Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf

 
WEITER LESEN
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
1

Bebauungsplan Nr. 21/15
Wohngebiet an der Max-Planck-Straße
Begründung zum Entwurf

                                      Stand: 09.09.2021
                                                Entwurf
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
2

Inhaltsverzeichnis

1       ANLASS, ERFORDERNIS UND ZIEL DER PLANUNG ......................................................... 4
1.1         Räumliche Situation und Planungsanlass.......................................................................... 4
1.2         Verfahren .......................................................................................................................... 4
1.3         Planungserfordernis .......................................................................................................... 5
1.4         Planungsziele .................................................................................................................... 5
2       PLANGEBIET ........................................................................................................................ 6
2.1         Lage, Größe und Topographie .......................................................................................... 6
2.2         Eigentumsverhältnisse ...................................................................................................... 6
2.3         Historische Entwicklung .................................................................................................... 6
2.4         Aktuelle Nutzungen im Plangebiet ..................................................................................... 6
2.5         Angrenzende Nutzungen in der Umgebung ....................................................................... 7
2.6         Städtebaulicher Kontext .................................................................................................... 7
2.7         Denkmalschutz.................................................................................................................. 8
2.8         Vorhandene Verkehrserschließungen ............................................................................... 8
2.9         Technische Infrastruktur .................................................................................................... 9
2.10        Natur und Landschaft ...................................................................................................... 11
2.11        Immissionen .................................................................................................................... 14
2.12        Altlasten und Kampfmittel ................................................................................................ 15
3       ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN, WEITERE BESTEHENDE PLANUNGEN UND
        GUTACHTEN ...................................................................................................................... 16
3.1         Landesentwicklungsplan ................................................................................................. 16
3.2         Regionalplan Chemnitz – Erzgebirge .............................................................................. 16
3.3         Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz ............................................................................. 18
3.4         Entwicklungskonzepte Stadt Chemnitz ............................................................................ 19
3.5         Fachplanungen und Gutachten zum Bebauungsplan ...................................................... 19
3.6         Sonstige Satzungen und nachrichtliche Übernahmen ..................................................... 21
4       STÄDTEBAULICHE PLANUNG UND ENTWICKLUNGSABSICHTEN................................. 23
4.1         Städtebauliche Rechtfertigung ........................................................................................ 23
4.2         Städtebauliches Konzept ................................................................................................. 23
4.3         Verkehrserschließung im Plangebiet ............................................................................... 24
4.4         Technische Infrastruktur .................................................................................................. 25
4.5         Grünordnung ................................................................................................................... 26
4.6         Plangrundlage ................................................................................................................. 27
5       PLANINHALT UND BEGRÜNDUNG DER FESTSETZUNGEN ........................................... 28
5.1         Planungsrechtliche Festsetzungen .................................................................................. 28
5.1.1           Art der baulichen Nutzung .......................................................................................... 28
5.1.2           Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................ 28
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
3

5.1.3           Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen ........................................................ 29
5.1.4           Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen .................................................. 29
5.1.5           Verkehrsflächen .......................................................................................................... 29
5.1.6           Geh-, Fahr- und Leitungsrechte .................................................................................. 30
5.1.7           Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. BImSchG
                bestimmte Luft verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden
                dürfen (Luftreinhaltung)............................................................................................... 30
5.1.8           Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. BImSchG oder
                zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffende bauliche und
                sonstige technische Vorkehrungen ............................................................................. 30
5.2         Festsetzungen grünordnerischer und artenschutzrechtlicher Maßnahmen ...................... 31
5.2.1           Private Grünflächen mit Zweckbestimmung ................................................................ 31
5.2.2           Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
                und Landschaft ........................................................................................................... 31
5.2.3           Festsetzungen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
                Bepflanzungen ............................................................................................................ 33
5.2.4           Festsetzung zur Bindung für Pflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern
                und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern ................................................. 34
5.2.5           Pflanzenauswahlliste für Anpflanzungen gem. 5.2.3 bis 5.2.4 ..................................... 35
5.3         Bauordnungsrechtliche Festsetzungen............................................................................ 36
5.3.1           Fassadengestaltung ................................................................................................... 36
5.3.2           Dachgestaltung ........................................................................................................... 37
5.3.3           Einfriedungen ............................................................................................................. 38
5.3.4           Gartengestaltung ........................................................................................................ 39
5.4         Nachrichtliche Übernahmen ............................................................................................ 39
5.5         Hinweise ......................................................................................................................... 40
6       FLÄCHENBILANZ ............................................................................................................... 42
6.1         Flächengrößen ................................................................................................................ 42
6.2         Versiegelung ................................................................................................................... 42
7       AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG, KOSTEN .................................................................... 43
7.1         Auswirkung der Planung auf die Umwelt ......................................................................... 43
7.2         Artenschutz ..................................................................................................................... 45
7.3         Auswirkungen der Planung auf die Stadt Chemnitz ......................................................... 46
7.4         Kosten und Umsetzungszeitraum .................................................................................... 46
8       QUELLENVERZEICHNIS .................................................................................................... 47
9       ANLAGEN ........................................................................................................................... 47
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
4

1     ANLASS, ERFORDERNIS UND ZIEL DER PLANUNG

1.1       Räumliche Situation und Planungsanlass

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Stadt Chemnitz auf der Fläche des ehemaligen
Max-Planck-Stadions. Es schließt im Nordosten an die Max-Planck-Straße an, welche in die Leipzi-
ger Straße (B 95) mündet. Die B 95 verbindet die Chemnitzer Innenstadt mit der etwa einen halben
Kilometer vom Planungsgebiet entfernt liegenden Autobahnauffahrt Chemnitz-Mitte.
Der Investor Herr Roscher, welcher die SBV Systemfinanz-, Beratungs- & Vermittlungs GmbH ver-
tritt, ist im Besitz des Flurstücks 315/2 Gemarkung Borna. Er möchte dieses zu einem hochwertigen,
attraktiven Wohnstandort in guter Lage entwickeln. Große Grundstücke und eine Bebauung mit
Stadtvillen und größeren Einfamilien- und Doppelhäusern sollen das Gebiet kennzeichnen.

1.2       Verfahren

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Chemnitz fasste den Aufstellungsbeschluss
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/01 „Wohngebiet an der Max-Planck-Straße“ in sei-
ner Sitzung am 15.01.2019 im beschleunigten Verfahren nach § 13b gemäß § 13a BauGB. Mit der
Beschlussvorlage zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Planverfahren zukünftig von
vorhabenbezogen in einen „klassischen“ Bebauungsplan nach § 30 BauGB mit dem Titel „Bebau-
ungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße“ geändert. Statt eines Durchführungs-
vertrages wird mit dem Investor ein Erschließungsvertrag abgeschlossen.
Im weiteren Verlauf wird nicht mehr von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesprochen.
Folgende Kriterien sind entsprechend § 13b BauGB zu erfüllen:

      -   max. zulässige Grundfläche i. S. d. § 19 Abs. 2 BauNVO von 10.000 m²
      -   Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen
      -   Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile

