Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr - Ausbildung-Weiterbildung.ch

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Karriere-Ratgeber                       4.2

Aus- und Weiterbildung
in den Bereichen Strassen-,
Schienen- und Luft-Verkehr
Dieser Ratgeber beschreibt die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die zu einer beruflichen Tätigkeit
im Bereich Verkehr befähigen. Sie erfahren, welche Voraussetzungen und Einschränkungen für einzelne
Berufe gelten und welche Bildungsschritte Ihnen im Anschluss offenstehen. Ausserdem erhalten Sie einen
Überblick über das Schweizer Bildungssystem (Bildungsbereiche und -stufen, Zulassungsbedingungen,
Anerkennung von Diplomen usw.).
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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr



Inhaltsverzeichnis
1.    Faszination Bewegung......................................................................................................................................5
      1.1. Autofahren als Beruf...............................................................................................................................5
      1.2. Eisenbahnland Schweiz..........................................................................................................................6
      1.3. Der Traum vom Fliegen..........................................................................................................................6
      1.4. Seilbahnen, Lebensadern des Tourismus.............................................................................................6
      1.5. Wo arbeiten Menschen mit Ausbildungen im Strassen-, Schienen- oder Luftverkehr?...................7
      1.6. Welche Eigenschaften sollten Menschen im B                    ­ ereich Verkehr mitbringen?.......................................7

2.    Übersicht Aus- und Weiterbildung.................................................................................................................10

3.Detailbeschreibungen der Berufsbilder.........................................................................................................11
  3.1. Im privaten Strassenverkehr................................................................................................................11
		      3.1.1. Carchauffeur/-chauffeuse.........................................................................................................11
		      3.1.2. Lastwagenfahrer/in...................................................................................................................11
		      3.1.3 Taxichauffeur/-chauffeuse........................................................................................................12
		      3.1.4. Fahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis.......................................................................................12
		      3.1.5. Verkehrsingenieur/in FH...........................................................................................................13
  3.2. Im Öffentlichen Verkehr auf Strasse und Schienen............................................................................13
		      3.2.1. Buschauffeur/-chauffeuse, Tramwagenführer/in....................................................................13
		      3.2.2. Lokführer/in...............................................................................................................................14
		      3.2.3. Postauto-Chauffeur/-Chauffeuse..............................................................................................14
		      3.2.4. Zugbegleiter/in (ehemals Kondukteur/in)...............................................................................15
		      3.2.5. Zugverkehrsleiter/in..................................................................................................................16
		      3.2.6. Spezialist/in öffentlicher Verkehr mit eidg. Fachausweis......................................................16
			            (bisher Fachmann/-frau öffentlicher Verkehr)
		      3.2.7. Eidg. dipl. Manager/in öffentlicher Verkehr............................................................................16
  3.3. Betrieb und Unterhalt von Seilbahnen................................................................................................17
		      3.3.1. Seilbahnfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis....................................................................17
		      3.3.2. Eidg. dipl. Seilbahnmanager/in................................................................................................17
  3.4. Berufe im Flugverkehr..........................................................................................................................18
		      3.4.1. Luftverkehrsangestellte/r Swissport........................................................................................18
		      3.4.2. Helikopter Berufspilot/in...........................................................................................................18
		      3.4.3. Cabin Crew Member mit eidg. Fachausweis..........................................................................19
		      3.4.4. Luftfahrzeugtechniker/in mit eidg. Fachausweis....................................................................19
		      3.4.5. Dipl. Flugsicherungsfachmann/-frau HF..................................................................................20
		      3.4.6. Dipl. Flugverkehrsleiter/in HF...................................................................................................20
		      3.4.7. Dipl. Pilot/in HF.........................................................................................................................21
		      3.4.8. Aviatiker/in FH..........................................................................................................................21

4.Beschreibungen der Master- und Nachdiplomstudiengänge......................................................................23
  4.1. Nachdiplomstudiengänge NDS HF an Höheren Fachschulen...........................................................23
		     4.1.1. Dipl. Logistikleiter/in NDS HF...................................................................................................23
  4.2. Konsekutive Masterstudiengänge an Fachhochschulen oder ETH...................................................23
		     4.2.1. MSc Master of Science in Raumentwicklung und Infrastruktursysteme.............................23
			           (Vertiefung Verkehrs­systeme)
  4.3. Nachdiplomstudiengänge MAS und -kurse CAS an Fachhochschulen............................................24
		     4.3.1. CAS Nachhaltige Mobilität.......................................................................................................24
		     4.3.2. CAS Notfall- und Krisenmanagement.....................................................................................24
		     4.3.3. MAS Public Management.........................................................................................................25

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5.Das Schweizer Bildungssystem: Eine Übersicht...........................................................................................26
  5.1. Gegenstand und Akteure......................................................................................................................26
  5.2. Bildungsstufen und Bildungsbereiche................................................................................................26
		     5.2.1. Primarstufe und Sekundarstufe I.............................................................................................27
		     5.2.2. Sekundarstufe II (Lehre, Mittelschulen)..................................................................................27
		     5.2.3. Tertiärstufe und nichtformale, berufsbezogene Weiterbildung............................................28
  5.3. Anerkennung von Abschlüssen und Titeln.........................................................................................28
		     5.3.1. Eidgenössisch anerkannte Abschlüsse und ihre Merkmale..................................................28
		     5.3.2 Abschlüsse mit Institutionsanerkennung, Verbandsanerkennung oder..............................30
			           ohne Anerkennung
  5.4. Anschlussfähig, durchlässig und integrativ........................................................................................30
  5.5. Schulabschluss nachholen...................................................................................................................30
		     5.5.1. Sekundarschulabschluss..........................................................................................................30
		     5.5.2. Gymnasiale Matura oder Berufsmaturität .............................................................................30
  5.6. Zulassung zur beruflichen Grundbildung (Lehrabschluss EFZ oder EBA nachholen)....................31
		     5.6.1. Direkt zur Abschlussprüfung....................................................................................................31
		     5.6.2. Validierung von Bildungsleistungen ......................................................................................32
		     5.6.3. Verkürzte betriebliche Lehre.....................................................................................................32
		     5.6.4. Lehre auf schulischem Weg.....................................................................................................32
  5.7. Link zu weiteren Informationen...........................................................................................................32

6.Tertiärstufe und nichtformale Weiterbildung: Ausbildungen und Abschlüsse im Detail..........................33
  6.1. Nicht eidgenössisch reglementierte Weiterbildungen.......................................................................33
  6.2. Höhere Berufsbildung...........................................................................................................................33
		       6.2.1. Berufsprüfung BP und Höhere Fachprüfung HFP..................................................................33
		       6.2.2. Höhere Fachschulen HF............................................................................................................34
		       6.2.3. Unterschiede zwischen BP/HFP und HF..................................................................................35
  6.3. Hochschulen..........................................................................................................................................36
		       6.3.1. Die Hochschullandschaft Schweiz...........................................................................................36
		       6.3.2. Bachelor- und Master-Studiengänge.......................................................................................37
		       6.3.3. PhD (Doktorat)...........................................................................................................................37
		       6.3.4. Unterschiede zwischen Höheren Fachschulen und Fachhochschulen.................................38
		       6.3.5. Unterschiede zwischen Fachhochschulen und universitären Hochschulen........................38
		       6.3.6. Nachdiplomstudiengänge: MAS, DAS, CAS...........................................................................38

