Basisdienstleistungen - Katja Hunkeler und Thomas Hirt - compendio - Banking Today
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compendio Basisdienstleistungen Katja Hunkeler und Thomas Hirt
Ein von Compendio und Crealogix gemeinsam entwickeltes Lehrmittel für Blended Learning Bankfachliche Begleitung: CYP Die E-Learning-Module können bei Crealogix lizenziert werden. www.bankingtoday.ch www.compendio.ch www.crealogix.com www.cyp.ch www.swissbanking.org Basisdienstleistungen Katja Hunkeler und Thomas Hirt Fachlektorat: Jeannette Cimmieri und Nadia Mattiussi Grafisches Konzept und Realisation, Korrektorat: Mediengestaltung, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich Illustrationen: Oliver Lüde, Winterthur Druck: Edubook AG, Merenschwand Konzeption: Arbeitsgruppe des CYP unter Leitung von Alexia Böniger, Thomas Hirt, Compendio Bildungsmedien AG, und Cyril Locher, Crealogix Umsetzung: Katja Hunkeler und Thomas Hirt, Compendio Bildungsmedien AG Redaktionelle Betreuung der Aktualisierungen: bis Auflage 2013 Thomas Hirt, Compendio Bildungsmedien AG, ab Auflage 2014 Fabienne Thiemeyer, Compendio Bildungsmedien AG Artikelnummer: 15297 Auflage: 9., überarbeitete Auflage 2017 Ausgabe: U1067 Sprache: DE Code: CYP 005 Alle Rechte, insbesondere die Übersetzung in fremde Sprachen, vorbehalten. Der Inhalt des vorliegenden Buchs ist nach dem Urheberrechtsgesetz eine geistige Schöpfung und damit geschützt. Die Nutzung des Inhalts für den Unterricht ist nach Gesetz an strenge Regeln gebunden. Aus veröffentlichten Lehrmitteln dürfen bloss Ausschnitte, nicht aber ganze Kapitel oder gar das ganze Buch fotokopiert, digital gespeichert in internen Netz- werken der Schule für den Unterricht in der Klasse als Information und Dokumentation verwendet werden. Die Weitergabe von Ausschnitten an Dritte ausserhalb dieses Kreises ist untersagt, verletzt Rechte der Urheber und Urheberinnen sowie des Verlags und wird geahndet. Die ganze oder teilweise Weitergabe des Werks ausserhalb des Unterrichts in fotokopierter, digital gespeicherter oder ande- rer Form ohne schriftliche Einwilligung von Compendio Bildungsmedien AG ist untersagt. Copyright © 2009, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich
Modul Basisdienstleistungen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Einstieg 4 1 Die Zahlungsmittel 6 1.1 Dienstleistungen für den Bargeldbezug und den Bargeldersatz 6 1.2 Zahlungsverkehr 16 1.3 Checks 21 Aufgaben 24 2 Die Zahlungssysteme 26 2.1 Zahlungsabwicklung in der Schweiz 27 2.2 Zahlungsabwicklung in Europa 33 2.3 Zahlungsabwicklung weltweit 35 Aufgaben 39 3 Multichannel-Angebot/E-Banking 41 3.1 Automaten 41 3.2 E-Banking 43 Aufgaben 46 Lösungen zu den Aufgaben 48 Stichwortverzeichnis 50 BankingToday 3
Modul Basisdienstleistungen Einstieg Einstieg Patrick und Gina Hunziker leben in Langenthal und haben ihre eigene Unternehmung «Gesund und fit» im Bereich Ernährungsberatung und professionelle Sportmassage aufge- baut. Die Hunzikers haben täglich mit Bargeld und Buchgeld zu tun. • Bezahlt ein Kunde seine Sportmassage bar in die Kasse der Unternehmung «Gesund und fit», spricht man von Bargeld. Das Geld wird direkt vom Schuldner zum Gläubiger über- tragen. Das ist vor allem bei kleinen Zahlungen im Alltag üblich. Bei Banknoten und Mün- zen besteht aber immer die Gefahr von Diebstahl oder Verlust. Zusätzlich wirft Bargeld keinen Zinsertrag ab. • Wenn Herr Hunziker einkaufen geht und mit seiner Maestro-Karte an der Kasse bezahlt, spricht man von bargeldlosem Zahlungsverkehr (= Buchgeld); für die Zahlung werden keine Banknoten und Münzen benötigt. Die Geldübertragung erfolgt durch blosses Um- buchen des Betrags von einem Konto auf ein anderes. CYP005PEBAde.eps Die meisten von uns führen keine eigene Unternehmung wie Gina und Patrick Hunziker. Aber auch als Privatpersonen haben wir dauernd mit Geld und mit Zahlungen zu tun: • Am Ende des Monats erhalten wir von unserem Arbeitgeber den Lohn bargeldlos auf un- ser Bank- oder Postkonto überwiesen. Per Dauerauftrag zahlen wir damit die regelmäs- sig anfallenden Zahlungen wie Miete oder Krankenkassenprämie. Mit E-Banking oder mit schriftlichem Vergütungsauftrag erledigen wir einmalige Zahlungen wie etwa die Zahnarztrechnung oder die Bezahlung des Ferienarrangements. • Benötigen wir Bargeld für Einkäufe oder Freizeitvergnügen, beziehen wir dieses am Ban- comaten oder am Bankschalter. Und oft zahlen wir in Läden oder Restaurants nicht bar, sondern mit der Maestro-Karte oder der Kreditkarte. Wenn es ums Zahlen geht, spielen die Banken und die PostFinance eine Schlüsselrolle. Ohne ihre Dienstleistungen rund ums Zahlen wären wir buchstäblich verloren; nicht erstaun- lich ist deshalb, dass die Zahlungsvermittlung (der Zahlungsverkehr) als eine der drei volks- wirtschaftlichen Hauptaufgaben der Banken bezeichnet wird. 4 BankingToday
Modul Basisdienstleistungen Einstieg Was Sie in diesem Modul lernen Träger des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sind in der Schweiz die Banken und die PostFi- nance. Sie übernehmen die Rolle als Vermittler zwischen dem Zahlungspflichtigen und der Zahlungsempfängerin. Wer am bargeldlosen Zahlungsverkehr beteiligt sein will, benötigt ein Bank- oder ein Post- konto. Für die Banken und die PostFinance ist der Zahlungsverkehr trotz hoher Unkosten inte- ressant, weil auf den meisten Konti Guthaben liegen, die sie anlegen können. Deshalb werden solche Zahlungsverkehrskonti (z. B. das Lohnkonto) auch verzinst. Die Banken setzen ausser- dem auf ein gutes und breites Angebot im Zahlungsverkehr, weil ein zufriedener Zahlungs- verkehrkunde vermutlich auch andere Bankdienstleistungen nutzen wird. Folgende drei Kapitel führen Sie in den Zahlungsverkehr ein: • Kapitel 1 «Die Zahlungsmittel» stellt die wichtigen Möglichkeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vor. • In Kapitel 2 «Die Zahlungssysteme» schauen wir hinter die Kulissen des Zahlungsver- kehrs. Sie erfahren, wie Banken miteinander verbunden sind, um die Zahlungen ihrer Kunden auszuführen. Wir erklären zudem die Grundzüge der Zahlungssysteme • in der Schweiz (SIC), • in Europa (euroSIC), • weltweit (SWIFT und Korrespondenzbanken). • Kapitel 3 «Multichannel-Angebot/E-Banking» zeigt Ihnen, wie Banken immer mehr versuchen, ihre Dienstleistungen auf möglichst vielen Kanälen («Multichannel») anzubie- ten, sodass Kunden zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort von ihnen profitieren kön- nen. Stichworte sind hier Bancomaten und E-Banking. Medien, mit denen Sie lernen können Mit den webbasierten E-Medien haben Sie die Möglichkeit, die Lerninhalte multimedial zu ver- tiefen. Crealogix Digital Learning bietet diverse E-Medien, mit denen Sie Ihr Wissen zu spezifischen Themen aktivieren, vertiefen, üben und anwenden, damit sich das erworbene Wissen verfestigt und in der Praxis eingesetzt werden kann. An Stellen, wo ein passendes E-Medium zur Verfü- gung steht, finden Sie ein entsprechendes Icon. Nach der Bearbeitung des Moduls können Sie sich mit dem E-Medium «Self Check» selbst überprüfen. Haben Sie das Wesentliche verstanden? BankingToday 5
