Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2020 Mittwoch, 23. September 2020 Nummer 9 Treffen der Feuerwehren der Gemeinde Föritztal zur Besichtigung der Fahrzeuge im September 2020 www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -2- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Messungsanerkennung und Auflassung Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal URNr. 817/2020 vom 30.06.2020 ............................. Seite 6 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung • Beschluss über die Genehmigungserklärung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal zur Messungsanerkennung und Auflassung vom 01.09.2020 ........................................................ Seite 3 URNr. 816/2020 vom 30.06.2020 ............................. Seite 6 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen • Beschluss über die Genehmigungserklärung Teils der 17. Sitzung des Gemeinderates Föritztal zur Messungsanerkennung und Auflassung vom 14.07.2020 ........................................................ Seite 3 URNr. 815/2020 vom 30.06.2020 ............................. Seite 6 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der • Beschluss „Beitritt zum Kommunalen in der Gemeinderatssitzung am 14.07.2020 IT-Dienstleister-KIV“ .................................................. Seite 6 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ................... Seite 3 • Beschluss über die Aufstellung eines vorhaben- Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse bezogenen Bebauungsplanes Industriegebiet • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, Gemeinderates Föritztal am 29.09.2020 .................. Seite 7 TF Flurstück-NR. 1469/19, TF Flurstück-Nr. 1468/3, • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr. 1468/4 Gemeinderates Föritztal am 13.10.2020 .................. Seite 7 Gemarkung Heubisch der Firma Sauer Polymer- • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des technik GmbH & Co. KG ........................................... Seite 3 Gemeinderates Föritztal am 20.10.2020 .................. Seite 7 • Beschluss über den Beitritt zum „Naturpark Thüringer Wald e.V.“ ............................... Seite 4 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen • Beschluss über die Niederschrift des nicht • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum öffentlichen Teils der 16. Sitzung des Gemeinderates Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Föritztal vom 14.07.2020 .......................................... Seite 4 Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in • Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, für kommunale Straßen im ehemaligen Gemeindegebiet TF Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Föritz und Neuhaus-Schierschnitz............................ Seite 4 Flurstück-Nr. 1468/4 Gemarkung Heubisch der • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung Firma Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG und Erweiterung Spieplatz Hofwiese - für eine Betriebserweiterung .................................... Seite 7 Los 1 Erdbauarbeiten ............................................... Seite 4 • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung sowie der Außenstelle Judenbach ............................ Seite 8 und Erweiterung Spielplatz Hofwiese - • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Judenbach . Seite 8 Los 25 Technische Ausstattung ................................ Seite 5 • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle und • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung Wertstoffhof Neuhaus-Schierschnitz ........................ Seite 8 und Erweiterung Spieplatz Heinersdorf - • Revierförster Aulinger und Erhardt ........................... Seite 8 Los 1 Erdbauarbeiten ............................................... Seite 5 • Öffnungszeiten der Bücherei Judenbach.................. Seite 8 • Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Erweiterung Spielplatz Heinersdorf - • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .................. Seite 8 Los 25 Technische Ausstattung ................................ Seite 5 • Beschluss zur Löschung einer Rückauflassungsvormer- Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen anderer kung für die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Seite 5 Ämter und Behörden • Beschluss über die Genehmigungserklärung - • Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung Bestellung einer Dienstbarkeit URNr. 740/2020 WK der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung vom 18.06.2020 ........................................................ Seite 5 und der Abmarkung *) von Flurstücksgrenzen ......... Seite 7 • Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung von Grunddienstbarkeiten (Stromleitungs- Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ..................... Seite 9 rechte) URNr. 767/23.06.2020 .................................. Seite 5 Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 13.10.2020 Wir bitten um Beachtung! Impressum „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172 7930303 Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schier- Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: 0172 / 7930303, schnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.foeritz- E-Mail: look.wum@t-online.de tal.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Föritztal ist die Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte An- Gemeinde Föritztal verantwortlich. zeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonne- gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von ment jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen der Gemeinde bis uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei un- spätestens 1. November vorliegen. terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Ver- Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. sandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Verlagsleiter: Mirko Reise Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im Gemein- Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf degebiet verteilt. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich- langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -3- Beschluss Nr. GR/239/17/2020 vom 14.07.2020 Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 25 Technische Aus- stattung Beschluss Nr. GR/240/17/2020 vom 14.07.2020 Beschluss zur Löschung einer Rückauflassungsvormerkung Beschlüsse des Gemeinderates für die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Beschluss Nr. GR/241/17/2020 vom 14.07.2020 Beschluss Nr. GR/247/18/2020 Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung ei- Sitzungsdatum: 01.09.2020 ner Dienstbarkeit URNr. 740/2020 vom 18.06.2020 Beschluss Nr. GR/242/17/2020 vom 14.07.2020 Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung zung des Gemeinderates Föritztal vom 01.09.2020 von Grunddienstbarkeiten (Stromleitungsrechte) URNr. Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und 767/2020 vom 23.06.2020 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Beschluss Nr. GR/243/17/2020 vom 14.07.2020 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Mes- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert sungsanerkennung und Auflassung URNr. 817/2020 vom durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, 278) bestätigt 30.06.2020 der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 01.09.2020 die vorliegende Tagesordnung. Beschluss Nr. GR/244/17/2020 vom 14.07.2020 Datum der Ausfertigung: 02.09.2020 Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- trag mit Auflassung URNr. 816/2020 vom 30.06.2020 Andreas Meusel Beschluss Nr. GR/245/17/2020 vom 14.07.2020 Bürgermeister Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- der Gemeinde Föritztal trag mit Auflassung URNr. 815/2020 vom 30.06.2020 Beschluss Nr. GR/246/17/2020 vom 14.07.2020 Beschluss „Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister - KIV“ Beschluss Nr. GR/248/18/2020 Sitzungsdatum: 01.09.2020 Datum der Ausfertigung: 03.09.2020 Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Andreas Meusel 17. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 14.07.2020 Bürgermeister Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- der Gemeinde Föritztal kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert Beschluss Nr. GR/250/18/2020 durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) beschließt Sitzungsdatum: 01.09.2020 der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 01.09.2020, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 17. Sitzung des Gemein- Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen derates Föritztal vom 14.07.2020 zu genehmigen. Bebauungsplanes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF Datum der Ausfertigung: 03.09.2020 Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr. Andreas Meusel 1468/4 Gemarkung Heubisch der Firma Sauer Polymertech- Bürgermeister nik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebserweiterung der Gemeinde Föritztal Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Beschluss Nr. GR/249/18/2020 Föritztal OT Heubisch, Teilfläche Flurstück-Nr. 1469/19, Teilflä- Sitzungsdatum: 01.09.2020 che Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23, und Flurstück- Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch der Fa. Sauer Polymertechnik Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebserweiterung der Gemeinderatssitzung am 14.07.2020 gefassten nicht öf- Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 01.09.2020: fentlichen Beschlüsse Für den im Lageplan in der Fassung mit Planungsstand vom Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und 01.09.2020 dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB in Ver- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) bindung mit § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebau- vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der ungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zu- letzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, Anlass der Planung 278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 01.09.2020 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 1. Der Vorhabenträger, die Firma Sauer Polymertechnik GmbH 14.07.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der & Co. KG, Halskestraße 7, 96465 Neustadt bei Coburg, stell- Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: te mit Schreiben vom 14.08.2020, Posteingang 14.08.2020, den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be- Beschluss Nr. GR/234/17/2020 vom 14.07.2020 bauungsplanes für das Bauvorhaben „Betriebserweiterung“ Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils auf den unter Punkt 2 genannten Grundstücken. der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020 2. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- Beschluss Nr. GR/235/17/2020 vom 14.07.2020 planes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen für Heubisch: kommunale Straßen im ehemaligen Gemeindegebiet Föritz - Teilfläche Flurstück-Nr. 1468/3, und Neuhaus-Schierschnitz - Teilfläche Flurstück-Nr. 1469/19 Beschluss Nr. GR/236/17/2020 vom 14.07.2020 - Flurstück-Nr. 1469/23 Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- - Flurstück-Nr. 1468/4 weiterung Spielplatz Hofwiese - LOS 1 Erdbauarbeiten welche in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt Beschluss Nr. GR/237/17/2020 vom 14.07.2020 sind. Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Erwei- 3. Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben befin- terung Spielplatz Hofwiese - LOS 25 Technische Ausstattung det sich im Außenbereich. Es müssen deshalb neue bau- Beschluss Nr. GR/238/17/2020 vom 14.07.2020 planungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 1 Erdbauarbeiten geschaffen werden.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -4- 4. Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die Beschluss Nr. GR/234/17/2020 erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Ge- Sitzungsdatum: 14.07.2020 meinde Föritztal abgestimmten Vorhaben- und Erschließungs- plan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020 Realisierung des Vorhabens innerhalb einer noch zu bestim- Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- menden Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschlie- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom ßungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten. 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt Ziele und Zwecke der Planung geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Industriegebiet 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am „Am Rohof II, Teilbereich IV“ in Föritztal OT Heubisch sollen die 14.07.2020, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 16. bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020 zu geneh- des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen werden. migen. Bauleitplanung Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Mit der Aufstellung der Bauleitplanung und des Bauantrages Andreas Meusel wurde das Ingenieurbüro IVS Kronach sowie das Architekturbüro Bürgermeister Karl Heinz Glodschei, Freier Architekt VDA, Weitramsdorf, durch der Gemeinde Föritztal den Vorhabenträger beauftragt. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Beschluss Nr. GR/235/17/2020 Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder Sitzungsdatum: 14.07.2020 des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Beschluss über die Vergabe von Winterdienstleistungen für Abstimmungsergebnis: kommunale Straßen im ehemaligen Gemeindegebiet Föritz Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: ......... 23 und Neuhaus-Schierschnitz Anwesende Gemeinderäte: .....................................................22 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Ja-Stimmen: ............................................................................ 22 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Nein-Stimmen: ....................................................................... …. 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Stimmenthaltungen: ............................................................... …. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt angenommen / abgelehnt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Datum der Ausfertigung: 03.09.2020 14.07.2020, Andreas Meusel Bürgermeister die Auftragsvergabe an HTD-Service Willfried Hein der Gemeinde Föritztal Kreisstraße 2a 96524 Föritztal mit einer Bruttoauftragssumme für die Gemeinde Föritztal von 62.646,24 € (pro Jahr) (3 Jahre 187.938,72 €) Nachrichtlich: Anteil Landkreis Sonneberg 19.093,07 € (pro Jahr) (3 Jahre 57.279,21 €) Zusammen 81.739,32 € (pro Jahr) (3 Jahre 245.217,96 €) Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/236/17/2020 Sitzungsdatum: 14.07.2020 Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- weiterung Spielplatz Hofwiese - LOS 1 Erdbauarbeiten Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge- Beschluss Nr. GR/251/18/2020 ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, Sitzungsdatum: 01.09.2020 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Beschluss über den Beitritt zum „Naturpark Thüringer Wald 14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020 e.V.“ für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und platzes Hofwiese“ in Neuhaus-Schierschnitz, die Auftragsverga- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom be an nachfolgendes Unternehmen: 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Transport- und Bauunternehmen Schuppe kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt Bahnhofstraße 29 geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2020 (GVBl. Seite 277, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz 278) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am LOS 1 Erdbauarbeiten, Fallschutz, Pflasterarbeiten 01.09.2020 den Beitritt zum „Naturpark Thüringer Wald e.V.“ Auftragssumme: 18.971,74 € brutto Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderats- Datum der Ausfertigung: 03.09.2020 mitglied Peter Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung Andreas Meusel ausgeschlossen. Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -5- Beschluss Nr. GR/237/17/2020 LOS 25 Lieferung und Montage Spielgeräte Sitzungsdatum: 14.07.2020 Auftragssumme: 8.259,79 € brutto Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderatsmitglied Peter Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. weiterung Spielplatz Hofwiese - LOS 25 Technische Ausstat- tung Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Andreas Meusel Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom Bürgermeister 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- der Gemeinde Föritztal kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Beschluss Nr. GR/240/17/2020 14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020 Sitzungsdatum: 14.07.2020 für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel- platzes Hofwiese“ in Neuhaus-Schierschnitz, die Auftragsverga- Beschluss zur Löschung einer Rückauflassungsvormer- be an nachfolgendes Unternehmen: kung für die Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Transport- und Bauunternehmen Schuppe Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bahnhofstraße 29 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- LOS 25 Lieferung und Montage Spielgeräte kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän- Auftragssumme: 