Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal

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Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Jahrgang 2020    Mittwoch, 23. September 2020   Nummer 9

                                     Treffen
                                der Feuerwehren
                                 der Gemeinde
                                     Föritztal
                                zur Besichtigung
                                der Fahrzeuge im
                                September 2020

                     www.foeritztal.de
Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                                                                                                        -2-

 Inhaltsverzeichnis

 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                                              •      Beschluss über die Genehmigungserklärung
                                                                                                           zur Messungsanerkennung und Auflassung
 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal                                                                    URNr. 817/2020 vom 30.06.2020 ............................. Seite 6
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                                  •      Beschluss über die Genehmigungserklärung
    der Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                                zur Messungsanerkennung und Auflassung
    vom 01.09.2020 ........................................................ Seite 3                        URNr. 816/2020 vom 30.06.2020 ............................. Seite 6
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                                •      Beschluss über die Genehmigungserklärung
    Teils der 17. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                      zur Messungsanerkennung und Auflassung
    vom 14.07.2020 ........................................................ Seite 3                        URNr. 815/2020 vom 30.06.2020 ............................. Seite 6
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der                                          •      Beschluss „Beitritt zum Kommunalen
    in der Gemeinderatssitzung am 14.07.2020                                                               IT-Dienstleister-KIV“ .................................................. Seite 6
    gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ................... Seite 3
 • Beschluss über die Aufstellung eines vorhaben-                                                   Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
    bezogenen Bebauungsplanes Industriegebiet                                                       • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
    „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch,                                             Gemeinderates Föritztal am 29.09.2020 .................. Seite 7
    TF Flurstück-NR. 1469/19, TF Flurstück-Nr. 1468/3,                                              • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
    Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr. 1468/4                                                      Gemeinderates Föritztal am 13.10.2020 .................. Seite 7
    Gemarkung Heubisch der Firma Sauer Polymer-                                                     • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des
    technik GmbH & Co. KG ........................................... Seite 3                           Gemeinderates Föritztal am 20.10.2020 .................. Seite 7
 • Beschluss über den Beitritt zum
    „Naturpark Thüringer Wald e.V.“ ............................... Seite 4
                                                                                                    Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht
                                                                                                    • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum
    öffentlichen Teils der 16. Sitzung des Gemeinderates
                                                                                                      Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
    Föritztal vom 14.07.2020 .......................................... Seite 4
                                                                                                      Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in
 • Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen                                              Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19,
    für kommunale Straßen im ehemaligen Gemeindegebiet                                                TF Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und
    Föritz und Neuhaus-Schierschnitz............................ Seite 4                              Flurstück-Nr. 1468/4 Gemarkung Heubisch der
 • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung                                                   Firma Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG
    und Erweiterung Spieplatz Hofwiese -                                                              für eine Betriebserweiterung .................................... Seite 7
    Los 1 Erdbauarbeiten ............................................... Seite 4                    • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
 • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung                                                   sowie der Außenstelle Judenbach ............................ Seite 8
    und Erweiterung Spielplatz Hofwiese -                                                           • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Judenbach . Seite 8
    Los 25 Technische Ausstattung ................................ Seite 5
                                                                                                    • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle und
 • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung                                                   Wertstoffhof Neuhaus-Schierschnitz ........................ Seite 8
    und Erweiterung Spieplatz Heinersdorf -
                                                                                                    • Revierförster Aulinger und Erhardt ........................... Seite 8
    Los 1 Erdbauarbeiten ............................................... Seite 5
                                                                                                    • Öffnungszeiten der Bücherei Judenbach.................. Seite 8
 • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung
    und Erweiterung Spielplatz Heinersdorf -                                                        • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .................. Seite 8
    Los 25 Technische Ausstattung ................................ Seite 5
 • Beschluss zur Löschung einer Rückauflassungsvormer-                                              Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen anderer
    kung für die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz                             Seite 5                 Ämter und Behörden
 • Beschluss über die Genehmigungserklärung -                                                       • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung
    Bestellung einer Dienstbarkeit URNr. 740/2020 WK                                                  der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung
    vom 18.06.2020 ........................................................ Seite 5                   und der Abmarkung *) von Flurstücksgrenzen ......... Seite 7
 • Beschluss über die Genehmigungserklärung -
    Bestellung von Grunddienstbarkeiten (Stromleitungs-                                             Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ..................... Seite 9
    rechte) URNr. 767/23.06.2020 .................................. Seite 5

                                                                       Hinweis in eigener Sache:
                                               Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 13.10.2020
                                                                  Wir bitten um Beachtung!