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel 1 Die Zahlungsmittel Lernziele: Nach der Bearbeitung dieses Kapitels können Sie … • die Zahlungsmittel (Karten, Reisechecks etc.) erklären. • einem Privatkunden oder einem kommerziellen Kunden das richtige Zahlungsmittel anbieten. • erklären, wie Kunden bei Diebstahl und Verlust vorgehen können. Schlüsselbegriffe: Check, Dauerauftrag, Debitkarte, Einzahlungsschein, Einzahlungsschein mit Referenznummer, Kreditkarte, Lastschriftverfahren (LSV+/BDD), Reisecheck, Travel Cash Wer ein Konto bei einer Bank oder der PostFinance führt, kann verschiedene Produkte des Zahlungsverkehrs nutzen. Er hat Zugang zu vielfältigen Dienstleistungen. Wir schauen sie in diesem Kapitel näher an. • Zuerst betrachten wir die Dienstleistungen der Banken für den Bargeldbezug und den Bargeldersatz. • Dann geht es um die Dienstleistungen, die Banken ihren Privatkunden und ihren kommer- ziellen Kunden für den Zahlungsverkehr zur Verfügung stellen. • Und schliesslich stellen wir Ihnen den Check vor, der vor noch nicht allzu langer Zeit ver- breitet war, heute aber nur noch in vereinzelten Ländern (z. B. USA, Frankreich) einge- setzt wird. 1.1 Dienstleistungen für den Bargeldbezug und den Bargeldersatz Viele Menschen zahlen mit Bargeld, wenn sie Waren oder Dienstleistungen kaufen. Zum Bar- geld gehören die Banknoten in Schweizer Franken und das Schweizer Münzgeld. Dieses Bargeld beziehen die meisten Menschen von ihrem Bank- oder Postkonto, denn kaum jemand bewahrt heute sein Geld bar auf. Abgesehen von der Möglichkeit des Bargeldbezugs bieten die Banken ihren Kunden aber auch bargeldlose Zahlungsmittel an, und zwar: Abb. 1 Von den Banken angebotene bargeldlose Zahlungsmittel Debitkarte Kreditkarte Mobile Reisecheck Travel-Cash- (Kapitel 1.1.1) (Kapitel 1.1.2) Payment (Kapitel 1.1.5) Karte (Kapitel 1.1.4) (Kapitel 1.1.6) 1.1.1 Die Maestro-Karte – Debitkarte der Banken Was ist eine Debitkarte? Eine Debitkarte ist eine Karte, die zur bargeldlosen Bezahlung oder zum Abheben von Bar- geld am Geldautomaten eingesetzt werden kann. Der entsprechende Betrag wird sofort auf dem Konto belastet. 6 BankingToday
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel In der Schweiz sind drei Debitkarten verbreitet, die Maestro-Karte der Banken, die Postcard der PostFinance und die V Pay-Karte. Dabei ist die Maestro-Karte die klare Nummer eins. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Maestro-Karte. Wie erhält man eine Maestro-Karte? Bei der Maestro-Karte handelt es sich um eine kontogebundene Karte. Deshalb benötigt jeder Karteninhaber ein Bankkonto. Der Kunde erhält einen Kartenantrag bei seiner Bank oder auf deren Internetseite. Die Bedingungen für die Benützung der Maestro-Karte sind für alle Kar- teninhaber gleich. Für die Maestro-Karte fällt eine Jahresgebühr an. Die Maestro-Karte wird alle zwei bis drei Jahre automatisch erneuert. Die wesentlichen Elemente der Maestro-Karte Auf der Vorderseite der Maestro-Karte befindet sich ein Chip und auf der Rückseite ein Mag- netstreifen. Auf dem Chip und auf dem Magnetstreifen sind sämtliche Angaben für die Iden- tifikation (PIN-Code) und Abwicklung gespeichert. • Bis im Jahre 2003 waren diese Angaben ausschliesslich auf dem Magnetstreifen ge- speichert. • Bei neueren Geräten und allen Schweizer Bancomaten werden die gespeicherten Infor- mationen vom Chip abgelesen. Nur alte Geräte und viele Bancomaten im Ausland lesen die Informationen noch vom Magnetstreifen ab. In der folgenden Abbildung sind die grundlegenden Informationen dargestellt, die auf einer Maestro-Karte enthalten sind. Beachten Sie, dass jede Bank die Karte optisch nach ihrem eigenen Erscheinungsbild gestaltet. Abb. 2 Die Elemente auf einer Maestro-Karte CYP005MABAde.eps Vorderseite XY-Bank Logo der Maestro-Kartenorganisation Logo der kontoführenden Bank Logo Kontaktlosfunktion Chip Thomas Muster Name des Karteninhabers Hinterseite Magnetstreifen Thomas Muster Unterschrift IBAN CHxx xxxx xxxx xxxx xxxx x International Bank Account Number Konto-Nr. xxxx-xxxx.xxx Konto, das belastet wird Karten-Nr. xxxxxxxx Kartennummer Gültig bis xx/xx Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufjahr) BankingToday 7
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Wozu kann die Maestro-Karte eingesetzt werden? Abb. 3 Die Einsatzmöglichkeiten der Maestro-Karte Einsatzmöglichkeiten einer Maestro-Karte Bargeldbezug am Bargeldloses Bezahlen von Geldautomat und am Schalter Waren und Dienstleistungen Bargeldloses Tanken Geldautomat Die Kundin kann mit ihrer Maestro-Karte an Geldautomaten mit dem Maestro-Logo Bargeld bezie- hen. Im Ausland kann zusätzlich an Geldautomaten mit dem Cirrus-Logo Bargeld bezogen werden. • Aus Sicherheitsgründen muss sich der Karteninhaber beim Bargeldbezug mit seinem gehei- men 4- bis 6-stelligen PIN-Code ausweisen. • Die persönliche Monats- und Tageslimite wird von der Bank festgelegt. Bargeldlose Zah- Der Kunde kann die Maestro-Karte überall, wo er das Maestro- oder Cirrus-Signet sieht, zum lung von Waren und Bezahlen von Waren und Dienstleistungen verwenden. Die Zahlung erfolgt im Laden über die Dienstleistungen EFT/POS-Terminals (EFT heisst: Electronic Funds Transfer = elektronische Geldübermittlung; POS heisst Point of Sale = Verkaufsort). • Aus Sicherheitsgründen muss die Karteninhaberin bei jedem Kartengebrauch ihren geheimen PIN-Code eingeben. Ausnahme bildet die Kontaktlosfunktion (vgl. dazu Kap. 1.1.3 «Kontakt- lose Zahlungen») • Das Konto des Karteninhabers wird mit einer Zeitverzögerung von 1 bis 7 Tagen belastet. • Im Inland ist das Bezahlen mit der Maestro-Karte kostenlos. Im Ausland variieren die Kondi- tionen je nach Bank. • Europäische Transaktionen werden von der Originalwährung in die Abrechnungswährung CHF umgerechnet. Aussereuropäische Transaktionen werden über USD in CHF umgerechnet. Die Belastung der kontoführenden Bank erfolgt in jedem Fall in CHF. Bargeldloses Tanken Der Karteninhaber kann die Maestro-Karte rund um die Uhr zum Tanken benutzen. Verlust der Maestro-Karte Bei Verlust oder Diebstahl der Maestro-Karte muss die Kundin diese sofort sperren lassen. Dazu hat jeder Kunde Zugang zu einer 24-h-Hotline. Wird eine gesperrte Karte benutzt, wird sie automatisch beim nächsten Bancomat-Bezug