Aufruf des Bürgermeisters/Amtsverwesers - zur Landtagswahl am 14. März 2021 - Unlingen

 
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Aufruf des Bürgermeisters/Amtsverwesers - zur Landtagswahl am 14. März 2021 - Unlingen
Freitag, den 12. März 2021                                                                               Nummer 10

    Aufruf des Bürgermeisters/Amtsverwesers
    zur Landtagswahl am 14. März 2021

    Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gesamtgemeinde Unlingen,

    am 14.03.2021 entscheiden Sie über die Bildung einer neuen Landesregierung für Baden-Württemberg. Viele
    Parteien werben im Vorfeld um Ihre Stimme und im Zeichen von Corona werden alle Wähler auch vor neue
    Situationen gestellt.
    Unsere Gemeinschaft - nicht nur im Ländle - lebt von Demokratie und damit von Ihrer Mitbestimmung. Hier
    können Sie unmittelbar Einfluss auf das weitere Zusammenleben nehmen. Denn Demokratie wächst immer
    von unten. Durch die aktuellen Herausforderungen müssen die Lebensverhältnisse in unseren Städten und
    Gemeinden zukunftssicher ausgerichtet werden.
    Neben den konkreten Auswirkungen einer sich verändernden Wirtschafts- und Arbeitswelt sind insbesondere
    Bürgerengagement und die Festigung des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft die beste Garantie für
    den Erhalt der regionalen Vielfalt in unserem Land. Machen Sie daher von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Jede
    Stimme für demokratische Bewerberinnen und Bewerber ist eine Stimme für Demokratie und Ehrenamt. Jede
    Stimme zählt für Toleranz, Vielfalt und Zusammenhalt.
    Ich bitte Sie daher: Gehen Sie zur Wahl, gestalten Sie mit und übernehmen Sie Verantwortung
    für unsere gemeinsame Zukunft.
    Prüfen Sie, welche Partei Ihren Vorstellungen am nächsten kommt. Dieser Partei sollten Sie Ihre Stimme
    geben - auch wenn Sie nicht mit allem einverstanden sind.
    Als Nichtwähler wählen Sie auch: Dann kommt Ihre Stimme denen zugute, die Sie vielleicht am wenigsten
    unterstützen wollen.
    Auch im Wahllokal sind Sie durch umfangreiche Hygienemaßnahmen so gut als möglich geschützt. Bitte
    haben Sie Verständnis, dass wir die Wege im und um das Wahllokal aufgrund der aktuellen Pandemielage genau
    planen und steuern müssen.
    Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit Coronavirus infizierten Person hatten oder typische
    Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus haben, dürfen das Wahllokal zur Sicherheit aller anderen Wäh-
    ler und der Beschäftigten nicht betreten.

    Bitte nutzen Sie in diesem Falle die Möglichkeit der Briefwahl.

    Ihr
    Gerhard Hinz
Aufruf des Bürgermeisters/Amtsverwesers - zur Landtagswahl am 14. März 2021 - Unlingen
Seite 2                                 Amtsblatt Gemeinde Unlingen                        Freitag, 12. März 2021

                                                            Kindergarten Wiesenkinder Unlingen
                                                            Leitung: Frau Heike Gebhart
                                                            E-Mail: wiesenkinder@unlingen
                                                            Tel.: 07371/959996-0

              Geburt                                        Müll & Co.
              Wir freuen uns mit....
              Manuel und Allegra Mück, Dekan-Kleber-        Restmüllabfuhr:	                        22.03.2021
              Straße 36, Unlingen über die Geburt ihrer     Papierabfuhr:	                          26.03.2021
              Tochter Marlen Viktoria am 22.02.2021.        Gelber Sack:	                           29.03.2021
                                                            Wertstoffhof:	                    Tel. 07371/8411
                                                            Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag	 09 - 12 Uhr
           Sterbefall                                       Montag - Freitag	                       13 - 17 Uhr
           Wir trauern um
           Frau Maria Luise Breimaier, Göffingen, die am    Wichtige Rufnummern
           23.02.2021 in Göffingen im Alter von 83 Jah-
                                                            Rettungsdienst/Notarzt/Feuerwehr112
           ren gestorben ist.
                                                            Polizei110
                                                            Ärztlicher Bereitschaftsdienst       116 117
                                                            Apotheken Notdienst             0800/0022833
           Wir gratulieren                                  Giftnotzentrale0761/19240
           Herrn Hubert Sauter, Stadtweg 13, Unlingen       Zahnärztlicher Notfalldienst    01805/911650
           am 13.03.2021 zum 80. Geburtstag.                Nachbarschaftshilfe Unlingen      07371/3472
                                                            Sozialstation, Riedlingen       07371/932020
           Wir wünschen allen, auch den Jubilaren, die      Polizeidienststelle Riedlingen    07371/9380
           nicht genannt werden möchten, für die Zukunft
           alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen.

                                                                   Spruch der Woche
                                                               „Wenn die Menschen nur über das sprächen,
                                                                was sie begreifen, dann würde es sehr still
Beim Fundamt Unlingen wurde ein Geldbetrag abgegeben.
Der/Die Verlierer/in melde sich bitte bei Frau Blumenthal                  auf der Welt sein.“
(Tel.: 07371 / 9305-17) auf dem Rathaus.
                                                                                 Albert Einstein

 Regulärer Redaktionsschluss                                  Herausgeber: Gemeinde Unlingen
 Montag 17.00 Uhr im Rathaus Unlingen
 amtsblatt@unlingen.de                                        Herstellung und Vertrieb:
                                                              Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
                                                              Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim
 Rathaus                                                      Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15
 Zentrale07371/9305-0
                                                              Verantwortlich für den amtlichen Teil einschließlich
                                                              der Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und an-
 Kindergarten Kleiner Drache Uigendorf                        derer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung
 Leitung: Frau Tanja Wimmer                                   Unlingen ist der Bürgermeister oder sein Vertreter
 E-Mail: kigauigendorf@unlingen.de                            im Amt.
 Tel.: 07374/91165                                            Verantwortlich für den Anzeigenteil:
                                                              Tobias Pearman, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de
 Kindergarten Bussakendla Unlingen                            Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15
 Leitung: Frau Stephanie Klaus                                Anzeigenschluss: Mittwoch, 11.00 Uhr
 E-Mail: kiga@unlingen.de; Tel. 07371/966638                  Erscheint wöchentlich freitags.
Freitag, 12. März 2021                       Amtsblatt Gemeinde Unlingen                                                Seite 3

