s. Abb. 3). Wegen der geringen Habitat-Eignung
erschienen drei Termine zur Beurteilung ausreichend, zumal bereits bei der Erstbegehung im August 2020
kein Nachweis gelang.
Im Folgenden sind die Angaben zu den einzelnen Begehungsterminen aufgeführt:

 Datum                             Uhrzeit                           Witterung
 26.04.2021                        12:45 - 13:45                     14°C, sonnig, Schleierwolken, leichter Wind
 10.05.2021                        12:00 - 13:00                     29°C, sonnig, wolkenlos
 24.05.2021                        09:45 - 10:45                     12°C, bewölkt, windstill

Tabelle 1: Angaben zu den Erfassungsterminen.

Es wurden bei keiner Begehung Tiere nachgewiesen. Bei der letzten Begehung war durch die
landwirtschaftliche Nutzung (umackern) der westliche Saum als möglicher Aufenthaltsort nicht mehr
vorhanden (s. Abb. 12). Der Übergang vom Acker in die dichte Baumhecke erscheint als Habitat nicht
geeignet. Auch am nördlichen Übergang zwischen Acker und regelmäßig gemähtem Trittrasen konnten
keine Tiere nachgewiesen werden (s. Abb. 11).

                                                                                                                   13
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

Abbildung 3: Transekt zur Reptilienkartierung (gelbe Linie).

6.3.2       Vermeidungsmaßnahmen

Da im Plangebiet und an dessen Rändern keine Reptilien nachgewiesen wurden, halten wir
Vermeidungsmaßnahmen für diese Artengruppe nicht für erforderlich.

6.3.3       Prognose über zu erwartende Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG

Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Eine Tötung von Tieren durch die Baumaßnahme oder den späteren Betrieb schließen wir aufgrund
fehlender Nachweise aus.
Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Eine Störung von Reptilien kann ausgeschlossen werden.
Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
Einen Verstoß gegen das Schädigungsverbot schließen wir aus.

6.4          Sonstige prüfungsrelevante Arten

Das Plangebiet bietet kein Habitat für prüfungsrelevante Libellen-, Käfer- oder Schmetterlings-Arten. Für
Amphibien fehlen stehende oder fließende Gewässer. Daher schließen wir im Hinblick auf diese
Artengruppen Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote aus.

                                                                                                  14
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

7            Zusammenfassung
Ergebnis der vorliegenden Relevanzprüfung ist, dass durch die Planung Verstöße gegen die
artenschutzrechtlichen Verbote ausgeschlossen werden können.
Im Gutachten werden außerdem Vermeidungsmaßnahmen zur Verwendung von Glas und Licht gegeben.
Um das Vogelschlagrisiko durch Glasflächen an geplanten Gebäuden abschließen einschätzen zu können,
sollten im Rahmen der Baugenehmigung die Entwurfsunterlagen daraufhin geprüft werden.

                                                                                              15
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

8            Literatur
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) (2003): Regionalisierte Florenliste Bayerns                      mit
      Gefährdungseinstufungen,
      http://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_pflanzen_daten/doc/pflanzen/florenliste.pdf
      (abgerufen am 01.04.2017)
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hg.) (2014): Vogelschlag an Glasflächen vermeiden. UmweltWissen -
      Natur. Online verfügbar unter https://www.regensburg.de/fm/121/vogelschlag-an-glasflaechen-
      vermeiden.pdf. (abgerufen am 15.11.2020).
Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hg.) (2020): Arbeitshilfe Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung.
      Prüfablauf.                    Online                      verfügbar                     unter
      https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=ESHOP&DIR=ESHOP&ACTIONxSES
      SxSHOWPIC(BILDxKEY:lfu_nat_00347,BILDxCLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF)=Z.       (abgerufen     am
      11.11.2020).
Bayerisches     Landesamt        für       Umwelt       (Hg.)      (2021):      Arteninformationen,
      https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/arteninformationen/ (abgerufen am 01.02.2021).
Botanischer Informationsknoten Bayern (2015): Rote Liste der Gefäßpflanzen Bayerns, Arbeitsgemeinschaft
      Flora von Bayern (Hrsg.), http://www.bayernflora.de/ (abgerufen am 27.12.2016).
Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2011): Beschädigungsverbot im Zusammenhang mit Eingriffen,
     https://www.bfn.de/0306_beschaedigungsverbot.html (abgerufen am 19.08.2016).

