Außenwirtschaft aktuell 06/2022 - IHK

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Außenwirtschaft aktuell 06/2022 - IHK
Außenwirtschaft aktuell
06/2022

IND US TRI E- U N D H A N D EL S K A MMER B R AUN S C H W E IG
1
Veranstaltungen/Unternehmerreisen                                                                                                                                   3
Lieferantenerklärungen: Der vereinfachte Ursprungsnachweis am 05. Juli ......................................................... 3
Online-Seminar: Auftragsarbeiten und Mitarbeiterentsendung in die Schweiz am 05. Juli .............................. 3
BREXIT: Immigrationsregeln und Anforderungen des britischen Einreiserechts am 22. Juni ........................... 4
Seminar: Zollorganisation und Compliance im Zollbereich für KMU am 14. September ................................... 4
Seminar: Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft am 15. September ........................................................................... 5

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht                                                                                                                                     6
Ägypten: Änderungen bei der Registrierung von Exporteuren ................................................................................ 6
Ägypten: Erinnerung - Vorabregistrierung von Luftfracht ab Oktober 2022 verpflichtend ............................... 6
Algerien: Zusätzliches Dokument für Importe notwendig ....................................................................................... 7
EU: 6. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus .................................................................................................. 7
EU: Antidumping                Bestimmte Waren aus Gusseisen mit Ursprung in China ...................................................... 8
EU: Antidumping                Korrosionsbeständige Stähle mit Ursprung in China ............................................................. 8
EU: aktualisierter REX Leitfaden ..................................................................................................................................... 9
EU: Antidumping - Nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China ................................................ 9
EU: Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA .............................................................................................. 10
EU: Antidumping/-subvention - Biodiesel mit Ursprung in den USA ................................................................... 10
EU: Antidumping - Erzeugnisse aus elektrolytisch verchromtem Stahl ............................................................... 11
Kenia: Verbot Einfuhr gebrauchter Nutzfahrzeuge .................................................................................................. 11
Kenia: Konformitätsprogramm im Exportland zurzeit ausgesetzt ........................................................................ 12
Russland: Russland-Sanktionen weltweit .................................................................................................................. 12
Serbien: Aufhebung Exportstopp für Mehl ................................................................................................................ 12
Südafrika: Vereinfachung der Einfuhr von Pflanzenprodukten .............................................................................. 13
Südafrika: Einfuhrverbot für Klauentiere und tierische Produkte daraus ............................................................. 13
Ukraine: Erleichterte Ausfuhr von Schutzausrüstung in die Ukraine .................................................................... 14
Vereinigtes Königreich: Verschiebung der Pflicht zur Vorlage von Gesundheitszeugnissen ........................... 14

Ländernotizen                                                                                                                                                    16
Afrika: Beratungsgutscheine ......................................................................................................................................... 16
Belgien: fördert ökologischen Wohnbau ................................................................................................................... 16
Brasilien: Förderung Biogas- und Biomethansektors .............................................................................................. 16
EU: Neue EU-Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Handel: Umsetzung seit 2021 ................ 17
Gabun: Bau neuer Sonderwirtschaftszone ................................................................................................................ 18

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Niederlande: Neuer Mindestlohn ab Juli 2022 ......................................................................................................... 18
Russland: Konsequenzen der Nichtvorlage von Jahresabschlüssen .................................................................... 19
Türkei: Aktualisierung von Zoll und Einfuhr kompakt .............................................................................................. 19
Ukraine: Wann liegt ein Fall von höherer Gewalt vor? ............................................................................................ 19
Vereinigtes Königreich: Anerkennung von Berufsqualifikationen neu geregelt ................................................ 20
Vereinigtes Königreich: Deutsch-britischer Handel pendelt sich auf niedrigem Niveau ein .......................... 20

Veröffentlichungen                                                                                                                                   21
Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft ............................................................................................................... 21
Diagonale Ursprungskumulierung - Neue Matrix .................................................................................................... 21
Fact-Sheet: Mitarbeiterentsendung in der EU...........................................................................................................22

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Veranstaltungen/Unternehmerreisen

Lieferantenerklärungen: Der                      vereinfachte            Ur-
sprungsnachweis am 05. Juli
IHK Braunschweig, online, 09:00    16:30 Uhr, 220,0

  Aber Achtung: eine Erklärung mit Konsequenzen
Die präferenzrechtliche Behandlung von Waren im grenzüberschreitenden
Warenverkehr nimmt für europäische Unternehmen eine immer größere
Rolle ein. Lieferantenerklärungen (LEs) dienen Exporteuren als vorgeschrie-
bene Dokumente für die Beantragung einer Warenverkehrsbescheinigung
EUR.1 oder EUR-MED bei den Zollstellen in der EU. Dem Importeur wird in
bestimmten Empfangsländern dadurch eine zollfreie oder zollermäßigte Ein-
fuhr ermöglicht. Exporteure mit ein
mächtig
verpflichtet, LEs von Zulieferern anzufordern und auf deren Richtigkeit zu
überprüfen. Die gleiche Verpflichtung gilt auch für Unternehmen, die für
Warensendungen mit einem Wert unter 6.0
klärung auf ihren Handelsdokumenten abgeben wollen.
In dieser Veranstaltung werden die Regelungen für die Ausfertigung von Lie-
ferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigen-
schaft auf der Grundlage des UZK (Zollkodex der Europäischen Union) ver-
mittelt.        Die        Anmeldung          ist      hier        möglich:
https://www.ihk.de/braunschweig/system/vstdetail-
antrago/5177250/11632?terminId=11632

Online-Seminar: Auftragsarbeiten und Mitarbeiter-
entsendung in die Schweiz am 05. Juli
IHK für Ostfriesland und Papenburg, online, 10:00     11:30 Uhr, kostenfrei

Für (nord-)deutsche Unternehmen ist die Schweiz ein interessanter und at-
traktiver Markt. Doch um erfolgreich und rechtssicher Auftragsarbeiten,
Montagen oder Dienstleistungen vor Ort durchzuführen, sollte eine Reihe
von Punkten beachtet werden. Speziell bei der Entsendung von Mitarbeitern
gelten bereits ab dem ersten Einsatztag landesspezifische Regelungen. Dazu
zählen Meldepflichten, Mindestlohnbestimmungen sowie die Schutzvor-
schriften des kantonalen Arbeitsrechts.

