Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention

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Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Klagenfurter
                 Geographische
                 Schriften Heft 28
                 Institut für Geographie und Regionalforschung
                 der Universität Klagenfurt 2012

Hans Peter JESCHKE und Peter MANDL (Hrsg.)

Eine Zukunft für die Landschaften Europas
und die Europäische Landschaftskonvention
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Titelblatt: „Unsere Umwelt beginnt in der Wohnung und endet in der Weite der Landschaft“
Aus: IVWSR (1973): Wiener Empfehlungen. Luxemburg. In: Jeschke, Hans Peter (Hrsg.)
    (1982): Problem Umweltgestaltung. Ausgewählte Bestandsaufnahme, Probleme, Thesen
    und Vorschläge zu Raumordnung, Orts- und Stadtgestaltung, Ortsbild- und
    Denkmalschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz. Verlag Stocker, Graz.
    (= Schriftenreihe für Agrarpolitik und Agrarsoziologie, Sonderband 1)

Medieninhaber (Herausgeber und Verleger):
Institut für Geographie und Regionalforschung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67, A-9020 Klagenfurt

Herausgeber der Reihe:       Ass.-Prof. Mag. Dr. Peter MANDL
                             Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR

Schriftleitung:              Prof. Mag. Dr. Friedrich PALENCSAR

Redaktionelle Betreuung:     Dipl.-Ing. Stefan JÖBSTL, Bakk.
Webdesign und –handling:     Natalie SCHÖTTL, Dipl.-Geogr. Philipp AUFENVENNE

ISBN 978-3-901259-10-4

Webadresse: http://geo.aau.at/kgs28
Klagenfurter Geographische Schriften Heft 28 - Eine Zukunft für die Landschaften Europas und die Europäische Landschaftskonvention
Hans Peter Jeschke, Peter Mandl (Hrsg.) (2012): Eine Zukunft für die Landschaften Europas und
die Europäische Landschaftskonvention. Institut für Geographie und Regionalforschung an der
Alpen-Adria Universität Klagenfurt. Klagenfurter Geographische Schriften, Heft 28.

                 Tourismusstrategien und Welterbe-Landschaften
     Die Historische Kulturlandschaft Hallstatt – Dachstein / Salzkammergut im Spiegel
             aktueller Tourismusstrategien und regionaler Ausstellungsprojekte
                                    HANS PETER JESCHKE

1.       Einleitung
Die Landschaften Europas verfügen über ein reiches natürliches und kulturelles Erbe, das ge-
schützt, gepflegt und weiterentwickelt werden muss. Die Sensibilität im Hinblick auf diese
Güter hat sich in den letzten Jahren erhöht. Der derzeit besonders rasch und tiefgreifend ab-
laufende Schub des Strukturwandels und der Veränderungen der europäischen Kulturland-
schaften hat neue Initiativen und Konzepte für den Schutz bzw. die Entwicklung des kulturel-
len Erbes sowie der Kulturlandschaft aufkeimen lassen, die den fachlichen und legistischen
Rahmen für die Gestaltung einer transdisziplinären Konzeption neu abstecken.
Da Österreich die Welterbe-Konvention 1992 ratifiziert hat, sind bisher zahlreiche Objekte,
davon 3 Kulturlandschaften auf der Liste des Welterbes: Schloss und Park Schönbrunn die
Altstadt von Salzburg     die Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein/ Salzkammergut       die
Semmeringbahn      die Altstadt von Graz       die Kulturlandschaft Wachau und          die
grenzüberschreitende Region Neusiedler See/Fertö.
Durch den steigenden Bekanntheitsgrad nimmt auch der Tourismus in diesen besonderen Re-
gionen zu. Aus diesem Grund besteht die Verpflichtung für Behörden und
Tourismusverantwortliche, dafür Sorge zu tragen, dass die Kulturstätten durch diese
Entwicklung nicht beeinträchtigt werden (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit,
2004).
2.   Hinweise zur Problemstellung -– Fragekatalog zur Kommunikation
von Kulturlandschaften
Der ästhetische-touristische ‚Konsum’ und Kommunikation von Kulturlandschaften erfolgt
durch Medien, die Informationen über Kulturlandschaften oder auch nur über ausgesuchte
Einzelelemente verbreiten und gleichzeitig Images und Klischees produzieren. Kühn und
Danielzyk (Kühn und Danielzyk 2006, S. 298) entwickelten hierfür folgenden Fragekatalog
„Konzeption von Kulturlandschaften von Individuen und Institution – Funktionalisierung und
strategischer Ansatz“:
     Welche Kriterien haben Akteurs-Gruppen?
     Welche wichtigen Akteure des Kommunikationsprozesses gibt es?
     Welche Interessen an der Kulturlandschaft liegen vor?
   Wie verhält es sich mit der räumlichen Homogenität, Abstraktion und Regionalisierung
bzw. Stereotypisierung von Räumen.
     Welchen Einfluss auf die Gestaltung der Kulturlandschaft haben diese Konzepte?

