Aufruf des Bürgermeisters/Amtsverwesers - zur Landtagswahl am 14. März 2021 - Unlingen
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Freitag, den 12. März 2021 Nummer 10 Aufruf des Bürgermeisters/Amtsverwesers zur Landtagswahl am 14. März 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gesamtgemeinde Unlingen, am 14.03.2021 entscheiden Sie über die Bildung einer neuen Landesregierung für Baden-Württemberg. Viele Parteien werben im Vorfeld um Ihre Stimme und im Zeichen von Corona werden alle Wähler auch vor neue Situationen gestellt. Unsere Gemeinschaft - nicht nur im Ländle - lebt von Demokratie und damit von Ihrer Mitbestimmung. Hier können Sie unmittelbar Einfluss auf das weitere Zusammenleben nehmen. Denn Demokratie wächst immer von unten. Durch die aktuellen Herausforderungen müssen die Lebensverhältnisse in unseren Städten und Gemeinden zukunftssicher ausgerichtet werden. Neben den konkreten Auswirkungen einer sich verändernden Wirtschafts- und Arbeitswelt sind insbesondere Bürgerengagement und die Festigung des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft die beste Garantie für den Erhalt der regionalen Vielfalt in unserem Land. Machen Sie daher von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Jede Stimme für demokratische Bewerberinnen und Bewerber ist eine Stimme für Demokratie und Ehrenamt. Jede Stimme zählt für Toleranz, Vielfalt und Zusammenhalt. Ich bitte Sie daher: Gehen Sie zur Wahl, gestalten Sie mit und übernehmen Sie Verantwortung für unsere gemeinsame Zukunft. Prüfen Sie, welche Partei Ihren Vorstellungen am nächsten kommt. Dieser Partei sollten Sie Ihre Stimme geben - auch wenn Sie nicht mit allem einverstanden sind. Als Nichtwähler wählen Sie auch: Dann kommt Ihre Stimme denen zugute, die Sie vielleicht am wenigsten unterstützen wollen. Auch im Wahllokal sind Sie durch umfangreiche Hygienemaßnahmen so gut als möglich geschützt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Wege im und um das Wahllokal aufgrund der aktuellen Pandemielage genau planen und steuern müssen. Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit Coronavirus infizierten Person hatten oder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, dürfen das Wahllokal zur Sicherheit aller anderen Wäh- ler und der Beschäftigten nicht betreten. Bitte nutzen Sie in diesem Falle die Möglichkeit der Briefwahl. Ihr Gerhard Hinz
Seite 2 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Freitag, 12. März 2021 Kindergarten Wiesenkinder Unlingen Leitung: Frau Heike Gebhart E-Mail: wiesenkinder@unlingen Tel.: 07371/959996-0 Geburt Müll & Co. Wir freuen uns mit.... Manuel und Allegra Mück, Dekan-Kleber- Restmüllabfuhr: 22.03.2021 Straße 36, Unlingen über die Geburt ihrer Papierabfuhr: 26.03.2021 Tochter Marlen Viktoria am 22.02.2021. Gelber Sack: 29.03.2021 Wertstoffhof: Tel. 07371/8411 Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag 09 - 12 Uhr Sterbefall Montag - Freitag 13 - 17 Uhr Wir trauern um Frau Maria Luise Breimaier, Göffingen, die am Wichtige Rufnummern 23.02.2021 in Göffingen im Alter von 83 Jah- Rettungsdienst/Notarzt/Feuerwehr112 ren gestorben ist. Polizei110 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Apotheken Notdienst 0800/0022833 Wir gratulieren Giftnotzentrale0761/19240 Herrn Hubert Sauter, Stadtweg 13, Unlingen Zahnärztlicher Notfalldienst 01805/911650 am 13.03.2021 zum 80. Geburtstag. Nachbarschaftshilfe Unlingen 07371/3472 Sozialstation, Riedlingen 07371/932020 Wir wünschen allen, auch den Jubilaren, die Polizeidienststelle Riedlingen 07371/9380 nicht genannt werden möchten, für die Zukunft alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen. Spruch der Woche „Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still Beim Fundamt Unlingen wurde ein Geldbetrag abgegeben. Der/Die Verlierer/in melde sich bitte bei Frau Blumenthal auf der Welt sein.“ (Tel.: 07371 / 9305-17) auf dem Rathaus. Albert Einstein Regulärer Redaktionsschluss Herausgeber: Gemeinde Unlingen Montag 17.00 Uhr im Rathaus Unlingen amtsblatt@unlingen.de Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim Rathaus Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15 Zentrale07371/9305-0 Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und an- Kindergarten Kleiner Drache Uigendorf derer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Leitung: Frau Tanja Wimmer Unlingen ist der Bürgermeister oder sein Vertreter E-Mail: kigauigendorf@unlingen.de im Amt. Tel.: 07374/91165 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Tobias Pearman, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Kindergarten Bussakendla Unlingen Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15 Leitung: Frau Stephanie Klaus Anzeigenschluss: Mittwoch, 11.00 Uhr E-Mail: kiga@unlingen.de; Tel. 07371/966638 Erscheint wöchentlich freitags.