Diese Kriterien werden durch die vorliegende Planung erfüllt. Es wird eine maximal überbaubare
Grundfläche von 8.994 m² erreicht (vgl. Kapitel 6.2). Die Zulässigkeit von Wohnnutzungen wird mit
den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und dem Ausschluss mehrerer ausnahmsweise
zulässigen Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO erzielt. Der Anschluss an den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil wird im Norden und Osten des Geltungsbereichs hergestellt.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Chemnitz stellt den Geltungsbereich als Grünfläche
mit der Zweckbestimmung Sportplatz dar. Zur Erreichung des Planungsziels eines Allgemeinen
Wohngebietes nach § 4 BauNVO kann ein Bebauungsplan im Zuge der Einbeziehung von Außen-
bereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor
der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des
Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden und der Flächennutzungsplan ist im Wege der
Berichtigung anzupassen.
Für Bebauungspläne, die nach § 13b BauGB aufgestellt werden, gilt weiterhin, dass die Einleitung
des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes bis zum 31.12.2019 sowie der Satzungsbe-
schluss nach § 10 Abs. 1 BauGB bis zum 31.12.2021 erfolgen muss. Im Rahmen des Baulandmo-
bilisierungsgesetzes, welches vom Deutschen Bundestag am 07.05.2021 beschlossen wurde, soll
§ 13b BauGB jedoch bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusam-
menfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 kann im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 Abs. 3 BauGB abgesehen werden.
Zusätzlich wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt.
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
5

1.3    Planungserfordernis

Um die städtebauliche Ordnung zu wahren und eine geregelte Entwicklung des Standortes zu ge-
währleisten, wird für das Plangebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
In Chemnitz besteht ein wachsender Bedarf an Eigenheimen und insbesondere der Stadtteil Borna-
Heinersdorf ist aufgrund der verkehrsgünstigen Lage ein optimaler und beliebter Standort dafür. Im
Stadtteil bestehende Bebauungspläne für Wohnzwecke sind fast vollständig realisiert. Der Bedarf
nach neuem Bauland ist also gegeben.
Die Kennzeichnung der Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Sportfreifläche ist durch die Nutzungsaufgabe der Sportfläche als solche vor mehreren Jahren ob-
solet geworden. Eine Beplanung des Gebiets zu Wohnzwecken steht mit der derzeitigen Nutzung
daher nicht im Konflikt.

1.4    Planungsziele

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht durch eine verbindliche Bauleitplanung zur Vorbe-
reitung einer Realisierung von Eigenheimen als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Auf-
grund der Situation eines einzuhaltenden Waldabstandes sind unter Einhaltung von einheitlichen
Bebauungsstrukturen 17 Parzellen geplant. Da geringfügige Abweichungen im Zuge der finalen Par-
zellierung nicht ausgeschlossen werden sollen, ist das Planungsziel auf die Errichtung von 15 bis
20 Parzellen näher zu definieren.
Das Plangebiet soll in Anlehnung an die umgebende Bebauung der Max-Planck-Straße und der
Friedrich-Schlöffel-Straße als hochwertiger Wohnstandort mit Stadtvillen und größeren Einfamilien-
und Doppelhäusern entwickelt werden. Die Planung umfasst außerdem die Herstellung einer Ring-
straße mit Anbindung an die Max-Planck-Straße zur inneren Erschließung.
Die Planung sieht die Schaffung von großzügigen, intensiv durchgrünten Grundstücken vor, die sich
ca. zwischen 800-3050 m² bewegen werden. Ein breiter umlaufender Streifen von privaten Grünflä-
chen im Süden, Westen und Norden des Gebietes soll einen angemessenen Übergang zum
Crimmitschauer Wald schaffen. Im südlichen Waldrandbereich befinden sich außerdem mehrere
Bäume direkt auf dem Grundstück, welche zu Waldflächen i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 SächsWaldG
zählen und erhalten bleiben. Auch die Böschung samt den darauf befindlichen Gehölzen zwischen
den beiden ehemaligen Fußballplätzen soll als private Grünfläche ausgewiesen und als Habitatflä-
che für die vorgefundene Waldeidechse entwickelt werden.
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
6

2         PLANGEBIET

2.1       Lage, Größe und Topographie

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umschließt das Flurstück 315/2 der Gemarkung Borna
vollständig. Dieses hat eine Größe von 36.481 m² und liegt auf der Röhrsdorfer Höhe im Stadtgebiet
Chemnitz. Zum Geltungsbereich hinzu kommen ca. 27 m² der benachbarten Flurstücke 313/w und
315/9, da diese für den Anschluss der Erschließungsstraße an die bestehende Max-Planck-Straße
benötigt werden. Insgesamt weist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Größe von
36.508 m² auf.

Der Geltungsbereich wird begrenzt:

      -   Im Norden, Westen und Süden durch den Crimmitschauer Wald und zugehörige Forstwege
      -   Im Osten von der Kleingartenanlage „Am Frischborn“ eV
      -   Im Nordosten durch Einfamilien- und Villenbebauung zur überwiegenden Wohnnutzung ent-
          lang der Max-Planck- und Friedrich-Schlöffel-Straße

Das Gebiet befindet sich auf etwa 375 m ü. NHN. Das Flurstück 315/2 ist weitestgehend eben, weißt
jedoch eine Terrassierung auf, die mittig durch eine mit Bäumen bestandene Böschung und einen
Höhensprung von ca. 1,5 m gekennzeichnet ist. Die obere Terrasse westlich der Böschung steigt
leicht nach Westen an und überwindet dabei ca. zwei Höhenmeter. Die untere Terrasse östlich der
Böschung steigt ebenfalls leicht nach Westen hin an und überwindet dabei ca. vier Höhenmeter.
Insgesamt weist das Plangebiet Höhenverhältnisse zwischen 370 und 377 m ü. NHN auf.

2.2       Eigentumsverhältnisse

Das Flurstück 315/2 ist im Besitz des Investors Herr Ralf Roscher.
Ein schmaler Streifen der Erschließungsstraße wird zum Zweck des Anschlusses an die bestehende
Max-Planck-Straße auf den benachbarten Flurstücken 313/w und 315/9 einbezogen. Diese Überla-
gerungsflächen (ca. 27 m²) werden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit aufgenom-
men.
Im Rahmen des Medienanschlusses und des Baus der Erschließungsstraße ist ein Eingriff in die
Grundstücke 313/w, 313/3 sowie 315/9 zu erwarten. Die genannten Flurstücke befinden sich in öf-
fentlicher Hand. Ein weiterer Eingriff erfolgt im Flurstück 367/1, um den geplanten Geh- bzw. Rad-
weg an den vorhandenen Waldweg anzuschließen und das im Gebiet anfallende Regenwasser in
den dort befindlichen Graben einzuleiten. Auch dieses Grundstück befindet sich im öffentlichen Ei-
gentum.

2.3       Historische Entwicklung

Im Plangebiet befindet sich die Sportstätte Max-Planck-Stadion, welche schon in der ersten Hälfte
des 20. Jahrhunderts genutzt wurde. Im Jahr 2011 wurde die Sportplatznutzung aufgegeben. Be-
mühungen um eine Reaktivierung hat es seitdem nicht gegeben. Auch nutzte die Stadt ihr Vorkaufs-
recht für die Fläche nicht, um die historische Sportnutzung wiederzubeleben.