             Impressum
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal                                                  Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524
                                                                                                    Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303
Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schier-       Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: 0172 / 7930303,
schnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.foeritz-    E-Mail: look.wum@t-online.de
tal.de                                                                                              Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.
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Gemeinde Föritztal verantwortlich.                                                                  zeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und
Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau                            Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt.
Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonne-        gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
ment jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen der Gemeinde bis       uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei un-
spätestens 1. November vorliegen.                                                                   terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine
Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Ver-        Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
sandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524      Verlagsleiter: Mirko Reise
Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemein-        Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf
degebiet verteilt.                                                                                  Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen
Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.                  mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-
langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                                    -3-
                                                                        Beschluss Nr. GR/239/17/2020 vom 14.07.2020
                                                                        Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-
                                                                        weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 25 Technische Aus-
                                                                        stattung
                                                                        Beschluss Nr. GR/240/17/2020 vom 14.07.2020
                                                                        Beschluss zur Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
     Beschlüsse des Gemeinderates                                       für die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
                                                                        Beschluss Nr. GR/241/17/2020 vom 14.07.2020
Beschluss Nr. GR/247/18/2020                                            Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung ei-
Sitzungsdatum: 01.09.2020                                               ner Dienstbarkeit URNr. 740/2020 vom 18.06.2020
                                                                        Beschluss Nr. GR/242/17/2020 vom 14.07.2020
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-                Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung
zung des Gemeinderates Föritztal vom 01.09.2020                         von Grunddienstbarkeiten (Stromleitungsrechte) URNr.
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und             767/2020 vom 23.06.2020
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom               Beschluss Nr. GR/243/17/2020 vom 14.07.2020
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-             Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Mes-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert           sungsanerkennung und Auflassung URNr. 817/2020 vom
durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, 278) bestätigt         30.06.2020
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 01.09.2020 die
vorliegende Tagesordnung.                                               Beschluss Nr. GR/244/17/2020 vom 14.07.2020
Datum der Ausfertigung: 02.09.2020                                      Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-
                                                                        trag mit Auflassung URNr. 816/2020 vom 30.06.2020
Andreas Meusel                                                          Beschluss Nr. GR/245/17/2020 vom 14.07.2020
Bürgermeister                                                           Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-
der Gemeinde Föritztal                                                  trag mit Auflassung URNr. 815/2020 vom 30.06.2020
                                                                        Beschluss Nr. GR/246/17/2020 vom 14.07.2020
                                                                        Beschluss „Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister - KIV“
Beschluss Nr. GR/248/18/2020
Sitzungsdatum: 01.09.2020
                                                                     Datum der Ausfertigung: 03.09.2020
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der          Andreas Meusel
17. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 14.07.2020               Bürgermeister
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-           der Gemeinde Föritztal
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert        Beschluss Nr. GR/250/18/2020
durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt        Sitzungsdatum: 01.09.2020
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 01.09.2020, die
Niederschrift des öffentlichen Teils der 17. Sitzung des Gemein-     Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
derates Föritztal vom 14.07.2020 zu genehmigen.                      Bebauungsplanes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich
                                                                     IV“ in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF
Datum der Ausfertigung: 03.09.2020                                   Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr.
Andreas Meusel                                                       1468/4 Gemarkung Heubisch der Firma Sauer Polymertech-
Bürgermeister                                                        nik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebserweiterung
der Gemeinde Föritztal                                               Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be-
                                                                     bauungsplanes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in
Beschluss Nr. GR/249/18/2020                                         Föritztal OT Heubisch, Teilfläche Flurstück-Nr. 1469/19, Teilflä-
Sitzungsdatum: 01.09.2020                                            che Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23, und Flurstück-
                                                                     Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch der Fa. Sauer Polymertechnik
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in           GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebserweiterung
der Gemeinderatssitzung am 14.07.2020 gefassten nicht öf-            Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 01.09.2020:
fentlichen Beschlüsse                                                Für den im Lageplan in der Fassung mit Planungsstand vom
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und          01.09.2020 dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB in Ver-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-)                bindung mit § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebau-
vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der             ungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zu-
letzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277,         Anlass der Planung
278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
01.09.2020 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am        1. Der Vorhabenträger, die Firma Sauer Polymertechnik GmbH
14.07.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der               & Co. KG, Halskestraße 7, 96465 Neustadt bei Coburg, stell-
Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:                                  te mit Schreiben vom 14.08.2020, Posteingang 14.08.2020,
                                                                        den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be-
     Beschluss Nr. GR/234/17/2020 vom 14.07.2020
                                                                        bauungsplanes für das Bauvorhaben „Betriebserweiterung“
     Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils      auf den unter Punkt 2 genannten Grundstücken.
     der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020
                                                                     2. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs-
     Beschluss Nr. GR/235/17/2020 vom 14.07.2020                        planes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung
     Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen für          Heubisch:
     kommunale Straßen im ehemaligen Gemeindegebiet Föritz              -     Teilfläche Flurstück-Nr. 1468/3,
     und Neuhaus-Schierschnitz
                                                                        -     Teilfläche Flurstück-Nr. 1469/19
     Beschluss Nr. GR/236/17/2020 vom 14.07.2020
                                                                        -     Flurstück-Nr. 1469/23
     Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-
                                                                        -     Flurstück-Nr. 1468/4
     weiterung Spielplatz Hofwiese - LOS 1 Erdbauarbeiten
                                                                        welche in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt
     Beschluss Nr. GR/237/17/2020 vom 14.07.2020
                                                                        sind.
     Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Erwei-
                                                                     3. Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben befin-
     terung Spielplatz Hofwiese - LOS 25 Technische Ausstattung
                                                                        det sich im Außenbereich. Es müssen deshalb neue bau-
     Beschluss Nr. GR/238/17/2020 vom 14.07.2020                        planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die
     Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-           Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
     weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 1 Erdbauarbeiten            geschaffen werden.
Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                                                              -4-
4. Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die                                 Beschluss Nr. GR/234/17/2020
   erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Ge-                                    Sitzungsdatum: 14.07.2020
   meinde Föritztal abgestimmten Vorhaben- und Erschließungs-
   plan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung                                  Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
   und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur                                        der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020
   Realisierung des Vorhabens innerhalb einer noch zu bestim-                                 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
   menden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschlie-                                 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
   ßungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.                                 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                                              kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt
Ziele und Zwecke der Planung                                                                  geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Industriegebiet                                       433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
„Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch sollen die                             14.07.2020, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 16.
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit                                   Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020 zu geneh-
des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen werden.                                              migen.

Bauleitplanung                                                                                Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Mit der Aufstellung der Bauleitplanung und des Bauantrages                                    Andreas Meusel
wurde das Ingenieurbüro IVS Kronach sowie das Architekturbüro                                 Bürgermeister
Karl Heinz Glodschei, Freier Architekt VDA, Weitramsdorf, durch                               der Gemeinde Föritztal
den Vorhabenträger beauftragt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB)                                                                                      Beschluss Nr. GR/235/17/2020
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder                                    Sitzungsdatum: 14.07.2020
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.                                                                               Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen für
Abstimmungsergebnis:                                                                          kommunale Straßen im ehemaligen Gemeindegebiet Föritz
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: ......... 23                             und Neuhaus-Schierschnitz
Anwesende Gemeinderäte: .....................................................22               Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Ja-Stimmen: ............................................................................ 22   Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Nein-Stimmen: ....................................................................... ….      16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Stimmenthaltungen: ............................................................... ….         kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
angenommen / abgelehnt                                                                        geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,
                                                                                              433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
Datum der Ausfertigung: 03.09.2020
                                                                                              14.07.2020,
Andreas Meusel
Bürgermeister                                                                                 die Auftragsvergabe an        HTD-Service Willfried Hein
der Gemeinde Föritztal                                                                                                      Kreisstraße 2a
                                                                                                                            96524 Föritztal
                                                                                              mit einer Bruttoauftragssumme für die Gemeinde Föritztal
                                                                                              von 62.646,24 € (pro Jahr) (3 Jahre 187.938,72 €)
                                                                                              Nachrichtlich:
                                                                                              Anteil Landkreis Sonneberg 19.093,07 € (pro Jahr) (3 Jahre
                                                                                              57.279,21 €)
                                                                                              Zusammen 81.739,32 € (pro Jahr) (3 Jahre 245.217,96 €)

