Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...

Die Seite wird erstellt Fiete Hempel
 
WEITER LESEN
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg

                      Ortsteil Eggersdorf

                Begründung zum Entwurf

               Bebauungsplan Nr. 01/01/2021
                „Solarpark Gölsdorfer Straße“
                       Stand: März 2022

Bearbeitung:
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf                   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“                                         Seite   2

FIRU mbH - Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und
Umweltplanung mbH / Berliner Straße 10 / 13187 Berlin / Telefon: (030) 288775 0, Telefax: (030) 288775 29

Inhaltsverzeichnis der Begründung
1 Rechtsgrundlagen ..................................................................................................................... 6
2 Anlass und Ziel der Planung / Planerfordernis ........................................................................... 6
3 Verfahrensablauf ...................................................................................................................... 7
4 Das Plangebiet.......................................................................................................................... 7
4.1 Lage in der Gemarkung / Geltungsbereich ......................................................................................7
4.2 Gegenwärtige Bebauung und Nutzung ............................................................................................9
4.3 Bestehende Erschließung ...............................................................................................................10
5 Übergeordnete Planungen ...................................................................................................... 10
5.1 Landes- und Regionalplanung ........................................................................................................10
5.2 Landkreis Märkisch-Oderland ........................................................................................................11
5.3 Flächennutzungsplan......................................................................................................................11
5.4 Schutzgebiete des Naturschutz- und Wasserrechts .......................................................................11
5.5 Benachbarte Bebauungspläne .......................................................................................................12
6 Ziele und Inhalt der Planung ................................................................................................... 12
6.1 Planungsziele ..................................................................................................................................12
6.2 Anlagenplanung..............................................................................................................................13
6.3 Erschließung ...................................................................................................................................14
6.4 Ver-/ Entsorgung ............................................................................................................................14
6.4.1 Kampfmittel und Altlasten .......................................................................................................................... 14
6.4.2 Wasserversorgung ...................................................................................................................................... 14
6.4.3 Abwasserentsorgung / Oberflächenwasser ................................................................................................ 14
6.4.4 Strom- / Telekommunikationsversorgung .................................................................................................. 14
6.4.5 Abfallwirtschaft ........................................................................................................................................... 14
6.5 Begründung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen ....................................14
7 Festsetzungen im Bebauungsplan ........................................................................................... 17
7.1 Art der Baulichen Nutzung .............................................................................................................17
7.2 Maß der baulichen Nutzung ...........................................................................................................18
7.2.1 Grundflächenzahl ........................................................................................................................................ 18
7.2.2 Höhe baulicher Anlagen .............................................................................................................................. 18
7.3 Überbaubare Grundstücksfläche ...................................................................................................19
7.4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte......................................................................................................19
7.5 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zu Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
...............................................................................................................................................................20
8 Flächenbilanz.......................................................................................................................... 21
9 Hinweise ohne Festsetzungscharakter ..................................................................................... 22
10 Umweltbericht ..................................................................................................................... 23

                                                                                  Entwurf                                                       Stand 01.03.2022
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf                     Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“                                           Seite    3

10.1 Einleitung ......................................................................................................................................23
10.1.1 Inhalt und Ziele des B-Plans ...................................................................................................................... 23
10.1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen .............................................................................................. 24
10.1.3 Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen .................................................................................................. 28
10.2 Derzeitiger Umweltzustand und voraussichtliche Entwicklung ....................................................30
10.2.1 Naturräumliche Lage und Flächennutzung ............................................................................................... 30
10.2.2 Schutzgebiete............................................................................................................................................ 30
10.2.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ................................................................................ 33
10.2.3.1 Biotope / Pflanzen .................................................................................................................................. 33
10.2.3.2 Tiere ........................................................................................................................................................ 38
10.2.3.3 Biologische Vielfalt .................................................................................................................................. 42
10.2.3.4 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens ................................................... 42
10.2.3.5 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens ........................................................ 43
10.2.4 Schutzgüter Boden und Fläche ................................................................................................................. 45
10.2.4.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 45
10.2.4.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 45
10.2.4.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 46
10.2.5 Wasser ...................................................................................................................................................... 46
10.2.5.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 46
10.2.5.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 47
10.2.5.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 47
10.2.6 Klima und Luft ........................................................................................................................................... 48
10.2.6.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 48
10.2.6.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 48
10.2.6.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 48
10.2.7 Landschaft ................................................................................................................................................. 49
10.2.7.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 49
10.2.7.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 51
10.2.7.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 52
10.2.8 Mensch, Bevölkerung ............................................................................................................................... 52
10.2.8.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 52
10.2.8.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 53
10.2.8.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 53
10.2.9 Kultur und sonstige Sachgüter .................................................................................................................. 53
10.2.9.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 53
10.2.9.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens ................................................... 53
10.2.9.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens ........................................................ 53
10.2.10 Wechselwirkungen ................................................................................................................................. 53
10.2.10.1 Bestand ................................................................................................................................................. 53
10.2.10.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................. 54
10.2.10.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ....................................... 54
10.2.11 Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ............................................................................... 54
10.2.12 Zu erwartende Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete........................................................................ 55
10.2.13 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................ 55
10.3 Prognose der Umweltauswirkungen mit Eingriffsbilanz ...............................................................55

                                                                                     Entwurf                                                         Stand 01.03.2022
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf                  Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“                                      Seite   4

