Basisdienstleistungen - Katja Hunkeler und Thomas Hirt - compendio - Banking Today
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
compendio Basisdienstleistungen Katja Hunkeler und Thomas Hirt
Ein von Compendio und Crealogix gemeinsam entwickeltes Lehrmittel für Blended Learning Bankfachliche Begleitung: CYP Die E-Learning-Module können bei Crealogix lizenziert werden. www.bankingtoday.ch www.compendio.ch www.crealogix.com www.cyp.ch www.swissbanking.org Basisdienstleistungen Katja Hunkeler und Thomas Hirt Fachlektorat: Jeannette Cimmieri und Nadia Mattiussi Grafisches Konzept und Realisation, Korrektorat: Mediengestaltung, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich Illustrationen: Oliver Lüde, Winterthur Druck: Edubook AG, Merenschwand Konzeption: Arbeitsgruppe des CYP unter Leitung von Alexia Böniger, Thomas Hirt, Compendio Bildungsmedien AG, und Cyril Locher, Crealogix Umsetzung: Katja Hunkeler und Thomas Hirt, Compendio Bildungsmedien AG Redaktionelle Betreuung der Aktualisierungen: bis Auflage 2013 Thomas Hirt, Compendio Bildungsmedien AG, ab Auflage 2014 Fabienne Thiemeyer, Compendio Bildungsmedien AG Artikelnummer: 15297 Auflage: 9., überarbeitete Auflage 2017 Ausgabe: U1067 Sprache: DE Code: CYP 005 Alle Rechte, insbesondere die Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Der Inhalt des vorliegenden Buchs ist nach dem Urheberrechtsgesetz eine geistige Schöpfung und damit geschützt. Die Nutzung des Inhalts für den Unterricht ist nach Gesetz an strenge Regeln gebunden. Aus veröffentlichten Lehrmitteln dürfen bloss Ausschnitte, nicht aber ganze Kapitel oder gar das ganze Buch fotokopiert, digital gespeichert in internen Netz- werken der Schule für den Unterricht in der Klasse als Information und Dokumentation verwendet werden. Die Weitergabe von Ausschnitten an Dritte ausserhalb dieses Kreises ist untersagt, verletzt Rechte der Urheber und Urheberinnen sowie des Verlags und wird geahndet. Die ganze oder teilweise Weitergabe des Werks ausserhalb des Unterrichts in fotokopierter, digital gespeicherter oder ande- rer Form ohne schriftliche Einwilligung von Compendio Bildungsmedien AG ist untersagt. Copyright © 2009, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich
Modul Basisdienstleistungen
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Einstieg 4
1 Die Zahlungsmittel 6
1.1 Dienstleistungen für den Bargeldbezug und den Bargeldersatz 6
1.2 Zahlungsverkehr 16
1.3 Checks 21
Aufgaben 24
2 Die Zahlungssysteme 26
2.1 Zahlungsabwicklung in der Schweiz 27
2.2 Zahlungsabwicklung in Europa 33
2.3 Zahlungsabwicklung weltweit 35
Aufgaben 39
3 Multichannel-Angebot/E-Banking 41
3.1 Automaten 41
3.2 E-Banking 43
Aufgaben 46
Lösungen zu den Aufgaben 48
Stichwortverzeichnis 50
BankingToday 3Modul Basisdienstleistungen
Einstieg
Einstieg
Patrick und Gina Hunziker leben in Langenthal und haben ihre eigene Unternehmung
«Gesund und fit» im Bereich Ernährungsberatung und professionelle Sportmassage aufge-
baut. Die Hunzikers haben täglich mit Bargeld und Buchgeld zu tun.
• Bezahlt ein Kunde seine Sportmassage bar in die Kasse der Unternehmung «Gesund und
fit», spricht man von Bargeld. Das Geld wird direkt vom Schuldner zum Gläubiger über-
tragen. Das ist vor allem bei kleinen Zahlungen im Alltag üblich. Bei Banknoten und Mün-
zen besteht aber immer die Gefahr von Diebstahl oder Verlust. Zusätzlich wirft Bargeld
keinen Zinsertrag ab.
• Wenn Herr Hunziker einkaufen geht und mit seiner Maestro-Karte an der Kasse bezahlt,
spricht man von bargeldlosem Zahlungsverkehr (= Buchgeld); für die Zahlung werden
keine Banknoten und Münzen benötigt. Die Geldübertragung erfolgt durch blosses Um-
buchen des Betrags von einem Konto auf ein anderes.
CYP005PEBAde.eps
Die meisten von uns führen keine eigene Unternehmung wie Gina und Patrick Hunziker. Aber
auch als Privatpersonen haben wir dauernd mit Geld und mit Zahlungen zu tun:
• Am Ende des Monats erhalten wir von unserem Arbeitgeber den Lohn bargeldlos auf un-
ser Bank- oder Postkonto überwiesen. Per Dauerauftrag zahlen wir damit die regelmäs-
sig anfallenden Zahlungen wie Miete oder Krankenkassenprämie. Mit E-Banking oder
mit schriftlichem Vergütungsauftrag erledigen wir einmalige Zahlungen wie etwa die
Zahnarztrechnung oder die Bezahlung des Ferienarrangements.
• Benötigen wir Bargeld für Einkäufe oder Freizeitvergnügen, beziehen wir dieses am Ban-
comaten oder am Bankschalter. Und oft zahlen wir in Läden oder Restaurants nicht bar,
sondern mit der Maestro-Karte oder der Kreditkarte.
Wenn es ums Zahlen geht, spielen die Banken und die PostFinance eine Schlüsselrolle.
Ohne ihre Dienstleistungen rund ums Zahlen wären wir buchstäblich verloren; nicht erstaun-
lich ist deshalb, dass die Zahlungsvermittlung (der Zahlungsverkehr) als eine der drei volks-
wirtschaftlichen Hauptaufgaben der Banken bezeichnet wird.
4 BankingTodayModul Basisdienstleistungen
Einstieg
Was Sie in diesem Modul lernen
Träger des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind in der Schweiz die Banken und die PostFi-
nance. Sie übernehmen die Rolle als Vermittler zwischen dem Zahlungspflichtigen und der
Zahlungsempfängerin.
Wer am bargeldlosen Zahlungsverkehr beteiligt sein will, benötigt ein Bank- oder ein Post-
konto. Für die Banken und die PostFinance ist der Zahlungsverkehr trotz hoher Unkosten inte-
ressant, weil auf den meisten Konti Guthaben liegen, die sie anlegen können. Deshalb werden
solche Zahlungsverkehrskonti (z. B. das Lohnkonto) auch verzinst. Die Banken setzen ausser-
dem auf ein gutes und breites Angebot im Zahlungsverkehr, weil ein zufriedener Zahlungs-
verkehrkunde vermutlich auch andere Bankdienstleistungen nutzen wird.
Folgende drei Kapitel führen Sie in den Zahlungsverkehr ein:
• Kapitel 1 «Die Zahlungsmittel» stellt die wichtigen Möglichkeiten des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs vor.
• In Kapitel 2 «Die Zahlungssysteme» schauen wir hinter die Kulissen des Zahlungsver-
kehrs. Sie erfahren, wie Banken miteinander verbunden sind, um die Zahlungen ihrer
Kunden auszuführen. Wir erklären zudem die Grundzüge der Zahlungssysteme
• in der Schweiz (SIC),
• in Europa (euroSIC),
• weltweit (SWIFT und Korrespondenzbanken).
• Kapitel 3 «Multichannel-Angebot/E-Banking» zeigt Ihnen, wie Banken immer mehr
versuchen, ihre Dienstleistungen auf möglichst vielen Kanälen («Multichannel») anzubie-
ten, sodass Kunden zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort von ihnen profitieren kön-
nen. Stichworte sind hier Bancomaten und E-Banking.
Medien, mit denen Sie lernen können
Mit den webbasierten E-Medien haben Sie die Möglichkeit, die Lerninhalte multimedial zu ver-
tiefen.