Text: Content-Team Modula AG
Redaktionelle Leitung: Stefan Schmidlin, Modula AG
Quellen: Website des schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
(www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home.html), Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches
Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige
Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.
Letzte Aktualisierung: Mai 2022

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1. Faszination Bewegung
Wer hat als Kind auf die Frage nach dem Traumjob        lehrer/innen. Weitere Informationen hierzu erhalten
nicht auch mit «Lokführer», «Pilot», «Tramchauf-        Sie in den Kapiteln 3.1 und 3.2.
feuse» oder «Stewardess/Flight Attendant» geant-
wortet? Die Berufe scheinen zeitlos populär, so wird    Wie wird man «Chauffeur» resp. «Chauffeuse»?
auch in Internet-Foren häufig gefragt: In welchen
Berufen kann ich möglichst viel Auto fahren? Oder       Seit 1991 ist es in der Schweiz möglich, eine Berufs-
in welchem Job sammle ich am meisten Flugmei-           lehre als Lastwagenfahrer/in zu machen. Sie führt
len? Die Gründe für die besondere Faszination der       zum eidgenössischen Lehrabschluss als «Strassen-
Berufe im Bereich Strassen-, Schienen- und Luftver-     transportfachmann EFZ» resp. «Strassentransportfach-
kehr sind sehr individuell und persönlich. Dieser       frau EFZ» (ehemals Lastwagenführer/in EFZ). Das ist
Ratgeber kann Ihnen zeigen, welche Weiterbildun-        eine Möglichkeit, Lastwagenchauffeur/-chauf­   feuse
gen einen Einstieg in diese Tätigkeiten ermöglichen.    zu werden. Einzelne Transportunternehmen verlan-
                                                        gen bei Neueinstellungen diesen Lehrabschluss. Er
                                                        ist aber nicht notwendig, um Lastwagen fahren zu
1.1. Autofahren als Beruf                               dürfen, denn das ist anders geregelt:

Was treibt Menschen an, täglich in ein Fahrzeug zu      Es gibt drei grundlegende Voraussetzungen für eine
sitzen und darin ihre gesamte Arbeitszeit zu verbrin-   berufliche Tätigkeit als Fahrer/in eines Cars, Busses,
gen? Ist es die Faszination der gebändigten Urkraft     Postautos oder Lastwagens:
unter der Motorhaube? Ist es die Freiheit des Unter-
wegsseins, des Ungebundenseins? Ist es die Her-         1) Führerausweis der Kategorie B (Personenwagen)
ausforderung, im dichtesten Feierabendverkehr im-
mer wieder die Lücke zu finden, um seine Fahrgäste      2) Führerausweis der Kategorie C für Lastwagen
pünktlich und sicher ans Ziel zu bringen?                  resp. Kategorie D für Bus und Car. Diesen erhält
                                                           man durch das Ablegen einer Zusatz-Theorieprü-
Wer Autofahren zu seinem Hauptberuf macht, er-             fung und praktischen Fahrprüfung beim Strassen­
bringt durch das Fahren eine Dienstleistung. Fahrer        verkehrsamt des Wohnkantons.
und Fahrerinnen von Taxis, Bussen und Reisecars
befördern Menschen. Lastwagenfahrer/innen trans-          Mehr Infos zu den Fahrzeugkategorien finden Sie
portieren Güter. Eine weitere Berufsgruppe, die das       hier: fuehrerausweise.ch/ausweiskategorien
Fahren zu ihrem Beruf gemacht hat, sind die Fahr-
                                                        3) Fähigkeitsausweis für den Personen- resp. Güter-
                                                           transport gemäss Chauffeur-Zulassungs-Verord-
                                                           nung CZV. Diesen erhält man durch das Ablegen
                                                           einer

                                                          • schriftlichen Theorieprüfung CZV
                                                          • mündlichen Theorieprüfung CZV
                                                          • allgemeiner Praxisteil CZV

                                                          Diese drei Prüfungsteile werden separat bewertet
                                                          und müssen unabhängig voneinander bestanden
                                                          werden.

                                                          Der schriftliche Teil der theoretischen CZV-Prü-
                                                          fung wird vom Strassenverkehrsamt des Wohn-
                                                          sitzkantons durchgeführt. Der mündliche Teil der
                                                          theoretischen Prüfung und die praktischen Teile
                                                          der CZV-Prüfung können an verschiedenen Prü-
                                                          fungsstützpunkten der ASTAG in der ganzen
                                                          Schweiz abgelegt werden. Der Fähigkeitsausweis

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    ist fünf Jahre gültig und für eine Verlängerung
    muss jeweils der Besuch von mindestens
    35 Stunden theoretischer und praktischer Weiter-
    bildung nachgewiesen werden.

1.2. Eisenbahnland Schweiz

Die Schweiz ist ein Eisenbahnland. In unzähligen
Hobbykellern stehen Modelleisenbahnen und vor
vielen Ausflugsgaststätten fahren Mini-Bahnen für
die Kinder rund ums Gelände. Zu den attraktivsten
Ausflugszielen gehören die atemberaubenden Bahn­
strecken und Zeugen früher Ingenieurskunst. Wer
ist noch nie mit der Rhätischen Bahn über das Land-
wasser-Viadukt, mit der SBB dreimal an der Kirche
von Wassen vorbei oder durch die Eigernordwand
hindurch aufs Jungfraujoch gefahren? Auf solchen
Streckenführungen ist sie noch heute spürbar, die        Auch die Namen früherer «Swissair-Berufe» wur-
Faszination der aufstrebenden technischen Mög-           den inzwischen umbenannt und die Ausbildungen
lichkeiten des vorletzten Jahrhunderts. Wieviel da-      sind in das neue Berufsbildungs-System integriert.
von motiviert Menschen heute noch, sich Berufen          Die Piloten, oft auch Linienpiloten oder Berufspilo-
«bei der Bahn» zuzuwenden?                               ten genannt, erlangen heute zusätzlich zur Flug­
                                                         lizenz einen Abschluss auf der Stufe einer Höheren
Die früheren «Kondukteure» oder «Bahnbetriebsdis-        Fachschule HF. Auch die ehemaligen Fluglotsen und
ponenten» gibt es zwar nicht mehr. Und dies nicht        Flugsicherungsangestellten tragen neue Namen
nur, weil gewisse Aufgaben durch den technischen         und ihre Ausbildungen sind zu Studiengängen an
Fortschritt weggefallen sind, sondern vor allem weil     Höheren Fachschulen HF geworden. Am bewegtes-
die Ausbildungen und Berufsbezeichnungen erneuert        ten ist die Geschichte der Berufsbezeichnungen der
wurden. Aus den SBB-Schalterbeamten sind «Kauf-          Stewardessen oder Air-Hostessen. Der erste Ab-
leute der Branche öffentlicher Verkehr» geworden         schluss mit eidg. Fachausweis lautete auf die neue
oder die früheren Rangierer heissen heute «Logistiker    Berufsbezeichnung «Flight Attendant». Dieser
EFZ». Wenige Berufe wie der L ­ okführer oder die Zug-   wurde einige Jahre später ersetzt durch den Titel
begleiterin haben ihre ­Namen behalten. Für neue Auf-    «Cabin Crew Member». Aber noch heute suchen die
gabengebiete gibt es neue, eidgenössisch anerkannte      Fluggesellschaften in ihren Stelleninseraten ge-
Weiterbildungs­abschlüsse wie «Spezialist/in oder        nauso häufig nach Stewardessen und Flight Atten-
Manager/in öffentlicher Verkehr». Sie sind im Kapitel    dants wie nach Cabin Crew Members. Die Unter-
3.2 dieses Ratgebers beschrieben.                        scheidung wird dann wichtig, wenn es um die
                                                         Möglichkeit eines eidgenössisch anerkannten Ab-
                                                         schlusses geht. Dieser lautet ausschliesslich auf
1.3. Der Traum vom Fliegen                               «Cabin Crew Member mit eidg. Fachausweis». Mehr
                                                         über diesen und die anderen Berufe des Luft­verkehrs
So alt wie die Menschheit soll er sein, der Traum        erfahren Sie in Kapitel 3.4.
vom Fliegen. Und nicht wegzudenken aus unserer
modernen Zivilisation. Haben Sie auch schon heim-
lich mitgesummt «Über den Wolken … » oder «Ich           1.4. Seilbahnen, Lebensadern des Tourismus
nime no en Campari Soda … »? Das weckt Erinne-
rungen an die Geräuschkulisse am Flughafen mit           Seilbahnen, Gondelbahnen und Skilifte sind in unse-
den Lautsprecherdurchsagen in unzähligen Spra-           rem Landschaftsbild so allgegenwärtig, dass wir sie
chen, das Heulen der Triebwerke, den Geruch des          kaum mehr wahrnehmen. Gebaut wurden sie, als im-
Kerosins in der Luft, die Sicherheitsvorführungen        mer mehr Touristen die Alpen erreichten, und man
der Stewardess und wie es einen dann beim Start in       diesen den Besuch von Berggipfeln ermög­        lichen
den Sessel drückt …                                      wollte. Heute ist kein Wintersport mehr denkbar, keine