                                                                                              Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
                                                                                              Andreas Meusel
                                                                                              Bürgermeister
                                                                                              der Gemeinde Föritztal

                                                                                              Beschluss Nr. GR/236/17/2020
                                                                                              Sitzungsdatum: 14.07.2020

                                                                                              Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-
                                                                                              weiterung Spielplatz Hofwiese - LOS 1 Erdbauarbeiten
                                                                                              Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                                              Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom
                                                                                              16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                                              kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge-
Beschluss Nr. GR/251/18/2020                                                                  ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429,
Sitzungsdatum: 01.09.2020                                                                     433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
Beschluss über den Beitritt zum „Naturpark Thüringer Wald                                     14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020
e.V.“                                                                                         für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel-
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und                                   platzes Hofwiese“ in Neuhaus-Schierschnitz, die Auftragsverga-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom                                     be an nachfolgendes Unternehmen:
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-                                   Transport- und Bauunternehmen Schuppe
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt                                    Bahnhofstraße 29
geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277,                                     96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz
278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am                                LOS 1 Erdbauarbeiten, Fallschutz, Pflasterarbeiten
01.09.2020 den Beitritt zum „Naturpark Thüringer Wald e.V.“                                   Auftragssumme: 18.971,74 € brutto
                                                                                              Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderats-
Datum der Ausfertigung: 03.09.2020                                                            mitglied Peter Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung
Andreas Meusel                                                                                ausgeschlossen.
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                                                        Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
                                                                                              Andreas Meusel
                                                                                              Bürgermeister
                                                                                              der Gemeinde Föritztal
Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                              -5-
Beschluss Nr. GR/237/17/2020                                     LOS 25 Lieferung und Montage Spielgeräte
Sitzungsdatum: 14.07.2020                                        Auftragssumme: 8.259,79 € brutto
                                                                 Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderatsmitglied Peter
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-         Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
weiterung Spielplatz Hofwiese - LOS 25 Technische Ausstat-
tung                                                             Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und      Andreas Meusel
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom        Bürgermeister
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-      der Gemeinde Föritztal
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429,
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am   Beschluss Nr. GR/240/17/2020
14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020        Sitzungsdatum: 14.07.2020
für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel-
platzes Hofwiese“ in Neuhaus-Schierschnitz, die Auftragsverga-   Beschluss zur Löschung einer Rückauflassungsvormer-
be an nachfolgendes Unternehmen:                                 kung für die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Transport- und Bauunternehmen Schuppe                            Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Bahnhofstraße 29                                                 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz                         16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
LOS 25 Lieferung und Montage Spielgeräte                         kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän-
Auftragssumme: 30.617,51 € brutto                                dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433)
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderats-        beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
mitglied Peter Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung     14.07.2020 die Genehmigung zur Löschung einer Rückauflas-
ausgeschlossen.                                                  sungsvormerkung Grundbuch von Neuhaus, Blatt 598, zur Si-
                                                                 cherung eines befristeten Wiederkaufsrechts für die Gemeinde
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020                               Neuhaus-Schierschnitz zu erteilen.
Andreas Meusel                                                   Bemerkung:
Bürgermeister                                                    Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemein-
der Gemeinde Föritztal                                           derates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlos-
                                                                 sen.

Beschluss Nr. GR/238/17/2020                                     Datum der Ausfertigung:
Sitzungsdatum: 14.07.2020                                        Andreas Meusel
                                                                 Bürgermeister
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-         der Gemeinde Föritztal
weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 1 Erdbauarbeiten
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom        Beschluss Nr. GR/241/17/2020
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-      Sitzungsdatum: 14.07.2020
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge-
                                                                 Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung
ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429,       einer Dienstbarkeit URNr. 740/2020 vom 18.06.2020
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am   Genehmigungserklärung zur Bestellung einer Dienstbarkeit
14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020        Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel-        Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
platzes“ in Heinersdorf, die Auftragsvergabe an nachfolgendes    16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Unternehmen:                                                     kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
Transport- und Bauunternehmen Schuppe                            geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429,
Bahnhofstraße 29                                                 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz                         14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung:
LOS 1 Erdbauarbeiten, Fallschutz, Pflasterarbeiten
Auftragssumme: 12.532,96 € brutto                                            Genehmigungserklärung
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderats-        Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die
mitglied Peter Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung     in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in
ausgeschlossen.                                                  Ludwigstadt
                                                                                UR-Nr. 740/2020 vom 18.06.2020
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020                               von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.
Andreas Meusel                                                   Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.
Bürgermeister                                                    Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
der Gemeinde Föritztal                                           des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
                                                                 ausgeschlossen.
Beschluss Nr. GR/239/17/2020                                     Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Sitzungsdatum: 14.07.2020                                        Andreas Meusel
                                                                 Bürgermeister
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er-         der Gemeinde Föritztal
weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 25 Technische Aus-
stattung
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und      Beschluss Nr. GR/242/17/2020
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom        Sitzungsdatum: 14.07.2020
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge-         Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung
ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429,       von Grunddienstbarkeiten (Stromleitungsrechte) URNr.
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am   767/2020 vom 23.06.2020
14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020        Genehmigungserklärung - Bestellung von Grunddienst-
für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel-        barkeiten (Stromleitungsrechte)Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr.
platzes“ in Heinersdorf, die Auftragsvergabe an nachfolgendes    15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer
Unternehmen:                                                     Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite
Transport- und Bauunternehmen Schuppe                            501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
Bahnhofstraße 29                                                 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.
96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz                         Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429, 433) beschließt der Gemein-
Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                                 -6-
derat Föritztal in seiner Sitzung am 14.07.2020 die folgende Ge-   Beschluss Nr. GR/245/17/2020
nehmigungserklärung:                                               Sitzungsdatum: 14.07.2020