10.3.1 Zusammenfassende Prognose der Umweltauswirkungen........................................................................ 55
10.3.2 Naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung.......................................................................... 57
10.3.2.1 Rechtliche Grundlage .............................................................................................................................. 57
10.3.2.2 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ........................................................................................................... 58
10.3.2.3 Kompensation von Waldverlusten (Wald i.S. des Landeswaldgesetzes) ................................................ 58
10.3.2.4 Kompensation von Biotopverlusten (außer Wald i.S. des Landeswaldgesetzes) ................................... 58
10.3.2.5 Kompensation von Bodenversiegelungen .............................................................................................. 59
10.3.2.6 Kompensation der Auswirkungen auf das Wasser ................................................................................. 61
10.3.2.7 Kompensation von Auswirkungen auf Klima und Luft ............................................................................ 61
10.3.2.8 Kompensation von Auswirkungen auf die Landschaft ............................................................................ 61
10.3.2.9 Zusammenfassende Bilanzierung ........................................................................................................... 61
10.3.3 Immissionsschutz ...................................................................................................................................... 67
10.3.4 Artenschutzmaßnahmen ........................................................................................................................... 67
10.4 Zusätzliche Angaben......................................................................................................................69
10.4.1 Untersuchungsmethoden ......................................................................................................................... 69
10.4.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen .............................................................. 70
10.5 Allgemeinverständliche Zusammenfassung .................................................................................71
10.6 Quellen .........................................................................................................................................75

                                                                                Entwurf                                                      Stand 01.03.2022
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf                   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“                                       Seite   5

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Plangebiet (ohne Maßstab) ©GeoBasis-DE/LGB 2020 .......................................................................8
Abbildung 2: Plangebiet im Luftbild (ohne Maßstab) ©GeoBasis-DE/LGB 2020 .....................................................9
Abbildung 3: Flächenbegehung 07/2021 - Blick Richtung OT Eggersdorf (Quelle: solargrün GmbH)
......................9
Abbildung 4: Flächenbegehung 07/2021 - Blick nach Gölsdorf (Quelle: solargrün GmbH) ...................................10
Abbildung 5: Bodenzahlen Gemarkung Eggersdorf, Darstellung solargrün, Datengrundlage: © GeoBasis-DE/LGB
                        (dl-de/by-2-0), Berechnungsgrundlagen: © Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
                 Brandenburg (dl-de/by-2-0), © GeoBasis-DE/LGB (dl-de/by-2-0) .............................................16
Abbildung 6: Lage des Geltungsbereiches des B-Plans „01/01/2021“ (Quelle: https://geoportal.brandenburg.de,
                 bearb.) ........................................................................................................................................24
Abbildung 7: Lage des Geltungsbereiches in Bezug auf Schutzgebiete – Quelle:
                 https://osiris.aedsynergis.de/ARC-WebOffice, ergänzt
                 .........................................................................................32

                                                                                 Entwurf                                                      Stand 01.03.2022
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“           Seite   6

1    Rechtsgrundlagen
       •   Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
           3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)
           geändert worden ist
       •   Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung -
           BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786),
           die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist
       •   Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt
           durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist
       •   Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 15.
           November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39]) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Februar 2021
           (GVBl.I/21, [Nr. 5])
       •   Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des
           Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist
       •   Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom
           18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021
           (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist
       •   Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches
           Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3], S.,
           ber. GVBl.I/13 [Nr. 21]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. September
           2020 (GVBl.I/20, [Nr. 28])
       •   Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.
           März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4.
           Dezember 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 28])

2    Anlass und Ziel der Planung / Planerfordernis
Die Firma solargrün GmbH plant eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Stadt Müncheberg
im Ortsteil Eggersdorf auf einer Fläche von ca. 26,4 ha.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg vom 05.08.2021 wurde der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ gefasst
(Beschlussnr. 218-15-2021). Der Bebauungsplan wird nach §§ 8 bis 10a BauGB aufgestellt. Das
Baugebiet wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien–Photovoltaik-
Anlage““ im Sinne von § 11 BauNVO festgesetzt.
Der Bebauungsplan dient unter anderem den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen
Klimaschutzes, der Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer
Energien sowie der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des
globalen Klimawandels bei.

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“           Seite   7

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Vorhaben auf der Fläche sind nach § 35 BauGB zu
beurteilen. Da die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen kein privilegiertes Vorhaben im Sinne von §
35 Abs. 1 BauGB darstellt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welche
die Errichtung einer PV-FFA ausschließen würden. Durch die landwirtschaftliche Vorprägung des
Gebiets ist die landschaftliche Verträglichkeit des Vorhabens gegeben. Die Errichtung eines Solarparks
fügt sich in großen Teilen in das bestehende Landschaftsbild, da sich nördlich angrenzend vom
Plangebiet bereits eine Photovoltaik-Freiflächenanlage befindet.

