Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland - Informationen für Auswanderer und Auslandstätige
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Informationen für Auswanderer und Auslandstätige Der zentrale Dienstleister des Bundes
Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Inhalt 1 Allgemeine Voraussetzungen......................................................... 7 1.1 Gesundheit........................................................................................................................7 1.2 Sprachkenntnisse............................................................................................................7 1.3 Finanzielle Vorsorge.......................................................................................................7 1.4 Probeaufenthalt im Zielland.........................................................................................7 1.5 Vorbereitungszeit........................................................................................................... 8 1.6 Integrationsbereitschaft............................................................................................... 8 1.7 Vorbereitungsseminare................................................................................................. 8 2 Arbeitsplatzvermittlung – Auslandstätigkeit..........................9 Impressum 2.1 Vermittlung ins Ausland durch die Arbeitsagentur................................................ 9 Herausgeber 2.2 EURES-Netzwerk........................................................................................................... 9 2.3 Deutsche Auslandshandelskammern...................................................................... 10 Bundesverwaltungsamt 2.4 Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)........ 10 – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige – 10361 Berlin 3 Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen.........11 Telefon: 022899358-4998 Telefax: 022899358-7599 3.1 Studium, Praktikum oder Berufsausbildung im Ausland.....................................11 E-Mail: auswandern@bva.bund.de Internet: www.bundesverwaltungsamt.de www.auswandern.bund.de 4 Au-pair-Aufenthalt im Ausland..................................................12 Titelbild 4.1 Als Entwicklungshelfer ins Ausland..........................................................................12 4.2 Für den Senior Experten Service (SES) ins Ausland...............................................13 Kolobsek (www.sxc.hu) Rechtlicher Hinweis 5 Ruhestand im Ausland.....................................................................14 Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben kann trotz sorg- 6 Zahlung von Renten und sonstigen Versorgungsbezügen ins Ausland...........14 fältiger Recherche keine Haftung übernommen werden. Für den Inhalt 6.1 Rentenzahlungen..........................................................................................................14 oder die Nutzung von Internetseiten Dritter wird ebenfalls keine Haftung 6.2 Vorübergehender Aufenthalt im Ausland...............................................................14 übernommen. 6.3 Gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland......................................................................14 6.4 Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz..............................14 Der Nachdruck ist nur bei deutlicher Quellenangabe und ohne Vornahme 6.5 Versorgung der Kriegsopfer........................................................................................15 von Änderungen zulässig. Die Übersendung eines Belegexemplars ist zwin- gend erforderlich. 7 Behinderung im Ausland................................................................ 15 Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Sprache weitestgehend verzichtet haben. issn: 0433-7026 © Bundesverwaltungsamt Stand: Februar 2013, Überarbeitung: November 2021 Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 3 www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland 8 Vorbereitung der Ausreise............................................................. 15 14 Ankunft und Aufenthalt im Zielland....................................... 24 8.1 Bevollmächtigung einer dritten Person.................................................................. 16 14.1 Aufenthaltserlaubnis und Meldepflicht.................................................................. 24 8.2 Bankkonto in Deutschland......................................................................................... 16 14.2 Meldepflicht (Um-/Abmeldung).............................................................................. 24 8.3 Nachsendeauftrag für eingehende Post................................................................. 16 14.3 Deutsche diplomatische Vertretung im jeweiligen Land.................................... 24 8.4 Feiertage im Ausland................................................................................................... 16 14.4 Erleichterung des Einlebens...................................................................................... 24 8.5 Führerschein und Fahrerlaubnis............................................................................... 16 14.5 Deutsche Seelsorge im Ausland............................................................................... 25 8.6 Impfschutz/-zeugnisse................................................................................................17 14.6 Mietwagen..................................................................................................................... 25 8.7 Reisedokumente............................................................................................................17 14.7 Rechtsbeistand.............................................................................................................. 25 8.8 Antragsunterlagen....................................................................................................... 18 14.8 Sicherheit........................................................................................................................ 25 9 Schulbesuch für deutsche Kinder im Ausland.....................18 15 Staatsangehörigkeit.......................................................................... 26 9.1 Besuch einheimischer Schulen.................................................................................. 19 9.2 Deutsche Schulen im Ausland................................................................................... 19 16 Strom/Elektrizität..............................................................................27 9.3 Auslandsschulverzeichnis........................................................................................... 19 9.4 Fernlehrwerk................................................................................................................. 