Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
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1 Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße Begründung zum Entwurf Stand: 09.09.2021 Entwurf
2 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS, ERFORDERNIS UND ZIEL DER PLANUNG ......................................................... 4 1.1 Räumliche Situation und Planungsanlass.......................................................................... 4 1.2 Verfahren .......................................................................................................................... 4 1.3 Planungserfordernis .......................................................................................................... 5 1.4 Planungsziele .................................................................................................................... 5 2 PLANGEBIET ........................................................................................................................ 6 2.1 Lage, Größe und Topographie .......................................................................................... 6 2.2 Eigentumsverhältnisse ...................................................................................................... 6 2.3 Historische Entwicklung .................................................................................................... 6 2.4 Aktuelle Nutzungen im Plangebiet ..................................................................................... 6 2.5 Angrenzende Nutzungen in der Umgebung ....................................................................... 7 2.6 Städtebaulicher Kontext .................................................................................................... 7 2.7 Denkmalschutz.................................................................................................................. 8 2.8 Vorhandene Verkehrserschließungen ............................................................................... 8 2.9 Technische Infrastruktur .................................................................................................... 9 2.10 Natur und Landschaft ...................................................................................................... 11 2.11 Immissionen .................................................................................................................... 14 2.12 Altlasten und Kampfmittel ................................................................................................ 15 3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN, WEITERE BESTEHENDE PLANUNGEN UND GUTACHTEN ...................................................................................................................... 16 3.1 Landesentwicklungsplan ................................................................................................. 16 3.2 Regionalplan Chemnitz – Erzgebirge .............................................................................. 16 3.3 Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz ............................................................................. 18 3.4 Entwicklungskonzepte Stadt Chemnitz ............................................................................ 19 3.5 Fachplanungen und Gutachten zum Bebauungsplan ...................................................... 19 3.6 Sonstige Satzungen und nachrichtliche Übernahmen ..................................................... 21 4 STÄDTEBAULICHE PLANUNG UND ENTWICKLUNGSABSICHTEN................................. 23 4.1 Städtebauliche Rechtfertigung ........................................................................................ 23 4.2 Städtebauliches Konzept ................................................................................................. 23 4.3 Verkehrserschließung im Plangebiet ............................................................................... 24 4.4 Technische Infrastruktur .................................................................................................. 25 4.5 Grünordnung ................................................................................................................... 26 4.6 Plangrundlage ................................................................................................................. 27 5 PLANINHALT UND BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN ........................................... 28 5.1 Planungsrechtliche Festsetzungen .................................................................................. 28 5.1.1 Art der baulichen Nutzung .......................................................................................... 28 5.1.2 Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................ 28
3 5.1.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ........................................................ 29 5.1.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen .................................................. 29 5.1.5 Verkehrsflächen .......................................................................................................... 29 5.1.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte .................................................................................. 30 5.1.7 Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. BImSchG bestimmte Luft verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen (Luftreinhaltung)............................................................................................... 30 5.1.8 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. BImSchG oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffende bauliche und sonstige technische Vorkehrungen ............................................................................. 30 5.2 Festsetzungen grünordnerischer und artenschutzrechtlicher Maßnahmen ...................... 31 5.2.1 Private Grünflächen mit Zweckbestimmung ................................................................ 31 5.2.2 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ........................................................................................................... 31 5.2.3 Festsetzungen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ............................................................................................................ 33 5.2.4 Festsetzung zur Bindung für Pflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern ................................................. 34 5.2.5 Pflanzenauswahlliste für Anpflanzungen gem. 5.2.3 bis 5.2.4 ..................................... 35 5.3 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen............................................................................ 36 5.3.1 Fassadengestaltung ................................................................................................... 36 5.3.2 Dachgestaltung ........................................................................................................... 37 5.3.3 Einfriedungen ............................................................................................................. 38 5.3.4 Gartengestaltung ........................................................................................................ 39 5.4 Nachrichtliche Übernahmen ............................................................................................ 39 5.5 Hinweise ......................................................................................................................... 40 6 FLÄCHENBILANZ ............................................................................................................... 42 6.1 Flächengrößen ................................................................................................................ 42 6.2 Versiegelung ................................................................................................................... 42 7 AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG, KOSTEN .................................................................... 43 7.1 Auswirkung der Planung auf die Umwelt ......................................................................... 43 7.2 Artenschutz ..................................................................................................................... 45 7.3 Auswirkungen der Planung auf die Stadt Chemnitz ......................................................... 46 7.4 Kosten und Umsetzungszeitraum .................................................................................... 46 8 QUELLENVERZEICHNIS .................................................................................................... 47 9 ANLAGEN ........................................................................................................................... 47
4 1 ANLASS, ERFORDERNIS UND ZIEL DER PLANUNG 1.1 Räumliche Situation und Planungsanlass Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Stadt Chemnitz auf der Fläche des ehemaligen Max-Planck-Stadions. Es schließt im Nordosten an die Max-Planck-Straße an, welche in die Leipzi- ger Straße (B 95) mündet. Die B 95 verbindet die Chemnitzer Innenstadt mit der etwa einen halben Kilometer vom Planungsgebiet entfernt liegenden Autobahnauffahrt Chemnitz-Mitte. Der Investor Herr Roscher, welcher die SBV Systemfinanz-, Beratungs- & Vermittlungs GmbH ver- tritt, ist im Besitz des Flurstücks 315/2 Gemarkung Borna. Er möchte dieses zu einem hochwertigen, attraktiven Wohnstandort in guter Lage entwickeln. Große Grundstücke und eine Bebauung mit Stadtvillen und größeren Einfamilien- und Doppelhäusern sollen das Gebiet kennzeichnen. 1.2 Verfahren Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz fasste den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/01 „Wohngebiet an der Max-Planck-Straße“ in sei- ner Sitzung am 15.01.2019 im beschleunigten Verfahren nach § 13b gemäß § 13a BauGB. Mit der Beschlussvorlage zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Planverfahren zukünftig von vorhabenbezogen in einen „klassischen“ Bebauungsplan nach § 30 BauGB mit dem Titel „Bebau- ungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße“ geändert. Statt eines Durchführungs- vertrages wird mit dem Investor ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Im weiteren Verlauf wird nicht mehr von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesprochen. Folgende Kriterien sind entsprechend § 13b BauGB zu erfüllen: - max. zulässige Grundfläche i. S. d. § 19 Abs. 2 BauNVO von 10.000 m² - Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen - Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile Diese Kriterien werden durch die vorliegende Planung erfüllt. Es wird eine maximal überbaubare Grundfläche von 8.994 m² erreicht (vgl. Kapitel 6.2). Die Zulässigkeit von Wohnnutzungen wird mit den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und dem Ausschluss mehrerer ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO erzielt. Der Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil wird im Norden und Osten des Geltungsbereichs hergestellt. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Chemnitz stellt den Geltungsbereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dar. Zur Erreichung des Planungsziels eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO kann ein Bebauungsplan im Zuge der Einbeziehung von Außen- bereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden und der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Für Bebauungspläne, die nach § 13b BauGB aufgestellt werden, gilt weiterhin, dass die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes bis zum 31.12.2019 sowie der Satzungsbe- schluss nach § 10 Abs. 1 BauGB bis zum 31.12.2021 erfolgen muss. Im Rahmen des Baulandmo- bilisierungsgesetzes, welches vom Deutschen Bundestag am 07.05.2021 beschlossen wurde, soll § 13b BauGB jedoch bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusam- menfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen werden. Zusätzlich wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt.
