Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" Begründung
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Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ Begründung Datum: 10. August 2017 Planungsstand: Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB Art des Plans / Verfahrens: Regelverfahren
Impressum: Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung Bereich Verbindliche Bauleitplanung Hegelallee 6 – 10 14461 Potsdam Seite 2 von 65
Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ Inhaltsverzeichnis __________________________________________________________________________ INHALTSVERZEICHNIS A. Planungsgegenstand ......................................................................................... 5 1. Anlass und Erforderlichkeit ................................................................................ 5 2. Beschreibung des Plangebiets........................................................................... 7 2.1 Räumliche Lage ................................................................................................ 7 2.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse .................................................... 7 2.3 Gebiets- / Bestandssituation ............................................................................. 8 2.4 Planungsrechtliche Ausgangssituation .............................................................. 9 2.5 Erschließung ..................................................................................................... 9 3. Planerische Ausgangssituation (und weitere rechtl. Rahmenbedingungen) .10 3.1 Regionalplanung / Ziele und Grundsätze der Raumordnung ............................10 3.2 Landschaftsplanung .........................................................................................13 3.3 Überörtliche Fachplanungen ............................................................................14 3.4 Flächennutzungsplan .......................................................................................14 3.5 Stadtentwicklungskonzepte..............................................................................15 3.6 Benachbarte Bebauungspläne .........................................................................19 3.7 Sonstige Satzungen .........................................................................................19 3.8 Bestimmungen inkl. Kennzeichnungen und nachrichtlicher Übernahmen ........20 B. Planinhalte und Planfestsetzungen ................................................................ 22 1. Ziele und Zwecke der Planung ..........................................................................22 2. Entwicklung der Planungsüberlegungen..........................................................24 2.1 Verkehrskonzept und Erschließung..................................................................24 2.2 Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept ...................................................25 3. Begründung der Festsetzungen ........................................................................27 3.1 Flächen für Gemeinbedarf ...............................................................................27 3.2 Flächen für Sport- und Spielanlagen ................................................................29 3.3 Verkehrsflächen, Flächen für Stellplätze und Garagen, Nebenanlagen............30 3.4 Öffentliche Grünflächen ...................................................................................30 3.5 Versorgungsflächen .........................................................................................30 3.6 Grünfestsetzungen...........................................................................................31 3.7 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ....................31 3.8 Nachrichtliche Übernahmen .............................................................................31 3.9 Hinweise (ohne Normcharakter).......................................................................32 4. Energieeffizienz ..................................................................................................32 5. Flächenbilanz......................................................................................................34 C. Umweltbericht .................................................................................................. 35 1. Einleitung ............................................................................................................35 1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans .............................35 1.2 Für die Umweltprüfung relevante Fachgesetze und Fachpläne ........................36 1.3 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung .........................................44 Seite 3 von 65
Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ __________________________________________________________________________ 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ...............................44 2.1 Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ........................44 2.2 Schutzgut Boden..............................................................................................44 2.3 Schutzgut Wasser ............................................................................................46 2.4 Schutzgut Klima und Lufthygiene .....................................................................48 2.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen ..........................................................................49 2.6 Schutzgut Orts- und Landschaftsbild................................................................53 2.7 Ausgangslage für den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt ........................................................................................................54 2.8 Schutzgut Kultur und andere Sachgüter...........................................................57 3. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern..............................................58 4. Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen ..................................................58 4.1 Eingriffsbewertung und Bilanzierung ................................................................58 4.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ..................................................................................................59 5. Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..............................................................60 6. Zusätzliche Angaben ..........................................................................................60 6.1 Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung ......................................60 7. Allgemein verständliche Zusammenfassung ...................................................60 D. Auswirkungen des Bebauungsplans ............................................................. 61 1. Auswirkungen auf die Stadtstruktur .................................................................61 2. Auswirkungen auf die Umwelt ...........................................................................61 3. Soziale Auswirkungen .......................................................................................61 4. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur ...............................................61 5. Finanzielle Auswirkungen..................................................................................61 6. Bodenordnung ....................................................................................................61 E. Verfahren .......................................................................................................... 62 1. Übersicht über den Verfahrensablauf ...............................................................62 F. Rechtsgrundlagen............................................................................................ 63 G. Anlagen ............................................................................................................. 64 Anlage 1 – Textliche Festsetzungen ................................................................................64 Anlage 2 – Karte: Biotope ................................................................................................65 Seite 4 von 65
Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ Kapitel A - Planungsgegenstand __________________________________________________________________________ A. Planungsgegenstand 1. Anlass und Erforderlichkeit Der Schulentwicklungsplan (SEP) 2014 bis 2020 der Landeshauptstadt Potsdam zeigt einen erheblichen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen im Grundschul- und Sekundarstufenbereich auf. Begründet ist dieser Bedarf durch den kontinuierlichen und steilen Aufwärtstrend der Einwohnerentwicklung, den Potsdam in den letzten Jahren zu verzeichnen hatte und - allen Prognosen nach - auch in den nächsten Jahren beibehalten wird. Gemäß Beschluss des Schulentwicklungsplans 2014 bis 2020 vom 02.04.2014 soll zur mit- tel- bis langfristigen Deckung des erhöhten Schulbedarfs in der Sekundarstufe eine Fläche für Bildungsinfrastruktur (für eine weiterführende Schule mit 3 Zügen) am Standort Bahnhof Rehbrücke gesichert werden (Maßnahme j). Der Standort Bahnhof Rehbrücke in Waldstadt-Süd ist das Ergebnis einer umfangreichen verwaltungsinternen Standortuntersuchung und ist eingebettet in das gesamtstädtische Schul- und Sportkonzept. Parallel zu diesem Standort werden in den nächsten Jahren noch weitere zusätzliche Schulstandorte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam entwickelt bzw. bestehende Schulstandorte erweitert. Vor dem Hintergrund der prognostizierten anhaltenden positiven Einwohnerentwicklung sind die Anforderungen an den Standort - nach Beschluss des Schulentwicklungsplans - konkreti- siert und ausgebaut worden. Um Engpässe im Bildungs-, Sozial- und Sportbereich zu min- dern, sind folgende Nutzungen am Standort Bahnhof Rehbrücke geplant: • Gesamtschule mit 6/3-Zügen und Sportanlagen, • Förderschule mit Sportanlagen (Umzug der Schule Am Nuthetal), • Hortfläche für die Schule 51 des nördlich angrenzenden Wohngebietes, • Kita sowie • außerschulische Sportanlagen. Mit Hilfe des Bebauungsplans Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ wird die Stadt Pots- dam die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung eines in- tegrierten, funktionsfähigen Schul-, Hort-, Kita- und Sportstandortes im Süden der Landes- hauptstadt schaffen und den Standort planungsrechtlich sichern. Für das Bauleitplanverfahren ist die Prioritätenstufe 1 I (Bebauungsplan zur Investitionsvor- bereitung) festgelegt worden. Das Verfahren dient der Stärkung der sozialen Infrastruktur und liegt damit im öffentlichen Interesse. Das Plangebiet befindet sich in einer waldbestandenen Fläche am östlichen Rand des Ravensberger Erholungswaldes sowie teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“. Es ist daher zwingend erforderlich, geeignete Festsetzungen zu treffen, die einen bedarfsgerechten und hochwertigen Bildungsstandort schaffen und gleichzeitig das Natur- und Landschaftsbild würdigen. Der sparsame Umgang mit Grund und Boden stellen hierbei einen wichtigen Planungsansatz dar. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 07.12.2016 beschlossen. Da sich der Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lässt, erfolgt die entsprechend notwendige Ände- rung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Seite 5 von 65
Kapitel A - Planungsgegenstand Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ __________________________________________________________________________ Für die Belange des Umweltschutzes ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sowohl für die Aufstellung des Bebauungsplans als auch für die Änderung des Flächennutzungsplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir- kungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Um- weltprüfung wird sich nach bisherigen Erkenntnissen schwerpunktmäßig auf die Themenfel- der Bodenschutz, Arten- und Biotopschutz sowie Immissionsschutz erstrecken. Der Umwelt- bericht bildet einen gesonderten Teil dieser Begründung (Kap. C.). Bezogen auf das Sachgut Wald ist zudem eine Waldumwandlung nach § 8 Landeswaldge- setz (LWaldG) durchzuführen. Etwa ein Drittel des Geltungsbereichs liegt im Landschafts- schutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“. Bei der Konkretisierung der Planung sind die entsprechenden Genehmigungsvorbehalte und Verbotsvorschriften zu beachten. Der durch die planerische Vorbereitung einer baulichen Entwicklung auftretende Normenkon- flikt ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu lösen. Die Untere Naturschutzbehörde prüft die Planung in die Befreiungslage. Seite 6 von 65
Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ Kapitel A - Planungsgegenstand __________________________________________________________________________ 2. Beschreibung des Plangebiets 2.1 Räumliche Lage Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 142 befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtgebietes von Potsdam, an der südlichen Grenze des Wohngebietes Waldstadt II, direkt am Bahnhof Rehbrücke. Unmittelbar südlich schließt die benachbarte Gemeinde Nuthetal mit dem Ortsteil Bergholz-Rehbrücke an. Die Entfernung zum Stadtzentrum der Landes- hauptstadt Potsdam beträgt ca. 5 km (Luftlinie). 2.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich auf Flächen westlich der Heinrich-Mann-Allee, zwischen der letzten Bebauung des Wohngebiets Waldstadt II und der Wetzlarer Bahn, westlich des Bahnhofs Rehbrücke. Das Plangebiet wird städtebaulich begrenzt im Norden: durch die Wohnbebauung entlang des Caputher Heuwegs, im Osten: durch die Straßenbahnhaltestelle einschließlich Wendeschleife am Bahnhof Potsdam Rehbrücke, im Süden: durch die Freihaltetrasse für die Verlängerung der Wetzlarer Straße parallel zur Bahntrasse der Wetzlarer Bahn (Ortsumgehungsstraße) und im Westen: durch die Waldflächen des Erholungswaldes Ravensberge. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 671 (tlw.), 673 (tlw.), 736 (tlw.) und 738 (tlw.) der Flur 13 in der Gemarkung Potsdam. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rd. 6,28 ha. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus der Planzeichnung. Abb. 1: Lage im Stadtgebiet Abb. 2: Luftbild mit Geltungsbereich Änderung des Geltungsbereichs im Laufe des Planaufstellungsverfahrens Abweichend vom Aufstellungsbeschluss ist, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadt- verordnetenversammlung, der Geltungsbereich um die Freihaltetrasse für die Ortsumge- hungstraße entlang der Wetzlarer Bahn reduziert und am nordöstlichen Randbereich (Flur- stück 736) geringfügig erweitert worden. Bei der vorgenommenen Geltungsbereichskorrektur handelt es sich um eine Anpassung, die keine Auswirkung auf die Inhalte der Planung hat. Seite 7 von 65
Kapitel A - Planungsgegenstand Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ __________________________________________________________________________ Insgesamt hat sich somit der Geltungsbereich während des Planaufstellungsverfahrens von ca. 7 ha auf 6,28 ha verkleinert. Eigentumsverhältnisse Rund 96 % des Geltungsbereichs (Flurstück 671) befinden sich im Eigentum des Landes Brandenburg (Landesforstverwaltung). Bei den restlichen Teilflächen der Flurstücke 673 (Straßen und Wege) sowie 736 und 738 (Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche) handelt es sich um Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Potsdam befinden. Die Stadt ist derzeit be- müht, die Flächen von der Landesforstverwaltung zu erwerben bzw. über einen Flächen- tausch zu sichern. Etwa 2,26 ha (rd. 36 %) des Plangebiets liegen im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“. 2.3 Gebiets- / Bestandssituation Das Plangebiet ist durch einen mittelalten Kiefern-Eichenwald geprägt, der durch mehrere kleinere und größere Waldwege und Trampelpfade durchzogen ist. Lediglich die nördlichen Randbereiche (Flurstück 738) sind mit Sport- und Spielflächen (Basketballfeld, Skateranlage, Spielgeräte etc.) überplant. Das südwestliche Drittel des Geltungsbereichs liegt im Land- schaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“. Nördlich des Plangebietes befindet sich die Ende der 1970er bis Mitte der 1980er Jahren in reiner Plattenbauweise erbaute Großwohnsiedlung Waldstadt II mit etwa 9.500 Bewohnern. Das Gebiet weist überwiegend fünfgeschossige Wohnbauten auf. Es ist mit hochgewachse- nem Baumbestand, teilweise mit Kiefernwäldchen durchgrünt. Unmittelbar nördlich grenzt die fünfgeschossige Wohnbebauung des Caputher Heuwegs (Nr. 3-39 ungerade) an. Die fünf Häuser befinden sich in unterschiedlichen Eigentumsverhältnis- sen: GEHAG Erste Beteiligungs GmbH, Natürliche Personen, WG „Karl-Marx“ Potsdam e. G. und Potsdamer WG 1956 e.G.. Seite 8 von 65
Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ Kapitel A - Planungsgegenstand __________________________________________________________________________ Nordöstlich des Plangebietes liegen die Wendeschleife der Straßenbahn und daran an- schließend die Heinrich-Mann-Allee. Dahinter schließt das Bebauungsplangebiet Nr. 124 „Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ an, welches neben einem allgemeinen Wohngebiet (20.000 m² Geschossfläche für eine drei- bis viergeschossigen Bebauung) ein Gewerbege- biet (Geschossfläche von ca. 18.000 m²) und eine Tennisanlage vorsieht. Die südöstliche Grenze des Geltungsbereichs grenzt an die Freihaltetrasse für eine Ortsum- gehungsstraße, einem Verkehrsinfrastrukturprojekt von gesamtstädtischer und regionaler Bedeutung (Verlängerung Wetzlarer Straße). Dieses Projekt basiert auf der Annahme, dass Potsdam auch in den kommenden Jahrzehnten weiter wachsen wird und so der Bau einer Ortsumgehungsstraße erforderlich wird. An die Freihaltetrasse grenzt die Wetzlarer Bahn mit dem Regionalbahnhof Potsdam-Rehbrücke an und daran anschließend die Nachbargemein- de Nuthetal, Ortsteil Bergholz-Rehbrücke, mit einem Wohngebiet in offener Bauweise mit Einfamilien- und Doppelhäusern. Nordöstlich dieses Wohngebietes schließt hinter der Arthur-Scheunert-Allee das Industrie- und Gewerbegebiet Potsdam-Süd an. Im Westen schließt der Ravensberger Erholungswald an, der bis zum Ufer des Templiner Sees und Caputh reicht. Etwa ein Drittel des Geltungsbereiches liegt im Landschaftsschutz- gebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“. Dies dient u. a. der nachhaltigen Sicherung der Erholungsfunktion des Gebietes im Einzugsbereich des Großraumes Berlin sowie der Städte Potsdam und Brandenburg. 2.4 Planungsrechtliche Ausgangssituation Eine verbindliche Bauleitplanung existiert für das Plangebiet bislang nicht. Daher ist die pla- nungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben derzeit nach § 35 BauGB zu beurteilen. 