Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - B-Plan "Bucheschle III" in Uttenweiler (Lkr. Biberach): Gemeinde Uttenweiler

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - B-Plan "Bucheschle III" in Uttenweiler (Lkr. Biberach): Gemeinde Uttenweiler
Anlage 1
                                                      zur Begründung

B-Plan „Bucheschle III“ in Uttenweiler (Lkr. Biberach):

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
23. April 2021
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - B-Plan "Bucheschle III" in Uttenweiler (Lkr. Biberach): Gemeinde Uttenweiler
B-Plan „Bucheschle III“ in Uttenweiler (Lkr. Biberach):

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
23. April 2021

Auftraggeber:             Gemeindeverwaltung Uttenweiler
                          Hauptstr. 14
                          88524 Uttenweiler

Auftragnehmer:            Büro für Landschaftsökologie
                          Vogelsangweg 22
                          88499 Altheim

Bearbeitung:              Josef Grom, Dipl.-Biologe
                          Hansjörg Eder, Ornithologe

Titelseite: Geplantes Baugebiet (06.02.2020)

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - B-Plan "Bucheschle III" in Uttenweiler (Lkr. Biberach): Gemeinde Uttenweiler
Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Aufgabenstellung .................................................................................................... 3
2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................................... 4
3 Streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ....................................................... 5
4 Europäische Vogelarten ................................................................................................................... 6
5 National besonders geschützte Arten .............................................................................................. 9
6 Minderungsmaßnahmen .................................................................................................................. 9
7 Funktionserhaltende Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) .................................................................. 9
8 Artenschutzrechtliche Beurteilung ................................................................................................ 10
9 Quellenverzeichnis ......................................................................................................................... 10

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - B-Plan "Bucheschle III" in Uttenweiler (Lkr. Biberach): Gemeinde Uttenweiler
1 Einleitung und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Uttenweiler (Lkr. Biberach) plant am östlichen Ortsrand von Uttenweiler ein rd.
2,7 ha großes Wohnbaugebiet (Abb. 1). Die Flächen wurden bislang als Acker- und Grünland
genutzt. Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt im Trennsystem. Das Regenwasser wird über
ein Regenrückhaltebecken in den Riedteilegraben abgeleitet. Im Hinblick auf den besonderen
Artenschutz ist zu prüfen, ob durch die Umsetzung des Baugebietes die Verbotstatbestände des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG tangiert werden. Nach einer Relevanzbegehung am 06.02.2020 fanden
deshalb im Jahr 2020 vertiefende Untersuchungen zu den Vögeln statt.

       Abb. 1: Lageplan vom 16.04.2021 (IB Funk)
                                                                                          3
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - B-Plan "Bucheschle III" in Uttenweiler (Lkr. Biberach): Gemeinde Uttenweiler
2 Gesetzliche Grundlagen
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,
   1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
       verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu be-
       schädigen oder zu zerstören,
   2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten wäh-
       rend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
       erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
       Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
   3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Ar-
       ten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
   4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus
       der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt ein Verstoß gegen
   1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beein-
       trächtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für
       Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei
       Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden
       werden kann,

   2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschä-
       digung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor,
       wenn die Tiere oder ihre Entwicklungsformen im Rahmen einer erforderlichen Maßnah-
       me, die auf den Schutz der Tiere vor Tötung oder Verletzung oder ihrer Entwicklungs-
       formen vor Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung und die Erhaltung der ökologischen
       Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gerichtet
       ist, beeinträchtigt werden und diese Beeinträchtigungen unvermeidbar sind,

   3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von
       dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen
       Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.

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Im bauplanungsrechtlichen Bereich sind für die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens
die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Arten und die europäischen Vogelar-
ten relevant.

3 Streng geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Fledermäuse
Bei der Umsetzung des Wohnbaugebietes müssen nur wenige Gehölze gerodet werden (darunter
eine vitale Eiche), die aber kein Quartierangebot für Fledermäuse bieten. In der Scheuer im Süden
können Fledermäuse wegen der Zugluft praktisch ausgeschlossen werden. Dem Plangebiet
kommt deshalb bezüglich der Fledermäuse nur eine allgemeine Bedeutung als Jagdgebiet zu, die
artenschutzrechtlich nicht relevant ist.

Zauneidechse
Das Plangebiet wird landwirtschaftlich intensiv genutzt und weist keine Saumstrukturen auf. Ein
Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) kann deshalb ausgeschlossen werden.

Biber
Etwa 400 m unterstrom des Baugebietes ist im Riedteilegraben und im Weiherbach ein Biberre-
vier ausgebildet. Aufgrund des Pufferbeckens kann eine hydraulische Beeinträchtigung des Bibers
ausgeschlossen werden. Demgegenüber verschlechtert sich aufgrund der Biberdämme die Vor-
flut, so dass die Gemeinde die vernässten Bereiche entlang des Weiherbachs erwerben sollte.

