Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Jahrgang 2020 Mittwoch, 23. September 2020 Nummer 9
Treffen
der Feuerwehren
der Gemeinde
Föritztal
zur Besichtigung
der Fahrzeuge im
September 2020
www.foeritztal.deAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -2-
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Genehmigungserklärung
zur Messungsanerkennung und Auflassung
Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal URNr. 817/2020 vom 30.06.2020 ............................. Seite 6
• Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung • Beschluss über die Genehmigungserklärung
der Sitzung des Gemeinderates Föritztal zur Messungsanerkennung und Auflassung
vom 01.09.2020 ........................................................ Seite 3 URNr. 816/2020 vom 30.06.2020 ............................. Seite 6
• Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen • Beschluss über die Genehmigungserklärung
Teils der 17. Sitzung des Gemeinderates Föritztal zur Messungsanerkennung und Auflassung
vom 14.07.2020 ........................................................ Seite 3 URNr. 815/2020 vom 30.06.2020 ............................. Seite 6
• Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der • Beschluss „Beitritt zum Kommunalen
in der Gemeinderatssitzung am 14.07.2020 IT-Dienstleister-KIV“ .................................................. Seite 6
gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ................... Seite 3
• Beschluss über die Aufstellung eines vorhaben- Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
bezogenen Bebauungsplanes Industriegebiet • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
„Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, Gemeinderates Föritztal am 29.09.2020 .................. Seite 7
TF Flurstück-NR. 1469/19, TF Flurstück-Nr. 1468/3, • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr. 1468/4 Gemeinderates Föritztal am 13.10.2020 .................. Seite 7
Gemarkung Heubisch der Firma Sauer Polymer- • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des
technik GmbH & Co. KG ........................................... Seite 3 Gemeinderates Föritztal am 20.10.2020 .................. Seite 7
• Beschluss über den Beitritt zum
„Naturpark Thüringer Wald e.V.“ ............................... Seite 4
Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
• Beschluss über die Niederschrift des nicht
• Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum
öffentlichen Teils der 16. Sitzung des Gemeinderates
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Föritztal vom 14.07.2020 .......................................... Seite 4
Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in
• Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19,
für kommunale Straßen im ehemaligen Gemeindegebiet TF Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und
Föritz und Neuhaus-Schierschnitz............................ Seite 4 Flurstück-Nr. 1468/4 Gemarkung Heubisch der
• Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung Firma Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG
und Erweiterung Spieplatz Hofwiese - für eine Betriebserweiterung .................................... Seite 7
Los 1 Erdbauarbeiten ............................................... Seite 4 • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
• Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung sowie der Außenstelle Judenbach ............................ Seite 8
und Erweiterung Spielplatz Hofwiese - • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Judenbach . Seite 8
Los 25 Technische Ausstattung ................................ Seite 5
• Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle und
• Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung Wertstoffhof Neuhaus-Schierschnitz ........................ Seite 8
und Erweiterung Spieplatz Heinersdorf -
• Revierförster Aulinger und Erhardt ........................... Seite 8
Los 1 Erdbauarbeiten ............................................... Seite 5
• Öffnungszeiten der Bücherei Judenbach.................. Seite 8
• Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung
und Erweiterung Spielplatz Heinersdorf - • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .................. Seite 8
Los 25 Technische Ausstattung ................................ Seite 5
• Beschluss zur Löschung einer Rückauflassungsvormer- Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen anderer
kung für die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Seite 5 Ämter und Behörden
• Beschluss über die Genehmigungserklärung - • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung
Bestellung einer Dienstbarkeit URNr. 740/2020 WK der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung
vom 18.06.2020 ........................................................ Seite 5 und der Abmarkung *) von Flurstücksgrenzen ......... Seite 7
• Beschluss über die Genehmigungserklärung -
Bestellung von Grunddienstbarkeiten (Stromleitungs- Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ..................... Seite 9
rechte) URNr. 767/23.06.2020 .................................. Seite 5
Hinweis in eigener Sache:
Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 13.10.2020
Wir bitten um Beachtung!
Impressum
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524
Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303
Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schier- Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: 0172 / 7930303,
schnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.foeritz- E-Mail: look.wum@t-online.de
tal.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Föritztal ist die Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte An-
Gemeinde Föritztal verantwortlich. zeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und
Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt.
Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonne- gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
ment jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen der Gemeinde bis uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei un-
spätestens 1. November vorliegen. terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine
Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Ver- Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
sandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Verlagsleiter: Mirko Reise
Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemein- Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf
degebiet verteilt. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen
Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-
langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -3-
Beschluss Nr. GR/239/17/2020 vom 14.07.2020
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-
weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 25 Technische Aus-
stattung
Beschluss Nr. GR/240/17/2020 vom 14.07.2020
Beschluss zur Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
Beschlüsse des Gemeinderates für die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Beschluss Nr. GR/241/17/2020 vom 14.07.2020
Beschluss Nr. GR/247/18/2020 Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung ei-
Sitzungsdatum: 01.09.2020 ner Dienstbarkeit URNr. 740/2020 vom 18.06.2020
Beschluss Nr. GR/242/17/2020 vom 14.07.2020
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung
zung des Gemeinderates Föritztal vom 01.09.2020 von Grunddienstbarkeiten (Stromleitungsrechte) URNr.
