Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" Begründung

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Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" Begründung
Bebauungsplan Nr. 142
                     „Schulstandort Waldstadt-Süd“

                                  Begründung

Datum:                     10. August 2017
Planungsstand:             Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und
                           der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB und 4 Abs. 1 BauGB
Art des Plans / Verfahrens: Regelverfahren
Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt-Süd" Begründung
Impressum:

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Bereich Verbindliche Bauleitplanung
Hegelallee 6 – 10
14461 Potsdam

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Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“                                                            Inhaltsverzeichnis
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INHALTSVERZEICHNIS

A. Planungsgegenstand ......................................................................................... 5
 1.         Anlass und Erforderlichkeit ................................................................................ 5
 2.         Beschreibung des Plangebiets........................................................................... 7
 2.1          Räumliche Lage ................................................................................................ 7
 2.2          Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse .................................................... 7
 2.3          Gebiets- / Bestandssituation ............................................................................. 8
 2.4          Planungsrechtliche Ausgangssituation .............................................................. 9
 2.5          Erschließung ..................................................................................................... 9
 3.         Planerische Ausgangssituation (und weitere rechtl. Rahmenbedingungen) .10
 3.1           Regionalplanung / Ziele und Grundsätze der Raumordnung ............................10
 3.2           Landschaftsplanung .........................................................................................13
 3.3           Überörtliche Fachplanungen ............................................................................14
 3.4           Flächennutzungsplan .......................................................................................14
 3.5           Stadtentwicklungskonzepte..............................................................................15
 3.6           Benachbarte Bebauungspläne .........................................................................19
 3.7           Sonstige Satzungen .........................................................................................19
 3.8           Bestimmungen inkl. Kennzeichnungen und nachrichtlicher Übernahmen ........20

B. Planinhalte und Planfestsetzungen ................................................................ 22
 1.         Ziele und Zwecke der Planung ..........................................................................22
 2.         Entwicklung der Planungsüberlegungen..........................................................24
 2.1          Verkehrskonzept und Erschließung..................................................................24
 2.2          Städtebauliches Konzept / Nutzungskonzept ...................................................25
 3.         Begründung der Festsetzungen ........................................................................27
 3.1          Flächen für Gemeinbedarf ...............................................................................27
 3.2          Flächen für Sport- und Spielanlagen ................................................................29
 3.3          Verkehrsflächen, Flächen für Stellplätze und Garagen, Nebenanlagen............30
 3.4          Öffentliche Grünflächen ...................................................................................30
 3.5          Versorgungsflächen .........................................................................................30
 3.6          Grünfestsetzungen...........................................................................................31
 3.7          Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ....................31
 3.8          Nachrichtliche Übernahmen .............................................................................31
 3.9          Hinweise (ohne Normcharakter).......................................................................32
 4.         Energieeffizienz ..................................................................................................32
 5.         Flächenbilanz......................................................................................................34

C. Umweltbericht .................................................................................................. 35
 1.         Einleitung ............................................................................................................35
 1.1           Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans .............................35
 1.2           Für die Umweltprüfung relevante Fachgesetze und Fachpläne ........................36
 1.3           Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung .........................................44

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Inhaltsverzeichnis                                                Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“
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 2.          Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ...............................44
 2.1           Auswirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ........................44
 2.2           Schutzgut Boden..............................................................................................44
 2.3           Schutzgut Wasser ............................................................................................46
 2.4           Schutzgut Klima und Lufthygiene .....................................................................48
 2.5           Schutzgut Tiere und Pflanzen ..........................................................................49
 2.6           Schutzgut Orts- und Landschaftsbild................................................................53
 2.7           Ausgangslage für den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
               insgesamt ........................................................................................................54
 2.8           Schutzgut Kultur und andere Sachgüter...........................................................57
 3.          Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern..............................................58
 4.          Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen ..................................................58
 4.1           Eingriffsbewertung und Bilanzierung ................................................................58
 4.2           Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
               Auswirkungen ..................................................................................................59
 5.          Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..............................................................60
 6.          Zusätzliche Angaben ..........................................................................................60
 6.1           Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung ......................................60
 7.          Allgemein verständliche Zusammenfassung ...................................................60

D. Auswirkungen des Bebauungsplans ............................................................. 61
 1.          Auswirkungen auf die Stadtstruktur .................................................................61
 2.          Auswirkungen auf die Umwelt ...........................................................................61
 3.          Soziale Auswirkungen .......................................................................................61
 4.          Auswirkungen auf die technische Infrastruktur ...............................................61
 5.          Finanzielle Auswirkungen..................................................................................61
 6.          Bodenordnung ....................................................................................................61

E. Verfahren .......................................................................................................... 62
 1.          Übersicht über den Verfahrensablauf ...............................................................62

F. Rechtsgrundlagen............................................................................................ 63

G. Anlagen ............................................................................................................. 64
 Anlage 1 – Textliche Festsetzungen ................................................................................64
 Anlage 2 – Karte: Biotope ................................................................................................65

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Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“               Kapitel A - Planungsgegenstand
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                             A.        Planungsgegenstand
1.    Anlass und Erforderlichkeit
Der Schulentwicklungsplan (SEP) 2014 bis 2020 der Landeshauptstadt Potsdam zeigt einen
erheblichen Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen im Grundschul- und Sekundarstufenbereich
auf. Begründet ist dieser Bedarf durch den kontinuierlichen und steilen Aufwärtstrend der
Einwohnerentwicklung, den Potsdam in den letzten Jahren zu verzeichnen hatte und - allen
Prognosen nach - auch in den nächsten Jahren beibehalten wird.

Gemäß Beschluss des Schulentwicklungsplans 2014 bis 2020 vom 02.04.2014 soll zur mit-
tel- bis langfristigen Deckung des erhöhten Schulbedarfs in der Sekundarstufe eine Fläche
für Bildungsinfrastruktur (für eine weiterführende Schule mit 3 Zügen) am Standort Bahnhof
Rehbrücke gesichert werden (Maßnahme j).

Der Standort Bahnhof Rehbrücke in Waldstadt-Süd ist das Ergebnis einer umfangreichen
verwaltungsinternen Standortuntersuchung und ist eingebettet in das gesamtstädtische
Schul- und Sportkonzept. Parallel zu diesem Standort werden in den nächsten Jahren noch
weitere zusätzliche Schulstandorte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam entwickelt
bzw. bestehende Schulstandorte erweitert.

