Abzocke ! Schutz vor Telefon-Betrügern Die Polizei gibt Tipps Mittwoch, 25. September 14:30 - 16:00 Uhr Mensa Bergatreute Schmidstr. 6 Eintritt ...

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Abzocke ! Schutz vor Telefon-Betrügern Die Polizei gibt Tipps Mittwoch, 25. September 14:30 - 16:00 Uhr Mensa Bergatreute Schmidstr. 6 Eintritt ...
Bergatreute, den 20. September 2019                                                           Nummer 38

                      Vorsicht
                       Abzocke !
                      Schutz vor Telefon-Betrügern
                      Die Polizei gibt Tipps
                          Mittwoch, 25. September
                          14:30 – 16:00 Uhr
                          Mensa Bergatreute
                          Schmidstr. 6                                        -
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                          Eintritt frei   -- -- -- -- -- -- --
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                                               Kaffee, K
                                                                      ie
                                                                 alkoholfre los
                                                                           kosten
                                                            Getränke                      -
                                                                           --------------
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                      Wir laden herzlich ein:
Abzocke ! Schutz vor Telefon-Betrügern Die Polizei gibt Tipps Mittwoch, 25. September 14:30 - 16:00 Uhr Mensa Bergatreute Schmidstr. 6 Eintritt ...
Seite 2                                          Bergatreute, den 20. September 2019          Bürger und Gemeinde

      Amtliche Bekanntmachungen
                                                                           Geburtstage
                                                                24.09.      Karl Ritscher, Furt 7, 70 Jahre
Notfallrufnummern:
Polizei110
Feuerwehr112
Rettungsdienst112
Giftnotruf Freiburg 0761/19240
EC-Kartensperrung116116                                                   Sterbefall

                                                                 15.09.    Frieda Giray, Welfenstraße 28, 95 Jahre

               Ärztlicher Notdienst
                                                            Zur Information:
    Notrufnummer an Wochenenden, Feiertagen und in          Beratung und Unterstützung für Senioren, kranke Men-
    den Nachtstunden an Werktagen Tel. 116 117              schen und Menschen mit Behinderung und deren Ange-
                                                            hörige
    Zahnärztlicher Notfalldienst:                           Caritas Bodensee-Oberschwaben
                                                            Zuhause Leben Weingarten
    Weitere Infos unter Tel. 01805/911-630                  Fr. Zimmer-Meyer
                                                            Sterngasse 3/1, 88250 Weingarten,
                                                            Tel. 0751/5576547
                                                            e-mail:
                                                            zimmer-meyer@caritas-bodensee-oberschwaben.de
               Apothekennotdienst                           Sprechzeiten:
                                                            Montags und freitags von 09.00 bis 11.00 Uhr
    Samstag: 21.09.2019
    Storchen-Apotheke, Mittelöschstr. 7,
    88213 Ravensburg (Weststadt), Tel. 0751 – 9 17 85       Äskulap-Pflegeambulanz
                                                            07524 9 756 311
    Sonntag: 22.09.2019                                     Notfallrufnummer 0160-7400562
    Hochberg-Apotheke, Hochbergstr. 6,
    88213 Ravensburg (Weststadt) Tel. 0751 – 9 68 66

  Rufnummern inner- und außerhalb der Gemeinde                                    Impressum

Rathaus9216-0                                              Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Fax9216-13                                                 Bürgermeister Helmfried Schäfer
Schule960380                                               oder sein Vertreter im Amt,
Fax:                                  9603820              Ravensburger Str. 20, 88368 Bergatreute
                                                            Tel. (07527) 9216-0, Fax: (07527) 9216-13
Störungsdienst Wasserversorgung
(Tag und Nacht)                (0171) 4209386              Herstellung und Vertrieb:
Nachbarschaftshilfe            1566 oder 1763              Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
                                                            Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim
Windelbande1849880
                                                            Tel. (07154) 8222-0, Fax: (07154) 8222-15
Kindergarten Maria Heimsuchung           4510
Kindergarten Wunderland               914322               Verantwortlich für den Anzeigenteil:
                                                            Ralf Berti, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de
Kath. Pfarramt Bergatreute                          4403
                                                            Anzeigenberatung: Tel.: (07154) 8222-0
Ev. Pfarramt Alttann                                4154
                                                            Fax: (07154) 8222-15, Anzeigenschluss Mittwoch, 10.00 Uhr
Sozialstation Gute Beth,
Bad Waldsee                                 (07524) 1204   Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt:
Sozialstation des Arbeiter-Samariter-Bundes,                Dienstag, 12.00 Uhr, abhängig je nach Feiertag
Wolfegg                                Tel. 07527/95397    E-Mail-Adresse: amtsblatt@bergatreute.de
Öffnungszeiten Postfiliale
Mo. - Fr.: 8.00 bis 20.00 Uhr    Sa.: 7.30 bis 16.00 Uhr   Erscheint wöchentlich freitags.

                                                            Bezugsgebühr jährlich 18 Euro
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Bürger und Gemeinde   Bergatreute, den 20. September 2019   Seite 3
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Seite 4                                           Bergatreute, den 20. September 2019           Bürger und Gemeinde