5 1.3 Planungserfordernis Um die städtebauliche Ordnung zu wahren und eine geregelte Entwicklung des Standortes zu ge- währleisten, wird für das Plangebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. In Chemnitz besteht ein wachsender Bedarf an Eigenheimen und insbesondere der Stadtteil Borna- Heinersdorf ist aufgrund der verkehrsgünstigen Lage ein optimaler und beliebter Standort dafür. Im Stadtteil bestehende Bebauungspläne für Wohnzwecke sind fast vollständig realisiert. Der Bedarf nach neuem Bauland ist also gegeben. Die Kennzeichnung der Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportfreifläche ist durch die Nutzungsaufgabe der Sportfläche als solche vor mehreren Jahren ob- solet geworden. Eine Beplanung des Gebiets zu Wohnzwecken steht mit der derzeitigen Nutzung daher nicht im Konflikt. 1.4 Planungsziele Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht durch eine verbindliche Bauleitplanung zur Vorbe- reitung einer Realisierung von Eigenheimen als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Auf- grund der Situation eines einzuhaltenden Waldabstandes sind unter Einhaltung von einheitlichen Bebauungsstrukturen 17 Parzellen geplant. Da geringfügige Abweichungen im Zuge der finalen Par- zellierung nicht ausgeschlossen werden sollen, ist das Planungsziel auf die Errichtung von 15 bis 20 Parzellen näher zu definieren. Das Plangebiet soll in Anlehnung an die umgebende Bebauung der Max-Planck-Straße und der Friedrich-Schlöffel-Straße als hochwertiger Wohnstandort mit Stadtvillen und größeren Einfamilien- und Doppelhäusern entwickelt werden. Die Planung umfasst außerdem die Herstellung einer Ring- straße mit Anbindung an die Max-Planck-Straße zur inneren Erschließung. Die Planung sieht die Schaffung von großzügigen, intensiv durchgrünten Grundstücken vor, die sich ca. zwischen 800-3050 m² bewegen werden. Ein breiter umlaufender Streifen von privaten Grünflä- chen im Süden, Westen und Norden des Gebietes soll einen angemessenen Übergang zum Crimmitschauer Wald schaffen. Im südlichen Waldrandbereich befinden sich außerdem mehrere Bäume direkt auf dem Grundstück, welche zu Waldflächen i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 SächsWaldG zählen und erhalten bleiben. Auch die Böschung samt den darauf befindlichen Gehölzen zwischen den beiden ehemaligen Fußballplätzen soll als private Grünfläche ausgewiesen und als Habitatflä- che für die vorgefundene Waldeidechse entwickelt werden.
6 2 PLANGEBIET 2.1 Lage, Größe und Topographie Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umschließt das Flurstück 315/2 der Gemarkung Borna vollständig. Dieses hat eine Größe von 36.481 m² und liegt auf der Röhrsdorfer Höhe im Stadtgebiet Chemnitz. Zum Geltungsbereich hinzu kommen ca. 27 m² der benachbarten Flurstücke 313/w und 315/9, da diese für den Anschluss der Erschließungsstraße an die bestehende Max-Planck-Straße benötigt werden. Insgesamt weist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Größe von 36.508 m² auf. Der Geltungsbereich wird begrenzt: - Im Norden, Westen und Süden durch den Crimmitschauer Wald und zugehörige Forstwege - Im Osten von der Kleingartenanlage „Am Frischborn“ eV - Im Nordosten durch Einfamilien- und Villenbebauung zur überwiegenden Wohnnutzung ent- lang der Max-Planck- und Friedrich-Schlöffel-Straße Das Gebiet befindet sich auf etwa 375 m ü. NHN. Das Flurstück 315/2 ist weitestgehend eben, weißt jedoch eine Terrassierung auf, die mittig durch eine mit Bäumen bestandene Böschung und einen Höhensprung von ca. 1,5 m gekennzeichnet ist. Die obere Terrasse westlich der Böschung steigt leicht nach Westen an und überwindet dabei ca. zwei Höhenmeter. Die untere Terrasse östlich der Böschung steigt ebenfalls leicht nach Westen hin an und überwindet dabei ca. vier Höhenmeter. Insgesamt weist das Plangebiet Höhenverhältnisse zwischen 370 und 377 m ü. NHN auf. 2.2 Eigentumsverhältnisse Das Flurstück 315/2 ist im Besitz des Investors Herr Ralf Roscher. Ein schmaler Streifen der Erschließungsstraße wird zum Zweck des Anschlusses an die bestehende Max-Planck-Straße auf den benachbarten Flurstücken 313/w und 315/9 einbezogen. Diese Überla- gerungsflächen (ca. 27 m²) werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit aufgenom- men. Im Rahmen des Medienanschlusses und des Baus der Erschließungsstraße ist ein Eingriff in die Grundstücke 313/w, 313/3 sowie 315/9 zu erwarten. Die genannten Flurstücke befinden sich in öf- fentlicher Hand. Ein weiterer Eingriff erfolgt im Flurstück 367/1, um den geplanten Geh- bzw. Rad- weg an den vorhandenen Waldweg anzuschließen und das im Gebiet anfallende Regenwasser in den dort befindlichen Graben einzuleiten. Auch dieses Grundstück befindet sich im öffentlichen Ei- gentum. 2.3 Historische Entwicklung Im Plangebiet befindet sich die Sportstätte Max-Planck-Stadion, welche schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts genutzt wurde. Im Jahr 2011 wurde die Sportplatznutzung aufgegeben. Be- mühungen um eine Reaktivierung hat es seitdem nicht gegeben. Auch nutzte die Stadt ihr Vorkaufs- recht für die Fläche nicht, um die historische Sportnutzung wiederzubeleben. 2.4 Aktuelle Nutzungen im Plangebiet Das Grundstück ist bebaut mit dem ungenutzten ehemaligen Sportlerheim, dessen Nebengebäuden und –anlagen (u. a. eine Kegelbahn), mehreren teilversiegelten Wegen sowie zweier ehemaliger Fußballplätze. Beide Plätze, eine Rasen- und eine Tennenfläche (Hartplatz), welche durch eine Bö- schung voneinander getrennt sind, sind stark verdichtet und anthropogen überprägt. Derzeit sind die Flächen im Plangebiet ungenutzt. Das ehemalige Sportlerheim des Max-Planck- Stadions steht leer, ebenso werden die beiden Fußballplätze nicht genutzt. Der Eigentümer pflegt die Flächen jedoch intensiv (kurzer Rasen).