3    Verfahrensablauf
Für die Aufstellung des Bebauungsplans wird ein vollständiges Verfahren durchgeführt. Es wird eine
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und ein Umweltbericht nach § 2a BauGB erarbeitet. Der
Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad ergibt sich unter anderem aus den Stellungnahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB und dem Abwägungsergebnis zu diesem Verfahrensschritt.
Zum derzeitigen Planungsstand (frühzeitige Beteiligung) liegt der Umweltbericht in einer stark
verkürzten Form vor (siehe Kapitel 9). Dieser wird vollständig zum 1. Entwurf erarbeitet. Bisherige
Verfahrensschritte
 Aufstellungsbeschluss                                                                 05.08.2021
 frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB                           28.10.2021 - 03.12.2021
 frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB                           28.10.2021 - 03.12.2021
 Abwägungs- und Billigungsbeschluss 1. Entwurf
 Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum 1. Entwurf
 Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 1. Entwurf
 Abwägungs- und Satzungsbeschluss

4    Das Plangebiet
4.1 Lage in der Gemarkung / Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt in der Stadt Müncheberg im Landkreis Märkisch-Oderland. Es weist eine
Gesamtfläche von ca. 25 ha aus und befindet sich im Ortsteil Eggersdorf. Für die Errichtung der
Photovoltaikanlage ist das gesamte Gebiet vorgesehen. Das Plangebiet grenzt räumlich an einen
bereits bestehenden Solarpark in Eggersdorf an und soll auf derzeit größtenteils ackerbaulichen
genutzten Flächen errichtet werden. In ca. 700 Meter nord-östlicher Entfernung befindet sich der
Tower vom Flugplatz Eggersdorf. Das Rollfeld des Flugplatzes, welcher als Sonderlandeplatz dient,
grenzt nördlich teilweise an das Plangebiet an.

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“           Seite   8

                                                   Plangebiet

Abbildung 1: Plangebiet (ohne Maßstab) ©GeoBasis-DE/LGB 2020

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 118, 119, 120, 121 und 128 (teilw.) der Flur 2, Gemarkung
Eggersdorf bei Müncheberg. Das Gebiet wird begrenzt durch Ackerflächen auf dem Flurstück 243 im
Süden und durch Feldwege im Westen und Norden. Östlich geht die Fläche nahtlos in eine Ackerfläche
über. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Größe von ca. 26,4 ha.
Die exakten Grenzen des Plangebiets sind im zeichnerischen Teil (Planzeichnung) als Grenze des
räumlichen Geltungsbereichs dargestellt.

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“           Seite   9

Abbildung 2: Plangebiet im Luftbild (ohne Maßstab) ©GeoBasis-DE/LGB 2020

4.2 Gegenwärtige Bebauung und Nutzung
Bei der Fläche handelt es sich um eine stark anthropogen vorgeprägte Acker- und Weidefläche mit
einem Ost-West-Gefälle. Zum aktuellen Zeitpunkt wird ein Großteil der Plangebiets landwirtschaftlich
genutzt.
Fotodokumentation der aktuellen Nutzung

Abbildung 3: Flächenbegehung 07/2021 - Blick Richtung OT Eggersdorf (Quelle: solargrün GmbH)

                                                           Entwurf                                   Stand 01.03.2022
Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf    Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“         Seite   10

Abbildung 4: Flächenbegehung 07/2021 - Blick nach Gölsdorf (Quelle: solargrün GmbH)

4.3 Bestehende Erschließung
Das Plangebiet selbst ist nicht über eine anliegende öffentlich gewidmete Straße erschlossen. Südlich
entlang des Plangebiets verläuft die Gölsdorfer Straße, über die das Gebiet für die landwirtschaftliche
Nutzung erreichbar ist. Dies ist ebenfalls über einen Feldweg nördlich der Fläche möglich, welcher die
Grenze zwischen der Landefläche des Flughafens und dem Plangebiet darstellt.

5    Übergeordnete Planungen
5.1 Landes- und Regionalplanung
In den Ländern Berlin und Brandenburg existiert ein zweistufiges System der gemeinsamen
Raumordnungsplanung. Als erste Stufe sind die Grundsätze der Raumordnung aus dem gemeinsamen
Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007) zu berücksichtigen. Landesentwicklungspläne bilden die
zweite Stufe der Landesplanung. Am 1. Juli 2019 trat der neue Landesentwicklungsplan
Hauptstadtregion (LEP HR) in Kraft.
Der LEP HR enthält die aktuell gültigen Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung. Während
Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an landesplanerische Ziele anzupassen sind, unterliegen
Grundsätze der planerischen Abwägung.
Im Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007) sind die Erfordernisse der Raumordnung dargestellt.
Mit den dargestellten Planungsabsichten kann den folgenden, dargelegten Grundsätzen der
Raumordnung entsprochen werden:

    − Entwicklung neuer Wirtschaftsfelder im ländlichen Raum durch Etablierung und Nutzung
       erneuerbarer Energien (§ 2 Abs. 3 LEPro),

    − Sicherung und Entwicklung der Naturgüter in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit (§ 6
        Abs. 1 LEPro): Hierzu gehört auch die Einordnung außenbereichswirksamer Maßnahmen für
        den Klimaschutz zur Vermeidung oder Minderung von klimaschädlichen CO2-Emissionen,

    − Weiterentwicklung einer vielgestaltigen und zukunftsfähigen Kulturlandschaft u. a. durch eine
       geordnete räumliche Integration der erneuerbaren Energien in dafür geeignete
       Standortbereiche (§ 4 Abs. 2 LEPro).