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Tourismus-Bergregion mehr überlebensfähig ohne          verkehrsleitstellen, z.B. in Bern-Belp, Dübendorf,
ein weitverzweigtes Netz von Seilbahnen und Liften.     Genf-Cointrin, Payerne oder Zürich-Kloten. ­Pilo­ten/
Zu diesem Schluss kommt eine Stellungnahme des          -innen und Cabin Crew Members sind bei Flugge-
Verbandes der Seilbahnen Schweiz (SBS).                 sellschaften wie Swiss/Lufthansa, Edelweiss Air
                                                        oder Helvetic Airways angestellt. Helikopter-Berufs-
Der SBS attestiert den Seilbahnen der Schweiz, das      piloten/-innen können im Dienst von Helikopter-
sicherste Verkehrsmittel zu sein. Damit das so bleibt   Transportunternehmen, Rettungs- und Sanitäts-Ein-
ist viel technisches und wirtschaftliches Know-How      richtungen oder privaten Dienstleistern stehen.
gefragt. Sowohl der gewinnbringende Betrieb einer
Bahn als auch die Gewährleistung der höchsten           Verkehrsingenieure/-innen können bei Unterneh-
Sicherheitsan­ forderungen erfordern hohe Fach-         men, Behörden und Betrieben arbeiten, die sich mit
kompetenz. Um diese aufzubauen und langfristig          Verkehrsinfrastruktur befassen wie z.B. Verkehrs­
                                                        ­
sicherzustellen, wurde im Bereich der Seilbahnen        planung, Raumplanung, Logistik- oder Kapazitäts-
ein eigenes Bildungskonzept aufgebaut. Es besteht       planung. Aviatiker/innen arbeiten im Dienst von
aus den zwei Grundberufen «Seilbahner/in EBA»           Flug­gesellschaften und Flughäfen, in der Flugsiche-
und «Seilbahn-Mechatroniker/in EFZ», die zu den         rung, bei der Luftwaffe, bei Luftfahrtbetrieben, Flug-
Weiterbildungen «Seilbahnfachmann/-frau mit eidg.       zeugherstellern und Flugzeugunterhaltsbetrieben.
Fachausweis» und «Seilbahnmanager/in mit eidg.
Diplom» führen. Diese Berufsbilder sind im Kapitel      Spezialisten/-innen und Manager/innen des öffentli-
3.3 beschrieben.                                        chen Verkehrs finden Arbeitsplätze in Planungsbü-
                                                        ros, Dispositionsstellen, Betriebsleitzentralen oder
                                                        Verkaufsstellen von nationalen, regionalen oder lo-
1.5. Wo arbeiten Menschen mit Ausbildungen im           kalen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs wie
Strassen-, Schienen- oder Luftverkehr?                  Bahn, Bus, Schiffahrt.

Im Strassenverkehr gibt es eine breite Palette von
möglichen Arbeitsformen. Taxifahrer/innen und Fahr­     1.6. Welche Eigenschaften sollten Menschen im
lehrer/innen können selbständig arbeiten, ein eigenes   ­Bereich Verkehr mitbringen?
Geschäft führen oder bei einem Taxiunternehmen
oder einer Fahrschule angestellt sein. Bus­    chauf­   Menschen in Berufen des Strassen-, Schienen- oder
feure/-chauffeusen und Carfahrer/innen können für       Luftverkehrs erbringen Dienstleistungen. Je nach
private Reiseunternehmer tätig sein oder als Ange-      Beruf und Einsatzgebiet steht dabei eher der Um-
stellte der öffentlichen Verkehrsbetriebe einer Stadt   gang mit Technik und Fahrzeugen, die Sicherstel-
oder Gemeinde, von regionalen Busunternehmen            lung der Güterversorgung, oder die Dienstleistung
oder von Postauto Schweiz. Ebenso können Lastwa-        für Menschen im Vordergrund.
genfahrer und Lastwagenfahrerinnen auf eigene
Rechnung fahren oder bei Transportunternehmen,          Strassenverkehr
Gross- oder Detailhändlern, Produktions- und In-
dustriebetrieben angestellt sein.                       Wer sich für einen Beruf im Strassenverkehr interes-
                                                        siert, sollte gerne unterwegs sein und sehr gerne
Arbeitsplätze für Menschen mit Eisenbahn-Berufen        selber fahren. Voraussetzung für den gewerblichen
bieten die vielen öffentlichen oder privaten Eisen-     Personen- oder Gütertransport ist eine stabile Ge-
bahngesellschaften, wie z.B. SBB, Rhätische Bahn,       sundheit und ein gutes Hör- und Sehvermögen und
Südostbahn, Berner Oberland-Bahnen oder Che-            in einigen Berufen darf keine Farb-Fehlsichtigkeit
mins de fer du Jura.                                    vorliegen. Die sehr unregelmässigen Arbeits- und
                                                        Pausenzeiten, das häufige Ein- und Aussteigen, Ein-
Arbeitgeber von Seilbahnfachleuten und Seilbahn-        und Ausladen von Waren oder Gepäck usw. setzen
managern sind die Betreibergesellschaften von Luft­     eine stabile Konstitution und geringe Erkältungsan-
seilbahnen, Gondelbahnen, Sesselbahnen und Ski-         fälligkeit voraus.
liften.
                                                        Von Berufsfahrern und -fahrerinnen wird als profes-
Die Arbeitsplätze von Menschen in Luftverkehrs-         sionelle Verkehrsteilnehmer ein faires und korrektes
Berufen sind an Flughäfen, Flugplätzen und F
                                           ­ lug­-      Verhalten im Strassenverkehr erwartet. Im Umgang