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und 767/2020 vom 23.06.2020
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Beschluss Nr. GR/243/17/2020 vom 14.07.2020
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Mes-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert sungsanerkennung und Auflassung URNr. 817/2020 vom
durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, 278) bestätigt 30.06.2020
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 01.09.2020 die
vorliegende Tagesordnung. Beschluss Nr. GR/244/17/2020 vom 14.07.2020
Datum der Ausfertigung: 02.09.2020 Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-
trag mit Auflassung URNr. 816/2020 vom 30.06.2020
Andreas Meusel Beschluss Nr. GR/245/17/2020 vom 14.07.2020
Bürgermeister Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-
der Gemeinde Föritztal trag mit Auflassung URNr. 815/2020 vom 30.06.2020
Beschluss Nr. GR/246/17/2020 vom 14.07.2020
Beschluss „Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister - KIV“
Beschluss Nr. GR/248/18/2020
Sitzungsdatum: 01.09.2020
Datum der Ausfertigung: 03.09.2020
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Andreas Meusel
17. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 14.07.2020 Bürgermeister
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- der Gemeinde Föritztal
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Beschluss Nr. GR/250/18/2020
durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt Sitzungsdatum: 01.09.2020
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 01.09.2020, die
Niederschrift des öffentlichen Teils der 17. Sitzung des Gemein- Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
derates Föritztal vom 14.07.2020 zu genehmigen. Bebauungsplanes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich
IV“ in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF
Datum der Ausfertigung: 03.09.2020 Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr.
Andreas Meusel 1468/4 Gemarkung Heubisch der Firma Sauer Polymertech-
Bürgermeister nik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebserweiterung
der Gemeinde Föritztal Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in
Beschluss Nr. GR/249/18/2020 Föritztal OT Heubisch, Teilfläche Flurstück-Nr. 1469/19, Teilflä-
Sitzungsdatum: 01.09.2020 che Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23, und Flurstück-
Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch der Fa. Sauer Polymertechnik
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebserweiterung
der Gemeinderatssitzung am 14.07.2020 gefassten nicht öf- Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 01.09.2020:
fentlichen Beschlüsse Für den im Lageplan in der Fassung mit Planungsstand vom
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und 01.09.2020 dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB in Ver-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) bindung mit § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebau-
vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der ungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zu-
letzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, Anlass der Planung
278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
01.09.2020 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 1. Der Vorhabenträger, die Firma Sauer Polymertechnik GmbH
14.07.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der & Co. KG, Halskestraße 7, 96465 Neustadt bei Coburg, stell-
Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: te mit Schreiben vom 14.08.2020, Posteingang 14.08.2020,
den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be-
Beschluss Nr. GR/234/17/2020 vom 14.07.2020
bauungsplanes für das Bauvorhaben „Betriebserweiterung“
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils auf den unter Punkt 2 genannten Grundstücken.
der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020
2. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs-
Beschluss Nr. GR/235/17/2020 vom 14.07.2020 planes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung
Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen für Heubisch:
kommunale Straßen im ehemaligen Gemeindegebiet Föritz - Teilfläche Flurstück-Nr. 1468/3,
und Neuhaus-Schierschnitz
- Teilfläche Flurstück-Nr. 1469/19
Beschluss Nr. GR/236/17/2020 vom 14.07.2020
- Flurstück-Nr. 1469/23
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-
- Flurstück-Nr. 1468/4
weiterung Spielplatz Hofwiese - LOS 1 Erdbauarbeiten
welche in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt
Beschluss Nr. GR/237/17/2020 vom 14.07.2020
sind.
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Erwei-
3. Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben befin-
terung Spielplatz Hofwiese - LOS 25 Technische Ausstattung
det sich im Außenbereich. Es müssen deshalb neue bau-
Beschluss Nr. GR/238/17/2020 vom 14.07.2020 planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 1 Erdbauarbeiten geschaffen werden.AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -4-
4. Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die Beschluss Nr. GR/234/17/2020
erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Ge- Sitzungsdatum: 14.07.2020
meinde Föritztal abgestimmten Vorhaben- und Erschließungs-
plan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020
Realisierung des Vorhabens innerhalb einer noch zu bestim- Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
menden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschlie- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
ßungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten. 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt
Ziele und Zwecke der Planung geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Industriegebiet 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
„Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch sollen die 14.07.2020, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 16.
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020 zu geneh-
des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen werden. migen.