19 16.1 Adapter............................................................................................................................27 16.2 Stromspannung.............................................................................................................27 10 Steuern.....................................................................................................19 17 Verkehrsunfall.....................................................................................27 11 Umzug ins Ausland...........................................................................20 18 Wahlrecht für Deutsche im Ausland........................................ 28 11.1 Spediteur.........................................................................................................................21 11.2 Ausfuhrbestimmungen aus Deutschland................................................................21 18.1 Bundestagswahl............................................................................................................ 28 11.3 Reisegut...........................................................................................................................21 18.2 Europawahl.................................................................................................................... 28 11.4 Ausfuhranmeldung.......................................................................................................21 11.5 Einfuhrbestimmungen ins jeweilige Zielland.........................................................21 11.6 Berufsausrüstung......................................................................................................... 22 19 Rückwanderung................................................................................. 29 11.7 Haustiere........................................................................................................................ 22 11.8 Pflanzen.......................................................................................................................... 22 11.9 Waffen und Munition.................................................................................................. 23 20 Literaturhinweise.............................................................................. 29 11.10 Medikamente................................................................................................................. 23 11.11 Devisenbestimmungen............................................................................................... 23 11.12 Zollabfertigung im Zielland....................................................................................... 23 21 Anhang....................................................................................................33 21.1 Umrechnung angelsächsischer Einheiten in das internationale 12 Sozialversicherung und private Versicherungen................23 Einheitssystem (SI-Einheit).........................................................................................33 13 Wohnen...................................................................................................23 22 „Checkliste“ zur Vorbereitung der Ausreise......................... 36 22.1 Informationen über das Zielland.............................................................................. 36 22.2 Rückkehr nach Deutschland.......................................................................................37 23 Abkürzungsverzeichnis............................................................................................... 38 4 Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 5 www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Allgemeine Voraussetzungen Checkliste 1 Allgemeine Voraussetzungen Sind Sie bereit auszuwandern? Wer sich mit dem Gedanken trägt, als Auswanderer oder Aus- landstätiger in ein anderes Land zu gehen, sollte frei von fal- •• für nicht unmittelbar absehbare und abwendbare Even- tualitäten, beispielsweise Krankheiten, familiäre Angele- schen Vorstellungen und über die Lebens- und Aufenthalts- genheiten etc.; Beherrschen Sie die Landessprache in Wort und Schrift? bedingungen, die im Ausland zu erwarten sind, ausführlich Besitzen Sie ausreichende Finanzen, um Zeiten ohne Einkünfte zu überbrücken? informiert sein. •• für sonstige Rücklagen, beispielsweise den Rückflug bzw. die Rückwanderung in das Heimatland. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigs- ten Themen, die bei der Vorbereitung der Auslandstätigkeit Hinweis des Auswärtigen Amtes: Über was Sie sich im Vorfeld informieren sollten! oder Auswanderung bedacht werden sollten. Es ist elementar wichtig, sämtliche Vor- und Nachteile eines geplanten Aus- „Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen landsaufenthaltes in Betracht zu ziehen bevor der Entschluss Union, die an Orten, an denen ihr Heimatstaat nicht über eine Visa-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu einem derartigen weit reichenden Schritt getroffen wird. Botschaft oder ein Konsulat verfügt, konsularischen Schutz benötigen, können sich mit der Bitte um Hilfe an die Vertre- Welche Einreisebestimmungen bestehen im Zielland? Im Anhang wird eine Vielzahl dieser Fragen im Rahmen einer tungen anderer Mitgliedstaaten vor Ort wenden. Diese Art Checkliste aufgeführt. von Hilfestellung ist jedoch auf akute Notlagen begrenzt.“ Benötigen Sie zur Einreise ein Visum? Welche Aufenthaltsvoraussetzungen gelten im Zielland? Sollten Sie zum Beispiel in einem Staat, in dem Sie keine deut- 1.1 Gesundheit sche Botschaft und kein deutsches Konsulat finden, konsu- Besteht eine Meldepflicht? larische Betreuung suchen, weil Sie etwa mit einem Todes- Wegen eventueller Impfungen und sonstiger gesundheitli- fall, einem Unfall, einer schweren Erkrankung, einem Über- Arbeit, Steuern und Finanzen cher Vorkehrungen sollte rechtzeitig ärztlicher Rat eingeholt fall oder einer Inhaftierung konfrontiert sind, können Sie sich werden. Weitere Informationen zum Thema Gesundheit fin- an Botschaften oder Konsulate anderer Staaten der Euro- Wie ist die Arbeitsmarktlage vor Ort? den sich hier: päischen Union wenden, die vor Ort vertreten sind. Es kann sein, dass man Sie dann von der Botschaft oder dem Konsulat Wie gestalten sich dort die Verdienstmöglichkeiten? Allgemeine Informationsschriften und weitere Auskünfte von eines EU-Staates an diejenige eines anderen weiter verweist, Wird Ihr Bildungs- bzw. Beruftsabschluss im Zielland anerkannt? Krankenkassen und dem Auswärtigen Amt die aufgrund von Absprachen für die konsularische Betreuung Deutscher zuständig ist. Welche Auswirkungen hat das Auswandern auf Ihre Steuerpflicht? Kennen die örtlichen Wohnpreise und Lebenshaltungskosten? 1.2 Sprachkenntnisse 1.4 Probeaufenthalt im Zielland Grundkenntnisse der im Zielland gesprochenen Sprache(n) Gesundheitsvorsorge und soziale Sicherung sind unbedingt notwendig. Das Beherrschen der jeweiligen Der Schritt ins Ausland sollte gründlich und in Ruhe vorbe- Sprache(n) ist für die Integration in eine neue örtliche Umge- reitet werden, um bei Ausreise über die lebensnotwendigen, Wie sieht das Gesundheits- und Sozialsystem im Zielland aus? bung im Ausland eine der wichtigsten Voraussetzungen. kulturellen und sonstigen Informationen des Ziellandes zu Was ist im Hinblick auf Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen? verfügen. Wie versichern Sie sich gegen Arbeitslosigkeit? 