Abzocke ! Schutz vor Telefon-Betrügern Die Polizei gibt Tipps Mittwoch, 25. September 14:30 - 16:00 Uhr Mensa Bergatreute Schmidstr. 6 Eintritt ...
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Bergatreute, den 20. September 2019 Nummer 38 Vorsicht Abzocke ! Schutz vor Telefon-Betrügern Die Polizei gibt Tipps Mittwoch, 25. September 14:30 – 16:00 Uhr Mensa Bergatreute Schmidstr. 6 - -------------- Eintritt frei -- -- -- -- -- -- -- uchen, Kaffee, K ie alkoholfre los kosten Getränke - -------------- -------------- Wir laden herzlich ein:
Seite 2 Bergatreute, den 20. September 2019 Bürger und Gemeinde Amtliche Bekanntmachungen Geburtstage 24.09. Karl Ritscher, Furt 7, 70 Jahre Notfallrufnummern: Polizei110 Feuerwehr112 Rettungsdienst112 Giftnotruf Freiburg 0761/19240 EC-Kartensperrung116116 Sterbefall 15.09. Frieda Giray, Welfenstraße 28, 95 Jahre Ärztlicher Notdienst Zur Information: Notrufnummer an Wochenenden, Feiertagen und in Beratung und Unterstützung für Senioren, kranke Men- den Nachtstunden an Werktagen Tel. 116 117 schen und Menschen mit Behinderung und deren Ange- hörige Zahnärztlicher Notfalldienst: Caritas Bodensee-Oberschwaben Zuhause Leben Weingarten Weitere Infos unter Tel. 01805/911-630 Fr. Zimmer-Meyer Sterngasse 3/1, 88250 Weingarten, Tel. 0751/5576547 e-mail: zimmer-meyer@caritas-bodensee-oberschwaben.de Apothekennotdienst Sprechzeiten: Montags und freitags von 09.00 bis 11.00 Uhr Samstag: 21.09.2019 Storchen-Apotheke, Mittelöschstr. 7, 88213 Ravensburg (Weststadt), Tel. 0751 – 9 17 85 Äskulap-Pflegeambulanz 07524 9 756 311 Sonntag: 22.09.2019 Notfallrufnummer 0160-7400562 Hochberg-Apotheke, Hochbergstr. 6, 88213 Ravensburg (Weststadt) Tel. 0751 – 9 68 66 Rufnummern inner- und außerhalb der Gemeinde Impressum Rathaus9216-0 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Fax9216-13 Bürgermeister Helmfried Schäfer Schule960380 oder sein Vertreter im Amt, Fax: 9603820 Ravensburger Str. 20, 88368 Bergatreute Tel. (07527) 9216-0, Fax: (07527) 9216-13 Störungsdienst Wasserversorgung (Tag und Nacht) (0171) 4209386 Herstellung und Vertrieb: Nachbarschaftshilfe 1566 oder 1763 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim Windelbande1849880 Tel. (07154) 8222-0, Fax: (07154) 8222-15 Kindergarten Maria Heimsuchung 4510 Kindergarten Wunderland 914322 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Berti, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Kath. Pfarramt Bergatreute 4403 Anzeigenberatung: Tel.: (07154) 8222-0 Ev. Pfarramt Alttann 4154 Fax: (07154) 8222-15, Anzeigenschluss Mittwoch, 10.00 Uhr Sozialstation Gute Beth, Bad Waldsee (07524) 1204 Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt: Sozialstation des Arbeiter-Samariter-Bundes, Dienstag, 12.00 Uhr, abhängig je nach Feiertag Wolfegg Tel. 07527/95397 E-Mail-Adresse: amtsblatt@bergatreute.de Öffnungszeiten Postfiliale Mo. - Fr.: 8.00 bis 20.00 Uhr Sa.: 7.30 bis 16.00 Uhr Erscheint wöchentlich freitags. Bezugsgebühr jährlich 18 Euro
Seite 4 Bergatreute, den 20. September 2019 Bürger und Gemeinde 1.4 Bauvorhaben: Neubau Kindergarten mit 7 Gruppen Vorgezogener + Außenanlagen Parkplatz + Abbruch Nebengebäude „Fritz Buck“ Grundstück: Flst. 781, 783, 943, 944/1+9, 945, 959/6, Redaktionsschluss 1.5 952, Gemeinde Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Garage und Einliegerwohnung Sehr geehrte Autoren, Grundstück: Flst. 724/9, 2. Bürgerfrageviertelstunde aufgrund des Feiertages Tag der Deutschen 3. Protokollangelegenheiten Einheit wird folgender Redaktionsschluss 4. Besetzung der Ausschüsse und Wahl der Bürger- vorgezogen: meisterstellvertreter Veröffentlichung 04.10.2019 5. Bebauungsplanverfahren „Lohbühl I“ Redaktionsschluss 30.09.2019, 12.00 Uhr Beratung der Abwägungs- und Beschlussvorlage zum Bebauungsplan „Lohbühl I“ Wir bitten um Beachtung Satzungsbeschluss Der Verlag 6. Bebauungsplanverfahren „Wohnen Sonnenbergstraße“ Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Wohnen Sonnenbergstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Rathaus früher geschlossen 7. Bebauungsplanverfahren „Wohnen Sonnenbergstraße“ Das Rathaus muss am Dienstag, den 24.09.2019 ab Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhaben- 11 Uhr geschlossen werden, aufgrund einer Mitarbei- bezogenen Bebauungsplan „Wohnen Sonnenbergs- terfortbildung. traße“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 8. Feststellung der Jahresrechnung des Gemeindehaus- Wir bitten um Beachtung. halt 2018 Bürgermeisteramt Bergatreute 9. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Feststellung des Jahresabschlusses 2018 10. Eigenbetrieb Bauland und Wohngebäude Verpachtung von Fischereirecht Feststellung des Jahresabschlusses 2018 11. Bekanntgaben im Elfenweiher Bergatreute 12. Sonstiges/Wünsche/Anregungen Die Gemeinde Bergatreute verpachtet ab Januar 2019 das Fischereirecht im „Elfenweiher“ Flst. 1797 mit einer Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Gemeinde- Sumpf- und Wasserfläche von rd. 2,8 ha. ratssitzung statt. Die Winterung des Weihers soll zunächst drei und spä- ter alle sechs Jahre durchgeführt werden und bedarf der Zustimmung der höheren Naturschutzbehörde. Die Bekanntmachung über die Durchfüh- Häufigkeit der Winterung ist abhängig vom Stoffeintrag durch den Bach bzw. der Entwicklung der Wasserqua- rung des Volksbegehrens Artenschutz - lität. Zudem ist nur ein extensiver Fischbesatz ohne „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Welse, große Hechte, Gras- und Silberkarpfen erlaubt. Änderung des Naturschutzgesetzes und Interessenten bewerben sich bitte bis spätestens 31. Oktober 2019 bei der Gemeinde Bergatreute. Für Fra- des Landwirtschafts- und Landeskultur- gen steht Ihnen H. Staiger (Tel. 07527-921614) bei der gesetzes“ Gemeinde Bergatreute und fachlich die Pro Regio Ober- In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren schwaben (Tel. 0751-854160) zur Verfügung. Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Än- derung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ durchgeführt. Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Gemeinderatssitzung Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich Die nächste öffentliche findet am Montag 23.09.2019 um innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis 18.30 Uhr im Sitzungssaal Rathaus, Nebengebäude Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleu- 1. Stock, Ravensburger Str. 12, statt. ten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten aus- gegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Tagesordnung öffentlich: Volksbegehrens einzutragen. 1. Baugesuche 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemein- 1.1 Bauvorhaben: deverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszei- Neubau eines Wohnhauses (2 WE) mit Garage ten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbe- Grundstück: Flst. 2023 gehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei 1.2 Bauvorhaben: Erweiterung des best. Milchviehstalles Monate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 Grundstück: Flst. 666 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020. 1.3. Bauvorhaben: Erweiterung des bestehenden Milch- Die Eintragungsliste für die Gemeinde Bergatreute wird vieh-Laufstalles in der Zeit vom Grundstück: Flst. Nr. 537/11 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020
Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. September 2019 Seite 5 im Rathaus Bergatreute Bürgerbüro, Ravensburger Stra- gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur ße 20, 88368 Bergatreute zu folgenden Öffnungszeiten Einsicht ausgelegt: Mo - Fr. 8.00-12.00 Uhr Do.: 14.00-18.00 Uhr „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Natur- für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Lan- Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. deskulturgesetzes 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra- A. Zielsetzung gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Un- Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz terzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskultur- wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag gesetz (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen der Eintragung vorgenommen, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an - mindestens 18 Jahre alt sind, Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gewährleis- - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, tet werden soll. Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg innerhalb der Landesgrenzen des Landes Baden-Würt- ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Haupt- temberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhal- dieses Ziel zu erreichen, wird der Einsatz von Pestiziden ten, und (Pflanzenschutzmittel und Biozide) auf bestimmten Schutz- - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahl- flächen neu geregelt. Zusätzlich werden Änderungen im recht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahl- Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vorgenommen, recht infolge Richterspruchs verloren haben. um sicherzustellen, dass auf land- und forstwirtschaftlich 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen genutzten Flächen das verbindliche Ziel des Artenschut- Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde zes nicht durch den Einsatz von Pestiziden konterkariert ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Woh- und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende ökologische nungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberech- Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Pes- tigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde ein- tizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel mani- tragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. festiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungs- besseren und transparenten Dokumentation der erreichten recht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstüt- Fortschritte festgeschrieben. zungsunterschrift leisten. B. Wesentlicher Inhalt 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsbe- Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stär- rechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, ken, welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt- • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der deren Lebensräume zu befördern als Regelungsgegen- Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit stand (Artikel 1 Nummer 1) bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Be- • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt- gründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich- zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsan- nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. geboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächen- nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum deckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obst- Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Ein- baumweiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden tragungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Obstbäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) Volksbegehrens, deren Beauftragten oder der unter- • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich beson- zeichnenden Person selbst spätestens bis Montag, den ders geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnah- 23. März 2020, bei der Gemeinde einzureichen, in der men (Artikel 1 Nummer 5) die Wohnung, bei mehreren die Hauptwohnung oder der • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil gewöhnliche Aufenthalt besteht. der ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaft- 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte lich genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde schrittweise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstel- aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen An- lung landeseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökolo- gaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt gische Landwirtschaft (Artikel 2) ist. Eintragungswillige, die der oder dem Gemeindebe- • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Ja- diensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlan- nuar 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 gen auszuweisen. Eintragungswillige sollen daher zur Prozent bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) Eintragung ihren Personalausweis mitbringen. C. Alternativen 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Ein- Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alterna- tragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich tiven. geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschät- das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der zung und Nachhaltigkeitsprüfung Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um not- Unterschrift. wendige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Ge- 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz- setze, um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzu- entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauens- halten und die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen leuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der von § 7, § 22, § 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit- dienen der Erfüllung der im neu gefassten § 1a NatSchG
Seite 6 Bergatreute, den 20. September 2019 Bürger und Gemeinde gestärkten Zielsetzung der Sicherung von Artenvielfalt. Die (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen Reduktion von Pestizideinsätzen und der Ausbau ökologi- von den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraus- scher Landwirtschaft stehen erwiesenermaßen in direktem setzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnatur- Zusammenhang mit der Verbesserung der Artenvielfalt. Da schutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen deren Sicherstellung und Förderung wiederum Abstim- der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegen- mungsgegenstand des beantragten Volksbegehrens ist, den öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor, ergibt sich der Bedarf der genannten Gesetzesänderun- wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssi- gen daraus. Die Anpassungen in Aus- und Weiterbildung cherheit zwingend erforderlich sind und die Verkehrs- scheinen als notwendige Voraussetzung, um alle Beteiligten sicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden kann. besser auf die genannten Änderungen vorzubereiten. Inso- Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen fern sind diese wesentlichen Veränderungen als im Sinne der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in der Zielerreichung angemessen zu bewerten. Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzuneh- Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziel- men. Die Befreiung wird mit Nebenbestimmungen er- len Mehrbelastungen für öffentliche oder private Haushal- teilt, die sicherstellen, dass der Verursacher Eingriffe te. Die Regelungsfolgen des Änderungsgesetzes werden in Streuobstbestände unverzüglich durch Pflanzungen damit insgesamt als positiv abgeschätzt. Die Änderungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes in räumlicher sind als nachhaltig einzuordnen. Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat. (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Ver- Der Landtag wolle beschließen, ursacher durch die Naturschutzbehörde die Wiederher- dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung stellung eines gleichwertigen Zustands durch Ersatz- zu erteilen: pflanzungen aufzuerlegen.“ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Natur- 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: schutzgesetzes und Landwirtschafts- und Landes- „§ 34 kulturgesetzes Verbot von Pestiziden Artikel 1 Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel Änderungen des Naturschutzgesetzes und Biozide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Ra- Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zu- tes vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der letzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pesti- S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert: ziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetz- „§ 1a Artenvielfalt lich geschützten Biotopen, in Natura 2000-Gebieten, bei Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Naturdenkmälern und Landschaftsschutzgebieten, soweit Land im besonderen Maße dem Rückgang der Arten- sie der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der vielfalt in Flora und Fauna und dem Verlust von Lebens- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder räumen entgegenzuwirken sowie die Entwicklung der der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungs- Arten und deren Lebensräume zu befördern.” fähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild leben- „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaft- der Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die untere lichen Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung be- Voraussetzungen einer natur- und landschaftsverträg- stimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefähr- lichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, insbeson- dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutz- dere mit dem Ziel, die biologische Artenvielfalt in der gebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten landwirtschaftlichen Produktion durch ökologische An- bauverfahren zu erhalten und zu fördern, im Rahmen ist. Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine ihrer Tätigkeit vermitteln.“ Gefährdung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: Schutzgebiete oder geschützten Gegenstände nicht zu be- Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden fürchten ist. Das zuständige Ministerium berichtet jährlich gestrichen. dem Landtag über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: Vorschriften bleiben unberührt.” 6. § 71 wird wie folgt geändert: „§ 33a Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: Erhalt von Streuobstbeständen „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Ge- (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumwei- setzes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. den oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obst- 2018, S. 4) darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum bäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit 1. Januar 2021 fortgeführt werden.“ Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude Artikel 2 entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich ge- Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgeset- schützt. Die Beseitigung von Streuobstbeständen sowie zes (LLG) alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädi- Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. gung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, März 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Ver- sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsge- ordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird mäße Nutzung sowie darüberhinausgehende Maßnah- wie folgt geändert: men, die aus zwingenden Gründen der Verkehrssicher- Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: heit erforderlich sind, werden hierdurch nicht berührt.
Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. September 2019 Seite 7 „§ 2a Ökologischer Landbau Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a Kraft. des Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils Begründung geltenden Fassung verfolgt das Land das Ziel, dass die A. Allgemeiner Teil landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Würt- Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dra- temberg nach und nach, bis 2025 zu mindestens 25 matischer Artenverlust verschiedenster Gruppen von Prozent und bis 2035 zu mindestens 50 Prozent, gemäß Tieren und Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes den Amphibien, den Reptilien, den Fischen, den Vögeln zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen und den Wildkräutern ist durch einschlägige Untersu- Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem chungen eindeutig nachgewiesen (vgl. aktuelle Roten Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbauge- Listen und Artenverzeichnisse Baden-Württembergs). setz − ÖLG) in der jeweils geltenden Fassung bewirt- Als wesentliche Ursachen wissenschaftlich anerkannt schaftet werden. sind der übermäßige Einsatz von Düngemitteln (Dalton (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) und Pestizi- befinden (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 den (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die struk- vollständig gemäß den Vorgaben zum ökologischen turelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). Landbau gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist des Öko-Landbaugesetzes in den jeweils geltenden nicht nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Le- Fassungen zu bewirtschaften. bensgefüges, sondern auch eine Beeinträchtigung der (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landesei- Lebensqualität der Menschen. Der vorliegende Ge- gentum werden an nach den Grundsätzen des Ökologi- setzentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes schen Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes verpachtet. In den Pachtverträgen wird zum nächst- leistet durch die Verbesserung und Ergänzung des ba- möglichen Zeitpunkt festgelegt, dass die Flächen ge- den-württembergischen Naturschutzgesetzes und des mäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu baden-württembergischen Landwirtschafts- und Lan- bewirtschaften sind. In Härtefällen ist auch eine natur- deskulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt schutzorientierte Bewirtschaftung unter Verzicht auf den und Stärkung unseres Artenreichtums in Baden-Würt- Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 der temberg. Da in Baden-Württemberg das für Landwirt- Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments schaft zuständige Ministerium bereits mit der Ausar- und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Akti- beitung einer Pestizidreduktionsstrategie beauftragt onsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Ver- ist und andererseits die Schutzgebiete, in denen der wendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. Novem- Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz auf- ber 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung und geführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu än- mineralischem Stickstoffdünger zulässig. dern, um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zustän- ermöglichen. dige Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten Landwirtschaftsflächen zu erstatten. B. Einzelbegründung Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes § 2b Zu 1.: Einfügung