Vor dem Hintergrund der prognostizierten anhaltenden positiven Einwohnerentwicklung sind
die Anforderungen an den Standort - nach Beschluss des Schulentwicklungsplans - konkreti-
siert und ausgebaut worden. Um Engpässe im Bildungs-, Sozial- und Sportbereich zu min-
dern, sind folgende Nutzungen am Standort Bahnhof Rehbrücke geplant:
• Gesamtschule mit 6/3-Zügen und Sportanlagen,
• Förderschule mit Sportanlagen (Umzug der Schule Am Nuthetal),
• Hortfläche für die Schule 51 des nördlich angrenzenden Wohngebietes,
• Kita sowie
• außerschulische Sportanlagen.

Mit Hilfe des Bebauungsplans Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ wird die Stadt Pots-
dam die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung eines in-
tegrierten, funktionsfähigen Schul-, Hort-, Kita- und Sportstandortes im Süden der Landes-
hauptstadt schaffen und den Standort planungsrechtlich sichern.

Für das Bauleitplanverfahren ist die Prioritätenstufe 1 I (Bebauungsplan zur Investitionsvor-
bereitung) festgelegt worden. Das Verfahren dient der Stärkung der sozialen Infrastruktur
und liegt damit im öffentlichen Interesse.

Das Plangebiet befindet sich in einer waldbestandenen Fläche am östlichen Rand des
Ravensberger Erholungswaldes sowie teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer
Wald- und Havelseengebiet“. Es ist daher zwingend erforderlich, geeignete Festsetzungen
zu treffen, die einen bedarfsgerechten und hochwertigen Bildungsstandort schaffen und
gleichzeitig das Natur- und Landschaftsbild würdigen. Der sparsame Umgang mit Grund und
Boden stellen hierbei einen wichtigen Planungsansatz dar.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am
07.12.2016 beschlossen. Da sich der Bebauungsplan nicht im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB
aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lässt, erfolgt die entsprechend notwendige Ände-
rung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren.

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Kapitel A - Planungsgegenstand                Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“
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Für die Belange des Umweltschutzes ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sowohl für
die Aufstellung des Bebauungsplans als auch für die Änderung des Flächennutzungsplans
eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir-
kungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Um-
weltprüfung wird sich nach bisherigen Erkenntnissen schwerpunktmäßig auf die Themenfel-
der Bodenschutz, Arten- und Biotopschutz sowie Immissionsschutz erstrecken. Der Umwelt-
bericht bildet einen gesonderten Teil dieser Begründung (Kap. C.).

Bezogen auf das Sachgut Wald ist zudem eine Waldumwandlung nach § 8 Landeswaldge-
setz (LWaldG) durchzuführen. Etwa ein Drittel des Geltungsbereichs liegt im Landschafts-
schutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“. Bei der Konkretisierung der Planung
sind die entsprechenden Genehmigungsvorbehalte und Verbotsvorschriften zu beachten.
Der durch die planerische Vorbereitung einer baulichen Entwicklung auftretende Normenkon-
flikt ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu lösen. Die Untere Naturschutzbehörde
prüft die Planung in die Befreiungslage.

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2.    Beschreibung des Plangebiets
2.1   Räumliche Lage
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 142 befindet sich im südöstlichen Teil des
Stadtgebietes von Potsdam, an der südlichen Grenze des Wohngebietes Waldstadt II, direkt
am Bahnhof Rehbrücke. Unmittelbar südlich schließt die benachbarte Gemeinde Nuthetal
mit dem Ortsteil Bergholz-Rehbrücke an. Die Entfernung zum Stadtzentrum der Landes-
hauptstadt Potsdam beträgt ca. 5 km (Luftlinie).

2.2   Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich auf Flächen westlich der
Heinrich-Mann-Allee, zwischen der letzten Bebauung des Wohngebiets Waldstadt II und der
Wetzlarer Bahn, westlich des Bahnhofs Rehbrücke.

Das Plangebiet wird städtebaulich begrenzt
im Norden:   durch die Wohnbebauung entlang des Caputher Heuwegs,
im Osten:    durch die Straßenbahnhaltestelle einschließlich Wendeschleife am Bahnhof
             Potsdam Rehbrücke,
im Süden:    durch die Freihaltetrasse für die Verlängerung der Wetzlarer Straße parallel
             zur Bahntrasse der Wetzlarer Bahn (Ortsumgehungsstraße) und
im Westen: durch die Waldflächen des Erholungswaldes Ravensberge.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 671 (tlw.), 673 (tlw.), 736
(tlw.) und 738 (tlw.) der Flur 13 in der Gemarkung Potsdam. Das Plangebiet umfasst eine
Fläche von rd. 6,28 ha. Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt
sich aus der Planzeichnung.

Abb. 1: Lage im Stadtgebiet              Abb. 2: Luftbild mit Geltungsbereich

Änderung des Geltungsbereichs im Laufe des Planaufstellungsverfahrens
Abweichend vom Aufstellungsbeschluss ist, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadt-
verordnetenversammlung, der Geltungsbereich um die Freihaltetrasse für die Ortsumge-
hungstraße entlang der Wetzlarer Bahn reduziert und am nordöstlichen Randbereich (Flur-
stück 736) geringfügig erweitert worden. Bei der vorgenommenen Geltungsbereichskorrektur
handelt es sich um eine Anpassung, die keine Auswirkung auf die Inhalte der Planung hat.

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Kapitel A - Planungsgegenstand                  Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“
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Insgesamt hat sich somit der Geltungsbereich während des Planaufstellungsverfahrens von
ca. 7 ha auf 6,28 ha verkleinert.

Eigentumsverhältnisse
Rund 96 % des Geltungsbereichs (Flurstück 671) befinden sich im Eigentum des Landes
Brandenburg (Landesforstverwaltung). Bei den restlichen Teilflächen der Flurstücke 673
(Straßen und Wege) sowie 736 und 738 (Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche) handelt es
sich um Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Potsdam befinden. Die Stadt ist derzeit be-
müht, die Flächen von der Landesforstverwaltung zu erwerben bzw. über einen Flächen-
tausch zu sichern.

Etwa 2,26 ha (rd. 36 %) des Plangebiets liegen im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer
Wald- und Havelseengebiet“.