Landtagswahl am 14.03.2021                                      Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beach-
Bereitschaftsdienst beim Bürgermeisteramt Unlingen              ten, dass Wahl­briefe, die erst am Wahlwochenende in
am Wahlwochenende vom 12. - 14.03.2021                          Post-Briefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen
Am Freitag, den 12.03.2021 von 14:00 - 18:00 Uhr hat das        Post AG aus organisatorischen Gründen nicht mehr am
Bürgermeisteramt Unlingen für Wahlberechtigte, die noch         Wahlsonntag zugestellt werden können.
kurzfristig Briefwahlunterlagen benötigen, einen Bereit-
schaftsdienst eingerichtet.                                     Damit sichergestellt ist, dass die Stimmabgabe bei der
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder auf-        Briefwahl berücksichtigt werden kann, sollte der Wahl-
grund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infekti-         brief deshalb in den letzten Tagen vor der Wahl unbe-
onsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzu-         dingt beim Bürgermeisteramt Unlingen, Kirchgasse 11
mutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann           in den Briefschalter eingeworfen werden. Eine Leerung
der Antrag auf einen Wahlschein noch bis zum Wahltag,           erfolgt auch hier am Wahltag um 18:00 Uhr.
15:00 Uhr gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der         Wahlergebnisse auf der Homepage
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis        Am Wahlabend werden wir Sie über die vorläufigen Ergeb-
zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein          nisse der Gemeinde Unlingen zur Landtagswahl 2021 wie-
erteilt werden.                                                 der wie gewohnt über unsere Homepage www.unlingen.
Der Bereitschaftsdienst ist für die o.g. Anliegen am Freitag,   de informieren.
12.03.2021 von 14:00 - 18:00 Uhr, am Samstag, 13.03.2021
von 11:00 - 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, 14.03.2021
von 8:00 - 15:00 Uhr eingerichtet.                               Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Sie erreichen in Rufbereitschaft Frau Besenfelder unter der
Telefonnummer 07371/9305-0.
                                                                 folgende Hygieneregeln sind im Wahllokal einzuhalten:
Bitte beachten Sie, dass dieser Bereitschaftsdienst aus-           ✓ Bei Erkältungssymptomen dürfen Sie nicht
schließlich für die Wahl eingerichtet worden ist und des-            eintreten
halb anderweitige Anliegen nicht bedient werden können.
Ablauf in den Wahllokalen auf Grund der derzeit gülti-
                                                                   ✓ Im Eingangsbereich bitte Hände desinfizieren
gen CoronaVO
•	Es dürfen gleichzeitig nur Wahlberechtigte eines Haus-
   halts im Wahllokal anwesend sein. Wir bitten Sie, War-
   teschlangen außerhalb des Gebäudes ebenfalls unter              ✓ Das Tragen einer medizinischen Mund- und
   Einhaltung der Abstandsregeln zu bilden.                          Nasen-Maske (FFP-2/KN95/N95 oder eine
•	Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass im Wahllokal das            vergleichbare Maske oder einer medizinischen
   Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske (FFP-                 OP-Maske) ist Pflicht
   2 oder OP-Maske) Pflicht ist!
• Im Wahllokal liegen desinfizierte Kugelschreiber bereit.
•	In den Wahllokalen wird ein Einbahnverkehr eingerich-           ✓ In die Armbeuge oder Taschentuch husten und
   tet. Bitte beachten Sie anhand der Beschilderung vor              niesen, nicht in die Hand
   Ort, welche Eingänge und Ausgänge zu benutzen sind.
•	In Möhringen wird im neuen Dorfgemeinschaftshaus
   der Hintereingang als Eingang ausgewiesen. Wir bit-
   ten um Beachtung der Beschilderung vor Ort.                     ✓ Bitte mindestens 1,5 m Abstand zu anderen
•	In Uigendorf erfolgt der Zugang zum Wahllokal im Rat-             halten
   haus über den Eingang des Kindergartens. Wir bitten
   um Beachtung der Beschilderung vor Ort.
•	In Unlingen ist das Wahllokal, wie in der Wahlbenach-           ✓ Bitte nutzen Sie die zur Verfügung gestellten
   richtigung eingedruckt, in der Gemeindehalle Unlin-
                                                                     Kugelschreiber der Gemeinde
   gen eingerichtet. Als Eingang wird der Haupteingang
   (beim Foyer) genutzt. Bitte beachten Sie auch hier vor
   Ort die Beschilderung.                                        Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mittun.
                                                                 Ihr Wahllokalteam
Hinweise zur Briefwahl
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen, bitten wir fol-
gendes zu beachten:
• 	Der Online-Dienst auf unserer Homepage steht Ihnen          Hinweise und Empfehlungen des Ministe-
    nur bis 11.03.2021 um 12:00 Uhr zur Verfügung. Auf          riums für Soziales und Integration und des
    Grund der Bearbeitungszeit kann die Briefwahl danach
    nur noch direkt im Bürgerbüro beantragt werden.             Ministeriums für Inneres, Digitalisierung
•	Ihre Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18:00         und Migration und der Landeswahlleiterin
    Uhr (Ende der Wahlzeit) am Wahlsonntag, 14. März 2021       zu Infektionsschutzmaßnahmen bei Wahlen
    beim Rathaus Unlingen, Kirchgasse 11, 88527 Unlingen        und Abstimmungen
    im Briefkasten eingegangen sein. Bei verspäte­tem Ein-      Aufgrund der COVID-19-Pandemie müssen die Vorgaben
    gang kann die Stimmabgabe nicht mehr berücksichtigt         von § 10a Corona-Verordnung zu Infektionsschutzmaßnah-
    werden.                                                     men am Wahltag eingehalten werden. Darüber und über
•	Für die rechtzeitige Rücksendung sind die Briefwähle-        weitere Hinweise und Empfehlungen zu Infektionsschutz-
    rinnen/Briefwähler selbst verantwortlich.                   maßnahmen bei der Durchführung der Landtagswahl am
Seite 4                                  Amtsblatt Gemeinde Unlingen                                             Freitag, 12. März 2021
                                                               Amtsblatt Unlingen            Amtliche Bekanntmachung                       12.03.2021

14. März 2021 und von Bürgermeisterwahlen und Bürge-                                 Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                        Öffentliche Bekanntmachung
rentscheiden werden Sie im Folgenden informiert. Die ord-                                                Auslegungsbeschluss
nungsgemäße und rechtssichere Durchführung der Wahl
ist auch bei Einhalten von Infektionsschutzmaßnahmen zu                                         Beteiligung
                                                                                                   Auslegungsbeschluss  der Öffentlichkeit
gewährleisten.                                                                                           Öffentliche
                                                                                               Beteiligung der Öffentlichkeit
                                                                                                                             Auslegung
                                                                                                   Öffentliche Auslegung
Allgemeine Hygienemaßnahmen                                                                         1. Bebauungsplanentwurf
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen sind sowohl von den                                                 „Sondergebiet Laugelen“
                                                                                                 1. Bebauungsplanentwurf
                                                                                                 „Sondergebiet Laugelen“
Wählerinnen und Wählern als auch von den Wahlhelferin-                              Gemeinde              Unlingen, Gemarkung Unlingen
                                                                                       Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen
nen und Wahlhelfern und an der Wahl beteiligten Perso-                                            2.     Örtliche       Bauvorschriften
                                                                               2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf
nen einzuhalten:                                                                                 zum Bebauungsplanentwurf
                                                                                                 „Sondergebiet      Laugelen“
                                                                                       Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen
-	Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zu ande-                                               „Sondergebiet Laugelen“
    ren Personen,                                                                   Gemeinde Unlingen, Gemarkung Unlingen
                                                                Der Gemeinderat der Gemeinde Unlingen hat am 08.03.2021 in öffentlicher Sitzung den Ent-
-	Tragen einer FFP2/KN95/N95 oder vergleichbaren Mas-         Der     Gemeinderat
                                                                wurf des                      der Gemeinde
                                                                          Bebauungsplans „Sondergebiet                  Unlingen
                                                                                                             Laugelen“, Gemeinde      hatGemarkung
                                                                                                                                 Unlingen,  am 08.03.2021
                                                                                                                                                       Unlin-
                                                                gen und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Laugelen“, Gemeinde Un-
    ke (im Folgenden: FFP2-Maske) oder einer medizini-         in   öffentlicher
                                                                lingen, Gemarkung UnlingenSitzung          den
                                                                                               gebilligt und      Entwurf
                                                                                                             beschlossen,        des Bebauungsplans
                                                                                                                          diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Bau-
    schen Maske („OP-Maske“) nach § 10a Absatz 3 Satz          „Sondergebiet               Laugelen“, Gemeinde Unlingen, Gemarkung
                                                                gesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich
                                                                auszulegen.
    1 CoronaVO. Ausnahmen sind nur für Kinder bis sechs        Unlingen und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften
                                                                Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans und der künftigen örtlichen Bauvor-
    Jahren, aus gesundheitlichen Gründen bei Vorlage eines     „Sondergebiet               Laugelen“,
                                                                schriften ergibt sich aus der                  Gemeinde Unlingen, Gemarkung
                                                                                              nachfolgenden Planzeichnung:
    ärztlichen Attests oder aus einem sonstigen zwingen-       Unlingen gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach
    den Grund zulässig. Sonstige zwingende Gründe sind         § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetz-
    absolute Ausnahmefälle, wie z. B. die Mund-zu-Mund-        buch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.
    Beatmung bei Erster Hilfe.                                 Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans und
-	Händehygiene einhalten (Desinfizierung der Hände ist        der künftigen Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der
    vor Betreten des Wahlraumes Pflicht, § 10a Absatz 3        nachfolgenden Planzeichnung (siehe unten).
    Satz 4 CoronaVO),                                          Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand
-	Personen mit Corona-Symptomen haben keinen Zutritt          von Unlingen. Es wird begrenzt durch den Sportplatz im
    zum Wahllokal,                                             Norden, der „Alten Landstraße“ und dem Friedhof im Os-
-	Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit     ten sowie der Pflanzflächen des Gartencenters App mit
    einer Corona-infizierten Person hatten, haben keinen Zu-   Baumschule im Westen und Süden.
    tritt zum Wahllokal.                                       80 m südlich verläuft die „Daugendorfer Straße“ K 7588.
Weitere Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz          Südlich daran grenzt das Schulzentrum von Unlingen mit Ge-
vor dem Coronavirus sind beispielsweise zu finden unter        meindehalle und Sporthalle als öffentliche Einrichtungen an.
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/alltag-inzei-      Der räumliche Geltungsbereich umfasst in dieser Abgren-
ten-von-corona.html.                                           zung ca. 0,6 ha.
Freitag, 12. März 2021                          Amtsblatt Gemeinde Unlingen                                           Seite 5

