Basisdienstleistungen - Katja Hunkeler und Thomas Hirt - compendio - Banking Today

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compendio

Basisdienstleistungen
Katja Hunkeler und Thomas Hirt
Ein von Compendio und Crealogix gemeinsam entwickeltes Lehrmittel für Blended Learning

Bankfachliche Begleitung: CYP

Die E-Learning-Module können bei Crealogix lizenziert werden.

www.bankingtoday.ch

www.compendio.ch
www.crealogix.com

www.cyp.ch
www.swissbanking.org

Basisdienstleistungen
Katja Hunkeler und Thomas Hirt
Fachlektorat: Jeannette Cimmieri und Nadia Mattiussi
Grafisches Konzept und Realisation, Korrektorat: Mediengestaltung, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich
Illustrationen: Oliver Lüde, Winterthur
Druck: Edubook AG, Merenschwand
Konzeption: Arbeitsgruppe des CYP unter Leitung von Alexia Böniger, Thomas Hirt, Compendio Bildungsmedien AG,
und Cyril Locher, Crealogix
Umsetzung: Katja Hunkeler und Thomas Hirt, Compendio Bildungsmedien AG
Redaktionelle Betreuung der Aktualisierungen: bis Auflage 2013 Thomas Hirt, Compendio Bildungsmedien AG,
ab Auflage 2014 Fabienne Thiemeyer, Compendio Bildungsmedien AG
Artikelnummer: 15297
Auflage: 9., überarbeitete Auflage 2017
Ausgabe: U1067
Sprache: DE
Code: CYP 005

Alle Rechte, insbesondere die Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Der Inhalt des vorliegenden Buchs ist nach dem
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Copyright © 2009, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich
Modul Basisdienstleistungen
                                                                        Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

        Einstieg                                                                        4
1       Die Zahlungsmittel                                                              6
1.1     Dienstleistungen für den Bargeldbezug und den Bargeldersatz                     6
1.2     Zahlungsverkehr                                                                16
1.3     Checks                                                                         21
        Aufgaben                                                                      24

2       Die Zahlungssysteme                                                           26
2.1     Zahlungsabwicklung in der Schweiz                                              27
2.2     Zahlungsabwicklung in Europa                                                   33
2.3     Zahlungsabwicklung weltweit                                                    35
        Aufgaben                                                                      39

3       Multichannel-Angebot/E-Banking                                                41
3.1     Automaten                                                                      41
3.2     E-Banking                                                                      43
        Aufgaben                                                                      46

        Lösungen zu den Aufgaben                                                      48

        Stichwortverzeichnis                                                          50

BankingToday                                                                                 3
Modul Basisdienstleistungen
    Einstieg

                        Einstieg

                        Patrick und Gina Hunziker leben in Langenthal und haben ihre eigene Unternehmung
                        «Gesund und fit» im Bereich Ernährungsberatung und professionelle Sportmassage aufge-
                        baut. Die Hunzikers haben täglich mit Bargeld und Buchgeld zu tun.
                        •             Bezahlt ein Kunde seine Sportmassage bar in die Kasse der Unternehmung «Gesund und
                                      fit», spricht man von Bargeld. Das Geld wird direkt vom Schuldner zum Gläubiger über-
                                      tragen. Das ist vor allem bei kleinen Zahlungen im Alltag üblich. Bei Banknoten und Mün-
                                      zen besteht aber immer die Gefahr von Diebstahl oder Verlust. Zusätzlich wirft Bargeld
                                      keinen Zinsertrag ab.
                        •             Wenn Herr Hunziker einkaufen geht und mit seiner Maestro-Karte an der Kasse bezahlt,
                                      spricht man von bargeldlosem Zahlungsverkehr (= Buchgeld); für die Zahlung werden
                                      keine Banknoten und Münzen benötigt. Die Geldübertragung erfolgt durch blosses Um-
                                      buchen des Betrags von einem Konto auf ein anderes.
                        CYP005PEBAde.eps

                        Die meisten von uns führen keine eigene Unternehmung wie Gina und Patrick Hunziker. Aber
                        auch als Privatpersonen haben wir dauernd mit Geld und mit Zahlungen zu tun:
                        •             Am Ende des Monats erhalten wir von unserem Arbeitgeber den Lohn bargeldlos auf un-
                                      ser Bank- oder Postkonto überwiesen. Per Dauerauftrag zahlen wir damit die regelmäs-
                                      sig anfallenden Zahlungen wie Miete oder Krankenkassenprämie. Mit E-Banking oder
                                      mit schriftlichem Vergütungsauftrag erledigen wir einmalige Zahlungen wie etwa die
                                      Zahnarztrechnung oder die Bezahlung des Ferienarrangements.
                        •             Benötigen wir Bargeld für Einkäufe oder Freizeitvergnügen, beziehen wir dieses am Ban-
                                      comaten oder am Bankschalter. Und oft zahlen wir in Läden oder Restaurants nicht bar,
                                      sondern mit der Maestro-Karte oder der Kreditkarte.

                        Wenn es ums Zahlen geht, spielen die Banken und die PostFinance eine Schlüsselrolle.
                        Ohne ihre Dienstleistungen rund ums Zahlen wären wir buchstäblich verloren; nicht erstaun-
                        lich ist deshalb, dass die Zahlungsvermittlung (der Zahlungsverkehr) als eine der drei volks-
                        wirtschaftlichen Hauptaufgaben der Banken bezeichnet wird.

4                       BankingToday
Modul Basisdienstleistungen
                                                                                    Einstieg

Was Sie in diesem Modul lernen

Träger des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind in der Schweiz die Banken und die PostFi-
nance. Sie übernehmen die Rolle als Vermittler zwischen dem Zahlungspflichtigen und der
Zahlungsempfängerin.

Wer am bargeldlosen Zahlungsverkehr beteiligt sein will, benötigt ein Bank- oder ein Post-
konto. Für die Banken und die PostFinance ist der Zahlungsverkehr trotz hoher Unkosten inte-
ressant, weil auf den meisten Konti Guthaben liegen, die sie anlegen können. Deshalb werden
solche Zahlungsverkehrskonti (z. B. das Lohnkonto) auch verzinst. Die Banken setzen ausser-
dem auf ein gutes und breites Angebot im Zahlungsverkehr, weil ein zufriedener Zahlungs-
verkehrkunde vermutlich auch andere Bankdienstleistungen nutzen wird.

Folgende drei Kapitel führen Sie in den Zahlungsverkehr ein:
•   Kapitel 1 «Die Zahlungsmittel» stellt die wichtigen Möglichkeiten des bargeldlosen
    Zahlungsverkehrs vor.
•   In Kapitel 2 «Die Zahlungssysteme» schauen wir hinter die Kulissen des Zahlungsver-
    kehrs. Sie erfahren, wie Banken miteinander verbunden sind, um die Zahlungen ihrer
    Kunden auszuführen. Wir erklären zudem die Grundzüge der Zahlungssysteme
    • in der Schweiz (SIC),
    • in Europa (euroSIC),
    • weltweit (SWIFT und Korrespondenzbanken).
•   Kapitel 3 «Multichannel-Angebot/E-Banking» zeigt Ihnen, wie Banken immer mehr
    versuchen, ihre Dienstleistungen auf möglichst vielen Kanälen («Multichannel») anzubie-
    ten, sodass Kunden zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort von ihnen profitieren kön-
    nen. Stichworte sind hier Bancomaten und E-Banking.

Medien, mit denen Sie lernen können

Mit den webbasierten E-Medien haben Sie die Möglichkeit, die Lerninhalte multimedial zu ver-
tiefen.

Crealogix Digital Learning bietet diverse E-Medien, mit denen Sie Ihr Wissen zu spezifischen
Themen aktivieren, vertiefen, üben und anwenden, damit sich das erworbene Wissen verfestigt
und in der Praxis eingesetzt werden kann. An Stellen, wo ein passendes E-Medium zur Verfü-
gung steht, finden Sie ein entsprechendes Icon.

Nach der Bearbeitung des Moduls können Sie sich mit dem E-Medium «Self Check» selbst
überprüfen. Haben Sie das Wesentliche verstanden?

BankingToday                                                                                   5
Modul Basisdienstleistungen
    1 Die Zahlungsmittel

                        1               Die Zahlungsmittel

                            Lernziele: Nach der Bearbeitung dieses Kapitels können Sie …
                            •      die Zahlungsmittel (Karten, Reisechecks etc.) erklären.
                            •      einem Privatkunden oder einem kommerziellen Kunden das richtige Zahlungsmittel anbieten.
                            •      erklären, wie Kunden bei Diebstahl und Verlust vorgehen können.