                                                           Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf        Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“         Seite   11

Der LEP HR enthält im Hinblick auf die Erzeugung erneuerbarer Energien mit dem nachfolgend
aufgeführten Grundsatz Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen für nachgelagerte
Planungsebenen. Zur Vermeidung und Verminderung des Ausstoßes klimawirksamer Treibhausgase
soll eine räumliche Vorsorge für eine klimaneutrale Energieversorgung, insbesondere durch
erneuerbare Energien (hier: Solarenergie), getroffen werden (Grundsatz G 8.1 des LEP HR). Das Land
Brandenburg verfügt aufgrund der weiten Ebenen und der relativ geringen Einwohnerdichte über
günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie.
Die Planungsziele des Bebauungsplanes stehen nicht im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätze der
Raumordnung.
Der integrierte Regionalplan der Planungsgemeinschaft Oderland-Spree befindet sich derzeit noch in
Aufstellung. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen über die Aufstellung des integrierten Regionalplans Oderland-Spree erfolgte mit
Bekanntmachung vom 22.06.2020 im Amtsblatt für Brandenburg (ABl. Nr. 28, S. 628). Die Erarbeitung
des Vorentwurfs des Integrierten Regionalplans Oderland-Spree (IRP) ist im Verlauf des Jahres 2021
vorgesehen.1

5.2 Landkreis Märkisch-Oderland
Übergeordnete Planungen für diesen Bereich sind gegenwärtig nicht bekannt. Die Behörden des
Landkreises Märkisch-Oderland wurden frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Stellungnahmen die
u.a. im Zuge der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurden, haben Eingang in den vorliegenden
Planentwurf gefunden.

5.3 Flächennutzungsplan
Der Ortsteil Eggersdorf verfügt über keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan.
Ausschließlich der Stadtbereich der Stadt Müncheberg verfügt über einen rechtsgültigen FNP. Die
Entwicklung oder Ableitungen gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus einem FNP sind demnach nicht gegeben.
Für das Plangebiet liegen keine landschaftsplanerischen Vorgaben vor.

5.4 Schutzgebiete des Naturschutz- und Wasserrechts
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Schutzgebiets oder innerhalb eines gesetzlich geschützten
Biotops nach dem BNatSchG.
In räumlicher Nähe sind einige großräumige Schutzgebiete vorzufinden. So ist das FFH-Gebiet
„3450309“ ca. 1,2 Kilometer vom Vorhabengebiet zu verzeichnen. Der Naturpark „Märkische Schweiz
(3450601)“ sowie das Vogelschutzgebiet „Märkische Schweiz (3450-401)“ liegen ca. 2,5 Kilometer
entfernt. Das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löchnitzer Wald und Seengebiet“ ist in ca. 2,0
Kilometer vorzufinden. Zudem lässt sich das Naturschutzgebiet „Gumnitz und Großer Schlagenthinsee
(3450505)“ in ca. 3,2 Kilometer lokalisieren.

Darüber hinaus sind vereinzelte geschützte Biotope in unmittelbarer Umgebung festzustellen. Das
geschützte Biotop „Steinhaufen und -wälle“ liegt ca. 2 Meter südlich vom Vorhabengebiet entfernt,
währenddessen sich ein weiteres geschütztes Biotop „Grasnelken-Fluren und Blauschillergras-Rasen“
ca.

1
    Arbeitsprogramm 2021, Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree

                                                                 Entwurf                                  Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“         Seite   12

200 Meter nordwestlich vom Vorhabenareal befindet.

Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiets nach § 15 BbgWG. In ca. 600 m östlicher
Entfernung befindet sich das Wasserschutzgebiet „Müncheberg/ZE/Eggersdorf“ (Zone III).
Sowohl die geschützten Biotope als auch die umliegenden Schutzgebiete gilt es im Verlauf der Planung
zu berücksichtigen.

5.5 Benachbarte Bebauungspläne
In der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets befinden sich zwei rechtskräftige Bebauungspläne,
welche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen bereits bestehenden Solarpark schaffen.
Beide Bebauungspläne weisen eine Sonderfläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ aus und
schaffen so Baurecht für eine PV-Anlage mit der Größe von insgesamt 42 ha. Da sich das Vorhaben über
zwei Gemeinden erstreckt, ist das Plangebiet in zwei Bebauungspläne aufgeteilt, welche sich an der
Gemeindegrenze treffen. Für die Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf betrifft dies den
Bebauungsplan Nr. 01/01/2011 „Solarpark Eggersdorf“. Für die Gemeinde Steinhöfel, Ortsteil
Schönefelde betrifft dies den Bebauungsplan „Solarpark Eggersdorf“.