des § 1a Reduktion des Pestizideinsatzes Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 2 bis 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parla- dem Artenverlust, insbesondere dem Rückgang der In- ments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen sekten, entgegenzuwirken. Hierzu wird mit dem neuen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Art. 1a das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. Novem- Fauna zu erhalten und zu verbessern. ber 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung in der Zu 2.: Änderung des § 7 Landwirtschaft, der Forstwirtschaft sowie im Siedlungs- Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart und Verkehrsbereich soll bis 2025 um mindestens 50 auf landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mit- Prozent der jeweiligen Flächen reduziert werden. telbaren und unmittelbaren Umgebung vorkommenden (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar Artenvielfalt sind hinlänglich wissenschaftlich belegt 2022 eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und (vgl. u.a. Thünen-Institut, 2019). So kommen auf öko- Umsetzung der Strategie wird durch einen Fachbeirat logisch bewirtschafteten Flächen deutlich mehr Arten aus zuständigen Behörden und Verbänden (Umwelt-, vor. Deswegen scheint es geboten, auch unabhängig Bauern-, Forst-, Gartenbau- und Kommunalverbände) von der Festlegung auf eine konkrete Bewirtschaftungs- begleitet. weise, Landwirte durch Qualifikation darin zu fördern, (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd zu Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden nach wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Ef- Fläche und, wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und fekt auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg Behandlungsintensität und veröffentlicht diese Ergeb- gesetzlich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die nisse. entsprechende Qualifizierung der in der Land-, Forst- (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag und Fischereiwirtschaft beschäftigten Menschen. jährlich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Zu 3.: Änderung des § 22 Pestizidreduktion.“ Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenarten, für Artikel 3 Inkrafttreten die Erhaltung und Entwicklung funktionsfähiger öko-
Seite 8 Bergatreute, den 20. September 2019 Bürger und Gemeinde logischer Wechselbeziehungen und für die Verbesse- Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur rung des Zusammenhangs des europäischen Schutz- erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen gebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Mi- Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich nimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Popu- negative effects of pesticides on biodiversity and biolo- lationen klimasensibler Arten, die infolge des erwarte- gical control potential on European farmland“). Zu den ten Klimawandels notwendig sind. Die Ursachen des gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflan- internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zenschutz- und Düngemitteln sowie die strukturelle zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmit- Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im telproduktion (IPBES 2016). Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Zu 6.: Änderung des § 71 Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsäch- Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, lich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen wird eine Übergangsfrist eingeführt. Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Rege- Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhalts- lungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berück- übersicht entsprechend anzupassen. sichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Lan- Sicherung des Biotopverbundes erfordert eine flächen- deskulturgesetzes deckende planerische Sicherung des Biotopverbundes. Einfügung der §§ 2a und 2b Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumä- § 2a cker sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamt- für besonders geschützte Arten. Sie sind eine beson- system der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der dere Form der Kulturlandschaft. Baden-Württemberg Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltscho- trägt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine eu- nende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den ropaweite Verantwortung für diese Kulturlandschafts- Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungs- lebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist grund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert daher aus 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) der Inanspruchnahme für Bebauungen. Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichswei- anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsat- se strenge Anforderungen an den Ausgleich und da- zes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (San- mit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer ders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz formuliert. für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den An- Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot gelten. Dies teil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wurde bereits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 min- (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbe- destens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den ständen“ vorgeschlagen. Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Ver- Zu 5.: Neufassung des § 34 ordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchfüh- Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine rung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder Naturschutzfunktion und sind bedeutsam für den Er- der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen halt der Artenvielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen Landbaus (Öko- Landbaugesetz - ÖLG) in der jeweils gül- maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzge- tigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. bieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 percent decline § 2b over 27 years in total flying insect biomass in protected Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Le- areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 bensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind und 2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzge- tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge - aber bieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegan- auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. gen ist. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebens- indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge - Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Frucht- Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner folgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebens- auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren grundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von drei- Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische zehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensi- Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist vierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biolo- die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Ar- gische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren her- tenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die auszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Persistent Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und negative effects of pesticides on biodiversity and biological Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die control potential on European farmland“). Zu den gleichen ein-
Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. September 2019 Seite 9 schlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Über- blicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Schulnachrichten Zu Artikel 3: Inkrafttreten Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“ Gemeinschaftsschule Bergatreute, den 20.09.2019 Bergatreute gez. Schäfer Bürgermeister Herzlich Willkommen an der GMS Hallo, mein Name ist David Schairer. Ich bin 18 Jahre alt und werde dieses Jahr meinen Bun- desfreiwilligendienst an der Gemeinschaftsschule Bergat- Ende der amtlichen Bekanntmachungen reute absolvieren. Ab hier werden Beiträge und Bekanntmachungen der Ich habe dieses Jahr mein Abitur am Gymnasium Bad Kirchen, Vereine und Verbände unter eigener Verantwor- Waldsee gemacht und freue mich jetzt wieder an meine tung der Einsender veröffentlicht. ehemalige Grundschule als Bufdi zurückzukehren. In meiner Freizeit spiele ich gerne Fußball, spiele Klavier und gehe im Winter gerne Ski bzw. Snowboard fahren. Ich freue mich sehr auf dieses Jahr und auf viele neue Er- fahrungen. Rentenangelegenheiten Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Pünktlich Rente bekommen (DRV BW). Sie wollen demnächst in Rente ge- hen? Dann sollten Sie rechtzeitig Ihren Rentenan- trag stellen - etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. So können Sie eine Unterbrechung zwi- schen dem bisherigen Einkommen und Ihrer Rente verhin- dern. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen. Damit Sie die Frist für den Antrag nicht verpassen, können Sie ihn zu- nächst formlos stellen. Um den Antragsvordruck kommen Sie danach allerdings nicht herum. Denn dort beantworten Sie alle Fragen, die für den Rentenanspruch wichtig sind. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare? Dann wenden Sie sich doch einfach an die Ortsbehörde (Rathaus) Ihres Wohnortes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses stehen Ihnen vor Ort mit Rat und Tat zur Seite Willkommensfeier für die neue Jahrgangsstufe 5 an und helfen bei der Antragsaufnahme. der GMS Bergatreute Daneben sind Ihnen auch unsere Kolleginnen und Kollegen Am Donnerstag, den 12.09.19 um 8:30 Uhr hieß es für in den Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise insgesamt 22 Mädchen und Jungen, die mit Beginn des die Versichertenberaterinnen und –berater gerne behilflich. Schuljahres unsere Klassenstufe 5 bilden, “Herzlich Will- Eine vorherige Terminvereinbarung wird in jedem Fall emp- kommen”. Die Bewirtung sowie die Programmführung fohlen. übernahmen die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 Natürlich können Sie den Antrag auch online bequem von mit ihren Lehrerinnen Ines Bogenrieder und Kathrin Messi- zu Hause stellen und zwar auf der Seite www.deutsche-ren- nesis. Nachdem die neuen Fünftklässler von den Schülerin- tenversicherung.de unter Services / Online-Dienste oder nen und Schülern der 6. Klasse in einer netten Vorführung unter Tel. 0751 8808-0. empfangen wurden, meldete sich die Schulleitung Andreas Reichle zu Wort. In seiner Ansprache stellte er einige Kol- leginnen und Kollegen vor, die über das Schuljahr hinweg in Klasse 5 tätig sein werden und betonte vor allem die Ist Ihre Hausnummer Wichtigkeit einer guten und intensiven Zusammenarbeit von Eltern und Schule. Bei einer Schulhausrallye bekamen gut erkennbar? die Fünftklässer dann die Chance, das gesamte Schulge- lände und das neue Schulgebäude mit seinen vielseitigen Im Notfall kann das entscheidend für Räumlichkeiten etwas genauer zu erkunden. Das Ende der rasche HILFE durch den ARZT oder den Willkommenfeier rundeten die Mädchen und Jungen der Rettungsdienst sein! Klasse 6 mit einem Gedicht mit dem sehr passenden Titel “Schulstart” ab. Beschwingt und voller Vorfreude und Neu-
Seite 10 Bergatreute, den 20. September 2019 Bürger und Gemeinde gier konnten die Schülerinnen und Schüler im Anschluss Sollte am Herz-Jesu-Freitag die Messfeier um 18.30 Uhr mit der Klassenleitung Corinna Rogg und Silvia Kawälde in entfallen, findet trotzdem die Eucharistische Anbetung den Schulalltag übergehen, der mit einer ersten Schulstun- um 17.30 Uhr statt. de im neuen Klassenzimmer fortgeführt wurde. Die Eltern konnten sich unterdessen mit einer Tasse Kaffee und einem Stück leckeren Kuchen auf unserer sonnigen Dachterrasse Seelsorgeeinheit entspannen oder über das Schulgelände schlendern. Der Oberes Achtal Tag endete für die Kinder um 12 Uhr mit vielen Fotos und einem Partnerinterview zum Kennenlernen. Weitere Vorabend- u. Sonntagsgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Am Samstag, 21.09., um 19.00 Uhr in Alttann (Vorabend- messe). Am Sonntag, 22.09., um 9.00 Uhr in Wolfegg (Amt) u. Rö- tenbach (Wortgottesfeier), um 10.30 Uhr in Molpertshaus (Wortgottesfeier). Bereitschaftsdienst bei Beerdigungen ab 19.09. – 25.09. Pfarrer Klaus Stegmaier, Tel. 07527/954 223 ab 26.09. – 02.10. Pastoralreferentin Beatrix Zürn, Tel. 07527/954 9120 Beichtgelegenheit Jeden Freitag nach dem gemeinsamen Gebet der Vesper in der Pfarrkirche Wolfegg von 17.00 bis 17.30 Uhr. Samstag, 28.09., ab 17.30 Uhr in Alttann (Pfr.i.R. Wellh- äußer) Miteinander Essen Ein gutes Essen hält Leib und Seele zusammen, beson- ders wenn es in Gemeinschaft geschieht. Essen ist mehr als Nahrungsaufnahme. Mit Essen verbinden wir: sich be- gegnen, miteinander ins Gespräch kommen, Gemeinschaft erfahren. Unter dem Motto „Miteinander Essen“ laden wir alle ein, Jung und Alt, Alleinstehende und Familien zu einem einfachen, aber guten und frisch zubereiteten Mittagessen am Do., 26. September , ab 12.00 Uhr im Pfarrgemeinde- haus Bergatreute. Kosten: 2,00 Euro für Erwachsene, 1,00 Euro für Kinder. Eine vorherige Anmeldung telefonisch oder per email im Pfarrbüro oder bei mir würde uns für die Vorbereitung hel- Kirchliche Nachrichten fen. Anmeldeschluss: Dienstag, 24. 09.2019. Auf Ihr Kommen freuen sich Beatrix Zürn und Team Herbstwallfahrt zur Erzabtei Beuron ins Obere Donautal Kath. Kirchengemeinde Am Donnerstag, 26. September 2019, findet die alljährli- St. Philippus u. Jakobus che Buswallfahrt zur Schmerzensmutter von Beuron statt. Pfarrer Stegmaier wird als geistlicher Begleiter mit dabei sein. Vor dem Hochamt besteht Beichtgelegenheit in der Klosterkirche. Das Hochamt, das die Benediktinermön- Sonntag, 22.09. – 25. Sonntag im Jahreskreis che mit gregorianischem Choral ausgestalten, beginnt um 10.30 Uhr Amt 11.00 Uhr. Donnerstag, 26.09. – Hll. Kosmas und Damian Das Mittagessen nehmen wir im Berghaus Knopfmacher 09.30 Uhr Eucharistische Anbetung (bei Fridingen) ein. Samstag, 28.09. – Hll. Lioba, Wenzel, Lorenzo Ruiz u. Die Nachmittagsandacht vor dem Bild der Beuroner Gefährten Schmerzensmutter findet um 14.30 Uhr in der Gnadenka- 13.30 Uhr Hochzeitsmesse für Maximilian Deifel und The- pelle (ausgemalt im Beuroner Kunststil) mit Pater Pirmin resa Herrmann Meyer statt. Sonntag, 29.09. – 26. Sonntag im Jahreskreis Im Anschluss, gegen 16.30 Uhr, treten wir die Heimfahrt an. 10.30 Uhr Wortgottesfeier zum Erntedankfest mit Famili- Abfahrt in Mennisweiler um 7.50 Uhr bei Frau Deiss, Ab- engottesdienst, Caritas-Kollekte fahrt in Roßberg um 8.00 Uhr, Abfahrt in Bergatreute um 8.10 Uhr. Hinweis: Anmeldung bis spätestens, Dienstag, 24. September bei Täglich Rosenkranz um 18.00 Uhr (Sommerzeit) in der Maria Wehner, Roßberger Straße 12, Mennisweiler, Tel. Wallfahrtskirche, teilw. andere Uhrzeiten, abh. vom Be- 07524/3059. ginn der Messfeier. Es sind noch Plätze frei.
Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. September 2019 Seite 11 Erntedankfest Pater-Berno-Stiftung Am Sonntag, 29. September 2019, feiern wir das Ernte- Für die Pater-Berno-Stiftung werden ganz dringend Bett- dankfest. Wer Obst, Gemüse und sonstige Gaben für den wäsche und Handtücher benötigt. Erntealtar abgeben kann, bringe diese bitte bis Donnerstag, Diese können bei Frau Rese Sonntag, Lindenbühlstraße 22, 26. September 2019, in die Wallfahrtskirche. Bergatreute, Tel. 07527/1372, abgegeben werden. Herzli- Ein herzliches Vergelt´s Gott schon im Voraus. ches Vergelt´s Gott! Dorf- und Pfarreifest in Alttann Überwältigendes Spendenergebnis für neue Spülma- Am Sonntag, 29.9. ist um 9.00 Uhr der Erntedank-Fami- schine - Vergelt´s Gott an alle Spender/innen liengottesdienst mit Kirchenchor. Anschließend feiern wir Für die sozialen Einrichtungen von Pater Berno Rupp in Te- unser Dorf- u. Pfarreifest. Mittagstisch sowie Kaffee und mesvar und Bacova/Rumänien wurde um Spenden für eine Kuchen gibt es im Haus für Bürger und Gäste. Auch für die Spülmaschine in die neu errichtete Gemeinschaftsküche musikalische Umrahmung ist gesorgt. gebeten. Der Neuwert dieser Maschine liegt bei 10.224 €. Herzliche Einladung an alle! Dieser Spendenaufruf hat offensichtlich die Herzen sehr großzügiger Menschen erreicht. Laudato si - Impulse zur ökologischen Krise aus dem Der Unterstützerkreis ist vom Ergebnis überwältigt und sagt Glauben ein ganz herzliches Vergelt‘s Gott. Dieser Dank gilt sowohl Vortrag mit Dr. Bruno Schmid der Herstellerfirma Winterhalter für die Übernahme der am Dienstag, 8. Oktober, 20 Uhr im Haus San Damiano, hälftigen Kosten als auch allen Spendern, die inzwischen Wolfegg, Pfarr 6 - auch Dank einer Großspende - eine großartige Summe Teilnahmebeitrag € 4,- von über 8800 € aufgebracht haben. Im Mai 2015 veröffentlichte Papst Franziskus sein Rund- Dadurch sind wir in der Lage, nicht nur den Kauf dieser schreiben „Laudato si’“ mit dem Untertitel „Über die Sorge Spülmaschine zu finanzieren, sondern auch eventuell an- für das gemeinsame Haus“. Dies ist die erste Enzyklika zu fallende Transport- und Einbaukosten. Umweltverschmutzung, Klimawandel und Verlust der biolo- Der überschießende Betrag wird jedenfalls in Absprache gischen Vielfalt. Die beiden großen Kirchen in Deutschland mit Pater Martin (Nachfolger von Pater Berno Rupp) sinn- haben schon 1985, also bereits vor über 30 Jahren, ihre voll und direkt für das Sozialprojekt eingesetzt. gemeinsame Erklärung „Verantwortung wahrnehmen für die Martin Heine Schöpfung“ herausgegeben. Die öffentliche Diskussion über die Umweltkrise geht sogar bis in die 1970er Jahre zurück. Erntedank-Gottesdienst der Kindergärten - Voranzeige Der Papst greift also ein vieldiskutiertes Thema auf, gibt ihm Die Bergatreuter Kindergärten „Maria Heimsuchung“ und aber neue Impulse aus dem Glauben. Was ist das Neue im „Wunderland“ laden alle Eltern, Kinder, Verwandte und alle Rundschreiben des Papstes? Vermag er die ökologischen Gemeindemitglieder herzlich zum Erntedank-Gottesdienst Probleme aus einem anderen Blickwinkel zu sehen? Und mit dem Thema „Dank sie Dir Gott gesagt“ am Mittwoch, kann er Zusammenhänge herstellen, die uns an die Wur- 09. Oktober 2019, um 11.00 Uhr in die Pfarrkirche ein. zeln dieser Krise führen? Dr. Bruno Schmid wird anhand dieser Fragen Einblicke in Ökumenische Nachrichten das päpstliche Rundschreiben zu diesem hochaktuellen Thema geben. Friedensgebet Die musikalische Umrahmung wird organisiert und gestal- Unfriede herrscht auf der Erde, Kriege und Streit bei den tet von Franz Ott. Völkern, und Unterdrückung und Fesseln, zwingen so viele Wir laden alle Interessierten sehr herzlich ein! zum Schweigen. Seelsorgeeinheit Oberes Achtal, Kath. Kirchengemeinde St. Friede soll mit euch sein, Friede für alle Zeit! Nicht so wie Katharina, Wolfegg in Kooperation mit der Kath. Erwach- ihn die Welt euch gibt, Gott selber wird es sein. senenbildung Kreis Ravensburg So lautet die erste Strophe eines Liedes, das wir immer mal wieder im Friedensgebet singen. Erstkommunion 2020 Frieden schaffen ist eine immerwährende Aufgabe und fällt Wolfegg – Rötenbach – Alttann – Bergatreute - Mol- uns Menschen wohl ziemlich schwer. pertshaus Zum Frieden finden mit uns selbst, mit den Mitmenschen, Die Erstkommunionvorbereitung für die Kinder der 3. Klas- mit dieser Welt, das ist wohl eine Sehnsucht von uns al- sen startet bald. Daher findet am len. Deshalb beten wir um den Frieden in uns selbst und Mittwoch 9. Oktober 2018 um 19.30 Uhr in dieser Welt, weil wir glauben, dass wahrer Friede in Gott ein Elternabend im katholischen Gemeindehaus in zu finden ist. Er schenkt ihn jedem, der sich dafür öffnet – Bergatreute statt. immer wieder neu. An diesem Abend erhalten sie theologische sowie organi- Das nächste Friedensgebet findet statt am satorische Informationen zur Erstkommunionvorbereitung. Mittwoch, 2.10. um 18.30 Uhr Pfarrkirche Alttann Die Eltern mit Kindern in den Grundschulen von Wolf- Mittwoch, 16.10. um 18.30 Uhr Pfarrkirche Bergatreute egg und Bergatreute erhalten noch eine gesonderte Mittwoch, 6.11. um 18.30 Uhr Pfarrkirche Alttann. Einladung. Eltern, deren Kinder Schulen in anderen Ge- Wir freuen uns über viele Mitbeter. meinden besuchen melden sich bitte in den Pfarrbüros. Der Anmeldeschluss für die Erstkommunionvorberei- tung ist am 16.10. Anmeldeformulare erhalten Sie am Elternabend. Wir freuen uns auf ihre Beteiligung am Elternabend und beim Kommunionweg. Pfarrer Klaus Stegmaier und Patricia Hulin, Pastoral- referentin