7 2.5 Angrenzende Nutzungen in der Umgebung Im Süden, Westen und zu Teilen im Norden grenzt an das Plangebiet der Crimmitschauer Wald an. Die Waldflächen weisen eine besondere regionale und lokale Klimaschutzfunktion auf. Darüber hin- aus handelt es sich beim Crimmitschauer Wald um einen das Landschaftsbild prägenden Wald mit der Erholungsfunktion Stufe 1. Im Osten schließt an das Planungsgebiet der Kleingartenverein „Am Frischborn“ eV an. Ein unbe- festigter Weg, der von der Max-Planck-Straße aus nach Süden führt, trennt die Kleingartensiedlung vom Flurstück 315/2. Im Nordosten grenzt das Plangebiet an die Wohnbebauung der Max-Planck-Straße. Die Bebauung der Max-Planck-Straße, wie auch die Bebauung der weiter nördlich gelegenen Friedrich-Schlöffel- Straße, zeichnet sich durch Einfamilienhäuser und Stadtvillen in teilweise großzügigen Grundstü- cken aus. Insgesamt ist die umliegende Nachbarschaft als gehobener Wohnstandort einzuordnen. Im weiteren Umfeld befindet sich nördlich die Bundesstraße 95 (Leipziger Straße), an der umfang- reiche gewerbliche Nutzungen angesiedelt sind. Westlich des Crimmitschauer Waldes schließen Acker- und Grünflächen sowie die Bundesautobahn A 4 an. Abbildung 1: Nutzungen in der Umgebung (Plangrundlage: Geoportal Sachsenatlas, Zugriff: 17.04.2020) Die soziale Infrastruktur ist durch die enge Verzahnung entlang der Leipziger Straße mit direkter Verbindung in den Stadtkern von Chemnitz geprägt. Einkaufsmöglichkeiten sowie das Küchwaldkli- nikum befinden sich in geringer Entfernung. Verwaltung und Kulturangebote sind über die Leipziger Straße auf kurzem Weg zu erreichen. 2.6 Städtebaulicher Kontext Die umgebende Bebauung der Max-Planck-Straße und der Friedrich-Schlöffel-Straße ist durch Ein- familienhäuser und Stadtvillen geprägt. Der überwiegende Teil der Gebäude ist zweigeschossig und weist Walm- bzw. Zeltdächer auf. Entlang der Leipziger Straße befinden sich größere Gewerbebau- ten. Nördlich der Leipziger Straße schließt sich kleinteilige Wohnbebauung an der Wüstenrot- bzw. Württemberger Straße an.
8 Die Kleingartenanlage „Am Frischborn“ eV zeichnet sich durch die für Gartensparten typischen Lau- ben und Geräteschuppen aus. Der Crimmtischauer Wald schließt die zusammenhängende Ortslage im Westen ab und trennt die Ortsteile Borna und Altendorf durch einen Forstbestand. 2.7 Denkmalschutz Im unmittelbaren Umfeld zum Plangebiet befinden sich mehrere Kulturdenkmale. Relevant sind diese für die Abstimmung der Gestaltung neuer Gebäude. Die nachfolgende Liste gibt einen Über- blick: Tabelle 1: Kulturdenkmale in der näheren Umgebung Adresse Kulturdenkmal Max-Planck-Str. 38 Einzeldenkmal und Nebenanlage: Villa mit Garten Max-Planck-Str. 42 Einzeldenkmal und Nebenanlage: Villa mit Garten Max-Planck-Str. 48 Einzeldenkmal und Gartendenkmal: Villa mit Garten und Einfriedung Einzeldenkmal und Gartendenkmal: Wohnhaus in offener Bebauung F.-Schlöffel-Str. 20 mit Garten, Einfriedung und Garage Einzeldenkmal und Nebenanlage: Villa mit Garten, Garage und Ein- F.-Schlöffel-Str. 25 friedung F.-Schlöffel-Str. 33 Einzeldenkmal: Wohnhaus in offener Bebauung mit Einfriedung 2.8 Vorhandene Verkehrserschließungen Als Hauptverkehrsachse verbindet die B 95 (Leipziger Straße) die Chemnitzer Innenstadt mit dem suburbanen Raum und schließt an der Autobahnauffahrt Chemnitz-Mitte an die Bundesautobahn A 4 an. Die Chemnitzer Innenstadt ist mit dem Pkw innerhalb von acht Minuten zu erreichen. Die Au- tobahnauffahrt Chemnitz-Mitte ist innerhalb von zwei Minuten erreichbar. Von der Leipziger Straße zweigt sowohl die Max-Planck-Straße als auch die Friedrich-Schlöffel- Straße ab, welche das an das Plangebiet angrenzende Wohngebiet sowie die Kleingartenanlage „Am Frischborn“ eV erschließen. Die Planung sieht einen Anschluss des Plangebietes an die öffent- lich gewidmete Max-Planck-Straße an deren westlichem Ende vor. Die Max-Planck-Straße ist durch Verkehrsrechtliche Bestimmungen für eine maximale Verkehrslast von 5,5 t bestimmt. Als Stellflächen für den ruhenden Verkehr werden durch die Anwohner überwiegend die privaten Grundstücke verwendet. Weiterhin werden als Stellflächen – insbesondere durch die Kleingarten- pächter – straßenbegleitende Verkehrsflächen genutzt. Entlang der Friedrich-Schlöffel- und Max-Planck-Straße befinden sich straßenbegleitende Geh- wege, die durch Bordsteine gut von den weiteren Verkehrsflächen gegliedert sind. Der Radverkehr erfolgt auf der Verkehrsfläche der Wohngebietsstraße ohne gesonderten Radweg. Zwei Bushaltestellen in der näheren Umgebung sorgen für eine gute Erreichbarkeit der Chemnitzer Innenstadt sowie des Umlandes mittels ÖPNV: Tabelle 2: Erreichbarkeit des ÖPNV Haltestelle Fußweg Buslinie Ziel Ebersdorf, Chemnitz Center, Limbach- Heidelberger Straße 9 min 21 Oberfrohna 636 Chemnitz Omnibusbahnhof, Mittweida 650 Chemnitz Omnibusbahnhof, Penig