                                                            1.4   Bauvorhaben: Neubau Kindergarten mit 7 Gruppen
       Vorgezogener                                               + Außenanlagen
                                                                  Parkplatz + Abbruch Nebengebäude „Fritz Buck“
                                                                  Grundstück: Flst. 781, 783, 943, 944/1+9, 945, 959/6,
     Redaktionsschluss                                      1.5
                                                                  952, Gemeinde
                                                                  Bauvorhaben:        Neubau Wohnhaus mit Garage und
                                                                  Einliegerwohnung
    Sehr geehrte Autoren,                                         Grundstück: Flst. 724/9,
                                                            2.    Bürgerfrageviertelstunde
    aufgrund des Feiertages Tag der Deutschen               3.    Protokollangelegenheiten
    Einheit wird folgender Redaktionsschluss                4.    Besetzung der Ausschüsse und Wahl der Bürger-
    vorgezogen:                                                   meisterstellvertreter
    Veröffentlichung        04.10.2019                      5.    Bebauungsplanverfahren „Lohbühl I“
    Redaktionsschluss       30.09.2019, 12.00 Uhr                 Beratung der Abwägungs- und Beschlussvorlage
                                                                  zum Bebauungsplan „Lohbühl I“
    Wir bitten um Beachtung                                       Satzungsbeschluss
    Der Verlag                                              6.    Bebauungsplanverfahren „Wohnen Sonnenbergstraße“
                                                                  Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be-
                                                                  bauungsplan „Wohnen Sonnenbergstraße“ und die
                                                                  örtlichen Bauvorschriften hierzu
 Rathaus früher geschlossen                                 7.    Bebauungsplanverfahren „Wohnen Sonnenbergstraße“
 Das Rathaus muss am Dienstag, den 24.09.2019 ab                  Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhaben-
 11 Uhr geschlossen werden, aufgrund einer Mitarbei-              bezogenen Bebauungsplan „Wohnen Sonnenbergs-
 terfortbildung.                                                  traße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu
                                                            8.    Feststellung der Jahresrechnung des Gemeindehaus-
 Wir bitten um Beachtung.                                         halt 2018
 Bürgermeisteramt Bergatreute                               9.    Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
                                                                  Feststellung des Jahresabschlusses 2018
                                                            10.   Eigenbetrieb Bauland und Wohngebäude
 Verpachtung von Fischereirecht                                   Feststellung des Jahresabschlusses 2018
                                                            11.   Bekanntgaben
 im Elfenweiher Bergatreute                                 12.   Sonstiges/Wünsche/Anregungen
 Die Gemeinde Bergatreute verpachtet ab Januar 2019
 das Fischereirecht im „Elfenweiher“ Flst. 1797 mit einer   Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Gemeinde-
 Sumpf- und Wasserfläche von rd. 2,8 ha.                    ratssitzung statt.
 Die Winterung des Weihers soll zunächst drei und spä-
 ter alle sechs Jahre durchgeführt werden und bedarf
 der Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde. Die         Bekanntmachung über die Durchfüh-
 Häufigkeit der Winterung ist abhängig vom Stoffeintrag
 durch den Bach bzw. der Entwicklung der Wasserqua-
                                                            rung des Volksbegehrens Artenschutz -
 lität. Zudem ist nur ein extensiver Fischbesatz ohne       „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur
 Welse, große Hechte, Gras- und Silberkarpfen erlaubt.      Änderung des Naturschutzgesetzes und
 Interessenten bewerben sich bitte bis spätestens 31.
 Oktober 2019 bei der Gemeinde Bergatreute. Für Fra-        des Landwirtschafts- und Landeskultur-
 gen steht Ihnen H. Staiger (Tel. 07527-921614) bei der     gesetzes“
 Gemeinde Bergatreute und fachlich die Pro Regio Ober-      In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren
 schwaben (Tel. 0751-854160) zur Verfügung.                 Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Än-
                                                            derung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts-
                                                            und Landeskulturgesetzes“ durchgeführt.
                                                            Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im
               Gemeinderatssitzung                          Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.
                                                            1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24.
                                                               September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich
Die nächste öffentliche findet am Montag 23.09.2019 um         innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis
18.30 Uhr im Sitzungssaal Rathaus, Nebengebäude                Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleu-
1. Stock, Ravensburger Str. 12, statt.                         ten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten aus-
                                                               gegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des
Tagesordnung öffentlich:                                       Volksbegehrens einzutragen.
1.   Baugesuche                                             2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemein-
1.1 Bauvorhaben:                                               deverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszei-
     Neubau eines Wohnhauses (2 WE) mit Garage                 ten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbe-
     Grundstück: Flst. 2023                                    gehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei
1.2 Bauvorhaben: Erweiterung des best. Milchviehstalles        Monate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019
     Grundstück: Flst. 666                                     und endet am Freitag, den 17. Januar 2020.
1.3. Bauvorhaben: Erweiterung des bestehenden Milch-           Die Eintragungsliste für die Gemeinde Bergatreute wird
     vieh-Laufstalles                                          in der Zeit vom
     Grundstück: Flst. Nr. 537/11                              18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020
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Bürger und Gemeinde                 Bergatreute, den 20. September 2019                                              Seite 5

	im Rathaus Bergatreute Bürgerbüro, Ravensburger Stra-             gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur
    ße 20, 88368 Bergatreute zu folgenden Öffnungszeiten            Einsicht ausgelegt:
    Mo - Fr.	  8.00-12.00 Uhr
    Do.:        14.00-18.00 Uhr                                  „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Natur-
	für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.          schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Lan-
    Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich.                    deskulturgesetzes
3.	Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra-      A. Zielsetzung
    gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Un-      Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz
    terzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag           (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskultur-
    wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag      gesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen
    der Eintragung                                               vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an
    - mindestens 18 Jahre alt sind,                              Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleis-
    - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,                 tet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten
    -	seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg         innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Würt-
       ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Haupt-          temberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um
       wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhal-          dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden
       ten, und                                                  (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutz-
    -	nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahl-        flächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im
       recht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahl-         Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen,
       recht infolge Richterspruchs verloren haben.              um sicherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich
4.	Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen              genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Artenschut-
    Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde            zes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert
    ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Woh-          und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische
    nungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberech-           Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pes-
    tigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde ein-          tizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel mani-
    tragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten.                festiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer
5.	Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungs-          besseren und transparenten Dokumentation der erreichten
    recht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstüt-       Fortschritte festgeschrieben.
    zungsunterschrift leisten.                                   B. Wesentlicher Inhalt
6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsbe-      Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stär-
    rechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen,        ken, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll:
    die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt-        •	 Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in
    wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben              Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen
    und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben.       entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und
    Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der              deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegen-
    Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit            stand (Artikel 1 Nummer 1)
    bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Be-       • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt-
    gründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich-           zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsan-
    nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z.        geboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2)
    B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar   •	Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächen-
    nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum             deckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3)
    der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig.                     •	Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obst-
	Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein-            baumweiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden
    tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des             Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4)
    Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unter-           •	Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich beson-
    zeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den             ders geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnah-
    23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der             men (Artikel 1 Nummer 5)
    die Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der          •	Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil
    gewöhnliche Aufenthalt besteht.                                  der ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaft-
7.	Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte               lich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035
    Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde           schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstel-
    aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen An-               lung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökolo-
    gaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt          gische Landwirtschaft (Artikel 2)
    ist. Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebe-        •	Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Ja-
    diensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlan-            nuar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50
    gen auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur             Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2)
    Eintragung ihren Personalausweis mitbringen.                 C. Alternativen
8.	Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Ein-      Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alterna-
    tragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich        tiven.
    geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber        D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschät-
    das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der       zung und Nachhaltigkeitsprüfung
    Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die        Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um not-
    Unterschrift.                                                wendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Ge-
9.	Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz-       setze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzu-
    entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauens-      halten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen
    leuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der     von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG
    Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit-     dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG
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Seite 6                                               Bergatreute, den 20. September 2019           Bürger und Gemeinde

gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die      	(2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen
Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologi-            von den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraus-
scher Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem            setzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnatur-
Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da            schutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen
deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstim-                der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegen-
mungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist,                den öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor,
ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderun-              wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssi-
gen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung              cherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrs-
scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten         sicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann.
besser auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Inso-           Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen
fern sind diese wesentlichen Veränderungen als im Sinne            der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in
der Zielerreichung angemessen zu bewerten.                         Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzuneh-
Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziel-           men. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen er-
len Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushal-          teilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingriffe
te. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden               in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen
damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen            eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher
sind als nachhaltig einzuordnen.                                   Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat.
                                                                 	(3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Ver-
Der Landtag wolle beschließen,                                     ursacher durch die Naturschutzbehörde die Wiederher-
dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung                   stellung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatz-
zu erteilen:                                                       pflanzungen aufzuerlegen.“
  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Natur-
                                                                 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst:
 schutzgesetzes und Landwirtschafts- und Landes-
                                                                                              „§ 34
                  kulturgesetzes
                                                                                     Verbot von Pestiziden
                            Artikel 1                            Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel
          Änderungen des Naturschutzgesetzes                     und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie
                                                                 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Ra-
Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zu-
                                                                 tes vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der
letzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl.
                                                                 Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pesti-
S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert:
                                                                 ziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der
                                                                 jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in
1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
                                                                 Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetz-
                       „§ 1a Artenvielfalt
                                                                 lich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei
	Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das
                                                                 Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit
   Land im besonderen Maße dem Rückgang der Arten-
                                                                 sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
   vielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebens-
                                                                 Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder
   räumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der
                                                                 der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungs-
   Arten und deren Lebensräume zu befördern.”
                                                                 fähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von
2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
                                                                 Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild leben-
	„(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaft-
                                                                 der Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere
   lichen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und
                                                                 Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung be-
   Voraussetzungen einer natur- und landschaftsverträg-
                                                                 stimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefähr-
   lichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbeson-
                                                                 dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutz-
   dere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der
                                                                 gebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten
   landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische An-
   bauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen            ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung
                                                                 dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine
   ihrer Tätigkeit vermitteln.“
                                                                 Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten
3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
                                                                 Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu be-
	Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden
                                                                 fürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich
   gestrichen.
                                                                 dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende
4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt:
                                                                 Vorschriften bleiben unberührt.”
                                                                 6. § 71 wird wie folgt geändert:
                          „§ 33a
                                                                     Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt:
             Erhalt von Streuobstbeständen
                                                                 	„(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Ge-
	(1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumwei-
                                                                     setzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber.
  den oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obst-
                                                                     2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum
  bäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit
                                                                     1. Januar 2021 fortgeführt werden.“
  Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom
                                                                 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen.
  nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude
                                                                                             Artikel 2
  entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich ge-
                                                                  Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset-
  schützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie
                                                                                            zes (LLG)
  alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädi-
                                                                 	Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14.
  gung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können,
                                                                     März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Ver-
  sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsge-
                                                                     ordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird
  mäße Nutzung sowie darüberhinausgehende Maßnah-
                                                                     wie folgt geändert:
  men, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicher-
                                                                     Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt:
  heit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt.
Bürger und Gemeinde               Bergatreute, den 20. September 2019                                             Seite 7

               „§ 2a Ökologischer Landbau                       Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in
	(1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a                                 Kraft.
  des Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der
  Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils                          Begründung
  geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die      A. Allgemeiner Teil
  landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Würt-         	Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dra-
  temberg nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25               matischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von
  Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß           Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische
  den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß                Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten,
  der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes              den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln
  zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen               und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersu-
  Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem               chungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten
  Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbauge-               Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs).
  setz − ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirt-           Als wesentliche Ursachen wissenschaftlich anerkannt
  schaftet werden.                                               sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton
	(2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung       und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestizi-
  befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022           den (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die struk-
  vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen                turelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013).
  Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und             Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist
  des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden               nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Le-
  Fassungen zu bewirtschaften.                                   bensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung der
	(3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landesei-       Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Ge-
  gentum werden an nach den Grundsätzen des Ökologi-             setzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes
  schen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe           und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes
  verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächst-             leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des ba-
  möglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen ge-           den-württembergischen Naturschutzgesetzes und des
  mäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu               baden-württembergischen Landwirtschafts- und Lan-
  bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine natur-       deskulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt
  schutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den       und Stärkung unseres Artenreichtums in Baden-Würt-
  Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der           temberg. Da in Baden-Württemberg das für Landwirt-
  Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments             schaft zuständige Ministerium bereits mit der Ausar-
  und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Akti-            beitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt
  onsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Ver-            ist und andererseits die Schutzgebiete, in denen der
  wendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. Novem-              Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz auf-
  ber 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und          geführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu än-
  mineralischem Stickstoffdünger zulässig.                       dern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu
	(4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zustän-          ermöglichen.
  dige Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch
  genutzten Landwirtschaftsflächen zu erstatten.              B. Einzelbegründung
                                                                 Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes
                            § 2b                                 Zu 1.: Einfügung des § 1a
             Reduktion des Pestizideinsatzes                  	Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs.
	(1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer          2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es,
  10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parla-          dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der In-
  ments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen            sekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen
  Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige             Art. 1a das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und
  Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. Novem-           Fauna zu erhalten und zu verbessern.
  ber 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der       Zu 2.: Änderung des § 7
  Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs-     	Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart
  und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50             auf landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mit-
  Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden.               telbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden
	(2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar         Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt
  2022 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und            (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf öko-
  Umsetzung der Strategie wird durch einen Fachbeirat            logisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten
  aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-,               vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig
  Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände)              von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungs-
  begleitet.                                                     weise, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern,
	(3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den          möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu
  Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden nach             wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Ef-
  Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und              fekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg
  Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergeb-          gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die
  nisse.                                                         entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Forst-
	(4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag           und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen.
  jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der         Zu 3.: Änderung des § 22
  Pestizidreduktion.“                                         	Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die
                                                                 Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für
                  Artikel 3 Inkrafttreten                        die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger öko-
Seite 8                                              Bergatreute, den 20. September 2019              Bürger und Gemeinde