Crealogix Digital Learning bietet diverse E-Medien, mit denen Sie Ihr Wissen zu spezifischen
Themen aktivieren, vertiefen, üben und anwenden, damit sich das erworbene Wissen verfestigt
und in der Praxis eingesetzt werden kann. An Stellen, wo ein passendes E-Medium zur Verfü-
gung steht, finden Sie ein entsprechendes Icon.
Nach der Bearbeitung des Moduls können Sie sich mit dem E-Medium «Self Check» selbst
überprüfen. Haben Sie das Wesentliche verstanden?
BankingToday 5Modul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
1 Die Zahlungsmittel
Lernziele: Nach der Bearbeitung dieses Kapitels können Sie …
• die Zahlungsmittel (Karten, Reisechecks etc.) erklären.
• einem Privatkunden oder einem kommerziellen Kunden das richtige Zahlungsmittel anbieten.
• erklären, wie Kunden bei Diebstahl und Verlust vorgehen können.
Schlüsselbegriffe: Check, Dauerauftrag, Debitkarte, Einzahlungsschein, Einzahlungsschein mit
Referenznummer, Kreditkarte, Lastschriftverfahren (LSV+/BDD), Reisecheck, Travel Cash
Wer ein Konto bei einer Bank oder der PostFinance führt, kann verschiedene Produkte des
Zahlungsverkehrs nutzen. Er hat Zugang zu vielfältigen Dienstleistungen. Wir schauen sie in
diesem Kapitel näher an.
• Zuerst betrachten wir die Dienstleistungen der Banken für den Bargeldbezug und den
Bargeldersatz.
• Dann geht es um die Dienstleistungen, die Banken ihren Privatkunden und ihren kommer-
ziellen Kunden für den Zahlungsverkehr zur Verfügung stellen.
• Und schliesslich stellen wir Ihnen den Check vor, der vor noch nicht allzu langer Zeit ver-
breitet war, heute aber nur noch in vereinzelten Ländern (z. B. USA, Frankreich) einge-
setzt wird.
1.1 Dienstleistungen für den Bargeldbezug und den
Bargeldersatz
Viele Menschen zahlen mit Bargeld, wenn sie Waren oder Dienstleistungen kaufen. Zum Bar-
geld gehören die Banknoten in Schweizer Franken und das Schweizer Münzgeld. Dieses
Bargeld beziehen die meisten Menschen von ihrem Bank- oder Postkonto, denn kaum jemand
bewahrt heute sein Geld bar auf.
Abgesehen von der Möglichkeit des Bargeldbezugs bieten die Banken ihren Kunden aber
auch bargeldlose Zahlungsmittel an, und zwar:
Abb. 1 Von den Banken angebotene bargeldlose Zahlungsmittel
Debitkarte Kreditkarte Mobile Reisecheck Travel-Cash-
(Kapitel 1.1.1) (Kapitel 1.1.2) Payment (Kapitel 1.1.5) Karte
(Kapitel 1.1.4) (Kapitel 1.1.6)
1.1.1 Die Maestro-Karte – Debitkarte der Banken
Was ist eine Debitkarte?
Eine Debitkarte ist eine Karte, die zur bargeldlosen Bezahlung oder zum Abheben von Bar-
geld am Geldautomaten eingesetzt werden kann. Der entsprechende Betrag wird sofort auf
dem Konto belastet.
6 BankingTodayModul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
In der Schweiz sind drei Debitkarten verbreitet, die Maestro-Karte der Banken, die Postcard
der PostFinance und die V Pay-Karte. Dabei ist die Maestro-Karte die klare Nummer eins. Die
folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Maestro-Karte.
Wie erhält man eine Maestro-Karte?
Bei der Maestro-Karte handelt es sich um eine kontogebundene Karte. Deshalb benötigt jeder
Karteninhaber ein Bankkonto. Der Kunde erhält einen Kartenantrag bei seiner Bank oder auf
deren Internetseite. Die Bedingungen für die Benützung der Maestro-Karte sind für alle Kar-
teninhaber gleich. Für die Maestro-Karte fällt eine Jahresgebühr an. Die Maestro-Karte wird
alle zwei bis drei Jahre automatisch erneuert.
Die wesentlichen Elemente der Maestro-Karte
Auf der Vorderseite der Maestro-Karte befindet sich ein Chip und auf der Rückseite ein Mag-
netstreifen. Auf dem Chip und auf dem Magnetstreifen sind sämtliche Angaben für die Iden-
tifikation (PIN-Code) und Abwicklung gespeichert.
• Bis im Jahre 2003 waren diese Angaben ausschliesslich auf dem Magnetstreifen ge-
speichert.
• Bei neueren Geräten und allen Schweizer Bancomaten werden die gespeicherten Infor-
mationen vom Chip abgelesen. Nur alte Geräte und viele Bancomaten im Ausland lesen
die Informationen noch vom Magnetstreifen ab.
In der folgenden Abbildung sind die grundlegenden Informationen dargestellt, die auf einer
Maestro-Karte enthalten sind. Beachten Sie, dass jede Bank die Karte optisch nach ihrem
eigenen Erscheinungsbild gestaltet.
Abb. 2 Die Elemente auf einer Maestro-Karte
CYP005MABAde.eps
Vorderseite
XY-Bank Logo der Maestro-Kartenorganisation
Logo der kontoführenden Bank
Logo Kontaktlosfunktion
Chip
Thomas Muster Name des Karteninhabers
Hinterseite
Magnetstreifen
Thomas Muster Unterschrift
IBAN CHxx xxxx xxxx xxxx xxxx x International Bank Account Number
Konto-Nr. xxxx-xxxx.xxx Konto, das belastet wird
Karten-Nr. xxxxxxxx Kartennummer
Gültig bis xx/xx Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufjahr)
BankingToday 7Modul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Wozu kann die Maestro-Karte eingesetzt werden?
Abb. 3 Die Einsatzmöglichkeiten der Maestro-Karte
Einsatzmöglichkeiten einer Maestro-Karte
Bargeldbezug am Bargeldloses Bezahlen von
Geldautomat und am Schalter Waren und Dienstleistungen Bargeldloses Tanken
Geldautomat Die Kundin kann mit ihrer Maestro-Karte an Geldautomaten mit dem Maestro-Logo Bargeld bezie-
hen. Im Ausland kann zusätzlich an Geldautomaten mit dem Cirrus-Logo Bargeld bezogen werden.
• Aus Sicherheitsgründen muss sich der Karteninhaber beim Bargeldbezug mit seinem gehei-
men 4- bis 6-stelligen PIN-Code ausweisen.
• Die persönliche Monats- und Tageslimite wird von der Bank festgelegt.
Bargeldlose Zah- Der Kunde kann die Maestro-Karte überall, wo er das Maestro- oder Cirrus-Signet sieht, zum
lung von Waren und Bezahlen von Waren und Dienstleistungen verwenden. Die Zahlung erfolgt im Laden über die
Dienstleistungen EFT/POS-Terminals (EFT heisst: Electronic Funds Transfer = elektronische Geldübermittlung; POS
heisst Point of Sale = Verkaufsort).
• Aus Sicherheitsgründen muss die Karteninhaberin bei jedem Kartengebrauch ihren geheimen
PIN-Code eingeben. Ausnahme bildet die Kontaktlosfunktion (vgl. dazu Kap. 1.1.3 «Kontakt-
lose Zahlungen»)
• Das Konto des Karteninhabers wird mit einer Zeitverzögerung von 1 bis 7 Tagen belastet.
• Im Inland ist das Bezahlen mit der Maestro-Karte kostenlos. Im Ausland variieren die Kondi-
tionen je nach Bank.
• Europäische Transaktionen werden von der Originalwährung in die Abrechnungswährung
CHF umgerechnet. Aussereuropäische Transaktionen werden über USD in CHF umgerechnet.
Die Belastung der kontoführenden Bank erfolgt in jedem Fall in CHF.
Bargeldloses Tanken Der Karteninhaber kann die Maestro-Karte rund um die Uhr zum Tanken benutzen.
Verlust der Maestro-Karte
Bei Verlust oder Diebstahl der Maestro-Karte muss die Kundin diese sofort sperren lassen.
