Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012

Die Seite wird erstellt Gerd Huber
 
WEITER LESEN
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Spektrum Umwelt 10 2012

    Balanced Approach
    Aufgaben und Lösungsoptionen für das Fluglärm-Management
    am Beispiel des Flughafens Frankfurt
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Balanced Approach   2

Inhaltsverzeichnis

Wachstumschancen nutzen. Fluglärm reduzieren ......................................................... 3

1. Grundlagen und Methodik: Der Balanced Approach der

     International Civil Aviation Organization (ICAO) .................................................. 6

1.1 Zur Geschichte der ICAO ............................................................................................ 6

1.2 Zur Entwicklung des Balanced Approach .................................................................... 7

1.3 Das Konzept des Balanced Approach .......................................................................... 8
1.4 Die vier Hauptelemente des Balanced Approach zur Lösung der

     Fluglärmproblematik .................................................................................................. 9
1.5 Der Balanced Approach aus Sicht der Flughäfen ....................................................... 14

2. Europäische und nationale Gesetzgebung: Der rechtliche Rahmen

     zur Fluglärmreduzierung an deutschen Flughäfen .............................................. 18

2.1 Die Richtlinie 2002/30/EG der Europäischen Union .................................................. 18
2.2 Relevante deutsche Gesetzgebung: Luftverkehrsgesetz und Fluglärmschutzgesetz .. 19

3. Fluglärm-Management am Flughafen Frankfurt .................................................... 23
3.1 Balanced Approach und das Fluglärm-Management der Fraport AG ........................ 23

3.2 Balanced Approach Hauptelement 1 am Flughafen Frankfurt ................................... 24
3.3 Balanced Approach Hauptelement 2 am Flughafen Frankfurt ................................... 27

3.4 Balanced Approach Hauptelement 3 am Flughafen Frankfurt ................................... 33
3.5 Balanced Approach Hauptelement 4 am Flughafen Frankfurt ................................... 45

3.6 Lärmschutzmaßnahmen des Balanced Approach außerhalb der
     vier Hauptelemente .................................................................................................. 46

4. Neue Ansatzpunkte und Perspektiven ................................................................... 52
4.1 Ansätze zu zukünftigen Lärmreduzierungsmaßnahmen im Rahmen des

     Balanced Approach ................................................................................................... 52

4.2 Lärmreduzierung durch intermodale Verkehrsvernetzung ........................................ 55

4.3 Chancen und Probleme des Fluglärm-Exports .......................................................... 56
4.4 Längerfristige Perspektiven für das Fluglärm-Management an

     den europäischen Flughäfen ..................................................................................... 57
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Balanced Approach   3

Wachstumschancen nutzen. Fluglärm
reduzieren

Wirtschaft, Entwicklung und interkultureller Austausch in der Welt des 21. Jahrhunderts
sind ohne den Luftverkehr nicht denkbar. Durch ihn ist die globale Mobilität von
Menschen und Gütern, die für uns heute selbstverständlich ist, erst möglich geworden.
Die herausragende Bedeutung des internationalen Luftverkehrs wird auf den ersten Blick
an den Flughäfen sichtbar. Das zeigt sich insbesondere an den großen Hub-Airports.
Diese Großflughäfen sind die Drehkreuze und Zentren im internationalen Luftverkehr. Sie
vernetzen nationale, kontinentale und interkontinentale Flugverbindungen und stellen
Schnittstellen zwischen den Verkehrssystemen Luftfahrt, Schiene und Straße her.

Einige dieser Hub-Airports – so auch der Flughafen Frankfurt – entwickeln sich
gegenwärtig zu Mega-Hubs. Dabei entstehen neuartige Global Cities, die von der
umgebenden Region und der betreffenden Nation als „Tor zur Welt“ und zugleich als
Wirtschaftsstandort genutzt werden. Von hier aus ist praktisch jeder wichtige Ort der Erde
innerhalb weniger Stunden erreichbar. Das ist für Geschäftsreisende wie auch für eine
wachsende Zahl von Privatleuten, die aus familiären oder touristischen Gründen
international unterwegs sind, von erstrangiger Bedeutung. Die großen Hub-Airports
fungieren zusätzlich auch als Luftfrachtdrehscheiben und als Knotenpunkte der weltweiten
Logistikströme, der sogenannten supply chains. Im Zeitalter der globalen Arbeitsteilung,
der Internationalisierung der Arbeitsmärkte und des immer engeren ökonomischen und
kulturellen Zusammenwachsens unseres Planeten stellen solche Flughäfen einen
essentiellen Standortvorteil dar.

Der Flughafen Frankfurt trägt mit seiner anerkannt effizienten Infrastruktur entscheidend
zur Dynamik der exportorientierten deutschen Volkswirtschaft bei, stärkt die
Wettbewerbsposition der in der Region Rhein-Main ansässigen Unternehmen und sorgt
für Arbeitsplätze am Flughafen selbst und weit darüber hinaus. Mit derzeit zirka 75.000
Beschäftigten ist er die größte nationale Arbeitsstätte. Auf jeden Arbeitsplatz am Flughafen
kommen darüber hinaus zwei weitere Arbeitsplätze in der Region. Für das Umland sind
das klare wirtschaftliche Pluspunkte. Und für die Anwohner bedeutet das gute und
sichere Jobs.

Alle diese unbestreitbaren Vorteile haben allerdings ihren Preis: Das hohe und weiterhin
wachsende Luftverkehrsaufkommen ist mit ökologischen Belastungen verbunden, die
sich betriebsbedingt an den Flughäfen konzentrieren. Das gilt an erster Stelle für den
Fluglärm, der während der An- und Abflüge von Flugzeugen in die Nachbarschaft von
Flughäfen emittiert wird und den die dort lebenden Anwohner als Beeinträchtigung ihrer
Lebensqualität und Gesundheit ansehen.
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Balanced Approach   4

Es gibt also einen Grundkonflikt
-   zwischen dem hohen und nach wie vor zunehmenden ökonomischen Nutzen von
    großen Hub-Airports und
-   den durch das wachsende Verkehrsaufkommen verursachten ökologischen
    Belastungen insbesondere durch den Fluglärm.

Dieser Konflikt ist nicht neu: Er hat in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten
vielerorts zu einer kritischen Stimmung und zum Teil massiven Protesten gegen einzelne
Flughäfen und deren Ausbauplanungen geführt. Eine Folge davon war und ist, dass
wichtige Flughäfen seit vielen Jahren mit Kapazitätsengpässen zu kämpfen haben, und
dadurch das Wachstum des Luftverkehrs direkt beeinträchtigt wird. Das Beispiel von
London Heathrow – dem aktuell verkehrsreichsten Flughafen Europas – zeigt, wie
aufgrund hoher Fluglärmbelastung auch die Wettbewerbsposition eines bedeutenden
Hub-Airports beeinträchtigt werden kann: Die Passagierzahlen in Heathrow stagnieren,
weil sich der Bau einer weiteren Bahn aufgrund der Umweltauswirkungen politisch
zurzeit nicht durchsetzen lässt. Das Thema Fluglärm ist also für Flughäfen von
erstrangiger Relevanz. Abgesehen davon, führt in einer demokratischen Gesellschaft an
einer nachhaltigen Lösung des Fluglärmproblems kein Weg vorbei: Wenn die Flughäfen
wie auch die Luftverkehrsindustrie als Ganze es nicht schaffen, den Fluglärm in den Griff
zu bekommen, ist auf Dauer ihre „licence to grow“ gefährdet – mit allen hieraus
erwachsenden Konsequenzen für Mobilität und Wirtschaft.