FIS-Natur – Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (Online-Viewer): http://gisportal-
      umwelt2.de/finweb/risgen?template=StdTemplate&preframe=1&wndw=800&wndh=600&askbio=
      on (abgerufen am 05.01.2021).
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009
      (BGBL. I S. 2542), in Kraft seit 01.03.2010.
Länderarbeitsgemeinschaften der Vogelschutzwarten (2019): Vermeidung von Vogelverlusten an
     Glasscheiben. Bewertungsverfahren zur Abschätzung der Gefährdung von Vögeln durch Kollisionen
     an Glasscheiben. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt.
Rössler, M.; Doppler, W. (2014): Vogelanprall an Glasflächen. Geprüfte Muster. Hg. v. Wiener
      Umweltanwaltschaft. Melk.
Rudolph, B.-U.; Schwandner, J., Fünfstück, H.-J. (2016): Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns. Hg. v.
     Bayerisches Landesamt für Umwelt. Augsburg.
Runge, H., Simon, M. & Widdig, T. (2010): Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des
     Artenschutzes bei Infrastrukturvorhaben, FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes
     des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des
     Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 3507 82 080, (unter Mitarb. von: Louis, H. W., Reich, M., Bernotat,
     D., Mayer, F., Dohm, P., Köstermeyer, H., Smit-Viergutz, J., Szeder, K.). - Hannover, Marburg.
Schmid, H.; Doppler, W.; Heynen, D.; Rössler, M. (2012): Vogelfreundliches Bauen mir Glas und Licht.
     Schweizerische         Vogelwarte          Sempach.        Online          verfügbar     unter
     https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/voegel_glas_licht_2012.pdf.

                                                                                                   16
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

Zahn, A. & Hammer M. (2011): Empfehlungen für die Berücksichtigung von Fledermäusen im Zuge der
      Eingriffsplanung insbesondere im Rahmen der saP, Stand April 2011.
Voith, J.; Bräu, Markus; Dolek, Matthias; Nunner, Andreas; Wolf, W. (2016): Rote Liste und Gesamtartenliste
       der Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Bayerns. Hg. v. Bayerisches Landesamt für Umwelt.
       Augsburg.

                                                                                                   17
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

9              Anhang: Prüfungsrelevantes Artenspektrum gemäß LfU für das TK-
               Blatt 8038 (Rott a. Inn)
In den folgenden Tabellen sind die Arten fett markiert, bei denen die Empfindlichkeit gegenüber den
Wirkungen des Vorhabens geprüft werden muss, da das Untersuchungsgebiet ein faktisches oder
potentielles Fortpflanzungs-, Rast- und/oder essentielles Jagd- bzw. Nahrungshabitat darstellt.

Säugetiere
         L                                          Art                                    Rote Liste           Habitat

                         Wissenschaftlicher                                                              EZK
    NW        PO                                              Deutscher Name                  B     D          F/R   J/N
                                 Name
    0         0       Barbastella barbastellus                Mopsfledermaus                  2     2     u    0      0
    0         0               Castor fiber                          Biber                           V     g    0      0
    0         0           Myotis bechsteinii               Bechsteinfledermaus                3     2     u    0      0
    0         0             Myotis brandtii                  Brandtfledermaus                 2     V     u    0      0
    0         0          Myotis daubentonii                  Wasserfledermaus                             g    0      0
    0         0          Myotis emarginatus                 Wimperfledermaus                  2     2     u    0      0
    0         0             Myotis myotis                     Großes Mausohr                  V     V     g    0      0
    0         X           Myotis mystacinus                Kleine Bartfledermaus                    V     g    0      X
    0         X            Myotis nattereri                 Fransenfledermaus                 3           g    0      X
    0         X            Nyctalus noctula                 Großer Abendsegler                3     V     u    0      X
    0         X          Pipistrellus nathusii              Rauhautfledermaus                 3           u    0      X
    0         X         Pipistrellus pipistrellus            Zwergfledermaus                              g    0      X
    0         X         Pipistrellus pygmaeus               Mückenfledermaus                  V     D     u    0      X
    0         X            Plecotus auritus                   Braunes Langohr                       V     u    0      X
    0         X          Plecotus austriacus                  Graues Langohr                  3     2     u    0      X