Bauleitplanung Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Mit der Aufstellung der Bauleitplanung und des Bauantrages Andreas Meusel
wurde das Ingenieurbüro IVS Kronach sowie das Architekturbüro Bürgermeister
Karl Heinz Glodschei, Freier Architekt VDA, Weitramsdorf, durch der Gemeinde Föritztal
den Vorhabenträger beauftragt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB) Beschluss Nr. GR/235/17/2020
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder Sitzungsdatum: 14.07.2020
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen. Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen für
Abstimmungsergebnis: kommunale Straßen im ehemaligen Gemeindegebiet Föritz
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: ......... 23 und Neuhaus-Schierschnitz
Anwesende Gemeinderäte: .....................................................22 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Ja-Stimmen: ............................................................................ 22 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Nein-Stimmen: ....................................................................... …. 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Stimmenthaltungen: ............................................................... …. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
angenommen / abgelehnt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
Datum der Ausfertigung: 03.09.2020
14.07.2020,
Andreas Meusel
Bürgermeister die Auftragsvergabe an HTD-Service Willfried Hein
der Gemeinde Föritztal Kreisstraße 2a
96524 Föritztal
mit einer Bruttoauftragssumme für die Gemeinde Föritztal
von 62.646,24 € (pro Jahr) (3 Jahre 187.938,72 €)
Nachrichtlich:
Anteil Landkreis Sonneberg 19.093,07 € (pro Jahr) (3 Jahre
57.279,21 €)
Zusammen 81.739,32 € (pro Jahr) (3 Jahre 245.217,96 €)
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/236/17/2020
Sitzungsdatum: 14.07.2020
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-
weiterung Spielplatz Hofwiese - LOS 1 Erdbauarbeiten
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge-
Beschluss Nr. GR/251/18/2020 ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429,
Sitzungsdatum: 01.09.2020 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
Beschluss über den Beitritt zum „Naturpark Thüringer Wald 14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020
e.V.“ für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel-
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und platzes Hofwiese“ in Neuhaus-Schierschnitz, die Auftragsverga-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom be an nachfolgendes Unternehmen:
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Transport- und Bauunternehmen Schuppe
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt Bahnhofstraße 29
geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz
278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am LOS 1 Erdbauarbeiten, Fallschutz, Pflasterarbeiten
01.09.2020 den Beitritt zum „Naturpark Thüringer Wald e.V.“ Auftragssumme: 18.971,74 € brutto
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderats-
Datum der Ausfertigung: 03.09.2020 mitglied Peter Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung
Andreas Meusel ausgeschlossen.
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde FöritztalAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -5-
Beschluss Nr. GR/237/17/2020 LOS 25 Lieferung und Montage Spielgeräte
Sitzungsdatum: 14.07.2020 Auftragssumme: 8.259,79 € brutto
Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderatsmitglied Peter
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
weiterung Spielplatz Hofwiese - LOS 25 Technische Ausstat-
tung Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Andreas Meusel
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom Bürgermeister
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- der Gemeinde Föritztal
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429,
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Beschluss Nr. GR/240/17/2020
14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020 Sitzungsdatum: 14.07.2020
für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel-
platzes Hofwiese“ in Neuhaus-Schierschnitz, die Auftragsverga- Beschluss zur Löschung einer Rückauflassungsvormer-
be an nachfolgendes Unternehmen: kung für die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Transport- und Bauunternehmen Schuppe Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Bahnhofstraße 29 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
LOS 25 Lieferung und Montage Spielgeräte kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän-
Auftragssumme: 30.617,51 € brutto dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433)
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderats- beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
mitglied Peter Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung 14.07.2020 die Genehmigung zur Löschung einer Rückauflas-
ausgeschlossen. sungsvormerkung Grundbuch von Neuhaus, Blatt 598, zur Si-
cherung eines befristeten Wiederkaufsrechts für die Gemeinde
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Neuhaus-Schierschnitz zu erteilen.
Andreas Meusel Bemerkung:
Bürgermeister Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemein-
der Gemeinde Föritztal derates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlos-
sen.
Beschluss Nr. GR/238/17/2020 Datum der Ausfertigung:
Sitzungsdatum: 14.07.2020 Andreas Meusel
Bürgermeister
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- der Gemeinde Föritztal
weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 1 Erdbauarbeiten
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom Beschluss Nr. GR/241/17/2020
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Sitzungsdatum: 14.07.2020
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge-
Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung
ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, einer Dienstbarkeit URNr. 740/2020 vom 18.06.2020
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Genehmigungserklärung zur Bestellung einer Dienstbarkeit
14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
platzes“ in Heinersdorf, die Auftragsvergabe an nachfolgendes 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Unternehmen: kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
Transport- und Bauunternehmen Schuppe geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429,
Bahnhofstraße 29 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz 14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung:
LOS 1 Erdbauarbeiten, Fallschutz, Pflasterarbeiten
Auftragssumme: 12.532,96 € brutto Genehmigungserklärung
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderats- Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die
mitglied Peter Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in
ausgeschlossen. Ludwigstadt
UR-Nr. 740/2020 vom 18.06.2020
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.
Andreas Meusel Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.
Bürgermeister Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
der Gemeinde Föritztal des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Beschluss Nr. GR/239/17/2020 Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Sitzungsdatum: 14.07.2020 Andreas Meusel
Bürgermeister
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- der Gemeinde Föritztal
weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 25 Technische Aus-
stattung
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Beschluss Nr. GR/242/17/2020
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom Sitzungsdatum: 14.07.2020
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge- Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung
ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, von Grunddienstbarkeiten (Stromleitungsrechte) URNr.
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 767/2020 vom 23.06.2020
14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020 Genehmigungserklärung - Bestellung von Grunddienst-
für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel- barkeiten (Stromleitungsrechte)Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr.
platzes“ in Heinersdorf, die Auftragsvergabe an nachfolgendes 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Unternehmen: Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite
Transport- und Bauunternehmen Schuppe 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
Bahnhofstraße 29 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.