Freitag, 12. März 2021 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Seite 3 Landtagswahl am 14.03.2021 Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beach- Bereitschaftsdienst beim Bürgermeisteramt Unlingen ten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in am Wahlwochenende vom 12. - 14.03.2021 Post-Briefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen Am Freitag, den 12.03.2021 von 14:00 - 18:00 Uhr hat das Post AG aus organisatorischen Gründen nicht mehr am Bürgermeisteramt Unlingen für Wahlberechtigte, die noch Wahlsonntag zugestellt werden können. kurzfristig Briefwahlunterlagen benötigen, einen Bereit- schaftsdienst eingerichtet. Damit sichergestellt ist, dass die Stimmabgabe bei der Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf- Briefwahl berücksichtigt werden kann, sollte der Wahl- grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infekti- brief deshalb in den letzten Tagen vor der Wahl unbe- onsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzu- dingt beim Bürgermeisteramt Unlingen, Kirchgasse 11 mutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann in den Briefschalter eingeworfen werden. Eine Leerung der Antrag auf einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, erfolgt auch hier am Wahltag um 18:00 Uhr. 15:00 Uhr gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der Wahlergebnisse auf der Homepage beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Am Wahlabend werden wir Sie über die vorläufigen Ergeb- zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein nisse der Gemeinde Unlingen zur Landtagswahl 2021 wie- erteilt werden. der wie gewohnt über unsere Homepage www.unlingen. Der Bereitschaftsdienst ist für die o.g. Anliegen am Freitag, de informieren. 12.03.2021 von 14:00 - 18:00 Uhr, am Samstag, 13.03.2021 von 11:00 - 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, 14.03.2021 von 8:00 - 15:00 Uhr eingerichtet. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sie erreichen in Rufbereitschaft Frau Besenfelder unter der Telefonnummer 07371/9305-0. folgende Hygieneregeln sind im Wahllokal einzuhalten: Bitte beachten Sie, dass dieser Bereitschaftsdienst aus- ✓ Bei Erkältungssymptomen dürfen Sie nicht schließlich für die Wahl eingerichtet worden ist und des- eintreten halb anderweitige Anliegen nicht bedient werden können. Ablauf in den Wahllokalen auf Grund der derzeit gülti- ✓ Im Eingangsbereich bitte Hände desinfizieren gen CoronaVO • Es dürfen gleichzeitig nur Wahlberechtigte eines Haus- halts im Wahllokal anwesend sein. Wir bitten Sie, War- teschlangen außerhalb des Gebäudes ebenfalls unter ✓ Das Tragen einer medizinischen Mund- und Einhaltung der Abstandsregeln zu bilden. Nasen-Maske (FFP-2/KN95/N95 oder eine • Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass im Wahllokal das vergleichbare Maske oder einer medizinischen Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske (FFP- OP-Maske) ist Pflicht 2 oder OP-Maske) Pflicht ist! • Im Wahllokal liegen desinfizierte Kugelschreiber bereit. • In den Wahllokalen wird ein Einbahnverkehr eingerich- ✓ In die Armbeuge oder Taschentuch husten und tet. Bitte beachten Sie anhand der Beschilderung vor niesen, nicht in die Hand Ort, welche Eingänge und Ausgänge zu benutzen sind. • In Möhringen wird im neuen Dorfgemeinschaftshaus der Hintereingang als Eingang ausgewiesen. Wir bit- ten um Beachtung der Beschilderung vor Ort. ✓ Bitte mindestens 1,5 m Abstand zu anderen • In Uigendorf erfolgt der Zugang zum Wahllokal im Rat- halten haus über den Eingang des Kindergartens. Wir bitten um Beachtung der Beschilderung vor Ort. • In Unlingen ist das Wahllokal, wie in der Wahlbenach- ✓ Bitte nutzen Sie die zur Verfügung gestellten richtigung eingedruckt, in der Gemeindehalle Unlin- Kugelschreiber der Gemeinde gen eingerichtet. Als Eingang wird der Haupteingang (beim Foyer) genutzt. Bitte beachten Sie auch hier vor Ort die Beschilderung. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mittun. Ihr Wahllokalteam Hinweise zur Briefwahl Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen, bitten wir fol- gendes zu beachten: • Der Online-Dienst auf unserer Homepage steht Ihnen Hinweise und Empfehlungen des Ministe- nur bis 11.03.2021 um 12:00 Uhr zur Verfügung. Auf riums für Soziales und Integration und des Grund der Bearbeitungszeit kann die Briefwahl danach nur noch direkt im Bürgerbüro beantragt werden. Ministeriums für Inneres, Digitalisierung • Ihre Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18:00 und Migration und der Landeswahlleiterin Uhr (Ende der Wahlzeit) am Wahlsonntag, 14. März 2021 zu Infektionsschutzmaßnahmen bei Wahlen beim Rathaus Unlingen, Kirchgasse 11, 88527 Unlingen und Abstimmungen im Briefkasten eingegangen sein. Bei verspätetem Ein- Aufgrund der COVID-19-Pandemie müssen die Vorgaben gang kann die Stimmabgabe nicht mehr berücksichtigt von § 10a Corona-Verordnung zu Infektionsschutzmaßnah- werden. men am Wahltag eingehalten werden. Darüber und über • Für die rechtzeitige Rücksendung sind die Briefwähle- weitere Hinweise und Empfehlungen zu Infektionsschutz- rinnen/Briefwähler selbst verantwortlich. maßnahmen bei der Durchführung der Landtagswahl am
Seite 4 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Freitag, 12. März 2021 Amtsblatt Unlingen Amtliche Bekanntmachung 12.03.2021 14. März 2021 und von Bürgermeisterwahlen und Bürge- Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung rentscheiden werden Sie im Folgenden informiert. Die ord- Auslegungsbeschluss nungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Wahl ist auch bei Einhalten von Infektionsschutzmaßnahmen zu Beteiligung Auslegungsbeschluss der Öffentlichkeit gewährleisten. Öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit Auslegung Öffentliche Auslegung Allgemeine Hygienemaßnahmen 1. Bebauungsplanentwurf Die allgemeinen Hygienemaßnahmen sind sowohl von den „Sondergebiet Laugelen“ 1. Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Laugelen“ Wählerinnen und Wählern als auch von den Wahlhelferin- Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen nen und Wahlhelfern und an der Wahl beteiligten Perso- 2. Örtliche Bauvorschriften 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf nen einzuhalten: zum Bebauungsplanentwurf „Sondergebiet Laugelen“ Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen - Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu ande- „Sondergebiet Laugelen“ ren Personen, Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen Der Gemeinderat der Gemeinde Unlingen hat am 08.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Ent- - Tragen einer FFP2/KN95/N95 oder vergleichbaren Mas- Der Gemeinderat wurf des der Gemeinde Bebauungsplans „Sondergebiet Unlingen Laugelen“, Gemeinde hatGemarkung Unlingen, am 08.03.2021 Unlin- gen und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Laugelen“, Gemeinde Un- ke (im Folgenden: FFP2-Maske) oder einer medizini- in öffentlicher lingen, Gemarkung UnlingenSitzung den gebilligt und Entwurf beschlossen, des Bebauungsplans diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Bau- schen Maske („OP-Maske“) nach § 10a Absatz 3 Satz „Sondergebiet Laugelen“, Gemeinde Unlingen, Gemarkung gesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen. 1 CoronaVO. Ausnahmen sind nur für Kinder bis sechs Unlingen und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans und der künftigen örtlichen Bauvor- Jahren, aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines „Sondergebiet Laugelen“, schriften ergibt sich aus der Gemeinde Unlingen, Gemarkung nachfolgenden Planzeichnung: ärztlichen Attests oder aus einem sonstigen zwingen- Unlingen gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach den Grund zulässig. Sonstige zwingende Gründe sind § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetz- absolute Ausnahmefälle, wie z. B. die Mund-zu-Mund- buch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen. Beatmung bei Erster Hilfe. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans und - Händehygiene einhalten (Desinfizierung der Hände ist der künftigen Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der vor Betreten des Wahlraumes Pflicht, § 10a Absatz 3 nachfolgenden Planzeichnung (siehe unten). Satz 4 CoronaVO), Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand - Personen mit Corona-Symptomen haben keinen Zutritt von Unlingen. Es wird begrenzt durch den Sportplatz im zum Wahllokal, Norden, der „Alten Landstraße“ und dem Friedhof im Os- - Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit ten sowie der Pflanzflächen des Gartencenters App mit einer Corona-infizierten Person hatten, haben keinen Zu- Baumschule im Westen und Süden. tritt zum Wahllokal. 80 m südlich verläuft die „Daugendorfer Straße“ K 7588. Weitere Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz Südlich daran grenzt das Schulzentrum von Unlingen mit Ge- vor dem Coronavirus sind beispielsweise zu finden unter meindehalle und Sporthalle als öffentliche Einrichtungen an. https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-inzei- Der räumliche Geltungsbereich umfasst in dieser Abgren- ten-von-corona.html. zung ca. 0,6 ha.