            Genehmigungserklärung                                  Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die     trag mit Auflassung URNr. 815/2020 vom 30.06.2020
in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in        Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag mit Auflassung
Ludwigstadt                                                        Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
               UR-Nr. 767/2020 vom 23.06.2020                      Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.      16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.                    kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder         geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429,
des Gemeinderates vonder Beratung und Beschlussfassung             433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
ausgeschlossen.                                                    14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung:
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020                                             Genehmigungserklärung
Andreas Meusel                                                     Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die
Bürgermeister                                                      in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in
der Gemeinde Föritztal
                                                                   Ludwigstadt
                                                                                  UR-Nr. 815/2020 vom 30.06.2020
Beschluss Nr. GR/243/17/2020                                       von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.
Sitzungsdatum: 14.07.2020                                          Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.
                                                                   Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Mes-                  des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
sungsanerkennung und Auflassung URNr. 817/2020 vom                 ausgeschlossen.
30.06.2020
Genehmigungserklärung zur Messungsanerkennung und                  Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Auflassung                                                         Andreas Meusel
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und        Bürgermeister
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom          der Gemeinde Föritztal
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429,      Beschluss Nr. GR/246/17/2020
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am     Sitzungsdatum: 14.07.2020
14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung:
                                                                   Beschluss „Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister - KIV“
            Genehmigungserklärung                                  1. Der Gemeinderat Föritztal beschließt, dass sich die Ge-
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die         meinde Föritztal an dem kommunalen IT-Dienstleister in
in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in            Thüringen - Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen
Ludwigstadt                                                            GmbH (KIV) - als Gesellschafterin durch den Erwerb eines
               UR-Nr. 817/2020 vom 30.06.2020                          Anteils in Höhe von 85,27 Euro beteiligt.
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.                    2. Der Gemeinderat Föritztal beschließt, den Bürgermeister
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder             zu beauftragen und zu ermächtigen, allen notwendigen Be-
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung                schlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt
ausgeschlossen.                                                        der Gemeinde Föritztal zu dem Thüringer Kommunalen IT-
                                                                       Dienstleister - Kommunale Informationsverarbeitung Thürin-
Datum der Ausfertigung: 21.07.2020                                     gen GmbH (KIV) - zuzustimmen. Der Bürgermeister wird in
Andreas Meusel                                                         diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt,
Bürgermeister                                                          alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklä-
der Gemeinde Föritztal                                                 rungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch
                                                                       für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen
                                                                       sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.
Beschluss Nr. GR/244/17/2020                                       Der Gemeinderat Föritztal beschließt, den Bürgermeister zu er-
Sitzungsdatum: 14.07.2020                                          mächtigen, dem Gesellschaftsvertrag der KIV (Anlage 1) sowie
                                                                   der Gesellschaftervereinbarung der KIV (Anlage 2) einschließ-
Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-              lich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von
trag mit Auflassung URNr. 816/2020 vom 30.06.2020
                                                                   behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimme
Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag mit Auflassung
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und        Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
                                                                   Andreas Meusel
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                   Bürgermeister
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429,      der Gemeinde Föritztal
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung:

            Genehmigungserklärung
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die
in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in
Ludwigstadt
               UR-Nr. 816/2020 vom 30.06.2020
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.

Datum der Ausfertigung: 21.07.2020
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                                 -7-

  Sitzungen des Gemeinderates und                               Sitzung Bau- und Umweltausschuss Nr.
         seiner Ausschüsse                                      15/2020 am 20.10.2020
                                                                Am Dienstag, 20. Oktober 2020 findet um 18:30 Uhr im Rats-
                                                                saal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524
                                                                Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 15. Sitzung des Bau-
 Sitzung Haupt- und Finanzausschuss                             und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde
 Nr. 16/2020 am 29.09.2020                                      Föritztal statt.
 Am Dienstag, 29. September 2020 findet um 19:00 Uhr im         Tagesordnung:
 Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,   ÖFFENTLICHER TEIL:
 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 16. Sitzung
                                                                1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
 des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö-
                                                                   zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeindera-
 ritztal statt.
                                                                   tes Föritztal vom 20.10.2020
 Tagesordnung:                                                  2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
 BÜRGERFRAGESTUNDE                                                 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge-
 ÖFFENTLICHER TEIL:                                                meinderates Föritztal vom 01.09.2020
                                                                3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
                                                                   im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am
    Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
                                                                   01.09.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
    meinderates Föritztal vom 29.09.2020
                                                                4. Anfragen und Mitteilungen
 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
    der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
    Gemeinderates Föritztal vom 18.08.2020.                     NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
                                                                Föritztal, den 18.09.2020
    im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
                                                                Hartmut Hannweber
    am 18.08.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
                                                                Ausschussvorsitzender
 4. Anfragen und Mitteilungen
                                                                Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sit-
 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:                                       zung recht herzlich eingeladen.
 Föritztal, den 23.09.2020
 Andreas Meusel
 Bürgermeister
 Gemeinde Föritztal
                                                                              Amtliche und
                                                                    öffentliche Bekanntmachungen
 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
 Sitzung recht herzlich eingeladen.
                                                                Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
 Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Nr.                         zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-
                                                                planes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“
 17/2020 am 13.10.2020                                          in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF
 Am Dienstag, 13. Oktober 2020 findet um 19:00 Uhr im           Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flur-
 Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,   stück-Nr. 1468/4 Gemarkung Heubisch der Firma Sauer
 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 17. Sitzung       Polymertechnik GmbH & Co. KG für eine Betriebser-
 des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö-         weiterung
 ritztal statt.
                                                                Am Dienstag, den 06. Oktober 2020 findet in der Zeit von
 Tagesordnung:                                                  16.00 bis 18.00 Uhr im Kultursaal Neuhaus-Schierschnitz,
 BÜRGERFRAGESTUNDE                                              Schierschnitzer Straße 9 in 96524 Föritztal, eine Veranstal-
 ÖFFENTLICHER TEIL:                                             tung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu o.g. Bau-
 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der         leitplanung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben
    Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-            die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke
    meinderates Föritztal vom 13.10.2020                        der Planung zu informieren. Es ist Gelegenheit zur Erörterung
 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils     gegeben.
    der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des        Herr Köhler vom Ingenierbüro IVS Kronach steht für Auskünfte
    Gemeinderates Föritztal vom 29.09.2020                      und Informationen gerne zu Ihrer Verfügung.
 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der     Föritztal, den 23.09.2020
    im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal        Andreas Meusel
    am 29.09.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse       Bürgermeister
 4. Anfragen und Mitteilungen

 NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
                                                                Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
 Föritztal, den 23.09.2020                                      Föritztal
 Andreas Meusel
 Bürgermeister                                                  96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
 Gemeinde Föritztal                                             OT Neuhaus-Schierschnitz
                                                                Telefon: 036764 796 0
 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
 Sitzung recht herzlich eingeladen.                             Montag        09.00 - 12.00 Uhr
                                                                Dienstag      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
                                                                Mittwoch      geschlossen
                                                                Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
                                                                Freitag       09.00 - 12.00 Uhr
Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                              -8-

 Öffnungszeiten der                                                               BÜRGERPOLIZEI
 Gemeindeverwaltung Föritztal                                                für die Gemeinde Föritztal
 Außenstelle Judenbach                                                     Ab sofort finden wieder die Sprechzeiten
 96524 Föritztal, Bellershöhe 1                                                      unserer Bürgerpolizei
 OT Judenbach                                                                dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
 Telefon: 03675 4238 0
                                                                            in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
 Montag       geschlossen                                                        OT Neuhaus-Schierschnitz,
                                                                        Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal, statt
 Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
 Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr                                                      (Tel.: 036764-79636).
 Donnerstag   geschlossen
 Freitag      08.00 - 12.00 Uhr
                                                                     Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal
   Die Außenstelle Judenbach ist am Dienstag, dem                 Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00
   29.09.2020, ab 12.00 Uhr geschlossen!                                  Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
   Wir bitten um Beachtung!                                               Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal.
                                                                                      Nächster Termin:
                                                                              Dienstag, den 06. Oktober 2020

 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
 und des Wertstoffhofes Judenbach
 April bis Oktober
 Mittwoch:    17.00 Uhr - 19.00 Uhr
 Samstag:     13.00 Uhr - 16.00 Uhr
                                                                Öffentliche Bekanntmachung
                                                                der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwie-
 Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an           derherstellung und der Abmarkung von Flurstücks-
 Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.
                                                                grenzen
 Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege-       In der
 lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge-
                                                                Gemeinde: Föritztal Gemarkung: Judenbach Flur(en): 0
 wiesen und um Einhaltung gebeten!
                                                                Flurstück(e):
                                                                485/5, 488, 489, 490, 491/5, 550/2, 559, 560/3, 563/2, 588/2,
 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle                        593/2, 595, 596/2, 609/2, 612/2, 646/3, 652/2, 654/10, 683,
 und des Wertstoffhofes                                         687/2, 694, 695/2, 699, 700/3, 708/2, 713, 714/2, 721/6, 1056/4,
                                                                1062/2, 1065/2, 1315, 1316, 1318, 1321/1, 1321/2, 1344/1, 1347,
 in Neuhaus-Schierschnitz                                       1348, 1349, 1352, 1366/2, 1449/1, 1449/2, 1453/2, 1456/1,
 Der Wertstoffhof ist jeden Mittwoch in der Zeit von 17.00      1456/2, 1457, 1458, 1465/1, 1465/3, 1465/4
 Uhr bis 18.00 Uhr sowie jeden Samstag in der Zeit von 13.30
 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.                                    wurde eine
                                                                - Grenzwiederherstellung
 Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an           - Abmarkung
 Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier
 sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus-         nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermes-
 Schierschnitz möglich.                                         sungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.
                                                                Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung
 Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege-
                                                                durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung
 lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge-
                                                                wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznieder-
 wiesen und um Beachtung gebeten!
                                                                schrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

                                                                               vom 15.09.2020 bis 16.10.2020
 Sprechzeiten der Revierförster Christopher                                in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
 Aulinger und Holger Ehrhardt finden zur                        in den Räumen der
 Zeit nicht statt!                                                  Vermessungsstelle ObVI Frank Pabst,
 Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulin-            Max-Planck-Straße 31,96515 Sonneberg
 ger, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar.            eingesehen werden.
                                                                Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das
 Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt,         Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben.
 ist über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar.                 Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt,
                                                                wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist
                                                                kein Widerspruch erhoben wurde.
 Öffnungszeiten der Bücherei in
                                                                Rechtsbehelfsbelehrung
 Judenbach                                                      Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner-
                                                                halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermes-
                   Die Bibliothek in Föritztal, OT Judenbach,   sungsstelle ObVI Frank Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515
                   Bellershöhe 1, ist dienstags von 14.00       Sonneberg Widerspruch erhoben werden.
                   Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet!
                                                                Sonneberg, 09.09.2020
                                                                gez. Unterschrift
Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                    -9-