Ziel und Zweck                                                      Der Verbotstatbestand der Störung kann gem. § 44 Abs.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die pla-             1 Nr. 2 BNatSchG bei Vorkommen der o.g. planungsrele-
nungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaf-              vanten Arten ausgeschlossen werden.
fen werden, zukünftig in diesem Bereich Anlagen für den             Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Gehölz-
Betrieb und die Erzeugung von regenerativen Energien                fällungen außerhalb der Fortpflanzungs- und Ruhezeit zwi-
durch Blockheizkraftwerk/Hackschnitzelheizung mit Ne-               schen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen, wird der
beneinrichtungen und Gebäuden errichten zu können.                  Verbotstatbestand des Tötens oder Verletzens gem. § 44
Der Vorhabensträger plant, sein bereits in Unlingen be-             Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt.
stehendes Nahwärmeversorgungsnetz weiter auszubau-                  Eine vertiefende Untersuchung vorkommender Arten wird
en. Es ist beabsichtigt, neben den öffentlichen Einrich-            nicht für erforderlich gehalten.
tungen wie Schulzentrum, Gemeindehalle und Sporthalle               Auswirkungen auf Arten und Lebensräume im Sinne des
auch weitere private Haushalte, insbesondere im Bereich             Umweltschadensgesetzes,
der Unlinger Siedlung an das Nahwärmeversorgungsnetz                Lebensräume der Arten des Anhangs II der FFH-Richtli-
anzuschließen.                                                      nie und des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie sowie Le-
Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am                 bensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie wurden im
14.07.2020 in Unlingen wurde die Funktionsweise des                 Untersuchungsgebiet nicht festgestellt.
Nahwärmeversorgungsnetzes ausführlich interessierten                Schädigungen von Arten im Sinne des Umweltschadens-
Bürgern vorgestellt. Für das Vorhaben ist durch die Bürger-         gesetzes werden bereits im Zusammenhang mit dem Ar-
schaft ein großes öffentliches Interesse signalisiert worden.       tenschutz vermieden.
Insgesamt wird das Nahwärmeversorgungsnetz eine Län-
ge von ca. 6 km vorweisen. Die Netzdichte (Anzahl der Ge-           Sonstige Umweltauswirkungen
bäudeanschlüsse) ist bereits erreicht. Mit den ersten Bau-          Die geplante Bebauung führt zu einer Versiegelung von Bö-
maßnahmen (Leitungsverlegungen) wurde bereits Ende                  den und somit zum Verlust von Bodenfunktionen. Bei Aus-
2020 begonnen.                                                      schöpfung des zulässigen Maßes der Bebauung kommt es
Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplanentwurf die                zu einer neu versiegelten Fläche von ca. 4.848 m².
Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für   Die bioklimatische Situation wird nicht negativ verändert.
den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschrif-            Vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen ist aller-
ten die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil      dings mit zunehmender sommerlicher Wärmebelastung
B 2.), jeweils mit dem Datum vom 08.03.2021.                        zu rechnen.
                                                                    Der Vorhabenbereich ist von der freien Landschaft aus nur
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der                  eingeschränkt einsehbar. Die vorgesehene Bebauung wird
Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und                 zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen. Aus
den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, be-                größerer Distanz ist dies jedoch nur im Kontext mit der be-
reits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und               reits bestehenden Bebauung wahrnehmbar. Fernwirkun-
umweltbezogenen Informationen (hier Umweltbericht mit               gen, die über das unmittelbare Umfeld hinausgehen, sind
Grünordnungsplan und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung              nicht zu erwarten.
vom 08.03.2021 und artenschutzrechtlichen Relevanzprü-              - Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom
fung vom 07.10.2020)                                                  07.10.2020
    von Montag, 22.03.2021 bis Freitag, 23.04.2021,                 Durch das Entfernen der Gehölzstrukturen kann es zu ar-
je einschließlich, bei der Gemeindeverwaltung Unlingen –            tenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.
Kirchgasse 11, (im Foyer im EG) – in 88527 Unlingen wäh-            1 BNatSchG kommen, da dies bei einer Bebauung im Ge-
rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.               gensatz zur bisherigen Nutzung nicht im Rahmen der ord-
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen                nungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen lie-               erfolgt.
gen vor und werden ausgelegt:                                       Durch den Verlust von Gehölzen werden potenzielle Fort-
                                                                    pflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten
- Entwurf des Umweltberichts mit integriertem Grün-                europäischen Vogelarten zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 3. BNat-
   ordnungsplan vom 08.03.2021                                      SchG). Das Entfernen von Gehölzen, die ausschließlich
Umweltauswirkungen                                                  häufigen Gehölzbrütern als Fortpflanzungs- und Ruhestätte
Durch das Entfernen der Gehölzstrukturen kann es zu ar-             dienen, ist grundsätzlich nicht als verbotsrelevant im Sin-
tenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs.             ne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einzustufen (TRAUT-
1 BNatSchG kommen, da dies bei einer Bebauung im Ge-                NER et al. 2015). Die Funktion der betroffenen Fortpflan-
gensatz zur bisherigen Nutzung nicht im Rahmen der ord-             zungs- und Ruhestätte im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2 ist
nungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung                weiterhin erfüllt, weil eine zeitlich vorgezogene Entwick-
erfolgt.                                                            lung auf Landschaftsebene in den letzten Jahren stetig zu
Durch den Verlust von Gehölzen werden potenzielle Fort-             einem steigenden Gehölzbestand geführt hat.
pflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten               Der Verbotstatbestand der Störung kann gem. § 44 Abs.
europäischen Vogelarten zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 3. BNat-          1 Nr. 2 BNatSchG bei Vorkommen der o.g. planungsrele-
SchG). Das Entfernen von Gehölzen, die ausschließlich               vanten Arten ausgeschlossen werden.
häufigen Gehölzbrütern als Fortpflanzungs- und Ruhestätte           Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Gehölz-
dienen, ist grundsätzlich nicht als verbotsrelevant im Sin-         fällungen außerhalb der Fortpflanzungs- und Ruhezeit zwi-
ne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einzustufen (TRAUT-               schen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen, wird der
NER et al. 2015). Die Funktion der betroffenen Fortpflan-           Verbotstatbestand des Tötens oder Verletzens gem. § 44
zungs- und Ruhestätte im Sinne des § 44 Abs. 5 Satz 2 ist           Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt.
weiterhin erfüllt, weil eine zeitlich vorgezogene Entwick-          Eine vertiefende Untersuchung vorkommender Arten wird
lung auf Landschaftsebene in den letzten Jahren stetig zu           nicht für erforderlich gehalten.
einem steigenden Gehölzbestand geführt hat.
Seite 6                                  Amtsblatt Gemeinde Unlingen                          Freitag, 12. März 2021