1.3 Finanzielle Vorsorge Außer der formellen Informationsbeschaffung, beispiels- Was ist in Bezug auf Rentenansprüche und -zahlungen zu beachten? weise durch das Lesen dieses Ratgebers oder der auf unserer Außer guten Sprachkenntnissen ist eine zweite wichtige Vor- Homepage vorhandenen Länderinformationen, besteht die aussetzung für ein Auslandsvorhaben das Schaffen einer aus- Möglichkeit eines Probeaufenthaltes im Zielland. Erziehung und Bildung reichenden finanziellen Basis. In fast allen Ländern kann man sich als Tourist bis zu drei Welche örtlichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt es? Dabei kann wie folgt kategorisiert werden: Monaten (ohne Arbeitsaufnahme) aufhalten und auf diese Wie ist das Schulsystem gestaltet? Gibt es Deutsche Schulen in Ihrer Nähe? Weise mehr über Land und Leute und die dortigen Lebens- •• für den Neustart im Zielland, z. B. Wohnungs- und verhältnisse erfahren sowie die persönliche Klimaverträg- Welche Studienvoraussetzungen bestehen? Jobsuche; lichkeit testen. Darüber hinaus kann dieser Aufenthalt zur Welche deutschen Schulabschlüsse werden anerkannt? Arbeitsplatzsuche und zur Kontaktaufnahme mit dort bereits Wie hoch sind die Studiengebühren? Werden die ausländischen Abschlüsse in Deutschland anerkannt? Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 7 © Bundesverwaltungsamt 2021 www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Allgemeine Voraussetzungen Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Arbeitsplatzvermittlung – Auslandstätigkeit seit längerem lebenden Eingewanderten genutzt werden. Ist 1.5 Vorbereitungszeit Carl-Duisberg-Centren E-Mail: info@ifa.de ein solcher Probeaufenthalt nicht möglich, sollte das Zielland gemeinnützige Gesellschaft mbH Internet: www.ifa.de zumindest von einem Kurzurlaub her bekannt sein. Um möglichst viele Fehler schon vor der Ausreise auszu- – Zentrale – schließen, sollte eine ausreichende Vorbereitungszeit einge- Hansaring 49-51 Institut für Interkulturelles Management GmbH (IFIM) EU-Bürger mit einem gültigen Personalausweis oder plant werden. Neben dem Studium dieser Broschüre besteht 50670 Köln Maarweg 48a Reisepass: für Ratsuchende die Möglichkeit, sich in einer Auswanderer- Telefon: 0221 1626-266 53619 Rheinbreitbach beratungsstelle der deutschen Wohlfahrtsverbände beraten Telefax: 0221 1626-256 Telefon: 02224 9495-0 •• können für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in zu lassen. Anschriften hierzu finden sich auf unserer Home- E-Mail: info@cdc.de Telefax: 02224 9495-96 einem anderen EU-Land leben. page im Bereich „Auswandererschutz“. Internet: www.cdc.de E-Mail: info@ifim.de •• müssen sich für Aufenthalte von über drei Monaten bei Die meisten Menschen machen sich häufig falsche Vorstel- Institut für Auslandsbeziehungen e. V. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständig- den zuständigen Behörden anmelden (allgemeine Melde- lungen von dem, was sie in dem fremden Land erwartet. Häu- – Auslandskundliche Seminare – keit und stellt auch keine Wertung zugunsten des einen oder pflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern). fig – so wissen die Berater zu berichten – gehen die Betreffen- Charlottenplatz 17 anderen Anbieters dar. Über das Internet sind zu diesem den von falschen Voraussetzungen aus; sie sind weder über 70173 Stuttgart Thema eine Vielzahl weiterer Anbieter zu finden. •• können nach einem rechtmäßigen ununterbrochenen die Einreise-, Aufenthalts- und Zollbestimmungen noch dar- Aufenthalt von fünf Jahren in einem anderen EU-Land das über informiert, welche arbeits-, steuer- und sozialversiche- Recht auf Daueraufenthalt erlangen. rungsrechtlichen Regelungen gelten. Sie unterschätzen häu- fig auch die Schwierigkeiten im ganz persönlichen Lebensbe- Das Recht, sich als EU-Bürger zu jedem beliebigen Zweck in reich, ob es um Klima, Sprache, Bildungsmöglichkeiten, Kul- 2 Arbeitsplatzvermittlung – Auslandstätigkeit der EU sowie in den anderen EWR-Staaten und der Schweiz tur oder Möglichkeiten der Geselligkeit geht. aufzuhalten besteht nicht, wenn: Eine Beratung erfolgt unter Berücksichtigung des Einzelfal- 2.1 Vermittlung ins Ausland durch •• man sich länger als drei Monate in einem anderen Staat les Ratsuchender und ist ergebnisoffen. Das Bundesverwal- die Arbeitsagentur aufhält und dabei tungsamt empfiehlt den Ratsuchenden, sich frühzeitig mit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) einer Auswandererberatungsstelle zur Terminvereinbarung in Üblicherweise haben Inländer bei der Besetzung offener Stel- Villemombler Straße 76 •• dort nicht erwerbstätig ist und auch Verbindung zu setzen. len Vorrang. Eine Chance haben Personen aus dem Ausland, 53123 Bonn die über berufliche Spezialkenntnisse verfügen. Bürger eines Hotline: 0228 713-1313 •• keine Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit besteht sowie Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Telefax: 0228 713-1111 1.6 Integrationsbereitschaft gelten in einem anderen Mitgliedstaat als Inländer. Internet: www.arbeitsagentur.de •• nicht in der Lage ist, sich und seine Familienangehörigen zu unterhalten. Jedes Land hat seine eigene Kultur. Um sich an eine mehr oder Bei Fragen zum internationalen Arbeitsmarkt oder zu kon- weniger fremde Kultur anzupassen, ist ein gewisses Maß an kreten Stellenangeboten im Ausland bieten sich folgende 2.2 EURES-Netzwerk Die Aufenthaltsbestimmungen für Familienangehörige in den interkultureller Kompetenz nötig. Es ist aber auch von einem Möglichkeiten: EU-Ländern wurden gelockert. Als Familienangehörige gel- ständigen Lernprozess die Rede und dieser setzt wiederum EURES (die Abkürzung steht für European Employment Ser- ten nunmehr auch eingetragene Lebenspartner, wenn in dem Sensibilität im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise •• Im Stelleninformationsservice (SIS) der örtlichen Arbeits- vices) ist ein Kooperationsnetz, dem neben der Europäischen Aufnahmemitgliedstaat eingetragene Partnerschaften einer voraus. agentur sind neben nationalen auch Stellenangebote für Kommission und den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Ehe gleichgestellt sind. das Ausland enthalten. Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz auch andere, mit Beschäftigungsfragen befasste In Ländern außerhalb der EU benötigen Sie ein Einreisevi- 1.7 Vorbereitungsseminare •• In den Berufsinformationszentren (BIZ), deren Anschrif- nationale und regionale Akteure angehören (z. B. Gewerk- sum. Informationen dazu erteilt die zuständige Auslandsver- ten bei den Agenturen für Arbeit erhältlich sind, findet schaften, Arbeitgeberverbände). tretung in Deutschland. Dort erfährt man auch, ob die Aus- Diese Seminare richten sich an Fach- und Führungskräfte und sich umfassendes Informationsmaterial, u. a. auch die stellung eines Aufenthaltstitels zwingend vorgeschrieben ist. mitreisende Partner, die sich intensiv auf ihren Auslandseins- Veröffentlichungen der Zentralstelle für Arbeitsvermitt- Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Dienstleistungen für atz vorbereiten wollen, sowie an Personalfachleute mit inter- lung (ZAV). Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie generell für alle Bür- Bevor nicht definitiv ein Visum erteilt wurde, sollten keine nationalem Tätigkeitsfeld. ger anzubieten, die vom Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit konkreten Ausreisevorbereitungen getroffen und keine neuen •• Fragen zu konkreten Auslandsstellenangeboten oder Gebrauch machen möchten. Es gibt drei Arten von Dienst- vertraglichen Bindungen im Zielland eingegangen werden. Veranstalter sind u. a.: Auslandsprogrammen können telefonisch oder schriftlich leistungen: Information, Beratung und Vermittlung (Abstim- gerichtet werden an die: mung von Stellenangeboten und Arbeitssuche). Your Europe Wohnsitzmodalitäten 8 Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 9 www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Arbeitsplatzvermittlung – Auslandstätigkeit Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen Mobilitätswillige können sich bereits an ca. 960 EURES-Bera- 2.4 Gesellschaft für Außenwirt- Germany Trade and Invest ter europaweit wenden. EURES trägt auch zur Förderung der schaft und Standortmarketing – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing Beschäftigungsfähigkeit insbesondere junger Menschen bei, GmbH mbH (GTAI) indem es die Möglichkeit schafft, Berufserfahrung im Ausland Friedrichstraße 60 zu sammeln. Die Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirt- 10117 Berlin schaft und Standortmarketing mbH, Abk. GTAI, ist eine dem Telefon: 030 200099-0 Die Anschriften aller EURES-Berater sowie weitergehende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnete Internet: www.gtai.de Informationen zum Netzwerk gibt es unter www.ec.europa. Bundes-GmbH, deren Aufgabe das Marketing für den Stand- eu. Dort findet sich eine Datenbank mit europaweit offe- ort Deutschland ist. Hinzu kommt die Investorenanwerbung nen Stellenangeboten und Informationen zu den Lebens- sowie die Bereitstellung von Außenwirtschaftsinformationen und Arbeitsbedingungen sowie zu Aus- und Weiterbildung in für in Deutschland ansässige Unternehmen. Der Hauptsitz Europa. von Germany Trade & Invest liegt in Berlin. Gegründet 1951 als 3 Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen Bundesauskunftsstelle für den Außenhandel wurde sie 1953 Darüber hinaus sind im Internet eine Vielzahl von Jobbörsen in Bundesstelle für Außenhandelsinformation mit Sitz in Köln und Informationsportale zu finden, deren Benennung den umbenannt. Wegen der Anerkennung akademischer Grade und berufli- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Umfang dieser Broschüre allerdings übersteigen würde. cher Abschlüsse im Zielland und der Frage, ob die Nichtan- Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Zum 1. Januar 2009 entstand die neue Wirtschaftsförde- erkennung eine Beschäftigung im entsprechenden Beruf aus- Länder rungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland durch die schließt, ist rechtzeitig bei folgenden Stellen anzufragen: Graurheindorfer Str. 157 2.3 Deutsche Zusammenführung der Bundesagentur für Außenwirtschaft 53117 Bonn Auslandshandelskammern (bfai) und der Invest in Germany GmbH. Die Informationsbe- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Telefon: 0228 501-664 schaffung erfolgt über ein Netz von 50 weltweit eingesetzten Postfach 201264 E-Mail: zab@kmk.org Wenn es darum geht, im Zielland eine selbständige Tätigkeit Korrespondenten sowie Länder-, Rechts-, Steuer- und Zollex- 53142 Bonn Internet : www.anabin.kmk.org auszuüben, wird in der Regel die örtliche Industrie- und Han- perten am Bonner Standort. Besucheradresse: delskammer der erste Ansprechpartner sein. Sie kann Aus- Robert-Schuman-Platz 3 Um Schwierigkeiten im Zielland vorzubeugen, sollten Kopien kunft erteilen, ob die Aufnahme einer selbstständigen Tätig- Das Informationsangebot der GTAI reicht von der Darstellung 53175 Bonn der in Frage kommenden Dokumente bereits in Deutschland keit nach den geltenden Rechtsvorschriften des Ziellandes der Wirtschaftslage und der Entwicklung weltweit bis hin zu Telefon: 0228 107-0 von der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat) beglau- möglich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Branchentrends, Rechts- und Zollregelungen. Informationen Telefax: 0228 10729-77 bigt werden. Bei der Arbeitssuche im Ausland können die Handelskam- über Investitions- und Entwicklungsvorhaben werden eben- E-Mail: zentrale@bibb.de mern in der Regel nicht weiterhelfen. falls zur Verfügung gestellt. Unternehmen erhalten Auskunft Internet: www.bibb.de zu Ausschreibungen und Geschäfts- und Kooperationswün- 3.1 Studium, Praktikum oder Das Auslandshandelskammernetz umfasst in mehr als 92 Län- schen ausländischer potentieller Partner. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Berufsausbildung im Ausland dern und 140 Standorten Auslandshandelskammern, Dele- Länder in der Bundesrepublik Deutschland giertenbüros und Vertretungen der Deutschen Wirtschaft. Die Informationen werden überwiegend kostenfrei über das Graurheindorfer Str. 157 Bei Fragen im Zusammenhang mit einem Studienaufenthalt, Hierzu können nähere Informationen beim Dachverband ein- Internet, E-Mail-Dienste, Broschüren und Zeitschriften ver- 53117 Bonn einem Praktikum oder einer Berufsausbildung im Ausland, geholt werden: trieben. Die GTAI betreut zudem das Außenwirtschaftsportal Telefon: 0228 501-0 können u. a. die folgenden Stellen Auskunft geben: iXPOS sowie das e-tradecenter. Telefax: 0228 501-777 Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Internet: www.kmk.org Akademisches Auslandsamt der jeweiligen Hochschule (AAA) Haus der Deutschen Wirtschaft Von Berlin aus nehmen Mitarbeiter der GTAI Kontakt zu aus- Postanschrift: Pädagogischer Austauschdienst Breite Straße 29 ländischen Unternehmen auf, um diese von den Vorteilen des Postfach 110342 Sekretariat der Deutschen Kultusministerkonferenz 10178 Berlin Standorts Deutschland zu überzeugen. Ziel sind Investitionen 10833 Berlin Graurheindorfer Straße 157, 53117 Bonn Telefon: 030 20308-0 in Deutschland und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Auf Telefon: 030 25418-499 Telefon: 0228 501-0 Telefax: 030 20308-1000 Landesebene wird GTAI dabei u. a. von den Wirtschaftsförde- Telefax: 030 25418457 Telefax: 0228 501-333 Internet: www.dihk.de rungsgesellschaften der 16 Bundesländer, wie beispielsweise E-Mail: pad@kmk.org E-Mail: info@dihk.de von NRWINVEST oder Invest in Bavaria, unterstützt. NARIC ist ein Netz nationaler Zentren, das sich für die Ver- Internet: www.kmk-pad.org besserung der akademischen