9 Haltestelle Fußweg Buslinie Ziel Borna 10 min 21, 636, 650 wie bei Heidelberger Straße 46 Borna, Wittgensdorf 63 Borna, Ebersdorf Im Ergebnis der testweisen Auswertung des „Standort-Werkzeuges nach Mobilitätsplan 2040" durch das Tiefbauamt Chemnitz ist das Plangebiet gut in die bestehende Infrastruktur integriert und nah- mobiles bzw. ÖPNV-orientiertes Mobilitätsverhalten möglich.1 2.9 Technische Infrastruktur Auf dem Flurstück 315/2 liegen bisher nur Medien im Bereich des ehemaligen Vereinshauses an. Diese umfassen: - Fernmeldeleitungen oberirdisch verlegt (Telekom, K12N9-HA) - Niederspannungsleitung (4x150 1 kV) - Gasleitung (ND-Leitung, SR St ID 100) - weitere Stromkabel, die außer Betrieb sind (4x25 1 kV) In der Verkehrsfläche der Max-Planck-Straße (Flurstück 313/3 und 313/w), welche als Anschluss zur Erschließung des Plangebietes dienen soll, sind sämtliche relevante Medien vorhanden. Stromversorgung Tabelle 3: Angaben zum Träger der Stromversorgung Träger inetz GmbH Augustusburger Straße 1 Anschrift 09111 Chemnitz Nächster Anschluss- Gehweg Max-Planck-Straße punkt Art Niederspannungsleitung, 4x150 1kV Straßenbeleuchtung Tabelle 4: Angaben zum Träger der Straßenbeleuchtung Träger inetz GmbH Augustusburger Straße 1 Anschrift 09111 Chemnitz Nächster Anschluss- Gehweg Max-Planck-Straße punkt Art 4x25 1kV 1 Tiefbauamt Chemnitz: Stellungnahme; 25.05.2021.
10 Fernmeldetechnik Tabelle 5: Angaben zum Träger der Fernmeldeversorgung Träger inetz GmbH Telekom Augustusburger Straße 1 Anschrift 09111 Chemnitz Max-Planck-Straße sowie östlich Nächster Anschluss- entlang des Plangebietes (Lage Gehweg Max-Planck-Straße punkt unbekannt) Art PC50/2009 Fernmeldeleitung Gasversorgung Tabelle 6: Angaben zum Träger der Gasversorgung Träger inetz GmbH Augustusburger Straße 1 Anschrift 09111 Chemnitz Nächster Anschluss- Max-Planck-Straße punkt Art VGN 100 St Trinkwasserversorgung Tabelle 7: Angaben zum Träger der Trinkwasserversorgung Träger inetz GmbH Augustusburger Straße 1 Anschrift 09111 Chemnitz Nächster Anschluss- Max-Planck-Straße punkt Art VW 100 GG Abwasserentsorgung Tabelle 8: Angaben zum Träger der Abwasserentsorgung Träger ESC Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz Anschrift Heinersdorfer Str. 42, 09114 Chemnitz Nächster Anschluss- Max-Planck-Straße punkt Art Mischwasserkanal, Steinzeug DN 250
11 2.10 Natur und Landschaft Naturraum Das Plangebiet lässt sich naturräumlich wie folgt einordnen: - Naturregion: Sächsisches Lössgefilde - Makrogeochor: Mulde-Lösshügelland - Mesogeochor: Limbach-Oberfrohnaer Lösshügelland - Mikrogeochor: Röhrsdorfer Hügelgebiet Geologie, Boden und Altlasten Gemäß online verfügbarer Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lässt sich das Plangebiet hinsichtlich seiner Geologie wie folgt klassifizieren: Tabelle 9: Darstellung Geologie und Boden Geomorphotyp Hügel-Flachformen-Mosaik Konglomerate, Sandsteine, Arkosen, Schiefertone mit Geologie Steinkohlenflözchen; (Hainichener Folge, postsudetisch) Bodengesellschaft Pseudovergleyte Böden Gestein lückenhafte Löss-/Lössderivatdecken Sandschluffe, Lehmschluffe, Tonschluffe, Schlufftone, Bodenart Lehmtone, Sandlehme, Normallehme, Tonlehme Leitbodenform Pseudogley, Podsol-Braunerde Symbol SS, PP-BB Substrateinheit Periglazialer Schluff, periglaziale Fließerde lokal schwach vernässt bis sehr stark bis äußerst stark ver- Vernässungs-Stufe nässt pH-Wert meist sauer bis sauer Bodenabtrag durch Wasser 2268,19 kg/ha/a Sedimenteintrag durch Boden- 48,82 kg/ha/a erosion Bodenkundliche Aufschlüsse keine im Plangebiet, wenige in der Umgebung Geochemische Übersicht - Arsen 10 - < 20 mg/kg Oberboden Blei 50 - < 74 mg/kg Cadmium 0,2 -< 0,4 mg/kg Chrom 27 - < 45 mg/kg Kupfer 37 - < 55 mg/kg Nickel 16 - < 35 mg/kg Zink 90 - < 140 mg/kg unterirdischer Hohlraum gem. § 8 SächsHohlrVO nicht im Hohlraumverdachtsgebiet Plangebiet
12 Das Grundstück ist durch die ehemalige Nutzung als Sportfläche bereits anthropogen überprägt. Im Areal der beiden Sportplätze ist von einer Verdichtung der obersten Bodenschichten auszugehen. Das Flurstück ist bis auf das Sportlerheim, wenige Nebenanlagen und Zufahrtswege weitestgehend unversiegelt. Gegenwärtig liegen für das Plangebiet keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlas- senschaften vor. Dennoch ist eine Abklärung über Maßnahmen des vorsorgenden Radonschutzes vor Baubeginn empfehlenswert. Klima und Luftqualitäten Das Klima im Plangebiet ist mäßig feucht mit einer Jahres-Durchschnittstemperatur von 7,8°C. Der Jahresniederschlag beträgt 607 mm. Der niederschlagsärmste Monat ist der Februar mit 34 mm. Der niederschlagreichste Monat ist der Juli mit 76 mm.2 Das Gebiet kann einem Freiland-Klimatop zugeordnet werden und hat als Grün- und Freifläche eine hohe Bedeutung als Ausgleichsraum. Geprägt wird die Fläche durch die Kaltluftproduktion und ge- dämpfte Tages- und Jahresgänge bei Temperatur und Feuchte des umgebenden Crimmitschauer Waldes. Ein ungestörter ausgeprägter Tagesgang von Temperatur und Feuchte sowie sehr geringe Windströmungsveränderungen sind kennzeichnend für das Plangebiet. Damit einher geht eine in- tensive Frisch- und