                             Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal

                                                Wir gratulieren

   Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
 … im Monat Oktober 2020                                     17.10.   Petra Tanzmeier            zum 70. Geburtstag
                                                                      Bienenstr. 25,
 01.10.    Brigitte Mann                zum 80. Geburtstag            OT Neuhaus-Schierschnitz
           Bahnhofstr. 18 A,                                 18.10.   Renate Meusel              zum 80. Geburtstag
           OT Neuhaus-Schierschnitz                                   Schießhausstr. 15,
 01.10.    Anita Zech                   zum 90. Geburtstag            OT Neuhaus-Schierschnitz
           Zum Kronacher Teich 34,                           18.10.   Roswitha Welsch            zum 70. Geburtstag
           OT Oerlsdorf                                               Großer Garten 14,
 02.10.    Volker Kallenbach            zum 70. Geburtstag            OT Neuhaus-Schierschnitz
           Alte Handelsstr. 85,                              19.10.   Dieter Jung                zum 80. Geburtstag
           OT Judenbach                                               Obere Dorfstr. 5,
 02.10.    Traudel Moigk                zum 70. Geburtstag            OT Rotheul
           Siedlung 33,                                      19.10.   Lena Schüppler             zum 90. Geburtstag
           OT Föritz                                                  Zum Kronacher Teich 34,
 02.10.    Hilmar Weber                 zum 80. Geburtstag            OT Oerlsdorf
           Lindenstr. 4,                                     19.10.   Heinz Wolff                zum 80. Geburtstag
           OT Föritz                                                  Siedlungsstr. 6,
 03.10.    Karin Neubert                zum 70. Geburtstag            OT Judenbach
           Sonneberger Str. 30,                              20.10.   Heinz Heublein             zum 80. Geburtstag
           OT Neuhaus-Schierschnitz                                   Zur Höhe 7,
 04.10.    Almuth Beck                  zum 80. Geburtstag            OT Sichelreuth
           Zur Biene 5,                                      20.10.   Johannes Schüler           zum 85. Geburtstag
           OT Gefell                                                  Am Föritzgrund 42,
 04.10.    Jürgen Löffler               zum 70. Geburtstag            OT Gefell
           Sichelreuther Höhe 1,                             21.10.   Bernd Hofmann              zum 80. Geburtstag
           OT Neuhaus-Schierschnitz                                   Alte Handelsstr. 60,
 06.10.    Herbert Engelhardt           zum 70. Geburtstag            OT Judenbach
           Kellergasse 5,                                    23.10.   Horst Schubarth            zum 70. Geburtstag
           OT Neuhaus-Schierschnitz                                   Sonneberger Str. 2,
 07.10.    Christel Bär                 zum 70. Geburtstag            OT Neuhaus-Schierschnitz
           Kirchstr. 35,                                     25.10.   Isolde Knauer              zum 85. Geburtstag
           OT Heinersdorf                                             Am Lindenbach 7,
 08.10.    Dr. Rolf Wurzberger          zum 70. Geburtstag            OT Oerlsdorf
           Sophienstr. 18,                                   26.10.   Christine Buhl             zum 70. Geburtstag
           OT Judenbach                                               Lindenplatz 1,
 11.10.    Anni Dietze                  zum 85. Geburtstag            OT Neuhaus-Schierschnitz
           Bergluftstr. 22,                                  27.10.   Roland Schmidt             zum 75. Geburtstag
           OT Neuenbau                                                Oerlsdorfer Str. 9,
 14.10.    Margarethe Fischer           zum 90. Geburtstag            OT Mupperg
           Alte Handelsstr. 195,                             29.10.   Ursula Groß                zum 70. Geburtstag
           OT Judenbach                                               Tettaustr. 26,
 16.10.    Joachim Möhring              zum 70. Geburtstag            OT Heinersdorf
           Marker Hang 6,                                    30.10.   Karin Ruckert              zum 70. Geburtstag
           OT Neuhaus-Schierschnitz                                   Sattelpaßstr. 31,
 16.10.    Klaus Schultheiß             zum 80. Geburtstag            OT Neuenbau
           Dorfstr. 40,
           OT Jagdshof
Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                        - 10 -

                                                             Liebe Mitglieder des Vereins „für Tradition
                                                             und Kultur Neuhaus-Schierschnitz“
                                                             hiermit laden wir euch recht herzlich zu unserer Mitglieder-
                                                             versammlung ein.
                                                             Die Versammlung findet statt am
                                                                    Donnerstag, 15. Oktober 2020, ab 19:00 Uhr
                                                                               Gaststätte „Zur Wache“
 Wir sind neu hier:                                                     (Industriestraße 19, 96524 Föritztal)

 Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von                       Agenda:
                                                             1.) Eröffnung und Begrüßung
 Max Beck                am 22.08.2020         Rotheul
                                                             2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
 Ida Charlotte Rink      am 12.09.2020         Heubisch           Beschlussfähigkeit der Versammlung
                                                             3.) Beschluss der Tagesordnung
 Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und          4.) Bericht des Vorstandes
 Gesundheit, den Eltern viel Kraft und Freude!
                                                             5.) Bericht des Kassenwartes
                                                             6.) Bericht der Kassenprüfer
                                                             7.) Aussprache zu den Berichten
                                                             8.) Abstimmung zu den Berichten und Entlastung des
                                                                  Vorstandes
                                                             10.) Ende offizieller Teil, gemütliches Beisammensein

                                                             Sina Kotschenreuther
                                                             -Vorsitzende-

                                                             Der SV Isolator Neuhaus-Schierschnitz e.V.
                                                                     lädt alle Vereinsmitglieder zu seiner
                                                                        Jahreshauptversammlung ein.
      Herzliche Gratulationen                                           Die Versammlung wird stattfinden am:

         zu Ehejubiläen                                               Freitag, 23. Oktober 2020, ab 19:00 Uhr
                                                                            Vereinsheim auf der BIENE
 03.10.    Christel und Ulrich Carl                          Wir bitten alle Vereins mitglieder um die Einhaltung unserer
           im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 199           Hygienebestimmungen.
           zum 50. Hochzeitstag
                                                             Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:
 03.10.    Hannelore und Walter Engel                        1.) Eröffnung und Begrüßung
           im OT Judenbach, Friedhofstraße 9                 2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
           zum 50. Hochzeitstag                                   Beschlussfähigkeit der Versammlung
                                                             3.) Beschluss der Tagesordnung
 09.10.    Margitte und Walter Bauersachs                    4.) Bericht des Vorstandes
           im OT Neuhaus-Schierschnitz, Bucher Straße 6      5.) Bericht des Kassenwartes
           zum 50. Hochzeitstag                              6.) Bericht der Kassenprüfer
                                                             7.) Aussprache zu den Berichten
 10.10.    Edeltraut und Gundo Barnikol-Öttler               8.) Abstimmung zu den Berichten und Entlastung des
           im OT Heinersdorf, Bernhardstraße 5                    Vorstandes
           zum 50. Hochzeitstag                              9.) Wahl des neuen Vorstandes
                                                             10.) Ende offizieller Teil
 10.10.    Elisabeth und Herbert Fischer
           im OT Oerlsdorf, Moggerer Straße 16
           zum 50. Hochzeitstag                              Jahreshauptversammlung
                                                             der Jagdgenossenschaft Mupperg
 27.10.    Christa und Gerhard Greiner-Mester
                                                                Am Dienstag, den 06.10.2020, um 19.00 Uhr findet
           im OT Neuhaus-Schierschnitz, Alte Schulstraße 4          im Gasthaus Hofmann in Mittelwasungen
           zum 60. Hochzeitstag                                         die Jahreshauptversammlung der
                                                                       Jagdgenossenschaft Mupperg statt.
 31.10.    Margot und Günther Schmidt
           im OT Mogger, Moggerer Ortsstraße 6               Tagesordnung:
           zum 50. Hochzeitstag                              1. Eröffnung und Begrüßung
                                                             2. Verlesung des Protokolls
                                                             3. Bericht der Kassenprüfer
                                                             4. Entlastung der Vorstandsschaft
                                                             5. Neuwahlen
                                                             6. Gemeinsames Essen
                                                             7. Auszahlung der Jagdpachtgelder