2.4       Aktuelle Nutzungen im Plangebiet

Das Grundstück ist bebaut mit dem ungenutzten ehemaligen Sportlerheim, dessen Nebengebäuden
und –anlagen (u. a. eine Kegelbahn), mehreren teilversiegelten Wegen sowie zweier ehemaliger
Fußballplätze. Beide Plätze, eine Rasen- und eine Tennenfläche (Hartplatz), welche durch eine Bö-
schung voneinander getrennt sind, sind stark verdichtet und anthropogen überprägt.
Derzeit sind die Flächen im Plangebiet ungenutzt. Das ehemalige Sportlerheim des Max-Planck-
Stadions steht leer, ebenso werden die beiden Fußballplätze nicht genutzt. Der Eigentümer pflegt
die Flächen jedoch intensiv (kurzer Rasen).
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
7

2.5     Angrenzende Nutzungen in der Umgebung

Im Süden, Westen und zu Teilen im Norden grenzt an das Plangebiet der Crimmitschauer Wald an.
Die Waldflächen weisen eine besondere regionale und lokale Klimaschutzfunktion auf. Darüber hin-
aus handelt es sich beim Crimmitschauer Wald um einen das Landschaftsbild prägenden Wald mit
der Erholungsfunktion Stufe 1.
Im Osten schließt an das Planungsgebiet der Kleingartenverein „Am Frischborn“ eV an. Ein unbe-
festigter Weg, der von der Max-Planck-Straße aus nach Süden führt, trennt die Kleingartensiedlung
vom Flurstück 315/2.
Im Nordosten grenzt das Plangebiet an die Wohnbebauung der Max-Planck-Straße. Die Bebauung
der Max-Planck-Straße, wie auch die Bebauung der weiter nördlich gelegenen Friedrich-Schlöffel-
Straße, zeichnet sich durch Einfamilienhäuser und Stadtvillen in teilweise großzügigen Grundstü-
cken aus. Insgesamt ist die umliegende Nachbarschaft als gehobener Wohnstandort einzuordnen.
Im weiteren Umfeld befindet sich nördlich die Bundesstraße 95 (Leipziger Straße), an der umfang-
reiche gewerbliche Nutzungen angesiedelt sind. Westlich des Crimmitschauer Waldes schließen
Acker- und Grünflächen sowie die Bundesautobahn A 4 an.

Abbildung 1: Nutzungen in der Umgebung (Plangrundlage: Geoportal Sachsenatlas, Zugriff: 17.04.2020)

Die soziale Infrastruktur ist durch die enge Verzahnung entlang der Leipziger Straße mit direkter
Verbindung in den Stadtkern von Chemnitz geprägt. Einkaufsmöglichkeiten sowie das Küchwaldkli-
nikum befinden sich in geringer Entfernung. Verwaltung und Kulturangebote sind über die Leipziger
Straße auf kurzem Weg zu erreichen.

2.6     Städtebaulicher Kontext

Die umgebende Bebauung der Max-Planck-Straße und der Friedrich-Schlöffel-Straße ist durch Ein-
familienhäuser und Stadtvillen geprägt. Der überwiegende Teil der Gebäude ist zweigeschossig und
weist Walm- bzw. Zeltdächer auf. Entlang der Leipziger Straße befinden sich größere Gewerbebau-
ten. Nördlich der Leipziger Straße schließt sich kleinteilige Wohnbebauung an der Wüstenrot- bzw.
Württemberger Straße an.
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
8

Die Kleingartenanlage „Am Frischborn“ eV zeichnet sich durch die für Gartensparten typischen Lau-
ben und Geräteschuppen aus.
Der Crimmtischauer Wald schließt die zusammenhängende Ortslage im Westen ab und trennt die
Ortsteile Borna und Altendorf durch einen Forstbestand.

2.7     Denkmalschutz

Im unmittelbaren Umfeld zum Plangebiet befinden sich mehrere Kulturdenkmale. Relevant sind
diese für die Abstimmung der Gestaltung neuer Gebäude. Die nachfolgende Liste gibt einen Über-
blick:

Tabelle 1: Kulturdenkmale in der näheren Umgebung

 Adresse                       Kulturdenkmal
 Max-Planck-Str. 38            Einzeldenkmal und Nebenanlage: Villa mit Garten
 Max-Planck-Str. 42            Einzeldenkmal und Nebenanlage: Villa mit Garten
 Max-Planck-Str. 48            Einzeldenkmal und Gartendenkmal: Villa mit Garten und Einfriedung
                               Einzeldenkmal und Gartendenkmal: Wohnhaus in offener Bebauung
 F.-Schlöffel-Str. 20
                               mit Garten, Einfriedung und Garage
                               Einzeldenkmal und Nebenanlage: Villa mit Garten, Garage und Ein-
 F.-Schlöffel-Str. 25
                               friedung
 F.-Schlöffel-Str. 33          Einzeldenkmal: Wohnhaus in offener Bebauung mit Einfriedung

2.8     Vorhandene Verkehrserschließungen

Als Hauptverkehrsachse verbindet die B 95 (Leipziger Straße) die Chemnitzer Innenstadt mit dem
suburbanen Raum und schließt an der Autobahnauffahrt Chemnitz-Mitte an die Bundesautobahn A
4 an. Die Chemnitzer Innenstadt ist mit dem Pkw innerhalb von acht Minuten zu erreichen. Die Au-
tobahnauffahrt Chemnitz-Mitte ist innerhalb von zwei Minuten erreichbar.
Von der Leipziger Straße zweigt sowohl die Max-Planck-Straße als auch die Friedrich-Schlöffel-
Straße ab, welche das an das Plangebiet angrenzende Wohngebiet sowie die Kleingartenanlage
„Am Frischborn“ eV erschließen. Die Planung sieht einen Anschluss des Plangebietes an die öffent-
lich gewidmete Max-Planck-Straße an deren westlichem Ende vor. Die Max-Planck-Straße ist durch
Verkehrsrechtliche Bestimmungen für eine maximale Verkehrslast von 5,5 t bestimmt.
Als Stellflächen für den ruhenden Verkehr werden durch die Anwohner überwiegend die privaten
Grundstücke verwendet. Weiterhin werden als Stellflächen – insbesondere durch die Kleingarten-
pächter – straßenbegleitende Verkehrsflächen genutzt.
Entlang der Friedrich-Schlöffel- und Max-Planck-Straße befinden sich straßenbegleitende Geh-
wege, die durch Bordsteine gut von den weiteren Verkehrsflächen gegliedert sind. Der Radverkehr
erfolgt auf der Verkehrsfläche der Wohngebietsstraße ohne gesonderten Radweg.
Zwei Bushaltestellen in der näheren Umgebung sorgen für eine gute Erreichbarkeit der Chemnitzer
Innenstadt sowie des Umlandes mittels ÖPNV:

Tabelle 2: Erreichbarkeit des ÖPNV

 Haltestelle                  Fußweg         Buslinie   Ziel
                                                        Ebersdorf, Chemnitz Center, Limbach-
 Heidelberger Straße          9 min          21
                                                        Oberfrohna
                                             636        Chemnitz Omnibusbahnhof, Mittweida
                                             650        Chemnitz Omnibusbahnhof, Penig
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
9

    Haltestelle                Fußweg           Buslinie    Ziel
    Borna                      10 min           21, 636, 650 wie bei Heidelberger Straße
                                                46          Borna, Wittgensdorf
                                                63          Borna, Ebersdorf