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
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Einsätze, die länger als drei Monate dauern, benötigen zudem eine Bewilli-
gung vom zuständigen kantonalen Arbeitsamt. In einigen Gewerken besteht
ferner eine Meldepflicht für reglementierte Berufe sowie eine Kautions-
pflicht. Zudem ist zu prüfen, ob eine Mehrwertsteuerpflicht besteht.

Verstöße gegen diese Regelungen können das Geschäft mit der Schweiz
nachhaltig schädigen. Rechtzeitige Vorbereitung hingegen hilft, vermeintli-
che Hürden zu überwinden und rechtssicher in der Schweiz unterwegs zu
sein. Das Webinar - in Kooperation mit der Handwerkskammer für Ostfries-
land und weiteren IHKs im Nordwesten - gibt einen praxisnahen und aktuel-
len Überblick über die wichtigsten rechtlichen und umsatzsteuerlichen Re-
gelungen sowie administrativen Auflagen, die bei Einsätzen in der Schweiz
zu berücksichtigen sind. Referentin ist Dr. Marion Hohmann-Viol, Leiterin der
Rechts- und Steuerabteilung der Handelskammer Deutschland-Schweiz.
Anmeldungen sind hier möglich:
https://www.ihk.de/emden/system/vst/2365992?id=380394&terminId=6521
09

BREXIT: Immigrationsregeln und Anforderungen des
britischen Einreiserechts am 22. Juni
AHK Großbritannien, Online, kostenfrei

In diesem Webinar können sich Unternehmen informieren, die ihre Mitarbei-
ter zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung in das Vereinigte König-
reich entsenden möchten. Uns erreichen zahlreiche Anfragen, bei denen
insbesondere die Anforderungen des britischen Einreiserechts problematisch
sind. In unserem Webinar geben wir Ihnen einen Überblick über die wesent-
lichen Punkte einer Entsendung und stellen Ihnen die Immigrationsregeln
sowie auch die aktuellen Entwicklungen im Vereinigten Königreich vor. Mel-
den Sie sich gerne an: https://grossbritannien.ahk.de/en/events/event-
details/grenzueberschreitende-dienstleistungserbringung-im-vereinigten-
koenigreich

Seminar: Zollorganisation und Compliance im Zoll-
bereich für KMU am 14. September
IHK Braunschweig, Präsenz, 09:00     17:00 Uhr,

In den hochkomplexen und international verwobenen Lieferketten deutscher
Unternehmen sind die Anforderungen an das im Bereich Zoll und Export-
kontrolle arbeitende Personal durch zollrechtliche Bestimmungen und Be-
willigungen hoch und erfordern regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen.

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Die Ausfuhrverantwortlichen - Vorstände und Geschäftsführer - im Unter-
nehmen haften persönlich für Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht,
die aus organisatorischen Defiziten des Unternehmens resultieren. Diese
Haftung kann nicht delegiert werden und aktuelle Urteile belegen, dass Un-
kenntnis nicht vor Strafe schützt und die Haftung für Compliance von Be-
hörden und Gerichten sehr weit verstanden wird.

Daher sind ein Risikomanagement, eine funktionierende Zollorganisation
und die Sicherung der innerbetrieblichen Exportkontrolle unerlässlich. Wege,
diese Haftung zu reduzieren und welche ersten Schritte beim Aufbau einer
Zollorganisation notwendig sind, skizziert der Zoll- und Exportkontrollspe-
zialist Herr Thorsten Goebel insbesondere so, dass sie auch für kleine und
mittelständische Unternehmen anzuwenden sind.
Die Anmeldung ist hier möglich:
https://www.ihk.de/braunschweig/system/vstdetail-
antrago/5177250/11630?terminId=11630

Seminar: Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft am 15.
September
IHK Braunschweig, Präsenz, 09:00 16:00
Grenzüberschreitender Handel mit Waren und Dienstleistungen gehört mitt-
lerweile für viele Unternehmen zum Alltag. Doch nach wie vor gibt es Unsi-
cherheiten bei der korrekten umsatzsteuerlichen Abwicklung. Ziel des Semi-
nars ist es, die Grundsystematik der Umsatzsteuer im Auslandsgeschäft an-
hand von einfachen Fällen zu verdeutlichen und mehr Handlungssicherheit
zu vermitteln.
   •   Vertriebswege (Eigenhandel, Kommissionsgeschäft, Handelsvertre-
       tung)
   •   Ortsbestimmungsregelungen bei Lieferungen
   •    Ortsbestimmungsregelungen bei sonstigen Leistun-
        gen/Mehrwertsteuerpaket
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
https://www.ihk.de/braunschweig/system/vstdetail-
antrago/5177250/11035?terminId=11035

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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Ägypten: Änderungen bei der Registrierung von Ex-
porteuren
(GTAI) Ausländische Unternehmen, Markeninhaber und Vertriebszentren, die
bestimmte Produkte nach Ägypten exportieren möchten, müssen sich bei
der ägyptischen Organisation für Export- und Importkontrolle (GOEIC) re-
gistrieren lassen. Von der Registrierungspflicht waren bislang unter anderem
Exporteure von Nahrungsmitteln, Pflegeprodukten und Haushaltsgeräten
betroffen. Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie hat die Pro-
duktpalette (Entscheidungen Nr. 991/2015 und Nr.43/ 2016) mit der Ent-
scheidung Nr. 96/2022 geändert. Bestimmte Nahrungsmittel gehören nicht
mehr dazu. Zu den neu gelisteten Produkten zählen einige industrielle Waren
wie elektrische Transformatoren, bestimmte Schlösser, Drähte und Kabel,
Druckregler sowie bestimmte elektrische Batterien und Akkumulatoren. Den
Exporteuren wird eine Übergangsfrist bis zum 22. Mai 2022 gewährt.
Die deutsch-arabische Industrie- und Handelskammer führt die Registrie-
rungen für interessierte Exporteure durch.

Ägypten: Erinnerung - Vorabregistrierung von Luft-
fracht ab Oktober 2022 verpflichtend
(GTAI) Exporteure können seit dem 15. Mai 2022 die Testphase nutzen.
Der ägyptische Zoll hat ein elektronisches System zur Vorabregistrierung von

führt. Das neue System dient vor allem der Zollrisikobewertung und soll die
Abfertigungszeiten reduzieren.
Seit Oktober 2021 ist die Vorabregistrierung von Seefracht verpflichtend. Am
15. Mai 2022 startet nun auch die Testphase für Luftfracht. Ab 1. Oktober
2022 wird die Warensendung in Ägypten nur dann verzollt, wenn die im Sys-
tem generierte Nummer (Advanced Cargo Information Declaration - ACID)
in den Frachtdokumenten enthalten ist. Andernfalls wird die Ware ohne Ent-
ladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines
Vertreters zurückgeschickt.
Ägyptische Importeure oder ihre Agenten müssen ihre Unternehmensdaten,
die Daten des Exporteurs und die Versanddaten in der Single
Window Plattform Nafeza eintragen. Aufgabe des Exporteurs ist es zu-
nächst, seine Daten in der Blockchain Cargo X zu registrieren.