2.3   Gebiets- / Bestandssituation
Das Plangebiet ist durch einen mittelalten Kiefern-Eichenwald geprägt, der durch mehrere
kleinere und größere Waldwege und Trampelpfade durchzogen ist. Lediglich die nördlichen
Randbereiche (Flurstück 738) sind mit Sport- und Spielflächen (Basketballfeld, Skateranlage,
Spielgeräte etc.) überplant. Das südwestliche Drittel des Geltungsbereichs liegt im Land-
schaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“.

Nördlich des Plangebietes befindet sich die Ende der 1970er bis Mitte der 1980er Jahren in
reiner Plattenbauweise erbaute Großwohnsiedlung Waldstadt II mit etwa 9.500 Bewohnern.
Das Gebiet weist überwiegend fünfgeschossige Wohnbauten auf. Es ist mit hochgewachse-
nem Baumbestand, teilweise mit Kiefernwäldchen durchgrünt.

Unmittelbar nördlich grenzt die fünfgeschossige Wohnbebauung des Caputher Heuwegs (Nr.
3-39 ungerade) an. Die fünf Häuser befinden sich in unterschiedlichen Eigentumsverhältnis-
sen: GEHAG Erste Beteiligungs GmbH, Natürliche Personen, WG „Karl-Marx“ Potsdam e. G.
und Potsdamer WG 1956 e.G..

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Nordöstlich des Plangebietes liegen die Wendeschleife der Straßenbahn und daran an-
schließend die Heinrich-Mann-Allee. Dahinter schließt das Bebauungsplangebiet Nr. 124
„Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“ an, welches neben einem allgemeinen Wohngebiet
(20.000 m² Geschossfläche für eine drei- bis viergeschossigen Bebauung) ein Gewerbege-
biet (Geschossfläche von ca. 18.000 m²) und eine Tennisanlage vorsieht.

Die südöstliche Grenze des Geltungsbereichs grenzt an die Freihaltetrasse für eine Ortsum-
gehungsstraße, einem Verkehrsinfrastrukturprojekt von gesamtstädtischer und regionaler
Bedeutung (Verlängerung Wetzlarer Straße). Dieses Projekt basiert auf der Annahme, dass
Potsdam auch in den kommenden Jahrzehnten weiter wachsen wird und so der Bau einer
Ortsumgehungsstraße erforderlich wird. An die Freihaltetrasse grenzt die Wetzlarer Bahn mit
dem Regionalbahnhof Potsdam-Rehbrücke an und daran anschließend die Nachbargemein-
de Nuthetal, Ortsteil Bergholz-Rehbrücke, mit einem Wohngebiet in offener Bauweise mit
Einfamilien- und Doppelhäusern.

Nordöstlich dieses Wohngebietes schließt hinter der Arthur-Scheunert-Allee das Industrie-
und Gewerbegebiet Potsdam-Süd an.

Im Westen schließt der Ravensberger Erholungswald an, der bis zum Ufer des Templiner
Sees und Caputh reicht. Etwa ein Drittel des Geltungsbereiches liegt im Landschaftsschutz-
gebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“. Dies dient u. a. der nachhaltigen Sicherung
der Erholungsfunktion des Gebietes im Einzugsbereich des Großraumes Berlin sowie der
Städte Potsdam und Brandenburg.

2.4   Planungsrechtliche Ausgangssituation
Eine verbindliche Bauleitplanung existiert für das Plangebiet bislang nicht. Daher ist die pla-
nungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben derzeit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

2.5   Erschließung
Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist gut. Der Regionalbahnhof Potsdam-
Rehbrücke an der Heinrich-Mann-Allee/Arthur-Scheunert-Allee ist fußläufig erreichbar. Auf
der Wetzlarer Bahn verkehren der Regionalexpress RE 7 zwischen Dessau und Wünsdorf
über den Berliner Hauptbahnhof sowie die Regionalbahn RB 33 zwischen Berlin-Wannsee
über Medienstadt Babelsberg und Potsdam-Rehbrücke in Richtung Jüterbog.
Die Endhaltestelle der Straßenbahn Bahnhof Rehbrücke an der Heinrich-Mann-Allee ist etwa
100 m vom Plangebiet entfernt. Von hier verkehren derzeit zwei Straßenbahnlinien (91 und
93) in Richtung Norden, mit Anschluss an den Potsdamer Hauptbahnhof und das Stadtzent-
rum. Außerdem verkehren mehrere Buslinien Richtung Hauptbahnhof, Wohngebiet Am
Stern, Babelsberg und Bergholz Rehbrücke.
Das Plangebiet ist über die Ausfallstraße Heinrich-Mann-Allee (L78) gut für den motorisierten
Individualverkehr erschlossen. Die Innenstadt ist bei normaler Verkehrslage in etwa 20 Minu-
ten erreichbar, zur Autobahn A 115 (Anschlussstelle Potsdam-Drewitz) beträgt die Fahrtzeit
etwa 10 min.
Auch die Erschließung für den Radverkehr ist günstig. Entlang der Heinrich-Mann-Allee exis-
tiert ein durchgängiger Radweg Richtung Hauptbahnhof und Stadtzentrum.
Der Anschluss an die Heinrich-Mann-Allee erfolgt über die Straße Zum Teufelssee. Von hier
führt entweder die Straße Zum Teufelssee oder die Saarmunder Straße in das Plangebiet.

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3.     Planerische Ausgangssituation (und weitere rechtl. Rahmenbedingungen)
3.1    Regionalplanung / Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung / Regionalplanung
Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne der Gemeinden den übergeordneten Grund-
sätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Neben allgemeinen
Vorgaben aus dem Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes sind im Rahmen der verbindli-
chen Bauleitplanung insbesondere Landesentwicklungs- und Regionalpläne zu beachten.

Die Erfordernisse der Raumordnung im Sinne des § 3 ROG ergeben sich für diese Planung
insbesondere aus dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007), der Verordnung
über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) sowie dem Regionalplan
2020 der Region Havelland-Fläming.

Mit Schreiben vom 31.05.2017 wurde die Anfrage nach den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung für den Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“ gestellt. In
Ihrer Antwort vom 23.06.2017 teilt die Gemeinsame Landesplanungsbehörde mit, dass die
Planungsziele des Bebauungsplans mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernis-
sen der Raumordnung vereinbar sind (s. unten).