Dazu hat jeder Kunde Zugang zu einer 24-h-Hotline. Wird eine gesperrte Karte benutzt, wird
sie automatisch beim nächsten Bancomat-Bezug eingezogen.
Um die Karte vor Missbrauch zu schützen, wird sie nach drei aufeinanderfolgenden feh-
lerhaften Eingaben des PIN-Codes ebenfalls gesperrt. Die Sperrung erfolgt auch, wenn die
Fehleingaben an verschiedenen Geldautomaten oder Terminals erfolgt sind.
Damit der Kunde bei Verlust der Maestro-Karte nicht haftet, muss er verschiedene Sorgfalts-
pflichten einhalten; der Kunde muss …
• die Maestro-Karte sofort nach Erhalt unterzeichnen.
• die Maestro-Karte und den PIN-Code sorgfältig und voneinander getrennt aufbewahren.
• den PIN-Code geheim halten. Auf keinen Fall darf er den PIN-Code auf die Maestro-Karte
schreiben, auch nicht in abgeänderter Form.
• bei einer Änderung des PIN-Codes darauf achten, dass sich dieser nicht aus einer leicht
ermittelbaren Zahlenkombination (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen
usw.) zusammensetzt.
• den Verlust der Maestro-Karte sofort melden. Merkt er den Verlust nicht, muss er spätes-
tens 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs die Bank informieren.
Beachten Sie: Diese Aufzählung von Sorgfaltspflichten ist nicht abschliessend.
8 BankingTodayModul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Hinweis Geografische Einstellungen
Viele Banken empfehlen ihren Kunden den Einsatz der Maestro-Karte geografisch einzuschränken
zum besseren Schutz vor Skimming. Je nach Bank wird diese Sicherheitsmassnahme auch Länderein-
stellungen, Geoblocking oder Geocontrol genannt. Aus Sicherheitsgründen empfehlen die Banken, den
Einsatz der Maestro-Karte nur für Europa zu aktivieren. Halten sich die Kunden ausserhalb von
Europa auf, können sie die geografische Gültigkeit der Maestro-Karte vorübergehend auf andere Länder
erweitern. Einige Institute nehmen die Einstellungen sogar automatisch vor, bei anderen müssen sie
durch den Kunden beantragt werden.
Was ist Skimming?
Der Begriff Skimming wird vom englischen Wort «to skim» abgeleitet. Er bedeutet so viel wie «abheben»
oder «abschöpfen». Als Skimming bezeichnet man das Manipulieren von Kartenautomaten (z. B.
Bancomaten, Billettautomaten an Bahnhöfen oder Zahlterminals an Tankstellen). Dabei bringen die
Täter spezielle Apparaturen am oder im Automaten an, die die Magnetstreifendaten von Debit-, aber
auch Kreditkarten kopieren und den PIN-Code ausspähen.
Mit den gestohlenen Daten fertigen Betrüger Kartenkopien an und tätigen anschliessend ausserhalb
von Europa Bargeldbezüge. Der Einsatz von solchen Kartenkopien innerhalb von Europa ist nicht mög-
lich, da sämtliche Transaktionen an europäischen Bancomaten nicht über den Magnetstreifen, sondern
über den kopiersicheren Chip auf der Karte abgewickelt werden. Durch die geografische Einschrän-
kung auf Europa werden die Kopien der Karten wertlos – der Diebstahl vom Konto ausserhalb von
Europa wird verunmöglicht.
1.1.2 Kreditkarte
Was ist eine Kreditkarte?
Kreditkarten sind als Zahlungsmittel weit verbreitet. Der Karteninhaber kann seine Kreditkarte
bei ausgewählten Unternehmungen für die bargeldlose Bezahlung von Waren oder
Dienstleistungen einsetzen. Im Unterschied zu einer Debitkarte wird ihm diese Bezahlung
nicht sofort belastet, sondern erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode (in der Regel am
Ende eines Monats). Der Karteninhaber erhält also einen kurzfristigen Kredit. Deshalb wird
die Kreditkarte auch nur an Kunden in geordneten finanziellen Verhältnissen abgegeben.
Am weitesten verbreitet sind die Universalkarten. Sie heissen so, weil sie weltweit in sehr
vielen Geschäften, Hotels und anderen Dienstleistungsunternehmungen eingesetzt werden
können. Universalkarten werden von weltweit tätigen Kreditkartenorganisationen her-
ausgegeben. Am bekanntesten sind: MasterCard, Visa, American Express und Diners
Club.
Hinweis Kundenkreditkarten und Universalkreditkarten von grossen Unternehmungen
• Kundenkreditkarten werden von grossen Warenhäusern, Hotelketten, Autovermietern usw. an
ihre Kunden abgegeben. Sie können nur in diesen Geschäften verwendet werden. In der Schweiz
geben unter anderem Globus, Manor oder BP Kundenkreditkarten ab.
• Universalkarten von grossen Unternehmungen. Immer häufiger kann man auch Kreditkarten
von grossen Unternehmungen beziehen, z. B. eine MasterCard oder eine Visacard von der Swiss,
eine MasterCard von der Migros, eine Visacard von Coop usw. Man bezeichnet solche Karten
auch als Co-Branding-Karten (Brand heisst auf Englisch Marke). Möglich ist dies, weil diese Un-
ternehmungen mit einem Kartenherausgeber einen entsprechenden Kooperationsvertrag abge-
schlossen haben. Oft sind solche Karten mit weiteren Optionen verbunden (z. B. Sammeln von
Cumulus-Punkten mit der MasterCard der Migros oder von Meilen mit der MasterCard der Swiss
usw.).
BankingToday 9Modul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Damit die Kreditkarte als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann, schliesst die Kreditkarten-
organisation mit möglichst vielen Karteninhabern und mit möglichst vielen Unternehmun-
gen einen Vertrag ab. Das tun sie aber oft nicht selbst.
Meist erteilt eine Kreditkartenorganisation nationalen Unternehmungen die Erlaubnis (Lizenz),
in ihrem Land Kreditkarten an Kreditkartenkunden abzugeben. Solche Kartenherausgeber
heissen Issuer (z. B. Viseca). Die Banken sind Vertriebspartner der Issuer und können so ihren
Kunden Kreditkarten zur Verfügung stellen.
Daneben gibt es spezialisierte Unternehmungen, die die Verkaufsgeschäfte unter Vertrag
nehmen. Diese Unternehmungen nennt man Acquirer (z. B. SIX Payment Services).
Die folgende Darstellung zeigt das Wesentliche.
Abb. 4 Die Parteien im Kreditkartengeschäft
CYP005BEBAde.eps
Kreditkarten-
organisation
In der Regel vertreten durch nationale
Lizenzunternehmungen als Kartenherausgeber (Issuer) und
als Betreuer (Acquirer) der Verkaufsgeschäfte
Vertrag über Akzeptierung
Kreditkartenvertrag der Kreditkarten
regelt die Kreditkartenbenützung und die regelt die Akzeptierung der Kreditkarte und die
Belastung der getätigten Zahlungen Verfügung der bargeldlos getätigten Geschäfte
Der Kunde kauft ein und zahlt
Kunden Verkaufsgeschäfte
mit der Kreditkarte bargeldlos
Wie erhält man eine Kreditkarte?
Wer eine Kreditkarte will, muss beim zuständigen Kartenherausgeber – also in der Regel bei
seiner Bank – einen Kartenantrag stellen. In diesem Antrag muss der Interessent unter ande-
rem auch Auskunft über seine Einkommensverhältnisse geben, denn er erhält eine kurzfris-
tige Kreditlimite eingeräumt.
Das Konsumkreditgesetz (KKG) schreibt vor, dass die Bank einer Privatperson nur dann Kre-
dit gewähren darf, wenn sich diese dadurch nicht überschuldet. Deshalb muss die Bank die
nach dem Konsumkreditgesetz vorgeschriebenen Abklärungen treffen.
Nur wenn die Abklärungen positiv ausfallen, darf sie den Kreditkartenvertrag mit dem Kunden
abschliessen. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit teilt die Bank dem Kunden eine maxi-
male monatliche Bezugslimite zu; diese beträgt z. B. CHF 5 000.– im Monat.