Vor diesem Hintergrund befasst sich die für die weltweite Zivilluftfahrt zuständige
Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die International Civil Aviation
Organization (ICAO), seit Jahren mit einem effektiven Lösungsansatz zur
Fluglärmproblematik. Mit dem Balanced Approach hat die ICAO einen Prozess
entwickelt, mit dem der Zielkonflikt zwischen Flugbetrieb und Fluglärm langfristig und
nachhaltig entschärft werden kann und die weitere Kapazitätsentwicklung der Flughäfen
sichergestellt werden soll. Die Maßnahmen des Balanced Approach zielen auf
Regelungen, die einen vernünftigen Ausgleich zwischen der weiteren Entwicklung des
Luftverkehrs einerseits sowie dem notwendigen Schutz der Bewohner vor Fluglärm im
Umfeld von Flughäfen andererseits ermöglichen.

In der vorliegenden Broschüre möchten wir zeigen,
-    wie der Balanced Approach entstanden ist und weiterentwickelt wurde,
-    welche technischen und operativen Maßnahmen er umfasst,
-    welche rechtlichen Konsequenzen mit ihm verbunden sind und
-    wie er durch das Fluglärm-Management am Flughafen Frankfurt aufgegriffen wurde
     und wird.
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Balanced Approach   5

Der Balanced Approach wird in Zukunft stärker als schon bisher in die Rechtsvorschriften
der EU zum Fluglärmschutz einfließen. Es ist davon auszugehen, dass er sowohl die
Gesetzgebung wie auch den öffentlichen Diskurs zu diesem brisanten Thema in
Deutschland in wachsendem Maß beeinflussen wird. Auch unter diesem Aspekt erscheint
es uns sinnvoll, sich genauer mit ihm zu befassen.

Frankfurt am Main, im Oktober 2012
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Balanced Approach   6

1. Grundlagen und Methodik: Der Balanced
Approach der International Civil Aviation
Organization (ICAO)

Der Balanced Approach für das Fluglärm-Management wurde von der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation ICAO entwickelt. Diese Sonderorganisation der Vereinten Nationen
legt verbindliche Standards zu Sicherheit, Betrieb und Umweltschutz der weltweiten Luftfahrt
fest. Der Balanced Approach beschreibt einen Prozess mit vier Hauptelementen, die von den
Stakeholdern der Luftverkehrswirtschaft mit dem Ziel der Reduzierung von Fluglärm im Umfeld
von Flughäfen umgesetzt werden sollen.

1.1 Zur Geschichte der ICAO

Am 7. Dezember 1944 – also noch während des Zweiten Weltkriegs – wurde in Chicago
von 52 Staaten das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt unterzeichnet. Damit
wurde das internationale Luftverkehrsrecht auf eine neue völkerrechtliche Grundlage
gestellt. Gleichzeitig wurde das Gründungsdokument der UN-Sonderorganisation
International Civil Aviation Organization (ICAO) von zunächst 26 Staaten ratifiziert. Bis
heute sind insgesamt 190 Staaten der Chicago Convention und der ICAO beigetreten.

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die von der ICAO vorgegeben Normen und
Verfahren für die Zivilluftfahrt auf ihrem Hoheitsgebiet umzusetzen. Dabei sind
abweichende Regelungen möglich, die allerdings der ICAO mitgeteilt werden müssen.
Die technischen Details des Flugbetriebs wie zum Beispiel Luftfahrtregeln, Funkverkehr
oder Flugzeugsicherheit werden nicht im Abkommen selbst, sondern in 18 Anhängen
(Annexes) geregelt, die integrale Bestandteile des Abkommens sind. So befasst sich der
Annex 16 Volume I Aircraft Noise mit der Zertifizierung der Lärmemission einzelner
Flugzeugtypen sowie weiteren Maßnahmen zum Fluglärm-Management.

Mit dem 2001 vorgestellten Balanced Approach ist es der ICAO gelungen, ungeachtet
einiger hier nicht aufgegriffener Themenkomplexe (wie zum Beispiel Fluglärmmessung
oder Intermodalität) ein konsistentes und praktikables Regelwerk für das Fluglärm-
Management zu schaffen, das einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die Effizienz und
Umweltverträglichkeit des weltweiten Luftverkehrs über nationale Grenzen und
Kontinente hinweg zu gewährleisten.
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Balanced Approach   7

1.2 Zur Entwicklung des Balanced Approach

Federführend bei der Entwicklung des Balanced Approach im Rahmen der ICAO war das
Committee on Aviation Environmental Protection (CAEP). In diesem 1983 gegründeten
Komitee werden ein Großteil der Empfehlungen und Vorgaben zu den
Umweltschutzaktivitäten der internationalen Luftverkehrswirtschaft vorbereitet, diskutiert
und ausformuliert und im Anschluss daran der ICAO zur Verabschiedung vorgeschlagen.
Im CAEP sind 23 Staaten – darunter auch Deutschland – als Mitglieder vertreten. Darüber
hinaus nehmen weitere Staaten sowie die wichtigsten internationale Verbände der
Luftverkehrsindustrie einen Beobachterstatus ein. Zu letzteren zählen etwa der Flughafen-
Verband Airports Council International (ACI), der Airline-Verband International Air Transport
Association (IATA), die internationale Flugsicherungsorganisation Civil Air Navigation
Services Organisation (CANSO), die europäische Flugsicherungsbehörde EUROCONTROL
und die einflussreiche US-amerikanische Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration
(FAA).

Ein wesentliches Motiv zur Entwicklung und Einführung des Balanced Approach war die
Einsicht der im CAEP vertretenen Experten, dass die schrittweise Verschärfung der
Lärmstandards für die Zertifizierung von Flugzeugen durch die ICAO (von Chapter 2 zu
Chapter 3 und Chapter 4) allein nicht ausreicht, um das Lärmproblem der Flughäfen
weltweit zu lösen. Gleichzeitig wuchsen auch die Bedenken, dass die Anwendung
unkoordinierter Lärmschutzmaßnahmen an einzelnen Flughäfen zu fortlaufenden
Streitigkeiten zwischen den Stakeholdern der Luftverkehrsindustrie (insbesondere
Flughafen-Betreiber und Luftverkehrsgesellschaften) sowie den am Luftverkehr
beteiligten Ländern führen würde.

Auf Basis der Vorarbeiten des CAEP wurde der Balanced Approach mit der Resolution
A33-7 von der Vollversammlung der ICAO im Jahr 2001 als international verbindliche
Politik zum Fluglärm-Management verabschiedet. In den Jahren 2004 und 2007 wurden
in weiteren ICAO-Versammlungen der methodische Ansatz und seine Grundsätze
nochmals bekräftigt (Resolution A35-5 und A36-22). Die Mitgliedstaaten wurden darauf
hingewiesen, dass sie sich vertraglich dazu verpflichtet haben, die von der ICAO
verabschiedeten Vorgaben und Prozesse bei der Entwicklung ihrer Problemlösungen und
gesetzlichen Regelungen im Bereich Fluglärm-Management umzusetzen. Da der
Balanced Approach in Annex 16, Vol. 1, Part 5 beschrieben wird, ist er für die
Unterzeichnerstaaten bindend.
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Balanced Approach   8

1.3 Das Konzept des Balanced Approach

Das Gesamtkonzept des „Balanced Approach“ wird im Document 9829 (AN/451) der
ICAO dargestellt. Das Dokument trägt den Titel Guidance on the Balanced Approach to
Aircraft Noise Management (Leitlinien zum Balanced Approach für das Fluglärm-
Management). Es beschreibt einen systematischen und transparenten Prozess, der dem
Fluglärm-Management an den Flughäfen der ICAO-Unterzeichnerstaaten ein Bündel
wirkungsvoller Maßnahmen (die sogenannten Hauptelemente des Balanced Approach)
an die Hand gibt, das an den Flughäfen gemäß den dort vorzufindenden spezifischen
Bedingungen zur Lärmreduzierung und Lärmvermeidung umgesetzt werden soll.