Vögel

          L                                         Art                                   Rote Liste            Habitat
                                                                                                         EZK
                          Wissenschaftlicher
    NW        PO                                            Deutscher Name            B       D   kont         F/R   J/N
                                  Name
    0          0            Accipiter gentilis                   Habicht              V            V     B:u   0      0
                                                                                                         B:g
    0          X             Accipiter nisus                     Sperber                                       0      X
                                                                                                         R:g
    0          0      Acrocephalus arundinaceus            Drosselrohrsänger          3            3     B:s   0      0
    0          0       Acrocephalus scirpaceus              Teichrohrsänger                              B:g   0      0
    0          0           Actitis hypoleucos                Flussuferläufer          1       2    1     B:s   0      0
    0          0            Alauda arvensis                     Feldlerche            3       3    3     B:s   0      0
    0          0              Alcedo atthis                      Eisvogel             V            V     B:g   0      0
                                                                                                         B:s
    0          0              Anas crecca                       Krickente             3       3    V           0      0
                                                                                                         W:u

                                                                                                                      18
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

          L                                       Art                                     Rote Liste             Habitat
                                                                                                          EZK
                          Wissenschaftlicher
   NW         PO                                            Deutscher Name            B       D   kont          F/R   J/N
                                  Name
                                                                                                          B:g
    0         0                Anser anser                      Graugans                                  R:g   0      0
                                                                                                          W:g
    0         0               Anser fabalis                     Saatgans                                  R:g   0      0
    0         0              Anthus trivialis                 Baumpieper              2       V    2      B:s   0      0
    0         0                 Asio otus                     Waldohreule                                 B:u   0      0
                                                                                                          B:s
    0         0            Botaurus stellaris                 Rohrdommel              1       3    1            0      0
                                                                                                          R:g
    0         0                Bubo bubo                           Uhu                                    B:g   0      0
                                                                                                          B:g
    0         X               Buteo buteo                    Mäusebussard                                       0      X
                                                                                                          R:g
    0         X            Carduelis carduelis                   Stieglitz            V            V      B:u   0      X
    0         0            Charadrius dubius                Flussregenpfeifer         3            3      B:u   0      0
                                                                                                          B:u
    0         0              Ciconia ciconia                   Weißstorch                     3                 0      0
                                                                                                          R:u
    0                                                                                                     B:g
              0               Ciconia nigra                  Schwarzstorch                                      0      0
                                                                                                          R:?
    0         0            Coloeus monedula                       Dohle               V            V      B:s   0      0
    0         0            Coturnix coturnix                     Wachtel              3            3      B:u   0      0
    0         0             Cuculus canorus                      Kuckuck              V       V    V      B:g   0      0
                                                                                                          B:g
    0         0                Cygnus olor                   Höckerschwan                                 R:g   0      0
                                                                                                          W:g
    0         0             Dryobates minor                    Kleinspecht            V       V    V      B:u   0      0
    0         0            Dryocopus martius                 Schwarzspecht                                B:u   0      0
    0         0               Egretta alba                     Silberreiher                                     0      0
                                                                                                          B:s
    0         0             Egretta garzetta                  Seidenreiher                        n. b.         0      0
                                                                                                          S:g
    0         X            Emberiza citrinella                 Goldammer                                  B:g   0      X
    0         0              Falco subbuteo                    Baumfalke                      3           B:g   0      0
    0         X            Falco tinnunculus                    Turmfalke                                 B:g   0      X
                                                                                                          B:s
    0         0           Gallinago gallinago                   Bekassine             1       1    1            0      0
                                                                                                          R:u
    0         0           Gallinula chloropus                  Teichhuhn                      V           B:u   0      0
    0                                                                                                     B:u
              0                 Grus grus                        Kranich              1            1            0      0
                                                                                                          R:g
    0         0            Hippolais icterina                  Gelbspötter            3            3      B:u   0      X
    0         X             Hirundo rustica                  Rauchschwalbe            V       V    V      B:u   0      X
    0         0           Ixobrychus minutus                 Zwergdommel              1       1    1      B:s   0      0
    0         0              Lanius collurio                    Neuntöter             V            V      B:g   0      0