Die Kundin muss in der Regel eine Jahresgebühr für die Kreditkarte bezahlen. Diese beträgt
je nach Karte (z. B. Silber-, Gold- oder Platinkarte) zwischen CHF 50.– und CHF 200.–.
10 BankingTodayModul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Wozu kann die Kreditkarte eingesetzt werden?
• Bargeldlose Bezahlung. Die Kreditkarte eignet sich, wie bereits gesagt, zur bargeldlo-
sen Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen. Immer öfter wird die Kreditkarte auch
zum Bezahlen im Internet benutzt. Da ist es besonders wichtig, dass die Kreditkarte nur
auf seriösen Seiten eingesetzt wird.
• Obschon die Kreditkarten nicht für den Bargeldbezug geschaffen wurden, kann mit den
meisten Kreditkarten bei ausgewählten Banken sowie an Geldausgabe-Automaten auch
Bargeld bezogen werden. Dafür wird in der Regel eine Gebühr belastet. Die Identifika-
tion erfolgt mittels PIN-Code.
• Ausserdem kann man mit der Kreditkarte auch an vielen Tankstellenautomaten tanken
und weitere Automatendienstleistungen in Anspruch nehmen – z. B. die Zahlung von
Zugbilletten an den Automaten der SBB. Die Identifikation erfolgt ebenfalls mittels PIN-
Code.
Beachten Sie: Auch bei der Kreditkarte kann die Kontaktlosfunktion zur Anwendung kommen
(vgl. dazu Kap. 1.1.3 «Kontaktlose Zahlungen»).
Verlust der Kreditkarte
Bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf allfälligen Missbrauch muss der Kunde die Kredit-
karte sofort sperren lassen. Dazu gibt es eine 24-h-Hotline. Bis zu einer allfälligen Sperrung
der Kreditkarte ist der Kunde verantwortlich für alle getätigten Transaktionen.
Bei rechtzeitiger Meldung der abhandengekommenen Kreditkarte und Einhaltung der Sorg-
faltspflicht beträgt die Haftung für die Karteninhaberin maximal CHF 100.–. Die Kreditkarten-
inhaberin muss grundsätzlich die gleiche Sorgfalt walten lassen wie der Debitkarteninhaber.
Was nach der Zahlung mit einer Kreditkarte hinter den Kulissen passiert
Bei der Abwicklung einer Kreditkartenzahlung sind in der Regel fünf Parteien beteiligt:
1. der Karteninhaber, der mit der Kreditkarte bezahlt hat;
2. das Verkaufsgeschäft, das dem Karteninhaber etwas gegen Bezahlung mit der Kredit-
karte verkauft hat;
3. die Kreditkartenorganisation vertreten durch den Issuer (Vertragspartner des Kartenin-
habers) und den Acquirer (Vertragspartner der Verkaufsgeschäfte);
4. die Bank des Karteninhabers;
5. die Bank der Vertragsunternehmung.
Die Verkaufsgeschäfte übermitteln die Transaktionen, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, an
ihren Acquirer (als Vertreter der Kreditkartenorganisation). Im Gegenzug überweist der Acqui-
rer den Betrag an das Verkaufsgeschäft bzw. auf dessen Bankkonto. Er zieht für diese Dienst-
leistung eine Kommission ab.
Der Acquirer belastet die getätigten Transaktionen dem Kartenissuer weiter, der darauf das
Konto belastet, das er für jeden seiner Karteninhaber führt. Diese Konti schliesst der Issuer in
der Regel monatlich ab, und er fordert so seine Guthaben bei den Karteninhabern direkt mit
Einzahlung ESR oder via Bank per Lastschriftverfahren (LSV+/BDD) ein (den Ablauf einer ESR-
oder LSV+-Zahlung erklären wir in Kapitel 2).
BankingToday 11Modul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Beispiel Patrick und Gina Hunziker buchen einen Ferientrip nach New York. Im Reisebüro «fly away» können
sie heute die Reiseunterlagen abholen. Patrick Hunziker bezahlt die Reise mit seiner Visa-Kreditkarte.
Beim Einsatz seiner Kreditkarte sind folgende Parteien beteiligt:
• Patrick Hunziker als Kreditkarteninhaber. Er zahlt mit seiner Karte bargeldlos.
• Das Reisebüro «fly away» als Verkaufsgeschäft. Es hat einen Vertrag mit dem zuständigen Acqui-
rer der Visa-Kreditkartenorganisation und akzeptiert deshalb die Kreditkarte von Patrick Hunziker
als Bargeldersatz.
• Der Acquirer der Visa-Kreditkartenorganisation vergütet dem Reisebüro die bargeldlose Zahlung
von Patrick Hunziker (abzüglich einer Kommission) und er leitet die Belastung an den für Patrick
Hunziker zuständigen Issuer der Visa-Kreditkartenorganisation weiter. Dieser belastet das Konto,
das er für seinen Kunden Partrick Hunziker führt.
• Die Bank des Reisebüros erhält die Zahlung des Acquirers der Visa-Kreditkartenorganisation und
schreibt diese dem Konto ihres Kunden gut.
• Die Bank von Patrick Hunziker ist beteiligt, weil Patrick Hunziker der LSV+-Zahlung zugestimmt
hat. Die Visa-Kreditkartenorganisation zieht monatlich Saldo und lässt diesen dem Bankkonto von
Patrick Hunziker belasten.
1.1.3 Kontaktlose Zahlungen (Debit- und Kreditkarte)
Debit- und Kreditkarten werden heute mit einer innovativen Kontaktlosfunktion erweitert.
Viele Verkaufsstellen akzeptieren sie als Zahlungsmittel, z. B. Kioske, Take-away-Stände,
Kinos, Kantinen und verschiedene Detailhändler.
Durch Hinhalten der Karte können Kleinbeträge bis CHF 40.00 in Sekundenschnelle
bezahlt werden. Die Transaktionen benötigen weder Unterschrift noch PIN-Code. Die Identi-
fikation respektive Freigabe erfolgt via Funktechnologie (Near Field Communication bzw.
NFC). Die schnelle Abwicklung bringt nicht nur mehr Umsatz für den Handel und mehr Zeit
für den Kundenservice, sondern verringert auch die Risiken der Fehlmanipulationen mit Bar-
geld und die entsprechenden Kosten.
Abb. 5 Logo der Kontaktlosfunktion
Quelle: www.swicure.ch
1.1.4 Mobile Payment
Mobile Payment ist eine Art digitales Portemonnaie auf dem Smartphone oder Tablet.
Damit kann der Kunde je nach Anbieter Geld senden, anfordern und empfangen. Im Super-
markt oder im Restaurant kann man bargeldlos bezahlen. Entsprechend erfolgt auch die
Bezahlung im Internet (Online-Shopping) via App. Im Weiteren sind diverse andere Funk-
tionen und Dienstleistungen möglich. Der Kunde wird laufend über Aktionen und Neuheiten
informiert, erhält personalisierte Angebote oder digitale Rabattcoupons.
12 BankingTodayModul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Wie funktioniert Mobile Payment?
Die Kundin installiert eine entsprechende App auf ihrem Smartphone und lädt anschliessend
Guthaben auf die App (Prepaid-Funktion). Alternativ kann die Kundin die Anbindung an das
eigene Bankkonto erlauben oder sie lässt die Abrechnung über ihre Kreditkarte laufen.
Das Bezahlen funktioniert je nach Anbieter über das Einlesen eines QR-Codes, via Bluetooth
oder Funktechnologie (Near Field Communication bzw. NFC). Aktuell existiert eine Vielzahl
von internationalen und Schweizer Lösungen solcher Mobile-Payment-Funktionen. Viele
Schweizer Unternehmen hatten bisher eigene Mobile-Bezahllösungen kreiert. Um der abzu-
sehenden internationalen Konkurrenz entgegenzuhalten, haben sich nun die SIX Group, die
Banken sowie Swisscom, Coop und Migros zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen sie
die TWINT-App der Postfinance weiterentwickeln. Sie wird andere Mobile-Payment-Lösun-
gen wie Paymit von SIX ersetzen.