6    Ziele und Inhalt der Planung
6.1 Planungsziele
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans soll Baurecht für die Errichtung und Betrieb einer
FreiflächenPhotovoltaikanlage geschaffen werden. Die Anlagengröße bemisst sich auf ca. 30 MWp. Die
Anzahl der geplanten Modultische beträgt ca. 780 Einheiten mit einem Aufstellwinkel von 20° bis 30°.
Der Abstand zwischen GOK (Geländeoberkante) und Unterkante der Tische beträgt mindestens 0,60
m. Der Abstand zwischen GOK und der Oberkante des Tisches beträgt bis zu 4,00 m. Die genaue
Ausformung, Standorte und Anzahl der Module werden im Planverfahren weiter konkretisiert und
ordnen sich zukünftig den getroffenen Festsetzungen unter.
Die Stadt Müncheberg plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer
Straße“ im Regelverfahren in diesem Bereich zur Deckung des Bedarfs and Flächen zur Nutzung
regenerativer Energien (Photovoltaik).
Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind solche Anlagen in Sonstigen Sondergebieten (§ 11
BauNVO) zulässig. Der Bebauungsplan setzt ein solches Sondergebiet für die Nutzung der
Sonnenenergie zur Stromerzeugung fest und schafft damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Verwirklichung des Vorhabens.
Das naturschutzrechtliche Vermeidungs- bzw. Minimierungsgebot erfährt eine besondere Ausprägung
durch die Forderung, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, Bodenversiegelungen
auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 1 BauGB) und den Flächenverbrauch auf das
Notwendige zu beschränken (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 BbgNatSchG). Im Planverfahren wird geprüft, inwieweit
das Planungsziel mit einem geringen Eingriff in den Boden, sei es quantitativ oder qualitativ, erreicht
werden kann. Eingriffe aufgrund eines Bebauungsplanes sind zu erwarten, wenn er bauliche oder
sonstige Nutzungen i. S. der Eingriffsdefinition festsetzt. Dementsprechend werden Maßnahmen zur
Vermeidung und als Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe ermittelt und festgesetzt. Neben der
Ausweisung einer Sondergebietsfläche werden Maßnahmenflächen als Kompensationsflächen im
Laufe des Verfahrens ermittelt und festgesetzt.

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“         Seite   13

6.2 Anlagenplanung
Im Folgenden sollen die wesentlichen Bestandteile der geplanten Photovoltaikanlage neben der
notwendigen Geländeherrichtung dargestellt werden. Die Photovoltaikanlage dient dazu, die solare
Strahlungsenergie in elektrische Energie umzuwandeln.
Module

Für den Solarpark werden reflexionsarme kristalline Module vorgesehen. Diese wandeln das
Sonnenlicht in Strom um.
Gestell

Die Module werden auf Gestellen montiert. Diese bestehen aus verzinktem Stahl und werden in den
Boden gerammt. Die statisch notwendige Rammtiefe wird durch ein Bodengutachten einhergehend
mit einer statischen Berechnung des Gestellherstellers ermittelt. Die Module werden in der Regel in
einem Winkel von 20° bis 30° nach Süden aufgeständert.
Sicherheitszaun

Die Solaranlage wird eingefriedet. Diese Notwendigkeit ergibt sich einerseits daraus, dass es sich um
eine elektrische Betriebsstätte handelt, zu welcher der Zutritt zu verwehren ist und andererseits aus
versicherungstechnischen Anforderungen. Diese Einfriedungen folgen dem natürlichen Geländeverlauf
und werden in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) errichtet. Die Zäune werden so
angelegt, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von
durchschnittlich 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Um Zutritt zu der Anlage zu
erhalten, werden verschließbare Tore in diesen Zaun integriert, die von Fachpersonal und
Rettungsdiensten geöffnet werden können. Die Höhe der Zaunanlage, inklusive des Bodenabstandes
wird 2,5 Meter nicht übersteigen.
Wechselrichter und Transformatoren

Die Wechselrichter wandeln den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um.
Hierbei wird zwischen Stringwechselrichter und Zentralwechselrichtern unterschieden.
Stringwechselrichter werden in der Regel direkt an den Modultischen angebracht, während
Zentralwechselrichter meist direkt neben den Transformatoren angebracht werden.
Die Transformatoren dienen dazu den Wechselstrom der Wechselrichter auf eine höhere Spannung zu
bringen. Eine höhere Spannung reduziert die elektrischen Verluste auf dem Leitungsweg zum
Netzverknüpfungspunkt.

Netzverknüpfungspunkt

Der Strom der Photovoltaikanlage wird mittels unterirdischer Kabel zum Netzverknüpfungspunkt
gebracht. Hierbei wird der Boden nach der Herstellung wieder verdichtet und die Fläche steht der
vorherigen Nutzung wieder zur Verfügung. Gegebenenfalls separat notwendige Gutachten (bspw. ein
landschaftspflegerischer Begleitplan) und Genehmigungen bzw. Erlaubnisse werden im Vorfeld bei der
zuständigen Behörde eingereicht und beantragt. Der von der e.dis benannte Netzverknüpfungspunkt,
befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans.

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“         Seite   14

6.3 Erschließung
Die Erschließung wird über die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrecht über den
Wirtschaftsweg Gölsdorfer Straße gesichert. Der Geltungsbereich grenzt dadurch direkt an den
öffentlich gewidmeten Teil der Gölsdorfer Straße Richtung Eggersdorfer Hauptstraße an.
Der vorhandene Wirtschaftsweg (Gölsdorfer Straße) wird innerhalb des Geltungsbereichs einen
Neuaufbau mit Bodenfließ und einer Schotterschicht erfahren. Dadurch wird eine Traglast von 10 t
Achslast und 16 t Gesamtgewicht für Fahrzeuge der Havarie gem. Muster-Richtlinien über Flächen für
die Feuerwehr 2007 gewährleistet. Innerhalb der Photovoltaikanlage wird eine Wendemöglichkeit für
die Fahrzeuge geschaffen.

6.4 Ver-/ Entsorgung

6.4.1    Kampfmittel und Altlasten
Das Plangebiet liegt laut Auskunft des Zentraldienst der Polizei                               Brandenburg         –
Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht innerhalb einer Kampfmittelverdachtsfläche.