                            Schlüsselbegriffe: Check, Dauerauftrag, Debitkarte, Einzahlungsschein, Einzahlungsschein mit
                            Referenznummer, Kreditkarte, Lastschriftverfahren (LSV+/BDD), Reisecheck, Travel Cash

                        Wer ein Konto bei einer Bank oder der PostFinance führt, kann verschiedene Produkte des
                        Zahlungsverkehrs nutzen. Er hat Zugang zu vielfältigen Dienstleistungen. Wir schauen sie in
                        diesem Kapitel näher an.
                        •        Zuerst betrachten wir die Dienstleistungen der Banken für den Bargeldbezug und den
                                 Bargeldersatz.
                        •        Dann geht es um die Dienstleistungen, die Banken ihren Privatkunden und ihren kommer-
                                 ziellen Kunden für den Zahlungsverkehr zur Verfügung stellen.
                        •        Und schliesslich stellen wir Ihnen den Check vor, der vor noch nicht allzu langer Zeit ver-
                                 breitet war, heute aber nur noch in vereinzelten Ländern (z. B. USA, Frankreich) einge-
                                 setzt wird.

                        1.1             Dienstleistungen für den Bargeldbezug und den
                                        Bargeldersatz

                        Viele Menschen zahlen mit Bargeld, wenn sie Waren oder Dienstleistungen kaufen. Zum Bar-
                        geld gehören die Banknoten in Schweizer Franken und das Schweizer Münzgeld. Dieses
                        Bargeld beziehen die meisten Menschen von ihrem Bank- oder Postkonto, denn kaum jemand
                        bewahrt heute sein Geld bar auf.

                        Abgesehen von der Möglichkeit des Bargeldbezugs bieten die Banken ihren Kunden aber
                        auch bargeldlose Zahlungsmittel an, und zwar:

                        Abb. 1          Von den Banken angebotene bargeldlose Zahlungsmittel

                                 Debitkarte         Kreditkarte          Mobile           Reisecheck        Travel-Cash-
                                (Kapitel 1.1.1)    (Kapitel 1.1.2)      Payment          (Kapitel 1.1.5)       Karte
                                                                      (Kapitel 1.1.4)                       (Kapitel 1.1.6)

                        1.1.1           Die Maestro-Karte – Debitkarte der Banken

                        Was ist eine Debitkarte?

                        Eine Debitkarte ist eine Karte, die zur bargeldlosen Bezahlung oder zum Abheben von Bar-
                        geld am Geldautomaten eingesetzt werden kann. Der entsprechende Betrag wird sofort auf
                        dem Konto belastet.

6                       BankingToday
Modul Basisdienstleistungen
                                                                             1 Die Zahlungsmittel

In der Schweiz sind drei Debitkarten verbreitet, die Maestro-Karte der Banken, die Postcard
der PostFinance und die V Pay-Karte. Dabei ist die Maestro-Karte die klare Nummer eins. Die
folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Maestro-Karte.

Wie erhält man eine Maestro-Karte?

Bei der Maestro-Karte handelt es sich um eine kontogebundene Karte. Deshalb benötigt jeder
Karteninhaber ein Bankkonto. Der Kunde erhält einen Kartenantrag bei seiner Bank oder auf
deren Internetseite. Die Bedingungen für die Benützung der Maestro-Karte sind für alle Kar-
teninhaber gleich. Für die Maestro-Karte fällt eine Jahresgebühr an. Die Maestro-Karte wird
alle zwei bis drei Jahre automatisch erneuert.

Die wesentlichen Elemente der Maestro-Karte

Auf der Vorderseite der Maestro-Karte befindet sich ein Chip und auf der Rückseite ein Mag-
netstreifen. Auf dem Chip und auf dem Magnetstreifen sind sämtliche Angaben für die Iden-
tifikation (PIN-Code) und Abwicklung gespeichert.
•             Bis im Jahre 2003 waren diese Angaben ausschliesslich auf dem Magnetstreifen ge-
              speichert.
•             Bei neueren Geräten und allen Schweizer Bancomaten werden die gespeicherten Infor-
              mationen vom Chip abgelesen. Nur alte Geräte und viele Bancomaten im Ausland lesen
              die Informationen noch vom Magnetstreifen ab.

In der folgenden Abbildung sind die grundlegenden Informationen dargestellt, die auf einer
Maestro-Karte enthalten sind. Beachten Sie, dass jede Bank die Karte optisch nach ihrem
eigenen Erscheinungsbild gestaltet.

Abb. 2             Die Elemente auf einer Maestro-Karte
CYP005MABAde.eps

  Vorderseite

         XY-Bank                                           Logo der Maestro-Kartenorganisation

                                                           Logo der kontoführenden Bank

                                                           Logo Kontaktlosfunktion

                                                           Chip

         Thomas Muster                                     Name des Karteninhabers

  Hinterseite

                                                           Magnetstreifen

           Thomas Muster                                   Unterschrift

         IBAN            CHxx xxxx xxxx xxxx xxxx x        International Bank Account Number
         Konto-Nr.       xxxx-xxxx.xxx                     Konto, das belastet wird
         Karten-Nr.      xxxxxxxx                          Kartennummer
         Gültig bis      xx/xx                             Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufjahr)

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Modul Basisdienstleistungen
    1 Die Zahlungsmittel

                           Wozu kann die Maestro-Karte eingesetzt werden?

                           Abb. 3        Die Einsatzmöglichkeiten der Maestro-Karte

                                            Einsatzmöglichkeiten einer Maestro-Karte

            Bargeldbezug am                        Bargeldloses Bezahlen von
       Geldautomat und am Schalter                 Waren und Dienstleistungen                   Bargeldloses Tanken

     Geldautomat               Die Kundin kann mit ihrer Maestro-Karte an Geldautomaten mit dem Maestro-Logo Bargeld bezie-
                               hen. Im Ausland kann zusätzlich an Geldautomaten mit dem Cirrus-Logo Bargeld bezogen werden.
                               •    Aus Sicherheitsgründen muss sich der Karteninhaber beim Bargeldbezug mit seinem gehei-
                                    men 4- bis 6-stelligen PIN-Code ausweisen.
                               •    Die persönliche Monats- und Tageslimite wird von der Bank festgelegt.

     Bargeldlose Zah-          Der Kunde kann die Maestro-Karte überall, wo er das Maestro- oder Cirrus-Signet sieht, zum
     lung von Waren und        Bezahlen von Waren und Dienstleistungen verwenden. Die Zahlung erfolgt im Laden über die
     Dienstleistungen          EFT/POS-Terminals (EFT heisst: Electronic Funds Transfer = elektronische Geldübermittlung; POS
                               heisst Point of Sale = Verkaufsort).
                               •    Aus Sicherheitsgründen muss die Karteninhaberin bei jedem Kartengebrauch ihren geheimen
                                    PIN-Code eingeben. Ausnahme bildet die Kontaktlosfunktion (vgl. dazu Kap. 1.1.3 «Kontakt-
                                    lose Zahlungen»)
                               •    Das Konto des Karteninhabers wird mit einer Zeitverzögerung von 1 bis 7 Tagen belastet.
                               •    Im Inland ist das Bezahlen mit der Maestro-Karte kostenlos. Im Ausland variieren die Kondi-
                                    tionen je nach Bank.
                               •    Europäische Transaktionen werden von der Originalwährung in die Abrechnungswährung
                                    CHF umgerechnet. Aussereuropäische Transaktionen werden über USD in CHF umgerechnet.
                                    Die Belastung der kontoführenden Bank erfolgt in jedem Fall in CHF.

     Bargeldloses Tanken       Der Karteninhaber kann die Maestro-Karte rund um die Uhr zum Tanken benutzen.

                           Verlust der Maestro-Karte

                           Bei Verlust oder Diebstahl der Maestro-Karte muss die Kundin diese sofort sperren lassen.
                           Dazu hat jeder Kunde Zugang zu einer 24-h-Hotline. Wird eine gesperrte Karte benutzt, wird
                           sie automatisch beim nächsten Bancomat-Bezug eingezogen.

                           Um die Karte vor Missbrauch zu schützen, wird sie nach drei aufeinanderfolgenden feh-
                           lerhaften Eingaben des PIN-Codes ebenfalls gesperrt. Die Sperrung erfolgt auch, wenn die
                           Fehleingaben an verschiedenen Geldautomaten oder Terminals erfolgt sind.