2.5 Erschließung Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist gut. Der Regionalbahnhof Potsdam- Rehbrücke an der Heinrich-Mann-Allee/Arthur-Scheunert-Allee ist fußläufig erreichbar. Auf der Wetzlarer Bahn verkehren der Regionalexpress RE 7 zwischen Dessau und Wünsdorf über den Berliner Hauptbahnhof sowie die Regionalbahn RB 33 zwischen Berlin-Wannsee über Medienstadt Babelsberg und Potsdam-Rehbrücke in Richtung Jüterbog. Die Endhaltestelle der Straßenbahn Bahnhof Rehbrücke an der Heinrich-Mann-Allee ist etwa 100 m vom Plangebiet entfernt. Von hier verkehren derzeit zwei Straßenbahnlinien (91 und 93) in Richtung Norden, mit Anschluss an den Potsdamer Hauptbahnhof und das Stadtzent- rum. Außerdem verkehren mehrere Buslinien Richtung Hauptbahnhof, Wohngebiet Am Stern, Babelsberg und Bergholz Rehbrücke. Das Plangebiet ist über die Ausfallstraße Heinrich-Mann-Allee (L78) gut für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Die Innenstadt ist bei normaler Verkehrslage in etwa 20 Minu- ten erreichbar, zur Autobahn A 115 (Anschlussstelle Potsdam-Drewitz) beträgt die Fahrtzeit etwa 10 min. Auch die Erschließung für den Radverkehr ist günstig. Entlang der Heinrich-Mann-Allee exis- tiert ein durchgängiger Radweg Richtung Hauptbahnhof und Stadtzentrum. Der Anschluss an die Heinrich-Mann-Allee erfolgt über die Straße Zum Teufelssee. Von hier führt entweder die Straße Zum Teufelssee oder die Saarmunder Straße in das Plangebiet. Seite 9 von 65
Kapitel A - Planungsgegenstand Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ __________________________________________________________________________ 3. Planerische Ausgangssituation (und weitere rechtl. Rahmenbedingungen) 3.1 Regionalplanung / Ziele und Grundsätze der Raumordnung Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung / Regionalplanung Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne der Gemeinden den übergeordneten Grund- sätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Neben allgemeinen Vorgaben aus dem Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes sind im Rahmen der verbindli- chen Bauleitplanung insbesondere Landesentwicklungs- und Regionalpläne zu beachten. Die Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des § 3 ROG ergeben sich für diese Planung insbesondere aus dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007), der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) sowie dem Regionalplan 2020 der Region Havelland-Fläming. Mit Schreiben vom 31.05.2017 wurde die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und Landesplanung für den Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ gestellt. In Ihrer Antwort vom 23.06.2017 teilt die Gemeinsame Landesplanungsbehörde mit, dass die Planungsziele des Bebauungsplans mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernis- sen der Raumordnung vereinbar sind (s. unten). Landesentwicklungsprogramm für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg Das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) der Länder Berlin und Brandenburg bildet den übergeordneten Rahmen der gemeinsamen Landesplanung für die Hauptstadtre- gion Berlin-Brandenburg. Damit stellt es in der Planungshierarchie den höchststufigen Raumordnungsplan dar und trifft entsprechend abstrakte Festlegungen (Grundsätze der Raumordnung). So werden im LEPro 2007 keine räumlichen oder raumkonkreten Festlegun- gen getroffen. Das LEPro 2007 vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 235) ist in Brandenburg am 1. Februar 2008 in Kraft getreten. Die Ziele des Bebauungsplans entsprechen den Festlegungen (Grundsätzen der Raumord- nung) des Landesentwicklungsprogramm 2007, wonach die Hauptstadtregion nach den Prinzipien der zentralörtlichen Gliederung entwickelt werden soll, zukünftige Siedlungsent- wicklungen und Ansiedlungen innerhalb der raumordnerisch festgelegten Siedlungsbereiche stattfinden und der Stärkung der Zentralen Orte dienen sollen. • Gemäß § 5 (Siedlungsentwicklung) Abs. 1 LEPro 2007 soll die Siedlungsentwicklung auf Zentrale Orte und raumordnerisch festgelegte Siedlungsbereiche ausgerichtet werden. Die Landeshauptstadt Potsdam ist Oberzentrum und Teil des raumordnerisch festgeleg- ten Siedlungsbereichs. • Gemäß § 5 Abs. 2 LEPro 2007 soll die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwick- lung haben. Dabei sollen die Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen und die Reaktivierung von Siedlungsflächen bei der Siedlungstätigkeit Priorität haben. Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, ein bestehendes Wohngebiet um einen neuen Schul- und Sportstandort zu erweitern. Dabei werden bisher nicht ausgeschöpfte Entwick- lungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsbereiche ausgeschöpft. • Gemäß § 5 Abs. 3 sind bei der Siedlungsentwicklung verkehrssparende Siedlungsstruktu- ren durch eine möglichst breite Mischung der Nutzungen, wie z.B. Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung, anzustreben. Durch die Ansiedlung von Einzelhandel, Dienst- leistungen und Wohnungen in verkehrsgünstigen Lagen können der Ortskern stärker her- ausgebildet sowie die vorhandenen Erschließungsleistungen der Ver- und Entsorgung Seite 10 von 65
Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ Kapitel A - Planungsgegenstand __________________________________________________________________________ und der Infrastruktur besser genutzt und teilweise monofunktional geprägte Wohnstandor- te zu multifunktional geprägten Orten werden. • Gemäß § 6 LEPro 2007 (Freiraumentwicklung) sind Naturgüter sowie siedlungsbezogene Freiräume für die Erholung zu sichern, Freiräume grundsätzlich zu erhalten. Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planung für den Gesamtraum der beiden Länder die raumordnerischen Grundsätze des LEPro 2007 und setzt damit einen Rahmen für die künftige räumliche Ent- wicklung in der Hauptstadtregion. Er trifft Aussagen zu raumbedeutsamen Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebiets beeinflusst wird, als Rechtsverordnung der Landesregierungen mit Wirkung für das jeweilige Landesgebiet. Der LEP B-B wurde am 31. März 2009 als Rechtsverordnung erlas- sen und ist am 15. Mai 2009 in Kraft getreten (GVBl. II S. 186). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16. Juni 2014 die Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 für unwirk- sam erklärt. Die Landesregierung Brandenburg hat am 28.04.2015 die Verordnung über die rückwirkende Wiederinkraftsetzung des LEP B-B auf der Grundlage des Raumordnungsge- setzes beschlossen. Die Verordnung über den LEP B-B ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg vom 02.06.2015 bekannt gemacht worden (GVBl. II, S. 1-2). Die- se Verordnung ist mit Wirkung vom 15.05.2009 in Kraft getreten. Als Regelungsinstrumentarien verwendet der LEP B-B Ziele und Grundsätze. Die Ziele der Raumordnung sind zwingend beachtenspflichtig und in der Abwägung nicht mehr zugäng- lich. Die Grundsätze der Raumordnung sind hingegen berücksichtigungspflichtig und bilden die Vorgaben für nachfolgende Abwägungsentscheidungen. Für die Bewertung der vorliegenden Planungsabsicht sind insbesondere folgende Ziele und Grundsätze der Raumordnung relevant: Zentrale-Orte-System Zur räumlichen Ordnung der Daseinsvorsorge wird im LEP B-B ein flächendeckendes Sys- tem Zentraler Orte mit drei Stufen (Metropole Berlin, Oberzentren, Mittelzentren), die als räumlich-funktionale Schwerpunkte komplexe Funktionen für ihr jeweiliges Umland erfüllen, abschließend festgelegt. Die Grundversorgung wird innerhalb der amtsfreien Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg abgesichert. Nach den Festlegungen des LEP Punkt 2.7 (Z) ist die Landeshauptstadt Potsdam als eines von vier Oberzentren (neben Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus) dar- gestellt. Gemäß der Festlegungen des Punktes 2.8 (G) sollen auf die Oberzentren die hoch- wertigen Raumfunktionen der Daseinsvorsorge mit überregionaler Bedeutung, wie u. a. Bil- dungsfunktionen, konzentriert werden. Dazu sollen die vielfältigen Angebote an Gütern und Leistungen des spezialisierten höheren Bedarfs dem Nachfragepotenzial entsprechen gesi- chert bzw. qualifiziert werden. Steuerung der Siedlungsentwicklung Gemäß Festlegungskarte 1 des LEP B-B befindet sich der Geltungsbereich im Gestaltungs- raum Siedlung. Innerhalb dieses Bereiches ist Siedlungsentwicklung grundsätzlich zulässig (Ziel 4.5 LEP B-B). Seite 11 von 65
Kapitel A - Planungsgegenstand Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ __________________________________________________________________________ Laut Grundsatz (G) 4.1 LEP B-B soll die Siedlungsentwicklung vorrangig unter Nutzung bis- her nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen. Dem Gebot der vorrangi- gen Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung ist Rechnung zu tragen. Innerhalb der Gemeinden soll eine Konzentration der zusätzlichen Wohnsiedlungsflächenentwicklungen auf die siedlungsstrukturell und funktional geeigneten Siedlungsschwerpunkte angestrebt werden. Die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung sollen einander räum- lich zugeordnet und ausgewogen entwickelt werden. Im Schreiben der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 23.06.2017 wird darauf hin- gewiesen, dass auch innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung dem fachrechtlich gebote- nen Freiraumerhalt Rechnung zu tragen ist. Steuerung der Freiraumentwicklung Im Rahmen einer integrierten Freiraumentwicklung werden im LEP B-B raumordnerische Festlegungen zum Schutz der Freiraumfunktionen gegenüber raumbedeutsamer Inan- spruchnahme und Zerschneidung getroffen. Zum Schutz und zur Entwicklung besonders hochwertiger Freiraumfunktionen wird ein Freiraumverbund festgelegt. Gemäß 5.1 (G) Abs. 1 soll der bestehende Freiraum in seiner Multifunktionalität erhalten werden. Der Bebauungsplan Nr. 142 befindet sich somit in Übereinstimmung mit den genannten Grundsätzen und Zielen des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg. Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg Der am 19.07.2016 von den Landesregierungen in Berlin und Brandenburg gebilligte Entwurf zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) befindet sich zurzeit im Aufstellungsverfahren. Der Entwurf des LEP HR kommt bei der Beurteilung der vorliegenden Planungsabsicht noch nicht zur Anwendung, da für die hier relevanten Rege- lungsbereiche die Festlegungen des rechtswirksamen LEP B-B bis zum Inkrafttreten des LEP HR verbindlich bleiben. Regionalplanung Die Regionalplanung konkretisiert die übergeordneten raumordnerischen Vorgaben aus dem Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplänen für eine bestimmte räum- liche Region, ohne jedoch in die rein örtlich begründeten Entscheidungskompetenzen der Gemeinden einzugreifen. Im Land Brandenburg existieren fünf regionale Planungsräume. Die Landeshauptstadt Pots- dam befindet sich innerhalb der Region Havelland Fläming. Der Regionalplan Havelland- Fläming 2020 wurde am 16.12.2014 von der Regionalversammlung der Regionalen Pla- nungsgemeinschaft Havelland-Fläming als Satzung beschlossen. Die Gemeinsame Landes- planungsabteilung Berlin-Brandenburg hat den Regionalplan mit Bescheid vom 18.06.2015 im Einvernehmen mit den fachlich berührten Ministerien gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) mit Aus- nahmen genehmigt. Die von der Genehmigung ausgenommenen Regelungen des Regional- plans betreffen nicht das Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 43 ist der Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ am 30.10.2015 in Kraft getreten. Diese Ziele der Raumordnung sind als sonstige Er- fordernisse bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen. Nach Festlegungskarte des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 liegt der Geltungsbe- reich im „Vorzugsraum Siedlung“ der Landeshauptstadt Potsdam sowie in Zuordnung zu Seite 12 von 65
Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ Kapitel A - Planungsgegenstand __________________________________________________________________________ räumlichen Funktionsschwerpunkten eines Oberzentrums und für die Grundversorgung des Stadtteils Potsdam-Waldstadt. Gemäß Grundsatz … • (G) 2.1.1 sind die Vorzugsräume Siedlung in der Region für die Siedlungsentwicklung zu nutzen. • (G) 2.2.1 sollen in Funktionsschwerpunkten der Ober- und Mittelzentren die bestehenden Standorte von Einrichtungen der gehobenen Daseinsvorsorge gesichert und der Ansied- lung neuer Eichrichtungen ein besonderes Gewicht eingeräumt werden. • (G) 2.2.2 sollen in den Funktionsschwerpunkten der Grundversorgung bestehende Ein- richtungen der Grundversorgung gesichert und der Ansiedlung neuer Einrichtungen ein besonderes Gewicht eingeräumt werden. Mit den regionalplanerischen Zielen des Regionalplans 2020 stehen die Bebauungsplanziele demnach ebenfalls im Einklang. 3.2 Landschaftsplanung Das Landschaftsprogramm Brandenburg (2001) umfasst die aus Sicht der Landschaftspla- nung erforderlichen Entwicklungsziele und Maßnahmen auf Landesebene, die unter Abwä- gung mit anderen Belangen in das Landesentwicklungsprogramm und die Landesentwick- lungspläne einfließen. Die Leitlinien des Landschaftsprogramms benennen die nachhaltige Sicherung der Naturgüter durch eine am Vorsorgeprinzip orientierte Planung als Aufgabe von Naturschutz und Landschaftspflege. Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sind natur- schutzrelevante Strategien zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, zur Verbesserung der klimatischen Bedingungen sowie zum Erhalt und zur Entwicklung ausreichender, für die Er- holung geeigneter Freiräume zu berücksichtigen. Der Landschaftsplan (LP) der Landeshauptstadt Potsdam ist parallel zum städtischen Flä- chennutzungsplan neu aufgestellt worden (Stand: 19.09.2012). Er beinhaltet die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Stadtgebiet. Die landschaftsplanerischen Inhalte sind nach Abwägung in die Dar- stellungen des Flächennutzungsplans eingeflossen (Sekundärintegration). Gleichzeitig liefert der Landschaftsplan Grundlagen und Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung anderer Pläne und Programme sowie für Genehmigungsverfahren von Vorhaben. Der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam erfüllt entsprechend § 4 Abs. 4 Bran- denburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) für das Stadtgebiet auch die Funktion eines Landschaftsrahmenplans gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Karte „K 6 – Zielkonzept“ stellt für den Planbereich folgende „Anforderung an die Raum- nutzungen“: eine nachhaltige und umweltgerechte Bewirtschaftung von Wald und waldarti- gen Gehölzbeständen, Stärkung der Schutzfunktionen und Erholungseignung des Waldes. Die Karte enthält außerdem folgende Symboldarstellungen für den nordöstlichen Rand- bereich: • „Fachplanung Naturschutz – Arten- und Biotopschutz“: Erhalt/Entwicklung von Biotopver- bundstrukturen. • „Fachplanung Erholung/ Landschaftsbild – Grünordnung: Erhalt/Aufwertung/Entwicklung von erholungsrelevanten Freiflächen, Grünzügen und -strukturen, Zweckbestimmung Sportplatz. Die Festsetzungen des Bebauungsplans stimmen nicht mit den Zielvorgaben des Land- schaftsplans überein. Aus diesem Grund sind entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaß- Seite 13 von 65
Kapitel A - Planungsgegenstand Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ __________________________________________________________________________ nahmen für die erfolgten Eingriffe darzustellen. Zudem erfolgt parallel zur Änderung des Flä- chennutzungsplans eine Änderung des Landschaftsplans mit einer eigenständigen fallbezo- genen Konfliktanalyse und Eingriffsbewertung. 3.3 Überörtliche Fachplanungen Überörtliche Fachplanungen liegen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. in dessen näherer Umgebung mit Auswirkungen auf den Geltungsbereich derzeit nicht vor. 3.4 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan (FNP) der Landeshauptstadt Potsdam ist am 30.01.2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Er ist seit der Bekanntmachung seiner Genehmigung im Amtsblatt Nr. 02/2014 am 27.02.2014 wirksam. Im wirksamen Flächennut- zungsplan der Landeshauptstadt Potsdam ist das Gebiet als Fläche für Wald dargestellt. Im nordwestlichen Randbereich ist Wohnbaufläche W1 (GFZ 0,8 bis 1,6) dargestellt. • Der Beiplan „Natur- und Landschaftsschutz“ enthält als nachrichtliche Übernahme die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ vom 22.05.1999. • Der Beiplan „Denkmalschutz“ enthält für das Plangebiet keine Darstellungen. Demnach sind auch keine nachrichtlichen Übernahmen enthalten. • Im Beiplan „Wasserschutz und schadstoffbelastete Böden“ sind für das Plangebiet keine nachrichtlichen Übernahmen enthalten. Nach dem damaligen Kenntnisstand liegt das Plangebiet in keiner Wasserschutzzone und es sind keine umweltrelevanten Bodenbe- lastungen bekannt. • Im Beiplan „Technische Infrastruktur“ sind für das Plangebiet keine Leitungen oder Ähn- liches dargestellt. Demnach sind auch hier keine nachrichtlichen Übernahmen enthalten. Im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan ist das Plangebiet nicht als besonders umwelt- prüfungsrelevante Fläche eingestuft. Es grenzt unmittelbar südlich an den Teilraum des Landschaftsplanes Nr. 3 „Waldstadt/Schlaatz“ an. Abb. 3: Auszug aus rechtswirksamem Flächennutzungsplan (Stand: 30.01.2013) Da der Bebauungsplan nicht aus den wirksamen Darstellungen des FNP zu entwickeln ist, soll der FNP für diesen Bereich geändert werden. Seite 14 von 65
Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ Kapitel A - Planungsgegenstand __________________________________________________________________________ Entwicklung aus dem FNP Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne, welche die bauliche Nutzung der Grund- stücke für jedermann rechtsverbindlich regeln, aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Durch ihre Festsetzungen werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkreter ausgestaltet. Der Flächennutzungsplan lässt in seiner Beschränkung auf grundsätzliche, gesamtstädtische Planungsziele Entwicklungsspielräume für die Bebauungspläne, die eine Differenzierung und Präzisierung und eine Anpassung an die konkrete örtliche Situation er- lauben. Daher sind vom FNP abweichende Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht ausgeschlossen. Solche Abweichungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie sich aus dem Übergang in die konkretere Planstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flä- chennutzungsplanes unberührt lassen. Der Umfang dieser Entwicklungsspielräume ist u. a. abhängig von der Darstellungsschärfe und der Regelungstiefe des Flächennutzungsplanes. Für den Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam gilt, gemäß der gewählten Darstellungssystematik, dass für Teile von Bauflächen mit einer Größe unterhalb der Darstel- lungsschwelle des Flächennutzungsplanes (2 ha), wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, auch für Flächen bis zu einer Größe von 5 ha in einem Bebauungsplan eine andere als die im Flächennutzungsplan dargestellte Art der Nutzung festgesetzt werden kann, wenn diese nach Größe und Störungsgrad mit der Umgebung vereinbar ist und der Charakter und die Funktion des dargestellten städtebaulichen Gefüges insgesamt gewahrt bleiben. Da der derzeit verbindlichen FNP „Flächen für Wald“ sowie im Norden Randbereiche der „Wohnbaufläche W1“ darstellt, lassen sich die Festsetzungen des Bebauungsplans für den Schul- und Sportstandort nicht aus dem derzeit verbindlichen FNP entwickeln. Aus diesem Grund ist der FNP für den Bereich des Schul- und Sportstandortes zu ändern. Die FNP- Änderung trägt den Titel 15/17. Der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung wurde ent- sprechend dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 142 am 07.12.2016 ge- fasst. Die Änderung erfolgt demnach im Parallelverfahren. Die Größe des FNP- Änderungsbereichs beträgt rd. 5,96 ha und ist damit etwas kleiner als der räumliche Gel- tungsbereich des Bebauungsplans. Lediglich für die derzeit dargestellte Waldfläche wird eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie ein Symbol für „sportlichen Zwecken dienenden Einrichtungen“ dargestellt. Die nördlich angrenzende Wohnbaufläche W1 fällt unter die Darstellungsschwelle. Eine Anpassung der W1-Grenze entspräche nicht der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans, da diese viel zu konkret wäre und der ei- gentlichen Aufgabe eines vorbereitenden Bauleitplans widerspräche. 