- Stellungnahme des Landratsamts Biberach, Amt                Belange der Landwirtschaft
   für Bauen und Naturschutz, 88400 Biberach vom               Im Flächennutzungsplan ist die Fläche des Baugebiets als
  24.11.2021                                                   Fläche für die Landwirtschaft definiert. Der Bebauungs-
                                                               plan erfordert eine vorherige Anpassung des Flächennut-
Belange des Naturschutzes                                      zungsplanes.
Gegen das Vorhaben bestehen aus naturschutzfachlicher          Die Fläche wird bisher von einem Gartencenter als Produk-
Sicht keine Bedenken, sofern folgende Bedingungen ein-         tionsfläche mit Baumschule genutzt.
gehalten werden:                                               Belange der Landwirtschaft werden durch den Bebauungs-
Bei der bestehenden Feldhecke am Nordrand des Gebiets          plan nicht beeinträchtigt. Das Landwirtschaftsamt hat kei-
ist gem. § 39 BNatSchG darauf zu achten, dass bestehen-        ne Bedenken gegen den Bebauungsplan.
de Biotope/Lebensräume wildlebender Tiere nicht beschä-
digt oder zerstört werden. Deshalb ist eine Schutzzone von     Belange des Forstes
mindestens 2 m südlich der Feldhecke einzurichten (derzeit     Waldflächeninanspruchnahme
Wiese, die als Zufahrtsweg für die Baumschule dient), die      Waldflächen werden für den geplanten Bebauungsplan
keine Bebauung und keinen Bauverkehr zu/von dem ge-            nicht in Anspruch genommen.
planten Bauvorhaben zulässt. Diese Zone ist mit einem fes-     Waldabstand
ten Bauzaun (Draht/Holz) während der gesamten Zeit der         Maßgebliche Bestimmung für das Bauen in Waldnähe ist
Bauarbeiten entsprechend abzugrenzen und zu schützen.          § 4 Abs. 3 Landesbauordnung. Danach müssen Gebäu-
Darüber hinaus ist die Pflanzung einer Feldhecke entlang       de und bauliche Anlagen mit Feuerstätten von Wäldern
der östlichen Grenze des Grundstücks als Bedingung im          im Sinne des
Bebauungsplan festzulegen.                                     § 2 LWaldG 30 Meter entfernt sein.
Für das Bauvorhaben selbst ist eine Eingriffs-/Ausgleichsbi-   In der vorliegenden Planung ist kein Wald im Sinne des §
lanz mit Darstellung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs-    2 LWaldG betroffen, auf benachbarten Flächen befinden
maßnahmen durch ein Fachbüro zu erstellen und spätes-          sich Baumreihen und Baumgruppen.
tens 6 Monate nach dem Ende der Bauarbeiten fachge-            Somit bestehen aus forstlicher Sicht keine Bedenken.
recht umzusetzen.
Nach erfolgter Prüfung bestehen keine Bedenken unter Be-       Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c),
achtung der üblichen Nebenbestimmungen und unter Be-           d), e), g), i), 1a BauGB:
achtung folgender Anregungen:                                  Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser,
Die Feldhecke auf Flurstück 282 grenzt direkt an das Plan-     Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie
gebiet an, der Erhalt in ihrer Wertigkeit ist zu sichern und   die Landschaft und die biologische Vielfalt, umweltbezo-
Beschädigung/Beeinträchtigungen sind zu unterlassen.           gene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesund-
                                                               heit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene
Belange des Umwelt- und Arbeitsschutzes                        Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die
Nach der DIN 18005 sind auf Friedhöfen die Orientierungs-      Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Um-
werte von 55 dB(A) tags und nachts einzuhalten. Im eigent-     gang mit Abfällen und Abwässern, die Darstellungen von
lichen Baugenehmigungsverfahren für die geplante Anla-         Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbeson-
ge zur Energiegewinnung durch Hackschnitzel ist nachzu-        dere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die
weisen, ggf. durch den Anlagenhersteller, dass die Orien-      Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des
tierungswerte eingehalten werden können.                       Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d.
Belange der Wasserwirtschaft                                   -
                                                                Stellungnahme des Regierungspräsidiums Frei-
Grundsätzlich bestehen keine Einwendungen gegen das             burg - Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Roh-
Vorhaben. Für Erdwärmesonden bestehen aus Grundwas-             stoff und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg
serschutzgründen Bohrtiefenbeschränkungen. Bei Bedarf           vom 16.11.2020
können die möglichen Bohrtiefen beim Wasserwirtschaft-         Betroffene Themenkomplexe:
samt angefragt werden.                                         Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwas-
Das behandlungsbedürftige Abwasser ist der Sammelklär-         ser, Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grund-
anlage des AZV Donau-Riedlingen in Riedlingen zuzuteilen.      wasser, Bergbau, Geotopschutz.
Das vorgesehene Entwässerungssystem mit Versickerung
von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswas-           Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a),
ser im Baufeld berücksichtigt die Vorgabe des § 55 Abs.        1a BauGB:
2 (WHG). Im Baufeld befindet sich eine Flächendrainage         Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Was-
samt Ableitung, die bei der weiteren Planung und Ausfüh-       ser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen
rung berücksichtigt werden muss. Die wasserrechtlichen         sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.
Genehmigungen sind vor der Aufnahme der Erschließungs-
arbeiten zu beantragen.                                        - Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen
Im Plangebiet ist keine Altlastverdachtsfläche im Boden-         Referat 21, Raumordnung Konrad-Adenauer-Straße
schutz- und Altlastenkataster erfasst.                           20, 72072 Tübingen vom 25.11.2020
Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung         Belange der erneuerbaren Energien und des Klima-
sind die Bodeneingriffe entsprechend dem Leitfaden Heft        schutzes
23, LUBW (http://www.lubw.bade-wuerttemberg.de/ser-            Gemäß § 4 Abs.1 KSG BW sollen in Baden-Württemberg
vlet/is/74536/) zu bewerten.                                   die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25
Der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushub ist          Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert wer-
getrennt nach humosem Oberboden und kulturfähigem Un-          den. Bis zum Jahr 2050 wird eine Minderung um 90 Pro-
terboden möglichst im Plangebiet zu verwerten.                 zent angestrebt. Fachlicher Hintergrund der gesetzlichen
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Mindest-           Klimaschutzziele ist ein Energieszenario Baden-Württem-
maß zu beschränken.
Freitag, 12. März 2021                      Amtsblatt Gemeinde Unlingen                                                                        Seite 7

berg 2050, das dem in § 4 Abs. 1 KSG BW geregelten               mit großem Engagement und Einsatz die Brücke und das
Treibhausgasminderungspfad zugrunde liegt (vgl. LT-DS            Wasserrädle betreuen.
15/3465 S. 22 f.).                                               Eine Bitte richtet die Gemeinde an die Wanderer auf dem
Das Vorhaben trägt zum notwendigen Ausbaupfad bei und            Bussenweg: Immer wieder liegen Abfälle am Weg oder wird
wird deshalb unter dem Gesichtspunkt der Belange des             das Bächle mit Material aufgestaut. Beides muss mit viel
Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien grundsätz-           Mühe aufgeräumt und beseitigt werden.
lich befürwortet.                                                Bitte genießen Sie den schönen Rastplatz am Bächle bei
Es wird gebeten, das Kompetenzzentrum Energie über das           der Brücke und nehmen Sie Ihre Abfälle mit nach Hau-
Ergebnis des Verfahrens zeitnah zu informieren.                  se. Sie respektieren und schätzen damit die Mühe unse-
                                                                 rer fleißigen Helfer.
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a),             Vielen Dank!
1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Was-
ser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen
sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