                           Damit der Kunde bei Verlust der Maestro-Karte nicht haftet, muss er verschiedene Sorgfalts-
                           pflichten einhalten; der Kunde muss …
                           •       die Maestro-Karte sofort nach Erhalt unterzeichnen.
                           •       die Maestro-Karte und den PIN-Code sorgfältig und voneinander getrennt aufbewahren.
                           •       den PIN-Code geheim halten. Auf keinen Fall darf er den PIN-Code auf die Maestro-Karte
                                   schreiben, auch nicht in abgeänderter Form.
                           •       bei einer Änderung des PIN-Codes darauf achten, dass sich dieser nicht aus einer leicht
                                   ermittelbaren Zahlenkombination (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen
                                   usw.) zusammensetzt.
                           •       den Verlust der Maestro-Karte sofort melden. Merkt er den Verlust nicht, muss er spätes-
                                   tens 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs die Bank informieren.

                           Beachten Sie: Diese Aufzählung von Sorgfaltspflichten ist nicht abschliessend.

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Modul Basisdienstleistungen
                                                                                     1 Die Zahlungsmittel

Hinweis   Geografische Einstellungen
          Viele Banken empfehlen ihren Kunden den Einsatz der Maestro-Karte geografisch einzuschränken
          zum besseren Schutz vor Skimming. Je nach Bank wird diese Sicherheitsmassnahme auch Länderein-
          stellungen, Geoblocking oder Geocontrol genannt. Aus Sicherheitsgründen empfehlen die Banken, den
          Einsatz der Maestro-Karte nur für Europa zu aktivieren. Halten sich die Kunden ausserhalb von
          Europa auf, können sie die geografische Gültigkeit der Maestro-Karte vorübergehend auf andere Länder
          erweitern. Einige Institute nehmen die Einstellungen sogar automatisch vor, bei anderen müssen sie
          durch den Kunden beantragt werden.

          Was ist Skimming?
          Der Begriff Skimming wird vom englischen Wort «to skim» abgeleitet. Er bedeutet so viel wie «abheben»
          oder «abschöpfen». Als Skimming bezeichnet man das Manipulieren von Kartenautomaten (z. B.
          Bancomaten, Billettautomaten an Bahnhöfen oder Zahlterminals an Tankstellen). Dabei bringen die
          Täter spezielle Apparaturen am oder im Automaten an, die die Magnetstreifendaten von Debit-, aber
          auch Kreditkarten kopieren und den PIN-Code ausspähen.
          Mit den gestohlenen Daten fertigen Betrüger Kartenkopien an und tätigen anschliessend ausserhalb
          von Europa Bargeldbezüge. Der Einsatz von solchen Kartenkopien innerhalb von Europa ist nicht mög-
          lich, da sämtliche Transaktionen an europäischen Bancomaten nicht über den Magnetstreifen, sondern
          über den kopiersicheren Chip auf der Karte abgewickelt werden. Durch die geografische Einschrän-
          kung auf Europa werden die Kopien der Karten wertlos – der Diebstahl vom Konto ausserhalb von
          Europa wird verunmöglicht.

          1.1.2      Kreditkarte

          Was ist eine Kreditkarte?

          Kreditkarten sind als Zahlungsmittel weit verbreitet. Der Karteninhaber kann seine Kreditkarte
          bei ausgewählten Unternehmungen für die bargeldlose Bezahlung von Waren oder
          Dienstleistungen einsetzen. Im Unterschied zu einer Debitkarte wird ihm diese Bezahlung
          nicht sofort belastet, sondern erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode (in der Regel am
          Ende eines Monats). Der Karteninhaber erhält also einen kurzfristigen Kredit. Deshalb wird
          die Kreditkarte auch nur an Kunden in geordneten finanziellen Verhältnissen abgegeben.

          Am weitesten verbreitet sind die Universalkarten. Sie heissen so, weil sie weltweit in sehr
          vielen Geschäften, Hotels und anderen Dienstleistungsunternehmungen eingesetzt werden
          können. Universalkarten werden von weltweit tätigen Kreditkartenorganisationen her-
          ausgegeben. Am bekanntesten sind: MasterCard, Visa, American Express und Diners
          Club.

Hinweis   Kundenkreditkarten und Universalkreditkarten von grossen Unternehmungen
          •   Kundenkreditkarten werden von grossen Warenhäusern, Hotelketten, Autovermietern usw. an
              ihre Kunden abgegeben. Sie können nur in diesen Geschäften verwendet werden. In der Schweiz
              geben unter anderem Globus, Manor oder BP Kundenkreditkarten ab.
          •   Universalkarten von grossen Unternehmungen. Immer häufiger kann man auch Kreditkarten
              von grossen Unternehmungen beziehen, z. B. eine MasterCard oder eine Visacard von der Swiss,
              eine MasterCard von der Migros, eine Visacard von Coop usw. Man bezeichnet solche Karten
              auch als Co-Branding-Karten (Brand heisst auf Englisch Marke). Möglich ist dies, weil diese Un-
              ternehmungen mit einem Kartenherausgeber einen entsprechenden Kooperationsvertrag abge-
              schlossen haben. Oft sind solche Karten mit weiteren Optionen verbunden (z. B. Sammeln von
              Cumulus-Punkten mit der MasterCard der Migros oder von Meilen mit der MasterCard der Swiss
              usw.).

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Modul Basisdienstleistungen
     1 Die Zahlungsmittel

                         Damit die Kreditkarte als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann, schliesst die Kreditkarten-
                         organisation mit möglichst vielen Karteninhabern und mit möglichst vielen Unternehmun-
                         gen einen Vertrag ab. Das tun sie aber oft nicht selbst.

                         Meist erteilt eine Kreditkartenorganisation nationalen Unternehmungen die Erlaubnis (Lizenz),
                         in ihrem Land Kreditkarten an Kreditkartenkunden abzugeben. Solche Kartenherausgeber
                         heissen Issuer (z. B. Viseca). Die Banken sind Vertriebspartner der Issuer und können so ihren
                         Kunden Kreditkarten zur Verfügung stellen.

                         Daneben gibt es spezialisierte Unternehmungen, die die Verkaufsgeschäfte unter Vertrag
                         nehmen. Diese Unternehmungen nennt man Acquirer (z. B. SIX Payment Services).

                         Die folgende Darstellung zeigt das Wesentliche.

                         Abb. 4              Die Parteien im Kreditkartengeschäft
                         CYP005BEBAde.eps

                                                                                Kreditkarten-
                                                                                organisation

                                                                 In der Regel vertreten durch nationale
                                                      Lizenzunternehmungen als Kartenherausgeber (Issuer) und
                                                            als Betreuer (Acquirer) der Verkaufsgeschäfte

                                                                                                    Vertrag über Akzeptierung
                                                     Kreditkartenvertrag                                 der Kreditkarten
                                             regelt die Kreditkartenbenützung und die       regelt die Akzeptierung der Kreditkarte und die
                                               Belastung der getätigten Zahlungen           Verfügung der bargeldlos getätigten Geschäfte

                                                                           Der Kunde kauft ein und zahlt
                                            Kunden                                                                      Verkaufsgeschäfte
                                                                           mit der Kreditkarte bargeldlos

                         Wie erhält man eine Kreditkarte?

                         Wer eine Kreditkarte will, muss beim zuständigen Kartenherausgeber – also in der Regel bei
                         seiner Bank – einen Kartenantrag stellen. In diesem Antrag muss der Interessent unter ande-
                         rem auch Auskunft über seine Einkommensverhältnisse geben, denn er erhält eine kurzfris-
                         tige Kreditlimite eingeräumt.

                         Das Konsumkreditgesetz (KKG) schreibt vor, dass die Bank einer Privatperson nur dann Kre-
                         dit gewähren darf, wenn sich diese dadurch nicht überschuldet. Deshalb muss die Bank die
                         nach dem Konsumkreditgesetz vorgeschriebenen Abklärungen treffen.

                         Nur wenn die Abklärungen positiv ausfallen, darf sie den Kreditkartenvertrag mit dem Kunden
                         abschliessen. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit teilt die Bank dem Kunden eine maxi-
                         male monatliche Bezugslimite zu; diese beträgt z. B. CHF 5 000.– im Monat.

                         Die Kundin muss in der Regel eine Jahresgebühr für die Kreditkarte bezahlen. Diese beträgt
                         je nach Karte (z. B. Silber-, Gold- oder Platinkarte) zwischen CHF 50.– und CHF 200.–.

10                       BankingToday
Modul Basisdienstleistungen
                                                                        1 Die Zahlungsmittel

Wozu kann die Kreditkarte eingesetzt werden?
•   Bargeldlose Bezahlung. Die Kreditkarte eignet sich, wie bereits gesagt, zur bargeldlo-
    sen Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen. Immer öfter wird die Kreditkarte auch
    zum Bezahlen im Internet benutzt. Da ist es besonders wichtig, dass die Kreditkarte nur
    auf seriösen Seiten eingesetzt wird.
•   Obschon die Kreditkarten nicht für den Bargeldbezug geschaffen wurden, kann mit den
    meisten Kreditkarten bei ausgewählten Banken sowie an Geldausgabe-Automaten auch
    Bargeld bezogen werden. Dafür wird in der Regel eine Gebühr belastet. Die Identifika-
    tion erfolgt mittels PIN-Code.
•   Ausserdem kann man mit der Kreditkarte auch an vielen Tankstellenautomaten tanken
    und weitere Automatendienstleistungen in Anspruch nehmen – z. B. die Zahlung von
    Zugbilletten an den Automaten der SBB. Die Identifikation erfolgt ebenfalls mittels PIN-
    Code.