  logischer Wechselbeziehungen und für die Verbesse-              Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur
  rung des Zusammenhangs des europäischen Schutz-                 erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen
  gebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme              Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Mi-
  Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich             nimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent
  Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Popu-                    negative effects of pesticides on biodiversity and biolo-
  lationen klimasensibler Arten, die infolge des erwarte-         gical control potential on European farmland“). Zu den
  ten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen des               gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große
  Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflan-               internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen
  zenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle              zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmit-
  Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im                  telproduktion (IPBES 2016).
  Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der             Zu 6.: Änderung des § 71
  Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsäch-       	Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen,
  lich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen          wird eine Übergangsfrist eingeführt.
  Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Rege-            	Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhalts-
  lungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berück-              übersicht entsprechend anzupassen.
  sichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame        	Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Lan-
  Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine flächen-           deskulturgesetzes
  deckende planerische Sicherung des Biotopverbundes.             Einfügung der §§ 2a und 2b
  Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen
	Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumä-                                            § 2a
  cker sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum             Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamt-
  für besonders geschützte Arten. Sie sind eine beson-          system der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der
  dere Form der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg             Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltscho-
  trägt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine eu-          nende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den
  ropaweite Verantwortung für diese Kulturlandschafts-          Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungs-
  lebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist            grund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom
  in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus        28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG)
  der Inanspruchnahme für Bebauungen.                           Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter
	Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichswei-              anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsat-
  se strenge Anforderungen an den Ausgleich und da-             zes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (San-
  mit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer       ders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus
  Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert.            für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben
  Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG             wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den An-
  Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies            teil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen,
  wurde bereits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt           wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 min-
  (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbe-        destens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den
  ständen“ vorgeschlagen.                                       Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Ver-
  Zu 5.: Neufassung des § 34                                    ordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchfüh-
	Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine            rung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder
  Naturschutzfunktion und sind bedeutsam für den Er-            der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen
  halt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen     Landbaus (Öko- Landbaugesetz - ÖLG) in der jeweils gül-
  maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzge-            tigen Fassung bewirtschaftet werden sollen.
  bieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an.
  So wurde in der Studie: „More than 75 percent decline                                        § 2b
  over 27 years in total flying insect biomass in protected     Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Le-
  areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989            bensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind
  und 2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzge-           tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge - aber
  bieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegan-           auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen.
  gen ist.                                                      Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich
	Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebens-      indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus
  räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind            und nimmt ihnen die Lebensgrundlage.
  tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge -          Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die
  aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und           natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Frucht-
  Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner              folgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte
  Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf          Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden
  andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebens-              auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren
  grundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der         herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer
  Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören:         2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von drei-
  Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische          zehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensi-
  Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist      vierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden
  nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biolo-     die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Ar-
  gische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren her-       tenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die
  auszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer   Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft
  2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von      auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz
  dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen       von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Persistent
  Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und        negative effects of pesticides on biodiversity and biological
  Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die             control potential on European farmland“). Zu den gleichen ein-
Bürger und Gemeinde                 Bergatreute, den 20. September 2019                                            Seite 9

schlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Über-
blicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als
Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016).                           Schulnachrichten
Zu Artikel 3: Inkrafttreten
Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“
                                                                                           Gemeinschaftsschule
Bergatreute, den 20.09.2019                                                                Bergatreute
gez. Schäfer
Bürgermeister
                                                                 Herzlich Willkommen an der GMS
                                                                 Hallo, mein Name ist David Schairer.
                                                                 Ich bin 18 Jahre alt und werde dieses Jahr meinen Bun-
                                                                 desfreiwilligendienst an der Gemeinschaftsschule Bergat-
 Ende der amtlichen Bekanntmachungen                             reute absolvieren.
 Ab hier werden Beiträge und Bekanntmachungen der                Ich habe dieses Jahr mein Abitur am Gymnasium Bad
 Kirchen, Vereine und Verbände unter eigener Verantwor-          Waldsee gemacht und freue mich jetzt wieder an meine
 tung der Einsender veröffentlicht.                              ehemalige Grundschule als Bufdi zurückzukehren.
                                                                 In meiner Freizeit spiele ich gerne Fußball, spiele Klavier
                                                                 und gehe im Winter gerne Ski bzw. Snowboard fahren.
                                                                 Ich freue mich sehr auf dieses Jahr und auf viele neue Er-
                                                                 fahrungen.
      Rentenangelegenheiten

Deutschen Rentenversicherung
Baden-Württemberg
Pünktlich Rente bekommen
(DRV BW). Sie wollen demnächst in Rente ge-
hen? Dann sollten Sie rechtzeitig Ihren Rentenan-
trag stellen - etwa drei Monate vor dem geplanten
Rentenbeginn. So können Sie eine Unterbrechung zwi-
schen dem bisherigen Einkommen und Ihrer Rente verhin-
dern. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der
Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen. Damit Sie die
Frist für den Antrag nicht verpassen, können Sie ihn zu-
nächst formlos stellen. Um den Antragsvordruck kommen
Sie danach allerdings nicht herum. Denn dort beantworten
Sie alle Fragen, die für den Rentenanspruch wichtig sind.
Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare? Dann
wenden Sie sich doch einfach an die Ortsbehörde (Rathaus)
Ihres Wohnortes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Rathauses stehen Ihnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite
                                                                 Willkommensfeier für die neue Jahrgangsstufe 5 an
und helfen bei der Antragsaufnahme.
                                                                 der GMS Bergatreute
Daneben sind Ihnen auch unsere Kolleginnen und Kollegen
                                                                 Am Donnerstag, den 12.09.19 um 8:30 Uhr hieß es für
in den Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise
                                                                 insgesamt 22 Mädchen und Jungen, die mit Beginn des
die Versichertenberaterinnen und –berater gerne behilflich.
                                                                 Schuljahres unsere Klassenstufe 5 bilden, “Herzlich Will-
Eine vorherige Terminvereinbarung wird in jedem Fall emp-
                                                                 kommen”. Die Bewirtung sowie die Programmführung
fohlen.
                                                                 übernahmen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6
Natürlich können Sie den Antrag auch online bequem von
                                                                 mit ihren Lehrerinnen Ines Bogenrieder und Kathrin Messi-
zu Hause stellen und zwar auf der Seite www.deutsche-ren-
                                                                 nesis. Nachdem die neuen Fünftklässler von den Schülerin-
tenversicherung.de unter Services / Online-Dienste oder
                                                                 nen und Schülern der 6. Klasse in einer netten Vorführung
unter Tel. 0751 8808-0.
                                                                 empfangen wurden, meldete sich die Schulleitung Andreas
                                                                 Reichle zu Wort. In seiner Ansprache stellte er einige Kol-
                                                                 leginnen und Kollegen vor, die über das Schuljahr hinweg
                                                                 in Klasse 5 tätig sein werden und betonte vor allem die
             Ist Ihre Hausnummer                                 Wichtigkeit einer guten und intensiven Zusammenarbeit
                                                                 von Eltern und Schule. Bei einer Schulhausrallye bekamen
                 gut erkennbar?                                  die Fünftklässer dann die Chance, das gesamte Schulge-
                                                                 lände und das neue Schulgebäude mit seinen vielseitigen
         Im Notfall kann das entscheidend für                    Räumlichkeiten etwas genauer zu erkunden. Das Ende der
       rasche HILFE durch den ARZT oder den                      Willkommenfeier rundeten die Mädchen und Jungen der
                 Rettungsdienst sein!                            Klasse 6 mit einem Gedicht mit dem sehr passenden Titel
                                                                 “Schulstart” ab. Beschwingt und voller Vorfreude und Neu-
Seite 10                                          Bergatreute, den 20. September 2019             Bürger und Gemeinde