1.1.5 Reisecheck
Reisechecks werden von international bekannten Banken, Bankengruppen und Reiseunter-
nehmungen ausgegeben. Sie werden vor allem in USD (US-Dollar), CAD (kanadischer Dollar),
GBP (britisches Pfund), EUR (Euro) und JPY (japanischer Yen) ausgestellt.
In den letzten Jahren erhielt der Reisecheck zunehmend Konkurrenz durch die Kreditkarte, die
Maestro-Karte und die Travel-Cash-Karte. Trotzdem wird der Reisecheck als ergänzendes
Zahlungsmittel auf längere Reisen mitgenommen; dies aufgrund seiner Sicherheit bei Verlust
und Diebstahl.
e.eps
Sicherheit von Reisechecks
Der Käufer unterschreibt beim Kauf den Reisecheck ein erstes Mal. Bei der Einlösung muss
der Reisecheck mit Datum versehen und ein zweites Mal unterschrieben werden. Nur wenn
die Unterschriften übereinstimmen, wird der Barbetrag ausgehändigt. Zusätzlich wird häufig
ein Ausweis verlangt, dies schützt den Kunden vor Missbrauch durch Dritte.
Der Kundin werden gestohlene oder verlorene Reisechecks ersetzt, wenn folgende Bedin-
gungen erfüllt sind:
• Reisecheck wurde nur einmal unterschrieben.
• Checks und Verkaufsquittungen wurden getrennt voneinander aufbewahrt.
• Der Herausgeber wurde unverzüglich über den Verlust benachrichtigt.
• Seriennummer sowie Ort und Datum des Kaufs können dem Herausgeber mitgeteilt
werden.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es bestehen noch weitere Bedingungen.
1.1.6 Travel Cash
Die Travel-Cash-Karte ist eine PrePaid-Karte. «Prepaid» heisst auf Englisch «vorausbezahlt».
Damit ist klar, was geschieht: Der Kunde zahlt im Voraus das von ihm gewünschte Guthaben
auf seine Travel-Cash-Karte ein. Dieses wird auf ein Kartenkonto geladen, und der Kunde kann
es dann laufend abbuchen. Deshalb spricht man bei solchen Karten auch von Guthabenkarten.
Die Travel-Cash-Karte wurde von der Swiss Bankers Prepaid Services AG entwickelt. Sie ist
ein elektronischer Reisecheck im Kartenformat und damit eine Weiterentwicklung des Papier-
Reisechecks.
BankingToday 13Modul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Die Kundin kann die Karte bei einer Verkaufsstelle (viele Banken, PostFinance, Wechselbüros
der SBB) immer wieder aufladen. Dafür zahlt sie in der Regel eine Gebühr von 1.5% des
Ladebetrags. Die Karte ist in CHF, USD und EUR verfügbar und kann mit minimal
CHF/USD/EUR 100.– und maximal CHF/USD/EUR 10 000.– geladen werden. Die Travel-Cash-
Karte steht in keinem Zusammenhang mit einem Bankkonto.
Der Kunde kann mit der Travel-Cash-Karte an über 2 Millionen Bancomaten weltweit Bargeld
beziehen. Und dank des MasterCard-Signets auf der Travel-Cash-Karte kann er, wie mit einer
Kreditkarte, in über 35 Millionen Geschäften, Hotels und Tankstellen sowie im Internet welt-
weit bargeldlos bezahlen. Die Karte kann immer wieder nachgeladen und entladen werden.
Nach Ablauf der Kartengültigkeit geht das Kartenguthaben nicht verloren. Das noch vorhan-
dene Kartenguthaben wird auf eine neue Karte übertragen oder gegen Gebühr auf ein vom
Karteninhaber zu bezeichnendes Konto überwiesen.
Abb. 6 Travel-Cash-Karte
CYP005MOBAde.eps
Verlust der Travel-Cash-Karte
Ohne PIN-Code ist der Kartenwert für Unberechtigte unzugänglich. Die Kundin muss den Kar-
tenverlust sofort der Swiss Banker Prepaid Services AG melden. Die Karte wird umgehend
gesperrt. Die Kundin bekommt eine neue Karte zugeschickt, die mit dem Restwert der ver-
missten Karte geladen ist. Die Travel-Cash-Karte wird weltweit kostenlos ersetzt.
Beispiel Patrick und Gina Hunziker geniessen ihren Städtetrip in New York. Täglich sind sie auf ihre Reisezah-
lungsmittel Travel-Cash-Karte und Kreditkarte angewiesen. Heute geniessen sie ein feines Mittag-
essen im «Henry’s». Als Patrick Hunziker anschliessend die Rechnung verlangt und seinen Rucksack
in die Hand nimmt, merkt er, dass dieser offen ist. Das Fach, in dem die Travel-Cash-Karte sein
müsste, ist leer. Mit Schrecken stellt er fest, dass ihnen die Karte gestohlen wurde. Zum Glück hat er
noch die Kreditkarte im Portemonnaie. Sie bezahlen das Essen und gehen sofort zurück ins Hotelzim-
mer. Sofort ruft Patrick Hunziker den Kundenservice der Swiss Bankers Prepaid Services an und meldet
den Verlust. Die mehrsprachigen Mitarbeitenden des Service Center können zum Glück Deutsch und
nehmen seinen Namen, die Umstände des Verlusts auf und sperren die Karte umgehend. Er bekommt
die Adresse einer Bank in der Nähe seines Hotels, wo er die Ersatzkarte, die mit dem Restwert der ver-
missten Karte geladen ist, abholen kann.
Damit sind wir am Ende des Abschnitts über die Zahlungsmittel. In Abbildung 7, S. 15 sind
die Bankdienstleistungen zum Bargeldbezug und zum Bargeldersatz zusammengefasst.
14 BankingTodayZahlungsmittel Maestro-Karte Kreditkarte Reisechecks Travel Cash
Gebühren beim Kauf Jahresgebühr ca. Jahresgebühr 1% Reisechecks-Verkaufs- Keine Jahresgebühr, dafür
CHF 20.– bis 40.– CHF 50.– bis 200.– kommission. Ca. 1–2% wird eine Ladegebühr von
günstigerer Devisenver- 1.5% des Ladebetrags
kaufskurs als bei Noten in erhoben
ausländischer Währung
Kosten Bargeldbeschaf- Gebühr variiert nach kar- Je nach Bank Teils kommissionsfreie Gebühr von EUR 5.–,
fung im Ausland tenherausgebender Bank (üblich: 3–5% bzw. mini- Einlösung. Wechsel zu USD 5.– oder CHF 5.– pro
(z. B. CHF 5.– pro Bezug) mal CHF 10.–) günstigen Wechselkursen. Bezug (je nach Kartenwäh-
Abb. 7
Rückerstattung von Einlö- rung)
sespesen über 1% des
Nennwerts (Belege aufbe-
BankingToday
wahren)
Ersatz bei Verlust In der Regel kein Ersatz im Weltweit in der Regel Weltweit und kostenlos, in Weltweit und kostenlos
Ausland innert 48 h der Regel innert 24 h, not-
falls per Kurier
Kosten für Ersatz im In der Regel kein Ersatz im Je nach Kreditkarte unter- Keine Kosten, gebühren- Keine Kosten
Ausland Ausland schiedlich freie Notfallnummern auf
der SOS-Karte
Gültigkeit/Akzeptanz Weltweit einsetzbar bei Weltweit einsetzbar, Zeitlich unbeschränkt gül- Gültig gemäss Kartenauf-
Maestro- und Cirrus-Sig- 3 Jahre gültig tig und weltweit einsetz- druck, ohne Aufdruck
net, 2–3 Jahre gültig bar. Erhältlich in verschie- 5 Jahre gültig. Karte hat
denen Währungen keine eigene Limite, evtl.
Bezug durch Limite des
Bancomaten beschränkt
Vorteile Weltweit sehr hohe Akzep- Weltweit bargeldlos Hohe Sicherheit. Auch Hohe Sicherheit. Karte
tanz bezahlen akzeptiert in Hotels, mittels PIN geschützt.