Beachten Sie: Auch bei der Kreditkarte kann die Kontaktlosfunktion zur Anwendung kommen
(vgl. dazu Kap. 1.1.3 «Kontaktlose Zahlungen»).

Verlust der Kreditkarte

Bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf allfälligen Missbrauch muss der Kunde die Kredit-
karte sofort sperren lassen. Dazu gibt es eine 24-h-Hotline. Bis zu einer allfälligen Sperrung
der Kreditkarte ist der Kunde verantwortlich für alle getätigten Transaktionen.

Bei rechtzeitiger Meldung der abhandengekommenen Kreditkarte und Einhaltung der Sorg-
faltspflicht beträgt die Haftung für die Karteninhaberin maximal CHF 100.–. Die Kreditkarten-
inhaberin muss grundsätzlich die gleiche Sorgfalt walten lassen wie der Debitkarteninhaber.

Was nach der Zahlung mit einer Kreditkarte hinter den Kulissen passiert

Bei der Abwicklung einer Kreditkartenzahlung sind in der Regel fünf Parteien beteiligt:

1. der Karteninhaber, der mit der Kreditkarte bezahlt hat;
2. das Verkaufsgeschäft, das dem Karteninhaber etwas gegen Bezahlung mit der Kredit-
   karte verkauft hat;
3. die Kreditkartenorganisation vertreten durch den Issuer (Vertragspartner des Kartenin-
   habers) und den Acquirer (Vertragspartner der Verkaufsgeschäfte);
4. die Bank des Karteninhabers;
5. die Bank der Vertragsunternehmung.

Die Verkaufsgeschäfte übermitteln die Transaktionen, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, an
ihren Acquirer (als Vertreter der Kreditkartenorganisation). Im Gegenzug überweist der Acqui-
rer den Betrag an das Verkaufsgeschäft bzw. auf dessen Bankkonto. Er zieht für diese Dienst-
leistung eine Kommission ab.

Der Acquirer belastet die getätigten Transaktionen dem Kartenissuer weiter, der darauf das
Konto belastet, das er für jeden seiner Karteninhaber führt. Diese Konti schliesst der Issuer in
der Regel monatlich ab, und er fordert so seine Guthaben bei den Karteninhabern direkt mit
Einzahlung ESR oder via Bank per Lastschriftverfahren (LSV+/BDD) ein (den Ablauf einer ESR-
oder LSV+-Zahlung erklären wir in Kapitel 2).

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Modul Basisdienstleistungen
     1 Die Zahlungsmittel

     Beispiel            Patrick und Gina Hunziker buchen einen Ferientrip nach New York. Im Reisebüro «fly away» können
                         sie heute die Reiseunterlagen abholen. Patrick Hunziker bezahlt die Reise mit seiner Visa-Kreditkarte.
                         Beim Einsatz seiner Kreditkarte sind folgende Parteien beteiligt:
                         •   Patrick Hunziker als Kreditkarteninhaber. Er zahlt mit seiner Karte bargeldlos.
                         •   Das Reisebüro «fly away» als Verkaufsgeschäft. Es hat einen Vertrag mit dem zuständigen Acqui-
                             rer der Visa-Kreditkartenorganisation und akzeptiert deshalb die Kreditkarte von Patrick Hunziker
                             als Bargeldersatz.
                         •   Der Acquirer der Visa-Kreditkartenorganisation vergütet dem Reisebüro die bargeldlose Zahlung
                             von Patrick Hunziker (abzüglich einer Kommission) und er leitet die Belastung an den für Patrick
                             Hunziker zuständigen Issuer der Visa-Kreditkartenorganisation weiter. Dieser belastet das Konto,
                             das er für seinen Kunden Partrick Hunziker führt.
                         •   Die Bank des Reisebüros erhält die Zahlung des Acquirers der Visa-Kreditkartenorganisation und
                             schreibt diese dem Konto ihres Kunden gut.
                         •   Die Bank von Patrick Hunziker ist beteiligt, weil Patrick Hunziker der LSV+-Zahlung zugestimmt
                             hat. Die Visa-Kreditkartenorganisation zieht monatlich Saldo und lässt diesen dem Bankkonto von
                             Patrick Hunziker belasten.

                         1.1.3      Kontaktlose Zahlungen (Debit- und Kreditkarte)
                         Debit- und Kreditkarten werden heute mit einer innovativen Kontaktlosfunktion erweitert.
                         Viele Verkaufsstellen akzeptieren sie als Zahlungsmittel, z. B. Kioske, Take-away-Stände,
                         Kinos, Kantinen und verschiedene Detailhändler.

                         Durch Hinhalten der Karte können Kleinbeträge bis CHF 40.00 in Sekundenschnelle
                         bezahlt werden. Die Transaktionen benötigen weder Unterschrift noch PIN-Code. Die Identi-
                         fikation respektive Freigabe erfolgt via Funktechnologie (Near Field Communication bzw.
                         NFC). Die schnelle Abwicklung bringt nicht nur mehr Umsatz für den Handel und mehr Zeit
                         für den Kundenservice, sondern verringert auch die Risiken der Fehlmanipulationen mit Bar-
                         geld und die entsprechenden Kosten.

                         Abb. 5     Logo der Kontaktlosfunktion

                         Quelle: www.swicure.ch

                         1.1.4      Mobile Payment
                         Mobile Payment ist eine Art digitales Portemonnaie auf dem Smartphone oder Tablet.
                         Damit kann der Kunde je nach Anbieter Geld senden, anfordern und empfangen. Im Super-
                         markt oder im Restaurant kann man bargeldlos bezahlen. Entsprechend erfolgt auch die
                         Bezahlung im Internet (Online-Shopping) via App. Im Weiteren sind diverse andere Funk-
                         tionen und Dienstleistungen möglich. Der Kunde wird laufend über Aktionen und Neuheiten
                         informiert, erhält personalisierte Angebote oder digitale Rabattcoupons.

12                       BankingToday
Modul Basisdienstleistungen
                                                                     1 Die Zahlungsmittel

Wie funktioniert Mobile Payment?

Die Kundin installiert eine entsprechende App auf ihrem Smartphone und lädt anschliessend
Guthaben auf die App (Prepaid-Funktion). Alternativ kann die Kundin die Anbindung an das
eigene Bankkonto erlauben oder sie lässt die Abrechnung über ihre Kreditkarte laufen.

Das Bezahlen funktioniert je nach Anbieter über das Einlesen eines QR-Codes, via Bluetooth
oder Funktechnologie (Near Field Communication bzw. NFC). Aktuell existiert eine Vielzahl
von internationalen und Schweizer Lösungen solcher Mobile-Payment-Funktionen. Viele
Schweizer Unternehmen hatten bisher eigene Mobile-Bezahllösungen kreiert. Um der abzu-
sehenden internationalen Konkurrenz entgegenzuhalten, haben sich nun die SIX Group, die
Banken sowie Swisscom, Coop und Migros zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen sie
die TWINT-App der Postfinance weiterentwickeln. Sie wird andere Mobile-Payment-Lösun-
gen wie Paymit von SIX ersetzen.

1.1.5        Reisecheck
Reisechecks werden von international bekannten Banken, Bankengruppen und Reiseunter-
nehmungen ausgegeben. Sie werden vor allem in USD (US-Dollar), CAD (kanadischer Dollar),
GBP (britisches Pfund), EUR (Euro) und JPY (japanischer Yen) ausgestellt.

In den letzten Jahren erhielt der Reisecheck zunehmend Konkurrenz durch die Kreditkarte, die
Maestro-Karte und die Travel-Cash-Karte. Trotzdem wird der Reisecheck als ergänzendes
Zahlungsmittel auf längere Reisen mitgenommen; dies aufgrund seiner Sicherheit bei Verlust
und Diebstahl.
e.eps

Sicherheit von Reisechecks

Der Käufer unterschreibt beim Kauf den Reisecheck ein erstes Mal. Bei der Einlösung muss
der Reisecheck mit Datum versehen und ein zweites Mal unterschrieben werden. Nur wenn
die Unterschriften übereinstimmen, wird der Barbetrag ausgehändigt. Zusätzlich wird häufig
ein Ausweis verlangt, dies schützt den Kunden vor Missbrauch durch Dritte.