Rathausbesuche sind derzeit nur nach vorheriger Termin-
vereinbarung möglich. Der Dienstbetrieb der Gemeindever-
waltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsicht-
nahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger
terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Verwal-
tung unter Tel.-Nr. 07371/9305-0 oder per E-Mail mglo-
cker@unlingen.de möglich ist. Während der Auslegungs-
frist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Inter-
net unter www.unlingen.de einsehbar.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungs-
frist, also bis einschließlich 23.04.2021, Stellungnahmen
mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden
nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbei-
tern der Verwaltung unter Tel.-Nr. 07371/9305-0 oder per
E-Mail mglocker@unlingen.de bei der Gemeindeverwaltung
Unlingen (Anschrift siehe oben) oder schriftlich an die Ge-                           GEMEINDE UNLINGEN
meindeverwaltung Unlingen richten. Bei schriftlich vorge-                           GLandkreis
                                                                                     EMEINDE UNBiberach
                                                                                               LINGEN
brachten Stellungnahmen soll die volle Anschrift der Be-                                       Landkreis Biberach
teiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
                                                              Die Volkshochschule ist eine gemeinnützige Einrichtung zur Erwachsenen- und
Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Ört-               Die Gemeinde Unlingen (ca. 2.500 Einwohner) sucht
                                                              Weiterbildung und stellt das kommunale Weiterbildungszentraum der Gemeinde dar.
lichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.            für die Außenstelle Unlingen zum frühestmöglichen
                                                              Die Gemeinde Unlingen (ca. 2.500 Einwohner) sucht für die Außenstelle Unlingen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Unlingen:                        Zeitpunkt
                                                              zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Montag bis Freitag	                  08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch Nachmittag	                 13.30 Uhr - 18.15 Uhr
                                                                      eine/n   ehrenamtliche/n VHS-Leiter/in
                                                                         eine/n ehrenamtliche/n VHS-Leiter/in
Unlingen, 12.03.2021                                                Die VHS (Volkshochschule) erfüllt den Bildungsauftrag
                                                              Ihre Aufgaben

gez.                                                                der Kommune.
                                                                     • Mitwirkung und Aufstellung des VHS-Programms
                                                                     • Suche von Referenten und geeignete Räumlichkeiten
Gerhard Hinz                                                        Ihre Aufgaben
                                                                     • terminliche Organisation
                                                                     • Teilnehmeranmeldung und -organisation
Bürgermeister/Amtsverweser                                          • Mitwirkung und Aufstellung des VHS-Programms
                                                              Wenn•Sie Suche
                                                                         sich darinvon     Referenten
                                                                                     wiederfinden,             und
                                                                                                   freuen wir uns      geeignete
                                                                                                                  auf Ihre Bewerbung! Räumlichkeiten
                                                                    •  terminliche          Organisation
                                                              Wir bieten Ihnen einen interessanten und verantwortungsvollen Arbeitsplatz. Als
                                                                    • Teilnehmeranmeldung
                                                              Vergütung   erhalten Sie 10 % der Kursgebührenund sowie -organisation
                                                                                                                       eine Aufwandsentschädigung von
 Fronmeister für Dietelhofen gesucht                          100 €/Monat.
                                                                    Wenn Sie sich darin wiederfinden, freuen wir uns auf
 Die Gemeinde Unlingen sucht zum nächstmöglichen              Interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum
                                                                    Ihre
                                                              02. April 2021Bewerbung!
                                                                              bei der Gemeinde Unlingen, Kirchgasse 11, 88527 Unlingen, gerne auch
 Zeitpunkt einen Fronmeister für den Ortsteil Dietelhofen.    per E-Mail: info@unlingen.de.
                                                                    Wir bieten Ihnen einen interessanten und verantwor-
 Interessenten wenden sich bitte an Herrn Hinz E-Mail:
                                                                    tungsvollen
                                                              Für Auskünfte   steht IhnenArbeitsplatz.          AlsTel.
                                                                                          Herr Eberhard Schneider,     Vergütung         erhalten Sie 10
                                                                                                                           07371 / 3472, E-Mail:
 ghinz@unlingen.de oder Tel: 07371 / 9305-20.                 eberhard@schneider-unlingen.de gerne zur Verfügung.
                                                                    % der Kursgebühren sowie eine Aufwandsentschädi-
                                                                    gung von 100 €/Monat.
                                                                    Interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte mit den üb-
Unlinger Wanderweg am Bussen                                        lichen Unterlagen bis zum 02. April 2021 bei der Ge-
Während der Wintersaison hatte unsere Brücke beim Was-              meinde Unlingen, Kirchgasse 11, 88527 Unlingen, ger-
serrädle durch Sturmholz Schaden genommen. Ein Baum-                ne auch per E-Mail: info@unlingen.de.
stamm hatte das Geländer beschädigt und wir mussten den             Für Auskünfte steht Ihnen Herr Eberhard Schneider, Tel.
Weg über die Brücke kurzzeitig absperren, um die Fußgän-            07371 / 3472, E-Mail: eberhard@schneider-unlingen.de
ger nicht zu gefährden.                                             gerne zur Verfügung
Inzwischen haben unsere bewährten Helfer, Herr Holl und
Herr Ott, die Brücke wieder repariert und auch den Rast-
platz wieder hergerichtet.
Vielen Dank an die beiden zuverlässigen Helfer, die immer
Seite 8                                               Amtsblatt Gemeinde Unlingen                                             Freitag, 12. März 2021