30.617,51 € brutto dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderats- beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am mitglied Peter Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung 14.07.2020 die Genehmigung zur Löschung einer Rückauflas- ausgeschlossen. sungsvormerkung Grundbuch von Neuhaus, Blatt 598, zur Si- cherung eines befristeten Wiederkaufsrechts für die Gemeinde Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Neuhaus-Schierschnitz zu erteilen. Andreas Meusel Bemerkung: Bürgermeister Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemein- der Gemeinde Föritztal derates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlos- sen. Beschluss Nr. GR/238/17/2020 Datum der Ausfertigung: Sitzungsdatum: 14.07.2020 Andreas Meusel Bürgermeister Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- der Gemeinde Föritztal weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 1 Erdbauarbeiten Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom Beschluss Nr. GR/241/17/2020 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Sitzungsdatum: 14.07.2020 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge- Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, einer Dienstbarkeit URNr. 740/2020 vom 18.06.2020 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Genehmigungserklärung zur Bestellung einer Dienstbarkeit 14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom platzes“ in Heinersdorf, die Auftragsvergabe an nachfolgendes 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Unternehmen: kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt Transport- und Bauunternehmen Schuppe geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429, Bahnhofstraße 29 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz 14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung: LOS 1 Erdbauarbeiten, Fallschutz, Pflasterarbeiten Auftragssumme: 12.532,96 € brutto Genehmigungserklärung Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO war das Gemeinderats- Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die mitglied Peter Schuppe von der Beratung und Beschlussfassung in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in ausgeschlossen. Ludwigstadt UR-Nr. 740/2020 vom 18.06.2020 Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. Andreas Meusel Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. Bürgermeister Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder der Gemeinde Föritztal des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Beschluss Nr. GR/239/17/2020 Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Sitzungsdatum: 14.07.2020 Andreas Meusel Bürgermeister Beschluss über die Auftragsvergabe zur Sanierung und Er- der Gemeinde Föritztal weiterung Spielplatz Heinersdorf - LOS 25 Technische Aus- stattung Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Beschluss Nr. GR/242/17/2020 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom Sitzungsdatum: 14.07.2020 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt ge- Beschluss über die Genehmigungserklärung - Bestellung ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, von Grunddienstbarkeiten (Stromleitungsrechte) URNr. 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 767/2020 vom 23.06.2020 14.07.2020 aufgrund der Angebotsauswertung vom 06.07.2020 Genehmigungserklärung - Bestellung von Grunddienst- für die Baumaßnahme “Sanierung und Erweiterung des Spiel- barkeiten (Stromleitungsrechte)Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. platzes“ in Heinersdorf, die Auftragsvergabe an nachfolgendes 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Unternehmen: Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite Transport- und Bauunternehmen Schuppe 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar Bahnhofstraße 29 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429, 433) beschließt der Gemein-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -6- derat Föritztal in seiner Sitzung am 14.07.2020 die folgende Ge- Beschluss Nr. GR/245/17/2020 nehmigungserklärung: Sitzungsdatum: 14.07.2020 Genehmigungserklärung Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die trag mit Auflassung URNr. 815/2020 vom 30.06.2020 in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag mit Auflassung Ludwigstadt Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und UR-Nr. 767/2020 vom 23.06.2020 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429, des Gemeinderates vonder Beratung und Beschlussfassung 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am ausgeschlossen. 14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung: Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Genehmigungserklärung Andreas Meusel Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die Bürgermeister in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in der Gemeinde Föritztal Ludwigstadt UR-Nr. 815/2020 vom 30.06.2020 Beschluss Nr. GR/243/17/2020 von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. Sitzungsdatum: 14.07.2020 Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder Beschluss über die Genehmigungserklärung zur Mes- des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung sungsanerkennung und Auflassung URNr. 817/2020 vom ausgeschlossen. 