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KULTURLANDSCHAFT HALLSTATT – DACHSTEIN / SALZKAMMERGUT IM SPIEGEL AKTUELLER
TOURISMUSSTRATEGIEN UND REGIONALER AUSSTELLUNGSPROJEKTE                    345
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3.    Grundlagen und Kriterien der Analyse ‚Kulturlandschaft und
kulturelles Erbe versus Tourismus und Freizeitwirtschaft’
Der oben erwähnte Paradigmenwechsel manifestiert sich einerseits in der europäischen
Umweltgesetzgebung (Strategische Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung),
zehn internationalen bzw. europäischen Initiativen und Dokumenten (darunter das
Europäische Raumordnungskonzept), darunter insbesondere die UNESCO-Welterbe
Konvention, die Alpenkonvention und die Europäischen Landschaftskonvention, die ein
völlig neues Konzept für eine umfassende Landschaftspolitik vorgeben.
Für die weitere Untersuchung wird das einschlägige internationale und europäische
Regelwerk, das auch für nationale und regionale Regelungen fachlich bzw. rechtlich Rahmen
setzend ist kurz skizziert.
3.1      Internationale Konventionen, Regelwerk und europäische Gesetzgebung
      UNESCO-Welterbe-Konvention
Im Jahre 1992 hat das Welterbe-Komitee bei seiner 16. Sitzung ‚Kulturlandschaft’ im System
der Schutzkategorien ausgeformt und damit einen Paradigmenwechsel vom Denkmal,
Denkmalgebiet und klassischen Nationalparkgebieten (Naturerbe) hin zum vom Menschen
geprägten    Lebensraum       als    Kulturerbe   vollzogen.    In     Detaillierung    des
Kulturlandschaftsbegriffes wurden drei Hauptschutzkategorien definiert: Vom Menschen
entworfene und gestaltete Landschaften wie z. B. Gärten und Parks Organisch entwickelte
Landschaften (Fossile Landschaften und fortbestehende Landschaften (Historische
Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut)) und Assoziative Landschaften.
      Die Alpenkonvention mit dem Protokoll ‚Naturschutz und Landschaftspflege’
Die Alpenkonvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz
des Alpenraumes. Neben den acht Alpenstaaten Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien,
Liechtenstein, der Schweiz, Slowenien und Monaco hat auch die EU diesen Vertrag im Jahr
1991 unterzeichnet. Das grundlegende Ziel der Konvention ist die Erhaltung und die nach-
haltige Entwicklung der Alpen durch eine Sektor übergreifende, ganzheitliche Politik.
Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention werden von den Alpenstaaten in ‘Protokollen’ in
den verschiedenen Handlungsbereichen (u.a. durch Naturschutz und Landschaftspflege bzw.
Raumplanung) festgelegt.
Das Protokoll ‘Naturschutz und Landschaftspflege’ sieht vor, dass die Alpenstaaten u.a.
Konzepte, Programme und/oder Pläne erarbeiten, die auf Basis des zu erhebenden Ist-Zu-
standes den angestrebten Zustand von Natur und Landschaft sowie die dafür erforderlichen
Maßnahmen beinhalten (Landschaftsplanung) und Maßnahmen treffen, um auf der Grundlage
der Landschaftsplanung in Abstimmung mit der Raumplanung darauf hinzuwirken, dass die
natürlichen und naturnahen Lebensräume der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und wei-
tere Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft erhalten bleiben und entwickelt wer-
den.
         Europäisches Raumordnungskonzept
Das Europäisches Raumordnungskonzept 1999 gilt als politischer Orientierungsrahmen für
die Mitgliedstaaten, deren Regionen, Gemeinden und der Europäischen Kommission im jew-
eiligen Zuständigkeitsbereich. Erstmals wird darin das kulturelle Erbe neben die
ökonomische, nachhaltige bzw. ökologische Orientierung in den Gesamtzusammenhang der
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gesellschaftlichen Entwicklung gestellt. Selbst wenn die Europäische Union keine formale
Kompetenz für ‘Raumordnung’ auf der europäischen Ebene hat, so verfügen aber zahlreiche
EU-Gemeinschaftspolitiken im Kompetenzbereich der EU über explizite und implizite
räumlich konzeptive Vorstellungen mit zum Teil massiven räumlichen Auswirkungen (vgl.
dazu EUREK, 1999, S. 13-19). ‚Raumwirksam bedeutet, dass durch gemeinschaftliche
Maßnahmen räumliche Strukturen und Potentiale in Wirtschaft und Gesellschaft und damit
Flächennutzungen und Landschaftsbilder verändert werden. Außerdem kann die
Wettbewerbssituation bzw. räumliche Bedeutung einer Stadt oder Region im europäischen
Wirtschafts- und Siedlungsgefüge beeinflusst werden’ (Europäische Kommission, 1999, S.
13).
Die drei Ziele des EUREK sind: wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhang, Erhaltung
und Management der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes        und
ausgeglichenere Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes.
Aus diesen Zielen ergeben sich drei raumentwicklungspolitische Leitbilder: ausgewogene
und polyzentrische Raumentwicklung und eine neue Beziehung zwischen Stadt und Land
gleichwertiger Zugang zu Infrastruktur und Wissen sowie        nachhaltige Entwicklung,
intelligentes Management und Schutz von Natur- und Kulturerbe.
Im Abschnitt des EUREK ‚Kreativer Umgang mit Kulturlandschaften’ wird direkt die
Erhaltung von Kulturlandschaften angesprochen. Dabei wird ausdrücklich betont, dass die
Bewahrung dieser Landschaften von großer Bedeutung ist (Abs. 151 EUREK.). Den
‘Kreativen Umgang mit Kulturlandschaften’ definiert das EUREK wie folgt: Erhaltung und
kreative Weiterentwicklung von Kulturlandschaften mit besonderer kulturhistorischer,
landschaftsästhetischer und ökologischer Bedeutung Inwertsetzung von Kulturlandschaften
im Rahmen integrierter Raumentwicklungsstrategien.         Verbesserte Koordinierung der
Entwicklungsmaßnahmen, die sich auf die Landschaften auswirken.                    Kreative
Wiederherstellung von Landschaften, die durch menschliche Eingriffe Schäden erlitten haben,
einschließlich von Rekultivierungsmaßnahmen (vgl. Abs. 155 EUREK, Abs. 151). Stärkung
des Bewusstseins, dass die aktuelle Stadt- und Raumentwicklungspolitik zum kulturellen Erbe
zukünftiger Generationen beiträgt.
      Strategische Umweltprüfung - ein Instrument der Umweltfolge-Abschätzung
In der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001
ist die Prüfung der Umweltauswirkungen (darunter auch mit dem Kriterium Kulturgüter) be-
stimmter Pläne und Programme (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Indus-
trie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Rau-
mordnung oder Bodennutzung) verpflichtend vorgeschrieben. Ziel ist, im Hinblick auf die
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen
und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von
Plänen der genannten Art frühzeitig einbezogen werden (Art. 1 SUP-Richtlinie). Mit den
neuen Instrumenten der Europäischen Union für die Umweltfolgenabschätzung wird nunmehr
die schon seit Jahrzehnten geforderte Durchsetzung der Integration des Konzeptes
‚Landschaft’ und des kulturellen Erbes in die Umweltgestaltungsinstrumente Europas
ermöglicht und umgesetzt.
3.2      Fachspezifische Grundlagen
      Das Modell der historischen Raumwissenschaften
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KULTURLANDSCHAFT HALLSTATT – DACHSTEIN / SALZKAMMERGUT IM SPIEGEL AKTUELLER
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Der methodische Hintergrund für die folgende Untersuchung bildet die Definition ‚Kultur-
landschaft’1 im Sinne der historischen Raumwissenschaften als ein ‚von Menschen nach
ihren existenziellen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ästhetischen Bedürfnissen
eingerichteter und angepasster Naturraum, der im Laufe der Zeit mit einer zunehmenden
Dynamik entstanden ist und ständig verändert bzw. umgestaltet wurde und noch wird. Die
Kulturlandschaft stellt daher heute einen funktionalen und prozessorientierten
Systemzusammenhang dar, dessen optisch wahrnehmbarer strukturierter Niederschlag aus
Punkteelementen, verbindenden Linienelementen und zusammenfassenden sowie
zusammengehörigen Flächenelementen besteht’ zurückgegriffen. Kulturlandschaftselemente
sind in diesem Zusammenhang die anthropogen errichteten bzw. überformten Einzelobjekte
der Kulturlandschaft, die nach Form und Größe (Maßstab) in einzelne Punkt-, Linien- und
große bzw. zusammenfassende Flächen-Elemente unterschieden werden können. Der Begriff
‚historisch’ wird hier benutzt im Sinne historischer Strukturen, die von einer früheren
Gesellschaft für ihre damals gegenwärtige Gesellschaft mit ihren veränderten Verhältnissen
und Vorstellungen so nicht mehr neu geschaffen werden, weil sie ihr nicht mehr entsprechen.
      Drei Säulen der Kulturgüterpolitik
Für die weitere Analyse wird auf die drei folgenden Handlungsfelder, die für eine umfassende
Politik zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der europäischen Landschaften
ausschlaggebend sind, als Grundlage Bezug genommen:
      Systematische wissenschaftliche Grundlagenforschung und Inventarisierung.
    Instrumente des Schutzes, der Pflege und Weiterentwicklung (rechtliches und fachliches
Instrumentarium, Fachdienststellen zur Wahrnehmung des Schutzes und der Pflege etc.)
sowie die (hier nicht einbezogenen) und
    Förderungsinstrumente (nominelle bzw. funktionelle Förderungsinstrumente) und steuer-
rechtliche Instrumente.
3.3      Ethik im Tourismus – Der globale Ethikkodex für den Tourismus
Der 1999 von der Generalversammlung der Welttourismusorganisation OMT/WTO beschlos-
sene „Globale Ethikkodex“ für Tourismus beinhaltet zehn Artikel, die als
zielgruppenspezifische ‘Spielregeln für ethisches Verhalten im Tourismus’ für Hotellerie und
Gastgewerbe, Destinationen und Regierungen, Reiseveranstalter und Reisebüros,
Arbeitnehmer und Reisende angesehen werden können. Ethik vereint hier sowohl den
verantwortlichen Umgang in ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht, die für eine
qualitativ hochwertige Tourismusentwicklung von entscheidender Bedeutung sind. Im
globalen Ethikkodex findet sich daher u. a. im Artikel 3 die Bedachtnahme auf den Schutz
ökologisch sensibler Gebiete (Beschränkung touristischer Aktivitäten durch Anpassung der
touristischen Infrastruktur, Besucher-Lenkungsmodelle etc.) und des Kulturerbes. Artikel 4
(Tourismus als Nutzer und Erhalter des Kulturerbes) sieht daher vor: Neben der Natur sind
auch kulturelle Stätten ein Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit und sollen als solche
geschützt und gepflegt werden, um für zukünftige Generationen erhalten zu bleiben. Zu den
wichtigen Maßnahmen zählen unter anderem:            Schutz von Denkmälern, Museen und
archäologischen, historischen und religiösen Stätten. Öffnung der Stätten für den Tourismus
und Verwendung der Eintrittsgelder zu deren Erhaltung. Förderung von traditionellem
Kunsthandwerk, Folklore etc. durch den Tourismus, bei gleichzeitigem Vermeiden von deren
Standardisierung oder Verfremdung.
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4.       Ziel, Konzeption und Arbeitsschritte der Untersuchung
4.1      Ziele der Untersuchung
Ziel der Untersuchung ist es jedenfalls auf einige Aspekte des o.a. Fragenkatalogs (Pkt. 2)