Geschäften, Restaurants Wiederauflösbar, steht
als direktes Zahlungsmittel nicht im Zusammenhang
(v. a. USA) mit einem Bankkonto
Tipps für den PIN-Code nirgends auf- Kaufbelege aufbewahren. Travel Cash ist die ideale
Einsatz schreiben. Bei Ver- Bei Verlust Karte sofort Ergänzung zu anderen Rei-
lust/Diebstahl Karte sofort sperren (Haftung) semitteln, besonders zur
sperren lassen Kreditkarte
Dienstleistungen der Banken für den Bargeldbezug und den Bargeldersatz
1 Die Zahlungsmittel
Modul Basisdienstleistungen
15Modul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
1.2 Zahlungsverkehr
Bisher haben wir vor allem von Zahlungsmitteln gesprochen, die Bankkunden anstelle von
Bargeld benutzen können. Nun gibt es auch zahlreiche Verbindlichkeiten, die wir nicht bar
begleichen müssen. Der Gläubiger schickt eine Rechnung und erwartet, dass wir diese auf
sein Bank- oder Postkonto überweisen lassen. Typische Beispiele sind: Wohnungsmieten,
Krankenkassenprämien, Leasingraten, Lohnzahlungen usw.
Um solche Zahlungen geht es in diesem Abschnitt. Dabei haben Privatkunden und kommer-
zielle Kunden (Unternehmungen) beim Zahlungsverkehr unterschiedliche Bedürfnisse.
Abb. 8 Bedürfnisse von Privatkunden und von kommerziellen Kunden
Privatkunden Zahlungen tätigen
Kommerzielle Zahlungen tätigen + Zahlungen empfangen
Kunden
Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, stellen die Banken eine Reihe von Produkten zur
Verfügung.
• Viele Privatkunden und viele kommerzielle Kunden wickeln heute einen grossen Teil des
Zahlungsverkehrs via E-Banking ab (mehr dazu vgl. Kap. 3).
• Es gibt aber auch noch viele papiergebundene Produkte. Bei diesen Produkten muss
der Auftrag vom Kunden rechtsgültig unterzeichnet sein. Rechtsgültig bedeutet, dass
der Auftrag gemäss der bei der Bank deponierten Unterschriftenregelung unterzeichnet
sein muss.
1.2.1 Zahlungsverkehr von Privatkunden
Eine Privatkundin hat einmalige Zahlungen, und sie hat auch Zahlungen, die sich periodisch
wiederholen.
Beispiel • Typische Beispiele für einmalige Zahlungen sind die Zahnarztrechnung von CHF 136.–, die Rech-
nung des Garagisten von CHF 635.– für den letzten Autoservice oder die Rechnung des Reisebü-
ros von CHF 1 800.– für das gebuchte Ferienarrangement.
• Typische Beispiele für periodische Zahlungen sind die Wohnungsmiete von monatlich
CHF 1 500.–, die Krankenkassenprämie von monatlich CHF 201.– oder die Leasingraten für das
Auto von CHF 325.–.
Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten die Banken Privatkunden zwei Produkte
an, den Vergütungsauftrag für einmalige Zahlungen und den Dauerauftrag für perio-
dische Zahlungen.
Der Vergütungsauftrag
Damit der Kunde nicht zu viel Schreibarbeit hat, besteht für Zahlungen mit Einzahlungsschei-
nen der Vergütungsauftrag. Auf ihm sind Informationen wie Bank, Kontonummer und
Adresse des Kunden bereits vorgedruckt.
16 BankingTodayModul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Die Kundin muss beim Einzahlungsschein allenfalls noch den Betrag ergänzen. Dann ergänzt
sie den Vergütungsauftrag mit folgenden Angaben:
Abb. 9 Vergütungsauftrag
CYP005LOBAde.eps
1 Anzahl Einzahlungsscheine
2 Totalbetrag der Rechnungen
3 Ausführungsdatum (Valuta)
4 Datum
5 Unterschrift
2 5
3
4 1
Der Kunde sendet den ausgefüllten Vergütungsauftrag zusammen mit den zu zahlenden Ein-
zahlungsscheinen an die Bank. Der Vergütungsauftrag sieht bei jeder Bank etwas anders aus,
funktioniert aber immer gleich.
Der Vergütungsauftrag hat für die Kundin verschiedene Vorteile:
• einfache Handhabung,
• Zahlungen können von zu Hause aus erledigt werden,
• schnelle und zuverlässige Zahlungsabwicklung.
Einzahlungsscheine für das eigene Konto
Der Kunde kann auch für sein eigenes Konto Einzahlungsscheine bestellen. Dabei kann er zwi-
schen orangefarbenen oder roten Einzahlungsscheinen wählen.
Abb. 10 Arten von Einzahlungsscheinen
Einzahlungsscheine
Oranger Einzahlungsschein Roter Einzahlungsschein
• Es sind keine Mitteilungen an den Empfänger möglich. • Es gibt keine Referenzzeile.
Die Referenzzeile ersetzt die Mitteilung. • Mitteilungen an den Empfänger sind möglich.
• Bei der Gutschriftanzeige sieht man nur die Referenz- • Bei der Gutschriftanzeige ist der Einzahler mit Namen er-
nummer (keinen Namen des Einzahlers). Der Kunde wähnt.
muss eine Liste führen, welchen Einzahlungsschein er • Die Verbuchung ist aufwendiger. Gewisse Informationen
welchem Schuldner gegeben hat. fehlen in der Codierzeile und müssen separat erfasst wer-
• Einzahlungsscheine können maschinell erfasst wer- den (z. B. Mitteilungen).
den, deshalb kosten sie weniger.
2
2
3
3
1 1
1 Betrag 2 Referenznummer 3 Teilnehmernummer 1 Betrag 2 Mitteilung 3 Postkonto
BankingToday 17Modul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Hinweis Neuer Einheitsbeleg mit Datencode (QR-Code)
Ab Mitte Juli 2018 wird es nur noch einen einzigen und einheitlichen Einzahlungsschein geben. Die neue
Version wird bis 2020 schrittweise in Umlauf gebracht und ersetzt die bisherigen orangen und roten Ein-
zahlungsscheine. Aus diesem Grund wird er Einheitsbeleg genannt.
Die wichtigsten Änderungen. Der neue Einheitsbeleg
• integriert einen Datencode (QR-Code) mit allen wichtigen Zahlungsinformationen wie z. B.
Empfängerangaben oder Betrag und ersetzt die Codierzeile. Der QR-Code ermöglicht ein effizien-
tes und sicheres Einlesen der Zahlungsdaten mit den Lesegeräten oder den Smartphones.
• weist die Kontonummer nur noch im IBAN-Format (International Bank Account Number) aus.
Dadurch entfällt der Aufdruck der Postkonto- oder ESR-Teilnehmernummer und es wird eine
Übereinstimmung mit den internationalen Standards erreicht.
• unterstützt die Rechnungsstellung in CHF und in EUR.
Abb. 11 Der neue Einzahlungsschein ab 2018
Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta Einzahlung / Versement / Versamento
Einzahlung für / Versement pour / Versamento per Einzahlung für / Versement pour / Versamento per Zahlungszweck / Motif versement / Motivo versamento
Seldwyla Bank Seldwyla Bank
LS 06.2018
8001 Zürich 8001 Zürich
Zugunsten von / En faveur de / A favore di Zugunsten von / En faveur de / A favore di
Robert Schneider SA Robert Schneider SA
Grands magasins Grands magasins
Case postale Case postale
2501 Biel/Bienne 2501 Biel/Bienne Referenz-Nr. / No de référence / No di riferimento
21 00000 00003 13947 14300 09017
Konto / Compte / Conto Konto / Compte / Conto
CH63 0079 1123 0007 8901 2 CH63 0079 1123 0007 8901 2 Einbezahlt von / Versé par / Versato da
CHF CHF
• •
Einbezahlt von / Versé par / Versato da
Die Annahmestelle
L’office de dépôt
444.01
L’ufficio d’accettazione
Quelle: SIX Interbank Clearing, http://www.paymentstandards.ch
Der Dauerauftrag
Der Dauerauftrag ist für Zahlungen gedacht, die periodisch erfolgen. Das allein genügt aber
noch nicht. Zusätzlich muss der Betrag auch fest sein, und die Zahlung muss immer an den
gleichen Empfänger gehen.