3.5 Stadtentwicklungskonzepte 3.5.1 Wohnungspolitisches Konzept In 2015 wurde das ursprüngliche Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) als wohnungspolitisches Konzept für die Landeshauptstadt Potsdam fortgeschrieben und wurde am 07.10.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Es beinhaltet 31 Maß- nahmen und Instrumente zur positiven Beeinflussung des Wohnungsmarktes. Für den vorliegenden Bebauungsplan hat das wohnungspolitische Konzept keine unmittelba- re Relevanz. 3.5.2 STEK Gewerbe Ziel des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Gewerbe ist eine ausreichende Versorgung mit Gewerbeflächen der Landeshauptstadt Potsdam als Voraussetzung einer erfolgreichen und nachhaltigen kommunalen Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftsförderung. Das STEK Ge- werbe ist damit ein Baustein für die Weiterentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam zu einem attraktiven, modernen und leistungsfähigen Wirtschaftsstandort. Seite 15 von 65
Kapitel A - Planungsgegenstand Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ __________________________________________________________________________ Das STEK Gewerbe wurde am 26.01.2011 von der Stadtverordnetenversammlung der Lan- deshauptstadt Potsdam als Orientierungsrahmen für die strategische Ausrichtung der Ge- werbeflächenpolitik beschlossen (DS 10/SVV/0952). Im Rahmen des STEK Gewerbe wurde der Gewerbeflächenbedarf der Landeshauptstadt Potsdam für den Prognosezeitraum von 2008 bis 2020 ermittelt. Im Ergebnis wurde ein Flächenneubedarf von 39,3 ha bis zum Jahr 2020 ermittelt. Um Unterschiede und Überschneidungen bei den Standortbedingungen, die für einzelne Wirtschaftsgruppen zu erfüllen sind, berücksichtigen zu können, wurden Stand- orttypen definiert. Für den vorliegenden Bebauungsplan hat das STEK Gewerbe keine unmittelbare Relevanz. 3.5.3 STEK Verkehr Als Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans wurde das Stadtentwicklungskonzept (STEK) Verkehr erarbeitet. Es wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2014 beschlossen. Das STEK Verkehr ist das Leitbild für die Verkehrsentwicklung sowie für die Investitionspla- nung im Zeitraum bis 2025. Ziel der weiteren Verkehrsentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam ist die Sicherung der Mobilität der Bevölkerung bei gleichzeitiger Verringerung der Umweltbelastung insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr. Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung wird das Szenario Nachhaltige Mobilität als Grund- lage der weiteren Entwicklung vorgeschlagen. Werden die in diesem Szenario dargestellten Maßnahmen umgesetzt, wird erreicht, dass der motorisierte Individualverkehr in der Landes- hauptstadt Potsdam bis 2025 trotz steigender Einwohner- und Beschäftigtenzahl nicht weiter zunimmt. Im Binnenverkehr soll erreicht werden, dass der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von derzeit 32 % auf 23 % sinkt. Im Kfz-Gesamtverkehr, der wesentlich vom Quell- und Ziel- verkehr geprägt ist, wird aber eine leichte Zunahme prognostiziert. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Szenarienuntersuchungen und einer umfassenden Diskussion der mit den verschiedenen Maßnahmen zu erzielenden Wirkungen wurde das Szenario Nachhaltige Mobilität als Vorzugsszenario gewählt und zur Umsetzung empfohlen. Wesentlich für die Erreichung der Ziele ist die konsequente Umsetzung aller im Szenario Nachhaltige Mobilität enthaltenen Maßnahmen. Für die verbindliche Bauleitplanung bedeutet das, verkehrsreduzierende Raumstrukturen zu entwickeln. Umweltbelastungen können vermieden werden, wenn Verkehr erst gar nicht ent- steht, Wegelängen verkürzt oder Mehrfachfahrten nicht durchgeführt werden. Dies entspricht den grundlegenden Prinzipien des Leitbildes der nutzungsgemischten „Europäischen Stadt“ sowie der „Stadt der kurzen Wege“. Wie das im vorliegenden Bebauungsplan erreicht werden kann, ist im weiteren Verfahren zu klären. 3.5.4 Einzelhandelskonzept Im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Anwendungsvoraussetzung des § 9 Abs. 2a BauGB wurde das Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Potsdam entwickelt und am 10.09.2008 in der Stadtverordnetenversammlung (DS Nr. 08/SVV/0415) beschlossen. Es erfolgte eine Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes, welche zur Beschlussfassung am 07.05.2014 der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vorliegt. Seite 16 von 65
Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ Kapitel A - Planungsgegenstand __________________________________________________________________________ Das Einzelhandelskonzept stellt ein von der Landeshauptstadt Potsdam beschlossenes städ- tebauliches Entwicklungskonzept dar, dessen Ziele durch die verbindliche Bauleitplanung bauplanungsrechtlich umgesetzt und gesichert werden müssen. Wesentliche Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes ist es, die Angebots- und Nachfra- gestrukturen des Potsdamer Einzelhandels und seine städtebaulichen Rahmenbedingungen zu analysieren und daraus Festsetzungen für die Steuerung des Einzelhandels im Stadtge- biet zu entwickeln. Der Untersuchungszeitraum der vorliegenden Analyse erstreckt sich auf einen Zeitraum bis zum Jahr 2015. Da der Bebauungsplan keinen Einzelhandel festsetzen wird, hat das Einzelhandelskonzept für den vorliegenden Bebauungsplan keine Relevanz. 