Anerkennung von Abschlüs- Nähere Informationen über das Informationsangebot gibt es sen und Studienzeiten in den EU-Mitgliedstaaten, den EWR- Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) direkt bei der Ländern und den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuro- Kennedyallee 50 pas einsetzt. Diese Stellen bieten Rat und Informationen über 53175 Bonn akademische Anerkennung, die Vergleichbarkeit der interna- Telefon: 0228 882-0 tionalen und nationalen Qualifikationen und ihres Gebrauchs Telefax: 0228 882-444 in der Ausbildung und im Training, professionelle Ausrichtung E-Mail: postmaster@daad.de und internationale Beschäftigung an. Alle Länder verfügen Internet: www.daad.de/de über nationale Zentren. Ansprechpartner in Deutschland ist: 10 Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 11 www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Au-pair-Aufenthalt im Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Au-pair-Aufenthalt im Ausland Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit •• Christliche Fachkräfte International e. V. (CFI), eingerich- 4.2 Für den Senior Experten Ser- GmbH (GIZ) tet von der Arbeitsgemeinschaft evangelikaler Missionen vice (SES) ins Ausland Friedrich-Ebert-Allee 32+36 in Verbindung mit der Deutschen Evangelischen Allianz. 53113 Bonn Der Senior Experten Service ist ein seit 1983 bestehender Telefon: 0228 4460-0 Diese Organisationen haben sich 1993 in der Arbeits- ehrenamtlicher Beratungsdienst der deutschen Wirtschaft. Telefax: 0228 4460-1766 gemeinschaft der Entwicklungsdienste e. V. (AGdD) Seit Januar 2003 besteht die SES Stiftung, die auf einem Stif- E-Mail: info@giz.de zusammengeschlossen. tungsakt der früheren Gesellschafter der gemeinnützigen Internet: www.giz.de GmbH, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Gemeinsame Beratungs- und Anmeldestelle: dem Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT), dem Zen- tralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Carl Arbeitskreis Lernen und Helfen in Übersee e.V. (AKLHÜ) Duisberg Fördererkreis beruht. Meckenheimer Allee 67-69 4 Au-pair-Aufenthalt im Ausland 53115 Bonn Ziel des SES ist es, die fachliche und menschliche Erfahrung Telefon: 0228 908990-10 von Personen, die ihr aktives Berufsleben beendet haben, zu Internet: www.agdd.de nutzen und in den Dienst der Entwicklung in Partnerländer Bei Au-pair-Aufenthalten handelt es sich nicht um ein American Institute For Foreign Study (Deutschland) GmbH zu stellen. Schwerpunkt ist hierbei u. a. die Behebung aku- Arbeitsverhältnis, sondern um ein interkulturelles Programm, Friedensplatz 1 Weitere Organisationen: ter technischer und/oder betriebswirtschaftlicher Probleme das jungen Menschen einen Auslandsaufenthalt ermöglicht. Eingang: Budapester Str. 4 in kleinen und mittleren Unternehmen unter gleichzeitiger Sie leben in einer Familie im Ausland (Europa, Australien, Süd- 53111 Bonn Centrum für internationale Migration und Entwicklung (CIM) Anleitung der Beschäftigten. afrika, USA) und erhalten Unterkunft und Verpflegung sowie Telefon: 0228 95730-0 Mendelssohnstraße 75-77 ein Taschengeld. Als Gegenleistung wird die Hilfe im Haus- E-Mail: info@aifs.de 60325 Frankfurt am Main Der SES verfügt zurzeit über einen Stamm von etwa 4.500 halt sowie bei der Kinderbetreuung mit wöchentlich etwa 30 Internet: www.aifs.de Telefon: 069 719121-0 Fachkräften. Die Einsätze können bis max. sechs Monate dau- Stunden erwartet, so dass genügend Zeit für Sprachkurse und Telefax: 069 719121-19 ern; im bisherigen Durchschnitt liegen sie bei zwei Monaten. das Kennenlernen von Land und Leuten bleibt. Ein Au-pair- E-Mail: info@cimonline.de Interessenten wenden sich für weitere Auskünfte an Aufenthalt kann die beruflichen Chancen verbessern, da er 4.1 Als Entwicklungshelfer ins Internet: www.cimonline.de neben dem Spracherwerb zur Erweiterung der Allgemeinbil- Ausland Senior Experten Service dung und der Persönlichkeitsentwicklung beiträgt. Basisinformationen zur Entwicklungspolitik Deutschlands Stiftung der Deutschen Wirtschaft Im Entwicklungshelfer-Gesetz ist definiert: „Entwicklungs- sowie internationaler Institutionen sind erhältlich im: für internationale Zusammenarbeit GmbH Folgende Organisationen haben langjährige Erfahrung in der helfer ist, wer in Entwicklungsländern ohne Erwerbsab- Buschstraße 2 Vermittlung von Au-pair-Aufenthalten und geben gerne wei- sicht Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenar- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 53113 Bonn tere Auskunft: beit zum Fortschritt dieser beizutragen.“ Im Gesetz sind u. a. Entwicklung PA: Postfach 2262, 53012 Bonn Fragen der Haftpflicht, der Kranken- und Unfallversicherung Stresemannstraße 94 Telefon: 0228 26090-0 Verein für Internationale Jugendarbeit (VIJ) sowie der Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit geregelt. 10963 Berl.in Telefax: 0228 26090-77 Bundesgeschäftsstelle Telefon: 030 18535-0 E-Mail: ses@ses-bonn.de Glockenhofstr. 14 Entwicklungshelfer werden von folgenden Organisationen Telefax: 030 18535-2501 Internet: www.ses-bonn.de 90478 Nürnberg entsandt: Internet: www.bmz.de Telefon: +49 911 9444-575 E-Mail: office@vij.de •• Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V. Eine Vielzahl der Publikationen des BMZ können auch im Internet: www.au-pair-vij.org (AGEH), getragen von katholischen Organisationen und Internet heruntergeladen oder online bestellt werden. Institutionen; IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauen sozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.V. •• Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenar- Residenzstr. 90 beit (GIZ), getragen von der Bundesrepublik Deutschland 13409 Berlin Telefon: 030 856190310 •• Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung Telefax: 030 856190350 E-Mail: info@invia-Berlin.de •• EIRENE, Internationaler Christlicher Friedensdienst e. V.; Internet: www.invia-berlin.de •• Weltfriedensdienst e. V.; 12 Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 13 www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Ruhestand im Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Behinderung im Ausland 5 Ruhestand im Ausland 6.5 Versorgung der Kriegsopfer Zustimmung des Bundesministers für Arbeit und Sozialord- nung kann jedoch diesen Personen eine Versorgung in ange- Deutsche und deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz messenem Umfang zugestanden werden. Die Übersiedlung in ein Land mit angenehmem Klima und/ Niedrige Lebenshaltungskosten im Zielland können auf den oder gewöhnlichen Aufenthalt in Staaten haben, mit denen oder preisgünstigen Lebenshaltungskosten wird zuneh- ersten Blick als vorteilhaft erscheinen. Es ist jedoch möglich, Deutschland diplomatische Beziehungen unterhält, erhal- Die Rentenzahlung ins Ausland wird von bestimmten Versor- mend von Ruheständlern in Erwägung gezogen. Eine bessere dass die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards ten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – Versorgung wie gungsämtern in Deutschland geleistet. Bei einem vorgesehe- Lösung als ein Daueraufenthalt kann trotz des zusätzlichen je nach Land hohe Aufwendungen für Importware erfordert. Berechtigte im Bundesgebiet. Der Aufenthalt in anderen Staa- nen längeren Auslandaufenthalt sollte das zuständige Versor- finanziellen Aufwands ein begrenzter Aufenthalt in einem ten hat das Ruhen des Versorgungsanspruchs zur Folge. Mit gungsamt rechtzeitig Mitteilung erhalten. Land mit wärmerem Klima sein, z. B. könnten die Sommer- monate weiterhin in Deutschland verbracht werden. Hier- durch können Kontakte in der Heimat weiter gepflegt werden und der spätere Entschluss, doch endgültig in Deutschland zu bleiben, lässt sich leichter verwirklichen. 