30.06.2020 Genehmigungserklärung zur Messungsanerkennung und Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Auflassung Andreas Meusel Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bürgermeister Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom der Gemeinde Föritztal 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429, Beschluss Nr. GR/246/17/2020 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Sitzungsdatum: 14.07.2020 14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung: Beschluss „Beitritt zum Kommunalen IT-Dienstleister - KIV“ Genehmigungserklärung 1. Der Gemeinderat Föritztal beschließt, dass sich die Ge- Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die meinde Föritztal an dem kommunalen IT-Dienstleister in in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in Thüringen - Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen Ludwigstadt GmbH (KIV) - als Gesellschafterin durch den Erwerb eines UR-Nr. 817/2020 vom 30.06.2020 Anteils in Höhe von 85,27 Euro beteiligt. von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat Föritztal beschließt, den Bürgermeister Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder zu beauftragen und zu ermächtigen, allen notwendigen Be- des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung schlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt ausgeschlossen. der Gemeinde Föritztal zu dem Thüringer Kommunalen IT- Dienstleister - Kommunale Informationsverarbeitung Thürin- Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 gen GmbH (KIV) - zuzustimmen. Der Bürgermeister wird in Andreas Meusel diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt, Bürgermeister alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklä- der Gemeinde Föritztal rungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung. Beschluss Nr. GR/244/17/2020 Der Gemeinderat Föritztal beschließt, den Bürgermeister zu er- Sitzungsdatum: 14.07.2020 mächtigen, dem Gesellschaftsvertrag der KIV (Anlage 1) sowie der Gesellschaftervereinbarung der KIV (Anlage 2) einschließ- Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- lich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von trag mit Auflassung URNr. 816/2020 vom 30.06.2020 behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimme Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag mit Auflassung Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Andreas Meusel 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Bürgermeister kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite, 429, der Gemeinde Föritztal 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 14.07.2020 die folgende Genehmigungserklärung: Genehmigungserklärung Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in Ludwigstadt UR-Nr. 816/2020 vom 30.06.2020 von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Datum der Ausfertigung: 21.07.2020 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -7- Sitzungen des Gemeinderates und Sitzung Bau- und Umweltausschuss Nr. seiner Ausschüsse 15/2020 am 20.10.2020 Am Dienstag, 20. Oktober 2020 findet um 18:30 Uhr im Rats- saal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 15. Sitzung des Bau- Sitzung Haupt- und Finanzausschuss und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Nr. 16/2020 am 29.09.2020 Föritztal statt. Am Dienstag, 29. September 2020 findet um 19:00 Uhr im Tagesordnung: Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, ÖFFENTLICHER TEIL: 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 16. Sitzung 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö- zung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeindera- ritztal statt. tes Föritztal vom 20.10.2020 Tagesordnung: 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der BÜRGERFRAGESTUNDE 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Ge- ÖFFENTLICHER TEIL: meinderates Föritztal vom 01.09.2020 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal am Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- 01.09.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse meinderates Föritztal vom 29.09.2020 4. Anfragen und Mitteilungen 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 18.08.2020. NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Föritztal, den 18.09.2020 im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal Hartmut Hannweber am 18.08.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Ausschussvorsitzender 4. Anfragen und Mitteilungen Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sit- NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: zung recht herzlich eingeladen. Föritztal, den 23.09.2020 Andreas Meusel Bürgermeister Gemeinde Föritztal Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Nr. zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ 17/2020 am 13.10.2020 in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF Am Dienstag, 13. Oktober 2020 findet um 19:00 Uhr im Flurstück-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flur- Kultursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, stück-Nr. 1468/4 Gemarkung Heubisch der Firma Sauer 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 17. Sitzung Polymertechnik GmbH & Co. KG für eine Betriebser- des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö- weiterung ritztal statt. Am Dienstag, den 06. Oktober 2020 findet in der Zeit von Tagesordnung: 16.00 bis 18.00 Uhr im Kultursaal Neuhaus-Schierschnitz, BÜRGERFRAGESTUNDE Schierschnitzer Straße 9 in 96524 Föritztal, eine Veranstal- ÖFFENTLICHER TEIL: tung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu o.g. Bau- 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der leitplanung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke meinderates Föritztal vom 13.10.2020 der Planung zu informieren. Es ist Gelegenheit zur Erörterung 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils gegeben. der 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Herr Köhler vom Ingenierbüro IVS Kronach steht für Auskünfte Gemeinderates Föritztal vom 29.09.2020 und Informationen gerne zu Ihrer Verfügung. 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Föritztal, den 23.09.2020 im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal Andreas Meusel am 29.09.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Bürgermeister 4. Anfragen und Mitteilungen NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritztal, den 23.09.2020 Föritztal Andreas Meusel Bürgermeister 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 Gemeinde Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz Telefon: 036764 796 0 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen. Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -8- Öffnungszeiten der BÜRGERPOLIZEI Gemeindeverwaltung Föritztal für die Gemeinde Föritztal Außenstelle Judenbach Ab sofort finden wieder die Sprechzeiten 96524 Föritztal, Bellershöhe 1 unserer Bürgerpolizei OT Judenbach dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr Telefon: 03675 4238 0 in der Gemeindeverwaltung Föritztal, Montag geschlossen OT Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal, statt Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr (Tel.: 036764-79636). Donnerstag geschlossen Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal Die Außenstelle Judenbach ist am Dienstag, dem Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00 29.09.2020, ab 12.00 Uhr geschlossen! Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal, Wir bitten um Beachtung! Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal. Nächster Termin: Dienstag, den 06. Oktober 2020 Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle und des Wertstoffhofes Judenbach April bis Oktober Mittwoch: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Samstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwie- Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an derherstellung und der Abmarkung von Flurstücks- Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. grenzen Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege- In der lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge- Gemeinde: Föritztal Gemarkung: Judenbach Flur(en): 0 wiesen und um Einhaltung gebeten! Flurstück(e): 485/5, 488, 489, 490, 491/5, 550/2, 559, 560/3, 563/2, 588/2, Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle 593/2, 595, 596/2, 609/2, 612/2, 646/3, 652/2, 654/10, 683, und des Wertstoffhofes 687/2, 694, 695/2, 699, 700/3, 708/2, 713, 714/2, 721/6, 1056/4, 1062/2, 1065/2, 1315, 1316, 1318, 1321/1, 1321/2, 1344/1, 1347, in Neuhaus-Schierschnitz 1348, 1349, 1352, 1366/2, 1449/1, 1449/2, 1453/2, 1456/1, Der Wertstoffhof ist jeden Mittwoch in der Zeit von 17.00 1456/2, 1457, 1458, 1465/1, 1465/3, 1465/4 Uhr bis 18.00 Uhr sowie jeden Samstag in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet. wurde eine - Grenzwiederherstellung Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an - Abmarkung Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus- nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermes- Schierschnitz möglich. sungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege- durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge- wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenznieder- wiesen und um Beachtung gebeten! schrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten vom 15.09.2020 bis 16.10.2020 Sprechzeiten der Revierförster Christopher in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr Aulinger und Holger Ehrhardt finden zur in den Räumen der Zeit nicht statt! Vermessungsstelle ObVI Frank Pabst, Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulin- Max-Planck-Straße 31,96515 Sonneberg ger, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar. eingesehen werden. Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. ist über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde. Öffnungszeiten der Bücherei in Rechtsbehelfsbelehrung Judenbach Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann inner- halb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermes- Die Bibliothek in Föritztal, OT Judenbach, sungsstelle ObVI Frank Pabst, Max-Planck-Straße 31, 96515 Bellershöhe 1, ist dienstags von 14.00 Sonneberg Widerspruch erhoben werden. Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet! Sonneberg, 09.09.2020 gez. Unterschrift
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 -9- Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal Wir gratulieren Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag … im Monat Oktober 2020 17.10. Petra Tanzmeier zum 70. Geburtstag Bienenstr. 25, 01.10. Brigitte Mann zum 80. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Bahnhofstr. 18 A, 18.10. Renate Meusel zum 80. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Schießhausstr. 15, 01.10. Anita Zech zum 90. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Zum Kronacher Teich 34, 18.10. Roswitha Welsch zum 70. Geburtstag OT Oerlsdorf Großer Garten 14, 02.10. Volker Kallenbach zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Alte Handelsstr. 85, 19.10. Dieter Jung zum 80. Geburtstag OT Judenbach Obere Dorfstr. 5, 02.10. Traudel Moigk zum 70. Geburtstag OT Rotheul Siedlung 33, 19.10. Lena Schüppler zum 90. Geburtstag OT Föritz Zum Kronacher Teich 34, 02.10. Hilmar Weber zum 80. Geburtstag OT Oerlsdorf Lindenstr. 4, 19.10. Heinz Wolff zum 80. Geburtstag OT Föritz Siedlungsstr. 6, 03.10. Karin Neubert zum 70. Geburtstag OT Judenbach Sonneberger Str. 30, 20.10. Heinz Heublein zum 80. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Zur Höhe 7, 04.10. Almuth Beck zum 80. Geburtstag OT Sichelreuth Zur Biene 5, 20.10. Johannes Schüler zum 85. Geburtstag OT Gefell Am Föritzgrund 42, 04.10. Jürgen Löffler zum 70. Geburtstag OT Gefell Sichelreuther Höhe 1, 21.10. Bernd Hofmann zum 80. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Alte Handelsstr. 60, 06.10. Herbert Engelhardt zum 70. Geburtstag OT Judenbach Kellergasse 5, 23.10. Horst Schubarth zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Sonneberger Str. 2, 07.10. Christel Bär zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Kirchstr. 35, 25.10. Isolde Knauer zum 85. Geburtstag OT Heinersdorf Am Lindenbach 7, 08.10. Dr. Rolf Wurzberger zum 70. Geburtstag OT Oerlsdorf Sophienstr. 18, 26.10. Christine Buhl zum 70. Geburtstag OT Judenbach Lindenplatz 1, 11.10. Anni Dietze zum 85. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Bergluftstr. 22, 27.10. Roland Schmidt zum 75. Geburtstag OT Neuenbau Oerlsdorfer Str. 9, 14.10. Margarethe Fischer zum 90. Geburtstag OT Mupperg Alte Handelsstr. 195, 29.10. Ursula Groß zum 70. Geburtstag OT Judenbach Tettaustr. 26, 16.10. Joachim Möhring zum 70. Geburtstag OT Heinersdorf Marker Hang 6, 30.10. Karin Ruckert zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Sattelpaßstr. 31, 16.10. Klaus Schultheiß zum 80. Geburtstag OT Neuenbau Dorfstr. 40, OT Jagdshof