96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429, 433) beschließt der Gemein-AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -6-
derat Föritztal in seiner Sitzung am 14.07.2020 die folgende Ge- Beschluss Nr. GR/245/17/2020
nehmigungserklärung: Sitzungsdatum: 14.07.2020
Genehmigungserklärung Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die trag mit Auflassung URNr. 815/2020 vom 30.06.2020
in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag mit Auflassung
Ludwigstadt Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
UR-Nr. 767/2020 vom 23.06.2020 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429,
des Gemeinderates vonder Beratung und Beschlussfassung 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
ausgeschlossen. 14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung:
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Genehmigungserklärung
Andreas Meusel Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die
Bürgermeister in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in
der Gemeinde Föritztal
Ludwigstadt
UR-Nr. 815/2020 vom 30.06.2020
Beschluss Nr. GR/243/17/2020 von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.
Sitzungsdatum: 14.07.2020 Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Mes- des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
sungsanerkennung und Auflassung URNr. 817/2020 vom ausgeschlossen.
30.06.2020
Genehmigungserklärung zur Messungsanerkennung und Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Auflassung Andreas Meusel
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bürgermeister
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom der Gemeinde Föritztal
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429, Beschluss Nr. GR/246/17/2020
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Sitzungsdatum: 14.07.2020
14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung:
Beschluss „Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister - KIV“
Genehmigungserklärung 1. Der Gemeinderat Föritztal beschließt, dass sich die Ge-
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die meinde Föritztal an dem kommunalen IT-Dienstleister in
in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in Thüringen - Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen
Ludwigstadt GmbH (KIV) - als Gesellschafterin durch den Erwerb eines
UR-Nr. 817/2020 vom 30.06.2020 Anteils in Höhe von 85,27 Euro beteiligt.
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat Föritztal beschließt, den Bürgermeister
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder zu beauftragen und zu ermächtigen, allen notwendigen Be-
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung schlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt
ausgeschlossen. der Gemeinde Föritztal zu dem Thüringer Kommunalen IT-
Dienstleister - Kommunale Informationsverarbeitung Thürin-
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 gen GmbH (KIV) - zuzustimmen. Der Bürgermeister wird in
Andreas Meusel diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt,
Bürgermeister alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklä-
der Gemeinde Föritztal rungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch
für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen
sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
Beschluss Nr. GR/244/17/2020 Der Gemeinderat Föritztal beschließt, den Bürgermeister zu er-
Sitzungsdatum: 14.07.2020 mächtigen, dem Gesellschaftsvertrag der KIV (Anlage 1) sowie
der Gesellschaftervereinbarung der KIV (Anlage 2) einschließ-
Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- lich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von
trag mit Auflassung URNr. 816/2020 vom 30.06.2020
behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimme
Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag mit Auflassung
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Andreas Meusel
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Bürgermeister
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429, der Gemeinde Föritztal
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung:
Genehmigungserklärung
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die
in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in
Ludwigstadt
UR-Nr. 816/2020 vom 30.06.2020
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde FöritztalAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -7-
Sitzungen des Gemeinderates und Sitzung Bau- und Umweltausschuss Nr.
seiner Ausschüsse 15/2020 am 20.10.2020
Am Dienstag, 20. Oktober 2020 findet um 18:30 Uhr im Rats-
saal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524
Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 15. Sitzung des Bau-
Sitzung Haupt- und Finanzausschuss und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde
Nr. 16/2020 am 29.09.2020 Föritztal statt.
Am Dienstag, 29. September 2020 findet um 19:00 Uhr im Tagesordnung:
Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, ÖFFENTLICHER TEIL:
96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 16. Sitzung
1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö-
zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeindera-
ritztal statt.
tes Föritztal vom 20.10.2020
Tagesordnung: 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
BÜRGERFRAGESTUNDE 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
ÖFFENTLICHER TEIL: meinderates Föritztal vom 01.09.2020
3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
01.09.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
meinderates Föritztal vom 29.09.2020
4. Anfragen und Mitteilungen
2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Gemeinderates Föritztal vom 18.08.2020. NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Föritztal, den 18.09.2020
im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
Hartmut Hannweber
am 18.08.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Ausschussvorsitzender
4. Anfragen und Mitteilungen
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sit-
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: zung recht herzlich eingeladen.
Föritztal, den 23.09.2020
Andreas Meusel
Bürgermeister
Gemeinde Föritztal
Amtliche und
öffentliche Bekanntmachungen
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
Sitzung recht herzlich eingeladen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Nr. zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“
17/2020 am 13.10.2020 in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF
Am Dienstag, 13. Oktober 2020 findet um 19:00 Uhr im Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flur-
Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, stück-Nr. 1468/4 Gemarkung Heubisch der Firma Sauer
96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 17. Sitzung Polymertechnik GmbH & Co. KG für eine Betriebser-
des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö- weiterung
ritztal statt.
Am Dienstag, den 06. Oktober 2020 findet in der Zeit von
Tagesordnung: 16.00 bis 18.00 Uhr im Kultursaal Neuhaus-Schierschnitz,
BÜRGERFRAGESTUNDE Schierschnitzer Straße 9 in 96524 Föritztal, eine Veranstal-
ÖFFENTLICHER TEIL: tung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu o.g. Bau-
1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der leitplanung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke
meinderates Föritztal vom 13.10.2020 der Planung zu informieren. Es ist Gelegenheit zur Erörterung
2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils gegeben.
der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Herr Köhler vom Ingenierbüro IVS Kronach steht für Auskünfte
Gemeinderates Föritztal vom 29.09.2020 und Informationen gerne zu Ihrer Verfügung.
