Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 - Begründung zum Entwurf "Solarpark Gölsdorfer Straße" - Stadt ...
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Stadt Müncheberg Ortsteil Eggersdorf Begründung zum Entwurf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Stand: März 2022 Bearbeitung:
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 2 FIRU mbH - Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung mbH / Berliner Straße 10 / 13187 Berlin / Telefon: (030) 288775 0, Telefax: (030) 288775 29 Inhaltsverzeichnis der Begründung 1 Rechtsgrundlagen ..................................................................................................................... 6 2 Anlass und Ziel der Planung / Planerfordernis ........................................................................... 6 3 Verfahrensablauf ...................................................................................................................... 7 4 Das Plangebiet.......................................................................................................................... 7 4.1 Lage in der Gemarkung / Geltungsbereich ......................................................................................7 4.2 Gegenwärtige Bebauung und Nutzung ............................................................................................9 4.3 Bestehende Erschließung ...............................................................................................................10 5 Übergeordnete Planungen ...................................................................................................... 10 5.1 Landes- und Regionalplanung ........................................................................................................10 5.2 Landkreis Märkisch-Oderland ........................................................................................................11 5.3 Flächennutzungsplan......................................................................................................................11 5.4 Schutzgebiete des Naturschutz- und Wasserrechts .......................................................................11 5.5 Benachbarte Bebauungspläne .......................................................................................................12 6 Ziele und Inhalt der Planung ................................................................................................... 12 6.1 Planungsziele ..................................................................................................................................12 6.2 Anlagenplanung..............................................................................................................................13 6.3 Erschließung ...................................................................................................................................14 6.4 Ver-/ Entsorgung ............................................................................................................................14 6.4.1 Kampfmittel und Altlasten .......................................................................................................................... 14 6.4.2 Wasserversorgung ...................................................................................................................................... 14 6.4.3 Abwasserentsorgung / Oberflächenwasser ................................................................................................ 14 6.4.4 Strom- / Telekommunikationsversorgung .................................................................................................. 14 6.4.5 Abfallwirtschaft ........................................................................................................................................... 14 6.5 Begründung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen ....................................14 7 Festsetzungen im Bebauungsplan ........................................................................................... 17 7.1 Art der Baulichen Nutzung .............................................................................................................17 7.2 Maß der baulichen Nutzung ...........................................................................................................18 7.2.1 Grundflächenzahl ........................................................................................................................................ 18 7.2.2 Höhe baulicher Anlagen .............................................................................................................................. 18 7.3 Überbaubare Grundstücksfläche ...................................................................................................19 7.4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte......................................................................................................19 7.5 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zu Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ...............................................................................................................................................................20 8 Flächenbilanz.......................................................................................................................... 21 9 Hinweise ohne Festsetzungscharakter ..................................................................................... 22 10 Umweltbericht ..................................................................................................................... 