Seite 12 Bergatreute, den 20. September 2019 Bürger und Gemeinde Kasualien Es wurden getauft: Seelsorgeeinnheit Oberes Achtal Nina und Charlotte Hagner http://se-oberes-achtal.drs.de „Sie nennen ihn den Herren Christ, der durch den Tod gegangen ist; er will durch Leid und Kath. Pfarramt St. Philippus u. Jakobus Freuden mich geleiten. Ich möchte‘, dass er Ravensburger Str. 31, 88368 Bergatreute, auch mit mir geht.“ (EG 209,4) Tel. 07527/4403, Fax: 4406 E-Mail: kathpfarramt.bergatreute@drs.de Kinderkirche Bürostunden (Fr. Fässler-Koch): Herzliche Einladung an alle Kinder zum Kin- Di. 15.00 - 18.00 Uhr; Mi. 8.30 - 12.00 Uhr; dergottesdienst am kommenden Sonntag, Do. 8.30 - 12.00 Uhr. 22.09., um 10 Uhr! Sprechstunde von Pfarrer Stegmaier, Di. 16.00 - 17.30 Uhr Kath. Pfarramt St. Katharina Lange-Kinderkirch-Nacht 2019 Chorherrengasse 5, 88364 Wolfegg, Auch dieses Jahr findet die Lange-Kinder- Tel. 07527/6213, Fax: 954222 kirch-Nacht in Alttann-Höll für alle Kinder E-Mail: Stkatharina.Wolfegg@drs.de zwischen ca. 8 und 11 Jahren statt. Bürostunden (Fr. Netzer): Mo, Mi, Fr 8.30 - 12.00 Uhr Das LaKiNa 2019-Motto heißt: Boot Wir beginnen am Samstag, den 28.09.2019, Pfr. Klaus Stegmaier, Tel. 07527/954223 (außer Mo.) um 16.30 Uhr in der evang. Kirche in Alttann. E-Mail: klaus.stegmaier@drs.de Bis um 11 Uhr am Sonntag werden wir tolle Spiele ma- Pastoralreferentin Beatrix Zürn, Tel: 07527/9549120 chen, gemeinsam singen, Geschichten hören und uns über- (außer Mo.); E-Mail: beatrix.zuern@drs.de legen, welche Rolle Boote in der Bibel spielen. Eure Eltern laden wir herzlich zum Frühstück um 9 Uhr und zum anschließenden Gottesdienst ein! Also schnell in den Kalender eintragen und anmelden! Anmeldezettel bitte bis Mo., 23.09.2019 an folgende Ad- Ev. Kirchengemeinde resse schicken: Steffen Kurz, Risstalstr.26, 88368 Bergatreute Alttann steffen.j.kurz@web.de Außerdem braucht ihr wettergerechte Kleidung, Regen- Lobe den Herrn, meine Seele, und vergiss jacke, Sonnenschutz, Schlafsack, Kissen, Isomatte und nicht, was er dir Gutes getan hat. euren eigenen Trinkbecher. Bitte alles beschriften. Für (Ps 103, 2) alles andere sorgen wir. Begleitet wird die LaKiNa von Pfr. Kastler, Walter & Geli Hager, Ralf Hößle, Steffen Kurz und weiteren Helfern. Pfarrer Siegfried Kastler Der Beitrag von 6 € pro Teilnehmer wird bei Ankunft bezahlt. 88364 Wolfegg-Alttann Panoramastraße 11 Tel. für Rückfragen: 91 44 67 (Fam.Kurz) Tel. 07527 4154 Gemeindebüro: Ulrike Ulmer, Dienstag 9-11 Uhr ✄ Homepage: www.gemeinde.alttann.elk-wue.de Hiermit melde ich meine Tochter/ meinen Sohn __________ E-Mail: Pfarramt.Alttann@elkw.de verbindlich zur Lakina 2019 an. Termine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen/Notfälle: Donnerstag, 19.09. Ausflug Frauenkreis ___________________________________________________ 19.30 Uhr Taizé-Gebet in Eintürnenberg Freitag, 20.09. MEDIKAMENTE: 19.30 Uhr Bibl. Gespräch bei Fam. Angerer, O Ja, welche: ________________________________________ Bergatreute Sonntag, 22.09. 14.Sonntag n. Trinitatis O Nein 10 Uhr Gottesdienst (Pfr.Kastler) Montag, 23.09. ALLERGIEN: 10.00 Uhr Krabbelgruppe O Ja, welche: _______________________________________ Mittwoch, 25.09. 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht 19.30 Uhr Kirchenchorprobe O Nein Samstag, 28.09. ab 16.30 Uhr Lange-Kinderkirch-Nacht FALLS VEGETARIER, HIER ANKREUZEN: O Sonntag, 29.09. 15.Sonntag n. Trinitatis 09.00 Uhr Familienfrühstück LaKiNa ___________________________________________________ 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Kastler) Ort, Datum gleichzeitig Kindergottesdienst ___________________________________________________ Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Bürger und Gemeinde Bergatreute, den 20. September 2019 Seite 13 0:1 (47.) vor, ein schöner Schrägschuß schlug ins lange Eck ein. Doch der SVB war nicht geschockt, krempelte Vereinsnachrichten die Ärmel hoch. In der 55. Minute scheiterte N. Käser noch an der Latten-Unterkante. Nach einer Stunde gelang der Ausgleich: Angriff über rechts, in der Mitte verwandelt L. Beingrübl zum 1:1 (60.). Und das Team wollte mehr, und wurde belohnt: eine hohe Hereingabe verlängerte M. Heilig per Kopf zum 2:1 ins Gästetor (64.). Jetzt legten die Gäste Sportverein zeitweise eine Schippe auf, es wurde vereinzelt hektisch. Die SVB-Defensive wackelte ab und zu, so hatten die Gäste noch Chancen, scheiterten in der 72. Minute