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 - 10 - Liebe Mitglieder des Vereins „für Tradition und Kultur Neuhaus-Schierschnitz“ hiermit laden wir euch recht herzlich zu unserer Mitglieder- versammlung ein. Die Versammlung findet statt am Donnerstag, 15. Oktober 2020, ab 19:00 Uhr Gaststätte „Zur Wache“ Wir sind neu hier: (Industriestraße 19, 96524 Föritztal) Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von Agenda: 1.) Eröffnung und Begrüßung Max Beck am 22.08.2020 Rotheul 2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Ida Charlotte Rink am 12.09.2020 Heubisch Beschlussfähigkeit der Versammlung 3.) Beschluss der Tagesordnung Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und 4.) Bericht des Vorstandes Gesundheit, den Eltern viel Kraft und Freude! 5.) Bericht des Kassenwartes 6.) Bericht der Kassenprüfer 7.) Aussprache zu den Berichten 8.) Abstimmung zu den Berichten und Entlastung des Vorstandes 10.) Ende offizieller Teil, gemütliches Beisammensein Sina Kotschenreuther -Vorsitzende- Der SV Isolator Neuhaus-Schierschnitz e.V. lädt alle Vereinsmitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Herzliche Gratulationen Die Versammlung wird stattfinden am: zu Ehejubiläen Freitag, 23. Oktober 2020, ab 19:00 Uhr Vereinsheim auf der BIENE 03.10. Christel und Ulrich Carl Wir bitten alle Vereins mitglieder um die Einhaltung unserer im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 199 Hygienebestimmungen. zum 50. Hochzeitstag Die Tagesordnung sieht wie folgt aus: 03.10. Hannelore und Walter Engel 1.) Eröffnung und Begrüßung im OT Judenbach, Friedhofstraße 9 2.) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und zum 50. Hochzeitstag Beschlussfähigkeit der Versammlung 3.) Beschluss der Tagesordnung 09.10. Margitte und Walter Bauersachs 4.) Bericht des Vorstandes im OT Neuhaus-Schierschnitz, Bucher Straße 6 5.) Bericht des Kassenwartes zum 50. Hochzeitstag 6.) Bericht der Kassenprüfer 7.) Aussprache zu den Berichten 10.10. Edeltraut und Gundo Barnikol-Öttler 8.) Abstimmung zu den Berichten und Entlastung des im OT Heinersdorf, Bernhardstraße 5 Vorstandes zum 50. Hochzeitstag 9.) Wahl des neuen Vorstandes 10.) Ende offizieller Teil 10.10. Elisabeth und Herbert Fischer im OT Oerlsdorf, Moggerer Straße 16 zum 50. Hochzeitstag Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Mupperg 27.10. Christa und Gerhard Greiner-Mester Am Dienstag, den 06.10.2020, um 19.00 Uhr findet im OT Neuhaus-Schierschnitz, Alte Schulstraße 4 im Gasthaus Hofmann in Mittelwasungen zum 60. Hochzeitstag die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Mupperg statt. 31.10. Margot und Günther Schmidt im OT Mogger, Moggerer Ortsstraße 6 Tagesordnung: zum 50. Hochzeitstag 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Verlesung des Protokolls 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung der Vorstandsschaft 5. Neuwahlen 6. Gemeinsames Essen 7. Auszahlung der Jagdpachtgelder gez. Thamm
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 - 11 - „AKTIV DURCH DEN HERBST“ Versammlung der Jagdgenossenschaft Neuenbau mit den Seniorensportangeboten des Kreissportbund Sonneberg e.V. und seiner Kooperationsvereine Die Jagdgenossenschaft Neuenbau führt am Freitag, dem 02.10.2020, um 19:00 Uhr, im Centralgasthof Bock die Mit- 05.10.20 „Wanderung zur Schaumburg gliederversammlung 2020 durch. inkl. Burgführung“ Die Versammlung ist nichtöffentlich. Uhrzeit: 09:45 Uhr Tagesordnung: Treffpunkt: Bahnhof Schalkau 19.10.20 Badminton für Senioren 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Uhrzeit: 14:00 Uhr 2. Bericht des Jagdvorstandes Treffpunkt: Meng-Hämm-Arena 3. Kassenbericht 24.10.20 „Nordic Walking durch das Föritztal“ 4. Diskussion und Anfragen Uhrzeit: 14:00 Uhr 5. Beschluss zur Auszahlung des Reinerlöses der Jagd- Treffpunkt: Sportheim SV Blau-Weiß Heubisch pacht für die Jahre 2018/19 und 2019/20 29.10.20 „Ab in die Pilze“ mit Michael Vogel 6. Informationen Uhrzeit: 14:00 Uhr Im Anschluss an die Versammlung findet ein Jagdessen Treffpunkt: Ortsausgang Döhlau (Parkplatz) statt.Weiterhin kann gegen Vorlage der Eigentumsnachweise 07.12.20 „Wasserspaß für Senioren“ (aktuelle Grundbuchauszüge) oder der ausgefüllten und un- Uhrzeit: 14:00 Uhr terzeichneten Grundstücksbesitzerklärung der Reinerlös der Treffpunkt: Sonnebad Sonneberg Jagdpacht in Empfang genommen werden. Anmeldung und weitere Informationen unter: Der Vordruck der Erklärung kann beim Tel.: 03675/702967 / E-Mail: ksb-son@t-online.de Jagdvorstand, beim Kassierer Herrn Schmidt oder beim Schriftführer Frau Neidnicht abgeholt werden. Wanderung zur Schaumburg Bitte beachten Sie unbedingt die hy- Der Kreissportbund Sonneberg e.V. und die Wandergruppe des gienischen und organisatorischen TSV Rauenstein e.V. laden alle interessierten Senioren zu einer Maßnahmen zum Schutz vor einer Wanderung zur Schaumburg inkl. Burgführung am 5. Oktober ein. Infektion gegenüber dem SARS- Treffpunkt ist 9:45 Uhr am Bahnhof Schalkau - eine Anreise aus CoV-2 Virus. Der Zutritt ist nur mit Sonneberg mit der Südthüringenbahn ist möglich - eine Option Mund- Nase- Bedeckung gestattet. für Mittagessen besteht. Wir freuen uns auf Eure Anmeldung bis Der Mindestschutzabstand von 1,5m zum 1. Oktober unter ksb-son@t-online.de oder 03675/702967. zu anderen Personen ist einzuhalten. Jürgen Peterhänsel -Jagdvorsteher- Stiftung Judenbach Die Stiftung Judenbach informiert. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Föritztal, liebe Gäste, Versammlung der Jagdgenossenschaft Judenbach die Stiftung Judenbach ist seit dem 19.06.2020 wieder geöffnet. Bei allen Gästen, die seit diesem Zeitpunkt unser Haus besucht Am Freitag, dem 20.11.2020, um haben, möchte ich mich ganz herzlich für ihr Kommen bedanken. 19:00 Uhr, findet die Versammlung Der Neustart nach der Corona-Pandemie war nicht einfach - ist der JG Judenbach, im Kulturhaus aber gelungen. Die Ausstellung „Kunst hoch 3“ wurde zu einem Judenbach statt. vollen Erfolg für das Huas und lebte von der Spannung zwischen Zur Legitimation ist ein Kataster- den Exponaten der 3 ortsansässigen Künstler. auszug o.ä. auf Verlangen vorzule- Mein herzlicher Dank geht an Frau Erika Eckardt und ihrem Sohn gen, welcher den Grundbesitz an Tom sowie die Familie Jürgen und Christine Schindhelm aus Hei- jagdbarer Fläche nachweist! nersdorf und Herrn Thomas Hammerschmidt aus Jagdshof für die vielen Bemühungen bei der sehr umfangreichen Arbeit im Tagesordnung: Vorfeld. Ein großes Dankeschön gilt auch dem Ehepaar Karl- 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher heinz und Sabine Boller aus Heinersdorf für die tatkräftige Un- 2. Bestätigung der Tagesordnung durch den Jagdvorsteher terstützung, die vielen Stunden beim Aufbau und die Herstellung 3. Bericht des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher & Stellver- der Einladungskarten. Es war wirklich ein Gemeinschaftswerk teter) und die sehr zahlreichen Besucher haben dieses durch ihr Kom- men und Interesse belohnt. Viele Gäste waren auch ganz einfach 4. Kassenbericht durch den Kassierer froh, nach so langer Zeit einmal wieder unter Menschen zu sein 5. Ausführungen der beiden Jagdpächter Bernd Scheler und Freunde zu treffen. und Steffen Carl (Strecke) Die Stiftung Judenbach möchte diesen Weg, Künstlern aus Südt- 6. Abstimmung über Spenden an Kiga Judenbach/ Grund- hüringen und Oberfranken ein Podium für ihr Schaffen zu bieten, schule Judenbach fortsetzen. Aus diesem Grund schließt sich die Gemeinschafts- 7. Diskussion ausstellung „Kunst hoch 2 - No 2“ an. Vom Samstag, 19. Septem- 8. Auszahlung der Jagdpacht, ebenfalls mittels Besitz- ber, bis Sonntag, 01. November, präsentieren Frau Helga Barop, nachweis (Katasterauszug etc.)! geb. Zitzmann, aus Sonnefeld und der Unternehmer Hans-Jür- gen Gögel aus Sonneberg ihre Werke in der Großen Halle der Die Teilnahme ist dem Jagdvorsteher Patrick Fischer unter: Stiftung Judenbach. Mit ihren Bildern kehrt Helga Barop in ihren 0170-2990578 Geburtsort zurück und freut sich auf viele Begegnungen und Ge- bis zum 15.11.2020 mitzuteilen. spräche mit alten Freunden und Bekannten. Ihre Landschaften und historischen Sehenswürdigkeiten aus der Region stehen im Der Vorstand, Spannungsfeld zur Porträtmalerei des Sonneberger Galeristen Schriftführer Steffen Carl Hans-Jürgen Gögel. Lassen Sie sich überraschen. Ich lade Sie herzlich nach Judenbach zur Neuauflage von „Kunst hoch 3“ ein!
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 9/2020 - 12 - Die Vernissage findet am Samstag, dem 17.10.2020, um 14.00 Uhr statt. Herr Götz Weidner, Filmarchitekt und Szenenbildner, möchte sei- nen Besuch Mitte Oktober in Judenbach nutzen, um in einem Vortrag einen Einblick in sein berufliches Schaffen zu geben. Er hat viele deutsche und internationale Filme (u.a. „Das Boot“, „Die unendliche Geschichte“, „Go Trabi Go“) ausgestattet. Der Vortrag findet am Donnerstag, dem 15.10.2020, um 19 Uhr, in der Stif- tung Judenbach statt. Mit freundlichen Grüßen Albrecht Morgenroth 1. Vorsitzender Stiftung Judenbach Auf folgende weitere Angebote wird hingewiesen: - Aktiv-Nachmittag in der Stiftung! Der Aktiv-Nachmittag erfreut sich immer größerer Beliebt- heit und soll deshalb jetzt jeden Freitag ab 14.30 Uhr im Stiftungscafé für Alt und Jung stattfinden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen und willkommen! - Das Stiftungscafé lädt wieder zu italienischem Eis ein. Las- sen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen. Neu im An- gebot sind ab sofort Eisbecher! - Katalog der Weidners Der Katalog der Spielzeugsammlung Weidner ist in der Stif- tung Judenbach zu einem Preis von 8 € erhältlich. Eine An- schaffung lohnt sich - hierin ist lokale Tradition für mecha- nische Spielzeuge zusammengefasst. Ebenfalls käuflich zu erwerben unter: www.mechanisches-spielzeug.de. - Die Stiftung Judenbach ist von Freitag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und freut sich auf Ihren Besuch. Kindergärten der Gemeinde Föritztal Kindergarten „Pfiffikus“ Wir lieben Bienen Warum sind Bienen so wichtig? Wie sieht es in einem Bienen- stock aus? Wie entsteht Honig? Diese und noch mehr Fragen haben sich die Wackelzähne im Kindergarten „Pfiffikus“ gestellt. Die Antworten dazu fanden wir in unserer Projektwoche. So er- fuhren wir zum Beispiel, dass es Arbeitsbienen, Wächterbiene, Putzbienen, eine Königin und Drohnen im Bienenstaat gibt. Wie sich die Bienen im Winter verhalten und wofür die Bienen Pollen und Nektar brauchen. Auch das Ehepaar Götz und Rosemarie Weidner aus München Zusätzlich stellte uns ein Imker seine Arbeitsutensilien, welche plant im Zeitraum vom 16. Oktober 2020 bis 28. März 2021 in er für den sachgerechten Umgang mit den Bienen benötigt, zur den Räumlichkeiten ihrer Sammlung mit mechanischem Spiel- Verfügung. Das fanden wir alle sehr interessant, weil die Kinder zeug im ersten Obergeschoss eine Sonderausstellung „Made in auch einmal in die Rolle des Imkers schlüpfen durften. Japan - mechanisches Aufziehspielzeug von 1940 bis 1960“. Ich lade Sie herzlich zum Besuch dieser Ausstellung ein. Vielleicht entdecken Sie Übereinstimmungen zum Judenbacher Spielzeug.
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