Landesentwicklungsprogramm für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
Das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) der Länder Berlin und Brandenburg
bildet den übergeordneten Rahmen der gemeinsamen Landesplanung für die Hauptstadtre-
gion Berlin-Brandenburg. Damit stellt es in der Planungshierarchie den höchststufigen
Raumordnungsplan dar und trifft entsprechend abstrakte Festlegungen (Grundsätze der
Raumordnung). So werden im LEPro 2007 keine räumlichen oder raumkonkreten Festlegun-
gen getroffen. Das LEPro 2007 vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 235) ist in Brandenburg
am 1. Februar 2008 in Kraft getreten.

Die Ziele des Bebauungsplans entsprechen den Festlegungen (Grundsätzen der Raumord-
nung) des Landesentwicklungsprogramm 2007, wonach die Hauptstadtregion nach den
Prinzipien der zentralörtlichen Gliederung entwickelt werden soll, zukünftige Siedlungsent-
wicklungen und Ansiedlungen innerhalb der raumordnerisch festgelegten Siedlungsbereiche
stattfinden und der Stärkung der Zentralen Orte dienen sollen.
• Gemäß § 5 (Siedlungsentwicklung) Abs. 1 LEPro 2007 soll die Siedlungsentwicklung auf
  Zentrale Orte und raumordnerisch festgelegte Siedlungsbereiche ausgerichtet werden.
  Die Landeshauptstadt Potsdam ist Oberzentrum und Teil des raumordnerisch festgeleg-
  ten Siedlungsbereichs.
• Gemäß § 5 Abs. 2 LEPro 2007 soll die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwick-
  lung haben. Dabei sollen die Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes in
  vorhandenen Siedlungsbereichen und die Reaktivierung von Siedlungsflächen bei der
  Siedlungstätigkeit Priorität haben.
     Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, ein bestehendes Wohngebiet um einen neuen
     Schul- und Sportstandort zu erweitern. Dabei werden bisher nicht ausgeschöpfte Entwick-
     lungspotentiale innerhalb vorhandener Siedlungsbereiche ausgeschöpft.
• Gemäß § 5 Abs. 3 sind bei der Siedlungsentwicklung verkehrssparende Siedlungsstruktu-
  ren durch eine möglichst breite Mischung der Nutzungen, wie z.B. Wohnen, Arbeiten,
  Versorgung und Erholung, anzustreben. Durch die Ansiedlung von Einzelhandel, Dienst-
  leistungen und Wohnungen in verkehrsgünstigen Lagen können der Ortskern stärker her-
  ausgebildet sowie die vorhandenen Erschließungsleistungen der Ver- und Entsorgung

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   und der Infrastruktur besser genutzt und teilweise monofunktional geprägte Wohnstandor-
   te zu multifunktional geprägten Orten werden.
• Gemäß § 6 LEPro 2007 (Freiraumentwicklung) sind Naturgüter sowie siedlungsbezogene
  Freiräume für die Erholung zu sichern, Freiräume grundsätzlich zu erhalten.

Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg
Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) konkretisiert als überörtliche und
zusammenfassende Planung für den Gesamtraum der beiden Länder die raumordnerischen
Grundsätze des LEPro 2007 und setzt damit einen Rahmen für die künftige räumliche Ent-
wicklung in der Hauptstadtregion.

Er trifft Aussagen zu raumbedeutsamen Planungen, Vorhaben und sonstigen Maßnahmen,
durch die Raum in Anspruch genommen oder räumliche Entwicklung oder Funktion eines
Gebiets beeinflusst wird, als Rechtsverordnung der Landesregierungen mit Wirkung für das
jeweilige Landesgebiet. Der LEP B-B wurde am 31. März 2009 als Rechtsverordnung erlas-
sen und ist am 15. Mai 2009 in Kraft getreten (GVBl. II S. 186). Das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16. Juni 2014 die Brandenburger Verordnung über
den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 für unwirk-
sam erklärt. Die Landesregierung Brandenburg hat am 28.04.2015 die Verordnung über die
rückwirkende Wiederinkraftsetzung des LEP B-B auf der Grundlage des Raumordnungsge-
setzes beschlossen. Die Verordnung über den LEP B-B ist im Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Land Brandenburg vom 02.06.2015 bekannt gemacht worden (GVBl. II, S. 1-2). Die-
se Verordnung ist mit Wirkung vom 15.05.2009 in Kraft getreten.

Als Regelungsinstrumentarien verwendet der LEP B-B Ziele und Grundsätze. Die Ziele der
Raumordnung sind zwingend beachtenspflichtig und in der Abwägung nicht mehr zugäng-
lich. Die Grundsätze der Raumordnung sind hingegen berücksichtigungspflichtig und bilden
die Vorgaben für nachfolgende Abwägungsentscheidungen.

Für die Bewertung der vorliegenden Planungsabsicht sind insbesondere folgende Ziele und
Grundsätze der Raumordnung relevant:

Zentrale-Orte-System
Zur räumlichen Ordnung der Daseinsvorsorge wird im LEP B-B ein flächendeckendes Sys-
tem Zentraler Orte mit drei Stufen (Metropole Berlin, Oberzentren, Mittelzentren), die als
räumlich-funktionale Schwerpunkte komplexe Funktionen für ihr jeweiliges Umland erfüllen,
abschließend festgelegt. Die Grundversorgung wird innerhalb der amtsfreien Gemeinden
und Ämter im Land Brandenburg abgesichert.

Nach den Festlegungen des LEP Punkt 2.7 (Z) ist die Landeshauptstadt Potsdam als eines
von vier Oberzentren (neben Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus) dar-
gestellt. Gemäß der Festlegungen des Punktes 2.8 (G) sollen auf die Oberzentren die hoch-
wertigen Raumfunktionen der Daseinsvorsorge mit überregionaler Bedeutung, wie u. a. Bil-
dungsfunktionen, konzentriert werden. Dazu sollen die vielfältigen Angebote an Gütern und
Leistungen des spezialisierten höheren Bedarfs dem Nachfragepotenzial entsprechen gesi-
chert bzw. qualifiziert werden.

Steuerung der Siedlungsentwicklung
Gemäß Festlegungskarte 1 des LEP B-B befindet sich der Geltungsbereich im Gestaltungs-
raum Siedlung. Innerhalb dieses Bereiches ist Siedlungsentwicklung grundsätzlich zulässig
(Ziel 4.5 LEP B-B).