Der Kundin werden gestohlene oder verlorene Reisechecks ersetzt, wenn folgende Bedin-
gungen erfüllt sind:
•       Reisecheck wurde nur einmal unterschrieben.
•       Checks und Verkaufsquittungen wurden getrennt voneinander aufbewahrt.
•       Der Herausgeber wurde unverzüglich über den Verlust benachrichtigt.
•       Seriennummer sowie Ort und Datum des Kaufs können dem Herausgeber mitgeteilt
        werden.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es bestehen noch weitere Bedingungen.

1.1.6        Travel Cash
Die Travel-Cash-Karte ist eine PrePaid-Karte. «Prepaid» heisst auf Englisch «vorausbezahlt».
Damit ist klar, was geschieht: Der Kunde zahlt im Voraus das von ihm gewünschte Guthaben
auf seine Travel-Cash-Karte ein. Dieses wird auf ein Kartenkonto geladen, und der Kunde kann
es dann laufend abbuchen. Deshalb spricht man bei solchen Karten auch von Guthabenkarten.

Die Travel-Cash-Karte wurde von der Swiss Bankers Prepaid Services AG entwickelt. Sie ist
ein elektronischer Reisecheck im Kartenformat und damit eine Weiterentwicklung des Papier-
Reisechecks.

BankingToday                                                                                   13
Modul Basisdienstleistungen
     1 Die Zahlungsmittel

                         Die Kundin kann die Karte bei einer Verkaufsstelle (viele Banken, PostFinance, Wechselbüros
                         der SBB) immer wieder aufladen. Dafür zahlt sie in der Regel eine Gebühr von 1.5% des
                         Ladebetrags. Die Karte ist in CHF, USD und EUR verfügbar und kann mit minimal
                         CHF/USD/EUR 100.– und maximal CHF/USD/EUR 10 000.– geladen werden. Die Travel-Cash-
                         Karte steht in keinem Zusammenhang mit einem Bankkonto.

                         Der Kunde kann mit der Travel-Cash-Karte an über 2 Millionen Bancomaten weltweit Bargeld
                         beziehen. Und dank des MasterCard-Signets auf der Travel-Cash-Karte kann er, wie mit einer
                         Kreditkarte, in über 35 Millionen Geschäften, Hotels und Tankstellen sowie im Internet welt-
                         weit bargeldlos bezahlen. Die Karte kann immer wieder nachgeladen und entladen werden.
                         Nach Ablauf der Kartengültigkeit geht das Kartenguthaben nicht verloren. Das noch vorhan-
                         dene Kartenguthaben wird auf eine neue Karte übertragen oder gegen Gebühr auf ein vom
                         Karteninhaber zu bezeichnendes Konto überwiesen.

                         Abb. 6             Travel-Cash-Karte
                         CYP005MOBAde.eps

                         Verlust der Travel-Cash-Karte

                         Ohne PIN-Code ist der Kartenwert für Unberechtigte unzugänglich. Die Kundin muss den Kar-
                         tenverlust sofort der Swiss Banker Prepaid Services AG melden. Die Karte wird umgehend
                         gesperrt. Die Kundin bekommt eine neue Karte zugeschickt, die mit dem Restwert der ver-
                         missten Karte geladen ist. Die Travel-Cash-Karte wird weltweit kostenlos ersetzt.

     Beispiel            Patrick und Gina Hunziker geniessen ihren Städtetrip in New York. Täglich sind sie auf ihre Reisezah-
                         lungsmittel Travel-Cash-Karte und Kreditkarte angewiesen. Heute geniessen sie ein feines Mittag-
                         essen im «Henry’s». Als Patrick Hunziker anschliessend die Rechnung verlangt und seinen Rucksack
                         in die Hand nimmt, merkt er, dass dieser offen ist. Das Fach, in dem die Travel-Cash-Karte sein
                         müsste, ist leer. Mit Schrecken stellt er fest, dass ihnen die Karte gestohlen wurde. Zum Glück hat er
                         noch die Kreditkarte im Portemonnaie. Sie bezahlen das Essen und gehen sofort zurück ins Hotelzim-
                         mer. Sofort ruft Patrick Hunziker den Kundenservice der Swiss Bankers Prepaid Services an und meldet
                         den Verlust. Die mehrsprachigen Mitarbeitenden des Service Center können zum Glück Deutsch und
                         nehmen seinen Namen, die Umstände des Verlusts auf und sperren die Karte umgehend. Er bekommt
                         die Adresse einer Bank in der Nähe seines Hotels, wo er die Ersatzkarte, die mit dem Restwert der ver-
                         missten Karte geladen ist, abholen kann.

                         Damit sind wir am Ende des Abschnitts über die Zahlungsmittel. In Abbildung 7, S. 15 sind
                         die Bankdienstleistungen zum Bargeldbezug und zum Bargeldersatz zusammengefasst.

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Zahlungsmittel           Maestro-Karte                 Kreditkarte                  Reisechecks                    Travel Cash

               Gebühren beim Kauf       Jahresgebühr ca.              Jahresgebühr                 1% Reisechecks-Verkaufs-       Keine Jahresgebühr, dafür
                                        CHF 20.– bis 40.–             CHF 50.– bis 200.–           kommission. Ca. 1–2%           wird eine Ladegebühr von
                                                                                                   günstigerer Devisenver-        1.5% des Ladebetrags
                                                                                                   kaufskurs als bei Noten in     erhoben
                                                                                                   ausländischer Währung

               Kosten Bargeldbeschaf-   Gebühr variiert nach kar-     Je nach Bank                 Teils kommissionsfreie         Gebühr von EUR 5.–,
               fung im Ausland          tenherausgebender Bank        (üblich: 3–5% bzw. mini-     Einlösung. Wechsel zu          USD 5.– oder CHF 5.– pro
                                        (z. B. CHF 5.– pro Bezug)     mal CHF 10.–)                günstigen Wechselkursen.       Bezug (je nach Kartenwäh-
                                                                                                                                                                Abb. 7

                                                                                                   Rückerstattung von Einlö-      rung)
                                                                                                   sespesen über 1% des
                                                                                                   Nennwerts (Belege aufbe-

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                                                                                                   wahren)

               Ersatz bei Verlust       In der Regel kein Ersatz im   Weltweit in der Regel        Weltweit und kostenlos, in     Weltweit und kostenlos
                                        Ausland                       innert 48 h                  der Regel innert 24 h, not-
                                                                                                   falls per Kurier

               Kosten für Ersatz im     In der Regel kein Ersatz im   Je nach Kreditkarte unter-   Keine Kosten, gebühren-        Keine Kosten
               Ausland                  Ausland                       schiedlich                   freie Notfallnummern auf
                                                                                                   der SOS-Karte

               Gültigkeit/Akzeptanz     Weltweit einsetzbar bei       Weltweit einsetzbar,         Zeitlich unbeschränkt gül-     Gültig gemäss Kartenauf-
                                        Maestro- und Cirrus-Sig-      3 Jahre gültig               tig und weltweit einsetz-      druck, ohne Aufdruck
                                        net, 2–3 Jahre gültig                                      bar. Erhältlich in verschie-   5 Jahre gültig. Karte hat
                                                                                                   denen Währungen                keine eigene Limite, evtl.
                                                                                                                                  Bezug durch Limite des
                                                                                                                                  Bancomaten beschränkt

               Vorteile                 Weltweit sehr hohe Akzep-     Weltweit bargeldlos          Hohe Sicherheit. Auch          Hohe Sicherheit. Karte
                                        tanz                          bezahlen                     akzeptiert in Hotels,          mittels PIN geschützt.
                                                                                                   Geschäften, Restaurants        Wiederauflösbar, steht
                                                                                                   als direktes Zahlungsmittel    nicht im Zusammenhang
                                                                                                   (v. a. USA)                    mit einem Bankkonto

               Tipps für den            PIN-Code nirgends auf-        Kaufbelege aufbewahren.                                     Travel Cash ist die ideale
               Einsatz                  schreiben. Bei Ver-           Bei Verlust Karte sofort                                    Ergänzung zu anderen Rei-
                                        lust/Diebstahl Karte sofort   sperren (Haftung)                                           semitteln, besonders zur
                                        sperren lassen                                                                            Kreditkarte
                                                                                                                                                               Dienstleistungen der Banken für den Bargeldbezug und den Bargeldersatz
                                                                                                                                                                                                                                                1 Die Zahlungsmittel
                                                                                                                                                                                                                                        Modul Basisdienstleistungen

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Modul Basisdienstleistungen
     1 Die Zahlungsmittel

                         1.2         Zahlungsverkehr

                         Bisher haben wir vor allem von Zahlungsmitteln gesprochen, die Bankkunden anstelle von
                         Bargeld benutzen können. Nun gibt es auch zahlreiche Verbindlichkeiten, die wir nicht bar
                         begleichen müssen. Der Gläubiger schickt eine Rechnung und erwartet, dass wir diese auf
                         sein Bank- oder Postkonto überweisen lassen. Typische Beispiele sind: Wohnungsmieten,
                         Krankenkassenprämien, Leasingraten, Lohnzahlungen usw.