Freitag, 12. März 2021 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Seite 5 Ziel und Zweck Der Verbotstatbestand der Störung kann gem. § 44 Abs. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die pla- 1 Nr. 2 BNatSchG bei Vorkommen der o.g. planungsrele- nungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaf- vanten Arten ausgeschlossen werden. fen werden, zukünftig in diesem Bereich Anlagen für den Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Gehölz- Betrieb und die Erzeugung von regenerativen Energien fällungen außerhalb der Fortpflanzungs- und Ruhezeit zwi- durch Blockheizkraftwerk/Hackschnitzelheizung mit Ne- schen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen, wird der beneinrichtungen und Gebäuden errichten zu können. Verbotstatbestand des Tötens oder Verletzens gem. § 44 Der Vorhabensträger plant, sein bereits in Unlingen be- Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt. stehendes Nahwärmeversorgungsnetz weiter auszubau- Eine vertiefende Untersuchung vorkommender Arten wird en. Es ist beabsichtigt, neben den öffentlichen Einrich- nicht für erforderlich gehalten. tungen wie Schulzentrum, Gemeindehalle und Sporthalle Auswirkungen auf Arten und Lebensräume im Sinne des auch weitere private Haushalte, insbesondere im Bereich Umweltschadensgesetzes, der Unlinger Siedlung an das Nahwärmeversorgungsnetz Lebensräume der Arten des Anhangs II der FFH-Richtli- anzuschließen. nie und des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie sowie Le- Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am bensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie wurden im 14.07.2020 in Unlingen wurde die Funktionsweise des Untersuchungsgebiet nicht festgestellt. Nahwärmeversorgungsnetzes ausführlich interessierten Schädigungen von Arten im Sinne des Umweltschadens- Bürgern vorgestellt. Für das Vorhaben ist durch die Bürger- gesetzes werden bereits im Zusammenhang mit dem Ar- schaft ein großes öffentliches Interesse signalisiert worden. tenschutz vermieden. Insgesamt wird das Nahwärmeversorgungsnetz eine Län- ge von ca. 6 km vorweisen. Die Netzdichte (Anzahl der Ge- Sonstige Umweltauswirkungen bäudeanschlüsse) ist bereits erreicht. Mit den ersten Bau- Die geplante Bebauung führt zu einer Versiegelung von Bö- maßnahmen (Leitungsverlegungen) wurde bereits Ende den und somit zum Verlust von Bodenfunktionen. Bei Aus- 2020 begonnen. schöpfung des zulässigen Maßes der Bebauung kommt es Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die zu einer neu versiegelten Fläche von ca. 4.848 m². Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für Die bioklimatische Situation wird nicht negativ verändert. den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschrif- Vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen ist aller- ten die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil dings mit zunehmender sommerlicher Wärmebelastung B 2.), jeweils mit dem Datum vom 08.03.2021. zu rechnen. Der Vorhabenbereich ist von der freien Landschaft aus nur Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der eingeschränkt einsehbar. Die vorgesehene Bebauung wird Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen. Aus den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, be- größerer Distanz ist dies jedoch nur im Kontext mit der be- reits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und reits bestehenden Bebauung wahrnehmbar. Fernwirkun- umweltbezogenen Informationen (hier Umweltbericht mit gen, die über das unmittelbare Umfeld hinausgehen, sind Grünordnungsplan und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung nicht zu erwarten. vom 08.03.2021 und artenschutzrechtlichen Relevanzprü- - Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom fung vom 07.10.2020) 07.10.2020 von Montag, 22.03.2021 bis Freitag, 23.04.2021, Durch das Entfernen der Gehölzstrukturen kann es zu ar- je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Unlingen – tenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. Kirchgasse 11, (im Foyer im EG) – in 88527 Unlingen wäh- 1 BNatSchG kommen, da dies bei einer Bebauung im Ge- rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. gensatz zur bisherigen Nutzung nicht im Rahmen der ord- Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen nungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen lie- erfolgt. gen vor und werden ausgelegt: Durch den Verlust von Gehölzen werden potenzielle Fort- pflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten - Entwurf des Umweltberichts mit integriertem Grün- europäischen Vogelarten zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 3. BNat- ordnungsplan vom 08.03.2021 SchG). Das Entfernen von Gehölzen, die ausschließlich Umweltauswirkungen häufigen Gehölzbrütern als Fortpflanzungs- und Ruhestätte Durch das Entfernen der Gehölzstrukturen kann es zu ar- dienen, ist grundsätzlich nicht als verbotsrelevant im Sin- tenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. ne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einzustufen (TRAUT- 1 BNatSchG kommen, da dies bei einer Bebauung im Ge- NER et al. 2015). Die Funktion der betroffenen Fortpflan- gensatz zur bisherigen Nutzung nicht im Rahmen der ord- zungs- und Ruhestätte im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2 ist nungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung weiterhin erfüllt, weil eine zeitlich vorgezogene Entwick- erfolgt. lung auf Landschaftsebene in den letzten Jahren stetig zu Durch den Verlust von Gehölzen werden potenzielle Fort- einem steigenden Gehölzbestand geführt hat. pflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Der Verbotstatbestand der Störung kann gem. § 44 Abs. europäischen Vogelarten zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 3. BNat- 1 Nr. 2 BNatSchG bei Vorkommen der o.g. planungsrele- SchG). Das Entfernen von Gehölzen, die ausschließlich vanten Arten ausgeschlossen werden. häufigen Gehölzbrütern als Fortpflanzungs- und Ruhestätte Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Gehölz- dienen, ist grundsätzlich nicht als verbotsrelevant im Sin- fällungen außerhalb der Fortpflanzungs- und Ruhezeit zwi- ne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einzustufen (TRAUT- schen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen, wird der NER et al. 2015). Die Funktion der betroffenen Fortpflan- Verbotstatbestand des Tötens oder Verletzens gem. § 44 zungs- und Ruhestätte im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2 ist Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt. weiterhin erfüllt, weil eine zeitlich vorgezogene Entwick- Eine vertiefende Untersuchung vorkommender Arten wird lung auf Landschaftsebene in den letzten Jahren stetig zu nicht für erforderlich gehalten. einem steigenden Gehölzbestand geführt hat.