Die operative Umsetzung der im Document 9829 dargestellten Maßnahmen
beziehungsweise Hauptelemente des Balanced Approach werden in speziellen, dafür
vorgesehenen Dokumenten der ICAO dargestellt. Sie sind im Annex 16: Environmental
Protection Volume I Aircraft Noise enthalten. Diese Dokumente – und mit ihnen der
Balanced Approach – sind damit für die Luftverkehrsindustrie der ICAO-Mitgliedstaaten
ebenso verbindlich wie zum Beispiel die Regelungen in Annex 6: Operation of Aircraft oder
Annex 14: Aerodromes, die insgesamt eine international einheitliche Handhabung und
Organisation der wichtigsten operativen Aspekte des internationalen Luftverkehrs
ermöglichen. Seit November 2011 findet das Document 9829 AN/451 auch im
überarbeiteten Vorwort von Annex 16 Erwähnung. Das ist von Bedeutung, weil dadurch
der rechtliche Status dieses Dokuments gegenüber den Mitgliedstaaten der ICAO weiter
an Gewicht gewinnt.

                                                             Abbildung 1: ICAO, Doc 9829
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Balanced Approach   9

Der Balanced Approach ist ausdrücklich als airport-by-airport approach konzipiert.
Damit wird sichergestellt, dass an dem betreffenden Flughafen alle nötigen und
geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Fluglärm entsprechend den
Prämissen der Flugsicherheit (safety first) sowie der individuellen Situation vor Ort
wirkungsvoll kombiniert und umgesetzt werden können. Gleichzeitig verfolgt dieses
Konzept aber auch das Ziel, den Flugbetrieb einschließlich des Nachtflugbetriebs nach
Möglichkeit nicht einzuschränken, Kapazitätsengpässe an Flughäfen zu vermeiden und
ihre weitere Kapazitätsentwicklung zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund umfasst der durch die Zulassungsbehörde des jeweiligen
Flughafens umzusetzende Prozess des Balanced Approach sechs Schritte:

    1.   Einschätzung und Beurteilung der gegenwärtigen und zukünftigen
         Lärmsituation am Flughafen und Abgleichung dieser Ergebnisse mit den
         angestrebten Lärmschutzzielen
    2.   Ermittlung der vermutlichen Nutzeffekte und Kosten der einzelnen
         Lärmschutzmaßnahmen
    3.   Auswahl von Maßnahmen mit dem Ziel, wirksame Lärmminderungs- und
         Lärmvermeidungseffekte zu den günstigsten Kosten umzusetzen
    4.   Transparente Bereitstellung der Untersuchungsergebnisse
    5.   Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmungsprozesse mit den
         Stakeholdern des Flughafens während aller Phasen von der ersten Einschätzung
         bis zur Implementierung von Maßnahmen
    6.   Berücksichtigung von strittigen Einschätzungen

Der Balanced Approach zieht also sowohl ökologische Notwendigkeiten (Fluglärm-
reduzierung und -vermeidung) als auch die damit verbundenen Kosten sowie die
einhergehenden Interessen und Interessenskonflikte der Stakeholder (Flughafen-Betreiber
und Luftverkehrsgesellschaften sowie Flugsicherung, Aufsichtsbehörden, Gemeinden in
der Nachbarschaft und Flughafen-Anrainer) in Betracht und wägt sie gegeneinander ab.
Erst auf Grundlage dieser Abwägung sollten dann die geeigneten Maßnahmen
umgesetzt werden.

1.4 Die vier Hauptelemente des Balanced Approach zur
Lösung der Fluglärmproblematik

Kernstück des Balanced Approach für ein wirkungsvolles Fluglärm-Management sind vier
Maßnahmenbündel, die als principal elements beziehungsweise Hauptelemente
bezeichnet werden:
Balanced Approach Spektrum Umwelt 10 2012
Balanced Approach   10

     1.   Lärmreduzierung an der Quelle
     2.   Optimale Flächennutzung
     3.   Flugbetriebliche Verfahren zur Lärmreduzierung
     4.   Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die ersten drei Hauptelemente unter
methodischen Gesichtspunkten einen höheren Status einnehmen als das vierte
Hauptelement „Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen“. Die aus den ersten drei
Hauptelementen abgeleiteten Maßnahmen haben Priorität, wohingegen
Betriebsbeschränkungen (also zum Beispiel Flugverbote für bestimmte Flugzeugtypen
oder auch Nachtflugverbote) als ultima ratio gesehen werden. Ihre Anwendung soll nur
erfolgen, wenn alle anderen Maßnahmen beziehungsweise deren Kombination nicht
greifen. Das Document 9829 (Chapter 7.1.3) führt hierzu aus: „In Anbetracht der
spezifischen Lärmsituation eines Flughafens können Betriebsbeschränkungen Teil der
Maßnahmen sein, die zur Linderung des Lärmproblems beitragen. Die ICAO bestärkt die
Staaten jedoch darin, Betriebsbeschränkungen nicht an erster Stelle zu erlassen, sondern
sie nur nach Abwägung der Lösungen in Betracht zu ziehen, die aus den drei anderen
Hauptelementen des Balanced Approach erwachsen.“ („According to the identified noise
problem at an airport, operating restrictions may be part of the set of measures to be
implementated to alleviate the noise problem. However, ICAO encourages States not to
apply operation restrictions as a first resort, but only after consideration of the benefits to
be gaines from the other three pricipal elements of the Balanced Approach“.)

1.4.1 Hauptelement 1 > Lärmreduzierung an der Quelle

Ein Großteil der Anstrengungen der ICAO, das Fluglärmproblem in den Griff zu
bekommen, zielt auf die Reduzierung des Fluglärms an der Quelle – also direkt am
Flugzeug. Hierzu werden seitens der ICAO Lärmzertifizierungen in Form von
Musterzulassungen durchgeführt, bei denen die im zivilen Luftverkehr eingesetzten
Flugzeugtypen bestimmte Lärmstandards erfüllen müssen. Eine Zertifizierung erfolgt
unter der Voraussetzung, dass das Flugzeug an drei definierten Messpunkten – beim
Startüberflug, beim Abflug seitlich der Startbahn und im Anflug – die vorgegebenen
Lärmgrenzwerte einhält. Praktisch alle heute eingesetzten Luftfahrzeuge der weltweiten
Zivilluftfahrt sind nach insgesamt 11 Chapters – Lärmstandards – zertifiziert, die im ICAO-
Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, Annex 16, Vol. I, Part 2 dokumentiert
sind. Relevant für größere Flughäfen und die Hub-Airports sind momentan vor allem die
Flugzeuge, die nach Chapter 3 und Chapter 4 zertifiziert sind. Hierbei handelt es sich um
Strahlflugzeuge beziehungsweise Jets und große Propellerflugzeuge, mit denen
gegenwärtig der internationale Luftverkehr abgewickelt wird.