gier konnten die Schülerinnen und Schüler im Anschluss       Sollte am Herz-Jesu-Freitag die Messfeier um 18.30 Uhr
mit der Klassenleitung Corinna Rogg und Silvia Kawälde in    entfallen, findet trotzdem die Eucharistische Anbetung
den Schulalltag übergehen, der mit einer ersten Schulstun-   um 17.30 Uhr statt.
de im neuen Klassenzimmer fortgeführt wurde. Die Eltern
konnten sich unterdessen mit einer Tasse Kaffee und einem
Stück leckeren Kuchen auf unserer sonnigen Dachterrasse                       Seelsorgeeinheit
entspannen oder über das Schulgelände schlendern. Der                         Oberes Achtal
Tag endete für die Kinder um 12 Uhr mit vielen Fotos und
einem Partnerinterview zum Kennenlernen.
                                                             Weitere Vorabend- u. Sonntagsgottesdienste in der
                                                             Seelsorgeeinheit
                                                             Am Samstag, 21.09., um 19.00 Uhr in Alttann (Vorabend-
                                                             messe).
                                                             Am Sonntag, 22.09., um 9.00 Uhr in Wolfegg (Amt) u. Rö-
                                                             tenbach (Wortgottesfeier), um 10.30 Uhr in Molpertshaus
                                                             (Wortgottesfeier).

                                                             Bereitschaftsdienst bei Beerdigungen
                                                             ab 19.09. – 25.09. Pfarrer Klaus Stegmaier, Tel. 07527/954 223
                                                             ab 26.09. – 02.10. Pastoralreferentin Beatrix Zürn, Tel.
                                                             07527/954 9120

                                                             Beichtgelegenheit
                                                             Jeden Freitag nach dem gemeinsamen Gebet der Vesper
                                                             in der Pfarrkirche Wolfegg von 17.00 bis 17.30 Uhr.
                                                             Samstag, 28.09., ab 17.30 Uhr in Alttann (Pfr.i.R. Wellh-
                                                             äußer)

                                                             Miteinander Essen
                                                             Ein gutes Essen hält Leib und Seele zusammen, beson-
                                                             ders wenn es in Gemeinschaft geschieht. Essen ist mehr
                                                             als Nahrungsaufnahme. Mit Essen verbinden wir: sich be-
                                                             gegnen, miteinander ins Gespräch kommen, Gemeinschaft
                                                             erfahren. Unter dem Motto „Miteinander Essen“ laden wir
                                                             alle ein, Jung und Alt, Alleinstehende und Familien zu einem
                                                             einfachen, aber guten und frisch zubereiteten Mittagessen
                                                             am Do., 26. September , ab 12.00 Uhr im Pfarrgemeinde-
                                                             haus Bergatreute.
                                                             Kosten: 2,00 Euro für Erwachsene, 1,00 Euro für Kinder.
                                                             Eine vorherige Anmeldung telefonisch oder per email im
                                                             Pfarrbüro oder bei mir würde uns für die Vorbereitung hel-
           Kirchliche Nachrichten                            fen. Anmeldeschluss: Dienstag, 24. 09.2019.
                                                             Auf Ihr Kommen freuen sich
                                                             Beatrix Zürn und Team

                                                             Herbstwallfahrt zur Erzabtei Beuron ins Obere Donautal
               Kath. Kirchengemeinde                         Am Donnerstag, 26. September 2019, findet die alljährli-
               St. Philippus u. Jakobus                      che Buswallfahrt zur Schmerzensmutter von Beuron statt.
                                                             Pfarrer Stegmaier wird als geistlicher Begleiter mit dabei
                                                             sein. Vor dem Hochamt besteht Beichtgelegenheit in der
                                                             Klosterkirche. Das Hochamt, das die Benediktinermön-
Sonntag, 22.09. – 25. Sonntag im Jahreskreis
                                                             che mit gregorianischem Choral ausgestalten, beginnt um
10.30 Uhr Amt
                                                             11.00 Uhr.
Donnerstag, 26.09. – Hll. Kosmas und Damian
                                                             Das Mittagessen nehmen wir im Berghaus Knopfmacher
09.30 Uhr Eucharistische Anbetung
                                                             (bei Fridingen) ein.
Samstag, 28.09. – Hll. Lioba, Wenzel, Lorenzo Ruiz u.
                                                             Die Nachmittagsandacht vor dem Bild der Beuroner
          Gefährten
                                                             Schmerzensmutter findet um 14.30 Uhr in der Gnadenka-
13.30 Uhr Hochzeitsmesse für Maximilian Deifel und The-
                                                             pelle (ausgemalt im Beuroner Kunststil) mit Pater Pirmin
          resa Herrmann
                                                             Meyer statt.
Sonntag, 29.09. – 26. Sonntag im Jahreskreis
                                                             Im Anschluss, gegen 16.30 Uhr, treten wir die Heimfahrt an.
10.30 Uhr Wortgottesfeier zum Erntedankfest mit Famili-
                                                             Abfahrt in Mennisweiler um 7.50 Uhr bei Frau Deiss, Ab-
          engottesdienst, Caritas-Kollekte
                                                             fahrt in Roßberg um 8.00 Uhr, Abfahrt in Bergatreute um
                                                             8.10 Uhr.
Hinweis:
                                                             Anmeldung bis spätestens, Dienstag, 24. September bei
Täglich Rosenkranz um 18.00 Uhr (Sommerzeit) in der
                                                             Maria Wehner, Roßberger Straße 12, Mennisweiler, Tel.
Wallfahrtskirche, teilw. andere Uhrzeiten, abh. vom Be-
                                                             07524/3059.
ginn der Messfeier.
                                                             Es sind noch Plätze frei.
Bürger und Gemeinde                 Bergatreute, den 20. September 2019                                             Seite 11

Erntedankfest                                                    Pater-Berno-Stiftung
Am Sonntag, 29. September 2019, feiern wir das Ernte-            Für die Pater-Berno-Stiftung werden ganz dringend Bett-
dankfest. Wer Obst, Gemüse und sonstige Gaben für den            wäsche und Handtücher benötigt.
Erntealtar abgeben kann, bringe diese bitte bis Donnerstag,      Diese können bei Frau Rese Sonntag, Lindenbühlstraße 22,
26. September 2019, in die Wallfahrtskirche.                     Bergatreute, Tel. 07527/1372, abgegeben werden. Herzli-
Ein herzliches Vergelt´s Gott schon im Voraus.                   ches Vergelt´s Gott!