Seite 6 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Freitag, 12. März 2021 - Stellungnahme des Landratsamts Biberach, Amt Belange der Landwirtschaft für Bauen und Naturschutz, 88400 Biberach vom Im Flächennutzungsplan ist die Fläche des Baugebiets als 24.11.2021 Fläche für die Landwirtschaft definiert. Der Bebauungs- plan erfordert eine vorherige Anpassung des Flächennut- Belange des Naturschutzes zungsplanes. Gegen das Vorhaben bestehen aus naturschutzfachlicher Die Fläche wird bisher von einem Gartencenter als Produk- Sicht keine Bedenken, sofern folgende Bedingungen ein- tionsfläche mit Baumschule genutzt. gehalten werden: Belange der Landwirtschaft werden durch den Bebauungs- Bei der bestehenden Feldhecke am Nordrand des Gebiets plan nicht beeinträchtigt. Das Landwirtschaftsamt hat kei- ist gem. § 39 BNatSchG darauf zu achten, dass bestehen- ne Bedenken gegen den Bebauungsplan. de Biotope/Lebensräume wildlebender Tiere nicht beschä- digt oder zerstört werden. Deshalb ist eine Schutzzone von Belange des Forstes mindestens 2 m südlich der Feldhecke einzurichten (derzeit Waldflächeninanspruchnahme Wiese, die als Zufahrtsweg für die Baumschule dient), die Waldflächen werden für den geplanten Bebauungsplan keine Bebauung und keinen Bauverkehr zu/von dem ge- nicht in Anspruch genommen. planten Bauvorhaben zulässt. Diese Zone ist mit einem fes- Waldabstand ten Bauzaun (Draht/Holz) während der gesamten Zeit der Maßgebliche Bestimmung für das Bauen in Waldnähe ist Bauarbeiten entsprechend abzugrenzen und zu schützen. § 4 Abs. 3 Landesbauordnung. Danach müssen Gebäu- Darüber hinaus ist die Pflanzung einer Feldhecke entlang de und bauliche Anlagen mit Feuerstätten von Wäldern der östlichen Grenze des Grundstücks als Bedingung im im Sinne des Bebauungsplan festzulegen. § 2 LWaldG 30 Meter entfernt sein. Für das Bauvorhaben selbst ist eine Eingriffs-/Ausgleichsbi- In der vorliegenden Planung ist kein Wald im Sinne des § lanz mit Darstellung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- 2 LWaldG betroffen, auf benachbarten Flächen befinden maßnahmen durch ein Fachbüro zu erstellen und spätes- sich Baumreihen und Baumgruppen. tens 6 Monate nach dem Ende der Bauarbeiten fachge- Somit bestehen aus forstlicher Sicht keine Bedenken. recht umzusetzen. Nach erfolgter Prüfung bestehen keine Bedenken unter Be- Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), achtung der üblichen Nebenbestimmungen und unter Be- d), e), g), i), 1a BauGB: achtung folgender Anregungen: Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Die Feldhecke auf Flurstück 282 grenzt direkt an das Plan- Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie gebiet an, der Erhalt in ihrer Wertigkeit ist zu sichern und die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezo- Beschädigung/Beeinträchtigungen sind zu unterlassen. gene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesund- heit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Belange des Umwelt- und Arbeitsschutzes Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Nach der DIN 18005 sind auf Friedhöfen die Orientierungs- Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Um- werte von 55 dB(A) tags und nachts einzuhalten. Im eigent- gang mit Abfällen und Abwässern, die Darstellungen von lichen Baugenehmigungsverfahren für die geplante Anla- Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson- ge zur Energiegewinnung durch Hackschnitzel ist nachzu- dere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die weisen, ggf. durch den Anlagenhersteller, dass die Orien- Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des tierungswerte eingehalten werden können. Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d. Belange der Wasserwirtschaft - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Frei- Grundsätzlich bestehen keine Einwendungen gegen das burg - Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Roh- Vorhaben. Für Erdwärmesonden bestehen aus Grundwas- stoff und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg serschutzgründen Bohrtiefenbeschränkungen. Bei Bedarf vom 16.11.2020 können die möglichen Bohrtiefen beim Wasserwirtschaft- Betroffene Themenkomplexe: samt angefragt werden. Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwas- Das behandlungsbedürftige Abwasser ist der Sammelklär- ser, Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grund- anlage des AZV Donau-Riedlingen in Riedlingen zuzuteilen. wasser, Bergbau, Geotopschutz. Das vorgesehene Entwässerungssystem mit Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswas- Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), ser im Baufeld berücksichtigt die Vorgabe des § 55 Abs. 1a BauGB: 2 (WHG). Im Baufeld befindet sich eine Flächendrainage Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Was- samt Ableitung, die bei der weiteren Planung und Ausfüh- ser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen rung berücksichtigt werden muss. Die wasserrechtlichen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Genehmigungen sind vor der Aufnahme der Erschließungs- arbeiten zu beantragen. - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen Im Plangebiet ist keine Altlastverdachtsfläche im Boden- Referat 21, Raumordnung Konrad-Adenauer-Straße schutz- und Altlastenkataster erfasst. 20, 72072 Tübingen vom 25.11.2020 Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Belange der erneuerbaren Energien und des Klima- sind die Bodeneingriffe entsprechend dem Leitfaden Heft schutzes 23, LUBW (http://www.lubw.bade-wuerttemberg.de/ser- Gemäß § 4 Abs.1 KSG BW sollen in Baden-Württemberg vlet/is/74536/) zu bewerten. die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25 Der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushub ist Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert wer- getrennt nach humosem Oberboden und kulturfähigem Un- den. Bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 Pro- terboden möglichst im Plangebiet zu verwerten. zent angestrebt. Fachlicher Hintergrund der gesetzlichen Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Mindest- Klimaschutzziele ist ein Energieszenario Baden-Württem- maß zu beschränken.