3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Föritztal, den 23.09.2020
im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal Andreas Meusel
am 29.09.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Bürgermeister
4. Anfragen und Mitteilungen
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Föritztal, den 23.09.2020 Föritztal
Andreas Meusel
Bürgermeister 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
Gemeinde Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz
Telefon: 036764 796 0
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
Sitzung recht herzlich eingeladen. Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 UhrAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -8-
Öffnungszeiten der BÜRGERPOLIZEI
Gemeindeverwaltung Föritztal für die Gemeinde Föritztal
Außenstelle Judenbach Ab sofort finden wieder die Sprechzeiten
96524 Föritztal, Bellershöhe 1 unserer Bürgerpolizei
OT Judenbach dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon: 03675 4238 0
in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
Montag geschlossen OT Neuhaus-Schierschnitz,
Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal, statt
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr (Tel.: 036764-79636).
Donnerstag geschlossen
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal
Die Außenstelle Judenbach ist am Dienstag, dem Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00
29.09.2020, ab 12.00 Uhr geschlossen! Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
Wir bitten um Beachtung! Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal.
Nächster Termin:
Dienstag, den 06. Oktober 2020
Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
und des Wertstoffhofes Judenbach
April bis Oktober
Mittwoch: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr
Samstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwie-
Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an derherstellung und der Abmarkung von Flurstücks-
Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.
grenzen
Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege- In der
lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge-
Gemeinde: Föritztal Gemarkung: Judenbach Flur(en): 0
wiesen und um Einhaltung gebeten!
Flurstück(e):
485/5, 488, 489, 490, 491/5, 550/2, 559, 560/3, 563/2, 588/2,
Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle 593/2, 595, 596/2, 609/2, 612/2, 646/3, 652/2, 654/10, 683,
und des Wertstoffhofes 687/2, 694, 695/2, 699, 700/3, 708/2, 713, 714/2, 721/6, 1056/4,
1062/2, 1065/2, 1315, 1316, 1318, 1321/1, 1321/2, 1344/1, 1347,
in Neuhaus-Schierschnitz 1348, 1349, 1352, 1366/2, 1449/1, 1449/2, 1453/2, 1456/1,
Der Wertstoffhof ist jeden Mittwoch in der Zeit von 17.00 1456/2, 1457, 1458, 1465/1, 1465/3, 1465/4
Uhr bis 18.00 Uhr sowie jeden Samstag in der Zeit von 13.30
Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet. wurde eine
- Grenzwiederherstellung
Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an - Abmarkung
Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier
sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus- nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermes-
Schierschnitz möglich. sungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.
Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung
Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege-
durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge-
wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznieder-
wiesen und um Beachtung gebeten!
schrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 15.09.2020 bis 16.10.2020
Sprechzeiten der Revierförster Christopher in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Aulinger und Holger Ehrhardt finden zur in den Räumen der
Zeit nicht statt! Vermessungsstelle ObVI Frank Pabst,
Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulin- Max-Planck-Straße 31,96515 Sonneberg
ger, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar. eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das
Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben.
ist über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt,
wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist
kein Widerspruch erhoben wurde.
Öffnungszeiten der Bücherei in
Rechtsbehelfsbelehrung
Judenbach Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner-
halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermes-
Die Bibliothek in Föritztal, OT Judenbach, sungsstelle ObVI Frank Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515
Bellershöhe 1, ist dienstags von 14.00 Sonneberg Widerspruch erhoben werden.
Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet!