23 Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 3 10.1 Einleitung ......................................................................................................................................23 10.1.1 Inhalt und Ziele des B-Plans ...................................................................................................................... 23 10.1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen .............................................................................................. 24 10.1.3 Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen .................................................................................................. 28 10.2 Derzeitiger Umweltzustand und voraussichtliche Entwicklung ....................................................30 10.2.1 Naturräumliche Lage und Flächennutzung ............................................................................................... 30 10.2.2 Schutzgebiete............................................................................................................................................ 30 10.2.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ................................................................................ 33 10.2.3.1 Biotope / Pflanzen .................................................................................................................................. 33 10.2.3.2 Tiere ........................................................................................................................................................ 38 10.2.3.3 Biologische Vielfalt .................................................................................................................................. 42 10.2.3.4 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens ................................................... 42 10.2.3.5 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens ........................................................ 43 10.2.4 Schutzgüter Boden und Fläche ................................................................................................................. 45 10.2.4.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 45 10.2.4.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 45 10.2.4.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 46 10.2.5 Wasser ...................................................................................................................................................... 46 10.2.5.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 46 10.2.5.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 47 10.2.5.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 47 10.2.6 Klima und Luft ........................................................................................................................................... 48 10.2.6.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 48 10.2.6.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 48 10.2.6.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 48 10.2.7 Landschaft ................................................................................................................................................. 49 10.2.7.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 49 10.2.7.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 51 10.2.7.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 52 10.2.8 Mensch, Bevölkerung ............................................................................................................................... 52 10.2.8.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 52 10.2.8.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................... 53 10.2.8.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ......................................... 53 10.2.9 Kultur und sonstige Sachgüter .................................................................................................................. 53 10.2.9.1 Bestand und Bewertung ......................................................................................................................... 53 10.2.9.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens ................................................... 53 10.2.9.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens ........................................................ 53 10.2.10 Wechselwirkungen ................................................................................................................................. 53 10.2.10.1 Bestand ................................................................................................................................................. 53 10.2.10.2 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens (Nullfall) .................................. 54 10.2.10.3 Prognose des Umweltzustands mit Durchführung des Vorhabens (Planfall) ....................................... 54 10.2.11 Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ............................................................................... 54 10.2.12 Zu erwartende Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete........................................................................ 55 10.2.13 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ................................................................ 55 10.3 Prognose der Umweltauswirkungen mit Eingriffsbilanz ...............................................................55 Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 4 10.3.1 Zusammenfassende Prognose der Umweltauswirkungen........................................................................ 55 10.3.2 Naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung.......................................................................... 57 10.3.2.1 Rechtliche Grundlage .............................................................................................................................. 