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Laut Grundsatz (G) 4.1 LEP B-B soll die Siedlungsentwicklung vorrangig unter Nutzung bis-
her nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete
sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen. Dem Gebot der vorrangi-
gen Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung ist Rechnung zu tragen. Innerhalb der
Gemeinden soll eine Konzentration der zusätzlichen Wohnsiedlungsflächenentwicklungen
auf die siedlungsstrukturell und funktional geeigneten Siedlungsschwerpunkte angestrebt
werden. Die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung sollen einander räum-
lich zugeordnet und ausgewogen entwickelt werden.

Im Schreiben der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 23.06.2017 wird darauf hin-
gewiesen, dass auch innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung dem fachrechtlich gebote-
nen Freiraumerhalt Rechnung zu tragen ist.

Steuerung der Freiraumentwicklung
Im Rahmen einer integrierten Freiraumentwicklung werden im LEP B-B raumordnerische
Festlegungen zum Schutz der Freiraumfunktionen gegenüber raumbedeutsamer Inan-
spruchnahme und Zerschneidung getroffen. Zum Schutz und zur Entwicklung besonders
hochwertiger Freiraumfunktionen wird ein Freiraumverbund festgelegt. Gemäß 5.1 (G) Abs.
1 soll der bestehende Freiraum in seiner Multifunktionalität erhalten werden.

Der Bebauungsplan Nr. 142 befindet sich somit in Übereinstimmung mit den genannten
Grundsätzen und Zielen des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg.

Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
Der am 19.07.2016 von den Landesregierungen in Berlin und Brandenburg gebilligte Entwurf
zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) befindet sich
zurzeit im Aufstellungsverfahren. Der Entwurf des LEP HR kommt bei der Beurteilung der
vorliegenden Planungsabsicht noch nicht zur Anwendung, da für die hier relevanten Rege-
lungsbereiche die Festlegungen des rechtswirksamen LEP B-B bis zum Inkrafttreten des
LEP HR verbindlich bleiben.

Regionalplanung
Die Regionalplanung konkretisiert die übergeordneten raumordnerischen Vorgaben aus dem
Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplänen für eine bestimmte räum-
liche Region, ohne jedoch in die rein örtlich begründeten Entscheidungskompetenzen der
Gemeinden einzugreifen.

Im Land Brandenburg existieren fünf regionale Planungsräume. Die Landeshauptstadt Pots-
dam befindet sich innerhalb der Region Havelland Fläming. Der Regionalplan Havelland-
Fläming 2020 wurde am 16.12.2014 von der Regionalversammlung der Regionalen Pla-
nungsgemeinschaft Havelland-Fläming als Satzung beschlossen. Die Gemeinsame Landes-
planungsabteilung Berlin-Brandenburg hat den Regionalplan mit Bescheid vom 18.06.2015
im Einvernehmen mit den fachlich berührten Ministerien gemäß § 2 Absatz 4 des Gesetzes
zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) mit Aus-
nahmen genehmigt. Die von der Genehmigung ausgenommenen Regelungen des Regional-
plans betreffen nicht das Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Potsdam.

Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 43 ist der Regionalplan „Havelland-Fläming
2020“ am 30.10.2015 in Kraft getreten. Diese Ziele der Raumordnung sind als sonstige Er-
fordernisse bei der Aufstellung dieses Bebauungsplans zu berücksichtigen.

Nach Festlegungskarte des Regionalplans Havelland-Fläming 2020 liegt der Geltungsbe-
reich im „Vorzugsraum Siedlung“ der Landeshauptstadt Potsdam sowie in Zuordnung zu

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Bebauungsplan Nr. 142 „Schulstandort Waldstadt-Süd“              Kapitel A - Planungsgegenstand
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räumlichen Funktionsschwerpunkten eines Oberzentrums und für die Grundversorgung des
Stadtteils Potsdam-Waldstadt. Gemäß Grundsatz …
• (G) 2.1.1 sind die Vorzugsräume Siedlung in der Region für die Siedlungsentwicklung zu
  nutzen.
• (G) 2.2.1 sollen in Funktionsschwerpunkten der Ober- und Mittelzentren die bestehenden
  Standorte von Einrichtungen der gehobenen Daseinsvorsorge gesichert und der Ansied-
  lung neuer Eichrichtungen ein besonderes Gewicht eingeräumt werden.
• (G) 2.2.2 sollen in den Funktionsschwerpunkten der Grundversorgung bestehende Ein-
  richtungen der Grundversorgung gesichert und der Ansiedlung neuer Einrichtungen ein
  besonderes Gewicht eingeräumt werden.

Mit den regionalplanerischen Zielen des Regionalplans 2020 stehen die Bebauungsplanziele
demnach ebenfalls im Einklang.

3.2   Landschaftsplanung
Das Landschaftsprogramm Brandenburg (2001) umfasst die aus Sicht der Landschaftspla-
nung erforderlichen Entwicklungsziele und Maßnahmen auf Landesebene, die unter Abwä-
gung mit anderen Belangen in das Landesentwicklungsprogramm und die Landesentwick-
lungspläne einfließen. Die Leitlinien des Landschaftsprogramms benennen die nachhaltige
Sicherung der Naturgüter durch eine am Vorsorgeprinzip orientierte Planung als Aufgabe
von Naturschutz und Landschaftspflege. Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sind natur-
schutzrelevante Strategien zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, zur Verbesserung der
klimatischen Bedingungen sowie zum Erhalt und zur Entwicklung ausreichender, für die Er-
holung geeigneter Freiräume zu berücksichtigen.

Der Landschaftsplan (LP) der Landeshauptstadt Potsdam ist parallel zum städtischen Flä-
chennutzungsplan neu aufgestellt worden (Stand: 19.09.2012). Er beinhaltet die örtlichen
Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das
gesamte Stadtgebiet. Die landschaftsplanerischen Inhalte sind nach Abwägung in die Dar-
stellungen des Flächennutzungsplans eingeflossen (Sekundärintegration). Gleichzeitig liefert
der Landschaftsplan Grundlagen und Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung anderer
Pläne und Programme sowie für Genehmigungsverfahren von Vorhaben.

Der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam erfüllt entsprechend § 4 Abs. 4 Bran-
denburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) für das Stadtgebiet auch die
Funktion eines Landschaftsrahmenplans gemäß § 10 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG).

Die Karte „K 6 – Zielkonzept“ stellt für den Planbereich folgende „Anforderung an die Raum-
nutzungen“: eine nachhaltige und umweltgerechte Bewirtschaftung von Wald und waldarti-
gen Gehölzbeständen, Stärkung der Schutzfunktionen und Erholungseignung des Waldes.