                                                             gez. Thamm
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                           - 11 -
                                                              „AKTIV DURCH DEN HERBST“
 Versammlung der Jagdgenossenschaft
 Neuenbau                                                     mit den Seniorensportangeboten des Kreissportbund
                                                              Sonneberg e.V. und seiner Kooperationsvereine
 Die Jagdgenossenschaft Neuenbau führt am Freitag, dem
 02.10.2020, um 19:00 Uhr, im Centralgasthof Bock die Mit-    05.10.20      „Wanderung zur Schaumburg
 gliederversammlung 2020 durch.                                             inkl. Burgführung“
 Die Versammlung ist nichtöffentlich.                                       Uhrzeit: 09:45 Uhr
 Tagesordnung:                                                              Treffpunkt: Bahnhof Schalkau
                                                              19.10.20      Badminton für Senioren
 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
                                                                            Uhrzeit: 14:00 Uhr
 2. Bericht des Jagdvorstandes
                                                                            Treffpunkt: Meng-Hämm-Arena
 3. Kassenbericht
                                                              24.10.20      „Nordic Walking durch das Föritztal“
 4. Diskussion und Anfragen
                                                                            Uhrzeit: 14:00 Uhr
 5. Beschluss zur Auszahlung des Reinerlöses der Jagd-
                                                                            Treffpunkt: Sportheim SV Blau-Weiß Heubisch
    pacht für die Jahre 2018/19 und 2019/20
                                                              29.10.20      „Ab in die Pilze“ mit Michael Vogel
 6. Informationen
                                                                            Uhrzeit: 14:00 Uhr
 Im Anschluss an die Versammlung findet ein Jagdessen                       Treffpunkt: Ortsausgang Döhlau (Parkplatz)
 statt.Weiterhin kann gegen Vorlage der Eigentumsnachweise    07.12.20      „Wasserspaß für Senioren“
 (aktuelle Grundbuchauszüge) oder der ausgefüllten und un-                  Uhrzeit: 14:00 Uhr
 terzeichneten Grundstücksbesitzerklärung der Reinerlös der                 Treffpunkt: Sonnebad Sonneberg
 Jagdpacht in Empfang genommen werden.
                                                              Anmeldung und weitere Informationen unter:
 Der Vordruck der Erklärung kann beim
                                                              Tel.: 03675/702967 / E-Mail: ksb-son@t-online.de
 Jagdvorstand, beim Kassierer Herrn
 Schmidt oder beim Schriftführer Frau
 Neidnicht abgeholt werden.                                   Wanderung zur Schaumburg
 Bitte beachten Sie unbedingt die hy-                         Der Kreissportbund Sonneberg e.V. und die Wandergruppe des
 gienischen und organisatorischen                             TSV Rauenstein e.V. laden alle interessierten Senioren zu einer
 Maßnahmen zum Schutz vor einer                               Wanderung zur Schaumburg inkl. Burgführung am 5. Oktober ein.
 Infektion gegenüber dem SARS-                                Treffpunkt ist 9:45 Uhr am Bahnhof Schalkau - eine Anreise aus
 CoV-2 Virus. Der Zutritt ist nur mit                         Sonneberg mit der Südthüringenbahn ist möglich - eine Option
 Mund- Nase- Bedeckung gestattet.                             für Mittagessen besteht. Wir freuen uns auf Eure Anmeldung bis
 Der Mindestschutzabstand von 1,5m                            zum 1. Oktober unter ksb-son@t-online.de oder 03675/702967.
 zu anderen Personen ist einzuhalten.

 Jürgen Peterhänsel
 -Jagdvorsteher-                                                             Stiftung Judenbach