eingezogen. Um die Karte vor Missbrauch zu schützen, wird sie nach drei aufeinanderfolgenden feh- lerhaften Eingaben des PIN-Codes ebenfalls gesperrt. Die Sperrung erfolgt auch, wenn die Fehleingaben an verschiedenen Geldautomaten oder Terminals erfolgt sind. Damit der Kunde bei Verlust der Maestro-Karte nicht haftet, muss er verschiedene Sorgfalts- pflichten einhalten; der Kunde muss … • die Maestro-Karte sofort nach Erhalt unterzeichnen. • die Maestro-Karte und den PIN-Code sorgfältig und voneinander getrennt aufbewahren. • den PIN-Code geheim halten. Auf keinen Fall darf er den PIN-Code auf die Maestro-Karte schreiben, auch nicht in abgeänderter Form. • bei einer Änderung des PIN-Codes darauf achten, dass sich dieser nicht aus einer leicht ermittelbaren Zahlenkombination (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) zusammensetzt. • den Verlust der Maestro-Karte sofort melden. Merkt er den Verlust nicht, muss er spätes- tens 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs die Bank informieren. Beachten Sie: Diese Aufzählung von Sorgfaltspflichten ist nicht abschliessend. 8 BankingToday
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Hinweis Geografische Einstellungen Viele Banken empfehlen ihren Kunden den Einsatz der Maestro-Karte geografisch einzuschränken zum besseren Schutz vor Skimming. Je nach Bank wird diese Sicherheitsmassnahme auch Länderein- stellungen, Geoblocking oder Geocontrol genannt. Aus Sicherheitsgründen empfehlen die Banken, den Einsatz der Maestro-Karte nur für Europa zu aktivieren. Halten sich die Kunden ausserhalb von Europa auf, können sie die geografische Gültigkeit der Maestro-Karte vorübergehend auf andere Länder erweitern. Einige Institute nehmen die Einstellungen sogar automatisch vor, bei anderen müssen sie durch den Kunden beantragt werden. Was ist Skimming? Der Begriff Skimming wird vom englischen Wort «to skim» abgeleitet. Er bedeutet so viel wie «abheben» oder «abschöpfen». Als Skimming bezeichnet man das Manipulieren von Kartenautomaten (z. B. Bancomaten, Billettautomaten an Bahnhöfen oder Zahlterminals an Tankstellen). Dabei bringen die Täter spezielle Apparaturen am oder im Automaten an, die die Magnetstreifendaten von Debit-, aber auch Kreditkarten kopieren und den PIN-Code ausspähen. Mit den gestohlenen Daten fertigen Betrüger Kartenkopien an und tätigen anschliessend ausserhalb von Europa Bargeldbezüge. Der Einsatz von solchen Kartenkopien innerhalb von Europa ist nicht mög- lich, da sämtliche Transaktionen an europäischen Bancomaten nicht über den Magnetstreifen, sondern über den kopiersicheren Chip auf der Karte abgewickelt werden. Durch die geografische Einschrän- kung auf Europa werden die Kopien der Karten wertlos – der Diebstahl vom Konto ausserhalb von Europa wird verunmöglicht. 1.1.2 Kreditkarte Was ist eine Kreditkarte? Kreditkarten sind als Zahlungsmittel weit verbreitet. Der Karteninhaber kann seine Kreditkarte bei ausgewählten Unternehmungen für die bargeldlose Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen einsetzen. Im Unterschied zu einer Debitkarte wird ihm diese Bezahlung nicht sofort belastet, sondern erst nach Ablauf der Abrechnungsperiode (in der Regel am Ende eines Monats). Der Karteninhaber erhält also einen kurzfristigen Kredit. Deshalb wird die Kreditkarte auch nur an Kunden in geordneten finanziellen Verhältnissen abgegeben. Am weitesten verbreitet sind die Universalkarten. Sie heissen so, weil sie weltweit in sehr vielen Geschäften, Hotels und anderen Dienstleistungsunternehmungen eingesetzt werden können. Universalkarten werden von weltweit tätigen Kreditkartenorganisationen her- ausgegeben. Am bekanntesten sind: MasterCard, Visa, American Express und Diners Club. Hinweis Kundenkreditkarten und Universalkreditkarten von grossen Unternehmungen • Kundenkreditkarten werden von grossen Warenhäusern, Hotelketten, Autovermietern usw. an ihre Kunden abgegeben. Sie können nur in diesen Geschäften verwendet werden. In der Schweiz geben unter anderem Globus, Manor oder BP Kundenkreditkarten ab. • Universalkarten von grossen Unternehmungen. Immer häufiger kann man auch Kreditkarten von grossen Unternehmungen beziehen, z. B. eine MasterCard oder eine Visacard von der Swiss, eine MasterCard von der Migros, eine Visacard von Coop usw. Man bezeichnet solche Karten auch als Co-Branding-Karten (Brand heisst auf Englisch Marke). Möglich ist dies, weil diese Un- ternehmungen mit einem Kartenherausgeber einen entsprechenden Kooperationsvertrag abge- schlossen haben. Oft sind solche Karten mit weiteren Optionen verbunden (z. B. Sammeln von Cumulus-Punkten mit der MasterCard der Migros oder von Meilen mit der MasterCard der Swiss usw.). BankingToday 9
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Damit die Kreditkarte als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann, schliesst die Kreditkarten- organisation mit möglichst vielen Karteninhabern und mit möglichst vielen Unternehmun- gen einen Vertrag ab. Das tun sie aber oft nicht selbst. Meist erteilt eine Kreditkartenorganisation nationalen Unternehmungen die Erlaubnis (Lizenz), in ihrem Land Kreditkarten an Kreditkartenkunden abzugeben. Solche Kartenherausgeber heissen Issuer (z. B. Viseca). Die Banken sind Vertriebspartner der Issuer und können so ihren Kunden Kreditkarten zur Verfügung stellen. Daneben gibt es spezialisierte Unternehmungen, die die Verkaufsgeschäfte unter Vertrag nehmen. Diese Unternehmungen nennt man Acquirer (z. B. SIX Payment Services). Die folgende Darstellung zeigt das Wesentliche. Abb. 4 Die Parteien im Kreditkartengeschäft CYP005BEBAde.eps Kreditkarten- organisation In der Regel vertreten durch nationale Lizenzunternehmungen als Kartenherausgeber (Issuer) und als Betreuer (Acquirer) der Verkaufsgeschäfte Vertrag über Akzeptierung Kreditkartenvertrag der Kreditkarten regelt die Kreditkartenbenützung und die regelt die Akzeptierung der Kreditkarte und die Belastung der getätigten Zahlungen Verfügung der bargeldlos getätigten Geschäfte Der Kunde kauft ein und zahlt Kunden Verkaufsgeschäfte mit der Kreditkarte bargeldlos Wie erhält man eine Kreditkarte? Wer eine Kreditkarte will, muss beim zuständigen Kartenherausgeber – also in der Regel bei seiner Bank – einen Kartenantrag stellen. In diesem Antrag muss der Interessent unter ande- rem auch Auskunft über seine Einkommensverhältnisse geben, denn er erhält eine kurzfris- tige Kreditlimite eingeräumt. Das Konsumkreditgesetz (KKG) schreibt vor, dass die Bank einer Privatperson nur dann Kre- dit gewähren darf, wenn sich diese dadurch nicht überschuldet. Deshalb muss die Bank die nach dem Konsumkreditgesetz vorgeschriebenen Abklärungen treffen. Nur wenn die Abklärungen positiv ausfallen, darf sie den Kreditkartenvertrag mit dem Kunden abschliessen. Je nach finanzieller Leistungsfähigkeit teilt die Bank dem Kunden eine maxi- male monatliche Bezugslimite zu; diese beträgt z. B. CHF 5 000.– im Monat. Die Kundin muss in der Regel eine Jahresgebühr für die Kreditkarte bezahlen. Diese beträgt je nach Karte (z. B. Silber-, Gold- oder Platinkarte) zwischen CHF 50.– und CHF 200.–. 10 BankingToday