Die Karte enthält außerdem folgende Symboldarstellungen für den nordöstlichen Rand-
bereich:
• „Fachplanung Naturschutz – Arten- und Biotopschutz“: Erhalt/Entwicklung von Biotopver-
   bundstrukturen.
• „Fachplanung Erholung/ Landschaftsbild – Grünordnung: Erhalt/Aufwertung/Entwicklung
   von erholungsrelevanten Freiflächen, Grünzügen und -strukturen, Zweckbestimmung
   Sportplatz.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans stimmen nicht mit den Zielvorgaben des Land-
schaftsplans überein. Aus diesem Grund sind entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaß-

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nahmen für die erfolgten Eingriffe darzustellen. Zudem erfolgt parallel zur Änderung des Flä-
chennutzungsplans eine Änderung des Landschaftsplans mit einer eigenständigen fallbezo-
genen Konfliktanalyse und Eingriffsbewertung.

3.3    Überörtliche Fachplanungen
Überörtliche Fachplanungen liegen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. in
dessen näherer Umgebung mit Auswirkungen auf den Geltungsbereich derzeit nicht vor.

3.4    Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Landeshauptstadt Potsdam ist am 30.01.2013 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Er ist seit der Bekanntmachung seiner
Genehmigung im Amtsblatt Nr. 02/2014 am 27.02.2014 wirksam. Im wirksamen Flächennut-
zungsplan der Landeshauptstadt Potsdam ist das Gebiet als Fläche für Wald dargestellt. Im
nordwestlichen Randbereich ist Wohnbaufläche W1 (GFZ 0,8 bis 1,6) dargestellt.

•     Der Beiplan „Natur- und Landschaftsschutz“ enthält als nachrichtliche Übernahme die
      Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“
      vom 22.05.1999.
•     Der Beiplan „Denkmalschutz“ enthält für das Plangebiet keine Darstellungen. Demnach
      sind auch keine nachrichtlichen Übernahmen enthalten.
•     Im Beiplan „Wasserschutz und schadstoffbelastete Böden“ sind für das Plangebiet keine
      nachrichtlichen Übernahmen enthalten. Nach dem damaligen Kenntnisstand liegt das
      Plangebiet in keiner Wasserschutzzone und es sind keine umweltrelevanten Bodenbe-
      lastungen bekannt.
•     Im Beiplan „Technische Infrastruktur“ sind für das Plangebiet keine Leitungen oder Ähn-
      liches dargestellt. Demnach sind auch hier keine nachrichtlichen Übernahmen enthalten.

Im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan ist das Plangebiet nicht als besonders umwelt-
prüfungsrelevante Fläche eingestuft. Es grenzt unmittelbar südlich an den Teilraum des
Landschaftsplanes Nr. 3 „Waldstadt/Schlaatz“ an.

Abb. 3: Auszug aus rechtswirksamem Flächennutzungsplan (Stand: 30.01.2013)

Da der Bebauungsplan nicht aus den wirksamen Darstellungen des FNP zu entwickeln ist,
soll der FNP für diesen Bereich geändert werden.

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Entwicklung aus dem FNP
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne, welche die bauliche Nutzung der Grund-
stücke für jedermann rechtsverbindlich regeln, aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Durch ihre Festsetzungen werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes konkreter
ausgestaltet. Der Flächennutzungsplan lässt in seiner Beschränkung auf grundsätzliche,
gesamtstädtische Planungsziele Entwicklungsspielräume für die Bebauungspläne, die eine
Differenzierung und Präzisierung und eine Anpassung an die konkrete örtliche Situation er-
lauben. Daher sind vom FNP abweichende Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht
ausgeschlossen. Solche Abweichungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie sich aus
dem Übergang in die konkretere Planstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flä-
chennutzungsplanes unberührt lassen. Der Umfang dieser Entwicklungsspielräume ist u. a.
abhängig von der Darstellungsschärfe und der Regelungstiefe des Flächennutzungsplanes.

Für den Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam gilt, gemäß der gewählten
Darstellungssystematik, dass für Teile von Bauflächen mit einer Größe unterhalb der Darstel-
lungsschwelle des Flächennutzungsplanes (2 ha), wenn besondere städtebauliche Gründe
dies rechtfertigen, auch für Flächen bis zu einer Größe von 5 ha in einem Bebauungsplan
eine andere als die im Flächennutzungsplan dargestellte Art der Nutzung festgesetzt werden
kann, wenn diese nach Größe und Störungsgrad mit der Umgebung vereinbar ist und der
Charakter und die Funktion des dargestellten städtebaulichen Gefüges insgesamt gewahrt
bleiben.

Da der derzeit verbindlichen FNP „Flächen für Wald“ sowie im Norden Randbereiche der
„Wohnbaufläche W1“ darstellt, lassen sich die Festsetzungen des Bebauungsplans für den
Schul- und Sportstandort nicht aus dem derzeit verbindlichen FNP entwickeln. Aus diesem
Grund ist der FNP für den Bereich des Schul- und Sportstandortes zu ändern. Die FNP-
Änderung trägt den Titel 15/17. Der Aufstellungsbeschluss für diese Änderung wurde ent-
sprechend dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 142 am 07.12.2016 ge-
fasst. Die Änderung erfolgt demnach im Parallelverfahren. Die Größe des FNP-
Änderungsbereichs beträgt rd. 5,96 ha und ist damit etwas kleiner als der räumliche Gel-
tungsbereich des Bebauungsplans. Lediglich für die derzeit dargestellte Waldfläche wird eine
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie ein Symbol für „sportlichen
Zwecken dienenden Einrichtungen“ dargestellt. Die nördlich angrenzende Wohnbaufläche
W1 fällt unter die Darstellungsschwelle. Eine Anpassung der W1-Grenze entspräche nicht
der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans, da diese viel zu konkret wäre und der ei-
gentlichen Aufgabe eines vorbereitenden Bauleitplans widerspräche.

3.5   Stadtentwicklungskonzepte
3.5.1 Wohnungspolitisches Konzept
In 2015 wurde das ursprüngliche Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) als
wohnungspolitisches Konzept für die Landeshauptstadt Potsdam fortgeschrieben und wurde
am 07.10.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Es beinhaltet 31 Maß-
nahmen und Instrumente zur positiven Beeinflussung des Wohnungsmarktes.