Während der letzten vier Jahrzehnte wurden die Lärm-Standards der ICAO zunehmend
verschärft: Neue Flugzeuge sind heute auch deshalb wesentlich leiser als ihre Vorgänger.
Balanced Approach   11

Die erste Generation der Passagier-Jet-Flugzeuge wie Boeing 707, Douglas DC-8 oder
Caravelle fiel noch nicht unter Annex 16. Diese Flugzeugtypen waren extrem laut und ein
wesentlicher Grund dafür, dass die Lärmzertifizierung überhaupt eingeführt wurde. Die
ersten verbindlichen Richtwerte wurden 1971 in Chapter 2 festgelegt und definierten die
Lärmstandards für Flugzeuge wie Boeing 727 und Douglas DC-9, die vor 1977 in Betrieb
gingen. 1990 wurde vereinbart, Chapter 2-Flugzeuge bis 2002 in den wichtigsten
westlichen Industrieländern außer Dienst zu stellen. Von Ausnahmen abgesehen, ist ihr
Einsatz seit dem 1. April 2002 unter anderem an den Flughäfen der Europäischen Union
untersagt. Mit Chapter 3 wurden ab 1979 die Anforderungen erhöht: Flugzeuge wie die
neueren Modellreihen der Boeing 737 oder Airbus A319 sind deutlich leiser als ihre
Vorgänger mit Chapter-2-Klassifizierung. 2001 wurde vom CAEP das neue Chapter 4
vorgestellt, das die Standards ein weiteres Mal verschärft und seit Januar 2006 gültig ist:
Alle neu zugelassenen Prototypen wie zum Beispiel der Airbus A380 müssen von diesem
Zeitpunkt an die Anforderungen nach Chapter 4 erfüllen. Viele neuere Flugzeugmuster
erfüllen übrigens, selbst wenn sie noch nach Chapter 3 zugelassen sind, bereits die
Anforderungen von Chapter 4.

Mittlerweile verkehren am Flughafen Frankfurt fast ausnahmslos Flugzeuge, die
mindestens über eine Lärmzulassung gemäß Chapter 3 verfügen. In den letzten 40 Jahren
sind die Flugzeuge so im Durchschnitt um 20 dB(A) leiser geworden. Da eine Minderung
um 10 dB(A) einer Halbierung des empfundenen Lärms entspricht, bedeutet dies eine
Minderung des Lärmeidrucks des einzelnen Flugereignisses um zirka 75 Prozent. Neben
leiseren Triebwerken sorgen auch aerodynamische Verbesserungen an Rumpf, Flügeln
und Fahrwerk für eine Reduzierung der Flugzeuggeräusche.

Die wachsenden technischen Anforderungen im Zuge der weiteren Lärmreduzierung bei
Triebwerken wurden in den letzten Jahren sichtbar: Die Aufgabe ist es, die Lärmemis-
sionen weiter zu reduzieren, zugleich eine Minderung des Treibstoffverbrauchs und
damit des CO2-Ausstoßes zu erreichen und zudem den Ausstoß von Luftschadstoffen wie
NOx zu verringern. Die Hersteller arbeiten intensiv daran, dass Flugzeugtriebwerke mit
jeder neuen Generation dieses differenzierte Anforderungsprofil trotz der damit
verbundenen Zielkonflikte noch besser erfüllen.

1.4.2 Hauptelement 2 > Optimale Flächennutzung

Eine professionell geplante und effizient gemanagte Flächennutzung im Umfeld eines
Flughafens ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, die Lebensqualität der hier
ansässigen Menschen mit den Erfordernissen des Luftverkehrs in Einklang zu bringen.
Insbesondere im Hinblick auf die Lärmbelastung der Anwohner lassen sich mithilfe eines
umsichtigen Flächennutzungsmanagements wirksame Entlastungseffekte erzielen. Auf
diesem Weg kann unter anderem verhindert werden, dass die Fortschritte bei der
Balanced Approach   12

Entwicklung neuer und leiserer Flugzeugtypen nach Chapter 4 durch eine verfehlte
Siedlungspolitik konterkariert werden.

Die ICAO-Richtlinien zur Durchführung dieses zweiten Hauptelements des „Balanced
Approach“ finden sich in Annex 16, Volume I, Part IV sowie im Airport Planning Manual,
Part 2 — Land Use and Environmental Control (Doc 9184). Darüber hinaus empfiehlt die
ICAO die Umsetzung der Methodik, die im Dokument Recommended Method for
Computing Noise Contours around Airports (Circular 205) dargestellt wird. Durch die hier
beschriebene Modellrechnung für die Ermittlung von Lärmkonturen im Umland eines
Flughafens wird es möglich, effiziente Maßnahmen zum Passiven Schallschutz (zum
Beispiel Schallisolierung an Gebäuden) und Aktiven Schallschutz (zum Beispiel
lärmoptimierte Flugrouten) zu planen und umzusetzen.

Zum Instrumentarium des zweiten Hauptelements zählen
   1.   Instrumente zur Flächenplanung und -nutzung
   2.   Instrumente zur Lärmminderung
   3.   Finanzielle Instrumente

Bei der (1) Flächenplanung und -nutzung im Umfeld von Flughäfen geht es vorrangig
darum, die weitere Entwicklung des Flughafens und seiner Region sicherzustellen und
dabei die notwendigen Planungsmaßnahmen zum Lärmschutz – zum Beispiel durch
Ausweisung von Lärmschutzzonen – vorzunehmen und durchzusetzen. Instrumente zur
Lärmminderung (2) betreffen den Bereich Passiver Schallschutz – zum Beispiel bauliche
Schallisolierung an Gebäuden oder den Erlass von Bauverbotszonen (zum Beispiel im
Fluglärmschutzgesetz). Zu den finanziellen Instrumenten (3) zählen Programme zum
Aufkauf von besonders lärmbelasteten Immobilien durch den Flughafen-Betreiber oder
staatliche Stellen, aber auch die Implementierung von Lärmkomponenten als Bestandteil
der Flughafen-Entgelte. Vorschläge zur Ausgestaltung der Lärmkomponente von
Flughafen-Entgelten sind in den ICAO-Publikationen Doc 9082/6, Doc 9562 und Doc 7100
enthalten.

Bei der Betrachtung des zweiten Hauptelements des „Balanced Approach“ muss klar sein,
dass in diesem Fall der betreffende Flughafen häufig nicht als Hauptakteur auftritt: So fällt
etwa die Flächenplanung im Umfeld von Flughäfen – wie das unter anderem auch in
Deutschland der Fall ist – in aller Regel in die Kompetenz der hierfür zuständigen
staatlichen Stellen und Behörden.

1.4.3 Hauptelement 3 > Flugbetriebliche Verfahren zur Lärmreduzierung

Durch die Anwendung lärmoptimierter Flugverfahren können in der Nachbarschaft von
Flughäfen unter Umständen deutliche Fluglärmreduzierungen erreicht werden. Zu
derartigen Maßnahmen zählen unter anderem lärmoptimierte Abflug- oder
Balanced Approach   13

Anflugverfahren (zum Beispiel Continuous Descent Operations [CDO]; früher: Continuous
Descent Approach [CDA]). Welche Verfahren sich im Einzelnen für welchen Flughafen
eignen, hängt von dessen Bahnsystem, der Art und Dichte der Besiedelung seiner
näheren und weiteren Umgebung und den jeweiligen topografischen Gegebenheiten ab.
In Deutschland werden lärmoptimierte Flugverfahren unter dem Begriff Aktiver
Schallschutz zusammengefasst.