Kleine Flussmuschel
Das Entwässerungskonzept sieht den Bau eines Regenrückhaltebeckens mit gedrosselter Abfluss-
spende in den Riedteilegraben vor. Aus dem Weiherbach sind Schalenfunde der Kleinen Fluss-
muschel (Unio crassus) bekannt. Im Jahr 2014 wurden bei Gewässeruntersuchungen im Rahmen
einer geplanten Wegquerung keine Muscheln gefunden (GROM 2014). Es wird davon ausgegan-
gen, dass die Einleitung des Regenwassers zu keiner erheblichen stofflichen oder hydraulischen
Belastung des Gewässers führen wird.

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Weitere streng geschützte Arten
Andere streng geschützte Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind im
Plangebiet nicht zu erwarten bzw. nicht betroffen.

4 Europäische Vogelarten
Methodik
Zur Erfassung der lokalen Vogelfauna wurden im Untersuchungsjahr 2020 drei Vogelbegehungen
durchgeführt (15.05.2020, 22.05.2020 und 03.06.2020). Hierbei wurden das Plangebiet und die
nähere Umgebung flächig begangen und alle akustisch oder optisch wahrnehmbaren Vögel
punktgenau in luftbildgestützte Tageskarten (Maßstab 1:2.500) eingetragen. Im Fokus der Unter-
suchung standen die Offenlandarten. Mit Hilfe der Tageskarten konnten dann in Anlehnung an
die Revierkartierungsmethode (SÜDBECK et al. 2005) die Revierzentren der erfassten Brutvogelar-
ten festgelegt werden.

Ergebnisse
Bei der Vogelkartierung 2020 wurden insgesamt 34 Arten nachgewiesen, von denen 19 als Brut-
vögel, 9 Arten als Nahrungsgäste und 1 Art als Durchzügler eingestuft wurden (Tab. 1, Abb. 2).
Grünspecht, Straßentaube, Türkentaube und Weißstorch brüteten in größerer Entfernung und
nutzten das geplante Baugebiet auch nicht als Nahrungsgebiet. Regelmäßige Nahrungsgäste wa-
ren Mehlschwalbe, Ringeltaube, Mäusebussard und Rotmilan.

Innerhalb des Geltungsbereichs des Baugebietes brütete lediglich die Blaumeise (Gebäudebrut).
Ansonsten konnten hier keine Offenlandarten festgestellt werden. Das nächste Feldlerchenrevier
war mehrere hundert Meter vom geplanten Baugebiet entfernt. Somit sind von dem Vorhaben
allenfalls wenige weit verbreitete und häufige Gehölzbrüter betroffen, bei denen der Wegfall von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten grundsätzlich nicht als verbotsrelevant im Sinne des § 44 Abs. 1
Nr. 3 BNatSchG einzustufen ist (TRAUTNER et al. 2015). Durch die allgemeine Zunahme von
Wald und Gehölzen in unserer Landschaft sind bezüglich dieser Arten keine funktionserhaltenden
Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich. Damit es bei der Rodung der Gehölze zu keiner
Verletzung oder Tötung von Vogelindividuen kommt, ist hierfür eine entsprechende Bauzeitenre-
gelung erforderlich.

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Tab. 1: Kommentierte Artenliste UG Uttenweiler 2020
S (Status): Bv=Brutvogel bzw. Brutverdacht, Ng=Nahrungsgast, Dz=Durchzügler
Gefährdung/Schutz in Bad.-Württ. (BAUER et al. 2016) und Deutschland (GRÜNEBERG et al. 2015):
0=ausgestorben, 1=vom Aussterben bedroht, 2=stark gefährdet, 3=gefährdet, V= Arten der Vorwarnliste
         EU: Vogelart des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie
         s/b: streng/besonders geschützt nach BNatSchG
Art                      S    Gefährdung/Schutz       Bemerkungen
                              BW D EU s/b
Amsel                   Bv                    b       6 Reviere; im Plangebiet fressend
Bachstelze              Bv                    b       3 Rev.; auch futtertragend im Plangebiet beobachtet
Blaumeise               Bv                    b       3 Rev.; 1 Rev. innerhalb gepl. Baugebiet (Gebäude-
                                                      brut); fütternd beobachtet
Buchfink                Bv                        b   3 Rev.
Buntspecht              Bv                        b   1 Rev.; Steuobstbestand südlich ist Teil des Reviers;
                                                      auch über Plangebiet fliegend beobachtet
Dohle                   Ng                        b   1 Ex überfliegt Plangebiet am 3.6.20
Dorngrasmücke           Bv                        b   1 Rev. beim Sportplatz
Eichelhäher             Dz                        b   3 Ex. am 15.5.20, 1 Ex. am 3.6. UG überfliegend
Feldsperling            Bv      V     V           b   6-7 Rev., regelmäßig im Plangebiet beobachtet
Goldammer               Bv      V     V           b   regelmäßig 1-2 Ex im UG beobachtet
Graugans                Ng                        b   2 Ex. am 3.6.20 überfliegend
Grünfink                Bv                        b   1 Rev.
Grünspecht               -                        s   einmalige akustische Beob. aus östlicher Richtung
Hänfling                Bv      2     3           b   1 Rev. (Brutverdacht); 1 Paar am 3.6.20 beobachtet
Hausrotschwanz          Bv                        b   4 Rev.
Haussperling            Bv      V     V           b   mind. 4 Rev.
Klappergrasmücke        Bv      V                 b   1 Rev.
Kleiber                 Ng                        b   am 3.6.20 südl. vom Plangebiet rufend
Kohlmeise               Bv                        b   3-5 Rev.
Mauersegler             Ng      V                 b   Bv in Ortslage Uttenweiler,1 Ex jagend am 3.6.20
Mäusebussard            Ng                        s   regelmäßig 1-2 Ex. in der näheren Umgebung
Mehlschwalbe            Ng      V     3           b   Bv in Ortslage Uttenweiler unweit Plangebiet
Nilgans                 Ng                        b   1 Paar überfliegend am 22.5.20
Rabenkrähe              Bv                        b   2-3 Rev.; 5 adulte Ex. streiten am 15.5.20 mit
                                                      Rotmilan
Ringeltaube             Ng                        b   regelmäßig 2-3 Ex. über Plangebiet beobachtet
Rotmilan                Ng            V     x     s   2 Ex. fast regelmäßig im Plangebiet
Schafstelze              -      V                 b   eine unsichere akustische Beobachtung östlich am
                                                      15.5.20
Star                    Bv            3           b   ca. 4 Rev., auch futtertragend im Plangebiet; am
                                                      3.6.20 16 Jungvögel im Plangebiet fressend
Stieglitz               Bv                        b   1 Rev. am Westrand mit Singwarte
Straßentaube             -                        b   20-25 Ex. fast regelmäßig nördlich vom UG
Türkentaube              -                        b   akustische Beobachtung aus Ortslage Uttenweiler
Turmfalke               Bv      V                 s   1 Rev. mit 3 Sitzwarten
Wacholderdrossel        Bv                        b   1-2 Rev. am Nordrand; 4-5 Ex. fressend
Weißstorch               -      V     3     x     s   Bv in Ortslage; keine Nahrungssuche im Plangebiet