Im Ergebnis der testweisen Auswertung des „Standort-Werkzeuges nach Mobilitätsplan 2040" durch
das Tiefbauamt Chemnitz ist das Plangebiet gut in die bestehende Infrastruktur integriert und nah-
mobiles bzw. ÖPNV-orientiertes Mobilitätsverhalten möglich.1

2.9         Technische Infrastruktur

Auf dem Flurstück 315/2 liegen bisher nur Medien im Bereich des ehemaligen Vereinshauses an.
Diese umfassen:

      -     Fernmeldeleitungen oberirdisch verlegt (Telekom, K12N9-HA)
      -     Niederspannungsleitung (4x150 1 kV)
      -     Gasleitung (ND-Leitung, SR St ID 100)
      -     weitere Stromkabel, die außer Betrieb sind (4x25 1 kV)

In der Verkehrsfläche der Max-Planck-Straße (Flurstück 313/3 und 313/w), welche als Anschluss
zur Erschließung des Plangebietes dienen soll, sind sämtliche relevante Medien vorhanden.

Stromversorgung

Tabelle 3: Angaben zum Träger der Stromversorgung

    Träger                       inetz GmbH
                                 Augustusburger Straße 1
    Anschrift
                                 09111 Chemnitz
    Nächster Anschluss-
                                 Gehweg Max-Planck-Straße
    punkt
    Art                          Niederspannungsleitung, 4x150 1kV

Straßenbeleuchtung

Tabelle 4: Angaben zum Träger der Straßenbeleuchtung

    Träger                       inetz GmbH
                                 Augustusburger Straße 1
    Anschrift
                                 09111 Chemnitz
    Nächster Anschluss-
                                 Gehweg Max-Planck-Straße
    punkt
    Art                          4x25 1kV

1   Tiefbauamt Chemnitz: Stellungnahme; 25.05.2021.
Bebauungsplan Nr. 21/15 Wohngebiet an der Max-Planck-Straße - Begründung zum Entwurf
10

Fernmeldetechnik

Tabelle 5: Angaben zum Träger der Fernmeldeversorgung

 Träger                       inetz GmbH                        Telekom
                              Augustusburger Straße 1
 Anschrift
                              09111 Chemnitz
                              Max-Planck-Straße sowie östlich
 Nächster Anschluss-
                              entlang des Plangebietes (Lage    Gehweg Max-Planck-Straße
 punkt
                              unbekannt)
 Art                          PC50/2009                         Fernmeldeleitung

Gasversorgung

Tabelle 6: Angaben zum Träger der Gasversorgung

 Träger                       inetz GmbH
                              Augustusburger Straße 1
 Anschrift
                              09111 Chemnitz
 Nächster Anschluss-
                              Max-Planck-Straße
 punkt
 Art                          VGN 100 St

Trinkwasserversorgung

Tabelle 7: Angaben zum Träger der Trinkwasserversorgung

 Träger                       inetz GmbH
                              Augustusburger Straße 1
 Anschrift
                              09111 Chemnitz
 Nächster Anschluss-
                              Max-Planck-Straße
 punkt
 Art                          VW 100 GG

Abwasserentsorgung

Tabelle 8: Angaben zum Träger der Abwasserentsorgung

 Träger                       ESC Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz
 Anschrift                    Heinersdorfer Str. 42, 09114 Chemnitz
 Nächster Anschluss-
                              Max-Planck-Straße
 punkt
 Art                          Mischwasserkanal, Steinzeug DN 250
11

2.10    Natur und Landschaft

Naturraum

Das Plangebiet lässt sich naturräumlich wie folgt einordnen:

    -   Naturregion:             Sächsisches Lössgefilde
    -   Makrogeochor:            Mulde-Lösshügelland
    -   Mesogeochor:             Limbach-Oberfrohnaer Lösshügelland
    -   Mikrogeochor:            Röhrsdorfer Hügelgebiet

Geologie, Boden und Altlasten

Gemäß online verfügbarer Daten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie lässt sich das Plangebiet hinsichtlich seiner Geologie wie folgt klassifizieren:

Tabelle 9: Darstellung Geologie und Boden

 Geomorphotyp                               Hügel-Flachformen-Mosaik
                                            Konglomerate, Sandsteine, Arkosen, Schiefertone mit
 Geologie
                                            Steinkohlenflözchen; (Hainichener Folge, postsudetisch)
 Bodengesellschaft                          Pseudovergleyte Böden
 Gestein                                    lückenhafte Löss-/Lössderivatdecken
                                            Sandschluffe, Lehmschluffe, Tonschluffe, Schlufftone,
 Bodenart
                                            Lehmtone, Sandlehme, Normallehme, Tonlehme
 Leitbodenform                              Pseudogley, Podsol-Braunerde
 Symbol                                     SS, PP-BB
 Substrateinheit                            Periglazialer Schluff, periglaziale Fließerde
                                            lokal schwach vernässt bis sehr stark bis äußerst stark ver-
 Vernässungs-Stufe
                                            nässt
 pH-Wert                                    meist sauer bis sauer
 Bodenabtrag durch Wasser                   2268,19 kg/ha/a
 Sedimenteintrag durch Boden-
                                            48,82 kg/ha/a
 erosion
 Bodenkundliche Aufschlüsse                 keine im Plangebiet, wenige in der Umgebung
 Geochemische Übersicht -
                                            Arsen           10 - < 20 mg/kg
 Oberboden
                                            Blei            50 - < 74 mg/kg
                                            Cadmium         0,2 -< 0,4 mg/kg
                                            Chrom           27 - < 45 mg/kg
                                            Kupfer          37 - < 55 mg/kg
                                            Nickel          16 - < 35 mg/kg
                                            Zink            90 - < 140 mg/kg
                                            unterirdischer Hohlraum gem. § 8 SächsHohlrVO nicht im
 Hohlraumverdachtsgebiet
                                            Plangebiet
12

Das Grundstück ist durch die ehemalige Nutzung als Sportfläche bereits anthropogen überprägt. Im
Areal der beiden Sportplätze ist von einer Verdichtung der obersten Bodenschichten auszugehen.
Das Flurstück ist bis auf das Sportlerheim, wenige Nebenanlagen und Zufahrtswege weitestgehend
unversiegelt.
Gegenwärtig liegen für das Plangebiet keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlas-
senschaften vor. Dennoch ist eine Abklärung über Maßnahmen des vorsorgenden Radonschutzes
vor Baubeginn empfehlenswert.

Klima und Luftqualitäten

Das Klima im Plangebiet ist mäßig feucht mit einer Jahres-Durchschnittstemperatur von 7,8°C. Der
Jahresniederschlag beträgt 607 mm. Der niederschlagsärmste Monat ist der Februar mit 34 mm.
Der niederschlagreichste Monat ist der Juli mit 76 mm.2
Das Gebiet kann einem Freiland-Klimatop zugeordnet werden und hat als Grün- und Freifläche eine
hohe Bedeutung als Ausgleichsraum. Geprägt wird die Fläche durch die Kaltluftproduktion und ge-
dämpfte Tages- und Jahresgänge bei Temperatur und Feuchte des umgebenden Crimmitschauer
Waldes. Ein ungestörter ausgeprägter Tagesgang von Temperatur und Feuchte sowie sehr geringe
Windströmungsveränderungen sind kennzeichnend für das Plangebiet. Damit einher geht eine in-
tensive Frisch- und Kaltluftproduktion während Strahlungswetterlagen.
Der Crimmitschauer Wald besitzt um den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine lokale sowie
regionale Klimaschutzfunktion. Darüber hinaus weist er eine Immissionsschutzfunktion auf.