von Kühn und Danielzyk Antworten, zumindest in Teilen zu entwickeln:
      Konzeptionen von Kulturlandschaften
      Kriterien der Akteure
      Welche Interessen an der Kulturlandschaft bzw. ‘Landschaft’ liegen vor?
   Welchen Einfluss auf die Gestaltung der Kulturlandschaft ‘Landschaft’ haben diese
Konzepte?
Daraus können folgende Fragestellungen entwickelt werden:
   Welche formellen und informellen Gestalter, Stakeholder und Veranstaltungen
(Ausstellungen etc.) prägen die Landschaften an sich und deren Image?
      Wie wird Kulturlandschaft bzw. Landschaft von der Tourismusbranche kommuniziert?
    Welche Möglichkeiten zur Integration eines umfassenden Kulturlandschaftstourismus in
derzeitigen „allgemeinen“ Tourismusstrategien gibt es?
4.2   Geschichtlichkeit der Kulturlandschaft ein Problem der Raumordnung- und
Tourismus-Leitbilder?
Für das Bundesland Oberösterreich liegt ein exemplarisch aufgebautes Instrumentarium der
Tourismus- und Freizeitwirtschaft vor. Zur Modellentwicklung für ein Projekt
Kulturlandschaft bzw. Welterbe-Gebiet wird ausdrücklich auf ein Konzept der Praxis für die
Kulturlandschaft Insel Reichenau zurückgegriffen. Bei Tourismuskonzeptionen für Welterbe
Stätten ergibt sich nach Meinung von W. Schottler die Problematik, dass Kulturlandschaften
und die Thematisierung von historischen Werten nur schwer überschaubar sind. Gerade das
Wesentliche, die Besonderheit und die Bedeutung sowie die Geisteshaltung hinter dem
Kulturerbe sind nur schwer erkennbar und lassen sich nicht plakativ darstellen. Entscheidend
für die Konzeption ist der Erhalt der verbliebenen Kulturgüter, aber ganz zentral auch die
verstärkte Sichtbarmachung der historisch geprägten Atmosphäre bzw. des materiellen und
immateriellen Erbes. Deshalb soll die Grundlage des Konzepts sein, neben dem Kulturerbe
die Bauten und sonstige Landschaftselemente vor allem diesen ‚Geist der Reichenau’ (d.h.
das heute teilweise nicht mehr Sichtbare, die Geisteshaltung und Philosophie hinter dem
Weltkulturerbe und seinen Kulturschöpfungen sowie seine historische und politische
Bedeutung) aufzuarbeiten, für Gäste in einem verträglichen Rahmen sichtbar und erlebbar zu
machen und als identitätsstiftendes Leitbild lebendig zu halten (Schottler, 2003).
Entscheidend ist ein Gesamtkonzept zur Entwicklung von Kultur und Tourismus im
Zusammenhang mit einem Welterbe-Gebiet, das Richtlinien für die thematisch und
wirtschaftlich angemessene Angebotsentwicklung vorgibt und einen touristischen
Managementplan beinhaltet, der auch Aussagen über Verträglichkeitsgrenzen trifft. Dabei ist
von folgenden Fragestellungen auszugehen:
      Welcher Tourismus soll in Zukunft entwickelt werden?
      Welche Zielgruppen sind künftig für die Welterbe-Kulturlandschaft anzusprechen?
      Welche Quantitäten sollen erreicht werden?
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Der Schwerpunkt eines Konzeptes sollte deshalb auf der touristischen Präsentation des Welt
Kulturerbes in seiner ganzen Bandbreite von Kultur, Natur und Geschichte. Dabei muss aber
auch die gesamte Bandbreite der anderen Tourismusarten berücksichtigt werden. Die
Verbindung eines Weltkulturerbegebietes mit dem Tourismus muss sich in einer
angemessenen Entwicklung der touristischen Infrastruktur, in der didaktischen Aufbereitung
und Erlebbarmachung der kulturellen Themen für Gäste und in der Vernetzung mit anderen
Themen der touristischen Angebotsgestaltung spiegeln.
Nach Schottler (2003) soll ein konzeptioneller Gesamtrahmen Grundsätze und -haltungen en-
thalten, der damit einen Rahmen und Strategien für die weitere Tourismusentwicklung fixiert
und allgemeine Wertvorstellungen bzw. Verhaltensnormen zum Ausdruck bringt. Diesem
Rahmen des Leitbildes folgt die Definition eines Zielkataloges z.B. in den Bereichen:
Qualifikation bzw. Ausbau des vorhandenen Tourismus und Gewinnung spezifischer (neuer)
Zielgruppen; Bessere und erweiterte touristische Angebotsgestaltung und thematische
Vernetzung; Erhalt, Dokumentation und Präsentation einer Welterbe-Kulturlandschaft und
der lebendigen Tradition.
4.3    Arbeitsschritte
    In einem ersten Schritt werden die nominellen Gestalter der Landschaft vor 1848 und die
von diesen geschaffenen historischen Kulturlandschaftselemente bzw. die Geschichtlichkeit
der Kulturlandschaft identifiziert, die gleichzeitig auch Identität stiftendes und kultur-
touristisches Potential ist.
    Im zweiten Schritt der Untersuchung werden die nominellen Gestalter (Fachbereich Rau-
mordnung) und die funktionellen Gestalter (z.B. Fachbereich Tourismuswirtschaft) nach 1945
skizziert, und damit die Grundlage aufbereitet, den Einfluss dieser Instrumente bzw. Akteure
auf die Gestaltung und Schutz der Kulturlandschaft und deren Potentiale einzuschätzen. Die
Auswahl der Instrumente, Konzept etc. folgt vor allem wegen besonderer methodischer,
struktureller und praktischer Relevanz für das Gesamtmodell.
    In einem weiteren Schritt werden Landesausstellungen in Oberösterreich und der
Steiermark im Hinblick auf ihre Themenschwerpunkte und ihren Beitrag zur Imageprägung
des Salzkammergutes untersucht.
   Der nun mögliche Vergleich der ‚Landschaftsmodelle’ der historischen
Raumwissenschaften und der Tourismuswirtschaft deckt strukturelle Probleme, erhebliche
Unterschiede und auch Lücken in der Wahrnehmung der Spezifika der Kulturlandschaft auf.
Gleiches gilt auch für die Raumordnung und die Landschaftsplanung.
    Den Abschluss bildet eine Diskussion der Ergebnisse und eine Darstellung der
Ausgangslage für die Überwindung der Probleme und Lösungsvorschläge zur
Implementierung eines umfassenden Konzeptes Kulturlandschaft in den hier vorgestellten
Instrumenten der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Der Schwerpunkt liegt jedoch beim Beziehungsfeld Tourismus und Freizeit versus
Kulturlandschaft.
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5.   Das Salzkammergut und die Historischen Kulturlandschaft ‘Hallstatt
Dachstein/Salzkammergut’ des UNESCO – Weltkulturerbes – Hinweise
zum Fallbeispiel
Das Salzkammergut, in den nördlichen Kalkalpen gelegen, bildete in den Augen seiner En-
tdecker - als ‚Ideallandschaft’ einer ‚Österreichischen Schweiz’ - insgesamt eine ‚Miniatur der
gesamten Alpen’ ab. Namen und kulturlandschaftliche Einheit dieser Alpen- bzw.
Voralpenregion im Einzugsgebiet der oberen Traun verdankt dieser Lebensraum dem seit der
Frühzeit bezeugten, im Mittelalter systematisch eingerichteten Salzbergbau und einheitlichen
Wirtschaftsraum im Inneren Salzkammergut, dessen Einkünfte Jahrhunderte lang der
‚Kammer’, der kaiserlichen Finanzverwaltung der Habsburger zufiel. Heute bezeichnet dieser
Name die Kulturlandschaft im Bezirk Gmunden und in Teilen der Bezirke Vöcklabruck bzw.
Liezen unter Einbeziehung von St. Gilgen und Strobl (Land Salzburg). Während die
Hauptorte des Bezirkes Vöcklabruck und der nördliche Teil des Bezirkes Gmunden
unmittelbar im prosperierenden West-Ost-Korridor der Zentralräume Salzburg – Linz – Wien
mit hoher Erreichbarkeit liegen und mit einem dynamischen Gewerbe-Industrie-Sektor von
günstiger Struktur ausgestattet sind, weisen die südlichen Teile und hier vor allem die
Kernbereiche des Salzkammergutes eine stark auf den Tourismus hin orientierte
Wirtschaftsstruktur auf. Eher ungünstig und wirtschaftlich schwach ausgeprägt ist im
gesamten Gebiet die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft ist vor allem im gebirgigen Südteil
demgegenüber dominant und – ein weiteres Erbe des Kammergutes – zu einem erheblichen
Teil im Besitz der Bundesforste.
Im Salzkammergut erfolgte der Landschaftswandel in mehreren markanten Schüben – im
Hinblick auf den Tourismus im 19. Jahrhundert und in einem besonders starken Maße im 20.
und beginnenden 21. Jahrhundert. Nach 1945 setzte eine massive Überformung der
Kulturlandschaft durch Einfamilien- und Zweithausgebiete, touristische Infrastruktur bzw.
den Bau von Verkehrsinfrastruktur ein. Die prägende Kraft dieser Dynamik hält an und hat
mit dem Tourismus nach wie vor einen herausragenden Akteur und Gestalter der
Erholungslandschaft.
Die Untersuchung erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Region Salzkammergut mit den
drei ‚Eingangstoren’ Gmunden (Land Oberösterreich, von Wien), St. Gilgen/St. Wolfgang
(Land Salzburg, von Salzburg) und Bad Aussee Grundlsee (Land Steiermark, von Graz),
bestehend aus den Gemeinden des Inneren und Äußeren Salzkammerguts unter Einbeziehung
von St. Gilgen und St. Wolfgang, Teil einer ‚alten’ Tourismusregion, deren Gründungszeit
zwischen dem 19. Jahrhundert und der Zwischenkriegszeit lag und die nach ihrer stärksten
Wachstums- und Blütezeit in den fünfziger und sechziger Jahren seit Mitte der siebziger Jahre
eine Stagnation- und Krisenphase der Tourismuswirtschaft erlebte.
6.     Die Gestalter der Kulturlandschaft des Salzkammergutes
6.1    Die Gestalter vor 1848
Für das Fallbeispiel Salzkammergut werden in der weiteren Folge die geistigen Kräfte, ges-
ellschaftlichen Bewegungen und technisch-ökonomischen Rahmenbedingungen in ihrer ge-
schichtlichen Dimension skizziert. Damit kann man beurteilen, wann und welche Bedin-
gungen zur jeweiligen Inwertsetzung oder Umwertung der Salzkammergutlandschaft geführt
haben. Die Gesamtheit der historischen Prozesse und deren Spuren in der Landschaft sowie
noch vorhandenen persistenten historischen Kulturlandschaftselementen bilden die ‚Ges-
chichtlichkeit des Raumes’ ab, die als unwiederbringliches Potential begriffen werden muss.
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Eine Miniatur im Waldbuch des Salzamtes Gmunden bildet einen ersten Ausgangspunkt der
Entdeckung der ‘Geschichtlichkeit’ der Kulturlandschaft. In der Miniatur aus dem Waldbuch
des Gmundner Salzamtes (1630-1634) finden wir oben links Hallstatt (Salzberg); oben rechts
Gosaumühle und Steeg (‚Waldwesen’); unten links Langbath- Ebensee (‚Pfannhauswesen’ –
Sieden der Sole) und unten rechts Gmunden (‚Salzverschleiß zu Wasser und Land’)
(Marchetti & Hufnagl 1992) und erhalten einen Einblick in das System der mittelalterlichen
Salzwirtschaft. Mit diesen Bildern wird die an der ‚absoluten Salzwirtschaft’ orientierte Ge-
staltung des Lebensraumes im Inneren Salzkammergut in der genannten Zeit deutlich:
Ressource Salz in Hallstatt Bewirtschaftung der Wälder (Energieressource, Baumaterial
etc.) im Bereich Gosaumühle und Steeg              Verarbeitung der Sole in Ebensee
Handelsdrehscheibe’ und Verwaltungszentrum Gmunden.
Im Bild wird somit das historische Landnutzungssystem bzw. das damit verbundene
ökonomische System, also das ‚ganze Salzwesen’, mit den für die damalige Sicht wichtigen
Brennpunkten erläutert. Dieses Waldbuch ist für sich schon ein zentrales Dokument des
Salzbergbaues und des damit verbundenen Forstwesens. Die Waldgebiete wurden in
regelmäßigen Abständen ‚beschaut’, um den Ertrag der schlagbaren Waldungen zu schätzen.
Denn ohne ‚Holz kein Salz’. Die Ergebnisse einer auf Befehl Kaiser Ferdinand II. in den
Jahren 1630-1634 vorgenommenen Schätzung wurden in dem genannten Dokument
niedergelegt (Abb. 1).