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Wozu kann die Kreditkarte eingesetzt werden? • Bargeldlose Bezahlung. Die Kreditkarte eignet sich, wie bereits gesagt, zur bargeldlo- sen Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen. Immer öfter wird die Kreditkarte auch zum Bezahlen im Internet benutzt. Da ist es besonders wichtig, dass die Kreditkarte nur auf seriösen Seiten eingesetzt wird. • Obschon die Kreditkarten nicht für den Bargeldbezug geschaffen wurden, kann mit den meisten Kreditkarten bei ausgewählten Banken sowie an Geldausgabe-Automaten auch Bargeld bezogen werden. Dafür wird in der Regel eine Gebühr belastet. Die Identifika- tion erfolgt mittels PIN-Code. • Ausserdem kann man mit der Kreditkarte auch an vielen Tankstellenautomaten tanken und weitere Automatendienstleistungen in Anspruch nehmen – z. B. die Zahlung von Zugbilletten an den Automaten der SBB. Die Identifikation erfolgt ebenfalls mittels PIN- Code. Beachten Sie: Auch bei der Kreditkarte kann die Kontaktlosfunktion zur Anwendung kommen (vgl. dazu Kap. 1.1.3 «Kontaktlose Zahlungen»). Verlust der Kreditkarte Bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf allfälligen Missbrauch muss der Kunde die Kredit- karte sofort sperren lassen. Dazu gibt es eine 24-h-Hotline. Bis zu einer allfälligen Sperrung der Kreditkarte ist der Kunde verantwortlich für alle getätigten Transaktionen. Bei rechtzeitiger Meldung der abhandengekommenen Kreditkarte und Einhaltung der Sorg- faltspflicht beträgt die Haftung für die Karteninhaberin maximal CHF 100.–. Die Kreditkarten- inhaberin muss grundsätzlich die gleiche Sorgfalt walten lassen wie der Debitkarteninhaber. Was nach der Zahlung mit einer Kreditkarte hinter den Kulissen passiert Bei der Abwicklung einer Kreditkartenzahlung sind in der Regel fünf Parteien beteiligt: 1. der Karteninhaber, der mit der Kreditkarte bezahlt hat; 2. das Verkaufsgeschäft, das dem Karteninhaber etwas gegen Bezahlung mit der Kredit- karte verkauft hat; 3. die Kreditkartenorganisation vertreten durch den Issuer (Vertragspartner des Kartenin- habers) und den Acquirer (Vertragspartner der Verkaufsgeschäfte); 4. die Bank des Karteninhabers; 5. die Bank der Vertragsunternehmung. Die Verkaufsgeschäfte übermitteln die Transaktionen, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, an ihren Acquirer (als Vertreter der Kreditkartenorganisation). Im Gegenzug überweist der Acqui- rer den Betrag an das Verkaufsgeschäft bzw. auf dessen Bankkonto. Er zieht für diese Dienst- leistung eine Kommission ab. Der Acquirer belastet die getätigten Transaktionen dem Kartenissuer weiter, der darauf das Konto belastet, das er für jeden seiner Karteninhaber führt. Diese Konti schliesst der Issuer in der Regel monatlich ab, und er fordert so seine Guthaben bei den Karteninhabern direkt mit Einzahlung ESR oder via Bank per Lastschriftverfahren (LSV+/BDD) ein (den Ablauf einer ESR- oder LSV+-Zahlung erklären wir in Kapitel 2). BankingToday 11
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Beispiel Patrick und Gina Hunziker buchen einen Ferientrip nach New York. Im Reisebüro «fly away» können sie heute die Reiseunterlagen abholen. Patrick Hunziker bezahlt die Reise mit seiner Visa-Kreditkarte. Beim Einsatz seiner Kreditkarte sind folgende Parteien beteiligt: • Patrick Hunziker als Kreditkarteninhaber. Er zahlt mit seiner Karte bargeldlos. • Das Reisebüro «fly away» als Verkaufsgeschäft. Es hat einen Vertrag mit dem zuständigen Acqui- rer der Visa-Kreditkartenorganisation und akzeptiert deshalb die Kreditkarte von Patrick Hunziker als Bargeldersatz. • Der Acquirer der Visa-Kreditkartenorganisation vergütet dem Reisebüro die bargeldlose Zahlung von Patrick Hunziker (abzüglich einer Kommission) und er leitet die Belastung an den für Patrick Hunziker zuständigen Issuer der Visa-Kreditkartenorganisation weiter. Dieser belastet das Konto, das er für seinen Kunden Partrick Hunziker führt. • Die Bank des Reisebüros erhält die Zahlung des Acquirers der Visa-Kreditkartenorganisation und schreibt diese dem Konto ihres Kunden gut. • Die Bank von Patrick Hunziker ist beteiligt, weil Patrick Hunziker der LSV+-Zahlung zugestimmt hat. Die Visa-Kreditkartenorganisation zieht monatlich Saldo und lässt diesen dem Bankkonto von Patrick Hunziker belasten. 1.1.3 Kontaktlose Zahlungen (Debit- und Kreditkarte) Debit- und Kreditkarten werden heute mit einer innovativen Kontaktlosfunktion erweitert. Viele Verkaufsstellen akzeptieren sie als Zahlungsmittel, z. B. Kioske, Take-away-Stände, Kinos, Kantinen und verschiedene Detailhändler. Durch Hinhalten der Karte können Kleinbeträge bis CHF 40.00 in Sekundenschnelle bezahlt werden. Die Transaktionen benötigen weder Unterschrift noch PIN-Code. Die Identi- fikation respektive Freigabe erfolgt via Funktechnologie (Near Field Communication bzw. NFC). Die schnelle Abwicklung bringt nicht nur mehr Umsatz für den Handel und mehr Zeit für den Kundenservice, sondern verringert auch die Risiken der Fehlmanipulationen mit Bar- geld und die entsprechenden Kosten. Abb. 5 Logo der Kontaktlosfunktion Quelle: www.swicure.ch 1.1.4 Mobile Payment Mobile Payment ist eine Art digitales Portemonnaie auf dem Smartphone oder Tablet. Damit kann der Kunde je nach Anbieter Geld senden, anfordern und empfangen. Im Super- markt oder im Restaurant kann man bargeldlos bezahlen. Entsprechend erfolgt auch die Bezahlung im Internet (Online-Shopping) via App. Im Weiteren sind diverse andere Funk- tionen und Dienstleistungen möglich. Der Kunde wird laufend über Aktionen und Neuheiten informiert, erhält personalisierte Angebote oder digitale Rabattcoupons. 12 BankingToday