Dorf- und Pfarreifest in Alttann                                 Überwältigendes Spendenergebnis für neue Spülma-
Am Sonntag, 29.9. ist um 9.00 Uhr der Erntedank-Fami-            schine - Vergelt´s Gott an alle Spender/innen
liengottesdienst mit Kirchenchor. Anschließend feiern wir        Für die sozialen Einrichtungen von Pater Berno Rupp in Te-
unser Dorf- u. Pfarreifest. Mittagstisch sowie Kaffee und        mesvar und Bacova/Rumänien wurde um Spenden für eine
Kuchen gibt es im Haus für Bürger und Gäste. Auch für die        Spülmaschine in die neu errichtete Gemeinschaftsküche
musikalische Umrahmung ist gesorgt.                              gebeten. Der Neuwert dieser Maschine liegt bei 10.224 €.
Herzliche Einladung an alle!                                     Dieser Spendenaufruf hat offensichtlich die Herzen sehr
                                                                 großzügiger Menschen erreicht.
Laudato si - Impulse zur ökologischen Krise aus dem              Der Unterstützerkreis ist vom Ergebnis überwältigt und sagt
Glauben                                                          ein ganz herzliches Vergelt‘s Gott. Dieser Dank gilt sowohl
Vortrag mit Dr. Bruno Schmid                                     der Herstellerfirma Winterhalter für die Übernahme der
am Dienstag, 8. Oktober, 20 Uhr im Haus San Damiano,             hälftigen Kosten als auch allen Spendern, die inzwischen
Wolfegg, Pfarr 6                                                 - auch Dank einer Großspende - eine großartige Summe
Teilnahmebeitrag € 4,-                                           von über 8800 € aufgebracht haben.
Im Mai 2015 veröffentlichte Papst Franziskus sein Rund-          Dadurch sind wir in der Lage, nicht nur den Kauf dieser
schreiben „Laudato si’“ mit dem Untertitel „Über die Sorge       Spülmaschine zu finanzieren, sondern auch eventuell an-
für das gemeinsame Haus“. Dies ist die erste Enzyklika zu        fallende Transport- und Einbaukosten.
Umweltverschmutzung, Klimawandel und Verlust der biolo-          Der überschießende Betrag wird jedenfalls in Absprache
gischen Vielfalt. Die beiden großen Kirchen in Deutschland       mit Pater Martin (Nachfolger von Pater Berno Rupp) sinn-
haben schon 1985, also bereits vor über 30 Jahren, ihre          voll und direkt für das Sozialprojekt eingesetzt.
gemeinsame Erklärung „Verantwortung wahrnehmen für die           Martin Heine
Schöpfung“ herausgegeben. Die öffentliche Diskussion über
die Umweltkrise geht sogar bis in die 1970er Jahre zurück.       Erntedank-Gottesdienst der Kindergärten - Voranzeige
Der Papst greift also ein vieldiskutiertes Thema auf, gibt ihm   Die Bergatreuter Kindergärten „Maria Heimsuchung“ und
aber neue Impulse aus dem Glauben. Was ist das Neue im           „Wunderland“ laden alle Eltern, Kinder, Verwandte und alle
Rundschreiben des Papstes? Vermag er die ökologischen            Gemeindemitglieder herzlich zum Erntedank-Gottesdienst
Probleme aus einem anderen Blickwinkel zu sehen? Und             mit dem Thema „Dank sie Dir Gott gesagt“ am Mittwoch,
kann er Zusammenhänge herstellen, die uns an die Wur-            09. Oktober 2019, um 11.00 Uhr in die Pfarrkirche ein.
zeln dieser Krise führen?
Dr. Bruno Schmid wird anhand dieser Fragen Einblicke in          Ökumenische Nachrichten
das päpstliche Rundschreiben zu diesem hochaktuellen
Thema geben.                                                     Friedensgebet
Die musikalische Umrahmung wird organisiert und gestal-          Unfriede herrscht auf der Erde, Kriege und Streit bei den
tet von Franz Ott.                                               Völkern, und Unterdrückung und Fesseln, zwingen so viele
Wir laden alle Interessierten sehr herzlich ein!                 zum Schweigen.
Seelsorgeeinheit Oberes Achtal, Kath. Kirchengemeinde St.        Friede soll mit euch sein, Friede für alle Zeit! Nicht so wie
Katharina, Wolfegg in Kooperation mit der Kath. Erwach-          ihn die Welt euch gibt, Gott selber wird es sein.
senenbildung Kreis Ravensburg                                    So lautet die erste Strophe eines Liedes, das wir immer
                                                                 mal wieder im Friedensgebet singen.
Erstkommunion 2020                                               Frieden schaffen ist eine immerwährende Aufgabe und fällt
Wolfegg – Rötenbach – Alttann – Bergatreute - Mol-               uns Menschen wohl ziemlich schwer.
pertshaus                                                        Zum Frieden finden mit uns selbst, mit den Mitmenschen,
Die Erstkommunionvorbereitung für die Kinder der 3. Klas-        mit dieser Welt, das ist wohl eine Sehnsucht von uns al-
sen startet bald. Daher findet am                                len. Deshalb beten wir um den Frieden in uns selbst und
Mittwoch 9. Oktober 2018 um 19.30 Uhr                            in dieser Welt, weil wir glauben, dass wahrer Friede in Gott
ein Elternabend im katholischen Gemeindehaus in                  zu finden ist. Er schenkt ihn jedem, der sich dafür öffnet –
Bergatreute statt.                                               immer wieder neu.
An diesem Abend erhalten sie theologische sowie organi-          Das nächste Friedensgebet findet statt am
satorische Informationen zur Erstkommunionvorbereitung.          Mittwoch, 2.10. um 18.30 Uhr Pfarrkirche Alttann
Die Eltern mit Kindern in den Grundschulen von Wolf-             Mittwoch, 16.10. um 18.30 Uhr Pfarrkirche Bergatreute
egg und Bergatreute erhalten noch eine gesonderte                Mittwoch, 6.11. um 18.30 Uhr Pfarrkirche Alttann.
Einladung. Eltern, deren Kinder Schulen in anderen Ge-           Wir freuen uns über viele Mitbeter.
meinden besuchen melden sich bitte in den Pfarrbüros.
Der Anmeldeschluss für die Erstkommunionvorberei-
tung ist am 16.10. Anmeldeformulare erhalten Sie am
Elternabend.
Wir freuen uns auf ihre Beteiligung am Elternabend und
beim Kommunionweg.
Pfarrer Klaus Stegmaier und Patricia Hulin, Pastoral-
referentin
Seite 12                                                Bergatreute, den 20. September 2019            Bürger und Gemeinde