Wasserhaushalt

Das Plangebiet liegt außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete und Heilquellen- sowie
Trinkwasserschutzgebiete.
Im Plangebiet sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Südlich des Gebietes verläuft ein Gra-
ben, der für die Niederschlagsentwässerung genutzt werden soll. Weiter südöstlich verläuft der Rats-
bach durch den Crimmitschauer Wald. Circa 400 m südöstlich des Planareals liegt ein Standgewäs-
ser, der Froschteich. Die Frischbornquelle befindet sich in einer Entfernung von etwa 700 m südöst-
lich des Plangebietes.
Gemäß Hydrogeologischer Übersichtskarte können für den Grundwasserbereich im Plangebiet fol-
gende Randaussagen getroffen werden:

Tabelle 10: Eigenschaften des Grundwassers

    Verfestigung des Grundwasserleiter             Festgestein
    Gesteinsart des Grundwasserleiters             Metamorphit, Sediment
    Geochemischer Gesteinstyp                      Silikatisch/organogen, silikatisch/karbonatisch
    Hydr. wirksamer Hohlraum des Grundwas-
                                                   Kluftgrundwasserleiter
    serleiters
                                                   1*10-7 bis 1*10-5 m/s (Großteil des Plangebiets)
    Allgemeine Durchlässigkeit
                                                   1*10-9 bis 1*10-7 m/s (westlicher Rand)
    Grundwasserflurabstand unter Gelände           > 10 m
    Grundwasserkörper                              Chemnitz-1

2   Climate-Data.org
13

Es ist nicht auszuschließen, dass in den Kluftgrundwasserleiter im Plangebiet eine zumindest tem-
poräre Grundwasserführung möglich ist. Eine verstärkte Grundwasserführung ist insbesondere wäh-
rend der Tauperiode im Frühjahr oder während niederschlagsreicher Zeiten möglich. In den weitge-
hend unverwitterten / frischen Festgesteinen zirkuliert Grundwasser auf den hydraulisch wirksamen
Trennflächen wie offenen Klüften / Störungen, ggf. auch in verkarsteten Hohlräumen.
Niederschlags- und Sickerwasser fließen entsprechend der Morphologie nach Südosten dem Rats-
bach zu.

Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nicht innerhalb der Grenzen eines nach §
23 bis § 30 BNatSchG geschützten Biotopes, Gebiets oder Schutzobjektes. Die nächstliegenden
Schutzgebiete sind mindestens 2,7 km vom Plangebiet entfernt und werden durch die Planung nicht
berührt:

   -   NSG: In ca. 3 km Entfernung liegt nordöstlich des Plangebietes das Naturschutzgebiet
       „Chemnitzaue bei Draisdorf“
   -   LSG: Das Landschaftsschutzgebiet „Rabensteiner Wald – Pfaffenberg“ beginnt etwa 2,7 km
       westlich des Plangebietes. Circa 3,5 km nordöstlich erstreckt sich das LSG „Ebersdorfer
       Wald – Glösbachtal“ und über 4 km nördlich liegt das LSG „Mulden- und Chemnitztal“.
   -   FFH: Das nächste Fauna-Flora-Habitat Gebiet („Chemnitztal“) liegt nordöstlich vom Gel-
       tungsbereich des Bebauungsplanes in etwa 3 km Entfernung.
   -   SPA: Das europäische Vogelschutzgebiet „Limbacher Teiche“ beginnt 7 km westlich des
       Plangebiets.

Arten und Biotope

Potentiell natürliche Vegetation (pnV):

   -   Plangebiet: Zittergrasseggen-Eichen-Buchenwald
   -   Im Norden und Nordosten angrenzend: (Hoch)kolliner Eichen-Buchenwald
   -   Im Süden angrenzend: (Kiefern-)Birken-Stieleichenwald
   -   Lebensraumtypen: nördlich ans Plangebiet angrenzend: Waldmeister-Buchenwald (ca. 0,73
       ha)

Der Großteil des Plangebiets wird von den beiden Fußballplätzen dominiert, welche sich als stark
verdichtete und anthropogen überprägte Rasen- bzw. Tennenfläche charakterisieren lassen. Ge-
trennt werden die beiden Sportflächen durch eine Böschung, welche einen Baumbestand vorwie-
gend aus Berg- und Spitzahorn [Acer pseudoplatanus, Acer platanoides], Sandbirke [Betula pen-
dula] und Stieleiche [Quercus robur] aufweist.
Die nördliche, westliche und südliche Plangebietsgrenze wird durch den Crimmitschauer Wald ge-
bildet. Im Süden befindet sich ein schmaler Streifen des Waldes innerhalb des Plangebietes.
Das ehemalige Vereinsheim auf der Fläche sowie der mittlere Hangbereich mit seiner Vegetation
beherbergt eine Vielzahl an potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten, insbesondere für Fleder-
mäuse und die Avifauna. Durch Abriss- und Bautätigkeiten können diese verlorengehen und somit
Verbotstatbestände, wie das Tötungs- und Störungsverbot ausgelöst werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde deshalb eine spezielle artenschutzrechtli-
che Prüfung (saP) erarbeitet, welche inhaltlich die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die
Anwendung der Verbote des § 44 BNatSchG im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG oder für eine
Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG bzw. Befreiung nach § 67 Abs. 2 BNatSchG prüft.
In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde ausgehend von der vorhandenen Planung
und den gesichteten Datenbeständen aus der Zentralen Artdatenbank Sachsen sowie eigener Kar-
tierleistungen bezüglich vorkommender Arten eine umfassende Beurteilung vorgenommen, inwie-
fern durch das Vorhaben die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG erfüllt werden.
14

Insgesamt konnte festgestellt werden, dass keine Verbotstatbestände in Verbindung mit jenen im
Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung festgelegten Verminderungs- und Vermei-
dungsmaßnahmen wirken. Entsprechend steht aus fachlicher Sicht der Realisierung des Vorhabens
nichts entgegen.
Die in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung festgesetzten Maßnahmen zur Verminderung
und Vermeidung sowie zum Schutz und zur Sicherung der vorhandenen Fauna und Flora gelten
jedoch als zwingend bindend.
Die vollständige Abhandlung zur Betroffenheitsabschätzung, der als planungsrelevant erachteten
Tierarten, kann der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung entnommen werden.

Erholungseignung

Historisch betrachtet besaß das Plangebiet eine hohe Relevanz für die Erholung, insbesondere für
die sportliche Betätigung auf den Fußballplätzen. Zurzeit hat die Fläche jedoch keine relevante Er-
holungsfunktion mehr, da sie in Privatbesitz und nicht öffentlich zugänglich ist.
Auch wenn das Plangebiet selbst keine Rolle in der Erholung spielt, so weist der umgebende
Crimmitschauer Wald eine Erholungsfunktion der Stufe I auf.