Kaltluftproduktion während Strahlungswetterlagen. Der Crimmitschauer Wald besitzt um den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine lokale sowie regionale Klimaschutzfunktion. Darüber hinaus weist er eine Immissionsschutzfunktion auf. Wasserhaushalt Das Plangebiet liegt außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete und Heilquellen- sowie Trinkwasserschutzgebiete. Im Plangebiet sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Südlich des Gebietes verläuft ein Gra- ben, der für die Niederschlagsentwässerung genutzt werden soll. Weiter südöstlich verläuft der Rats- bach durch den Crimmitschauer Wald. Circa 400 m südöstlich des Planareals liegt ein Standgewäs- ser, der Froschteich. Die Frischbornquelle befindet sich in einer Entfernung von etwa 700 m südöst- lich des Plangebietes. Gemäß Hydrogeologischer Übersichtskarte können für den Grundwasserbereich im Plangebiet fol- gende Randaussagen getroffen werden: Tabelle 10: Eigenschaften des Grundwassers Verfestigung des Grundwasserleiter Festgestein Gesteinsart des Grundwasserleiters Metamorphit, Sediment Geochemischer Gesteinstyp Silikatisch/organogen, silikatisch/karbonatisch Hydr. wirksamer Hohlraum des Grundwas- Kluftgrundwasserleiter serleiters 1*10-7 bis 1*10-5 m/s (Großteil des Plangebiets) Allgemeine Durchlässigkeit 1*10-9 bis 1*10-7 m/s (westlicher Rand) Grundwasserflurabstand unter Gelände > 10 m Grundwasserkörper Chemnitz-1 2 Climate-Data.org
13 Es ist nicht auszuschließen, dass in den Kluftgrundwasserleiter im Plangebiet eine zumindest tem- poräre Grundwasserführung möglich ist. Eine verstärkte Grundwasserführung ist insbesondere wäh- rend der Tauperiode im Frühjahr oder während niederschlagsreicher Zeiten möglich. In den weitge- hend unverwitterten / frischen Festgesteinen zirkuliert Grundwasser auf den hydraulisch wirksamen Trennflächen wie offenen Klüften / Störungen, ggf. auch in verkarsteten Hohlräumen. Niederschlags- und Sickerwasser fließen entsprechend der Morphologie nach Südosten dem Rats- bach zu. Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nicht innerhalb der Grenzen eines nach § 23 bis § 30 BNatSchG geschützten Biotopes, Gebiets oder Schutzobjektes. Die nächstliegenden Schutzgebiete sind mindestens 2,7 km vom Plangebiet entfernt und werden durch die Planung nicht berührt: - NSG: In ca. 3 km Entfernung liegt nordöstlich des Plangebietes das Naturschutzgebiet „Chemnitzaue bei Draisdorf“ - LSG: Das Landschaftsschutzgebiet „Rabensteiner Wald – Pfaffenberg“ beginnt etwa 2,7 km westlich des Plangebietes. Circa 3,5 km nordöstlich erstreckt sich das LSG „Ebersdorfer Wald – Glösbachtal“ und über 4 km nördlich liegt das LSG „Mulden- und Chemnitztal“. - FFH: Das nächste Fauna-Flora-Habitat Gebiet („Chemnitztal“) liegt nordöstlich vom Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes in etwa 3 km Entfernung. - SPA: Das europäische Vogelschutzgebiet „Limbacher Teiche“ beginnt 7 km westlich des Plangebiets. Arten und Biotope Potentiell natürliche Vegetation (pnV): - Plangebiet: Zittergrasseggen-Eichen-Buchenwald - Im Norden und Nordosten angrenzend: (Hoch)kolliner Eichen-Buchenwald - Im Süden angrenzend: (Kiefern-)Birken-Stieleichenwald - Lebensraumtypen: nördlich ans Plangebiet angrenzend: Waldmeister-Buchenwald (ca. 0,73 ha) Der Großteil des Plangebiets wird von den beiden Fußballplätzen dominiert, welche sich als stark verdichtete und anthropogen überprägte Rasen- bzw. Tennenfläche charakterisieren lassen. Ge- trennt werden die beiden Sportflächen durch eine Böschung, welche einen Baumbestand vorwie- gend aus Berg- und Spitzahorn [Acer pseudoplatanus, Acer platanoides], Sandbirke [Betula pen- dula] und Stieleiche [Quercus robur] aufweist. Die nördliche, westliche und südliche Plangebietsgrenze wird durch den Crimmitschauer Wald ge- bildet. Im Süden befindet sich ein schmaler Streifen des Waldes innerhalb des Plangebietes. Das ehemalige Vereinsheim auf der Fläche sowie der mittlere Hangbereich mit seiner Vegetation beherbergt eine Vielzahl an potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten, insbesondere für Fleder- mäuse und die Avifauna. Durch Abriss- und Bautätigkeiten können diese verlorengehen und somit Verbotstatbestände, wie das Tötungs- und Störungsverbot ausgelöst werden. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde deshalb eine spezielle artenschutzrechtli- che Prüfung (saP) erarbeitet, welche inhaltlich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Verbote des § 44 BNatSchG im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG oder für eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG prüft. In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde ausgehend von der vorhandenen Planung und den gesichteten Datenbeständen aus der Zentralen Artdatenbank Sachsen sowie eigener Kar- tierleistungen bezüglich vorkommender Arten eine umfassende Beurteilung vorgenommen, inwie- fern durch das Vorhaben die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG erfüllt werden.