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Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr - Ausbildung-Weiterbildung.ch
Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

                                                                                   Faszination Bewegung

mit Fahrgästen und Passagieren sind höfliche und       dicht befahrenen Schienennetz, wobei Sicherheit,
korrekte Umgangsformen ebenso notwendig wie            Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Qualität eine
Fremdsprachenkenntnisse. Trotz dem oft hohen           wichtige Rolle spielen. Vorausgesetzt wird eine gute
Druck, Fahrpläne oder Zeitvorgaben einzuhalten,        Gesundheit, ein gutes Hör- und Sehvermögen so-
steht immer die Sicherheit der Passagiere und das      wie keine Farb-Fehlsichtigkeit. Die hohe Verantwor-
Einhalten der Verkehrsregeln im Vordergrund. Die       tung erfordert eine selbstständige, verantwortungs-
Verantwortung für Fahrzeug, Fracht und Menschen-       bewusste und ausgeglichene Person mit guter
leben erfordert ein hohes Verantwortungsbewusst-       Reaktionsfähigkeit. Ebenso wird die Beherrschung
sein, ausdauernde Konzentrationsfähigkeit, seeli-      von mindestens zwei Landessprachen verlangt so-
sche Belastbarkeit und persönliche Zuverlässigkeit.    wie gute kommunikative Fähigkeiten.
Und ebenso wird ein gewisses technisches Ver-
ständnis und praktisches Geschick vorausgesetzt,       Zugbegleiter/innen und Reisezugbegleiter/innen
damit sie sich bei kleineren Pannen selber zu helfen   sind während ihrer Arbeit immer unterwegs und im
wissen und ihr Fahrzeug unter Umständen selber         ständigen Kontakt mit Passagieren. Das verlangt
warten können.                                         eine hohe Kundenorientierung, gute kommunikative­
                                                       Fähigkeiten und sowohl Hilfsbereitschaft als auch
Schienenverkehr                                        Durchsetzungsvermögen. Vorausgesetzt wird die
                                                       Beherrschung von mindestens zwei, besser drei
Lokomotivführer/innen sind Teil eines Betriebes, der   Landessprachen und wenn möglich Englisch.
24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr läuft. Sie sind    Ebenso braucht es eine stabile Gesundheit und die
während ihrer Arbeit immer unterwegs in einem          Bereitschaft zu sehr unregelmässigen Arbeitszeiten
                                                       und Einsätzen an Sonn- und Feiertagen. In Notfällen
                                                       muss das Zugpersonal auch in der Lage sein, Kon-
                                                       flikte zu schlichten oder Erste Hilfe zu leisten.

                                                       Zugverkehrsleiter/innen sind ebenfalls 365 Tage im
                                                       Jahr und 24 Stunden pro Tag im Einsatz, um die
                                                       Pünktlichkeit und Sicherheit der Personen- und Gü-
                                                       terzüge zu gewährleisten. Sie arbeiten im Hinter-
                                                       grund, umgeben von Monitoren und Computern,
                                                       aber in ständiger Funkverbindung mit Lokführern
                                                       und Rangierpersonal. Sie sind die Stimmen, die uns
                                                       beim Eintreffen im Bahnhof über unsere nächsten
                                                       Anschlüsse informieren und die Kontaktpersonen
                                                       der Zugbegleiter/innen, die für uns abklären, ob der
                                                       Anschlusszug warten wird. Das erfordert einerseits
                                                       ein gutes abstraktes, logisches und vernetztes Den-
                                                       ken und Freude am Umgang mit IT. Anderseits die
                                                       Beherrschung von mindestens zwei Landesspra-
                                                       chen und Freude am Kommunizieren. In Notsituati-
                                                       onen müssen sie einen kühlen Kopf bewahren und
                                                       schnell und effizient Lösungen finden sowie die er-
                                                       forderlichen Massnahmen einleiten.

                                                       Spezialisten/-innen und Manager/innen öffentlicher
                                                       Verkehr sind verantwortlich für Planung, Organisa-
                                                       tion und Vermarktung der Angebote im öffentlichen
                                                       Verkehr. Von ihnen wird ein hohes Dienstleistungs­
                                                       bewusstsein erwartet sowie ein Verständnis für die
                                                       Besonderheiten des öffentlichen Verkehrs. Nebst
                                                       persönlichem Verantwortungsbewusstsein und Zu-
                                                       verlässigkeit braucht es gute Sozial- und Führungs-
                                                       kompetenzen. Und je nach Aufgabenschwerpunkt

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Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr - Ausbildung-Weiterbildung.ch
Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

                                                                                     Faszination Bewegung

sind gute Verhandlungsfähigkeiten und Verkaufsge-        Flugzeugtechniker und Seilbahnfachleute
schick oder Freude an Zahlen, Statistiken und Kal­
kulationen oder ein Flair für Marketing- und Touris-     Seilbahnfachleute brauchen ein gutes technisches
musfragen notwendige Voraussetzungen.                    Verständnis und manuelle Fertigkeiten. Im direkten
                                                         Kontakt mit Passagieren ist eine hohe Kundenorien-
Luftverkehr                                              tierung, Kommunikationsfreudigkeit und Fremd-
                                                         sprachenkenntnisse gefragt. Und die Führungs- und
Piloten/-innen müssen in medizinischen und psycho­       Leitungsaufgaben verlangen Führungsfähigkeiten,
lo­gischen Tests ihre stabile Gesundheit, gutes Seh-     ein gutes betriebswirtschaftliches Verständnis und
und Hörvermögen sowie psychische Belastbarkeit           Freude an Tourismusfragen.
beweisen und sie müssen schwimmen können.
Während dem Flug tragen sie die Verantwortung für        Flugzeugtechniker/innen brauchen ebenfalls sehr
das Flugzeug, die Besatzung, die Passagiere und die      gute technische und handwerkliche Fähigkeiten. Zur
Fracht an Bord. Es ist ihre Aufgabe, durch verant-       Wartung von Flugzeugen wird überdurchschnitt­
wortungsvolles und vorausschauendes Verhalten            liche Genauigkeit und Zuverlässigkeit verlangt. Die
Unfälle und Pannen zu vermeiden. Und in Notsitua-        Bereitschaft, über jeden Arbeitsgang detailliert Buch
tionen kann von ihren richtigen Entscheidungen das       zu führen und sämtliche Sicherheitsbestimmungen
Leben der Passagiere abhängen. Dafür braucht es          präzise einzuhalten ist ein notwendiger Beitrag an
ein sehr gutes technisches Verständnis und die           die Sicherheit des Flugverkehrs. An Flughäfen wer-
­Fähigkeit, in kritischen Situationen den Fokus und      den die Flugzeugtechniker oft zu Flugzeugen geru-
 die Übersicht zu behalten sowie die Prioritäten rich-   fen, um kleinere Störungen während einer Zwi-
 tig zu setzen.                                          schenlandung zu beheben. Das verlangt zusätzlich
                                                         eine grosse Flexibilität und Bereitschaft auch unter
Die Mitglieder der Cabin Crew sind in erster Linie für   unbequemen Bedingungen zu arbeiten.
die Passagiere zuständig. Von ihnen wird eine hohe
Kundenorientierung erwartet. Persönliche Zuverläs-
sigkeit, Dienstleistungsbereitschaft und gute kom-
munikative Fähigkeiten in mehreren Fremdspra-
chen sind dafür notwendig. In Konfliktsituationen
oder in Notfällen ist es ausserdem ihre Aufgabe,
beruhigend einzugreifen, notwendige Massnahmen
durchzusetzen oder erste Hilfe zu leisten. Auch sie
brauchen eine stabile Gesundheit, psychische Be-
lastbarkeit und müssen schwimmen können.