                                                     Abb. 1: Die 4 ‘Hauptstücke des ganzen
                                                     Salzwesens’ aus zeitgenössischer Sicht in einer
                                                     Miniatur aus dem Waldbuch des Salzamtes
                                                     Gmunden (1630-1634)
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Für die Markierung der Geschichte der Kulturlandschaft und historischen
Landnutzungssysteme – hier schwerpunktmäßig des Oö. Salzkammergutes - darf ausgehend
vom Salz als eine der wichtigsten landschaftsprägenden Ressourcen unter den Habsburgern
an die Entwicklung vom Pachtsystem und erblichen Rechten von Privatpersonen bei der
Salzgewinnung zum einheitlich organisierten Wirtschaftsraum (‚Salzwirtschaftsstaat’)
erinnert werden. Die weiteren Stationen der Landschaftsentwicklung können mit folgenden
Stichwörtern markiert werden:     Salz als neues Kurmittel    Ischl im Biedermeier: Die
Heilkräfte der Sole und der Aufstieg zum Mode Bad Ischl - Sommerdomizil von Kaiser
Franz Josef und Die Gründerzeit: Die europäische Stilepoche des Historismus hält Einzug in
das Salzkammergut.
Das o.a. genannte Konzept schließt weitere historische Kulturlandschaftselemente und -
spuren des Systems der absoluten Salzwirtschaft mit ein. Besonders hervorzuheben sind:
Bauten (Bauten der Produktion, Verwaltung, Handel, Transport (* Anlagen des
Holztransports (Holztrift) – Riesen, Klausen und Rechen sowie * Seewasserbewirtschaftung
und * Schifffahrt – Die Hallstätter Seeklause in Steeg bzw. Soleleitung)) - Verkehrswege
des Salztransportes (* Traun als historische Transportroute und die * Salzstraßen von der
Donau nach Böhmen und * die Pferdeeisenbahn). Die assoziative Bedeutung des UNESCO-
Gebietes ist mit bedeutenden Ereignissen und Entwicklungen in der Kunst-, Literatur-,
Wissenschafts- und Technikgeschichte verknüpft.
6.2    Die nominellen und funktionellen Gestalter nach 1945 – Kulturlandschaftslenkung
und Präsentation in dem föderalistisch geprägten demokratischen Staatswesen Österreichs
Im Jahre 1848 gelang es der bürgerlichen, nationalen und sozialen Bewegung in Europa die
alten Herrschaftsordnungen zu erschüttern. Auch in Österreich begann im Revolutionsjahr
1848/1849 mit einer ersten Verfassung das Ringen um ein demokratisch gestaltetes
Staatswesen und einen Grundrechtskatalog. Die Abschaffung der Grundherrschaft ging einher
mit der Neuordnung der staatlichen Verwaltung (erstmalige Einrichtung von Ministerien,
Kreisämtern bzw. später Bezirkshauptmannschaften und Ortsgemeinden) sowie der
Gerichtsbarkeit. Am Salzkammergut lässt sich dieser Paradigmenwechsel insbesondere
deutlich festmachen. Der Salzbergbau, das Salzwesen und das Forstwesen wurden zum
Privatwirtschaftskörper, der sich der neuen für die ganze Monarchie geltenden neuen Forst-
bzw. Berggesetzgebung zu unterwerfen hatte. Die Ortsgemeinde und speziell die Städte
begannen mit neuen städtebaulichen Instrumenten (Regulierungspläne) die urbane
Entwicklung zu lenken.
Aber erst auf Grund der nach 1945 gefestigten Verfassung, der Identifizierung der
Aufgabenbereiche der Gebietskörperschaften (vgl. ‚Gemeindeverfassungsnovelle 1962’) und
der Entwicklung des Bau- bzw. Raumplanungsrechtes in Österreich wurden die
Aufgabenbereiche bzw. damit auch die Verantwortung für die Kulturlandschaftsgestaltung
durch die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) eindeutig und nachhaltig
festgelegt und institutionalisiert.
a)      Instrumente und Konzepte der nominellen Raumordnung nach 1945
     ‚Salzkammergutplanung’ (1947-1950) zur Sicherung des Landes
In der Nachkriegszeit, in der die geeigneten Rechtsgrundlagen, Identifizierung der
Verantwortungsbereiche zur Landschafts- und Raumordnung und die fachliche Ausformung
der Raumordnung in Österreich noch fehlte, wurde ein völlig neues Raum planerisches
Konzept entwickelt. Alfred Sighartner (1882-1965), erster Landesbaudirektor von
Oberösterreich nach dem Zweiten Weltkrieg und Pionier der Raumplanung (1937 erstes
TOURISMUSSTRATEGIEN UND WELTERBELANDSCHAFTEN, DIE HISTORISCHE
KULTURLANDSCHAFT HALLSTATT – DACHSTEIN / SALZKAMMERGUT IM SPIEGEL AKTUELLER
TOURISMUSSTRATEGIEN UND REGIONALER AUSSTELLUNGSPROJEKTE                    353
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Raumordnungsgesetz für ein Bundesland im deutschsprachigen Raum) entwickelte im Zuge
der ‚Salzkammergutplanung’ (erste österreichische Regionalplanung in den Jahren 1947-
1950) ein Modell zur Sicherung des Rohstoffes ‚Schönheit der Landschaft’ mit dem
methodischen Konzept ‚Landschaft als Gesamt-Bauwerk’ in Analogie zu ‚Stadt als
Gesamtbauwerk’. Er verknüpfte Landschaftsschutz, Denkmalschutz und Raumordnung zu
einer ‚landschaftlichen Raumordnung’ und einem evolutiven Entwicklungsansatz für die
‚Kulturlandschaft’ als Basisressource (landschaftsbedingtes Erholungspotential) für das
Salzkammergut. Die Regionalplanung mit ihrer kartographischen Darstellung im Maßstab 1:
50.000 sollte dabei einen überörtlichen Ordnungsrahmen für die parzellenscharfen Pläne
(Verordnungen) der Gemeinde vorgeben (Jeschke 2002b).
    ‘Landschaftsbedingte Fremdenverkehrseignung und Landschaftstypen in Oberösterreich’
– Naturraumkartierung Oberösterreich – Oö. Raumordnungskataster (Österreichisches Institut
für Raumplanung 1982)
Im Vordergrund dieser Kartierung im Maßstab 1: 200.000 stand ‚die Landschaft’ als Ort der
Erholung und Freizeitbetätigung. Es galt die spezifische Eignung für bestehende Aktivitäten,
die langfristige Nutzbarkeit dieses Potentials unter Bedachtnahme auf Nachhaltigkeitsaspekte
im Rahmen des Oö. Naturraumpotentialkartierung (Jeschke 1998) flächendeckend zu
erfassen. Dargestellt wurden Areale für folgende Tourismus-(Nachfrage-)Sektoren in
mehrstufiger Bedeutungsklassifizierung:
    Sommeraufenthalte
    Winteraufenthalte
    Routen- und Besichtigungsverkehr
    Gesundheitstourismus (unter Verwendung einer Bioklimakartierung)
    Ausflugsverkehr im Sommer und Winter.