Abb. 12 Dauerauftrag: fester Betrag, regelmässiger Termin und gleichbleibender
Empfänger
CYP005BIBAde.eps
Voraussetzungen für Dauerauftrag
Regelmässiger Gleichbleibender
Fester Betrag + +
Zahlungstermin Empfänger
Diese Voraussetzungen werden zum Beispiel von folgenden Zahlungen erfüllt: Wohnungs-
miete, Versicherungen, Krankenkasse, Einzahlungen auf Fondskonto etc.
Die Kundin muss diesen Auftrag einmal erteilen. Danach wird er von der Bank zum abge-
machten Zeitpunkt automatisch ausgeführt. Der Dauerauftrag eignet sich für Zahlungen in
CHF und Fremdwährungen auf Konti in der Schweiz oder im Ausland. Löschung und Ände-
rung eines Dauerauftrags müssen der Bank frühzeitig mitgeteilt (avisiert) werden.
18 BankingTodayModul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Der Dauerauftrag hat für den Kunden verschiedene Vorteile:
• nur einmalige Auftragserteilung (Zahlung wird automatisch bis auf Widerruf perio-
disch ausgeführt),
• keine Vergütungsaufträge mehr ausfüllen,
• Zahlungstermine müssen nicht mehr überwacht werden,
• tiefe Ausführungsgebühren.
Hinweis Zum Teil bieten die Banken auch die Möglichkeit von Daueraufträgen mit Variationsmöglichkeiten. So
kann der Kunde z. B. vorgeben, dass zu bestimmten Terminen eine Überweisung gemacht wird, deren
Höhe nicht im Voraus feststeht, die aber klar bestimmbar ist. Zum Beispiel: Der Kunde erteilt den Auf-
trag, jeweils am 2. Tag eines Monats von seinem Privatkonto den Betrag auf sein Anlagekonto zu über-
weisen, der den Saldo von CHF 500.– übersteigt.
1.2.2 Zahlungsverkehr von kommerziellen Kunden
Ein kommerzieller Kunde hat neben dem Bedürfnis, Zahlungen zu tätigen, auch das Bedürf-
nis, Zahlungseingänge abzuwickeln. Für diese Tätigkeit stehen ihm folgende Produkte zur
Verfügung:
• Einzahlungen mit Referenznummer
• Lastschriftverfahren (LSV+/BDD)
Einzahlungen mit Referenznummer (BESR bzw. ESR)
Für kommerzielle Kunden ist der Bankeinzahlungsschein mit Referenznummer (BESR) oder
beim Postkonto der Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR) sehr geeignet.
Es ist ein oranger Einzahlungsschein, den der Kunde selber bedrucken kann. Falls er eine ent-
sprechende Infrastruktur besitzt, wird seine Buchhaltung nach Zahlungseingang automatisch
nachgeführt.
Wenn ein Kunde zum ersten Mal BESR (oder ESR) bestellt, muss er einen Probedruck seiner
Einzahlungsscheine an die Bank senden. Die Bank überprüft mit einer Schablone, ob jede Zahl
(Referenznummer etc.) am richtigen Ort steht. Ist dies der Fall, darf der Kunde die Einzah-
lungsscheine herausgeben.
Der Einzahlungsschein mit Referenznummer hat für den Kunden verschiedene Vorteile:
• rationelle Rechnungsstellung,
• automatische Verbuchung der Debitorenzahlungen, was zu einer vereinfachten Debi-
torenkontrolle führt,
• einbezahlte Beträge werden laufend dem Kundenkonto gutgeschrieben und tragen
sofort Zins (der Totalbetrag wird mit einer Sammelgutschrift täglich dem Kunden mit-
geteilt),
• die Detailangaben der einbezahlten Beträge kann der Kunde selber abrufen, oder er
erhält sie auf einem Datenträger zugestellt,
• Vereinfachung des Mahnwesens,
• zuverlässige Identifikation des Zahlungspflichtigen (Einzahlers) dank Referenznummer.
BankingToday 19Modul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Beispiel Patrick und Gina Hunziker drucken die Einzahlungsscheine für ihre Kundenrechnungen selber. Da sie
bei der Referenznummer einige Stellen frei wählen können, können sie die Rechnungsnummer dort
gleich einbauen.
CYP005NEBAde.eps
Rechnungsnummer Prüfziffer
Die ganze Buchhaltung führen sie via E-Banking übers Internet. Wenn die Kundin mit der Rechnungs-
nummer 314 einzahlt, merkt dies das System anhand der Referenznummer. Der automatische
Abgleich der Zahlungseingänge mit ihrer Debitorenbuchhaltung erleichtert den Hunzikers die Über-
wachung offener Rechnungen. Sie sehen täglich via E-Banking, welche Kunden einbezahlt haben,
und müssen nicht warten, bis sie von der Bank eine Gutschriftanzeige bekommen.
Lastschriftverfahren (LSV+ bzw. BDD)
Das Lastschriftverfahren ist eines der kostengünstigsten Systeme des inländischen Zahlungs-
verkehrs. Das Spezielle bei dieser Zahlung ist, dass sie vom Zahlungsempfänger ausgelöst
wird. Es können Lastschriften in CHF und EUR abgewickelt werden.
Man unterscheidet zwei Arten, das Lastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht (LSV+) und
das Lastschriftverfahren ohne Widerspruchsrecht (BDD = Business Direct Debit).
Das Lastschriftverfahren hat den Vorteil, dass der Zahlungsempfänger in einer gewissen zeit-
lichen Regelmässigkeit beim Zahlungspflichtigen den Betrag einfordern kann. Dies wird vor
allem von Krankenkassen, Kreditkartenunternehmungen oder Telefonanbietern usw. bean-
sprucht.
Die Bank prüft vor Verbuchung, ob seitens des Zahlungspflichtigen eine Belastungsermäch-
tigung vorliegt und ob genügend Saldo auf dem Konto vorhanden ist.
• Beim LSV+ (mit Widerspruchsrecht) kann der Zahlungspflichtige bei einer ungerechtfer-
tigten Belastung die Belastungsanzeige innert 30 Tagen unterzeichnet und datiert an die
Bank zurücksenden. Die Belastung wird rückgängig gemacht und der Betrag dem Zah-
lungsempfänger wieder belastet.
• Beim BDD (kein Widerspruchsrecht) kann eine nicht akzeptierte Belastung nur direkt
beim Zahlungsempfänger wieder eingefordert werden.
Abb. 13 Die Vorteile des Lastschriftverfahrens
Vorteile für den Zahlungsempfänger Vorteile für den Zahlungspflichtigen
• Bessere Liquiditätsbewirtschaftung: Die Höhe des • Kein Erstellen von Zahlungsaufträgen.
Geldeingangs ist bekannt, der Zeitpunkt des Zahlungs- • Kein Gang zum Briefkasten bzw. Bank- oder Post-
eingangs kann bestimmt werden. schalter.
• Keine Zahlungsaufforderung: Zwischen Schuldner • Kein Porto für den Versand von Zahlungsaufträgen.
und Gläubiger muss nur einmal mittels Belastungs- • Kein Überwachen der Zahlungstermine, da die jewei-
ermächtigung vereinbart werden, dass alle künftigen ligen Rechnungsbeträge bei Fälligkeit mit der Lastschrift
Forderungen mit LSV eingezogen werden. eingezogen werden.
• Abbau des Mahnwesens: Das Mahnwesen redu- • Tiefere Dienstleistungsgebühren.
ziert sich bei geschickter Wahl des Einzugdatums.
• Erleichterte Überwachung der Debitoren (Schuldner).
20 BankingTodayModul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Beispiel Gina Hunziker bezahlt ihre Krankenkassenprämie von monatlich CHF 201.– via LSV+. Dafür hat sie
ihrer Krankenkasse die Erlaubnis gegeben, den Betrag monatlich ihrem Konto zu belasten.
So muss sie nicht mehr an die Zahlung denken, denn das Auslösen der Zahlung ist nun Sache der
Krankenkasse.