am Pfosten. Nach dem Schlusspfiff gab es verdienten Beifall für diesen ■ Abteilung Fußball – Herren knappen Sieg. Momentan steht das Team auf dem sehr guten dritten Platz. Rückblick letzte Ergebnisse Kader SVB II: Sonntag, 15.09.2019 Fabian Fleischer, Lukas Kroll, Christopher Manz, Elias Köl- Bezirksliga Bodensee bel, Moritz Thoma, Dennis Schmeinck, Patrick Koppers, SVB I : TSV Meckenbeuren I = 1:4 (0:1) Samuel Wäscher, Marius Heilig, Lukas Beingrübl, Nico Kä- In diesem wichtigen Heimspiel konnte Trainer N. Badstuber ser; Niklas Schmeinck, Niklas Bammert, Jonas Herrmann, auf einen guten Kader zurückgreifen: Sturmführer T.Peter Michael Forderer, Spielertrainer Stephan Bischof war wieder an Bord, nur J.Dörr fehlte. Die Gäste starteten aktiv, und bereits die zweite Aktion brachte die Führung. Vorschau nächste Spiele Über die starke linke Seite kam der Ball von der Grundli- Sonntag, 22.09.2019 nie in den Rücken der Verteidigung, und N. Bochno schob 13.00 Uhr FC Leutkirch II : SVB II ein zum 0:1 (5.). Der SVB fand trotzdem einigermaßen in 15.00 Uhr FC Leutkirch I : SVB I die Partie, kam auch 2-3 Mal Richtung TSV-Gehäuse, al- Der SVB I muß zur Zeit einiges an „Lehrgeld“ in der Be- lerdings ohne echten Druck. Die Gäste dagegen wurden zirksliga zahlen. Nun trifft der Aufsteiger mit seinem Trainer immer spielbestimmender und waren in den meisten Belan- Norbert Badstuber auf den Landesliga-Absteiger FCL, der gen (Schnelligkeit, Genauigkeit, Cleverness, Spielanlage) sich nach durchwachsenem Start inzwischen auf Rang 5 überlegen. In der 25. Minute konnte SVB-Keeper J. Dor- vorgearbeitet hat. Unser Team ist also sicherlich nicht der ner gerade noch die kurze Ecke zumachen und klären. Im Favorit, und vielleicht gelingt es ja auch mal länger die Null Gegenzug setzte T. Peter einen schwierigen Kopfball, der zu halten um im Spiel zu bleiben. Kompaktes und konzen- Gästekeeper konnte abwehren. Zur Pause konnte der SVB triertes Auftreten ist gefragt. mit dem knappen Rückstand zufrieden sein, denn die Gäs- Für den SVB II kommt bereits wieder ein Verfolgerduell. te waren eher am Drücker gewesen. Leider verschlief der Die Reserve des FCL liegt punktgleich einen Rang hinter Gastgeber dann auch den Start in die 2. Hälfte. Ein Freistoß dem SVB, also erneut eine große Herausforderung für das segelte in den Strafraum, zuerst an Freund und Feind vor- Team von Spielertrainer Stephan Bischof. bei, dann drückte A. Tschirdewahn die Kugel zum 0:2 (47.) Liebe SVB-Fans, begleitet unsere Teams recht zahlreich in die Maschen. Doch der SVB kam nochmals zurück. Eck- ins schöne Allgäu. Beide Mannschaften brauchen bei die- ball, das Kopfball-Duell endete mit hartem Zusammenprall, sen sehr schweren Auswärtsaufgaben unsere faire und Elfmeter für den SVB. Leider verletzte sich Abwehr-Stütze lautstarke Unterstützung, und diese Unterstützung haben M. Küble (Platzwunde, Gehirnerschütterung ? auf jeden Fall sie auch verdient !! gute Besserung) heftig und mußte dann natürlich ausge- wechselt werden. Den Elfmeter verwandelte P. Kloos sicher Mittwoch, 25.09.2019 zum 1:2 (55.). Der SVB kämpfte weiter, versuchte Druck zu Bezirkspokal Achtelfinale machen, hatte halbe Chancen durch T. Heber (Kopf drü- 18.00 Uhr SV Horgenzell I : SVB I ber), T. Peter (konnte den Ball nicht kontrollieren) und Pech Sonntag, 29.09.2019 bei einem Pfostenschuß des fleissigen A. Agbere (71.), das 13.00 Uhr SVB II : SV Seibranz II wäre der Ausgleich gewesen. Aber „hätte, hätte, Fahrrad- 15.00 Uhr SVB I : SV Seibranz I kette“.... Die Gäste versuchten abgeklärt zu agieren und Donnerstag, 03.10.2019 auf Konter zu lauern. Und diese Chancen bekamen sie in 13.00 Uhr SVB II : SG Kisslegg II der Schlußviertelstunde, doch zweimal Keeper J. Dorner 15.00 Uhr SVB I : SG Kisslegg I und T. Heber verhinderten vorerst die endgültige Entschei- dung. Doch in den letzten 5 Minuten trafen die Gäste dann noch zum erneut bitteren 1:4-Endstand. Aufstellung/Kader SVB I: ■ Jugendabteilung Jonathan Dorner, Philipp Kloos, Manuel Küble (56. Tobias 13.09.2019 SV Deuchelried - SV Bergatreute 2:4 Baumann), Tobias Heber, Giulio Lang, Johannes Brauch- Die E-Juniorinnen konnten zum Saisonstart trotz 2:0 le (73. Mark Borlinghaus), Marius Hoh (80. Noah Hecht), Rückstand einen 4:2 Sieg feiern. Nikolai Kölbel, Simon Kloos (46. Florian Giray), Arimiya- Kader: Martina Schorpp, Jana Gößwein 1, Laura Wachter, ou Agbere, Tobias Peter; Fabian Fleischer, Daniel Eckel, Johanna Ströble, Alina Mehrle, Olivia Watts, Nina Klumpp Carl-Philipp Frey, Trainer Norbert Badstuber 2, Zara Zobel, Elena Boser 1, Lea Hoffmann. Kreisliga B1 Vorschau Runde 2019-2020 SVB II : TSV Meckenbeuren II = 2:1 (0:0) E-Juniorinnen Der SVB II bleibt weiter auf der Siegerstraße. Zur Halbzeit Freitag, den 20.09.2019 Uhrzeit: 16:45 Uhr stand es in diesem Verfolgerduell 0:0, leichte Vorteile für SV Bergatreute – SGM Aitrach/Aichst./Unterz./Tannh. die Gäste. Und nach der Pause legte der TSV schnell das
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