Sonneberg, 09.09.2020
gez. UnterschriftAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -9-
Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal
Wir gratulieren
Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
… im Monat Oktober 2020 17.10. Petra Tanzmeier zum 70. Geburtstag
Bienenstr. 25,
01.10. Brigitte Mann zum 80. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz
Bahnhofstr. 18 A, 18.10. Renate Meusel zum 80. Geburtstag
OT Neuhaus-Schierschnitz Schießhausstr. 15,
01.10. Anita Zech zum 90. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz
Zum Kronacher Teich 34, 18.10. Roswitha Welsch zum 70. Geburtstag
OT Oerlsdorf Großer Garten 14,
02.10. Volker Kallenbach zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz
Alte Handelsstr. 85, 19.10. Dieter Jung zum 80. Geburtstag
OT Judenbach Obere Dorfstr. 5,
02.10. Traudel Moigk zum 70. Geburtstag OT Rotheul
Siedlung 33, 19.10. Lena Schüppler zum 90. Geburtstag
OT Föritz Zum Kronacher Teich 34,
02.10. Hilmar Weber zum 80. Geburtstag OT Oerlsdorf
Lindenstr. 4, 19.10. Heinz Wolff zum 80. Geburtstag
OT Föritz Siedlungsstr. 6,
03.10. Karin Neubert zum 70. Geburtstag OT Judenbach
Sonneberger Str. 30, 20.10. Heinz Heublein zum 80. Geburtstag
OT Neuhaus-Schierschnitz Zur Höhe 7,
04.10. Almuth Beck zum 80. Geburtstag OT Sichelreuth
Zur Biene 5, 20.10. Johannes Schüler zum 85. Geburtstag
OT Gefell Am Föritzgrund 42,
04.10. Jürgen Löffler zum 70. Geburtstag OT Gefell
Sichelreuther Höhe 1, 21.10. Bernd Hofmann zum 80. Geburtstag
OT Neuhaus-Schierschnitz Alte Handelsstr. 60,
06.10. Herbert Engelhardt zum 70. Geburtstag OT Judenbach
Kellergasse 5, 23.10. Horst Schubarth zum 70. Geburtstag
OT Neuhaus-Schierschnitz Sonneberger Str. 2,
07.10. Christel Bär zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz
Kirchstr. 35, 25.10. Isolde Knauer zum 85. Geburtstag
OT Heinersdorf Am Lindenbach 7,
08.10. Dr. Rolf Wurzberger zum 70. Geburtstag OT Oerlsdorf
Sophienstr. 18, 26.10. Christine Buhl zum 70. Geburtstag
OT Judenbach Lindenplatz 1,
11.10. Anni Dietze zum 85. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz
Bergluftstr. 22, 27.10. Roland Schmidt zum 75. Geburtstag
OT Neuenbau Oerlsdorfer Str. 9,
14.10. Margarethe Fischer zum 90. Geburtstag OT Mupperg
Alte Handelsstr. 195, 29.10. Ursula Groß zum 70. Geburtstag
OT Judenbach Tettaustr. 26,
16.10. Joachim Möhring zum 70. Geburtstag OT Heinersdorf
Marker Hang 6, 30.10. Karin Ruckert zum 70. Geburtstag
OT Neuhaus-Schierschnitz Sattelpaßstr. 31,
16.10. Klaus Schultheiß zum 80. Geburtstag OT Neuenbau
Dorfstr. 40,
OT JagdshofAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 - 10 -
Liebe Mitglieder des Vereins „für Tradition
und Kultur Neuhaus-Schierschnitz“
hiermit laden wir euch recht herzlich zu unserer Mitglieder-
versammlung ein.
Die Versammlung findet statt am
Donnerstag, 15. Oktober 2020, ab 19:00 Uhr
Gaststätte „Zur Wache“
Wir sind neu hier: (Industriestraße 19, 96524 Föritztal)
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von Agenda:
1.) Eröffnung und Begrüßung
Max Beck am 22.08.2020 Rotheul
2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
Ida Charlotte Rink am 12.09.2020 Heubisch Beschlussfähigkeit der Versammlung
3.) Beschluss der Tagesordnung
Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und 4.) Bericht des Vorstandes
Gesundheit, den Eltern viel Kraft und Freude!
5.) Bericht des Kassenwartes
6.) Bericht der Kassenprüfer
7.) Aussprache zu den Berichten
8.) Abstimmung zu den Berichten und Entlastung des
Vorstandes
10.) Ende offizieller Teil, gemütliches Beisammensein
Sina Kotschenreuther
-Vorsitzende-
Der SV Isolator Neuhaus-Schierschnitz e.V.
lädt alle Vereinsmitglieder zu seiner
Jahreshauptversammlung ein.
Herzliche Gratulationen Die Versammlung wird stattfinden am:
zu Ehejubiläen Freitag, 23. Oktober 2020, ab 19:00 Uhr
Vereinsheim auf der BIENE
03.10. Christel und Ulrich Carl Wir bitten alle Vereins mitglieder um die Einhaltung unserer
im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 199 Hygienebestimmungen.
zum 50. Hochzeitstag
Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:
03.10. Hannelore und Walter Engel 1.) Eröffnung und Begrüßung
im OT Judenbach, Friedhofstraße 9 2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
zum 50. Hochzeitstag Beschlussfähigkeit der Versammlung
3.) Beschluss der Tagesordnung
09.10. Margitte und Walter Bauersachs 4.) Bericht des Vorstandes
im OT Neuhaus-Schierschnitz, Bucher Straße 6 5.) Bericht des Kassenwartes
zum 50. Hochzeitstag 6.) Bericht der Kassenprüfer
7.) Aussprache zu den Berichten
10.10. Edeltraut und Gundo Barnikol-Öttler 8.) Abstimmung zu den Berichten und Entlastung des
im OT Heinersdorf, Bernhardstraße 5 Vorstandes
zum 50. Hochzeitstag 9.) Wahl des neuen Vorstandes
10.) Ende offizieller Teil
10.10. Elisabeth und Herbert Fischer
im OT Oerlsdorf, Moggerer Straße 16
zum 50. Hochzeitstag Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Mupperg
27.10. Christa und Gerhard Greiner-Mester
Am Dienstag, den 06.10.2020, um 19.00 Uhr findet
im OT Neuhaus-Schierschnitz, Alte Schulstraße 4 im Gasthaus Hofmann in Mittelwasungen
zum 60. Hochzeitstag die Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Mupperg statt.