Da diese Maßnahmen direkt die Flugzeugführung und -navigation betreffen, spielen bei
ihrer Anwendung und Umsetzung Flugsicherheitsaspekte eine erstrangige Rolle.
Zuständig sind in diesem Fall die mit der Flugsicherheit befassten Stellen – also etwa in
Deutschland die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie das Bundesaufsichtsamt für
Flugsicherung (BAF). Die ICAO hat die von ihr vorgegebenen Maßnahmen und
Möglichkeiten in diesem Bereich im Annex 16, Volume I, Part V sowie im Dokument
Procedures for Air Navigation Services — Aircraft Operations (PANS-OPS, Doc 8168), Volume I
— Flight Procedures, Part V beschrieben. Weitere Informationen zu diesem Thema enthält
das ICAO Doc. 9888 - Review of noise abatement research and development and
implementation projects. Das dritte Hauptelement des Balanced Approach wird
entsprechend dem aktuellen Stand der Technik – zum Beispiel neue Navigations- und
Kommunikationsmittel – von den Experten des CAEP permanent überarbeitet und
optimiert.

1.4.4 Hauptelement 4 > Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen

Das wachsende Verkehrsaufkommen und die zunehmend verschärfte Lärmproblematik
an vielen Flughäfen führten ab den 1980er-Jahren dazu, dass in einigen Ländern der
Betrieb lärmintensiver Flugzeugtypen an besonders lärmbelasteten Flughäfen und hier
insbesondere während der Nachtstunden eingeschränkt wurde. Das betraf anfangs
vornehmlich die nicht zertifizierten Jets der ersten Generation, ab den 1990ern dann die
Chapter 2-Flugzeuge und mittlerweile auch die lauteren Flugzeuge mit Chapter 3-
Zertifikat. Für die Fluggesellschaften laufen solche Restriktionen – insbesondere dann,
wenn sie ohne ausreichende Vorlaufzeit umgesetzt werden – auf die Anschaffung neuer,
lärmärmerer Flugzeugtypen hinaus. Ungeachtet der Tatsache, dass neue Flugzeuge auch
weniger Kerosin verbrauchen, kann das zu hohen betriebswirtschaftlichen Belastungen
führen. Eine wesentliche Vorgabe wird mit der EU-Richtlinie zu lärmbedingten
Betriebsbeschränkungen für das Ausmustern sogenannter „marginally compliant
aircrafts“ bereits gesetzt.

Der Balanced Approach spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus,
Betriebsbeschränkungen nur als letztes Mittel gegen Fluglärmbelastung anzuwenden
und diese nur zu erlassen, wenn die übrigen drei Hauptelemente in ihrer Wirkung auf
den jeweiligen Flughafen tatsächlich ausgeschöpft sind. Zudem sollte eine Abwägung der
im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb maßgeblichen Stakeholder-Interessen –
Balanced Approach   14

Flughafen, Luftverkehrsgesellschaften, die involvierten Servicedienstleister und
Aufsichtsbehörden – stattgefunden haben. Die Vorgaben zur Analyse und Abwägung von
Betriebsbeschränkungen an Flughäfen werden im Appendix C der Assembly Resolution A37-
18 dargestellt.

1.5 Der „Balanced Approach“ aus Sicht der Flughäfen

Fluglärm wird vor allem in der Nachbarschaft von Flughäfen wahrgenommen und von
den betroffenen Anrainern als Belastung erlebt. Schon aus diesem Grund werden die
Flughäfen von Politik und Öffentlichkeit für den Fluglärm verantwortlich gemacht –
obwohl die Lärmquelle Flugzeug eigentlich in der Verantwortung der Fluggesellschaften
liegt und die Regelung der Anflug- und Abflugprozesse durch die Flugsicherung
wahrgenommen wird. In manchen Ländern wie zum Beispiel Deutschland nimmt der
Gesetzgeber die Flughäfen in Sachen Fluglärm direkt in die Pflicht: So sind sie unter
anderem gesetzlich dazu verpflichtet, den Fluglärm in ihrer Umgebung zu messen und
die hierbei gewonnenen Ergebnisse zu veröffentlichen.

In der Praxis nehmen die Flughäfen zunehmend eine Mittlerrolle zwischen den
Fluggesellschaften und den Anwohnern ein: Flughafen-Betreiber verfügen über die
nötige Fachkompetenz und haben ein Eigeninteresse an der Lösung des
Fluglärmproblems. Auch der Balanced Approach räumt dem Dialog und einem hieraus
erfolgendem Interessensausgleich zwischen Flughäfen und ihren Anrainern einen hohen
Stellenwert ein. Dabei ist zu differenzieren: Fluglärm wird von den Betroffenen subjektiv
unterschiedlich wahrgenommen, und auch die Wertschätzung der ökonomischen
Vorteile eines Flughafens für die jeweilige Region fällt von Person zu Person sehr
unterschiedlich aus. Von daher ist für den Erfolg des Fluglärm-Managements an einem
Flughafen eine zielgruppenadäquate Kommunikation mit diesem Personenkreis von
erstrangiger Bedeutung. Das Fluglärm-Management muss die Forderungen wie auch die
Einstellungen der vom Fluglärm betroffenen Anwohnern in der Nachbarschaft des
Flughafens kennen, analysieren und im Hinblick auf die praktisch möglichen und
zukünftig anzustrebenden Maßnahmen zur Fluglärmreduzierung in Betracht ziehen.

Der Balanced Approach gibt den Flughäfen eine Vielzahl von praxisorientierten
Instrumenten an die Hand, die dazu dienen, den Fluglärm rund um die Flughäfen zu
reduzieren oder unter Umständen sogar ganz zu vermeiden. Da sich aufgrund der
besonderen Gegebenheiten vor Ort (zum Beispiel der jeweiligen Siedlungsstruktur und
Bevölkerungsdichte) die Lärmsituation von Flughafen zu Flughafen sehr unterschiedlich
darstellt, müssen der Prozess und die daraus entwickelten Maßnahmen des Balanced
Approach auf jeden einzelnen Flughafen spezifisch angewandt und umgesetzt werden.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen zur Fluglärmreduzierung nicht vom
Balanced Approach   15

betreffenden Flughafen im Alleingang, sondern nur in enger Kooperation mit den
Systempartnern im Luftverkehr sowie der Politik umgesetzt werden können.

Die Konsequenz hieraus ist, dass folgende Stakeholder von Anfang an in die Planung und
Umsetzung des Fluglärm-Managements an dem betreffenden Flughafen einbezogen
werden müssen:
-   die Fluggesellschaften als Betreiber der Flugzeuge und in ihrer Rolle als Vermittler zu
    den Flugzeug- und Triebwerksherstellern
-   die zuständigen politischen Instanzen und Behörden zum Beispiel im Hinblick auf
    Flächenplanung und Flächennutzung
-   das Air Traffic Management der Flugsicherung und deren Genehmigungsbehörden

1.5.1 Lärmreduzierung an der Quelle > Balanced Approach Hauptelement 1 aus Sicht
der Flughäfen

Die Erfüllung der ICAO-Vorgaben zur Lärmzertifizierung von Flugzeugtypen liegt in der
Expertise der Hersteller von Verkehrsflugzeugen sowie der Triebwerkshersteller. Die damit
verbundenen Maßnahmen sind technischer Natur. Weiteren Einfluss auf dieses
Hauptelement des Balanced Approach nehmen vor allem die Fluggesellschaften (durch
Beschaffung neuer und entsprechend lärmarmer Flugzeugmuster, verbunden mit ihren
spezifischen Anforderungen an die Hersteller) und der Gesetzgeber beziehungsweise die
zuständigen Aufsichtsbehörden (Betriebsbeschränkungen beziehungsweise Zulassung für
bestimmte Flugzeugtypen an Flughäfen unter anderem zu bestimmten Betriebszeiten mit
dem Ziel des Lärmschutzes). Zudem bestehen Einflussmöglichkeiten der Flughäfen auf
den Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen wie etwa durch eine Lärmkomponente in den
Flughafen-Entgelten, die im Balanced Approach als administrative Maßnahme dem
Hauptelement 2 zugeordnet werden.