Abb. 2: Landschaftsbedingte Erholungseignung – Routentourismus und Besichtigungsverkehr.
Oö. Naturraumpotenzialkartierung/Oö. Raumordnungskataster als geographisches
Informationssystem (Bearbeiter.: D. Bernt und P. Pauer/ Österreichisches Institut für Raumplanung, 1982)
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Für das Salzkammergut wurden in allen Sektoren Areale mit höchster Klassifizierung aus-
gewiesen. Im Bereich der Teileignung für Routentourismus und Besichtigungsverkehr ergab
sich ein dichtes ‘Netz’ von landschaftlich schönen Straßenstrecken und Flussstrecken, land-
schaftlich reizvollen Gebieten, besonders sehenswerten Naturobjekten und Gebieten mit spe-
zieller landschaftlicher Erholungseignung (Naturschutzgebiete) sowie besonders
sehenswerten Ortsbildern und Bauten etc. (Abb. 2). Die Kartierung (Bearbeitung: D. Bernt
und P. Pauer) war Teil der Grundlagenforschung und Einordnungshilfe für den Entwurf des
Einreichberichtes für das UNESCO-Kulturlandschaftserbegebiet (Jeschke 1995), die
Vorbereitung des geplanten Kulturlandschaftspflegewerkes und überörtliche Vorgabe für die
Grundlagenforschung der Gemeinden im Rahmen der örtlichen Entwicklungskonzepte und
Flächenwidmungspläne der Gemeinden.
   Regionalplanung  Teilregion         Bad     Ischl    /   Entwurf     zum     regionalen
Raumordnungskonzept 1982
Das nächste und bisher letzte umfassende übergeordnete Raumordnungsprogramm wurde
vom Österreichischen Institut für Raumplanung 1982 mit einem ordnungspolitischen Akzent
(im Hinblick auf eine geplante Verordnung) vorgelegt (Österreichisches Institut für
Raumplanung 1982b).
     Gemeindeplanung nach 1950
Parallel dazu haben die Gemeinden vor allem mit dem im Öo. Raumordnungsgesetz 1972
bzw. 1994 ausgeformten Gestaltungs- und Ordnungsinstrumenten die Raumentwicklung ge-
lenkt (Örtliches Entwicklungsprogramm, Flächenwidmungs- und Bebauungspläne). Die gen-
annten Verordnungen der Gemeinden legen bekanntlich in Parzellenschärfe die derzeitige
bzw. künftig mögliche Flächennutzung (Bauland, Grünland und Verkehrsflächen) und damit
das zukünftige Bild der Kulturlandschaft im Detail fest.
     Kulturlandschaftspflegewerk © / UNESCO-Managementplan
Für einen formellen Managementplan (Kulturlandschaftspflegewerk mit seinen 3
Grundstrategien (Inventarisieren, Schützen/Entwicklung und Förderung bzw. einer
institutionalisierten (Schutz-)Dienststelle)) zum Schutz und zur bewahrenden Entwicklung der
Historischen Kulturlandschaft liegen nur ein wissenschaftliches Modell für ein
Kulturlandschaftspflegewerk (Jeschke zuletzt 2004), Beiträge ausgewählter Fachbereiche und
Teile der, von den UNESCO-Richtlinien geforderten Grundlagenforschung vor.
     Alpenkonvention – Landschaftsplan
Ein wesentlicher Teil des Salzkammerguts liegt im Konventionsgebiet. Es liegt keine
Maßnahme des Landes nach dem verpflichtenden Protokoll für Naturschutz und
Landschaftspflege bzw. Raumplanung vor.
b)      Regionalmanagement / Regionalentwicklung (Regional Governance)
Für die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Standortes Oberösterreich hat die regionale
Ebene in Form der Regionalentwicklung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Konkrete
politisch akkordierte Leitlinien zur Regionalentwicklung finden sich in den Regional-
wirtschaftlichen Entwicklungsleitbildern (RWK) der einzelnen Teilregionen Oberösterreichs.
Diese Leitbilder wurden von den Regionalmanagement-Regionen Oberösterreichs in enger
Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich erarbeitet. Als zentrales Umsetzungs- und
Koordinierungsinstrument der Regionalentwicklung fungiert die Oö. Regionalmanagement
GmbH, deren Unternehmenszweck umschrieben werden kann mit den Feldern
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KULTURLANDSCHAFT HALLSTATT – DACHSTEIN / SALZKAMMERGUT IM SPIEGEL AKTUELLER
TOURISMUSSTRATEGIEN UND REGIONALER AUSSTELLUNGSPROJEKTE                    355
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   Förderung der Regionalentwicklung auf Grundlage der RWK und der Leitbilder,
   Absicherung und Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Sozialstrukturen, Förderung
   des Arbeitsmarktes,
   Steuerung der regionalen Entwicklung,
   Förderung der überregionalen und länderübergreifenden Zusammenarbeit bzw.
   Förderung der Identifikation der Bevölkerung mit der Region.
Für das Salzkammergut bzw. für den Bezirk Gmunden ist ein Regionalmanagement im Auf-
bau. Ein Leitbild liegt noch nicht vor.