31.10. Margot und Günther Schmidt
im OT Mogger, Moggerer Ortsstraße 6 Tagesordnung:
zum 50. Hochzeitstag 1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesung des Protokolls
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Entlastung der Vorstandsschaft
5. Neuwahlen
6. Gemeinsames Essen
7. Auszahlung der Jagdpachtgelder
gez. ThammAMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 - 11 -
„AKTIV DURCH DEN HERBST“
Versammlung der Jagdgenossenschaft
Neuenbau mit den Seniorensportangeboten des Kreissportbund
Sonneberg e.V. und seiner Kooperationsvereine
Die Jagdgenossenschaft Neuenbau führt am Freitag, dem
02.10.2020, um 19:00 Uhr, im Centralgasthof Bock die Mit- 05.10.20 „Wanderung zur Schaumburg
gliederversammlung 2020 durch. inkl. Burgführung“
Die Versammlung ist nichtöffentlich. Uhrzeit: 09:45 Uhr
Tagesordnung: Treffpunkt: Bahnhof Schalkau
19.10.20 Badminton für Senioren
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Uhrzeit: 14:00 Uhr
2. Bericht des Jagdvorstandes
Treffpunkt: Meng-Hämm-Arena
3. Kassenbericht
24.10.20 „Nordic Walking durch das Föritztal“
4. Diskussion und Anfragen
Uhrzeit: 14:00 Uhr
5. Beschluss zur Auszahlung des Reinerlöses der Jagd-
Treffpunkt: Sportheim SV Blau-Weiß Heubisch
pacht für die Jahre 2018/19 und 2019/20
29.10.20 „Ab in die Pilze“ mit Michael Vogel
6. Informationen
Uhrzeit: 14:00 Uhr
Im Anschluss an die Versammlung findet ein Jagdessen Treffpunkt: Ortsausgang Döhlau (Parkplatz)
statt.Weiterhin kann gegen Vorlage der Eigentumsnachweise 07.12.20 „Wasserspaß für Senioren“
(aktuelle Grundbuchauszüge) oder der ausgefüllten und un- Uhrzeit: 14:00 Uhr
terzeichneten Grundstücksbesitzerklärung der Reinerlös der Treffpunkt: Sonnebad Sonneberg
Jagdpacht in Empfang genommen werden.
Anmeldung und weitere Informationen unter:
Der Vordruck der Erklärung kann beim
Tel.: 03675/702967 / E-Mail: ksb-son@t-online.de
Jagdvorstand, beim Kassierer Herrn
Schmidt oder beim Schriftführer Frau
Neidnicht abgeholt werden. Wanderung zur Schaumburg
Bitte beachten Sie unbedingt die hy- Der Kreissportbund Sonneberg e.V. und die Wandergruppe des
gienischen und organisatorischen TSV Rauenstein e.V. laden alle interessierten Senioren zu einer
Maßnahmen zum Schutz vor einer Wanderung zur Schaumburg inkl. Burgführung am 5. Oktober ein.
Infektion gegenüber dem SARS- Treffpunkt ist 9:45 Uhr am Bahnhof Schalkau - eine Anreise aus
CoV-2 Virus. Der Zutritt ist nur mit Sonneberg mit der Südthüringenbahn ist möglich - eine Option
Mund- Nase- Bedeckung gestattet. für Mittagessen besteht. Wir freuen uns auf Eure Anmeldung bis
Der Mindestschutzabstand von 1,5m zum 1. Oktober unter ksb-son@t-online.de oder 03675/702967.
zu anderen Personen ist einzuhalten.
Jürgen Peterhänsel
-Jagdvorsteher- Stiftung Judenbach
Die Stiftung Judenbach informiert.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Föritztal,
liebe Gäste,
Versammlung der Jagdgenossenschaft
Judenbach die Stiftung Judenbach ist seit dem 19.06.2020 wieder geöffnet.
Bei allen Gästen, die seit diesem Zeitpunkt unser Haus besucht
Am Freitag, dem 20.11.2020, um haben, möchte ich mich ganz herzlich für ihr Kommen bedanken.
19:00 Uhr, findet die Versammlung Der Neustart nach der Corona-Pandemie war nicht einfach - ist
der JG Judenbach, im Kulturhaus aber gelungen. Die Ausstellung „Kunst hoch 3“ wurde zu einem
Judenbach statt. vollen Erfolg für das Huas und lebte von der Spannung zwischen
Zur Legitimation ist ein Kataster- den Exponaten der 3 ortsansässigen Künstler.
auszug o.ä. auf Verlangen vorzule- Mein herzlicher Dank geht an Frau Erika Eckardt und ihrem Sohn
gen, welcher den Grundbesitz an Tom sowie die Familie Jürgen und Christine Schindhelm aus Hei-
jagdbarer Fläche nachweist! nersdorf und Herrn Thomas Hammerschmidt aus Jagdshof für
die vielen Bemühungen bei der sehr umfangreichen Arbeit im
Tagesordnung: Vorfeld. Ein großes Dankeschön gilt auch dem Ehepaar Karl-
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher heinz und Sabine Boller aus Heinersdorf für die tatkräftige Un-
2. Bestätigung der Tagesordnung durch den Jagdvorsteher terstützung, die vielen Stunden beim Aufbau und die Herstellung
3. Bericht des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher & Stellver- der Einladungskarten. Es war wirklich ein Gemeinschaftswerk