1.5.2 Optimale Flächennutzung > Balanced Approach Hauptelement 2 aus Sicht der
Flughäfen

Grundsätzlich muss die Siedlungsplanung im Umfeld von Flughäfen von den zuständigen
Gremien und Behörden mit den gesetzlichen Vorgaben und praktischen Erfordernissen
für einen effektiven Lärmschutz abgeglichen werden. Da die politischen Zuständigkeiten
in diesen Bereichen zumeist zersplittert und in unterschiedlichen Bereichen und Ebenen
angesiedelt sind, ist eine erfolgreiche Koordination in vielen Ländern allerdings eher die
Ausnahme.

In den bewohnten Arealen in der Nachbarschaft von Flughäfen, die vom Fluglärm
betroffen sind, kommen in Deutschland auf Grundlage des Fluglärmschutzgesetzes
Programme zum Passiven Schallschutz zur Anwendung. Dabei werden betroffene
Gebäude und Wohnungen innerhalb der gesetzlich definierten Schallschutzzonen durch
Balanced Approach   16

Baumaßnahmen gegen Schall isoliert. In Deutschland haben Flughafen-Anwohner einen
Rechtsanspruch auf Passiven Schallschutz. Kostenträger sind in diesem Fall die Flughäfen,
die ihre Kosten meist auf die Flughafen-Entgelte umlegen, die von den Airlines entrichtet
werden, die ihrerseits diese Kosten in die Tickets oder Frachttarife einpreisen. Das
Fluglärmschutzgesetz regelt auch Bauverbote in besonders belasteten Gebieten, die
allerdings durch eine Vielzahl von Ausnahmen umgangen werden können.

Eine weitere Option sind finanzielle Ausgleichsmaßnahmen, die den betroffenen
Anrainern einen Wegzug aus besonders lärmbelasteten Zonen ermöglichen. Die
Umsetzung solcher Programme, die der Balanced Approach ausdrücklich vorschlägt,
fallen von Land zu Land entsprechend dem jeweiligen Rechtssystem sehr unterschiedlich
aus. In manchen Ländern sind Zwangsenteignungen bei Großprojekten durchaus üblich,
in den USA können Flughafen-Betreiber zum Beispiel die Überflugrechte über einer
Immobilie erwerben. In Deutschland wird Eigentümern von besonders stark betroffenen
Wohngrundstücken ein Übernahmeanspruch eingeräumt.

Zudem können Flughäfen – auch dies sieht der „Balanced Approach“ vor – einen wenn
auch nur indirekten und begrenzten Einfluss auf die Luftverkehrsgesellschaften ausüben,
leisere Flugzeugtypen einzusetzen. Die Anschaffung moderner und daher auch
geräuschärmerer Flugzeugmuster – die ihrerseits hohe und langfristige Investitionen
seitens der Airlines erfordern – werden durch Flughafen-Entgelte gefördert, die eine
Lärmkomponente enthalten und einen finanziellen Anreiz zum Einsatz derartiger
Flugzeuge bieten.

1.5.3 Flugbetriebliche Verfahren zur Lärmreduzierung > Balanced Approach
Hauptelement 3 aus Sicht der Flughäfen

Dieses Hauptelement des „Balanced Approach“ betrifft in erster Linie die Maßnahmen
zum Aktiven Schallschutz. Derartige Aktivitäten können an einem Flughafen nur in enger
Zusammenarbeit mit den Systempartnern der Flugsicherung, den
Genehmigungsbehörden sowie den Airlines entwickelt und umgesetzt werden. Ein
solches Maßnahmenbündel umfasst unter anderem lärmarme Anflugverfahren wie
Continuous Descend Operations (CDO beziehungsweise CDA), die Optimierung von
Abflugverfahren (etwa durch steilere Abflugprofile), die Umfliegung dicht besiedelter
Gebiete mithilfe des Segmented RNAV (GPS) Approach oder die Nutzung von Bahnen unter
Berücksichtigung von Lärmaspekten (Dedicated Runway Operations DROps). Die
Entwicklung dieser und verwandter Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und verändert
sich zum Beispiel mit der Einführung neuer Flugzeugtypen und
Navigationseinrichtungen. In jedem Fall ist die Einführung derartiger Maßnahmen ein
komplexer Prozess, der für jeden Flughafen individuell geplant, koordiniert und über
einen längeren Zeitraum hinweg erprobt werden muss.
Balanced Approach   17

1.5.4 Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen („Balanced Approach“ Hauptelement 4)
aus Sicht der Flughäfen

Dieses Maßnahmenbündel betrifft in der Praxis vorzugsweise Regelungen für den
Flugbetrieb an Flughäfen zum Beispiel während der Nachtzeit. Da es hierbei aus Sicht der
betroffenen Anwohner vor allem um den Schutz ihrer Nachtruhe geht, ist dieser
Themenbereich politisch besonders sensibel. In Deutschland existieren hierfür im
Luftverkehrsgesetz juristische Vorgaben, an die der betreffende Flughafen
beziehungsweise sein Betreiber rechtlich gebunden ist.

Wie schon erwähnt, sollten Betriebsbeschränkungen aus Sicht der ICAO allerdings nur
erlassen werden, wenn die anderen drei Hauptelemente des Balanced Approach
ausgeschöpft sind und keine alternativen Maßnahmen zum Lärmschutz umgesetzt
werden können.
Balanced Approach   18

2. Europäische und nationale Gesetzgebung:
Der rechtliche Rahmen zur Fluglärm-
reduzierung an deutschen Flughäfen

Die Maßnahmen zur Reduzierung der Fluglärmbelastung im Umland der deutschen Flughäfen
sind in einen rechtlichen Rahmen eingebettet, der auf eine Richtlinie der Europäischen Union
und die hiermit verbundene nationale Gesetzgebung zurückgeht. Auf diesem Weg wurden
wesentliche Vorgaben des Balanced Approach in europäisches und deutsches Recht
übertragen.

2.1 Die Richtlinie 2002/30/EG der Europäischen Union

Obwohl der Beitritt eines Staates zur ICAO die Verpflichtung zur Annahme und
nationalen Umsetzung ihrer Normen und Verfahren für den zivilen Luftverkehr beinhaltet,
hat der Balanced Approach und die in ihm vorgegebenen Maßnahmen nicht automatisch
den Charakter von bindendem Recht. Es handelt sich hierbei um Vorgaben, die in
nationales Recht übertragen werden müssen. Von daher ist im Fall von Deutschland
beziehungsweise der Europäischen Union eine Umsetzung des Konzepts der ICAO zur
Lärmreduzierung an Flughäfen in europäisches und nationales Recht notwendig.