6.4.2    Wasserversorgung
Ein Anschluss an das Trinkwassernetz ist nicht vorgesehen.

6.4.3    Abwasserentsorgung / Oberflächenwasser
Ein Anschluss des Planungsgebietes an die öffentliche Abwasserentsorgung ist nicht erforderlich. Nach
aktuellem Kenntnisstand ist nicht mit Schmutzwasser aus dem Planungsgebiet zu rechnen. Anfallendes
Oberflächenwasser wird im Planungsgebiet breitflächig versickert.

6.4.4    Strom- / Telekommunikationsversorgung
Die Anlage wird den Strom in das Hochspannungsnetz der E.DIS Netz GmbH eispeisen. Das dafür
notwendige Umspannwerk liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans.

6.4.5    Abfallwirtschaft
Der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung ist aufgrund der geplanten Nutzung nicht
erforderlich. Während der Bauphase anfallende Abfälle werden durch die beauftragten Unternehmen
fachgerecht der Wiederverwertung zugeführt bzw. fachgerecht entsorgt. Während des Betriebs der
Anlage ist nicht mit Abfall zu rechnen. Der fachgerechte Rückbau der Anlage nach Ende der Betriebszeit
wird sichergestellt.

6.5 Begründung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen
Bei der Planung kommt es zur Umwandlung von Landwirtschaftsflächen in ein Baugebiet, welches die
Sondernutzung für ein Photovoltaik -Anlage festsetzt. An die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter
Flächen werden gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 BauGB besondere Anforderungen gestellt:
     „Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll
     begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung
     zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und
     andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf          Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“                   Seite   15

Die von der Planung betroffene Fläche umfasst rund 25 ha. Davon wird voraussichtlich ein Großteil zum
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solarpark umgewandelt. Diese Fläche wird gegenwärtig
landwirtschaftlich genutzt.
Mit der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg hat die Landesregierung im Jahr 2012 die
energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Leitlinien des Landes Brandenburg für die kommenden
Jahre festgeschrieben. Um einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung der nationalen und
europäischen Ausbaustrategie zu leisten, soll der Anteil erneuerbarer Energien am
Primärenergieverbrauch des Landes bis zum Jahr 2030 auf 32 % weiter ausgebaut werden. 2
Der Entwurf der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg lag bis zum 28.01.2022 öffentlich aus
und soll im ersten Quartal 2022 beschlossen werden. Die Ziele der alten Energiestrategien werden hier
weiter vorangetrieben und an die neuen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
angepasst. Die Energiestrategie 2040 kommt zu dem Ergebnis, dass auf landwirtschaftlichen Flächen,
die aktuell nur außerhalb einer EEG-Vergütung genutzt werden können, erhebliche Potentiale für PV-
Freiflächenanlagen bestehen.
Die Ziele des Bebauungsplans entsprechen dem vom Land Brandenburg angestrebten Ausbau für
Solarenergienutzung.
Der Großteil des Stadtgebiets von Müncheberg befindet sich innerhalb verschiedener Schutzzonen. Das
Landschaftsschutzgebiet „Märkische Schweiz“, welches auch den Naturpark „Märkische Schweiz“ und
diverse Vogelschutzgebiete beinhaltet, befindet sich im nördlichen Teil des Stadtgebiets. Die
Schutzgebiete werden in Teilen auch landwirtschaftlich genutzt. Der bauliche Eingriff in Schutzgebiete
ist in den allermeisten Fällen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss bezieht sich auch auf die Errichtung
von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die noch zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen,
welche keinen Schutzzweck genießen, sind folglich begrenzt. Der Fokus auf den für die Planung
ausgewählten Standort ist unter diesen Gesichtspunkten nachvollziehbar und begründet, zumal sich
bereits eine PV-Anlage in unmittelbarer Nähe befindet.
Bei der Bewertung der Qualität von landwirtschaftlich genutzten Flächen spielen verschiedene
Indikatoren eine Rolle. Ein Bewertungskriterium stellt das landwirtschaftliche Ertragspotential mit der
zugrundeliegenden Bodenzahl dar. Flächen mit einer besonders hohen Bodenzahl (auf einer Skala von
0 bis 100) sind hierbei auch besonders schützenswert, da sie besonders ertragsreich sind und nach
starken anthropogenen Eingriffen kaum noch in den Ursprungszustand zurückkehren können.

2
    Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg

                                                                   Entwurf                                           Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“           Seite   16

Abbildung 5: Bodenzahlen Gemarkung Eggersdorf, Darstellung solargrün, Datengrundlage: © GeoBasis-DE/LGB (dl-de/by-
20), Berechnungsgrundlagen: © Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (dl-de/by-20), © GeoBasis-
DE/LGB (dl-de/by-2-0)

                                Bezeichnung                                                Fläche in m²

 Gesamtfläche Geltungsbereich                                                                264.101

 Fläche innerhalb des Geltungsbereichs mit Bodenzahl >= 40                                    55.604

 Fläche innerhalb der Gemarkungsgrenze Eggersdorf >= 40                                     2.547.850

 Fläche innerhalb der Gemarkungsgrenze Eggersdorf < 40                                      5.189.700

 Gesamtfläche Gemarkung Eggersdorf                                                         11.807.329

Durch das Vorhaben wird eine landwirtschaftliche Fläche von ca. 5,56 ha mit Bodenpunkten >= 40 in
Anspruch genommen. Das entspricht 2,18% der Flächen mit Bodenpunkten >= 40 in der Gemarkung
Eggersdorf. Der restliche Teil des Geltungsbereichs (ca. 20,85 ha) weist eine Bodenzahl von < 40 auf.
Bei der Wahl der aus naturschutzrechtlich notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wurde darauf
geachtet, dass diese auf Flächen mit Werten < 40 stattfindet.
Aufgrund des bereits vorhandenen Solarparks am Flugplatz Eggersdorf soll die geplante
Photovoltaikanlage städtebaulich nachvollziehbar in räumlicher Nähe zu der bestehenden Solaranlage
stehen.