3.5.5 Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 Der Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 der Landeshauptstadt Potsdam wurde am 02.04.2014 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (DS 13/SVV/0800). Der kontinuierliche und steigendende Aufwärtstrend in der Bevölkerungsentwicklung und deren Auswirkung auf das bestehende und zukünftige Schulnetz haben die im Schulentwick- lungsplan 2009 bis 2015 vorhergesagte Trendentwicklung deutlich überstieg, wodurch sich die Plangrundlagen des SEP wesentlich geändert haben. In der Folge musste der Schulent- wicklungsplan vorzeitig fortgeschrieben werden. So war gegenüber den bisherigen Annah- men bis 2025 für die Grundschulbevölkerung (6 bis unter 12 Jahre) ein um 9 % (9.200 zu 9.999 Kinder) und für die Sekundarstufe I – ein um rund 14 % (5.700 zu 6.499 Jugendliche) geringeres Bevölkerungswachstum der Schulentwicklungsplanung zu Grunde gelegt worden. Mit dem SEP wird ein Vorschlag zur Entwicklung der Schullandschaft unterbreitet, der die demographische Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam berücksichtigt. Im ersten Schritt wurden die Bestandschulen in Hinblick auf die dort vorhandenen Raumpotenziale aufgenommen und ein Abgleich mit den Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hergestellt. Im nächsten Schritt wurden auf Grundlage der festgestellten Bedarfe im Primar- und Sekundarbereich potenzielle Schul- standorte auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten geprüft. Die Ergebnisse wurden in der weiteren Planung berücksichtigt. Es erfolgte auch eine umfassende Pendleranalyse, da die Schul- platznachfrage im Sekundarbereich in der Stadt Potsdam durch hohe Schuleinpendlerquoten gekennzeichnet war und ist. Der vorliegende Schulentwicklungsplan ist die planerische Grundlage für die künftige Gestal- tung eines bedarfsgerechten Schulstandortnetzes; basierend auf den Erkenntnissen der Be- völkerungsprognose des Bereichs Statistik und Wahlen, vorgelegt im September 2012. Es ist jedoch offensichtlich, dass selbst diese Prognosewerte überstiegen werden. Grundschulen/ Primarstufen Die Schülerzahlenentwicklung in der Grundschule war bis zum Schuljahr 2013/14 von einem steilen Aufwärtstrend gekennzeichnet und wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Gab es im Schuljahr 2006/07 noch insgesamt 5.450 Schüler die öffentlichen Schulen be- suchten, waren es im Schuljahr 2013/14 bereits 6.970. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 28 %. Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Schulplätzen in der öffentlichen Grundschule bis zum Schuljahr 2020/21 bis auf rund 8.500 Schüler ansteigen wird. Dies ent- spricht einer Steigerung um etwa 22 % bezogen auf das Schuljahr 2013/14. Weiterführende Schulen Als Folge des Geburteneinbruchs Anfang der 1990er Jahre sanken die Schülerzahlen in der Sekundarstufe I (7. bis 10. Klassenstufe) bis zum Schuljahr 2008/09 und erreichten zu die- Seite 17 von 65
Kapitel A - Planungsgegenstand Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ __________________________________________________________________________ sem Zeitpunkt mit insgesamt knapp 3.800 Schülern an allgemeinbildenden, öffentlichen Schulen ihren Tiefpunkt. Ab diesem Zeitpunkt stiegen sie stetig an und haben zum Schuljahr 2013/2014 den Wert von rund 5.320 bereits überschritten. Für die nächsten Jahren wird von einem weiteren kontinuierlichen Aufwärtstrend ausgegangen. Bis zum Ende des Geltungs- zeitraumes des Schulentwicklungsplans zum Schuljahr 2020/21 wird in der Sekundarstufe I eine Schülerzahl an öffentlichen Schulen von etwa 6.650 erwartet. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 25 %. Dieser Aufwärtstrend setzt sich auch nach 2020/21 fort und er- reicht mit ca. 7.150 Schülern in den Jahren 2024/25 seinen Höhepunkt. Danach gehen die Schülerzahlen sehr langsam zurück. Im Jahr 2030/31 werden etwa 7.100 Schüler einen Schulplatz in der Sekundarstufe I an öffentlichen Schulen nachfragen. Anders als im Grundschulbereich spielt die Wohnortnähe bei den weiterführenden allge- meinbildenden Schulen nur eine untergeordnete Rolle. Der Schwerpunkt der Planungsüber- legungen bezieht sich einerseits auf die Erreichbarkeit der Standorte innerhalb der Stadt und andererseits auf die nachfragegerechte Bereitstellung von Plätzen an den verschiedenen Schulformen (Oberschule, Gesamtschule, Gymnasium). Standort Waldstadt-Süd (Bahnhof Rehbrücke) Gemäß Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 ist u. a. die Voraussetzungen für die folgende Maßnahme zu schaffen (§§ 104, 105 BbgSchulG): Spätestens zum Schuljahr 2021/2022 wird eine weiterführende Schule mit 3 Zügen errichtet. Eine Fläche für Bildungsinfrastruktur wird am Standort Bhf. Rehbrücke (Waldfläche) gesichert. Anmerkung: Auf Grund der weiterhin steigenden Bevölkerungszahlen wurde zwischenzeitlich die Zügigkeit für die weiterführende Schule auf 6/3 Züge erhöht. Zudem soll die Förderschule von Nuthedamm an diesen Standort umgesiedelt werden, damit am Standort Nuthedamm ein neues Gymnasium errichtet werden kann. 3.5.6 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017 Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2016 wurde der Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017 gefasst (16/SVV/ 0615). Ziel des Kitabedarfsplans ist es, ausreichend Plätze für eine bedarfsgerechte Versor- gung von Kindern im Alter von 0 bis Ende des Grundschulalters zu planen und zur Verfü- gung zu stellen. Für das Kita-Jahr 2016/2017 sieht der aktuelle Bedarfsplan die Bereitstellung von 17.286 Plätzen vor. Der Zuwachs im Vergleich zur Vorjahresplanung beträgt 661 Plätze und trägt der demografischen Entwicklung sowie dem damit einhergehenden Mehrbedarf an Kinderta- gesbetreuungsplätzen Rechnung. Die Plätze unterteilen sich in 3.683 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 6.095 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 117 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 7 andere Kinderbetreuungsangebote, 4 pädagogisch begleitete Spiel- gruppen, 2 Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie 80 Tagespflegeperso- nen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Bedarfsplan. Der Sozialraum 6, in welchem das Plangebiet liegt, ist insbesondere durch das Wachstum in den Wohngebieten in Waldstadt und dem Entwicklungsgebiet Speicherstadt am Potsdamer Hauptbahnhof geprägt. Auf Grund des Zuzugs von jungen Familien in diese Wohngebiete ist der Sozialraum VI am stärksten von einem zunehmenden Mehrbedarf an Kita-Plätzen betrof- fen. In allen Altersgruppen sind gemäß den Prognosen und fachplanerischen Annahmen Zuwächse zu erwarten. Dieser Mehrbedarf ist nur durch neue Einrichtungen aufzufangen. Auch der steigende Hortbedarf der Grundschule 51 wird dargelegt. Seite 18 von 65
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