                                                              Die Stiftung Judenbach informiert.
                                                              Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Föritztal,
                                                              liebe Gäste,
 Versammlung der Jagdgenossenschaft
 Judenbach                                                    die Stiftung Judenbach ist seit dem 19.06.2020 wieder geöffnet.
                                                              Bei allen Gästen, die seit diesem Zeitpunkt unser Haus besucht
 Am Freitag, dem 20.11.2020, um                               haben, möchte ich mich ganz herzlich für ihr Kommen bedanken.
 19:00 Uhr, findet die Versammlung                            Der Neustart nach der Corona-Pandemie war nicht einfach - ist
 der JG Judenbach, im Kulturhaus                              aber gelungen. Die Ausstellung „Kunst hoch 3“ wurde zu einem
 Judenbach statt.                                             vollen Erfolg für das Huas und lebte von der Spannung zwischen
 Zur Legitimation ist ein Kataster-                           den Exponaten der 3 ortsansässigen Künstler.
 auszug o.ä. auf Verlangen vorzule-                           Mein herzlicher Dank geht an Frau Erika Eckardt und ihrem Sohn
 gen, welcher den Grundbesitz an                              Tom sowie die Familie Jürgen und Christine Schindhelm aus Hei-
 jagdbarer Fläche nachweist!                                  nersdorf und Herrn Thomas Hammerschmidt aus Jagdshof für
                                                              die vielen Bemühungen bei der sehr umfangreichen Arbeit im
 Tagesordnung:                                                Vorfeld. Ein großes Dankeschön gilt auch dem Ehepaar Karl-
 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher           heinz und Sabine Boller aus Heinersdorf für die tatkräftige Un-
 2. Bestätigung der Tagesordnung durch den Jagdvorsteher      terstützung, die vielen Stunden beim Aufbau und die Herstellung
 3. Bericht des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher & Stellver-     der Einladungskarten. Es war wirklich ein Gemeinschaftswerk
    teter)                                                    und die sehr zahlreichen Besucher haben dieses durch ihr Kom-
                                                              men und Interesse belohnt. Viele Gäste waren auch ganz einfach
 4. Kassenbericht durch den Kassierer
                                                              froh, nach so langer Zeit einmal wieder unter Menschen zu sein
 5. Ausführungen der beiden Jagdpächter Bernd Scheler         und Freunde zu treffen.
    und Steffen Carl (Strecke)                                Die Stiftung Judenbach möchte diesen Weg, Künstlern aus Südt-
 6. Abstimmung über Spenden an Kiga Judenbach/ Grund-         hüringen und Oberfranken ein Podium für ihr Schaffen zu bieten,
    schule Judenbach                                          fortsetzen. Aus diesem Grund schließt sich die Gemeinschafts-
 7. Diskussion                                                ausstellung „Kunst hoch 2 - No 2“ an. Vom Samstag, 19. Septem-
 8. Auszahlung der Jagdpacht, ebenfalls mittels Besitz-       ber, bis Sonntag, 01. November, präsentieren Frau Helga Barop,
    nachweis (Katasterauszug etc.)!                           geb. Zitzmann, aus Sonnefeld und der Unternehmer Hans-Jür-
                                                              gen Gögel aus Sonneberg ihre Werke in der Großen Halle der
 Die Teilnahme ist dem Jagdvorsteher Patrick Fischer unter:   Stiftung Judenbach. Mit ihren Bildern kehrt Helga Barop in ihren
 0170-2990578                                                 Geburtsort zurück und freut sich auf viele Begegnungen und Ge-
 bis zum 15.11.2020 mitzuteilen.                              spräche mit alten Freunden und Bekannten. Ihre Landschaften
                                                              und historischen Sehenswürdigkeiten aus der Region stehen im
 Der Vorstand,
                                                              Spannungsfeld zur Porträtmalerei des Sonneberger Galeristen
 Schriftführer Steffen Carl
                                                              Hans-Jürgen Gögel. Lassen Sie sich überraschen.
                                                              Ich lade Sie herzlich nach Judenbach zur Neuauflage von „Kunst
                                                              hoch 3“ ein!
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020                                                                                   - 12 -
                                                                  Die Vernissage findet am Samstag, dem 17.10.2020, um 14.00
                                                                  Uhr statt.

                                                                  Herr Götz Weidner, Filmarchitekt und Szenenbildner, möchte sei-
                                                                  nen Besuch Mitte Oktober in Judenbach nutzen, um in einem
                                                                  Vortrag einen Einblick in sein berufliches Schaffen zu geben. Er
                                                                  hat viele deutsche und internationale Filme (u.a. „Das Boot“, „Die
                                                                  unendliche Geschichte“, „Go Trabi Go“) ausgestattet. Der Vortrag
                                                                  findet am Donnerstag, dem 15.10.2020, um 19 Uhr, in der Stif-
                                                                  tung Judenbach statt.

                                                                  Mit freundlichen Grüßen
                                                                  Albrecht Morgenroth
                                                                  1. Vorsitzender Stiftung Judenbach

                                                                  Auf folgende weitere Angebote wird hingewiesen:
                                                                  -    Aktiv-Nachmittag in der Stiftung!
                                                                       Der Aktiv-Nachmittag erfreut sich immer größerer Beliebt-
                                                                       heit und soll deshalb jetzt jeden Freitag ab 14.30 Uhr im
                                                                       Stiftungscafé für Alt und Jung stattfinden. Alle Interessierten
                                                                       sind herzlich eingeladen und willkommen!
                                                                  -    Das Stiftungscafé lädt wieder zu italienischem Eis ein. Las-
                                                                       sen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen. Neu im An-
                                                                       gebot sind ab sofort Eisbecher!
                                                                  -    Katalog der Weidners
                                                                       Der Katalog der Spielzeugsammlung Weidner ist in der Stif-
                                                                       tung Judenbach zu einem Preis von 8 € erhältlich. Eine An-
                                                                       schaffung lohnt sich - hierin ist lokale Tradition für mecha-
                                                                       nische Spielzeuge zusammengefasst. Ebenfalls käuflich zu
                                                                       erwerben unter: www.mechanisches-spielzeug.de.
                                                                  -    Die Stiftung Judenbach ist von Freitag bis Sonntag jeweils in
                                                                       der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und freut sich auf
                                                                       Ihren Besuch.

                                                                      Kindergärten der Gemeinde Föritztal

                                                                  Kindergarten „Pfiffikus“
                                                                  Wir lieben Bienen
                                                                  Warum sind Bienen so wichtig? Wie sieht es in einem Bienen-
                                                                  stock aus? Wie entsteht Honig?
                                                                  Diese und noch mehr Fragen haben sich die Wackelzähne im
                                                                  Kindergarten „Pfiffikus“ gestellt.
                                                                  Die Antworten dazu fanden wir in unserer Projektwoche. So er-
                                                                  fuhren wir zum Beispiel, dass es Arbeitsbienen, Wächterbiene,
                                                                  Putzbienen, eine Königin und Drohnen im Bienenstaat gibt. Wie
                                                                  sich die Bienen im Winter verhalten und wofür die Bienen Pollen
                                                                  und Nektar brauchen.
Auch das Ehepaar Götz und Rosemarie Weidner aus München           Zusätzlich stellte uns ein Imker seine Arbeitsutensilien, welche
plant im Zeitraum vom 16. Oktober 2020 bis 28. März 2021 in       er für den sachgerechten Umgang mit den Bienen benötigt, zur
den Räumlichkeiten ihrer Sammlung mit mechanischem Spiel-         Verfügung. Das fanden wir alle sehr interessant, weil die Kinder
zeug im ersten Obergeschoss eine Sonderausstellung „Made in       auch einmal in die Rolle des Imkers schlüpfen durften.
Japan - mechanisches Aufziehspielzeug von 1940 bis 1960“. Ich
lade Sie herzlich zum Besuch dieser Ausstellung ein. Vielleicht
entdecken Sie Übereinstimmungen zum Judenbacher Spielzeug.
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