Landschafts- bzw. Stadtbild

Das Plangebiet zeigt sich als weitestgehend ungenutzte, aber gepflegte Sportfläche mit einem Ver-
einsheim und einer mit Gehölzen bewachsenen Böschung, die mittig durch das Areal verläuft. Der
südliche Teil des Geltungsbereichs gehört zum angrenzen Crimmitschauer Wald, welcher dort als
das Landschaftsbild prägender Wald klassifiziert ist. Östlich des Plangebiets ist das Stadtbild durch
die Kleingärten des Kleingärtnervereins „Am Frischborn“ eV gekennzeichnet, während nördlich und
nordöstlich Villen- und Einfamilienhausbebauung das Bild prägen.

2.11       Immissionen

Lärm

Da sich in innerhalb eines 500 m – Radius vom Plangebiet die Bundesstraße B 95 sowie die Bun-
desautobahn A 4 befinden, wurde noch vor der Beantragung auf Planaufstellung eine Schalltechni-
sche Untersuchung durchgeführt. Die Prüfung der Vorbelastung durch den Straßenverkehrslärm auf
der Fläche übernahm das ING. BÜRO FÜR SCHALLSCHUTZ, BAU- UND RAUMAKUSTIK DIPI.-LNG. T. SELT-
MANN.3 Geprüft wurde, unter welchen schalltechnischen Bedingungen die gemäß DIN 18005 (Schall-
schutz im Städtebau) geltenden schalltechnischen Orientierungswerte eingehalten werden können.
Die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung werden an dieser Stelle zusammenfassend
dargestellt.

      -    Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete während des Beurteilungszeitraumes
           Tag (55 dB(A)) wird auf der gesamten Fläche eingehalten.
           → es werden keine aktiven Schallschutzmaßnahmen notwendig
      -    Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete während des Beurteilungszeitraumes
           Nacht (45 dB(A)) wird auf der westlichen Sportfläche überschritten. Der Grenzwert der 16.
           BImSchV wird jedoch im Wesentlichen eingehalten.
      -    Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete während des Beurteilungszeitraumes
           Nacht (45 dB(A)) wird auf der östlichen Sportfläche eingehalten. In der Rasterlärmkarte (An-
           lage 6 der Schallimmissionsprognose) sind nur geringe Überschreitungen des Orientierungs-
           wertes dargestellt.

3   Ingenieurbüro für Schallschutz, Bau- und Raumakustik Seltmann.
15

Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Grundrisslösung, welche Schlafräume auf der Nord- oder
Ostseite (schallabgewandte Seiten) der Gebäude anordnet, empfohlen. In Schlafräumen sollte zu-
dem eine Lüftung eingebaut werden, um auch bei geschlossenen Fenstern einen gesunden Schlaf
zu ermöglichen. Außenbauteile, die der schallbelasteten Seite (Süden, Westen) zugewandt sind,
müssen darüber hinaus den Anforderungen der DIN 4109 in Verbindung mit der VDI 2719 genügen.

Luftbelastung

Gemäß des Luftreinehalteplans Chemnitz von 2008 und dessen Fortschreibung von 2011 sind Luft-
schadstoffe im unteren bis mittleren Belastungsbereich zu verzeichnen:

   -   NO2           15 – 20 ug/m3
   -   PM10          16 – 20 ug/m3

Die Immissionsgrenzwerte für NO2 und PM10 betragen nach der 39. BImSchV zum Schutz der
menschlichen Gesundheit je 40 ug/m3. Die Grenzwerte werden im Plangebiet deutlich unterschritten.

2.12   Altlasten und Kampfmittel

Es sind keine Altlasten nach Sächsischem Altlastenkataster bekannt. Im Zuge der Planung der In-
nenerschließungsstraße zum Wohngebiet wurde zudem ein Kurzbericht zu Baugrundverhältnissen
und Deklarationsanalysen angefertigt. Bei den Aufschlüssen wurden keine relevanten Hinweise auf
Altlasten vorgefunden.
Laut Auskunft des Ordnungsamtes Chemnitz ist für das Gebiet nach den vorliegenden Unterlagen -
Kampfmittelbelastungskarte beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen - keine Belastung mit
Kampfmitteln bekannt.
16

3          ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN, WEITERE BESTEHENDE PLANUNGEN UND GUT-
           ACHTEN

3.1        Landesentwicklungsplan

In Kraft getreten am 31.08.2013

Die Landesplanung wird durch den Landesentwicklungsplan4 Sachsen aus dem Jahr 2013 be-
stimmt. Kartografische Darstellungen in Zusammenhang mit dem Planungsziel sind:

Tabelle 11: Kartografische Darstellungen im Landesentwicklungsplan

                                  Verdichtungsraum, überregional bedeutsame Verbindungs-
    Raumstruktur
                                  und Entwicklungsachse
    Landschaftsgliederung Stadtlandschaft
    Gebiete mit speziellem
                                  Gebiete mit überwiegenden Bodenwertzahlen 51-70
    Bodenschutzbedarf

Textlich formuliert der Landesentwicklungsplan Ziele und Grundsätze, die Berücksichtigung finden
sollen. Im Besonderen trifft dies für folgende Ziele und Grundsätze zu:

Tabelle 12: Textliche Beschreibungen im Landesentwicklungsplan

    Ziel / Grund-
                      Zusammenfassung Inhalt                         Auswirkungen auf die Planung
    satz
                  Bewahrung der lokalen und regionalen               Einhaltung lokaler und regionaler Bau-
    G1.1.2
                  Identität                                          formen
                  Festsetzung neuer Wohngebiete in zu-               räumlich nahe Lage am Stadtzentrum
    Z2.2.1.3      mutbarer Entfernung zu Versorgungs-                mit direkter Anbindung an die B 95 und
                  und Siedlungskernen                                A 4 entspricht dem Ziel
                  Verbesserung der Lebensverhältnisse
    Z 2.2.2.1 und                                                    Entwicklung      des   Wohnstandortes
                  insbesondere durch Weiterentwicklung
    G2.2.2.2                                                         schafft attraktive Wohnlagen
                  von Wohnen
                                                           Erhaltung bestehender Gehölzflächen
                      Schaffung und Erhaltung von naturna-
    G2.2.2.4                                               und Ausweisung von (privaten) Grünflä-
                      hen Lebensräumen und Grünflächen
                                                           chen
                      effiziente Flächennutzung von Ver- vorhandene Verkehrsflächen können
    G3.1.1
                      kehrsinfrastruktur                   zur Anbindung genutzt werden
                      Neuinanspruchnahme von Flächen Boden der Bestandsfläche ist anthropo-
    G4.1.3.2          dort, wo Böden bereits anthropogen gen überprägt und entspricht damit
                      vorbelastet sind                     dem Ziel

3.2        Regionalplan Chemnitz – Erzgebirge

In Kraft getreten am 31.07.2008

Der Regionalplan als Instrument der Gesamtplanung befindet sich derzeit in Überarbeitung. Damit
ist die Beurteilungsgrundlage der in Kraft getretene Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge5 einschließ-
lich der 1. Teilfortschreibung Regionale Vorsorgestandorte und der 2. Teilfortschreibung Windener-
gienutzung. Als weitere Beurteilungsgrundlage gilt der durch die Verbandsversammlung des Pla-
nungsverbandes am 15. Dezember 2015 für die öffentliche Auslage gemäß §§ 9 und 10 ROG in
Verbindung mit § 6 (2) SächsLPIG beschlossene Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz. Die