7 Behinderung im Ausland Mit einer Behinderung sollte man sich vor der Ausreise bei Deutsches Rotes Kreuz e. V. Generalsekretariat Carstenn- einem der nachfolgend aufgelisteten Verbände über die Mög- straße 58 6 Zahlung von Renten und sonstigen lichkeiten im Zielland informieren. 12205 Berlin Versorgungsbezügen ins Ausland Telefon: 030 85404-0 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. Blücherstraße 62/63 Telefax: 030 85404-450 10961 Berlin Telefon: 030 26309- 0 6.1 Rentenzahlungen 6.3 Gewöhnlicher Aufenthalt im E-Mail: info@awo.org Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Ausland Internet: www.awo.org Caroline-Michaelis-Str. 1 Halten sich Rentenberechtigte im Ausland auf, so finden 10115 Berlin besondere Vorschriften Anwendung, welche die Gewährung Die Höhe der Auslandsrente hängt bei einem dauernden Auf- Deutscher Caritasverband e. V. Lorenz-Werthmann-Haus Telefon: 030 65211-00 und Berechnung der Auslandsrente regeln. enthalt im Ausland von verschiedenen Faktoren ab, so z. B. Karlstraße 40 Telefax: 030 652113333 von der Art der zurückgelegten Versicherungszeiten sowie der 79104 Freiburg Die Höhe der Rente hängt zunächst einmal davon ab, ob es Staatsangehörigkeit. Telefon: 0761 200-0 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. sich bei dem Aufenthalt im Ausland um E-Mail: info@caritas.de Hebelstraße 6 Soll der ständige Wohnsitz ins Ausland verlegt werden oder Internet: www.caritas.de 60318 Frankfurt •• einen vorübergehenden ist ein außergewöhnlich langer Auslandsaufenthalt geplant, Telefon: 069 944371-0 so ist rechtzeitig beim zuständigen Rentenversicherungsträ- Der Paritätische Gesamtverband e. V. Oranienburger Straße Telefax: 069 4948-17 oder ger Auskunft über die Folgen einzuholen. 13/14 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@zwst.org 10178 Berlin •• einen dauernden, das Gesetz spricht hier von einem Telefon: 030 24636-0 gewöhnlichen Aufenthalt, 6.4 Versorgungsbezüge nach dem E-Mail: info@paritaet.org Beamtenversorgungsgesetz Internet: www.der-paritaetische.de handelt. Versorgungsbezüge, wie z. B. Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Hinterbliebenenversorgung, werden auch an Versorgungsbe- 6.2 Vorübergehender Aufenthalt rechtigte mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt im Aus- im Ausland land gezahlt. Die zuständige Behörde kann jedoch die Zah- 8 Vorbereitung der Ausreise lung davon abhängig machen, dass ein oder mehrere Emp- Ein vorübergehender Aufenthalt liegt vor, wenn dieser von fangsbevollmächtigte in Deutschland benannt werden. vornherein zeitlich begrenzt ist, der gewöhnliche Aufenthalt 8.1 Bevollmächtigung einer 8.2 Bankkonto in Deutschland im Bundesgebiet also beibehalten wird. Ein Beispiel wäre das Bei Überweisung der Versorgungsbezüge auf ein Konto im dritten Person Überwintern von Rentnern im Süden. Bei einem vorüberge- Ausland gehen die Kosten, die Gefahr der Übermittlung Auslandstätige unterhalten während ihres Auslandsauf- henden Aufenthalt im Ausland bestehen keine Zahlungsbe- der Versorgungsbezüge sowie die Gebühren einer Meldung Die Bevollmächtigung einer dritten Person ist angezeigt, ent halts meist ihr Bankkonto in Deutschland weiter. Für schränkungen. Die Inlandsrente wird uneingeschränkt wei- nach § 59 der Außenwirtschaftsverordnung zu Lasten des wenn weiterhin Vermögenswerte oder Verpflichtungen in die Überwachung der Zahlungseingänge und für die Erledi- tergezahlt. Bei einem Aufenthalt bis zu einem Jahr werden im Versorgungsempfängers. Deutschland bestehen, die eventuell einer Regelung oder Ver- gung von Überweisungen vom Konto ist die Bevollmächti- Allgemeinen keine strengen Anforderungen an den Nachweis waltung bedürfen (auch für Unterhalts- und Nachlasssachen). gung einer dritten Person angezeigt. Sollte dies aus beson- gestellt. Bei Immobilienbesitz sollte dem Grundbuchamt eine für die deren Gründen nicht möglich sein, ist die Einrichtung eines Zustellung bevollmächtigte Person benannt werden. Treuhandkontos zu erwägen. 14 Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 15 www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Vorbereitung der Ausreise Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Vorbereitung der Ausreise 8.3 Nachsendeauftrag für einge- ausgestellt hat, kann der Aufnahmemitgliedstaat seine einzel- 8.7 Reisedokumente taktlosen Chip. Auf diesem sind die Daten des Passes ein- hende Post staatlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich folgender Aspekte schließlich einer digitalisierten Version des Passbildes sowie anwenden: 8.7.1 Reisepass zusätzlich zweier Fingerabdrücke gespeichert. Für die Digita- Auch wenn vor der Ausreise bereits allen in Betracht kom- lisierung des Passbildes ist es erforderlich, dass das Bild nicht menden Personen und Institutionen die Auslandsanschrift •• Gültigkeitsdauer des Führerscheins, >> Deutsche Staatsangehörige mehr im Profil, sondern frontal aufgenommen wird. bekannt gegeben wurde, empfiehlt es sich in den meisten Fäl- len, der Post einen Nachsendeauftrag zu erteilen. •• Ärztliche Untersuchungen (dieselben Zeitabstände wie Deutsche Staatsangehörige können die Bundesrepublik mit Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind nicht mehr gültig! für inländische Führerscheininhaber), einem Reisepass, ohne weitere Ausreisegenehmigung verlas- Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Manche Länder verfügen jedoch über kein zuverlässiges Post- sen. Der Pass ist eine international anerkannte Urkunde (Aus- system, so dass eine Nachsendung auf dem Postweg nicht in •• Gebühren (in Verbindung mit dem Besitz des weis zur Legitimation), in den die Regierung des Ziellandes >> Ausländische Staatsangehörige Frage kommt. In diesem Fall ist eine Adresse in Deutschland Führerscheins), erforderlichenfalls das Visum einträgt. Eine weltweit einheit- vorteilhaft. Die eingehende Post kann dann durch eine Ver- liche Regelung, wie lange ein Reisepass bei der Einreise noch Ausländischen Staatsangehörigen, denen es nicht zumut- trauensperson gesichtet und ggf. per Telefax, E-Mail, durch •• Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung des gültig sein muss, gibt es nicht. Als Grundregel kann gelten, bar ist, sich einen Nationalpass zu besorgen, kann die Aus- Kurier