                                                          Entwurf                                      Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“         Seite   17

7    Festsetzungen im Bebauungsplan
7.1 Art der Baulichen Nutzung
 TF 1.1 SO1

          „Das Sondergebiet SO1 mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien–
          PhotovoltaikAnlage“ dient der Unterbringung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
          Zulässig sind:

               −    Reflexionsarme aufgeständerte Solarmodule (Photovoltaikanlagen)
               −    Betriebs- und Transformatorengebäude, die der Zweckbestimmung des
                    Sondergebiets dienen (u.a. Wechselrichter; Transformatoren; Schalteinrichtungen,
                    Messeinrichtungen, Erdungsanalagen) sowie deren Gründung
               −    Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
                    Natur und Landschaft
               −    soweit erforderlich Versickerungseinrichtungen
               −    Anlagen zur Speicherung von Energie und Nebeneinrichtung sowie deren
                    Gründung.“

(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO)

Begründung:

Es ist Ziel der Stadt eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Mithilfe dieser Anlage soll der
schon vorhandene Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien in der Stadt Müncheberg erhöht
werden.
 TF 1.2 Flächen für besondere Nutzungszwecke
          „In den gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB festgesetzten Flächen für besondere Nutzungszwecke
          wird ein „landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg“ zulässig. Auf diesem Zufahrtwegs liegt ein
          Geh-, Fahr- und Leitungsrecht.“

(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB)

Begründung:

Die Fläche mit dem besonderen Nutzungszweck dient der Erschließung des Sondergebiets. Auf der
Fläche verläuft ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg (Gölsdorfer Straße). Dieser wird einen
Neuaufbau mit Bodenfließ und einer Schotterschicht erfahren. Dadurch wird eine Traglast von 10 t
Achslast und 16 t Gesamtgewicht für Fahrzeuge der Havarie gem. Muster-Richtlinien über Flächen für
die Feuerwehr 2007 gewährleistet.
Das auf dem Zufahrtsweg liegende GFL wird im Kapitel 7.4 beschrieben.

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“         Seite   18

7.2 Maß der baulichen Nutzung

7.2.1    Grundflächenzahl
 TF 2.1 Grundflächenzahl (GRZ)
          „Im Geltungsbereich des Sondergebiets ist eine GRZ von max. 0,6 zulässig. Bei der zulässigen
          Grundflächenzahl sind die Gesamtfläche der aufgeständerten Solarmodule in senkrechter
          Projektion sowie die zulässigen Nebenanlagen zu berücksichtigen.“

(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16, 17 und 19 BauNVO)

Begründung:

Mit dieser Festsetzung werden die baulichen Möglichkeiten in Bezug auf maximale Ausnutzung der
Grundfläche begrenzt. Hierbei wird der Boden nur unwesentlich durch die Gestelle der Tische
versiegelt. Die GRZ von 0,6 beinhaltet den Verschattungsaspekt der frei aufgestellten Solarmodule im
Sinne einer Überbauung.

7.2.2    Höhe baulicher Anlagen
 TF 2.2 Höhenfestsetzung
          „Das Höchstmaß der baulichen Anlagen wird auf max. 8,2 m über dem Bezugspunkt „BZP“
          festgesetzt. Für Nebenanlagen ist ebenfalls eine Höhe von max. 8,2 m über dem
          Bezugspunkt „BZP“ zulässig. Der BZP entspricht 68,5 m über NHN.“

(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 16 und 17 BauNVO)
Begründung

Die Höhenpunkte des natürlichen Geländes variieren innerhalb des Plangebiets von 65,6 m bis 72,7 m.
Aufgrund der hohen Reliefenergie erfolgt die Festlegung eines einzelnen Bezugspunktes. Als Maßstab
gilt ein Festpunkt im Sinne eines Bezugspunktes (BZP) im Bereich der südlichen Zufahrt auf der
Gölsdorfer Straße.
Die Höhenfestsetzung orientiert sich am höchsten Punkt im Plangebiet (72,7 m über NHN) und definiert
dementsprechend einen Maximalwert. Es ist davon auszugehen, dass entlang der vorhandenen
Geländeoberfläche eine maximale Höhe von 4,00 m für die Solarmodule und 4 m für Nebenanlagen
nicht überschritten wird. Insofern wird eine auf eine differenzierte Darstellung innerhalb des
Plangebiets verzichtet.
Die Festsetzung der gewählten Bauhöhe soll eine Gliederung der baulichen Anlagen und eine möglichst
begrenzte Sichtbarkeit gewährleisten. Außerdem werden dadurch die Belange des angrenzenden
Flugverkehrs berücksichtigt.

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“         Seite   19

7.3 Überbaubare Grundstücksfläche
 TF 3.1 Überbaubare Grundstücksfläche
          „Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Baugrenze gem. § 23 Abs. 1
          BauNVO bestimmt.