                                                                                                                       19
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

          L                                        Art                                    Rote Liste            Habitat
                                                                                                         EZK
                          Wissenschaftlicher
   NW         PO                                            Deutscher Name            B       D   kont         F/R   J/N
                                  Name
                                                                                                         B:s
    0         0             Lanius excubitor                  Raubwürger              1       2    1           0      0
                                                                                                         W:?
    0         0             Larus argentatus                   Silbermöwe                                R:u   0      0
                                                                                                         B:g
    0         0            Larus michahellis               Mittelmeermöwe                                      0      0
                                                                                                         W:g
    0         0           Locustella fluviatilis              Schlagschwirl           V            V     B:g   0      0
    0         0            Locustella naevia                   Feldschwirl            V       3    V     B:g   0      0
                                                                                                         B:g
    0         0             Mareca strepera                  Schnatterente                                     0      0
                                                                                                         R:g
    0                                                                                                    B:u
              0           Mergus merganser                     Gänsesäger                     2                0      0
                                                                                                         W:g
    0                                                                                                    B:g
              X              Milvus migrans                   Schwarzmilan                                     0      X
                                                                                                         R:g
    0         X               Milvus milvus                     Rotmilan              V       V    V     B:g   0      X
    0                                                                                                    B:s
              0            Numenius arquata                Großer Brachvogel          1       1    1           0      0
                                                                                                         R:u
    0         0              Oriolus oriolus                       Pirol              V       V    V     B:g   0      0
    0         X            Passer montanus                     Feldsperling           V       V    V     B:g   0      X
                                                                                                         B:g
    0         0              Pernis apivorus                Wespenbussard             V       3    V           0      0
                                                                                                         R:g
                                                                                                         B:u
    0         0           Phalacrocorax carbo                   Kormoran                                       0      0
                                                                                                         W:g
    0         0        Phoenicurus phoenicurus             Gartenrotschwanz           3       V    3     B:u   0      0
    0         0          Phylloscopus sibilatrix            Waldlaubsänger            2            2     B:s   0      0
    0         0                Picus canus                     Grauspecht             3       2    3     B:s   0      0
    0         0                Picus viridis                   Grünspecht                                B:u   0      0
                                                                                                         B:g
    0         0             Rallus aquaticus                   Wasserralle            3       V    3           0      0
                                                                                                         W:g
    0         0            Remiz pendulinus                   Beutelmeise             V            V     B:g   0      0
    0         0             Saxicola rubetra                 Braunkehlchen            1       3    1     B:s   0      0
    0         0            Scolopax rusticola                Waldschnepfe                     V          B:g   0      0
                                                                                                         W:g
    0         0               Spinus spinus                    Erlenzeisig                               R:g   0      0
                                                                                                         B:g
    0         0              Sterna hirundo                Flussseeschwalbe           3       2    3     B:s   0      0
    0         0                Strix aluco                      Waldkauz                                 B:g   0      0
    0         0             Sylvia communis                 Dorngrasmücke             V            V     B:g   0      0
    0         0              Sylvia curruca                Klappergrasmücke           3                  B:?   0      0
    0         0             Tringa ochropus                Waldwasserläufer           R            R     B:?   0      0

                                                                                                                      20
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

            L                                     Art                                     Rote Liste            Habitat
                                                                                                         EZK
                           Wissenschaftlicher
   NW           PO                                          Deutscher Name            B       D   kont         F/R   J/N
                                  Name
                                                                                                         R:g
    0               0         Upupa epops                      Wiedehopf              1       2    1     B:s   0      0
                                                                                                         B:s
    0               0       Vanellus vanellus                     Kiebitz             2       2    2           0      0
                                                                                                         R:u

Reptilien

        L                                       Art                                       Rote Liste            Habitat
                                                                                                         EZK
    N                   Wissenschaftlicher
             PO                                          Deutscher Name                   B        D           F/R   N/J
   W                          Name
    0           0       Coronella austriaca                Schlingnatter                  2        3     u     0      0
    0           0          Lacerta agilis                  Zauneidechse                   V        V     u     0      0

Amphibien

         L                                       Art                                      Rote Liste            Habitat
                                                                                                         EZK
    N                    Wissenschaftlicher
                PO                                         Deutscher Name                 B        D           F/R   J/N
   W                            Name
    0           0        Bombina variegata                 Gelbbauchunke                  2        2      s    0      0
                                                             Europäischer
    0           0           Hyla arborea                                                  2        3     u     0      0
                                                              Laubfrosch
    0           0        Pelophylax lessonae            Kleiner Wasserfrosch              3        G      ?    0      0
    0           0          Rana dalmatina                    Springfrosch                 V               g    0      0
    0           0         Triturus cristatus                 Kammmolch                    2        V     u     0      0