                         Um solche Zahlungen geht es in diesem Abschnitt. Dabei haben Privatkunden und kommer-
                         zielle Kunden (Unternehmungen) beim Zahlungsverkehr unterschiedliche Bedürfnisse.

                         Abb. 8      Bedürfnisse von Privatkunden und von kommerziellen Kunden

                             Privatkunden        Zahlungen tätigen

                             Kommerzielle        Zahlungen tätigen                 +     Zahlungen empfangen
                             Kunden

                         Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, stellen die Banken eine Reihe von Produkten zur
                         Verfügung.
                         •     Viele Privatkunden und viele kommerzielle Kunden wickeln heute einen grossen Teil des
                               Zahlungsverkehrs via E-Banking ab (mehr dazu vgl. Kap. 3).
                         •     Es gibt aber auch noch viele papiergebundene Produkte. Bei diesen Produkten muss
                               der Auftrag vom Kunden rechtsgültig unterzeichnet sein. Rechtsgültig bedeutet, dass
                               der Auftrag gemäss der bei der Bank deponierten Unterschriftenregelung unterzeichnet
                               sein muss.

                         1.2.1       Zahlungsverkehr von Privatkunden
                         Eine Privatkundin hat einmalige Zahlungen, und sie hat auch Zahlungen, die sich periodisch
                         wiederholen.

     Beispiel            •     Typische Beispiele für einmalige Zahlungen sind die Zahnarztrechnung von CHF 136.–, die Rech-
                               nung des Garagisten von CHF 635.– für den letzten Autoservice oder die Rechnung des Reisebü-
                               ros von CHF 1 800.– für das gebuchte Ferienarrangement.
                         •     Typische Beispiele für periodische Zahlungen sind die Wohnungsmiete von monatlich
                               CHF 1 500.–, die Krankenkassenprämie von monatlich CHF 201.– oder die Leasingraten für das
                               Auto von CHF 325.–.

                         Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten die Banken Privatkunden zwei Produkte
                         an, den Vergütungsauftrag für einmalige Zahlungen und den Dauerauftrag für perio-
                         dische Zahlungen.

                         Der Vergütungsauftrag

                         Damit der Kunde nicht zu viel Schreibarbeit hat, besteht für Zahlungen mit Einzahlungsschei-
                         nen der Vergütungsauftrag. Auf ihm sind Informationen wie Bank, Kontonummer und
                         Adresse des Kunden bereits vorgedruckt.

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Modul Basisdienstleistungen
                                                                                                             1 Die Zahlungsmittel

                       Die Kundin muss beim Einzahlungsschein allenfalls noch den Betrag ergänzen. Dann ergänzt
                       sie den Vergütungsauftrag mit folgenden Angaben:

                       Abb. 9                 Vergütungsauftrag
                       CYP005LOBAde.eps

                                                                                                      1 Anzahl Einzahlungsscheine
                                                                                                      2 Totalbetrag der Rechnungen
                                                                                                      3 Ausführungsdatum (Valuta)
                                                                                                      4 Datum
                                                                                                      5 Unterschrift
                                                                   2               5
                                                                   3
                                                                   4                      1

                       Der Kunde sendet den ausgefüllten Vergütungsauftrag zusammen mit den zu zahlenden Ein-
                       zahlungsscheinen an die Bank. Der Vergütungsauftrag sieht bei jeder Bank etwas anders aus,
                       funktioniert aber immer gleich.

                       Der Vergütungsauftrag hat für die Kundin verschiedene Vorteile:
                       •              einfache Handhabung,
                       •              Zahlungen können von zu Hause aus erledigt werden,
                       •              schnelle und zuverlässige Zahlungsabwicklung.

                       Einzahlungsscheine für das eigene Konto

                       Der Kunde kann auch für sein eigenes Konto Einzahlungsscheine bestellen. Dabei kann er zwi-
                       schen orangefarbenen oder roten Einzahlungsscheinen wählen.

                       Abb. 10                Arten von Einzahlungsscheinen

                                                          Einzahlungsscheine

Oranger Einzahlungsschein                                          Roter Einzahlungsschein
•   Es sind keine Mitteilungen an den Empfänger möglich.           •     Es gibt keine Referenzzeile.
    Die Referenzzeile ersetzt die Mitteilung.                      •     Mitteilungen an den Empfänger sind möglich.
•   Bei der Gutschriftanzeige sieht man nur die Referenz-          •     Bei der Gutschriftanzeige ist der Einzahler mit Namen er-
    nummer (keinen Namen des Einzahlers). Der Kunde                      wähnt.
    muss eine Liste führen, welchen Einzahlungsschein er           •     Die Verbuchung ist aufwendiger. Gewisse Informationen
    welchem Schuldner gegeben hat.                                       fehlen in der Codierzeile und müssen separat erfasst wer-
•   Einzahlungsscheine können maschinell erfasst wer-                    den (z. B. Mitteilungen).
    den, deshalb kosten sie weniger.

                                                                                                               2

                                                            2
                                                                                                      3
                                          3
                 1                                                                        1

1 Betrag 2 Referenznummer 3 Teilnehmernummer                           1 Betrag   2 Mitteilung   3 Postkonto

                       BankingToday                                                                                                  17
Modul Basisdienstleistungen
     1 Die Zahlungsmittel

     Hinweis             Neuer Einheitsbeleg mit Datencode (QR-Code)
                         Ab Mitte Juli 2018 wird es nur noch einen einzigen und einheitlichen Einzahlungsschein geben. Die neue
                         Version wird bis 2020 schrittweise in Umlauf gebracht und ersetzt die bisherigen orangen und roten Ein-
                         zahlungsscheine. Aus diesem Grund wird er Einheitsbeleg genannt.
                         Die wichtigsten Änderungen. Der neue Einheitsbeleg
                         •              integriert einen Datencode (QR-Code) mit allen wichtigen Zahlungsinformationen wie z. B.
                                        Empfängerangaben oder Betrag und ersetzt die Codierzeile. Der QR-Code ermöglicht ein effizien-
                                        tes und sicheres Einlesen der Zahlungsdaten mit den Lesegeräten oder den Smartphones.
                         •              weist die Kontonummer nur noch im IBAN-Format (International Bank Account Number) aus.
                                        Dadurch entfällt der Aufdruck der Postkonto- oder ESR-Teilnehmernummer und es wird eine
                                        Übereinstimmung mit den internationalen Standards erreicht.
                         •              unterstützt die Rechnungsstellung in CHF und in EUR.

                         Abb. 11                    Der neue Einzahlungsschein ab 2018

                              Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta                      Einzahlung / Versement / Versamento
                              Einzahlung für / Versement pour / Versamento per           Einzahlung für / Versement pour / Versamento per   Zahlungszweck / Motif versement / Motivo versamento
                              Seldwyla Bank                                              Seldwyla Bank

                                                                                                                                                                                                                       LS 06.2018
                              8001 Zürich                                                8001 Zürich
                              Zugunsten von / En faveur de / A favore di                 Zugunsten von / En faveur de / A favore di
                              Robert Schneider SA                                        Robert Schneider SA
                              Grands magasins                                            Grands magasins
                              Case postale                                               Case postale
                              2501 Biel/Bienne                                           2501 Biel/Bienne                                                         Referenz-Nr. / No de référence / No di riferimento

                                                                                                                                             21 00000 00003 13947 14300 09017
                              Konto / Compte / Conto                                     Konto / Compte / Conto
                              CH63 0079 1123 0007 8901 2                                 CH63 0079 1123 0007 8901 2                         Einbezahlt von / Versé par / Versato da

                              CHF                                                        CHF

                                                                             •                                                        •

                              Einbezahlt von / Versé par / Versato da

                                                              Die Annahmestelle
                                                              L’office de dépôt

                                                                                                                                                                                                                       444.01
                                                              L’ufficio d’accettazione

                         Quelle: SIX Interbank Clearing, http://www.paymentstandards.ch

                         Der Dauerauftrag

                         Der Dauerauftrag ist für Zahlungen gedacht, die periodisch erfolgen. Das allein genügt aber
                         noch nicht. Zusätzlich muss der Betrag auch fest sein, und die Zahlung muss immer an den
                         gleichen Empfänger gehen.