Auf europäischer Ebene wird das derzeit noch durch die Richtlinie 2002/30/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. März 2002 zu „Regeln und Verfahren
für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft“ geleistet.
Wie der Titel dieser Richtlinie schon anzeigt, werden hier die Betriebsbeschränkungen für
lärmintensive Flugzeugtypen in den Vordergrund gestellt. Die eigentliche Idee des
„Balanced Approach“ (Priorität der ersten 3 Hauptelemente: 1. Lärmreduzierung an der
Quelle; 2. Optimale Flächennutzung; 3. Flugbetriebliche Verfahren zur Lärmreduzierung)
wird demgegenüber vernachlässigt. Dieses juristische Manko führte zu einer Beschwerde
aus den USA, auf die seitens der EU inzwischen reagiert wurde – und die letztlich zu einer
Neufassung der Richtlinie führen wird.

Ungeachtet ihrer methodischen Einseitigkeit verpflichtet die Richtlinie 2002/30/EG die
Mitgliedstaaten der EU generell auf eine Umsetzung des „Balanced Approach“ an den
europäischen Verkehrsflughäfen auf Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts.
Allerdings betrifft das nur Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr sowie
die europäischen Stadtflughäfen. Durch die Festlegung eines rechtlichen Rahmens für
Maßnahmen zur Lärmreduzierung an den Flughäfen der Gemeinschaft sollen über den
Balanced Approach   19

Lärmschutz hinaus auch ein unlauterer Wettbewerb zwischen den Airports verhindert
und die Einhaltung der Regeln für den europäischen Binnenmarkt gewährleistet werden.

Im Einklang mit dem Balanced Approach verfolgt die Richtlinie das Ziel einer
nachhaltigen Entwicklung des Luftverkehrs und nennt in diesem Zusammenhang drei
Hauptziele:
-   Förderung eines umweltverträglichen Ausbaus der Flughafen-Kapazitäten
-   Erleichterung der Umsetzung bestimmter Lärmminderungsziele auf den einzelnen
    Flughäfen
-   Maximierung des Umweltnutzens zu möglichst geringen Kosten

Die Kritik an der Richtlinie 2002/30/EG hat dazu geführt, dass sie von der Europäischen
Kommission überarbeitet wird, um sie stärker an das Konzept des Balanced Approach
anzupassen. Die neue Version wird vermutlich in Form einer Verordnung veröffentlicht
werden und damit ein höheres Maß an juristischer Verbindlichkeit haben.

Neben der Richtlinie 2002/30/EG ist für das Fluglärm-Management an den Flughäfen der
Gemeinschaft auch die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm von
Bedeutung. Hier werden unter anderem Grundsätze zur Bewertung und Kartierung von
Umgebungslärm (das heißt, Lärmimmissionen durch Straßen-, Schienen- und
Luftverkehr) sowie zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen beschrieben. Ein Problem
dabei ist, dass beide Richtlinien methodisch nicht konform sind. Daher hat die EU-
Kommission angekündigt, die in Arbeit befindlichen Nachfolge-Dokumente besser
aufeinander abzustimmen.

2.2 Relevante deutsche Gesetzgebung: Luftverkehrsgesetz
und Fluglärmschutzgesetz

2.2.1 Luftverkehrsgesetz

Das deutsche Luftverkehrsgesetz geht auf das Jahr 1922 zurück, wurde 2007 neu
bekannt gemacht und das letzte Mal 2012 verändert. Es ist die Grundlage der
Luftfahrtgesetzgebung in Deutschland. Im Unterabschnitt Flugplätze wird das
Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von Flughäfen geregelt. In § 6 Absatz 2
wird ausgeführt, dass „Vor Erteilung der Genehmigung (...) besonders zu prüfen (ist), ob
die geplante Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und ob die
Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus und der
Schutz vor Fluglärm angemessen berucksichtigt sind.“ Der Lärmschutz an Flughäfen ist
im § 29b im Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften folgendermaßen geregelt:
Balanced Approach   20

         „(1) Flugplatzunternehmer, Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugfuhrer sind
         verpflichtet, beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden
         vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer
         Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken, wenn dies erforderlich ist, um
         die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen
         Belästigungen durch Lärm zu schutzen. Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist
         in besonderem Maße Rucksicht zu nehmen.
         (2) Die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation haben auf den
         Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken.“

Im § 8 Absatz 1 Satz 3 ist geregelt, dass zum Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Fluglärm die jeweils
anwendbaren Werte des § 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm zu
beachten sind.

Im April 2005 trat die „Achte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-
Ordnung“ im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes in Kraft. Sie ist deshalb von Interesse,
weil sie explizit mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/30/EG begründet wurde und den
Balanced Approach in Form einer Begriffsbestimmung in die deutsche Gesetzgebung
einführt. Danach ist der Balanced Approach (hier: „ausgewogener Ansatz“)
         „der Ansatz, innerhalb dessen die Luftfahrtbehörde die möglichen Maßnahmen
         zur Lösung des Lärmproblems auf einem Flughafen prüft, insbesondere die
         absehbaren Auswirkungen einer Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, der
         Flächennutzungsplanung und -verwaltung, der lärmmindernden
         Betriebsverfahren und Betriebsbeschränkungen“.

Auf diesem Weg fanden zentrale Bestandteile des Balanced Approach erstmals Eingang in
das deutsche Luftverkehrsgesetz, insbesondere was die Erlassung von
Betriebsbeschränkungen an Flughäfen und deren Kosten anbelangt:
         „Betriebsbeschränkungen (...) können nur dann ausgesprochen werden, wenn
         unter Beachtung des ausgewogenen Ansatzes alle danach möglichen
         Maßnahmen zur Lösung des Lärmproblems an dem jeweiligen Flughafen
         geprüft worden sind. Die voraussichtlichen Kosten der Betriebsbeschränkungen
         dürfen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Flughafens,
         insbesondere im Hinblick auf bestehende Verpflichtungen, zu dem
         wahrscheinlichen Nutzen der Betriebsbeschränkungen nicht außer Verhältnis
         stehen.“

2.2.2 Fluglärmschutzgesetz

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) wurde in seiner ursprünglichen
Fassung im Jahr 1971 verabschiedet, seine Neufassung trat im Juni 2007 in Kraft. Zweck
Balanced Approach   21

des Gesetzes ist es gemäß §1: „in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungs-
beschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belastungen durch
Fluglärm sicherzustellen.“ Das Gesetz schreibt die Einrichtung von Lärmschutzbereichen
an Flughäfen vor. Ein solcher Lärmschutzbereich setzt sich aus drei Schutzzonen
zusammen: Tag-Schutzzone 1, Tag-Schutzzone 2 und Nacht-Schutzzone.

Eigentümer von Wohnungen und Wohnhäusern innerhalb der Tag-Schutzzone 1
und/oder der Nacht-Schutzzone können einen Antrag auf Erstattung von Aufwendungen
für bauliche (passive) Schallschutzmaßnahmen sowie zur Zahlung von Entschädigungen
für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs stellen, deren Kosten vom jeweiligen
Flughafen-Betreiber übernommen werden müssen. In der Schutzzone 1 existieren
Bauverbote, während die Schutzzone 2 vorwiegend der Siedlungssteuerung dient – also
dem Hauptelement „Optimale Flächennutzung“ im Sinne des Balanced Approach. Die
endgültige Festlegung des Lärmschutzbereichs eines Flughafens erfolgt durch eine
Rechtsverordnung der zuständigen Landesregierung.