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Wie funktioniert Mobile Payment? Die Kundin installiert eine entsprechende App auf ihrem Smartphone und lädt anschliessend Guthaben auf die App (Prepaid-Funktion). Alternativ kann die Kundin die Anbindung an das eigene Bankkonto erlauben oder sie lässt die Abrechnung über ihre Kreditkarte laufen. Das Bezahlen funktioniert je nach Anbieter über das Einlesen eines QR-Codes, via Bluetooth oder Funktechnologie (Near Field Communication bzw. NFC). Aktuell existiert eine Vielzahl von internationalen und Schweizer Lösungen solcher Mobile-Payment-Funktionen. Viele Schweizer Unternehmen hatten bisher eigene Mobile-Bezahllösungen kreiert. Um der abzu- sehenden internationalen Konkurrenz entgegenzuhalten, haben sich nun die SIX Group, die Banken sowie Swisscom, Coop und Migros zusammengeschlossen. Gemeinsam wollen sie die TWINT-App der Postfinance weiterentwickeln. Sie wird andere Mobile-Payment-Lösun- gen wie Paymit von SIX ersetzen. 1.1.5 Reisecheck Reisechecks werden von international bekannten Banken, Bankengruppen und Reiseunter- nehmungen ausgegeben. Sie werden vor allem in USD (US-Dollar), CAD (kanadischer Dollar), GBP (britisches Pfund), EUR (Euro) und JPY (japanischer Yen) ausgestellt. In den letzten Jahren erhielt der Reisecheck zunehmend Konkurrenz durch die Kreditkarte, die Maestro-Karte und die Travel-Cash-Karte. Trotzdem wird der Reisecheck als ergänzendes Zahlungsmittel auf längere Reisen mitgenommen; dies aufgrund seiner Sicherheit bei Verlust und Diebstahl. e.eps Sicherheit von Reisechecks Der Käufer unterschreibt beim Kauf den Reisecheck ein erstes Mal. Bei der Einlösung muss der Reisecheck mit Datum versehen und ein zweites Mal unterschrieben werden. Nur wenn die Unterschriften übereinstimmen, wird der Barbetrag ausgehändigt. Zusätzlich wird häufig ein Ausweis verlangt, dies schützt den Kunden vor Missbrauch durch Dritte. Der Kundin werden gestohlene oder verlorene Reisechecks ersetzt, wenn folgende Bedin- gungen erfüllt sind: • Reisecheck wurde nur einmal unterschrieben. • Checks und Verkaufsquittungen wurden getrennt voneinander aufbewahrt. • Der Herausgeber wurde unverzüglich über den Verlust benachrichtigt. • Seriennummer sowie Ort und Datum des Kaufs können dem Herausgeber mitgeteilt werden. Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Es bestehen noch weitere Bedingungen. 1.1.6 Travel Cash Die Travel-Cash-Karte ist eine PrePaid-Karte. «Prepaid» heisst auf Englisch «vorausbezahlt». Damit ist klar, was geschieht: Der Kunde zahlt im Voraus das von ihm gewünschte Guthaben auf seine Travel-Cash-Karte ein. Dieses wird auf ein Kartenkonto geladen, und der Kunde kann es dann laufend abbuchen. Deshalb spricht man bei solchen Karten auch von Guthabenkarten. Die Travel-Cash-Karte wurde von der Swiss Bankers Prepaid Services AG entwickelt. Sie ist ein elektronischer Reisecheck im Kartenformat und damit eine Weiterentwicklung des Papier- Reisechecks. BankingToday 13
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Die Kundin kann die Karte bei einer Verkaufsstelle (viele Banken, PostFinance, Wechselbüros der SBB) immer wieder aufladen. Dafür zahlt sie in der Regel eine Gebühr von 1.5% des Ladebetrags. Die Karte ist in CHF, USD und EUR verfügbar und kann mit minimal CHF/USD/EUR 100.– und maximal CHF/USD/EUR 10 000.– geladen werden. Die Travel-Cash- Karte steht in keinem Zusammenhang mit einem Bankkonto. Der Kunde kann mit der Travel-Cash-Karte an über 2 Millionen Bancomaten weltweit Bargeld beziehen. Und dank des MasterCard-Signets auf der Travel-Cash-Karte kann er, wie mit einer Kreditkarte, in über 35 Millionen Geschäften, Hotels und Tankstellen sowie im Internet welt- weit bargeldlos bezahlen. Die Karte kann immer wieder nachgeladen und entladen werden. Nach Ablauf der Kartengültigkeit geht das Kartenguthaben nicht verloren. Das noch vorhan- dene Kartenguthaben wird auf eine neue Karte übertragen oder gegen Gebühr auf ein vom Karteninhaber zu bezeichnendes Konto überwiesen. Abb. 6 Travel-Cash-Karte CYP005MOBAde.eps Verlust der Travel-Cash-Karte Ohne PIN-Code ist der Kartenwert für Unberechtigte unzugänglich. Die Kundin muss den Kar- tenverlust sofort der Swiss Banker Prepaid Services AG melden. Die Karte wird umgehend gesperrt. Die Kundin bekommt eine neue Karte zugeschickt, die mit dem Restwert der ver- missten Karte geladen ist. Die Travel-Cash-Karte wird weltweit kostenlos ersetzt. Beispiel Patrick und Gina Hunziker geniessen ihren Städtetrip in New York. Täglich sind sie auf ihre Reisezah- lungsmittel Travel-Cash-Karte und Kreditkarte angewiesen. Heute geniessen sie ein feines Mittag- essen im «Henry’s». Als Patrick Hunziker anschliessend die Rechnung verlangt und seinen Rucksack in die Hand nimmt, merkt er, dass dieser offen ist. Das Fach, in dem die Travel-Cash-Karte sein müsste, ist leer. Mit Schrecken stellt er fest, dass ihnen die Karte gestohlen wurde. Zum Glück hat er noch die Kreditkarte im Portemonnaie. Sie bezahlen das Essen und gehen sofort zurück ins Hotelzim- mer. Sofort ruft Patrick Hunziker den Kundenservice der Swiss Bankers Prepaid Services an und meldet den Verlust. Die mehrsprachigen Mitarbeitenden des Service Center können zum Glück Deutsch und nehmen seinen Namen, die Umstände des Verlusts auf und sperren die Karte umgehend. Er bekommt die Adresse einer Bank in der Nähe seines Hotels, wo er die Ersatzkarte, die mit dem Restwert der ver- missten Karte geladen ist, abholen kann. Damit sind wir am Ende des Abschnitts über die Zahlungsmittel. In Abbildung 7, S. 15 sind die Bankdienstleistungen zum Bargeldbezug und zum Bargeldersatz zusammengefasst. 14 BankingToday
Zahlungsmittel Maestro-Karte Kreditkarte Reisechecks Travel Cash Gebühren beim Kauf Jahresgebühr ca. Jahresgebühr 1% Reisechecks-Verkaufs- Keine Jahresgebühr, dafür CHF 20.– bis 40.– CHF 50.– bis 200.– kommission. Ca. 1–2% wird eine Ladegebühr von günstigerer Devisenver- 1.5% des Ladebetrags kaufskurs als bei Noten in erhoben ausländischer Währung Kosten Bargeldbeschaf- Gebühr variiert nach kar- Je nach Bank Teils kommissionsfreie Gebühr von EUR 5.–, fung im Ausland tenherausgebender Bank (üblich: 3–5% bzw. mini- Einlösung. Wechsel zu USD 5.– oder CHF 5.– pro (z. B. CHF 5.– pro Bezug) mal CHF 10.–) günstigen Wechselkursen. Bezug (je nach Kartenwäh- Abb. 7 Rückerstattung von Einlö- rung) sespesen über 1% des Nennwerts (Belege aufbe- BankingToday wahren) Ersatz bei Verlust In der Regel kein Ersatz im Weltweit in der Regel Weltweit und kostenlos, in Weltweit und kostenlos Ausland innert 48 h der Regel innert 24 h, not- falls per Kurier Kosten für Ersatz im In der Regel kein Ersatz im Je nach Kreditkarte unter- Keine Kosten, gebühren- Keine Kosten Ausland Ausland schiedlich freie Notfallnummern auf der SOS-Karte Gültigkeit/Akzeptanz Weltweit einsetzbar bei Weltweit einsetzbar, Zeitlich unbeschränkt gül- Gültig gemäss Kartenauf- Maestro- und Cirrus-Sig- 3 Jahre gültig tig und weltweit einsetz- druck, ohne Aufdruck net, 2–3 Jahre gültig bar. Erhältlich in verschie- 5 Jahre gültig. Karte hat denen Währungen keine eigene Limite, evtl. Bezug durch Limite des Bancomaten beschränkt Vorteile Weltweit sehr hohe Akzep- Weltweit bargeldlos Hohe Sicherheit. Auch Hohe Sicherheit. Karte tanz bezahlen akzeptiert in Hotels, mittels PIN geschützt. Geschäften, Restaurants Wiederauflösbar, steht als direktes Zahlungsmittel nicht im Zusammenhang (v. a. USA) mit einem Bankkonto Tipps für den PIN-Code nirgends auf- Kaufbelege aufbewahren. Travel Cash ist die ideale Einsatz schreiben. Bei Ver- Bei Verlust Karte sofort Ergänzung zu anderen Rei- lust/Diebstahl Karte sofort sperren (Haftung) semitteln, besonders zur sperren lassen Kreditkarte Dienstleistungen der Banken für den Bargeldbezug und den Bargeldersatz 1 Die Zahlungsmittel Modul Basisdienstleistungen 15