Die Flugverkehrsleiter/innen und Flugsicherungs-
fachleute arbeiten im Schichtbetrieb rund um die
Uhr. Sie brauchen ein überdurchschnittliches räum-
liches Vorstellungsvermögen und grafisches Ver-
ständnis und ein ausdauerndes Konzentrationsver-
mögen. Zudem müssen sie über viele, parallel
laufende Prozesse die Übersicht behalten und in
kritischen Situationen blitzschnell entscheiden kön-
nen. Sie sitzen die ganze Zeit vor Monitoren und
sind über Funk und Telefon mit Piloten, Bodenper-
sonal und anderen Flugüberwachungen im Kontakt.

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Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr - Ausbildung-Weiterbildung.ch
Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

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2. Übersicht Aus- und Weiterbildung

                           Aus- und Weiterbildungen im Strassen-, Schienen-, und Luftverkehr

                                                                                     Ausbildungs­-       Weiterbildungs-   Uni und ETH
                                           Höhere Fach­     Höhere Fachschulen studiengänge an           studiengänge von
                                                                                     Fachhochschu-       Fachhochschulen
                        Berufsprüfung      prüfung (eidg.   (dipl. HF) / Nachdiplom­ len FH              und Universitäten
                        (eidg. Fachaus-    Diplom)          studien (dipl. NDS HF)
    Führerausweis                                                                    • Aviatiker/in FH   • CAS Nachhal­tige
                        weis)                                                                                                 Die universitären
    Lizenz                                 • Manager/in     • Flugsicherungs- • Verkehrs­                  Mobilität          Studiengänge
                                             öffentlicher      fachmann/               ingenieur/in FH   • CAS Notfall-       ­werden in
                        • Cabin Crew
                                             Verkehr           -frau HF              • MSc in Raum-        und Krisen­         diesem Ratgeber
    • Buschauffeur/       Member
                                           • Seilbahn­      • Flugverkehrs­            entwicklung und     management          nicht ­einzeln
      -chauffeuse,      • Fahrlehrer/in                        leiter/in HF            Infrastruktur­
                        • Luftfahrzeug-      manager/in                                                  • MAS Public          ­beschrieben.
      Tramwagen­-                                           • Pilot/in HF              systeme
                          techniker/in                                                                     Management
      führer/in                                             • Logistikleiter/in
    • Carchauffeur/     • Seilbahn­                            NDS HF
      -chauffeuse         fachmann/-frau
    • Helikopter-       • Spezialist/in
      Berufspilot/in      öffentlicher
    • Lastwagen­          Verkehr
      fahrer/in
    • Lokführer/in
    • Postauto-
      Chauffeur/
      -chauffeuse
    • Taxichauffeur/
      -chauffeuse

    Unternehmens-
    eigene Ausbil-
    dung

    • Luftverkehrs-
      angestellte/r
      Swissport
    • Zugbegleiter/in
      (ehemals
      Kondukteur/in)
    • Zugverkehrs-
      leiter/in

Ausführliche Erklärungen der verwendeten Fachbegriffe und Abkürzungen finden Sie in den Kapiteln fünf
und sechs.

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

                                                                   Detailbeschreibungen der Berufsbilder

3. Detailbeschreibungen der Berufsbilder
3.1. Im privaten Strassenverkehr                       • Führerausweis Kategorie B vorhanden (Motorfahr­
                                                         zeuge)
3.1.1. Carchauffeur/-chauffeuse                        • Mehr Informationen zu den Ausweiskategorien fin-
                                                         den Sie hier: fuehrerausweise.ch/ausweiskategorien
Aufgaben                                               Weiterführende Lehrgänge
• Fahrten mit Reisecars an Destinationen innerhalb     • Regelmässige Weiterbildung im Rahmen der
  der Schweiz oder ins Ausland                           Chauffeurzulassungsverordnung
• Kommunikation mit den Fahrgästen                     • Zusatzkurse der ASTAG sowie von Tourismus-
• Begleitung, Betreuung und Unterstützung der Reise­     und Reiseveranstaltern
  gäste                                                • Ausbildung Buschauffeur/in oder Fahrer/in Postauto
• Pflege und Unterhalt des Fahrzeugs während der       • Fahrlehrer/in oder Ausbilder/in
  Reise, kleinere Pannen selbständig beheben
• Planen und Vorbereiten von Reiserouten sowie
  Schlussabrechnungen erstellen                        3.1.2. Lastwagenfahrer/in
Verantwortlichkeiten
• Einhaltung aller nationalen und internationalen      Aufgaben
  Strassenverkehrs- und Sicherheitsvorschriften        • Warentransporte durchführen
• Sicherheit der Fahrgäste                             • Be- und Entladen des Fahrzeugs
• Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs                        • Reinigung, Pflege und Unterhalt des Fahrzeugs
Kompetenzen                                            Verantwortlichkeiten
• Anpassung der Reiseroute an die Verkehrsbedin-       • Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs sicherstellen
  gungen                                               • Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
• In Notsituationen Weisungsbefugnis gegenüber         Kompetenzen
  den Fahrgästen                                       • Durchführung der Fahrten
• Je nach Anstellung: Mitsprache bei der Routen-       • Annahme und Abgabe des Transportgutes
  wahl und -planung                                    Ausbildung
Ausbildung                                             • Seit 1991 gibt es in der Schweiz eine berufliche
• Zur Ausübung dieses Berufs braucht es den Füh-         Grundbildung (Lehre, EFZ) zum Lastwagenchauf-
  rerausweis Kategorie D/D1 sowie den Fähigkeits-        feur/zur Lastewagenchauffeuse, sie führt zum eid-
  ausweis für den Personentransport gemäss Chauf­        genössischen Fähigkeitszeugnis «Strassentrans­
  feurzulassungsverordnung (CZV). Je nach Stelle         portfachmann/-frau (EFZ)».
  wird ausserdem der Führerausweis der Kategorie       • Zur Ausübung des Berufs Lastwagenfahrer/in ist
  DE/D1E (mit Anhänger) verlangt.                        dieser Lehrabschluss keine Bedingung, sondern es
• Vorbereitungskurse und Fahrstunden, um sich            braucht den Führerausweis Kategorie C/C1 sowie
  auf die notwendigen Prüfungen vorzubereiten            den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport ge-
  gibt es bei Fahrschulen, Strassenverkehrsämtern        mäss Chauffeurzulassungsverordnung (CZV). Je
  und teilweise bei grossen Bus- oder Carunter­          nach Stelle wird ausserdem der Führerausweis der
  nehmen «on the job». Die Prüfungen müssen in           Kategorie CE/C1E (mit Anhänger) verlangt.
  dieser Reihenfolge bestanden werden: 1. Zu­-         • Vorbereitungskurse und Fahrstunden, um sich
  satz-Theorieprüfung, 2. Praktische Prüfung,            auf die notwendigen Prüfungen vorzubereiten
  3. Schriftliche Theorieprüfung CZV, mündliche          gibt es bei Fahrschulen, Strassenverkehrsämtern
  Theorieprüfung CZV, Praktischer Teil CZV               und teilweise bei grossen Transportunternehmen
• Abschluss: «Führerausweis Kategorie D» und             «on the job»: Die Prüfungen müssen in dieser Rei-
  «Fähigkeitsausweis für den Personentransport»          henfolge bestanden werden: 1. Zusatz-Theorie-
• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-             prüfung, 2. Praktische Prüfung, 3. Schriftliche
  schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch          Theorieprüfung CZV, mündliche Theorieprüfung
Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins         CZV, Praktischer Teil CZV
Kategorie D                                            • Abschluss: «Führerausweis Kategorie C» und
• Mindestalter 21 Jahre                                  «Fähigkeitsausweis für den Gütertransport»
• Erfüllen der medizinischen Mindestanforderun-        • Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-
  gen                                                    schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