                                                                                                       4.1	Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht
   Elternbeiträge für die Kindertagesein-                                                                   ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren be-
   richtungen Januar und Februar 2021                                                                       rechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert,
   Mit Artikel vom 05.02.2021 haben wir Sie darüber infor-                                                  diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Land-
   miert, dass wir die Elternbeiträge einstweilen für Januar                                                ratsamt Biberach -untere Flurbereinigungsbehörde-
   und Februar 2021 aussetzen.                                                                              Hauptstraße 25 89584 Ehingen anzumelden.
   Inzwischen wurde eine Regelung für das gesamte Land                                                 	Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist an-
   BW getroffen:                                                                                            gemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landrat-
   Für die Zeit vom 01.01.2021 bis 21.02.2021 werden kei-                                                   samt -untere Flurbereinigungsbehörde- die bisherigen
   ne regulären Elternbeiträge erhoben; die Inanspruch-                                                     Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der
   nahme der Notbetreuung wird tagesgenau abgerechnet.                                                      Inhaber eines vorbezeichneten Rechts muss die Wir-
   Seit dem 22.02.2021 wurde der Regelbetrieb wieder                                                        kung eines vor der Anmeldung eingetretenen Frista-
   aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt können wieder alle                                                      blaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Be-
   Kinder unsere Einrichtungen besuchen. Die Elternbei-                                                     teiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe
   träge werden ab diesem Zeitpunkt für alle unsere Kin-                                                    des Verwaltungsakts in Lauf gesetzt worden ist. 4)
   dergartenkinder wieder erhoben.                                                                     4.2	In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zu-
   Die Berechnung erfolgt anteilig vom 22.02.2021-                                                          stimmung des Landratsamtes nur Änderungen vor-
   28.02.2021 und wird auch erhoben, wenn Ihr Kind den                                                      genommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirt-
   Besuch der Einrichtung nicht in Anspruch genommen                                                        schaftsbetrieb gehören.
   hat.                                                                                                	Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangter-
                                                                                                            rassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustim-
              Öffentliche
              L A N D R A T S Bekanntmachung
                                         AMT BIBERACH                                                       mung des Landratsamtes errichtet, hergestellt, we-
              L -Auntere
                    NDR     Flurbereinigungsbehörde
                                A T S A M T B I B E R- A C H                                                sentlich verändert oder beseitigt werden.
              Hauptstraße 25 • 89584 Ehingen • Telefax 07391 779-2600 •  Vermittlung 07391 779-2500
              - untere Flurbereinigungsbehörde -                                                       	   Sind   entgegen diesen Vorschriften Änderungen vor-
 Hauptstraße 25 • 89584 Ehingen • Telefax 07391 779-2600                                                    genommen      oder Anlagen hergestellt oder beseitigt
 • Tel-Vermittlung 07391 779-2500                                                                           worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren
 ÖffentlicheBekanntmachung
                    Bekanntmachung                                                                          unberücksichtigt bleiben. Das Landratsamt kann den
Öffentliche                                                                                                 früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wiederherstel-
 Flurbereinigung Unlingen (B 311), Landkreis Biberach
                                                                                                            len lassen, wenn dies der Flurbereinigung dient.
 Änderungsbeschluss Nr. 2                                                                              4.3	Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfen-
Flurbereinigung Unlingen (B 311), Landkreis Biberach
 vom 26.02.2021                                                                                             stöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Uferge-
 1.	Das Landratsamt Biberach -untere Flurbereinigungs-                                                     hölze dürfen nur mit Zustimmung des Landratsamtes
Änderungsbeschluss
       behörde- ordnet Nr.                2
                                     hiermit      eine geringfügige Änderung                                beseitigt werden, andernfalls muss das Landratsamt
vom 26.02.2021
       des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Un-                                                  Ersatzpflanzungen anordnen.
       lingen (B 311) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungs-                                            4.4	Auf den in das Flurbereinigungsverfahren einbezo-
       gesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976                                                      genen Waldgrundstücken dürfen Holzeinschläge, die
   1.    Das Landratsamt Biberach -untere Flurbereinigungsbehörde- ordnet hiermit eine
       (BGBl.      I S. 546) an.                                                                            den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
         geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Unlingen
 	In(Bdas   311)Flurbereinigungsgebiet                    werden einbezogen:
                    nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes                                            übersteigen,
                                                                                      (FlurbG) in der Fassung     vom     nur mit Zustimmung der Flurbereinigungs-
 	Von         der Gemeinde
         16.03.1976      (BGBl. I S. 546)Unlingen,
                                                an.         Gemarkung Unlingen,                             behörde vorgenommen werden. Andernfalls kann die-
       Landkreis          Biberach die Grundstücke
         In das Flurbereinigungsgebiet              werden einbezogen:    Flst. Nr. 762,                    se anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Flä-
         Von der
       763/1      und Gemeinde
                         771. Unlingen, Gemarkung Unlingen, Landkreis Biberach che wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen ist.
 	Die   die Grundstücke
              Fläche derFlst.     neuNr.einbezogenen
                                            762, 763/1 und 771.     Grundstücke be-
         Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt rd. 1,15 ha.
                                                                                                       4.5	Wer gegen die unter Nr. 4.2 bis 4.4 genannten Vor-
       trägt rd. 1,15 ha.                                                                                   schriften verstößt, kann wegen Ordnungswidrigkeit
 	Das   Das geänderte
               geänderte      Flurbereinigungsgebiet
                                  Flurbereinigungsgebiet       umfasst umfasst
                                                                           nunmehr eine   nun-Fläche von 656mitha.
                                                                                                                 einer Geldbuße belegt werden.
       mehr eine Fläche von 656 ha.                                                                    4.6	Neben     den unter 4.1 bis 4.4 genannten Einschrän-
         Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte in der Fassung vom 26.02.2021
 	Seine          Abgrenzung ist aus der Gebietskarte in der Fas-
         ersichtlich.                                                                                       kungen gelten die Beschränkungen nach dem Land-
       sung vom 26.02.2021 ersichtlich.                                                                     wirtschafts- und Landeskulturgesetz sowie dem Na-
 2.2. Am Am Flurbereinigungsverfahren
              Flurbereinigungsverfahren sind neu            sind beteiligt:
                                                                    neu beteiligt:                          turschutzrecht (Dauergrünlandumwandlungsverbot,
 	Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtig-                                                       Biotop- und Artenschutz) unverändert weiter.
         Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Erweiterungsgebiet
       ten    der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grund-
         gehörenden Grundstücke;                                                                       Rechtsbehelfsbelehrung
       stücke;
                                                                                                       Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines
 	als   als Nebenbeteiligte
             Nebenbeteiligte diedie           Inhaber
                                         Inhaber            von Rechten
                                                      von Rechten       an diesen an Grundstücken,
                                                                                       diesen           sowie dieWiderspruch beim Landratsamt Biberach, Sitz: Bi-
                                                                                                       Monats
       Grundstücken,
         Eigentümer von nicht     sowiezum die       Eigentümer vongehörenden
                                              Flurbereinigungsgebiet             nicht zumGrundstücken, die zur
         Errichtung fester Grenzzeichen              an der Grenze        des Flurbereinigungsgebiets  berach   eingelegt werden.
       Flurbereinigungsgebiet                 gehörenden           Grundstücken,            die
         mitzuwirken      haben.                                                                       (Hinweis:   Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneu-
       zur   Errichtung         fester Grenzzeichen an der Grenze des
                                                                                                       ordnung der Landkreise Alb- Donau-Kreis und Biberach:
       Flurbereinigungsgebiets mitzuwirken haben.
   3.    Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt 1 Monat langHauptstraße                 - vom 1. Tag 25, 89584 Ehingen oder jede andere Stelle
 3.	Dieser        Beschluss
         seiner öffentlichen          mit Begründung
                                   Bekanntmachung                   und Gebietskarte
                                                             an gerechnet      - im Rathaus in Unlingen       zur
                                                                                                       des Landratsamts      Biberach)
       liegt   1 Monat lang
         Einsichtnahme        für die- Beteiligten
                                        vom 1. Tag      aus.seiner öffentlichen Be-
         Die Wirkungen dieses
       kanntmachung                     Beschlusses- treten
                                  an gerechnet                      am Tageinnach
                                                           im Rathaus                                  Begründung
                                                                                         der Bekanntgabe
                                                                                   Unlingen
         sämtlicher    Unterlagen       in der
       zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.betreffenden      Gemeinde        ein.                Die Einbeziehung der Grundstücke ist erforderlich, um lan-
 	Die        Wirkungen            dieses       Beschlusses            treten      am    Tage          deskulturelle Nachteile zu minimieren und Produktionsbe-
         Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Gebietskarte auf der
       nach      der    Bekanntgabe             sämtlicher         Unterlagen
         Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g.   in  der        dingungen zu verbessern, sowie eine bessere Erschließung
       betreffenden           Gemeinde ein.) eingesehen werden.
         Verfahren ( www.lgl-bw.de/3125                                                                der Flurstücke zu erreichen.
 	Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und                                                    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist zu der Ände-
   4.1 Gebietskarte
         Inhaber von Rechten, auf derdieInternetseite
                                            aus dem Grundbuch             nicht ersichtlich
                                                                des Landesamts                         rungzurdes Flurbereinigungsgebiets gehört worden.
                                                                                             fürsind, aber
         Beteiligung am Verfahren
       Geoinformation                        berechtigen, z. B. Pachtrechten,
                                   und Landentwicklung                  im o. g. Verfah-   werden aufgefordert,
                                                                                                       gez.
         diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Biberach -untere                        Jonas Stadler D.S.
       ren ( www.lgl-bw.de/3125 ) eingesehen werden.
        Flurbereinigungsbehörde- Hauptstraße 25 89584 Ehingen anzumelden.
        Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen,
                                                                                                   -2-
Freitag, 12. März 2021                        Amtsblatt Gemeinde Unlingen                                           Seite 9