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Daraufhin werden die Daten mit dem Nafeza-System synchronisiert.
Schließlich erhalten beide Parteien die ACID-Nummer.
Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer empfiehlt, frühzeitig
mit der Registrierung zu beginnen.

Algerien: Zusätzliches Dokument für Importe not-
wendig
(GTAI) Für den Import von Waren, die für den Weiterverkauf in unveränder-
tem Zustand bestimmt sind, ist ein neues Dokument erforderlich. Algerische
Importeure müssen nachweisen, dass die zu importierenden Produkte nicht
auf dem nationalen Markt verfügbar sind. Auf der Plattform "La Cartographie
Nationale du Produit Algerien" können Importeure die Verfügbarkeit der
Produkte auf dem algerischen Markt überprüfen. Um die Bescheinigung zu
erhalten, müssen sie sich bei der Nationalen Agentur für Außenhandelsför-
derung (ALGEX) registrieren. Danach können sie die Bescheinigung
bei ALGEX beantragen.
Laut einer Mitteilung der algerischen Vereinigung der Banken und Finanzin-
stitute (ABEF) vom 24. April 2022 ist diese Bescheinigung für die Domizilie-
rung bei den algerischen Geschäftsbanken und somit für den Import not-
wendig.

EU: 6. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus
(DIHK) Am 3. Juni 2022 wurde das 6. Sanktionspaket der EU gegen Russland
und Belarus im EU-Amtsblatt L 153 veröffentlicht. Verboten wird insbeson-
dere die Einfuhr von russischem Rohöl über den Seeweg. Darüber hinaus
sieht das Paket Sanktionen in weiteren Bereichen sowohl gegen Russland als
auch gegen Belarus vor. Die zusätzlichen Sanktionsbestimmungen umfassen
u.a. (Auszug):
Belarus:
   •   Finanzsanktionen: Listung weiterer 12 Personen und 8 Einrichtungen
       (EU (DVO) 2022/876 zur Änderung VO 765/2006)
   •   SWIFT-
       aufbau (Belinvestbank) (EU (VO) 2022/877 zur Änderung VO
       765/2006 gegen Belarus)
Russland:
   •   Finanzsanktionen: Listung weiterer 65 Personen und 18 Einrichtun-
       gen (EU (DVO) 2022/878 zur Änderung VO 269/2014)
   •   Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen. Für Rohöl, das über
       Pipelines geliefert wird, gelten Ausnahmen. (EU (VO) 2022/879 zur
       Änderung VO 833/2014)
   •   Verbot von Versicherungen für Tankschiffe mit russischem Öl.

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   •   Exportverbot für weitere High-Tech-Produkte, die der Stärkung des
       russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen könnten
       (z.B. Chemikalien)
   •   SWIFT-Ausschluss für drei russische Großbanken ab 14.06.2022:
       Sberbank, Kreditbank Moskau, Russische Agrarbank
   •   Verbot des Sendebetriebs für drei russische Rundfunkanstalten
   •   Verbot der Erbringung von Buchführungs- und Beratungsdienstleis-
       tungen für russische Unternehmen (Ausnahmen für russische Töch-
       ter westlicher Unternehmen)
   •   Durchsetzung der Finanzsanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten
       (EU (VO) 2022/880 zur Änderung VO 269/2014)

EU: Antidumping Bestimmte Waren aus Gusseisen
mit Ursprung in China
(GTAI) Auf Einfuhren bestimmter Waren aus Gusseisen mit Ursprung in China
bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU)
2018/140 eingeführt und Durchführungsverordnung (EU) 2019/261 geändert
wurden.
Diese Maßnahmen treten am 31. Januar 2023 außer Kraft, sofern nicht ein
Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionsher-
steller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend
Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des
Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auf-
treten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäi-
schen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt
des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen.
Quelle: Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter
Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 195 vom 13. Mai 2022, S. 23;

EU: Antidumping              Korrosionsbeständige Stähle mit
Ursprung in China
(GTAI) Auf Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung
in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverord-
nung (EU) 2018/186 eingeführt und mit Durchführungsverordnung (EU)
2020/1156 ausgeweitet wurden.
Diese Maßnahmen treten am 9. Februar 2023 außer Kraft, sofern nicht ein
Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

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Zur Einleitung einer Überprüfung ist ein schriftlicher Antrag der Unionsher-
steller an die EU-Kommission erforderlich. Dieser Antrag muss genügend
Beweise dafür enthalten, dass das Dumping und die Schädigung im Falle des
Außerkrafttretens der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auf-
treten werden. Der schriftliche Antrag auf Überprüfung muss der Europäi-
schen Kommission spätestens drei Monate vor dem angegebenen Zeitpunkt
des Außerkrafttretens der Maßnahme vorliegen.
Quelle: Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter
Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 197 vom 16. Mai 2022, S. 4.

EU: aktualisierter REX Leitfaden
(EU Kommission) die Europäische Kommission hat einen aktualisierten Leit-
faden zum System des Registrierten Ausführers veröffentlicht (Stand Mai
2022).
Die aktualisierte Fassung berücksichtigt die Entwicklung der Anwendung
des REX-Systems, insbesondere seine Verwendung in präferenziellen
Handelsabkommen und das Ende der Übergangszeit für seine Anwendung
im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS).
Das Merkblatt informiert u.a. über die Bedingungen, um Registrierter Ausfüh-
rer zu werden sowie über das Verfahren zur Erlangung des REX-Status.
Registered Exporter System (REX) Guidance document

EU: Antidumping - Nahtlose Rohre aus Eisen oder
Stahl mit Ursprung in China
(GTAI) Auf Einfuhren von bestimmten nahtlosen Rohren bestehen Antidum-
pingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/804 einge-
führt wurden. Im August 2021 kündigte die Europäische Kommission das be-
vorstehende Außerkrafttreten zum 13. Mai 2022 an. Nun leitet sie eine Aus-
laufüberprüfung ein.
Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen
(ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrosten-
dem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser
von mehr als 406,4 mm.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: KN-Codes
7304 19 90, ex 7304 29 90, 7304 39 98 und 7304 59 99 (TARIC-Code 7304
29 90 90).
Der Antrag wurde vom Verband European Steel Tube Association gestellt.
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Ta-
gen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (12. Mai 2022) bei der Eu-
ropäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachungen enthalten
ausführlichere Informationen zu den Untersuchungen und die Kontaktdaten
der Kommission (siehe Punkt 5.9).