www.ausbildung-weiterbildung.ch              ©                               CH-8344 Bäretswil         11
Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

                                                                    Detailbeschreibungen der Berufsbilder

Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins        Ausbildung
Kategorie C                                             • Fahrstunden und Unterricht bei privaten Fahrleh-
• Mindestalter 18 Jahre                                   rern oder durch Ausbilder/innen grosser Taxi­
• Erfüllen der medizinischen Mindestanforderun-           betriebe
  gen                                                   • Abschluss: «Führerprüfung für den berufsmässi-
• Führerausweis Kategorie B vorhanden (Motor-             gen Personentransport BPT»
  fahrzeuge)                                            • Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-
Weiterführende Lehrgänge                                  schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch
• Zusatzkurse für Spezialtransporte                     Voraussetzungen für die Zulassung zur Führer­
• Zusatzprüfung zum Erwerb des Führerausweises          prüfung für den berufsmässigen Personentransport
  Kategorie D (Car)                                     • Abgeschlossene Volksschule, Berufslehre vorteil-
• Berufsprüfung zum eidg. Fachausweis als Dispo-          haft
  nent/in Transport und Logistik                        • Führerausweis Kat. B und mindestens ein Jahr
• Fahrlehrer/in oder Ausbilder/in                         klaglose Fahrpraxis
                                                        • Zusatztheorieprüfung für Taxis
                                                        • Guter Leumund
3.1.3 Taxichauffeur/-chauffeuse                         • Gutes Deutsch-Verständnis
                                                        • Erfüllen der medizinischen Mindestanforderungen
Aufgaben                                                • Freude am Autofahren
• Personen mitsamt ihrem Gepäck möglichst spe-          Weiterführende Lehrgänge
  ditiv an das gewünschte Ziel bringen, meistens        • Kurse zum Führen eines eigenen Taxiunternehmens
  über kürzere bis mittlere Distanzen innerhalb einer   • Weiterbildung zum Erwerb des Führerausweises
  Ortschaft und der näheren Umgebung                      für Carfahrten oder Postauto-Chauffeur/-chauffeuse
• Kurierfahrten und Transporte                          • Berufsprüfung zum eidg. Fachausweis als Fahr-
• Kommunikation mit den Fahrgästen, oft Erteilen          lehrer/in
  von Auskünften oder Tipps zu Sehenswürdigkei-
  ten, Restaurants, Hotels
Verantwortlichkeiten                                    3.1.4. Fahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis
• Technische Kontrolle und Pflege des Fahrzeugs
• Ruhezeiten einhalten und Dokumentieren                Aufgaben
• Einhaltung der Vorschriften im Strassenverkehr        • Erteilen von Verkehrskundeunterricht
Kompetenzen                                             • Praktischer Unterricht auf der Strasse, um die
• Wahl der Fahrtrouten und Einkassieren des Fahr-         ­sichere Bedienung des Fahrzeugs und das rich-
  preises                                                  tige Verhalten im Strassenverkehr zu lehren
• Wenn selbständig: Führen des eigenen Unterneh-        • Administrative Aufgaben, Korrespondenz, Termin­
  mens                                                     koordination und Buchhaltung
                                                        • Je nach Stelle: evtl. Nothelferkurs erteilen
                                                        Verantwortlichkeiten
                                                        • Instandhaltung des Fahrzeugs
                                                        • Gewährleistung der Sicherheit während den Un-
                                                           terrichtsfahrten
                                                        Kompetenzen
                                                        • Planung und Gestaltung der Unterrichtssequenzen
                                                        • Planung und Gestaltung der Unterrichtsfahrten
                                                        • Als Besitzer einer eigenen Fahrschule: Unterneh-
                                                           mensführung und evtl. Führung von Angestellten
                                                        Ausbildung
                                                        • Ein bis zwei Jahre, je nach Intensität des Unter-
                                                           richts
                                                        • Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «Fahrlehrer/in
                                                           mit eidg. Fachausweis»
                                                        • Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-
                                                           schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch

www.ausbildung-weiterbildung.ch               ©                               CH-8344 Bäretswil         12
Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

                                                                     Detailbeschreibungen der Berufsbilder

Voraussetzungen                                          Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium
• Abgeschlossene, mind. dreijährige Berufslehre          • Berufliche Grundbildung in einem den Studien-
  oder gleichwertige Ausbildung                            richtung verwandten Gebiet mit Berufsmatura
• Mindestens zwei Jahre Berufspraxis                       (BMS)
• Sprachverständnis auf Niveau Sekundarstufe II          • Oder gymnasiale Maturität mit einer beruflichen
• Seit mind. drei Jahren Besitz des schweizerischen        Praxis von mindestens zwölf Monaten
  Führerausweises Kategorie B (unbefristet, nicht        Weiterführende Lehrgänge
  auf Probe)                                             • Weiterbildungskurse von Verbänden und Behör-
• Berechtigung zum berufsmässigen Personen-                den, z.B. Bundesamt für Strassen ASTRA
  transport BPT (Taxi-Prüfung)                           • Konsekutives Masterstudium am Institut für Ver-
• Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse              kehrsplanung und Transporttechnik der ETH
  resp. Gleichwertigkeitsbestätigungen                   • Nachdiplomstudiengänge oder -kurse an Fach-
Weiterführende Lehrgänge                                   hochschulen, z.B. MAS in Raumentwicklung, CAS
• Weiterbildung bei anerkannten Anbietern oder             Nachhaltige Mobilität
  beim SBV
• Zusatzausbildung der Strassenverkehrsämter als
  Verkehrsexperte/-in                                    3.2. Im Öffentlichen Verkehr auf Strasse und
                                                         Schienen