4   LEP Sachsen, 2013.
5   Regionalplan Chemnitz – Erzgebirge, 2008.
17

im Planentwurf des Regionalplanes enthaltenen Ziele sind entsprechend § 3 (1) Nr. 4 ROG in Auf-
stellung befindliche Ziele der Raumordnung und somit als sonstige Erfordernisse der Raumordnung
nach § 4 (1) ROG in Abwägungsentscheidungen und bei der Erstellung des Bebauungsplanes zu
berücksichtigen.
Da sich der Crimmitschauer Wald in unmittelbarer Umgebung des Plangebietes befindet und im
Süden der Fläche einen schmalen Streifen desselben einnimmt, werden im Folgenden auch jene
kartografischen Inhalte des Regionalplans aufgelistet, die sich auf die Waldflächen beziehen:

Tabelle 13: Kartografische Darstellungen im Regionalplan

 Plankategorie                        Aktueller Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge
                                      Verdichtungsraum, Oberzentrum, Regionale Achsen im Zuge der
 Raumstruktur
                                      überregionalen Verbindungsachsen des LEP
 Regionale Verbundkulisse             Crimmitschauer Wald ist regionale Verbundkulisse Waldgebiet
 Landschaftsbildeinheiten             Stadtlandschaft
 Regionale Schutzgebiets-
                                      Planungsgebiet LSG: Crimmitschauer Wald - Rottluffer Feldflur
 konzeption
                                      Nachrichtlich übernommene Siedlungsfläche
                                      Crimmitschauer Wald: Vorranggebiet für Wald, Vorbehaltsgebiet
 Raumnutzung
                                      für Natur und Landschaft (Landschaftsbild / Landschaftserleben),
                                      regionaler Grünzug
 Bereiche der Landschaft
 mit besonderen Nut-                  Gebiet mit hoher geologisch bedingter Grundwassergefährdung,
 zungsanforderungen                   Crimmitschauer Wald ist Frischluftentstehungsgebiet
 (Naturhaushalt)

Die textlichen Beschreibungen mit den Zielen und Grundsätzen verdeutlichen die kartografischen
Inhalte des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge zum Teil, zum Teil setzen sie aber auch weitere
Schwerpunkte, die für die Planung zu berücksichtigen sind:

Tabelle 14: Textliche Beschreibungen im Regionalplan Chemnitz - Erzgebirge

                            Grund-
 Plankategorie                              Zusammenfassung Inhalt
                            satz / Ziel
                                            Das Oberzentrum Chemnitz ist insbesondere als Zentrum
 Raumstruktur               G 2.3.1         von Wissenschaft, Forschung, Produktion, Dienstleistungen
                                            sowie der Kultur und des Sports zu entwickeln.
                                            Sicherung und Entwicklung locker bebauter und von Grünflä-
 Regionale Ver-                             chen durchsetzter Siedlungen als Verbundstruktur
                            G 3.1.8
 bundkulisse                                Verknüpfung örtlicher Grünflächensysteme mit dem regiona-
                                            len ökologischen Verbundsystem
                                            Erhalt und funktionsteilige Weiterentwicklung der historisch
                            Z 2.6.1         gewachsenen Siedlungsstruktur
 Raumnutzung
                                            Stärkung der höherrangigen zentralen Orte (Ober- und Mit-
                                            telzentren) und Regionalen Achsen
                            G 3.2.1         Steigerung der landschaftlichen Attraktivität der Region
                                            Landschaftsgemäße Gestaltung bzw. Erhalt von Siedlungs-
                            G 3.2.13
                                            rändern
                                            Ausformung Regionaler Grünzüge und Grünzäsuren mit den
                            Z 3.5.4
                                            Mitteln der Bauleitplanung
                                            Gewährleistung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen
                            G 6.2.3
                                            der Wälder i. S. einer multifunktionalen Waldbewirtschaftung
18

                              Grund-
    Plankategorie                            Zusammenfassung Inhalt
                              satz / Ziel
    Bereiche der Land-
    schaft mit beson-
                                             Gestaltung von Siedlungsflächen und Freiräumen i. S. einer
    deren Nutzungsan-         G 3.4.1
                                             positiven bioklimatischen und lufthygienischen Entwicklung
    forderungen
    (Naturhaushalt)
                                             Verbesserung der Grundwasserneubildung durch schonen-
                                             den Umgang mit Grund und Boden, Reduzierung des Versie-
                                             gelungsgrades, verstärkte Versickerung von nicht schädlich
                              G 4.3.1
                                             verunreinigtem Niederschlagswasser
                                             Schutz von Gebieten mit hoher geologisch bedingter Grund-
                                             wassergefährdung

Der Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz6 (Stand 15.12.2015) trifft für das Planungsgebiet
und den Crimmitschauer Wald darüber hinaus folgende Aussagen:

      -    Crimmitschauer Wald ist schutzbedürftiger Bereich für das Landschaftsbild / Landschaftser-
           leben
      -    Untersuchungsgebiet Landschaftsschutzgebiet: Crimmitschauer Wald - Rottluffer Feldflur
      -    Bereiche mit besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz
      -    Böden mit besonderer Infiltrationsfähigkeit und Speicherfunktion
      -    Regionale Schwerpunkte der Grundwassersanierung
      -    Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse:
               o Freiflächen: relevante Räume
               o Gehölzbestand auf Böschung und umgebender Crimmitschauer Wald: sehr relevante
                  und relevante Multifunktionsräume

3.3        Flächennutzungsplan Stadt Chemnitz

Wirksam seit 24.10.2001

Der wirksame Flächennutzungsplan von Chemnitz weist den Großteil der Fläche als Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Sportfreifläche aus. Hinzu kommt ein schmaler Streifen im Süden des Plan-
gebietes, welcher im FNP als Wald gekennzeichnet ist.

Abbildung 2: Ausschnitt des Flächennutzungsplans der Stadt Chemnitz (Geoportal Sachsenatlas, Zugriff: 22.04.2020)

6   Regionalplan Region Chemnitz, Entwurf, 2015.
19

Da die momentane Ausweisung als Grünfläche dem Planungsziel entgegensteht, ein allgemeines
Wohngebiet zu entwickeln, muss der FNP im Wege der Berichtigung geändert werden.

3.4       Entwicklungskonzepte Stadt Chemnitz

Städtebauliches Entwicklungskonzept

Im Stadtentwicklungskonzept (SEKo) Chemnitz 20207 wird die Fläche des Plangebiets im Fachkon-
zept Grün- und Freiraum als dauerhaft stadtstrukturelles Grün dargestellt. In allen anderen Fach-
konzepten wird für das Flurstück 315/2 keine Aussage getroffen.