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Quellen:
   •   Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter
       Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 337 vom 23. August 2021, S. 12
   •   Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufüberprüfung der Anti-
       dumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtlo-
       ser Rohre aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (aus-
       genommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Quer-
       schnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm mit
       Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 193 vom 12. Mai 2022

EU: Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA
(GTAI) Mit Wirkung zum 1. Mai 2021 wird der Zusatzzoll für bestimmte Waren
mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) auf
0,001 Prozent festgesetzt. Von dieser Maßnahme sind insgesamt vier Waren
betroffen:
   •   Zuckermais (0710 40 00)
   •   Kranwagen/Autokrane (8705 10 00)
   •   Brillenfassungen aus unedlen Metallen (9003 19 30)
   •    Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen o.ä.) für Frauen und Mädchen,
        aus Denim (6204 62 31).
Hintergrund ist der WTO-Streit zwischen der EU und den USA hinsichtlich

          -               .
Details: https://www.gtai.de/de/trade/eu/zoll/zusatzzoelle-auf-waren-mit-
ursprung-in-den-usa-645020
Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2022/682 der Kommission vom 25. Feb-
ruar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/196 des Europäischen
Parlaments und des Rates über zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimm-
ter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L 126
vom 29. April 2022, S. 4.

EU: Antidumping/-subvention - Biodiesel mit Ur-
sprung in den USA
(GTAI) Seit 2009 bestehen sowohl Antidumping- als auch Antisubventions-
maßnahmen auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den USA, aus-
geweitet auf Einfuhren aus Kanada. Die EU-Kommission verlängerte diese
Maßnahmen 2021.
Abschluss einer Neuausführerüberpüfung
Im September 2021 stellte das kanadische Unternehmen Verbio Diesel Ca-
nada Corporation einen Antrag auf Befreiung von den Antidumping- und
Ausgleichsmaßnahmen.

              Außenwirtschaft aktuell 06/2022
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Die Europäische Kommission kam nach Abschluss der Untersuchung zu dem
Schluss, dass das antragstellende Unternehmen in die Liste der Unterneh-
men aufgenommen werden sollte, die von den Antidumping- sowie Aus-
gleichsmaßnahmen (Durchführungsverordnung (EU) 2021/1266 sowie (EU)
2021/1267) befreit sind.
Weitere      Details:    https://www.gtai.de/de/trade/eu/zoll/antidumping-
subvention-biodiesel-mit-ursprung-in-den-usa-691076

EU: Antidumping - Erzeugnisse aus elektrolytisch
verchromtem Stahl
(GTAI) Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 24. Mai 2022
vorläufige Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren von Erzeugnissen aus
elektrolytisch verchromtem Stahl mit Ursprung in China und Brasilien ein.
Die Maßnahmen gelten für sechs Monate.
Betroffene Waren: Bei der betroffenen Ware handelt es sich um flachge-
walzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit Chromoxiden
oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen, auch als Erzeugnisse aus
elektrolytisch verchromtem Stahl bezeichnet, mit Ursprung in China und
Brasilien. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht:
7210 50 00 und 7212 50 20.
Weitere       Details:   https://www.gtai.de/de/trade/eu/zoll/antidumping-
erzeugnisse-aus-elektrolytisch-verchromtem-stahl--719758

Kenia: Verbot Einfuhr gebrauchter Nutzfahrzeuge
(GTAI) Das Kenya Bureau of Standards (KEBS) teilt mit, dass die neue Norm
für Straßenfahrzeuge KS 1515:2019 jetzt umgesetzt wird. Demzufolge dürfen
ab 1. Juli 2022 gebrauchte Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5
Tonnen und mehr sowie gebrauchte Busse nicht mehr in Kenia eingeführt
werden. Ausgenommen sind Kleinbusse mit einer Gesamtlänge von bis zu
sieben Metern, sofern sie nicht älter als acht Jahre ab dem Jahr der Erstzu-
lassung sind.
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen, die nicht älter als drei Jahre sind,
dürfen noch bis zum 30. Juni 2023 eingeführt werden, danach ist deren Ein-
fuhr in gebrauchtem Zustand verboten.
Alle anderen gebrauchten Straßenfahrzeuge, die nicht älter als acht Jahre
sind, können weiterhin in das Land eingeführt werden. Importierte
neue Diesel- und Benzinfahrzeuge müssen die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
Quelle: KEBS Public Notice on Implementation of KS 1515:2019

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
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Kenia: Konformitätsprogramm im Exportland zurzeit
ausgesetzt
(GTAI) Die kenianische Normenbehörde KEBS schließt derzeit neue Verträge
mit Prüfunternehmen ab. Bis diese in Kraft treten, inspiziert KEBS die Waren
bei Ankunft in Kenia.
Die bestehenden Verträge mit Prüfdienstleistern liefen Ende März 2022 aus.
Ausstehende Anträge auf Zertifizierung mussten bis Ende April 2022 bearbei-
tet werden. Bis zum Abschluss der neuen Verträge inspiziert KEBS alle Im-
portwaren bei Ankunft in Kenia. Für diese sogenannte Destination Inspection
fällt eine Gebühr in Höhe von 0,6 Prozent des Zollwerts an, mindestens je-
doch bis auf weiteres 265 US$ und höchstens 2700 US$.
In Kenia unterliegen alle Importwaren, sofern nicht in einer Ausnahmeliste
erfasst, einer Konformitätskontrolle im Exportland. Diese zielt darauf ab, die
Einfuhr von minderwertigen und unsicheren Produkten zu verhindern. Auto-
risierte Prüfgesellschaften prüfen im Rahmen des Pre-Export Verification of
Conformity to Standards (PVoC)-Programms vor dem Versand, ob die Pro-
dukte bestehende Normen und Qualitätsanforderungen erfüllen und bestäti-
gen das mit einem Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity - CoC).
Weitere Informationen:
    •   KEBS Public Notice on expiry of PVoC contracts for general goods
        and incidental arrangements thereof
    •   Destination Inspection Manual    for general goods