57 10.3.2.2 Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ........................................................................................................... 58 10.3.2.3 Kompensation von Waldverlusten (Wald i.S. des Landeswaldgesetzes) ................................................ 58 10.3.2.4 Kompensation von Biotopverlusten (außer Wald i.S. des Landeswaldgesetzes) ................................... 58 10.3.2.5 Kompensation von Bodenversiegelungen .............................................................................................. 59 10.3.2.6 Kompensation der Auswirkungen auf das Wasser ................................................................................. 61 10.3.2.7 Kompensation von Auswirkungen auf Klima und Luft ............................................................................ 61 10.3.2.8 Kompensation von Auswirkungen auf die Landschaft ............................................................................ 61 10.3.2.9 Zusammenfassende Bilanzierung ........................................................................................................... 61 10.3.3 Immissionsschutz ...................................................................................................................................... 67 10.3.4 Artenschutzmaßnahmen ........................................................................................................................... 67 10.4 Zusätzliche Angaben......................................................................................................................69 10.4.1 Untersuchungsmethoden ......................................................................................................................... 69 10.4.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen .............................................................. 70 10.5 Allgemeinverständliche Zusammenfassung .................................................................................71 10.6 Quellen .........................................................................................................................................75 Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Plangebiet (ohne Maßstab) ©GeoBasis-DE/LGB 2020 .......................................................................8 Abbildung 2: Plangebiet im Luftbild (ohne Maßstab) ©GeoBasis-DE/LGB 2020 .....................................................9 Abbildung 3: Flächenbegehung 07/2021 - Blick Richtung OT Eggersdorf (Quelle: solargrün GmbH) ......................9 Abbildung 4: Flächenbegehung 07/2021 - Blick nach Gölsdorf (Quelle: solargrün GmbH) ...................................10 Abbildung 5: Bodenzahlen Gemarkung Eggersdorf, Darstellung solargrün, Datengrundlage: © GeoBasis-DE/LGB (dl-de/by-2-0), Berechnungsgrundlagen: © Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (dl-de/by-2-0), © GeoBasis-DE/LGB (dl-de/by-2-0) .............................................16 Abbildung 6: Lage des Geltungsbereiches des B-Plans „01/01/2021“ (Quelle: https://geoportal.brandenburg.de, bearb.) ........................................................................................................................................24 Abbildung 7: Lage des Geltungsbereiches in Bezug auf Schutzgebiete – Quelle: https://osiris.aedsynergis.de/ARC-WebOffice, ergänzt .........................................................................................32 Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 6 1 Rechtsgrundlagen • Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist • Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 39]) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Februar 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 5]) • Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist • Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 3], S., ber. GVBl.I/13 [Nr. 21]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. September 2020 (GVBl.I/20, [Nr. 28]) • Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 28]) 2 Anlass und Ziel der Planung / Planerfordernis Die Firma solargrün GmbH plant eine Photovoltaikfreiflächenanlage (PV-FFA) in der Stadt Müncheberg im Ortsteil Eggersdorf auf einer Fläche von ca. 26,4 ha. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg vom 05.08.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ gefasst (Beschlussnr. 218-15-2021). Der Bebauungsplan wird nach §§ 8 bis 10a BauGB aufgestellt. Das Baugebiet wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien–Photovoltaik- Anlage““ im Sinne von § 11 BauNVO festgesetzt. Der Bebauungsplan dient unter anderem den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes, der Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien sowie der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei. Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 7 Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Vorhaben auf der Fläche sind nach § 35 BauGB zu beurteilen. Da die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen kein privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB darstellt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Im Plangebiet befinden sich keine Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welche die Errichtung einer PV-FFA ausschließen würden. Durch die landwirtschaftliche Vorprägung des Gebiets ist die landschaftliche Verträglichkeit des Vorhabens gegeben. Die Errichtung eines Solarparks fügt sich in großen Teilen in das bestehende Landschaftsbild, da sich nördlich angrenzend vom Plangebiet bereits eine Photovoltaik-Freiflächenanlage befindet. 