Freitag, 12. März 2021 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Seite 7 berg 2050, das dem in § 4 Abs. 1 KSG BW geregelten mit großem Engagement und Einsatz die Brücke und das Treibhausgasminderungspfad zugrunde liegt (vgl. LT-DS Wasserrädle betreuen. 15/3465 S. 22 f.). Eine Bitte richtet die Gemeinde an die Wanderer auf dem Das Vorhaben trägt zum notwendigen Ausbaupfad bei und Bussenweg: Immer wieder liegen Abfälle am Weg oder wird wird deshalb unter dem Gesichtspunkt der Belange des das Bächle mit Material aufgestaut. Beides muss mit viel Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien grundsätz- Mühe aufgeräumt und beseitigt werden. lich befürwortet. Bitte genießen Sie den schönen Rastplatz am Bächle bei Es wird gebeten, das Kompetenzzentrum Energie über das der Brücke und nehmen Sie Ihre Abfälle mit nach Hau- Ergebnis des Verfahrens zeitnah zu informieren. se. Sie respektieren und schätzen damit die Mühe unse- rer fleißigen Helfer. Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), Vielen Dank! 1a BauGB: Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Was- ser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt. Rathausbesuche sind derzeit nur nach vorheriger Termin- vereinbarung möglich. Der Dienstbetrieb der Gemeindever- waltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsicht- nahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Verwal- tung unter Tel.-Nr. 07371/9305-0 oder per E-Mail mglo- cker@unlingen.de möglich ist. Während der Auslegungs- frist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Inter- net unter www.unlingen.de einsehbar. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungs- frist, also bis einschließlich 23.04.2021, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbei- tern der Verwaltung unter Tel.-Nr. 07371/9305-0 oder per E-Mail mglocker@unlingen.de bei der Gemeindeverwaltung Unlingen (Anschrift siehe oben) oder schriftlich an die Ge- GEMEINDE UNLINGEN meindeverwaltung Unlingen richten. Bei schriftlich vorge- GLandkreis EMEINDE UNBiberach LINGEN brachten Stellungnahmen soll die volle Anschrift der Be- Landkreis Biberach teiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Die Volkshochschule ist eine gemeinnützige Einrichtung zur Erwachsenen- und Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Ört- Die Gemeinde Unlingen (ca. 2.500 Einwohner) sucht Weiterbildung und stellt das kommunale Weiterbildungszentraum der Gemeinde dar. lichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. für die Außenstelle Unlingen zum frühestmöglichen Die Gemeinde Unlingen (ca. 2.500 Einwohner) sucht für die Außenstelle Unlingen Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Unlingen: Zeitpunkt zum frühestmöglichen Zeitpunkt Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch Nachmittag 13.30 Uhr - 18.15 Uhr eine/n ehrenamtliche/n VHS-Leiter/in eine/n ehrenamtliche/n VHS-Leiter/in Unlingen, 12.03.2021 Die VHS (Volkshochschule) erfüllt den Bildungsauftrag Ihre Aufgaben gez. der Kommune. • Mitwirkung und Aufstellung des VHS-Programms • Suche von Referenten und geeignete Räumlichkeiten Gerhard Hinz Ihre Aufgaben • terminliche Organisation • Teilnehmeranmeldung und -organisation Bürgermeister/Amtsverweser • Mitwirkung und Aufstellung des VHS-Programms Wenn•Sie Suche sich darinvon Referenten wiederfinden, und freuen wir uns geeignete auf Ihre Bewerbung! Räumlichkeiten • terminliche Organisation Wir bieten Ihnen einen interessanten und verantwortungsvollen Arbeitsplatz. Als • Teilnehmeranmeldung Vergütung erhalten Sie 10 % der Kursgebührenund sowie -organisation eine Aufwandsentschädigung von Fronmeister für Dietelhofen gesucht 100 €/Monat. Wenn Sie sich darin wiederfinden, freuen wir uns auf Die Gemeinde Unlingen sucht zum nächstmöglichen Interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum Ihre 02. April 2021Bewerbung! bei der Gemeinde Unlingen, Kirchgasse 11, 88527 Unlingen, gerne auch Zeitpunkt einen Fronmeister für den Ortsteil Dietelhofen. per E-Mail: info@unlingen.de. Wir bieten Ihnen einen interessanten und verantwor- Interessenten wenden sich bitte an Herrn Hinz E-Mail: tungsvollen Für Auskünfte steht IhnenArbeitsplatz. AlsTel. Herr Eberhard Schneider, Vergütung erhalten Sie 10 07371 / 3472, E-Mail: ghinz@unlingen.de oder Tel: 07371 / 9305-20. eberhard@schneider-unlingen.de gerne zur Verfügung. % der Kursgebühren sowie eine Aufwandsentschädi- gung von 100 €/Monat. Interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte mit den üb- Unlinger Wanderweg am Bussen lichen Unterlagen bis zum 02. April 2021 bei der Ge- Während der Wintersaison hatte unsere Brücke beim Was- meinde Unlingen, Kirchgasse 11, 88527 Unlingen, ger- serrädle durch Sturmholz Schaden genommen. Ein Baum- ne auch per E-Mail: info@unlingen.de. stamm hatte das Geländer beschädigt und wir mussten den Für Auskünfte steht Ihnen Herr Eberhard Schneider, Tel. Weg über die Brücke kurzzeitig absperren, um die Fußgän- 07371 / 3472, E-Mail: eberhard@schneider-unlingen.de ger nicht zu gefährden. gerne zur Verfügung Inzwischen haben unsere bewährten Helfer, Herr Holl und Herr Ott, die Brücke wieder repariert und auch den Rast- platz wieder hergerichtet. Vielen Dank an die beiden zuverlässigen Helfer, die immer
Seite 8 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Freitag, 12. März 2021 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht Elternbeiträge für die Kindertagesein- ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren be- richtungen Januar und Februar 2021 rechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, Mit Artikel vom 05.02.2021 haben wir Sie darüber infor- diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Land- miert, dass wir die Elternbeiträge einstweilen für Januar ratsamt Biberach -untere Flurbereinigungsbehörde- und Februar 2021 aussetzen. Hauptstraße 25 89584 Ehingen anzumelden. Inzwischen wurde eine Regelung für das gesamte Land Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist an- BW getroffen: gemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landrat- Für die Zeit vom 01.01.2021 bis 21.02.2021 werden kei- samt -untere Flurbereinigungsbehörde- die bisherigen ne regulären Elternbeiträge erhoben; die Inanspruch- Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der nahme der Notbetreuung wird tagesgenau abgerechnet. Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wir- Seit dem 22.02.2021 wurde der Regelbetrieb wieder kung eines vor der Anmeldung eingetretenen Frista- aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt können wieder alle blaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Be- Kinder unsere Einrichtungen besuchen. Die Elternbei- teiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe träge werden ab diesem Zeitpunkt für alle unsere Kin- des Verwaltungsakts in Lauf gesetzt worden ist. 4) dergartenkinder wieder erhoben. 4.2 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zu- Die Berechnung erfolgt anteilig vom 22.02.2021- stimmung des Landratsamtes nur Änderungen vor- 28.02.2021 und wird auch erhoben, wenn Ihr Kind den genommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirt- Besuch der Einrichtung nicht in Anspruch genommen schaftsbetrieb gehören. hat. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangter- rassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustim- Öffentliche L A N D R A T S Bekanntmachung AMT BIBERACH mung des Landratsamtes errichtet, hergestellt, we- L -Auntere NDR Flurbereinigungsbehörde A T S A M T B I B E R- A C H sentlich verändert oder beseitigt werden. Hauptstraße 25 • 89584 Ehingen • Telefax 07391 779-2600 • Vermittlung 07391 779-2500 - untere Flurbereinigungsbehörde - Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vor- Hauptstraße 25 • 89584 Ehingen • Telefax 07391 779-2600 genommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt • Tel-Vermittlung 07391 779-2500 worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren ÖffentlicheBekanntmachung Bekanntmachung unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt kann den Öffentliche früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wiederherstel- Flurbereinigung Unlingen (B 311), Landkreis Biberach len lassen, wenn dies der Flurbereinigung dient. Änderungsbeschluss Nr. 2 4.3 Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfen- Flurbereinigung Unlingen (B 311), Landkreis Biberach vom 26.02.2021 stöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Uferge- 1. Das Landratsamt Biberach -untere Flurbereinigungs- hölze dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes Änderungsbeschluss behörde- ordnet Nr. 2 hiermit eine geringfügige Änderung beseitigt werden, andernfalls muss das Landratsamt vom 26.02.2021 des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Un- Ersatzpflanzungen anordnen. lingen (B 311) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungs- 4.4 Auf den in das Flurbereinigungsverfahren einbezo- gesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 genen Waldgrundstücken dürfen Holzeinschläge, die 1. Das Landratsamt Biberach -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit eine (BGBl. I S. 546) an. den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Unlingen In(Bdas 311)Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen: nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes übersteigen, (FlurbG) in der Fassung vom nur mit Zustimmung der Flurbereinigungs- Von der Gemeinde 16.03.1976 (BGBl. I S. 546)Unlingen, an. Gemarkung Unlingen, behörde vorgenommen werden. Andernfalls kann die- Landkreis Biberach die Grundstücke In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen: Flst. Nr. 762, se anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Flä- Von der 763/1 und Gemeinde 771. Unlingen, Gemarkung Unlingen, Landkreis Biberach che wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen ist. Die die Grundstücke Fläche derFlst. neuNr.einbezogenen 762, 763/1 und 771. Grundstücke be- Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 1,15 ha. 4.5 Wer gegen die unter Nr. 4.2 bis 4.4 genannten Vor- trägt rd. 1,15 ha. schriften verstößt, kann wegen Ordnungswidrigkeit Das Das geänderte geänderte Flurbereinigungsgebiet Flurbereinigungsgebiet umfasst umfasst nunmehr eine nun-Fläche von 656mitha. einer Geldbuße belegt werden. mehr eine Fläche von 656 ha. 4.6 Neben den unter 4.1 bis 4.4 genannten Einschrän- Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte in der Fassung vom 26.02.2021 Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte in der Fas- ersichtlich. kungen gelten die Beschränkungen nach dem Land- sung vom 26.02.2021 ersichtlich. wirtschafts- und Landeskulturgesetz sowie dem Na- 2.2. Am Am Flurbereinigungsverfahren Flurbereinigungsverfahren sind neu sind beteiligt: neu beteiligt: turschutzrecht (Dauergrünlandumwandlungsverbot, Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtig- Biotop- und Artenschutz) unverändert weiter. Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Erweiterungsgebiet ten der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grund- gehörenden Grundstücke; Rechtsbehelfsbelehrung stücke; Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines als als Nebenbeteiligte Nebenbeteiligte diedie Inhaber Inhaber von Rechten von Rechten an diesen an Grundstücken, diesen sowie dieWiderspruch beim Landratsamt Biberach, Sitz: Bi- Monats Grundstücken, Eigentümer von nicht sowiezum die Eigentümer vongehörenden Flurbereinigungsgebiet nicht zumGrundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebiets berach eingelegt werden. Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die mitzuwirken haben. (Hinweis: Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneu- zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des ordnung der Landkreise Alb- Donau-Kreis und Biberach: Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben. 3. Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat langHauptstraße - vom 1. Tag 25, 89584 Ehingen oder jede andere Stelle 3. Dieser Beschluss seiner öffentlichen mit Begründung Bekanntmachung und Gebietskarte an gerechnet - im Rathaus in Unlingen zur des Landratsamts Biberach) liegt 1 Monat lang Einsichtnahme für die- Beteiligten vom 1. Tag aus.seiner öffentlichen Be- Die Wirkungen dieses kanntmachung Beschlusses- treten an gerechnet am Tageinnach im Rathaus Begründung der Bekanntgabe Unlingen sämtlicher Unterlagen in der zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.betreffenden Gemeinde ein. Die Einbeziehung der Grundstücke ist erforderlich, um lan- Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tage deskulturelle Nachteile zu minimieren und Produktionsbe- Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Gebietskarte auf der nach der Bekanntgabe sämtlicher Unterlagen Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. in der dingungen zu verbessern, sowie eine bessere Erschließung betreffenden Gemeinde ein.) eingesehen werden. Verfahren ( www.lgl-bw.de/3125 der Flurstücke zu erreichen. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist zu der Ände- 4.1 Gebietskarte Inhaber von Rechten, auf derdieInternetseite aus dem Grundbuch nicht ersichtlich des Landesamts rungzurdes Flurbereinigungsgebiets gehört worden. fürsind, aber Beteiligung am Verfahren Geoinformation berechtigen, z. B. Pachtrechten, und Landentwicklung im o. g. Verfah- werden aufgefordert, gez. diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Biberach -untere Jonas Stadler D.S. ren ( www.lgl-bw.de/3125 ) eingesehen werden. Flurbereinigungsbehörde- Hauptstraße 25 89584 Ehingen anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, -2-