Für den vorliegenden Bebauungsplan hat das wohnungspolitische Konzept keine unmittelba-
re Relevanz.

3.5.2 STEK Gewerbe
Ziel des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) Gewerbe ist eine ausreichende Versorgung mit
Gewerbeflächen der Landeshauptstadt Potsdam als Voraussetzung einer erfolgreichen und
nachhaltigen kommunalen Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftsförderung. Das STEK Ge-
werbe ist damit ein Baustein für die Weiterentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam zu
einem attraktiven, modernen und leistungsfähigen Wirtschaftsstandort.

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Das STEK Gewerbe wurde am 26.01.2011 von der Stadtverordnetenversammlung der Lan-
deshauptstadt Potsdam als Orientierungsrahmen für die strategische Ausrichtung der Ge-
werbeflächenpolitik beschlossen (DS 10/SVV/0952). Im Rahmen des STEK Gewerbe wurde
der Gewerbeflächenbedarf der Landeshauptstadt Potsdam für den Prognosezeitraum von
2008 bis 2020 ermittelt. Im Ergebnis wurde ein Flächenneubedarf von 39,3 ha bis zum Jahr
2020 ermittelt. Um Unterschiede und Überschneidungen bei den Standortbedingungen, die
für einzelne Wirtschaftsgruppen zu erfüllen sind, berücksichtigen zu können, wurden Stand-
orttypen definiert.

Für den vorliegenden Bebauungsplan hat das STEK Gewerbe keine unmittelbare Relevanz.

3.5.3 STEK Verkehr
Als Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans wurde das Stadtentwicklungskonzept
(STEK) Verkehr erarbeitet. Es wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar
2014 beschlossen.

Das STEK Verkehr ist das Leitbild für die Verkehrsentwicklung sowie für die Investitionspla-
nung im Zeitraum bis 2025. Ziel der weiteren Verkehrsentwicklung in der Landeshauptstadt
Potsdam ist die Sicherung der Mobilität der Bevölkerung bei gleichzeitiger Verringerung der
Umweltbelastung insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr.

Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung wird das Szenario Nachhaltige Mobilität als Grund-
lage der weiteren Entwicklung vorgeschlagen. Werden die in diesem Szenario dargestellten
Maßnahmen umgesetzt, wird erreicht, dass der motorisierte Individualverkehr in der Landes-
hauptstadt Potsdam bis 2025 trotz steigender Einwohner- und Beschäftigtenzahl nicht weiter
zunimmt.
Im Binnenverkehr soll erreicht werden, dass der Anteil des motorisierten Individualverkehrs
von derzeit 32 % auf 23 % sinkt. Im Kfz-Gesamtverkehr, der wesentlich vom Quell- und Ziel-
verkehr geprägt ist, wird aber eine leichte Zunahme prognostiziert.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Szenarienuntersuchungen und einer umfassenden
Diskussion der mit den verschiedenen Maßnahmen zu erzielenden Wirkungen wurde das
Szenario Nachhaltige Mobilität als Vorzugsszenario gewählt und zur Umsetzung empfohlen.

Wesentlich für die Erreichung der Ziele ist die konsequente Umsetzung aller im Szenario
Nachhaltige Mobilität enthaltenen Maßnahmen.

Für die verbindliche Bauleitplanung bedeutet das, verkehrsreduzierende Raumstrukturen zu
entwickeln. Umweltbelastungen können vermieden werden, wenn Verkehr erst gar nicht ent-
steht, Wegelängen verkürzt oder Mehrfachfahrten nicht durchgeführt werden. Dies entspricht
den grundlegenden Prinzipien des Leitbildes der nutzungsgemischten „Europäischen Stadt“
sowie der „Stadt der kurzen Wege“.

Wie das im vorliegenden Bebauungsplan erreicht werden kann, ist im weiteren Verfahren zu
klären.

3.5.4 Einzelhandelskonzept
Im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Anwendungsvoraussetzung des § 9 Abs. 2a
BauGB wurde das Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Potsdam entwickelt und am
10.09.2008 in der Stadtverordnetenversammlung (DS Nr. 08/SVV/0415) beschlossen. Es
erfolgte eine Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes, welche zur Beschlussfassung am
07.05.2014 der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vorliegt.

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Das Einzelhandelskonzept stellt ein von der Landeshauptstadt Potsdam beschlossenes städ-
tebauliches Entwicklungskonzept dar, dessen Ziele durch die verbindliche Bauleitplanung
bauplanungsrechtlich umgesetzt und gesichert werden müssen.

Wesentliche Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes ist es, die Angebots- und Nachfra-
gestrukturen des Potsdamer Einzelhandels und seine städtebaulichen Rahmenbedingungen
zu analysieren und daraus Festsetzungen für die Steuerung des Einzelhandels im Stadtge-
biet zu entwickeln. Der Untersuchungszeitraum der vorliegenden Analyse erstreckt sich auf
einen Zeitraum bis zum Jahr 2015.

Da der Bebauungsplan keinen Einzelhandel festsetzen wird, hat das Einzelhandelskonzept
für den vorliegenden Bebauungsplan keine Relevanz.

3.5.5 Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020
Der Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 der Landeshauptstadt Potsdam wurde am
02.04.2014 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (DS 13/SVV/0800).

Der kontinuierliche und steigendende Aufwärtstrend in der Bevölkerungsentwicklung und
deren Auswirkung auf das bestehende und zukünftige Schulnetz haben die im Schulentwick-
lungsplan 2009 bis 2015 vorhergesagte Trendentwicklung deutlich überstieg, wodurch sich
die Plangrundlagen des SEP wesentlich geändert haben. In der Folge musste der Schulent-
wicklungsplan vorzeitig fortgeschrieben werden. So war gegenüber den bisherigen Annah-
men bis 2025 für die Grundschulbevölkerung (6 bis unter 12 Jahre) ein um 9 % (9.200 zu
9.999 Kinder) und für die Sekundarstufe I – ein um rund 14 % (5.700 zu 6.499 Jugendliche)
geringeres Bevölkerungswachstum der Schulentwicklungsplanung zu Grunde gelegt worden.