3 Verfahrensablauf Für die Aufstellung des Bebauungsplans wird ein vollständiges Verfahren durchgeführt. Es wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und ein Umweltbericht nach § 2a BauGB erarbeitet. Der Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad ergibt sich unter anderem aus den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und dem Abwägungsergebnis zu diesem Verfahrensschritt. Zum derzeitigen Planungsstand (frühzeitige Beteiligung) liegt der Umweltbericht in einer stark verkürzten Form vor (siehe Kapitel 9). Dieser wird vollständig zum 1. Entwurf erarbeitet. Bisherige Verfahrensschritte Aufstellungsbeschluss 05.08.2021 frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 28.10.2021 - 03.12.2021 frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 28.10.2021 - 03.12.2021 Abwägungs- und Billigungsbeschluss 1. Entwurf Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum 1. Entwurf Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum 1. Entwurf Abwägungs- und Satzungsbeschluss 4 Das Plangebiet 4.1 Lage in der Gemarkung / Geltungsbereich Das Plangebiet liegt in der Stadt Müncheberg im Landkreis Märkisch-Oderland. Es weist eine Gesamtfläche von ca. 25 ha aus und befindet sich im Ortsteil Eggersdorf. Für die Errichtung der Photovoltaikanlage ist das gesamte Gebiet vorgesehen. Das Plangebiet grenzt räumlich an einen bereits bestehenden Solarpark in Eggersdorf an und soll auf derzeit größtenteils ackerbaulichen genutzten Flächen errichtet werden. In ca. 700 Meter nord-östlicher Entfernung befindet sich der Tower vom Flugplatz Eggersdorf. Das Rollfeld des Flugplatzes, welcher als Sonderlandeplatz dient, grenzt nördlich teilweise an das Plangebiet an. Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 8 Plangebiet Abbildung 1: Plangebiet (ohne Maßstab) ©GeoBasis-DE/LGB 2020 Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 118, 119, 120, 121 und 128 (teilw.) der Flur 2, Gemarkung Eggersdorf bei Müncheberg. Das Gebiet wird begrenzt durch Ackerflächen auf dem Flurstück 243 im Süden und durch Feldwege im Westen und Norden. Östlich geht die Fläche nahtlos in eine Ackerfläche über. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Größe von ca. 26,4 ha. Die exakten Grenzen des Plangebiets sind im zeichnerischen Teil (Planzeichnung) als Grenze des räumlichen Geltungsbereichs dargestellt. Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 9 Abbildung 2: Plangebiet im Luftbild (ohne Maßstab) ©GeoBasis-DE/LGB 2020 4.2 Gegenwärtige Bebauung und Nutzung Bei der Fläche handelt es sich um eine stark anthropogen vorgeprägte Acker- und Weidefläche mit einem Ost-West-Gefälle. Zum aktuellen Zeitpunkt wird ein Großteil der Plangebiets landwirtschaftlich genutzt. Fotodokumentation der aktuellen Nutzung Abbildung 3: Flächenbegehung 07/2021 - Blick Richtung OT Eggersdorf (Quelle: solargrün GmbH) Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 10 Abbildung 4: Flächenbegehung 07/2021 - Blick nach Gölsdorf (Quelle: solargrün GmbH) 4.3 Bestehende Erschließung Das Plangebiet selbst ist nicht über eine anliegende öffentlich gewidmete Straße erschlossen. Südlich entlang des Plangebiets verläuft die Gölsdorfer Straße, über die das Gebiet für die landwirtschaftliche Nutzung erreichbar ist. Dies ist ebenfalls über einen Feldweg nördlich der Fläche möglich, welcher die Grenze zwischen der Landefläche des Flughafens und dem Plangebiet darstellt. 5 Übergeordnete Planungen 5.1 Landes- und Regionalplanung In den Ländern Berlin und Brandenburg existiert ein zweistufiges System der gemeinsamen Raumordnungsplanung. Als erste Stufe sind die Grundsätze der Raumordnung aus dem gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007) zu berücksichtigen. Landesentwicklungspläne bilden die zweite Stufe der Landesplanung. Am 1. Juli 2019 trat der neue Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) in Kraft. Der LEP HR enthält die aktuell gültigen Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung. Während Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an landesplanerische Ziele anzupassen sind, unterliegen Grundsätze der planerischen Abwägung. Im Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007) sind die Erfordernisse der Raumordnung dargestellt. Mit den dargestellten Planungsabsichten kann den folgenden, dargelegten Grundsätzen der Raumordnung entsprochen werden: − Entwicklung neuer Wirtschaftsfelder im ländlichen Raum durch Etablierung und Nutzung erneuerbarer Energien (§ 2 Abs. 3 LEPro), − Sicherung und Entwicklung der Naturgüter in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit (§ 6 Abs. 1 LEPro): Hierzu gehört auch die Einordnung außenbereichswirksamer Maßnahmen für den Klimaschutz zur Vermeidung oder Minderung von klimaschädlichen CO2-Emissionen, − Weiterentwicklung einer vielgestaltigen und zukunftsfähigen Kulturlandschaft u. a. durch eine geordnete räumliche Integration der erneuerbaren Energien in dafür geeignete Standortbereiche (§ 4 Abs. 2 LEPro). Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 11 Der LEP HR enthält im Hinblick auf die Erzeugung erneuerbarer Energien mit dem nachfolgend aufgeführten Grundsatz Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen für nachgelagerte Planungsebenen. Zur Vermeidung und Verminderung des Ausstoßes klimawirksamer Treibhausgase soll eine räumliche Vorsorge für eine klimaneutrale Energieversorgung, insbesondere durch erneuerbare Energien (hier: Solarenergie), getroffen werden (Grundsatz G 8.1 des LEP HR). Das Land Brandenburg verfügt aufgrund der weiten Ebenen und der relativ geringen Einwohnerdichte über günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie. Die Planungsziele des Bebauungsplanes stehen nicht im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätze der Raumordnung. Der integrierte Regionalplan der Planungsgemeinschaft Oderland-Spree befindet sich derzeit noch in Aufstellung. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die Aufstellung des integrierten Regionalplans Oderland-Spree erfolgte mit Bekanntmachung vom 22.06.2020 im Amtsblatt für Brandenburg (ABl. Nr. 28, S. 628). Die Erarbeitung des Vorentwurfs des Integrierten Regionalplans Oderland-Spree (IRP) ist im Verlauf des Jahres 2021 vorgesehen.1 5.2 Landkreis Märkisch-Oderland Übergeordnete Planungen für diesen Bereich sind gegenwärtig nicht bekannt. Die Behörden des Landkreises Märkisch-Oderland wurden frühzeitig an der Planung beteiligt. Die Stellungnahmen die u.a. im Zuge der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurden, haben Eingang in den vorliegenden Planentwurf gefunden. 5.3 Flächennutzungsplan Der Ortsteil Eggersdorf verfügt über keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Ausschließlich der Stadtbereich der Stadt Müncheberg verfügt über einen rechtsgültigen FNP. Die Entwicklung oder Ableitungen gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus einem FNP sind demnach nicht gegeben. Für das Plangebiet liegen keine landschaftsplanerischen Vorgaben vor. 5.4 Schutzgebiete des Naturschutz- und Wasserrechts Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Schutzgebiets oder innerhalb eines gesetzlich geschützten Biotops nach dem BNatSchG. In räumlicher Nähe sind einige großräumige Schutzgebiete vorzufinden. So ist das FFH-Gebiet „3450309“ ca. 1,2 Kilometer vom Vorhabengebiet zu verzeichnen. Der Naturpark „Märkische Schweiz (3450601)“ sowie das Vogelschutzgebiet „Märkische Schweiz (3450-401)“ liegen ca. 2,5 Kilometer entfernt. Das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löchnitzer Wald und Seengebiet“ ist in ca. 2,0 Kilometer vorzufinden. Zudem lässt sich das Naturschutzgebiet „Gumnitz und Großer Schlagenthinsee (3450505)“ in ca. 3,2 Kilometer lokalisieren. Darüber hinaus sind vereinzelte geschützte Biotope in unmittelbarer Umgebung festzustellen. Das geschützte Biotop „Steinhaufen und -wälle“ liegt ca. 2 Meter südlich vom Vorhabengebiet entfernt, währenddessen sich ein weiteres geschütztes Biotop „Grasnelken-Fluren und Blauschillergras-Rasen“ ca. 1 Arbeitsprogramm 2021, Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 12 200 Meter nordwestlich vom Vorhabenareal befindet. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiets nach § 15 BbgWG. In ca. 600 m östlicher Entfernung befindet sich das Wasserschutzgebiet „Müncheberg/ZE/Eggersdorf“ (Zone III). Sowohl die geschützten Biotope als auch die umliegenden Schutzgebiete gilt es im Verlauf der Planung zu berücksichtigen. 5.5 Benachbarte Bebauungspläne In der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets befinden sich zwei rechtskräftige Bebauungspläne, welche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen bereits bestehenden Solarpark schaffen. Beide Bebauungspläne weisen eine Sonderfläche mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ aus und schaffen so Baurecht für eine PV-Anlage mit der Größe von insgesamt 42 ha. Da sich das Vorhaben über zwei Gemeinden erstreckt, ist das Plangebiet in zwei Bebauungspläne aufgeteilt, welche sich an der Gemeindegrenze treffen. Für die Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf betrifft dies den Bebauungsplan Nr. 01/01/2011 „Solarpark Eggersdorf“. Für die Gemeinde Steinhöfel, Ortsteil Schönefelde betrifft dies den Bebauungsplan „Solarpark Eggersdorf“. 6 Ziele und Inhalt der Planung 6.1 Planungsziele Im Geltungsbereich des Bebauungsplans soll Baurecht für die Errichtung und Betrieb einer FreiflächenPhotovoltaikanlage geschaffen werden. Die Anlagengröße bemisst sich auf ca. 30 MWp. Die Anzahl der geplanten Modultische beträgt ca. 780 Einheiten mit einem Aufstellwinkel von 20° bis 30°. Der Abstand zwischen GOK (Geländeoberkante) und Unterkante der Tische beträgt mindestens 0,60 m. Der Abstand zwischen GOK und der Oberkante des Tisches beträgt bis zu 4,00 m. Die genaue Ausformung, Standorte und Anzahl der Module werden im Planverfahren weiter konkretisiert und ordnen sich zukünftig den getroffenen Festsetzungen unter. Die Stadt Müncheberg plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ im Regelverfahren in diesem Bereich zur Deckung des Bedarfs and Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind solche Anlagen in Sonstigen Sondergebieten (§ 11 BauNVO) zulässig. Der Bebauungsplan setzt ein solches Sondergebiet für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung fest und schafft damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Vorhabens. Das naturschutzrechtliche Vermeidungs- bzw. Minimierungsgebot erfährt eine besondere Ausprägung durch die Forderung, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen (§ 1a Abs. 1 BauGB) und den Flächenverbrauch auf das Notwendige zu beschränken (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 BbgNatSchG). Im Planverfahren wird geprüft, inwieweit das Planungsziel mit einem geringen Eingriff in den Boden, sei es quantitativ oder qualitativ, erreicht werden kann. Eingriffe aufgrund eines Bebauungsplanes sind zu erwarten, wenn er bauliche oder sonstige Nutzungen i. S. der Eingriffsdefinition festsetzt. Dementsprechend werden Maßnahmen zur Vermeidung und als Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe ermittelt und festgesetzt. Neben der Ausweisung einer Sondergebietsfläche werden Maßnahmenflächen als Kompensationsflächen im Laufe des Verfahrens ermittelt und festgesetzt. Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 13 6.2 Anlagenplanung Im Folgenden sollen die wesentlichen Bestandteile der geplanten Photovoltaikanlage neben der notwendigen Geländeherrichtung dargestellt werden. Die Photovoltaikanlage dient dazu, die solare Strahlungsenergie in elektrische Energie umzuwandeln. Module Für den Solarpark werden reflexionsarme kristalline Module vorgesehen. Diese wandeln das Sonnenlicht in Strom um. Gestell Die Module werden auf Gestellen montiert. Diese bestehen aus verzinktem Stahl und werden in den Boden gerammt. Die statisch notwendige Rammtiefe wird durch ein Bodengutachten einhergehend mit einer statischen Berechnung des Gestellherstellers ermittelt. Die Module werden in der Regel in einem Winkel von 20° bis 30° nach Süden aufgeständert. Sicherheitszaun Die Solaranlage wird eingefriedet. Diese Notwendigkeit ergibt sich einerseits daraus, dass es sich um eine elektrische Betriebsstätte handelt, zu welcher der Zutritt zu verwehren ist und andererseits aus versicherungstechnischen Anforderungen. Diese Einfriedungen folgen dem natürlichen Geländeverlauf und werden in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) errichtet. Die Zäune werden so angelegt, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von durchschnittlich 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Um Zutritt zu der Anlage zu erhalten, werden verschließbare Tore in diesen Zaun integriert, die von Fachpersonal und Rettungsdiensten geöffnet werden können. Die Höhe der Zaunanlage, inklusive des Bodenabstandes wird 2,5 Meter nicht übersteigen. Wechselrichter und Transformatoren Die Wechselrichter wandeln den von den Solarmodulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Hierbei wird zwischen Stringwechselrichter und Zentralwechselrichtern unterschieden. Stringwechselrichter werden in der Regel direkt an den Modultischen angebracht, während Zentralwechselrichter meist direkt neben den Transformatoren angebracht werden. Die Transformatoren dienen dazu den Wechselstrom der Wechselrichter auf eine höhere Spannung zu bringen. Eine höhere Spannung reduziert die elektrischen Verluste auf dem Leitungsweg zum Netzverknüpfungspunkt. Netzverknüpfungspunkt Der Strom der Photovoltaikanlage wird mittels unterirdischer Kabel zum Netzverknüpfungspunkt gebracht. Hierbei wird der Boden nach der Herstellung wieder verdichtet und die Fläche steht der vorherigen Nutzung wieder zur Verfügung. Gegebenenfalls separat notwendige Gutachten (bspw. ein landschaftspflegerischer Begleitplan) und Genehmigungen bzw. Erlaubnisse werden im Vorfeld bei der zuständigen Behörde eingereicht und beantragt. Der von der e.dis benannte Netzverknüpfungspunkt, befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 14 6.3 Erschließung Die Erschließung wird über die Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrecht über den Wirtschaftsweg Gölsdorfer Straße gesichert. Der Geltungsbereich grenzt dadurch direkt an den öffentlich gewidmeten Teil der Gölsdorfer Straße Richtung Eggersdorfer Hauptstraße an. Der vorhandene Wirtschaftsweg (Gölsdorfer Straße) wird innerhalb des Geltungsbereichs einen Neuaufbau mit Bodenfließ und einer Schotterschicht erfahren. Dadurch wird eine Traglast von 10 t Achslast und 16 t Gesamtgewicht für Fahrzeuge der Havarie gem. Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr 2007 gewährleistet. Innerhalb der Photovoltaikanlage wird eine Wendemöglichkeit für die Fahrzeuge geschaffen. 6.4 Ver-/ Entsorgung 6.4.1 Kampfmittel und Altlasten Das Plangebiet liegt laut Auskunft des Zentraldienst der Polizei Brandenburg – Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht innerhalb einer Kampfmittelverdachtsfläche. 6.4.2 Wasserversorgung Ein Anschluss an das Trinkwassernetz ist nicht vorgesehen. 6.4.3 Abwasserentsorgung / Oberflächenwasser Ein Anschluss des Planungsgebietes an die öffentliche Abwasserentsorgung ist nicht erforderlich. Nach aktuellem Kenntnisstand ist nicht mit Schmutzwasser aus dem Planungsgebiet zu rechnen. Anfallendes Oberflächenwasser wird im Planungsgebiet breitflächig versickert. 6.4.4 Strom- / Telekommunikationsversorgung Die Anlage wird den Strom in das Hochspannungsnetz der E.DIS Netz GmbH eispeisen. Das dafür notwendige Umspannwerk liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans. 6.4.5 Abfallwirtschaft Der Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung ist aufgrund der geplanten Nutzung nicht erforderlich. Während der Bauphase anfallende Abfälle werden durch die beauftragten Unternehmen fachgerecht der Wiederverwertung zugeführt bzw. fachgerecht entsorgt. Während des Betriebs der Anlage ist nicht mit Abfall zu rechnen. Der fachgerechte Rückbau der Anlage nach Ende der Betriebszeit wird sichergestellt. 6.5 Begründung der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen Bei der Planung kommt es zur Umwandlung von Landwirtschaftsflächen in ein Baugebiet, welches die Sondernutzung für ein Photovoltaik -Anlage festsetzt. An die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen werden gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 BauGB besondere Anforderungen gestellt: „Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“ Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 15 Die von der Planung betroffene Fläche umfasst rund 25 ha. Davon wird voraussichtlich ein Großteil zum Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solarpark umgewandelt. Diese Fläche wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt. Mit der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg hat die Landesregierung im Jahr 2012 die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Leitlinien des Landes Brandenburg für die kommenden Jahre festgeschrieben. Um einen angemessenen Beitrag zur Umsetzung der nationalen und europäischen Ausbaustrategie zu leisten, soll der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch des Landes bis zum Jahr 2030 auf 32 % weiter ausgebaut werden. 