   7. Kultur- und Kulturlandschaftstourismus im Spiegel der
      Tourismusleitbilder und -konzepte und Salzkammergut-relevante
      Produkte nach 1945 - die geschichtliche Dimension

Da die Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichs in mehreren Ebenen, die alle für unsere
Untersuchung besondere Relevanz haben (Österreich Werbung (Nationale Ebene),
Landestourismusorganisationen (für Oberösterreich: Oö. Tourismus), Regionalverbände,
Subverbände sowie Ortsorganisationen und Anbieter) arbeitet, werden zeitlich gestaffelt
skizzenhaft wichtige Dokumente, Konzepte, Inventarisierungen (Kartierungen) und
touristische Produkte aller Entscheidungsebenen (nach dem Erstellungszeitpunkt gereiht)
zusammengestellt. Dabei kann nur auf besonders relevante Punkte für die gegenständliche
Untersuchung eingegangen werden.
   Fremdenverkehrskonzept Oberösterreich 1972 (Österreichisches Institut für
Raumplanung 1972)
Das umfassende Konzept besteht aus 3 Teilen. Teil I: Ziele und Maßnahmen für den
Fremdenverkehrsausbau – Konzept im engeren Sinne; Teil II: Grundlagen für das o.a.
Entwicklungsprogramm und Teil III: Überblick über die Verflechtungen des Tourismus mit
den anderen Lebensbereichen. Das räumlich orientierte Konzept konkretisiert u.a. auf der
Basis      einer    landschaftsbedingten      Erholungseignungsbewertung.      Ausbauziele
(Ausbauregionen für den Sommer und Winter, das Kurwesen und Ausbau des Tourismus in
Städte) in mehrstufiger Bedeutungsklassifizierung mit einer kartographischen Darstellung im
Maßstab 1 : 500.000.
Wegen der unterschiedlichen Struktur bzw. Entwicklung des Tourismus und im Hinblick auf
die weiteren Ausbauziele wurden erstmals 5 Fremdenverkehrsregionen mit 24 Teilgebieten
vorgeschlagen (z.B. Region 1 Salzkammergut mit 7 Teilgebieten (Hallstätter See –
Dachsteingebiet, Ischler Land (mit Bad Goisern), Wolfgangsee (Oö. Anteil), Mondsee Land
Irrsee, Attergau, Traunseegebiet und Almtal, die den Grundstein für die heutige
Tourismusstruktur Oberösterreichs bzw. Salzkammerguts legte (www.oberösterreich-
tourismus.at).: Tourismusverband Inneres Salzkammergut, Ferien-Region Traunsee, Bad Ischl
und St. Wolfgang als eingemeindige Verbände, Tourismusverband Attersee bzw.
Mondseeland Mondsee-Irrsee. Für das Salzkammergut als mit Abstand bedeutendste
Fremdenverkehrs-Region des Landes werden umfassende Verbesserungsmaßnahmen der
Infrastruktur vorgeschlagen und – aus der Verantwortung für die Umwelt bzw. touristische
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Basisressource  ‘die   Herbeiführung   einer    geordneten      Bauentwicklung’ (u.a.
Appartementhäuser und Zweitwohnungen, Seeuferfreihaltung etc.) eingemahnt.
   Entwicklungskonzept Salzkammergut / Tourismus-Leitbild 1991-2000
Dieses Konzept (Würzl 1992) enthält ein Leitbild und ein Marketingkonzept samt
Detailkonzepten für Teil-Regionen für das gesamte Salzkammergut. Im Bereich
‚Lebensqualität – Urlaubsqualität’ wurden eine verbesserte Baugestaltung im Hinblick auf
Siedlungs- und Gewerbegebiets-Ausweisung, die Errichtung eines Nationalparks ‘Kalkalpen
– Totes Gebirge’ und das Bildungs- sowie Erlebnispotential der Dachsteinhöhlen samt
Verbesserung des Museums eingemahnt. Im Abschnitt ‚Geschichte erlebbar machen’ wurde
die Neuorganisation und –Gestaltung des Museums in Hallstatt sowie ein Museums- und
Kulturkomplex ‚Österreichische-ungarische Monarchie’ in Bad Ischl gefordert. Weiter wurde
die Bildung einer ‚Arbeitsgemeinschaft Salz’ vorgeschlagen. Die Österreichische Salinen AG
wurde eingeladen, die Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft der mit dem Salz
befassten Unternehmen und Betriebe des Salzkammergutes zu ergreifen. Die ‚ARGE SALZ’
sollte sich insbesondere folgenden Aufgaben widmen:
8. Erfassung der derzeitigen Möglichkeiten, die Gewinnung, die Verarbeitung und den
Transport des Salzes ebenso wie den Handel damit sowie dessen Bedeutung für Leben und
Kultur der Region zu erleben (samt Herausgabe einer Broschüre). Diese Broschüre soll
entsprechende historische Darstellungen und bildliche Illustrationen enthalten, und es sollten
darin die einzelnen zu besichtigenden bzw. zu erlebenden Fundstätten, Bergwerke und andere
Produktions- und Verarbeitungsstätten, Museen, Häuser bedeutender mit dem Salz
verbundener Personen, Transportmittel (z.B. Soleleitung) etc. enthalten und beschrieben sein.
Bei jedem einzelnen Besichtigungsobjekt sollten auch die erforderlichen sachdienlichen
Informationen (Besichtigungszeiten, Eintrittspreise etc.) angegeben sein. Eine entsprechende
adaptierte Karte des Salzkammergutes sollte, wenn möglich dem Gedanken des ‘Salzpfades’
folgend, einen geographischen Überblick vermitteln und das Aufsuchen der einzelnen
Attraktionen erleichtern.
9. Erfassung von Möglichkeiten bestehende, mit dem Salz verbundene Objekte zu revitali-
sieren oder ehemals bestandene Einrichtungen zu rekonstruieren (z.B. den Hallholz-Aufzug
im Weißenbachtal, im Gebiet der Gemeinde Steinbach am Attersee) und Bemühungen
Sponsoren dafür zu finden.
10. Künstlerische Aktivitäten: Als erste solche Aktivität soll ein Auftrag oder geladener
Wettbewerb zur Schaffung eines Dramas, eines Musicals oder eines anderen Bühnenwerkes
mit einem auf das Salz und das Salzkammergut bezogenen Inhalt gegeben oder veranstaltet
werden.
11. Ausarbeitung und gemeinsam Revitalisierung von Werbe- und PR-Aktivitäten, mit denen
für das Salz und Salzprodukte gleichermaßen geworben wird, wie für das Tourismus-Angebot
der Region.
   Das Konzept ‚Inneres Salzkammergut’ 1993 zur Revitalisierung einer ‚alten’
Tourismusregion
Die Autoren Deußner, Schneidewind und Schremmer (1993) sahen das Innere Salzkammer-
gut als einen (touristischen) Dachgarten Europas, der alle modernen Freizeitmöglichkeiten
bietet und gleichzeitig als Kernland einer Jahrtausende alten Zivilisation, des gesamten
Salzkammergutes und, in gewisser Weise, ganz Österreichs. Die besondere Qualität des
Projektgebietes ergäbe sich dabei ein Zusammentreffen von sehr unterschiedlichen
Landschaftsformen, international bedeutsamen Kulturstätten und dem touristischen Angebot
TOURISMUSSTRATEGIEN UND WELTERBELANDSCHAFTEN, DIE HISTORISCHE
KULTURLANDSCHAFT HALLSTATT – DACHSTEIN / SALZKAMMERGUT IM SPIEGEL AKTUELLER
TOURISMUSSTRATEGIEN UND REGIONALER AUSSTELLUNGSPROJEKTE                    357
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auf engstem Raum. Ausgehend von der Frage, ob die Revitalisierung einer ‚alten’
Tourismusregion ‚Inneres Salzkammergut’ möglich ist, wurden folgende Leitideen,
Leitthemen und Rahmenvorstellungen für Infrastruktur-Projekte entwickelt (Schremmer
1993). Die touristische Leitidee des Konzeptes ging daher von der touristischen Einmaligkeit
und Besonderheit der Region aus, die als Ganzes für Reisende erkennbar sein muss und so zu
formulieren, dass diese Idee zur regionalen Identifikation nach innen und außen beitragen
kann. Diese Qualität herauszuarbeiten und für Besucher erlebbar und erfahrbar zu machen,
sollte die zentrale Aufgabe für einen touristischen Neubeginn in der Region sein.
Für das Konzeptgebiet wurde vorgeschlagen, die einzelnen Attraktionen und Aktivitäten in
vier regionale Themen (Regionale Produkte, die das Rückgrat für die touristische Identität
eines Gebietes bilden, die Hauptthemen also, mit denen eine Region als Ganzes nach außen
auftritt) und in drei Infrastrukturprojekte zu bündeln. Folgende vier regionale Themen-
Projekte wurden vorgeschlagen:
    der Salzbergbau und die gemeinsame Wirtschaftsgeschichte des Inneren Salzkammer-
gutes,
   4500 Jahre Besiedelung und Kulturschätze des Inneren Salzkammergutes,
   Naturwunder, Abenteuer und Geheimnisse bzw.
   das Haus Habsburg und ‚sein’ Salzkammergut.
Die Themen-Projekte sollten Ausstellungen und Besucherzentren, thematisch aufbereitetes
Informationsmaterial für die Internationale Promotion und für die in der Region befindlichen
Gäste und einen Orientierungsrahmen für die örtliche Aktivitäten zur Angebotsentwicklung
umfassen.
Die drei touristischen Infrastruktur-Projekte für die Region sollten umfassen: (1) die
Bahn/Bus/Rad/Schiff-Region – ein vollständiger regionaler Verkehrsbund, (2) Schi- und
Schibusverbund Dachstein-Krippenstein – die Vernetzung zweier Schigebiete und der
regionalen Betten-Standorte bzw. (3) Loipen- und Schibusverbund. Damit sollte einerseits ein
neuer räumlicher Zugang zur Region entstehen – etwa die Eroberung mit Rad und Schiff -,
gleichzeitig aber ein attraktives Verkehrsangebot geschaffen werden, das örtliche Maßnahmen
der Begrenzung des Pkw-Verkehrs erst ermöglichten (Schremmer, 1993 S. 32). Die Studie
diente gleichzeitig als ‚Regionalwirtschaftliches Konzept’ für den Salzkammergut-Teil des
EDPP (‚Einheitliches Dokument für die Programmplanung) des oberösterreichischen Ziel-5b-
Gebietes, welches von der EU kofinanziert wurde.
   ‘Weltkulturerbe in Österreich’ (Österreich Werbung, Wien)
Innerhalb der werblichen Positionierung ‚Marke Österreich’ – Alltag raus. Österreich rein –
wurde das Produkt ‚Welterbe in Österreich’ als Gesamtpaket entwickelt. Neben Kurzinfor-
mationen zu Welterbe-Gebieten (Broschüre und Internetportal ‚Österreich Werbung
/Urlaubsthemen / Kultur /Welterbe’) und Verknüpfungen mit der jeweiligen touristischen
Infrastruktur liegt das Produkt der ‚Welterbe-Rundreise’ vor. Die Besucher werden zu einem
‚Weltkulturerbe-Trip’ durch Österreich und zum Erlebnis von spannenden Tagen auf einer
‚Reise durch die Geschichte’ eingeladen (www.österreich.werbung). Für den 2. Tag von
insgesamt 5 Tagen stehen ‚das Schloss Mirabell, Mozarts Geburtshaus und andere Highlights
auf dem Programm. Am Nachmittag fahren Sie Richtung Süden nach Hallstatt. Spüren Sie
urtümlichstes Brauchtum in Österreich bei einem Abendessen in einem der holzverzierten
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Gasthäuser. Bei einem Spaziergang am See entlang können Sie die beeindruckende Bergwelt
– die sich mitunter im glasklaren See spiegelt – auf sich wirken lassen’.