Russland: Russland-Sanktionen weltweit
(GTAI) Hier finden Sie einen Überblick, denn einige Länder haben angekün-
digt, neben den verhängten Sanktionen Russland auch den Meistbegünsti-
gungsstatus im Rahmen seiner WTO-Mitgliedschaft nicht mehr zu gewäh-
ren. Damit können sie höhere Zölle für Waren aus Russland festsetzen.
Sie finden hier eine Übersicht sowohl über die Sanktionen als auch Informa-
tionen        über        Zollerhöhungen        ausgewählter         Länder:
https://www.gtai.de/de/trade/russland/zoll/russland-sanktionen-weltweit-
810352

Serbien: Aufhebung Exportstopp für Mehl
(GTAI) Die serbische Regierung hat zum 10. März 2022 ein vorübergehendes
Ausfuhrverbot für Mehl, Mais, Weizen und Öl verhängt (siehe GTAI-Bericht).
Im April folgte eine erste Lockerung mit der Einführung von Ausfuhrquo-
ten. Ab 15. Mai 2022 darf Mehl wieder ausgeführt werden.
Für Weizen und Mais gelten jedoch weiterhin Mengenbeschränkungen. Im
Monat Mai dürfen 220.000 Tonnen Weizen und 150.000 Tonnen Mais aus
Serbien exportiert werden.

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
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Südafrika: Vereinfachung der Einfuhr von Pflanzen-
produkten
(GTAI) Im Exportland ausgestellte Pflanzengesundheitszeugnisse können
elektronisch an die südafrikanische Inspektionsstelle übermittelt werden:
Handelspartner können seit dem 1. April 2022 Pflanzengesundheitszeugnisse
(ePhytos) auf elektronischem Wege an die südafrikanische Inspektionsstelle
(NPPOZA) senden.
Das südafrikanische eCertification-System hat ein Modul entwickelt, das den
Empfang von ePhytos ermöglicht, die über den IPPC-Hub (International
Plant Protection Convention) gesendet werden.
Weitere Informationen unter:
   •   Leitfaden: Getting Started
   •   Notification summary: G/SPS/N/ZAF/77
   •   Zoll und Einfuhr kompakt Südafrika - Einfuhr von Pflanzen und
       Pflanzenerzeugnissen

Südafrika: Einfuhrverbot für Klauentiere und tieri-
sche Produkte daraus
(GTAI) Das Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung und Ernährungs-
sicherheit teilte den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei Rindern in
der     Nordwestprovinz       der    Republik     Südafrika    mit.     Auch
die Provinzen Limpopo und Kwazulu-Natal sind weiterhin von der Seuche
betroffen. Aus diesem Grund bleibt das bestehende Einfuhrverbot für
Klauentiere und tierische Erzeugnisse aus solchen Tieren weiterhin in Kraft.
Zudem dürfen Klauentiere, die vor dem Ausbruch der Krankheit in Kwazulu-
Natal unter Quarantäne standen, nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von
Schweinen und aus diesen Tieren hergestellte Erzeugnisse aus nicht von der
Krankheit betroffenen Gebieten in Südafrika ist derzeit ebenfalls nicht er-
laubt. Entsprechende Einfuhrgenehmigungen werden mit sofortiger Wirkung
aufgehoben.
Weitere Informationen:
   •   Mitteilung über das Einfuhrverbot aufgrund des Ausbruches
   •   Foot and Mouth Disease Situation in North West, Limpopo and
       Kwazulu-Natal Provinces (ZA)

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
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Ukraine: Erleichterte Ausfuhr von Schutzausrüstung
in die Ukraine
(GTAI) Die neue allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 32 des deutschen Bun-
desamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erleichtert die Ausfuhr von
Schutzausrüstung und Hilfslieferungen in die Ukraine und gilt ab sofort be-
fristet bis zum 31. Dezember 2022.
Begünstigt werden Ausfuhren von Gütern mit den Nummern:
   •   0007f bis 0007i
   •   0013 des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste
   •    1A004, 1A005, 6A003b4, 5A002a1, 5A002a2, 5A001h und 5D002c1
        des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821.
Für die Anmeldung der AGG Nr. 32 steht in der ATLAS-
Ausfuhr die Codierung "3LLC/A32: Allgemeine Genehmigung Nr. 32" ab
sofort neu zur Verfügung.
Die AGG gilt nicht für Ausfuhren in die nicht von der Regierung der Ukraine
kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk so-
wie für Ausfuhren auf die Krim und nach Sewastopol.
Quelle: ATLAS-Info 0318/22

Vereinigtes Königreich: Verschiebung der Pflicht zur
Vorlage von Gesundheitszeugnissen
(GTAI) Die britische Regierung kündigte an, die Pflicht zur Vorlage von Ge-
sundheitszeugnissen vorerst nicht umzusetzen. Auch weitere Änderungen
treten nicht in Kraft.: In einer Pressemitteilung kündigte der zuständige Mi-
nister für Brexit Opportunities, Jacob Rees-Mogg, am 28. April 2022 an, die
Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel nicht zu verschärfen. Stattdessen gab
er bekannt, im Herbst 2022 einen neuen Zeitplan vorzulegen.
Seit 1. Januar 2022 müssen britische Importeure die Einfuhr von Lebensmit-
teln vorab anmelden. Ab 1. Juli 2022 war die Einführung weiterer Schritte
geplant.
Folgende Änderungen und Kontrollen treten nun doch nicht in Kraft:
   •   Physische Kontrollen von SPS-Waren an Grenzkontrollstellen (Border
       Control Post, BCP);
   •   Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates)
       und Pflanzengesundheitszeugnissen;
    • Einfuhrverbot für gekühlte Fleischerzeugnisse.
Vorgaben für tierische Erzeugnisse: Zu tierischen Erzeugnissen gehören
unter anderem Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte, Honig und Gelatine (Pro-
ducts of Animal Origin (POAO)). Bei der Einfuhr müssen folgende Vorausset-
zungen erfüllt sein:

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
15
Vorabanmeldung: Seit 1. Januar 2022: Vorabanmeldung der Ware durch
den Importeur über das Onlineportal IPAFFS. Die Anmeldung ist 24 Stunden
vor Ankunft der Ware abzugeben. Eine Verkürzung der Frist ist möglich,
wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt, darf aber vier Stunden vor
Eintreffen der Ware nicht unterschreiten.
Gesundheitszeugnisse: Die für den 1. Juli 2022 geplante Pflicht zur Vorlage
einer Veterinärbescheinigung (Export Health Certificate) wird nicht umge-
setzt.
Einfuhrverbote treten nicht in Kraft: Für bestimmte Erzeugnisse tierischen
Ursprungs war ab 1. Juli 2022 ein Einfuhrverbot in Großbritannien vorgese-
hen. Hierzu zählten beispielsweise gekühltes Hackfleisch (Rind, Schwein,
Lamm, Hammel und Ziege) sowie gekühlte Fleischzubereitungen wie zum
Beispiel Frikadellen oder Burger.
Zusammengesetzte Erzeugnisse sind ebenfalls ausgenommen: Bei zu-
sammengesetzten Erzeugnissen handelt es sich um für den menschlichen
Verzehr bestimmte Lebensmittel, die sowohl verarbeitete Erzeugnisse tieri-
schen Ursprungs als auch pflanzlichen Ursprungs enthalten. Beispiele hierfür
sind Fertigprodukte wie Lasagne oder Tiefkühlpizza.
Für diese Warenkategorie gelten dieselben Voraussetzungen für die Einfuhr:
Vorabanmeldungen über IPAFFS sind seit 1. Januar 2022 verpflichtend. Die
Pflicht zur Vorlage von Gesundheitszeugnissen ab 1. November 2022 tritt
nicht in Kraft.
Keine neuen Anforderungen bei der Einfuhr von Pflanzenprodukten: Die
Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten unterliegt ebenfalls bestimm-
ten Voraussetzungen. Seit Ende der Übergangsphase gelten strengere Ein-
fuhrbestimmungen für bestimmte regulierte Pflanzen und Pflanzenprodukte.
Seit dem Jahreswechsel wurden diese Vorgaben auf weitere geregelte Pflan-
zen und Pflanzenprodukte ausgeweitet, es gilt seit 1. Januar 2022 eine
Pflicht zur Vorabanmeldung.
Die für 1. Juli geplanten Änderungen treten nicht in Kraft:
   •   Für     geregelte  Pflanzen     und      Pflanzenerzeugnisse      ist
       kein Pflanzengesundheitszeugnis für die Einfuhr notwendig;
   •    Einfuhrkontrollen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen mit hoher
        Priorität werden nicht an Grenzkontrollstellen (BCP) verlagert, son-
        dern weiterhin am Bestimmungsort der Ware stattfinden.
Weitere        Informationen:      https://www.gtai.de/de/trade/vereinigtes-
koenigreich/zoll/hoehere-anforderungen-an-lebensmitteleinfuhren-in-
grossbritannien-697646

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
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Ländernotizen

Afrika: Beratungsgutscheine
(DIHK) Mit den Beratungsgutscheinen Afrika bietet das Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika
ein neues Instrument zur Unterstützung von KMU beim Markteintritt in afri-
kanische Märkte an. Unternehmen erhalten durch die Beratungsgutscheine
Afrika Zuwendungen für passgenaue und vertiefte Beratung zu ihren Ge-
schäftsvorhaben    unabhängig von ihrer Branche oder ihrem Zielland. Ein
Beratungsgutschein deckt 75 Prozent der Beratungskosten für bis zu 15 Be-
ratungstage ab. Die Beratung erfolgt durch kompetente deutsche und aus-
ländische        Beratungsunternehmen            und       -organisationen.
Die Vergabe erfolgt durch die BAFA. Interessierte Unternehmen können sich
unverbindlich bei der Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika oder
auf der BAFA-Webseite informieren.

Belgien: fördert ökologischen Wohnbau
(GTAI) Belgien hat die Umsatzsteuer für Sonnenkollektoren, Wärmepumpen
und solarstrombetriebene Warmwasserboiler auf 6 Prozent gesenkt. Die
Maßnahme gilt befristet ab 1. April 2022 und soll am 31. Dezember 2023
auslaufen. Sie ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft:
   •   sie gilt nur für privaten Wohnraum, der weniger als 10 Jahre alt ist,
   •   die montierten Geräte müssen die europäischen Emissionsstandards
       einhalten, und
   •    die Rechnung muss zeigen, dass diese Anforderungen erfüllt sind
        und Bezug auf den Gesetzestext (Dekret vom 27. März 2022, belgi-
        scher Staatsanzeiger 2022031427) nehmen.
Eine weitere Maßnahme mit ähnlicher Zielrichtung wird bis 31. Dezember
2023 verlängert: die Reduzierung der Umsatzsteuer auf 6 Prozent für Abriss
und Wiederaufbau von Wohngebäuden. Neu ist, dass die Regelung nun für
ganz Belgien gilt, und nicht nur, wie bisher, für 32 Kommunen. Diese Rege-
lung findet sich ebenfalls im oben zitierten Dekret.

Brasilien: Förderung Biogas- und Biomethansektors
(GTAI) Am 22. März 2022 verabschiedete die brasilianische Regierung drei
Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Biogas und Biomethan, die
gemeinsam vom Umweltministerium (Ministério de Meio Ambiente - MMA)
und dem Ministerium für Bergbau und Energie (Ministério de Minas e Energia
- MME) unterzeichnet wurden.

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
17
Diese Maßnahmen entsprechen alten Forderungen des Sektors und bringen
neben Steuervergünstigungen und Projektfinanzierungsmöglichkeiten auch
                                              -
Die Maßnahmen bestehen aus einer Reihe rechtlicher Bestimmungen, die
die Erzeugung von Biogas und Biomethan fördern.
Einfach ausgedrückt: Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung für
die Umwandlung von Müll in Energie. Die wichtigsten Quellen für Biogas
und Biomethan sind nach brasilianischem Recht organische Abfälle städti-
schen und ländlichen Ursprungs. Dazu gehören unter anderem Abfälle aus
Deponien, Abfälle aus Kläranlagen, Abfälle aus der Zucker-Energie-Kette und
Abfälle aus der Schweine- und Geflügelzucht.
Die Nutzung von Biogas und Biomethan trägt zur Bekämpfung des Klima-
wandels bei. In der Praxis erweitern die Fördermaßnahmen nicht nur die Pa-
lette der erneuerbaren Energiequellen in Brasilien, sondern bieten auch eine
tragfähige Lösung für die Energiekrise, indem sie den Bedarf an Dieselölim-
porten verringern und gleichzeitig eine nachhaltige Bestimmung für die Ab-
fälle bieten, die in Deponien in ganz Brasilien abgelagert werden.
Details:         https://www.gtai.de/de/trade/brasilien/recht/foerderung-des-
biogas-und-biomethansektors-831526

EU: Neue EU-Mehrwertsteuervorschriften für den
elektronischen Handel: Umsetzung seit 2021
(Europäische Kommission) Am 1. Juli letzten Jahres traten neue Mehrwert-
steuervorschriften für Online-Shopping in Kraft, um für alle Unternehmen
gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Nach seiner Einführung ver-
einfacht der neue Rahmen die Einhaltung der Mehrwertsteuer in Bezug auf
grenzüberschreitende Lieferungen im elektronischen Geschäftsverkehr zwi-
schen Unternehmen und Verbrauchern und sorgt für mehr Transparenz für
EU-Käufer in Bezug auf Preisgestaltung und Verbraucherwahl. Sie trägt auch
zu einem gerechteren und einfacheren Steuersystem in der EU und zur Mo-
dernisierung der Mehrwertsteuer im Einklang mit den Gegebenheiten des E-
Commerce-Marktes bei.

Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe auf Waren und Dienstleistungen innerhalb
der EU sowie auf Einfuhren von minderwertigen Waren in die EU zu deklarie-
ren und zu übermitteln. Nach einer Ex-post-Bewertung der ersten sechs
Monate der Anwendung des E-Commerce-Pakets ergeben sich Zahlen, die
auf eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Vorschriften hindeuten. Details
finden Sie hier.

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
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Gabun: Bau neuer Sonderwirtschaftszone
(GTAI) Die gabunische Regierung kündigte am 28. April 2022 den Bau der
neuen Sonderwirtschaftszone (SEZ) Mpassa-Lebombi in der südöstlichen
Provinz Haut-Ogooué an. Mit der neuen SEZ sollen vor allem Investitionen in
den land- und forstwirtschaftlichen Sektoren angezogen werden. Wie auch
die beiden bestehenden SEZ wird auch die sich derzeit im Bau befindliche
SEZ ein Joint Venture zwischen der gabunischen Regierung und dem singa-
purischen Rohstoffhandelsunternehmen Olam International.
Die erste SEZ - Nkoko - aus dem Jahr 2011 gilt als Vorbild für den Bau der
neuen SEZ. Denn Nkok beschäftigt heute 4.000 Mitarbeiter, von denen 80
Prozent Gabuner sind. Die SEZ macht zudem fast 40 Prozent der Exporte
Gabuns aus.
Unternehmen, die sich in SEZ Gabuns ansiedeln, genießen Steuerbefreiun-
gen, eine gute Infrastruktur sowie Zugang zu den Ressourcen des Landes. Im
Gegenzug sind die dort angesiedelten Unternehmen dazu verpflichtet, min-
destens dreiviertel ihrer Produktion zu exportieren. Diese exportorientierten
SEZ dienen der lokalen Verarbeitung von Rohstoffen und verbessern somit
den eigenen Industriesektor.
Weitere Informationen:
   •   Pressemitteilung vom 28. April 2022
   •   Gabon Special Economic Zone (GSEZ)

Niederlande: Neuer Mindestlohn ab Juli 2022
(GTAI) Das niederländische Recht sieht eine Anpassung des Mindestlohns in
Abständen von jeweils sechs Monaten vor. Zum 1. Juli steht daher die nächs-
te Anpassung an.
In den Niederlanden wird der Mindestlohn als Monatslohn ausgewiesen.
Stunden- oder Wochenlöhne, die ebenfalls oft angegeben werden, sind nur
indikativ. Der neue gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmenden ab 21
Jahren beträgt 1.726,20 Euro pro Monat.
Für den Zeitraum von Januar bis Ende Juni 2022 liegt er bei 1.725,00 Euro.
Damit ist der Anstieg dieses Mal sehr gering.
Für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 20. Lebens-
jahres gibt es gesonderte Mindestlöhne. Sie sind geringer und steigen mit
fortschreitendem Lebensalter an.
Zum Thema:
   •   Informationsseite der niederländischen Regierung zum Mindestlohn

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
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Russland: Konsequenzen der Nichtvorlage von Jah-
resabschlüssen
(GTAI) Mit dem Schreiben der Föderalen Russischen Steuerbehörde vom 29.
April 2022 "Zu den Besonderheiten der Verwaltung der CFC-Vorschriften für
die Berichtszeiträume 2021 - 2022
der Haftung bei Nichtvorlage von Jahresabschlüssen bekannt gegeben.
In Russland ansässige, ausländisch kontrollierte Unternehmen sind jährlich
zur Vorlage einer Jahresabschlusserklärung über die Gewinn-und-Verlust-
Rechnung am Ende eines Geschäftsjahres verpflichtet. Aufgrund der beste-
henden russischen Gegensanktionen können einige Unternehmen entspre-
chende Unterlagen nicht an die Steuerbehörde übermitteln. Zum Beispiel
wurde seit dem 14. April 2022 der Empfang von E-Mails von ausländi-
schen Domains, die aus der EU und den USA stammen, von der Steuerbe-
hörde blockiert.
In diesem Zusammenhang müssen die Jahresabschlüsse für die Haushalts-
jahre 2020 und 2021 nicht vorgelegt werden. Das steuerpflichtige Unter-
nehmen ist jedoch verpflichtet, der Steuerbehörde eine entsprechende Er-
klärung über Hinderungsgründe vorzulegen. Entfällt der Hinderungsgrund,
so müssen die Unterlagen nachgereicht werden. Eine Haftung für eine ver-
spätete Vorlage entsteht dabei nicht.
Ist die Vorlage des Jahresbeschlusses dauerhaft nicht möglich, so kann das
Unternehmen andere Belege über die Höhe des Gewinns bzw. Verlustes
vorlegen, die von der Steuerbehörde im Einzelfall überprüft werden.

Türkei: Aktualisierung von Zoll und Einfuhr kompakt
(GTAI) Die Seite Zoll und Einfuhr kompakt Türkei gibt Exporteuren einen
Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende
Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Details: https://www.gtai.de/de/trade/tuerkei/zoll/zoll-und-einfuhr-
kompakt-tuerkei-835416

Ukraine: Wann liegt ein Fall von höherer Gewalt vor?
(GTAI) Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über geltende Rege-
lungen im ukrainischen Recht. Natürlich muss immer der Einzelfall betrach-
tet werden. Grundsätzlich gehen Vertragsklauseln den Gesetzesvorschriften
vor und sind daher im Falle von Lieferausfällen oder Verzögerungen bei Zah-
lungen anzuwenden. Kommt eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen aus
dem Vertrag nicht oder nur ungenügend nach, so trägt sie die Haftung hier-
für. Unter Umständen kann die Vertragspartei zur Zahlung von Schadenser-
satz verpflichtet werden.