Nachhaltiger Siedlungswohnungsbau in Chemnitz

Im Konzept „Nachhaltiger Siedlungswohnungsbau in Chemnitz“ (B-054/2011)8 wurde das Plangebiet
nicht als Flächenpotenzial für Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Derzeit wird jedoch ein Wohn-
bauflächenkonzept für die Stadt Chemnitz entwickelt. In diesem werden Flächen erneut nach öko-
logischem und ökonomischem Potenzial bewertet, darunter auch das Flurstück 315/2, um die Erfor-
derlichkeit der Planung zu Siedlungswohnungsbauzwecken zu begründen.

Schulkonzept
Im Grundschulbereich hat die Bebauung möglicherweise Auswirkungen auf den Schulbezirk III, da
voraussichtlich mit erhöhten Schülerzahlen in dem entsprechenden Stadtteil zu rechnen ist. Dieser
Schulbezirk wird als unkritisch bewertet. Es sind aktuell keine Maßnahmen zur Änderung der Kapa-
zität vorgesehen.
Aus dem Vorhaben könnte im Oberschulbereich ein weiterer Schüleranstieg im Planbezirk I resul-
tieren. Für den Planbezirk I wurden bereits Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten eruiert und
teilweise umgesetzt.
Im direkten Umfeld des geplanten Wohngebietes befindet sich kein Gymnasium. Aufgrund des Ein-
zugsbereiches könnte ein erhöhtes Schüleraufkommen am Dr.-Wilhelm-André-Gymnasium, am
Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium sowie am Georgius-Agricola-Gymnasium resultieren. Die Kapazi-
tät der Einrichtungen ist nahezu erschöpft. Die Wahl eines Gymnasiums orientiert sich jedoch vor-
rangig am Angebot des jeweiligen Profils. Aktuell können im der Stadt Chemnitz gesamtstädtisch
ausreichend Kapazitäten im gymnasialen Bereich zur Verfügung gestellt werden.
Ein etwaiger Anstieg des Schüleraufkommens ist im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzpla-
nung zu analysieren und in der mittel- und langfristigen Bedarfsprognose zu berücksichtigen.

3.5       Fachplanungen und Gutachten zum Bebauungsplan

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Zum vorliegenden Bebauungsplan wurde durch die INGENIEURBÜRO BAUWESEN GMBH CHEMNITZ
(IBB) eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Diese hat zum Ziel, bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen potentiell auftretende artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(Verbote des § 44 BNatSchG im Sinne des § 44 (5) BNatSchG) und Ausnahmen (Ausnahme gemäß
§ 45 Abs. (7) BNatSchG bzw. Befreiung nach § 67 (2) BNatSchG) zu prüfen und geeignete Vermin-
derungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu formulieren.
Für die Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wurden zum einen Artdaten der Zent-
ralen Artdatenbank Sachsen abgerufen, zum anderen wurden eigene Kartierleistungen gemäß Me-
thodik entsprechend der Aufgabenstellung für eine saP durchgeführt.
Die Untere Naturschutzbehörde Chemnitz legte den zu prüfenden Artumfang für europäische Brut-
vögel, Amphibien und Fledermäuse fest.
Die Arbeiten zur Bearbeitungsstufe ‚Erfassung Fledermausvorkommen‘ wurden durch das Ingeni-
eurbüro IGC INGENIEURGRUPPE CHEMNITZ GBR geleistet. Es erfolgten zwei Transektbegehungen mit

7   SEKo Chemnitz 2020.
8   Nachhaltiger Siedlungswohnungsbau in Chemnitz.
20

Bat-Detektor in den Abendstunden mit anschließender Aufstellung einer Horchbox über Nacht. Die
erstellten Unterlagen sind der Anlage 5 der saP zu entnehmen.
Es konnte die Anwesenheit von mind. sieben Arten festgestellt werden, welche das Plangebiet als
Jagdhabitat nutzen:

   -   Breitflügelfledermaus [Eptesicus serotinus],
   -   Großer Abendsegler [Nyctalus noctula],
   -   Mopsfledermaus [Barbastella barbastellus],
   -   Nyctaloide unbestimmt,
   -   Wasserfledermaus [Myotis daubentonii],
   -   Zweifarbfledermaus [Vespertilio murinus],
   -   Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus].

Die meisten Flugbewegungen wurden entlang von Leitstrukturen des Waldrandes an der westlichen
Plangebietsgrenze, der Böschung mittig des Plangebietes sowie um das alte Vereinsheim festge-
stellt. Eine Nutzung von Spalten hinter Verkleidungen, in Hohlräumen in der Fassade, in Dachräu-
men oder Zwischendächern als Zwischenquartier durch die Zwergfledermaus ist anzunehmen.
Durch den Abriss des Vereinsgebäudes können Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 ausgelöst
werden (Verlust von Ruhestätten, Tötung oder Verletzung von Individuen).

Die Begehungen zu den Artgruppen Europäische Brutvögel und Amphibien erfolgten durch Fach-
personal der IBB CHEMNITZ.
Zur Bestandserfassung der Europäischen Brutvögel erfolgten sechs Begehungen im abgestimmten
Untersuchungsraum. Für folgende Arten wurde aufgrund ihrer Eigenschaft als standorttreue Tiere
(Nutzung von Dauerniststätten) eine vertiefende Prüfung erforderlich:

   -   Blaumeise [Parus caeruleus],
   -   Buntspecht [Dendrocopos major],
   -   Hausrotschwanz [Phoenicurus ochruros]
   -   Kleiber [Sitta europaea],
   -   Kohlmeise [Parus major]
   -   Star [Sturnus vulgaris]
   -   Tannenmeise [Parus ater] und
   -   Trauerschnäpper [Ficedula hypoleuca]

Auch bei den Vögeln kann durch den Abriss des Vereinsheims ein Verbotstatbestand ausgelöst
werden, in diesem Fall die Beseitigung potenzieller Nischen- und Höhlenbrüterquartiere.
Innerhalb des Plangebietes konnten keine Vorkommen der Artgruppe Amphibien ausgemacht wer-
den. Lediglich außerhalb des Plangebietes in einer wassergefüllten Fahrrinne wurde ein Laichballen
des Grasfrosches [Rana temporaria] gefunden. Mögliche Wechselwirkungen zum Plangebiet beste-
hen jedoch nicht.
Im östlichen Böschungsbereich konnten während der Kartierarbeiten zwei adulte und zwei juvenile
Exemplare der Waldeidechse gesichtet werden. Es besteht ein Verletzungs- und Tötungsrisiko ins-
besondere während der Baufeldfreimachung oder bei eventueller Nutzung als Baustelleneinrich-
tungsfläche. Außerdem ist ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten an den Stellen zu er-
warten, an welchen die Anliegerstraße die Böschung schneidet. Des Weiteren besteht die Gefahr
einer Schädigung von Tieren, die sich auf der neu zu bauenden Straße sonnen.
Zum Schutz der durch die Planung betroffenen Artgruppen werden unter anderem Maßnahmen er-
griffen, die den Schutz des mittleren Gehölzstreifens auf der Böschung und einen zeitlich geregelten
Abriss des Vereinsheims vorsehen. Weitere Vermeidungs- und Verminderungs-, Kompensations-
sowie CEF-Maßnahmen sind im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag formuliert und können dort ne-
ben der vollständigen Abhandlung zur Betroffenheitsabschätzung nachgelesen werden. Die in der
saP festgesetzten und in den Bebauungsplan übernommenen Maßnahmen gelten als zwingend bin-
dend.
Sie können auch lesen