   Marken-Signet „                          “ mit Slogan „Tut kaiserlich gut“
Im Jahre 1997 hat die Oö. Tourismus ein neues Marken-Signet für das „schon zu Kaiserzeiten
Lieblingsziel unzähliger Urlauber“ eingerichtet, weil „in diesem Umfeld auch zahlreiche
Künstlerpersönlichkeiten die Atmosphäre des Salzkammergutes genossen und damit auch
seinen kulturellen Weltruf begründen“. Im Zuge dieser Salzkammergut-Image-Aktualisierung
sollte die Region systematisch und konsequent in Richtung „Genuss-Zapfstelle für die
moderne Gesellschaft“ mit dem Symbol der Kaiserkrone im Signet positioniert werden. Zum
Marken-Signet „Salzkammergut“, dessen mittlere Buchstaben als Kaiserkronen graphisch
(vgl. als Beispiel die Titelseite der Freizeitkarte „Inneres Salzkammergut“ (Abb. 10) mit dem
Marken-Signet rechts oben und unten) herausgehoben gestaltet sind, wurde ein Slogan „Tut
kaiserlich gut“ als neuer „Blickfang“ hinzugefügt (Oö. Tourismus, 1997).
   Die Österreichische Romantikstraße
Die Gäste werden eingeladen, sich die kulturellen und landschaftlichen Höhepunkte der ‚Ös-
terreichischen Romantikstraße’ zu gönnen. Im Salzkammergut, im unteren Mühlviertel, im
Struden- und Nibelungengau, in der Wachau – wie eine Kette von Perlen reihen sich an der
Romantikstraße von Salzburg nach Wien die Schlösser, Burgen, Museen, Klöster, Wildparks,
Höhlen, Seen, Flüsse und prachtvollen Landschaften der Länder Salzburg, Oberösterreich und
Niederösterreich aneinander. Die Route umfasst dabei folgende Orte: Salzburg – Mondsee –
St. Gilgen – St. Wolfgang – Bad Ischl – Hallstatt – Traunsee – Steyr – Enns – Melk – Wien
(Zeitraum: ganzjährig). Das Arrangement beinhaltet: Übernachtung (1 x Salzburg, 2 x Salz-
kammergut, 1 x Steyr, 2 x Wachau, 1 x Wien), Stadtführung in Bad Ischl, einen Besuch des
Welterbe-Museums in Hallstatt, den Besuch des Museums der Stadt Steyr, eine Schifffahrt
auf der Donau, die Besichtigung des Stifts Melk, eine Weinverkostung in der Wachau und
eine ausführliche Landkarte mit Beschreibung der Orte und Sehenswürdigkeiten.
   Themenwege im Salzkammergut
Themenwege sind unter ein ‚Motto’ gestellte Spazier- und Wanderwege. Sie bieten dem Be-
sucher die Möglichkeit, sich im Freien zu Fuß zu bewegen und dabei Erkenntnisse und Erleb-
nisse zu gewinnen. Themenwege werden demnach durch drei Komponenten bestimmt: Ge-
hen, Erleben und Erfahren. Themenwege führen über mehrere Stationen, die Informationen
oder Erlebbarkeit zum Thema anbieten und auf diese Weise den Besucher zur
Auseinandersetzung mit dem Inhalt einladen.
Im Rahmen von LEADER II-Projekten wurden für das Salzkammergut Themenwege in
umfangreichem Ausmaß (Heitzmann 1998) realisiert. Die Konzeption und Texte des
ambitionierten Projektes konnten sich noch nicht auf ein Kulturlandschaftsinventar stützen
und hat bisweilen unterschiedliche Eindringtiefen und Ausrichtung. Seit der ersten große
Einrichtungsphasen im Inneren Salzkammergut wurden und werden (Salzkammergut-
Landesausstellung!) weitere Themenwege angelegt. Als touristisches Produkt auf
Verbandsebene     bzw.     Gemeindeebene      wurde    jedenfalls   im     Rahmen      der
Kommunikationsmöglichkeiten für ein breites Publikum eine Fülle von Einzel-Informationen
präsentiert.
TOURISMUSSTRATEGIEN UND WELTERBELANDSCHAFTEN, DIE HISTORISCHE
KULTURLANDSCHAFT HALLSTATT – DACHSTEIN / SALZKAMMERGUT IM SPIEGEL AKTUELLER
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   Strategien und Konzepte der Landes-Tourismusorganisation (LTO) Oberösterreich
Das Kursbuch Tourismus- und Freizeitwirtschaft Oberösterreich 2003 bis 2010
Als inhaltliches Leitbild und inhaltliches Strategiepapier für den Fachbereich dient das Kurs-
buch 2003-2010 als Basis für die Zusammenarbeit zwischen (Infrastruktur) Anbietern, Be-
trieben, touristischen Organisationen und der ‚OÖ. Tourismus’ und definiert
Rahmenbedingungen in den Bereichen Organisation, Produktentwicklung, Marketing und
Finanzierung. Aus der Grundlagenforschung ergaben sich generell folgende
‘wettbewerbsfähige Kernthemen’ (‚Hauptthemen’): Rad, Gesundheit/Welness, Wandern,
Sport und Kultur/ Städte/M.I.C.E. (Meeting-Incentive-Congress-Event) sowie als
Kernprojekte:     Oberösterreichische       Landesausstellung,     Oberösterreichische    Oö.
Landesgartenschau und Qualifizierungsprojekte, und damit eine klare inhaltliche Ausrichtung
für die strategische (Weiter-)Entwicklung und Vermarktung des Tourismus. Durch die
Konzentration auf Kernthemen und -projekte, soll das Ferienangebot im Bundesland
Oberösterreich schwerpunktmäßig abgedeckt werden.