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
20
Eine Vertragspartei haftet nicht, wenn sie beweisen kann, dass die Nicht- be-
ziehungsweise die Schlechterfüllung des Vertrages aufgrund von höherer
                                                                            :
https://www.gtai.de/de/trade/ukraine/recht/ukraine-wann-liegt-ein-fall-
von-hoeherer-gewalt-vor--827356

Vereinigtes Königreich: Anerkennung von Berufs-
qualifikationen neu geregelt
(GTAI) Am 28. April 2022 hat de                   Professional Qualifications
Act 2022                                            iche Teile des Gesetzes
sind damit direkt in Kraft getreten, andere folgen in einigen Monaten. Das

einheitliches Anerkennungssystem für alle Antragstellenden aus allen Län-
dern. Mit insgesamt nur 22 Artikeln ist das Gesetz sehr schlank gehalten. Die
wesentlichen Regelungen werden sich aus Satzungen/Rechtsverordnungen
ergeben.
Details:
   •   https://www.gtai.de/de/trade/vereinigtes-
       koenigreich/recht/anerkennung-von-berufsqualifikationen-in-uk-
       neu-geregelt-842362
   •   Professional Qualifications Act 2022

Vereinigtes Königreich: Deutsch-britischer Handel
pendelt sich auf niedrigem Niveau ein
(AHK) Brexit-Sonderauswertung Going International 2022
Der Brexit macht den deutschen Unternehmen auch ein Jahr nach dem
Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus dem europäischen Binnenmarkt
stark zu schaffen. Das zeigt eine Sonderauswertung des Deutschen Indust-
rie- und Handelskammertages (DIHK) im Rahmen der bundesweiten IHK-
Umfrage "Going International 2022". Mehr als zwei Drittel der Betriebe mit
UK-Geschäft beklagen der Erhebung zufolge Zollbürokratie, mehr als die
Hälfte direkt auf den Brexit zurückgehende Logistikprobleme und knapp die
Hälfte die Zunahme tarifärer Handelshemmnisse. Weitere Ergebnisse der
Sonderauswertung finden Sie hier: https://www.dihk.de/de/themen-und-
positionen/internationales/brexit-sonderauswertung-trennungsschmerz-
haelt-an-71282

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
21
Veröffentlichungen

Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft
GTAI gibt Ihnen einen Überblick über Zoll- und Rechtsfragen rund um die
Warenaus- und einfuhr. Nach einer allgemeinen Einleitung werden folgende
Sachverhalte näher erläutert:
    - Zölle und nichttarifäre Hemmnisse,
    - Exportkontrolle und Compliance,
    - Freihandelsabkommen und WTO
Erfahren Sie mehr über Themen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts:
https://www.gtai.de/de/trade/zoll/zoll-und-rechtsfragen-im-
exportgeschaeft-271912

Diagonale Ursprungskumulierung - Neue Matrix
(GTAI) Die Europäische Kommission hat die neue Matrix zur Pan-Europa-
Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht. Auf Grundlage dieser Neuerungen
haben sich Änderungen in der diagonalen Ursprungskumulierung und somit
in den folgenden Tabellen ergeben:
    •   Tabelle 1: Vereinfachte Übersicht über die Kumulierungsmöglichkei-
        ten zum 1. April 2022
     • Tabelle 2: Beginn der Anwendung der diagonalen Kumulierung
In der neuen Tabelle 1
hendes Freihandelsabkommen mit Ursprungregeln, die eine Kumulierung
nach den Übergangsregeln für den Ursprung in der Pan-Euro-Med-
Zone vorsehen. Die diagonale Kumulierung ist demnach nur dann mit einem
dritten Partner möglich, wenn alle Felder der Tabelle zwischen den drei
Partnern ein "X" vorweisen.
Die Tabelle 2 zeigt den Beginn der Anwendung der Übergangsregeln über
den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung in der Pan-Euro-Med-
Zone. Die diagonale Kumulierung ist nur zulässig, wenn die Partei der End-
fertigung und die Partei der Endbestimmung mit allen am Erwerb der Ur-
sprungseigenschaft beteiligten Parteien, das heißt mit den Parteien, in denen
die verwendeten Vormaterialien ihren Ursprung haben, Freihandelsabkom-
men mit denselben Ursprungsregeln geschlossen haben. Vormaterialien mit
Ursprung in einer Partei, die kein Abkommen mit der Partei der Endfertigung
und der Partei der Endbestimmung geschlossen hat, sind als Vormaterialien
ohne Ursprungseigenschaft zu behandeln.
Die Mitteilung über die neue Matrix (ABl. C 202) ersetzt die letzte Mitteilung
vom 21. Januar 2022 (ABl. C 31).

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
22
Fact-Sheet: Mitarbeiterentsendung in der EU
(GTAI) Mitarbeiterentsendung innerhalb der EU nimmt jedes Jahr zu. Die
Löhne und Sozialstandards entwickeln sich aber unterschiedlich. Deswegen
musste die 20-Jahre alte Entsenderichtlinie reformiert werden. Ziel der Re-
form war es, dass die entsandten Mitarbeiter den gleichen Lohn erhalten wie
die einhe

Nach wie vor sind aber die Meldeportale für eine Entsendemeldung unter-
schiedlich. Auch die A1-Bescheinigung muss weiterhin mitgeführt werden.

Das aktualisierte Factsheet informiert über die eingetretenen Änderungen.
Zudem findet man auch die notwendigen Handreichungen, die bei jeder
Entsendung               beachtet             werden             müssen.:
https://www.gtai.de/de/trade/eu/wirtschaftsumfeld/mitarbeiterentsendung-
in-der-eu-834710

               Außenwirtschaft aktuell 06/2022
Impressum
Herausgeber:
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Fachbereich Außenwirtschaft
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig

Die Informationen werden mit größter Sorgfalt in einer
Gemeinschaftsproduktion mit anderen IHKs zusammengetragen,
recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann
jedoch nicht übernommen werden. Weitere Informationen zu den
einzelnen Meldungen können bei der IHK angefordert werden.
Tagesaktuelle Veranstaltungsinformationen finden Sie unter:
www.braunschweig.ihk.de/system/vstsuche

Ansprechpartnerin der Industrie- und Handelskammer Braunschweig:
Carolin Illmer       Tel.: 0531 4715-271
                     E-Mail: carolin.illmer@braunschweig.ihk.de
Doreen Weisheit      Tel.: 0531 4715-256
                     E-Mail: doreen.weisheit@braunschweig.ihk.de

Layout: ©2020 Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Grafik Titelblatt: Prasit Rodphan/123rf.com
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