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Abb. 2: Festgestellte Revierzentren der Brutvögel 2020 (M. 1:3.500)

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5 National besonders geschützte Arten
Steinkrebs
Im Weiherbach wurde 2014 das Vorkommen des Steinkrebs (Austropotamobius torrentium) fest-
gestellt (GROM 2014). Aufgrund der starken Bedrohung der heimischen Krebse durch die Krebs-
pest sind die Vorkommen im Gemeindegebiet von Uttenweiler naturschutzfachlich sehr hoch zu
bewerten. Es ist sicher zu stellen, dass es zu keinen betriebsbedingten (hydraulischen) Beeinträch-
tigungen im Vorfluter kommt.

6 Minderungsmaßnahmen
V1 Rodung der Gehölze im Zeitraum Oktober bis Februar
Um das Risiko der Verletzung oder Tötung von Fledermäusen und Vögeln zu minimieren, sollte
die Rodung der Gehölze im o. g. Zeitraum stattfinden.

V2 Herstellung eines ausreichend dimensionierten Regenrückhaltebeckens
Der Bebauungsplan sieht die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens vor. Vor allem im Hin-
blick auf das Vorkommen des Steinkrebses muss gewährleistet werden, dass es zu keiner hydrau-
lischen Beeinträchtigung des Vorfluters kommt.

V3 Abbruch der Scheuer im Winterhalbjahr
Um das Risiko der Verletzung oder Tötung von Vögeln zu minimieren, sollte die alte Scheuer
außerhalb der Vogelbrutzeit abgebrochen werden (vgl. V1).

7 Funktionserhaltende Maßnahmen (CEF-Maßnahmen)
Im Geltungsbereich des geplanten Baugebietes werden keine nennenswerten Fortpflanzungs- und
Ruhestätten von europarechtlich streng geschützten Tier- und Pflanzenarten oder europäischen
Vogelarten beeinträchtigt. Deshalb sind bei der Umsetzung des Bebauungsplanes keinerlei funk-
tionserhaltenden Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich.

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8 Artenschutzrechtliche Beurteilung
Die Verfasser kommen zum Ergebnis, dass bei Berücksichtigung der in Kap. 6 genannten Minde-
rungsmaßnahmen das Vorhaben nicht gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstößt und aus artenschutzrechtlicher Sicht zugelassen werden kann.

9 Quellenverzeichnis
GROM, J. (2014): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Einbau einer Röhre DN 1200 zur Que-
rung des Weiherbachs. – Auftraggeber: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Bad.-Württ. (LGL)

HÖLZINGER, J., H.-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT, U. MAHLER (2007): Rote Liste und
kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs; 5. Fassung; Stand:
31.12.2004. – Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg; Na-
turschutz-Praxis, Artenschutz 11

SÜDBECK, P., H. ANDRETZTKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUD-
FELDT (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell

SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvö-
gel Deutschlands; 4. Fassung, 30. November 2007. – Ber. Vogelschutz 44: 23-81

TRAUTNER, J., F. STRAUB & J. MAYER (2015): Artenschutz bei häufigen gehölzbrütenden Vogel-
arten. Was ist wirklich erforderlich und angemessen? – Acta ornithoecologica, Band 8, Heft 2

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