                         Abb. 12                    Dauerauftrag: fester Betrag, regelmässiger Termin und gleichbleibender
                                                    Empfänger
                         CYP005BIBAde.eps

                                                                                           Voraussetzungen für Dauerauftrag

                                                                                                                    Regelmässiger                                                     Gleichbleibender
                                               Fester Betrag                                 +                                                             +
                                                                                                                    Zahlungstermin                                                       Empfänger

                         Diese Voraussetzungen werden zum Beispiel von folgenden Zahlungen erfüllt: Wohnungs-
                         miete, Versicherungen, Krankenkasse, Einzahlungen auf Fondskonto etc.

                         Die Kundin muss diesen Auftrag einmal erteilen. Danach wird er von der Bank zum abge-
                         machten Zeitpunkt automatisch ausgeführt. Der Dauerauftrag eignet sich für Zahlungen in
                         CHF und Fremdwährungen auf Konti in der Schweiz oder im Ausland. Löschung und Ände-
                         rung eines Dauerauftrags müssen der Bank frühzeitig mitgeteilt (avisiert) werden.

18                       BankingToday
Modul Basisdienstleistungen
                                                                                      1 Die Zahlungsmittel

          Der Dauerauftrag hat für den Kunden verschiedene Vorteile:
          •   nur einmalige Auftragserteilung (Zahlung wird automatisch bis auf Widerruf perio-
              disch ausgeführt),
          •   keine Vergütungsaufträge mehr ausfüllen,
          •   Zahlungstermine müssen nicht mehr überwacht werden,
          •   tiefe Ausführungsgebühren.

Hinweis   Zum Teil bieten die Banken auch die Möglichkeit von Daueraufträgen mit Variationsmöglichkeiten. So
          kann der Kunde z. B. vorgeben, dass zu bestimmten Terminen eine Überweisung gemacht wird, deren
          Höhe nicht im Voraus feststeht, die aber klar bestimmbar ist. Zum Beispiel: Der Kunde erteilt den Auf-
          trag, jeweils am 2. Tag eines Monats von seinem Privatkonto den Betrag auf sein Anlagekonto zu über-
          weisen, der den Saldo von CHF 500.– übersteigt.

          1.2.2      Zahlungsverkehr von kommerziellen Kunden
          Ein kommerzieller Kunde hat neben dem Bedürfnis, Zahlungen zu tätigen, auch das Bedürf-
          nis, Zahlungseingänge abzuwickeln. Für diese Tätigkeit stehen ihm folgende Produkte zur
          Verfügung:
          •   Einzahlungen mit Referenznummer
          •   Lastschriftverfahren (LSV+/BDD)

          Einzahlungen mit Referenznummer (BESR bzw. ESR)

          Für kommerzielle Kunden ist der Bankeinzahlungsschein mit Referenznummer (BESR) oder
          beim Postkonto der Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR) sehr geeignet.

          Es ist ein oranger Einzahlungsschein, den der Kunde selber bedrucken kann. Falls er eine ent-
          sprechende Infrastruktur besitzt, wird seine Buchhaltung nach Zahlungseingang automatisch
          nachgeführt.

          Wenn ein Kunde zum ersten Mal BESR (oder ESR) bestellt, muss er einen Probedruck seiner
          Einzahlungsscheine an die Bank senden. Die Bank überprüft mit einer Schablone, ob jede Zahl
          (Referenznummer etc.) am richtigen Ort steht. Ist dies der Fall, darf der Kunde die Einzah-
          lungsscheine herausgeben.

          Der Einzahlungsschein mit Referenznummer hat für den Kunden verschiedene Vorteile:
          •   rationelle Rechnungsstellung,
          •   automatische Verbuchung der Debitorenzahlungen, was zu einer vereinfachten Debi-
              torenkontrolle führt,
          •   einbezahlte Beträge werden laufend dem Kundenkonto gutgeschrieben und tragen
              sofort Zins (der Totalbetrag wird mit einer Sammelgutschrift täglich dem Kunden mit-
              geteilt),
          •   die Detailangaben der einbezahlten Beträge kann der Kunde selber abrufen, oder er
              erhält sie auf einem Datenträger zugestellt,
          •   Vereinfachung des Mahnwesens,
          •   zuverlässige Identifikation des Zahlungspflichtigen (Einzahlers) dank Referenznummer.

          BankingToday                                                                                             19
Modul Basisdienstleistungen
     1 Die Zahlungsmittel

     Beispiel                Patrick und Gina Hunziker drucken die Einzahlungsscheine für ihre Kundenrechnungen selber. Da sie
                             bei der Referenznummer einige Stellen frei wählen können, können sie die Rechnungsnummer dort
                             gleich einbauen.
                             CYP005NEBAde.eps

                                                        Rechnungsnummer            Prüfziffer
                             Die ganze Buchhaltung führen sie via E-Banking übers Internet. Wenn die Kundin mit der Rechnungs-
                             nummer 314 einzahlt, merkt dies das System anhand der Referenznummer. Der automatische
                             Abgleich der Zahlungseingänge mit ihrer Debitorenbuchhaltung erleichtert den Hunzikers die Über-
                             wachung offener Rechnungen. Sie sehen täglich via E-Banking, welche Kunden einbezahlt haben,
                             und müssen nicht warten, bis sie von der Bank eine Gutschriftanzeige bekommen.

                             Lastschriftverfahren (LSV+ bzw. BDD)

                             Das Lastschriftverfahren ist eines der kostengünstigsten Systeme des inländischen Zahlungs-
                             verkehrs. Das Spezielle bei dieser Zahlung ist, dass sie vom Zahlungsempfänger ausgelöst
                             wird. Es können Lastschriften in CHF und EUR abgewickelt werden.

                             Man unterscheidet zwei Arten, das Lastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht (LSV+) und
                             das Lastschriftverfahren ohne Widerspruchsrecht (BDD = Business Direct Debit).

                             Das Lastschriftverfahren hat den Vorteil, dass der Zahlungsempfänger in einer gewissen zeit-
                             lichen Regelmässigkeit beim Zahlungspflichtigen den Betrag einfordern kann. Dies wird vor
                             allem von Krankenkassen, Kreditkartenunternehmungen oder Telefonanbietern usw. bean-
                             sprucht.

                             Die Bank prüft vor Verbuchung, ob seitens des Zahlungspflichtigen eine Belastungsermäch-
                             tigung vorliegt und ob genügend Saldo auf dem Konto vorhanden ist.
                             •             Beim LSV+ (mit Widerspruchsrecht) kann der Zahlungspflichtige bei einer ungerechtfer-
                                           tigten Belastung die Belastungsanzeige innert 30 Tagen unterzeichnet und datiert an die
                                           Bank zurücksenden. Die Belastung wird rückgängig gemacht und der Betrag dem Zah-
                                           lungsempfänger wieder belastet.
                             •             Beim BDD (kein Widerspruchsrecht) kann eine nicht akzeptierte Belastung nur direkt
                                           beim Zahlungsempfänger wieder eingefordert werden.

                             Abb. 13             Die Vorteile des Lastschriftverfahrens

      Vorteile für den Zahlungsempfänger                                 Vorteile für den Zahlungspflichtigen

      •   Bessere Liquiditätsbewirtschaftung: Die Höhe des               •   Kein Erstellen von Zahlungsaufträgen.
          Geldeingangs ist bekannt, der Zeitpunkt des Zahlungs-          •   Kein Gang zum Briefkasten bzw. Bank- oder Post-
          eingangs kann bestimmt werden.                                     schalter.
      •   Keine Zahlungsaufforderung: Zwischen Schuldner                 •   Kein Porto für den Versand von Zahlungsaufträgen.
          und Gläubiger muss nur einmal mittels Belastungs-              •   Kein Überwachen der Zahlungstermine, da die jewei-
          ermächtigung vereinbart werden, dass alle künftigen                ligen Rechnungsbeträge bei Fälligkeit mit der Lastschrift
          Forderungen mit LSV eingezogen werden.                             eingezogen werden.
      •   Abbau des Mahnwesens: Das Mahnwesen redu-                      •   Tiefere Dienstleistungsgebühren.
          ziert sich bei geschickter Wahl des Einzugdatums.
      •   Erleichterte Überwachung der Debitoren (Schuldner).

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                                                                                               1 Die Zahlungsmittel

Beispiel   Gina Hunziker bezahlt ihre Krankenkassenprämie von monatlich CHF 201.– via LSV+. Dafür hat sie
           ihrer Krankenkasse  die Erlaubnis gegeben, den Betrag monatlich ihrem Konto zu belasten.
           So muss sie nicht mehr an die Zahlung denken, denn das Auslösen der Zahlung ist nun Sache der
           Krankenkasse.