14 Insgesamt konnte festgestellt werden, dass keine Verbotstatbestände in Verbindung mit jenen im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung festgelegten Verminderungs- und Vermei- dungsmaßnahmen wirken. Entsprechend steht aus fachlicher Sicht der Realisierung des Vorhabens nichts entgegen. Die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung festgesetzten Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung sowie zum Schutz und zur Sicherung der vorhandenen Fauna und Flora gelten jedoch als zwingend bindend. Die vollständige Abhandlung zur Betroffenheitsabschätzung, der als planungsrelevant erachteten Tierarten, kann der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung entnommen werden. Erholungseignung Historisch betrachtet besaß das Plangebiet eine hohe Relevanz für die Erholung, insbesondere für die sportliche Betätigung auf den Fußballplätzen. Zurzeit hat die Fläche jedoch keine relevante Er- holungsfunktion mehr, da sie in Privatbesitz und nicht öffentlich zugänglich ist. Auch wenn das Plangebiet selbst keine Rolle in der Erholung spielt, so weist der umgebende Crimmitschauer Wald eine Erholungsfunktion der Stufe I auf. Landschafts- bzw. Stadtbild Das Plangebiet zeigt sich als weitestgehend ungenutzte, aber gepflegte Sportfläche mit einem Ver- einsheim und einer mit Gehölzen bewachsenen Böschung, die mittig durch das Areal verläuft. Der südliche Teil des Geltungsbereichs gehört zum angrenzen Crimmitschauer Wald, welcher dort als das Landschaftsbild prägender Wald klassifiziert ist. Östlich des Plangebiets ist das Stadtbild durch die Kleingärten des Kleingärtnervereins „Am Frischborn“ eV gekennzeichnet, während nördlich und nordöstlich Villen- und Einfamilienhausbebauung das Bild prägen. 2.11 Immissionen Lärm Da sich in innerhalb eines 500 m – Radius vom Plangebiet die Bundesstraße B 95 sowie die Bun- desautobahn A 4 befinden, wurde noch vor der Beantragung auf Planaufstellung eine Schalltechni- sche Untersuchung durchgeführt. Die Prüfung der Vorbelastung durch den Straßenverkehrslärm auf der Fläche übernahm das ING. BÜRO FÜR SCHALLSCHUTZ, BAU- UND RAUMAKUSTIK DIPI.-LNG. T. SELT- MANN.3 Geprüft wurde, unter welchen schalltechnischen Bedingungen die gemäß DIN 18005 (Schall- schutz im Städtebau) geltenden schalltechnischen Orientierungswerte eingehalten werden können. Die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung werden an dieser Stelle zusammenfassend dargestellt. - Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete während des Beurteilungszeitraumes Tag (55 dB(A)) wird auf der gesamten Fläche eingehalten. → es werden keine aktiven Schallschutzmaßnahmen notwendig - Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete während des Beurteilungszeitraumes Nacht (45 dB(A)) wird auf der westlichen Sportfläche überschritten. Der Grenzwert der 16. BImSchV wird jedoch im Wesentlichen eingehalten. - Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete während des Beurteilungszeitraumes Nacht (45 dB(A)) wird auf der östlichen Sportfläche eingehalten. In der Rasterlärmkarte (An- lage 6 der Schallimmissionsprognose) sind nur geringe Überschreitungen des Orientierungs- wertes dargestellt. 3 Ingenieurbüro für Schallschutz, Bau- und Raumakustik Seltmann.
15 Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Grundrisslösung, welche Schlafräume auf der Nord- oder Ostseite (schallabgewandte Seiten) der Gebäude anordnet, empfohlen. In Schlafräumen sollte zu- dem eine Lüftung eingebaut werden, um auch bei geschlossenen Fenstern einen gesunden Schlaf zu ermöglichen. Außenbauteile, die der schallbelasteten Seite (Süden, Westen) zugewandt sind, müssen darüber hinaus den Anforderungen der DIN 4109 in Verbindung mit der VDI 2719 genügen. Luftbelastung Gemäß des Luftreinehalteplans Chemnitz von 2008 und dessen Fortschreibung von 2011 sind Luft- schadstoffe im unteren bis mittleren Belastungsbereich zu verzeichnen: - NO2 15 – 20 ug/m3 - PM10 16 – 20 ug/m3 Die Immissionsgrenzwerte für NO2 und PM10 betragen nach der 39. BImSchV zum Schutz der menschlichen Gesundheit je 40 ug/m3. Die Grenzwerte werden im Plangebiet deutlich unterschritten. 2.12 Altlasten und Kampfmittel Es sind keine Altlasten nach Sächsischem Altlastenkataster bekannt. Im Zuge der Planung der In- nenerschließungsstraße zum Wohngebiet wurde zudem ein Kurzbericht zu Baugrundverhältnissen und Deklarationsanalysen angefertigt. Bei den Aufschlüssen wurden keine relevanten Hinweise auf Altlasten vorgefunden. Laut Auskunft des Ordnungsamtes Chemnitz ist für das Gebiet nach den vorliegenden Unterlagen - Kampfmittelbelastungskarte beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen - keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt.
16 3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN, WEITERE BESTEHENDE PLANUNGEN UND GUT- ACHTEN 3.1 Landesentwicklungsplan In Kraft getreten am 31.08.2013 Die Landesplanung wird durch den Landesentwicklungsplan4 Sachsen aus dem Jahr 2013 be- stimmt. Kartografische Darstellungen in Zusammenhang mit dem Planungsziel sind: Tabelle 11: Kartografische Darstellungen im Landesentwicklungsplan Verdichtungsraum, überregional bedeutsame Verbindungs- Raumstruktur und Entwicklungsachse Landschaftsgliederung Stadtlandschaft Gebiete mit speziellem Gebiete mit überwiegenden Bodenwertzahlen 51-70 Bodenschutzbedarf Textlich formuliert der Landesentwicklungsplan Ziele und Grundsätze, die Berücksichtigung finden sollen. Im Besonderen trifft dies für folgende Ziele und Grundsätze zu: Tabelle 12: Textliche Beschreibungen im Landesentwicklungsplan Ziel / Grund- Zusammenfassung Inhalt Auswirkungen auf die Planung satz Bewahrung der lokalen und regionalen Einhaltung lokaler und regionaler Bau- G1.1.2 Identität formen Festsetzung neuer Wohngebiete in zu- räumlich nahe Lage am Stadtzentrum Z2.2.1.3 mutbarer Entfernung zu Versorgungs- mit direkter Anbindung an die B 95 und und Siedlungskernen A 4 entspricht dem Ziel Verbesserung der Lebensverhältnisse Z 2.2.2.1 und Entwicklung des Wohnstandortes insbesondere durch Weiterentwicklung G2.2.2.2 schafft attraktive Wohnlagen von Wohnen Erhaltung bestehender Gehölzflächen Schaffung und Erhaltung von naturna- G2.2.2.4 und Ausweisung von (privaten) Grünflä- hen Lebensräumen und Grünflächen chen effiziente Flächennutzung von Ver- vorhandene Verkehrsflächen können G3.1.1 kehrsinfrastruktur zur Anbindung genutzt werden Neuinanspruchnahme von Flächen Boden der Bestandsfläche ist anthropo- G4.1.3.2 dort, wo Böden bereits anthropogen gen überprägt und entspricht damit vorbelastet sind dem Ziel 3.2 Regionalplan Chemnitz – Erzgebirge In Kraft getreten am 31.07.2008 Der Regionalplan als Instrument der Gesamtplanung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Damit ist die Beurteilungsgrundlage der in Kraft getretene Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge5 einschließ- lich der 1. Teilfortschreibung Regionale Vorsorgestandorte und der 2. Teilfortschreibung Windener- gienutzung. Als weitere Beurteilungsgrundlage gilt der durch die Verbandsversammlung des Pla- nungsverbandes am 15. Dezember 2015 für die öffentliche Auslage gemäß §§ 9 und 10 ROG in Verbindung mit § 6 (2) SächsLPIG beschlossene Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz. Die 4 LEP Sachsen, 2013. 5 Regionalplan Chemnitz – Erzgebirge, 2008.