teter) und die sehr zahlreichen Besucher haben dieses durch ihr Kom-
men und Interesse belohnt. Viele Gäste waren auch ganz einfach
4. Kassenbericht durch den Kassierer
froh, nach so langer Zeit einmal wieder unter Menschen zu sein
5. Ausführungen der beiden Jagdpächter Bernd Scheler und Freunde zu treffen.
und Steffen Carl (Strecke) Die Stiftung Judenbach möchte diesen Weg, Künstlern aus Südt-
6. Abstimmung über Spenden an Kiga Judenbach/ Grund- hüringen und Oberfranken ein Podium für ihr Schaffen zu bieten,
schule Judenbach fortsetzen. Aus diesem Grund schließt sich die Gemeinschafts-
7. Diskussion ausstellung „Kunst hoch 2 - No 2“ an. Vom Samstag, 19. Septem-
8. Auszahlung der Jagdpacht, ebenfalls mittels Besitz- ber, bis Sonntag, 01. November, präsentieren Frau Helga Barop,
nachweis (Katasterauszug etc.)! geb. Zitzmann, aus Sonnefeld und der Unternehmer Hans-Jür-
gen Gögel aus Sonneberg ihre Werke in der Großen Halle der
Die Teilnahme ist dem Jagdvorsteher Patrick Fischer unter: Stiftung Judenbach. Mit ihren Bildern kehrt Helga Barop in ihren
0170-2990578 Geburtsort zurück und freut sich auf viele Begegnungen und Ge-
bis zum 15.11.2020 mitzuteilen. spräche mit alten Freunden und Bekannten. Ihre Landschaften
und historischen Sehenswürdigkeiten aus der Region stehen im
Der Vorstand,
Spannungsfeld zur Porträtmalerei des Sonneberger Galeristen
Schriftführer Steffen Carl
Hans-Jürgen Gögel. Lassen Sie sich überraschen.
Ich lade Sie herzlich nach Judenbach zur Neuauflage von „Kunst
hoch 3“ ein!AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 - 12 -
Die Vernissage findet am Samstag, dem 17.10.2020, um 14.00
Uhr statt.
Herr Götz Weidner, Filmarchitekt und Szenenbildner, möchte sei-
nen Besuch Mitte Oktober in Judenbach nutzen, um in einem
Vortrag einen Einblick in sein berufliches Schaffen zu geben. Er
hat viele deutsche und internationale Filme (u.a. „Das Boot“, „Die
unendliche Geschichte“, „Go Trabi Go“) ausgestattet. Der Vortrag
findet am Donnerstag, dem 15.10.2020, um 19 Uhr, in der Stif-
tung Judenbach statt.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Morgenroth
1. Vorsitzender Stiftung Judenbach
Auf folgende weitere Angebote wird hingewiesen:
- Aktiv-Nachmittag in der Stiftung!
Der Aktiv-Nachmittag erfreut sich immer größerer Beliebt-
heit und soll deshalb jetzt jeden Freitag ab 14.30 Uhr im
Stiftungscafé für Alt und Jung stattfinden. Alle Interessierten
sind herzlich eingeladen und willkommen!
- Das Stiftungscafé lädt wieder zu italienischem Eis ein. Las-
sen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen. Neu im An-
gebot sind ab sofort Eisbecher!
- Katalog der Weidners
Der Katalog der Spielzeugsammlung Weidner ist in der Stif-
tung Judenbach zu einem Preis von 8 € erhältlich. Eine An-
schaffung lohnt sich - hierin ist lokale Tradition für mecha-
nische Spielzeuge zusammengefasst. Ebenfalls käuflich zu
erwerben unter: www.mechanisches-spielzeug.de.
- Die Stiftung Judenbach ist von Freitag bis Sonntag jeweils in
der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und freut sich auf
Ihren Besuch.
Kindergärten der Gemeinde Föritztal
Kindergarten „Pfiffikus“
Wir lieben Bienen
Warum sind Bienen so wichtig? Wie sieht es in einem Bienen-
stock aus? Wie entsteht Honig?
Diese und noch mehr Fragen haben sich die Wackelzähne im
Kindergarten „Pfiffikus“ gestellt.
Die Antworten dazu fanden wir in unserer Projektwoche. So er-
fuhren wir zum Beispiel, dass es Arbeitsbienen, Wächterbiene,
Putzbienen, eine Königin und Drohnen im Bienenstaat gibt. Wie
sich die Bienen im Winter verhalten und wofür die Bienen Pollen
und Nektar brauchen.
Auch das Ehepaar Götz und Rosemarie Weidner aus München Zusätzlich stellte uns ein Imker seine Arbeitsutensilien, welche
plant im Zeitraum vom 16. Oktober 2020 bis 28. März 2021 in er für den sachgerechten Umgang mit den Bienen benötigt, zur
den Räumlichkeiten ihrer Sammlung mit mechanischem Spiel- Verfügung. Das fanden wir alle sehr interessant, weil die Kinder
zeug im ersten Obergeschoss eine Sonderausstellung „Made in auch einmal in die Rolle des Imkers schlüpfen durften.
Japan - mechanisches Aufziehspielzeug von 1940 bis 1960“. Ich
lade Sie herzlich zum Besuch dieser Ausstellung ein. Vielleicht
entdecken Sie Übereinstimmungen zum Judenbacher Spielzeug.Sie können auch lesen