2 Der Entwurf der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg lag bis zum 28.01.2022 öffentlich aus und soll im ersten Quartal 2022 beschlossen werden. Die Ziele der alten Energiestrategien werden hier weiter vorangetrieben und an die neuen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Energiestrategie 2040 kommt zu dem Ergebnis, dass auf landwirtschaftlichen Flächen, die aktuell nur außerhalb einer EEG-Vergütung genutzt werden können, erhebliche Potentiale für PV- Freiflächenanlagen bestehen. Die Ziele des Bebauungsplans entsprechen dem vom Land Brandenburg angestrebten Ausbau für Solarenergienutzung. Der Großteil des Stadtgebiets von Müncheberg befindet sich innerhalb verschiedener Schutzzonen. Das Landschaftsschutzgebiet „Märkische Schweiz“, welches auch den Naturpark „Märkische Schweiz“ und diverse Vogelschutzgebiete beinhaltet, befindet sich im nördlichen Teil des Stadtgebiets. Die Schutzgebiete werden in Teilen auch landwirtschaftlich genutzt. Der bauliche Eingriff in Schutzgebiete ist in den allermeisten Fällen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss bezieht sich auch auf die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die noch zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen, welche keinen Schutzzweck genießen, sind folglich begrenzt. Der Fokus auf den für die Planung ausgewählten Standort ist unter diesen Gesichtspunkten nachvollziehbar und begründet, zumal sich bereits eine PV-Anlage in unmittelbarer Nähe befindet. Bei der Bewertung der Qualität von landwirtschaftlich genutzten Flächen spielen verschiedene Indikatoren eine Rolle. Ein Bewertungskriterium stellt das landwirtschaftliche Ertragspotential mit der zugrundeliegenden Bodenzahl dar. Flächen mit einer besonders hohen Bodenzahl (auf einer Skala von 0 bis 100) sind hierbei auch besonders schützenswert, da sie besonders ertragsreich sind und nach starken anthropogenen Eingriffen kaum noch in den Ursprungszustand zurückkehren können. 2 Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 16 Abbildung 5: Bodenzahlen Gemarkung Eggersdorf, Darstellung solargrün, Datengrundlage: © GeoBasis-DE/LGB (dl-de/by- 20), Berechnungsgrundlagen: © Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (dl-de/by-20), © GeoBasis- DE/LGB (dl-de/by-2-0) Bezeichnung Fläche in m² Gesamtfläche Geltungsbereich 264.101 Fläche innerhalb des Geltungsbereichs mit Bodenzahl >= 40 55.604 Fläche innerhalb der Gemarkungsgrenze Eggersdorf >= 40 2.547.850 Fläche innerhalb der Gemarkungsgrenze Eggersdorf < 40 5.189.700 Gesamtfläche Gemarkung Eggersdorf 11.807.329 Durch das Vorhaben wird eine landwirtschaftliche Fläche von ca. 5,56 ha mit Bodenpunkten >= 40 in Anspruch genommen. Das entspricht 2,18% der Flächen mit Bodenpunkten >= 40 in der Gemarkung Eggersdorf. Der restliche Teil des Geltungsbereichs (ca. 20,85 ha) weist eine Bodenzahl von < 40 auf. Bei der Wahl der aus naturschutzrechtlich notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wurde darauf geachtet, dass diese auf Flächen mit Werten < 40 stattfindet. Aufgrund des bereits vorhandenen Solarparks am Flugplatz Eggersdorf soll die geplante Photovoltaikanlage städtebaulich nachvollziehbar in räumlicher Nähe zu der bestehenden Solaranlage stehen. Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 17 7 Festsetzungen im Bebauungsplan 7.1 Art der Baulichen Nutzung TF 1.1 SO1 „Das Sondergebiet SO1 mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien– PhotovoltaikAnlage“ dient der Unterbringung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Zulässig sind: − Reflexionsarme aufgeständerte Solarmodule (Photovoltaikanlagen) − Betriebs- und Transformatorengebäude, die der Zweckbestimmung des Sondergebiets dienen (u.a. Wechselrichter; Transformatoren; Schalteinrichtungen, Messeinrichtungen, Erdungsanalagen) sowie deren Gründung − Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft − soweit erforderlich Versickerungseinrichtungen − Anlagen zur Speicherung von Energie und Nebeneinrichtung sowie deren Gründung.“ (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO) Begründung: Es ist Ziel der Stadt eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Mithilfe dieser Anlage soll der schon vorhandene Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien in der Stadt Müncheberg erhöht werden. TF 1.2 Flächen für besondere Nutzungszwecke „In den gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB festgesetzten Flächen für besondere Nutzungszwecke wird ein „landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg“ zulässig. Auf diesem Zufahrtwegs liegt ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht.“ (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB) Begründung: Die Fläche mit dem besonderen Nutzungszweck dient der Erschließung des Sondergebiets. Auf der Fläche verläuft ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg (Gölsdorfer Straße). Dieser wird einen Neuaufbau mit Bodenfließ und einer Schotterschicht erfahren. Dadurch wird eine Traglast von 10 t Achslast und 16 t Gesamtgewicht für Fahrzeuge der Havarie gem. Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr 2007 gewährleistet. Das auf dem Zufahrtsweg liegende GFL wird im Kapitel 7.4 beschrieben. Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 18 7.2 Maß der baulichen Nutzung 7.2.1 Grundflächenzahl TF 2.1 Grundflächenzahl (GRZ) „Im Geltungsbereich des Sondergebiets ist eine GRZ von max. 0,6 zulässig. Bei der zulässigen Grundflächenzahl sind die Gesamtfläche der aufgeständerten Solarmodule in senkrechter Projektion sowie die zulässigen Nebenanlagen zu berücksichtigen.“ (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16, 17 und 19 BauNVO) Begründung: Mit dieser Festsetzung werden die baulichen Möglichkeiten in Bezug auf maximale Ausnutzung der Grundfläche begrenzt. Hierbei wird der Boden nur unwesentlich durch die Gestelle der Tische versiegelt. Die GRZ von 0,6 beinhaltet den Verschattungsaspekt der frei aufgestellten Solarmodule im Sinne einer Überbauung. 7.2.2 Höhe baulicher Anlagen TF 2.2 Höhenfestsetzung „Das Höchstmaß der baulichen Anlagen wird auf max. 8,2 m über dem Bezugspunkt „BZP“ festgesetzt. Für Nebenanlagen ist ebenfalls eine Höhe von max. 8,2 m über dem Bezugspunkt „BZP“ zulässig. Der BZP entspricht 68,5 m über NHN.