Mit dem SEP wird ein Vorschlag zur Entwicklung der Schullandschaft unterbreitet, der die
demographische Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam berücksichtigt. Im ersten
Schritt wurden die Bestandschulen in Hinblick auf die dort vorhandenen Raumpotenziale
aufgenommen und ein Abgleich mit den Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für
Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hergestellt. Im nächsten Schritt wurden
auf Grundlage der festgestellten Bedarfe im Primar- und Sekundarbereich potenzielle Schul-
standorte auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten geprüft. Die Ergebnisse wurden in der weiteren
Planung berücksichtigt. Es erfolgte auch eine umfassende Pendleranalyse, da die Schul-
platznachfrage im Sekundarbereich in der Stadt Potsdam durch hohe Schuleinpendlerquoten
gekennzeichnet war und ist.

Der vorliegende Schulentwicklungsplan ist die planerische Grundlage für die künftige Gestal-
tung eines bedarfsgerechten Schulstandortnetzes; basierend auf den Erkenntnissen der Be-
völkerungsprognose des Bereichs Statistik und Wahlen, vorgelegt im September 2012. Es ist
jedoch offensichtlich, dass selbst diese Prognosewerte überstiegen werden.

Grundschulen/ Primarstufen
Die Schülerzahlenentwicklung in der Grundschule war bis zum Schuljahr 2013/14 von einem
steilen Aufwärtstrend gekennzeichnet und wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen.
Gab es im Schuljahr 2006/07 noch insgesamt 5.450 Schüler die öffentlichen Schulen be-
suchten, waren es im Schuljahr 2013/14 bereits 6.970. Dies entspricht einer Steigerung um
etwa 28 %. Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach Schulplätzen in der öffentlichen
Grundschule bis zum Schuljahr 2020/21 bis auf rund 8.500 Schüler ansteigen wird. Dies ent-
spricht einer Steigerung um etwa 22 % bezogen auf das Schuljahr 2013/14.

Weiterführende Schulen
Als Folge des Geburteneinbruchs Anfang der 1990er Jahre sanken die Schülerzahlen in der
Sekundarstufe I (7. bis 10. Klassenstufe) bis zum Schuljahr 2008/09 und erreichten zu die-

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sem Zeitpunkt mit insgesamt knapp 3.800 Schülern an allgemeinbildenden, öffentlichen
Schulen ihren Tiefpunkt. Ab diesem Zeitpunkt stiegen sie stetig an und haben zum Schuljahr
2013/2014 den Wert von rund 5.320 bereits überschritten. Für die nächsten Jahren wird von
einem weiteren kontinuierlichen Aufwärtstrend ausgegangen. Bis zum Ende des Geltungs-
zeitraumes des Schulentwicklungsplans zum Schuljahr 2020/21 wird in der Sekundarstufe I
eine Schülerzahl an öffentlichen Schulen von etwa 6.650 erwartet. Dies entspricht einer
Steigerung von etwa 25 %. Dieser Aufwärtstrend setzt sich auch nach 2020/21 fort und er-
reicht mit ca. 7.150 Schülern in den Jahren 2024/25 seinen Höhepunkt. Danach gehen die
Schülerzahlen sehr langsam zurück. Im Jahr 2030/31 werden etwa 7.100 Schüler einen
Schulplatz in der Sekundarstufe I an öffentlichen Schulen nachfragen.

Anders als im Grundschulbereich spielt die Wohnortnähe bei den weiterführenden allge-
meinbildenden Schulen nur eine untergeordnete Rolle. Der Schwerpunkt der Planungsüber-
legungen bezieht sich einerseits auf die Erreichbarkeit der Standorte innerhalb der Stadt und
andererseits auf die nachfragegerechte Bereitstellung von Plätzen an den verschiedenen
Schulformen (Oberschule, Gesamtschule, Gymnasium).

Standort Waldstadt-Süd (Bahnhof Rehbrücke)
Gemäß Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 ist u. a. die Voraussetzungen für die folgende
Maßnahme zu schaffen (§§ 104, 105 BbgSchulG): Spätestens zum Schuljahr 2021/2022
wird eine weiterführende Schule mit 3 Zügen errichtet. Eine Fläche für Bildungsinfrastruktur
wird am Standort Bhf. Rehbrücke (Waldfläche) gesichert.

Anmerkung: Auf Grund der weiterhin steigenden Bevölkerungszahlen wurde zwischenzeitlich
die Zügigkeit für die weiterführende Schule auf 6/3 Züge erhöht. Zudem soll die Förderschule
von Nuthedamm an diesen Standort umgesiedelt werden, damit am Standort Nuthedamm
ein neues Gymnasium errichtet werden kann.

3.5.6 Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2016 wurde der Bedarfsplan für
die Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2016/2017 gefasst (16/SVV/
0615). Ziel des Kitabedarfsplans ist es, ausreichend Plätze für eine bedarfsgerechte Versor-
gung von Kindern im Alter von 0 bis Ende des Grundschulalters zu planen und zur Verfü-
gung zu stellen.

Für das Kita-Jahr 2016/2017 sieht der aktuelle Bedarfsplan die Bereitstellung von 17.286
Plätzen vor. Der Zuwachs im Vergleich zur Vorjahresplanung beträgt 661 Plätze und trägt
der demografischen Entwicklung sowie dem damit einhergehenden Mehrbedarf an Kinderta-
gesbetreuungsplätzen Rechnung. Die Plätze unterteilen sich in 3.683 Plätze für Kinder von 0
bis unter 3 Jahren, 6.095 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und 7.508 Plätze für
Kinder im Grundschulalter. Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 117 Einrichtungen
bei 48 freien Trägern, 7 andere Kinderbetreuungsangebote, 4 pädagogisch begleitete Spiel-
gruppen, 2 Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie 80 Tagespflegeperso-
nen analog der sozialräumlichen Aufschlüsselung im Bedarfsplan.

Der Sozialraum 6, in welchem das Plangebiet liegt, ist insbesondere durch das Wachstum in
den Wohngebieten in Waldstadt und dem Entwicklungsgebiet Speicherstadt am Potsdamer
Hauptbahnhof geprägt. Auf Grund des Zuzugs von jungen Familien in diese Wohngebiete ist
der Sozialraum VI am stärksten von einem zunehmenden Mehrbedarf an Kita-Plätzen betrof-
fen. In allen Altersgruppen sind gemäß den Prognosen und fachplanerischen Annahmen
Zuwächse zu erwarten. Dieser Mehrbedarf ist nur durch neue Einrichtungen aufzufangen.
Auch der steigende Hortbedarf der Grundschule 51 wird dargelegt.

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