o. ä. weitergeleitet werden. Führerscheins. dass er zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindes- länderbehörde als Passersatz ein Reisedokument ausstellen. tens sechs Monate gültig sein sollte. In einigen Ländern ist Die Gültigkeitsdauer geht nicht über die bestehende zeitli- Führerscheine, die von einem Nicht-EU-Mitgliedstaat aus- diese Frist jedoch ein Muss. Auskunft über die genaue Rege- che Begrenzung der jeweiligen Aufenthaltsberechtigung in 8.4 Feiertage im Ausland gestellt wurden und von einem Mitgliedstaat anerkannt wer- lung erteilt die jeweils zuständige ausländische Vertretung in Deutschland hinaus; im Höchstfall beträgt sie zehn Jahre. den, werden nicht automatisch gegenseitig anerkannt Die Deutschland. Inhaber eines solchen Reisedokuments genießen den Schutz Bei einem bevorstehenden Auslandsaufenthalt ist für die Pla- Mitgliedstaaten der EU sind nicht verpflichtet, Führerscheine der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung, die auch für nung und Terminabsprache im Zielland die Kenntnis der dor- anzuerkennen, die für Personen unter 18 Jahren ausgestellt Der Reisepass wird bei der für den Wohnsitz zuständigen eine Ausstellung oder Verlängerung des Reisedokuments tigen Feiertage wichtig. Auf der Website der Gesellschaft für wurden. Passbehörde (Landratsamt, Kreis-, Stadt- oder Gemeindever- außerhalb Deutschlands zuständig ist. Außenwirtschaft und Standortmarketing GmbH (gtai) sind waltung) persönlich beantragt und entgegengenommen. Mit die „Feiertage im Ausland“ für mehr als 160 Länder aufgelis- dem Antrag sind der Passbehörde vorzulegen: 8.7.2 Visum (mit Ausnahme der EU) tet. Dort finden sich auch Bankfeiertage, Öffnungszeiten und 8.6 Impfschutz/-zeugnisse interkulturelle Tipps. •• ein biometrisches Bild aus neuester Zeit, Neben dem Reisepass ist zur Einreise in die meisten Länder Nach internationalen oder nationalen Vorschriften können bei ein Visum erforderlich. Bei Arbeitsaufnahme im Ausland oder der Einreise Impfungen vorgeschrieben werden. Dies betrifft •• Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heirats- oder für einen längeren Aufenthalt ist dies grundsätzlich der Fall. 8.5 Führerschein und heute fast ausschließlich die Impfung gegen Gelbfieber. Sie ist Scheidungsurkunde, Fahrerlaubnis bei Einreise in einige Länder Südamerikas und Afrikas erfor- Das Visum ist bei der für den Wohnsitz zuständigen konsu- derlich, in denen die Erkrankung vorkommt. In anderen Län- •• Nachweis der Staatsangehörigkeit (z. B. alter Reisepass, larischen Vertretung des Ziellandes, normalerweise persön- Einige Länder erkennen den deutschen Führerschein für eine dern wird sie nur gefordert, wenn man direkt aus einem Land Geburts- oder Taufschein, Einbürgerungsurkunde), lich, zu beantragen. Die Erteilung des Visums liegt im Ermes- gewisse Aufenthaltsdauer an. Meist ist bei einem vorüberge- mit Gelbfieber, also nicht aus Deutschland, einreist. In einigen sen der ausländischen Behörde. Mögliche Ablehnungsgründe henden Aufenthalt der internationale Führerschein und die Ländern ist aktuell bei Einreise auch der Nachweis einer vor- •• bei unverheirateten Minderjährigen schriftliche Zustim- werden nicht mitgeteilt. internationale Zulassung Voraussetzung zum Fahren eines handenen Corona-Schutzimpfung zwingend vorgeschrieben. mung des gesetzlichen Vertreters. Kraftfahrzeugs. Ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer ist der Antragsteller müssen den polizeilichen, gesundheitlichen Führerschein des jeweiligen Landes erforderlich, der in eini- Über die vorgeschriebenen Impfungen hinaus wird für viele Weitere Unterlagen (beispielsweise steuerliche Unbedenk- und politischen Einreisebestimmungen des Landes entspre- gen Ländern eine erneute Prüfung voraussetzt. Die für das Länder noch eine Reihe weiterer Impfungen und Vorsorge- lichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) können verlangt chen, ferner muss die wirtschaftliche Sicherstellung nachge- Zielland aktuellen Bestimmungen sind bei deutschen Auto- maßnahmen, wie z. B. gegen Hepatitis, Malaria usw., empfoh- werden. Für die Ausstellung eines Reisepasses wird eine wiesen werden. Ausreichend dafür ist in der Regel die Vor- mobilklubs erhältlich. len. Diese sollten immer in Absprache mit dem Hausarzt unter Gebühr erhoben, die im Einzelfall ermäßigt oder erlassen lage eines Arbeitsvertrages oder die Bürgschaft von Verwand- Berücksichtigung der geplanten Lebensverhältnisse durchge- werden kann. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt zehn ten oder Bekannten, die ihren Wohnsitz im Zielland haben. Ist Bürger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschafts- führt werden. Jahre, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. das Zielland an bestimmten Berufsgruppen interessiert, kann raums (EWR) benötigen in einem anderen Mitgliedstaat nur schon ein Ausbildungsnachweis genügen. Auf körperliche ihren nationalen Führerschein. Jeder von einem Mitglieds- Vorgeschriebene Impfungen sind in den internationalen (gel- Wird die Ausstellung eines Reisepasses im Ausland erforder- Leistungsfähigkeit wird in diesen Fällen besonders geachtet. staat der EU ausgestellte Führerschein muss, sofern seine ben) Impfpass einzutragen, der zum Beispiel bei den Gesund- lich, sind hierfür die deutschen konsularischen Vertretungen Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist, von den anderen Mit- heitsämtern erhältlich und im Allgemeinen in Deutsch/Eng- zuständig. Zudem haben Inhaber eines gültigen Reisepasses Die Umwandlung eines Visums für einen zeitlich begrenz- gliedstaaten anerkannt werden, auch wenn der Führerschein lisch/Französisch abgefasst ist. Kinder benötigen einen eige- Anspruch auf rechtlichen Schutz durch die konsularischen ten Aufenthalt in ein Visum für Daueraufenthalt ist in vielen alt ist und nicht dem Gemeinschaftsmodell entspricht. Der nen Impfpass. und diplomatischen Vertretungen ihres Heimatlandes. Staaten mit Schwierigkeiten verbunden, in manchen Staaten Umtausch des ursprünglichen Führerscheins ist nicht ver- überhaupt nicht möglich. pflichtend, wenn der Wohnsitz in einen anderen EU-Mit- Tipps zu notwendigen Impfungen finden Sie auf unserer Es sollte darauf geachtet werden, dass einige Länder (z. B. die gliedstaat verlegt wird, jedoch kann ein Umtausch beantragt Homepage im Bereich „Allgemeine Informationen“. Vereinigten Staaten von Amerika) zwingend einen maschinen- Bei der Terminplanung muss für die Abwicklung der Visafor- werden. lesbaren Reisepass (auch für Kinder) für die Einreise fordern. malitäten im Allgemeinen ein längerer Zeitraum einkalkuliert Reise-und Gesundheitshinweise des Auswärtigen Amtes werden. Sofern der ordentliche Wohnsitz in einem anderen EU-Mit- Reisepässe, die seit dem 1. November 2005 ausgestellt wer- gliedstaat begründet wird, als in dem, der den Führerschein den, enthalten neben den üblichen Angaben auch einen kon- 16 Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 17 www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Schulbesuch für