3.1.5.Verkehrsingenieur/in FH                            3.2.1. Buschauffeur/-chauffeuse,
                                                         Tramwagenführer/in
Aufgaben
• Konzeption und Planung von Infrastrukturanlagen        Aufgaben
  im öffentlichen Verkehr                                • Transport der Fahrgäste
• Nutzungs- und Logistikkonzepte für Bahnhöfe,           • Erteilen von Auskünften und Informationen bei
  Busterminals, Flughäfen                                   Störungen
• Gesamtkonzepte für das Zusammenwirken von              • Auf kleineren Linien teilweise Billetverkauf
  Transportketten                                        • Beheben von kleineren Störungen oder Informa-
• Verkehrskonzepte, Verkehrsüberwachung und                 tion der Leitstelle
  Verkehrssteuerung für den motorisierten Indivi-        Verantwortlichkeiten
  dualverkehr                                            • Einhaltung des Fahrplans
• Konzepte und Massnahmen zur Verkehrssicher-            • Fahrgastkonforme Fahrweise
  heit, Verkehrserschliessung, Umweltverträglich-        • Rücksichtsvolles Verhalten im Strassenverkehr
  keitsprüfungen                                         • Einhaltung aller Vorschriften und Verkehrsregeln
• Planung/Projektierung von Fuss- und Radwegen           Kompetenzen
• Gestaltung von Plätzen, Fussgängerzonen, Schul-        • Führen des Fahrzeugs
  wegsicherung                                           • In Notsituationen selbständiges Entscheiden
Verantwortlichkeiten                                     Ausbildung
• Situationsanalysen und Erhebung von Datenma-           • Beim jeweiligen Verkehrsbetrieb, üblicherweise
  terial                                                    «on the job» und bei vollem Lohn
• Politisch tragfähige, umweltgerechte und wirtschaft-   • Die Dauer ist je nach Stadt oder Gemeinde unter-
  liche Lösungen                                            schiedlich, durchschnittlich ca. sieben bis zwölf
• Einbezug und Information vieler beteiligter Perso-        Wochen
  nen und Stellen                                        • Abschluss: «Fahrberechtigung Tram» gemäss Re-
Kompetenzen                                                 glement des Bundesamtes für Verkehr resp.
• Führungsaufgaben im mittleren Kader                       «Fahrberechtigung gemäss Betriebsreglement»
• Personelle Führung, Aus- und Weiterbildung                des entsprechenden Verkehrsbetriebs
Ausbildung                                               • Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-
• Sechs Semester Vollzeit-Studium oder acht Semes­          schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch
  ter, berufsbegleitend                                  Voraussetzungen für eine Anstellung und Auf-
• Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «Bachelor of        nahme in die Ausbildung
  Science (FH) in Verkehrssysteme»                       Die Voraussetzungen variieren je nach Verkehrsbe-
• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-             trieb. Im Allgemeinen muss etwa mit folgenden Be-
  schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch          dingungen gerechnet werden:

www.ausbildung-weiterbildung.ch                ©                               CH-8344 Bäretswil         13
Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

                                                                 Detailbeschreibungen der Berufsbilder

• Abschluss einer anerkannten Lehre
• Mindestalter ca. 21 Jahre
• Führerausweis Kategorie B, für Bus zusätzlich Ka-
  tegorie D
• Deutschkenntnisse Niveau C1
• Gepflegtes Auftreten und gute Umgangsformen
• Vertrauensärztliche Untersuchung
• Verkehrspsychologischer Eignungstest
• Einwandfreier Leumund
• Teilweise gute Mundartkenntnisse, sehr gute
  Stadtkenntnisse, keine Farb-Fehlsichtigkeit
Weiterführende Lehrgänge
• Obligatorische Teilnahme an regelmässigen Wei-
  terbildungs- und Repetitionskursen
• Spezialisierungen wie z.B. Trolleybus, Schmal-
  spurbahn, Triebfahrzeugführer

3.2.2. Lokführer/in

Aufgaben
• Übernahme eines Zuges und Betriebsbereitschaft
  herstellen
• Einholen von Informationen über die Situation       Weiterführende Lehrgänge
  auf der Strecke und im Arbeitsplan                  • Fachspezifische Weiterbildung
• Führen von Personen- und Güterzügen                 • Ausbilder/in, Einsatzplanung
• Kontakt mit Bahnhöfen und Leitstellen
Verantwortlichkeiten
• Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit                   3.2.3. Postauto-Chauffeur/-Chauffeuse
• Sicherheit und Qualität
Kompetenzen                                           Aufgaben
• Selbständige Entscheidung in Notsituationen         • Transport von Fahrgästen im öffentlichen Ver-
Ausbildung                                              kehr, teilweise in Tourismusregionen oder Berg-
• Ein bis anderthalb Jahre, Ausbildung in realen        gebieten mit anspruchsvoller Verkehrsführung
  ­Situationen bei einem Bahnunternehmen              • Transport von Postsendungen, Gepäckstücken
• Abschluss: theoretische und praktische Fähig-         und Velos, Skis usw.
   keitsprüfung gemäss Bundesamt für Verkehr zum      • Billet-Verkauf und -Kontrolle
   «Führerausweis für Triebfahrzeugführende BAV       • Ansage der Haltestellen und Auskünfte erteilen
   Lokführer/in»                                      • Durchführen von Sonderfahrten, Ausflugsfahrten
• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-            usw.
   schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch      Verantwortlichkeiten
Voraussetzungen für eine Anstellung und Auf-          • Sichere und verantwortungsbewusste Fahrweise
nahme in die Ausbildung                               • Einhaltung des Fahrplans
• Dreijährige Berufslehre oder Matura                 • Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs
• Alter ca. zwischen 20 und 49 Jahren                 • Beheben von kleineren Störungen
• Gute Gesundheit, gutes Seh- und Hörvermögen,        Kompetenzen
   keine Farb-Fehlsichtigkeit                         • Führen des Fahrzeugs
• Gute Kenntnisse von mindestens zwei Landes-         • Billetverkauf
   sprachen                                           • Streckenänderungen bei Verkehrsbehinderungen
• Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit, geo-   Ausbildung
   graphische Flexibilität                            • Theoretische und praktische Ausbildung in der
• Konzentrationsvermögen über längere Zeit              Postauto-Fahrschule