LEADER Aktionsgruppe Oberschwaben                                auch in der Zeit der Coronapandemie beispielsweise am
fördert Projekte mit 300.000 €                                   Wahlsonntag im zugewiesenen Wahllokal in Ihrer Stadt oder
Auch Unlingen ist Mitglied in der LEADER-Aktions-                Ihrer Gemeinde. Sie können aber auch ganz einfach von der
gruppe Oberschwaben. Mit Fördergeldern der Euro-                 Briefwahl Gebrauch machen. Auf welchem Weg auch im-
päischen Union, des Bundes und des Landes werden                 mer: Für unsere Demokratie sollte jeder bereit sein, die paar
Projekte unterstützt, die vor Ort eine nachhaltige Struk-        Minuten für die Wahlhandlung aufzuwenden. Es lohnt sich.
turentwicklung bewirken. Ganz aktuell können Projek-             Wer in den kommenden fünf Jahren in Baden-Württem-
tideen im Sinne der LEADER-Ziele für die zur Verfü-              berg maßgeblich mitbestimmt, das entscheiden Sie mit Ih-
gung stehenden 300.000 € noch bis 15. April 2021 ein-            rer Stimme, die Sie für einen Wahlvorschlag abgeben kön-
gereicht werden.                                                 nen. Darüber hinaus sorgen Sie mit Ihrer Stimme auch da-
Was sind für Investitionen denkbar? Die LEADER-Aktions-          für, dass der Landkreis im Landtag entsprechend vertre-
gruppe gibt keine Ideen vor, hat keine Liste an möglichen        ten wird. Deshalb, liebe Wählerinnen und Wähler: Gehen
Projekten. Warum? Weil wir davon ausgehen, dass die              Sie zur Landtagswahl, wählen Sie! Nehmen Sie mit Ihrer
besten Ideen von den Menschen vor Ort kommen, weil je-           Stimme direkten Einfluss auf die Politik.
der selbst am besten weiß, was zur strukturellen Entwick-        Die Ergebnisse der Landtagswahl können am Wahlabend
lung im Sinne der LEADER-Ziele von Nöten ist. Also: Ihre         über die Homepage des Landkreises unter www.biberach.
Idee ist gefragt!                                                de aktuell abgerufen werden.
Bereits umgesetzte Projektbeispiele sind die Neuausrich-         Ihr
tung der örtlichen Gastronomie, der Ausbau von Dorflä-           Dr. Heiko Schmid
den, touristische Angebote oder gemeinschaftliche Ver-           Landrat
einseinrichtungen. Antragsfähig sind auch beispielsweise
gemeinschaftliche Einrichtungen für Ärzte oder Angebote          Das Haupt- und Personalamt informiert:
für umweltfreundliche und gesunde Mobilität.                     Freie Ausbildungsstelle zum Kaufmann für
Informationen und weitere Projektbeispiele unter www.lea-        Digitalisierungsmanagement (m/w/d)
der-oberschwaben.de. Telefonische Auskunft und Beratung          Zum Ausbildungsbeginn September 2021 gibt es beim
bei der LEADER-Geschäftsstelle im Landratsamt Sigmarin-          Landratsamt Biberach noch eine freie Ausbildungsstelle
gen, Emmanuel Frank unter 07571 / 102-5010.                      zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement (m/w/d).
                                                                 Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere
                                                                 • das Vorantreiben der Digitalisierung im Landratsamt Bi-
                                                                    berach,
                                                                 • die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Arbeits-
               Landratsamt Biberach                                 aufgaben mit den spezifischen Prozessen,
                                                                 • die Erstellung, Entwicklung und Betreuung von IT-Lö-
                                                                    sungen,
                                                                 • Projektarbeit sowie
Das Kommunalamt informiert:                                      • die Umsetzung und Prüfung von Maßnahmen zur IT-Si-
Wahlergebnisse am Wahlsonntag ab 18 Uhr                             cherheit und zum Datenschutz.
online                                                           Wir erwarten die Mittlere Reife, Fachhochschulreife oder
Am Wahlsonntag, 14. März 2021, werden ab 18 Uhr auf der          Abitur. Die Bewerberinnen oder Bewerber sollten Freude
Homepage des Landkreises Biberach unter https://www.             am Umgang mit digitaler Technologie und Rechtsvorschrif-
biberach.de/landkreis/gremien-politik/wahlen0/landtags-          ten haben. Außerdem erwarten wir planerisches und orga-
wahl.html die Wahlergebnisse der 38 Städte und Gemein-           nisatorisches Geschick, sorgfältiges und genaues Arbeiten
den des Wahlkreises 66 Biberach zur Wahl des baden-würt-         sowie logisches und strukturiertes Denken.
tembergischen Landtags bekannt gegeben. Das vorläufige           Wir bieten eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Aus-
Endergebnis des Wahlkreises wird gegen 20 Uhr erwartet.          zubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD), eine geregelte
Die Wahlergebnisse der sieben Gemeinden (Berkheim, Det-          Arbeitszeit sowie eine Gleitzeitregelung. Bei guten Leistun-
tingen an der Iller, Erolzheim, Kirchberg an der Iller, Kirch-   gen in der Ausbildung kann eine Übernahmechance in Aus-
dorf an der Iller, Tannheim und Rot an der Rot) des Land-        sicht gestellt werden. Die Tätigkeiten als Kaufmann für Digi-
kreises Biberach, die dem Wahlkreis 68 Wangen zugeord-           talisierungsmanagement (m/w/d) sind abwechslungsreich.
net sind, können auf der Homepage des Landkreises Ra-            Wer sich für diesen Ausbildungsberuf interessiert, kann
vensburg unter https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/           sich bis zum 31. März 2021 online unter www.bewerbung.
Wahlen abgerufen werden.                                         biberach.de bewerben.
                                                                 Mehr zum Landkreis und den Ausbildungsberufen erfahren
                                                                 Sie unter www.biberach.de oder unter ausbildung.landrat-
Wahlaufruf von Landrat Dr. Heiko Schmid                          samt@biberach.de oder unter 07351 52-6460.
Liebe Wählerinnen, liebe Wähler,
am Sonntag, 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Land-
tag von Baden-Württemberg statt. Mitsprache und Mitge-           Impfungen im Landkreis Biberach schrei-
staltung durch die Bürgerinnen und Bürger sind für unser         ten voran
demokratisches Gemeinwesen von größter Bedeutung.                Rund 6.700 Menschen haben sich inzwischen im Kreisimpf-
Im Landkreis Biberach sind gut 148.800 Wählerinnen und           zentrum Ummendorf gegen Covid-19 impfen lassen. Zu-
Wähler, darunter viele junge Menschen, wahlberechtigt und        sätzlich wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sana
haben die Chance, über die zukünftige Entwicklung des            Klinikums und des Rettungsdienstes geimpft. Die Impfun-
Landes Baden-Württemberg mitzubestimmen.                         gen in den stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Bi-
Nur wer wählt, entscheidet mit. Wer nicht wählt, verzich-        berach über die Mobilen Impfteams des Zentralen Impfzen-
tet auf das wichtigste Recht in unserem demokratischen           trums in Ulm und des Kreisimpfzentrums sollen bis Ende
Staatswesen, das jeder einzelne hat. Wählen kann man             März abgeschlossen werden.
Seite 10                                 Amtsblatt Gemeinde Unlingen                          Freitag, 12. März 2021