Abb. 14 Ausschnitt der Belastungsermächtigung von Gina Hunziker zugunsten ihrer Krankenkasse
CYP005BUBAde
Ermächtigung, um mein Bankkonto zu belasten
Mit meiner Unterschrift ermächtige ich die Bank, unter Vorbehalt eines allfälligen
Widerrufs, die Rechnungen der direkt auf mein Konto zu belasten.
Sollte mein Konto den erforderlichen Saldo nicht aufweisen, so ist meine Bank nicht
dazu verpflichtet, diese Belastung vorzunehmen.
Die ordnungsgemäss verbuchten Belastungen können nicht ohne Zustimmung des
Zahlungsempfängers rückgängig gemacht werden. Ich werde allfällige Streitigkeiten
direkt und ausschliesslich und mit der regeln.
Für jede Belastung meines Kontos werde ich von der einen Auszug erhalten
und werde während 30 Tagen vor der ersten Belastung diesen beanstanden können.
Policen-Nr.: 701
Name: Hunziker
Vorname: Gina
Die Krankenkasse schickt eine Belastungsanfrage an die Hausbank von Gina Hunziker. Die
Bank prüft die Belastungsanfrage. Dabei kontrolliert sie, ob die Krankenkasse auf Gina Hunzikers
Konto eine Belastungsermächtigung hat. Ist dies der Fall und hat es genügend Geld auf dem Konto,
so wird die Zahlung ausgeführt. Das Konto von Gina Hunziker wird belastet und jenes der Kranken-
kasse gutgeschrieben.
Gina Hunziker bekommt eine Belastungsanzeige und überprüft diese. Wäre ein zu hoher Betrag belas-
tet worden, kann sie die Belastungsanzeige datieren und unterschrieben an ihre Hausbank zurücksen-
den. In einem solchen Fall wird die Belastung rückgängig gemacht und dem Konto von Gina Hunziker
wieder gutgeschrieben.
Der Ablauf einer LSV-Zahlung wird im Kapitel 2 genauer beschrieben.
1.3 Checks
Der Check ist ein Wertpapier. Er war lange Zeit ein wichtiges Zahlungsmittel. Heute hat er
seine Bedeutung in der Schweiz weitgehend verloren. Er wurde durch die Debit- und Kredit-
karten verdrängt. Die Verarbeitung von Checks ist für die Bank sehr aufwendig, weshalb für
die Abgabe von Checks oft auch hohe Dienstleistungspreise verrechnet werden. Da der
Check trotzdem noch ab und zu vorkommt, fassen wir das Wichtigste hier in aller Kürze
zusammen:
Der Kunde kann Checks bei der Bank bestellen. Er füllt den Check aus und unterschreibt ihn.
Anschliessend übergibt er ihn dem Zahlungsempfänger. Dieser kann mit dem Check bei sei-
ner Hausbank vorbeigehen und bekommt den entsprechenden Betrag.
BankingToday 21Modul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Beispiel Stephan Perrez, der Vater von Gina Hunziker, lebt in Frankreich, wo die Benutzung der Checks noch
sehr verbreitet ist. Seine Tochter Gina feiert in einem Monat ihren 50. Geburtstag. Als Geschenk
möchte er ihr einen schönen Teppich für das Wohnzimmer schenken. Im Möbelgeschäft zahlt er den
Teppich mit einem Check. Er füllt das Check-Formular vollständig aus, unterschreibt den Check und
übergibt ihn dem Verkäufer. Der Verkäufer geht am Abend mit dem Check zu seiner Hausbank. Die
Bank schreibt ihm den Betrag auf sein Konto gut. Die Gutschrift erfolgt «E. v.» – Eingang vorbehalten.
So kann die Bank den Betrag wieder zurückbelasten, falls der Check gesperrt oder nicht gedeckt ist.
Die Hausbank des Verkäufers leitet anschliessend den Check an die Hausbank von Stephan Perrez
weiter. Diese belastet das Konto von Herrn Perrez. Den Betrag vergütet sie an die Hausbank des
Möbelverkäufers.
Kennt die Bank den Kunden nicht gut oder weist das Konto oft einen negativen Kontostand auf, so
kann die Gutschrift auch «n. E.» (= nach Eingang) erfolgen. Der Betrag wird dem Begünstigten erst
dann gutgeschrieben, wenn seine Bank das Geld von der Bank des Check-Ausstellers erhalten hat.
Verschiedene Arten von Checks
Es gibt verschiedene Arten von Checks. Drei bekannte Vertreter sind in der folgenden Abbil-
dung kurz dargestellt.
Abb. 15 Verrechnungscheck, Korrespondenzcheck und Bankcheck
Unterscheidung von Checks
Verrechnungscheck Korrespondenzcheck Bankcheck
Wenn ein Kunde einen Verrechnungs- Der Korrespondenzcheck wird im Kunden, die eine grössere Summe
check ausstellt, muss der Begünstigte Geschäftsverkehr verwendet. Er wird bezahlen möchten, können einen Bank-
eine Kontobeziehung haben. Der meistens elektronisch verarbeitet. check ausstellen lassen. Ein Bankcheck
Check, der «nur zur Verrechnung» aus- Oberhalb des Checks kann der Ausstel- wird besser akzeptiert als ein normaler
gestellt wird, darf von der Bank nicht ler Informationen hinterlassen. Check. Ein Bankcheck ist auf jeden Fall
bar ausbezahlt werden. Sie muss den gedeckt, denn der Kunde muss den
Betrag auf ein Konto gutschreiben. Betrag beim Kauf des Checks sofort
bezahlen.
Herr
Felix Echantillon
Feldweg 10
9998 Geldwyla
g g für annulierte Hotelbuchung
Rückvergütung g
CHF 307.–
Dreihundertundsieben CHF 307.–
Felix Echantillon, 9998 Geldwyla
Musterdorf, 23. April 2007
Muster Ag
22 BankingTodayModul Basisdienstleistungen
1 Die Zahlungsmittel
Zusammenfassung
Zahlungsmittel
Das Buchgeld hat an Bedeutung gewonnen. Die Maestro-Karte ist die wichtigste Debitkarte.
Mit ihr können folgende Transaktionen abgewickelt werden.
Einsatzmöglichkeiten einer Maestro-Karte
Bargeldbezug am Bargeldloses Bezahlen
Geldautomat und von Waren Bargeldloses Tanken
am Schalter und Dienstleistungen
Mit der Kreditkarte kann man weltweit bargeldlos bezahlen und Bargeld beziehen.
Die vier wichtigsten Kreditkarten
MasterCard Visa American Express Diners Club
Mobile Payment
Das digitale Portemonnaie auf dem Smartphone oder Tablett, womit der Kunde je nach Anbie-
ter via App Geld senden, anfordern und empfangen kann.
Reisecheck / Travel Cash. Reisechecks werden von international bekannten Banken, Ban-
kengruppen und Reiseunternehmungen ausgegeben. Sie werden vor allem in USD, CAD,
GBP, EUR und JPY ausgestellt. In den letzten Jahren erhielt der Reisecheck zunehmend Kon-
kurrenz durch die Kreditkarte und die Maestro-Karte. Die Travel-Cash-Karte ist der elektroni-
sche Reisecheck im Kartenformat.
Unterscheidung von Checks
• Verrechnungscheck: Wenn eine Kundin einen Verrechnungscheck ausstellt, muss der
Begünstigte eine Kontobeziehung haben. Der Check, der «nur zur Verrechnung» ausge-
stellt wird, darf von der Bank nicht bar ausbezahlt werden. Sie muss den Betrag auf ein
Konto gutschreiben.
• Korrespondenzcheck: Der Korrespondenzcheck wird im Geschäftsverkehr verwendet.
Er wird meistens elektronisch verarbeitet. Oberhalb des Checks kann der Aussteller Infor-
mationen hinterlassen.
• Bankcheck: Kunden, die eine grössere Summe bezahlen möchten, können einen Bank-
check ausstellen lassen. Er wird besser akzeptiert als ein normaler Check. Ein Bankcheck
ist auf jeden Fall gedeckt, denn der Kunde muss den Betrag beim Kauf des Checks sofort
bezahlen.
BankingToday 23Sie können auch lesen