Libellen

         L                                       Art                                      Rote Liste            Habitat
                                                                                                         EZK
    N                    Wissenschaftlicher
                PO                                         Deutscher Name                 B        D           F/R   J/N
   W                            Name
    0           0        Sympecma paedisca              Sibirische Winterlibelle          2        1      s    0      0

                                                                                                                      21
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

Käfer

            L                                      Art                                   Rote Liste            Habitat
                                                                                                        EZK
       N                    Wissenschaftlicher
                PO                                         Deutscher Name                B        D           F/R   J/N
       W                           Name
                             Carabus variolosus                Schwarzer
        0       0                                                                        2        1      s    0      0
                                  nodulosus                Grubenlaufkäfer

Schmetterlinge

            L                                      Art                                   Rote Liste            Habitat
                                                                                                        EZK
       N                    Wissenschaftlicher
                PO                                         Deutscher Name            B       D   kont         F/R   J/N
       W                           Name
                                                         Dunkler Wiesenknopf-
        0       0           Phengaris nausithous                                     V       V    V     u     0      0
                                                           Ameisenbläuling
                                                         Heller Wiesenknopf-
        0       0             Phengaris teleius                                      2       2    2     u
                                                           Ameisenbläuling

Erläuterungen zur Tabellen

   L = Lebensraum
   NW = Nachweis der Art im Untersuchungsgebiet (durch ASK oder eigene Erhebung)
   PO = Art kann potentiell im Untersuchungsgebiet vorkommen
   Habitat
   F/R = Fortpflanzungs- und Ruhestätte
   J/N = Nahrungs- bzw. Jagdhabitat
   Rote Liste
   B = Bayern (LfU 2021; für Tagfalter (Voith et al. 2016) und Vögel (Rudolph et al. 2016)
   D = Deutschland (s. LfU 2021)
   kont = kontinental nach der Roten Liste der Brutvögel und Schmetterlinge Bayerns 2016
   n. b. = nicht bewertet
   H = Molassehügelland gemäß regionalisierter Roter Liste (LfU 2003)
   0            ausgestorben oder verschollen
   1            vom Aussterben bedroht
   2            stark gefährdet
   3            gefährdet
   G            Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
   R            extrem seltene Art mit geographischer Restriktion
   V            Arten der Vorwarnliste
   D            Daten defizitär
   ?            unbekannt
   II           kein regelmäßiger Brutvogel
   -            kein Vorkommen
   EZK = Erhaltungszustand kontinentale biogeographische Region (LfU 2021)

                                                                                                                     22
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

   EZA = Erhaltungszustand alpine biogeographische Region (LfU 2021)
   g = günstig
   u = ungünstig/unzureichend
   s = ungünstig/schlecht
   Für Vögel:
   B = Brutvorkommen
   R = Rastvorkommen
   D = Durchzügler
   S = Sommervorkommen
   W = Wintervorkommen

                                                                                              23
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10           Fotodokumentation

Abbildung 4: Blick auf das Plangebiet von Norden aus.

Abbildung 5: Blick von Westen auf die nördlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen mit
Intensivgrünland und Brennessel-Saum sowie Gewerbeflächen.

                                                                                              24
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

Abbildung 6: Blick von Norden auf den Westrand des Plangebietes mit angrenzendem
Gehölzstreifen.

Abbildung 7: Blick von Osten auf den Südrand des Plangebietes mit angrenzender Ackerfläche.

                                                                                              25
Relevanzprüfung zur saP zum Bebauungsplan „GE Eckfeld“, Gemeinde Rott am Inn, LKR Rosenheim

Abbildung 8: Blick von Süden auf den Ostrand des Plangebietes mit angrenzendem
Intensivgrünland.

Abbildung 9: Dichter Brennessel- und Grassaum im Norden.

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Abbildung 10: Begrünter Materialhaufen nördlich des Plangebietes.

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Abbildung 11: Saum entlang der Nordgrenze des Plangebietes am 24.05.2021.

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Abbildung 12: Saum entlang der Westgrenze des Plangebietes am 24.05.2021.

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