17 im Planentwurf des Regionalplanes enthaltenen Ziele sind entsprechend § 3 (1) Nr. 4 ROG in Auf- stellung befindliche Ziele der Raumordnung und somit als sonstige Erfordernisse der Raumordnung nach § 4 (1) ROG in Abwägungsentscheidungen und bei der Erstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Da sich der Crimmitschauer Wald in unmittelbarer Umgebung des Plangebietes befindet und im Süden der Fläche einen schmalen Streifen desselben einnimmt, werden im Folgenden auch jene kartografischen Inhalte des Regionalplans aufgelistet, die sich auf die Waldflächen beziehen: Tabelle 13: Kartografische Darstellungen im Regionalplan Plankategorie Aktueller Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Verdichtungsraum, Oberzentrum, Regionale Achsen im Zuge der Raumstruktur überregionalen Verbindungsachsen des LEP Regionale Verbundkulisse Crimmitschauer Wald ist regionale Verbundkulisse Waldgebiet Landschaftsbildeinheiten Stadtlandschaft Regionale Schutzgebiets- Planungsgebiet LSG: Crimmitschauer Wald - Rottluffer Feldflur konzeption Nachrichtlich übernommene Siedlungsfläche Crimmitschauer Wald: Vorranggebiet für Wald, Vorbehaltsgebiet Raumnutzung für Natur und Landschaft (Landschaftsbild / Landschaftserleben), regionaler Grünzug Bereiche der Landschaft mit besonderen Nut- Gebiet mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung, zungsanforderungen Crimmitschauer Wald ist Frischluftentstehungsgebiet (Naturhaushalt) Die textlichen Beschreibungen mit den Zielen und Grundsätzen verdeutlichen die kartografischen Inhalte des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge zum Teil, zum Teil setzen sie aber auch weitere Schwerpunkte, die für die Planung zu berücksichtigen sind: Tabelle 14: Textliche Beschreibungen im Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge Grund- Plankategorie Zusammenfassung Inhalt satz / Ziel Das Oberzentrum Chemnitz ist insbesondere als Zentrum Raumstruktur G 2.3.1 von Wissenschaft, Forschung, Produktion, Dienstleistungen sowie der Kultur und des Sports zu entwickeln. Sicherung und Entwicklung locker bebauter und von Grünflä- Regionale Ver- chen durchsetzter Siedlungen als Verbundstruktur G 3.1.8 bundkulisse Verknüpfung örtlicher Grünflächensysteme mit dem regiona- len ökologischen Verbundsystem Erhalt und funktionsteilige Weiterentwicklung der historisch Z 2.6.1 gewachsenen Siedlungsstruktur Raumnutzung Stärkung der höherrangigen zentralen Orte (Ober- und Mit- telzentren) und Regionalen Achsen G 3.2.1 Steigerung der landschaftlichen Attraktivität der Region Landschaftsgemäße Gestaltung bzw. Erhalt von Siedlungs- G 3.2.13 rändern Ausformung Regionaler Grünzüge und Grünzäsuren mit den Z 3.5.4 Mitteln der Bauleitplanung Gewährleistung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen G 6.2.3 der Wälder i. S. einer multifunktionalen Waldbewirtschaftung
18 Grund- Plankategorie Zusammenfassung Inhalt satz / Ziel Bereiche der Land- schaft mit beson- Gestaltung von Siedlungsflächen und Freiräumen i. S. einer deren Nutzungsan- G 3.4.1 positiven bioklimatischen und lufthygienischen Entwicklung forderungen (Naturhaushalt) Verbesserung der Grundwasserneubildung durch schonen- den Umgang mit Grund und Boden, Reduzierung des Versie- gelungsgrades, verstärkte Versickerung von nicht schädlich G 4.3.1 verunreinigtem Niederschlagswasser Schutz von Gebieten mit hoher geologisch bedingter Grund- wassergefährdung Der Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz6 (Stand 15.12.2015) trifft für das Planungsgebiet und den Crimmitschauer Wald darüber hinaus folgende Aussagen: - Crimmitschauer Wald ist schutzbedürftiger Bereich für das Landschaftsbild / Landschaftser- leben - Untersuchungsgebiet Landschaftsschutzgebiet: Crimmitschauer Wald - Rottluffer Feldflur - Bereiche mit besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz - Böden mit besonderer Infiltrationsfähigkeit und Speicherfunktion - Regionale Schwerpunkte der Grundwassersanierung - Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse: o Freiflächen: relevante Räume o Gehölzbestand auf Böschung und umgebender Crimmitschauer Wald: sehr relevante und relevante Multifunktionsräume 3.3 Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz Wirksam seit 24.10.2001 Der wirksame Flächennutzungsplan von Chemnitz weist den Großteil der Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportfreifläche aus. Hinzu kommt ein schmaler Streifen im Süden des Plan- gebietes, welcher im FNP als Wald gekennzeichnet ist. Abbildung 2: Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Stadt Chemnitz (Geoportal Sachsenatlas, Zugriff: 22.04.2020) 6 Regionalplan Region Chemnitz, Entwurf, 2015.