                                                                    Kasualien
                                                                                  Es wurden getauft:
 Seelsorgeeinnheit Oberes Achtal                                                  Nina und Charlotte Hagner
 http://se-oberes-achtal.drs.de                                                   „Sie nennen ihn den Herren Christ, der durch
                                                                                  den Tod gegangen ist; er will durch Leid und
 Kath. Pfarramt St. Philippus u. Jakobus                                          Freuden mich geleiten. Ich möchte‘, dass er
 Ravensburger Str. 31, 88368 Bergatreute,                                         auch mit mir geht.“ (EG 209,4)
 Tel. 07527/4403, Fax: 4406
 E-Mail: kathpfarramt.bergatreute@drs.de                            Kinderkirche
 Bürostunden (Fr. Fässler-Koch):                                               Herzliche Einladung an alle Kinder zum Kin-
 Di. 15.00 - 18.00 Uhr; Mi. 8.30 - 12.00 Uhr;                                  dergottesdienst am kommenden Sonntag,
 Do. 8.30 - 12.00 Uhr.                                                         22.09., um 10 Uhr!
 Sprechstunde von Pfarrer Stegmaier,
 Di. 16.00 - 17.30 Uhr

 Kath. Pfarramt St. Katharina                                       Lange-Kinderkirch-Nacht 2019
 Chorherrengasse 5, 88364 Wolfegg,                                                Auch dieses Jahr findet die Lange-Kinder-
 Tel. 07527/6213, Fax: 954222                                                     kirch-Nacht in Alttann-Höll für alle Kinder
 E-Mail: Stkatharina.Wolfegg@drs.de                                               zwischen ca. 8 und 11 Jahren statt.
 Bürostunden (Fr. Netzer): Mo, Mi, Fr 8.30 - 12.00 Uhr                            Das LaKiNa 2019-Motto heißt: Boot
                                                                                  Wir beginnen am Samstag, den 28.09.2019,
 Pfr. Klaus Stegmaier, Tel. 07527/954223 (außer Mo.)                              um 16.30 Uhr in der evang. Kirche in Alttann.
 E-Mail: klaus.stegmaier@drs.de                                     Bis um 11 Uhr am Sonntag werden wir tolle Spiele ma-
 Pastoralreferentin Beatrix Zürn, Tel: 07527/9549120                chen, gemeinsam singen, Geschichten hören und uns über-
 (außer Mo.); E-Mail: beatrix.zuern@drs.de                          legen, welche Rolle Boote in der Bibel spielen.
                                                                    Eure Eltern laden wir herzlich zum Frühstück um 9 Uhr
                                                                    und zum anschließenden Gottesdienst ein! Also schnell in
                                                                    den Kalender eintragen und anmelden!
                                                                    Anmeldezettel bitte bis Mo., 23.09.2019 an folgende Ad-
                         Ev. Kirchengemeinde                        resse schicken:
                                                                    Steffen Kurz, Risstalstr.26, 88368 Bergatreute
                                               Alttann              steffen.j.kurz@web.de
                                                                    Außerdem braucht ihr wettergerechte Kleidung, Regen-
                         Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiss   jacke, Sonnenschutz, Schlafsack, Kissen, Isomatte und
                         nicht, was er dir Gutes getan hat.         euren eigenen Trinkbecher. Bitte alles beschriften. Für
                          (Ps 103, 2)                               alles andere sorgen wir.
                                                                    Begleitet wird die LaKiNa von Pfr. Kastler, Walter & Geli
                                                                    Hager, Ralf Hößle, Steffen Kurz und weiteren Helfern.
              Pfarrer Siegfried Kastler                             Der Beitrag von 6 € pro Teilnehmer wird bei Ankunft bezahlt.
      88364 Wolfegg-Alttann Panoramastraße 11                       Tel. für Rückfragen: 91 44 67 (Fam.Kurz)
                   Tel. 07527 4154
    Gemeindebüro: Ulrike Ulmer, Dienstag 9-11 Uhr
                                                                                                   ✄
    Homepage: www.gemeinde.alttann.elk-wue.de                       Hiermit melde ich meine Tochter/ meinen Sohn __________
          E-Mail: Pfarramt.Alttann@elkw.de                          verbindlich zur Lakina 2019 an.

Termine                                                             Telefonnummer für eventuelle Rückfragen/Notfälle:
Donnerstag, 19.09.
Ausflug Frauenkreis                                                 ___________________________________________________
19.30 Uhr Taizé-Gebet in Eintürnenberg
Freitag, 20.09.                                                     MEDIKAMENTE:
19.30 Uhr Bibl. Gespräch bei Fam. Angerer,                          O Ja, welche: ________________________________________
           Bergatreute
Sonntag, 22.09. 14.Sonntag n. Trinitatis                            O Nein
10 Uhr     Gottesdienst (Pfr.Kastler)
Montag, 23.09.                                                      ALLERGIEN:
10.00 Uhr Krabbelgruppe                                             O Ja, welche: _______________________________________
Mittwoch, 25.09.
17.00 Uhr Konfirmandenunterricht
19.30 Uhr Kirchenchorprobe                                          O Nein
Samstag, 28.09.
ab 16.30 Uhr Lange-Kinderkirch-Nacht                                FALLS VEGETARIER, HIER ANKREUZEN:                 O
Sonntag, 29.09. 15.Sonntag n. Trinitatis
09.00 Uhr Familienfrühstück LaKiNa                                  ___________________________________________________
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Kastler)                            Ort, Datum
           gleichzeitig Kindergottesdienst
                                                                    ___________________________________________________
                                                                    Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Bürger und Gemeinde                Bergatreute, den 20. September 2019                                              Seite 13