“ (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 16 und 17 BauNVO) Begründung Die Höhenpunkte des natürlichen Geländes variieren innerhalb des Plangebiets von 65,6 m bis 72,7 m. Aufgrund der hohen Reliefenergie erfolgt die Festlegung eines einzelnen Bezugspunktes. Als Maßstab gilt ein Festpunkt im Sinne eines Bezugspunktes (BZP) im Bereich der südlichen Zufahrt auf der Gölsdorfer Straße. Die Höhenfestsetzung orientiert sich am höchsten Punkt im Plangebiet (72,7 m über NHN) und definiert dementsprechend einen Maximalwert. Es ist davon auszugehen, dass entlang der vorhandenen Geländeoberfläche eine maximale Höhe von 4,00 m für die Solarmodule und 4 m für Nebenanlagen nicht überschritten wird. Insofern wird eine auf eine differenzierte Darstellung innerhalb des Plangebiets verzichtet. Die Festsetzung der gewählten Bauhöhe soll eine Gliederung der baulichen Anlagen und eine möglichst begrenzte Sichtbarkeit gewährleisten. Außerdem werden dadurch die Belange des angrenzenden Flugverkehrs berücksichtigt. Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 19 7.3 Überbaubare Grundstücksfläche TF 3.1 Überbaubare Grundstücksfläche „Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Baugrenze gem. § 23 Abs. 1 BauNVO bestimmt. Bauliche Anlagen einschließlich Nebenanlagen dürfen nur innerhalb der Baugrenze errichtet werden. Einfriedungen sind innerhalb des Sondergebiets auch außerhalb der Baugrenze zulässig.“ (Rechtsgrundlage: § 9 Abs.1 Nr.2 BauGB i.V.m. §§ 22 und 23 BauNVO) Begründung Im Plangebiet wird aufgrund der konkreten Bauabsichten ein Baufenster festgesetzt. Das zukünftige städtebauliche Bild lässt sich demzufolge ableiten. Das Baufenster wird durch das erforderliche Mindestabstandsmaß von 3 m entlang der Zaungrenze vorbestimmt. Die Bauflächen entsprechen in ihrer Lage und Größe den technischen Erfordernissen von Solaranlagen. Einfriedungen sind dem natürlichen Gelände anzupassen und in transparenter Ausführung (Maschendraht, Drahtgitter) zulässig. Die Zäune sind so anzulegen, dass durchgehend ein Freihalteabstand zwischen Gelände und Zaununterkante von 15 cm als Durchlass für Kleintiere eingehalten wird. Im Plangebiet wird durch die festgesetzten Baufenster eine möglichst ausreichende Flexibilität für die Verwirklichung der zulässig geplanten Nutzungen angestrebt. 7.4 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Zur Sicherung der Erschließung erfolgt die Ausweisung eines GFL auf dem Wirtschaftsweg „Gölsdorfer Straße“. TF 4.1 GFL „Die Fläche mit der Kennzeichnung „GFL“ dient als Geh-, Fahr und Leitungsrecht zugunsten der Eigentümer der Flurstücke 118, 119, 120, 121 und teilweise 128.“ (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Begründung: Durch die Ausweisung eines Geh- und Fahrrechtes entlang des Flurstücks 128, wird die Erschließung des Sondergebiets gewährleistet. Das GFL dockt an die vorhandene öffentliche Straße (Gölsdorfer Straße) an. Der vorhandene Wirtschaftsweg (Gölsdorfer Straße) wird innerhalb des Geltungsbereichs einen Neuaufbau mit Bodenfließ und einer Schotterschicht erfahren. Dadurch wird eine Traglast von 10 t Achslast und 16 t Gesamtgewicht für Fahrzeuge der Havarie gem. Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr 2007 gewährleistet. Entwurf Stand 01.03.2022
Stadt Müncheberg, Ortsteil Eggersdorf Bebauungsplan Nr. 01/01/2021 „Solarpark Gölsdorfer Straße“ Seite 20 7.5 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zu Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft TF 5.1 Maßnahme M1 „Innerhalb des Baufensters sind insgesamt 5 Trittstein- und 4 Totholzhaufen als Maßnahme „M1“ zur Entwicklung von Natur und Landschaft anzulegen.“ (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Begründung: Durch die Anlage von Trittsteinhabitaten wird der Habitatverbund für Reptilien erhalten bzw. optimiert. Eine Vernetzung der nachgewiesenen Reptilienlebensräume im Umfeld der PVA durch Anlage von Trittsteinbiotopen, die Zauneidechsen als Tagesverstecke dienen können, wird somit gewährleistet. Die Anlage von 6 Feldstein- und 6 Totholzhaufen erfolgt gemäß Maßnahmenplan. Die genaue Lage vor Ort ist von einem Feldherpetologen festzulegen. Verwendung von Feldsteinen mit DU ca. 5 bis 30 cm. Jew. einen Kubikmeter locker aufschichten, nicht verdichten. Verwendung von Totholz heimischer Laubbaumarten, das nicht mehr ausschlagfähig ist. Mischung aus Ästen von ca. 5 bis 25 cm DU. Jeweils 2 Kubikmeter auf ca. 1, 5 m Breite, 2 m Länge aufschichten. TF 5.2 Maßnahmenfläche M2 „Die Fläche mit der Kennzeichnung „M2“ dient der Sicherung und Entwicklung flächenhafter Biotope als Lebensraum für die Zauneidechse. Der vorhandene Lesesteinhaufen ist zu erhalten. Zäune und Einfriedungen sind auf der Maßnahmenfläche unzulässig.“ (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Begründung: Der Lesesteinhaufen mit nachgewiesenen Reptilien inmitten des Geltungsbereichs wird inkl. Nahrungshabitat (Fläche insgesamt ca. 8 x 20 m) erhalten und mit Bauzäunen vor einer Inanspruchnahme geschützt. Die potenzielle Hauptnahrungsfläche der Zauneidechsen nördlich des Wegsaums wird während der Bauzeit geschützt (Bauzaun oder Zaun um die Betriebsfläche). Dies dient der Vermeidung von Tierverlusten und einer Verbotsverletzung gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Die Maßnahme ist auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen des SO festgesetzt. TF 5.3 Maßnahmenfläche M3 „Die Fläche mit der Kennzeichnung „M3“ ist als extensives Grünland zwischen und unterhalb der aufgeständerten Solarmodule anzulegen. Zu- und Wartungswege sind zulässig. Es wird eine Saatgutmischung gebietsheimischer Herkunft (Ursprungsgebiet 22) für trockene Standorte gemäß DIN 18917 eingebracht.“ (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Begründung: Entwurf Stand 01.03.2022
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