Freitag, 12. März 2021 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Seite 9 LEADER Aktionsgruppe Oberschwaben auch in der Zeit der Coronapandemie beispielsweise am fördert Projekte mit 300.000 € Wahlsonntag im zugewiesenen Wahllokal in Ihrer Stadt oder Auch Unlingen ist Mitglied in der LEADER-Aktions- Ihrer Gemeinde. Sie können aber auch ganz einfach von der gruppe Oberschwaben. Mit Fördergeldern der Euro- Briefwahl Gebrauch machen. Auf welchem Weg auch im- päischen Union, des Bundes und des Landes werden mer: Für unsere Demokratie sollte jeder bereit sein, die paar Projekte unterstützt, die vor Ort eine nachhaltige Struk- Minuten für die Wahlhandlung aufzuwenden. Es lohnt sich. turentwicklung bewirken. Ganz aktuell können Projek- Wer in den kommenden fünf Jahren in Baden-Württem- tideen im Sinne der LEADER-Ziele für die zur Verfü- berg maßgeblich mitbestimmt, das entscheiden Sie mit Ih- gung stehenden 300.000 € noch bis 15. April 2021 ein- rer Stimme, die Sie für einen Wahlvorschlag abgeben kön- gereicht werden. nen. Darüber hinaus sorgen Sie mit Ihrer Stimme auch da- Was sind für Investitionen denkbar? Die LEADER-Aktions- für, dass der Landkreis im Landtag entsprechend vertre- gruppe gibt keine Ideen vor, hat keine Liste an möglichen ten wird. Deshalb, liebe Wählerinnen und Wähler: Gehen Projekten. Warum? Weil wir davon ausgehen, dass die Sie zur Landtagswahl, wählen Sie! Nehmen Sie mit Ihrer besten Ideen von den Menschen vor Ort kommen, weil je- Stimme direkten Einfluss auf die Politik. der selbst am besten weiß, was zur strukturellen Entwick- Die Ergebnisse der Landtagswahl können am Wahlabend lung im Sinne der LEADER-Ziele von Nöten ist. Also: Ihre über die Homepage des Landkreises unter www.biberach. Idee ist gefragt! de aktuell abgerufen werden. Bereits umgesetzte Projektbeispiele sind die Neuausrich- Ihr tung der örtlichen Gastronomie, der Ausbau von Dorflä- Dr. Heiko Schmid den, touristische Angebote oder gemeinschaftliche Ver- Landrat einseinrichtungen. Antragsfähig sind auch beispielsweise gemeinschaftliche Einrichtungen für Ärzte oder Angebote Das Haupt- und Personalamt informiert: für umweltfreundliche und gesunde Mobilität. Freie Ausbildungsstelle zum Kaufmann für Informationen und weitere Projektbeispiele unter www.lea- Digitalisierungsmanagement (m/w/d) der-oberschwaben.de. Telefonische Auskunft und Beratung Zum Ausbildungsbeginn September 2021 gibt es beim bei der LEADER-Geschäftsstelle im Landratsamt Sigmarin- Landratsamt Biberach noch eine freie Ausbildungsstelle gen, Emmanuel Frank unter 07571 / 102-5010. zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement (m/w/d). Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere • das Vorantreiben der Digitalisierung im Landratsamt Bi- berach, • die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Arbeits- Landratsamt Biberach aufgaben mit den spezifischen Prozessen, • die Erstellung, Entwicklung und Betreuung von IT-Lö- sungen, • Projektarbeit sowie Das Kommunalamt informiert: • die Umsetzung und Prüfung von Maßnahmen zur IT-Si- Wahlergebnisse am Wahlsonntag ab 18 Uhr cherheit und zum Datenschutz. online Wir erwarten die Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder Am Wahlsonntag, 14. März 2021, werden ab 18 Uhr auf der Abitur. Die Bewerberinnen oder Bewerber sollten Freude Homepage des Landkreises Biberach unter https://www. am Umgang mit digitaler Technologie und Rechtsvorschrif- biberach.de/landkreis/gremien-politik/wahlen0/landtags- ten haben. Außerdem erwarten wir planerisches und orga- wahl.html die Wahlergebnisse der 38 Städte und Gemein- nisatorisches Geschick, sorgfältiges und genaues Arbeiten den des Wahlkreises 66 Biberach zur Wahl des baden-würt- sowie logisches und strukturiertes Denken. tembergischen Landtags bekannt gegeben. Das vorläufige Wir bieten eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Aus- Endergebnis des Wahlkreises wird gegen 20 Uhr erwartet. zubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD), eine geregelte Die Wahlergebnisse der sieben Gemeinden (Berkheim, Det- Arbeitszeit sowie eine Gleitzeitregelung. Bei guten Leistun- tingen an der Iller, Erolzheim, Kirchberg an der Iller, Kirch- gen in der Ausbildung kann eine Übernahmechance in Aus- dorf an der Iller, Tannheim und Rot an der Rot) des Land- sicht gestellt werden. Die Tätigkeiten als Kaufmann für Digi- kreises Biberach, die dem Wahlkreis 68 Wangen zugeord- talisierungsmanagement (m/w/d) sind abwechslungsreich. net sind, können auf der Homepage des Landkreises Ra- Wer sich für diesen Ausbildungsberuf interessiert, kann vensburg unter https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/ sich bis zum 31. März 2021 online unter www.bewerbung. Wahlen abgerufen werden. biberach.de bewerben. Mehr zum Landkreis und den Ausbildungsberufen erfahren Sie unter www.biberach.de oder unter ausbildung.landrat- Wahlaufruf von Landrat Dr. Heiko Schmid samt@biberach.de oder unter 07351 52-6460. Liebe Wählerinnen, liebe Wähler, am Sonntag, 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Land- tag von Baden-Württemberg statt. Mitsprache und Mitge- Impfungen im Landkreis Biberach schrei- staltung durch die Bürgerinnen und Bürger sind für unser ten voran demokratisches Gemeinwesen von größter Bedeutung. Rund 6.700 Menschen haben sich inzwischen im Kreisimpf- Im Landkreis Biberach sind gut 148.800 Wählerinnen und zentrum Ummendorf gegen Covid-19 impfen lassen. Zu- Wähler, darunter viele junge Menschen, wahlberechtigt und sätzlich wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sana haben die Chance, über die zukünftige Entwicklung des Klinikums und des Rettungsdienstes geimpft. Die Impfun- Landes Baden-Württemberg mitzubestimmen. gen in den stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Bi- Nur wer wählt, entscheidet mit. Wer nicht wählt, verzich- berach über die Mobilen Impfteams des Zentralen Impfzen- tet auf das wichtigste Recht in unserem demokratischen trums in Ulm und des Kreisimpfzentrums sollen bis Ende Staatswesen, das jeder einzelne hat. Wählen kann man März abgeschlossen werden.