          Bauliche Anlagen einschließlich Nebenanlagen dürfen nur innerhalb der Baugrenze errichtet
          werden. Einfriedungen sind innerhalb des Sondergebiets auch außerhalb der Baugrenze
          zulässig.“

(Rechtsgrundlage: § 9 Abs.1 Nr.2 BauGB i.V.m. §§ 22 und 23 BauNVO)

Begründung

Im Plangebiet wird aufgrund der konkreten Bauabsichten ein Baufenster festgesetzt. Das zukünftige
städtebauliche Bild lässt sich demzufolge ableiten. Das Baufenster wird durch das erforderliche
Mindestabstandsmaß von 3 m entlang der Zaungrenze vorbestimmt. Die Bauflächen entsprechen in
ihrer Lage und Größe den technischen Erfordernissen von Solaranlagen.
Einfriedungen sind dem natürlichen Gelände anzupassen und in transparenter Ausführung
(Maschendraht, Drahtgitter) zulässig. Die Zäune sind so anzulegen, dass durchgehend ein
Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von 15 cm als Durchlass für Kleintiere
eingehalten wird.
Im Plangebiet wird durch die festgesetzten Baufenster eine möglichst ausreichende Flexibilität für die
Verwirklichung der zulässig geplanten Nutzungen angestrebt.

7.4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Zur Sicherung der Erschließung erfolgt die Ausweisung eines GFL auf dem Wirtschaftsweg „Gölsdorfer
Straße“.

 TF 4.1
           GFL
           „Die Fläche mit der Kennzeichnung „GFL“ dient als Geh-, Fahr und Leitungsrecht zugunsten
           der Eigentümer der Flurstücke 118, 119, 120, 121 und teilweise 128.“

(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

Begründung:

Durch die Ausweisung eines Geh- und Fahrrechtes entlang des Flurstücks 128, wird die Erschließung
des Sondergebiets gewährleistet. Das GFL dockt an die vorhandene öffentliche Straße (Gölsdorfer
Straße) an.
Der vorhandene Wirtschaftsweg (Gölsdorfer Straße) wird innerhalb des Geltungsbereichs einen
Neuaufbau mit Bodenfließ und einer Schotterschicht erfahren. Dadurch wird eine Traglast von 10 t
Achslast und 16 t Gesamtgewicht für Fahrzeuge der Havarie gem. Muster-Richtlinien über Flächen für
die Feuerwehr 2007 gewährleistet.

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf   Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“         Seite   20

7.5 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zu Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
 TF 5.1
           Maßnahme M1

           „Innerhalb des Baufensters sind insgesamt 5 Trittstein- und 4 Totholzhaufen als Maßnahme
           „M1“ zur Entwicklung von Natur und Landschaft anzulegen.“

(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

Begründung:

Durch die Anlage von Trittsteinhabitaten wird der Habitatverbund für Reptilien erhalten bzw.
optimiert. Eine Vernetzung der nachgewiesenen Reptilienlebensräume im Umfeld der PVA durch
Anlage von Trittsteinbiotopen, die Zauneidechsen als Tagesverstecke dienen können, wird somit
gewährleistet.
Die Anlage von 6 Feldstein- und 6 Totholzhaufen erfolgt gemäß Maßnahmenplan. Die genaue Lage vor
Ort ist von einem Feldherpetologen festzulegen. Verwendung von Feldsteinen mit DU ca. 5 bis 30 cm.
Jew. einen Kubikmeter locker aufschichten, nicht verdichten. Verwendung von Totholz heimischer
Laubbaumarten, das nicht mehr ausschlagfähig ist. Mischung aus Ästen von ca. 5 bis 25 cm DU. Jeweils
2 Kubikmeter auf ca. 1, 5 m Breite, 2 m Länge aufschichten.

 TF 5.2
           Maßnahmenfläche M2
           „Die Fläche mit der Kennzeichnung „M2“ dient der Sicherung und Entwicklung flächenhafter
           Biotope als Lebensraum für die Zauneidechse. Der vorhandene Lesesteinhaufen ist zu
           erhalten. Zäune und Einfriedungen sind auf der Maßnahmenfläche unzulässig.“

(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Begründung:

Der Lesesteinhaufen mit nachgewiesenen Reptilien inmitten des Geltungsbereichs wird inkl.
Nahrungshabitat (Fläche insgesamt ca. 8 x 20 m) erhalten und mit Bauzäunen vor einer
Inanspruchnahme geschützt. Die potenzielle Hauptnahrungsfläche der Zauneidechsen nördlich des
Wegsaums wird während der Bauzeit geschützt (Bauzaun oder Zaun um die Betriebsfläche). Dies dient
der Vermeidung von Tierverlusten und einer Verbotsverletzung gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.
Die Maßnahme ist auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen des SO festgesetzt.
 TF 5.3 Maßnahmenfläche M3

           „Die Fläche mit der Kennzeichnung „M3“ ist als extensives Grünland zwischen und unterhalb
           der aufgeständerten Solarmodule anzulegen. Zu- und Wartungswege sind zulässig.
           Es wird eine Saatgutmischung gebietsheimischer Herkunft (Ursprungsgebiet 22) für trockene
           Standorte gemäß DIN 18917 eingebracht.“

(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)

Begründung:

                                                          Entwurf                                    Stand 01.03.2022
Sie können auch lesen