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

                                                                   Detailbeschreibungen der Berufsbilder

• Abschluss: «Führerausweis Kategorie D»                Ausbildung
• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-            • Je nach Funktion sechs bis 18 Monate «on the
  schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch           job» bei der entsprechenden Bahngesellschaft
Voraussetzungen für eine Anstellung und Auf-            • Unternehmenseigener Abschluss, der zur Aus-
nahme in die Ausbildung                                   übung der entsprechenden Funktion berechtigt,
• Mindestalter 21                                         zum Beispiel «Reisezugbegleiter/in national»,
• Führerausweis Kategorie C, noch besser Kategorie        «Mitarbeiter/in Zugpersonal Regionalverkehr»,
  D mit mind. zweijähriger regelmässiger Fahrpraxis       «Zugbegleiter/in»
• Gute Gesundheit                                       • Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-
• Einwandfreier Leumund                                   schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch
• Korrekter und sicherer Fahrstil                       Voraussetzungen für eine Anstellung und Auf-
• Gute Sprachbeherrschung der regionalen Landes-        nahme in die Ausbildung
  sprache, wenn möglich Fremdsprachkenntnisse           • Abgeschlossene dreijährige Berufslehre oder Ma-
• Freude am Fahren und unregelmässigen Arbeits-           tura
  zeiten                                                • Alter ungefähr zwischen 20 und 49 Jahren
Weiterführende Lehrgänge                                • Gute Gesundheit
• Regelmässige Weiterbildung im Rahmen der              • Sehr gute Fremdsprachkenntnisse in mehreren
  Chauffeurzulassungsverordnung                           Landessprachen und Englisch
• Weiterbildungsmöglichkeiten Funktionen wie Ins-       • Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten
  truktor/in, Kontrolleur/in oder Fahrdienstleiter/in   • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit
                                                        • gepflegter und freundlicher Auftritt
                                                        Weiterführende Lehrgänge
3.2.4. Zugbegleiter/in (ehemals Kondukteur/in)          • Betriebsinterne Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B.
                                                          Zugchef/in oder Zugverkehrsleiter/in
Umgangssprachlich spricht man häufig noch vom
Kondukteur oder von der Kondukteuse. Ihre offiziel-
len Berufsbezeichnungen haben sich jedoch verän-
dert und je nachdem, ob ihr Einsatzort in einer regi-
onalen S-Bahn, einem internationalen ICE-Zug oder
in einer Schlafwagen-Komposition ist, werden sie
z.B. Reisezugbegleiter/in, Zugbegleiter/in, Zugper-
sonal, Bahn-Railsteward/-stewardess oder Nacht-
zugbegleiter/in genannt.

Aufgaben
• Billet-, resp. Ticket-Kontrolle und -Verkauf
• Auskünfte über Umsteigemöglichkeiten, Ankunfts­
  zeit und Anschlüsse
• Gewährleistung der Sicherheit der Passagiere
  und Ordnung in den Zügen
• Je nach Einsatzort: Kontrolle der Züge vor dem
  Start, Ein- und Ausstiegshilfe für Personen mit
  eingeschränkter Mobilität
• In den Schlafwagen teilweise Getränke- und
  Mahlzeitenservice
Verantwortlichkeiten
• Ticketkontrolle
• Erkennen und Melden von Störungen, Schäden
  oder Sicherheitsproblemen
Kompetenzen
• Ausstellen von Fahrscheinen und Erteilen von Bus­
  sen
• Fachliche Führung im Auftrag des Zugchefs

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Karriere-Ratgeber: Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Strassen-, Schienen- und Luft-Verkehr

                                                                   Detailbeschreibungen der Berufsbilder

3.2.5. Zugverkehrsleiter/in                            Ausbildung
                                                       • Drei Semester, berufsbegleitend
Aufgaben                                               • Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «Spezialist/in
• Überwachen in einer Betriebsleitzentrale oder in       öffentlicher Verkehr mit eidg. Fachausweis»
  einem Rangierbahnhof via Monitore den Ver-           • Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-
  kehrsstrom                                             schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch/
• Disponieren Züge, stellen Weichen, steuern Signale     verkehrssysteme-info.aspx
• Klären Verbindungen ab und leiten im Notfall         Voraussetzungen
  Züge um                                              • Abschluss einer dreijährigen Lehre, gymnasiale
Verantwortlichkeiten                                     Maturität oder gleichwertige Ausbildung
• Sichere und pünktliche Fahrt aller Züge              • Und drei Jahre Berufspraxis, zwei davon im öffen­
Kompetenzen                                              tlichen Verkehr
• In Notsituationen Informationen und Anweisun-        • Und Abschluss der erforderlichen Module
  gen an Lokführer und Passagiere                      Weiterführende Lehrgänge
Ausbildung                                             • Fachspezifische Weiterbildungen von Verbänden
• Acht Monate, «on the job»                              und Institutionen
• Unternehmenseigener Abschluss «SBB Zugver-           • Höhere Fachprüfung zum eidg. Diplom als Mana-
  kehrsleiter/in»                                        ger/in öffentlicher Verkehr
• Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-
  schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch
Voraussetzungen für eine Anstellung und Auf-           3.2.7. Eidg. dipl. Manager/in öffentlicher Verkehr
nahme in die Ausbildung
• Abgeschlossene dreijährige Lehre oder Matura         Aufgaben
• Gute Kommunikationsfähigkeit in zwei Landes-         • Strategische und operative Aufgaben in öffentli-
  sprachen                                               chen Verkehrsbetrieben
• Bereitschaft zu unregelmässiger Arbeitszeit          • Entwickeln von Service-Public-Konzepten
• Einwandfreier Farbsinn (keine Rot-/Grünschwäche)     • Planung und Beschaffung von Investitionsgütern
Weiterführende Lehrgänge                               • Vorbereiten von Geschäften für den Verwaltungs-
• Weiterbildung zum/zur Teamleiter/in Zugverkehrs­       rat, die Geschäftsleitung und Projektleitungsaus-
  leitung                                                schüsse
                                                       • Offerten für den regionalen Personenverkehr er-
                                                         stellen, mit Behörden, Lieferanten und weiteren
3.2.6. Spezialist/in öffentlicher Verkehr mit eidg.      Anspruchsgruppen verhandeln
Fachausweis (bisher Fachmann/-frau öffentlicher        Verantwortlichkeiten
Verkehr)                                               • Strategische Entwicklung
                                                       • Unternehmenskommunikation
Aufgaben                                               • Verantwortlich gegenüber den Aufsichtsbehörden
• Plant und steuert das Angebot des öffentlichen       Kompetenzen
  Verkehrs, d.h. von Bahn-, Bus- oder Schifffahrts-    • Mitarbeiterführung
  unternehmen.                                         • Strategische Unternehmensführung
• Erstellt die Dienstpläne des Personals               Ausbildung
• Überwacht und regelt den Betriebsablauf              • 18 Monate, berufsbegleitend
• Greift ein, wenn unvorhergesehene Ereignisse         • Abschluss: Eidg. anerkannter Titel «dipl. Mana-
  passieren und leitet die notwendigen Massnah-          ger/in öffentlicher Verkehr»
  men zur Wiederherstellung des regulären Be-          • Lehrgänge und Selbsttests mit Lehrgangsbe-
  triebs ein                                             schreibungen: www.ausbildung-weiterbildung.ch/
Verantwortlichkeiten                                     oeffentlicher-verkehr-info.aspx
• Einhaltung von Vorgaben und Vorschriften             Voraussetzungen
• Wirtschaftlicher Einsatz von Personen sowie          • Eidg. Fähigkeitszeugnis und mindestens sechs
  ­Material                                              Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Verkehr,
Kompetenzen                                              davon zwei Jahre Führungserfahrung
• Mitarbeiterführung                                   • Oder Abschluss einer Höheren Fachschule, Fach-
• Fachliche Weisungsbefugnis in Notfällen                hochschule oder Universität und drei Jahre Be-

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