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel 1.2 Zahlungsverkehr Bisher haben wir vor allem von Zahlungsmitteln gesprochen, die Bankkunden anstelle von Bargeld benutzen können. Nun gibt es auch zahlreiche Verbindlichkeiten, die wir nicht bar begleichen müssen. Der Gläubiger schickt eine Rechnung und erwartet, dass wir diese auf sein Bank- oder Postkonto überweisen lassen. Typische Beispiele sind: Wohnungsmieten, Krankenkassenprämien, Leasingraten, Lohnzahlungen usw. Um solche Zahlungen geht es in diesem Abschnitt. Dabei haben Privatkunden und kommer- zielle Kunden (Unternehmungen) beim Zahlungsverkehr unterschiedliche Bedürfnisse. Abb. 8 Bedürfnisse von Privatkunden und von kommerziellen Kunden Privatkunden Zahlungen tätigen Kommerzielle Zahlungen tätigen + Zahlungen empfangen Kunden Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, stellen die Banken eine Reihe von Produkten zur Verfügung. • Viele Privatkunden und viele kommerzielle Kunden wickeln heute einen grossen Teil des Zahlungsverkehrs via E-Banking ab (mehr dazu vgl. Kap. 3). • Es gibt aber auch noch viele papiergebundene Produkte. Bei diesen Produkten muss der Auftrag vom Kunden rechtsgültig unterzeichnet sein. Rechtsgültig bedeutet, dass der Auftrag gemäss der bei der Bank deponierten Unterschriftenregelung unterzeichnet sein muss. 1.2.1 Zahlungsverkehr von Privatkunden Eine Privatkundin hat einmalige Zahlungen, und sie hat auch Zahlungen, die sich periodisch wiederholen. Beispiel • Typische Beispiele für einmalige Zahlungen sind die Zahnarztrechnung von CHF 136.–, die Rech- nung des Garagisten von CHF 635.– für den letzten Autoservice oder die Rechnung des Reisebü- ros von CHF 1 800.– für das gebuchte Ferienarrangement. • Typische Beispiele für periodische Zahlungen sind die Wohnungsmiete von monatlich CHF 1 500.–, die Krankenkassenprämie von monatlich CHF 201.– oder die Leasingraten für das Auto von CHF 325.–. Um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten die Banken Privatkunden zwei Produkte an, den Vergütungsauftrag für einmalige Zahlungen und den Dauerauftrag für perio- dische Zahlungen. Der Vergütungsauftrag Damit der Kunde nicht zu viel Schreibarbeit hat, besteht für Zahlungen mit Einzahlungsschei- nen der Vergütungsauftrag. Auf ihm sind Informationen wie Bank, Kontonummer und Adresse des Kunden bereits vorgedruckt. 16 BankingToday
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Die Kundin muss beim Einzahlungsschein allenfalls noch den Betrag ergänzen. Dann ergänzt sie den Vergütungsauftrag mit folgenden Angaben: Abb. 9 Vergütungsauftrag CYP005LOBAde.eps 1 Anzahl Einzahlungsscheine 2 Totalbetrag der Rechnungen 3 Ausführungsdatum (Valuta) 4 Datum 5 Unterschrift 2 5 3 4 1 Der Kunde sendet den ausgefüllten Vergütungsauftrag zusammen mit den zu zahlenden Ein- zahlungsscheinen an die Bank. Der Vergütungsauftrag sieht bei jeder Bank etwas anders aus, funktioniert aber immer gleich. Der Vergütungsauftrag hat für die Kundin verschiedene Vorteile: • einfache Handhabung, • Zahlungen können von zu Hause aus erledigt werden, • schnelle und zuverlässige Zahlungsabwicklung. Einzahlungsscheine für das eigene Konto Der Kunde kann auch für sein eigenes Konto Einzahlungsscheine bestellen. Dabei kann er zwi- schen orangefarbenen oder roten Einzahlungsscheinen wählen. Abb. 10 Arten von Einzahlungsscheinen Einzahlungsscheine Oranger Einzahlungsschein Roter Einzahlungsschein • Es sind keine Mitteilungen an den Empfänger möglich. • Es gibt keine Referenzzeile. Die Referenzzeile ersetzt die Mitteilung. • Mitteilungen an den Empfänger sind möglich. • Bei der Gutschriftanzeige sieht man nur die Referenz- • Bei der Gutschriftanzeige ist der Einzahler mit Namen er- nummer (keinen Namen des Einzahlers). Der Kunde wähnt. muss eine Liste führen, welchen Einzahlungsschein er • Die Verbuchung ist aufwendiger. Gewisse Informationen welchem Schuldner gegeben hat. fehlen in der Codierzeile und müssen separat erfasst wer- • Einzahlungsscheine können maschinell erfasst wer- den (z. B. Mitteilungen). den, deshalb kosten sie weniger. 2 2 3 3 1 1 1 Betrag 2 Referenznummer 3 Teilnehmernummer 1 Betrag 2 Mitteilung 3 Postkonto BankingToday 17
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Hinweis Neuer Einheitsbeleg mit Datencode (QR-Code) Ab Mitte Juli 2018 wird es nur noch einen einzigen und einheitlichen Einzahlungsschein geben. Die neue Version wird bis 2020 schrittweise in Umlauf gebracht und ersetzt die bisherigen orangen und roten Ein- zahlungsscheine. Aus diesem Grund wird er Einheitsbeleg genannt. Die wichtigsten Änderungen. Der neue Einheitsbeleg • integriert einen Datencode (QR-Code) mit allen wichtigen Zahlungsinformationen wie z. B. Empfängerangaben oder Betrag und ersetzt die Codierzeile. Der QR-Code ermöglicht ein effizien- tes und sicheres Einlesen der Zahlungsdaten mit den Lesegeräten oder den Smartphones. • weist die Kontonummer nur noch im IBAN-Format (International Bank Account Number) aus. Dadurch entfällt der Aufdruck der Postkonto- oder ESR-Teilnehmernummer und es wird eine Übereinstimmung mit den internationalen Standards erreicht. • unterstützt die Rechnungsstellung in CHF und in EUR. Abb. 11 Der neue Einzahlungsschein ab 2018 Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta Einzahlung / Versement / Versamento Einzahlung für / Versement pour / Versamento per Einzahlung für / Versement pour / Versamento per Zahlungszweck / Motif versement / Motivo versamento Seldwyla Bank Seldwyla Bank LS 06.2018 8001 Zürich 8001 Zürich Zugunsten von / En faveur de / A favore di Zugunsten von / En faveur de / A favore di Robert Schneider SA Robert Schneider SA Grands magasins Grands magasins Case postale Case postale 2501 Biel/Bienne 2501 Biel/Bienne Referenz-Nr. / No de référence / No di riferimento 21 00000 00003 13947 14300 09017 Konto / Compte / Conto Konto / Compte / Conto CH63 0079 1123 0007 8901 2 CH63 0079 1123 0007 8901 2 Einbezahlt von / Versé par / Versato da CHF CHF • • Einbezahlt von / Versé par / Versato da Die Annahmestelle L’office de dépôt 444.01 L’ufficio d’accettazione Quelle: SIX Interbank Clearing, http://www.paymentstandards.ch Der Dauerauftrag Der Dauerauftrag ist für Zahlungen gedacht, die periodisch erfolgen. Das allein genügt aber noch nicht. Zusätzlich muss der Betrag auch fest sein, und die Zahlung muss immer an den gleichen Empfänger gehen. Abb. 12 Dauerauftrag: fester Betrag, regelmässiger Termin und gleichbleibender Empfänger CYP005BIBAde.eps Voraussetzungen für Dauerauftrag Regelmässiger Gleichbleibender Fester Betrag + + Zahlungstermin Empfänger Diese Voraussetzungen werden zum Beispiel von folgenden Zahlungen erfüllt: Wohnungs- miete, Versicherungen, Krankenkasse, Einzahlungen auf Fondskonto etc. Die Kundin muss diesen Auftrag einmal erteilen. Danach wird er von der Bank zum abge- machten Zeitpunkt automatisch ausgeführt. Der Dauerauftrag eignet sich für Zahlungen in CHF und Fremdwährungen auf Konti in der Schweiz oder im Ausland. Löschung und Ände- rung eines Dauerauftrags müssen der Bank frühzeitig mitgeteilt (avisiert) werden. 18 BankingToday