deutsche Kinder im Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Basiswissen für Ihren Schritt ins Ausland Steuern Aktuelle Reisehinweise und Einreisebestimmungen veröf- ten von der Firma getragen werden. Bei einem längeren werden sie von Schulvereinen, in Ausnahmefällen auch von Die Lernmaterialien sind so konzipiert, dass sie auch als fentlicht das Auswärtige Amt stets auch im Internet unter Aufenthalt kann eine besondere behördliche Genehmi- Stiftungen, Kirchen oder Orden, getragen. Ergänzungsunterricht (z. B. im Fach Deutsch) dienen kön- www.auswaertiges-amt.de. gung erforderlich sein, die vom Auftraggeber im Zielland nen, wenn am Ort eine Schule besucht wird, die den Lehr- zu beantragen ist. An Deutschen Auslandsschulen bzw. deutschsprachigen stoff nicht oder den deutschen Verhältnissen nicht voll ent- Bevor das Visum nicht definitiv erteilt ist, sollten keinesfalls Abteilungen an öffentlichen Schulen im Ausland können je sprechend anbietet. konkrete Vorbereitungen für die Ausreise getroffen werden. Bei Reisen zur Arbeitsaufnahme: nach Struktur auf der Grundlage von Beschlüssen der Stän- Insbesondere Arbeitsplatz, Wohnung und Vermögensanlagen digen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bun- Das Fernlehrwerk besteht aus zwei Teilen, einem ersten Teil sollten nicht gekündigt, der Hausstand nicht aufgelöst und •• Von der zuständigen Behörde des Ziellandes genehmigte(r) desrepublik Deutschland (KMK) Abschlüsse oder Berechti- für Vorschul- und Grundschulkinder bis zur 4. Klasse und die Schiffs- oder Flugkarte nicht verbindlich gebucht oder Arbeitsvertrag bzw. Arbeitserlaubnis. gungen erworben werden, die denen öffentlicher Schulen einem zweiten Teil ab Klasse 5 bis Klasse 10. angezahlt werden. Auch neue vertragliche Bindungen im Ziel- in Deutschland gleichwertig oder gleichgestellt sind. Zeug- land sollten bis dahin nicht eingegangen werden. Bei Schüler- und Studentenreisen: nisse von Schulen, die nicht von der KMK die Genehmigung Ab Klasse 6 differenziert der Lehrstoff in Lehreinheiten für die zur Erteilung von Abschlüssen oder von gleichwertigen Zeug- Oberschulen. •• Bescheinigung der Schule oder Universität nissen haben, werden von der Zeugnisanerkennungsstelle des 8.8 Antragsunterlagen jeweils zuständigen Kultusministeriums bewertet. Neuanmeldungen für den Fernunterricht sind jederzeit mög- Ferner können verlangt werden: lich. Für die Vorschule und Klassenstufen 1-4 bei der Für das Visum werden von den Konsulaten im Allgemeinen folgende Unterlagen verlangt: •• Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heirats- oder 9.3 Auslandsschulverzeichnis Deutschen Fernschule e. V. Scheidungsurkunde; Herbert-Flender-Straße 6 •• Reisepass (die Gültigkeit muss in der Regel noch mindes- Angaben über deutsche Schulen im Ausland sind unter www. 35578 Wetzlar tens sechs Monate betragen); •• polizeiliches Führungszeugnis, das von den örtlichen Poli- auslandsschulwesen.de, Unterpunkt Auslandsschulverzeichnis Telefon: 06441 921892 zeibehörden ausgestellt wird. Das Zeugnis sollte erst nach abrufbar. E-Mail: info@deutsche-fernschule.de •• Passbild(er). Aufforderung durch die ausländische Vertretung bean- Internet: www.deutsche-fernschule.de tragt werden, da es verschiedentlich nur dann anerkannt Bei allein reisenden Minderjährigen: wird, wenn seit seiner Ausstellung noch keine 60 Tage 9.4 Fernlehrwerk für die Klassenstufen 5-10 und die Oberschulen verstrichen sind; •• Notariell oder polizeilich beglaubigte Einverständniser- Deutsche, die nur zeitweise mit ihren schulpflichtigen Kin- Institut für Lernsysteme GmbH (ILS) klärung der Erziehungsberechtigten •• Gesundheitsnachweis, wobei die Untersuchungen bei dern im Ausland leben, können die Schulbildung ihrer Kinder Doberaner Weg 18-22 einigen ausländischen Vertretungen durch eigene Ärzte in auch durch das Fernlehrwerk für deutsche Schüler im Ausland 22143 Hamburg Bei Geschäftsreisen: ihren Amtsräumen durchgeführt werden. Andere fordern sicherstellen. Alle Programme des Fernlehrwerks sind von Postanschrift: lediglich ein amtsärztliches Zeugnis, aus dem sich ergibt, der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht geprüft und Postfach 730333 •• Referenzen des betreffenden Unternehmens, aus denen dass keine ansteckende Krankheit, Geisteskrankheit oder zugelassen worden; sie entsprechen innerdeutschen Lernzie- 22123 Hamburg Art und Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Land her- kein sonstiges körperliches Gebrechen vorliegt. Röntgen- len und Richtlinien und ermöglichen die Wiedereingliederung Telefon: 0800 12344-77 und 040 67570-177 vorgehen mit dem Vermerk, dass die anfallenden Kos- bilder der Lunge werden vereinzelt verlangt. der Fernschüler an Schulen in Deutschland. E-Mail: kursinfo@ils.de Internet: www.ils.de 9 Schulbesuch für deutsche Kinder im Ausland 10 Steuern 9.1 Besuch einheimischer Schulen 9.2 Deutsche Schulen im Ausland Der Besuch einheimischer Schulen ist ausländischen Kin- Deutschland unterstützt schulische Einrichtungen in einer Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Lohn- oder Einkommensteuer angerechnet. Nachzahlungen dern grundsätzlich nur mit entsprechenden Kenntnissen der Vielzahl von Ländern. Darüber hinaus werden Maßnahmen Aufenthalt in Deutschland haben, sind mit allen Einkünften sind immer dann zu leisten, wenn der deutsche Steuersatz Landessprache möglich. Über Aufnahmebestimmungen und gefördert, die der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. höher als der ausländische ist. Schulabschlüsse gibt die zuständige Schulbehörde im jewei- der Verbesserung des Unterrichtsangebots vor allem in der ligen Land Auskunft. Fremdsprache Deutsch und der Vertiefung der internationa- Wird der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben, ist grund- Besteht zwischen Deutschland und dem Aufenthaltsstaat len Zusammenarbeit im schulischen Bereich dienen. sätzlich keine Lohn- oder Einkommensteuer zu zahlen, es ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf sei denn, es werden weiterhin Einkünfte im Inland erzielt dem Gebiet der Steuern auf Einkommen und Vermögen, so Die geförderten Schulen haben private Träger oder sind Teil (beschränkte Einkommensteuerpflicht). Wird der Wohnsitz werden die im Ausland besteuerten Bezüge in Deutschland des öffentlichen Schulwesens des jeweiligen Landes. Die mit in Deutschland trotz Auslandstätigkeit nicht aufgegeben, sind nicht mehr versteuert. In diesen Fällen ist es im Allgemeinen deutscher Förderung arbeitenden privaten Schulen im Aus- auch die Auslandsbezüge der Auslandstätigen unbeschränkt bedeutungslos, ob der Wohnsitz im Inland beibehalten wird land sind meist Schulen ausländischen Rechts, in der Regel lohn- oder einkommensteuerpflichtig. Dabei wird die bereits oder nicht. dafür im Ausland gezahlte Steuer auf die im Inland fällige 18 Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige 19 www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de www.bundesverwaltungsamt.de | www.auswandern.bund.de
Sie können auch lesen