Seite 10 Amtsblatt Gemeinde Unlingen Freitag, 12. März 2021 Nach wie vor ist der Impfstoff knapp. Im Kreisimpfzentrum sivpflege Biberach vorgenommen und es hat alles wun- wird deshalb nicht mit voller Auslastung gearbeitet. Wö- derbar funktioniert. Weitere Termine mit Einrichtungen im chentlich werden ab sofort rund 2.600 Impfungen im Krei- Landkreis sind bereits terminiert.“, so Michael Mutschler, simpfzentrum durchgeführt. Bei Vollauslastung wären im Geschäftsführer Rettungsdienst beim DRK. Kreisimpfzentrum Ummendorf bis zu 750 Impfungen täglich an sieben Tagen die Woche, also 5.250 Impfungen pro Wo- Die Biberacher Ernährungsakademie (B-EA) informiert: che, möglich. Die Terminfreigabe für das Kreisimpfzentrum erfolgt ab sofort täglich, nicht mehr ausschließlich mon- Online-Vortrag „Lust auf Heimat - bio, tags ab 8 Uhr. Landrat Dr. Schmid: „Wir würden gerne und regional rund um‘s Ei“ könnten, bei entsprechender Verfügbarkeit des Impfstoffes, Die Biberacher Ernährungsakademie (B-EA) veranstaltet wöchentlich doppelt so viele Personen impfen. Allerdings am Mittwoch, 24. März 2021, im Rahmen der Reihe „Lust sind uns aufgrund der Impfstoffknappheit immer noch die auf Heimat“ einen Online-Vortrag zum Thema „regional ge- Hände gebunden. Das Land hat allerdings ab April weiter nießen rund um‘s Ei“. Die Onlineveranstaltung findet von steigende Impfstoffmengen angekündigt. Entsprechend 19 bis circa 20.30 Uhr statt und ist für die Teilnehmerinnen werden wir auch unsere Impfkapazität im Kreisimpfzent- und Teilnehmer kostenlos. Bei der Veranstaltung geht es rum ausbauen. Ich kann Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, darum, die Wertschätzung für heimische Produkte und den nur dazu ermuntern, die Chance auf eine Impfung wahrzu- Dialog zwischen Verbrauchern und Erzeugern zu stärken. nehmen, wenn Sie an der Reihe sind. Die bei uns zugelas- Familie Kobler aus Wain vermarktet Bioland-Eier und die senen Impfstoffe sind sicher. Mithilfe der Impfungen kön- daraus selbst erzeugten Produkte wie Nudeln und vieles nen wir hoffentlich die Pandemie in den Griff bekommen mehr auf verschiedenen Wochenmärkten, ab Hof und im und mit Zuversicht in die Zukunft blicken.“ Lebensmitteleinzelhandel. Susanne Kobler gibt Einblicke Das Land hat für den Impfstoff AstraZeneca seit letzter Wo- in ihren Bio-Betrieb und das Leben ihrer Hühner. che Änderungen bei der Impfpriorisierung vorgenommen. Im Anschluss gibt Ursula Liske von der Ernährungsakade- Es sind weitere Gruppen zu den bisher schon Impfberech- mie Tipps zum Umgang und der Verwendung in der Küche. tigten dazu genommen. Dazu zählen Menschen im Alter Anmeldungen mit Fragen rund ums Ei sind bis Sonntag, von 18 bis einschließlich 64 Jahren, die unter anderem be- 21. März 2021, an die E-Mail-Adresse post@b-ea.info zu stimmte Vorerkrankungen haben, Lehrerinnen und Lehrer senden. Weitere Informationen gibt es unter der Telefon- sowie Erzieherinnen und Erzieher und Menschen, die enge nummer 07351 52-6702. Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind. Bislang wurden im Land- Außenstellen der KFZ-Zulassungsstelle ab kreis Biberach 1.000 Impfdosen von AstraZeneca verimpft. „Jede Impfdose, die bei uns ankommt, wird auch verimpft. 15. März 2021 für Terminkunden geöffnet Es wurde bislang keine einzige Impfstoffdose weggeworfen Ab Montag, 15. März 2021 sind die Zulassungsvorgänge und wir setzen auch alles daran, dass das so bleibt.“, be- in den Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle in Laupheim, richtet Gerd Romer aus dem Leitungsteam des Kreisimpf- Ochsenhausen und Riedlingen mit Terminvereinbarung wie- zentrums in Ummendorf. der möglich. Kundinnen und Kunden können ab sofort on- Bis Ende März Impfungen in Pflegeeinrichtungen ab- line unter https://www.biberach.de/landratsamt/verkehr- geschlossen samt/zulassungbehoerde/zulassung-terminvereinbarung. Bereits seit dem 7. Januar 2021 wird im Landkreis Biber- html oder unter der Telefonnummer 07351 52-6070 einen ach in den Alten- und Pflegeheimen über Mobile Impfteams Termin vereinbaren. geimpft. „Bis Ende März sollen in allen stationären Pflege- In den Außenstellen dürfen sich aufgrund von Hygiene- einrichtungen im Landkreis die Impfungen abgeschlossen und Abstandbestimmungen maximal zwei Besucherinnen werden. Das beinhaltet neben den vollstationären Pflege- oder Besucher gleichzeitig aufhalten. Weitere Terminkun- heimen auch die betreuten Wohnanlagen, die Tagespfle- den müssen vor der Außenstelle warten. Auch dort gelten geeinrichtungen und die Pflegewohngemeinschaften. Ich ein Mindestabstand von 1,5 Metern und die allgemeinen bin sehr froh, dass wir mittlerweile diesen besonders ge- Hygienehinweise. Der Einlass ist nur mit einer medizini- fährdeten Personengruppen allen ein Impfangebot machen schen Maske (FFP2- oder OP-Maske) erlaubt. konnten. Im Anschluss daran hoffe ich, dass die Einrichtun- Die Öffnungszeiten der Außenstellen im Einzelnen: gen der Eingliederungshilfe geimpft werden können.“, so Riedlingen montags 8 Uhr bis 14 Uhr, dienstags bis frei- Landrat Dr. Heiko Schmid. „Das ist nur möglich aufgrund tags 8 Uhr bis 12 Uhr; Ochsenhausen und Laupheim mon- der engen und guten Zusammenarbeit zwischen dem DRK tags 8 Uhr bis 13 Uhr, dienstags bis freitags 8 Uhr bis 12 Biberach, dem DRK Ulm und dem Landratsamt Biberach.“ Uhr und mittwochs 14 bis 17 Uhr. Mobiles Impfteam des Kreisimpfzentrums hat Arbeit aufgenommen Die Terminierung und Durchführung der Impfungen in den Pflegeeinrichtungen erfolgte bislang durch das Zentrale Impfzentrum in Ulm. Aufgrund der zunehmenden Verfüg- barkeit von Impfdosen hat ab heute (4. März 2021) darü- ber hinaus ein Mobiles Impfteam des Kreisimpfzentrums Zusammenhalten ABER Ummendorf seinen Dienst aufgenommen. Dieses Mobile Impfteam wurde vom DRK Biberach in Abstimmung mit dem Landratsamt Biberach vorbereitet. „Wir freuen uns, dass wir aufgrund der zunehmenden Verfügbarkeit des Abstand halten Impfstoffes die mobile Einsatzkapazität im Landkreis er- höhen können und wir mit dem Mobilen Impfteam für den Landkreis heute starten konnten. Heute hat das Team die ersten Impfungen in der Ambulanten Kranken- und Inten-
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