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Der Dauerauftrag hat für den Kunden verschiedene Vorteile: • nur einmalige Auftragserteilung (Zahlung wird automatisch bis auf Widerruf perio- disch ausgeführt), • keine Vergütungsaufträge mehr ausfüllen, • Zahlungstermine müssen nicht mehr überwacht werden, • tiefe Ausführungsgebühren. Hinweis Zum Teil bieten die Banken auch die Möglichkeit von Daueraufträgen mit Variationsmöglichkeiten. So kann der Kunde z. B. vorgeben, dass zu bestimmten Terminen eine Überweisung gemacht wird, deren Höhe nicht im Voraus feststeht, die aber klar bestimmbar ist. Zum Beispiel: Der Kunde erteilt den Auf- trag, jeweils am 2. Tag eines Monats von seinem Privatkonto den Betrag auf sein Anlagekonto zu über- weisen, der den Saldo von CHF 500.– übersteigt. 1.2.2 Zahlungsverkehr von kommerziellen Kunden Ein kommerzieller Kunde hat neben dem Bedürfnis, Zahlungen zu tätigen, auch das Bedürf- nis, Zahlungseingänge abzuwickeln. Für diese Tätigkeit stehen ihm folgende Produkte zur Verfügung: • Einzahlungen mit Referenznummer • Lastschriftverfahren (LSV+/BDD) Einzahlungen mit Referenznummer (BESR bzw. ESR) Für kommerzielle Kunden ist der Bankeinzahlungsschein mit Referenznummer (BESR) oder beim Postkonto der Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR) sehr geeignet. Es ist ein oranger Einzahlungsschein, den der Kunde selber bedrucken kann. Falls er eine ent- sprechende Infrastruktur besitzt, wird seine Buchhaltung nach Zahlungseingang automatisch nachgeführt. Wenn ein Kunde zum ersten Mal BESR (oder ESR) bestellt, muss er einen Probedruck seiner Einzahlungsscheine an die Bank senden. Die Bank überprüft mit einer Schablone, ob jede Zahl (Referenznummer etc.) am richtigen Ort steht. Ist dies der Fall, darf der Kunde die Einzah- lungsscheine herausgeben. Der Einzahlungsschein mit Referenznummer hat für den Kunden verschiedene Vorteile: • rationelle Rechnungsstellung, • automatische Verbuchung der Debitorenzahlungen, was zu einer vereinfachten Debi- torenkontrolle führt, • einbezahlte Beträge werden laufend dem Kundenkonto gutgeschrieben und tragen sofort Zins (der Totalbetrag wird mit einer Sammelgutschrift täglich dem Kunden mit- geteilt), • die Detailangaben der einbezahlten Beträge kann der Kunde selber abrufen, oder er erhält sie auf einem Datenträger zugestellt, • Vereinfachung des Mahnwesens, • zuverlässige Identifikation des Zahlungspflichtigen (Einzahlers) dank Referenznummer. BankingToday 19
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Beispiel Patrick und Gina Hunziker drucken die Einzahlungsscheine für ihre Kundenrechnungen selber. Da sie bei der Referenznummer einige Stellen frei wählen können, können sie die Rechnungsnummer dort gleich einbauen. CYP005NEBAde.eps Rechnungsnummer Prüfziffer Die ganze Buchhaltung führen sie via E-Banking übers Internet. Wenn die Kundin mit der Rechnungs- nummer 314 einzahlt, merkt dies das System anhand der Referenznummer. Der automatische Abgleich der Zahlungseingänge mit ihrer Debitorenbuchhaltung erleichtert den Hunzikers die Über- wachung offener Rechnungen. Sie sehen täglich via E-Banking, welche Kunden einbezahlt haben, und müssen nicht warten, bis sie von der Bank eine Gutschriftanzeige bekommen. Lastschriftverfahren (LSV+ bzw. BDD) Das Lastschriftverfahren ist eines der kostengünstigsten Systeme des inländischen Zahlungs- verkehrs. Das Spezielle bei dieser Zahlung ist, dass sie vom Zahlungsempfänger ausgelöst wird. Es können Lastschriften in CHF und EUR abgewickelt werden. Man unterscheidet zwei Arten, das Lastschriftverfahren mit Widerspruchsrecht (LSV+) und das Lastschriftverfahren ohne Widerspruchsrecht (BDD = Business Direct Debit). Das Lastschriftverfahren hat den Vorteil, dass der Zahlungsempfänger in einer gewissen zeit- lichen Regelmässigkeit beim Zahlungspflichtigen den Betrag einfordern kann. Dies wird vor allem von Krankenkassen, Kreditkartenunternehmungen oder Telefonanbietern usw. bean- sprucht. Die Bank prüft vor Verbuchung, ob seitens des Zahlungspflichtigen eine Belastungsermäch- tigung vorliegt und ob genügend Saldo auf dem Konto vorhanden ist. • Beim LSV+ (mit Widerspruchsrecht) kann der Zahlungspflichtige bei einer ungerechtfer- tigten Belastung die Belastungsanzeige innert 30 Tagen unterzeichnet und datiert an die Bank zurücksenden. Die Belastung wird rückgängig gemacht und der Betrag dem Zah- lungsempfänger wieder belastet. • Beim BDD (kein Widerspruchsrecht) kann eine nicht akzeptierte Belastung nur direkt beim Zahlungsempfänger wieder eingefordert werden. Abb. 13 Die Vorteile des Lastschriftverfahrens Vorteile für den Zahlungsempfänger Vorteile für den Zahlungspflichtigen • Bessere Liquiditätsbewirtschaftung: Die Höhe des • Kein Erstellen von Zahlungsaufträgen. Geldeingangs ist bekannt, der Zeitpunkt des Zahlungs- • Kein Gang zum Briefkasten bzw. Bank- oder Post- eingangs kann bestimmt werden. schalter. • Keine Zahlungsaufforderung: Zwischen Schuldner • Kein Porto für den Versand von Zahlungsaufträgen. und Gläubiger muss nur einmal mittels Belastungs- • Kein Überwachen der Zahlungstermine, da die jewei- ermächtigung vereinbart werden, dass alle künftigen ligen Rechnungsbeträge bei Fälligkeit mit der Lastschrift Forderungen mit LSV eingezogen werden. eingezogen werden. • Abbau des Mahnwesens: Das Mahnwesen redu- • Tiefere Dienstleistungsgebühren. ziert sich bei geschickter Wahl des Einzugdatums. • Erleichterte Überwachung der Debitoren (Schuldner). 20 BankingToday