Landes-Tourismuskonzept 2004 bis 2007
In weiterer Vertiefung der genannten Leitlinien legt das ‘Landes-Tourismuskonzept 2004 bis
2007’ das detaillierte Entwicklungs- und Vermarktungskonzept für Oberösterreich vor. Im
Konzept 2004-2007 finden sich daher die Kernthemen mit elementarer Oberösterreich-
Bedeutung bzw. Themen mit selektiver Oberösterreich-Bedeutung (organisiert in den
Themenmanagements), für das Projektmanagement und übergeordneten Aktivitäten der
Landes-Tourismusorganisation die angestrebten Ziele, die Strategien und geplanten
Maßnahmen. Von Interesse ist, dass in diesem Dokument neben den bereits genannten
Kernthemen und Kern-Projekten insbesondere auch das Kernprojekt ‚Nationalparks
Kalkalpen’ enthalten ist. Die Region ‚Nationalpark Kalkalpen’ wird damit als einziges
Großschutzgebiet als eine Einheit wahrgenommen bzw. touristisch identifiziert. Das zweite
Großschutzgebiet in Oberösterreich, die Historische Kulturlandschaft ‚Hallstatt-Dachstein /
Salzkammergut’ wurde bisher nicht als ‚Ganzes’ identifiziert und als solches angeboten.

Das ‚Kursbuch für die Oö. Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2010’ wurde zur formalen
Grundlage für das Förderungsprogramm der Oö. Landesregierung.
Die Landesregierung positionierte das Tourismusförderungsprogramm im Jahre 2007 neu.
Die förderbaren, kursbuchkonformen Projekte müssen zumindest einer der nachfolgenden
Zielsetzungen entsprechen: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung von
Wachstums- und Beschäftigungseffekten, Ausgleich von Standortnachteilen, Initiierung und
Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, Innovation im Angebotsbereich und
Kooperation sowie Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen im Einklang mit Natur und
Umwelt. Das ‚Kursbuch’ ist damit zu einem direkt wirksamen Instrument der funktionellen
Raumordnung bzw. Kulturlandschaftsgestaltung geworden.
Die Neuorganisation der Tourismusförderung in Oberösterreich für die Jahre 2007 bis 2013
basiert auf dem Grundsatz des Kursbuches und umfasst folgende Neuerungen: Bei betriebli-
chen Förderungen wird stärker als bisher mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank
(ÖHT) kooperiert. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Oberösterreich und
der ÖHT wurde abgeschlossen. Schwerpunkte sind die gemeinsame Förderung von
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