Die Ermittlung der Lärmbelastung wird in der Anlage zu §3 des FluLärmG geregelt:
            „Der äquivalente Dauerschallpegel LAeq Tag für die Tag-Schutzzonen 1 und 2
            sowie der äquivalente Dauerschallpegel LAeq Nacht und der Maximalpegel
            LAmax für die Nacht-Schutzzone werden unter Berücksichtigung von Art und
            Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs nach der Anlage zu diesem Gesetz
            ermittelt.“

Das Verfahren zur Fluglärmberechnung ist in der 1. Fluglärmschutzverordnung (1.
FlugLSV) geregelt, die wiederum auf die nachfolgenden technischen Regelwerke
verweist.

Die Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) legt das Verfahren zur
Berechnung der Lärmschutzbereiche fest. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der
mit dem Datenerfassungssystem (DES) eingeholten Daten über Art und Umfang des
Flugbetriebs des entsprechenden Flugplatzes. Die Anleitung zur Datenerfassung über
den Flugbetrieb (AzD) enthält insoweit die maßgeblichen Bestimmungen. Hinsichtlich
der Berechnung der Fluglärmbelastung sieht das Gesetz die Berücksichtigung der sechs
verkehrsreichsten Monate eines Jahres vor.

Das FluLärmG regelt in §5 zudem Bauverbote für den Lärmschutzbereich:
            „In einem Lärmschutzbereich dürfen Krankenhäuser, Altenheime,
            Erholungsheime und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige
            Einrichtungen nicht errichtet werden. In den Tag-Schutzzonen des
            Lärmschutzbereichs gilt Gleiches für Schulen, Kindergärten und ähnliche in
Balanced Approach   22

         gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen (...). In der Tag-Schutzzone 1
         und in der Nacht-Schutzzone dürfen Wohnungen nicht errichtet werden.“

Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen zu dieser Regelung. Eine der Folgen
hiervon ist, das nicht wenige Kommunen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Flughäfen
eine Siedlungspolitik betreiben, die im klaren Widerspruch zu den Zielen des gesetzlich
vorgeschriebenen Lärmschutzes steht.
Balanced Approach   23

3. Fluglärm-Management am Flughafen
Frankfurt

Als Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens ist die Fraport AG seit Jahrzehnten mit der
Minderung der Fluglärmbelastung im Umland befasst. Für die internationale Luftverkehrs-
industrie waren diese Bemühungen oft richtungsweisend. Mit der Inbetriebnahme der neuen
Landebahn Nordwest im Oktober 2011 hat sich die Fluglärmsituation am Flughafen Frankfurt
ein weiteres Mal verändert. Fraport, Lufthansa und Deutsche Flugsicherung haben damit
begonnen, neue Maßnahmen zur Fluglärmreduzierung umzusetzen. Strategisches Ziel von
Fraport für die kommenden Jahre ist es, das absehbare Verkehrswachstum von der damit
verbundenen Lärmbelastung zu entkoppeln.

3.1 Balanced Approach und das Fluglärm-Management der
Fraport AG

Das Fluglärm-Management der Fraport AG konzentriert sich seit seinen Anfängen in den
1960er-Jahren auf die ihm gesetzlich vorgeschriebene Fluglärmüberwachung sowie zwei
Hauptelemente des Balanced Approach:
-    Hauptelement 2 > Optimale Flächennutzung
-    Hauptelement 3 > Flugbetriebliche Verfahren zur Lärmreduzierung

Fraport hat als Flughafen-Betreiberin (wie praktisch alle anderen Flughafengesellschaften
auch) nicht die Möglichkeit, den Balanced Approach am Flughafen Frankfurt in eigener
Regie umzusetzen. Dies ist die Aufgabe der zuständigen Behörde. Dabei ist eine
konsequente Kooperation der Systempartner – also Flughafen, Fluggesellschaften,
Flugsicherung und Behörden – unerlässlich. Durch die Einrichtung des Forums Flughafen
und Region (FFR) wurde im Jahr 2008 eine Plattform geschaffen, um diese
Zusammenarbeit unter den aktuellen Bedingungen weiter zu vertiefen.

Mit Blick auf den Balanced Approach kommen somit am Flughafen Frankfurt mittlerweile
alle vier Hauptelemente zur Anwendung:

Hauptelement 1 > Reduzierung des Fluglärms an der Quelle: Lufthansa hat an seinen in
Frankfurt stationierten Flugzeugen vom Typ Boeing 737 Optimierungen am
Triebwerkseinlass zur Reduktion der Lärmemission durchgeführt. Zudem nimmt der
Konzern im Zuge des größten Flottenerneuerungsprogramms seiner Geschichte in den
kommenden Jahren zirka 170 neue und leisere Flugzeuge in Betrieb.
Balanced Approach   24

Hauptelement 2 > Optimale Flächennutzung: Von zentraler Bedeutung ist in diesem
Kontext das Neue Passive Schallschutzprogramm, das derzeit auf Basis der
Durchführungsverordnungen des Fluglärmschutzgesetzes umgesetzt wird. Zudem
wurden die finanziellen Mittel für das freiwillige Immobilienankauf- und
Ausgleichsprogramm Fraport Casa aufgestockt und das Programm weiter fortgesetzt.
Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen des passiven Schallschutzes über den
hierzu aufgelegten Regionalfonds in Anspruch genommen werden.

Hauptelement 3 > Flugbetriebliche Verfahren zur Lärmreduzierung: Das Erste
Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz wird von den Systempartnern Fraport,
Luftverkehrsgesellschaften, Flugsicherung und Behörden innerhalb des Expertengremiums
Aktiver Schallschutz (EXPASS) im Rahmen des Forums Flughafen und Region (FFR) und mit
Unterstützung der Allianz für Lärmschutz 2012 praktisch erprobt und schrittweise
umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind im Rahmen der Erklärung „Gemeinsam für die
Region – Allianz für Lärmschutz“ im Februar 2012 identifiziert worden, die nach Prüfung
ihrer Umsetzbarkeit eingeführt werden sollen.

Hauptelement 4 > Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen: Hier gelten die allgemeinen
Vorgaben der EU, die nur bestimmte Flugzeugmuster auf den Flughäfen der
Gemeinschaft zulässt. Hinzu kommen die besonderen Auflagen des Hessische Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) für den Flugbetrieb in den
sogenannten Tagesrandlagen sowie den Nachtrandlagen am Flughafen Frankfurt. Von
hoher Relevanz ist hierbei der Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum laufenden
Flughafen-Ausbau, der eine ganze Reihe von Lärmschutzauflagen enthält. Nach der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nachtflugbetrieb am Flughafen
Frankfurt herrscht mittlerweile auch Klarheit bei der Nachtflugregelung.

3.2 Balanced Approach Hauptelement 1 am Flughafen
Frankfurt

3.2.1 Indirekte Beiträge zur Lärmreduzierung an der Quelle

Die Lärmreduzierung an der Quelle funktionierte in der Vergangenheit am Flughafen
Frankfurt nur indirekt: Durch Verordnung der EU ist an europäischen Verkehrsflughäfen,
von Ausnahmen abgesehen, nur der Betrieb von Flugzeugen mit einer Zertifizierung
gemäß Chapter 3 und Chapter 4 erlaubt. Ferner enthält der Planfeststellungsbeschluss
(PFB) zum Ausbau des Flughafens unter anderem auch Auflagen für den Flugbetrieb in
den Tages- und Nachtrandlagen am Flughafen Frankfurt, während derer nur der Einsatz
lärmarmer Flugzeugtypen erlaubt ist.
Sie können auch lesen