Nach wie vor ist der Impfstoff knapp. Im Kreisimpfzentrum     sivpflege Biberach vorgenommen und es hat alles wun-
wird deshalb nicht mit voller Auslastung gearbeitet. Wö-      derbar funktioniert. Weitere Termine mit Einrichtungen im
chentlich werden ab sofort rund 2.600 Impfungen im Krei-      Landkreis sind bereits terminiert.“, so Michael Mutschler,
simpfzentrum durchgeführt. Bei Vollauslastung wären im        Geschäftsführer Rettungsdienst beim DRK.
Kreisimpfzentrum Ummendorf bis zu 750 Impfungen täglich
an sieben Tagen die Woche, also 5.250 Impfungen pro Wo-
                                                              Die Biberacher Ernährungsakademie (B-EA) informiert:
che, möglich. Die Terminfreigabe für das Kreisimpfzentrum
erfolgt ab sofort täglich, nicht mehr ausschließlich mon-     Online-Vortrag „Lust auf Heimat - bio,
tags ab 8 Uhr. Landrat Dr. Schmid: „Wir würden gerne und      regional rund um‘s Ei“
könnten, bei entsprechender Verfügbarkeit des Impfstoffes,    Die Biberacher Ernährungsakademie (B-EA) veranstaltet
wöchentlich doppelt so viele Personen impfen. Allerdings      am Mittwoch, 24. März 2021, im Rahmen der Reihe „Lust
sind uns aufgrund der Impfstoffknappheit immer noch die       auf Heimat“ einen Online-Vortrag zum Thema „regional ge-
Hände gebunden. Das Land hat allerdings ab April weiter       nießen rund um‘s Ei“. Die Onlineveranstaltung findet von
steigende Impfstoffmengen angekündigt. Entsprechend           19 bis circa 20.30 Uhr statt und ist für die Teilnehmerinnen
werden wir auch unsere Impfkapazität im Kreisimpfzent-        und Teilnehmer kostenlos. Bei der Veranstaltung geht es
rum ausbauen. Ich kann Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger,     darum, die Wertschätzung für heimische Produkte und den
nur dazu ermuntern, die Chance auf eine Impfung wahrzu-       Dialog zwischen Verbrauchern und Erzeugern zu stärken.
nehmen, wenn Sie an der Reihe sind. Die bei uns zugelas-      Familie Kobler aus Wain vermarktet Bioland-Eier und die
senen Impfstoffe sind sicher. Mithilfe der Impfungen kön-     daraus selbst erzeugten Produkte wie Nudeln und vieles
nen wir hoffentlich die Pandemie in den Griff bekommen        mehr auf verschiedenen Wochenmärkten, ab Hof und im
und mit Zuversicht in die Zukunft blicken.“                   Lebensmitteleinzelhandel. Susanne Kobler gibt Einblicke
Das Land hat für den Impfstoff AstraZeneca seit letzter Wo-   in ihren Bio-Betrieb und das Leben ihrer Hühner.
che Änderungen bei der Impfpriorisierung vorgenommen.         Im Anschluss gibt Ursula Liske von der Ernährungsakade-
Es sind weitere Gruppen zu den bisher schon Impfberech-       mie Tipps zum Umgang und der Verwendung in der Küche.
tigten dazu genommen. Dazu zählen Menschen im Alter           Anmeldungen mit Fragen rund ums Ei sind bis Sonntag,
von 18 bis einschließlich 64 Jahren, die unter anderem be-    21. März 2021, an die E-Mail-Adresse post@b-ea.info zu
stimmte Vorerkrankungen haben, Lehrerinnen und Lehrer         senden. Weitere Informationen gibt es unter der Telefon-
sowie Erzieherinnen und Erzieher und Menschen, die enge       nummer 07351 52-6702.
Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu
Hause gepflegter Personen sind. Bislang wurden im Land-       Außenstellen der KFZ-Zulassungsstelle ab
kreis Biberach 1.000 Impfdosen von AstraZeneca verimpft.
„Jede Impfdose, die bei uns ankommt, wird auch verimpft.      15. März 2021 für Terminkunden geöffnet
Es wurde bislang keine einzige Impfstoffdose weggeworfen      Ab Montag, 15. März 2021 sind die Zulassungsvorgänge
und wir setzen auch alles daran, dass das so bleibt.“, be-    in den Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle in Laupheim,
richtet Gerd Romer aus dem Leitungsteam des Kreisimpf-        Ochsenhausen und Riedlingen mit Terminvereinbarung wie-
zentrums in Ummendorf.                                        der möglich. Kundinnen und Kunden können ab sofort on-
Bis Ende März Impfungen in Pflegeeinrichtungen ab-            line unter https://www.biberach.de/landratsamt/verkehr-
geschlossen                                                   samt/zulassungbehoerde/zulassung-terminvereinbarung.
Bereits seit dem 7. Januar 2021 wird im Landkreis Biber-      html oder unter der Telefonnummer 07351 52-6070 einen
ach in den Alten- und Pflegeheimen über Mobile Impfteams      Termin vereinbaren.
geimpft. „Bis Ende März sollen in allen stationären Pflege-   In den Außenstellen dürfen sich aufgrund von Hygiene-
einrichtungen im Landkreis die Impfungen abgeschlossen        und Abstandbestimmungen maximal zwei Besucherinnen
werden. Das beinhaltet neben den vollstationären Pflege-      oder Besucher gleichzeitig aufhalten. Weitere Terminkun-
heimen auch die betreuten Wohnanlagen, die Tagespfle-         den müssen vor der Außenstelle warten. Auch dort gelten
geeinrichtungen und die Pflegewohngemeinschaften. Ich         ein Mindestabstand von 1,5 Metern und die allgemeinen
bin sehr froh, dass wir mittlerweile diesen besonders ge-     Hygienehinweise. Der Einlass ist nur mit einer medizini-
fährdeten Personengruppen allen ein Impfangebot machen        schen Maske (FFP2- oder OP-Maske) erlaubt.
konnten. Im Anschluss daran hoffe ich, dass die Einrichtun-   Die Öffnungszeiten der Außenstellen im Einzelnen:
gen der Eingliederungshilfe geimpft werden können.“, so       Riedlingen montags 8 Uhr bis 14 Uhr, dienstags bis frei-
Landrat Dr. Heiko Schmid. „Das ist nur möglich aufgrund       tags 8 Uhr bis 12 Uhr; Ochsenhausen und Laupheim mon-
der engen und guten Zusammenarbeit zwischen dem DRK           tags 8 Uhr bis 13 Uhr, dienstags bis freitags 8 Uhr bis 12
Biberach, dem DRK Ulm und dem Landratsamt Biberach.“          Uhr und mittwochs 14 bis 17 Uhr.
Mobiles Impfteam des Kreisimpfzentrums hat Arbeit
aufgenommen
Die Terminierung und Durchführung der Impfungen in den
Pflegeeinrichtungen erfolgte bislang durch das Zentrale
Impfzentrum in Ulm. Aufgrund der zunehmenden Verfüg-
barkeit von Impfdosen hat ab heute (4. März 2021) darü-
ber hinaus ein Mobiles Impfteam des Kreisimpfzentrums
                                                                      Zusammenhalten
                                                                                ABER
Ummendorf seinen Dienst aufgenommen. Dieses Mobile
Impfteam wurde vom DRK Biberach in Abstimmung mit
dem Landratsamt Biberach vorbereitet. „Wir freuen uns,
dass wir aufgrund der zunehmenden Verfügbarkeit des

                                                                         Abstand halten
Impfstoffes die mobile Einsatzkapazität im Landkreis er-
höhen können und wir mit dem Mobilen Impfteam für den
Landkreis heute starten konnten. Heute hat das Team die
ersten Impfungen in der Ambulanten Kranken- und Inten-
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