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Beispiel Gina Hunziker bezahlt ihre Krankenkassenprämie von monatlich CHF 201.– via LSV+. Dafür hat sie ihrer Krankenkasse die Erlaubnis gegeben, den Betrag monatlich ihrem Konto zu belasten. So muss sie nicht mehr an die Zahlung denken, denn das Auslösen der Zahlung ist nun Sache der Krankenkasse. Abb. 14 Ausschnitt der Belastungsermächtigung von Gina Hunziker zugunsten ihrer Krankenkasse CYP005BUBAde Ermächtigung, um mein Bankkonto zu belasten Mit meiner Unterschrift ermächtige ich die Bank, unter Vorbehalt eines allfälligen Widerrufs, die Rechnungen der direkt auf mein Konto zu belasten. Sollte mein Konto den erforderlichen Saldo nicht aufweisen, so ist meine Bank nicht dazu verpflichtet, diese Belastung vorzunehmen. Die ordnungsgemäss verbuchten Belastungen können nicht ohne Zustimmung des Zahlungsempfängers rückgängig gemacht werden. Ich werde allfällige Streitigkeiten direkt und ausschliesslich und mit der regeln. Für jede Belastung meines Kontos werde ich von der einen Auszug erhalten und werde während 30 Tagen vor der ersten Belastung diesen beanstanden können. Policen-Nr.: 701 Name: Hunziker Vorname: Gina Die Krankenkasse schickt eine Belastungsanfrage an die Hausbank von Gina Hunziker. Die Bank prüft die Belastungsanfrage. Dabei kontrolliert sie, ob die Krankenkasse auf Gina Hunzikers Konto eine Belastungsermächtigung hat. Ist dies der Fall und hat es genügend Geld auf dem Konto, so wird die Zahlung ausgeführt. Das Konto von Gina Hunziker wird belastet und jenes der Kranken- kasse gutgeschrieben. Gina Hunziker bekommt eine Belastungsanzeige und überprüft diese. Wäre ein zu hoher Betrag belas- tet worden, kann sie die Belastungsanzeige datieren und unterschrieben an ihre Hausbank zurücksen- den. In einem solchen Fall wird die Belastung rückgängig gemacht und dem Konto von Gina Hunziker wieder gutgeschrieben. Der Ablauf einer LSV-Zahlung wird im Kapitel 2 genauer beschrieben. 1.3 Checks Der Check ist ein Wertpapier. Er war lange Zeit ein wichtiges Zahlungsmittel. Heute hat er seine Bedeutung in der Schweiz weitgehend verloren. Er wurde durch die Debit- und Kredit- karten verdrängt. Die Verarbeitung von Checks ist für die Bank sehr aufwendig, weshalb für die Abgabe von Checks oft auch hohe Dienstleistungspreise verrechnet werden. Da der Check trotzdem noch ab und zu vorkommt, fassen wir das Wichtigste hier in aller Kürze zusammen: Der Kunde kann Checks bei der Bank bestellen. Er füllt den Check aus und unterschreibt ihn. Anschliessend übergibt er ihn dem Zahlungsempfänger. Dieser kann mit dem Check bei sei- ner Hausbank vorbeigehen und bekommt den entsprechenden Betrag. BankingToday 21
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Beispiel Stephan Perrez, der Vater von Gina Hunziker, lebt in Frankreich, wo die Benutzung der Checks noch sehr verbreitet ist. Seine Tochter Gina feiert in einem Monat ihren 50. Geburtstag. Als Geschenk möchte er ihr einen schönen Teppich für das Wohnzimmer schenken. Im Möbelgeschäft zahlt er den Teppich mit einem Check. Er füllt das Check-Formular vollständig aus, unterschreibt den Check und übergibt ihn dem Verkäufer. Der Verkäufer geht am Abend mit dem Check zu seiner Hausbank. Die Bank schreibt ihm den Betrag auf sein Konto gut. Die Gutschrift erfolgt «E. v.» – Eingang vorbehalten. So kann die Bank den Betrag wieder zurückbelasten, falls der Check gesperrt oder nicht gedeckt ist. Die Hausbank des Verkäufers leitet anschliessend den Check an die Hausbank von Stephan Perrez weiter. Diese belastet das Konto von Herrn Perrez. Den Betrag vergütet sie an die Hausbank des Möbelverkäufers. Kennt die Bank den Kunden nicht gut oder weist das Konto oft einen negativen Kontostand auf, so kann die Gutschrift auch «n. E.» (= nach Eingang) erfolgen. Der Betrag wird dem Begünstigten erst dann gutgeschrieben, wenn seine Bank das Geld von der Bank des Check-Ausstellers erhalten hat. Verschiedene Arten von Checks Es gibt verschiedene Arten von Checks. Drei bekannte Vertreter sind in der folgenden Abbil- dung kurz dargestellt. Abb. 15 Verrechnungscheck, Korrespondenzcheck und Bankcheck Unterscheidung von Checks Verrechnungscheck Korrespondenzcheck Bankcheck Wenn ein Kunde einen Verrechnungs- Der Korrespondenzcheck wird im Kunden, die eine grössere Summe check ausstellt, muss der Begünstigte Geschäftsverkehr verwendet. Er wird bezahlen möchten, können einen Bank- eine Kontobeziehung haben. Der meistens elektronisch verarbeitet. check ausstellen lassen. Ein Bankcheck Check, der «nur zur Verrechnung» aus- Oberhalb des Checks kann der Ausstel- wird besser akzeptiert als ein normaler gestellt wird, darf von der Bank nicht ler Informationen hinterlassen. Check. Ein Bankcheck ist auf jeden Fall bar ausbezahlt werden. Sie muss den gedeckt, denn der Kunde muss den Betrag auf ein Konto gutschreiben. Betrag beim Kauf des Checks sofort bezahlen. Herr Felix Echantillon Feldweg 10 9998 Geldwyla g g für annulierte Hotelbuchung Rückvergütung g CHF 307.– Dreihundertundsieben CHF 307.– Felix Echantillon, 9998 Geldwyla Musterdorf, 23. April 2007 Muster Ag 22 BankingToday
Modul Basisdienstleistungen 1 Die Zahlungsmittel Zusammenfassung Zahlungsmittel Das Buchgeld hat an Bedeutung gewonnen. Die Maestro-Karte ist die wichtigste Debitkarte. Mit ihr können folgende Transaktionen abgewickelt werden. Einsatzmöglichkeiten einer Maestro-Karte Bargeldbezug am Bargeldloses Bezahlen Geldautomat und von Waren Bargeldloses Tanken am Schalter und Dienstleistungen Mit der Kreditkarte kann man weltweit bargeldlos bezahlen und Bargeld beziehen. Die vier wichtigsten Kreditkarten MasterCard Visa American Express Diners Club Mobile Payment Das digitale Portemonnaie auf dem Smartphone oder Tablett, womit der Kunde je nach Anbie- ter via App Geld senden, anfordern und empfangen kann. Reisecheck / Travel Cash. Reisechecks werden von international bekannten Banken, Ban- kengruppen und Reiseunternehmungen ausgegeben. Sie werden vor allem in USD, CAD, GBP, EUR und JPY ausgestellt. In den letzten Jahren erhielt der Reisecheck zunehmend Kon- kurrenz durch die Kreditkarte und die Maestro-Karte. Die Travel-Cash-Karte ist der elektroni- sche Reisecheck im Kartenformat. Unterscheidung von Checks • Verrechnungscheck: Wenn eine Kundin einen Verrechnungscheck ausstellt, muss der Begünstigte eine Kontobeziehung haben. Der Check, der «nur zur Verrechnung» ausge- stellt wird, darf von der Bank nicht bar ausbezahlt werden. Sie muss den Betrag auf ein Konto gutschreiben. • Korrespondenzcheck: Der Korrespondenzcheck wird im Geschäftsverkehr verwendet. Er wird meistens elektronisch verarbeitet. Oberhalb des Checks kann der Aussteller Infor- mationen hinterlassen. • Bankcheck: Kunden, die eine grössere Summe bezahlen möchten, können einen Bank- check ausstellen lassen. Er wird besser akzeptiert als ein normaler Check. Ein Bankcheck ist auf jeden Fall gedeckt, denn der Kunde muss den Betrag beim Kauf des Checks sofort bezahlen. BankingToday 23
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