                                                                0:1 (47.) vor, ein schöner Schrägschuß schlug ins lange
                                                                Eck ein. Doch der SVB war nicht geschockt, krempelte
              Vereinsnachrichten                                die Ärmel hoch. In der 55. Minute scheiterte N. Käser noch
                                                                an der Latten-Unterkante. Nach einer Stunde gelang der
                                                                Ausgleich: Angriff über rechts, in der Mitte verwandelt L.
                                                                Beingrübl zum 1:1 (60.). Und das Team wollte mehr, und
                                                                wurde belohnt: eine hohe Hereingabe verlängerte M. Heilig
                                                                per Kopf zum 2:1 ins Gästetor (64.). Jetzt legten die Gäste
                Sportverein                                     zeitweise eine Schippe auf, es wurde vereinzelt hektisch.
                                                                Die SVB-Defensive wackelte ab und zu, so hatten die Gäste
                                                                noch Chancen, scheiterten in der 72. Minute am Pfosten.
                                                                Nach dem Schlusspfiff gab es verdienten Beifall für diesen
■    Abteilung Fußball – Herren                                 knappen Sieg. Momentan steht das Team auf dem sehr
                                                                guten dritten Platz.
Rückblick letzte Ergebnisse
                                                                Kader SVB II:
Sonntag, 15.09.2019
                                                                Fabian Fleischer, Lukas Kroll, Christopher Manz, Elias Köl-
Bezirksliga Bodensee
                                                                bel, Moritz Thoma, Dennis Schmeinck, Patrick Koppers,
SVB I : TSV Meckenbeuren I = 1:4 (0:1)
                                                                Samuel Wäscher, Marius Heilig, Lukas Beingrübl, Nico Kä-
In diesem wichtigen Heimspiel konnte Trainer N. Badstuber
                                                                ser; Niklas Schmeinck, Niklas Bammert, Jonas Herrmann,
auf einen guten Kader zurückgreifen: Sturmführer T.Peter
                                                                Michael Forderer, Spielertrainer Stephan Bischof
war wieder an Bord, nur J.Dörr fehlte. Die Gäste starteten
aktiv, und bereits die zweite Aktion brachte die Führung.
                                                                Vorschau nächste Spiele
Über die starke linke Seite kam der Ball von der Grundli-
                                                                Sonntag, 22.09.2019
nie in den Rücken der Verteidigung, und N. Bochno schob
                                                                13.00 Uhr FC Leutkirch II : SVB II
ein zum 0:1 (5.). Der SVB fand trotzdem einigermaßen in
                                                                15.00 Uhr FC Leutkirch I : SVB I
die Partie, kam auch 2-3 Mal Richtung TSV-Gehäuse, al-
                                                                Der SVB I muß zur Zeit einiges an „Lehrgeld“ in der Be-
lerdings ohne echten Druck. Die Gäste dagegen wurden
                                                                zirksliga zahlen. Nun trifft der Aufsteiger mit seinem Trainer
immer spielbestimmender und waren in den meisten Belan-
                                                                Norbert Badstuber auf den Landesliga-Absteiger FCL, der
gen (Schnelligkeit, Genauigkeit, Cleverness, Spielanlage)
                                                                sich nach durchwachsenem Start inzwischen auf Rang 5
überlegen. In der 25. Minute konnte SVB-Keeper J. Dor-
                                                                vorgearbeitet hat. Unser Team ist also sicherlich nicht der
ner gerade noch die kurze Ecke zumachen und klären. Im
                                                                Favorit, und vielleicht gelingt es ja auch mal länger die Null
Gegenzug setzte T. Peter einen schwierigen Kopfball, der
                                                                zu halten um im Spiel zu bleiben. Kompaktes und konzen-
Gästekeeper konnte abwehren. Zur Pause konnte der SVB
                                                                triertes Auftreten ist gefragt.
mit dem knappen Rückstand zufrieden sein, denn die Gäs-
                                                                Für den SVB II kommt bereits wieder ein Verfolgerduell.
te waren eher am Drücker gewesen. Leider verschlief der
                                                                Die Reserve des FCL liegt punktgleich einen Rang hinter
Gastgeber dann auch den Start in die 2. Hälfte. Ein Freistoß
                                                                dem SVB, also erneut eine große Herausforderung für das
segelte in den Strafraum, zuerst an Freund und Feind vor-
                                                                Team von Spielertrainer Stephan Bischof.
bei, dann drückte A. Tschirdewahn die Kugel zum 0:2 (47.)
                                                                Liebe SVB-Fans, begleitet unsere Teams recht zahlreich
in die Maschen. Doch der SVB kam nochmals zurück. Eck-
                                                                ins schöne Allgäu. Beide Mannschaften brauchen bei die-
ball, das Kopfball-Duell endete mit hartem Zusammenprall,
                                                                sen sehr schweren Auswärtsaufgaben unsere faire und
Elfmeter für den SVB. Leider verletzte sich Abwehr-Stütze
                                                                lautstarke Unterstützung, und diese Unterstützung haben
M. Küble (Platzwunde, Gehirnerschütterung ? auf jeden Fall
                                                                sie auch verdient !!
gute Besserung) heftig und mußte dann natürlich ausge-
wechselt werden. Den Elfmeter verwandelte P. Kloos sicher
                                                                Mittwoch, 25.09.2019
zum 1:2 (55.). Der SVB kämpfte weiter, versuchte Druck zu
                                                                Bezirkspokal Achtelfinale
machen, hatte halbe Chancen durch T. Heber (Kopf drü-
                                                                18.00 Uhr SV Horgenzell I : SVB I
ber), T. Peter (konnte den Ball nicht kontrollieren) und Pech
                                                                Sonntag, 29.09.2019
bei einem Pfostenschuß des fleissigen A. Agbere (71.), das
                                                                13.00 Uhr SVB II : SV Seibranz II
wäre der Ausgleich gewesen. Aber „hätte, hätte, Fahrrad-
                                                                15.00 Uhr SVB I : SV Seibranz I
kette“.... Die Gäste versuchten abgeklärt zu agieren und
                                                                Donnerstag, 03.10.2019
auf Konter zu lauern. Und diese Chancen bekamen sie in
                                                                13.00 Uhr SVB II : SG Kisslegg II
der Schlußviertelstunde, doch zweimal Keeper J. Dorner
                                                                15.00 Uhr SVB I : SG Kisslegg I
und T. Heber verhinderten vorerst die endgültige Entschei-
dung. Doch in den letzten 5 Minuten trafen die Gäste dann
noch zum erneut bitteren 1:4-Endstand.
Aufstellung/Kader SVB I:                                        ■    Jugendabteilung
Jonathan Dorner, Philipp Kloos, Manuel Küble (56. Tobias        13.09.2019 SV Deuchelried - SV Bergatreute           2:4
Baumann), Tobias Heber, Giulio Lang, Johannes Brauch-           Die E-Juniorinnen konnten zum Saisonstart trotz 2:0
le (73. Mark Borlinghaus), Marius Hoh (80. Noah Hecht),         Rückstand einen 4:2 Sieg feiern.
Nikolai Kölbel, Simon Kloos (46. Florian Giray), Arimiya-       Kader: Martina Schorpp, Jana Gößwein 1, Laura Wachter,
ou Agbere, Tobias Peter; Fabian Fleischer, Daniel Eckel,        Johanna Ströble, Alina Mehrle, Olivia Watts, Nina Klumpp
Carl-Philipp Frey, Trainer Norbert Badstuber                    2, Zara Zobel, Elena Boser 1, Lea Hoffmann.
Kreisliga B1                                                    Vorschau Runde 2019-2020
SVB II : TSV Meckenbeuren II = 2:1 (0:0)                        E-Juniorinnen
Der SVB II bleibt weiter auf der Siegerstraße. Zur Halbzeit     Freitag, den 20.09.2019 Uhrzeit: 16:45 Uhr
stand es in diesem Verfolgerduell 0:0, leichte Vorteile für     SV Bergatreute – SGM Aitrach/Aichst./Unterz./Tannh.
die Gäste. Und nach der Pause legte der TSV schnell das
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