19 Da die momentane Ausweisung als Grünfläche dem Planungsziel entgegensteht, ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln, muss der FNP im Wege der Berichtigung geändert werden. 3.4 Entwicklungskonzepte Stadt Chemnitz Städtebauliches Entwicklungskonzept Im Stadtentwicklungskonzept (SEKo) Chemnitz 20207 wird die Fläche des Plangebiets im Fachkon- zept Grün- und Freiraum als dauerhaft stadtstrukturelles Grün dargestellt. In allen anderen Fach- konzepten wird für das Flurstück 315/2 keine Aussage getroffen. Nachhaltiger Siedlungswohnungsbau in Chemnitz Im Konzept „Nachhaltiger Siedlungswohnungsbau in Chemnitz“ (B-054/2011)8 wurde das Plangebiet nicht als Flächenpotenzial für Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Derzeit wird jedoch ein Wohn- bauflächenkonzept für die Stadt Chemnitz entwickelt. In diesem werden Flächen erneut nach öko- logischem und ökonomischem Potenzial bewertet, darunter auch das Flurstück 315/2, um die Erfor- derlichkeit der Planung zu Siedlungswohnungsbauzwecken zu begründen. Schulkonzept Im Grundschulbereich hat die Bebauung möglicherweise Auswirkungen auf den Schulbezirk III, da voraussichtlich mit erhöhten Schülerzahlen in dem entsprechenden Stadtteil zu rechnen ist. Dieser Schulbezirk wird als unkritisch bewertet. Es sind aktuell keine Maßnahmen zur Änderung der Kapa- zität vorgesehen. Aus dem Vorhaben könnte im Oberschulbereich ein weiterer Schüleranstieg im Planbezirk I resul- tieren. Für den Planbezirk I wurden bereits Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten eruiert und teilweise umgesetzt. Im direkten Umfeld des geplanten Wohngebietes befindet sich kein Gymnasium. Aufgrund des Ein- zugsbereiches könnte ein erhöhtes Schüleraufkommen am Dr.-Wilhelm-André-Gymnasium, am Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium sowie am Georgius-Agricola-Gymnasium resultieren. Die Kapazi- tät der Einrichtungen ist nahezu erschöpft. Die Wahl eines Gymnasiums orientiert sich jedoch vor- rangig am Angebot des jeweiligen Profils. Aktuell können im der Stadt Chemnitz gesamtstädtisch ausreichend Kapazitäten im gymnasialen Bereich zur Verfügung gestellt werden. Ein etwaiger Anstieg des Schüleraufkommens ist im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzpla- nung zu analysieren und in der mittel- und langfristigen Bedarfsprognose zu berücksichtigen. 3.5 Fachplanungen und Gutachten zum Bebauungsplan Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Zum vorliegenden Bebauungsplan wurde durch die INGENIEURBÜRO BAUWESEN GMBH CHEMNITZ (IBB) eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Diese hat zum Ziel, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen potentiell auftretende artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (Verbote des § 44 BNatSchG im Sinne des § 44 (5) BNatSchG) und Ausnahmen (Ausnahme gemäß § 45 Abs. (7) BNatSchG bzw. Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG) zu prüfen und geeignete Vermin- derungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu formulieren. Für die Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurden zum einen Artdaten der Zent- ralen Artdatenbank Sachsen abgerufen, zum anderen wurden eigene Kartierleistungen gemäß Me- thodik entsprechend der Aufgabenstellung für eine saP durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde Chemnitz legte den zu prüfenden Artumfang für europäische Brut- vögel, Amphibien und Fledermäuse fest. Die Arbeiten zur Bearbeitungsstufe ‚Erfassung Fledermausvorkommen‘ wurden durch das Ingeni- eurbüro IGC INGENIEURGRUPPE CHEMNITZ GBR geleistet. Es erfolgten zwei Transektbegehungen mit 7 SEKo Chemnitz 2020. 8 Nachhaltiger Siedlungswohnungsbau in Chemnitz.
20 Bat-Detektor in den Abendstunden mit anschließender Aufstellung einer Horchbox über Nacht. Die erstellten Unterlagen sind der Anlage 5 der saP zu entnehmen. Es konnte die Anwesenheit von mind. sieben Arten festgestellt werden, welche das Plangebiet als Jagdhabitat nutzen: - Breitflügelfledermaus [Eptesicus serotinus], - Großer Abendsegler [Nyctalus noctula], - Mopsfledermaus [Barbastella barbastellus], - Nyctaloide unbestimmt, - Wasserfledermaus [Myotis daubentonii], - Zweifarbfledermaus [Vespertilio murinus], - Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]. Die meisten Flugbewegungen wurden entlang von Leitstrukturen des Waldrandes an der westlichen Plangebietsgrenze, der Böschung mittig des Plangebietes sowie um das alte Vereinsheim festge- stellt. Eine Nutzung von Spalten hinter Verkleidungen, in Hohlräumen in der Fassade, in Dachräu- men oder Zwischendächern als Zwischenquartier durch die Zwergfledermaus ist anzunehmen. Durch den Abriss des Vereinsgebäudes können Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 ausgelöst werden (Verlust von Ruhestätten, Tötung oder Verletzung von Individuen). Die Begehungen zu den Artgruppen Europäische Brutvögel und Amphibien erfolgten durch Fach- personal der IBB CHEMNITZ. Zur Bestandserfassung der Europäischen Brutvögel erfolgten sechs Begehungen im abgestimmten Untersuchungsraum. Für folgende Arten wurde aufgrund ihrer Eigenschaft als standorttreue Tiere (Nutzung von Dauerniststätten) eine vertiefende Prüfung erforderlich: - Blaumeise [Parus caeruleus], - Buntspecht [Dendrocopos major], - Hausrotschwanz [Phoenicurus ochruros] - Kleiber [Sitta europaea], - Kohlmeise [Parus major] - Star [Sturnus vulgaris] - Tannenmeise [Parus ater] und - Trauerschnäpper [Ficedula hypoleuca] Auch bei den Vögeln kann durch den Abriss des Vereinsheims ein Verbotstatbestand ausgelöst werden, in diesem Fall die Beseitigung potenzieller Nischen- und Höhlenbrüterquartiere. Innerhalb des Plangebietes konnten keine Vorkommen der Artgruppe Amphibien ausgemacht wer- den. Lediglich außerhalb des Plangebietes in einer wassergefüllten Fahrrinne wurde ein Laichballen des Grasfrosches [Rana temporaria] gefunden. Mögliche Wechselwirkungen zum Plangebiet beste- hen jedoch nicht. Im östlichen Böschungsbereich konnten während der Kartierarbeiten zwei adulte und zwei juvenile Exemplare der Waldeidechse gesichtet werden. Es besteht ein Verletzungs- und Tötungsrisiko ins- besondere während der Baufeldfreimachung oder bei eventueller Nutzung als Baustelleneinrich- tungsfläche. Außerdem ist ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten an den Stellen zu er- warten, an welchen die Anliegerstraße die Böschung schneidet. Des Weiteren besteht die Gefahr einer Schädigung von Tieren, die sich auf der neu zu bauenden Straße sonnen. Zum Schutz der durch die Planung betroffenen Artgruppen werden unter anderem Maßnahmen er- griffen, die den Schutz des mittleren Gehölzstreifens auf der Böschung und einen zeitlich geregelten Abriss des Vereinsheims vorsehen. Weitere Vermeidungs- und Verminderungs-, Kompensations- sowie CEF-Maßnahmen sind im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag formuliert und können dort ne- ben der vollständigen Abhandlung zur Betroffenheitsabschätzung nachgelesen werden. Die in der saP festgesetzten und in den Bebauungsplan übernommenen Maßnahmen gelten als zwingend bin- dend.
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