           Abb. 14             Ausschnitt der Belastungsermächtigung von Gina Hunziker zugunsten ihrer Krankenkasse
           CYP005BUBAde

                          Ermächtigung, um mein Bankkonto zu belasten

                          Mit meiner Unterschrift ermächtige ich die Bank, unter Vorbehalt eines allfälligen
                          Widerrufs, die Rechnungen der  direkt auf mein Konto zu belasten.

                          Sollte mein Konto den erforderlichen Saldo nicht aufweisen, so ist meine Bank nicht
                          dazu verpflichtet, diese Belastung vorzunehmen.

                          Die ordnungsgemäss verbuchten Belastungen können nicht ohne Zustimmung des
                          Zahlungsempfängers rückgängig gemacht werden. Ich werde allfällige Streitigkeiten
                          direkt und ausschliesslich und mit der  regeln.

                          Für jede Belastung meines Kontos werde ich von der  einen Auszug erhalten
                          und werde während 30 Tagen vor der ersten Belastung diesen beanstanden können.

                          Policen-Nr.:   701

                          Name:          Hunziker

                          Vorname:       Gina

           Die Krankenkasse  schickt eine Belastungsanfrage an die Hausbank von Gina Hunziker. Die
           Bank prüft die Belastungsanfrage. Dabei kontrolliert sie, ob die Krankenkasse auf Gina Hunzikers
           Konto eine Belastungsermächtigung hat. Ist dies der Fall und hat es genügend Geld auf dem Konto,
           so wird die Zahlung ausgeführt. Das Konto von Gina Hunziker wird belastet und jenes der Kranken-
           kasse  gutgeschrieben.
           Gina Hunziker bekommt eine Belastungsanzeige und überprüft diese. Wäre ein zu hoher Betrag belas-
           tet worden, kann sie die Belastungsanzeige datieren und unterschrieben an ihre Hausbank zurücksen-
           den. In einem solchen Fall wird die Belastung rückgängig gemacht und dem Konto von Gina Hunziker
           wieder gutgeschrieben.

           Der Ablauf einer LSV-Zahlung wird im Kapitel 2 genauer beschrieben.

           1.3                 Checks

           Der Check ist ein Wertpapier. Er war lange Zeit ein wichtiges Zahlungsmittel. Heute hat er
           seine Bedeutung in der Schweiz weitgehend verloren. Er wurde durch die Debit- und Kredit-
           karten verdrängt. Die Verarbeitung von Checks ist für die Bank sehr aufwendig, weshalb für
           die Abgabe von Checks oft auch hohe Dienstleistungspreise verrechnet werden. Da der
           Check trotzdem noch ab und zu vorkommt, fassen wir das Wichtigste hier in aller Kürze
           zusammen:

           Der Kunde kann Checks bei der Bank bestellen. Er füllt den Check aus und unterschreibt ihn.
           Anschliessend übergibt er ihn dem Zahlungsempfänger. Dieser kann mit dem Check bei sei-
           ner Hausbank vorbeigehen und bekommt den entsprechenden Betrag.

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Modul Basisdienstleistungen
     1 Die Zahlungsmittel

     Beispiel                Stephan Perrez, der Vater von Gina Hunziker, lebt in Frankreich, wo die Benutzung der Checks noch
                             sehr verbreitet ist. Seine Tochter Gina feiert in einem Monat ihren 50. Geburtstag. Als Geschenk
                             möchte er ihr einen schönen Teppich für das Wohnzimmer schenken. Im Möbelgeschäft zahlt er den
                             Teppich mit einem Check. Er füllt das Check-Formular vollständig aus, unterschreibt den Check und
                             übergibt ihn dem Verkäufer. Der Verkäufer geht am Abend mit dem Check zu seiner Hausbank. Die
                             Bank schreibt ihm den Betrag auf sein Konto gut. Die Gutschrift erfolgt «E. v.» – Eingang vorbehalten.
                             So kann die Bank den Betrag wieder zurückbelasten, falls der Check gesperrt oder nicht gedeckt ist.
                             Die Hausbank des Verkäufers leitet anschliessend den Check an die Hausbank von Stephan Perrez
                             weiter. Diese belastet das Konto von Herrn Perrez. Den Betrag vergütet sie an die Hausbank des
                             Möbelverkäufers.
                             Kennt die Bank den Kunden nicht gut oder weist das Konto oft einen negativen Kontostand auf, so
                             kann die Gutschrift auch «n. E.» (= nach Eingang) erfolgen. Der Betrag wird dem Begünstigten erst
                             dann gutgeschrieben, wenn seine Bank das Geld von der Bank des Check-Ausstellers erhalten hat.

                             Verschiedene Arten von Checks

                             Es gibt verschiedene Arten von Checks. Drei bekannte Vertreter sind in der folgenden Abbil-
                             dung kurz dargestellt.

                             Abb. 15    Verrechnungscheck, Korrespondenzcheck und Bankcheck

                                                    Unterscheidung von Checks

                Verrechnungscheck                         Korrespondenzcheck                                         Bankcheck

      Wenn ein Kunde einen Verrechnungs-       Der Korrespondenzcheck wird im                           Kunden, die eine grössere Summe
      check ausstellt, muss der Begünstigte    Geschäftsverkehr verwendet. Er wird                      bezahlen möchten, können einen Bank-
      eine Kontobeziehung haben. Der           meistens elektronisch verarbeitet.                       check ausstellen lassen. Ein Bankcheck
      Check, der «nur zur Verrechnung» aus-    Oberhalb des Checks kann der Ausstel-                    wird besser akzeptiert als ein normaler
      gestellt wird, darf von der Bank nicht   ler Informationen hinterlassen.                          Check. Ein Bankcheck ist auf jeden Fall
      bar ausbezahlt werden. Sie muss den                                                               gedeckt, denn der Kunde muss den
      Betrag auf ein Konto gutschreiben.                                                                Betrag beim Kauf des Checks sofort
                                                                                                        bezahlen.

                                                                              Herr
                                                                              Felix Echantillon
                                                                              Feldweg 10
                                                                              9998 Geldwyla

                                                         g    g für annulierte Hotelbuchung
                                                  Rückvergütung                           g

                                                  CHF 307.–

                                               Dreihundertundsieben                    CHF   307.–

                                               Felix Echantillon, 9998 Geldwyla
                                                                           Musterdorf, 23. April 2007

                                                                           Muster Ag

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                                                                                    1 Die Zahlungsmittel

Zusammenfassung

Zahlungsmittel

Das Buchgeld hat an Bedeutung gewonnen. Die Maestro-Karte ist die wichtigste Debitkarte.
Mit ihr können folgende Transaktionen abgewickelt werden.

                                        Einsatzmöglichkeiten einer Maestro-Karte
                    Bargeldbezug am              Bargeldloses Bezahlen
                    Geldautomat und                   von Waren                  Bargeldloses Tanken
                      am Schalter                 und Dienstleistungen

Mit der Kreditkarte kann man weltweit bargeldlos bezahlen und Bargeld beziehen.

                                           Die vier wichtigsten Kreditkarten

                    MasterCard                Visa            American Express          Diners Club

Mobile Payment

Das digitale Portemonnaie auf dem Smartphone oder Tablett, womit der Kunde je nach Anbie-
ter via App Geld senden, anfordern und empfangen kann.

Reisecheck / Travel Cash. Reisechecks werden von international bekannten Banken, Ban-
kengruppen und Reiseunternehmungen ausgegeben. Sie werden vor allem in USD, CAD,
GBP, EUR und JPY ausgestellt. In den letzten Jahren erhielt der Reisecheck zunehmend Kon-
kurrenz durch die Kreditkarte und die Maestro-Karte. Die Travel-Cash-Karte ist der elektroni-
sche Reisecheck im Kartenformat.

Unterscheidung von Checks

•                 Verrechnungscheck: Wenn eine Kundin einen Verrechnungscheck ausstellt, muss der
                  Begünstigte eine Kontobeziehung haben. Der Check, der «nur zur Verrechnung» ausge-
                  stellt wird, darf von der Bank nicht bar ausbezahlt werden. Sie muss den Betrag auf ein
                  Konto gutschreiben.
•                 Korrespondenzcheck: Der Korrespondenzcheck wird im Geschäftsverkehr verwendet.
                  Er wird meistens elektronisch verarbeitet. Oberhalb des Checks kann der Aussteller Infor-
                  mationen hinterlassen.
•                 Bankcheck: Kunden, die eine grössere Summe bezahlen möchten, können einen Bank-
                  check ausstellen lassen. Er wird besser akzeptiert als ein normaler Check. Ein Bankcheck
                  ist auf jeden Fall gedeckt, denn der Kunde muss den Betrag beim Kauf des Checks sofort
                  bezahlen.

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